Bescheinigung. Dem Schif ‚Kapitän . . . .. . , wird hiermit bescheinigt, 
daß das Schiff, Ausrüstung und die in vorstehender Liste eingetragenen, geworbenen (Ort und Datum) 
Arbeiter gemäß der Verordnung vom . . .. . vorschriftsmäßig revidirt und in Ordnung (Name) 
befunden sind. Es wird daher dem Kapit . ... die Erlaubniß ertheilt, mit Bark 
dem Schiff die in vorstehender Liste Spalte 3 aufgeführten Personen nach ihrer (Fäührer de.)Schoon.“ 
Heimath zurückzuverbringen. Kutter 
(Ort, Datum.) 6 
ALrulage 4. Stammrolke 
für angeworbene farbige Arbeiter. 
1 – - — — 
5 Heimathsort des Arbeiters Name Des Besitzers 325 r— "„ 
25 bezw. Ort der Anwerbung und "W"„„ 262-S2 262 
EVoller Name 38 E nehere für dessen Dienste S # Wies 
5 55888 Bezeicher Arbeiter #ßzs 
5 des Namee mug 53 (? 
8 3 Sr 5 2 des der Bai des des Be- geworben ist, 2 8* 1 272 
8 Arbeiters 338 « sum-— ssgåvssa 
S 8 Dorfes oder Landes ———— 
*58 und oder dermungs wame Wohn 3e Ese 
&½ istrikts Küste Inselvrts ame ort56 SEF 
1.2. 3. 4.ö. 6. 7.89.9. 9e. 10.1110. 12. 18 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. 
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für 
den Monat Oktober 1901 auf 1,38613 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. 
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten in Deutsch- 
Südwestafrika während des Jahres 1900.7) 
Kaiserliches Bezirksgericht zu Windhoek. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Oberrichters. 
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
S . 2 8. . 
Es waren anhängig: —. er # 25 
—’ 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: i 
a) Berufunien 9 11 5 6 
b) Beschwerden — 15 15 14 1 
B. Beschwerden in Konkurssache — — — — — 
C. Strafsachen, und zwar: 1 
a) Berufuugen — 9 9 5 4 
Davon in Privatklagesachen — 2 2 2 — 
b) Beschwerden: — 9 9 9 — 
D. Beschwerden in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkit . — — — — — 
2. Beschwerden auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. April 1893 — — — — — 
*) Vergleiche Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 366.