zandigte Zusammenstellung ist jetzt erschienen. Sie deschränkt sich, ihrem amtlichen Charakter entsprechend, auf die Wiedergabe des positiven Rechtsstoffes und dermeidet ein Eingehen auf juristische Streitfragen. Die Ergänzung zu dieser Textausgabe soll eine wissenschaftliche, systematische Darstellung der kolo- malen Rechtsfragen aus der Feder des Admiralitäts- rathes Dr. Köbner bilden; sie wird unter dem 793 Mittler & Sohn, Berlin. nentalen Missionskonferenz zu Bremen vom 14., 15. und 17. Mai 1901. Nachtrag zur Rangliste der Kaiserlich Deut- schen Marine für das Jahr 1901. Stande vom 11. Oktober 1901. Nach dem Mk. 1, 25. E. S. Zu der im Marine-Kabinet redigirten „Rang- Titel „System des deutschen Kolonialrechts“ in dem- #elben Verlage später erscheinen und es sich insbe- fondere zur Aufgabe machen, bei der Darstellung der einzelnen Rechtsinstitute deren volkswirthschaftliche Grundlagen zu beleuchten. liste der Kaiserlich Deutschen Marine“ 1901 am 8. Mai abgeschlossen ist, ist soeben der alljährliche Nachtrag erschienen. Er ist nach dem Schema der Hauptrangliste unter Berücksichtigung der Herbstübungeflotte aufgestellt und am 11. Oktober abgeschlossen, gewährt also die neueste Uebersicht über die Eintheilung, Stellenbesetzung, das Dienstalter 2c. innerhalb der Deutschen Marine. , welche für Im Verlage der Buchhandlung der Berliner evangelischen Missionsgesellschaft, NO. 43, sind er- W schienen: Die Verhandlungen der zehnten konti- DPerkehrs Hachrichten. Die Worttaxe im Telegrammverkehr zwischen Europa und Deutsch-Ostafrika ist vom 1. No— vember d. Is. ab von 5 Mk. 30 Pf. auf 3 Mk. 80 Pf. herabgesetzt worden. Am 19. August d. Is. ist in Mahenge (Deutsch-Ostafrika) eine Postagentur eröffnet worden. Die Postagentur in Karibib (Deutsch-Südwestafrika) nimmt nicht erst, wie in Aussicht genommen war (vergl. Kol. Bl. 1901, S. 685), vom 1. Dezember ab, sondern bereits seit dem 8. Juli d. Is. am Postanweisungs= und Nachnahmedienst theil. Bei der Postagentur in Lüderitzbucht (Deutsch-Südwestafrika) ist der Postanweisungs= und Nachnahmedienst am 15. August d. Is. eingeführt worden. Vom 1. November d. Is. ab wird ein unmittelbarer Austausch von Postpacketen ohne Werth- angabe und ohne Nachnahme bis 5 kg zwischen Deutsch-Neu-Guinea und den Karolinen, Marianen, Palau= und Marshall-Inseln einersens und Ceylon andererseits eingerichtet werden. Die Beförderung der Packetversandte erfolgt mittelst der Reichspostdampfer der ostasiatischen und australischen Haupt= und Zweiglinien und zwischen Jopan und den Marianen durch Segelschiffe. Die vom Absender im voraus zu entrichtenden Beförderungsgebühren für ein Postpacket nach Ceylon betragen: in Deutsch-Neu-Guinea sowie auf den Karolinen und Palau- Inseln . 3 Mk. — Pf., auf den Marshall--Insen 3. 40 auf den Marinnenn 3 380 Der Abgang S. M. S. „Cormoran“ von Apia wird am 27. November d. Is. erfolgen. Nachdem Neapel amtlich für sechente erklärt worden ist, laufen die Reichspostdampfer der ostasiatischen, australischen und ostafrikanischen Linien vom 27. Oktober d. Is. an (beginnend mit Dampfer „Kaiser“, von Ostafrika heimkehrend) wieder den Fahrplänen entsprechend Neapel an. Die vor Ausbruch der Pest gültigen regelmäßigen Schlußzeiten für die Post sind daher wieder in Kraft getreten. Bostdaupfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten. Deie Abfahrt erfolgt Nach vom Ein- l schiffungshafen an folgenden Tagen Auss chiffungshafen. Dauer der Ueberfahrt Briefe müssen aus Berlin spätestens abgesandt werden am 7., Neapel 22. November Tanga 17—20 Tage (deund-e Schisffe) 90 oms. Dar-zes-Sal. 18 —21 Tgm 1., 5., S., 19., 22., Brindist“ am 10., 24. November Tanga 18 Tage 1 29. November 6 » (esu«icheSiffe)«1()«atsds. Dar-cgiSalä-nl9"agcWar-ade 1«Dmtichonaftlla Brindisi am 3. Nov., 1. Dez. Sansibar 20 Tage (englische Schiffe)s, 100 abds. Marseille am 10. jedes Mts. Sansibar 18 Tage am 8. jedes Monats (kranzösische Schiffe), 40 ums. 10% abds.