524 Deuksch-Züdwelkafrika. Ergänzung des Verzeichnisses der im Schutzgebiete tätigen Gesellschaften. Das im Deutschen Kolonialblatt 1903, S. 460 ff., abgedruckte Verzeichnis der im südwestafrikanischen Schutzgebiete tätigen Gesellschaften, Firmen und Handwerker nach dem Stande vom 1. Januar 1903 ist unter a. „Gesellschaften“, wie folgt, zu ergänzen: Wei= Far- 2 : - Wei- Far- .-« Name der Firma oder auptsitz Zweignieder= %0 7v Handels serlscheie v pisit ßes biges Non en ßes bigess Art des Geschäfts Ha i un E. "6 *38 n Personal nung Personal 25 Grunderwerbsgesellschaft der Windhuk 10 15 Aminuis 2 6 Erwerb und Nutzbar— Patres Oblaten von der un- Epukiro 3 5 machung von Grund- befleckten Jungfrau Maria in Okavango 5 3 eigentum. Südwestafrika, Gesellschaft m. b. H., gegründet 1902. Alleinige Mit- glieder und Geschäftführer sind: der apostolische Präfekt Pater Augustin Nachtwen und der Pater Wolfgang Kieger, beide in Windhuk. Kapital 150 000 Mk. —— ——. —— Togo. Wissenschaftliche Lammlungen. Der Leutnant A. Rieck in Lome hat der zoolo- gischen Sammlung des Königlichen Museums für Naturkunde zu Berlin seine auf der Karlsruher deutsch-kolonialen Jagdausstellung ausgestellt gewesenen Jagdtrophäen, bestehend in 17 Schädeln und Gehörnen von Antilopen und Büffeln, einer Fußsohle und einem Backenzahn eines Elefanten sowie der Schale einer Schildkröte als Geschenk überwiesen. Diese Samm- lung enthält mehrere für die Wissenschaft sehr be- merkenswerte Stücke. Sie ist von erheblichem Werte und bereichert die Kenntnis der Togo-Antilopen wesentlich. Deutsch-Reu-Guinea. Leichenbestattung in Jap (Westkarolinen). Regierungsarzt Dr. Born in Jap berichtet: In Ausübung meines Amtes hatte ich Ge- legenheit, die Aufbahrung und Ausstellung einer Toten kurz vor ihrer Beerdigung zu sehen. Ich fand das Sterbehaus und den Platz davor wimmelnd von Menschen, vorzugsweise älteren Frauen, denn da die Frau nach ganz kurzem Krankenlager ver- storben war, erheischte die Sitte besondere Feierlich- keiten. Die Tote sollte die schönste ihres Platzes gewesen sein, doch als ich sie sah, bestätigte sich mir wieder die Wahrnehmung, die ich schon des öfteren gemacht, daß die Japleute absolut unvermögend sind, das Alter einer erwachsenen Person richtig zu be- urteilen. Ich fand statt der vermeintlichen jungen eine 40 bis 45 Jahre alte Frau vor, die man nichts weniger als schön nennen konnte und deren Sohn immerhin auch schon ein Mann von 20 bis 22 Jahren sein mochte. Die Leiche lag auf der Voweranda des Hauses auf einer mit Matten belegten, aus starken Bambusstämmen gefertigten Bahre. Um sie herum saß eine große Anzahl von älteren Frauen, die bei meiner Ankunft wohl eben ein Klagelied unterbrochen hatten. Durch die Nasenscheidewand der Toten war ein Stück des grünen Stengels des „Ritsch“ hindurchgeführt. Um den Hals war das schwarze Band „Marefau“ geschlungen, das Kenn- zeichen der Ehefrau. Die Lippen waren mit „Mgell“ zinnoberrot gefärbt. Der ganze Körper war sehr stark mit „Reng“ eingerieben. Die beiden Gras- röcke waren aus schönen roten, grünen und gelben Blättern gefertigt. Die beiden Matten, auf denen die Tote ruhte, eine kürzere und eine längere, sollten zur Umhüllung dienen und werden mit Kokosleinen umschnürt. Die weitere Ceremonie der Bestattung, der ich nicht beiwohnen konnte, verläuft nun derart, daß die Bahre von 4 bis 8 Männern aus der Familie der Verstorbenen bis zu dem Begräbnisplatz, der meist auf unfruchtbarem Berggelände, weit von den Wohn- plätzen entfernt, liegt, getragen wird. Das Grab wird sehr flach, oft nur ½ m tief angelegt und nach Einlassung der Leiche mit Erde gefüllt und mit zahl- reichen Steinen belegt, so daß die Stätte sich etwas über die Erdoberfläche emporwölbt. Je nach Wunsch der Angehörigen wird die Leiche entweder in liegen- der oder in sitzender Stellung beerdigt. In letzterem Falle werden die Arme über den Knieen verschlungen, die dicht an den Körper herangezogen werden. Der Kopf wird so weit nach vorn gebogen, daß das Kinn die Brust berührt. Nach der Beerdigung, die laut- los verläuft, begeben sich die Angehörigen in ihr Dorf zurück und müssen sich nun zunächst 9 Tage in einem besonders dazu gebauten, abgelegenen Hause