Einrichtung zur Zeit bereits in vollem Betriebe sich befindet. Schutztruppe. Die den Schutztruppen zugeteilten Sanitätsoffiziere sind nunmehr verpflichtet, auch die Familien der Schutztruppenangehörigen sowie die Beamten und sonst im Dienste des Reichs oder des Schutzgebietes angestellten Personen, welche sich an ihren Stand- orten aufhalten, und deren Familien unentgeltlich zu behandeln, sofern nicht ein anderer zur Behandlung der Beamten usw. und deren Familien vertraglich verpflichteter Arzt am Orte ist. Die Dienstverpflichtung für die Schutztruppe für Kamerun ist auf zwei Jahre, diejenige für Südwest- afrika auf 3½ Jahre festgesetzt worden. Hiernach regelt sich der Anspruch auf Heimatsurlaub nach 1½ jährigem (Kamerun) bezw. nach 3 jährigem (Südwestafrika) Aufenthalte im Schutzgebiet. Der Kommandeur der Schutztruppe für Südwest- afrika hat die Befugnis erhalten, diejenigen Schutz- truppenangehörigen, welche sich zur Ansiedlung im Schutzgebiet nach Ablauf ihrer Dienstperiode ver- pflichten, mit Zustimmung des Gouverneurs 6 Monate vor dem letztgenannten Zeitpunkte ohne Gebührnisse zu beurlauben. Zur Kaiserlichen Verordnung über die Enteignung von Grundstücken, vom 14. Februar 1903, ist unterm 12. November d. Is. eine den § 32 (, Sonder- bestimmungen zum Schutze der Rechte Eingeborener auf Eigentum und Besitz an Grundstücken“) betreffende Ausführungsverfügung des Herrn Reichskanzlers er- gangen. Die Verfügung umschreibt — entsprechend den Anregungen einer größeren, meist auch im Kolonialrate vertretener kolontaler Landgesellschaft — den Umfang der dem Herrn Reichskanzler in jenem Paragraphen vorbehaltenen gesetzgeberischen Ermächtigung, die nichts anderes bezweckt, als einen billigen Ausgleich der Folgen gewisser Irrtümer und Unregelmäßigkeiten bei den ersten Landerwerbungen größeren Stils in einigen Schutzgebieten herbei- zuführen. —— — — — Perspnal-Machrichten. In wenigen Tagen hat der Tod zwei von den Mitgliedern des Kolonialrats, den geschäftsführenden Vizepräsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft, früheren Oberpräsidenten Wirklichen Geheimen Rat v. Pommer-Esche und den Geheimen Kommerzien- rat v. Hansemann aus diesem Leben abberufen. Herr v. Pommer-Esche übernahm im Herbst des verflossenen Jahres als Nachfolger des Vizeadmirals z. D. Valois das Amt des geschäftsführenden Vize- präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft. Seine reichen Ersahrungen sind dem Kolonialrat leider nur während der diesjährigen Frühjahrstagung zugute gekommen. Am 6 Dezember erlag er in Berlin den Folgen eines Schlaganfalls. 676 Der Name Adolf v. Hansemanns ist mit den Anfängen der deutschen Kolonialpolitik in der Südsee innig verknüpft. An der Spitze der Neu-Guinea- Kompagnie hatte er sich die Erschließung der nach Seiner Maoajestät dem hochseligen Kaiser Wilhelm und nach dem Altreichskanzler Fürsten Bismarck be- nannten Gebiete zur Aufgabe gestellt. Alle dort ins Leben gerufenen Kolonialunternehmungen haben sich seiner patriotischen und opferwilligen Unterstützung erfreut. Ein gleiches Interesse wandte er dem süd- westafrikanischen Schutzgebiete und dem deutschen Besitz in Ostasien zu. Dem Kolonialrat gehörte der Verewigte seit seiner Begründung als eines seiner geschätztesten Mitglieder an, dessen praktische Lebens- weisheit zur Klärung so mancher verwickelten Frage beigetragen hat. Im hohen Alter von 77 Jahren verschied Herr v. Hansemann am 9. Dezember in Berlin infolge einer Herzlähmung. Das Vaterland wird den beiden Männern ein ehrendes Andenken über das Grab hinaus allezeit bewahren. Deutsch= Ottafrika. Der ständige Hilfsarbeiter in der Kolonial= Abteilung des Auswärtigen Amtes, Legationsrat Gerstmeyer, welcher mit Wahrnehmung der ober- richterlichen Geschäfte beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika beauftragt worden ist, hat die Ausreise nach dem Schutzgebiete angetreten. An Stelle des in die Heimat zurückkehrenden Postboten Rober hat der als Telegraphenleitungs- aufseher ausgebildete Postbote Karl Günther die Ausreise angetreten. Der Hauoptzollamtsassistent Kerber tritt am 18. Dezember die Ausreise nach dem Schutzgebiet an. Die Lehrer Brandt, Andres und Jünemann sind im Schutzgebiete eingetroffen. Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: am 27. No- vember 1903 in Athen Oberleutnant Abel; am 7. Dezember 1903 in Neapel die Sergeanten Schmidt und Zahn, die Unteroffiziere Ehrhardt und Lutat sowie die Sanitätssergeanten Lwowski und Bulpes. Lamern. Der Assessor Brückner, der Gärtner Hanke und der Zimmermann Hinzpeter sind im Schutz- gebiete eingetroffen. Der Oberleutnant Dominik., der Regierungebaumeister Schütz, der Sekretär Nagel, der Polizeimeister Loosmann, der Ober- fabnenschmied Brückner, der Werkmeister Vetter- lein, der Wegebauleiter Ehlert, der Materialien- verwalter Appel, der Landwirt Godtknecht und der Zollamtsassistent Fiché sind im Schutzgediet wiedereingetroffen.