Entlassung, die sich zum Teil recht gute Kenntnisse angeeignet hatten. Missionar Hoffmann hofft, mit der Zeit sich aus den älteren Schülern brauchbare Schulgehilfen heranbilden zu können, und Missionar Hanke kann schreiben, daß seine drei entlassenen Schüler in der biblischen Geschichte so weit gefördert waren, daß er, wenn sie sich zur Taufe melden würden, keinen Grund sehen würde, sie zurückzuweisen. Wir müssen sagen, das ist viel, jedenfalls mehr, als wir erwartet hatten. Auch das ist erfreulich, daß sich mehrere entlassene Schulknaben bereit finden ließen, einigemal des Abends auf die Station zu kommen, um weiter zu lernen. Es wäre gar nicht unmöglich, daß aus den Reihen dieser einmal die Erstlinge kämen; oder auch aus den Reihen der Dienstjungen, das heißt der Knaben, die sich haben bereitfinden lassen, ganz als Stationsarbeiter bei den Missionaren zu wohnen. Aus fremden HKolonien und Produktionsgebieten. Beschränkung des Schürfens und des Waffenhandels in Tiberia. Durch ein liberianisches Gesetz vom 20. Januar 1903 ist von demselben Zeitpunkt ab Ausländern, außer den gesetzlich privilegierten und eingetragenen Gesellschaften, das Suchen nach Gold und anderen edlen Metallen sowie Edelsteinen oder Mineralien anderer Art in den Bezirken von Grand Bassa und Sinoe nur gegen eine vom Präsidenten der Republik zu erteilende Erlaubnis gestattet. Für den Fall, daß diese Erlaubnis früher erteilt wird, als der betreffen- den Person der Eintritt in das Innere des Landes gestattet ist, hat der Lizenzinhaber gegen eine schrift- liche, von wenigstens zwei Zeugen zu bestätigende Verpflichtung zur Zahlung von 3000 Dollar Sicher- heit dafür zu geben, daß er die Eingeborenen nicht zu unrechten Handlungen gegen die Regierung auf- stacheln will. Ferner ist für das Schürfen eine Lizenzgebühr von 1000 Dollar in Gold für jedes Jahr im voraus zu entrichten. Nach einem liberianischen Gesetz vom Jahre 1903 wird die Einfuhr von Kanonen, Bomben oder Kugeln zum Zweck des Verkaufs oder der Abgabe an die Eingeborenen, gleichviel ob sie von Liberianern oder Ausländern betrieben wird, als Hochverrat angesehen und bestraft. Die betreffenden Gegenstände unter- liegen der Beschlagnahme. Rupfer= und Eisener3zlager in Nordwest-Rhodesia. Eine Expedition der Tanganjika Corcessions Company hat im Quellgebiet des Lungaflusses bei Kansanshi Kupfererzlager angetroffen. Die Lager sind von großem Umfang und enthalten ein Erz von anscheinend guter Qualität. 338 — Eisenerze werden in vielen Distrikten Nordwest- Rhodesias in sehr großen Mengen gefunden. In der Umgebung von Lialui, in weiter Entfernung von irgend welchen sichtbaren Gebirgsformationen, sowie in dem südöstlich von Lialul gelegenen Matutelaland hat nahezu jeder Geländeeinschnitt und jedes Flußbett Ablagerungen von Roteisenerz aufzuweisen. Aus den Flüssen läßt sich das Erz bei einer Wassertiefe von zwei bis vier Fuß von Kanus aus ohne erheb- liche Schwierigkeiten herausheben. Fast jede Dorf- schaft im Matutelaland hat primitive Schmiedewerk- stätten, und die dort gearbeiteten Hacken, Speerspitzen und Eisenbeschläge zeugen von einer ausgezeichneten Beschaffenheit des Rohmaterials. Im Batokaland weisen die in den Ortschaften nahe bei den Wasser- fällen sich vorfindenden Haufen von Eisen= und Kohlenschlacken darauf hin, daß in früheren Zeiten dort bereits Eisenschmelzereien betrieben wurden. (Aus den von der British South Africa Company ver- öffentlichten Verwaltungsberichten über Rhodesia.) Wachsproduktion und handel Madagaskars. Das auf Madagaskar gewonnene Bienenwachs ist auf dem europäischen Markt wohlbekannt. Zwei- fellos würde aber der Wachshandel dieser Insel noch an Bedeutung gewinnen, wenn die Bereitung des Produktes seitens der Ansiedler rationeller be- trieben würde. Für die Bienenzucht sind auf Mada- gaskar sehr günstige Vorbedingungen vorhanden. Die waldreichen Gebiete, die sich der Küste entlang von Norden nach Süden erstrecken, bergen eine überaus große Zahl von Bienen. Die Bienenzucht könnte daher in großem Maßstabe sowohl allein als auch in Verbindung mit der Landwirtschaft mit sicherer Aussicht auf Gewinn betrieben werden. Madagas- kars Ausfuhr von Bienenwachs bezifferte sich im Jahre 1901 auf 262 923 kg im Werte von 649 730 Franken gegen 217 918 kg im Werte von 507 800 Franken im vorhergehenden Jahre. Haupt- ausfuhrplätze für den Artikel sind Tamatave, Manan- djary, Vatomandry, Farafangana, Majunga, Anala- lava, Diego-Suarez, Vohémar und Maroantsetra. Die in einigen dieser Verschiffungshäfen für Bienen- wachs erzielten Durchschnittspreise (pro 100 kg) sind folgende: Tamatave 250 Fr., Majunga 200 Fr., Vohémar 200 Fr., Manandjary 250 Fr., Maroant= setra 145 bis 160 Fr. (Nach einem Bericht des Generalgouverneurs von Madagaskar.) Aufbebung der Durchfuhr zölle in Mocambiane. Durch eine Verfügung des Generalgouverneurs von Mocambique sind für Waren, welche in Lourenco Marques zum Zwecke der Durchfuhr nach Trans- vaal ankommen, die Durchgangszölle bis auf weiteres aufgehoben. (Moniteur officiel da commerce.)