sitzungen andererseits Anwendung, d. h. die Philip- pinen sind in dieser Beziehung nicht Inland (Sektion 84). Für Guam, Tutuila und Manna gilt das Ge- setz nicht. Endlich ist noch zu erwähnen, daß dem Kongreß der Vereinigten Staaten ein Oberaussichtsrecht über die Gesetzgebung der Philippinenkommission vorbe- halten ist (Sektion 86). — – — — Maßnahmen zur vVertilgung von Deuschrecken in Spanien und Portugal. Im „Kolonialblatt“ Nr. 15 vom 1. August 1902 (Seite 352) ist bereits auf die Maßnahmen hin- gewiesen worden, welche zur Vertilgung von Heu- schrecken in Natal getrossen worden sind. In gleich energischer Weise geht man den Heuschrecken in Spanien und Portugal zu Leibe. Durch Gesetz vom 21. März d. Is. sind in Spanien 881 996 Pesetas und zwar hiervon 650 000 Pesetas für den Ankauf von Gasolin und anderen behufs Vertilgung der Heuschrecken an- gewandten Mitteln, sowie 174 496 Pesetas als Diäten für das zum Zwecke der Vernichtung der Heu- schrecken auf Zeit angestellte Personal bewilligt worden. Eine Königliche Verordnung von dem- selben Tage hat den Minister für Ackerbau 2c. er- mächtigt, das Gasolin ohne die Förmlichkeit der öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. In Portugal sind die in den letzten Jahren wiederholt und in verschiedenen Bezirken durch Heu- schreckenschwärme verursachten Verwüstungen die Ver- anlassung eines unter dem 20. Februar d. Is. er- lassenen Königlichen Dekrets geworden, nach welchem im Falle einer Invasion von Heuschrecken die ganze Bevölkerung des ergriffenen Bezirks vom 18. bis zum 50. Lebensjahre aufgeboten werden kann, sich an ihrer Vernichtung zu betheiligen, und dieser Pflicht persönlich oder durch Stellvertreter zu ge- nügen hat. Im Nichtbefolgungsfalle sicht das Dekret Gefängnißstrasen bis zu einem Monat oder Geldstrasen bis zu 20 Milreis vor. Diese all- gemeine Dienstpflicht soll in Algarve und dem süd- lichen Alemtejo auf Grund uralten Herkommens seit undenklicher Zeit bestehen, so daß durch das Gesetz lediglich eine schon bestehende Emrichtung bestätigt und auf das ganze Land ausgedehnt wird. Das Ggoyptische Suckergeschäft. Aegypten erzeugt in 15 Zuckersabeiken theils ver- alteten theils modernsten Systems durchschnittlich etwa 95 000 bis 99 000 Tonnen Rohzucker bei einer Be- triebsdauer von 2 bis 3 Monaten jährlich und aus einem Theile dieses Rohzuckers in einer Raffinerie etwa 30 000 Tonnen raffinirten Zuckers. Ausgeführt werden jährlich etwa 50 000 bis 55 000 Tonnen Zucker, darunter etwa 4000 bis 421 — 5000 Tonnen Raffinade, und zwar in der Haupt- sache nach Amerika, Indien, der Türkei und Eng- land. Der durch Einfuhr auszugleichende Mehrbedarf des Landes an Raffinade betrug: im Jahre 1901: 74 243 dz im Werthe von 76 980 E. gegen- 1900: 60 408 69 814 - -ß Die Lieferanten für Aegypten sind vorzugsweise Oesterreich und Rußland. Ihre Antheile an der Zuckereinfuhr betrugen: 191 1500 Wert ert d4: in Sk. 1z in k. Oesterreich . 44375 47 233 29875 36 734 Rußland 29 388 29 181 29 462 31 746 Rußland liefert fast ausschließlich Sandzucker, während Oesterreich Brote, Würfelzucker, concassé, Krystallzucker (granulé und pilé) und Sandzucker auf den ägyptischen Markt bringt. Neben ihnen kommen noch Deutschland und Eng- land mit kleinen Mengen in Betracht, die im Jahre 1901 Werthe von 311 und 165 KF E. darstellten. Die auf dem ägyptischen Markte am meisten ge- kauften Sorten sind pilé und concassé; sie werden gegenwärtig von Oesterreich zu folgenden Preisen fob. Alexandrien geliefert: Sandzucker zu 22 Franks für ie 100 k pilé . 22½ „ - 100 —- concasse. 231¼¼ = " „ 100 = Russischer Sandzucker wurde zu 19 sh 3 d cif Alexandrien für November/Dezember-Lieferung ange- boten. Für die österreichische Marke „Perl“ wurden 18 sh verlangt. Diese Sorten werden in Säcken zu 100 kg eingeführt. Brotzucker (pains) ist in Aegypten nur in kleinen Hüten von 1,8 kg gangbar, von denen 25 auf 1 Kantar (45 kg) gehen. Brote österreichischer Herkunst wurden zuletzt zu 28 Franks für je 100 kg für November Dezember angeboten, Würfelzucker zu 25 Franks kob. Alexandrien. Die Nachfrage nach Würfelzucker dürfte nicht sehr bedeutend sein, und der Lokalbedarf des Landes an Brotzucker wird in der Hauptsache durch die Produktion der Raffinerie in Hawamdieh bei Kairo gedeckt. Der Einfuhrzoll beträgt 8 %, zu denen noch etwa 1½/2 %¼% an Quai-, Facchinage-, Pavage= und ähnlichen kleinen Gebühren hinzutreten. Die gegen- wärtig auf dem ägyptischen Markte für die heimische Produktion gezahlten Preise sind wenig lohnende. Für den Rohzucker erster Qualität der Daira Sanieh, des größten Betriebsunternehmens Aegyptens, wurden letzthin nur 35 P. T. (7 sh) pro Kantar von 45 kg geboten, während der Lokalkonsum etwas höhere Preise (39 bis 42 P. T. pro Kantar) zahlt. Die Produzenten halten in Folge der schlechten Preise mit Verkaussabschlüssen zurück. Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kairo.)