— 63 — Braun, Oberleutnant, Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt; gleichzeitig ist derselbe im Preußischen Heere bei den Offizieren der Landwehr-Infanterie 2. Aufgebots angestellt. Schutztruppe für Kamerun. v. Besser, Hauptmann und Kompagniechef, aus der Schutztruppe ausgeschieden und als Kompagniechef im Insanterie-Regiment Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreußischen) Nr. 43 angestellt. Schutztruppe für Südwestafrika. % Graf v. Kageneck, Oberleutnant, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 3 Jahre genehmigt. v. Estorff, Leutnant, scheidet aus der Schutztruppe am 9. Februar d. Is. aus und wird mit dem 10. Fe- bruar d. Is. im Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 angestellt. — — Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hauptmann Bethe in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern, dem Oberstleutnant Pavel, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun, den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse zu verleihen und dem Oberstleutnant Mueller in der Schutztruppe für Südwest- afrika, beauftragt mit der Stellvertretung des Kommandeurs dieser Truppe, die Erlaubniß zum Anlegen des ihm verliehenen Ehrenkreuzes des Ordens der Württembergischen Krone mit Schwertern zu ertheilen. ### c# WV# — — — — — — — Nichtamtlicher Theil. Perspnal-Zachrichten. S% Der Leutnant Schultze ist dem Unterrichts- kursus zur Erlernung astronomischer Ortsbestimmungen an der Göttinger Sternwarte überwiesen worden. — — — Deutsch-Obtafrika. Der Regierungssupernumerar Vollmering hat die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten. Der Zollamtsassistent Arthelm hat das Schutz- gebiet mit Heimathsurlaub verlassen. Der Steuermann Schulz ist auf seinen Antrag aus den Diensten des Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika ausgeschieden. Hauptmann Charisius ist am 13. Januar d. Is. mit Heimathsurlaub in Marseille eingetroffen. Zahlmeisteraspirant Henniger, Unteroffizier Mierswa und Sanitlätsunteroffizier Bernot haben die Wiederausreise bezw. Ausreise in das Schutz- gebiet am 17. Januar d. Is. von Neapel aus an- getreten. Feldwebel Schneider ist am 8. Januar d. Js. in Engstlatt an Schwarzwasserfieber verstorben. Der- selbe gehörte vor seinem am 21. Oktober 1806 er- folgten Uebertritt zur Schutztruppe dem Könnglich Württembergischen Infanterie-Regiment Alt-Württem- berg (3. Württembergischen) Nr. 121 an. Ramerun. Der Notariatskandidat Mathes, der Haupt- steueramtsassistent Hesseling, der Bausekretär Fischer, der Eisenbahnamtsgehülse Appel, der Werkmeister Liebold, der Schiffszimmermann Jägerfeld, der Maschinenschlosser Borgfeld und die Maurer Schmidt und Jasper sind in Kamerun eingetroffen. —.. Togo. Nach einer am 20. d. Mts. hier eingegangenen telegraphischen Meldung aus Lome ist der Koaiserliche Gouverneur von Togo August Köhler am Herz- schlag verstorben. Am 30. September 1858 in Eltville als Sohn des Königlich preußischen Domänenraths Köhler ge- boren, besuchte er die Realschule in Langenschwalbach und das Gymnasium zu Weilburg a. L., das er Ostern 1878 mit dem Reifezeugniß verließ, um in Bonn und Leipzig sich dem Studium der Rechts= und Staatswissenschaften zu widmen. Nach bestandenem Referendar-Examen 18382 trat er zur Verwaltung über und bestand 1889 die große Staatsprüfung. Als Regierungsassessor wurde er im Februar 1891 zur Vorberetitung für den Kolonialdienst in die Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts ein- berufen und bereits im Juni desselben Jahres dem Kaiserlichen Kommissar des südwestafrika- nischen Schutzgebiets v. Frangois als Richter und Stellvertreter in den Verwaltungsgeschäften zu- getheilt. 1894 nach Deutschland beurlaubt, wurde er nach abermaliger Beschäftigung im Auswärtigen Amt im Februar 1895 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Landeshauptmanns von Togo betraut. Da er sich in dieser Stellung in gleicher Weise wie bisher bewährte, so wurde er im November 1895 zum Landeshauptmann ernannt. Während eines Urlaubs im Jahre 1897 wurde er als einer der Kommissare zu der deutsch franzö- sischen Konferenz über die Abgrenzung der Kolonien