— 352 — des ägyptischen Gummis. fast allein den Markt. wurde ausgeführt: k In den letzten zehn Jahren kg 1892 3 779671. 1897 4 v2 00 1893 2542 143 1898 5 420 667 1894 3 716 390 1899 4220 445 1895 3 979 292 1900 2528 265 1896 3641 679 1901 3 190 908 (Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Rufisque.) Companhia- de Mossamedes. Einem Berichte des Verwaltungsrathes der Companhia de Mossamedes entnehmen wir Fol- gendes: „Am 31. Dezember 1901 bestanden die Aktiva der Gesellschaft aus folgenden Posten: 1. Aus dem Werthe der Konzession und der erworbenen Rechte sowie den Kosten der ersten Ein- richtung. 2. Aus der Straße von der Küste nach Humbe, für deren Bau 52 936,78 Fr. aufgewandt sind. 3. Aus dem Mobiliar in den Bureaux der Gesellschaft in Paris und Lissabon im Werthe von 7029,30 Fr. 4. Aus dem verfügbaren Saldo bei den Bankiers in Höhe von 2 243 995,45 Fr. 5. Aus den Kassenbeständen in Paris und Lissa- bon in Höhe von 20 370,30 Fr. 6. Nach der Gesammtabrechnung von Mossa- medes aus den Beständen a) der Faktorei von Mossa- medes im Werthe von . 614 250,30 Fr. b) der Faktorei von Port Alexandre im Werthe von 96 555,28 Jc) der Faktorei von Humbe im Werthe von. .. 81 077,45 d) der Farm von Ediva im Werthe von. . . .. 193 099,28 = e) der Saline von Cabro Negro im Werthe von 76 462,58 = im Gesammtwerthe von 1 061 444,89 Fr. 7. Aus den noch auf dem Transport befindlichen Waaren im Werthe von 9192,30 Fr. 8. Aus ausstehenden Wechseln in Höhe von 2292,50 Fr. 9. Aus verschiedenen zur Garantie hinterlegten Summen in Höhe von 22 632.70 Fr. 10. Aus verschiedenen auf Lager befindlichen Produkten im Werthe von 2228,20 Fr. 11. Aus verschiedenen ausstehenden Forderungen in Höhe von 36 630,70 Fr. 12. Aus Werthpapieren im 979 177,50 Fr. 13. Aus dem Saldo von Gewinn und Verlust in Höhe von 118 029,91 Fr. Betrage von Während der Unruhen im ägyptischen Sudan beherrschte der Senegalgummi Die Passiva waren folgende: 1. Das Aktienkapital in Höhe von 14 430 000 Fr. 2. Einzulösende Wechsel im Betrage von 14 451,35 Fr. 3. Verschiedene an Beamte und Lieferanten der Gesellschaft geschuldete Posten in Höhe von 25 372,62 Fr. 4. Cessionen und Verkäufe an „The Cassinga Concessions Limited", für welche von dieser Ge- sellschaft Gegenwerthe gegeben sind. Die Forschungsarbeiten der „South African Company Limited“ haben im letzten Jahre einge- setzt und lassen gute Resultate erhoffen. Die „Cassinga Concessions Limited“ hat einen Kanal zur Entwässerung des Otchitandaflusses gebaut, um die Gewinnung von Goldsand, an welchem das Flußbett sehr reich ist, zu ermöglichen. Diese Arbeit hat auch zur Entdeckung von Quarzfelsen geführt, deren Erzgänge, wie jetzt feststeht, gleichmäßig reich sind. Diese Thatsache läßt auf eine große Einnahme für die Cempanhia de Mossamedes hoffen, da diese die Hauptaktionärin der genannten „Cassinga Con- cessions Limited“ ist. Die Saline hat im ersten Jahre genügende Er- träge geliesert. Sobald die Turbine und der Quai, welche sich im Bau befinden, fertiggestellt sind, wird dieser Zweig der Industrie ein sehr gewinnbringen- der sein. Auf der Farm von Ediva sind infolge außer- gewöhnlicher Trockenheit nur geringe Erfolge zu verzeichnen. Dieses wird sich bessern durch den Bau von künstlichen Bewässerungsanlagen. Auf der Farm von Muenela sind zur Bildung eines Viehbestandes 500 Stück Großvieh angekauft worden. Behufs Anlage eines Gestüts sollen 25 Hengste und Stuten im Sudan erworben werden. Im Ganzen genommen, berechtigt hiernach die finanzielle Lage der Gesellschaft zu den besten Hoff- nungen. Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf mehr als 2½ Millionen Francs. Wenn auch im letzten Jahre noch mit Verlust gearbeitet ist, wird doch binnen kurzer Zeit der Gewinn, welcher aus dem Ertrage der Eisenbahn, der Ausbeute der Minen und dem Verkauf der Ländereien zu erwarten steht, die Produktionsfähigkeit der Gesellschaft außer Frage stellen.“ Maßnahmen zur Vertilgung von Deuschrecken in natal. Nach den in Natal bestehenden Gesetzen ist die dortige Regierung befugt, gewisse Verordnungen zur Vertilgung der häufig in ungeheuren Schwärmen auftretenden Heuschrecken zu erlassen. Insbesondere können einzelne Theile der Kolonie, in denen sich diese Insekten zeigen, als sogenannte Heuschrecken- gebiete proklamirt werden. Die Bewohner solcher Gebiete sind verpflichtet, die Regierung bei der Ver- nichtung der Heuschrecken zu unterstützen. Mit der Ausführung der hierzu nöthigen Maßnahmen können