Besitze eines durch die Verordnungen vom 29. August 1896 und 25. Februar 1898 eingeführten Gewerbe- scheines sind, sowie über das Gebiet, in welchem dieselben ihr Geschäft betreiben können, haben sich Zweifel ergeben. Der Generalgouverneur in Boma hat deshalb unter dem 21. Juni 1902 folgende Verordnung erlassen: „Die Inhaber des genannten Gewerbescheins können im ganzen Staatsgebiet Handelsgeschäfte treiben; die Handelsfreiheit im Kongogebiet ist durch die Berliner Generalakte ge- währleistet. Das Eigentumsrecht ist im Kongostaat dasselbe wie in allen übrigen Ländern. Niemand darf ohne Erlaubnis des Eigentümers auf Staats- oder Privatbesitzungen ernten. Der Staat insbe- sondere behält sich unbedingt die Ernte der pflanzlichen Erzeugnisse seiner Besitzungen vor.“ — Bei dieser Gelegenheit hat der Generalgouverneur die Vor- schriften einer Verordnung vom 9. März 1898 in Erinnerung gebracht, auf Grund deren die Handels- dolmetscher neben der Steuer von 10 Franken nach Maßgabe des Absatzes 2 des Artikels 1 der Ver- ordnung vom 25. Februar 1898 einer Lizenzabgabe von 10 Franken unterworfen sind. Ausfuhr zölle in Kordost--Mpodesia. Laut Regierungs-Bekanntmachung in der „British CTentral Africa Gazette“ vom 30. September 1902 ist im Gebiete von Nordost-Rhodesia auf Kautschuk (außer dem unten genannten) ein Ausfuhrzoll von 4 Pence und auf Elfenbein (von Elefanten) ein solcher von 9 Pence für 1 Pfund (avoirdupois) gelegt worden. Kautschuk, welcher aus innerhalb des eigenen Gebietes wachsenden und gezogenen Pflanzen, Bäumen oder Ranken gewonnen ist, ist von dem Ausfuhrzoll befreit, wenn der Ausführer oder die die Zollfreiheit beanspruchende Person eine von der Obrigkeit des Distrikts, aus welchem der Kautschuk stammt, ausgestellte Bescheinigung mit genauer An- gabe der Zahl solcher vom Erzeuger gezogenen Bäume, Pflanzen oder Ranken, zusammen mit einer von dem Ausführer selbst ausgefertigten Erklärung darüber vorlegt, daß der Kautschuk ein Erzeugnis nur aus diesen Pflanzen, Bäumen oder Ranken ist. Bewästerungsanlagen und landwirtschaftliche Produktion im Distrikte Oudtsboorn (Rapkolonie). Über die Bewässerungsanlagen im Distrikte Oudts- hoorn (Kapkolonie) sowie die Hauptzweige der land- wirtschaftlichen Produktion dieses Distriktes berichtet der dem Kaiserlichen Generalkonsulate in Kapstadt zugetellte Vizekonsul Haug auf Grund einer Be- reisung des Distrikts, wie folgt: Der Distrikt Oudtshoorn gilt als der reichste und am dichtesten bevölkerte Landdistrikt der Kapkolonie. Er liegt am Südabhange der Schwarzen Berge und ist im Süden durch die parallel laufende Kette der Otiniquaberge von dem niedrigen Küstenlande abge- trennt. Zahlreiche Flüsse und Bäche durchströmen den Distrikt, der größte davon ist der Olifantsriver, an dessen Zusammenfluß mit dem Grobbelaarriver das Städtchen Oudtshoorn gelegen ist. Die meisten dieser Wasserläufe führen das ganze Jahr hindurch Wasser, wenn sie auch bei lange anhaltender Trocken- zeit erheblich schwächer werden. Größere Anlagen, um das in Normalzeiten etwa überflüssige Wasser aufzusparen sowie um die über- stürzenden Fluten, die bei starkem Regen von den Bergen herniederströmen, aufzustauen, bestehen in dem Distrikte nicht. Die Regierung hatte seiner Zeit Vorarbeiten unternommen für zwei Wasserstauanlagen, von denen die eine in dem Tale des bei Oudtshoorn in den Olifantsriver mündenden Grobbelaarriver, die andere in dem Tale des später in den Olifantsriver ein- fließenden Nelsriver errichtet werden sollte. Die im Grobbelaarriver geplante Stauanlage sollte in der Errichtung von drei Wasserreservoirs bestehen, von denen zwei, nämlich eines am oberen Laufe des Flusses selbst, das andere an einem Nebenfluß ge- legen, hauptsächlich zur Stauung, das dritte weiter unten am Flusse zur Stauung und Verteilung des Wassers dienen sollten. Dos Wasser aus den beiden oberen Reservoirs, in beiden bis zu 100 Fuß hoch gestout, sollte durch das natürliche Flußbett in das auf eine Stauhöhe von 60 Fuß berechnete Vertei- lungsreservoir gelassen werden, von wo aus es durch einen Kanal nach dem zu bewässernden Landkomplex geführt werden sollte. Das Gebiet, welches den gedachten Reservoirs Wasser zuführt, ist auf 100 Quadratmeilen berechnet, die bei einem Regenfall von 24 Zoll pro Jahr 34 848 000 Gallonen Wasser liefern sollen. Die Herstellung der Reservoire war durch die Absperrung des Tales mittelst eines Dammes aus Beton gedacht. Man berechnete, daß unter Abzug der Verdunstung r2c. 17 154 879 845 Gallonen Wasser auf diese Weise gehalten werden könnten, wovon 3 200 000 für die Speisung der bereits existierenden kleineren privaten Irrigations- anlagen und 31 112 511 Gallonen für die Ver- dunstung in dem Wasserleitungskanal in Abzug ge- bracht werden. Bei der Annahme, daß 800 000 Gallonen für die Bewässerung eines Acre mehr als ausreichend sei, würde dies nach dem Projekte die Irrigation von 18 000 Acres möglich machen, oder bei sparsamer Verwendung des Wassers und unter Einrechnung des für Gebäude, Wege 2c. gebrauchten, also nicht bewässerten Geländes rund 25 000 Acres kultivierten Landes schaffen. Unter Zugrundelegung eines Wasserzinses von 40 sh pro Acre und Jahr würde aus der Abgabe des gestauten Wassers eine Einnahme von 44 000 8 bei 22 000 Acres bewässerten Landes erzielt werden. Dem gegenüber stehen die veranschlagten Kosten von 439 000 2 für die Errichtung der Werke, 15 000 & für den Ankauf der durch das aufgestaute Wasser überschwemmten