nien und Besitzungen sowie den französischen Schutz- gebieten von Hinterindien und Tunis stammen, auf 20 Schilling herabgesetzt werden. Als Gegenleistung sollen die kolonialen Verzehrungsgegenstände, die ans den unter britischem Schutz stehenden Besitzungen des Sultans von Sansibar stammen, bei ihrer Ein- fuhr nach Frankreich und Algerien, in die franzö- sischen Kolonien und Besitzungen sowie die Schutz- gebiete von Hinterindien und Tunis die niedrigsten Zollsätze genießen, welche auf die gleichartigen Erzeugnisse irgend welchen anderen fremden Ursprungs Anwendung finden. 100 Eisenbahnen vom oberen Rongo nach den großen Seen. Die Regierung des Kongostaates hat der „Com- pagnie des chemins de fer du Congo Supéricur and Grands Lacs Africains“ die Konzession zum Bau und Betrieb zweier Eisenbahnlinien übertragen, von denen die eine von Stanleyville nach dem Albert- See führen und die zweite Njangwe am Kongo mit dem Tanganyika-See verbinden soll. Die Konzession ist auf die Dauer von 99 Jahren ertheilt, welche vom 1. Januar 1912 ab zu rechnen sind oder, wenn die beiden Linien früher fertiggestellt sein sollten, von dem Tage ab, an welchem die Bahnen den vollen Betrieb eröffnet haben werden. Bei der Konzessionsertheilung ist der folgende Tarif zur Bedingung gemacht: Für die Personen- beförderung werden für den Kilometer in der ersten Klasse 0,60 Franken erhoben, in der zweiten Klasse 0,05 Fr., wobei farbige Arbeiter eines einzelnen Arbeitgebers in Gruppen von wenigstens dreißig eine Ermäßigung von 50 PpCt. genießen. hat in der ersten Klasse 100 kg, in der zweiten Klasse 20 kg Freigepäck. Von dem Ueobergewicht werden für 1 kg und km 0,01 Fr. erhoben. Bei der Güterbeförderung zu Berg wird die Fracht für alle Waaren mit Ausnahme der Lebensmittel sowie der Eisenbahn= und Schiffbaumaterialien mit 1,30 Fr. für Tonne und Kilometer berechnet. Für die Güter- beförderung zu Thal gelten folgende Sätze für Tonne und Kilometer: Elfenbein 1,30 Fr., Kautschnk 0,55 Fr., Orseille 0,20 Fr., Palmkerne, Erdpistazien und Bau- holz 0,125 Fr., Kaffec, Kakao, Reis, Kopalharz, Palmöl, Sesam und Tabak 0,10 Fr. Von den vor- stehend nicht genannten Waaren werden für die kilo- metrische Tonne 0,10 Fr. erhoben mit einem Zuschlag sobald eine Theilstrecke von wenigstens 100 km dem Verkehr übergeben ist. (Balletin Offeiel de IEtat Indépendant du Congo. Außenbandel der Goldküste im Jahre J900. Der Gesammtwerth der Einfuhr nach der Gold- küste betrug im Jahre 1900 32374 075 Franken gegen 28 811 950 Franken im vorhergehenden Jahre. 24 008 420 Franken im Jahre 1898, 19 604 700 Franken im Jahre 1897 und 19 43 475 Franken im Jahre 1896. Auf die einzelnen Herkunftsländer vertheilte sich die Einfuhr der letzten fünf Jahre, wie folgt: Großbritannien Britische Kolonien Andere Länder Werth in Franken 1896 14245 700 706250 4491525 1897 13160 275 1519 675 1924750 1898 18151 925 1 077525 4775970 1899 21 468 025 1 351 975 5991 950 1900 23 000 975 1 951 050 7 416 050. Aus der vorstehenden Zusammenstellung geht hervor, daß die Einfuhr aus Großbritannien und den britischen Kolonien in den Jahren von 1896 bis 1900 um 67 pCt. und die Einfuhr aus anderen Ländern in demselben Zeitraum um 65 PéCt. zu- genommen hat. Die Ausfuhr der Goldküste erreichte 1900 einen Werth von 22 136 125 Franken, während sie im Jahre 1899 27793 450 Franken, 1898 24824950 Jeder Reisende Franken, 1897 21 444 825 Franken und 1896 19 752775 Franken betrug. Von diesen Gesammt- werthen entfielen auf die Bestimmungsländer folgende Beträge: Großbritannien Britische Kolonien Andere Länder Werth in Franken 1896 13 402 650 886 775 5 163 350 1897 14547 600 891 675 6 005 550 1898 17833 375 1 041 675 5 949 900 1899 19 189 375 1 769 050 6 835 025 10900 12744 475 1 249 700 8 141 950. von 5 pCt. vom Werthe der Waaren in Europa. Alle Nahrungsmittel, Getreide, Salz, Fleisch, Wein von weniger als 15 pCt. Alko- holgehalt, Bier 2c. werden zu Berg sowohl als auch zu Thal zum Satze von 0,10 Fr. befördert. Der- selbe Satz findet auch ausf Eisen, Stahl, Maschinen Mehl, Konserven, i Der Rückgang der Gesammtausfuhr des Jahres 1900 um 5657 325 Franken gegen das Vorjahr ist zum Theil auf den stattgehabten Aufstand der Aschantis und auf die damit verbundene Handels— stockung zurückzuführen, zum Theil aber auch darauf, daß neuerdings die Kautschuksendungen aus der Elsenbeinküste nach Europa nicht mehr die Häfen der Goldküste passiren. Lepeche Coloniale.) Ananaskultur in Slorida. Der frühere Leiter der botanischen Gärten von und alle sonstigen Materialien zum Bau von Eisen-!Jamaica, Herr Robert Thomson, hat im Auftrage bahnen und Schiffen Anwendung. der Firma Elder Dempster & Co. eine Reise nach Die Bestimmungen des Tarifs treten in Kraft,] Florida unternommen, um die dort gebräruchlichen