— genommen und anscheinend gut verstanden. Die Auseinandersetzungen mit Bimba wurden durch Er- klärungen betreffs seiner Rechte und Pflichten der bei ihm anzulegenden Faktorei gegenüber noch ergänzt. In der Zwischenzeit hatte Bimba durch weithin flußauf= und abwärts gesandte Boten sämtliche vor- handene Kanus zusammenbringen lassen, mit deren Hilfe ich eine Dumeexploration bis zum Straßen- übergang bei Mokbe vornehmen und gleichzeitig eine zweite bezüglich der Distanzen weniger unsichere kartographische Verbindung zwischen den Routen der Nordwestexpedition 1901 und der Bertugexpedition 1902 herstellen wollte. Der eigentümlich schmalen Bauart der sehr schweren und langen Kanus halber war es jedoch nach einer Belastungsprobe nicht möglich, die gesamte Expedition trotz ihrer starken Reduzierung auf dem Wasserwege zu befördern, und ich mußte gleichzeitig eine Landabteilung unter Füh- rung eines farbigen Feldwebels etwa auf der alten Plehnschen Route formieren, obwohl vorauszusehen war, daß bei dem augenrblicklich erreichten höchsten Wasserstand dieselbe teilweise erhebliche Schwierig- keiten haben würde. Am 7. November konnte ich in Bimba die Ab- fahrt antreten, nachdem ich meinen vielfachen Ver- pflichtungen durch Ausgabe einer größeren Menge von in Mokbe einzulösenden Bons gerecht geworden war, da Tauschwaren von der Bertuaexpedition nur wenig mitgeführt wurden. Dieser Modus der Be- zahlung hat in keiner Weise Mißtrauen erweckt, sich vielmehr sehr gut eingeführt, eine wesentliche Erleich- terung für spätere Expeditionen, da diese dann stets auf die Ausrüstung nur weniger Depots sich be- schränken können, um allen Anforderungen an Gegen- geschenken, an Träger-, Führer-, Unterkunfts-, Ver- pflegungs= und Kanubezahlungen gerecht zu werden, ohne von einer größeren Lastenzahl abzuhängen. Die Flußerkundung ergab ein den früheren Er- kundungen entsprechendes Bild. Soweit der zur Zeit gerade höchste Regenzeitwasserstand ein Urteil erlaubte, bildet der Dume eine 40 bis 80 m breite bequeme Verkehrsstraße von Bimba bis nach Rdungi, dem jetzigen Ubergangspunkt der Karawanenstraße Beri— Yukaduma bis Mokbe. Auch ergaben weitere Er- kundungen eine Benutzbarkeit des Flusses oberhalb Bimba bis mindestens in das Bepolland hinein. Eine weitere nach meinen Angaben von dem Agenten der Gesellschaft Südkamerun, Herrn Grünewald, von Ndungi bis zur Einmündung in den Kadsi ausge- führte und kartographisch ausgenommene Kanufahrt gab ebenfalls entsprechend den früheren Erkundungen eine vollständig benutzbare, hier schon 80 bis 100 m breite Wasserstraße, so daß also ein Verkehr zu Wasser auf dem Kadsi fast von Korodontue auf der Staadtschen Route bis weit oberhalb Bimba im Dume möglich ist. Unterhalb das Zusammenflusses mit dem Dume ist ein Flußverkehr nur in einigen Monaten des Jahres bis etwas über Ndelele hinaus, 547 —— aber nur unter Passieren mehrerer Schnellen und mit leeren Kanus, möglich. Soweit sich bei dem außerordentlich hohen Wasserstand ein Urteil ge- winnen ließ, sind die Flußtiefen auch in der Trocken- zeit auf der gesamten fahrbaren Strecke beider Flüsse für Fahrzeuge mit etwa 1 m Tielkgang durchaus ausreichend. Nur bei dem alten (Plehnschen) Mo- lambidorf und bei Sambara befinden sich kurze Strecken, die bei hoher Trockenheit vielleicht Schwie- rigkeiten bereiten werden, obwohl die Eingeborenen behaupten, stets dort passieren zu können. Es wird dazu wie auch zur Uberwindung der vielen kurzen Biegungen bei geringer Flußbreite ein nicht allzu- langes, auch schmales und vor allem gut steuerndes Fahrzeug erforderlich sein, das für die Nutzbar- machung der Dume-Kadöiregion für die Gesellschaft Südkamerun vielleicht notwendig werden wird. An eine dauernde Verbindung zwischen den einzelnen Faktoreien durch die unpraktischen Kanus der Einge- borenen wird schon wegen der sehr heftigen Strömung in beiden Flüssen, hauptsächlich im Kadöi, nicht ge- dacht werden können. Ein Verkehr flußauswärts durch Ruderbetrieb ist aus diesem Grunde kaum möglich, während das bei den Eingeborenen übliche Flußaufwärtsstaken der Kanus dem Landmarsch gegen- über eine außerordentlich viel längere Zeit erfordert. Natürlich wird die Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges schon der hohen Transportkosten halber von der Produktivität der neu in Angriff genommenen Region abhängen. Die nutzbringend dafür zur Ver- fügung stehende Wasserstraße wird allerdings in Luftlinie mindestens 150 km lang sein. In der Zeit vom 7. bis 11. November wurde diese Flußerkundung ausgeführt. Ein Ruhetag in dem neuen, großen und produltiven Dorfe des Bumbienhäuptlings Ngola wurde zu Besprechungen im Faktoreiinteresse benutzt, die befriedigend verliefen, wenn auch die Installierung eines dort jedenfalls nötigen Postens der Gesellschaft Südkamerun zur Zeit noch nicht stattfinden konnte. Der Produkten- einkauf bei gelegentlichen Besuchen in Ngola und die Trägergestellung haben selther einen guten Fortgang genommen. Eine Gesandtschaft des großen zu Mokbe gehörigen Dorfes Molambi und eine des neuerdings schon wieder mit Beri in Streit geratenen Yama wurden ebenfalls in Ngola empfangen. Durch eine ernste Vermahnung an Yama und eine eben- solche Botschaft an Beri ist fürs erste wenigstens, wie mir nach Ndungi weitere Gesandte beider Par- teien und noch spätere Mitteilungen des Regions- agenten meldeten, die Ruhe wiederhergestellt. Der Regionsagent ist in der Behandlung der Eingeborenen sehr geschickt. In der Ngola= sowohl wie in der Sambara- gegend (neues Dorf vor Kuma) wurde vergeblich der Ort des Plehnschen Flußüberganges vom alten Molambi aus genauer zu identtifizieren versucht. In- folge des seither eingetretenen Lagewechsels der meisten in Frage kommenden Dörfer und der damit verbun-