— 781 — Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Maschinisten- Assistenten von der Flottille des Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika, Norberg, das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen. Kaiserliche Schutgtruppen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. A. K. O. vom 15. Oktober 1901. Ir. Stolowsky, Marine-Assistenzarzt der Reserve, wird nach erfolgtem Ausscheiden aus der Marine mit dem 18. d. Mts. als Assistenzarzt mit einem Patent vom 10. Dezember 1900 bei der Schutztruppe angestellt. A. K. O. vom 18. Oktober 1901. v. Beesten, Leutnant, scheidet aus der Schutztruppe am 31. d. Mts. aus und wird gleichzeitig im 5. Westfälischen Infanterie-Regiment Nr. 53 angestellt. I)r. Bürger, Oberarzt, wird der Abschied bewilligt. Schutztruppe für Südwestafrika. A. K. O. vom 18. Oktober 1901. Fromm, Hauptmann, unter Belassung à la suite der Schutztruppe ausnahmsweise ein weiterer ein- jähriger Urlaub bewilligt und sein Antrag um Verlängerung der Dienstverpflichtung bis zum 17. Oktober 1902 genehmigt. ' Wettstein, Oberleutnant, scheidet aus der Schutztruppe am 17. d. Mts. aus und wird mit dem 18. d. Mts. im Infanterie-Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111 angestellt. Frhr. v. Hirschberg, Leutnant im 2. Großherzoglich Hessischen Feldartillerie-Regiment Nr. 61, scheidet aus dem Heere am 17. d. Mts. aus und wird mit dem 18. d. Mts in der Schutztruppe angestellt. I). Kuhn, Stabsarzt, im Anschluß an den ihm vom Oberkommando der Schutztruppen bewilligten fünfmonatigen Urlaub vom 11. d. Mts. ab ein weiterer einjähriger Urlab unter Stellung à la suite der Schutztruppe bewilligt und der Antrag um Verlängerung der Dienstverpflichtung bis zum 11. Oktober 1902 genehmigt. A. K. O. vom 15. Oktober 1901. Die nach § 9e Abs. 2 und 3 der „Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutz- truppen in Afrika“ zu Uebungen in Meiner Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika zugelassenen Offizier- Aspiranten und Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee erhalten für die Dauer dieser Uebungen diejenigen Gebührnisse, welche ihnen bei Ableistung der Uebungen bei einem heimischen Truppentheil nach Maßgabe der „Besoldungsvorschrift für das preußische Heer im Frieden“ zustehen würden. Schutztruppe für Kamerun. A. K. O. vom 12. Oktober 1901. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant Schlosser, den Leutnants v. Unruh und Umber den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern, dem Stabsarzt Hoesemann den Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weiß- schwarzen Bande und dem Feldwebel Hensel das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse zu verleihen. Laut Mittheilung des Herrn Chefs des Militär-Kabinets vom 12. Oktober 1901 ist die Krieger- Verdienst-Medaille 2. Klasse dem farbigen Unteroffizier Fataffe, dem Gefreiten Suberu, den Soldaten August, Adebide und Uba II Allerhöchst verliehen worden. —?uv':5“md —....J Nichtamtlicher Theil. erlonal-N ' n. Der Bezirksamtmann Boeder, der Regierungs- P s ackrihte assessor v. Pirch und der Forstpraktikant Dr. Holtz eutsch. stafrika. haben die Ausreise, der Baudirektor Gurlitt und Der Intendanturrath M. Müller und der Gou= der Förster Steuck die Wiederausreise nach vernementssekretär R. Müller haben das Schutz-- Deutsch-Ostafri treten. gebiet mit Heimathsurlaub verlassen. eutsch-Ostafrika angetreten