Titeratur. „Documents relatifs à la répression de Ia traite des esclaves publiés en exé- cution des articles LXXXI et suivants de I’acte général de Bruzelles“. 1902 (vergl. Kol. Bl. 1902, S. 357). Die vorstehende Sammlung enthält folgende Mitteilungen über den Handel mit Waffen und Schießbedarf, den Handel mit geistigen Getränken und den Sklavenhandel in Afrika: 1. Deutsches Reich. Nachweisungen der 1901 und 1902 in Togo und 1901 in Südwestafrika eingeführten Waffen und Munition sowie der im Jahre 1901 in Ostafrika an die einzelnen Bezirks- ämter und Stationen gelieferten Waffen und Munition. Nachweisungen über Einfuhr und Herstellung von Spirituosen in Togo und Kamerun im Jahre 1901. Verordnung des Gouverneurs von Ostafrika vom 17. Juli 1902, betreffend den Ausschank und den Verkauf geistiger Getränke an Farbige. Ubersicht über die im Jahre 1901 in Ostafrika erteilten Schank- konzessionen und der daselbst wegen unbefugten Aus- schanks geistiger Getränke verhängten Strafen. Zwei Verordnungen des Reichskanzlers vom 21. Februar 1902, betreffend die Haussklaverei in Togo und Kamerun. Verzeichnis der 1901 in Ostafrika wegen Sklavenraubs oder Verschiffung von Sklaven über See verurteilten Personen in Ostafrika sowie der daselbst erteilten Freibriefe. Runderlaß des Gouver- neurs von Ostafrika vom 10. Dezember 1902, be- treffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Sklaven- handels. 2. Kongostaat. Nachweisungen der 1902 ein- geführten Gewehre und Munition und Spirituosen. 3. Frankreich. Verordnung des Gouverneurs von Französisch-Guinea vom 23. April 1902, betreffend Einfuhrverbot von Waffen und Schießbedarf über die portugiesische Grenze und die Grenze von Senegal. Ver- ordnung vom 19. April 1900, betreffend Verbot des Handels mit Waffen und Schießbedarf in der Elfen- beinkolonie. Verordnung vom 6. Oktober 1902, be- treffend das Tragen von Waffen in Französisch-Kongo, sowie eine Reihe von Verordnungen über Festsetzung von Verbrauchsabgaben in Dahomey und Französisch- Kongo. Verordnung vom 25. November 1901, be- treffend Auswanderung der Eingeborenen in der Elfenbeinkolonie. 4. Großbritannien. Nachweisungen über den Handel mit Feuerwaffen in Gambien, Lagos und Südnigeria sowie über die in den Lagerhäusern in Sierra Leone niedergelegten Feuerwaffen; verschiedene Verordnungen, betreffend die Einfuhr und das Tragen von Feuerwaffen und den Handel mit solchen in Rhodefia, Britisch-Ostafrika und Somaliland. Nach- weisungen über die Einfuhr von Spirituosen in Gambien, Sierra Leone und Südnigeria, mehrere Verordnungen, betreffend Einfuhr, Handel und Ver- kauf von Spirituosen in Südnigeria, Rhodesia, 247 Sansibar, Britisch-Ostafrika und Somaliland, sowie eine Verordnung, betreffend Erhebung einer Abgabe von in Südnigeria verarbeiteten oder hergestellten Spirituosen. Auszüge aus Berichten aus Gambien, der Goldküste, Sierra Leone, Nord= und Südnigerla über den Sklavenhandel. Schriftwechsel über den Sklavenhandel in Britisch-Ostafrika und auf den Inseln Sansibar und Pemba. Auszug aus dem Bericht des Generalgouverneurs im Sudan über den Sklavenhandel im Jahre 1901. Nachweisung der im Jahre 1901 auf Pemba und von 1897 bis 1901 auf Sansibar befreiten Sklaven. 5. Italien. Mitteilungen des italienischen Ministers des Auswärtigen an den belgischen Minister über eine Vereinbarung zwischen Erytrea und Sudan, betreffend Einfuhr von Feuerwaffen. Bericht des italienischen Generalkonsuls in Sansibar über die Auffindung von zwei Sklaven. Auszug aus einer in Mogadicho geführten Liste über befreite Sklaven. 6. Portugal. Zwei Gesetze, betreffend Ab- gabenerhebung von Spirituosen und geistigen Ge- tränken in den afrikanischen Besitzungen nebst Aus- führungsverordnung. 7. Norwegen. Auszug aus dem Strafgesetzbuch vom 22. Mai 1902. 8. Internationales maritimes Bureau in Sansibar. Bericht über seine Arbeiten im Jahre 1902. Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. VI. Teil, 1901 bis 1902, nebst Nachträgen zu den bisher erschienenen Bänden. Auf Grund amtlicher Quellen herausgegeben. Mk. 15,—. E. S. Mittler & Sohn, Berlin. Die auf Grund amtlicher Quellen heraus- gegebene „Deutsche Kolonial-Gesetzgebung“, von der bereits fünf Bände, umfassend die Jahre 1892 bis 1900, vorliegen, wird soeben durch einen neuen, umfangreichen sechsten Teil fortgesetzt. Dieser ent- hält zahlreiche Nachträge sowie die vollständige Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete be- züglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und inter- nationalen Vereinbarungen aus den Jahren 1901/02 und ist von Geh. Legationsrat Schmidt-Dargitz und Admiralitätsrat Prof Dr. Köbner bearbeitet worden. Der darin behandelte Stoff gliedert sich in drei Teile, deren erster die Gesetze und Verord- nungen enthält, die für sämtliche deutsche Schutz- gebiete gemeinsam ergangen sind. Der zweite Teil bringt das gesetzgeberische Material für die der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes unter- stehenden Schutzgebiete Afrikas und der Südsee. Der dritte Teil betrifft die Vorschriften für das dem Reichs-Marine-Amt unterstellte Kiautschougebiet. Ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis und genaues Sach- register erhöhen die praktische Brauchbarkeit der Sammlung, die seit dem Erscheinen des ersten Bandes ein unentbehrliches Hilfsmittel für Kolonial- beamte 2c. geworden ist.