der Marianen, veröffentlicht. Der Kaiserliche Bezirks- amtmann Fritz in Saipan berichtet hierzu: Mit wenigen Ausnahmen besitzen die verheirateten Eingeborenen noch aus spanischer Zeit Grundstücke von einem bis zu vier und mehr Hektaren. Auch denjenigen Eingeborenen, welche seitdem einen eigenen Hausstand gründeten oder mit Familie aus Guam einwanderten, habe ich kleinere Grundstücke, in der Regel von einem Hektar, angewiesen. Diese Zuteilung von Ackerland ist notwendig, um den Leuten eine geregelte Lebensweise zu ermöglichen. Die im Ein- geborenenbesitz befindliche Fläche ist übrigens im Verhältnis zu der kulturfähigen Gesamtfläche so ge- ring, daß für künftige mittelgroße Unternehmungen oder Ansiedler auf Saipan und Rota noch reichliches Land zur Verfügung steht. Leider aber vernach- lässigen viele Eingeborene ihren Grundbesitz, bestellen ihn bestenfalls mit Kokospalmen und nur einen unzu- reichenden Teil mit Mais, Süßkartoffeln, Bananen und anderen Nährpflanzen. Die bestellte Gesamt- fläche hat zwar unter der deutschen Verwaltung zu- genommen, besonders der Tabakbau wird in größerem Umfange als früher betrieben; es sind aber nur einzelne fleißigere Einwohner, die ihre Pflanzungen erweitert haben. Die große Mehrzahl zieht es vor, die zahl- reichen wild wachsenden Kokos zu ernten und mit dem Erlös importierten Reis zu kaufen. So ver- bleibt ihnen nichts zur Befriedigung höherer Bedürf- nisse, und außerdem wird für den Fall, daß eines Tages die Reiszufuhr ausbleibt, die Gefahr eines Nahrungsmangels hervorgerufen. Unter der spanischen Herrschaft verpflichtete eine der vorliegenden ähnliche Verordnung die Eingebo- renen zur Anpflanzung einer bestimmten Menge von Mais und Süßkartoffeln. Sie besteht heute noch in Guam; für die deutschen Inseln wurde sie mit an- deren spanischen Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Ich habe ihre Erneuerung aus den oben angeführten Gründen und nach Besprechung mit den angeseheneren Eingeborenen für erforderlich gehalten. Die zu be- stellende Mindestfläche von ¼ ha ist nicht zu hoch gegriffen, sie entspricht etwa der Menge der nach der spanischen Bestimmung anzupflanzenden Früchte. Als äußerster Termin, bis zu welchem die Acker zu bestellen sind, ist der 1. Dezember gewählt, da in diesem Monat die Regenzeit endet und die Anpflan= zung der Hauptfrüchte später nicht mehr möglich ist. Durch den zweiten Satz des § 1 sollen solche Per- sonen von der Verpflichtung entbunden werden, denen aus persönlichen Gründen wegen Alter, Krankheit oder wegen Arbeitermangel die Bestellung ihres Grundbesitzes tatsächlich unmöglich ist. Nach § 2 müssen diejenigen Personen, welche ihrer Bestellungspflicht nicht nachkommen, eine ent- sprechende Zahl von Tagen auf dem Gemeinde- grundstück arbeiten und dadurch der durch ihre Lässigkeit verursachten Gefahr eines teilweisen Nah- rungsmangels vorbeugen. 240 dazu dienen, gewisse Ausgaben, die heute vom Staate geleistet werden, wie z. B. die Besoldung der Ge- meindebeamten, zu bestreiten. Warshall-Inseln. Jaluit-Gesellschaft. Der Jahresbericht der Jaluit-Gesellschaft für 1902 lautet wie folgt: „Im verflossenen Geschäftsjahre blieb der Umsatz auf den Marshall= und Gilbert-Inseln zwar etwas hinter unseren Erwartungen zurück, dagegen kam uns wiederum die anhaltend günstige Lage des Fett- marktes zu gute. Mit Rücksicht auf die Ausdehnung unseres Betriebes haben wir inzwischen einen weiteren Motorschuner angeschafft und verfügen jetzt außer unserem Postdampfer über vier Motorschuner und einen Segler. Der Fahrplan unseres Postdampfers hat insofern eine Abänderung erfahren, als nunmehr auch die Marianen in den Verkehr einbezogen wurden und diese Inseln nicht mehr wie seither auf gelegentliche Seglerverbindungen mit Japan an- gewiesen sind. An die uns zur wirtschaftlichen Erschließung der Ost-Karolinen gestellte Aufgabe sind wir mit aller Energie herangetreten. Außer Händlerstationen auf den kleinen Atollen haben wir in Ponape und Ruk größere Faktoreien errichtet und sehen einer zwar nur allmählichen, aber gesunden Entwickelung mit Zuversicht entgegen. Wie im Jahre 1885 gelegent- lich der Flaggenhissung auf den Marshall-Inseln ist auch in der Karolinen-Gruppe mit Beginn der deutschen Herrschaft der Verkauf von Wafsfen und Spirituosen an die Eingeborenen verboten worden, und die gute Wirkung dieser Maßregel macht sich bereits in erfreulicher Weise bemerkbar. Denn während die Spanier auf Ponape ernste und blutige Kämpfe mit den Eingeborenen zu bestehen hatten, ist seit Hissung der deutschen Flagge Ruhe und Frieden noch niemals gestört worden. Allerdings haben wir diesen überraschenden Erfolg nicht ledig- lich obigem Verbot, sondern auch dem Umstand zu verdanken, daß die Reichsbeamten sich bald das Vertrauen der Eingeborenen zu sichern verstanden und die Kaiserliche Marine durch längere Anwesen- heit eines Kriegsschiffes dem Waffen- und Schnaps- schmuggel japanischer Schuner und amerikanischer Walfischfänger erfolgreich entgegenwirkte. Angesichts dieser günstigeren Gestaltung der Verhältnisse haben wir uns entschlossen, eine sachmännische Expedition nach den Karolinen zu entsenden, um festzustellen, ob, wie wir glauben annehmen zu dürfen, auf einigen Inseln tropischer Plantagenbau mit Aussicht auf Erfolg betrieben werden könnte. Die Expedition, der die weitgehendste Unterstützung seitens der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts zugesagt worden ist, wird nach Lösung der ihr gestellten Der Erlös aus dem Gemeindeacker kann später Aufgaben etwa gegen Ende des Jahres zurückkehren.