Bescheinigung. Dem Schif ‚Kapitän . . . .. . , wird hiermit bescheinigt, daß das Schiff, Ausrüstung und die in vorstehender Liste eingetragenen, geworbenen (Ort und Datum) Arbeiter gemäß der Verordnung vom . . .. . vorschriftsmäßig revidirt und in Ordnung (Name) befunden sind. Es wird daher dem Kapit . ... die Erlaubniß ertheilt, mit Bark dem Schiff die in vorstehender Liste Spalte 3 aufgeführten Personen nach ihrer (Fäührer de.)Schoon.“ Heimath zurückzuverbringen. Kutter (Ort, Datum.) 6 ALrulage 4. Stammrolke für angeworbene farbige Arbeiter. 1 – - — — 5 Heimathsort des Arbeiters Name Des Besitzers 325 r— "„ 25 bezw. Ort der Anwerbung und "W"„„ 262-S2 262 EVoller Name 38 E nehere für dessen Dienste S # Wies 5 55888 Bezeicher Arbeiter #ßzs 5 des Namee mug 53 (? 8 3 Sr 5 2 des der Bai des des Be- geworben ist, 2 8* 1 272 8 Arbeiters 338 « sum-— ssgåvssa S 8 Dorfes oder Landes ———— *58 und oder dermungs wame Wohn 3e Ese &½ istrikts Küste Inselvrts ame ort56 SEF 1.2. 3. 4.ö. 6. 7.89.9. 9e. 10.1110. 12. 18 Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für den Monat Oktober 1901 auf 1,38613 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten in Deutsch- Südwestafrika während des Jahres 1900.7) Kaiserliches Bezirksgericht zu Windhoek. I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Oberrichters. Aus Davon S . 2 8. . Es waren anhängig: —. er # 25 —’ A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: i a) Berufunien 9 11 5 6 b) Beschwerden — 15 15 14 1 B. Beschwerden in Konkurssache — — — — — C. Strafsachen, und zwar: 1 a) Berufuugen — 9 9 5 4 Davon in Privatklagesachen — 2 2 2 — b) Beschwerden: — 9 9 9 — D. Beschwerden in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkit . — — — — — 2. Beschwerden auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. April 1893 — — — — — *) Vergleiche Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 366.