d. Is. bei der Besprechung der neuen Zollverordnung für Südwestafrika eingehend dargelegt worden sind. Die Korrektheit und die Einheitlichkeit der für alle Schutzgebiete in ähnlicher Weise erforderlichen Vor- Fschrften rechtlichen und golltechnischen Inhalts soll cauf diesem Wege besser gesichert werden, als es seither der Fall war. In bezug auf den Zolltarif ist dem Gouverneur die weitestgehende Bewegungs- freiheit gegeben, indem ihm die Befugnis übertragen ist, den Tarif abzuändern und die abgeänderten Sätze unter Einholung der Genehmigung des Reichs- kanzlers (Auswärt ges Amt, Kolonial-Abteilung) vor- läufig in Kraft zu setzen. In gleicher Weise ist der Gouverneur ermächtigt, die zu der Zollverordnung rforderlichen Ausführungsbestimmungen und Dienst- vorschriften zu erlassen sowie den Zeitpunkt des Vntrafttretens der Zollverordnung durch öffentliche Bekanntmachung zu bestimmen. Von der letzterwähnten Befugnis hat der Kaiser- liche Gouverneur von Deutsch-Ostafrika in diesen Tagen Gebrauch gemacht, indem er die neue Zoll- verordnung nebst Tarif für den 1. April 1904 in Kraft setzte. riie s7’-*- RKamerun. Dampfer „Gouverneur von Huttkamer“. Am 31. Oktober machte der von der Aktien- gesellschaft Bremer Vulkan für die Woermann-Linie neuerbaute Dampfer „Gouverneur von Puttkamer“ seine Probefahrt, an welcher außer den Herren von der Reederei und der Werft noch der Direktor der Kolonial-Abteilung Dr. Stuebel und der Wirkliche Legationsrat Dr. Seitz teilnahmen. Die Fahrt erstreckte sich elbabwärts, und die erzielten Resultate waren in jeder Weise befriedigend. Der Dampfer hat eine Länge von 65, Breite von 9,30 und Seitenhöhe bis Hauptdeck von 3,66 m; die Tragfähigkeit beträgt 1000 Tonnen, und die Maschine von 500 Pferde- kräften gibt dem Dampfer eine Geschwindigkeit von annähernd 10 Knoten. Besondere Erwähnung ver- dient, daß zum ersten Male bei dem Bau eines Dampfers das Deck aus westafrikanischem Mahagoni- holz angefertigt ist, welches sich beim Bau als sehr geeignet gezeigt hat und sich hoffentlich auch ferner bewährt, insbesondere da Teakholz, an dessen Stelle es genommen ist, jetzt außerordentlich hoch im Preise steht. Der Dampfer ist sehr bequem für 20 Passa- giere 1. Klasse und 24 Passagiere 2. Klasse einge- richtet. Der Speisesalon 1. Klasse befindet sich nebst einigen sehr geräumigen Schlafkammern, Wasch- toilette und Bad auf dem Brückendeck. Ein großer Salon 2. Klasse befindet sich in der Poop; derselbe dient gleichzenig zum Schlasen, und die Sofas sind hierfür besonders eingerichtet. Der Dampfer ist in allen Teilen für die Tropenfahrt konstruiert und besitzt nicht nur elektrische Beleuchtung, sondern auch 612 — 5. „ % „ 4 . eine Lindesche Kühlanlage, die den Küchenchef unab- hängig von Afrikaproviant macht und es ihm er- möglicht, die Mahlzeiten aus den heimatlichen Vor- räten zu bereiten. Der Dampfer ist für den Küstendienst im Kamerungebiet bestimmk und soll sowohl die Passagiere der von Europa kommenden Dampfer von Victoria nach Duala und den übrigen Plätzen bringen, als auch regelmäßige Rundreifen zwischen allen südlicheren Häsen des Kamerungebiets machen und diese Reisen bis Eloby ausdehnen. P.-D „Gouverneur von Puttkamer“ hat am 10. No- vember unter Führung von Kapitän Schellhorn die Ausreise nach Westafrika angetreten. Für den Dienft an der Küste wird Kapitän A. Wulsf das Kom- mando dieses Dampfers übernehmen. (Afrika-Post.) —. Cxpedition des Oberleutnants S#ö#s##. Bon Oberleutnant Förster, welcher nach Auf- lösung der Südkamer#-Grenzexpedition vom Sanga aus längs der Ostgrenze von Kamerum über Kunde den Rückweg zur Küfte zu nehmen geduchte, ist nach längerer Pause ein Bericht eingelaufen, welcher aus Bakumbo (4° 54 Kördiá. Br.) am rechten Kadeinfer vom 3. Juni datiert und, wie eine Nachschrift vom 21. Juni besagt, von dem Reisenden im Orte Hakau (5° 20' n. Br.) einem über Joko- zur Küste gehenden Haussaboten eingehändigt worden ist. Der Bericht, der auf eim früheres, bisher nicht ein- getroffenes Schreiben Bezug nimmt, meldet, daß Oberleutnant Förster bei seinem Marsche von Gam- bussa nach Norden durch unbewohntes Grasland marschierte, welches von ußerst zahlreichen, durchweg sumpfigen Wasserläusen durchzogen war. Diese mußten teils auf Ubergangsstellen erkundet, teils durch hineingeworfene Raphiablätter erst pasfierbar gemacht werden. Für Tragtiere erwies sich das Terrain, namentlich die Pandanussümpfe, die von den Eingeborenen zur Salzgewinnung aufgesucht werden, als absolut unpassierbar. Daß keine Ver- kehrswege durch dieses neutrale, unbewohnte Gebiet zwischen den Bunfoks und Baia — zwischen Beri und Bakumbo — bestehen, ist auf das feindschaftliche Verhälmis zwischen diesen beiden Stämmen zurück- zuführen. „Jäger-, Fischer= und Salzbrennerpfade“ — so schreibt Oberleutnant Förster — „führen allseitig von der Peripherie dieses unbewohnten Gebietes, also den Orten Barambi, Gambussa, Alamba, Gazo, Bertua, Ngia, Bakumbo (Doko) und Baturi streckenweise in das Innere desselben, aber auch der auf unseren Karten punktierte, nach den sonst so guten Erkundungen Mizons vorhandene gradlinie Verbindungsweg Gaza — Bertua existiert zur Zeit nicht, er soll wohl die Route über Baturi—Beri vorstellen. Die allgemeine Richtung des Kadei geht von Binge bis Bakumbo (Doko), das er in nur 3 km