— einer Vereinigung von Flußanliegern. Die Benutzungs- rechte sind nach der Benutzungszeit bemessen und als Wasserrechte in die Grundbücher eingetragen. In außerordentlich zahlreichen Fällen giebt aber die Auslegung dieser Rechte zu erbitterten Streitigleiten Anlaß. Die Reinhaltung der Wasserläuse geschieht durch die Eigentümer gemeinsam, und zwar hat jeder eine der ihm zustehenden Benutzungszeit entsprechende Anzahl Arbeiter zu diesem Zwecke zu stellen. Eine behördliche Kontrolle und zwangsweise Anhaltung der Eigentümer seitens der Regierung findet nicht statt. Die von den Farmern gegenseitig ausgeübte Uberwachung sowie das Interesse der Beteiligten erweist sich als hinreichend, um den Betrieb ohne Störung aufrecht zu erhalten. Die Ausnutzung des Wassers auf der einzelnen Farm findet in der Weise statt, daß von der Haupt- rinne eine Nebenrinne zu den zu bewässernden Feldern geöffnet wird. Die völlige Uberrieselung der Felder wird dadurch zustande gebracht, daß eine Anzahl Arbeiter mit Hacke und Schaufel dem Wasser überall den Weg öffnen und es so über die ganze Bewässe- rungsfläche leiten, so daß diese völlig unter Wasser gesetzt wird. Die in anderen Ländern angewandte Methode, daß das Wasser durch ein Netz von festen kleinen Rinnen läuft und von den dazwischen liegen- den Bodenstrecken von selbst aufgesaugt wird, ist hier nicht angenommen. Diese Art der Wasserleitung macht die ständige Arbeit einer Anzahl Leute während der ganzen Be- wässerungszeit nötig. Da die dem Berechtigten für die Wasserentnahme zubemessenen Stunden sich je nach Lage des Falles auch auf die Nacht ausdehnen und auf das Möglichste ausgenützt werden müssen, ist öfters Nachtarbeit erforderlich. Manche Farmer haben daher kleine Dämme aus Erdwerk errichtet, in welchen das während der Nachtstunden einströmende Wasser aufgefangen wird, um erst bei Tage auf das Feld geleitet zu werden. Die Opfer an Zeit und Geld, welche die Anlage und Benutzung eines Wasserkanals und der Dämme mit sich bringen, werden reichlich ausgewogen durch die Wertsteigerung, welche die bewässerten Ländereien erfahren. Der Morgen unbewässerten Landes kostet durchschnittlich 1 bis 1½ K, während für den Morgen bewässerten Landes von 50 K aufwärts bis zu 300 Mf, in einzelnen Fällen bis zu 500 2 gezahlt wird. Der fruchtbare Boden des Distriktes findet sich in den Flußtälern. Er besteht aus der Fluß- anschwemmung von Jahrhunderten, die bisher völlig unausgenutzt geblieben ist. Diese Alluvialschicht ist durchschnittlich mehrere Fuß, an manchen Stellen 20 Fuß tief und ist, wenn bewässert, von nahezu unerschöpflicher Fruchtbarkeit. Wie sehr die Erträg- nisse des Bodens trotz des nicht unbedeutenden Regen- falles von 8 bis 10 Zoll durch die künstliche Be- wässerung erhöht werden, wird einem besonders dadurch vor Augen geführt, daß das auf der nicht bewässerten Seite eines Wasserkanals liegende Feld 54 unmittelbar daneben nur die gewöhnliche Karroo- vegetation hervorbringt, während auf der anderen, bewässerten Seite jede Art Feldfrucht gedeiht. Das Hauptprodukt des Distriktes ist Luzerne, die beinahe auf allem guten bewässerten Lande gepflanzt und zur Straußenfütterung verwandt wird. Daneben produziert der Distrikt eine ziemliche Quantität Tabak, die Qualität desselben ist allerdings nur mittel, er wird zu gewöhnlichem Pseifen-, Kau= und Schnupf- tabak verwendet, ist schwer, grobfaserig und brennt schlecht. Um dem Mangel an Salpeter abzuhelfen, werden die getrockneten Tabakblätter vor der Ver- arbeitung mit einer Lauge aus dem sogenannten Asch- busche getränkt. Die besseren Sorten sollen in letzter Zeit häufig als Transvaaltabak verkauft worden sein. Obwohl die Tabakproduktion rentabel ist, da bei Durchschnittsproduktionskosten von 2½ d pro Pfund ein Verkaufspreis von 4 bis 6 d erzielt wird, hat sich die Anbaufläche für Tabak nicht wesentlich vergrößert, da der Gewinn mit Straußenzucht weniger Arbeit erfordert und sicherer ist. Die Produktion von Früchten ist bisher nur in geringem Maße betrieben worden. Die früheren, wenn auch nur für den eigenen Konsum häufig gepflanzten Orangenbäume hatten in den letzten Jahren beinahe gänzlich aufgehört, da ein aufgetretener Schädling, der Scale, die Kulturen vernichtet hat und eine Methode der Vertreibung oder Unschädlichmachung dieses Insektes nicht bestand. In letzter Zeit ist jedoch als wirksames Mittel die Räucherung der Bäume mit Dämpsfen aus Cyanide, Pottasche und Schwefel angewandt worden. Die Räucherung wird in der Weise bewerkstelligt, daß über den Baum ein Zelt errichtet wird, das den erzeugten Dampf festhält. Die Räucherung eines großen Baumes kostet von 7 bis 10 sh, eines kleineren 1 sh 9 d bis 2sh 6d, wird aber auch von den Farmern selbst vorgenommen, wobei sich die Kosten etwa um die Hälfte vermindern. Ein einjähriger Orangen- baum kostet aus der Baumschule zur Zeit 3sh 6d bis 10 Sh 6 d, er ist imstande, nach drei bis vier Jahren Früchte zu tragen, die am Baum durchschnittlich zu 4 sh pro 100 Stück verkauft werden. Ein Hinderungs- grund für das Aufblühen dieses Produktionszweiges ist der Mangel einer Bahnverbindung. Die nächste Bahnstation ist 60 Meilen entsernt. Der Transport dahin kostet pro 100 Pfund 6 sh und dauert für große Transporte vier bis fünf Tage. Dazu kommt der Umstand, daß die Orangen, um nicht der Gefahr des Verderbens ausgesetzt zu sein, vor der vollen Reife gepflückt werden müssen, was ihnen an Qualität Abbruch tut. Einzelne Arten, besonders die sogenannte Kaporange, welche außerordentlich große und schöne Früchte mit loser Schale hat, wird als wenig geeignet zum Versand betrachtet, da sie zu rasch zusammenfällt. Am meisten wird die sogenannte Mediterraneanorange bevorzugt, welche eine etwas dünnere, fest an das Fruchtfleisch angewachsene Schale hat und sich längere Zeit hält. Im allgemeinen ist