wichtigen Materien auf andere Reichsgesetze, insbesondere auf das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit Bezug nimmt. Dazu kommt, daß zahlreiche Rechtsgebiete, welche im Mutterlande gesetzlich fest- gelegt sind, in den Schutzgebieten ihre Regelung durch Kaiserliche Der- ordnung finden. Um nun eine leichte und zuverlässige Uebersicht über das einschlägige Gesetzes- und Derordnungsmaterial zu ermöglichen, hat das Reichs-Marine-Amt die vorstehende Susammenstellung heraus- gegeben. Es handelt sich bierbei nicht um eine bloße äußere Anein- anderreibhung der verschiedenen Bestimmungen, sondern um eine systematische Ineinander-Verarbeitung, indem im Rahmen des Schutzgebietsgesetzes bei jedem einzelnen Paragraphen des. selben die ergeinzenden Gesetzes= und Verordnungsvorschriften zu- sammengestellt sind. Kurze Anmerkungen mit Derweisungen auf Harallelstellen und ein besonders ausführliches Sach. register dienen der praktischen Brauchbarkeit des Zuches. Dasselbe hat einen knappen Umfang und ist für den Handgebrauch nicht nur der Offiziere und Beamten, sondern auch der kaufmännischen und sonstigen Kolonialinteressenten bestimmt. Bestell-Zettel. D Uunterzeichnete bestellt bei der Buchhandlung von Das Schute2gebietsgesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen "owie der Kaiserlichen Uerordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und den Husführungsbestimmungen über die Husübung der Gerichtsbarkeit. Textausgabe mit Sinleitung, Anmerkungen und gachregfeter. Zum handgebrauch zusammengestellt im KReschs-Marine-Amt. (Uerlag der Königlichen Holbuchhandlung von E. s. Mittler & sohn in Berlin.) Exempl. geh. M. 1,75. .. Exempl. geb. M. 2, 50. Betrag folgt anbei — ist nachzunehmen. (Nichigewünschtes gefl. zu durchstreichen.) Ort, Wobhnung. Datum: Unterschrift des Bestellers: Gedruckt in der Königlichen Bofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn in Berlin.