von Grundbesitz die Mineralrechte der betreffenden Farm mit einbegriffen sein sollten. Dies sei sehr unerwünscht gewesen, da die Direktoren aus admini- strativen Gründen gewünscht hätten, die Mineral= rechte vollständig getrennt von dem oberirdischen Besitz zu halten. Diese Angelegenheit sei indessen in einer für die Gesellschaft günstigen Weise erledigt worden.) Was den Landbesitz der Gesellschaft an- betreffe, so gehe aus dem Bericht der Direktoren hervor, daß jetzt die 128 Farmen von je 10000 Kap- morgen, auf die die Konzession der Gesellschaft laute, ausgewählt worden seien. Bisher könnte der ganze Farmbesitz der Gesellschaft als Weideland bezeichnet werden, aber wenn für befriedigeude Be- wässerung gesorgt werden würde, so müßte sich der Werth der Besitzungen bedeutend erhöhen. In- zwischen seien mehrere Expeditionen zur Prospek- tirung ausgerüstet worden. Mr. Versfeldt, ein bekannter Minen-Ingenieur, sei durch die Kharas- Berge gegangen und habe sehr sorgfältige Unter- suchungen vorgenommen. Er habe einige Anzeichen für das Vorkommen von Gold und ziemlich gute Anzeichen für Kupfer gefunden, aber Redner wolle gleich sagen, daß bisher noch nichts an Mineralien aufgesunden worden sei, das die Kosten des Abbaus verlohne. In dem Direktorenbericht sei erwähnt, daß in einem gewissen Theile des Territoriums der Gesellschaft in der Nähe der Kharas-Berge blauer Grund aufgesunden worden sei. Redner wolle keine großen Erwartungen erwecken und nur sagen, daß die Direktoren ihre Agenten beauftragt hätten, Unter- suchungen vorzunehmen und Proben einzusenden. Nachdem der Redner noch einige Bemerkungen über den südafrikanischen Krieg gemacht hatte, beantragte er zum Schluß seiner Ausführungen, daß der Direktorenbericht und die Rechnungen für das mit dem 30. Juni 1901 beendete Jahr entgegengenommen und genehmigt würden. Der Antrag wurde nach einer kurzen Diskussion angenommen. Nachdem Mr. J. D. A. Norris, der statutengemäß aus- *) Die fragliche Bestimmung geht dahin, daß in die Verträge zwischen der Gesellschaft und den Ansiedlern über Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken eine Vorschrift des Inhalts aufzunehmen ist, daß der Pächter oder Käufer ohne Zahlung eines besonderen Zinses bezw. eines Zu- schlages zum Kaufgelde berechtigt sein sollte, auf seinem Grundstuücke zu schürfen. Wenn auch diese Verpflichtung seirtens der Regierung nicht aufgehoben worden ist, so wurde doch die Gesellschaft ermächtigt, in die abzuschließenden Pacht= oder Kaufverträge eine Bestimmung aufzunehmen, wonach den Käufern oder Pächtern ein unentgeltliches Schurfrecht nicht zusteht, dieses vielmehr in Gemähheit des Bergregulativs der Gesellschaft behandelt wird. Dieses Zugeständniß seitens der Regierung erfolgte erst, nachdem die South Alrican Territories sich bindend verpflichtet hatte, ihr Konzessionogebiet zum öffentlichen Schurfgebiet zu erklären und das zu erlassende Berg- regulativ nur nach Genehmigung durch die Regierung zu veroffentlichen. Da die vorerwähnte Bestimmung s. Zt. zur Vermeidung der Feldessperre der Gesellschaft auferlegt worden war, hatte sie nach Erklärung des Konzessions- gebiets zum öffentlichen Schürsgebiet kaum mehr praktischen Werth. Anm. d. Red. 11 scheidende Direktor, wiedergewählt worden war, fanden die Verhandlungen mit einem Dankesvotum an den Vorsitzenden und die Direktoren ihren Abschluß. Hamvpa. Die Lelbstverwaltung der Samoaner. Für die Samoaner ist unter dem 16. Oktober 1901 eine Verordnung erlassen worden, die das gewaltsame Vertreiben von Personen aus ihren Häusern und aus den Dörfern gegen eine Mindest- strase von sechs Monat Gefängniß verbietet. RAus dem Bereiche der Wissionen und der Ankishlaverei-Bewegung. Einen kurzen Bericht über die im Oktober v. Is. stattgehabte Herrnhuter Missionswoche finden wir im Dezemberheft der Zeitschrift „Die Evan- gelischen Missionen.“ Es heißt dort: In der zweiten Oktober-Woche fand in Herrnhut eine Missionswoche statt, welche nach dem Zeugniß aller Theilnehmer ebenso lehrreich wie erhebend war. Die Mehrzahl der Deutschen Missionskonferenzen war vertreten; etwa 75 auswärtige Geistliche hatten sich aus allen Theilen des Vaterlandes eingesunden; Auch die Brüdergemeine selbst betheiligte sich in großer Zahl an den Versammlungen. An jedem Tage schloß sich an den Morgensegen eine biblische Betrachtung über das Königreich Jesu Christi, welche der Reihe nach von den Bischöfen und Direktoren der Brüdergemeine gehalten wurde. Dann folgten jedesmal zwei gründliche Vorträge über wichtige Fragen des Missionslebens, an welche sich eingehende Besprechungen anschlossen. Namentlich die An- wesenheit von Missionaren von den verschiedensten Missionsgebieten machte die Diskussionen lehrreich. Am Abend fanden dann noch theils erbauliche, theils freiere Versammlungen statt, in denen die Missionare aus dem Schatze ihrer Erfahrungen berichteten. Die Missionswoche hat bei allen Theilnehmern solchen Anklang gesunden, daß ihre Wiederholung, zunächst im Jahre 1904, ins Auge gefaßt ist. Unter den neuesten Nachrichten vom Missions- felde der Evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch- Ostafrika lesen wir im Dezemberhefte der., Nach- richten aus der ostafrikanischen Mission“: Neu-Bethel. Im August wurde die Schule revidirt. Besondere Freude hatte Br. Wohlrab an der Ordnung des Schulraums und den sauberen Heften. Große Leistungen kann man unter unseren Verhältnissen nicht erwarten; aber innerhalb unseres Rahmens waren sie befriedigend. Weil sich bei den erwachsenen jungen Männern trotz regelmäßigen