Uerlag der Königlichen hofbuchhandlung von E. s. Mittler & Sohn in Berlin S# 12. Kochstra#se 08—71. Zu bezieben durch alle Buchbandlungen. Soeben erscheint: Das Schutzgebietogesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen sowie der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechteverhältniese in den deutechen Schutzgebieten, und den Huefilrungs- beetimmungen über die Hueübung der Gerichtsbarkeit. extausgabe mit Einleitung, Inmerkungen und Sachregister. Zum Handgebrauch zusammengestellt im Keiche-Marine-Amt. Preis: M. 1,75, geb. M. 2,50. it dem Jahre 1901 ist das grundlegende Gesetz des deutschen Kolonialrechtes, das „Schutzgebietsgesetz“ in neuer Fassung in Geltung getreten. In kolonialen Kreisen wird aber auch jetzt noch vielfach auf die Schwierigkeit des Verständnisses dieses Rechtsgebietes hingewiesen. Diese rührt daher, daß das Schutzgebietsgesetz kein in sich geschlossenes, aus sich allein hberaus verständliches Ganze darstellt, sondern in Uebrigen traten nie- die Anregung zu weiteren derartigen Unter- Içgemeinbefinden auf. suchungen geben und den Weg andevter, mplung wurden dem welcher mit Aussicht auf Erfolg zu be- von Blut aus * der schreiten ist. — — — — — I#u chen llorbuchdruck. (rei von E. S. Mittler & Sohn n, Bens in nSW, Kochstrasse 68—71.