— 215 — A. Wie zieht man sich die Malaria zu? Es muß ein für allemal erkannt werden, daß man sich die Malaria nur durch den Stich der Stechmücke (Moskito der Anophelesgattung), welche die Fieberkeime in ihrer Giftsekretion trägt, zuzieht; und daß die Anophelesmoskito diese Keime nur dadurch gewinnt, daß sie Personen, die Malaria= keime in ihrem Blute tragen (entweder an Fieber leidende Europäer oder Eingeborene oder auch junge Kinder, welche dem Anscheine nach ganz gesund sind), vorher sticht. B. Wie zieht man sich das Schwarzwasser- fieber zu? In seiner Entstehung ist das Schwarzwasserfieber auch malariaartig und kommt nur bei denjenigen vor, welche periodisch an Malaria gelitten haben; es ist deshalb sehr wichtig, alles aufzubieten, um sich gegen die gewöhnlichen, auch die mildesten, Malaria= anfälle zu schützen. C. Es ist möglich sich dadurch vollständig zu schützen, daß man die nachstehenden Schutzmaßregeln befolgt: 1. Moskitonetze. Der Geschäftsleiter sollte sich davon überzeugen, daß alle europäischen Angestellten der Firma immer unter Moskitovorhängen schlafen, welche nicht weniger als 16 Löcher pro Quadrat- Zentimeter enthalten, und welche in einem tadellosen Zustande zu erhalten sind. Risse sind auf die Weise am leichtesten zu reparieren, daß man das Netz am Bruchpunkte zusammenzieht und mit Faden umschnürt. Wenn das Net in Gebrauch ist, sollte es innerhalb der Stangen hängen und unter der Matratze ein- geschlagen sein. Wenn das Netz außer Gebrauch ist, sollten die freien Seiten des Netzes zusammengezogen werden, etwas gedreht und über die oberste Seite des Netzes hinübergeworfen werden. Ein Ritz an den Seiten des Netzes darf nicht vorkommen. Man findet nie eine Stechmücke innerhalb eines ordnungs- mäßig gebrauchten Netzes. Es ist ratsam, ein Stück Leinwand um das Netz (etwas höher als die Ma- tratze) rings herum zu ziehen, um die Glieder gegen Stiche durch das Netz, während des Schlafes, zu schützen. Auch sind Abends Stiefel, um die Knöchel zu schützen, zu empfehlen. 2. Chinin. Alle européischen Angestellten der Firma sollten wenigstens 1 g Chinin pro Woche nehmen und an den Geschäftsleiter schriftlich berichten, daß sie es auch wirklich tun. 3. Moskitosicheres Zimmer. Der Geschäfts- leiter sollte darauf achten, daß das von der Firma für ihre europäischen Angestellten bestimmte Quartier wenigstens ein Wohnzimmer oder einen Teil einer Veranda besitzt, der durch ein Drahtgazegitter mos- kitosicher gemacht ist. Das Zimmer, oder der ge- schützte Teil der Veranda, sollte von den Bewohnern zwischen Sonnenuntergang und Schlasengehen benutzt werden. achten, daß das Kontor der Firma und das gemein- same Speisezimmer der europäischen Angestellten mit Punkahs oder elektrischen Ventilatoren versehen find, die während der Geschäftsstunden und Mahlzeiten zu gebrauchen sind. 5. Einzelheiten. darauf achten, daß: a) das Lokal der Firma mit wenigstens einem Müllkasten (mit Deckel) versehen ist; b) alle Zisternen, Becken und andere zum be- ständigen Wasseraufspeichern bestimmten Gefäße mit genau sitzenden Deckeln und auch mit Drahtgaze- kappen für die Röhren, um die Moskitos abzuhalten, versehen sind; I) alle nutzlosen Gruben, Teiche, Becken, Brunnen und andere unnötigen Wasseransammlungen inner- halb des Firmengrundstücks ausgefüllt oder abgeleitet werden; d) alles offen und dauernd stehende Wasser, welches zur Bewässerung, zum Waschen oder anderen Zwecken erforderlich ist, einmal pro Woche durch Petroleum desinfiziert wird, um die Mückenlarven zu vertilgen; e) die Entwässerungsanlagen und Dachröhren in Ordnung sind; f) die Aborte ordentlich und rein gehalten sind; 8) das Trinkwasser aus einer reinen Quelle be- zogen und rein aufbewahrt wird; h) es wäre ratsam, einen eingeborenen Diener damit zu beauftragen, Moskitos in dem Hause be- ständig zu suchen und zu töten; er sollte zu diesem Zwecke Anweisung erhalten, die nötigenfalls von der Sänitätsbehörde zu geben ist. 6. Wöchentliche Besichtigung. Einmal pro Woche sollte der Geschäftsleiter eine genaue Sani- tätsbesichtigung des ganzen Firmengrundstücks, der Kontore, Fabriken, Wohnhäuser, Schlafzimmer, Küchen, Dienerquartiere, Toilettenzimmer und Aborte und aller Gärten, Höfe und Ställe vornehmen, und über- dies sollte er darauf achten, daß die angegebenen Vorschriften aufs genaueste befolgt werden, ins- besondere, daß: a) die Angestellten Moskitonetze gebrauchen; b) Müll, zerbrochene Flaschen, alte Blechkannen, Töpfe 2c., in Müllkästen aufbewahrt werden; e) kein stehendes Wasser irgendwo innerhalb des Grundstücks bleibt, außer in vollständig durch Draht- gaze geschützten Gefäßen oder in Zisternen oder Brunnen, die wöchentlich durch Petroleum desinfiziert werden; d) jeder Teil des Grundstücks in durchaus reinem Zustande ist; e) es wäre zu empfehlen, daß alle unter den Angenellten vorkommenden Fieberfälle sorgfältig auf- gezeichnet werden. 7. Die Eingeborenen. Der Geschäftsleiter sollte darauf achten, daß diese Vorschriften sowohl Der Geschäftsleiter sollte bei den Eingeborenen wie bei den europäischen An- 4. Punkahs. Der Geschäftsleiter sollte darauf gestellten befolgt werden.