— 322 South West Africa Company, Limited. In dem Bericht der Direktoren dieser Gesellschaft, welcher der am 23. Juni stattgehabten General- versammlung vorgelegt wurde, heißt es nach der „Finanzchronik“: Es ist den Aktionären bekannt, daß unsere Ge- sellschaft der Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft im Jahre 1900 eine Option über die Abbaurechte von tausend Quadratmeilen Land, einschließlich der Otavi= und Tsumebminen, der Befugnis, Eisenbahnen zu bauen und gewisse dazugehörige Rechte zu er- werben, eingeräumt hat. Um die Ausbeutung der Tsumeb= und anderer Minen zu ermöglichen, muß eine Bahnverbindung zwischen diesem Distrikt und der Küste hergestellt werden. Die Direktoren sind zu der Entscheidung gelangt, die Bahnverbindung mit Port Alexandre vorläufig auf sich beruhen zu lassen, wogegen sie die Erbauung einer schmalspurigen Linie von Tsumeb nach Swakopmund, dem haupt- sächlichsten Hafen in Deutsch-Südwestafrika, gebilligt haben. Die Länge dieser Strecke beträgt ungefähr 355 (engl.) Meilen; die Baukosten, einschließlich des rollenden Materials und der für die Ausstattung der Tsumebmine erforderlichen Summen, werden auf 800 000 bis 900 000 K veranschlagt. Der neue Plan wurde endgültig am 12. Mai 1903 in Berlin vereinbart. Das Kapital der Otbavi- Gesellschaft wurde am 29. Mai 1903 von 1 000 000 Mk. (50 000 4) auf 20 000 000 Mk. (1000 000 4) erhöht, und zwar durch die Emission von 190 000 neuen Aktien zu je 100 Mark (5 0). Die South West Africa Company hat zu ihrem gegenwärtigen Besitz von 500 Aktien — 2000 K8— noch weitere 79 500 Aktien — 397 500 2 erworben. Der Rest der 110 500 Aktien = 552 500 2 wurde in Eng- land und Deutschland von Finanzgruppen gezeichnet, und 25 péCt. sind bereits eingezahlt worden. Die gegenwärtigen Kassabestände der South West Africa Company belaufen sich auf ungefähr 225000 4. Um die verfügbaren Barbestände zu vermehren und der Gesellschaft zu ermöglichen, die 79 500 Shares zu bezahlen und noch eine genügende Summe zurück- zubehalten, haben die Direktoren beschlossen, den Aktionären 200 000 Shares des Reservekapitals der Gesellschaft zum Nennwert anzubieten (dieses Angebot wird demnächst stattfinden). Nach den Schätzungen des Herrn Christopher James sollte die Otavi-Ge- sellschaft nach der Erbauung der Eisenbahn und der Ausrüstung der Tsumebmine einen Nettogewinn von 1 800 000 K aus den Erzen über der 160 Fußstrecke, die gegenwärtig in Sicht und zur Förderung bereit sind, erzielen können. Die Erze in den unteren Strecken, die weniger reichhaltigen Erze und auch die anderen Lager, wie die Great and Little Otavi, Guchab 2c., die sich, obgleich in der Tiefe noch un- erprobt, bei einer gemeinsamen Bearbeitung der Tsumeb doch als wertvoll erwiesen haben, sind hierbei nicht in Betracht gezogen worden. Die South West Africa Company besitzt 80 000 von den auf je 100 Mk. laufenden 200 000 Stammaktien und 140 000 von den 200 000 Genußscheinen der Otavi- Gesellschaft. Die Statuten der Otavi-Gesellschaft bestimmen, daß von den Gewinnen zuerst eine Summe von nicht weniger als 5 pCt. und nicht mehr als 15 péCt, der Reserve beigefügt wird, worauf eine Dividende von 5 pCt. auf das bis dahin für die Stammaktien eingezahlte Kapital zur Ausschüttung gelangt. Nach Abzug eines 10 prozentigen Bonus für die Direktoren wird der Restbetrag gleichmäßig auf die Stammaktien und Genußscheine als Dividende verteilt. Nach Verteilung der 5 prozentigen Dividende auf die gewöhnlichen Shares ist die Gesellschaft daher an der Otavi-Gesellschaft mit 55 péCt. der ver- teilbaren Gewinne interessiert. Die Damara= und Namaqua-Trading-Company, an der die South West Africa Company stark in- teressiert ist, setzt ihre Tätigkeit mit mäßigem Nutzen im Schutzgebiete fort. Als eine Folge der Ausdeh- nung des Geschäfts der Trading-Gesellschaft ist das Kapital derselben um 80 000 Mk. (4000 0D) erhöht worden, wozu die South West Africa Company 60 000 Mk. (3000 5) beisteuerte. Die Generalversammlung genehmigte den Bericht der Direktoren und das Gewinn= und Verlustkonto, wählte die vom Amte zurücktretenden Direktoren Dr. J. Scharlach, J. B. Schröder und C. Wich- mann wieder und beschloß ein Dankesvotum an den Vorsitzenden und die Direktoren, deren Arbeit die Gesellschaft in ihre heutige günstige Lage gebracht habe. ————..—. Samva. Die Lelbstverwaltung der Samoaner. Verordnung des Gouverneurs, betreffend die Einteilung Samoas in Distrikte. Einziger Paragraph. Unter Bezugnahme auf § 2 der Verordnung vom 14. August 1900 (Gouvernements-Blatt Band III, Seite 18)7) bestimme ich, daß die Ortschaft Falea- lupo auf Savaii aus dem Distrikt Vaisigano aus- scheidet und einen Unterdistrikt (ohne Taitai Itu) bildet. Die Beamten von Vaisigano haben sich jeder Einmischung in die Verwaltung der genannten Ort- schaft zu enthalten. Apia, den 30. April 1903. Der Kaiserliche Gouverneur. Solf. *) Siehe auch Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 798.