262 Stabsarzt Vagedes, der zur Malariaforschung nach dem Schutzgebiet entsandt worden war, hat seine Arbeiten beendet. Die erzielten Erfolge, ins- besondere in Franzfontein, waren durchaus zufrieden- stellend. An letzgenanntem Orte gelang es dem ge- nannten Arzte, die Malariaerkrankungsziffer von 70 Prozent auf 7 Prozent herabzubringen. Unter dem 31. Januar d. Is. hat der Herr Reichskanzler eine neue Zollordnung für das deutsch- südwestafrikanische Schutzgebiet erlassen. Der der Verordnung beigegebene Tarif sieht auf Wunsch der Interessenten eine erhebliche Verminderung des Aus- fuhrzolles auf Guano unter Zugrundelegung des Ammoniakgehalts vor. Dem hierdurch zu erwartenden Einnahmeausfalle gegenüber sind die Einfuhrzölle verschiedener Artikel, insbesondere für alkoholhaltige Getränke, erhöht worden. Zu der Zollordnung hat der Kaiserliche Gouverneur auf Grund der ihm in der Verordnung erteilten Ermächtigung unter dem 10. April d. Is. Ausführungsbestimmungen und eine Niederlageverordnung erlassen. Die Verordnungen werden am 1. Juli d. Is. in Kraft treten. Die im vorstehenden genannten Vorschriften sind als Beilage zu Nr. 10 des amtlichen Kolonialblatts (15. Mai d. Is.) zum Abdrucke gelangt. Deutsch-Ostafrika. Das Schutzgebiet ist im letzten Jahre von kriege- rischen Verwickelungen verschont geblieben. Kleinere Unbotmäßigkeiten, insbesondere in den Bezirken Mpapua und Kilimatinde, konnten ohne Schwierig- keit unterdrückt werden. Die deutsch-englische Kommission zur Regulierung der Grenzen westlich und östlich des Viktoria-Nyanza, der neuerdings mit Zustimmung der Beteiligten ein Kommissar des Kongostaates beigetreten ist, setzt ihre Arbeiten zurzeit noch fort. In der inneren Entwickelung des Schutzgebiets können Fortschritte von Bedeutung vor weiterem Ausbau der gänzlich ungenügenden Verkehrsmittel nicht erwartet werden. Der Weiterbau der Usambarabahn bis Mombo ird nach der nunmehr erfolgten Bewilligung der ersten Baurate von 750 000 Mark so schnell wie möglich gefördert werden. Es ist in Aussicht ge- nommen, die Ausführung der Bauarbeiten der Firma Lenz und Co. zu übertragen, die auf Grund einer vorläufigen Vereinbarung bereits einen erfahrenen Ingenieur in das Schutzgebiet entsandt hat. Der Tarif der Usambarabahn hat eine vollständige Um- gestaltung im Sinne einer bedeutenden Ermäßigung aller Frachtsätze erfahren. Eine billige Beförderung aller Erzeugnisse der Land= und Forstwirtschaft aus dem Innern nach der Küste hat dabei besondere Berücksichtigung gefunden. Die Kaffeeplantagen in Usambara haben nach wie vor mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn auch einzelne befriedigende Ergebnisse die Hoffnung er- wecken, daß wenigstens für einen Teil der Planta- gen der Zeitpunkt einer befriedigenden Rentabilität nahe gerückt ist. Die biologisch-landwirtschaftliche Station Amani hat ihre Tätigkeit im Plantagenge- biete eröffnet. Für das Institut ist der Chemiker Dr. Schellmann und der Entomologe Prof. Dr. Voßeler gewonnen worden. Die Sisalpflanzungen haben eine weitere Ausdehnung erfahren. Auch Baumwollproben aus Deutsch-Ostafrika haben sowohl in Deutschland wie in England eine recht gute Be- urteilung gefunden. Versuche mit dem Anbau von Baumwolle in größerem Maßstabe werden aber erst beginnen, wenn der mit Unterstützung der Wohl- fahrtslotterie, des Gouvernements und verschiedener Privatfirmen vom kolonialwirtschaftlichen Komitee nach Amerika entsandte Sachverständige seine Tätig- keit im Schutzgebiet aufgenommen hat. Die Arbeiter- verhältnisse in den Plantagengebieten können zur- zeit als günstig bezeichnet werden, nachdem es dem Bezirksamt Tanga gelungen ist, eine größere Anzahl der sehr brauchbaren Wanyamwesileute an der Usam- barabahn anzusiedeln. Arbeiten zur Gewinnung von Mineralien, insbesondere von Gold, sind an ver- schiedenen Orten des Schutzgebiets im Gange, ohne daß über die erzielten Ergebnisse bisher ein ab- schließendes Urteil gefällt werden könnte. Behufs Gewinnung von Gold in Seegebieten und schiffbaren Flüssen sind 2 Konzessionen erteilt, deren Wortlaut im Kolonialblatt und Reichsanzeiger veröffentlicht ist. Der Inhaber der einen Konzession, Kaufmann E. v. Mandelsloh aus Durban, hat bereits eine Ex- pedition in sein am Viktoria-Nyanza belegenes Kon- zessionsgebiet entsandt. Das Schwimmdock im Hafen von Dar-es-Sa- läm ist dem Betriebe übergeben worden. Die Schiff- fahrt an der Ostküste hat bereits von dieser neuen Elnrichtung verschiedentlich Gebrauch gemacht. Zwischen dem Reichskanzler und der Deutsch- Ostafrikanischen Gesellschaft ist am 15. November 1902 ein Vertrag abgeschlossen worden, in welchem die Gesellschaft auf den größten Teil der ihr im Ver- trage vom 20. November 1890 vorbehaltenen Rechte, insbesondere auf das Münzrecht, das Recht zur Er- richtung einer Bank mit dem Privilegium der Noten- ausgabe und auf das Landokkupationsrecht, Verzicht leistet (uvgl. Beilage III zum Etat für das ostafri- kanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1903). Die Malariaexpedition des Stabsarztes Ollwig hatte bisher günstige Ergebnisse aufzuweisen. Der genannte Arzt berichtet, daß im Sommer 1901/1902 als Folgewirkung der angeordneten Maßnahmen unter den Europäern in Dar-es-Saläm um ½ weniger Malariaerkrankungen vorgekommen sind als in den vorhergehenden Jahren. Um den Schwierigkeiten und Kosten, die mit der Verwendung weißer Kanzlisten verbunden sind, zu begegnen, ist neuerdings der Versuch gemacht worden, zur Besorgung des Schreibwerks Einge- borene zu verwenden. Zu diesem Zweck ist vom Gouvernement mit der Ausbildung von zunächst