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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903.</title>
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            <idno>kbl_1903</idno>
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        Deutsches
olonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben

in  der

Kolsnial-Abteilung  des  Auswirtigen  Amts.

XIV.  Jahrgang,  1005.

 

—  —
—  ——  —  –  —  ——  —  —  *r•  –.  –—  —

Berlin  1903.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn

Känisliche  Jofbuchhandlung
Kochstraße  68—71.
        <pb n="2" />
        Gedruckt  in  der  Königlichen  Hofbuchdruckerei  von  E.:  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Berlin  SW.,  Kochstraße  68—71.

4
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        Inhalts-Derzeichnis.

Die  mit  einem  *"  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  u.  s.  w.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Grle#,  Berordnungen,  Erlalse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schungebiete.
Zachrichten  aus  den  deutfschen  Schungebieten  und  andere  darauf  bezüglickke  Mitteilungen.

Allgemeines.

Bankof  British  West-A  frica.
der  LX.  Generalversammlung  der  —  ..

Baumwollkultur.  Über  die  Beförderung  der  —
in  den  britischen  Kolonien

—.—  über  Eigenschaften  der  in  Europa  gebräuchlichsten
  Baumwollsorten  ...

—.—  Über  Baumwollanbau  in  Westafrika

—.—  Aus  einer  Denkschrift  über  Baumwollbau.

—.—  Bericht  über  Baumwollkultur  in  den  deutschen
Schutzgebieten

—.—  Bericht  des  Kolonial=  Wirtschaftlichen  Komitees
über  deutsch-koloniale  Baumwollunternehmungen

Bericht  von

401,

—.—  Förderung  der  —
gebieten
Britische  Kolonien  und  Vesitzungen.  übersicht
  über  den  Wert  des  Handels  der  britischen
Kolonien  und  Besitzungen  mit  dem  Vereinigten
Königreich,  britischen  Besitzungen  und  fremden
Ländern,  Kalenderjahr  1901  .
(Siehe  auch  unter  fremden  Kolonien.)
Chinin.  Bericht  über  den  Chininverbrauch  des
Jahres  1902.  ..  .
Chiromo  —  Blantyre-  Bahn.  Auskunft  über  die  —
Cotton  Growing  Assoeiation.  Über  die
Mittel  der  —  .  ....
De  Beers  Minengesellschaft.  Bericht  über  die
XII.  Jahres-Generalversammlung
Eisenbahnen.  Über  den  Bau  einer  Eisenbahn
nach  dem  Nyassasee
—.—  Chiromo  —  Blantyre=  Bahn.

in  den  deutschen  Schub-Auskunft

  über

dieselbe.  (
Elfenbein.  Der  Antwerpener  Elfenbeinmartt  im
Jahre  1902

Entdeckung  eines  Moskitos  tötenden  Parasiten
SErpedition.  Wissenschaftliche  —  des  Prof.  Dr.  N.  Koch
im  Auftrage  der  englischen  Regierung
—.—  Über  die  —  der  Royal  Society  nach  Guinea

282
26
75
95

113

140

639

597

447

95

400

161

71

161

400

96
503

56
402

"
.

Friedrich  Wilhelms-Universität  zu  Berlin.
Mitteilung  über  Vorlesungen  von  kolonialem
Interesse  an  der  —  im  Sommerhalbjahr  1903

—.—  Mitteilung  über  Vorlesungen  von  kolonialem

 

Interesse  an  der  —  im  Winterhalbjahr  1903/4
von  Prof.  v.  Luschan..  .....

Geographenkongreß.  Über  den  achten  internationalen
  —  .  ........

*  Geographische  Namen  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  Grundsätze  für  die  Namengebung,
  omentbersepung.  Schreib=  und  Sprech.
weise  der  —  ..

Gesundheitspflege.  über  Chininverbrauch

—.—  Über  die  gesundheitlichen  Verhaltnife  der
deutschen  Schutzgebiete  ..

—.—  Sanitätsvorschriften  gegen  Malaria

—.—  zur  Malariabekämpfung  .

—.—  Bericht  des  D.  Bruce  über  die  Schlaskrankheit

—.—  Untersuchungen  über  Schlangengift  und  Wirkung
des  Heilserums  gegen  Schlangenbiß

—.—  Von  der  Schlafkrankheit.  Mitteilung  des
Dr.  Castellneii

bGold  dredging“  (Goldwäscherei.  Mitteilungen

über  eine  neue  erfolgreiche  Art  von  Goldwäscherei

Handel.  Aus  dem  Jahresbericht  der  Hamburger
Handelskammer.  .

—.—  Der  Außenhandel  der  französischen  olonien
im  Jahre  1901  ..  ..74

—.—  —  des  deutschen  Bollgebietẽ  mit  den  Sudsee
Kolonien  im  Jahre  1902  ..

—.—  Der  Handel  Hamburgs  mit  den  deutschen

Schutzgebieten  im  Jahre  1902.
Handelskammer.  Jahresbericht  der  —  zu
M.-Gladbach  ..........
Handwerker.  Bericht  über  farbige  —  in  den
Kolonien  ...........
Kautschuk.  Vom  Kautschutmarkt  in  Antwerpen  im
Jahre  1902

—.—  Lage  des  zashhnins  in  ze  Ende
Juli  1903  .....
—.—  Die  Weltproduktion  von  —

140

597

213
214
339
654

478

637

74

478
529
        <pb n="4" />
        "*  Kolonial-Abteilung.  Übernahme  der  Vermittlung
  des  amtlichen  Verkehrs  der  —  mit  den
evangelischen  Missionsgesellschaften  durch  Ober—

IV

 

 

verwaltungsgerichtsrat  Berner  669
*Kolonialgesellschaften.  Bekanntmachung,  betr.
die  Auflösung  einer  deutschen  Kolonialgesellschaft  384
—.—.  Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee  94,  160,  281,
503,  639,  653
—.—  in  Deutsch-Ostafrika:
Deutsche  Agaven-Gesellschaft  .  205
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  37,  313,  314
486,  520
Rheinische  Handsi-  Müartacengesellchatt.  579
Sigi-Pflanzungsgesellschaft  543
Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft  520
Westdeutsche  Handels=  und  Plantagen  Ge.
sellschaft  389
—.—  in  Kamerun:
Gesellschaft  Süd-Kamerun.  47
Molive-Pflanzungsgesellschaft  .  640
Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bi.
bundi.  .  .  ..  12,  319
Westafrikanische  Pflanzungsgeselsschaft
Victoria  238
—.—  in  Togo:
Deutsche  Togo-Gesellschaft.  48
—.—  in  Südwestafrika:
Deutsche  Kolonialgesellschaft  68,  180
Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  88
Schäfereigesellschaft,  Südwestafrikanische  682
South  African  Territoriees  152,  180
South  West  Africa  Company,  Limited  322
Siedelungsgesellschaft  für  Deutsch  Südwestafrikca
  363
—.—  auf  den  Marschall-  Inseln:
Jaluit-Gesellschaft.  217,  240,  659
—.—  in  Samoa:
Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
  der  Südsee-Inseln  .  302
Safata—Samoa-Gesellschaft  108,  209
—.—  in  fremden  Kolonien:
Cotton  Growing  Association  161
De  Beers  Minengesellschaft  71
Niger  Company)  400
Kolonialmuseum.  Bitte  um  photographisches
Material  für  Projektionsvorträge  im  —  655
*  Kolonialrat.  Die  Einberufung  des  —  225
—.—  Bericht  von  der  bieslährigen  Frühjahrstagung
des  —  .  257
—.—  Miteeilungen?  von  ver  Tagesordnung  der  diesjährigen
  Herbsitzung  des  —  671
Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee.  Aus  den
Verhandlungen  des  —  vom  22.  Januar  d.  I.  94
—.—  Bericht  über  die  Arbeiten  de  —.  ..  .  160
—.—  Mitteilungen  des  —  aus  den  Schutgebieten  281
—.—  Aus  dem  Jahresbericht  1902/1903  des  —  503
—.—  Bericht  über  Baumwollunternehmen  des  —  639
—.—  Bericht  über  Stipendien  durch  das  —.  653

 

Kommunalverbände.  Zusammenstellung  der
Wirtschaftspläne  der  —  1903/4

Kriegsjahr  siehe  Schutztruppe.

Malaria.  Santtätsvorschristen  gegen  —.

—.—  Zur  Malariabekämpfung  .  .

Maschinen.  Mitteilung  über  Maschinen  zur  exportfähigen
  Bereitung  der  Produkte  der  Slpalme.

*'  Missionsgesellschaften,  evangelische.  Übernahme
  der  Vermittlung  des  amtlichen  Verkehrs
der  Kolonialabteilung  mit  den  —  durch  Oberverwallungsgerichtsrat
  Berner

Namengebung  siehe  geographische  Namen.

Niger  Company.  Aus  der  Generalversammluns
der  —  ..

Pachtungen.  über  französische  Pachtungen!  im  Nigerdelta
  und  am  rechten  Nigerufer

*  Personalien.  10,  35,  63,  83,  103,  128,  14,
173,  201,  233,  257,  294,  316,  358,  385,  418,

456,  490,  518,  542,  577,  609,  635,

Personal-Nachrichten.  10,  36.  64,  84,  103,  129,
146,  173,  202,  233,  264,  295,  317,  358,  387,

419,  456,  490,  518,  542,  578,  610,  636,

Postalisches.  Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen
Schutzgebieten.  30,  59,  78,  98,  120,  148,  165,
188,  218,  250,  285,  310,  343,  375,  405,  450,

480,  505,  532,  564.  598,  630,  658,

Postdampfschiffsverbindungennach  dendeutschen
Schutzgebieten.  29,  58,  77,  97,  118,  141,  163,
187,  217,  249,  284,  308,  341,  374,  404,  449,

49.  504,  531,  562,  599,  629,  657,

Über  die  Bedeutung  der  —
Rattenplage.  Uber  ein  Mittel  gegen  die  —
*Rechtspflege.  Verordnung  über  die  Enteignung
von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee.  Vom  14.  Februar  1902
(Vergl.  Reichs-Gesetzblatt  1903,  S.  27,  und
Reichsanzeiger  vom  2.  März  d.  Is.)

*—.—  Verfügung  zur  Ausführung  des  Abschnitis  IX
der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Enteignung
von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  vom  14.  Februar  1903.  Vom
12.  November  1903  ..  .

*—.—  Verfügung,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht
  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  27.  Septbr.  1903

*Sammlungen.  Naturwissenschaftliche  —  Runderlaß,
  betreffend  die  ethnographischen  und  naturwissenschaftlichen
  Sammlungen  der  in  den  Schutzgebieten
  befindlichen  Beamten  und  Militärpersonen

Sanitätsvorschrift  siehe  Gesundheitspflege.

*  Schiffsverkehr.  Kaiserliche  Verordnung,  betr.
die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe  gellenden
Vorschriften  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der
Schutzgebiete.  Vom  5.  Juli  1903

—.—  Schiffsverkehr  der  deutschen  Kolonien

Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.

*Schutztruppe.  Allerhöchste  Kabinetts-Ordre,  betr.
Anrechnung  eines  Kriegsjahres

Ramiekultur.

339,

415

214
529

627

669

400
403

670

676

695

694
246
403

121

605

509

169

381
446

485
        <pb n="5" />
        Seminar  für  orientalische  Sprachen.  Mit—
teilung  der  Besucherzahl  an  den  Vorlesungen  am  —
im  Winterhalbjahr  1902/03
—.—  Vorlesungen  im—  für  das  Sommerhalbjahr  1903
—.—  Vorlesungen  im  —  im  Winterhalbjahr  1903/04
*  Statistik.  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Bevölkerungsstatistik
  ........
Stipendien,  Koloniale.  Bericht  über  —  durch
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
Studienreise  des  Privatdozenten  Dr.  Winkler  nach
Buitenzorg
Tropenuniform.
Marineoffiziere
Urlaub.  Verlängerung  des  urlaubs  pr.  Kochs

Verfügungen  "1  siehe  Rechtspflege.

Berordnungen
*Zollwesen.  Außerkrafttreten  des  Abkommens

über  vie  —  der  russischen

zwischen  Deutschland,  England  und  Italien,  betr.

die  Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  der  östlichen  *
des  konventionellen  Kongobeckens.  .

Ostafriks.

Ansiedelungen.  Aus  einem  Bericht  des  Bezirksamts
  Tanga  über  daselbst  ins  Leben  gerufene
Ansiedelungen

Ausstellung,  Deutsch-Ostafileoaaaa


Baumwolle.  Uber  den  Wert  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  —

—.—  Bericht  über  Baumwonlunternehmen  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees

*  Bergwesen.  (Siehe  auch  Mineraliengewinnung.)
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Schürfscheingebühr,  die  Feldessteuer  und  die  Bers.
werksabgabe  in  Deutsch-Ostafrika

Biologisch-Landwirtschaftliches  Institut  zu
Amani.  Auszug  aus  dem  Jahresbericht  des  stellvertretenden
  Direktors  des  —.  .....

Deutsche  Agaven-Gesellschaft.  Aus  dem  Geschäftsbericht
  der  —  für  das  Jahr  102

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  Vertrag
zwischen  dem  Reichskanzler  und  der  —  vom
15.  November  1902

*—.—  Genehmigungsurkunde,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schuldverschreibungen  der  —  auf  den  Inhaber.
  Vom  27.  Juni  1903

*—.—  Bekanntmachung,  betreffend  die  Mündelsicherheit
  von  Schuldverschreibungen  der  —  ..

—.—  Bericht  über  die  im  August  stattgehabte  Generalversammlung
  der  —

Eisenbahnen.  Bericht  ber  das  erste  halbe  Jahr
des  Rechnungsjahres  1902  der  Usambara-Eisenbahn

*  —.—  Bekanntmachung  des  Gouvernements  von
Deutsch-Ostafrika,  betreffend  den  neuen  Tarif  der
Usambarabahn.  Vom  24.  März  1903

—.—  Bericht  über  die  zweite  Hälfte  (Oktober  bis
März)  des  Rechnungsjahres  1902  der  Usambarabahn

Landwirtschaftliche  —  in

313,

203

491

129

639

574

677

205

37

vV

—  —  —  —

 

314

486

520

174

289

457

 

Expeditionen.  Bericht  des  Hauptmanns  v.  Beringe

über  eine  Expedition  nach  Ruanda  234,  264,  296,

—.—  Dienstreise  des  Stationschefs  Freiherrn  v.  Ledebur
im  Bezirk  Bismarckbunteg
*  Gebühren.  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Befeuerungs=  und
Betonnungsgebühren  für  die  Häfen  der  deutschostafrikanischen
  Küste.  Vom  17.  September  1903
*  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam
*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betreffend  Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren
  für  die  Häfen  der  deutsch-ostafrikanischen
Küste.  Vom  17.  September  19006  .
Handel.  Außenhandel  Deutsch-Ostafrikas  im  dritten
Viertel  des  Kalenderjahrs  1002  .
—.—  Zur  Handelsstatistik  des  ostafrikanischen  Schusgebietes
  für  das  Jahr  19002.
—.—  Statistik  des  Warenverkehrs  des  Schutgebietes
Deutsch-Ostafrika  für  das  Jahr  1902:

EinfUurrr  2368,
Ausfurr  ..  270,
Handwerker.  Bericht  über  sarbige  —  in  den

Kolonien,  insbesondere  in  Ostafrika

*  Jagd.  Jaddschutzverordnung  für  das  deutsch.otafrikanische
  Schutzgebiet.  Vom  1.  Juni  1903

*—.—  Berichtigung  zu  der  obigen  Jahydschuzverordnung
  .

*—  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deuisch
Ostafrika,  betreffend  die  Abgrenzung  des  Jagdreservats
  im  Bezirk  Moschi.  Bom  29.  Sept.  1903

Kaffeeplantage  siehe  Plantagen.

Kolonialgesellschaften:  (Siehe  ausführlich  betreffende
  Gesellschaft.)

—.—  Deutsche  Agaven-Gesellschaft

—.—  Deutsch-Ostafrikanische  Geselsschaft  3T.  313,

314,  486.

—.—  Rheinische  Handéi-Plantagengesellschaft

—.—  Sigi-Pflanzungsgesellschaft

—.—  Usambara-Kaffeebau=  Gesellschaft  ..

—.  —  Westdeutsche  Handels-  und  Plantagengesellschaft

*Landesangehörigkeit.  Allerhöchste  Verordnung,
betreffend  die  Verleihung  der  deutsch-ostafrikanischen
  —.  Vom  24.  Oktober  19006

Leuchtturmpersonal.  Mitteilung  über  die  bewährte
  Verwendbarkeit  der  Sudanesen  als  —

*  Mineraliengewinnung.  Konzession  für  E.
v.  Mandelsloh  zur  Gewinnung  von  Mineralien
in  einigen  See=  und  Flußbetten  von  Deutsch-Ostafrika


*—.—  Konzession  für  den  Kaufmann  Paul  Wilken
zur  Gewinnung  von  Mineralien  in  einigen  Flußbetten
  von  Deutsch-Ostafrika.  Vom  6.  Febr.  1903

*—.—  Konzession  für  den  Verlagsbuchhändler  Ernst
Vohsen  zur  Gewinnung  von  Edelsteinen  und
Halbedelsteinen  in  einem  Gebiet  an  der  Südgrenze
von  Deutsch-Ostafrika  .

*—.—  Bekanntmachung  des  Feichskanzlers,  betreffend
die  Schürfscheingebühr,  die  Feldessteuer  und  die
Bergwerksabgabe  in  Deutsch-Ostafrica

817

388

574
511

574

104

269
271

637

351

516

609

205

520
579
543
520
389

573

678

226

382

574
        <pb n="6" />
        Plantagen.  Bericht  der  Kasseeplantage  Sakarre
(Akt.-Ges.)  über  das  vierte  Geschäftsjahr  1901/02

—.—  Bericht  des  Vorstandes  der  Kafseeplantage
Sakarre  über  das  5.  Geschäftsjahr  1902/3.

Postalisches.  (Siehe  auch  Telegraphenwesen.)  Ermäßigung
  der  Worttaxen  im  Telegrammverkehr
zwischen  Europa  einerseits  sowie  Deutsch-Ostafrika
und  Deutsch-Südwestafrika,  andrerseits

—.—  Eröffnung  einer  Postagentur  in  Usambara

—.—  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt  in
Tura  (Deutsch-Ostafrika).

—.—  Einrichtung  einer  deutschen  Neichs=  Telegraphenanstalt,
  für  den  internationalen  Verkehr  geöffnet,
in  Ujiji  (Deutsch-Ostafrika)

—.—  Eröffnung  einer  Postagentur  in  Amani

—.—  Einrichtung  einer  deutschen  seeichs  Telegraphenanstalt
  in  Uiji

—.—  Einrichtung  einer  Neichstelegraphenanstalt  in
Muhesa  an  der  Usambarabahn

—.—  Einrichtung  einer  deutschen  Neichstelegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  in  Amani

*Rechtspflege.  (Siehe  Gebühren,  Verordnungen.)
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betreffend  die  gegen  Eingeborene  zu
erkennenden  gerichtlichen  Strafen.  Vom  17.  September
  190)2

*—.—  Runderlaß  an  sämtliche  Bezirksämter,  Miluar—
posten  und  Bezirksnebenstellen  in  Deutsch-Ostafrika,
betreffend  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des
Sklavenhandelees

*—.—  Bekanntmachung,  betreffend  die  kommunalen
Verbände  Rufiyi  und  Morogoro  in  Deutsch-Ostafrika.
  Vom  1.  April  19003

*—.—  Genehmigungsurkunde,  betreffend  die  Ausgabe
von  Schuldverschreibungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  auf  den  Inhaber.  Vom
23.  Juni  1903.  ..  .  .  .  3138.,

*—.—  Runderlaß  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betreffend  die  ÜUbertragung  von  Eigentum
an  Grundstücken.  Vom  28.  September  1903

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen
Gerichte  des  deutsch-ostafrikanischen  gebietes
während  des  Geschäftsjahres  1902

Reittiere.  Uber  die  praktische  Verwendbarkeit  von
Zebras  als  Reittiere

Rheinische  Handéi-=  Plantagengesellschaft.
Bericht  über  das  siebente  Geschäftsjahr  der  —

*  Rupienkurs.  Festsetzung  des  —  10,  62,  103,

145,  201,  315,  384,  455,  517,  608,

Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
(Hamburg—Ostafrika)  30,  59,  80,  98,  120,  143,
165,  188,  218,  250,  285,  310,  343,  375,  406,

450,  481,  506,  532,  565,  601,  631,  665,

Schiffsverkehr.  Wegen  Leckwerdens  eines  Dampfers
der  Deutschen  Ostafrika-Linie  ist  eine  andere  Reihensolge
  der  Dampfer  von  Hamburg  ab  vorgesehen

—.—  Veränderung  der  Abfahrtzeiten  des  Dampfers
„Gouverneur“  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  wegen
verspäteter  Absahrt  aus  Hamburg

VI

65

664

694

61

195

314

607

634

677

579

670

696

57

 

97

—.

Schiffsverkehr.  Ausfallen  der  zu  befördernden
Post  aus  Deutsch-Ostafrika  wegen  Strandung  des
Dampfers  „Gouverneur“

—.—  Anlaufen  der  Reichs-  Postdampser  der  Deutschen
Ostafrika-Linie  bei  dem  Hafen  von  Mombassa
Schwimmdock.  Bericht  über  Abnahme  des  Docks

in  Daressalam  und  hierbei  vorgenommene  Proben

Sendungen.  Missenschaftliche  —  an  die  zoologische
Sammlung  des  Königlichen  Museums  für  Naturkunde
  zu  Berlin  durch  Dr.  phil.  Richard  Handt

104,

—.—  durch  Oberleutnant  W.  v.  Grawert.

—.—  durch  Oberarzt  Dr.  Werner.

—.—  durch  Stabsarzt  Dr.  Philipps

—.—  durch  Oberleutnant  v.  der  Marwitz.

Sigi-Pflanzungsgesellschaft.  Aus  dem  Geschäftsbericht
  füur  1902  der  —  ..

*  Sklavenhandel.  Maßnahmen  zur  k
des  —,  Runderlaß.

Statistit  des  Warenverkehrs  siehe  unter  Handel.

*—.—  Neuordnung  der  kolonialen  Bevölkerungsstatistik.


Sudanesen.  Mitteilung  über  die  bewährte  Verwendbarkeit
  der  —  als  Leuchtturmpersonal

Tabak.  Beobachtungen  über  den  Verbrauch  von
Schnupf-—  bei  den  Matengo  .

Tarif  der  Usambarabahn  siehe  unter  Eisenbahnen.

Telegraphenwesen.  Ermäßigung  der  Woritaxen
im  Telegrammverkehr  zwischen  Europa  einerseits
sowie  Deutsch-Ostafrika  und  Deutsch-Südwestafrika
andrerseits  .

—.—  Eröffnung  einer  deutschen  Neichs-  Telegraphenanstalt
  in  Tura#

—.—  Eröffnung  einer  r  Telegraphenanstalt
in  Ujiji  308,.

—.—  Einrichtung  einer  Neichstelegraphenanstalt  in
Muhesa  an  der  Usambara-Bahn

—.—  Einrichtung  einer  deutschen  Neichstelegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  in  Amani

Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft.  Bericht
der  —  über  das  neunte  Geschäftsjahr  1902/03

Verkehrsverhältnisse.  Antrag  auf  Verbesserung
—G)[.U.#%V"3

(Siehe  auch  Wegeverbesserung.)

*  Verordnungen.  (Siehe  auch  Gebühren,  Hafenordnung,
  Rechtspflege.)  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Abänderung  der
Verordnung  über  die  Haftbarkeit  und  Sicherheitsleistung
  von  Karawanen  innerhalb  des  deutschen
Schutzgebiets  vom  30.  September  1892

Warenverkehr  siehe  Handel.

Wegeverbesserung.  ÜUber  —  im  Innern  von
Deutsch-Ostafrika  aus  dem  Bericht  des  Hauptmanns
v.  Schleinitz=Westdeutsche


gesellschaft.
1902  der  —  ..

Zebras.  Über  die  praliice  Verwendbarkeit  von  —
als  Reittiere  *

Handels=  und  Plantagen-Bericht
  über  das  Geschästssahr

3

11

266
129
130
678
543

61

28
—4

187
        <pb n="7" />
        *Zolleinnahmen.  9,  63,  127,  171,  316,  416,
455,  516,  575,  670
*Zollwesen.  Zollverordnung  für  das  deutschostafrikanische
  Schuygebiet.  Vom  19.  Juni  1903.
Beilage  zu  Nr.  22.
—.—  zur  neuen  Zollverordnung  für  das  deuisch

ostafrikantsche  Schutzgebiet  611

Kamernn.

Beri-Beri  siehe  unter  Gesundheitspflege.
Bezirksgericht  siehe  Rechtspflege.
Dienstreisen.  Dienstreise  des  Gouverneurs  in  das
Tschodsee-Gebiet  521,  580
—.—  Dienstreise  des  h  Thierry  nach

Esum-Sannagg  521
Eisenbahnen.  Bericht  über  eine  Eisenbahn  in

Kamerun.  .  105
Expeditionen.  Pericht  des  Oberleutnants  Frhr.
von  Stein  über  den  weiteren  Verlauf  seiner

Bertua-Expedition.  (Schluß.)  11

—.—  Uber  die  Yola-Tschadsee-Grenzexpedition  45,  130,  362

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Strümpell  über  eine
Expedition  in  den  südöstlichen  Teil  des  Berirts
der  Station  Bamendna

—.—  Von  der  Südkamerun-  Grenzexpedition

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die
Gebiete  zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem
Tschadsee  ...  ..  105,  130,  148

—.—  Informationsreise  des  Vezirksrichters  Diehl
in  den  südlichen  Teil  des  Bezirksamts  Kribi  147,

175,  207

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Frhr.  von  Stein
über  die  Beendigung  seiner  Bertua-Expedition

205,  236,  272

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler  über  eine
Dienstreise  von  Bamenda  nach  Babessi.

—.—  Bericht  des  Regierungsassessors  Steinhausen
uber  eine  Dienstreise  nach  Nyassosa-Ninong

—.—  Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt  über  seine
Reise  von  Mbua-Besimbo  nach  Bertao  361

—.—  Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt  über  seine
Reise  von  Bertuag  nach  Jaunde  389,  419

—.—  Bericht  des  Hauptmanns  Langheld  über  die
Beendigung  der  Bangwa-Unruhen

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler  über  e  eine
Expedition  in  den  sudlichen  Teil  des  Bezirks
Bamenda.  ...

—.—  Bericht  des  Stationschefsr  von  Ossibinge  Grafen
v.  Pückler-Limpurg  über  eine  Expedition  in  das
nördliche  Croßgebiet  vom  25.  April  bis  5.  Mai  1903  458

—  —  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler  über  eine
Erpedition  nach  Bamm..

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler  aber  eine  im
Auftrage  des  Gouvernements  im  südlichen  Teil
seines  Stationsbezirks  unternommene  Expedition
zur  Züchtigung  der  unbotmäßigen  Bametta

298

359

391

392

491

493

VII

 

84
105,  272

 

Expeditionen.  Bericht  des  Hauptmanns  Thierry
über  die  Lage  im  Bakokogebiet  .

—.—  Schlußbericht  des  Oberleutnants  Frhr.  v.  Stein
über  die  Beendigung  der  Bertua-Expedition  544,  580

—.—  Bericht  des  Oberleutnants  dorsier  über  seine
Expedition

*  Feuerwaffen  und  Munition.  Bekanntmachung,
betreffend  den  Tarif  für  die  Lagerung  von  Feuerwaffen
  und  Munition  im  öffentlichen  Lagerhause
in  Viktoria  9

Gerichte  siehe  Rechtspflege.

Gesandtschaft.  Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.
Gouverneurs  von  Kamerun  aus  Buea  über  eine
—  aus  Bamum  ..

Gesellschaft  Sud-Kamerun.  Aus  dem  Vericht
über  die  Generalversammlung  der  —

Gesundheitspflege.  Bericht  des  Stabsanztes
Dr.  Ziemann  über  Beri-Beri  und  Schlafkrankheit
in  Kamerun

*—.—  Vorschriften,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche
  Kontrolle  der  einen  Hafen  des  Kameruner
Schutzggebietes  anlaufenden  Seeschiffe.  I.  Bom
17.  Juli  1001.

*—.—  II.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom
12.  Februar  19006  254

*—.—  Bestimmungen  Über  die  Aufnahme  und
Behandlung  von  Erholungsbedürftigen  auf  der
Erholungsstation  Suellaba  (Kamerung

—.—  Uber  das  Vorkommen  von  Lepra  und  Schlafkrankheit
  in  Kamerun

548

612

493

47

176

253

249

690

Handel.  (Sieheauch  Statiftih).  Vergleichende  Übersicht

über  die  Waren-Einfuhr  und  -Ausfuhr  des  Schutzgebiets
  Kamerun  in  der  ersten  Hälfte  der  Kalender
jahre  1901  und  19002

—.—  Vergleichende  Ubersicht  über  die  Waren-Einfuhr
und  -Ausfuhr  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den
Jahren  1901  und  100  ...  14  bis  17

—.—  Bericht  des  Kaiserl.  Gouverneurs  von  Kamerun
über  eine  Haussa-Karawane  in  Buba

*8—.—  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Duala,  betreffend
die  Bekanntmachung  von  Eintrogungen  in  das
Handelsregister  .

——UbecElfenbemhandel  zwischen  Bamenda  und
der  Küste

—.—  Außenhandel  des  Schutgebiets  Kamerun  im
Jahre  100902

—.  —  Bericht  über  Handelsverbindung  mit  Jaunde
und  den  Bakokostämmen.

—.—  Zur  Statistik  des  Außenhandels  des  Schut
gebiets  Kamerun  ..

—.—  Ubersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutz
gebiets  Kamerun  im  Kalenderjahre  1902  584  bis  589

Kaisers  Geburtstagsfeier.  Bericht  des  Oberleutnants
  von  Bülow  über  eine  —  in  Dikoa  319

Kautschuk.  Uber  Kautschukgewächse  am  Tschadsee
und  Schari  .  ..

Kolonial=  Geselkschaften.  (Siehe  ausführlich  betreffende
  Gesellschaft.)

—.—  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  12,  319

13

66

82

363

457

459

583
        <pb n="8" />
        Kolonial-Gesellschaften.
Kamerun.  ..

—.—  Westafrikanische  #Pflanzungsgesellschaft  Victoria

—.—  Moliwe-Pflanzungsgesellschaft  .

Mitteilung  über  den  Tod  Suberus  durch  Oberleutnant
  von  Bülowm

Moliwe-Pflanzungsgesellschaft.
das  vierte  Geschäftsjahr  der  —  .

Moskitos.  Bericht  über  den  Einfluß  v  von  Mn
auf  die  Entwicklung  von  —

Obergericht  siehe  Rechtspflege.

Postalisches.  Fertigstellung  der  Telegraphenlinie
Duala  —  Buẽa

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  den  Schutz  von  Telephon=  und  Tele-Gesellschaft

  Südere

  über

graphenanlagen.  Vom  23.  März  1903
—.—  Eröffnung  eines  Ortsfernsprechnetzes  im
Kaiserlichen  Postamt  zu  Duala
—.—  Eröffnung  einer  Postagentur  in  Edea
*  Rechtspflege.  (Siehe  auch  Verwaltung.)  Verordnung

  des  Gouvernements  von  Kamerun,  betreffend
  Strafmittel  gegen  Eingeborene.  Vom
28.  Juni  19002.

*—.—  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Duala,  betressend
die  Bekanntmachung  von  Eintragungen  in  das
Handelsregister

*—.—  Übersicht  über  die  Geschaste  der  Kaiserlichen
Gerichte  des  Schutzgebiets  Kamerun  während  des
Geschäfsjahres  1902  .

—--Berfügungdcs  Auswürtigen  Amtes  (Kolonial=Abteilung),
  betreffend  den  Sitz  des  Kaiserlichen
Obergerichts  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und
Togo.  Vom  4.  Dezember  1093

Schiffsverkehr.  (Siehe  auch  WoermannLinie.)
Von  der  Probefahrt  des  Dampfers  Gouverneur
von  Puttkamer“.

Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.

Sendungen.  Missenschaftliche  —  an  die  zoologische
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  in  Berlin  durch  den  Stationsleiter
von  Jaunde,  Oberleutnant  Scheuneman

—.—  durch  Stabsarzt  Dr.  Hösemann

—.—  durch  Hauptmann  Glauning

—.—  Missenschaftliche  —  durch  den  Chemiter  am
Botanischen  Garten  in  Victoria,  Dr.  Strunk

—.—  durch  Oberleutnant  Scheunemann

—  —  durch  Garnisonapotheker  Dr.  Strunk

—.—  Missenschaftliche  Sendung  an  das  Museum  für
Völkerkunde  durch  Oberleutnant  Dominik

Statistik.  (Siehe  auch  Handel.)  Zur  —  des  Außenhandels
  des  Schutzgebiets  Kamerun.

*—.—  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Bevölkerungs-=statistik.
  .

—.—  Zur  —  des  Außenhandels  des  Schutzgebiets
Kamerun.

Tee.  Bericht  des  Gouvernementsgärtners  Deistel
über  Teeversuchspflanzungen

Tschadsee-Gebiet.  Dienstreise  des  Gouverneurs
in  das  —  521,

VIII

4
238
640
394

640

187

838

172

669

612

46
66
107
132
275
394
523

16

409

583

 

 

 

 

 

422

580

Unternehmungen  gegen  Semikore.
über  weitere  —.

Verfügungen  siehe  Rechtspflege.

*  Verwaltung.  Verlegung  der  Station  Tinto  nach
Fontemdorf.

Viehzucht.  Über  Hebung  der  —  unter  den  Valwiri

Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi.
  Bericht  von  der  Generalversammlung
der  —  .  .

—.—  Bericht  über  die  am  ..  Mai  in  Lamburg
statgehabte  Generalversammlung  der  —

—.—  „Victoria.“  Aus  dem  Geschaftsbericht  für
das  Jahr  1902

Woermann  Linie.
jahr  1903  .  .

—.—  Fahrplan  für  das  2.  Vierteljahr  1903  .

—.—  Fahrplan  für  das  3.  Vierteljahr  1903

—.—  Fahrplan  für  das  4.  Vierteljahr  1903

*Zollwesen.  Verfügung,  betreffend  das  Zollwesen
der  Schutzgebiete  Kamerun  und  #  Vom
15.  April  1903  .....

Mitteilungen

Fahrplan  für  das  1.  Viertel=To8e.



Baumwollkultur.  Uber  die  Förderung  der  —  in
Togo  ..
Bezirksgericht  siehe  Rechtspflege.
Brückenbau.  Von  der  Landungsbrücke
Deutsche  Togo-Gesellschaft.  Bericht  einer  Versammlung
  der  —.  .....
*—.—  Beschluß  des  Bundesrates,  betreffend  die
Deutsche  Togo-Gesellschaft  zu  Berlin  vom
5.  März  1903  .  .
Eisenbahnen.  Die  Eisenbahn  Lome  Palime.
Firmen-Verzeichnis  der  im  Schutzgebiet  Togo
tätigen  Erwerbsgesellschaften  nach  dem  Stande
vom  1.  Januar  1903
(Vergl.  D.  Kol.  Bl.  1902,  S.  144)
Handel.  (Siehe  auch  Statistik).  Der  Außenhandel  von
Togo  im  Jahre  19002
—.—  Statistik  des  Warenverkehrs,  Einfuhr  und  Ausfuhr,
  vergleichende  Ubersicht,  siehe  unter  Statistik
Kolonial-Gesellschaften.  (Siehe  ausführlich  betreffende
  Gesellschaft.)
—.—  Deutsche  Togo-Gesellschaft.
Obergericht  siehe  Rechtspflege.
Plantagen.  Bericht  des  Vorstands  der  Plantage
Kpeme  über  das  Geschäftsjahr  1902  .
Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt

  in  Agome-Palime  (Togo)  .
—.—  Eröffnung  einer  Postagentur  in  Agome—-Palime


*Rechtspflege.  Verordnung  des  Gouvernements
von  Togo,  betreffend  Strafmittel  gegen  Eingeborene.
  Vom  24.  November  1902.  .

*—.—  Verordnung  des  Gouvernements  von  Togo,
betreffend  die  Anmeldung  der  zur  Ausfuhr
kommenden  Gegenstände.  Vom  25.  März  1903

.  473,

48.

6-;

884
86

12

319

31
189
376
533

225

641

588

48

198
494

140

176

255
        <pb n="9" />
        —

Rechtspflege.  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Kaiserlichen

  Bezirksgerichts  zu  Lome  für  das  Jahr  1902  541
(Vergl.  D.  Kol.  Bl.  1902,  S.  460.)

*—.—  Verfügung  des  Auswärtigen  Amtes  (Kolonial=Abteilung),
  betreffend  den  Sitz  des  Kaiserlichen
Obergerichts  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und
Togo.  Vom  4.  Dezember  19006  .  669

Schiffsverkehr  in  Togo  im  Jahre  1902  132,  589

Sendungen.  WMissenschaftliche  —  an  die  zoologische
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  in  Berlin  durch  Vezirtsamtmann
Graf  Zech

—.—  durch  Stationsleiter  Dr.  gersting.

—.—  durch  Leutnant  A.  Rieck  in  Lome

—.—  durch  Bezirksleiter  Hauptmann  v.  Döring

Statistik.  (Siehe  auch  Handel).  Zur  —  des  Warenverkehrs
  des  Schutzgebiets  Togo  far  das  Jahr
1902

—.—  Statistik  des  Warenverkehrs.

67
363
524
549

323

1.  Cinfuhr

324,  325  bis

—.—  Vergleichende  ÜUbersicht  der  einzelnen  Einfuhrpositionen
  für  1901  und  1902.  330  bis

—.—  Ausfuhr  des  Schubgebiets  Toso  im  Kalenderjahr
  1902  .  ..  334  bis

—  Veroölkerungsstatistil  Nach  dem  Stande  vom
31.  März  1903

*—.—  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Vevölkerungsstatisttifk


VBerfügung  siehe  Nechtspflege.

Verordnung  siehe  Rechtspflege.

Woermann-Linie.  Fahrplan  für  das  1.  Vierteljahr
  1906  .  ..

—.—  Fahrplan  für  das  2.  Vierteljahr  1903

—.—  Fahrplan  für  das  3.  Vierteljahr  1906

—.—  Fahrplan  für  das  4.  Vierteljahr  19006

'Vollwesen.  Verfügung,  betreffend  das  Zollwesen
der  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo  .

329
332

337
409

31
189
376
533

225

Deutsch-Südwestafrika.

Arbeitsnachweis  siehe  Männerturnverein.
Bestimmungen,  Organisat.  siehe  Schutztruppe.
Bezirksgericht  siehe  Rechtspflege.

VBevölkerung.  UÜbersicht  über  die  weiße  Bevölkerung
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes.  Nach
dem  Stande  am  1.  Januar  1903

—.—  Zur  Statistik  der  weißen  Bevölkerung  des
sudwestafrikanischen  Schutzgebietes

*—.—  Die  Neuordnung  der  kolonialen  *
statistik.

Bodenproben.
der  Farm  Orab

*  Bureau=  und  Kassendienst.  Prüfungs-Ordnung
  für  die  im  —  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  anzustellenden  mittleren  Beamten

3

z

8

untersuchung  #r  von  Vodeenproben

101

IX

 

 

*  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft  für  Südwestafrika.
  Verfügung,  betreffend  Veräußerung
und  Belastung  der  Grundstücke  der  —  im  Deutschsüdwestafrikanischen
  Schutzgebiette  7
—.—  Mitteilungen  aus  dem  Bericht  der  Ceneralversammlung
  dieser  Gesellschaft  über  den  Geschäftsgang

  im  Berichtsjahr  1901/1902.  68
—.—  Aufhebung  der  Swakopmunder  benbelgesen
schaft  ..  180
Dienstpflicht  siehe  Schuztruppe.
Dienstreise.  Bericht  über  die  Dienstreise  des  Gestütsdirektors
  v.  Clavé  .  613
Eingeborene.  Keine  Anwerbung  von  Eingeborenen
für  Johannesburg  .  133
Eisenbahnen.  Aus  einem  Bericht  v—  von  der  Generalversammlung
  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn.
gesellschaft  88
Fracht.  Festsetzung  der  Frachten  für  Verschiffung
von  Wolle  aus  Deutsch-Südwestafrika  .  141
*  Geistige  Getränke.  Ergänzungs  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zu
der  Verordnung  vom  18.Dezember  1900,  betreffend
die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  von  geistigen  Getränken
  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  199
Gesundheitspflege.  Schutpodenimpfuns  in
Deutsch-Südwestafrika  .  ..87
—  Schutzmaßregel  gegen  Beulenpest.  239
—.—  Bericht  über  Vondwurmylage  in  Deutsch-Südwestafrica
  301
Hafenanlagen.  Die  Hafenanlage  in  Swakopmund  107
*Handel.  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Windhuk,
betreffend  die  Bekanntmachung  von  Eintragungen
in  das  Handelsregister  62
*—.—  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Swakopmund,
betreffend  die  Bekanntmachung  von  Eimragungen
in  das  Handelsregister  127
—.—  Zur  Statistik  des  Außenhandels  von  Deutsch-Südwestafrika
  im  Jahre  19002.  423
—.—  Außenhandel  des  deutsch-  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  im  Jahre  1902  424  bis  439
Heliographendienst  in  Südwestafrika  .  682
*Jagd.  Verordnung,  betreffend  Schonzeit  für
Strauße,  Antilopen  und  Gazellen  im  Bezirk
Swakopmund  .  ........127
Kolonial=  Gesellschaften.  (Siehe  ausführlich  betreffende
  Gesellschaft.)
—.—  Deutsche  Kolonialgesellschaft  7,  68,  180
—.—.  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  88
—.—  Schäfereigesellschaft,  südwestafrikanische  682
—.—  South  African  Territories  152,  180
—.  —  South  West  Africa  Company,  Limite  322
—.—  Siedlungs-  Geselischaft  für  Deutsch-Südwestafrika
  .  363
Kupfer.  Kupfervorkommen  bei  Otpizongati  67
Männerturnverein.  Beschäftigungs=  und  Arbeitsnachweis
  des  Swakopmunder  —  862
Marmor.  Urteil  über  deutsch-  ——n  —  646
Namenänderungen  ...  ..422
        <pb n="10" />
        Polizei.  Aufhebung  der  Zoll=  und  Polizeistation
und  der  Postagentur  in  Kap  Croß  .

Postalisches.  (Siehe  auch  deliographendienst).
Herabsetzung  der  Worttaxe  im  Telegrammverkehr
zwischen  Europa  einerseits  sowie  Deutsch-Ostafrika
und  Deutsch-Südwestafrika  anderseits  ..

—.—  Aufhebung  der  Zollabfertigungsstelle  Otjimbingwe
  am  1.  Januar  190

—.—  Eröffnung  einer  Stadtfernsprecheinrichtung  in
Windhuk

—.—  Eröffnung  der  Neichs-  Telegraphenanstalten
Swakopmund,  Karibib,  Okahandja,  Windhuk  für
den  internationalen  Verkehr

—.—  Bestimmungen  über  Beförderung  der  Telle,
gramme  nach  den  übrigen  Postorten  Deutsch-Südwestafrikkkss


—.—  Beispiele  für  Abfassung  der  Aujshriien  der
Telegramme.
—.—  Zulassung  der  Preztelegramme  zu  ermäwigtem
Tarife  im  Verkehr  mit  Deutsch-Südwestafrika
—.—  Umwandlung  der  Postagentur  in  Swakopmund
in  ein  Postant

—.—  Aufhebung  der  Zoll=  und  Polizeistation  und
der  Postagentur  in  Kap  Crof

—.—  Aufhebung  des  Beförderungsweges  aber  Eng.
land  und  Kapstadt  für  Postpakete  aus  und  nach
Deutsch-Südwestafrika

—.—  Eröffnung  einer  Siweemsremihnn  in
Okahandja

—.—  Umwandlung  der  Posthufsstelle  in  Vethanien
in  eine  Postagentur

—.—  Mitteilung  von  der  Sperrung  der  Postverbindung
  Keetmanshoop  —  Ramansdrifst

—.—  Eröffnung  von  Postanstalten  in  Hafuur,  Gochas
und  Nauchas  in  Deutsch-Südwestafrika

Prüfungs-Ordnung  siehe  Bureau=  u.  Kassendienst.

*  Rechtspflege.  (Siehe  auch  Schutztruppe.)  Beschluß
des  Bezirksgerichts  Swakopmund,  betreffend  die

Bekanntmachung  von  Eintragungen  in  das
Handelsregister
*  —.—  Ergänzungs-Verordnung  des  Gouverneurs

von  Deutsch-Südwestafrika  zu  der  Verordnung
vom  18.  Dezember  1900,  betreffend  die  Einfuhr
und  den  Vertrieb  von  geistigen  Getränken  in  dem
südwestafrikanischen  Schutzgebiete
*—.—  Verordnung  des  Gouvernements  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Ausübung  der
Strafgerichtsbarkeit  gegen  Eingeborene  im  südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  .
*—.—  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Windhrk,  betreffend
  die  Bekanntmachung  von  Eintragungen
in  das  Handelsregister
*—.—  ÜUbersicht  der  Geschäfte  bei  den  Kaiserlichen
Gerichten  in  Deutsch-Südwestafrika  während  des
Kalenderjahres  1902.  .
(Vergl.  D.  Kol.  Bl.  1902,  s.  180  bis  182.)
*—.—  Ausführungsbestimmungen  für  das  deutschsüdwestafrikanische
  Schutzgebiet  zu  der  Kaiserlichen
Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grund-583



*

118

118

118

187

3

3

664

694

199

62

231

X

 

stücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom
21.  November  1902  und  der  hierzu  erlassenen
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November
  1902.  Vom  23.  Mai  1903.  .

Rechtspflege.  Verfügung,  betreffend  Nechtsgeschäfte
und  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener  mit  Gingeborenen
  im  südwestafrikanischen  Schusgebler-Vom
  23.  Juli  1903

*—.—  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch,
Südwestafrika,  betreffend  Inkrafttreten  der  Verfügung,
  betr.  Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten
Nichteingeborener  mit  Eingeborenen,  vom  23.  Juli
1903.  Vom  3.  Oktober  1006836

Reiseberichte  eines  Buren  über  Deutsch-Südwest=—
  ..  .  18,

(Vergl.  d.  Kol.  Bi.  1902,  S.  609.)

—.—  Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine
Reise  nach  dem  Norden  des  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebietes

—.—  Bericht  des  Generalkonsuls  von  Lindegquist
über  einen  Besuch  Deutsch-Südwestafrikas  .

—.—  Bericht  des  Leutnants  Sixt  von  Arnim  über
einen  Besuch  bei  dem  Ovambohäuptling  Kambonde


Rinderpest.  Vericht  über  den  Verlauf  der  —  im
Jahre  1902.

Schüfereigesellschaft,  südwestafrikanische.  Luszug
  aus  dem  Geschäftsbericht  der  —  über  ihre
Tätigkeit  seit  der  Gründung  (März  1901)  bis
zum  Ende  des  Jahres  1902  .

Schiffsverkehr.  Ausnahmsweises  Anlaufen  des
Reichspostdampfers  „König“  bei  Swakopmund  für
den  ausfallenden  Dampfer  „Lulu  Bohlen“  der
Woermann-Linie

—.  —  Genehmigung,  daß  der  Dampfer  der  Linie
Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika  bis  auf  weiteres
Kap  Croß  nicht  mehr  anläuft

(Siehe  auch  Woermann-Linie.)

Schreibweise.  Abänderung  der  —  des  Gouvernementssitzes
  .  .....

Schutzpockenimpfung.  Aus  einem  Bericht  des
Kaiserlichen  Gouvernements  über  —  in  Deutsch-Südwestafrika
  ..........

*Schutztruppe.  Verordnung,  betreffend  die  Erfüllung
  der  Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  —
für  Südwestafrika

*—.—  Bestimmung  wegen  Ausführung  der  Kaserlichen
  Verordnung,  betreffend  die  Erfüllung  der
Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  —  für  Suüdwestafrika


*—.—  Anderweitige  Fassung  der  organisatorischen
Bestimmungen  für  die  Kaiserlichen  Schustruppen
in  Afrika

*—.—  Ausfährungsbestimmung  g  se  der  organi.
satorischen  Bestimmungen  für  die  Kaiserlichen
Schutztruppen  in  Afrika

Seidenraupenzucht.  Uber  Einführung  der  —  in

Deutsch-Südwestafrika  ......

614,  641,

357

383

633

646

678

176

395

178

682

374

629

395

87

3

132
        <pb n="11" />
        Sendungen.  Wissenschaftliche  —  an  die  zoologische
Sammlung  des  Königlichen  Museums  für  Naturkunde
  zu  Berlin  durch  Oberleutnant  Techom.

—.—  durch  Oberleutnant  Vollman

Siedlungsgesellschaft  für  Deutsch-=  Südwestafrka.
  Aus  dem  Bericht  des  Verwaltungsrats
über  das  Geschäfsjahr  1902

South  African  Territories.
Farmen  der  —.

—.—  Uber  Veräußerung  von  Farmen  der  —

South  West  Africa  Companuy,  Limited.
Aus  dem  Bericht  der  Direktoren  dieser  Gesellschaft

Statistik.  Zur  —  des  Außenhandels  von  Deutsch-Südwestafrika
  im  Jahre  1902.  .

—.  —  Zur  —  der  weißen  Bevölkerung  des  südwest.
afrikanischen  Schutzgebiets

*—.—  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Vevölkerungsstatistik.


Telegraphenwesen  siehe  unter  Postalisches“.

Verfügung  siehe  Rechtspflege.

Verordnung  siehe  Rechtspflege  u.  auch  Schutztruppe.

Verzeichnis  der  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
  tätigen  Gesellschaften,  Firmen  und  Handwerker
  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903

—.—  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  im  Schutzgebiete
  tätigen  Gesellschaften

Biehzucht.  Viehaussuyr  aus  Deutsch-  Sündwestafriaa


–  Einfuhroerbot  für  Einbuser  aus  der  Kapkolonie
  .

——  Rinderpestkmpfungen  im  Windhuker  Bezirk

—.—  Viehausfuhr  aus  dem  nördlichen  Deutsch-Südwestafrika
  in  britisches  Gebiet

—.—  Über  den  Verlauf  der  Rinderpest  im  Jahre  1002

—.—  Ankauf  von  Angoraziegen  zu  Zuchtzwecken  für
Deutsch-Südwestafrika  .

—.—  Auszug  aus  dem  Geschäftsbericht  der  südwestafrikanischen
  Schäfereigesellschaft  über  ihre  Tätigkeit

Über  Verkauf  von

seit  der  Gründung  (März  1901)  bis  zum  Ende

des  Jahres  1902  .

Weinbau  in  Deutsch-  Süwestafrika

Woermaonn-Linie.  Schiffsbewegungen  der  —  34,
80,  99,  120,  143,  165,  192,  219,  251,  286,  310,
343,  379.  481,  506,  536,  564,  600,  631,  696.

—.—  Fahrplan  für  das  1.  Vierteljahr  1903

—.—  —.—  für  das  2.  Vierteljahr  1903

—.—  —.—  für  das  3.  Vierteljahr  1903

—.—  —.—  für  das  4.  Vierteljahr  1903

—.—  Der  Dampfer  „Adolph  Woermann“  tritt  seine
Ausreise  ab  Hamburg  erst  am  5.  Februar  an

—.—  Der  Dampfer  „Helene  Woermann“  verläßt
Hamburg  erst  am  31.  März

—.—  Ersetzung  des  Dampfers  „Gertrud  Woermann“
der  Linie  Kapstadt—Südwestafrika  durch  den
Dampfer  „Lulu  Bohlen“

—.—  Einrichtung  eines  halbmonatlichen  Dienstes  der
—  nach  Swakopmund

—.—  Winterverwendung  des  Dampfers  „Gertrud
Woermann“  wegen  Untergang  der  „Lulu  Bohlen“

363

152
180

460
524
17

48
87

133
178

275

682
588

31
189
376
533

77

141

248

404

 

—  —  —  —  —

 

 

 

Woermann-Linie.  Eintritt  des  Dampfers  „Eduard
Bohlen“  in  die  Fahrt  an  Stelle  des  gestrandeten
Dampfers  „Gertrud  Woermann“.

—.—  Abfertigung  des  Dampfers  „Emilie  Woermanne
von  Hamburg  statt  am  13.,  erst  am  19.  bis
20.  Dezember  1903

—.—  Mitteilung,  daß  die  Dampfer  der  —  vom  13.
jeden  Monats  nur  Swakopmund,  aber  nicht

Lüderitzbucht  anlaufen

Wolle.  Festsetzung  der  Frachten  für  Verschiffung
von  —  aus  Deutsch-Südwestafrika

Zeitungswesen.  Landwirtschaftliches  Beiblatt  zur
„Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung“'  neuherausgegeben


*  Zollwesen.  Zo  Uverordnung  für  das  deutsch-  südwestafrikanische
  Schutzgebiet.  Vom  31.  Januar  1903.

694

694

141

108

Bes.  Beilage  zu  Heft  10

*—.—  Berichtigung,  betreffend  die  Zollverordnung
für  das  deutsch-  lünwestafritanische  Schutzgebiet
vom  31.  Janunr  1903

—.—  Zur  neuen  Zollverordnung  für  rt
westasriika

—.—  Verordnung  des  Raiserlichen  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Einfuhrzoll  auf
Zündhölzer

—.—  Aufhebung  der  ol-  und  Polizeistation  und
der  Postagentur  in  Kap  Croß  .

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch=Südwestafrika,
  betreffend  zollfreie  Einfuhr  von
Spiritus  zu  wissenschaftlichen  Zwecken.  Vom
26.  September  1903

Zonenzeit.  Über

päischen  —

Einführung  der  mitteleuro-293



320

455

670

395

Nen-Gninea  nebst  Karolinen,  Marianen  und  Palan.

*  Anwerbung  von  Eingeborenen.  Verordnung
des  Bezirksamtmanns  zu  Jap,  betreffend  die  Anwerbung
  und  Ausführung  von  Eingeborenen  im
Westbezirk  der  Karolinen  und  Palau.  Vom
2.  Juli  1903.  .  ..

Auskunft.  Allgemeine  Auskunft  über  das  Jnselgebiet
  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen
Bericht  über  Kaisers-Geburtstagsfeier  in  Ponape
(Ostkarolinen)  vom  stellvertretenden  basserlich

Vizegouverneur  Berg

Bestellung  der  brtvatgrunbe  im  Amtsbezirk
  der  Marianen

—.—  Bericht  hierzu  vom  Kaiserlichen  Bezirksamtmann
  Fritz  in  Saipan

Bevölkerung.  Übersicht  über  die  Bevolkerung  der
Marianen

—.—  Uoersicht  über  die  weiße  Bevölkerung  des
Schutzgebietes  Deutsch-Neu-Guinea  mit  Ausnahme
des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Palau  und
Marianen.

Ermordung  eines  Tauchers  durch  Eingeborene

3

180

230

240

496

499
442
        <pb n="12" />
        Expedition  der  Noyal  Society  nach  Neu-Guinea

Firmen-Verzeichnis  der  auf  den  Westtarolinen
ansässigen  Firmen  und  Händler  .

*  Gebühren.  Verfügung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  den  Gebührentarif

  für  die  Vermessung  von  Grundstücken.  Vom
3.  Juli  1903  3
Gesundheitspflege.  (Siehe  auch  unter  Krankenpflege.)

  Zur  Malariabekämpfung

—.—  Gesundheitsverhältmisse  in  Jap

*  Gewerbebetrieb.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  die  Erlaubnis
zur  Ausübung  einiger  Gewerbebetriebe

*  Grundbuch.  Verordnung  des  Gouverneurs,  von
Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  Anlegung  eines
Grundbuchs  für  den  Grundbuchbezirk  Neu-Pommern.
  Vom  17.  Februar  1902

*  —.—  Verordnung  des  Vizegouverneurs  im  Inselgebiet
  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  betreffend
  die  Einrichtung  von  Grundbuchbezirten.
Vom  14.  Juli  1903  .

Guttapercha.  Über  den  Wert  der  Guttapercha
aus  Deutsch-Neu-Guinca.

Handel.  Zur  Handelsstatistik  der  Karolinen  und
Marschall-Inseln

—.—  Außenhandel  der  Westkarolinen  im  Jahre  1002

—.—  Außenhandel  der  Ostkarolinen  im  Jahre  1902

Krankenpflege.  Aus  einem  Bericht  des  Regierungsarztes
  Dr.  Born  über  —  in  Jap  (Westkarolinen)

Leichenbestattung.  Bericht  des  wegierungsrzies
Dr.  Born  über  —  in  Jap  .

Malaria.  (Siehe  unter  Gesundheitspflege.)

Naturerscheinungen.  Bericht  des  stellvertretenden
Kaiserlichen  Vizegouverneurs  Berg  über  Naturerscheinungen
  auf  den  Ostkarolinen

Polizei.  Umänderung  der  Polizeitruppe  in  Saipan
(Marianen)

Postalisches.  Wiederaufnahme  des  Postfrachtstückverkehrs
  nach  den  Marianen.  Beförderung  durch
den  Postdampfer  „Oceana“.  Auch  Postpakete
werden  auf  diesem  Wege  befördert.  Ermäßigung
der  Taxen  für  Postpakete  nach  den  Marianen  und
Marschall-Inseln

—.—  Zulassung  der  Postagentur  i  in  Berlinhafen
(Neu-Guinea)  zur  Teilnahme  am  Postanweisungsdienst
  .

*Rechtspflege.  (Siehe  auch  Gebühren,  Grundbuch,
Verordnung,  Verwaltung).  Verordnung  des
Bezirksamtmanns  zu  Saipan,  betreffend  die  Bestellung
  der  Privatgrundstücke  im  Amtsbezirk  der
Marianen.  Vom  4.  Februar  1903

*—.—  Rundschreiben  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,
  betreffend  Bestellung  von  Prozeßoder
  Zustellungsbevollmächtigten  für  die  Berufungsinstanz.
  Vom  21.  April  1903  ..

—-ÜbersichtüberdieGefchäftedesdbergetichts
zu  Herbertshöhe  im  Jahre  1902  .

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts
  zu  Herbertshöhe  im  Jahre  1902.

XII

402

496

517
108
550

256

199

577
495
396
396
397
133

524

3n

3

97

248

230

385

46

46

 

 

 

Rechtspflege.  UÜbersicht  über  die  Geschäftedes  Bezirksgerichts
  zu  Friedrich-Wilhelmshafen  im  Jahre  1902

*—.—  Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts
zu  Ponape  während  des  Kalenderjahres  1902

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts
  für  die  Westkarolinen  und  Palau  zu  Jap
während  des  Kalenderjahres  19092.

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Vezirksgerichts
  für  die  Marianen  während  d  des  Kalenderjahres
  1902.

*—.  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,
  betreffend  den  Gebührentarif  für
die  Vermessung  von  Grundstücken.  Vom  3.  Juli  1903

Reiseberichte.  Bericht  des  stellvertretenden  Kaiserlichen
  Vizegouverneurs  Berg  von  den  Ostkarolinen


—.—  Lord  Anson  über  die  Insel  Tinian  (Marianen).
Bericht  vom  Kaiserlichen  Bezirksamtmann  Senfft

153,

—.—  Bericht  des  Vizegouverneurs  Berg  über  einen
Besuch  der  Trukinseln  (Ostkarolinen)

*Schankgewerbe.  Verordnung  des  Bezirksamtmanns
  zu  Jap,  betreffend  das  Schankgewerbe  und
den  Verkauf  geistiger  Getränke.  Vom  2.  Juli  1903

Schiffbrüchige  Karolinen-Insulaner.  Eintreffen
derselben  in  Jap  .

Schiffsverkehr.  Die  Jaluit—  Gesellschaft  wird  mit
ihrem  Dampfer  „Oceana“  vom  März  1903,  versuchsweise
  vorläufig,  den  Hafen  von  Saipan
anlaufen,  stalt  der  Häfen  Herbertshöhe  und  Matupi

—.  —  Fahrplan  des  Postdampfers  „Oceana“  zwischen
Sydney,  den  Marshall-,  Karolinen-,  Marianen=Inseln
  und  Hongkong  .  ..

—.—  Bericht  über  die  Probefahrt  des  Damppfers
„Seestern“

—.—  Einrichtung  eines  regelmäßigen  Dampferdienstes
von  Sydney  über  Neu-Guinea  nach  Singapore
und  umgekehrt  durch  die  ausiralijche  Firma
Burns,  Philp  &amp;amp;  Co

—.—  Verfügung  des  Neichskanzlers,  betreffend  den
Regierungsdampfer  „Seestern“

—.—  Schiffsverkehr  der  Ostkarolinen  im  Jahre  1902

—.  —  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  *  (Westkarolinen)
  im  Jahre  1902

*—.—  Tarif  für  die  von  Schiffen  in  Friedrich-Wilhelmshafen
  zu  entrichtenden  Anlegegebuhren.
Vom  15.  Juli  1903  .

Seidenzucht.  Auszug  aus  einem  Vericht  des
Missionars  P.  Dicks  über  —  auf  Neupommern
(Neu-Guinea)

Statistik.  Bevölkerungsstalistik  der  Ostkarolinen
nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903

(Vergl.  D.  Kol.  Bl.  1902,  S.  199.)

—.—  Zur  Handels-—  der  Karolinen  und  Natschau
Inseln

—.—  Statistik  des  Warenverkehrs  der  Marianen  im
Kalenderjahr  1902

—.—  Ubersicht  über  die  Vevôlkerung  der  Marianen

—.—  Bevölkerungsstatistik  der  Westkarolinen

29,

417

417

418

418

SOu
—
Wlr-180



576

28

79

301

341

382
495

647

276

396

441
496
497
        <pb n="13" />
        —  XIII  —

*  Statistik.  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Bevölkerungsstatist
  .

*Verordnung  des  Gouverneurs  von  n  Deutsch-  Neu-Guinea,
  betreffend  die  Erlaubnis  zur  Ausübung
einiger  Gewerbebetriebe

—.—  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr
getragener  Kleidungsstücke  im  Bezirk  der  est
karolinen  und  Palaus  .

*—.—  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  die  anderweitige
Ausstellung  der  Handelsstatistik  für  das  Schuztzgebiet
  Deutsch-Neu-Guinea,  mit  Ausnahme  des
Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen

*—.—  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Jap,
betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung  von
Eingeborenen  im  Westbezirk  der  Karolinen  und
Palau.  Vom  2.  Juli  1903  .

*—.—  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Jap,
betreffend  das  Schankgewerbe  und  den  Verkauf
geistiger  Getränke.  Vom  2.  Juli  1903

*—.—  Verordnung  des  Vizegouverneurs  im  Inselgebiet
  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,
betreffend  die  Einrichtung  von  Grundbuchbezirken.
Vom  14.  Juli  1903

*Verwaltung.  Bekanntmachung,
Verwaltung  der  Greenwich-Inseln

Verzeichnis  siehe  Firmenverzeichnis.

Warenverkehr  siehe  Statistik.

betreffend  die

Marschall-Juseln.

Handel.  Verzeichnis  der  im  Schutzgebiet  der
Marschall-Inseln  tätigen  Handels=  und  Erwerbsgesellschaften.
  (Nach  dem  Stande  vom  1.  Jaon.  1903).

(Vergl.  D.  Kol.  Bl.  1902,  S.  222.)

—  —  Zur  Handelöstatistik  der  Karolinen=  und  Marschall-Inseln.


—.—  Außenhandel  der  Marschal-  Inselni  im  n  Jahre  1002

Jaluit-Gesellschaft.  Genehmigung  des  Antrages
der  —,  daß  der  Dampfer  „Oceana“  auf  jeder
Hin=  und  Rückfahrt  die  Insel  Nauru  und  das
benachbarte  Ocean-Island  anläuft

—.—  Jahresbericht  der  —  für  1902

—.—  Fahrplan  des  Postdampfers  „Oceana“  zwischen
Sydney,  den  Marschall-,  Karolinen-,  Marianen-Inseln
  und  Hongkong

Postalisches.  Ermächtigung  der  Postagentur  in
Jaluit  (Marschall-Inseln)  zur  Einführung  des
Postanweisungsdienstes

—.—  Ermäßigung  der  Taxen  für  den  Postpaketverkehr
  nach  den  Marschall-Inseln

—.—  Zulafsung  von  Postanweisungen  bis  zum  Meist
betrage  von  800  Mk.  im  Verkehr  mit  der  Postagentur
  in  Jalult  .

—.—  Zulässigkeit  von  Nachnahmen  bis  800  Mt.  #auf
Postpaketen  und  Postfrachtstücken  zum  Gewichte
von  10  kg  im  Verkehr  mit  den  Marschall-Inseln

409

256

486

486

575

576

577

275

396
397

217
240

659

28

97

163

341

 

*  Rechtspflege.  UÜbersicht  über  die  gerichtlichen
Geschäfte  in  dem  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln
  während  des  Kalenderjahres  1902.  230

Schiffsverkehr.  Die  Jaluit-Gesellschaft  wird  mit
ihrem  Dampfer  „Oceana“  vom  März  1903,  versuchsweise
  vorläufig,  den  Hafen  von  Saipan  anlaufen,
statt  Herbertshöhe  und  Matupi  28

—.—  Fahrplan  des  Postdampfers  „Oceana“  zwischen
Sydney,  den  Marschall-,  Karolinen-,  Marianen=Inseln
  und  Hongkong  für  das  Jahr  1903  29,  79

—.—  Genehmigung  des  Antrages  der  Jaluit-Gesellschaft,
  daß  der  Dampfer  „Oceana“  auf  jeder  Hinund
  Rückfahrt  die  Insel  Nauru  und  das  benachbarte
  Ocean-Island  anläuft  ...  .  .  217

—.—  in  den  Marschall-Inseln  1902.  302

*Statistik.  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Be—
völkerungsstatistik  409

Verzeichnis  der  im  Schutzgebiet  der  Marshall-Inseln
tätigen  Handels=  und  Erwerbsgesellschaften.  (Nach
dem  Stande  vom  1.  Januar  1903)  .  275

Samoa.

Deutsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft.
  Jahresbericht  der  —  302

*  Einwanderung.  Gouvernements=  Verordnung,
betreffend  die  Einwanderung  und  Niederlassung
von  Chinesen  in  Samoa  170

—.—  Meldung  eines  Transports  von  Kulis  für  Semoa  182

*  Gebühren.  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Samoa,  betreffend  Gebühren  der  eechtzanwalle.
Vom  31.  März  1903.  294

*  Grundbuch.  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Samoa,  betreffend  die  Anlegung  eines  Grundbuchs  517

*—.—  Tarif  für  Vermessungsarbeiten  zu  §  5  dieser
Verordnung  .  ..  518

Handel.  Der  Außenhandel  des  Schutzgebietes  Samoa  134

—.—  Zur  Handelsstatistik  des  Schutzgebiets  Samoa
für  das  Kalenderjahr  1902  ..  241

—.—  Ubersicht  über  den  Außenhandel  des  Schut
gebiets  Samoa  für  das  Kalenderjahr  1902  .  242

—.—  Jahresbericht  der  Deutschen  Handels=  und
Plantagengesellschaft  der  Südsee-Inseln  über  das
Geschäftsjahr  1909092  ..  .  .  .  302

Kakao.  Die  Kakaokultur  auf  Samoa  442

Kolonial-Gesellschaften.  (Siehe  ausführlich  beir.
Gesellschaft.)

—.  —  Safata--Samoa-Gesellschaft  108,  209

—.—  Deutsche  Handels=  und  Nlantagengesellschaft  der
Südsee-Inseln  302

Kopfsteuer  siehe  Steuer.

*Rechtspflege.  (Siehe  auch  Gebühren,  Grundbuch,
Verordnung.)  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des
Bezirksgerichts  und  des  Obergerichts  zu  Apia  für
das  Kalenderjahr  1002  128

—.—  Uber  Zunahme  der  Prozesse  und  der  Alte  der
freiwilligen  Gerichtsbarkeit  134
        <pb n="14" />
        —  XIV  —

*Rechtspflege.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Samoa,  betreffend  Gebühren  der  Rechtsanwälte.

  Vom  31.  März  1906363  294
Safata-Samoa-Gesellschaft.  Aus  einem  Prospelt
  dieser  —  ..  .  108

—.—  Bericht  über  die  Synditatsangehörigen  der  —  209
Schiffsverkehr.  Übersicht  über  den  Schiffsverkehr
im  Hafen  von  Apia  während  der  Kalenderjahre

1902  und  19006  243
*  Statistik.  Die  Neuordnung  der  wlonialen  Bevölkerungsstatistit..
  409

—.—  Statistik  der  im  Schutgebiete  Samoa  ansässigen
weißen  Bevölkerung  zu  Beginn  des  Kalenderjahres

  190063  61  6,  617
Steuerwesen.  Aus  einem  Bericht  über  Kopfsteuer
in  Samoa  .  ..  89

*Verordnung.  Gouvernements-Verordnung,  betreffend
  die  Einwanderung  und  Niederlassung  von
Chinesen  in  Samoa  .  170

*—.—  Verordnung  des  Kais  erlichen  Gouberneurs  von
Samoa,  betreffend  den  Verkehr  mit  taltoholartigen
Getränken  170

—.—  Meldung  eines  Transports  von  Kulis  für
—.  .  .  182

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  r  von  Samoa,
betreffend  die  Ausrottung  von  Lantanapflanzen.

Vom  24.  Februar  19006  200

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betreffend  die  Ernennung  einer  Land=  und  Titelkommission.
  Vom  25.  Februar  1903

*—.—  Instruktion  des  Gouverneurs  von  Samoga  für
das  Verfahren  der  Land=  und  Titelkommission

—.—  Verordnung,  betreffend  die  Selbfwwerwaltung
der  Samoaoner  .  322

(Siehe  D.  Kol.  B.  1900,  S.  798.

Vulkan-Ausbruch.  Über  den  Vulkanausbruch  in

Savaii..  49

8

8

Kiautschon.

Schiffsverkehr.  Fahrplan  der  Reichspostdampfer-Linien
  des  Norddeutschen  Lloyd,  Bremen,  für
das  Jahr  1904  1000  6000,  661

RAus  dem  Bereiche  der  Wiskionen  und  der
Antisklaverei-Bewegung.

Amerikanische  Mission  in  Südkamerun.  Mitteilung
  darüber,  daß  die  Amerikaner  ihre  Missionsarbeit
  in  Südkamerun  behalten  und  nicht  an  die
Basler  abgeben,  wie  es  anfänglich  geplant  war  333

Basler  Mission.  Wiedergabe  eines  Brieses  eines
Missionars  in  Kamerun  an  einen  Freund  in
Deutschland,  worin  das  wenige  Verständnis  der
Schwarzen  für  das  Reich  des  Geistes  hervorgehoben

  wrd  ..  22

 

Basler  Mission.  Ausführliche  Darstellung  der  bisherigen
  Missionsarbeit  in  Südkamerun  und  Mitteilung,
  daß  noch  keine  Entscheidung  getrofsfen  ist,  ob
die  evangclische  Missionsgesellschaft  in  Basel  die
Tätigkeit  der  presbyterianischen  Kirche  übernehmen
soll

—.—  Mitleilung  des  Prafelt  P.  Vieter  über  Missionsreisen
  in  Kamerun

—.—  Bericht  über  das  Ergebnis  der  Reise  der  Br.
Schuler,  Keller  und  G.  Spellenberg  nach  Bali
und  Erwägung  einer  Ausdehnung  der  Tätigkeit

22

91

in  Kamerun  auf  Bali  und  Umgegend  91,  92

—.—  Bericht  aus  Yaunde  (Kamerun)  über  den  Bau
eines  Schwesternhauses  .

—.—  Veröffentlichung  eines  Briefes  des  Negers
Johannes  Melone  und  anderer  Missionsschüler
in  Edea  (Kamerun)  an  den  P.  König

—.—  Bericht  über  die  günstige  Entwicklung  des
Seminars  in  Buea  (Kamerun)

—.—  Bericht  aus  einer  Sitzung  des  Komitees  über
die  Missionstätigkeit  des  Br.  Hässig  an  den  Ufern
des  Sanaga  (Kamerun)  .

—.—  Mitteilungen  des  Br.  A.  Schilig  #aus  dem
Küstengebiet  des  Bezirks  Kribi  (Kamerun)  über
Bewohner  und  Gerichtsbarkeit  derselben,  Schulbesuch,
  Schulgeld

—.—  Auszug  aus  einem  Bericht  über  die  Reise
dreier  Baseler  Missionare  nach  Bali  (Kamerun)

—.—  Schilderung  des  Missionars  Greule  von  dem
Leben  und  Treiben  in  der  Knabenschule  in  Bombe
(Kamerun)

—.—  Mitteilung  über  die  gllialiche  Ankunft  der
Basler  Missionare  in  Bali  (Nordkamerun)

—.—  Auszug  aus  dem  88.  Jahresbericht  der  —  betreffend
  ihre  Missionstätigkeit  in  Kamerun.  .

—.—  Schilderung  des  Missionars  Ernst  über  seine
und  Br.  Leimbachers  ersten  Erfahrungen  von
der  neugegründeten  Mission  in  Bali  (Kamerun)

—.—  Erzählung  des  Missionars  Ernst  aus  Bali
über  einen  Ausflug  landeinwärts  in  füböstlicher
Richtung...w

—.—  Mitteilung  der  —  über  die  Erschließung
Kameruns  durch  eine  große  Eisenbahn,  weil  damit
die  ganze  Entwicklung  des  Schutzgebietes  und  das
Missionswerk  gefördert  würden

Benediktus-Missionsgesellschaft.  Statistir  des
apost.  Vikariats  Süd-Sansibar  (Berichtsjahr:
1.  April  1902  bis  31.  März  1903)

—.—  Schilderung  der  Verhältnisse  in  Kwiro,  der
neuen  Station  in  Mahenge  (Deutsch-Ostafrika)
aus  einem  Briefe  des  apost.  Vikars  von  Süd-Sansibar.
  (Schulunterricht,  Bildungsfähigkeit  der
Bewohner,  Bodenbeschaffenheit  des  Landes)

Berliner  evangelische  Missionsgesellschaft
(Berlin  I)  siehe  unter  Gesellschaft  zur  Förderung
der  evangelischen  Mission  unter  den  Heiden.

Brüdergemeinde.  Bericht  über  das  neue  Gotteshaus
  der  Missionsstation  Ipiana  Etpassagebie  in
Deutsch-Ostafrika  .  .  .

109

110

135

183

244

245

366

399

501

648

590

590

70
        <pb n="15" />
        Brüdergemeinde.  Mitteilungen  über  eine  Brautfahrt,
  Hochzeit  und  Hochzeitsreise  zweier  Missionspaare
  (Br.  Brauer  und  Rapparli,  Schwestern
J.  Padel  und  S.  Meili)  im  Innern  Deutsch
Ostafrikas

—.—  Bericht  über  die  Besetzung  und  Lage  einer
neuen  Station  Vikonge  (Landschaft  Ngulu)

—.—  Mitteilung  des  Missionars  Stern  über  die
Wirksamkeit  der  —  in  Deutsch-Ostafrika

—.—  Auszug  aus  dem  Bericht  des  Pastor  Fleck  über
die  weitere  Entwickelung  der  1898  übernommenen
englischen  Missionsstation  Urambo  (Oeutsch-Ostafrika)
  und  Neugründung  anderer  Stationen

Englische  Missionsgesellschaften.  Mutteilung
aus  dem  Familienblatt  „Die  evangelischen  Missionen“
über  das  Einkommen  der  größten  englischen
Missionsgesellschaften  .......

Evangelische  Mission.  Mitteilungen  über  die
Fortschritte  der  —  in  Deutsch-Ostafrika

Evangelische  Missionsgesellschaft  für
Deutsch-Ostafrika.  Bericht  von  der  Gründung
der  Außenstation  in  Wilhelmsthal  (Busotto).  Wahl
des  farbigen  Schreibers  Fridolin  für  das  dortige
Bezirksamt.  Erlaubnis  zum  Bau  eines  Hauses
zum  Schulunterricht

—.—  Bericht  über  die  Gründung  ei  einer  neuen  n  Station
in  Usambara  ..

—.—  Mitteilungen  über  is  und  Lebensweise
der  Massais

—.—  Weitere  Mitteilungen  über  Gründung  einer
neuen  Station  in  Usambara,  Bungu#

Evangelische  Missionsgesellschaften.  übernahme
  der  Vermittlung  des  amtlichen  Verkehrs
der  Kolonial-Abteilung  mit  den  —  durch  Oberverwaltungsgerichtsrat
  Berner

Gesellschaft  zur  Förderung  der  evang  elischen
Mission  unter  den  Heiden  (auch  genannt
Missionsgesellschaft  Berlin  I).  Beschluß  der
Generalversammlung,  die  Arbeit  der  in  den  Bezirken
  Usaramo  undUsambaratätigen  ostafrikanischen
Mission  (Berlin  III)  zu  übernehmen  .

—.—  Bericht  über  die  neue  Station  Milow  (deutsch-Ostafrika,
  Nyassagebiet)

—.—  Bericht  des  Dr.  Schroeter  über  seine  Tatigkeit
auf  der  Station  Kidugala  im  Benalande  (Ostafrika)

—.—  Meldung  von  dem  Abbrennen  der  schönen
Kirche  in  Tandala  (Bezirk  Langenburg  Ostafrika)

—.—  Mitteilung  über  das  Erscheinen  des  in  dritter
neubearbeiteter  Auflage  herausgegebenen  Führers
durch  die  evangelischen  Missionen  in  den  deutschen
Kolonien  und  Schutzgebieten

—.—  Bericht  über  den  Beschluß  des  Missionskomitees,
  daß  Inspektor  Sauberzweig  Schmidt
nach  Amalienstein  gehen  soll  und  dann  eine
Informationsreise  daran  schließt  nach  Südafrika
und  Deutsch-Ostafrika  .......

—.—  Einige  Mitteilungen  nach  Berichten  des
Missionars  Klamroth  in  Milow  über  die  Missionsarbeit
  in  Deutsch-Ostafrika  ....

XV

21

89

443

685

443

647

109

210

276

303

659

49

109

109

134

182

210

244

Gesellschaft  zur  Förderung  derevangelischen

 

–

 

––.  ——  —  —

—  —  —  —  —

 

Mission  unter  den  Heiden.  Auszug  aus  dem
letzten  Jahresberichte  der  —  über  die  Mission  in
Deutsch-Ostafrika
—.—  Mitteilungen  der  —  über  ihr  Arbeitsfeld  in
Daressalam,  das  sie  von  der  Evangelischen  Missionsgesellschaft
  für  Deutsch-Ostafrika  übernommen  hat
Kamerun.  Basler  Mission  22,  91,  92,  109,  110,

135,  183,  244,  245,  366,  399,  501,  551,  617,

—.—  Mission  der  Amerikaner  in  Südkamerun
—.—  Missionsschulen.
—.—  Pallottiner  367,.
—.—  Verein  für  ebangelische  Mission  in  Kamerun
Kapuziner.  Bericht  über  die  Einschiffung  der  ersten

deutschen  Kapuziner  nach  den  Karolinen-Inseln

—.—  Bericht  über  eine  Feier  in  der  Kapuzinermission

  aus  Anlaß  der  Einführung  des  deutschen
Sprachunterrichts  in  den  Lehrplan  der  Schule

Katholische  Mission.  Mitteilung  aus  Windhuk
über  den  befriedigenden  Erfolg,  den  die  Ausbildung
  von  neun  Betschuanenjungen  in  Handwerken
  gezeigt  hat.  .....

Leipziger  Missionsgesellschaft.  Mitteilung
über  vollzogene  Grundsteinlegung  und  Bauarbeit
  für  das  Wohnhaus  des  Seminardirektors
in  Kimaringi  ..

—.—  Bericht  über  den  Bau  eines  Karawanenweges
aus  Mulango  (Deutsch-Ostafrika)

—.—  Bericht  des  Missionars  Krause  aus  Nloaranga
am  Meru  über  das  Meruland  .  ..

—.—  Bericht  des  Missionars  Krause  über  eine  Weihnachtsfeier
  in  Nkoaranga  am  Meru  (Ostafrika)

—.—  Einige  Mitteilungen  der  —  von  der  Wadschagga-Mission
  in  Deutsch-Ostafrika

—.—  Mitteilungen  der  Schwester  Gabriele  aus
Kiboscho  am  Kilimandscharo  über  die  wesentliche
günstige  Veränderung  der  Station  seit  ihrer  Begründung
  ....

—.—  Bericht  aus  Schira  (eutsch-  Ostafrita)  über
den  Einzug  des  Bruders  Bleicken,  Schulumerricht
Hausbau

—.—  Mitteilung  eines  Priefes  von  den  Schulern
ihrer  deutschen  6  in  #iboscho  durch  Schwester
Gabriele

—.—  Mitteilungen  aus  einem  Briefe  des  Missionars
P.  A.  Balthasar  aus  Kilema  über  die  bisherigen
Erfolge  der  Mission  und  ihre  Hoffnungen,  über
Lerneifer  und  Schulunterricht  bei  den  Erwachsenen
und  Kindern.  .  ..  443,

—.—  Beobachtungen  des  .  Haslinger  über  den
Verbrauch  von  Schnupftabak  bei  den  Matengo

Marschall-Inseln.  Missionsgeseuschaft  vom  m  heiligen
Herzen  Jesu  .  ...

——Missionsschiilen.

——WeißeVater  ..

Methodisten.  Beschluß  sämtlicher  —.  Missionen
Australiens  zur  Führung  eines  einheitlichen  Namens
„The  Methodist  Nisstonerr  Society  of  Australassssss
  ......

398

501
648
333
366
561
156

184

44

136

21

69

70

156

241

277

333

398

444
684
211

618
71

649
        <pb n="16" />
        Missionsgesellschaft  vom  heiligen  Herzen
Jesu.  Bericht  aus  Monumba  über  die  Ermordung
  einiger  Aripaponleute  von  Kozakozaleuten.
  (Sühneakt,  vom  Kaiserlichen  Richter  vorgenommen.
  Bestrafung  des  Hauptanstifters  der
Tat)  ..

—.—  Auszug  aus  einem  Prief  der  Schwester  Stanisla,
Oberin  der  Missionsschwestern  vom  heiligen
Herzen  Jesu  auf  den  Marschall-Inseln.

—.—  Mitteilungen  der  Oberin  Schwester  Franziska
aus  Vuna  Pope  (Bismarck-Archipel)  über  das
neue  Schwesternheim  und  ihre  Tätigkeit  daselbst

—.—  Mitteilung  über  die  Ankunft  einer  Anzahl  von
Missionaren  aus  Hiltrup  eupommern  durch
P.  Bley.

—.—  Mitteilung  Über  nahezu  25  jähriger  Nätigkeit
der  —  in  Englisch-Neu-Guinea  .

—.  —  Mitteilung  des  P.  Bögershausen  aus  Malupi
über  die  Kirche,  sein  Wohnhaus  und  die  Schultätigkeit


Missionsgesellschaft  vom  beiligen.  Herzen
Mariä.  Mitteilung  über  Einweihung  einer
katholischen  Kirche  in  Lealatele  auf  Savai  (Samoa)

—.—  Bericht  über  die  Entwicklung  der  katholischen
Mission  in  Samoa.  (Priesterweihe  eines  Samoaners,
  Kirchenbau  in  verschiedenen  Dörfern,  Einweihung
  der  neuen  Kirche  in  Amaile  auf  der
Insel  Upolu,  Schultätigkeit)

Missionsschulen.  Bericht  über  die  ausgezeichnete
Entwicklung  der  Schulen  in  Winohul  .

—.—  Schultätigkeit  in  Siar  .

—.—.  Bericht  des  P.  Smoor  über  den  Schulunterricht
  in  Ruanda,  Vikariat  Süd-Nyansa  (Ostafrika)

—.—  Bericht  des  P.  Vormann  aus  Manumbo
(Kaiser-  Wilhelmsland)  über  den  dortigen  Schulunterricht
  .

—.—  Schultätigkeit  und  rntwicklung  im  Vitariat
Tanganyika  .

—.—  Errichtung  einer  Mittelschule  urch  Br.  voche
in  Hohenfriedeberg  .

—.  —  Aus  dem  Bericht  des  Missionars  Jessen  in
Madschame  (Bezirk  Kilimandscharo)  über  die
dortige  Schultätigkeit,  die  jetzt  im  Vordergrund
der  Missionsarbeit  steht

—.—  Mitteilungen  des  P.  Erdweg  über  die  Missionsschule
  in  Tumleo.  Schülerzahl,  Nähschule  usw.

—.—  Bericht  des  P.  Wohlrab  von  den  Missionsschulen
  in  Usambara  (Ostafrika),  deren  Erfolge  zu
den  schönsten  Hoffnungen  für  die  Zukunft  berechtigen


—.—  Bericht  des  p.  Conrads  r  von  0der  Mission  der
weißen  Bäter  über  erfreuliche  Erfolge  auf  dem
Gebiete  der  Schule  in  Bukumbi=—.—

  Bericht  über  den  jetzigen  Stand  der  Schultätigkeit
  der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft  in
Togo,  auch  in  bezug  auf  die  Schulen  im  englischen
Gebiet

—  —  Schulstatistik  der  tihalichn  reisi  vom
Jahre  1902.  ..  .  .

211,

368,

XVI

184

212

304

336

687

687

246

369

23
23

50

51

90

90,  91

135

136

155

182

210

303

 

Missionsschulen.  Über  die  Entwicklung  der  Schule
in  Kaiser  Wilhelmsland  .

—.—  Schilderung  des  Missionars  Greule  von  dem
Leben  und  Treiben  in  der  Knabenschule  in  Bombe
(Kamerun)

—.—  Bericht  des  P.  Erdland  über  die  Schntg
keit  in  Jaluiit

Neuendettelsauer  Missionsgesellschaft.  Ganstige
  Berichte  über  den  Fortgang  des  Missionswerkes
  in  Neu-Guinea

—.—  Auszug  aus  dem  letzten  Jahresbericht  der
katholischen  Mission  in  Kaiser-Wilhelmsland.

—.—  Bericht  des  Missionars  Schnabel  über  die
Missionsstation  auf  dem  Sattelberge  (Neu-Guinea)

—.—  Mitteilungen  des  Missionars  Lehners  aus
Deinzerhöhe  (Kaiser  Bilhelmsland)  über  Abendandachten.


Neu-Guinea.  i  .  184,

—.—  Methodisten
—.—  Missionsgesellschaft  vom  heiligen  Lerzen  Jesu
184,  304,  336,

—.—  Missionsschulen.

—.—  Rheinische  Missionsgesellschaft  23,  24,  136,

337,  366,

—.—  Väter  vom  göttlichen  Wort  51,  110,  245,

246,  277,  278,

—.—  BZäter  vom  heiligen  Geist  ...

Norddeutsche  Nissionsgesellschaft.  Über
Betrachtungen  der  Aufgaben  der  —  in  Togo  im
neuen  Jahre

—.—  Eingehendere  Mitteilungen  über  vie  Station
Lome  (Togo).  Bewohner,  Verkehr,  Missionstätigkeit,
  Kleinkinderschule,  Geschenk  eines  Grundstücks
  zum  Bau  eines  Diakonissenhauses  vom
Ewechristen  Theodor  Anthony.  .

—.—  Bericht  über  den  jetzigen  Stand  der  Schultätigkeit
  in  Togo,  der  sich  auch  auf  die  Schulen
im  englischen  Gebiet  bezieht

—.—  Mitteilungen  über  Sammlungen  zum  Bau
eines  Diakonissenhauses  in  Lome  (Togo).  Geschenk
des  Grundstückes  von  einem  eingeborenen  Christen,
Anthony..  .  ..  ....

—.—  Bericht  über  die  Ubernahme  des  Basler
Missionsgebiets  in  Togo  durch  die  —.

—.—  Auszug  aus  dem  Jahresbericht  der  in  Togo
tätigen  —

—.—  Auszug  aus  einem  NRückblick  auf  die  deutsche
Missionsarbeit  an  der  Togoküste

—.—  Auszug  aus  einem  Uberblick  über  den  Stand
der  Missionsarbeit  im  Ho-Bezirk  (Togo)

—.—  Auszug  aus  der  Chronik  des  Missionars  Clerk
über  seine  langjährige  Tätigkeit  im  Boemgebiet
(Togo)  .

Oblaten.  Überblick  über  die  Mission  der  Genossenschaft
  zu  Hünfeld,  Windhuk  und  Swafopmund!  in
Deutsch-Südwestafrika

—.—  Gründung  einer  neuen  Missionsstation  in
Amenuis

23,  51,  136,  337,  591,
—.—  Neuendettelsauer  Missionsgesellschaft  502,  525,

337

366

618

502
525
591
648
44
649
525
687
591
525
687
183

70

135

210

277

303

526

590

686

23
        <pb n="17" />
        Oblaten.  Mitteilung  über  eine  erfreuliche  Ergänzung
des  Schulplanes  des  Missionshauses  (Hünfeld
b.  Fulda),  nämlich  Aufnahme  der  Krankenpflege

in  denselbben  69
—.—  Bericht  über  die  Erwerbung  der  Nuinen  des
adligen  Frauenklosters  Engelport  mit  den  dazu
gehörigen  Ländereien  durch  die  Oblaten  in  Hünfeld
  134
Ostafrika.  Benediktus-Missionsgesellschaft  590
—.—  Brüdergemeinde  21,  70,  89,  443,  685
—.—  Evangelische  Mission  647

—  Epvangelische  Missionsgesellshaft  fur  Deussch-Ostafrikao
  ·.  109,  210,  276,  303,  366

—.—  Gesellschaft  zur  Förderung  der  evangelischen
Mission  unter  den  Heiden  49,  109,  134,  182,  210,

244,  398,  501

—.—  Leipziger  Missionsgesellschaft  21,  69,  70,  156,

241,  277,  333,  398,  443,  444,  684

—.—  Missionsschulen.  50,  90,  91,  135,  155,  182

—.—  Bäter  vom  heiligen  Geist  .  21,  22,  134,  210

—.—  Weiße  Bäter  70,  90,  154,  182,  244,  333,  473,

525.  550,  617,  647

Pallottiner.  Mitteilungen  aus  dem  halbjährlichen
Bericht  der  Kongregation  der  —  über  ihre  Mission
in  Kamerun

—.—  Mitteilung  des  apost.  Praͤfelten  P.  Vieter  über
die  Missionstätigkeit  in  Jaunde  .

Präfektur,  Apostolische.  Mitteilung  über  Neueinrichtung
  einer  apostolischen  Präfektur  in  Holländisch-Neu-Guinea
  .....

Rheinische  Missionsgesellschaft.  Berichte  der
Missionare  über  fortgesetzt  große  Schwierigkeiten
unter  den  Namas  (Hottentotten)  im  südlichen  Teil
von  Deutsch-Südwestafrika.  (Station  Khoes  ausgenommen)


—.—  Bericht  über  die  Feise  des  Vischofs  Broyer
nach  den  Salomons-Inseln

—.—  Berichte  über  bessere  Aussichten  der  Tatigkeit
in  Neu-Guinea  (Kaiser-Wilhelmsland)  und  Bau
einer  Kirche  in  Bogadjim  .  ..  23,  24

—.—  Bericht  des  P.  Weilers  über  die  materiellen
Verhältnisse  (Bauplatz  für  Kirche,  Schule  und
Wohnhaus)  der  neuen  Missionsstation  in  Amenuis
(Deutsch-Sudwestafrika)

—.—  Bericht  des  Missionars  Tönjes  uber  hoffnungsvolle
  Anfänge  der  Arbeit  der  —  aus  der  Station
Namakunde  im  Ovambolande  (Deutsch-  Südwestafrika)


—.—  Bericht  des  Missionars  Wandres  über  bie
wachsende  Tätigkeit  der  —  in  Windhuk

—.—  Bericht  des  Missionars  Wohlrab  über  die
Missionsarbeit  in  Hohenfriedeberg  und  Entwicklung
der  einzelnen  Stationen.  90,  91

—.—  Mitteilung  über  die  Einweihung  einer  neuen
würdig  ausgeführten  Kapele  auf  der  Station
Neu-Bethel  91

—.—  Neuester  Bericht  der  —  über  die  Missionstätigkeit
  in  Deutsch-Südwestafrika  .

367

551

687

22

23

50

51

51

110

XVII

 

 

Rheinische  Missionsgesellschaft.  Bericht  über
die  Fortschritte  der  Mission  in  Bogadjim  (Deutsch-Neu-Guinea)


—.—  Berichte  über  die  Missionstatigkeit  aus  Deutsch-Südwestafrika.
  (Bau  einer  Kirche  in  Windhufk,
Taufen  in  Okahandja,  Schulhausbau  sein  sogen.
Hartebeesthaus]  in  Karibib,  Erfolg  der  Missionsarbeit
  des  Dorfhäuptlings  Zachäus  in  Omburo)

—.—  Bericht  des  P.  Filliung  aus  der  neugegründeten
Station  Kaukurus  in  Deutsch-Südwestafrika

—.—  Mitteilung  über  die  Inspektionsreise  des
P.  Spiecker  durch  die  Stationen  Deutsch-Südwestafrikas


—.—  Bericht  des  Missionors  Biechmann  über  seine
Reise  nach  seinem  Filial  Zesfontein  im  Norden
Deutsch  Südwestafrikas  .

—.—  Auszug  aus  dem  73.  Jahresbericht  der  —
über  die  Entwicklung  der  Mission  in  Windhuk

—.—  Bericht  über  die  großen  Schwierigkeiten  der
Heidenbekehrung  in  Kaiser-Wilhelmsland  und  über
die  Entwicklung  der  Schule.

—.—  Besprechung  zu  dem  Plan  einer  Vereinigung
der  Missionsgesellschaft  für  Deutfch  Ostafrika
(Berlin  III)  mit  der  —.

—.—  Bericht  des  Missionars  Eiger  in  Karibib  Eud.
westafrika)  über  eine  Hauskollekte  zum  Kirchenbau,
Schulunterricht,  Einzug  des  Missionars  Kuhlmann
mit  seiner  Frau  in  seine  Station  Okazeva

—.—  Auszug  aus  einem  Bericht  des  P.  Miler
über  seine  Reise  von  Kaukurus  nach  der  Ostgrenze
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes,  eine
Schilderung  der  Landschaft  enthaltend  .

—.—  Mitteilung  aus  der  Generalversammlung  der
—,  daß  der  P.  Haußleiter  einstimmig  zum  leitenden
  Inspektor  der  Mission  erwählt  worden  ist

—.—  Bericht  über  die  Konferenz  der  rheinischen
Herero-Missionare,  die  in  Windhuk  tagte

—.—  Kurzer  Bericht  des  Inspektors  P.  Spieker  von
seiner  Afrikareise  auf  dem  letzten  Jahresfest  der  —

—.—  Erzählung  des  Missionars  Brockmann  in
Otjosazu  (Südwestafrito  über  eine  Reise  nach  den
Filialen

—.—  Auszug  aus  einem  Priefe  des  F.  Malinowski
über  erfreuliche  Fortschritte  der  Mission  in  Heiragabis
  (Südwestafrika)

Samoa.  Missionsgesellschaft  vom  heiligen  Herzen
Mariä  246,  368,
—.—  Wesleyanische  DMissionsgesellschaft.  212,

Seemannsmission,  evangelische.  Mitteilung  über
die  Herausgabe  des  die  Zeit  vom  1.  April  1897
bis  1.  Oktober  1902  umaassenden  zweiten  Berichtes
des  Komitees

Steyler  Mission  siehe  Väter  vom  öttlichen  Wort

Südwestafrika.  Katholische  Nission  .  ..

———Mcsstonsfchulen.

—.—  Oblaten

—.  —  Rheinische  Missionsgesellschaft  22,  50,  zi,  110,

183,  211,  277,  304,  368,  525,  526,  552,  618,

136

211

277

304

337

366

368

368

525

526

52

-

618

686

369
399

21
136
23
23

686
        <pb n="18" />
        Togo.  Missionsschulen  .  210,
—.—  Norddeutsche  Missionsgeselsschaft  70,  135,  210,
245,  277,  303,  526,  590,

—.—  Bäter  vom  pöttlichen  Wort.

Väter  vom  göttlichen  Wort.  Bericht  des  P.

Schönig  von  der  Station  Agome  Palime  (Togo)
über  die  Einweihung  einer  Kapelle

—.—  Bericht  über  das  erfreuliche  Gedeihen  der
Missionsarbeit  der  St.  Antonius-Station  auf  der
Insel  Alp  (Deutsch-Neu-Guinea)

—.—  Veröffentlichung  eines  Briefes  von  kleinen
Papuanerinnen  aus  Tumleo  (Deutsch-Neu-  Guinea
an  die  Missionsschwestern  in  Steyl.

—.—  Bericht  des  P.  Rost  von  der  letzten  Weihnachtsfeier
  in  Lome  (Togo)

—.—  Bericht  des  P.  Lauer  aus  Porto  Seguro  (Togo)
Über  Taufen  und  Erbauung  einer  Schule=—.—

  Bericht  des  P.  Girard  über  Tumleo  und  seine
Bewohner.  Mitteilungen  des  P.  Padberg  über
die  Entwicklung  der  Station  Monumbo

—.—  Beschreibung  der  jüngsten  katholischen  Missionsstation
  im  Kaiser-Wilhelmsland,  Station  Bogia

277,

—.—  Mitteilung  des  P.  Schönig  über  Einweihung
einer  größeren  Kapelle  in  Agu-Tavie  (Togo)
Väter  vom  heiligen  Geist.  Bericht  des  Bischofs
Emil  Allgeyer  über  seine  Rundreise  durch  den
südlichen  Teil  des  Vikariats  des  Kilimandjarogebiets


—.—  Bericht  des  P.  „Pilgrim"  aber  die  Missionsstation
  der  —  in  Tanga  (Deutsch-Ostafrika).  Über
Knaben=  und  Mädchenerziehung  daselbst

—.—  Bericht  des  apost.  Präfekten  Limbrock  über  die
Mission  der  —  in  Kaiser-Wilhelmsland.  (Entwicklung
  der  Schultätigkeit)

—.—  Auszug  aus  einer  Übersicht  über  die  Missionstätigkeit
  der  —  in  dem  apost.  Vikariat  Nord-Sansibar
  (Deutsch-Ostafrika)  .

—.—  Mitteilung  über  segensreiche  misenang
der  —  in  Neu-Guinea

Verein  für  evangelische  Mission  in  Kamerun.
Mitteilungen  aus  dem  Jahresbericht  dieses  Vereins,
der  zur  Unterstützung  der  Basler  Mission  gegründet
worden  ist  [äö

Weiße  Väter.  Bericht  des  P.  van  Aken  von  dem
Eindruck  einer  Mondfinsternis  auf  die  Eingeborenen
von  Tabora  (Deutsch-Ostafrika)

—.—  Bericht  des  P.  Erdland  von  der  Insel  Naurn
(Marschall-Inseln),  Beschreibung  von  Land  und
Leuten

—.  —  Bericht  der  Aquatorialmission  über  das  apostolische
  Vikariat  Tanganyika  über  Entwicklung  der
Katechumenen  und  Neugetauften

—.—  Aus  dem  Jahresbericht  über  die  Mission  der

—  in  Unyanyembe  (Deutsch-Ostafrika).  .

—.  —  Bericht  des  P.  Conrads  über  erfreuliche  Erfolge
  auf  dem  Gebiet  der  Schule  in  Bukumbi
(Deutsch-Ostafrika)  ......

50,  156,

245,

21,  22

XVIII

303

686
399

 

156

246
#

278

399

134

183

210

687

156

70

71

154

182

 

Weiße  Väter.  Auszug  aus  einem  Bericht  des
P.  Roussez  über  Arbeiten  und  Erfolge  auf  der  Insel
Ukerewe  im  Vikariat  Nyansa  (Deutsch-Ostafrika)

—.—  Mitteilung  von  dem  25jährigen  Priesterjubiläum
des  Bischofs  Hirth,  Vikar  von  Süd-Nyansa
(Deutsch-Ostafrika)6

—.—  Mitteilungen  zum  25jährigen  Jubiläum  ber
innerafrikanischen  Mission  der  Weißen  Väter

—.—  Auszug  aus  dem  Jahresbericht  über  das  **
Vikariat  Südnyanza

—.—  Bericht  über  den  Fortgang  der  Mission  in

Südnyanza  (Ostafrika)
—.—  Mitteilung  aus  einem  Briefe  des  .  p.  Leo
aus  Nyangoa  (Ostafrika)  über  seine  Missionsarbeit

—.—  Bericht  über  die  dritte  Gründung  einer  Station

der  —  in  Ruanda  (Ostafrika).  Lage,  Bodenbeschaffenheit,
  Bautätigkeit,  Schulunterricht

—.—  Mitteilung  des  P.  Franz  Müller  über  die
Bildungsfähigkeit  der  Wanyamwezi  (Deutsch-Ostafrika)


—.—  Schilderung  von  der  neuen  Missionsstation
St.  Moritz  zu  Galula  im  apostolischen  Vikariate
Tanganyika  (Ostafrika)  ...

Wesleyanische  Missiensgesellschaft.  Bericht
über  Entsendung  des  Predigers  Beutemüller  nach
Samoa

—.  —  Bericht  aus  der  Samoanischen  Zeitung  aus
Apia  über  die  freudige  Begrüßung  des  Entschlusses
  der  Wesleyanischen  Missionsgesellschaft,
den  Pfarrer  Beutemüller  dahin  zu  entsenden

Rus  fremden  HKolonien.

Britische  Kolonien  und  Besitzungen.  Übersicht
  über  den  Wert  des  Handels  der  britischen
Kolonien  und  Besitzungen  mit  dem  Vereinigten
Königreich,  britischen  Besitzungen  und  fremden
Ländern,  Kalenderjahr  1901  ...

(Siehe  auch  unter  „Allgemeines“.)

Britische  Salomons-Inseln.  Außenhanoel  der

—  im  Jahre  1901/02.

—.—  Fischereiverordnung  für  die  —  .

Britisch-Neu-Guinea.  Über  den  Handel  r  von  —

—.—  Gesetzentwurf  des  Australischen  Bundes  für  die
Regelung  der  Verhältnisse  in  dem  neuerworbenen  —

Britisch-Nordborneo.  Verordnung,  betreffend  die
Beobachtung  verschiedener  mohammedanischer  Gebräuche
  füur  —..  ...

(Nr.  XI,  1902.)

Britisch-Nordnigeria.  Aus  dem  Jahresbericht,
1901  umfassend,  über  —  .

Britisch-Ostafrika.  Beschränkung  des  Handelsverkehrs
  in  den  abgelegenen  Distrikten  von  —

—.—  Einfuhr  und  Verkauf  alkoholischer  Getränke  in  —

—.—  Erwerb  von  Rechten  an  Kronland  in  —

—.—  Ein  neues  Verufungsgericht  fur  —  und  Zetralafrika
  ...  ...  .

244

333

333

333

473

525

550

617

647

212

399

160

159
74
93

167

212
        <pb n="19" />
        Britisch-Ostafrika.  Die
barleit  in  —.

—.—  lber  Ansiedlungsbestredungen  in  —
.—  Beabsichtigte  Neuerungen  im  Währungssystem
von  —

—.—  Vericht  über  die  Loge  in  den  trut  ½
tektoraten  Ostafrikas  .  .  .

—.—  Zebrazähmung  in  —.

—.—  Udber  Errichtung  einer  Agrikuliurabteilung  für  —

Britisch-Südafrika.  Einrichtung  von  Versuchsfarmen
  in  —

—.—  Bericht  des  Oerförsters  Dr.  v.  Eschstruth  über
eine  Bereisung  von  —  ...  591,  619,

Britisch-Zentralafrika.  Hinterlegung  des  Zolls
für  Durchfuhrgüter  in  —

—  —  Ein  neues  verhengegenit  für  *
und  —

—  Wertfestietzung  für  einige  Ausfuhrartikel.  in  —

Ceylon.  Kautschukgewinnung  in  —

Cook-Inseln.  Außenhandel  der  —

Dahomey.  Außenhandel  der  Kolonie  —  im  Jahre  1902

—.—  Bahnbau  in  —.

Elfenbeinkuüste.  Der  Handel  der  —  im  Jahre  1901

Ellice=  und  Gilbert-Inseln.  Eine  neue  Verordnung
  bezüglich  der  —

Englische  Goldküste.  Eingeborenenkulturen  der  —

*—  chi-Inseln.  Außenhandel  der  —im  Jahre  1901

—.—  Prügelstrafe  auf  den  —.

—.—  Aus  dem  Jahresbericht  über  die  —  sur  1boi

(Vgl.  auch  D.  Kol.  Bl.  1903,  S.  26.)

—.  —  Handel  der  —  im  Jahre  1902

—.—  Anderungen  des  Zolltarifs  für  die  —  ..

Französische  Besitzungen  in  der  Südsee.
Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanille  aus  den  —

Französische  Senegal-Kolonie.  Neues  Eisenbahnprojekt
  in  der  —

Französischer  Sudan.
im  —

Französisch-  Westafrika.
Besitzungen  in  —.

—.—  Einfuhr  und  Verkauf  von  Schußwassen  und
Munition  in  —  .

—.—  Bericht  über  Grinding  einer  Vergbau=  Kammer
für  —.  .

———  Errichtung  eines  Versuchsgartens  für  —

.—  Versteigerung  von  westafrikanischer  Baumwolle
in  Harvre

Gambia.  Jahresbericht  für  1902  über  die  Ent.
wicklung  des  Handels  von  —  .

Gilbert-  und  Ellice—  Inseln.  CEine  n  neue  .  Ver
ordnung  bezüglich  der  —  .

Goldküste,  englische.  Aus  dem  Jahresbericht
über  die  —  für  1901

Goldküsten-Kolonie.  Verordnung,  betreffend  das
Dreggen  in  verschiedenen  Flüssen  der  —  112,

—.—  Die  Entwicklung  des  Kakaobaues  in  der  —

—.—  Stand  der  Goldminenindustrie  in  der  —.

Guyana.  Jahresbericht  über  die  Strafkolonien  —
und  Neu-Kaledonien  ..  ....

Etngeborenengertchts-Anbau

  von  Baumwolle

Etat  der  französischen

XIX

184
369

399

45
529
652

111

649

159

212
278
527
625
246
339

24

688
653
25
25
112

554
625

476

Holländisch-Neu-Guinea.  Miteeilung  über  Neueinrichtung
  einer  Apostolischen  Präfektur  in  —.
Honduras.  Kautschukgewächse  in  —.
Kapkolonie.  Bewässerungsanlagen  und  candwirtschaftliche
  Produktion  im  Distrikte  Oudtehoorn
—.—  Einstweilige  Aufhebung  der  Jeeischsolle  in  der  —
—.—  Handel  der  —  1902
—.—  Ausfuhr  von  Diamanten  aus  der  —  im  Jahre
1902
—.—  Schmalspurbahn  in  der  —.  .
—.—  Einfuhr  von  frischem  Obst  aus  der  —  nach
Großbritannien  .
Kongostaat.  Drahtlose  Telegraphie  im  —.
—.—  Handelsfreiheit  im  —

—.—  Verkehrswege  aus  dem  Innern  des  —

213

213

112

307

26
502

92

246
306
624

—.  —  Verbot  des  Anbaues,  des  Verkaufs  usw.  von
Hanf  zum  Rauchen  im  —.  ...
—.—  Außenhandel  des  —  im  Jahre  1902
—.—  Zollzahlung  an  der  Ostgrenze  des  —  .
—.—  Einrichtung  von  Lehrkursen  für  Beamte  des  —
Lagos.  Nachrichten  über  den  Betrieb  der  Lagos-Bahn
  279,
—.—  Palmöl=  und  Palmkernhandel  von  —.
—.—  Warenabsatzverhältnisse  in  —.
—.—  Bericht  von  der  Lagosbahn  ..
OtbektaZolltatcfandetungm—..  139,
—.—  Beschränkung  des  Schürfens  und  des  zue
handels  in  -
Madagaskar.  Wachsproduktion  und  -andel  in  —
Mombassa.  Landwirtschafts=  und  Gartenbau-Ausstellung
  in  —  ...
—.—  Kautschukorobe  aus  der  Gegend  von  —  .
—.—  und  Uganda-Eisenbahn.  Miteilung  aus  dem
Jahresbericht  der  —.

Mozambigque.  Handel  der  Kolonie  —  im  Jahre  1902

—.—  Aufhebung  der  Durchfuhrzölle  n  —.

—.—  Wirtschaftliche  Lage  Quilimanes  (Mozambique)
im  Jahre  1902  .

—.—  Einrichtung  eines  monatlichen  Deanipserreriehes
zwischen  Lissabon  und  —  .  .

Neu-Kaledonien.  Chrombergbau  in  —

—.—  Der  Außenhandel  —  im  Jahre  1901

 

—.—  Außenhandel  —  im  Jahre  1902

—.—  Jahresbericht  über  die  Strestolonien  —  und
Guyana

Niederländisch—  Indien.  Aus  einem  Bericht  des
Kaiserlichen  Gouverneurs  Hahl

—.—  Studienreise  des  Professors  Dr.  Busgen  nach  —

—.—  Studienreise  des  Privatdozenten  Dr.  Busse
nach  —

Nigeria.  Fabrikation  von  Vaumwollwaren  in  —
Handel  der  Stadt  Hano

Orange  River  Colony.  Staatliche  Besiedelung
der  —

Oudtshoorn.  Bewässerungsanlagen  und  landwirt.
schaftliche  Produktion  im  Distrikte  —  (Kapkolonie)

Portugiesisch-Ostafrika.  Jolltorifänderungen  für
Manica  und  Solfala  ..

687
185

52
73
136

159
212

246
24
51

139

281
339

655
305
370
528
653
213

338
338

446
689
280
338
370
339

25

55
213
689

445
554

625

624
        <pb n="20" />
        Portugiesisch-Westafrika.  eines
Automobil-  Fahrdienstes  in  —  .

Rhodesia.  Aussuhrzölle  in  Nordost.  —.

—.—  Die  Entwicklung  Rhodesiens

—.—  Kupfer=  und  Eisenerzlager  in  Nordwest-  —

—.—  Bahnbau  in  —

esniiken-cnhgedier.
Getränke  im  —.

—.—  Handel  Sansibars  ##  im  Jahre  1902

—.—  Erhöhung  der  Schiffahrtsabgaben  in  —

—.—  Einfuhr  von  Textilwaren  nach  —.

Senegal.  Handel  Senegals  im  Jahre  1902

Seychellen.  Handel  der  —  im  Jahre  1902

Sierra  Leone.  Zolltarifänderung  in  —

—.—  Außenhandel  der  —  im  Jahre  1902

—.—  Jahresbericht  über  die  Entwialung  des  vandels
dieser  Kolonie  .

Südnigeria.  hernn  der  e  von
Spirituosen  in  —  .

—.—  Handel  in  —  .

—.—  Dampferdienst  auf  dem  Niger  .

Transvaal.  Wildschutzverordnung  für  —

—.—  Staatliche  Besiedelung  des  —.

—.—  Naturalisation  im  —.

—.—  Bestimmungen  über  Liehkrankheiten  für  —

—.—  Neue  VBiehseuchenverordnung  für  —  vom
6.  August  d.  Is.  .  ....

—.  —  Neues  Gesetz,  betreffende  das  Graben  nach
Edelsteinen  im  —  ..

Tschadsee.  Auffindung  einer  neuen  Korkbaumart
am  —

Lganda-Schupgebiet.  mrrnh  zon—
tarifänderung  im  —  ..  .

——-Wegesund  Werftgebühren  im  —

—.—  Einfuhr  und  Verkauf  geistiger  Getränke  im  —.
—.—  Verkehr  mit  Landesprodukten  auf  der  Uganda-Eisenbahn
  im  Jahre  1902

—.—  Eröffnung  des  Uganda-Telegraph

—.—  Über  Para-Kautschuk

—.—  Die  Schlafkrankheit  in  —

—.—  Vergünstigung  für  die
Waren  im  —

—.—  Von  der  Ugandabahn.

—.—  Uganda=  und  Mombassa-  Eisenbahn.  Mitteilung
aus  dem  Jahresbericht  der  —  ..

Westafrika.  Kakaobau  an  der  Goldküste  Westasrikas

Einrichtung

Einfuhr  alleholicer

Durchfuhr  gewisser

Titerarische  Belprechungen.

Angewandte  Geographie.  Hesfte  zur  Verbreitung
geographischer  Kenntnisse  in  ihrer  Beziehung  zum
Kultur=  und  Wirtschaftsleben.  Herausgegeben  von
Prof.  Dr.  Dooe,  Jena  .  96,

Monatsschrift  der  Deutsch-  Asiatischen  Ee-Asien.


sellschaft.  3.  Heft.  II.  Jahrgang

Becker,  IIr.  Der  argentinische  Weizen  im  Welt.
markte

XX

528

52
138
338
527

111

369
552
476
596
185
307

476
111
185
370
137
212
371
552
596
597

74

93
278

399

44

445
553

696
622

689
47

—  ç  —  —  —  —

Deutschland,  Das  überseeische.

 

Bernard,  Capitaine.
4  Java  .  ...  .  .....

Boeck,  Dr.  Durch  Indien  ins  verschlossene  Land
Nepal.  Ethnographische  und  photographische
Siudienblätter.  Mit  36  Separatbildern,  einem
Panorama  und  240  Abbildungen  im  Text,  sämtlich
  nach  photographischen  Aufnahmen  des  Verfassers,
  sowie  einer  Kartenskizze  .

v.  Brandt,  Gesandter  a.  D.  Die  Zukunft  Dstasiens.
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  und  zum  Verständnis
der  ostasiatischen  Frage.  Dritte,  umgearbeitete
und  vermehrte  Auflage

Breitenstein,  Dr.  21  Jahre  in  Indien.
Teil:  Sumatra.  Mit  Abbildungen

Brockhaus'’  Konversations-Lexikon.  Neue  revidierte
  Jubiläums-Ausgabe.  12.  Band:  Moria—
Pes.

—.  Vierzehnte,  oollständig  neubearbeilete  #uflage.
Zehnter  Band.  K-Lech.  ...

—.—  14.  revidierte  Jubiläums-  Ausgabe

Brose,  M.  Die  deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre
1901,  zusammengestellt  von  —

v.  Brunn,  Generalmajor  z.  D.  Beiträge  zur  triegs.
gemäßen  Ausbildung,  Besichtigung  und  Verwendung
  der  Hauptwaffe  auf  dem  Exerzierplatz  und
im  Gelände.  Bataillon  —  Regiment  —  Brigade

Chalikiopoulus,  Dr.  phil.  „Sitta,  die  Osthalbinsel
  Kretas“.  Mit  drei  Steindrucktafeln  und
8  Abbildungen.  .....

anlunoatekkooteu  ballon

Chun,  Dr.  Prof.  Aus  den  Tiefen  des  Weltmeeres.
Zweite  Auflage

Decharme,  Dr.  Compagnies  et  Socictés  eolo.
niales  allemundes  ..

—.—  Les  chemins  de  ser  dans  les  Colonies  alle.
mandes  .

Deckert,  Dr.  Grundzuge  der  Handels-  und  Verkehrsgeographie.
  (Sammlung  kaufmännischer  Unterrichtswerke
  Band  XI.)  Dritte  Auflage

Dehn,  Paul.  Bismarck  als  Erzieher  in  Leitsätzen
aus  seinen  Reden,  Briefen,  Berichten  und  Werken,
zusammengestellt  und  systematisch  geordnet  von  —

Deutsch-Nautischer  Almanach.  Illustriertes
Johrbuch  über  Seeschiffahrt,  Marine  und  Schiffbau
für  das  Jahr  1903  122ZDADQDANXTPFN..

Deutsche  Stimmen.  Halbmonatsschrift  für  vaterländische
  Politik  und  Volkswirtschaft.  ..

Lieferung.  13—16

Diesterweg,  M.  Aus  dem  Pionierleben  Südafrikas

„Iocuments  relatifls  á  la  répression  de  la
traite  des  eschaves  publiés  en  exécution  des
articles  LXXXI  et  suivants  de  l’acte  benerel
de  Bruxelles“  1902

Dove,  Prof.  Dr.  Angewandte  Geographie.  Hefte
zur  Verbreitung  geographischer  Kenntnisse  in  ihrer
Beziehung  zum  Kultur=  und  Wirtschaftsleben.
Herausgegeben  von  —.  In  Serien  zu  12  Heften
mit  graphischen  Darstellungen  und  Kartenmaterial
nach  Bedaaard.

Aménagement  des  enuxr

Dritter

96,

283

341

57

282

z

*

248

282
57

141

341

118

57

141
248
181

247

656
        <pb n="21" />
        Dove,  Prof.  Dr.  Deutsch-Südwestafrika

v.  Drygalski:  Allgemeiner  Bericht  über  den  Verlauf
  der  deutschen  Südpolarexpedition.  Mit  Vorbemerkungen
  von  Ferd.  Freiherrn  v.  Richthofen
und  einem  Anhang:  Bericht  über  die  Arbeiten  der
Kerguelen-Station  von  Karl  Luyken.

Engels,  A.  Geschäftsdeutsch.  Hilfsbuch  für  den
Unterricht  an  kaufmännischen  Schulen,  sowie  zur
Selbstbelehrung.  Zwei  Teile  ....

Ettling,  K.,  Pflanzer.  Der  Kakao.  Seine  Kultur
und  Bereitung.  Mit  besonderer  —
Samoas  .

Filchner,  Leumant.  Ein  Ritt  aber  den  Pamir

v.  Fischer-Treuenfeld.  Paraguany  in  Wort  und
Bild  .  ...  ....

Fitzner,  Dr.  Deutsches  siolonial·  andbuch.  Ergänzungsband
  1903  ..

Franke,  O.,  Dr.  Die  Nechtsverhältnisse  am  Grund.

eigentum  in  China

Friedrich,  Dr.  Produkten-  und  Verkehrslarten  von
Afrika.  Drei  Blätter  im  Maßstabe  von  1:  10000000,
nebst  einer  Beigabe,  Literaturverzeichnis  und
Statistik  enthaltend  .......

Funke,  Dr.  Aus  fernen  Landen.  Geographische
und  geschichtliche  Unterhaltungsblätter  mit  beson.
derer  Berücksichtigung  der  Kolonien

Guutier,  E.  Madagascar;  Carte  dressée  sous
la  direction  de  —

Gottwaldt,  H.  Die  uberseeische  Auswanderung  der
Chinesen  und  ihre  Einwirkung  auf  die  gelbe  und
weiße  Rasse  .

Grundzüge  der  deutschen  Land-  und  Seemacht

Güßfeldt,  Prof.,  Dr.  Grundzüge  der  astronomischgeographischen
  Ortsbestimmungen  auf  Forschungsreisen
  und  die  Entwicklung  der  hierfür  maßgebenden
mathematisch-geometrischen  Begriffe.  Mit  95  eingedruckten
  Abbildungen

Hassert,  Prof.,  Dr.  Die  neuen  deutschen  Erwerbungen
  in  der  Südsee

Hedin,  Svoen.  Meine  letzte  Reise  durch  Innerasien
Hesse,  Dr.  jur.  Gibt  es  eine  unmittelbare  Reichsangehörigkeit?
  ....

—.—  Die  ostafrikanische  Bahnfrage  .  .

Hildebrandt,  Oberarzt,  Dr.  Afrikanische  Jagdgeschichten


Hübners  geographisch-  sstatistische  Tabellen.  Ausgabe
1903.  Herausgegeben  von  Hofrat  Professor  Dr.
v.  Juraschee

Kaffee,  Der.  Gemeinfaßliche  Darstellung  der  Ge—
winnung,  Verwertung  und  Beurteilung  des  Kaffees
und  seiner  Ersatzstoffe.  Herausgegeben  vom
Kaiserlichen  Gesundheitsamt.

Kaiserlich  deutsche  Konsulate.  Verzeichnis  der  —

Kampffmeyer,  Dr.  Marokko  .

Karsten,  Paula.  „Wer  ist  mein  Nächster?“  b
typen  aus  Deutsch-Westafrika

—.—  Prof.,  Dr.  Vegetationsbilder

Karte  des  Weltkabelnetzes

XXI

140

478
163

340

373

76

597

283

598

161

76

—  —

———  —  —  —  —  ––

340

77
282

141

186
162
530
403

598
117

Menne,  Dr.

 

Kindt,  Ludwig.  Die  Kultur  des  Kakaobaums  und
seine  Schädlinge

Kistner,  O.  Wörterbuch  der  kaufmännischen  gorre
spondenz  in  deutscher,  französischer,  englischer,  italienischer
  und  spanischer  Sprache  unter  Berücksichtigung
  der  gebräuchlichsten  Redewendungen.
Mit  einer  Auswahl  von  Briefen  aus  dem  täglichen
Geschäftsleben  .....

Köbner,  Admiralitätsrat  Prof.  Dr.  Die  Organisation
  der  Rechtspflege  in  den  Kolonien

Kolonialgesetzgebung,  Die  deutsche.  VI.  Teil,
1901  bis  1902,  nebst  Nachträgen  zu  den  bisher
erschienenen  Bänden.  Auf  Grund  anmtlicher
Quellen  herausgegeben

Konsuln  des  Auslands  im  W  Reich.
Verzeichnis  der  —

Krahmer,  Generalmajor  z.  D.  Die  Vehiehungen
Rußlands  zu  Persien.  .

Kundt,  Dr.  W.  Brasilien  und  seine  Bedeutung  fur
Deutschlands  Handel  und  Industrie

Kunene-Sambesi-Expedition,  H.  Baum.  Im
Auftrage  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
herausgegeben  von  Prof.  Dr.  O.  Warburg

Die  Lage  der  in  der  Seeschiffahrt  beschäftigten
  Arbeiter.  1.  Band,  2.  Abt.

Lampert,  Dr.  K.  Die  Völker  der  Erde.  Eine
Schilderung  der  Lebensweise,  der  Sitten,  Gebräuche,
  Feste  und  Zeremonien  aller  lebenden
Völker  von  —.  Mit  780  Atbildungen  nach  dem
Leben  .  ..  ..  .  ..

Manassewitsch,  B.  Die  Kunst,  die  arabische
Sprache  durch  Selbstunterricht  schnell  und  leicht
zu  erlernen.  Dritte  Auflage

Marshall,  Prof.  Dr.  Die  Tiere  der  Erde.
ständig  in  50  Lieferungen  ..

—.—  Die  Tiere  der  Erde.  1.—12.  Lieferung

—.—  13.—15.  Lieferung  ...

—.—  16.  Lieferung

Martin,  Dr.  Prof.  Wandtafein  für  den  unterricht
in  Anthropologie,  Ethnographie  und  Geographie

Die  Entwicklung  der  Niederländer  zur
Nation.  Eine  anthropogeographische  Skizze

Meunier,  A.  Carte  de  la  Guince  Française,
Gressee  par  —  1:500  0O00

Müller,  G.,  Pastor.  Die  deutschen  Kolonien.  WMonatsschrift
  für  die  sittliche  und  soziale  Hebung  der
Eingeborenen  in  den  Schutzgebieten.  Herausgegeben
  von  —

Nauticus  1903.  Jahrbuch  für  Deutschlands  Seeinteressen.
  5.  Jahrgang.

Vol-Neffgen,

  H.  Grammatik  der  samoanischen  Sprache

nebst  Lesestücken  und  Wörterbuch  .

Neger,  Dr.  phil.  Die  Handelspflanzen  Deutschlands,
  ihre  Verbreitung,  wirtschaftliche  Bedeutung
und  technische  Verwendung.  Mit  20  Abbildungen

Nior,  G.  Atlusde  Géographie  géncrale.  Afrique.
Fascicule  spécinl  de  cind  leuilles

Ohler,  Luise.  Die  Frauenmission  in  den  Heidenländern


216,

693

282

247

162

186

162

216

141

96

340
504
598
656

27
403

283

76

373

216

478

28

448
        <pb n="22" />
        Olshausen,  Dr.,  Oberreichsanwalt.  Die  Auslieferungs=
  und  Konsularverträge  des  Deutschen  Reichs.
—  Die  Reichsstrafgesetzgebung  für  die  deutschen
Konsulargerichtebezirke  und  Schutzgebiete

Ottmann,  Viktor.  „Von  Marokko  nach  Lappland“

Preyer,  Dr.  Beobachtungen  und  Bilder  aus  Natur
und  Wirtschaftsleben  im  tropischen  Sbdasten.  Mit
50  Abbildungen.

Prince,  Magdalene.  Eine  deutf  sche  Frau  im  Innern
Deutsch-Ostafrikas  .

Rangliste  der  Kaiserlich  deutihen  Marine  für  das
Jahr  1903  .  .

Le  Régime  Minier  aux  Colonies.  Doeuments
  officiels  précddés  de  notices  historiques

Roedder,  O.  C.  Die  elektrotechnischen  Einrichtungen
  moderner  Schiffe.  Mit  222  Abbildungen
und  zwei  Taseln  im  Text  ......

von  Rüdgisch,  Oberstleutnant.  Die  militärische
Gelände-Beurteilung  und  Gelände-Darstellung.
4.  Auflage,  bearbeitet  von  Hauptmann  Rayle

v.  Salzmann,  Erich.  Im  Sattel  durch  Zentralasien;
  6000  Kilometer  in  176  Tagen.  Mit  185  Abbildungen
  .  .

Schäfer,  Prof.  Dr.  Kolonialgeschichte

Schenck,  Prof.  Dr.  Vegetationsbilder.

Scheube,  Medizinalrat  Dr.  Die  Krankheiten  der
warmen  Länder.

Schieß,  Dr.  Quer  durch  Mexiko.  Vom  Atlantischen
zum  Stillen  Ozean.  Mit  16  Lichtdrucktafeln  und
zahlreichen  Textbildern  in  Autotypie  .

Schwabe,  Hauptmann.  Dienst  und  Kriegführung
in  den  Kolonien  und  auf  überseeischen  Expeditionen

Seidel,  Redakteur.  Aus  fernen  Landen.  Monatsschrift


Semler,  Heinrich.  Die  tropische  Agrikuliur.  Ein
Handbuch  für  Pflanzer  und  Kaufleute.  II.  Auflage

v.  Seydlitzssche  Geographie.  Ausgabe  C.  Großes
Lehrbuch  der  Geographie.  Unter  Mitwirkung
vieler  Fachmänner  besorgt  von  Prof.  Dr.  Oehlmann

Spemanns  Kunstkalender  für  1902.

Sprigade,  Paul.  Karte  von  Togo  in  zehn  Blatt
im  Maßstabe  von  1:200000.  Konstruiert  und
gezeichnet  unter  Leitung  von  —

Steinmey,  Dr.  Rechtsverhältnisse  von  eingeborenen
Völkern  in  Afrika  und  Ozeanien  .

Stephan,  Oberleutnant.  Lehrmethode  der  Anfangs.
gründe  des  militärischen  Planzeichnens.  Mit  Abbildungen
  im  Text.

Stielers  Handatlas.

eeue,  neunte  Lieferungsausgabe

  ..  .27,
—.—  19.  bis  22.  Liferung  ...
Südpolar-Expedition,  Die  deutsche,  auf  dem

Schiff  „Gauß“.  Bericht  über  die  wissenschaftlichen
Arbeiten  seit  der  Abfahrt  von  Kerguelen  bis  zur
Rückkehr  nach  Kopstadt  und  die  Tatigkeit  auf  der
Kerguelen-Station

Thieß,  Dr.  Organisation  und  Verbandsbildung  in
der  Handelsschissahrt.  .....

XXII

628

693

403

248

308

57

656

628
162
598.

340

28

530

28

693

57

248

308

308
562

Tiere  der  Erde,  Die,  von  Prof.  Dr.  Marshall.

1.  bis  12.  Lieserung  .  504
—.  13.  bis  15.  Lieferung.  598
—.  —  16.  Lieferung  656
Tonkin  et  Haut  Laos  par  6  Commandant

Friquegnon  del’'Infanterie  de  Marinec.

Carte  dressée  Taprès  les  travaux  des  olficiers

des  troupes  de  D’Indo-Chine  283
Le  Traducteur,  Halbmonatsschrift  zum  Studium  der

französischen  und  deutschen  Sprache  .  163
Vegetationsbilder.  Herausgegeben  von  Prof.

Dr.  Karsten  und  Prof.  Dr.  Schenck  598
Velten,  Dr.  C.  Sitten  und  Gebräuche  der  Suaheli

nebst  einem  Anhang  üÜber  Rechtsgebraͤuche  der

Suaheli  ..  373

VBölker  der  Erde,  Die.  Eine  Schilderung  der

Lebensweise,  der  Sitten,  Gebräuche,  Feste  und

Zeremonien  aller  lebenden  Völker  von  Dr.  K.

Lampert.  Mit  780  Abbildungen  nach  dem  Leben  96
Walton,  Th.,  Schiffbauingenieur.  Kennt  Ihr  Euer

Schiff?  Uberietzt  von  Kapt.  C.  Fesenfeldt  77
Warburg,  Prof.  Dr.  Kunene—  Sambesi-Expedition

H.  Baum.  .  .  216
Weber,  E.  Vom  Ganges  zum  Amozonenstrom  341
Wegener,  Dr.  „Deutschland  im  Stillen  Ozean“  282
Weltpanorama,  Das  große.  Band  III  .  693
Weyer,  Kapitänleutnant  a.  D.  Taschenbuch  der

Kriegsflotten.  Vierter  Jahrgang,  1903.  Mit

277  Schiffsbildern  und  Skizzen  117
Wied,  Karl.  Leichtfaßliche  Anleitung  zur  Erlernung

der  türkischen  Sprache.  Dritte  verbesserte  Auflage  628
de  Wildemann,  E.  Les  plantes  tropicales  de

grande  culture.  7?7½76
v.  Wißmann,  Major.  Afrika.  Schilderungen  und

Ratschläge  zur  Vorbereitung  für  den  Aufenthalt

und  den  Dienst  in  den  deutchen  Schupgebieten.

II.  Auflage  140

Titeratur-Berzeichnis.
57.  77,  141,  163,  216,  283,  308,  373,  404,  448,
479,  530,  562,  598,  629.  657,  693.

Belsondere  Beilagen.
"Jahresbericht  über  die  Entwicklung  der  deutschen
Schutzgebiete  im  Jahre  1901/1902  in  Afrika  und
der  Südsee,  nebst  einem  Bande  Anlagen
Beilage  zu  Nr.  4
*Kolonial-Handels-Adreßbuch  für  1903  Beilage  zu  Nr.  3
„Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten
  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.“
1.  Heft  des  XVI.  Bandes  u  Beilage  zu  Nr.  6
2.  Heft  des  X  VI.  Bandes  Beilage  zu  Nr.  12
3.  Heft  des  X  VI.  Bandes  Beilage  zu  Nr.  18
4.  Heft  des  XVI.  Bandes  Beilage  zu  Nr.  24
*  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet.  Vom  31.  Januar  1903  Beilage  zu  Nr.  10
*  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet.
  Vom  13.  Juni  1903  Beilage  zu  Nr.  22
        <pb n="23" />
        Verzeichnis

der  in  den

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  länder-,  Orte-  und  Volkenamen.
(In  teilweiser  Anlehnung  an  die  Rechtschreibung  auf  den  Kiepertschen  Karten.)

Ostafrika.
Albert  Eduard-See  298.
Amani,  Ort  und  Station  262,  316,
374.  640,  674,  677,  694.
Amboni,  Ort  204.

Bagamoyo,  Bezirksamt  und  Stadt

21,  127,  171,  316,  356,  402,  415,
46,  455,  516,  575,  601,  639.  670.
Baganda,  Volksstamm  182.
Bagwevolk  182.
Bamata,  Ort  319.
Bantuneger  276.
Baridi,  Gebirge  356.
Batwas,  Zwergvolk  318.
Behobeho,  Ort  355.
Belgisch-Kongo,  Gebirge  550.
Benaland  109.
Birurume,  Fluß  265.
Bismarckburg,  Bezirk  381,  388.
Bismarckburg,  Station  28,  448.
Blantyre,  Ont  161.
Boma  Ssega  485.
Bonde,  Volk  134.
Bondei,  Ort  204.
Bondeland  135.
Zugoie,  Landschaft  318.
Bugoye,  Provinz  550,  551.
Buischa,  Landschaft  318.
Buloba,  Ort  318.
Bukumbi,  Missionsstation  182.
Bulinga,  Landschaft  235.
Bulwa,  Pflanzung  579.
Bumbuli,  Ort  155.

Buschirihof,  Pflanzung  206.
Chirati,  Ort  473.

Daressalam,  Station  11,  29,  40,
44,  49,  56,  58,  77,  97,  119,  127,
142,  146,  163,  171,  187,  193,
208,  210,  214,  217,  220,  249,

258,  262,  264,  266,  284,  293,
294,  308,  316,  341,  354,  355,

 

356,  358,
402,  404,
455,  457.
511,  516,
575,  579,  590,  599,  601,
607,  609,  629,  639,  657,
670,  674,  677,  678,  694.
Derema,  Ort  204.
Digo,  Volk  134.
Dschagga,  Volksstamm  21,  135.
Dulumo,  Fluß  356.

Edithbai  388.

374,
407.
479.
519.

387,.
415,
501,
521,.

398,
416,
505,
531,

401,
449,
509.
563.
602,
664,

Entebbe,  Ort  554.

Fipa,  Ort  388.

Fischerstadt,  Station  22,  210.

Galula,  Missionsstation  90,  647.

Gombe,  Ort  356.

Gonja,  Landschaft  647.

Großer  Ruaha  356.

Grumeti,  Fluß  356.

Hammer  (Nyundot),  Hügel  550.

Hehe,  Volk  49.

Heheland  398.

Hermann  Böhmer-Stuhlmann=Straße
  356.

Himofluß  609.

Hoffnungshöhe  (Kisserawe),  Ort

und  Missionsstation  49,  50,  210,
398,  501.

Hohenfriedeberg,  Ort  und  Missionsstation
  90,  91,  109,  155.

JIbofus,  Fluß  356.
Bungu,  Ort  und  Station  210,  303.  Ibofuc,  Fluß

Ifiamba-Berge  356.
Igiga-Höhen  265.

JIkoma,  Landschaft  244.

Ikutha,  Ort  69.

Iledje,  Missionsstation  647.
Inane,  Landschaft  296.

Inatale,  Landschaft  296
Indiziberg  296.

Inhambane,  Hafen  658.

Ipiana,  Ort  und  Missionsstation  70.

—  —  —

 

 

 

Iploe,  Stadt  686.

Iringa,  Station  356.

Iringa-Kanun  356.

Isawi,  Station  50,  266,  550.

Ishangi,  Ort  457.

Ischangi-Usumbura,  Ort  387.

Ischangi,  Ort  234,  235,  264,  318,
319.

Issansu,  Landschaft  485.

Iyambi,  Landschaft  485.

Jete,  Dorf  388.

Kabire,  Landschaft  265.
Kabutandwa,  Fluß  235.
Kagera-Nil  265.
Kageranil,  Fluß  296.
Kagunnsi,  Fluß  235.

Kala,  Missionsstauon  90.
Kamangira,  Ort  356.
Kameronse,  Landschaft  318.
Kana,  Vulkan  296,  297,  298.

Kansense,  Landschaft  318.

Karema,  Landschaft  388.

Karema,  Missionsstation  90,  388.

Karisimbi  ka  Karisimbi,  Berg  318.

Karolinenberg  601.

Kasozi,  Bach  296.  ·

Kavolo,  Berge  356.

Kayagga,  Ort  235.

Kengimono-Berge  366.

Kibira,  Fluß  356.

Kiboscho,  Ort  und  Missionsstation
22,  210,  277,  398.

Kibwezi,  Ort  69.

Kidatu,  Ort  356.

Kidugala,  Ort  und  Missionsstation
109.

Kigonsera  590.
Kikembabwe,  Niederlassung  647.

Kikogwe,  Plantage  37,  44,  520,  521.

Kilema,  Ort  und  Missionsstation  22,
210,  443,  444.

Kilimandjarogebiet  (Bezirk),  22,
135.
        <pb n="24" />
        Kilimandjaro-Gebirge  21,  210,
277,  356,  398,  647,  677.

Kilimatinde,  Bezirk  356.

Kilimatinde,  Station  21,  89,  203,
262.

Kilmgo-Bach  297.

Kilossa,  Bezirk  195.

Kilossa,  Station  233,  519.

Kilwa,  Bezirk  355.

Kilwa,  Ort  und  Missionsstation  70,
95,  127,  171,  316,  355,  401,  402,
415,  416,  455,  516,  521,  575,
579.  601.  602,  639,  670.

Kimarinyi,  Ort  21.

Kingani  (Ruvu),  Fluß  226.

Kinyakumi,  Landschaft  485.

Kiomoni,  Plantage  389.

Kipili,  Ort  388.

Kirambo,  Boach  356.

Kirando,  Ort  und  Missionsstation
90,  388.

Kirugebiet  104.

Kirunga  ka  Karisimbi,
265,  296,  317,  318.
Kirunga  tscha  Mikeno,

318.

Kirunga  tscha  Ninagongo,  Vulkan
  318.

Kirunga  ya  Sabyingo,
296,  297,  298.

Kirurumebach  265.

Kisakki,  Bezirk  195.

Kischari,  Landschaft  318.

Vulkan

 

Vulkan

XXIV

Kwala,  Bach  356.

Kwa  Mrowesi,  Dorf  203.
Kwijwi,  Insel  319.
Kwiro,  Ort  590.

Langenburg,  Bezirk  134,  356.

Langenburg,  Station  134,
356,  415.

Lidumulamene  109.

Lindi,  Station  127,  171,  193,  316,
402,  415,  416,  455,  516,  521,
575,  590,  601,  639,  670.

Liwale,  Bach  355,  602.

Luabach  235.

Luankere  Luemrera,
317.

Luberizi  Posten  235.

Luengeratal  174.

Lugegaweg  265.

Luisenfelde,  Bergbaufeld  193.

Lukalalabach  265.

Lukuledi,  Ort  590.

Lukutedifluß  193.

162,

Landschaft

Lupembe,  Landschaft  356.

Vulkan

Lusilukuru,  Fluß  356.
Lutindi,  Ort  155.
Luwingi,  Posten  235.
Luwirabach  235.

Madibira,  Militärstation  590.
Madschame,  Missionsstation  135.
Mafia,  Insel  38,  40.

Mago,  Vulkan  296.

Kishenyi,  Ort  234,  235,  317,  318,

319.

Kisigo,  Fluß  356.

Kissaka,  Ort  550.

Kisserawe  (Hoffnungshöhe),  Ort  und
Missionsstation  49,  50,  210,  398,
501.

Kitschie-Bach  297.

Kitunda,  Missionsstation
193,  443.

Kitunda,  Plantage  193.

Kitunda,  Station  686.

Kiuhi  204.

Kiuusee  104,  129,  234,  235.  265,
317,  318,  319,  457,  550.

Kiwere,  Landschaft  443,  686.

Kiwere,  Missionsstation  89.

Klein  Ruaha,  Fluß  356.

Kondeland  398.

Kondevolk  49,  244.

Kongalesen,  Volk  264,  265.

Korogwe,  Ort  und  Missionsstation
174.

Kpandu,  Ort  597.

Kurasini,  Halbinsel  590.

21,  8)0,

Magrotto,  Plantage  389.
Mahenge,  Bezirk  356,  602.
Makanya,  Missionsstation  91.
Malangali,  Ort  590.
Mamba,  Missionsstation  241.
Mambo,  Landschaft  155.

Mandana,  Landschaft  485.
Mandandu-Mgmgera,  Fluß  226.

Manow,

Maneromango,  Ort  und  Missionsstation
  49,  50,  210,  398,  501.

Manjema,  Volk  204.

Ort  und  Milssionsstation
244,  398.

Mariahilf,  Station  22,  155.

Marogo,  Ort  356.

Marungu,  Ort  241.

Massagati,  Landschaft  356.

Massai,  Volk  276.

Matanaganga-Berge  356.

Matanda,  Fluß  355.
Matengo,  Volk  684.

Mavudji,  Fluß  226.

Mbaramu,  Ort  155.

Mbusii,  Ort  155.

Mdjonga,  Fluß  356.

Merenge  (Yamulenge)  Berge  356.
Meru,  Berg  70,  157.

:  Meruland  v70.

Mhungwe-Berge  318.

Michawura,  Vulkan  265.
Mikindani,  Ort  601.

Mikirambo,  Landschaft  264
Milow  (Vupangway),  Missionsstation
  109,  244,  398.

Mit,  Ort  155.

Minli,  Ort  298.

Miwunza,  Landschaft  296.
Mkalama,  Militärposten  146,  209.
Mkatta-Steppe  519.
Mkigongi-Berge  356.
Mkimbagiro,  Landschaft  235.
Mkingo  wa  Luankere,  Bach  317.
Mkulue,  Missionsstation  90.
Mkungu-Fluß  296.

Mkungu-Tal  297.

Mlola,  Ort  91.

Mnyussi  204.
Mohorro,  Bezirksamt  140.

Mombassa,
485,  502.

Mombo,  Ort  und  Versuchspflanzung
161,  204,  210,  262,  639,  677.

Morogoro,  Bezirk  195.  355.

Morogoro,  Ort  und  Missionsstation
356,  402,  415,  674.

Moschi,  Bezirk  356,  609.

Moschi,  Militärstation  21.  356,  443.

Mpanda,  Fluß  235.

Mpapua,  Bezirk  356.

Ort  402,  404.  446.

Muoapua,  Station  21,  262.

Mpimbwe,  Ort  388.

Mpororo,  Landschaft  318.

Mrandirira,  Gebirge  356.

Mrera,  Landschaft  296.  297,  298,
317.

Mrogoro,  Ort  und  Missionsstation

——  —  —

44,  258,  267,  639.
Mroka,  Ort  355.
Msalala,  Ort  155.
Msanda,  Fluß  235.
Asinga,  Fluß  235.
Msolove,  Bach  356.
Mssalala  mdogo,  Ort  485.
Msseleko,  Bach  356.
Mslwerokwa-Mkirira,  Ort  356.
Mtaruko-Fälle  297.
Mto-ya-mawe  (Mkindobach)  356.
Mto-ya-mawe,  Dorf  356.
Mtura,  Bach  318.
Mtussi  Ngenzi,  Fluß  235.
Muambo,  Bach  356.
Muanza,  Bezirk  356.
Muanza,  Militärstation  182,  356,

402,  521.
Muetehügel  502.
Muganno,  Landschaft  265.
        <pb n="25" />
        Mugara,  Bach  296.

Mugera,  Ort  155.

Muhawura,  Vulkan  296,  297,  298.

Muhesa,  Distrikt  401,  402.

Muhesa,  Ort  174,  204,  401,  402,
639,  664.

Muhira,  Fluß  235.

Mulango,  Missionsstation  69.

Mumariwa  arushozi,  Ort  265.

Mumegatate,  Landschaft  265.

Mumupiula,  Fluß  356.

Muoa,  Plantage  37,  44,  520,  521.

Mupule  356.

Muyaga,  Station  155.

Mouni,  Dorf  356.

Mwambani,  Dorf  204.

Ndala,  Ort  155.

RNodhenfluß  69.

Nduga,  Provinz  265.

Nduzi,  Landschaft  265.

Negisi  ya  Bolera,  See  290,  297.

Nera,  Landschaft  140.

Neu-Bethel,  Ort  und  Missionsstation
  91,  155.

Ngambo,  Pflanzung  193,  579,  580.

Ngenzi,  Fluß  235.

Ngesi  ya  luhondo,  See  296,  297.

Ngofu,  Bach  265.

Ngomeni,  Ort  544.

Ngulu  (Bonga),  Landschaft  89.

Ngulu,  Missionestation  21.

Ngundu,  Missionsstation  318.

Nguru  (Gebirge),  Landschaft  38,  356.

Ngwelo,  Ort  91.

Ngwi-gweni,  Dorf  135.

Niamaseke,  Ort  264.

Nikiwango,  Landschaft  296.

Niussi,  Station  204.

Nkoaranga,  Ort  und  Missionsstation
70,  156.

RNkole,  Landschaft  265.

Nord-Sansidar  (Vikariat),
sionsstation  22,  210.

Nyakagunda,  Ort  (Posten),  235,
319.

Nyakagundafluß  235.

Nyalukemba,  Station  235.

Nyangaa,  Station  525,  590.

Nyangoo,  Ort  590.

Nyangema,  Ort  103.

Nyanyani,  Dorf  204.

Nyanza,  Dorf  264,  265,  266,  296.

Nyanza,  Süd-,  Missionsstation  333.

Nyassa,  See  95,  140,  145,  161,
162,  244,  355,  356,  401,  402,  579,
639,  647,  686:

Nyassagebiet  70,  109,  161,  521.

Nyawarongo,  Fluß  265,  296.

Nyundo  (Hammer),  Hügel  550.

Mis-Pangani,

  Fluß  205,  226.  355,  356,
670.

Pangani,  Ort  37,  127,  171,  204,
286,  316,  319,  402,  415,  416,

XXV

Ovpuni,  Ort  356.

455,  516,  520,  575.

Pangwa,  Volkostamm  109.

Pare,  Gebiet  647.
Pare,  Gebirge  356.

Pare,  Volk  276.

Peramiho,  Missionsstation  590.
Ponde,  Landschaft  155.

FDPongwe,  Bahnstation  94,  204.

Pongwe,  Berg  204.
Quelimane,  Hasen  658.

6  Namata,  Ort  235.

—.

 

Rikwa,  Fluß  388.

Rombo,  Ort  22.

Nonga,  Fluß  356.

Rovuma,  Fluß  226.

Ruaha,  Fluß  356.

Ruaha-Nyera,  Fluß  356.

Ruanda,  Landschaft  50,  225,  234,
235,  264,  265,  296,  297,  313,
317,  333,  550,  551.

Rubugwa,  Ort  356.

Rudege,  Bach  356.

Rufidji,  Fluß  639.

Rufid  jidistrikt  140.
Rufiyi,  Bezirksamt  195,  402,  415.
Rufiyi,  Fluß  39,  226,  355,  356.

Rufu,  Fluß  356.

Ruhudje,  Fluß  356.
Runsoro,  Berg  298.
Rusotto  (Wulhelmotal),
station  109.
Russissifluß  235.
Rutschurue-Ebene  297,  298

Missions-Ruvu

  (Kingani),  Fluß  226.

6
i
l

Ruwana,  Fluß  356.
NRyamagana,  Fluß  235.

Saadani,  Küstengebiet  140.

Sabinya,  Vulkan  317.

Sakarre,  Kaffeeplantage  65,  66,  639.
AUdeka,  Bach  356.

Same,  Ort  356.

Saninga,  Ort  601.
Saramo,  Volkostamm  50,  276.
Schambala,  Volksstamm  276,  303.
Schimba,  Landschaft  502.
Schira,  Missionsstation  333.
Schiramo,  Ort  161.
Schirefluß  161.

Sebeiafluß  550.

Segoma,  Ort  544.
Senyamba,  Ort  356.

Shangugu,  Ort  235.
Singa,  Fluß  355.

 

Sizaki,  Landschaft  244.

Somano,  Ort  366.
Somerset-Nil  298.

Songea,  Bezirk  319.

Songea,  Ort  639.

Ssongwe  (Zongwe),  Fluß  356,  647.
Ssuguti,  Fluß  356.

Suaheli,  Volk  276,  674,  678.
Sudanesen  678.

St.  Moritz,  Missionostation  647.

Sumbasi,  Fluß  355.
Sumbasigquelle  355.
Süd-Nyanza,  Vikariat  50,  473.
Süd-Sansibar,  Vikariat  590.

Tabora,  Bezirk  356.
Tabora,  Station.  70,  89,  155,  202,
203,  356.

Tame,  Fluß  356.
DTandala,  Missionsstation  134,  398.

Tanga,  Bezirk  37,  161,  174,  195,
203,  262,  520.

Tanga,  Stadt  und  Missionsstation
29,  37,  58,  60,  77,  91,  94,  97,
119,  127,  134,  135,  142,  155,
163,  166,  171,  174,  187,  188,
203,  204,  210,  217,  249,  250,
284,  286,  305,  308,  316,  341,
374,  401,  402,  404,  415,  416,
449,  455,  456,  479,  505,  516,
521,  531,  544,  563,  579,  599,
601,  629,  639,  657,  670,  694.

Tanganyika,  Vikariat  90,  647.

Tanganyika-See  90,  104,  140,
182,  235,  333,  388.

Tangata,  Ort  204.

Tewe,  Ort  155.

Thomsonstraße  355.

Tosamaganga,  Ort  590.

Tschiwitoke,  Ort  (Posten)  234,  235,
319.

Tshanguke,  Ort  356.

Tfhiyabach  356.  r

Tura,  Ort  187.

Ulbii,  Ort  91.
Ubufando,  Landschaft  265

Ufumbiro,  Landschaft  297.

Uganda,  Landschaft  74,  96,  103,
139,  140,  298,  521,  553,  590,  686.

Ugandabahn  402.

Ugogo-Steppe  77.

Ugoni,  Ort  319.

Ugunda,  Landschaft  686.

Ugundu,  Ort  und  Missionsstation
89.  318.

ÜUhehe,  Landschaft  248.

Ujiji,  Ort  308,  318,  388,  448.
Ukami,  Lanyschaft  38.
        <pb n="26" />
        Ukawende,  Fluß  388.
Ukawende,  Land  388.
Ukerewe,  Insel  182,  244,  356,
Ulanga,  Fluß  356.
Uluguru-Berge  678.
Umbekuru,  Fluß  226.
Union,  Kaffeeplantage  521.
Unyamwesi,  Gebiet  647.
Unyanyembe,  Ort  (Vikariat!  89,
154,  155.

Unyoro,  Landschaft  298.

Upogoro,  Gebirge  590.

Urambo,  Missionsstation  685,

Urori,  Missionsstation  90.

Urundi,  Landschaft  235.

Urungu,  Fluß  388.

Ururi,  Ort  244.

Usagara,  Landschaft  38.

Usambara,  Bahn  160,  169,
453,  457,  664,  674.

Usambara,  Landschaft  49,  155,  210,
520.

Usambara,  Ort  und  Missionsstation
91,  210,  262,  267,  276,  289,  303,
520,  647.

Usambara,  Öst=  694.

Usambaragebirge  134,  135.

Usaramo,  Bezirk  49,  303.

Useguha,  Landschaft  38.

Usowa,  Ort  328.

Usumbura,  Landschaft  318,  319.

Usumbura,  Station  58,  234,  235,
265,  318,  319.

Utengula,  Missionsstation  686.

Utinta,  Land  388.

Utinta,  Missionsstation  90,  388.

Uyekagunda,  Posten  234.

Victoriasee  182,  521.

Victoria-Nyansa  140,  244,  262,
401,  402,  553.

Vikonge,  Missionsstation  89,  686.

Vilansy,  Ort  519.

Voltagebiet  597.

Vupangwa,  Landschaft  398.

Vupangwa  (Milo),  Ort  und  Missionsstation
  109,  244.

Wabende,  Volk  388.
Wabondei,  Volk  204.
Walemgwanas,  Volk  89.
Wadrumer  Forst  502.
Wadschagga,  Volksstamm  241,  443.
Wafipa,  Volk  388.

Wagala,  Volk  388.

Wahehe,  Volk  248.
Wakamba,  Ort  69.
Wakokebach  296.
Wamatengo,  Volksstamm  45.
Wami,  Fluß  226,  356.

474.

686.

174,

XXVI

Wangemannshöhe,  Missionsstation  Baddieleute  458.

109,  244,  398.
Wanquana,  Volk  155.
Wanyamwesi,  Dorf  203,  204.
Wanyamwesi,  Volkostamm  174,
203,  204,  235,  262,  388,  519,  617.
Wapogoro,  Volksstamm  590.
Wasaramo,  Volk  49.
Wasuaheli,  Volk  388.
Watussi,  Volk  265,  266,  317,  318.
Wembere,  Fluß  356.
Weru-Weru,  Ort  336.
Wilhelmsthal,  Bezirk  161,  356,  415.
Wilhelmsthal(Rusotto,  Missionostation
  109,  161,  356,  415.
Windthorst,  Station  22.
Witale,  Landschaft  264.
Wota,  Dorf  356.
Wuga,  Bezirk  91.

Wuga,  Ort  und  Missionsstation  155,

210.
Bamulenge  (Merengc)y,  Berge  356.
Zanaki,  Gebiet  244.

Zongwe  (Ssongwe),  Fluß  356,  647.

Kamerun.

Adamaua,  Landschaft  105,  106,  107,
130,  132,  149,  152,  162,  260.

132,  148.
Afode,  Ort  150.
Akkramann,  Volksstamm  459.
Akonolinga,  Ort  421.
Alamba,  Ort  612.
Alamson,  Ort  173.
Alf,  Ort  152.
Anyang,  Landschaft  458.
Anyang,  Volksstamm  458.
Arudji,  Ort  458.
Atamm,  Dorf  207.
Atschoke  Sindeboa,  Ort  522.
Aya,  Fluß  458.

Babadju,  Dorf  84,  86,  392,  393,
492.

Babadju,  Landschast  393.

Babalo,  Landschaft  273,  274.

Babango,  Ort  393.

Babanki,  Ort  86,  392,  492.

Babanki-Tungo,  Ort  298,  299,
300,  301.

Babessi,  Dorf  298,  299,  300,  301,

492,  493.
Babetta,  Dorfs  394.
Babungo,  Dorfs  299,  300.
Baddibui,  Ort  459.
Baddje,  Ort  458.

Bade,  Ort  106.

Badjam,  Stadt  618.

Badjob  548.

Badyob,  Ort  459.

Badyobgebiet  459.

Bafo,  Orl  245.

Bafokum,  Ort  299.

Bafreng,  Ort  299.

Bafu-Fondong,  Ort  393.

Bafut,  Stadt  85.

Bafut,  Volksstamm  84,  486,  493,  692.

Bagam,  Landschaft  394.

Bagam,  Stadt  85,  86,  298,  300,  301,
393,  394,  618.

Bagam-Bambulluä,  Ort  86.

Bagandudorf  582.

Bagangu,  Ort  86.

Bagirmi,  Ort  149.

Bagirmileute  l51.

Bagirmisteppe  150.

Bagudjang,  Ort  459.

Baia,  Volksstamm  207,  236,  237,
273,  274,  362,  389,  612,  613.

Baiadorf  206,  236.

Baialandschaft  206,  237.

Bakembat,  Out  84,  85,  86,  299.

Bakoa,  Landschaft  521,  522.

Bakoko,  Volksstamm  237,  453,  459,
501,  673,  600.

Bakokogebiet  459,  541,  548.
Adamaua-Nord,  Landschaft  131,

Bakossi,  Volksstamm  359.
Bakossigebiet  359,  360,  361.
Bakumbo,  Ort  612.

Bakumi,  Ort  361.

Bakwiri,  Volk  83,  86,  690.

Balaga,  Ort  12,  581.

Balaku,  Dorf  393.

Balda,  Volk  130,  132.

Bale,  Ort  152.

Bali,  Fluß  458.

Bali,  Landschaft  458,  501.

Bali,  Ort  86,  91,  92,  238,  245,  392,
393,  394,  390,  459,  494,  551,
617.

Baliburg,  Ort  458.

Balis,  Volksstamm  85,  86,  91,  135,
245,  501,  551.

Balisprache  618.

Valistraße  392,  501,  502.

Bali-Kumbat,  Ort  85.

Balongleute  360.

Balunda,  Volkostamm  176

Balundu  692.

Bama,  Ort  152.

Bamata,  Dorf  393.

Bambaki-Tungo,  Ortschaft  84,  85.

Bamballa,  Ort  300.

Bambilli,  Ort  84,  86,  208,  299.
        <pb n="27" />
        Bambuis,  Ort  86.

Bambuko,  Volk  691.

Bambulluä,  Ort  86.

Bambulluäsee  86.

Bamekung,  Ort  260.

Bamenda,  Bezirk  260,  381,  392,  393.

Bamenda,  Station  84,  86,  298,
299,  349,  363,  493,  672.

Bamessing,  Dorf  299,  300.

Bametta,  Volkostamm  493,  494.

Bamettaland  494.

Bamia,  Ort  362.

Baminyi,  Ort  492.

Bamissing,  Ort  85,  86.

Bamissing,  Volkostamm  85.

Bamukung,  Ort  85.

Bamukung,  Volksstamm  85.

Bamum,  Landschaft  672.

Bamum,  Ort  85,  298,  360,  392,
393,  485,  492,  493.

Bamum,  Volksstamm  492.

Bamumdum,  Landschaft  493.

Bamums  Eba,  Fluß  85.

Bamunka,  Ort  299,  300,  301.

Bamunkum,  Ort  393.

Bamunum,  Landschaft  486,  491.

Bamunum,  Volksstamm  486.

Bamus,  Volksstamm  85,  86.

Bandeng,  Ort  493.

Bandeng,  Volkostamm  493,  4904.

Bane,  Ort  41.

Banegebiet  421.

Bangang,  Ort  393,  618.

Bangango,  Bergdorf  392.

Bangola,  Dorf  300,  491,  492,  593.

Bangwagebiet  392.

Bangwa,  Olrt  86,  28.

Bangwa,  Volk  381,  391,  392,  393,
672.

Baniah,  Ort  105

Banja,  Ort  494.

Banjaleute  494.

Banoho,  Volksstamm  244.

Banso,  Volkostamm  486.

Bantu,  Volksstamm  420.

XXVII

Batscham,  Volk  393.

Batschamgebiet  393,  394.

Batschindam,  Dorf  394.

Batta,  Volksstamm  105,  106.

Baturi,  Ort  236,  274,  361,  362,
612.

Baturigebiet  361.

Baua,  Berg  391.

Baujok,  Ort  148.

Bawadjo,  Ort  618.

Bayeme,  Ort  110.

Bazeo,  Landschaft  106.

Bazeo,  Volk  106.

Be,  Volk  106.

 

Bebene,  Landschaft  106.

Bekak,  Fluß  175.

Bekok,  Volksstamm  183.

Bekom,  Ort  85.

Bendia,  Landschaft  206,  236,  237.
Bendia,  Ort  236.

BVene,  Ort  391,  421.

Beni  Hassen,  Ort  148.
Benihassenaraber  149.
Benisettaraber  150.

Benito,  Fluß  534.

Benue,  Fluß  45,  46.  105,  121,  130,
132,  145,  148,  234,  260,  402,  610,
648,  672,  673.

Benuebezirk  132.

6  Benuätal  105.
1  Benumamo,  Fluß  300.
Bepolland  546,  547.

Banyo,  Ort  66,  131,  260,  360,  392,

485.
Bapanga,  Ort  362.
Bapinyi,  Dorf  617.
Bapuku,  Volkostamm  244.
Barambi,  Ort  612,  613.
Barombisee  86.
Barudaki,  Ort  105,  106.
Bassaleute  459.
Bassosigebiet  392
Batanga,  Landschaft  110.
Batanga,  Volk  148,  690.
VBatangaküste  389.
Vatscham,  Ort  393.

Veri,  Ort  236,  361,  362,  545,  546,
547,  580,  581,  612.

Beridistrikt  545.

Berri,  Ort  11,  12,  205,  274.

BVerri,  Volkostamm  11.

Berrisaktorei  237.

Bertua,  Landschaft  273.

Bertua  (Gamaney),.  Ort  11,  12,
105,  205,  206,  349,  361,  362,  381,
389,  409,  419,  420,  421,  612.

Bertua,  Volkostamm  12,  205,  236,
260,  272,  362,  546,  692.

Besimbo,  Landschaft  361.

Besimbo  (Bua),  Ort  205,  361,
362,  581.

Betakora,  Landschaft  237,  545.

Betakoro,  Landschaft  545.

Betakoro,  Aolk  274.

Betange,  Ansiedlung  148.

Bia,  Fluß  86.

Biaga,  Fluß  613.

Bibae,  Dorf  148.

Bibaoleute  581.

Bibundi,  Ort  12,  13,  32,  377.  533.

Bibundi,  Pflanzung  319.

Bienemapong,  Ort  148.

Bienemayong,  Dorfs  174,  175.

Bifara,  Ort  106.

Bikok,  Missionsstation  110.

Bille,  Ort  150.

Bimba  (Bimbia),  Ort  12,  20%
236,  275,  545,  546,  547.

Bimbadistrikt  546.

Binder  Mendif  130.

Binge,  Ort  612

Bingeli,  Fluß  175.

Bingestraße  274.
Binjeleute  692.

Biteku,  Landschaft  458,  459.
Bitume,  Dorf  148.
Biwume,  Fluß  175.

Bobalo,  Landschaft  206.

Bobalo,  Ort  206,  236.

Boballa,  Volk  147.

Bodmadjen,  Berg  85.

Bogam,  Ort  491,  492.

Bogams,  Volkostamm  85.

Bogo,  Ort  130.

Bolikao,  Ort  239.

Boma,  Ort  148,  694.

Bombe,  Ort  und  Missionsstation  ½2,
366,  502.

Bomomedorf  582.

Bonaberi,  Missionsstation  501.

Bonaku,  Ort  u.  Missionsstation  501.

Bonebwela,  Ort  501.

Bonganijo,  Ort  239.

Boniadikombo,  Ort  105,  238,  239.

Bonjongo,  Ort  86.

Bori  275.

Borno-(Tsad-)  Niederung  131.

Bornu,  Land  132,  151,  152

Bornu  (Kanuris),  Volk  106,  107,
130,  131,  132,  149.

Boubi,  Volksstamm  12.

Bua  (Besimbo),  Ort  205,  581.

Buban  jidda,  Landschaft  106,  131,
394,  523.

Budduma,  Volk  151.

Buéêa,  O.t  und  Missionsstation  66,  80,
87,  135,  187,  199,  214,  238,  23#,
253,  254,  260,  261,  359,  361,  422,
493,  521,  669.

Buema,  Dorf  207.

Bugiedeleute  (Berinasklaven  545.

Buginde,  Volksstamm  236,  545.

Bujog,  Volkostamm  26.
Bujogdorf  545.

Bulgu  106.

Buli,  Volk  147,  148,  690,  692.
Bunfok,  Volkostamm  612.

Böngn,  Volk  691.

Buri  (Djalang),  Volkostamm  236.
Burrha,  Ort  106.

Burutu,  Ort  521.
Byamesso,  Ort  458
        <pb n="28" />
        Campo,  Fluß  148,  174,  208,  533.
Campo,  Ort  147,  148,  367.
Campo,  Volk  147.  148.

Carnot,  Ort  362.

Carnotville  274.

Croßgebiet  453,  458.

Croß,  Fluß  46,  458,  459.

Dahia,  Ort  274.

Dassi,  Ort  12,  546.

Dassi,  Volksstamm  12,  236,  515.

Debundscha,  Ort  533.

Dehanne,  Ort  3607.

Delele,  Ort  362.

Delelegebiet  361.

Demssa,  Ort  106.

Deutsch-Bornu,
486.

Diköa,  Stadt  148,
162,  217,  249,
319,  342,  374,
449,  479,  505,
630,  657,  694.

Diabli,  Landschaft  522.

Diaebacke,  Ort  106.

Djah,  Fluß  274,  545,  581.

Land  105,  149,
149,  151,
284,  309,
391,
531,

152,
313,

563,  599,

Djiimagu,  Ort  274.

Doko,  Ort  613.

Doloo,  Ort  132,  149,  150.

Dongolaner,  Volk  151.

Doß,  Dorf  237,  272,  273.

Duala,  Bezirk  13,  14,  16,  176,
584,  586,  588,  673.

Duala,  Volk  360,  690.

Ekaba  Nangaz-eboko,

XXVIII

Ebolova,  Ort  175,  367,  421.

Ebongo,  Ort  105.

Edea,  Station  110,  183,  367,  459,
501,  548,  600,  673.

Ediki,  Ort  359.

Egagba,  (Odjiaecl,  Ort  458.

Ekaba,  Landschaft  522.

Landschaft
522.

Ekonadorf  359

Ekorotal  493.

Ekoyong,  Ort  459.

Elanti,  Ort  391.

Embah,  Landschaft  522.

Embuni,  Landschaft  522

Emvelle,  Landschaft  522.

Engonne  (Okona-linga),  Landschaft
  521.

Enorcro  (Juforo)  236.

6  ini  8  22.
392,  404,  Esamba  (Simini),  Landschaft  522

Esame  Sale,  Ot  173.

Esum,  Landschaft  260,  391,  419,  420,
41,  486.

Esum,  Volksstamm  419,  420,  421,  672.

Esum-Sannaga,  Landschaft  521.

i-  L  52
Djalang  (Buri),  Volksstamm  236.  Esum  (Si-mkoa),  Landschaft  521s,

522.
Etam,  Ort  361.
Etim-Békähi,  Volk  691.
Etim-Bskänt,  Volk  691.
Etoko,  Ort  459.

Etome,  Dorf  148.

Duala  (Kamerun),  Stadt  13,  14,  16,

29,  32,  33,  58,  66,  78,  83,  97,
119,  142,  143,  144,  147,  164,
165,  166,  167,  176,  187,  189,
190,  191,  192,  194,  199,  214,
217,  219,  234,  239,  219,  251,
253,  257,  261,  284,  286,  287,
309,  342,  343,  351,  366,  307,
374,  376,  377,  378,  379,  391,
392,  404,  406,  449,  479,  481,
482,  505,  509,  521,  531,  533,
534,  535,  537,  538,  563,  564,
599,  610,  612,  630,  631,  657,
673,  691,  694,  696.

Dubu,  Ort  152.

Duluku,  Ort  362.

Dume,  Fluß  12,  105,  205,  275,  361,
390,  545,  546,  547,  581,  613.

Dume-Kadciregion  545,  581.

Dyemba,  Dorf  237.

Dyu,  Fluß  389.

Eang,  Ort  459.
Ebalebum,  Berg  391.
Ebodimo,  Hügel  391.

Falli,  Volksstamm  106,  107.

Falube,  Bach  175.

Fang,  Volksstamm  420.

Fankobach  84.

Faro,  Fluß  105.

Fatop,  Ort  459.

Ffontem,  Ort  492.

Foka,  Dorf  393.

Fokobach  299.

Fombo,  Dorf  493.

Fominian,  Ort  494.

Fomum,  Ort  459.

Fontem,  Bezirk  384.

Fontem,  Dorf  86,  381,  384,  391,
392,  692.

Fongo,  Dorf  86,  392,  393.

Fongu,  Ort  494.

Forcados,  Ort  521.

Forlefo,  Dorf  393.

FJFotomena,  Dorf  393.

Fulbe,  Volk  523.

Fullahstaaten  130.

Fullah,  Volk  105,  106,  107,  130,
131,  132,  149,  150.

Fullani,  Volk  130,  693.

Furleute  151.

 

 

Gabba,  Volk  130.

Gadschileute  545.

Gadshi,  Volk  236,  237,  274.

Galeniewald  361.

Gamana,  Landschaft  361,  362.

Gamana,  Ort  389.

Gamanec  (Bertua),  Ort  205,  206.
236,  237.  272,  273,  274,  275,
545,  546,  581.

Gambidi,  Ort  272.

Gambussa,  Ort  612,  613.

Ganar,  Ort  106.

Garikundi,  274.

Garua,  Ort  und  Station  105,
217,  237,  249,  257,  284,
342,  362,  374,  394,  404,  449,
479,  502,  505,  521,  531,  563,
580,  599.  610.  630,  657,  694.

Gasa,  Ort  361,  362.

Gasana,  Ort  106.

Gaza-Kunde  105.

Gazo,  Ort  612.

Ghazal,  Ort  149,  150.

Giddr,  Ort  106,  130.

Gobila,  Ort  545.

Göber,  Volk  151.

Goffi,  Ort  206,  237.

Goima,  Landschaft  206,  237,  272,
273.

106.
309,

Goima,  Dorf  272.

Gokom,  Ort#  493.

Gokum,  Volk  389,  419,  420,  421.

Gokumgebiet  390,  420,  421,  493.

Golombe,  Landschaft  106.

Gonakoil,  Ort  206,  272,  275,  5441.

Goniam,  Ort  494.

Groß-Batanga,  Ort  32,  147,  148,
207,  377,  533.

Guambum,  Lager  105.

Gudu,  Ort  394.

Gulfei,  Hauptstadt  148,  150.

Gumba,  Volksstamm  420.

Gurgo,  Dorf  389,  390,  421.

Hakau,  Ort  612.

Haussa,  Volkostamm  12,  66,  86,
130,  131,  150,  151,  152,  236,
260,  274,  361,  389,  421,  502,
523,  545.

Haussaland  12,  362,  421.

Hickory  673.

 

Hoia,  Ort  149,  150.
Holma,  Ort  106.
Holma,  Volk  106.
Hunnale,  Lrt  150.

Ibitumulu  (Nanga-zeboko),  Landschaft
  522.

Jecomba,  Volksstamm  486.

Inforo  (Enorcro),  Ort  236.
        <pb n="29" />
        Joko,  Ort  612.
Isobi,  Ort  13.
Isongo,  Ort  13,  319,  533.

Jambutu,  Ort  106.
Jangambue,  Nebenfluß  390.
Jaunde,  Station  391,  521,  522,  523.
Jebikorre  (Asé),  Landschaft  522.
Jeligsnä,  Volk  690.

Jésum,  Volk  690.

Iingäs  690.

Ilondo-Tinge,  Ort  147.

Jobeh,  Landschaft  522.

Jobeh,  Ort  522.

Johann  Albrechtshöhe  359,  361.
Jokam,  Dorf  493.

Joko,  Ort  522.

Jong  (Long),  Fluß  389,  390,  391.
Issege,  Ort  148.

Kaba  Kura,  Ort  149.

Kabogebiet  392.

Kadei,  Fluß  11,  12,  105,  236,  237,
274,  361,  362,  389,  545,  547,
612,  613,  648,  691.

Kaka,  Volkestamm  361,  362,  420.

Kakaohafen  238.

Kala  Kura,  Ort  152.

Kalo,  Ort  582.

Kamadugu,  See  132,  152.

Kamberi,  Volk  131.

Kamerunberg  261,  422.

Kamerun-Eisenbahn  648.

Kanembu,  Volksstamm  149.

Kanuri  (Bornuleute),  Volk  130,  132,
149,  150,  151,  152,  523.

Karnak,  Land  150.

Karnak  Logon,  Hauptstadt  149,  150.

Kattnal,  Ort  130.

Kau,  Volk  106.

Kealealeute  693.

Kesham,  Ort  458,  459.

Keshamleute  458.

Kilba,  Veolk  106.

Kiliwindi,  Ort  366.

Killiango,  Ort  130.

Koen,  Dorf  390.

Koeng,  Ort  390,  421.

Kokamassiv  491.

Kokobuma,  Ort  392.

Kokum,  Volksostamm  236.

Kom,  Fluß  148,  207

Komaka,  Ort  175.

Kongo,  Fluß  653.

Kongotal  653.

Korodontue,  Ort  547.

Kotoko,  Volkestamm  132,  149,  150.

Kribi,  Ort  13,  15,  17,  32,  147,  169
174,  190,  191,  195,  208,  272,
367,  377,  378,  533,  535,  551.

XXIX

Kribi.  Bezirk  13,  15,  17,  145,  147,
207,  244,  585,  587,  589.

Kribileute  690.

Kriegschiffshafen  533.

Kuang,  Volksstamm  623.

Kubbo,  Zufluß  613.

Kuka,  Stadt  46.

Kulumakag  (Lolodorf)  421.

Kuma,  Dorf  547.

Kumba,  Ort  359.

Kumbo,  Ort  299.

Kunde,  Ort  206,  237,  612.
Kusseri,  Ort  148,  149,  150,  152.
Kyandu,  Fluß  390.

Lagos,  Ort  32,  33.
Lakta,  Volksstamm  106.
Lam,  Volk  106.

Lame,  Landschaft  106.
Lame,  Ort  106.

Lame,  Volk  106.

 

Lamy,  Fort  150.

Lebandum,  Ort  173.

Leinde,  Ort  105,  106.

Lembe,  Ort  522.

Lere,  Landschaft  106.

Lere,  Volk  106.

Libe,  Volk  106.

Liwabach  300.

Lobe,  Fluß  147,  148,  174,  175,  207,
208,  244.

Lobe-Campo,  Waseericheide  174.

Lobethal,  Missionsstation  501.

Logon,  Fluß  150.

Logon,  Ort  132.

Logone,  Fluß  130,  149,  150

Logone,  Land  148,  149,  150,  152.
319.

Logoneleute  140.

Logone-Schari,  Steppe  106.  131.

Logsenn  (Ndogsenn)  548.

Lokodia,  Ort  130,  521.

Lokoja,  Ort  147,  249,  284,  309,  342,.
374,  404.  449,  479,  505,  631,
563,  599,  630.  657,  694.

Lokundjefluß  367.

Lolodorf  (Kulumakag)  367,  421.

Long,  Fluß  391,  419.  421.

Longji,  Orn  32,  367,  533,  535.

Lungahe,  Volksstamm  459.

Mabea,  Volk  147,  420,  690.
Mabeadorf  207.

Maka,  Volk  390,  419.  420,  421,
522,  515.

Makaland  390.  391,  420,  421.

Makari,  Ort  319.

Makary,  Land  149,  150,  151,  152.

Makary,  Volksstamm  150,  151.

Mako,  Volk  391.

Malemasuto,  Landschaft  106.

Malen,  Ort  390.

Malende,  Ort  238,  359.

Malimba,  Ort  144.  548.

Malimbaleute  690.

NMamensala,  Ort  522,  523

Mamfe,  Ort  458.

Mandara,  Gebirge  106.  131,  132,
148,  152,.  648.

Mandara,  Land  105,  131,
149.  523.

Mandara,  Ort  152,  319.

Mandara,  Volk  107,  130,  131,  132,
149.

Mangala,  Dorfs  148.

Mangastrand,  Stromschnelle  359.

Mao-Kebbi,  Fluß  105,  106.

Mao-Lue,  Fluß  105.

132.

Mao  Marrua,  130.

Mao-Til,  Fluß  106.
Mapanja,  Orn  86.
Mara.  Ort  150.
Marienberg,  Ort  367.
Margi,  Ort  106.
Margkisteppe  149.
Margki,  Volk  152.

Markiheiden  (Issegestamm)  152.
Marrua  (Gabbaj,  Landschaft  105,
130,  131,  132,  149,  394,  52..
Marrua,  Ort  106,  107,  130,  131,

147,  150,  234,  485.
Maryki,  Volksstamm  106,  107.

Masa,  Volkostamm  523.

Madagali,  Landschaft  107,  132,  394.
Meanja,  Ort  (Pflanzung  105,  261.

Madagali,  Ort  106,  107,  148,  152.
Madgali,  Landschaft  105.
Mafura,  Ort  361.

Maiha,  Ort  106.

Maiha,  Volk  106.

Massana,  Dorf  148.

Massenga,  Ort  150.

Mattafall,  Volk  106,  130.

M'bakum,  Ort  458,  459.

Mbam  85.

M'Bembe,  Dorf  148.

Mbendi,  Ort  273.

Mbiabi,  Ort  206,  272.

Mbiabi,  Volkostamm  206,  237.
275.

Mbiabiland  236,  237.

Mbio,  Ort  459.

Mbodje,  Ort  147.

Mbua-Besimbo,  Ort  349,  361,  389.

272,

Mekka  132.
Mendifpie,  Berg  107.
Merima,  Ort  12.
Mesimaland  205.
        <pb n="30" />
        —  xxXx  —

Mesima,  Ort  545,  546.  Ndogmbog,  Volksstamm  183.
Miltu,  Volksstamm  523.  Ndognbueas,  Volksstamm  459.
Minch,  Ort  132.  Ndognsen,  Volksstamm  459.

Minki,  Bach  300.  Ndogobuea,  Ort  548.
Misang,  Ort  493,  494.  Ndogonye,  Volksstamm  183.
Mischika,  Ort  106.  Ndogseun  (Logseun)  548.
Mifskin,  Ort  106,  130.  Ndökktileute  692

Missi,  Fluß  86.  Ndokulla,  Volk  106,  130.
M'mam,  Fluß  458,  459.  Ndoschu,  Fluß  394.

Moda,  Ort  106,  107.  Ndum,  Dorfs  207.

Mokbe,  Ort  11,  205,  206,  546.517,  Ndungi,  Ort  (Faktorei)  545,  547,

580,  581.  548,  580,  581,  582.

Mokbe,  Volksstamm  12,  581.  Nem,  Fluß  393.
Mokudange,  Pflanzung  319.  Ngaba,  Ort  151.

Mokum,  Ort  468.  Ngaundere,  Ort  105,  106,  131,  275,
Mokundange,  Ort  13,  319.  362,  545.

Molambi,  Dorf  547,  548.  Ngia,  Ort  612.

Molundo,  Ort  233,  545,  581,  582.  Agkusi,  Ort  361.

Molyko,  Ort  238.  Ngos,  Ort  207.
Mongogebiet  366.  Ngoko,  Fluß  173,  317,  362.
Monja,  Torf  207.  Ngoko,  Ort  105,  391,  546.
Monrovia,  Ort  31,  32,  33,  534,  535.  Ngokobezirk  173.

Mora,  Ort  132.  Ngoko-Sangagebiet  420,  421.
Mpaka,  Volk  106.  Ngola,  Ort  547.

Mpandi,  Fluß  236,  237,  274.  Ngolloberg,  486.

Mpim,  Ort  459.  Ngolo,  Volk  691.

Mubi,  Ort  106.  Ngulemakong,  Dorf  237.
Muglubu,  Ort  106.  Ngumbaleute  690,  692.
Mukake,  Ort  150.  Ngutti  (Ngutte),  Stadt  85.
Mulimba,  Volkostamm  501.  Niger,  Fluß  648,  672,  673.
Mulue,  Ort  150.  Nigeria,  Gebiet  46.
Munaya,  Fluß  458,  459.  Ninong,  Landschaft  360,  361.
Mundame,  Ort  Plantage!  95,  359,  Ninong,  Volkostamm  360.

361,  391.  Njang,  Landschaft  458.

Mundang,  Volk  106,  107,  130.  Njette,  Fluß  207.

Mune,  Dorf  390.  Njong,  Fluß  367,  522,  523.
Mungo,  Fluß  359,  361,  (673.  Njong,  Ort  147.

Muni,  Fluß  534.  Nkoakoa,  Dorf  207.
Musagoi,  Volk  106.  Nkogo,  Station  673.
Musgu,  Gebiel  149.  Nkolbibo,  Berg  148.
Mußgu,  Volk  106,  132,  149.  N'konemakak,  Ort  367.
Muti,  Berg  85,  86.  Nlo,  Ort  361.

Muynka,  Ort  361.  Nola,  Ort  362.

Mwele,  Gebiel  391,  420.  Nsia,  Berg  391.

Mwele,  Volk  391,  419,  420,  421,  6091.  Ntola,  Ort  174,  175.
Mwimi,  Dorf  148.  Ntungu  274.

Mwimi,  Fluß  148.  Nunfluß  85,  86,  299,  300,  491,  492,
Mwula,  Dorf  207.  493.

Nungbako,  Ort  206,  207.
Nyaba,  Ort  149.

Namba,  Dorf  148.

Nambalo,  Ort  361.  Nyassa,  See  46,  391.

Nara,  Dorf  237.  Nyassoso,  Ort  300,  361.

Nara,  Landschaft  237.  Nyassoso-Kuong,  349,  359.
Ndelele,  Ort  547.  Nyoke,  Ort  359.

RNdgimbia,  Dorf  546.  1  Odjae  (Egagba),  Ort  458.
Ndigma,  Ort  150.  Okbampe,  Dorf  448,  459.
Ndjabo,  Dorf  236,  237.  Old-Calabar,  Ort  458.

Ndjaien,  Volk  106,  107.  Ossidinge,  Ort  260,  453,  458,  459,

Ndjo  545.  672.

Pangwe,  Volk  274.

Patoko  (auf  der  Höhe)  Ort  85
Peneuje,  Ort  148.
Pfanemakok,  Dorf  148.
Plantation,  Ort  32,  533,  535.
Puri,  106.

Queitschoda,  Fluß  300.

Rabbahleute  149,  150,
Rimga,  Volk  151.
Rio  del  Rey,  Station  32,  219,  458.

Sakbayeme,  Ort  183.
Salang,  Dorf  389.
Samai,  Ort  106.

Sambara,  Landschaft  547,  581.

Sambaru  548.

Sambe  274.

Sanaga,  Fluß  183,  206,  367,  419,
459.

Sananga,  Fluß  391.

Sanga,  Fluß  105,  362,  612.

Sanga-Kongo,  Fluß  362.

Sanga-Ngokogebiet  105,  203,  205,
217,  249,  284,  309,  342,  374,  404.
419,  49.  505,  531,  544,  563,  500,
600,  610,  657,  694.

Sangoia,  Ort  130.

Sangoma,  Ort  389.

Sannaga,  Frluß  522,  523.

Sannaga,  Landschaft  150.

Sannagaleute  692.

Sassun,  Ort  207.

Savannengebiet  420.
Schari,  Fluß  105,  148,  149,  150,  151,

653.
Schuaaraber  152.
Schuaris  (Araber)  Volk  131.
Sedelebaberge  486.
Sehram,  Ort  149,  151.
Sembabiung,  Ort  173.
Sendeke,  Landschaft  206,  236,  273.
Schefu,  Volk  151.
Simekoa  oder  Si.  Dorfs  391.
Sinde-bus,  Ort  522,  523.
Sioku,  Dorf  207.
Soele,  Fluß  391.
Sokodja,  Ort  45.
Sonzje  533.
Soppo,  Ort  Pflanzung)  105,  2)8,
239.

Ssalamataraber  151.

Ssambara,  Ort  273.
Ssaratse,  Ort  105.
Ssarua,  Volksstamm  523.
Sserau.  Ort  106.
Stanleypool,  Ort  47.
Suc,  Ort  205,  274.
        <pb n="31" />
        Suellaba,
350.  351.
Sumo,  Volk  106.

Erholungsstation  349,

Tabenne,  Handelsplatz  522,  523.

Taepe,  Ort  105.

Take,  Ort  494.

Tanganyika  46.

Tele,  Volksstamm  236.

Tenbakum,  Ort  459.

Tengelin  106.

Tengelinmassiv,  Gebirge  106.

Tengon,  Ort  458.  ·

Tibati,  Landschaft  206,  237,  273.

Tibati,  Ort  237,  545.

Timgo,  Ort  392.

Tinto,  Bezirk  384.

Tinto,  Station  381,  384,  391,  392,
672.

Tole,  Vorwerk  239.

Toro  106.

Tsodebone  149.  .

Tschadsee  45,  46,  105,  107,  121,

130,  132,  145,  148,  149,  260,

362,  597,  548,  653,  673.

Tschadseegebiet  150,  151,  217,  249,
284,  309,  342,  374,  402,  404,  449.
479,  490,  505,  521,  531,  563,
573,  580,  599,  630,  657,  672.

Tuki,  Fluß  546,  613.

Tukki,  Fluß  613.

Tumba,  Hügel  391.

Tumbo,  Ort  390.

Tungo,  Ort  86,  492.

Tungu,  Ort  237.

Turbam,  Ort  494.

Turkein,  Ort  494.

Uba,  Ort  106.
Ubangi,  Berg  653.
Udu,  Fluß  613.
Uduffu,  Ort  108.
Ugubake,  Ort  150.
Uhehe,  Landschaft  391.
Uro-Borroro  106.

Vangeri,  Landschaft  206,  236,  237,

273,  274.

Vangeri,  Volk  236,  274.

Verumaleute  236.

Victoria,  Bezirk  13,  14,  16,  584,
586,  588.

Victoria,  Ort  13,  14,  16,  32,  33,
66,  95,  105,  128,  132,  187,  190,

191,  199,  208,  238,  239,  253,  261,.

367,  377,  378,  394,  407,  422,

502,  509,  533,  534,  535,  610,  612.
Vogesumdana,  Volksstamm  485.
Vogetangenbala,  Volksstamm  485.
VLogetidena,  Ort  522.

—  XXNI  —

Voggenama,  Landschaft  522.
Vogge-Tedena,  Ort  522.

Wadaileute  151.

Waida,  Ort  149,  150.
Wandala,  Ort  148,  149,  152.
Wasafelsen  149.

Watale,  Ort  152.
Widekum,  Ort  459.
Woladje,  Gebiet  148,  149.
Wondosana,  Landschaft  522.
Woyla,  Volk  106.

Wuri,  Ort  673.
Wutegebiet  421.

Babassi,  Station  367.

Yama,  Ort  545,  546.

Yande,  548.

Yaunde,  Bezirk  692.

Yaünde,  Station  46,  66,  109,  260,
367,  381,  389,  390,  391,  409,
419,  420,  421,  453,  459,  521,  522,
523,  548,  551,  673.

Yaundeleute  690,  692.

NVokaduma,  Orut  12.

Yola,  Landschaft  (Emirat)  45,  46,
105,  107,  362.

Nola,  Ort  121,  130,  131,  132,  249,
260,  284,  309,  342,  362,  363,
374,  394,  404,  449,  479,  505,
521,  531,  563,  599,  630,  657,
672,  694.

Nong,  Fluß  362.

Yukaduma,  Ort  545,  546,  547,  580,

581,  582.
Zeke,  Volk  106.

Togo.

Abanakwe,  Ort  441,  548,  672.
Abetiko,  Ort  440.
Abuadi,  Ort  590.

Abutia,  Ort  591.

Adeta,  Missionsstation  304.

Adjido,  Ort  und  Missionsstation  303,

440,  548,  549.

Adjome-Keta,  Missionsstation  303.
Adzakoe,  Station  303.

Afico,  Missionsstation  304.

Agome-Glossu,  Ort  440.

Agöme  Palime  (Kpalime),  Ort
50,  58,  71,  135,  166,  304.

Agome  Seva,  Ort  548,  549,  672.

Agu,  Station  71,  211,  303.

Agu,  Stationsbezirk  71.

Aguberg  50,  71,  399.

Agudere,  Ort  71.

Aguega,  Ort  440,  441.

Agu-Nyamo,  Ort  441.
Agu-Nyogbo  71.

Agu-Tavie,  Missionsstation  399.
Akata,  Ort  71.
Aklaku,  Ort  440,  441.

Aklasukope,  Missionsstation  303.

Akoda,  Missionsstation  303.

Akode-Sewa  440.

Akpafo,  Ort  und  Missionsstation
277,  303,  548,  549,  686.

Akposo,  Landschaft  71.

Akumahun,  Missionsstation  304.

Akumape,  Missionsstation  303.

Amedzowe  (Amedehovhe),  Ort
und  Missionsstation  70,  211,  277,
303,  548,  549.  590.

Amedzowebezirl  590.

Anecko,  Missionsstation  303.

Anjorokope,  Ort  und  Missionestation
  156.  303.

Anyrokoppe,  Ort  440.

Atakpame,  Bezirk  548,  549.
Atakpame,  Stadt  und  Missionsstation

  303,  440,  441,  548,  549.
Avete,  Missionsstation  303.
Awewe,  Ort#  440.

Badji,  Ort  440.

Badugbe,  Ort  440.

Bafemi,  Ort  548,  549.

Bagida,  Ort  440.

Bagida,  Vorwerk  und  Missionsstation
303,  440,  441.

Basari,  Ort  548,  549.

Basari-Sokodé,t  Bezirk  548,  549.

Bodopo,  Ort  440.
Boöm,  Gebiet  686.
Boém,  Station  277.

Cotonou,  Ort  30,  31,  32,  33,  34,
59,  78,  80,  98.  99,  119.  120,  142,
143,  164,  165,  188,  189,  192,
218,  219,  250,  251.  285,  286,
309,  310,  342,  343,  375,  376,

378,  379,  405,  450,  480,  481,

505,  506,  532,  533,  534,  535,

563,  564,  600,  630,  631,  658,
695,  696.

Datem,  Missionsstation  304.

Degbenu,  Ort  und  Missionsstation

304,  440.

Degbo,  Ort  440.
Douglashof,  Ort  441.

Esgbe  Bla,  Missionsstation  304.
Ela,  Ort  440.

Eouogon,  Ort  440.
Eovokutime,  Ort  440.

Ewe  (Eohel,  Volk  526.
Fodome,  Missionsstation  301.
        <pb n="32" />
        Gbedzigbe-Wegbe,  Station  303.
Gbeme,  Ort  7I.

Govie,  Missionsstation  304.
Gridji,  Missionsschule  303.
Guamang,  Station  686.
Gushioko,  Ort  548,  549.
Guunkope,  Missionsstation  303.

Ho,  Bezurk  590.
Ho,  Ort  und  Missionsstation  71,  211,
277,  303,  548,  549,  590,  672.

Jendi,  Ort  548.  549.
Jeta,  Ort  440,  446.

Kassada,  Ort  323.

Keta,  Ort  und  Missionsstation  135,
136,  245,  311,  526.

Kete,  Ort  441,  648,  6549.

Kete-Kratschi,  Bezirk  548,  549.

Kete-Kratschi,  Ort  und  Missionsstation
  548,  549,  602.

Klein-Popo,  Bezirk  548,  549.

Klein-Popo,  Ort  31,  33,  67,  135,
136,  164,  166,  189,  190,  191,
211,  258,  376,  377,  378,  440,
441,  533  535,  548,  549,  5839,
665,  666  672.

Klonu,  Missionestation  304.

Kpalime,  Ort  71.

Kpandobezirk  277.

Kpandu,
166,  304,  440,  548,  549.

Kpedze,  Station  303.

Kpele,  Landschaft  71.

Kpeme,  Ort  und  Plantage  381,  391,.
440,  441,  548,  549.

Kpleti,  Missionestation  304.

Kpodji,  Missionsstation  304.

Kpome,  Ort  440.

Kpovie,  Miessionsstation  304.

Kpui,  Missionsstation  303.

Kwadjooikope,  Missionsstation  303.

Lagosbahn  653.

Le,  Ort  und  Missionsstation  71,  303.

Lome,  Be  irk  548.  549.

Lome,  Stadt  30,  31,  32.  33,  59,  70,
78,  81,  82,  95,  98,  119,  120,
135,  136,  142,  144,  147,  156,
164,  165,  166,  188,  189,  190,
191,  192,  211,  218,  245,  250,
252,  255,  258,  260,  285,  303,
309,  311,  323,  342,  344,
376,  377,  378,  399,  401,
406,  440,  441,  450,  480,
494,  505,  509,  524,  532,
538,  541,  548,  549,  563,  572,
588,  589,  600,  602,  603,  630.
641,  658,  665,  666,  672,  695.

405
485,
535,

Ort  und  Missionsstation

Misahöhe,

XXXII

Mangus-Jendi,  Bezirk  548,  549.
Misahöhe,  Bezirk  548,  549.
Regierungsstation  71,
260,  548,  549.

NRNöthse,  Missionsstation  303.
Nueppe,  Missionsstation  303.

Palime,  Ort  71,  95,  260,  344,  401,
440,  441.  485,  494,  495,  548,  549.
Porto  Seguro,  Ort  und  Missionsstation
  156,  330,  440,  548,  549.

Sadah,  Missionsstation  303.

Sadame,  Ort  303.

Sansanne-Mangu,  Ort  548,  549.

Santrofoki,  Station  277,  303.

Sebbe,  Ort  548,  549.

Sewa,  Missionsstation  303.

Sodo,  Ort  und  Missionsstation  71,
303.

Sokods,  Ort  548,  549,  591.

Soliesante,  Missionsstation  304.

Solo,  Ort  440.

Tafie  Agu,  Ort  548,  549.

Tavie,  Ort  71.

Tavieve,  Station  303.

Tavie-Apegame,  Missionsstation
304,  399.

Togo,  Ort  und  Missionsstation  48,
50,  57,  303,  440.

Topli,  Ort  440,  548,  549.

Tove-Dzigbe,  Ort  71,  441.

Voga,  Ort  440.
Vokutime,  Ort  410,  441.

Volo,  Station  303.

375,

Voltagebiet  277.

Wane,  Station  303.

Waya  590.

Whydah,  Ort  31.

Waga,  Missionsstation  303.
Wogba,  Missionsstation  303.
Worawora,  Station  277,  686.
Wuame,  Ort  548,  619.
Wute,  Ort  303.

Vo,  Ort  und  Missionsstation  71,  303.
Zowlo,  Ort  440.

Südwestafrika.

Ababis,  Ort  470.
Abakobib,  Ort  470.
Abbabis,  Ort  467,  470.
Abramsfarm,  Ort  469.
Abuil,  Farm  641.

Ais,  Wohnplatz  471

Am  roten  Berge,  Ort  468.

Amatoni,  Ort  470.

Amhub,  Ort  468.

Amenuis,  Missionsstation  23,  50.

Aminuis,  Ort  136,  462,  463,  469.
524.

Amutoni,  Militärstation  641.

Angola-Gebiet  161.

Areb,  Ort  470.

Aris,  Ort  177.

Asis,  Mine  88.

Aub,  Ort  613.

Aukam,  Ort  468.

Auplatz,  Ort  470.

Auuns,  Ort  470.

Awadaob,  Ort  468.
SVBanturasse  680.

–—.□..  —  —  —  —

 

Barmen,  Ort  469.

Bastard,  Volk  178,  179.

Bastardland  178,  179.

Bergdamaras,  Volksstamm  336.

Bersaba,  Ort  463.

Bethanien,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,  449.
462.  464,  467,  479  504,  531.  563.
599,  629,  657,  694.

Bethanier,  Volksstamm  673.

Betschuanaland  133,  261.

Betschuanen,  Volk  23,  51,  211.

Bleßkranz,  Ort  470.

Bondelzwarts,  Volk  673.

Borcken  friede,  Ort  468.

Brakwater,  Ort  469.

Britstown,  Ort  21.

Bubus,  Ort  470.

Buschmänner,  Volk  20,  96,  211,
641,  682.

Casandara,  Wohnplatz  471.
Chamois,  Ort  470.
Chanchab,  Ort  470.
Chansib,  Ort  470.

Damara,  Volksstamm  18,  20.
Damara-Land  583,  616,  644.
Davignab,  Ort  467.

Daweb  bei  Maltahöhe,  Ort  468.
Daweb  bei  Marienthal,.  Ort  468.
Deutsche  Erde,  Ort  468.
Dirikas,  Ort  468.  470.
Dirikhas.  Ort  470.
Dornfontein,  Ort  470.
Dorstrivier,  Ort  467.
Duruchas,  Ort  470.
Duruchaus,  Ort  178.

Ekatuware,  Wasserstelle  395.
Ekunte,  Wasserstelle  395.
Elandslaagte,  Burenfarm  616.
Elisenheim,  Ort  469.
Epukiro,  Ort  524.
        <pb n="33" />
        Ettro,  Ort  463,  471.
Etoscha,  Salzpfanne  641,  642.
Etusis,  Ort  646.

Evare,  Volkesitamm  645.

Lahlwater,  Ort  464  467.

Farkfontein,  Ort  470.

Fonteinje,  Ort  468.

Frangois,  Farm  614.

Franzfontein,  Ort  262,  462,  463,
471.

Frauenstein,  Ort  463.

Friedrichefelde  (Okajimuluja),  Ort
42.

Friedrichsruh,  Ort  469.

Gamis,  Ort  613.

Gammams,  Ort  177,  179,  261,  301,
469.

Gaub,  Ort  470,  614,  615,  616.

Gaus,  Ort  468.

Gawadapis,  Ort  471.

Geinatzeb,  Ort  471.

Geitsi-Gubib-Mine  281.

Geitfub,  Ort  468.

Gelwater-Naris,  Ort  468.

Gelwater-Naus,  Ort  463.

Gemsbocklagte,  Ort  470.

Gibeon,  Bezirk  152,  462,  463,  465,
468.  472.  473.

Gibeon,  Ort  17,  87,  118,  164,  187,
217,  249,  284,  287,  309,  342,  374,
405,  449,  462  463,  465.  466,  467.
468.  479.  504,  519,  531,  563,  599,
613,  629.  657,  674,  682,  694.

Goanikomtes,  Ort  471.

Goas,  Ort  467,  682.

Gobabis,  Bezirk  462,  464,  465,  469,
472.  473.

Gobabis,  Ort  und  Missionsstation
23,  118,  164,  187,  217,  249,  261,
284,  309,  342,  374,  405,  449.  462.
463,  464,  465,  466.  467.  469,  479.

XXXIII

Guilab,  Ort  470.

Guikab,  Farm  641
Gurumanas,  Ort  470.

Gurus,  Ort  468.

–——  4

Habis,  Ort  467.

Hairagabies,  Missionsstation  686.

Hamakari,  Ort  469.
Hanaus,  Ort  468.

Hardab,  Ort  468.
Haris,  Ort  118,  164,  187,  217,  249,

—.  ——  —

284,  309,  342,  374,  405,  449,  463,.

469,  479,  504,  531,  563,  599,  613,

614,  629,  657,  694.
Harribes-Keinuchas,  Ort  468.
Harribes-Nord,  Ort  468.

Harribes-Nietrivier,  Ort  468.

—  —  ——  —

 

504,  531,  563,  599,  629,  657,  694.

Gochas,  Ort  694.

Gokhas,  Ort  468,  657.

Gorob-Kupfermine  68,  674.

Gras,  Ort  470.

Grootfontein,  Bezirk,  18,  465,  470,
472,  473.

Grootfontein,  Ort  18,  19,  20,  21,
118,  164,  187,  217,  249,  284,  309,
342,  374,  405  449,.  460,  465,  466.
467,  468.  470,  479  504,  531,  563,
599,  614,  615,  616,  629,  641,  646,
657,  679,  681,  694.

Groß-Windhoek,  Ort  177,  178.

Gründorn,  Ort  460,  468.

Guchab,  Mine  88.

Guibas,  On  463.

 

Harris,  Ort  613,  614.

Hasuur,  Ort  467,  657,  694.

Hatzamas,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  363,  374,  405,
449,  469,  479,  504,  531,  563,  599,
614,  629.  657,  694.

Heigamkhab,  Ort  471.

Herero,  Volk  89,  336,  526,  614,  618,
645,  673,  680,  682.

Herero-Land  68,  261,  526.

Heusis,  Ort  68,  460,  469,  613,  614.

Hoakhanas,  Ort  470.

Hoffnung,  Farm  363,  364,  461,  469,
614.

Hoffnungsfeld,  Ort  469.

Hodewarte,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,  449,
462.  469,  479.  504,  531,  563,  599.
614,  629,  657,  694.

Hornkranz,  Ort  178,  470.

Hottentotten,  Volk  22,  96,  673.

Hünfeld,  Station  23.

Husab,  Ort  471.

Jakalswater,  Ort  118,  164,  187,

217,  249,  284,  309,  342,  374,  405,
449.  462,  463.  471,  479  504,  531,
53,  599,  629,  657,  694.
Jakobswater,  Missionsstation  110.
Johann-Albrechtshöhe  (Otjimukoka)
  Ort  422.

Kabiras,  Ort  614.
Kachauchab,  Ort  468.
Kaffern,  Volk  96.
Kahnfluß  177.
Kalahari-Wüste  616.
Kaliombo,  Ort  467.
Kaltenhausen,  Ort  467.
Kameelhaar,  Ort  468.

Kamenbonde  (Wilhelmstal)  Ort  422,

467.
Kanatzikune,  Ort  470

—  —

Kaokofeld,  Ort  460.

Kap  Croß,  Ort  87,  118,  164,  187,
191,  192,  217,  249,  284,  309,  342,.
374,  379,  405,  449,  460,  471,  479.
504,  531,  535,  536,  563,  573,  583,
629.

Kapenoussäu  (Waldau)  Ort  118,
164,  187.  217,  249,  284,  309,  342,
374,  405,  422.

Karaam,  Ort  468.

Karatwerasau,  Ort  469.

Karibib,  Bezirk  178,  462,  464,  465,
467,  472.  473.

Karibib,  Ort  18,  19,  87,  118  164,
177,  183,  187,  202,  203,  217,  249,
258,  261,  284.  309,  311,  342,  368,
374,  405,  449,  460,  462.  463,  464,.
465,  466,  467.  479,  504,  531,  552,.
563,  599,  629,  657,  682,  694.

Karigonjona,  Wohnplatz  471.

Karrichab,  Ort  468.

Karroo,  Ort  152.

Kauas,  Ort  471.

Kaukurus,  Ort  211,  368.
Keetmanshoop,  Begzirk  281,  462,
463.,  464,  465,  467,  472.  473.
Keetmanshoop,  Ort  22,  87,  99,

118,  144,  164,  187,  217,  232,  249.
261,  284,  309,  342,  374.  405,  449.
462,.  463,  464,  465,  466.  467.  479.
4825  504,  531,  543,  563,  578,  599,
603,  614,  629,.  632,  636,  657,  664,

673,  682,  694.

Kenhardt-Distrikt,  18.

Khan,  Wohnrplatz  471.

Khoes,  Station  22.

Khub,  Ort  470.

Khusib,  Ort  470.

Kilometer  29,5,  Wohnplatz  471.

Kilometer  86,5  Wohnplat  471.

Kilwa,  Bezirk  94.

Kireiputib,  Ort  469.

Kleinfontein,  Ort  468.

Kleinpenz,  Ort  468.

Koês,  Ort  467.

Kognub,  Ort  613.

Korrakorrabes,  Ort  468.

Kosis,  Ort  468.

Kowas,  Ort  469.

Kowes,  Ort  468,  469.
Kranzneus,  Ort  179.
Kreyfontein,  Ort  470.
Kuams,  Ort  469.
Kuando,  Fluß.
Kubango,  Fluß  161.

RKubas,  Ort  118,  164,  187,  217,  249,

284,  309,  342,  374,  405,  449.  462.
467.  479,  504,  531,  563,  599,  629,
657,  694.
        <pb n="34" />
        Kubub,  Ort  118,  164,  180,  187,  217,

XXXIV

—  –.

Nomtsas,  Ort  468,  613.

249,  284,  309,  342,  374,  405,  449.
460,  479,  482.  504,  531,  563,  599,

629.  657,  694.

Kuis,  Ort  87,  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342.  374,  405,  449.
468.  479,  504.  531,  563,  599.  614,
629,  657.  694.

Kuisrbfluß  68.

Kuito,  Fluß  161.

Kumkuß,  Ort  87,  178.

Kunene,  Fluß  161,  216,  614,  641,
642.  645,  646,  678,  679,  681.

Kup,  Ort  468.

Lichtenstein,  Ort  469.

Lidfontein,  Ort  468.

Lovedale,  Farm  153.

Lüderitzbucht  29,  33,  34,  58,  77,  80,
97,  99,  118,  119,  120,  142,  143,
164,  165,  178,  180,
192,  217,  219,  249,
286,  309,  310,  342,
378,  379,  405,  449,
464,  467.  479,  481,  482,  504,
506,  531,  535,  536,  563,  564,
599,  600,  603,  629,  631,  657,  694,
696.

Maltahöhe,  Ort  118  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,
449,  468,  479,  504,  531,  563,
599,  613,  629.  657,  694.

Marienthal,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,
49,  462,  468,  479,  504,  531,
563,  599,  613.  629,  657,  694.

Matchleß,  Ort  469

Monte  Christo,  Ort  469.

Mossamedes,  Ort  33,  161,  211,  535.

Murasa,  Ort  19.

251.  284,
343,  374,
460,  462,

Nabus,  Ort  468.

Nagaib,  Mine  88.

Nam,  Oit  462.  468.

Nama,  Volk  22.

Namakunde,  Missionsstation  51,  644.
Namatanga,  Wohnplatz  471.
Namseb,  Ort  468

Narrib,  Ort  468.

Narris,  Ort  468.

Narubmund,  Ort  468.

Nauchas,  Ort  261,  470,  613,  657,  694.
Naudaus,  Ort  468.

Naute,  Fluß  281.

Neitsas,  Ort  470.

Neudamm,  Ort  469,  614.
Neuras,  Ort  178,  468.
Ngamisee-Gebiet  261.
Noitgedacht,  Wohnplatz  471.

Nonidas,  Ort  463,  471.
Nord-Damaraland  646.
Noronaub,  Ort  468.
Nosob,  Fluß  211.
Nuams,  Ort  178.

Oas,  Ort  469.

Ober-Geitzub,  Ort  462,  468.

Ober-Hudub,  Ort  468.

Okahandja,  Bezirk  67,  281.

Okahandja,  Ort  20,  68,  118,  133,
164,  177,  178,  183,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,
49,  462,  464,  469,  479,  504,
531,  552,  563,  599,  600,  614,
615,  629,  657,  674,  694.

Okaharui,  Ort  470.

187,  191,

 

 

Okahoa,  Ort  469.

Okajimukuja  (Friedrichsfelde)  Ort
42.

Okakango,  Ort  460,  470.

Okakena,  Ort  470.

Okakoara,  Ort  467.

Okamalundu,  Ort  470.

Okamongongua,  Ort  470.

Okanakasewa,  Ort  470.

Okanakondua,  Ort  467.

Okandjandje,  Ort  469.
Okanjati,  Ort  183.

Okankwejo,  Ort  395,  396.
Okankwejo,  Wohnplatz  471.
Okanleka,  Wasserstelle  395.
Okao-Kassoti,  Wohnplatz  471.
Okapuka,  Ort  261,  470.
Okapukua,  Ort  470.
Okasise,  Ort  470.
Okateweni,  Wohnplatz  471.
Okatjapia,  Ort  618.
Okatjimukuju,  Ort  467.
Okatjiva,  Ort  470.

Okatumare,  Ort  395.

Okatumba,  Ort  469.

Okatumbe,  Ort  469.

 

Okavanga-Tal  680.

Okavango,  Fluß  614.  616,  645,  673,

678,  679,  680,  681,  682.

Okavango,  Ort  524.

Okawatjivi,  Wohnplatz  471.

Okazeva,  Ort  und  Missionsstation
368,.  464.

Okombahe,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,
449,  462,  463,  470,  471,  479,
504,  531,  563,  599,  629,  657,
694.

Okoronjama,  Wohnplatz  471.

Okozongotta,  Ort  469.

Olifantfontein,  Ort  470.
Olukonda,  Ort  395,  471,  612.

DOmandongo,  Crt  643.

Omarassa,  Ort  469.

Omaruru,  Bezirk  462,  463,  471,

472,  173.

DOmaruru,  Station  18,  87,  118,  164,

187,
374,
165,
531,
694.
Ombakaha,  Wohnplatz  471.
Ombandia,  Landschaft  645.
Ombandja,  Volksstamm  645.
Ombujohakane,  Ort  462,  467.
Omburo,  Ort  183,  463,  471.
Omhongo,  Waseserstelle  395.
Omhongo-Wäldchen  395.
Omonjereke,  Ort  469.
Omulonga,  Ort  643.
Omupanda,  Missionsstation  644,  679.
Omuramba  a  Matako,  Fluß  614.

217,  249,
105,  449,
466,  467,
563,  599,

284,  309,
462,  463.
471,  479.
629,  657,

342,
461.
504,
682.

DOmurambauOmbungu,  Fluß  681,

682.

Omusunkumbe,  Ort  470.

Onandowa,  Salzpfanne  642.

Ondekaremba,  Ort  469,  614.

Ondonga,  Landschaft  643,  644,  645.

Ondonga,  Ort  471,  642,  643,  679.

Ondonga,  Volksstamm  644,  645,
646.

Ondongantje,  Wohnplatz  471.

Ondova,  Wasserstelle  395.

Oniipa,  Ort  471,  642,  643.

Onira,  Milsionsstation  644.

Oniva,  Ort  645.

Onypa,  Ort  395.

Orab,  Farm  145,  152,  461,  468.

Orubambi,  Ort  469.

Orumbo,  Ort  469.

Orupupa,  Ort  470.

Oruserek,  Ort  469.

Orutjiva,  Ort  469.

Osambonde,  Ort  470.

Ostimpolarivier  679.

Ostimpolo-Pold  679,  681.

Otavi,  Ort  19,  88,  118,  164,  187,
217,  249,  284,  309,  342,  374,
405,  449,  460,  461,  470,  479,
504,  531,  563,  599,  614,  615,
616,  629,  657,  694.

Otavifontein,  Ort  19.

Otavi-Gebiet  674.

Otavigebirge,  19,  615.

Otchichuba,  Ort  18.

Otjemba,  Dorf  615.

Otienga,  Ort  470.

Otjihaenena,  Ort  368,  469.

Otjihavera-Rivier  (Otjihavera)

Ort  422,  462,  463,  469.
        <pb n="35" />
        Otjihangwe,  Ort  469.
Otjihinomaparero,  Ort  183.
Otjikango,  Wohnplatz  471.
Otjikondo,  Wohnplatz  471.
Otjikotosen,  89.

Otjimbingue,  Ort  28,  118,  164,
187,  217,  249,  284,  309,  342,  374,
405,  449,  462,  463,  467,  479,  504,
527,  531,  563,  599,  629,  657,  694.

Otjimukola  (Johann-Albrechtshöhe)
Ort  42.  467.

Otjiombuki,  Ort  469.

Otjipaue,  Wohnplatz  471,

Otjiruze,  Ort  467.

Otjisewa,  Ort  469.

Otjisongati,  Ort  674.

Otjitazu,  Ort  470.

Otjituo,  Ort  470.

Otjioero,  Ort  469.

Otjizongatti,  Ort  470.

Otjosafu,  Ort  464.

Otiomikambo,  Ort  470.

Otiozasu,  Ort  und  Missionsstation
469,  618.

Otjunde,  Ort  469.

Otvizongati,  Ort  67.

Ouis,  Ort  468.

Outjo,  Bezirk  471,  472,  473.

Outjo,  Ort  87,  118,  164,  187,  217,
249,  261,  284,  309,  342,  344,  374,
405,  449,  460,  462,  463,  465,  466,.
467.  471,  479,  504,  531,  563,  599,
629,  657,  682,  694.

Ovambo,  Volksstamm  89,  395,  396,
642,  643,  644,  645,  673,  679,  680,.
681.

Ovamboland  19,  51,  615,  616,  642,
644,  645,  679,  680,  681.

Ovtialkondua,  Ort  469.

Oviombo,  Ort  469.

Owakwangaris,  Volk  680,  681,  682.

Ozohama,  Ort  642.

Palafontein,  Wohnplatz  471.
Perzip,  Ort  468.

Pforte,  Wohnplatz  471.
Potmine,  Ort  467.

NRadfordbai,  Ort  464.

Ramansdrift,  Ort  118,  164,  187,
217,  249,  284,  309,  342,  374,  405,
49,  479  504,  531,  563,  599,  629,
657,  664,  694.

Rehoboth,  Bezirk  87,  178.

XXXV

Richthofen,  Ort  471.
Rietfontein,  Ort  461,  469,  470.
Rietkül,  Ort  468.

Rietmond,  Ort  468.
Robertsons,  Farm  470.
Rolfs,  Farm  463,  471.
Rössing,  Ort  471.

Safnek,  Ort  470.
Salem,  Station  68,  460,  467.

Sandhub,  Ort  470.

 

.

Rehoboth,  Ort  87,  110,  164,  178,

187,  217,  249,  284,  309,  342,  374,
405,  4c49,  460,  462,  470,  479,  504,

531,  563,  577,  599,  613,  629,  657,

682,  694.
Richmond,  Ort  21.

Schaffluß  179,  470.

Schuitdrift,  Ort  467.

Schürfpenz,  Ort  468.

Sechskameelbaum,  Ort  468,  613.

Seeis,  Ort  118,  164,  187,  217.  249,
284,  309,  342,  374,  405,  449,  462,.
469,  479,  504,  531,  563,  599,  614,
629,  657,  694.

Seßkameelbom,  Ort  468.

Shellagebirge  161.

Sinclair-Mine  68.

Slip,  Ort  470,  614.

Snyrivier,  Ort  467.

Sphinx,  Ort  467.

Spitzkoppies,  Station  69,  460.

Springbockoley,  Ort  469.

Stampriet,  Ort  468.

Streydfontein,  Ort  470.

Strijdfontein,  Ort  18,  21.

Südmole,  Hasfendamm  107.

Swakop,  Fluß  67,  68,  107.

Swakopmund,  Bezirk  465,  471,  472,
45.

Swakopmund,  Stadt,  23,  29,  32,
33,  34,  56,  58,  60,  68,  69,  77,  80,
82,  87,  97,  107,  108,  110,  118,
119,  120,  121,  126,  127,  142,  143,
144,  164,  165,  174,  176,  177,  178,
180,  187,  190,  191,  192,  193,  217,
219,  232,  239,  248,  249,  251,  258,

261,  284,  286,  287,  295,  309,  310,

311,  322,  342,  343,  344,  358,  374,.
377.  378,  379,  395,  404,  405,  406.
42,  423,  449,  450,  457,  460,  461.
462,  463.  464,  465,  466,  467  471.
49.  481,  504,  506,  507,  509,  519,

 

Tsumis,  Ort  470.
Tsuvandis,  Ort  471.
Tsuwandis,  Ort  464,  471.

Ubib,  Ort  467.
Uitdraai,  Ort  464,  467.

:  Uitkomst,  Ort  470.

Ukamas,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405.  449.
464,  467,  479,  504,  531,  563,  599,
629,  657,  694.

Ukuambi,  Volksstamm  643.

Ukuanjama,  Landschaft  644,  645,
679.

Ukuanjama,  Volksstamm  643,  645,

646,  679,  681.

Ukuib,  Ort  467.

Unverzagt,  Farm  364.

Urikos,  Ort  468.

Ururas,  Ort  471.

Urusis,  Ort  468.

Usakos,  Ort  467.

VBaalgras,  Ort  469.
Velschoendrager,  Volksstamm  22.

Waldau  (Kapenousséu)  Ort  422,  449,
462,  463,  469,  479,  504,  531,  599,
629,  657.  694.

Warmbad,  Bezirk  610

Warmbad,  Station  118,  164,  187,
217,  249,  284,  304,  309,  342,  374,
402,  405,  449  460,  461,  462,  463,.
467.  471,  479,  504,  531,  563,  599,.
629,  657,  673,  694.

Waterberg,  Ort  118,  164,  187,  217,
249,  284,  309,  342,  374,  405,  449,.
463,  464,  469.  479,  504,  531,  563,
599.  614,  615,  629,  657,  694.

Waterberge  615.

Weißes  Blinkfeuer,  Leuchtturm  108.

Welwitsch,  Wohnplatz  471.

527,  531,  533,  534,  535,  536,  563,
564,  583,  599,  600,  602,  629,  631.

636,  644,  657,  664,  673,  674,  682.
694,  696.
Swartmodder,  Ort  468.

Tourlousie,  Ort  468.
Tsatsagas,  Ort  469.
Tschitschib,  Ort  681.
Tsintsabio  681.
Tsorromas,  Ort  468.
Tsubgaos,  Ort  468.
Tsumeb,  Mine  88,  89,  674.

Wilhelmstal  (Kamembonde)  Ort  422.

Windhoek  siehe  Windhufk.

Windhuk,  Bezirk  178,  179,  462,  463,
465,  469.,  472,  473.

Windhuk  (Windhoek)  Ort  17,  20,  23,
48,  51,  56,  58,  60,  82,  83,  87,
108,  118,  126,  133,  136,  164,  177,
178.  179,  183,  187,  199,  217,  220,
231,  249,  261,  275,  284,  286,  287,
295,  309,  333.  336,  342,  344,  358,
368,  374,  385,  395,  405,  422,  423,.
49,  455,  460,  461,  462,  463.  464,
465,  466,  467.  469,  479,  504,  524,
526,  527,  531,  537,  563,  599,  613,
614,  629,  633,  657,  664,  670,  673,
682,  694.

Windhuk,  Klein-,  Ort  23,  177,  178,
281,  287,  462,  463,  464,  469,  588.
        <pb n="36" />
        Witbooi,  Volt  673.
Witfrouw,  Ort  467.  I
Witoley,  Ort  469.

Zarris,  Ort  468.

Zarris  a.  Pakriemrivier,  Ort  468.

Zesfontein,  Ort  und  Missionsstation
304,  471.

Zub-Garris,  Ort  468.

Zukunft,  Farm  463,  469.

Zwartmodder,  Ort  468.

Neu-Gninea.

AMdibur,  Ort  498.
Admiralitäts-Inseln  442,  499.
Adolfhafen  500.

Af,  Ort  498.

 

Agrigan,  Insel  496.
Aguignan,  Insel  182.
Aireka,  Ort  48.
Alamagan,  Insel  496.
Aly,  Insel  110,  183,  184.
Amun,  Ort  498.
Anachoreten-Inseln  499.
Anatahan,  Insel  496.
Angel,  Insel  110.
Arepapon,  Volk  184,  278.
Aringel,  Ort  498.
Aripaponleute  184.
Ataw,  Volksstamm  365.
Atelju,  Ort  498.
Atollen,  Inseln  240,  364.

Ballawat,  Ort  498.

Baluol,  Ort  498.

Benau,  Ort  498.

Benig,  Ort  498.

Berlinhafen  118,  141,  163,  187,
217,  248,  249,  284,  309,  342,
374,  404,  449,  479,  504,  531,

 

 

562,  5909,  629,  657,  694.
Betschiel,  Ort  498.  i
Bilibilli,  Insel  136.
Bilibillileute  136.

Binau,  Ort  498.

Birara,  Kap  336.
Bismarckarchipel  23,  96,  341,  395,
499,  557,  561,  647.  649,  675.

Bismarckgebirge  495.

Bitalu,  Insel  442.

Blanchebai  336.

Blankabucht  337.

Bogadjim,  Ort  23,  136,  500.

Bogia,  Ort  und  Missionsstation  zum
Heiligen  Geist  184,  277,  278,  500,
526.

Bongu,  Ort  500.

Bougainville,  Insel  23,  499.

 

XXXVI

Bugoll,  Ort  498.
Bunuknug,  Ort  498.
Busum  591.

Chamorro,  Volksstamm  209,  496,
497.

Dartja,  Ort  498.

Debotj,  Ort  498.

Deinzerhöhe,  Ort  500,  502,  648.
Derikan,  Ort  498.

Dilog,  Ort  498.

Dotschumur,  Ort  498.
Dotschungor,  Ort  498.

Dugor,  Ort  498.

Dulman,  Ort  498.

Dumtschui,  Ort  498.

Ebodj,  Ort  498.
Echiquiers,  Inseln  499.
Eiredj,  Ort  498.
Erimahafen  500.
Eten,  Insel  365.

Faitruk,  Distrikt  364,  365.

Faitrukleute  365.

Fal,  Ort  498.

Fanabutz,  Ort  498.

Feadinseln  499.

Fedor,  Ort  498.

Fefen,  Distrikt  365

Fesilim,  Volksstamm  365.

Feys,  Insel  49.

Filipino,  Volksstamm  497.

Finisterregebirge  495.

Finschhafen  163,  187,  217,  249,
284,  309,  342,  374,  404,  449,
479,  500,  502,  504,  531,  562,
599.  629,  657,  664,  694.

Friedrich-Wilhelmshafen  29,  58,
77,  97,  118,  141,  163,  184,  187,
217,  249,  284,  309,  342,  374,
404,  409,  417,  449,  479,
500,  504,  509,  531,  562,
609,  629,  657,  663,  664,

599.
694.

Gall,  Ort  498.
Ganoon,  Ort  498.
Garapan,  Ort  496.
Garegai,  Ort  498.
Gatschalau,  Ort  498.
Gazelle,  Halbinsel  199,
674.
Gillefith,  Ort  498.
Gitan,  Ort  498.
Gorror,  Ort  498.
Gotscholl,  Ort  498.
Gragät,  Ort  500.
Guam,  Insel  154,  180,
240,  446.
Gurung,  Ort  498.

263,  337

181,  209,

Herbertshöhe,  Ort  28,  29,.  58,  77,

 

491,

 

97,  100,  118,  141,  163,  187,  199,
203,  217,  220,  249,  251,  256,
263,  284,  301,  309,  336,  341,
374,  385,  405,  409,  416,  449,
457,  479,  487,  491,  504,  506,  500,
517,  531,  543,  562,  564,  599,
609,  629,  657,  663,  664,  675,
684,  694.

Hermitsinseln  499.

Hiltrup,  Missionsstation  336.

Hogolu,  Insel  364.

Imo,  Volksstamm  365.
Inanifot,  Volksstamm  365.
Inuf,  Ort  498.

Ipigis,  Volksstamm  365.
Inpis,  Insel  364.

Jabim,  Ort  502.
Jalapuk,  Ort  48.
Jap  siehe  Yap.

Iin,  Ort  498.
Jokoj,  Landschaft  48.
Jomba,  Ort  500.

Kadai,  Ort  498.

Kaiser  Wilhrlmsland  23,  51,  96.
183,  337,  395,  500,  525,  648.

Kanaken,  Volksstamm  278.

Kanif,  Ort  498.

Kapilawie,  Ort  48.

Karawia,  Missionsstation  337.

Karolinen,  Ost=  48,  169,  180,  195,
240,  263,  276,  349,  364,  365,
381,  397,  485,  495,  577,  683,
684.

Karolinen,  West=  49,  121,  133,
359,  381,  396,  409,  418,  419,  485,.
486,  496,  497,  501,  524,  543,
577,  684.

Karolinen-Inseln  29,  48.  58,  78,
79,  97,  98,  119,  120,  142,  143,
164,  165,  184,  187,  188,  217,
218,  230,  249,  250,  284,  285.
309,  310,  342,  343,  374,  375,
381,  395,  396,  405,  446,  449,
450,  480,  485,  486,  499,  505,
531,  532,  557,  561,  563,  564.
573,  575,  576,  577,  598,  599,
630,  658,  683,  695.

Karolinen-Insulaner
496.

Keng,  Ort  498.

Kepar,  Ort  48.

Kieta,  Station  23.

Kiti,  Landschaft  48,  180.

Konstantinhafen  500.

Kozakoleute  184.

Kusaie,  Insel  29,  79,  153,  276,  495,
659,  683,  684.

48,  209,.
        <pb n="37" />
        Läot  (Noyalist)  Insel  364.
Lai,  Ort  498.

Lamar,  Ort  498.
Lamutrik,  Ort  496,  497.
Langarhafen  48.
Langemackbucht  664.
Lebinau,  Ort  498.
Leming,  Ort  278.
Leng,  Ort  498.

Losop,  Insel  276.
Luetsch,  Ort  498.
Lugailaß,  Berg  209.
Lugal,  Volksstamm  365.
Lukunor,  Insel  276.
Lul--Oref,  Ort  498.

Ma,  Ort  498.

Mabu,  Ort  498.

Magaf,  Ort  498.
Magatschagil,  Ort  498.
Maki,  Ort  498.

Malai,  Ort  498.

Malon,  Ort  498.
Malowai,  Ort  498.
Manibenau,  Ort  498.
Manipwe,  Volksstamm  365.

 

Marianen-Inseln  30,  58,  78,  79,

97,  98,  119,  120,  129,  142,
145,  153,  164,  165,  169,
188,  195,  209,  218,  225,
239,  240,  249,  250,  263,
309,  310,  342,  343,  375,
405,  409,  418,  441,  446,
450,  480,  485,  486,  496,
505,  532,  563,  564,  573,
576,  577,  598,  599,  629,
658,  683,  684,  695.

Masala,  Volksstamm  365.

Matafa,  Station  687.

Matalai,  Ort  498.

Matebu,  Ort  498.

St.  Matthias,  Insel  675.

Matty-Insel  499.

Matupi,  Insel  28,  108,
163,  187,  217,  249,
337,  342,  374,  404,  449,
504,  506,  531,  562,  599,
657,  663,  664,  687,  694.

Mei,  Ort  498.

Meitik,  Ort  48.

Merur,  Ort  498.

Matalamin,  Landschaft  180,  209.

Metschau,  Ort  498.

Metschol,  Ort  498.

Mogmok,  Ort  48.

Mogomok,  Ort  496.

Mokil,  Insel  209.

Monumba,  Ort  184.

Monumbo,  Ort  und  Missionsstation
51,  246,  278,  500,  525,  526.

143,
180,
230,
285,
395,
449,
499,
575,
630,

118,
284,

629,

141,
309,
479,

 

XXXVII

Mortlock-Inseln  499.
Mot,  Vollsstamm  365.
Münster,  Ort  336.
Mujub,  Ort  498.
Mulro,  Ort  4988.

Nana,  Gebirge  48.

Nanepil,  Fluß  48.

Nanepil,  Ortschaft  48.

Natik,  Insel  276.

Nefaw,  Volksstamn,  365.

Nell,  Ort  498.

Nemar,  Ort  498.
Neu-Hannover,  Ort  499.
Neu-Lauenburg,  Ort  499.
Neu-Mecklenburg,  Ort  263,  499.
Neu-Pommern,  Ort  199,  336,  499.
Ngeri,  Ort  498.

Ngoff,  Ort  498.

Ngolok,  Ort  498.

Nif,  Ort  498.

Nissan,  Ort  499.

Nukuoro,  Insel  276.
Numunung,  Ort  498.
Numuthul,  Ort  498.

Nusa,  Regierungsstation  263.

Okau,  Ort  498.
Oleai,  Insel  497.
Olog,  Ort  498.
Olol,  Insel  276.
Onean,  Ortschaft  48,  498.
Oned,  Ourt  498.
Onoth,  Ort  498.
Orila,  Orl  498.
Oroluk,  Insel  364.
Ostinseln  497.
Otscholap,  Ort  498.

Pagan,  Insel  496.

Palau,  Ort  498.

Palau-Inseln  78,  97,
164,  187,  217,  230,
309,  342,  374,  405,
419,  446,  449,  480,
496,  497,  499,  505,
73,  575,  576,  577,
658,  683,  684,  695.

Paparatawa,  Regierungsstation  263,
674.

Papua,  Volk  110,  136,  525.

Pata,  Insel  365.

Peterhafen  500.

Piöelap,  Insel  276.

Pis,  Insel  364.

Pok,  Ort  48.

Pola,  Ort  502.

Polodt,  Insel  276.

Polvot  49.

119,
249,
409.
485,.
531,
599,

142,
284,
418,
486,
563

630,

Ponapé,  Insel  29,  48,  49,  58,  78,
79,  97,  100,  104,  119,  129,  142,
153,  164,  169,  180,  184,  187,
209,  217,  240,  276,  284,  309,

342,  364,  365,  366,  374,  405,

409,  417,  449,  474,  480,  495,

505,  509,  510,  531,  563,  577,

578,  599,  630,  658,  659,  675,

683,  684,  695.

Ponapéleute  180.

 

Poreka,  Volksstamm  365.
Potsdamhafen  500,  664.
Pwoipwoi,  Ort  48.

Nabaul,  Ort  108.

Räk,  Volksstamm  365.

Rang,  Ort  498.

Red  River,  Fluß  199.

Regina  Angelorum,
station  184.

Ri,  Ort  498.

Riffi,  Insel  365.

Riken,  Ort  498.

Ronkiti,  Ort  48,  209

Rota,  Insel  180,  240,  496.

Royalist  (Läot),  Insel  364.

Ruk,  Insel,  29,  79,  240,  659,  683,
684.

Rumu,  Ort  498.

Saipan,  Insel  28,  29,  30,  58,  78,
79,  97,  119,  129,  142,  164,  188,
193,  195,  209,  218,  225,  230,
240,  249,  263,  285,  309,  342,
375,  387,  404,  449,  480,  496,
505,  509,  510,  532,  563,  577,
599,  629,  658,  659,  683,  684,
695.

Sakes,  Dorf  591.

Salamana,  Ort  500.

Salomons-Insel  96,  160.

Sanzat,  Volksstamm  365.

Sarigan,  Insel  496.

Sattelberg,  Ort  500,  502,  591.

Satuwal-Oleai,  Ort  496.

Sawefas,  Volksstamm  365.

Sawfa,  Volksstamm  365.

Missions=Savpwfer,

  Volksstamm  365.

Sebeth,  Ort  498.

Seleo,  Insel  110,  500,  664.
"%  Sepero,  Volksstamm  365.
Siar,  Insel  23,  500.

 

SEimbang,  Ort  und  Missionsstation

500,  502.
Simpfonhafen  675.
Sobu,  Volksstamm  365.
Sobunepi,  Volksstamm  365.

Soporerod,  Volksstamm  365.

Sor,  Volksstamm  365.
        <pb n="38" />
        Stephansort,  Ort  29,  58,  77,  97,
118,  141,  163,  187,  217,  249,
284,  309,  342,  374,  404,  449,
479,  500,  504,  531,  562,  599,
629,  657,  664,  694.

St.  Anton,  Missionsstation  183,  184.

St.  Joseph.  Missionsstation  183.

Täáb,  Ort  498.

Tabelang,  Ort  498.

Tabinefi,  Ort  498.

Tadji,  Ort  500.

Tafagif,  Ort  498.

Tafenith,  Ort  498.

Tagagen,  Ort  498.

Talangith,  Ort  498.

Tami,  Ort  und  Missionsstation  500.

Tanapag,  Ort  496.

Tasman-Inseln  499.

Tauwai,  Ort  498.

Tenefar,  Ort  498.

Thol,  Ort  498.

Tinian  (Marianen),  Insel  145,
153,  169,  180,  181,  182,  496,  683.

Tioll,  Ort  498.

Tolvas,  Distrikt  365.

Tol,  Insel  364,  365.

Torio,  Fluß  199.

Toriu,  Ort  337.

Toru,  Ort  498.

Tötia,  Volksstamm  365.

Truk,  Insel  48,  49,  276,  349,  364,
365,  366,  495.

Trukleute  365.

Tumleo,  Insel  110,  111,  136,  183,
184,  245,  246,  278,  500,  525.

Tumuitol  (Ulipot),  Berge  365.

Ualigar,  Volksstamm  365.

Udot,  Distrikt  365.

Ueloy,  Ort  498.

Uenfra,  Ort  498.

Ufra,  Ort  498.

Ulipot  (Tumuitol),  Berge  365.
Ulu,  Ort  498.

Uluti,  Ort  48.

Uman,  Distrikt  365.

XXAVIII

Uman,  Insel  365.
Umin,  Ort  498.

Valice,  Ort  500.

Vuna  Pope,  Missionsstation  304,

336,  337.

Wira,  Volksstamm  365.
Wita,  Volksstamm  365.
Wola,  Distrikt  365

Wola,  Ort  365.

Woleai,  Insel  49.

Womoro,  Missionsstation  502.

Wone,  Ort  209.

Worwor,  Ort  498.
Babim,  Ort  500.

Dap,  Insel  29,  48,  49,  58,  78,  79.

 

 

97,  119,  121,  133,  142,  164,  184,
187,  214,  217,  284,  309,  342,
359,  374,  405,  409,  418,  449,
480,  485,  486,  496,  497,  498,
501,  505,  509,  510,  524,  531,
543,  550,  563,  573,  575,  576,
577,  599,  630,  658,  659,  675,
683,  684,  695.

Zepa,  Berg  278.
Zepa,  Volksstamm  278.

Marschall-Juselu.

Ailinglablab,  Handelsstation  275.

Arno,  Handelsstation  275.

Sbon,  Station  275.

Jaluit,  Ort  28,  29,  30,  58,  78,  79,
98,  119,  142,  163,  164,  188,  218,
249,  275,  285,  302,  304,  307,
342,  374,  405,  449,  480,  505,
509,  532,  563,  599,  618,  630,
658,  659,  684,  695.

Killi,  Pflanzung  275.

Likieb,  Insel  618.

Likieb,  Pflanzung  275.

Majeru,  Handelsstation  275.

Maloelab,  Handelsstation  275.

Mejit,  Handelsstation  275.

 

 

Mille,  Handelsstation  275.
Namerik,  Handelsstation  275.
Nauru,  Insel  71,  241,  275,  618,  659.
Uielang,  Pflanzung  275.

Samoa.

Amaile,  Ort  369.

Apia,  Ort  30,  59,  78.  98,  108,  119,
121,  128,  134,  142,  164,  170,
171,  188,  200,  201,  209,  218,
241,  243,  246,  249,  263,  285,
294,  309,  322,  342,  369,  375,
399,  405,  443,  480,  505,  509,
518,  532,  563,  600,  630,  658,
695.

Bealatele,  Ort  369.

Falealupo,  Ortschaft  322.

Lealatele,  Ort  246.

Olonono,  Plantage  209.

Safata,  Distrikt  108.

Saifötu,  Ort  49.

Savaii,  Insel  49,  246,  263,
322,  616,  617.

Savai,  Plantage  209.

Tonga-Inseln  302.

Upolu,  Insel  108,  369,  442,
617.

Vaisigano,  Distrikt  322.

616,

Kiantschon.

Kiautschou  29,  30,  58,  78,  97,  98,
119,  120,  142,  143,  163,  164,
165,  187,  188,  217,  218,  249,
250,  284,  285,  309,  310,  342,
343,  374,  375,  395,  405,  446,
449,  450,  480,  505,  531,  532,
562,  564,  598,  599,  630,  658,
695.

Tsingtau  29,  58,  78,  97,
142,  164,  187,  217,  249,
309,  342,  374,  405,  449,
505,  531,  562,  599,  630.
695.

119,
284.
480.—
658,
        <pb n="39" />
        Namen-Verzeichnis.

Abanda  II.,  Soldat  202.

Abandnekuti,  Oberhäuptling  522.

Abel,  Oberleutnant  385,  635,  676,
677.

Abels  gen.  Blauertz,
unteroffizier  387.

Abraham,  Zahlmeisteraspirant  147.

Abraham,  H.  462.

Abu  206,  237,  272,  274,  275.

Achmed  Ali,  Schausch  64.

Sanitäts-Adae,

  Assessor  65.

Adessaiya,  Leo  399.

 

Adler,  Agent  376.

Adler  u.  Kirst  462.

Aguiar  Brothers  81,  440.

Agun,  R.,  Händler  496.

Ahlbory,  Dr.  Oberarzt  65.

Ahr,  Unteroffizier  578.

Ahrens  &amp;amp;  Co.,  Firma  311,  406,  460.

Ahrens,  Kausfmann  311.

Ajaron,  Joseph  441.

Ajé,  Oberhäuptling  522.

van  Aken,  P.  70.

Albinus,  Oberleutnant  577.

Albrecht,  Prinz  Königliche  Hoheit  358.

Albrecht,  Gefreiter  491.

Albrecht,  Unteroffizier  359,  578.

Alfaro,  L.,  Händler  496.

Allgeyer,  Bischof  22,  444.

d'Almeida,  Bernardo  441.

d'  Almeida  Brothers  440,  441.  666.

Aloysia,  Schwester  212.

Altmann,  Bezirksamtssekretär  233,
518.

Altscher,  Unteroffizier  677.

Ambronn,  Professor  45.

v.  Ammon,  Berghauptmann  209.  T

Ammon,  Zahlmeister  10,  36.

Amsinck,  Kaufmann  144.

Amsinck,  Arnold  Heinrich  406.

Amuggu,  Headmann  613.

Andres,  Lehrer  456,  676.

Angelbeck,  G.  A.  M.  462.

Angermann,  Reiter  491.

Ankiewicz,  Maschinenschlosser  84,  203.

Anson,  Lord  153,  180.

 

Anthony,  Eechrist  136,  245.
Antonio,  F.,  Händler  496.

Appel,  Materialienverwalter  295,  676.

Arendt,  Geometer  543.
Armitage,  Kapitän  624.
Arndt,  582.

v.  Arnim,  Sixt,  Leutnant  316,  395.

Ateba,  Gefreiter  202.
Atkinson,  E.  E.  461.

B.
Bacari,  Herrscher  107.
Bachmann,  Missionar  647.
Backe,  A.  462.
Backhaus,  Segelmacher  173.
Badke,  Feldwebel  174.
Baedeker,  G.  D.  656.
Bähr,  Büchsenmacher  36,  85.

Bärsch,  Bauführer  473.

Bahrs,  W.  462.

Bail,  Dr.  M.  462.

Baillière,  J.  B.  404.

Balke,  Reiter  491.

Balthasar,  A.,  P.,  Missionar  443.

Bang,  Richard  283.

Barche,  Bezirksamtssekretär  610.

Baron,  Zollamtsassistent  295.

Baron  233.

Barrere,  H.  283.

Barsch,  Katasterhilfsarbeiter  578.

Bartels,  Unteroffizier  234,  519.

Barth,  106,  107,  131,  149.

Barthelemy,  P.  182,  318.

Bast,  Feldwebel  173,  387.

Bastubbe,  Stationsassistent  543.

Bastubbe,  Torpedobootsmannsmaat
419.

Battel,  Gefreiler  610.

Baturi,  Bagohäuptling  545.

v.  Baudissin,  O.,  Graf  461.
Bauer,  Bezirksamtssekretär  36,  358.
Bauer,  Zahlmeister  385,  457.
Bauer,  Stationsassistent  84.
Bauer,  Unteroffizier  295,  391,  543.
Bauer,  Josef,  Schlosser  542.
Bauer  u.  Kretschmann  462.
Baumann,  Feldwebel  11.

Baumgart,

 

 

Baumgart,  Regierungstierarzt  677.

Stationsassistent  234,
359.

Baumstark,  Oberleutnant  103,  182.

Bause,  Gebr.  462.

Bauszus,  Oberleutnant  635.

Bayha,  komiss.  Bureauassiste  nt  295

Beck,  Bruder  136.

Becker,  Kriegsgerichtsrat  209.

Becker,  M.  Dr.  562.

Becker,  Sanitätssergeant  36.

Becker,  Schlosser  147.

Becker,  C.  462.

Becker,  H.  462.

Becker,  Inspektor  639.

Beckmann,  Sergeant  129.

Beermann,  Landmesser  317,  519.

Behmer,  Gouvernementssekretär  578.

Behr,  Sanitätssergeant  264,  519.

Beirer,  Leuchtturmwärter  65.

Beiß,  Ferd.,  Kommerzienrat  537.

Bell,  Rudolf  359.

Bellert,  Maschinistenassistent  146.

v.  Bene,  Häuptling  391.

v.  Bennigsen,  Gouverneur  a.  D.
69,  460.

Béranger,  Ch.  283.

Berg,  Kaiserlicher  Vizegouverneur  48,
180,  209,  364,  474,  577.

Berg,  Dr.  Stabsarzt  103,  147.

Berg,  Kapitän  203.

Bergs,  Lokomotivführer  233.

Bergemann,  Maurer  65.

Berger,  Alfred  462.

Berger-Levrault  &amp;amp;  Cie.  373.

Bergmann,  Missionar  23.

Bergmann,  Maurer  490.

Beri,  Bujoghäuptling  361,  545.

v.  Beringe,  Hauptmann  103,  234,
264,  295,  296,  317.

Berri,  Häuptling  11.

Berke,  Assistenzarzt  84,  86,  202,  636.

Bernard,  F.,  Capitaine  283.

Berndt,  Kapitän  63.

Berndt  177.

Bomer,  Oberverwaltungsgerichtsrat

669,  670,  671,  672.
        <pb n="40" />
        Bernsmann,  Missionar  183.
Berstl,  Büchsenmacher  11.  s
Verwa,Häuptcin912,206,207,l

236,  237,  238,  260,  272,  273,  544.
Betoga,  Soldat  202.
Beutenmüller,  Pfarrer  212,  399.
Beyer,  Polizeimeister  203.
Biernatzky,  Volizeiinspektor  36.
v.  Billerbeck,  Leutnant  578.
Bimba,  Häuptling  546,  517.  I
Binding,  Bezirksamtsschreiber  173,

358
Birdwood,  Georg,  Indienforscher  529.
Birkholz,  Unteroffizier  578.
Blackwood,  Lord  650.

Blank,  Bezirksamtssekretär  173.
Blank,  Paul,  Lehrer  36,  264,  456.
Blauk,  Stationsassistent  129.
Blaschke,  Streckenaufseher  317,  542.
Bleicken,  Missionar  333.
Bleidorn,  Maurer  264.
Bleutgen,  Zollassistent  36.
Blümchen,  Dr.,  Oberarzt  87,  146.
Blümchen,  Dr.,  Stabsarzt  677.

v.  Blume,  General  d.  Inf.  530.
Blunck,  Kommerzienrat  209.
Blysza,  Feldwebel  295.
Boballa,  Häuptling  147,  244.
Boche,  Bruder  91.

Bock  v.  Wulfingen,  Leutnant  64,  84.  6
A.  v.  Bockelmann,  Oberlehrer  308.
Boeck,  Dr.  27.  .
Boedeker  u.  Meyer,  Firma  166,  6

440.

Boeder,  Gustav,  Bezirksamtmann  418.  l
Bögershausen,  Pastor  337,  687.
Boehler,  Lehrer  84,  677.
Böhm,  Missionar  110.
l
i

 

 

Böhme,  Büchsenmacher  610.

Boesebeck,  Zahlmeisteraspirant  65.

Bötefür,  Zollamtsassistent  129,  359.

Bötiger,  Bankdirektor  69,  460.

Boima,  Sergeant  202.

Bongard,  kommiss.  Bureauvorstand
294,  358,  578.

Booth,  John  Siedler  639.

Borbe,  Steuermann  457.

Borchers,  Werkstättenvorsteher  65,
233.

Borelli,  Unternehmer  282.

Borgfeld,  Maschinenbauer  359.

Bork,  Unteroffizier  519.

Born,  Dr.,  Regierungsarzt  133,  486,
524,  550.

Bornitz,  Landmesserkandidat  65.

Bornschein,  Vizefeldwebel  36.

Borraß,  Unteroffizier  36.

Bosse,  H.  462.

 

Bröckling,  Wilhelm  662.

Brucker,  Büchsenmacher  173.
Bruder,  Torpedobootsmannsmaat

Brückner,

XL

Botha,  Pastor  20.

Bott,  Unteroffizier  36.

Boysen,  C.  693.

Boysen,  D.  462.

Brand,  Zahlmeisteraspirant  203,  519.

v.  Brandenstein,  Oberst  a.  D.  461.

v.  Brandt,  M.  Exz.  341,  460,  461.

Brandt,  Lehrer  456,  676..  1T

Brandt,  A.  Henrich,  Kaufmann  601.

Brandt,  I.  462.

Brandt  u.  Mähler  462.

Brauer,  Bruder  21,  89.

Brauer,  Gouvernementstierarzt  677.

Braun,  Maschinist  457.

Breda  de  Hahn,  Dr.  Leiter  des
Fremdenlaboratoriums  554.

Bredow,  Unteroffizier  610.

Brehm,  Unteroffizier  519.

Breitag,  Feldwebel  295.

Breitenstein,  Dr.  57.

Bresgott,  Geometer  146.  I

Bresgott,  Vermessungsgehilfe  317.

Briesemeister,  Sanitätssergeant
493,  494.

Briesemeister,  Th.  462.

Brinkmann,  Schiffszimmermann
359,  610.

Brock,  Prokurist  144,  193.

Brock,  Maximilian  406,  460.

v.  Brockdorff  u.  Schuster  462.

Brockhaus,  F.  A.  96,  282,  283,  656.

Brockmann,  Missionar  618.

Brodmann,  W.  462.

 

Brose,  M.  96.
Brown,  Förster  649.

Broyer,  Bischof  23.  I
Bruce,  D.,  Leutnant-Colonel  654.

490.
Brückner,
Brückner,

676.

Gerichtsassessor  490,  676.
Oberfahnenschmied  264,

Polizeimeister  65,  521,
580.

Brückner,  Dr.,  Stabsarzt  387,  490.

Brückner,  Lampe  &amp;amp;  Co.  Firma  95.

Brüggemann,  A.,  Händler  496.

Brüßhaver,  R.  462.

Brünicke,  Pflanzer  108.

Brünn,  Dr.,  Königlich  bayerischer
Assistenzarzt  128,  145.

Brütsch,  Stationsassistent  491.

Bruinsma,  Hauptinspekteur  555,  556.

de  Brum,  Joachim  Bootbauer  275.

Brunow,  Unteroffizier  578.

v.  Brunn,  Generalmajor  z.  D.  248.

Brunzel  und  Schulz  462.  I

 

Bua,  Häuptling  361.

Buari,  Feldwebel  236,  582.

Buchholz,  Obersanitätsmaat  490.

Buchner,  Missionsdirektor  257.

Buchwald,  Gefreiter  677.

Buck,  H.  462.

von  Bülow,  Graf,  Reichskanzler  3,
7,  126,  226,  230,  313,  381,  382,
384,  486,  510,  574,  606.

v.  Bülow,  Oberleutnant  146,  317,
319,  394,  543

v.  Bülow,  H.  562.

v.  Bülow-Kamin  594.

Büsgen,  Dr.  Professor  554.

Bugge  69.

Bugge,  F.  460,  461.

Bugge,  Ferdinand,  Rittmeister  a.  D.
602.

Bulahan  da,  Häuptling  318.

Bulcke,  Aug.,  Vairon  &amp;amp;  Co.,  Agent
376.

Bumiller,  Dr.  63.

Bunge,  Unteroffizier  419,  636.

Bunk,  Missionar  398.

Burckhardt,  Generalsekretär  683.

Burghardt,  Kammergerichtsrat  233.

Burmeister,  H.  W.,  Firma  144,  462.

Burns,  Philp  4&amp;amp;  Co.,  Firma  341.

v.  dem  Buche,  Leutnant  673.

Busemann,  M.  530.

Busse,  Dr.,  Oberbergrat  460.

Busse,  Dr.,  Walter,  Privatdozent  556,
625.

Busse,  Unteroffizier  677.

Buthut,  Leutnant  147,  173,  386.

Bwana  malole  617.

C.
Camplair,  Zimmermann  36.
Canston,  G.,  Vorsitzender  461.
v.  Carnap,  Oberleutnant  391.
v.  Carnap-Quernheimb,
leutnant  a.  D.  233.
Carr,  William,  Agent  376.
Casal,  Bildhauer  646.
Castellani,  Dr.  654,  690,  691.
Catat  283.
Cawston,  G.,  Vorsitzender  461.
Chalikiopoulos,  Leonidas,  Dr.phil.
282.
Challamel,  A.  283.
Charly,  Unteroffizier  202.
Chrapkorski,  Marine-Oberingenieur
636,  670.
Christensen,  Ernst,  Kaufmann  287,
507.
Christian  618.
Chun,  Dr.  Professor  27.

Ober-
        <pb n="41" />
        Clasen,  Fried.  Wilh.  Chr.,  Kaufmann
538.

Classe  318.

Clausen,  Kaufmann  219,  665.

v.  Clavé,  Gestütsdirektor  613.

Clemm,  Karl,  Max,  Oberleutnant
537.

Clerk,  Missionar  686.

Cleve,  P.  49.

Conde  de  Vizella  528.

Conradi,  Zimmermann  36,  129.

Conrads,  P.  182.

Cordes,  Unteroffizier  147.

Corpul,  G.  M.  208.

D.
Däuble,  Bote  526.
Dahl,  Bruder  686.
Dahlgrün,  Bureauassistent  264.
Dambroweki,  Unteroffizier  174.
Daniels,  Cooke,  W.,  Major  403.
Danneil,  Dr.  Regierungsarzt  359.
Dannert,  Vermessungsgehilfe  65,  233.
Dannert,  Missionar  183,  368.
Dashi,  Häuptling  12,  206,  546.
Daubenspeck,  Feldwebel  233,  519.
Davis,  E.  461.
Decharme,  Pierre,  Dr.  141,  341.
Deckert,  Dr.  118.
Dedig,  Kaufmann  311.
Dehn,  Paul  566.
Deininger,  Georg,  Kaufmann  601.
Deistel,  Gouvernementsgärtner  42.
Delbrück,  Bankier  69.
Delele,  Kakahäuptling  361.
Demmer,  A.  462.
Dempwolff,  Dr.,  Stabsarzt  108.
Denecke,  R.  462.
Denker,  H.,  u.  Co.  462.
Denker  u.  Schubert  462.
Dennhardt,  Unteroffizier  203,  317,
491.
Deppe,  Adolf,  Agent  376.
Dettmann,  Max,  Stationsassistent
419,  491.
Devers,  P.,  Pflanzer  402,  579.
Dewald,  Zahlmeisteraspirant  104.
Dia,  Häuptling  237.
Dick,  Benjamin,  Kaufmann  537.
Dicks,  P.  647.
Diebler,  F.  462.
Diehl,  Bezirksrichter  104,  147,  174,
207,  542.
Diehl,  Bruder  336,  368,  552.
Diehl  I.,  Missionar  183.
Diekmann,  A.  462.
Dierer,  Sekretär  84.
Dierkes,  Streckenaufseher  419.
Diesing,  Dr.  Stabsarzt  146,  174.

 

 

 

 

—  XII
Diesterweg,  M.  186.
Dieter  178.
Dieterich  373.

Dietz,  Hermann  462.
Dietze,  Oberarzt  146.
Dinter,  E.  462.
Dittrich  462.

Djutti,  Häuptling  392.
Dohndorf,  Unteroffizier  677.

 

Dölling,  Nichard,  Bergmann  264.
v.  Döring,  Hauptmann,  Kaiserlicher
Bezirksleiter  129,  549.
Döring,  Oberleutnant  636.

Doherr,  Kapitän  571.

Dollinger,  Polizeimeister  11.

Dombois  313.

Domingo  441.

Dominik,  Oberleutnant  105,  130,
148,  203,  237,  260,  391,  523,  543,
676.

Dote  Tom  441.

Douliot  283.

Doumergue,  Kolonialminister  689.

Dove,  Dr.,  Professor  96,  140,  340,
656.

Drawert,  Werkmeister  36,  264.

Drees,  Baumeister  490.

Drewes,  Dr.,  Stabsarzt  358,  577.

Drews,  Unteroffizier  234,  457.

v.  Drygalski  448.

Drziska,  Schlosser  203.

Dualla,  Häuptling  393.

Dürseweih,  Emil  462.

Duft,  Bergrat  und  Bezirkshauptmann
  35,  358.

E.
Eberhardt,  Bautechniker  183,  295,
49V0.
Ebermeier,
173,  490.
Ebert,  Zollamtsassistent  2.  Klasse  233,
677.
Ebert,  Grenzausseher  543.
Ebert,  Zimmermann  295.
v.  Eckenbrecker,  Th.  462.
Eckert,  Forstassessor  387,  542.
Eckert,  Sanitätssergeant  146.
Efesua,  Häuptling  86.
Eggers,  Johann  462.
Ehlert,  Wegebauleiter  295,  676.
Ehni,  Lehrer  234.
Ehrhardt,  K.  656.
Ehrhardt,  Maschinist  490.  D!
Ehrhardt,  Unteroffizier  234,  676.
Eichelmann,  Feldwebel  84.
Eichenhofer,  Büchsenmacher  173,
491.  «
Eigen,  Pflanzungsleiter  639.

Karl,  Landrichter  84,

 

Einfeldt,  Bootszimmermann  233.
Elder,  Dempster  &amp;amp;  Co.,  Gesellschaft
  95.

Elger,  Missionar  183,  368.

Elias  618.

Ellis,  Mr.  620.

Elze,  Sergeant  519.

Engeland,  Dr.,  Oberarzt  173,  202,
234,  265,  266,  297,  298,  318,  419.

Engelhardt,  Hauptmann  105,  272,
317,  361,  389,  419,  672.

Engels,  A.  656.

Engler,  Dr.,  Professor,  Geh.  Reg.
Rat  529.

Ennaio,  Häuptling  458.

Ennokarasi,  Häuptling  458.

Entz,  Konsul  209.

Enzensperger,  Dr.  448.

Epding,  Unteroffizier  359,  578.

Epune,  Karl  110.

Erbe,  Bezirksamtssekretär  36,  491.

Erdland,  P.  71,  618.

Erdwegs,  P.  136.

Erhard,  Otto,  Kaufmann  461,  507.

Erhard  und  Schultz,  Firma  311,
462.

Eriman  Diba,  Sultan  362.

Ernst,  Missionar  245,  399,  501,  551,
617.

v.  Eschstruth,  Dr.,  Oberförster  129,
203,  491,  543,  591,  619,  649.

Essam,  Soldat  202.

Esser,  Dr.  13.

Esser,  Pastor  337.

v.  Estorff,  Major  8,  20,  129,  385.

Esutuk,  110.

Ettling,  Karl,  Pflanzer  108,  478.

Eulert,  Kaufmann  384.

Eustachius,  Bruder  246,  590.

Evangelista,  Schwester  111.

Ewerbeck,  Karl,  Bezirksamtmann  490.

Exner,  Dr.,  Stabsarzt  636.

Eyth,  Max  629.

Faber,  Jakob  462.

Faimau  v.  Tomil  133.

Fanafall,  Polizeisoldat  550.

Faust,  Sergeant  65.

Fehler,  Assessor  636.

Feierlein,  komm.  Zollamtsassistent
203.

Feimer,  Föorster  650.

Feldmann,  Dr.,  Oberarzt  456,  577.

Fenske,  K.  462.

Ferdinand,  Bruder  278.

Fesenfeldt,  Kapitän  77.

Feuersenger,  Sergeant  104,  294.

Feyerabend,  Sanitätsunteroffizier
578.
        <pb n="42" />
        Fiché,  Zollamtsassistent  676.

Fickert,  Bruder  70.

Fiedler,  Plantagenbesitzer  108.

v.  Fiedler,  Hauptmann  64,  295,  385,
419,  635.

Fiedler,  Frau  Kommerzienrat  209.

Fiedler  u.  von  der  Heide,  Firma
209.

Filchner,  Leutnant  163.

Filling,  P.,  211.

Fioké,  Zollassistent  234.

Fischer,  Bausekretär  610.

Fischer,  Dr.,  Wirkl.  Geh.  Rat,  Exz.
461.

Fischer,  Kaufmann  610.

Fischer,  Major  63,  202,  456.

Fischer,  Oberleutnant  577.

Fischer,  Regierungsbaumeister  129,
295.

Fischer,  Sanitätssergeant  173,  387.

Fischer,  Torpedobootsmannsmaat
295,  490.

Fischer,  Gustav,  540,  562,  598,  601.

v.  Fischer-Treuenfeld  404.

Fitger,  E.  141.

Fittig,  Sergeant  264,  519.

Fitzner,  Dr.  340.

Fleck,  Oberst  a.  D.  35.

Fleck,  Pastor  685.

Fleischmann,  Feldwebel  387.

Flierl,  Missionar  502,  591.

Florinus,  Bruder  134.

Fobe,  Unteroffizier  234.

Foboschi,  Häuptling  300.

Fodje,  Häuptling'  299.

Förster,  Dr.,  Emil  460.

Förster,  Oberleutnant  105,  612,  672.

Fokamesung,  Häuptling  393.

Fokken,  Missionar  333.

Fomeki  493,  494.

Fomenzjes,  Unterhäuptling  494.

Fominian,  Häuptling  494.

Fonck,  Oberleutnant  11,  21,  202.

Fonfe,  Häuptling  393.

Fongua,  Berater  300.

Fonji,  Häuptling  85.

Fontem,  Häuptling  391,  392,  672.

Fo  Nyonga,  Konig  der  Bali  501,
551,  552,  618.

Forcht,  Unteroffizier  129.

Foreke-Tscha-Tscha,  Häuptling  391,
392.

Fotabong  I.,  Häuptling  392.

Fourneau  148.

Frach,  Bautechniker  36,  419.

Frahm,  Unteroffizier  519.

Frank,  Oberleutnant  103,  234,  456,
490.

 

 

Gabani,  Heuptling  85.

 

XLII

Franke,  O.  Dr.  373.

Franke,  Oberleutnant  385.

Franz,  Sergeant  457.

Franziska,  Oberin  304.

Franziskus,  Pater  590.

Freitag,  Regierungs-Zivilsupernumerar
  456,  636.

Frericks,  kommiss.  Gouvernementssekreldr
  358.

v.  Freytag-Loringhoven,  Frhr.,
Mojor  im  Großen  Generalstabe  530.

Fridolin,  Schreiber  109.

Friederich,  Schreiber  358.

Friedländer,  R.,  Händler  496.

Friedrich,  E.,  Dr.  76.  6

Friemann-Momo,  Soldat  202.

Friquegnon,  Kommandant  2883.

v.  Fritsch,  Frhr.,  Oberleutnant  578.

Fritsch,  Zahlmeister  104.

Fris,  Bezirksamtmann  153,  230,  240,
294.

Fromm,  Hauptmann  10.

Fromm,  Oberleutnant  64.

Frosch,  Prof.  108.

Fuchs,  Dr.,  Staatsanwalt  a.  D.  11,
147.

Fuchs,  Dr.,  Oberarzt  10,  362.  „

Fuchs,  Paul,  Kaufmann  639.

Fuchs,  Missionar  647.

Führer,  Sanitätsgefreiter  543.

Fürnrohr,  Leutnant  578.

Fugger  v.  Glött,  Graf  147,  234.

Funck,  Bankdirektor  69.

Funk,  P.  462.

Funke,  Dr.,  Alfred  597,  598,  656.

Furtkamp,  Bautechniker  36.

Futun  von  Ganif  133.

 

G.

Gabriele,  Schwester  277,  398.

Gaedertz.  Königlicher  Baurat  257.

Gaedke,  Hugo  462.

Gärtner,  Kassenvorstand  519.  .

Gärtner,  Landrentmeister  677.  1

Galle,  Unteroffizier  677.

Galles,  John  Gerrit,  Rentner  601.

Gangloff,  Händler  220.

Garega  245.

Gathemann,  H.  462.

Gathmann,  Bergingenieur  67,  674.

Gautier,  Emile  283.

Gazka,  Sanitätsgefreiter  543.

Gebauer-Schwetschke  340,  403,
530,  656.

Gebel,  Unteroffizier  235,  578.

Geh,  Zahlmeisteraspirant  36.  1

Geiler,  Karl  462.  1

1

 

 

 

Geist,  Gärtner  203.

v.  Gellhorn,  Leutnant  84,  173,  202,
386.

Gelshorn,  Gerichtsassessor  419,  578.

Genrich,  Unteroffizier  490.

Geppert,  Oberleutnant  a.  D.  104,
296.

Gerber,  Dr.,  Forstassessor  614,  644.

Gerbitz,  Maschinist  173.

Gerhold,  H.  Missionar  598.

Germar,  Hauptmann  392.

Gerstmeyer,  Hilfsarbeiter  83.

Gerstmeyer,  Legationsrat  676.

#  Gestrich,  Sergeant  295,  542.
Gewalt,  Feldwebel  129.

Gewalt,  Landwirt  491,  610,  677.
Gibbon,  W.,  Händler  496.
Gigima,  Häuptling  244.

Gillebu  v.  Gillefis  133.

Gilsoul,  Gerichtsschreiber  295.

Gimbel,  Finanzaspirant  84.

Gimbel,  Sekretär  234.

Girard,  P.  245.

Glahn,  Stationsassistent  295.

Glasz,  Kaufmann  344.

Glatz,  Th.  &amp;amp;  Co.  344,  462.

Glauning,  Hauptmann  46,  65,  107,
130,  146,  362,  386.

Glöditsch,  O.  462.

Gloner,  Dr.  88.

Glose,  H.  u.  E.  462.

Gluth,  Forstmann  592.

Gniß,  Finanzaspirant  543.

Godtknecht,  Landwirt  234,  676.

Goedelt,  C.  Firma  81,  440.

Görgens,  Oberlandmesser  174.

Göring,  Dr.  jur.  69.

Göring,  Oberleutnant  65,  103,  264.

Goerz  &amp;amp;  Co.,  Firma  68.

Götte,  Sergeant  36.

Goetz,  Bureaudiätar  36,  173,  202.

Goetze,  Tierarzt  203,  491,  636.

Götze,  Unteroffizier  65.

v.  Götzen,  Graf,  Kaiserl.  Gouverneur
9,  63,  202,  214,  264,  296,  354,
355,  356,  455,  457,  491,  516,
575,  579,  607,  608.

Gohde,  Sergeant  491.

Gohr,  Büchsenmacher  359.

v.  Goldammer,  Sekretär  63.

Golinelli,  Dr.,  Legationsrat  35,  233.

Gollhafer,  Eisenbahnbetriebsvorstand
36,  358.

Gommenginger,  Pater  22,  277,443.

Gose  403.

Gothan,  Maschinist  65.

Gotthardt  stello.  Geschäftsführer  193.

Gottwaldt,  H.  598.
        <pb n="43" />
        Grabein,  Paul  283.

Graef,  Dr.,  Gerichtsassessor  147,  255,
419.

Gräfe,  Kesselschmied  317,  542.

Gräfe,  Kranführer  543.

Gräfe,.  Monteur  677.

v.  Graevenitz,  G.,  Hauptmann  a.  D.
448.

Graf,  Stabsarzt  491.

Gragert,  geh.  exp.  Sekretär  83.

Grandidier,  Alfred  283.

Grandidier,  Guillaume  283.

Granicky,  Zahlmeisteraspirant  358.

Grapow,  Fregattenkapitän  530.

Grasse,  Bauausseher  36.

v.  Grawert,  Oberleutnant  129,  146.

Greiner,  Missionar  49.

Greisert,  Dr.,  Oberarzt  128.

Grell,  E.,  &amp;amp;  Co.,  Firma  537,

Greule,  Missionar  366.

Greven,  Gärtner  295,  490.

Grieben,  Th.  403.

Grobleben,  Sergeant  36,  294,  491.

Groeneveld,  H.  462.

Gröning,  Schiffszimmermann  542.

Grohmann,  Maschinist  36,  234.

Gronwald,  Schlosser  359.

Großmann,  Untleroffizier  36.

Gründler,  P.  49.

Grünewald,  Agent  361,  547.  3

Grunewald,  Faktoreileiter  362.

Grünwald,  Leutnant  578.

Grützbach,  Paul,  Gerichtsschreiber

Grüsmann,  Bureaudiätar  457,  543.

Gruner,  Dr.,  Bezirksamtmann  519.

Gruner,  Dr.,  Bezirksleiter  653.

Grunitzky,  Kaufmann  166.

Gülland,  Landmesser  295.

Günther,  Feuerwerker  36.

Günther,  Otto  462.

Güntler,  Postbote  670.

Güßfeldt,  Prof.  Dr.  113,  161,  400.

Guder,  Rudolf  462.  s

Guiß,  Finanzaspirant  295.

Gurlitt,  Baurat  35.

Gutmann,  Missionar  241.

Gutsche,  Alfr.,  Geschäftsführer  461.

Gutzeit,  Zollassistent  295,  419,  543.

Guy,  Camille  283.

Guzmann,  V.,  Händler  496.

K.
Haaben,  Ingenieur  108.
Haake,  Fr.,  Maschinenfabrikant  627.
Haas,  Lehrer  84.
Haase,  Sanitätssergeant  491.
Haasenstein  &amp;amp;  Vogler,  Firma  451.

Haber,  Regierungsrat  457,  518,  671,

Hagedorn,  Unteroffizier  84,  295.
Hagemann,  Unteroffizier  490.

Hagemeister,  Firma  311.  .
Henkel,  Stationsassistent  419.

Hagemeister,  K.  462.  .
Hennig,  Oberingenieur  104,  264.  295.

Hahn,  Unteroffizier  677.

Hanke,  Missionar  337,  338.

Heilmann,  Feldwebel  65,  264.

XLIII

 

674.
Hüäflinger,  P.  684.
Hähne,  Arbeiter  234.
Hälbich,  E.  Wwe.  462.
Hanefeld,  Missionar  644.
Hänisch,  Georg  462.
Hässig,  Bruder  183.
Häuser,  Bezirksamtssekretär  202,  542.

Hahl,  Kaiserlicher  Gouverneur  84,
234,  385,  445,  487,  517,  609.
Hahn,  Prof.  Dr.  152,  176,  178,  588.

Hainke,  K.  481.

Halil,  Elias  441.

Halle  403.

Ham,  I.  P.,  Oberförster  555.

Hamilton  &amp;amp;  Wolff.  Firma  442.

Hamiß,  Soldat  64.

Hamm,  Vermessungsgehilfe  10,  173.

Hammacher,  Dr.  jar.  69.  ·

Hammelrath  &amp;amp;  Co.,  Firma  144.

Hammermeister,  Postassistent  457.

Handke,  Sergeant  104,  294.

Handl,  Oberarzt  542,  543.

Handreck,  Unteroffizier  359,  578.  I

Hanemann,  Dr.,  Amtsrichter  127,
491.

Hanke,  Gärtner  490,  676.  v!

1|

 

v.  Hansemann,  Geh.  Kommerzienrat
88,  676.

Hansen,  Kaiserlicher  Bezirksrichter  99.

Hansen,  Sanitätsunteroffizier  491.
Hansing  &amp;amp;  Co.,  Firma  521,  571.
Harrs,  Reiter  491.

Hartleben,  A.,  Verlag  478,  628.
Hartmann,  Dr.  88,  674.
Hartmann,  Schlosser  11.
Hartmann,  Zollamtsassistent  84.  «
v.  Hassel,  Hauptmann  203.
v.  Hassel,  Oberleutnant  202.  s
Hassert,  Prof.  Dr.  76.  ·
Haukohl,  H.,  Handelsrichter  69,  461.
Hausen,  Gerichtsassessor  636.
Haußleiter,  Pastor  525

Hedin  v.  Sven,  Dr.  163,  340.
Heese,  Missionar  398.

v.  d.  Heide,  Plantagenbesitzer  108.
Heidmann,  Missionar  577.

 

Heimann,  Dr.  jur.  69.

Heimsoeth,  Landmesser  317,  519.

Hein,  Sanitätssergeant  146.
Heinemann  442.

Heinicke,  Leutnant  10,  84,  202.
Heinlein,  Schlosser  147,  491.

Heinrich,  Zollamtsassistent  491.

Heinz,  Sergeant  147.

Heinze,  Krankenschwester  65.

v.  Heister,  Zollbeamter  578.

Helfferich,  Dr.,  Prof.  10,  113,  401.

Hemmerle,  Sanitätssergeant  173,
419.

Hemmerling,  Bureauassistent  I.  Klasse

264.
Henkel,  Forstbeamter  622.

Henrichsen,  Kaufmann  311.

Hensel,  Feldwebel  84.

Herb,  Magozinaufseher  264,  518.

Herbsleb,  Feldwebel  817,  610,  677.

Herlyn,  Lehrer  104,  519.

Hernsheim,  Direktor  257.

Hernsheim  &amp;amp;  Co.,  Firma  506.

Herpolsheimer,  K.  462.

Herrmann,  Hauptmann  318.

Herrmann,  Sanitätssergeant  385,
610.

Herschel,  A.  &amp;amp;  Co.,  Firma  537.

Herschell,  Adolf,  Kaufmann  537.

Herschell,  Arnold,  Kaufmann  637.

Herter,  Professor  646.

Hesper,  Domkapitular  671.

Hesse,  Dr.  jur.  77,  282.

Hesse,  Bernhard  462.

Hesseling,  Zollvorstand  294,  359.

Hesselmann,  I.,  Georg,  Firma  603.

Heßko,  Reiter  359.

Heßler,  Assistenzarzt  316,  359.

Heuermann,  Dr.,  Stabsarzt  128,
173.

Hewitt,  Mr.  133.

v.  Heydebreck,  Hauptmann  295.

Heyden,  Unteroffizier  578.

v.  der  Heydt  258.

Heyn,  H.,  &amp;amp;  Co.  4462.

v.  Heynig,  Stationsassistent  359,  543.

Hieber,  Dr.  141.

Hildebrandt,  Dr.,  Oberarzt  141.

Hilzebecher,  kommiss.  Bureauassistent
677.

Himarua,  Häuptling  680.

Hindorf,  Dr.  258,  530.

Hintze,  Dr.  med.  234.

Hintze,  Dr.,  Regierungsarzt  359.

Hinzpeter,  Zimmermann  490,  676.

Hirchert,  Bautechniker  296.

Hirth,  Bischof  182,  333.

Hirtler,  Oberleutnant  298,  392,  491,

493.
Hisgen,  Unteroffizier  84.
Hite,  J.  S.  462.
        <pb n="44" />
        Hoeflich,  Fabrikant  209.

Hoeflich,  P.,  Plantagenbesitzer  108.

Höhne,  Sergeant  295.

Hölldobler,  Franz,  Bücherwart  358.

Hölzl,  Feldwebel  203.

Höngdobler,  Assistent  252.

Hoepfner,  K.  462.

Höpfner,  Paul  287.

Hoepner,  Hilfsarbeiter  358.

Hoepner,  Landrichter  36.

Hoepner,  Legationsrat  636.

Hoerauf,  Unterroßarzt  385.

Hösemann,  Dr.,  Stabsarzt  36,  66,
146,  491,  578.

Hoffer,  L.  462.

Hoffmann,  Dr.  63.

Hoffmann,  Gärtner  578.

Hoffmann,  Alfred,  Kaufmann  601.

 

Hoffmann,  Georg,  Kaufmann  601.

Hoffmann,  Marie  462.

Hoffmann,  Missionar  23,  136,  338.

Hofft,  Dr.  Stabsarzt  84.

v.  Hofmann  69,  258,  259,  460.

Hofmann,  Missionssenior  373.

Hofschneider,  C.,  Händler  496.

zu  Hohenlohe,  Christian  Kraft
Fürst  69.

Hohl,  Ingenieur  129.

Hohl,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
358.

Holländer.  Bankdirektor  69.

Hollrung,  Prof.  Dr.  94,  239.

Holstein,  Techniker  521,  580.

Holstein,  Zimmermann  359,  490.

Holt,  John  &amp;amp;  Co.,  Firma  459,  548.

Holtz-Saatel  598.

Holzhausen,  P.  76.

Hoppe,  Hauptsteueramtsassistent  36,
203.

Horn,  Gouverneur  9,  10,  147,  419,
663.

Horschig,  Sanitätsunteroffizier  677.

Houben,  Oberleutnant  202,  392,  491.
636.

von  Houwald,  Frhr.,
636.

Howard,  Taucher  442.

Hubertina,  Schwester  212.

Huck,  Maschinist  610.

Hübner  523.

Hübner,  Kupferschmied  147.

Hümann,  Landmesser  636.

Hugh  White,  Kaufmann  60.

Hummel,  Dr.  Stabsarzt  359.

Hunneshagen,  Büchsenmacher  610.

Hunter,  Kapitän  71.

Hupfeld,  Bergassessor  a.
394.

Hauptmann

D.  48,  282,

 

XIIV

von  Hutten-Czapski,  Graf  671.
Hutter,  Paul  441,  602.
Hutton,  J.  A.  117.

7  O.

Ickler,  Bruder  51.

Innan,  James  461.

Inscher,  Dr.,  Oberstabsarzt  128.

Irschlinger,  A.  462.

Ischak,  Soldat  202.

Itshigawa,  Händler  496.

Jackson,  Col.  45.

Jacob,  Leulnant  490,  543.

v.  Jacobi,  Dr.,  Wirkl.  Geh.  Rat,
Staatssekretär  a.  D.  258,  259,  387,
699.  671.

Jacobs,  Dr.,  Oberarzt  83,  316.

Jägerfeld,  Schiffszimmermann  295.

Jakubu,  Soldat  202.

James,  Mineningenieur  88,  89.

James,  Christopher  322.

James,  I.,  Händler  496.

Janke,  Kapitän  212.

Jansen,  Hubert  462.

Janson,  Polizeimeister  490.

Jantzen  12.

Jasper,  Maurer  295,  519.

Jauch,  462.

Jearey,  T.  D.  463.

Jehle,  Sanitätssergeant  578.

Jemsang,  Häuptling  390.

Jenning,  Kesselschmied  36.

Jessen,  Missionar  135.

Jobst,  Leutnant  610,  673.

Jodtka,  Dr.,  Oberarzt  385,  677.

Johann  Albrecht,  Herzog  zu  Mecklenburg
  161,  258,  671,  672.

Johann,  Pater  368.

Johanna,  Schwester  212.

Johannes,  Dr.  141.

Johannes,  Hauptmann  203,  456.

Johanssen  91.

Innozenz,  Pater  590.

Joia,  Oberhäuptling  492,  493,  672.

Jonczyk,  Feldwebel  84.

Jones,  Arth.  William,  Kaufmann  538.

Jones,  David,  &amp;amp;  Co.,  Firma  538.

Joost,  W.  463.

Josaphat,  Bruder  134.

Jünemann,  Lehrer  456,  676.

Jungmayr,  Dr.,  Stabsarzt  103.

v.  Juraschek,  Fr.,  Dr.,  Hofrat,  Prof.
530.

Just,  Emil,  Lehrer  619.

K.
Kaempfert,  W.  463.
Kage,  Gerichtsaktuar  84,  173.
Kahl,  Unteroffizier  11,  234.

 

Kahl,  H.  463.

Kahle,  Maschinenschlosser  84,  203.

Kahmann,  Otto  463.

Kaiser,  Handwerkerlehrer  65.

Kaltenbach,  Sergeant  36,  84.

v.  Kaltenborn-Stachau,  Generalleutnant
  z.  D.  530.

Kambonde,  Häuptling  395,  642,  643.
Kammerer,  Tischler  146.

 

Kampffmeyer,  G.  Dr.  530.

Kandt,  Dr.  phil.  104,  266.

Kanitz,  Unteroffizier  677.

Kapps,  F.  463.

Karnatz,  Feldwebel  491.

Karre,  Unteroffizier  234.

Karsten,  G.,  Dr.,  Prof.  598.

Karsten,  Paula  403.

Kassube,  Schlosser  147.

Katamidjya,  König  von  Urambo
617.

Kattner,  Hauptzollamtsvorsteher  264.

Kattner,  Zollpraktikant  36.

Katunka,  Sultan  388.

Kawale  265.

Kawanga  680.

Kayser,  Feldmesser  319.

Kazimya  617.

Kecker,  Oberleutnant  36.

Keefe,  Firma  496.

Kell,  Oberleutnant  36.

Keller,  Bruder  76,  91,  245,  399,
501.

Keller,  Heinrich  530.

Kellis,  Dr.  Arzt  245.

Kemkowsky,  Ouo  463.

Kentzler,  Ernst  440.

Keppler,  Bruder  591.

Kerber,  Hauptzollamtsassistent  676.

Kerber,  Unteroffizier  84,  295.

Kerscher,  Kaufmann  203.

Kerscher,  Stationsbeamter  317.

Kersting,  Dr.  Stationsleiter  234,  363.

Kettlitz  463.

Keudel,  Bezirksamtssekretär  264,  542.
Keysser,  Missionar  502.
Kieger,  Wolfgang,  Pater  60,  523.

Kiesel,  Unteroffizier  677.

Kindt,  Ludwig  693.
Killus  398.

Kindu,  Häuptling  647.

Kirch,  Leutnant  577,  610.
Kirchhof,  Gerichtsassessor  490,  636.
1  Kirchhoff,  Maschinenmeister  129,  264,

317.

Kirchhoff,  Vizefeldwebel  36,  359.

Kirschstein,  Unteroffizier  234,  457.
Kiryambata,  Leon  399.
Kisabo,  Sultan  235.
        <pb n="45" />
        Kislingbury,  Ellis  &amp;amp;  Co.,  Agenten
571.

Kistner,  O.  282.

Kito,  Raymund  399.

Kittel,  Bureaudiätar  173.

Klamroth,  Missionar  108,  244,  501.

Klapproth,  Kesselschmied  295.

Klebe,  Sanitätssergeant  387.

Kleiber,  Lokomotivführer  234,  359.

Klein,  Hafenmeister  36.  "%

Klein,  Zollamtsasfistent  84.

Klein,  H.  463.

Kleintitschen,  Pastor  337.

v.  Kleist,  Oberleutnant  577.

Klenze,  komm.  Gouvernementssekretär
264,  518.

Kleudgen  682,  683.

Kliefoth,  Hauptmann  295.

Klinger,  Polizeimeister  317.

Klinger,  Torpedermaat  129.

Knake  199,  256.

Knaust,  Feldwebel  610.

Kneisel,  jun.,  Franz  562.

Knispel,  Sanitätssergeant  317,  578.

v.  Knobloch,  Oberleutnant  295.

Knöfler,  Dr.  13.

Knoke,  Oberfeuerwerker  358,  610.

Knote,  Grenzaufseher  543.

Koch,  Bankdirektor  69.

Koch,  Bauaufseher  518.

Koch,  Dr.,  Prof.  56,  478.

Koch,  Emilie  463.

Koch,  Mechaniker  264.

Koch,  Nobert  214.

Koch,  Unteroffizier  519.

Koch  &amp;amp;  Kaese  463.

Koczy,  Feldwebel  295.

Köbner,  Dr.,  Professor  113,  247,
340,  401,

Köhler,  Unteroffizier  519.

Köhler,  Zollamtsvorsteher  36,  358.

Köllner,  Unteroffizier  234.

Kölzsch,  Geh.  exp.  Sekretär  63.

v.  König,  Geh.  Legationsrat  63.

König,  P.  110.

König,  Sanitätssoldat  677.

Koert,  Dr.,  Geologe  129.

Koetting,  Chr.  463.

Kohlermann,  Oberleutnant  146,  203.

Kohnen,  Bautechniker  129.

Kohts,  Ernst,  Kaufmann  506.

Kolberg,  Unteroffizier  677.

Kollewije,  Forstinspektor  555.

Koosch,  Aufseher  146.

Kopf,  Vincenz,  Pater  110.

Kopp,  Zivilpolizist  636.

Koppel,  Arthur,  Firma  674.

Koppeschar,  Pflanzungsleiter  520.

Kordeck,  Streckenaufseher  359.

 

XLV

Kornmoajer,  Dr.,  Assessor  296,  491,
543.

Korsch,  Gefreiter  174.

Koshin  Co.,  Firma  496.

Kossack,  Sanitätsunteroffizier  174.

Kost,  P.  156.

v.  Kotze,  Stationsleiter  129.

Krabbenhöft  463.

Kraetke,  Staatssekretär  671.

Kräutle,  Feuerwerker  104,  610.

I

Kummetz,  Stationsleiter  234,  419.
Kund,  Leutnant  386,  419.

Kundi,  Häuptling  493.

—  —

Kräuter,  kommiss.  Sekretär  84,  295.

Krahmer,  Generalmajor  z.  D.  186.

Kraja,  Unteroffizier  295.

Kramer,  Leutnant  317,  490,  636.

Kramsta,  Leutnant  521,  580.

Krause,  Bautechniker  129,  295.

Krause,  Gerichtsaktuar  129,  234.

Krause,  Wilhelm,  Lehrer  317,  543.

Krause,  Missionar  70,  156.

Krause,  Zollassistent  129.

Kreidel,  C.  W.,  Verlag  504.

Krepp,  Bezirksamtsschreiber  203.

Kreutz,  Adolph,  Landwirt  287.

Krieß,  F.  463.

Krießbach  463.

Kroeger,  Generalkommissionszeichner
578.

Kronewitter,  B.  463.

v.  Krosigtk,  stellvertr.  Stationsleiter
610.

Krücke,  Gerichtsassessor  83,  419.

Krüger,  Bastard  615.

Krüger,  Dr.  med.,  Regierungsarzt
317.

Krüger,  Jäger  615.

Krüger,  Landmesser  203.

Krüger,  Lehrer  317.

Krüger,  Maschinist  457.

Kubitza,  Unteroffizier  84,  295.

Kubowitz,  Gefreiter  11.

Kudicke,  Dr.,  Oberarzt  202.

Küchler,  Gärtner  677.

Küderling  &amp;amp;  Co.,  Firma  166.

Kühn,  Bausekretär  578.

Kühn,  Unteroffizier  578.

Kühne,  Kontre-Admiral  a.  D.  141.

Küster,  Oberleutnant  636.

Küster,  Sanitätssergeant  610.
Küster,  Streckenaufseher  457.
Küstner,  M.  463.

Kugler,  Kaufmann  81.

Kugler,  Joh.,  Konkursverwalter  144.
Kuhlmann,  Missionar  368.

Kuhn,  Dr.,  Stabsarzt  18,  456.

Kuhn,  Distriktschef  202.
Kuhn,  Ingenieur  281.

Kuhn,  A.  363.
Kuhne  II.,  Gouvernemenssschreiber

36,  233.

Kundt,  Dr.  162.

Kunimanga  391.

Kunst,  Plantagenbesitzer  108,  209
443.

Kunst,  Gustav,  Rentner  542.

Kurtzahn,  Aktuar  129,  610.

Kurz,  Unteroffizier  11,  234.
Kutz,  Gouvernementsgärtner  419.
Kwasnik,  Unteroffizier  491.

L.

Lachenmair,  Feldwebel  317,  610.

Lachmann,  Georg,  Lazarettgehilfe
457.

Lademann,  Leutnant  636.

Lämmermann,  kommiss.  Sekretär
234

Lamb,  George  654.

 

—  —  —  —  —

—  ——

«

Lambrecht,

Legationskassenassistent
173.

Lampert,  Dr.,  Kurt  96.

Lampert,  Kaufmann  166.

Langçon,  E.  544.

Lang,  Bezirksamtssekretär  252.

Langenberg  463.

Langenheim,  Gerichtsaktuar  11.

Langerbeck,  kommiss.  Sekretär  542.

Langheld,  Bezirksamtssekretär  264.

Langheld,  Hauptmann  84,  391.

Langkraer,  Gerichtssekretär  264,  490.

Langwerth  v.  Simmern,  Heinrich,
Freiherr  562.

Lankester,  Professor  690.

Lartz,  Franz  463.

Laßig  &amp;amp;  Ihde  463.

Laubschat,  Baumeister  614,  641,  678.
Lauer,  P.  156.
Lauterbach,  Conrad,  Firma  286,
463.
Laxy,  Unteroffizier  677.
Lechaptais,  Bischof  388.
Lechner,  Reiter  491.
v.  Ledebur,  Freiherr,  Bezirkshauptmann
  685.
v.  Ledebur,  Frhr.,
388.  577.
Leder,  Sanitätssergeant  146.
Ledermann,  Gärtner  234.
Lehmann,  Bureaudiätar  173.
Lehmann,  Haletestellenaufseher  234.
Lehner,  Missionar  502.
Lehners,  Missionar  648.
Leimbacher,  Missionar  245,  399,
501,  551.
Leiser,  Unteroffizier  84.
v.  Lekow,  Leutnant  64.

Oberleutnant
        <pb n="46" />
        Lelo,  Hugo  399.

Lelo,  Leonard  399.

Lemke,  Sanitätssergeant  104,  368.

Lenga,  Lehrer  36,  65,  129.

Lenschau,  Dr.  96.

Lenz,  Dr.,  Assistenzarzt  456.

Lenz  &amp;amp;  Co.,  Firma  262,  674.

Leo,  R.  P.  525.

Leopold,  Vermessungsassistent  264,
542.

Letera,  Martin  399.

Leue,  Hauptmann  77.

Leuffgen,  J.  463.

Leupold,  Assistenzarzt  456.

Leupolt,  Oberarzt  610.

Leuschner,  Stationsleiter  173.

Leutwein,  Oberst  und  Gouverneur
35,  51,  147,  259,  264,  358,  455,
633,  670.

Lewis,  E.,  Händler  496.

Lewis,  Unteroffizier  257,  613.

Liebau,  Alb.  Heinr.,  Kaufmann  638.

Liebau  &amp;amp;  Clasen,  Firma  440,  538.

Liebau  &amp;amp;  Witt,  Firma  82.

Liebel  248,  656.

Liebenstein,  A.  463.

Liebold,  Werkmeister  359.

Liedig,  Dr.  69.

Liedtke,  Gouvernementssekretär  146,
457.

Lienhardt,  Karl  214.

Liesk,  Unteroffizier  610.

Limbrock,  apost.  Präfekt  183.

Lindenberg,  Senatspräsident  233.

v.  Lindequist,  Generalkonsul  176.

Linke,  Unteroffizier  463,  542.

Linton,  Mr.  653.

Lipowsky,  Bauleiter  317,  610.

Lippert,  Dr.,  Prof.  113,  400,  401.

Livinhac,  Bischof  333.

v.  Livonius,  Oberleutnant  103.

Löb,  Unteroffizier  234,  457.

Loegel,  Sanitätsfeldwebel  264.

Löhrcke,  Schlosser  419.

Lösch,  Wilh.  144.

Lohmann,  Techniker  234.

Loosmann,  Polizeimeister  317,  676.

Lorenz,  Schlosser  677.

Loster,  Regierungsforstbeamter  650.

Lott,  Dr.,  Stabsarzt  456.

Lotz,  Dr.,  Geologe  677.

Louis  Victorinus,  P.  184.

Lowitsch,  Brunnenbohrmeister  387.

Luabilinda  265.

Luakadigi,  Häuptling  318.

Luandangiko  265.

Lucas,  A.,  Kommerzienrat,  460,  520.

Lucau,  Bezirksamtsschreiber  36,  202.

 

 

XIVI

Luckin,  Bruder  21.

Ludszuweit,  Sanitätssergeant  636.

Ludszuweit,  Sanitätsunteroffizier
64,  387.

Ludwig,  John  287,  463.

Ludwig,  Landwirt  588.

Lübke,  Forstreferendar  650.

Luebky  463.

Lück,  Landwirt  543.

Lüdecke,  Gärtner  519.

v.  Lüdinghausen,  Freiherr,  11,  12,
205,  206.

Lütge,  Schiffszimmermann  202,  387.

Luhde,  Rudolf  463.

Lukas  671.

Lupias,  Pater  474.

v.  Luschan,  Prof.  140,  597.

Lutat,  Unteroffizier  676.

Luther,  Friedrich,  Kaufmann  603.

Luther  &amp;amp;  Seyfert,  Firma  603.

Lüttich  678.

Luyken,  Karl  448.

Lwowsk,  Sanitätssergeant  676.

M.
Maaß,  Dr.,  Assistenzarzt  456.
Mabruk,  Soldat  64.
Machado,  A.  D.  445.
v.  Madai,  Oberleutnant  491.
Madola,  Oberhäuptling  147,  176,
207,  244.
Moeertins,  Walter  463.
Mafurundja,  Franz  399.
Magdalena,  Schwester  111,  212.
Mahareros  Halbbruder  183.
Makwaluzo,  Sultan  235.
Malietoa  Laupepa,  König  170.
Malinowski,  P.  687.
Malinowski,  Unteroffizier  129.
Manassewitsch  340.
v.  Mandelsloh,  E.,  Kaufmann  3,
262.

Maniszowska,  Hel.,  Schwester  65,

543.
Manz,  G.,  Dr.  598.
Mapadri  398.
Maritime,  Agence,  Agent  376.
Marquardsen,  Oberleutnant  46.
Marquordt,  Geschäftsführer  193.
Marron  &amp;amp;  Cie.,  Firma  341.
Mars,  Gerichtssekretär  419.
Marshall,  Dr.  Prof.  216,  340,  504,
598,  656.
Martell,  O.  463.
Martha,  Schwester  111.
Martin,  Dr.  Prof.  27.
Martinez,  Antonia,  Händler  496.
Marutani  Co.,  Firma  496.

 

 

 

 

v.  der  Marwitz,  Oberleutnant  678

Masobo,  Sultan  235.

Maß,  Amtsgerichtssekretär  610.

Mater,  Polizeimeister  233.

Mathes,  Sekretär  129.

Matt,  Unteroffizier  677.

Matzkuhn,  Albert  463.

Maul,  A.  461.

Maur,  Justizrat  193.

.Mauve,  Landmesser  519.

May,  Bezirksamtsschreiber  358,  610.

Mayr,  Bureaugehilfe  129.

Mbassi,  Soldat  257.

Mbiaio-Eta,  Häuptling  4568.

Mbua,  Häuptling  361.

Meier,  Bruder  21.

Meier,  Slipmeister  264.

Meili,  S.,  Schwester  21.

Meinhof,  Pastor  400.

Meixner,  Stabsarzt  103,  610,  635.

Melone,  Joh.,  Neger  109.

Ménard,  Sanitätssergeant  65.

Menke,  Forschungsreisender  675.

Menke,  Stationsassistent  677.

Menne,  Karl,  Dr.  403.

Menzel,  Schlosser  147.

Mercatelli,  Königl.  ital.  Generalkonsul
  294,  456.

Mercier,  Leutnant  235,  318.

Merensky,  A.,  Dr.  603.

Merker,  Hauptmann  64,  145,  295,
456,  542.

Merker,  L.  463.

Mersch  Strong,  W.,  Dr.  403.

Mertens  209.

Mertens  4&amp;amp;  Sichel,
460  463.

van  der  Merwe,  Pastor  20.

Merz,  Sergeant  36.

Meta,  Inder  94.

Meta  Pratapsin,  Inder  204.

Mettke,  Geh.  Sekretariatsassistent
419,  519,  636.

Meunier,  A.  283.

Meyer,  Bezirksamtmann  173,  233,
609  610.

Meyer,  Dr.,  Fabrikbesitzer  209.

Meyer,  Kaufmann  219,  665.

Meyer,  Oberfeuerwerker  36,  677.

Meyer,  P.  182,  686.

Meyer  678.

Meyer-Delius  257.

v.  Michgelis  &amp;amp;  Heilbronner  463.

Miersch,  Otto  463.

Miniwasiri,  Häuptling  50.

Mirambo  617.

Mischlich,  Stationsleiter  36,  173.

Mittelstedt,  W.  463.

Firma  220,
        <pb n="47" />
        Mittler  &amp;amp;  Sohn  247,  248,  282,
340,  373,  404,  448,  530,  628,  656.

Mizon,  franz.  Reisender  45,  612.

v.  Möllendorf,  Postenleiter,  Oberleutnant
  391,  635.

Moerstedt,  Sergeant  36.

Mohr,  Aktuar  677.

Moisel,  Kartograph  63.

Moldenhauer,  Gefreiter  491.

Molzahn,  Albert  463.

Momo  III.,  Soldat  257.

Morel  308.

Morgenstern,  Streckenaufseher  234.

Mosenhauer,  Kaufmann  578.

Mosler,  Oberarzt  146.

Mouton,  Plantagenbesitzer  251.

Mrowesi,  Jumbe  203.

Ashoza  Mhigo  296,  297.

Msinga,  Sultan  234,  235,  264,  265.

Mtonle  Luasamange  235.

Mtoro  bin  Mwenyi  Bakari,  Lektor
113,  373,  400.

Mtschau,  Nikolaus  399.

Mucke,  Stationsassistent  295.

Mühlhäuser,  Zahlmeisteraspirant
490.
Mühring,  Stationsleiter  419,  543.

Müller,  Steuermann  36,  173.

Müller,  G.,  P.  76.

v.  Müller,  Oberleutnant  542.

Müller,  Feldwebel  457.

Müller,  Pet.,  Geschäftsführer  461.

Müller,  Ernesto,  Kaufmann  602.

Müller,  Peter,  Kaufmann  287.

Müller,  Franz,  P.  617.

Müller,  Regierungslehrer  817.

Müller,  Reinhold,  Schlossermeister
632.

Müller,  Sergeant  174.

Muller,  kommiss.  Zollamtsvorsteher
264,  578.

Müller,  Paul  463.

Müller,  R.  463.

E.  Müller  v.  Berneck  562.

Müller  v.  der  Werra,  Bauingenieur
88.

Müller,  E.  &amp;amp;  Devers,  Firma  601.

Mueller,  Oberst  173,  264,  610.

Mueller,  Oberstleutnant  146.

Münster-Schultz,  H.  47.

Muhesa,  Pflanzer  402.

Mutu,  Häuptling  299.

Mwakalukwa,  Häuptling  70.

N.
Nachtigal  149.
Nachtweg,  Augustin,  Pater  60,  523.
Nagel,  Sekretär  173,  676.
Nambalo,  Häuptling  361.

XIVII

Ndjabo,  Häuptling  236.
Ndewingia,  Karl  399.
Ndongo,  Soldat  202.
Ndschongofon,  Häuptling  300.
Ndua,  Bepolooberhäuptling  546.
Ndukku,  Gefreiter  257.
Ndungi,  Oberhäuptling  581.
Nechale,  Häuptling  643.
Nechumbo,  Häuptling  643.
Neffgen  216.

Neger,  F.  W.,  Dr.  phil.  478.
Nehls,  Maschinenmeister  295.
Neßler,  kommiss.  Sekretär  677.
Neubert,  Arbeiter  264.
Neuer,  Professor  209.
Neufeld,  Dr.,  Assistent  478.
Neuhaus,  Bruder  109.

 

–—

Neumann,  Geh.  Oberregierungsrat
128.

[Neumann,  Maschinenschlosser  84,
203.

Neumüller,  Steuermann  129,  387.

Ngalim,  Häuptling  486.

Ngoira,  Ignace  399.

Ngola,  Häuptling  547.

Nierling,  Sanatoriumverwalter  295.

Nießen,  Polizeimeister  490.

Nikodemus,  Envangelist  304.

Niox,  G.  28.

Nippgen,  Schreiber  519.

Nitzssche  &amp;amp;  Gutsche,  Firma  220.

Nörr,  Hauptsteueramtsassistent  419,636.

Nößler,  Max,  Verlag  598.

Nolte,  Oberleutnant  485.

Nopp,  Gouvernementssekretär  202.

v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Freiherr,
Leutnant  103,  104.

v.  Nordenflycht,  Frhr.,  General-T
  konsul  a.  D.  461.
Nutz,  Reiter  174.
O.
Obamaz-itschimbi,  Oberhäuptling

522.
Obere,  Pater  444.
v.  Oechelhäuser,  Dr.  13.
Oechelhäuser,  Geh.  Kommerzienrat
257.
Ohler,  Luise  448,  530.
Oehlmann,  Dr.  Prof.  28.
Oertel,  Sanitätsunteroffizier  491.
v.  Oertzen,  Leutnant  490,  543.
Ohlsen,  C.  463.
Ohnesorg,  Oberstleutnant  63.
Okana-linga,  Häuptling  522.
Ollwig,  Stabsarzt  262.
Oloff,  F.  &amp;amp;  Co.  440.
Olshausen,  I.,  Dr.,  Oberreichsanwalt
  628.

 

—  —  —  —  ——.————  —

 

Olympio  Brothers  440.
Olympio,  Franzisko  441.
Opalla,  Sergeant  542.

äêv.  Oppenheim,  Freiherr  69

Ormond,  Th.  463.

Ortloff,  Wasserbauinspektor  176,  234,
358.

O'Ryan,  Lotse  65.

Osbahr,  Lehrer  419,  610.

Osten,  Kapitän  490.

Ostermann,  Gefreiter  84.

v.  Osteroth-Schönberg,  Rittergutsbesitzer
  193.

Osterroth-Schönberg  407.

Ogßwald,  Bruder  136.

Oßwald,  Dr.,  Gerichtsassessor  104.

O'Swald,  Wm.  &amp;amp;  Co.,  Firma,
281,  601.

Otten,  Unteroffizier  519.

Ottmann,  Viktor  693.

Otto,  Lehrer  636.

Otto,  Reiter  543.

Overweg  149.

B.
Paartsch,  Kaufmann  108.
Padberg,  Pastor  246,  278,  526.
Padel,  J.,  Schwester  21.
Paetel,  Hermann  340.
Pahl,  Finanzdirektor  129,  295.
Pandasharos  617.
Panse,  Dr.,  Stabsarzt  264,  385,  639.
Panteleit,  Kesselschmied  84,  203.
Panzlaff,  W.  463.
Papagai,  Soldat  257.
v.  Parish,  Leutnant  235,  265,  266.
v.  Parish,  Oberleutnant  145,  358,

387.

Parmentier,  Sanitätsunteroffizier
234.

v.  Parpart,  Landwirt  578.

Paschasius,  Betriebsassistent  84,
264

Passal,  Mulimba-Häuptling  501.

Passarge,  Dr.,  Forscher  45.

Pastenaci,  H.,  Dr.  598.

Patrick  441.

Patzig,  C.  A.  141.

Paul,  Gerichtsschreiber  173.

Paul,  Martin  48.

v.  St.  Paul,  W.  579.

Paulssen,  Gerichtsaktuar  264.

Paulssen,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  358.

Pavel,  Oberst  10,  46,  64,  151,  263,
402.

Pawlitz,  Mauerpolier  203.

Peglow,  Postpraktikant  36.

Pelzer  Feldwebel  419.
        <pb n="48" />
        v.  Perbandt,  Hauptmann  a.  D.  646.

Persson,  Alfred  481.

Perthes,  Justus  562.

Pestalozza  456.

Peters,  Emil,  Maschinenschlosser  677.

Peters,  Johs.,  Maschinenschlosser  677.

Peters,  Pastor  156.

Peters,  Sekretär  84.

Peters,  Unteroffizier  677.

Peters,  Zimmermann  419.

Pettenen,  Missionar  643.

Peuckert,  Techniker  234.

Pfalzer,  Missionar  502.

Dr.  Pfannenstiel  &amp;amp;  Maderholz  80.

Pfeiffer,  Leutnant  387.

Pfeiffer,  Harald  457.

v.  der  Pfordten,  Otto  629.

Philipps,  Dr.,  Stabsarzt  233,  319,
456,  519,  544.

Philomena,  Schwester  110,  111,  136.

Pickbrenner  463.

Piehl,  Kaufmann  344.

Pietsch,  Sergeant  358,  610.

Pilet,  M.  463.

Pilgrim,  P.  134.

Pingel,  Gefreiter  234.

v.  Pirch,  Bezuksamtmann,
rungsrat  457,  490.

Plantan,  Effendi  385.

Plehn,  Regierungsrat  8,  546.

Plehn,  Dr.,  Regierungsarzt  670.

Plessing,  Bote  526.

Plock,  Regierungsbaumeister  88.

Plock,  C.,  Eisenbahndirektor  460.

Ploetze,  Dr.,  Missionsarzt  241.

v.  Podewils,  Bureauassistent  84.

Poensgen,  Dr.  672.

Poeschl,  Sanitätsunteroffizier  387.

Polenz,  Stationsleiter  148,  173.

v.  Pommer-Esche,  Wirkl.  Geh.  Rat,
Oberpräsident,  Exzellenz  257,  676.

Pophal,  Major  36,  177,  295.

Poppe,  Agent  571.

Dr.  Porsch,  Justizrat  259,  671,  672.

v.  Posadowsky,  Graf  195.

v.  Poser,  Generalmajor  z.  D.  461.

Poznanski,  Philipp,  Gastwirt  275.

Präfekt,  P.  109,  110,  399.

Preil,  Oberleutnant  610.

Prestsch,  Gärtner  490.

Preuß,  Dr.,  Prof.  128,  239,  319,
627.

Preuß,  Alfr.,  Kaufmann  538.

Preuß,  Prokurist  665.

Preuß,  Verwaltungsbeamter  203.

Preyer,  Alex.,  Dr.  403.

Preyer,  Apxel  556.

Prince,  Hauptmann  248.

Prince,  Magdalene  248.

Regie- 



 

XLVIII

Prins,  Ary,  Gesellschafter  601.

v.  Prittwitz  u.  Gaffron,  Hauptmann
  173.

Prüssing,  Kapitän  203,  518.

v.  Pückler,  Graf,  Stationsleiter  10,
36,  458.

Püell,  Mesima-Häuptling  546.

Püschel,  Eisenbahnprakkant  519.

Püstow,  Zollamtsassistent  2.  Klasse
542.

Pullack,  Zollaufseher  359.

Purainen,  A.  463.

v.  Puttkamer,  Kaiserl.  Gouverneur
9,  199,  253,  254,  490,  521,  580,
672.

N.

Raabe,  E.  463.

Rabeh  151,  523.

v.  Raben,  Leutnant  295,  490,  543.

Rabenhorst,  Reiter  677.

Rabinek,  G.  M.,  Firma  60.

Kaddatz,  Unteroffizier  234.

Rademacher,  Unteroffizier  11,  243.

Räthke,  Kassenbeamter  203,  457.

Räthke,  Stationsleiter  359.

Ramsay,  Hauptmann  162.

Randad,  Heinrich,  Kaufmann  482.

Rapparlié,  Bruder  21.

Rappsch  &amp;amp;  Höhn  463.

Rascher  &amp;amp;  Thielecke  463.

Raschke,  Gefreiter  519.

Kassau,  Roßarzt  87,  178,  301.

Rausch,  Leutnant  202,  392.

Rautauen,  Missionar  642.

Rayle,  Hauptmann  656.

Rebstein,  Polizeimeister  610.

v.  der  Recke,  Frhr.  13.

Redecker,  W.  463.

Reese,  Unteroffizier  419,  636.

Rehbaum,  Sergeant  490.

Reich,  Zollhilfsbeamter  490.

Reiche  594.

Reichel,  Landwirt  387.

Reichelt,  Heinrich,  Geschäftsführer
461.

Reichenow,  Prof.  Dr.  104.

Reimann,  Direktor  384.

Reimann,  Gärtner  543.

Reimer,  Dietrich  341,  478,  628.

Reinert,  I.  463.

Reinsch,  RNobert,
610.

Reischle,  Eisendreher  65.

Sanitätssergeant

Reeißner,  Leutnant  129.

v.  Reitenstein,  Frhr,  Oberleutnant
21,  64,  173,  257,  387.

Renz,  Reiter  11.

Reynaud,  G.,  Dr.  404.

Rhodes,  Cecil  650.

 

Le  Riche  &amp;amp;  Co.  463.

Richers,  Handlungsbevollmächtigter
665.

Richter,  Bezirksrichter  62,  261,  385.

Richter,  Dr.,  Stabsarzt  d.  L.  234.

Richter,  Feldwebel  104,  387.

Richter,  Hauptmann  145,  173.

v.  Richthofen,  F.,  Professor  282.

v.  Richthofen,  Ferd.,  Frhr.  448.

Rickert,  Unteroffizier  610.

Rickmann,  Veterinärrat  177,  301.

Ridley,  Professor  556.

Riechmann,  Missionar  304.

Rieck,  Leutnaont  36,  419,  524.

Riedel,  Kaufmann  193.

Riegel,  Eisenbahnarbeiter  84.

Riegel,  Haltestellenaufseher  203.

Rigler,  Dr.,  Stationsleiter  457,  636.

Rippa,  Sergeant  391,  392.

Risch,  Kaufmann  311.

Risch  &amp;amp;  Funk,  Firma  311,  440.

Risse,  Sergeant  203,  457.

Ritter,  Oberleutnant  36,  84.

Nober,  Postbote  676.

Robert  II,  Soldat  202.

Roberth,  Friedr.  Jak.,  Assistent  144.

NKoberts,  Dr.  529.

Roblet,  P.  283.

Rock,  Bureaudiätar  173.

Rock,  Geh.  Reglistraturassistent  208,
419.

v.  Rode,  Bezirksamtmann  146.

Roedder,  O.  C.  504.

Roehling,  H.  F.  463.

Röhm,  Unteroffizier  519.

Röhr,  Bureauhilfsarbeiter  630.

Römisch,  Sergeant  147.

Rösemann  &amp;amp;  Kronewitter  463.

Roeßler,  G.  463.

Rohe,  H.  463.

Rohlfs  152.

Rohmann,  Lehrer  519.

Rohns,  Hedw.,  Missionsschwester  245.

Rohrbach,  Paul,  Dr.  96,  457.

Rolfes,  Nebel  &amp;amp;  Co.,  Agenten  571.

Rolfs,  C.  W.  463.

Romberg,  Stationsleiter  359.

van  Romburgh,  Professor  554,  555.

Rosenhuber,  P.  110.

Rosenthal,  Maschinenschlosser  419.

Roß,  R.,  Major  529.

Roß,  Militärarzt  214.

Roßdorf,  Lokomotioheizer  491.

Rothauge  &amp;amp;  Wulff  287.

Rothe,  Materialienverwalter  295.

Rothkamm,  Bezirksamtsschreiber  234.

Roussez,  P.  244.

Roux,  Leutn.,  d'Osseau  283.

Rubien,  H.  463.
        <pb n="49" />
        von  Rüdgisch,  Oberstleutnant  656.
Ruete,  Kaufmann  166.

Rulinski,  Brunnenmachergehilfe  129.
Runge,  Polizeimeister  419.

Runge,  Unteroffizier  234.

Runkel,  Leumant  578.

Ruprecht,  Vermessungstechniker  146.
Rutz,  Lehrer  636.

Ruys  &amp;amp;  Co.  376.

S.

Saar,  Unterosfftzier  543.

Sabatta,  C.  H.  463.

Sachse,  Wirkl.  Geh.  Rat  64,  257.

Saggan,  Heinrich  463.

de  Saintignon,  M.  F.  373.

Salesius,  P.  184.

Salgo,  Gouvernementsschreiber  358.

Salomon,  Kassenvorstand  36,  358,
610.

Salpeter  &amp;amp;  Leußen  463.

v.  Salzmann,  Erich  628.

Samassa,  Dr.,  Professor  460.

Sander,  Sultan  819.

Sander,  Dr.  656.

Sander,  J.  463.

Sandrock,  Oberleutnant  10,  84.

Sappeur,  W.  463.

Sarmatus  404.

Sauberzweig-Schmidt,  Inspekior
210.

Sauerland,  Kaufmann  311.

Sauerwein,  Finanzaspirant  84,  174.

v.  Saurmas-Jeltsch,  Graf,  Leutnant
578.

Savola,  Missionar  642.

Schad,  Arnold,  Geschäftsführer  461.

Schäfer,  Prof.  Dr.  162.

Schaefer,  Unteroffizier  174,  419.

Schaefer,  H.  463.

Schaepe,  Gerichtsschreiber  173.

Scharfe,  Kapitän  571.

Scharfenberg,  Sergeant  519.

Scharlach,  Dr.,  Rechtsanwalt  88,  257,
258,  259,  322,  460,  461,  671.

Schauli,  Gehilfe  109.

v.  Scheffel,  Viktor,  Oberleutnant  d.
Res.  460,  537.

Schelle,  Dr.,  Stabsarzt  635.

Schellhorn,  Kapitän  612.

Schellmann,  Dr.,  Chemiker  129,  262.

Schellmann,  Dr.,  Oberarzt  264,  316,
456.

Schenck,  H.,  Dr.  598.

Schenck,  Kaufmann  81.

Schenck,  Pater  388.

Schepler,  Zahlmeisteraspirant  233,
519.

Scherf,  Bureauassistent  173.

 

XIIX

Scherf,  Gouvernementssekretär  264,
610.

Scheube,  Dr.,  Medizinalrat  340.

Scheuer,  Streckenaufseher  234.

Scheuermann,  Sergeant  84.

Scheunemann,  Oberleutnant  46,  66,
104,  260,  275,  359,  386.

Schieß,  Dr.  28.

Schieß,  Sanitätssergeant  610.

Schilitz,  Bruder  244.

Schiller,  Landmesser  147,  317.

Schilling,  Dr.,  Regierungsarzt  260,
359.

Schilling,  A.  463.

v.  Schimmelpfennig,  Hauptm.  66.

Schinckel,  M.  47.

Schipmann,  Geschäftsführer  47.

Schlagbaum,  M.  463.

Schlapoczek,  Zolldirektor  518.

Schlechter,  Kautschulexpert  495.

Schleiffer,  Zollamtsvorsteher  419.

v.  Schleinitz,  Freiherr,  Hauptmann
203,  385,  519.

Schlenk,  E.,  Missionsgehilfin  502.

Schlettwein,  C.,  Farmer  304,  460.

Schlicht,  Schlosser  84,  203.

Schlichting,  Theophil  463.

Schlink,  Unteroffizier  234,  457.

v.  Schlippenbach,  Graf  11,  12,  47,
205.

Schlobach,  Hauptmann  10.

Schloifer,  O.,  Hauptmann  598.

Schlosser,  Oberleutnant  64,  173,
298,  419.

Schluckwerder,  Alfred,  Geschäftsführer
  406,  460.

Schluckwerder,  Georg,
führer  460,  461.

Schmeiser,  komm.  Bureauassistent
10,  103,  518.

Schmeißer,  Geh.  Bergrat  258,  671.

Schmerenbeck,  A.  463.

Schmidt,  Arnold,  Bauingenieur  36,
543.

Schmidt,  August,  Reiter  610.

Schmidt,  Bezirksamtsschreiber  233,
518.

Schmidt,  Bureaugehilfe  264.

Schmidt,  Feldwebel  167.

Schmidt,  Gerichtssekretär  167.

Schmidt,  Hans,  Kaufmann  5606.

Schmidt,  Hugo,  Pflanzer  443.

Schmidt,  Maurer  295,  457.

Schmidt,  Oberleutnant  36,  419,  459.

Schmidt,  Regierungsbaumeister  36.

Schmidt,  Sanitätssergeant  359,  578,
676.

Schmidt,  Sanitätsunteroffizier  491,
636.

Geschäfts- 



Schmidt,  L.,  Sekretär  11.
Schmidt,  E.,  Steuersekretär  203.7
Schmidt  464.
Schmidt-Dargitz,  Geh.  Legations-=rat
  145,  247.
Schmitt,  Philipp,  Lehrer  147.  419
Schnabel,  H.  464.
Schnauder,  Prof.,  Astronom  113,
400.
Schnee,  Dr.,  Afssessor  294.
Schneider,  Bureaugehilfe  264,  518.
Schneider,  Gärtner  491,  610.
Schneider,  Kaufmann  344.
Schneider,  Zahlmeisteraspirant  317.
Schneider,  P.  443.
Schnellenbach,  Rechtsagent  60,  464,
Schnittker,  Schreiber  295.
Schnöckel,  Unteroffizier  610.
Schober,  Lokomotrvführer  10.
Schöller,  Dr.  259,  672.
Schoenefeldt,  Bureaudiätar  173.
Schönhärl,  Lehrer  419.
Schönig,  P.  50,  399.
Schönkerl,  Lehrer  543.
Schönleben,  Werkmeister  174.
Schoepke,  Pflanzungsleiter  13,  319.
Schöpwinkel,  Dr.,  Stabsarzt  146.
Scholz,  Ludwig,  Kaufmann  482.
Scholz,  Unteroffizier  419,  636.
Scholz  &amp;amp;  Co.,  Gesellschaft  180,  482.
Schorß,  Gärtner  173.
Schramke,  Vermessungstechniker  636.
Schramm  12.
van  Schranendiijk,  Oberförster  555.
Schreiber,  Dr.  525.
Schreiber,  Inspektor  686.
Schriefer,  Unteroffizier  359.
Schröder,  Direktor  322.
Schroeder,  Farmbesitzer  129.
Schröder,  Sergeant  147.
Schröder,  JI.  B.  461.
Schröder,  R.  A.  464.
Schroeter,  Dr.  med.  109.
Schubert,  Otto  464.
Schubkegel,  Bureauvorstand  677.
Schüle,  Leutnant  359,  635.
Schünhoff  &amp;amp;  Guttery,  Agenten  571.
Schüßler,  Gouvernementssekret.  518.
Schüßler,  Kassenvorstand  457.
Schutz,  Maschinist  129,  358.
Schütz,  Regierungebaumeister  234,  676.
Schuld,  Unteroffizier  234,  457.
Schuler,  Bruder  91,  245,  501.
Schulte,  Techniker  65.
Schulte,  Otto  464.
Schultz,  Wilhelm  602.
Schultze,  Leutnant  46,  362.
Schulg#ze,  Oberleutnant  36.
Schultze,  L.,  Lehrerin  296,  610.
        <pb n="50" />
        Schulz,  Bureaugehilfe  203,  419.

Schulz,  Leumant  66,  457.

Schulz,  Polizeimeister  36.

Schulz,  Otto,  Regierungssupernumerar
  543.

Schulz,  August,  Schlosser  578.

Schulz,  Wilhelm,  Steuermann  359,
610.

Schulze,  O.,  Kupferschmied  11.

Schulze,  Paul,  Rechnungsbeamter
129.

Schulze,  kommiss.  Sekretär  295.

Schulze,  August  464.

Schumm,  Pastor  337.

Schurz,  Margarete  464.

Schuster,  Otto  464.

Schutz,  Kaufmann  81.

Schwabach,  Dr.,  Generalkonsul  69.

Schwabe,  Haupimann  186.

v.  Schwartz,  Dr.,  Missionsdirektor
373,  598.

Schwarz,  Otto,  Geschäftsführer  601.

Schwarzer,  Gerichtsaktuar  490.

Schwarzlose,  Sanitätsfeldwebel  264,
542.

de  Seande  463.

Sebulu,  Franz  399.

Seegler,  Feldwebel  147.

Sef  bin  Sad,  Wali  202.

Seidel,  Maschinist  146.

Seidel,  Redakteur  77,

Seidel  &amp;amp;  Busch  464.

Seiffert,  Bausekretär  677.

Seitz,  Dr.,  Legationsrat  612.

Seitz,  H.  464.

Selaboy,  Unteroffizier  202.

Seligmann,  C.  G.,  Dr.  403.

Sellier,  Kassenbeamter  419,  636.

Sellnow,  Bahnmeister  491.

Sellnow,  Sergeant  36.

Sellnow,  Vizefeldwebel  519.

Selsahole,  Sultan  235.

Semikore,  Häuptling  66,  260,  485,
486,  673.

Semler,  Heinrich  530.

Semmelroth,  Gerichtsaktuar  36.

Senfft,  Kaiserl.  Bezirksamtmann  153,
419,  576,  577.

Senfft  v.  Pilsach,  Frhr.,  Landrat
209.

Seobel,  A.  282.

Sepp,  Regierungstierarzt  301.

Seremon,  Thomas  399.

Seubert,  Forstinspektor  555.

Seweko  399.

Senydel,  Bezirksamtssekretär  234.

v.  Seydlitz  28.

Seyfert,  Louis,  Erwin,  Kaufmann
603.

 

L

Seyfried,  Hauptmann  64,  103,  146,

Shaw,  D.  N.  461.

Shiles,  Dr.  529.

Shirai,  M.,  Geschäftsführer  496.

Siebers,  H.  464.

Siebrandt,  Unteroffizier  298,  301,
494.

Sieg,  Klempner  84,  203.

Siegel,  kommiss.  Sekretär  317.

Siegert,  Materialienverwalter  203.

Siemens  &amp;amp;  Halske,  Firma  495.

Siemenroth,  Franz  404.

Sieß,  komm.  Hauptzollamtsvorsteher
203.

Sievers,  Prof.,  Dr.  86.

Sigwanz,  Aktuar  203.

Sim  594.

Simader,  Intendantur-Bureaudiätar
264.

Simader,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  358.

Simaeich,  Unteroffizier  677.

Simini,  Häuptling  522.

Si-mkoa,  Oberhäuptling  391,  522.

Simon,  Dr.,  Stabsarzt  295,  456.

Simon,  Geh.  Regierungsrat  a.  D.
69,  258.

Skobel,  Sergeant  491.

Skrodzki,  Dr.,  Oberarzt  316.

Skrzypczyk,  Eisendreher  457,  636.

Smith,  Ch.,  Händler  496.

Smith,  Sundius  &amp;amp;  Co.,  Agent  376.

Smoor,  P.  50.

Snay,  Sergeant  610.

v.  Sobbe,  Oberleutnant  577.

Soelle,  Polizeimeister  208.

Solf,  Dr.,  Kaiserl.  Gouverneur  129,
70,  171,  200,  201,  294,  322,  518.

Sool,  Soldat  64.

De  Souza  jr.  Diaz  &amp;amp;  Co.,  Firma
220.

v.  Spalding,  Bezirksamtmann  173.

Spellenberg,  G.,  Bruder  91,  501.

Spemann,  Geh.  Kommerzienrat  209.
693.

Sperlich,  Ziovilpolizist  636.

Spickenbom,  Vermessungstechniker  10.

Spiecker,  Pastor  277.

Spieker,  P.,  Inspektor  51,  552.

Spieß,  Missionar  245.

Spieth,  Bezirksamtssekretär  173.

Sprigade,  Kartograph  57,  63.

Springer,  Jul.,  248.

Sproesser,  Kommerzienrat  209.

Stahlhut,  Missionar  645.

Stamm,  Unteroffizier  173,  202,  491.

Stanisla,  Schwester  211.

Stark,  Direktor  402.

Staudinger  259,  671,  672.

 

 

Stavenow  287.

Steane,  Charles,  Lehrer  610.

Steffen,  Landmesser  147,  317.

v.  Stein,  Frhr.,  Oberleutnant  11,  47,
173,  205,  236,  260,  272,  361,  362,
389.  544,  580,  673.

Stein,  Gerichtsaktuar  359,  610.

lv.  Steingecker,  Freiherr,  Oberst  530.

Steiner,  P.  530.

Steinhausen,  Oberleutnant  146,  238.

Steinhausen,  Regierungsassessor  359.

Steinmetz,  Dr.  248.

Steinmeyer,  Gottfr.  &amp;amp;  Co.,  Agenten
376.

v.  Stein  zu  Lausnis,  Frhr.  610.

v.  Stempel,  Baron,  Leutnant  64,
234,  457.

Stephan,  Oberleutnant  308.

v.  Stephani,  Leutnant  46.

Stern,  Missionar  443,  685,  686.

Stern  &amp;amp;  Henker  464.

Steuber,  Dr.,  Oberstabsarzt  64.

Steudel,  Dr.,  Oberstabsarzt  113,  214,
400.

Sthamer,  J.  Ferd.  406,  441.

Stickforth,  Zollamtsassistent  2.  Kl.
233,  518.

Stieber,  Oberleutnant  10,  84,  521,
580.

Stiehler,  Maschinist  467.

Stieler  308,  562.

Stierling,  Dr.,  Stabsarzt  456.

Stiles,  Dr.  503.

v.  Stillfried  und  Rattoniz,  Graf,
Leutnant  294,  419,  636.

v.  Stockhausen,  Leutnant  235,  318.

Stöhr,  Sergeant  203.

Stoeßel,  Gärtner  636.

Stollwerck,  Kommerzienrat  209.

Stollwerk,  Gebrüder  543.

Stolowsky,  Dr.,  Assistenzarzt  316.

Stolte,  Sergeant  234.

Stolz,  Nobert,  Kaufmann  602.

Stordy,  R.,  Tierarzt  529.

Stoß,  R.  464.
Strack,  Zollamtsvorsteher  359.
Strademann,  komm.  Gouvernementssekretär

  264,  518.

Strauch,  Kontreadmiral  z.  D.  209,
384.

Strecker  &amp;amp;  Schröder  341.

Strümpell,  Leutnant  578.

Strümpell,  Oberleutnant  84,  260,
298,  299.

Strunk,  Dr.,  Garnisonapotheker  132,
208,  295,  394.

Stubmann,  403.

Stuckhardt,  komm.  Bezirksamtmann
491,  519.
        <pb n="51" />
        Stuebel,  Dr.,  Kolonialdirektor  8,  102,
201,  225,  257,  301,  351,  387,  574,
612,  669,  970,  671.

Stübel,  Leutnant  578,  671.

v.  Stuemer,  Oberleutnant  490.

Stürken,  Alfred,  Gesellschafter  601,
602.

Stuhlmann,  Dr.,  Regierungsrat  10,
62,  293,  316,  674.

Sünder,  Schlosser  419.

Süßerott,  W.  282,  597,  598.

Surbris,  Soldat  202.

Swanzy,  F.  u.  A.,  Firma  81,  440.

Swart,  Unterkapitän  179.

v.  Syburg,  Generalkonsul  556.

Symons  &amp;amp;  Co.,  Agenten  376.

Sypvertsen  464.

Szymansky,  B.  464.

T.
Tala,  Häuptling  394.
Talaska,  A.  464.
Tari,  Häuptling  458.
Taroku  Inonye,  Kaufmann  193.
Tatlow,  F.  464.  .
Tauber,  Depotverwalter  36,  368.
Taufik,  Dolmetscher  296.
Techner,  Landmesser  233.
Techow,  Oberleutnant  10,  422.
Tecklenburg,  Landrichter  a.  D.  20,
261.
Tecklenburg,  Referent  199,  387.
Tejada,  J.  B.,  Firma  496.
Teklenburg,  Landrichter  a.  D.  385.
Teklenburg,  Hans,  Referent  456.
Terwesten,  Samtätssergeant  543.
Tesch,  Hofrat  63.
Tetzlasf  403.
Teuthorn,  Bureaugehilfe  578.
Thaddäa,  Schwester  110.
Thiede,  Gefreiter  491.
Thilo,  Landwirt  108.
Thierry,  Hauptmann  459,  521,  548,
580,  672,  673.
Thies,  Dr.  656.
Thiesmeier,  Landmesser  491.
Tidswell,  Dr.  654.
Tiedemann,  Paul,  Braumeister  602.
Tietge  459.
Tietje  459.
Tieß,  Gerichtsassessor  419,  543.
v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.  376,  461.
v.  Tippelskirch,  Horst,  Geschäftsführer
  461.
Tisch,  Reiter  11.
Tönges,  Missionar  644.
Tönjes,  Missionar  51.
Tonnies,  Franz,  Kaufmann  602.
Tornau,  Bergreferendar  129.

 

 

 

LI

Trainer,  Leutnant  578.

Traun  &amp;amp;  Stürken,  Firma  602.
Treptow,  Sanitätsunteroffizier  387.
Treub,  Dr.,  Professor,  Direktor  554.
Triebe,  Kapitän  572.
Trübenbach,  Direktor  69.

Tschey  441.

Tschoppe,  Unteroffizier  84,  295.
Tümler,  Kaufmann  636.

u.

Ueberück,  Unteroffizier  636.

Uhlig,  Dr.,  Meteorologe  317.

Ujest,  Herzog  von,  69.

Ujulu,  Häuptling  643,  644,  645,
646.

Ukleja,  J.  464.

Ulbrich,  Unteroffizier  174,  419.

Ulembo,  Häuptling  50.

Ullrich,  Maschinist  10,  146.

Umber,  Leutnant  146.

Ungefroren,  Unteroffizier  578.

Upmann,  Heinrich  13.

Urban,  Lehrer  146

Ursula,  Schwester  111.

Utech,  Sergeant  233.

Utpadel,  Feldwebel  295.

V.
Lacha  113,  400.
Vagedes,  Dr.,  Stabsarzt  262,  670.
Vahlen,  Franz  628.
Vahlkampf,  Sekretär  104,  129,  578.
Vairon,  André,  Agent  376.
Valderamo,  A.,  Händler  496.
de  Valencia,  Luis,  P.,  Superior
474.
Valeria,  Schwester  111.
Valois,  Vizeadmiral  z.  D.  676.
Vama,  Bujoghäuptling  545.
Vandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht  373.
Veith,  Pflanzer  317,  610.
Veith,  Stationsleiter  677.
Velhagen  &amp;amp;  Klasing  282.
Velten,  Dr.  112,  113,  373,  400.
Verter,  Arbeiter  234.
Veruma,  Häuptling  206,  236,  237.
Vetter,  Bauausfseher  543.
Vetter,  Missionar  502.
Vetterlein,  Werkmeister  317,  676.
Vice,  Kohlenbergwerksbesitzer  649.
Vieter,  P.,  apostol.  Präfekt  91,  109,
551.
Vietor,  257,  259,  440.
Vietze,  Bauaufseher  359.
v.  Vignau,  Kammerherr  209.
Villacon,  JI.,  Händler  496.
Viud,  Direktor  650.
Vogel  149,  152,  162.

Vogel,  Unteroffizier  491.
de  Vogel,  holländ.  Resident  555.

VBohsen,  Berichterstatter  259.
Vohsen,  Konsul  69,  461,  671,  674.
Volkens,  G.,  Dr.,  Prof.  277.
Volkertsen,  Kapitän  571.
Volkmann,  Oberleutnant  146,  550.
Vols,  Pater  155.

Vormann,  P.  51,  525,  526.

Vorpahl,  E.  464.
Voß,  Hilfszugführer  359.
Vos,  Postassistent  610.

Voßeler,  Dr.,  Professor  262,  456,
518,.  636.

Vulpes,  Sanitätssergeant  676.

 

 

Vumbo,  Häuptling  546.

W.
Wacke,  O.,  Missionar  502.
Wächter,  Bausekretär  317,  610,  677.
Wäldin,  Gouvernementssekretär  36,
543.
Wahlen,  Rud.,  Kaufmann  100.
Waldmann,  Sergeant  362.
Waleciak,  Unteroffizier  491.
Walich,  Kesselschmied  147.
Wallbrecht,  O.  440.
Walser,  C.  464.
Walter,  Gerichtsschreibergehilfe  295.
Walther,  Unteroffizier  104.
Walton,  Schiffbauingenieur  77.
Wandres,  Missionar  51,  183,  336.
Wandt,  Reiter  491.
v.  Wangenheim,  Frhr.,  Hauptmann
103,  203.
Warburg,  Prof.,  Dr.  113,  216,  400,
530.
Wardesky,  E.,  Geschäftsführer  461.
Warmuth,  Schlosser  147.
Warncke,  Arthur  406.
Warnecke,  Gouvernementssekretär  203.
Warnecke,  Obergärtner  677.
Warnholtz  520.
Wasserfall,  Distriktschef  147,  317.
Wasserfall,  G.  464.
Waßmannsdorf,  Hofrat  35.
Watermeyer,  J.  20.
Weber,  Prokurist  665.
Weber,  Steuersupernumerar  834,  173.
Weber,  Unteroffizier  610.
Weber  341,  344,  464,  631.
Weber,  A.  47.
Weber,  Rudolf  81,  631,
Wecke  &amp;amp;  Voigts  464.
Weckerle  318.
Wegener,  Georg,  Dr.  282.

v.  Weikhmann,  Dr.,  Gerichtsassessor

578.

Weiland,  Sanitätssergeant  264,  519.
        <pb n="52" />
        Weilbächer,  C.  464.

Weiler,  I.,  Firma  13,  238.

Weiler,  Pastor  50,  368.

Weinberger,  Schreiber  636.

Weinschenk.  Professor  646.

Weise,  Paul,  Hafenbauarbeiter  409.

Weiß,  Bezirksamtmann  20.

Weiß,  Leutnant  65,  103.

Weiß,  Rechnungsrat  35.

Weißenborn  544

Weißenbruch,  Fräulein  502.

Weißkam,  Kapitän  571.

Weitzenberg,  Leutnant  129,  316.

Weltzsch,  Bruder  398.

Wendelmuth,  C.  464.

Wendland,  Oberleutnant  257.

Wenstrup,  Unterroßarzt  519.

v.  Werner,  Kontreadmiral  13.

Werner,  Bezirksamtssekretär
542.

Werner,  Dr.,  Oberarzt  10,  130.

Werner,  Emil,  Techniker  174,  457.

Wesche,  Zahlwmeisteraspirant  359.

West,  J.  H.  530.

West,  Kapitän  571.

Westermann,  Missionar  76.

Westphal  287.

Westphal,  E.,  Dr.  461.

Westphal,  Unteroffizier  491,  636.

de  Wet,  Thomas  Gabriel  18,  21,  646.

Weth,  John,  Firma  166,  286,  601.

Weydig,  C.,  Kaufmann  402.

Weyer,  Kapitänleutnant  a.  D.  117.

White,  Hugh,  Kaufmann  537.

Whyte,  Mr.  653.

Wichmann,  Direktor  322.

Wichmann,  C.  461.

Wied,  Karl  (28.

Wiegand  402.

Wiehe,  Dr.,  Oberarzt  36,  65,  456.

Wiese,  Sergeant  36.

Wiese,  H.,  Siedler  281.

v.  Wiese  und  Kaiserswaldau,
Leutnant  400,  542.

Wilckens,  Sekretär  597.

Wilde,  Meßgehilfe  519.

de  Wildeman,  E.  76.

Wilfried,  Evangelist  618.

Wilhelmi,  Schlosser  65.

Wilke,  Prokurist  193.

Wilken,  Kaufmann  226.

233,

LII

Wilkens,  Landrat  257.  —
Wilkinson  591.
Wille,  C  464.

Willhöfft,  Kaufmann  458.

Wilmans,

 

v.  Wöllwarth-Lauterburg,  Frhr.,

6  Wohltmann,  F.,  Dr.,  Professor  65,

Gouvernementsbeamter
543,  636.

Winderänders,  H.  464.  l

v.  Winkler,  Oberleutnant  359.

Winkler,  Hans,  Dr.,  Assistent  503.

v.  Winterfeld,  Bezirksamtmann  387.

Winterhuis,  Pastor  337.

Winters,  Karl  629.

Wirth,  Zahlmeisteraspirant  359.

Wirthschaft,  Stationsleiter  387.

Wiskow,  Geh.  Regierungsrat  294.

v.  Wißmann,  Maior  76,  140.

Wistuba,  Bureauvorstand  129.

Witbooi,  Häuptling  673.

Witkowski,  Feldwebel  233.

Witt,  Kapitän  543.

Witte,  A.  464.

Wittek,  Gerichtsaktuar  104.

Witthöft,  Sergeant  36,  295.

Leutnant  129,  146,  387.
Woermann  31,  34,  77,  80,  99,  120,
140,  143,  144,  165,  189,  192,  251,
257,  258,  259,  286.  374,  376,  379,
406,  459,  460,  461,  564,  572.  671,
673,  694,  696.
Woerner,  Oberleutnant  636.
Wohlrab,  Missionar  90,  155.

94,  302,  442,  675.
Wolf,  Reiter  174.
Wolf,  Unteroffizier  491,  636.
Wolff,  Bezirksrichter  251,  543.
Wolff,  Gerichtsassessor  234,  387.
Wolff,  Paul,  Polizeimeister  419.
Wolff,  Sergeant  36,  317.
Wolff,  Unteroffizier  129.
Wolff  263.
Woltersdorf,  Maschinist  295.
Wondensana,  Häuptling  522.
Wongam  552.
Wossidlo,  Mechaniker  234.
Wrage,  464.
Wronsky,  W.  464.
Wugk,  F.  598.
Wulff,  A.,  Kapitän  612.
Wulff,  Karl,  &amp;amp;  Co.  287,  464.

 

Wulfhorst,  Missionar  644.

v.  Wurmb,  Leutnant  578.
Wustrack,  Lazarettgehilfe  543.

v.  Wuthenow,  Hauptmann  147,  231.
Wuttke,  Maurer  84,  359.
Wyneken,  Administrator  358.
Wywias,  R.  464.

&amp;amp;.
Taver,  Pater  368.
Yama  545.  "“
Yeruma,  Häuptling  260,  273,  274.
YVeruma  Diba  544.

.  Zs

Zachäus  183.

Zachalowsky,  Materialienverwalter
491,  519.

Zacherle,  Zahlmeisteraspirant  317,
578.

Zachlehner,  Dr.  464.

Zahn,  Sergeant  64,  676.

Zech,  Graf,  Bezirksamtmann  10,  67,
145.

Zech,  Graf  von,  Regierungsrat  636.

Zehme,  Missionar  373,  598.

Zemlin,  Kapitän  571.

Zenke,  Bezirksamtssekretär  202,  542.

Zickenbach,  Kupferschmied  610.

Ziegler,  Oberleutnant  d.  Res.  60,
460,  537.

Ziegler,  Oberrichter  103,  202,  490.

Zielesch,  Maschinist  490.

Zielfelder,  Major  z.  D.  35.

Ziemann,  Dr.,  Stabsarzt  11,  176,
690,  691.

Zimmermann,  Dr.,  Professor  544,
580,  677.

Zimmermann,  Hauptmann  10,  84.

Zimmermann.  Oberbüchsenmacher
202.

Zimmermann,  M.,  &amp;amp;  Co.  464.

Zintgraff,  Dr.  92.

Zorn,  Lokomotivführer  234.

Zschaetzssch,  C.,  Pflanzer  402.

Zuberu,  Häuptling  672.

Zumbu,  Häuptling  522,  673.

Zupitza,  Dr.,  Stabsarzt  173,  386,
456,  519.

Zwanck,  Maschinist  36.

Zwanzger,  Missionar  502.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

He#eransgegeben  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswirtigen  Amto.

—  ——  —  —  —  —  —  —  —  ————  —  .--·-·.-  "-«-«-  «.----Ä-««-N-'«--A-N«-----U’··-«--M«M»-s"vvvv

XIV.  Jahrgang.  6  gerlin,  I.  Junnar  1903.

—  —  —  —  —  ———  —(  Ê  Ê  ÊÊÊ  —.]

Uunmmer  1.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Avonnementepreis  fur  das  Koklonialblatt  mu  den  Beiheiten  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3.  —.  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3.50  fur  Deutichland  einschl.  der  deutschen  Schusgebiete  und
Lesterreich-=  Ungarn,  Mk.  3.75  fur  die  Lander  des  Weltvotvereino.  —  Einsendungen  und  Aufragen  üind  an  die  Kenigliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W  12.  Kochttr.  68—#71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  fur  1903  unter  Nr.  2151..

–———  —  ——

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung,  betreffend  die  Erfüllung  der  Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für
Südwestafrika  S.  1.  —  Bestimmungen  des  Reichskanzlers  wegen  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betressend
die  Erfüllung  der  Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika  S.  3.  —  Konzession  für
E.  v.  Mandelsloh  zur  Gewinnung  von  Mineralien  in  einigen  See=  und  Flußbetten  von  Deutsch-Ostafrika  S.  3.  —
Verfügung,  betressend  Veräußerung  und  Belastung  der  Grundstücke  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  im  deutsch-sudwestafrikanischen  Schutzgebiete  S.  7.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verwaltung  der  Greenwich-Inseln

  S.  S.  —  Verordnungen  der  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Kamerun,  Deutsch-Südwestafrika,  Deutsch-Ostafrika
  und  Togo,  betreffend  Strafmittel  gegen  Eingeborene  S.  8/9.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Tarif  für

Lagerung  von  Feuerwassen  und  Munition  im  öffentlichen  Lagerhause  in  Viktoria  S.  9.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Oktober  1902  S.  9.  —  Gouvernementskurs
in  Deutsch-Ostafrika  S.  10.  —  Personalien  S.  10.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal:  Nachrichten  S.  10.  —  Deutsch-Ostafrika:  Das  Schwimmdock  in  Dares-Saläm
  S.  11.  —  Kamerun:  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  den  weiteren  Verlauf  seiner  Bertua-Eppedition
(Schluß  S.  11.  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  S.  12.  —  Vergleichende  Ubersicht  über  die
Waren-Einfuhr  und  -Ausfuhr  des  Schutzgebietes  Kamerun  in  der  ersten  Hälfte  der  Kalenderjahre  1901  und  1002
S.  13;  desgleichen  in  den  Jahren  1900  und  1901  S.  14.  —  Zur  Statistik  des  Außenhandels  des  Schutzgebietes
Kamerun  S.  16.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Viehausfuhr  auo  Deutsch-Südwestafrika  S.  17.  —  Ein  Bur  über
Deutsch-Südwestafrika  S.  18.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung
S.  21.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Drahtlose  Telegraphie  im  Kongostaat  S.  24.
—  WMildschutzverordnung  für  Transvaal  S.  24.  Der  Handel  der  Elfenbeintüste  im  Jahre  1901  S.  24.  —  Außenhandel
  der  Fidschi-Inseln  im  Jahre  1901  S.  25.  —  Prüigelstrafe  auf  den  Fidschi-Inseln  S.  25.  —  Chrombergbau
in  Neu-Kaledonien  S.  25.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Die  Beförderung  der  Baumwollkultur  in  den
britischen  Kolonien  S.  26.  —  Gründung  einer  Bergbau-Kammer  für  Französisch-Westafrika  S.  26.  —  Litteratur
S.  27.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  28.  —  Fahrplan  der  Woermann-Linie  für  das  erste  Vierteljahr  1903  S.  31.

Amtlicher  Teil.

Gelehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Derträge.

Verordnung,  betreffend  die  Erfüllung  der  Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  für  Südwestafrika.)

Wil  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  2c.,  verordnen  auf
Grund  des  §  18  des  Gesetzes,  betreffend  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten
und  die  Wehrpflicht  daselbst  (Reichs-Gesetzblatt  1896,  S.  657),  in  der  Fassung  des  Gesetzes  vom
25.  Juni  1902  (Reichs-Gesetzblatt  1902,  S.  237)  im  Namen  des  Reichs  unter  Aufhebung  Unserer  Verordnung
  vom  30.  März  1897,  was  folgt:

l1.

Angehörigen  des  Reichsheeres  oder  der  Kaiserlichen  Marine,  welche  auf  Grund  freiwilliger
Meldung  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  zugeteilt  werden,  wird  die  Zeit,  während  welcher  sie  bei  der
Schutztruppe  dienen,  auf  die  aktive  Dienstzeit  im  Heere  oder  in  der  Kaiserlichen  Marine  angerechnet.

.  §2.

Wehrpflichtige  Reichsangehörige,  welche  außerhalb  Europas  ihren  Wohnsitz  haben,  werden  zur
Ableistung  ihrer  aktiven  Dienstpflicht  auf  ihren  Wunsch  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika  eingestellt.
Der  Beibringung  eines  Meldescheins  zum  freiwilligen  Eintritt  bedarf  es  für  diesen  Fall  nicht.

*)  Vergl.  Reichsanzeiger  vom  18.  Dezember  1902.
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        —  2  —

Mit  dem  Berechtigungsschein  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  versehene  Wehrpflichtige,  welche
außerhalb  Europas  ihren  Wohnsitz  haben,  dürfen  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  in  die  Schutztruppe  für
Südwestafrika  eingestellt  werden.

8  4.

Wehrpflichtige  Reichsangehörige,  welche  in  Curopa  ihren  Wohnsitz  haben,  dürfen  auf  begründeten
Antrag  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika  als  Ein=  oder  Mehrjährig-Freiwillige  nur  mit  Genehmigung
des  betreffenden  Kriegsministeriums  unter  Zustimmung  des  Ober-Kommandos  der  Schutztruppen  eingestellt
  werden.

85.

Die  zur  Ableistung  ihrer  aktiven  Dienstpflicht  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika  eingestellten
Wehrpflichtigen  erhalten,  so  lange  sie  noch  in  Ausübung  ihrer  gesetzlichen  Dienstpflicht  begriffen  sind,  eine
Löhnung  von  monatlich  50  Mk.,  für  die  Dauer  ihrer  Teilnahme  an  kriegerischen  Unternehmungen  dagegen
die  bei  der  Schutztruppe  übliche  volle  Reiterlöhnung.  Hinsichtlich  aller  sonstigen  Gebührnisse  sind  sie  den
der  Schutztruppe  zugeteilten  übrigen  deutschen  Mannschaften  gleichgestellt.

Die  Einjährig-Freiwilligen  erhalten  freie  Unterkunft  nach  Maßgabe  der  örtlichen  Verhältnissc.
Abgesehen  von  kriegerischen  Unternehmungen,  für  deren  Dauer  die  Fürsorge  in  dieser  Beziehung  vom
Kommando  auf  Rechnung  der  Landesverwaltung  übernommen  wird,  haben  sie  sich  selbst  zu  verpflegen,  zu
bekleiden  und  auszurüsten  sowie  auch  beritten  zu  machen.  Sie  sind  berechtigt,  gegen  eine  Vergütung  von
täglich  2  Mk.  sich  in  die  Naturalverpflegung  der  Truppe  aufnehmen,  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten
aus  Truppenbeständen  bekleiden  und  ausrüsten  sowie  gegen  eine  Entschädigung  von  210  Mk.  von  der
Truppe  beritten  machen  zu  lassen.  Neben  dem  letzteren  Betrage  ist  für  die  Unterhaltung  des  Pferdes,
einschließlich  Hufbeschlag  und  sonstiger  Aufwendungen,  eine  besondere  Vergütung  nicht  zu  entrichten.

Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  hierzu  Erläuterungen  zu  erteilen  und  Abänderungen  zu  treffen,
soweit  solche  nicht  von  grundsätzlicher  Bedeutung  sind.

§6.

Die  Einberufung  der  in  den  §§  2,  3  und  4  gedachten  Personen  zum  Diensteintritt  erfolgt  durch
den  Kommandeur  der  Schutztruppe,  welcher  im  Einverständnis  mit  dem  Gonverneur  die  Einstellungstermine
bestimmt.  Von  jeder  Einstellung  eines  Wehrpflichtigen  ist  unter  Angabe  des  Geburtsortes  und  -Tages  der
Zivilvorsitzende  der  zuständigen  heimatlichen  Ersatzkommission  zu  benachrichtigen.

§  7.

Die  in  den  §§  2  und  3  gedachten  Personen  können  von  dem  Gorverneur  nach  Anhörung  des

Kommandeurs  vor  Ablauf  der  gesetzlichen  aktiven  Dienstzeit  beurlaubt  werden.
§  8.

Nach  beendeter  aktiver  Dienstzeit  in  der  Schutztruppe  treten  sämtliche  Mannschaften  zum
Beurlaubtenstande  des  Heeres  oder  der  Kaiserlichen  Marine  über.

Wenn  sie  ihren  Wohnsitz  in  Deutschland  nehmen,  so  sind  sie  den  heimatlichen  Bezirkskommandos,
wenn  sie  ihn  dagegen  außerhalb  Deutschlands  nehmen,  demjenigen  Bezirkskommando  (I—IV)  Berlin,
welchem  sie  ihrer  Waffengattung  2c.  nach  angehören,  durch  den  Kommandem  der  Schutztruppe  zu  überweisen.

Bei  Mannschaften,  welche  nur  in  der  Schutztruppe  gedient  haben,  bestimmt  der  Kommandeur,  zu
welcher  Waffengattung  sie  entlassen  werden  sollen.

Den  Bezirkskommandos  (I—IV)  Berlin  sind  auch  diejenigen  Personen  des  Beurlaubtenstandes
zur  Kontrolle  zu  überweisen,  die  nach  dem  Schutzgebiete  von  Südwestafrika  verziehen,  ohne  in  der  Schutztruppe
  gedient  zu  haben.

§  9.

Diejenigen  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes,  welche  der  aktiven  Dienstpflicht  ganz  oder  teilweise
  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  genügt  haben,  sind,  so  lange  sie  ihren  dauernden  Aufenthalt
im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  haben,  vom  Dienste  im  Heere  oder  in  der  Kaiserlichen  Marine  zurückgestellt,
  können  aber  innerhalb  der  für  das  Heer  bestimmten  Grenzen  zu  Ubungen  in  der  Schutztruppe
eingezogen  werden.  «

8  10.

Das  Kommando  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  hat  über  sämtliche  im  Schutzgebiet  sich
dauernd  aufhaltenden  Personen  des  Beurlaubtenstandes  Kontrolle  zu  führen  und  zum  1.  Januar  jedes
Jahres  dem  Reichskanzler  (Ober-Kommando  der  Schutztruppen)  eine  namentliche  Liste  einzureichen.  Diese
Liste  ist  dem  Königlich  preußischen  Kriegsministerium  behufs  Mitteilung  an  die  kontrollierenden  Bezirkskommandos
  zuzustellen.

§  11.
Von  jeder  Heranziehung  der  Personen  des  Beurlaubtenstandes  zur  notwendigen  Verstärkung  der
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        —  3  —

Schutztruppe  sowie  von  jeder  Einziehung  zur  Ubung  ist  durch  den  Kommandeur  der  Schutztruppe  das
kontrollierende  Bezirkskommando  unter  Angabe  der  Dauer  der  Dienstleistung  zu  benachrichtigen.
Der  Militärpaß  ist  entsprechend  zu  vervollständigen.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Breslau,  den  5.  Dezember  1902.
(L.  S.)  Wilhelm,  lI.  R.
Graf  v.  Bülow.

––.  —  —  —

Wegen  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  5.  Dezember  1902,  betreffend  die  Erfüllung
  der  Dienstpflicht  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  hiermit  bestimmt,
was  folgt:

1.  Die  Einstellungen  nach  §§  2  und  4  regeln  sich  nach  Maßgabe  der  durch  den  gesetzlich  festgestellten
  Etat  für  die  Schutztruppe  zur  Verfügung  stehenden  Mittel.

2.  Die  gemäß  8§§  2,  3  und  4  zur  Einstellung  gelangenden  Personen  haben  für  die  aus  diesem
Anlaß  etwa  erforderliche  Reise  nach  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  und  eintretendenfalls  für  die
Rückreise  nach  der  Entlassung  eine  Vergütung  aus  öffentlichen  Fonds  nicht  zu  beanspruchen.

3.  Bei  der  Vorschrift  im  §  7  handelt  es  sich  um  eine  Beurlaubung  im  Sinne  des  §  6  Ziffer  5
der  Wehrordnung,  das  heißt  um  einen  Übertritt  in  den  Beurlaubtenstand.

Berlin,  den  16.  Dezember  1902.
Der  Reichskanzler.
Graf  v.  Bülow.

Anderweitige  Fassung  der  Organisatorischen  Bestimmungen  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen
in  Afrika  (Schutztruppen-Ordnung).  Allerhöchst  genehmigt  unter  dem  5.  Dezember  1902.
Abschnitt  III  §  92c.  Für  den  2.  und  3.  Absag  ist  zu  setzen:

Offiziere  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  der  Armee  können  auf  begründeten  Antrag
die  ihnen  obliegenden  oder  freiwillige  Ubungen  bei  den  Schutztruppen  ableisten.  Derartige  Anträge
unterliegen  der  Genehmigung  des  betreffenden  Kriegsministeriums  unter  Zustimmung  des  Ober-Kommandos
  der  Schutztruppen.

Bei  Ubungen  der  Osffiziere  ist  das  Zeugnis  über  die  Befähigung  zur  Weiterbeförderung  durch
den  Kommandeur  der  Schutztruppen  auszustellen.

 

Ansführungsbestimmung  zu  §  9  der  Organisatorischen  Bestimmungen  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen

in  Afrika  (Schutztruppen-Ordnung)  in  der  unter  dem  5.  Dezember  1902  Allerhöchst  genehmigten  Fassung.

Die  gemäß  §  9e  2.  und  3.  Absatz  zu  Ubungen  bei  den  Schutztruppen  zugelassenen  Offiziere.

und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  der  Armee  haben  für  die  aus  diesem  Anlaß  etwa

erforderliche  Reise  nach  dem  betreffenden  Schutzgebiet  und  eintretendenfalls  für  die  Rückreise  nach
Beendigung  der  Ubung  eine  Vergütung  aus  öffentlichen  Fonds  nicht  zu  beanspruchen.

Berlin,  den  16.  Dezember  1902.
Der  Reichskanzler.
Graf  v.  Bülow.

Konzession  für  E.  v.  Mandelsloh  zur  Gewinnung  von  Mineralien  in  einigen
See=  und  Flußbetten  von  Deutsch-Ostafrika.

Auf  Grund  des  §  6,  Satz  2,  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,
  vom  9.  Oktober  1898  (Reichs-  Gesetzbl.  S.  1045)  und  unter  zeitweiser  Übertragung  derjenigen
Gerechtsame,  welche  dem  deutsch-ostafrikanischen  Landesfiskus  hinsichtlich  der  ausschließlichen  Aufsuchung  und
Gewinnung  von  Mineralien  in  den  schiffbaren  Teilen  der  Flußbetten  der  in  den  Victoria-Nyanza  mündenden
Flüsse  Moamo,  Simiyu,  Mara  und  Kagera  nach  der  Verfügung  vom  5.  März  1902  (Deutscher  Reichsanzeiger
  vom  15.  März  1902,  Deutsches  Kolonialblatt  vom  gleichen  Tage,  S.  137)  zustehen,  wird  hierdurch

2
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        —  4  —

dem  in  Durban  wohnhaften  Reichsangehörigen  Ernst  v.  Mandelsloh,  für  sich  und  seine  Erben,  nachstehend
der  Konzessionar  genannt,  folgende  Konzession  erteilt:

81.

Der  Konzessionar  erhält  unter  der  Bedingung,  daß  er  binnen  zwölf  Monaten,  vom  Datum  dieser
Konzession  an  gerechnet,  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  den  Nachweis  erbringt,  daß
ihm  für  die  in  diesem  Paragraphen  bezeichneten  Zwecke  150  000  Mark  zur  Verfügung  stehen,  für  die  im
§  2  bestimmte  Zeit  die  ausschließliche  Berechtigung,  die  folgenden  fünf  Gebiete:

a)  die  Flußbetten  der  im  Eingange  bezeichneten  vier  Flüsse,  soweit  dieselben  schiffbar  sind;

b)  das  Seebett  des  Victoria-Nyanza,  und  zwar  sowohl  am  Festlandufer,  als  auch  am  Ufer  der
im  See  gelegenen  Inseln  bis  zu  einer  Entfernung  von  5  km,  von  der  durch  den  gewöhnlichen  Wasserstand
gebildeten  Uferlinie  seewärts  gerechnet,  innerhalb  der  Grenzen  des  Schutzgebiets  und  vorbehaltlich  wohlerworbener
  Rechte  Dritter,  auf  dus  Vorkommen  von  Gold,  anderen  Edelmetallen  und  Diamanten
zu  untersuchen.

§2.

Die  ausschließliche  Berechtigung  (§  1)  erstreckt  sich  während  der  ersten  beiden  Jahre,  vom  Tage
der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,  auf  sämmtliche  fünf  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  und  kommt
mit  Ablauf  eines  jeden  weiteren  Jahres  für  je  eines  der  Gebiete  mit  der  Maßgabe  in  Fortfall,  daß  die
Bezeichnung  des  betreffenden  Gebiets  jedesmal  zunächst  dem  Konzessionar  überlassen  bleibt,  jedoch  durch  den
Kaiserlichen  Gouverneur  zu  erfolgen  hat,  wenn  diesem  nicht  binnen  vier  Wochen  nach  Ablauf  eines  jeden
Jahres  eine  entsprechende  Erklärung  des  Konzessionars  zugeht.

Die  Berechtigung  kann,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend  welcher  Art  begründet
werden  kann,  entzogen  werden,  wenn  der  Konzessionar  die  Untersuchung  nicht  ernstlich,  sachgemäß  und
unausgesetzt  betreibt  und  auf  dieselbe  in  jedem  Jahre,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,
im  Schutzgebiete  nicht  mindestens  zehntausend  Mark  verwendet,  auch  den  Nachweis  der  Verwendung  binnen
vier  Wochen  nach  Ablauf  jedes  Jahres  dem  Gouverneur  gegenüber  erbringt.  In  den  erwähnten  Betrag
dürfen  die  Gehälter  europäischer  Angestellter  nicht  eingerechnet  werden.

Falls  nachweislich  infolge  höherer  Gewalt  oder  anderweitiger,  außerhalb  der  Einwirkung  des
Konzessionars  liegender  wichtiger  Gründe  die  Ausführung  der  Untersuchungsarbeiten  zeitwellig  hat  unterbrochen
werden  müssen,  wird  der  Gouverneur  auf  Antrag  eine  angemessene  Nachfrist  für  die  Verausgabung  des
auf  das  betreffende  Jahr  entfallenden  Betrags  gewähren.

Im  Falle  der  Entziehung  der  Berechtigung  (§  1)  tritt  das  Recht  des  Fiskus  aus  der  Verfügung
vom  5.  März  1902  wieder  entsprechend  in  Kraft.

§  3.

Der  Konzessionar  hat  das  Recht,  in  jedem  der  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  und  innerhalb  der
im  §  2  für  die  einzelnen  Gebiete  festgesetzten  Fristen  eine  Strecke  von  nicht  mehr  als  100  km  Länge
auszuwählen  und  abzustecken,  innerhalb  deren  er  alsdann  die  Verleihung  des  ausschließlichen  Rechtes,  die
im  §  1  bezeichneten  Edelmetalle  und  Diamanten,  mittelst  Baggereibetriebs  oder  ähnlicher,  gleichen  Zwecken
dienender  Vorrichtungen  in  Gemäßheit  der  zur  Zeit  bestehenden  oder  später  zu  erlassenden  bergrechtlichen
Bestimmungen  zu  gewinnen,  beanspruchen  kann.

Die  einzelne  Strecke  kann  entweder  zusammenhängend  oder  in  Teilstrecken  zerlegt  ausgewählt
werden,  jedoch  darf  keine  Teilstrecke  weniger  als  5  km  Länge  besitzen,  sofern  nicht  nach  endgiltiger  Entscheidung
  der  Bergbehörde  die  örtlichen  Verhältnisse  eme  kürzere  Bemessung  bedingen.

Die  Absteckung  erfolgt  durch  Bezeichnung  der  Anfangs=  und  Endpunkte  jeder  Strecke  (Teilstrecke)
mittels  augenfälliger  Merkmale,  über  deren  Beschaffenheit  und  Instandhaltung  der  Gouverneur  nähere  Vorschriften
  erlassen  kann.

Nach  den  Seiten  wird  die  Strecke  von  den  durch  den  jährlich  als  Regel  wiederkehrenden  Wasserstand
  gebildeten  Uferlinien  der  Flüsse,  und  soweit  es  sich  um  Strecken  am  Seeufer  (§  1,  b)  handelt,  nach
Land  zu  von  der  durch  den  gewöhnlichen  Wasserstand  gebildeten  Uferlinie,  seewärts  durch  diejenige  Linie
begrenzt,  welche  mit  dem  im  §  1  erwähnten  Abstand  von  5  km  der  Uferlinie  parallel  läuft.

Nach  der  Tiefe  zu  bildet  das  feste  Gestein  die  Grenze.

84.

Der  Konzessionar  hat  dem  Gouverneur  von  der  nach  §  3  getrofsenen  Auswahl,  unter  Nachweis
der  erfolgten  Absteckung  und  unter  Vorlegung  eines  Lageplans,  aaf  welchem  der  Standort  der  Merkmale
eingezeichnet  ist,  Anzeige  zu  machen.  Die  Anzeige  hat  binnen  einer  Frist  zu  erfolgen,  welche  zunächst  von
der  Errichtung  der  Merkmale  am  Anfangs=  und  Endpunkte  jeder  Strecke  an  gerechnet,  vier  Wochen  beträgt,
sich  aber  für  je  100  km  Entfernung  zwischen  der  Strecke  und  dem  Sitze  des  Gouverneurs  (auf  dem
nächsten  begangenen  Wege  und  nach  den  amtlichen  Routenlisten  berechnet)  um  jedesmal  zwei  Wochen
verlängert.
        <pb n="57" />
        —  5  —

Wird  die  Anzeige  nicht  rechtzeitig  erstattet  oder  entspricht  sie  nicht  den  vorstehenden  Erfordernissen,
so  gilt  die  Auswahl  als  nicht  bewirkt.

l5.  -

Das  ausschließliche  Recht  der  im  §  3  bezeichneten  Art  der  Gewinnung  von  Edelmetallen  und
Diamanten  wird  dem  Konzessionar  erstmalig  für  die  Dauer  von  fünfundzwanzig  Jahren,  vom  Tage  der
Absteckung  an  gerechnet,  gewährt  werden.  Auf  den  vor  dem  Ablauf  dieser  Frist  zu  stellenden  Antrag  des
Konzessionars  wird  die  Berechtigung  unter  den  gleichen  Bedingungen  um  zehn  Jahre  verlängert  werden.
Weitere  Verlängerungen  erfolgen  auf  besonderen,  vor  Ablauf  der  Frist  zu  stellenden  Antrag  für  die  Dauer
von  je  zehn  zu  zehn  Jahren  und  unter  denselben  Bedingungen.

86.

Für  jedes  der  fünf  Konzessionsgebiete  hat  der  Konzessionar,  sobald  er  in  denselben  eine  Strecke
oder  Teilstrecke  nach  §  3  in  Besitz  genommen  hat,  eine  Gebühr  von  jährlich  sechshundert  Mark  zu  entrichten.
  Dieselbe  ist  je  zur  Hälfte  am  31.  März  und  30.  September  bei  der  Gouvernements-Hauptkasse
im  voraus  zahlbar.  Die  erste  Zahlung  erfolgt  an  dem  auf  den  Zeitpunkt  der  Absteckung  folgenden  Termin.
Bei  mehr  als  vierwöchiger  Verzögerung  der  Zahlung  kann  der  Reichskanzler  die  Berechtigung  hinsichtlich
der  betreffenden  Strecke  als  zu  Gunsten  des  Fiskus  verfallen  erklären,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch
  irgend  welcher  Art  begründet  werden  kann.

Der  Umstand,  daß  die  abgesteckte  Strecke  weniger  als  100  km  lang  ist,  berechtigt  zu  keinem
Gebührennachlaß.

Falls  das  Recht  auf  Gewinnung  von  Diamanten  vom  Konzessionar  in  Anspruch  genommen  wird,
soll  sich  die  jährliche  Pachtsumme  für  jedes  so  in  Anspruch  genommene  Gebiet  von  600  Mark  auf

1000  Mark  erhöhen.
7.
Der  Konzessionar  hat:
a)  binnen  fünf  Jahren,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,  auf  mindestens  einer
Strecke  oder  Teilstrecke  (§  3,  Abs.  1),
b)  in  der  mit  Ablauf  der  Frist  zu  a)  beginnenden  Folgezeit  innerhalb  je  weiterer  fünf  Jahre
gleichfalls  mindestens  auf  je  einer  Strecke  oder  Teilstrecke  den  ordnungsmäßigen  Betrieb  zu  eröffnen  und

von  da  an  aufrecht  zu  erhalten.

Ein  Betrieb  soll  nicht  als  vorhanden  erachtet  werden,  wenn  für  denselben  weniger  als  monatlich
eintausend  Mark  für  Arbeitslöhne  (ausschließlich  der  Gehälter  europäischer  Angestellter)  und  Materialien
ausgegeben  werden.

Bei  Nichteröffnung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  in  den  Fällen  zu  a)  und  b)  können:

1.  im  Falle  zu  a)  alle  auf  Grund  der  Konzession  erworbenen  Rechte,

2.  im  Falle  zu  b)  die  Berechtigung  hinsichtlich  einer  von  dem  Gouverneur  für  den  Reichskanzler

nach  freier  Wahl  zu  bezeichnenden  Strecke,
als  zu  Gunsten  des  Fiskus  verfallen  erklärt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend
welcher  Art  begründet  werden  kann.

Ingleichen  können  bei  nicht  ordnungsmäßiger  Aufrechterhaltung  des  Betriebes  die  auf  dieser
Konzession  beruhenden  Rechte  in  dem  in  Frage  kommenden  Fluß=  oder  Seegebiet  (§  1)  für  verfallen
erklärt  werden.

Werden  vom  Konzessionar  besondere  Gründe  dargetan,  welche  die  Einhaltung  der  zur  Eröffnung
des  ordnungsmäßigen  Betriebs  gesetzten  Frist  unmöglich  gemacht  haben,  so  kann  die  Frist  angemessen  verlängert

  werden.
Im  Falle  der  Nichtaufrechterhaltung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  darf  der  Verfall  erst  dann

ausgesprochen  werden,  wenn  zwei  mindestens  ein  Vierteljahr  auseinanderliegende  Aufforderungen  zur
Wiederaufnahme  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  binnen  einer  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Frist  nicht
geführt  haben.

Weist  der  Konzessionar  überzeugender  Weise  nach,  daß  ihm  die  Einhaltung  der  Frist  für  die  Eröffnung
  oder  die  Aufrechterhaltung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  durch  höhere  Gewalt  unmöglich  geworden
ist,  so  ist  im  ersteren  Fall  die  Frist  angemessen  zu  verlängern,  im  letzteren  Fall  die  Verfallserklärung  ausgeschlossen,
  sofern  der  Konzessionar  nach  Beseitigung  der  durch  die  höhere  Gewalt  veranlaßten  Störung
binnen  einer  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Frist  den  ordnungsmäßigen  Betrieb  wieder  aufnimmt.

Dem  Falle  der  höheren  Gewalt  wird  der  Fall  jeder  außerhalb  der  Einwirkung  des  Konzessionars

liegenden  Ursache  gleich  geachtet.
88.

Der  Konzessionar  hat  für  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  der  Betriebe  einen  oder  mehrere  im
Schutzgebiete  sich  aufhaltende  Europäer  zu  bestellen  und  dem  Gouverneur  namhaft  zu  machen,  welche  für
        <pb n="58" />
        —  6  —

die  Befolgung  der  allgemeinen  gesetzlichen  Vorschriften,  sowie  derjenigen  besonderen  Bestimmungen,  welche
hinsichtlich  der  hier  in  Rede  stehenden  Betriebe  etwa  erlassen  werden,  verantwortlich  sind.

Falls  die  Benennung  unterblieben  ist,  oder  falls  der  Betriebsleiter  wegen  Zuwiderhandlung  gegen
die  gedachten  Vorschriften  wiederholt  bestraft  worden  ist,  erforderlichenfalls  auch  bei  Gefahr  im  Verzuge,
kann  die  Fortsetzung  des  Betriebs  untersagt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend
welcher  Art  begründet  werden  kann.

89.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  das  für  die  Unterhaltung  seiner  Baggereibetriebe  und  der  damit
in  unmittelbarem  Zusammenhang  stehenden  Betriebe  erforderliche  Holz  aus  den  einem  jeden  Betriebspunkte
zunächst  gelegenen  Waldungen,  hinsichtlich  deren  dem  Fiskus  das  Verfügungsrecht  zusteht,  gegen  Entrichtung
der  ordnungsmäßigen  Holzschlaggebühr  und  unter  Beobachtung  der  allgemeinen  forstwirtschaftlichen  Vorschriften
  zu  entnehmen.

Als  Betriebspunkt  gilt  jede  den  Mittelpunkt  eines  örtlichen  Betriebsabschnitts  bildende  Niederlassung,
  welche  als  solche  durch  ihre  Anlage  und  Einrichtung  erkennbar  ist.  Die  Holzschlaggebühr  wird
für  jeden  Betriebspunkt  in  einer  jährlichen  Pauschsumme,  welche  jedesmal  für  einen  Zeitraum  von  fünf
Jahren  zu  gelten  hat,  vom  Gouverneur  im  Einverständnis  mit  dem  Konzessionar  festgesetzt.

8  10.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  das  zu  seinen  Betriebszwecken  erforderliche  Land,  sosern  es  Kronland
  ist,  nach  Maßgabe  der  §§  66  bezw.  13  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in
Deutsch-Ostafrika,  zu  benutzen.  Sowelt  es  sich  um  die  Benutzung  des  Grundeigentums  Dritter  handelt,
kommen  die  Vorschriften  der  Abschnitte  II  und  IV  derselben  Verordnung  zur  sinngemäßen  Anwendung.

Der  Konzessionar  ist  ferner  berechtigt,  innerhalb  eines  Umkreises  von  20  km  um  diejenigen  Betriebspunkte
  (§  9),  welche  mindestens  20  km  voneinander  entfernt  liegen,  vorbehaltlich  der  Rechte  oder
Ansprüche  Dritter,  die  nach  seiner  Wahl  käufliche  oder  pachtweise  Uberlassung  von  Land,  über  welches  dem
Fiskus  die  Verfügung  zusteht,  für  die  Anlegung  von  Werften,  Wohnungen  und  Niederlageplätzen,  sowie  zu
landwirtschaftlichen  Zwecken  für  das  Bedürfnis  des  Betriebspersonals,  letzteres  im  Verhältnis  von  2  ha  für
jede  im  Betriebe  durchschnittlich  beschäftigte  Person,  käuflich  oder  pachtweise  zu  verlangen.  Soweit  Anträge
des  letztgedachten  Inhalts  nicht  binnen  zwölf  Wochen,  vom  Eingang  beim  Gouverneur  gerechnet,  befriedigt
werden,  wird  dem  Konzessionar  das  im  §  12  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  Kronland,  vom
26.  November  1895  bezeichnete  Recht  eingeräumt  werden.

Für  die  ersten  zwanzig  Jahre  nach  Erteilung  der  Konzession  soll  der  Kaufpreis  für  Land  nicht
mehr  als  5  Rupie,  der  Pachtpreis  nicht  mehr  als  jährlich  ½  Rupie  pro  Hektar  betragen.

§  11.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  binnen  zehn  Jahren,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an
gerechnet,  Maschinen,  Geräte  und  Fahrzeuge,  welche  für  die  dieser  Konzession  entsprechenden,  eröffneten  oder
zu  eröffnenden  Betriebe  erforderlich  sind,  frei  von  Einfuhrzöllen  und  Umschlagsabgaben  in  das  Schutzgebiet
einzuführen.

812.

Der  Konzessionar  hat,  soweit  und  solange  er  als  Alleinunternehmer  auftritt,  in  den  ersten  fünf
Betriebsjahren  von  den  auf  Grund  dieser  Konzession  gewonnenen  Metallen  und  Diamanten  an  den  Fiskus
die  gleichen  Abgaben  zu  entrichten,  welche  von  den  Bergbautreibenden  nach  Maßgabe  der  einschlägigen
bergrechtlichen  Vorschriften  von  der  Förderung  der  gleichen  Metalle  jeweilig  zu  entrichten  sind.  Im  6.  und
7.  Betriebsjahre  soll  die  vom  Konzessionar  zu  entrichtende  Förderungsabgabe  2  pCt.,  im  8.  Jahr  3pCt.,
im  9.  Jahr  4  pCt.,  im  10.  Jahr  und  später  5  pCt.  des  Wertes  betragen,  welchen  die  Erzeugnisse  vor
weiterer  Verarbeitung  am  Gewinnungsorte  haben.  Für  die  Berechnung  und  Abführung  dieser  Abgaben,
sowie  die  an  die  nicht  rechtzeitige  Entrichtung  geknüpften  Folgen  sind  die  Vorschriften  der  §§  55,  57,  58
der  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,  maßgebend.

Wird  zur  Bildung  einer  oder  mehrerer  Gesellschaften  geschritten,  so  haben  diese  die  vorstehend
für  die  ersten  fünf  Betriebsjahre  festgesetzten  Abgaben  dauernd  zu  entrichten  und  außerdem,  sofern  das
jährliche  Reineinkommen  die  Auszahlung  einer  Jahresdividende  von  mehr  als  fünf  vom  Hundert  des  eingezahlten
  und  verwendeten  Anteilskapitals  gestatten  würde,  dem  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  von  dem
Mehrbetrage  zwanzig  vom  Hundert  zu  zahlen.

13.

Der  Konzessionar  hat,  sofern  er  sich  nicht  selbst  im  Schutzgebiete  aufhält,  einen  dort  wohnenden
Vertreter  zu  bestellen,  welcher  zur  Wahrnehmung  des  geschäftlichen  Verkehrs  mit  den  Behörden  ermächtigt
sein  muß.  Solange  der  Konzessionar  der  vorstehenden  Verpflichtung  nicht  entsprochen  hat,  kann  die  Ausübung
  der  Konzession  untersagt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend  welcher  Art
begründet  werden  kann.
        <pb n="59" />
        —  7  —

8  14.

Der  Konzessionar  hat  über  den  Betrieb  des  den  Gegenstand  dieser  Konzession  bildenden  Unternehmens
  besondere,  von  seiner  sonstigen  Vermögensverwaltung  getrennte  Bücher  nach  den  Vorschriften  des
Deutschen  Handelsgesetzbuchs  zu  führen,  welche  jederzeit  eine  Ubersicht  über  den  Stand  des  Unternehmens
  gestatten.

..  §15.

Über  Privatrechtsstreitigkeiten,  die  sich  bei  Ausführung  dieser  Konzession  ergeben  sollten,  entscheiden,
vorbehaltlich  der  nachstehenden  Ausnahmen,  ausschließlich  die  Gerichte  des  Schutzgebiets.

Die  Entscheidung  von  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Auslegung  folgender  Paragraphen:

§  1,  Abs.  1  zu  a:  Schiffbarkeit  der  Flußläufe,

§  2,  Abs.  2:  ernstliche,  sachgemäße  und  unausgesetzte  Betreibung  der  Untersuchung,
§  3,  Abs.  3:  Beschaffenheit  der  Merkmale,

§  3,  Abs.  4  ff.:  räumliche  Ausdehnung  der  Berechtigung,

§  4:  Inhalt  der  Anzeige,

§  7:  ordnungsmäßiger  Betrieb  (Nichteröffnung,  Nichtaufrechterhaltung),

§  10,  Abs.  1:  Erforderlichkeit  von  Land  zu  Betriebszwecken,

§  11:  Erforderlichkeit  von  Maschinen,  Geräten  und  Fahrzeugen,

erfolgt  auf  Antrag  des  Gouverneurs  oder  des  Konzessionars  unter  Ausschluß  des  ordentlichen  Rechtswegs
durch  ein  Schiedsgericht  im  Schutzgebiete.  Das  Schiedsgericht  wird,  wie  folgt,  gebildet:  Jeder  Teil  bestellt
eine  gleiche  Zahl,  jedoch  nicht  mehr  als  zwei  Schiedsrichter.  Von  sämtlichen  Schiedsrichtern  wird  ein
Obmann  gewählt.  Für  den  Reichskanzler  wird  der  Gouverneur  den  oder  die  Schiedsrichter  auswählen
und  dem  Konzessionar  benennen  unter  der  gleichzeitigen  Aufforderung,  den  oder  die  zu  wählenden  Schiedsrichter
  binnen  vier  Wochen,  vom  Tage  der  Zustellung  der  Aufforderung  an  gerechnet,  zu  bestellen  und  ihm
namhaft  zu  machen.  Kommt  der  Konzessionar  dieser  Aufforderung  nicht  rechtzeitig  nach,  so  wählt  der
Gouverneur  auch  die  fehlenden  Schiedsrichter.  Als  Obmann  ist  gewählt,  wer  die  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  auf  sich  vereinigt.  Bei  Stimmengleichheit  wird  derselbe  vom  Kaiserlichen  Konsul  in  Sansibar
ernannt.  Für  das  schiedsrichterliche  Verfahren  gelten,  soweit  in  diesem  Paragraphen  nichts  anderes  festgesetzt
  ist,  die  Vorschriften  des  zehnten  Buches  der  Zivilprozeßordnung.

»  §16.

Die  völlige  oder  teilweise  Übertragung  dieser  Konzession  auf  andere  Personen  oder  Gesellschaften,
sowie  die  Übertragung  einzelner  auf  der  Konzession  beruhender  Rechte  auf  Ausländer  oder  ausländische
Gesellschaften  bedarf  zu  ihrer  Giltigkeit  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers.  Die  Übertragung  darf  in
jedem  Falle  nur  unter  Auferlegung  der  entsprechenden  konzessionsmäßigen  Pflichten  erfolgen.

Vor  der  Übertragung  von  Rechten  an  eine  Gesellschaft  muß  dem  Gouverneur  nachgewiesen  werden,
daß  der  Gesellschaft  wenigstens  der  vierte  Teil  ihres  Nominalkapitals  als  Betriebskapital  für  die  Zwecke
der  Verwendung  im  Schutzgebiete  in  barem  Gelde  oder  in  sicheren  Wechseln  oder  Effelten  zur  Verfügung
stehen  wird.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  oder  der  an  dessen  Stelle  tretenden  Organe  der  Gesellschaft
müssen  in  ihrer  Mehrzahl  Reichsangehörige  sein.

Auf  die  Gesellschaft  finden,  sofern  nicht  ein  Bevollmächtigter  im  Schutzgebiete  unterhalten  wird,
die  Vorschriften  des  §  13  entsprechende  Anwendung.

17.
Die  Kosten  dieser  Konzession  trägt  der  an
Berlin,  den  17.  November  1902.
Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

Verfügung,  betreffend  Veräußerung  und  Belastung  der  Grundstücke  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
Der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  wird  auf  ihren  Antrag  unter  dem  Vorbehalte

des  Widerrufes  die  Genehmigung  zur  Veräußerung  und  Belastung  der  zur  Zeit  in  ihrem  Eigentum
stehenden  Grundstücke  in  Deutsch=  Südwestafrika  ertheilt,  sofern  es  sich  im  Einzelfalle

a)  bei  ftädtischen  Grundstücken  in  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  um  einen  Verkaufs=  oder  Belastungswerth
  bis  zum  Höchstbetrage  von  5000  M.  („Fünftausend  Mark“),

3
        <pb n="60" />
        —  8  —

b)  bei  ländlichen  Grundstücken  außerhalb  der  Ortsbezirke  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  um  einen
Verkaufs=  oder  Belastungswerth  bis  zum  Hoöchstbetrage  von  15  000  M.  („Fünfzehntausend
Mark“)

Berlin,  den  17.  November  1902.
Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung.
(L.  S.)  Stuebel.

handelt.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Verwaltung  der  Greenwich-Inseln.
Die  Greenwich-Inseln  werden  von  dem  Geschästsbereich  der  Landesverwaltungsbehörde  in  Ponape
(Ostkarolinen)  abgetrennt  und  demjenigen  des  Bezirksamts  Herbertshöhe  zugeteilt.
Berlin,  den  24.  Dezember  1902.
Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung.
Stuebel.

Verordnung  des  Gouvernements  von  Kamernn,  betreffend  Strafmittel  gegen
Eingeborene.  Vom  28.  Juni  1902.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  für  1900  S.  813)  in  Verbindung

  mit  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  März  1889  verordne  ich,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.

Bei  der  Bestrafung  von  Eingeborenen  auf  Grund  der  von  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  erlassenen
Verordnungen  sind  die  in  der  Reichskanzler-Verfügung  vom  22.  April  1896  für  zulässig  erklärten  Strafmittel
  der  Bedeutung  des  Falles  gemäß  auch  dann  anzuwenden,  wenn  die  die  Strafbarkeit  der  Handlung
aussprechende  Verordnung  eine  besondere  Bestimmung  darüber  nicht  enthält.

Buöa,  den  28.  Juni  1902.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Plehn,  Regierungsrat.

Verordnung  des  Gonvernements  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  die  Ausübung
  der  Strafgerichtsbarkeit  gegen  Eingeborene  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
  Vom  8.  August  1902.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  1900  S.  813)  sowie  des  §  2
Abs.  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Dezember  1900,  betreffend  die  Ausübung  konsularischer

Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften  in  Deutsch-Südwestafrika,
  wird  hiermit  verordnct,  was  folgt:

Bei  Bestrafung  von  Eingeborenen  auf  Grund  der  von  dem  Kaeiserlichen  Gouverneur  erlassenen
Verordnungen  sind  die  in  der  Verordnung  des  Landeshauptmanns  vom  8.  November  1896  für  zulässig
erklärten  Strafmittel  der  Bedeutung  des  Falles  gemäß  auch  dann  anzuwenden,  wenn  die  die  Strafbarkeit
der  Handlung  aussprechende  Verordnung  eine  besondere  Bestimmung  darüber  nicht  enthält.

Windhoek,  den  8.  August  1902.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Estorff.
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  die  gegen  Eingeborene
  zu  erkennenden  gerichtlichen  Strafen.  Vom  17.  September  1902.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  und  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  1900  S.  812)  2c.,
in  Verbindung  mit  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  2c.  gegen-
        <pb n="61" />
        9  –

über  den  Eingeborenen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  von  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April  1896
wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

Bei  der  Bestrafung  von  Eingeborenen  auf  Grund  der  von  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  erlassenen
Verordnungen  sind  die  in  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  für  zulässig  erklärten
Strafmittel  der  Bedeutung  des  Falles  gemäß  auch  dann  anzuwenden,  wenn  die  die  Strafbarkeit  der
Handlung  aussprechende  Verordnung  eine  besondere  Bestimmung  darüber  nicht  enthält.

Dar-es-Salaäm,  den  17.  September  1902.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.
Verordnung  des  Gonvernements  von  Togo,  betreffend  Strafmittel  gegen  Eingeborene.
  Vom  24.  November  1902.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  wird  hiermit  folgendes  verordnet:
§  1.

Bei  der  Bestrafung  von  Eingeborenen  auf  Grund  der  von  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  erlassenen
Verordnungen  sind  die  in  der  Reichskanzler-Verfügung  vom  22.  April  1896  für  zulässig  erklärten  Strafmittel
  der  Bedeutung  des  Falles  gemäß  auch  dann  anzuwenden,  wenn  die  die  Strafbarkeit  der  Handlung
aussprechende  Verordnung  eine  besondere  Bestimmung  darüber  nicht  enthält.

§  2.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  heutigen  Tage  in  Kraft.
Lome,  den  24.  November  1902.
Der  stellvertretende  Gouverneur.
Horn.

Bekanntmachung,  betreffend  den  Tarif  für  die  Lagerung  von  Feuerwaffen  und
Mnunition  im  öffentlichen  Lagerhause  in  Viktoria.

Mit  Bezug  auf  §  1  Absatz  1  der  Verordnung  vom  16.  März  1893,  betreffend  die  Einfuhr  von
Schußwaffen  und  Munition  in  Kamerun,  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  in  Viktoriaein
  öffentliches,  aus  Gouvernementsmitteln  erbautes  Lagerhaus  besteht  und  der  für  Duala  festgesetzte  Tarif
(Zimmermann  II,  Seite  11)  auch  auf  das  Lagerhaus  in  Viktoria  Anwendung  findet.

Die  Aufsicht  über  das  Lagerhaus  liegt  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt  Viktoria  ob.

Busa-Kamerun,  den  4.  November  1902.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Puttkamer.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika

  im  Monat  Oktober  1902.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,37875  Mk.)

 

 

 

Neben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schisffahns.  Holwschlag-Zollamt
  AusfuhrEinfuhr  übgabe  Gebühren  Einnahmen  Insgesammt
Np.  P.]  Np.  P.  NKr.  P..  N  P.]  RNp.  P.]  Np.  P.  -—  Mk.  Pf.
#  6  #  ·  :

Tana  1247  22  5594  43  —  —  102  57  52  246997  18—=  9647  50
Pangigggnn  1301  444  31  6  —  426  —  5  48  4293  60=  5920  27
Bagamonon  7510  62  12904  03  6  —  104  2609  0920634  36=  28  449  90
Dar-es-Salam  2151.  —0  945  01  12  —  51  3  54  013213  40=  18218  28
Kittoaoa  4363  44  379  62  36  —  82  118  168219  09=  11  431  41
Lindndd  3  400  10  2742  50  9  —  40  49  244  8  874  06
Zusammen19974  578531  62  69  —  812  0668  58  59  866  55=  82541  42

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

27540  Mk.3  125  Mk.  95  Mk.1119  Mk.  660  Mk.

38  Pf.  95  Pf.  13  Pf.  67  Pf.  29  Pf.
        <pb n="62" />
        —  10  —

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Dezember  1902  auf  1,.3925  Mark  —  1  Rupie  festgesetzt  worden.

—  —

Personalien.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ständigen  Hilfsarbeiter
  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,  Professor  Dr.  Helfferich,  den  Charakter  als
Legationsrat  zu  verleihen.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Regierungsrat
Dr.  Stuhlmann  zum  Ersten  Referenten  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Kanzler  bei
dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo,  Regierungsrat  Horn,  zum  Gouverneur  von  Togo  zu  ernennen.

Dem  Bezirksamtmann  Grafen  v.  Zech  ist  die  Stelle  des  Kanzlers  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  von  Togo  übertragen  worden.

Dem  Stationsleiter  Grafen  v.  Pückler  ist  das  Ritterkreuz  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen
  Friedrichs  -Ordens  verliehen  worden.

Kaiserliche  Schugtgtruppen.
A.  K.  O.  vom  16.  Dezember  1902.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Schlobach,  Hauptmann  und  Kompagniechef,  Antrag  um  Belassung  bei  derselben  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Dr.  Werner,  Oberarzt,  scheidet  am  17.  Januar  1903  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
18.  Januar  1903  beim  Braunschweigischen  Husaren-Regiment  Nr.  17  angestellt.
Schutztruppe  für  Südwestafrikoa.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberleutnant
Techow  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Großherzoglich
Badischen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  mit  Schwertern  zu  erteilen.

Fromm,  Hauptmann  à  la  suite  der  Schutztruppe,  auf  sein  Gesuch  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension
und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Schutztruppe  für  Kamerun.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Obersten  Pavel,
Kommandeur  der  Schutztruppe,  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  Komthur-Kreuzes  2.  Klasse
des  Königlich  Sächsischen  Albrechts-Ordens  zu  erteilen.

Zimmermann,  Hauptmann  und  Kompagniechef,

Stieber  und  Sandrock,  Oberleutnants,

Heinicke,  Leutnant,

Dr.  Fuchs,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  ½K  Jahre  genehmigt.

Ammon,  Zahlmeister,  durch  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  14.  Dezember  1902  die  mit  dem  5.  Januar
1903  ablaufende  Dienstverpflichtung  für  die  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  verlängert.

 

    

Nichtamtlicher  Teil.

Personal-Zachrichten.  Der  Vermessungstechniker  Spickenbom  und  der
Deutsch=  Ostafrika.  Gholomowführer  Schober  sind  in  Deutsch-Ostafrika

Der  Bureauassistent  Schmeiser  und  der  Ma-  ·  .  —-schinist
  Ullrich  haben  die  Ausreise  nach  Deutsch-  Der  Vermessungsgehilfe  Hamm  hat  das  Schutz-Ostafrika

  angetreten.  gebiet  mit  Heimatsurlaub  verlassen.
        <pb n="63" />
        Oberleutnant  Fonck  hat  am  19.  Dezember  1902
die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  von  Neapel
aus  angetreten.

Büchsenmacher  Berstl  ist  am  11.  Dezember  1902
mit  Heimatsurlaub  in  Neapel  eingetroffen.

Ramernn.

Der  Stationsassistent  Frhr.  v.  Lüdinghausen
ist  auf  der  Station  am  Ngoko  wieder  eingetroffen
und  hat  die  Vertretung  des  Chefs  der  Verwaltung
übernommen.

Der  Stabsarzt  Dr.  Ziemann,  der  Sekretär
L.  Schmidt  und  der  Schlosser  Hartmann  sind  in
Kamerun  eingetroffen.

Feldwebel  Baumann  ista  am  16.  Dezember  1902
mit  Heimatsurlaub  in  Hamburg  eingetroffen.

11

 

Der  Gerichtsaktuar  Langenheim  in  Kamerun
ist  an  Malaria,  und  der  Kupferschmied  O.  Schulze
ebenda  an  Säwarzwasserfiber  verstorben.

Lüdwestafrika.
Der  Staatsanwalt  a.  D.  Dr.  Fuchs  hat  die
Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  20.  Dezember  1902
in  Hamburg  eingetroffen:  die  Unteroffiziere  Rademacher,
  Kahl,  Kurz,  der  Gefreite  Kubowitz  und
die  Reiter  Renz  und  Tisch.

Deutsch-Ueu-Guinea.
Der  Polizeimeister  Dollinger  ist  mit  Urlaub
nach  Sydney  abgereist.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schungebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  theilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

–

Deutsch  -  stafrika.

Das  Schwimmdock  in  Dar-es-Salam

ist  nunmehr  regierungsseitig  abgenommen  worden
und  nach  günstigem  Verlauf  der  Dockproben  in  das
Eigentum  der  Kolonialverwaltung  übergegangen.
Wie  sehr  der  Bau  des  Schwimmdocks  dem  Schifffahrtsbedürfnis
  der  ostafrikanischen  Küste  entspricht,
geht  schon  daraus  hervor,  daß  das  Dock  alsbald
nach  seiner  Abnahme  von  dem  englischen  Gouvernementsdampfer
  „Juba“  ausgesucht  wurde,  während
gleich  nach  der  „Juba“  der  der  deutschen  Ostafrika-Linie
  gehörige  Küstendampfer  „Adjutant“  gedockt
werden  sollte.  —  Über  die  Abnahme  des  Docks
und  die  hierbei  vorgenommenen  Proben  ist  folgendes
zu  berichten:

Nach  dem  zwischen  Fiskus  und  Unternehmer  vereinbarten
  Programm  wurde  durch  innere  und  äußere
Besichtigung  des  Docks,  der  Mechanismen,  des  Kessels
und  des  Inventariums  ꝛc.  die  Übereinstimmung  des
Lieserungsgegenstandes  mit  dem  Vertrage  und  seinen
integrierenden  Teilen  (Bauvorschrift,  Zeichnungen  2c.)
festgestellt.  Sodann  wurde  die  Leistungsfähigkeit  der
Maschinenanlage  durch  eine  Senk=  und  Hebeprobe
auf  eine  Tiese  von  6  m  über  Kielpallen  geprüft
und  der  Nachweis  für  die  Möglichkeit  der  Selbstdockung
  durch  Ausfahren  und  Emdocken  eines  mittleren
  Tragepontons  erbracht.  Nachdem  auch  die
Prüfung  der  elelktrischen  Licht=  und  Bohrmaschinen
zur  Zufriedenheit  ausgefallen  und  Krängung  des
Docks  nach  beiden  Seiten  stattgefunden  hatte,  zwecks
Nachweises  der  seitens  des  Unternehmers  garantierten
Stabilität,  wurde  das  Dock  dem  Betrieb  übergeben.

 

Das  Schwimmdock  ist  von  den  Howaldts-Werken
in  Kiel  gebaut,  64,77  m  lang,  22  m  breit  und  kann
Schiffe  von  einem  Tiefgang  bis  zu  6  m  aufnehmen.

Kamrrun.

Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  den  weiteren  Verlauf
seiner  Bertug-  Expedition.
(Schluß.)

Der  Häuptling  Berri,  der  sich  später  außerordentlich
  entgegenkommend  zeigte,  empfing  mich,
nachdem  er  bereits  mehrfach  Gesandte  und  Geschenke
  entgegengeschickt  hatte,  in  einer  großen  Versommlung
  auf  das  beste.  In  Berri  mußte  eine
längere  Rast  eintreten,  um  die  Verhältnisse  bei
diesem  sehr  einflußreichen  Makkachef  kennen  zu
lernen  und  auf  sie  Einfluß  gewinnen  zu  können
sowie  um  den  lange  erwarteten  Nachschub  vor  dem
Weitermarsch  nach  Bertua  abzuwarten.  Ich  schickte
zu  letzterem  Zweck  Berrilente  ohne  Begleitmannschaft
nach  Mokbe,  die  dann  auch  in  kurzer  Zeit  mit  einem
Teil  der  erwarteten  Lasten  und  den  zurückgebliebenen
Soldaten  ankamen.  Außerdem  brachten  sie  die  Nachricht,
  daß  die  Gummikarawanen,  soweit  jetzt  bekannt,
ohne  Unregelmäßigkeiten  abgelaufen  seien  und  daß
der  Direktor  Graf  v.  Schlippenbach  in  Molbe  angekommen
  sei,  um  der  Expedition  nachzukommen.

Am  26.  Juli  konnte  ich  den  Vormarsch  von  Berri
fortsetzen  und  erreichte  am  Nachmittag  desselben
Tages  das  zusammenhängende  Grasland.  Durch
eingehende  Erkundungen  und  mehrfache  Anpeilung
hoher  Felskegel  am  anderen  Kadeiufer  war  es  bei

4
        <pb n="64" />
        dem  Marsch  durch  das  Grasland  möglich,  den  weiteren
Kadeilauf  annähernd  festzulegen.  Schon  auf  dem
Graslande  wurde  mir  ein  Geschenk  durch  einen  der
Söhne  Bertuas  entgegengebracht;  ebenso  beim  Eintreffen
  im  ersten  zu  Bertua  gehörigen  Farmdorf.
Trotz  der  geringen  Entfernung  dieses  Farmdorfes
von  Bertuag  mußte  ich  sehr  heftiger  Leberschmerzen
halber  dort  einen  Tag  liegen  bleiben.  Erst  am
30.  Juli  erreichte  ich  Bertua  selbst  und  wurde,  nachdem
  ich  in  den  passierten  Farmdörfern  alles  in
friedlicher  Tätigkeit  vorgefunden  hatte,  gerade  so  wie
bei  dem  früheren  Besuche,  von  dem  ältesten  Sohn
Bertuas  und  einer  großen  Menschenmenge  ohne
Waffen  eingeholt.  Bertua  selbst  war  mit  wenigen
Leuten  geflüchtet,  und  es  ist  bisher  noch  nicht  gelungen,
  semen  Aufenthaltsort  zu  ermitteln.  Aufnahme
und  Verpflegung  2c.  waren  genau  so  glänzend  wie
bei  dem  früheren  Besuch.  Sehr  bald  erschien
die  erwähnte  Merimagesandtschaft;  auch  aus  Bimba
sind  bereits  Gesandte  mit  einem  Geschenk  hiergewesen.
  Ebenso  hat  Dashi,  trotz  seiner  noch  immer
bestehenden  Todfeindschaft  mit  Bertua,  Gesandte  mit
einem  Geschenk  hierher  gelangen  lassen,  von  denen
einer  allerdings  unter  Mitnahme  mehrerer  in  Bertua
gefangen  gehaltener  Dashileute  dann  flüchtig  wurde.
Er  hat  darauf  mit  einem  weiteren  Geschenk  seinen
Bruder  geschickt  und  diese  Flüchtlinge  mir  zur  Verfügung
  gestellt.  Außerdem  versicherte  er,  er  würde
sich  in  Bimba  stellen  und  die  #ihm  auferlegten
Friedensbedingungen  erfüllen.  Eine  Gesandtschaft,
die  er  mit  demselben  Auftrage  nach  Yokaduma  geschickt
  habe,  sei  von  Mokbeleuten  aufgehalten  worden.
Falls  diese  Gestellung  wirklich  erfolgen  sollte,  halte
ich  es  im  Interesse  der  Verwaltung  und  vor  Allem
der  Gesellschaft  „Süd-Kamerun“"  für  wünschenswerter,
  eine  Ansiedelung  der  Dalhileute  zwischen
Mokbe  und  Balaga  herbeizuführen  und  auf  der  vollen
Bezahlung  der  auferlegten  Strafelfenbeine  zu  bestehen.
  Von  den  Bertua  seinerzeit  zur  Aufbewahrung
gegebenen  M.  Boubi-Häuptlingen  liegen  Nachrichten
zur  Zeit  nicht  vor,  auch  konnte  bisher  mit  Sicherheit
  nicht  festgestellt  werden,  ob  diese  Gefangenen,
wie  die  Bertualeute  behaupten,  wirklich  flüchtig  geworden
  sind,  oder  ob  Bertua  mit  ihnen  paktiert  hat.
Eine  Verfolgung  der  Angelegenheit  im  Laufe  dieser
Expedition  erscheint  jetzt  im  Beginn  der  Regenzeit
kaum  mehr  möglich,  zumal  der  Umfang  eines  solchen
Unternehmens  sich  vorher  kaum  übersehen  läßt.  Für
die  dadurch  ausgefallenen  Strafelfenbeine  werde  ich
Bertua  zunächst  allerdings  haftbar  machen.
Mehrfach  wurde  bereits  erwähnt,  daß  Europäer
der  Gesellschaft  „Süd-Kamerun"  der  Expedition  in
einiger  Entfernung  folgten.  Ich  hatte,  wie  bisher
siets  bei  den  größeren  Expeditionen,  die  Direktion
aufgefordert,  im  Interesse  der  kaufmännischen  Erschließung
  eines  Landes  einen  Europäer  der  Expedition
  anzuschließen.  Es  konnte  diesem  Anerbieten
damals  nicht  Folge  geleistet  werden,  da  nicht  genügend
  Europäer  zur  Verfügung  standen;  doch  er-12



 

 

 

hielt  ich  bereits  in  Yokaduma  Nachricht,  daß  der
Direktor  Graf  v.  Schlippenbach  der  Expedition  folge.
Wie  bereits  erwähnt,  erhielt  ich  in  Berri  weitere
Nachricht,  daß  Graf  v.  Schlippenbach  die  Expedition
in  Bertua  treffen  wolle.  Er  ist  dann  auch  am
3.  August  dort  angekommen  und  hat  die  Verhältnisse
nördlich  des  Dume  nun  von  der  kaufmännischen  Seite
kennen  gelernt  und  die  Ausnutzung  dieser  Gegenden
durch  die  Gesellschaft  in  die  Wege  geleitet.

lber  die  Verhältnisse  in  Bertua  selbst  ist  ein
entscheidender  Bericht  zur  Zeit  noch  nicht  am  Platze.
Es  steht  zunächst  nur  sicher  fest,  daß  kurz  nach  Abmarsch
  der  Nord-West-Expedition  eine  tiefgehende
Spaltung  in  Bertua  eintrat,  die  fast  zum  Kriege
geführt  hätte.  Die  eine  Partei  unter  dem  zweiten
Sohne  Bertuas  wollte  sich  der  noch  zu  entrichtenden
Strafe  an  Elfenbein  und  Arbeiten  durch  den  definitiven
  Ubertritt  ins  französische  Gebiet  entziehen,
während  der  Seruma  (Titel  des  Nachfolgers  Bertuas)
mit  dem  größeren  Teil  der  Bevölkerung  sich  die
Freundschaft  der  deutschen  Verwaltung  erhalten  wollte.
Bertua  selbst  scheint  lange  geschwankt  und  erst  infolge
der  Bestrafung,  die  er  für  die  Biebiangelegenheit  befürchtete,
  sich  der  Auffassung  der  erstgenannten  Partei
angeschlossen  zu  haben.  Die  Haussaansiedelung  hat
sich  völlig  dem  Seruma  zugewandt.  Die  Angelegenheit
  liegt  zur  Zeit  so,  daß  nur  Seruma  und  sein
Anhang  sich  in  Bertua  aufshalten  und  sich  vollständig
der  Verwaltung  zur  Verfügung  gestellt  haben,  daß
die  große  Menge  der  noch  schwankenden  Bevölkerung
in  den  zahlreichen  Farmdörfern  eine  definitive  Entscheidung
  abwartet,  und  daß  Bertua  selbst  mit  dem
erstgenannten  Sohn  und  kleinem  Anhang  in  nicht
allzugroße  Entfernung  geflüchtet  ist.  Sehr  geschickt
  hat  man  durch  das  Bekanntgeben  verschiedener
Fluchtrichtungen  das  eigentliche  Versteck  auch  vor  der
Bevölkerung  bisher  zu  verbergen  gewußt.  Ich
habe  eine  übereilte  Beschlußfassung  nicht  für  am
Platze  gehalten.  Vielmehr  will  ich  die  Rückkehr  der
Herrn  v.  Lüdinghausen  bis  Mokbe  mitgegebenen
Eskorte  abwarten,  bevor  ich  einen  entscheidenden
Schritt  einleiten  werde,  zumal  noch  immer  einige
Wahrscheinlichkeit  vorliegt,  das  Versteck  Bertuas  in
Erfahrung  zu  bringen  und  durch  seine  Gefangennahme
  die  Sachlage  mit  einem  Schlage  zu  klären.
Nach  definitiver  Klärung  der  Verhältnisse  werde  ich
baldmöglichst  Bericht  erstatten.

Westafrikanische  Pflan  zungsgesellschaft  Bibundi.

Am  29.  November  v.  Is.  fand  die  Generalversammlung
  statt,  in  der  Bericht,  Bilanz  und
Gewinn=  und  Verlustrechnung  gebilligt,  dem  Vorstande
  und  Aufsichtsrate  Entlastung  erteilt  und  eine
beantragte  Statutenänderung  angenommen  wurde.
Von  den  austretenden  Mitgliedern  des  Aussichtsrates
  lehnte  Herr  Schramm  eine  Wiederwahl  ab,
während  Herr  Jantzen  den  Wunsch  aussprach,  aus
        <pb n="65" />
        dem  Aufsichtsrate  auszuscheiden.  Es  wurden  darauf
die  Herren  Professor  Dr.  v.  Oechelhäuser  und
Frhr.  v.  der  Recke  wieder-,  Dr.  Knöfler,  Kontre-Admiral
  v.  Werner  und  Dr.  Esser  neu  in  den
Aussichtsrath  gewählt,  der  nunmehr  im  ganzen  aus
12  Personen  besteht.  —  Nach  dem  der  Generalversammlung
  vorgelegten  Bericht  über  das  am
30.  Juni  v.  Is.  abgelaufene  fünfte  Geschäftsjahr
arbeiteten  unter  dem  Pflanzungsleiter  R.  Schoepke
durchschnittlich  15  europäische  Angestellte,  während
die  Zahl  der  Arbeiter  etwa  730  betrug;  davon
kommen  auf  Bibundi  330,  Isongo  135,  Mokundange
100,  ferner  auf  Tabaksbau  in  Bibundi  (Isobi)  168.
Der  Gesundheitszustand  der  Europäer  wie  der  Eingeborenen
  war  als  gut  zu  bezeichnen.  Machte  die
Beschaffung  der  Arbeiter  am  Beginn  des  Berichtsjahres
  auch  recht  erhebliche  Schwierigkeiten,  so  hat
sich  dieses  inzwischen  sehr  gebessert,  und  ist  stets  eine
genügende  Anzahl  Arbeiter  aus  den  Hinterlandssiämmen
  zu  bekommen.  Durch  die  Hinaussendung
eines  Reiskochdampfkessels  ist  es  jetzt  möglich,  den
Reis  gar  zu  kochen,  und  vertragen  unter  diesen  Umständen
  auch  die  Arbeiter  des  Hinterlandes  diese
Nahrung;  außerdem  sind  inzwischen  derartige  Mengen
Bananen  angepflanzt,  daß  es  möglich  ist,  hiervon
den  Arbeitern  schon  einen  Teil  als  Nahrungsmittel
zu  überweisen.  Die  Kakaoernte  war  im  letzten
Jahre  schon  recht  erheblich,  es  kamen  2876  Sack
à  50  kg  zur  Verladung,  welche  einen  Nettoerlös
(abzüglich  Fracht  und  Versicherung)  von  152593  Mk.
brachten.  Der  erzielte  Durchschnitts-Nettopreis  betrug
  53  Mk.  pro  Centner.  Von  der  Kakaoernte
stammten  2265  Sack  von  Bibundi,  389  Sack  von
Isongo  und  222  Sack  von  Mokundange.  Auf  der
Pflanzung  Bibundi  betrug  der  Bestand  an  Kakaobäumen
  im  Berichtsjahre  rund  80  000  tragende  und
rund  20  000  jüngere  Bäume,  bei  einer  bepflanzten
Fläche  von  312  ha.  Auf  Mokundange  waren
128  ha  bepflanzt.  Die  genaue  Zahl  der  Bäume
ist  noch  nicht  festgelegt.  Auf  dem  alten  Tabakslande
  wurden  20  ¾  ha  für  Kakaokultur  vorbereitet
und  teilweise  schon  bepflanzt,  zwischen  die  Kakaoreihen
  wurden  Bananen  gepflanzt.  Die  Tabaksernte
ist  guanntativ  erheblich  gegen  die  Voranschläge  zurückgeblieben.
  Die  Kakaotrockenmaschine,  Gnardiolas
Patent,  hat  die  an  sie  gestellten  Erwartungen  erfüllt.
Im  laufenden  Jahre  soll  auf  Isongo  eine  Trockenanlage
  errichtet  werden,  über  deren  Einrichtung  noch
Verhandlungen  schweben.  Die  Firma  IJ.  Weiler
hat  inzwischen  unter  günstigen  Verhältnissen  liquidiert.
Dos  Bbbundigeschäft  dieser  Firma  ist  von  der
Bibundigesellschaft,  das  Viktoriogeschäft  von  der
Bestafrikanischen  Pflanzungsgesellschaft  „Viktoria“
übernommen.  Der  genannten  Firma  schuldete  die
Bibundigesellschaft  am  1.  Juli  1902  93  355  Mk.,
während  die  Kapitalbetelligung  76  500  Mk.  einschließtich
  4pCt.  Zinsen  betrug.  Die  von  Herrn
Heinr.  Upmann  als  Vorschuß  erhaltenen  100  000  Mk.
wurden  zurückgezahlt.  Von  einem  neuen  Vorschuß

13

 

––—–..  —

von  50  000  Mk.  sind  noch  35  000  Mk.  zurückzuzahlen.
  Die  Ausgaben  des  Kakaobetriebskontos  belaufen
  sich  für  das  Berichtsjahr  auf  270  751  Mk.,
welchen  eine  Einnahme  von  152  593  Mk.  gegenüber
steht.  Das  Saldo  wird  auf  Kakaoplantagenkonto
übertragen.  Das  Tabaksbaukonto  schließt  in  Ausgaben
mit  31  052  Mk.,  in  Einnahmen  mit  11  835  Mk.  ab.
Die  Bilanz  stellt  sich,  wie  folgt:  Terrainkonto,
14  100  ha,  davon  600  ha  unter  Kultur,  232600  Mk.,
Kakaoplantagenkonto  1  385  930  Mk.,  Kakaobetriebskonto
  8126  Mk.,  Tabaksbau-Betriebskonto
356  870  Mk.,  Handelsabteilung  42  726  Mk.,
Produktenkonto  23  900  Mk.,  Bankguthaben=  und
Kassekonto  2788  Mk.,  J.  Weiler  Beteiligung
76  500  Mk.,  noch  nicht  eingeforderte  25  pCt.  der
Vorzugsaktien  150  000  Mk.,  Diverse  1438  Mk.,
welchen  Passiven  gegenüber  stehen:  Aktienkapital
1  500  000  Mt.,  Vorzugsaktien  600  000  Mk.,  Heinr.
Upmann  35  466  Mk.,  JI.  Weiler  93  395  Mk.,
Lohnkonto  und  Guthaben  der  Angestellten  51  952  Mk.
Die  Berichte  der  einzelnen  Betriebsleiter  sprechen
allgemein  von  einem  guten  Fruchtansatz,  so  daß  auf
eine  gute  Ernte  im  laufenden  Geschäftsjahre  gehofft
werden  kann.  Da  außerdem  eine  größere  Anzahl
Bäume  in  diesem  Jahre  zu  tragen  beginnt,  so  steht
zu  erwarten,  daß  der  Erlös  aus  der  Kakavernte  im
Stande  sein  wird,  die  Betriebskosten  in  diesem  Jahre
zu  decken.

-

vergleichende  Übersicht  über  die  waren-Einfuhr  und
„Ausfuhr  des  Schutzgebiets  Ramerun  in  der  ersten
Bälfte  der  RKalenderiabre  190z  und  1002.

 

 

 

 

 

 

Eingeführt  Im  Im  Im  Zmganzen

beiw  Duala=  WViktoria=  Kribi-  Schuszw.

  Bezirk  Bezirk  Bezirk  gebiete
ausgeführt  Waren  im  Waren  im  Waren  im  Waren  im
sind  Werte  vonWerte  von  Werte  vonWerte  von

Mark  Mark  Mark  Mark

A.  Einfuhr.
I.  Halbjahr

1902  3  466  3131336  3211232  48226  035  116
19012  280  2851  164  790|1  158  492  4603  567

 

 

 

 

 

also  1902  mehr  1  186  ors  171531  73  A  1  431  549
B.  Ausfuhr.

 

1902  1  6977411356  25878769728“1  699
1901  1  453  199  274  406  884  983/2  612  588
also  1902
mehr244  515  81  852  —  229  111
weniger  —  —  97  286  —

 

 

C.  Zusammen  Einfuhr  und  Ausfuhr.
1902  5  164  057  1692579  20201791  8876  815
1901  3  733  4841439  1962  043  4757216  155
also  1902  #
mehr
weniger

 

1  430  573

1  660  660

—

253  383
—-  23  296
        <pb n="66" />
        —  14  —

vergleichende  Übersicht  über  die  waren-Einfuhr  und  -Ausfuhr
a.  Einfuhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Duala-  Bezirt  Biktoria-Bezir#
2  —
r
Warengattung  Menge  VWert  in  Menge  Wert  in
l
S  kg  1  Mark  kg  „  Mark
1.Feuerwaffen  Stück  3  585  65  072  1  668  25379
2.Rum,  einschließlich  50  pet.  Tralles  VLeiter  545  629  314  S21  269  950  151  846
3.  Genever,  einschließlich  50  pCt.  Tralles.  .-  35  587  28916  36  055  29294
4.  Spiritus,  einschließlich  50  pCt.  Tralles  300  187  693  433
5.  Rum,  über  50  péCt.  Tralles  .  —-  —  —  —
6.Geneveritber50pCtTralles  4  000  3200  —  —
7.  Spiritus,  uüber  50  pCt.  Tralles  —  —  188  200
8.Liköre  2c.  in  Gebinden  50  180  —  —
9.  Liköre  ꝛc.  in  Flaschen  37  388  69  815  11  890  24241
.  Bier  .  .  .  119  638  95  642  123  494  69  429
Mineralwasser  .  64  498  54  212  54  293  23273
Petroleum,  Benzin  122  676  39  036  38  487  11  609
Wein  und  Schaumwein  24520  19224  46  650  62  011
Pulver  ..  106  699  108  031  20  175  20  426
Tabak  83  934  142232  48  467  84  772
Salz  1  890  000  211  680  217  503  24  346
Reis  618  675  148  200  1  0636  386  233  187
Gewebe  .  214  513  966  048  95  895  479  44
Bürstenbinder-  und  Siedmacherwaren  1938  6  886  268  603
Blei  und  Bleiwaren  3  616  8577  3  336  2  896
Drogen,  Apotheker=  und  Farbwaren.  38  862  46  609  15  767  18276
Cigarren  und  Cigaretten  .  8701  24  689  1  588  17  872
Eisen,  Eisenwaren,  Wellblech  405  908  307  602  242  647  105  403
Erden,  Kalk,  Cement,  Dachpappe  730  586  64  756  59s1  055  53  179
Flachs,  Werg,  Twist,  Spinnstosfe  7357  16278  92  61
Baares  Geld  372  26  250  516  216  750
Getreide,  Kartoffeln,  Zwiebeln  .  58  405  28936  72  306  24  318
Glas,  Glaswaren,  Porzellan,  Steingutwaren  57  908  69  336  16  784  18  676
Bau=  2c.  Hölzer  .  460772  281  460  397  678  99  917
Instrumente  und  Maschinen  11  059  30  785  24  045  36  148
Gold=  und  Silberwaren.  131  77427  109  278
Kupfer=  und  Messingwaren.  9469  26  106  5819  21  761
Kurzwaren  und  Lampen.  15  991  36  628  7243  21241
Kautschuk  und  Guttapercha  623  4499  107  586
Lederwaren  und  Schuhe  4482  30  586  1  778  13  267
Lichte  1325  2125  1  065  1561
Literarische  und  Kunstgegenstände  2  701  6365  1  059  2765
Material=  und  Spezereiwaren  585  301  676  175  261  540  249  499
Musikinstrumente,  Uhren  1  150  8  007  880  4798
Ole  und  Fette  20  897  16  148  2  827  3  516
Paopier=  und  Pappwaren  5  389  12  920  1  280  3922
Passagieresfekten  und  2isrüftungsgegenitande  17  983  52  066  5900  21  357
Seife  und  Parfümerien  .  110  738  45  636  29  655  14  454
Steine  und  Steinwaren.  5143  7241  1  213  969
Stein=  und  Braunkohlen  1  831  348  121  090  —  —
Stroh=  und  Bastwaren  2  736  4471  178  546
Schirme  und  Hüte  12  378  57  156  2294  13  866
Schiffsutensilien  und  Möbel  29259  110  830  54  430  32449
Lebende  Tiere  und  tierische  Produkte  1  670  .  215  701  208  682
u.  6  Stück  10  200
Tonwaren  17  226  14397  1939  2309
Seilerwaren,  leere  Säcke  90  432  58  713  27312  28  877
Vern  tis  Pech.  33  3  757  7  137  2  339
Wasserfahrzeuge  und  Zu  ehör  3  845  E  2158  ,-##
  1  8501  EK#  851
Zündhütchen  und  Zündhölzer  22  778  28  C87  6  107  6  116
Zinn=  und  Zmkwaren  4584  5  702  85  218
Verschiedenes  17  767  69  961  18  853  21  763
Zusammen  —  4633  454  —  2520  339
        <pb n="67" />
        15

des  Schuugebietes  Kamerun  in  den  Jahren  1901  und  1900.

 

 

 

 

 

 

a.  Einfuhr.

ibi-Bezi  Einfuhr  im  gleichen  unahme  Abnahme  *
EEEIIIIIILEL  bne3
«  I  n  ·  .  :
Menge  Wert  in  Menge  Wert  in  Kale  verjahres  1900  Menge  Wert  in  Menge  Wert  in  .
i  Menge  Wert  in  1  I
kg  Mark  kteMark  ##Mark  kg  Mark  kg  WMark  18
10  168  127279  15  421  217  730  31  770  535  167  "  16  349  317  437.
90  9966  51  200906575  517  8681044  429  665  686  —  —  137  854  147  8182.
22  619  18377  94261  76  587/  134856  106308  —  40  595  29721.
180  112  1  173  732  348  218  825  514  —  —  4.
—  —  —  —  117  117  —  —  117  117  5.
—  —  4000  3200  21  437  16  504  —  —  17  437  133046.
—  —  188  200  4308  3  562  —.C  —  41220  33627.
—  —  50  180  1827  2972  —  —  1777  27928.
1247  8627  53  525  102683  45551  103394  797414  —  —  711  189.
42  174  31  021  285  306  196092  254  853  172-336  30  4531  23756  —  —  10.
18  813  13982  137604  91  467]  2621  84  661111343  6786  —  —  11.
38682  11029199845  61  6ä744  72  71115508  —  —  110771.
7594  38124  78  764  149  359  76254  134  227  2510  15  132  —  —  13.
80  228  812311107102  209688  443  939  445  282  —  —  236  837  23559414.
18  2014  30  853150605  257857312210  6531  181  —  —  161  605  273  32415.
226  700  26  0062334203  262  1223622752  382  854  —  —  288  5449  120  73216.
156796  39  780|1831  857  421  1672233  476  512278  —.  —  401  619  911117.
160  479  776  685  470  887  2222  2071984  401  3623254  —  —  43  514  1  401  047
78  389  2284  7878  2  853  7677  —  201  569  —  19.
692  2137  7644  13610  15397  13  576  —  34  7  753  —  20.
6  86  5698  61  435  70  583  86  9143  188692  —  —  25  508  118  109  21.
886  7311  11  075  49872  4294  40  931  67811  8941  —  —  22.
175522  111  6562  824077  624657  1837  746  1135  574  —  —  1  013  669  610  91723.
93242  8  560631414  883  126  438343597  125  6417#1286  791  —.  —  24.
827  2363  8276  18  702  8444  12  056  —  6646  168  —  25.
4  8  053  892  251  053  2380  781  255  —  —  1488  530202  26.
16  754  3275  147  465  56  529  87695  26  341  59770,  30  188  —  —  27.
4  666  59366418358  147  37829172,  160  966  —  —  10  814  1358828.
188  906  707661047  356  452  1432223751  773431  —  —  1176  395  321288  29.
497  3996|  35  601  709299126102  125  65644  —  90  50!  547250.
10  1376  250  9081  57  42281  19—  —  33200  1.
40  169  92497  45  457/  10  364  98504  226  102  —  —  53  041  85738  32.
3699  20266  26  933  78  135  64692  144  476  —  —  37759  66341  33.
236  2303  946  7388  4923  8340  —  —  4177  952  34.
1826  15927  8086  59780  13  483  1086036  —  —  5397  48256  35.
423  781  2813  4  467  4935  5159  —  —  2122  692  36.

796  1  667  4556  1  10  797  7791  50  073  —  3235  39276  37.

328086  286  1151174927  1211  7891617  446  1  354  568  —  442519  142779  88.

422  4296  2  452  17  101  5  817  26  233  —  —  3365  952  39.
3471  3013  27  195  22  677  25  562  20  165  1  63  2512  —  —  40.
1  258  3  055  7927  19  897  13  517  23  518  —  —  5590  36214441.
1933  7815  25816  81  738  33  645  248  911  7829  167  203  42.

28079  15  432  168  4722  75522  171  358  151  195  —  —  2886  75  6733.
431  12  043  13  787  20253  39140  48  048  —  —  15  353  27  79544.
—  —  1  831  348  121090  1076  000  6599275534  55098  —  —  45.

7  50  2921  5  067  6522  8244  –  —  3601  3  17746.
2552  12790  17224  83  812  32  519  111.428  —  —  15295  27616  47.
4  25  5463  *  945  148  742  130  3  165  811  —  —  49972  17069  48.
34.  217905  lonn#  180  877  37028  —  —  49.
u.  53  Stuck  17875Stk.  1  22066928  Stük79  873  #u.  31  Stck.  40796
1439  2  538  20  604  #  19244  65  408  37  848  —  —  44804  138604  150.

10  870  9  478  128  614  97068  190  713  129  072  —  —  62099  32004  51.

13  384  6  389  30  492  12985  33  911  9  721  —  3264  3  419  52.
2000  2:  085  8  003  19  167  117.009  130  491  –  –  109  0066  111  324  53.

u.  3  Stück  «  3  Stück  —

14181  11313  43  066  45  516  43  173  76  711  —  —  107  31195  54.
1321  1884  5990  7  804  8641  11  793  —  —  2651  3989  55.
4822  38  689  41  442  130  413  34  066  76  303  7376|  54  110  —  —-  56.
—  2097  46#  9251151  —  144245014040  —  499386
        <pb n="68" />
        16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b.  Anusfuhr.
Duala-Bezirk  Viktoria-Bezirk
2  ——
.  Warengattung  Menge  Wert  in  Menge  Wert  in
"  kg  Mark  kg  Mark
1.Palmödl  .  .  Liter  2748914  985  189  441  363  82  706
2.]  Palmkere  ...  7647164I1564813  634  081  74540
3.Gummi  elastikum  71  808  289  374  50  342  138  123
4.Elfenbein.  19  504  267  297  3  717  39741
5.  Kakao.  12  570  10  069  515  728  554  848
6.  Kopal  5457  12  053  46  23
7.Kolanüsse.  1546  135  18  641  2458
8.Ebenholz  352  235  59  405  637  268  48  936
9.  Rinde  82  584  15999  —  —
10.  Kaffee#  –  T  —  95  54
11.otholz  ...  52  000  4720  —  —
12.Mahagoniholz  —  —  1  Block  25
13.Elemiharz  ...........  —  —  149  74
14.5icht  besonders  genanntes  Hol  4200  252  —  —-15.Taak.........
  —  —  14  875  6  390
16.Calabarbohnen  —  —  —  —
Zusammen.  —  3209306  —  1004918
Dazu  Einfuhr.  —  4633  454  —  2520  239
Zusammen.  —  7842  760  —  36520  157

 

 

 

Zur  Statistik  des  Außenhandels  des  Schutzgebiets
Ramerunn.

Während  das  Jahr  1900  einen  außerordentlichen
Aufschwung  in  dem  auswärtigen  Handel  Kameruns
gebracht  hatte,  ist  im  Jahre  1901  ein  Rückschlag  zu
verzeichnen.  Im  ganzen  hat  sich  der  Außenhandel
des  Schutzgebiets  seit  1896  folgendermaßen  gestaltet:

 

 

 

Einfuhr  .  Ausfuhräesamthandel
Jahr
A  M  AM

1896  5  358  905  3  961  308  9320213
1897  6326  751  3385  463  9712  214
1898  9296  797  4  601  620  13  898  417
1899  11  133  196  1840  781  15  973  977
1900  11215  014  5  886  458  20  131  472
1901  9251  151  5984  576  15  235  727

 

 

Die  Einfuhr  des  Schutzgebietes  hat  mithin  im
Jahre  1901  gegenüber  dem  Jahre  1900  einen  erheblichen
  Rückgang  erfahren.  Der  Rückgang  verteilt
sich  auf  nahezu  sämtliche  Warengattungen.
Abnahme  war  am  stärksten  bei  der  Einfuhr  von
Geweben  (1  401  000  Mk.);  die  Einfuhr  ist  ferner
zurückgegangen  bei  Eisen  und  Eisenwaren  um
611  000  Mk.,  bei  barem  Geld  um  530  000  Mk.,
bei  Bauholz  um  321  000  Mk.,  bei  Feuerwafsen  um
317  000  Mk.,  bei  Tabak  um  273  000  Mk.,  bei
Pulver  um  235  000  Mk.  Zu  einem  Teil  dürfte
die  Ursache  des  Einfuhrrückgangs  zu  erblicken  sein
in  den  Kämpfen,  die  im  Hinterland  stattfanden.
Ferner  berichtet  das  Gouvernement  von  einem  Zusammenschluß
  der  Kaufmannschaft  des  Schutzgebiets,

Die

 

dessen  Zweck  in  erster  Linie  die  Normierung  der
Einkaufspreise  von  Landeserzeugnissen  ist.  Durch  die
Möglichkeit  eines  billigeren  Einkaufs  soll  der  Bedarf
nach  Importwaren  eine  Einschränkung  erfahren  haben,
während  die  Warenbestände  infolge  der  ungewöhnlich
hohen  Einfuhr  des  Jahres  1900  sich  weit  über  das
normale  Maß  angehäuft  hatten.  Dadurch  ist  schließlich
  eine  wesentliche  Einschränkung  der  Bestellungen
notwendig  geworden.  Daß  dieser  beträchtliche  Einfuhrrückgang
  nur  eine  vorübergehende  Reaktion  auf
die,  wie  es  scheint,  in  allzu  raschem  Tempo  erfolgte
Einfuhrsteigerung  der  letzten  Jahre  darstellt,  dafür
spricht  die  Tatsache,  daß  nach  den  vorläufigen  Nachweisungen
  die  Einfuhr  in  der  ersten  Hälfte  des
Jahres  1902  den  Rückgang  nicht  nur  nicht  fortgesetzt
  hat,  sondern  aufs  neue  gestiegen  ist;  sie  hat
im  ersten  Semester  1902  einen  Wert  von  6035000  Mk.
dargestellt,  gegen  4  604  000  Mk.  im  ersten  Semester
1901;  die  Zunahme  beträgt  mithin  für  das  halbe
Jahr  1  431  000  Mk.

Die  Ausfuhr  hat  auch  im  Jahre  1901  ihre
günstige  Entwicklung  fortgesetzt  und  hat  einen  Wert
von  5  985  000  Mk.  erreicht,  gegen  5  886  000  Mk.
im  Vorjahr.  Die  Steigerung  ist  eingetreten,  obwohl
die  Ausfuhr  von  Gummi,  des  immer  noch  wichtigsten
Exportartikels,  um  312  000  Mk.  zurückgegangen  ist.
Insgesamt  stellte  die  Ausfuhr  von  Gummi  im
Jahre  1901  noch  einen  Wert  von  1  746  000  Mk.
dar,  also  nahezu  ein  Drittel  der  Gesamtausfuhr.
Die  Ausfuhr  von  Palmkernen  kam  mit  1  640  000  Mk.
der  Gummiausfuhr  sehr  nahe;  die  Ausfuhr  von
Palmöl  hat  1  069  000  Mk.  betragen;  beide  Produkte
der  Olpalmen  machen  mithin  nunmehr  nahezu  die
        <pb n="69" />
        17

b.  Ausfuhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kribi-Bezirk  Zusammen  *  wSihn  n,  Zunahme  Abnahme  *
i  s  l
Menge  Wert  in  Menge  Wert  in  .  "a  Eren  --  Menge  Wert  in  Menge  Wert  in  5
#rg#  Mark  kg  Mart  *§rr  Mark  xge  WMark  #1s8  VWart
s377  1076  3195654  1068  9713106  34  992  4119260  766605—  1.
11  013  1  10118292258  1  640  4547945169  1611  0220347089  29432  —  —  2.
383712  1318683  505  862  1746  180  547  348  2  058  526  —  —0  41  486  312  346  3.
12262  449  007  65  483  756  045  58  350  685  708  7  1331  70337  –  —  4.
85  85  528383  565  002  260  617  333  989267  766  231  013  —  –  5.
–  —.  5  503  12  076  6610  5238  —  6  88  1  107  —  6.
—  —  20  187  2  593  24  057  6994  —  —  3  870  4401
—  —  989  503  108  341  561  186  540900  28  317  54251  —i  —  8.
—  —  82  584  15  999  1  800  1  000  80  784  14  999  —  —  9.
–  —  95  54  26  36  69  18  —  —  10.
4  000  400  56.000  5120  38  162.  3  160  17  838  1  960  —.  —  11.
—  —  1  Block  25  6667  400  —  —  —  37512.
—  —  149  74  —  —  149  74  —  —  13.
—  4200  252  —  —  4200  252  —  —  14.
–  —  14875  63  390  25725  133  875  —  —  10850  70  4855.
—  —  —  —  28  9  —  –  28  9  16.
1
—.  1770352  5984  576  I  ni  Ögs  #ÖS8  688118  —  —

2  097  458  —  9251  151  —  14245014  —  —  —  4993863

—  3  867  810  —  15  235  727  –  20  131  472  –  4895  745
Hälfte  der  Ausfuhr  des  Schutzgebietes  aus.  Die  dukte  in  ihrer  Wirkung  auf  den  Gesamtwert  der

Ausfuhr  von  Palmöl  hat  gegenüber  dem  Vorsjahr
um  77  000  Mk.,  die  Ausfuhr  von  Palmkernen  hat
um  29  000  Mk.  zugenommen.  Im  Gegensatz  zur
Gummiausfuhr  hat  der  Export  von  Elfenbein  eine
Zunahme  um  70  000  Mk.  zu  verzeichnen.  Weitaus
die  stärkste  Zunahme  ist,  wie  vorauszusehen  war,  bei
der  Ausfuhr  von  Kakao  eingetreten,  die  sich  von
261  000  kg  im  Wert  von  334  000  Mk.  auf

528  000  kg  im  Wert  von  565  000  Mk.  gehoben
Eine  erhebliche  Ausfuhrsteigerung  hat  ferner

hat.

stattgefsunden  bei  Ebenholz  (von  54  000  Mk.  auf

108  000  Mk.)  und  bei  Rinde  (von  1  000  Mk.  auf

16  000  Mk.).  Die  Veränderungen  bei  den  übrigen

Positionen  waren  geringfügig.
In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1902  hat  nach
den  vorläufigen  Ausweisen  die  Ausfuhr  eine  erneute

Steigerung  erfahren,  und  zwar  von  2  613  000  Mk.

Ausfuhr  nicht  nur  aufgewogen  sondern  sogar  beträchtlich
  überboten  hat.

Deutsch-Züdwelkafrika.

viehansfudr  aus  Deutsch-Südwestafrika.

Das  Repatriation  Department  für  den  Transvaal
  und  die  Oranje  River  Colony  beabsichtigt  durch
Vermittlung  einer  Port  Elizabether  Firma  10  000
bis  20  000  Kühe  und  Färsen  aus  Deutsch-Südwestafrika
  zu  importieren,  und  hat  das  Kaiserliche  Generalkonsulat
  in  Kapstadt  gebeten,  beim  Gouverneur  in

Windhoek  über  die  Preisverhältnisse  telegraphisch

im  ersten  Semester  1901  auf  2  842  O000  Mk.  im

ersten  Semester  1902;  die  Zunahme  betrug  mithin
229  000  Mk.  Insbesondere  die  Ausfuhr  von
Palmkernen  und  Palmöl  hat  eine  weitere  sehr
günstige  Entwicklung  aufzuweisen,  während  die  Ausfuhr

  von  Gummi  abermals  nicht  unbeträchtlich  zurückgegangen

  ist;  auch  die  Elfenbein-Ausfuhr  zeigt  einen
Ausfall.

Hinsichtlich  der  gesamten  Gestaltung  der  Ausfuhr

des  Schutzgebietes  darf  mit  Befriedigung  festgestellt
werden,  daß  die  Zunahme  des  Ertrages  sowohl  des
geregelten  Wirtschaftsbetriebs  der  Eingeborenen  als
auch  der  europäischen  Pflanzungen  die  Abnahme  der

 

 

in  bloßer  okkupatorischer  Tätigkeit  gewonnenen  Proanzufragen.



Das  Kaiserliche  Gouvernement  hat  darauf  telegraphisch
  über  Preisverhältnisse  und  Ankaufsmodus
sowie  dahingehend  Auskunft  gegeben,  daß  mehrere
Tausend  Stück  Rindvieh  zu  erhalten  wären.  Da
von  dem  Vorsitzenden  des  Wirtschaftsvereins  Gibeon
die  Bitte  ausgesprochen  war,  südafrikanische  Interessenten
  auf  die  zum  Verkauf  stehenden  Viehbestände
  des  Gibeoner  Bezirks  aufmerksam  zu  machen,
ist  der  Vermittlerin  des  Repatriation  Department
vom  Generalkonsulat  anheimgestellt  worden,  sich  unmittelbar
  mit  dem  Vorsitzenden  des  Vereins  wegen
Ankaufs  von  Vieh  in  Verbindung  zu  setzen.  Die
Firma  hat  darauf  erwidert,  daß  sie  hoffe,  eine  Expedition
  nach  Gibeon  zu  entsenden.

Die  Angelegenheit  dürfte  für  das  südwest-
        <pb n="70" />
        afrikanische  Schutzgebiet  von  außerordentlichem  Interesse
  sein.  Nach  Mitteilungen  der  in  Kapstadt
erscheinenden  „South  African  News“  hat  sich  das
aus  Madagaskar  eingeführte  Vieh  bisher  als  gänzlich
  ungeeignet  erwiesen.  Uber  1000  Ochsen  sollen
kurz  nach  der  Landung  in  Komatie  Poort  eingegangen
sein,  diejenigen,  welche  den  Wechsel  überstehen,  erweisen
  sich  als  wenig  geeignet  für  die  in  Südafrika
von  ihnen  zu  leistende  Arbeit.  Der  Preis  solcher
Ochsen  beträgt  in  Durban  10  bis  12  g.  Außerdem
soll  die  französische  Regierung  den  weiteren  Export
von  Rindvieh  aus  Furcht,  das  Land  zu  sehr  davon
zu  entblößen,  untersagt  haben.

In  einem  von  dem  Sekretär  der  Transvaal
Settlement  Board  an  den  High  Commissioner
erstatteten  Bericht  vom  23.  Januar  d.  Is.  heißt  es,
daß  auch  die  Einfuhr  von  Vieh  aus  Australien  und
Argentinien  in  großem  Maßstabe  keinen  Erfolg  verspreche.
  Australische  Kühe  könnten  nicht  unter  16
bis  20  K,  argentinische  nicht  unter  16  2  gelandet
werden,  und  es  müsse  ein  Verlust  von  mindestens
50  pCt.  angenommen  werden,  Verhältnisse,  welche
die  Einfuhr  aus  diesen  Ländern  für  jeden  Farmer
selbst  mit  Beihilfe  der  Regierung  unmöglich  machen.

Die  Einfuhr  aus  Deutsch-Südwestafrika  hält  der
genannte  Bericht  für  ausgeschlossen,  weil  daselbst
Vieh  nur  in  geringen  Quantitäten  erhältlich  und  von
untergeordneter  Qualität  sei.  Nunmehr  scheint  man
indessen  ein  günstigeres  Urteil  über  die  südwestafrikanischen
  Viehbestände  gewonnen  zu  haben,  indem
man  sich  britischerscits  entschließt,  auf  die  Einfuhr
aus  Deutsch-Südwestafrika  zurückzugreifen.

Ein  Bur  über  Deutsch-Südwestafrika.

Der  Freistaat-Bur  Thomas  Gabriel  de  Wet,
der  mit  einigen  anderen  Buren  eine  Reise  zur  Erkundung
  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  Deutsch-Südwestafrikas
  unternommen  hat,  setzt  die  Berichte
über  seine  Erfahrungen  in  der  Kapstädter  holländischen
Zeitung  „Ons  Land“  fort.?)  Er  schreibt  dabei  im
wesentlichen  folgendes:

Striidfontein,  Distrikt  Grootfontein,
den  26.  Oktober  1902.

Wie  ich  bereits  früher  mitgeteilt  habe,  kann  man
Zugochsen  für  10  —  per  Stück  in  Karibib  kaufen,
während  sie  hier  nicht  unter  11  2  das  Stück  zu
bekommen  sind.  In  früheren  Zeiten,  damals,  als
unsere  Leute  1894  aus  dem  Transvaal  hierher
zogen,  war  der  Preis  eines  großen  Schlachtochsen
5  bis  10  Schilling  das  Stück,  während  man  für
fünf  Patronen  einen  Hammel  eintauschte.  Vieh  war
hier  in  großem  Uberfluß,  aber  es  stellte  die  gefürchtete
  Rinderpest  sich  auch  hier  ein  und  hat
schrecklich  gewütet,  so  daß  manche  Leute  von

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  609.

18

 

100  Stück  Vieh  nur  einzelne  überbehielten,  als  die
Pest  vorbei  war.  Andere  übrigens  waren  glücklicher.
So  hatte  einer  der  reichsten  Damaras  nach  der
Rinderpest  von  seinen  30  000  Stück  Vieh  noch
15  000  übrig.  Man  versichert  uns,  daß  keine
andere  Krankheit  unter  dem  Großvieh  hier  bekannt
ist,  als  Rinderpest  und  Lungenseuche.  In  diesem
Teil  des  Landes,  der  weniger  rauh  ist,  und  wo  die
Landwirtschaft  mit  Schafen  —  nicht  Merinos  —
fortgeführt  wird,  sagt  man,  daß  unter  den  Tieren
keine  andere  Krankheit  bekannt  ist,  als  der  Blutlauf,
d.  h.  wenn  den  Tieren  das  Messer  an  die  Kehle
gesetzt  wird.  Pferde  aber  sind  der  Pferdekrankheit
sehr  ausgesetzt,  ebenso  wie  in  Transvaal,  und  die
Tiere  müssen  im  Februar  und  März  im  Stalle  gehalten
  werden,  falls  sie  nicht  „gesalzen“  sind.  Die
Leute  erzählen  übrigens,  daß  ein  gewisser  Dr.  Kuhn
durch  Impfung  die  Pferde  für  5  2  das  Stück  „salzt"“.

Wir  hatten  in  Karibib  alles  am  26.  September
bereit  und  zogen  den  Nachmittag  dieses  Tages  gegen
Abend  fort.  Das  Reisen  in  diesem  Lande  geschieht
beinahe  ausschließlich  mit  dem  Ochsenwagen  und  gewöhnlich
  des  Nachts.  Von  10  Uhr  vormittags  bis
3  Uhr  nachmittags  liegt  man  still,  es  sei  denn,  daß
man  durch  die  langen  Abstände  zwischen  zwei  Tränken
am  Wege  bisweilen  gezwungen  wird,  von  dieser
Regel  abzuweichen.  Die  Abstände  zwischen  Wasserplätzen
  werden  mittelst  „Zügen“  berechnet.  Ein
„Zug“  ist  ein  Wegeteil,  den  man  in  zwei  oder
drei  Stunden  mit  dem  Ochsenwagen  zurücklegen
kann.  Bis  zur  ersten  großen  Missionsstation  Omaruru,
2  ½  Tagereise  nördlich  von  Karibib,  hatten  wir
jeden  Tag  Wasser,  nur  Brunnen  mit  6  bis  10  Fuß
tiefem  Wasser,  das  etwas  kalkhaltig  war.  In  der
frühen  Morgenstunde  in  Omaruru  angekommen,
fanden  wir  in  dem  breiten  Bette  des  Flusses  Kornländereien
  mit  üppigem  Wuchs  und  vollen  Ahren,
nach  Schätzung  20  „Mud“  (Sack)  Saat,  und  einen
prächtigen  Strom  Wassers,  das  nach  der  einen  Seite
abfloß.  Hier  kann  an  Ackerbau  noch  viel  mehr  getan
  werden,  und  mit  ein  wenig  Arbeit  und  Fleiß
können  hier  viele  arme  Menschen  ein  Unterkommen
finden.  Auf  beiden  Seiten  des  Flusses  ist  eine  ansehnliche
  Anzahl  Gebäude,  von  denen  ungefähr  10
oder  11  Kaufläden  sind.  Die  Citronen  und  anderen
Fruchtbäume,  in  früheren  Zeiten  von  ein  paar
schwedischen  Einwanderern  gepflanzt,  sind  gesund.
Auch  Gemüse,  wie  Kohl  und  Kartoffeln,  gedeiht  hier
nach  Wunsch.

Gras  ist  in  der  Umgebung  von  Omaruru  nicht
viel  vorhanden.  Das  Vieh  lebt  hier  von  einem
Busch,  der  im  Kenhardt-Distrikt  bekannt  ist  und  geschätzt
  wird  als  „Grootriviers-Schaapboschje“  und
welcher  Trockenheit  gut  aushält.  Erst  von  Otchichuba,
zwei  lange  „Züge"“  nördlich  von  Omaruru,  kamen
wir,  nachdem  wir  viele  trockene  Sandquellen  und
Läufe  durchreist  hatten,  in  mit  allerlei  Gras  bewachsene
  Strecken.  Von  hier  bis  nach  Grootfontein
und  weiter  nördlich  scheint  das  Feld  ganz  besonders
        <pb n="71" />
        gut  zu  sein  für  alle  Sorten  Vieh  mit  Ausnahme
von  Merinoschafen  und  Angoraziegen.  Beinahe  nur
Süßgras,  besseres  habe  ich  im  Freistaat  und  Transvaal
  nicht  gesehen.  Das  Land  ist  natürlich  noch
unverkauft  und  unbearbeitet,  so  daß  die  Käufer  hier
erst  Brunnen  anlegen  und  Teiche  graben  müssen,
wo  dies  sich  machen  läßt.  Grund  kann  man  hier
von  der  Regierung  für  2  Schilling  den  Hektar  haben,
und  wenn  man  deutscher  Bürger  wird,  kostet  der
Hektar  nur  1  Schilling.  Für  einige  hundert  Pfund
kann  man  Tausende  von  Hektaren  zusammenhängenden
Landes  kaufen.

Einige  Tagereisen  weiter  nördlich  bei  Murasa
findet  man  offenes  Wasser.  Die  Beschaffenheit  des
Bodens  ist  auf  manchen  Strecken  so  wie  die  im
Transvaal,  auf  anderen  wiederum  finden  sich  Salzund
  Kalkablagerungen  wie  im  westlichen  Teil  des
ehemaligen  Freistaates  und  Albanie.  Wo  aber  Kalkstein
  vorhanden  ist,  ist  das  Wasser  brakig  und
reichlich.  Noch  weiter  nördlich  ist  die  Gegend
weniger  buschreich  und  bildet  offenes  „Veld“,  das
mit  Gras  und  Penvaalbusch,  ebenfalls  wie  im  ehemaligen
  Freistaat,  im  Uberfluß  bedeckt  ist.  Nur  in
den  Niederungen  sieht  man  hier  das  saure  Transvaal-Rotgras.
  An  manchen  Stellen  ist  das  Beestengras
  fünf  Fuß  hoch.  Schon  12  Stunden  vor
Grootfontein  nahmen  die  Grasarten  zu,  nämlich
außer  dem  sehr  reichlichen  Krüllgras  —  das  beste
aller  bekannten  Gräser  —,  Beestengras  r2c.  hat  man
hier  Büffelgras,  Tamboskiegras,  Deckgras  2c.

In  ungefähr  43  Stunden  zu  Pferde  nördlich
von  Karibib  kommt  man  nach  Otavi.  Hier  entspringt
  ein  herrlicher  Strom  am  Fuße  des  Otavigebirges,
  woselbst  Kupfer  in  großer  Masse  gesunden
wird.  Weiter  führt  der  Weg  an  prächtigen  Maisfeldern
  entlang,  welche  von  allerlei  Bäumen  eingefaßt
sind.  Von  hier  an  vermehren  sich  bereits  die
Baumarten,  und  Holz  ist  in  großer  Menge  in  diesem
Landstrich  vorhanden.  Bei  Otavi  hat  man  eine
Sägemühle.  Von  diesem  Ort  geht  der  Weg  in
nordöstlicher  Richtung  zwischen  den  Otavibergen  etwa
fünf  Stunden  lang  zu  Pferde,  dann  führt  er  wieder
in  einer  unermeßlichen  Ebene  nach  Osten,  während
die  Bergkette  bis  weit  nördlich  von  Grootfontein  sich
verlängert  und  verdoppelt.  Allenthalben  sieht  man
abwechselnd  Karreebäume,  Zoetdoorn,  Tambeetie,
Maroea,  Oliven,  Akazien,  Hartholz=  und  Wildefeigenbäume,
  während  Geelhoutbäume  nördlich  von  Grootsontein
  im  Uberfluß  vorhanden  sind.  Daher  herrscht
bier  kein  Mangel  an  Hölzern  für  Banzwecke  und
Wagnerei.  Für  Fenster=  und  Türrahmen,  Balken,
Planken  2c.  liefert  das  Land  das  nötige  Holz.  Das
Bauen  von  einfachen  Bauernhäusern  kostet  hier  nicht
viel,  da  man  das  nötige  Bauholz  hier  zur  Hand
hat  und  Dachstroh  sich  überall  findet.  Auch  leisten
hier  die  rohen  Steine  der  Dürre  und  Nässe  ebenso
gut  Widerstand  wie  die  Backsteine  in  der  Kolonie.
Von  Otavisontein  ab  ist  das  Land  mehr  wasserreich,

19

 

und  die  Niederschläge  sind  reichlich  und  regelmäßig,
so  daß  man  unbewässertes  Land  besät  und  große
Mengen  Mais  darauf  erntet.  Tabak  gedeiht  hier
besser  als  im  Transvaal  und  kostet  2  Schilling
das  Pfund.

Grootsontein  liegt  10  oder  12  Stunden  zu
Pferde  von  letztgenanntem  Ort  in  nordöstlicher
Richtung  und  ist  nicht  viel  mehr  als  eine  Militärstation.
  Der  Platz  ist  an  einem  großen  Gewässer
gelegen,  und  der  Boden  an  der  einen  Seite  desselben
  ist  für  Acker=  und  Gartenbau  vorzüglich  geeignet.
  Unsere  Landsleute  wohnen  von  hier  nach
allen  Richtungen  hin  auf  ihren  eigenen  Besitzungen
in  Abständen  von  ein  bis  fünf  Stunden  zu  Pferde.
Trekburen  werden  im  Lande  nicht  geduldet.  Seit
1894  haben  sie  sich  hier  angesiedelt,  während  andere
Teilnehmer  jenes  Treks  von  Ovamboland  nach
Humpata  im  portugiesischen  Gebiet  weiter  gezogen
waren.  Nach  meiner  Ansicht  haben  sie  sich  das
Herz  des  Landes  ausgewählt.  Denn  dieser  Teil  ist
nicht  nur  ebenso  „zoet“,  reich  an  Süßgras  als  die
bisher  durchzogenen  Strecken,  sondern  hat  überdies
noch  den  Vorteil,  daß  manche  Farmen  laufendes
Wasser  haben,  und  daß  das  Gras,  welches  im  Mai
oder  Juni  abgebrannt  wird,  nicht  auf  den  Regen
im  Oktober  zu  warten  braucht,  sondern  gegenwärtig
bereits  in  vollem  Grün  steht.  Aus  diesem  Grunde
ist  es  nicht  wunderbar,  daß  das  Vieh  jederzeit  in
bestem  Stande  ist.  Das  Gelände  besteht  aus  Kalkboden,
  welcher  überall  und  in  reichem  Maße  unterirdisches
  Wasser  birgt.  Einige  Ansiedelungen  sind
bei  Wasserbrunnen  angelegt,  die  gar  nicht  tief  sind
und  dabei  stark  fließen.  Ostlich  von  Grootfontein
wächst  die  Makolanie,  ein  höchst  eigenartiger  Baum.
Aus  der  Entfernung  gesehen,  gleichen  Stamm,  Blatt
und  Frucht  sehr  den  Palmbäumen  im  ästlichen
Afrika;  seine  Blätterkrone  entfaltet  sich  auf  einem
langen  Stamme,  der  kahl  und  spindelförmig  —
„kaasvormig“,  käseförmig  —  bei  1½/  Fuß  Durchmesser
  bis  zu  40  oder  50  Fuß  hoch  aufsteigt.  Die
Früchte  hängen  aus  der  Blätterkrone  an  tauartigen
Stielen  von  2  bis  3  Fuß  Länge  herab  und  sind
etwa  so  groß  wie  Mandarinen;  sie  bestehen  aus
einem  von  hartem  Gehäuse  umgebenen  Kern,  welchen
wiederum  ein  weiches,  aber  etwas  trockenes  aromatisches
  Fleisch  von  nicht  unangenehmem  Geschmack
umschließt;  das  Ganze  umgiebt  eine  glänzende  harte
Schale.  Diese  Frucht  bildet  ein  Nahrungsmittel
der  Buschmänner  und  sonstigen  Eingeborenen  und
kann  nur  mittelst  eines  Stemes  oder  Gewehres
herabgeholt  werden,  denn  auf  andere  Weise  ist  sie
unerreichbar.  Das  Mittelstück  des  Stammes  ist
doppelt  so  dick  als  das  Ober=  und  Unterende  desselben.
  Das  Innere  des  dicken  Mittelstückes  höhlt
man  aus,  es  hat  den  Geschmack  von  süßen  Kartoffeln,
und  wenn  fein  gemahlen,  backt  man  ein  vorzügliches
Weißbrot  davon  —  so  sagt  man  wenigstens.  Der
Stamm  wird  auch  längs  durchsägt,  ausgehöhlt  und
als  Wasserrinne  bei  Brunnen  verwandt.
        <pb n="72" />
        Unsere  Landsgenossen  waren  wie  närrisch  vor
Freude,  als  sie  vernahmen,  daß  ein  Pastor  gekommen
sei,  und  junge  Leute  sowohl  wie  verheiratete  kamen
von  allen  Landgütern  herbei,  um  am  Unterricht  teilzunehmen
  und  sich  zur  Einsegnung  vorbereiten  zu
lassen.  21  Personen  wurden  als  Kirchenmitglieder
aufgenommen,  während  14  Kinder  getauft  wurden,
darunter  solche,  welche  fast  sieben  Jahre  alt  waren.
Rührend  war  es  anzusehen,  wie  manche  Kinder  mit
ihren  Namenzetteln  hervortraten,  um  getaust  zu
werden.  Hier  war  eine  schöne  Gelegenheit  zur  Ausübung
  der  Seelsorge  geboten,  von  allen  Seiten
kamen  sie  herbei  und  waren  ein  Herz  und  eine
Seele.  Selbst  die  Reformierten  —  „Gereformeerden“
—  schlossen  sich  den  andern  —  „Hervormden“  —
an,  um  eine  Gemeinde  zu  bilden,  falls  die  Kreissynode
  zu  einer  solchen  Gründung  übergehen  will.

Das  Klima  ist  hier  nicht  so  warm,  als  ich  mir
vorgestellt  hatte,  keinesfalls  wärmer  als  in  Wellington
oder  in  der  Oranjeflußkolonie.  Fieber  trafen  wir
hier  nicht  an;  man  sagt  aber,  daß  in  früheren
Zeiten,  als  man  noch  in  Zelten  wohnte,  hier  viel
Krankheit  geherrscht  hat.  Schuld  daran  waren  die
Witterungseinflüsse,  infolge  der  unzureichenden  Behausungen,
  und  zum  Teil  auch  der  Umstand,  daß
das  allzu  reichliche  Gras  während  der  Regenzeit
im  Februar  und  Mai  in  den  Wasserlöchern  verrottete.
Auch  jetzt  noch  gelten  jene  beiden  Monate  für  die
ungesundeste  Zeit  des  Jahres.  Zu  regnen  beginnt
es  hier  schon  im  Oktober,  und  im  April  fällt  in
diesem  Lande  der  Spätregen.  Nach  meiner
ehrlichen  Uberzeugung  ist  hier  für  Tausende  unserer
Landsleute  Raum.  Grund  ist  hier  von  der
Gesellschaft  zu  haben,  welche  hierselbst  viele  Grundstücke
  besitztt  der  Preis  für  den  Hektar  beträgt
32  Schilling  nebst  einer  offenen  Wasserstelle  für  nicht
mehr  als  3000  ha.  Von  der  Regierung  erhält
man  Grundstücke  von  nicht  weniger  als  5000  ha
für  2  Schilling  pro  Hektar,  d.  h.  falls  man  nicht
deutscher  Bürger  werden  will;  denn  dann  kann  man
Grundstücke  haben  so  groß,  als  man  will.  Vom
Kaufpreis  bezahlt  man  beim  Kaufabschluß  ein  Zehnteil,
  nach  einem  Jahr  wiederum  ein  Zehnteil,  in
den  folgenden  neun  Jahren  wieder  vier  Zehnteile,  und
nach  dieser  Zeit  hat  man  noch  fünf  Jahre  Frist,
um  die  letzten  vier  Zehnteile  gegen  vier  Prozent
Zinsen  abzutragen.  Hat  jemand  z.  B.  ein  Grundstück
  von  5000  ha  gekauft,  so  beträgt  der  Kaufpreis
500  S.  Man  bezahlt  hiervon  im  ersten  Jahr  50  K,
nachdem  bereits  50  8&amp;amp;  beim  Kaufabschluß  gezahlt
worden  waren.  Für  200  8S  hat  man  nun  neun
Jahre  lang  Kredit,  und  für  weitere  200  LS  15  Jahre

den  ersten  Teilzahlungen  entrichtet  werden,  solange
diese  noch  nicht  bezahlt  worden  sind.  Ich  rate  jedoch
niemandem,  sich  hier  niederzulassen,  wenn  er  nicht
mindestens  400  K  besitzt.  Tagelöhner  haben  hier
keine  Aussicht,  da  man  hier  Buschmänner  und
Damaras  gegen  Tagelohn,  bestehend  in  Kost  und

20

–

 

 

Tabak,  mieten  kann.  Man  muß  im  Stande  sein,
ein  Grundstück  kaufen  zu  können,  da  jeder  Einwanderer
  Grundeigentümer  sein  muß.  Er  muß  genügende
Mittel  haben,  nicht  allein,  um  seine  Teilzahlungen
entrichten  zu  können,  sondern  auch,  um  einen  Brunnen
zu  graben,  ein  Haus  zu  bauen  und  Zuchtvieh  zu
kaufen.  Färsen  kosten  hier  5  L,  Kühe  7  L.  Von
Wichtigkeit  ist  es  zu  wissen,  daß  man  verpflichtet  ist,
den  erworbenen  Grund  selbst  zu  bewohnen,  denselben
mit  Brunnen  und  Haus  zu  versehen  und  einige
Stück  Vieh  darauf  zu  halten.  Noch  vieles  könnte
ich  hier  sagen,  namentlich  betreffs  des  Ackerlandes,
aber  das  sicherste  ist,  selber  hierher  zu  kommen  und
alles  sich  anzusehen.

Windhoek,  den  14.  November.

Unsere  Reise  nach  hier,  von  Grootfontein  mit
Ochsenwagen  und  von  Okahandja  mit  Eisenbahn,  ist
aufs  beste  von  statten  gegangen.  Am  8.  kamen  wir
hier  an  und  trafen  einige  Tage  später  mit  Herrn
Pastor  Botha  und  seinen  Reisegefährten  zusammen.
Bereits  am  9.  begannen  die  Verhandlungen  mit  der
Regierung,  welche  die  Entscheidung  in  der  Frage
der  Auswanderung  mehr  als  eines  Afrikanders  aus
der  Kapkolonie  bringen  sollten.  Die  Verhandlungen
betreffs  Kirche,  Schule  und  allgemeiner  Wehrpflicht
dauerten  drei  Tage.  Wortführer  waren  auf  der
einen  Seite  der  stellvertretende  Gouverneur  Major
v.  Estorff  und  Landrichter  v.  Tecklenburg,  auf  der
anderen  die  Pastoren  H.  P.  van  der  Merwe  und
J.  F.  Botha.  Obgleich  die  Regierung  nicht  geneigt
war,  in  einigen  Punkten  nachzugeben,  ist  dennoch
meines  Erachtens  der  Verlauf  der  Unterhandlung  ein
sehr  günstiger  gewesen.  Die  Bedingungen,  unter
denen  Afrikander  sich  in  diesem  Lande  niederlassen
dürfen,  werden  vollständig  in  „Ons  Land“  veröffentlicht
  werden.  Ich  empfehle  dieselben  allen  Interessenten
  zur  sorgfältigen  Beachtung,  denn  hiernach
kann  jeder  sich  sein  eigenes  Urteil  bilden.

Nachdem  alle  zu  verhandelnden  Punkte  erledigt
waren,  wurden  wir  Afrikander  von  dem  Gouverneur
zum  Mittagessen  eingeladen.  Waren  die  Deutschen
bisher  schon  freundlich  zu  uns  gewesen,  so  fanden
wir  jetzt  die  hochgestellten  Persönlichkeiten  besonders
höflich  und  liebenswürdig.  Außer  dem  Gouverneur
saßen  zu  Tisch  u.  a.  der  Oberrichter,  der  Oberstleutnant
  und  der  deutsche  Pfarrer.  Unsere  beiden
Pastoren  nahmen  die  Ehrenplätze  zur  Rechten  und
Linken  des  Gouverneurs  ein.  Pastor  Botha  dankte
dem  Gouverneur  für  alle  uns  bewiesenen  Freundlichkeiten
  und  Ehrbezeugungen,  worauf  der  Gouverneur

«  in  liebenswürdiger  Weise  antwortete.
gegen  4  pCt.  Zinsen.  Diese  4  pCt.  müssen  auch  von

Wir  hatten  viel  günstigere  Eindrücke  von  der
deutschen  Regierung  gewonnen  und  hegen  das  Vertrauen,
  daß  ein  gleiches  seitens  der  deutschen  Regierung
  uns  Afrikandern  gegenüber  der  Fall  sein  wird.

Herr  J.  Watermeyer  war  ebenfalls  unser  Tischgenosse.
  Aber  obgleich  er  nun  deutscher  Untertan
und  Regierungsbeamter  ist,  haben  wir  dennoch  das
        <pb n="73" />
        Vorrecht,  ihn  zu  uns  Afrikandern  zu  zählen;  jedenfalls
  hat  er  bei  der  Lösung  unserer  Aufgabe  uns
gute  Dienste  geleistet.  Sehr  großer  Dank  gebührt
unsern  beiden  verehrten  Pastoren,  die  sich  für  uns
Afrikander  in  die  Bresche  geworfen  und  die  Interessen
unseres  Volkes  mit  soviel  Hingabe  und  Tatkraft
wahrgenommen  haben.  Der  Herr  segne  seine  getreuen
  Knechte!  Ihre  Arbeit  hierselbst  ist  nun
vollendet,  sie  haben  viel  für  uns  getan  sowohl  auf
geistlichem  als  weltlichem  Gebiet.  Ihre  Namen
sollen  noch  bei  den  nachkommenden  Geschlechtern  in
dankbarem  Andenken  verbleiben.  Sehr  verpflichtet
fühlen  wir  uns  gegenüber  den  Gemeinden  von  Richmond
  und  Britstown,  welche  ihre  Seelsorger  in  so
freundlicher  Weise  zu  unsern  Brüdern  im  Westen
haben  ziehen  lassen.

Nun  sind  sie  im  Begriff,  die  Rückreise  anzutreten,
  und  ich  muß  schließen.  Doch  bevor  ich
solches  tue,  ist  es  mein  Wunsch,  meinen  Freunden,
bekannten  sowohl  als  unbekannten,  zu  versichern,
daß  es  mir  stets  Freude  machen  soll,  ihnen  weitere
Auskunft,  soviel  als  sie  verlangen,  zu  geben.  Herr
Jan  Cilliers,  in  Gordonsbai,  welcher  in  diesem
Monat  von  hier  nach  Hause  geht,  wird  ebenfalls
allen,  die  es  wünschen,  Mitteilungen  machen.

Mit  der  Zuversicht,  in  aller  Ehrlichkeit  einen
getreuen  und  zuverlässigen  Bericht  hiermit  gegeben
zu  haben,  habe  ich  die  Ehre  zu  sein

Thos.  de  Wet,
Strijdfontein,  Post  Grootfontein,
Deutsch-Südwestafrika.

RAus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Ankisklaverei-Bewegung.

Der  zweite  Bericht  des  Komitees  für  deutsche
evangelische  Seemannsmission,  der  die  Zeit
vom  1.  April  1897  bis  1.  Oktober  1902  umfaßt,
ist  herausgekommen.  Er  legt  von  einem  erfreulichen
Wachstum  Zeugnis  ab,  das  fast  auf  allen  Stationen
zu  spüren  ist,  und  beweist,  daß  die  Arbeit  der  Seemannsmission
  einem  wirklichen  Bedürfnis  entgegenkommt
  und  allmählich  in  der  Heimat,  wie  vor  allen
Dingen  bei  den  Seeleuten  selbst  immer  mehr  geschätzt
  wird.

Über  eine  Brautfahrt,  Hochzeit  und  Hochzeitsreise
  zweier  Missionspaare  im  Innern  Deutsch-Ostafrikas
  enthält  das  „Missionsblatt  der  Brüdergemeinde“
  unter  anderem  folgende  Mitteilungen:

Unter  den  Genossen  einer  größeren  Missionsexpedition
  nach  dem  Unyamwesigebiet  befanden  sich
die  Bräute  der  Brüder  Brauer  und  Rapparlié,  die
Schwestern  J.  Padel  und  S.  Meili.  Es  war  eine
echt  afrikanische  Brautfahrt  und  Hochzeitsreise.  Bis
Kilimatinde  sollten  die  Brüder  Brauer  und  Rapparlié

21

 

–  —  —

 

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  Bräuten  entgegenreisen,  um  dort  von  dem  für
diesen  Fall  besonders  zu  ernennenden  Standesbeamten
bürgerlich  getraut  und  durch  Br.  Meier  kirchlich  eingesegnet
  zu  werden.  Von  Bagamoyo  aus  erreichte
die  dort  gebildete  Sonderexpedition  das  wundervoll
gelegene,  von  Bergen  ringsum  eingeschlossene  Mpapua
in  20  Marschtagen.  Der  Stationschef,  Oberleutnant
Fonk,  der  bereits  10  Jahre  in  Afrika  lebt  und  mit
seiner  jungen  Gattin  eine  reizende  Villa  bewohnt,
lud  die  Gesellschaft  zu  Gaste.  Er  hat  ringsum  gute
Wege  anlegen  lassen.  In  Kilimatinde  hatten  die
Reisenden,  nunmehr  acht  Personen,  der  Güte  des
Stationschefs,  Oberleutnants  Freiherrn  v.  Reitzen—
stein  sehr  viel  zu  danken.  Die  Hochzeit  war  auf
den  30.  Juli  festgesetzt.  Die  Veranda  war  der  Ort,
der  das  Standesamtsbureau,  ja  sogar  die  Kirche
vertreten  sollte.  Dort  wurde  daher  alles  festlich  geschmückt.
  Um  11  Uhr  vollzog  Freiherr  v.  Reitzenstein
  die  bürgerliche  Eheschließung.  Vor  dem  Hause
standen  die  Askaris  mit  aufgepflanztem  Bajonett.
Unmittelbar  daran  schloß  sich  die  kirchliche  Trauung,
von  Br.  K.  Meier  gehalten.  Die  Feier  wurde  durch
Herrn  v.  Reitzenstein  in  jeder  Weise  verschönt.  Der
2.  August  brachte  dann  den  Aufbruch  von  Kilimatinde.
Geschwister  Brauer  und  Rapparlié  wandten  sich  südwestwärts
  auf  Kitunda  zu,  ein  Stück  Wegs  vom
Freiherrn  und  vom  Zahlmeister  begleitet.  Am
11.  August  traf  die  Gesellschaft  in  Kitunda  ein.
Unter  dem  lauten  Schreien  der  Arbeiter,  Frauen
und  Kinder  zog  man  durch  eine  Ehrenpforte  und
unter  Glockengeläut  und  Tanz  der  Weiber  vor  das
Missionshaus.  Zehn  Tage  hatte  der  Marsch  von
Kilimatinde  aus  gewährt.  Geschwister  Brauers
Hochzeitsreise  führte  noch  weiter,  noch  tiefer  ins
Innere  Afrikas  hinein.  Sie  haben  sich  am  26.  August
von  Kitunda  ausgemacht,  um  in  Ngulu  eine  ganz
neue  Station  anzulegen.

Seitens  der  Vertreter  der  Evangelisch-lutherischen
Mission  zu  Leipzig  wurde  am  14.  Mai  in  Kimarinyi,
einem  wenige  Minuten  unterhalb  des  Stationsgehöftes
Moschi  am  Kilimandjaro  gelegenen  Platze,  die  Grundsteinlegung
  für  das  Wohnhaus  des  Seminardirektors
vollzogen.  Danach  begann  Br.  Luckin  sogleich  die
Bauarbeit.  Dank  der  Ubung  früherer  Jahre  auf
der  Station  fehlt  es  ihm  nicht  an  leidlich  geschickten
oder  doch  anstelligen  Dschagga  Arbeitern.  Mehrere
verstehen  Bretter  und  Pfosten  zu  sägen  und  unter
Aufsicht  zu  mauern.  Bretter  und  Balken  werden
jetzt  gleich  im  Bergwald  gesägt  und  fertig  zur  Baustelle
  getragen.  Wie  war  es  —  so  bemerkt  das
„Ev.-Luth.  Missionsblatt“  —  vor  fünf  Jahren  noch
so  ganz  anders,  da  die  Missionare  jeden  Balken  mit
Flachäxten  teils  notdürftig  behauen  ließen,  teils  eigenhändig
  behauen  mußten!

 

Im  „Echo  aus  Knechtsteden“  lesen  wir:  „Immer
rastlos  vorwärts“  scheint  das  Losungswort  des  un-
        <pb n="74" />
        ermüdlichen  Missionsvorstehers  von  Nord-Sansibar
(Deutsch-Ostafrika)  zu  sein.  Nach  seiner  Rundreise
durch  den  südlichen  Teil  des  immensen  Vikariats,
wo  die  Väter  vom  hl.  Geist  seit  mehr  als  dreißig
Jahren  die  Fahne  des  Christentums  und  der  Kultur
hochhalten,  begab  sich  Bischof  Emil  Allgeyer  nach
dem  Kilimandjarogeblet.  Die  an  diesem  mächtigen
Schneeberg  angelegten  Stationen  Windthorst  in
Kilema,  Fischerstadt  in  Rombo  und  Mariahilf  in
Kiboscho  entwickeln  sich  ruhig  weiter.  Das  Erscheinen
von  Schwestern  auf  letzterer  Station  behufs  Erziehung
der  weiblichen  Jugend,  hat  sich  als  eine  gläückliche
Neuerung  erwiesen.  Schade  nur,  daß  Herrn  Pater
Gommenginger  die  Mittel  fehlen,  um  auch  in  Kilema
ein  Haus  für  Schwestern  zu  bauen:  gerade  in  Kilema
könnten  Schwestern  unendlich  viel  Gutes  stiften.

Im  „Stern  von  Afrika“  wird  der  Brief  eines
Missionars  in  Kamerun  an  einen  Freund  in
Dentschland  veröffentlicht;  es  heißt  darin:

Unsere  Kameruner  Schwarzen  sind  leider  noch
ein  an  der  Sinnenwelt  haftendes  Volk,  welches  für
das  Reich  des  Geistes  wenig  Verständnis  hat.  Man
gerät  zuweilen  in  nicht  geringe  Verlegenheit,  denn
es  heißt  doch  der  hl.  Schrift  Gewalt  antun,  wenn
man  z.  B.,  wie  ein  Grönländer  es  getan  haben  soll,
die  Worte  des  hl.  Johannes:  „Sehet  das  Lamm
Gottes“  übersetzt  mit:  „Sehet  das  Renntierlein
Gottes“,  weil  die  Grönländer  kein  Schaf  kannten.
Einst  ermahnte  ich  unsere  Kinder  mit  den  Worten
der  hl.  Schrift:  „Gehe  hin  zur  Ameise,  Du  Fauler,
und  lerne  von  ihr.“  Aber  da  erhoben  sich  zahlreiche
  Proteste:  „Wie,  von  der  Ameise  sollen  wir
lernen?!  Weißt  Du  denn  nicht,  daß  die  weiße
Ameise  alles  zerstört  und  selbst  auf  Eure  europäischen
Kleider  und  Häuser  keine  Rücksicht  nimmt?  daß  die
böse  Wanderameise  uns  unerbittlich  auffressen  würde,
wenn  wir  nicht  bei  ihren  nächtlichen  Besuchen  im
Schlasfsaal  schleunigst  Reißaus  nähmen  und  ihr  das
Feld  räumten?  Gibt  es  größere  Diebe,  als  die
winzigen  Zuckerameisen,  die  Eure  Vorräte  von  Milch,
Zucker,  Fleisch  wie  ein  zahlreiches  Heer  überschwemmen
und  aufzehren?  Nein,  von  der  Ameise  wollen  wir
nicht  lernen,  wir  hassen  sie.“  Es  war  umsonst,
ihnen  begreiflich  machen  zu  wollen,  daß  sie  nicht  die
Diebsgelüste,  die  Mord=  und  Zerstörungswut  der
Ameisen  nachzuahmen  brauchten,  sondern  nur  ihre
emsige  Tätigkeit.  Aber  die  Ameisen  sind  nun  einmal
ihre  grimmig  gehaßten  Feinde  —  und  solche  als
Muster  ausgestellt  zu  sehen,  will  ihnen  nicht  in  den
Sinn.  Bei  der  vierten  Bitte  des  „Vater  unser“:
„Gib  uns  heute  unser  tägliches  Brot“,  müssen  wir
setzen:  „Unsere  tägliche  Nahrung“,  denn  Brot  ist
noch  vielen  Kamerunern  unbekannt.  Unsere  Kinder
begreifen  übrigens  schon  recht  gut,  daß  sie  bei  der
vierten  Bitte  nicht  allein  um  die  materielle  Speise,
sondern  überhaupt  um  alles  Notwendige  für  Leib
und  Seele  bitten  sollen.  Daß  es  da  Knaben  gibt,
die  unter  dem  Notwendigen  auch  ein  Fläschchen

22

 

Parfüm  verstehen,  um  damit  ihrer  schwarzen  Haut
Duft  und  Glanz  zu  verleihen,  und  Mädchen,  die
eine  neue  Halskette  aus  bunten  Glasperlen  oder  ein
hübsches,  neues  Kopftuch  für  unumgänglich  notwendig
erachten,  um  ihr  Geschlecht  würdig  zu  repräsentieren,
darf  Dich  nicht  wundern.  Die  Evastöchter  und
Söhne  stecken  eben  in  schwarzer  und  in  weißer  Haut,
und  die  tief  eingewurzelte  Hoffart  wird  hler  in
einem  Tage  oder  einem  Jahre  eben  so  wenig  oder
noch  viel  weniger  ausgerottet  werden  können,  als  in
Deutschland.  Natürlich  suchen  wir  ihre  Wünsche
auf  das  rechte  Ziel  zu  lenken  und  ihre  allzu  hohen
Anschauungen  über  die  eigene  Persönlichkeit  möglichst
zu  dämpfen.  Uber  die  Art  und  Weise  dieser  Wertschätzung
  gehen  freilich  die  Ansichten  der  schwarzen
und  der  weißen  Evastöchter  himmelweit  auseinander.
Während  das  deutsche  Mädchen  um  ihrer  selbst
willen  begehrt  sein  will,  setzt  das  schwarze  Naturkind
  seinen  Stolz  darein,  um  einen  recht  hohen  Preis
verkauft  zu  werden,  und  felbst  christliche  Mädchen
ziehen  es  vor,  lieber  sitzen  zu  bleiben  als  sich
„umsonst“  an  einen  christlichen  Mann  „wegzuwerfen“.
Es  hält  noch  schwer,  solche  verkehrten  Ansichten  zu
beseitigen,  und  trotz  aller  Predigten  und  Ermahnungen,
trotz  Mühe  und  Arbeit  müssen  wir  es  öfters  erleben,
daß  der  böse  Feind  durch  das  von  ihm  gesäte  Unkraut
  den  guten  Samen  zerstört.

Auf  Seite  497  des  Kolonialblattes  1902  ist
berichtet,  daß  seit  einiger  Zeit  Verhandlungen  darüber
schweben,  ob  die  evangelische  Missionsgesellschaft  in
Basel  die  Tätigkeit  der  presbyterianischen  Kirche  der
Vereinigten  Staaten  Nordamerikas  in  Südkamerun
übernehmen  soll.  Es  ist  noch  keine  Entscheidung  getroffen.
  Aber  der  von  der  Baseler  Mission  herausgegebene
  „Evangelische  Heidenbote“  enthält  in  seiner
Dezembernummer  eine  ausführliche  Darstellung  der
bisherigen  Missionsarbeit  in  Südkamerun,  zugleich
im  Anschluß  an  ältere  Quellenbetrachtungen  über
Land  und  Leute  in  jenem  Bezirk.  Dabei  wird  bemerkt,
  daß  die  deutsche  Regierung  der  Tätigkeit  der
amerikanischen  Mission  verschiedenemale  ihre  Anerkennung
  bezeugt  habe,  namentlich  auch  für  die
Dienste,  die  sie  mehrfach  bei  Schlichtung  von  Palavern
leistete.

Die  Berichte  der  Missionare  der  Rheinischen
Missionsgesellschaft  bekunden  fortgesetzt  große
Schwierigkeiten  unter  den  Namas  (Hottentotten)  im
südlichen  Teil  von  Deutsch-Südwestafrika.  Etwas
günstigere  Aussichten  scheinen  sich  auf  der  neu  zu
gründenden  Station  Khoes  (bisher  Filial  von  Keetmanshoop)
  unter  den  Velschoendragers  zu  bieten.
Die  Velschoendragers  erklärten  sich  sofort  bereit,
die  Güter  ihres  Missionars  umsonst  heraufzuschaffen,
wenn  er  nur  bald  käme  und  sich  definitiv  bei  ihnen
niederlassen  wolle.  Auch  sonst  versprachen  sie,  ihm
behilflich  zu  sein,  wie  sie  nur  immer  könnten.
        <pb n="75" />
        Die  Zeitschrift  des  Afrika-Vereins  deutscher
Katholiken  „Gott  will  es!“  gibt  einen  Überblick  über
die  Mission  der  Genossenschaft  der  Oblaten  zu  Hünfeld
  in  Deutsch=  Südwestafrika.  Die  Mission
umfaßt  gegenwärtig  folgende  Niederlassungen:  1.  Die
Zentrale  Windhoek,  Sitz  des  opostolischen  Präfekten
mit  einer  geräumigen  öffentlichen  Kapelle.  Seit  dem
letzten  Berichtsjahre  sind  zwei  Schulen  durch  die
Missionare  gegründet  worden,  für  weiße  und  schwarze
Kinder.  Diese  Schulen  entwickeln  sich  ausgezeichnet.
Einen  weiteren  Fortschritt  wird  die  Mission  im
nächsten  Jahre  erfahren.  Im  Frühjahr  1903  werden
sich  die  ersten  Schwestern  (vorderhand  4)  nach  Südwestafrika
  einschiffen.  Zur  Hauptmission  Windhoek
gehört  die  Filiale  Klein-Windhoek,  wo  die  Missionäre
besonders  Landwirtschaft  treiben  (Gartenbau,  Obstund
  Bienenzucht).  Durch  ihre  Bemühungen  ist  der
kleine,  13  Morgen  umfassende  Landsitz  in  ein  wahres
Paradies  umgewandelt  worden.  Mit  großem  Eifer
haben  sich  hier  die  Patres,  als  die  ersten  im  Lande,
auf  den  Weinbau  verlegt;  die  Aussichten  sind  bis
jetzt  überraschend  günstige.  Um  der  Mission  eine
sichere  materielle  Grundlage  zu  geben,  haben  die
Patres,  eine  starke  Tagereise  von  Windhoek  entfernt,
eine  Farm  von  ungefähr  4000  ha  erworben.  Auf
dem  neuen  Besitztum  soll  in  größerem  Maßstabe
Ackerbau  und  Viehzucht  getrieben  werden.  Mit  der
Urbarmachung  wurde  sogleich  begonnen.  2.  Die
zweite  katholische  Missionsstation  ist  Swakopmund,
Hafenort  der  Kolonie.  Die  Mission  besitzt  hierselbst
eine  Kapelle  nebst  Wohnhaus  und  einen  kleinen
Garten.  Auch  eine  kleine  Schule  ist  begonnen
worden.  Sowohl  von  Windhoek  wie  von  Swakopmund
  aus  unternehmen  die  Patres  in  regelmäßigen
Zwischenräumen  Missionsreisen  durch  das  Land.
Diese  Pastorierung  ist  durch  die  neue  Bahnlinie
Swakopmund  —Windhoek  erleichtert  worden.  Die
Expeditionen  der  Schutztruppe  begleitet  in  der  Regel
ein  Pater  als  Feldgeistlicher.  3.  Die  neue  Mission
Gobabis.  Unter  den  Betschuanen,  die  schon  seit
mehr  als  zwei  Jahren  nach  Missionären  verlangten,
wurde  am  2.  Februar  1902  eine  neue  Missionsstation
  gegründet.  Zu  dieser  Gründung  ist  eine
weitere  hinzugetreten,  und  zwar  in  Amenuis  im
Osten  des  Schutzgebietes.  4.  Die  Gründung  im
Norden  des  Schutzgebietes  ist  ihrer  Verwirklichung
wieder  näher  gerückt.  Der  apost.  Präfekt  hat  beschlossen,
  von  neuem  die  Fahrt  nach  dem  Norden
sobald  als  nur  möglich  zu  wagen,  hoffentlich  diesmal
  mit  Erfolg.

In  derselben  Zeitschrift  wird  über  die  katholische
Mission  auf  den  deutschen  Salomons-Inseln
berichtet:

Im  Laufe  des  Jahres  1902  hat  der  Bischof
Broyer  eine  Reise  nach  den  Salomons-Inseln  gemacht.
  Der  Bestand  der  neuen  Mission  ist  insofern
erfreulich,  als  der  Gesundheitszustand  sich  gebessert
hat,  die  Fieberanfälle  leichter  und  wirksamer  bekämpft

23

 

werden.  Auch  ist  die  freundliche  Aufnahme  der
Missionare  von  seiten  der  Eingeborenen  auf  Bougain-=ville
  geeignet,  Hoffnungen  für  reges  Vorangehen  der
Bekehrungen  zu  erwecken.  Es  ist  noch  kein  Jahr
verflossen,  seit  die  Station  auf  Kieta  wirklich  begonnen
  werden  konnte,  und  schon  ist  die  Schule
zahlreich  besucht.  Auch  haben  die  Missionare  Reisen
ins  Innere  gemacht  und  freundliche  Aufnahme  gefunden.
  Leider  sind  der  Arbeiter  nur  wenige,  und
für  diese  wenigen  sind  die  Mittel  kaum  hinreichend.
Es  sind  nur  zwei  Missionare  für  die  ganze  Insel
Bougainville  bestimmt.  Große  Kosten  hat  die
Gründung  zweier  Stationen  verursacht.  Um  zwischen
beiden  Stationen  den  Verkehr  zu  unterhalten  und
regelmäßig  die  notwendige  Zufuhr  an  Nahrungsmitteln
  zu  besorgen,  war  man  gezwungen,  ein  genügendes
  Boot  zu  kaufen,  was  die  Geldmittel  nicht
nur  erschöpft,  sondern  auch  große  Schulden  verursacht
hat.  Dann  haben  dort  die  Missionare  mit  dem
Sklavenhandel  zu  kämpfen.  Bischof  Broyer  schildert
in  einem  seiner  Briefe  den  Raub  einer  ganzen  Anzahl
  Mädchen,  die  auf  anderen  Inseln  zum  Verkauf
ausgestellt  wurden.  Schon  ist  es  gelungen,  einige
zu  kaufen  und  sie  ihrem  traurigen  Lose  zu  entreißen.

Nach  Berichten  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
scheinen  sich  für  deren  Tätigkeit  in  Neu-Guinea
(Kaiser  Wilhelmsland)  jetzt  bessere  Aussichten  zu  eröffnen.
  In  Siar  sind  freilich  die  Männer  noch  nicht
gekommen  und  haben  die  Gegenstände  des  Messiabkult
ausgeliefert;  sie  wollen,  wie  sie  sagen,  mit  diesem
offiziellen  Bruch  des  Heidentums  noch  warten,  bis
fünf  junge  Leute,  die  sich  unlängst  als  Arbeiter  nach
dem  Bismarckarchipel  haben  anwerben  lassen,  von
dort  zurück  sind.  Warum  sie  eigentlich  an  dieser
Bedingung  so  zäh  festhalten,  ist  nicht  recht  einzusehen;
kurz  sie  tun  es  und  sagen  zu  dem  Missionar  Bergmann:
  „Bergmann,  wir  kommen,  habe  nur  Geduld;
mit  dem  Messiab  ist  es  aus.“  Man  muß  nun  abwarten,
  ob  sie  wirklich  festhalten.  Inzwischen  kommen
die  Leute  sonntäglich  zum  Gottesdienst,  und  einige
Erwachsene  auch  jeden  Abend  eine  Stunde  in  die
Schule.  Missionar  Hoffmann  aus  Bogadjim  schreibt:
„Uber  den  gegenwärtigen  Stand  der  Missionsarbeit
ein  treffendes  Urteil  abzugeben,  fällt  mir  recht  schwer.
Wohl  selten  haben  Hoffnungen  und  Enttäuschungen
so  oft  gewechselt,  wie  in  den  letzten  Monaten.  Eines
scheint  aber  sicher  zu  sein,  das  Hauptbollwerk  des
Heidentums  hier,  der  Asa=  oder  Geheimkult,  ist  am
Zusammenbrechen.  Ein  kleiner  Teil  der  Leute,  der
aber  noch  in  der  Minderheit  ist,  möchte  den  Asakult
gern  ganz  abschaffen.  Diese  Leute  erklärten  an  einem
der  letzten  Sonntage  im  Gottesdienst,  daß  der  Asa
es  nicht  mehr  sei,  der  sie  noch  zurückhielte,  Jesus-Leute
  zu  werden,  sondern  die  Furcht,  daß  sie  dann
auch  alles  aundere,  was  ihnen  noch  lieb  sei,  fahren
lassen  müßten.  Gewiß  werden  wir  darauf  bestehen
müssen,  daß  noch  manches  abstoßend  Heidnische  hinweggetan
  werden  muß;  aber  ist  wirklich  der  Asakult
        <pb n="76" />
        einmal  gefallen,  dann  wird  sich  das  andere  mit
Gottes  Hilfe  auch  geben.  Entscheiden  muß  es  sich
ja  nun  bald,  wie  die  Sache  werden  soll.  Will's
Gott,  gedenke  ich  in  den  nächsten  Wochen  mit  dem
Bau  einer  Kirche  im  Dorf  zu  beginnen.  Vielleicht
gelingt  es  mir,  einen  Platz,  der  bis  dahin  dem  Asa
geweiht  war,  zu  bekommen.  Die  Eingeborenen  wollen
das  Holz  zum  Bau  freiwillig  herbeischaffen.“  —
Diesen  Berichten  hat  allerdings  die  Bitte  hinzugefügt
werden  müssen,  sich  noch  keinen  überschwänglichen
Hoffnungen  hinzugeben.

Aus  fremden  Aolonien  und
Produktionsgebieten.

Drabtlose  Telegraphie  im  Rongostaat.

Brüsseler  Zeitungen  bringen  die  Nachricht,  daß
es  gelungen  sei,  Banana  (Kongostaat)  mit  Ambrizette
(Angola)  durch  Marconis  drahtloses  Telegraphensystem
  zu  verbinden.  Die  Entsernung  der  beiden
Hafenorte  beträgt  etwa  250  kw.  Die  Bestätigung
der  Nachricht  bleibt  abzuwarten.

Wildschutzverordnung  für  Transpvaal.

Die  „Transvaal  Government  Gazette“  vom
17.  Oktober  v.  Is.  veröffentlicht  eine  Wildschutzverordnung
  für  Transvaal  vom  gleichen  Tage,  deren
wesentliche  Bestimmungen  im  solgenden  wiedergegeben
  sind.

Unter  jagdbarem  Wild  versteht  die  Verordnung
die  in  den  beigegebenen  Verzeichnissen  A,  B  und  C
aufgeführten  Tiere.  Verzeichnis  A  enthält  die  jagdbaren
  Vögel:  verschiedene  Arten  von  Rebhühnern,
Fasanen,  Perlhühnern,  Trappen,  Birkhühnern,  Wildenten
  und  Wildgänsen.  Liste  B  nennt  einige  Hasenund
  Wlildschweinarten,  sowie  fast  sämtliche  Abarten
der  Antilope.  Liste  C  enthält  folgende  Tiere:
Elefant,  Flußpferd,  Büffel,  Giraffe,  Sassaby,  Rhinozeros,
  Sumpfpferd,  Zebra,  Strauß.  Kammkranich
und  einige  näher  bezeichnete,  seltenere  Antilopenarten.

Verboten  ist  zunächst  das  Fangen  und  Töten
von  jagdbarem  Wild  mittels  Netzen,  Schlingen,
Fallen  u.  dergl.  Zuwiderhandlungen  werden  mit
einer  Strafe  bis  zu  20  2,  im  Unvermögensfalle
bis  zu  1  Monat  Haft  geahndet.

Zur  Jagdausübung  ist  der  Besitz  eines  Jagdscheins
  erforderlich.  Derselbe  kostet  für  ein  Jahr
3.4  L,  für  eine  Zeit  bis  zu  zwei  Wochen  1  TL,  und
berechtigt  für  sich  nur  zur  Jagd  auf  Tiere  der
Listen  A  und  B.  Wer  Tiere  der  Liste  C  jagen
will,  bedarf  noch  einer  besonderen  schriftlichen  Erlaubnis
  des  Kolonialsekretariats.  Diese  muß  Zeit
und  Jagdgebiet  genau  bezeichnen  und  unterliegt
einem  Stempel  von  25  Wer  ohne  solche  schriftliche
  Erlaubnis  Tiere  der  Liste  C  jagt  oder  auch

24

 

nur  mutwillig  stört,  verfällt  in  eine  Geldstrafe  bis
zu  100  E,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle
eine  Haftstrafe  bis  zu  sechs  Monaten  tritt.

Der  Vizegouverneur  kann  die  Jagdausübung
räumlich  und  zeitlich  dadurch  beschränken,  daß  er
durch  Veröffentlichung  im  Gouvernementsblatt  bestimmte
  Gebiete  von  der  Jagd  ganz  ausschließt  und
allgemeine  Schonzeiten  oder  die  Schonung  bestimmter
Tiere  auf  eine  Zeit,  die  drei  Jahre  nicht  überschreiten
darf,  anordnet.  Während  der  Schonzeit  ist  jedes
Nachstellen,  auch  das  mutwillige  Stören  von  Tieren,
die  in  Liste  A  und  B  genannt  sind,  unter  Androhung
einer  Strafe  bis  zu  20  4  bezw.  bis  zu  1  Monat
Haft  verboten.

Von  diesen  Beschränkungen  der  Jagdausübung
bestehen  nur  zwei  Ausnahmen.  Der  Eigentümer
eines  Grundstücks  bedarf  zur  Ausübung  der  Jagd
auf  seinem  Grund  und  Boden  keines  Jagdscheins;
im  übrigen  finden  aber  auch  auf  ihn  die  vorstehenden
Bestimmungen  Anwendung;  insbesondere  bedarf  auch
er  zur  Jagd  auf  Tiere  der  Liste  C  der  schriftlichen
Erlaubnis.  Sodann  können  Tiere,  die  bei  der
Verübung  von  Wuldschaden  betroffen  werden,  zu
jeder  Zeit,  auch  ohne  Jagdschein  oder  schriftliche
Erlaubnis,  getötet,  gesangen  oder  verjagt  werden.
Demjenigen,  der  sich  im  Betretungssalle  auf  solchen
Einwand  stützt,  liegt  jedoch  der  Beweis  ob.

Der  Wildhandel  ist  nur  gestattet  auf  Grund
eines  besonderen,  vom  Steuereinnehmer  auszustellenden
Erlaubnisscheins.  Letzterer  darf  erst  erteilt  werden,
nachdem  der  Distriktsvorstand  den  betreffenden
Antragsteller  als  geeignet  und  zuverlässig  bezeichnet
hat.  Der  Erlaubnisschein  läuft  mit  Schluß  des
Kalenderjahres  ab  und  kostet  3  L;  wenn  er  nach
dem  1.  Juli  gelöst  ist,  1.10  L.  Wer  ohne  solchen
Erlaubnisschein  mit  Wild  handelt,  wird  mit  emer
Geldstrase  bis  zu  20  #S,  im  Unvermögensfalle  mit
Haft  bis  zu  1  Monat  bestraft.

Während  der  Schonzeit  ist  der  Handel  mit  Wild
überhaupt  untersagt.

Der  HDandel  der  Elfendeinküste  im  Jahre  1907.

Die  wirtschaftliche  Lage  der  Elfenbeinküste  war
im  veiflossenen  Jahre  ebenso  ungünstig  wie  deejenige
Französisch-Guineas.  Die  Ursache  war  in  beiden
Kolomen  dieselbe,  nämlich  die  Krisis  auf  dem
Kautschukmarkte.  Der  Gesamtwert  des  Handels  im
Jahre  1901  belief  sich  auf  13  828  696  Franken
gegen  17  155  462  Franken  im  Vorjahre,  wies  mithin
  eine  Wertvermuderung  von  3  326  766  Franken
auf.  Der  Anteil  der  Emfuhr  und  Ausfuhr  an
dieser  Handelsbewegung  ist  in  der  nachstehenden
Zusammenstellung,  in  welche  die  entsprechenden  Ziffern
des  Jahres  1900  zum  Vergleich  mit  ausgenommen
sind,  ersichtlich  gemacht:
        <pb n="77" />
        Einfuhr.
+  mehr  —  weniger
Herkunftsländer  1901  1900  gegen  1900
Franken
Frankreich  .  .  1  995  683  2  401  481  —  405  798
Französ.  Kolonien  179  521  174090  —  5  431
Andere  Länder  5  110  789  6505  302  —  1394  513
Zusammen  7  285  993  9080  873  —  1794880
Ausfuhr.
Bestimmungsländer
Frankreich  2  150  290  1  736  793  —+  413  497
Französ.  Kolonien  555  12090  —  654
Andere  Länder  4  391  858  6336  587  —  1944  729
Zusammen  6  542  703  8074589  —  1531  886

Die  Einfuhr  umfaßte  im  Jahre  1901  dem  Werte
nach  (in  Franken)  folgende  wichtigere  Waren  (die
entsprechenden  Werte  der  Ausfuhr  sind  in  Klammern
beigefügt):  Lebende  Tiere  13  043  (90),  Produkte
und  Häute  von  Tieren  208  047  (1828),  Fische
40  929  (1878),  mehlhaltige  Nahrungsmittel  296  562
(4151),  Sämereien  und  Früchte  1472  (508  376),
Kolonialwaren  314  862  (72  051),  Ole  und  Fruchtsäfte
  21  524  (1559  113),  Holz  26  653  (964  981),
Marmor,  Steine,  Erde  und  mineralische  Brennstoffe
181  853  (—),  Metalle  97  481  (64  230),  Chemische
Produkte  151  378  (—),  Sonstige  Farben  22  194

25

 

 

(—  ,  Töpferwaren  48  669  (—),  Gewöhnliche  Glaswaren
  195  132  (—),  Garne  80  969  (—),  Gewebe

1  671  929  (—),  Stickereien  und  Kleider  91  926
(—),  Papier  und  Paplerwaren  26  193  (—),  Felle
und  Pelzwaren  40  854  (—),  Metallwaren  1  684  201
(339  936),  Waffen,  Pulver  und  Munition  227  346
(204),  Möbel  45  495  (—),  Holzwaren  442  940
(—)),  Musikinstrumente  17  896  (184).  Eine  gegen
das  Jahr  1900  wesentlich  verminderte  Emfuhr  fand
statt  bei  Geweben,  Getränken,  Lebensmitteln  und
Metallwaren.  Der  Minderwert  der  Kautschukausfuhr
  belief  sich  auf  1  652  000  Franken;  auch
die  Holzausfuhr  ist  erheblich  zurückgegangen.
(Nach  La  Dépeche  Coloniale.)

Außenhandel  der  Fidschi-Inseln  im  Jahre  190).

Em=  und  Ausfuhr  der  Fudschi-Inseln  erreichten
in  den  letzten  fünf  Jahren  die  folgenden  Wertsummen
  in  E:

1897  1898  1899  1900  1901
Einfuhr  248  748  234  850  263  044  349  890  351  183
Ausfuhr  431  860  534  105  481  856  619  836  548  805
Die  wichtigsten  Einfuhrartkel  waren  dem
Werte  nach  im  Jahre  1901  (und  1900)  die

folgenden:  Zeugwaren  61  554  67  257)  —  Essenkurzwaren
  29  470  8  (23  277)  Brotstoffe
22  197  4  (21  902)  —  Nutzholz  17  123  K  (15  234)
—  Eisen  in  Stäben,  Platten,  Schienen,  Röhren
15  322  4  (10  385)  Maschinen  13  623
(10  972)  —  Siteinkohlen  13  064  4  (8802)  —
Fleisch  11  490  K  (11  901)  —  Oie  10  743  4
(10  075)  —  Verzinktes  Eisen  und  Waren  daraus

—

worden.

 

 

l

101805020149—Rei58585i«(9245)—
Buttek6618E(5982)—LebendeöViethME
(23  358).  Die  starke  Abnahme  der  Einfuhr  von
lebendem  Vieh  erklärt  sich  daraus,  daß  die  Colonial
Sugar  Refining  Company  im  Jahre  1900  eine
außergewöhnliche  Sendung  von  Maultieren  im  Werte

von  20  000  #  aus  Amerika  bezogen  hatte;  aus

diesem  Grunde  war  die  Einfuhrziffer  für  1900  besonders
  hoch.

Die  Ausfuhr  der  hauptsächlichsten  Erzeugnisse
der  Inseln  gestaltete  sich  in  den  letzten  beiden
Jahren,  wie  folgt:

Ausfuhrmenge  Wert  in  S

1900  1901  1900  1901
Zucker  Tons  32  961  31  751  393  987  380  155
Kopora  15  605  10  626  151  701  107  372
Frische  Früchte  -  28  112  23175
Branntwein  Gallonen  138  224  137  g:  37  20009  17232

Die  starke  Abnahme  der  Ausfuhr  von  Kopra
um  4979  Tons  und  dem  Werte  nach  um  44  329  4
ist  eine  Folge  der  ungewöhnlich  großen  Ausfuhr  des
Jahres  1900.  In  Wirklichkeit  dürfte  die  Ausfuhr
von  10  626  Tons  im  Jahre  1901  der  normalen
Jahresproduktion  entsprechen.  Der  Rückgang  der
Ausfuhr  frischer  Früchte  wird  den  Wirkungen  des
Zolltarifes  des  australischen  Bundes  zugeschrieben.
Der  Zoll  von  2  sh  für  das  Cental  (hundert  Pfund)
Bananen  hatte  eine  vollständige  Unterbrechung  der
Ausfuhr  nach  Neusüdwales  zur  Folge.  Nachdem
der  Zoll  auf  die  Hälfte  ermäßigt  wurde,  ist  der

Handel  wieder  ausgenommen  worden.
(Nach  einer  britischen  Parlaments-Drucksache.)

prügelstrase  auf  den  Fidschi-Inseln.

Durch  Verordnung  vom  10.  Oktober  d.  Is.  sind
in  der  englischen  Kolonie  Fidschi  Bestimmungen  über
die  körperliche  Züchtigung  als  Strafe  eingeführt
Danach  kann  vom  dortigen  Obergericht
(Supreme  Court)  die  Prügelstrase  wegen  gewisser
Sittlichkeitsverbrechen  verhängt  werden,  und  zwar
entweder  als  Zusatzstrafe  zur  Strafhaft  oder  an
Stelle  von  dieser  allein.  Das  Gericht  hat  in  seinem
Urteile  eine  bestimmte  Anzahl  von  Schlägen,  welche
in  jedem  einzelnen  Falle  die  Zahl  24  nicht  übersteigen
  darf,  festzusetzen.  Bei  Verurteilten  unter
16  Jahren  ist  die  Strafe  mit  einer  Rute  oder  Gerte
zu  vollstrecken,  in  anderen  Fällen  mit  der  „gewöhnlichen
  neunschwänzigen  Katze".

——.——.—

Thrombergbau  in  Heu-Raledonien.

Der  französische  Kolonialbesitz  Neu-Kaledonien
hat  Aussicht,  in  der  Produltion  von  Chromerz  eine
Bedeutung  zu  erlangen.  In  neuester  Zeit  hat  sich
durch  Vereinigung  von  zwei  schon  bestehenden  Firmen
eine  neue  Gesellschaft  „Le  Chrôme“  gebildet,  die  dort
etwa  40  000  ha  von  den  besten  Chromminen  besitzt.
Das  Kapual  der  Gesellschaft  beträgt  3,8  Millionen
        <pb n="78" />
        Franken.  Gegenwärtig  läßt  die  Gesellschaft  drei  verschiedene
  Gruppen  von  Minen  ausbeuten,  die  eine
an  der  Südbai,  die  zweite  in  Plum,  die  dritte  am
Berge  Thiébaghi.  Letztere  ist  an  eine  andere  Gesellschaft
  verpachtet,  die  die  Verpflichtung  übernommen
hat,  jährlich  mindestens  10  000  t  zu  produzieren  und
pro  Tonne  eine  Abgabe  von  15  Franken  zu  zahlen.
Die  Minengruppe  der  Südbai  ist  anscheinend  außerordentlich
  reich  und  ergiebig.  Zur  Zeit  wird  der
Bau  einer  Bahn  erwogen,  die  das  gewonnene
Mineral  der  Südbai  einem  der  besten  Häfen  Neu-Kaledoniens
  zuführen  soll.  Das  Erz  besitzt  einen
Gehalt  von  50  bis  56  pCt.  von  Chromsesquioxyd.
Die  Mine  zu  Plum  hat  bereits  bedeutende  Mengen
von  Chromerz  geliefert  und  soll  mit  den  nötigen
Einrichtungen  vollständig  ausgerüstet  werden,  um
fortdauernd  aroße  Mengen  zu  produzieren.
(Nach  L  Echo  des  Mines  et  de  la  Alctullurgie.)

Perschiedene  Mitteilungen.

Die  Beförderung  der  Baumwollkultur  in  den  britischen
Rolonien.

Im  Juli  v.  Is.  wurde  hauptsächlich  auf  Anregung
  der  Handelskammer  zu  Oldham  die  brinische
Cotton  Growing  Association,  Gesellschaft  zur  Beförderung
  der  Baumwollenkultur,  mit  dem  Zweck
gegründet,  die  Baumwolle  nur  aus  den  britischen
Kolonien  zu  beziehen,  um  durch  Hebung  dieser  Kultur
dortselbst,  soweit  als  möglich,  einem  Mangel  an
Baumwolle  in  Großbritannien  vorzubeugen.  Gleichzeitig
  soll  der  Absatz  von  Baumwollenwaren  vergrößert
  werden,  dem  jetzt  durch  die  hohen  und  ungeregelten
  Preise  der  amerikanischen  Baumwolle  ein
Hindernis  bereitet  wird.  Die  Gesellschaft  beabsichtigt,
einen  Garantiefonds  von  50  000  2  innerhalb  fünf
Jahren  aufzubringen  und  Sachverständigenkommissionen
nach  den  verschiedenen  Produktionsländern  zu  senden,
die  über  die  besten  Methoden  der  Baumwollkultur
Bericht  zu  erstatten  hätten.  Diese  Expeditionen
sollen  berechtigt  sein,  Landbesitz  zu  Versuchsplantagen
zu  erwerben;  sie  sollen  sferner  Samen  an  die  Eingeborenen
  verteilen  und  sie  durch  Rat  und  Tat  ermutigen,
  Baumwollkultur  auf  ihrem  eigenen  Grund
und  Boden  zu  treiben;  eine  weitere  Aufgabe  soll
für  sie  darin  bestehen,  Stationen  zum  An=  und  Verkauf
  von  Baumwolle  oder  Nebenprodukten  einzurichten,
kurz  alle  ihnen  geeignet  erscheinenden  Mittel,  ihre
Absichten  zu  fördern,  anzuwenden.  Bezeichnend  ist,
daß  die  Arbeiter  der  Angelegenheit  ein  ebenso  großes
Interesse  zuwenden  wie  die  Fabrikanten.  In
Egypten,  glaubt  man,  werde  sich  die  Baumwollkultur
elwas  vergrößern  lassen,  und  auch  die  Zufuhr  von
Baumwolle  aus  dem  Sudan  werde  gesichert  werden
können.  Ferner  erwartet  man,  daß  es  möglich  sein
wird,  sowohl  die  Quantität  der  ostindischen  Baum-26



 

—  —  –

 

—  —  —  —

 

Baumwollkultur  mit  gutem  Erfolge  in  großem  Maßstabe
  in  Centralafrika  und  vornehmlich  an  der  Ostund
  Westküste  Afrikas,  wo  die  Baumwolle  jetzt
stellenweise  wild  wächst,  betrieben  werden  kann.  Von
der  Westküste  Afrikas  erwartet  die  Gesellschaft  die
besten  Ergebnisse;  hier  ist  das  Klima  für  die  Baumwolle
  wohl  geeignet,  Arbeitskräfte  sind  in  der  Regel
sehr  zahlreich  vorhanden,  und  vor  allem  ist  die
Baumwolle  dort  heimisch;  sie  wird  von  den  einzelnen
Stämmen  für  den  eigenen  Bedarf  zur  Herstellung
von  Tuch  angebaut.  Obwohl  das  Wachstum  der
Pflanze  sehr  rasch  vor  sich  geht,  ihre  Kultur  einfach
und  der  Ertrag  an  Baumwolle  groß  ist,  scheinen
keine  Versuche  gemacht  worden  zu  sein,  sie  für  den
Export  zu  kultivieren.  Man  nimmt  an,  daß  die
britische  Westküste  Afrikas  wohl  imstande  ist,  genug
Baumwolle  zu  produzieren,  um  den  Bedarf  der
Fabrikanten  von  Lancashire  zu  decken,  obwohl  erst
noch  viel  zu  diesem  Zwecke  getan  werden  müßte.
Von  den  Expeditionen  soll  jede  aus  5  oder  6  Mannern
bestehen,  die  praktische  Erfahrungen  auf  den  amerikanischen
  Baumwollplantagen  gesammelt  haben.  Die
Gesellschaft  will  die  Sachverständigen  annehmen,  die
Regierungen  der  Kolonien  sollen  die  Kosten  der
Expeditionen  tragen.  Dieser  Plan  hat  auch  bereits
die  Billigung  des  Kolonialamtes  gefunden.  An  der
Küste  sollen  Faktoreien  errichtet  werden,  wo  die
Baumwolle  entkörnt,  gepreßt,  in  Ballen  gebracht  und
nach  Liverpool  und  Manchester  verschifft  wird.  Die
Hauptschwierigkeiten  liegen  in  dem  Transport  nach
der  Küste.  Wo  Eisenbahnen  vorhanden  sind,  haben
sich  die  Regierungen  bereit  erklärt,  die  Baumwolle
zwei  Jahre  lang  frachtfrei  nach  der  Küste  zu  bringen:
in  den  meisten  Fällen  jedoch  wird  die  Ernte  auf
den  Flüssen  aus  dem  Innern  nach  der  Küste  gebracht
werden  müssen.  In  Britrisch  Central=  und  Ostafrika
scheinen  die  Ebenen  des  Sambesi  und  Schire  für
die  Baumwollkultur  gut  geeignet,  auch  in  einigen
der  angrenzenden  Hochländer  finden  sich  Täler,  die
schwarzen,  für  die  Baumwollkultur  geeigneten  Boden
enthalten.  Die  Ufer  des  Viktoriasees,  die  Küste  bei
Lamu  und  die  dortigen  Inseln  werden  ebenfalls
als  geeignete  Stellen  hierfür  angesehen.  In  der
Tat  scheint  es  an  Land  mit  passendem  Boden,  geeignetem
  Klima  und  billigen  Arbeitskräften  nicht  zu
sehlen.  Die  einzigen  Schwierigkeiten  dürften  in  den
Frachtverhältnissen  liegen.
(Nach  The  Textil  Manufacturer.)

Gründung  einer  Bergbau--Kammer  für  Französisch-We#stafrika.


Vor  kurzem  ist  in  Frankreich,  mit  dem  Sitze  in
Paris,  Place  Vendôöme  16,  eine  Bergbau-Kammer
gegründet  worden,  welche  die  nachstehend  erläuterten
Zwecke  verfolgt:  Zunächst  soll  es  Aufgabe  der  Kammer
sein,  Mittel  und  Wege  ausfindig  zu  machen,  die  gewolle

  zu  erhöhen  als  auch  ihre  Qualität  zu  ver=  eignet  sind,  eine  sichere  und  gedeihliche  Entwickelung
bessern;  endlich  ist  man  der  Memung,  daß  die  der  Bergwerksindustrie  in  den  französischen  Kolonien
        <pb n="79" />
        Westafrikas  herbeizuführen.  Ihr  soll  es  ferner  als
Vermittelungsinstanz  obliegen,  gesetzliche  oder  verwaltungsrechtliche
  Maßnahmen,  welche  zur  Förderung
der  Interessen  jener  Industrie  geeignet  sind,  bei  den
maßgebenden  Behörden,  in  Frankreich  sowohl  wie  in
den  Kolonien  selbst,  in  Vorschlag  zu  bringen  und
deren  Ausführung  energisch  zu  betreiben;  auch  soll
sie  in  Streitfällen  die  Bergwerksinteressenten  vor
allen  Gerichtshöfen  und  Verwaltungsbehörden  vertreten.
  Eine  weitere  Aufgabe  der  Kammer  soll  darin
bestehen,  Auskünfte  über  bergmännische  Fragen  zu
erteilen  sowie  die  auf  solche  Fragen  bezüglichen  Urkundenmaterialien
  und  Sammlungen  den  Interessenten
zugänglich  zu  machen.  Schließlich  soll  die  Kammer
eine  Centralstelle  für  Arbeitsvermittelung  bilden,  um
in  dieser  Eigenschaft  ihren  Mitgliedern  die  Möglichkeit
  einer  leichteren  Beschaffung  des  Arbeiterpersonals
zu  gewähren.  ·
(Nach  L'Echo  des  Mines  et  de  la  Métallurgie.)

 

7VVYVYV  TTy7VT'''  'Ty  ?TyYyT  TyVY  7YTYTVY  TVYVTyTyTYTT  TT"Y

Titerakur.

Prof.  Dr.  Karl  Chun:  Aus  den  Tiefen  des  Weltmeeres.
  Zweite  Auflage.  Preis  pro  Lieferung
Mk.  1,50.  Gustav  Fischer,  Jena.

Von  den  Schilderungen  von  der  deutschen
Tiefsee-Expedition  liegt  nun  auch  der  Schluß  (Lieferung
  10  bis  12)  vor.  Mit  Stolz  darf  der  Verfasser
  von  den  großen  Erfolgen  der  Expedition,  von
den  reichen,  wunderlichen  Schätzen,  die  aus  den
Meerestiefen  gehoben  wurden,  erzählen.  Zuvor  berichtet
  er  noch  den  äußeren  Abschluß  der  Reise,
wobei  u.  A.  auch  ein  Besuch  Dar-es-Saläms  geschildert
  wird.  Das  prächtige  Werk  hält  die  Aufmerksamkeit
  des  Lesers  bis  zuletzt  wach.

Dr.  Kurt  Boeck:  Durch  Indien  ins  verschlossene
Land  Nepal.  Ethnographische  und  photographische
Studienblätter.  Mit  36  Separatbildern,  einem
Panorama  und  240  Abbildungen  im  Text,  sämtlich
  nach  photographischen  Aufnahmen  des  Verfassers,
  sowie  einer  Kartenslizze.  XVI  u.  320  S.
Lex.  8°.  In  elegantem  Leinenband.  Mk.  10,—.
Leipzig,  Ferdinand  Hirt  &amp;amp;  Sohn.

Nicht  in  dem  landläufigen  Tagebuchstil  des
Globetrottertums,  sondern  unter  Ausnutzung  einer
auf  wiederholter  eingehender  Bereisung  des  Landes
beruhenden  hervorragenden  Sachkenntnis  führt  der
Verfasser  den  Leser  in  wechselvollen  Kapiteln  durch
das  Riesenreich  des  indischen  Wunderlandes  von
Ceylon  und  Birma  nach  der  Zauberwelt  der  brahminischen
  Tempelbauten  Maduras  und  Seringhams,
den  steinernen  Wundern  von  Mawilipuram  und
von  Madras,  nach  Heidrabat  und  Bombay.
Weiter  geht  es  durch  Radschputana  und  die
Mohammedaner-Residenzen  Agra,  Delhi  2c.,  die
Schauplätze  des  indischen  Aufstandes,  nach  dem  Ziele

27

 

aller  Hinduwünsche,  Benares,  und  dann  über  Kalkutta
  durch  den  Sumpfwald  des  Terai  nach  dem
für  Europäer  verschlossenen  Land  Nepal  im  Himalaya.
Durch  besondere  Empfehlungen  war  es  Dr.  Beoeck
gelungen,  die  Erlaubnis  zu  einem  vierwöchentlichen
Aufenthalt  in  Katmanan,  der  Landeshauptstadt,  und
zum  Besuche  der  Nachbarstädte  zu  erhalten.  Das
Betreten  des  westlichen,  noch  von  keinem  Europäer
berührten  Teiles  von  Nepal  blieb  auch  dem  Verfasser
verwehrt,  wenn  ihm  auch  schließlich  erlaubt  wurde,
photographische  Aufnahmen  von  den  Landesbewohnern
und  Bauwerken  zu  machen.  In  der  reichen
Ausstattung  des  Buches  mit  künstlerisch  ausgeführten
  Reproduktionen  von  Originalphotographien,
welche  die  Indier  in  allen  ihren  Lebensäußerungen
  und  Klassenschichten,  die  Tempel  und
Prachtbauten  vor  Augen  führen,  liegt  neben  der
fesselnden  und  unterhaltenden  Schreibweise,  über
welche  der  Verfasser  verfügt,  der  besondere  Wert
dieses  Reisewerkes,  welches  über  die  Kulturverhältnisse
des  modernen  Indiens  ebenso  lebensvoll  wie  wahrheitsgetreu
  unterrichtet.

Neue,  neunte  Lieferungsausgabe  von  Stielers
Handatlas.  50  Lieferungen  à  60  Pf.  Justus
Perthes,  Gotha.

In  schneller  Folge  sind  die  beiden  Doppellieferungen
  11  und  12,  und  13  und  14  erschienen.
Blatt  42:  Südskandinavien  in  1:2500  000,  bearbeitet
  von  C.  Scherrer,  bietet  ein  Musterblatt  topographischer
  Darstellungskunst.  Mit  Blatt  79:
Australien,  Bl.  3,  vollendet  Dr.  H.  Haack  die  neue
Karte  von  Australien  in  1:5  000  000;  das  Blatt
enthält  den  südlichen  Teil  von  Westaustralien  mit  den
westaustralischen  Goldfeldern.  Blatt  88  und  90  sind
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  1:3700000
gewidmet;  das  erstere  enthält  die  nördlichen  atlantischen
  Staaten  mit  dem  Hauptteil  von  Kanada,  das
letztere  die  westlichen  Golfstaaten.  Blatt  13  enthält
die  Karte  von  Thüringen  in  1:500  000.  Blatt  65:
Japan,  Korea  und  Ostchina  in  1:7500  000,  bearbeitet
  von  C.  Barich,  beweist  die  sorgfältige  Redaktion
des  Blattes,  denn  auf  demselben  befinden  sich  bereits
im  Vergleich  mit  dem  Blatt  China,  welches  vor
Jahresfrist  erschien,  zahlreiche  bedeutende  Anderungen
und  Nachträge,  welche  den  während  des  Feldzugs
der  verbündeten  Mächte  in  China  gemachten  Aufnahmen
  und  der  seitdem  erhöhten  Forschertätigkeit
zuzuschreiben  sind.  Mit  Blatt  87  und  89  endlich
kommt  die  Karte  der  Vereinigten  Staaten,  bearbeitet
von  H.  Habenicht  in  1:3700  000,  zum  Abschluß;
sie  enthalten  die  nördlichen  Zentralstaaten  und  die
südlichen  Pacificstaaten  und  Territorien.

Professor  Dr.  R.  Martin:  Wandtafeln  für  den
Unterricht  in  Anthropologie,  Ethnographie  und
Geographie.  Art.  Institut  Orell  Füßli  in  Zürich.

Das  unter  obigem  Titel  herausgegebene  Anschauungsmittel
  bringt  die  wichtigsten  menschlichen
        <pb n="80" />
        Varietäten  und  Völkertypen  in  polychromer,  lebenswahrer
  Ausführung  zur  Darstellung.  Das  Unternehmen
  ist  in  zwei  Ausgaben  erschienen:  1.  Kleine
Ausgabe,  aus  8  Tafeln  bezw.  Typen  bestehend,  für
den  Geographieunterricht  in  den  Volksschulen  bestimmt.
  2.  Große  Ausgabe,  aus  24  Tafeln  bezw.
Typen  bestehend,  für  den  Unterricht  in  Mittel=  und
Hochschulen  sowie  für  Museen  2c.  bestimmt.  —  Alle
reproduzierten  Typen  sind  nach  Originalaufnahmen
bekannter  Fachleute  und  Forschungsreisender  unter
ständiger  Leitung  und  Aussicht  des  Herausgebers
hergestellt  worden.  Jeder  Tafel  ist  eine  Beschreibung
des  dargestellten  Typus  beigegeben.

E.  v.  Seydlitzsche  Geographie.  Ausgabe  C:
Großes  Lehrbuch  der  Geographie.  Ausgestattet
mit  284  Karten  und  erläuternden  Abbildungen  in
Schwarzdruck,  sowie  4  Karten  und  9  Tafeln  in
vielfarbigem  Farbendruck.  23.  Bearbeitung.  Unter
Mitwirkung  vieler  Fachmänner  besorgt  von  Prof.
Dr.  E.  Oehlmann.  Ferdinand  Hirt,  Berlin.

Von  diesem  bekannten  und  mit  Recht  viel  verbreiteten
  Lehrbuch  liegt  die  23.  Bearbeitung  vor.

Durch  erhebliche  Vermehrung  des  Anschauungsstoffes

ist  die  Zahl  der  Bilder,  Karten  und  mathematischen

Figuren  in  dieser  neuen  Bearbeitung  von  227  auf

284  gestiegen,  und  viele  Kapitel  sind  wesentlich  umgearbeitet,

  so  besonders  die  Handelsgeographie.  Das

nunmehr  684  Seiten  umfassende  Werk  steht  auf  der

Höhe  der  Zeit  und  ist  nicht  nur  ein  Schulbuch,

sondern  ein  Hand=  und  Nachschlagebuch,  das  weite

Verbreitung  verdient.

28

 

 

Dr.  W.  Schieß:  Quer  durch  Mexiko.  Vom  Atlantischen

  zum  Stillen  Ocean.  Mit  16  Lichtdrucktafeln
  und  zahlreichen  Textbildern  in  Autotypie.
Mk.  8,.—.  Dietrich  Reimer,  Berlin.

Zwei  Brüder,  der  eine  ein  in  Mexiko  ansässiger
Kaufmann,  der  andere  ein  Schweizer  Arzt,  unternahmen
  im  Winter  1899/1900  eine  Reise  nach
Mexiko,  um  möglichst  abseits  von  den  großen  Verkehrsstraßen
  Land  und  Leute  kennen  zu  lernen.  Der
Arzt  ist  Verfasser  des  Buches  und  beschreibt  in
anspruchsloser  Weise,  was  er  gesehen,  erlebt  und  von
seinen  Reisegefährten  gesprächsweise  vernommen  hat.
Wohlgelungene  Kodakbilder  geben  die  interessantesten
Punkte  der  Reise  wieder  und  halten  charakteristische
Bevölkerungstypen,  wie  Neger,  Indianer  und  Mexikaner,
  in  ihrer  natürlichen  Umgebung  fest.

G.  Niox:  Atlas  de  Géographie  générale.  Afrique.
Fascicule  spécial  de  cinq  feuilles.  Paris,
Librairie  Ch.  Delagrave.  6  Frcs.

Die  Lieferung  umfaßt  eine  Ubersichtskarte  von
Afrika  in  1:  16  000  000  und  Karten  des  französischen
  Saharagebietes  in  1:  4000  000,  von  Algier
und  Tunesien  in  1:  2000  000,  sowie  von  Centralafrika
  in  1:  8000  000.  Die  technische  Ausführung
dieser  Kartenblätter,  namentlich  die  Terraindarstellung,
läßt  zu  wünschen  übrig.  Die  Kleinheit  der  Maßstäbe
  verbietet  die  Wiedergabe  von  Einzelheiten.  Wer
sich  über  solche  aus  den  französischen  Kolonien  zu
unterrichten  wünscht,  wird  in  dem  französischen
Kolonialatlas  wesentlich  mehr  Angaben  finden.  Der
augenscheinliche  Hauptzweck  der  vorliegenden  Karten
beruht  wohl  auf  der  Darstellung  der  augenblicklichen
politischen  Grenzverhältnisse  der  verschiedenen  europäischen
  Kolonien  in  Afrika.

 

 

Derkehrs-Nachrichten.

Die  Worttaxen  im  Telegrammverkehr  zwischen  Europa  einerseits  sowie  Deutsch-Ostafrika  und

Deutsch-Südwestafrika  andererseits  sind  vom  1.  Januar  1903  ab  um  50  Pf.  ermäßigt  worden.

betragen  nach:
Bismarckburg  in  Deutsch-Ostafrika

den  übrigen  Anstalten  in  Deutsch-Ostafrika  v
allen  Anstalten  in  Deutsch-Südwestafrika

Sie
3  Mk.  15  Pf.  (statt  3  Mk.  65  Pf.);

2  .  V5  ((-  3  25  -)
2  75.  4  3  .  25X).

V

V

 

Die  Zollabfertigungsstelle  Otjimbingwe  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  1.  Januar  1903  aufgehoben

  worden.

—

Die  Postagentur  in  Jaluit  (Marshall-Inseln)  ist  zur  Einführung  des  Postanweisungsdienstes

ermächtigt  worden.

Die  Jaluit-Gesellschaft  wird  von  der  am  20.  März  1903  in  Hongkong  beginnenden  Fahrt  ab

mit  ihrem  Dampfer  „Oceana“  bis  auf  weiteres,  zunächst  versuchsweise,  die  Häsen  von  Herbertshöhe
und  Matupi  nicht  mehr  berühren  und  statt  dessen  auf  jeder  Hin=  und  Rückfahrt  den  Hafen  von
Saipan  anlaufen.
        <pb n="81" />
        29

Die  nächste  Reise  wird  nach  dem  untenstehenden  Fahrplan  zur  Ausführung  kommen.

Fahrplan  des  Postdampfers  „Oceana“  zwischen  Sydney,  den  Marshall-,  Karolinen-  Marianen-Inseln
  und  Hongkong.

 

 

 

 

 

 

Nichtung  Sydneh  —Gonugkong.  Richtung  Hongkong—Sydney.

ab  Sydney.  22.  Januar  1903  ab  Hongkong  20.  März
an  Jaluit  5  Februar  an  Yap  29.
ab  “  9  -  ab  -  .  31.
an  Kusaie  11.  -  an  Saipan  3.  April

-  .  12.  -  ab  -  4.
an  Ponape  14.  -  an  Kuk  8.
ab  17.  -  ab  -  9.
an  Ruk  19.  OD  an  Ponape  11.
ab  -  20.  -  ab  -  13.
an  Sapan  —  an  Kusaie  15.  -W
ab  —  ab  -  16.
an  Vay  25.  an  Jaluit  18.
ab  27.  ab  -  .  22.
an  Hongkong  8.  Mänz.  an  Sydney.  6.  Mai.

Lostdampsschisfverbindungen  nach  den  denutschen  Schus#gebieten.
Die  Abfahrt  erfolgt  Busschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus-Nach
  vom  Emn  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  Herbertshöhe  42  Tage

1.  Deutsch-Ueu-Gninea.

2.  Deultsch-Ostafrika.

3.  Deutsch-Sftdwestafrika.

l
18.  Januar,  1.  Mä
(englische  Schiffe)  .  7  *r

 

Fr.  Wilh.  Hafen  40  Tage
Neapel  22.  Januar,  5.  März  Er  a.  d  4  as
(deutsche  Schiffe)  100  abds.  berbertshöhe  45.
I
Neapel  16.,  30.  Jan.,  13.  Febr,  Tanga  17—20  Tage
(deutsche  Schisfe)  9°  oms.  Dar-es-Sal.  18—21g.
Bri  18.  Januar  Tanga  18  Tage
(euglische  Schifet)  10-  abos.  Dar-es-Sal#m  19  Tage
Brindift  1  25.  Januar  Sansibar  20  Tage
(englische  Schisse).  100  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Sansibar  18  Tage
(ranad  —  4%  ams.

Lissabon

(deulsches  Schiff,  9.  Januar
Southampton
17  Jannar,  14.  Febr.
“m  «
(#½#  dt.  d  We#  40  Ums.
mann-=  Dampfer)
amburg  80.  Januar

ademn  Schifff);,
Nach  dem  südlichen  Teil

Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutgebiete

Swakopmund  18  Tage

Swakopmund  20  Tage
Lüderitzbucht  26  Tage

Swakopmund  30  Tage
Luderitzbucht  40  Tage
des  Schutzgebietes:

 

 

 

 

fran#bflsche  Schifse)

16.,  20.  Januar,
27.  Febrnar,  3.  März
10  abds.

13.,  16.,  23.,  27.  Jan.,
10.  Februar
10  abds.

 

8.  jedes  Monats
106  abds.

":  :  6
4.  Januar  107  abds.

16.  Januar,  13.  Febr.
112  vms.

29.  Januar
72  abds.

9.,  23.  Januar
1123  vms.

 

9.  ied.  Mits.  722  abds.
10.  jed.  Mts.  9##  abds.

15.,  29.  Januar
1285  UAms.
1.  Januar
1255  nins.
10.  jed.  Mts.  7a2  abds.

 

17.  Februar
10  #  abds.

 

 

Southampton
#lescke  alfe  "csR  10.,  24.  Januar  Kapstadt  17  Tage
a#pftadt,  dann  Land-*s-b-.
  beförderung)  I  *  4G¼i  **.—-t
mburg  10.  jedes  Monats  Duala  25  Tage
ade  Schiffe)
Southampton  12.  jedes  Monats  Duala  23  Tage
(deutsche  Schiffe)
4.  Ramernn.  Liverpool  17.,  31.  Januar  Duala  26  u.  24  Tage
(englische  Schisse
Liverpool  3.  Januar  Duala  27  Tage
(englische  Schiffe,
8  amburg  11.  jedes  Monats  Duala  31  Tage
eutsche  Schiffe)  I
Rarolinen.  Neapel  19.  Februar  Map  38  Tage
5  ünen  (eeutsche  Schiffe)  DVPenape  56  Tage
i  *  —ue  #22  .Jan-  5.  Febr.  Tsingtau  34  Tage
eutsche  Schiffe)  abends
6.  Miantschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage
brgisse  bein  100  abens

6.,  20.  Jan.,  3.  Febr.
10%  abds.

jeden  Freitag
10  abends.
        <pb n="82" />
        6  Die  Abfahrt  erfolgt

ausschiffungshafen.

 

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marianen  Neapel  19.  Februar  Saipan  43  Tage  17.  Februar  10½/  abds.
"  (deutsche  Schiffe)
Neapel  19.  Februar  Jaluit  63  Tage  17.  Februar
8.  ja  Inseln.  beimwiche  Schifoh  195  W
9.  Samoa.  (ernston“  18.  Januar,  8.  Febr.  Apia  25  Tage  16.  Januar,  6.  Febr.
San  Francisco!  1123  oms.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  .  jed.  Mts.  732  abds.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  12  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  932  abds.
(deutsche  Schiffe)  6
Rotterdam  13.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  12.  jed.  Mts.  939  abds.
(deutsche  Schiffe)  .
fHambur  22.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  21.  jed.  Mts.  732abds.
(deutsche  Sifthh
10.  Togo.  Southampton  27.  jedes  Monats  Lomc  31  Tage  25  jed.  Mts.  92abds.
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  7#2  abds.
(deutsche  Schiffe)
1  Marseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10%  abds.
(fronzôösische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung  ·
fBotdeaux  15.jed.Mts.110vms.CotonoulsTage  13.  jed.  Mts.  104  abds.

 

(ranzösische  Schiffe)

 

 

von  da  ab  Landverbindung

 

f)Den  durch  Fx  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

Eistressen  der  Post  aus  den  dentschen  S#sgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Bon  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Uen.  Gninen.  —  runa  Rarolinen  ..  ..  Neapel  ...  8.  Februar
—————  J
--  «auos....kii....,.anuat
VAUOsOstCWC-«  gräkse  sl  8  danis  Febr.  -  Marseille  ..  14.,  28.  Januar
..-  an.,

——  EBE  Marianen  ..  ..  unbestimmt  —
eutsch-LZüdwestafrika  —
Janus-anschauenSouwawwnlsssNanuar’lm«kfd«U-IUMUNMPGI«-»8—FOVWCV

—d)iavt.teitd.Schutg-h.  Southampton  1,  18.  8.  Januar  B55  dDueenslown  ·  12  Jamnuar,  Februar

kamenrnn  Sputeny#on  *  28.  jed.  Mts.  82  —

Plymouth..  23.,  27.  Januar  Tooo  Southampton  16.7  u.  28.7/  jed.  Mts.
".  Fauigkeistage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegungen  der  Dentschen  Oktafrika-Linie  (CSamburg—Ostafrika).
Reise  Letzte  Nachrichten
Reichsposidampser  von  nach  bis  28.  Dezember  1902.

„Kronprinz“  Hamburg  Durban  am  26.  Dez.  in  Mozambigque  eingetroffen.

„König“  Durban  «  Hamburg  am  28.  Dez.  von  Mozambique  abgeg.
Kaiser“.  Delagoabai  Hamburg  am  23.  Dez.  von  Kapstadt  abgegangen.

„Bundegrath“  Beira.  Hamburg  am  26.  Dez.  von  Vlissingen  abgegangen.
„Gouverneur"“.  Hamburg  Beira  am  18.  Dez.  von  Sansibar  abgegangen.

„Präsident"  Hamburg  Beira-  am  25.  Dez.  von  Suez  abgegangen.

„Kanzler“  Hamburg  Delagoabai  am  6.  Dez.  von  Rotterdam  abgegangen.

„Kurfürst".  Delagoabai  Hamburg  am  6.  Dez.  von  Amsterdam  abgegangen.

„Bürgermeister"  Durban  Hamburg  am  25.  Dez.  von  Lissabon  abgegangen.
V  Markgraf“.  Delagoabai  Hamburg  am  9.  Dez.  von  Aden  abgegangen.

„General“  Durban  Hamburg  am  27.  Dez.  von  Aden  abgegangen.

„Herzog“.  Hamburg  Delagoabai  am  27.  Dez.  von  Lissabon  abgegangen.

„Khali“.  —  —  am  11.  Dez.  in  Sansibar  eingetroffen.

„Somali“  —  —  am  12.  Dez.  in  Bombay  eingetroffen.
        <pb n="83" />
        31

Beschleunigter  Dienst  für  Post  und  Passagiere.

 

WOERMANN-LINIE.

KRegelmätige  poftbampfschiffahrt  zwischen  Bamburg,  Bremen,  Rotterdam,  Antwerpen,  Sounthampton  und  Westafrita.

Bremen:  Gottfr.  Steinmeyer  &amp;amp;  Co.  «
Berlin:  M.  Adler,  für  Ladung,  Wilhelmstr.  15.
v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.,  für  Passage,

Fahrplan  für  das  erste  Vierteljahr  1903.

Kotterdam:  Ruys  &amp;amp;  Co.
Paris:  Vairon  &amp;amp;  Godefroy,  Rue  d'Hauteville  65.
London:  G.  T.  Symons  4  Co.,  18  Lead  enhall  Str.

Agenten  der  Linie:

Potsdamerstr.  127/128.

Antwerpen:  Agence  Maritime  Walford.

Southampton:  Smith,  Sundius  &amp;amp;  Co.
Marseille:  William  Carr.

-  Adolf  Deppe,  für  Marocco.

 

 

Marokko-Linie.

Nach  Gibraltar  und  Marokko.

Autwerpen  anlaufend.

Havre:  Aug.  Bulcke,  Vairon  &amp;amp;  Co.

 

 

Togo-Linie
über  Bremen.
Nach  der  östlichen  Goldküste,  Togo  und
Dahomey.  Rotterdam  anlaufend.

Liberia-Linie.

Nach  Conakry,  Sierra  Leo##e,  Liberia

und  der  Elfeubeinküste.
Rotterdam  anlaufend.

 

Ausreise.

Ausre  isec.

 

Hach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:
Ceuta,  Melilla,  Tetuan.

lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Danoe,  Bagida,  Porto  Seguro,  Avorekete.

Ausre  ise.

1!  l  »  1D  I
Hamburg  .  .  Zan.  5.  Febr.  5.  Maͤrz  5.  Hamburg.  Jan.  7.  Febr.  7.  März  7.]Hamburg  Jan.  15.  Feb.  15.  März15.
Antwerdben  :  9.  9.  9.  Bremen  9.  9.  9.  Rotterpdpndn.  18..  18.  18—5
Gibraltar  17.  17.)  „17.,.Kotterdam  13.  --13.  13--Teneriffe  *  25.  25.  25.
Tanger  18..  18.  18-.Teneriffe“"  =  23  23.  23.LLas  Palmas  26.-  26.  26
Larache  19..  19.  19.onrovia“"  *.  30.  März  2.  30.Conakry  Febr.  2.  März  4.  April  2.
Nabat  -  20.  .  20.  =  20.  Kap  Palmas.  Febr.  2..  4.  April  2.  Freetown  :3.  5.=  3.
Casablancak  22.=  2202-22.  Accra  .  5.  7.  5.  herbro  :  5.  7W.  5.
Mazagan  =  23.  -.  23.  .  23.  Prampram  6.  8.  6  Sulimah  7.  9.  7
Safft.  24.  .  24.  24-  Addah.  7.  9.  7.]  Manoh  8.  10  8—
Mogad  é:  25.  25.  25.Quitta.  8S.  10.  8.  Kap  Mount  9.  11  9.
Lome  ..  10.  12.  10.  Monrovia.  .  210.  -12.  -  10.
Klein  Popo  12.  14.  .  12.-Grand  Basssa  11.  13.  11.
Grand  Popo  14.  16.  14.  River  Ceß  12.  1.  12.
Whydah  16.  18.  16.  Sinee  13.  --  15.  13.
Kotonon.  18.  20.  18.  Kap  Palmas  14.  16.  14.

"  Lahon.  1
Half  Jack  3s  15./25.  17.,25.  15.,25

Assinie  JI

Kach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Marshall.  Nannakru,  Nifu,  Grand  Cavally,  Blieron,
Tabou,  Wappou,  Bereby,  San  Pedro,  Drewin,
Sassandra,  Kotrou,  Fresco,  Adjaconti,  Dibou.

 

Heimreisee.

Heimre  isee.

 

l

Mogador  Jan.  26.  Feb.  26.  Mrz.  26
Saffi  1  2  27  2.
Mazagan  2  29.  März  1.  29.
Casablanese  30  2.  30.
Rabat  ..  Febr.  2..  4.  April  2.
Larache  1  -  3  5.  3.
Tanger  .  -  2:  6.  4.
Hamburg  12  14  „  2.

Z

i

l

l

 

Kotonou

!
.  Feb.  19.  Mrz.  21.  Apr.  8

Heimreise.

I  l

 

 

 

 

Kap  Palmas)  „#  .  1
Whydaad  20  22  fSinooe  &amp;amp;  Feb.  28.  Mrz.  28.  April28.
Grand  Poppo  21.  23.  .  21.Grand  Bassas  Mrz.  8.  April  8.  Mai  8.
Klein  PVopo  23..  25.  23.  Monrovia)  «
Lome  .  24..  26.  24.  Manoh  9.  9.  9.
Quitta  26.  -MM228.  286.Sulimah  10.  10.  10.
Addah.  28.  -30.  -28.Freetown  11..  11.  11.
Accra  .  März  1.  .  31.  .  29.,herb#Z  13..  13.  13.
Cape  Coast  Las  *  .  -  3—  -  3  3.
Castle  !-  .  eneriffe  .-.-.-  .
Secondee«s.  9.  April  8.  Mai  7.  Hamburg  April  3.  Mai  3.  Juni  5.
Arim“.  1
Kap  Palmas'.  11.  10.  -9.
Monrovia“"  13.  12.  11.
Teneriffe  *  20.  19.  18.
Hamburg.  l-  29.  28.  27.
1
l  l

 

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
*)  Nur  für  Post  und  Passagiere.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="84" />
        —  32  —

 

 

Lagos=  und  Sü-Linie.

Nach  den  Canarischen  Inselu,  Französisch-Kongo,

  Kongofluß  und  Angola.
Antwerpen  anlaufend.

Kamernn-Haupt-Linie.
Sonthampton  anlaufend.

Schnelldienst  für  post  und  Hassagiere.

 

 

 

Ausre  ise.

Ausreise.

 

 

Lagos=  und  Opobo-Linie.
Direkt  nach  Lagos,  Kotonon  und  Opobo.

Nimmt  Pulver  für  Liberia  und  für  alle
Plätze  südlich  Quitta  bis  einschl.  Loanda
direkt  oder  in  Umladung.

 

 

 

Jan.  1.  Faar-.  1.
:  5.  4

"  14.
.  15.,

Hamburg
Antwerpen  .  se..


Las  Palmas.
Monrovia"“

6
1  16.
Kap  Palmas“  .

23  23.
25.  25.
28.  28.

Accra“.  4
29.  März  1.

Lagos  ..
Kotonou....Fehr.l.--Campo
  .!  81
Bato..
Eloby  »
Ukaka
Muni
Gabun
sSao  Thomé
Nyangg.
Mayumba.
Loango  .  .  J
Landanna  s
Cabinda
Banana
Boma
Matadi
Noqu1
Sao  Antonio
Loandnd
#Bengueleas  i

8·- 



UachBedapfwesdeufevuevangelaufenlMårz

  1.
«  5

l-  14  13.
:  15.
=  23.
*  25.
1  28.
29.
3.  April  1.

8.

10./13.  10./13.  10./13.

14./18.  14./18.  14./18.

19./28.  19./28.  19./28.

 

#
lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:
Debundscha,  Sonje,  Isongo,  Kriegsschiffhaf.

Ausre  isee.

 

 

 

 

Hamburg  ..Jan.  10.  Feb.  10.  Mrz.  10.
outhampton  12.12.12.
Las  Palmas“  =  17.  17.  17.
Monrovia“  23  23.  23
gor“  Bassam“  ml-  25.  :  25.  25.
xrim  .  ·  I«
Secondees.  1  26.  26.  26
Cape  Coast  1

Castle“.  ——
Nerra.  “

ome“  z  «
Kotonou*.  28.  28  28
Lagos*  .  29.  März  l.  29.
Victoria  320.  2.  .30.
Dualas.  .  Febr.  1.  3.  April  1.
Hrin  #

antation.
Longji  .  2  2/3.  -  4/5.  -  2/3.
Gr.  Batanga  J.
Victoria.  .—-4.  -6.  4.
Bibudndii.  8.  1008—
Rio  del  Rey.  10.  12.10.
Fernando  Ko  12.  14.  12.
Duals  13.  15.  13.

]  s
amburg  .  .  Jan.  11.  Feb.  11.  Mrz.  11.
dadeira  OD-  19.  -  13.  19.
Gr.  Basa-  27.  27..  27.
Lagos  Febr.  1.  März  3.  April  1.
Kotono  4  OD  5.  4.
Old  Calabar  9.  111  9.
Duala.  11.  13.,  1
—8————0—##
Opobo  18.  .  20.  18l
Heimre  ise.
Opobo.  Feb.  19.  Mrz.  21.  Apr.  19.
Old  Calabar##  20..  22.  20.
Lagos  .  244.  .  25  24.
Axim  f.  März  2.  31.  30.
Assinie.  .  .  5.  April  3.  Mai  3.
Gr.  Basscc.  7.  6.  6.
Rufisque  15..  15.  15.
Las  Palmas.  20.  20.  20
Hamburg  30.  -  30.  30.
Nord-Linie.

Nach  Madeira,  den  Canarischen  Iuseln,
Senegal,  Gambia,  Portugies.  u.  Französ.
Guinea,  Sierra  Leone.

Autwerpen  anlaufend.

 

 

Heimreisee.

Ausre  ise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"–  i  inci  S  —  2  Maã
Bäuste,  V  Sun  ae  Wule  Schnelldienst  für  post  und  Hassagiere.  homun  Jan.  21.  deb.  arr  21.
s—  1  -  Madeira  JFebr.  2.  März  4.  April  2.
:  .  Duala  Feb.  19.  Mrz.19.  Apr.  19.enerisse-  4  6.42
Heimreise.  Lagos.  21..  21.  .  21.Las  Palmas  6  .  S..  6.
1  E  Fexniando  Po«kMäkzö--APMZ«TMM5·Goröe...ki12.·l4.«-12.
Benguela  Feb.  28.  Mrz.  28.  Apr.  28.  Kribt  «  «  Dakar  .
dana  ..  März  2.  :  30.  :  30.  Ulantalion  :  6.  2  6.  G.  Rufisque  13.  -  4%  *  13.
ap  Lopesz  .  4.  April  2.  Mai  2.  augu  .  I  ?  Bathurst  15.  17.  èU5.
Gafnn  3.  3.  Duala  ·  7.  7.  1I.vissao.  17.  7.
*J“  1  6.  4.  ,  4.  Anschluß  von  der  Swakopmund-Linie:  Bolama  19.  21.  139.
Buni  k  7.  5.  .  5.Swakopmund  ab  Feb.  28.  Mrz.30.  Apr.  30.  Conakry  6%  3  «  3.  «  21-„:45.
  5.Victoria  an  März  7.  April  7.  Mai  7.Freetouuo  2  *2.
Dual  :  8.  6.  6.  Sherbbor  25  27.  25.
SedesTabar?  *0  14  1  Bctorig.  -.  .  T.  „  Bedharf  werden  ferner  angelaufen:
Acra  144.  14.  .  1  K#n  Popos!  "  '.  «  Fundiun,  Zighinchor,  Rio  Nunez.
rxim.  ..  15.  15.  15.  -  -.9-  -  ·
äsziu  Rioers..-17.-17.·-17.  HEFT-«  10.  10  10.  Heimreise.
inie  .  *  19.  19.  „  19.  Accra  *.  .  b
Grand  Bassee  20.  20.  20.Cape  Coast  .  11.  11.  11.  Fesbren  .  DREI  Vi  3  Apr.  22.
Han  Jack-  .  «  Z  -  21.  -  2  Castlen.  Conakry  2.  April  1.  30.
Kap  Palmass  24  24  24  Fiokber-  5  Bolan  “  „  „  Rai  .
Monrovia".  *  25.=  25.  25-Gr.  Bassam#.  13.  13.  13.9  athursi  doo..!.  „–
Conakry=  "  26.  26.  26.Monrovia"  15.  15.  15.|  Rufiscque  «
III-Us-  -28..-28.-28.  äus-  gsulmasj  -  21.  -  le  21qukak..  8.  17
...  .  »«»  «  outhampton  :  26..=  26."  26  1  „  14.4.  13.=  .Z
Las  Palman  Mriil  4  i  1  Juni  *  Hamburg.  .  28.  23.  28  Ls  eis  E—  *5#  3  3.  12.
—x–  166  .  16  153  —  »  queika..-17.I-16.-15.
Hamurg'  «««'«1·  ’  Hamburg  26.  24.  23.

 

*  Nur  fur  Post  und  Passagiere.  —  Wird  nach  Bedarf  angelaufen.
Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="85" />
        33

 

 

Lagos-  und  —  —
Nach  Lagos,  Kotonon  und  den
Olflässen.
Notterdam  anlaufend.

—  —  —  —  .  —  —  —  —  —  —  —

 

 

Goldküsten-Linie.
Nach  der  Goldküste,  Togo  und  Dahomey.

Rotterdam  und  Southampton  anlaufend.

Swakopmund-Linie.
Nach  Deutsch-Südwestafrika.
Schnelldienst  für  post  und  Dafsagiere.

 

½

Ausre  ise.

Ausre  ise.

 

Hamburg  Jon.  20.  Feb.  20.  Mtz.  20.  Hamburg  Jan.  22.  Feb.  22.  Mtz.  22.]  Hamburg  4  Jan.  30.  Feb.  28.  #anr.30  .
Rotterdam..-2424.  24Nottetdam.  26.  26  26.]  Madeira"  Febr.  8.  März  8.  April  8.
Las  Palmas  Febr.  2.  März  4.  April  2.  Southampton.  27.  27.  27.Las  Palmas"..  10.--10.  10.
Monrovia  10.  12..  =  10.  Las  Palmas“.  Febr  4  *  6.  April  4.  Monrovia  "  18.  18  18.
Kap  Palmass.  12.  14.  12.  Monrovia".  é=  14.  12-Mossamedes.  -24.  —  24.
Accra*  "  14.  16.  14-Kap  Palmas“.  4  é  15.  =  13.  Swakopomund  März2.=  30.  30.
Lagos  15..  17.  15.Grand  Bassar  15.-17.  15.ealfischbai
Kotonou.=  18.  .  20.  18.Arxrim.  16.  -18.  -  16.  Lüderitzbucht
Forcados  Secondee  18.  20  18
Burutu  Cape  Coast.
Varr#  Märzl.  31.  29.Saltpond  .  20.  22.  20.

.Benin  Appam  4
Sapelli.  Winnebah  22.  24.  22
Old  Calabar=  2.L  April  1.  30.Accra  .  23.  25.  23.
Opobb  4.  .  3.  Mai  3.]  Addah  é.  25.  27.  235.
Braz.  8..  7.7.|uitta  =  26.  28.  26.
Bonny  110.  9.  9.Lome.  27.-  29  27.
New  Calabar  Klein  Popo  26.  .  30.  28
Bakana  Grand  Popo  m  April  1.  30.
Buguma  11/13.  10/13.  10/13.Whyda  4.  3..  Mai  2.  s
Abonema  Kotono  5.  4.  3.  .
Degamar  ·  Heimreise.

lach  Bedarf  wird  ferner  angelaufen:
zwischen  Opobo  und  Braß

tach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Half  Assinie,  Beyin,  Attoeaboe,  Dixcove,

 

 

 

 

Schnelldienst  für  Dost  und  Paßagiere.

 

 

vl  Adjuah,  Chama,  Elmina,  Anamaboe,  L##lderitzbucht
Atassa  ham  n  Baelihtennbnn
ap  Croß
·  '  ·  «  Swakopmund  .  Mr.  30.  Apr.  30.  Mai  30.
—  Mossamedes  rit  —“  Juni  3
«  ts.  .(u  s.
»Warum.-Mkz.14.Ap-.14.Mai14.skotouou..Makz5.Ap-ic4..Mai4YE-"L-M-  -———
Warri  s  Whyduh...-6.-5.-5.AnschlußandtecagossuDamian-Linie
genmw  '  qundPapos-7«  6  6.  Victoria  ab  April  7.  Mai  7.  Juni  7.
*  .  -  23.  é  23.  23.  Alein  Popo.  "  1..  "  )  1  8  Hamburg  an  -  28.  2  28.  28.
Forcados  v  Quitta  122111.  111.  Lagos  .  an  Apr.  10.  Mai  10.  Juni  10.
Lagos  24.  .  24.  24.Avdah  14.  13.  13.|Duala.,"  #  „  23.  23.  23
Accra"#  "  25.:  25.  25.  Accra  15.  -124.  14.  Victoria  .  25
Kap  Palmas.  30.  30.  30.Winnebah  17  16  16  Lagos  F  2  25.  --  .  .
Monrovia“.  Ipril  2.  Mai  2.  vuͤni  2.Appam  '«·«  Klein  Popo  26.  26
Las  Palmas  10.  10.  10.  Saltpond  -  18..  17..  17.  Lome  .  26.,  ««·«
Wbukg.s20.-20.-e20.CapeCoast.  ,  «  DUMUi
Elmina  *  20.  *  20.  7  20.  Accras  .
Chama  2  21  21  Cape  Coast  2.  -  27.  27.
#  Secondee.  «··  «  Sekåxtdlxz  -  .
.  Jst-take  *-  22.  22.  *  22.  Axim"“  J  28.  238.  28.
Kep  Palmas-:  24.  24..  24.Grand  Bassam  29.  29.  20
«  Monkovkas  26.-2s·--26«Monkovta«.HMatl  Juni  1.  Juli  1.
Teneriffe.  Avpril  3.  Mai  3.  Juni  3.|  Las  Lalmas“  7.  J  "*7.
Hamburg  ""-  12..  12..  12.  Madeira.  8.  8  8.—
«  outhampton«'-15.I-15.I·15.
Hamburg  .  17.  17.7.
1  s  :  i
ONurfütPostundPassagtete
si  Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor
einzufinden.

Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt  siehe  S.  34.
        <pb n="86" />
        34

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapftadt.

 

 

 

 

 

1905  1903
Cöl  605  Jan.  15.Febr.  12.
Southampton  ab  —  16.  13.
Kapstadt.  an  —  15  Febr.  2.  März  2
Kapstadt.  .  ab  JZJan.  B.  Febr.  5.  März  5.
Port  Nolloth  .  an  7.  —  7.  *  7.
-  ab  8.  4  8.  8.
aderirct  an  :  9.  9—  9.
(Angra  deauena)  «
.ab  -9.l-9.-9.«
Swakopmund  .an  -12.  E  12.  -12.
-  .  ab  *  12.  =  12.  "  12.
Walfischbay  an  -13.  -13.  13.
-  .  ab  -13.  13.  13.
Swakopmund  an  #:  14.  14  14.
2  .  ab  16.  "*  16.  "  16.
Kap  Croß  an  "  17.  —  17.  17.

 

 

1903  1  1903  1903
Kap  Croß  ab  Jan.  17.  Febr.  17.U  Marz  17.
Swakopmund  an  1  „818.  #  18.

ab  19.  19.  19.

1  Walfischbay  an  15.  19.  1359.

ab  19.  199.  19.

-  6  an  -21.  m  21.  221.

ngra  Pequena

cAngra  dea  abh21.  .  21.  21.

«  Port  W  an  -22.  22.  22.

1  ab  -22.  22.  22.

5  Kopstadt  an  25.  25.  25.

6  Kapstadt  ab,  Jan.  28.  Febr.  25.  März  25.

.  Southampton  anFebr.  14.  März  14.  April  11.
Cöohn  an  é*  15.  OM  15.  *  12.

1

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  nud  West=  und  Südwestafrika.

 

—

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
o

Postdaupfer  von  nach  bis  29.  Dezember  1902.
„Adolph  Woermann“  Kamerun  #  Hamburg  am  22.  Dezember  in  Lagos.
„Alexandra  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  27.  Dezember  in  Accra.
„Aline  Woermann“  .  Whydah  I  amburg  am  25.  Dezember  in  Teneriffe.
„Anna  Woermann“  .  Old  Calabar  Honhurs  am  27.  Dezember  in  Hamburg.
„Ascan  Woermann“  Hamburg  Benguela-  am  13.  Dezember  in  Teneriffe.
„Carl  Woermann“  .  Benguela  Hamdurg  am  27.  Dezember  in  Accra.
„Eduard  Bohlen“  .  Zamburg  :  Whydah  am  21.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  amerun  1  Hamburg  am  28.  Dezember  in  Hamburg.
„Ella  Woermann“  .  Hamburg  «  Assinie  am  27.  Dezember  in  Teneriffe.
„Ernst  Woermann“.  Lüderitzbucht  l  Hamburg  am  16.  Dezember  in  Hamburg.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  24.  Dezember  in  Axim.
„Hans  Woermann“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  November  in  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann“.  Mogador  Hamburg  am  22.  Dezember  in  Hamburg.
„Helene  Woermann“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  Dezember  in  Swakopmund.
„Irma  Woermann“  .  Opobo  s  Hamburg  am  28.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“..  Hamburg  Loanda  am  22.  Dezember  in  Gabun.
„Kurt  Woermann“  .  Hamburg  Opobo  am  18.  Dezember  in  Duala.
„Lili  Woermann“.  .  Hamburg  .  Old  Calabar  am  22.  Dezember  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  .  Sherbro  I  Hamburg  am  28.  Dezember  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  25.  Dezember  ab  Rotterdam.
„Lucie  Woermann“  .  Hamburg  Kamerun  am  27.  Dezember  in  Accra.
„Lulu  Bohlen“  .  Kotonou  ·  Hamburg  am  26.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Marie  Woermann“.  .  Assinie  Hamburg  am  23.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  .  Benguela  ·  Hamburg  am  25.  Dezember  in  Hamburg.
„Melita  Bohlen“  Kotonou  s  Hamburg  am  27.  Dezember  ab  Southampton.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  18.  Dezember  in  Rufisque.
„Paul  Woermann“  .  Hamburg  Opobo  am  21.  Dezember  in  Madeira.
„Professor  Woermann“.  Hamburg  "„  Assinie  am  12.  Dezember  in  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  #  Whydah  am  23.  Dezember  in  Whydah.
„Cressida“"  Hamburg  «  Mogador  am  20.  Dezember  in  Gibraltar.
„Uranus“  Hamburg  Sherbro  am  28.  Dezember  Dover  passiert.
„Wellgunde“.  Loanda  «  Hamburg  am27DezembermAccra
„Westfalen“.  Old  Calabar  Hamburg  am  22.  Dezember  in  Accra.

—.

Verantwortlicherr  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerej  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  3.  Januar  1908  um  9  Uhr  vormiltags.
        <pb n="87" />
        —  —  —  —  —  *

 

Inserate  (für  die  dreigespaltene  P

etitzeile  oder  deren  Raum  2.)  Pf.)  find  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  aochuir.  as

Anzeigen.

 

 

Bekanntmachung.

In  das  hiefige  Handelsregister  Ab—
teilung  B  ist  heute  bei  Nr.  3,  betreffend
die  Damara=  und  Namaqna=Handelsgesellschaft
  mit  beschränkter
Laftung  in  Hamburg,  die  Errichtung

einer  Iwerigniederlafsung  in  Windhoek

eingetragen  worden.  Gleichzeitig  sind

solgende  Eintragungen  bewirkt:

1.  Das  Stammkapital  ist  von  300  000
auf  800  000  Mk.  erhöht  worden.
Auf  die  Erhöhung  sind  die  Darlehnsforderungen
  der  Gesellschafterin
offene  Handelsgesellschaft  C.  Woermann
  in  Hamburg  mit  100  000  Mk.
und  der  Gesellschafterin  South  West
Africa  Company  Limited  mit
200  0O00  Mk.  in  Anrechnung  gebracht
  worden.

2.  Der  bisherige  Prokurist  Maximilian
Brock  ist  zum  zweiten  Geschäftsführer
  bestellt  worden.  Jeder  der
Geschäftsführer  ist  berechtigt,  die
Gesellschaft  allein  zu  vertreten  und
die  Firma  zu  zeichnen.

Der  Kaufmann  Eugenius  Riedel
in  Hamburg  ist  zum  Gesamtprokuristen
  für  die  Gesellschaft  bestellt
worden.  (242)
Windhoek,  den  24.  November  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

Uber  das  Vermögen  des  Schlossermeisters
  Carl  Geiler  in  Swakopmund
  ist  am  24.  November  1902
nachmittags  3  Uhr  das  Konkursverfahren
  eröffnet  worden.

Konkursverwalter  ist  der  Hilfsgerichtsschreiber
  Ganswind  in  Swakopmund.


Termin  zur  Beschlußfafsung  über  die
Beibehaltung  des  ernannten  oder  die
Wahl  eines  anderen  Konkursverwalters
sowie  über  die  Bestellung  eines  Gläubigerausschusses
  ist  auf  Dienstag,  den
23.Dezember  1902  vormittags  9  Uhr,
und  zur  Prüfung  der  angemeldeten
Jorderungen  auf  Sonnabend,  den
0.  Jannar  1903  vormittags  9  Uhr,
anberaumt  worden.  (243)

Offener  Arrest  mit  Anzeigefrist  bis
zum  1.  Jannar  1903  nachmittags  5Uhr.

Swakopmund,  den  24.  Nov.  1902.

Ter  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.  1#“1
Im  Firmenregister  des  Kaiserlichen
Bezirksgerichts  Swakopmund  ist  heute
bei  Nr.  3,  betr.  die  Firma  Julius
Dannert  in  Otjimbingwe,  folgende
  Eintragung  bewirkt  worden:
„Die  Firma  ist  erloschen.  Eingetragen
  zufolge  der  Verfügung  vom
13.  November  am  13.  November  1902.“
Swakopmund,  den  13.  Nov.  1902.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

2
—

 

 

 
   

 
      
    
    
          

71,  einzusenden.

 

Deutsches  Erdnuss  -  Tafelöl.
Kola-  und  Massol  -  Liköre.
Kamerun-Schokolade.
Usambara-  Kaffee.
Kamerun-Kakno.
Kokosnuss-Fett.
Vaniile.
Palästina-Weine.
Chineslscher  Thee.
Braslllanlscher  Honig.
Klautschou  -  Zlgaretten.
Zlgarren  aus  Tabaken  von
Neu-  Gulnea  und  Kamerun,
Tausend  von  40  bis  250  Mark.

  

Eingetragene  Schutzmarke.

Verfrieb  von  Srreugnissen  der  deut.

schen  Kosonlen  und  anderen  unfer

Hufsicht  hervorrugender  Millalieder  der
Deutschen  Kolonlalgesellschaft.

 
  

Haupt-  und  Versand-Geschäft

Beriln  SW.  19,
1Ielieerr.  51  (F.  I.  987  und  5690..
IIser.  16,  Ut-MNoable  121,
Kantstr.  22  sowie  in

Breslau,  Dreeden,  Kaseel,  Lelpzig,
Nöünchen  und  Uliesbaden.

Deutsches  Kolonlalbaus  Bruno  HMmelmann,

Holslleferant  Selner  Malestat  des  Kalsers  und  Könlas  und  Seiner  Königlleben
Hobelt  des  Grossherzogs  von  Meeklenburg-Schwerlin.  (16)

Ponofreier  Postversand  über  10  Mark  in  ganz  Deutschland.

IIlustr.  Preislisten  kostenlos  und  postfrei.

  
  
 

         

  

 

Farben

für  Maschinen-  und  Wagganfabriken,
#sowie  slmtliche  Anstrichfarben.

S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.
Berlin  8.,  Cottbuser  Damm  70.  und

Badenburger  Mühle  b.  Giessen.
Beste  Referensen  Gegr.  Worlitz  1796.

Farboel  D.  K.  P.

bewälhrter  Rostechutzanetrich  für
Eisenkonstruktionen.  u.  A.  von  vielen  Kgl

Eisenbahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brucken.  Untergestellen.  hölzernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.
(161)

 

 

 

 

—

Bauern,  Erzählungen

1  -

Guy  de  Maupassant's  Schriften.
Jeder  Band  mit  farbiger  umschlag-Zeichnung  2

Sur  See,  Reiseschilderungen
Geheftet  3  Mark  50  Pf.

 

Geheftet  3  Mark  50  Pf.
Tag.  und  achtgeschichten  Schwarz-Braun-Blond,  Illustr.
Geheftet  2  Mark  50  Pf.  Novellen.  Geheftet  3  Mark.
Afrika  Im  Lande  der  Sonnei.  Geheftet  3  Mark.

HNus  der  Rleinen  Btbliotbehk  Langen

Jeder  Band  mit  farbiger  Umschlag-Zeichnung  geheftet  1  Mark.
Pariser  Abenteuer.  Novellen  Der  Regenschirm,  Novellen

Das  Brillanthalsband,  Novellen

 

 

 

Schwarz--Braun-Slond.  Novellen

 

 

Der  Tugendpreis,  Novellen
Das  Loch,  Novellen

Die  Millionenerbschaft,  Roman
Unnütze  Schönbeit,  Novellen
Bett  29,  Novellen.

 

 

 

Illustrierter  Katalog  gratis  und  franko.

Uerlag  von  Albert  Langen  in  München  -  Kb.
        <pb n="88" />
        Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  wurde  eingetragen,
  daß  der  hiesige  Eisfabrikant
Peter  Burg  am  18.  November  1902
in,  Konkurs  geraten  ist.  (21)

Dar-es-Salam,  den  20.  Nov.  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirkörichter.

Sffentliche  Bekanntmachung.

In  unser  Handelsregister  Abteilung
  A  unter  Nr.  6  ist  heute  Spalte  3
eingetragen  worden:  Die  Gesellschafter
der  Firma  C.  Goedelt  in  Hamburg
sind:  Witwe  Karoline  Marie  Luise
Goedelt,  geb.  Ursinus,  und  Kaufmann
  Carl  Georg  Philipp  Goedelt,
beide  in  Hamburg.  (#n)

Lome,  den  15.  November  1902.

Kaiserliches  Bezirksgericht  des
Schrogebikes  28

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  Feute  unter  Nr.  22  die  offene  Handelsgesellschaft


Bauer  &amp;amp;  Kretschmann

mit  dem  Sitze  in  Windhoek  und  als
deren  Gesellschafter  der  Ingenieur  Karl
Bauer  und  der  Kaufmann  Richard
Kretschmann  aus  Windhoek  eingetragen
  worden.

Die  Gesellschaft  hat  am  1.  Juli  1902
begonnen.  (210)

Windhoek,  den  6.  November  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.
in  den  deutschen  Kolo-Wer
  nien  kulturwerte

Orchideen

findet,  verwertet  solche  am  besten
bei  reeller,  gewissenhu#t.  Bedienung
durch  das  Grchtaen  lmport-  und

Exportgeschäft  von  (2%)

KarlWlh.  John  in  Andernach  a.  Rh.

 

 

 

C.  SCHLICKEVSENM,
RIXDORF  BEI  BERLIM,
MASCHINEN  FüR  zit.
GEL,  RönlREN,  DACH-ZIEGEL,

  TORF,  MöR-TrL.,
  BETON,  CHAnorrt.
  THRONWAREN
uUN  EBRZBRIKETTS.

 

 
 

Thüringer  Fahnen-Fahri

Coburg.
Gestickte  und  gemalte
Vereilnsfanhnen,  Uausllaggen
  und  Wimpel,
Kirchenparamente.
TIllustrirter  Katalog  franko.

       
    
    
 

————

     
 

 
 
  
 

u190)

 

Rönigl.  hoftränhaus.  München

Gegründet  Gegründet

 

General-Uertrieb  für  Export:

Gebrüder  Durlacher,

Bamburg.

—

Reine  Weine  aller  Hrt,
Spirituosen,  sewie  feine  Liliöre.
Spezialität:  Kolawein.

Sociedad  Vinicola,  Tarragona  (Spanien)
Hamburg  (Ereihafen).

 

 

 

 

(140)

 

–—.  H  »
—  "
—  —  -
—
———

 

 

 

Man  verlange  die  Preisliste  tur  überseeischen  Verkelr.

 

 

 

    

Aepfelwein  hß  erfrischender

und  gesündester  Labetrunk

für  die  Tropen.  Moselwein  gleichkommend.  Lohnender  und  dankbarer
  Einfuhrartikel.  (141)

Adam  Rackies,  Hoflieferant,  Frankfurt  a.  M.
Aepfelwein-Champagner.
        <pb n="89" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

EEV  LIIIIIL,

XIV.  Jahrgang.

———————.9———..——-  ,

 

 

——

-  l  ·

Berlin,  15.  Jannar  1903.  Unmmer  2.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheiten  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutgebiete  und

Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltvoftvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8W  12.  Kochstr.  668—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Außerkrafttreten  des  Abkommens  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien,  betreffend  die
Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  S.  35.  —  Personalien  S.  35.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  36.  —  Deutsch-Ostafrika:  Vertrag  zwischen  dem  Reichskanzler
  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  vom  15.  November  1902  S.  37.  —  Kamerun:  Die  Yola-Tschadsee-Grenzexpedition
  S.  45.  —  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  46.  —  Gesellschaft  Süd-Kamerun  S.  47.  —
Togo:  Deutsche  Togo-Gesellschaft  S.  48.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Einfuhrverbot  für  Einhufer  aus  der  Kapkolonie
  S.  48.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Schiffbrüchige  Karolinen-Insulaner  S.  48.  —  Von  den  Ostkarolinen
S.  48.  —  Samoa:  Über  den  Vulkan-Ausbruch  in  Savaii  S.  49.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen
und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  49.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
Handelsfreiheit  im  Kongostaat  S.  51.  —  Ausfuhrzölle  in  Nordost-Rhodesia  S.  52.  —  Bewässerungsanlagen  und
landwirtschaftliche  Produktion  im  Distrikte  Oudtshoorn  (Kapkolonie)  S.  52.  —  Der  Außenhandel  Neu-Caledoniens
im  Jahre  1901  S.  55.—  Verschiedene  Mitteilungen:  Missenschaftliche  Expedition  des  Prof.  Dr.  R.  Koch  S.  56.
—  Vorlesungen  am  Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  S.  56.  —  Aus  dem  Jahresbericht  der  Hamburger
Handelskammer  S.  56.  —  Litteratur  S.  56.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  57.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  57.

Amtlicher  Teil.
Gelseßzee;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

 

Außerkrafttreten  des  Abkommens  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien,
betreffend  die  Ein=  und  Ansfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen
Kongobeckens.

Das  am  22.  Dezember  1890  zwischen  Deutschland,  England  und  Italien  geschlossene  Abkommen,
betreffend  die  Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  der  östlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  (Reichsanzeiger

Nr.  53  vom  2.  März  1891,  Kolonialblatt  Nr.  5  vom  1.  März  1891)  ist  nach  erfolgter  Kündigung  seitens
der  englischen  Regierung  am  2.  April  1902  außer  Kraft  geireten.

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  bei
dem  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Dar-es-Saläm,  Baudirektor  Gurlitt,  den  Charakter  als  Regierungsund
  Baurat  zu  verleihen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen
Rechnungsrevisor  Weiß  in  Dar-es-Saläm  den  Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur
von  Deutsch-Südwestafrika,  Oberst  Leutwein,  die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse
mit  der  Schleife  und  Schwertern  am  Ringe;  dem  Major  z.  D.  Zielfelder  zu  Berlin  die  Königliche
Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse;  dem  ständigen  Hilfsarbeiter  in  der  Kolonial-Abteilung  des
Auswärtigen  Amts,  Legationsrat  Dr.  Golinelli,  dem  Bergrat  Duft  zu  Windhoek  und  dem  Hofrat  in
der  Kolonial-Abteilung  des  Answärtigen  Amts  Waßmannsdorf  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse;  dem
Oberst  a.  D.  Fleck  den  Königlichen  Kronen-Orden  2.  Klasse;  dem  Major  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3
        <pb n="90" />
        —  36

Pophal  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse;  den  Oberleutnants  Ritter  im  Infanterie-Regiment
Markgraf  Ludwig  Wilhelm  (3.  Badisches)  Nr.  111,  Kell  im  Pionier-Bataillon  Nr.  12,  Kecker  im
Eisenbahn-Regiment  Nr.  2  und  Schultze  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3,  sowie  dem  Kassenvorsteher
Salomon,  dem  Zollamtsvorsteher  Köhler,  dem  Bezirksamtssekretär  Bauer  und  dem  Betriebsvorstand
Gollbofer,  sämtlich  zu  Swakopmund,  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse;  ferner  den  Vizefeldwebeln
Kirchhoff  und  Bornschein  vom  Eisenbahn-Regiment  Nr.  2;  den  Sergeanten  Wolsf  vom  Eisenbahn-Regment
  Nr.  3,  Becker  vom  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,  Wiese  vom  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,
Witthöft  vom  9.  Pionier-Bataillon,  Sellnow  vom  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,  dem  Sanitätssergeanten
Becker  vom  5.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  144,  dem  Werkmeister  Drawert  zu  Swakopmund

und  dem  Depotverwalter  Tauber  ebendaselbst  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

Der  bisherige  außeretatsmäßige  Hilfsarbeiter,  Königlich  Preußische  Landrichter  Hoepner,  ist  zum
ständigen  Hilssarbeiter  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes  ernannt  worden.

Kaiserliche  Schutgtruppen.
A.  K.  O.  vom  30.  Dezember  1902.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Dr.  Wiehe,  Oberarzt  der  Reserve  (Düsseldorf),  am  8.  Januar  1903  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und
mit  dem  9.  Januar  1903  mit  Patent  vom  23.  Mai  1900  als  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für

Deutsch-Ostafrika  angestellt.
VyVYVVVYyYTVYVYVYTVTTV  TVYyTF  —

    

Fffeiyyo##  —  vvvedo

Nichtamtlicher  Teil.

Perspnal-Machrichten.
Deutsch  -Ostafrika.

Der  Zollpraktikant  Kattner  hat  die  Ausreise
nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Bauaufseher  Grasse  und  der  Gouvernementsschreiber
  Kuhne  II  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimatsurlaub  verlassen.

Der  Lehrer  Blank,  der  Bezirksamtsschreiber
Lucan,  der  Schreiber  Götz,  der  Steuermann
Müller  und  der  Maschinist  Zwanck  sind  mit
Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Der  Regierungsbaumeister  Schmidt  ist  aus

Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Ramerun.
Dem  Lehrer  Lenga  ist  die  Stelle  eines  Lehrers
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamerun  übertragen
  worden.

Der  Hauptsteueramtsassistent  Hoppe,  der  Postpraktikant
  Peglow  und  der  Maschinist  Grohmann
haben  die  Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Oberleutnant  O.  Schmidt,  der  Bauingenieur
A.  Schmidt,  der  Gerichtsaktnar  Semmelroth,  der
Zollassistent  Bleutgen,  der  Hafenmeister  Klein
und  der  Kesselschmied  Jenning  sind  in  Kamerun
eingetroffen.  Der  Stationsleiter  Graf  v.  Pückler- 



Limpurg,  der  Polizelinspektor  Biernatzky,  der
Sekretär  Wäldin  und  der  Zimmermann  Camplair
sind  daselbst  wieder  eingetroffen.

Der  Bautechniker  Frach  hat  das  Schutzgebiet
mit  Heimatsurlaub  verlassen.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Januar  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
Stabsarzt  Hoesemann,  Zahlmeister  Ammon,
Büchsenmacher  Bähr,  ferner  der  Oberfeuerwerker
Meyer,  die  Serganten  Grobleben,  Kaltenbach,
Merz,  Moerstedt  und  der  Unteroffizier  Borraß.

 

Cogo.
Der  Leutnant  Rieck  und  der  Bezirksamtssekretär
Erbe  haben  das  Schutzgebiet  mit  Heimatsurlaub
verlassen.

Der  Zimmermann  Conradi  hat  die  Ausreise
nach  Togo  angetreten.

Der  Polizeimeister  Schulz,  der  Stationsleiter
Mischlich  und  der  Bautechniker  Furtkamp  sind
in  Togo  wieder  eingetroffen.

Lüdwestafrika.

Die  Ausreise  bezw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  3.  Januar  1903  von  Hamburg  aus
angetreten:  Zahlmeisteraspirant  Geh,  Feuerwerker
Günther,  Sergeant  Götte,  die  Unteroffiziere  Bott
und  Großmann.
        <pb n="91" />
        37

Rachrichten  aus  den  deutschen  Schungebiekten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  theilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

–4

Deutsch-DEftafrika.

Dertrag  zwischen  dem  Reichskan  zler  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft,  vom  15.  November  1902.

Zwischen  dem  Reichskanzler  einerseits  und  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  mit  dem  Sitze
in  Berlin,  vertreten  durch  ihren  Vorstand,  andererseits
  ist  unter  dem  15.  November  v.  Is.  folgender
Vertrag  abgeschlossen  worden,  in  dessen  Text  unter
„Gesellschaft“  stets  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
  verstanden  wird:

81.

Der  Reichskanzler  erklärt  sich  damit  einverstanden,
daß  die  Gesellschaft  ihre  gemäß  88  2  und  3  des
Vertrags  zwischen  der  Kaiserlichen  Regierung  und
der  Gesellschaft,  vom  20.  November  1890,  aufgenommene
  Anleihe  kündigt  und  an  deren  Stelle
eine  neue  zu  einem  niedrigeren  Zinsfuß  als  5  Prozent
  verzinsliche  und  bis  zu  dem  für  die  Tilgung
der  erstgenannten  Anleihe  ins  Auge  gefaßten  Zeitpunkte
  (2.  Januar  1936)  zu  tilgende  Anleihe  aufnimmt.


Der  Betrag  der  neuen  Anleihe  darf  die  Summe
nicht  überschreiten,  welche  auf  Grund  des  von  der
Gesellschaft  sestzusetzenden  Zinsfußes  und  Rückzahlungskurses
  durch  die  vom  Reiche  gemäß  §  2
des  gegenwärtigen  Vertrags  bis  zum  Jahre  1835
zu  leistenden  Jahreszahlungen  von  600  000  Mk.
verzinst  und  getilgt  werden  kann.

Der  Reichskanzler  wird  dafür  besorgt  sein,  daß
der  Gesellschaft  die  nach  §  795  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  erforderliche  staatliche  Genehmigung  zur
Aufnahme  der  vorerwähnten  Anleihe  in  auf  den
Inhaber  lautenden  Schuldverschreibungen  seitens  der
preußischen  Regierung,  sowie  die  nach  §  42  Ziffer  3
der  Satzungen  der  Gesellschaft  nötige  Genehmigung
ihrer  Aufsichtsbehörde  erteilt  wird.

r

In  §  5  des  Vertrags  vom  20.  November  1890
war  von  der  Kaiserlichen  Regierung  die  Verpflichtung
übernommen  worden,  bis  zur  Vollendung  der  planmäßigen
  Tilgung  der  gemäß  88§  2  und  3  desselben
Vertrags  ausgenommenen  Anlethe  ohne  jeden  Abzug
und  ohne  jede  Aufrechnung  unter  allen  Umständen
einen  Jahresbetrag  von  600  000  Mk.  an  die  von
der  Gesellschaft  bezeichnete  Stelle  (Königliche  Generaldirektion
  der  Seehandlungs-Sozietät)  zu  zahlen.
Diese  Verpflichtung  der  Kaiserlichen  Regierung  zur
Zahlung  von  jährlich  600  000  Mk.  bis  zum  Jahre
1935  einschließlich  bleibt  bestehen,  und  zwar  auch
dann,  wenn  die  Gesellschaft  von  der  ihr  in  §  1
Abs.  1  des  gegenwärtigen  Vertrags  eingeräumten
Kündigungsbefugnis  Gebrauch  macht  oder  späterhin
die  ebendort  vorgesehene  neu  aufzunehmende  Anleihe

 

 

kündigt  oder  konvertiert,  wozu  sie  im  Verhältnisse
zur  Kaiserlichen  Regierung  berechtigt  ist;  ferner  ist
diese  Verpflichtung  der  Kaiserlichen  Regierung  in
Zukunft  unabhängig  von  der  Höhe  der  Brutto-Zollerträgnisse
  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets.

83.

Die  auf  Grund  der  von  der  Heydtschen  Schenkung
vom  Jahre  1898  in  das  Eigentum  des  Landesfiskus
des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  übergegangenen
408  000  Mk.  Stammanteilscheine  und  67  000  Mk.
Vorzugsanteilscheine  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  werden  der  Gesellschaft  zu  Eigentum  übertragen.


84.

Die  Gesellschaft  verzichtet,  vorbehaltlich  der  in
§§  5,  6  und  7  dieses  Vertrags  enthaltenen  Vereinbarungen,
  auf  alle  ihr  in  §  7  des  Vertrags  vom
20.  November  1890  eingeräumten  Befugnisse  und

Privilegien.

Die  durch  §  6  Abs.  1  und  §  8  des  genannten
Vertrags  begründeten  Verpflichtungen  der  Kaiserlichen
Regierung  sind  aufgehoben.

l  5.

Der  Gesellschaft  verbleibt  für  die  Dauer  eines
Jahres  nach  Abschluß  dieses  Vertrags  das  Recht,
behufs  Ausdehnung  der  Plantagen  Kikogwe  bei
Pangani  und  Muoa  im  Bezirke  Tanga  herrenloses
Land  in  der  Nachbarschaft  dieser  Plantagen  bis  zu
einer  Gesamtfläche  von  4000  ha  für  jede  Plantage
in  der  bisher  zulässigen  Weise  zu  okkupieren.

86.

Soweit  bis  zum  31.  Dezember  1935  im  deutschostafrikanischen
  Küstengebiete  und  im  Gebiete  des
Kaiserlichen  Schutzbriefs  vom  27.  Februar  1885
Eisenbahnen  gebaut  oder  konzessioniert  werden,  ist
die  Gesellschaft  bis  zu  dem  genannten  Zeitpunkt  und
innerhalb  des  bezeichneten  Gebiets  berechtigt,  in
einem  Fünftel  der  rechts  und  links  von  den  Bahnlinien
  belegenen  je  15  km  breiten  Landstreifen
herrenloses  Land  in  der  bisher  zulässigen  Weise  zu
okkupieren.  Die  dem  Okkupationsrechte  der  Gesellschaft
  unterworfenen  Landflächen  sollen  tunlichst
rechteckig  sein;  ihre  an  der  Bahnlinie  liegenden
Seiten  sollen  3  km  breit  sein  und  zwischen  den
einzelnen  Landflächen  soll  sich  ein  Abstand  von  je
12  km  befinden.

87.

Der  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  wird
auch  fernerhin  die  in  der  Vereinbarung  mit  der
Gesellschaft  vom  25.  September  1900  übernommene
Verpflichtung  erfüllen,  an  die  Gesellschaft  die  Hälfte
der  Feldersteuern  und  Förderungsabgaben  abzuführen,
welche  er  auf  Grund  der  8§§  54  bis  56  der  Verordnung,
  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ost-
        <pb n="92" />
        afrika,  vom  9.  Oltober  1898,  oder  auf  Grund  der
etwa  an  deren  Stelle  zu  setzenden  Bestimmungen
von  den  innerhalb  des  Küstengebiets  und  des  Gebiets
des  Kaiserlichen  Schutzbriefs  gelegenen  Bergbaufeldern
bis  zum  31.  Dezember  1935  erheben  wird.

88.

Dieser  Vertrag  tritt,  vorbehaltlich  der  Zustimmung
des  Bundesrats  und  des  Reichstags  zu  den  sich  aus
demselben  ergebenden  finanziellen  Leistungen  des
Reichs,  am  1.  April  1903  in  Kraft.  Bis  zu  diesem
Zeitpunkte  bleibt  dem  Reichskanzler  das  Recht  des
Rücktritts  von  dem  Vertrage  vorbehalten.

Dem  Vertrage  st  nachstehende
beigegeben:

Das  Verhältnis  zwischen  der  Kaiserlichen  Regierung
  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
hat  zur  Zeit  seine  Rechtsgrundlage  in  dem  Vertrage
vom  20.  November  1890.

In  diesem  Vertrage  hatte  die  Gesellschaft  zu
Gunsten  des  Deutschen  Reichs  auf  die  ihr  durch
Verträge  mit  dem  Sultan  von  Zanzibar  übertragene
Verwaltung  des  ostafrikanischen  Küstengebiets  verzichtet,
  vorbehaltlich  gewisser  Einschränkungen  von
nicht  unerheblicher  Bedeutung.  Die  Gesellschaft  hatte
ferner  in  dem  Vertrage  vom  20.  November  1890
die  Verpflichtung  übernommen,  der  Kaiserlichen  Regierung
  die  von  dem  Deutschen  Reiche  an  den
Sultan  von  Zanzibar  für  die  Abtretung  des  ostafrikanischen
  Küstengebiets  zu  zahlende  Summe  von
4  000  000  Mk.  zur  Verfügung  zu  stellen.  Als
Gegenleistung  des  Reichs  hatte  der  Vertrag  festgesetzt:

1.  daß  die  Kaiserliche  Regierung  der  Gesellschaft
  die  landesherrliche  Genehmigung  zur
Aufnahme  einer  Anleihe  von  10  556  000  Mk.
in  auf  den  Inhaber  lautenden  Schuldverschreibungen
  erwirken  werde;

daß  die  Kaiserliche  Regierung  aus  den
Brutto-Zollerträgnissen  des  ostafrikanischen
Schutzgebiets  der  Gesellschaft  zum  Zwecke
der  Verzinsung  und  Tilgung  der  von  ihr

Denkschrift

aufzunehmenden  Anleihe  jährlich  600000  M.

bis  zum  Jahre  1935  einschließlich  zahlen
werde.

Die  der  Gesellschaft  belassenen  Vorrechte  sollen
ihr  bis  zur  Vollendung  der  planmäßigen  Tilgung
der  vorerwähnten  Anleihe  (1935)  verbleiben;  sie
wurden  räumlich  auf  folgende  Teile  von  Deutsch-Ostafrika
  begrenzt,  die  in  dieser  Denkschrift  unter
der  Bezeichnung  „Vertragsgebiet“  zusammengefaßt
werden:

auf  das  Küstengebiet  von  Deutsch-Ostafrika,

dessen  Breite  auf  18  km  festgesetzt  ist,  auf

dessen  Zubehörungen  und  die  Insel  Mafia
sowie  auf  das  Gebiet,  für  welches  der
Kaiserliche  Schutzbrief  vom  27.  Februar  1885
ausgestellt  worden  ist  (Usagara,  Nguru,
Useguha,  Ukami).

38

 

 

 

Im  einzelnen  wurden  die  Vorrechte  der  Gesellschaft

  euf  folgende  Punkte  fixiert:
.das  ausschließliche  Recht  auf  den  Eigentumserwerb
  durch  Ergreifung  des  Besitzes
an  herrenlosen  Grundstücken  und  deren
unbeweglichen  Zubehörungen,  vornehmlich
also  auch  das  Okkupationsrecht  an  Wäldern;
ein  Vorrecht  in  bezug  auf  die  Gewinnung
von  Mineralien;

ein  Vorrecht  in  bezug  auf  den  Bau  und

Betrieb  von  Eisenbahnen;

das  Recht  auf  Errichtung  einer  Bank  mit

dem  Privilegium  der  Notenausgabe;

.  die  Befugnis  zur  Ausprägung  von  Silberund
  Kupfermünzen,  die  an  den  öffentlichen
Kassen  des  Vertragsgebiets  in  Zahlung
genommen  werden  müssen.

Außerdem  verpflichtete  sich  die  Kaiserliche  Regierung,
  Anderungen  der  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses
an  der  ostafrikanischen  Küste  geltenden  Zollsätze  nicht
eintreten  zu  lassen,  sofern  durch  eine  solche  Anderung
das  Aufkommen  eines  Brutto-Zollerträgnisses  von
600  000  Mk.  pro  Jahr  gefährdet  werde;  ferner
wurde  der  Gesellschaft  zugesagt,  daß  sie  vor  dem
Erlasse  von  Gesetzen  und  Verordnungen  für  das
Vertragsgebiet  gutachtlich  gehört  werden  würde.

Die  der  Gesellschaft  eingeräumten  Vorrechte
haben  seit  dem  Abschlusse  des  Vertrags  von  1890
zu  mancherlei  Schwierigkeiten  und  Unzuträglichkeiten
geführt,  so  daß  das  Kaiserliche  Gouvernement  von
Deutsch-Ostafrika  seit  Jahren  wiederholt  und  dringend
  eine  durchgreifende  Abänderung  des  Vertrags
befürwortet  hat.  Von  den  einzelnen  Vorrechten  der
Gesellschaft  hat  sich  frühzeitig  das  ausschließliche
Recht  der  Gesellschaft  auf  Okkupation  herrenlosen
Landes  als  ein  Hindernis  für  die  Entwickelung  des
Schutzgebiets  erwiesen;  es  hat  die  Vergebung  von
Land  an  dritte  nicht  unerheblich  erschwert  und  die
Klarheit  der  Rechtsverhältnisse  in  bezug  auf  den
Grundbesitz  gefährdet.  Ahnliche  Schwierigkeiten  hat
das  Vorrecht  der  Gesellschaft  in  bezug  auf  die  Gewinnung
  von  Mineralien  zur  Folge  gehabt.

In  diesen  beiden  Punkten  ist  schon  bei  früheren
Gelegenheiten  eine  Anderung  des  Vertrags  von  1890
vorgenommen  worden.  Zunächst  wurde  in  einem
Abkommen  zwischen  dem  Auswärtigen  Amte,  Kolonialabteilung,
  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft,
  vom  5.  Februar  1894,  das  Landokkupationsrecht
  der  Gesellschaft  folgenden  Beschränkungen
unterworfen:

Die  Gesellschaft  verzichtete  an  denjenigen  Plätzen,
an  denen  sich  zur  Zeit  des  Abschlusses  der  Vereinbarung
  Haupt-Zollämter  oder  Stationen  befanden,
sowie  an  denjenigen  Plätzen  im  Innern,  an  welchen
etwa  Stationen  errichtet  werden  sollten,  in  einem
Umkreise  von  je  3  km,  von  dem  Mittelpunkte  der
betreffenden  Plätze  an  gerechnet,  auf  das  ihr  auf
Grund  des  Vertrags  von  1890  zustehende  Landokkupationsrecht;
  in  gleicher  Weise  verzichtete  die

□##
        <pb n="93" />
        Gesellschaft  an  den  zur  Zeit  des  Abschlusses  der
Vereinbarung  bestehenden  Nebenzollämtern  für  einen
Umkreis  von  1  km  auf  ihr  Landokkupationsrecht.
Die  Gesellschaft  verpflichtete  sich  ferner  zum  Zwecke
der  Herstellung  solcher  Anlagen  der  Regierung,
die  unmittelbar  dem  öffentlichen  Interesse  zu  gute
kommen  (z.  B.  Eisenbahnen,  Wege,  Kanäle,  Hafenbauten)
  auf  ihr  Landokkupationsrecht  hinsichtlich
des  für  solche  Anlagen
zu  verzichten  und  das  von  ihr  durch  Okkupation
  bereits  erworbene  Eigentum  unentgeltlich,
beziehungsweise  gegen  Erstattung  der  auf  die  betreffende
  Fläche  bereits  verwendeten  Kosten  abzutreten.
  Die  Gesellschaft  übernahm  außerdem
die  Verpflichtung,  innerhalb  des  ihrem  Okkupations-39



 

erforderlichen  Terrains

recht  unterworfenen  Gebiets  Land  für  Ansiedler  zu
angemessenen  Preisen,  über  deren  Höhe  in  streitigen  Revision  des  Vertrages  von  1890  eingetreten  ist,
als  deren  Ergebnis  nunmehr  der  am  15.  No-Fällen

  der  Oberrichter  des  Schutzgebiets  entscheiden
sollte,  abzugeben.

schaft  auf  ihr  Okkupationsrecht  an  den  nicht  in
Privat=  oder  Gemeindeeigentum  stehenden  Wäldern.  sellschaft  vorliegt.

Dagegen  verpflichtete  sich  die  Regierung,  vom  1.  April

gelegenen  Bergbaufeldern  bis  zum  31.  Dezember
1935  erheben  würde.  Die  Vorrechte  der  Gesellschaft
  hinsichtlich  der  Gewinnung  von  Mineralien
sind  mithin  als  solche  beseitigt  und  durch  einen
bloßen  Anteil  der  Gesellschaft  an  dem  Erträgnisse
der  Bergbauabgaben  ersetzt  worden.

Dagegen  hat  ein  anderes  der  Privilegien,  welche
der  Gesellschaft  im  Vertrage  vom  20.  November
1890  belassen  worden  sind,  nämlich  das  Münzrecht,
im  Laufe  der  Jahre  infolge  von  Vorgängen,  die
sich  beim  Abschlusse  jenes  Vertrags  nicht  voraussehen
  ließen,  zu  Verhältnissen  geführt,  die  geradezu
als  unhaltbar  bezeichnet  werden  müssen.  Diese
Verhältnisse  haben  den  Anstoß  dafür  gegeben,  daß
die  Kolonialverwaltung  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  erneut  in  Verhandlungen  über  die

Schließlich  verzichtete  die  Gesell-  vwvember  1902  unterzeichnete  Vertrag  zwischem  dem

Reichskanzler  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Ge-In
  Anbetracht  dieses  Zusammenhanges  erscheint  eine

1894  ab  die  Hälfte  der  durch  Nutzung  der  ge=  Darlegung  des  gegenwärtigen  Zustandes  des  deutschdachten
  Wälder,  insbesondere  durch  die  Erhebung

von  Holzschlaggebühren,  gewonnenen
(ohne  Abzug  der  Erhebungskosten)  an  die  Gesellschaft
  abzuführen;  diese  Verpflichtung  der  Regierung
wurde  jedoch  ausgeschlossen  für  die  im  Mündungsgebiete
  des  Rufiyi  belegenen  Waldungen.

Das  Vorrecht  der  Gesellschaft  in  Bezug  auf
die  Gewinnung  von  Mineralien  erhielt  einen  neuen
Inhalt  durch  eine  Vereinbarung  zwischen  der  Kaiserlichen
  Regierung  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft,  vom  25.  September  1900.  Nach  §  7
Ziffer  2  des  Vertrags  vom  20.  November  1890
standen  der  Gesellschaft  in  Bezug  auf  die  Gewinnung
von  Mineralien  innerhalb  des  Vertragsgebiets  die
gleichen  Vorteile,  insbesondere  in  Bezug  auf  die
Verleihung  von  Feldern  zu,  wie  sie  auf  Grund  der
jeweilig  geltenden  Gesetzgebung  dem  Finder  zustehen,
und  zwar  auch  für  den  Fall,  daß  ein  anderer  der
Finder  sein  sollte.  Außerdem  hat  die  Kaiserliche
Regierung  die  Verpflichtung  übernommen,  bei  Verleihung
  von  Feldern  an  andere  als  die  Gesellschaft
dem  Beliehenen,  insofern  er  nicht  der  Finder  sein
sollte,  eine  Abgabe  von  5  pCt.  der  von  ihm  geförderten
  Mineralien  zu  Gunsten  der  Gesellschaft
aufzuerlegen.  In  dem  Abkommen  vom  25.  September
  1900  verzichtete  die  Gesellschaft  auf  diese
Vorrechte.  Als  Entgelt  für  diesen  Verzicht  übernahm
  der  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  die
Verpflichtung,  an  die  Gesellschaft  die  Hälfte  der
Feldersteuern  und  Förderungsabgaben  abzuführen,
welche  er  auf  Grund  der  §8§  54  bis  56  der  Verordnung,
  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,
  vom  9.  Oktober  1898.  oder  auf  Grund
der  nach  Anhörung  der  Gesellschaft  etwa  an  die
Stelle  dieser  Bergverordnung  zu  setzenden  Bestimmungen
  von  den  innerhalb  des  Vertragsgebiets

 

 

 

 

ostafrikanischen  Geldwesens  für  die  Klarstellung  der

Einnahmen  Bedeutung  des  nenen  Vertrags  unerläßlich.

Das  Münzsystem  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets
  entspricht  demjenigen  Britisch-Indiens;  die
Münzeinheit  ist  die  Rupie,  eine  Silbermünze  im
Feingehalte  von  ½3½  kg,  die  in  64  Pesas  eingeteilt
  wird;  der  Pesa  wird  als  Kupfermünze  ausgeprägt.


Zu  der  Zeit,  als  die  heutige  Deutsch-Ostafrikanische
  Gesellschaft  ihre  Unternehmungen  auf
dem  ostafrikanischen  Festlande  begann,  bestand  nahezu
der  ganze  Münzumlauf  des  heutigen  Schutzgebiets
aus  Rupien  und  Pesas  indischer  Prägung.  Durch
Erlasse  vom  5.  Januar  1890  und  14.  März  1890
wurde  jedoch  seitens  des  Reichskanzlers  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  die  Erlaubnis  erteilt,
Kupfer-Pesas  und  Silber-Rupien,  die  an  Feingehalt  2c.
genau  den  indischen  Stücken  entsprechen  sollten,
behufs  Verausgabung  auf  dem  ostafrikonischen  Festland
  auszuprägen.  Durch  eine  Allerhöchste  Ordre
vom  14.  April  1894  wurde  die  Ausprägung  der
Silbermünzen  mit  dem  Bildnisse  Seiner  Mojestät
des  Kaisers  und  die  Ausprägung  der  Kupfermünzen
mit  dem  Reichsadler  auf  der  Königlichen  Münze  zu
Berlin  gestattet.  In  einem  Erlasse  des  Reichskanzlers
vom  30.  Mai  1890  wurde  der  Gesellschaft  aufgegeben,
  der  Kolonialverwaltung  vor  der  Ausprägung
  neuer  Münzen  in  jedem  einzelnen  Falle
Anzeige  über  den  Betrag  zu  machen.

Der  Vertrag  vom  20.  November  1890  hat  über
das  Münzrecht  der  Gesellschaft  im  §  7  Ziffer  5
folgende  Bestimmungen  getroffen:

Die  Gesellschaft  verbleibt  im  Besitze  der  ihr
zur  Zeit  des  Vertragsschlusses  zustehenden  Befugnis,
  Kupfer=  und  Silbermünzen,  welche
an  den  öffentlichen  Kassen  des  Küstengebiets,

2
        <pb n="94" />
        dessen  Zubehörungen  und  der  Insel  Masia
sowie  des  Gebiets  des  Keiserlichen  Schutzbriefes
  in  Zahlung  genommen  werden  müssen,
zu  prägen  und  auszugeben.  ·
Auf  Grund  der  ihr  zugestandenen  Prägebefugnis
hat  die  Gesellschaft  bisher  folgende  Ausmünzungen
vorgenommen:
I.  Silbermünzen:

 

 

 

 

 

 

 

2  Nupien-1  KupientNupien=  #eRupien-Johstuce
  stüce  stüce  stücke  Zusammen
Rupien  Nupien  1  Rupien  RupienRupien
1!
1890  —  78  000  J—.  —  78  000
1891  —  202  652  30  000  15  00247652
1892  —  359  7351  —  —  359  735
1893  70086  1887244  —  —  95  732
1894%94  700  101  8811  —  196  531
1895  —  —  —.  —  —
1896  —  —  4171  4172  8343
1897  —-  24403025000j—  269  030
1898  —  318  000  —  12500  330  500
1899  —  226754  —  —  226  754
1900  —  209289,  12  500  12  500  234  289
1900  10.  319022  107  5000  87  500  514  022
Summe  101  708  2  148  037  W  179  171,  131  672  2  560  588

II.  Kupfermünzen.

Die  Prägung  von  Pesas  belief  sich  insgesamt
auf  41  092  335  Pesas  642  067  Rupien
47  Pesas.

Für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  1902  bis  zum
Erlöschen  der  Prägebefugnis  der  Gesellschaft  infolge
des  neuen  Vertrages  (1.  April  1903)  sind  die  Prägungen
der  Gesellschaft  im  Wege  besonderer  Vereinbarung  auf
150  000  Rupien  kontingentiert  worden.

Die  für  Rechnung  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  ausgeprägten  Münzen  kamen  in  Ostasrka
  neben  den  dort  bereits  kursierenden  Stücken
indischen  Gepräges  in  Umlauf.  Das  Kupfergeld
des  Schutzgebiets  besteht  jetzt  ausschließlich  aus
Gesellschaftsmünzen;  am  9.  Januar  1893  hat  der
Kaiserliche  Gouverneur  eine  Verordnung  erlassen,
welche  die  fremden  Pesas  außer  Kurs  setzte  und
ihren  ferneren  Umlauf  unter  Verbot  stellte.  Dagegen
  besteht  der  Silberumlauf  des  ostafrikanischen
Schutzgebicts  heute  noch  zum  größeren  Teile  aus
Rupien  indischer  Prägung;  während  von  der  Gesamtprägung
  von  Gesellschaftsrupien,  abzüglich  der
eingeschmolzenen  und  abhanden  gekommenen  Stücke,
etwa  2  Millionen  Rupien  im  Umlaufe  fein  dürsten,
wird  der  Umlauf  von  indischen  Rupien  in  Deutsch-Ostafrika
  auf  5  bis  6  Millionen  geschätzt.  Der  so
zusammengesetzte  Silberumlauf  des  Schutzgebiets  ist
jedoch  insofern  ein  einheitlicher,  als  bisher  im
Schutzgebiet  eine  Kursdifferenz  zwischen  der  indischen
Rupie  und  der  Gesellschaftsrupie  nicht  hervorgetreten
  ist.

Infolge  dieser  eigentümlichen  Verknüpfung  mit
dem  indischen  Geldwesen  ist  die  Münzverfassung  von

S—
—

40

 

Deutsch-Ostafrika  durch  die  im  Jahre  1893  eingeleitete
  neuere  indische  Währungspolitik  von  Grund
aus  verändert  worden.

In  Indien  wurde  im  Juni  1893  die  bis  dahin
freie  Silberprägung  eingestellt;  gleichzeitig  wurde
angeordnet,  daß  die  Münzstätten  fernerhin  nur  noch
gegen  Einzahlung  von  englischen  Goldmünzen  Rupien
verabfolgen  sollten,  und  zwar  zum  Satze  von
15  Rupien  für  1  Sovereign.  Der  Zweck  dieser
Maßregel  war,  den  Kurs  der  Rupie  in  englischem
Goldgelde  von  dem  fortgesetzten  Rückgange  des
Silberpreises  unabhängig  zu  machen  und  ihn  auf
16  d  englischer  Währung  zu  befestigen;  auf  diese
Weise  sollte  der  durch  die  Schwankungen  und  den
Rückgang  des  Rupienkurses  hervorgerufenen  schweren
Schädigung  des  Handelsverkehrs  und  der  aus  den
gleichen  Gründen  entstandenen  Verwirrung  der  indischen
  Finanzwirtschaft  ein  Ende  gemacht  werden.
Die  Wirkung  des  Schrittes  konnte  in  den  ersten
Jahren  zweifelhaft  erscheinen;  nach  Uberwindung
der  anfänglich  nicht  geringen  Schwierigkeiten  ist
jedoch  das  erstrebte  Ziel  erreicht  worden;  seit  dem
Jahre  1898  bewegt  sich  der  Kurs  der  Rupie  in
London  mit  ganz  geringen  Schwankungen  um  den

Satz  von  16  4  =  1,37  Mk.,  während  der  Silber- 



 

preis  inzwischen  seinen  Rückgang  bis  auf  23  d  pro
oz.  st.  und  zeitweise  noch  darunter  fortgesetzt  hat,
so  daß  gegenwärtig  (Ende  Dezember  1902)  der
Silbergehalt  eines  Rupienstücks  nur  etwa  8¼  4
70  Pf.  beträgt.  Die  indische  Währungsreform  ist
dadurch  zu  einem  vorläufigen  Abschlusse  gekommen,
daß  dem  englischen  Sovereign  durch  ein  Gesetz  vom
15.  September  1899  in  Indien  gesetzliche  Zahlungskraft
  zum  Kurse  von  15  Rupien,  der  einem  Kurse
von  16  d  für  1  Rupie  entspricht,  verliehen
worden  ist.

Da  die  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  ausgeprägte  Rupie  im  ostafrikanischen
Schutzgebiete  bisher  ihren  Gleichwert  mit  der  indischen
  Rupie  bewahrt  hat,  war  die  Folge  der  indischen
  Währungsmaßregeln  für  das  deutsch-ostafrikanische
  Geldwesen,  daß  einerseits  die  früheren
großen  Schwankungen  im  Kursverhältnis  von  Rupie
und  Reichsmark  ebenso  in  Wegfall  kamen  wie  die
Schwankungen  zwischen  dem  indischen  und  englischen
Gelde;  der  monatlich  vom  Gouvernement  in  Dares-Salam
  festgesetzte  Rupienkurs  hat  sich  in  den  letzten
Jahren  im  großen  ganzen  zwischen  1,36  und
1,40  Mk.  bewegt.  Andererseits  ergab  sich  die  Folge,
daß  der  Kurs  der  Gesellschaftsrupie  ebenso  wie  der
Kurs  der  indischen  Rupie  sich  immer  weiter  von
ihrem  effektiven  Metallwert  entfernt  hat,  so  daß  er
den  letzteren  bei  dem  gegenwärtigen  Silberpreis  um
mehr  als  90  pCt.  übersteigt,  während  sich  bis  zur
Einstellung  der  freien  Silberprägung  in  Indien  der
Kurswert  und  der  Metallwert  der  Rupie  in  Ubereinstimmung
  besunden  hatten.

Die  Tatsache,  daß  der  Kurswert  der  Rupie  sich
immer  weiter  von  ihrem  Metallwert  entsernt  hat,
        <pb n="95" />
        —  41

hat  zwar  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
die  für  sie  höchst  vorteilhafte  Möglichkeit  gegeben,
an  ihren  Silberprägungen  sehr  erhebliche  Gewinne
zu  machen,  während  vor  dem  Juni  1893  ihre
Silberprägungen  kaum  die  Kosten  deckten.  Man
würde  der  Gesellschaft  ihre  erheblichen  Münzgewinne
  nicht  zu  mißgönnen  brauchen,  wenn  nicht
diese  Gewinne  auf  Kosten  der  Sicherheit  des  ostafrikanischen
  Geldwesens  und  zu  Lasten  des  Landesfislus
  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  entstehen
würden.  Letzteres  ist  aber  naoch  Lage  der  Verhältnisse
  der  Fall.  Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft,
  welche  nahezu  zur  Hälfte  unterwertige
Münzen  ausprägt  und  im  Schutzgebiet  in  Umlauf
setzt,  hat  keinerlei  Verpflichtung  übernommen,  ja
sogar  ausdrücklich  jede  Verpflichtung  abgelehnt,  diese
Münzen  zu  irgend  einem  Zeitpunkte  zu  ihrem  gegenwärtigen
  Kurswert  in  einem  vollwertigen  Gelde
einzulösen.  Infolgedessen  ist  keinerlei  Sicherheit
dafür  gegeben,  daß  nicht  durch  irgend  welche  Verhältnisse
  die  Parität  zwischen  der  ostafrikanischen
und  der  indischen  Rupie  und  damit  auch  die  annähernde
  Stabilität  des  Kursverhältnisses  zwischen
dem  ostafrikanischen  Gelde  und  der  Reichswährung
zerstört  wird  und  daß  nicht  die  Gesellschaftsrupie
eine  Entwertung  bis  herab  auf  ihren  effektiven
Silbergehalt  erfährt.

Eine  solche  Möglichkeit  läßt  sich  nicht  verkennen
in  Anbetracht  des  großen  Unterschieds  in  dem,  was
zur  Sicherung  des  Kurses  der  indischen  Rupie
einerseits,  der  ostafrikanischen  Rupie  andererseits
bisher  geschehen  ist.  In  Indien  sind  alle  Maßnahmen
  getroffen  worden,  die  zur  Festlegung  des
Rupienkurses  vor  der  zunächst  noch  unmöglichen
Einführung  der  vollen  Goldwährung  in  Frage
kommen  konnten:  die  Silberprägung  für  private
Rechnung  ist  völlig  eingestellt  worden,  und  die
Ausprägungen  für  Rechnung  des  Staates  werden
auf  das  strengste  auf  das  Maß  des  unabweisbaren
  Zirkulationsbedarfs  beschränkt;  ferner  hat
Indien,  wie  bereits  erwähnt  wurde,  die  Verbindung
  zwischem  dem  englischen  und  dem  indischen
Gelde  dadurch  befestigt,  daß  es  durch  das  Gesetz
vom  15.  September  1899  die  englische  Hauptgoldmünze,
  den  Sovereign,  zum  gesetzlichen  Zahlungsmittel
  zum  Betrage  von  15  Rupien  erklärte;
außerdem  hat  die  indische  Regierung  einen  nicht
unbeträchtlichen  Goldschatz  angesammelt,  der  bei
einer  ungünstigen  Gestaltung  der  indischen  Zahlungsbilanz
  zur  Aufrechterhaltung  des  Rupienkurses  verwendet
  werden  soll;  ferner  ist  die  indische  Regierung
in  der  Lage,  durch  die  planmäßige  Leitung  des
umfangreichen  Zahlungsverkehrs  zwischem  dem  India
Council  in  London  und  den  indischen  Staatskassen
in  Bombay,  Calcutta  und  Madras  regulierend  auf
den  Rupienkurs  einzuwirken;  schließlich  fällt  schwer
ins  Gewicht  die  allgemeine  Uberzeugung,  daß  hinter
der  indischen  Währung  die  wirtschaftliche  und
finanzielle  Macht  eines  großen  Reiches  steht.

 

Im  vollen  Gegensatze  zu  dieser  Sachlage  in
Indien  stehen  die  Verhältnisse  der  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  geprägten  Rupien.  Ihr
Schicksal  liegt  in  den  Händen  einer  Privatgesellschaft,
deren  Kredit  als  Stütze  für  ein  beinahe  zur  Hälfte
unterwertiges  Geld  auf  die  Dauer  auch  dann  nicht
ausreichen  dürfte,  wenn  die  Gesellschaft  überhaupt
gewillt  wäre,  mit  ihrem  Kredit  für  das  von  ihr
ausgeprägte  Geld  einzustehen;  in  Wirklichkeit  lehnt
jedoch  die  Gesellschaft  jede  Verantwortlichkeit  für
das  von  ihr  ausgeprägte  Geld  ab,  und  sie  ist  weder
gewillt,  noch  auch  in  der  Lage,  wirksame  Vorkehrungen
  zur  Erhaltung  der  Stabilität  des  Rupienkurses
  für  ungünstige  Eventualitäten  zu  treffen.  Es
kommt  hinzu,  daß  die  hohen  Münzgewinne,  welche
die  Gesellschaft  bei  dem  niedrigen  Stande  des  Silberpreises
  zu  machen  in  der  Lage  ist,  für  die  Gesellschaft
  eine  starke  Versuchung  für  eine  übermäßige
und  die  Festigkeit  des  Rupienkurses  unmittelbar  gesährdende
  Ausprägung  von  Silbermünzen  darstellen.
Obwohl  anerkannt  werden  muß,  daß  sich  die  Gesellschaft
  mit  ihren  Prägungen  bisher  innerhalb  der
durch  die  Rücksicht  auf  die  ostafrikanischen  Kursverhältnisse
  gezogenen  Grenzen  gehalten  hat,  so  hat
sie  immerhin,  wie  aus  den  oben  wiedergegebenen
Zahlen  hervorgeht,  seit  1897  ihre  Silberprägungen
auf  mehr  als  das  Zweiundeinhalbfache  gesteigert.

Die  Möglichkeit  einer  künftigen  Entwertung  der
Gesellschaftsmünzen  ist  also  bei  dem  bestehenden
System  unbestreitbar  vorhanden.

Neben  den  großen  wirtschaftlichen  Gefahren,
welche  aus  einer  solchen  Entwertung  des  ostafrikanischen
  Geldes  sich  ergeben  würden,  enthält  der
gegenwärtige  Zustand  des  ostafrikanischen  Münzwesens
eine  Bedrohung  der  Finanzen  des  Schutgebiets.
Da  die  Gesellschaft  keinerlei  Verpflichtung  zur  Einlösung
  der  von  ihr  ausgeprägten  Münzen  übernommen
  hat  oder  zu  übernehmen  gewillt  ist,  begründet
  die  Gesellschaft  durch  die  Ausgabe  ihres
stark  unterwertigen  Geldes  gewissermaßen  eine
schwebende  Schuld,  die  auf  dem  Münzumlaufe  des
ostafrikonischen  Schutzgebiets  lastet  und  zu  deren
Honorierung  die  Gesellschaft  nicht  verpflichtet  ist.
Zwar  hat  auch  das  Reich  bei  Erteilung  der  Prägebefugnis
  an  die  Gesellschaft  jede  Verpflichtung  zu
einer  Einlösung  des  von  der  Gesellschaft  geprägten
und  in  Umlauf  gesetzten  Geldes  ausdrücklich
abgelehnt.  Aber  nichts  desto  weniger  wird  das
Reich  die  von  der  Gesellschaft  durch  ihre  Prägungen
  begründete  schwebende  Schuld  früher  oder
später  übernehmen  müssen,  und  zwar  spätestens
beim  Ablaufe  des  Vertrags  mit  der  Gesellschaft
im  Jahre  1935;  denn  mangels  eines  jeden
Rechtsanspruchs  an  die  Gesellschaft  wird  sich  das
Reich  nicht  der  Notwendigkeit  entziehen  können,  behufs
  Vermeidung  einer  die  gutgläubigen  Inhaber
von  Rupien  und  die  Verkehrsbeziehungen  des  ostafrikanischen
  Schutzgebiets  schwer  schädigenden  Entwertung
  dieses  Geldes  mit  eigenen  Mitteln  für  die
        <pb n="96" />
        Aufrechterhaltung  des  Rupienwerts  einzutreten;  es
wird  sich  das  um  so  weniger  vermeiden  lassen,  als
es  sich  um  Münzen  handelt,  die  mit  dem  Bildnisse
des  Deutschen  Kaisers  beziehungsweise  mit  dem
Reichsadler  versehen  sind,  so  daß  deren  Entwertung
geeignet  wäre,  die  Autorität  des  Reichs  im  ostafrikanischen
  Schutzgebiet  in  Mitleidenschaft  zu  ziehen.
Der  dem  Reiche  drohende  Verlust  muß  um  so  größer
werden,  je  länger  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
  in  der  Lage  ist,  von  ihrem  Münzrechte  Gebrauch
  zu  machen  und  je  weiter  der  Silberpreis
zurückgeht.  Jedes  neue  Rupienstück,  das  die  Gesellschaft
  prägt,  bedeutet,  falls  es  später  einmal  zur
Einlösung  kommt,  bei  dem  gegenwärtigen  Silberpreise
  für  das  Reich  einen  Verlust  von  etwa
65  Pfennig.

Sowohl  wirtschaftliche  als  auch  finanzielle  Gründe
machen  mithin  die  Beseitigung  des  Münzrechts  der
Gesellschaft  zu  einer  zwingenden  Notwendigkeit.

Nachdem  durch  mehrjährige  Erfahrung  das  Gelingen
  der  indischen  Währungsmaßregeln,  soweit  sich
dieselben  auf  die  Befestigung  des  Rupienkurses
richteten,  erwiesen  worden  war,  und  nachdem  es  sich
gezeigt  hatte,  daß  die  zwischen  dem  Kurswert  und
dem  Metallwerte  der  Rupie  entstandene  erhebliche
Differenz  als  eine  dauernde  Erscheinung  betrachtet
werden  muß,  glaubte  die  Reichsverwaltung  gegenüber
  den  mit  dem  derzeitigen  Zustande  der  ostafrikanischen
  Münzverfassung  verbundenen  Unzuträglichkeiten
  und  Gefahren  nicht  mehr  länger  eine  abwartende
Haltung  einnehmen  zu  dürsen.  Die  Ablösung  des
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  belassenen
Prägerechts  stellte  sich  zugleich  als  die  notwendige
Abwehrmaßregel  gegenüber  den  geschilderten  Gefahren,
  wie  auch  als  die  erste  Voraussetzung  für
alle  weiter  etwa  erforderlichen  Maßnahmen  zur
Sicherung  des  ostafrikanischen  Geldwesens  dar.

Versuche,  die  bereits  vor  einigen  Jahren  nach
dieser  Richtung  hin  unternommen  worden  waren,
hatten  von  Anfang  an  mit  der  Schwierigkeit  zu
kämpfen,  daß  die  Reichsverwaltung  eine  Entschädigung
  der  Gesellschaft  in  Bargeld  möglichst  vermeiden
mußte,  um  nicht  den  Etat  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets
  aufs  neue  mit  einer  sehr  erheblichen  Ausgabe
  zu  belasten.  Als  die  Frage  im  Jahre  1896
zum  erstenmal  in  Angriff  genommen  wurde,  schien
sich  die  Möglichkeit  einer  Entschädigung  der  Gesellschaft
  darin  zu  bieten,  daß  die  Reichsverwaltung  der
Gesellschaft  die  Konvertierung  der  fünfprozentigen
Anleihe,  welche  sie  gemäß  §§  2  und  3  des  Vertrags
  vom  20.  November  1890  ausgenommen  hatte,
gestattete,  unter  Aufrechterhaltung  der  zur  Verzinsung
  und  Amortisation  dieser  Anleihe  bestimmten
Jahreszahlungen  von  600  000  Mk.  bis  zu  dem  für
die  planmäßige  Tilgung  der  ursprünglichen  Anleihe
ins  Auge  gefaßten  Termin  (1935).  Die  auf  dieser
Grundlage  begonnenen  Verhandlungen  führten  jedoch
zu  keinem  Ergebuisse;  sie  wurden  als  aussichtslos
abgebrochen,  als  die  veränderte  Lage  des  Geldmarkts

42

 

den  für  die  Gesellschaft  aus  der  Konvertierung
ihrer  Anleihe  zu  erwartenden  Gewinn  in  Frage  stellte.

Bei  den  um  die  Mitte  des  Jahres  1901
wieder  aufgenommenen  Verhandlungen  über  die  Ablösung
  des  Prägerrechts  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  wurde  in  Anbetracht  der  inzwischen
wieder  eingetretenen  Senkung  des  allgemeinen  Zinsniveaus
  auf  den  Konvertierungsgedanken  zurückgegriffen.
  Freilich  sind  die  Verhältnisse  für  eine
Konvertierung  noch  nicht  wieder  so  günstig  geworden,
wie  sie  es  im  Jahre  1896  waren;  während  der
durchschnittliche  Kurs  der  dreiprozentigen  Reichsanleihe
  an  der  Berliner  Börse  im  Jahre  1896  sich
auf  99,22  Prozent  stellte,  notierte  dieses  Papier  in
den  letzten  Monaten  nur  selten  höher,  meist  aber
niedriger  als  93  Prozent.  Die  Konvertierung  wird
der  Gesellschaft  infolgedessen  einen  geringeren  Gewinn
  abwerfen  als  denjenigen,  der  1896  erwartet
werden  konnte.  Außerdem  ist  die  Gesellschaft,  nachdem
  sie  sich  bereit  gezeigt  hatte,  abermals  auf  diesen
Gedanken  einzugehen,  infolge  der  geringen  Gewinnaussichten
  bei  den  Verhandlungen,  welche  sie  mit
Bankkreisen  über  die  Konvertierung  ihrer  Anleihe
führte,  auf  Schwierigkeiten  gestoßen.

Unter  diesen  Umständen  glaubte  die  Reichsverwaltung,
  um  der  Gesellschaft  die  Kündigung  ihrer
fünsprozentigen  Anleihe  und  die  Aufnahme  einer
niedriger  verzinslichen  Anleihe  zu  ermöglichen  und
um  damit  der  Gesellschaft  ein  den  Reichsfiskus  nicht
belastendes  Aquivalent  für  den  Verzicht  auf  ihr
Münzrecht  bieten  zu  können,  sich  zu  einer  Anderung
in  der  Fundierung  der  Anleihe  der  Gesellschaft  bereit
  erklären  zu  dürfen.

Die  gegenwärtige  Fundierung  der  Anleihe  der
Gesellschaft  beruht  auf  den  Bestimmungen  im  §  5
des  Vertrages  vom  20.  November  1890.  Nach

diesen  Bestimmungen  ist  die  Kaiserliche  Regierung

 

verpflichtet,  an  die  von  der  Gesellschaft  zu  bezeichnende
Stelle  zum  Zwecke  der  Verzinsung  und  Amortisation
  der  von  der  Gesellschaft  ausgenommenen  Anleihe
  „aus  den  von  der  Kaiserlichen  Regierung  vereinnahmten
  Bruttozollerträgnissen  der  Ein=  und
Ausfuhr  in  das  Küstengebiet  (von  Deutsch-Ostafrika)
beziehungsweise  aus  demselben  ohne  jeden  Abzug
und  ohne  jede  Aufrechnung  unter  allen  Umständen
den  Jahresbetrag  von  600  000  Mk.  zu  bezahlen“.
Ferner  ist  im  §  6  des  genannten  Vertrags  bestimmt,
daß,  falls  seitens  der  Kaiserlichen  Regierung  Zollstellen
  außerhalb  des  Küstengebiets  errichtet  werden,
für  die  Dauer  der  Vertragszeit  auch  die  Erträgnisse
dieser  Zollstellen  zur  Aufbringung  der  vorerwähnten
600  000  Mk.  verwendet  werden  sollen;  daß  ferner,
falls  in  einem  Jahre  oder  in  einer  Mehrheit  von
Jahren  der  für  den  Dienst  der  Anleihe  erforderliche
Betrag  von  600  000  Mk.  durch  die  Bruttoerträgnisse
der  Zölle  nicht  aufgebracht  werden  sollte,  die  Differenz
  aus  den  den  Betrag  von  600  000  Mk.  überschreitenden
  Erträgnissen  späterer  Jahre  nachzuzahlen
  ist.
        <pb n="97" />
        Auf  Grund  dieser  Vereinbarungen  sind  die
Schuldverschreibungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  unter  der  Benennung  „Fünfprozentige
deutsch-ostafrikanische  Zollobligationen“  zur  Ausgabe
gelangt.  Die  Gesellschaft  hat  die  Auszahlung  der
Zinsen  dieser  Obligationen  und  die  Rückzahlung  der
nach  dem  Tilgungsplane  jährlich  zu  amortifierenden
Beträge  der  Königlichen  Generaldirektion  der  Seehandlungs-Sozietät
  übertragen  und  derselben  für  den
ausschließlichen  Dienst  der  Anleihe  die  Forderung
auf  jährlich  600  000  Mk.  an  das  Reich  cediert.  Die
Gesellschaft  haftet  dabei  für  die  Anleihe  mit  ihrem
gesamten  Vermögen.  Aber  die  zur  besonderen
Sicherung  des  Dienstes  der  Anleihe  bestimmte,  vom
Reiche  zu  zahlende  Jahressumme  von  600  000  Mk.
steht  nach  den  oben  angeführten  Bestimmungen  nur
soweit  zur  Verfügung,  als  diese  Summe  durch  die
Zölle  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  wirklich  aufgebracht
  wird.

Infolge  dieser  Beschränkung  der  vom  Reiche  für
den  Dienst  der  Anleihe  übernommenen  Zahlungen
ist  zweifellos  die  Möglichkeit  einer  günstigen  Begebung
  dieser  Papiere  erheblich  verkürzt  worden.
Zwar  konnte  mit  gutem  Grunde  in  Aussicht  gestellt
werden,  daß  aus  den  Zollerträgnissen  des  ostafrikanischen
  Schutzgebiets  der  Betrag  von  jährlich
600  000  Mk.  stets  voll  und  ganz  zur  Verfügung
stehen  werde,  und  tatsächlich  haben  bisher  die  Zollerträgnisse
  des  Schutzgebiets  stets  beträchtlich  mehr
als  600  000  Mk.  pro  Jahr  betragen.  Aber  das
Anlage  suchende  Publikum  ist  zu  wenig  in  der  Lage,
die  Verhältnisse  Ostafrikas  und  damit  den  Wert  der
auf  den  Zollerträgnissen  Ostafrikas  beruhenden
Garantie  zu  beurteilen.  So  kam  es,  daß  die  Schuldverschreibungen
  der  Gesellschaft,  trotz  der  fünfprozentigen
  Verzinsung,  trotz  der  Zusicherung  eines
Rückzahlungskurses  von  105  Prozent  und  trotz  der
besonderen  Sicherung  für  ihren  Dienst  seinerzeit  nur
zu  einem  Kurse  begeben  werden  konnten,  der  erheblich
  hinter  der  Parität  zurückblieb.  Inzwischen  ist
freilich  der  Kurs  der  Anleihe  über  Pari  gestiegen.
Gleichwohl  würden  bei  einer  Konvertierung  der  Anleihe
  dieselben  Verhältnisse  wie  bei  ihrer  ersten  Begebung
  —  wenn  auch  wahrscheinlich  im  geringerem
Maße  —  ihren  Einfluß  geltend  machen,  und  die
Wirkung  ist,  daß  der  Konvertierungsgewinn,  wie
bereits  erwähnt,  nicht  hoch  genug  veranschlagt  wird,
um  die  Konvertierung  überhaupt  zu  ermöglichen.

Unter  diesen  Umständen  lassen  sich  die  der  geplanten
  Maßnahme  entgegenstehenden  Schwierigkeiten
nur  dadurch  beseitigen,  daß  die  Kaiserliche  Regierung
die  Verpflichtung  zur  Zahlung  der  jährlichen  600  000
Mark  bis  zu  dem  ursprünglich  für  die  Tilgung  der
Anleihe  ins  Auge  gefaßten  Zeitpunkt  unbedingt,  d.  h.
ohne  die  Beschränkung,  die  durch  die  Fundierung
auf  die  ostafrikanischen  Zollerträgnisse  gegeben  ist,
übernimmt.  Auf  diese  Weise  wird  der  Dienst  der

43

verpflichtet  hätte.

 

Vorrechte  zu  dienen.

über  allen  Zweifel  erhabenen  Weise  ebenso  sicher
gestellt,  wie  der  Dienst  der  Reichsanleihen  selbst.
Eine  solche  Anderung  in  der  Fundierung  der  Anleihe
  legt  dem  Reiche,  so  wertvoll  sie  für  die  Gesellschaft
  ist,  keine  neuen  finanziellen  Opfer  auf;
denn  die  bisherige  Erfahrung  hat  mit  hinreichender
Sicherheit  den  Beweis  erbracht,  daß  mit  einem
Sinken  der  ostafrikanischen  Zollerträgnisse  unter
600  000  Mk.  pro  Jahr  nicht  gerechnet  zu  werden
braucht.  Die  Bruttozollerträgnisse  des  ostafrikanischen
Schutzgebiets  haben  sich  seit  der  Ubernahme  der
Verwaltung  dürch  das  Reich  folgendermaßen  gestaltet:

 

—  —  —  —  ———  *  ——....  —  — „  —

Ausfuhrzoll  Einfuhrzoll

 

 

 

Zusammen
Nechnungsfahr  B.  Mk.  Mé.
1891  ..  ...  818  486  416  100  124  595
1892  568  168  305  094  873  262
1893  505  397  452  785  963  182
1699  57995  651  168  189163
1895  435  508  701  32551136833
180906  539  695  8e69  63441409329
18997  .  509  030  94.  113  1153  173
13889  468  430  1165  5081633988
1899  45  939  1001  15557094
19000  377727  1019018  1396745
1901  450  103  901  371|  1351  44

In  Anbetracht  dieser  Zahlen  dürfte  es  als  ausgeschlossen
  gelten,  daß  die  Zollerträgnisse  künftig  den
Jahresbetrag  von  600  000  Mk.  nicht  erreichen
sollten;  falls  aber  ausnahmsweise  einmal  die  Erträgnisse
  einzelner  Jahre  geringer  sein  würden,  dann
wäre  auf  Grund  des  §  6  des  Vertrags  vom
20.  November  1890  der  Fehlbetrag  aus  den  Uberschüssen
  der  folgenden  Jahre  zu  decken.  In  Wirklichkeit
  würde  mithin  auf  Grund  der  Bestimmungen
des  Vertrages  vom  20.  November  1890  die  jährliche
  Zahlung  von  600  000  Mk.  seitens  des  Reichs
ebenso  gut  geleistet  werden  müssen,  wie  wenn  sich
das  Reich  ohne  jede  Beschränkung  auf  den  Betrag
der  ostafrikanischen  Zollerträgnisse  zu  diesen  Zahlungen
Die  in  Rede  stehende  Anderung
der  Fundierung  der  Anleihe  der  Gesellschaft  ist  mithin
  für  das  Reich  von  so  gut  wie  ausschließlich
formaler  Natur.

Dagegen  wurde  der  Vorteil,  welcher  der  Gesellschaft
  aus  der  veränderten  Fundierung  ihrer  Anleihe
erwächst,  seitens  der  Reichsverwaltung  hoch  genug
veranschlagt,  um  als  Anknüpfungspunkt  für  Verhandlungen
  über  die  längst  wünschenswerte  Abtretung
auch  der  übrigen  der  Gesellschaft  auf  Grund  des
Vertrags  von  1890  zustehenden  Privilegien  und
Ziffermäßig  läßt  sich  freilich
der  Gewinn,  den  die  Gesellschaft  auf  Grund  der

88  1  und  2  des  neuen  Vertrags  erzielen  wird,  erst
dann  berechnen,  wenn  der  Zinsfuß,  der  Rückzahlungskurs
  und  der  Begebungskurs  der  neu  aufzunehmenden

von  der  Gesellschaft  an  Stelle  der  bisherigen  An=  Anleihe  feststeht;  der  Gewinn  der  Gesellschaft  wird
leihe  neu  aufzunehmenden  Darlehnsschuld  in  einer  dadurch  eine  Beeinträchtigung  erfahren,  daß  sie  ver-3
        <pb n="98" />
        pflichtet  ist,  die  zu  kündigende  alte  Anleihe  zu  einem
Kurse  von  105  Prozent  zurückzuzahlen.

Die  Vertreter  der  Gesellschaft  erklärten,  in  den
Zugeständnissen,  die  in  den  §§  1  und  2  des  neuen
Vertrags  enthalten  sind,  ein  hinreichendes  Aquivalent
für  die  vollständige  und  vorbehaltlose  Aufgabe  ihrer
bevorrechteten  Stellung  nicht  erblicken  zu  können.
Im  Wege  langwieriger  Verhandlungen  ist  es  jedoch
schließlich  gelungen,  auch  über  den  erstrebten  allgemeinen
  Verzicht  der  Gesellschaft  auf  ihre  Privilegien
  eine  gütliche  Einigung  herbeizuführen.  Dieses
Ergebnis  wurde  dadurch  erreicht,  daß  einmal  seitens
des  Reichs  der  Gesellschaft  eine  zwar  nicht  in  Bargeld
  bestehende  aber  immerhin  vermögenswerte
zusätzliche  Leistung  zugestanden  wurde,  und  daß
andererseits  der  Gesellschaft  gewisse  nach  Art  und
Umfang  unschädliche  Reste  ihrer  bisherigen  Privilegien
  belassen  wurden.

Die  zusätzliche  Leistung  des  Reichs  ist  enthalten
im  §  3  des  neuen  Vertrags.  Sie  besteht  darin,
daß  der  Gesellschaft  ein  bestimmter  Betrag  ihrer
eigenen  Anteilscheine  zurückgegeben  wird,  nämlich
Stamm-Anteilscheine  im  Nennbetrage  von  408  000  Mk.
und  Vorzugs-Anteilscheine  im  Nennbetrage  von
67  000  Mk.,  die  im  Jahre  1898  durch  den  Bankier
von  der  Heydt  dem  Landesfiskus  von  Ostafrika  geschenkt
  worden  sind.  Die  Stamm-Anteilscheine  haben
bisher  nur  in  einem  einzigen  Jahre  Dividende  abgeworfen
  (2  Prozent);  ihr  Wert  für  die  Gesellschaft,
in  deren  Bilanz  sie  zu  ihrem  Nennbetrage  figurieren,
ist  zweifellos  ein  nicht  unbeträchtlich  höherer  als  ihr
finanzieller  Wert  für  das  Reich.  Auch  das  politische
Interesse  des  Reichs  an  dem  Besite  von  Anteilscheinen
  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  wird
gerade  durch  den  neuen  Vertrag,  welcher  die  genannte
Gesellschaft  zu  einer  reinen  Privatgesellschaft  macht,
so  gut  wie  gegenstandslos.

Für  diese  Gegenleistungen  hat  die  Gesellschaft
auf  ihre  bisherigen  Vorrechte  und  Privilegien  verzichtet
  (§  4)  bis  auf  gewisse,  in  den  §§  5,  6  und  7
des  neuen  Vertrages  gemachte  Vorbehalte.  Diese
Vorbehalte  belassen  der  Gesellschaft  an  Stelle  ihres
bisherigen  nahezu  unbegrenzten  Rechtes  auf  Okkupation
  herrenlosen  Landes  ein  engbegrenztes  Landokkupationsrecht,
  einmal  für  je  4000  ha  in  der  Nähe
ihrer  beiden  Plantagen  Kikogwe  und  Muoa  für  die
Dauer  eines  Jahres,  ferner  ein  Okkupationsrecht  an
den  Eisenbahnen,  die  bis  Ende  des  Jahres  1935

44

–

 

in  dem  Territorium,  auf  welches  sich  die  Rechte  der
Gesellschaft  auf  Grund  des  Vertrags  von  1890  be--zogen,

  zur  Erbauung  und  Konzessionierung  gelangen;

das  letztere  Okkupationsrecht  bezieht  sich  auf  ein
Fünftel  der  rechts  und  links  von  den  Bahnlinien
gelegenen  je  15  km  breiten  Landstreisen,  während
hinsichtlich  des  dem  Reichstage  noch  vorliegenden
Bahnprojekts  Dar-es-Saläm—  Mrogoro  die  Gesellschaft
  in  den  besonderen  über  das  Landrecht  an  der
Bahn  geführten  Verhandlungen  sich  drei  Siebenteile

der  je  25  km  breiten  Streifen  rechts  und  links  von

der  Bahnlinie  vorbehalten  hat.  —  Der  zweite  Vorbehalt
  der  Gesellschaft  geht  dahin,  daß  in  Bezug  auf
ihren  Anteil  an  den  innerhalb  des  bisherigen  Vertragsgebiets
  aufkommenden  Feldersteuern  und  Förderungsabgaben
  alles  beim  alten  bleibt.  Auch  dieser
Vorbehalt  ist  nur  von  geringfügiger  Bedeutung,
wenigstens  so  lange,  als  nicht  in  dem  Vertragsgebiete
die  Gewinnung  von  Mineralien  durch  Aufschließung
abbauwürdiger  Lagerstätten  einen  größeren  Aufschwung
  erfährt.  Die  Gesellschaft  hat  ihren  Anteil
an  den  Bergwerksabgaben  erst  vom  1.  Januar  1902
an  bezogen,  und  sie  hat  im  J.  Quartal  dieses  Jahres
nur  145  Rupien  erhalten.  Da  die  Gesellschaft  auf
die  genannten  Vorbehalte  großen  Wert  legte,  glaubte
die  Reichsverwaltung  an  diesen  Vorbehalten  den
Vertrag  um  so  weniger  scheitern  lassen  zu  dürfen,
als  auch  das  Reich  selbst  im  Interesse  des  ostafrikanischen
  Schutzgebiets  Wert  darauf  legen  muß,  daß
ein  so  wichtiger  Faktor  wie  die  Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft  nicht  ganz  von  jeder  Beziehung  zu  dem
Schicksal  des  Schutzgebiets  losgelöst  wird.

Vorbehaltlos  verzichtet  hat  die  Gesellschaft  in
dem  neuen  Vertrag  auf  ihr  Einspruchsrecht  gegen
Anderungen  der  Zölle  im  ostafrikanischen  Küstengebiet
und  auf  ihr  Recht,  vor  dem  Erlasse  von  Verordnungen
  für  das  Vertragsgebiet  gutachtlich  gehört  zu
werden;  ferner  auf  folgende  Privilegien:

1.  das  Vorrecht  in  Bezug  auf  den  Bau  und  Betrieb
von  Eisenbahnen,

das  Recht  auf  Errichtung  einer  Bank  mit  dem
Privilegium  der  Notenausgabe,

3.  auf  das  Münzrecht.

Zudem  ist  bei  Unterzeichnung  des  Vertrages  das
Einverständnis  beider  Parteien  darüber  festgestellt
worden,  daß  der  im  §  4  des  Vertrages  enthaltene
Verzicht  der  Gesellschaft  sich  auch  auf  alle  dieienigen
Vorrechte  erstreckt,  die  ihr  auf  Grund  des  Vertrages
  von  1890  im  Wege  besonderer  Vereinbarungen
  zugestanden  worden  sind.  Hierher  gehört
vor  allem  das  Recht  der  Gesellschaft  auf  einen  Anteil
  an  den  Erträgnissen  der  Holzschlagegebühr,  das
ihr  durch  das  oben  erwähnte  Abkommen  vom  5.  Februar
  1894  eingeräumt  worden  ist.  Der  Anteil
der  Gesellschaft  hat  sich  in  den  letzten  drei  Jahren
auf  folgende  Beträge  belaufen:

2.

1899  2397  Rupien,
19000  2805  -
1901.  .  .  .  .  ..  2036

Der  durchschnittliche  Anteil  der  Gesellschaft  belief
sich  mithin  auf  2414  Rupien  =  etwa  3400  Mk.,

und  dieser  Betrag  ist  ungefähr  ebenso  hoch  wie  die

Dividendenerträgnisse  der  auf  Grund  der  von  der
Heydtschen  Schenkung  in  den  Besitz  des  Landesfiskus
des  ostafrikanischen  Schutzgebietes  übergegangenen
Anteilscheine  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft,
die  nunmehr  auf  Grund  des  neuen  Vertrages  der
Gesellschaft  zurückgegeben  werden  sollen.
        <pb n="99" />
        .—

15

Alles  in  allem  gibt  der  Vertrag  der  Reichs=  in  demselben  Umfange  prägen  können,  in  welchem

verwaltung  hinsichtlich  der  Verwaltung  von  Deutsch-Ostafrika
  auf  wichtigen  Gebieten,  auf  denen  sie  bisher
durch  die  Vorrechte  der  Gesellschaft  in  empfindlicher
Weise  beschränkt  war,  insbesondere  auf  dem  Gebiete
der  Landpolitik,  des  Bank=  und  Münzwesens,  volle
Bewegungsfreiheit.  Neue  finanzielle  Leistungen  legt
der  Vertrag  dem  Reiche  formell  nur  insoweit  auf,
als  die  an  die  Gesellschaft  bis  zum  Jahre  1935  zu
leistende  Jahreszahlung  von  600  000  Mk.  unabhängig
  gemacht  wird  von  der  Höhe  des  Ertrages
der  ostafrikanischen  Zölle,  materiell  nur  insoweit,  als
er  die  Rückgabe  von  nominell  475  000  Mk.  Anteilscheinen
  der  Gesellschaft  ausbedingt.  Dagegen  wird
umgekehrt  die  Beseitigung  der  Vorrechte  der  Gesellschaft
  dem  Schutzgebiete  Ostafrika  neue  Einnahmen
zuführen.  Vor  allem  werden  bei  künftigen  Münzprägungen
  für  Ostafrika  die  beträchtlichen  Münzgewinne,
  die  bisher  die  Gesellschaft  bezogen  hat,
dem  Landesfiskus  des  ostafrikanischen  Schutzgebietes
zu  gute  kommen.  Was  die  Verantwortlichkeit  für
den  stark  unterwertigen  Münzumlauf  des  Schutzgebietes
  anbetrifft,  so  bedeutete  der  letztere  in  Wirk
lichkeit  schon  bei  dem  durch  den  Vertrag  vom
20.  November  1890  geschaffenen  Zustand  eine  Belastung
  des  Reiches,  die  spätestens  mit  dem  Ende
des  Jahres  1935,  dem  Zeitpunkte  des  Erlöschens
des  Münzrechtes  der  Gesellschaft,  hätte  in  Erscheinung
treten  müssen.  Diese  schon  auf  Grund  des  alten
Vertrages  unvermeidliche  Belastung  des  Reiches  mit
der  auf  der  Unterwertigkeit  der  Gesellschaftsmünzen
begründeten  schwebenden  Schuld  wäre  bis  zum  Jahre
1935  durch  weitere  umfangreiche  Prägungen  der
Gesellschaft  zweifellos  ganz  außerordentlich  vermehrt
worden.  Es  dürfte  mithin  keine  neue  Belastung
des  Reiches  bedeuten,  wenn  im  Falle  einer  künftigen
Außerkurssetzung  der  Rupien  die  Einlösung  auf
Reichsrechnung  erfolgen  würde.

Welche  Gewinne  das  Reich  in  Zukunft  aus  der
Prägung  von  Münzen  für  Deutsch-Ostafrika  wird
ziehen  können  und  welche  Kosten  gegebenenfalls  durch
die  Beseitigung  der  umlaufenden  Gesellschaftsmünzen
entstehen  werden,  ist  abhängig  von  der  grundsätzlichen
Regelung  des  ostafrikanischen  Münzwesens.  Die
Verkehrsbeziehungen  Ostafrikas  lassen  es  geboten  erscheinen,
  daß  vorläufig  die  Rupienwährung  aufrecht
erhalten  wird,  und  daß  mithin  in  Zukunft  das
Deutsche  Reich  an  stelle  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  Münzen  der  Rupienwährung  prägt  und
im  Schutzgebiet  in  Umlauf  setzt.  In  Anbetracht
der  Tatsache,  daß  gegenwärtig  noch  zwei  Drittel
bis  drei  Viertel  des  Münzumlaufes  des  Schutzgebietes
  aus  Stücken  indischen  Gepräges  bestehen
und  daß  der  Kurs  der  Rupie  durch  den  Ubergang
des  Münzrechtes  auf  das  Reich  eine  Stütze  erhält,
welcher  die  Gesellschaftsrupie  bisher  entbehrt,  wird
das  Reich  bei  Aufrechterhaltung  der  Rupienwährung
mindesteus  für  eine  Reihe  von  Jahren  unbedenklich

 

 

 

die  Gesellschaft  in  den  letzten  Jahren  geprägt  hat.
Die  Gesellschaft  hat  im  Durchschnitt  der  letzten  fünf
Jahre  etwa  326  000  Rupien  geprägt.  Beim  gegenwärtigen
  Silberpreis  ist  pro  Rupie  ein  Gewinn  von
etwa  60  Pf.  zu  erzielen.

Nicht  nur  für  die  wirtschaftlichen  Interessen  des
ostafrikanischen  Schutzgebietes,  sondern  auch  vom
finanziellen  Standpunkt  aus  stellt  mithin  der  neue
Vertrag  einen  erheblichen  Fortschritt  gegenüber  dem
bisherigen  Zustande  dar.

RKamerun.
Die  Vola-schadsee  =  Grenzexpedition.

Die  durch  das  Abkommen  mit  England  vom
15.  November  1893  theoretisch  festgelegte  Grenze
zwischen  dem  deutschen  und  englischen  Gebiet  südlich
vom  Tschadsee  soll  nunmehr  an  Ort  und  Stelle
durch  eine  gemeinsame  Grenzexpedition  bestimmt
werden,  welche  am  17.  Januar  von  Liverpool  nach
Forcados  an  der  Nigermündung  sich  einschiffen  wird.
Die  Expedition  wird  nach  ihrer  Ankunft  in  Forcados
ohne  Zeitverlust  durch  einen  Spezialdampfer  der
Regierung  von  Britisch-Nigeria  abgeholt  und  nach
Sokodja  befördert  werden.  Von  dort  aus  wird  die
Expedition  durch  kleinere  Dampfer  Benue-aufwärts
gebracht  werden,  soweit  der  niedrige  Wasserstand
dieses  Stromes  in  dieser  Jahreszeit  seine  Befahrung
zuläßt.  Alsdann  werden  die  Kommissare  über  Land
nach  Yola  marschieren.  Die  erste  Aufgabe  der
Expedition  besteht  in  einer  möglichst  scharfen  astronomischen
  Bestimmung  der  geographischen  Position
von  Yola.  Für  diesen  Ort  liegen  zwar  bereits  Bestimmungen
  durch  den  französischen  Reisenden  Mizon
und  den  deutschen  Adamauaforscher  Dr.  Passarge
vor,  welche  jedoch  erheblich  voneinander  abweichen.
Da  die  gegenwärtige  Expedition  für  diesen  Zweck
mit  astronomischen  Instrumenten  vorzüglich  ausgerüstet
  ist  und  drei  Mitglieder  der  deutschen  Expedition
  eine  ausgezeichnete  Schulung  in  derartigen
Beobachtungen  durch  Prof.  Ambronn  in  Göttingen
erfahren  haben  und  andererseits  der  Leiter  der  englischen
  Kommission,  Col.  Jackson,  R.  E.,  ein  im
indischen  Vermessungsdienst  groß  gewordener  Offizier
ist,  darf  die  Erwartung  ausgesprochen  werden,  daß
die  Lage  dieses  für  die  Kartographie  des  westlichen
äquatorialen  Afrika  überaus  wichtigen  Punktes  mit
der  Genauigkeit  ermittelt  werden  wird,  welche  überhaupt
  mittelst  transportabeler  Instrumente  durch
Mondbeobachtungen  ohne  die  Zuhilfenahme  des
Telegraphen  erreichbar  ist,  zumal  auch  Vorsorge
getroffen  ist,  daß  die  Fehler  der  Mondtafeln,  welche
die  Genauigkeit  derartiger  Längenbestimmungen  beeinflussen,
  durch  gleichzeitige  Beobachtungen  des
Mondes  an  der  Sternwarte  in  Greenwich  berichtigt
        <pb n="100" />
        werden.  Diese  genaue  Bestimmung  der  Lage  von

Yola  bis  zu  den  Schnellen  des  Croßflusses  betrifft,

zu  gute  kommen.  Die  örtliche  Feststellung  dieser  zum:

Teil  noch  durch  gänzlich  unerforschtes  Gebiet  verlaufenden
  Grenze  muß  indes  einer  späteren  Zeit
vorbehalten  bleiben.  Während  die  Astronomen  der
Expedition  sich  mit  der  Feststellung  der  Lage  von
Bola  beschäftigen,  für  welche  Bestimmung  ungefähr
drei  Monate  erforderlich  sein  dürften,  werden  die
übrigen  Mitglieder  die  halbkreisförmige  Grenze  um
Yola  südlich  vom  Benue  triangulieren  und  topographisch
  aufnehmen  und  diese  Arbeit  dann  nördlich
vom  Benue  bis  zum  Schnittpunkt  des  10°  n.  Br.
mit  13°  ö.  Gr.  fortsetzen.  Nach  Abschluß  dieser
Arbeiten  wird  dann  die  Expedition  in  den  zweiten
Teil  ihrer  Aufgabe  eintreten.  Diese  besteht  darin,
von  dem  genannten  Schnittpunkt  in  der  Richtung
nach  dem  Südufer  des  Tschadsees  einen  genügend
breiten  Landstreisen  zu  triongulieren  und  kartographisch
  aufzunehmen,  um  den  Verlauf  der  durch
das  Abkommen  bestimmten  Grenze  in  die  auf  Grund
dieser  Arbeiten  hergestellte  Karte  eintragen  zu  können.
Als  nördlichen  Endpunkt  der  Grenze  bestimmt  das
Abkommen  bekanntlich  einen  Punkt  am  Südufer  des
Tschadsees,  welcher  35“  östlich  vom  Meridian  der
Stadt  Kuka  entfernt  liegt.  Falls  dieser  Punkt  nicht
mit  dem  Schnittpunkt  des  14°  ö.  Gr.  mit  dem  Südu#fer
  des  Tschadsees  zusammenfallen  sollte,  stipuliert
das  Abkommen  gewisse  Abänderungen  der  Grenze,
welche  späteren  Verhandlungen  zwischen  den  beteiligten
Regierungen  vorbehalten  sind.  Bei  der  Unsicherheit
der  aus  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  herrührenden
  Bestimmungen  der  Lage  von  Kuka  kann
zur  Zeit  niemand  voraussehen,  wie  die  Lage  der
beiden  genannten  Schnittpunkte  am  Südufer  des
Tschad  zu  einander  sein  wird.  Um  allen  möglichen
Fällen  tunlichst  gerecht  zu  werden,  muß  der  nördlich
vom  10.  Grad  nördl.  Br.  aufzunehmende  keilförmige
Landstreifen  nach  dem  Tschadsee  zu  immer  breiter
werden,  da  der  Lagenunterschied  beider  Punkte  unter
Umständen  erheblich  sein  kann.

Am  Tschadsee  angekommen,  wird  die  Expedition
dann  die  Triangulation  bis  Kuka  fortsetzen,  und  es
wird  außerdem,  falls  die  Zeit  reicht,  in  Kuka  noch
eine  Kontrolle  durch  absolute  Längenbestimmungen
mit  Hilfe  des  Mondes  vorgenommen  werden.  Wie
man  sieht,  hat  die  Expedition  eine  gewaltige  Aufgabe
vor  sich,  die  noch  dadurch  erschwert  wird,  daß  die
Triangulation  nördlich  vom  10.  Grad  nördl.  Br.

voraussichtlich  in  der  Regenzeit  vorgenommen  werden  3  Eidechsen,

muß.  Ob  dies  überhaupt  durchführbar  sein  wird.
läßt  sich  im  voraus  nicht  sagen.  Bejahendenfalls
ist  die  Dauer  der  Expedition  auf  insgesamt  15  Monate
  veranschlagt.  Sollte  jedoch  die  Regenzeit  eine
ununterbrochene  Durchführung  der  Vermessungsarbeiten,
  namentlich  in  den  ausgedehnten  ebenen  und
vielfach  sumpfigen  Gebieten  am  Südufer  des  Tschad-46



l

YolawirdauchderGrenzfestsetzungzwischenNigeria2
und  Kamerun,  soweit  sie  das  Gebiet  südlich  von  zwei  Jahre  erfordern.

 

 

sees  zur  Unmöglichkeit  machen,  so  dürfte  die  Fertigstellung

  der  Arbeiten  unter  Umständen  wohl  fast
Jedenfalls  hat  von  vornherein
  damit  gerechnet  werden  müssen,  daß  die  Expedition
  bei  ihren  Arbeiten  sehr  von  den  Witterungseinflüssen
  abhängig  ist.  Da  die  besten  Perioden
für  astronomische  Beobachtungen  wegen  der  in  diesen
Jahreszeiten  herrschenden  Klarheit  der  Lust  die
beiden  Ubergangszeiten  von  der  Regenzeit  zur
Trockenzeit  bezw.  umgekehrt  (die  sog.  Tornadozeiten)
  sind,  die  Trockenzeit  aber  von  Ende  November
bis  Ende  Februar,  die  Regenzeit  von  Juni  bis
September  in  jenen  Gebieten  währt,  so  hat  der
Aufbruch  der  Expedition  ungewöhnlich  beschleunigt
werden  müssen,  um  für  die  wichtige  Längenbestimmung
  von  Yola  noch  die  Tornadozeit  April  bis
Mai  ausnutzen  zu  können.  Die  für  das  Reisen  im
allgemeinen  natürlich  günstigste  Periode  des  Jahres,
die  Trockenzeit,  eignet  sich  in  diesen  Ländern  leider
sehr  wenig  für  astronomische  Beobachtungen  und
Triangulationsarbeiten,  weil  das  um  diese  Jahreszeit
  vorherrschende  Harmattanwetter  mit  seiner
dunstigen,  an  den  Höhenrauch  erinnernden  Atmosphäre
häufig  jede  Fernsicht  und  die  nächtliche  Beobachtung
von  Sternen  zur  Unmöglichkeit  macht.  Alle  diese
Umstände  mußten  bei  der  Ausstellung  des  Planes
der  Expedition  wohl  erwogen  werden.  Deutscher
Kommissar  ist  Hauptmann  Glauning,  welcher  Land
und  Leute  bereits  als  Teilnehmer  der  Expedition
des  Obersien  Pavel  im  Vorjahre  kennen  zu  lernen
Gelegenheit  hotte  und  als  Mitglied  der  deutschenglischen
  Nyassa-Tanganyika-Grenzexpedition  vom
Jahre  1898  bereits  eine  reiche  Erfahrung  in
derartigen  Vermessungsexpeditionen  besitzt.  Erster
Astronom  der  Expedition  ist  Oberleutnant  Marquardsen
  (Hess.  Inf.  Regt.  Nr.  82).  Ihm  stehen
Leutnant  v.  Stephani  (Braunschweig.  Inf.  Regt.
Nr.  92)  und  Leutnant  Schultze  (1.  Brandenburg.
Feldart.  Regt.  Nr.  3)  zur  Seite.

HMissenschaftliche  LKammlungen.

Der  Stationsleiter  von  Yaunde,  Oberleutnant
Scheunemann,  hat  der  zoologischen  Sammlung  des
Königlichen  Museums  für  Naturkunde  in  Berlin  die
solgenden  von  ihm  erbeuteten  zoologischen  Gegenstände
überwiesen,  und  zwar:

4  Säugetierfelle,  3  Säugetierskelette,  7  Säugetierschädel,
  8  Säugetiere  in  Alkohol,  10  Schlangen,
58  Schmetterlinge,  1  Psychidenraupe
nebst  Kokon,  11  Käfer,  5  Hymenopteren,  1  Diptere,
2  Rhynchoten,  11  Orthopteren,  1  Tausendfüßer  und
4  Spinnen.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  meistens  gut.
Ein  Teil  der  Insekten  und  Spinnen  war  leider
beschädigt.
        <pb n="101" />
        Durch  die  Auffindung  der  großen  grauen  Schopfantilope,
  Cephalolophus  jentinki,  welche  bisher  nur
aus  Liberia  bekannt  war,  hat  sich  Oberleutnant
Scheunemann  ein  Verdienst  erworben.  Das  eingesandte
  Leopardenskelett  ist  sehr  wertvoll,  weil  der
Kamerun-Leopard  bisher  noch  sehr  wenig  bekannt
war.  Unter  den  Schlangen  sind  einige  seltenere
Arten.

Die  Schmetterlinge  enthielten  sieben  Heteroceren
von  wissenschaftlichem  Werte  und  zwei  seltene  Rhopaloceren,
  ein  Papilio  illyris  Hew.  und  ein  weibliches
  Exemplar  der  Euryphene  parrita  Chr.  Auriv.,
deren  Type  im  Museum  aufbewahrt  wird.

Gesellschaft  Süd-  Ramerun.

Diese  Gesellschaft  hielt  am  30.  Dezember  1902
ihre  diesjährige  ordentliche  Generalversammlung  in
Hamburg  ab.  Zur  Vorlage  gelangte  folgender  Bericht
  für  das  Geschäftsjahr  1901:  „Im  verflossenen
Jahre  haben  wir  die  Ausschließung  unseres  Konzessionsgebietes
  erheblich  gefördert.  Die  Gummigewinnung
  ist  im  Jahre  1901  auf  über  27  Tons
gestiegen,  während  sie  in  den  ersten  sechs  Monaten
des  laufenden  Kalenderjahres  bereits  über  41  Tons
betragen  hat.  Wir  dürfen  darauf  rechnen,  daß  die
Steigerung  sich  entsprechend  fortsetzen  wird,  so  daß
wir  für  das  Jahr  1902  auf  70  bis  80  und  für
das  Jahr  1903  auf  mindestens  100  Tons  Gummi
rechnen  können.  Wichtige  und  umfangreiche  Verträge
über  Landerwerbungen  sind  abgeschlossen  worden.
Die  Genehmigung  derselben  seitens  der  Regierung
dürfte  demnächst  zu  erwarten  sein.  Unser  Geschäftsführer
  Herr  Schipmann  hat  nach  seiner  Rückkehr  aus
unserem  Konzessionsgebiete  uns  seine  Anerkennung
über  die  Tätigkeit  unserer  dortigen  Angestellten,
namentlich  unseres  Direktors  Herrn  Grafen  Schlippenbach,
  ausgesprochen.  Die  Berichte,  die  von  dem
Chef  der  Regierungsstation,  Freiherrn  v.  Stein,  über
die  Expeditionen  durch  unser  Gebiet  eingelaufen
sind,  bestätigen  dessen  Reichtum  an  Gummi  und
lassen  hoffen,  daß  auch  die  Arbeiter=  und  Trägerfrage
zufriedenstellend  gelöst  werden  kann.  Zur  Beschaffung
unserer  Transporte  haben  wir  die  Charterung  des
kleinen  Dampfers  „General  Sandforde  von  der
Société  Anonyme  Belge  fortsetzen  müssen.  Der  kleine
auf  der  Holtzschen  Werft  gebaute  Dampfer  ist  inzwischen
  in  Dienst  getreten.  Dem  Konto  „  Anlagekosten
  der  Niederlassungen  und  Grundeigentume  sind
in  diesem  Jahre  etwa  182  000  Mk.  zugesügt  worden.
Diese  Summe  setzt  sich  zusammen  aus  einem  Drittel
der  gesamten  Geschäftskosten  in  Afrika  und  aus  den
Kosten  verschiedener  Expeditionen.  Aus  den  ersten
zu  erwartenden  Gewinnen  sollen  angemessene  Abschreibungen
  auf  dieses  Konto  gemacht  werden.“

Aus  den  im  Anschluß  an  diesen  Bericht  von

47

 

—  —  —

—

dem  Vorsitzenden,  Herrn  M.  Schinckel,  gegebenen
Erläuterungen  ist  folgendes  hervorzuheben:

„Der  Posten  „Anlagekosten  der  Niederlassungen
  und  Grundeigentumc,  welcher  sich  in  der
Bilanz  mit  480  465  Mk.  19  Pf.  aufgeführt  findet,
umfaßt  nicht  nur  die  durch  die  Anlage  unserer  Faktoreien
  und  Posten  bewirkten  Ausgaben,  sondern  auch
die  Kosten  aller  Expeditionen  zwecks  Erforschung  und
späterer  Besitznahme  der  Ländereien,  deren  Erwerb
für  unseren  Betrieb  erwünscht  und  nach  Maßgabe
der  Konzession  berechtigt  ist.  Wenn  man  den  Umfang
unseres  Konzessionsgebietes  berücksichtigt,  so  dürste
der  oben  angegebene  Betrag  kaum  zu  groß  erscheinen.
Dennoch  hat  das  Direktorium  geglaubt,  aus  künftigen
Gewinnen  eine  Abschreibung  ins  Auge  fassen  zu  sollen,
wie  dies  im  Jahresberichte  erwähnt  ist.  Wir  arbeiten
gegenwärtig  in  unserem  Konzessionsgebiete  auf  zwölf
Faktoreien  und  zehn  Posten,  deren  Betrieb  durch
zwei  Hauptagenten,  sechs  Faktoreileiter,  13  Faktoreigehilfen
  und  eine  Anzahl  von  Schwarzen  besorgt
wird.  Im  ganzen  beschäftigen  wir  dort  sowie  für
die  Gummigewinnung,  die  Expeditionen  und  den
Transport  etwa  650  schwarze  Arbeiter.  Die  Zentralleitung
  geschieht  durch  den  Direktor,  dessen  Stellvertreter
  und  zwei  Buchhalter.  Für  die  Dampfer
sind  zwei  Kapitäne,  ein  Obermaschinist  und  zwei
Maschinisten  angestellt.  Das  Verhältnis  unserer
sämtlichen  Angestellten  zu  der  Kaiserlichen  Station
und  nicht  minder  zu  den  Eingeborenen  scheint  durchweg
  befriedigend.  Unsere  beiden  Hochraddampfer
haben  eine  regelmäßige  Verbindung  mit  dem  Stanley
Pool  aufrechterhalten.  Seit  einem  halben  Jahre  ist
auch  der  kleinere,  auf  der  Holtzschen  Werft  in  Harburg
  gebaute  Dampfer  in  Dienst  gestellt.  Durch
die  vorgeschlagene  Zuwahl  der  Herren  Hermann
Münster-Schultz  und  Albert  Weber,  beide  in  Hamburg,
  in  das  Direktorium  hoffen  wir  der  Gesellschaft
geeignete  wertvolle  Kräfte  für  die  Leitung  der  Geschäfte

  zuzuführen.“

Hierauf  wurden  Bericht  und  Abrechnung  genehmigt
  sowie  Decharge  erteilt  und  die  vorgeschlagenen
Herren  Münster-Schultz  und  Albert  Weber  zu  Mitgliedern
  des  Direktoriums  gewählt.  —  Nach  dem
Gewinn=  und  Verlustkonto  per  31.  Dezember  1901
betrug  die  Gesamteinnahme  311  747  Mk.,  darunter
Bruttogewinn  auf  Produkte  und  Transaktionen  in
Afrika  272  899  Mk.  Davon  erforderten  die  Abgaben
  und  Unkosten  in  Afrika  235  528  Mk.,  die
Verwaltungskosten  und  sämtlichen  Spesen  samt  Abschreibungen
  in  Europa  65  108  Mk.,  so  daß  ein
Gewinnsaldo  von  11  111  Mk.  auf  das  neue  Betriebsjahr
  hat  vorgetragen  werden  können.
        <pb n="102" />
        Togo.

Deutsche  Togo-Gesellschaft.
Diese  Gesellschaft,  welche  mit  einem  Kapital  von

750  000  Mk  errichtet  ist,  hielt  am  29.  Dezember  die  Schiffbrüchigen  einer  gerade  zur  Zeit  ihrer  Rückihre

  konstituierende  Versammlung  ab.  Beschlossen
wurde,  den  gesamten  Besitz  der  Montan=  und
Industrie-Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Togo,  bestehend
aus  etwa  100  000  ha  Land,  einschließlich  eines
Grundstückes  in  Lome  und  der  Agupflanzung  zu
erwerben.  Wegen  einer  Erwerbung  des  Besitzes  der
Togo-Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  m.  b.  H.
in  Liquidation  wurde  dem  Aussichtsrat  Vollmacht
erteilt.  Zum  Vorstand  wurde  der  Bergassessor  a.  D.
Hupfeld  bestellt,  welcher  am  10.  Januar  die  Ausreise
  nach  Togo  antreten  wird,  um  dort  die  Organisation
  vorzunehmen.  Die  heimische  Leitung  des
kaufmännischen  Geschäftes  wurde  Herrn  Martin  Paul-Bremen
  übertragen.

Deutsch-Südweltafrika.

Einfuhrverbot  für  Einhuser  aus  der  Raykolonie.

Anläßlich  der  großen  Ausdehnung,  welche  die
Rotzkrankheit  unter  dem  Pferdebestande  der  Kapkolonie
  genommen,  hat  das  Kaiserliche  Gouvernement
in  Windhoek  im  September  v.  Is.  ein  Einfuhrverbot
für  Eimhufer  (Pferde,  Maultiere,  Maulesel,  Esel)
erlassen.  Auch  ist  eine  Beobachtung  der  vorher  in
das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  aus  der
Kapkolonie  eingeführten  Einhufer  angeordnet  worden.

Deutsch-Meu-Guinea.

Schifbrüchige  Rarolinen-Infulaner.

Im  Deutschen  Kolonialblatt  pom  1.  Oktober
v.  Is.  wurde  berichtet,  daß  dem  Kaiserlichen  Konsulat
in  Manila  von  der  amerikanischen  Behörde  sieben
schiffbrüchige  Eingeborne  der  Karolinen-Inseln  zugeführt
  worden  waren,  die  das  Konsulat  mit  Kleidungsstücken
  versehen  und  über  Singapore  und
Hongkong  in  ihre  Heimat  befördern  ließ.  Nach
einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Bezirksamtes  in  Jap
sind  die  Leute  inzwischen  mit  dem  Postdampfer
„Ocean“  wohlbehalten,  gut  gekleidet  und  in  zufriedenstellendem
  Gesundheitszustand  dort  eingetroffen.  Zwei
der  Schiffbrüchigen  stammen  aus  der  Ortschaft
Onean  auf  Jap,  während  die  übrigen  fünf  aus
Mogmok  (Uluti)  stammen,  wohin  sie  das  Bezirksamt
mit  einer  gerade  sich  bietenden  günstigen  Gelegenheit
zurückbefördern  lassen  wollte.  Nach  der  Darstellung
der  Schiffbrüchigen  waren  sie  auf  einer  Fahrt  von
Jap  nach  Mogmok  in  einen  Taifun  geraten  und
von  diesem  aus  dem  Kurse  verschlagen.  Nach  zwei
Monaten  waren  sie  auf  der  zu  den  Philippinen  ge-48



—

hörigen  Insel  Catanduanes  angekommen.  Ihre
Nahrung  hatten  in  der  letzten  Zeit  Fische  gebildet,
die  sie  während  der  Fahrt  fingen;  frisches  Wasser
hatten  sie  bei  fast  beständigem  Regen  während  ihrer
ganzen  Irrfahrt  genug.  Vom  Bezirksamte  wurden

kehr  nach  Jap  dort  stattfindenden  Häuptlingsversamm- 



lung  vorgestellt,  um  den  Häuptlingen  die  Fürsorge
der  deutschen  Regierung  für  das  Wohl  ihrer  Schutzbesohlenen
  damit  augensällig  zu  zeigen.

von  den  Ostkarolinen

berichtet  der  stellvertretende  Kaiserliche  Vizegouverneur
Berg  aus  Ponape  unter  dem  11.  Oktober  v.  Is.,
wie  solgt:

Die  guten  Beziehungen  zu  den  Eingeborenen  sind
durch  keinerlei  Zwischenfall  gestört  worden.

Eine  Durchwanderung  der  Insel  Ponape  von
Pok  im  Süden  nach  Aireka  im  Norden  führte  mich
über  Pwoipwoi  (95  m)  und  Jalapuk  (205  m)  auf

einen  Sattel  (580  m)  des  Nana  (Berg,  Geblrge)
genannten  Höhenzuges,  welcher  die  Wasserscheide

und  zugleich  Grenze  zwischen  dem  nördlichen  und
südlichen  Teile  der  Insel,  im  besonderen  zwischen
den  Landschaften  Kiti  und  Jokoj,  bildet.

Die  westliche  niedrigere  Erhebung  des  Sattels,
welche  in  eine  nur  60  bis  70  cm  breite,  aus
Lehmerde  bestehende  Spitze  ausläuft,  erreicht  eine
Höhe  von  610  m.  Der  Boden  war  bald  mehr
bald  weniger  mit  Steinen  durchsetzt,  im  übrigen
meist  fruchtbar.  Pwoipwoi  hat,  wie  Ronkiti  und
Kepar,  eine  Anzahl  Kaffeebäume,  außerdem  alte  und
junge  Kokospalmen,  die  auch  in  Jalapuk  gut  gedeihen.
  Den  Bergkamm  bedeckte  neben  einer  Areka-Palmenart
  nur  moos=  und  farrenbewachsenes  Krüppelholz.
  Der  sonstige  Busch  ist  reich  an  hochstämmigen
Hölzern.  Uberall  beherbergt  er  viele  wilde  Tauben
und  verwilderte  Hühner  und  Schweine.  Der  Abstieg
  war  auf  dem  anfangs  stark  steinigen  Boden  bis
Kapilawie  (250  m),  wo  früher  ein  Haus  stand  und
fruchttragende  Kokospalmen  sowie  Bananen,  Brotfruchtbäume
  und  Papayen  noch  vorhanden  waren,
recht  beschwerlich.  Weiterhin  wies  das  Land  weniger
Steine  auf,  bis  diese  vor  der  Ortschaft  Nanepil  im
kulturfähigen  Tale  des  gleichnamigen  Flusses  selten
wurden.  Aireka  und  besonders  Meitik,  welche  an
dem  schiffbaren,  in  den  Langar-Hafen  mündenden
Wasserlaufe  liegen,  kommen  für  den  Anbau  ebenfalls
in  Betracht,  werden  auch  von  den  Eigeborenen  verhältnismäßig
  gut  bearbeitet.

Die  Nachrichten  aus  den  übrigen  Ostkarolinen
lauten  günstig.  Nach  Mitteilung  des  Kapitäns  der
„Diana“  sind  die  Eingeborenen  sowohl  auf  den
kleinen  Inseln  als  besonders  in  Truk  eifrig  mit
Pflanzen  von  Kokosnüssen  beschäftigt,  nachdem
Rodungen  und  stellenweise  die  Niederlegung  zu  alter
Kokosbäume  vorgenommen  worden  sind.
        <pb n="103" />
        Von  Polvot  berichtet  die  „Diana“,  daß  dort
mehr  als  20  westkarolinische  Kanus  mit  etwa
200  Leuten  eingetroffen  seien.  Der  Zweck  der
weiten  Reisen  ist  in  der  Hauptsache  der  Eintausch
von  Taik,  der  in  Truk  zubereiteten  Gelbwurz.  Die
Leute  waren  diesmal  nicht  nur  von  Woleai  und  den
näheren  Inseln  gekommen,  sondern  angeblich  sogar
von  dem  unweit  Jap  gelegenen  Feys.

In  Ponape  haben  Weiberstreitigkeiten  mehrfach
die  Gemüter  erhitzt,  konnten  aber  selbst  in  einem
Falle,  wo  es  sich  um  die  Entführung  der  Frau
eines  Oberhäuptlings  und  damit  um  ein  früher
todeswürdiges  Verbrechen  handelte,  unschwer  beigelegt
  werden.

Samva.

siber  den  Dulkan-  Ausbruch  in  Savaii

ist  zu  den  ausführlichen  Berichten  der  Samoanischen
Zeitung  und  der  deutschen  Tagespresse  ergänzend
noch  zu  bemerken,  daß  nach  einem  vom  22.  November
  v.  Is.  datierten  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Samoa  seit  einiger  Zeit  nur  noch
Rauch  über  dem  Vulkan  sichtbar  war.  Der  letzte
Feuerausbruch  war  in  der  Nacht  des  11.  November
beobachtet  worden.  In  den  letzten  Tagen  vor  Abgang
  des  Berichtes  war  der  Rauch  nur  schwach
sichbor.  Am  Morgen  des  21.  November  gegen
4  Uhr  fand  in  Safotu  (Nordküste  Savaiis)  ein
heftiges  Erdbeben  statt,  das  etwa  30  Sekunden
dauerte,  jedoch  keinen  Schaden  anrichtete.  Etwa-10
  Minuten  später  folgte  ein  zweiter,  leichterer  Stoß
und  dann  noch  ein  leichtes,  kaum  merkliches  Beben.

Rus  dem  Bereiche  der  Missionen  und
der  KAntisklaverei-Bewegung.

Auf  S.  312  des  Kolonialblatts  1902  ist  bereits
erwähnt,  daß  die  gegenwärtig  in  den  Bezirken
Usaramo  und  Usambara  tätige  ostafrikanische
Mission  (Berlin  III)  ihre  Tätigkeit  in  Usaramo  an
die  Missionsgesellschaft  Berlin  1  abzutreten  wünsche.
Eine  außerordentliche  Generalversammlung  letzterer
Gesellschaft  hat  unter  dem  1.  Dezember  v.  Is.  mit
großer  Majorität  beschlossen,  diesem  Wunsche  zu
entsprechen.  Der  Beschluß  scheint  hauptsächlich  in
der  Erwägung  gefaßt  zu  sein,  daß  das  übernommene
Gebiet  geeignet  ist,  Berlin  I  einen  Rückhalt  für  die
von  der  Gesellschaft  bereits  aufgenommene  und
blühende  Konde=  und  Hehemission  und  für  die  ganze
Weiterentwickelung  ihrer  ostafrikanischen  Mission  zu
gewähren;  die  Ubernahme  erschien  als  eine  natürliche
  Weiterentwickelung  des  Missionsgebietes  nach
dem  überaus  wichtigen  Stützpunkt  Dar-es-Saläm,
dem  Sitz  des  deutschen  Gouverneurs.  Die  näheren
Mitteilungen  über  den  Verlauf  der  Generalversamm-49



 

lung  enthält  die  Januarnummer  der  Berliner
Missionsberichte.  Daselbst  und  in  dem  gleichfalls
von  Berlin  1  herausgegebenen  „Missionsfreund“
finden  sich  auch  Rückblicke  und  Bestandsangaben  über
die  bisherige  Missionsarbeit  in  Usaramo  von  dem
Pastor  Cleve,  der  früher  im  Dienst  von  Berlin  III
in  Usaramo  stand  und  sich  jetzt  zum  Eintritt  in  den
Dienst  von  Berlin  I  gemeldet  hat,  und  von  dem
Pastor  Gründler.  Wir  entnehmen  daraus  folgende
abgekürzte  Notizen:

Es  handelt  sich  zunächst  um  die  drei  Stationen
Dar-es-Saläm,  Kisserawe  und  Maneromango  mit
ihren  Nebenstationen  und  Außenplätzen.

Dar-es-Saläm,  dessen  Name,  von  dem  Hafen
hergeleitet,  Friedensstadt  bedeutet,  wird  in  dem  Zusammenhang
  einer  Darstellung  des  Missionsgebietes
mit  zu  Usaramo  gerechnet.  Seit  der  deutschen  Schutzherrschaft
  ist  es  aus  einem  kleinen  unbedentenden  Ort
zu  einer  Einwohnerzahl  von  wohl  über  20  000  Einwohner
  angewachsen.  Die  1886  gebildete  Berliner
Mission  III  übernahm  zunächst  die  Aufgabe,  befreite
Sklaven  zu  erziehen,  Seelsorge  an  den  Deutschen  zu
treiben  und  Kranke  zu  pflegen.  1892  wurde  aber
Dar-es-Saläm  durch  die  Gründung  von  Kisserawe
als  Sklavenfreistätte  von  dieser  Arbeit  entlastet,  1896
wurde  die  Krankenpflege  vom  Kaiserlichen  Gouvernement
  übernommen  und  1898  wurde  von  dem  Oberkirchenrat
  eine  besondere  deutsche  Gemeinde  gegründet.
Eine  umfangreiche  eigentliche  Missionstätigkeit  hat
sich  auch  nach  diesen  Erleichterungen  noch  nicht  entwickeln
  können,  am  Schlusse  des  Jahres  1901  zählte
die  kleine  Gemeinde  14  Christen,  12  Taufbewerber
und  12  weitere  Schüler,  unter  den  Katechumenen
befanden  sich  8  Zöglinge  der  Gouvernements-Handwerkerschule.
  Aber  die  Erhaltung  der  Station  ist
nicht  nur  aus  den  schon  angedeuteten  Gründen  von
Wichtigkeit.  Hat  auch  die  Mission  von  den  Arabern
und  den  zahlreichen  indischen  Kaufleuten  nichts  zu
erwarten,  so  halten  sich  doch  in  Dar-zes-Saläm  auch
eine  ganze  Zahl  Wasaramo  und  andere  heidnische
Stammesgenossen  auf,  und  deren  Zahl  wird  sich
mehren;  zugleich  ist  Dar-es-Salam  ein  unentbehrlicher
Sammelort  für  die  Christen  aus  den  Dörfern  des
Binnenlandes,  die  häufig  genug,  oft  auch  auf  längere
Zeit,  in  der  Hasenstadt  arbeiten.  Für  die  Unterkunft
der  Mission  ist  auf  dem  vom  Missionar  Greiner
seiner  Zeit  erworbenen,  etwa  25  Morgen  großen
Grundstück  gesorgt.  Dort  ist  nach  der  Zerstörung
im  Araberaufstande  aus  Korallenkalkstein  ein  burgartiges
  Haus  errichtet.  Auch  ein  Anbau  findet  sich
vor,  der  früher  als  Krankenbaracke  und  dann  vor
Errichtung  der  deutschen  Kirche  als  kirchlicher  Raum
gedient  hat  und  bequem  100  bis  150  Menschen  den
Zutritt  ermöglicht.

Kisserawe  (Hoffnungshöhe),  zunächst  1892  als
Sklavenfreistätte  angelegt,  schließt  eine  schmucke
Missionsstation  mit  ihrem  Kirchlein  und  drei  Missionshäusern
  ein,  von  denen  das  größte,  massiv  gebaute,
erst  1901  fertig  geworden  ist.  Hinter  dem  Missions-
        <pb n="104" />
        anwesen  liegt  weiter  zurück  auf  gleicher  Höhe  das
Gehöft  des  Häuptlings  Miniwasiri.  Beide  Gehöfte
sind  mittlerweile  durch  Ansiedelungen  von  beiden
Seiten  her  zu  einer  Ortschaft  miteinander  verbunden,
das  erste  Christendorf  in  der  Mission,  welches  sich
um  einen  eingeborenen  Häuptling  zusammengefunden
hat.  Eine  Vergrößerung  steht  noch  durch  die
neuere  Anordnung  der  Regierung  bevor,  wonach
sich  die  Saramo  aus  ihrer  Zerstreutheit  heraus  in
geschlossenen  Ortschaften  ansiedeln  sollen.  1901
waren  148  eingeborene  Christen  zu  zählen,  die  sich
auf  30  Haushaltungen  verteilen.  In  Kisserawe  ist
eine  Mittelschule  eingerichtet,  Präparandenanstalt  für
eingeborene  Helfer,  Ende  1901  von  17  Schülern
besucht.  Mit  Hilse  solcher  eingeborenen  Helfer
werden  zur  Zeit  vier  Außenstationen  unterhalten.

Die  Station  Maneromango,  ebenfalls  mit  Außenstationen
  umgeben,  ist  1895  gegründet,  hat  eine
geräumige,  vorerst  nur  aus  Holz  gebante  Kirche  und
zwei  Steinhäuser.  Sie  zählte  Ende  1901  27  Christen
und  28  Taufbewerber.  Der  Häuptling  Ulembo
nimmt  zur  Mission  eine  freundliche  Stellung  ein,
obgleich  er  sich  für  seine  Person  zum  Mohammedanismus
  hält.

Aus  Ruanda,  Vikariat  Süd-Nyansa  in  Deutsch-Ostafrika,
  schreibt  P.  Smoor  in  „Kreuz  und  Schwert"“:

Uberall  versuchen  wir,  neben  dem  rein  religiösen
Unterricht  auch  Elementarschulunterricht  zu  geben,
als  eins  der  besten  Mittel,  die  Jugend  zu  uns  heranzuziehen.
  Unser  Studienplan  gibt  an:  Lesen,
Schreiben,  Rechnen,  Geographie  und  zwei  Negersprachen,
  denn  außer  der  Landessprache  müssen  wir
auch  das  Kiswahili  lehren,  weil  es  die  amtliche
Sprache  der  ganzen  Kolonie  ist.  Anfangs  sind
solche  Schulen,  wie  sich  begreifen  läßt,  sehr  einfache:
nicht  nur  das  Gebäude,  sondern  auch  die  Lehrmittel.
Unser  ganzer  Bücherschatz  besteht  aus  einigen  Alphabeten.
  Ich  sehe  mich  also  genötigt,  selber  den  Buchdrucker
  abzugeben,  denn  sobald  die  Schüler  das
Alphabet  können,  muß  man  ihnen  schon  etwas  zu
lesen  geben.  Momentan  habe  ich  einige  30  Schüler,
die  mehr  oder  weniger  lesen  können.  Anfangs
konnte  ich  an  meinem  Lehreramte  nicht  so  recht
Freude  finden,  aber  nun  ich  meine  Schüler  besser
kenne,  und  sie  mich,  tue  ich  es  ganz  gern.  Ich  mag
die  Jungen  gern,  und  es  sind  bestimmt  artige  Kerlchen,
  lärmende  ungestüme  Naturen,  kampflustig  wie
junge  Hähne,  lebhafter  und  munterer  als  manche
europäischen  Kinder,  stehen  auch  betreffs  ihrer  Fähigkeiten
  nicht  vor  anderen  Kindern  zurück.  Die  meisten
meiner  Schüler  sind  angehende  Katechisten,  also  die
hoffnungsvollste  Zukunft  unserer  Mission;  wir  legen
folglich  viel  Wert  darauf,  daß  sie  gehörig  unterrichtet
  und  gut  ausgebildet  werden.  Unser  hiesiger
Missionsposten  Isavi  besteht  nunmehr  anderthalb
Jahre,  und  wir  haben  hier  in  Ruanda  schon  drei
Stationen.  Weil  unser  Posten  noch  nicht  so  lange
besteht,  haben  wir  freilich  noch  keinen  getauften

50

I
!

 

 

—

Christen,  aber  alles  läßt  auf  eine  gute  Zukunft  für
die  Mission  schließen.  Der  König  und  die  Reichsgroßen
  beeilen  sich  zwar  nicht,  sich  in  unserer  Religion
  unterrichten  zu  lassen,  allein  alle  sind  uns  sehr
gewogen,  und  das  heißt  schon  viel.  Besonders  des
Sonntags  haben  wir  viele  Leute  bei  uns  in  der
Mission,  und  an  solchen  Tagen  halten  wir  ein  jeder
zwei,  drei  oder  noch  mehrere  Male  Christenlehre.
Am  vorigen  Sonntag  hatte  ich  sogar  über  1000
Zuhörer.  An  den  Wochentagen  gehen  wir  nachmittags
  bald  diesen,  bald  jenen  Ort  in  der  Umgegend
  besuchen,  damit  wir  mit  den  Leuten  besser
vertraut  werden;  zudem  aber  geben  wir  wenigstens
dreimal  täglich  in  der  Mission  Katechismusunterricht.
Alles  läßt  hoffen,  daß  die  Stunde  der  Erlösung
endlich  für  Ruanda  geschlagen  hat.

Von  der  neuen  Hinterlandstation  Agome  Palime
  in  Togo  berichtet  P.  Schönig  im  „Steyler
Missionsboten“:

Am  7.  September  hatten  wir  die  Freude,  unsere
alte  Schule,  die  bisher  auch  am  Sonntag  zum
Gottesdienste  benützt  wurde,  verlassen  und  den
Einzug  in  die  neue  Kapelle  halten  zu  können.
Freilich  war  sie  eben  erst  unter  Dach.  Türen  und
Fenster  fehlten  noch.  Die  Maurer  waren  erst  am
Tage  vor  dem  Einzug  mit  dem  Verputzen  sertig
geworden.  Die  Feier  selbst  war  mehr  als  einfach.
Doch  das  Ereignis  selbst  weckte  in  den  Herzen  sowohl
der  Missionare  als  der  Christen  und  Katechumenen
große  Freude.  Am  Nachmittage  wurden  der  jungen
Kirche  42  neue  Mitglieder  durch  das  Sakrament
der  Taufe  zugeführt.  Die  42  Taufkandidaten  waren
nur  Knaben,  da  die  Mädchen  und  Frauen  noch  erst
weiteren  Unterricht  erhalten  sollen.  Einige  Tage
nach  der  Einweihung  der  Kapelle  reiste  ich  zum
Agu-Berge,  erteilte  dort  ebenfalls  den  Vorbereitungs-=unterricht
  für  die  Taufe  und  begann  die  Vorarbeiten
zum  Bau  der  dortigen  Schule  und  Kapelle.  Jeden
Tag  gab  ich  vier  Katechesen  für  die  Taufkandidaten
und  hielt  am  Sonntagnachmittag  eine  dreistündige
Prüfung  ab.  Die  meisten  bestanden  sie  zu  meiner
Freude  sehr  gut,  und  ich  tauste  dann  am  15.  September
  32  Erwachsene  beiderlei  Geschlechts  und
4  Kinder,  auch  wurden  2  Ehen  geschlossen.

Über  die  materiellen  Verhältnisse  der  neuen
Missionsstation  in  Amennis  (Deutsch-Südwestafrika)
schreibt  P.  Weiler  in  der  Zeitschrift  „Maria  Immaculata“:


Auf  unser  Ersuchen  hin  war  die  Regierung  so
freundlich,  uns  den  Bauplatz  für  Kirche,  Schule  und
Wohnhaus  nebst  Garten  ohne  jegliche  Vergütung
zur  Verfügung  zu  stellen.  Glücklicherweise  kam  unser
Distriktschef  hierher,  und  so  konnten  wir  alles  endgiltig
  ordnen  und  regeln.  Auch  er  war  zuvorkommend,
  und  möchte  ich  deshalb  seine  uns  gegenüber
  bewiesene  Freundlichkeit  rühmend  hervorheben.
        <pb n="105" />
        Trotzdem  find  wir  nicht  ganz  ohne  Sorgen,  denn
zu  einem  Versuche  für  Feld=  und  Gartenbau  müssen
wir  erst  die  Regenzeit  abwarten.  Auf  eine  Unterstützung
  von  seiten  der  Betschuanen  können  wir  vorab
nicht  rechnen,  und  darum  gilt  es  jetzt  vor  allem:

Aus  Namakunde,  der  jüngsten  Station  der
Rheinischen  Missionsgesellschaft  im  Ovambolande
(Deutsch-Südwestafrika),  kann  Miss.  Tönjes  von  hoffnungsvollen
  Anfängen  berichten.  Er  schreibt  in  dem
Organ  der  Missionsgesellschaft:

„Die  sonntäglichen  Gottesdienste,  die  anfangs  im
Freien  gehalten  wurden,  waren  stets  gut  besucht.
Besonders  in  den  letzten  Wochen  ist  die  Zahl  der
Besucher  bedeutend  gewachsen.  Die  Form  des  Gottesdienstes
  ist  bisher  natürlich  noch  die  allereinfachste.
Nach  dem  Gesang  eines  Liedes  verlese  ich  die  Gebote,
woran  sich  wieder  der  Gesang  eines  Liederverses
schließt;  dann  solgt  das  gemeinsame  Bekenntnis  des
Apostolikums,  und  hieran  schließt  sich  dann  nach  vorangegangenem
  Eingangsgebet  die  Predigt.  Selbstverständlich
  muß  auch  diese  sich  dem  Denkvermögen
der  Leute  anpassen.  Je  einfacher,  um  so  besser!
Gilt  es  doch  stets  zu  bedenken,  daß  man  den  meisten
Leuten  mit  etwas  ganz  Neuem  kommt.  Um  mich  zu
vergewissern,  ob  die  Leute  mich  verstehen,  und  auch
um  zu  sehen,  ob  sie  bei  der  Sache  sind,  unterbreche
ich  meine  Predigt  oft  durch  Zwischenfragen.  Oft  erhält
  man  die  rechte  Antwort,  oft  auch  natürlich  das
gerade  Gegenteil  derselben.  Fast  stets  herrscht  Ruhe
und  Ordnung  bei  den  Gottesdiensten.  Das  muß
man  überhaupt  unseren  Leuten  zum  Ruhme  nachsagen,
daß  sie  sich  im  Umgange  mit  uns  fast  immer  ordentlich
  benehmen.  Wie  der  Besuch  der  sonntäglichen
Gottesdienste  uns  zu  frohen  Hoffnungen  in  unserer
Arbeit  berechtigt,  so  auch  die  bisherigen  Erfahrungen
in  der  Schule.  Auch  diese  wurde  gut  besucht.  Die
Zahl  der  Schüler  schwankt  zwischen  40  bis  50.
Einige  von  ihnen  haben  in  der  verhältnismäßig
kurzen  Zeit  schon  gut  lesen  gelernt.  Neben  dem  Lesen
ist  Biblische  Geschichte  der  Hauptunterrichtsgegenstand.
Für  beide  Zweige  der  Arbeit,  die  sonntäglichen
Gottesdienste  und  die  Schule;  steht  bisher  nur  ein
Raum  zur  Verfügung.  Es  ist  dies  das  kleine  Haus,
zu  welchem  noch  Br.  Ickler  den  Grundstein  gelegt
hat.  Hoffentlich  stellt  sich  recht  bald  das  Bedürfnis
nach  einem  großen  Gotteshause  heraus.“

Wie  die  Arbeit  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
  in  Windhoek  wächst,  geht  daraus  hervor,  daß
Miss.  Wandres,  nachdem  er  erst  zu  Anfang  des  Jahres
141  Heiden  in  die  Gemeinde  hat  aufnehmen  können,
im  Juli  wieder  mit  201  Männern  und  Frauen  den
Taufunterricht  begonnen  hat.  Bei  der  großen  Schar
bedauert  er  nur  das  eine,  daß  er  den  einzelnen  persönlich
  nicht  so  nahe  treten  kann,  wie  er  wünscht.
Uber  Mangel  an  Lerneifer  und  Aufmerksamkeit  könne
er  sich  nicht  beklagen.  Auch  die  Schularbeit  gehe

51

 

 

ihren  geregelten  Gang.  Kurz  vor  Antritt  seines
Heimatsurlaubes  hat  der  Gouverneur,  Oberst  Leutwein,
  mit  mehreren  höheren  Beamten  die  Schule
besucht,  um  zu  sehen,  welche  Fortschritte  die  Kinder
in  der  deutschen  Sprache  gemacht  hätten.  Die
Herren  versicherten,  daß  sie  mehr  gefunden  hätten,
als  sie  erwarteten.  Großes  Interesse  nehmen  die
Eingeborenen  an  dem  fortschreitenden  Kirchbau;  ihr
Eifer,  mitzuhelfen,  ist  noch  nicht  erlahmt,  und  das
will  bei  dem  Charakter  der  Afrikaner  viel  heißen.
In  einer  Kollekte  für  ein  Kirchenharmonium  hat  die
Gemeinde  an  170  Mk.  aufgebracht.  Die  Einweihung
der  Kirche  soll  vielleicht  durch  Inspektor  Spiecker

geschehen.  1

Im  „Steyler  Missionsboten“  lesen  wir  in  einem
Bericht  des  P.  Vormann  aus  Monumbo  (Keiser
Wilhelmsland):

Mit  Ausnahme  von  Donnerstag  und  Sonntag
ist  alle  Tage  Schule.  Der  freie  Donnerstag  schien
uns  hier  nötig,  weil  die  Schule  wegen  der  Entfernung
der  Dörfer  schon  ziemlich  große  Anforderungen  an
die  Kinder  stellt.  Sie  empfinden  diese  Einrichtung
auch  ganz  angenehm  und  freuen  sich  ebenso  im  voraus
  darauf  wie  die  deutschen  Kinder  auf  ihre  freien
Nachmittage  am  Mittwoch  und  Samstag.  Sonntags
aber  kommen  alle  Kinder  morgens  um  7  Uhr  zur
hl.  Messe  und  nachmittags  um  5½  Uhr  zur  Abendandacht.
  Die  Dauer  des  Schulunterrichts  übersteigt
vorläufig  nicht  2½K  Stunden;  länger  würde  die  Aufmerksamkeit
  der  Kinder  noch  nicht  rege  zu  halten
sein.  Weil  andere  Uhren  als  die  liebe  Sonne  bei
den  Eingeborenen  noch  nicht  im  Gebrauche  sind,
schwankt  ihre  Zeitbestimmung  öfters  um  viertel  oder
halbe  Stunden,  an  dunklen  Tagen  selbst  um  eine
Stunde.  Deshalb  gebe  ich  den  Kindern  die  Zeit
mit  einer  großen  Trommel  aus  Holz  an,  deren
dumpfer  Schall  weithin  hörbar  ist.  Im  Stundenplan
  nimmt  die  erste  Stelle  der  Katechismus  ein.
Hiermit  verbunden  ist  das  Auswendiglernen  von
Gebeten  und  Gesängen  in  der  Monumbosprache  und
der  deutschen  Sprache.  Im  Schreiben  und  Lesen
stehen  wir  noch  in  den  allerersten  Anfängen,  nicht
gerade  der  Zeit  nach,  sondern  in  Bezug  auf  das
Ergebnis.  In  keinem  Unterrichtsfache  geht  den
Kindern  so  schwer  und  so  spät  ein  Lichtlein  auf,
als  im  Schretben  und  Lesen.  Gesang  beschließt
den  Unterricht.  —  Mein  Taufbuch  weist  jetzt  60
Taufen  auf.  Uber  sechs  Wochen  ziehen  die  Schwestern
bei  uns  ein.  Ihr  Wohnhaus  ist  der  Vollendung
nahe.  Eine  neue  Küche,  Kapelle  und  Schule  sind
im  Entstehen  begriffen.

Aus  fremden  MKolonien  und
Produktionsgebieken.

Dandelsfreiheit  im  Rongostaat.

Bezüglich  der  Art  des  Geschäftsbetriebes  der
Handelsagenten  und  Handelsdolmetscher,  welche  im
        <pb n="106" />
        Besitze  eines  durch  die  Verordnungen  vom  29.  August
1896  und  25.  Februar  1898  eingeführten  Gewerbescheines
  sind,  sowie  über  das  Gebiet,  in  welchem
dieselben  ihr  Geschäft  betreiben  können,  haben  sich
Zweifel  ergeben.  Der  Generalgouverneur  in  Boma
hat  deshalb  unter  dem  21.  Juni  1902  folgende
Verordnung  erlassen:  „Die  Inhaber  des  genannten
Gewerbescheins  können  im  ganzen  Staatsgebiet
Handelsgeschäfte  treiben;  die  Handelsfreiheit  im
Kongogebiet  ist  durch  die  Berliner  Generalakte  gewährleistet.
  Das  Eigentumsrecht  ist  im  Kongostaat
dasselbe  wie  in  allen  übrigen  Ländern.  Niemand
darf  ohne  Erlaubnis  des  Eigentümers  auf  Staatsoder
  Privatbesitzungen  ernten.  Der  Staat  insbesondere
  behält  sich  unbedingt  die  Ernte  der  pflanzlichen
Erzeugnisse  seiner  Besitzungen  vor.“  —  Bei  dieser
Gelegenheit  hat  der  Generalgouverneur  die  Vorschriften
  einer  Verordnung  vom  9.  März  1898  in
Erinnerung  gebracht,  auf  Grund  deren  die  Handelsdolmetscher
  neben  der  Steuer  von  10  Franken  nach
Maßgabe  des  Absatzes  2  des  Artikels  1  der  Verordnung
  vom  25.  Februar  1898  einer  Lizenzabgabe
von  10  Franken  unterworfen  sind.

Ausfuhr  zölle  in  Kordost--Mpodesia.

Laut  Regierungs-Bekanntmachung  in  der  „British
CTentral  Africa  Gazette“  vom  30.  September  1902
ist  im  Gebiete  von  Nordost-Rhodesia  auf  Kautschuk
(außer  dem  unten  genannten)  ein  Ausfuhrzoll  von
4  Pence  und  auf  Elfenbein  (von  Elefanten)  ein
solcher  von  9  Pence  für  1  Pfund  (avoirdupois)
gelegt  worden.  Kautschuk,  welcher  aus  innerhalb  des
eigenen  Gebietes  wachsenden  und  gezogenen  Pflanzen,
Bäumen  oder  Ranken  gewonnen  ist,  ist  von  dem
Ausfuhrzoll  befreit,  wenn  der  Ausführer  oder  die
die  Zollfreiheit  beanspruchende  Person  eine  von  der
Obrigkeit  des  Distrikts,  aus  welchem  der  Kautschuk
stammt,  ausgestellte  Bescheinigung  mit  genauer  Angabe
  der  Zahl  solcher  vom  Erzeuger  gezogenen  Bäume,
Pflanzen  oder  Ranken,  zusammen  mit  einer  von  dem
Ausführer  selbst  ausgefertigten  Erklärung  darüber
vorlegt,  daß  der  Kautschuk  ein  Erzeugnis  nur  aus
diesen  Pflanzen,  Bäumen  oder  Ranken  ist.

Bewästerungsanlagen  und  landwirtschaftliche  Produktion
im  Distrikte  Oudtsboorn  (Rapkolonie).

Über  die  Bewässerungsanlagen  im  Distrikte  Oudtshoorn
  (Kapkolonie)  sowie  die  Hauptzweige  der  landwirtschaftlichen
  Produktion  dieses  Distriktes  berichtet
der  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulate  in  Kapstadt
zugetellte  Vizekonsul  Haug  auf  Grund  einer  Bereisung
  des  Distrikts,  wie  folgt:

Der  Distrikt  Oudtshoorn  gilt  als  der  reichste  und
am  dichtesten  bevölkerte  Landdistrikt  der  Kapkolonie.
Er  liegt  am  Südabhange  der  Schwarzen  Berge  und
ist  im  Süden  durch  die  parallel  laufende  Kette  der

 

 

Otiniquaberge  von  dem  niedrigen  Küstenlande  abgetrennt.
  Zahlreiche  Flüsse  und  Bäche  durchströmen
den  Distrikt,  der  größte  davon  ist  der  Olifantsriver,
an  dessen  Zusammenfluß  mit  dem  Grobbelaarriver
das  Städtchen  Oudtshoorn  gelegen  ist.  Die  meisten
dieser  Wasserläufe  führen  das  ganze  Jahr  hindurch
Wasser,  wenn  sie  auch  bei  lange  anhaltender  Trockenzeit
  erheblich  schwächer  werden.

Größere  Anlagen,  um  das  in  Normalzeiten  etwa
überflüssige  Wasser  aufzusparen  sowie  um  die  überstürzenden
  Fluten,  die  bei  starkem  Regen  von  den
Bergen  herniederströmen,  aufzustauen,  bestehen  in
dem  Distrikte  nicht.

Die  Regierung  hatte  seiner  Zeit  Vorarbeiten
unternommen  für  zwei  Wasserstauanlagen,  von  denen
die  eine  in  dem  Tale  des  bei  Oudtshoorn  in  den
Olifantsriver  mündenden  Grobbelaarriver,  die  andere
in  dem  Tale  des  später  in  den  Olifantsriver  einfließenden
  Nelsriver  errichtet  werden  sollte.  Die  im
Grobbelaarriver  geplante  Stauanlage  sollte  in  der
Errichtung  von  drei  Wasserreservoirs  bestehen,  von
denen  zwei,  nämlich  eines  am  oberen  Laufe  des
Flusses  selbst,  das  andere  an  einem  Nebenfluß  gelegen,
  hauptsächlich  zur  Stauung,  das  dritte  weiter
unten  am  Flusse  zur  Stauung  und  Verteilung  des
Wassers  dienen  sollten.  Dos  Wasser  aus  den  beiden
oberen  Reservoirs,  in  beiden  bis  zu  100  Fuß  hoch
gestout,  sollte  durch  das  natürliche  Flußbett  in  das
auf  eine  Stauhöhe  von  60  Fuß  berechnete  Verteilungsreservoir
  gelassen  werden,  von  wo  aus  es  durch
einen  Kanal  nach  dem  zu  bewässernden  Landkomplex
geführt  werden  sollte.  Das  Gebiet,  welches  den
gedachten  Reservoirs  Wasser  zuführt,  ist  auf  100
Quadratmeilen  berechnet,  die  bei  einem  Regenfall
von  24  Zoll  pro  Jahr  34  848  000  Gallonen  Wasser
liefern  sollen.  Die  Herstellung  der  Reservoire  war
durch  die  Absperrung  des  Tales  mittelst  eines
Dammes  aus  Beton  gedacht.  Man  berechnete,  daß
unter  Abzug  der  Verdunstung  r2c.  17  154  879  845
Gallonen  Wasser  auf  diese  Weise  gehalten  werden
könnten,  wovon  3  200  000  für  die  Speisung  der
bereits  existierenden  kleineren  privaten  Irrigationsanlagen
  und  31  112  511  Gallonen  für  die  Verdunstung
  in  dem  Wasserleitungskanal  in  Abzug  gebracht
  werden.  Bei  der  Annahme,  daß  800  000
Gallonen  für  die  Bewässerung  eines  Acre  mehr  als
ausreichend  sei,  würde  dies  nach  dem  Projekte  die
Irrigation  von  18  000  Acres  möglich  machen,  oder
bei  sparsamer  Verwendung  des  Wassers  und  unter
Einrechnung  des  für  Gebäude,  Wege  2c.  gebrauchten,
also  nicht  bewässerten  Geländes  rund  25  000  Acres
kultivierten  Landes  schaffen.  Unter  Zugrundelegung
eines  Wasserzinses  von  40  sh  pro  Acre  und
Jahr  würde  aus  der  Abgabe  des  gestauten  Wassers
eine  Einnahme  von  44  000  8  bei  22  000  Acres
bewässerten  Landes  erzielt  werden.  Dem  gegenüber
stehen  die  veranschlagten  Kosten  von  439  000  2  für
die  Errichtung  der  Werke,  15  000  &amp;amp;  für  den  Ankauf
der  durch  das  aufgestaute  Wasser  überschwemmten
        <pb n="107" />
        Grundkomplexe  (320  Acres)  und  von  22  500  KS  für
die  Erwerbung  des  Irrigationsgebietes,  berechnet  zu
30  000  Acres,  zusammen  476  000  L.  Das  für  die
Irrigation  in  Aussicht  genommene  Land,  das  per
Acre  um  1  4  erworben  werden  soll,  könnte  nach  dem
Projekt  um  20  2  mit  Wasserrecht  verkauft  werden.

Einfacher  ist  das  Projekt  der  Stauung  des  Nelsrivers
  bei  Calitzdorp,  einem  an  der  Einmündung
dieses  Flusses  in  den  Gamkariver  belegenen  Städtchen.
Nach  dem  Projekte  handelt  es  sich  hier  nur  um  die
Errichtung  eines  Dammes  in  dem  Tale  des  Nelsflusses.
  Das  dadurch  gebildete  Reservoir  sollte
151  400  000  Gallonen  auf  einmal  fassen  und  bei
Annahme  einer  viermaligen  Füllung  durch  Flutwasser
sowie  eines  gewissen  regelmäßigen  Zuflusses  eine
Quantität  von  1295  450  000  Gallonen  Wasser  für
Irrigationszwecke  erhältlich  machen.  Die  zu  bewässernde
  Fläche  ist  nach  dem  Projekte  etwa  1800
Morgen  groß  unter  Annahme  von  1½  Millionen
Gallonen  Wasserverbrauch  pro  Morgen  (dies  entspricht
  etwa  der  bei  dem  Grobbelaarriver  eingestellten
Berechnung  von  800  000  Gallonen  pro  Acre).  Der
pro  Morgen  zu  erhebende  Wasserzins  soll  2  8  5  sh
im  Jahr  betragen,  was  eine  Jahreseinnahme  von
4050  8  bedeuten  würde.  Die  Kosten  der  Anlage
sind  auf  33.700  2  berechnet,  wovon  auf  den  in
Bruchsteinmauerwerk  aufzuführenden,  30  Fuß  hohen
Damm  allein  22  978  2  entfollen.  Die  jährliche
Verzinsung  dieses  Kapitals  würde  sich  auf  1685  S
belaufen,  so  daß  sich  eine  Mehreinnahme  von  2305  .
ergeben  würde.  Die  Erwerbung  des  durch  die  Anlage
  irrigierbar  gemachten  Landes  ist  hier  nicht  ins
Auge  gefaßt.

Beide  Projekte  sind  nicht  zur  Ausführung  gebracht
worden.  Dies  liegt  zum  großen  Teil  an  politischen
Verhältnissen,  indem  mit  dem  Wechsel  der  Regierung
oder  der  betreffenden  einflußreichen  Abgeordneten
des  Bezirks  auch  das  Interesse  des  Parlamentes  an
den  einzelnen  Projekten  schwindet.  Auch  ist  trotz  der
großen  unverkennbaren  Vorteile,  welche  eine  solche
Anlage  für  den  einzelnen  und  für  die  Gesamtheit
bringt,  das  diesen  Angelegenheiten  von  den  Farmern,
insbesondere  von  Seiten  des  holländischen  Elementes
entgegengebrachte  Interesse  nicht  besonders  rege.  Wie
in  dem  Blaubuch  über  das  Calitzdorper  Projekt  erwähnt
  ist,  haben  sich  die  Farmer  dieses  Distriktes  nicht
bereit  erklärt,  2  L10  sh  Wasserzins  zu  bezahlen,  obwohl
der  Wert  des  bewässerten  Landes  sich  erfahrungsgemöß
  von  30  sh  auf  50  bis  200  &amp;amp;  pro  Morgen
steigert,  und  wie  an  genannter  Stelle  erwähnt,  eine
Ernte  im  Werte  von  25  bis  30  K  bringt.

In  den  Kreisen  der  Beteiligten  wird  der  Regierung
  vielfach  der  Vorwurf  gemacht,  daß  derartige
Projekte  ohne  genügende  Grundlage  aufgestellt  würden,
insbesondere  daß  es  an  sorgfältigen,  sich  über  mehrere
  Jahre  erstreckenden  Messungen  der  erhältlichen
Wassermenge  fehle,  sowie  daß  keine  genauen  Erhebungen
  darüber  gemacht  würden,  wleviel  Wasser  zur
Bewässerung  des  unter  Kultivierung  zu  nehmenden
Landes  gebraucht  werde.

53

 

Was  speziell  die  beiden  genannten  Projekte  anlangt,
  so  scheint  der  von  anderer  Seite  geltend  gemachte
  Einwand,  daß  man  zuerst  eine  ärmere  Gegend
mit  einer  solchen  Anlage  versorgen  solle,  im  Hinblick
auf  den  Reichtum  und  die  Fruchtbarkeit  des  Oudtshoorndistriktes
  nicht  unberechtigt.

Wenn  auch  sonach  weder  von  der  Regierung,  noch
von  Privatgesellschaften  Anlagen  für  die  Wasserausnutzung
  in  großem  Stile  ausgeführt  worden  sind,
so  ist  doch  im  Laufe  der  Zeit  durch  die  Emzelarbeit
der  Farmer  oder  durch  kleinere  Gruppen  von  solchen
ein  System  der  Wasserausnutzung  geschaffen  worden,
das  nach  dem  Urteile  Sachverständiger  einzig  dastehen
  soll.

Die  Grundform  der  einzelnen  Anlage  ist  die,  daß
durch  ein  in  dem  betreffenden  Flusse  errichtetes  Wehr
das  Wasser  aufgestaut  und  in  Kanäle  geleitet  wird,
die  dasselbe  den  einzelnen  Farmen  zuführen.  Solche
Wehre  finden  sich  in  sämtlichen  den  Distrikt  durchziehenden
  Wasserläufen.  Sie  sind  meistens  nachlässig
aus  großen  Steinen  und  Büschen  errichtet  und  werden
bei  starken  Fluten  infolgedessen  häufig  weggerissen.
Besondere  Aufmerksamkeit  wird  dagegen  den  das
Wasser  führenden  Kanälen  zugewendet.  Dieselben
sind  durchschnittlich  2  bis  2  ½K  Fuß  breit  und  2  bis
3  Fuß  tief  in  die  Erde  gegraben;  ein  Belag  der
Wände  oder  des  Bodens  der  Rinne  mit  Steinen  ist
nicht  erforderlich,  da  der  feste  Karrooboden  das  Wasser
genügend  hält.  Diese  Kanäle  durchziehen  auf  beiden
Seiten  den  Flüssen  entlang  das  Tal,  sie  sind,  um
das  nötige  Gefälle  herauszubekommen,  häufig  mehrere
Meilen  lang.  An  manchen  Stellen,  wo  der  Berg
nahe  an  den  Fluß  herantritt,  waren  erhebliche  Arbeiten,
  wie  Absprengung  von  Felsen,  Legen  von
Röhren  rc.,  nötig,  um  die  Rinne  weiterzuführen,  was
die  sonst  unerheblichen  Kosten  der  betreffenden  Strecken
bis  auf  21  sh  pro  Nard  steigert.  Die  in  das
Haupttal  einmündenden  Seitentäler  machen  es  häufig
nötig,  daß  die  Wasserrinne,  der  sog.  Sloot,  dem  Laufe
des  Seitentales  folgend,  auf  der  einen  Seite  desselben
hinaufgezogen  wird,  bis  es  möglich  ist,  dieses  Seitental
  im  normalen  Gefälle  zu  überschreiten  und  die
Rinne  auf  der  anderen  Sette  des  Seitentales  wieder
in  das  Haupttal  zurück  und  in  ihrer  ursprünglichen
Richtung  weiterzuführen.

Röhrenlegung  wird  bei  Uberschreiten  der  Talrinne
der  Seitentäler  häufig  erforderlich.  Eme  eigenartige
Konstruktion  wird  zur  Zeit  auf  einer  Farm  ins  Werk
gesetzt,  wo  die  auf  einer  Seite  von  weit  her  geführte
Rinne  mittelst  Röhren  über  den  Fluß  hinübergeführt
und  auf  der  anderen  Seite  weitergeleitet  wird.  Da
die  ursprünglich  angelegten  Rinnen  in  vielen  Fällen
nicht  genügt  haben,  um  die  Fläche  des  ursprünglich
bewässerten  Landes  zu  erweitern,  ist  oftmals  oberhalb
  der  ersten  eine  weitere  Rinne  gezogen,  die
noch  weiter  oben  dem  Flusse  ihr  Wasser  entnimmt.
Auf  einer  Seite  des  Olifantsriver  sind  z.  B.  auf  diese
Weise  drei  Rinnenleitungen  über  einander  angelegt.

Die  Wasserrinnen  sind  teils  im  Alleineigentum
der  einzelnen  Farmer,  teils  im  gemeinsamen  Eigentum
        <pb n="108" />
        —

einer  Vereinigung  von  Flußanliegern.  Die  Benutzungsrechte
  sind  nach  der  Benutzungszeit  bemessen  und  als
Wasserrechte  in  die  Grundbücher  eingetragen.  In
außerordentlich  zahlreichen  Fällen  giebt  aber  die
Auslegung  dieser  Rechte  zu  erbitterten  Streitigleiten
Anlaß.  Die  Reinhaltung  der  Wasserläuse  geschieht
durch  die  Eigentümer  gemeinsam,  und  zwar  hat  jeder
eine  der  ihm  zustehenden  Benutzungszeit  entsprechende
Anzahl  Arbeiter  zu  diesem  Zwecke  zu  stellen.  Eine
behördliche  Kontrolle  und  zwangsweise  Anhaltung
der  Eigentümer  seitens  der  Regierung  findet  nicht
statt.  Die  von  den  Farmern  gegenseitig  ausgeübte
Uberwachung  sowie  das  Interesse  der  Beteiligten
erweist  sich  als  hinreichend,  um  den  Betrieb  ohne
Störung  aufrecht  zu  erhalten.

Die  Ausnutzung  des  Wassers  auf  der  einzelnen

Farm  findet  in  der  Weise  statt,  daß  von  der  Hauptrinne
  eine  Nebenrinne  zu  den  zu  bewässernden  Feldern
geöffnet  wird.  Die  völlige  Uberrieselung  der  Felder
wird  dadurch  zustande  gebracht,  daß  eine  Anzahl
Arbeiter  mit  Hacke  und  Schaufel  dem  Wasser  überall
den  Weg  öffnen  und  es  so  über  die  ganze  Bewässerungsfläche
  leiten,  so  daß  diese  völlig  unter  Wasser
gesetzt  wird.  Die  in  anderen  Ländern  angewandte
Methode,  daß  das  Wasser  durch  ein  Netz  von  festen
kleinen  Rinnen  läuft  und  von  den  dazwischen  liegenden
  Bodenstrecken  von  selbst  aufgesaugt  wird,  ist  hier
nicht  angenommen.

Diese  Art  der  Wasserleitung  macht  die  ständige
Arbeit  einer  Anzahl  Leute  während  der  ganzen  Bewässerungszeit
  nötig.  Da  die  dem  Berechtigten  für
die  Wasserentnahme  zubemessenen  Stunden  sich  je
nach  Lage  des  Falles  auch  auf  die  Nacht  ausdehnen
und  auf  das  Möglichste  ausgenützt  werden  müssen,
ist  öfters  Nachtarbeit  erforderlich.  Manche  Farmer
haben  daher  kleine  Dämme  aus  Erdwerk  errichtet,
in  welchen  das  während  der  Nachtstunden  einströmende
Wasser  aufgefangen  wird,  um  erst  bei  Tage  auf  das
Feld  geleitet  zu  werden.

Die  Opfer  an  Zeit  und  Geld,  welche  die  Anlage
und  Benutzung  eines  Wasserkanals  und  der  Dämme
mit  sich  bringen,  werden  reichlich  ausgewogen  durch
die  Wertsteigerung,  welche  die  bewässerten  Ländereien
erfahren.  Der  Morgen  unbewässerten  Landes  kostet
durchschnittlich  1  bis  1½  K,  während  für  den  Morgen
bewässerten  Landes  von  50  K  aufwärts  bis  zu  300  Mf,
in  einzelnen  Fällen  bis  zu  500  2  gezahlt  wird.

Der  fruchtbare  Boden  des  Distriktes  findet  sich
in  den  Flußtälern.  Er  besteht  aus  der  Flußanschwemmung
  von  Jahrhunderten,  die  bisher  völlig
unausgenutzt  geblieben  ist.  Diese  Alluvialschicht  ist
durchschnittlich  mehrere  Fuß,  an  manchen  Stellen
20  Fuß  tief  und  ist,  wenn  bewässert,  von  nahezu
unerschöpflicher  Fruchtbarkeit.  Wie  sehr  die  Erträgnisse
  des  Bodens  trotz  des  nicht  unbedeutenden  Regenfalles
  von  8  bis  10  Zoll  durch  die  künstliche  Bewässerung
  erhöht  werden,  wird  einem  besonders
dadurch  vor  Augen  geführt,  daß  das  auf  der  nicht
bewässerten  Seite  eines  Wasserkanals  liegende  Feld

54

 

 

unmittelbar  daneben  nur  die  gewöhnliche  Karroovegetation
  hervorbringt,  während  auf  der  anderen,
bewässerten  Seite  jede  Art  Feldfrucht  gedeiht.

Das  Hauptprodukt  des  Distriktes  ist  Luzerne,  die
beinahe  auf  allem  guten  bewässerten  Lande  gepflanzt
und  zur  Straußenfütterung  verwandt  wird.  Daneben
produziert  der  Distrikt  eine  ziemliche  Quantität  Tabak,
die  Qualität  desselben  ist  allerdings  nur  mittel,  er
wird  zu  gewöhnlichem  Pseifen-,  Kau=  und  Schnupftabak
  verwendet,  ist  schwer,  grobfaserig  und  brennt
schlecht.  Um  dem  Mangel  an  Salpeter  abzuhelfen,
werden  die  getrockneten  Tabakblätter  vor  der  Verarbeitung
  mit  einer  Lauge  aus  dem  sogenannten  Aschbusche
  getränkt.  Die  besseren  Sorten  sollen  in  letzter
Zeit  häufig  als  Transvaaltabak  verkauft  worden
sein.  Obwohl  die  Tabakproduktion  rentabel  ist,  da
bei  Durchschnittsproduktionskosten  von  2½  d  pro
Pfund  ein  Verkaufspreis  von  4  bis  6  d  erzielt  wird,
hat  sich  die  Anbaufläche  für  Tabak  nicht  wesentlich
vergrößert,  da  der  Gewinn  mit  Straußenzucht  weniger
Arbeit  erfordert  und  sicherer  ist.

Die  Produktion  von  Früchten  ist  bisher  nur  in
geringem  Maße  betrieben  worden.

Die  früheren,  wenn  auch  nur  für  den  eigenen
Konsum  häufig  gepflanzten  Orangenbäume  hatten  in
den  letzten  Jahren  beinahe  gänzlich  aufgehört,  da  ein
aufgetretener  Schädling,  der  Scale,  die  Kulturen
vernichtet  hat  und  eine  Methode  der  Vertreibung
oder  Unschädlichmachung  dieses  Insektes  nicht  bestand.
In  letzter  Zeit  ist  jedoch  als  wirksames  Mittel  die
Räucherung  der  Bäume  mit  Dämpsfen  aus  Cyanide,
Pottasche  und  Schwefel  angewandt  worden.  Die
Räucherung  wird  in  der  Weise  bewerkstelligt,  daß
über  den  Baum  ein  Zelt  errichtet  wird,  das  den
erzeugten  Dampf  festhält.  Die  Räucherung  eines
großen  Baumes  kostet  von  7  bis  10  sh,  eines
kleineren  1  sh  9  d  bis  2sh  6d,  wird  aber  auch  von  den
Farmern  selbst  vorgenommen,  wobei  sich  die  Kosten  etwa
um  die  Hälfte  vermindern.  Ein  einjähriger  Orangenbaum
  kostet  aus  der  Baumschule  zur  Zeit  3sh  6d  bis
10  Sh  6  d,  er  ist  imstande,  nach  drei  bis  vier  Jahren
Früchte  zu  tragen,  die  am  Baum  durchschnittlich  zu  4  sh
pro  100  Stück  verkauft  werden.  Ein  Hinderungsgrund
  für  das  Aufblühen  dieses  Produktionszweiges
ist  der  Mangel  einer  Bahnverbindung.  Die  nächste
Bahnstation  ist  60  Meilen  entsernt.  Der  Transport
dahin  kostet  pro  100  Pfund  6  sh  und  dauert
für  große  Transporte  vier  bis  fünf  Tage.  Dazu
kommt  der  Umstand,  daß  die  Orangen,  um  nicht  der
Gefahr  des  Verderbens  ausgesetzt  zu  sein,  vor  der
vollen  Reife  gepflückt  werden  müssen,  was  ihnen  an
Qualität  Abbruch  tut.  Einzelne  Arten,  besonders  die
sogenannte  Kaporange,  welche  außerordentlich  große
und  schöne  Früchte  mit  loser  Schale  hat,  wird  als
wenig  geeignet  zum  Versand  betrachtet,  da  sie  zu
rasch  zusammenfällt.  Am  meisten  wird  die  sogenannte
Mediterraneanorange  bevorzugt,  welche  eine  etwas
dünnere,  fest  an  das  Fruchtfleisch  angewachsene  Schale
hat  und  sich  längere  Zeit  hält.  Im  allgemeinen  ist
        <pb n="109" />
        hier  die  Erfahrung  gemacht  worden,  daß  die  Orangen

außerordentlich  leicht  auf  geringe  Verschiedenheiten
des  Bodens  reagieren,  und  daß  sich  die  an  einem
Platze  gewonnenen  Erfahrungen  nicht  ohne  weiteres
auf  einen  anderen  Platz  übertragen  lassen.

Auch  Citronen  gedeihen  gut  im  Oudtshoorndistrikt.
Es  besteht  jedoch  einstweilen  kein  Markt  dafür.

Ein  großes  Gebiet  nimmt  auch  die  Weinproduktion
ein.  Für  Weinberge  werden  diejenigen  Felder  benutzt,
welche  zwar  noch  bewässert  werden,  aber  zu  arm  an
Boden  sind,  um  hinreichend  Luzerne  zu  tragen.  Die
Weinsorten  sind  die  im  Kaplande  allgemein  üblichen;
neuerdings  neigt  man  der  Ansicht  zu,  daß  die  sogenannte
  Hanepoot  die  am  besten  geeignete  Sorte  ist.
Die  Trauben  werden  bisher,  allerdings  in  beschränktem
  Maße,  als  Tafeltrauben  verwendet,  da  der
Transport  zu  kostspielig  ist  und  für  die  leicht  verderbliche
  Frucht  zu  lange  dauert.  Ein  großes  Absatzgebiet
  für  Trauben  wird  nach  der  Hoffnung  der
Produzenten  die  Stadt  Johannesburg  bilden,  wohin
die  Trauben  nach  Vollendung  der  Bahn  in  etwa
36  Stunden  gebracht  werden  können.  Die  Hauptmasse
  der  Trauben  wird  zur  Zeit  zur  Herstellung
des  sogenannten  Kapbrandy  verwendet.

Die  eigentliche  Reichtumsquelle  für  den  Distrikt
Oudtshoorn  bietet  jedoch  die  Straußenzucht.  Nach
dem  Statistical  Register  von  1901  wurden  im  Mai
1899  rund  40  290  Strauße  im  Distrikt  gehalten,
womit  Oudtshoorn  weitaus  an  erster  Stelle  sämtlicher
Straußdistrikte  steht.  Der  nächste  bedeutende  Distrikt
Uitenhage  zählte  nur  19  860  Strauße.  Seither  soll
sich  die  Zahl  noch  für  Oudtshoorn  vermehrt  haben.

55

der  weichen  Luzernefütterung  sind  die  Strauße  übrigens
  so  sehr  dem  freien  Feldfutter  entwöhnt  worden,

daß  die  schwächeren  Vögel  auch  während  der  kurzen,

nur  drei  bis  vier  Monate  währenden  Winterzeit  abwechselnd
  auf  Luzerne  gesetzt  werden  müssen.  Die
Ankaufskosten  eines  jungen,  einen  Monat  alten  Straußes
betragen  etwa  10  sh  bis  1½  K,  eines  Straußes
von  neun  Monaten  2  bis  5  K,  eines  brütenden
Pares  von  40  sh  bis  zu  100  K,  durchschnittlich
etwa  50  bis  60  L.  Der  Durchschnittsgewinn  der
Straußenzucht  wird  auf  ungefähr  25  bis  35  Prozent
berechnet,  der  Durchschnittserlös  für  die  Federn  eines
einzelnen  Vogels  beträgt  ungefähr  4  8  im  Jahr.

Allgemein  hört  man  die  Klage,  daß  der  reiche
und  ohne  viel  Arbeit  geerntete  Gewinn  der  Straußenzucht
  die  Farmer  des  Distrikts  abhalte,  für  den  Konsum
des  Landes  zu  produzieren.  Tatsächlich  gehörte
Oudtshoorn  vor  dem  Aufblühen  der  Straußenzucht
zu  den  besten  Weizendistrikten  des  Landes.  Allein

die  einstigen  Weizenfelder  sind  in  Luzerne  verwandelt,

und  so  lange  der  Markt  in  Straußenfedern  anhält,

besteht  auch  keine  Aussicht,  daß  die  Farmer  sich  dem
Ackerbau  wieder  zuwenden  werden.

Der  Außenhbandel  Neu--Caledoniens  im  Jahre  190)j.

Der  Außenhandel  Neu-Caledoniens  hatte  im
Jahre  1901  einen  Gesamtwert  von  24737  811  Francs
aufzuweisen,  von  denen  13  681  939  Francs  auf  die

Einfuhr  und  11  055  872  Francs  auf  die  Ausfuhr

Der  Gesamtexport  an  Straußenfedern  belief  sich  für

die  Kapkolonie  für  die  Jahre  1899,  1900,  1901
auf  373  182,  412  832  und  412  337  engl.  Pfund,
die  einen  Wert  von  842  000,  876  801,  839  049  K.
darstellen.  Der  Anteil  Oudtshoorns  soll  sich  das
letzte  Jahr  auf  etwa  300  000  engl.  Pfund  Gewicht
belaufen.

Die  nach  der  Erfindung  der  künstlichen  Brutapparate
  stark  betriebene  künstliche  Ausbrut  ist  in
letzter  Zeit  großenteils  wieder  aufgegeben  worden.
Emesteils  ist  dies  darauf  zurückzuführen,  daß  die
damalige  rasche  Ausdehnung  der  Straußenzucht  großen
Bedarf  nach  jungen  Vögeln  hervorrief,  die  demgemäß
hohe  Preise  einbrachten,  andernteils  soll  sich  herausgestellt
  haben,  daß  die  künstlich  ausgebrüteten  Jungen
schwächer  und  weniger  widerstandsfähig  sind,  da  die
Henne  der  natürlichen  Ruhe  der  Brutzeit  durch  die
Wegnahme  der  zuerst  gelegten  Eier  beraubt  sei.

Die  Vögel  werden  im  Distrikte  Oudtshoorn
nahezu  ausschließlich  auf  Luzernefeldern  gehalten.

auf  einen  Morgen  Luzerne  rechnen,  und  daneben  auf
ungefähr  100  Vögel  10  Stück  Vieh  und  zwei  bis
drei  Pferde  halten.  Für  die  Wintermonate  ist  eine
Abwechselung  mit  Fütterung  im  Buschfeld  üblich,
wobei  ungefähr  auf  einen  Strauß  fünf  bis  sechs
Morgen  Feld  zu  rechnen  sind.  Unter  dem  Einfluß

entfielen.  Dem  Jahre  1900  gegenüber,  in  dem  der

Wert  der  Einfuhr  sich  auf  12  162  251  Francs  und
der  der  Ausfuhr  sich  auf  8  869  716  Francs  stellte,

der  Gesamtwert  des  Außenhandels  somit  21  031  967
Francs  betrug,  hatte  das  Jahr  1901  hiernach  eine
Wertzunahme  im  Betrage  von  3  705  844  Francs
zu  verzeichnen.  Die  Haupteinfuhrartikel  bewerteten
sich  in  Francs,  wie  folgt:  Lebende  Tiere  111  228

—  Tierprodukte  und  Bälge  776716  —  Mehlige

Nährsubstanzen  1  645740  —  Kolonialwaren  968  862
—  Ole  und  Pflanzensäfte  227  567  —  Gewöhrliche
Hölzer  311  809  —  Getränke  2  280  159  —  Metalle
524  019  —  Gewebe  1  300  526  —  Felle  und  Pelzwaren
  358  392  Juwelier-,  Uhrmacher=  und

sonstige  Metallwaren  1  446  933.  Die  Hauptausfuhrartikel

  und  ihre  Werte  waren:  Tierprodukte  und
Bälge  148  351  —  Anzneisubstanzen  65715  —

Miehlige  Nährsubstanzen  89  476  —  Früchte  und

Körner  378  574  —  Kolonialwaren  913714  —

Ole  und  Pflanzensäfte  141757  —  Exotische  Hölzer
Man  kann  durchschnittlich  ungefähr  sechs  Strauße

–  —  —

95  892  —  Steine,  Erden  und  mineralische  Brennstoffe
  73  463  —  Metalle  8  916  336  —  Gewebe

21  183  Francs.
(Nach  La  Dépeche  Coloninle.)

r
        <pb n="110" />
        —  656

Verschiedene  Mitteilungen.

wissenschaftliche  Cxpedition  des  Prof.  Dr.  R.  Roch.

Der  Direktor  des  Instituts  für  Infektionskrankheiten
  in  Berlin,  Geheimer  Medizinalrat  Prof.
Dr.  Robert  Koch,  ist  mit  der  Führung  einer  wissenschaftlichen
  Expedition  zur  Erforschung  einer  Rinderseuche
  in  Rhodesia  von  der  englischen  Regierung
beauftragt  worden  und  hat  dieser  Tage  die  Ausreise
angetreten.  Geheimrat  Koch  will  dabei  auf  der
Hinreise  und  wahrscheinlich  auch  auf  der  Rückreise
Deutsch-Ostafrika  besuchen,  um  die  in  Dar-es-Saläm
nach  seinem  System  durchgeführte  Malariabekämpfung
in  Augenschein  zu  nehmen.

 

vorlesungen  am  Seminar  für  orientalische  Sprachen
in  Berlin.

Im  Winterhalbjahr  190  2/03  werden  diese  Vorlesungen
  folgendermaßen  besucht:  Die  Klasse  für
Chinesisch  von  34,  für  Japanisch  von  7,  für  Guzerati
  von  5,  für  Hindustani  von  5,  für  Arabisch  von
28,  für  Persisch  von  11,  für  Türkisch  von  21,  für
Suaheli  von  27,  für  Haussa  von  10,  für  Englisch
von  68,  für  Französisch  von  69,  für  Neugriechisch
von  17,  für  Russisch  von  49,  für  Spanisch  von  25
und  für  Realien  von  129  Studierenden.  Die  Besucherzahl
  der  nichtamtlichen  Lehrkurse  für  Kaufleute,
Bankbeamte  und  Techniker  beträgt  238,  außerdem

 

besuchen  5  Hospitantinnen  den  Seminarunterricht.
Die  Gesamtzahl  der  Seminarbesucher  beträgt  491.  l

An  diesem  Aufschwung  haben  indessen  die  französischen
  und  portugiesischen  Kolonien  nicht  teilgenommen;
  in  letzteren  ist  sogar  der  Handel  erheblich
zurückgegangen.  Die  Ursache  davon  liegt  ersichtlich
in  den  hohen  Differenzialzöllen,  die  in  diesen  Kolonien
  zu  gunsten  des  Mutterlandes  bestehen,  wodurch
der  Wettbewerb  des  deutschen  und  fremden  Handels
in  ihnen  so  gut  wie  verdrängt  wird  und  zwar  nicht
zum  Vorteil  der  Kolonien,  für  deren  wirtschaftliche
Erschließung  der  Handelsverkehr  mit  dem  Mutterlande
  allem  nicht  genügen  kann.  Im  französischen
Kongo  kam  hinzu,  daß  vonseiten  der  französischen
Regierung  eine  Reihe  von  Konzessionen  an  zum
großen  Teil  durchaus  kapitalschwache  Gesellschaften
gegeben  waren,  die  sich  ihrerseits  nicht  im  stande
zeigten,  für  die  Entwickelung  ihrer  Konzessionen  auch
nur  das  Geringste  zu  tun  und  dadurch  noch  mehr
auf  den  Gedanken  verfielen,  durch  chikanöse  Maßregeln
  die  fremden,  sowohl  englische  wie  deutsche
Kaufleute  aus  ihrem  Gebiete  zu  vertreiben.  In
England  besteht  eine  große  Agitation  gegen  diese
Konzessionen,  die  sich  auch  auf  den  belgischen  Kongostaat
  erstreckt,  denn  auch  in  diesem  Gebiete  ist  trotz
des  internationalen  Freihandelsgebietes  #  der  Handel
weit  davon  entsernt,  allen  Nationen  gleichmäßig
geöffnet  zu  sein.

In  französischen,  portugiesischen  und  englischen
Kolonien  der  Westküste  Afrikas  ist  man  eifrig  damit
beschäftigt,  Eisenbahnen  ins  Innere  zu  bauen,  um
das  Hinterland  dem  Verkehr  zu  erschließen.

Auch  die  Entwickelung  unserer  deutschen  Kolonien,
  die  im  übrigen  eine  durchaus  normale  ist,  wird
nur  dann  wesentliche  Fortschritte  machen  können,

wenn  die  geplanten  Eisenbahnen  ins  Innere  endlich

Aus  dem  Jabresbericht  der  Pamburger  Dandelskammer.

Dem  Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  Hamburg
  über  das  Jahr  1902  entnehmen  wir  nachstehenden,
  auf  Westafrika  und  die  deutsch-afrikanischen
  Kolonien  bezüglichen  Abschnitt:

„In  erfreulicher  Weise  nimmt  der  Handelsverkehr
mit  Westafrika  stetig  zu.  In  diesem  Jahre  waren
fast  an  der  ganzen  Westküste  große  Regenmassen
gefallen,  wodurch  namentlich  das  Wachstum  der
Palmbäume  sehr  gefördert  wurde,  so  daß  große
Quantitäten  von  Palmöl  und  Palmkernen  fast  überall
an  den  Markt  gelangten.  Dazu  kamen  verhältnismäßig
  hohe  Preise  für  diese  Produkte  in  Europa.
Auch  die  Preise  von  Gummi  elasticum,  die  Anfang
des  Jahres  noch  flau  waren,  sind  wieder  gestiegen.
Ebenfalls  hat  namentlich  von  der  Goldküste  die
Ausfuhr  von  Kakao,  der  dort  nicht  so  sehr  auf
großen,  durch  Europäer  geleiteten  Plantagen,  sondern
mehr  durch  den  kleinen  Betrieb  der  Eingeborenen
gewonnen  wird,  bedeutend  zugenommen.  Von  Palmkernen
  wurde  bis  Ende  November  1902  ein  Quantum
von  144  669  Tons  hier  eingeführt  gegen  120  000
Tons  in  dem  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  und  l
nur  90  000  Tons  im  Jahre  1892.

in  Angriff  genommen  werden.  Es  steht  zu  befürchten,
daß  die  Ausschließung  unserer  Kolonien  vollständig

zurückgehalten  wird,  wenn  solcher  Eisenbahnbau  nicht
baldigst  in  verstärktem  Maße  gefördert  wird.
bezieht  sich  sowohl  auf  Kamerun,
keine  Flußläufe  zur  Verfügung  stehen,  um  die  Ver-Das


welchem  Gebiet

bindung  mit  dem  durch  die  Expedition  des  Oberst

Pabvel  erschlossenen  reichen  Hinterlande  herzustellen,

als  wie  auf  Togo  und  ganz  besonders  auf  Ostafrika.
Die  Eisenbahn  von  Swalopmund  nach  Windhoek
hat  zweifelsohne  dem  Verkehr  bereits  bedeutende
Dienste  geleistet,  aber  auch  in  Deutsch-Südwestafrika
sind  fernere  Eisenbahnen  ersorderlich,  um  die  weiter
im  Innern  liegenden  Mineralschätze  heben  zu  können.“

*FFF  Fy  VeFWF  r*  FF  *  F  FF  F

Titeratur.

Bismarck  als  Erzieher  in  Leitsätzen  aus  seinen
Reden,  Briefen,  Berichten  und  Werken,  zusammengestellt
  und  systematisch  geordnet  von  Paul  Dehn.
Mk.  6,.—.  J.  F.  Lehmann,  München.

Das  Buch  „Bismarck  als  Erzieher“  will  dazu
beitragen,  daß  Bismarcks  Nachlaß  an  Geist,  Wissen
und  Erfahrung  in  den  weitesten  Kreisen  Verbreitung
        <pb n="111" />
        findet.  Nur  Bismarck  spricht  in  diesem  Buch,  es

enthält  seine  markantesten  Aussprüche,  Meinungen,

Mahnungen  und  Gedanken  aus  allen  Gebieten  des

nationalen.  politischen  und  gesellschaftlichen  Lebens.

Wer  sich  allgemein  oder  von  Fall  zu  Fall  bei  Auftauchen

  brennender  Fragen  darüber  unterrichten  will,

was  Bismarck  dazu  geäußert  hat,  findet  in  dem  Buche
einige  tausend  Aussprüche  Bismarcks,  politische,
diplomatische  und  andere.  Am  Schlusse  befindet  sich
ein  ausführliches  Schlagwortregister  zur  leichteren

Auffindung  der  Leitsätze  und  Aussprüche.

Karte  von  Togo  in  zehn  Blatt  im  Maßstabe  von
1:.200  000.  Konstruiert  und  gezeichnet  unter
Leitung  von  Paul  Sprigade.  Im  Auftrage  und
mit  Unterstützung  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen
  Amts  herausgegeben  durch  die  Verlagshandlung
  von  Dietrich  Reimer,  Berlin.

Von  allen  deutschen  Kolonien  ist  Togo  diejenige,
deren  geographische  Erforschung  am  weitesten  fortgeschritten
  ist.  Dies  sowie  die  intensive  Verwaltungstätigleit,
  das  ausgedehnte  Wegenetz,  vor  allem  aber
die  wachsende  wirtschaftliche  Bedeutung  aller  Teile
der  Kolonie  verlangten  gebieterisch  die  Schaffung
einer  Spezialkarte  des  ganzen  Schutzgebietes,  die
einen  ausreichend  großen  Maßstab  aufweist,  um  allen
wissenschaftlichen  und  praktischen  Zwecken  genügen  zu
können.  Es  wurde  der  Maßstab  1:  200  000  gewählt.
Die  mühevolle  und  langwierige  Bearbeitung  wurde
Herrn  P.  Sprigade  übertragen,  dem  alle  neueren
Karten  über  Togo  ihre  Entstehung  verdanken.  Die
ganze  Karte  wird  aus  10  Blatt  bestehen.
(Lome,  Preis  2  Mk.)  ist  bereits  erschienen  und  zeigt
bei  einem  Vergleich  mit  der  „Karte  des  siüdlichen
Teiles  von  Togo“  von  P.  Sprigade,  die  im  Jahre

1896  erschienen  ist,  deutlich,  in  welch  außerordentlichem
  Maße  unsere  geographische  Kenntnis  in  den,

wenigen  Jahren  gewachsen  ist.

Deutsch=  Nautischer  Almanach.  Illustriertes
Jahrbuch  über  Seeschiffahrt,  Marine  und  Schiffbau

für  das  Jahr  1903.  Mk.  2,—.
Berlin.
Das  mit  amtlichem  Material  des  Reichs-Marine=Amts
  zusammengestellte  Werk  verfolgt  die  Aufgabe,
die  wichtigsten  Ereignisse  des  maritimen  Berichtsjahres

Boll  &amp;amp;  Pickardt,

in  kurzer  und  anschaulicher  Weise,  auch  mit  Zuhilfenahme

  von  Illustrationen  zu  schildern.
Jahrgang  entledigt  sich  dieser  Aufgabe  mit  bestem
Erfolge,  so  daß  er  sowohl  für  den  Laien  wie  auch
für  den  Fachmann  ein  sehr  nützliches  Nachschlagebuch  ist.

57

Le  Régime  Minier  aux  Colonies.  Decuments
officiels  précédés  de  notices  historiques.
l
l

Institut
  Colonial  International,  36  Rue  Vepdt,
Bruxzelles.

Die  Darstellung  der  Bergbau-Ordnungen  in
den  wichtigsten  hierfür  in  Betracht  kommenden  Kolonien
  ist  vom  Institut  Colonial  International  in
der  dankenswerten  Absicht  unternommen,  um  durch
Vergleich  der  verschiedenen  Systeme  eine  Verbesserung
der  vielfach  noch  unvollständigen  kolonialen  bergbaulichen
  Gesetzgebung  zu  fördern.  Der  vorliegende  erste
Teil  des  Werks  enthält  die  einschlägigen  Bestimmungen
aus  Niederländisch-Indien,  Surinam  sowie  Französisc=
  und  Britisch-Guyana,  während  in  den

 

Blatt  E2

Der  neue

weiteren  Bänden  die  übrigen  französischen  Kolonien,
die  Goldküste,  Natal,  Rhodesia,  die  Kapkolonie,  der
Kongostaat,  Canada,  die  australischen  Kolonien  und
Neuseeland  nachfolgen  sollen.

–  —

Dr.  H.  Breitenstein:  21  Jahre  in  Indien.  Dritter
CTLeil:  Sumatra.  Mit  Abbildungen.  Mk.  6,—.
Th.  Grieben,  Leipzig.

In  dem  vorliegenden  Bande  schildert  der  Verfasser
  seine  Erlebnisse  in  Sumatra  als  Militärarzt
in  der  niederländisch-indischen  Armee,  wobei  namentlich
  der  Abschnitt  über  Atschin  interessieren  dürfte.
Dem  Beruf  des  Versassers  entsprechend  enthält  das
Buch  eine  Reihe  von  Darlegungen  tropenhygienischer
Natur.

 

La  Chine  à  terre  et  en  ballon.  Berger-Levrault

  &amp;amp;  Cie.,  Paris,  Rue  des  beausx-arts  5.
»  Das  vorliegende  Album  stellt  eine  Sammlung
von  272  Photographien  dar,  die  von  Offizieren  des
französischen  Expeditionskorps,  zum  Teil  aus  der
Vogelperspektive,  während  des  letzten  Feldzuges  in
China  aufgenommen  und  auf  42  Blättern  in  Lichtdruck
  vortrefflich  wiedergegeben  sind.  Die  eigenartige
Sammlung  ist  natürlich  in  erster  Linie  auf  ein
französisches  Publikum  berechnet,  dürfte  aber  auch
in  Deutschland  Interesse  erwecken.

 

*  *FF  VTVWNVWVTNFNFTYNTTTNYTVDTTTNYVYVYTTNYT

Titeratur-Verzeichnis.
Prof.  Max  Weber:  Der  Indo  -australische  Archipel
und  die  Geschichte  seiner  Tierwelt.  Mit  einer  Karte.
Mk.  1,.—.  Gustav  Fischer,  Jena.
Wirkl.  Geh.  Rat  Dr.  Fischer:  Reise-Eindrücke  aus
Schantung.  60  Pf.  Dietrich  Reimer,  Berlin.

 

Derkehrs  -Machrichten.

Der  Dampfer  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  „Kronprinz“  ist  beim  Verlassen  des  Hafens  von

Mozambique  auf  Felsen  gestoßen  und  hat  leck  nach  Mozambique  zurückkehren  müssen.

Das  Schiff  kann

infolgedessen  nicht,  wie  beabsichtigt  war,  am  25.  Februar  d.  Is.  in  Hamburg  wieder  expediert  werden,

sondern  es  werden  die  Dampfer  von  Hamburg  in  folgender  Reihenfolge  abgehen:  1.

Auf  der  westlichen
        <pb n="112" />
        Route  am  28.  Januar  „Kaiser“,  am  25.  Februar  „König“
Kanal  am  14.  Januar  „Bürgermeister",
25.  Februar  „Gouverneur“".

58

,  am  25.  März  „Herzog“.
am  28.  Januar  „Bundesrath“,
—  Die  für  den  „Bundesrath“  geplante  Extrareise  ab  Hamburg  am  21.  Januar

auf  dem  westlichen  Wege  nach  Südajrika  fällt  infolgedessen  aus.

In  Agome-Palime  (Togo)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanftalt  eröffnet  worden.

2.  Durch  den  Suezam

  11.  Februar  „General“,  a

Ferner  ist

daselbst  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  den  Briefpost-,  Zeitungs=  und  Postanweisungsdienst
  erstreckt;  auch  sind  Nachnahmen  auf  eingeschriebenen  Briessendungen  zulässig.

 

In  Usumbura  (Deutsch-Ostafrika)  ist  eine  Postagentur  eröffnet  worden.

In  Windhoek  (Deutsch-  Südwestafrika))  ist  eine  Stodtfernsprecheinrichtung  eröffnet  worden.  Die
Zahl  der  Anschlüsse  beträgt  nach  dem  Anschlage  27.

Vezsnwiizrersiudmgen  ½4  „  den  vertschen  Schnegebieten.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  18.  Januar,  1.  März  Herbertshöhe  42  Tage
f  eni  (englische  Schiffe)  16.,  20.  Januar,
1.  Deutsch-Uen-Gninea.  .Wilh.  Hafen  40  Ta  27.  Februar,  3.  Mär
4  Neapel  22.  Januar.  5.  März  Erkü.d  40  as  .  Fern  r
(deutsche  Schissee  100abds.  Herbertshöhe  45.
—  —  —  —  —–
Neapel  30.  Jan.,  13.  Febr.  Tanga  17—20  Tage
(eusche  Schisfe)  *  Deres-Sal.  18—2129.  v  3  9  27.  Jan.,
rindi  18.  Januar  anga  18  Tage  !  #  ebruar
2.  Deutsch-Ostafrika.  çeibr0  10  abds.  Dar-es-Salm  19  Tage  105  abds.
Brind  25.  Januar  Sansidar  20  Tage
(en  liche  Schiffe)  100  abds.

3.  Deutsch.-  Südwestafrika.

Southampton
(engl.  Schiffe  bis  Kap

mann=  Dampfer)

ambur
E  Sein  /

englische  Schi
Kapultze  Schiste
beförderung)

and-(ranad

  2  sche  Schie)  1

stadt.  dann  Woer- 



10.  jedes  Monats
40  nms.

Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutzgebiete

17.  Januar,  14.  Febr.
40  ums.

30.  Januar

Nach  dem  südlichen  Teil

Seuthampton.  24.  Januar,  7.  Febr.

 

4.  Ramernn.

Hamburg
(deutsche  Schife)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Liverpool
(englische  Schiffe)

ambur
Le  ece

10.  jedes  Monats
12.  jedes  Monats
17.,  31.  Januar

11.  jedes  Monats

 

 

Neapel  19.  Februar

?  7  arolinen.  **.  —-  õ
———
deutsche  Schiffe)  abends

6.  Riantschou.  Beindist  „nn  leden  Sonntag

ssisce  Sbife  1  10)  ab,  abends  –

Neapel  19.  ebruar

7.  Marianen.  W  —  F

8.  Marshal-  Inseln.  Neapel  19.  Februar

(deutsche  Schisse)

Sansibar  18  Tage

Swakopmund  20  Tage
Lüderitzbucht  26  Tage

Swakopmund  30  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
des  Schutzgebietes:
Kapstadt  17  Tage

Duala  25  Tage
Duala  23  Tage
Duala  26  u.  24  Tage
Duala  31  Tage

Yap  38  Tage
Ponape  56  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  37  Tage

8.  jedes  Monats

 

10#  abds.

.

29.  Januar
7#  abds.

118  oms.

23.  Januar,  6.  Febr.
112  vms.

9.  jed.  Mts.  732  abds.
10.  jed.  Mts.  93  abds.

15.,  29.  Januar
125  n
10.  jed.  A  7a2  abds.

17.  Februar
10½  abds.

—  ——  —  —  —  —  —  —  .

20.  Jan.,  3.l  Febr.
105  abds.
jeden  Freitag
10s  abends.

 

—  .—

Saipan  43  Tage

 

Jaluit  63  Tage

 

17.  Februar

 

10  abds.

16.  Januar,  13.  Febr.

17.  Februar  1085  abds.

—
        <pb n="113" />
        50

 

—it

 

 

 

—  .  .—
Die  Abfahrt  erselgt.  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
#Kach  vom  Ein  anm:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  7!5!-  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
s.  gamoaꝰ  #ento#n  s  Januar,  8.  Febr.  apia  25  Tage  16.  Januar,  6.  Febr.
San  Franscoh•  —  —  118  oms.
Hamdurg  10.  jebes  Monats  Lome  18  Tage  9.  jed.  Mis.  722  abds.
gq  (deutsche  Ez.,
„Southampton  12.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  .  jed.  Mts.  9#  abds.
(den  Schiffe.
Rotterdam  13.  jebes  Monats  Lome  28  Tage  12.  jed.  Mts.  9n#abbds.
(deuische  Schiffe)  ·
whatsbe  H)  22.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  21.  jed.  Mts.  73  abds.
eutsche  iffe)
10.  Coge.  „Szuthapton  27.  jedes  Monats  Lome  31  Tage  25.  jed.  Mts.  9#  abds.
utsche  iffe)  ·  .
mburg  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  72  abds.
deutsche  Schiffe)
fů  arseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage.  3.  jed.  Mts.  106#  abds.
(#rangöfische  Schisse)  von  da  ab  Landverbindung  ·
fVord  löjethsllemsCotonoulsTage  BRAUNs-abv-(fkcusdstichchisse)
  von  da  ab  Landverdindung

 

 

 

 

 

1)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugefuhrt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

–..  —.-  —

Eintreffen  der  Vost  ans  den  dentschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  «  Die  Post  ist  fanig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Bon  hajen  in  derlin  am  Bon  hafen  in  Berlin  am
!*—iem  Neapel  ..  23.Januar  !“  68.
Deutsch-#eu-Sninea.  Brindisi.  1.  Februar  NRarolinen  *  zapel!  8  ns  Ft
*  ··  -·"·  Neapel».23.«anuat,6.—ebr.
Neapel...21.«Januar  ·»·  «-»1  br.
Deutsch-Ostafrikao  Brindißt.  .  .  18.  Januar  1  Mantschon  Saiß  1  *  *
ille  ..  16.  ,  16.  Feb  ·  .--—-«
--  -.  Eise  -6  III-.  de  "*  Marianen  ..  unbestimmt  isz  —
Deutsch--Südwestafrika  rEkF.  *N  —  ——–
a)  nördl.  Teil  d.  Schutzgzeb.  Southampton  18.,  28.-Inner  arsdan  ·  Iusein  Neapel  8.  Februar
d)  sädl.  Teil  d.  eb.  t  ton  .  Febr..  —  -
-  —f————ö:m—  Sou  hamp  on  18.  van,  1.  Fel  t  Lamoan  Queenstown  2.  debruar
n  n  7  —  ladn
namenn  Huuchamton  .  .  t  2  42  Southampton  16-1  28.  jed.  Mis.
*  Falligkeitstage  fur  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
———  der  Dentschen  Ob#frile=  Sinie  ——  —
—.——  -eise.  Lette  Nachrichten  «
o  von  s  nach  bis  12.  Januar  1903.
W  t  ....  Hamburg  Durban  am  26.  Dez.  in  Mozambique  eingetroffen.
—.  Durban  4  Hamburg  am  7.  Jan.  von  Aden  abgegangen.
—  .....  Delagoabai  Hamburg  am  9.  Jan.  von  Las  Palmas  abgeg.
„Gundesrath=  .  Beira  Hamburg  am  26.  Dez.  von  Vlissingen  abgegangen.
„Gouverneur=  .  Beira  Hamburg  am  9.  Jan.  von  Durban  abgegangen.
„Präsident“.  ....  Hamburg  Beira  am  11.  Jan.  in  Sansibar  eingetroffen.
Kanzler  ·  ....  Hamburg  Delagoabai  am  7.  Jan.  in  Durban  eingetroffen
„Kurfürst“  ....  Hamburg  Delagoabai  am  9.  Jan.  von  Lissabon  abgegangen.
Bürgermeister“  Durban  Hamburg  ·  ·
Markgraf«  Hamburg  Delagoabai  am  10.  Jan.  von  Tanger  abgegangen.
„General“  ....  Durban  «  Hamburg  am  11.  Jan.  von  Marseille  abgegangen.
„Herzog“..  ...  Hamburg  Delagoabai  am  7.  Jan.  von  Suez  abgegangen.
N[i“  .......  --  ———  am  11.  Dez.  in  Sansibar  eingetroffen.
„Somali  ·  ....  —  —  am  12.  Dez.  in  Bombay  eingetroffen.

—  —  —  —  ——

 

——  ——e—  —  ——  —  —  —  ——

Verantwortlicher  Nedalteur  5  fir  den  nichtamlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn,  Berlin  S8W  12,  Kochstraße  66—71.
Ausgegeben  am  18  Januar  1908  um  6  Uhr  nachmitlage.

 

—  —  —  —
        <pb n="114" />
        Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  find  an  die  Bekriebsleitung,  Berlin  8W  17.  Kochstr.  68—71,

*  Bekanntmachung.

Die  unter  Nr.  14  des  hiesigen  Firmenregisters
  A  eingetragene  Firma
G.  M.  Nabinek,  Tanga,  ist  gelöscht
worden.  6  (10)

Tanga,  den  5.  Dezember  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  B
ist  heute  bei  Nr.  1,  betreffend  die
Damaraland-Farmgesellschaft  m.  b.  H.
in  Okakango,  eingetragen  worden,
daß  die  Geschäftsführung  des  Farmers
Oberleultnant  der  Res.  griv  iegler
in  Okakango  erloschen  ist.  An  seiner
Stelle  ist  zum  Geschäftsführer  im  Schutzgeiet
  der  Kaufmann  Hugh  White

estellt  worden.  (n)

Windhoek,  den  8.  Dezember  1902.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  B
ist  heute  unter  Nr.  5  die  Firma

Grunderwerbsgesellschaft  der
Batres-Oblaten  von  der  unbefleckten
  Inngfrau  Maria  in  Süafrika,
  Gesellschaft  mit  beschränkter

Haftung,
eingetragen  worden.

Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Windhoek.
  Das  Stammkapital  beträgt
150  000  Mk.,  das  durch  Einbringung
von  Viehbeständen,  Inventar  und  von
Laus=  und  Gartengrundstücken  in

rob=  und  Klein-Windhoek  sowie  in
Swakopmund  und  Aminuis  gedeckt  ist.
Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am  27.  November
  1902  festgestellt.  Die  Gesellschafter
  sind  der  apostolische  Präfekt
Later  Augustin  Nachtwey  und  Pater

olfgang  Kieger,  beide  in  Windhoek
wohnhaft.  Dieselben  sind  als  Geschäftsführer
  bestellt  und  ist  jeder  allein  zur
Vertretung  und  Zeichnung  der  Firma
befugt.  Gegenstand  des  Unternehmens
ist  Erwerb  von  Grundeigentum  und
der  Betrieb  von  Garten=  und  Farmwirtschast.
  (u)

Windhoek,  den  29.  November  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Ich  bin  bei  den  Kaiserlichen  Bezirkserichten
  zu  Swakopmund  und  Windhoel
  sowie  beim  Kaiserlichen  Obergericht
u  Windhoek  als  Vertreter  in  Civilsachen
  und  Verteidiger  in  Strafsachen
zugelassen.  u)

Gleichzeitig  erteile  Insormationen
aller  Art  über  die  Verhältnisse  in
Deutsch-Suüdwestafrika  und  Südafrika.

Edm.  Schnellenbach,
Rechtsagent,
Swakopmund  (Deutsch-Südwestafrika).

 

 

 

—–—  60  —

Anzeigen.

-
—  —

-“

Farben
tf##Moschinen-  und  Wagganfabriken.
sowie  simtliche  Anstricbfarben.
S.  N.  Coha,  Farbenwerke,

Beritin  S.,  Cottbu#er  Damm  70.  und
Badenburger  Malie  b.  Giessen.

Farboel  D.  R.  P.

bevlhrter  Kostechut  zuanetrich  für
LKisenkonstinuktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.
Eisenbahndlrektionen  zum  Anstrich  von
Brucken.  Untergestellen,  hölzsernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorteschrieben.

(161,

einzusenden.

—  —Beste  Referensen  Oegr.  Wörlitz  1766.  "

 

!t%

—  ——  ——  —  ———  —
(eder-Wanoen,

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—  T  uft-Druck

Venlils  *  **-dese2


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Jeder  Band  mit  farbiger  Umschlag-Zeichnung  geheftet  1  Mark.
Julchens  Deirat,  Novelle  Unter  uns  Mädchen,  Novellen
Sleurette,  Novelle  Auf  Liebeswogen,  Novellen
Der  gelbe  Doming,  Noman  Revanche,  Novellen
Klmba,  Novelle  Pariser  SChbemänner,  Skizzen.

Eine  hochinteressante  und  billige  Lektüre  sind  die

Zwei-Mark-Bände  von  Marcel  Prébost

Die  Sünde  der  Mutter,  Roman  Mas  Frauen  schreiben,  Skizze
Der  Skorpion,  Roman  Späte  Liebe,  Roman
Ratschläge  für  Junggesellen  und  derlobte.

Illustrierter  Katalog  gratis  und  franko.

 

 

 

 

 

Uerlag  von  Hlbert  Langen  in  Mündben-HKo.

Marcel  Preuosts.  schliten

 

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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Beransgegeben  in  der  Kolil-Abteilnung  bes  Auswärtigen  Amts.

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XIV.  Jahrgang.  terlin,  I.  zebruar  1903.  Uummer  3.

h.-—  Ê  Ê  .  -

Deese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  viertelsährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heransgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreio  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3.75  fur  die  Lander  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Antragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  nochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

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Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Runderlaß  an  sämtliche  Bezirksämter,  Militärstationen,  Militärposten  und  Bezirksnebenstellen
in  Deutsch-Ostafrika,  betressend  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des  Sklavenhandels  S.  61.  —  Beschluß  des  Bezirksgerichts
  Windhoek,  betressend  die  Bekanntmachung  von  Eintragungen  in  das  Handeloregister  S.  62.  —  Gouvernementeurs
  in  Deutsch-Ostafrika  S.  62.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  November  1902  S.  63.  —  Personalien  S.  63.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  64.  —  Deutsch-Ostafrika:  Kaffeeplantage  Sakarre  (Aktiengesellschaft,
  Berlin)  S.  65.  —  Kamerun:  Eine  Haussa-Karawane  in  Buba  S.  66.  —  Unternehmungen  gegen
Semikore  S.  66.  —  MWissenschaftliche  Sammlungen  S.  66.  —  Togo:  Wissenschaftliche  Sammlungen  S.  67.—
Deutsch-Südwestafrika:  Kupfervorkommen  bei  Otyizongati  S.  67.  —  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  S.  668.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  69.  —
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  De  Beers-Minengesellschaft  S.  71.  —  Staatliche  Besiedelung
  der  Orange  River  Colony  S.  72.  —  Einstweilige  Aufhebung  der  Fleischzölle  in  der  Kapkolonie  S.  73.—
Durchfuhrverkehr  und  Zolltarifänderung  im  Uganda-Schutzgebiet  S.  74.  —  Beschränkung  des  Handelsverkehrs  in
abgelegenen  Distrikten  Britisch-Ostafrikas  S.  74.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Der  Kautschukmarkt  in  Antwerpen
  im  Jahre  1902  S.  74.  —  Der  Außenhandel  der  französischen  Kolonien  im  Jahre  1901  S.  74.  —  Eigenschaften
der  in  Europa  gebräuchlichsten  Baumwollsorten  S.  75.  —  Litteratur  S.  76.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  77.  —
Verkehrs-Nachrichten  S.  77.  —  Fahrplan  der  Jaluit-Gesellschaft,  Hamburg,  für  1903  S.  79.

 

SDSierzu  als  Beilage:  Kolonlal-Gandels-Adreßbuch  für  1903.

 

 

 

Amtlicher  Teil.

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Gesehe;  Vervrdnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Nunderlaß  an  sämtliche  Bezirksämter,  Militärstationen,  Militärposten  und
Bezirksnebenstellen  in  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Maßnahmen  zur  Bekämpfung
des  Sklavenhandels.

Angestellte  Erhebungen  lassen  keinen  Zweifel  darüber,  daß  in  Ruanda  und  Nachbarländern  sowie
auch  sonst  noch  in  Gegenden  der  Seengebiete,  welche  von  den  Militärstationen  abgelegen  sind,  noch  Sklavenhandel
  getrieben  wird,  und  daß  es  insbesondere  immer  noch  Küstenhändler  giebt,  die  dort  Sklaven  aufkaufen
und  versuchen,  dieselben  zur  Küste  zu  bringen.  In  einem  Falle  ist  es  der  Militärstation  Tabora  gelungen,
die  Schuldigen  des  gewerbsmäßigen  Sklavenhandels  zu  überführen.  Der  Hauptschuldige  wurde  mit  lebenslänglicher
  Kettenhaft  bestraft,  das  Urteil  von  mir  bestätigt.

Da  aber  anzunehmen  ist,  daß  die  Händler  im  allgemeinen  die  aufgekauften  Sklaven  unter  Umgehung
der  Militärstationen  auf  Schleichwegen  zur  Küste  zu  bringen  suchen,  und  da  daher  nur  ausnahmsweise  die
Stationen  selbst  dem  Sklavenhandel  auf  die  Spur  kommen  werden,  wird  diesem  Verbrechen  in  erster  Linie
dadurch  erfolgreich  entgegengetreten  werden  können,  wenn  die  Stationen  demselben  gelegentlich  von  Bezirksreisen
  ihr  besonderes  Augenmerk  zuwenden,  die  Sultane  und  Jumben  unter  Bekanntgabe  der  in  der
Gouvernements-Verfügung  vom  19.  August  1896  (Zimmermann  II,  269)  ausgesetzten  Belohnungen  zur
VBachsamkeit  und  Anzeigeerstattung  anspornen  und  verdächtige  Gegenden  durch  geeignete  Vertrauensleute  im
Geheimen  kontrollieren  lassen.  4
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        —  62  —

Zur  wirksamen  Bekämpfung  des  Sklavenhandels  bestimme  ich  des  Weiteren  in  Ergänzung  der
Anweisung  vom  19.  August  1896  (Zimmermann  II,  267),  betreffend  die  bei  Bestrafung  des  Sklavenhandels
zu  befolgenden  Grundsätze,  daß  gewerbsmäßiger  Sklavenhandel  in  schweren  Fällen  mit  dem  Tode  zu
bestrafen  ist.

Ich  bringe  ferner  die  Beobachtung  des  Runderlasses  vom  17.  Dezember  1895,  betreffend  die
peinliche  Kontrolle  der  nach  der  Küste  gehenden  Karawanen  bei  Ausstellung  der  Karawanenscheine  in
Erinnerung.  Insbesondere  ist  die  Kontrolle  bezüglich  der  von  den  Karawanen  mitgeführten  Frauen  und
Kinder  strengstens  durchzuführen.

In  Ausführung  des  §  5  der  Reichskanzler-Verordnung  vom  29.  November  1901,  betreffend  die
Haussklaverei  (Amtlicher  Anzeiger  1902,  Nr.  4)  bestimme  ich  ferner:

Die  Verwaltungsbehörden  sind  nur  zuständig  zur  Genehmigung  der  Übertragung  des  Herrenrechtes
an  Haussklaven,  die  im  betreffenden  Bezirk  angesessen  sind.  Es  ist  daher  die  Genehmigung  bezüglich
Sklaven,  die  aus  anderen  Bezirken,  vor  allem  aus  dem  Innern  angebracht  werden,  siets  zu  versagen.  In
solchen  Fällen  ist  aber  trotzdem  zugleich  stets  auch  die  Rechtmäßigkeit  des  Sklavenverhältnisses  streng  zu
prüfen,  und  wenn  dieselbe  nicht  zweifellos  ist,  dem  Sklaven  ein  Freibrief  zu  erteilen,  auch  dann,  wenn  zu
einem  strafrechtlichen  Einschreiten  nicht  genügend  Anhaltspunkte  vorliegen.

Die  Vernehmung  der  Sklaven  über  die  Rechtmäßigkeit  ihres  Sklavenverhältnisses  hat  tunlichst  in
Abwesenheit  des  Besitzers  zu  erfolgen.

Die  Bezirksämter  an  der  Küste  ersuche  ich,  auch  stets  ein  Auge  darauf  zu  haben,  ob  nicht  ein
Zuzug  von  Sklaven  von  außerhalb  des  Bezirkes  stattfindet,  und  in  verdächtigen  Fällen  von  Amts  wegen
im  Wege  der  Strafuntersuchung  einzuschreiten.

Die  Bestrafung  der  Sklavenhändler  in  Tabora,  die  verschärfte  Bestrafung  des  gewerbsmäßigen
Sklavenhandels,  die  Aussetzung  der  Belohnungen  für  Entdeckung  von  dergleichen  Verbrechen  sowie  die
Unzulässigkeit  der  Ubertragung  des  Herrenrechtes  vor  anderen  Verwaltungsbehörden  als  derjenigen,  in
deren  Bezirk  der  Sklave  ansässig  ist,  ist  im  öffentlichen  Schauri  bekannt  zu  geben  und  die  Bevölkerung
eindringlich  vor  Mitwirkung  am  Sklavenhandel  zu  warnen.

Diese  Warnung  ist  in  angemessenen  Fristen  zu  wiederholen.
Dar-es-Saläm,  den  10.  Dezember  1902.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:  Stuhlmann.

Beschluß  des  Bezirksgerichts  Windhoek,  betreffeud  die  Bekanntmachung  von
Eintragungen  in  das  Haudelsregister.

Die  durch  das  Handelsgesetzbuch  vorgeschriebenen  Bekanntmachungen  von  Eintragungen  in  das
Handelsregister  werden  für  den  Bezirk  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts  zu  Windhoek  im  Jahre  1903

im  Deutschen  Reichsanzeiger,
im  Deutschen  Kolonialblatt  und
in  der  Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung
erfolgen.
Windhoek,  den  5.  Dezember  1902.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.
Richter.

Gonvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Januar  1903  auf  1,3925  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.
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        63

Nachweisung  der  Brutto-Einnmahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  November  1902.

(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,38125  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schifffahrts.]Holzschlag-Mebengollamt
  ausfuhrEinfuhr  be.Gebühren  mahmenInsgesamt

Rp.  1P.  Rp.  1P.  Rp.  P.  Rop.  V.s  Rp.  P.  Rp.  P.  —  Mlk.  Pf.

s  I
Mc—.......  930  04  6573  19  —  —  283  12  7  487794  19—  10  765  87
Pangani  1  124  51  3929  02  3  —  299  44  292  16648  49—  7302  36
Bagamonon  13  168  1310  784  19  15  —  76  29  219  2824263  25—  33  51381
Dar-es=  Salam  8778  50  10655  59  21  —  34  15  59  2519549  30  —  27002  70
Kiiim  1023  59  5448  02  27  —  85  52  306  569  1  41  =  13  662  #  83
Linddid  3  320  05  2652  20  9  —  100  34  7  —  6088  59  =  8410  32
Zusammen  31  345  6  0042  57  75.—  879  58  892  4573  236  31  —-101  157  89

—.  —  —  —  —  —  —

43  296  Mk.  55  309  Mt.  103  Mk.  1215  MKTK.  1233  Mk.
64  Pf.  24  Pf.  69  Pf.  37  Pf.  05  Pf.  i
Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  vortragenden
Rat  im  Reichsjustizamt,  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrat  Dr.  Hoffmann,  für  die  Dauer  des
gegenwärtig  von  ihm  bekleideten  Amtes  zum  ordentlichen  Mitgliede  des  Disziplinarhofes  für  die  Schutzgebiete
  zu  ernennen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  vortragenden
Rat  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,  Geheimen  Legationsrat  v.  König,  den  Königlichen
Kronen-Orden  2.  Klasse,  dem  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika,  Major  Grafen  v.  Götzen,  den  Königlichen
Kronen-Orden  3.  Klasse  und  dem  Kapitän  in  der  Flottille  von  Deutsch-Ostafrika,  Berndt,  dem  Sekretär
beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika,  v.  Goldammer,  sowie  den  Kartographen  Sprigade  und
Moisel  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Der  ständige  Hilfsarbeiter  z.  D.  Legationsrat  Dr.  Bumiller  ist  der  Kaiserlichen  Botschaft  in
Paris  als  Beirat  für  koloniale  Angelegenheiten  zugeteilt  worden.

Dem  Hofrat  Tesch  ist  die  Stellung  eines  außeretatsmäßigen  Hilfsarbeiters  in  der  Kolonial=Abteilung
  des  Auswärtigen  Amtes  übertragen  worden.

Der  bisherige  Geheime  Sekretariatsassistent  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,
Kölzsch,  ist  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  daselbst  ernannt  worden.

Kaiserliche  Schutgtruppen.

Oberkommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  27.  Januai  1903.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberstleutnant
Ohnesorg  die  Erlaubnis  zum  Anlegen  des  ihm  verliehenen  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Königlich  Bayerischen
Militär-Verdienstordens  zu  erteilen.

Fischer,  Hauptmann  à  la  suite  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Oberkommando,  den  Charakter  als  Major  erhalten.
2

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        —  64  —

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Januar  19083.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  solgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Hauptmann  und  Kompagniechef  Seyfried,

die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:  dem  Oberleutnant  Freiherrn  v.  Reitzenstein,

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:  dem  Sergeanten  Zahn  und  dem  Sanitätsunteroffizier  Ludszuweit,


die  Krieger-Verdienst-Medaille  2.  Klasse  in  Silber:  den  farbigen  Soldaten  Sool,  Mabruk,  Hamiß
sowie  dem  Schausch  Achmed  Ali.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1903.

v.  Fiedler,  Hauptmann  und  Kompagniechef,  ein  Patent  seines  Dienstgrades  erhalten.

Merker,  Oberleutnant,  zum  überzähligen  Hauptmann  befördert.

Bock  v.  Wülfingen,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½½  Jahre  genehmigt.

Dr.  Steuber,  Oberstabsarzt,  scheidet  am  2.  Februar  1903  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
3.  Februar  d.  Is.  als  Regimentsarzt  des  Infanterie-Regiments  von  Stülpnagel  (5.  Brandenburgischen)
  Nr.  48  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Januar  1903.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leutnant  v.  Lekow,
früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Königin  Elisabeth  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  3,
kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  3.  Garde-Ulanen  -Regiment,  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse
mit  Schwertern  zu  verleihen.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1903.
Fromm,  Oberleutnant,  Baron  v.  Stempel,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe
auf  weitere  3  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1903.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Obersten  Pavel,
Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  die  Erlaubnis  zum  Anlegen  des  ihm  verliehenen  Kommenthurkreuzes
  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs  -Ordens  zu  erteilen.

Pavel,  Oberst  und  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  aus  derselben  mit  dem  31.  Januar  d.  Is.
ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Is.  im  Heere  und  zwar  bei  den  Offizieren  von  der
Armee  unter  Anweisung  des  Wohnsitzes  in  Berlin  angestellt.

Schlosser,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

    

VTWTTTTTYTFTTFFTFTF  FFFFFFFFFTTTFTTTF  T  F  #FiviVv''V
Nichtamtlicher  Teil.
Perspnal-Zachrichten.  Mitgliedern  er  gehörte,  seine  reichen  Gaben  stets

voller  Hingebung  in  den  Dienst  der  kolonialen  Sache

In  dem  am  25.  Januar  zu  Berlin  verstorbenen  gestellt.  In  gleichem  Sinne  ist  er  als  stellvertreten-Wirklichen
  Geheimen  Rat  und  früheren  Direktor  im  der  Vorsitzender  des  Verwaltungsrates  der  Wohl-Reichspostamt,
  Sachse,  Mitglied  des  Kolonialrates,  fahrtslotterie  trotz  schweren  Leidens  noch  bis  in  die
hat  die  deutsche  Kolonialbewegung  einen  ihrer  warm-  letzte  Zeit  unermüdlich  tätig  gewesen.  So  wird  auch
herzigsten  Förderer  verloren.  Als  geschäftsführender  in  den  Kolonialkreisen  Deutschlands  des  Entschlafenen

Vizepräsident  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  hat  stets  mit  Verehrung  ur  und  d  Danlbarkeit  gedacht  werden.
er  jahrelang  die  Geschäfte  dieser  Gesellschaft  geleitet
  und  ebenso  im  Kolonialrat,  zu  dessen  ältesten
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        Deutsch-Ostafrika.
Der  der  Kommission  zur  Festlegung  der  deutschenglischen
  Grenze  westlich  des  Viktoriasees  überwiesene
  Leutnant  Weiß  ist  in  Ostafrika  eingetroffen.

Der  Werkstättenvorsteher  Borchers  hat  das
Schutzgebiet  mit  Heimatsurlaub  verlassen.

Der  Vermessungsgehilfe  Dannert  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  in  Neapel
am  8.  Januar  1903  Feldwebel  Heilmann,  am
17.  Januar  1903  Oberleutnant  Göring;  in  Hamburg
  am  23.  Jan.  1903  Sanitätssergeant  Ménard.

Die  Ausreise  bezw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  angetreten:  am  10.  Januar  1903  ab
Marseille  Sergeant  Faust,  am  14.  Januar  1903
ab  Hamburg  Zahlmeisteraspirant  Boesebeck,  am
16.  Januar  1903  ab  Neapel  Oberarzt  Dr.  Wiehe
und  Unteroffizier  Götze,  am  30.  Januar  1903  ab
Neapel  Oberarzt  Dr.  Ahlbory.

Ramernn.

Der  Assessor  Adae,  der  Landmesserkandidat
Bornitz,  der  Handwerkerlehrer  Kaiser,  der  Techniker
  Schulte,  der  Schlosser  Wilhelmi  und  der
Eisendreher  Reischle  sind  in  Kamerun  eingetroffen.
Der  Polizeimeister  Brückner  und  der  Lehrer  Lenga
sind  daselbst  wieder  eingetroffen.

 

65

Der  Maurer  Bergemann  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Kamerun  eingetroffen.

Hauptmann  und  Kompagniechef  Glauning  hat
am  17.  Januar  1903  die  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  von  Liverpool  aus  angetreten.

Cogo.

Die  Krankenschwester  Heinze  hat  die  Heimreise
aus  Togo  angetreten.

SLüdwestafrika.

Der  Leuchtturmwärter  Beirer  und  der  Maschinist
Gothan  sind  in  Deutsch--Südwestafrika  eingetroffen.

Vom  Deutschen  Frauen-Verein  wird  mit  dem
am  5.  Februar  von  Hamburg  nach  Swakopmund
abgehenden  Woermann  =  Dampfer  die  Schwester
Helene  Maniszowska  nach  Deutsch-Südwestafrika
entsandt  werden,  um  in  dem  —  hauptsächlich  von
Buren  bewohnten,  im  Norden  des  Schutzgebiets  belegenen
  —  Distrikt  Grootfontein  die  Leitung  eines
Schulpensionats  zu  übernehmen.  Soweit  es  ihre
Zeit  erlaubt,  wird  sie  auch  in  der  Krankenpflege
tätig  sein.

Samoa.
Der  Lotse  O'  Ryan  in  Samoa  ist  am  Herzschlag
  verstorben.  #

Rachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Dltafrika.
Raffeeplantage  Sakarre  (Aktiengesellschaft,  Berlin).

Der  Bericht  über  das  vierte  Geschäftsjahr  190  1/02
enthält  leider  wenig  erfreuliche  Mitteilungen.  Der
Ertrag  der  Ernte  des  Jahres  ist  gegenüber  den  Erwartungen
  erheblich  zurückgeblieben  und  beträgt  noch
weniger  als  die  vorjährige  Ernte.  Es  wurden  etwa
460  Centner  Primakaffee  geerntet  und  in  Hamburg
Zu  durchschnittlich  65  Pf.  per  Pfund  verkauft.  Der
Ertrag  des  Vorjahres  war  etwa  530  Centner  Kaffee
I.  ualität  und  etwa  200  Centner  II  Qualität.
Wahrscheinlich  liegt  die  Ursache  in  dem  Rückgange
der  Erträge  darin,  daß  der  Pflanzer,  um  gleich  im
ex  sten  Jahre  eine  recht  große  Ernte  zu  erzielen,  die
noch  zu  jungen  Bäume  hat  Frucht  ansetzen  und  ausreifen
  lassen.
noch  nicht  mit  Bestimmtheit  feststellen,  der  bisherige
Heiter  der  Pflanzung  gibt  als  Ursache  Hemileia  und
Nachwirkungen  der  außerordentlichen  Dürre  im  Jahre

 

 

Die  Ursache  läßt  sich  nach  dem  Bericht

—

 

–––  —

Jahrgang  162  000,

1900  an,  desgleichen  soll  der  Humusboden  der
Pflanzung  wenig  tiefgründig  sein.  Nach  Geheimrat
Wohltmanns  Angaben  ist  der  durchschnittliche  Boden
von  Sakarre,  dem  Aussehen  nach,  als  vollkommen
genügender  Kaffeeboden  anzusehen.

Zwecks  Gewinnung  von  Kompost  zur  Düngung
hat  die  Gesellschaft,  dem  Beispiele  der  Kaffeepflanzungen
  in  anderen  Ländern  folgend,  Rindviehzucht
in  größerem  Umfange  eingeführt,  die  Schweinezucht
ist  dagegen  wegen  Unrentabilität  aufgegeben.

Die  Pflanzung  selbst  enthielt  am  Ende  des  vierten
Geschäftsjahres  rund  930  000  Bäume,  davon  entfallen
  auf  den  ersten  Jahrgang  163  000,  zweiten
dritten  Jahrgang  189  000,
vierten  Jahrgang  201000,  fünften  Jahrgang  178000
und  sechsten  Jahrgang  35.000  Bäume.  Im  laufenden
Jahre  sollen  weitere  70  000  Pflanzen  ausgesetzt
werden,  so  daß  dann  der  vorgesehene  Bestand  von
1  Million  Bäume  erreicht  ist.

Die  Kaffeeaufbereitungsanstalt  ist  mit  Schluß  des
        <pb n="120" />
        Geschäftsjahres  fertiggestellt.  Dieselbe  wird  durch
eine  100  PS-Turbine,  für  welche  der  Bau  eines
Zuleitungsdammes  von  700  m  nötig  war,  betrieben.
Zu  der  Anlage  gehören  zwei  massive  Trockenhäuser
mit  zusammen  vier  Trockenböden  von  je  100  qm
Fläche,  Pulperhaus,  Maschinenhaus  mit  Kaffeeschälund
  Poliermaschine,  drei  Gär=  und  Waschceisternen
und  eine  4500  m  lange,  aus  verzinktem  Eisenblech
hergestellte  Kaffeetransportrinne,  mittelst  welcher  die
Kaffeekirschen  aus  der  Mitte  der  Pflanzung  den
Pulpern  zugeführt  werden.

Die  Ausgaben  belaufen  sich  auf  149  589  Mk.,
davon  Abschreibungen  20  600  Mk.  Verwaltungsund
  Wirtschaftskosten  in  Sakarre  97  098  Mk.,  Verwaltungskosten
  in  Berlin  (einschl.  8500  Mk.  für  eine
Reise  des  Vorstandes  nach  Ostafrika)  31  836  Mk.
Der  Nettoerlös  aus  Kaffee  beträgt  20  640  Mk.
Verfügbare  Mittel  sind  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres
  vorhanden:  Bankguthaben  25  833  Mk.,  noch

nicht  eingeforderte  25  pCt.  auf  Aktien  125  000  Mk.
(Tropenpflanzer.)

Ramerun.
Eine  daussa  Rarawane  in  Buta.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun  berichtet
  aus  Busa  unter  dem  20.  Dezember  v.  Js.:

Als  erfreuliches  Zeichen  für  den  Ausschwung  des
Handels  durch  Erschließung  des  ferneren  Hinterlandes
darf  es  betrachtet  werden,  daß  vor  kurzem  eine
Haussa-Karawane  von  103  Köpfen  von  Banyo
kommend  in  Bu5a  eintraf,  um  am  nächsten  Tage
nach  Viktoria  weiter  zu  gehen.  Die  Leute,  zum
erstenmal  hier  gesehen  und  in  ihren  malerischen
Haussatrachten  weidlich  angestaunt,  sind  unter  Führung
eines  Schutztruppensoldaten  der  Station  Banyo  in
42  Tagen  von  dort  hermarschiert  und  äußerten  sich
über  den  Weg  recht  befriedigt.  Vor  allem  hat  ihnen
die  absolute  Sicherheit  imponiert;  sie  sind  vollkommen
  unbewaffnet  und  führen  schwere  Elfenbeinlasten
  mit  sich  im  Werte  von  über  10  000  Mk.
Die  Leute  sind  mit  dem  Dampfer  „Nachtigal“  von
Viktoria  nach  Duala  gebracht  worden,  von  wo  sie
nach  Absatz  ihrer  Waren  den  Heimweg  antreten
werden.  Falls  die  Kameruner  Kaufshäuser  sich  entschließen
  wollten,  Waren  feil  zu  halten,  die  von  den
Haussa  begehrt  werden,  was  zurzeit  durchaus  nicht
der  Fall  ist,  so  ist  ein  dauernder  Zuzug  aus  dem
Innern  und  damit  eine  vollkommene  Neugestaltung
des  Kamerunhandels  sicher.

In  Yaunde  befindet  sich  bekanntlich  schon  seit
längerer  Zeit  eine  ansehnliche  Haussaniederlassung,
welche  mit  den  dort  ansässigen  Firmen  lebhaften  Handel
betreibt.  Es  scheint  überhaupt,  als  ob  Yaunde  sich
immer  mehr  zu  einem  Handelszentrum  entwickeln
wollte.

 

66  —

Unternehmungen  gegen  Semikore.

Uber  den  weiteren  Verlauf  der  Unternehmungen
gegen  den  unbotmäßigen  Häuptling  Semikore,  über
dessen  Bestrafung  durch  den  Hauptmann  v.  Schimmelpfennig
  wir  seinerzeit  berichtet  haben,  ist  nach  einem
Bericht  des  Stationsleiters  von  Yaunde,  Oberleutnants
  Scheunemann,  folgendes  mitzuteilen:

Söämtliche  Unterhäuptlinge  Semikores  haben  sich
nunmehr  gestellt  und  um  Frieden  gebeten.  Semikore
selbst  hielt  sich  zur  Zeit  des  Abganges  des  Berichts
—  im  September  v.  Is.  —  zwar  noch  im  Busche
versteckt,  wird  sich  inzwischen  aber  voraussichtlich  gestellt
  haben,  da  ihm  für  den  Fall,  daß  er  sich  freiwillig
  stelle,  das  Leben  zugesichert  worden  war.

Der  Hauptteil  der  Besatzung  ist  nach  Yaunde
zurückgekehrt.  Zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
ist  in  Etum  ein  Unteroffizierposten  mit  35  Mann
zurückgeblieben.

Wige#nschaftliche  Lammlungen.

Der  Stabsarzt  Dr.  Hösemann  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  in  Berlin  zwei  von  ihm  und  dem  verstorbenen
  Leutnant  Schulz  in  Kamerun  angelegte
Naturaliensammlungen  als  Geschenk  überwiesen.  Sie
umsaßten:

14  Säugctierschädel  und  Präparate  in  Alkohol,
2  Vogelbälge,  21  Schlangen,  10  Eidechsen,  5  Fische,
419  Schmetterlinge,  138  Käfer,  8  Neuropteren,  20
Hymenopteren  in  Düten,  ein  Glas  Hymenopteren  in
Alkohol,  143  Dipteren  in  Alkohol,  9  Dipteren  trocken
konserviert,  1  Odonate,  26  Orthopteren,  63  Rhynchoten,
  davon  6  in  Alkohol,  3  Tausendfüßer,  eine
Sammlung  Spinnentiere,  6  Krebse,  3  Würmer.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.  Unter
den  Säugern  befand  sich  ein  besonders  starkes  Exemplar
  einer  Wildkatze,  ein  junges  Schuppentier  und
eine  Spitzmaus,  die  besonders  willkommen  waren;
ferner  ein  Crocidura  leucorhina  Huet  und  ein
Anomalurus  chrysophaenus  Dubois,  zwei  Kongoformen.
  Die  beiden  letzten  Arten  waren  vorher  für
den  Süden  von  Kamerun  nicht  nachgewiesen.  Die
Reptilien  und  Amphibien  sind  wegen  ihrer  Fundörter
  besonders  interessant,  namentlich  eine  fußtlose,
im  Boden  mit  der  Schnauze  wühlende  Enechse  der
Gattung  Amphisbaena.  Die  Fische  enthielten  zwei
für  das  Museum  neue  Spezies.  Der  wissenschaftliche
Wert  der  Schmetterlinge  ist  beträchtlich,  weil  sich
zahlreiche  dem  Museum  fehlende  Heteroceren  darunter
befinden.  Die  Käfer  enthielten  seltene,  zum  Teil
neue  Arten.  Unter  den  Hymenopteren  sind  sehr
wertvolle  Minutien.  Auch  unter  den  übrigen  Insekten
  befinden  sich  gute  Stücke.  Die  Krebse  geben
erwünschten  Aufschluß  über  die  Verbreitung  mancher
Arten.
        <pb n="121" />
        Togo.
Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Bezirksamtmann  Graf  Zech  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  in  Berlin  folgende  von  ihm  im  Bezirke  von
Klein-Popo  und  bei  Gelegenheit  der  deutsch-englischen
Grenzkommission  im  Hinterlande  von  Togo  gesammelte
  Naturalien  überwiesen,  und  zwar:

5  Schlangen,  1  Frosch,  10  Schmetterlinge,  26
Käfer,  6  Hymenopteren,  35  Dipteren,  15  Orthopteren
und  15  Rhynchoten.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.  Die
Objekte  sind  besonders  ihrer  Fundörter  wegen  interessant,
  namentlich  die  Schmetterlinge  und  Käfer.
Die  meisten  der  Käferarten  sehlten  bisher  in  dem
Museum.

Deutsch-Südwerlkafrika.
Rupfervorkommen  bei  Otyizongati.

Der  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
  angestellte  Bergingenieur  Gathmann
hat  über  eine  Untersuchung  der  Kupfervorkommen
bei  Otyizongati  (Distrikt  Okahandya)  nachstehenden
Bericht  erstattet:

Die  in  ihrer  Art  primitiven  Untersuchungsarbeiten,
um  welche  es  sich  handelt,  erstrecken  sich  im  wesentlichen
  auf  vier  Fundstellen,  an  denen  die  Aussichten
einer  weiteren  Erschließung  nach  den  vorhandenen
Anzeichen  am  günstigsten  erschienen.  Zwei  Fundorte
liegen  etwa  5  bis  6  km  in  südwestlicher  Richtung
von  der  Werft  Otyizongati,  die  eine  direkt  am
Swakop,  die  andere  etwas  südöstlich  davon.  Sie
seien  mit  1  bezw.  II  bezeichnet.  Die  anderen  beiden
Fundstellen  III  und  1V  sind  in  etwa  ostsüdöstlicher
Richtung  etwa  12  km  von  der  Werft  entfernt  und
liegen  in  demselben  Gebiet,  in  dem  auch  von  den
Schürfern  Tripmacker  und  Stanley  zwei  Schürfpfähle
  errichtet  sind,  aber  bisher  keine  Schürfarbeiten
vorgenommen  wurden.

Fundort  I.  Auf  eine  Entfernung  von  über  100  m
sind  alte  oberflächliche  Schürfungen  vorhanden,  die
zu  weiteren  Untersuchungen  Veranlassung  gaben.
Die  Arbeiten  aus  früherer  Zeit  (wohl  von  Eingeborenen
  gemacht)  ziehen  sich  in  einer  Linie,  jedoch
mit  Unterbrechungen,  vom  Swakop  über  einen  Hügel
hinüber.  An  drei  Stellen  wurden  neue  Schürflöcher
gegraben,  von  denen  das  am  Rivier  liegende  bis
zum  Wasser  etwa  10  m,  die  anderen  etwa  4  m  dem
Erz  folgend  niedergebracht  wurden.  Die  hierbei
gewonnenen  Profile  zeigen  deutlich,  daß  die  Art  des
Vorkommens  gangartig  ist.  In  flach  gelagertem

67

 

Gneis  sind  Spalten  aufgerissen,  in  denen  reiche
Kupfererze  (Kupferglanz  bezw.  Buntkupfer)  in  eisenschüssiger
  mulmiger  Masse  neben  quarziger  Gangart
vorkommen.  Typisch  für  die  Genesis  ist  der  Nachweis
  von  Granitmaterial  (hier  nur  in  kleinen  Brocken)
innerhalb  des  Ganges.

Schürfloch  1  zeigt  an  der  Oberfläche  Teilung
des  Ganges.  Jedes  Trumm  ist  hier  10  bis  30  cm
mächtig  und  weist  sehr  schönes  Erz  auf;  nach  Vereinigung
  beider  keilt  sich  der  Gang  aus,  scheint  aber,
wenn  auch  in  sehr  schwacher  Ausbildung,  nach  der
Tiefe  fortzusetzen.

Im  Schürfloch  2  ist  wohl  die  Gangspalte  in
einigen  Centimetern  Stärke  mit  Einschluß  von  Granitmaterial
  deutlich  erkennbar,  Erz  jedoch  nur  in
Spuren  vorhanden.

Ahnlich  und  scheinbar  nach  der  Tiefe  auskeilend
tritt  der  Gang,  jedoch  mit  etwas  Erzgehalt,  in
Schürfloch  3  auf.

Der  Fundstelle  1  messe  ich  praktisch  keinen  großen
Wert  bei,  da  das  Vorkommen  zu  wenig  mächtig  ist.
Nur  im  Schürfloch  1  ist  die  Erzführung  an  der
Oberfläche  befriedigend.  Vorläufig  eignen  sich  zur
weiteren  Untersuchung  die  unten  zu  besprechenden
Vorkommen  bei  weitem  mehr.

Fundort  II.  Hier  tritt  auf  dem  Rücken  eines
gleichmäßig  ansteigenden  Hügels  in  Nord—Südlinie
auf  mehrere  hundert  Meter  zusammenhängend  verfolgbar
  eine  Kupferlagerstätte  zu  Tage,  welche  durch
das  an  einer  Stelle  niedergebrachte  Schürfloch  von
3  bis  4  m  Tiefe  als  ein  an  der  vorliegenden  Stelle
etwa  1,50  m  mächtiger  Granitgang  sich  erwiesen  hat,
welcher  den  flach  gelagerten  Gneis  in  Nord—Südlinie,
  aber  mit  östlichem  Einfallen  (bei  1  war  es
westlich)  durchbricht  und  sehr  reiches  Kupfererz  in
derben  Nestern  einschließt.  Dieses  Vorkommen,  wenn
vorläufig  auch  noch  nicht  durch  großen  Erzreichtum
ausgezeichnet,  macht  in  der  Regelmäßigkeit  des  Auftretens
  auf  große  Längserstreckung  einen  sehr  hoffnungsvollen
  Eindruck  und  wird  besonders  zur  weiteren
  Untersuchung  empfohlen.  Das  Verhältnis
zwischen  Erzmenge  und  übrigem  Haufwerk  ließ  sich
hier  wie  in  den  übrigen  Fällen  schlecht  beurteilen,
da  die  Separatlon  des  Erzes  in  ungenügender  Weise
vorgenommen  war.

Fundort  III.  In  dem  Gebiet  12  km  ostsüdöstlich
  der  Werft  Otyizongati  sind  Funde  III  und  IV.
bei  dem  mit  Humus  bedeckten  Boden  nur  durch
Auftreten  von  losen  Erzstücken  und  Nachgraben  gemacht
  worden.  Das  Ausgehende  ist  nur  soweit  zu
sehen,  als  es  durch  Abtragen  der  darüber  liegenden
Erdschicht  freigelegt  wurde.

Fundort  III  zeigt  in  einem  etwa  4  m  tiefen
Schürfloch  einen  sehr  grobspätigen  Kalkspat,  der  den
auch  hier  flach  gelagerten  Gneis  gangartig  in  etwa

3
        <pb n="122" />
        —  68

1  m  Mächtigkeit  durchbricht.  In  dem  teilweise  rot
oder  gelb  gefärbten  Kalkspat  finden  sich  dicke  Adern
von  Quarz  und  Einsprengungen  von  reichstem  Kupfererz
  (Kupferglanz  und  Rotkupfer  mit  feinen  Ausscheidungen
  von  gediegenem  Kupfer).  Auch  etwas
Molybdän  und  Eisenglanz  wurde  beobachtet.  Leider
ist  die  Quantität  von  Kupfererzen  an  dieser  Stelle
noch  sehr  gering.  Uber  die  Längserstreckung  des
Vorkommens  ist  bei  ungenügender  Ausdehnung  der
Schürfarbeiten  noch  nichts  zu  sagen.  Weitere  Schürfarbeiten
  sind  dringend  angeraten.

Fundort  IV.  Vorkommen  ist  ein  Gang,  der
oberflächlich  auf  etwa  17  m  streichende  Länge  festgelegt
  ist.  Streichen  N—8S,  Fallen  steil  O.  Ausfüllung
  des  durchschnittlich  etwa  0,75  m  mächtigen
Ganges  besteht  in  Quarz  als  Gangart,  der  in  eisenschüssiger
  lettiger  Masse  Kupfererz  (meist  Kupferglanz)
in  unregelmäßigen  Klumpen  reichlich  einschließt.  Das
Vorkommen  ist  durch  einen  flachen  Schacht  bis  etwa
9  m  Tiefe  ausgeschlossen.  Etwa  20  bis  25  Tonnen
Kupfererz  sind  aus  diesen  geringfügigen  Arbeiten

gewonnen,  so  daß  dieses  Vorkommen,  wenn  es  im

Streichen  und  Fallen  aushält,  die  günstigsten  Aussichten
  für  ein  gewinnbringendes  Unternehmen  bietet.

Genetisch  dürften  alle  Vorkommen  I  bis  IV  in
gleicher  Weise  zu  erklären  sein;  der  Zusammenhang
mit  einem  Granitmassiv,  welches  den  Gneis  unterlagert,
  ist  im  Fall  1  und  II  direkt  nachgewiesen.
Bei  Vorkommen  III  und  1V  scheint  der  Granit  tiefer
zu  liegen,  doch  tritt  derselbe  in  den  angrenzenden
Schürffeldern  von  Tripmacker  und  Stanley  wieder
zu  Tage,  so  daß  er  für  alle  Erzvorkommen  dieser

geworden  sind,  offenbar  charakteristisch  ist.  Eigentümlich
  ist,  daß  die  Gangspalten  meist  keine  glatten
Salbänder  aufweisen;  es  macht  den  Eindruck,  als
habe  nach  dem  Aufreißen  der  Spalten  durch  einfachen
Bruch  der  Erdrinde  keine  anderweitige  Bewegung
stattgefunden,  denn  die  Abgrenzung  gegen  das  Nebengestein,
  die  im  übrigen  scharf  ist,  wird  im  Profil
durch  scharf  gezahnte  Linien  gebildet.

Schlußbetrachtung.  In  allen  Fällen  günstig  für
bergmännische  Unternehmungen  ist  die  hervorragende
Qualität  der  Erze  und  die  Lage  des  Vorkommens,
so  daß  der  Transport  bis  zur  Bahn  in  Okahandya,
der  auf  etwa  40  Mk.  per  Tonne  zu  stehen  kommt,
kein  wesentliches  Hindernis  bietet.

Unter  diesen  Umständen  beabsichtigt  das  Otyizongati-Syndikat
  die  weiteren  Aufschließungen  fortzusetzen,
besonders  aus  Vorkommen  IV  eine  möglichst  große
Quantität  Erz  zu  gewinnen  und  zur  Verschiffung  zu
bringen.  Zum  guten  Gelingen  dieses  Vorhabens,
welches  zur  Hebung  des  Vertrauens  auf  bergmännische
Unternehmungen  im  Schutzgebiet  wesentlich  beitragen
dürfte,  liegen  die  Aussichten  recht  günstig,  da  vorläufig
  keine  großen  Anlagen  (besonders  Bahnbau)
ersorderlich  sind,  und  selbst  kleinere  Unternehmungen,

 

welche  einen  Bahnbau  von  50  bis  60  km  nicht  auszuführen
  im  Stande  sind,  auch  ohnehin  lebensfähig
erscheinen.  Die  Entwickelung  der  Vorkommen  kann
ohne  großes  Risiko  der  Unternehmer  vor  sich  gehen:
ob  der  Umfang  der  bergmännischen  Arbeiten  einen
Bahnbau  notwendig  erscheinen  lassen  wird,  kann
abgewartet  werden.

Um  die  in  Aussicht  genommenen  Arbeiten  in
Fluß  zu  bringen,  ist  dem  Syndikat,  dem  zur  Zeit
kein  Sachverständiger  zur  Verfügung  steht,  für  die
ersten  Wochen  von  Seiten  des  Gouvernements  die
Unterstützung  durch  die  Bergbehörde  aushilfsweise
zugesagt  worden.

Deutsche  Rolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.

Vor  mehreren  Wochen  fand  die  Generalversammlung
  dieser  Gesellschaft  statt,  der  vom  Vorstande  der
Geschäftsbericht  für  1901/1902  vorgelegt  wurde.
Wir  entnehmen  dem  Bericht  die  nachstehenden  Mitteilungen
  über  den  Geschäftsgang  im  Berichtsjahre:

„Unser  Bestreben  ging  dahin,  eine  Untersuchung
und  eventuelle  Wiederausbeutung  der  unter  dem  Namen
Sinclair-Mine  bekannten  Kupferfundstelle  im  südlichen
Teile  unseres  Landbesitzes  herbeizuführen.  Zu  diesem
Zweck  haben  wir  Verhandlungen  mit  der  Firma
A.  Goerz  &amp;amp;  Co.  gepflogen,  die  am  23.  Dezember  1901
zum  Abschluß  eines  Vertrages  führten,  durch  welchen
sich  die  genannte  Firma  verpflichtet  hat,  eine  fachmännische
  Untersuchung  jener  Mine  vorzunehmen

Region,  in  der  vielerorts  alte  Schürfungen  bekannt  nund  eventuell  eine  Aktiengesellschaft  zur  Ausbeutung

derselben  unter  diesseitiger  Beteiligung  zu  bilden.
Gleichzeitig  wurde  mit  der  Firma  A.  Goerz  &amp;amp;  Co.
über  eine  derselben  zu  erteilende  umfassende  Minenkonzession
  in  dem  Gebiete  zwischen  Swakop=  und
Kuisibfluß  verhandelt.  Auch  hierüber  kam  am
23.  Dezember  1901  ein  Vertrag  zustande,  wodurch
die  genannte  Firma  zu  gewissen  jährlichen  Abgaben
an  uns  verpflichtet  wurde.  Ein  ähnlicher  Vertrag
ist  durch  unsere  Vertretung  in  Swakopmund  mit  der
dort  neu  gebildeten  Swakopmunder  Minengesellschaft
m.  b.  H.  über  die  ebenfalls  zwischen  dem  Swakopund
  dem  Kutsibfluß  gelegenen  Gorob-Kupferminen
abgeschlossen  worden.  Auch  sind  nördlich  des  Swakopflusses,
  im  Hererogebiet,  wo  uns  die  Bergwerksgerechtsame
  zustehen,  vielfach  Schürsfscheine  von  einzelnen
  Personen  gelöst  worden.

Diesen  Umständen  ist  es  zu  danken,  daß,  während
im  Vorjahre  auf  dem  Bergwerkskonto  nur  Mk.  1160,—
an  Schürfgebühren  in  Einnahme  erschienen,  in  der
jetzt  vorliegenden  Jahresrechnung  eine  Einnahme  von
Mk.  18  413,—  auf  Bergwerkskonto  gebucht  werden
konnte.

Auch  die  Einnahmen  aus  Landverkäufen  haben
gegen  das  Vorjahr  um  rund  Mk.  27  000,—  zugenommen.
        <pb n="123" />
        69

Trotz  der  vorstehend  erwähnten  günstigen  Umstände

  schließt  die  Jahresrechnung  per  31.  März  1902
mit  einem  Verlustsaldo  von  Mk.  168  935,93.  Rechnet
man  hiervon  den  aus  dem  Vorjahre  übertragenen
Verlustsaldo  von  Mk.  78  .500,62  ab,  so  entfällt  auf
das  Jahr  1901/02  ein  Verlust  von  Mk.  90  435,31.

Dieses  bedauerliche  Ergebnis  ist  hauptsächlich
durch  die  Verluste  und  Abschreibungen  auf  unseren
Stationen  Heusis,  Salem  und  Spitzkoppjes  veranlaßt,
  welche  zusammen  Mk.  83  478,15  betrugen.
  Es  wird  und  muß  als  die  dringendste
Aufgabe  der  Leitung  unserer  Gesellschaft  sowohl  hier
wie  in  Swakopmund  betrachtet  werden,  auf  Mittel
und  Wege  zu  sinnen,  um  ähnlichen  Fehlschlägen  für
die  Zukunft  möglichst  vorzubeugen,  und  es  sind  auch
bereits  in  diesem  Sinne  die  geeigneten  Instruktionen
von  hier  aus  nach  Swakopmund  ergangen.

Die  Geschäfte  der  Bank  und  der  Sparkasse  in
Swakopmund  haben  sich  im  abgelaufenen  Geschäftsjahre
  in  normaler  Weise  vollzogen,  so  daß  darüber
nichts  Besonderes  zu  berichten  ist.

Unsere  Beteiligung  an  der  Swakopmunder  Buchhandlung
  m.  b.  H.  hatte  im  Vorjahre  einen  Gewinn
von  Mk.  2340,—  gebracht.  In  dem  jetzt  abgelaufenen
  Geschäftsjahre  hat  die  Buchhandlung  nach
reichlich  bemessenen  Abschreibungen  noch  einen  Ge—
winn  von  Mk.  919,58  erzielt,  der  aber  nicht  zur
Verteilung  gelangt,  sondern  auf  das  nächste  Jahr
vorgetragen  ist.

Auch  die  Beteiligung  an  der  Swakopmunder
Handelsgesellschaft  m.  b.  H.  ist  in  dem  jetzt  abgelaufenen
  Geschäftsjahre,  ebenso  wie  in  dem  Vorzjahre,
ohne  Gewinn  für  uns  verblieben.

Die  Buchhandlung  wird  eine  zweckmäßige  Umgestaltung
  erfahren,  von  welcher  sich  eine  Verbesserung
ihrer  Erträgnisse  für  die  Zukunft  erwarten  läßt.
Ein  Gleiches  darf  man  hinsichtlich  der  Handelsgesellschaft
  hoffen,  da  die  jetzige  Leitung  derselben  bereits
das  Baugeschäft,  durch  welches  der  Handelsgesellschaft
  große  Verluste  verursocht  wurden,  aufgegeben
hat  und  mit  Strenge  darauf  sieht,  daß  auch  im
Warengeschäft  und  in  den  sonstigen  von  der  Handelsgesellschaft
  jetzt  noch  betriebenen  Geschäftszweigen
die  größte  Vorsicht  eingehalten  wird.

Die  guten  Folgen,  welche  dieses  Verfahren  bereits
seit  dem  Beginn  des  neuen  Geschäftsjahres  erzielt
hat,  werden  in  dem  nächsten  Jahresabschluß  ohne
Zweifel  zu  tage  treten.

Wir  haben  deshalb  den  Betrag  unserer  Beteiligung
  an  der  Handelsgesellschaft  in  der  Bilanz  mit
dem  Nennwert  von  Mk.  697  000  eingetragen.“

Der  verfügbare  Vermögensstand  der  Gesellschaft
betrug  am  Schluß  des  Geschäftsjahres  Mk.  165  101,61.
Die  Generalversammlung  erteilte  dem  Vorstand  sowie
dem  Verwaltungsrat  Entlastung  und  wählte  als
Mitglieder  des  Verwaltungsrates  für  die  siebente
Amtsperiode  (vom  1.  April  1903  bis  31.  März  1906)

—  —  —  —–.  —

 

nachstehende  Herren  wieder:  Dr.  jur.  Hammacher
(Vorsitzender),  Geh.  Regierungsrat  a.  D.  Simon  (1.
stellvertr.  Vors.),  Bankdirektor  Koch  (2.  stellv.  Vors.),
Bankdirektor  Böttger,  Bankier  Delbrück,  Bankdirektor
Funck,  Ministerresident  z.  D.  Dr.  jur.  Göring,  Handelsrichter
  Haukohl,  Dr.  jur.  Heimann,  Christian
Kraft  Fürst  zu  Hohenlohe,  Herzog  von  Ujest,  Bankdirektor
  Holländer,  Freiherr  S.  A.  v.  Oppenheim,
Generalkonsul  Dr.  Schwabach,  Direktor  Trübenbach
und  Konsul  Vohsen.  Dem  Vorstande  gehören  die
Herren  v.  Hofmann,  Bugge  und  v.  Bennigsen  an.

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Ankishlaverei-Bewegung.

In  dem  Monatsblatt  der  Genossenschaft  der
Oblaten  der  Heiligen  und  Unbefleckten  Jungfrau
Maria  lesen  wir:

Eine  ebenso  erfreuliche  wie  notwendige  Ergänzung
zur  Ausbildung  der  Alumnen,  insbesondere  für  deren
spätere  Tätigkeit  in  den  auswärtigen  Missionen  hat
unser  Missionshaus  (in  Hünfeld  bei  Fulda)  mit  dem
Beginn  des  neuen  Schuljahres  zu  verzeichnen.  Bekanntlich
  wurde  auf  dem  im  Oktober  zu  Berlin
tagenden  Kolonialkongreß  die  Anregung  gegeben,  den
in  den  Kolonien  wirkenden  Missionaren  möchte  während
  ihrer  Studienzeit  auch  die  Gelegenheit  geboten
werden,  sich  die  zur  Krankenpflege  notwendigen
Kenntnisse  anzueignen,  um  bei  etwaigen  Krankheiten
oder  Unfällen  bis  zur  Herbeischaffung  ärztlicher  Hilfe
einer  Verschlimmerung  des  Ubels  vorzubeugen.  Dementsprechend
  machte  der  Arzt  Dr.  Liedig  dem  Missionshause
  das  freundliche  Anerbieten,  für  die  zukünftigen
Missionare  in  einer  Reihe  von  Vorträgen  das
Wissenswerteste  auf  dem  Gebiete  der  Krankenpflege
und  ersten  Hilfeleistung  zu  behandeln.  Am  Sonntag,
19.  Oktober,  eröffnete  derselbe  seinen  Kursus.  Gleich
in  seinem  ersten  Vortrag  verstand  er  es,  in  leichtfaßlicher
  und  fesselnder  Form  seine  Zuhörer  zu  gewinnen
  und  zu  begeistern.  Die  seitherigen  weiteren
Vorträge,  deren  Wert  durch  zahlreiche  Bilder  und
praktische  Beispiele  erhöht  wurde,  bestärkten  den
erstgewonnenen  günstigen  Eindruck.

Das  Leipziger  „Evangelisch-Lutherische  Missionsblatt“
  bringt  Berichte  der  Missionare  in  Deutsch-Ostafrika,
  denen  wir  einiges  entnehmen:

Aus  Mulango  wird  geschrieben:  Im  April
wurde  den  Wakamba  von  der  Regierung  aufgetragen,
einen  breiten  Karawanenweg  von  hier  über  Ikutha
nach  Kibwezi  herzustellen.  Die  hiesigen  Männer
haben  ihn  fast  bis  zum  Ndheufluß  schön  gebaut,  ja
teilweise  haben  sie  sogar  versucht,  ihn  gerade  zu
legen.  Sie  zogen  viele  Tage  früh  mit  Trommelklang
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        und  Hörnerschall  zur  Arbeit,  oft  wohl  über  100  Mann.
—  Aus  Nkoaranga  am  Meru  (neue  Station,  vergleiche
  Kolonialblatt  1902,  S.  592,  611)  berichten
Miss.  Krause  und  Br.  Fickert:  Welch  einen  lieblichen
Anblick  gewährt  im  Oktober  das  Meruland!  Diese
Zeit  ist  etwa  vergleichbar  mit  Juni,  Juli  daheim.
Die  Acker  sind  bestellt,  die  Feldfrüchte  sind  teils
schon  reif  zur  Ernte,  teils  stehen  sie  in  voller  Blüte
oder  beginnen  eben  zu  blühen.  Man  mag  hinaufsteigen
  nach  dem  oberen  Urwalde  oder  hinuntergehen
zur  Steppe,  überall  trifft  man  auf  weite,  üppige
Felder,  in  denen  Weiber  und  Mädchen  mit  Ackern,
Jäten  oder  Schneiden  beschäftigt  sind.  Die  Hauptsorten
  der  Feldfrüchte  sind  hier,  abgesehen  von  der
Süßkartoffel,  die  zu  allen  Zeiten  geerntet  und  gesteckt
wird,  das  Negerkorn,  Umbi,  eine  Bohnensorte,  Soko,
mit  schmalen  langen  Schoten  und  kleinen  Blättern,
eine  Bohnensorte  mit  großen  Blättern  und  kurzen
dicken  Schoten,  Mba  genannt,  und  Mais  oder  Memba.
Von  letzterem  hat  man  zwei  Arten,  den  kleinkörnigen
und  großkörnigen,  letzterer  wird,,Memba  a  wazungu“
genannt,  d.  h.  Mais  der  Europäer.  Besonders  schön
sahen  die  Mbabohnen  in  der  Blütezeit  aus  mit  ihren
saftigen  dunkelgrünen  Blättern  und  in  allen  bunten
Farben  schimmernden  Blüten.  Es  ist  ein  reiches
Jahr  gewesen;  Speise  wird  es  in  Hülle  und  Fülle
geben  und  ebenso  Bier.

Nach  den  Berichten  der  Brüdergemeinde  erfreut
sich  die  Missionsstation  Ipiana  (Nyassagebiet  in
Deutsch-Ostafrika)  wieder  eines  Gotteshauses.  Ist
es  auch  nicht  so  schön  und  groß  wie  jenes,  das  ein
Raub  der  Flammen  wurde,  so  entspricht  der  neue
Kirchraum  doch  ganz  seinem  Zweck.  Dem  Drängen
der  Umwohnenden  folgend,  soll  in  Kilwa,  eine  Stunde
von  Inpiana  entfernt,  ein  Außenplatz  in  Angriff  genommen,
  dort  Schule  gehalten  und  am  Sonntag
gepredigt  werden.  Die  Eingeborenen  erklärten  sich
bereit,  eine  große  Versammlungshütte  zu  bauen,
Mwakalukwa,  der  Häuptling,  erlaubte  es  und  gab
einen  Bambusbusch  dazu.  Es  kamen  über  200  Leute
zusammen,  denen  es  wirklich  Ernst  damit  zu  sein
scheint,  von  Gott  lernen  zu  wollen.  Auf  Iniana
selbst  wird  jetzt  die  Schule  mit  Eiser  betrieben.  Es
wird  gelesen,  geschrieben  und  gerechnet.

Von  dem  Eindruck  einer  Mondfinsternis  auf  die
Eingeborenen  in  Tabora  (Deutsch-Ostafrika)  entwirft
P.  van  Aken  in  der  Missionszeitschrift  „Gott  will
es“  folgende  Schilderung:

Gelegentlich  der  neulichen  totalen  Mondfinsternis
glaubten  die  Eingeborenen  hierselbst,  es  nähme  jetzt
die  Welt  ein  Ende.  Ganz  Tabora  war  auf  den
Beinen:  Männer,  Weiber,  Kinder,  sämtlich  mit  Spaten
oder  Hackmessern  bewaffnet,  schlugen  damit  auf  Töpfe
oder  sonstige  Geschirre,  daß  einem  Hören  und
Sehen  verging.  Alles  sprang  tanzend  umher,  nicht

70

 

 

gerade  vor  Freude,  sondern  wirklich  vor  lauter  Angst.
Der  Polterlärm  dauerte  bis  spät  in  die  Nacht  hinein,
  es  war  unmöglich,  ein  Auge  zu  schließen.  Am
nächsten  Morgen  kamen  meine  Schüler  in  die  Schule
mit  der  frohen  Meldung:  „Bwana,  da  sind  wir  heute
Nacht  doch  gut  weggekommen.  Der  Mond  hatte  die
Sonne  beim  Kragen,  und  so  waren  sie  dort  oben
miteinander  in  Streit  geraten.  Aber  wir  haben  die
Sonne  vom  Monde  weggejagt.  Als  sie  uns  rufen
und  schreien  hörte,  hat  sie  den  Mond  vor  Angst  losgelassen.
  Und  dies  war  unser  Glück  auch,  denn
sonst  wäre  es  um  uns  alle  geschehen  gewesen!“  „Ihr
Burschen“  —  so  sage  ich  —  „ihr  seid  doch  richtige
Dummköpfe.  Ich  will  euch  mal  erklären,  wie  eine
solche  Mondfinsternis  entsteht.“  Ich  gebe  ihnen  auf
der  Wandtafel,  so  einfach  es  nur  angeht,  eine  Vorstellung
  von  diesem  Phänomen.  „Seht  nun  gut“,  so
sage  ich  in  der  Mitte  meiner  Erklärung,  „die  Sonne
steht  stille,  die  Erde,  auf  der  wir  wohnen,  dreht  sich
um  die  Sonne  und  ebenso  der  Mond  um  die  Erde."“
Ein  paar  Schlaupelze  fühlen  alsogleich  mit  der  Hand
auf  den  Boden,  sich  zu  überzeugen,  daß  die  Erde
doch  wirklich  fest  unter  ihren  Füßen  liegt  und  nichts
minder  tut  als  sich  herumdrehen,  und  dann  guckt
einer  den  andern  an,  als  wenn  er  sagen  wolle:
„Sollte  es  beim  Bwana  heute  wohl  richtig  unterm
Hut  sein?  sonst  ist  er  immer  so  klug,  aber  heute,
nein  er  hat's  gewiß  nicht  beim  rechten  Ende.“  Und
einer  der  Schlauberger  erklärt  grad  heraus:  „Glauben
Sie  nur,  Bwana,  was  Sie  wollen,  aber  wir  bleiben
bei  unserer  Meinung!“

 

Das  „Monatsblatt  der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft“
  sagt  bei  den  Betrachtungen  über  die
Aufgaben  des  neuen  Jahres  in  Togo:

„Draußen  müssen  wir  auf  den  alten  Stationsgebieten
  die  Arbeit  befestigen  und  erweitern.  So
hoffen  wir,  in  Lome  neben  den  vier  koatholischen
Schwestern  eine  Diakonisse  stationieren  zu  können,
und  müssen  auf  weitere  Verstärkung  des  europäischen
Arbeitspersonals  sinnen;  außerdem  soll  der  Kirchbau
begonnen  werden.  In  Agu  gilt  es,  auf  den  verschiedenen
  neu  besetzten  Plätzen  tiefer  zu  graben,  daß
die  so  schnell  wachsende  Arbeit  dem  Hause  gleicht,
das  auf  dem  Fels  gebaut  ist.  In  Amedzowe  sollen
mit  dem  neuen  Schuljahr,  das  Ende  Januar  beginnt,
die  ersten  Schüler  aus  dem  Basler  Gebiet  eintreten.
Damit  erfolgt  der  erste  Schritt  für  die  Übernahme
dieses  Gebietes,  eine  weitere  Aufgabe,  für  die  wir
uns  in  diesem  Jahre  zu  rüsten  haben.  Dazu  kommen
die  sprachlichen  Verhältnisse  des  ganzen  Gebietes,
deren  Entwickelung  wir  durch  Verhandlungen  zur
Herbeiführung  einer  einheitlichen  Schrift=  und  Verkehrssprache
  in  Südtogo,  wenn  möglich  mit  derselben
Rechtschreibung,  ferner  durch  Herausgabe  rein  wissenschaftlicher
  Arbeiten,  neuer  Bücher  für  den  Kirchenund
  Schulgebrauch  sowie  durch  ein  Ewe-Vierteljahrs-=blatt
  zu  fördern  die  Pflicht  haben.“
        <pb n="125" />
        Zugleich  wird  berichtet:  „Die  Arbeit  in  unserem
jüngsten  Stationsbezirk  Agu  hat  sich  unter  Gottes
Segen  überraschend  schnell  entwickelt.  Für  die  dortigen
  Landschaften  ist  mit  der  Predigt  des  Evangeliums
  eine  Epiphaniaszeit  angebrochen,  und  die  Heiden
wenden  sich  dem  Glanze  des  Lichtes  zu,  das  über
ihnen  ausgeht.  Mit  dem  1.  Jaonuar  1900  wurde
Agu,  bisher  Nebenstation  von  Ho,  noch  während
der  Errichtung  des  Missionshauses  zur  selbständigen
Hauptstation  erklärt,  und  jetzt  nach  zwei  Jahren  zählt
sie  bereits  zehn  mit  eingeborenen  Gehilfen  besetzte
Arbeitsplätze:  Agu-Nyogbo  und  Tavie  am  Aguberge,
Akata  und  Tove-Dzigbe,  westlich  von  der  Hauptstation
  nach  Agome-Kpalime  zu,  wo  ebenso  wie  an
einigen  anderen  Orten  auch  schon  Land  gekauft  ist;
ferner  Jo,  zwischen  Kpalime  und  der  Regierungsstation
  Misahöhe;  dann  nördlich  in  der  Landschaft
Kpele  die  Orte  Akata,  Gbeme,  Agudeve,  Le;  endlich
Sodo  in  der  Landschaft  Akposo.  Freilich  steht  die
Arbeit  naturgemäß  überall  in  den  ersten  Anfängen,
aber  es  ist  eine  Freude,  zu  sehen,  wie  auf  der
Hauptstation  und  im  ganzen  Bezirk  das  Licht  hell
aufleuchtet  in  der  Finsternis."“

Es  folgen  Betrachtungen  über  die  anerkennenswerten
  Leistungen  der  Heidenchristen  im  Togolande
für  kirchliche  Bedürfnisse  und  für  die  Mission:  Die
Gesamtleistung  der  noch  nicht  3000  Seelen  zählenden
Ewekirche  belief  sich  im  Jahre  1901  auf  3450,76  Mk.
für  kirchliche  Zwecke,  auf  5312,88  Mk.  als  Missionsbeiträge,
  und  auf  3134,75  Mk.  als  besondere  Dankesgabe
  beim  Besuch  des  Missionsinspektors  Schreiber,
zusammen  also  auf  11  898,39  Mk.,  gewiß  eine  sehr
erfreuliche  Summe,  bei  welcher  alle  Beiträge  von
Agu  noch  nicht  einmal  mitgerechnet  werden  konnten.

In  „Gott  will  es!“  berichtet  P.  Erdland  von
der  Insel  Nauru  (Marshall-Inseln):

Nauru  ist  eine  einsame,  jedoch  nicht  unbedeutende
Insel,  und  Deutschland  darf  sich  freuen,  daß  bei
dem  am  6.  April  1886  zwischen  dem  englischen  Bevollmächtigten
  Sir  Edward  Malet  und  Bismarck
stattgefundenen  Abkommen  Nauru  noch  in  die  deutsche
Einflußsphäre  gezogen  wurde.  Hunter,  der  Kapitän
des  Walfischfängers  „Fearn“,  legte  der  Insel  den
anspruchsvollen  Namen  „Pleasant  Island“  (anmutige
Insel)  bei.  Sollte  der  Kapitän,  der  vielleicht  mehrere
Wochen  hindurch  zwischen  niedrigen  Koralleninseln
gefahren,  durch  den  Anblick  einer  hügeligen  Insel
erfreut,  zu  dieser  Benennung  gekommen  sein  oder
wirkliche  Naturschönheiten  vorgefunden  haben?  Letzteres
  war  wohl  der  Fall,  denn  wenn  auch  manche
Insel  der  Südsee  durch  reizendere  und  großartigere
Landschaften  sich  auszeichnet,  so  verdient  Nauru  die
schmeichelhafte  Benennung  sowohl  wegen  der  Anmut
des  Landes,  als  auch  wegen  der  Liebenswürdigkeit
der  Bewohner.  Die  Männer  sind  kräftige,  athletisch
gebaute  Naturmenschen,  die  Frauen  feingegliedert
mit  edlen,  regelmäßigen  Zügen.  Die  Leute  sind

71

 

harmlos,  freundlich  und  so  anmutigen  Charakters,
daß  sachkundige,  mit  vielen  anderen  Inseln  der  Südsee
bekannte  Herren  die  Bewohner  Naurus  als  die  besten
der  ganzen  Südsee  bezeichnet  haben.  Die  Außerung
eines  Wunsches  genügt,  um  sofort  dienstfertige  Seelen
zu  finden.  Geld  ist  noch  nicht  eingeführt,  und  sämtliche
  einheimische  Produkte  sind  sehr  billig.  Gewisse
Unruhen,  die  vor  der  Einführung  der  deutschen
Schutzherrschaft  Jahrzehnte  hindurch  auf  Nauru
herrschten,  scheinen  mit  der  obigen  Charakterisierung
der  Eingeborenen  in  Widerspruch  zu  stehen;  jedoch
liegt  der  Grund  der  gegenseitigen  Befehdungen  in
verderblichen  Einflüssen  von  außen.  Dem  Morden
wurde  durch  S.  M.  S.  „Eber“  im  Jahre  1888  ein
Ende  gemacht.  Nach  Aushändigung  der  Waffen
wehte  zum  ersten  Male  auf  Nauru  die  deutsche
Flagge,  und  seit  dieser  Zeit  haben  die  Eingeborenen
weder  Waffen  noch  Spirituosen  angerührt.  Naurn
ist  eine  reiche  Insel.  Sie  birgt  weder  Gold  noch
Edelsteine,  aber  einen  großartigen  Reichtum  an  hochprozentigem
  Phosphate.  Mehrere  Jahrhunderte
werden  über  dem  vollständigen  Abtragen  verstreichen,
wenn  300  Arbeiter  tätig  sind  und  alle  zwei  Wochen
ein  Frachtdampfer  nach  Sydney  fährt.  Durch  Einfuhr
  fremder  Arbeiter  und  bald  häufigen  Dampferverkehr
  werden  die  idealen  und  idyllischen  Zuständ
Naurus  schwinden,  wenn  auch  von  der  Keiserlichen
Verwaltung  die  schärfsten  Maßregeln  getroffen  sind,
um  die  1500  Nauru-Eingeborenen  vor  verderblichen
Einflüssen  zu  schützen.  Das  Völlkchen  verdient  die
väterliche  Fürsorge,  mit  der  es  von  der  deutschen
Regierung  gepflegt  wird.

Aus  fremden  MAolonien  und
Produktionsgebieten.

De  Beers-Minengesellschaft.

Einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats
in  Kapstadt  entnehmen  wir:

Die  Vereinigte  Deé  Beers-Minengesellschaft  zu
Kimberley  hat  am  24.  November  1902  ihre  (seit
der  Konsolidierung  gerechnet)  XIV.  Jahres-Generalversammlung
  abgehalten  unter  dem  Vorsitze  des
kürzlich  zum  Sir  erhobenen  Kapstädter  Parlamentsmitgliedes
  Sir  Lewis  Michell.  Der  Bericht  der
Direktoren,  soweit  er  durch  die  Presse  zurzeit  veröffentlicht
  wird,  läßt  auf  sehr  zufriedenstellende  Ergebnisse
  der  letzten  Geschäftsperiode  (endend  mit  dem
30.  Juni  1902)  schließen,  wenn  auch  der  bekannt
gegebene  Reingewinn  hinter  dem  des  Vorjahres
zurückbleibt.  Der  Gesamterlös  der  in  den  zwölf
Monaten,  endend  mit  dem  30.  Juni  1902,  produzierten
  Diamanten  beträgt  hiernach

4  687  194  L  9hsh  10  d
gegen  4  628  845  8  3  sh  3  d  im  Vorzjahre.
        <pb n="126" />
        Dem  Gesamterlös  steht  eine  Gesamt-Ausgabenschuld

  von  2  524  485  c  4  sh  7  d
gegen  2  194  206  &amp;amp;  10  sh  5  d
im  vorhergehenden  Jahre  gegenüber.

Somit  verbleibt  der  Gesellschaft  nach  dem  Stande
der  gegenwärtigen  Veröffentlichung  ein  Reingewinn
von  2  162  709  S  5  sh  3  d
gegen  2  434  638  L  12  sh  10  d
im  vorhergehenden  Jahre.  Die  Zahlen  zeigen,  daß
gegenüber  dem  Tiefstand  vom  Jahresabschluß  1900
(XII.  Jahresversammlung),  wo  die  Gesellschaft  nur
mit  einem  Ubertrag  von  200  000  28  und  ohne  Dividendenverteilung
  in  das  neue  Geschäftsjahr  schritt,
Erfolge  und  Aussichten  der  Gesellschaft  sich  bedeutend

im  Steigen  befinden.

Uber  den  Reingewinnübertrag  (der  im  Geschäftsjahre
  1901  bereits  wieder  1  277  341  2  betrug)  und
die  Dividenden  des  Jahres  1902  findet  sich  zurzeit
nichts  veröffentlicht.  Der  Durchschnittsertrag  der
vereinigten  De  Beers=  und  Kimberley-Minen  vom
„loade  mit  0,76  Karat  im  Jahre  1902  hat  gegenüber
  den  Vorjahren  zugenommen  (1899  0,71  Karat,
1900  0,67  Karat).  Uber  den  Aufwand  an  Arbeitslöhnen
  (native  labour),  die  notorisch  äußerst  hoch
sind,  wird  nichts  gesagt.

Die  Ausdehnung  der  De  Beers  Company  auf
nicht  unmittelbar  mit  der  Minentätigkeit  in  Verbindung
  stehende  Unternehmungen  (Cold  Storage,
Versorgung  des  Kaplandes  mit  gefrorenem  Fleisch
und  Dynamitfabrikation)  findet  in  der  letzten
Generalversammlung  beifällige  Beurteilung  mit  dem
Hinweis  darauf,  daß  der  Gesellschaft  ein  weiterer
Zuwachs  an  Eigentum,  das  außerhalb  des  Minenbetriebes
  liegt,  angefallen  sei,  durch  den  Ankauf  von
wertvollen  Gartenländereien  im  Westen  der  Kapkolonie,
  die  unter  der  Pflege  erfahrener  kalifornischer
Obstgärtner  einen  reichen  Fruchtertrag  liefern.

Staatliche  Besiedelung  der  Grange  River  Colony.

Die  Regierung  der  Orange  River  Colony  hat
unter  dem  31.  Oktober  1902  eine  „Lands  Settlement
  Ordinancc“  erlassen,  welche  die  für  die
Abgabe  von  Kronland  an  Ansiedler  aufgestellten
Grundsätze  enthält.  Uber  diese  Grundsätze  sei  hier
folgendes  mitgeteilt:

Die  Aufsicht  über  das  Siedelungswesen  führt
der  von  dem  Vizegouverneur  (Lieutenant-Governor)
eingesetzte  Land  Settlement  Board.  Dieser  Board
besteht  aus  drei  vom  Vizegouverneur  zu  ernennenden
Mitgliedern,  deren  Absetzung  und  Neuwahl  in  seiner
Hand  liegt.  Diese  Behörde  schreibt  Kronland  betreffs
  Verpachtung  und  Verkauf  aus  und  fordert  zu
Bewerbungen  auf.  Das  Ausschreiben  enthält  Pachtund
  Kaufpreis  für  die  einzelnen  Grundstücke  sowie
den  Termin  für  Einreichung  schriftlicher  Bewerbungen.
Die  schriftlichen  Bewerbungen,  die  nach  einem  bestimmten
  Muster  anzufertigen  sind,  müssen  sich  auf

72

 

 

ein  bestimmtes  ausgeschriebenes  Grundstück  beziehen
und  die  persönlichen  Verhältnisse  des  Bewerbers
klar  darlegen.  Kein  Bewerber  kann  mehr  als  ein
Grundstück  erhalten.  Persönliches  Erscheinen  vor  der
Behörde  zwecks  Prüfung  auf  Tauglichkeit  kann  anberaumt
  werden.  Bewerben  sich  mehrere  Personen
um  dasselbe  Grundstück,  so  entscheidet  das  Loos
zwischen  denselben.  Bewerber  jedoch,  welche  schon
im  Staatsdienst  gewesen  sind,  können  von  vornherein
bevorzugt  werden.  Der  ausgeloste  Bewerber  har
binnen  Monatsfrist  eine  schriftliche  Erklärung  einzureichen,
  daß  er  den  Zuschlag  annimmt.  Auf  Grund
dieser  Erklärung  schließt  die  Behörde  mit  dem  Bewerber
  einen  Pacht=  bezw.  Kaufvertrag.  Drei
Monate  nach  Abschluß  desselben  muß  der  Bewerber
das  Grundstück  in  Besitz  genommen  hahen.  Personen.
welche  mehr  als  25  Morgen  Land  in  der  Kolonie
in  Besitz  haben,  werden  nicht  berücksichtigt.

Die  Pachtbedingungen  sind  in  der  Hauptsache
folgende:  Die  Pachtzeit  beträgt  fünf  Jahre  und  kann
auf  schriftlichen  Antrag  des  Pächters  auf  weiterc
fünf  oder  zehn  Jahre  verlängert  werden.  Der
Pachtzins  beträgt  5  pCt.  des  Kaufpreises  und  ist
in  halbjährlichen  Raten  postnumerando  zahlbar.
Afterverpachtung,  Aufnahme  von  Hypotheken,  Verpfändung
  der  Einkünfte,  Beschlagnahme  derselben,
Abwesenheit  des  Pächters  für  eine  längere  Dauer
als  drei  Monate  im  Jahre  ist  ohne  schriftliche  Erlaubnis
  der  Regierung  untersagt,  rationelle  Bewirtschaftung
  des  Bodens  gefordert.  Verletzt  der  Pächter
eine  dieser  Bedingungen,  hält  er  die  Zahlungstermine
nicht  ein  oder  wird  er  gerichtlich  mit  einer  Strafe
belegt,  für  welche  Geldbuße  nicht  angängig  ist,  so
hat  die  Regierung  das  Recht,  den  Pachtvertrag  aufzuheben,
  indem  sie  dem  Pächter  eine  dreimonatliche
Kündigungsfrist  setzt,  und  das  Land  fällt  an  die
Regierung  zurück.  Bei  Zahlungsunfähigkeit  des
Pächters  fällt  diese  Kündigungsfrist  fort.  Bei  Ablauf
oder  Aufhebung  der  Pacht  erhält  der  Pächter  für
auf  seinem  Pachtgut  mit  Erlaubnis  der  Regierung
gemachte  dauernde  Anlagen  eine  Vergütung,  deren
Betrag  im  Streitfalle  durch  Schiedsspruch  festgesetzt
wird.  Die  Regierung  kann  von  der  Entschädigungssumme
  alle  ihr  vom  Pächter  geschuldeten  Beträge
absetzen.  Zur  Ausführung  der  erwähnten  Anlagen,
wie  Drainage,  Einhegungen,  Wirtschaftsbauten,  Baumpflanzungen,
  Brunnen,  Wege  2c.  kann  der  Pächter
von  der  Regierung  Geldvorschüsse  erhalten.  Das
vorgeschossene  Geld  muß,  bei  Gefahr  der  Aufhebung
des  Pachtvertrages,  zu  dem  Zwecke,  zu  welchem  es
angefordert  ist,  verwendet  werden.  Der  Antrag  auf
Vorschuß  geschieht  schriftlich  unter  Klarlegung  der
Eründe  und  Beifügung  eines  Kostenanschlages.  Die
Summe  der  Vorschüsse  darf  die  Höhe  des  von  dem
Pächter  für  die  Bewirtschaftung  des  Landes  bereits
aufgewendeten  und  ihm  noch  zur  Verfügung  stehenden
Kapitals  sowie  das  Fünffache  des  jährlichen  Pachtzinses
  nicht  übersteigen.  Die  Rückzahlung  des  Vorschusses
  erfolgt  innerhalb  zehn  Jahren  in  20  gleichen
        <pb n="127" />
        halbjährlichen  Raten  nebst  5  pCt.  Zinsen  per  Jahr,
bei  Berechtigung  des  Pächters,  den  ganzen  Vorschußbetrag
  nebst  5  pCt.  Zinsen  auf  einmal  oder  durch
ratenweise  Zuschüsse  von  mindestens  5  L,  welche  ihm
mit  5  pCt.  verzinst  werden,  zu  zahlen.  Auf  Nichteinhalten
  eines  Termins  steht  Aufhebung  des  Pachtvertrages
  mit  dreimonatlicher  Kündigungsfrist.  Bei
Ablauf  oder  Aufhebung  der  Pacht  sind  die  gesamten
Vorschüsse  sofort  zahlbar,  widrigenfalls,  nach  dreimonatlicher
  Frist,  Hab  und  Gut  des  Pächters  gerichtlich
  mit  Beschlag  belegt  wird.  Das  Recht  der
Fortschaffung  von  beweglichem  und  unbeweglichem
Eigentum  steht  dem  Pächter  nur  zu,  wenn  die  Regierung
  keine  Forderungen  mehr  an  ihn  hat.  Anderensalls
  hat  sie  das  Vorkaufsrecht  auf  dasselbe.
Die  Höhe  des  Wertes  wird  durch  Schiedsspruch
festgesetzt.  Nach  Ablauf  des  ersten  Pachtjahres  ist
der  Pächter  berechtigt,  das  gepachtete  Land  zu  kaufen.
Erforderlich  ist  dazu  ein  schriftlicher  Antrag  drei
Monate  vor  dem  Zahlungstermine  der  nächstfälligen
Pachtzinsrate.  Die  letztere  ist  voll  zahlbar.  An  dem
darauf  folgenden  halbjährlichen  Termin  beginnt  die
laut  Kaufvertrag  bestimmte  Ratenzahlung  des  Kaufpreises.
  Vorhandene  Vorschüsse  unterliegen  dann
den  Bestimmungen  des  Kaufvertrages.

Kaufverträge  sind  nachstehenden  Bedingungen
unterworfen:

Der  Kauspreis  ist  innerhalb  einer  Zeit  von
30  Jahren  in  halbjährlichen  Raten  von  2  2  17  sh
6  dpro  100  des  Kaufpreises  (letzte  Rate  3  L  18h  6  d)
postnumerando  zahlbar,  indem  die  Abzahlung  nach
Ablauf  des  ersten  Jahres  beginnt.  Steht  eine  Ratenzahlung
  drei  Monate  nach  ihrem  Zahlungstermin
noch  aus,  so  kann  die  Regierung  den  Kaufvertrag
nach  dreimonatlicher  Kündigungsfrist  aufheben.  Nach
Ablauf  von  fünf  Jahren  ist  der  Käufer  berechtigt,
den  ganzen  Restbetrag  des  Kaufpreises  auf  einmal
oder  durch  ratenweise  Zuschüsse  von  mindestens  5  4,
welche  ihm  mit  4  pCt.  verzinst  werden,  zu  zahlen.

Das  Land  wird  erst  Eigentum  des  Käufers  nach
erfolgter  Zahlung  des  ganzen  Kaufpreises  nebst
Zinsen  und  Vorschüssen.

Selbständige  Verfügung  über  das  Land  seitens
des  Käufers,  so  lange  er  nicht  Eigentümer  ist,  wie
Verpachtung,  Cedierung  der  Zinsen  oder  Aufnahme
von  Hypotheken,  Abwesenheit  des  Besitzers  für  die
Dauer  von  mehr  als  drei  Monaten  im  Jahre,  Verpfändung
  oder  Beschlagnahme  der  Einkünfte,  ist  ohne
schriftliche  Einwilligung  der  Regierung  untersagt,
rationelle  Bewirtschaftung  des  Landes  gefordert.
Verletzt  der  Käufer  eine  dieser  Bedingungen,  so  lange
er  noch  kein  Eigentumsrecht  an  dem  Lande  erworben
hat,  oder  wird  er  gerichtlich  mit  einer  Strafe  belegt,
für  welche  Geldbuße  nicht  angängig  isi,  so  hat  die
Regierung  das  Recht,  den  Kaufvertrag  nach  dreimonatlicher
  Kündigungsfrist  aufzuheben.  Bei  Zahlungsunfähigkeit
  des  Käufers  fällt  diese  Kündigungsfrist
  sort.  Bei  Aufhebung  des  Kaufvertrages  ist  der
Käufer  zu  einer  Vergütung  seitens  der  Regierung

73

 

sowie  zur  Fortschaffung  von  beweglichem  und  unbeweglichem
  Eigentum  unter  denselben  Bedingungen
berechtigt,  wie  sie  oben  bezüglich  der  Pacht  dargelegt
sind,  nur  daß  dem  Käufer  die  bisher  von  ihm  gezahlten
  Kapitalsraten  zurückgezahlt  bezw.  mit  in
Anrechnung  gebracht  werden.  Beim  Tode  des  Käufers
  vor  Erwerbung  des  Eigentumsrechts  gehen  seine
Rechte  und  Pflichten  an  seinen  volljährigen  Sohn
oder  seine  Witwe  über.  Fehlen  diese  Personen  oder
erhebt  die  Regierung  Einspruch  gegen  dieselben,  so
kann  der  Testamentsvollstrecker  einen  anderen  Cessionar
bestimmen,  welcher  jedoch  ebenfalls  der  Zustimmung
der  Regierung  bedarf.  Dem  Käufer  seitens  der
Regierung  gemachte  Vorschüsse,  wie  sie  innerhalb  der
ersten  15  Jahre,  bevor  er  Eigentümer  geworden  ist,
statthaben  können,  sind  im  allgemeinen  denselben  Bedingungen
  unterworfen  wie  die  Vorschüsse  an  den
Pächter.  Der  Gesamtbetrag  der  Vorschüsse  darf,
außer  in  Fällen  äußerster  Not,  wie  Dürre  oder  Pest,
die  Hälfte  des  Kaufpreises  nicht  übersteigen.  Die
Rückzahlung  erfolgt  ebenfalls  unter  den  gleichen  Bedingungen
  wie  bei  der  Pacht,  nur  daß  sie  für  die
außerordentlichen  Zuschüsse  (Dürre,  Pest  2c.)  statt
in  zehn  Jahren  in  fünf  Jahren  durch  zehn  gleiche
halbjährliche  Raten  mit  5  pCt.  Zinsen  zu  geschehen  hat.
Durch  Entsendung  geeigneter  Beamten  übt  die
Regierung  die  Kontrolle  über  das  richtige  Einhalten
der  vertragsmäßigen  Bestimmungen  seitens  der  Landbesitzer.
  Behinderung  solcher  Beamten  in  Ausübung
ihres  Auftrages  wird  mit  Geldstrase  bis  zu  50  L
oder  mit  Freiheitsstrase  bis  zu  sechs  Monaten  bestraft.
Die  Regierung  hat  das  Recht,  staatliche  Bauten  und
Anlagen,  wie  Straßen,  Eisenbahnen,  Telegraphenlinien,
  Stationen,  Schulhäuser,  Dämme  und  Kanäle,
innerhalb  der  überwiesenen  Grundstücke  aufzuführen
und  in  stand  zu  halten  sowie  das  für  Bau  und
Instandhaltung  notwendige  Material  den  Grundstücken
zu  entnehmen,  indem  sie  für  entstehenden  Schaden
eine  entsprechende  Entschädigung  leistet.  Desgleichen
behält  sich  die  Regierung  Ausspannrechte  und  Minenrechte
  sowie  Rückforderung  dafür  notwendigen  Landes
gegen  Entschädigung  vor.  Die  Höhe  der  Entschädigungssumme
  wird  durch  Schiedsspruch  festgesetzt.
Das  Schiedsgericht  setzt  sich  in  allen  Fällen  aus
zwei  Schiedsrichtern  zusammen,  deren  einer  von  der
Regierung,  der  andere  von  der  Gegenpartei  bestimmt
wird.  Dieselben  wählen  ihrerseits  vor  dem  Schiedsspruch
  einen  Unparteiischen.  Bei  Uneinigkeit  der
Schiedsrichter  ist  das  Urteil  des  letzteren  maßgebend.

Einstweilige  Aufbebung  der  sleischzölle  in  der
Rapkolonic.

Laut  Gesetz  vom  17.  November  1902  ist  die  in
der  Kapkolonie  durch  ein  Gesetz  vom  Jahre  1900
verordnete  einstweilige  Aufhebung  der  Einfuhrzölle
auf  frisches  und  gefrorenes  frisches  Hammel=  und
Rindfleisch  sowie  auf  Rind=  und  Schasvieh,  welches
        <pb n="128" />
        zum  Schlachten  eingeführt  wird,  bis  zum  Ablauf
eines  Monats  nach  Beginn  der  der  gegenwärtigen
Parlamentssession  folgenden  Sitzungsperiode  der  gesetzgebenden
  Versammlung  ausgedehnt  worden.

—  .  —

Durchfuhrverkehr  und  Solltarifänderung  im  Uganda-=Schutzgebiet.


Laut  einer  in  der  „Official  Gazette  of  the  East
Africa  and  Uganda  Protectorates“  am  1.  November
  1902  veröffentlichten  Verordnung  sind  Vorschriften
für  die  zur  Durchfuhr  durch  das  Uganda-Schutzgebiet
angemeldeten  Waren  erlassen  worden.  Unter  anderem
ist  bestimmt,  daß  für  zur  Durchfuhr  durch  das
Schutzgeblet  angemeldete  Waren  der  Einfuhrzoll  zu
zahlen  und  letzterer  entweder  je  nach  der  Wahl  des
Durchfuhrvermittlers  an  der  Ausgangsstation  oder
an  dem  Ort  der  Eingangsabsertigung  zurückzuerstatten
ist.  Wenn  innerhalb  sechs  Monate,  von  der  Zeit
der  Eingangsabfertigung  gerechnet,  kein  Ersuchen  um
Rückerstattung  des  Zolles  gestellt  wird,  so  wird  die
Ware  als  eingeführt  angesehen  und  dementsprechend
behandelt.  Jedes  zur  Durchfuhr  bestimmte  Warenkollo
  muß  mit  Bindfaden,  Draht  oder  auf  andere  Weise
sicher  verschlossen  sein  und  wird  je  nach  Lage  des
Falles  mit  dem  Durchfuhrsiegel  gestempelt  oder  mit
dem  Zollsiegel  versiegelt.  Durchfuhrwaren  unterliegen
dem  Lagergeld,  den  gewöhnlichen  Straßen=  und  Kaigebühren
  sowie  einer  zur  Deckung  der  mit  dem
Durchfuhrverkehr  verbundenen  Aufwendungen  dienenden
  Abgabe  von  4  Annas  für  das  Kollo.

Durch  eine  Verordnung  vom  17.  Oktober  1902,
die  in  derselben  Nummer  des  oben  genannten  Amtsblattes
  veröffentlicht  wird,  ist  serner  der  Ausfuhrzoll
auf  Sesamöl  (sem-sem  oil)  von  12  auf  8  P-t.
vom  Wert  ermäßigt  worden.  Gleichzeitig  sind  auf
folgende  Artikel  Ausfuhrzölle  gelegt  worden:

Häute.  .  10  pCt.  vom  Wert,
Rinden  und  Fasern  10  -
Baumwolle  5.  -  -
Kaffe.  55  -
Ricinuss  8  =  -

Beschränkung  des  Dandelsverkebrs  in  abgelegenen
Distrikten  Britisch=  Ostafrikas.

Laut  einer  von  dem  Verwalter  des  britischostafrikanischen
  Schutzgebietes  unter  dem  24.  Oktober
1902  erlassenen  und  in  der  Official  Gazette  vom
1.  November  desselben  Jahres  veröffentlichten  Verordnung
  können  abgelegene  Distrikte  für  „geschlossen“
erklärt  werden.
einer  solchen  Erklärung  kein  Handeltreibender  betreten,
der  nicht  durch  Zahlung  einer  Gebühr  einen  Berechtigungsschein
  erworben  und  unter  Umständen
außerdem  nach  dem  Ermessen  des  Verwalters  eine
Sicherheit  hinterlegt  hat.  Diese  Sicherheit  haftet
für  Ubertretungen  der  Verordnung  sowie  für  Aus-74



 

Einen  solchen  Distrikt  darf  nach

 

gaben  der  Verwaltung,  die  durch  etwa  für  ihn  erforderlich
  werdende  Hilfeleistung  oder  durch  Unterdrückung
  von  Unruhen  entstehen.  Ubertretungen  der
Verordnung  werden  mit  Geldstrafen  bis  zu  100
Rupien  bestraft.

——  —  —  —

Verschiedene  Witteilungen.

Der  Rautschukmarkt  in  Antwerpen  im  Jabre  1902.

Die  Zufuhr  von  Kautschuk  nach  Antwerpen  betrug
  im  Jahre  1902  5404  Tonnen,  wovon  4993
Tonnen  aus  dem  Kongostaat  stammten.  Im  Jahre
1901  wurden  5850  Tonnen  Kautschuk  nach  Antwerpen
  gebracht,  davon  5418  Tonnen  aus  dem
Kongostaat.

Die  Kautschukpreise  stiegen  gegen  Ende  des  Jahres
und  standen  etwa  15  péCt.  höher  als  am  Schluß  des
Jahres  1901.

Die  Zufuhren  von  Kautschuk  nach  den  wichtigsten
Märkten  der  Welt  betrugen  1894  30  435  t,  1895
32  954  t,  1896  34  757  t,  1897  38  422  t,  1898
44  028  t,  1899  47  651  t,  1900  51  001  t  und
1901  53  501  t.  (La  Dépeche  Coloniale.)

Der  Außenhandel  der  franzsüschen  Rolonien
im  Jahre  100  1.

Der  Gesamthandel  der  französischen  Kolonien  und
Schutzgebiete  (mit  Ausnahme  von  Algerien  und  Tunis)
hat  sich  im  Jahre  1901  auf  839  129  000  Franken
beziffert  und  zeigt  gegen  das  Jahr  1900  eine  Zunahme
  von  58  720  000  Franken,  wovon  auf  die
Einfuhr  38  5870000  und  auf  die  Ausfuhr  20  133  000
Franken  entfallen.

Frankreich  hat  den  Hauptanteil  an  dieser  Verkehrszunahme
  (51  309  000  Franken),  wie  aus  nachstehender
  Tabelle  ersichtlich:

 

 

Einfuhr:
1901  1900

Wert  in  1000  Franken
aus  Frankreich  245  199  206  662
französischen  Kolonie  20  437  13  170
.  fremden  Ländern  208  975  216  192
Insgesamt.  474  611  436  021

Ausfuhr:
nach  Frankreich  .  171747  158  975
französischen  Kolonien.  13715  9  418
.  fremden  Ländern  179  056  175  993
Insgesamt.  364  518  344  386

Im  Vergleich  zum  Jahre  1896  hat  sich  der
Handel  zwischen  Frankreich  und  seinen  Kolonien  im
Jahre  1901  beinahe  verdoppelt.  (416  Millionen
Franken  gegen  215  Millionen.)

Auf  die  einzelnen  Kolonien  entfallen  für  das
Jahr  1901  nachstehende  Ein=  und  Ausfuhrwerte:
        <pb n="129" />
        Einfuhr:

aus  aus  aus  Gegen  1900
%  französ.  fremden  mehr  —
Frankreich  Kolonien  Ländern  weniger  —

Wert  in  1000  Franken

 

Senegal  39267  3  884  20924  —+  17269
Guinea  3  096  99  4559  —  6520
Elfenbeinküstte  1996  179  5111  —  1795
Dahomey  2151  —  13  601  +  331
Kongogebiet.  407  17  3922  —  2569
Mayotte  67  —  419  —  24
Madagaskar  35  582  5  898  5153  —+  5562
RNRéunion  12  566  3917  7293  +  1746
Somaliküste  3  231  81  4022  K+F  1405
Indien  858  30  2904  —  245
Indochina  96  196  3371  102311  K+  16  433
Neu-Kaledonien  7  378  184  6121  +  1519
Tahiti.  .  688  —  3  868  4  1045
St.  Pierre  und
Miquelon  4369  70  5391  —  504
Martinigue  14  596  1396  10  981  +  2044
Guadeloupe.  10  686  953  8  954  —  780
Guyana  8  425  358  3441  LT  2462
Zusammen  245  199  20  437  208  975  K—M  38  587
Ausfuhr:
nach  nach  nach  Gegen  1900
französ.  fremden  mehr  —

Frankreich  Kolonien  Ländern  weniger  —
Wert  in  1000  Franken

 

Senegal.  31  358  105  6743  +  5273
Guinen  1226  199  6  559  —  2172
Elsenbeinküste  2  150  1  4392  —  1532
Dahomey  4006  3  6  469  —  2277
Kongogebiet.  2  441  1  4880  —  218
Mayotte  835  166  —  —+  195
Madagaskar  6  084  399  2293  —  148
Néunion.  17285  671  244  +  739
Somaliküste.  212  49  6584  —+  4526
Indien  13  022  2989  6  243  +  11  531
Indochina  33  425  6193  120990  —+  5008
Neu-Kaledonien  2  886  —  8070  +  2186
Tahiit  815  —  2111  —  571
St.  Pierre  und

Miquelon  9152  1  156  1  444  —  1  715
Martinique  22  079  833  1  100  —  3144
Guadeloupe.  16  667  761  48  —+  1760
Guyang  8  104  189  881  —+  2192

Zusammen  171  747  13715  179056  —  20  133

(Nach  La  Dépéche  Coloniale.)

Eigenschaften  der  in  Europa  gebräuchlichsten
Baumwollsorten.

In  dem  Jahrbuch  (Annunl)  für  1903  des  in
Manchester  erscheinenden  Fachblattes  „The  Textile
Manufacturer“  werden  die  Haupteigenschaften  der
in  Europa  am  meisten  verbrauchten  Baumwollsorten,

nämlich  der  nordamerikanischen,  indischen,  ägyptischen,

brasilianischen  und  pernanischen  in  einer  Tabelle  vergleichbar
  zusammengestellt.  Der  Tabelle  schickt  das
Annual  ungefähr  folgende  Bemerkungen  voraus:
Baumwolle  wird  bewertet  nach  dem  Maße,  in
welchem  sie  die  charakteristischen  Merkmale  besitzt,  die
sie  für  die  Verarbeitung  besonders  geeignet  erscheinen
lassen.  Die  bei  der  Klassifizierung  der  Baumwolle

 

am  meisten  in  Betracht  gezogenen  Eigenschaften  sind
Länge,  Feinheit,  Festigkeit,  Glätte,  Farbe  und  Reinheit.
  Die  nordamerikanische  Marktware  wird  in  vier
Klassen  —  good  ordinary,  low  middling,  middling,
good  middling  —  geteilt,  die  südamerkkanische  in

drei  —  middling  fair,  fair,  good  fair  —,  die
ägyptische  in  zwei  —  fair,  good  fair  —,  die  ostindische
  in  drei  —  kair,  good  fair,  good  —.

Normalmuster  aller  Klassen  werden  im  Bureau  der
Liverpool  Cotton  Brokers“  Association  (Vereinigung
der  Baumwollmakler  in  Liverpool)  für  Streitfälle
aufbewahrt.  Die  Baumwollhändler  pflegen  sich
Sortimente  der  von  ihnen  speziell  vertriebenen  Sorten
zusammenstellen  und  nach  den  Normalmustern  genau
klassisizieren  zu  lassen,  um  eine  sichere  Grundlage
für  ihre  Geschäfte  zu  gewinnen.  Die  Normalmuster
sind  nun  aber  beträchtlichen  Anderungen  unterworfen,
da  die  Eigenschasten  bei  Baumwolle  verschiedener
Ernten  oft  in  wesentlichen  Punkten  von  einander
abweichen.

Länge  und  Feinheit  oder  eins  dieser  Merkmale
der  Faser  sind  für  folgende  Hauptsorten  bekannt
und  notiert:

Länge  der  Faser  Mittlerer
Produktions.  Durchmesser
land  Sorte  größte  kleinste  mittl.  der  Faser
In  engl.  Zoll.  à  2,54  cm
Nordamerika:
Sea  Island  .  1,80  1,60  1,70  1/1562
Florida  .  1,85  1,30  1,  58  -
Upland  é.  1,20  1,00  1,10  1/12#%
Mobile  13  838  38  -
b(00  rl  0,  -
Texas  (50%  22
Orleans  .  1,20  1,00  15,10  -
Ostindien:  120  1  .
,  1,001,0,-·«U:,5
Surat  13  80  100.
Bengil  1,30  1,00  1,15  1/18366
Rangoon  u.  Madras  1,105
Westindien:
1,600  1,30  1,45
Jestindien  .  ..  4  1,20  1,30
»  1,30  1,10  1,20
Agopten.  1,30  1,00  1,15
Maranhams  s  %  1110
Egyptian  1,600  1,40  1,50  1/1225
Gallini  1,.50  1,20  1,35
Brasilien:
1,50  1,20  1,35  1/126
Pernams  .  41,40  1,10  1,25  -
E
Ceara,  Aracati  2c.  1,30  1,00  1,.20
Paraiba  1,30  1,10  1.20
Maceio  1,.3E0  1,10  1,20
Fidschi-Inseln:
-  Sea  Island  1,00  1,25  1070

Über  die  sonstige  Beschaffenheit  der  einzelnen
Sorten  wird  folgendes  bemerkt:

Von  den  nordamerikanischen  Baumwollsorten  ist
Sea  Island  fein,  seidig,  gleichmäßig,  Upland  und
Mobile  weich,  etwas  kurzstapelig,  rein  und  am  besten
als  Schußgarn  geeignet,  Texas  fester  als  die  letztgenannten
  Sorten,  aber  unreiner  und  weniger  glänzend,
  Orleans  die  beste  und  gleichmäßigste,  in  einigen
        <pb n="130" />
        Arten  sehr  weiß  aber  weniger  rein,  in  anderen  rein,
aber  etwas  gelblich.  —  Von  ostindischer  Baumwolle
umfaßt  Surat  verschiedene  Klassen  gut  zu  verarbeitender
  Fasern,  die  aber  weniger  gleichmäßig  als  die
amerikanischen  gedreht  sind;  Rangoon  und  Madras
sind  geringere  Sorten  mit  vielen  runden  und  flachen
(toten)  Fasern  verunreinigt;  Bengal  ist  ein  Produkt
von  Sea  Island=  und  ägyptischem  Samen.  —  Westindische
  Baumwolle  hat  schöne  Fasern,  fällt  aber  von
Jahr  zu  Jahr  ungleichmäßig  in  der  Farbe  aus.  —
Von  den  ägyptischen  Sorten  ist  Maranhams  aus
brasilianischem  Samen  gezogen,  in  der  Regel  rauh
in  der  Faser,  so  daß  sie  ein  hartes  Garn  ergibt;
Egyptian  und  Gallini  sind  teilweise  braun,  weich
und  seidig,  teilweise  weiß,  hart  und  rauh.  —  Brasiliens
  Baumwollen,  zu  denen  außer  den  obengenannten
noch  Santos,  Bahia,  Aracaju  r2c.  gehören,  sind  in
der  Regel  rauhfaserig,  und  das  Gespinnst,  zu  welchem
sie  verwendet  sind,  faßt  sich  drahtähnlich  an.  —  Die
auf  den  Fidschi-Inseln  gezogene  Sea  Island  ist  sehr
ungleichmäßig.  —  In  Peru  werden  härtere  und
weichere  Sorten  gewonnen;  die  weiche  pernanische
ähnelt  der  Orleans  -Baumwolle,  die  harte  läßt  sich
am  besten  mit  brasilianischer  gemischt  verarbeiten.

··——  ,

    

Titeratur.

Dr.  E.  Friedrich:  Produkten=  und  Verkehrskarte
von  Afrika.  Drei  Blätter  im  Maßstabe  von
1:10  000  000,  nebst  einer  Beigabe,  Literaturverzeichnis
  und  Statistik  enthaltend.  Mk.  9.—.
Velhagen  &amp;amp;  Klasing,  Leipzig.

Die  vorliegende  Karte  unternimmt  den  Versuch,
für  einen  ganzen  Erdteil  zum  ersten  Male  eine
Gesamtdarstellung  der  Produktions=  und  Verkehrsverhältnisse
  in  größerem  Maßstabe  zu  geben.  Bei
der  wirtschaftlichen  und  politischen  Wichtigkeit,  die
heute  der  „schwarze  Erdteil“  besitzt,  ist  es  von
großem  Wert,  auf  verhältnismäßig  großräumiger
Grundlage  die  Verteilung  der  Produktion  und  die
Züge  der  Handelsrichtungen  mit  einem  Blicke  zu
übersehen.  Die  Produktion  des  Mineral-,  Pflanzenund
  Tierreichs  ist  in  verschiedenen  Flächenfarben
dargestellt,  soweit  sie  für  den  Exporthandel  wichtig
ist  und  dadurch  auch  wieder  beemflussend  auf  die
überseeischen  Dampferverbindungen  wirkt.  Erst  in
zweiter  Linie  ist  durch  verschiedenfarbige  Schriften
angegeben,  wo  die  Produktion  mehr  dem  Bedürsfnisse
der  eingeborenen  Bevölkerung  dient.  Durch  einfache
graphische  Darstellung  ist  auch  auf  den  Exportwert
der  wichtigsten  Häsen  Rücksicht  genommen  worden.
Ein  begleitender  Text  gibt  nähere  Auskunft  über  die
Methode  der  Darstellung  sowie  über  die  benutzte
Literatur  und  enthält  eine  tabellarische  Statistik,  die
für  alle  afrikanischen  Staaten  oder  Ländergruppen

Ausfuhr  und  Einfuhr  nach  Gegenständen  und  Wert

unterscheidet.

76  —

 

 

Prof.  Dr.  K.  Hassert:  Die  neuen  deutschen  Erwerbungen
  in  der  Südsee.  Dr.  Seele  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.
Die  vorliegende  Ubersicht  behandelt  die  Karolinen,
  Marianen  und  Samoa-Inseln  und  bildet  eine
Ergänzung  zu  des  Verfassers  im  Jahre  1899  erschienenem
  verdienstlichen  Werke  „Deutschlands  Kolonien“.
Uber  die  Geschichte  und  Bedeutung  der  jüngsten
Kolonialerwerbungen  Deutschlands  erteilt  sie  auf
Grund  eines  sorgfältigen  Studiums  der  einschlägigen
Literatur  zuverlässige  Auskunft.
E.  de  wildeman:  Les  plantes  tropicales  de
grande  culture.  Alfred  Castaigne,  Bruxelles.
Der  sachkundige  Verfasser  behandelt  in  dem
vorliegenden  Werk  die  für  Zentralafrika  wichtigsten
Kulturpflanzen  (Kaffee,  Kakao,  Vanille,  Kola  und
Kautschuk),  um  den  Interessenten  die  Kenntnis  der
Geschichte  und  Behandlung  dieser  Produkte  näher  zu
bringen.  Zur  Veranschaulichung  des  Textes  dienen
zahlreiche  instruktive  Abbildungen.

 

Die  deutschen  Kolonien.  Monatsschrift  für  die
sittliche  und  soziale  Hebung  der  Eingeborenen  in
den  Schutzgebieten.  Herausgegeben  von  Gustav
Müller,  Pastor  in  Groppendorf  bei  Hakenstedt,
Bez.  Magdeburg.  Preis  jährlich  3  Mk.  Verlag
von  C.  Bertelsmann  in  Gütersloh.

Der  erste  Jahrgang  dieser  neuen  Monatsschrift,
deren  Inhalt  in  drei  Teile  zerfällt,  liegt  jetzt  abgeschlossen
  vor.  Der  eine  Teil  —  es  sind  fast  alle  Eingangsartikel,
  daneben  aber  eine  Reihe  von  Notizen  —
behandelt  nur  Fragen,  welche  „  für  die  sittliche  und
soziale  Hebung  der  Eingeborenen  in  den  Schutzgebieten“
  von  Bedeutung  sind;  einen  zweiten  Teil
bulden  Aussatze  verschiedenen  Inhalts,  die  zur  Belebung
  und  zur  Erweckung  des  heimischen  Interesses
für  die  Schutzgebiete  sich  eignen.  Da  schildert  Major
v.  Wissmann  den  „Anteil  des  Deutschen  Reiches  an
der  Unterdrückung  des  afrikanischen  Sklavenhandels“,
da  gibt  Pastor  Holzhausen,  der  in  Apia  war,  Betrachtungen
  „über  Sprache  und  Literatur  der  Samoaner“,
  da  teilt  Missionar  Keller  selbstgesammelte
und  übersetzte  „Kameruner  Märchen“  und  Missionar
Westermann  desgleichen  „Fabeln  aus  Togo“  mit  2c.
Der  dritte  Teil,  der  in  jedem  Hefte  fünf  bis  sechs
Seiten  umfaßt,  bringt  eine  „Koloniale  Rundschau",
die  im  Zusammenhange  einen  Uberblick  über  den  jeweiligen
  Stand  in  allen  unseren  Kolonien  gibt  und
in  gleicher  Weise  die  außerdeutschen  Gebiete  Afrikas
behandelt,  dergestalt,  daß  in  jedem  Quartal  der  ganze
Erdteil  besprochen  wird.  —  Vom  zweiten  Jahrgange
liegt  das  erste  Heft  vor.  Es  enthält:  Die  Sicherstellung
  des  Grundbesitzes  zur  Erhaltung  der  Namastämme
  in  Südwestafrika.  Vom  Herausgeber.  —
Aus  Samoas  Geschichte.  Von  Fr.  Holzhausen.  —
Koloniale  Rundschau.

„Aus  fernen  Landen“  nennt  sich  eine  im
Verlage  von  W.  Süsserott,  Berlin,  erscheinende,  von
        <pb n="131" />
        —  77

dem  Redalteur  der  „Deutschen  Kolonialzeitung“,  A.
Seidel,  redigierte  neue  Monatsschrift  (Abonnement
jährlich  Mk.  8.—,  Einzelnummer  70  Pf.),  die  der
geographischen  und  geschichtlichen  Unterhaltung  unter
besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen  Kolonien
dienen  will.  Die  vorliegende  Nummer  1  des  ersten
Jahrganges  enthält  u.  a.  eine  Schilderung  von  Hauptmann
  a.  D.  A.  Leue  „In  den  Steppen  von  Ugogo“,
einen  illustrierten  Artikel  von  A.  Seidel  über  Damerun,
eine  Sammlung  von  Sprichwörtern  der  Suahili  in
Deutsch-Ostafrika  sowie  Nachrichten  aus  der  deutschen
Kolonialschule  „Wilhelmshof“.

Dr.  jur.  H.  Hesse:  Gibt  es  eine  unmittelbare
Reichsangehörigkeit?  —  Wilh.  Süsserott,  Berlin.

Die  Frage,  die  der  Verfasser  stellt,  wird  von
ihm  in  bejahendem  Sinne  beantwortet,  wobei  er
neben  der  gesetzlichen  Bestimmung  des  neugeschaffenen
staatsrechtlichen  Begriffes  der  Schutzgebietsangehörigkeit
  eine  einheitliche  Zusammenfassung  und  Neuregelung
  der  Bestimmungen  über  die  Erwerbung  der
Reichsangehörigkeit  und  ihr  Verhältnis  zur  Staatsangehörigkeit
  und  Schutzgebietsangehörigkeit  als  notwendig
  erklärt.

 

Schiffbau-Ingenieur  Th.  Walton:  Keunt  Ihr  Euer
Schiff?  Übersetzt  von  Kapt.  C.  Fesenfeldt.  Mk.  6.
Gerhard  Stalling,  Oldenburg  i.  Gr.

Bei  obiger  Publikation  handelt  es  sich  um  ein
neues  nautisches  Werk,  welches  in  England  in  kurzer
Zeit  bereits  sechs  Auflagen  erlebt  hat.  Das  Buch
enthält  in  knapper  und  dabei  gemeinverständlicher
Weise  alles,  was  ein  aufgeklärter  Seemann  über  sein
Schiff  wissen  sollte.  Es  unterrichtet  über  praktischen
und  theoretischen  Schiffbau  sowie  Stabilität,  Freibord,
Trim  2c.  und  ist  in  erster  Linie  für  Seeleute  geschrieben;
  dabei  enthält  es  aber  auch  für  andere
Personen,  insbesondere  für  jeden,  der  sich  für  Seewesen
  und  Schiffahrt  interessiert,  vieles  Wissenswerte
und  Interessante.  Mehr  als  140  Abbildungen  erläutern
  das  Verständnis  auch  dem  Nichtfachmann.

7yV7NVTVT7VVVVVYVTTYVYTTVY  T  Y?

Titeratur-Verreichnis.

H.  v.  Bülow:  Der  Verlust  von  Österreichs  Stellung
  in  Deutschland  vom  kolonialpolitischen
Standpunkte.  Mk.  1,80.  W.  Süsserott,  Berlin.

Monatsschrift  für  Handels=  und  Sozialwissenschaft.
  Centralblatt  für  das  gesamte  kaufmännische
Wissen,  herausgegeben  von  Dr.  A.  L.  Stange.  Mk.  1.—
pro  Quartal.  G.  Schuh  &amp;amp;  Co.,  München.

    

 

 

Perkehrs  Machrichten.

Der  diesmonatliche  Swakopmund-Dampfer  der  Woermann-Linie,  „Adolph  Woermann“,  tritt

seine  Ausreise  ab  Hamburg  erst  am  5.  Februar  an.

 

Postdampfschtffverbindungen  nach  den  dentschen  Schu#gebieten.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindis  650  1.  März  Herbertshöhe  42  Tage
englische  Schiffe
1.  Deutsch-Uen-Gninea.  Fr.Wilh.  Lafen  40  age  20.  Februar,  3.  Mäz
Neapel  5.  März  Stephansort  40  abds.
(deutsche  Schiffe)  100  abds.  Herbertshöhe  45

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)  9°  oms.
Brindi  -
2.  Deutsch-Ostafrika.  S-  100  abds

 

(franzöfische  Schiffe)  40  ums.

13.,  27.  Februar  Tanga  17—20  Tezer
Darses-Sal.  18—  .
Tanga  18  Tage  24.  Febr.
Dar-es-Salam  19  vae  v
Brindisi  22.  Februar  Sansibar  20  Tage
(englische  stia  100  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Sansibar  18  Tage  .  jedes  Monats

 

 

10  abds.

 

Southampton

Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutzgebietes:

--  14.  Februar  Swakopmund  20  Tage  s13.  Februar
%  S  W  40  ms.  Lüderitzbucht  26  Tage  1123  vms.
mann-  Dampfer)
3  Deutsch-Züdwestafrikass  Hamburg  5.,  28.  Februar  Swakopmund  30  Tage  4.,  27.  Februar

(deutsches  Schiff)

Hnsche  Schiffe  bis
apstadt,  dann  Landbeförderung)


 

Nach  dem  südlichen  Teil  des  Schutzgebietes:
Southampton  7.,  21.  Februar  Kapstadt  17  Tage  6.,  20.  Februar

Lüderitzbucht  40  Tage  739  abds.

1128  oms.
        <pb n="132" />
        Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
amburg  10.  jedes  Monats  Duala  25  Tage  9.  jed.  Mts.  73  abds.
(deutsche  Schife)
Southampton  12.  jedes  Monats  Duala  23  Tage  10.  jed.  Mts.  93  abds.
4.  Ramerun.  (deutsche  Schiffe)
Liverpool  14.,  28.  Februar  Duala  26  u.  24  Tage12.,  26.  Februar
(englische  Schiffe)  255  nmins.
5  Lembrg  11.  jedes  Monats  Duala  31  Tage  10.  jed.  Mts.  722  abds.
deutsche  Schiffe)  ½m“  —
5.  Rarolinen,  Neapel  19.  Februar  Dap  38  Tage  1.  Februar
Palau=  Inselu.  (beutsche  Schisfe)  1  Ponape  51  Tage  10y#  abds.
Neapel  5.,  19.  Februar  Tsingtau  35—36  Tage  20.  Jan.,  Z.  Febr.
6.  Riantschon  (deutsche  Schisse)  90  abends  10  abds.
«  -  Futtkdze  tmievmspmaag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Freitag
zeless  10  abends  10  #  abends.  6
Neapel  .  10.  Februar  Saipan  43  Tage  17.  Februar  108  abds.
7.  Marianen.  (deutsche  Schiffe)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  ü

er  Japan;  von

Porohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

 

 

 

 

 

zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.
»  .  «  Neapel  19.  Februar  Jaluit  58  Tage  17.  Februar
3.  Marshall-Inseln.ente  Sah  W
9.  Lamoa.  lernsto.  8.  Februar,  1.  Marz  Apia  25  Tage  C.,  27.  Februar
—  San  Francisco)  113  oms.
Hambur  1  10.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  jed.  Mts.  7#  abds.
(deutsche  Schifse)
Southampton  12.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  9#  abds.
Geutsche  Schfe)
otterdam  13.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  12.  jed.  Mts.  9#  abds.
(deutsche  Schisse)
".  Hambur  50)  6  22.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  21.  jed.  Mts.  7#  abds.
eu  e  I
10.  Cogo.  Southampton  27.  jedes  Monats  Lome  31  Tage  25.  jed.  Mts.  9##bds.
deutsche  Schiffe)
amburg  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  7#  bds.
(deutsche  Schiffe)  .Z
arseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10%  abds.
(kranzösische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
Bo  15.  jed.  Mts  110  Ums.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10%  abds.
(srangösische  Schiffe)  von  da  ab  Landverdindung

 

#)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  Tertisen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fänig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Neapel  .  ..  6.*März  «  ....  ille  ..  8.  Apri
Dentjch  ·  Uen  ·  Guinea.  Brindisi.  ..  1.  Februar  Narolinen  Marseile  s  April  m
7mm  ·  Neapel  18  „Februar  ,  Mautsch  Neapel  .  .  .  6.“,  20  e’re
apbetr.  9..  3  1  autschon  .  .  .  .  Brindisi  1.,  15.  Februar
Deutsch-Ostafrika  Brindisi  15.  Februar  Marseille  "  11.,  25.  Februar
Marseille.  16.  Februar  —  —  —  —  -  «--.—-.--..-..—-——-------—.
  ½  marinen  unbestimmt:  —
Deutsch  ·  Südwestaifrita  «-  —
-a)  nördl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  15.,  28.  Februar  Marsdal·  Insein.  Marseille  8.  April
b)  südl.  Teil  d.  .  b  –.  *
1  eil  d.  Scutseb  Southampton.  1.  15.  9  ruar  gamoa  ......  Queenstown  2.,  23.  Februar
Ramernyn  ...  Houthampton  16.8,  28.7  jed.  Mts.“.  «  —  —
Plymouth.  13.  Febr.,  6.  März  |  Tooo  ...  Southampton,  16.75  u.  28.7  jed.  Mts.

*  Faagteitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="133" />
        79

Daluit-Gesellschaft,  Hamburg.
Fakrplan  des  postdampfers  „Oceana“  zwischen  Sydney,  den  Marshall-,  Karolinen-,

 

—  —  —  —  ——  -

—  —  —  ÔÔh  -—

Marianen  Inseln  und  Hongfong  für  das  Jahr  1005.

 

wWichtung  Sudney  vongkons  ·

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post  ab  Berlin.  —  17.  April  21.  August  25.  Dezember
an  Sydney  —  1  20.  Mai  23.  September  27.  Jan.  1904
;  ab  Bremen  —  25.  März  15.  Juli  25.  November
2  ab  Neapel.  —  8.  April  29.  Juli  9.  Dezember
mp  an  Sydney.  —  18.  Mai  7.  September  18.  Jan.  1904
Nummer  der  Reise  XI  IXII1I.  XV  XVII
Scemeilen  1904
□—————V  .A  0  22.  Januar  21.  Mai  23.  Septbr.  27.  Januar
an  Jaluit  ......  2635  5.  Februar  4.  Juni  7.  Oktober  10.  Februar
ab  Jaluit  !1  9.  Februaer  8.  Juni  11  Oktober  14.  Februar
an  Kusaie  3040  I1.I.  Februar  10.  Juni  13.  Oktober  16.  Februar
ab  Kusaie  12.  Februar  11.  Juni  14.  Oktober  17.  Februar
an  Ponape  3365  14.  Februar  13.  Juni  16.  Oktober  19.  Februar
ab  Ponape  17.  Februar  16.  Juni  19.  Oktober  22.  Februar
—.—  3780  19.  Februar  18.  Juni  21.  Oktober  24.  Februar
ab  Nuk  20.  Februar  19.  Juni  22.  Oktober  25.  Februar
an  Saipan.  43906  —  23.  dun  26.  Oktober  29.  Februar
ab  Saipan.  —  24.  Juni  27.  Oktober  1.  März
an  Yap  4960  25.  Februar  27.  Juni  "„30.  Oktober  4.  März
ab  Dap  27.  Februar  29.  Juni  1.  Nopbr.  6.  März
an  Hongkong  ...  6580  8.  März  8.  Juli  10.  Nopbr.  15.  März
Post  1  ab  Hongkong.  9.  März  9.  Juli  11.  November  16.  März
an  Berlin.  8.  April  8.  August  11.  Dezember  15.  April
ab  Hongkong.  18.  März  9.  Juli  11.  November  16.  März
Reichspost-  n  Neapel.  14.  April  5.  August  8.  Dezember  12.  April
dampfer  en  Hambr  —  —  22.  Dezember  —
an  Bremen  28.  April  10.  August  —  ;26.  April
fichtung  Hongkong-—  —Sydney.
Post  ab  Berlin  17.  Februar  23.  Juni  27.  Oktober  1.  März
P-  Bremen  –  10.  Juni  —  17.  Februar
Reichspost-  *  5.  Februar  —  15.  Oktober  —
dampfer  üab  eapel  19.  Februar  25.  Juni  29.  Oltober  3.  März
an  Hongkong  20.  März  23.  Juli  27.  Nopbr.  31.  März
Nummer  der  Reise  XII  XIV  XVI  XVIII
ab  bongtong  .........  0  20  März  27.  Nopbr.  1.  April
an  0ü0ll  1620  29.  März  GC.  Dezbr.  10.  April
ab  31.  März  8.  Dezbr.  12.  April
l  aipan  .  2184  3.  April  11.  Dezbr.  15.  April
ab  Saipan  4.  April  12.  Dezbr.  16.  April
an  Ruk  2800  8.  April  16.  Dezbr.  20.  April
ab  Ruk  9.  April  17.  Dezbr.  21.  April
l-  Ponape  3215  11.  April  19.  Dehbr.  23.  April
60  Lonabe,  .  13.  April  21.  Dezbr.  25.  April
saie  3540  15.  April  23.  Deöbr.  27.  April
4|  Kusaie  16.  April  24.Dezbr.  28.  April
an  Jaluit  3945  18.  April  206.  Dezbr.  30.  April
ab  Jaluit  22.  April  .  INDer  4.  Mai
an  Sydney  ...  6580»6.Mai.8.Septbt.i12  Jan  1904  17.  Mai
Post  #  ab  Sydney  5  Mai  8.  Septbr.  12.Jaon.1904  17.  Mai
an  Berlin.  8.  Juni  11.  Oltober  14.  Februar  20.  Juni
ab  Sydney  30.  Mai  19.  Septbr.  30.  Januar
rchpese  an  Neapel  11.  Juli  31.  Oktober  9.  März
an  Bremen.  24.  Juli  13.  Nopbr.  23.  März

—  —  —

Sydney-  Vertreter:  Justus  Scharff,  Vork  Street  18.

Hongkong-Vertreter:  Siemssen  &amp;amp;  Co.,  Praya  Central  2.
        <pb n="134" />
        80  —

Schisssbewesungen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Hamburs  und  Be.

 

 

 

und  —————

 

 

 

Reis  e  Lete  Nachrichten
o
stdampfer  von  nach  bis  28.  Januar  1903.
„Adolph  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  28.  Januar  ab  Southampton.
„Alexandra  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  14.  Januar  in  Hamburg.
„Aline  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  28.  Januar  ab  Rotterdam.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  20.  Januar  in  Madeira.
„Ascan  Woermann“  Hamburg  Benguela  am  24.  Januar  in  Loanda.
„Carl  Woermann“  Benguela  Hamburg  am  19.  Januar  in  Coruna.
„Eduard  Bohlen“  Hamburg  Whydah  am  28.  Januar  in  Accra.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  17.  Januar  in  Madeira.
„Ella  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  23.  Januar  in  Assinie.
„Ernst  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Januar  in  Las  Palmas.
„Gretchen  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  17.  Januar  in  Accra.
„Hans  Woermann“  Luderitzbucht  #  Hamburg  am  27.  Januar  in  Accra.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  .  Mogador  am  17.  Januar  in  Gibraltar.

lene  Woermann“.  Hamburg  i  Lüderitzbucht  am  27.  Dezember  in  Swakopmund.
„Irma  Woermann“  Opobo  Hamburg  am  7.  Januar  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Loanda  Hamburg  am  27.  Januar  in  Accra.

rt  Woermann“  Opobo  Hamburg  am  24.  Januar  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“.  Old  Calabar  Hamburg  am  24.  Januar  in  Accra.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  28.  Januar  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“.  Hamburg  Old  Calabar  am  23.  Januar  in  Lagos.
„Lucie  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  22.  Januar  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Issinie  am  21.  Januar  Dovert  passiert.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Januar  in  Teneriffe.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Loanda  am  16.  Januar  in  Teneriffe.
„Melita  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  20.  Januar  in  Accera.
„Otto  Woermann“  Sherbro  Hamburg  am  27.  Januar  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“  Opobo  T  Hamburg  am  25.  Januar  ab  Lagos.
„Professor  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  26.  Januar  in  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Whydah  Hamburg  am  19.  Januar  in  Teneriffe.
„Uranus“  .  Hamburg  Sherbro  am  23.  Januar  in  Sierra  Leone.
„Germanicus“  Hamburg  Swakopmund  am  28.  Januar  in  Hamburg.
„Wellgunde“.  Loanda  Hamburg  am  28.  Dezember  in  Hamburg.

 

 

Schiffsbewegungen  der  Deutschen  OKtafrika-Linie  (Gamburg—Ostafrika).

 

 

 

Neichspostdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
ch  sid  von  nach  bis  29.  Januar  1903.
„Kronprinz·“  ..  Hamburg  Durban  am  26.  Jan.  von  Delagoabai  abgegangen
„König“.  ...  Durban  Hamburg  am  27.  Jan.  von  Rotterdam  abgegangen
„staiser“.  ..  Delagoabai  Hamburg  am  17.  Jan.  von  Vlissingen  abgegangen
„Bundesrath.  Beira  Hamburg
„Gouverneur"“  Beira  Hamburg  am  16.  Jan.  von  Mozambique  abgeg.
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  11.  Jan.  in  Sansidar  eingetroffen.
„  anses  Delagoabai  Hamburg  am  17.  Jan.  von  Delagoabai  abgegangen
W  "x"“  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Jan.  von  Swakopmund  abgeg.
Drgermeiser  Hamburg  Durban  am  24.  Jan.  von  Lissabon  abgegangen.
graf"  HOamburg  Delagoabai  am  27.  Jan.  in  Aden  eingetroffen.
Bangee  .  Durban  Hamburg  am  16.  Jan.  von  Lissabon  abgegangen.
re“  Hamburg  Delagoabai  am  21.  Jan.  von  Sansibar  abgegangen.
alif“.  —  —
„Somali“  —  –  am  12.  Dez.  in  Bombay  eingetroffen.

 

 

 

–.  .  —  —   —  —  ——  —  —

In  München  haben  die  Herren  Dr.  Pfannenstiel  &amp;amp;  Maderhol)  ein  Fabriketablissement

geschaffen,  dessen  Zweck  Herstellung  des  erfrischenden,  alkoholfreien  Getränkes  „Pomril“  ist.

Pomril  ist

reiner,  hefe=  und  bakterienfreier  Apfelsaft,  enthält  Kohlensäure  und  ist  daher  moussierend  und  wohlschmeckend.
Die  Verarbeitung  geschieht  nach  den  neuesten  Erfahrungen,  wobei  äußerste  Reinlichkeit  gewährleistet  ist.
Der  Vertrieb  erfolgt  nach  Deutschland,  Osterreich,  Rußland,  nach  der  Levante  und  vorzugsweise  nach  heißen
Gegenden:  Singapore,  Siam,  Neuseeland,  Australien,  Amerika,  Mexiko,  Brafilien  und  Argentinien.

—.

—  —  —
        <pb n="135" />
        —  81  —

Diesem  Heft  liegt  ein  Prospekt  der  „ãltesten  deutschen  Raubtierfallenfabrik“  von  Rudolf
Weber  in  Haynan  i.  Schl.  bei,  auf  welchen  wir  nicht  versäumen,  hierdurch  noch  ganz  besonders  aufmerksam
  zu  machen.  Wie  uns  die  Firma  bei  dieser  Gelegenheit  mitteilt,  ist  soeben  der  neueste,  elegant  illustrierte
Fallenkatalog  mit  interessanten  Originalaufnahmen,  beireftend  Löwenfang  sowie  andere  Fangmethoden,  erschienen.
Derselbe  wird  an  Interessenten  gratis  abgegeben.  Die  Expedition.

 

 

-—  *r·r#  56

Anzeigen.

Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  2)  Pf.)  sind  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  66—71,  einzusenden.

Offentliche  Betanntachuns  Durch  anderweitige  Unternehmungen  der  Inhaber  ist
lW’me  s  Sel  dezedem,  eine  im  vollen  Betriebe  befindliche

cFaktorei  in  Cogo

1903  die  in  §  10  des  Handelsgesetzmit
  sämtlichem  Zubehör  äußerst  billig

 

 

 

 

 

das  Deutsche  Kolonialblatt.  (2)
In  unser  Handelsregister  Abteilung  A  derliches  Kapital  Mk.  50—60  000.

buchs  vorgesehenen  Veröffentlichungen
Lome,  den  31.  Dezember  1902.  zu  verkaufen
Kaiserliches  Bezirksgericht  des
ist  am  17.  Dezember  1902  unter  Nr.  9
iIl  a  17.  erer  11902  un  Nur  Selbstreflektanten  wollen  sich  melden  unter  H.

erfolgen  sollen,  bezeichnet:
der  Deutsche  Reichsanzeiger  und
Schutzgebietes  Togo.  Der  Leiter  der  Faktorei  und  die  Angestellten  würden
Bekauntmachung.  sich  eventuell  dem  Käufer  zur  Verfügung  stellen.  Erfor-Sp.
  2.  Agniar  Brothers,  tome.  L.  3906  an  Rudolf  Mosse,  Hamburg.  (a)
Sp.  3.  1)  Kaufm.  Jacintho  J.  Aguiar  -

 

in  Lome,
2)  Tischler  Damiao  A.  Aguiar

in  Lome.
Sp.  6.  Offene  Handelsgesellschaft.  Die
Gesellschaft  hat  am  15.  Oktober

 

1800  begonnen.  *l  Zahlreiche  Anerkennungsschreiben  bedeutender
Lome,  den  17.  Dezember  1902.  .  Adam-»du  9  ..
a."mi.eoyezimoericht.  Den  ands  und  des  Auslandes  bestätigen

Bekanntmachung.  Das  beste  und  gesündeste  Getränk

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  heute  unter  Nr.  11  folgender  Eintrag
  gemacht  worden:

Sp.  2.  F.  &amp;amp;  A.  Swanzy  in  London.

der  Gegenwart  ist

Zweigniederlassung  in  Lome.
Sp.3.  1)  Francis  Swanzy  in

2)  William  Cleaver  London.
Sp.  4.  Dem  Kaufmann  Theodor  Schenck

in  Lome  ist  Prokura  erteilt.
Sp.  6.  Offene  Handelsgesellschaft.  Die

Gesellschaft  hat  begonnen  am

12.  Dezember  1896.  (23)

Lome,  den  7.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirks  t  des
7  t

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  bei  der  Firma  C.  Goedelt,  Hamburg
  (Nr.  6  des  Registers),  am  heutigen
Tage  folgendes  eingetragen  worden:

Die  Prokura  des  Kaufmanns  Gustav
Schugt  ist  erloschen.

Dem  Kaufmann  Johann  Ulrich
Kugler  ist  Prokura  erteilt.  (2)

Lome,  den  6  Januar  1903.

Kuiserliches  Bezirksgericht.

 

 

Pomril###

berlender  Apfelsaft,  ein  vollkemmen  alkoholfreies
Tafelgetränk.  welchem  seitens  der  Arzte  ein  unbe--dingtes
  Wohlwollen  entgegengebracht  wird.  Pomril
ist  das  vorzüglichste  Getränk  für

Magen-,  Nieren-,  Blasen-  und  Nerrenleidende,
für  Gicht-  und  Rheumatismuskrunke  sowie  für
Zuckerkrunke  und  ist  in  der  warmen  Jahreszeit,
namentlich  in  den  Tropen,  sSchon  heute  für
Tedermann  unenthbehrlich  geworden.  Das  Getränk
ist  unbegrenzt  haltbar,  und  lielern  wir  selbes
für  den  übeceischen  Export  in  Kisten  von

50  Flaschen  à  600  g  Inhalt  à  Mk.  26,75  frei
Triest  oder  Hamburg  pr.  Compt.
Engros-Bezug  Jorch  die  einzipge  Ponirilfubrik

  in  Baijern  ron  (18)

Dr.  Adolf  Pfannenstiel  s  Maderholz

Schwanthalerstr.  55  MüNCHEN  Tolephon  8086.
        <pb n="136" />
        Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  bei  der  Firma  Liebau  &amp;amp;  Witt,
Hamburg  (Nr.  2  des  Registere),  am
heutigen  Tage  folgendes  eingetragen
worden:

Die  Firma  ist  erloschen.  (25)

Lome,  den  6.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Ich  bin  bei  den  Kaiserlichen  Bezirkserichten
  zu  Swakopmund  und  Windhort
  sowie  beim  Kaiserlichen  Obergericht
zu  Windhoek  als  Vertreter  in  Civilsachen
  und  Verteidiger  in  Strafsachen
zugelassen.  13)

Gleichzeitig  erteile  Insormationen
aller  Art  über  die  Verhältnisse  in
Deutsch-Südwestafrika  und  Südafrika.

Edm.  Schnellenbach,
Rechtsagent,
Swakopmund  (Deutsch-Südwestafrika).

Spec.:  Tropenbau,  (61

in  bestens  bewährter
mussiver  Ausführung  liefern

P.  I.  Lrayser  &amp;amp;  Ce.,  Suttan.

Gegr.  1847.  1  14  gold.  u.  sllb.  Ned.

Weltilter



für  Wasserleitungen.
Elegant  vernlokelt  10  Mk.

A-K.  für  Grosssiltration,  Worms.

Nest.  deutsche  Schaumweln-Kellere
Gegründet  1826.  (119)

 

 

   
        

  

   

 

 

Kessier  Cabinet

dry  &amp;amp;  ontra  dry

G.  C.  Kessler  &amp;amp;  Co.,  Esslingen.

Hoflieferanten  Sr.  M.  des  Königs  von
Warttemberg,  Sr.  Königl.  Hoheit  des
Grofsherzogs  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,
  Ihrer  Kaiserl.  Hoheit  der  Herzogin
Wera,  Grofsfürstin  von  Rulsland.

 

Farben

für  Maschinen-  und  Waggonfabriken.
sowie  Hntliche  Anstrichfurben.

S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.

Farböl  D.  K.  P.

bewührter  Kostechurzanstrich  für
Eisenkenstruktionen,  u.  1u.  von  vielen  Ka1.

Eirenhahndir  Ktionen  zum  Anstrich  von

Irücken.  Untergestellen.  hölernen  und  Berlin  S.,  Cottbuser  Damm  70.  und

cisernen  Guteiwagen  (e  vorgeschricbern.  Badenburser  NAuhle  b.  Gielsen.
Beste  Referenzen.  Gegr.  Worlitz  1796.

F.  C.  Heinemann,  Erfurt  M

Heflisferaat  Sr.  Msjestät  463  Bentschen  Msisers  v.  Künigs  ven  Freussen.
Samen-Kulturen.  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

Samen-  und  Pflanzenkatalog  gratis.  200  Seiten.
600  Abbildungen,  Kalender,  Kultur-Anleitungen  u.  s.  w.

Seemälsig  verpackte  Auserlesene  Erfurter
Gemüsesamen-  und  Blumensamen  Sortimente

mit  neuem  luftdlehten  Verschlule  der  Klsten,  der  ein  bequeme=Herausnehmen
  je  nach  Bedarf  Jederzelt  gestattet.  (182)

I  L.iefcrant  vieler  üherseeisciker  stelõrden,
Missiona-  Anstalten  und  Priratkunden.

Guy  de  Maupassant's  Schriften.

Jeder  Band  mit  farbiger  Unschlag-Zeichnung
Bauern,  Erzählungen  Gur  See,  Reiseschilderungen
Geheftet  3  Mark  50  Pf.  Geheftet  3  Mark  50  Pf.
Tag-  und  Lachtgeschichten  Schwarz-Braun-Blond,  Illustr.
Geheftet  2  Mark  50  Pf.  6  Novellen.  Gehestet  3  Mark.
Afrika  („Im  Lande  der  Sonne).  Geheftet  3  Mark.

Hus  der  hleinen  Bibliotbek  Langen

Jeder  Band  mit  farbiger  Umschlag-Zeichnung  geheftet  1  Mark.
Pariser  Abenteuer,  Novellen  Der  Regenschirm,  Novellen

Schwarz-Braun--Blond,  Novellen  Das  Brillanthalsband,  Novellen

Der  Cugendpreis,  Novellen  Die  Millionenerbschaft,  Roman

Das  Toch,  Novellen  Unnütze  Schönbeit,  Novellen
Bett  29,  Novellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Illustrierter  Katalog  gratis  und  franko.

 

 

Uerlag  von  Hlbert  Langen  in  München-Kb.  „

 

 

 

 

·  Verantworklicher  Redalleur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  "6  Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Georg  von  Cölln,  Hannover,
Fabrik  für  Feld-  u.  Industriebahnen.

 

Stabelsen,—  Triger
und  sonstige  Faconelsen,
  Bleche,  Bandelsen,
  Röhren,  guls-  u.  8#
schmiedeeiserne
Mannesmaunn-Röhren,
Rohelsen.  (/4)

Drehscheiben,
Weichen,  Eisen-(kenstrukticnen,

PFPHErückenbau.
Gitomssto  und  Ausieger  #ecibrtrierh

—  .——
1

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  S8W12,  Kochstraße  66—71.
Ausgegeben  am  3.  Februar  1903  um  6  Uhr  nachmillags.
        <pb n="137" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgezeben  in  der  Koloninl-Abteilnns  des  Inswirtigen  Amis.

—  ———  —F  —  ....  Nd

Aummer  4.

——.

XIV.  Jahrgang.

.—.—————  —.—.  *0——  ÊÊÊ  à  Ê  Ê

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  18.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  viertelsährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Adonnementopreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  8,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12.  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preioliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Duala,  betreffend  die  Bekanntmachung  von  Eintragungen  in
das  Handelsregister  S.  83.  —  Personalien  S.  83.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  81.  —  Kamerun:  Expedition  des  Oberleutnants  Strümpell
S.  84.  —  Hebung  der  Viehzucht  unter  den  Bakwiri  S.  86.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Schutzpockenimpfungen
in  Deutsch-Südwestafrika  S.  87.  —  Rinderpestimpfungen  im  Windhoeker  Bezirk  S.  87.  —  Otavi-Minen=  und
Eisenbahngesellschaft  S.  88.  —  Samoa:  Kopfsteuer  in  Samoa  S.  89.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen
und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  89.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
Aus  dem  Jahresbericht  über  die  englische  Goldküste  für  1901  S.  92.  —  Emfuhr  und  Verkauf  alkoholischer  Getränke
in  Britisch-Ostafrika  S.  93.  —  Wege=  und  Werftgebühren  im  Uganda-Schutzgebiet  S.  93.  —  Außenhandel  der
britischen  Salomonsinseln  im  Jahre  1901/02  S.  94.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Kolonial-Wirtschaftliches
Komitee  S.  94.  —  Baumwollanbau  in  Westafrika  S.  95.  —  Chininverbrauch  S.  95.—  Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt
  im  Jahre  1902  S.  96.  —  Literatur  S.  96.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  97.

Lierzu  als  Beilage:  Jahresbericht  über  die  Entwickelung  der  deutschen  Schutzgebiete  im
Jahre  1901/1902  in  Afrika  nud  der  Südsee  nebst  einem  Bande  Anlagen.

 

 

Amtlicher  Teil.
Geletze;  DPerordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Beschluß  des  Bezirksgerichts  Duala,  betreffend  die  Bekanntmachung  von
1  Eintragungen  in  das  Handelsregister.
Die  nach  §  10  des  Handelsgesetzbuchs  erforderlichen  Bekanntmachungen  von  Eintragungen  in  das
Handelsregister  des  unterzeichneten  Bezirksgerichts  werden  im  Jahre  1903
im  „Deutschen  Kolonialblatt“,
im  „Deutschen  Reichsanzeiger“  und
in  den  „Hamburger  Neueste  Nachrichten“

 

erfolgen.
Duala,  den  10.  Dezember  1902.
Kaiserliches  Bezirksgericht.
In  Vertretung:  Krücke.

——  —-  —  —  —

Perlpnalien.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ständigen  Hilfsarbeiter
  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,  Gerstmeyer,  den  Charakter  als  Legationsrat
und  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  Gragert  den  Charakter  als  Hofrat  zu  verleihen.

HKaiserliche  Schutgtruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  3.  Februar  1903.
Dr.  Jacobs  (Gustav),  Marine-Assistenzarzt  der  Reserve,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Marine
mit  dem  24.  Februar  d.  Is.  als  Oberarzt  mit  Patent  vom  19.  April  1900  in  der  Schutztruppe
für  Südwestafrika  angestellt.
        <pb n="138" />
        —  84

Nichtamtlicher  Teil.

Perwnal-Machrichten.
Deutsch-COstafrika.

Der  Gerichtsaktuar  Kage  und  der  Steuersupernumerar
  Weber  haben  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Leutnant  Bock  v.  Wülfingen  hat  am  13.  Februar
  1903  die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
von  Neapel  aus  angetreten.

Ramernn.  #

Der  Landrichter  Ebermaier,  der  Lehrer  Haas,
der  Finanzaspirant  Gimbel,  der  Betriebsassistent
Kräuter  und  der  Unteroffizier  Kerber  haben  die
Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Maurer  Wuttke  ist  in  Kamerun  eingetroffen.
Der  Stabsarzt  Dr.  Hofft  und  der  Sekretär  Peters
sind  daselbst  wieder  eingetroffen.

Der  Sekretär  Dierer  hat  die  Heimreise  aus
Kamerun  angetreten.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Februar  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Hauptleute  und  Kompagniechefs  Langheld  und
Zimmermann,  die  Oberleutnants  Stieber  und
Sandrock  sowie  der  Leutnant  Heinicke,  ferner  die

Feldwebel  Hensel  und  Jonczyk  sowie  der  Sergeant

Scheuermann.

 

Cogo.
Der  Lehrer  Boehler  und  der  Finanzaspirant
Sauerwein  haben  die  Ausreise  nach  Togo  angetreten.


Die  Zollamtsassistenten  Klein  und  Hartmann
und  der  Bureauassistent  v.  Podewils  sind  in  Togo
wieder  eingetroffen.

Der  Stationsassistent  Bauer  hat  die  Heimreise
aus  Togo  angetreten.

Lüdwestafrika.

Der  Betriebsassistent  Paschasius,  die  Maschinenschlosser
  Kahle,  Ankiewicz,  Schlicht  und  Neumann,
  der  Kesselschmied  Panteleit  und  der  Klempner
Sieg  haben  die  Ausreise,  und  der  Eisenbahnarbeiter
Riegel  hat  die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
  angetreten.

Der  Oberleutnant  Ritter  hat  die  Heimreise
aus  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  30.  Januar  1903
in  Hamburg  eingetrossen:  Feldwebel  Eichelmann,
die  Unteroffiziere  Hagedorn,  Kubitza,  Tschoppe
und  der  Gefreite  Ostermann.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  5.  Februar  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Unteroffiziere  Hisgen  und  Leiser.

Deutsch-Ueu-Guinea.
Der  Kaiserliche  Gouverneur  Hahl  hat  die  Ausreise
  nach  Deutsch-Neu-Guinea  angetreten.

Nachrichten  aus  den  deutscpen  Schungebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Ramerun.
Erpedition  des  Gberleutnants  Strümpell.

pell  berichtet  über  eine  Expedition  in  den  südöstlichen
Teil  des  Bezirkes  der  Station  Bamenda,  wie  folgt:

Am  1.  März1902  brach  ich  mit  60  Soldaten  meiner
Kompagnie  in  Begleitung  des  Leutnants  v.  Gellhorn,
des  Assistenzarztes  Berké  und  des  Sergeanten  Kaltenbach
  auf.  Zweck  des  Marsches  war  Erledigung  von
Streitigkeiten  zwischen  Häuptlingen,  die  die  Entscheidung
  der  Station  angerufen  hatten,  und  Aufklärung
der  bislang  unbekannten  Gegend  östlich  der  Station
innerhalb  der  Linie  Bakembat—Babadju.  Endlich
war  mir  gemeldet  worden,  daß  in  den  nordöstlich
gelegenen  Ortschaften  flüchtige  Bafuts  weilten;  die

 

Auslieferung  dieser  erfolgte  sofort  nach  meiner  Ankunft

  in  den  betreffenden  Dörfern.

Am  1.  März  wurde  Lager  in  dem  auf  den

Der  Oberleutnant  und  Kompagnieführer  Strüm-  westlihen  Abhängen  des  Scheidegebirges  liegenden

Bambilli  bezogen.  Von  hier  aus  führte  am  2.  März
der  Marsch  in  östlicher  Richtung.  Ein  sehr  bequemer
Paß  führt  hier  über  den  Kamm  des  Gebirges  nach
dem  an  seinem  östlichen  Abhang  gelegenen  Bambaki-Tungo.
  Ist  der  Kamm  überschritten,  dessen  Höhe
meiner  Schätzung  nach  auf  1600  m  über  dem  Meere
liegen  mag  —  Höhenmessungen  habe  ich  auch  dieses
Mal  leider  nicht  vornehmen  können  —,  fallen  zwei
Bergkegel  auf  von  etwa  100  bis  150  m  Höhe.  Nach
allen  Seiten  fallen  sie  steil  ab,  ein  Pfad  führt  anscheinend
  auf  sie  nicht  hinauf.  Sie  werden  durch
den  etwa  10  m  breiten  Fankobach  getrennt,  dessen
Bett  von  größeren  von  den  Kegeln  abgesprungenen
        <pb n="139" />
        Felsblöcken  umsäumt  ist.  Zu  ihren  Füßen  breitet  sich
die  Ortschaft  Babamki=  Tungo  aus.  Die  zwischen
dem  Babamkihäuptling  Fonji  und  dem  Häuptling
von  Bamissing,  woselbst  am  3.  März  Lager  bezogen
wurde,  herrschenden  Grenzstreitigkeiten,  in  die  auch
Bakembat  durch  Unterstützung  der  Bamissings  eingegriffen
  hatte,  wurden  sriedlich  beigelegt.

In  Bamissing  erwartete  eine  Gesandtschaft  des
Gabani,  Häuptling  von  Bakembat,  die  Expedition,
um  sie  am  4.  März  dorthin  zu  geleiten.  Bakembat
ist  das  auf  den  Karten  der  G.  N.  K.  verzeichnete
Bali-Kumbat;  von  den  östlich  in  der  Ebenc  wohnenden
  Bamus  wird  der  Ort  Patoko,  d.  h.  „auf  der
Höhe“,  genannt,  ein  Name,  der  gleichfalls  auf  fraglicher
  Karte  verzeichnet  ist.  Beide  Namen  dienen
also  zur  Bezeichnung  ein  und  desselben  Ortes,  dessen
Lage  ich  allerdings  nach  der  Karte  weiter  östlich
angenommen  hatte.  Ebenso  wie  die  Balis  machen
ihre  Brüder,  die  Bakembats,  einen  seigen  Eindruck.
Sollen  die  Balis  durch  die  Bekanntschaft  mit
den  Europäern,  durch  die  Erkenntnis,  daß  sie  bei
regierungstreuem  Verhalten  sich  besser  stehen,  als
bei  gleichgültigem  oder  gar  seindlichem,  ihre  kriegerischen
  Eigenschaften  verloren  haben,  so  trifft
dieses  bei  den  Bakembat  nicht  zu,  denn  diese  sind
mit  Werßen  bislang  nicht  in  Berührung  gekommen.
Ihr  jugendlicher  Häuptling  Gabani,  der  angetan  mit
weißem,  grünverschnürtem  Haussagewand,  an  und  für
sich  einen  ganz  stattlichen  Eindruck  macht,  soll  Despot
vom  reinsten  Wasser  sein,  der  mit  „Kopf  ab“  ebenso
schnell  bei  der  Hand  sein  soll,  wie  seine  Untertanen
mit  dem  Beseitigen  der  Häuptlinge  mittelst  Gift.
Häuptlingsmorde  scheinen  hier  zu  Lande  leider  überbaupt
  recht  häufig  zu  sein,  wie  ich  auch  bei  anderen
Stämmen  erfuhr.  Deshalb  trachten  denn  auch  die
Häuptlinge  danach,  möglichst  schnell  ihre  thronsüchtigen
  Verwandten  und  Großen  aus  dem  Wege  zu
räumen.

Bakembat,  auf  isoliertem  steilem  Felsrücken  gelegen,
  hat  eine  sehr  geschützte  Lage;  künstliche  Mittel
zu  seiner  Sicherung  sind  daher  nicht  herangezogen.
Die  auf  den  Rücken  führenden  Straßen  sind  durch
ständige  Wachen  gesichert,  angeblich  gegen  die  fortgesetzten
  Emfälle  seitens  der  Bamums.  Häufig  tritt
der  nackte  Fels  aus  dem  Erdboden  zu  Tage.  Wasser
ist  auf  dem  Rücken  überhaupt  nicht  vorhanden,  Futter
für  das  sehr  schöne  Rindvieh  in  spärlichem  Maße.
Als  Sehenswürdigkeit  wurde  uns  ein  aus  Bamum
stammender  Hengst  gezeigt,  der  allerdings  nicht  geritten
  wird,  sondern  als  Prunkstück  dient.  Geleitet
von  der  mich  in  Bakembat  erwartenden  Gesandtschaft
der  Bagams,  marschierte  ich  am  6.  März  nach  dieser
Landschaft.  Der  recht  lange  und  bei  der  sehr  schwülen
Luft  anstrengende  Marsch  führt  durch  welliges  Grasgelände,
  von  vielen  mit  Busch  umsäumten  Bachläufen
durchschnitten,  in  südlicher  Richtung.  Im  Westen
erblickt  man  die  zackigen  Linien  des  Scheidegebirges,
überragt  von  dem  hohen  Berg  Muti.  Tauchten  im
Osten  keine  Berge  auf,  so  lag  es  an  der  dunstigen

 

Luft,  sonst  hätten  die  Höhenzüge  östlich  des  Nunflusses
  mit  dem  Berg  Badmadjen  sichtbar  sein  müssen.
Hundsaffen  mit  ihrem  heiseren  Gebell,  einige  Antilopen
  und  eine  in  weiter  Ferne  grasende  Büffelherde
brachten  anregende  Abwechselung  in  den  Marsch.
Die  Aufnahme  in  Bagam  war  ausgezeichnet.
Bagam  war  in  letzter  Zeit  sehr  durch  Einfälle  der
benachbarten  mächtigeren  Bamukungs  geplagt  und
hatte  die  Hilfe  der  Station  erbeten.

Nach  Prüfung  der  Sachlage  —  Bamukung  hatte
eine  Vermittelung  der  Station  abgewiesen  —  ging
ein  Eilbote  nach  der  Station,  um  das  Maschinengewehr
  zu  holen.  Die  Zeit  bis  zu  dessen  Eintreffen
benutzte  ich  zu  einem  Marsche  nach  dem  östlich
von  Bagam  gelegenen  Nunfluß.  Der  Marsch  dorthin
führt  durch  welliges  Gelände,  das  Erhebungen  über
100  m  kaum  aufzuweisen  hat.  Noch  emige  Stunden
ostwärts  von  Bagam  erstreckten  sich  seine  Farmen,
sodann  ist  das  Gelände  mit  Gras  bestanden,  häufig
vor  allem  an  den  zahlreichen  Bachläufen,  unterbrochen
von  Busch.  Je  mehr  man  sich  dem  Nun  nähert,
um  so  häufiger  treten  auch  regelrechte  Waldstreifen
auf.  Schon  in  weiter  Ferne  sieht  man  das  breite,
glitzernde  Band  des  Nun,  der,  aus  der  Gegend  von
Bekom  kommend,  in  den  von  den  Bamums  Eba  genannten
  Fluß  (wohl  Mbam,  in  der  Nähe  der  Stadt
Ngutti  wohl  Mgutte)  fließen  soll.  Diese  Stadt  soll
etwa  15  Tage  entfernt  liegen.  Die  Breite  des  Nun
schwankt  an  der  Strecke,  da  ich  ihn  sah,  etwa  zwischen
100  bis  300  m.  Seine  Ufer  waren  in  der  Nähe
des  Lagerplatzes  flach,  und  das  weithin  sich  erstreckende
sumpfige  Uberschwemmungsgebiet  diente  den  Flußpferden
  zum  nächtlichen  Tummelplatz.  An  den  großen
Wildreichtum  der  Gegend  erinnerten  auch  die  zahlreichen
  Wildfallen.  Scharen  von  Wasservögeln  aller
Art:  schwarze  Störche,  Reiher,  Ibisse,  Enten  und
andere  mir  unbekannte  Arten  beleben  die  Landschaft.
Auf  dem  rechten  Ufer  des  Flusses  liegen  Fischeransiedlungen
  der  Bagams,  auf  dem  linken  solche  der
Bamums.  Auf  schmalen,  aus  Palmrippen  hergestellten
  Kanus  liegen  die  Leute,  unbekümmert  um  die
das  Wasser  bevölkernden  Flußpferde  und  Krokodile,
ihrem  ertragreichen  Handwerk  ob.  Am  11.  März
traf  ich  wieder  in  Bagam  ein;  das  Maschinengewehr
  unter  Büchsenmacher  Bähr  war  mittlerweile
  angekommen.  Nochmals  wurde  nach  Bamukung
  gesandt,  um  den  Häuptling  zum  Frieden
und  zur  Gestellung  aufzufordern.  Nachdem  am
12.  März  die  abschlägige,  verächtliche  Antwort
des  Häuptlings  eingetroffen  war,  wurde  am  13.
nach  Bamukung  marschiert  und  die  Stadt  gestürmt.
Bamukung  ist  eine  sehr  weit  gebaute  Stadt,  ähnlich
Bafut,  dieser  auch  an  Größe  wohl  nicht  viel  nachgebend.
  Die  Bewohner  und  vor  allem  ihr  Häuptling
  waren  sehr  gefürchtet.  Der  unmittelbar  nach  der
Absage  erfolgende  und  nun  sofort  bis  zum  Häuptlingsplatz
  und  von  hier  durch  Patrouillen  bis  an
die  Grenzen  getragene  Angriff  hat  anscheinend  großen
Eindruck  weithin  gemacht,  wie  die  zahlreichen  Ge-
        <pb n="140" />
        sandtschaften  großer  Häuptlinge  bewiesen.  Der  Stamm

ist  nach  Südosten  geworfen;  zwei  große  Elfenbeinzähne
  und  die  Häuptlingsfahne  sind  erbeutet.  Ein
weiteres  Nachdringen  habe  ich  unterlassen,  da  der
Zweck  durch  Bestrafung  der  Stadt  völlig  erreicht  ist.
Diesseits  keine  Verluste  erlitten.

Während  am  15.  März  Assistenzarzt  Berké
über  Bagam  Bambulluä  unmittelbar  zur  Sation
marschierte,  besuchte  ich  zunächst  Babadju.  Die
Lage  dieses  bislang  nur  dem  Vernehmen  nach
bekannten  Ortes  ist  auf  den  Karten  ziemlich  genau
angegeben.  Von  Babadju  über  das  Babadjuflüchtlingsdorf
  Fongo  marschierend,  wurde  am
17.  März  in  Bambulluä  gelagert,  hauptsächlich  um
die  Lage  eines  an  den  Nordabhängen  des  Mutiberges
  gelegenen  Sees  festzustellen,  der  ringsum
von  bewaldeten  Abhängen  umschlossen,  ungemein  dem
Barombisee  ähnelt.  Der  See  soll  einen  in  den
Miffi  sich  ergießenden  Abfluß  haben.  Von  Bambullud
  überschritt  ich  sodann  in  der  Richtung  auf
Bagangu  wiederum  das  Gebirge,  um  am  19.  März
auf  der  Station  anzulangen.  Erstaunt  war  ich  über
die  geringe  Breite  des  Scheidegebirges  zwischen  den
Zuflüssen  des  Bia  und  des  Nun  an  den  von  mir
durchzogenen  Stellen.  Marschiert  man  auf  der
Straße  Bali—Bamenda—Bambuis,  so  macht  das
Gebirge  einen  gewaltigen  Eindruck,  und  mit  Schrecken
denkt  man  der  Zeit,  da  man  es  übersteigen  soll.
Und  wie  bequem  führen  im  Gegensatz  hierzu  die
Straßen  Bambilli—Babanki—  Tungo  und  Station—
Bagangu—Bambulluä  über  dasselbe!  Die  Breite
ist  hier  gering,  auf  beiden  Straßen  ist  das  Gebirge
an  einem  Tage  zu  überschreiten.  Herrscht  im  allgemeinen
  auf  dem  Gebuge  Gras  als  Bedeckung  vor,
so  tritt  doch  auch  Wald,  vor  allem  an  den  Abhängen,
sehr  häufig  auf.  Ob  in  diesen  Wäldern  Gummi
enthalten  ist,  habe  ich  nicht  in  Erfahrung  gebracht,
vermutlich  dürfte  es  aber  der  Fall  sein.  Elefanten
sollen  häufig  sein;  zu  Gesicht  habe  ich  keine  bekommen.
Das  Vorhandensein  zahlreicher  Büffel  und  Antilopen
hier  im  Gebirge,  vor  allem  am  Bambulluäsee  sowie
an  den  Ebenen  des  Nun  habe  ich  bereits  berichtet.
Die  Höhe  des  Gebirges  schätze  ich  auf  1600  bis
2200  m  über  dem  Meere.  Nach  dem  von  Norden
nach  Süden  fließenden  Nun  zu  senkt  sich  das  Gebirge
  allmählich.  Die  Bewässerung  dieses  Gebtetes
ist  reichlich.  An  größeren  Bächen  dürfte  wohl  der
15  bis  20  m  breite,  aus  dem  Gebirge  westlich  Babadju
  dem  Nun  zufließende  Miffi  zu  erwähnen  sein.
Die  Wasserläufe  sind  meist  mit  dichtem  Busch,  der
vor  allem  aus  Palmenarten  besteht,  umgeben.  Viel
Raphiapalmen  fand  ich  bei  Bamissing  und  Bakembat,
und  der  Marsch  durch  die  Parklandschaft  bietet  hier
großen  landschaftlichen  Reiz.  Die  Bebauung  des
Landes  ist  fleißig  durchgeführt.  Zu  erwähnen  ist
vielleicht,  daß  an  einzelnen  Orten,  wie  Bagangu,
Bambulluä,  neben  der  allgemein  auftretenden  süßen
Kartoffel  auch  die  von  Zintgraff  in  Bali  eingeführte
europäische  Kartoffel  gezogen  wird  und  gut  fort- 



86  —

kommt.  Aufgefallen  ist  in  Bagam  das  häufige  Vorhandensein
  von  Baumwolle,  die  hier  wie  übrigens
auch  in  Bali  zu  Zeug,  Kappen  2c.  verarbeitet  wird.
Der  Reichtum  an  Vieh  ist  erheblich;:  in  Bakembat
zeigte  das  Rindvieh  teilweise  schon  Ansatz  zum  Buckel.
Wie  schon  die  starke  Bebauung  beweist,  ist  das  Land
reich  bevölkert;  vor  allem  südlich  von  Bagam  reiht
sich  Ort  an  Ort.  Obwohl  die  Bevölkerung  mit
Ausnahme  der  Balis  desselben  Hauptstammes  sein
dürfte,  ist  das  Sprachengewirr  groß.  Jeder  Ort
hat  seine  besondere  Sprache.  Allerdings  macht  sich
dieser  Umstand  wenig  störend  bemerkbar,  da  die
Balisprache  fast  überall,  wenn  auch  nur  von  einzelnen
Leuten  beherrscht  wird.  Balidörfer  findet  man  vielfach;
  große  Bedeutung  ist  ihnen  allerdings  nicht
zuzusprechen.

Emfluß  üben  die  Balis  überhaupt  hier  nicht  aus.
Auf  handgewerblichem  Gebiet  sind  neben  den  bereits
erwähnten  Baumwollarbeiten  vor  allem  Holzschnitzereien,
  wie  Tanzmasken,  Häuptlingsstühle,  Betten  rc.,
und  Metallarbeiten  zu  erwähnen.  Je  mehr  man  in
das  uns  bislang  noch  verschlossene  Gebiet  nach  Osten
und  Süden  vordringt,  um  so  erheblicher  scheinen  die
Leistungen  auf  diesem  Gebiete  zu  sein.  So  sah  ich
bei  Häuptlingen  mehrfach  sehr  gut  gearbeitete  Pfeifenköpfe
  aus  Messing=  und  Bronzeguß.  Eisen  wird  ja
im  Lande  selbst  aus  dem  häufig  auftretenden  Eisenstein
  gewonnen,  Messing  dürfte  von  der  Küste  oder
von  den  Haussamärkten  eingeführt  werden,  über  den
Ursprung  der  Bronze  aber  habe  ich  nichts  erfahren
können.  Der  Handel  wird  m  das  Gebiet  teils  von
Haussas  über  die  Märkte  Bango  und  Bamum  vermittelt
  —  Bagam  ist  selbst  ein  von  Bamums  besuchter
  Markt  —,  teils  von  der  Küste,  und  zwar,
wie  ich  zu  meinem  großen  Erstaunen  erfuhr,  über
Bangwa.  Em  Handelsweg  führt,  angeblich  durch
große  Ortschaften,  von  Babadju  nach  Fontem.

Bebung  der  Diebzucht  unter  den  Zakwiri.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun  berichtet
  aus  Busa  unter  dem  11.  Dezember  v.  Is.:

In  erfreulicher  Weise  beginnt  sich  das  Interesse
der  intelligenteren  Elemente  unter  den  Bakwiri  am
Gebirge  für  Hebung  der  einheimischen  Viehzucht  zu
regen.  So  haben  sich  unter  Führung  des  einsichtigen
Häuptlings  Efesuan  von  Bonjongo  die  Dörfer  um
Bonjongo  herum  zu  einer  Art  „Zuchtverein“  zusammengetan,
  den  sie  aus  freien  Stücken  der  Aufsicht
des  Bezirksamts  unterstellt  haben;  sie  werden  etwa
100  Bakwirikühe  zusammenbringen  und  diese  auf
dem  ihnen  gehörigen,  sehr  guten  Weideland  zwischen
Bonjongo  und  Mapanja  einkoppeln.  Die  Station
Buöa  hat  ihnen  für  diese  Kuhherde  einen  hier  gezüchteten,
  sehr  guten  Kreuzstier  zur  Verfügung  gestellt,
den  Efesua  gestern  hier  abholte.  Esesua  war  von
mehreren  seiner  Nebenhäuptlinge  begleitet.  Die  Leute
äußerten  ihre  unverhohlene  Bewunderung  über  Stamm-
        <pb n="141" />
        und  Kreuzheerde  und  interessierten  sich  besonders
für  die  Produkte  von  Bakwirkühen  und  Allgäuer
Stier.  Sie  erklärten  bestimmt,  ungesäumt  mit  einer
rationellen  Zucht  beginnen  zu  wollen.  Es  ist  dies
der  erste  gute  Erfolg  der  Zucht  in  Bußa  und  wird,
wenn  er  gelingt,  wesentlich  zur  Behebung  der  ständigen
  Fleischnot  an  der  Küste  beitragen.

Deutsch-Südwelkafrika.

Schutzpockenimpfungen  in  Deutsch-Südwestafrika.

Einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements
von  Deutsch=  Südwestafrika  entnehmen  wir:

Die  4500  Portionen  Pockenlymphe,  die  mit  dem
Dampfer  „Hans  Woermann“  am  27.  November  1902
in  Swakopmund  ankamen,  sind  von  dem  dortigen
Lazarett  aus  sofort  an  die  verschiedenen  Lazarette
weitergesandt  worden.  Zugeteilt  wurden  dem  Lazarett
  Swakopmund  1500,  Karibib  200,  Omaruru  300,
Outjo  300,  Windhoek  1200,  Gibeon  400  und  Keetmanshoop
  600  Portionen.  Die  Lazarette  hatten
schon  vorher  Weisung  erhalten,  sofort  nach  Eintreffen
der  Lymphe  mit  der  Schutzimpfung  zu  beglinnen.
Die  Impfungen  werden  in  erster  Lmie  in  möglichst
umfassender  Weise  an  den  oben  genannten  Plätzen
sowie  entlang  der  Bahnstrecke  Swakopmund  —Windhoek
  und  an  den  Hauptverkehrsstraßen  ausgeführt.
Von  der  Einführung  eines  Impfzwanges  Weißen
gegenüber  ist  abgesehen  worden,  da  sich  ein  solcher
unter  den  Verhältnissen,  wie  sie  das  Land  bietet,
bei  den  weiten  Entfernungen,  der  dünnen  Bevölkerung
und  der  geringen  Anzahl  des  verfügbaren  Sanitätspersonals
  doch  nicht  durchführen  ließe.  Dafür  ist,
unter  Hinweis  auf  die  in  der  Kapkolonie  aufgetretenen
Pockenerkrankungen,  in  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen
  Zeitung“  bekannt  gegeben  worden,  daß  an
den  oben  genannten  Lazaretten  unentgeltliche  Schutzimpfungen
  vorgenommen  werden.

Bei  den  Farbigen  werden  die  Impfungen  an
den  Hauptplätzen  und  entlang  den  Hauptverkehrsstraßen
  in  möglichst  umfangreicher  Weise  ausgeführt,
indem  besonders  die  an  den  Hauptplätzen  ansässigen
Eingeborenen  dem  betreffenden  Lazarett  zugeführt
werden.  In  Windhoek  sind  bis  jetzt  über  800,  in
Swakopmund  gegen  1100  Eingeborene  geimpft
worden.  Zur  Impfung  an  den  Pläßen  und  Stationen
entlang  der  Bahnlinie  Windhoek—  Swakopmund  ist
Oberarzt  Dr.  Blümchen  abgeschickt  worden.  Derselbe
ist  außerdem  mit  der  Impfung  in  Lüderitzbucht  beauftragt,
  an  welchem  Ort  auf  die  möglichst  vollständige
  Durchführung  der  Impfung  besonderer
Nachdruck  gelegt  werden  soll.  In  Kap  Croß  impft
der  dort  stationierte  englische  Arzt,  der  von  Swakopmund
  aus  Lymphe  zugeschickt  erhalten  hat.

87

 

Rinderpestimpfungen  im  Windhoeker  Bezirk.

Einem  Bericht  des  stellvertretenden  Referenten
für  Veterinärwesen  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
von  Deutsch-Südwestafrika,  Roßarzt  Rassau,  entnehmen
  wir  folgendes:

Als  im  April  v.  Is.  durch  den  Transportverkehr
  mit  Zugochsen,  die  nur  mit  Galle  geimpft
gewesen  waren  und  den  ihnen  hierdurch  verliehenen
nur  wenige  Monate  vorhaltenden  Impfschutz  bereits
wieder  eingebüßt  hatten,  die  Rinderpest  aus  dem
Karibiber  Distrikt  in  den  Windhoeker  Bezirk  eingeschleppt
  und,  ohne  hier  festen  Fuß  gefaßt  zu  haben,
in  das  Bastardgebiet  weiterverbreitet  worden  war,
wurde  sofort  an  dem  neuen  Ausbruchsherde  —
Kumkuß,  etwa  25  km  südlich  von  Rehoboth  —  die
Bekämpfung  der  Seuche  in  die  Hand  genommen.
Die  ursprüngliche  Absicht,  die  Impfungen  auf  das
Seuchengebiet  und  seine  nächste  Umgebung  zu  beschränken,
  mußte  fallen  gelassen  werden,  als  durch
bestimmungswidrig  in  den  Verkehr  gebrachte  ungeimpfte
  Rinder  die  Pest  auf  den  Windhoeker  Bezirk
überzugreifen  begonnen,  und  sich  daselbst  die  Notwendigkeit
  zur  Einleitung  des  Impfgeschäfts  geltend
gemacht  hatte.  In  gesunden  Beständen  gelangten
im  ganzen  2186  Tiere  zur  Verimpfung,  wobei  sich
die  Verluste  auf  1,75  pCt.  beschränkten,  während  in
verseuchten  Herden  in  einer  Gesamtstärke  von  298
Haupt,  in  denen  vor  Beginn  der  Impfungen  teilweise
  bereits  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Todesfällen
  aufgetreten  war,  die  Impfverluste  eine  Durchschnittshöhe
  von  21.16  pCt.  erreichten.

Als  das  unbedingt  zuverlässigste  und  einzig  zu
empfehlende  Verfahren,  gesunde  Herden  gegen  Ansteckung
  zu  schützen,  ist  die  Gollen=  mit  nachfolgender
Blutimpfung  anzusprechen,  während  die  in  früheren
Jahren  mehrfach  angewandte,  in  Südafrika  noch  jetzt
vielfach  gebräuchliche  Simultanmethode,  d.  h.  die
gleichzeitige  Verimpfung  von  Serum  und  Blut,  völlig
sallen  gelassen  werden  sollte,  nachdem  sich  herausgestellt
  hat,  daß  die  hiermit  erzielte  Immunität  nur
eine  vorübergehende  ist  und  die  Tiere  ihren  Impfschutz
  sicher  schon  innerhalb  von  zwei  Jahren  einbüßen,
aller  Wahrscheinlichkeit  nach  sogar  noch  viel  früher
verlieren.  Derart  geimpfte  Tiere,  die  nach  den  bisherigen
  Anschauungen  meist  als  dauernd  immun  angesehen
  wurden,  sind  in  diesem  Jahre,  sobald  sie  der
Ansteckung  ausgesetzt  wurden,  vielfach  erkrankt,  und
es  hätte  nicht  viel  gefehlt,  so  wäre  durch  solche  Rinder,
die  auf  dem  Wege  nach  dem  Süden  im  Rehobother
Distrikt  den  Ansteckungsstoff  in  sich  aufgenommen
hatten  und  während  der  vorgeschriebenen  Quarantänezeit
  in  der  Nähe  von  Kuis  in  das  offensichtliche
Stadium  der  Krankheit  eingetreten  waren,  die  Pest
nach  dem  glücklicherweise  bisher  noch  verschont  gebliebenen
  Süden  verschleppt  worden.  Wenn  auch
nicht  zu  verkennen  ist,  daß  die  vielangegriffene  Sperre
ein  beträchtliches  Verkehrshindernis  bedeutet,  serner
zugegeben  werden  muß,  daß  dieselbe  durchaus  nicht

2
        <pb n="142" />
        unter  allen  Umständen  die  Möglichkeit  eines  Übergreifens
  von  Seuchen  ausschließt,  so  dürfte  doch  der
Umstand,  daß  in  vorliegendem  Falle  durch  dieselbe
der  Ausbreitung  der  Pest  in  eklatanter  Weise  vorgebeugt
  wurde,  selbst  die  erbittertsten  Gegner  in  ihrem
Urteile  über  die  Zweckmäßigkeit  dieser  Maßnahme
milder  stimmen.

Um  gesunde  Herden  zu  immunisieren,  ist  während
des  diesjährigen  Seuchenganges  ausschließlich  von  der
Gallen=  und  nachfolgenden  Blutimpfung  Gebrauch
gemacht  worden,  doch  wird,  soweit  das  bisher  geübte
Verfahren  Anwendung  findet  und  sich  der  betreffende
Viehbesitzer  einverstanden  erklärt,  insofern  von  dem
bisherigen  Modus  abgewichen,  als  die  Verimpfung
von  1  coem  Rinderpestblut  eine  zweite  Impfung  mit
einer  größeren  Menge  Pestblut  folgt,  die  je  nach  der
Größe  und  Schwere  der  Tiere  zwischen  3  und  10  ccm
schwankt.  Man  geht  hierbei  von  der  Erwägung  aus,
daß  unter  Umständen  die  durch  die  Einimpfung  von
Galle  hervorgerufene  Immunität  eine  derartig  hohe
sein  kann,  daß  1  cem  Blut  nicht  genügt,  um  bei  den
Impflingen  eine  offensichtliche  Erkrankung  und  damit
eine  dauernde  Immunität  hervorzurusen.  Es  stützt
sich  diese  Annahme  auf  die  in  mehreren  Fällen  zur
Beobachtung  gelangte  Wahrnehmung,  daß  Tiere,  die
im  vorigen  Jahre  auf  die  Verimpfung  von  1  ccm.
Pestblut  gar  nicht  oder  wenigstens  nicht  merkbar
reagiert  hatten,  dieses  Jahr  der  Krankheit  zum
Opfer  fielen.

Bezüglich  allgemeiner  Beobachtungen,  die  sich  im
Verlaufe  des  diesjährigen  Seuchenganges  haben  feststellen
  lassen,  verdient  vor  allem  die  erfreuliche  Erscheinung
  an  erster  Stelle  Erwähnung,  daß  die  Pest
bei  weitem  nicht  mehr  einen  solch  bösartigen  Charakter
zeigt  wie  in  früheren  Jahren;  hat  allerdings  die
Seuche  eine  Herde  befallen,  so  ist  die  Sterblichkeitsziffer
  immer  noch  eine  hohe  und  der  Krankheitsverlauf
  der  einzelnen  Fälle  meist  sogar  ein  recht  stürmischer,
  die  Ansteckungsfähigkeit  dagegen  ist  bereits
stark  herabgesetzt,  weshalb  es  sehr  viel  leichter  als
früher  gelingt,  die  Seuche  auf  ihren  Herd  zu  beschränken.
  Die  Erklärung  hierfür  dürfte  in  dem
Umstande  zu  suchen  sein,  daß  die  Nachkommen  der
vielfach  schon  in  mehreren  Generationen  geimpften
Rinder  eine  sich  allmählich  steigernde  teilweise  Immunität
  ererben.  Von  hohem  Interesse  in  dieser  Beziehung
  ist  die  mehrfach  gemachte  Beobachtung,  daß
Föten,  d.  h.  die  ungeborenen  Kälber  von  eingegangenen
hochträchtigen  Kühen,  bei  der  Sektion  an  der  Magenund
  teilweise  auch  an  der  Darmschleimhaut  schwere
Entzündungserscheinungen  als  die  ausgesprochenen
Merkmale  der  Rinderpest  aufweisen.  Auf  Grund
dieses  Befundes  liegt  die  Vermutung  nahe,  daß  die
Föten,  nachdem  sie  an  der  Erkrankung  der  Mutier
teilgenommen,  nach  Genesung  derselben  als  im  Mutterleibe
  immun  gewordene,  sog.  gesalzene  Kälber  zur
Welt  kommen.  Diese  Annahme  findet  ihre  vollste
Bestätigung.  Denn  wenn  man,  wie  es  versuchsweise
geschehen,  solchen  Kälbern  wenige  Tage  nach  der

88

 

Geburt  ohne  vorherige  Gallenimpfung  virulentes
Rinderpestblut  einimpft,  stellen  sich  nicht  die  geringsten
Krankheitserscheinungen  bei  ihnen  ein.  Alle  diese
Erfahrungen  sollten  bei  etwaigen  Erwägungen  über
die  Zweckmäßigkeit  der  Einführung  einer  Zwangsimpfung
  sehr  wohl  berücksichtigt  werden;  erst  wenn
unsere  sämtlichen  Rindviehbestände  während  mehrerer
Jahre  mit  Erfolg  durchgeimpft  wären,  würde  der
Seuche  der  Boden  entzogen  sein  und  das  Schreckgespenst
  der  Rinderpest  endgültig  dem  Schutzgebiet
den  Rücken  kehren.

Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft.

In  der  vor  einigen  Wochen  stattgehabten  Generalversammlung
  dieser  Gesellschaft  wurde  die  Bilanz,
einstimmig  genehmigt,  der  Verwaltung  Entlastung
erteilt  und  die  satzungsgemäß  ausscheidenden  Mitglieder
  des  Verwaltungsrates,  Geh.  Kommerzienrat
v.  Hansemann  und  Dr.  Scharlach,  wiedergewählt.
In  den  Vorstand  sind  an  Stelle  der  ausgeschiedenen
Herren  Dr.  Hartmann  und  Regierungsbaumeister
Plock  die  Herren  Bauingenieur  Müller  von  der
Werra  und  Dr.  Gloner  eingetreten.  —  Aus  einem
umfassenden  Schlußbericht  des  Mineningenieurs
Christopher  James,  der  mit  mehreren  Beamten,
27  Bergleuten  und  mehreren  hundert  eingeborenen
Arbeitern  die  Untersuchung  aller  bekannten  Kupferminen
  im  Otavigebiet  gründlich  durchgeführt  hat,
teilt  die  Direktion  der  Gesellschaft  in  folgendem  das
Wesentliche  mit:

Die  Untersuchung  der  Minen  von  Guchab  und
Nagaib  blieb  ohne  nennenswertes  Resultat,  während
die  Mine  von  Afis  einen  Erzkörper  zwar  von  wenig
Umfang,  aber  von  guter  Qualität  ergab.

Auf  der  Mine  von  Tsumeb  hatten  die  Arbeiten
unter  Führung  des  Herrn  James  einen  bedeutenden
Erfolg.  Er  berechnet,  daß  dort  293  330  t  hochgradigen
  Erzes  mit  einem  durchschnittlichen  Gehalt
von  12,61  pCt.  Kupfer  und  25.29  péCt.  Blei  und
190  519  t  geringgradigen  Erzes  mit  einem  Durchschnittsgehalt
  von  2,91  pCt.  Kupfer  und  4,37  pCt.
Blei  tatsächlich  ausgerichtet  und  zur  Förderung  bereit
find.  Mit  der  Minenausrüstung,  die  Herr  James
vorschlägt,  würde  es  etwa  vier  Jahre  und  acht  Monate
  dauern,  um  das  hochgradige  Erz  auszubringen,
und  während  derselben  Periode  würde  sich  nach
Abzug  aller  Unkosten  für  Förderung,  Verschmelzung,
Eisenbahn=  und  Seetransport  sowie  Generalunkosten
bel  einem  Kupferpreise  von  60  2  per  Tonne  auf
7761  t  Kupfer  und  bei  einem  Blelpreise  von  12  8
per  Tonne  auf  14  679  t  Blel  ein  Gewinn  von
390  000  2  pro  Jahr  erzielen  lassen.  Wird  jedoch
der  inzwischen  auf  50  8  per  Tonne  gesunkene  Kupferpreis
  zu  Grunde  gelegt,  so  würde  sich  der  jährliche
Gewinn  auf  312  000  K  vermindern.  Dabei  ist  weder
das  geringhaltige  Erz,  noch  das  in  dem  Blei  enthaltene
  Silber  berücksichtigt,  obgleich  Herr  James
        <pb n="143" />
        erwähnt,  daß  letzteres  recht  bedeutend  ist.  Nachdem
Herr  James  tatsächlich  die  oben  genannten  Erzmengen
  nachgewiesen  hatte,  schrieb  er,  daß  er  mit
Sicherheit  glaube,  annehmen  zu  können,  daß  in
größerer  Teufe  sich  eine  ebenso  große  Erzmenge  von
etwa  demselben  Werte  finden  sollte.  Der  Ausbiß
(outcrop)  bei  Tsumeb  wird  von  Herrn  James  als
550  Fuß  lang,  40  Fuß  breit  und  30  bis  40  Fuß
hoch  geschildert;  er  besteht  aus  zwei  deutlich  zu
unterscheidenden  Erzadern,  die  durch  harten,  kompakten
Kalkstein  von  einander  getrennt  sind,  und  bildet  einen
kleinen  Hügel  am  Fuße  einer  großen  Kalksteinkuppe.
Das  Gemisch  der  Erze  in  diesem  Ausbiß  setzt  sich
aus  Bleiglanz,  Kupferglanz  und  Karbonaten  dieser
beiden  Metalle  zusammen.  Im  Norden  zeigt  der
Kalkstein  kleine  Aderchen  von  Kupferkarbonat,  die
sich  in  der  Teufe  als  Kupferglanz  herausstellten.  Die
gesammten  Arbeiten,  die  die  Expedition  James  ausgeführt
  hat,  umfassen  1860  Fuß.  Diese  Arbeiten
erstrecken  sich  auf  zwei  neue  Schächte  in  der  Teufe
von  180  Fuß  und  42½6  Fuß  Querschnitt,  die  Schächte
liegen  250  Fuß  von  einander  entfernt.  Zwei  Strecken
verbinden  die  Schächte  bei  64  Fuß  und  160  Fuß.
Auf  der  Strecke  Nr.  1  befinden  sich  sieben,  auf  der
Strecke  Nr.  2  zehn  QOuerschläge.  Die  günstigen
Berichte,  die  alle  Vertreter  der  Gesellschaft  in  Bezug
auf  die  Arbeitsbedingungen  abgefaßt  haben,  werden
von  Herrn  James  bestätigt.  Das  zum  Abbau  der
Gruben  erforderliche  Wasser  ist  aus  dem  Oktzikotosee,
etwa  12  englische  Meilen  von  Tsumeb  entfeint,  erhältlich.
  Feuerungsmaterial  ist  reichlich  vorhanden.

Herr  James  schreibt,  daß  die  Menge  toten  Holzes,
  das  sich  allein  in  der  Umgebung  der  Gruben
finde,  jahrelang  ausreichen  wird,  während  durch
Schlagen  von  Unterholz  weiteres  Brennmaterial  erhältlich
  sein  würde.  Außerdem  hat  die  Natur  den
Otavibesitz  insofern  außerordentlich  begünstigt,  als  in
unmittelbarer  Nähe  der  Gruben  große  Wälder  ausgezeichnetes
  Grubenholz  enthalten,  so  daß  es  nicht
nötig  sein  wird,  Holz  von  Europa  einzuführen.

Was  die  Arbeiterverhältnisse  anbetrifft,  so  schreibt
Herr  James,  daß  er  keine  Schwierigkeiten  hatte,  die
nötige  Zahl  von  Arbeitern  aufzubringen.  Herr  James
beschreibt  die  Hereros  als  einen  schönen  Menschenschlag
  mit  guten  Geistes=  und  Körperkräften.  Sie
find  willig,  gutherzig  und  arbeitsfroh,  fassen  schnell
auf  und  lernen  in  kurzer  Zeit  ausgezeichnet  mit
Bohrer  und  Hammer  umzugehen,  wenn  sie  richtig
behandelt  werden.  Die  Mehrzahl  von  ihnen  blieb
während  der  ganzen  Zeit  bei  der  Expedition.  Er
spricht  sich  auch  gut  über  die  Ovambos  aus  und
sagt,  daß  einige  seiner  weißen  Bergleute,  die  früher
in  den  Gruben  des  Transvaal  gearbeitet  haben,
erklärt  hätten,  daß  sie  niemals  mit  besseren  „Boys“
zu  tun  gehabt  hätten.

Was  das  Klima  anbetrifft,  so  sagt  Herr  James,
daß  es  im  allgemeinen  als  gesund  bezeichnet  werden
darf.  Die  Sommerhitze  ist  nicht  übermäßig  groß,
und  die  Kälte  während  des  Winters  ist  gerade  ge-89



 

nügend,  um  den  Menschen  für  den  kommenden
Sommer  aufzufrischen.  Der  Gesamtregenfall  für
das  Jahr  1900  bis  1901  belief  sich  auf  etwa
21  Zoll.  Unter  Berücksichtigung  des  Mangels  an
frischem  Gemüse  war  die  Gesundheit  des  Lagers
sehr  gut,  und  wenn  die  Gruben  energisch  bearbeitet
werden,  so  sei  es  empfehlenswert,  Gemüse  anzupflanzen,
  was  viel  dazu  beitragen  würde,  die  weißen
Angestellten  in  guter  Gesundheit  zu  erhalten.  Die
Inangriffnahme  des  Betriebes  ist  von  einer  befriedigenden
  Lösung  der  noch  schwebenden  Frage  der
Verkehrsverbindung  nach  der  Küste  abhängig.

Bamvpva.

Ropfstener  in  Samoga.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Samoa  vom  29.  Dezember  v.  Is.  stellt
sich  der  Gesamtbetrag  der  im  laufenden  Rechnungsjahre
  gezahlten  samoanischen  Kopfstener  auf  41  664
Mark.  Die  Steuer,  die  4  Mk.  auf  den  Kopf  der
arbeitsfähigen  männlichen  Bevölkerung  Samoas  beträgt,
  hat  sich  damit  ungefähr  auf  der  Höhe  des
Vorjahres  gehalten.

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Untisklaverei·  Bewegung.

Das  „Missionsblatt  der  Brüdergemeinde“  Nr.  2
1903  enthält  näheres  über  die  Besetzung  einer  neuen
Station  in  Vikonge,  Landschaft  Ngulu,  vier  Tagereisen
  südlich  von  Tabora  (Deutsch-Osta  friko).
Die  neue  Station  liegt  sechs  Tagereisen  nördlich  von
der  Kmiwerestation  der  Brüdergemeinde  Kitunda.
lber  die  neue  Station  und  deren  Lage  wird  berichtet:
„ARgulu“  heißt  „Berge“,  und  tatsächlich  ist  jenes
Gebiet  auch  ein  rechtes  Bergland,  aber  seine  Hauptberge
  liegen  weiter  nördlich  und  östlich.  Hier  münden
nur  die  letzten  Höhenzüge,  deren  bedeutendster  der
Vikonge  ist,  der  diesem  Teil  von  Ngulu  den  Namen
gibt.  Das  Geblet  Vikonge  ist  zugleich  das  reichste
und  bevölkertste  von  Ngulu,  auch  zahlreich  bewohnt
von  Küstenleuten,  die  hier  Weizen  bauen.  Sonst  ist
Ngulu  ein  langgezogenes  Gebiet,  überaus  reich  an
Wäldern,  im  Norden  und  Westen  zusammenhängend
mit  Unyanyembe,  im  Süden  mit  Ugunda,  im  Osten
reicht  es  bis  an  die  Regierungsstraße  Tabora—
Kilimatinde.  Dank  seiner  Fruchtbarkeit  ist  das  Land
sehr  besetzt  von  Walungwanas,  einem  Mischvolk  von
Arabern  und  Eingeborenen,  die  bis  jetzt  die  Herren
im  Lande  waren.  Der  „König  von  Vikonge“  ist  noch
ein  Kind  von  ungefähr  12  Jahren.  Gekauft  haben
die  Geschwister  Brauer,  die  in  Vikonge  emgezogen
sind,  eine  Tembe,  ein  ziemlich  großes  Anwesen;  mit
dem  Bau  eines  Steinhäuschens  ist  der  Missionar

beschäftigt.
        <pb n="144" />
        In  dem  neuesten  Jahresbericht  über  die  Äquatorialmission
  der  Weißen  Väter  wird  nach  dem  „Afrika-Boten“
  über  das  apostolische  Vikariat  Tanganyika
u.  a.  gesagt:

Die  Tanganyikamission  hat  auch  in  diesem  Jahre
die  erfreulichsten  Resultate  geliefert;  ihr  Bestand  hat
sich  in  diesem  Zeitraum  um  550  Neugetaufte  und
800  Katechumenen  vermehrt.  Das  ist  viel,  wenn
man  bedenkt,  daß  hier  wie  in  allen  unseren  Vikariaten
die  Schwarzen  erst  nach  einer  vierjährigen  Probezeit
zur  Taufe  zugelassen  werden,  so  daß  sie,  was  die
Kenntnisse  in  den  Wahrheiten  der  christlichen  Religion
und  einen  guten  Lebenswandel  betrifft,  hinreichend
Sicherheit  für  die  Zukunft  bieten.  Dank  dieser
Maßregel  haben  wir  ausschließlich  überzeugte,  erprobte
  Christen  und  nur  selten,  selten  wird  einer
seiner  Religion  untreu.  Ja,  die  sittliche  Umwandlung,
welche  die  Taufe  bewirkt  hat,  ist  nach  einem  so
langen  Katechumenate  nur  desto  vollständiger  und
gesicherter.  Die  Europäer  nehmen  denn  auch  oft
genug  eine  Denkungsart  und  ein  Zartgefühl  bei  dem
Schwarzen  wahr,  die  man  früher  bei  ihm  nicht  gekannt
  hatte.  Den  Neugetauften  kennt  man  sofort
und  überall  heraus,  schon  in  seinen  Zügen,  seinem
Sprechen,  seinem  ganzen  Benehmen.  Die  Schwarzen
des  Innern  versetzen  uns,  was  Einfalt  und  Lebendigkeit
  des  Glaubens  betrifft,  in  die  Zeit  der  ersten
christlichen  Jahrhunderte.  Unsere  Mitbrüder  am
Tanganyika  begnügen  sich  nicht  damit,  durch  ihr
Wort  sowohl  als  durch  ihr  Beispiel,  auf  Ordnung,
Gerechtigkeit,  Arbeitsamkeit  und  Sparsamkeit  hinzuweisen,
  sondern  sie  widmen  der  Organisierung  und

Ausbreitung  der  Arbeit  einen  fast  ebenso  großen  Teil

ihrer  Zeit,  als  dem  eigentlichen  Apostolate,  um  eben
dadurch  die  Eingeborenen  vor  den  Gefahren  des
Müßigganges  zu  bewahren.  So  mußten  sie  zunächst
den  Schwarzen  lehren,  den  Boden  seines  Landes
besser  auszunutzen,  der  ja  bei  angemessener  Bearbeitung
  einen  so  reichen  Ertrag  liefern  kann  und  doch
fast  durchweg  sich  selbst  überlassen  bleibt.  Statt  der
Waffen  und  alkoholischen  Getränke  haben  die  Missionare
  die  Kultur  neuer  Pflanzenarten  ins  Land  gebracht,
  die  eine  Aufbesserung  der  täglichen  Nahrung
der  Eingeborenen  ermöglicht.  Dank  dieser  Fürsorge
treten  zu  den  ewigen  Sorghoseldern  und  Maniokpflanzungen
  fast  sämtliche  Gemüse  und  alle  Getreidearten
  Europas  hinzu,  desgleichen  eine  bedeutende
Anzahl  von  Fruchtbäumen,  die  bis  dahin  dort  zu
Lande  unbekannt  waren:  Melonen,  Goaven,  Palmen,
Mandarinenbäume,  Mangobäume  2c.  In  derselben
Absicht,  nämlich  um  den  Neger  durch  die  Arbeit  zur
Gesittung  zu  führen  und  seinen  materiellen  Wohlstand
zu  heben,  haben  unsere  Mitbrüder  folgende  baumartigen
  Nutzpflanzen  eingeführt:  Kaffeebaum,  Vanille,
Baumwollstaude  und  Kautschukbaum.  Einer  unserer
Missionare,  der  vor  seinem  Eintritt  in  die  Genossenschaft
  Ingenieur  war,  beabsichtigt  eben,  die  Eingeborenen
  die  Weberei  zu  lehren  und  zu  diesem  Zwecke
jeder  Familie  die  Anschaffung  von  entsprechenden

90

 

Geräten  zu  ermöglichen,  deren  Handhobung  keine
besondere  Kunstfertigkeit  erfordert.  Versuche  in  der
Erzgießerel  und  Bearbeitung  der  Metalle  sind  gleichfalls
  gemacht  worden.  Auch  den  Elementarunterricht
vernachlässigen  die  Missionen  nicht;  zählt  doch  dies
Vikariat  allein  mehr  als  3650  Schüler  und  gegen
50  Schulen.  In  der  Station  U.  L.  Frau  von  Karema
  befinden  sich  ein  Seminar  für  Lehrer  und
Katechisten  sowie  für  schwarze  Priester.  Das  erstgenannte
  liefert  den  Missionaren  ausgezeichnete  Gehilsen,
  das  andere  sucht  ganz  allmählich  einen  einheimischen
  Klerus  für  Aquatorialafrika  heranzubilden.
Die  Zöglinge  zeigen  einen  regen  Fleiß,  und  es  fehlt
ihnen  nicht  an  Talent  zum  Studium  und  großem
Eifer  in  der  Tugend.  Karema  zählt  zurzeit  1390
Neugetaufte  und  800  Katechumenen.  Die  Missionsstation
  St.  Franz  Taver  zu  Kirando  verdankt  ebenfalls
  die  beträchtliche  Zahl  von  6340  Katechumenen
seinen  Schulen.  Über  1000  Kinder  besuchen  regelmäßig
  den  Unterricht.  Das  Aufblühen  der  Mission
St.  Petrus  Claver  (Zimba)  im  Berichtsjahre  ist
gleichfalls  großenteils  dem  Unterricht  zuzuschreiben.
Dank  dem  großen  Eiser  der  Katechisten  erhalten  mehr
als  40  Dörfer,  also  eine  Bevölkerung  von  ungefähr
5000  Seelen  regelmäßigen  christlichen  Unterricht,  und
die  Schulen  werden  von  annähernd  1000  Schülern
fleißig  besucht.  Die  Station  St.  Bonifatius  zu
Mkulue  besteht  erst  seit  2½  Jahren  und  ist  also
noch  in  ihren  Anfängen;  doch  wie  schwierig  diese
auch  sind,  das  Werk  scheint  dort  eine  frohe  Zukunft
zu  versprechen.  Schon  unterrichten  die  beiden  Katechisten
  280  Kinder  im  Katechismus.  St.  Joseph  zu
Utinta,  einer  Missionsstation,  die  eine  sehr  klritische
Periode  überstanden  hat,  erschließt  sich  nunmehr  eine
schönere  Zukunft.  Am  Feste  Mariä  Himmelfahrt
haben  die  Missionare  70  Taufen  von  Erwachsenen
eintragen  können.  Die  Mission  zählt  augenblicklich
331  Katechumenen  und  297  Neugetaufte.  Die
Station  St.  Mauritius  zu  Galula  besteht  noch  nicht
ein  Jahr.  Der  Pater  Supertior  hat  verschiedene
apostolische  Streifzüge  in  die  Umgegend  gemacht  und
überall  die  herzlichste  Aufnahme  gefunden.  Von  St.
Peter  und  Paul  in  Kala  fehlen  noch  die  letzten  Nachrichten.
  Diese  Station  zählt  zurzeit  310  Neugetaufte
und  1723  Katechumenen.  Im  Laufe  dieses  Jahres
wurde  in  Urori  eine  neue  Station  gegründet.  —  Im
Monat  Juni  1902  zählte  das  Vikariat  insgesamt
2945  Neugetaufte,  10  039  Katechumenen,  50  Schulen
mit  1937  Knaben  und  1715  Mädchen.  Außerdem
wurden  im  Laufe  des  Jahres  gezählt:  533  Taufen
von  Erwachsenen,  147  Taufen  von  Kindern,  Neugetaufter,
  530  Taufen  in  Todesgefahr,  24  Firmungen,
23  833  Beichten,  23  811  Kommunionen,  92  Ehen,
30  116  Fälle  der  Kronkenpflege.

Missionar  Wohlrab  berichtet  in  den  „Nachrichten
aus  der  ostafrikanischen  Mission“  (Berlin  III)  aus
der  Missionsarbeit  in  Hohenfriedeberg:

Die  vergangenen  Monate  haben  uns  vor  einc
        <pb n="145" />
        —  91

Fülle  neuer,  großer  Aufgaben  geführt.  Zunächst
wurde  es  durch  die  Rückkehr  der  Geschwister  Johanssen
  ermöglicht,  daß  die  Verkündigung  der  frohen
Botschaft  wieder  einmal  in  weitere  noch  kaum  besuchte
Gegenden  getragen  werden  konnte.  Auf  unserer
alten  Außenstation  Makanya  sammelten  sich  die  Leute
in  großer  Schar  und  hörten  mit  gespannter  Aufmerksamkeit
  zu.  In  Ngwelo,  wo  vor  zwei  Jahren
schon  einmal  in  längerem  Zusammenhang  verkündigt
worden  war,  wurde  aufs  neue  angeklopft  und  zur
Festigung  der  Arbeit  mit  dem  Bau  einer  Außenstation
begonnen.  Auch  in  Mlola,  der  Mitte  zwischen
Hohenfriedeberg  und  Makanyo,  entsteht  eine  Hütte,
in  der  ein  Missionar  einkehren  kann,  wenn  er  in  der
dortigen  Gegend  verkündigt.  Das  sind  drei  neue
Arbeitsgebiete.  Zu  ihnen  kommt  noch  das  eigentlich
dem  Wugabezirk  zugehörige  Ubii,  das  in  Gemeinschaft
mit  den  Wugabrüdern  versorgt  werden  soll.  Im
Oktober  begann  Bruder  Boche  mit  18  Jungen  die
Mittelschule.  Die  Knabenschar  setzt  sich  aus  Schülern
aller  unserer  Usambarastationen  zusammen,  auch  Tanga
hat  drei  Wadigojungen  geschickt.  Ein  Bleck  schon
auf  die  oben  angedeutete  Erweiterung  unseres  Arbeits
  feldes  zeigt,  wie  wichtig  es  ist,  daß  eine  Schar
tüchtiger  Gehilfen  aus  unseren  Leuten  selbst  gewonnen
wird,  da  unsere  europälschen  Kräfte  für  die  Versorgung
  so  vieler  Arbeitsplätze  nicht  reichen.  Auf
den  anderen  Hauptstationen  ist  das  Bedürfnis  das
gleiche.  Ebenfalls  im  Oktober  hat  sich  auch  die
Arbeit  an  den  Aussätzigen  erheblich  erweitert.  Eine
ganze  Familie  bat  um  Aufnahme,  drei  Frauen  und
zwei  junge  Burschen.  Damit  empfingen  wir  die
Weisung,  zu  der  bestehenden  Station  für  aussätzige
Männer  noch  eine  Station  für  Frauen  zu  bauen.
Da  von  einigen  Missionsfreunden  gerade  für  diese
Armsten  in  vergangener  Zeit  reiche  Gaben  nach
Berlin  gesondt  wurden,  haben  wir  den  Frauen  ein
schönes,  großes  Haus  gebaut,  in  dem  sie  einen  gemeinsamen
  Kochraum  und  getrennte  Schlafräume
haben.  —  Rings  um  uns  her  wird  viel  gebaut.  An
den  Hängen  entstehen  hier  und  dort  kleine  Gehöfte,
und  um  dieselben  verwandelt  sich  der  Busch  in  Ackerland.
  Die  Gegend  um  die  Station  hat  sich  seit
einigen  Jahren  völlig  verändert.  Dabei  bilden  sich
aber  schon  weiter  draußen  im  Lande  kleine  Kreise,  die
sich  Gottes  Wort  zuwenden,  vor  allem  in  der  Nähe
von  Dule,  wo  ja  auch  früher  viel  verkündigt  worden
  ist.

Auf  demselben  Missionsgebiete  (Usambara)  ist  auf
der  Station  Neu-Bethel  am  26.  November  v.  Is.
eine  neue,  würdig  ausgeführte  Kapelle  eingeweiht
worden.  Die  Festgottesdienste  waren  von  etwa
200  Katechumenen  und  Christen  —  ungefähr  100
bilden  jetzt  die  Ortsgemeinde  —  und  dann  unter
Teilnahme  der  zum  Fest  geladenen  Heiden  von  wohl
über  300  Leuten  besucht.

 

Der  apost.  Präfekt  P.  Vieter  schreibt  in  „Kreuz
und  Schwert“  über  Missionsreisen  in  Kamerun:

Wohl  sind  solche  Missionsreisen  anstrengend  in
diesem  heißen  Klima,  wohl  gibt's  manchen  Verdruß,
allein  sie  sind  doch  oft  derart  trostreich,  daß  der
Missionar,  der  etwas  Seeleneifer  hat,  stets  gern  von
neuem  zum  Missionswanderstabe  greift.  Wer  will
sagen  und  beschreiben,  welchen  Trost  und  welche
Freude  den  heimkehrenden  Missionar  erfüllt,  wenn
er  sich  sagen  kann:  ich  habe  eine  Anzahl  Verirrter
zum  Heiland  zurückgeführt,  andere  bestärkt  im  Glauben,
andere  von  der  Sünde  zurückgehalten?  Da  kommt
ihm  die  Mühe  und  der  Schweiß  gering  vor,  er
achtet  nicht  des  beschwerlichen  Weges,  er  freut  sich
seines  Berufes.  Wo  er  hinkommt,  ist  er  meist  ein
gern  gesehener  Gast,  hier  an  der  Küste  selbst  bei
nicht  katholischen  Kaufleuten,  die  ihm  gern  Unterkunft
gewähren  und  ihm  an  ihrem  Tische  einen  Platz
gönnen.  Gott  lohn's  allen!

Die  Baseler  Mission  steht  in  Erwägung  einer
Ausdehnung  ihrer  Tätigkeit  in  Kamerun  auf  Bali
und  Umgegend.  In  der  Zeit  vom  31.  Oktober  bis
29.  November  führten  die  Brüder  Schuler,  Keller
und  G.  Spellenberg  eine  Reise  nach  Bali  aus.  Ein
vorläufiger  Bericht  über  das  Ergebnis  dieser  Reise
lautet:

Wir  alle  haben  in  Bali  die  übereinstimmende
Uberzeugung  gewonnen,  daß  die  Zeit  zur  Aufnahme
der  Missionsarbeit  daselbst  gekommen  ist,  und  daß
wir  uns  womöglich  schon  vor  der  nächsten  Regenzeit
in  Bali  niederlassen  sollten.  Alle  Vorbedingungen
zu  einer  schönen  gesegneten  Wirksamkeit  unter  den
Bali  sind  vorhanden.  Als  solche  sehen  wir  an:
1.  Die  überaus  freundliche  Aufnahme  bei  dem  angesehenen
  und  mächtigen  Könige  der  Bali  und  seinem
ganzen  Volk.  In  einer  Unterredung  sagte  er:  „Schon
vier  Jahre  schreien  (ery)  wir  nach  der  Mission.
Jedem  Européer,  der  kam,  sagten  wir:  Bringt  uns
doch  einmal  die  Missionsleute!“  2.  Das  Verlangen
nach  Schule  und  Unterricht.  Als  Br.  Schuler  den
König  fragte,  ob  er  auch  dofür  sorgen  wolle,  daß
die  Kinder  in  die  Schule  gingen,  war  er  beleidigt

und  gab  keine  Antwort,  weil  er  das  für  selbstverständlich

  ansah.  Schließlich  bemerkte  er:  „Ich  selbst
will  noch  lesen  lernen.“  3.  Das  große  Volk,  das
hier  in  einer  Stadt  beisammen  wohnt  —  6000  bis
10  000  Einwohner.  Außerdem  sind  noch  große
Dörfer  im  Grasland,  die  von  Bali  abhängig  sind,
und  Bali  wird  mit  der  Zeit  der  Ausgangspunkt  zu
den  noch  bedeutenderen  Völkern  des  Graslandes
werden.  4.  Der  König  hat  Macht  und  Ansehen  und
will  damit,  soviel  er  jetzt  von  der  Mission  versteht,
derselben  dienen.  Er  wollte  gleich  ein  Schulhaus
bauen  an  dem  schönsten  Platz  in  der  Nähe  seines
Hauses;  in  zwei  Tagen  sollte  dasselbe  sertig  sein.
Wir  sagten  ihm,  er  solle  warten,  bis  der  Europäer
käme,  und  dann  bauen.  Trotzdem  gab  er  aber  Befehl,
        <pb n="146" />
        Palmrippen  zum  Bau  zu  bringen.  Wir  waren  nicht
wenig  erstaunt,  als  zwei  Tage  später  etwa  100  Mann
kamen,  jeder  mit  einem  Bündel  Palmrippen  beladen,
und  unter  Jubel  und  Gesang  diese  auf  dem  Marktplatz
vor  des  Königs  Haus  niederlegten.  Somit  liegt  das
Baumaterial  für  das  Schulhaus  schon  bereit.  5.  In
Bali  ist  ein  gesundes  Klima.  Während  unseres  Aufenthaltes
  daselbst  schwankte  das  Thermometer  zwischen
13  und  20°%  R.  6.  Das  Land  ist  fruchtbar  und
wir  könnten  unsere  hauptsächlichsten  Nahrungsmittel
pflanzen.  Kartoffeln  hat  Dr.  Zintgraff  eingeführt,
und  finden  sich  solche  noch  vor.  7.  Die  Bali  holen
die  nötigen  Lasten  in  Bombe  zu  mäßiger  Bezahlung.
Bei  jedem  Besuche  fragte  der  König,  wann  wir
endgültig  kämen.  Vier  bis  sechs  Monate  wollten
ihm  zu  lange  sein.  Wir  vertrösteten  ihn  auf  April
oder  Mai,  wenn  die  Leitung  in  Basel  mit  unserem
Plau  einverstanden  sei.  Wir  möchten  dringend
bitten,  Bali  durch  eine  eventuelle  Ubernahme  von
Süd-Kamerun  nicht  zurückstellen,  sondern  die  Sache
baldigst  beraten  und  Brüder  für  Bali  bestimmen  zu
wollen,  so  daß  dieselben  unserem  Versprechen  gemäß
bis  April  oder  Mai  dort  einziehen  könnten.

AKus  fremden  olonien  und
Produktionsgebieten.

Aus  dem  Jabresbericht  über  die  englische  Goldküste
für  190J

Die  Einnahmen  der  englischen  Goldküstenkolonie
betrugen  ohne  den  Reichszuschuß,  welcher  für  die
Verwaltung  des  Hinterlandes  und  für  die  Besetzung
und  Verwaltung  von  Aschanti  gewährt  worden  ist,
im  Jahre  1901  9  423860  Mk.  gegenüber  6661  660
Mark  im  Jahre  1900  und  6  455  920  Mk.  im
Jahre  1899.

Etwa  neun  Zehntel  der  Einnahmen  entfielen,
wie  auch  in  den  vorhergehenden  Jahren,  auf  die
Zölle.  Letztere  brachten  1901  gegenüber  1900  eine
Mehreinnahme  von  1  365  280  Mk.  Diese  erhebliche
Mehreinnahme  an  Zöllen  wird  auf  die  allgemeine
Hebung  des  Handels  zurückgeführt.

An  Reichszuschuß  wurden  gewährt  für  das  Hinterland

  500  000  Mk.  (1900  1  000  000  Mk,  1899
2  000  000  Mk.)  und  für  Aschanti  8  954  000  Mk.
(1900  4046  000  Mk...

Die  Ausgaben  betrugen  ohne  die  besonderen
Ausgaben  für  die  Besatzung  von  Aschanti  im  Jahre
1901  6  901  340  Mk.  (1900  5  444  060  Mk.,  1899
6  193  120  Ml.).  Die  Zunahme  der  Ausgaben  um
1  457  280  Mk.  gegenüder  1900  ist  vornehmlich
durch  eine  Verstärkung  des  westlichen  Grenzschutzes
verursacht  worden.

Zu  diesen  Ausgaben  treten  noch  diejenigen  für
die  Besetzung  von  Aschanti  mit  2  487  840  Mk.
(1900  4  869  060  Mk.)  hinzu,  so  daß  die  Gesamtausgaben
  für  1901  sich  auf  9  389  180  Mkk.  stellen.

92

 

 

Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  betrug  1901
36  020  540  Mk.  (1900  25  899  260  Mk.,  1899
26  464  360  Mk.).  An  der  Einfuhr  ist  in  erster
Linie  Großbritannien  mit  26  496  160  Mk.  (1900
19  405  580  Mk.),  an  zweiter  Stelle  Deutschland
mit  3  845  400  Mk.  (1900  3  457  220  Mk.)  beteiligt.

Nach  dem  Bericht  weisen  nur  Feuergewehre  und
Schießpulver  eine  Abnahme  in  der  Einfuhr  auf,
während  alle  übrigen  Artikel  eine  erhebliche  Steigerung
  der  Einfuhr  erkennen  lassen.

Die  Ausfuhr  erreichte  im  Berichtsjahre  den  Wert
von  11  194  660  Mk.  gegenüber  17  708  920  Mk.
im  Jahre  1900  und  22  234  760  Mk.  1899.  Auch
hier  kommt  an  erster  Stelle  Großbritannien  mit
5  082  580  Mk.  1901  (1900  10  195  580  Mk.),  an
zweiter  Deutschland  mit  2  896  160  Mk.  (1900
2  965  540  Mék.)  als  Abnahmeland  in  Betracht.

Von  den  Ausfuhrartikeln  weist  nur  Kakao  eine

Zunahme  aus,  dessen  Ausfuhrwert  von  545  600  Mk.

im  Jahre  1900  auf  856  740  Mk.  im  Jahre  1901
gestiegen  ist.  Der  Bericht  erhofft  eine  weitere
Steigerung  dieser  Ausfuhr.

Den  bedeutendsten  Rückgang  in  der  Ausfuhr
zeigen  die  beiden  bisher  wesentlichsten  Ausfuhrartikel:
Palmöl  und  Kautschuk.  Der  Ausfuhrwert  von
Palmöl  betrug  im  Berichtsjahre  nur  3  563  480  Mk.
gegen  4776  240  Mk.  im  Jahre  1900,  oder  weniger
  1  212  760  Mk,  der  von  Kautschuk  sogar  nur
2  080  600  Mk.  gegen  6  562  120  Mk.  im  Jahre
1900,  oder  weniger  4  482  520  Mk.  Als  Grund
für  den  letzteren  Rückgang  gibt  der  Bericht  teils  die
niedrigen  Preise  für  Kautschuk  auf  den  europäischen
Märkten,  teils  die  fortschreitende  Vernichtung  der
Kautschuk  liefernden  Pflanzen  durch  unwirtschaftliche
Gewinnung  des  Kautschuks  aus  ihnen  an.

Gold  kommt  in  der  Kolonie  fast  überall  vor.
Der  Mangel  an  guten  Wegen  und  geeigneten  Transportmitteln
  steht  jedoch  einer  Ausbeute  dieses  Borkommens
  in  größerem  Umfange  entgegen.  Die
Ausfuhr  von  Gold  ist  sogar  in  den  letzten  Jahren
ständig  zurückgegangen.  Während  sie  im  Jahre  1897
noch  einen  Wert  von  1  695  940  Mk.  hatte,  betrug
sie  im  Berichtsjahre  nur  noch  663  740  Mk.

Von  Landwirtschaft  im  eigentlichen  Sinne  kann
in  der  Kolonie  nicht  gesprochen  werden.  Nur  Kakao
wird  in  einigen  Bezirken  angebaut.

In  Aburi  besteht  eine  botanische  Schule,  in  der
die  Eingeborenen  in  Pflanzungsmethoden  unterrichtet
werden.  Es  bestehen  dort  44  Versuchspflanzungen,
auf  denen  Kakao,  Kaffee,  Baumwolle,  Tabak  und
dergleichen  angebaut  wird.  Die  Kakaokultur  verdankt
  dieser  Station  vornehmlich  ihre  Entwickelung.

Der  Schiffsverkehr  hat  im  Jahre  1901  eine
geringe  Zunahme  erfahren.  Es  sind  1901  im  ganzen
an  der  Goldküste  434  Dampfschiffe  mit  einem  Gesamttonnengehalt
  von  703  120  t,  darunter  284  englische
  mit  477  066  t  und  108  deutsche  mit  159  936  t,
und  22  Segelschiffe  mit  7518  t,  sämtlich  aus  den
Vereinigten  Staaten  Amerikas,  angelaufen.
        <pb n="147" />
        An  Schulen  gab  es  1901  sieben  Regierungsund
  128  Missionsschulen.  Die  Beihilfen  des  Staats
zur  Unterhaltung  der  Schulen  beliefen  sich  auf
74  120  Mk.

In  Verbindung  mit  der  Gouvernementsschule  m
Accra  ist  eine  Zimmermannsschule  errichtet  worden.
Mit  den  meisten  Schulen  im  Innern  sind  kleinere
Plantagen  verbunden,  auf  denen  die  Schüler  im
Anbau  von  Kakao,  Kaffee,  Sisal  und  dergleichen
unterrichtet  werden.

Die  Kolonie  hat  sieben  Hospitäler  und  eine
Irrenanstalt.  Armenhäuser  besitzt  sie  nicht,  da,  wie
der  Bericht  besonders  hervorhebt,  eine  Armut  im
eigentlichen  Sinne  in  der  Kolonie  nicht  bekannt  ist.

Die  Bevölkerung  der  Kolonie  mit  Ausschluß  des
Hinterlandes  wird  für  1901  auf  1  486  433  angegeben.
  Die  allgemeinen  Gesundheitsverhältnisse
werden  als  ungünstig  bezeichnet.  Von  188  europäischen
  Beamten  starben  1901  15  und  18  wurden
dienstunfähig.  Die  Zahl  der  nichtbeamteten  Europäer
  in  der  Kolonie  ist  unbekannt.  Auf  sie  kamen
1901  38  Todesfälle  und  59  Erkrankungen.

Der  Post=  und  Telegraphenverkehr  hat  1901
erheblich  zugenommen.  Die  Einnahmen  betrugen
hier  1211380  Mk.  gegen  419  300  Mk.  im  Vorjahre.

Die  militärische  Besatzung  bestand  Ende  1901
aus  zwei  Bataillonen,  von  denen  das  erste  mit
30  Offizieren  und  1372  Mann  in  Kumasi,  das
zweite  mit  17  Offizieren  und  572  Mann  in  Gambaga
  im  Hinterlande  sein  Hauptquartier  hat.  Außerdem
  gibt  es  noch  eine  Freiwilligentruppe,  die  Ende
1901  268  Offiziere  und  Mannschaften  zählte.

Die  kriegerischen  Unternehmungen  gegen  die  aufsässigen
  Aschantis,  die  1900  begonnen  hatten,  wurden
zu  Ende  geführt,  und  es  wurde  am  10.  Juni  1901
eine  allgemeine  Amnestie  erlassen.

Der  Bau  der  Eisenbahn  Sekondi—Tarkwa—
Kumafi  wurde  bis  15  Meilen  hinter  Tarkwa  fortgeführt.


Der  Lebensunterhalt  in  der  Kolonie  hat  sich
andauernd  verteuert,  der  Zufluß  von  Europäern  in
die  Kolonie  hat  stark  zugenommen,  und  es  wird
davor  gewarnt,  ohne  feste  Anstellung  in  die  Kolonie
auszuwandern.

Einfuhr  und  Verkauf  alkoholischer  Getränke
in  Britisch-stafrika.

Laut  einer  von  dem  Commissioner  des  britischostafrikanischen
  Schutzgebiets  erlossenen  Verordnung
dürfen  destillierte  oder  alkoholische  Getränke  in  das
Schutzgebiet  zu  Verkaufszwecken  nur  auf  Erlaubnisscheine
  eingeführt  werden,  die  von  den  von  dem
Commissioner  ermüchtigten  Behörden  und  für  solche
Fristen  und  unter  solchen  Bedingungen,  wie  sie  der
Commisssoner  vorschreiben  kann,  zu  erteilen  sind,
sofern  die  Gebühr  für  den  Erlaubnisschein  den  Betrag
  von  1000  Rupien  für  ein  Jahr  nicht  übersteigt.

93

1

 

Destillierte  oder  alkoholische  Getränke  können
ohne  Erlaubnis  in  das  Schutzgebiet  nur  zum  Verbrauch
  durch  den  Einführer  selbst  eingeführt  werden.

Ein  Zoll  zum  Satze  von  2  Rupien  für  1  Gallon
von  50  Grad  nach  Gay  Lussacs  Alkoholometer  bei
einer  Temperatur  von  15  Grad  des  hundertteiligen
Thermometers  wird  erhoben  auf  alle  destlllierten
Getränke,  welche  zum  Verkauf,  zum  Verbrauch  oder
zur  Verwendung  im  Schutzgebiet  eingeführt  werden.
Der  genannte  Zollsatz  erhöht  oder  ermäaßigt  sich
verhältnismäßig  für  jeden  Grad  über  oder  unter
50  Grad.

Der  Einfuhrzoll  auf  Wein,  Bier  und  andere
gegorene  Getränke  beträgt  5  vom  Hundert  des
Wertes.  Für  alle  destillierten,  innerhalb  des  Schutzgebietes
  hergestellten  Getränke  soll  eine  Steuer  erhoben
  werden  in  Höhe  des  Zollsatzes  für  die  Einfuhr
solcher  Getränke.  Zum  Verkauf  von  destillierten  oder
alkoholischen  Getränken  innerhalb  des  Schutzgebietes
ist  ebenfalls  eine  Erlaubnis  erforderlich,  welche  nur
nach  den  Vorschriften  des  Commissioners  erteilt
werden  darf.

Destillierte  oder  alkoholische  Getränke,  sowohl
innerhalb  des  Schutzgebietes  hergestellte  wie  eingeführte,
  dürfen,  außer  für  medizinische  Zwecke,  von
niemandem  an  einen  Eingeborenen  verkauft  oder  abgegeben
  werden.  „Tembo“  oder  andere  Getränke,
welche  von  Emgeborenen  gewohnheitsmäßig  bezogen
oder  hergestellt  werden,  sind  ausgenommen.

Alle  früheren  Vorschriften  bezüglich  destillierter
und  alkoholischer  Getränke  sind  aufgehoben.

Wege-  und  Werftgebühren  im  Uganda-Schutzgebiet.

Laut  einer  in  der  Official  Gazette  of  the  East
Africa  and  Uganda  Protectorates  vom  15.  November
  1902  veröffentlichten  Verordnung  des  Commissioners
  für  das  Uganda-Schutzgebiet  sind  auf  die
in  das  Schutzgebiet  zu  Lande  oder  zu  Wasser  eingeführten
  Waren  folgende  Wege=  und  Werftgebühren
gelegt  worden:

Cement
Wellblech  aus  Elsen  .
Datteln...  .

Türen  und  Fenster

Feines  Mehl

Hausrat.
Maschiien
Kalllklki
Reis.

Firsteindeckungen,  aserrinnen  und

Wasserröhren
Salz
Zucker  .
Bauholz,  Planken  und  Bretter.
Alle  anderen  Waren  .  8  Annas  für  jede

Ladung  im  Gewicht
  von  60  Pfd.
oder  weniger.

8  Annas  für
1  cwt  oder
weniger.
        <pb n="148" />
        Außenhandel  der  britischen  Salomonsinseln
im  Jahre  7907/02.

Nach  dem  Verwaltungsbericht  über  die  Salomonsinseln
  im  Rechnungsjahr  190  1/02  (1.  April  bis
31.  März)  gibt  es  auf  dieser  Inselgruppe  keine  Zollämter,
  da  keine  Zölle  erhoben  werden.  Es  ist  daher
nicht  möglich,  Angaben  über  die  Einfuhr  nach  diesen
Inseln  zu  machen.  Haupteinfuhrartikel  ist  unzweifelhaft
  der  Tabak,  ferner  Holz,  Baumaterialien,  Boote,
kleine  Schiffe,  Steinkohlen,  Reis,  Zeugwaren,  Messerwaren,
  Provisionen  und  Schiffsbedarf.

Der  Wert  der  Ausfuhr  des  Jahres  1901/02
wird  auf  32  076  2  geschätzt  gegen  28  260  8  im
vorhergehenden  und  21  381  #  im  Jahre  1899/1900.
Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  gelangten  in  den  letzten
drei  Jahren  in  folgenden  Mengen  zur  Verschiffung:

1899  00  1900/01  1901/02

Koora  Tons  1661  2188  2315
Steinnüsse  -  20  100  132
Perimutterschalen,  schwarze  1  1511,  9s/10  8⅛K
gelbe  J  12¼  18½
Schildkrötenschalen.  .Pfund  3238  2318  2730.

Die  Ausfuhr  von  Kopra  und  Perlmutterschalen
nimmt  andauernd  zu;  die  starke  Steigerung  des
Gesamtwertes  der  Ausfuhr  ist  indessen  vorwiegend
auf  die  Erböhung  der  Preise  für  Kopra  zurückzuführen.

(Nach  einer  britischen  Parlaments-Drucksache.)

Derschiedene  Witteilungen.
Rolonial-Wirtschaftliches  Romitee.

Aus  den  Verhandlungen  des  Komitees  vom
22.  Januar  d.  Is.  ist  nachstehendes  hervorzuheben:

Expertise  nach  Samoa.  Am  24.  Februar
wird  Geheimrat  Prof.  Dr.  Wohltmann  im  Auftrage
  des  Komitees  nach  Samoa  ausreisen,  um  über
die  dortigen  wirtschaftlichen  Verhältnisse,  insbesondere
über  die  Rentabilität  von  Eingeborenenkulturen,
Pflanzungs=  und  Siedelungsunternehmungen  Klarheit
zu  schaffen.  Der  Experte  wird  sich  insbesondere
den  folgenden  Aufgaben  widmen:  Feststellung  der
Flächen,  welche  den  Eingeborenen  verbleiben  müssen;
Feststellung  der  Flächen,  welche  für  größere  Pflanzungsunternehmungen
  sowie  kleine  Ansiedelungen  geeignet
  und  zu  erlangen  sind;  Erforschung  der  verschiedenen
  Bodenlagen  in  Rücksicht  insbesondere  auf
die  Niederschlagsmengen  sowie  der  verschiedenartigen
Böden  in  Rücksicht  auf  ihre  natürliche  Beschaffenheit
und  in  Rücksicht  auf  ihre  Ausnutzung  und  Erschöpfung
  durch  frühere  Eingeborenenkulturen;  Feststellung
  der  Zwecke  und  Ziele  sowie  der  Ausdehnung
eines  botanischen  Kulturgartens,  sowie  Auswahl  der
passendsten  Lage  desselben  und  Ermittelung  über  die
Zweckmäßigkeit  der  Einrichtung  eines  Kulturamts,
in  Verbindung  mit  dem  botanischen  Garten;  Einrichtung
  von  Schutz=  und  Desinfektionsmitteln  gegen
Einschleppung  von  Pflanzenkrankheiten  sowie  tierischen

 

1
1

94  —

Schädlingen  der  Kulturen;  Ermittelung  über  die  in
Samoa  vorhandenen  Arbeitskräfte  sowie  den  Bezug
und  Bedarf  an  fremden  Arbeitern;  Ermittelungen
über  die  Möglichkeit,  die  eingeborene  Bevölkerung
Samoas  mehr  denn  bisher  zu  Kulturarbeiten  heranzuziehen;
  Ermittelung  über  die  Möglichkeit  einer
rentablen  Seidenraupenzucht  in  Samoa.
Pflanzenpathologische  Expedition  nach
Deutsch-Westafrika.  Das  Komitee  wird  im  Verfolg
  seiner  Aufgabe,  wirtschaftliche  Fehlschläge  in  den
Kolonien  nach  Möglichkeit  zu  verhüten,  den  tropenerfahrenen
  Pflanzenpathologen  Prof.  Dr.  Hollrung,
Halle,  nach  unseren  westafrikanischen  Kolonien  entsenden,
  zum  Studium  und  zur  Bekämpfung  der  dort
auftretenden  Pflanzenkrankheiten  und  Schädlinge.
Der  Experte  wird  sich  befassen  in  Togo  mit  der  als
Schädling  der  Kokosnußpvalmenkultur  auftretenden
Schildlaus,  dem  Rüsselkäser,  dem  Rost  und  den
Wurzel=  und  Blütenschädlmgen  der  Baumwolle  und
den  Blattkrankheiten  des  Kaffees;  in  Kamerun  mit
den  Kaffee-,  Kakao=  und  Castulloabohrern,  der  Rindenwanze,
  dem  Wurzelpilz  2c.  Außerdem  sind  Versuche
mit  der  Desinfizierung  von  Saatgut  vorgesehen.

Baumwolle  im  Süden  Deutsch-Ostafrikas.
Es  sind  einige  Zentner  Baumwolle  aus  dem  südlichen
  Bezirk  Kilwa  der  Kolonie  Deutsch-Ostafrika
eingetroffen,  deren  Prüfung  durch  die  Bremer  Baumwollbörse
  in  Bremen  und  die  Vereinigung  Sächsischer
Spinnereibesitzer  in  Chemnitz  zu  dem  wichtigen  Ergebnis
  führte,  daß  diese  aus  ägyptischer  Saat  gezogene
  Baumwolle  in  Stapel  und  Farbe  2c.  der
hochwertigen  ägyptischen  Baumwolle  fast  gleich  kommt.
Auch  die  Handelskammer  in  Manchester  bezeichnet
die  Kilwa-Baumwolle  als  besten  Ersatz  für  ägyptische
Baumwolle.  Die  Bewertung  der  Kilwa-Baumwolle

bewegt  sich  zwischen  55  bis  65  Pfennig  für  ½  kg.

 

Baumwollkulturversuche  längs  der  Usambara-Eisenbahn.
  Längs  der  Usambara-Eisenbahn
haben  angesiedelte  Inder  Baumwollkulturversuche
unternommen.  In  Pongwe  (Bahnstation  15  km
von  Tanga)  ist  ägyptische  Baumwolle  gepflanzt.
Das  Feld  steht  gut.  Die  Stauden  tragen  im
Durchschnit  etwa  60  bis  70  Blüten.  Auf  der  Ansiedelung
  des  Inders  Meta  ist  indische  Saat  ausgesät,
  die  Baumwolle  steht  weniger  gut  als  die
ägyptische.  Trotzdem  ist  der  Ansiedler,  welcher  an
die  dürftigen  Ernten  seiner  Heimat  gewöhnt  ist,  mit
dem  Stand  zufrieden.  Zur  Förderung  und  Ausbreitung
  der  Baumwollkultur  hat  das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee  Prämien  für  ordnungsgemäß
mit  Baumwolle  bepflanzte  Felder  ausgesetzt  und  sich
verpflichtet,  jedes  frei  nach  der  Küste  gelieferte
Quantum  Baumwolle  zu  einem  festen  Preis  aufzukaufen
  und  Ginmaschinen,  Ballenpressen  und  Saatgut
in  größerer  Menge  kostenfrei  zu  liefern.

Arbeitsprogramm  für  1903/1905.  Aus  dem
Programm  ist  von  Interesse,  daß  das  Komitee  seine
Unternehmungen  zur  planmäßigen  wirtschaftlichen
        <pb n="149" />
        —  95

Nutzbarmachung  unserer  Kolonien  und  überseeischen
Interessengebiete  durch  Bearbeitung  der  Transportund
  Verkehrsfragen  nunmehr  auf  eine  breitere
Grundlage  stellt.  Das  Programm  umfaßt  u.  a.:
1.  Unternehmungen  in  deutschen  Kolonien,  zwecks
Rentabilitätsnachweis  und  Förderung  von  Eingeborenenkulturen
  und  Plantagenkulturen:  Baumwolle
in  Ost-,  West=  und  Südwestafrika;  Kautschuk  und
Guttapercha  in  Neuguinea,  Ost=  und  Westafrika;
Olfrüchte  in  Ost=  und  Westafrika;  Faser=  und  Gerbstoffe
  in  Ost-,  West=  und  Südwestafrika;  Kakao,  Thee,
Tabak  und  Gewürze  in  Ost-,  West=  und  Südafrika
und  der  Südsee;  Bekämpfung  von  Pflanzenkrankheiten
und  Schädlingen;  Förderung  wirtschaftlicher  Unternehmungen
  in  Schantung.  2.  Unternehmungen  in
deutschen  Kolonien  zur  Lösung  der  Transport=  und
Verkehrsfrage:  Technische  und  wirtschaftliche  Studien
afrikanischer  Eisenbahnen  fremder  Nationen;  generelle
kaufmännische  und  technische  Trassierung  einer  Eisenbahn
  Kilwa—  Nyassasee;  spezielle  Trassierung  einer
Essenbahn  Kilwa—Nyassasee;  wirtschaftliche  Erkundung
  des  Interessengebietes  der  in  Trassierung  begriffene
  n  Eisenbahn  Vrctoria—  Mundame;  Bildung
einer  Togo-Eisenbahngesellschaft  auf  Grund  der  vom
Komitee  trassierten  Linie  Lome—Palime;  technische
und  wirtschaftliche  Untersuchungen  zwecks  Nutzbarmachung
  der  wichtigeren  Flüsse  in  Ost=  und  Westafrika;
  Einführung  von  fremdländischem  Zucht=  und
Arbeitsvieh  nach  Ost-,  West=  und  Südwestafrika;
Bekämpfung  von  Viehseuchen,  insbesondere  der  Surrakrankheit
  und  des  Texasfiebers  in  Ost=  und  Westafrika
  und  der  Pferdesterbe  in  Südwestafrika.
3.  Unternehmungen  zur  Wasserversorgung  der  deutschen
  Kolonien,  insbesondere  Ausführung  von  Bohrungen
  für  Brunnenanlagen  und  Errichtung  von
Staudämmen  für  Tränk=  und  Bewässerungsanlagen
in  Deutsch-Südwestafrika.  4.  Unternehmungen  zur
Schaffung  und  Förderung  wirtschaftlicher  Interessen
im  Auslande:  wirtschaftliche  und  technische  Studienreisen
  nach  Kleinasien,  Agypten,  Indien  und  Südamerika
  und  Verwertung  der  Ergebuisse  für  die
deutsche  Volkswirtschaft  und  Kolonialwirtschaft;
wasserwirtschaftliche  Expedition  nach  dem  Bagdadgebiet
zwecks  Schaffung  von  Unterlagen  zur  Wassernutzung
durch  deutsche  Unternehmer;  wissenschaftlich=  wirtschaftliche
  Versuchsstation  in  Südbrasilten  zwecks
Förderung  der  deutschen  Siedelung.

Baumwollanbau  in  Westafrika.

Für  die  British  Cotton-Growing  Association,
welche,  wie  bereits  mitgeteilt,  die  Förderung  des
Baumwollanbaus  in  britischen  Kolonien  sich  zur
Aufgabe  gesetzt  hat,  sind  nach  einer  Notiy  der  „Times“
19  000  K  gezeichnet  worden.  Behufs  Verwirklichung
ihrer  gesteckten  Ziele  hat  diese  Gesellschaft  vor  kurzem
einen  Baumwollriachverständigen  aus  Texas  engagiert,
welcher  Anbauversuche  in  Nordnigeria  oder  am

 

Gambia  anstellen  soll.  Die  Reisekosten  und  Gehälter
der  Baumwollsachverständigen  werden  auf  die  Dauer
von  1½  bis  3  Jahren  von  den  einzelnen  Kolonien
gezahlt  werden.  Ebenso  trägt  die  Regierung  zwei
Jahre  lang  auch  die  Transportkosten  der  Baumwolle
zur  Küste,  während  die  Kosten  der  Weiterbeförderung
nach  England  für  den  gleichen  Zeitraum  von  der
Gesellschaft  Elder,  Dempster  &amp;amp;  Co.  übernommen
worden  sind.

(Nach  Mitteilungen  des  kolonialen  Beirats  bei  der
Kais.  Botschaft  in  London.)

Ebininverbrauch.

Dem  von  der  Firma  Brückner,  Lampe  &amp;amp;  Co.
erstatteten  Bericht  über  den  deutschen  Drogen=  und
Chemikalienhandel  während  des  Jahres  1902  entnehmen
  wir:

Die  Chinarinden-Abladungen  aus  Java  zu  den
Auktionen  in  Amsterdam  betrugen:

im  Januar  470  000  J  #iim  Juli.  570  000  kg
.  Februar  262  000  =  Augustv)  928  500  =
-März  345  500  .=  Sept.  479  000  -
=  April  500  000  Oktober  850  000
=  Mai  522  000  =  -Nopvbr.  487  000
-Juni  600  000  .  Dezbr.  659  000

 

Zusammen  6  678  000  kg
gegen  6  399  500  kg  in  1901.

Der  Durchschnittsgehalt  dieser  Chinarinden  an
schwefelsaurem  Chinin  betrug  5,51  pCt.  gegen  5,45
pCt.  in  1901.  Das  im  Laufe  des  Jahres  1902
in  Amsterdam  verkaufte  Quantum  Chinarinden  enthielt
das  Aquivalent  von  etwa  320  700  kg  schwefelsaurem
Chinin  zum  Durchschnittspreise  von  6,90  Cts.  per
Unit  gegen  8,30  Cts.  in  1901.  Das  in  London  in
demselben  Jahre  zum  Verkauf  gestellte  Quantum
Chinarinden  repräsentiert  einen  Gehalt  von  etwa
41  000  kg  schwefelsaurem  Chinin.  Bei  den  Chininauktionen
  in  Batavia  wurden  1902  etwa  19  700  kg
schwefelsaures  Chinin  verkauft,  so  daß  im  ganzen
während  des  Jahres  1902  etwa  381  400  kg  schwefelsaures
  Chinin  in  den  Verkehr  gekommen  sind.

Die  Preise  für  Chinin  gestalteten  sich,  wie  folgt:
per  Kilo  für  schwefelsaures  Chinin  Ph.  G.  II  als  Basis:

Januar  .  .  ...  39  Mk.  Juni  .  .  .  .  .  .  29  Mk.
Februunrl.  41  September  .  .  .  33  —-März
  43  35
April  37—  Oktober-Dehr.  37—
Mai  .  .  .  .  ..  33

Man  ersieht  hieraus,  **“  trotz  der  großen  Zufuhren
  von  6  673  000  kg  der  Preis  des  Chinins
nicht  stark  beeinflußt  worden  ist.  Die  Ursache  hierfür
ist  die  fortdauernde  Zunahme  des  Verbrauchs  dieses
unübertrefflichen  Fiebermittels.

*)  Es  ist  dies  das  größte  Quantum,  welches  je  von
Java  in  einem  Monate  abgeladen  wurde.
        <pb n="150" />
        Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1902.

Das  Jahr  1902  war  für  den  Elfenbeinmarkt
Antwerpens  recht  günstig.  Die  Elfenbeinzufuhr  betrug
  870  000  kg,  d.  h.  43  000  kg  mehr  als  im

Jahre  1901;  es  ist  dies  die  größte  je  erreichte  Ziffer.
Im  Jahre  1895  wurden  annähernd  so  große  Mengen

  (362  000  kg)  angeführt.  Die  gesamten  Verkäufe
  des  verflossenen  Jahres  beliefen  sich  auf
322  300  kg  (10  000  kg  mehr  als  1901),  eine  Ziffer,
die  in  den  letzten  15  Jahren  nur  im  Jahre  1900
mit  336  000  kg  übertroffen  worden  ist.  Der  Gesamtvorrat
  am  Schlusse  des  Jahres  1902  betrug
205  400  kg  gegen  157  000  kg  zu  Ende  1901.

Die  Pieise  der  einzelnen  Elfenbeinsorten  waren
im  Jahre  1902  etwa  10  péCt.  höher  als  gegen  Schluß
1901.  Gesunde  oder  nur  leicht  beschädigte  Zähne
notierten  pro  Kilogramm  20¼  bis  26  und  20  bis
25  Franken,  während  Bangles  einen  Preis  von  21¼
bis  24½  Franken  erzielten.

Die  weitaus  größte  Menge  des  im  verflossenen
Jahre  abgesetzten  Elfenbeins  kam  aus  dem  Kongostaate
  und  den  benachbarten  Gebieten  sowie  aus
portugiesischen  und  französischen  Gebleten  an  der
afrikanischen  Westküste.  Der  einzige  sonstige  größere
Posten  (16  459  kg)  stammte  aus  Kamerun.

96

handeln  afrikanische  Völkerschaften;  zunächst  die
Stämme  am  oberen  Nil  zwischen  Faschoda,  Uganda,
und  dem  Kongogebiet,  dann  die  im  Gebiet  der
großen  Seen  und  die  Bewohner  der  Staaten  Unjoro,
Uganda,  Karagwe  und  Ruanda.  Hierauf  folgen  das
Kongogebiet  und  die  interessanten  Zwergvölker,  die
Schweinfurth  zuerst  genauer  beschrieb,  während  die
dunkelfarbigen  Bewohner  Südafrikas  (Hottentotten,
Buschmänner,  Kaffern)  und  der  afrikanischen  Inseln
den  Schluß  bilden.

Brockhaus'  Konversations-Lexikon.  Vierzehnte
vollständig  neu  bearbeitete  Auflage.  Zehnter  Band:
K—  Lech.  F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

Der  neu  erschienene  Band  der  revidierten  Jubiläumsausgabe
  bringt  u.  a.  eine  Ulbersichtskarte  der

Kolonien  europäischer  Staaten,  ferner  Karten  von

Kamerun,  Togo  und  Deutsch-Südwestafrika,  von

Während  des  laufenden  Jahres  finden  in  Antwerpen

  an  folgenden  Tagen  die  vierteljährlichen
Versteigerungen  statt:  5.  Februar,  5.  Mai,  28.  Juli
und  3.  November.  (Österr.  Handels-Museum.)

 

    

7VyVV7TTVYV7TyTyTyYTyTV7yTVTFTYVTV?  VNyYTVNNTTFTFFFT]

Tikerakur.

Kaiser-Wilhelmsland,  dem  Bismarck-Archipel,  den
Salomon=  und  Marschall-Inseln  sowie  vom  Kilimandscharo.
  Selbstverständlich  sind  bei  diesen  Karten
ebenso  wie  bei  den  dazu  gehörigen  Artikeln  die  Ereignisse
  bis  in  die  neueste  Zeit  berücksichtigt  worden,
und  der  neue  Band,  der  u.  a.  auch  noch  Artikel
über  die  Karolinen  und  über  den  Kongostaat  enthält,
  steht  in  seiner  mustergültigen  Bearbeitung  überhaupt
  durchaus  auf  der  Höhe  seiner  Vorgänger.
Dem  Bande  sind  im  ganzen  76  Tafeln,  19  Karten

und  Pläne  und  290  Textabbildungen  beigegeben.

Die  deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre
1901,  zusammengestellt  von  M.  Brose.  Mk.  1.50.

W.  Süsserott,  Berlin.  Die  mit  gewohnter  Sorgfalt
bearbeitete  Zusammenstellung  bildet  die  neueste  Ergänzung
  der  „Deutschen  Kolonialliteratur  von  1884
bis  1895“,  deren  sechste  Fortsetzung  sie  darstellt.

Die  Völker  der  Erde.  Eine  Schilderung  der
Lebensweise,  der  Sitten,  Gebräuche,  Feste  und
Zeremonien  aller  lebenden  Völker  von  Dr.  Kurt

Angewandte  Geographie,  Hefte  zur  Verbreitung
  geographischer  Kenntnisse  in  ihrer  Beziehung
zum  Kultur=  und  Wirtschaftsleben.  Herausgegeben
von  Professor  Dr.  Karl  Dove,  Jena.  In  Serien
zu  12  Heften  von  je  4—  6  Bogen  mit  graphischen
Darstellungen  und  Kartenmaterial  nach  Bedarf,  in
freier  Folge  (etwa  monatlich  1  Heft)  zum  Preise  von
Mk.  1,—  bis  Mk.  1,.50  für  das  Hest.  Abonnenten
auf  eine  Serie  von  12  Hesten  erhalten  das  12.  Heft
gratis.  Gebauer-Schwetschke  Druckerei  und  Verlag
m.  b.  H.,  Halle  a.  S.

Das  zeitgemäße  Unternehmen  verfolgt  den  Zweck,
die  Arbeit  der  geographischen  Wissenschaft  den  Laien

zugänglich  zu  machen,  und  zählt  eine  Reihe  be-Lampert.

  Mit  780  Abbildungen  nach  dem
Leben.  Lief.  23—27.  Stuttgart,  Deutsche  Verlags-Anstalt.


kannter  Autoren  zu  seinen  Mitarbeitern.  Bus  jetzt

sind  erschienen:  Heft  J.  —  Dr.  Thomas  Lenschau:

Das  von  uns  schon  mehrsach  besprochene  Unternehmen

  geht  raschen  Schrittes  seiner  Vollendung
entgegen,  und  die  kürzlich  zur  Ausgabe  gelangten
Lieferungen  23  bis  27  zeigen  von  neuem,  daß  dem
Publikum  hier  ein  volkstümliches  Prachtwerk  ersten
Ranges  geboten  wird.  Die  neuesten  Lieferungen  be-Das

  Weltkabelnetz,  mit  4  graphischen  Darstellungen
und  einer  zweifarbigen  Karte.  Mk.  1,50.  —  Heft  II.
—  Dr.  Paul  Rohrbach:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
  Westasiens  mit  einer  Karte.  Mk.  1,50.  —
Heft  1II.  —  Prof.  Dr.  Wilhelm  Sievers:  Venezuela
  und  die  deutschen  Interessen.  Mk.  2,—.
        <pb n="151" />
        Der  Reichspostdampfer

97

Berkehrs  -  Nachrichten.

Infolge  der  im  Kolonialblatt  1903,  S.  28,  angezeigten  Änderung  im  Fahrplan  des  Dampfers
der  Jaluit-Gesellschaft  wird  der  vor  zwei  Jahren  vorläufig  eingestellte  Postfrachtstückverkehr  nach  den
Marianen  wieder  ausgenommen.  Die  Postfrachtstücke  (Pakete  über  5  kg)  werden  mit  den  Schiffen  des
Norddeutschen  Lloyd  abwechselnd  über  Hongkong  und  Sydney  geleitet  und  von  da  mit  dem  Dampfer
„Oceana“  der  Jaluit-Gesellschaft  weiterbefördert.  Auch  die  Beförderung  der  Postpakete  (Pakete  bis
5  kg)  nach  den  Marianen  findet  fortan  auf  diesem  Wege  und  nicht  mehr  über  Yokohama  statt.  In  den
Taxen  für  Postpakete  nach  den  Marianen  tritt  eine  Ermäßigung  von  80  Pf.  für  das  Stück,  nach  den
Marshall-Inseln  eine  solche  von  40  Pf.  für  das  Stück  ein.

„Gouverneur“

der  Deutschen  Ostafrika-Linie  wird  die  Reise  57a  in

Hamburg  mit  einwöchiger  Verspätung  am  4.  März  antreten,  Marseille  auf  der  Ausreise  ausnahmswieise
nicht  anlausen  und  von  Neapel  am  17.  März.  statt  fahrplanmäßig  am  13.  März,  abfahren.

–—  —  ——  —

—.—  nach  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

 

 

Dien  Absahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  1.  März  Herbertshöhe  42  Tage
(englische  Schiffe)  27  b  3.  Maär
1.  Deutsch-Uen-Guinea.  Fr.  Wilb.  Hofen  40agell  20.  Febrnar,  3.  März
Neapel  5.  März  Stephansort  40  "  10  abds.
Oeutiche  Schift)  10  abds.  Herbertshöhe  45
Neapel  27.  Februar,  13.  März  Tanga  17—20  Tage
(eutsche  Schisse),  90  poms.  Dorees-Hal-  18—21g.  202%  Fchruar,
rindi  15.  März  anga  18  Tage  10.,  13.  März
2.  Deutsch-Ostafrika.  ———.  100  abds.  Dar-es-Salän  19  Tagsabd.
·  22.  Februar  Sansibar  20  Tage
(englische  Schiffe)  100  abds.
Marseille  10.  ed  Monats  Sansibar  18  Tage  8.  jedes  Monats
(ranao  cbe  Schiffe)  4%  nms.  10  abds.
Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutzgebietes:
Southampton  Swal
*  opmund  20  Ta  P
——#  —  4%  ms  Lüderitzbucht  26  Tage  h  112  vms
mann-Dampfer)
3.  Deussch-Sübwestafrikass  Hamburg  28.  Februar,  30.  März  Swakopmund  80  Tage  27.  Februar,  29.  März
en  (deutsches  Schiss)  Lüderitzbucht  40  Tage  In  abds.

Nach  dem  südlichen  Teil

 

 

des  Schutzgebietes:

 

 

Southampton
Srern  21.  Februar,  7.  März!Kapstadt  17  Tage
—  llll
Hamburg  15.  März  Duala  25  Tage
(deutsche  Schife)
Southampton  17.  März  Duala  28  Tage
4.  Ramerns.  (deutsche  Schiffe)
Liverpool  28.  Februar  Duala  24  u.  26  Tage
(englische  Schiffe)
mbur  11.  Mär  Duala  31  Tage
b  x*’ß,  —  —  "
5.  Karolinen  Neapel  19.  Februar  ap  38  Tage
palau  ·  Injein.  *  (beutsche  Schiffe)  m—m  *  51  —*
Neapel  19.  Februar,  5.  März  Tsingtau  35—36  Tage
6.  Htautschen  (beussche  6E  din.)  1  9  abends
«  «  Fassde  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage
zrleahss.:  #ni  10  abens
Ne  eapel  19.  Februar  Saipan  43  Tage
7.  Marianen.  (deutsche=  Sgiffe)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi

 

20.  Februar,  6.  März
112  vms

14.  jed.  Mis.  7#  abds.

15,  jed.  Mts.  9#  abds.

26.  Februar
1239  ums.
10.  März  7832abds.
17.  Februar
10  abds.
17.  Febr.,  3.  März
10#  abds.

jeden  Freitag
10  abends.

17.  Februar  10#  abds.
porohamo  weiter  acht=  bis
en
        <pb n="152" />
        —  98

 

 

—  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
sciffungshafen  am:  der  Ülberfahrt  abgesandt  werden  am:
4  Neapel  19.  Februar  aluit  58  Tage  17.  Februar
8.  Rarsdan.  Insein  harehekasß,  F  J  g  —
9.  zamn.  ueenston  1.,  22.  März  Apia  26  Tage  27.  Februar,  20.  Marz
#  San  Franeiscoy  n  1188  oms.  *#
Hamburg  22.  Februar  Lome  36  Tage  21.  Februar  732abds.
(deursche  Schisfe)
Southampton  27.  Februar  Lome  31  Tage  25.  Februar  9#
(deutsche  Schiffe)
Ha  ndurg  16.  März  Lome  18  Tage  14.  März  7##  abds.
(deuische  Schiffe)
Southampton  17.  März  Lome  16  Tage  15.  März  9#  abds.
(deutsche  Schiffe)
10.  Cogo.  à  Lamburg,  #  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  72  abds.
eutsche  isse
Notterdam  13.  März  Lome  28  Tage  12.  März  9#wabd.
(beuische  Schiffe)
Marserlle  5.  jed.  Mts.  120mittags  Cotonou  28  *  3.  jeb.  Mts.  10#  abds.
(kran#zöstsche  Schiffe)  von  da  ab  Land  dung
Bor  16.  jed.  Mts.  110  vms.  Cotonou  19  Tag  13.  jed.  Mts.  10  abds.
(rnsbstiche  Sc#isfe)  von  da  ab  1  „#

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  estendenn  auf  diesem

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schuugebieten

 

 

 

—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Bon  hasen.  1e  Leel  lin  am  ç65  Von  hafeng  in  Berlin  am
Deutsch-Neu.  Gniuea  Neapel.  G.  März  Rarolinen  ..  ..  Marseille  ..  B.  April
Neapel  ..  20.Februar,  6.  März
Neapel.  **".  4-  Fetr.  T  Riautschon  ....  Brindisi.  .  .l  15.  Februar,  1.  März
Deutsch-Ostafrika  n  EB  n  Marseille  25.  Februar,  11.  März
–1  —  unbestimmt  —
Deutsch-Züdwestafrika  «  «  ç  *r  —
P  uördl.  Teu  b.  Schugeb.Southampton)15.,  28.-Februar  #b#  W  .NMarseille  .  8.  April

b)  südl.  Teil  d.  Schuygeb.

Southampton

 

 

15.  Febr.  1.  März  I

 

 

 

 

 

 

 

-----—8aswa......  Queenstownl  23.  Februar,  16.  März
4  4  F
amenn  —  1.  dn,  *5*  i  osdso  Southampton,  16.“  u.  28.7  jed.  Mts.
Fauligteitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiss##ewegugeen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (HSamburg—Ostafrikal.
*-'  Reise  Leyte  Nachrichten
Reichspostdampser  von  nach  bis  12.  Februar  1903.

„Kronprinz“  Durban  «  Hamburg  am  6.  Febr.  von  Durban  abgegangen.
„König“.  Durban  Hamburg

aiser“.  .  Hamburg  Delagoabai  am  31.  Jan.  von  Amsterdam  abgegangen.
ÊBundesrath“  Hamburg  ·  Beira  am  10.  Febr.  von  Marseille  abgegangen.
„Gouverneur"“.  Beira-  Hamburg  am  8.  Febr.  von  Port  Sard  abgegangen.
„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  10.  Febr.  von  Sansivar  abgegangen.
“  Delagoabai  Hamburg  am  12.  Febr.  von  Port  Said  abgegangen.

"*  .  Delagoabai  Hamburg  am  11.  Febr.  von  Durban  abgegangen.

„Bürgermeister“  Hamburg  -  Durban  am  9.  Febr.  in  Aden  eingetroffen.
„Marigraf“.  Hamburg  Delagoabai  am  10.  Febr.  von  Sansidar  abgegangen.
„General“  Durban  Hamburg
„Herzog“  Hamburg  1  Delagoabai  am  6.  Febr.  in  Durban  eingetroffen.
„Khalif“  —
„Somali“  i  —
        <pb n="153" />
        —  99  —

Soistobe  weanaaen  der  Weoermann-Linie  zwischen  e##bun  ub  Ben  und  Sürwestafrika.

 

–—–—–—–—  G.  —  ——  —  —

 

 

 

T  Lepte  Nachrichten

o  r

Voschampfe  von  nach  bis  12.  Februar  1903.

l

,,Æolphsoumcnn«.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Februar  Dover  passiert.
Alexandra  Woermann“  Hamburg  i  Kamerun  am  12.  Februar  in  Portsmouth.

„Aline  Woermann“.  Hamburg  —  Kotonon  am  7.  Februar  in  Las  Palmas.

„Anna  Woermann“  Hamburg  I  Opobo  am  10.  Februar  in  Kotonou.

„Ascan  Woermann“  Benguela-  ·  Hamburg  am  4.  Februar  in  Gabun

„Carl#  Woermann“  Benguela-  Hamburg  am  12.  Februar  in  Ouessant.

„Eduard  Bohlen“  Whydah  Hamburg  am  3.  Februar  in  Axim.

„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  1.  Februar  in  Duala.

„Ella  Woermann“  Hamburg  I  Assinie  am  12.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Ernst  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Januar  in  Southampton.
„Gretchen  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  9.  Februar  Dover  passiert.

„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  12.  Februar  in  Ouessant.
dh  Woermann“.  Mogador  Hamburg  am  12.  Februar  in  Dover.
ene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  30.  Januar  ab  Swakopmund.
a  Woermann!“  Hamburg  Benguela  am  5;  Februar  Dover  passiert.
„  „Jeannette  Woermann.  Loanda  Hamburg  am  Hebruar  in  Madeira.
rt  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  11.  JFebruar  ab  Hamburg.
„Lili  Woermann“.  Old  Calabar  Hamburg  am  11.  Februar  in  Dover.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  6.  Februar  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“.  Hamburg  Old  Calabar  am  5.  Februar  in  Bonny.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  22.  Januar  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  10.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  8.  Februar  in  Accra.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Loanda  am  8.  Februar  in  Lagos.
„Melita  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  5.  Februar  in  Lome.
„Otio  Woermann“  Hamburg  Mogador  am  11.  Februar  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Opobo  Hamdurg  am  9.  Februar  in  Rufisque.
„Professor  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  5.  Februar  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen"  Hamburg  Kotonou  am  11.  Februar  ab  Bre#men.
„Uranus“  ..  Sherbro  Hamburg  am  7.  Februar  in  Rufisque.

  

 

—  ——  —  ——  —  —  —  —  —  —  —

—  —
%CSROSRDSS  LIIIIIIIIIIIDIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILLIIIIIDIIIIIIIIIIIIIIIIIIITIIITIIIIIIIIIUIIIIVIIIIIIIIIIII
——  —„  —  —..---6

  

 

ncanzeigen.

Inserate  (für  die  breigefvalisae  Petitzeile  oder  deren  Raum  20  Pf.)  find  an  die  Selrieboleitung.  Berlin-  -  12,  Kochstr.  66—71,  S#tsenn

—  —  —  —  ——  —  —

Durch  anderweitige  Unternehmungen  der  Inhaber  ist
eine  im  vollen  Betriebe  befindliche

Faktorei  in  Togo

mit  sämtlichem  Zubehör  äußerst  billig

zu  verkaufen.

Der  Leiter  der  Faktorei  und  die  Angestellten  würden
sich  eventuell  dem  Käufer  zur  Verfügung  stellen.  Erforderliches
  Kapital  Mk.  50—  60  000.

Nur  Selbstreflektanten  wollen  sich  melden  unter  H.
L.  3906  an  Rudolf  Mosse,  Hamburg.  5

 

 

 

Bekanntmachung.
In  das  hiesige  Genossenschaftsregister
ist  heute  unter  Nr.  1

Die  Spar=  und  Darlehnskasse,

eingetragene  Genossenschaft  mit

unbeschränkt.  Haftung  in  Gibeon
eingetragen  worden.

Das  Statut  ist  am  4.  August  1902
errichtet.  Die  von  der  Genossenschaft
ausgehenden  Bekanntmachungen  erfolgen
  unter  der  Firma  der  Genossenschaft
gezeichnet  von  zwei  Vorstandsmitgliedern
  und  sind  in  die  deutsch-südwestafrikanische
  Zeitung  in  Swakopmund
aufzunehmen.  Die  Willenserklärung
und  Zeichnung  für  die  Genossenschaft
muß  durch  zwei  Vorstandomttglieder
erfolgen,  die  Zeichnung  geschieht  in  der
Weise,  daß  die  Zeichnenden  zu  der
Firma  der  Genossenschaft  ihre  Namensunterschrift
  beisügen.  Die  Einsicht  der
Liste  der  Genossen  ist  beim  Kaiserlichen
Bezirksgericht  während  der  Dienststunden
  Jedem  gestattet.  (:#81

Keetmanshoop,  den  3.  Oktober  1902.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

(gez.  Hansen

 

Farben

für  Naschinen-  und  Wagganfabriken.
Sowie  sämtliche  Anstrichturben.

S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.
Beritn  S.,  Cotthu-er  Damm  70.  und
Ludenburger  Muhle  b.  VGielsen.

Farböl  D.  R.  P.

bewlhrter  RKoetschutzanstrich  für
Eisenkonstinktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.
Eisenhahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brücken.  Untergestellen.  hölzernon  und
eisernen  Guu#u#wien  eic  vorkeschrieben.
(1611  —  —Beste  Referenzen.  -=Oegr.

  Wörlitz  1796.
        <pb n="154" />
        Bekanntmachung.

Die  im  §  10  des  Handelsgesetzbuches
vorgesehenen  Bekanntmachungen  der
Eintragungen  in  das  Handelsregister
werden  während  des  Jahres  1903  durch

den  Deutschen  Reichsanzeiger  und
das  Deutsche  Kolonialblatt
erfolgen.  (a5
Ponape,  den  3.  Dezember  1902.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  ist  eingetragen:
Band  I,  Abteilung  A.  Nr.  4:  (5)
Rud.  Wahleu,
Maronn  in  der  Hermitsgruppe.

Alleiniger  Inhaber  der  Kaufmann
Rudolf  Heinrich  Wahlen,  wohnhaft
auf  Maronn  in  der  Hermitsgruppe.

Herbertshöhe,  den  7.  November  1902.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

CGegründet  1859.

„Bazar“  Nürnberg.

Berlin  W..  PFrannzöschestr.  20.

—rr  juihan)

luft-  unnid  auschude#-wie
  Abbilllung  %
kleinem  dte  iirax  an
ull.  mit  I7  lagekr#een
und  Sattelptse  voern
und  hinten  M.  12,  50.
Prima  Mh.  15.—.
Jngdsoppen
nur  imprkkaenintem
UVaslet  -  Batist.  federleicht.
  unv#  ustli#h.
Ztt  Mk.  8S.  50.  mit
Sattel  Mk.  10,  —.
Ponchosund  Pelerinen
mit  KpR
Wettermäntel,
Haveloks  in  im-Drägn.,
  Wussertdl.
Loden  u.  Gummi.
Gamaschen.

Lodenanzüge  für  kühleres  Wetter.

Gestrickte  Oberreithosen  aus  Wolle.

Prlma-Referenzen  von  Alrtkalorechern.
FPruppenführern.  i#erzten  und  Beumten.

Vaasse:  Brust.  u.  Fallenweite,  Schrittlänge.

 

 

Wer  krr
Orchideen

lindet,  verwertet  solche  am  beston
bei  reeller,  gewissenhalt.  Bedienung
durch  dus  Trchideen-  lmport-  und

Exportgeschäst  von  (2  %)

KarlWilt.  John  in  Andernach  a.  Rh.

 

—  100  —

Königl.

Gegründet  §  e  gegründet
150.

Ceneral-Vertrieb  für  Export:

Gebrüder  Durlacher,

Bamburg.

Reine  Weine  aller  Art,
Spirituosen,,  sewie  feine  Tilire.
Spezialität:  Kolawein.

Sociedad  Vinicola,  Tarragona  (Spanien)
Hamburg  (Freihafen).

 

—

Emile  Zola's  Novellen

Jeder  Band  mit  farbiger  Umschlag-Zeichnung  geheftet  1  Mark.

Die  Schultern  der  Marquise
Um  eine  Liebesnacht
Die  Wasser  steigen
Die  Erdbeeren
Der  Sturm  auf  die  Mühle
Die  Tanzkarte
Ein  Bad

Diese  Novellen  sind  echte  Kinder  der  Zolaschen  Muse.  Die  Kraft

der  Darstellung,  die  meisterhafte  Wahl  der  Stoffe,  das  eminent  künstlerische

  Gepräge,  das  alle  Werke  seiner  Hand  aufweisen,  hebt  auch

diese  Novellen  hoch  über  das  Niveau  des  künstlerischen  Durchschnitts

und  wird  ihnen  auch  in  der  deutschen  Ausgabe  den  Weg  zu  vielen
Tausenden  von  Lesern  bahnen.

 

Uerlag  von  Hlbert  Langen  in  München-Ke.

Verantworklicher  Redakleur  für  den  nichtamtllichen  Teil:  0  star  VBiesenthal,  Verlin.  ·
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hosbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  3W12,  Kochstrabe  u#8#—71.
Ausgegeben  am  16.  Februar  1908  um  6  Uhr  nachmitlags.
        <pb n="155" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

H#ransa#rsebe#  in  der  Kolonial-Abteilung  ve#s  Inswirtigen  Autt.

—  —

Unmmer  5.

—  —  ——  —  —¡—„—ì  q  —  ———  ——  —
————————————————————  ,

Berlin,  1.  März  1903.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beiheste  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreis  für  dae  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  8,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterrei  .Ungarn,  Mk.  8.75  für  die  Lander  des  Weltpostvercins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW  12.  Kochttr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preiöliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

 

2Z——.

—  —  —   —  —  —  —  —  —  —  —

 

Juhalt:  Amtlicher  Teil:  Prlfungs-Ordnung  für  die  im  Bureau=  und  Kassendienst  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  anzustellenden  mittleren  Beamten  S.  101.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  103.  —
Personalien  S.  103.  -

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  103.  —  Deutsch-Ostafrika:  Außenhandel  Deutsch-Ostafrikas
im  dritten  Viertel  des  Kalenderjahres  1902  S.  104.  —  Wissenschaftliche  Sammlungen  S.  104.  —  Kamerun:  Von
der  Südkamerum-Grenzexpedition  S.  105.  —  Eisenbahn  in  Kamerun  S.  105.  —  Bericht  des  Oberleutnants
Dominik  über  die  Gebiete  zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem  Tsadsee  (I.)  S.  105.  —  Missenschaftliche  Sammlungen
  S.  107.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Die  Hafenanlage  in  Swakopmund  S.  107.  —  Landwirtschaftliches
  Beiblatt  zur  „Deutsch-Südwestafrikanischen  ***  S.  108.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Zur  Malariabekämpfung
  S.  108.  —  Samoa:  Safata-Samoa-Gesellschaft  S.  108.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen
und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  109.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
Einrichtung  von  Versuchsfarmen  in  Britisch-Südafrika  S.  111.  —  Beschränkung  der  Einfuhr  von  Spirituosen  in
Südnigeria  S.  111.  —  Einfuhr  alkoholischer  Getränke  im  Sansibar-Schutzgebiet  S.  111.  —  Verordnung,  betreffend
das  Dreggen  in  verschiedenen  Flüssen  der  Goldküsten  =  Kolonie  S.  112.  —  Etat  der  französischen  Besitzungen  in
Westafrika  S.  112.  —  Aus  dem  Jahresbericht  über  die  Fidschi-Inseln  für  1901  S.  112.  —  Verschiedene
Mitteilungen:  Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  S.  112.  —  Tropenuniform  der  russischen  Marineolizter
  S.  13,  —  Denkschrift  über  Baumwollbau  S.  113.  —  Literatur  S.  117.  —  Verkehrs-Nachrichten

—  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.
Gelseßze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Prüfungs-Ordnuung  für  die  im  Bureau=  und  Kassendienst  des  Schutzgebiets
Deutsch-Südwestafrika  anzustellenden  mittleren  Beamten.

I.  Die  Anwärter  für  die  Stellen  des  Bureau=  und  Kassendienstes  im  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika,

II.

IV.

von  denjenigen  der  Bureauassistenten  erster  Klasse  aufwärts,  haben  sich,  soweit  sie  nicht  in  der  Heimat
für  den  Bureau=  oder  Kassendienst  berufsmäßig  vorgebildet  siud,  einer  Prüfung  zu  unterwerfen,  von
deren  Ablegung  die  Anstellung  in  den  erwähnten  Stellen  abhängig  ist.
Die  Zulassung  zur  Prüfung  hat  eine  Beschäftigung  im  Bureau=  und  Kassendienst  des  Schutzgebiets
von  mindestens  zwei  Jahren  zur  Voraussetzung.
Die  Überweisung  der  Anwärter  an  die  Prüfungskommission  (IV.)  erfolgt  auf  vorgängige  Meldung
durch  den  Gouverneur.  Dem  betreffenden  Schreiben  ist  eine  Nachweisung  nach  dem  anliegenden
Muster  beizufügen.

Die  Uberweisung  darf  nur  erfolgen,  wenn  der  Anwärter  für  genügend  vorbereitet  zu

erachten  ist.
Die  Vorladung  zum  Prüfungstermin  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden  der  Prüfungskommission.
Reisekosten  und  Tagegelder  werden  den  Anwärtern  für  die  Hin=  und  Rückreise  nicht  gewährt.

1.  Die  für  das  ganze  Schutzgebiet  zuständige  Prüfungskommission  wird  am  Sitze  des  Kaiserlichen

Gouvernements  errichtet.
Die  Prüfungskommission  wird  dem  Gouverneur  unterstellt.
        <pb n="156" />
        —  102  —

Die  Kommission  besteht  aus  einem  Referenten  als  Vorsitzendem,  einem  weiteren  juristisch  vorgebildeten
  höheren  Beamten  und  einem  rechnungsverständigen  Mitgliede  (Finanzdirektor  oder  einem
in  Rechnungs=  und  Kassensachen  erfahrenen  Vorstande  oder  Gouvernementssekretär).  Die  Mitglieder
werden  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  von  dem  Gouverneur  ernannt.  Die  Zusammensetzung  der
Kommission  ist  dem  Auswärtigen  Amt  (Kolonial-Abteillung)  anzuzeigen.

Die  Kommission  faßt  ihre  Beschlüsse  durch  Stimmenmehrheit.

Der  Gouverneur  ist  befugt,  den  Prüfungen  beizuwohnen  und  auch  berechtigt,  den  Vorsitz  zu
übernehmen.  Im  letzteren  Falle  übt  er  das  Stimmrecht  aus,  und  bei  Stimmengleichheit  entscheidet
seine  Stimme.

Der  ständige  Vorsitzende  der  Prüfungskommission  hat  über  das  Ergebnis  der  Prüfungen  und
über  die  dabel  gemachten  Wahrnehmungen  alljährlich  an  den  Gouverneur  zu  berichten,  welcher  diese
Berichte  mit  seinen  Bemerkungen  dem  Auswärtigen  Amt  (Kolonial-Abteilung)  einzureichen  hat.

2.  Die  Prüfung  ist  eine  schriftliche  und  mündliche.  Die  schriftliche  Prüfung  geht  der
mündlichen  voraus.

Die  schriftliche  Prüfung  wird  an  zwei  Tagen  während  höchstens  je  sechs  Stunden  abgelegt.

Die  Aufgaben,  deren  Zahl  der  Vorsitzende  der  Kommission  bestimmt,  sind  dem  Gebiete  der
praktischen  Tätigkeit  der  Bureau=  und  Kassenbeamten  des  Schutzgebiets,  insbesondere  auch  dem
Gebiete  des  Kassen=  und  Rechnungswesens,  zu  entnehmen.  Für  die  Bearbeitung  einer  jeden  Aufgabe
ist  eine  bestimmte,  für  einen  mäßig  Begabten  ausreichende  Zeit  festzusetzen.

Zur  Bearbeitung  der  Aufgaben  dürfen  nur  diejenigen  Quellen  benutzt  werden,  welche  die
Prüfungskommission  zugelassen  hat.

Die  Bearbeitung  der  Aufgaben  erfolgt  am  Sitze  der  Prüfungskommission  unter  Aussicht
eines  Beamten.

3.Erachtet  die  Prüfungskommission  die  sämtlichen  Arbeiten  für  völlig  mißlungen,  so  gilt  die
Prüfung  als  nicht  bestonden.  Die  Prüfungskommission  kann  die  Prüfung  auch  alsdann  für  nicht
bestanden  erachten,  wenn  der  größere  Teil  der  Arbeiten  oder  auch  nur  die  Kassen=  und  Rechnungsarbeiten
  völlig  mißlungen  sind.  In  den  vorgedachten  Fällen  unterbleibt  die  mündliche  Prüfung.

4.  Die  mündliche  Prüfung  ist,  ohne  daß  wissenschaftliche  Anforderungen  bezüglich  der  Gesetzeskenntnis
  der  Anwärter  zu  stellen  sind,  darauf  zu  richten,  ob  der  Anwärter  sich  die  für  den  praktischen
Dienst  im  Expeditions=  und  Registraturfache  sowie  im  Kassen=  und  Rechnungswesen  erforderlichen
Kenntnisse  erworben  hat.  Derselbe  muß  mit  den  Grundzügen  der  Reichsverfassung  und  der  Verfassung
des  Schutzgebiets  und  mit  den  in  den  verschiedenen  Verwaltungszweigen  häufiger  zur  Anwendung
kommenden  Gesetzen,  Verordnungen  2c.  vertraut  sein  sowie  eine  gründliche  Kenntnis  von  der  Behörden-Organisation
  und  den  Beamtenverhältnissen,  ferner  von  den  das  Rechnungswesen  und  die  Kassenverwaltung
  sowohl  bei  der  Gouvernements-Hauptkasse  als  bei  den  übrigen  Kassen  der  allgemeinen
Verwaltung  betreffenden  Bestimmungen  besitzen.  Außerdem  muß  er  sich  mit  der  Geschichte  und  der
Landeskunde  des  Schutzgebiets  bekannt  gemacht  haben.

5.  Die  mündliche  Prüfung  ist  nicht  öffentlich.

Zu  einem  Prüfungstermine  dürfen  nicht  mehr  als  vier  Anwärter  zugelassen  werden.

Die  Entscheidung  darüber,  ob  die  Prüfung  überhaupt  bestanden  und  im  Bejahungsfalle,  ob
dieselbe  „ausreichend",  „gut“  oder  „mit  Auszeichnung“  bestanden  sei,  ersolgt  nach  dem  Gesamtergebnisse
  der  schristlichen  und  mündlichen  Prüfung.

Über  den  Gang  der  mündlichen  Prüfung  im  allgemeinen  und  das  Gesamtergebnis  der  Prüfung
ist  eine  Verhandlung  zu  den  Akten  aufzunehmen.

6.  Über  das  Ergebnis  der  Prüfung  erhält  der  Anwärter  ein  von  dem  Gouverneur  ausgestelltes
  Zeugnis.

Die  Wiederholung  der  nicht  bestandenen  Prüfung  ist  nur  einmal  und  zwar  frühestens  nach
Ablauf  einer  weiteren  Vorbereitungszeit  von  sechs  Monaten  zulässig.

7.  Anwärter,  welche  innerhalb  fünf  Jahren  seit  Beginn  der  Beschäftigung  im  Bureau=  und
Kassendienst  des  Schutzgebiets  die  Prüfung  nicht  bestehen,  sind  in  der  Regel  von  der  Anwartschaft
für  die  zu  I.  bezeichneten  Stellen  auszuschließen.

Berlin,  den  22.  Dezember  1902.
Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung.
#  Stuebel.
        <pb n="157" />
        —  103  —

Verzeichnis  Aslage..
der  zur  Prüfung  für  den  Bureau=  und  Kassendienst  im  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika

zugelassenen  Anwärter.

 

Zeitpunkt  Bemerkungen

Lsde.  Lebens=  des  Eintrittes!(Frühere  Dienstbeschäftigung,  kurze

.  —  Darstellung  der  Beschäftigung  im
Vor=  und  Zuname  in  den  Bureau-  Vorbereitungsdienste.  Mitteilungen

Nr.  alter  und  Kassendienst  aus  den  Urteilen  der  vorgesetzten
des  Schutzgebiets  Beamten  über  Befähigung  und
Leistungen)

 

 

1.  2.  8.  4.  5.

 

 

 

 

 

 

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Februar  1903  auf  1,39  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

 

Perlpnalien.
Kaiserliche  Schugttruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  17.  Februar  1903.

Frhr.  v.  Wangenheim,  Seyfried,  v.  Beringe,  Hauptleute  und  Kompagniechefs,

Göring,  Baumstark,  Oberleutnants,

Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere
2½  Jahre  genehmigt.

Meixner,  Stabsarzt,  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Oberstabsarztes  beauftragt.

Schutztruppe  für  Südwestafrikoa.
A.  K.  O.  vom  17.  Februar  1908.

v.  Livonius,  Oberleutnant,  auf  sein  Gesuch  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter  ausnahmsweiser
  Erteilung  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Dr.  Berg,  Stabs=  und  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  Füsilier-Regiments  Fürst  Karl  Anton  von  Hohenzollern
  (Hohenzollernschen)  Nr.  40,  scheidet  aus  dem  Heere  am  25.  März  d.  Is.  aus  und  wird
mit  dem  26.  März  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  angestellt;  zugleich  wird  er  mit
Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Oberstabsarztes  beauftragt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
-  A.  K.  O.  vom  17.  Februar  1903.
Frank,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.
Dr.  Jungmayr,  Stabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

VFWNC  BPmpßf’Fy  —  vvvov
Nichtamtlicher  Teil.

Perspnal-Machrichten.  1  Der  Bureauassistent  Schmeißer  ist  in  Deutschveutsch.
  Ogafrire.  Ostafrika  eingetroffen.  41.
Der  zur  Uganda-Grenzregulierungskommission  Der  Oberrichter  Ziegler  hat  das  Schutzgebiet

kommandierte  Leutnant  Weiß  ist  in  Nyangema
eingetroffen.  —  mit  Heimatsurlaub  verlassen.
        <pb n="158" />
        Mit  Heimatsurlaub  sind  am  12.  Februar  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Feldwebel  Richter,  Zahlmeisteraspirant
  Dewald  und  Sadnitätsunteroffizier
Lemke.  Die  beiden  letzteren  haben  die  Weiterreise
per  Schiff  bis  Hamburg  fortgesetzt.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  27.  Februar  1903  von  Neapel  aus  angetreten:
Leutnant  Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau  und

Zahlmeister  Fritsch.

 

Ramerun.
Der  Gerichtsaktuar  Wittek  ist  in  Kamerun  eingetroffen,
  und  der  Bezirksrichter  Diehl  ist  daselbst
wieder  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  15.  Februar  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Scheunemann
  und  Feuerwerker  Kräutle.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  «

104

 

die  Sergeanten  Feuersenger  und  Handke  sowie
der  Unteroffizier  Walther.

 

Süwestafrika.
Der  Gerichtsassessor  Dr.  Oßwald  ist  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Lehrer  Herlyn  ist  aus  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Oberingenieur  Hennig  hat  die  Ausreise
nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

 

 

 

Deutsch-#eu-Gninea.
Der  Sekretär  Vahlkampf  in  Ponape  hat  einen
Heimatsurlaub  angetreten.

 

Warsball  Inseln.
Der  Oberleutnant  a.  D.  Geppert  hat  die  Ausam

  10.  Februar  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:  reise  nach  den  Marshall-Inseln  angetreten.

Dachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Dtafrika.

Außenhandel  Deutsch-Ostafrikas  im  dritten  Viertel
des  Ralenderiabres  1902.

Aus  Deutsch-Ostafrika  wurden  ausgeführt  im
III.  Viertel  1902  Waren  im  Werte  von  1450514M.
III.6"  1901  "  .  1423111.

also  1902  mehr.  27403  M.

Nach  Deutsch-Ostafrika  wurden  eingeführt  im
III.  Viertel  1902  Waren  im  Werte  von  2190074  M.
III.  1901  2  2  2303092-also

  1902  weniger  113018M.
In  den  drei  ersten  Quartalen  des  Kalenderjahres
  1902  hat  sich  der  Außenhandel  von  Deutsch-Ostafrika
  folgendermaßen  gestaltet:
1.  Ausfuhr.  Januar  bis  Sept.  1902  3934116  M.
1901  3386  416  -
Zunahme  1902  547700  M.
Jannar  bis  Sept.  1902  7086  478  M.
1901  7364082  =

Abnahme  1902  277604  M.

 

 

-“  1

 

2.  Einfuhr.

*  -Jö  *

 

wissenschaftliche  Sammlungen.

Der  Dr.  phil.  Richard  Kandt  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  eine  von  ihm  in  Deutsch-Ostafrika
  angelegte  Sammlung  zoologischer  Gegenstände
  überwiesen,  und  zwar:

34  bearbeitete  Säugetierfelle,  15  Säugetierfelle
mit  Schädeln,  4  Säugetierskelette,  2  Säugetierschädel,

 

2  Säugetiergehörne,  28  Säugetiere  in  Alkohol,
3  Säugetierköpfe  in  Alkohol,  134  Vogelbälge,  24  Reptilien
  und  Amphibien,  58  Fische  in  zehn  Arten,
20  Schmetterlingsraupen  in  Alkohol,  70  Käfer  und
Käferlarven,  20  Hymenopteren  in  Alkohol,  10  Fliegen,
49  Roynchoten,  41  Orthopteren,  eine  Termitnart
(Weibchen,  Soldaten  und  Arbeiter),  1  Tausendsüßler,
18  Krebse,  8  Würmer  und  6  Mollusken.

Die  Konservierung  der  Tiere  ist  gut.

Die  Sammlung  ist  in  zoogeographischer  Beziehung
von  großem  Werte,  weil  die  Fauna  des  Kiwugebietes
bisher  unbekannt  war.  Schon  die  vorläufige  Durchsicht
  hat  eine  Anzahl  neuer  Säugetierformen  ergeben.
Es  sind  dies  eine  Meerkatze,  eine  Ginsterkatze,  ein
Buschbock,  eine  Schopfantilope,  zwei  Mäuse  und  eine
Fledermaus.  Durch  eine  eingehendere  Untersuchung
wird  erst  der  ganze  Wert  der  Säugetiersammlung
sestgestellt  werden  können.  Die  Vogelsammlung  beweist,
  daß  der  Kiwusee  ebenso  wie  der  Tanganyika
eine  faunistische  Grenze  zwischen  West=  und  Ostafrika
bildet.  Es  mischen  sich  hier  westliche  und  östliche
Formen.  Zwei  Arten  sind  von  Prof.  Dr.  Reichenow
neu  beschrieben  und  Estrilda  kandti  und  Barbatula
kandti  benannt  worden.  Auch  unter  den  Repuilien
und  Amphibien  befinden  sich  recht  seltene  Arten,  wie
Lacerta  jaksoni,  Lygodactylus,  Gonatodes  afrikanus,
  Mabuca  hildebrandti  u.  a.  sowie  drei
Rappien.  Alle  drei  Insekten  sind  wegen  ihrer  Fundörter
  wertvoll,  und  es  werden  sich  bei  ihrer  Bearbeilung
  vielleicht  auch  neue  Formen  ergeben.  Krebse,
Würmer  und  Mollusken  sind  ebenfalls  wegen  ihrer
Herkunft  wichig,  die  in  Weingeist  konservierten
Mollusken  auch  für  anatomische  Untersuchungen  sehr
willkommen.
        <pb n="159" />
        Kamerun.

von  der  Südkamerun-Grenzexpedition.

Über  den  Aufbruch  der  Südkamerun-Grenzexpedition
  aus  dem  Sanga-Ngokogebiet  nach  Abschluß
ihrer  programmmäßigen  Arbeiten  ist  nach  Berichten
des  Hauptmanns  Engelhardt  und  des  Oberleutnants
  Förster  mitzuteilen,  daß  Hauptmann  Engelhardt
  am  23.  Oktober  v.  Is.  mit  21  Soldaten  und
32  Trägern  auf  den  Dampfern  „Kamerun“  und
„Dr.  Plehn“  der  Gesellschaft  Süd-Kamerun  von  der
Ngokostation  Sanga-Kadei-aufwärts  abgefahren  ist.
Die  Dampfer  brachten  die  Expedition  bis  an  die
Sangama-Schnellen  des  Kadei,  von  wo  aus  Hauptmann
  Engelhardt  die  Reise  flußaufwärts  im  Kanu
fortsetzte.  Er  beabsichtigte,  dem  Laufe  dieses  Flusses
bis  zur  Dumemündung  zu  folgen,  um  alsdann,  westlich
  abbiegend,  Bertua  zu  erreichen.  Der  Rest  der
Expedition  unter  Oberleutnant  Förster  brach  nach  der
Abfahrt  des  Hauptmanns  Engelhardt  abteilungsweise
ebenfalls  von  der  Ngokostation  auf.  Oberleutnant
Förster  selbst  beabsichtigte  —  das  Einverständnis  der

105

 

französischen  Behörden  vorausgesetzt  —,  mit  20  Sol-  l

daten  und  40  Trägern  vom  Lager  Guambum  den
Sanga  hinauf  nach  Bania  zu  fahren,  um  von  dort
über  Gaza-Kunde  nach  der  Küste  zu  marschieren
und  die  ungefähren  Positionen  dieser  drei  für  den
Verlauf  der  Ostgrenze  wichtigen  Orte  zu  bestimmen.
Er  veranschlagt  die  Dauer  seines  Rückmarsches  einschließlich
  der  Beobachtungsaufenthalte  auf  fünf  bis
sechs  Monate.

Eisenbahn  in  Ramernn.

Nach  einer  Mitteilung  der  Westafrikanischen
Pflanzungsgesellschaft  „Viktoria"“  sind  am  Jahresschluß
  1902  7  km  der  Gebirgsbahn  Viktoria—
Meanja  und  10  km  Anschlußgleise  betriebsfähig  gewesen
  und  mit  Lokomotiven  befahren  worden.  Bis
Ende  Mai  d.  Js.  dürften  weitere  7  km  Anschlußgleise
  fertiggestellt  sein,  und  es  soll  alsdann  der
Weiterbau  der  Gebirgsbabn  sortgesetzt  werden,  so
daß  zu  erhoffen  ist,  daß  Ende  1903  die  heute  bis
Boniadikombo  reichende  Bahn  das  Dorf  Ebongo
erreicht  haben  wird.  Ende  1904  glaubt  man  die
Terrasse  von  Soppo  mit  der  Bahn  erreichen  zu
können.

Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die  Gebiete
zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem  ksadsee.
J.
Oberleutnant  Dominik  berichtet  aus  Garua
unter  dem  1.  Oltober  v.  Is.,  wie  folgt:
Geographisch  unterscheiden  sich  scharf:

1.  Das  eigentliche  Adamaua  mit  den  Flußgebieten
des  Mao  Kebbi  und  Mao  Lue  und  den  einzelnen
  Gebirgsmassiven  bis  Marrua  im  Osten
und  Madagali  im  Westen;

 

2.  das  geschlossenere  Mandaragebirgsland  und
3.  die  Tiefländer,  die  ich  zunächst
a)  als  das  östliche  Heidengebiet  bis  zum
Schari  und
b)  Deutsch-Bornu
schlechthin  bezeichnen  will,  um  später  näher  auf
sie  einzugehen.

Zunächst  das  eigentliche  Adamaua  nördlich  des
Benuö!

Adamaua  ist,  wie  ich  immer  wieder  betone,  kein
geographischer,  sondern  ein  politischer  Begriff,  der
das  ehemalige  Emirat  Yola  mit  seinen  Vasallenstaaten
  umfaßt,  und  es  mag  daher  widersinnig  klingen,
  wenn  ich  in  einer  geographischen  Emteilung
von  Adamaua  nördlich  des  Benus  spreche,  aber  die
Natur  hat  hier,  wie  so  oft,  durch  einen  geographischen
Abschnitt  die  politische  Grenze  gebildet.

Das  Benuötal  wird  von  Taepe,  wo  das  deutsche
Gebiet  beginnt,  bis  an  den  Punkt  östlich  Garua,  wo
sich  der  eigentliche  Benub  nach  Süden,  der  Mao
Kebbi  nach  Norden  wendet,  von  Sandsteinplateaus
am  rechten  Ufer  eingefaßt,  die  besonders  groteske
Formen  im  Tengelinmassiv  bei  Garua  annehmen.
Der  Benus  fließt  auf  dieser  ganzen  Strecke  in  einem
250  bis  300  m  breiten,  also  für  seine  Größe  engen
Bett,  das  denn  auch  der  Schiffahrt  vom  Juli  bis
September  kein  Hindernis  in  den  Weg  legt.  Wer
zu  Schiff  nach  Yola  kommt,  kommt  auch  nach  Garua.
Das  gilt  für  das  ganze  Jahr.  Aber  schon  im
Oktober  fällt  der  Fluß  raplde  und  hat  stellenweise
kaum  1½  Fuß  Wasser.  Der  Faro,  der  unmittelbar
bei  Taepe  mündet,  hat  ein  sehr  breites  Sandbett
und  ist  schon  bei  Beginn  der  Trockenzeit  stellenweise
nur  unterirdisch  fließend.  Der  Talweg  des  Benus
ist  überall  mehrere  Kilometer  breit  und  ungemein
fruchtbar.

Im  gesamten  nördlichen  Adamaua  werden  die
Sommergetreide  —  Durrha,  Mais  rc.  —  im  März
bis  April,  das  Massakuakorn,  das  nach  den  Flußüberschwemmungen
  im  Oktober  in  den  Überschwemmungsboden
  gesät  wird,  Ende  Dezember  bis  Januar
geerntet.

In  dem  Benustal  haben,  bis  Anfang  dieses  Jahrhunderts
  die  Gründung  Yolas  seitens  der  von  Nordwesten
  einwandernden  Fullahs  erfolgte,  die  Battaheiden
  gewohnt,  die  namentlich  von  Fischfang  lebten
und  in  größeren  Städtegemeinschaften  beieinander
wohnten.  Die  Fullahs  haben  sie  überall  in  völlige
Abhängigkeit  herabgedrückt;  die  Batta  bei  Taepe
zahlten  an  Yola  direkt,  die  weiter  stromauf  bei  Barudaki
  und  Ssaratse  ansässigen  an  den  Lamido  von
Ngaundere,  der  bis  hierherauf  Liegenschaften  besitzt,
die  in  der  Umgegend  von  Garua  an  den  Lamido
von  Leinde  ihre  jährlichen  Abgaben  (F.  morgul),
die  in  Sklaven,  Korn  und  Fischen  bestanden.  Außerdem
  hatten  sie  ohne  Abgaben  den  Verkehr  für  die
Fullahs  über  den  Fluß  zu  besorgen.

Die  setten  Fruchtland=  und  Weidegründe  im
Benuêtal  nutzen  natürlich  die  Fullahs  aus,  die,  so-2
        <pb n="160" />
        —  106

lange  der  Wasserstand  es  erlaubt,  ihr  Vieh  dort
weiden,  dann  Massakua  säen  und  schließlich  nach  der
Ernte  auf  die  Stoppeln  treiben.

Zwischen  den  beiden  großen  Handelsstraßen  nach
Norden  (F.  woyla  und  H.  arewa)

1.  die  Straße  über  Garua—Giddr  und

2.  die  westlichere  Barndaki—Demßa—Mubi
erhebt  sich  zunächst  das  Tengelinmassiv,  das  von
Falli  sprechenden  Heiden  bewohnt  ist,  die,  wie  überall,
einstmals  auf  dem  flachen  Lande  angesessen,  von  den
Fullahs  auf  die  Berge  gedrängt  sind,  wo  sie  in  sehr
loser  Unabhängigkeit  im  Strohhütten,  die  gleich  Vogelnestern
  einzeln  an  die  Berge  geklebt  sind,  oder  in
geschützten,  unzugänglichen  Talkesseln,  von  Steinwällen
umgeben,  mit  ihren  Ziegen  und  Hunden  leben.  Es
sind  nur  einzelne  Heiden,  die  freiwillig  die  Fullahsiedelungen
  mit  ihrer  höheren  Kultur  und  besseren
Lebensbedingungen  aufsuchen  und  als  (F.  lsill  mudo
[Sing.]),  mube  [Plur.))  zum  Mohammedanismus
sich  bekennen.

Nominell  sind  sämtliche  Fallis,  wie  alle  Heiden
(F.  arnani)  überhaupt  in  Adamaua,  den  Fullahs
unterworfen  und  auf  die  einzelnen  Vasallenstaaten,
in  denen  sie  liegen,  verteilt.  So  hat  außer  Leinde
auch  Djaebacke  (NoO)  Tengelin;  und  die  übrigen
Fallis  verteilen  sich,  wie  folgt:

1.  Djaebacke  außer  Tengelin  die  Bulgu,

2.  Demßa  (NW)  die  Toro,  die  durch  den  Mao
Til  von  den  Batta  geschieden  werden,  die  gleichfalls
dorthin  Jahresabgaben  (Fulla  morgul)  zahlen,

3.  Bazeo  (N)  die  Puri.

Die  Falli  sprechenden  Heiden  finden  ungefähr  in
der  Lmie  Bifara—Sserau  ihren  Abschluß.

Den  ganzen  Osten  von  Lame  im  Süden  bis  an
die  Mandaraberge  im  Norden  bewohnen  Mundang
sprechende  Heiden.  Zu  ihnen  gehören  die  Lam,  Libe,
Musugoi  (nicht  zu  verwechseln  mit  den  Mußgu  am
Logone-Schari),  Mundang,  Mattafall  und  Ndokulla.
Unter  ihnen  sind  die  auf  französischem  Gebiet  sitzenden
Lame=  und  Lereleute  weiter  vorgeschritten  und  zu
unabhängigen  Staatengebilden  vereinigt.

Die  Handelsstraße  nach  Lere  führt  Mao  Kebbi
aufwärts,  hat  aber  bei  weitem  nicht  die  Bedeutung
wie  der  südlichere  Weg  über  Lame  zu  dem  Riesenstamm
  der  Lakkaheiden,  dem  alten  Sklavenreservoir
für  Bubanjidda  und  Ngaundere.

Aus  dem  Gebiet  des  Lamido  von  Leinde  führt
die  östliche  Straße  nach  Norden  zunächst  in  Djaebackes
Gebiet  mit  den  großen  Plätzen  Bade  und  Jambutu.
Die  Gegend  wird  hier  nach  Westen  zu  vollkommen
eben;  niederer  Buschwald  wechselt  mit  angebauten
Strecken.

Neun  Marschstunden  von  Garua  entfernt  liegt
das  dem  Lamido  Be  (W)  gehörige  Malemasuto.

Zahlreiche  Dörfer  am  weiteren  Wege  gehören
teils  zu  Bebene  (80),  teils  zu  Golombe  (0O).

Das  Gelände  beginnt  allmählich  zu  steigen,  bis
bei  Uro  Borroro  das  große  geschlossene  Massiv  von
Nordadamaua  im  Westen  sich  erhebt,  das  sich  bis

 

nördlich  Marrua  fortsetzt.  Uro  Borroro  ist,  wie  der
Name  besagt,  eine  Niederlassung  ehemaliger  schweifender
  Fullahhirten,  die  sich  hier  seßhaft  gemacht  haben.
„Reichsunmittelbar“  (d.  h.  Grundbesitzer,  morgul
zahlend  und  Heerbann  stellend)  sind  Golombe,  Uro
Borroro  und  Giddr.

Bis  Giddr  im  Osten  und  Uba  im  Westen,  allerdings
  durch  das  Gebirgsmassiv  unterbrochen,  sitzen
die  Fullahs  geschlossen.

Die  westliche,  bisher  betretenere  Straße  nach
Norden  führt  bis  Uba  durch  niederes  Bergland  mit
Ausblicken  auf  das  geschlossene  Mittelmassiv,  in  dessen
Ausläusern  zwischen  beiden  Bergen  die  „Reichsunmittelbaren“
  Be,  Bazeo  und  Kau  sitzen.  Längs
des  Weges  bis  Uba  sitzen  die  Ndjaien  sprechenden
Heidenstämme  der  Sumo  Holma,  Woyla,  Kilba,
Mpaka,  Maiha  und  Zeke,  die  auf  derselben  niederen
Stufe  stehen  wie  die  Falli.  Die  Männer  sind  mit
über  die  Schultern  hängenden  Fellen  bekleidet,  Weiber
und  Kinder  nackt.  Sämtliche  Heiden  bereiten  aus
Korn  ein  berauschendes  Getränk  (H.  ugia,  F.  mbull),
das  ihnen  geradezu  als  Nahrungsmittel  dient.  Ihr
Schutz  sind  die  unzugänglichen  Berge,  in  denen  sie
mit  wunderbarem  Geschick  sich  zu  verbergen  wissen.

Battas,  Mundangs  und  Margis  haben  eine  Art
von  Kultus;  bei  den  Ndjaien  und  Fallistämmen  habe
ich  nirgends  Anklänge  daran  gefunden.

Bis  Mubi  ist  das  Land  gut  bebaut.  Dempßa,
Sserau,  Maiha,  Holma  und  Mubi  sind  „nreichsunmittelbar“.


Bei  Mubi  zweigt  die  große  Bornustraße  ab.
Mubi  ist  überhaupt  ein  wichtiger  Knotenpunkt
und  großer  Markt;  denn  hier  nimmt  auch  die
einzige  große  Straße  nach  Osten  (H.  gabbas,
F.  fkunange),  die  das  Nordadamauamassiv  in
der  Breitenrichtung  nach  Marrua  hin  durchzieht,
ihren  Anfang.  Sie  führt  sehr  beschwerlich,
teils  nur  als  Saumpfad,  in  zwei  Tagen  über
Burrha  nach  Gauar  mitten  im  Gebirge,  wo  die
Straße  nach  Norden  über  Samai  in  16  Stunden
nach  Madagali  abzweigt.  Bis  nach  Marrua  gelangt
man  über  Gasaua,  wo  der  Weg  aus  dem  Gebirge
heraustritt,  und  Miskin  in  12  Marschstunden  von
Gauar  aus.

Mubi,  Muglubu,  Sserau  und  Dempßa  sind  alte
große  Plätze,  die  schon  Barth  besuchte,  und  die  genau
erhalten  sind,  wie  er  sie  beschreibt.  Der  Anbau  des
Landes  ist  gut,  auch  Wasser  ist  vorhanden.  Nördlich
Mubi  führt  der  Weg  in  der  Ebene  mit  dem  Bilick
auf  die  grotesken  Felsformationen  des  Massivs,  in
fünf  Stunden  nach  Uba,  das,  wie  Mischika  und
Moda  im  Norden,  mit  reichen  Weidegründen  „reichsunmittelbar“
  ist.

Nördlich  Moda  beginnt  das  Gebiet  des  zahlreichen,
  von  Barth  genau  beschriebenen  Marykistammes,
der  sich  bis  weit  nach  Bornu  hinein  erstreckt.  Die
Straße  folgt  den  Talwindungen,  passiert  oft,  wie
bei  Uduffu,  wo  eine  große  Marykisiedelung  ist,  geschlossene
  Kessel  oder  gestattet  auch  weite  Ausblicke
        <pb n="161" />
        auf  das  Massiv  im  Osten.  Hier  glaubte  Barth  den
durch  Clapperton  berühmten  Mendifpic  zu  sehen,  der
in  Wirklichkeit  als  isolierter,  hoher  Felskegel  östlich
Marrua  in  der  Ebene  liegt.  Wenn  die  Marykis
auch  besser  gebaut  und  fortgeschrittener  als  die  Fallis
und  Rdiaien,  ja  selbst  als  die  Mundang  sprechenden
Heiden  sind,  so  habe  ich  doch  die  von  Barth  beschriebenen
  klassisch  schönen  Gestalten  trotz  eifrigen
Suchens  nicht  finden  können.  Die  schöne  Hautfärbung,
entweder  ein  tieses  Schwarz  oder  ein  gleichmäßiges
dunkles  Kupfergelb,  ist  allerdings  auffallend.

Fünfzehn  Marschstunden  von  Moda  entfernt  liegt
der  vorgeschobenste  Fullahposten,  von  den  nördlichen
Vorbergen  des  Massivs  gedeckt,  dreimal  umwallt,
inmitten  der  Maryhs,  das  reiche  Madagali.  Bewundernswert
  ist  es,  wie  hier,  schon  in  der  Ebene,
gegen  Heiden,  Mandaras  und  Bornuleute  wenige
hundert  Fullahs  sich  haben  behaupten  und  sogar  eine
bedeutende  Herrschaft  unter  den  Marykis  aufrichten
können.  Der  alte  Bacari,  der  sich  noch  Barths,  mit
seinen  Kamelen  und  seinem  Fernrohr  nach  Nola
ziehend,  erinnerte,  war  der  viehreichste  Herrscher
Adamauas.  Madagali,  aus  ungefähr  500  Gehöften
kestehend,  liegt  in  einem  nur  nach  Westen  offenen
Gebirgskessel,  dessen  Ränder  sich  über  300  m  hoch
unmittelbar  hinter  der  Stadt  erheben.  Viel  Wald
ist  in  der  Nähe,  an  Bauholz  also,  wie  fast  überall
in  Nordadamaua,  kein  Mangel,  und  feste  Bohlentüren,
  die  mit  Ketten  gesperrt  sind,  breite,  gute  Lehmmauern
  mit  Dornenbedeckung  erinnern  bereits  an
Bornukultur.  Hier  ist  die  Wetterscheide.

Wiseenschaftliche  Lammlungen.

Der  Hauptmann  Glauning  hat  der  zoologischen
Sammlung  des  Königlichen  Museums  für  Naturkunde
  zu  Berlin  eine  von  ihm  in  Kamerun  auf  dem
Marsche  zum  Tschadsee  zusammengebrachte  Naturaliensammlung
  übergeben,  die  folgende  Gegenstände  enthielt:

29  Schmetterlinge  in  Düten  und  einige  auf
Wattelagen,  805  Käfer,  40  Orthopteren,  10  Odonaten,
860  Heteropleren,  85  Homopteren,  19  Muscheln.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  durchweg  gut.

Die  Insekten,  besonders  die  Käfer,  sind  wegen
der  Herkunft  aus  dem  Innern  von  Kamerun  bis
zum  Tschadsee,  von  wo  bisher  wenig  Tiere  bekannt
waren,  von  bedeutendem  wissenschaftlichen  Werte.
Die  Rhynchoten  enthalten  eine  ganze  Anzahl  sehr
wertvoller  Formen.

Die  aus  dem  Tschadsee  stammenden  Muscheln
sind  sehr  willkommen,  da  die  Molluskenfauna  dieses
Seez  nur  wenig  untersucht  ist  und  in  dem  Museum
nur  einige  dort  gefundene  Stücke  vorhanden  waren.

107

 

Deutsch-Südwelkafrika.
Die  Dafenanlage  in  Swakopmund.

In  den  Jahren  1899  bis  1902  ist  an  der  Küste
unseres  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  bei  Swakopmund
  zur  Vermittelung  des  Umschlagverkehrs  des
Schutzgebietes  mit  den  Seedampfern  durch  Leichterfahrzeuge
  eine  Leichterhafenanlage  gebaut  worden,  die
nach  einem  am  13.  Februar  d.  Is.  in  Berlin  eingegangenen
  Telegramm  nunmehr  dem  Verkehr  übergeben
  ist.  Der  Hafen  liegt  etwa  auf  14⅜  Grad
östlicher  Länge  und  22½  Grad  südlicher  Breite,
800  m  nöäördlich  von  der  Mündung  des  Svwakopflusses,
  und  besteht  hauptsächlich  aus  einer  in  der
Richtung  WXW  auf  375  m  in  das  Meer  vorgeschobenen
  massiven  Mole.  Dieser  im  Bauprojekt  mit
„Südmole“  bezeichnete  Hafendamm  reicht  bis  zu
einer  Tiefe  von  5  m  unter  Niedrigwasser  und  bietet
den  ladenden  und  löschenden  Leichterfahrzeugen  Schutz
gegen  die  das  ganze  Jahr  hindurch  von  Südwesten
auflaufende  Brandung.  Ursprünglich  war  vorgesehen
worden,  das  hinter  dieser  Mole  liegende,  der  Brandung
  entzogene  Hafenbecken  noch  durch  einen  etwa
400  m  nördlich  vom  Fuß  der  Südmole  beginnenden
und  in  leichtem  Bogen  südwestlich  gerichteten  zweiten
Hafendamm  gegen  die  übrigen  seeseitigen  Wind=  und
Wellenangriffe  zu  decken.  Fortgesetzte  sorgfältige
Beobachtungen  der  Brandungs=  und  Strömungsverhältnisse
  haben  jedoch  diesen  zweiten  Damm  vorläufig
entbehrlich  erscheinen  lassen.

Die  Südmole  ist  auf  ihrer  nördlichen  inneren

Seite  auf  eine  Strecke  von  120  m  als  senkrechte

Kaimauer  ausgebaut,  so  daß  hier  die  Leichterfahrzeuge
bei  jedem  Wasserstand  direkt  anlegen  können.  An
der  südlichen  Seite  und  den  übrigen  Strecken  der
Nordseite  ist  die  Mole  flach  geböscht  und  hat  somit
einen  Querschnitt,  der  unter  gleichen  Verhältnissen
im  In=  und  Auslande  bereits  häufig  ausgeführt  ist
und  sich  in  jahrelanger  Prüfung  als  zweckentsprechend
erwiesen  hat.  Der  Molenkörper  besteht  unter  Wasser
aus  großen  Granitblöcken,  die  mit  einer  ganz  flachen
Böschung  nach  See  zu  und  mit  einer  etwas  steileren
hafenseitig  aufgeschichtet  sind  und  seeseitig  noch  durch
versenkte  Betonblöcke  einen  besonderen  Schutz  gegen
die  Brandung  erhalten  haben.  Uber  Wasser  besteht
die  Mole  aus  einem  teils  gemauerten,  teils  aus
Beton  hergestellten  massiven  Körper,  welcher  den
höchstbekannten  Wasserstand  der  Küste  noch  um  einige
Meter  überragt.

Auf  dem  Teil  der  Mole,  welcher  mit  der  obenerwähnten
  Kaimauer  ausgestattet  ist,  befinden  sich,
auf  Gleisen  beweglich,  ein  Dampfkrahn  von  5  Tonnen
Tragfähigkeit  und  5  m  Ausladung  und  ein  Handkrahn
  von  1,5  Tonnen  Tragfähigkeit  und  gleicher
Ausladung,  welche  die  direkte  Uberladung  der  Güter
vom  Leichter  zum  Gleis  der  auf  der  Mole  entlang
geführten  Hafenbahn  vermitteln.  Die  Hafenbahn
bringt  die  Güter  auf  den  Bahnhof  der  Swakopmund—
        <pb n="162" />
        Windhoeker  Eisenbahn,  auf  welcher  dieselben  sodann
ohne  Umladung  bis  zu  dem  Hauptorte  des  Schutzgebietes
  weiter  befördert  werden  können.  In  ähnlicher
  Weise  erfolgt  auch  die  Umladung  der  aus  der
Kolonie  auszuführenden  Massengüter.

Um  die  Leichterfahrzeuge  schnell  und  sicher  aus
dem  Hafen  an  die  Seeschiffe  und  zurück  zu  bringen
und  auch  bei  unruhiger  See  Post  und  Passagiere
gefahrlos  zu  landen,  ist  in  Swakopmund  ein  kleiner
kräftiger  Seeschlepper  stationiert,  ein  Schraubendampfer
  mit  Namen  „Pionier“,  der  sich  gut  bewährt
hat.  Zollschuppen  am  Fuße  der  Mole  ermöglichen
sicheres  Unterbringen  der  eintreffenden  und  auszuführenden
  Waren,  welche  nicht  sofort  auf  der  Bahn
weitergehen.

Ein  kleines  Hafenfeuer  (rot)  an  der  Spitze  der
Mole  erleichtert  im  Verein  mit  dem  neuerbauten
großen  Leuchtturm  (weißes  Blinkfeuer)  die  Ansteuerung
  der  Reede  von  Swakopmund.

–

Landwirtschaftliches  Beiblatt  zur  „Deutsch
Südwestafrikanischen  Seitung“.

In  dem  Bestreben,  für  die  Ansiedler  in  Deutsch-Südwestafrika
  ein  in  allen  landwirtschaftlichen  Fragen,
wie  Ackerbau,  Anpflanzung  geeigneter  Bäume  und
Gemüse,  Tierzucht  und  Behandlung  von  Tierkrankheiten
  2c.,  Rat  und  Auskunft  erteilendes  Organ  zu
schaffen,  hat  es  der  Verlag  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen
  Zeitung“  im  Einvernehmen  mit  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  unternommen,  der  Zeitung
in  periodischen  —  etwa  vierwöchentlichen  —  Zwischenräumen
  ein  landwirtschaftliches  Beiblatt  beizugeben.
Als  Mitarbeiter  dieses  Fachblattes  sind  die  mit
landwirtschaftlichen  Angelegenheiten  beschäftigten  Referenten
  des  Kaiserlichen  Gouvernements  sowie  die
älteren  Ansiedler  des  Schutzgebietes  gedacht,  denen
hier  Gelegenheit  gegeben  werden  soll,  ihre  Erfahrungen
zum  Nutzen  der  Allgemeinheit  niederzulegen.  In  der
Kapkolonie  besteht  in  dem  „Agricultural  Journal“
eine  selbständige  landwirtschaftliche  Zeitschrift,  die  den
gleichen  Zwecken  dient  und  sehr  segensreich  wirkt;
für  die  noch  weniger  entwickelten  Verhältnisse  Deutsch-Südwestafrikas
  wird  die  jetzt  ins  Leben  gerufene
fachmännische  Beilage  einstweilen  genügen  und  auch
hier  den  Ansiedlern  zwelfellos  die  besten  Dienste
leisten.  Als  Jahrgänge  gesammelt  kann  das  Beiblatt
ein  nützliches  Nachschlagebuch  für  den  praktischen
Farmer  werden.

Deutsch-Reu-Gninea.

Sur  Malariabekämpfung.

Stabsarzt  Dr.  Dempwolff  berichtet  aus  Matupi
unter  dem  23.  September  v.  Is.,  daß  er  in  einem
etwa  1  a  großen,  0,5  m  tiesen  Teiche  ein  den  Mückenlarven
  nachstellendes  Insekt  gefunden  habe,  ohne

108

 

freilich  an  diese  Tatsache  große  Hoffnungen  hin—
sichtlich  der  Malariabekämpfung  zu  knüpfen.  „In
dem  Teich  —  so  schreibt  Dr.  Dempwolff  —  war
keine  Mückenlarve  zu  finden.  Neben  anderen  Insekten
  waren  besonders  zahlreich  Rückenschwimmer
(Notonecta)  vorhanden,  von  denen  ich  einige  schon
aus  einem  Sumpf  bei  Rabaul  gefischt  hatte.  Indem
ich  mich  erinnerte,  daß  mir  in  Brioni  von  Professor
Frosch  die  Notonecta  als  Feinde  von  Mückenlarven
gezeigt  waren,  habe  ich  einige  Exemplare  in  Gefäße
gesetzt,  die  Mückenlarven  (Culex)  enthielten:  stets
wurden  diese  Larven  ergriffen,  am  Hals  gepackt  und
ausgesogen.  Es  gelang  so,  einen  mit  Hunderten
von  Culexlarven  bevölkerten  Wassertank  durch  etwa
30  Notonecta  in  zwei  Tagen  zu  säubern.  Nach
diesem  Versuch  nehme  ich  an,  daß  in  dem  Sumpf
und  dem  Teich  es  vornehmlich  die  Rückenschwimmer
sind,  welche  keine  Mückenbrut  aufkommen  lassen.
Einer  Verwertung  dieser  Tiere  zur  Mückenvertilgung,
also  indirekt  zur  Malariabekämpfung,  stehe  ich  jedoch
skeptisch  gegenüber,  will  indessen  gegebenen  Falls
Versuche  nicht  verabsäumen,  sobald  ich  Anopheles-Brutstätten
  finden  werde."“

SZamva.

Safata-Samoa-Gesellschaft.

Ein  Syndikat  zur  Gründung  einer  Kakaogesellschaft,
  bestehend  aus  dem  Pflanzer  Karl  Ettling,  den
Plantagenbesitzern  Fiedler  und  v.  der  Heide,  Berlin
und  Apia,  Paul  Hoeflich,  Kaufmann  und  Plantagenbesitzer,
  Apia,  G.  Kunst,  Plantagenbesitzer,  in  Firma
Kunst  &amp;amp;  Albers,  Hamburg,  Villa  Vailima,  Apia,
Emil  Haaben,  Ingenieur  und  Plantagenbesitzer,  Apia,
Paartsch,  Kaufmann,  Apia,  Landwirt  E.  Thilo,  Buchholz,
  Schlesien,  Pflanzer  Brünicke,  Apia,  versendet
einen  Prospekt,  dem  folgendes  zu  entnehmen  ist:

Das  in  Betracht  kommende  Land  liegt  auf  der
Südseite  der  Insel  Upolu  im  Distrikt  Safata,  etwa
2½  englische  Meilen  von  der  Seeküste,  zwischen  400
und  1400  Fuß  über  dem  Meere.  Das  Terrain  ist
1000  Acres  groß  (also  etwa  400  ha),  von  denen
mindestens  600  Acres  (240  ha)  als  für  den  Kakaobau
  geeignet  bezeichnet  werden;  es  ist  auf  die  Dauer
von  40  Jahren  gepachtet  und  zwar  die  ersten  zehn
Jahre  für  1  Mk.,  die  nächsten  zehn  Jahre  für
1,50  Mk.  und  der  Rest  für  2  Mk.  pro  Acre;  kann
das  Land  nicht  angekauft  werden,  so  geht  die  Pacht,
falls  der  Pächter  nicht  kündigt,  weiter.  Neben  dem
Kakaobau  sollen  in  den  niedrig  gelegenen  Teilen
Kokospalmen  gepflanzt  und  gleichzeitig  Viehzucht  daselbst
  getrieben  werden;  ebenso  sollen  die  Lebensmittel
  für  die  Arbeiter  (man  rechnet  auf  die  einzuführenden
  Chinesen)  dortselbst  gebaut  werden.  Durch
die  Viehzucht  wird  vor  allem  noch  baabsichtigt,
Dünger  für  die  Kakaopflanzung  zu  beschaffen.  Die
Gesellschaft  ist  als  Kolonialgesellschaft  gedacht  mit
        <pb n="163" />
        einem  Kapital  von  500  000  Mk.  in  Anteilen  à
100  Mk.  Der  Aussichtsrat  soll  hauptsächlich  aus
Leuten  gebildet  werden,  die  in  Samoa  ansässig  sind.

 

Aus  dem  PBereiche  der  Wissionen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Über  die  neue  Station  Milow  (Deutsch-Ostafriko,
Nyassogebiet)  wird  in  den  Berliner  Missionsberichten
(Berlin  1)  geschrieben:

Im  November  1901  machte  Bruder  Neuhaus
von  Wangemannshöhe  aus  den  Vorschlag,  Vupangwa
vorläufig  durch  Wangemannshöher  Christen  zu  besetzen
und  uns  so  das  Land  zu  sichern.  Am  1.  Januar
1902  (dem  Gründungstag  der  Station)  trafen  drei
derselben  (die  später  gewechselt  haben)  mit  Missionar
Klamroth  auf  dem  Lidumulamene  zusammen.  Erst
im  April  war  es  dann  Missionar  Klamroth  wieder
möglich,  Vupangwa  aufzusuchen,  aber  um  so  schöner
waren  die  Wochen  dort,  eine  rechte  gegenseitige
Glaubensstärkung.  Es  war  den  schwarzen  Christen
schon  in  hohem  Maße  gelungen,  sich  das  Vertrauen
der  Pangwa  zu  erwerben.  Seit  dem  26.  Juli  1902
ist  die  Station  in  Vupangwa  nun  dauernd  durch
Missionar  Klamroth  besetzt  und  führt  den  Namen
Milow.

Dr.  med.  F.  Schroeter  hatte  sich  im  Jahre  1900
der  Gesellschaft  zur  Beförderung  der  evangelischen
Missionen  unter  den  Heiden  (Berlin  1)  zur  Verfügung
  gestellt  und  wurde  am  29.  Oktober  mit  seiner
Gemahlin  nach  Deutsch-Ostafrika  abgeordnet,  wo  er
auf  der  Station  Kidugala  im  Benalande  sich  niedergelassen
  hat.  Ein  im  Februarheft  der  Berichte
genannter  Gesellschaft  abgedruckter  Bericht  des  Dr.
Schroeter  von  Mitte  August  1902  zeigt,  wie  wichtig
und  nutzbringend  seine  vielseitige  Tätigkeit  sich  dort
gestaltet  hat.  Es  werden  in  dem  Berichte  die  klimatischen
  Verhältnisse  des  Bezirks  und  die  sonstigen
für  das  körperliche  Befinden  wichtig  erscheinenden
Umstände  erörtert.  Hervorgehoben  wird  die  Unreinlichleit
  der  Eingeborenen  und  die  Notwendigkeit  ihrer
Beseitigung,  namentlich  auch  in  den  Wohnungen.
Eine  Verbesserung  der  Kost  wird  trotz  der  durchgängig
  guten  Ernährung  des  Negers  in  Betracht
gezogen.  Die  hauptsächlich  vorkommenden  Krankheiten,
  deren  Ursachen  und  Mittel  der  Abhilfe  werden
aufgeführt.  Bei  mechanischen  Eingriffen  zeigt  der
Neger  eine  staunenswert  geringe  Nervenreizbarkeit,
und  bei  Wunden  ist  ein  vorzüglicher  Heilungsverlauf
beobachtet  worden.  Die  Sorglosigkeit  der  Kranken
und  sonstige  Umstände,  welche  ihn  von  dem  Aufsuchen
des  Arztes  an  seinem  Wohnorte  abhalten,  nötigen
den  Arzt  zu  vielen  Reisen,  so  daß  dieser  sich  schon
wie  ein  Gewerbtreibender  im  Umherziehen  vorgekommen
  ist.  Auch  für  die  Weißen  sind  einige  Ratschläge
  in  Beziehung  auf  Kleidung,  Kost,  Wohnung

109

 

 

beigefügt.  —  Der  Schluß  des  Berichts  lautet:  „Obwohl
  mir  eine  korrekte  Erfüllung  der  übernommenen
Pflichten  nicht  immer  leicht  geworden  ist,  so  habe
ich  stets  dankbar  anerkannt  und  bin  zufrieden,  daß
ich  bisher  einen  tätigen  Anteil  nehmen  konnte  an
dem  hoffnungsreichsten,  so  seines  Erfolges  gewissen
Werke,  zu  dem  Menschen  auf  Erden  sich  je  verbanden,
  an  dem  Werke  der  Bekehrung  der  Heiden."“

 

In  den  Nachrichten  der  Evangelischen  Missions-Gesellschaft
  für  Deutsch-Ostafrika  (Berlin  III)
lesen  wir:

Von  Hohenfriedeberg  aus  ist  vor  einiger  Zeit
zu  unserer  Freude  eine  Außenstation  in  Wilhelmstal
(Rusotto)  gegründet.  Das  dortige  Bezieksamt  wünschte
einen  farbigen  Schreiber  zu  bekommen  und  zwar
gerade  den  im  Deutschen  völlig  gewandten  Fridolin.
Wir  wollten  Fridolin  aber  nicht  allein  aus  der
schützenden  Umgebung  der  Station  auf  den  neuen
Posten  gehen  lassen  und  erbaten  deshalb  die  Zustimmung
  des  Bezirksamtes,  einer  unserer  erprobtesten
Gehülfen,  Lazarus  Schauli,  solle  mit  ihm  zusammen
dort  stehen,  damit  beide  aneinander  einen  Halt
hätten.  Wir  erlangten  vom  Amt  die  Erlaubnis  zum

Bau  eines  Hauses,  in  dem  Lazarus  Schauli  Schule

halten  soll,  und  gedenken  in  einer  kleinen  Kapelle
den  Deutschen  wenigstens  alle  Monat  einen  Gottesdienst
  zu  halten.  Inzwischen  hat  die  Schule  mit
7  Schülern  ihren  Anfang  genommen,  es  scheint  gut
zu  gehen.  Auch  das  Bezirksamt  hat  sich  befriedigt
über  die  Leistungen  Fridolins  ausgesprochen.

 

Der  „Stern  von  Afrika“  schreibt  über  eine
geplante  Schwestern  =  Expedition  nach  Yaunde
(Kamerun):

In  zwei  Jahren  hat  der  apostolische  Präfekt
P.  Vieter  es  fertig  gebracht,  daß  in  Yaunde  nicht
nur  ein  aus  selbst  fabrizierten  Backsteinen  erbautes
Wohnhaus  und  Schulhaus  fertig  steht,  Okonomiegebäude
  errichtet  sind,  in  denen  schon  ein  hübscher
Anfang  mit  Viehzucht  gemacht  ist,  Feld  und  Garten
angelegt  sind,  die  Missionären  und  Weaisenkindern
den  Unterhalt  gewähren,  und  daneben  die  eigentliche
Missionsarbeit  eifrig  und  erfolgreich  gepflegt  wurde
—  nein,  es  steht  sogar  schon  das  gleichfalls  aus
Backsteinen  errichtete  Schwesternhaus  und  harrt
seiner  ersten  Bewohnerinnen.  Einige  in  Yaunde
ansässige  Kaufleute  wünschten  auch  schmucke,  saubere
dauerhafte  Backsteinhäuser,  und  P.  Präfekt  ließ
Ziegel  brennen,  ließ  bauen  und  konnte  von  dem
Gewinn  das  Schwesternhaus  errichten.  So  soll  denn
nun,  nachdem  die  Wege  geebnet  sind,  auch  für  die
sehnsüchtig  harrenden  Schwestern  sich  das  Eldorado
Yaunde  erschließen.  Die  Schwestern  bereiten  sich
denn  auch  eifrig  auf  das  große  Werk  vor.

In  demselben  Missionsblatt  wird  ein  Brief  des
Negers  Johannes  Melone  und  anderer  Missions-3
        <pb n="164" />
        —  110

schüler  in  Edea  (Kamerun)  an  den  P.  König  veröffentlicht.
  Es  heißt  darin:  «

Wenn  Du  uns  auch  verlassen  hast,  so  haben
wir  doch  immer  noch  an  Dich  gedacht  und  oft  von
Dir  gesprochen.  Der  P.  Rosenhuber,  der  jetzt  in
Deinem  Zimmer  wohnt,  ist  ein  guter  Mann;  er
liebt  uns  Schwarze.  In  aller  Wahrheit,  die  Edeaschüler
  machen  im  Lesen  und  Schreiben  große
Fortschritte.  Die  Dualasprache  sprechen  sie  nicht
so  geläufig,  sie  kommen  ja  fast  alle  vom  östlichen
Hinterlande,  von  Bikok.  In  der  ersten  Stunde,
im  Religonsunterricht,  sind  Knaben  und  Mädchen
zusammen  in  der  Kirche.  Nachher  gehen  wir  links
in  die  Knabenschule;  die  Schwester  Thaddäa  unterrichtet
  dann  ihre  Mädchen  in  der  Mäödchenschule,
welche  jetzt  Steinwände  erhalten  hat.  Nach  der
Schule  schlagen  wir  Bäume,  Sträucher  und  stachelige
Schlinggewächse  um,  nahe  bei  der  Quelle,  aus
welcher  Ihr  Weißen  so  gerne  trinket.  Der  ganze
Platz  soll  für  einen  Makabogarten  hergerichtet
werden.  Weil  wir  nun  so  viel  arbeiten,  sollst  Du
doch  bei  Deinen  Freunden  um  Hemden  oder  Jacken
und  Hüftentücher  für  uns  anhalten.  Wir  Schüler
haben  ja  gar  keine  Zeit,  in  dem  Walde  die  Gummilianen
  aufzusuchen,  sie  abzuhauen,  die  Milch  zu
sammeln,  zu  kochen  und  den  so  erhaltenen  Kautschuk
in  der  Faktorei  teuer  zu  verkaufen.  Die  andern
Buben  machen  es  so  und  kaufen  mit  dem  Erlöse
sich  die  neuesten  Hüftentücher,  Hüte,  Trikothemden  rc.
—  Ich  bin  Karl  Epune,  der  Dir  immer  das  Essen
auf  den  Tisch  gebracht  hat.  Ich  will  meine  Mutter
zu  mir  nehmen,  sobald  ich  als  Hilfslehrer  angestellt
werde.  Alle  Schüler,  welche  gut  Deutsch  lesen
können,  bitten  Dich  sehr,  ihnen  doch  kleine  deutsche
Gebetbücher  zu  schicken,  welche  die  gewöhnlichen
Gebete  und  die  10  Gebote  enthalten.  —  Hier  stehen
auch  die  Schüler  aus  Bikok,  aus  dem  Dorse  des
Esutuk,  des  Sohnes  des  Sak,  des  Sohnes  von
Bayeme;  sie  haben  ausgelernt  (Fibel,  Katechismus,
biblische  Geschichte).  Einige  bitten,  als  Hilfslehrer
in  Bikok  angestellt  zu  werden.  —  Jetzt  haben  wir
einen  neuen  Pater  kennen  gelernt,  der  kam  von
Batanga,  er  heißt  Vincenz  Kopf.  Er  muß  einen
klugen  Kopf  haben,  sonst  hätte  er  nicht  die  Arbeit
des  Pater  Präfekten  auf  allen  Stationen  übernommen,
  die  Weißen  in  dreitägigen  Ermahnungen
zur  Ausdauer  bei  uns  aufzufordern.  Er  ist  ein
mot'a  pi,  „Mann  der  Stille“.  Jetzt  bitten  wir
alle  nochmals,  uns  doch  eine  Jacke  und  ein  Hüftentuch
  und  schöne  Gebetbücher  zu  schicken.  Viele
Grüße!  (folgen  21  Unterschriften).

Der  neueste  Bericht  der  Rheinischen  Missions-Gesellschaft
  enthält  über  die  Mission  in  Deutsch-Südwestafrika
  folgende  Mitteilung:

Miss.  Böhm  hat  Ende  Oktober  und  Anfang
November  eine  ihn  aufs  höchste  befriedigende  und
erfreuliche  Predigttour  längs  der  Eisenbahn  von
Swakopmund  aus  gemacht  und  zwar  von  diesem

 

Ausgangspunkt  aus  bis  nach  der  Station  Jakobswater.
Die  Erfahrungen,  die  Miss.  Böhm  bei  seiner  Fahrt
gemacht  hat,  sind  so  erfreulich  und  so  mutmachend,
das  wir  hoffen,  es  heißt:  Forsetzung  folgt.  Auf
allen  Stationen  wurde  den  Arbeitern  und  Beamten
freie  Zeit  gegeben,  die  Gottesdienste  zu  besuchen,
die  für  die  Farbigen  sowohl  als  für  die  Weißen
gehalten  wurden.  Die  Bahnhofsvorsteher  nahmen
Miss.  Böhm  ausnahmslos  auf  das  Liebenswürdigste
auf  und  beherbergten  ihn.  So  dampfte  Miss.  Böhm
von  Station  zu  Station,  stieg  überall  aus  und
hielt  die  gut  besuchten  Gottesdienste,  vollzog  Amtshandlungen
  2c.  Auf  einer  Station  konnte  er
90  Soldaten,  die  am  nächsten  Tage  sich  nach
Deutschland  „zu  Muttern“  einschifften,  einen  letzten
Gottesdienst  auf  afrikanischem  Boden  halten.  Offenbar
  waren  alle  für  die  Darbietungen  von  Gottes
Wort  dankbar,  und  wir  hoffen,  daß  diese  einzigartige
Predigttour  einen  Segen  hinterlassen  hat.  Jetzt
sammelt  Miss.  Böhm  Geld  für  eine  deutsche  evangelische
  Kirche  in  Swakopmund,  die  dringendes  Bedürfnis
  ist.  Er  war  schon  lange  am  Sammeln,  da
sagte  zu  ihm  ein  Bahnbeamter:  „Herr  Missionar,
ich  habe  gehört,  Sie  sammeln  in  Swakopmund  für
eine  evangelische  Kirche  in  Swakopmund!“  „Sie
haben  recht  gehört.“  „Warum  sammeln  Sie  nicht
auch  längs  der  Bahn?  Dürfen  wir  Bahnbeamten
nichts  geben?"  „Ich  will  das  Unrecht  gut  machen.“
war  die  Antwort,  und  jener  Herr  gab  60  Mark
Miss.  Böhm  hat  jetzt  8400  Mark  zusammen.

 

—..  —  —„

Die  Missionsarbeit  der  St.  Antonius-Station
auf  der  Insel  Aly,  nahe  bei  Tumleo  (Deutsch-Neu-Guinea),
  die  erst  am  11.  März  1901  gegründet
wurde,  hat  nach  dem  „Steyler  Missions-Boten“
schon  schöne  Früchte  getragen.  Die  Bewohner  von
Aly  sind  gutwillig,  nehmen  fleißig  am  Unterricht
und  Gottesdienst  teil  und  gegen  60  aus  ihnen
konnten  schon  zur  Taufe  geführt  werden.  In  einem
halben  Jahre  dürfte  diesen  eine  weitere,  große  Zahl
folgen.  Gegen  60  bis  70  Kinder,  an  drei  Tagen
in  der  Woche  sogar  90,  besuchen  die  Schule,  auch
manche  Jünglinge  und  Jungfrauen  kommen  eifrig
zum  Unterricht.  Aly  hat  schon  jetzt  mehr  Einwohner
als  Tumleo.  Dazu  kommen  dann  noch  etwa
160  Leute  auf  den  Nachbarinseln  Seleo  und  Angel,
welche  von  Aly  aus  missioniert  werden.  Die  Sprache
von  Aly  wird  auch  auf  einem  etwa  55  km  langen,
dichtbewohnten  Gebiet  der  Festlandsküste  verstanden.

 

Der  „Steyler  Missions-Bote“  veröffentlicht
mehrere  Brief  von  kleinen  Papuanerinnen  aus
Tumleo  (Deutsch-Neu-Guinea),  welche  erst  ein
gutes  Jahr  deutschen  Unterricht  hatten,  an  die
Missionsschwestern  in  Steyl.  Schw.  Philomena
schreibt  dazu:  „Sie  sollten  einmal  sehen,  wie  sich
die  Kinder  freuen,  daß  sie  ein  Brieschen  zusammenbekommen
  haben.  Da  kommen  sie  hergelaufen  und
sagen:  „Da  habe  ich  den  Schwestern  in  Curopa
        <pb n="165" />
        einen  Brief  geschrieben;  werden  sie  ihn  auch  wohl
lesen?“"  —  „Gewiß  werden  sie  ihn  lesen  und  Freude
daran  haben“,  antwortete  ich.  Dann  geht's  zu  den
anderen  Mädchen;  schnell  wird  ihnen  verkündet,
was  ich  gesagt,  und  noch  einmal  erzählt,  was  alles
im  Briefe  steht.  —  Im  folgenden  sei  einer  der
Briefe  ohne  Verbesserung  der  Fehler  wiedergegeben:

Gelobt  sei  Jesus  Cristus  Tumleo  den  25.  7.

Liebe  ehrwürdige  Schwestern!  Die  Missionare
haben  eine  Kapelle  die  ist  sehr  klein.  Auf  Tumleo
sind  aber  sind  schon  Katohliken,  und  wir  möchten
gerne  eine  schöne  große  Kirche  haben  zu  Ehren  des
heiligen  Joseph  denn  die  Missionare  haben  unsere
Station  dem  heiligen  Joseph  geweit.  Die  Missionare
haben  aber  kein  Geld  und  wir  haben  auch  kein
Geld.  Bitte  ehrwürdige  Schwestern  wollen  Sie
beten  das  viele  gute  Leute  in  Europa  uns  das
Geld  schicken  das  die  Missionare  eine  schöne  Kirche
bauen  können.  wir  wollen  fleißig  für  die  Wohlteter
beten.  Die  Schwestern  habe  eine  kleine  Kapelle,
Schwester  Ursula  ist  Kuster.  Schwester  Valeria  ist
unsere  Lehrerin  Schw  Philomene  lert  uns  Kleider
machen  und  flicken  Sie  schläg  uns  auch  mit  dem
Stock  wenn  wir  unartig  sind.  Wir  wolle  viel  lernen
wir  wollen  Katechistinnen  werden.  Mein  Vater  ist
als  Heide  gestorben.  Meine  Mutter  ist  katholisch
und  meine  beiden  Brüder  auch.  Ich  bin  noch  nicht
schön  brav.  Wir  essen  Sago  und  schlafen  im  Hause.
Die  Lampe  Brenndt  in  der  Nacht.  Wir  haben  den
Brutto  gebraten  und  gegessen  und  war  ganz  füß.
Jetzt  husten  alle  Mädchen  viel.  Maria  ist  ganz
krank,  Katharina  auch.  Schw.  Martha  wascht  unsere
Kleider.  Ich  helfe  bügeln  den  Schwestern.  alle
Mädchen  zerreißen  viele  Kleider.  Schw.  Phl.  flickt
die  Lumpen  Schw  Magdalena  macht  kleine  Schule
und  schreibt  ins  Papier.  Ich  bin  eine  Schülerin
von  Schw.  Valerla.  Schw.  Magdalena  hat  heute
Fiber.  Schwester  Evangelista  macht  Schuhe.  Morgen
müssen  wir  waschen.  Bald  ist  wieder  Weihnachten
Bitte  schicken  sie  uns  etwas.  Beten  sie  für  uns
das  wir  brav  werden  ich  grüße  alle  Schwestern

Paula  Papa.

RAus  fremden  Rolonien  und
Produktionsgebieten.

Einrichtung  von  Versuchsfarmen  in  Britisch-Südafrika.

Britische  Kolonialregierungen  in  Südafrika  haben
Versuchsfarmen  eingerichtet  oder  deren  Einrichtung
in  Aussicht  genommen.  Auf  diesen  Farmen  werden
unter  anderem  auch  landwirtschaftliche  Maschinen
aller  Art  auf  ihre  Gebrauchsfähigkeit  geprüst.  Die
Ergebnisse  dieser  Prüsung  sollen  für  die  staatlichen
Sachverständigen  einen  Anhalt  bilden  bei  der  Auswahl
  von  Maschinen,  welche  sie  den  Farmern  zur
Anschaffung  empfehlen  wollen.  Die  Regierung  von
Natal  hat  im  Innern  des  Landes  eine  Versuchsfarm

111

 

von  3600  Acre  Ausdehnung  eingerichtet;  der  Erwerb
einer  weiteren  Farm  an  der  Küste  ist  in  Aussicht
genommen.  Die  Versuche  erstrecken  sich  nicht  nur
auf  den  Anbau  der  verschiedensten  Sämereien  und
Pflanzen,  sondern  auch  auf  die  Fabrikation  landwirtschaftlicher
  Erzeugnisse  aller  Art.  So  beschäftigt
man  sich  mit  der  Herstellung  von  Indigo,  Gummi,
Thee,  Zucker,  mit  dem  Einmachen  und  der  Konservierung
  von  Früchten,  mit  dem  Pökeln  von  Schweineschinken,
  Speck  2c.;  ferner  werden  Versuche  angestellt
auf  dem  Gebiete  der  Geflügelzucht  und  der  Milchwirtschaft.
  Hand  in  Hand  hiermit  geht  die  Prüfung
der  neuesten,  zu  diesen  Zwecken  verwendbaren  Maschinen.
  Bemerkt  sei  noch,  daß  auf  der  Farm  auch
Versuche  mit  der  Herstellung  von  Ziegeln  vorgenommen
  werden.  *

(Nach  The  British  and  South  African  Export  Guzette.)

Beschränkung  der  Einfuhr  von  Spirituosen
in  Südnigeria.

Laut  Proklamation  des  Oberkommissars  von  Südnigeria
  (Spirit  Licence  Amendment  Proclamation)
vom  30.  November  1902,  welche  am  1.  Januar  1903
in  Wirksamkeit  getreten  ist,  dürfen  nur  solche  Personen
  Spirituosen  in  das  Schutzgebiet  von  Südnigeria
  einführen,  welche  Inhaber  einer  gemäß  der
„Spirit  Licence  Proclamation  vom  Jahre  1901“
gewährten  allgemeinen  Lizenz  oder  einer  solchen  für
den  Großverkauf  sind.  Die  auf  Grund  dieser  Proklamation
  zu  zahlenden  Gebühren  sind  folgende:

für  1  Jahr  für  1½2  Jahr
Allgemeine  Lizenz  25  L  15  4
Lizenz  für  den  Großverkauf.  15-  10
Lizenz  für  den  Kleinverkauf  15  10

V.  u

Einfuhr  alkobolischer  Getränke  im  Sansibar-Schutzgebiet.

Am  19.  November  1902  sind  für  die  Inseln
Sansibar  und  Pemba  verschiedene  Spirituosenverordnungen
  (Liquor  Regulations),  betreffend  die
Einfuhr  und  den  Verkauf  von  gegorenen,  destillierten
und  alkoholischen  Getränken,  in  Kraft  getreten.
Danach  dürfen  die  genannten  Getränke  nur  zum  Gebrauch
  der  nicht  eingeborenen  Bevölkerung  eingeführt
werden.  Die  Einfuhr  zum  Zweck  des  Verkaufs  ist
nur  gegen  Lösung  eines  Erlaubnisscheines  gestattet,
der  100  Rupien  für  ein  Jahr  kostet  und  von  niemandem
  rechtlich  beansprucht  werden  kann.  Der
Zoll  ist  der  gleiche  wie  für  das  übrige  britischostafrikanische
  Schutzgebiet.  Getränke,  welche  an
Einführer  auf  den  genannten  Inseln  konsigniert  sind
und  sich  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieser  Bestimmungen
  im  Transit  befinden,  sind  zu  dem  früheren
Zollsatz  (5  v.  H.  vom  Wert)  zuzulassen.  Als  Einfuhrzoll
  auf  Wein,  Bier  und  andere  gegorene  alkoholische
Getränke  bleibt  der  Satz  von  5  v.  H.  des  Wertes
bestehen.  Auf  Tembo  oder  andere  Getränke,  welche
        <pb n="166" />
        —  112

von  den  Eingeborenen  gewohnheitsmäßig  bezogen
oder  hergestellt  werden,  finden  diese  Bestimmungen
keine  Anwendung.

verordnung,  betreffend  das  Dreggen  in  verschiedenen
Ilüssen  der  Goldküsten-Rolonie.

Die  Government  Gazette  der  Goldküsten-Kolonie
veröffentlicht  in  der  Nummer  32  vom  4.  Dezember
1902  eine  Verordnung,  welche  für  verschiedene
Flüsse,  darunter  auch  für  den  Volta,  das  Dreggen
nach  Mineralien  und  anderen  Gegenständen,  ferner
die  Ausnutzung  des  Fahrwassers  durch  Dampsschiffe,
Barkassen,  Schlepper  und  Machten  regelt.

Für  Dreggen,nach  Mineralien  wird  eine  Lizenzgebühr
  von  5  E,  für  Dreggen  nach  anderen  Gegenständen
  sowie  für  Benutzung  des  Fahrwassers  mit
den  erwähnten  Fahrzeugen  eine  solche  von  je  10  sh
pro  Jahr  erhoben.

Stat  der  französtschen  Besitzungen  in  Westafrika.

Der  Etat  der  dem  Generalgouverneur  der  französischen
  Besitzungen  in  Westafrika  unterstehenden
Gebiete  ist  nach  einem  Rundschreiben  des  Generalgouverneurs
  vom  20.  Dezember  1902  für  das  Jahr
1903  in  Einnahmen  und  Ausgaben  vorläufig,  wie
folgt,  festgesetzt  worden:

Generalgouvernement  Senegambien
und  Nigergebiet  10650  830  Frcs.
Senegall  I.  5204949

Guinea,  gewöhnliches  Budget  4000000  =

außergewöhnliches  Budget  4298000  =
Elfenbeinküt  26586600  =
Dahome  3766575  =

Aus  dem  Jabresbericht  über  die  Fidschi-Inseln
für  1901.)
Nach  einer  englischen  Parlamentsveröffentlichung
läßt  sich  über  die  Entwickelung  der  Kronkolonie
Fidschi  im  Jahre  1901  folgendes  berichten:

Es  betrugen:  1901  1900
die  Einnahmen.  113  853  4  111  569  #
die  Ausgaben  104  973  L  100  022  SL

Der  Betrag  der  öffentlichen  Schuld  belief  sich
am  31.  Dezember  1901  auf  196  096  K.
Unter  den  Einnahmen  sind  besonders  zu  erwähnen
die  Zölle  mit.  66  876  4
die  Eingeborenensteuer  mit.  19  171  K.
Unter  den  Ausgaben  figurieren  hauptsächlich
die  Verzinsung  der  öffentlichen  Schuld  mit  9286  L.
die  JIustizverwaltung  nit  9171  L
das  öffentliche  Gesundheitswesen  mit  7312  à
Die  Zahl  der  angekommenen  Schiffe  betrug  117,
denen  112  abgegangene  gegenüberstehen.  Der  Ge-*)

  Vergl.  auch  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  25.

 

samttonnengehalt  der  ein=  und  ausgelaufenen  Schiffe
betrug  505  301  Tonnen.

Militärischen  Zwecken  diente  ein  Freiwilligenkorps
in  Stärke  von  187  Köpfen  einschließlich  der  Offiziere,
während  die  Polizeimannschaft  118  Mann  (einschl.
der  Offiziere)  zählte.

Für  die  Schulerziehung  bestehen  zwei  Regierungsschulen,
  eine  in  Suva  mit  drei  Lehrern  und  103
Schülern,  eine  zweite  in  Levuka  mit  zwei  Lehrern
und  76  Schülern.  Diese  Anstalten,  welche  auf  dem
Niveau  einer  englischen  Elementarschule  stehen,  werden
jährlich  von  einem  Schulinspektor  von  der  Unterrichtsbehörde
  der  Kolonie  Viktoria  inspiziert.  Außerdem
  wird  für  den  Jugendunterricht  von  der  Wesleyanischen
  Mission  und  der  römisch-katholischen
Mission  gesorgt.  Jene  hat  1411  Schulen  mit  2598
Lehrern  und  23  301  Schülern,  letztere  unterrichtet
in  160  Schulen  mit  198  Lehrern  1849  Schüler.

Im  Jahre  1901  wurden  2420  indische  Kulis
eingeführt.  Zur  Zeit  befinden  sich  18  459  Indier
in  der  Kolonie.  Nach  einer  zehnjährigen  Beschäftigung
  in  derselben  erwerben  sie  die  Berechtigung,
auf  Kosten  der  Kolonie  samt  ihren  Familien  in  ihre
Heimat  zurückbefördert  zu  werden.  Die  Kosten  der
Einführung  von  indischen  Arbeitern  haben  sich  im
Jahre  1901  billiger  gestellt,  als  je  in  einem  früheren
Jahre.  Sie  beliefen  sich  auf  rund  13  Pfund  Sterling
  für  den  Kopf.

Für  Verkehrsmittel  ist  durch  Anlage  von  Straßen
und  Brücken  gesorgt.  Eine  feste,  eiwa  14  Meilen
lange  Straße  ist  zwischen  Suva  und  Reva  angelegt
und  wird  von  dem  reisenden  Publikum  stark  benutzt.
Außerdem  verkehren  fast  täglich  Dampfbarkassen
zwischen  Suva  und  den  Zuckerdistrikten  Reva  und
Navua.  Die  Verbindung  zwischen  den  verschiedenen
Inseln  unter  einander  wird  durch  einen  Dampfer  und
eine  Flottille  von  161  kleinen  Segelschiffen  bewerkstelligt.


Das  Klima  ist  warm,  die  Gesundheitsverhältnisse
für  Europäer  nicht  ungünstig.  Ernste  Epidemien
traten  nicht  auf.  Von  den  in  der  Kolonie  wohnenden
  2491  Europäern  starben  30.

Die  Bevölkerung  der  Kolonie  bezifferte  sich  am
31.  Dezember  1901  auf  120  947  Köpfe,  wovon
93  838  auf  Eingeborene  von  Fiji  entfielen.

Derschiedene  Mitteilungen.
Leminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin.

Im  Semmar  für  orientalische  Sprachen  zu
Berlin  finden  im  Sommerhalbjahr  1903  folgende
Vorlesungen  von  kolonialem  Interesse  statt:

Suaheli.  Anfänger-Kursus  (Fortsetzung):
9—10  Uhr  vorm.,  Herr  Dr.  Velten.
Zweiter  Kursus:  täglich  außer  Mittwochs  und
Sonnabends,  8—9  Uhr  vorm.,  Herr  Dr.  Velten.

täglich
        <pb n="167" />
        Geschichte  und  Verwaltung  des  deutsch-ostafrikanischen
  Schutzgebietes:  Mittwochs,  8—9  Uhr

vorm.,  Herr  Dr.  Velten.

Ubungen  im  Erklären  und  Abfassen  von  öffentlichen
und  privaten  Urkunden:  Sonnabends,  8—9  Uhr
vorm.,  Herr  Dr.  Velten.

Praktische  Ubungen:  täglich  außer  Sonnabends,
5—8  Uhr  abends  (5—  6½  Uhr  für  den  Anfänger-Kursus
  (Fortsetzung),  6½—8  Uhr  für
den  zweiten  Kursus),  Herr  Mtoro  bin
Muenyi  Bakari.

Schreibübungen:  Dienstags,  Donnerstags,  4—5  Uhr
nachm.,  Herr  Mtoro  bin  Muenyi  Bakari.

Hindustani.  Anfänger-Kursus:  Montags,  Freitags,
10—  11  Uhr  vorm.,  Sonnabends  12—1  Uhr
nachm.,  Herr  Vacha.

Zweiter  Kursus:  Montags,  Mittwochs,  Freitags,
12—1  Uhr  nachm.,  Herr  Vacha.

Praktische  Ubungen:  Dienstags,
12—1  Uhr  nachm.,  Herr  Vacha.

Guzerati.  Anfänger-Kursus:  Dienstags,  Donnerstags,
  11—  12  Uhr  vorm.,  Herr  Vacha.

Praktische  Ubungen:  Montags,  Mittwochs,  Freitags,
  11—12  Uhr  vorm.,  Herr  Vacha.

Herero.  Einfsührung  in  das  Studium  des  Herero:
Nach  Bedarf  in  später  zu  bestimmenden  Stunden.
Herr  Dr.  Velten.

Haussa.  Anfänger-Kursus:  täglich  außer  Mittwochs
und  Sonnabends,  9—10  Uhr  vorm.,  Herr  Prof.
Dr.  Lippert.

Zweiter  Teil  des  Jahreskursus:  täglich  außer
Mittwochs  und  Sonnabends,  8—9  Uhr  vorm.,
Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Geographie  des  Sudan:  Mittwochs  u.  Sonnabends,
9—10  Uhr  vorm.,  Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Duala  und  Ephe.  Bei  Bedarf  in  zu  vereinbarenden
  Stunden,  Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Geographische  Ortsbestimmungen  (II.  Teil  des

Jahreskursus):

Ubungen  im  praktischen  Berechnen  der  geographischen
  Breite,  der  Zeit  und  der  geographischen
Länge  aus  angestellten  astronomischen  Beobachtungen:
  Dienstags,  Freitags,  12—1  Uhr  nachm.,
Herr  Prof.  Dr.  Güßfeldt.

Astronomische  Beobachtungen  zum  Zweck  geographischer
  Ortsbestimmungen:  (Die  Beobachtungen
finden  statt  auf  dem  Gebiet  des  Königl.  Geodätischen
  Instituts  bei  Potsdam  an  Tagen  und  zu
Stunden,  welche  der  Vereinbarung  vorbehalten
sind.)  Herr  Astronom  Prof.  Schnauder.

Uber  Tropen-Hygiene,  verbunden  mit  Demonstrationen
  und  praktischen  Ubungen:  Mittwochs,
Freitags,  4—5  Uhr  nachm.,  Herr  Oberstabsarzt
Dr.  Steudel.

Ueber  die  wichtigsten  tropischen  Nutzpflanzen
und  deren  Verwendung,  mit  Demonstrationen:
  Montags  und  Sonnabends,  12—1  Uhr
nachm.,  Herr  Prof.  Dr.  Warburg.

Donnerstags,

113

 

Außerdem  wird  auf  die  am  hiesigen  Königlichen
Botanischen  Garten  und  Museum  eingerichtete
Botanische  Centralstelle  für  die  Kolonien  aufmerksam
  gemacht.

Landeskunde  von  Deutsch-Ostafrika:  Montags
  und  Donnerstags,  10—11  Uhr  vorm.,
Herr  Dr.  Velten.

Landeskunde  der  deutschen  westafrikanischen
Kolonien  (Deutsch-Südwestafrika,  Kamerun
und  Togo):  Dienstags,  Freitags,  10—  11  Uhr
vorm.,  Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Die  deutschen  Kolonien:  Mittwochs,  Sonnabends,
10  —11  Uhr  vorm.,  Herr  Legationsrat  Prof.
Dr.  Helfferich.

Außerdem  wird  Herr  Prof.  Dr.  Köbner,  Admiralitätsrat
  im  Reichs-Marine-Amt,  eine  unentgeltliche
Vorlesung  halten  über  Deutsches  Kolonial-=und
  Konsular-Recht:  Dienstags,  4—5  Uhr
nachmittags.

Tropenuniform  der  russfischen  Marineoffüziere.

Die  an  Bord  von  Kriegsschiffen  diensttuenden
Offiziere  der  russischen  Marine  haben  die  Erlaubnis
erhalten,  in  den  heißen  Klimaten  die  weiße  Sommerunisorm
  mit  Achselstücken,  Orden,  Säbel,  Mütze  und
langen  weißen  oder  schwarzen  Beinkleidern  zu  tragen
und  darin  fremden  Behörden,  Offizieren  2c.  ihre
Besuche  zu  machen.

Denkschrift  über  Baumwollbau.

In  der  „Government  Gazette“  der  Kolonie
Lagos  wird  ein  Bericht  des  Gouverneurs  dieser
Kolonie  über  Baumwollbau  veröffentlicht,  dem  wir
folgendes  entnehmen:

In  Lagos  beträgt  das  durchschnittliche  Minimum
der  Temperatur  ungefähr  24,4°  C.,  das  durchschnittliche
  Maximum  ungefähr  26,1°  C.  Die  Regenmengen
  in  Lagos  selbst  betragen  durchschnittlich
1828  mm  pro  Jahr.  Die  Regenzeit  setzt  im  Juni
ein  und  dauert  nahezu  sechs  Monate.  Während  der
anderen  Hälfte  des  Jahres  fällt  wenig  Regen.

Bei  Kairo  beträgt  die  jährliche  Regenmenge
ungefähr  25,4  mm,  in  Alexandrien  209  mm;  künstliche
  Bewässerung  ist  daher  eine  unbedingte  Notwendigkeit.
  Der  Nil  beginnt  im  Junni  zu  steigen,
erreicht  den  höchsten  Wasserstand  Ende  September
und  ist  am  niedrigsten  im  Februar.

Folgende  Tabelle  zeigt  die  Durchschnittstemperatur
bei  Kairo  für  jeden  Monat  und  die  dort  in  jedem
Monat  auf  den  Baumwollfeldern  verrichteten  Arbeiten
  bezw.  den  Stand  der  Kulturen:
        <pb n="168" />
        ——

 

 

 

 

 

schurc  Arbeiten  auf  dem
Monat  tempe-  Baumwollfeld  und  Stand  der
atur  Kulturen.
Januar  12,8  Klee  (oder  Weizen)-Ernte.
Februar  .  ..  14.4  Pflügen  2c.
ärz  16,6  Säen  der  Baumwolle.
April  20.5  Behacken  des  Baumwollfeldes.
Mai  23,9  Behacken  des  Baumwollfeldes.
*  27.2  Blüte  der  Baumwolle.
ull..  28.8  Ansetzen  von  Hülsen.
August  28,3  HPflücken  der  Baumwolle.
September  24,.7/  Pflücken  der  Baumwolle.
Oktober  22,7äen  von  Klee  (oder  Weizen).
November  18,.8  Kleeernte.
Dezember  14,1  Kleeernte.

Aus  dieser  Tabelle  geht  hervor,  daß  die  Temperatur
  in  Agypten  in  der  wichtigsten  für  Baumwollkultur
  in  Betracht  kommenden  Zeit  nicht  sehr  verschieden
  ist  von  derjenigen  in  Lagos.  Ferner  ist
aus  obigem  zu  ersehen,  daß  ein  Zeitraum  von  100
bis  120  Tagen  vom  Zeitpunkt  des  Sdens  bis  zu
dem  der  Blüte  verstreicht.  Soweit  man  beurteilen
kann,  sollten  in  Lagos  die  Baumwollpflanzen  etwa
zwei  Monate  vor  Ende  der  Regenzeit  anfangen  zu
blühen.  In  dieser  Zeit  sind  die  Regen  im  allgemeinen
leichter;  auch  scheint  um  diese  Zeit  viel  Sonne.  Das
Pflücken  der  Baumwolle  würde  Anfang  der  Trockenzeit
  stattfinden.

In  Agypten  stehen  ungefähr  360  000  ha  unter
Baumwollkultur;  der  Wert  der  Ernte  erreicht  jährlich
eine  Höhe  von  265  000  000  Mk.  Der  Landbesitzer
kultiviert  Baumwolle  mit  Hilfe  bezahlter  Arbeiter,
welche  einen  Tagelohn  von  42½  Pf.  erhalten,  oder
er  entschädigt  den  Arbeiter  teilweise  oder  ganz,  indem
er  ihm  ein  Grundstück  zur  Benutzung  überläßt.

Der  ägyptische  Boden  ist  alluvialer  Lehmboden.
Lehmboden  ohne  Beimengung  von  Sand  oder  Ton
wird  vorgezogen.  In  Lagos  gibt  es  nicht  viel  derartigen
  Boden;  doch  scheint  der  lockere,  leichte  Boden
dieses  Landes  ganz  gut  für  Baumwollkultur  geeignet
zu  sein.  Alluviale  Ablagerungen  kommen  nur  an
Flußufern  vor.  Baumwolle  entzieht  dem  Boden
rasch  die  Nährstoffe,  so  daß  sogar  in  Agypten  das
Land  zur  Baumwollkultur  gedüngt  werden  muß.
Es  werden  verschiedene  Arten  von  Dünger  benützt.
Die  Fellachen  wenden  allgemein  den  auf  den  Bauernhöfen
  gesammelten  Dünger  an;  man  glibt  etwa
20  Tonnen  (à  1000  kg)  davon  auf  1  Hektar.  Das
wäre  in  Lagos  schwer  zu  erlangen.  Es  ist  allgemein
üblich,  im  Oktober,  oder  sobald  die  Baumwolle  gepflückt
  ist,  Klee  in  das  Baumwollseld  zu  seen.
Dieser  könnte  im  Februar  geschnitten,  oder  in  den
Boden  als  Gründünger  eingepflügt  werden.  Wenn
der  Klee  eingepflügt  wird,  so  versieht  er  den  Boden
mit  einem  für  Baumwollkultur  genügenden  Stickstoffgehalt.
  Es  ist  zweifelhaft,  ob  diese  Futterpflanze  in
Lagos  in  der  Trockenzeit  gedeihen  wird,  und  es  steht
zu  befürchten,  daß  diese  Methode  des  Düngens  nicht

114

 

anwendbar  sein  wird,  ausgenommen  an  Plätzen,  an
welchen  der  Boden  künstlich  bewässert  werden  kann.
Phosphate  und  Superphosohate  werden  ebenfalls
zum  Düngen  angewendet;  Professor  Fletcher  zieht
basische  Schlacken  vor.  Eine  gute  Mischung  bilden
drei  Teile  Superphosphat  und  ein  Teil  salpetersaures
  Natron.  „Poudrette“,  ein  Kloakenprodukt,
ist  gleichfalls  erfolgreich  zum  Düngen  angewendet
worden.  Auch  Potasche  soll  in  verschiedenen  Böden
Agyptens  als  Düngemittel  gute  Ergebnisse  erzielt
haben.  Man  darf  nicht  annehmen,  daß  das,  was
von  Nordnigeria  unter  dem  Namen  „Potasche“  nach
Lagos  gebracht  wird,  ein  billiges  und  brauchbares
Düngemittel  sei.  Bei  der  Analyse  dieses  Produkts
wurde  gefunden,  daß  dasselbe  nur  Sodabestandteile
enthielt.  Durch  Versuche  müßte  festgestellt  werden,
ob  dasselbe  bei  gewissen  Böden  mit  Nutzen  verwendet
  werden  kann.  Die  Fellachen  benützen  auch
Ruinen  und  Trümmermassen  alter  oder  verlassener
Niederlassungen  als  Dünger  oder  zur  Obenaufdüngung
für  die  Baumwollfelder.  Dieser  Düngstoff  ist  in
Lagos  nicht  zu  haben.

Die  leichten  Böden  von  Lagos  werden  wahrscheinlich
  die  Notwendigkeit  eines  Fruchtwechsels  ergeben.
  Die  dort  vorkommende  Erderbse  wird  wahrscheinlich
  sehr  zweckmäßig  als  Wechselfrucht  mit
Baumwolle  angewendet  werden,  da  sie  viel  Stickstoff
erzeugt.  Nichtsdestoweniger  müßten  unbedingt  Versuche
  auf  der  Musterfarm  in  Oloke  Mejl  angestellt
werden,  um  die  zweckmäßigste  Art  des  Fruchtwechsels
zu  finden.  Baumwolle  wird  in  Agypten  nie  im
Wechsel  mit  Mais  oder  Zuckerrohr  gepflanzt,  wohl.
aber  mit  Weizen.  Letzterer  kann  wahrscheinlich  im
Gebiet  von  Lagos  nicht  kultiviert  werden.  In
Agypten  liefert  1  Hektar  Land  durchschnittlich  1725
Liter  Weizen,  bei  sehr  gutem  Boden  sogar  2150  Liter.

Es  war  nicht  möglich,  eine  genaue  Nachricht
darüber  zu  erlangen,  wann  Baumwolle  in  Agypten
zum  erstenmal  kultiviert  wurde.  Sie  ist  zweifellos
seit  undenklichen  Zeiten  in  Afrika  heimisch.  Sie
kann  in  der  einen  oder  anderen  Varietät  sogar  in
der  ganzen  tropischen  Zone  heimisch  sein.  Sie  wächst
im  ganzen  Hinterland  von  Lagos,  kommt  ferner  im
Innern  Britisch-Neuguineas  vor,  wo  sie  aber  nicht
verwertet  wird,  und  endlich  in  allen  Gebieten  des
Stillen  Ozeans.  Baumwolle  ist  sicher  heimisch  in
Lagos;  Baumwollzeuge  sind  dort  immer  hergestellt
worden,  und  diese  Industrie  ist  heute  noch  in  einigen
Städten  bedeutend.

Augenblicklich  werden  acht  Baumwollvarietäten
in  Agypten  kultiviert.  Nur  drei  davon  wachsen  in
Unterägypten,  nämlich  die  Mit  Affifi-,  die  Abassiund
  die  Vanovitch-Varietät.  Erstere  scheint  durch
künstliche  Zuchtwahl  etwa  1883  gezogen  worden  zu
sein,  die  Abassivarietät  in  gleicher  Weise  1897.  Es
ist  noch  nicht  bekannt,  ob  diese  beiden  Varietäten
durch  die  Arbeit  der  Insekten  eine  Kreuzung  erzeugen
  können;  mit  der  Hand  kann  künstlich  eine
Kreuzung  erzielt  werden.  Von  den  drei  genannten
        <pb n="169" />
        Varietäten  erfordert  die  Abassivarietät  eine  sehr
häufige  Bewässerung.  Die  Mit  Affifi  ist  härter  und
widersteht  der  Trockenheit  besser.  Sie  bildet  etwa
75  pCt.  des  Baumwollbestandes  Agyptens  und  zwar
wahrscheinlich  deshalb,  weil  sie  die  schwersten  Ernten
hervorbringt.  Baumwolle  wird  in  Kantars?)  von
140  kg  verkauft.  Ein  Kantar  ungeginter  Baumwolle
  der  Yanovitchvarietät  ist  ungefähr  71  Mk.
50  Pf.  wert,  die  gleiche  Quantität  Baumwolle  der
Mit  Affifi  oder  Abassivarietät  61  Mk.  30  Pf.;  das
entspricht  einem  Preis  von  51,0  bezw.  43,7  Pf.  pro
Kilo  Samenbaumwolle.  Offenbar  dürfte  die  Kultur
der  Mit  Affifivarietät  in  Lagos  am  meisten  zu
fördern  sein.  Die  Achmoungvarietät  wächst  in  Oberägypten.
  Die  übrigen  vier  Varietäten  werden  jetzt
nur  noch  selten  kultiviert.

Der  Boden  wird  im  Februar  nach  der  Kleebezw.
  Weizenernte  gepflügt.  Der  Klee  kann  einoder
  zweimal  geschnitten  werden;  der  letzte  Wuchs
wird,  wie  oben  erwähnt,  in  den  Boden  eingepflügt.
Der  ägyptische  Pflug  ist  primitiv;  er  besitzt  kein
Streichbrett  und  wendet  den  Boden  nicht  um;  er
wird  von  zwei  Ochsen  gezogen.  Ein  Pflug  bearbeitet
/8  Hektar  im  Tag.  Der  Boden  wird  vier=  bis
fünfmal  in  verschiedenen  Richtungen  in  einer  Tiefe
von  15  bis  18  cm  umgepflügt.  Nach  dem  zweiten
Umpflügen  wird  das  Feld  geeggt.

Die  Egge  ist  ein  3½  bis  4½  m  langes  und
7⅛  bis  10  cm  im  Durchmesser  messendes  Stück
Holz.  Wenn  die  Egge  über  den  Boden  gezogen
wird,  steht  gewöhnlich  ein  Mann  auf  derselben.  Sie
wirkt  mehr  wie  eine  Walze,  nicht  wie  eine  Egge.

Wenn  der  Boden  auf  diese  Weise  genügend  bearbeitet
  ist,  werden  mit  Hilfe  eines  englischen  Pfluges
mit  doppeltem  Streichbrett  oder  mit  einem  Pflug
der  Eingeborenen,  an  welchem  ein  Brett  befestigt  ist,
Furchen  angelegt.  Die  Furchen  laufen  von  Ost  nach
West  und  sind  etwa  1  m  voneinander  entfernt;  die
Zwischenräume  hängen  bis  zu  einem  gewissen  Grad
auch  von  der  Qualität  des  Bodens  ab.  Die  Furchenrücken
  sind  etwa  25  cm  hoch.

Es  ist  nicht  wahrscheinlich,  daß  diese  Methode
der  Bodenbearbeitung  in  Lagos  angewendet  werden
wird.  Zum  Yamsbau  wird  dort  der  Boden  mit
scharf  zugespitzten  Pfählen  und  mit  einer  kurzstieligen
Hacke  umgearbeitet.  Das  gleiche  Arbeitsmaß,  welches
auf  die  Bearbeitung  des  Bodens  beim  Yamsbau  verbraucht
  wird,  wird  wahrscheinlich  auch  für  die  Baumwollkultur
  vollkommen  genügen.  Dagegen  einzuwenden
wird  nur  der  Umstand  sein,  daß  diese  Art  der  Bodenbearbeitung
  zu  hart  und  zu  mühselig  ist.  Es  steht
zu  befürchten,  daß  die  Einführung  des  Pfluges  im
Lagosgebiet  ein  hoffnungsloses  Unternehmen  sein
wird.  In  Agypten  kann  man  sehen,  wie  langsam
der  englische  Pflug  den  Pflug  der  Eingeborenen
verdrängt.  Die  in  Westafrika  übliche  Hacke  durch
ein  besseres  Hilfsmittel  zu  verdrängen,  wird  ebenso
schwer  sein.

*)  d.  i.  ein  ägyptisches  Gewicht.

115

 

–—.

 

Nachdem  der  Boden  gut,  wie  oben  beschrieben,
bearbeitet  worden  ist,  werden  die  Baumwollsamen
Anfang  März  ausgesät.  Es  werden  zwei  verschiedene
Methoden  des  Säens  angewendet,  die  nasse  und  die
trockene  Methode.

Die  nasse  Methode  ist  die  bestgeeignete  für  schweren
Boden.  Wenn  die  Herstellung  der  Furchen  beendet
ist,  wird  das  Grundstück  berieselt,  bis  es  gut  durchwässert
  ist.  Etwa  nach  einer  Woche,  wenn  der
Boden  wieder  genügend  ausgetrocknet  ist,  werden
die  Samen  zubereitet,  indem  man  dieselben  etwa
24  Stunden  in  Wasser  legt.  Ein  Mann  geht  sodann
  mit  dem  Pflanzstock  die  Furchen  entlang  und
macht  die  Pflanzlöcher  auf  der  Südseite  der  Furchrücken,
  welche  die  beschattete  ist  und  zwar  ungefähr
auf  der  halben  Höhe  zwischen  Furchensohle  und
Furchenrücken.  Die  Pflanzlöcher  werden  in  einem
Abstand  von  30  bis  40  cm  voneinander  angelegt,
je  nach  der  Beschaffenheit  des  Bodens  und  etwa
7½  em  tief  gestochen.  Dem  Mann  folgt  ein  Kind,
welches  7  bis  10  Samen  in  das  Loch  steckt,  welches
soeben  gemacht  worden  ist.  Die  Samen  werden  mit
lockerer  Erde  etwa  5  cm  dick  mit  der  Hand  bdedeckt.
Zum  Bepflanzen  von  einem  Hektar  Land  braucht
man  etwa  90  Liter  Saatgut.  35  bis  50  Tage
nach  dem  nassen  Säen  werden  die  Baumwollpflänzchen
bis  auf  zwei,  höchstens  drei  Pflänzchen  an  jeder  Pflanzstelle
  mit  der  Hand  entfernt.  Auf  diese  Weise  verbleiben
  55  000  bis  57  000  Pflanzen  auf  einem  Hektar
Land.  Das  erste  Berieseln  erfolgt  drei  oder  vier
Tage  später.  Man  läßt  soviel  Wasser  ein,  daß  es
bis  zur  halben  Höhe  der  Furchrücken  steigt.  Das
Berieseln  wird  sodann  alle  15  bis  20  Tage  wiederholt.


Die  trockene  Methode  besteht  darin,  daß  man
die  Samen,  wie  oben  beschrieben,  in  Pflanzlöcher
pflanzt,  sobald  die  Herstellung  der  Furchen  beendet
ist.  Man  berieselt  das  Feld  sofort,  und  zwar  läßt
man  das  Wasser  bis  zur  halben  Höhe  der  Furchrücken
  steigen;  später  wird  berieselt,  so  oft  dies  erforderlich
  erscheint.

Agyptische  Baumwollsaat  ist  in  Gebieten  des
Stillen  Ozeans  erfolgreich  ohne  Berieselung  da  kultiviert
  worden,  wo  genügend  Regen  fällt.  Wahrscheinlich
  kann  dies  in  ähnlicher  Weise  auch  in  Lagos
geschehen,  wenn  die  Baumwolle  zur  richtigen  Zeit
gepflanzt  wird.  Aber  zweifellos  könnten  große
Landkomplexe  am  Ogun=  und  Oshunfluß  berieselt
werden,  wenn  dort  die  Baumwollkultur  ernstlich  in
Angriff  genommen  werden  würde.

Bei  der  Baumwollkultur  wird  von  der  Hacke
ausgiebig  Gebrauch  gemacht.  Sie  wird  benützt,  um
die  Furchenrücken  vor  dem  Säen  vollkommen  herzurichten
  und  manchmal  auch,  um  Pflanzlöcher  zu
machen.  Man  nimmt  an,  daß  sich  das  Behacken  des
Baumwollfeldes  einmal  woöchentlich  bezahlt  mache.
Beim  Behacken  wird  das  Unkraut  vernichtet  und
der  Boden  von  der  Nordseite  des  einen  bis  zur
Südseite  des  nächsten  Furchenrückens  herübergescharrt.
        <pb n="170" />
        Auf  diese  Weise  wird  die  Erde  derart  bewegt,  daß
nach  fünfmaligem  Behacken  die  Pflanzen  in  der
Mitte  des  Furchenrückens  stehen;  ist  dies  der  Fall,
so  fährt  man  mit  dem  Behacken  fort,  aber  ohne
Erde  zu  bewegen.  Drei  bis  fünf  Leute  behacken
1  Hektar  pro  Tag.  Das  Behacken  wird  erst  dann
eingestellt,  wenn  der  Umfang  der  Pflanzen  diese
Arbeit  erschwert.

Das  Pflücken  findet  drei=  bis  viermal  statt.  Es
wird  mit  der  Hand  ausgeführt.  Die  Baumwolle
einer  jeden  Hülse  muß  gesondert  und  vorsichtig  abgezogen
  werden,  so  daß  kein  Teil  der  Hülse  mit
abgeht,  wodurch  die  Baumwolle  verdorben  werden
würde.  Der  Pflücker  trägt  ein  großes  Hemd,  welches
er  in  Schurzform  an  den  Hüften  befestigt.  In
dieses  legt  er  die  gepflückte  Baumwolle.  Wenn  das
Hemd  gefüllt  ist,  entleert  er  die  Baumwolle  in  einen
Sack  und  fährt  so  sort.  Die  Baumwollpflücker  sind
Knaben,  welche  beim  ersten  Pflücken  mit  1,7  Pf.
für  1  kg  Samenbaumwolle,  doppelt  so  hoch  beim
zweiten  Pflücken  und  mit  4¼  Pf.  pro  Kilo  beim
dritten  Pflücken  bezahlt  werden.

Das  erste  Pflücken  beginnt  im  Süden  des  Nildeltas
  ungefähr  Ende  August  oder  Anfang  September,
im  Norden  ungefähr  drei  Wochen  später.  Das  zweite
Pflücken  findet  ungefähr  einen  Monat  nach  dem  ersten
stait  und  das  dritte  Pflücken  wiederum  drei  Wochen
später.  Der  Durchschnittsertrag  an  Samenbaumwolle
ist  7½  Kantars  (1050  kg)  pro  Hektar,  aber  20
bis  25  Kantars  (2800  bis  3500  kg)  pro  Hektar
sind  nicht  ungewöhnlich.  Die  Zahl  der  Fruchtkapseln
an  einem  Strauch  kann  von  6  bis  zu  300  oder  mehr
betragen.

Diie  Säcke  mit  Baumwolle,  welche  unterwegs
gesammelt  worden  ist,  werden  abends  in  das  Lagerhaus
  getragen,  wo  sie  behufs  Ablöhnung  der  Pflücker
gewogen  werden.  Die  Baumwolle  wird  ausgebreitet,
damit  kein  Gärungsprozeß  eintritt.  Selbstentzündung
  der  Baumwollfasern  scheint  durchaus  nicht  unbekannt
  zu  sein.  Da  die  zuerst  gepflückte  Baumwolle
die  beste  ist,  sollten  die  Ergebnisse  der  verschiedenen
Pflückzeiten  sorgfältig  getrennt  gehalten  werden.

Wenn  die  letzte  Ernte  eingebracht  ist,  werden
die  Stauden  meist  herausgerissen  und  als  Feuerholz
verwendet.  Wenn  man  aber  die  Stauden  60  cm
über  dem  Boden  abschneidet  und  Wurzeln  und
Stumpf  im  Felde  stehen  läßt,  so  kann  man  ein  Jahr
später  abermals  eine  kleine  Ernte  minderer  Qualität
erzielen.  Wenn  die  Stauden  ausgerissen  werden,
können  Klee,  Weizen,  Gerste  oder  Bohnen  im  Felde
gesät  werden.  Die  Baumwolle  nimmt  das  Feld  für
die  Dauer  von  acht  bis  neun  Monaten  in  Anspruch.

Der  Fellache  gint  seine  Baumwolle  nicht.  Entweder
  verkaust  er  die  Samenbaumwolle,  oder  er
läßt  sie  durch  eine  Gesellschaft  ginen,  welche  den
Baumwollsamen  als  Bezahlung  für  das  Ginen  behält.
  Wenn  für  das  Ginen  bezahlt  wird,  so  verlangen
  die  Gesellschaften  1  Mk.  40  Pf.  für  das
Ginen  von  140  kg  Samenbaumwolle  oder  sie  nehmen

 

116  —

dafür  36  Liter  Baumwollsamen,  der  einen  Wert  von
ungefähr  1,06  Mk.  repräsentiert.  Aus  dem  Baumwollsamen
  wird  in  Agypten  Ol  hergestellt.  Die
großen  Gesellschaftsetablissements  sind,  wie  auf  das
Ginen  der  Baumwolle,  auch  auf  das  Auspressen  des
Baumwollsamenöls  eingerichtet.  Baumwolle  darf,
wenn  sie  trocken  gehalten  wird,  bis  zum  Ginen  zwei
Wochen  liegen  bleiben.

Das  Ginen  wird  durch  „Knife  gins“  7)  bewerkstelligt.
  Dieselben  sind  etwas  über  1  m  breit  und
kosten  vollständig  450  Mk.  Zum  Betrieb  sind  3½
bis  4  Pferdekräfte  erforderlich.  Sie  ginen  etwa
140  kg  Samenbaumwolle  pro  Stunde,  was  etwa
44  kg  Lintbaumwolle  gibt.  Es  ist  einleuchtend,  daß
im  Lagosgebiet  das  Ginen  entweder  durch  die  Regierung
  oder  durch  Gesellschaften  wie  in  Agypten
besorgt  werden  müßte.

Die  Mit  Affifivarietät  trägt  1417  bis  1785  kg
Samenbaumwolle  pro  Hektar.  Jeder  Kantar  von
140  kg  Samenbaumwolle  ergibt  89  kg  Samen,
44  kg  Lintbaumwolle;  7  kg  müssen  für  Verlust  gerechnet
  werden.  Der  Durchschnsttsertrag  pro  Hektar
kann  daher  mit  1600  kg  Samenbaumwolle,  oder
1016  kg  Samen  und  508  kg  Lintbaumwolle  angenommen
  werden.  Die  Abassivarietät  ist  pro  Kantar
etwa  1  Dollar  *)  weniger  wert  als  die  Mit  Affifivarietät.


Wenn  die  Baumwolle  nach  dem  Ginen  sehr
trocken  ist,  so  wird  sie  mit  Wasser  besprengt,  welches
eine  Temperatur  von  76½  "  C.  hat.  Das  ist  eine
sehr  schwierige  Arbeit,  welche  mit  größter  Sorgfalt
ausgeführt  werden  muß.  Das  Pressen  der  Baumwolle
  geschieht  mit  hydraulischen  oder  Dampfpressen.
Eine  Dampfpresse  kostet  komplet  61  300,  eine  hydraulische
  Presse  20  400  Mk.  Die  Kosten  des  Pressens
einschließlich  Sackzeug  und  Bändern  betragen  68,8  Pf.
pro  Kantar  zu  140  kg.

Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  daß  die  in  Lagos
kultivierte  Baumwolle  andere  Feinde  haben  wird,
als  diejenigen  sind,  welche  dieselben  Pflanzen  in
Agypten  schädigen.  Die  hauptsächlichsten  ägyptischen.
Schädlinge  sollen  hier  erwähnt  werden,  einmal  um
zur  Vorsicht  bei  Einführung  dieser  neuen  Kultur  zu
mahnen,  wie  auch,  um  von  vornherein,  soweit  möglich,
  das  Eindringen  von  Krankheiten  der  Baumwollpflanze
  zu  verhindern.

1.  In  Agypten  kommt  eine  Blattlaus  auf  den
Blättern  der  Baumwollpflanzen  vor.  An  der  Aussonderung
  dieses  Insekts  wächst  ein  kleiner  Pilz,
dessen  dunkle  Staubfäden  die  Baumwolle  schädigen.
Die  Fellachen  wenden  Holzasche  als  Gegenmittel  an.

2.  Eine  Motte  legt  ihre  Eier  auf  den  Blättern
unterhalb  der  Epidermis  ab,  und  die  Raupen  dieses
Insekts  nähren  sich  von  den  Blättern  und  jungen

*)  Es  ist  wohl  eine  Art  Waljzengin  gemeint.

*“)  Wenn  der  ägyptische  Medjidiedollar  gemeint  ist,  was
aus  dem  englischen  Text  nicht  hervorgeht,  so  beträgt  der
Wertunterschied  2  Mk.  12  ½  Pf.
        <pb n="171" />
        Hülsen.  Es  wachsen  jährlich  drei  Generationen
heran;  am  schädlichsten  wirkt  diejenige  Brut,  welche
die  jungen  Pflanzen  befällt.

3.  Ein  Bollwurm  greift  die  Früchte  an;  er
nährt  sich  von  dem  Innern  der  Kapsel.  Manchmal
sind  25  pCt.  der  Fruchtkapseln  befallen.  Es  ist  kein
Mittel  dagegen  bekannt.

4.  Der  sogenannte  „cat  worm“  greift  junge
Pflanzen  an.

5.  Die  Maulwurfsgrille  frißt  gleichfalls  die
Schößlinge.

6.  Eine  Wanzenart  saugt  den  Samen  den  Saft
aus  und  verleiht  der  Baumwolle  einen  üblen  Geruch.

7.  Die  Samen  werden  von  verschiedenen  Pilzen
angegriffen.

Baumwoll-,Bohrer“  gibt  es  nicht.

Um  die  Einfuhr  der  erwähnten  Parasiten  zu
vermeiden,  sollten  alle  Baumwollsamen,  welche  von
auswärts  kommen,  in  eine  fünfprozentige  Lösung
von  Kupfervitriol  eingetaucht  werden.  Es  wird
nötig  sein,  die  lokalen  Schädlinge  der  Baumwolle
sehr  eingehend  zu  studieren,  um  festzustellen,  worin
sie  bestehen  und  ob  die  Erfahrung  nicht  zu  spezisischen
  Bekämpfungsmitteln  geführt  hat.  Es  wird
ferner  wünschenswert  sein,  auf  der  Regierungsmusterfarm
  die  verschiedenen  Varietäten  der  einheimischen
Baumwolle  zu  pflanzen,  welchen  Boden  und  Klima
besser  entsprechen  wird,  als  irgend  einer  neuen  Varietät.
  Gleichzeitig  wird  es  unser  ernstestes  Bestreben
  sein  müssen,  durch  Zuchtwahl  und  Kreuzung
neue  Varietäten  zu  erzielen,  wie  dies  in  Agypten
geschehen  ist.  Kreuzung  einheimischer  mit  emgeführten
  Varietäten  wird  eine  sehr  interessante  Studie
sein.  Herr  J.  A.  Hutton  von  Manchester  teilt  mit,
daß  man  annimmt,  ägyptische  Baumwolle  sei  in
Westafrika  mit  mehr  Erfolg  gezüchtet  worden,  als
amerikanische  Baumwolle.  Sea  Islandbaumwolle,
welche  früher  so  erfolgreich  auf  den  Fidschiinseln
kultiviert  worden  ist,  ist  dort  nicht  mehr  erhältlich.
Es  scheint,  daß  sie  dort  nicht  mehr  kultiviert  wird.
Die  Pflanzer  auf  den  Fidschiinseln  beziehen  jetzt
Baumwollsaat  von  Agypten.

Wenn  genügend  Sorgfalt  aufgewendet  wird,  müßte
es  möglich  sein,  Saatgut  einzuführen,  welches  von
schädlichen  Keimen  frei  ist.  Aber  es  ist  wünschenswert,
  die  Regierung  zu  ermächtigen,  die  Desinfektion
des  Saatgutes  in  der  oben  angegebenen  oder  in  anderer
  geeigneter  Weise  herbeizuführen.

Zweisellos  kann  Baumwolle  im  Lagosgebiet  in
bedeutendem  Umfange  kultiviert  werden.  Sie  kann
aber  nur  durch  die  Eingeborenen  des  Landes  auf
ihrem  eigenen  Boden  mit  ihren  eigenen  Händen  und
wohl  auch  nach  ihrer  eigenen  Methode  kultiviert
werden.  Die  letztere  wird  vielleicht  mit  Hilfe  von
Leuten  wie  Alake  von  Abeokuta  und  Alafin  von
Oyo  verbessert  werden  können.

Das  Land  der  Eingeborenen  kann  und  wird
nicht  an  Europäer  veräußert  werden,  damit  dieselben
Das

Baumwolle  oder  anderes  darauf  pflanzen.

117

würde  gegen  die  augenblicklich  geübten  Gebräuche
sein.  Land  könnte  wahrscheinlich  auf  lange  Zeit  gepachtet
  werden.  Die  Haupthoffnung  ist  darauf  zu
setzen,  daß  die  Eingeborenen  Baumwolle  unter  der
Aufsicht  ihrer  Häuptlinge  auf  ihren  eigenen  Farmen
pflanzen.  Um  die  Häuptlinge  zu  unterstützen  und
zu  ermutigen,  soll  Baumwolle  jetzt  die  Hauptkultur
der  Regierungsmusterfarm  werden,  welche  am  Ogunfluß
  an  der  Lagos—Ibadaneisenbahn  angelegt  wird.

Es  ist  einleuchtend,  daß  das  Anpflanzen  von
Baumwolle  im  Lagosgebiet  da  veranlaßt  und  gefördert
  werden  soll,  wo  überall  entlang  der  Eisenbahn
  geeignetes  Land  vorkommt.  Glücklicherweise
wird  gerade  an  der  Bahnstrecke  Iwo,  Ede,  Orhogbo
und  Ikerun  Baumwollbau  leicht  durchzuführen  sein.
Die  Bahn  wird  dort  einen  großen  fruchtbaren  Distrikt
erschließen,  der  durch  den  Oshunfluß  bewässert  werden
kann.

Im  ganzen  darf  man  annehmen,  daß  die  Baumwollproduktion
  in  Lagos  bedeutend  werden  wird.

     
 

 

     

VIUI7I77V7Vv7VV7yT7

 

Titeratur.

Karte  des  Weltkabelnetzes.  Gebauer-Schwetschke
Druckerei  und  Verlag  m.  b.  H.,  Halle  a.  S.  50  Pf.
Die  in  zwei  Farben  ausgeführte  Karte  bringt
die  englischen,  amerikanischen,  deutschen,  französischen,
dänischen,  niederländischen  und  die  projektierten  Kabellnien.
  Ferner  ein  Verzeichnis  der  Kabelgesellschaften
  mit  der  Länge  der  Linien,  über  die  jede
einzelne  verfügt,  und  eine  Statistik  über  die  Verteilung
  der  Kabel  auf  die  einzelnen  Staaten.

Kapitänleutnant  a.  D.  B.  Weyer:  Taschenbuch  der
Kriegsflotten.  Vierter  Jahrgang,  1903.  Mit
277  Schiffsbildern  und  Skizzen.  Mk.  3,—.
J.  F.  Lehmann,  München.

Der  Verfasser  hat  es  verstanden,  den  neuen
Jahrgang  seines  instruktiven  Marinekalenders  besonders
  reichhaltig  zu  gestalten.  Im  ersten  Teil  finden
wir  eine  ausführliche  Flottenliste,  die  über  alle
Kriegsschiffe  der  Welt  Auskunft  gibt.  Ebenso  sind
die  Schiffstypen  aller  Kriegsflotten  zur  Anschauung
gebracht  und  zwar  nicht  nur  in  Skizzen,  sondern
auch  in  Photographien.  Aus  dem  reichen  Inhalt
heben  wir  hervor:  Stärkevergleiche  der  Flotten,  die
Marinebudgets,  Stationsbesetzungen,  Flottenpläne,
Schiffsgeschütze,  Organisation  der  deutschen  Streitkräfte,
  Eintrittsbedingungen  für  Schiffsjungen,  Marine--Offizierkorps,
  deutsche  Reedereien,  Weltschiffbau,
Welthandelsflotte,  Verzeichnis  früherer  deutscher
Kriegsschiffe  sowie  zahlreiche  Reduktions=  und  Distanztabellen
  rc.

 

––  —  —  –  —

Im  3.  Heft  des  II.  Jahrganges  der  Zeitschrift
„Asien“  wird  der  Zwischenfall  von  Midi  in  seiner
        <pb n="172" />
        —  118  —

Bedeutung  für  die  deutschen  Interessen  untersucht.  richtswerke  Bd.  XI.)  Dritte  Auflage.  Mk.  4,20.
Beachtenswert  ist  ferner  ein  Aussatz  über  den  „Chi-  Leipzig,  Karl  Ernst  Poeschel.
nesischen  Theehandel“,  in  dem  Dr.  Kraensel  eine  Das  Buch  will  es  dem  deutschen  Kaufmann
eingehende  Darstellung  des  Kampfes  zwischen  dem  erleichtern,  seinen  Blick  ins  Weite  zu  schärfen  und
indischen  und  dem  chinesischen  Thee  auf  dem  Welt=  zu  schulen  und  sich  über  die  Produktions=  und  Konmarkte
  gibt.  Außerordentlich  günstig  spricht  sich  sumtionsverhältnisse  der  verschiedenen  Länder  und
endlich  der  Direktor  der  Schantungeisenbahn,  Baurat  Völker  ein  sicheres  Urteil  zu  bilden.  Sowohl  in
Gaedertz,  über  die  „Wirtschaftliche  Bedeutung  Schan=  den  Händen  der  Lehrer  und  Schüler  zahlreicher
tungs  und  über  die  Zukunftsoussichten  der  deutschen  Handelslehranstalten  und  verwandter  Schulen  wie
Pachtung  in  China“  aus.  Daneben  finden  sich  noch  auch  in  den  Händen  praktischer  Geschäftsleute  und
eine  Reihe  größerer  und  kleinerer  Aufsätze,  welche  zu  Zwecken  des  Selbstunterrichts  hat  das  Buch  sich
das  Laufende  in  deutsch-asiatischer  Politik  und  Wirt=  bereits  in  den  vorausgegangenen  Auflagen  gut  beschaft
  anzlehend  behandeln  und  namentlich  auch  den  währt.  Sein  Inhalt  beruht  auf  eingehenden  Quellendeutsch-asiatischen
  Exporthandel  interessieren  dürften.]  studien  sowie  betreffs  manchen  Landes  auf  eigenen
—  Anschauungen  und  Beobachtungen  seines  Verfassers,
Dr.  E.  Deckert:  Grundzüge  der  Handels=  und  Ver=  der  vor  allem  als  Amerika=  und  Westindienforscher
kehrsgeographie.  (Sammlung  kaufmännischer  Unter=  bekannt  ist.

 

 

 

 

Perkehrs  -Machrichten.

Die  Worttaxe  im  Telegrammverkehr  zwischen  Europa  und  Deutsch-Südwestafrika  ist,  wie
schon  im  Kolonialblatt  vom  1.  Januar  d.  Is.  berichtet,  auf  2  Mark  75  Pf.  ermäßigt  worden.  Für  den
internationalen  Verkehr  sind  in  Deutsch-Südwestafrika  die  Relchs-Telegrophenanstalten  Swakopmund,  Karibib,
Okahandja  und  Windhoek  eröffnet.  Telegramme  nach  den  übrigen  Postorten  Deutsch-Südwestafrikas  sind
telegraphisch,  wie  folgt,  zu  befördern:

1.  nach  Kap  Croß,  Jakalswater  und  Kubas  bis  Swakopmund;

2.  nach  Grootfontein,  Kapenoussöu,  Okombahe,  Omaruru,  Otavi,  Otjimbingue  und  Outjo  bis  Karibib;

3.  nach  Waterberg  bis  Okahandia;

4.  nach  Gibeon,  Gobabis,  Haris,  Hatzamas,  Hohewarte,  Keetmanshoop,  Kuis,  Maltahöhe,  Marienthal,
  Rehoboth  und  Seeis  bis  Windheek.

In  der  Aufschrift  der  Telegramme  nach  den  unter  1.  bis  4.  genannten  Orten  ist  als
Bestimmungs-Telegraphenanstalt  je  nach  dem  Falle  Swakopmund,  Karibib,  Okahandja  oder  Windhoek
  hinzuzusügen.  Die  Weiterbeförderung  erfolgt  mittelst  der  regelmäßigen  Brief-Beförderungsgelegenheiten;

nach  Kubub  (über  Lüderitzbucht)  und  Lüderitzbucht,  je  nach  der  sich  darbietenden  Schiffsgelegenheit,
telegraphisch  entweder  bis  Swakopmund  oder  bis  Kapstadt  oder  bis  Port  Nolloth,  von  dort
weiter  mittelst  der  Post;

6.  nach  Bethanien,  Ramansdrift,  Ukamas  und  Warmbad  telegraphisch  bis  O'okiep  in  der  Kapkolonie,
von  dort  weiter  mittelst  der  alle  14  Tage  verkehrenden  Landpost.

Die  Aufschriften  der  Telegramme  sind  nach  folgenden  Beispielen  abzufassen:
zu  1.  bis  4.  „NN.  Omaruru,  Karibib“;

zu  5.  „Poste,  NN,  Lüderitzbucht,  Port  Nolloth“;
zu  6.  „Poste,  NN.  Warmbad,  O,okiep“.

□

—–

 

Postbampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
I  Isisw
Neapel  5.Makz,16.Ap-ic·  Kuh-»U-1.veutichiueuiouiuea.(p-qtkch-Schisie)I100qhvs.
  SMDWM40'3.Mkz,10.,14.pr-ic
bertshöhe  45  10#  abd
atupi  45  «
Brindisi  12.  April  Matupi  42
(englische  Schiffe)  Herbertshöhe  42„
        <pb n="173" />
        119

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  17.,  27.  März  Tanga  17—20  Tage
(deursche  Schiffe)  157°  #ens.  2.  Avril  —  18—21  Tg.  14.  1.  27  20.,  24.  März,
Brindi  an  1  pri  anga  18  Tage  1  ril
2  Deutsch-Ostafrika.  gesin  100  abd  Dar##es-Saläm  19  Tagle10v  abd.
Brindifi  22.  ——  Sansibar  20  Tage
(englische  Schiffe)  100  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Sansibar  18  Tage  8.  jedes  Mona#ts
(kranzösiiche  Schife)  40  ums.  1O0n  abds.
Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutzgebietes:
Southampton  Swal
«-  ,-..........  opmund  20  Ta
(e  Assrm40  ms  Laderiztbucht  26  Tage  1  lin  oms
mann-  Dampfer)
3.  Deutsch-üdwestafrikass  Hamburg  30.  März  Swakopmund  30  Tage  29.  März
s  (deutsches  Schiff/  Luderitzbucht  40  Tage  722  abds.

Nach  dem  südlichen  Teil

 

 

 

des  Schutzgebietes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

)Den  durch

die  rsêm  auf  guhbechee

 

 

 

 

ge  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Southampton  7.,  21.  März,  4.  AprilKapstadt  17  Tage  6.,  20.  März,  3.  April
gutee  Seen  #  lin  oms
beförderung)  lll
LLambdurg  15.  Märd  Duala  25  Tage  14.  März  7  abds.
(deutsche  Schiffe)
Soauthe  on  17.  März  Duala  23  Tage  15.  März  9#  abds.
eutsche  Schisfe)
4  Namerun.  Liverpooll  28.  März  Duala  24  Tage  26.  März
(englische  Schiffe)  1285  ums.
1#Hamburg  11.  März  Duala  31  Tage  10.  März  78abds.
eutsche  Sgin)
Liverpool  14.  März  Duala  26  Tage  12.  März  1285  ums.
5  —  Neapel  119.  April  M#  69  Tage  17.  April
Dal-Imeln.  Oeutsche  Schiffe)  Ponape  55  Tage  10#  abds.
Neapel  5,  19.  März,  2.  ApriTsingtau  35—36  Tage3.,  17.,  31.  März
6.  Miantschon  (usch-  Schiffe)  90  abends  10½%  abds.
«  «  vrin  disi  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Freitag
EEE—  ido  abends  108  abends.
Neapel  19.  April  Saipan  65  Tage  17.  April  1088  abds.
7.  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  6
Auf  Lerlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Poohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.
arsban-  Iunsein  Neapel  19.  April  Jaluit  46  Tage  17.  April
J  (deutsche  Schiffe  10  abds.
9.  ganoa.  lueenstomm  22.  Marz,  12.  April  Apia  25  Tage  20.  Marz,  10.  April
Saon  Francisco  1133  vms.
mbur  15.  März  Lome  18  Tage  14.  März  728  abds.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  17.  März  Lome  16  Tage  15.  März  9##abd
(deutsche  Schiffe)
Hambur  22.  März  Lome  36  Tage  21.  März  7abds.
(deutsche  Schiffe)
gSotthamton  27.  März  Lome  31  Tage  26.  März  92abds.
eutsche  isse)
10.  Kogo.  4Lamburg.  fe  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  72  abds.
eutsche  Schiffe
atden  13.  März  Lome  28  Tage  12.  März  93  abds.
eutsche  Schiffe
eille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  28  Tage  3.  jed.  Mts.  104  abds.
(rangösische  Schisse)  von  da  ab  Landverbindung
Bord  15.  jed.  Mts.  110  bms.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10%  abds.
(wranzöfische  Schisfe)  von  da  ab  Landverbindung

Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
        <pb n="174" />
        120

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

——

 

 

 

 

I
Landungs=  Die  Post  ist  fällig  |  Landungs-  Die  Post  ist  fallg
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am  6
..  Neapel-»Am  f»  M·u..0·
Deutfchamøuima'  Brindisi...9bApuc  Rarolinen  Varseile  8.  Aprit
—  —  Neapel  ..  6.,  20.“  März,  3.1  Apr.
Neapel..  5.5,  17.-März,  1.  „  Riautschon  ....  Brindisi.  ..  1.,  15.  29.  Mär
deutsch-ostafrita  ..  Brindist.  15.  März  !  Marseille  #  25.  März,  8  9  April
**  «  8.  Marz  ——  unbestimmt  —

Deutsch-Hüdwestafrika
a)  nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.
Pd)  südl.  Teil  d.  Schutzgeb.

 

3
Southampton  15.,  28.-März

 

 

 

 

Southampton  1.,  15.,  29.  März

 

 

 

„Marianen
1  Marshall-Inseln

Marseille

8.  April

 

 

 

 

 

 

 

—  Samoa  ..  Dueenstown  16.  Mär,  6.  April
»-.  —--.----——  .---«mmu«««
  ·  JOHN-XVI  Jfgszå  VIII  JTogo....Samt-umwan-16.«u.28.-1ed.Mtg.
«FälligkeitstagefürdtemitdeutichenSchisseneintressendenPosten.
Schisssbemsmtses  der  —  2  zwischen  Hamburs  und  West.  und  Südwestafrika.
Reis  e  Lezte  N  Machrichten
ostda
—  von  P  nach  bis  12.  Februar  1903.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Februar  Dover  passiert.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  12.  Februar  in  Portsmouth.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Februar  in  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  10.  Februar  in  Kotonou.
„Ascan  Woermann“  Benguela  Hamburg  am  4.  Februar  in  Gabun.
„Carl  Woermann“  Benguela  Hamburg  am  12.  Februar  in  Ouessant.
„Eduard  Bohlen“  Whydah  Hamburg  am  3.  Februar  in  Arim.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  1.  Februar  in  Duala.
„Ella  Woermann“  ..  Hamburg  Assinie  am  12.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Ernst  Woermann“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Januar  in  Southampton.
„Gretchen  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  9.  Februar  Dover  passiert.
„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  12.  Februar  in  Ouessant.
„OHedwig  Woermann"“.  Mogador  Hamburg  am  12.  Februar  in  Dover.
„Helene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  30.  Januar  ab  Swakopmund.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Benguela  am  8.  Februar  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“.  Loanda  Hamburg  am  9.  Februar  in  Madeira.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  11.  Februar  ab  Hamburg.
„Lili  Woermann“.  Old  Calabar  Hamburg  am  11.  Februar  in  Dover.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  6.  Februar  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  5.  Februar  in  Bonny.
„Lucie  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  22.  Januar  in  Lagog.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am-IUFe####k  in  Sierra  Leone.
„Marie  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  8.  Februar  in  Accra.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Loanda  am  8.  Februar  in  Lagos.
„Melita  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  5.  Februar  in  Lome.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Mogador  am  11.  Februar  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“  .  Opobo  Hamburg  am  9.  Februar  in  Rusidque.
„Professor  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  5.  Februar  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  11.  Februar  ab  Bremen.
„Uranus“  .  ..  Sherbro  Lamburg  am  7.  Februar  in  Rufisque.

 

 

 

 

Schiffsbewegungen.  der  Deutschen  Oktafrika-Linie  (Hamburg—Ostafrika.

 

 

 

 

—  Reise  Lette  Nachrichten
Neichspostdampfer  von  I  nach  bis  21.  Februar  1903.

„Kronprinz“  .  .  ..  Durban  Hamburg  am  6.  Febr.  von  Durban  abgegangen.
„Kaiser"  ....  Hamburg  Delagoabai  am  31.  Jan.  von  Amsterdam  abgegangen.
Bundesrath“  Hamburg  Beira  am  19.  Febr.  von  Suez  abgegangen.
„Gouverneur“  Beira  Hamburg  am  16.  Febr.  von  Marseille  abgegangen.
„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  20.  Febr.  von  Aden  abgegangen.
„Kanzler"  ....  Delagoabai  Hamburg  am  17.  Febr.  von  Neapel  abgegangen.
„Kurfürf  «......  Delagoabai  Hamburg  am  20.  Febr.  von  Mozambique  abgeg.
„Bürgermeister“  .  Hamburg  Durban  am  19.  Febr.  in  Mozambique  eingetr.
„Markgraf“.  Hamburg  Delagoabai  am  10.  Febr.  von  Sansibar  abgegangen.
„Herzog“.  Durban  Hamburg  am  17.  Febr.  von  Durban  abgegangen.
„General“  Hamburg  Delagoabai  am  14.  Febr.  von  Antwerpen  abgegangen.
        <pb n="175" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

i  ã  mie
H#rausgezeben  in  der  Kolsnisl-Ableilung  des  Auswärtigen
.  "§  —  —  —  -  —  ——  ———  —  —„  — „  —

XIV.  Jahrgang.  gerlin,  15.  Mirz  1903.

—.—.———-.————.-———-Diese

  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementopreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3.,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68  —#1,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-  Preisliste  für  1909  unter  Nr.  2151.)

 

—  —

Unmmer  6.

–—.  ..  –  ·.  –.  —  2

 

—  —  —  —  —  —  —.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee  S.  121.  —  Verordnung,  betreffend  Schonzeiten  für  Strauße,  Antilopen  und  Gazellen  im  Bezirk  Swakopmund
  (Deutsch-Südwestafrika)  S.  127.  —  Beschluß  des  Bezirksgerichts  Swakopmund,  betreffend  die  Bekanntmachung
von  Eintragungen  in  das  Handelsregister  S.  127.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung
für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Dezember  1902  S.  127.  —  Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  und
des  Obergerichts  zu  Apia  für  das  Kalenderjahr  1902  S.  128.  —  Personalien  S.  128.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  129.  —  Deutsch-Ostafrika:  Deutsch-ostafrikanische  Baumwolle
  S.  129.  —  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  129.  —  Kamerun:  Von  der  Vola-Tschadsee-Grenzexpedition
S.  130.  —  Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die  Gebiete  zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem  schadsee  (II.)
S.  130.  —  MWissenschaftliche  Sammlungen  S.  132.  —  Togo:  Schiffsverkehr  im  Jahre  1902  S.  132.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Über  Einführung  der  Seidenraupenzucht  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  132.——  Viehausfuhr  aus
dem  nördlichen  Deutsch-Südwestafrika  in  britisches  Gebiet  S.  133.  —  Keine  Anwerbung  von  Eingeborenen  für
Johannesburg  S.  133.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Krankenpflege  in  Jap  (Westkarolinen)  S.  133.  —  Samoa:
Der  Außenhandel  des  Schutzgebietes  Samoa  S.  134.  —  Zunahme  der  Prozesse  und  der  Akte  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit  S.  134.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung
S.  134.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Handel  der  Kapkolonie  1902  S.  136.  —
Staatliche  Besiedelung  des  Transvaal  S.  137.  —  Die  Entwickelung  Rhodesiens  S.  138.  —  Zolltarifänderung  in
Liberia  S.  139.  —  Verkehrswege  aus  dem  Innern  des  Kongostaats  S.  139.  —  Verschiedene  Mitteilungen:
Friedrich  Wilhelms-Universität  zu  Berlin  S.  140.  —  Baumwollkultur  in  deutschen  Schutzgebieten  S.  140.  —
Literatur  S.  140.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  141.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  141.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.

—  —

 

 

 

 

Gelsetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Verordnung  über,  die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.“")  Vom  14.  Februar  1902.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  2c.,  verordnen  auf
Grund  des  §  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung  mit  den  §8  20,
21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7.  April  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  213)  für  die
Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee,  was  folgt:

I.  Zulässigkeit  und  Voraussetzungen  der  Enteignung  im  allgemeinen.
«  .  §1.
Das  Eigentum  und  alle  sonstigen  Rechte  an  Grundstücken  sowie  das  Bergwerkseigentum  und  das
Recht  der  Besitzergreifung  von  herrenlosem  Lande  (Kronland)  können  aus  Gründen  des  öffentlichen  Wohles
für  Unternehmen,  deren  Ausführung  die  Ausübung  des  Enteignungsrechts  erfordert,  gegen  Entschädigung
entzogen  oder  beschränkt  werden.
§  2.
Die  Entschädigungspflicht  liegt  dem  Unternehmer  ob.
Die  Entschädigung  besteht,  wenn  ein  Grundstück  entzogen  wird,  in  dem  vollen  Werte  des  Grundstücks.
  An  Stelle  der  entsprechenden  Geldleistung  kann  als  Entschädigung  die  Uberlassung  eines  Grundstücks
bestimmt  werden.  Eine  Werterhöhung,  welche  das  entzogene  Grundstück  infolge  des  Unternehmens  erfährt,

*)  Vergl.  Reichs-Gesetzblatt  1903,  S.  27,  und  Reichsanzeiger  vom  2.  März  d.  Js.
        <pb n="176" />
        —  122  —

wird  bei  der  Bemessung  der  Entschädigung  nicht  in  Anschlag  gebracht.  Eine  Werterhöhung,  welche  ein  dem
Eigentümer  verbleibendes  Grundstück  infolge  des  Unternehmens  erfährt,  wird  auf  die  Entschädigung
angerechnet.

Die  Entschädigung  für  die  Beschränkung  des  Eigentums  sowie  für  die  Entziehung  oder  Beschränkung
anderer  Rechte  ist  unter  Berücksichtigung  aller  Umstände  nach  billigem  Ermessen  in  Geld  festzusetzen.  Die
Vorschriften  des  Abs.  2  Satz  3,  4  finden  entsprechende  Anwendung.

§  3.
Neben  der  Entschädigungspflicht  liegt  dem  Unternehmer  ob,  Einfriedigungen,  Bewöässerungs-Vorflutanstalten
  oder  sonstige  Anlagen  insoweit  einzurichten  und  zu  unterhalten,  als  sie  durch  das  Unternehmen

  für  die  benachbarten  Grundstücke  oder  im  öffentlichen  Interesse  gegen  Gefahren  und  Nachteile
notwendig  werden.  .

 

II.  Enteignungsverfahren.
a.  Einleitung  des  Verfahrens  und  Verleihung  des  Enteignungsrechts.

8  4.

Auf  den  vom  Unternehmer  zu  stellenden  Antrag,  zu  dessen  Begründung  Zweck  und  Umfang  des
Unternehmens  im  allgemeinen  darzulegen  sind,  entscheidet  der  Gouverneur  (Landeshauptmann),  ob  das
Enteignungsverfahren  einzuleiten  ist.

Der  Gouverneur  kann  verlangen,  daß  innerhalb  einer  bestimmten  Frist  eine  Beschreibung  oder
auch  ein  Plan  des  Unternehmens  vorgelegt  wird.

85.

Wird  die  Einleitung  des  Verfahrens  bewilligt,  so  hat  der  Gouverneur  eine  Beschreibung  des
Unternehmens  und,  wenn  ein  Plan  vorhanden  ist,  auch  diesen  durch  das  zuständige  Bezirksamt  (8  31)
während  einer  angemessenen  Frist  zu  jedermanns  Einsicht  offen  zu  legen;  die  Frist  soll  nicht  weniger  als
einen  Monat  betragen.  Beginn,  Dauer  und  Ort  der  Offenlegung  sind  vor  dem  Beginne  der  Frist  in
ortsüblicher  Weise  bekannt  zu  machen.

§  6.
Während  der  im  §  5  vorgesehenen  Frist  kann  jeder  Beteiligte  bei  dem  Bezirksamte  schriftlich  oder
zu  Protokoll  Einwendungen  erheben.

87.

Nach  dem  Ablaufe  der  Frist  hat  der  Bezirksamtmann  zur  mündlichen  Verhandlung  über  die
Einwendungen  einen  Termin  zu  bestimmen.

Der  Termin  ist  in  ortsüblicher  Weise  öffentlich  bekannt  zu  machen.  Der  Unternehmer  und  die
bekannten  Beteiligten  sind  zu  dem  Termine  zu  laden.  Die  Ladung  soll  den  Hinweis  enthalten,  daß
ungeachtet  des  Ausbleibens  eines  Beteiligten  über  die  Enteignung  verhandelt  werden  würde.

Dem  Bezirksamtmanne  bleibt  es  überlassen,  Zeugen  und  Sachverständige  zuzuziehen.

Der  Bezirksamtmann  hat  darauf  hinzuweisen,  daß  in  diesem  Termine  zugleich  eine  Vereinbarung
über  die  Entschädigung  getroffen  wird.

Uber  die  Verhandlungen  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen.

88.
Nach  Abschluß  der  Verhandlungen  hat  der  Bezirksamtmann  diese  mit  einer  gutachtlichen  Außerung
darüber,  ob  das  Enteignungsrecht  zu  verleihen  sei,  dem  Gouverneur  vorzulegen.
Dieser  trifft  die  Entscheidung,  ob  und  in  welchem  Umfange  das  Enteignungsrecht  verliehen  wird.
Der  die  Verleihung  aussprechende  Beschluß  hat  im  einzelnen  festzustellen:
a)  den  Gegenstand  der  Enteignung,  insbesondere  die  Größe  und  die  Grenzen  des  etwa  abzutretenden
  Grundbesitzes,  die  Art  und  den  Umfang  der  aufzulegenden  Beschränkungen,  auch  die
Zeit,  innerhalb  deren  längstens  vom  Enteignungsrechte  Gebrauch  zu  machen  ist,
b)  die  Anlagen,  zu  deren  Errichtung  wie  Unterhaltung  der  Unternehmer  verpflichtet  ist  (§  3).
Die  Entscheidung  ist  schriftlich  abzufassen,  mit  Gründen  zu  versehen  und  den  Beteiligten  zuzustellen,
außerdem  aber  in  ortsüblicher  Weise  öffentlich  bekannt  zu  machen.

b.  Feststellung  der  Entschädigung.
§9.
Nach  Zustellung  des  das  Enteignungsrecht  verleihenden  Beschlusses  an  den  Unternehmer  ist  dieser
durch  den  Bezirksamtmann,  unter  Stellung  einer  angemessenen  Frist,  zu  einer  Erklärung  darüber  aufzufordern,
  welche  Entschädigung  er  zu  gewähren  bereit  ist.

8  10.
Falls  die  Personen,  deren  Rechte  durch  das  Enteignungsverfahren  betroffen  werden,  noch  nicht
feststehen,  hat  der  Unternehmer  für  die  Herbeischaffung  der  erforderlichen  Nachweise  Sorge  zu  tragen.
        <pb n="177" />
        —  123  —

Kommt  er  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  so  kann  ihm  auf  Antrag  des  Bezirksamtmanns  durch
den  Gouverneur  das  Enteignungsrecht  wieder  entzogen  werden.

8  11.

Zur  Verhandlung  über  die  Entschädigung  hat  der  Bezirlsamtmann  einen  Termin  anzuberaumen.

Der  Termin  ist  in  ortsüblicher  Weise  öffentlich  bekannt  zu  machen.  Die  Bekanntmachung  soll  die
Androhung  enthalten,  daß,  soweit  für  ein  Recht,  das  durch  die  Enteignung  betroffen  wird,  bis  zum  Schlusse
des  Termins  die  Person  des  Berechtigten  nicht  bekannt  geworden  ist,  der  Anspruch  des  Berechtigten  auf
die  Entschädigung  nicht  berücksichtigt  werden  würde.  Der  Unternehmer,  der  Eigentümer  und  die  bekannten
sonstigen  Personen,  deren  Rechte  von  der  Enteignung  betroffen  werden,  sind  zu  dem  Termine  zu  laden.
Die  Ladung  soll  den  Hinweis  enthalten,  daß  ungeachtet  des  Ausbleibens  eines  der  Beteiligten  die  Entschädigung
  festgestellt  werden  würde.

8  12.

Treffen  die  erschienenen  Beteiligten  eine  Vereinbarung  über  die  Entschädigung,  so  hat  der  Bezirksamtmann
  die  Vereinbarung  zu  beurkunden.

*  13.
Zu  dem  Termin  ist  von  Amts  wegen  nach  Möglichkeit  mindestens  ein  Sachverständiger  zuzuziehen;
außerdem  sind  in  den  Bezirken,  für  welche  Gemeindevertretungen  bestehen,  diese  gutachtlich  zu  hören,  soweit
das  ohne  erhebliche  Verzögerung  tunlich  ist.

*  14.

Auf  Grund  der  nach  §8§  11  bis  13  gepflogenen  Verhandlungen  hat  der  Bezirksamtmann  durch
einen  mit  Gründen  zu  versehenden  Beschluß  die  Entschädigung  festzustellen.

In  dem  Beschluß  ist  auszusprechen,  daß  die  Enteignung  erst  nach  der  Leistung  oder  Sicherstellung
der  Entschädigung  erfolgen  wird.  Zugleich  hat  der  Beschluß  zu  bestimmen,  daß  und  in  welcher  Weise  der
Entschädigungsberechtigte  wegen  der  Rechte,  die  anderen  an  dem  enteigneten  Grundstück  oder  Rechte  zustehen,
diesen  aus  der  Entschädigung  eine  Zahlung  oder  Sicherheit  zu  leisten  hat.

Der  Beschluß  ist  den  Beteiligten  zuzustellen.

15.
Soweit  nicht  die  Feststellung  der  Entschädigung  auf  einer  Vereinbarung  der  Beteiligten  beruht,

steht  den  Beteiligten  gegen  den  Beschluß  des  Bezirksamtmanns  bis  zum  Ablauf  eines  Monats  nach  der
Zustellung  der  Rechtsweg  offen.

c.  Vollziehung  der  Enteignung.
8  16.

Die  Enteignung  wird  auf  den  Antrag  des  Unternehmers  von  dem  Bezirksamtmann  ausgesprochen,
wenn  der  nach  §  15  vorbehaltene  Rechtsweg  durch  Ablauf  der  einmonatigen  Frist  oder  durch  rechtskräftiges
Urteil  oder  durch  Verzicht  erledigt,  und  die  Entschädigung  erfolgt  oder  ihre  Leistung  sichergestellt  ist.

Im  Falle  eines  dringenden  Bedürfnisses  kann  der  Gouverneur  auf  Antrag  des  Unternehmers
anordnen,  daß  vor  Erledigung  des  Rechtswegs  die  Enteignung  erfolgen  soll,  sobald  die  Entschädigung  nach
Maßgabe  des  sie  feststellenden  Beschlusses  geleistet  oder  die  Leistung  sichergestellt  ist.

§  17.
Der  Enteignungsbeschluß  ist  dem  Entschädigungsberechtigten  und  dem  Unternehmer  zuzustellen.
Sofort  nach  erfolgter  Zustellung  hat  der  Bezirksamtmann  von  dem  Beschluß  und  von  dem  Zeitpunkte  der
Zustellung  an  den  Entschädigungsberechtigten  dem  Grundbuchamte  Nachricht  zu  geben.

d.  Verlust  und  Aufgabe  des  Enteignungsrechts.

8  18.

Wenn  der  Unternehmer  von  dem  Enteignungsrechte  binnen  der  im  §  Za  vorgesehenen  Frist  keinen
Gebrauch  macht,  oder  wenn  er  von  dem  Unternehmen  zurücktritt,  bevor  die  Festsetzung  der  Entschädigung
durch  Beschluß  des  Bezirksamts  erfolgt  ist,  so  erlischt  jenes  Recht.  Der  Unternehmer  haftet  in  diesem  Falle
den  Entschädigungsberechtigten  im  Rechtswege  für  die  Nachteile,  welche  ihnen  durch  das  Enteignungsverfahren
  erwachsen  sind.

Tritt  der  Unternehmer  zurück,  nachdem  die  Festsetzung  der  Entschädigung  durch  Beschluß  des
Bezirksamts  erfolgt  ist,  so  hat  der  Entschädigungsberechtigte  die  Wahl,  ob  er  lediglich  Ersatz  für  die  Nachteile,
  welche  ihm  durch  das  Enteignungsverfahren  etwa  erwachsen  sind,  oder  nach  Maßgabe  des  Beschlusses
Leistung  der  Entschädigung  gegen  Auflassung  des  Grundstücks  oder  Einräumung  der  dem  Unternehmer  in
dem  Beschlusse  zugesprochenen  Rechte  verlangen  will.
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        —  124  —

III.  Wirkungen  der  Enteignung.
8  19.

Mit  der  Zustellung  des  Enteignungsbeschlusses  an  den  Entschädigungsberechtigten  erwirbt  der
Unternehmer  das  Eigentum  an  dem  enteigneten  Grundstück  oder  das  sonstige  ihm  durch  den  Beschluß
zugesprochene  Recht.

«  8  20.

Das  enteignete  Grundstück  oder  Recht  wird  mit  dem  im  §  19  bezeichneten  Zeitpunkte  von  allen
Rechten,  die  an  dem  Grundstück  oder  dem  Rechte  bestehen  oder  gegen  den  Eigentümer  oder  den  sonstigen
Berechtigten  geltend  gemacht  werden  können,  frei,  soweit  nicht  das  Fortbestehen  eines  Rechtes  in  dem  Enteignungsbeschlusse
  vorbehalten  ist.

Die  Entschädigung  tritt  hinsichtlich  des  Eigentums  und  der  sonstigen  Rechte  an  die  Stelle  des
enteigneten  Grundstücks  oder  Rechtes.

IV.  Vereinfachungen  des  Verfahrens  in  besonderen  Fällen.
a.  Enteignung  von  Bodenmaterialien.
8  21.

Beschränkt  sich  die  Enteignung  darauf,  daß  zum  Baue  oder  zur  Unterhaltung  öffentlicher  Wege
Materialien  entnommen  werden  sollen,  so  ist  der  Antrag  auf  Einleitung  des  Enteignungsverfahrens  bei  dem
Bezirksamtmanne  zu  stellen  oder  vom  Gouverneur  diesem  zu  übermitteln.  Der  Bezirksamtmann  hat  alsdann
geeignete  Ermittelungen  über  die  Höhe  der  voraussichtlich  zu  gewährenden  Entschädigung  zu  bewirken.

Findet  er,  daß  diese  den  Wert  von  eintausend  Mark  übersteigt,  so  hat  er  die  Sache  an  den
Gouverneur  abzugeben,  der  alsdann  gemäß  88  4  ff.  verfährt,  gleich  als  ob  der  Antrag  des  Unternehmers
bei  ihm  gestellt  wäre.

Gewinnt  der  Bezirksamtmann  die  Überzeugung,  daß  die  Entschädigung  den  Betrag  von  eintausend
Mark  nicht  erreichen  wird,  so  entscheidet  er  in  einem  mit  Gründen  zu  versehenden  Beschlusse  gleichzeitig
über  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  und  die  Höhe  der  zu  gewährenden  Entschädigung.

8  22.

Gegen  den  Beschluß  steht  jedem  Beteiligten  binnen  einem  Monat,  von  der  Zustellung  an  ihn,  die
Beschwerde  an  den  Gouverneur  offen.

Die  Vollziehung  des  Beschlusses  wird  dadurch  nicht  aufgehalten.

Zur  Vorbereitung  der  Entscheidung  können  der  Bezirksamtmann  und  der  Gouverneur  Zeugen  und
Sachverständige  hören.

Die  Vorschrist  des  §  19  findet  entsprechende  Anwendung.

Das  Recht  zur  Entnahme  der  Materialien  erlischt,  wenn  der  Unternehmer  nicht  binnen  einer  vom
Bezirksamte  zu  setzenden  Frist  davon  Gebrauch  macht.

b.  Eigentumsbeschränkungen  von  geringerer  als  einjähriger  Dauer.

8  23.

Soll  nach  dem  Antrage  des  Unternehmers  das  Eigentum  an  einem  Grundstücke  nur  für  eine
bestimmte,  ein  Jahr  nicht  übersteigende  Zeit  einer  Beschränkung  unterworfen  werden,  so  kann  der  Gouverneur
die  Erledigung  des  Antrags  dem  Bezirksamtmann  überweisen.

Der  Bezirksamtmann  entscheidet  sodann  über  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  und  über  die
Höhe  der  zu  gewährenden  Entschädigung.  Der  Beschluß  ist  mit  Gründen  zu  versehen.  Die  Vorschriften
des  §  22  Abs.  1  bis  3  und  des  §  19  finden  entsprechende  Anwendung.

e.  Enteignung  von  Rechten  Eingeborener.
8  24.
Soweit  das  Recht,  gegen  welches  sich  die  Enteignung  richtet,  Eingeborenen  zusteht,  trifft  auf
Antrag  des  Unternehmers  der  Bezirksamtmann  nach  Vornahme  geeignet  scheinender  Ermittelungen  in  einem
mit  Gründen  zu  versehenden  Beschlusse  die  Entscheidung  über  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts,  die
Frist  zu  seiner  Geltendmachung  und  die  Art  und  Höhe  der  zu  gewährenden  Entschädigung.  Die  Vorschriften
des  §  22  Abs.  1  bis  3  und  des  §  19  finden  entsprechende  Anwendung.

V.  Kosten.
8  26.
Für  das  gesamte  Enteignungsverfahren  vor  den  Verwaltungsbehörden  hat  der  Unternehmer  eine
Sebür  nach  dem  Gebührensatz  A  des  §  57  des  preußischen  Gerichtskostengesetzes  (Gesetz-Samml.  1899,
S.  326)  zu  entrichten.
Für  den  Wert  des  Gegenstandes  ist  die  Höhe  der  endgültig  festgesetzten  Entschädigung  maßgebend.
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        —  125  —

Für  die  Entscheidung  in  der  Beschwerdeinstanz  wird,  wenn  die  Beschwerde  gänzlich  erfolglos  bleibt,
von  dem  Beschwerdeführer  eine  besondere  Gebühr  im  Betrage  von  mindestens  1  Mark  und  höchstens
20  Mark,  jedoch  nicht  mehr  als  die  Hälfte  der  im  Abs.  1  vorgesehenen  Gebühr  erhoben.

Außer  den  Gebühren  nach  Abs.  1,  3  werden  die  baren  Auslagen  erhoben,  namentlich:

1.  die  Kosten,  welche  durch  Reisen  der  Beamten  entstehen,
2.  die  an  Zeugen  und  Sachverständige  zu  zahlenden  Gebühren,
3.  die  Schreibgebühren.

Die  Gebühren  der  Zeugen  und  Sachverständigen  bestimmen  sich  nach  der  Gebührenordnung  für
Zeugen  und  Sachverständige  (Reichs-Gesetzbl.  1898,  S.  689).

Für  andere  als  die  im  Abs.  4  Nr.  1  bis  3  bezeichneten  Auslagen  ist  eine  Pauschalsumme  anzusetzen.

Bei  Unternehmungen  der  Regierung  wird  die  im  Abs.  1  bestimmte  Gebühr  nicht  erhoben.

8  26.

Über  die  Höhe  der  Kosten  und  die  Person  des  Zahlungspflichtigen  hat  nach  endgültiger  Feststellung
der  Entschädigung  der  Bezirksamtmann  in  einem  besonderen  Beschluß  Entscheidung  zu  treffen.

Schon  vorher  kann  der  Bezirksamtmann  von  dem  Unternehmer  einen  angemessenen  Kostenvorschuß
unter  der  Androhung  erfordern,  daß  bei  Nichteinzahlung  binnen  einer  zu  setzenden  Frist  die  Einstellung
des  Verfahrens  auf  Kosten  des  Unternehmers  erfolgen  werde.

Mehrere  Schuldner  derselben  Kostenforderung  haften  als  Gesamtschuldner.

Die  nach  Abs.  1  und  2  ergangenen  Entscheidungen  können  von  jedem  Beteiligten  binnen  einem
Monat  nach  der  Zustellung  durch  Beschwerde  beim  Gouverneur  angefochten  werden.

Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Der  Bezirksamtmann  und  der  Gouverneur
können  anordnen,  daß  die  Vollziehung  der  angefochtenen  Entscheidung  auszusetzen  ist.

VI.  Zeugen  und  Sachverständige.
§  27.

Auf  die  Zuziehung  und  die  Vernehmung  von  Zeugen  und  Sachverständigen  finden  die  Vorschriften
der  Zivilprozeßordnung  über  den  Beweis  durch  Zeugen  und  Sachverständige  mit  den  folgenden  Maßgaben
Anwendung.

Als  Partei  im  Sinne  der  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  ist  jede  Person  anzusehen,  der  ein
von  der  Enteignung  betroffenes  Recht  zusteht.

Über  die  Beeidigung  eines  Zeugen  oder  Sachverständigen  entscheidet,  unbeschadet  der  8§  393,  402
der  Zivilprozeßordnung,  das  Ermessen  der  vernehmenden  Behörde.  Die  Beeidigung  findet  nach  dem
Abschlusse  der  Vernehmung  statt.

Die  vernehmende  Behörde  bestimmt,  ob  das  Zeugnis  oder  Gutachten  schriftlich  oder  zu  Protokoll
abzugeben  ist.  Wird  die  Beeidigung  angeordnet,  so  soll  die  Abgabe  zu  Protokoll  der  Behörde  erfolgen;
die  Behörde  hat  einen  Protokollführer  zuzuziehen.

Eine  Umwandlung  der  wegen  Ausbleibens  eines  Zeugen  oder  Sachverständigen  oder  wegen  Verweigerung
  des  Zeugnisses  oder  des  Gutachtens  festgesetzten  Geldstrafe  in  Freiheitsstrafe  findet  nicht  statt.
Im  Falle  wiederholter  Weigerung  kann  nur  die  für  den  Fall  der  ersten  Weigerung  zulässige  Geldstrafe
noch  einmal  festgesetzt  werden;  weitere  Zwangsmaßregeln  finden  nicht  ftatt.  Die  Vollstreckung  der  Strafen
erfolgt  auf  Anordnung  der  Behörde,  welche  die  Strafe  festgesetzt  hat.  Die  Vorschriften  des  §  26  Abs.  4,  5
finden  entsprechende  Anwendung.

VII.  Bekanntmachung.
8  28.

Die  Zustellungen  erfolgen  mittelst  eingeschriebenen  Briefes  (Telegramm)  oder  durch  Übergabe  der
Urschrift  oder  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zuzustellenden  Schriftstücks.

Die  die  Zustellung  veranlassende  Behörde  ist  befugt,  ihr  unterstellte  Beamte  mit  der  Beglaubigung
oder  Übergabe  zu  beauftragen,  die  ÜUbergabe  auch  durch  Ersuchen  einer  anderen  Schutzgebietsbehörde  zu.bewnken.

Auf  die  Zustellung  durch  Übergabe  eines  Schriftstücks  finden  die  Vorschiiften  des  §  170  Abs.  1
und  der  88  171  bis  173,  180  bis  184,  186,  189  der  Zivilprozeßordnung  entsprechende  Anwendung;  in
den  Akten  ist  zu  vermerken,  in  welcher  Weise,  an  welchem  Orte  und  an  welchem  Tage  die  Ubergabe  erfolgt  ist.

Die  Zustellung  mittelst  eingeschriebenen  Briefes  nach  dem  Deutschen  Reiche  hin  erfolgt  gegen  Rückschein.

Bei  Zustellungen  nach  dem  Auslande  bestimmt  der  Gouverneur  für  den  einzelnen  Fall  die  Frist,
nach  deren  Ablaufe  die  Zustellung  als  bewirkt  anzusehen  ist.  In  dem  nach  den  8§§  21  bis  24  vor  dem.
Bezirksamtmanne  stattfindenden  Verfahren  bestimmt  dieser  die  Frist.  Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß
auch  in  anderen  Fällen  die  Frist  durch  den  Bezirksamtmann  bestimmt  wird.
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        —  126  —

8  29.
Wohnt  ein  Beteiligter  außerhalb  des  Bezirkes  des  für  das  Enteignungsverfahren  zuständigen
Bezirksamtmanns,  so  kann  dieser  anordnen,  daß  der  Beteiligte  innerhalb  einer  bestimmten  Frist  zur  Empfangnahme
  von  Zustellungen  eine  in  dem  Bezirke  wohnhafte  Person  bevollmächtige.  Leistet  der  Beteiligte  der

Anordnung  nicht  Folge,  so  bedarf  es  seiner  Zuziehung  zu  dem  weiteren  Verfahren  nicht.  Bei  der  Anordnung
soll  auf  den  drohenden  Nachteil  hingewiesen  werden.

8  30.
Wo  der  Beginn  einer  Frist  an  die  öffentliche  Bekanntmachung  geknüpft  ist,  entscheidet  die  erste
Bekanntmachung  dieser  Art.  Bei  späteren  Bekanntmachungen  ist  auf  die  erste  zu  verweisen.

VIII.  Zuständigkeit.

8  3l1.

Zuständig  für  das  Enteignungsverfahren  ist  der  Bezirksamtmann,  in  dessen  Bezirke  das  Grundstück
belegen  ist,  welches  enteignet  werden  soll  oder  an  welchem  das  von  der  Enteignung  betroffene  Recht  besteht.
Ist  das  Grundstück  in  den  Bezirken  verschiedener  Bezirksämter  belegen,  so  bestimmt  der  Gouverneur  den
zuständigen  Bezirksamtmann;  er  kann  auch  die  Teilung  des  Verfahrens  nach  den  Bezirken  anordnen.

Welche  Behörde  in  den  Gebieten,  die  zu  keinem  Bezirksamte  gehören,  die  in  dieser  Verordnung
den  Bezirksamtmännern  zugewiesenen  Befugnisse  wahrzunehmen  hat,  bestimmt  der  Reichskanzler  (Auswärtiges
Amt,  Kolonial-Abteilung).

Derselbe  ist  allgemein  ermächtigt,  die  Zuständigkeit  der  Behörden  für  das  Enteignungsverfahren
in  einzelnen  Schutzgebieten  abweichend  von  dieser  Verordnung  zu  regeln.

IX.  Sonderbestimmungen  zum  Schutze  der  Rechte  Eingeborener  auf  Eigentum  und
Besitz  an  Grundstücken.
8  32.

Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt,  auch  außer  den  Fällen  des  §  1  die  Enteignung  von  Grundstücken,
  die  aus  der  Herrschaft  oder  dem  Besitz  Eingeborener  an  Nichteingeborene  übergegangen  sind,  zum
Zwecke  der  Wiedereinsetzung  der  Emgeborenen  in  den  Besitz  insoweit  zuzulassen,  als  die  Enteignung  nach
dem  Ermessen  der  Behörde  notwendig  ist,  um  den  Eingeborenen  die  Möglichkeit  ihres  wirtschaftlichen
Bestehens,  insbesondere  das  Recht  einer  Heimstätte,  zu  sichern.

Die  Entschädigung  der  gegenwärtigen  Eigentümer  oder  Befitzer  dieser  Ländereien  wird  von  dem
Fiskus  des  Schutzgebiets  geleistet.  Die  Entschädigung  kann  auf  die  Erstattung  der  Unkosten  für  den  ersten
Erwerb  der  Ländereien  von  den  Eingeborenen  beschränkt  werden.

Die  enteigneten  Ländereien  fallen  als  Kronland  in  das  Eigentum  des  Fiskus  des  Schutzgebiets,
welcher  sie  den  Emgeborenen  zur  Nutzung  überläßt.

Die  Einzelheiten  des  Verfahrens  hat  für  jeden  Fall  auf  den  Bericht  des  Gouverneurs  der  Reichskanzler
  anzuordnen.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  den  Besitzstand  bis  zum  Erlasse  dieser  Anordnung  zu
regeln  oder  die  Regelung  einer  anderen  Behörde  zu  übertragen.

X.  Schlußbestimmungen.
§  33.
Die  auf  die  Entziehung  und  Beschränkung  des  Grundeigentums  im  Interesse  des  Bergbaues  sich
beziehenden  besonderen  Vorschriften  bleiben  von  dieser  Verordnung  unberührt.

8  34.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juni  1903  in  Kraft.

Mit  dem  gleichen  Zeitpunkte  sind  aufgehoben:  die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika  über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  vom  15.  Januar  1894  (Kol.  Bl.  S.  270),
§  8  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  den  Erwerb  und  Verlust  sowie  die  Beschränkungen
  des  Grundeigentums,  vom  27.  März  1888  und  die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  den  Grundstückserwerb  an  der  Bahnlinie  Swakopmund  —Windhoek,
vom  24.  September  1901  (Kol.  Bl.  1902,  S.  4).

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  14.  Februar  1903.

(L.  S.)  Wilhelm.
Graf  von  Bülow.
        <pb n="181" />
        127

Verordunng,  betreffend  Schonzeiten  für  Strauße,  Antilopen  und  Gazellen  im
Bezirk  Swakopmund  (Deutsch-Südwestafrika).

Auf  Grund  des  §  2,  Absatz  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung
konsularischer  Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften
in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  25.  Dezember  1900  und  der  hierzu  erlassenen  Gouvernementsverfügung  vom
26.  Februar  1901,  betreffend  den  Erlaß  polizeilicher  Vorschriften,  und  des  §  9  der  Verordnung,  betreffend
Ausübung  der  Jagd  im  Deutsch-Südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom  1.  September  1902  wird  hierdurch
Folgendes  verordnet:

§  1.
Für  den  Umfang  des  Bezirks  Swakopmund  werden  folgende  Schonzeiten  festgesetzt:
Für  Straußenhähne:  vom  1.  Oktober  bis  28.  Februar.
Für  die  der  Jagdverordnung  unterliegenden  Antilopen  und  Gazellen,  soweit  nicht  die
Jagd  auf  sie  nach  §  3,  Ziffer  1e,  schlechthin  verboten  ist:  vom  1.  Dezember  bis  28.  Februar.
2.
Die  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft.
Swakopmund,  den  20.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirksamt.
Dr.  Hanemann.

 

Beschluß  des  Bezirksgerichts  Swakopmund,  betreffend  die  Bekanntmachung  von
Eintragungen  in  das  Handelsregister.
Die  durch  das  Handelsgesetzbuch  vorgeschriebenen  Bekanntmachungen  von  Eintragungen  in  das

Handelsregister  werden  für  den  Bezirk  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichtes  Swakopmund  im  Jahre  1903  in
sfolgenden  Zeitungen  erfolgen:

1.  im  Deutschen  Reichsanzeiger,

2.  im  Deutschen  Kolonialblatt,

3.  in  der  Deutsch-Südwestafrikanischen  Zeitung.
Swakopmund,  den  22.  Dezember  1902.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  Dezember  1902.

(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3925  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schifffahrts.  Holzschlag--KNeben-Zollamt
  AusfuhrEinfuhr  Abgabe  GebührenEinnahmen  Insgesamt
No.  P.s  Rp.  P.]  p.  P.]  Rp.  P.]  Kpo.  P.]  NRpo.  P.  —  Mk.  Pf.
1  1  i  i  |
Tana  2688  07  9254  52  —  —  26  487  3212352  08—  17  200  33
Pangnii  2324  0  177  38  —  —  58  3  327701  08—  10723  82
Bagamooo  8  499  581588  59  6  —  63  22  16120  175  30=  28094  34
Dar-  es-Salam.  9485  62  9329  11  18  —  103  46  53|18  996  42=  26  452  84
Kilwa.  ...  7700  —35719  20  36  —  50  4%91  12  13  797  13=  19  212  61
Linid  4676  61  6  —  22  1418  —742  37—  10  781  54
Zusammen  35370  04409  66  —  4  39772  17  765  10  —112  465
.  —“’  TW
49252  Mk.]61  394  Mk.1  MM,·6  1  MMT.7P5  Mk.
81  f.  24  Pf.  91  Pf.  14  Pf.  38  Pf.
        <pb n="182" />
        —  128  —

Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  und  des  Obergerichts  zu  Apia
für  das  Kalenderjahr  1902.

Gerichtsbarkeit  des  Bezirksrichters  und  des  Bezirksgerichts.

 

 

 

 

Davon.
Es  waren  anhängig:  überhaupt  4  bleiben
hängig  haup  erledigt  leiben  m
l
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:  «
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  260  —  9
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangspolineckungen,  .
Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  2c.  39  39  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Bustindigteit:
a)  des  Bezirksrichters  ......  266  260  6
b)  des  Bezirlsgerichts  .................  33  30  3
B.  Konkurse  .wt  .  —  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:  "
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  ......  5  5  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  30  29  f#  1
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Lauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisizer  28  27  1
b)  mit  Beisitzern  2  2  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters.  —  —  —
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarleit,  und  zwar:
1.  Nachlaßregulirungen  ..  3  3  —
2.  Eintragungen  und  Löschungen  in  den  Court  Grants  72  70  2
Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  Geslaudigungen.
Testamentserrichtungen  2c.)  56  56  —

 

 

.  Gerichtsbarkeit  des  "  Obergerichte
Zivilsachen,  Berufungen  ..  l  4  4  —
Strafsachen,  Berufungen  .

(Siehe  auch  die  Notig  unter  Samoa  i  im  nichtamtlichen  reil  dieser  Nummer.)

 

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  vortragenden  Rat
im  Reichsschatzamt,  Geheimen  Oberregierungsrat  Neumann  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten
  Amts  zum  ordentlichen  Mitgliede  des  Disziplinarhofes  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

––  ——  Û

Dem  Leiter  des  Botanischen  Gartens  in  Victoria,  Dr.  Preuß,  ist  das  Prädikat  als  Professor
beigelegt  worden.

 

 

Kaiserliche  Schusntruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  März  1903.

Dr.  Greisert,  Oberarzt  der  Landwehr  1.  Aufgebots  (III  Berlin),  scheidet  am  19.  März  d.  Is.  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  20.  März  d.  Is.  als  Oberarzt  mit  Patent  vom  23.  November  1902
in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  angestellt.

Dr.  Brünn,  Königlich  Bayerischer  Assistenzarzt  beim  12.  Infanterie-Regiment  Prinz  Arnulf,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  Patent  vom  25.  Juli  1901  als
Assistenzarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  10.  März  1903.
Inpscher,  Oberstabsarzt,  am  13.  März  1903  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
14.  März  d.  Is.  als  Regimentsarzt  des  Torgauer  Feldartillerie-Regiments  Nr.  74  wieder  angestellt.
Dr.  Heuermann,  Stabsarzt  beim  7.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  69,  scheidet  aus  dem  Heere  am
5.  April  d.  Is.  aus  und  wird  mit  dem  6.  April  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt,
  zugleich  wird  derselbe  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Oberstabsarztes  bei  dieser
Schutztruppe  beauftragt.

S
—
        <pb n="183" />
        129

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.

Telegraphischer  Nachricht  aus  Manila  zufolge
verstarb  am  6.  Februar  d.  Is.  im  Hospital  zu  Guam
Herr  Hans  Schroeder.  Derselbe,  lange  Zeit  Farmbesitzer
  in  Transvaal  (Swasiland),  war  seit  Juli
vorigen  Jahres  beim  Bezirksamt  für  die  Marianen
in  Saipan  auf  landwirtschaftlichem  Gebiet  tätig;  im
Oktober  erkrankte  er  an  Dysenterie  und  mußte  später
in  das  Hospital  nach  Guam  überführt  werden.

 

Deutsch-stafrika.

Der  Chemiker  Dr.  Schellmann  hat  die  Ausreise,
  und  der  Brunnenmachergehilfe  Rulinski  hat
die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Bergreferendar  Tornau  ist  in  Deutsch-Ostafrika
  eingetroffen.

Der  Maschinist  Schütz  hat  das  Schutzgebiet  mit
Heimatsurlaub  verlassen.

Der  Geologe  Dr.  Koert,  der  Bureaugehilfe
Mayr  und  der  Steuermann  Neumiller  sind  mit
Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Leutnant  Weitzenberg  ist  mit  Heimatsurlaub
am  6.  März  1903  in  Deutschland  eingetroffen.

Sergeant  Beckmann  hat  am  27.  Februar  1903
die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  von  Neapel
aus  angetreten.

 

Ramernn.

Der  Regierungsbaumeister  Fischer,  der  Zollamtsassistent
  Bötefür,  der  Rechnungsbeamte  Paul
Schulze  und  der  Unteroffizier  Wolff  haben  die
Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Sekretär  Mathes  und  der  Lehrer  Lenga
aus  Kamerun  haben  die  Heimreise  nach  Deutschland
angetreten.

Der  Stationsleiter  v.  Kotze  ist  aus  Kamerun
eingetroffen.  Der  Ingenieur  Hohl  und  der  Zollassistent
  Krause  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Kamerun
  eingetroffen.

Der  Bautechniker  Kohnen  ist  aus  dem  Dienst
des  Schutzgebiets  Kamerun  ausgeschieden.

 

Feldwebel  (Musikleiter)  Gewalt  ist  am  7.  März
1903  mit  Heimatsurlaub  in  Hamburg  eingetroffen.

 

Togo.

Der  Gerichtsaktuar  Krause  hat  die  Ausreise
nach  Togo  angetreten.

Der  Zimmermann  Conradi  ist  in  Togo  eingetroffen.
  Der  Hauptmann  v.  Doering,  der  Bureauvorstand
  Wistuba  und  der  Stationsassistent  Blank
sind  in  Togo  wiedereingetroffen.

Der  Aktuar  Kurtzahn  hat  die  Heimreise  aus
Togo  angetreten.

 

Lüdwestafrika.  .

Dem  bisherigen  Finanzreferenten  Pahl  (Geh.
expedierenden  Sekretär  im  Auswärtigen  Amt,  Kolonial-Abteilung)
  ist  die  Stelle  des  Finanzdirektors  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
übertragen  worden.

Der  Oberförster  Dr.  v.  Eschstruth,  der  Bautechniker
  Krause  und  der  Maschinenmeister  Kirchhoff
  haben  die  Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  7.  März  1908  in
Hamburg  eingetroffen:  Major  v.  Estorff,  stellvertretender
  Kommandeur  der  Schutztruppe,  Leutnant
Frhr.  v.  Wöllwarth-Lauterburg.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  28.  Februar  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Unteroffiziere  Forcht  und  Malinowski.

 

Deutsch-Keu-Guinea.
Der  Torpedermaat  Klinger  hat  die  Ausreise
nach  Deutsch-Neu-Guinea  angetreten.
Der  Sekretär  Vahlkampf  ist  mit  Heimatsurlaub
aus  Ponape  eingetroffen.

Lamoa.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  Dr.  Solf  ist  in
Samoa  wieder  eingetroffen  und  hat  die  Geschäfte
des  Gouvernements  übernommen.

Der  Leutnant  Reißner  ist  in  Samog  eingetroffen.

 

Dachrichten  aus  den  deutschen  Schungebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-ltafrika.
Deutsch  ostafrikanische  Baumwolle.

Gelegentlich  einer  Sitzung  des  Vorstandes  der
britischen  Baumwollbauvereinigung  in  der  Handelskammer
  zu  Manchester  im  Dezember  v.  Is.  ist  nach
einem  Bericht  des  kolonialen  Beirats  in  London
eine  Baumwollprobe  aus  Deutsch-Ostafrika  dem
ägyptischen  Erzeugnisse  für  ebenbürtig  erklärt  worden.

 

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Oberleutnant  W.  v.  Grawert  hat  der
zoologischen  Sammlung  des  Königlichen  Musenums
für  Naturkunde  zu  Berlin  die  von  ihm  im  Kiwugebiet
  erbeuteten  8  Säugetierfelle,  -Schädel  und
-Gehörne  als  Geschenk  überwiesen.  Die  Tiere  sind
gut  erhalten  und  wegen  ihrer  Fundörter  sehr
willkommen.  Sie  bereichern  die  Kenntnis  der  Fauna
des  Kiwubeckens  außerordentlich.
        <pb n="184" />
        Ferner  überwies  der  Oberarzt  Dr.  Werner
dem  genannten  Museum  eine  in  Ostafrika  angelegte
Sammlung,  bestehend  aus:

10  Säugetierfellen,  3  Säugetierschädeln,  19  Vogelbälgen
  und  1  Chamäleonhaut  nebst  Schädel.

Die  Säugetiersammlung  ist  recht  wertvoll,  weil
sie  ein  interessantes  Jugendkleid  des  Weißschulter-Seidenaffen,
  das  Fell  eines  noch  genauer  zu  bestimmenden
  Hasen  und  zwei  Bälge  des  seltenen
Stachelschwanzeichhörnchens  enthält.

 

RKamerun.

Von  der  Vola--Eschadsee=  Grenzexpedition.

Wie  der  Führer  der  deutschen  Abteilung  der
Yola-Tschadsee-Grenzexpedition,  Hauptmann  Glauning,
  unter  dem  12.  Februar  d.  Is.  aus  Lokodja
berichtet,  ist  die  Abteilung  am  10.  Februar  daselbst
eingetroffen  und  beabsichtigte,  gemeinschaftlich  mit  der
englischen  Kommission  am  18.  Februar  von  dort
weiter  zu  gehen.  Die  Reise  auf  dem  Niger  hat
die  deutsche  Abteilung  auf  dem  englischen  Regierungsdampfer
  „Sarota“  zurückgelegt  und,  wie  Hauptmann
Glauning  schreibt,  von  seiten  der  Engländer  überhaupt
  das  größte  Entgegenkommen  und  jede  denkbare
  Unterstützung  erfahren.

Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die  Gebiete
zZwischen  dem  oberen  Benut  und  dem  uschadsee.
II.  7)

Ist  hier  im  Westen  (F.  hirnang,  H.  jamwa)  und
Norden  die  deutsche  Fullahgrenze,  so  führt  der  Weg
östlich  des  Massivs  von  Giddr  aus  durch  die  wasserarme,
  mit  niederem  Baumwuchs  bedeckte  Steppe  der
Mundang  sprechenden  Mattafall  und  Ndokullaheiden
in  16  Marschstunden  nach  Sangoia,  dem  ersten  zu
Marrua  gehörenden  großen  Fullahort  in  der  nach
Osten  sich  unendlich  ausnehmenden  Ebene,  deren
Flußsystem  bereits  zum  Logone  gehört.  Der  Mao
Marrua  oder  Killiango  ist  der  Lebensspender  für
Sangoia,  Kattual,  Miskin,  Marrua  und  andere  zahlreiche
  kleinere  Ortschaften.  Das  Land  ist  sehr  fruchtbar
  und  infolgedessen  auch  so  gut  besiedelt  und  angebaut,
  wie  kaum  irgendwo  in  Adamaua.  Dorf
reiht  sich  an  Dorf.  Zahlreich  ist  der  gummihaltende
(H.  danko)  Baum,  und  weite  Baumwollfelder  zeugen
von  der  Betriebsamkeit  der  Eingeborenen,  die  nur
zum  geringsten  Teil  Fullahs  sind,  vielfach  vielmehr
eine  Mischrasse  aus  Mandaras  oder  Heiden  und
Fullanis  (F.  dimadjo  genannt).  Sehr  zahlreich  sind
die  Kanuris  vertreten.  Der  Blutmischung  zufolge
ist  in  Marrua  das  Schwarz  vorherrschend,  und  auffallend
  ist  die  typische  Haartracht  der  Weiber,  die
am  Hinterhaupt  einen  steifen,  aufgedrehten,  dünnen

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  105.

130

 

Zopf  tragen.  Die  große  Ebene  ist  wegen  ihres
Pferdereichtums  berühmt,  namentlich  gelten  die  östlich
wohnenden  reichsunmittelbaren  Binder  Mendif  sowie
die  Balda  und  Gabba  für  gute  Züchter,  aber  das
Fullahpferd  ist  überall  weich  und  ein  geringwertiges
Gebrauchstier.  Das  Pferd  ist  von  Norden  und
Osten  her  eingeführt,  und  niemals  ist  auch  nur  einigermaßen
  systematisch  gezüchtet.  Gut  aussehende,
hochbeinige  Tiere,  die  auffallen,  waren  und  sind  gesucht.
  Leistungen  werden  nicht  bewertet.  Der  Fullah
selbst,  der  eigentliche  Pferdebesitzer  und  Züchter  im
Lande,  reist  nicht  viel  —  das  besorgen  die  Haussas,
Kanuris  und  Araber  —,  so  kommt  es,  daß  die  Tiere
wenig  Bewegung  haben.  Auch  wird  das  Pferd  nicht
mit  Korn,  sondern  nur  mit  Gras  gefüttert.  Die
minderwertige  Ernährung  und  der  Mangel  an  Bewegung
  haben  die  Pferdezucht  in  Adamaua  verdorben,
und  man  findet  wohl  öfters  schöne,  aber  selten  gute
Pferde,  die  etwas  leisten,  wie  z.  B.  der  kleine,
arbeitsgewohnte  Haussapony.  In  Nordadamaua  gibt
es  meiner  Schätzung  nach  ungefähr  15  000  Rinder.
Schönes  Buckelvieh,  das  namentlich  in  der  Regenzeit,
wenn  es  reichlich  Weide  findet,  einen  prächtigen  Anblick
  gewährt.  Doch  ist  das  Rindvieh  im  Verhältnis
zu  seiner  Größe  milcharm  und  pflanzt  sich  langsam
fort.  Geschlachtet  werden  von  den  Haussaschlächtern
(seriki  npaua)  auf  den  Märkten  nur  alte  oder
kranke  Tiere.  Die  Tiere  erhalten  nur  Weidefütterung,
gehen  in  großen  Herden.  Abends  und  morgens
holen  die  Besitzer  die  Milch  (F.  kossam,  H.  nono),
die  ihr  Hauptnahrungsmittel  ausmacht,  von  der
Herde,  die  um  ihres  Mistes  willen  an  bestimmte
Weide=  und  Lagerplätze  gebunden  ist.  Vom  Januar
bis  Ende  März  weiden  die  Rinder  auf  den  abgeernteten
  Massakuafeldern.

Kleinvieh  (F.  bali  bei,  H.  akuya  tumaki)  ist
zahlreich  und  in  allen  Abarten  von  dem  kleinen
Heidenvieh  bis  zu  dem  kalbsgroßen,  hochbeinigen,
fetten  Sudanschaf  vertreten.  Die  Tiere  weiden
tagsüber  in  Herden,  bleiben  aber  nachts  nicht  in
offenen  Kraalen  beisammen,  wie  die  Rinder,  sondern
kommen  ins  Dorf  zu  ihren  Besitzern  zurück.

Ich  bemerke  das  alles,  weil  in  Bornu  die  Viehzucht
  ganz  anders  betrieben  wird.

Von  Geflügel  werden  nur  Hühner  (F.  gertugal,
H.  kasa),  allerdings  auch  schöne  Perlhühner  (F.  jaule,
H.  sabua)  gehalten.

Strauße  (F.  ndau,  H.  gimena)  zieht  man  nur
vereinzelt  in  Bogo,  Gabba  und  Balda.

Die  Ernährung  (F.  nivi,  H.  tuo)  der  Eingeborenen
  ist  einfach.  Die  Heiden  leben  nur  von  ihrem
Korn,  Bier,  hin  und  wieder  einer  Ziege.  Auch  die
auf  dem  Lande  lebenden  Fullahs  gönnen  sich  nur
Milch  und  Korn  (I.  fura,  F.  shobale),  vielleicht
noch  die  eßbaren  Blätter  (F.  hako,  H.  ganis)  des
Brotfruchtbaumes  (F.  boko,  H.  kuka),  der  sich  in
jedem  Dorf  findet,  die  bei  allen  Gehöften  gepflanzten
Kürbisarten  ((F.  lalo,  H.  turgunual,  F.  kaböna,
H.  hako  habere)  und  einige  Erdnüsse  (F.  biridji,
        <pb n="185" />
        H.  geda)  vom  eigenen  Felde.  Überall  gibt  es  Honig
(F.  djumri,  H.  suma).

Ganz  anders  ist  es  auf  den  Märkten,  die  an
bestimmten  Plätzen  —  meist  den  größten  Ortschaften  —
in  der  Regel  zwei  Mal  in  der  Woche  abgehalten
werden.  Da  finden  sich  außer  Fleisch  (F.  kusselt,
H.  nama)  vom  Rind  (F.  nage,  H.  sania),  Schaf
(F.  balu,  H.  tinkia),  Ziege  (F.  böna,  H.  aknia),
Hühner  und  Fische  (F.  lingu,  H.  kiffi),  Butter
(F.  nebam,  H.  mai),  dann  im  Lande  gebauter  Reis
(F.  marari,  H.  schin  kafa)  und  die  verschiedenen
Arten  Durrhakorn  (F.  yadiri  und  baiöri,  H.  maiua
und  daua),  Mais  (F.  butali,  H.  massari),  wie
vielfach  noch  Hirse  (F.  butali  damudi,  H.  wada
massara),  dann  gibt  es  Kürbisse  (F.  kabedje,
H.  kaböna),  Okro  (F.  kubedje,  H.  kuböna),  eine
Art  Gurke  (F.  tikilye,  H.  guna),  Tamarinden  (F.
Jabbe,  H.  tsamia),  Paiapaias  (F.  kabussua,  H.
ganda)  überall.  In  Leinde  und  Bebene  werden
gute  Datteln  (F.  dibinodjo,  H.  dibino)  gezogen.
Vereinzelt  gibt  es  Pisangs  (F.  ayabadje,  H.  ayaba)
und  Bananen  (H.  ayaba  maidadi).  Große  Zwiebeln
  (F.  albassadje,  H.  albassar)  sind  überall,  woa
Wasser  ist,  zu  haben.  Dazu  kommen  die  vielen
eßbaren  Blätter  und  in  großen  Mengen  Erdnüsse.
Die  süße  Kartoffel  (F.  kudakku,  H.  dankali)  ist
in  Nordadamaua  selten,  in  Banyo  und  Ngaundere
häufig;  Kassada  (F.  bai,  H.  voga)  findet  sich,  Dams
(H.  doia)  fehlt  gänzlich.

Der  Handel  mit  der  Niger  Company,  Ltd.,  in
Vola  beschränkt  sich  auf  Gummi  arabikum  (F.  sari,
H.  danko),  der  aus  verschiedenen  Baumharzen  (F.
dundelai  und  ibi,  H.  ganji  und  baure)  auf  den
Markt  gebracht  wird.  Die  Bäume  sind  im  gesamten
Nordadamaua  häufig.  Außerdem  kauft  die  Company
aus  Nordadamaua  Erdnüsse  in  großen  Mengen,  die
gleichfalls  überall  angebaut  werden,  und  Baumwolle
(F.  kardumbal,  H.  auduga),  die  meist  aus  der
Marrugebene  stammt.  Die  meiste  Wolle  wird  jedoch
in  einheimischen  Webereien  (F.  tschanjoo,  H.massaki)
zu  sehr  dauerhaftem  Gewebe  verarbeitet.  Webstühle
finden  sich  selbst  in  kleinen  Dörfern,  ebenso  wie  eine
Färberei  (F.  undu  tschatschari,  H.  marina),  wo
mit  Indigo  (F.  tschatschari,  H.  bara),  der  in  allen
Plätzen  angebaut  wird,  eine  tiefblaue  Farbe  hergestellt
wird.  Auch  Gerbereien  (F.  djimoto,  H.  madjemi
kata),  Sattlereien,  Schuhmachereien  (F.  badukudjo,
H.  baduku)  und  Schmiede  (F.  kilbadjo,  H.  makiri),
die  einheimisches  Eisen  (F.  yamidi,  H.  karafi)  bearbeiten,
  fehlen  nirgends.  In  Nordadamaua  selbst
wird  kein  Eisen  gewonnen.  Es  stammt  aus  Bubanjidda
und  Mandara.  Elfenbein  kommt  aus  diesen  Gegenden
nicht  in  den  Handel,  weil  es  keine  Elefanten  gibt.

Überhaupt  ist  Wild  hier  wenig  artenreich  und
beschränkt  sich  auf  Gazellen  und  verschiedene  Antilopenspezies.
  Flußpferde  gibt  es  vereinzelt,  Alligatoren
  sind  häufig,  ebenso  kleinere  Affen.  Von  Raubzeug
  habe  ich  nur  Leoparden,  gestreiste  und  gefleckte
Hyänen  und  Wildkatzen  konstatiert.

131

 

Sehr  zahlreich  ist  die  Vogelwelt  vertreten.
Schlangen  sind  selten;  dagegen  gibt  es  Insekten  aller
Art  in  Menge.  Unter  Heuschreckennot  hat  Nordadamaua
  nicht  zu  leiden.

Das  Klima  unterscheidet  die  vom  November  bis
Ende  März  dauernde  Trockenzeit,  Oktober  und  April  als
Übergangsmonate  und  vom  Mai  bis  September  die
Regenzeit,  die  sehr  verschiedene  Niederschläge  bringt,
die  oft  große  Überschwemmungen  für  kurze  Zeit  zur
Folge  haben,  da  die  Wasser  auf  den  nahen  Gebirgen
ungemein  schnell  anwachsen  und  zu  Tal  stürzen,  dann
allerdings  ebenso  bald  wieder  versiegen.  Die  Temperatur
  ist  durchschnittlich  eine  hohe,  was  sich  aber  nur
in  der  Regenzeit  fühlbar  macht,  da  dann  die  Gesamtatmosphäre
  sehr  feucht  ist.  In  der  Trockenzeit
ist  die  Luft  rein  und  trocken  und  das  Klima  trotz
der  Hitze  auch  für  den  Europäer  gesund.

Von  der  Bevölkerung  habe  ich  die  Heiden  schon
besprochen.  Mit  ihnen  leben  die  Fullahs  in  einem
latenten  Kriegszustande.  Meist  sind  die  Heiden  in
Nordadamaua  soweit  unterworfen,  daß  immerhin
ein  Teil  von  ihnen  freiwillig  Morgul  zahlt.

Durch  die  Vermischung  der  siegreichen  Fullahs
mit  den  Frauen  und  Mädchen  der  unterworfenen
Heidenstämme  hat  dieser  edle  Stamm  viel  von  seiner
Eigentümlichkeit  eingebüßt  und  manches  von  Haussas
und  Kanuris  angenommen.  Im  allgemeinen  ist  der
Fullah  aber  schon  aus  Stolz  konservativ,  und  auch
der  ärmste  fühlt  sich  als  Mitglied  der  das  Land
besitzenden  Rasse  und  überläßt  Handel  und  Gewerbe
den  zahlreich  eingewanderten  Haussas,  Bornuleuten
und  Arabern  (Schuaris  genannt,  obwohl  auch  andere
Stämme  vertreten  sind).  Die  Angehörigen  letzterer
drei  Stämme  heißen,  wenn  sie  bereits  in  Adamaua
geboren  sind,  Kamberis  und  haben  in  der  zweiten
Generation  oft  schon  ihre  Muttersprache  vergessen.

In  der  Marrugebene  haben  sich  auch  vielfach
Mandaraleute  mit  Fullahs  gemischt  (Mandaradio),
obwohl  bieses  Bergvolk  sich  jahrhundertelang  gegen
Bornu  ziemlich  unabhängig  zu  erhalten  gewußt  hat
und  auch  von  den  Fullaheroberern  in  der  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts  verschont  geblieben  ist.

Mandara,  ein  Gebirgsmassiv,  das  im  Norden
und  Westen  weit  in  die  Bornu=  (Tsad-)  Niederung,
im  Osten  in  die  Heidensteppe  des  Logone-Schari
hineinragt  und  im  Süden  nur  lose  mit  dem  großen
Nordadamauamassiv,  nördlich  Marrna,  zusammenhängt,
  hat  eine  Gesamtlänge  seines  Gebietes  von
ungefähr  18,  eine  Breite  von  15  Marschstunden.
Die  Berge,  die  übrigens  sämtlich  niedriger  sind,  als
es  nach  Barth,  der  sogar  an  Schnee  dachte,  und
Vogel  erscheint,  stehen  vielfach  nicht  geschlossen,  sondern
  sind  durch  fruchtbare  Täler  von  einander  getrennt,
  in  denen  kleine  Wasserläufe  rinnen,  die  sich
nach  Osten  hin  in  der  Ebene  in  eine  Art  stehender
Kanäle  (K.  ngaldjam)  verlaufen,  die,  in  der  Regenzeit
  wasserreich,  weithin  das  Land  überschwemmen,
in  der  Trockenzeit  oft  nur  durch  eine  flache  Senkung
mit  Grasnarbe  sich  kenntlich  machen.  Nach  Westen
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        fließt  alles  Wasser  dem  Kamadugu,  der  auch  in  der
Trockenzeit  den  Tsadsee  erreicht,  zu.  Die  Randberge
im  Osten  und  Westen  schließen  eine  Hochebene  ein,
aus  der  immer  wieder  niedere  Berge  aufstreben.
Das  Gebirge  besteht  aus  Granit,  in  dem  sich  vielfach
  Eisen  findet,  und  ist  stellenweise  bewaldet,  während
  im  allgemeinen  niederer  Graswuchs  vorherrscht.

Auf  der  mittleren  Hochebene  liegen,  nur  vier
Stunden  auseinander,  die  beiden  einzigen  bedeutenden
Mandaraplätze:  Mora  und  Doloo,  welch  letzteres
von  Rabah  zerstört  und  nicht  wieder  aufgebaut  ist.
Doloo  ist  die  eigentliche  Hauptstadt  des  Landes  gewesen
  und  hat,  zwischen  zwei  hohen,  mit  Felsblöcken
bedeckten  Bergen  gelegen,  eine  bedeutende  Ausdehnung
gehabt,  war  ursprünglich  unbefestigt,  aber  gut  —
nach  Bornuart  —  gebaut,  wie  die  kilometerlangen
Mauertrümmer  noch  beweisen.

Mora  ist  früher  nur  ein  kleinerer  Platz  gewesen
und  ist  jetzt  zwar  zahlreich  bewohnt,  aber  nur  mit
kleinen  Gehöften  bebaut,  die  sich  durch  Zäune  aus
den  starken  Halmen  des  Durrhakornes  von  einander
scheiden.  Die  Häuser  bestehen  aus  einer  runden
Lehmeinfassung  mit  einem  gewölbten,  runden  Strohdach,
  bei  besseren  Häusern  findet  sich  auch  die  spitze
Form,  und  ein  Straußenei,  nach  Kanurisitte  oben
befestigt,  gilt  als  Zeichen  von  Wohlhabenheit  des
Besitzers.  Mora  ist  zur  Zeit  der  Platz,  in  dem  sich
das  ganze  Leben  des  Ländchens  konzentriert;  denn
alle  anderen  der  zahlreich  an  den  Berghalden  zerstreut
  liegenden  Plätze  sind  zu  klein,  um  Bedeutung
zu  haben.

Das  gesamte  Bergland  ist  zahlreich  bevölkert  und
wo  in  den  Tälern  oder  an  den  Berghängen  Humusboden
  sich  findet,  da  wird  er  ausgenutzt.  Uberall  begegnet
  man  vorzüglich  gehaltenen  Baumwollfeldern.
Pferde  und  Rinder  werden  sorgsam  geweidet.

Die  einzige  Straße,  die  von  Mimeh  über  Mora
und  Doloo  das  Ländchen  durchzieht,  ist  nicht  ohne
Bedeutung,  da  auf  ihr  der  Handelsaustausch  zwischen
Fullah=  und  Bornuleuten  stattfindet,  der  in  der  ganzen
östlichen  Ebene  und  im  Westen,  jenseits  Madagali,
von  den  Heiden  gestört  wird.  Die  Mandaraleute
halten  zu  den  östlichen  Heiden,  namentlich  zu  den
Mußgu,  Beziehungen  und  kaufen  von  ihnen  Elfenbein
  und  Gummi.  Die  Straße  der  Gläubigen,  die
aus  dem  Benuebezirk  über  Jola  nach  Mekka  pilgern,
führt  durch  Mandara  nach  Logon.

Die  Mandaraleute  sind  wohl  von  Nordosten
über  Logon  eingewandert  und  den  Kotokos  verwandt,
sie  sind  erst  vor  zwei  Jahrhunderten  unter  dem  Einfluß
  des  Bornureiches,  zu  dem  sie  in  losem  Abhängigkeitsverhältnis
  standen,  Mohammedaner  geworden.
Die  gesamte  Kultur  haben  sie  von  Bornuleuten  übernommen.
  Dunkel  gefärbt,  vielfach  mit  Längsschnitten
über  den  ganzen  Körper  versehen,  nach  Bornuart
bekleidet  und  bewaffnet,  sind  die  Mandaras  von
Kanuris  schwer  zu  unterscheiden.  Auch  sind  sie  vielfach
  mit  Bornuelementen  vermischt,  und  die  Königsfamilien
  von  Bornu  und  Mandara  heiraten  unter- 



132  —

einander.  Die  Mandaras  sind  Ackerbauer  und
Viehzüchter,  Handwerker  findet  man  außer  Webern,
wenig,  weil  alle  Kulturbedürfnisse  aus  Bornu  bezogen
  werden.

Klimatisch  bildet  das  Mandaragebirge  die  Scheide
zwischen  Adamaua  und  Bornu,  wo  sich  die  Zeiten
um  fast  vier  Monate  verschieben,  so  daß  der  Benue
im  September,  der  Tschadsee  im  Dezember  ihren
höchsten  Wasserstand  erreichen.  Mandarga  ist  durchschnittlich
  bedeutend  kühler  als  Nordadamaua,  was
nicht  allein  durch  die  höhere  Lage,  sondern  auch  durch
das  häufige  Vorkommen  von  Wald  bedingt  wird.

Strauße  werden  in  Mandara  nur  vereinzelt
gezüchtet.  Sie  sind  in  der  nördlichen  Marruaebene
bei  Balda  und  in  Bornu  häufiger.

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Chemiker  am  Botanischen  Garten  in  Victoria,
Dr.  Strunk,  hat  der  zoologischen  Sammlung  des
Königlichen  Museums  für  Naturkunde  zu  Berlin
eine  von  ihm  zusammengebrachte  Naturaliensammlung
übersandt,  die  folgende  Objekte  enthielt:

27  Säugetierfelle,  22  Säugetierschädel,  65  Vogelbälge,
  33  Schmetterlinge,  20  Käfer,  1  Rhynchote,
1  Heuschrecke.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  sehr  gut.

Unter  den  Säugetieren  befinden  sich  mehrere
Arten  im  Jugendzustande,  die  dem  Museum  bisher
sehlten.  Besonders  brauchbare  Stücke  sind  unter  den
vier  Affenarten.  Die  Vögel  waren  als  Ergänzungsstücke
  für  die  Kolonialsammlung  des  Museums  sehr
willkommen.  Die  Insekten  gehörten  alle  schon  bekannten
  Formen  an.

Togo.

Schiff'sverkehr  im  Jahre  z2902.

Im  Kalenderjahre  1902  sind  die  Häfen  des
Schutzgebietes  Togo  von  179  Schiffen,  davon  116
deutsche,  42  englische  und  21  französische,  angelaufen
worden.

Deutsch-Züdwelkafrika.

über  eEinfübrung  der  Leidenraupenzucht  in  Deutsch-Südwestafrika

berichtet  das  Gouvernement,  wie  folgt:

Die  Einführung  eines  in  größerem  Maßstabe
zu  betreibenden  Seidenraupenzucht-Unternehmens  im
Schutzgebiet  würde  mit  Freuden  begrüßt  und  mit
allen  Mitteln  unterstützt  werden.  Nur  sind  die  bisher
  in  diesem  Wirtschaftszweige  gesammelten  Erfahrungen
  noch  gering.  Der  Unternehmer  ist  daher
auf  eigenes  Studium  der  hiesigen  Verhältnisse  an-
        <pb n="187" />
        gewiesen.  Die  jüngst  vom  Kolonialwirtschaftlichen
Komitee  hergesandten  Eier  scheinen  sich  zu  bewähren.
Mehrere  Raupen  sind  bereits  ausgekrochen.

Vorläufig  bestehen  größere  Anpflanzungen  von
Maulbeerbäumen  nur  in  Windhoek  und  Okahandya.

In  den  amtlichen  Anlagen  Windhoeks  sind  etwa
30  sechs=  bis  zehnjährige  Bäume  und  300  ein=  bis
zweijährige  Bäume,  von  denen  Blätter  unentgeltlich
abgegeben  werden  können.  Im  Besitz  von  Privatleuten
  befinden  sich  etwa  500  bis  600  Bäume  im
Alter  von  drei  Jahren  und  darüber.

In  Okahandya  sind  etwa  100  zwei=  bis  dreijährige
  Bäume.  Von  der  auf  der  Forststation  dort
gemachten  Aussaat  sind  für  das  kommende  Jahr  etwa
100  000  Bäunchen  zu  erwarten.

Geeignete  Grundstücke  würden  am  billigsten  in
Okahandya  zu  haben  sein.

Soweit  dem  Unternehmer  von  amtlicher  Seite
Blätter  und  Bäumchen  zur  Verfügung  gestellt
werden  können,  wird  dieses  unentgeltlich  geschehen.

Diehansfuhr  aus  dem  nördlichen  Deutsch-Züdwestafrika
in  britisches  Gebiet.

Durch  Verhandlungen  des  Keiserlichen  Generalkonsulats
  in  Kapstadt  mit  der  britischen  Regierung
ist  es  gelungen,  nachdem  dies  schon  früher  bezüglich
des  Südens  erzielt  war,  nun  auch  vom  nördlichen
Teile  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes
die  Einfuhr  von  Rindvieh  in  britisches  Gebiet,  und
zwar  nach  dem  nördlichen  Betschuanaland  und  von
dort  nach  den  neuen  Kolonien  zu  ermöglichen.  Die
britische  Regierung  hat  einen  Tierarzt  in  Lehututu
(Lehulitung)  stationiert,  zu  welchem  Ort  die  Rinder
auf  zwei  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Windhoek
dem  Generalkonsulat  als  geeignet  bezeichneten  Straßen
getrieben  werden  können.  Das  vom  Tierarzt  in
Lehututu  gesund  befundene  Vieh  kann  dann  nach
dem  Transvaal  überführt  werden,  wo  zurzeit  südwestafrikanisches
  Rindvieh  vom  Gouverneur  sehr
dringend  für  die  Repatriierungskommissionen  gewünscht
  wird.

—  ——  —  ——

Reine  Anwerbung  von  Eingeborenen  für  Johannesburg.

Mr.  Hewitt,  dem  die  widerrufliche  Genehmigung
  zur  Anwerbung  von  Eingeborenen  als  Arbeiter
für  die  Johannesburger  Minen  im  Schutzgebiet
erteilt  war,  ist  nach  der  „Deutsch-Süstwestafrikanischen
Zeitung“  mit  dem  Dampfer  „Kurfürst“  nach  Kapstadt
  zurückgefahren.  Eine  Anwerbung  von  Eingeborenen
  ist  nicht  erfolgt.

133

 

 

Deutsch-MNeu-Guinea.

Rrankenpflege  in  Jap  (Westkarolinen.

Einem  vom  20.  Oktober  v.  Is.  datierten  Bericht
  des  Regierungsarztes  D#r.  Born  zu  Jap  entnehmen
  wir:

Meine  Absicht,  in  den  einzelnen  Teilen  der  Insel
Jünglinge  in  den  nötigsten  Verrichtungen  der  Krankenpflege,
  speziell  in  der  Behandlung  von  Geschwüren
und  Wunden  auszubilden,  habe  ich  durchzuführen
begonnen  und  kann  bis  jetzt  nur  gutes  darüber  berichten.
  Ich  habe  bisher  zwei  Leute,  Faimau  von
Tomil  und  Gillebu  von  Gillefis,  unterrichtet,  ein
dritter,  Futun  von  Ganif,  befindet  sich  augenblicklich
in  der  Ausbildung.  Die  jungen  Leute  waren  vom
ersten  Augenblick  an  sehr  eifrig  bei  der  Sache  und
unverdrossen  vom  frühen  Morgen  bis  abends  in
einer  oft  recht  schweren  und  für  einen  Japmann  so
ganz  ungewohnten  Arbeit,  die  zudem  noch  das  bei
den  Japleuten  so  fein  ausgebildete  ästhetische  Gefühl
beleidigte.  Regelmäßig  alle  acht  Tage  erscheinen  die
ausgebildeten  Gehülfen  in  Blelatsch,  um  Bericht  zu
erstatten,  schwer  Kranke  hierher  zu  bringen  und  ihren
Vorrat  an  Seise  und  Verbandmaterialien  zu  ergänzen.
  Ich  benutze  diese  Tage  dann  stets  noch  dazu,
  einzelne  wichtige  Handgriffe,  wie  künstliche  Atmung
  2c.  zu  wiederholen.  So  oft  es  mir  meine
Zeit  erlaubt,  besuche  ich  zudem  die  betreffenden  Plätze
und  besichtige  dabei  die  versammelten  Kranken,  nehme
die  schweren  Fälle  mit  und  erteile  Anordnungen  betreffs
  der  anderen.  Auf  diese  Weise  erreichte  ich
schon,  daß  ich  Kranke  zu  sehen  bekam,  die  ich  sonst
wahrscheinlich  noch  lange  nicht  zu  Gesicht  bekommen
hätte;  denn  im  Innern  der  Insel  ist  doch  noch  eine
große  Scheu  vor  dem  weißen  Doktor  vorhanden.
Gerade  zur  Beseitigung  dieses  Vorurteils  und  der
Ungewißheit  der  Leute,  was  mit  den  Kranken  geschieht,
  die  nach  Blelatsch  mitgenommen  werden,  sind
meine  Gehülfen  ganz  vortreffliche  Mittelspersonen,
denn  ihnen,  ihren  Landsleuten,  vertrauen  die  Kranken
gern  ihre  Leiden  an,  die  sie  vor  dem  weißen  Arzt
doch  recht  oft  noch  weit  in  den  Busch  tragen.  So
werde  ich  mit  Hülfe  dieser  Leute  mit  der  Zeit  einen
so  genauen  Überblick  über  den  jeweiligen  Krankenstand
  auf  der  Insel  gewinnen,  wie  ich  ihn  sonst  nie
hätte  erreichen  können.  Durch  die  Ausbildung  wird
aber  auch  den  betreffenden  jungen  Leuten  ein  ganz
erheblicher  Nutzen  verschafft,  indem  sie  einerseits  in
der  allgemeinen  Achtung  ihrer  Landsleute  steigen,
andererseits  direkt  große  pekuniäre  Vorteile  haben,
indem  die  Patienten  ihrem  Helfer  reichlich  Lebensmittel
  und  Eingeborenengeld  zukommen  lassen.  Wie
groß  der  praktische  Nutzen  der  getroffenen  Einrichtung
ist,  erhellt  beispielsweise  aus  einem  Fall,  in  welchem
ein  Mädchen,  das  an  einem  ausgedehnten  alten  Unterschenkelgeschwür
  litt,  nicht  zu  bewegen  war,  nach
Blelatsch  zu  kommen;  ihrem  Landsmann,  dem  Faiman
von  Tomil,  vertraute  sie  sich  dagegen  gern  an,  und
        <pb n="188" />
        mit  großer  Gewissenhaftigkeit  führte  dieser  die  von
mir  für  derartige  Fälle  geübte  Behandlung  durch,  so
daß  in  sechs  Wochen  vollkommene  Heilung  eintrat.

Der  Bau  der  neuen  Hospitalgebäude  schreitet  gut
vorwärts.  Die  schwerste  Arbeit  dabei  war  die  Ausschachtung
  der  großen  Cisternen.  An  ihrer  Stelle
lagen  zahlreiche  umfangreiche  Gesteinslager,  deren
Zersprengung  mit  den  einfachen  Werkzeugen  ein  sehr
schwieriges  Unternehmen  war.  Gegenwärtig  wird
damit  begonnen,  den  Schacht  mit  Cementkalk  und
Ziegeln  auszumauern.  Die  fertige  Cisterne  wird
4  ½  m  tief,  7  m  lang  und  5  m  breit  sein.  Der
Bau  des  großen  Männerhauses  ist  bis  auf  die  Bekleidung
  der  Wände  und  die  Legung  der  Dielenplanken
  beendet.  Es  wird  mit  seiner  großen  Veranda
und  seinen  hellen  luftigen  Räumen  einen  vortrefflichen
  Aufenthalt  für  die  Kranken  darbieten.

Samva.

Der  Außenhandel  des  SHchutzgebietes  Samoga.

Nach  vorläufigen  Mitteilungen  aus  Apia  hat
sich  der  Handel  des  Schutzgebietes  Samoa  im
Jahre  1902  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre
folgendermaßen  gestaltet:

Ausfuhr  1902.

-  1901

Zunahme  1902.

Einfuhr  1902

1  905  000  Mark
1  006  000  =
899  000  Mark.
2  344  780  Mark
-  1901.  1  571  0904
Zunahme  1902.  773  686  Mark.
Der  samoanische  Außenhandel  hat  nach  dem  auf
eine  abnorm  ungünstige  Kopraernte  im  Jahre  1901
eingetretenen  Rückschlag  im  Jahre  1902  sowohl  in
der  Einfuhr  als  auch  in  der  Ausfuhr  einen  Umfang
erreicht,  wie  er,  soweit  die  statistischen  Anschreibungen
reichen,  noch  niemals  verzeichnet  worden  ist.
Namentlich  die  sehr  erhebliche  Zunahme  der  Ausfuhr
gestattet  einen  günstigen  Rückschluß  auf  die  wirtschaftliche
  Entwickelung  des  Schutzgebietes.

 

 

Sunahme  der  Drozeise  und  der  Akte  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit.
(Vergl.  die  Ubersicht  im  amtlichen  Teile  dieser  Nummer.)

In  dem  Kalenderjahr  1902  ist  in  Samoa  die
Zahl  der  Prozesse  gegen  das  Kalenderjahr  1901
von  167  auf  260,  die  der  Sachen  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit  von  68  auf  131  gestiegen.  Die
hohe  Zahl  der  Prozesse  ist  auf  den  Eintritt  der
jetzigen  geordneten  Zustände  zurückzuführen,  in  denen
die  Gläubiger  die  Erlangung  ihrer  Außenstände,
welche  Jahre,  zum  Teil  sogar  ein  Jahrzehnt  zurückdatieren,
  von  den  Eingeborenen  anstreben.  Von  den
260  Prozessen  sind  67  durch  Urteil,  128  durch
Vergleich,  der  Rest  durch  Zurücknahme  der  Klage

134

 

 

erledigt.  Die  hohe  Zahl  der  Akte  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit  ist  durch  die  Nachfrage  nach  Land
und  die  damit  verbundenen  Pachtungen  zu  erklären
und  wird  sich  anscheinend  bald  vermindern.

Aus  dem  PBereiche  der  Wisstonen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Die  Oblaten  in  Hünfeld  haben  laut  Trierscher
Landeszeitung  die  Ruinen  des  adeligen  Frauenklosters
Engelport  mit  den  dazu  gehörigen  Ländereien,  ein
Gesamtareal  von  130  Morgen,  erworben.  Der
Kaufpreis  beträgt  55  000  Mark.  Das  Kloster  liegt
in  dem  an  Naturschönheiten  reichen  Flaumbachtale
(Mosel).  Von  1220—1802  bestand  daselbst  ein
Damenstift  nach  der  Regel  der  Prämonstratenserklöster,
  das  den  Stürmen  der  französischen  Revolution
  zum  Opfer  fiel.  Die  Patres  beabsichtigen,
daselbst  eine  größere  Niederlassung  zu  errichten,  um
Brüder  in  Ackerwirtschaft  und  Weinbau  auszubilden.
Die  noch  vorhandenen  Trümmer  von  Kirche  und
Kloster  werden  niedergelegt,  um  neuen  Bauten  Platz
zu  machen.  Baumaterialien  bietet  teils  das  Besitztum
selbst,  teils  sind  sie  in  nächster  Nähe  zu  gewinnen.
Eine  Mühle  mit  vorzüglicher  Wasserkraft  wird
zugleich  zur  Anlage  der  elektrischen  Beleuchtung  verwendet
  werden.

Die  Berliner  Missionsberichte  (Berlin  I)  melden,
daß  die  schöne  Kirche  in  Tandala  (Bezirk  Langenburg,
  Deutsch-Ostafrika)  abgebrannt  ist.  Arbeiter
hatten  in  der  Nähe  ein  Kohlenfeuer  angemacht,  von
dem  ein  Funke  ins  Dach  flog.  Es  konnte  fast
nichts  gerettet  werden.

Über  die  Missionsstation  der  Väter  vom  h.  Geist
in  Tanga  (Deutsch-Ostafrika)  schreibt  P.  „Pilgrim“
in  „Gott  will  es!“:

Soeben  komme  ich  von  unserer  Missionsstation
Tanga  (Deutsch-Ostafrika)  zurück  und  habe  die  besten
Eindrücke  mitgebracht.  Unsere  Mission  ist  herrlich
gelegen,  wohl  an  die  20  m  über  dem  Meeresspiegel.
Gegenüber  der  Kapelle  steht  das  vom  Br.  Josaphat
erbaute  Kinderhaus,  das  z.  Z.  seinen  Verputz  erhält.
Die  Zahl  der  Knaben  erreicht  die  65;  sie  stammen
aus  dem  Volke  der  Bonde  und  dem  der  Digo  an
den  Ausläufern  der  Usambaragebirge.  P.  Sup.  hält
ihnen  den  Religionsunterricht  wie  auch  den  Mädchen,
während  Br.  Florinus  Suaheli  und  Deutsch  lehrt.
An  Fortschritt  fehlt  es  nicht.  Die  Jungens  machten
mir  einen  sehr  guten  Eindruck.  Sie  zeigen  große
Anhänglichkeit  an  den  Bwana  mkubwa  (.  großer
Herr“;  so  nennen  sie  P.  Sup.)  und  an  die  Brüder.
Täglich  haben  sie  Schule  und  Handarbeit.  Diese
leitet  Br.  Josaphat,  der  mit  ihnen  Häuser  baut  und
repariert,  Holz  fällt  und  auf  der  anderen  Seite  der
Bucht  Steine  bricht,  Kalk  brennt  und  Boote  aus-
        <pb n="189" />
        bessert,  mit  denen  er  hier  und  da  einmal  im  Wasser
„versuft“.

Vier  Schwestern  vom  kostbaren  Blut  erziehen
die  Mädchen,  15  an  der  Zahl.  Ihr  Haus  steht  auf
einem  kleinen  Grundstück,  das  jenseits  der  Missionsstraße
  gelegen  ist.  Diese  Mädchen  werden  später  an
die  erwachsenen  Jungen  verheiratet  —  natürlich  muß
auch  das  Herz  da  mitsprechen;  —  die  junge  Christenfamilie
  zieht  sodann  ins  Bondeland,  wo  sie  in  dem
von  P.  Sup.  gegründeten  Christendorf  anfässig  wird.
Unterdessen  lernen  sie  den  „Haushalt“  führen,  den
Garten  bebauen  2c.  Das  Bondeland  liegt  etwas
südlich  von  den  Ausläufern  der  Usambaragebirge.
Die  Gegend  ist  herrlich  und  soll  auch  gesund  sein
wegen  ihrer  hohen  Lage.  In  der  letzten  Woche
meines  Aufenthaltes  in  Tanga  machte  ich  einen  Ausflug
  in  das  zukünftige  Christendorf.  Das  Reisen  ist
wenig  beschwerlich,  da  man  die  Bahn  bis  wenigstens
drei  Viertel  des  Weges  benutzen  kann.  Ngwi-gweni,
das  Bondedorf,  zählt  an  die  20  und  mehr  Hütten.
Mehrere  unserer  Missionskinder  stammen  aus  diesem
Dorf.  Hier  hat  P.  Sup.  eine  geräumige  Wohnung  aus
Holzstämmchen  (Makuti)  und  Lehm  bauen  lassen.  Sie
umfaßt  drei  große  Zimmer,  die  aber  noch  nicht  verputzt
find.  Doch  wird  das  Haus  baldmöglichst  fertig  gestellt
werden.  Zwei  oder  drei  junge  Christenfamilien  bewohnen
  dasselbe,  bis  ihr  eigenes  bescheidenes  Heim
gegründet  sein  wird.  Bei  meinem  Besuch  waren  ihre
Häuschen  im  Bau  und  sind  zur  Zeit  fertig.  Sie
bilden  den  Anfang  des  Christendorfes  und  gruppieren
sich  rund  um  das  Missionsgebäude.  Neben  diesem
liegt  das  bereits  begonnene  Schulhaus.  Ein  Katechet
und  Lehrer  ist  hier  und  hält  den  Kindern  des
Heidendorfes,  das  nicht  20  Schritte  abseits  liegt,
Unterricht.  Ein  P.  soll  hier  später  stationiert  sein.
An  vieler,  aber  tröstlicher  Arbeit  würde  es  hier  nicht
fehlen.  An  die  25  Ortschaften  sind  hier  über  ein
Gebiet  von  nur  wenigen  Stunden  verbreitet.

 

In  einem  Bericht  des  Miss.  Jessen  in  Madschame
  (Bezirk  Kilimandscharo)  heißt  es  nach  dem
„Ev.-Luth.  Missionsblatt:

In  Madschame  steht  gegenwärtig  das  Schulwesen
im  Vordergrunde  der  Missionsarbeit.  Denn  diese
hat  jetzt  mehr  und  mehr  die  Form  der  Schultätigkeit
  angenommen.  Die  Jugend  läßt  sich  aus  den
Pflanzungen  viel  eher  zum  Lesen  versammeln  als  die
Erwachsenen.  Hierbei  hat  sich  eine  von  uns  in  den
Außenschulen  getroffene  Einrichtung  gut  bewährt,  die
ganz  der  Dschaggasitte  entspricht:  die  Anstellung  sogenannter
  „Washili“.  Dies  sind  reifere  Knaben,  die
wir  beauftragen,  in  den  einzelnen  Bezirken  die  Jugend
zum  Lesen  zusammen  zu  rufen.  Sie  erhalten  dafür
hin  und  wieder,  etwa  beim  Weihnachtsfeste,  ein  kleines
Geschenk.  Sie  sind  verantwortlich  für  etwaiges
Fehlen  von  Schülern.  Viel  Mißbrauch  treibt  die
hiesige  Jugend  mit  dem  auch  in  der  Heimat  beliebten
  „Kranksein“;  am  meisten  wird  vorgeschützt
Kopf=  und  Leibweh.  Zur  Aufrechterhaltung  der

135

 

Kontrolle  ist  es  sehr  nützlich,  sich  die  Namen  der
Kinder  aufzuschreiben.  Hierdurch  wird  das  Ehrgefühl
  der  Kinder  ein  wenig  geweckt;  es  imponiert
ihnen  nicht  wenig,  daß  ihr  Name  von  dem  Weißen
in  ein  Buch  eingetragen  wird.  Der  Unterricht  dieser
Schüler  macht  uns  viel  Freude.  Die  wenigsten
unter  ihnen  sind  „Lichter“,  aber  sie  lernen  und  begreifen
  doch  viel  besser  als  die  Erwachsenen.  Wie
die  Entwickelung  der  Dinge  jetzt  sich  anläßt,  so  scheint
es,  daß  das  Schulwesen  in  dieser  Landschaft  noch
eine  große  Bedeutung  erlangen  wird.  In  den  verschiedensten
  Teilen  der  Landschaft  sind  Schulen  eingerichtet,
  die  von  einer  großen  Anzahl  von  Schülern
besucht  werden.  Freilich  darf  man  nicht  ohne  weiteres
einen  großen  Erfolg  von  ihnen  erwarten.  Wir
zwei  Missionare  können  uns  den  zahlreichen  Schülern
nicht  so  eingehend  widmen,  wie  es  wohl  nötig  wäre.
In  dieser  Hinsicht  ruht  unsere  Hoffnung  auf  den
eingeborenen  Lehrern,  die  wir  mit  der  Zeit  zu  erhalten
  hoffen.

Aus  Kamerun  berichtet  der  „Evangelische
Heidenbote“  (evang.  Missionsgesellschaft  in  Basel):

Das  Seminar  in  Buöa,  das  sich  recht  günstig
entwickelt,  darf  die  Zahl  seiner  Zöglinge  bis  zu  47
erhöhen;  eine  größere  Zahl  ordentlich  geschulter  und
christlich  erzogener  Lehrer  tut  unserm  stetig  wachsenden
Werke  recht  not.  Sechs  Zöglinge,  die  den  ganzen
dreijährigen  Seminarkurs  durchlaufen  haben,  sind
frisch  angestellt  worden;  sie  erhalten  alle  ein  nettes
Zeugnis.  —  Für  eine  Mission  bei  den  Bali  oder
in  Südkamerun  ist  dem  Inspektor  eine  Gabe  von
10  000  Fr.  zugestellt  worden,  außerdem  gehen  verschiedene
  größere  Gaben  mit  dieser  Bestimmung  ein.

 

Über  die  Station  Lome  (Togo)  enthält  das
Monatsblatt  der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft
(Bremen)  eingehendere  Mitteilungen,  aus  denen  wir
Folgendes  entnehmen:

„Lome,  die  Hauptstadt  des  deutschen  Togolandes,
  ist  ein  in  jeder  Beziehung  aufstrebender  Ort.
Vor  wenig  mehr  als  einem  Jahrzehnt  hatten  sich
dort,  hart  an  der  englischen  Grenze,  einige  Eingeborene
  niedergelassen,  um  Schleichhandel  zu  treiben.
Später  kamen  Europäer  und  legten  ihre  Faktoreien
an,  deren  Zahl  und  Bedeutung  fortwährend  zunahm.
Im  Jahre  1901  wurden  in  Lome  und  Klein-Popo
für  fast  8½  Millionen  Mark  Waren  aus=  und  eingeführt
  und  144  Schiffe  liefen  die  Reede  von  Lome
an.  Eine  weitere  Steigerung  des  Verkehrs  wird
erfolgen,  sobald  die  im  Bau  befindliche  eiserne
Landungsbrücke  und  die  Verbindungsbahn  zwischen
Lome  und  Klein-Popo  fertiggestellt  ist.  Bis  zur
Inangriffnahme  der  Eisenbahn  nach  Agome-Kpalimme,
wohin  seit  dem  1.  Januar  d.  Is.  bereits  eine
Telegraphen-  und  Telephonlinie  führt,  wird  freilich
wohl  noch  einige  Zeit  vergehen.  Indessen  führen
die  guten  Wege  den  Handel  immer  mehr  von  Keta
nach  Lome.  Die  Verlegung  des  Regierungssitzes
        <pb n="190" />
        von  Klein-Popo  nach  Lome  (1894)  hatte  eine  rege
Bautätigkeit  namentlich  in  dem  westlichen,  neu  entstehenden
  Europäerviertel  zur  Folge.  Unsere  Mission
eröffnete  im  Februar  1895  in  Lome  eine  Außenstation;
  zwei  Jahre  später,  am  28.  Februar  1897,
konnte  das  von  Br.  Beck  gebaute  Haus,  das  in
seinem  Erdgeschoß  Kirchen=  und  Schulzwecken  dienen
sollte,  durch  Br.  Oßwald  seiner  Bestimmung  übergeben
  werden.  Die  wachsende  Schülerzahl  ließ  es
wünschenswert  erscheinen,  für  die  Gottesdienste  und
den  Unterricht  getrennte  Räume  zu  bekommen.  Die
Verlegung  der  Expedition  von  dem  englischen  Keta
nach  dem  deutschen  Lome  wurde  immer  notwendiger
und  zu  einer  gebieterischen  Pflicht,  nachdem  im
Dezember  1900  ein  Teil  des  Strandhauses  in  Keta
durch  eine  Sturmflut  zerstört  war.  Wieder  war  es
Br.  Beck,  der  in  der  ersten  Hälfte  des  vorigen
Jahres  das  zweite  Missionshaus  errichtete.  Dasselbe
liegt  neben  dem  alten  Hause,  dient  unserem  Kassierer
als  Wohnung  und  nahm  in  seinen  unteren  Räumen
die  Schulklassen  auf,  während  das  Erdgeschoß  des
ersten  Hauses  wieder  lediglich  zum  Gottesdienst
benutzt  wurde.“

Ausführlicher  wird  dann  über  die  bisher  von
dem  Missionarium  unterhaltene  Kleinkinderschule  und
das  Bedürfnis  für  den  Bau  eines  besonderen
Diakonissenhauses  berichtet.  Ein  Ewechrist,  Theodor
Anthony,  hat  ein  dafür  geeignetes  Grundstück
(55,60  m  lang,  44,60  m  breit)  im  Werte  von  etwa
2000  Mark  geschenkt,  und  durch  den  Hamburger
Hilfsverein  sind  bereits  6000  Mark  für  den  Bau
bestimmt,  fast  der  dritte  Teil  der  Bausumme,  auch
ist  von  dem  Hamburger  Mutterhaus  bereits  eine
Diakonisse  zur  Verfügung  gestellt,  welche  Anfang
März  die  Reise  nach  Lome  antreten  sollte.

Die  katholische  Mission  in  Windhoel  (Deutsch-Südwestafrika)
  hat  seit  einem  Jahre  neun  Betschuanenjungen
  aus  der  Gegend  von  Aminuis  in  Handwerken
ausgebildet,  und  zwar  als  Schuhmacher,  Schneider,
Maurer,  Tischler  und  Gärtner.  Der  Erfolg  dieses
Versuches  hat  durchaus  befriedigt.  Die  Jungen
haben  sich  recht  anstellig  gezeigt,  einzelne  in  einem
Grade,  der  über  den  bei  weißen  Lehrlingen  zu
beobachtenden  Durchschnitt  hinausgeht.  Das  Deutsche
haben  sie  sich  recht  gut  angeeignet.

Nach  einer  in  „Gott  will  es“!  veröffentlichten
Mitteilung  P.  Erdwegs  vom  13.  September  v.  Is.
zählt  die  Missionsschule  in  Tumleo  (LDeutsch-Neu-Guinea)
  26  Knaben  und  28  Mädchen;  also  im
ganzen  54  Schüler;  14  Knaben  wohnen  beständig
auf  der  Station  und  14  Mädchen  bei  den  Schwestern.
Die  Verwahrschule  zählt  18  Kinder.  Es  ist  somit
gegen  früher  eine  beträchtliche  Zunahme  in  der  Zahl
der  Kinder  zu  verzeichnen.  Seitdem  die  Kinder
lesen  und  Gebet=  und  Gesangbuch  gebrauchen  können,

136

 

ist  ein  förmlicher  Umschwung  in  der  Feier  des
Gottesdienstes  eingetreten.  Am  sechsten  Jahrestage
der  Landung  der  Missionare  wurde  eine  Messe  gefeiert,
  bei  welcher  die  kleinen  Papuas  zum  ersten
male  die  Wechselgebete  und  Lieder  nach  dem  „Kantate"
ausführten.  Auch  bei  sonstigen  Andachten  benutzen
die  Kinder  dos  Büchlein  und  folgen  ihm  mit  Interesse.
  —  Ebenfalls  aus  Tumleo  meldet  Schw.  Philomena:
  „In  der  Nähschule  machen  die  Kinder
gute  Fortschritte.  Dreimal  in  der  Woche  habe  ich
28  bis  30  Lehrlinge  vor  mir  sitzend  im  Alter  von
5  bis  14  Jahren.  Die  älteren  Mädchen  können
schon  ziemlich  selbständig  arbeiten.  Die  Nähstunde
ist  ihnen  eine  angenehme  Stunde,  und  mit  einigen
Ausnahmen  sind  sie  fleißig.“

In  den  „Berichten  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft“
  lesen  wir  über  Fortschritte  der  Mission
in  Bogadjim  (LDeutsch-Neu-Guinea):

Wenn  auch  Dürre  für  ein  Land  wie  Neu-Guinea
  kaum  eine  Hungersnot  zur  Folge  hat,  da
das  Meer  und  der  Wald  immer  noch  reichlich
Nahrung  geben,  so  ist  sie  doch  den  Eingeborenen
sehr  lästig,  weil  sie  die  Feldfrüchte  nur  ungern
entbehren.  Darum  wurden  früher  die  Leute  von
der  Insel  Bilibilli,  die  angeblich  die  Kunst  des
Regenmachens  verstehen,  in  solchen  Fällen  um  Hilfe
angegangen.  Auch  jetzt  erboten  sich  die  Bilibillileute,
  für  den  Preis  von  drei  Schweinen  den  ersehnten
  Regen  zu  bringen.  Aber  die  Eingeborenen
von  Bogadjim  haben  alle  Zauberer  ablaufen  lassen,
sind  dagegen  zu  Missionar  Hoffmann  gekommen  und
haben  ihn  ersucht,  Sonntags  beim  Gottesdienst  Gott
um  Regen  zu  bitten.  Es  ist  ferner  beschlossen,
künftig  den  Sonntag  als  Ruhetag  gelten  zu  lassen,
und  seit  einigen  Monaten  haben  die  meisten  auch
wirklich  die  Sonntagsarbeit  eingestellt.  Die  Gottesdienste
  seien  in  letzter  Zeit,  schreibt  Hoffmann,  so
stark  besucht  worden,  daß  die  Schule  zu  klein  geworden
  sei  und  er  im  Freien  zu  den  Leuten  reden
mußte.  Er  muß  mit  Ernst  an  den  Bau  einer
Kirche  denken.

——  —  —  —

Aus  fremden  RKolonien  und
Produktionsgebieken.

Dandel  der  Rapkolonie  1902.

Nach  Commercial  Untelligence  belief  sich  der
Wert  der  Einfuhr  nach  der  Kapkolonie  im  Jahre
1902  auf  34  190  500  2  gegen  23  992  031  8  im
Vorjahre;  die  Ausfuhr  bewertete  sich  auf  17  436  131  g.
(gegen  10  873  273  #&amp;amp;  im  Jahre  1901)  und  richtete
sich  u.  a.  nach  Transvaal  mit  4  811  220  9§  (1  162  162),
nach  Rhodesia  mit  674  275  2L  (842  963).
        <pb n="191" />
        Staatliche  Besiedelung  des  Transvaal.

Wie  in  Nr.  3  des  Kolonialblatts  vom  1.  Februar
  d.  Is.  (S.  72)  mitgeteilt  worden  ist,  hat  die
Regierung  der  Orange  River  Colony  unter  dem
31.  Oktober  1902  eine  „Lands  Settlement  Ordinance“
  erlassen.  Diesem  Beispiel  ist  die  Transvaalregierung
  gefolgt,  indem  sie  in  der  „Government
  Gazette“  vom  19.  Dezember  v.  Is.  auch
ihrerseits  die  Bestimmungen  veröffentlicht,  unter  denen
Regierungsland  an  Ansiedler  abgegeben  wird.  Diese
Bestimmungen  unterscheiden  sich  von  den  in  der
Orange  River  Colony  eingeführten  in  mannigfaltiger
Beziehung,  wenn  auch  die  Grundsätze  übereinstimmen.


Über  die  wesentlichen  Unterschiede  sei  folgendes
mitgeteilt:

Die  Aussicht  über  das  Siedelungswesen  in
Transvaal  führt  der  vom  Vizegouverneur  eingesetzte
Landeskommissar  (Commissioner)  im  Verein  mit  den
Distriktskommissaren  und  Land  Boards.  Außer  dem
für  Besiedelungszwecke  bereits  vorhandenen  Kronland
kann  von  der  Regierung  Land  durch  Kauf  erworben
werden.

Der  Bewerber  hat  1  pCt.  des  Kaufpreises  bei
seiner  Bewerbung  als  Sicherhelt  zu  hinterlegen.  In
der  Regel  soll  auch  hier,  wie  in  der  Orange  River
Colony,  ein  Bewerber  nur  ein  Grundstück  erhalten,
jedoch  kann  ausnahmsweise  ein  Grundstück  auch
mehreren  Bewerbern  (höchstens  fünf)  zugesprochen
werden.  Die  für  die  Orange  River  Colony  aufgestellte
  Bedingung,  daß  Besitzer  von  mehr  als
25  Morgen  zu  Bewerbungen  nicht  zugelassen  werden,
hat  man  hier  fallen  lassen.

Das  Land  wurd  auf  Pacht  oder  Kauf  verliehen.
Die  Pachtzeit  beträgt  auch  hier  fünf  Jahre,  der
Pachtzins  5  pCt.  des  Kaufpreises,  die  Verlängerung
der  Pacht  ist  jedoch  nur  auf  höchstens  zwei  Jahre
angesetzt  (gegen  fünf  bis  zehn  Jahre  in  der  Orange
River  Colony),  und  der  Pachtzins  in  halbjährlichen
Raten  pränumerando  zahlbar  (gegen  halbjährliche
Raten  postnumerando  in  der  Orange  River  Colony).
Als  Zahlungstermine  sind  der  1.  Januar  und  1.  Juli
bestimmt.  Hier  wie  dort  kann  der  Pächter  später  das
Grundstück  käuflich  erwerben.  Sollte  ihm  dabei  der
Preis  zu  hoch  erscheinen,  so  kann  er  eine  gerichtliche
Neuabschätzung  des  Grundstücks  beantragen,  deren
Kosten  ihm  zur  Last  fallen.

Die  der  Krone  vorbehaltenen  Rechte  sind  in
beiden  Kolonien  im  wesentlichen  dieselben.  Zusätzlich
ist  jedoch  für  den  Transvaal  bestimmt,  daß  der
Pächter  oder  Käufer  nicht  das  Recht  hot,  auf  bebautem
  oder  bepflanztem  Lande  sowie  innerhalb
200  Yards  von  Baulichkeiten  zu  schürfen.  Außerdem
wird  dem  Besitzer  das  Recht  auf  diejenigen  Mineralien
zugesprochen,  deren  er  für  die  Bewirtschaftung
seines  Grundstücks  zum  eigenen  Gebrauch  bedarf.
Die  Bedingung  der  Anwesenheit  auf  der  Farm  ist
für  den  Transvaal  erleichtert.  Der  Ansiedler  darf  vier

137

 

Monate  im  Jahre  (gegen  drei  Monate  in  der  Orange
River  Colony)  abwesend  sein.  Er  kann  sich  auch
während  der  Zeit,  in  welcher  er  anwesend  sein  müßte,
durch  seine  Ehefrau,  Eltern  oder  einen  Sohn  (von
mindestens  18  Jahren)  vertreten  lassen.  Aus  Gründen
industrieller,  religiöser  oder  erzieherischer  Natur  kann
einer  Gruppe  von  Ansiedlern  (mindestens  fünf  Familien)
gestattet  werden,  einen  gemeinsamen  Wohnsitz  (Dorf)
zu  gründen,  wenn  ihre  Grundstücke  an  einander
grenzen.  Der  Ansiedler  in  Transvaal  hat  binnen
zwei  Jahren  nach  Besitznahme  ein  solides  Wohnhaus
auf  seinem  Grundstück  aufzuführen.

Bezüglich  einer  rationellen  Bewirtschaftung  sind  dem
UAnsiedler  hier  detailliertere  Vorschriften  gegeben.  So
hat  er  binnen  Jahresfrist  mit  der  Ausrottung  schädlicher
  Pflanzen  und  Tiere  zu  beginnen,  binnen  zwei
Jahren  sein  Grundstück  mit  der  erforderlichen  Einfriedigung
  zu  versehen  und  darf  Baumpflanzungen
nur  in  der  vorgeschriebenen  Art  und  am  vorgeschriebenen
  Platze  anlegen.

Während  Eigentumswechsel  in  der  Orange  River
Colony  nur  bei  Todesfall  des  Besitzers  gestattet  ist,
wird  hierfür  in  Transvaal  ein  freier  Spielraum  zugelassen,
  indem  auf  triftige  Gründe  hin  Abtretungen
an  die  Regierung,  an  Frau  oder  Kinder  oder  an
andere  Personen  stattfinden  können.  Auch  ist  der
Austausch  von  zwei  Grundstücken  zwischen  zwei  Ansiedlern
  mit  Genehmigung  der  Regierung  zulässig.

Bei  Zahlungsunsähigkeit  des  Ansiedlers  gerät  in
der  Orange  River  Colony  Pacht=  und  Kaufkontrakt
in  Verfall,  während  im  Transvaal  dem  Ansiedler
bei  triftigen  Gründen  ein  Zahlungsaufschub  für  drei
Monate  mit  Zurechnung  von  5  pCt.  Zinsen  p.  a.,
bezw.  für  sechs  Monate  mit  Zurechnung  von  10  péCt.
Zinsen  gewährt  wird.

Im  Falle  von  Streitfragen  bezüglich  Entschädigungen
  entscheidet  in  der  Orange  River  Colony  ein
von  beiden  Parteien  berufenes  Schiedsgericht,  während
hier  jede  Entscheidung  durch  ein  gerichtliches  Verfahren
  seitens  des  Distriktskommissars,  gegen  welches
eine  Berufung  an  den  Land  Board  zulässig  ist,  herbeigeführt
  wird.

In  der  Orange  River  Colony  erfolgt  die  Rückzahlung
  der  Kapitalsraten  an  den  Käufer  bei  Verfall
  des  Kontrakts  unbedingt,  im  Transvaal  nur,
wenn  kein  unrechtmäßiges  Verhalten  des  Käufers
vorliegt.

Während  der  Ansiedler  der  Orange  River  Colony
von  der  Regierung  Geldvorschüsse  erhalten  kann,
werden  demselben  hier  in  erster  Linie  Naturalvorschüsse
  gewährt;  jedoch  steht  es  der  Regierung  frei,
an  Stelle  derselben  ebenfalls  Geldvorschüsse  treten
zu  lassen.  Zu  den  Naturalvorschüssen  gehören  Lieferung
  von  landwirtschaftlichen  Requisiten,  Vieh  und
Materialien  für  dauernde  Anlagen.  Die  vorschußweise
  Lieferung  von  Vieh  ist  an  folgende  Bedingungen
  geknüpft:  Vorherige  Einfriedigung  des  Weidelandes,
  Zahlung  der  Hälfte  der  Kosten  bei  Lieferung,
bezw.  Sicherheit  dafür  durch  eigenen  Viehbestand,
        <pb n="192" />
        keine  Veräußerung  vor  voller  Bezahlung.  Der  Wert
des  Viehs  darf  ein  Drittel  der  Ertragsfähigkeit  des
Grundstücks,  der  Wert  des  für  dauernde  Anlagen
gelieferten  Materials  ½  der  Anlagekosten,  bezw.  ½
des  Kaufpreises  des  Grundstücks  nicht  übersteigen.
Die  Rückzahlung  der  Vorschüsse  für  landwirtschaftliche
  Instrumente  und  Vieh  hat  beim  Kauf  innerhalb
  zehn  Jahren  mit  7½  péCt.  Zinsen  p  a,  bei
der  Pacht  vor  Ablauf  der  Pachtzeit  zu  erfolgen.
Die  Rückzahlung  von  Vorschüssen  für  dauernde  Anlagen
  erfolgt  vor  Erwerb  des  freien  Eigentums  bezw.
vor  Ablauf  der  Pacht  mit  4½  péCt.  Zinsen  p.  a.
Ebenso  verzinst  werden  Kaufpreisraten,  deren  Zahlung
dem  Ansiedler  aus  triftigen  Gründen  auf  zwei  Jahre
gestundet  werden  kann.  In  der  Orange  River  Colony
  wird  die  Rückzahlung  der  Vorschüsse  auf  eine
Zeit  von  zehn  Jahren  mit  5  péCt.  Zinsen  p  aa  festgesetzt.
  Alles  auf  Vorschuß  gelieferte  Gut  bleibt
Eigentum  der  Regierung,  bis  es  bezahlt  ist.

Für  die  Besitzer  benachbarter  Grundstücke  ist  im
Transvaal  eine  Reihe  besonderer  Anordnungen  getroffen.
  Zwei  Ansiedler  können  die  Genehmigung
erhalten,  einen  gemeinsamen  Wohnsitz  auf  einem  ihrer
Grundstücke  einzurichten,  gemeinsame  Weide  für  ihre
Viehherden  abzugrenzen  und  die  Bebauung  des
Landes  gemeinsam  vorzunehmen.  Nach  Widerruf  der
Genehmigung  ist  binnen  zwei  Jahren  auf  jedem  der
beiden  Grundstücke  Wohngelegenheit  zu  errichten.
Für  gemeinsame  Grenzzeichen  werden  die  Kosten  von
den  Anliegern  gemeinsam  getragen.  Auf  Genehmigung
  der  Regierung  hin  kann  ein  Ansiedler  das
Areal  seines  Grundstücks  durch  Erwerbung  von  angrenzendem
  Grund  und  Boden  vergrößern.

Die  Entwickelung  RNhodesiens.

Mr.  J.  F.  Jones,  Geschäftsführer  und  Sekretär
der  British  South  Africa  Company,  erstattet  in
einer  44  Seitlen  starken  Broschüre  über  seine  Reise
in  Rhodesien,  die  er  als  Begleiter  der  Herren  Beit,
Dr.  Jameson  und  Sir  Lewis  Michell  unternahm,
einen  Bericht,  welcher  zur  Information  für  die
Aktionäre  der  British  South  Africa  Company  bestimmt
  ist.

Mr.  Jones  bereiste  alle  Eisenbahnlinien  Rhodesiens
und  kommt  zu  dem  Schluß,  daß  die  rhodesischen
Bahnen  sich  aufs  günstigste  mit  den  übrigen  südafrikanischen
  Bahnen  vergleichen.  In  den  legtzten
13  Jahren  sind  in  Rhodesien  1639  englische  Meilen
Eisenbahnlinien  gebaut  worden,  während  der  Bau
von  weiteren  554  Meilen  finanziell  bereits  gesichert
ist.  Mit  Ausnahme  der  Zweigbahn  nach  der
Aryshiregrube,  die  eine  Spurweite  von  2  Fuß  hat,
besitzen  sämtliche  Linien  dieselbe  Spurweite  wie  die
übrigen  südafrikanischen  Bahnen,  nämlich  3  Fuß
6  Zoll.

Die  Hauptlinie  der  Rhodesia  Railway,  Ltd.,
läuft  von  Vryburg  über  Buluwayo  nach  Salisbury,

138

 

wo  sie  sich  der  Mashonalandeisenbahn  anschließt,  die
Salisbury  mit  dem  Hafen  von  Beira  verbindet.

Im  Bau  befinden  sich  gegenwärtig  folgende
Linien:

1.  von  Buluwayo  nach  Uganda  etwa  104  Meilen
2.  von  Gwelo  nach  Selukwe.  ..  26  2
3.  von  den  Wankiekohlengruben  nach
den  Victoriafällen  75
4.  von  den  Victoriafällen  nach  Kafue  300  =

 

zusammen  504  Meilen

Nach  Fertigstellung  dieser  Linien  wird  jede
gegenwärtig  im  Betrieb  befindliche  Grube  in  Rhodesien
  nicht  weiter  als  20  Meilen  von  der  Bahn
entfernt  sein.

Die  in  Bälde  zu  erwartende  Eröffnung  der
Eisenbahn  nach  den  Wankiekohlengruben  wird  für
die  ganze  Industrie  des  Landes  von  unschätzbarem
Werte  sein.  Die  Tagesförderung  der  Gruben  wird
nicht  unter  300  Tonnen  betragen,  kann  aber  leicht
auf  1000  Tonnen  pro  Tag  gebracht  werden.  Der
Preis  der  Kohle  pro  Tonne  in  Buluwayo  und
Gwanda  wird  hierdurch  auf  30  bis  32  s  ermäßigt
werden,  während  er  sich  in  Salisbury  auf  40  8
stellen  dürfte.  Von  den  Wankiegruben  wird  die
Bahn  nach  den  Victoriafällen  weitergeführt  werden,
und  man  erwartet  auf  dieser  Linie  auch  einen
starken  Touristenverkehr.  Die  enormen  Wasserkräfte
der  Victoriafälle,  die  zweimal  so  breit  und  mehr  als
zweimal  so  hoch  wie  die  Niagarafälle  sind,  sollen
zur  Erzeugung  von  elektrischer  Kraft  für  die  Gruben
in  Nord=  und  Süd-Rhodesien  ausgenutzt  werden.
Die  Eisenbahnlinie  wird  über  den  Zambesi  nach  den
reichen  Minerallagern  am  Kafueflusse  weitergeführt.
Die  Kupfer-,  Zink=  und  Bleilager  im  Norden  gehören
zu  den  reichsten  Lagern  der  Erde,  und  nach  den
Schätzungen  von  Mr.  Davey  könne  von  einer  einzigen
Grube  die  Eisenbahn  eine  tägliche  Ladung  von
300  Tonnen  Erz  erwarten.

Die  Chartered  Company  hat  sich  veranlaßt  gesehen,
  dem  Schiffsring,  der  die  Frachtsätze  von  England
  nach  Südafrika  auf  ungebührlicher  Höhe  erhält,
entgegenzutreten.  Durch  eine  Ubereinkunft  mit  der
Houston=  und  der  British  Indialinie  wurde  eine
beträchtliche  Herabsetzung  der  Frachtraten  erzielt.

Uber  die  Zukunft  des  Goldbergbaues  in  Rhodesien
spricht  sich  Mr.  Jones  in  sehr  zufriedenstellender
Weise  aus.  Die  Zahl  der  belegten  Goldclaims  belief
  sich  am  31.  März  1902  auf  107  586;  von
dieser  hohen  Ziffer  entfallen  aber  nur  2018  Claims
auf  gegenwärtig  produzierende  Gruben.

Von  großer  Wichtigkeit  für  die  weitere  Entwickelung
  des  Goldbergbaues  von  Rhodesien  ist  der
Plan,  mit  dem  sich  der  Aufsichtsrat  der  Chartered
Company  befaßt,  und  wonach  den  Besitzern  eines
Blocks  von  nur  10  Claims  gestattet  werden  soll,
mit  einem  5-Stempelpochwerk  bis  zu  750  Tonnen
Erz  monatlich  ohne  jede  Abgabe  an  die  Chartered
Company  verpochen  zu  dürfen,  falls  der  monatliche
        <pb n="193" />
        Gewinn  100  E  nicht  übersteigt;  sollte  der  Gewinn
mehr  als  100  E  pro  Monat  betragen,  dann  soll
eine  „Royalty“  von  2½  pCt.  durch  die  Chartered
Company  erhoben  werden.  Diese  Maßnahme  dürfte
zur  Ermutigung  der  kleineren  Schürfer  bedeutend
beitragen,  umsomehr,  da  sie  sich  auch  auf  diejenigen
Personen  erstrecken  soll,  die  ihr  Erz  an  Besitzer  von
Pochwerken  verkaufen.  Mr.  Jones  spricht  in  seinem
Bericht  auch  von  einem  neuen  Berggesetz,  wonach
die  Abgabe  an  die  Chartered  Company  bei  Neugründungen
  nur  30  péCt.  des  Kaufpreises  statt  der
jetzigen  50  pCt.  maximal  betragen  soll.  Es  wird
ferner  das  freie  Prospektieren  nach  Kohle  empfohlen,
dem  Prospektor  soll  das  Recht  zustehen,  sich  ein
Areal  abzustecken,  wofür  er  jährlich  20  s  pro
100  Acres  und  eine  Abgabe  von  1  '8  für  die  geförderte
  Tonne  Kohle  an  die  Chartered  Company
zu  zahlen  hat.  Auf  Kupferfeldern  soll  das  Abstecken
von  Claimblocks  in  der  Größe  von  je  30  Goldclaims
gestattet  sein.

Mr.  Jones  hat  die  Golddistrikte  Rhodesiens  besucht
  und  die  Selukwe-,  Wanderer-,  Bonsor-,  Jumbo-,
  Aryshire-,  Penhalonga=  und  Rezendegruben  besichtigt.
  Der  Gwandadistrikt  ist  gegenwärtig  in
vollem  Betrieb,  die  Ausschließungen  der  Gruben  sind
im  allgemeinen  zufriedenstellend.  Man  ist  bemüht,
billige  Extraktionsverfahren  in  Anwendung  zu  bringen.

Uber  die  Landwirtschaft  des  Landes  spricht  sich
Mr.  Jones  in  befriedigender  Weise  aus.  Die
Statistik  zeigt,  daß  die  Landwirtschaft  von  Jahr  zu
Jahr  Fortschritte  macht;  in  1902  waren  534  505
Acres  bebaut,  gegen  348  585  Acres  in  1898.  Der
Anbau  von  Tabak  und  Baumwolle  wird  jetzt  versuchsweise
  in  großem  Maßstabe  vorgenommen.

Es  werden  seitens  der  Regierung  Schritte  unternommen,
  um  die  Ursachen  und  Mittel  zur  Beseitigung
  der  Rinderpest,  welche  in  1896  so  großen
Schaden  anrichtete,  zu  erforschen.  Die  Chartered
Compoany  und  verschiedene  südafrikanische  Regierungen
haben  zu  diesem  Zwecke  den  bekannten  Bakteriologen
Professor  Koch  engagiert,  der  sich  gegenwärtig  auf
der  Reise  nach  Rhodesien  befindet.

Mr.  Jones  ist  der  Ansicht,  daß  sich  die  Goldproduktion
  Rhodesiens  in  den  nächsten  zwei  Jahren
verdoppeln,  der  Kohlenbergbau  sich  rasch  zu  einem
wichtigen  Industriezweige  entwickeln  und  auch  die
Erschließung  von  Kupfer  und  anderen  Mineralien
rasche  Fortschritte  machen  wird.  Große  Vorteile
werden  dem  Lande  aus  den  billigen  Frachtsätzen  erwachsen,
  und  Mr.  Jones  glaubt,  daß  seine  Behauptung:
  „Rhodesien  hat  sich  nie  zuvor  in  einer  so
gesunden  Lage  befunden  wie  heute“,  keinem  Widerspruch
  begegnen  werde.

(Südafrikanische  Wochenschrift.)

Solltarifänderung  in  Tiberia.

Nach  einem  Beschluß  der  gesetzgebenden  Versammlung
  der  Republik  Liberia  soll  der  Ausfuhrzoll

139

 

verhältnisse  am  vorteilhaftesten.
müßte  die  Verbindung  der  Endlinien  dieser  Bahn

—  —  —.

auf  Piassava  von  1  Cent  auf  ½  Cent  für  das
Pfund  herabgesetzt  und  ferner  eine  Anderung  des
Einfuhrzolles  auf  Ingwerbier,  Limonade  und  versüßte
  Branntweine  sowie  auf  gewöhnlichen  Genever
und  Rum  vorgenommen  werden.  Für  Ingwerbier,
Limonade  und  versüßte  Branntweine  soll  danach  in
Zukunft  12½  péCt.  des  Wertes  und  für  Rum  und
Genever  anstatt  75  Cent  1  Dollar  für  das  Gallon
erhoben  werden.  Außerdem  ist  beschlossen  worden,
das  Maß  der  Gallone  auf  3  3/  Liter  statt  wie  bisher
  4½  Liter  festzusetzen.  Die  betreffenden  Gesetze
waren  bis  Ende  Januar  d.  Is.  noch  nicht  veröffentlicht.


Verkehrswege  aus  dem  Innern  des  Rongostaates.

Einer  Verbesserung  der  Verkehrswege  aus  dem
Inneren  des  Kongostaates  wendet  man  in  Belgien
natürlich  lebhaftes  Interesse  zu.  Ein  Bericht  des
belgischen  Gesandten  in  Agypten  beschäftigt  sich  neuerdings
  mit  dieser  Frage  und  führt  ungefähr  das
Folgende  aus.  Von  großer  Wichtigkeit  für  den
Kongostaat  ist  es  zunächst,  daß  er  sich  das  Pachtrecht
für  einen  Landstreifen  von  etwa  25  km  Breite  von
seiner  Grenze  durch  das  von  Großbritannien  beherrschte
  Gebiet  bis  nach  Mahagi  am  Albertsee
sichert.  Die  im  Bau  begriffene  Bahn  von  Stanley
Falls  nach  Mahagi  und  dem  Gebiet  der  großen
Seen  würde  dann  völlig  in  solchem  Lande  verlaufen,
das  unter  dem  Einfluß  des  Kongostoates  stände.
Auf  dieser  Bahn  würden  zahlreiche  Güter  aus  dem
reichen  Innern  des  Kongostaates  vorerst  in  das
Seengebiet  gebracht  werden  können.  Für  die  Weiterbeförderung
  der  nach  Europa  bestimmten  Erzeugnisse
des  Kongogebietes  von  Mahagi  aus  sind  zwei  Wege
in  Betracht  zu  ziehen.  Die  kürzeste  Verbindung  nach
der  See  würde  die  Ugandaeisenbahn  ermöglichen.
Diese  verbindet  im  britischen  Ostafrika  Mombassa  am
Indischen  Ozean  mit  Port-Florence  am  Nordoststrande
  des  Victoriasees;  sie  durchläuft  eine  Strecke
von  936  km  in  2½  Tagen,  zu  deren  Zurücklegung
man  früher  ungefähr  70  Tage  gebrauchte.  Um
diese  Bahn  von  Mahagi  aus  zu  erreichen,  bedürfte
es  der  Herstellung  einer  Verbindung  zwischen  dem
Albertsee  und  dem  Vilctoriasee.  Der  Somersetnil
fließt  aus  dem  Victoria=  nach  dem  Albertsee,  kann
jedoch  für  eine  Frachtschiffahrt  nicht  in  Betracht
kommen,  weil  die  Katarakte  von  Ripon  und  Murchison
unüberwindliche  Hindernisse  für  eine  solche  bilden.
Für  den  Bau  einer  Eisenbahn  zwischen  beiden  Seen
wäre  der  Weg  vom  Westufer  des  Victoria=  nach  dem
Südende  des  Albertsees  in  Bezug  auf  die  Terrain-Durch
  Dampfer

mit  Mahagi  und  Port-Florence  aufrecht  erhalten
werden.  Mit  Hülfe  dieser  Verkehrsmittel  könnte

die  Beförderung  von  Mahagi  noch  Mombassa  in

fünf  bis  sechs  Tagen  bewerkstelligt  werden.
        <pb n="194" />
        Die  geradeste  Verbindung  von  Mahagi  nach
Europa  würde  sich  durch  Benutzung  des  Nils  erreichen
lassen.  Der  obere  Nil  oder  Bahr-el-Djebel  ist  vom
Albertsee  aus  auf  einer  Strecke  von  175  km  bis
nach  Dufile  schiffbar.  Von  dort  aus  bis  Gondokoro,
auf  eine  Entfernung  von  etwa  120  km,  hindern
Stromschnellen  und  ein  Gefälle  des  Flusses  um
60  m  die  Schiffahrt  für  Segel=  und  Dampsschiffe.
Zur  Umgehung  der  Schnellen  müßte  eine  Bahn  angelegt
  werden,  die  am  besten  gleich  von  Mahagi
aus  zu  bauen  wäre,  weil  gleichgroße  Dampfer  nicht
auf  dem  Albertsee  und  im  Bahr-el-Djebel  benutzbar
wären.  Von  Gondokoro  aus  ist  der  Nil  bis  Chartum
wenigstens  für  Schiffe  mit  geringem  Tiefgang  befahrbar,
  und  man  kann  annehmen,  daß  Stromregulierungen
  im  Nil  seine  Benutzbarkeit  für  die
Schiffahrt  bedeutend  vergrößert  haben,  ehe  Waren
aus  dem  Kongostaat  Gondokoro  auf  der  Bahn  erreichen
  können.

Gegenwärtig  sind  sowohl  die  Ugandabahn  als
die  Nilschiffahrt  für  die  Beförderung  der  Erzeugnisse
des  Kongostaates  ohne  Wert  wegen  der  hohen
Transportkosten  bis  Fort-Florence  und  Gondokoro,
in  nicht  zu  ferner  Zeit  dürfte  jedoch  einer  dieser
beiden  Transportwege  durch  Herstellung  der  Bahnverbindungen
  über  Mahagi  für  den  angegebenen
Zweck  mit  Vorteil  benutzbar  werden.

(Nach  La  Belgique  Coloniale,  mitgeteilt  durch  Bericht
der  deutschen  Gesandtschaft  zu  Brüssel.)

 

Herschiedene  Mitteilungen.
An  der  Friedrich  wilbelms-Universität  zu  Berlin

hält  Prof.  v.  Luschan  im  Sommersemester  1903
folgende  Vorlesungen  von  kolonialem  Interesse:

Spezielle  physische  Anthropologie,  mit  Demonstrationen,
  Donnerstags  3  bis  5  Uhr,  privatim.

Völkerkunde  von  Westafrika,  mit  besonderer
Rücksicht  auf  die  deutschen  Schutzgebiete,  mit  Demonstrationen
  im  Königl.  Museum  für  Völkerkunde,
Dienstags  2½  bis  3½  Uhr,  öffentlich.

Anthropologische  Ubungen,  Sonnabends  3  bis
7  Uhr,  privatissime.  ·

Leitung  selbständiger  Arbeiten  auf  dem  Gebiete
der  Anthropologie  und  Völkerkunde,  täglich,  privatissime.
  »

Ethnographische  Übungen  täglich  10  bis  3  Uhr,
privatissime  und  unentgeltlich.

Anthropologisches  Colloquium,  Donnerstags  7  bis
9  Uhr  abends,  privatissime  und  unentgeltlich.

Baumwollkultur  in  deutschen  Schutzgebieten.

Über  das  Baumwollunternehmen  in  Deutsch-Ostafrika
  berichtet  das  Kolonial-wirtschaftliche
Komitee,  Berlin,  daß  die  Einführung  der  Baumwoll= 



140  —

kultur  als  Eingeborenenkultur  auch  in  der  Landschaft
Nera  am  Südende  des  Viktoria-Nyanza  im  Gange
ist.  Die  Möglichkeit  der  Viehhaltung  in  dieser
Landschaft  und  der  Transportweg  Viktoria-Nyanza  —
Ugandabahn  lassen  diese  Kulturversuche  aussichtsvoll
erscheinen.  Aus  dem  Küstengebiet  Saadani  stammende
Baumwolle  ist  durch  die  Bremer  Baumwollbörse
und  die  Vereinigung  sächsischer  Spinnereibesitzer,
Chemnitz,  als  middling  bis  good  middling
Amerikanisch,  Wert  etwa  50  Pfg.  per  Pfund  taxiert.
Durch  das  Bezirksamt  Mohorro  ist  ein  Versuch  mit
dem  Anbau  von  indischer  Baumwolle  im  Rufidjidistrikt
  gemacht.  Das  Ergebnis  (etwa  500  Pfund
entkernte  Baumwolle)  wird  demnächst  in  Deutschland
eintreffen.  Nach  Ansicht  des  Bezirksamtes  dürfte  in
diesem  Jahre  eine  gute  Ernte  in  Aussicht  stehen.
Zur  Förderung  der  Baumwollkultur  in  Togo
hat  sich  die  Woermann-Linie,  Hamburg,  in  anerkennenswerter
  Weise  dem  kolonial-wirtschaftlichen
Komitee  gegenüber  bereit  erklärt,  alle  in  Togo  in
den  Versuchsjahren  1903  und  1904  geerntete  Baumwolle
  kostenfrei  nach  Deutschland  zu  befördern.

 

Titeratur.
Prof.  Dr.  K.  Dove:  Deutsch-Südwestafrika.
Mk.  4.—.  W.  Süsserott,  Berlin.

Der  bekannte  Kolonialschriftsteller  Professor
Dr.  Dove  will  mit  dem  vorliegenden  Buche  eine
allgemein  verständliche  Landeskunde  von  Deutsch-Südwestafrika
  geben  und  stützt  sich  dabei  auf  seine
eigenen  Beobachtungen  in  dem  Schutzgebiete  sowie
auf  die  allerdings  noch  ziemlich  spärlichen  neueren
Quellenwerke  und  wissenschaftlichen  Ergebnisse  der
neueren  Forschungen.  Dem  instruktiven  Werke  sind
zahlreiche  Illustrationen  beigegeben.

Major  v.  Wissmann:  Afrika.  Schilderungen  und
Ratschläge  zur  Vorbereitung  für  den  Aufenthalt
und  den  Dienst  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Zweite  Auflage.  Mk.  1,20.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Berlin.

Der  frühere  Reichskommissar  Major  v.  Wissmann
beobachtete  während  seines  Aufenthaltes  in  Afrika,
wie  häufig  Deutsche  unvorbereitet  in  die  Tropen
gehen  und  wie  wenig  sie  die  Bedingungen  des
dortigen  Lebens  und  Verkehrs  kennen  und  sich  ihnen
anzupassen  verstehen.  Noch  während  seiner  letzten
großen  Expedition,  zwischen  dem  Nyassa=  und  dem
Tanganyika-See,  hat  er  daher  „Ratschläge  und
Schilderungen“  niedergeschrieben.  Diese  gehaltvollen
Aufsätze  sind  soeben  in  zweiter  Auflage  erschienen
und  sollen  allen  denen  zu  gute  kommen,  die  sich  in
die  deutschen  Schutzgebiete  oder  in  den  dortigen
Reichsdienst  begeben.

—  —
        <pb n="195" />
        —  141  —

Einige  fesselnde  Jagdgeschichten  aus  seiner  Dienst=  Häfen  der  deutschen  Nord=  und  Ostseeküsten  sowie
zeit  bei  der  deutsch-ostafrikanischen  Schutztruppe  erzählt  auf  die  Verhältnisse  in  England  und  Frankreich.
der  frühere  Oberarzt  Dr.  F.  Hildebrandt  in  einer  Weitere  Untersuchungen  über  die  Lage  der  Seemannskleinen
  ansprechenden,  mit  hübschen  Bildern  ge=  bevölkerung  werden  noch  folgen.
schmückten  Schrift,  die  soeben  unter  dem  Teitel
„Afrikanische  Jagdgeschichten“"  im  Verlage  von  Dr.  Pierre  Decharme:  Compagnies  et  Sociétés
.  Dr  4  Sobn  Serbin  *#  (Preis  coloniales  allemandes.  Masson  et  Cie.  Paris.

.  1.—).  Man  wud  den  spannenden  Schilderungen  Der  französische  Autor  ist  zu  der  Bearbeitun
der  Erlebnisse  mit  Aufmerksamkeit  und  Interesse  des  A  Werkes  durch  die  überzeugung
folgen.  veranlaßt  worden,  daß  eine  genaue  Kenntnis  der
verschiedenen  deutschen  Kolonialgesellschaften  für  seine
Deutsche  Stimmen.  Halbmonatsschrift  für  vater-  mit  chernn  Fragen  beschäftigten  Wss  von

ländische  Politik  und  Volkswirtschaft.  50  Pf.  großem  Interesse  sein  werde.  Er  entwirft  ihnen
pro  Heft.  Berlin.  Z  ein  Bild  von  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonial=Die
  von  dem  Reichstagsabgeordneten  Dr.  Hieber,  politik  von  den  ersten  Versuchen  des  großen  Kurfürsten

von  Dr.  Johannes-Köln  und  C.  A.  Patzig-Groß=  bis  zur  Jetztzeit,  um  dann  insbesondere  auf  die
Lichterfelde  herausgegebene  Halbmonatsschrift  bringt  Entwickelung  und  das  Wesen  der  privaten  Gehäufig
  auch  Abhandlungen  von  kolonialem  Interesse.  sellschaften  einzugehen,  die  in  den  deutschen  Schutz-So
  enthielten  die  zuletzt  erschienenen  Nummern  gebieten  tätig  sind.  Die  hier  in  Betracht  kommenden

Aufsätze  von  Kontre-Admiral  a.  D.  Kühne  über  Urkund  c.  sind  dem  Terte  beigefügt.
„-Die  Erziehung  der  Eingeborenen  zur  Arbeit“.  rkunden,  Sahungen  rc.  sin  erte  beigesug

 

—  —

    

.  .  .  ·0«77k’f’foskffoVVVMFZTFF
Die  Lage  der  inder  Seeschiffahrtbeschäftigten
Arbeiter.  1.  Band,  2.  Abt.  Mk.  8,80.  Duncker  Titeratur-Herzeichnis.
und  Humblot,  Leipzig.  #r“  ean  ärs  Sepltkerungsprob
Die  Veröffentlichung  der  Untersuchungen  des  r.  Hans  Blum:  Da  evölkerungsproblem  im
Vereins  für  Sozialpolitik  über  „Die  Lage  der  in  Stillen  Weltmeer.  Deutscher  Verlag,  Berlin.
der  Seeschiffahrt  beschäftigten  Arbeiter“  hat  vor  Dr.  Julius  Katz:  Die  eventuelle  Errichtung  von  Lungen-Jahresfrist

  mit  E.  Fitgers  Arbeit  über  „Die  wirt-  Feistätiennn  Deutsch-Südwestafriko.  Mt.  1—

schaftliche  und  technische  Entwickelung  der  Seeschiffahrt"  Dr.  jur.  2.  Bendik:  Kolonialjuristische  und  polibegonnen.

  Mit  dem  vorliegenden  Bande  erscheint  tische  Studien.  Deutscher  Kolonial-Verlag,  Verlin.
nun  eine  Reihe  von  Beiträgen  aus  dem  In=  und

Auslande,  die  die  einzelnen  Untersuchungsgebiete  be-  John  R.  Dos  Passos:  Commercial  Trusts.  une

#  »  zrowth  and  rights  of  aggregated  capital.
handeln.  Sie  beziehen  sich  auf  kleine  und  mittlere  Farnam  t  6  p

 

 

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ––)  —  —  —  [  —  —  —  —  —  —

Berkehrs  -·  Nachrichten.

Der  diesmonatliche  Swakopmund  -Dampfer  „Helene  Woermann“  verläßt  Hamburg  erst
am  31.  März.
Die  Frachten  für  Verschiffung  von  Wolle  aus  Deutsch=  Südwestafrika  in  der  Richtung  nach
Hamburg  und  Kapstadt  sind  von  der  Woermann-Linie  neuerdings,  wie  folgt,  festgesetzt:
30  Mk.  für  1000  kg  (eine  Gewichtstonne)  gut  gepreßte  Wolle,
80  -  21000  kg  ungepreßte  -
Man  hört  nach  der  „Deutsch-  Sübwestofrikanischen  Zeitung“  von  großen  Wollvorräten  im  Süden
des  Schutzgebietes.

 

4-..——  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

–....  —  —  —.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  UÜberfahrt  abgesandt  werden  am:
..  I  .
s  H«l
c  Schisse  1.
.  Deutsch-Uen-Gnine.  Belubeien,  30  10.,  14.  April
Neapel  16.  April  Stephanse  drt  40.  10  abds.
Geuische  Schifen  1  100  abds.  Perbertshöhe  45  40
kanwmi  -
        <pb n="196" />
        —  142  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  husschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  27.  März,  10.  April.  Tanga  16—20  Tage
(deutsche  Schiffe)  *  zs-  Dar-es-Sal.  17—21  Tg.,  24.  h
Brindist  12.  April  Tanga  18  Tage  7.,  10.  Apri
2.  Deutsch-Ostafrika.  (englische  n  100  abds.  Dar-es-Saläm  19  Tage  0obds.
Brindisi  22.  März  Sansibar  20  Tage
(englische  Schiffe)  100  abds.
arseille  10.  jedes  Monats  Sansibar  18  Tage  8.  jedes  Monats
—  —  (franzoͤ  sche  Schiffe)  40  ums.  10%  abds.
Nach  dem  nördlichen  Teil  des  Schutzgebietes:
Southampton  Swako
..-..........  pmund  20  Tage  ..........
TIESFLEZbåZFXseOuma  Laduiphuchtævgeimvms
maunDampim
3.  Deutsch-Lüdwestafrika.  Hamburg  31.  März  Swakopmund  30  Tage  30.  März
.  enair  (deutsches  Schiff  /  Lüderitzbucht  40  Tage  782  abds.
Sout  Nach  dem  südlichen  Teil  des  Schutzgebietes:
outhampton
gg  anßt.  21.  März,  4.  April  Kapstadt  17  Tage  20.  Mä,  3.  April
apstadt,  dann  Land.  3  om
Mblärberung)  —  —  —  J  ——  —
l
Hamburg  15.  März  Duala  26  Tage  14.  März  738  abds.
(deutsche  Schiffe)  D  M  d
Southampton  17.  Mär  unala  23  Tage  15.  März  9#9  abds.
4.  Ramernu.  E  Füh  1  9  "
Liverpool  28.  März  Duala  24  Tage  26.  März
(englische  Schiffe)  12856  ms.
5.  Rarolinen,  Neapel  19.  April  *5  ap  69  Tage  117.  April
ELEIIII  —  —  vVonape  65  Tage  0  #  abds.
Neapel  19.  März,  2.  16.  April  Tsingtau  35—36  Tage  17.,  31.  März,  14.  April
6.  Miantschon  Genh  Schiffe)  90  abends  10%  abds.
.  .  thtkdåcc  how-;  jeden  Sonntag  Tsingtau  837  Tage  jeden  Freitag
I  nenle  2  Schifse  10  ab  abends  l.l.  10  abends.
Neapel  19.  April  Saipan  65  Tage  17.  April  10°8  abds.
7.  Marianen.  Geeutsche  Schift)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  otohama  weiter  acht=  bis
E  zehnmal  jährlich  mit  Segelschissen.
.Z  «  ·  Neapel  19.  April  Jaluit  46  Tage  17.  April
9.  Samoga.  Gaueenstorn  22.  März,  12.  April.  Awia  25  Tage  20  Mar)  10.  uori1
San  Francisco)  #  %m  lI  13  oms.
Hambur  15.  März  Lome  18  Tage  14.  März  73#  abds.
(deutsche  Schiffe
Southampton  17.  März  Lome  16  Tage  15.  März  ##  abds.
(deutsche  Schiffe)
Hambur  22.  März  Lome  36  Tage  21.  März  73sabds.
(deutsche  Schiffe)
10.  Togo  Southampton  27.  März  Lome  31  Tage  26.  März  92abds.
«  deutsche  Schiffe)
Hanburs  fe  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  722  abds.
utsche  Schiffe
b4  eille  5.  jed.  Mts.  120mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10%  abds.
(kranzöfische  Schisfe)  von  da  ab  Landverbindung
Bordeau  15.  jed.  Mts.  110  oms.]  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10%  abds.
(französische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung

 

 

!)  Den  durch  7  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

Das  Tropen-Ausstattungsgeschäft  „Bazar“  Nürnberg,  Berlin  W.,  Französischestr.  20,  hat  eine
Tropen=  und  Überseeausrüstung  ausgestellt,  die  viele  neue  und  interessante  Gegenstände,  besonders  auch  in

poröser  Wäsche,  zeigt.  Interessenten  von  außerhalb  wird  der  reichillustrierte  Katalog  der  Firma  gratis
und  franko  zugesandt.
        <pb n="197" />
        —  143  —
Elstreszen  der  Poß  aus  den  dentschen  Scutgebieten

 

 

 

 

Landungs=  Die  ost,  ist  fäüuig  Landu  **  Die  Post  ist  fallig
Bon  hafen  in  Berlin  am  Von  hafens  .min  Berlin  am
!  .  !  .
Destich-qku-Cuiuka,8kindisi«»  26.  April  Narolinen  ..  Marseille  8.  April

 

1.——  —

——  Neapel  20.März,  3.  pril
Reapel  n.  März,  1.  April  Riautsjchon  ....  Brindisi.  ..  15.,  29.  März

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch--Ostafrika  nss  "  4  .  an  Marseille  25.  März,  8.  April
=  »  —  —  Marianen  unbestimmt  —
dschSkar  Southampton  15.,  28.-März  v  Marsdau  ·  Injeln  Marseille  S.  April  *
/  1enr  zesld.  geb.-Southampton,  15,20.  Marz  1.  Anr16  Marz  6.  April
nussss..  ue  16.  Mis  ms  ino  8W.  enhennen  16.  u.  a-.  M.

*Fllligkeitstage  für  die  mit  *  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

S#alsssbewesungen  der  Woermann-  Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  and  Süwestafrike.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Lehte  Nachrichten
o  er
Poscbampf  von  nach  bis  28.  Februar  1903.
„Adolph  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  13.  Februar  in  Madeira.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  17.  Februar  in  Las  Palmas.
„Aline  Woermanne  Hamburg  i  Kotonou  am  26.  Februar  in  Grand  Bassam.
„Anna  Woermann“  Hamburg  T  Opobo  am  20.  Februar  in  Duala.
„Ascan  Woermann  Benguela  s  Hamburg  am  21.  Februar  in  Accra.
„Carl  Woermann  ..  Z1.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  .  .  .Jz.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  ..  Kamerun  Hamburg  am  22.  Februar  in  Lagos.
„Ella  Woermann"  Assinie  «  Hamburg  am  24.  Februar  in  Las  Palmas.
„Ernst  Woermann“  .  ..  Hamburg  «  Lüderitzbucht  am  30.  Januar  in  Swakopmund.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  27.  Februar  ab  Rotterdam.
„Hans  Woermannz  Hamburg  n!  Lüderitzbucht  am  28.  Februar  ab  Hamburg.
„Hedwig  Woermann.  Hamburg  Sherbro  am  24.  Februar  Vlissingen  passiert.
„Helene  Woermann  Lüderitzbucht  "  Hamburg  am  28.  Februar  ab  Accra.
„Irma  Woermann  .  ..  Hamburg  Benguela  am  15.  Februar  in  Teneriffe.
KBermnetn  Woermann“  Hamburg  Benguela  am  1.  März  ab  Hamburg.
gct  Woermann"  Hamburg  Opobo  am  21.  Februar  in  Madeira.
„Lili  Woermann“.  .  ..  Hamburg  Kotonou  am  28.  Februar  ab  Rotterdam.
„Linda  Woermann“  .  ..  Hamburg  Sherbro  am  28.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Lothar  Bohlen“.  .  ..  Old  Calabar  Hamburg  am  16.  Februar  in  Accra.
„Lucie  Woermann"  Kamerun  Hamburg  am  27.  Februar  in  Teneriffe.
„Lulu  Bohlen  4"  Hamburg  Assinie  am  28.  Februar  in  Grand  Bassam.
„Marie  Woermann"  Hamburg  Kotonou  am  24.  Februar  in  Kotonou.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Loanda  am  27.  Februar  in  Loanda.
„Melita  Bohlen  "  Kotonou  Hamburg  am  26.  Februar  in  Las  Palmas.
„Otto  Woermann  .  ..  Hamburg  Mogador  am  17.  Februar  in  Gibraltar.
„Paul  Woermann“  .  .  F.  3t.  in  Hamburg.
„Professor  Woermann  Hamburg  Assinie  am  19.  Februar  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  16.  Februar  Ouessant  passiert.
„Uranus  Sherbro  Hamburg  am  7.  Februar  in  Rufisque.
Schiffsbewessugen  der  Deutschen  Obefrike-iute  Oamburg  Ostafrita
·  Reise  Lehte  Nachrichten
ei  er
*  aspostdampf  von  nach  bis  13.  März  1903.
„Königgg  Hamburg  .  Durban  am  12.  März  von  Las  Palmas  abgeg.
„Kaiserr  .  Delagoabai  «-  Hamburg  am  12.  März  von  Durban  abgegangen.
„Bundesrat  ...  Hamburg  Beira  am  11.  März  von  Sansibar  abgegangen.
„Gouverneu  ...  Hamburg  Beira  am  8.  März  Dover  passiert.
„Präsidentt"  Beira  Hamburg  am  12.  März  in  Lissabon  eingetroffen.
„Kapzler,  ......  Hamburg  Delagoabai  am  12.  März  in  Vlissingen  eingetroffen.
....  Delagoabai  Hamburg  am  11.  März  von  Port  Said  abgegangen.
*  ermeister"  ....  Durban  Hamburg  am  12.  März  von  Durban  abgegangen.
graf“  .  ..  ..  Delagoabai  Hamburg  am  10.  März  von  Sansibar  abgegangen.
„  88  ......  Durban  Hamburg  am  23.  Febr.  von  Kapstadt  abgegangen.
„General  ·.  .  Hamburg  Delagoabai  am  3.  März  in  Port  Said  eingetroffen.
        <pb n="198" />
        —  144  —

Die  Firma  H.  Hammelrath  &amp;amp;  Co.,  Köln  a.  Rh.,  hat  zur  Hauswasser-Versorgung  pneumatische
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es  stets  frisch  und  genießbar  halten  sollen.

Wir  verweisen  auf  d  das  "  Inserat  in  dieser  Nummer.

 

 

 

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Inserate  0ur  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  find  an  die  Betrieboleinns,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68  71,  einzusenden.

 

 

Bekanntmachung.
In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  bei  der  Firma  H.  W.  Burmester

in  Keetmanshoop  (Nr.  8  des  Registers)
  heute  olgendes  eingetragen
worden:

Die  Prokura  des  Wilhelm  Lös  5
ist  erloschen.  (49)
Keetmanshoop,  den  20.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanutmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  Nr.  6  ist  heute  neu  eingetragen
  die  offene  Handelsgesellschaft

Woermann  &amp;amp;  Co.,
Sannaga-Geschäft,  zu  Malimba.
Die  Gesellschafter  sind:

1.  Kaufmann  Adolph  Woermann,

-  Eduard  Woermann,

-  Maximilian  Brock,
Arnold  Heinrich  Amsinck.

  52)
Duala,  den  5.  Februar  1903.
Das  Kaiserliche  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.  (58)

Im  Gesellschaftsregister  des  unterzeichneten
  Gerichts  ist  heute  bei  Nr.  10:
Swakopmunder  Buchdbandlung,  Gesellschaft
  mit  beschränkter  Daftung,
folgende  Eintragung  bewirkt  worden:

Das  Stammkapital  der  Gesellschaft
ist  auf  70  000  Mark,  in  Buchstaben:
„Siebzigtausend  Mark“  erhöht.

Eingetragen  zufolge  der  Verfügung
vom  21.  Januar  am  21.  Januar  1903.

Swakopmund,  den  21.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Offeutliche  Bekauntmachung.

Uber  das  Vermögen  des  Assistenten
Friedrich  Jakob  Roberth  ist  heute
vormittag  10  Uhr  das  Konkursverfahren
eröffnet  worden.  Konkursverwalter:
Johann  Ulrich  Kugler  in  Lome.  Beschlußfafsung
  über  event.  Wahl  eines
neuen  Verwalters  2c.  am  1.  Juni,  und
Forderungsmeldungen  bis  10.  Mai,
Prüfung  der  Forderungen  am
15.  Juni  1903.  (34)

Lome,  den  13.  Februar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

 

 

—  —  A—  FF

Meine  Verlobung  mit  Fräulein
Gertrud  Zitelmann,  Tochter  des
verstorbenen  Herrn  Otto  Sitelmann
und  seiner  Frau  Gemahlin  Anny,
geb.  Schwenke,  beehre  ich  mich  anzuzeigen.
  G#)

erlin,  im  März  1903.

Bethe,
Hauptmann  und  Kompagniechef  in  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
  kommandiert  zum  Oberkommando
  der  Schutztruppen.

 

 

—..-st

Civil-Ingenieur,  32  JIalt,  z.  Zt.
in  England,  sucht  dauernde  Anstellung
im  Ausland  (Afrika,  Kolonien  2c.)  im
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Dieser  Nummer  liegt  das  1.  Heft  des  XVI.  Bandes  der  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden
und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schuegecbieten“  bei.

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oblar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.
Ausgegeben  am  16.  März  1903  um  6  In  nachmillags.

S.  Miltler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8S8W  12,  Kochstraße  68—71.
        <pb n="199" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

H#e#r##be  in  der  Kolsninl-Abteilung  des  Auswirtigen  Imts.

—  —  ———  —  —  —  ——  —  5*-—--.—.———  —.  ——  —

Berlin,  1.  April  1903.  D)  Uumner  7.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
ericheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementspreio  für  dad  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagebuchhandlung  Mk.  3.50  für  Deutichland  einschl.  der  deutichen  Schutzgebiete  und
Teiterreich  ·  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einiendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8S8W  12,  Koch'tr.  68—71.  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs.  Preioliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

 

§  sss⅝§§§T—————  Ê  Ê  .

 

 

 

 

 

 

—  —  —

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  145.  —  Personalien  S.  145.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  146.  —  Kamerun:  Informationsreise  des  Bezirksrichters
Diehl  in  den  südlichen  Teil  des  Bezirksamts  Kribi  (I.)  S.  147.  —  Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die
Gebiete  zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem  Tschadsee  (III.  Schluß)  S.  148.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Untersuchung
  von  Bodenproben  der  Farm  Orab  S.  152.  —  Verkauf  von  Farmen  der  South  African  Territories
S.  152.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Lord  Anson  über  die  Insel  Tinian  (Marianen)  (I.)  S.  153.  —  Aus  dem
Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  154.  —  Aus  fremden  Kolonien
und  Produktionsgebieten:  Erwerb  von  Rechten  an  Kronland  in  Britisch-Ostafrika  S.  157.  —  Hinterlegung
des  Zolls  für  Durchfuhrgüter  in  Britisch-Centralafrika  S.  159.  —  Ausfuhr  von  Diamanten  aus  der  Kapkolonie
im  Jahre  1902  S.  159.  —  Britisch-Nordnigeria  S.  1599.  —  Fischerewerordnung  für  die  englischen  Salomonsinseln
  S.  160.  —  Verordnung,  betreffend  die  Beobachtung  verschiedener  mohammedanischer  Gebräuche  für  Britisch=Nordborneo
  S.  160.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee  S.  160.  —  Cotton
Growing  Association  S.  161.  —  Bau  einer  Eisenbahn  nach  dem  Nyassasee  S.  161.  —  Literatur  S.  161.—
Literatur-Verzeichnis  S.  163.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  163.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.
Geletze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.
Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  März  1903  auf  1,3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

 

 

 

 

—  —  s—  .  —  —  —  —  –  —  —  —  —  —  —  —  —  –  —  ———————  ––

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kanzler  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  Grafen  v.  Zech  auf  Neuhofen  für  die  Dauer  seiner  amtlichen  Verwendung
  im  Kolonialdienst  den  Charakter  als  Kar#erlicher  Regierungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  Legationsrat
  und  vortragenden  Rat  im  Auswärtigen  Amt  Schmidt-Dargitz  den  Königlichen  Kronen-Orden
zweiter  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schuthztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1903.

Richter,  Hauptmann  und  Kompagniechef,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  am

27.  März  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Merker,  überzähliger  Hauptmann,  zum  Kompagniechef  ernannt.
v.  Parish,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Nachtrag  zu  Nr.  6  des  Kolonialblattes  vom  15.  März  1903:
Dr.  Brünn,  Assistenzarzt,  mit  dem  20.  März  1903  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="200" />
        —  146  —

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1903.

Steinhausen,  Oberleutnant,  am  29.  März  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
30.  März  d.  Is.  im  Grenadier-Regiment  Prinz  Carl  von  Preußen  (Brandenburgischen)  Nr.  12
angestellt.

Volkmann,  Oberleutnant,

Frhr.  v.  Wöllwarth-Lauterburg,  Leutnant,

Dr.  Schöpwinkel,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  drei  Jahre
genehmigt.

Dr.  Bluemchen,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1903.

Mueller,  Oberstleutnant  beim  Stabe  des  Infanterie-Regiments  von  Stülpnagel  (5.  Brandenburgischen)
Nr.  48,  scheidet  nach  heute  erfolgter  Beförderung  zum  Obersten  mit  dem  5.  April  d.  Is.  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  6.  April  d.  Is.  als  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Kamerun
angestellt.

Glauning,  Hauptmann  und  Kompagniechef,

v.  Bülow,  Oberleutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  1½2  Jahre  genehmigt.

Umber,  Leutnant,  am  28.  März  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  29.  März  d.  Is.
im  Rheinischen  Pionier-Bataillon  Nr.  8  angestellt.

Mosler,  Oberarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt  und  in  der  Preußischen  Armee  als
Oberarzt  der  Landwehr  1.  Aufgebots  angestellt.

Dietze,  Assiftenzarzt,  zum  Oberarzt  befördert.

A.  K.  O.  vom  17.  März  1903.
Dr.  Diesing,  Marine-Stabsarzt  der  Reserve  (III  Berlin),  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Marine

mit  dem  6.  April  d.  Is.  mit  Patent  vom  13.  August  1900  als  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe
für  Kamerun  angestellt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  mit  Schwertern  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Hauptmann  und  Kompagniechef  Glauning,
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Stabsarzt  Hösemann.

vV90090VVô7709V9707IIWVD  7IWVTyöyvdiiiiyvTTv

Nichtamtlicher  Teil.

ersonal  ·  Nachrichten.  Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
p  E  Deutsch.  Gstafrika  angetreten:  ab  Marseille  am  10.  März  1903  Sani-—..«
  ...  tätssergeant  Leder,  ab  Neapel  am  18.  März  1903
Dem  Gouvernementssekretär  Liedtke  ist  die  Stelle  Hauptmann  und  Kompagniechef  Seyfried,  die  Sanides
  Kalkulaturvorstandes  beim  Kaiserlichen  Gouverne=  tätssergeanten  Eckert  und  Hein,  ab  Neapel  am

ment  von  Deutsch-Ostafrila  übertragen  worden.  27.  März  1903  Oberleutnant  v.  Grawert  (Werner).

Der  Geometer  Bresgott  hat  die  Ausreise,  der
Bezirksamtmann  v.  Rode,  der  Lehrer  Urban,  der
Maschinist  Seidel,  der  Maschinistenassistent  Bellert,  enen  Telegramm  ist  Oberleutnant  Kohlermann
der  Tischler  Ka  mmerer  und  der  Aufseher  Koosch  an  12.  Mürz  in  Mkalama,  nachdem  er  46  Fieber
haben  die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  erkrankt  war,  plötzlich  verstorben.  Derselbe  gehörte
angetreten.  —  vor  seinem  am  21.  März  1902  erfolgten  Ubertritt

Der  Vermessungstechniker  Ruprecht  und  der  zur  Schutztruppe  dem  4.  Lothringischen  Infanterie-Maschinist
  Ullrich  sind  in  Deutsch-Ostafrika  ein=  Regiment  Nr.  136  an.
getroffen.

 

 

Nach  einem  aus  Dar-es-Sal#m  hier  eingegan-
        <pb n="201" />
        —  147

Cogo.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Togo,  Horn,
hat  am  24.  Februar  d.  Is.  von  Lome  aus  eine  auf
drei  bis  vier  Monate  berechnete  Bereisung  des
Schutzgebietes  angetreten  und  wird  während  dieser
Zeit  von  dem  Assessor  Dr.  Graef  vertreten.

Ramerun.

Der  Lehrer  Ph.  Schmitt  hat  die  Ausreise  nach
Kamerun  angetreten.

Sergeant  Römisch  hat  am  15.  März  1903  die
Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  von  Hamburg
aus  angetreten.

Nach  einer  Drahtmeldung  aus  Duala  ist  daselbst
über  Lokoja  ein  Telegramm  eingetroffen,  demzufolge
Oberleutnant  Josef  Graf  Fugger  v.  Glött  am
5.  Februar  d.  Is.  in  Marua  infolge  einer  Schußwunde
  durch  einen  vergifteten  Pfeil  verstorben  ist.

Vor  seiner  am  19.  Juni  1902  erfolgten  Versetzung
zur  Schutztruppe  für  Kamerun  gehörte  er  vom
13.  November  1895  bis  13.  November  1898  und
vom  29.  November  1899  bis  18.  Juni  1902  der
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  an.  Er  entstammt
  dem  Königlich  Bayerischen  Kontingent  und
stand  daselbst  zuletzt  bei  dem  8.  Infanterie-Regiment
„Pranckh“.

Nachruf.
Am  1.  Februar  d.  Is.  verstarb  in  Kribi  (Kamerun)
  der  Sergeant  Heinz  der  Kaiserlichen  Schutztruppe

  für  Kamerun  nach  kurzer  schwerer  Krankheit  I

 

an  Schwarzwasserfieber.  Sergeant  Heinz,  der  seit
Juli  1900  der  Schutztruppe  angehörte,  war  ein
tüchtiger  Soldat  und  allgemein  beliebter  Kamerad,
dessen  frühes  Hinscheiden  wir  tief  bedauern.  Seine
Kameraden  werden  ihm  stets  ein  ehrendes  Andenken
bewahren.
In  Abwesenheit  des  Kommandeurs  der  Schutztruppe
für  Kamerun:
v.  Wuthenow,  Hauptmann.
Duala,  den  18.  Februar  1903.
Lüdwestafrika.
Der  Kaiserliche  Gouverneur  Oberst  Leutwein
hat  die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
angetreten.

Der  Distriktschef  Wasserfall  und  die  Landmesser
  Steffen  und  Schiller  haben  die  Ausreise
nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Der  Staatsanwalt  a.  D.  Dr  Fuchs,  die  Schlosser
Menzel,  Warmuth,  Becker,  Kassube  und
Heinlein  sowie  der  Kesselschmied  Walich  und  der
Kupferschmied  Hübner  sind  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  31.  März  1903  von  Hamburg  aus
angetreten:  Stabsarzt  Dr.  Berg,  beauftragt  mit
Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Oberstabsarztes,
ferner  der  Zahlmeisteraspirant  Abraham,  der  Feldwebel
  Seegler,  Sergeant  Schröder  und  der  Unteroffizier
  Cordes.

—  —

Nachrichten  aus  den  deulschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.

Informationsreise  des  Bezirksrichters  Diehl  in  den
südlichen  Teil  des  Bezirkeamte  Rribi.

1.

Uber  eine  in  der  Zeit  vom  18.  November  bis
5.  Dezember  v.  Is.  in  den  südlichen  Teil  des  Bezirksamts
  Kribi  unternommene  Informationsreise  berichtet
  Bezirksrichter  Diehl  aus  Kribi  unter  dem
10.  Dezember  v.  Is.,  wie  folgt:

Am  18.  November  trat  ich  eine  auf  zehn  Tage
berechnete  Informationsreise  in  den  südlichen  Teil  des
Bezirksamts  an.

In  Groß-Batanga  begrüßten  mich  die  Häuptlinge
Madola  und  Boballa.  Beide,  sehr  intelligente  sympathische
  Männer,  waren  von  jeher  der  Regierung  tren
ergeben  und  gelten  nicht  nur  bei  ihren  engeren  Stammesgenossen,
  sondern  auch  bei  den  Mabea,  Campoleuten
und  sogar  bei  den  der  Küste  zunächst  wohnenden

 

Buli  unbestritten  als  die  ersten  Häuptlinge.  Madolas
Einfluß  ist  mehr  im  Süden  von  Groß-Batanga,  der
Boballas  mehr  im  Norden  begründet.  Beiden  eröffnete
  ich,  daß  ich  sie  als  Oberhäuptlinge  über  die
Küstenstämme  ausersehen  habe,  und  zwar  solle  Madola
  Oberhäuptling  sein  über  alle  südlich  des  Lobe
wohnenden  Eingeborenen  und  Boballa  über  die
zwischen  Lobe  und  Njong  ansässige  Küstenbevölkerung.

Um  Madola  gleich  in  sein  Amt  einzuführen  und
ihn  den  Eingeborenen  als  Oberhäuptling  vorzustellen,
nahm  ich  ihn  mit  auf  meine  Reise.

Von  Groß-Batanga  an  benutzte  ich  den  von
Leutnant  Buthut  neu  angelegten,  der  Küste  entlang
führenden  Weg  nach  Campo,  der  den  großen  Vorteil
bietet,  daß  man  keine  Rücksicht  auf  die  Gezeiten  zu
nehmen  hat,  übernachtete  vom  18.  auf  den  19.  November
  in  Jlondo-Tinge,  vom  19.  auf  den  20.  in
Mbodje  und  erreichte  am  20.  nachmittags  Campo.
Von  Ilonde-Tinge  bis  Mbodje  treten  felsige  Hügel
bis  zum  Strande  heran.  Auffallend  ist  hier  das
        <pb n="202" />
        häufige  Vorkommen  des  Quarzes.  Gewaltige  Quarzadern
  durchsetzen  den  Fels,  und  oft  findet  man  ganze
Felsblöcke  aus  Quarz  bestehend.  Bis  weit  hinaus
in  die  See  erstrecken  sich  die  Felsen,  an  denen  wohlschmeckende
  Austern  sich  angesiedelt  haben.  Der
größte  und  bekannteste  dieser  Felsen  ist  der  White-Rock,
  weiße  Felsen  oder  Wolfs  Felsen  bei  dem  Dorfe
Massana.

An  dem  etwa  60  km  langen  Wege  von  Groß-Batanga
  nach  Campo  liegen  22  kleine  Ortschaften
mit  durchschnittlich  70  Einwohnern.  Bis  Penenje
wohnen  Batanga,  von  da  bis  Campo  Campoleute,
und  nur  die  nicht  weit  von  der  Küste  gelegene  Ortschaft
  Mange  wird  von  Buli  bewohnt.

In  Campo  inspizierte  ich  die  Station,  welche  ich
in  guter  Ordnung  fand.  Der  Stationsleiter  Polenz
hat  einige  Felder  mit  Mais  bestellt,  der  offenbar
gut  hier  forrkommt,  und  einige  Tausend  Olpalmen
gepflanzt.  Die  Ortschaft  Campo  selbst  hat  sich  nicht
verändert.

Am  21.  November  besuchte  ich  die  Pflanzungen
der  Plantagengesellschaft  Süd-Kamerun.  Auf  der
etwa  ½  Stunde  oberhalb  Campo  gelegenen  Pflanzung
sind  38  ha  mit  Kakao  bepflanzt  und  außerdem
4000  Gummibäume  angepflanzt.  Der  Boden  ist
wenig  humusreich  und  daher  das  Aussehen  der
Kakaobäume  nichts  weniger  als  schön.  Trotzdem
war  der  Preis,  den  der  hier  geerntete  Kakao  im
letzten  Jahre  erzielte,  ein  überaus  hoher:  68  Pf.
pro  Pfund;  allerdings  wurden  im  ganzen  nur
9000  Pfund  zu  Markt  gebracht.  Viel  aussichtsreicher
  erscheint  mir  die  Gummibaumpflanzung.  Die
Bäume,  vier  bis  fünf  Jahre  alt,  sehen  ganz  vorzüglich
  aus.  In  zwei  Jahren  kann  bereits  mit  der
Ernte  begonnen  werden.

Die  an  den  Camposchnellen  angelegte  Pflanzung
ist  noch  zu  jung,  als  daß  man  über  sie  schon  ein
bestimmtes  Urteil  fällen  könnte.  Der  Boden  ist
weitaus  besser  als  der  der  unteren  Pflanzung.  Es
ist  ein  gelblicher,  schwerer,  fetter  Marschboden.
3800  Kakaobäume  und  nur  wenige  Gummibäume
sind  hier  angepflanzt,  deren  Aussehen  nichts  zu
wünschen  übrig  laßt.

Am  nächsten  Tage  brachen  wir  von  Campo  auf
und  schlugen  den  Weg  ein,  welchen  schon  Fourneau
im  Jahre  1886  benutzte  und  welcher  heute  die
Haupthandelsstraße  von  Campo  in  das  Innere  bildet.
Zunächst  werden  einige  Bulidörfer,  wie  Bitume,
Etome,  Mangala,  Bibae  durchschritten,  von  denen
keines  mehr  als  20  Hütten  zählt.  Schon  nach  zwei
Stunden  hören  die  Dörfer  auf,  und  ununterbrochener
Urwald  beginnt.  Erst  kürzlich  haben  sich  jedoch  auf
Veranlassung  des  Stationsleiters  emige  Leute  mitten
im  Walde  angesiedelt.  In  Betange,  wie  diese  neue
Ansiedelung  heißt,  übernachteten  wir  und  marschierten
dann  am  anderen  Morgen,  dem  kleinen  Flusse  Mwimi
aufwärts  folgend,  nach  Banjok  (23  Hütten),  von  wo
an  die  Gegend  gebirgig  wird,  und  eine  Stunde
weiter  nach  dem  Dorfe  Mwimi  (18  Hütten).  Von

 

148  —

hier  ab  führt  der  Weg  in  mehr  nordöstlicher  Richtung
über  die  Wasserscheide  zwischen  Campo  und  Lobe  in
drei  Stunden  nach  dem  großen  Dorfe  M“·Bembe
(45  Hütten).

Einer  hohen  Bergkette  (700  bis  800  m),  die
sich  von  Südwesten  nach  Nordosten  hinzieht,  nähern
wir  uns  immer  mehr,  und  nach  Überschreitung  einiger
größerer  nach  Nordwesten  fließender  Bäche  windet
sich  der  Pfad  zwischen  mächtigen  Felsblöcken  hindurch
allmählich  den  Nordwestabhang  des  Gebirges  hinan.
Von  dem  Berghange  rieseln  zahlreiche  Wasserläufe
herab.  Aus  einer  gewaltigen  Schlucht  bricht  ein
krystallheller,  schäumender  Bach  hervor.  Von  einer
Felsplatte  aus  erblicken  wir  im  Westen  und  Norden
hohe,  steile  Berge.  Mitten  in  einer  zerklüfteten,
wilden  Berglandschaft  befinden  wir  uns.  Uber  das
gestufte  Gestein  klimmen  wir  rasch  empor,  bis  der
reißende  Fluß  Kom,  der  in  gewaltigem  Wasserfall
über  die  Felsen  herabstürzt,  unsere  Schritte  hemmt.
An  einer  seichten  Stelle  wird  er  durchwatet,  dann
geht  es  in  einer  Rinne  einige  hundert  Meter  steil
empor  zum  Hochtal  des  Kom,  und  kurz  darauf  erreichen
  wir  das  malerisch  gelegene  kleine  Dorf
Pfanemakok  (600  m).

Die  weitere  Wanderung  talaufwärts  bis  Bienemapong
  ist  wohl  eine  der  reizvollsten  Touren  im
ganzen  Urwaldgebiet.  Der  Kom,  dessen  kühles,  klares
Wasser  unter  dem  Blätterdache  der  sich  über  ihn
wölbenden  Bäume  bald  leise  plätschernd  dahinfließt,
bald  rauschend  über  Felsen  sich  stürzt,  die  herrlichen
Ausblicke  auf  die  hohen  Berge,  so  vor  allem  beim
Dorfe  Namba  auf  den  1400  bis  1500  m  hohen
Nkolbibo  mit  seiner  mächtigen  senkrechten  Felswand,
und  dazu  die  reine,  erquickende  Bergesluft  lassen
uns  vergessen,  daß  wir  uns  im  tropischen  Afrika
befinden.  In  eines  der  Gebirgstäler  des  Schwarz-=waldes
  oder  unserer  Voralpen  glaubt  man  sich  versetzt.

Bericht  des  Oberleutnants  Dominik  über  die  Gebiete

Zwischen  dem  oberen  Benus  und  dem  uaschadsee.

III.  (Schluß.)")

Die  Beschreibung  des  östlichen  Heidengebiets
zwischen  dem  10.  und  11.  Breitengrad,  dem  Nordadamauamassiv
  und  Mandara  im  Westen,  sowie
dem  Schari  im  Osten  werde  ich  nach  Erforschung
des  Gebietes  folgen  lassen  und  mich  jetzt  dem  deutschen
Gebiet  nördlich  des  11.  Grades  zuwenden.

Dieses  Gebiet  habe  ich  auf  drei  Straßen  von
Süd  nach  Nord  durchzogen:

1.  durch  das  auf  der  Moiselschen  Karte  Woladje
genannte  Gebiet,  durch  das  Stromland  zwischen
Logone—Schari  über  Kusseri,  Gulsei  bis  zum  See:;

2.  von  Mandara  über  Wandala  und  Beni
Hassen  nach  Diköa;

3.  von  Madagali  an  der  englischen  Grenze  entlang
  über  Issege,  Boma  nach  Diköa.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  105  u.  180.
        <pb n="203" />
        Von  Diköa  bin  ich  über  Nyaba  nach  Sehram
am  Tsadsee  einmal  und  dann  direkt  östlich  über
Kaba  Kura  nach  Kusseri  marschiert.

Eine  Beschreibung  über  Deutsch-Bornu  braucht
nur  sehr  allgemein  gehalten  zu  sein,  um  ein  Bild
von  der  Natur  des  Landes  zu  geben;  alle  Einzelheiten,
  die  für  den  Fachgelehrten  Interesse  bieten,
sind  von  Barth,  Vogel,  Overweg  und  Nachtigal  so
peinlich  genau  zusammengestellt  worden,  daß  geographisch
  und  ethnographisch  wohl  kaum  irgendwo
in  Afrika  so  wenig  neues  gefunden  werden  kann
wie  hier.

Der  Weg  durch  Woladje  führt  in  16  Marschstunden
  von  Doloo  nach  den  Wasafelsen,  deren
Breite  von  Vogel  feftgelegt  ist.  Das  Land  ist  bis
sechs  Stunden  von  Doloo  von  Mandaraleuten  bewohnt
  und,  wo  es  bebaut  ist,  in  guter  Kultur.  Wo
keine  Siedlungen  sind,  ist  leichter,  niederer  Dornbusch
  vorherrschend.  An  kleinen  Wasserläusen,  die,
vom  Gebirge  kommend,  sich  allmählich  in  der  Ebene
verlaufen,  ist  Wiesenland.  Der  Dornbusch,  der  hier
sein  südlichstes  Auftreten  hat,  ist  bis  zum  Tsadsee
typisch.  Er  vergrößert  und  verdichtet  sich  stellenweise
  zu  fast  undurchdringlichen  Waldungen.  Wo
das  dichter  bevölkerte  Mandaragebiet  aufhört,  beginnt
die  Sieppe  der  Benihassenaraber,  die  hier  bereits
seit  zwei  Jahrhunderten  seßhaft  sind  und  von  Osten
aus  Wadai  stammen.  Sie  haben  die  Kamelzucht
hier  aufgeben  müssen,  weil  die  Tiere  das  Klima
nicht  vertrugen,  und  sind  Ackerbauer  und  Kleinviehzüchter
  geworden.  Die  Ebene  zeigt  eine  seltsame
Abwechselung.  Ost  hoben  sich,  weil  die  Wasser
stagnieren,  weite  Sumpfflächen  gebildet,  wo  das  Gras
übermannshoch  steht  und  hohe  Palmen  gedeihen,
dann  folgen  kilometerlange,  trockene  Steppenstrecken,
die  ganz  Wüstencharakter  tragen,  bis  niederer  Dornbusch
zu  einem  grünen  Grasteppich  hinübergeleitet,  auf  dem
große  Rudel  Antilopen  äsen,  unter  denen  namentlich
das  Hartebeest  neben  Pallah=  und  Gazellenarten
häufig  ist.  Im  Dornbusch  schweifen  Elefant  und
Giraffe  von  Mußgu  durch  Wandala  bis  in  die  westliche
  Margkisteppe.  Der  Elefant  gehört  zur  Sudanart,
  ist  niedriger,  mit  breiterem  Kopf,  schlechter  im
Wildpret  als  der  Elefant  der  Westküste,  mit  kurzen,
dicken  Zähnen.  Die  Giraffen  sind  zahlreich,  aber
sehr  scheu,  und  suchen,  wenn  sie  flüchtig  werden,
gern  Sumpfboden  auf,  den  sie  mit  ihren  breiten
Hufen  sehr  geschickt  passieren,  während  ihnen  das
Pferd  längst  nicht  mehr  zu  folgen  vermag.

Araberdörfer  sind  überall  in  der  Steppe  verstreut.
  Die  Hütten  sind  nirgends  mit  Zuhilsenahme
von  Erde  oder  Steinen,  sondern  oft  recht  umfangreich
  aus  Rohrmaterial  hergestellt,  das  ein  kuppelartiges,
  rundes  Grasdach  abschließt.  Menschen,
Hunde,  Ziegen,  Schafe  und  Hühner  wohnen  zu
ebener  Erde  in  demselben  Bau.  Einige  Felle,  Matten
und  Töofe  machen  den  gesamten  Hausrat  aus.  Von
Großvieh  besitzen  die  Benihassen  wenig,  das  haben
ihnen  Fullahs  und  später  Rabbahleute  genommen.

149

 

In  den  Korn=  und  Reisfeldern  arbeiten  Männer,
Frauen  und  Kinder  fleißig.  Sklaven  gibt  es  wenig,
die  Ernte  wird  in  tiefen  Gruben  geborgen.  Ist  der
jungfräuliche  Boden  nicht  mehr  ertragsfähig,  so  wird
das  Dorf  verlegt.  Die  Araber  haben  sich  überall
ziemlich  rein  erhalten,  ganz  im  Gegensatz  zu  ihren
nach  Adamaua  ausgewanderten  Stammesangehörigen,
die  sogar  selten  ihre  Sprache  bewahrt  haben.  Viel
dazu  beigetragen  hat  entschieden  ihre  Armut,  die  sie
den  mohammedanischen  Nachbarn  nicht  als  ersehnte
Freier  für  ihre  Töchter  erscheinen  läßt.  Die  Männer
tragen  durchgehends  die  schwarze,  meist  recht  zerschlissene
  Tobe  und  einige  ganz  leichte  Wurfspeere.
Selbst  Bogen,  Messer  und  Schild  fehlen  häufig.
Die  Haare  haben  sie  fast  ganz  rasiert  und  gehen
barhäuptig.  Die  Weiber  tragen  die  langen  Haare
in  zahlreiche  Zöpfe  geflochten  auf  die  Schultern
niederfallend.  Knaben  bis  zur  Beschneidung  und
junge  Mädchen  gehen  ganz  nackt,  später  tragen  letztere
ein  Tuch  um  die  Hüften  bis  unter  die  Knie  reichend;
erstere  ein  Ziegenfell  an  einem  Riemen  befestigt  über
eine  Schulter  gehängt.  Schöne  Gestalten  mit  echt
semitischem  Typus  sind  häufig.  Die  einzelnen  Dorfgemeinden
  werden  vom  Scheich  geleitet,  der  dem
Oberherrn  für  den  Jahreszins,  den  sämtliche  Araber
zahlen  müssen,  verantwortlich  und  gleichzeitig  meist
der  einzige  Schriftkundige  und  Vorbeter  ist.

Bei  dem  Felsen  von  Wasa,  einem  in  der  Tsadebene
  weithin  sichtbaren  Merkzeichen,  stoßen  die  Reiche
Mandara  —  denn  dorthin  zahlen  die  südlichen  Benihassen
  Tribut  —  Logone  und  Bornu  zusammen.
Das  alte  Wasa  ist  von  den  Fullahs  aus  der  Marruaebene
  (gabba)  vor  ungefähr  30  Jahren  zerstört
worden  und  an  seine  Stelle,  als  vermittelnder  Markt,
ist  das  zwei  Stunden  nordöstlich  gelegene  Hoia  getreten,
  das  bereits  von  Kotako  sprechenden  Logoneleuten
  bewohnt  ist.  ·

Die  Kotokos,  die  in  breitem  Streifen  sehr  zahlreich
  vom  Tsadsee  Schari  abwärts  bis  oben  nach  Hoia
im  Süden  sitzen,  sind  wie  die  Kanembus  Landeseingesessene,
  während  die  Kanuris  (d.  h.  die  eigentlichen
  Bornuleute)  durch  das  Ghazal  eingewandert
sind,  allerdings  bereits  seit  dem  13.  Jahrhundert
geschichtlich  innerhalb  dieses  Reiches  nachweisbar
sind.  Kotokos  finden  sich  überall  in  Bornu  unter
Kanuriherrschaft;  geschlossen  unter  eigenen  Herrschern
sitzen  sie  im  Lande  Makary  (von  Kusseri  bis  zum
Tsad)  und  in  Logone,  dessen  südlichsten  Posten  das
genannte  Hoia  bildet.

Das  Land  Logone  ist  durch  Jahrhunderte  in  festerer
oder  geringerer  Abhängigkeit  von  Bornu  gewesen,
das  in  Kusseri  am  Zusammenfluß  des  Logoneflusses
mit  dem  Schari  seinen  eigenen  festen  Fährplatz  nach
Bagirmi  hinüber  besitzt.  Das  Land  grenzt  im
Süden  an  die  sprachverwandten  heidnischen  Mußgus,
im  Osten  an  Bagirmi  und  im  Norden  an  das
stammeszugehörige  Makaryland.

Das  Land  zwischen  Hoia  und  der  Hauptstadt
des  Landes,  Karnak  Logon,  setzt  sich  aus  wechselnden

2
        <pb n="204" />
        Graslandschaften,  dornigen  Buschsteppen  und  in  der
Nähe  des  Flusses  aus  sehr  fruchtbarem,  tiefschwarzen
Humusboden  zusammen.  Letzterer  ist  in  der  Trockenzeit
  tief  eingerissen  und  häufig  schollenartig  gelagert.
Der  Wildreichtum  ist  bedeutend,  namentlich  Säbelantilopen,
  Hartebeester  und  Sumpfböcke  kommen  vor.
Dicht  vor  der  Hauptstadt  spürte  sich  im  Dornbusch
ein  Löwe.  Es  sind  fast  mähnenlose,  kurze,  graugelbe
  Tiere.  Giraffe  und  Elefant  fehlen  auch  hier
nach  den  Aussagen  der  Eingeborenen  ganz.

Arabersiedlungen  sind  sehr  vereinzelt.  Die  Kotokos
  wohnen  in  geschlossenen  Städten,  geschützt  durch
3  bis  4m  hohe,  breite,  feste  Lehmmauern,  die  bei
kleineren  Plätzen  nur  zwei  enge  Durchgänge  offen
lassen,  die  nachts  durch  starke  Bohlentüren  geschlossen
werden.  Das  Alter  dieser  Niederlassungen  beweisen
überall  mächtige,  schattenspendende  Bäume.  Die
Häuser  sind  aus  Lehm  eckig  oder  rund  gebaut  und
die  einzelnen  Gehöfte  durch  Mauern  oder  Mattenzäune
  von  einander  getrennt.  Pferde  und  Großvieh
finden  sich  nur  veremzelt.  Die  Felder  verteilen  sich
rund  um  die  Stadt.

In  den  18  Marschstunden  zwischen  Hoia  und
der  Hauptstadt  liegen  die  Plätze  Ndigma,  Ugubake,
Bille,  Hunnale  und  Mukakr,  immerhin  ein  Zeichen,
daß  auch  das  Steppenland  von  Logone  gut  bevölkert
ist.  An  und  zwischen  den  beiden  Flüssen  ist  die
Vegetation  eine  ungleich  reichere.  Hier  reiht  sich
Dorf  an  Dorf,  und  der  Anbau  hört  nirgends  auf.
Als  Hauptgeschäft  betreiben  die  Kotokos  den  Fischfang,
  und  die  dauerhaft  geräucherte  Ware  wird  über
Hoia  und  Doloo  bis  nach  Marrua  verhandelt.

Die  Kotokos  sind  hochgewachsen,  tiefschwarze
Menschen  mit  rohen,  unschönen  Gesichtszügen,  sie
haben  ganz  die  Kleidung  ihrer  Bornunachbarn  angenommen
  und  tragen,  wie  diese,  in  der  Regel  blaue
Hosen  (nicht  so  weit  als  die  Haussahosen  und  nicht
an  den  Knöcheln  geschlossen)  und  eine  hellere  Tobe,
dazu  die  Bornumüte  oder  einen  spitzen,  oben  mit
einem  Knopf  versehenen,  geflochtenen  Strohhut.  Auch
die  Frauen  gehen  ganz  nach  Bornuart  gekleidet  und
frisiert.

Karnak  Logon  liegt  am  Fluß,  der  —  ebenso  wie
der  Schari  zwischen  niedrigen  Ufern  —  200  bis
300  m  breit  ruhig  dahinströmt.  Die  Landschaft
mit  dem  hohen  Gras  und  den  vielen  Palmen  erinnert
  sehr  an  den  Sannaga.  Die  Stadt  selbst  ist
von  einer  riesenhaften  Mauer  umgeben  und  geschlossen
gebaut;  viele  Häuser  liegen  aber  in  Trümmern,  ein
Andenken  an  die  Rahbisten.  Handel  und  Wandel
ist  bedeutend,  well  hier  die  eine  Hauptstraße  über
Massenga  nach  Wadai  und  weiter  über  Fasehr,
Chartum,  Suakin  nach  Mekka  führt,  die  so  mancher
gläubige  Fullah  und  Haussa  zieht,  um  nach  Jahren
als  „Alhadsch!“  heimzukehren.  In  dem  Zuwischenstromland
  ist  es  überaus  fruchtbar,  und  wo  kein
Anbau  stattfindet,  da  wird  das  Dumpalmengestrüpp
oder  das  hobe  Gras  fast  undurchdringlich;  hier  sind
Löwe  und  Schwein  (Warzenschwein)  heimisch.  Auf

150

 

dem  schwarzen  Ackerland  stolzieren  Tausende  von
Königskranichen  einher,  die  sich  bei  der  Annäherung
des  Menschen  schwerfällig  erheben  und  unter  mißtönendem
  Geschrei  eine  kurze  Strecke  entfernt  wieder
niederlassen.  Die  zahlreichen  Wassertümpel  sind  von
Enten  und  Gänsen  bevölkert.

Kanuris,  die  vor  den  Rahbisten  Schutz  gesucht
haben,  wohnen  hier  ebenso  wie  Benisettaraber  zwischen
den  Kotokos.  14  Marschstunden  führen  durch  dies
reiche  Land  von  Karnak  nach  Kusseri.

1000  m  unterhalb  dieser  alten  Kanurifeste,  die
auf  80  m  hohem  Ufer,  das  gesamte  Flußsystem  beherrschend,
  ungemein  günstig  liegt,  vereinigen  sich  die
fast  gleich  wasserreichen  Flüsse  Schari  und  Logone.
Wie  weit  der  Logone  schiffbar  ist,  ob  er  dem  Schari
an  Bedeutung  gleichkommt,  hoffe  ich  später  berichten
zu  können.

Auf  niedrigem  Grasufer,  dicht  unterhalb  des
Zusammenflusses,  liegt  Fort  Lamy  am  Schari,  ein
Feldlager  ohne  Eingeborenensiedlung  am  Rande  der
unfruchtbaren  Bagirmisteppen.

Nördlich  von  Kusseri,  am  Fluß  entlang,  das
Delta  einbegreifend,  liegt  das  Land  Makary  mit
der  Hauptstadt  Gulfei.  Das  Land,  das  sich  bis
Afade  im  Westen  erstreckt,  hat  überall  den  Humusboden
  des  Tsadbeckens.  In  der  Regenzeit  verwandelt
sich  das  ganze  Land  in  eine  Art  schwarzen,  ungemein
  fruchtbaren  Sumpf,  während  in  der  Trockenzeit
tiefe  Risse  und  Furchen  in  dem  harten  Boden  entstehen,
  der  dann,  wo  nicht  hohes,  dichtes  Dornendickicht
  ist,  von  einer  schwachen  Grasnarbe  bedeckt  ist.

In  der  weiten  fruchtbaren  Ebene  liegen  etwas
erhöht,  an  einzelnen  Bäumen  kenntlich,  überall
Arabersiedlungen.  Diese  Araber  sind  wohlhabender
als  ihre  Landsleute  im  Süden  und  besitzen  große
Rindviehherden  und  zahlloses  Kleinvieh.  Die  Rinder
sind  breiter  und  kurzgehörnter  als  die  Fullahzucht,
an  spärliche  Nahrung  in  der  Trockenzeit  gewöhnt.
Ihre  Kamelherden  schicken  die  Araber  meist  ins
Ghazal,  wo  die  beste  Werde  für  die  Tiere  sein  soll.
Der  Ackerbau  liefert  reiche  Erträge,  und  an  den
Wasserläufen  und  am  See  wird  auch  in  der  Trockenzeit
  mit  Schöpfrädern  das  Land  befruchtet  und  bebaut;
  namentlich  Werzen  wird  hier  viel  geerntet.

Die  Makarys  wohnen  in  Städten  beisammen.

In  12  Stunden  führt  die  Straße  von  Kusseri
über  Mulue  und  Mara,  zwei  bedeutende  Fischerstädte,
  nach  Gulfei,  der  saubersten,  bestgebauten
Stadt,  die  ich  überhaupt  in  West=  und  Centralafrika
kenne.  Eme  4  m  hohe  Lehmmauer  umschließt  nur
massive,  an  regelrechten  Straßen  gebaute  Häuser,
die,  zum  großen  Teil  zweistöckig,  sehr  geschickt  errichtet
  sind,  so  daß  Pferde  und  Kühe  auch  im  oberen
Stockwerk  stehen.  Plätze  mit  hohen,  alten  Bäumen
finden  sich  muten  in  der  Stadt,  die  auch  die  einzige
gut  erhaltene  Moschee  im  deutschen  Tsadseegebiet
aufweist.  Der  Markt  findet  vor  der  Stadt  statt,
das  Leben  ist  ein  ungemein  reges,  denn  alle  möglichen
  Araber,  Tripolitaner,  Göberleute  aus  Sinder
        <pb n="205" />
        versammeln  sich  hier  ebenso  wie  alle  Kanuris,  die
nach  Osten  wollen  und  die  öde  Wüste  nördlich  des
Sees,  wie  die  räuberischen  Buddumas  fürchten.

Groß  ist  die  Kunstfertigkeit  der  Makaryleute  als
Fischer  und  Jäger.  Kaum  ein  Land  ist  aber  auch
der  Ausbildung  dieser  Eigenschaften  so  günstig  als
die  Tsadseeebene  an  der  Scharimündung.  Der  Fluß
hat  geradezu  Uberfluß  an  Fischen,  die  von  den
Makary  mit  großen  Netzen  gefangen  werden.  Diese
Netze  sind  zwischen  einer  Gabel  ausgespannt,  die  von
zwei  Langbäumen  gebildet  wird,  welche  sich  an  einem
im  Boot  ruhenden,  mit  großen  Steinen  oder  Eisen
beschwerten  dritten  Baum  vereinigen.  Letzterer  kann
auf  und  nieder  geholt  und  so  die  Gabel  mit  dem
Net  ins  Wasser  gesenkt  und  gehoben  werden.  Welsartige,
  mannesgroße  Fische  werden  auf  diese  Weise
gefangen  ebenso  wie  Mengen  unterarmlanger,  dicht
an  der  Oberfläche  schwimmender  Tiere,  die  man  von
einem  kleinen  Boot  aus  mit  Klappern  in  die  Netze
scheucht.  Die  großen  Fischerfahrzeuge,  die  mit
Stangen  fortgestoßen  werden,  hinten  einen  hochragenden
  Schnabel  haben  und  vorn,  wo  die  Gabel
und  der  Langbaum  sich  drehen,  glatt  abgeschnitten
find,  haben  oft  eine  Länge  bis  zu  12  m  und  sind
sehr  geschickt  aus  einzelnen  Stücken  zusammengesetzt.
Für  den  Jäger  ist  Makary  das  gelobte  Land.
Löwen  sind  sehr  zahlreich;  sie  sind  hier  übrigens
treffliche  Schwimmer.

Das  Tsadseeufer  ist  mehr  oder  weniger  auf
kilometerweite  Strecken  sumpfig  und  je  nachdem
bewohnt  oder  öde.  Vielfach  verlassen  auch  die  Bewohner
  beim  Steigen  des  Sees  ihre  Dörfer  und
kehren  erst,  wenn  das  Wasser  gefallen  ist,  wieder
zurück.  Der  Ubergang  von  Land,  Sumpf  und  See
vollzieht  sich,  da  gar  keine  Erhebungsverschiedenheiten
vorliegen,  ganz  unmerklich.  Bei  Sehram,  wo  die
Expedition  Pavel  den  See  berührt  hat,  war  dem
offenen  Wasser  ein  niederer  Streifen  weidenartiger
Bäume  vorgelagert,  der  aber  an  anderen  Stellen
sehlt.  Das  Wasser  ist  schmutzig,  grau  und  süß,
während  unweit  des  Sees  das  Wasser  in  den  Erdvertiefungen
  brackig  ist  und  vielsach  Natron  absondert.
Der  See  ist  meist  von  einer  Wolkenschicht  bedeckt,
da  —  wenn  die  Luft  nicht  ganz  still  ist  —  der  feine
Wüstensand  auf  der  Nordseite  in  steter  Bewegung
fortgetragen  wird.  So  werden  bis  nach  dem  15  Marschstunden

  entfernten  Diköa  hin  überall  in  der  schwarzen

Ebene  Dünen  von  weißem  Wüstensand  gebildet.
Sechs  Stunden  vom  See  entfernt  liegt  das

berühmte  Ngaba,  wo  die  Kanuris  ihre  größten

 

Schlachten,  zum  letzten  Mal  gegen  Rabeh,  allerdings
unglücklich,  geschlagen  haben.

Wo  Wasser  sich  findet,  liegt  Dorf  an  Dorf,  und
selbst  zwischen  Ngaba  und  Diköa  leben  in  der
Steppe  nicht  nur  ackerbautreibende  und  viehzüchtende
Ssalamataraber,  sondern  auch  überall  in  größeren
Dörfern  festangesessene  Kanuris,  die  in  der  Trockenzeit
  aus  tiesen  Brunnen  das  zum  Lebensunterhalt
nötige  Wasser  gewinnen.

151

 

Diköa  selbst  liegt  ganz  unvermittelt  in  der  Ebene
und  hat  seine  Existenz  neben  dem  fließenden  Wasser
wohl  den  vielen  bedeutenden,  auch  in  der  Trockenzeit
  wasserreichen  Erdsenkungen  zu  verdanken,  die
sich  meilenweit  rundum  finden  und  jedesmal  einem
betriebsamen  Kanuridorf  die  Existenz  ermöglichen.

Die  Bevölkerung  des  großen  zentralasrikanischen
Reiches  stellte  schon  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunders
  ein  Konglomerat  aller  mohammedanischen
Afrikanerrossen  dar,  und  dies  hat  naturgemäß  noch
zugenommen,  nachdem  mit  Rabeh  ein  fremdes,
herrschendes  Element  mit  Anhang  auch  aus  allen
möglichen  östlichen  Heidenländern  ins  Land  gekommen
  ist.

Hat  sich  auf  dem  Lande  noch  öfter  reineres
Kanuriblut  erhalten,  so  setzt  sich  die  Diköa-Bevölkerung,
  wie  wohl  auch  die  anderer  großer  Bornustädte,
  aus  Tripolitaner-,  Fezzaner-,  Tebu=  und
Tuaregmischlingen  zusammen,  aus  Göber=  und  Haussaelementen,
  aus  Bagirmi-,  Wadai=  und  Furleuten,
vielfach  aus  Rungas  und  Dongolanern.  Im  Königsstamme
  haben  sich  die  alten  Shefus  erhalten,  die
Nachkommen  des  großen  Alaoma  Edriß.

Die  alte  Bornu-Tätowierung,  die  kranzartige
Haartracht  der  Weiber,  die  mit  der  Koralle  in
einem  Nasenflügel  geschmückt,  ihre  malerisch  umgeworfenen
  Tücher  kokett  weit  im  Sande  nachschleppen
lassen,  besteht  noch,  aber  die  Männer  haben  die
hellblaue  Tobe  und  den  Strohhut  vielfach  mit  der
mit  bunten  Zeugstreifen  benähten  Mahdistengiubba
und  der  runden  festen  Mütze  vertauscht,  die  der
Rabeh  eingeführt  hatte.

Als  Nachwirkung  der  Rabehschen  Schreckenszeit
  ist  es  anzusehen,  daß  auch  freie  Leute  mit  dem
Patronengürtel  und  dem  Gewehr  bewafsfnet  einherschreiten.
  Die  langen  Bornulanzen  werden  meist
allerdings  zum  Schmuck  getragen,  wenn  ein  Billama
(Dorfältester)  oder  sonst  ein  Großer  auf  seinem
prächtig  gesattelten  Pferd  im  Paßtrab,  von  seinen
Sklaven  und  Klienten  eng  umgeben,  zur  Stadt
kommt.

In  Diköa,  wo  alles  zu  haben  ist,  herrscht
Luxus  und  Wohlleben,  aber  auch  auf  dem  Lande
leben  die  Kanuris  bedeutend  besser  als  alle  ihre
Nachbarn.  Das  Land  ist  fruchtbar,  und  Rabeh  hat
Bornu  als  sein  festes  Herrschergebiet  betrachtet  und
verhältnismäßig  geschont.  In  ganz  Bornu  herrscht
Geldverkehr.  Die  Bedeutung  des  Landes  als
Austauschplatz  zwischen  den  Mohammedanern  im
Norden  und  Süden,  im  Osten  und  Westen
von  Afrika  ist  dauernd  durch  seine  zentrale  Lage
bedingt.

Die  Kanuris  sind  Ackerbauer,  Viehzüchter,  Handwerker
  und  Kaufleute.  Der  Mohammedanismus  ist
äußerst  tolerant.

Die  Dörfer  sind  überall  von  einem  breiten  Wall
umgeben,  geschlossen  gebaut.  Lehmmauern  oder  Rohrzäune
  umschließen  die  hohen  Strohhäuser,  das  Vieh
weidet  nur  tagsüber  und  wird  nachts  von  seinem
        <pb n="206" />
        Besitzer  eingetrieben.  Große  Herden  sind  nicht  so
zahlreich  wie  in  Adamaua  und  bestehen  dann  meist
aus  Bullen  oder  Ochsen,  die  als  Trag-  und  Reittiere
(F.  dahandi  H.  takarkari)  herangezüchtet  werden.
Die  Pferde  sind  kräftiger  und  leistungsfähiger  als
die  Adamaua-Zucht,  werden  aber  vielfach  mit  stark
salzhaltigen,  gekochten  Kornkuchen  gemästet  und
fallen,  wenn  sie  diese  nicht  mehr  bekommen,  schnell
zusammen.  Kleinvieh  ist  zahlreich,  auch  Strauße
werden,  wie  gesagt,  vereinzelt  gezüchtet.

Auffallend  ist  die  Vorliebe  für  Wohlgerüche,
welche  die  Kanuris  mit  den  Haussas  teilen.  Hier
wie  dort  werden  Zibetkatzen  (F.  tursaru  ladde  H.
mussuru  n#juda)  gehalten,  deren  scharfriechender
Afterdrüsensaft  von  Zeit  zu  Zeit  ausgepreßt  wird
und  sehr  geschätzt  ist;  aber  auch  sonst  wissen  beide
Stämme  wohlriechende  Essenzen  anzufertigen,  die
von  Arm  und  Reich  benutzt  werden.

Die  Straße  von  Diköa  nach  Kufseri  führt  in
12  Marschstunden  durch  gut  angebautes,  von  Kanuris
bewohntes  Land  über  Watale  nach  Dubu  mit  einer
uralten  burgartigen  Feste.  Ostlich  folgt  eine
15  Stunden  breite,  wasserarme,  von  Schuaarabern
besiedelte  Heidesteppe  mit  stark  salzhaltigem  Untergrund.


In  Kala  Kura  grenzen  Bornu,  Logone  und
Makary  aneinander;  der  Platz  ist  gleichfalls  sehr
alt  und  als  Markt  bedeutend.  Von  hier  über  Alf
bis  Kusseri  sind  10  Marschstunden  durch  bevölkertes
Makarygebiet.

Die  direkte  Straße  nach  Süden  führt  von  Diköa
aus  in  36  Marschstunden  nach  Mandara;  sie  sind
Vogel  und  Rohlfs  gezogen.  Bis  nach  Wandala
hinein  reicht  der  schwarze,  fruchtbare  Tsadboden.

Kanuris  und  Araber  sitzen  in  kleinen  Siedlungen
durcheinander  bis  an  die  den  Mandarabergen  vorgelagerte
  Steppe,  die  auf  den  westlichen  Weg,  an
der  Grenze  entlang,  zu  den  Markiheiden  (Issegestamm)
  hinüberführt.

Die  Margkis  haben  von  Madagali  an  bis  nach
Bale,  dem  ersten  Bornudorf,  das  am  Kamadugun
liegt,  in  einer  dornenbedeckten  Ebene  ihre  Siedlungen.
  Diese  liegen  inmitten  des  Stachelwaldes,
der  noch  künstlich  verstärkt  ist,  und  sind  fast  ganz
unzugänglich.

Auch  nördlich  Bale  ist  die  Gegend  8  Stunden
weit  —  weil  ohne  Wasser  —  unbesiedelt  und  ein
Tummelplatz  von  Wild  und  Raubzeug.  Erst  um
Bama  nehmen  Bevölkerung  und  Andau  zu,  und  dann
folgt  am  Wasserlauf  entlang  Dorf  an  Dorf  bis  Dikög.

Deutsch-Südwelkafrika.

Untersuchung  von  Bodenproben  der  Farm  Orab.

Der  Direktor  der  Südwestafrikanischen  Schäferei-Gesellschaft
  hat  einige  Bodenproben  von  der  seitens
der  Gesellschaft  gekauften,  im  Bezirke  Gibeon  (Deutsch-152



 

Südwestafrika)  belegenen  Farm  Orab  dem  Professor
Dr.  Hahn  vom  South  African  College  in  Kapstadt
zur  Untersuchung  überwiesen.  Über  das  Ergebnis
der  Untersuchung  berichtet  Prof.  Dr.  Hahn,  wie  folgt:

„Die  bei  105%  C.  getrockneten  Proben  enthielten:

Nr.  1  Nr.  2  Nr.  3
Wasser  .  1.050%  2,025%  10,732%
Organ.  Substanzen  2,595=  2,625  =  00725=Mineral-Bestand-

  .  96,355  =  95,350  97,643  =

Der  in  Chlorwasserstoffsäure  lösliche  Teil  enthielt,
  berechnet  auf  die  Gesamtmenge  der  in  Arbeit
genommenen  Durchschnittsproben:

Nr.  1  Nr.  2  Nr.  3
Kieselsäure  .  0,12%  0,20%  0,17%
Eifneryd  u  Toned-  2,25  2,35  =  2,27
Kalkerde  1,.40.  1,75  =  1,63=Magnesia.
  0,900  1,12-  1,15=Kall
  2,4487=  2,921=  28614=Phosphorsäure-
  "Q
Anhydrid  "8  "b  0.70  *  1,05  0,40
e  Spur  Spur  Spur

Mit  dem  Rest  einer  jeden  Probe  wurden  kleine
Kulturversuche  angestellt  in  Töpfen  und  zwar  mit
Weizen,  Luzerne  und  Radieschen.

Zu  Anfeuchtungen  des  Bodens  wurde  ausschließlich
destilliertes  Wasser  verwandt.  Die  Einsaat  fand  statt
am  19.  Juni.  Die  Töpfe  befanden  sich  in  einem
Raum  des  chemischen  Laboratoriums,  welcher  nicht
geheizt  wurde  und  in  welchem  die  Temperatur
zwischen  15“  C.  und  20°  C.  schwankte.  Die  Belichtung
  war  mäßig.  Heute  am  20.  September
zeigen  die  drei  Weizenproben,  welche  sich  kräftig
entwickelt  haben,  Ahren,  die  Luzerne  ist  35  bis  40  cm
hoch,  und  die  Radieschen,  etwa  3¾/4  Zoll  Durchmesser,
sind  vor  etwa  14  Tagen  verspeist  worden.

Alle  drei  Bodenproben  sind  vorzügliche  Alluvialerde
  mit  reichlicher  Menge  aller  nötigen  Pflanzennährstoffe.
  Die  drei  Proben  sind  durchaus  den
besten  Alluvialböden  der  Karrooformation  des  Kaplandes
  ähnlich,  welche  in  ganz  Südafrika  wegen  ihrer
Fruchtbarkeit  bekannt  und  geschätzt  sind,  und  eignen
sich  vorzüglich  für  alle  Kulturen.  An  verschiedenen
Orten  in  der  Karroo  enthalten  die  Alluvialböden
bedeutende  Mengen  von  „brak“,  d.  h.  lösliche  Karbonate,
  Chlorate  und  Sulfate,  welche  in  diesen
Proben  teils  vollständig  fehlen,  teils  nur  in  sehr
geringer  Qualität  vorhanden  sind."“

Prof.  Dr.  Hahn  ergänzte  sein  Gutachten  mündlich
dahin,  daß  alle  drei  Proben  sehr  reich  seien  und
ein  diesen  Proben  entsprechender  Boden  viele  Jahre
ohne  Düngung  große  Erträge  liefern  könne.

Verkauf  von  Farmen  der  Soutb  African  Territories.

Die  South  African  Territories,  welche  im  Süden
des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes  eine
        <pb n="207" />
        größere  Anzahl  Farmen  besitzt,  hat  in  letzter  Zeit
deren  20  verkauft.  Den  Kaufpreis  der  einen  Farm,
„Lovedale",  hat  der  Käufer,  ein  Bur,  mit  25  000
Mark  auf  der  Stelle  bar  erlegt.

—  —  ÛŸ$  bs  Û  ebpÛcenþb

Deufsch·  Neu-  Guinea.

Cord  Anson  über  die  Insel  Tinian  (Marianen).
1

Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann  Senfft  berichtet:


In  Nr.  5  des  Deutschen  Kolonialblattes  vom
1.  März  1901  befindet  sich  eine  vom  Bezirksamtmann
  Fritz  verfaßte  Beschreibung  der  Marianeninsel
  Tinian.  In  diesem  Bericht  befinden  sich  sorgfältige
  Ausführungen  über  die  Kultur  der  Insel,
insbesondere  ihre  Flora,  Fauna  und  die  sogenannten
casas  de  antiqnos,  die  ebenso  wie  Ruinen  auf
Ponape  und  Kussai  wiederholentlich  die  Fachschriftsteller
  beschäftigt  haben.  Der  Zufall  ließ  mich  kürzlich
  ein  im  Jahre  1763  in  Göttingen  bei  Abram
Vandenhoecks  sel.  Wittwe  verlegtes  umfangreiches
Werk  „Des  Herrn  Admirals,  Lord  Ansons  Reise
um  die  Welt,  welche  Er  als  Oberbefehlshaber  über
ein  Geschwader  von  Sr.  Großbritanischen  Majestät
Kriegsschiffen,  die  zu  einer  Unternehmung  in  die
Südsee  ausgeschickt  worden,  in  den  Jahren  1740,
41,  42,  43.  44  verrichtet  hat,  aus  dessen  Aussätzen
und  Urkunden  zusammengetragen  und  unter  seiner
eigenen  Aufsicht  an  das  Licht  gestellet  von  M.  Richard
Waltern,  Capellan  auf  Sr.  Majestät  Schiffe,  dem
Centurion,  in  diesem  Kriegszuge“  erwerben,  das
nicht  nur  von  der  heldenhaften  Ausdauer  der  Schiffsbesatzungen,
  sondern  auch  von  den  ausführlichen  Beobachtungen
  sowohl  auf  hydrographischen  und  meteorologischen
  als  auch  anderen  Gebieten  der  Naturwissenschaft
  ein  glänzendes  Zeugnis  ablegt.  Die  Beschreibung
der  Insel  Tinian,  auf  der  Lord  Anson  infolge  Verweibens
  seines  Schiffes  mit  einem  Teil  seiner  Seeleute
acht  Wochen  verweilen  mußte,  ist  in  mancher  Hinsicht
  geeignet,  den  Fritzschen  Bericht  zu  ergänzen.
Ich  lasse  deshalb  den  hier  interessierenden  Abschnitt
wörtlich  folgen:

„Wir  landeten  ohne  Schwierigkeiten,  denn  weil
die  Indianer  daraus,  daß  wir  uns  in  der  vorigen
Nacht  der  Barke  bemächtigt,  gemerkt  hatten,  daß  wir
Feinde  wären:  so  hatten  sie  sogleich  die  Flucht  in
die  auf  der  Insel  befindlichen  Wälder  genommen.

Die  Insel  liegt  unter  dem  15.  Grade  8  Minuten
nördlicher  Breite  und  unter  dem  114.  Grade
50  Minuten  westlicher  Länge  von  Acapulko.  Ihre
Länge  beträgt  ungefähr  12  englische  Meilen  und
die  Breite  halb  so  viel;  ihre  Lage  geht  von  Südsüdwesten
  nach  Nordnordosten.  Der  Boden  ist
allenthalben  gesund  und  ein  wenig  sandig,  und  da
dergleichen  Erdreich  zu  einem  übertriebenen  und  gar
zu  starken  Wachstume  nicht  so  sehr  geschickt  ist,  so

153

 

ist  dies  die  Ursache,  daß  die  Wiesen  und  das  Erdreich
  in  den  Waldern  weit  schöner  und  ebener  sind,
als  sie  sonst  in  heißen  Gegenden  zu  sein  pflegen.
Das  Land  erhob  sich  recht  von  dem  Ufer,  wo  wir
Wasser  einnahmen,  mit  angenehmen  Anhöhen,  bis  zu

der  Mitte  der  Insel,  wiewohl  es  doch  überhaupt  in

seiner  Erhöhung,  öfters  durch  Täler,  die  sich  allmählich
  erhoben,  unterbrochen  ward,  von  denen  viele
unregelmäßig  durch  das  Land  liefen.  Diese  Täler,
und  die  allmähliche  Erhöhung  des  Bodens,  aus
deren  verschiedenen  Verbindungen  dieselben  entstanden,
bekamen  eine  sehr  schöne  Veränderung  von  den
Wäldern  und  Ebenen,  die  ineinander  hinein,  und
in  großen  Strichen  durch  die  Insel  liefen.  Die
Wälder  bestanden  aus  großen  und  langästigen
Bäumen,  unter  denen  die  meisten  entweder  ein
schönes  Ansehen  hatten  oder  herrliche  Früchte  trugen.
Die  Ebenen  waren  gemeiniglich  ziemlich  breit,  ihr
Rasen  ganz  rein  und  eben  und  bestand  aus  sehr
schönem  Klee,  der  mit  verschiedenen  Arten  Blumen
untermischt  war.  Die  Wälder  waren  auch  an  einigen
Stellen  offen  und  ohne  Gesträuche  und  Unterholz,
und  stießen  an  die  Ebenen  mit  einer  herausgehenden
Linie,  die  gleichsam  regelmäßig  gezeichnet  war.  Auf
derselben  war  weder  Gebüsch  noch  Unkraut  zu  sehen,
sondern  der  schöne  daran  liegende  Rasen  erstreckte
sich  öfters  unter  dem  hohlen  Schatten,  den  die  Bäume
machten,  zu  einer  beträchtlichen  Weite.  Hieraus
entstand  eine  große  Anzahl  sehr  schöner  und  reizender
Aussichten,  die  von  der  Vermischung  dieser  Wälder
und  Ebenen  und  von  den  mancherlei  Durchschnitten
herrühren,  wodurch  dieselben  voneinander  so  verschiedentlich
  abgeteilt  sind,  als  sie  sich  durch  die  Täler
und  über  die  Anhöhen  und  Abhänge,  die  auf  der
Insel  sehr  häufig  sind,  ausbreiten.

Die  Annehmlichkeiten  der  Insel  bestanden  auch
nicht  allein  in  ihren  so  schön  in  das  Auge  fallenden
Gegenden,  sondern  die  beglückten  Tiere,  welche  den
größten  Teil  des  Jahres  die  einzigen  Herren  dieses
gesegneten  Landes  sind,  haben  gewissermaßen  an  dem
dichterischen  Anblicke  desselben  auch  einen  Teil  und
erhöhen  die  wunderbare  Einrichtung  dieses  Schauplatzes
  nicht  wenig.  Denn  das  Vieh,  von  dem  man
nicht  selten  einige  tausend  Stück  zusammen  auf  einer
großen  Wiese  weiden  sieht,  ist  gewiß  das  sehenswürdigste
  auf  der  Welt;  zumal  es  insgesamt  schneeweiß
  aussieht,  wenn  man  die  Ohren  ausnimmt,  welche
insgemein  schwarz  sind.  Und  ob  es  hier  gleich  keine
Einwohner  gibt,  so  macht  doch  das  Geschrei  und  die
Menge  des  sonst  zahmen  Federviehes,  welches  man
in  den  Wäldern  herumlaufen  sieht,  daß  man  sich
immer  einbildet,  als  wenn  Meierhöfe  und  Dörfer  in
der  Nähe  lägen;  welches  ebenfalls  zu  der  Anmut
und  Schönheit  des  Ortes  was  großes  beiträgt.  Das
Vieh  auf  der  Insel  belief  sich  nach  unserer  Rechnung
wenigstens  auf  10  000  Stück,  und  wir  fanden  keine
Schwierigkeit,  uns  demselben  zu  nahen,  weil  es  vor
uns  gar  nicht  scheu  war.  Anfänglich  schossen  wir  es
tot;  allein  da  wir  uns  zuletzt  genötigt  sahen,  unser

3
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        Pulver  und  Blei  zu  Rate  zu  halten,  so  rannten  unsere
Leute  dasselbe  mit  leichter  Mühe  nieder.  Das  Fleisch
davon  war  ungemein  schmackhaft,  und  wir  glaubten,
daß  es  sich  leichter  verdauen  ließe  als  alles  andere,
welches  wir  jemals  gegessen  hatten.  Das  Federvieh
war  auch  vortrefflich  und  ward  ebenfalls  mit  wenig
Mühe  niedergerannt;  denn  diese  Hühner  konnten
kaum  300  Fuß  weit  in  einem  Fluge  fliegen,  und
dadurch  wurden  sie  schon  so  müde,  daß  sie  sich  nicht
bald  wieder  in  die  Höhe  zu  schwingen  vermögend
waren  und  wir  also,  weil  die  Wälder  offen  standen,
allemal  eine  so  große  Anzahl  derselben  bekommen
konnten,  als  wir  bedursten.  Außer  dem  Vieh  und
den  Hühnern  fanden  wir  hier  auch  eine  Menge  wilder
Schweine.  Diese  gaben  ein  vortreffliches  Essen  ab;
allein  weil  es  sehr  grimmige  Tiere  waren,  sahen  wir
uns  genötigt,  sie  entweder  zu  schießen  oder  mit  großen
Hunden  zu  jagen,  welche  wir  bei  unserem  Anlonden
auf  der  Insel  fanden  und  welche  den  Indianern
gehörten,  die  von  den  Spaniern,  um  einen  Vorrat
von  Lebensmitteln  für  die  Besatzung  zu  Guam  zusammenzubringen,
  hierher  geschickt  worden.  Gleichwie
diese  Hunde  mit  Fleiß  zu  der  wilden  Schweinsjagd
abgerichtet  waren:  also  folgten  sie  uns  gern  und
jagten  vor  uns  her.  Aber  ob  sie  gleich  von  einer
herzhaften  Art  waren,  so  wehrten  sich  doch  die
Schweine  mit  solcher  Wut,  daß  sie  dieselben  öfters
töteten  und  wir  also  nach  und  nach  den  größten
Teil  derselben  verloren.

Dieser  Ort  war  uns  nicht  allein  wegen  des  Überflusses
  und  der  Vortrefflichkeit  seiner  frischen  Lebensmittel
  höchst  angenehm,  sondern  verdiente  auch,  wegen
seiner  Früchte  und  Erdgewächse  bewundert  zu  werden,
welche  zu  unserem  Glücke  sehr  gute  Arzneimittel
wider  den  Seescharbock  abgaben,  welcher  uns  so  entsetzlich
  geschwächt  hatte.  Denn  in  den  Wäldern  war
eine  unglaubliche  Menge  Kokosnüsse  mit  dem  Kohl,
der  auf  demselben  Baume  wächst.  Man  fand  darin
auch  Limonen,  süße  und  saure  Pomeranzen,  eine  gewisse
  Art  von  Früchten,  die  man  Guavasy)  heißt,
und  noch  eine  andere,  die  diesen  Inseln  besonders
eigen  ist  und  von  den  Indianern  Rhymay,  von  uns
aber  Brotfrucht  genannt  wird.  Denn  wir  aßen  sie
während  unseres  Aufenthaltes  auf  der  Insel  beständig
anstatt  des  Brotes  und  zogen  sie  demselben  alle  mit
einander  dergestalt  vor,  daß  in  solcher  ganzen  Zeit
kein  Schiffsbrot  ausgeteilt  wurde.  Sie  wuchs  auf
einem  etwas  hohen  Baume,  welcher  sich  gegen  die
Spitze  in  große  und  weit  ausgebreitete  Aste  zerteilt.
Die  Blätter  dieses  Baumes  haben  eine  besonders
dunkelgrüne  Farbe,  sie  sind  um  den  Rand  eingekerbt
und  insgemein  1  Fuß  bis  18  Zoll  lang.  Die  Frucht
wächst  ohne  Unterschied  auf  allen  Teilen  der  Aste;

*)  Der  Baum,  worauf  sie  wachsen,  ist  dem  Kirschbaum
ähnlich.  Die  Frucht  ist  so  groß  wie  eine  kleine  Citrone,
welche  eine  weiche  aber  dicke  Schale  und  einen  niedlichen
Geschmack  hat.  Es  ist  darin  ein  markiges  Wesen  voller
kleiner  Samenkörner  und  giebt  eine  vortreffliche  Gallerte
oder  Marmelade  ab.  (Anmerkung  Lord  Ansons.)

154

 

sie  ist  der  Gestalt  nach  eher  länglich=  als  volllommen
rund  und  mit  einer  rauhen  Rinde  umgeben.  Ihre
Länge  beträgt  gemeiniglich  7  bis  8  Zoll  und  sie
wächst  einzeln  und  nicht  traubenweise.  Sie  ist  am
besten  zu  gebrauchen,  wenn  sie  vollgewachsen,  aber
noch  grün  ist.  In  diesem  Zustande  hat  ihr  Geschmack,
wenn  sie  gehörig  zubereitet  und  in  heißer  Asche  gebraten
  ist,  eine  kleine  Ahnlichkeit  mit  dem  Stuhle
einer  Artischocke  und  sie  ist  in  ihrem  Gewächse  nicht
sehr  ungleich,  als  welches  weich  und  schwammig  ist.
Wenn  sie  reift,  wird  sie  weicher  und  bekommt  eine
gelbe  Farbe  nebst  einem  sehr  süßen  Geschmack  und
einem  angenehmen  Geruche,  fast  wie  eine  Pfirsich:
allein  alsdann  wird  sie  für  ungesund  gehalten  und
soll  den  Durchlauf  verursachen.  Ich  will  nur  hinzusügen,
  daß  sie  sowohl  von  Dampier  als  Ray  beschrieben
  ist.  In  dem  Orte,  wo  wir  Wasser  einnahmen,
  gab  es  noch  viele  andere  Gewächse,
die  zur  Heilung  der  Krankheit,  womit  wir  uns  so
lange  geplagt  hatten,  ungemein  dienlich  waren,  als
Wassermelonen,  Mönchskopf,  Feldburgel  oder  Portulack,
  Münze,  Löffelkraut  und  Sauerampfer,  welche
alle  wir  nebst  den  frischen  Eßwaren  sehr  begierig
verschluckten,  weil  die  starke  Neigung  uns  von  selbst
dazu  trieb,  welche  die  Natur  zu  diesen  kräftigen
Arzneimitteln  allezeit  zu  erregen  pflegt.

Man  kann  sich  aus  dem,  was  ich  bereits  gesagt
habe,  leicht  vorstellen,  daß  wir  auf  dieser  Insel  gewissermaßen
  wollüstig  gelebt  haben,  aber  ich  habe  die
verschiedenen  Ewaren,  womit  wir  uns  hier  was  zu
gute  taten,  noch  nicht  angeführt.  Wir  hielten  es
zwar  für  ratsam,  uns  der  Fische  gänzlich  zu  enthalten,
weil  die  wenigen,  die  wir  bei  unserer  Ankunft  fingen,
denen,  die  davon  aßen,  den  Magen  verdorben  hatten;
allein  wenn  wir  betrachteten,  wie  sehr  wir  zu  dieser
Art  von  Speisen  gewöhnt  waren,  so  sahen  wir  diesen
Umstand  nicht  als  etwas  Nachteiliges  an,  insonderheit
da  der  Mangel  durch  das  bereits  erwähnte  Rindund
  Schweinefleisch  nebst  dem  Federvieh  und  dem
häufigen  wilden  Geflügel  so  reichlich  ersetzt  ward;
denn  ich  muß  hier  anmerken,  daß  fast  in  der  Mitte
der  Insel  zwei  ziemlich  große  frische  Wasserstellen
waren,  welche  einen  großen  Uberfluß  an  großen  und
kleinen  Enten  nebst  einer  anderen  Art  von  Wasservögeln
  hatten,  die  man  von  ihrem  Geschreie  Corlis
oder  Curlis  nennt;  der  pfeisenden  Wasserhühner  nicht
zu  gedenken,  die  wir  dort  ebenfalls  in  großer  Menge
fanden.

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Dem  im  „Afrika-Boten“  veröffentlichten  Jahresbericht
  über  die  Mission  der  Weißen  Väter  in
Unyanyembe  (Deutsch-Ostafrika)  entnehmen  wir:

Den  Kindern  und  der  Jugend  widmen  die
Missionare  den  besten  Teil  ihres  Lebens,  denn  überall
gründen  sich  auf  dieselben  die  Hoffnungen  für  die
        <pb n="209" />
        Zukunft.  In  der  Station  von  Maria-Hilf  wurden
460  Taufen  gespendet;  343  der  Täuflinge  waren
Erwachsene.  Die  zunehmende  Anzahl  der  Christen
erfordert  den  Bau  einer  größeren  Kirche.  Aus  St.
Michael  in  Msalala  sendet  Pater  Voltz  recht  tröstliche
Nachrichten:  „Die  Prüfungen,  welche  solange  unsere
Station  heimsuchten,  scheinen  ein  Ende  zu  nehmen.
Seit  einiger  Zeit  entsteht  eine  große  Bewegung  zu
Gunsten  des  Christentums.“  Die  Mission  von  St.
Josef  in  Ndala  ist  immer  in  gutem  Gange  und
konnte  in  diesem  Johre  40  Taufen  von  Erwachsenen
aufweisen.  57  Erwachsene  wurden  getauft  in  der
Station  Herz-Jesu  in  Muyaga.  Aus  St  Antonius
in  Mugera  schreibt  man  uns:  „An  den  Sonntagen
wird  der  Katechismusunterricht  von  300  bis  600
Negern  besucht;  während  der  Woche  sind  es  etwas
über  hundert.  Die  Zauberer  sind  im  ganzen  Lande
noch  sehr  mächtig  und  recht  feindlich  gesinnt.  Doch
trotz  aller  Verleumdungen,  die  sie  über  uns  verbreiten,
und  aller  Drohungen,  mit  welchen  sie  unsere  Katechumenen
  zu  erschrecken  suchen,  tragen  über  hundert
Jünglinge  und  Mädchen  auf  ihrer  Brust  mit  Stolz
die  Muttergottesmedaille,  das  Abzeichen  der  Katechumenen.
  Endlich  wurde  in  letzter  Zeit  mit  mehreren
Häuptlingen  der  Nachbarschaft  das  Uberemkommen
getroffen,  daß  sie  der  Reihe  nach  an  den  verschiedenen
Wochentagen  mit  allen  ihren  Leuten  dem  Katechismusunterricht
  beiwohnen  könnten.  Schwierigkeiten
werden  uns  aber  nicht  fehlen.“  Besser  sind  die
Aussichten  der  jungen  Mission  von  Tabora.  Die
Araber,  die  früher  in  Tabora  allmächtig  waren,
sind  jetzt  die  demütigen  Untertanen  der  européischen
Eroberer,  und  der  letzte  Neger  fürchtet  sich  nicht
mehr,  diejenigen  bei  Gericht  zu  verklagen,  deren
Herrschaft  ihn  noch  vor  geringer  Zeit  erzittern  ließ.
Dieses  Bewußtsein  ihrer  Würde  und  ihrer  Rechte,
welches  bei  den  Schwarzen  sich  immer  mehr  ausbildet,
  ist  gerade  dasjenige,  was  uns  mit  Hoffnung
auf  eine  günstige  Entwickelung  der  Mission  von
Tabora  erfüllt.  Trotz  des  religiösen  Gegensatzes,
der  uns  in  dieser  zum  großen  Teil  mohammedanischen
Bevölkerung  entgegentritt,  haben  wir  schon  40  Katechumenen,
  die  alle  mit  einem  großen  Eifer  beseelt
sind.  Zu  diesen  Katechumenen  in  der  eigentlichen
Stadt,  welche  regelmäß'g  dem  Unterrichte  beiwohnen,
suchen  wir  in  der  Umgegend  die  Landbewohner  zu
gewinnen,  welche  die  wirklichen  Besitzer  des  weiten
Landes  Unyomwesi  sind.  Dieselben  waren  bis  jetzt
Heiden  geblieben,  denn  sie  haben  sich  stets  mutvoll
gegen  den  Islam  gewehrt  und  sind  mit  tiefeingewurzeltem
  Abschen  erfüllt  gegen  alles,  was  irgendwie
von  Arabern  oder  mohammedanischen  Negern  (Wanquana)
  kommt.  Ohne  Zweifel  wird  unser  Heiland
unter  ihnen  seine  zahlreichsten  und  eifrigsten  Anhänger
finden,  denn  dieses  Volk  ist  für  die  Verkündigung
des  Evangeliums  sehr  empfänglich.  —  Im  Juni
1902  zählte  das  apostolische  Vikariaot  Unyanyembe
sechs  Stationen  mit  24  Missionaren,  6  Schwestern,
36  Katechisten,  2204  Neugetauften,  2971  Katechu-155



l

 

menen,  18  Schulen  mit  400  Schülern  und  18  Wohltätigkeitsanstalten,
  in  welchen  83719  Kranke  verpflegt
wurden.  Während  des  Berichtsjahres  zählten  wir:
487  Taufen  Erwachsener,  124  Taufen  von  Christenkmdern,
  88  Taufen  auf  dem  Todesbette,  408  Firmungen,
  75  Ehen,  28  470  Beichten,  28011  Kommunionen.


„Schöne  Hoffnungen  für  die  Zukunft“  berichtet
  P.  Wohlrab  von  den  Missionsschulen  in
Usambara  (Deutsch-Ostafrika)  in  den  „Nachrichten
aus  der  ostafrikanischen  Mission“  (Berlin  III):

„Es  ist  erhebend  und  herzerquickend,  zu  sehen,
wie  in  dieser  Zeit  unser  Gott  mit  immer  stärkeren
Antrieben  das  Volk  für  das  Kommen  des  neuen
Reiches  zubereitet.  Mit  Staunen  sehen  wir  älteren
Missionare,  die  wir  jahrelang  die  Jugend  zur  Schule
zu  laden  versucht  haben,  jetzt  eine  große  Wendung
in  allen  Teilen  des  Landes.  Von  vielen  Seiten  find
wir  in  letzter  Zeit  um  Unterricht  gebeten  worden,
auf  manchen  Stationen  hat  sich  die  Zahl  der  Heidenschüler
  stark  vermehrt,  einzelne  Ortschaften  haben  uns
sogar  ausgesprochen,  daß  sie  selbst  Schulhäuser  bauen
wollten.  So  ist  in  Bumbuli  die  Zahl  der  Schüler
von  29  auf  etwa  230  gestiegen;  in  Wuga  kam  zu
Anfang  des  Jahres  ein  auswärtiger  Knabe  zur
Schule,  am  Schluß  des  Jahres  hatte  Wuga  48  auswärtige
  Schüler,  die  zum  Teil  aus  dem  zwei  Stunden
weiten  Mbusii  und  weiterher  zum  Unterricht  sich
einstellten.  In  der  Neubethel-Schule  stellen  sich  36
Heidenschüler  regelmäßig  ein.  Auf  den  Außenstationen
von  Hohenfriedeberg  ist  die  Zahl  der  Heidenschüler
auch  stark  gestiegen,  in  Mbaramu  und  Tewe  waren
es  zuletzt  etwa  25.  Zwischen  Mbaramu  und  Tewe
haben  sich  mehrere  Ortschaften  vereinigt  und  mitten
in  der  Landschaft  auf  einer  weithin  sichtbaren  Bergspitze
  ein  Schulhäuschen  errichtet,  das  bereits  unter
Dach  ist.  Bei  Neubethel  haben  die  Leute  von  Mit
und  Umgegend  auch  einen  Bau  begonnen,  die  Landschaft
  Mambo  will  gleichfalls  bauen,  ebenfalls  Ponde.
Die  Zahl  unserer  Schulen  beträgt  am  Schluß  des
Jahres  1902  neun,  in  ihnen  werden  gegen  500
Schüler  unterrichtet.  Mit  Ausnahme  der  Gemeindekinder,
  die  zum  Schulbesuch  verpflichtet  sind,  kommen
alle  aus  freien  Stücken  und  zwar  zum  größten  Teil
regelmäßig.  Das  ist  uns  ein  Wunder  und  eine
Herzensfreude  und  ein  Zeichen,  daß  unser  Gott  die
Jugend  unseres  Volkes  zu  einem  neuen  Streben  aufweckt.
  Für  diese  schnell  auwachsenden  Scharen  reichen
unsere  europäischen  Kräfte  nicht  mehr  aus,  wir  müssen
eingeborene  Gehilfen  uns  zur  Seite  stellen.  Bis  jetzt
haben  wir  20,  die  meisten  freilich  mit  noch  recht  geringen
  Vorkenntnissen  für  ihren  Dienst.  Das  immer
dringender  werdende  Bedürfnis  nach  Gehilfen  führte
uns  im  Oktober  dieses  Jahres  zur  Gründung  einer
Mittelschule,  in  der  die  tüchtigsten  Schüler  unserer
Stationen,  wie  auch  von  Lutindi  und  Tanga,  sich
sammelten,  zunächst  18.  Die  Schüler  sind  noch  jung,
im  Alter  von  14  bis  16  Jahren.  Es  ist  bei  diesem
        <pb n="210" />
        —  156

Alter  erklärlich,  daß  man  den  künftigen  Beruf  des
einzelnen,  insonderheit  seine  innerliche  Veranlagung
und  Entwickelung  für  den  Dienst  an  der  Jugend
oder  an  der  Gemeinde  noch  nicht  klar  voraussehen
konn,  darum  sollen  die  ersten  Lehrjahre  der  Mittelschule
  noch  nicht  der  direkten  Vorbereitung  auf  ein
Gehilfcnamt  dienen,  sondern  zur  Grundlegung  einer
festen  realen  Bildung  ausgenutzt  werden,  selbstverständlich
  in  dem  Maße,  daß  die  innerliche  Vertiefung
in  Gottes  Wort  in  gleicher  Weise  fortschreitet.  Das
erste  Vierteljahr  galt  fast  ausschließlich  den  Vorarbeiten,
  die  nötig  waren,  um  die  zunächst  noch  recht
verschiedenartigen  Elemente  auf  eine  einheitliche  Stufe
zu  bringen.  Dies  war  am  Schluß  des  Jahres  im
wesentlichen  erreicht.  Wir  haben  jetzt  in  der  Mittelschule
  eine  kleine,  innerlich  angefaßte,  äußerlich  fleißige
und  fröhliche  Schar,  aus  der  unter  Gottes  Beistand
manch  tüchtige  Kraft  für  unsere  Arbeit  hervorgehen
kann.“

Auch  eine  Verkündigungsreise  in  Deutsch-Ostafrika
von  Pastor  Peters  erzählt  von  dem  wachsenden  Vertrauen
  der  Eingeborenen  zu  den  Missionaren  und
von  dem  allgemeinen  guten  Eindruck,  den  die  Verkündigung
  des  Wortes  Gottes  macht.

Aus  Nkoaranga  am  Meru  (Deutsch-Ostafrika)
berichtet  Miss.  Krause  in  dem  „Leipziger  Evangel.-lutherischen
  Missionsblatt“:

Zur  Weihnachtsfeier  waren  Männer  und  Jungen
in  großer  Anzahl  erschienen,  so  daß  unser  Gotteshäuschen
  gedrückt  voll  war  und  viele  auf  dem  Gange
hocken  mußten.  Muß  man  gleich  hier  inmitten  eines
wilden,  heidnischen  Volkes  auf  so  viele  Weihnachtsfreuden
  verzichten,  welche  die  Heimat  bietet,  auf  die
schönen  Gotteshäuser,  auf  den  weihevollen  Klang  der
Orgel,  auf  das  Zusammensein  mit  einer  andächtigen
Gemeinde  u.  a.,  so  wird  dies  alles  doch  mehrfach
aufgewogen  durch  die  unvergleichliche  Weihnachtsfreude,
wenn  man  sieht,  wie  auch  in  tiefer,  heidnischer
Finsternis  das  Licht  des  Herrn  hervorbrechen  will
wie  die  Morgenröte,  und  wie  vor  eigenen  Augen
das  Wort  des  Propheten  sich  ersüllt:  „Und  die
Heiden  werden  in  deinem  Lichte  wandeln.“  —  Das
alte  Jahr  ist  zur  Rüste  gegangen,  und  wir  können
Gott  nicht  genug  loben  und  danken  für  alles  das,
was  er  uns  in  ihm  erwiesen  hat.  Als  wir  im
Februar  des  vergangenen  Jahres  hierher  zogen,  mag
mancher  für  das  neue  Missionsunternehmen  gebangt
haben,  doch  der  Herr  hat  es  gelingen  lassen  und
uns  beschirmt  vor  aller  Not.  Wo  vor  zehn  Monaten
noch  ein  wüster,  undurchdringlicher  Busch  war,  ist
jetzt  eine  kleine  Missionsstation  entstanden,  wo  auch
der  schwarze  Mann  gern  weilt.

—5

In  Stuttgart  besteht  ein  besonderer  Verein  für
evangelische  Mission  in  Kamerun,  dessen  Aufgabe
ist,  die  dortige  Baseler  Mission  zu  unterstützen.

 

Dieser  Verein  hat  jetzt  seinen  sechzehnten  Jahresbericht
  erscheinen  lassen,  der  auch  über  den  jetzigen
Stand  der  Baseler  Mission  in  Kamerun  Auskunft
gibt.  Der  im  Jahre  1902  an  Basel  abgelieferte
Beitrag  beläuft  sich  auf  49  235  Mk.  18  Pf.  Besonderer
  Dank  für  die  gewährte  Unterstützung  wird
dem  König  und  der  Königin  sowie  der  Herzogin
Wera  von  Württemberg,  dem  Großherzog  von  Baden
und  dem  württembergischen  evangelischen  Konsistorium
  ausgesprochen.

Von  der  letzten  Weihnachtsfeier  in  Lome  (Togo)
schreibt  P.  Kost  im  „Steyler  Missionsboten“:

„In  diesem  Jahre  begingen  wir  zum  ersten  Male
das  Weihnachtssest  in  der  neuen  Herz-Jesu-Kirche.
Welch  ein  Gegensatz  gegen  früher!  Alles  konnte  sich
auf  das  prächtigste  entfalten,  und  die  schönen  gotischen
  Gewölbe  erglänzten  von  dem  Widerscheine  der
zahlreichen  Lichter,  welche  die  Lome-Christen  zu
Ehren  des  göttlichen  Kindes  geopfert  hatten.  Daß
die  ganze  Kirche  bis  auf  den  letzten  Platz  besetzt  war,
ließ  sich  erwarten.  Höchst  befriedigt  und  erbaut  verließ
  nach  Beendigung  des  Gottesdienstes  die  große
Zahl  der  Besucher  das  Gotteshaus,  und  alle  waren
einig  darin,  daß  die  Lome-Christen  dem  lieben  Gott
und  den  Wohltätern  großen  Dank  schulden  für  die
schöne  geräumige  Kirche,  und  daß  die  Feier  der
Weihnacht  in  den  früheren  Jahren  in  der  alten
Kapelle  nicht  entfernt  an  die  diesjährige  Festesfeier
heranreiche.  —  Kurz  vor  dem  Feste,  am  Sonntag
den  21.  Dezember,  empfingen  28  Männer  und  Knaben
und  18  Frauen  und  Mädchen  die  Tause.“

In  demselben  Blatte  berichtet  P.  Lauer  aus
Porto  Seguro  (Togo):

„Am  19.  Dezember  wurde  zum  ersten  Male  in
der  Außenstation  Anjorokope  das  Sakrament  der
Taufe  in  feierlicher  Weise  gespendet.  Vor  etwa
11K/  Jahren  hatte  der  erste  Unterricht  daselbst  begonnen.
  Bei  der  Nachricht  hiervon  drückten  mehrere
hiesige  Einwohner  ihre  Verwunderung  darüber  aus,
daß  wir  in  diesem  Ort,  der  ein  Hauptherd  der  Giftmischer
  sei,  eine  Schule  errichten  wollten.  Außerdem
ist  in  Anjorokope  der  Tempel  des  Blitzfetisches,  dessen
Macht  sich  bis  zu  dem  drei  Stunden  entfernten  Porto
Seguro  erstreckt.  Das  Volk  von  Anjorokope  scheint
indes  weit  besser  zu  sein  als  sein  Ruf.  Von  Anfang
fanden  wir  an  dem  Häuptling  einen  einsichtsvollen
Mann,  der  mit  Freuden  auf  unseren  Plan  einging
und  seine  Mithilfe  bei  Errichtung  der  Schule  in
Aussicht  stellte,  zumal  alle  Familien  mit  ihm  verwandt
  seien.  Seinem  Einfluß  ist  es  auch  zu  verdanken,
  daß  schon  bald  seine  Leute  eine  nach  hiesigen
Verhältnissen  schöne  Schule  erbauten,  die  am  9.  April
eingeweiht  werden  konnte.  Der  Eifer  der  Kinder
im  Schulbesuch  stand  nicht  zurück  hinter  dem  Fleiß
der  Alten  beim  Schulbau.  Bei  den  Katechesen  fand
man  aufmerksame  und  willige  Zuhörer.  22  Knaben
im  Alter  von  8  bis  16  Jahren  wurden,  nachdem
        <pb n="211" />
        —  157

sie  die  Prüfung  gut  bestanden,  zur  Taufe  zugelassen.
Die  Zustimmung  der  Eltern  zur  Taufe  ihrer  Kinder
war  allgemein  leicht  zu  erlangen.“

Kus  fremden  HKolonien  und
Froduktionsgebieten.

Erwerb  von  Rechten  an  Rronland  in  Britisch-Ostafrika.

Unter  dem  Titel  „The  Crown  Lands  Ordinance
1902“  hat  der  stellvertretende  Kommissar  für  das
britisch-ostafrikanische  Protektorat  am  27.  September
v.  Is.?)  eine  Verordnung  erlassen,  durch  welche  grundlegende
  Bestimmungen  über  den  Erwerb  von  Rechten
an  Kronland  getroffen  sind.  Zu  dieser  Kronlandverordnung
  ist  dann  zunächst  eine  Ausführungsverordnung
  vom  28.  Oktober  19027#)  ergangen,  indessen
  schon  unter  dem  21.  Dezember  1902  7#  F)  durch
eine  andere  Ausführungsverordnung  ersetzt  worden.
Nach  diesen  Verordnungen  sind  drei  Möglichkeiten
des  Erwerbes  von  Rechten  an  Kronland  (Ackerbauland)
  gegeben:  Der  Kauf,  die  Pacht  und  die  Erlaubnis
der  zeitweiligen  Besitzuahme  (Licences  for  Temporary
Occupation).

Die  letzterwähnte  Lizenz  soll  Eingeborenen  oder
solchen  Personen,  die  nicht  Europäer  oder  Amerikaner
sind,  erteilt  werden.  Dem  Berechtigten  ist  gestattet,
auf  dem  ihm  überlassenen  Lande,  das  in  der  Regel
nicht  größer  als  fünf  Acker  (ein  Acker  —  40,46  a)
sein  darf,  Hütten  oder  andere  provisorische  Gebäude
zu  errichten.  Die  Lizenz  wird  auf  ein  Jahr  gewährt.
Zu  ihrer  Entziehung  bedarf  es  einer  dreimonatlichen
Kündigung,  die  aber  erst  neun  Monate  nach  Ausstellung
  der  Lizenz  erfolgen  darf.  Der  Zins  soll
möglichst  monatlich  bezahlt  werden.  Bleibt  der  Berechtigte
  mit  der  Zahlung  des  Zinses  oder  einer
Steuer  im  Rückstande,  oder  hält  er  das  Land  im
schlechten  Zustande,  so  kann  ihm  die  Lizenz  sofort
wieder  entzogen  werden.

Eingehender  behandelt  sind  die  Bestimmungen
über  die  auch  den  Weißen  zugänglichen  Erwerbsarten,
den  Kauf  und  die  Pacht.

a)  Was  den  Kauf  anbetrifft,  so  hat  die  Ausführungsverordnung
  vom  21.  Dezember  1902  die
Vorschrift  der  Kronlandverordnung,  daß  nicht  mehr
als  1000  Acker  ohne  Genehmigung  des  Staatssekretärs
abgegeben  werden  dürfen,  dahin  präzisiert,  daß  in
der  Regel  nur  160  Acker  für  jede  Heimstätte  verkauft
  werden  dürfen,  daß  aber  der  Käufer  ein  Zukaufsrecht
  auf  weitere  480  Acker  hat.  Dieses  Zukaufsrecht
  kann  er  dann  zur  Geltung  bringen,  wenn
er  innerhalb  drei  Jahren  wenigstens  drei  Zehntel

 

 

*)  In  Nr.  70  der  The  Official  Gazette  of  the  Enst
Africa  and  Uganda  Protectorates  vom  1.  Oktober  1902
verösfentlicht.

*)  In  der  Nummer  vom  1.  November  1902  desselben
Blattes  veröffentlicht.

*)Veröffentlicht  in  der  Oflcial  Guzette  vom  1.  Januar
  1903.

 

des  Stammlandes  unter  Kultur  gebracht  und  alle
sonstigen  Bedingungen,  auf  die  unten  des  Näheren
eingegangen  werden  soll,  erfüllt  hat.

Der  Kaufpreis  soll  nach  der  Ausführungsverordnung
  entweder  im  Ganzen,  drei  Jahre  nach  Ablauf
  nach  dem  Vertragsabschlusse,  oder  in  Teilzahlungen
innerhalb  16  Jahren,  in  der  Art  entrichtet  werden,
daß  jährlich  2  Annas?)  für  den  Acker,  ohne  Zinsen
für  den  Rest,  gezahlt  werden.  Die  Kronlandverordnung
  bestimmt  noch,  daß  im  Falle  des  Ausbleibens
der  Zahlung  des  Restkaufgeldes  über  sechs  Monate
hinaus  das  Land  an  die  Krone  zurückfallen  und  das
bereits  bezahlte  Geld  verfallen  sein  soll.

Weiter  muß  nach  der  Kronlandverordnung  das
gekaufte  Land  innerhalb  zwölf  Monaten  in  Besitz
genommen  sein.  Geschieht  dies  nicht,  so  soll  die
Behörde  dem  Eigentümer  davon  Kenntnis  geben,
daß  sein  Anspruch,  wenn  er  nicht  innerhalb  der
nächsten  sechs  Monate  das  Land  in  Benutzung  nehme,
für  verfallen  erklärt  werden  würde.  Derartige  Aufforderungen
  sind  in  der  „Official  Gazette“  zu  veröffentlichen;
  serner  ist  je  eine  Abschrift  der  Aufforderung
  auf  dem  betreffenden  Grundstücke  anzubringen
und  dem  Käufer  zuzustellen,  falls  seine  Adresse  bekannt
ist.  Gibt  der  Käufer  der  Aufforderung  nicht  statt,
so  soll  das  Land  in  der  „Gazette“  für  verfallen  erklärt
werden  und  an  die  Krone  zurückfallen.

In  der  Ausführungsverordnung  ist  die  Vorschrift
der  Nutzbarmachung  des  Landes  noch  des  Näheren
geregelt:  Der  Käufer  hat  in  jedem  der  ersten  drei
Jahre  ein  Zehntel  des  Stammlandes  und  nach  Besitzergreifung
  des  Zukaufslandes  in  jedem  der  ersten
drei  Jahre  ein  Achtel  von  diesem  zu  bebauen,  jedoch
braucht  er  in  keinem  Falle  mehr  als  drei  Zehntel
bezw.  drei  Achtel  unter  Kultur  zu  bringen.

Hat  der  Käufer  alle  Bedingungen  erfüllt,  insbesondere
  auch  das  gesamte  Kaufgeld  entrichtet,  so
erhält  er  hinsichtlich  des  Stamm=  und  des  Zukaufslandes
  je  eine  besondere  Bescheinigung  seines  Eigentums.
  Bis  zur  Erteilung  dieser  Urkunden  kann  der
Ansiedler  in  keiner  Weise  über  das  Land  durch  Kauf,
Pacht  oder  Verfügung  von  Todes  wegen  ohne  Genehmigung
  der  Behörde  verfügen.

Endlich  schreibt  die  Kronlandverordnung  noch
vor,  daß  die  Behörde  für  Errichtung  zweckmäßiger
Grenzen  sorgen  und  im  Zögerungsfalle  sie  selbst  auf
Kosten  des  Käufers  herstellen  lassen  soll.  Die  Ausführungsverordnung
  setzt  die  Frist  für  Feststellung
der  Grenzen  auf  sechs  Monate  sest.

b)  Hinsichtlich  der  Pachtung  ist  gesagt,  daß  die
Pachtzeit  99  Jahre  nicht  übersteigen  solle.

Wird  der  Pachtzins  oder  ein  Teil  desselben  nicht
21  Tage  nach  Fälligkeit  bezahlt,  so  soll  der  Kommissar
dem  Pächter  die  Zahlungsaufforderung  zustellen  und
einen  Monat  nach  Zustellung  bei  dem  High  Court
Klage  erheben.  Dieses  Gericht  hat  nach  Prüfung
des  Tatbestandes  den  Pachtvertrag  für  verfallen  zu

—  —  —

*)  1  Anna  =  1/16  Rupie.
        <pb n="212" />
        erklären  und  die  Behörde  wieder  in  den  Besitz  des
Landes  zu  setzen.  Des  Weiteren  enthält  der  von
der  Pacht  handelnde  Abschnitt  die  Aufzählung  der
Pflichten  des  Pächters.  Von  diesen  sind  die  wichtigsten
  folgende:

Er  darf  das  Land  oder  einen  Teil  desselben  nur
mit  behördlicher  Genehmigung  an  Dritte  übertragen;
er  muß  erlauben,  daß  alle  von  ihm  angelegten  Straßen
dem  öffentlichen  Verkehr  dienen;  er  muß  Reisenden,
deren  Dienern  und  Tieren  für  eine  Zeit  von  48
Stunden  auf  einem  unbebauten  Teile  seines  Landes
außerhalb  des  Raumes  von  ¼  Meile  von  einem
Wohnhause  entfernt  zu  lagern  gestatten  und  muß
ihnen  den  Zugang  zur  Entnahme  von  Wasser  gewähren;
  er  muß  die  natürlichen  Hilfsquellen  des
Landes  mit  allem  Eifer  ausnutzen  und  entwickeln;
er  muß  die  Gebäude  aus  gutem,  haltbarem  Material
herstellen  und  in  ordnungsmäßigem  Zustande  halten;
er  hat  für  ordnungsmäßige  Wasserableitung  mit  Rücksicht
  auf  die  Lage  und  den  Zweck  der  Gebäude  und
das  Wohl  der  Nachbarn  zu  sorgen;  er  und  seine
Diener  sollen  die  Niederlassungen  der  Eingeborenen
und  das  diesen  zugewiesene  Land  nicht  betreten.

Dies  die  wichtigsten  Bestimmungen  hinsichtlich
der  Pacht.

Bemerkenswerte  Vorschriften  enthält  die  Kronlandverordnung
  des  Weiteren  bezüglich  der  Duldung
öffentlicher  Anlagen  und  des  Schadensersatzes  infolge
solcher  Anlagen,  Vorschriften,  die  in  gleicher  Weise
für  alle  Arten  von  Berechtigten  gelten.  Wasserleitungen
  und  elektrische  Leitungen  kann  der  Kommissar
ohne  Landentschädigung,  jedoch  gegen  Ersatz  des  tatsächlich
  angerichteten  Schadens  anlegen.  Die  Anlage
von  Eisenbahnen,  Kanälen  und  Straßen  muß  der
Ansiedler  gleichfalls  dulden;  der  Anspruch  auf  Ersatz
für  hierdurch  entzogenes  Land  richtet  sich  aber  hier
nach  der  Größe  des  gekauften  oder  gepachteten  Landes.
Sind  mehr  als  100  Acker  Land  verkauft  oder  verpachtet,
  so  erfolgt  die  Landrückgabe  kostenlos,  bei
Inanspruchnahme  geringerer  Ländereien  muß  Entschädigung
  gewährt  werden;  in  ersterem  Falle  muß
allerdings  Schadensersatz  für  zerstörte  oder  beschädigte
Gebäude  geleistet  werden.  Land  für  Anlage  von
Bahnhöfen,  Ausweichstellen  und  anderen  öffentlichen
Anstalten  muß  vergütet  werden.  Hierbei  sieht  die
Ausführungsverordnung  vor,  daß  100  Fuß  von  jeder
Seite  der  Ugandaeisenbahn  und  so  viel  Land  rings
um  eine  Station,  als  die  Eisenbahnbehörde  für  nötig
befindet,  als  für  Eisenbahnzwecke  reserviert  gelten.

Endlich  können  Steine  und  anderes  Material
zwecks  Anlage  und  Reparatur  der  genannten  Bauten
aus  dem  verkauften  oder  verpachteten  Lande  entnommen
werden;  Entschädigung  wird  nur  dann  gezahlt,  wenn
die  Entnahme  von  bebautem  Lande  erfolgt.

Zum  Schluß  enthält  die  Kronlandverordnung
außer  einigen  Strafbestimmungen  bei  Ubertretung
gewisser  Vorschriften  Bestimmungen  über  das  Verhalten
  den  Emgeborenen  gegenüber.  Es  soll  bei
allen  Verfügungen  über  Kronland  auf  die  Rechte  der

158

 

Eingeborenen  Rücksicht  genommen  werden,  insbesondere
  soll  kein  Land  verkauft  oder  verpachtet  werden,
das  tatsächlich  im  Besitze  Eingeborener  ist.  Verpachtungen
  von  Landflächen,  die  Eingeborenendörfer  oder
zniederlassungen  enthalten,  dürfen  zwar  erfolgen,  ohne
daß  solche  Dörfer  oder  Niederlassungen  besonders
ausgeschlossen  werden,  aber  Land,  das  tatsächlich  im
Besitze  der  Eingeborenen  zur  Zeit  der  Verpachtung
ist,  soll  während  der  Dauer  dieses  tatsächlichen  Besitzes
  als  von  der  Pacht  ausgeschlossen  gelten.  Die
Behörde  soll  das  Land  für  die  Eingeborenennieder--lassungen
  bezeichnen,  und  dieses  Land  soll,  so  lange
es  okkupiert  ist,  von  der  Pacht  als  ausgenommen
gelten.  Hört  der  Besitz  der  Eingeborenen  auf,  so
fällt  das  Land  dem  Pächter  zu.  Glaubt  der  Pächter
Ansprüche  auf  Minderung  des  Pachtzinses  wegen
Verminderung  des  Pachtlandes  infolge  des  Landbesitzes
  der  Eingeborenen,  und  glaubt  andererseits
die  Behörde  Anspruch  auf  Erhöhung  des  Zinses
wegen  Fortfall  eines  solchen  Landbesitzes  zu  haben,
so  hat  über  diese  Ansprüche  ein  Richter  des  „High
Court“  zu  entscheiden.

Die  Ausführungsverordnung  vom  21.  Dezember
1902  enthält  noch  wichtige  Vorschriften  über  Waldkultur
  und  ähnliches.  Hiernach  sollen  10  pCt.  des
Landes  dauernd  als  Forstland  erhalten  bleiben.  Wo
weniger  als  10  pCt.  Forst  vorhanden  sind,  soll  das
Land  bis  auf  10  péCt.  aufgeforstet  werden.  Wo
kein  Forst  ist,  braucht  nur  ein  Areal  von  2  pCt.
aufgeforstet  zu  werden.  Auch  kann  in  diesem  Falle
die  Forstbehörde  von  der  Verpflichtung  der  Aufforstung
entbinden.  Die  Ausforstung  in  dem  besagten  Umfange
soll  innerhalb  16  Jahren  vom  Tage  des  Vertrages
ab  erfolgen,  und  zwar  in  der  Art,  daß  jedes  Jahr
ein  verhältnismäßiger  Teil  aufgeforstet  werden  soll.
Jeder  Baumbestand  von  wenigstens  22  Yards  Breite
gilt  als  Forst.

Ferner  darf  kein  Strom  oder  Wasserlauf,  der
sich  über  die  Grenzen  eines  Gutes  erstreckt,  abgedämmt,
  abgeleitet  oder  unterbrochen  werden.  Eine
zeitweise  Abdämmung  kann  mit  Erlaubnis  des  Kommissars
  oder,  sofern  die  Stauung  über  ein  Jahr
dauern  soll,  der  Krone  vorgenommen  werden.  Allen
etwa  später  erlassenen  Bewässerungsvorschriften  bleibt
das  Land  unterworfen.

Weitere  Vorschriften,  wie  über  Anlage  von  Viehhürden,
  Vermeidung  der  Verunreinigung  von  Wasserläufen
  2c.,  sind  mehr  polizeilicher  Natur  und  bedürfen
keines  Eingehens.

Mit  den  angegebenen  Verordnungen  dürfte  die
Reihe  der  Vorschriften,  welche  die  Rechte  an  Kronland
  zum  Gegenstande  haben,  nicht  erschöpft  sein;
vielmehr  wird  in  dem  Vorworte  zu  der  mehrfach
erwähnten  Verordnung  vom  21.  Dezember  1902
gesagt,  daß  noch  weitere  Spezialverordnungen  hinsichtlich
  der  Vergebung  von  Weide=  und  Bauland
erlassen  werden  sollen.
        <pb n="213" />
        Dinterlegung  des  Solls  für  Durchfuhrgüter  in
Britisch  =  Tentralafrika.

Laut  einer  Bekanntmachung  in  der  „British
Central  Africa  Gazette“  vom  31.  Dezember  1902
verfallen  die  hinterlegten  Zollbeträge  für  Waren,  die
durch  das  Schutzgebiet  von  Britisch-Centralafrika
durchgeführt  werden  sollen,  der  Emziehung,  wenn
ihre  Rückgabe  nicht  innerhalb  21  Monate,  vom  Tage
der  Einfuhranmeldung  ab  gerechnet,  beansprucht  wird.
Die  Einführer  haben  alle  Anträge  auf  Rückerstattung
solcher  Hinterlegungen  alsbald  nach  der  Durchfuhr
der  Waren  durch  das  Schutzgebiet  beim  Zolldirektor
in  Schiromo  zu  stellen.  Anträge,  die  nicht  innerhalb
der  vorgenannten  Frist  geltend  gemacht  werden,
können  nicht  anerkannt  werden.

Ausfuhr  von  Diamanten  aus  der  Rapkolonie  im
Jahre  1902.

Nach  einer  Zusammenstellung  der  Zollverwaltung
in  Kapstadt  belief  sich  die  Ausfuhr  von  Diamanten
aus  der  Kapkolonie  im  Jahre  1902  auf  2  661  920
Karat  im  Werte  von  5  427  360  2  gegen  2  539  059
Karat  im  Werte  von  4  930  104  &amp;amp;  im  Vorsjahre.
Der  weitaus  größte  Teil  dieser  Ausfuhr  ging  nach
Großbritannien,  welches  Diamanten  im  Werte  von
5  380  390  9  (im  Jahre  1901:  4  877  042  2)  aufnahm.
  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Britisch=  Kordnigeria.

Mit  dem  1.  Januar  1903  waren  drei  Jahre
seit  dem  Ubergang  von  Nordnigeria  aus  dem  Besitz
der  Niger-Kompagnie  in  die  Verwaltung  der  englischen
  Krone  vergangen.  Der  erste  amtliche  Bericht
über  diese  neue  englische  Kolonie  ist  in  Nr.  10  des
Kolonialblattes  vom  15.  Mai  .1902,  S.  224  f.,  behandelt.
  Dem  vor  einiger  Zeit  vom  englischen  Kolonialamt
  veröffentlichten  zweiten  Jahresbericht  des
Kommissars  Sir  Frederick  Lugard,  das  Jahr  1901
umfassend,  ist  folgendes  zu  entnehmen:

Nachdem  bereits  1900  mit  dem  Aufbau  der
neuen  Hauptstadt  Zungeru,  etwa  12  englische  Meilen
nördlich  von  Wuschischi  an  einem  Nebenfluß  des
Kadunaflusses  gelegen,  begonnen  war,  wurde  der  Sitz
der  Centralbehörden  von  Lokoja  dorthin  verlegt.
Die  Schwierigkeit  der  Herbeischaffung  großer  Mengen
von  Baumaterioalien  vom  schiffbaren  Kadung  aus  gab
die  Veranlassung  zum  Bau  einer  Bahn  von  Wuschischi
(am  Kaduna  gelegen)  nach  der  neuen  Hauptstadt.
Weihnachten  1901  lief  bereits  der  erste  Zug  in
Zungeru  ein.

In  Lokoja  wurden  verschiedene  bedeutendere
Arbeiten  ausgeführt.  Es  wurde  eine  Bahn  gebaut,
zwei  weitere  Wohnhäuser  errichtet  und  die  Werkstätten
von  Guandom  dorthin  verlegt.  Bemerkenswert  ist,
daß  seit  Einführung  eines  Kondensers  die  Dysenterie
in  Lokoja  unbekannt  ist.

159

 

An  politischen  Ereignissen  brachte  das  Jahr  1901
nur  einiges  Bemerkenswerte.  Der  neue  Emir  von
Bida  erwies  sich  als  ein  geschickter  Herrscher  und
loyaler  britischer  Untertan.  Der  Emir  von  Yola
dagegen  hatte  sich  durch  Sklavenhandel  und  Unduldsamkeit
  gegen  die  Europäer  mehr  und  mehr  unmöglich
gemacht.  Er  wurde  nach  Erstürmung  seiner  Hauptstadt
  Yola  vertrieben  und  an  seine  Stelle  sein  anerkannter
  Erbe  eingesetzt.  In  Bornu  war  im  Jahre
1900  der  Eroberer  Rabeh  von  den  Franzosen  besiegt
  und  getötet  worden,  und  sein  Nachfolger  Fadel-Allah
  hatte  sich  selbst  unter  britischen  Schutz  gestellt.
Ende  1901  verbreitete  sich  das  Gerücht,  daß  Fadel-Allah
  von  den  Franzosen  mitten  im  britischen
Gebiet  angegriffen,  geschlagen  und  getötet  sei.  Uber
das  Ergebnis  der  von  Lugard  angeordneten  Untersuchung
  der  Grenzüberschreitung  gibt  der  Bericht
noch  keinen  Ausschluß.  Zaria,  mit  dem  die  englische
Regierung  durch  die  Besetzung  von  Wuschischi  und
Zungeru  in  Berührung  gekommen  war,  erwies  sich
friedlich.  Die  nördlichen  Haussastaaten  waren  noch
nicht  unter  britische  Verwaltung  gebracht.

Zur  Unterstützung  der  Expedition  gegen  die  Arostämme
  in  Südnigeria  sandte  die  Kolonie  eine  stärkere
Hilfsmacht.

Die  „West  African  Frontier  Force“  wurde  durch
Neurekrutierungen  auf  ihrer  vollen  Stärke  erhalten.

Uber  den  Umfang  des  Handels  sehlt  es  noch  an
zuverlässigen  Nachrichten.  Die  Niger-Kompagnie  hat
1901  Waren  für  1  851  940  Mk.  eingeführt,  die
einen  Zoll  von  225  140  Mk.  brachten.  Die  Zölle
werden  in  den  Häfen  von  Lagos  und  Südnigeria
erhoben.  Der  Export  belief  sich  auf  1  465  760  Mk.
gegen  1  075  680  Mk.  im  Vorjahre.  Lugard  erhofft
für  1902  infolge  der  Pazifizierung  von  Bornu,  Yola,
Bautschi,  Zaria  eine  erhebliche  Zunahme  des  Handels.
Nach  seiner  Meinung  wird  der  Handel  noch  eine
weitere  bedeutende  Steigerung  erfahren,  sobald  erst
die  nördlichen  Haussastaaten  in  die  Provinzen  des
Protektorats  eingeschlossen  und  die  Handelsstraßen
gesichert  sein  werden.  Die  Einfuhr  von  geistigen
Getränken  nach  Nordnigeria  ist  verboten.  Direkte
Abgaben  werden  zur  Zeit  in  der  Kolonie  nicht  erhoben.


Die  Einnahmen  der  Kolonie  während  des  Finanzjahres
  1.  April  1900  bis  31.  März  1901  betrugen
insgesamt  6  314  600  Mk.,  und  zwar  43  600  Mk.
eigene  Einnahmen  der  Kolonie,  495  000  Mk.  Zuschuß
von  Südnigeria,  1776  000  Mk.  Staatszuschuß  für
die  Zivilverwaltung  und  4  000  000  Mk.  Staatszuschuß
  für  die  „West  African  Frontier  Force“.  Die
Ausgaben  stellten  sich  ohne  diejenigen  für  die  „West
African  Frontier  Force“  auf  1  928  140  Mk.  Für
das  Etatsjahr  1901/02  sind  die  eigenen  Einnahmen
der  Kolonie  auf  30  000  Mk.  geschätzt  und  an  Zuschüssen
  gewährt:  200  000  Mk.  von  Lagos,
680  000  Mk.  von  Südnigeria  und  5  600  000  Mk.
Staatsschuß.  Die  Ausgaben  für  die  letzten  neun
Monate  1901  beliefen  sich  auf  5  300  840  Mk.
        <pb n="214" />
        —  160  —

Die  Telegraphenlinie  am  Kadunafluß  entlang
wurde  bis  zur  neuen  Hauptstadt  fertiggestellt.  Die
von  der  Niger-Kompagnie  begonnene  Benus-Telegraphenlinie
  wurde  auf  60  Meilen  von  Loko  bis
Akwanja  wieder  abgerissen  und  in  einer  mehr  nördlichen
  Richtung  über  Nassarawa  weitergeführt.

Die  Regierungsflotte  aus  dem  Niger  bestand  am
Schluß  des  Berichtsjahres  aus  zwei  neuen  Heckraddampfern
  und  vier  anderen  Fahrzeugen.  Ein  neues
Passagierboot  war  noch  im  Bau.

Lugard  bedauert,  daß  es  bisher  noch  an  Mitteln
zur  Einrichtung  einer  wissenschaftlichen  Versuchsstation
für  die  Landesprodukte  gefehlt  hat.  Ende  1901
wurde  an  die  Chefs  der  einzelnen  Provinzen  eingeführter
  Baumwollsamen  zu  Anbauversuchen  vertellt.
Die  Resultate  stehen  noch  aus.  Lugard  verspricht
sich  keinen  besonderen  Erfolg  von  diesen  Versuchen,
zumal,  wie  er  sagt,  nach  den  in  Deutsch-Togo  gemachten
  wissenschaftlichen  Versuchen  der  einheimische
Samen  weit  bessere  Wolle  zu  liefern  scheine  als
eingeführter  Samen.

Als  Zahlungsmittel  nimmt  unter  den  Eingeborenen
  das  Silbergeld  mehr  und  mehr  an  Bedeutung
zu,  wenngleich  zur  Zeit  noch  die  Kaurimuschel  das
wesentlichste  Zahlungsmittel  bildet.

Der  allgemeine  Gesundheitszustand  der  Europäer
in  der  Kolonie  hat  sich  gegen  die  früheren  Jahre
erheblich  gebessert.  1901  waren  durchschnittlich
163  Europêer  in  der  Kolonie,  von  denen  6  starben,
während  bei  einer  fast  gleichen  Anzahl  von  Europäern
in  den  Jahren  1900  und  1899  je  14,  1898  sogar
32  Todesfälle  vorkamen.  Dieses  günstige  Ergebnis
wird  den  gebesserten  Wohnungs=  und  Wasserverhältnissen
  und  den  besseren  sanitären  Einrichtungen  auf
den  einzelnen  Stationen  zugeschrieben.

Fischereiverordnung  für  die  englischen  Kalomonsinseln.

Der  englische  Oberkommissar  für  den  westlichen
Stillen  Ozean  hat  unter  dem  28.  November  v.  Is.
eine  Verordnung,  betreffend  die  Fischerei  in  den
englischen  Salomonsinseln,  erlassen,  nach  welcher  es
zur  Ausübung  der  Fischerei  einer  Lizenz  bedarf.  Die
Gebühren  sind,  wie  folgt,  festgesetzt:  Für  Boote  je
1  0,  bei  Schiffen  10  sh  für  jede  Registertonne,  wobei
  der  Höchstbetrag  100  28  beträgt.  Die  Lizenzen
werden  auf  ein  Jahr  vom  Oberkommissar  oder  dem
Residenten  für  die  Salomonsinseln  ausgestellt.  Auf
das  Fischen  ohne  Lizenz  ist  Geldstrafe  bis  zum  Betrage
  von  50  2  gesetzt,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle
  Gefängnis  bis  zu  sechs  Monaten  tritt.
Fabrzeuge,  die  ohne  Lizenz  bemm  Fischfang  angetroffen
werden,  können  bis  zur  Beendigung  der  Untersuchung
beschlagnahmt  werden.  Auf  Fahrzeuge  der  Kriegsmarine
  und  der  Eingeborenen,  sofern  diese  für  ihren
eigenen  Bedarf  fischen,  findet  die  Verordnung  keine
Anwendung.

 

Derordnung,  betreffend  die  Beobachtung  verschiedener
mohammedanischer  Gebräuche  für  Britisch=  Kordborneo
(Nr.  XI,  J902).

Im  nachstehenden  sind  die  wesentlichsten  Bestimmungen
  einer  von  dem  Gouverneur  von  Britisch-Nordborneo
  im  August  v.  Is.  erlassenen  Verordnung,
betreffend  die  Berücksichtigung  der  religiösen  Gebräuche
  und  nationalen  Herkommen  der  mohammedanischen
  Bevölkerung  des  Landes,  wiedergegeben.  Die
Verordnung  regelt  die  Formen  bei  Eheschließungen
und  Ehescheidungen  und  trifft  Bestimmungen  über
die  Zahlung  des  Kaufgeldes  für  die  Braut  und  über
die  Morgengabe.  Danach  ist  der  Kadi  oder  der
Iman  eines  Distrikts  berechtigt,  mit  Genehmigung

des  Gouverneurs  Vorschriften  zu  erlassen,  welche  den

Mohammedanern  den  Besuch  des  Gottesdienstes  vorschreiben
  und  für  die  Nichtbefolgung  Strafen  festsetzen.

Eheschließungen  und  Ehetrennungen  müssen  innerhalb
  sieben  Tagen  von  dem  Ehegatten  bezw.  dem
Vertreter  der  Frau  beim  Kadi  oder  beim  Iman  des
Bezirks  angemeldet  werden.  Der  Kadi  bezw.  Iman
trägt  die  Eheschließung  bezw.  Ehescheidung  in  ein
Register  ein  und  stellt  hierüber  dem  Ehemann  und
der  Ehefrau  eine  Bescheinigung  aus.  Die  Gebühr
beträgt  1  Dollar.  Wenn  die  Ehescheidung  wieder
rückgängig  gemacht  wird,  so  soll  die  über  die  erfolgte
Ehescheidung  ausgestellte  Bescheinigung  wieder  zurückgegeben
  und  ein  Vermerk  im  Register  des  Inhalts
eingetragen  werden,  daß  die  Scheidung  hinfällig
geworden  ist.

Die  Heiratsmitgift  soll  bei  einer  Unverheirateten
den  Betrag  von  80  Dollars,  bei  einer  Witwe
oder  bei  einer  früher  schon  verheiratet  gewesenen
Frau  den  Betrag  von  40  Dollars  nicht  übersteigen.
Die  Morgengabe,  welche  dem  Herkommen  entsprechend
den  Eltern  oder  dem  Vormund  der  Frau  bei  der
Heirat  zu  zahlen  ist,  soll  in  keinem  Fall  die  Hälfte
der  Mitgist  überschreiten.  Diese  Bestimmungen
sollen  aber  nicht  dem  mohammedanischen  Gebrauch
entgegenstehen,  wonach  von  einem  Manne,  der  entgegen
  den  einheimischen  Gewohnheiten  sich  verheiratet
hat,  der  doppelte  Betrag  verlangt  werden  kann.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Verordnung  werden
mit  Geldstrafen  bis  zu  50  Dollars  geahndet.

Die  Verordnung  verdient  insofern  Beachtung,
als  sie  zeigt,  daß  die  Regierung  gewillt  ist,  die
Gebräuche  und  Herkommen  der  mohammedanischen
Bevölkerung,  soweit  sie  den  guten  Sitten  und  dem
Gemeinwohl  nicht  widersprechen,  zu  dulden  und  zu
schützen,  andererseits  für  ihre  Beobachtung  eine  gewisse
  Ordnung  einzuführen.

Perschiedene  Witteilungen.
Rolonial-Wirtschaftliches  Romitee.

Über  die  Arbeiten  des  Komitees  ist  zu  berichten:
Infolge  der  Bewilligung  von  Mitteln  durch  den
Reichstag  zur  Fortführung  der  Usambarabahn  bis
        <pb n="215" />
        Mombo  hat  das  Komitee  Maßnahmen  eingeleitet
zur  Förderung  der  Eingeborenenkulturen  längs
der  geplanten  Bahnlinie.

Auf  Anregung  des  Herzogs  Johann  Albrecht  zu
Mecklenburg  verhandelt  das  Komitee  mit  dem  Kaiserlichen
  Generalkonsul  in  Neapel  über  die  Einführung
der  Seidenzucht,  insbesondere  des  widerstandsfähigen
  indischen  Tussorspinners  in  Deutsch-Ostafrika.
  Größere  Mengen  Seidenraupeneier  werden
nach  den  Bezirken  Tanga  und  Wilhelmsthal  überführt.

Im  Jahre  1900  entsandte  das  Komitee  in  Verbindung
  mit  der  Companhia  de  Mossamedes  und  der
South  West  Africa  Company  die  Kunene-Zambesi-Expedition
  zwecks  Feststellung  des  wirtschaftlichen
Wertes  der  südlichen  Gebiete  Angolas.  Nur  die
küstennahen  Gebiete  hinter  Mossamedes  konnten  bis
dahin  als  einigermaßen  erforscht  gelten,  das  hinter
dem  Shellagebirge  liegende  Hinterland  war  nur  in
seinen  vorderen  Teilen  etwas  bekannt;  die  dahinter
liegenden  großen  Länderstrecken,  besonders  die  Flußgebiete
  des  Kubango,  Kuito  und  Kuando,  waren  so
gut  wie  unbekannt.  Die  wirtschaftliche  Erforschung
dieses  Gebietes  war  um  so  wünschenswerter,  als  bis
dahin  jede  Kenntnis  über  das  Vorkommen  von  wildwachsenden
  Nutzpflanzen  und  über  die  Eingeborenenkulturen
  dieser  Gegenden  fehlte.  Die  Expedition
hat  nach  dieser  Richtung  hinreichend  Aufschluß  erbracht
  und  ein  höchst  wertvolles  Material  zu  Tage
gefördert,  das  deshalb  für  Deutschland  von  besonderem
  Interesse  ist,  weil  der  südlich  an  das  Gebiet
anstoßende  nördliche  Teil  von  Deutsch-Südwestafrika,
das  Amboland,  klimatisch  und  wirtschaftlich  mit  dem
Hinterland  von  Mossamedes  eine  Einheit  bildet.
Von  hervorragender  Bedeutung  ist  auch  speziell  das
Studium  der  Frage  der  Herkunft  und  Gewinnung
des  Wurzelkautschuks  gewesen,  das  zu  neuen  und
auch  praktisch  wichtigen  Ergebnissen  geführt  hat.
Auch  die  Beobachtungen  über  die  Volksstämme  des
portugiesisch-deutschen  Grenzgebtetes  am  Kunene  und
Kubango  sind  für  das  deutsche  Schutzgebiet  in  politischer
  und  wirtschaftlicher  Beziehung  von  Bedeutung.
In  rein  wissenschaftlicher  Beziehung  hat  diese  Expedition
  geradezu  Hervorragendes  geleistet.  Während
bis  dahin  die  eigenartige  Flora  der  östlichen  Gebiete
des  Hochlandes  von  Mossamedes  völlig  unbekannt
war,  sind  wir  jetzt  in  der  Lage,  uns  ein  klares  Bild
über  die  Vegetation  dieses  Landes  zu  machen,  und
was  die  Entdeckung  neuer  Formen  betrifft,  so  muß
man  schon  zu  den  Reisen  von  Welwitsch  und  Schweinfurth
  sowie  zu  der  ersten  Aufschließung  unserer
tropisch-afrikanischen  Schutzgebiete  zurückgreifen,  will
man  einen  ähnlichen  Reichtum  an  Neuheiten  für  die
Wissenschaft  konstatieren.  Der  von  dem  Experten
des  Komitees  und  von  hervorragenden  Kennern  der
pflanzengeographischen  und  wirtschaftsbotanischen
Verhältnisse  Afrikas  bearbeitete  Generalbericht  wird
demnächst  durch  das  Komitee  der  Offentlichkeit  übergeben
  werden.

161

 

Cotton  Growing  Association.

Nach  einer  Meldung  des  Londoner  „Financier“
belaufen  sich  die  Mittel  der  britischen  Cotton
Growing  Association  jetzt  auf  25  143  2,  von  denen
4837  2  eingezahlt  sind.  Von  der  Association  sind
vor  kurzem  zwei  Sachverständige  nach  Lagos  gesandt
  worden.

Bau  einer  cisenbabn  nach  dem  Uyvasasee.

Die  britische  Regierung  hat  mit  der  Shiré
Highlands  Railway.  Nyassaland,  Limited,  eine  Vereinbarung
  behufs  Baues  einer  Eisenbahn  von  Schiromo
  (an  der  Mündung  des  Schireflusses  gelegen)
nach  Blantyre  getroffen;  späterhin  soll  die  Bahn
von  Blantyre  nach  dem  Südufer  des  Nyassasees
weitergeführt  werden.  Die  Fertigstellung  dieser
Eisenbahn,  deren  Bau  sofort  in  Angriff  genommen
werden  soll  und  die  eine  günstige  Verbindung  der
Küste  mit  den  entferntesten  Punkten  des  Nyassasees
schaffen  wird,  wird,  wie  man  in  England  erwartet,
für  die  wirtschaftliche  Entwickelung  von  Britisch-Centralafrika
  von  großer  Bedeutung  sein.

(Nach  The  Board  of  Trade  Journal  und  Moniteur
des  Intéréts  Matériels.)

 

Titeratur.

Prof.  Dr.  P.  Güßfeldt:  Grundzüge  der  astronomischgeographischen
  Ortsbestimmungen  auf  Forschungsreisen
  und  die  Entwickelung  der  hierfür  maßgebenden
mathematisch-geometrischen  Begriffe.  Mit  95  eingedruckten
  Abbildungen.  Braunschweig,  F.  Vieweg
&amp;amp;  Sohn,  1903.  Mk.  10,—.

Es  ist  eine  umstrittene  Frage,  inwieweit  für
die  erfolgreiche  Ausübung  der  Kunst  der  astronomischgeographischen
  Ortsbestimmungen  mathematisches
Wissen  und  Vertrautheit  mit  den  Lehren  der  analytischen
  Geometrie  und  sphärischen  Trigonometrie  erforderlich
  sind.  A  priori  wird  nicht  geleugnet
werden  können,  daß  eme  sichere  Beherrschung  dieser
Disziplinen  jedem  Reisenden  im  höchsten  Maße  zu
wünschen  ist  und  daß  sie  ihm  große  Vorteile  gewähren
wird.  Die  bisher  erschienenen,  an  Zahl  nicht  ganz
geringen  Lehrbücher  und  Anleitungen  für  astronomischgeographische
  Ortsbestimmungen  haben  das  Vorhandensein
  dieser  Kenntnisse  mehr  oder  weniger  stillschweigend
vorausgesetzt,  während  der  Verfasser  des  vorliegenden
Buches  einen  wesentlich  abweichenden  Standpunkt
vertritt  und  zunächst  in  ausführlicher  Weise  die
mathematischen  Grundbegriffe  entwickelt  und  dann
erst  der  Behandlung  der  Aufgaben,  welche  den  besonderen
  Zweck  des  Buches  darstellen,  sich  zuwendet.
So  kommt  es,  daß  über  die  Hälfte  des  Werkes  von
den  Darlegungen  über  die  Elemente  der  Analhysis,
die  räumlichen  Vorstellungen,  die  Grundlagen  der
sphärischen  Astronomie  und  Trigonometrie  2c.  in
        <pb n="216" />
        Anspruch  genommen  wird,  ehe  der  Verfasser  das
Universalinstrument  und  seine  Fehlertheorie  sowie  die
einzelnen  Methoden  zur  Bestimmung  der  Zeit,  der
geographischen  Breite  und  Länge  behandelt.  Daß
von  den  Reflexionsinstrumenten  in  dem  Buch  ganz
abgesehen  ist,  mag  hier  besonders  anerkennend  hervorgehoben
  sein,  denn  tatsächlich  ist  das  Universalmstrument,
  namentlich  in  der  kompendiösen  Form,  in  welcher
es  die  moderne  Mechanikerkunst  zu  gestalten  verstanden
  hat,  das  einzige  auf  wissenschaftlichen  Reisen
für  alle  Fälle  brauchbare  Beobachtungsinstrument,
gegenüber  dem  Sextanten,  Prismenkreise  2c.  unbedingt
zurücktreten  müssen.  So  bildet  das  vorliegende  Werk
in  seinem  wohlüberlegten,  systematischen  Aufbau,  in
dem  überall  hervortretenden  Streben  nach  möglichster
Klarheit  des  Ausdruckes  und  des  Ideenganges  ein
Lehrbuch,  von  dem  man  sagen  darf,  daß  es  geeignet
ist,  nicht  nur  in  die  Disziplin  der  astronomischgeographischen
  Ortsbestimmungen,  sondern  auch  in
das  Studium  irgend  eines  anderen  exakten  Wissenschaftszweiges,
  welcher  auf  mathematischer  Grundlage
beruht,  einzuführen.  Immerhin  haben  zahlreiche
Erfahrungen  seit  dem  Bestehen  der  deutschen  Kolontalgeschichte
  es  praktisch  erwiesen,  daß  für  die  Gewinnung
zuverlässiger  und  für  das  praktische  Bedürfnis  kolonialer
Kartographie  vollkommen  ausreichender  Breiten=  und
Zeitbestimmungen  —  von  Längenbestimmungen  abgesehen
  —  auch  noch  ein  anderer  Weg  gangbar  ist,
wenn  es  sich  darum  handelt,  mathematisch  nicht  besonders
  veranlagten  Forschungsreisenden  oder  solchen,
denen  es  beim  besten  Willen  infolge  des  Mangels
an  genügender  Vorbereitungszeit  nicht  möglich  ist,
sich  im  Sinne  des  in  Rede  stehenden  Lehrbuches  die
mathematischen  Grundlagen  anzueignen,  in  ihren  Bestrebungen,
  trotzdem  der  Kartographie  der  Schutzgebiete
  zu  dienen,  förderlich  zu  sein.  Auf  dem  Wege
der  mehr  oder  weniger  von  theoretischen  Erörterungen
absehenden  praktischen  Einübung  im  Gebrauch  des
Reisetheodoliten  durch  Fachleute,  welchen  allerdings
eine  hervorragende  Befähigung  für  diesen  nicht  leichten,
eigenartigen  Lehrberuf  zur  Seite  stand,  sind  im  Laufe
des  letzten  Jahrzehntes  auf  diesem  Gebiete  recht  annehmbare
  Erfolge  erzielt  worden,  welche  für  die
koloniale  Kartographie  von  unschätzbarem  Nutzen  geworden
  sind.  Wir  erinnern  nur  an  die  Tatsache,
daß  die  Breite  der  Station  Langenburg  am  Nyassasee
von  einem  um  die  Kartographie  unserer  afrikanischen
Kolonien  hochverdienten  Offizier,  Hauptmann  Ramsay,
welcher  ursprünglich  nur  diese  kurze  Schulung  in
bezug  auf  astronomische  Ortsbestimmungen  genossen
hatte,  bis  auf  die  Bogensekunde  genau  übereinstimmend
beobachtet  wurde,  wie  sie  später  durch  einen  astronomischen
  Fachmann  mit  viel  besseren  Hilfsmitteln  ermittelt
  worden  ist.  Daß  auch  andere  Nationen  diesen
Weg  nicht  für  verfehlt  erachten,  zeigt  die  Geschichte
der  englischen  Asienforschung  in  Gestalt  der  erfolgreichen
  Verwendung  indischer  Punditen  für  die  Feststellung
  der  geographischen  Lage  von  europälischen
Forschern  unzugänglichen  Orten  Innerasiens.  In

162

 

vielen  Fällen  werden  freilich  derartig  ausgebildete
Reisende  nicht  in  der  Lage  sein,  ihre  Beobachtungen
zu  ihrer  eigenen  Kontrolle  selbst  berechnen  zu  können.
Dieser  Mangel,  so  fühlbar  er  unter  Umständen
werden  kann,  darf  jedoch  nicht  dazu  führen,  daß  das
Bessere  des  Guten  Feind  wird,  und  wird  nicht  verhindern

  anzuerkennen,  daß  auch  in  diesem  Fall  verschiedene

  Wege  nach  Rom  führen.  Je  geebneter
durch  Erfassung  der  mathematischen  Grundlagen  dieser
Weg  ist,  desto  besser  für  den  Reisenden,  aber  unter
besonderen  Verhältnissen  wird  es  auch  „so“  gehen.
Daß  unter  Umständen  auch  einem  vielleicht  durch
klimatische  Einflüsse  hart  mitgenommenen  Fachastronomen
  in  bezug  auf  astronomische  Breitenbestimmungen
ein  wundersamer  Lapsus  unterlausen  kann,  bezeugt
der  Fall  von  Dikoa  in  Adamaua,  dessen  durch  Eduard
Vogel  1855  bestimmte  Lage  um  volle  sechs  Bogenminuten
  von  der  neuerdings  in  einwandfreier  Weise
ermittelten  Breite  abweicht.

Im  Auswärtigen  Amt  ist  soeben  das  neue  diesjährige
  Verzeichnis  der  Kaiserlich  Deutschen
Konsulate  bearbeitet  worden,  aus  welchem  sich  die
zahlreichen  Neubesetzungen  der  Konsulatsstellen,  wie
sie  die  ausgedehnte  Vertretung  unserer  Interessen  im
Auslande  bewirkt,  ergeben.  Das  Verzeichnis  ist  von
der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn  in  Berlin  für  Mk.  1,25  zu  beziehen.  Gleichzeitig
  erschien  ebenda  und  in  derselben  Weise  redigiert
ein  Verzeichnis  der  Konsuln  des  Auslandes  im
Deutschen  Reich  (Preis  80  Pf..

Prof.  Dr.  Dietrich  Schäfer:  Kolonialgeschichte.
80  Pf.  J.  G.  Göschensche  Buchhandlung,  Leipzig.
Was  Kolonisationstätigkeit  bedeutet,  wie  sie
durchzuführen  ist,  zu  welchen  Ergebnissen  sie  führen
kann  und  soll,  das  kann  nicht  richtig  beurteilt  werden
  ohne  einen  Blick  in  die  Geschichte.  Einen  solchen
sucht  dieses  Büchlein  zu  tun.  Es  kann  gegenüber
der  ungeheuren  Fülle  des  Stoffes  nur  andeuten;
aber  es  zeigt  trotzdem  die  Wege,  die  zu  Größe  und
Niedergang  der  Völker  geführt  haben,  und  gibt  damit
  einen  Fingerzeig  für  die  Beurteilung  der  Gegenwart
  und  insbesondere  für  die  Aufgaben,  die  unserem
Volke  gestellt  sind,  wenn  es  bestehen  will.

 

Dr.  W.  Kundt:  Brasilien  und  seine  Bedeutung  für
Deutschlands  Handel  und  Industrie.  Mk.  2,50.
F.  Siemenroth,  Berlin.

Das  Buch  gibt  auf  gedrängtem  Raume  ein
anschauliches  Bud  Brasiliens  sowie  der  sozialen  und
politischen  Verhältnisse  daselbst.  Der  Verfasser,  der
Brasilien  im  vergangenen  Jahre  bereist  hat,  bespricht
ferner  die  Art  und  Weise,  wie  sich  die  Wareneinund
  -zausfuhr  vollzieht,  macht  Preisangaben  für  alle
wichtigen  Bedarfsgegenstände  und  gibt  Vorschläge,
um  unseren  Warenexport  nach  Brasilien  zu  heben
und  unseren  Handelsverkehr  mit  diesem  von  der
        <pb n="217" />
        Natur  so  reich  bedachten,  Europa  an  Größe  beinahe
gleichkommenden  Lande  weit  gewinnbringender  als
bisher  zu  gestalten.

Leutnant  W.  Filchner:  Ein  Ritt  über  den  Pamir.
Mk.  7,.—.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Die  Schilderung  seiner  im  Jahre  1900  veranstalteten
  Reise  durch  den  größeren  Teil  des  eigentlichen
  Pamir,  die  der  bayerische  Leutnant  Filchner
der  Offentlichkeit  übergibt,  entrollt  vor  den  Augen
der  Leser  in  angenehmer  und  leichtfaßlicher  Form
ein  Bild  eines  der  wunderbarsten  Länder  der  Erde.
Kein  Geringerer  als  Dr.  Sven  v.  Hedin  hat  das
Werk  mit  einem  Geleitwort  voll  Anerkennung  eingeführt
  und  ihm  damit  die  beste  Empfehlung  mit  auf
den  Weg  gegeben.  Die  beigefügte  Karte  ist  wertvoll,
da  sie  an  Emzelheiten  reich  ist.  Die  zahlreichen
Abbildungen,  die  nach  den  von  dem  Verfasser  selbst
aufgenommenen  Photographien  hergestellt  wurden  und
die  charakteristischen  Gegenden,  Typen  2c.  vortrefflich
zur  Anschauung  bringen,  erhöhen  den  Wert  des  Buches.

Le  Traducteur,  Halbmonatsschrift  zum  Studium
der  französischen  und  deutschen  Sprache.  Bezugspreis:
  Im  Weltpostvereinsgebiete  halbjährlich
Fr.  2,50  (Schweiz  Fr.  2,—).  Probenummern
kostenfrei  durch  den  Verlag  des  Traducteur  in  La
Chaux-de-Fonds  (Schweiz)

163

 

Vorliegendes  Blättchen  enthält  Lesestücke  aus
allen  Gebieten  der  französischen  und  deutschen  Literatur,
  teils  mit  sorgfältiger  Übersetzung,  teils  mit
Noten  versehen,  welche  das  Verständnis  des  Urtextes
erleichtern.  Es  ist  ein  Mittel  zum  Weiterstudium
beider  Sprachen  und  liefert  dem  Lernbegierigen  Stoff
zur  Bereicherung  seines  Wortschatzes.

 

Titeratur-erzeichnis.

Admiralitätsrat  Dr.  Schrameier:  Die  Grundlagen  der
wirtschaftlichen  Entwickelung  in  Kiautschou.  60  Pf.
Dietrich  Reimer,  Berlin.

Oberstabsarzt  Dr.  Herhold:  Die  Hygiene  bei  überseeischen
  Expeditionen  nach  den  während  der  Expedition
  nach  Ostasien  gemachten  Erfahrungen.  Mit
20  Abbildungen.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Stielers  Handatlas,  neue,  neunte  Lieferungs-Ausgabe.
Erscheint  in  50  Lieferungen  (jede  mit  zwei  Karten)  zu
je  60  Pf.  15.  und  16.  Lieferung:  Pyrenädische  Halbinsel,
  Bl.  1  und  2,  von  C.  Vogel,  West-Canada  von
H.  Habenicht,  Vereinigte  Staaten  und  Mexiko,  Ubersicht,
von  H.  Habenicht  und  H.  Salzmann.  Justue  Perthes,
Gotha.

Mein  Schwesterchen.  Tamulische  Erzählung,  boreest
von  Frou  M.  Männig.  10  Pf  Otto  Mai  f.
Von  Pastor  Dr.  Göttsching.  5  Pf.  Verlag  der
Evangelischen  Lutherischen  Mission  zu  Leipzig.

 

 

 

Perkehrs#  -Machrichten.
Im  Verkehr  mit  der  Postagentur  in  Jaluit  (Marshall-Inseln)  sind  fortan  Postanweisungen  bis

zum  Meistbetrage  von  800  Mk.  zugelassen.
inneren  deutschen  Verkehrs.

Die  Taxen  sind  dieselben  wie  für  Postanweisungen  des

Postda##yfschifsperbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

Die  Abtahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsq  ·  Aen  ·  Suinea.  -.  tntst  42  Tage
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  (eunieinds.,  12.  Wril,  24.  Mai  *  3  -  1  14.  Axril  und
b  Berli  „Finsch-  ·  .  «  -  ·««  «
ch  n  „  —  Wülh  Hasen026.  26.  Mat
koenee  eeishe,  ia  Geussche  Schife  109abds.  Herbertshöhe  45=s
  Matupi  45

 

 

2.  Deutsq  ·  Ostafrita.  —  110.,  24.  April,  8.  Mai
eutsche  Schiffe)
nach  Tanag  Brindisi  1  12.  April
(englische  Schiffe)
Brindifi  12.  April  100  abds.
67Brähfet  149.  April  100  abds
b  .  ««»  rindi  .Apri  abds.
EEE—

Marseille
(franzöfische  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

 

 

10.  jed.  Mts.  40  ums.
10.  April  90  uvms.

7.,  10.,  21.  April,  5.  Mai

10%  abds.

Tanga  16—20  Tage
Tanga  18  Tage

Dar-es-Salm  19  Tage
Sansibar  20  Tage
Sansibar  18  Tage
Dar-es-Sal#m  21  Tag- 



10.,  17.  April
10  8  abds.

8.  jed.  Mts.  10%#  abds.
7.  April  10/#  abds.
        <pb n="218" />
        164

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die  Beförderung  auf  diesem

*8

 

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Kusschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-Südwestafrika.
a)  nach  Kap  Croß,  Grootfontein,  Southampton  11.  April,  16.  Mai  Swakopmund  31  und  10.91  *  16.  Mai
Euen.  n.chie  erf.  26  Tase  1#  uns.
—  Esbed  nesn-Danpserh
ruru,  Otavi  Hamburg  30.  April  Swakopmund  30  Tage  29.  April
——“#““d  »  »  NOT-ds-Southampton
  11.  April,  16.  Mai  Lüderitzbucht  28  und  10.  April,  15.  Mai
6  1r“  ffe  r—  23  Tage  112  oms.
b)  nach  Lüderihbucht,  Kubub  #anamfe“
Hambur  30.  April  Swakopmund  30  Tage  29.  April  7#  abds.
esncch  S  i  n
7.  b  6  Sou  n  ;  c  3  2
e)  ch  z  —  E  16  4.,  18.  April,  2.  Mai  Kapstadt  17  Tage  344  Ixfit.  1.  Mai
Marienthal,  Komansiri,  apstadt.  dan
Ukamas,  ii  abd  beldnennna)“.
amburg  #  9.  April,  10.  Mai  Duala  21  Tage  8.  April,  9.  Mai
(deutsche  Schife)  73/  abde.  m
Southampton  11.  April,  12.  Mai  Duala  19  Tage  9.  April,  10.  Mai
4.  Ramerun.  (beutsche  Schiffe)  6  9L#  s.
Liverpool  25.  April  Duala  24  Tage  23.  April
(englische  Schiffe)  1285  nms.
5.  Karolinen,  Neapel  9.  April  ap  69  Tage  17.  April
Palan=  Inseln.  (eutsche  Schiffe)  —.  55  Tage  10½  abds.
Neapel  5.,  16.,  30.  April  Tsingtau  35—36  TageB3.,  14.,  28.  April
(BchchiFhisen  9°  abends  10  abe  Ap
12.,  19.,  26.  April  Tsingtau  37  Tage  10.,  17.,  24.  Apri
6.  Riantschon.  wic,  100  abends  10  abds.
rindisi  D  ·
le  Shif  ißn  Port  5.  April  Tsingtau  37  Tage  3.  April  1035  abds.
Said  franz.  Schiff)
Neapel  19.  April  Saipan  65  Tage  17.  April  10#8  abds.
1.  Marianen.  thr  gaie!
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Pofohamo  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
.  «  Neapel  19.  April  aluit  46  Tage  17.  April
8.  Martball=  Juseln  W  ————  —  J  o  ids.
9.  Samoga.  E  12.  April,  3.  Mat  Apia  25  Tage  10.  April,  1.  Mai
San  Franeisco,  112  vms.
Hamburg  9.  April,  10.  Mai  Lome  18  Tage  8.  Aprit  2.  Mai
(deutsche  Schiffe)  ç
Southampton  11.  April,  10.  Mai  Lome  16  Tage  9.  #rrab  dio.  Mai
(deutsche  Schiffe)  9.32  abds.
Rotterdam  13.  April  Lome  32  Tage  11.  April  92  abds.
(deutsches  Schif)  Klein-Popo  33  Tage
Hamburg  25.  April  Lome  36  Tage  24.  April  732  abds.
10.  Togo.  (deutsches  Schiff)  »  »
otterdam  29.  April  Lome  31  Tage  27.  April  9abds.
deutsches  Schiff)  ·
amburg  fe  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  72  abds.
(deutsche  Schiffe
Marseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  8.  jed.  Mits.  104  abds.
(krangösische  Schiffe)  I  von  da  ab  Landverbinduna
Bordeaug  15.  jed.  Mts.  119  rms.  Cotonou  19  Tage  18.  jed.  Mts.  10%  abds.
(franzöfische  Was  von  da  ab  Landverbindung
)  Den  durch  7  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
        <pb n="219" />
        165

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Sussebeen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs--  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fauig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Marseille  ..  8.  i
Dentjch·  Nen  ·  Suinea.  ¶Brindisi...  26.  Aprit  Aareitnen  ·  ——
—  b52ö!  rd72  Neapel  3.“,  17.8  April,  1.-Mai
Neapel-.  1%,  14.  20.*  April  Riautschon  ..  .  .  Brindisi.  ..  12.  26.  *
Deutsch-Ostafrikk  *  «  IT  IVka  Marieille..0  2.  April
eille  ri  —  4
E  6.  Apt  MNarianen  ·  ..  Brindisi..  8.  Juni
Deutsch-Südwestafrika  *s5  225  arfellle
a0  nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton,  12.,  28.5  April  ê  Marshau  ·  Inseln  -  *  52
dr  fadl.  Lei  d.  Schutgeb.  Southampton  12.  26.  April  I-«  ---—
————-—--—-—..—————-  .»saisoa....  Queenstown  6.,  27.  April,  18.  Mai
..  .  .  .  ..  n  N.“,  28."  ts.  o  ·  -"—·-««-——-—«
tue-n  Fäuson  to  2  Togo.....  Southampton  17.  *  u.  Mejed.  Mts.
*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegu#en  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
o
Posidampfet  von  nach  bis  28.  März  1903.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  März  in  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  amerun  Hamburg  am  18.  März  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  27.  März  in  Accra.
„Anna  Woermann“.  Opobo  Hamburg  am  26.  März  in  Lagos.
„Ascan  Woermann“.  z.  Zl.  in  Hamburg.  1
„Carl  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  28.  März  Dover  passiert.
„Eduard  Bohlen“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  27.  März  Dover  passiert.
„Ella  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  20.  März  Dover  passiert.
„Ernst  Woermann“  Lüderitbucht  s  Hamburg  am  27.  März  in  Accra.
„Gretchen  Bohlen“"“  Hamburg  Old  Calabar  am  14.  März  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  März  in  Madeira.
„Hedwig  Woermann"“.  Hamburg  Sherbro  am  27.  März  in  Sierra  Leone.
„Helene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  März  in  Hamburg.
„Irma  Woermann““  Hamburg  Benguela  am  19.  März  in  Gabun.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Benguela-  am  16.  März  in  Teneriffe.
ri  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  20.  März  in  Duala.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  24.  März  in  Axim.
„Linda  Woermann“  Sherbro  Hamburg  am  22.  März  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“.  Hamburg  Old  Calabar  am  26.  März  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  23.  März  in  Las  Palmas.
„Lulu  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  23.  März  in  Sierra  Leone.
„Marie  Woermann“.  Kotonon  Hamburg  am  22.  März  in  Teneriffe.
„Martha  Woermann“  Loanda  Hamburg  am  24.  März  in  Accera.
„Melua  Bohlen“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  27.  März  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“  Hamburg  Batanga  am  23.  März  in  Madeira.
„Professor  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  3.  März  in  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“.  Hamburg  Kotonon  am  19.  März  in  Lome.
„Bramfeld“.  Hamburg  Mogador  am  17.  März  in  Gibraltar.

 

 

 

Schiffsb#ewegungen  der  Deutschen  Optafrika-Linie  (Henburg—O##frikeh.

 

 

 

      

 

 

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten
er
Neichspostdam  von  nach  bis  28.  März  1903.
„König“.  Hamburg  Durban  am  12.  März  von  Las  Palmas  abgeg.
„Raiser  .  ..  Delagoabai  Hamburg  am  27.  März  von  Sansibar  abgegangen.
„Bundesrath“"  Hamburg  Beira  am  15.  März  in  Mozambique  eingetr.
„Gouverneur"  Hamburg  Beira  am  23.  März  in  Port  Said  eingetroffen.
„Präsidenr“.  Hamburg  Beira  am  28.  März  von  Rotterdam  abgegangen.
„Kanzler“  Hamburg  Delagoabai  am  27.  März  von  Neapel  abgegangen.
„Kurfürst“  Delagoabai  Hamburg  am  22.  März  von  Lissabon  abgegangen.
„Buargermeister“  Durban  Hamburg  am  18.  März  von  Kapstadt  abgegangen.
Markgraf“.  Delagoabai  Hamburg  am  25.  März  von  eort  Said  abgegangen.
30.  Durban  Hamburg  am  20.  März  Ouessant  passiert.
—  Hamburg  Delagoabai  am  21.  März  in  Mozambique  eingetroffen.
        <pb n="220" />
        –—
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Onserate  Ofür  die  dreigespallene  Petitzeile  oder  deren  Raum  *  Pf.)  ind  a  an  die  Betriebsleitung,  Verlin  SW  12,  Kochstr.  68—71,  einzusenden.

 

Bekanntmachung.

Bei  der  im  Handelsregister  A  unter
Nr.  17  eingetragenen  Frirma  John
Weth  in  Tanga  ist  heute  eingetragen
  worden:  (60)

Dem  Kaufmann  Fritz  Lampert
in  Tanga  ist  Prokura  erteilt  worden.

Tanga,  den  20.  Januar  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

—  —-.—

Lirenhahndir-Ktionen  zum  Austrich  von  S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.
LBrucken.  Unter  e#stellen.  hölzernen  un-  Berlin  ÖS.,  Cettbuer  Damm  70.  und
elnernen  6lt#Wagen  vir  vorgeschrichen.  Badenburger  Muhle  b.  Gielben.

161,  Beste  Refterenzen  6e6tr.  Wörlitz  1706.

 

 

 

Bekanntmachung.
Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  B  unter  Nr.  3  neu  eingetragen
  worden:

Plantagen-Gesellschaft  Süd-Kamerun
  in  Hamburg
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.
Zweigniederlassung:  Campo-Kamerun.
Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Erwerb
und  die  Ausbeutung  von  Plantagen
im  Kamerun-Gebiet  und  zwar  zunächst
der  von  der  Gesellschaft  käuflich  zu  erwerbenden
  Anpflanzung  der  Firma
Küderling  &amp;amp;  Co,  am  Campofluß  in
Kamerun  sowie  der  Betrieb  von  sonstigen
  damit  zusammenhängenden  gewerblichen
  Unternehmungen  und  Handelsgeschäften

  aller  Art.

Stammkapital:  160  000  Mk.
Geschäftsführer:  Kaufmann  Ferdinand

  Hermann  Andreas  Ruete  zu
Hamburg.

Abschluß  des  Gesellschafts-Vertrages:
12.  November  1897;  die  Gesellschaft
wird  durch  den  Geschäftsführer  gerichtlich
  und  außergerichtlich  vertreten.

Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  auf
eine  bestimmte  Zeit  nicht  beschränkt.

Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
  erfolgen  durch  den  Geschäftsführer
im  „Hamburgischen  Correspondenten“.

Duala,  den  12.  Februar  1903.  (es

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanutmachung.

In  unser  Handelsregister  Abteilung
4  ist  heute  unter  Nr.  12  eingetragen
worden:

Sp.  2.  Bödecker  &amp;amp;  Meyer,  HLamburg.
  In  Lome,  Klein-Popo,
Agome-Kpalime  u.  Kpandu  sind
Zweigniederlassungen  errichtet.
Carl  Bödecker  in  Hamburg,
Ernst  Wilhelm  Meyer  in  Hamburg.


Dem  Kaufmann  Harry  Grunitzky
in  Lome  ist  Prokura  erteilt.
Offene  Handelsgesellschaft.  Die
Gesellschaft  hat  am  1.  Januar
1892  begonnen.  (67)

Lome,  den  6.  März  1903.

Kaiserliches  Bezirksge
Schutzgebietes

Sp.  3.

Sp.  4.
Sp.  6.

richt  des
go.

 

 

Deutsche  Kolonsalschule

Witzenhausen  an  der  Gdlerra.

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ron  37  bis  27  Jahren,  welche  über  See  einen  Beruf  als  Pflanzungs-Lbeamte,
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  Pensionspreis  Mk.  600,  bis  750,—  halbjährlich.  (69)
k%„  Ueu  eingerichtet:  Für  jüngere  Leute,  die  ohne  praktische  Vorbildung

eintreten,  einjähriger  Vorkursus  als  Gartenschüler.
—..  und  ."  Direktor  Fabarius.

 

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Hamburg  (Freihafen).
        <pb n="221" />
        Bekanntmachung.

Auf  den  Antrag  des  Nachlaß-Kurators,
  des  c.  Gerichtssekretäre  L.  Schmidt
zu  Duala  (Kamerun),  werden  die  Erben
des  am  14.  Oktober  1899  zu  Herzberg
(Elster)  verstorbenen  Unteroffiziers  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  zu  Kamerun
Johann  August  Schmidt  aufgefordert,
  spälestens  in  dem  Aufgebotstermin
  am  10.  Inni  1904  sich  zu
melden,  widrigenfalls  der  Nachlaß  dem
sich  meldenden  und  legitimierenden
Erben,  in  Ermangelung  dessen  aber
dem  Fiskus  verabfolgt  werden  wird,
und  der  sich  später  meldende  Erbe
alle  Verfügungen  des  Erbschaftsbesitzers
schuldig,  weder  Rechnungslegung  noch
Ersatz  der  Nutzungen,  sondern  nur
Herausgabe  des  noch  Vorhandenen
würde  fordern  dürfen.  (##)

Duala,  den  10.  Februar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.
Früberer

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technisch  und  kaufmännisch  gebildet,
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1.  Kasse  .  MA.  58  817  241.,77  .  Aktien-Kapital  160  000  O000  —
2.  Sorten.  Kupons  2.  Reserven:

und  zur  Röück-  Ordentl.  Reserve  A.  M.  31  571  631.30
zahlung  gekün-  B.  18399  310,41
digte  Effekcten  16  887  288,  i175704  529  88  Special:  -Kontokor-3.
  Guthaben  bei  rent-Reserve  4000  6000  970  941  71
Banken  und  3.  Depositen-Gelder  213  477  434  63
Bankiers.  .  M.  39  369  328,10  4.  Kontokorrent-Kreditorten  506  998  993  12
4.  Wechsel  333  716  944,05  5.  Erlös  nicht  eingetanschter  4  Artien
5.  Report  und  Dar-  II.  Serie.  2  414  10
lehen  „169  554  915,00  6.  Accepte  im  Umlanf  .  145  301  506  50
6.  Lombard  -  Vor-  aulserdem  Bürgschaften:
schüse  15087  412,84455728  600  —  M.  28974  940,39
7.  Eigene  Efflekten  41245902  60  6  bividende,  unerboben  ner  25278  —
8.  Ei  Beteiligungen  an  Kon-  Dr.  Georg  von  Siemens’'scher.
6e  Kiak.  CBetriligun  *  2355  392  50  Pensions-  u.  Unterstützung-Fonds  3  663  623  70
9.  Kommanditen  560  000  —  9.  Spesen-Konto  Kapitalerhöhung
10.  Danernde  Beteiligunge  n  bei  from.  18  (zurückgestellt  für  noch  zu  4
den  Unternehmungen.  55289  407  50  #wartende  Sbesen  12  853  86
1.  Kontokorrent-Debitoren.  10.—  bervanzsposken  der  Zeutrale  und
gedeckte  M.  247  374  059,15  der  Filialen  untereinander  .  7  852  541  63
uUngedeckte  .  57  527  137,.82304  901  196  91.  Gewinn-  und  Verlust-Conto  20  623  536  12
aulserdem  Bürgschafts-Debitoren:
M.  28  974  940,39
2.  Vorschüsse  a.  Warenverschiffungen
und  Kroditbestätigangen.  31  156  347  53
13.  Immobilien  12  987226  39
14.  Mobilien  402  —
15.  Diverse  .....  118  —
Mark.  1111929123  37  NMark1111929  123  37
—  Gewinn-  und  Verlust-Konto.  Kreqit.
1.  An  Handlungs  -  Unkosten  -  Konto  .  Per  Saldo  aus  19010.  ..  774  378  18
worunter  M.  2008  264,89  für  2.  „  Gewinn  auf  Wechbsel-  und
Steuern.  Abgaben  u.  Stempel--  Zinsen-Konto  M.  13  341  718.23
kosten)  12  382  460  32213.„,  Gewinn  auf  Sorten.  Kupons  und
2.  „  4ehreibangen  anflmmobilien  902  954  57  zur  Rückzahlung  gekündigte
33.  „  Mobilien  343  822  16  Effekten  M.  350  565,05
1--  Saldo,  zur.  Verteilung  ver-  4.  Gewinn  auf
bleibender  Uberschuss  20  623  536  12  Effekten  2213  486,  12
5.,„  Gewinnauf  Konsortial-Geschäfte.
  3  623  453.06
6.Gewinn  auf  Provisions-
  Konto  „  9  187  257.51
7.,  Gewinn  bei  Kommanditen  und
dauernden  Beteiligungen  bei
fremden  Unternehmungen
M.  4761  915,02  33  478  394  99
Mark  34252  773  17  Mark  34252778  17

 

 

 

 

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nach  den  der  botanischen  Cemtalstelle  in  Berlin  gemachten  Mitteilungen  als  für  den  Anbau  In  den  Tropen
Freelgnet  erwiesen  haben.  —  Da  die  botanische  Centralstelle  nur  für  elnmalige  Versuche  im  kleinen  Gemüsesamen
  liefert,  so  offeriere  ich  für  grölseren  Bedarf  gegen  fr.  Einsendung  von  Mark  12,—  franko  aller  deutschen
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Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesentbal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchbandlung  und  Hofsbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  u,  Fre%  6#—  1.
Ausgegeben  am  2  April  1908  um  9  Uhr  vormittage.

(#

 

—  —  —.  —
        <pb n="223" />
        Dentsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Hera#uszezebe#  in  der  Holsnial-Abtrilnun  des  Ansnãrligen  Amnls.

——  —  —  —¡—  —  —.—

Berlin,  15.  April  1903.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  viertelsährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgobieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljabrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  bdetragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
esterreich=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  668—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeiltungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

XIV.  Jahrgang.  Unumer

—————————————————————————————  .  —-  ——————.————————  22*

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Runderlaß,  betreffend  die  ethnographischen  und  naturwissenschaftlichen  Sammlungen  der  in
den  Schutzgebieten  befindlichen  Beamten  und  Militärpersonen  S.  169.  —  Gouvernements-Verordnung,  betreffend
die  Einwanderung  und  Niederlassung  von  Chinesen  in  Samoa  S.  170.  —  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
  von  Samoa,  betreffend  den  Verkehr  mit  alkoholhaltigen  Getränken  S.  170.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Januar  1903  S.  171.  —  Ubersicht  über  die
Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  des  Schutzgebietes  Kamerun  während  des  Geschäftsjahres  1902  S.  172.—
Personalien  S.  173.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  173.  —  Deutsch-Ostafrika:  Usambara-Eisenbahn  S.  174.
—  Kamerun:  Informationsreise  des  Bezirksrichters  Diehl  in  den  südlichen  Teil  des  Bezirksamts  Kribi  (II.)  S.  174.
—  Beri-Beri  und  Schlafkrankheit  in  Kamerun  S.  176.  —  Togo:  Außenhandel  von  Togo  im  Jahre  1902  S.  176.
—  Deutsch-Südwestafrika:  Bericht  des  Generalkonsuls  v.  Lindequist  über  einen  Besuch  Deutsch-Südwestafrikas
S.  176.  —  ÜUber  den  Verlauf  der  Rinderpest  im  Jahre  1902  S.  178.  —  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  S.  180.  —  Veräußerung  von  Farmen  der  South  African  Territories  S.  180.  —  Deutsch-Neu-Guinea:
Kaisers-Geburtstagsfeier  in  Ponape  (Ostkarolinen)  S.  180.  —  Lord  Anson  über  die  Insel  Tinian  (Marianen)  (II.
Schluß)  S.  180.  —  Samoa:  Kulis  für  Samoa  S.  182.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der
Anlisklaverei-Bewegung  S.  182.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die
Eingeborenengerichtsbarkeit  in  Britisch-Ostafrika  S.  184.  —  Handel  von  Südnigeria  S.  185.  —  Zolltarifänderung
in  Sierra  Leone  S.  185.  —  Kautschukgewächse  in  Honduras  S.  185.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Außenhandel
  der  französischen  Kolonien  S.  186.  —  Literatur  S.  186.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  187.  —  Fahrplan
der  Woermann--Linie  für  das  zweite  Vierteljahr  1903  S.  189.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.

Geseßze;  Derordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Nunderlaß,  betreffend  die  ethnographischen  und  naturwissenschaftlichen  Sammlungen
  der  in  den  Schnutzgebieten  befindlichen  Beamten  und  Militärpersonen.

Die  Bestimmungen  des  Runderlasses  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes  vom  13.  Oktober
  1896,  betreffend  die  ethnographischen  und  naturwissenschaftlichen  Sammlungen  der  in  den  Schutzgebieten
  befindlichen  Beamten  und  Militärpersonen  (Kolonialblatt  1896,  S.  669),  sind  in  neuerer  Zeit
mehrfach  nicht  beachtet  worden.  Der  Runderlaß  wird  daher  im  nachstehenden  erneut  zum  Abdruck  gebracht:

„Nach  den  Bestimmungen  des  Runderlasses  vom  10.  Dezember  1891  (Kolonialblatt  1891,  S.  535)
dürfen  ethnographische  und  naturwissenschaftliche  Sammlungen,  welche  von  Beamten  in  den  Schutzgebieten
erworben  und  zusammengestellt  sind,  sofern  sie  nicht  lediglich  im  Privatbesitz  des  Sammlers  bleiben  oder
in  Gemäßheit  der  auf  Grund  des  Bundesratsbeschlusses  vom  21.  Februar  1889  ergangenen  Anweisung
den  heimischen  wissenschaftlichen  Instituten  zur  Verfügung  gestellt  werden,  nur  ausnahmsweise  und  nach
vorher  eingeholter  Genehmigung  des  Auswärtigen  Amtes,  Kolonial-Abteilung,  anderweit  verwertet  oder  veräußert
  werden.

Derartige  Sammlungen  sind  vielmehr  vor  etwaiger  Entäußerung,  der  Anweisung  vom  7.  November
1890  entsprechend,  an  das  Königliche  Museum  für  Völkerkunde,  Kolonial-Abteilung,  Berlin  SW.,  Königgrätzerstr.
  120,  zu  senden,  damit  zunächst  den  heimischen  wissenschaftlichen  Instituten  Gelegenheit  zum
Erwerb  gegeben  wird.  "

Diese  Bestimmung  wird  hierdurch  auch  auf  die  Angehörigen  der  Schutztruppen  und  auf  die  in
den  Schutzgebieten  befindlichen  kommandierten  Offizlere  ausgedehnt.“
        <pb n="224" />
        —  170  —

Gouvernements-Verordnung,  betreffend  die  Einwanderung  und  Niederlassung
von  Chinesen  in  Samoa.

Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  17.  Februar  1900,  betreffend  die
Ausübung  konsularischer  Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender
Vorschriften  in  Samoa,  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.

Chinesen  dürfen  nur  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  in  das  Schutzgebiet  einwandern  und  sich
daselbst  niederlassen.

*  2.

Der  Betrieb  eines  Handwerks  oder  die  Pachtung  von  Land  ist  ihnen  gleichfolls  nur  mit  Genehmigung
  des  Gouverneurs  gestattet.

83.
Den  Chinesen  ist  nicht  gestattet,  im  Schutzgebiete  Land  zu  erwerben  oder  Handel  zu  treiben.

8  4.
Chinesen,  die  den  Bestimmungen  der  §§  1—3  zuwiderhandeln,  werden  mit  Geldstrafe  oder  mit
Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  bestraft.
§5.
Wer  entgegen  der  Bestimmung  des  §  1  Chinesen  im  Schutzgebiete  landet,  wird  mit  Geldstrafe
von  500  Mark  für  jeden  gelandeten  Chinesen  bestraft.

86.
Die  in  den  §§  1  und  2  vorgesehene  Genehmigung  ist  jederzeit  widerruflich.
87.
Diese  Verordnung  bezieht  sich  nicht  auf  die  zur  Zeit  ihres  Erlasses  im  Schutzgebiete  ansässigen
Chinefen.
8

88.
Das  Gesetz  des  Königs  Malietoa  Laupepa  Relating  to  the  immigration  of  Chinese  into
Samoa  aus  dem  Jahre  1880,  veröffentlicht  in  der  Samoa  Royal  Gazette  —  Vol.  I,  Nr.  2  vom
15.  September  1892  —  wird  aufgehoben.

Apia,  den  1.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Verordnung  des  Kaiserlichen  Gonverneurs  von  Samoa,  betreffend  den  Verkehr
mit  alkoholartigen  Getränken.
Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  17.  Februar  1900,  betreffend  die

Ausübung  konsularischer  Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender
Vorschriften  in  Samoa,  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

Abschnitt  I.  (§§  1—4.)
§  1.
Das  Verabfolgen  alkoholartiger  Getränke  an  Eingeborene  ist  verboten.
–  2.
Eingeborene  dürfen  alkoholartige  Getränke  weder  in  Besitz  haben,  noch  genießen.

83.
Das  Verbot  der  §§  1  und  2  bezieht  sich  nicht
auf  Geistliche  und  Religionsdiener,  die  zu  rituellen  Zwecken  Wein  verabfolgen,
auf  die  Verabfolgung  von  alkoholhaltigen  Getränken  zu  Heilzwecken,
auf  Eingeborene,  die  von  einem  Fremden  mit  dem  Einkauf  oder  Transport  alkoholhaltiger  Getränke
beauftragt  sind.

*e
Zuwiderhandlungen  gegen  Abschnitt  1  dieser  Verordnung  werden  bei  Fremden  mit  Geldstrafe  bis
zu  500  Mark,  bei  Eingeborenen  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Mark  bestraft.  Im  Wiederholungsfalle  tritt
bei  Fremden  Geldstrafe  von  mindestens  100  Mark  oder  1  Monat  Gefängnis,  bei  Eingeborenen  Gefängnis
  ein.
        <pb n="225" />
        171

Abschnitt  II.  (88  5—8.)
5

Wenn  infolge  von  Trunksucht  jemand  sich  oder  seine  Familie  der  Gefahr  des  Notstandes  aussetzt
oder  zum  öffentlichen  Argernis  wird,  so  kann  der  Polizeivorsteher  auf  Antrag  die  Verabfolgung  alkoholhaltiger
  Getränke  an  ihn  verbieten.

86.

Das  Verbot  ist  auf  die  Dauer  eines  Jahres  vom  Tage  des  Erlasses  an  wirksam.  Es  ist  dem
Betroffenen  zuzustellen  und  in  den  Gastwirtschaften  an  einer  sichtbaren  Stelle  anzuheften,  auch  soll  es
mindestens  dreimal  in  der  in  Apia  erscheinenden  Zeitung  veröffentlicht  werden.

7

Gegen  das  Verbot  steht  dem  Betroffenen  binnen  zwei  Wochen  nach  der  Zustellung  die  Beschwerde
an  den  Kaiserlichen  Bezirksrichter  zu.
88.
Wer  einem  nach  88  5—7  erlassenen  Verbot  zuwider  alkoholartige  Getränke  verabfolgt,  wird  mit
Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  mit  Haft  bestraft.

Abschnitt  III.  (68  9—12,)
9

Die  Ausübung  des  Schankgewerbes,  sowie  der  Kleinverkauf  alkoholhaltiger  Getränke  ist  nur  mit
Konzession  gestattet.  Die  Ubertragung  einer  Konzession  auf  eine  andere  Person  bedarf  in  jedem  Falle  der
vorherigen  Genehmigung  des  Gouverneurs.

10.

Schankräume  dürfen  an  Wochentagen  von  5  Uhr  morgens  bis  12  Uhr  nachts,  an  Sonntagen
von  1  Uhr  nachmittags  bis  12  Uhr  nachts  offen  sein.  Die  Verabfolgung  von  Getränken  in  der  Zwischenzeit
  ist  verborten.  Ausnahmen  sind  mit  besonderer  Erlaubnis  des  Polizeivorstehers  zulässig.

8  11.

Gastwirte  dürfen  im  Betriebe  ihrer  Schankwirtschaft  an  trunkene  Personen  alkoholhaltige  Getränke
nicht  verabfolgen.

812.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  des  Abschnittes  III  dieser  Verordnung  werden  mit
Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  bestraft.

Gastwirten,  die  dreimal  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  bestraft
  find,  kann  die  Konzession  entzogen  werden.

Abschnitt  IV.  (§  13.)
13.

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.  Zugleich  werden  sämtliche
nachstehende  gesetzlichen  Vorschriften  außer  Kraft  gesetzt:
Die  Liquor  Prohibition  Ordinance  (1891),
dic  Habitual  Drunkards  Ordinance  (1893),  Nr.  IX,  XII,  CVIII,  CXXXIII  der  Regulations
of  the  former  Municipality  1878—1886,  rerenacted  by  resolution  of  July  16th  1891,
die  Resolutions  of  the  Municipal  Council  vom  20/8.  1891,  betreffend  the  former  Municipal
Regulation  Nr.  XI,  und  vom  20/1.  und  16/9.  1892,  betreffend  transker  of  license.
Apia,  den  2.  März  1903.
Der  Kaiferliche  Gouverneur.
Solf.
Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  Jannar  1903.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3925  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schistfahrts.  Holzschlag=  Neben.
BZollamt  Ausfuhr  Einfuhr  aAbgabe  Gebührentnnahmen  Insgesamt
Rp.  P.]  Np.  P.]  Rp.  P.]  Npr.  P.]  Np.  P.]  NRp.  P.  —  Mk.  Uf.
1!  4  1  3  l
Tana  1  437  14  5869  62  15  —  15  19  43  36  73810—  10  #8  11
Pangani  ..  2043  2351  2647  38  3  —256  323  481254  13—  7316|48
Bagamonon  10  665  2510  329  41  3  —  72  58  10  321  101  28=  29  383  75
Dar-es=  Salm.  1  884  34  8  301  63  6  —  134  49  V790  09  11  117  27=  15  481  01
Kilhoaoa  3  308  39  3  424  02  30  —  144  18148  40  =  9824  85
Linid  3  306  29  2171  21  3  —  15  19  6  325502  37—  7662  34
Zusammen  22665  36  32744  35  60  —  639  031303  05|57412  15=  79  946  54
31  561  Mk.45  596  Mk.  83  Mk.  889  MM..814  Mk.  I
80Pf.  78  Pf.  55  Pf.]  87  Pf.  54  Pf.  .
        <pb n="226" />
        —  172  —

Übersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  des  Schutzgebietes  Kamerun
während  des  Geschäftsjahres  1902.“)

I.  Berichtsbarkeit  des  Bezirksgerichte  zu  Duala.

 

 

 

8#
8

 

 

 

 

 

 

 

Aus  von
23  8  -
Es  waren  anhängig:  o  9.2  e  5  r
½("m/33
r“  «  38  5*2  8  8  3  18
«  l
A.  Bürzerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:  „
Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  6  10  16  10  6
"b|l  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvoll  „
streckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  u  ..  ..  2  37  39  39  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  2  gehörten  zur  *  "
a)  der  Richter  .  4  43  47  46  1
b)  der  Gerichte  2  6  8  3  5
B.  Konkurssachen  .  —  —  —  —  —
O.  Strafsachen,  und  zwar:  «
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  38  3  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Verfahren  einzuleiten  war  9  33  4  25  17
In  den  Sachen  zu  2  sanden  Hauptwerhandlungen  san  Ü  «
a)  ohne  Beisitzer  1  2  3  3.—
b)  mit  Beisitzen  —  1  1  11  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters  —  —  I  —  —  —
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkei,  und  zwar:  x  I
1.  Nachlaßregulierungen.  14  24  38  30  8
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  34  34  34  —
3.  Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  (Weglanbigungen,  1
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  u.  s.  w.0)  —  72  72  72  —
l  I
II.  Gerickhtsbarkeit  des  Bezirkegerichte  zu  Victoria.
Aus  Davon
—  2272  S  +
—  S
Es  waren  anh  ängig:  z  Sse  r  —1
————2  E
sZ  Es  E
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:  I
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  —  10  10  5.i  5
2.  Sonstige  Rechtssachen:  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvoll=  #
streckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  .  .  —  30  30  28  2
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zustindigteit:  T
)  der  Richter  .  —  34  34  29  5
b)  der  Gerichte.  —  6  6  4  2
B.  Konkurssachen  ...  —  —  —  —  —
O.  Strafsachen,  und  zwar:  ·  l
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  —  —  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  7  7  7  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptwerhandlungen  stata)
  mit  Beisitzern  ..  —  —  —
b)  ohne  Seiseen.  —  —  —  —  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters.  —.  —  ——
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  #
1.  Nachlaßregulierungen  1  12  13  2  11
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  50  7  57  7  50
3.  Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerihtsbortei  Vegiaubigungen.
Beurkundungen  u.  s.  w.  .  17  17  17  —
Handelsgerichtliche  Angelegenhelten  —  2  2  —  2
4.  Rechtshilfesachen  —  —  5  1  1

III.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

 

Beim  Obergericht  sind  im  Jahre  1902  keine  Fälle  anhängig  gewesen.

*)  Vergleiche  Nr.  11  des  Deutschen  Kolonialblattes  1902.
        <pb n="227" />
        173

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
Ludwig  Meyer  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Stationsleiter

In  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes  sind  vom  1.  April  d.  Is.  ab  ernannt  worden:
der  Legationslassenassistent  Lambrecht  zum  Buchhalter  der  Legationskasse,
der  bisher  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  angehörige  Bezirksamtssekretär  Blank  zum  Geheimen

expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator,

die  Gerichtsschreiber  Schaepe  und  Paul  zu  Geheimen  Sekretariatsassistenten,
die  Bureaudiätare  Kittel,  Goetz,  Rock,  Schoenefeldt  und  Lehmann  zu  Geheimen  Registraturassistenten.

Kaiserliche  Schutgtruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafriko.
Nachtrag  zu  Nr.  7  des  Kolonialblattes  vom  1.  April  1903.
Richter,  bisher  Hauptmann  und  Kompagniechef  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  mit  seinem
Ausscheiden  aus  der  Schutztruppe  mit  einem  Patent  vom  18.  Januar  1900  als  Kompagniechef
im  Königlich  Bayerischen  13.  Infanterie-Regiment  Kaiser  Franz  Josef  von  Osterreich  wiederangestellt.

W''pfvu  v  Vo  —  V  V  vvvvvvv  ?  ?
Nichtamtlicher  Teil.

Ferspnal-Bachrichten.
Deutsch-Ostafrika.
Der  Bureauassistent  Scherf  ist  zum  Sekretär
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostofrika
  ernannt  worden.

Der  Bezirksamtmann  v.  Spalding,  der  Bezirksamtssekretär
  Spieth,  der  Vermessungsgehilfe  Hamm,
der  Steuermann  Müller  und  der  Segelmacher
Backhaus  haben  die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Der  Gerichtsaktuar  Kage  und  der  Steuersupernumerar
  Weber  sind  in  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.


Der  Bezirksamtsschreiber  Binding  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  am  14.  März
1903  in  Neapel  Oberleutnant  Frhr.  v.  Reitzenstein,
Oberarzt  Dr.  Engeland  und  Feldwebel  Bast;
am  28.  März  1903  in  Hamburg  Büchsenmacher
Brucker.

Hauptmann  und  Kompagniechef  v.  Prittwitz  u.
Gaffron  hat  am  10.  April  1903  die  Wiederausreise
in  das  Schutzgebiet  von  Neapel  aus  angetreten.

Ramernun.
Der  Landrichter  Ebermaier  und  der  Maschinist
Gerbitz  sind  in  Kamerun  eingetroffen.  Der  Stations= 



leiter  Leuschner  und  der  Gärtner  Schorß  sind
daselbst  wieder  eingetroffen.

Der  Stationsleiter  Polenz  und  der  Sekretär
Nagel  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Kamerun  eingetroffen.


Der  Chef  der  Kaiserlichen  Verwaltung  des  Ssonga-Ngokobezirks
  (Kamerun),  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein,
wird  voraussichtlich  demnächst  seinen  Heimatsurlaub
antreten.  Einem  am  11.  Januar  d.  Is.  von  der
Kaiserlichen  Regierungsstation  am  Ngoko  erstatteten
Berichte  zufolge  beabsichtigte  er,  nach  der  Beendigung
seiner  Bertua=  Expedition  7)  auf  einer  neuen  Route,
nämlich  über  Sembabiung,  Alamson,  Esame  Sale,
Lebandum  die  Küste  zu  erreichen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  am  20.  März
1903  in  Hamburg  Oberleutnant  Schloßer;  am
27.  März  1903  in  Southampton  Stabsarzt  Dr.  Zupitza;
  am  29.  März  1903  in  Hamburg  die  Leutnants
  v.  Gellhorn  und  Buthut,  Unteroffizier
Stamm,  die  Stgnitätssergeanten  Fischer  und
Hemmerle  sowie  der  Büchsenmacher  Eichenhofer.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
10.  April  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:  Oberst
Mueller,  Kommandeur  der  Schutztruppe,  Stabsarzt
Dr.  Heuermann,  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte
des  Oberstabsarztes  bei  der  Schutztruppe  beauftragt,

*)  Ein  ausführlicher  Bericht  hierüber  wird  demnächst
im  „Kolonialblatt“  veröffentlicht  werden.
2
        <pb n="228" />
        Stabsarzt  Dr.  Diesing  und  der  Unteroffizier
Dambrowski.

 

Cogo.
Der  Finanzaspirant  Sauerwein  ist  in  Togo
eingetroffen.

Lüdwestafrika.

Der  Werkmeister  Schönleben  beim  Kaiserlichen
Hafenbauamt  in  Swakopmund  ist  nach  Fertigstellung
des  Molenbaues  aus  seiner  Stellung  ausgeschieden
und  hat  die  Rückreise  nach  Deutschland  angetreten.

174

 

Der  Oberlandmesser  Görgens  hat  die  Wiederausreise
  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  29.  März  1903  in
Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Badke,  Sergeant
Müller,  die  Unteroffiziere  Schäfer  und  Ulbrich,
Sanitätsunteroffizier  Kossack,  der  Gefreite  Korsch
und  die  Reiter  Nutz  und  Wolf.

Deutsch-Ueu-Sninea.

Der  Techniker  Werner  hat  die  Ausreise  nach
Deutsch-Neu-Guinea  angetreten.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-DPltafrika.

Usambara  -  Eisenbahn.

Bericht  über  das  erste  halbe  Jahr  (April  bis
September)  des  Rechnungsjahres  1902.
Die  nach  Eröffnung  der  Strecke  Muhesa  —

Korogwe  im  März  1902  noch  rückständigen  Bauarbeiten

  bis  zur  gänzlichen  Fertigstellung  jener  Strecke

—  vornehmlich  Ausbau  des  Bahnhofes  Korogwe,

Einbringen  von  Schotter  an  den  hilermit  noch  nicht

genügend  versehenen  Stellen,  Ersatz  der  provisorischen

Durchlässe  im  Luengeratale  durch  eiserne  Uberbauten

u.  a.  m.  —  sind  durch  heftiges  Regenwetter  in  den

Monaten  April  und  Mai  sehr  verzögert  worden.

Erheblichen  Schaden  hat  diese  Regenzeit  jedoch  nicht

angerichtet,  auch  konnte  der  Betrieb  ohne  Unterbrechung

  aufrecht  erhalten  werden;  waren  doch  die

Lokomotiven  in  Ordnung  und  genügten  an  Zahl

dem  Bedürfeisse.

Alle  eingangs  erwähnten  Fertigstellungsarbeiten
waren  Ende  August  soweit  abgeschlossen,  daß  ein
großer  Teil  der  farbigen  Arbeiter  endgültig  entlassen
werden  konnte  und  daß  vom  September  ab  nur  noch
das  im  Betriebsetat  für  1902  vorgesehene  Personal
beschäftigt  wurde.  Ebenso  wurde  auch  das  farbige
Personal  in  der  Werkstätte,  im  Verkehrs=  und  Verwaltungsdienste
  auf  die  für  den  Betrieb  ausreichende
Anzahl  und  auf  entsprechende  Lohnsätze  zurückgeführt.
Durch  diese  Maßnahmen  entstanden  keinerlei  Schwierigkeiten,
  da  die  in  den  letzten  Monaten  allmählich
zur  Entlassung  gekommenen  Aubeiter  der  Verwaltung
und  der  Unternehmer  entweder  ihre  Heimat  und  ihre
frühere  Beschäftigung  wieder  aufssuchten  oder  sich  an
den  Wanyamwesi-Ansiedelungen  beteiligten,  welche
von  dem  Bezirksamte  Tanga  zur  Entwickelung  und
Förderung  der  Landeskultur  eingerichtet  wurden.

Die  Zahl  der  europätschen  Angestellten  hat  sich
bis  zum  Schluß  des  Halbjahres  auf  21  Köpfe  verringert,
  wie  solches  der  für  das  Etatsjahr  1902
durch  die  Ablehnung  weiterer  Mittel  zur  Vollendung

 

der  Usambarabahn  gebotenen  Betriebseinschränkung")
entspricht.

Für  die  Durchführung  des  öffentlichen  Verkehrs
genügten  drei  wöchentlich  in  jeder  Richtung  fahrplanmäßig
  fahrende  Züge,  neben  welchen  einige  Bedarfsund
  Arbeitszüge  eingelegt  wurden.

Der  gute  Gesundheitezustand  des  Personals  hat
es  ermöglicht,  trotz  der  eingangs  erwähnten  Betriebserschwernisse
  den  fahrplanmäßigen  Betrieb  ungestört
durchzuführen.

Kamerun.

Informationsreise  des  Bezirksrichters  Diehl  in  den
südlichen  Teil  des  Bezirksamts  Rribi.
II.  XX)

Das  große  Dorf  Bienemayong  liegt  bereits  östlich
der  Wasserscheide  Lobe-Campo  in  einem  weiten  Talkessel
  und  zählt  etwa  45  Hütten.

Von  hier  ous  wollte  ich  quer  (NW)  durch  das
Gebirge  zum  Lobe  und  diesem  entlang  zur  Küste
zurückmarschieren.  Allein  niemand  wollte  von  einem
Wege  dorthin  wissen.  Das  ganze  Gebiet  im  Nordwesten
  sei  völlig  unbewohnt  und  kein  Mensch  sei
noch  durch  dasselbe  gekommen.  Vielleicht  aber  gäbe
es  einen  Weg  von  Ntola  zur  Küste.  So  marschierte
ich  denn  am  anderen  Tage  (26.  November)  nach  dem
drei  Stunden  weiter  östlich  gelegenen  kleinen  Orte
Ntola  (15  Hütten).  Doch  auch  hier  ward  mir  die
gleiche  Auskunft  zu  teil.  Als  die  Leute  aber  sahen,
daß  ich  ihnen  keinen  Glauben  schenkte,  erklärte  der
Häuptling,  bis  zum  Lobe  wolle  er  mich  führen,
weiter  aber  wüßte  er  nicht  mehr  Bescheid.  Hiermit
gab  ich  mich  zufrieden,  und  so  trat  ich  denn  nachmittags
  2  Uhr  den  Marsch  durch  das  unbekannte

Gebiet  an.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  410.
*#  )  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  147.
        <pb n="229" />
        Unmittelbar  hinter  dem  Dorfe  bogen  wir  von
dem  Wege,  der  nach  Komaka-Ebolova  führt,  nördlich
ab,  überschritten  auf  einem  Baumstamme  den  Fluß
Bingeli,  der  in  den  Biwume  fließt,  durchquerten  auf
schlechtem  Pfade  ehemalige  Pflanzungen,  und  dann
nahm  uns  pfadloser  Urwald  auf.  Dem  rasch  voranschreitenden
  Bulihäuptlinge  folgend,  gelangten  wir
bald  zu  dem  in  starken  Fällen  über  die  Felsen
stürzenden  Bekak,  einem  Nebenflusse  des  Bingeli,
überschritten  denselben  und  marschierten  dann  in
nordwestlicher  Richtung  über  einen  breitgewölbten
niederen  Bergrücken.  Allenthalben  waren  die  frischen,
zum  Teil  ganz  riesigen  Spuren  von  Elefanten  zu
sehen.  Eine,  die  mir  ganz  besonders  auffiel,  maß
ich,  sie  hatte  54  cmm  im  Durchmesser.  ,

Nach  ungefähr  einer  Stunde  stiegen  wir  wieder
abwärts  zum  Bekak  und  folgten  diesem  bald  auf
dem  rechten,  bald  auf  dem  linken  Ufer  und  zuletzt
in  ihm  watend.  An  die  Stelle  des  Waldes  trat
ein  morastiges  Gelände,  bewachsen  mit  Rohr,  Gebüsch,
  riesigen  Blattpflanzen  und  einer  Art  Mangrove.
Fürchterlich  haben  hier  die  Elefanten  gehaust.  Die
aus  der  Erde  gerissenen  Bäume  lagen  wirr  übereinander,
  durch  das  Röhricht  waren  breite  Pfade
getreten,  die  im  Bogen  führend  den  reinsten  Irrgarten
  bildeten,  der  Boden  war  durch  die  Tritte  in
einen  breiigen  Sumpf  verwandelt.  Und  dazu  unaufhörlich
  niederströmender  Regen.  Lange  Zeit
wateten  wir  hier  im  Sumpfe  und  überkletterten  die
übereinanderliegenden  Baumstämme,  die  einen  natürlichen
  Verhau  bildeten.  Die  Dunkelheit  brach  an,
aber  noch  hatten  wir  keinen  Ausweg  aus  dieser
Wildnis  gefunden.  Da  erklärte  der  Häuptling,  er
finde  sich  nicht  mehr  zurecht,  er  wolle  einige  seiner
jungen  Leute  holen,  die  den  Weg  besser  kennen
würden.  Ich  schlug  daher  das  Lager  auf  und  sandte
nach  dem  Dorfe  zurück,  um  Führer  zu  requirieren.
Erst  am  anderen  Tage  nachmittags  4  Uhr  erschienen
diese,  und  nun  verlegte  ich  das  Lager  eine  Stunde
weiter  oberhalb  an  den  Bergabhang.  Von  hier  aus
konnte  ich  sehen,  daß  wir  uns  am  Südwestabhange
des  das  Tal  des  Bekak  nördlich  abschließenden  Gebirgszuges
  befanden.  Jenseits  des  Tales  erhoben
sich  massige  Berge  von  mindesiens  1200  m  Höhe.

Noch  vor  Tagesanbruch  brachen  wir  am  anderen
Morgen  auf,  stiegen  den  Abhang  in  nordwestlicher
Richtung  empor  an  Baumfarngruppen  vorbei,  über
steile  Gräben  und  zuletzt  unter  einer  mächtigen
Felswand  hin  zu  einer  breiten  Einsattelung  des
Gebirgszuges.  Vor  uns  im  Norden  erblickten  wir
eine  endlose  Reihe  hoher,  massig  gebauter  Berge.
Etwas  unterhalb  der  Einsattelung  trafen  wir  auf
die  Reste  eines  Lagers,  von  dem  aus  die  Leute  aus
Ntola  und  Bienemayong  Kautschuk  zu  sammeln
pflegen.  Kautschuklianen  trafen  wir  hier  und  später
noch  in  großer  Menge  an.  Allmählich  (NW)  abwärtsschreitend,
  kamen  wir  zu  einem  kleinen  Bache,
der  bereits  zu  dem  Flußgebiet  des  Lobe  gehört.  In
ihm  watend  gelangten  wir  nach  einer  guten  Stunde

175

zu  einem  sumpfigen,  mit  Röhricht  und  Gestrüpp  bewachsenen
  Gelände,  das  wir  durchquerten.  Ein
niedriger  Bergzug  wird  überschritten,  da  kreuzt  ein
llarer  Gebirgsbach  unseren  Weg,  Falube  nannten
ihn  die  Führer.  Etwa  eine  Stunde  weiter  unterhalb
  vereinigt  er  sich  mit  einem  ebenso  großen  Bache
gleichen  Namens  und  heißt  dann  Lobe.

Die  Führer  erklärten  hier,  daß  sie  noch  niemals
weiter  in  dieser  Gegend  vorgedrungen  seien  und  nicht
mehr  Bescheid  wüßten.  So  übernahm  ich  daher  von
jetzt  ab  die  Führung  selbst.  Mit  dem  Haumesser  in  der
rechten  und  dem  Kompaß  in  der  linken  Hand  schritt
ich  der  Karawane  voraus,  meist  dem  Lobe  folgend,
der  von  allen  Seiten  Zuflüsse  empfängt  und  sich
rasch  vergrößert.  Anfänglich  ging  es  ohne  erhebliche
Schwierigkeiten  vorwärts.  Bald  aber  traten  die
Berge  hart  an  das  Ufer  heran,  und  das  Flußbett
ward  zur  tiefen,  engen  Schlucht.  Wildromantische
Szenerien  entwickelten  sich  vor  unseren  Augen.  Riesige
Felsblöcke  liegen  im  Flußbett,  an  den  Ufern  oder
bilden  übereinanderliegend  Grotten,  durch  welche  der
Fluß  schäumend  sich  hindurchzwängt.  Wasserfälle
und  Stromschnellen  wechseln  in  bunter  Reihenfolge.
Mächtige  entwurzelte  Baumstämme,  auf  denen  Farnkräuter,
  Blattpflanzen  und  Schlinggewächse  üppig
wuchern,  versperren,  eingeklemmt  zwischen  den  Felsen,
dem  Wasser  den  Weg  und  bilden  so  kleine  Stauseen.
Durch  das  Blätterdach  des  Waldes  erblickt  man  hier
und  da  ein  kleines  Stückchen  blauen  Himmels  oder
von  der  Sonne  golden  beschienene  Berggipfel,  während
  hier  unten  düsteres  Dämmerlicht  herrscht.  Das
Rauschen,  Tosen  und  Zischen  der  stürzenden  Wasser
verschlingt  die  menschliche  Stimme,  ist  betäubend  und
auf  die  Dauer  fast  unerträglich.

Mühsam  und  nur  sehr  langsam  dringen  wir
vorwärts.  Bald  springen  wir  von  Stein  zu  Stein,
bald  überklettern  wir  Felsen  oder  wir  steigen  einem
Abbruche,  einer  Felswand  ausweichend  in  den  steilen
Berghang  und  folgen  diesem  in  oft  gefährlicher
Kletterei.  Durch  die  einbrechende  Dunkelheit  genötigt,
schlagen  wir  endlich  Lager  auf  einem  schmalen  Streifen
ebenen  Landes  zwischen  Fluß  und  Bergwand  auf.
Vergeblich  versuchen  wir,  Feuer  zu  machen;  denn  das
Holz  ist  hier  wie  ein  nasser  Schwamm  vollgesogen
von  Wasser.  Am  anderen  Morgen  steigen  wir  in
der  gleichen  Weise  talab.  Endlich  nach  mehreren
Stunden  treten  die  Berge  zurück,  ein  weites  Tal
öffnet  sich  vor  uns  und  ruhig  fließt  der  klare  Fluß
über  hellen  Sand.  Wir  waten  nun  im  Flusse,  bis
die  zunehmende  Tiefe  uns  zum  Betreten  des  Ufers
zwingt.  Das  Haumesser  bahnt  uns  jetzt  wieder  den
Weg  oder  wir  folgen  den  Pfaden  der  Elefanten  und
Büffel.  An  einem  seichten  Bache  nicht  weit  vom
Lobe  übernachten  wir  heute.  Der  mitgenommene
Proviant  ist  mittlerweile  aufgezehrt.  Die  Weyjungen
  verzehren  mit  großem  Appetit  eine  1  m  60  cm
lange  und  35  chm  im  Umfang  messende  Hornviper
mitsamt  dem  Kopfe.  Ob  sie  vorher  die  Giftzähne

 

entfernt  hatten,  weiß  ich  nicht.  Andere  taten  sich
        <pb n="230" />
        —  176

gütlich  an  einem  kleinen  Krokodil.  Oberhäuptling
Madola  aß  eine  Schildkröte  und  ich  kostete  einen
jungen  Hirscheber,  den  ich  im  Flusse  geschossen  hatte.

Beri-Beri  und  Schlaskrankbeit  in  Ramerun.

Im  November  v.  Je.  wurde  in  der  deutschen
Presse  berichtet,  daß  ein  Arzt  in  Sumatra  eingehende
Beobachtungen  über  den  Einfluß  des  Reisgenusses
auf  die  Entstehung  von  Beri-Beri  angestellt  habe
und  zu  dem  Schluß  gekommen  sei,  daß  tatsächlich
der  Reis  die  Schuld  an  der  Erkrankung  tragen
könne.  Der  kaltstehende  gekochte  Reis  nehme  Keime
in  sich  auf,  die  später  den  Krankheitsstoff  im  menschlichen
  Körper  bilden,  und  durch  Abwägung  des
richtigen  Maßes  an  Reis,  so  daß  jede  Mahlzeit  frisch
zubereitet  werden  mußte,  sei  es  dem  Arzt  gelungen,
den  Erkrankungen  an  Beri-Beri  erfolgreich  zu  begegnen.
  —  Unter  Bezugnahme  auf  diese  Mitteilungen
schreibt  der  Regierungsarzt  Stabsarzt  I#r.  Ziemann
in  Kamerun:  »

Schon  vor  Jahren  bin  ich  der  Uberzeugung  gewesen,
  daß  Beri-Beri,  wie  sie  an  der  afrikanischen
Westküste  vorkommt,  keine  Infektionskrankheit  ist,
sondern  eine  Intoxikationskrankheit,  im  Sinne  der  in
Italien  grassierenden  Pellagra.  Diese  hauptsächlich
das  Nervensystem  treffende  Krankheit  wird  bekanntlich
  durch  den  Genuß  von  schlechtem  Mais  bedingt.
In  einem  Aussatze  über  „Schlafkrankheit“,  Zentralblatt
  für  Bakteriologie  1902,  in  dem  ich  die  Ursache
der  Schlafkrankheit  auf  den  Genuß  von  Maniok
zurückführe,  erkläre  ich  auch  die  Beri-Beri  als
chronische  Irtoxikation  (Vergistung)  durch  Nahrungsmittel,
  wobei  eben  nur  die  Ernährung  mit  Salzfleisch
  und  Reis  in  Frage  kommen  konnte.  Die
neuerdings  in  Duala  gemachten  Erhebungen  bestätigen
die  früheren  Erfahrungen  durchaus.  Ich  nehme
daraus  Anlaß  vorzuschlagen,  daß  schon  jetzt  die  Ernährung
  durch  Reis  und  Salzfleisch  in  den  Gefängnissen
  durch  die  gewohnte  landesübliche  Kost  ersetzt
wird.  Sollten  hierbei  günstige  Erfahrungen  gesammelt
werden,  so  würde  später  in  Erwägung  zu  ziehen
sein,  ob  nicht  systematisch  und  schrittweise  die  Ernährung
  durch  Reis  und  Salzfleisch  bei  einigen
Kategorien  der  farbigen  Gouvernementsangehörigen
abgeschafft  werden  könnte,  z.  B.  bei  den  Polizeitruppen.


Die  letzten  Erhebungen  bezüglich  der  Schlafkrankheit
der  Neger,  wovon  ich  einen  Fall  im  Hospital  gerade
wieder  zu  behandeln  habe,  können  mich  nur  in  der
Annahme  wieder  bestärken,  daß  der  Grund  jener  in
Uganda,  Angola  rc.  so  verheerenden  und  schnell
tödlich  verlausenden  Krankheit  in  dem  Genuß  von
rohem,  bezw.  unzweckmäßig  bereitetem  Maniok  zu
suchen  ist.  Die  Schlafkrankheit  ist  auch  bei  den
Balundus  im  Nordosten  des  Kamerungebirges  als
Dipapagombe  wohlbekannt  und  gefürchtet,  die  Lepra
als  „Diauge“.  Jedenfalls  kommt  die  Schlafkrankheit

 

im  Hinterlande  Kameruns  recht  häufig  vor.  Wenn
der  von  mir  aufzustellende  Fragebogen  weiteres
Material  geliefert  haben  wird,  besteht  event.  die
Möglichkeit,  ja  hohe  Wahrscheinlichkeit,  durch  weitgehende
  und  im  Hinterlande  zu  verbreitende  Belehrungen
  jener  Krankheit  Schranken  zu  gebieten.

Der  Hinweis  im  oben  erwähnten  Zeitungsbericht,
den  Reis  nicht  auf  einmal  für  länger  dauernden
Konsum,  sondern  nur  für  den  jeweiligen  Bedarf  zu
kochen,  erscheint  mir  beachtenswert.

Togo.

Außenhandel  von  Togo  im  Jahre  1902.

Der  Außenhandel  des  Schutzgebietes  Togo  hat
im  Jahre  1902  seine  günstige  Entwickelung  fortgesetzt.
  Nach  vorläufigen  Nachweisungen  hat  der
Wert  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  sich  solgendermaßen
gestaltet:

Einfuhr  1902.

=  1901
mithin  Zunahme

Ausfuhr  1902

6240  000  Mark,
4  723  000  =
1.517  000  Mark.
4194  000  Mark,

-  1901  3690  000  -=mithin

  Zunahme  504  000  Mark.

Bei  der  Einfuhr  haben  von  allen  Positionen  die

Baumwollwaren  die  größte  Steigerung  erfahren  (um
etwa  400  000  Mark).

 

 

Deuksch-Südwestafrika.

Bericht  des  Generalkonsuls  v.  Lindequist  über  einen
Besuch  Deutsch-Südwestafrikas.

Generalkonsul  v.  Lindequist  in  Kapstadt  hat
sich  Anfang  Februar  d.  Is.  mit  elf  Abgeordneten
der  Kapstädter  deutschen  Kolonie,  darunter  Professor
Hahn,  mehrere  Kaufleute,  der  Präsident  des  Klubs
„Deutsches  Haus“,  Vertreter  dreier  Kapstädter
deutschen  Vereine  und  je  ein  Mitglied  der  Vorstände
der  deutschen  Kirchen=  und  Schulgemeinden  in
Wynberg  und  in  der  sogenannten  Vlakte,  nach  dem
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  begeben,  um
einer  Aufforderung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
entsprechend  an  der  feierlichen  Schlußsteinlegung  der
Mole  in  Swakopmund  teilzunehmen.  Seinem  über
die  Reise  erstatteten  Bericht  entnehmen  wir  folgendes:

Auf  der  Mole  fanden  wir  bei  der  bei  glatter
See  unter  Salut  erfolgenden  Landung  eine  große
Festversammlung  vor.  Auf  der  äußersten  Kaimauer
des  Molenkopfes  war  der  Gesangverein  der  Molenarbeiter,
  weiter  nach  dem  Ufer  zu  der  Kriegerverein
und  der  Turnverein  von  Swakopmund  aufgestellt.
Nachdem  der  Schlußstein  gelegt  und  die  Mole  vom
Bauinspektor  Ortloff  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
übergeben  worden  war,  brachte  der  stellvertretende
        <pb n="231" />
        Kaiserliche  Gouverneur  ein  begeistert  ausgenommenes
Hoch  auf  Seine  Majestät  den  Kaiser  und  König
aus.  Patriotische  Lieder,  vom  Gesangverem  vorgetragen,
  begleiteten  die  Reden  der  offiziellen  Feier,
welche  mit  einer  genauen  Besichtigung  der  reich
dekorierten  Mole,  des  massiven  Zollgebäudes  und
des  Leuchtturms  schloß.  Diese  Bauten  sowie  das
schöne  Gerichtsgebäude  und  der  stattliche  Bahnhof
erregten  die  Bewunderung  und  das  Erstaunen  meiner
Kapstädter  Begleiter.  Die  Mole  scheint  so  stark
und  fest  gebaut  zu  sein,  daß  sie  auch  dem  schlechtesten
Wetter  und  der  aufgeregtesten  See  trotzen  könnte.
Ein  Fest  bei  dem  Bauleitenden,  das  eigentliche  Festessen
  und  sehr  gelungene  Vorstellungen  seitens  der
Molenarbeiter  füllten  den  Rest  des  Tages.

Am  folgenden  Morgen  wurde  unter  Führung
des  Chefs  der  Eisenbahnverwaltung  Major  Pophal
die  Reise  nach  Windhoek  mit  der  Bahn  angetreten.
Unterwegs  überraschte  besonders  der  sehr  hübsch
aufgebaute,  aus  einer  Reihe  massiver  Häuser  bestehende,
  in  elektrischem  Licht  erstrahlende  Ort  Karibib,
an  dem  vor  5  Jahren  noch  kein  Gebäude  stand.
Die  daselbst  eingerichtete  Maschinen-Reparaturwerkstatt
  macht  der  Eisenbahnverwaltung  alle  Ehre.  Wie
auf  der  ganzen  Fahrt  und  an  allen  Bahnstationen,
so  herrschte  auch  in  ihr  peinlichste  Ordnung  und
Sauberkeit,  welche  die  Kapstädter  nicht  lobend  genug
erwähnen  konnten.  Auf  der  Hinabfahrt  von  Windhoek
nach  der  Küste  hatten  wir  ungemein  heftigen  Tropenregen,
  der  die  Rinnen  zu  beiden  Seiten  des  Bahndammes
  zu  reißenden  Gießbächen  anschwellen  machte,
ohne  indes  Schaden  anzurichten  oder  die  Fahrgeschwindigkeit
  hinabzumindern,  die  bei  dem  Extrazuge
bis  zu  30  km  die  Stunde  betrug.  Der  Unterbau
der  Bahn  ist  sehr  stark  und  solide,  so  daß  die  Wagen
ruhig  gehen  und  weniger  rütteln,  als  die  der  erheblich
breiteren  Kopbahn.
unserer  Ankunft  im  Kahnfluß  und  in  der  Nähe  von
Okahandja  stattgefunden  hatten,  waren  mit  großer
Schnelligkeit  wieder  hergestellt.  Derartige  kleine
Störungen  werden  übrigens  einen  Kenner  südafrikanischer
  Verhältnisse  nicht  irritieren  und  ihn  nicht
veranlassen,  dieselben  etwa  einer  mangelhaften  Bauausführung
  zuzuschreiben,  denn  er  ist  es  ganz  gewöhnt,
  daß  jährlich  an  einer  ganzen  Anzahl  von
Stellen  in  der  Kapkolonie  solche  vorübergehenden
Unterbrechungen  vorkommen,  die  bei  den  eigenartigen
Boden=  und  Witterungsverhältnissen  nicht  oder  nur
mit  ganz  unverhältnismäßigen  Kosten  zu  vermeiden
wären.  Das  allgemeine  Urteil  der  Kapstädter  Herren
über  Bahnbau  und  Bahnbetrieb,  die  Aufmerksamkeit
und  natürliche  Liebenswürdigkeit  des  gesamten  Bahnpersonals
  einbegriffen,  war  das  denkbar  günstigste,
und  auch  ich,  der  ich  nur  die  ersten  40  sehr  schnell
gelegten  Kilometer  von  früher  kaonnte,  war  über  das
Werk,  wie  es  nunmehr  verbessert  und  fertiggestellt
ist,  aufs  angenehmste  überrascht.

Bei  der  Ankunft  in  Windhoek  wurde  uns  ein
nicht  minder  herzlicher  Empfang  zuteil  als  beim

177

 

auf  den  letzten  Platz  besetzt  fanden.
Wegwaschungen,  welche  kurz  vor

 

Landen  in  Swakopmund  und  auf  den  Durchgangsstationen,
  insbesondere  Karibib  und  Okahandja.
Windhoek  nahm  sich  im  reichen  Flaggenschmuck  sehr
stolz  aus.  Die  Bautätigkeit  ist  in  den  letzten
5  Jahren  daselbst  sehr  rege  gewesen,  aber  es  ist
nicht  nur  viel,  sondern  auch  hübsch  und  praktisch
gebaut,  insonderheit  auch  von  der  Regierung.  Es
ist  geradezu  erstaunlich,  was  von  der  jetzigen  Bauverwaltung
  geleistet  worden  ist  und  wie  es  derselben
gelungen  ist,  die  Versäumnisse  früherer  Jahre,  unter
denen  die  Entwickelung  Windhoeks  schwer  gelitten
hatte,  gut  zu  machen.  Die  Folge  ist,  daß  nicht  nur
die  Bureaus  erheblich  besser  als  früher  untergebracht
sind,  sondern  daß  auch  Militär  wie  Beamte,  und
zwar  sowohl  die  oberen  wie  die  Subaltern=  und
unteren  Beamten,  im  großen  und  ganzen  mit  ihrer
persönlichen  Unterbringung  jetzt  sehr  zufrieden  sind,
was  naturgemäß  auf  die  Dienstfreudigkeit  einen
vorteilhaften  Einfluß  ausüben  muß.  Ein  Festtessen
führte  die  Kapstädter  als  Gäste  des  Stellvertreters
des  Gouverneurs  in  die  hergerichteten  Räume
des  gemeinsamen  Beamten=  und  Offizierkasinos,
während  an  dem  nächsten  Abend  von  dem  Schützenverein
  in  dem  geräumigen,  stattlichen  Saal  des
Hotels  „Zur  Stadt  Windhoek“  ein  Festkommers
veranstaltet  wurde,  zu  dem  alle  Offiziere  und  Beamten,
  die  übrigen  Vereine,  die  Farmer  der  Umgegend
  und  die  Bevölkerung  im  allgemeinen  aufgeforrert
  worden  war.  Der  Schützenverein  hat  sich
das  große  Verdienst  erworben,  den  Kaptstädter
Deutschen  ein  imposantes  Bild  von  dem  Anwachsen
des  weißen  Elements  und  dem  guten  Einvernehmen
der  Deutschen  in  und  um  Windhoek  vorzuführen.
Wir  Gäste  alle  waren  völlig  überrascht,  als  wir
den  großen,  über  200  Personen  fassenden  Saal  bis
Der  Abend
verlief  unter  den  Klängen  der  sehr  tüchtigen,  unermüdlichen
  Kapelle  der  Schutztruppe,  unterstützt  vom
Sängerchor  des  Turnvereins,  aufs  harmonischste  und
hat  auf  die  deutschen  Gäste  einen  tiefen  Eindruck  gemacht,
  dem  der  Präsident  des  deutschen  Hauses  Herr
Berndt  in  beredten,  warm  empfundenen  Worten
würdigen  Ausdruck  verlieh.  Die  Tatsache,  daß  bei
der  Abfahrt  am  folgenden  Morgen  trotz  der  frühen
Stunde  fast  ganz  Windhoek  am  Bahnhofe  war,  um
uns  Lebewohl  zu  sagen,  nahmen  wir  als  Beweis,
daß  es  sich  in  den  Augen  unserer  Landsleute  in
Deutsch-Südwestafrika  nicht  nur  um  einen  gewöhnlichen
  Höflichkeitsbesuch  gehandelt  hatte,  sondern  daß
enge  und  freundschaftliche  Beziehungen  zwischen  den
Deutschen  nördlich  und  südlich  des  Orange-Flusses
angeknüpft  worden  sind,  die  hoffentlich  für  beide
Teile  gewinnbringend  sein  werden.  Die  beiden  Vormittage
  in  Windhoek  wurden  Besichtigungen  der  so
wichtigen  bakteriologischen  Station  in  Gammams
unter  Führung  des  Veterinärrats  Rickmann  und  der
Gartenanlagen  und  Weinberge  in  Groß-Windheoek,
Klein-Windhoek  und  Aris  gewidmet,  sowie  der
deutschen  Schule,  deren  Schülerzahl  ein  erfreuliches

3
        <pb n="232" />
        Zeugnis  für  das  Wachsen  der  weißen  Familien  ablegte.
  Beide  Orte  boten  ein  Bild  der  tüchtigen,
zielbewußten  Arbeit  und  des  Fortschritts.  In  Klein-Windhoek
  bot  sich  für  Herrn  Professor  Hahn  Gelegenheit,
  den  Weinbergbesitzern  Winke  über  die  Art
der  Weinbereitung  zu  geben.  In  Okahandja  waren
ebenfalls  große  Fortschritte  im  Garten=  und  Tabakbau
  zu  verzeichnen,  wobei,  wie  auch  in  Groß-Windhoek,
  der  Regierungsgarten  angenehm  auffiel.  Von
ganz  besonderem  Interesse  war  aber  die  von  dem
Gouvernement  dort  angelegte,  unter  der  besonderen
Obhut  des  Herrn  Dieter  stehende  Baumpflanzung,
die  in  der  kurzen  Zeit  ihres  Bestehens  sehr  erfreuliche
Resultate  gezeitigt  hat  und,  falls  sie  zielbewußt
weitergeführt  wird,  ein  großer  Segen  für  das  Schutzgebiet
  werden  kann.

Dem  Kraiserlichen  Gouvernement  und  dem
Truppenkommando  gebührt  der  Dank  der  Kapstädter
Besucher  dafür,  daß  sie  ihnen  in  jeder  Weise  behilflich
  gewesen  sind,  in  der  kurzen  Zeit  möglichst
viel  von  dem  Lande  zu  sehen.  Die  Gäste  haben
denn  auch  den  besten  Eindruck  von  der  Zuvorkommenheit
  der  Beamten  und  Offiziere,  von  der
Gastfreundschaft  der  Bevölkerung  und  der  Entwickelungsfähigkeit
  des  Landes  erhalten.  Sowohl  Professor
  Hahn  wie  andere  seit  langen  Jahren  in  Südafrika
  ansässige  Herren  haben  mir  immer  aufs  neue
ihr  Erstaunen  über  das  Land  ausgedrückt,  kein  Hehl
daraus  gemacht,  daß  sie  sich  dasselbe  viel  schlechter
vorgestellt  hätten,  und  versichert,  daß  es  nach  ihrer
Meinung  erheblich  besser  als  die  Karoo  und  ebenso
gut  sei  wie  andere  große  Teile  Britisch-Südafrikas.

Gegenüber  der  Zeit,  wo  ich  das  Land  verließ,
habe  ich  sehr  wesentliche  Fortschritte  gefunden.  Es
hat  auf  mich  den  Eindruck  gemacht,  daß  viel  und
zielbewußt  namentlich  seitens  der  Regierung  gearbeitet
  und  daß  durch  Hafen  und  Bahn  eine  feste
Basis  geschaffen  worden  ist,  auf  der  die  weitere  und
schnellere  Entwickelung  sich  aufbauen  kann.  Nach
den  eingezogenen  Erkundigungen  haben  sowohl  meine
Begleiter  wie  ich  selbst  indes  den  Eindruck  gewonnen,
daß  auf  die  Frage  der  Wasserversorgung  noch  viel
mehr  Gewicht  gelegt  werden  müsse,  als  es  bisher
geschehen  ist.  Hier  fallen  Vergleiche  mit  der  Kapkolonie
  sehr  zu  Ungunsten  des  Schutzgebietes  aus,
nicht  weil  Wasser  nicht  ebenso  leicht  zu  beschaffen
wäre,  wie  im  übrigen  Südafrika,  sondern  weil  noch
keine  genügende  Arbeit  darauf  verwandt  worden  ist,
vielleicht  auch  bei  den  Privaten  das  Verständnis
fehlt.  Man  begnügt  sich  mit  einer  oder  höchstens
zwei  natürlichen  Wasserstellen  auf  einer  Farm,  wo
ein  Kapfarmer  vielleicht  drei  bis  vier  gute,  tiefe
Brunnen  mit  ein  bis  zwei  Windmotoren  und  ebenso
viele  kleinere  Ddämme  angelegt  haben  würde.  Der
Einwand,  es  fehle  an  Kapital,  trifft  wohl  manchmal,
aber  sicher  nicht  immer  zu.  Das  Land  eignet  sich
an  sehr  vielen  Stellen  und  wohl  noch  besser  als  die
Kapkolonie  gerade  auch  zur  Anlage  kleinerer  Dämme,
die  der  einzelne  Farmer  bei  richtiger  Anleitung  ohne

178

 

große  Kosten  auf  seinem  Besitztum  erbauen  und  so
Wasser  für  die  Trockenzeit  aufspeichern  könnte.  Ein
weiterer  Mangel  für  die  Entwickelung  des  Landes
war  in  letzter  Zeit  das  Fehlen  von  Absatzmärkten.
Hierin  ist  durch  die  Offnung  der  Ostgrenze  für
Viehtransporte  eine  wesentliche  Besserung  eingetreten.

Nicht  nur  das  Innere  des  Landes,  sondern  auch
die  Küstenplätze  haben  sich  wesentlich  gehoben.
Während  bei  meiner  zuvorigen  Ausreise  von  Kapstadt
  nach  Südwestafrika  im  Jahre  1894  Port
Nolloth  sowohl  wie  Walfischbay  unseren  Hafenplätzen
weit  überlegen  waren,  hat  jetzt  Swakopmund  —
sowohl  was  die  Zahl  als  was  die  Ausführung  der
Bauten  anbetrifft  —  Port  Nolloth  und  Lüderitzbucht
Walfischbay  in  den  Schatten  gestellt.

über  den  verlauf  der  Rinderpest  im  Jabre  J902

hat  der  stellvertretende  Referent  für  das  Veterinärwesen
  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Windhoek,
Roßarzt  Rassau,  folgenden  Bericht  erstattet:

Die  Rinderpest  herrschte  Anfang  vorigen  Jahres
im  Karibiber  Distrikte  und  wurde  im  April,  als  die
Seuche  daselbst  im  Erlöschen  begriffen  war,  durch
je  einen  Frachtfahrer  des  Windhoeker  und  Rehobother
Bezirks,  die  in  ihre  Gespanne  einige  nur  mit  Galle
geimpfte  Ochsen  eingereiht  hatten,  in  den  mittleren
Teil  des  Schutzgebietes  verschleppt.  Durch  rechtzeitige
  Isolierung  der  der  Ansteckung  verdächtigen  Tiere
und  sofortige  Impfung  des  Bestandes  gelang  es  in
Windhoek,  die  Verluste  auf  wenige  Tiere  zu  beschränken
  und  einer  Weiterverbreitung  der  Pest  vorzubeugen,
  im  Rehobother  Distrikte  dagegen  hatte  die
Seuche,  als  die  Meldung  von  ihrem  Ausbruche  nach
hier  gelangt  und  der  alsbald  zur  Ergreifung  von
Maßnahmen  nach  dort  entsandte  Tierarzt  daselbst
eingetroffen  war,  bereits  auf  eine  Nachbarwerft  übergegriffen.
  Da  wenig  Aussicht  vorhanden  war,  unter
diesen  Umständen  die  Seuche  auf  ihren  Herd  zu
beschränken,  der  stets  rege  Verkehr  benachbarter
Bastards  untereinander  die  Durchführung  einer  solchen
Maßnahme  überdies  außerordentlich  erschwert,  wurde
sofort  am  Ausbruchsherde  der  Pest  in  Kumkuß,  etwa
25  km  südlich  von  Rehoboth,  eine  Gallenstation  errichtet
  und  die  Impfung  sowohl  der  bereits  infizierten
Herden,  als  auch  der  noch  gesunden  Bestände  der
bedrohten  Umgebung  vorgenommen.  Um  einen
möglichst  großen  Teil  des  Bastardlandes  gemäß  den
früher  geäußerten  Wünschen  seiner  Bewohner  durchimpfen
  zu  können,  erwies  sich  im  Verlaufe  des  Impfgeschäftes
  eine  mehrmalige  Verlegung  der  Gallenposten
als  notwendig;  derartige  Stationen  wurden  eingerichtet
  in  Kumkuß,  Neuras,  Duruchaus,  Nuams  und
Hornkranz.  Die  Durchführung  der  Impfungen  im
Bastardgebiete  stieß  auf  mancherlei  Schwierigkeiten.
Mangelhafte  Futter=  und  Wasserverhältnisse  zwangen
mehrfach  die  Besitzer,  den  alten  Wohnplatz  aufzugeben
und  mit  einem  mit  günstigeren  Bedingungen  ver-
        <pb n="233" />
        —  179  —

sehenen  zu  vertauschen,  wodurch  die  strenge  Durchführung
  der  Quarantänevorschriften,  über  die  sich
hinwegzusetzen  gerade  die  Bastards  große  Neigung
besitzen,  ungemein  erschwert  und  eine  Verschleppung
des  Krankheitsstoffes  begünstigt  wurde;  immerhin
gelang  es,  3036  Rinder,  die  der  vorgeschriebenen
Doppelimpfung  sowohl  mit  Galle  wie  mit  Blut
unterworfen  wurden,  mit  einem  Verluste  von  13.76
Prozent  gegen  Rinderpest  zu  immunisieren.  Vielfach
machte  sich  bei  den  Besitzern  das  Bestreben  geltend,
ihre  Tiere  nur  gegen  die  augenblickliche  Ansteckungsgefahr
  zu  schützen,  indem  sie  sich  mit  der  Gallenimpfung
  begnügten  und  von  der  nachfolgenden  Blutimpfung
  absahen.  Da  die  hiermit  erzielte  Immunität
nur  zwei  bis  drei  Monate  vorhält  und  die  Tiere
nach  Ablauf  dieser  Zeit  sich  einer  neuen  Infektion
wiederum  zugänglich  erweisen,  also  ungeimpften  gleich
zu  erachten  sind,  so  ist  diese  Art  Impfung  von  nur
sehr  geringem  Nutzen;  mehrfach  erfolgte  in  derart
geimpften  Beständen,  wenn  später  eine  Ansteckungsmöglichkeit
  gegeben  war,  ein  frischer  Krankheitsausbruch,
  der  dann  neue  Verluste  zur  Folge  hatte.  Diese
und  ähnliche  Vorkommnisse,  z.  B.  das  trotz  aller
Belehrungsversuche  hartnäckige  Verharren  einzelner
Besitzer  auf  mancherlei  Abweichungen  im  üblichen
Impfverfahren,  reden  der  Zweckmäßigkeit  der  Einführung
  einer  Zwangsimpfung  unbedingt  das  Wort,
denn  erst,  wenn  das  Impfpersonal  ermächtigt  ist,
unbekümmert  um  Sonderwünsche  überkluger  Besitzer
unter  Außerachtlassung  unbesonnener  Forderungen
derselben  genau  nach  den  gegebenen  Vorschriften  die
Impfungen  durchzuführen,  und  jeder  einzelne  Besitzer
zum  Wohle  des  Ganzen  gehalten  ist,  seine  Herden
gegen  die  Pest  impfen  zu  lassen,  wird  es  gelingen,
mit  geringen  Verlusten  die  Gesamtbestände  des  Landes
seuchenfest  zu  machen  und  damit  der  Rinderpest  hierselbst
  den  Boden  zu  entziehen.  Zur  Illustration
vorstehend  angedeuteter  Verhältnisse  diene  das  Verhalten
  des  Unterkapitäns  Carolus  Swart.  Seine
Rinder  waren  mit  Galle  geimpft,  die  beiden  zur
Kontrollimpfung  gestellten  Tiere  jedoch  nach  der
Blutimpfung  eingegangen.  Da  hieraus  geschlossen
werden  mußte,  daß  die  vorhergegangene  Gallenimpfung
  keinen  genügenden  Schutz  verliehen  hatte,
sollte  zur  Wiederholung  der  Gallenimpfung  geschritten
werden,  doch  ließ  sich  der  Besitzer  trotz  eindringlichster
Vorstellungen  hierzu  nicht  bewegen,  sondern  verharrte
bei  dem  Verlangen  auf  unverzüglicher  Vornahme  der
Blutimpfung,  indem  er  sich  immer  wieder  darauf
berief,  daß  er  auf  eigene  Verantwortung,  Rechnung
und  Gefahr  die  Blutimpfung  wünsche,  und  lediglich
er  als  Besitzer  den  etwaigen  Schaden  zu  tragen  habe.
Trotzdem  wurde  nach  nochmaligem  Hinweis  auf  die
voraussichtlich  schlechten  Folgen  dieses  Versuches  dem
dringenden  Wunsche  des  Besitzers  erst  Rechnung  getragen,
  als  er  sich  verpflichtet  hatte,  den  Tatbestand
schriftlich  niederzulegen.  Als  infolge  der  Blutimpsung
von  48  Tieren  21  eingegangen  waren,  fiel  es  ihm
gar  nicht  ein,  die  Bevölkerung  über  diesen  Punkt

 

aufzuklären,  sondern  er  trug  durch  absichtliches  Verschweigen
  der  tatsächlichen  Verhältnisse  Beunruhigung
  in  weite  Kreise.

Im  Windhoeker  Bezirk  wurde  die  Einleitung
des  Impfgeschäftes  notwendig,  als  durch  ungeimpfte
Rinder,  die  entgegen  den  bestehenden  Bestimmungen
auf  den  Transportweg  gebracht  waren,  die  Seuche
auf  den  hiesigen  Bezirk  überzugreifen  begonnen  hatte.
Es  erwies  sich  zunächst  die  Errichtung  einer  Gallenstation
  in  Krauzneus  als  notwendig,  die  aber  schon
nach  wenigen  Wochen  nach  dem  Schaffluß  verlegt
werden  konnte.  Die  Tätigkeit  dieser  beiden  Gallenstationen
  im  Verein  mit  der  des  bakteriologischen
Instituts  in  Gammams  erstreckte  sich  auf  die  Impfung
von  1928  Rindern,  von  denen  1690  vorher  noch
nicht  infizierte  Tiere  mit  einem  Verluste  von  2,31
Prozent  immunisiert  wurden,  während  in  bereits
verseuchten  Herden  in  einer  Gesamtstärke  von  274
Haupt  die  Impfverluste  eine  Durchschnittshöhe  von
28,83  Prozent  erreichten.  Im  Gegensatze  zu  den
Bastards,  die  vielfach  noch  der  Impfung  mit  Mißtrauen
  begegnen,  zeigten  die  Ansiedler  des  Windhoeker
Bezirkes  fast  durchgängig  größte  Bereitwilligkeit.

Als  auffälligste  Erscheinung  im  diesjährigen
Seuchengange  ist  die  überall  zu  Tage  getretene
Beobachtung  anzusehen,  daß  die  Ubertragbarkeit  der
Krankheit  gegen  früher  wesentlich  herabgesetzt  erscheint,
da  die  Rinder  bei  weitem  nicht  mehr  eine  solch  hohe
Empsänglichkeit  für  die  Seuche  besitzen,  wie  in  vergangenen
  Jahren.  Ein  sprungweises  Fortschreiten
und  rapides  Umsichgreifen  der  Pest  wurde  in  keinem
einzigen  Falle  beobachtet,  es  gelingt  daher  sehr  viel
leichter  als  früher,  die  Seuche  auf  einen  gewissen
Umkreis  zu  beschränken.  Diese  Thatsache  ist  als
segensreiche  Folge  der  wenigstens  im  mittleren  Teile
des  Schutzgebietes  schon  mehrere  Jahre  hindurch
fortgesetzten  Impfungen  anzusehen,  welche  den  Nachkommen
  der  vielfach  bereits  in  mehreren  Generationen
geimpften  Eltern  einen  sich  allmählich  steigernden
Grad  natürlicher  Immunität  verliehen  haben.  Vielfache
  Beobachtungen  haben  gelehrt,  daß  die  Föten
an  Pest  erkrankter  trächtiger  Rinder  an  der  Krankheit
der  Mutter  teilnehmen;  hierfür  sprechen  sowohl  zahlreiche
  Sektionsergebnisse,  als  auch  die  Tatsache,  daß
Kälber,  die  während  oder  kurz  nach  der  Erkrankung
der  Mutter  zur  Welt  gekommen  sind,  die  Einimpfung
virulenten  Rinderpestblutes  ertragen,  ohne  offensichtliche
  Krankheitserscheinungen  zu  äußern.  Diese  Beobachtungen
  weisen  ebenfalls  auf  die  Zweckmäßigkeit
der  Einführung  einer  zwangsweisen  Rinderpestimpfung
  hin.

Nachdem  das  Bastardgebiet  zum  größten  Teil
durchgeimpft  und  infolgedessen  die  Seuche  erloschen
war,  konnte  Anfang  Januar  das  Impfkommando
von  dort  zurückgezogen  werden;  wenige  Tage  später,
am  14.  Januar,  mußte  auch  die  Gallenstation  am
Schaffluß  ihre  Thätigkeit  wegen  Erlöschens  der  Seuche
einstellen.  Nachträglich  trat  zwar  unter  dem  Truppenschlachtvieh
  in  Windhoek  noch  ein  sporadischer  Fall
        <pb n="234" />
        —  180  —

auf,  doch  da  diese  Tiere  in  wenigen  Tagen  zur
Abschlachtung  gelangten  und  alle  Vorkehrungen  zur
Vermeidung  einer  Verschleppung  getroffen  sind,  ist
diesem  Ausbruche  aller  Voraussicht  nach  keine  ernstere
Bedeutung  beizumessen,  so  daß  die  Rinderpestgefahr
als  zur  Zeit  beseitigt  anzusehen  ist.

Abgesehen  von  den  sich  aus  vorstehendem  Berichte
ergebenden,  zur  Bekämpfung  der  Rinderpest  getroffenen
  Maßnahmen  wurde  die  Verordnung  bezüglich
  der  Sperre  gegen  den  Süden,  die  kurze  Zeit
vor  Wiederausbruch  der  Seuche  für  geimpftes  Vieh
aufgehoben  worden  war,  wieder  in  Kraft  gesetzt.

Deutsche  Rolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
hatte  im  Jahre  1899  beschlossen,  dem  von  ihr  betriebenen
  Handelsgeschäfte  größere  Selbständigkeit
dadurch  zu  verleihen,  daß  für  dasselbe  eine  besondere
Gesellschaft  gebildet  wurde.  So  entstand  aus  der
genannten  Gesellschaft  heraus  die  „Swakopmunder
Handelsgesellschaft  m.  b.  H.“,  deren  Kapital  im  Betrage
  von  700  000  Mk.  nahezu  vollständig  von  der
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  aus  ihrem  Vermögen
  aufgebracht  wurde.

Die  Erfahrung  hat  inzwischen  gelehrt,  daß  diese
Gründung  dem  Gesamtinteresse  der  Kolonialgesellschaft
nicht  dienlich  war.  Auf  Veranlassung  der  letzteren

ist  deshalb  die  Swakopmunder  Handelsgesellschaft  am

31.  März  d.  Is.  in  Liquidation  getreten,  nachdem
sie  ihre  Aktiven  und  Passiven  auf  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  zurückübertragen  hat.
Diese  Gesellschaft  wird  die  Geschäfte  der  Swakopmunder
  Handelsgesellschaft  in  Berlin  und  Swakopmund
  in  unveränderter  Weise  unter  ihrer  Gesellschaftsfirma
  fortführen,  während  das  Handelsgeschäft
in  Lüderitzbucht  und  Kubub  seit  dem  1.  Januar  d.  Is.
an  die  Lüderitzbucht-Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.
m.  b.  H.  abgetreten  worden  ist.

Veräußerung  von  Farmen  der  Soutb  African  Territories.

Zu  der  Notiz  auf  Seite  152/153  der  vorigen
Nummer  des  Kolonialblattes  ist  berichtigend  zu  bemerken,
  daß  die  South  African  Territories  28  Farmen
in  einer  Gesamtgröße  von  etwa  200  000  Morgen
verpachtet  hat.  Verkauft  hat  die  Gesellschaft  vier
zusammen  etwa  48  000  Morgen  große  Farmen,
wovon  die  in  voriger  Nummer  erwähnte  Farm
„Lovedale“  20  000  Morgen  groß  ist.

Deutsch-Neu-Guinea.

Kaisers-Geburtstagsfeier  in  Ponape  (Ostkarolinen).
Der  stellvertretende  Kaiserliche  Vizegouverneur

Berg  in  Ponape  berichtet  unter  dem  14.  Februar!

d.  Is.:

 

 

Zur  Feier  des  Geburtstages  S.  M.  des  Kaisers
habe  ich  diesmal  die  Eingeborenen  mehr  als  bisher
üblich  herangezogen.  Sie  führten  nicht  nur  Tänze
auf,  sondern  nahmen  auch  an  einer  Regatta  teil;
Illumination  und  Feuerwerk  sowie  Tänze  der  Trukarbeiter
  und  Malayen  haben  wohl  ebenfalls  dazu
beigetragen,  daß  die  Ponape-Leute  besonders  zahlreich
erschienen  waren.  Die  Feier  wurde  eingeleitet  durch
einen  Festgottesdienst  in  der  Kirche  der  Kapuziner=Mission,
  nach  dessen  Beendigung  die  Vertreter  der
Mission  bei  mir  erschienen,  um  ihren  Glückwunsch
zum  Geburtstage  Seiner  Mojestät  noch  besonders
auszusprechen.  Hierauf  folgte  eine  Ansprache  meinerseits
  an  die  vor  dem  Gouverneurshause  versammelten
Eingeborenen  und  übrigen  Farbigen  mit  Paradeaufstellung
  der  Polizeitruppe.  Bei  dem  für  etwa
40  Personen  veranstalteten  Festessen,  zu  welchem  ich
auch  die  zehn  ongesehensten  Häuptlinge  eingeladen
hatte,  geschah  es  zum  ersten  Male,  daß  zwei  derselben,
  die  Oberhäuptlinge  der  beiden  größten  Lamdschaften
  (Metalanim  und  Kiti),  und  zwar  der  eine
durch  seinen  Sprecher,  der  andere  persönlich,  in
längerer  Rede  ihrer  Loyalität  gegenüber  Seiner
Majestät  und  der  Regierung  Ausdruck  gaben.

Lord  Anson  über  die  Insel  Tinian  (Marianen).
III.  (Schluß."“)

Man  dürfte  sich  vielleicht  verwundern,  daß  eine
Insel,  die  mit  allen  Bequemlichkeiten  des  Lebens  so
ausnehmend  versehen  und  nicht  allein  zum  Unterhalte,
  sondern  auch  zur  Ergötzung  der  Menschen  so
geschickt  ist,  ganz  und  gar  nicht  bewohnt  werde,  insonderheit
  da  sie  in  der  Nachbarschaft  anderer  Inseln
liegt,  welche  aus  dieser  gewissermaßen  ihren  Unterhalt
haben.  Um  diesen  Punkt  zu  beantworten,  muß  ich
anmerken,  daß  es  noch  nicht  50  Jahre  sind,  seitdem
die  Insel  von  Einwohnern  entblößt  ward.  Die
Indianer,  welche  wir  gesangen  genommen,  versicherten
uns,  daß  vorzeiten  die  drei  Inseln  Tinian,  Rota  und
Guam  sehr  stark  bewohnt  gewesen,  und  daß  Tinian
allein  30  000  Seelen  enthalten  hätte.  Nachdem  aber
eine  Krankheit  auf  diesen  Inseln  gewütet  und  eine
große  Anzahl  Leute  hingerissen,  so  hätten  die  Spanier,
um  den  Abgang  zu  Guam  wieder  zu  ergänzen,  die
Einwohner  von  Tinian  dahin  versetzt,  allwo  sie
größtenteils  aus  Gram  und  Sehnsucht  nach  ihrem
Vaterlande  und  der  darin  gewöhnlichen  Lebensart
in  wenigen  Jahren  gestorben  wären.

Gleichwie  diese  armen  Indianer  ein  von  Spanien
so  weit  entlegenes  Land  bewohnten,  also  hätten  sie
daher  hoffen  können,  daß  sie  der  Gewalt  und  Grausamkeit
  dieser  hochmütigen  Nation,  welche  einen  so
großen  Teil  des  menschlichen  Geschlechts  unglücklich
gemacht  hat,  entgehen  würden.  Allein  es  scheint,  daß
ihre  weite  Entlegenheit  sie  nicht  beschützen  konnte,
um  nicht  in  der  allgemeinen  Vertilgung  der  neuen

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  153.
        <pb n="235" />
        Welt  ihren  Anteil  gleichfalls  zu  empfinden,  und  aller
Vorteil,  welchen  sie  von  ihrer  entfernten  Lage  hatten,
bestand  bloß  darin,  daß  sie  100  oder  200  Jahre
später  zu  Grunde  gingen.  Man  moöchte  vielleicht
zweiseln,  ob  die  Anzahl  der  Einwohner  zu  Tinian,
welche  nach  Guam  verbannt  wurden  und  welche  sich
dort  zu  Tode  grämten,  wirklich  so  groß  gewesen  sei,
als  wir  oben  gemeldet  haben.  Allein  der  übereinstimmenden
  Erzählung  unserer  Gefangenen  sowie  der
Bequemlichkeit  und  großen  Fruchtbarkeit  der  Insel
nicht  zu  gedenken,  so  findet  man  darauf  noch  einige
Denkmäler,  welche  beweisen,  daß  sie  vorzeiten  ungemein
  stark  bewohnt  gewesen.  Denn  es  sind  in  allen
Gegenden  der  Insel  sehr  viele  Stücken  eingefallener
Gebäude  von  einer  ganz  besonderen  Art.  Sie  bestehen
  gemeiniglich  in  zwei  Reihen  viereckiger  Pyramidensäulen,
  davon  eine  jede  ungefähr  sechs  Schuh
von  der  anderen  steht,  und  die  Weite  zwischen  den
Reihen  beträgt  ungefähr  zwölf  Schuh.  Der  Fuß  der
Säulen  selbst  hat  fünf  Quadratschuh  und  die  Höhe
13  Schuh.  Auf  der  Spitze  einer  jeden  ist  eine  halbe
Kugel,  deren  flacher  Teil  aufwärts  steht.  Die  Säulen
nebst  der  halben  Kugel  sind  ein  dichtes  und  festes  Stück,
welches  aus  Sand  und  Steinen  besteht,  die  zusammengekittet
  und  mit  Gips  beworfen  sind.  Wenn  die  Nachricht,
  welche  unsere  Gefangenen  uns  von  denselben
gaben,  sich  der  Wahrheit  gemäß  befand,  so  muß  die
Insel  in  der  Tat  sehr  volkreich  gewesen  sein,  denn  sie
versicherten  uns,  daß  diese  Säulen  der  Grund  gewisser
Gebäude  wären,  die  besonders  nur  für  diejenigen
Indianer  aufgeführt  worden,  welche  ein  geistliches
Gelübde  getan  hatten,  und  man  findet  oft  bei  vielen
heidnischen  Völkern  Mönchsorden.  Unterdessen,  wenn
auch  diese  Stücken  alter  Gebäude  ursprünglich  der
Grund  gemeiner  Wohnhäuser  der  Einwohner  wären,
so  muß  ihre  Anzahl  beträchtlich  gewesen  sein.  Denn
m  manchen  Gegenden  der  Insel  findet  man  sie  überaus
  häufig,  und  sie  beweisen  also  die  Menge  der
Leute  zur  Genüge,  die  vormals  ihren  Aufenthalt
allhier  gehabt  haben.  Aber  ich  wende  mich  nun
wieder  zu  dem  gegenwärtigen  Zustande  der  Insel.
Nachdem  ich  von  den  Bequemlichkeiten  dieses  Orts,
von  der  Vortrefflichkeit  und  Menge  seiner  Früchte
und  Lebensmittel,  von  der  Schönheit  seiner  Ebenen,
von  dem  herrlichen  Ansehen,  der  Kühle  und  dem
lieblichen  Geruche  der  Wälder,  von  der  sowohl  in
die  Augen  fallenden  Ungleichheit  des  Bodens  und
der  Verschiedenheit  und  Anmut  der  Aussichten,  die
man  daher  bekam,  schon  Erwähnung  getan  habe,  so
muß  ich  nun  anmerken,  daß  alle  diese  Vorzüge  durch
die  Gesundheit  der  Himmelsgegend,  durch  die  fast
beständigen  küblen  Winde,  die  hier  wehen  und  durch
die  oftmaligen  Regengüsse  sehr  erhöht  wurden.  Diese
dauerten  zwar  nicht  lange,  ja  meistens  nur  einige
Augenblicke,  allein  sie  hatten  etwas  überaus  Angenehmes
  und  Erfrischendes,  und  waren  vielleicht  eine
Ursache  der  gesunden  Luft  und  des  ungemeinen  Einflusses,
  welchen  dieselbe,  wie  wir  wahrnahmen,  bei
uns  hatte,  indem  dadurch  die  Lust  zum  Essen  und

181

 

 

die  Verdauung  vermehrt  und  befördert  ward.  Diese
Lust  zum  Essen  war  in  der  Tat  merkwürdig,  weil
diejenigen  von  unseren  Offizieren,  welche  sonst  allezeit
wenig  und  mäßig  aßen  und  die,  außer  einem  kleinen
Frühstück,  des  Tages  nur  eine  mittelmäßige  Mahlzeit
taten,  dem  Ansehen  nach  allhier  in  Vielfräße  verwandelt
  wurden,  denn  statt  einer  guten  Mahlzeit
von  Fleisch,  begnügten  sie  sich  jetzo  kaum  mit  dreien,
und  eine  jede  davon  war  so  stark,  daß  sie  sonsten
ein  Fieber  oder  einen  verdorbenen  Magen  verursacht
haben  würde.  Allein  unsere  Verdauung  war  der
starken  Lust  zum  Essen  so  gemäß,  daß  wir  uns  durch
diese  große  Mahlzeiten  kein  Ungemach  zuzogen,  noch
zu  viel  aßen;  denn  wenn  wir,  nach  der  Gewohnheit
auf  der  Insel,  ein  großes  Frühstück  von  Rindfleisch
eingenommen  hatten,  so  fingen  wir  bald  darauf  an
zu  wünschen,  daß  es  schon  Mittag  wäre,  und  die
Zeit  ward  uns  danach  lange.

Nachdem  ich  nun  in  meinen  dieser  Insel  beigelegten
  Lobsprüchen  so  weitläufig  gewesen  bin,  worin
ich  ihr  doch,  wie  ich  mir  einbilde,  nicht  genugsam
Gerechtigkeit  habe  widerfahren  lassen,  so  halte  ich  es
für  nötig,  etwas  von  den  Umständen,  die  darin  entweder
  in  Betrachtung  der  Schönheit  oder  des  Nutzens
mangelhaft  sind,  zu  erwähnen.

Was  zuerst  das  Wasser  betrifft,  so  muß  ich  gestehen,
  daß,  ehe  ich  diesen  Fleck  gesehen  hatte,  ich  mir
nicht  einbilden  konnte,  daß  der  Mangel  an  fließendem
Wasser,  welches  hier  gar  nicht  vorhanden  ist,  auf
eine  andere  Weise  so  wohl  ersetzet  werden  könnte,
als  wirklich  auf  dieser  Insel  geschieht.  Denn  ob  sich
gleich  keine  Ströme  darauf  befinden,  so  ist  doch  das
Wasser  aus  den  Brunnen  und  Quellen,  welche  man
allenthalben  nahe  an  der  Oberfläche  antrifft,  ungemein
gut,  und  mitten  auf  der  Insel  gibt  es  zwei  oder
drei  große  Stellen  mit  vortrefflichem  Wasser,  deren
Ufer  so  schön  und  eben  ist,  als  wenn  es  ein  zum
Zierrate  des  Platzes  mit  Fleiß  angelegtes  Wasserbehältnis
  wäre.

Was  den  Aufenthalt  auf  der  Insel  am  meisten
beschwerlich  macht,  ist  die  große  Menge  von  Mücken
und  verschiedene  andere  Arten  von  Fliegen  nebst  den
sogenannten  Hundsläusen.  Und  obgleich  dieselben
nur  vornehmlich  an  das  Vieh  gewöhnt  sind,  so  fallen
sie  doch  auch  öfters  auf  den  Leib  und  die  Glieder
eines  Menschen,  und  wenn  man  sie  nicht  wahrnimmt
und  beizeiten  von  sich  schafft,  so  graben  sie  sich  mit
dem  Kopfe  unter  die  Haut  und  verursachen  eine
schmerzliche  Entzündung.  Wir  fanden  hier  auch
Centipedes  oder  Krautwürmer  und  Skorpione,  welche
wir  für  giftig  hielten;  allein  keiner  unter  uns  ward
jemals  von  ihnen  beschädigt.

Aber  der  wichtigste  Fehler  dieses  Orts  und  welchen
man  am  meisten  zu  fürchten  hat,  ist  noch  übrig.  Dies
ist  die  Unbequemlichkeit  der  Reede  und  die  wenige
Sicherheit,  die  ein  vor  Anker  liegendes  Schiff  allhier
in  gewissen  Jahreszeiten  hat.  Die  einzige  bequeme
Ankerstelle  für  schwere  Schiffe  ist  an  der  südwestlichen
Spitze  der  Insel.  Hier  legte  sich  der  „Centurion“  in
        <pb n="236" />
        einer  Tiefe  von  20  bis  22  Klaftern,  einem  sandigen
Meerbusen  gegenüber  und  ungefähr  1  ⅛  englische
Meilen  vom  Lande,  vor  Anker.  Der  Grund  dieser
Reede  ist  mit  scharfgespitzten  Korallenklippen  angefüllt,
welche  während  vier  Monaten  des  Jahres,  nämlich
von  der  Mitte  des  Juni  bis  zur  Mitte  des  Oktober,
den  Aufenthalt  allhier  sehr  unsicher  machen.  Dies
ist  die  Zeit  der  westlichen  Monsuns,  da  bei  dem
vollen  und  neuen  Monde,  insonderheit  aber  bei  dem
neuen,  der  Wind  den  ganzen  Kompaß  herum  veränderlich
  ist  und  öfters  mit  solcher  Heftigkeit  tobet,
daß  man  sich  auf  die  stärksten  Ankertaue  nicht  verlassen
  kann.  Was  die  Gefahr  zu  dieser  Zeit  noch
vermehrt,  ist  die  überaus  große  Schnelle  der  Flut,
welche  südostwärts  zwischen  dieser  und  der  kleinen
Insel  Aguignan  geht,  die  nahe  an  der  westlichen  Spitze
von  Tinian  liegt.  Diese  Flut  geht  zuerst  mit  einem
vorauslaufenden  großen  Anschusse  des  Wassers  und
verursacht  eine  so  hohle  und  hohe  See,  daß  man  es
sich  kaum  vorstellen  kann;  daher  wir  die  erschrecklichste
Furcht  ausstanden,  dadurch  von  hinten  in  das  Meer
geschlagen  zu  werden,  ob  wir  gleich  auf  einem  Schiffe
von  60  Kanonen  waren.  In  den  übrigen  acht  Monaten
  des  Jahres,  nämlich  von  der  Mitte  des  Oktobers
  bis  zu  der  Mitte  des  Juni,  ist  das  Wetter
beständig,  und  wenn  die  Ankertaue  gut  verwahrt  sind,
hat  man  kaum  zu  befürchten,  daß  sie  zerrieben  werden
möchten,  und  die  Reede  ist  während  solcher  Zeit  so
sicher,  als  man  es  wünschen  kann.  Ich  muß  nur
noch  hinzusetzen,  daß  das  Ufer  der  Ankerstelle  sehr
abhängig  ist  und  sich  längst  dem  südwestlichen  Ende
der  Insel  erstreckt;  serner,  daß  sie  ganz  und  gar
keine  Untiefen  hat,  wenn  ich  eine  Reihe  Klippen
ausnehme,  welche  sichtbar  ist  und  ungefähr  eine  halbe
Meile  vom  Lande  liegt.  Dieselbe  macht  einen  engen
Eingang  in  eine  kleine  sandige  Bai,  welches  die
einzige  Stelle  ist,  wo  Boote  möglicherweise  landen
können.“

Sampa.
RKulis  für  Samoa.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Keiserlichen
  Konsulats  in  Swatow  (China)  ist  am
3.  April  d.  Is.  ein  Transport  von  283  Kulis  von
dort  nach  Samoa  abgegangen.

RAus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  RAnkishlaverei-Bewegung.

Im  Verlag  der  Berliner  evangelischen  Missionsgesellschaft
  ist  in  dritter  neubearbeiteter  Auflage  der
vom  Ausschuß  der  deutschen  evangelischen  Missionen
herausgegebene  Führer  durch  die  evangelischen
Misstonen  in  den  deutschen  Kolonien  und
Schutzgebieten  erschienen.  In  den  deutschen  überseeischen
  Gebieten  sind  18  evangelische  und  12  katho-182



–

 

lische  Missionsgesellschaften  tätig.  Jede  Kolonie  hat
evangelische  und  katholische  Missionare  neben  einander
aufzuweisen.  Die  evangelische  Mission  zählt  in  den
sieben  Kolonien  146  Hauptstationen,  800  Nebenstationen,
  210  ordinierte  und  55  nichtordinierte  weiße
Missionare,  35  unverheiratete  Missionarinnen,  194
ordinierte  Eingeborene  und  1044  nichtordinierte  eingeborene
  Gehilfen.  In  900  Missionsschulen  werden
30  600  Schüler  und  Schülerinnen  unterrichtet.  Die
Zahl  der  Getauften  beläuft  sich  auf  37  317.  Sie
erhöht  sich  wesentlich,  wenn  man  die  von  mehreren
Missionsgesellschaften  als  „Anhänger“  bezeichneten
Eingeborenen  mit  hinzurechnet,  die  als  regelmäßige
Kixchgänger  schon  jahrelang  unter  christlichem  Einfluß
75  und  sich  ganz  zur  Mission  halten,  aber  bei
der  vorsichtigen  Taufpraxis  dieser  Gesellschaften  noch
auf  die  förmliche  Aufnahme  in  die  Gemeinde  warten
müssen.  Zählt  man  sie  hinzu,  so  gibt  es  rund
77  000  evangelische  Heidenchristen  in  den  deutschen
Kolonien.

Von  der  Mission  der  Weißen  Väter  berichtet
P.  Conrads  in  „Kreuz  und  Schwert“  aus  Bukumbi
(Deutsch-Ostafrika):

Wie  schöne  Früchte  hier  gezeitigt  werden,  zeigt
sich  u.  a.  auf  dem  Gebiete  der  Schule.  Freilich
steht,  was  Begabung  und  Intelligenz  belangt,  das
hier  am  Südufer  des  Viktoria  wohnende  Bagwevolk
hinter  anderen  afrikanischen  Völkerschaften,  wie  z.  B.
den  Baganda  und  einigen  Stämmen  am  Tanganyika,
zurück.  Nichtsdestoweniger  ist  die  seitens  der  Patres
auf  die  intellektuelle  Bildung  der  jungen  Bagwe
verwendete  Mühe  keineswegs  eine  verlorene  zu
nennen.  Ich  bin  glücklich,  Ihnen  das  als  Urteil
eines  Dritten  wiedergeben  zu  können,  der  nicht  auf
eben  dieselbe  Weise  wie  wir  bei  dem  Werke  interessiert
ist.  Ich  meine  das  Urteil  des  Stationschefs  der
Kaiserlichen  Militärstation  Muanza,  des  Oberleutnants
  Baumstark.  Als  ich  Mitte  vorigen  Monats,
mit  dem  Bischof  Hirth  von  Ukerewe  kommend,  zusammen
  mit  letzterem  der  Militärstation  einen  Besuch
machte,  kam  Oberleutnant  Baumstark  gerade  von
einer  Expedition  zurück,  im  Verlaufe  welcher  er  auch
unserer  Missionsstation  Bukumbi  einen  Besuch  gemacht
  hatte.  Bei  dieser  Gelegenheit  wollte  er  es
nicht  versäumen,  sich  persönlich  ein  Urteil  zu  bilden
über  die  Leistungen  der  Zöglinge  der  dortigen  vom
P.  A.  Meyer  geleiteten  Missionsschule.  Auf  Einladung
  des  P.  Superior,  P.  J.  Barthelemy,  nahm
er  selbst  eine  Prüsung  vor.  „Ich  war  äußerst  angenehm
  überrascht  und  erstaunt“,  erzählte  uns  der
Stationschef,  „zu  konstatieren,  welche  schönen  Resultate
in  dieser  Schule  bereits  erzielt  wurden.  Nicht  nur
in  der  Kisuahelisprache  zeigten  sich  die  Knaben  beschlagen,
  in  der  sie  korrekt  schrieben,  lasen  und  rechneten,
  sondern  auch  die  Leistungen  in  der  deutschen
Sprache  überstiegen  alle  meine  Erwartungen.“  Der
Oberleutnant  ließ  sich  eine  ganze  Reihe  der  gebräuchlichsten
  Vokabeln  der  Umgangssprache  auf  deutsch
        <pb n="237" />
        —  183

nennen,  deutsche  Sätze  bilden,  deklinieren,  konjugieren  2c.
Einem  der  Schüler  hielt  er  eine  deutsche  Zeitung
hin,  und  derselbe  las  fließend  aus  derselben  vor.

„Der  evangelische  Heidenbote"  berichtet  aus  einer
Sitzung  des  Komitees  der  Baseler  Missionsgesellschaft
über  Kamerun:  Br.  Hässig  hat  sich  in  Sakbayeme
am  Sanaga  im  Hinterland  von  Edea  ein  provisorisches
  Haus  mit  drei  Gelassen  erstellt,  um  von  dort
aus  die  Stämme  der  Bekok,  Ndogonye  und  Ndogmbog
  am  linken  und  rechten  Ufer  des  Sanaga  besser
erreichen  zu  können.  Diese  Stämme  zeigen  jetzt  ein
reges  Verlangen  nach  Lehrern,  sie  sind  zum  Bau
von  Lehrerhäusern,  Schulen  und  Kapellen  bereit,  und
die  Brüder  sind  der  Ansicht,  man  sollte  diese  der
Mission  günstige  Stimmung  benutzen,  um  sich  durch
Anstellung  von  Gehilfen  unter  diesen  Stämmen  festzusetzen.
  Man  genehmigt  die  Besetzung  von  sechs
neuen  Posten,  spricht  aber  den  Wunsch  aus,  daß
man,  wenn  nicht  ganz  besondere  Gründe  zu  weiterem
Vorgehen  vorliegen,  sich  vorerst  damit  begnüge  und
alle  Kraft  darauf  verwende,  die  im  schon  besetzten
Gebiet  stationierten  Gehilfen,  Schüler  und  Christen
möglichst  zu  überwachen  und  zu  pflegen,  damit  sich
womöglich  Gemeindlein  von  festem  Bestand  bilden.

In  den  „Berichten  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft“
  lesen  wir  aus  Deutsch-Südwestafrika:

In  Windhoek  ist,  wie  Miss.  Wandres  schreibt,
die  Kirche  im  Rohbau  fertig.  Er  hat  sie  schon  in
Benutzung  genommen,  obwohl  sie  erst  im  Sommer
nach  Vollendung  des  inneren  Ausbaues  eingeweiht
werden  soll.  Er  empfindet  es  sehr  angenehm,  nicht
mehr  im  Freien  predigen  zu  müssen.  Zu  den  Abendmahlsgottesdiensten
  hatte  ja  immer  die  deutsche  Gemeinde
  ihren  Kirchensaal  bereitwilligst  zur  Verfügung
gestellt.  Daß  die  Kirche  nicht  zu  groß  angelegt  ist,
geht  daraus  hervor,  daß  sie  immer  gedrängt  voll  ist.
Im  Dezember  vor.  Jahres  sind  auch  zwei  Bochumer
Gußstahlglocken  angekommen,  deren  schönes  Geläut
bei  den  Weißen  heimatliche  Gefühle  hervorrief.  —
In  Okahandja  hat  Miss.  Diehl  1  den  alten  Kavezevi,
den  Halbbruder  Mahareros,  noch  auf  dem  Sterbebette
  tausen  können,  nachdem  er  mit  regem  Interesse
den  Taufunterricht  besucht  hatte.
letzte  eigentliche  Stütze  des  Heidentums  auf  Okahandja
zu  Grabe  getragen  worden.  Es  ist  jetzt  kein  Okuruo,
d.  h.  heidnischer  Opferaltar  mehr  am  Platze.  —  In
Karibib  ist  es  Miss.  Elger  gelungen,  noch  vor  Ende
vor.  Jahres  einen  geschützten  Raum  für  Schule,
Bibelstunden  und  Unterricht  herzustellen,  ein  sogen.
„Hartebeesthaus“.  Das  Material  bekam  er  zum  Teil
von  einigen  Kaufleuten  und  von  der  Eisenbahn  geschenkt.
  Es  ist  freilich  nicht  groß  genug,  um  Sonntags
  alle  Leute  zu  fassen.  Miss.  Elger  hat  es  aber
vorsichtigerweise  in  der  Nähe  eines  großen  Baumes
aufgerichtet,  so  daß  die  Leute,  die  drinnen  keinen

Mit  ihm  ist  die.

 

Platz  finden,  unter  dem  Schatten  des  Baumes  sich
lagern  können.  So  steht  er  denn  bei  der  Predigt
unter  der  Tür  und  teilt  nach  beiden  Seiten  das
Wort  aus.  —  Miss.  Bernsmann  aus  Omburo  erzählt,
daß  er,  als  er  vor  länger  als  einem  Jahre  zusammen
mit  Miss.  Dannert  Okanjati,  1114  Stunden  nördlich
von  seiner  Station,  passierte,  den  Sohn  des  dortigen
Dorfhäuptlings,  Zachäus,  ermuntert  habe,  evangelistisch
  zu  arbeiten.  Das  hat  der  Mann  auch  wirklich
getan  und  zwar  so  gediegen,  daß  Miss.  Bernsmann
bei  seinem  nächsten  Besuch,  im  Juni  vor.  Jahres,
über  die  Veränderung  nicht  wenig  erstaunt  war.  Die
kurz  vorher  noch  völlig  heidnische  Werft  mutete  ihn
wie  ein  Christendorf  an.  Die  Mehrzahl  der  Bewohner
  kam  nett  gekleidet,  um  ihn  zu  begrüßen,  und
freute  sich  herzlich  über  seinen  Besuch.  Zachäus
hatte  mit  seinen  25  Tausschülern  schon  eine  hübsche,
saubere  Buschkapelle  gebaut,  und  manche  von  diesen
hatten  einen  guten  Teil  des  Katechismus  auswendig
gelernt,  einige  konnten  auch  schon  lesen.  Dabei  ist
Zachäus  überaus  bescheiden;  immer  wieder  sagte  er
dem  Miss.  Bernsmann,  daß  er  nicht  viel  könne
und  wisse.  „Doch  kann  er  die  Hauptwahrheit,  daß
Jesus  Christus  in  die  Welt  gekommen  ist,  Sünder
selig  zu  machen,  und  daß  die,  die  an  ihn  glauben,
gerettet  werden,  seinen  Leuten  gut  darlegen“,  schreibt
Bernsmann,  wie  er  sich  selbst  überzeugte,  als  im
Oktober  bei  einem  erneuten  Besuch  Zachäus  vor  dem
Missionar  predigte.  In  ähnlicher  Weise  arbeitet  ein
einsaches  Gemeindeglied  aus  Omburo,  Eberhard,  in
Otjihinomaparero  in  der  Nähe  von  Okanjati,  wenn
auch  unter  schwierigeren  Verhältnissen.  Auch  er  hat
bereits  eine  Buschkapelle  gebaut  und  unterrichtet
40  Taufschüler.

Ein  vom  Vorstande  des  Afrika-Vereins  mitgeteilter,
  in  „Kreuz  und  Schwert“  veröffentlichter
Bericht  des  apost.  Präfekten  Limbrock  über  die  Mission
vom  hl.  Geiste  in  Kaiser-Wilhelmsland  enthält
folgendes:

Die  Entwickelung  der  jungen  Mission  in  St.  Joseph
  Tumleo  hat  während  des  letzten  Jahres  im
allgemeinen  ihren  ruhigen  Fortgang  genommen.  Die
Schulen  der  Station  werden  nach  wie  vor  gut  besucht
  und  von  den  Missionaren  eifrig  gepflegt.  Zwei
Patres  und  zwei  Schwestern  sind  darin  tätig.  Mit
Ausnahme  der  täglichen  Religionsstunde  wird  in  allen
übrigen  Unterrichtsfächern  nur  mehr  deutsch  gesprochen.
Allerdings  hat  das  noch  seine  Schwierigkeiten  und
geht  noch  nicht  so  gut  und  flott,  wie  in  rein  deutschen
Schulen.  Aber  in  Anbetracht  der  schwierigen  Verhältnisse
  darf  man  die  erzielten  Fortschriite  doch  recht
erfreuliche  und  bedeutende  nennen.  Auf  den  anderen
Stationen  herrscht  ein  je  nach  Umständen  verschiedener
Eifer,  womit  die  Schulen  besucht  werden.  So  ist
die  Station  St.  Anton  auf  der  benachbarten  Jusel
Aly  kaum  ein  Jahr  gegründet.  Aber  trotzdem  war
der  Schulbesuch  dortselbst  während  der  letzten  Monate
  außerordentlich  zahlreich  und  regelmäßig.  An
        <pb n="238" />
        drei  Wochentagen  wurden  durchschnittlich  60  und  an
den  übrigen  drei  Wochentagen,  wo  auch  die  mittel—
große  Jugend  sich  einfand,  gewöhnlich  90  Schüler
gezählt.  Während  anfänglich  die  Erwachsenen  dem
Unterrichte  der  Missionare  und  überhaupt  dem
Christentume  durchaus  gleichgültig  gegenüberstanden,
sind  dieselben  in  letzter  Zeit  doch  allmählich  mehr
und  mehr  aufgetaut.  Nachdem  die  Erwachsenen  auf
Tumleo  den  Anfang  gemacht  und  zum  großen  Teil
sich  haben  taufen  lassen,  wirkt  dies  gute  Beispiel
auch  mit  wohltuender  Wärme  auf  die  kalten  Gemüter
der  benachbarten  Stämme.  Dies  war  schon  auf  der
Station  Regina  Angelorum  zu  bemerken,  und  besonders
  leuchtet  daosselbe  hervor  an  der  Station  St.
Anton  auf  Aly,  wo  jetzt  gleich,  also  im  ersten  Jahre
nach  der  Gründung,  neben  den  Kindern  auch  die
Erwachsenen  den  Religionsunterricht  schon  fleißig
besuchen.  Die  Station  vom  heiligsten  Herzen  Jesu
in  Monumba  hat  im  letzten  Jahre  eine  unliebsame
und  schädliche  Störung  überstehen  müssen,  indem
einige  Aripaponleute  von  Kozakozaleuten  ermordet
wurden.  Lange  Zeit  nach  diesem  Vorfall  kamen  die
Leute  der  Umgegend  gar  nicht  mehr  zur  Ruhe.  Stets
fürchteten  die  Mörder,  der  Bergstamm  würde  kommen,
um  die  hier  überall  übliche  Blutrache  auszuführen.
In  den  letzten  Tagen  des  Monats  Mai  kam  dann
der  Kaiserliche  Richter  mit  dem  Regierungsdampfer
„  Stephan“  nach  Monumbo,  untersuchte  den  Sachverhalt
  und  nahm  alsbald  den  Sühneakt  vor.  Es
gelang,  den  Hauptanstifter  der  Greueltat  gefangen  zu
setzen,  welcher  dann  nachher  in  Friedrich  Wilhelmshafen
  zu  mehrmonatlicher  Zwangsarbeit  mit  Kerkerhaft
  verurteilt  wurde.  Zugleich  wurde  eine  Anzahl
kleinkalibriger  Granaten  in  und  durch  das  menschenleere
  Dorf  geschickt,  welche  zwar  wenig  Schaden  anrichteten,
  aber  doch  immerhin  den  Eingeborenen  den
nötigen  Respekt  einflößten.  Nach  diesem  Sühneakt
kehrten  die  Leute  allmählich  wieder  in  ihre  Dörfer
zurück,  besonders  nachdem  der  Kaiserliche  Richter  bei
abermaligem  Anlaufen  den  Eingeborenen  die  Versicherung
  gegeben,  sie  brauchten  sich  jetzt  nicht  mehr
zu  fürchten,  ihre  Strafe  sei  jetzt  abgebüßt  und  niemand
  solle  sie  mehr  deswegen  behelligen.  Mit  der
zurückkehrenden  Ordnung  und  Sicherheit  hielt  auch
das  Wiederaufleben  der  Schule  gleichen  Schritt.  Auf
das  gegebene  Zeichen  versammelt  sich  die  Ingend  der
verschiedenen  Dörfer  jeden  Morgen  auf  der  Missionsstation,
  um  die  Gebete,  den  Katechismus  zu  lernen
und  in  den  Glaubenswahrheiten  unterrichtet  zu  werden.
Die  Schule  wird  von  60  Kindern  besucht,  von  denen
schon  mehrere  getauft  sind.  Etwas  weiter  nach  Südofsten
  konnte  die  neue  Station  vom  hl.  Geiste  in
Bogia  gegründet  werden,  woselbst  die  Missionstätigkeit
  noch  in  den  ersten  Anfangsstadien  steht.  —  Insgesamt
  sind  in  der  Mission,  nachdem  letzthin  neue
Verstärkung  eingetroffen  ist,  nunmehr  acht  Priester,
neun  Brüder  und  acht  Schwestern  tätig.  Die  Zahl
der  Getauften  ist  im  letzten  Jahre  über  350  gestiegen.

184

 

Nach  den  Karolinen-Inseln  schifften  sich  am
19.  Februar  die  ersten  deutschen  Kapuziner  der
rheinisch-westfälischen  Ordensprovinz  ein:  P.  P.  Salesius
  Haas  aus  Stolberg  und  P.  Victorinus  Louis
aus  Wadgassen.  Während  P.  Salesius  beabsichtigt,
sich  auf  der  westlichsten  Insel  Jap  nlederzulassen,
trägt  Ie.  Victorinns  sich  mit  dem  Gedanken,  die  östliche
  Insel  Ponape  zu  seinem  Standauartier  zu
machen.

Aus  fremden  HKolonien  und
Produktionsgebieken.

Die  Eingeborenengerichtsbarkeit  in  Britisch-Ostafrika.

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Sansibar  berichtet:

In  der  Official  Gazette  vom  15.  Dezember  v.  Is.
ist  eine  vom  12.  desselben  Monats  datierte  Verordnung
  des  Commissioners  Sir  Charles  Eliot  über
die  Elngeborenengerichtsbarkeit  veröffentlicht.  Sie
ist  eine  Ergänzung  der  Native  Courts  Regulations
1897  und  schafft  neben  den  dort  errichteten  Gerichtehöfen
  sogenannte  „Sondergerichtshöfe“  (Special
Courts)  für  solche  Bezirke,  die  zu  „Sonderbezirken“
(Special  Districts)  erklärt  werden.  Von  den  „Distriktsgerichten“
  der  früheren  Verordnung  unterscheiden  sie
sich  insofern,  als  sie  ausschließliche  Zuständigkeit  in
erster  Instanz  besitzen,  während  die  Distriktsgerichte
nur  in  Tätigkeit  zu  treten  haben,  wenn  der  Beklagte
oder  der  Angeklagte  es  verlangt,  sonst  aber  die  Waligerichte
  in  erster  Instanz  urteilen.  In  den  „Sonderbezirken“
  gibt  es  also  keine  Waligerichte.

Die  Verordnung  scheint  in  mancher  Beziehung
der  Gerichtsverfassung  des  deutsch-ostafrikanischen
Schutzgebietes  für  Eingeborene  nachgebildet  zu  sein.
Sie  besagt  im  einzelnen  folgendes:

1.  Sie  führt  die  Bezeichnung:  „The  East  Africa
Native  Courts  Amendment  Ordinance  1902.“

2.  Der  Commissioner  ist  befugt,  einen  Bezirk
zum  „Sonderbezirk“  zu  erklären.

3.  Die  Native  Courts  Regulations  1897  finden
auf  „Sonderbezirke“  keine  Anwendung.

4.  In  jedem  „Sonderbezirk“  wird  ein  Gerichtshof
  geschaffen,  der  den  Namen  führt:  „His  Majesty'  s
Special  Court  for  the  district  of

5.  Der  Collector  des  Bezirks  soll  der  Richter  sein.

6.  Er  kann  Eingeborene  als  Beisitzer  mit  beratender
  Stimme  zuziehen.

7.  Ort  und  Zeit  der  Gerichtssitzungen  wird  von
ihm  bestimmt,  er  soll  jedoch  wenigstens  einmal  in
der  Woche  Sitzung  halten.

8.  Er  führt  über  alle  Prozesse  eine  Liste.

9.  Ein  Richter  des  obersten  Gerichtshofes  soll
von  Zeit  zu  Zeit  die  Listen  aller  Sondergerichte
durchsehen  und  kann  dem  Collector  Instruktionen
und  Rat  erteilen.

10.  a)  Der  oberste  Gerichtshof  soll  das  Verfahren,
  die  Gebühren,  die  Listenführung  und  deren
Einreichung  sowie  die  Berufung  regeln.
        <pb n="239" />
        b)  Das  Verfahren  soll  im  allgemeinen  das  in—
dische  bürgerliche  und  Strafgerichtsverfahren  sein.

Ziffer  11  regelt  die  Prügelstrafe  im  wesentlichen
in  Ubereinstimmung  mit  den  Bestimmungen  unseres
Schutzgebietes.

12.  a)  Todesurteile  müssen  vom  obersten  Gerichtshof
  und  vom  Commissioner  bestätigt  werden.

b)  Urteile,  die  mehr  als  25  Hiebe  oder  sechs
Monate  Gefängnis  oder  500  Rupien  Geldstrafe  festsetzen,
  bedürsen  zu  ihrer  Vollstreckung  der  Genehmigung
  des  obersten  Gerichtshofes.

13.  Dem  obersten  Gerichtshof  steht  das  Recht
zu,  alle  Urteile  nachzuprüfen.

14.  Gegen  jede  Entscheidung  eines  Sondergerichts
ist  Berufung  an  den  obersten  Gerichtshof  zulässig.

15.  Die  Befugnis  des  Commissioners,  die  Gerichtsbarkeit
  eines  Stammoberhauptes  anzuerkennen,
bleibt  unberührt.

Der  Collector  ist  befugt,  einem  anerkannten  Oberhaupt
  die  Entscheidung  in  einem  Prozeß  zu  überw#agen
  und  die  erforderlichen  Maßregeln  zur  Durchführung
  der  Befehle  eines  solchen  zu  ergreifen.

16.  Der  Collector  soll  das  Verfahren,  die
Anordnungen  und  Strafen  einer  eingeborenen  Autorität
  überwachen.

17.  Die  Verhaftung  von  Eingeborenen  bleibt
dem  Collector  vorbehalten  und  erfolgt  auf  Grund
eines  Haftbefehls.

In  einer  der  Verordnung  angehängten  Bekanntmachung
  werden  darauf  sämtliche  Distrikte  der
Prormzen  Ukamba,  Naivasha,  Kisumu,  Kenia  und
Jubaland  zu  „Sonderbezirken“  im  Sinne  der  Verordnung
  erklärt.  Von  den  sieben  Provinzen  Britisch-Ostafrikas
  gehören  also  nur  Seyidiye  und  Tanaland
nicht  zum  Bereich  der  neuen  Verordnung.

DPandel  von  Südnigeria.

Der  Wert  der  Einfuhr  des  britischen  Protektorates
  Südnigeria  belief  sich  im  Kalenderjahre  1901
auf  1297  116  ##  und  der  Wert  der  Ausfuhr  in
derselben  Zeit  auf  1  253706  L.  Vor  1901  umsaßten
  die  statistischen  Anschreibungen  die  am  31.  März
endigenden  Rechnungsjahre  und  ergaben  für  1900/01
als  Wert  der  Einfuhr  1  199  690  K  und  als  Wert
der  Ausfuhr  1  166  147  ##  und  für  1899/1900  als
Wert  der  Einfuhr  725  798  é  und  als  Wert  der
Ausfuhr  888  955  L.  An  der  Einfuhr  des  Jahres

185

 

 

(276  633)  —  Gin  und  Genever  117  604  (127  404)
—  Böttcherwaren  70  034  (64  371)  —  Eisenwaren,
Messerwaren,  Maschinen  69  961  (52720)  —  Rohtabak
  62  484  (66  858)  —  Banumaterialien  52727
(49  635)  —  Kleidungsstücke  38  225  (29  674)  —
Salz  26  412  (23741)  —  Reis  23  185  (20  376)
—  Seidenwaren  15  453  (21  808)  —  Steinkohlen
14593  (18  530)  —  Möbel  13  250  (9613)  —
Wollwaren  12142  (8069)  —  Säcke  11  441  (11714)
—  Ton=  und  Glaswaren  11  117  (11  530).  Ausfuhr:
  Palmöl  606  011  (527  887)  —  Palmkerne
437093  (420510)  —  Kautschuk  106  925  (141  133)
—  Elfenbein  10  995  (14  829).
(Nach  einer  britischen  Parlaments-Drucksache.)

SPolltarifänderung  in  Sierra  Leone.

Laut  einer  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
19.  Januar  1902  sind  der  Liste  der  bei  der  Einfuhr
in  Sierra  Leone  zollfreien  Gegenstände  die  folgenden
hinzugefügt  worden:  Boote,  Lichterschiffe  und  Kanoes
mit  dem  dazu  gehörigen,  gleichzeitig  eingeführten
Tauwerk;  Schiffe,  die  weder  durch  Dampf  noch
durch  Segel  getrieben  werden;  Dampf-,  elektrische
oder  andere  Barkassen  mit  dem  dazu  erforderlichen,
gleichzeitig  eingeführten  Zubehör.

Rautschukgewächse  in  Donduras.

Der  Gouverneur  des  Comyapua-Departements
in  der  Republik  Honduras  hat  vor  einiger  Zeit  in
dem  Pijogebirge  ein  wildes,  rankenartiges  Gewächs
von  vier  Zoll  bis  zwei  Fuß  im  Durchmesser  entdeckt,

welches  beim  Anschneiden  einen  dem  Kautschuk  ähn-1901

  war  Großbritannien  mit  1  072  962  4  beteiligt,

Deutschland  mit  104  008  k,  die  Niederlande  mit
97  565  .  Frankreich  mit  2531  L.  Von  der  Ausfuhr
  des  Jahres  1901  entfielen  auf  Großbritannien
798  693  L,  Deutschland  392  795  #E,  Frankreich
43  505  E,.

auf  die  Niederlande  10  818  .  Die

wichtigsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel  waren  im  Jahre

1901  (die  Zahlen  für  das  Rechnungsjahr  1900/01

sind  in  Klammern  beigefügt)  nach  dem  Werte  in  4#

die  folgenden.  Einfuhr:  Bamwollenwaren  265  060

lichen  Saft  lieferte.  Diese  Pflanze  wird  100  Fuß
lang  und  soll  zur  Familie  der  afrikanischen  Koutschukarten
  gehören.  Der  Entdecker  ist  überzeugt,  daß  der
Kautschuk  dieser  Pflanze  in  der  Qualität  besser  ist
als  der  im  Handel  befindliche  Parakautschuk,  und
versichert,  daß  seine  Ansicht  durch  die  von  amerilanischen
  und  europäischen  Chemikern  angestellten  Analysen
  bestätigt  worden  sei.  Das  Gewächs  gedeiht
sowohl  auf  bedeutenden  Höhen  wie  in  niederen  Tälern.
Die  Pflanze  ist  von  so  üppigem  Wachstum,  daß  sich
ihre  Ausbeutung  in  kommerzieller  Beziehung  lohnen
würde.  Sie  läßt  sich  auf  dem  fruchtbaren  Boden
des  Departements  durch  Setzlinge  schnell  fortpflanzen.
Da  die  Pflanze  viel  schneller  gedeiht  als  der  Kautschukkaum,
  so  ist  anzunehmen,  daß  sie  auch  einen
größeren  Kautschukertrag  liefert.  Die  Bäume  bedürfen
  einer  sechsjährigen  Pflege,  bevor  sie  angezapft
werden  können.  Die  Versuche,  zum  Zwecke  der  Ausbeutung
  des  Kautschuks  im  Yorodistrikt  eine  Gesellschaft
  zu  gründen,  haben  bisher  zu  keinem  Resultat
geführt.

(Nach  einem  Bericht  des  amerik.  Konsuls  in  Tegucigalpa.)
        <pb n="240" />
        Perschiedene  Witteilungen.

Außenhandel  der  französischen  Rolonien.

Nach  einer  vom  französischen  Kolonialministerium
veröffentlichten  Statistik  bewertete  sich  der  Gesamtumsatz
  der  französischen  Kolonien  und  Protektorate
(mit  Ausnahme  von  Algerien  und  Tunis)  im  Jahre
1901  auf  839  129  459  Franken,  d.  h.  58  719  747
Franken  mehr  als  im  Jahre  1900  und  237  146  546
Franken  mehr,  als  der  Durchschnittswert  der  voraufgegangenen
  fünf  Jahre  betrug.  Von  dem  Gesamtumsatz
  1901  entfielen  auf  die  Einfuhr  474  610  977
Franken;  gegen  das  vorhergehende  Jahr  ergab  sich
eine  Mehreinfuhr  von  38  586  837  Franken  und
gegen  den  Durchschnitt  der  Jahre  1896  bis  1900
ein  Mehr  von  160  230720  Franken.  Der  Ausfuhrwert
  stellte  sich  im  Jahre  1901  auf  364  518  482
Franken  und  übertraf  damit  den  Wert  des  Jahres
1900  um  20  132910  Franken  und  den  Durchschnittswert
  der  voraufgehenden  fünf  Jahre  um
76  915  824  Franken.

In  den  zwanzig  Jahren  1882  bis  1901  erreichte
die  Ein=  und  Ausfuhr  nachstehende  Werte:

 

Einfuhr  Ausfuhr  Zuf.  Einfuhr  Ausfuhr  Zufs.

Wert  in  Mill.  Franken  Wert  in  Mill.  Franken
1882  125,4  172,3  297.71892  234,2  231.3  465,5
1883  163,3  186,9  350,2  1893  203,3  249,6  452.9
1884  252,6  240,1  492,711394  234,2  265,2  499,4
1885  216,7  228,1  474,81895  241,4  233.5  474,9
1886  223,1  204,0  427,,4  1896  244,4  232.7  477,1
1887  227,6  211,5  439,4  1897  256,8  263.7  52,5
1888  2%½3,8  209,7  413,5|1898  289,1  287,0  576,1
1889  207,2  200,9  408,,  1899  345,6  310,1  655,7
1890  210.8  192,0  402,81900  436,0  344,4  780,4
1891  211,7  188.8  400,5  1901  474,6  364,5  839,1

Der  Wert  des  Handelsverkehrs  sämtlicher  französischen
  Kolonien  (einschließlich  von  Algerien  und
Tunis)  stellte  sich  im  Jahre  1901  in  der  Einfuhr
auf  890  566  938  Franken  und  in  der  Ausfuhr  auf
661  468  849  Franken.  (La  Dépeche  Coloniale.)

L##cdy'  V  oFVF

Titeratur.

Der  Kaffee.  Gemeinfaßliche  Darstellung  der  Gewinnung,
  Verwertung  und  Beurteilung  des  Kaffees
und  seiner  Ersatzstoffe.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen
  Gesundheitsamt.  Julius  Springer,  Berlin.

Die  vorliegende  Schrift  verdankt  dem  Bestreben
ihre  Entstehung,  durch  Festsetzung  von  Grundlagen
für  die  Bewertung  der  Ersatzstoffe  und  der  verschiedenen
  Bearbeitungen,  denen  der  Kaffee  unterzogen
wird,  die  Konsumenten  vor  Überhandnahme  von  Verfälschungen
  zu  schützen,  die  Vertreter  des  gewissenhaften
  Kaffeehandels  vor  unlauterem  Wettbewerb  zu
bewahren  und  sichere  Anhaltspunkte  für  gerichtliche

Entscheidungen  zu  liefern.  Der  „Botanische  Teil“

des  Buches  enthält  u.  a.  einen  Uberblick  über  die

 

186  —

Verbreitung  der  Kaffeekultur  auf  der  Erde,  worin
auch  die  Produktionsgebiete  in  Deutsch-Ostafrika,
Togo,  Kamerun  und  Deutsch-Neu-Guinea  entsprechende
Berücksichtigung  finden.  Die  sorgfältige  Arbeit  wird
allen  Interessenten  willkommen  sein.

Hauptmann  K.  Schwabe:  Dienst  und  Kriegführung
in  den  Kolonien  und  auf  überseeischen  Expeditionen.
Mk.  4,.—.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Gegenüber  den  neuen,  ungewohnten,  oft  überraschenden
  Verhältnissen  auf  überseeischen  Unternehmungen
  ist  es  besonders  wertvoll,  die  früheren

Erfahrungen,  die  zum  großen  Teil  mit  Blut  erkauft

sind,  für  spätere  Fälle  kennen  zu  lernen  und  zu  verwerten.

  Der  durch  kolonlalliterarische  Veröffentlichungen
  bereits  bestens  bekannte  Hauptmann  Kurd

Schwabe  hat  nun  in  dem  vorliegenden  Buch  die

Summe  seiner  während  einer  langjährigen  Dienstzeit

in  Deutsch-Südwestafrika  und  Ostasien  gesammelten

Erfahrungen  niedergelegt.  Dieses  Werk  bildet  dos

erste  Lehrbuch  des  Dienstes  und  der  Kriegführung

auf  überseeischen  Unternehmungen.  Seine  persönlichen

Beobachtungen  hat  der  Verfasser  durch  die  Wiedergabe

  von  Einzelheiten  und  Beispielen  aus  der  kolonialen

  Kriegsgeschichte  der  verschiedensten  europäischen

Nationen  ergänzt.  So  entrollt  sich  vor  den  Augen

des  Lesers  eine  moderne  überseeische  Expedition  mit

ihren  Erwägungen,  Vorbereitungen  und  Arbeiten  bis
in  die  tausend  Einzelheiten  ihrer  Durchführung.  Das

Werk  ist  mit  25  Abbildungen  und  3  Taseln  geschmückt.

M.  Diesterweg:  Aus  dem  Pionierleben  Südafrikas.
Mk.  3,—.  A.  Hopfer,  Burg.

Das  Werk  schildert  das  Leben  und  Treiben  in
Südafrika,  wie  es  Diesterweg  während  seines  zwanzigjährigen
  Aufenthalts  daselbst  aus  eigener  Erfahrung
kennen  gelernt  hat.  Der  Verfasser  erzählt  in  anschaulicher
  und  fesselnder  Weise  seine  Handelszüge
und  Prospektorenreisen,  seine  Jagdabenteuer  und
Kämpfe  mit  den  Eingeborenen  in  Transvaal  und
Rhodesia  sowie  die  Entwickelung  der  Minenindustrie
zu  Anfang  der  achtziger  Jahre.  Es  wird  ferner
behandelt  das  Entstehen  der  Freibeuterei  in  Betschuanaland
  und  die  Annektierung  des  vorgenannten  Distriktes
sowie  des  Maschona=  und  Matabelelandes  durch
England.  Erlebnisse  in  den  Jagdveldern  am  Limpopo
und  Zambesi,  welche  viel  Interessantes  bieten,  sodann
die  ersten  Gesechte  des  eigentlichen  Burenkrieges
bilden  den  Schluß  des  Buches.

Generalmajor  z.  D.  Krahmer:  Die  Beziehungen

Rußlands  zu  Persien.  Zuckschwerdt  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.

Die  Beziehungen  Rußlands  zu  Persien  werden

von  dem  Verfasser  in  klarer,  übersichtlicher  Schilderung

  dargelegt  und  dabei  namentlich  die  großen

und  wichtigen  Erfolge,  die  das  Zarenreich  in  neuester
Zeit  errungen  hat,  in  Berücksichtigung  gezogen.
        <pb n="241" />
        187

Perkehrs  -Bachrichten.

Die  Telegraphenlinie  Duala  —Buöa  (Kamerun)  ist  nunmehr  fertiggestellt.
Verkehrsanstalten  in  Bictoria  und  Busa  Anschluß  an  das  Welttelegraphennetz  erhalten.

 

Dadurch  haben  die

Preßtelegramme  im  Verkehr  mit  Deutsch-Südwestafrika  sind  von  jetzt  ab  zu  einem  ermäßigten

Tarife  zugelassen.

In  Tura  (Deutsch-Ostafrika)  ist  eine  Neichs-Telegrapenanstalt  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  beträgt  1  Mk.  10  i

—  —  —  —  —  —  –—

Sie  trägt  die

zusätzliche  Bezeichnung  Deutschoftafrika,  die  mit  dem  Ortsnamen  zusammen  in  der  Adresse  der  Telegramme
nur  als  ein  Taxwort  rechnet.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

1.  Deutsch--Neu-Guinen-  indi  I  .  iqupi  42  Tage

nach  Herbertehöhe,  Matupi  unrindist,n.  24.  Mai  Herbertsöhe.  42

b)  nach  Berlinhafen,  Finsch.  ·  ert  Akt-Poe  fänafenäg  22.,  26.  Mai
batn  griedrich  Will  ein  *  38.  Wai  Stephansort#  40  10x  abds.

22  n  ren  „:e  weussche  Schift  100  abds.  Herbertshöhe  45  -
Matupi  465  -

2.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  24.  April,  8.  Maie  Tanga  16—20  e  ·  ·
v  kalr  Gerutsch  Schiffe)  #  s  Tas  21.  April,  5.,  8.  Mai
a  nach  Tanga  ·  Brindisi  10.  Mai  Tanga  18  Tage  10  K  abds.

(englische  Schiffe)
Brindisi  19.  April  100  abds.  Sansibar  20  Tage
(enalische.  sein  p  sib  6  57  21.  April
d)  nach  Deussch.  Ostafritor  Neapel  24.  April  Dar-es-Sals’n  17  Tag  10  abds.
(außer  Tanga)  (ensschen  Schiff)
Marseille  10.  Mai  40  ums.  Sansibar  18  Tage  8.  Mai  10tä7  abds.
(kranzösische  Schiffe)  .Z  Z„
Neapel  8.  Mai  90  pms.  Dar-es-Salhm  21  Tage  5.  Mai  105#  abds.
(deutsche  Schiffe)

 

 

*  3.  derisch  Sireenarut.

 

 

 

 

 

 

 

W  Leptiemteis.  Southampton  18.  April,  16.  Mai  Swakopmund  31  und17.  April,  15.  Mai
S#  zewP  *#n  Sise  2n%  I  .omn.s  26  Tage  112  vms.
—  Ssn  dan  arn  30  Ap  il  S  al  mund  30  Ta  29  Ap  il
avi,  ngue,  amburg  30.  Apri  wakop  ge  .  Apri
W  1  (deutsches  Schifff  72  abds.
Southampton  18.  April,  16.  Mai  Lüderitz4bucht  28  und  7.  April,  15.  Mai
(engl.  Schiffe  digab·  23  Tage  1I  vms.
b)  nach  Lüderiybucht,  Kubub  "
amburg  30.  April  Swakopmund  30  Tage  29.  April  7##  abds.
6ct  Schiih
Bethanien,  Gibeon,  Kect-  outhampton  l.  7  i  .  i  i
*u.  Mankhge,  genguutche  ghaußte  bis  18.  April,  2.  Mai  Kopstadt  17  Tage  *  #  Rei
Kamansd  apstadt,  dann  Land-  #m
—  bad  beförderung)  I
Liverpool  25.  April  Duala  24  Tage  23.  April
(englische  Schiffe)  1255  nms.
mbur  10.  Mai  Duala  21  Tage  9.  Mai
4.  Ramerun.  E3°  S#enh  es  7u  abds.
Southampton  12.  Mai  Duala  19  Tage  10.  Mai
(beutsche  Schiffe)  9#abds.
Neapel  119.  April  Ya  69  Tage
5.  Baroin,  (englisches  Schiff)  Ponape  55  Tage  17.  April,  23.  Juni
palau  ·  Inseln.  Neapel  25.  Juni  ap  38  Tage  10#  abds.
(beutsches  Schift)  onape  51  Tage
Neapel  16.,  30.  April,  14.  Mais  Tsingtau  35—36  Tage  14.,  28.  April,  12.  Mai
6  (deutsche  Schiffe)  90  abends  10  abds.
u  Riautschon.  brin  ·  ,
noch  19.,26.Apktc,3.,10.MmTsingtauMTage  17.,  24.  Wril.  1.,  8.  Mai
feleagiusce  de,  109  abends  ion  abds.
        <pb n="242" />
        188  —

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  19.  April  Saipan  65  Tage  17.  April  1038  abds.
(englisches  Schiff)
7.  Marianen.  Neapel  25.  Juni  Saipan  43  Tage  23  Juni  105  abds.

(deutsches  Schiff)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi

en.

 

otohamo  weiter  acht=  bis

 

 

 

6  Neelen  19.  April  Jaluit  46  Tage  17.  April  10#  abds.
8.  Marsball-  Inseln.  englisches  Schifl)
rid  Neapel  25.  Juni  Jaluit  58  Tage  23.  Juni  108  abds.
(deutsches  Schiff)
Queenstom  .  ..  .
9.  Samoa.  lüber  Kew-Vort—  3.,  24.  Mai  Apia  25  Tage  1.,  22.  Mai
San  Francisco  112  vms.
Hambur  10.  Mai  Lome  18  Tage  9.  Mai
(deutsche  Schiffe)  7.32  abda.
Southampton  12.  Mai  Lome  16  Tage  10.  Mai
(deutsche  Schiffe)  9.32  abds.
ambur  25.  April  Lome  36  Tage  24.  April  732  abds.
GKherche)  29,  Upril  Lome  31  .  April  Lmabds
otterdam  .  Apri  ome  age  .Apri  abds.
10.  Togo.  gouscere),  p  g  Ap
E—  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  72  abds.
eu  e  e
*  eille  6,.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  .  jed.  Mts,#  10  abd.
(französtsche  Schisfe)  von  da  ab  Landverbindung
Cotonou  19  18.  jed.  Mts.  104  abds.

 

(kranzösische

Bord  auz  15.  jed.  Mts.  110  oms.
chiffe)  I

 

 

von  da  ab  Landverbindung

 

f)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermert  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Bost  ans  den  dentschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Pofst  ist  fällig  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Ueu.  Guinen.  Brindisi.  26.  April  Rarolinen  .  .  .  Brindisi.  8.  Juni
——  ————  ;  ·Nz«;xc«.·:.17.«Apkic,1.-Mci
NOMLs-14i«-29-«Apul  smaut  ou....Bkiuvist...26.Apkic,1o.Mk-i
VentiosOstcitm-«  Fde  —  1  e  "*-  Marseille  .  22.  April,  7.  Mai
eille  .  c  —-—---—----  ----————-—  ---——-—
—--———--——  —  pr  i  Marianen  Brindisi.  ..  B.  Juni
deutsch-üdwenatrika  S–#
4)0  nördl.  Tell  d.  Schutqzeb.  Southampton  28./  April,  17.  Mai  !*—3  Brindisi.  8.  Juni
d)  fadl.  Teil  d.  Schugeb.  t  a,  10.  MauR  ½
!  4  4½  Southampton  on.  26.  April,  10.  ai  Samoa  ......  Dueenstown  27  April,  18.  Mai
ut  ton  17.*,  W  ·  jed.  Nis  XIIC
Hamernn  Hhuhemptor  on  21.  April,  5.  Mai  Sooo  Southampton  7.N  u.  28.jed.  Mts.
".  Falligreitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
S#issbewegugen  der  Dertschen  Okefrita-Einie  (  S——
Rei  e  Legte  Nachrichten
Neichspostdampfer  von  nach  bis  14.  April  1903.
„König“.  Durban  "  Hamburg  am  14.  April  von  Delagoabai  abgeg.
„Kaiser“.  Delagoabai  Hamburg  am  10.  April  von  Port  Said  abgegangen
„Bundesrath“  Beira  Hamburg  am  7.  April  von  Sansibar  abgegangen
„Gouverneur“.  Hamburg  |  Beira  am  29.  März  von  Aden  abgegangen
„Präsident“.  Hamburg  "  Beira  am  11.  April  von  Neapel  abgegangen
„Kanzler“  Hamburg  Delagoabai  am  13.  April  in  Tanga  eingetroffen
„Kurfürst".  Hamburg  n!  Delagoabai  am  12.  April  von  Vlissingen  abgegangen
„Bürgermeister"  Durban  1  Hamburg  am  8.  April  von  Vlissingen  abgegangen
„Markgraf“.  Delagoabai  Hamburg  am  7.  April  von  Lissabon  abgegangen
„Herzog“.  Hamburg  Durban  am  8.  April  von  Las  Palmas  abgeg.
„General“  Delagoabai  «  Hamburg  am  14.  April  von  Kapstadt  abgegangen.
        <pb n="243" />
        —  189  —
Beschleunigter  Dienst  für  Post  und  Passagiere.

WoERMANN-  LINIE.

Regelmäßige  postbampfschiffahrt  zwischen  Damburg,  Bremen,  Notterdam,  Antwerpen,  Soutbampton  und  Westafrika.

 

Fahrplan  für  das  zweite  Vierteljahr  1903.

Bremen:  Gottfr.  Steinmeyer  &amp;amp;  Co.  Rotterdam:  Ruys  &amp;amp;  Co.
Berlin:  M.  Adler,  für  Ladung,  Wilhelmstr.  15.  Paris:  André  Vairon  &amp;amp;  Co.,  Rue  d'Hauteville  65.

Agenten  der  Linie:  v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.,  für  Passage,  London:  G.  T.  Symons  4  Co.,  18  Leadenhall  Str.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Potsdamerstr.  127/128.  Southampton:  Smith,  Sundius  &amp;amp;  Co.
Antwerpen:  Agence  Maritime  Walford.  Marseille:  William  Carr.
-  Adolf  Deppe  für  Marokko.  Haore:  Aug.  Bulcke,  Vairon  &amp;amp;  Co.
Marokko-Linie.  Goldräften-L#nie  Lagos-  nud  Gabun-  Liuie.
über  Bremen.  Direkt  nach  Lagos,  Kamerun  und  span.
Nach  Gibraltar  und  Marokke.  Nach  der  Goldküste,  Togo  und  Dahomey.  Muni-Gebiet.
Auntwerpen  anlaufend.  Rotterdam  anlaufend.  Nimmt  Pulver  für  Liberia  und  für  alle
Plätze  südlich  Quitta  bis  einschl.  Loanda
Ausreise.  Au#s###e  en  direkt  oder  in  Umladung.
D  Ausre  ise.
Hamburg  .  April  5.  Mai  5.  Juni  5.  Hamburg  April  3.  Mai  1  Jinz.  —
Antwerndpen  9..  9.  =  9.  Bremen  -  9.
Gibraltair  17.  -17.  -  17.  Rotterdam  1.  -  13  -13.H0MV.UIS—  Ath  MMU  JUIUU
Taugek«.-18.-18.-18.Laqucmqs-.2424-24.TeWssO-·2020s20s
Lea-he...-19.-19.s-19.Moukovias..  Mai  1.  Juni  1.  Juli  1|  Las  Palmas  21..  21.  21.
Mbat  20.  .  20.  .20.Kap  Palmas  3..  3..  3.Gr.  Bassa  28.  2  28
Casablancaa  22.  .  22.  22.  Grand  Bassim..  4.  4.  4.Lagose  *  6.  Juni  6.  Juli  6.
Amagnnn  23.  23.  23.Arin  6.  6..  6Kotono  2.  2.
24.  24  24S#fonn  7.  7.]  Old  Calabar  v14  14  14
Aogadrr  25.  25  25.  Cape  Coast  Casle  9.  99..  9.]  Dualoa  16.  16.  16.
Saltpond  10..  .  10.  .  10.]  Fernando  LVoo  21.  21.  21
Appam  "  Malimaa  22..  22.  22.
Winnebah  1  2  11.  *  11.  -  11.  Campo  ·  -  23.  -  B.  1  23.
Accra  120  12.  12.  Bata  25!  25.  28ß5.
Wdass  14  14  14  Elobo  2626.  26.
Quitto  1  Muni  -28.  .  28.  2s.
"  Lome  !2½m  .Z  1  |  Gabun  .  -  30.  -  30.  -  30.
lei  .6
lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:  Sen  #em  15./24.  15.  24.  16./24.
Ceuta,  Melilla,  Tetuan.  hhdabh  1
lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:
Half  Assinie,  Beyin,  Attoaboe,  Dixcove,  Adjuah,
hama,  Elmina,  Anamaboe,  Mumsord,  Danoe,
Bagida,  Porto  Seguro,  Aghwey,  Vorcksté.
«  Deimteiie  Heimreise.  Heimreise.
or  ..  April26.  na  Juni?26.  Kotonooo  Gabun...  .  Mai30.  Juni  30.  Juli  30.
....  27  .-27.Whydah..  Opobo....Juni2.Juli2.Aug.2.
.l-  33  -  20.  -  3  gEland  gte  Mai  25.  Juni  25.  Juli  25.  ——  ..-  3  -
.  230.  -30.  30.  Klein  Popo.  i  6.  Juli  6.  Aug.  6.,  Brac  4  44.  4
Mai  2.  Juni  2.|  Juli  2.  Lome  Juni  6.  Juli  6.  Aug.  6  Bonny  (Neviere)  6.  6.  6.
4:  3.  3..  3.  uitoa  Old  Calabar  11./17.  uu6  1711
:  4.  *  :  4.  Addoadl.  8.  8.  8—  Forcados  Geo.  18.  18.  18.
=  12.  12.  .  12.  Acrern  9.  9..  9.Lagos.  ..  222.  22.  222.
Winneboah  10.  10.  10.Acra.  23.  23.  23.
Appam  .  ..  11..  11.  11.Winnebah  24  24  24X
Saltpond  12.=  12  12.,Appa  25  25  25.4
Kap  Palmass.  18..  18.  18.Saltpondod  26.  -26.  206.
Monrovris.  20.  .  220.  20.Kap  Palmas“  26.  26.  28
Tenerisse  28.  28.  28.  Monrovia*x  30.  30.  30.
Hamburg  Juri  7.  Aug.  7.  Sept.  7.Las  Palmas  Juli  7.  Aug.  7.  Sept.  7.
Hamburg  16.  16.  16.

 

 

—  —

*)  Nur  für  Post  und  Passagiere.
Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="244" />
        190  —

 

 

Kamernn-Haupt-Linie.
Southampton  anlaufend.
ÖSchnelldienst  für  post  und  Passagiere.

Liberia-Linie.

Nach  Conakry,  Sierra  Leone,  Liberia
und  der  Elfenbeinküste.
Rotterdam  anlaufend.

 

Ausre  ise.

Ausre  ise.

Nord-Linie.

Nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,

Senegal,  Gambia,  Portugies.  u.  Französ.
Guinea,  Sierra  Leone.
Antwerpen  anlaufend.

—  —   —  —

 

l
.Apr.10.«Mai10.;Juni10.

Hamburg
Southampton“.  12..  12.-.  1
Lasl  Palmas.  17..  17.  I7.
Monroviao  23..  23.  23.
*  Bassam  25.  25.  235.
rkimie  .
Mond»  26.  „  26.  386.
Cape  Coast

Castle“  é  27..  27.  27.
Accra".
Lome  28.  2.  283
Lagos“  29.  29.  2229.
Victoria“"  .  2m  30.  -30.  -  30.
Duala*.  .  Mai  1.  Juni  1.  Juli  1.
Hn  ...

antation.
Longji  #“  *  3.4.  r  3./4.  -  3./4.
Gr.  Batanga
Victogs  5.  5.  5l.
Bibundd.  9.  99.  .  9—6
Rio  del  Rey  "  11.  11.  .  1.
Duala  -

14.  14.  14.

Uach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Debundscha,  Sonie,  Isongo,
Kriegsschiffhafen.

Hamburg  Apr.  15.  Mai  15.  Juni  15.
Rotterdam  *  18.  18  .18
MNadeic  25.  25  25
Las  Palmas  26.  =  26.  26.
Conakry  .Mai  2.  Juni  2.  Juli  2.
Sierra  Leooe-  3.  3.  3.
Sherbro  :  5.  5.  5.
Sulimah  7.  W.  7.
Manohttt  S.  88.—
Kap  Mount  :  9.  9.9.—9
Monrovia  :  10..  10.  10.

Grand  Bassa  n  é  11.  .  11.  11.

River  CCf.  12.-12..  12.
Sinoe.  .  .  13.  .  13.  13.
Kap  Palmas  14.  14.  14
Lahon.  1  6  1

Half  Jack  15./25.  15./25.  15./25.
Assinie  *x“

lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Marshall,  Nannakrn,  Nifn,  Grand  Cavally,  Blieron,
Tabou,  Wappou,  Bereby,  San  Pedro,  Drewin,
Sassandra,  Kotrou,  Fresco,  Adiaconti,  Dibou.

Ausreisee.

 

Hamburg  IAnpr.  21.  Mai  21.  Juni  21.
Antwerpen.  25  „  25.  25.
Madeira  .  Mai  2.  Juni  2.  Juli  2.
Tenerise.  4.=  4-4
Las  Palmas-  6.  6.  6.
orte  D  12.  -12.  1#  #

akar  .  .
Rufisque  1  13.  8  13.  13.
Bathurst  15.  15.  15.
Bissooooe  17.  =  17.  17.
Bolama.  19  19.  19.
Conakry  21.  21.  21.
Sierra  Leoone  23.  -.  23.  23.
Sherbrtrtor  25.  25.  25.

1
Nach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Fundiun,  Carabane,  Zighinchor,
Nio  Nunez,  Dubrika.

 

Heimreise.
Schnelldienst  für  post  und  pallagiere.

 

Duala“.  miona  arn
Bictoria  Mai  23.  Juni.  23.  Juli  23.
Lagos  .  25.  25.  25.

—  —  –—.  —  —

Anschluß  an  die  Swakopmund.  inie:
Lagos  .  .  ab  Mai25.  Juni2?5.  Juli  25.
Hamburg  an  Juni  17.  Juli  17.  Aug.  17.

 

Anschluß  von  der  Lwakopmund--Cinie:
Swakopmund  ab  Mai  28.  Juni  28.  Juli  28.

 

Lagos  an  Juni  9.  Juli  9.  Aug.  9.
Lagos  '.  ab  Juni  9.  Juli  9.  Aug.  9.
Klein  Popos
Lome"  :  10..  10.  10.
Quittoo)
Accra
Cape  Coast  .  11..  11.  11.
S  Castle“
econdi
Axim“-  **  "„  *  12.  *  12.  *  12.
Gr.  Bassa  m.  13..  13.  13.
Monrovia.  15.  15.  15.
Las  Palmas##  21.  21.  21.
Southampton"  26.  26.  26.
Hamburg  *  28..  28.  28-*

  Nur  für  Post  und  Passagiere.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,

 

Heimre  isee.

Kap  Palmas)
Sinoe  zaß  8  Mai  28.  Juni  28.  Juli  28.
rand  Bassa  Juni  8.  Juli  8.  Ang.  8.
Monrovia)  Juni  8.  Juli  8  Aug  8

Manoh.  .  .  -9.  ---9.  9—6
Sulimah  10.  10.,  10.
Sierra  Leoone  11.  11.1.
Sherbrto.  13..  13.  13.
Las  Palmas  -  23.  =  23.  23.
Tenerisse  24.  24.1  24.
Hamburg  .Juli  3.  Aug.  3.  Sept.  3.

—  —  —  —

 

 

 

Heimreise.

Sherbro  .  .  Mai  28.  Juni  28.  Juli  28.
Sierra  Leone.  Juni  1.  Juli  1.  Aug.  1.
Conakrn  2.=  22.6

Nufisque  l  4  „  5„
Dakar  4  24  4.
Las  Palmas.  10.-  10.  10.

-12.  -
:  2S0

12.
20.

12.
20.

Madeira.  .
Hamburgg

 

I
1
.  Ü

—  —

sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.

jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="245" />
        191

 

—  —  ———

 

 

 

 

 

 

Eũd.  Linie.
Lagos-  und  Olflüsse--Linie.  opmund--Linie.
Kach  den  Canarischen  Inseln,  der  Goldkäfee,  9  r  Swakopmund-Französtsch-
  und  Portugiesisch-Kougo,  Nach  Lagos,  Kotonon  und  den  Nach  Deutsch-Sühwestafrika.
K  da  Olflässen.
uugesiaß  und  Augele.  Schnellbienst  für  post  und  Paflagiere
Antwerpen  und  Southampten  anlaufend.  Rotterdam  anlaufend.  p  giere.
—  L  Ausreise.  Ausreilse
Hamburg  u  22.  Mai  22.  Juni  22  amburg  Apr.  25  Mai  26.  Juni  25.  Hambur  Apr.  30.  Vai  30  #n
Antwerpen  26.  2  26.  Lueg.  .  -29.  29.  .  29.  Madeir#a  .Mai  8.  Juni  8.  Juli  8.
Southampton  -  30.  30|  .  30.  Las  Palmas  Mai  9.IJuni  9.  Juli  9.Las  Palmas  10  10.  .  10.
Las  Palmas  Mai  9.  Juni  9  Juli  9.  Monrovia“.  17.  17.  -17.  Monrovia*  18.  -138.  18.
Monrovia  .  7.  17  I7.Kap  Palmas".  191.  19.  19.Mossamedes.  24.
Kap  Palmas*  19.  19  19.Sekonii  211  21.  .  21.  Swakopomund  30.  30.  30.
Grand  Bassam  21.  .  21.  21.Accra“.  22.  222.  .  22.  Walfischbai
Arim  22..  22  22.  Lome.  .  2=  23.  23.  Lüderitzbucht
Sekondil  é  24.  .  24.  .  24.-Lagos  .  255J.  25  5t
Cape  enec  26..  26.  .  26.Kotonour.  27.  27.  27.
Accra“.  *  27.  27.  27.Forcados  .
Lagos.  29.  29.  P29.  Burutun  i
fKotonou-..z-30.»so-sagsan  Juni  8.  Juli  8.  Aug.  8.
Sao  Thome  Juni  2.  Juli  2.  Aug.  2.  Benin3
Landanea  #  Sapellll)
Cabinda  «  OldCacabar.«-9.(-9.z-9.
genaue  Leotte  ..  .  -ß11.  -  1.  -  11.
oma  raß  :  15...15.  15.  -  -
Ratadi  4./17.  4./I7.  4./17.  Lonn  17.  17.  I.  Leimreise
Noga  1  New  Calabar  Schnelldienst  für  post  und  Paß#giere.
Sao-  Antonio  ·  «  Zahne  .  ·  «,A  .  ·
anda  »  s  uguma  18./21  18./21.  18./21.
f#Benguela.  .  «  Aboͤnema  bucht
·  Degama  1  —o  "
˙ach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:  ach  Bedarf  wird  ferner  angelausen:  Swakopmund  Juni  28.  Juli  28.  Aug.  28.
Benito,  Principe,  Kap  Lopez,  Sette  Cama,  Kuilu,  Akassa  Mossamedes  é  30.
n  Binda,  Quissanga,  Mussuco,  Hiasemde,  v  Kribb  „  T
Andrrizette,  Mussera,  Amdriz,  Cuio,  Novo  Redondo  Plantation  Juli  6.  Aug.  6.  Sept.  6.
«  Longii  1
—  —  —  Duala  n  .7
«  Victoria  .  J
Benguela-  9%%  ui  17.  Aug.  17.Osd  Calabar  .  Juni  22.  Juni22.  Aug.  22.  Lagos  9.  9  9
*0  "  3  0  2  2  3  Varrt  Anschluß  an  die  Ramerun-  Dauptlinle:
Mayumba.  !1  -  *5  223.Sapelli.  Juli  1.  Aug.  1.  Sept.  1.  Lagos  ·  ab  di  Aug.  stt
tponga  ..  -  3  24.  ..  24.  Burutu.  .  Hamburg  an  ----fTPLOPEL
  «26-«26--26sttch0«3  AnichlußvondevKamewnsdauptttuta
Gabun  -27.  27.  27.  Lagos  "  2  2  2.|Duala
Eloby.  .  29.  .  20.  .  29.  Accra"  7.  7  7.  Victoria  ab  Juli  23.  Aug.  23.  Sept.  23.
NRuni  „SKap  Palmas  7.  3.  88  83.  Lagos  an  25.  25  25.
Bata  é  30.  30.  30.  Monrovia“.  :  10..  10.  10.  4  —  —  -——--o
  Juli  1.  Aug.  1.  Sept.  1.  Las  Palmas*  .  -18.  -18  18.  Sagos  t  *  ab  ½2  Aug.25.  Sexpt.  25.
ando  Poo  mbur  "„  828.  2  :  28.|  Klein  Popo
nando  Voo  2.  2.  .  2.embrg  28  s  vem  Ffo  26.  26  26.
On  Calabetr.  4  4.  1  1  Quitt
Lagos  7  .  77.  Accra“
Accra  :  9.  9.  9.—6  Cape  Coast  l-  27.  27.|  27=Arim.
  15.  15.  15.  Castle-Twin
  Rivers.  17.  17.  7.  Sekondi“  28.  .  28.  28.
Affinie..  .  19.  19.  "  19.  Axim'  '
Grand  Bassam  20.  20.  20.  Grand  Bassams  :  20..  29.  29.
Haun-  Jack  21.  „  21.  21.  Monrovia"“  .  Aug.  1.  Sept.  1.  Okt.  1.
*  .  22..  22  22.  Sierra  Leone  2.  22,
e“  Palmas=  .  24.  24.  24.  Las  Palmas"  7.  7.  7.
Monrovia“"  é  205..  25.  25.  Madeira"“  8.  8.  8.
Conakry  é  26.  26.  "  26.  Southamptons:  15.  15.  15.
Las  Palmas.  Aus.  12.  Sept.  3.  Okt.  3.  Hamburg  =  17..  17.  I7.
Oavre  12..  12.
Hamburg  OD  1.  -  14.  1  «

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Nur  für  Post  und  Passagiere.  —  Wird  nach  Bedarf  angelaufen.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Pasager  Kontor  einzufinden.
Es  wurd  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt  siehe  S.  192.
        <pb n="246" />
        192

 

 

 

 

 

Verbindung  zwischen  Swakopmund  u  und  Kapftadt.

 

 

 

 

 

 

 

19038  1903  1908  1903  1903  1808
SZcomn.  .  ..  ab  —  April  18.  Mai  14.  Kap  Croß  ab  Upril  17.  Mai  17.  Juni  17.
Southampton  ab  —  17.  15.  Swakopmund  .an  -13.  =  1.  .  18
Kapstadt  an  —  Mai  3.  Juni  1  Walfisab  ab  :  19.  19.  "  19.
a  a  an  2  .  o  .  s.
Kapsmdt...abApril5.»Mai5.Juni5.  sisch  y  aih  ,  3  ·  3  12.
Port  Nolloth  an  ——.....p.ppp  Lüderizbucht  an  21.  21.  21.
-  .  ab  8.  E  8.  8.  (Angra  Peauena)  I
Lüdertgbucht  an  9.  9.  9.  ab  =  21.  21.  21.
(Angra  equena)  Port  Aolloih  an  -22.  22.  22.
Swar  d  ab  8  *  2.  12.  ab  22.  22.  22.
wa  opmun  .  an  .  -1.  .  .-  .
12.  12.  12.  Kapstadt  an  25.  25.  25.
Walfischbay  an  13.  *  13.  13.
"6  .  ab  13.  "*  13.  13.  6
Swakopmund  an  14.  14.  14.  Zapstadi  ..  ab  Abril  29  Mai  .  Juli  1.
"  ab  16.  16.  16.  Southampton.  an!  Mai  15.  Juni  12.  17.
Kap  Croß  an  17.  17.  17.  Cöhn  an  OD-  16.  -13.  *  18.
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburgs  und  West=  und  Südwestafrika.
Reise  Lette  Nachrichten
o  er
stdampf  von  nach  bis  28.  März  1903.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  1  Lüderitzbucht  am  5.  März  in  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  i  Hamburg  am  18.  März  in  Duala.
„Aline  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  27.  März  in  Accra.
„Anna  Woermann“  Opobo  D  Hamburg  am  26.  März  in  Lagos.
„Ascan  Woermann“  z.  Zi.  in  Hamburg.
„Carl  Woermann“  Hamburg  #  Kotonon  am  28.  März  Dover  passiert.
„Eduard  Bohlen“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  »-  Hamburg  am  27.  März  Dover  passiert.
„Ella  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  20.  März  Dover  passiert.
„Ernst  Woermann"“  Lüderitzbucht  I  amburg  am  27.  März  in  Accra.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  f  udCalaar  am  14.  März  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  "  Lüderitzbucht  am  9.  März  in  Madeira.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Sherbro  am  27.  März  in  Sierra  Leone.
„Helene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  März  in  Hamburz.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Benguela  am  19.  März  in  Gabun.
„Hhanpete  Woermann“.  Hamburg  Benguela-  am  16.  März  in  Teneriffe.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  Opobo  am  20.  März  in  Duala.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  24.  März  in  Axim.
„Linda  Woermann“  Sherbro  n#emburg  am  22.  März  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“  Kamburg  Old  Calabar  am  26.  März  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“  amerun  Hamburg  am  23.  März  in  Las  Palmas.
„Lulu  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  23.  März  in  Sierra  Leone.
„Marie  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  22.  März  in  Teneriffe.
„Martha  Woermann“  Loanda  Hamburg  am  24.  März  in  Accra.
„Melita  Bohlen“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  27.  März  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“  Hamburg  Batanga  am  23.  März  in  Madeira.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  3.  März  in  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  19.  März  in  Lome.
„Bramfeld“.  Hamburg  Mogador  am  17.  März  in  Gibraltar.
        <pb n="247" />
        198

Anzeigen.

Inserate  (für  die  dreigespallene  Petilzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  sind  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  SW  12,  Aochstr.  68—71,  einzusenden.

Bekanntmachung.

Auf  Antrag  des  Rittergutsbesitzers
Arthur  v.  W  ä(ä1  in
Coblenz  a.  Rh.,  vertreten  durch  den
Rechtsanwalt  Justizrat  Maur  in  Coblenz
  a.  Rh.,  ist  wegen  dessen  Forderungen
  in  Höhe  von  30  Mk.  und
10  000  Mk.  nebst  Nebenforderungen
über  folgende  der  Lindi-Hinterlanud-Gesellschaft
  gehörigen  Grundstücke:

I.  Plantage  Kitunda  in  Ngambo
am  Lukutedistafe,  ca  130  ha  groß,
mit  darauf  stehenden  Baulichkeiten:
steinernes  Wohnhaus,  anderes  Steinhaus,
  Wirtschaftsgebäude,  Magazingebäude,
  drei  Geflügelställe,  Aufseherhaus,
  neun  Arbeiterwohnungen  und

andere  kleine  Baulichkeiten,

II.  Faktorei  in  Lindi,  mit  darauf
stehenden  Baulichkeiten:  Steinhaus,
drei  steinerne  Magazingebäude,  Geflagelhaus


das  Verfahren  der  Zwangsversteigerung
im  Wege  der  Zwangsvollstreckung  angeordnet
  und  Termin  zur  Versteigerung
der  Grundstücke  auf  den
3.  September  1903,  vorm.  10  Uhr,
im  Gebäude  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts
  in  Dar-es-Saläm  anberaumt
worden.

Alle  diejenigen,  welche  Rechte  an
den  vorbezeichneten  Grundstücken  geltend
machen  wollen,  werden  aufgefordert,
dieselben  spätestens  im  Versteigerungstermin
  vor  der  Aufforderung  zur  Abgabe
  von  Geboten  anzumelden,  und
wenn  der  Gläubiger  widerspricht,  glaubhaft
  zu  machen,  widrigenfalls  die  Rechte
dei  Feststellung  des  geringsten  Gebots
nicht  berücksichtigt  und  bei  der  Vertei-=lung
  des  Versteigerungserlöses  dem
Anspruche  des  Gläubigers  nachgesetzt
werden  würden.

Diejenigen,  welche  ein  der  Versteigerung
  entgegenstehendes  Recht  haben,
werden  aufgefordert,  vor  der  Erteilung
des  Zuschlages  die  Aufhebung  oder
einstweitige  Einstellung  des  Verfahrens
herbeizuführen,  widrigenfalls  für  das
Kecht  der  Versteigerungserlös  an  die
Stelle  der  versteigerten  Gegenstände
treten  würde.  (6)

Dar-es-Salam,  den  3.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  A  des  Kaiserlichen
  Bezirksgerichts  zu  Saipan  ist
heute  unter  Nr.  6  eingetragen  worden
die  Firma

Taroku  Inonye  zu  Garapan
und  als  deren  Inhaber  der  Kaufmann
Taroku  Inouye  daselbst.  (7)

Saipan,  den  1.  Januar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  des  Kaiserlichen
  Bezirksgerichts  Swakopmund  ist
bei  der  Damara=  und  Namaqua-Handelsgesellschaftmit
  beschränkter
  Haftung  folgendes  eingetragen
worden:

iLaut  Beschluß  der  Gesellschaftsversammlung
  vom  23.  Juli  1902  ist

das  Stammkapital  von  300  000  Mk.

auf  800  000  Mk.  erhöht  worden;
der  bisherige  Prokurist  Maximilian
Brock,  Kaufmann  in  Hamburg,
ist  zum  weiteren  Geschästsführer
bestellt  worden;  (7)
jeder  Geschäftsführer  ist  berechtigt,
die  Gesellschaft  allein  zu  vertreten
und  die  Firmaderselben  zu  zeichnen;
der  Kaufmann  Eugenius  Riedel  ist
zum  Gesamtprokuristen  der  Gesell-Bekanntmachung.



Im  hiesigen  Handelsregister  Abteilung
  B  Nr.  6  ist  heute  die  Firma
Bergbaufeld  Luisenfelde,  Gesellschaft
  mit  beschränkter  Haftung,
eingetragen  worden.  Sit  der  Gesellschaft
  ist  Berlin,  eine  Zweigniederlassung
  befindet  sich  in  Luisenfelde
bei  Lindi,  Deutsch-Ostafrika.  Zweck
der  Gesellschaft  ist  die  Ausbeutung  des
Bergbaufeldes  Luisenfelde.

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am  2.  Dezember
  1902  abgeschlossen  worden.  Die
Gesellschaft  wird  durch  den  Geschäfteführer
  oder  einen  oder  zwei  Prokuristen,
wenn  zwei  Geschästsführer  vorhanden
sind,  durch  diese  oder  durch  einen  Geschäftsführer
  und  einen  Prokuristen
vertreten.

Geschäftsführer  ist  Fred  Marqu  rrt
in  Luisenfelde,  Stellvertreter  des  Ge-  o  %
schäftsführere  ist  Moritz  Gotthardt  schaft  bestellt  worden.“
in  Steglitz,  Einzelprokurist  ist  Ernst  ingetragen  zufolge  Verfügung  vom
Wilke  in  Berlin.  (70)  27.  Februar  1903  am  5.  März  1903.

Dar#es-Saläm,  den  7.  Februar  1903.  Swakopmund,  den  5.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.  Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

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für  Maschinen-  und  Waggonfabriken,
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Berlin  S.,  Cottbuser  Damm  70.  und
Badenburger  Muhle  b.  Giessen.

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Brucken.  Untergestellen,  hölzernen  und
eisernen  Glterwagen  etc.  vorgeschrieben.

 

 

Der  Verein  der  Kaufberechtigten

Warenhauses  für  deutsche  Beamte,
Berlin  NW.,  Bunsenstrasse  2,

Telegramm-Adresse:  „Beamtenkaufhaus“,  Berlln,

let  für  den  Export  aller  Arten  von  Verbrauchs-  vie  Gebrssehe  Gesanstanden  (Lebensmitteln,
Konserven,  Weln,  Bekleidung.  Wische,  Einrichtungen  u.  s.  w.)  auf  das  beste  elpgerichtet.

Den  Deutschen  im  Auelande  werden  dieselben  billigen  Preise,  Vorteile,  Vorzüge  p.  p.
geboten,  welche  die  Iinlundlschen  Mitglieder  des  Vereins  (über  42.000)  genielsen.

Die  bewährten,  sich  allgemeiner  Anerkennung  erfreuenden  Elnrichtungen  des  Vereins
bürgen  für  die  denkbar  reellste  und  zuverlissigste  Ausfuhrung  jedes  Auftrages.

Für  verschiedene  Arten  von  Verbranchssegenetunder,  so  u.  a.  für  Fettwaren  (z.  B.
Butter,  Klse  p.  8  und  Fleischwaren  (z.  B.  Wurst,  Schinken  p.  p.).  bringt  der  Verein
Konservierungsmethoden  zur  Auweniiang.  die  sich  selbst  in  den  heilsesten  Tropengegenden
  vollkommen  bewährt  baben.  Die  Konserven  aller  Art  entstammen  nur  den  leiskungsfuhigsten
  Konserven-Fabriken.

Der  Vorein  sorgt  stets  für  erbrodt  seetüchtige  Verpackung  der  Sendungen  nach
überseelschen  Lindern  und  ist  erbötig,  diesen  Sendungen  gegen  Erstattung  der  kleinen  Spesen
eand  Verpackungskosten  Gegenstinde  belzuschlielsen,  welche  dem  Verein  eventuell  von  Verwandten
  und  Bekannten  der  auslindischen  Besteller  zur  Mitsendung  übergeben  werden.

Seesendungen  werden  am  besten  bei  Absendung  frankiert  (zu  Lasten  des  Bestellers),  da
dann  die  Spesen-Rechnungen  hier  revidiert  und  somit  die  Besteller  jeder  weiteren  Kontrolle
überhoben  werden.  Die  Auslagen  für  Frankierungen  der  p.  Sendungen  fallen  unter  die  naohstehenden
  Zablungsbedingungen.

Anfnahmebediogungen:  10  Mark  für  eine  Mitgliedskarte  auf  Lebenszeit.  Laut
5  1  der  Satzung  sind  die  Mitglieder  von  jeder  Haltung  frei.

Die  jhrllch  erschelnenden  Preislisten,  Narhtragne,  Verkehrserleichterungen  werden  bald
nach  Erscheinen  den  Mitgliedern  Iim  Auslande  pünktlich  und  frei  zugesandt.  (120)

Zahlungsbedingungen:  Eriichtung  eines  Kontos  darch  Bareinzahlung  oder  Acereditiv
  auf  ein  gutes  Nanlhaus  vor  Absendung  der  bestellten  Waren  oder,  wo  angängig,  Versendung

  der  Waren  unter  Nachnahme.  Das  Direktoriaun.
4
        <pb n="248" />
        Bekanutmachung.

Auf  den  Antrag  des  Nachlaß-Kurators,
  des  c.  Gerichtssekretärs  L.  Schmidt
zu  Duala  (Kamerun),  werden  die  Erben
des  am  14.  Oktober  1899  zu  Herzberg
(Elster)  verstorbenen  Unteroffiziers  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  zu  Kamerun
Johann  August  Schmidt  aufgefordert,
  spätestens  in  dem  Aufgebotstermin
  am  10.  Juni  1904  sich  zu
melden,  widrigenfalls  der  Nachlaß  dem
sich  meldenden  und  legitimierenden
Erben,  in  Ermangelung  dessen  aber
dem  Fiskus  verabfolgt  werden  wird,
und  der  sich  später  meldende  Erbe
alle  Verfügungen  des  Erbschaftsbesitzers
schuldig,  weder  Rechnungslegung  noch
Ersatz  der  Nutzungen,  sondern  nur
Herausgabe  des  noch  Vorhandenen
würde  fordern  dürfen.  (63)

Duala,  den  10.  Februar  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

hun  Bmmnitt  &amp;amp;  Cr

Kkonserven-Fabrik
in  Wollenbüttel  (Verzest.  Hrasssekweigl.
Spezialität:  ()

Semüse-  und  Fleisch-  Konsernen.

 

 

 

 

 

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Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  16.  April  1908  um  6  Uhr  nachmittags.
        <pb n="249" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Serausgezeben  der  o  Ibteilnug  des  Auswärliten  Inkt.

Xw.  Jahrgang.  gerlin,  1.  Mai  1903.  Uummer  9.

–—  ----  —.—.  .  —„  ——- 



 

 

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheiten  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgediete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  8,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  66—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preislifste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung,  betreffend  die  kommunalen  Verbände  Rufiyi  und  Morogoro  in  Deutsch-Ostafrika
  S.  195.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betreffend  die  Deutsche  Togogesellschaft  zu  Berlin  S.  196.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  den  Schutz  von  Telephon=  und  Telegraphenanlagen  S.  199.  —
Ergänzungs-Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zu  der  Verordnung  vom  18.  Dezember  1900,
betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  von  geistigen  Getränken  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  S.  199.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  Anlegung  eines  Grundbuchs  für  den  Grundbuchbezirk
  Neu-Pommern  S.  199.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  die  Ausrottung  von
Lantanapflanzen  S.  200.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  die  Ernennung  einer  Landund
  Titelkommission  S.  200.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  201.  —  Personalien  S.  201.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  202.  —  Deutsch-Ostafrika:  Ansiedelungen  im  Bezirk
Tanga  S.  203.  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  S.  200.  —  Kamerun:  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  die
Beendigung  seiner  Bertua-Expedition  (I.)  S.  205.  —  Informationsreise  des  Bezirksrichters  Diehl  in  den  südlichen
Teil  des  Bezirksamts  Kribi  (III.  Schluß)  S.  207.  —  Bericht  über  den  Einfluß  von  Pflanzen  auf  die  Entwickelung
von  Moskitos  S.  208.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Naturerscheinungen  auf  den  Ostkarolinen  S.  209.  —  Polizeitruppe
  in  Saipan  (Marianen)  S.  209.  —  Samoa:  Safata-Samoa-Gesellschaft  S.  209.  —  Aus  dem  Bereiche
der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  210.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
  Ein  neues  Berufungsgericht  für  Britisch-Ost=  und  Zentralafrika  S.  212.  —  Schmalspurbahn
in  der  Kapkolonie  S.  212.  —  Naturalisation  im  Transvaal  S.  212.  —  Zolltarifänderungen  in  Liberia  S.  213.  —
Neues  Eisenbahnprojekt  in  der  französischen  Senegal-Kolonie  S.  213.  —  Anbau  von  Baumwolle  im  französischen
Sudan  S.  213.  —  Außenhandel  Neu-Kaledoniens  im  Jahre  1902  S.  213.  —  Verschiedene  Mitteilungen:
Die  gesundheitlichen  Verhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  S.  213.  —  Sanitätsvorschriften  gegen  Malaria  S.  214.
—  Literatur  S.  216.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  216.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  217.  —  Anzeigen.

 

 

Amtlicher  Teil.
Gelsetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Bekanntmachung,  betreffend  die  kommunalen  Verbäude  Nufiyi  und  Morogoro
in  Deutsch-Ostafrika.  Vom  1.  April  1903.

Nachdem  das  bisherige  Bezirksnebenamt  Rufiyi  in  ein  Bezirksamt  umgewandelt  ist,  sind  die  zu
diesem  Bezirksamt  gehörigen  Wohnplätze  zu  einem  kommunalen  Verbande  vereinigt  worden,  welcher  den
Namen  „Bezirk  Rufiyi“  zu  führen  hat.  4

Die  Grenzen  des  Kommunalverbandes  „Bezirk  Kilossa“  haben  dadurch  eine  Anderung  erfahren,
daß  der  Verwaltungsbezirk  Kisakki  nach  Anhörung  des  Bezirksamts  dem  Bezirk  Kilossa  einverleibt  worden
ist.  Gleichzeitig  ist  der  Sitz  des  Bezirksamts  von  Kilossa  nach  Morogoro  verlegt  worden.  Der  bisherige
Bezirk  Kilossa  wird  in  Zukunft  den  Namen  „Bezirk  Norogoro“  führen.

Vorstehendes  wird  hiermit  auf  Grund  des  §  1  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung
  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899  mit  dem
Hinzufügen  bekannt  gemacht,  daß  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler
Verbände  in  Deutsch-Ostafrika,  vom  29.  März  1901  auf  die  Bezirke  Rufiyi  und  Morogoro  Anwendung
  findet.

Berlin,  den  1.  April  1903.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers:

Graf  v.  Posadowsky.
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        —  196  —

Beschluß  des  Bundesrates,  betreffend  die  Deutsche  Togogesellschaft  zu  Berlin.
Vom  5.  März  1903.

In  Gemäßheit  des  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  nachstehendes
  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht:

„Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  März  d.  Is.  beschlossen,  der  Deutschen  Togogesellschaft
  mit  dem  Sitze  in  Berlin  auf  Grund  ihrer  vom  Reichskanzler  genehmigten  Satzungen  die
Fähigkeit  beizulegen,  unter  ihrem  Namen  Rechte,  insbesondere  Eigentum  und  andere  dingliche  Rechte  an
Grundstücken,  zu  erwerben,  Verbindlichkeiten  einzugehen,  vor  Gericht  zu  klagen  und  verklagt  zu  werden.“

Auszug  aus  den  Satzungen.

Auf  Grund  des  Schutzgebietsgesetzes  wird  unter  der  Firma  „Deutsche  Togogesellschaft“  eine
Kolonialgesellschaft  errichtet,  welche  ihren  Sitz  in  Berlin  hat.

Der  Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Erwerb  und  die  Verwertung  von  Grundbesitz,  der  Betrieb  von
Land=  und  Plantagenwirtschaft,  der  Betrieb  von  Handel  und  Gewerbe  wie  überhaupt  wirtschaftliche  Unternehmungen
  jeder  Art  sowie  die  Beteiligung  an  solchen  Unternehmungen  im  deutschen  Togogebiete  und  den
benachbarten  Kolonien.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

Die  Gesellschaft  kann  Zweigniederlassungen  im  In=  und  Auslande  errichten.  Die  Gesellschaft  ist
befugt,  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung  Schuldverschreibungen  auf  Namen  oder  —  vorbehaltlich  staatlicher
  Genehmigung  —  auf  Inhaber  auszugeben  und  überhaupt  Anleihen  aufzunehmen.

Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  750  000  Mark,  eingeteilt  in  Anteile  zu  je  100  Mark.
Innerhalb  der  ersten  drei  Jahre  nach  Konstituierung  der  Gesellschaft  kann  das  Grundkapital  durch  Beschluß
des  Aufsichtsrates  bis  zum  Betrage  von  einer  Million  Mark  erhöht  werden.  Spätere  oder  weitergehende
Erhöhungen  bedürsen  des  Beschlusses  der  Hauptversammlung.  Die  Anteilscheine  lauten  auf  den  Inhaber.
Sie  sind  unteilbar  und  haben  die  rechtlichen  Eigenschaften  beweglicher  Sachen.

Die  Zeichner  von  Anteilen  haben  25  pCt.  des  Stammbetrages  binnen  14  Tagen  nach  Zeichnung
zu  entrichten,  den  Rest  auf  Beschluß  und  Aufforderung  des  Aufsichtsrates.

Die  geleisteten  Teilzahlungen  werden  auf  Interimscheinen  vermerkt;  dieselben  lauten  auf  Namen
und  werden  nach  Vollzahlung  gegen  die  Anteilscheine  umgetauscht.

Wird  die  Zahlung  einer  ausgeschriebenen  Teilzahlung  zu  der  festgesetzten  Frist  nicht  geleistet,  so
kann  der  Säumige  zur  Zahlung  der  fälligen  Beträge  nebst  Zinsen  vom  Fälligkeitstage  ab  im  Rechtswege
angehalten  werden.  Außerdem  kann  nach  zweimaliger  Zahlungsaufforderung,  welche  durch  eingeschriebene
Briefe  unter  Androhung  des  Ausschlusses  stattzufinden  hat,  durch  Beschluß  des  Aufsichtsrats  der  Säumige
seines  Anteils  zu  Gunsten  der  Gesellschaft  für  verlustig  und  der  über  den  Anteil  ausgestellte  Interimschein
für  kraftlos  erklärt  werden.  Diese  Erklärung  wird  dem  Säumigen  schriftlich  mitgeteilt;  sein  Anteil  verfällt
der  Gesellschaft,  die  berechtigt  ist,  ihn  wieder  zu  veräußern.

Die  Interimscheine  sind  übertragbar.  Die  Ubertragung  erfolgt  durch  Vermerk  seitens  der  Gesellschaft
  auf  dem  betreffenden  Interimschein  auf  Grund  einer  Ubertragungserklärung  des  alten  und  einer
Annahmeerklärung  des  neuen  Besitzers.  Für  den  richtigen  Eingang  der  Restbeträge  bleibt  der  alte  Besitzer
mit  verhaftet,  soweit  die  Zahlung  von  dem  neuen  Besitzer  nicht  zu  erlangen  ist.  Dies  ist  bis  zum  Beweise
des  Gegenteils  anzunehmen,  wenn  der  neue  Besitzer  die  Zahlung  nicht  bis  zum  Ablauf  eines  Monats
geleistet  hat,  nachdem  an  ihn  eine  zweite  Zahlungsaufforderung  ergangen  ist.  Der  alte  Besitzer  erwirbt
gegen  Zahlung  des  rückständigen  Betrages  den  Anteil  des  säumigen  neuen  Besitzers  zurück.  Die  Haftpflicht
des  alten  Besitzers  erlischt  binnen  fünf  Jahren  vom  Tage  des  Ubertragungsvermerks  gerechnet.

Der  Zeichner  eines  Anteils  haftet  nur  für  die  Zahlung  des  vollen  Stammbetrags;  über  diesen
Betrag  hinaus  hat  derselbe  keine  Verpflichtung.

Für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  nur  das  Gesellschaftsvermögen.

Die  Mitglieder  der  Gesellschaft  unterwersen  sich  für  alle  Streitigkeiten  mit  der  Gesellschaft  aus
dem  Gesellschaftsvertrage  dem  Amts=  bezw.  Landgericht  I  Berlin.

Die  Organe  der  Gesellschaft  sind:

der  Vorstand,
der  Aussichtsrat,
die  Hauptversammlung.

Der  Vorstand  besteht  aus  einer  oder  mehreren  Personen.

Die  Ernennung  und  Absetzung  der  Mitglieder  des  Vorstandes  steht  dem  Aussichtsrat  zu  und
erfolgt  zu  notariellem  Protokoll.  Auch  können  stellvertretende  Mitglieder  bestellt  werden.  Der  Vorstand
vertritt  die  Gesellschaft  nach  außen  in  allen  Rechtsgeschäften  und  Angelegenheiten  derselben,  ernennt  und
entläßt  die  Beamten  der  Gesellschaft  und  leitet  die  Unternehmungen  der  Gesellschaft,  insoweit  ihm  in  diesen
Befugnissen  nicht  durch  den  Aufsichtsrat  oder  die  Hauptversammlung  oder  durch  die  Statuten  Beschränkungen
auferlegt  werden.
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        —  197  —

Dritten  Personen  gegenüber  haben  nur  die  durch  die  Statuten  festgesetzten  Beschränkungen
rechtliche  Wirkung.  Mitglieder  des  Vorstandes  können  nicht  gleichzeitig  Mitglieder  des  Aussichtsrats  sein.
Zum  Stellvertreter  eines  Mitgliedes  des  Vorstandes  —  einerlei  ob  der  Vorstand  aus  einer  oder  mehreren
Personen  besteht  —  können  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  auch  Mitglieder  des  Ausfsichtsrats
bestellt  werden;  doch  scheiden  dieselben  für  die  Dauer  ihrer  Bestellung  zu  stellvertretenden  Vorstandsmitgliedern
  aus  dem  Aufsichtsrate  aus.  Erklärungen  oder  Unterschriften  sind  für  die  Gesellschaft  verbindlich,
wenn  sie  unter  dem  Namen  der  Gesellschaft  abgegeben  werden,  und  zwar,  wenn  nur  ein  Vorstandsmitglied
ernannt  ist,  von  diesem  oder  seinem  Stellvertreter,  und  wenn  mehrere  Vorstandsmitglieder  ernannt  sind,
von  zwei  Vorstandsmitgliedern  oder  einem  Vorstandsmitglied  und  einem  Stellvertreter  oder  zwei  Stellvertretern.


Der  Aussichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  Mitgliedern.  Die  Zahl  der  Mitglieder  wird  von
der  Hauptversammlung  festgesetzt,  welcher  auch  die  Wahl  derselben  zusteht.  Die  Wahl  erfolgt  in  der
konstituierenden  und  später  in  den  ordentlichen  Hauptversammlungen.  In  jeder  ordentlichen  Hauptversammlung
  scheiden  die  drei  Mitglieder  aus,  welche  die  längste  Amtsdauer  haben,  im  Zweifelsfalle  entscheidet
das  Los.  Die  ausscheidenden  Mitglieder  sind  wieder  wählbar.  Wenigstens  zwei  Drittel  der  Mitglieder
des  Aufsichtsrats  müssen  deutsche  Reichsangehörige  sein.  Scheidet  ein  Aufsichtsratsmitglied  während  seiner
Amtsdauer  aus,  so  kann  für  ihn  in  der  nächsten  ordentlichen  Hauptversammlung  eine  Ersatzwahl  stattfinden.
Bis  dahin  kann  der  Aufsichtsrat  ein  Ersatzmitglied  kooptieren.

Der  Aussichtsrat  hat  das  Recht  und  die  Pflicht,  die  gesamte  Geschäftsführung  zu  überwachen.
Er  kann  jederzeit  von  dem  Vorstande  oder  den  Beamten  der  Gesellschaft  Bericht  über  die  Angelegenheiten
der  Gesellschaft  verlangen  und  durch  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder,  auch  durch  dritte  Sachverständige
die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  und  prüfen  sowie  den  Bestand  der  Gesellschaftskasse  und
die  sonstigen  Aktivbestände  untersuchen.

Dem  Aussichtsrate  sind  vorbehalten:

die  Anstellung  und  Absetzung  des  Vorstandes  oder  einzelner  Mitglieder  desselben,

die  Feststellung  von  Anweisungen  für  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes,

die  Beschlußfassung  über  Erwerb,  Veräußerung  oder  Belastung  von  Grundstücken,

die  Inanspruchnahme  von  Bankkredit,

die  Einforderung  von  weiteren  Einzahlungen  auf  die  Anteile,

die  Erhöhung  des  Grundkapitals  der  Gesellschaft  innerhalb  der  ersten  drei  Jahre  nach
Maßgabe  des  §  6  Absatz  2.

7.  die  Einberufung  der  Hauptversammlung  und  die  Festsetzung  ihrer  Tagesordnung.

Der  Aufsichtsrat  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  Vorsitzenden  und  einen  stellvertretenden  Vorsitzenden
jedesmal  bis  zur  ersten  Sitzung  nach  der  nächsten  ordentlichen  Hauptversammlung.

Er  regelt  seine  Tätigkeit  durch  eine  von  ihm  selbst  beschlossene  Geschäftsordnung.

Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Gesellschaftsmitglieder.  Ihre  Beschlüsse  und
Wahlen  sind  für  alle  Gesellschaftsmitglieder  verbindlich.  Die  Hauptversammlungen  finden  in  Berlin  statt.
Die  Einberufung  erfolgt  durch  den  Aussichtsrat  mittelst  öffentlicher  Bekanntmachung,  welche  mindestens
14  Tage  vor  dem  betreffenden  Termine  zu  erfolgen  hat.  In  der  Bekanntmachung  muß  die  Tagesordnung
sowie  die  Stellen,  an  welchen  Anteils=  bezw.  Interimscheine  hinterlegt  werden  können,  angegeben  werden.
Anträge  von  Gesellschaftsmitgliedern  (§  30  Abs.  2)  müssen  mindestens  acht  Tage  vor  der  Hauptversammlung
angekündigt  werden.  Über  Gegenstände,  welche  nicht  auf  der  Tagesordnung  stehen,  können  gültige  Beschlüsse
nicht  gefaßt  werden.

Jeder  Gesellschafter,  der  einen  Anteilschein  bei  der  Gesellschaft  hinterlegt,  kann  verlangen,  daß  ihm
auf  seine  Kosten  die  Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Gegenstände  der  Verhandlung,  sobald  deren
öffentliche  Bekanntmachung  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  werden.  Die  gleiche
Mitteilung  kann  er  über  die  in  der  Hauptversammlung  gefaßten  Beschlüsse  verlangen.  Zur  Teilnahme  an
der  Hauptversammlung  ist  jedes  Mitglied  der  Gesellschaft  ohne  Rücksicht  auf  die  Anzahl  seiner  Anteile
berechtigt,  falls  es  sich  durch  eine  Hinterlegungsquittung  einer  der  vorerwähnten  Hinterlegungsstellen  als
Mitglied  ausweist.  Mitglieder,  welche  Scheine  auf  ihren  Namen  hinterlegt  haben,  können  sich  in  der
Hauptversammlung  durch  einen  Bevollmächtigten  vertreten  lassen.  Der  Aussichtsrat  kann  eine  genügende
Beglaubigung  der  Unterschrift  der  Vollmacht  verlangen.  Der  Aufsichtsrat  hat  das  Recht,  auch  Personen,
welche  weder  Mitglieder  noch  Bevollmächtigte  sind,  die  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  zu  gestatten.

In  den  Hauptversammlungen  berechtigt  jeder  hinterlegte  Anteil  ohne  Rücksicht  darauf,  welcher
Betrag  auf  ihn  einbezahlt  worden  ist,  zu  einer  Stimme.

Über  die  Verhandlungen  ist  notariell  Protokoll  zu  führen;  dasselbe  ist  vom  Vorsitzenden  der
Versammlung  zu  vollziehen.

Die  Hauptversammlungen  sind  ordentliche  und  außerordentliche.

mP
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        —  198  —

Dem  Beschlusse  einer  Hauptversammlung  sind  vorbehalten:

1.  die  Aufnahme  von  Anleihen  durch  Schuldverschreibungen  (§  5),
2.  die  Erhöhung  des  Grundkapitals,  soweit  nicht  §  6  Absatz  2  zutrifft,
3.  Statutenänderungen,
4.  die  Auflösung  der  Gesellschaft.
Der  jährlich  innerhalb  der  letzten  vier  Monate  des  Kalenderjahres  stattfindenden  ordentlichen
Hauptversammlung  sind  vorbehalten:

1.  die  Beschlußsassung  über  den  von  dem  Vorstande  und  Aufsichtsrate  zu  erstattenden  Jahresbericht,
  die  Genehmigung  der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene
Geschäftsjahr,  die  Beschlußfassung  über  die  Entlastung  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrats,

2.  die  Beschlußfassung  über  die  Verwendung  des  Reingewinns  (vergl.  jedoch  §  37),

3.  die  Neuwahlen  zum  Aussichtsrat.

Außerordentliche  Hauptversammlungen  können  jederzeit  berufen  werden,  sie  müssen  berufen  werden
und  zwar  auf  Verlangen  innerhalb  längstens  vier  Wochen

1.  wenn  die  Aufsichtsbehörde  es  verlangt,  «
2.  wenn  Mitglieder,  welche  nachweislich  mindestens  20  pCt.  des  Gesellschaftskapitals  besitzen
oder  vertreten,  es  unter  Einreichung  eines  formulierten  Antrages  verlangen.

Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden  mit  absoluter  Majorität  der  abgegebenen  Stimmen  gefaßt.

Zu  Beschlüssen  über  Statutenänderungen  oder  über  die  Auflösung  der  Gesellschaft  ist  jedoch
erforderlich,  daß  in  der  Versammlung  mindestens  die  Hälfte  des  Grundkapitals  vertreten  ist  und  wenigstens
zwei  Drittel  der  abgegebenen  Stimmen  für  den  betreffenden  Antrag  sind.  Falls  in  der  Versammlung  die
Hälfte  des  Grundkapitals  nicht  vertreten  ist,  wird  eine  zweite  Hauptversammlung  einberufen,  welche  in  jedem
Falle  beschlußfähig  ist.  Bei  der  Einberufung  der  zweiten  Versammlung  ist  hierauf  hinzuweisen.

Im  Falle  einer  Auflösung  der  Gesellschaft  ernennt  die  Hauptversammlung  die  Liquidatoren.

Ergibt  sich  bei  der  Aufstellung  der  Jahresbilanz  oder  einer  Zwischenbilanz,  daß  die  Hälfte  des
Grundkapitals  verloren  ist,  so  ist  unverzüglich  eine  Hauptversammlung  zu  berufen  und  dieser  davon  Anzeige
zu  machen.

Glaubt  der  Vorstand,  daß  die  Voraussetzung  der  vorstehenden  Bestimmung  vorliegt,  so  hat  er
unverzüglich  die  Berufung  einer  Aussichtsratssitzung  zu  beantragen.

Das  Geschäftsjahr  läust  vom  1.  Mai  bis  30.  April.  Das  erste  Geschäftsjahr  schließt  am
30.  April  1903.

Der  nach  Abzug  der  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibende  Reingewinn  wird,  unbeschadet  der
dem  Vorstande  oder  den  Angestellten  der  Gesellschaft  vertragsmäßig  zustehenden  Tantièmen,  wie  folgt,  verteilt:

Zunächst  werden  10  pCt.  des  Reingewinns  dem  Reservefonds  zugeführt,  bis  dessen  Betrag  20  pCt.
des  Grundkapitals  erreicht  hat  bezw.  wieder  erreicht  hat,  nachdem  er  angegriffen  war;  sodann  erhalten  die
Mitglieder  der  Gesellschaft  eine  Dividende  von  4  pCt.  auf  das  von  ihnen  eingezahlte  Grundkapital;  hierauf
erhalten  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  15  pCt.  des  verbleibenden  Restes  als  Tantieme,  über  den  alsdann
noch  verbleibenden  Uberschuß  entscheidet  die  Hauptversammlung.

Uber  die  Art  der  Anlegung  des  Reservefonds  entscheidet  der  Aussichtsrat;  er  ist  befugt,  den
Reservefonds  für  die  Geschäfte  der  Gesellschaft  zu  verwenden.

Innerhalb  vier  Jahren  nach  Fälligkeit  nicht  erhobene  Dividenden  verfallen  zu  Gunsten  der  Gesellschaft.

Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  wird  nach  Tilgung  ihrer  Schulden  das  Vermögen  nach
Verhältnis  der  auf  die  Anteile  geleisteten  Einzahlungen  unter  die  Mitglieder  verteilt.  Die  Verteilung  darf
nicht  eher  vollzogen  werden  als  nach  Ablauf  eines  Jahres,  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die
Auflösung  der  Gesellschaft  unter  Aufforderung  der  Gläubiger,  sich  bei  ihr  zu  melden,  in  den  Gesellschaftsblättern
  bekannt  gemacht  worden  ist.

Bis  zur  Beendigung  der  Liquidation  verbleibt  es  bei  der  bisherigen  Organisation  der  Gesellschaft
und  ihrem  Gerichtsstande.

Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft  erfolgen  im  „Deutschen  Reichsanzeiger  und  Königlich
Preußischen  Staatsanzeiger".  Der  Aufsichtsrat  kann  noch  andere  Publikationsblätter  bestimmen.

Die  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  wird  von  dem  Reichskanzler  geführt,  welcher  zu  diesem  Behufe
einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen  kann.  Die  Aufsicht  erstreckt  sich  auf  die  satzungsmäßige  Führung
der  Geschäfte  für  die  Erreichung  des  Gesellschaftszwecks.

Der  Kommissar  ist  berechtigt,  an  jeder  Versammlung  des  Aussichtsrats  und  an  jeder  Hauptversammlung
  teilzunehmen,  von  dem  Aussichtsrate  jederzeit  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft
zu  verlangen  und  die  Bücher  und  Schriften  derselben  einzusehen  sowie  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  wenn
dem  Verlangen  der  dazu  berechtigten  Mitglieder  der  Gesellschaft  nicht  entsprochen  wird,  oder  aus  sonstigen
wichtigen  Gründen  eine  außerordentliche  Hauptversammlung  einzuberufen.
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        —  199  —

Der  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  sind  insbesondere  die  Beschlüsse  der  Gesellschaft,  nach
welchen  eine  Anderung  oder  Ergänzung  dieser  Statuten  erfolgen,  die  Gesellschaft  aufgelöst,  mit  einer  anderen
vereinigt  oder  in  ihrer  rechtlichen  Form  umgewandelt  werden  soll,  unterworfen.

—  —  —  —   —  —

Verordunng  des  Gonverneurs  von  Kamerun,  betreffend  den  Schutz  von  Telephonund
  Telegraphenanlagen.  Vom  23.  März  1903.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung

mit  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  März  1889  wird  verordnet,  wie  folgt:
§s  1.

Die  Verordnung  zum  Schutz  der  Telephonanstalt  Victoria-Busa  vom  10.  Dezember  1901  (Kolonialblatt
  von  1902,  S.  108)  wird  hiermit  auf  die  Telephon=  und  Telegraphenanlage  Duala-Bu3a,  sowie  auf
die  fernerhin  im  Schutzgebiet  Kamerun  zu  errichtenden  gleichen  Anlagen  ausgedehnt.

2.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.
Buöa,  den  23.  März  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Puttkamer.

Ergänzungs-Verordnung  des  Gonverncurs  von  Teutsch-Südwestafrika  zu  der
Verordnung  vom  18.  Dezember  1900,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  von
geistigen  Getränken  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom  26.  Februar  1903.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  2
Absatz  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Dezember  1900,  betreffend  die  Ausübung  konsularischer
Befugnisse  und  den  Erlaß  polizellicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften  in  Deutsch-Südwestafrika
  (Kolonialblatt  1901,  S.  5)  wird  hiermit  verordnet:

81.

Die  Verordnung  vom  18.  Dezember  1900,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  von  geistigen
Getränken  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  erhält  zu  §  11  als  zweiten  Absatz  folgende  Ergänzung:

„Erlaubnisscheine  für  die  Verabfolgung  der  im  gewerbsmäßigen  Brauverfahren  innerhalb  des
Schutzgebietes  hergestellten  einfachen  oder  obergärigen  Biere  werden  gebührenlos  ausgestellt.“

2.
Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Veröffenlidung  in  Kraft.
Windhoek,  den  26.  Februar  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Tecklenburg.

——–.G  –—.

Verordnung  des  Gonverneurs  von  Deutsch-Neu-Gninea,  betreffend  Anlegung  eines
Ernudbuchs  für  den  Grundbuchbezirk  Neu-Pommern.  Vom  17.  Februar  1903.

Auf  Grund  des  §  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  Juli  1887  zur  Ausführung  der
Allerhöchsten  Verordnung  vom  20.  Juli  1887,  betreffend  den  Eigentumserwerb  und  die  dingliche  Belastung
der  Grundstücke  (Riebow  1,  Seite  475),  wird  hierdurch  die  Anlegung  eines  neuen  Grundbuches  für  den
Grundbuchbezirk  Neu-Pommern  mit  den  vorgelagerten  kleinen  Inseln  angeordnet.  Die  Grenze  nach  dem
Grundbuchbezirk  Gazelle-Halbinsel  wird  vorbehaltlich  späterer  genauerer  Festsetzung  gebildet  durch  eine
gerade  Linie  von  der  Mündung  des  Torio  bis  zur  Mündung  des  Red  River.

Herbertshöhe,  den  17.  Februar  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:  Knake.
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        —  200  —

Verordunng  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  die  Ausrottung  von
Lantanapflanzen.  Vom  24.  Februar  1903.

Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  17.  Februar  1900,  betreffend  die
Ausübung  konsularischer  Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender
Vorschriften  in  Samoa,  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.
Jeder  Eigentümer  oder  Besitzer  eines  Grundstücks  ist  verpflichtet,  die  auf  dem  Grundstück  wachsenden
  Lantanapflanzen  auf  seine  Kosten  auszurotten  und  zu  vernichten.

2

§  2.
Der  Polizeivorsteher  von  Apia  hat  jährlich  mehrere  Lantana-Inspektionen  zu  veranstalten  und
ihren  Zeitpunkt  vorher  öffentlich  und  rechtzeitig  bekannt  zu  machen.

Die  inspizierenden  Beamten  sind  befugt,  jedes  Grundstück  in  den  Tagesstunden  von  6  Uhr  morgens
bis  6  Uhr  abends  zu  betreten.

83.
Der  Eigentümer  oder  Besitzer  eines  Grundstücks,  auf  dem  bei  einer  Inspeltion  Lantana  gefunden
wird,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  40  Mark  und  im  Nichtbeitreibungsfalle  mit  Haft  bestraft.  —  Auch  kann

in  einem  solchen  Falle  der  Kaiserliche  Bezirksrichter  die  Ausrottung  der  Lantana  auf  Kosten  des  Zuwiderhandelnden
  anordnen.

4

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.  Zugleich  werden  sämtliche
früheren  Lantana-Verordnungen  aufgehoben.

Apia,  den  24.  Februar  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Verordnung  des  Gonverneurs  von  Samoa,  betreffend  die  Ernennung  einer
Land=  und  Titelkommission.  Vom  25.  Februar  1903.

1.  Zur  Entscheidung  famoanischer  Land=  und  Titelstreitigkeiten  tritt  vorübergehend  eine  Kommission
zusammen,  die  aus  dem  Kaiserlichen  Bezirksrichter  als  Vorsitzendem  und  zwei  Beisitzern  besteht.

2.  Die  Beisitzer  und  deren  Stellvertreter  werden  von  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  ernannt,  der
auch  für  die  Fälle  der  Behinderung  des  Vorsitzenden  Bestimmung  trifft.  -

3.  Das  Amt  der  Beisitzer  ist  ein  Ehrenamt.  Nicht  beamtete  Beisitzer  erhalten  eine  Entschädigung
fer  ihre  Mühewaltung  und  auf  Antrag  Reisekosten,  falls  die  Sitzungen  der  Kommission  außerhalb  Apias
tattfinden.

4.  Die  Kommission  hat  die  Streitsachen  zu  entscheiden,  die  ihr  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  zur
Entscheidung  überwiesen  werden.  Das  Verfahren  wird  durch  eine  besondere  Instruktion  geregelt.

5.  Die  Entscheidungen  der  Kommission  sind  endgültig.

6.  Der  Kaiserliche  Gouverneur  ernennt  eine  Kommission  von  Samoanern,  die  von  der  Land=  und
Titelkommission  über  samoanisches  Recht  und  somoanische  Sitten  und  Gewohnheiten  gehört  werden  kann.

7.  Den  Zeitpunkt  des  Zusammentritts  der  Kommission  bestimmt  der  Kaiserliche  Gouverneur.

Apia,  den  25.  Februar  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Instruktion  des  Gouverneurs  von  Samoa  für  das  Verfahren  der  Land=  und  Titelkommission.
In  Ausführung  des  §  4  der  Verordnung  vom  heutigen  Tage,  betreffend  die  Ernennung  einer
Land=  und  Titelkommission,  ergeht  folgende  Instruktion:
1.  Das  Verfahren  ist  mündlich.  Jedoch  können  zur  Vorbereitung  der  mündlichen  Verhandlung
Schriftsätze  der  Partelen  eingesordert  werden.

2.  Die  Parteien  müssen  zur  Verhandlung  rechtzeitig  geladen  werden  und  selbst  erscheinen.  Eine

Vertretung  durch  Fremde  als  Anwälte  (Sachwalter)  ist  nicht  gestattet,  doch  kann  die  Kommission  von  Amts
wegen  einer  oder  beiden  Parteien  einen  Beistand  bestellen.

3.  Der  Vorsitzende  hat  die  auf  die  Prozeßleitung  bezüglichen  Verfügungen  zu  treffen.  Die  Beisitzer
        <pb n="255" />
        —  201  —

nehmen  nur  an  der  mündlichen  Verhandlung  und  Urteilsfindung  teil.  Jedes  Mitglied  hat  gleiches  Stimmrecht.
  Die  Entscheidungen  werden  nach  Stimmenmehrheit  gefaßt.

4.  Der  Kläger,  der  trotz  gehöriger  Ladung  ohne  vorherige  genügende  Entschuldigung  ausbleibt,
wird  mit  dem  erhobenen  Anspruch  abgewiesen  und  ist  von  dem  ergangenen  Versäumnisurteil  kurzerhand
zu  benachrichtigen.  Bei  nachträglicher  Entschuldigung  wird  das  Versäumnisurteil  aufgehoben  und  die
Verhandlung  wieder  eröffnet,  wenn  die  Entschuldigung  innerhalb  drei  Monaten  nach  der  Benachrichtigung
eingeht  und  für  genügend  erachtet  wird.

5.  Der  Beklagte,  der  trotz  gehöriger  Ladung  ohne  vorherige  genügende  Entschuldigung  ausbleibt,
ist  vorzuführen.

6.  Zeugen,  die  trotz  gehöriger  Ladung  ohne  vorherige  genügende  Entschuldigung  ausbleiben,
können  vorgeführt  oder  in  Geldstrafe  bis  500  Mark  genommen  werden.

7.  Die  Kommission  ist  befugt,  Fälle  von  Ungehorsam  und  Ungebühr,  die  schriftlich  oder  mündlich
während  des  Verfahrens  begangen  werden,  vorbehaltlich  der  strafrechtlichen  Verfolgung,  mit  Geldstrafe  bis
300  Mark  oder  mit  Haft  bis  drei  Wochen  zu  ahnden.

8.  Eine  nicht  beizutreibende  Geldstrafe  ist  in  Haft  bis  drei  Wochen  umzuwandeln.

9.  Falls  die  Kommission  die  Einholung  einer  Auskunft  von  der  Eingeborenen-Kommission  für
erforderlich  erachtet,  steht  ihr  die  Auswahl  eines  oder  mehrerer  Mitglieder  derselben  oder  die  Befragung
der  gesamten  Eingeborenen-Kommission  frei.

10.  Im  übrigen  ist  die  Kommission  bezüglich  der  Erforschung  der  Wahrheit  an  keinerlei  Formvorschriften
  gebunden  und  kann  sich  innerhalb  der  Grenzen  der  allgemeinen  Gesetze  jedes  Mittels  zur
Bildung  ihrer  Uberzeugung  bedienen.

11.  Die  verlierende  Partei  hat  die  Kosten  des  Verfahrens  und  die  entstandenen  Auslagen  zu
tragen.  Eine  Erstattung  der  vom  Kläger  vor  Einleitung  des  Verfahrens  bezahlten  Kopialien  und  der
Gebühr  von  50  Mark  findet  nicht  statt,  doch  kann  diese  Summe  dem  unterliegenden  Kläger  auf  die
Gerichtskosten  angerechnet  werden.  Die  säumige  Partei  hat  die  durch  die  Säumnis  entstandenen  Auslagen
  zu  tragen.

12.  Das  Register  über  die  gefällten  Entscheidungen  hat  zu  enthalten:  Namen  und  derzeitigen
Wohnort  der  Parteien,  Namen  und  Beschreibung  des  streitigen  Landes  und  Titels,  Inhalt  und  Datum
der  Entscheidung,  Aktenzeichen  sowie  eine  Rubrik  für  Bemerkungen.  Die  Entscheidungen  sind  chronologisch
einzutragen  und  mit  fortlaufenden  Nummern  zu  versehen.  Außerdem  sind  die  Entscheidungen  nach  Distrikten
zusammenzustellen.  Versäumnisurteile  sind  erst  einzutragen,  wenn  sie  unanfechtbar  geworden  sind.

13.  Die  den  Parteien  zuzustellende  Ausfertigung  der  Entscheidung  ist  von  der  Kommission  zu
unterzeichnen  und  dem  Gouverneur  zur  Kenntnisnahme  vorzulegen.  Der  Gouverneur  versieht  die  Ausfertigung
  mit  einem  entsprechenden  Vermerk.  Versäumnisurteile  sind  in  dieser  Form  erst  zuzustellen,  wenn
sie  unanfechtbar  geworden  sind.

14.  Sämtliche  Kosten  und  Gebühren  werden  bei  der  Kasse  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts
eingezahlt,  von  den  sonstigen  Einnahmen  aber  getrennt  gehalten  und  getrennt  gebucht.  Es  wird  ein
Einnahme=  und  Ausgabejournal  sowie  ein  Kostenregister  geführt.

15.  Bei  der  Kommission  ist  ferner  ein  Register  zu  führen,  in  das  die  Klagen  nach  der  Reihenfolge
  ihres  Einganges  und  unter  Bezeichnung  der  Parteien  eingetragen  werden.  Bei  Beginn  eines  Jahres
beginnt  eine  neue  Nummerfolge.  Die  Registernummer  mit  der  Jahreszahl  und  den  Buchstaben  L.  K.
bildet  das  Aktenzeichen.

16.  Die  Festsetzung  der  Entschädigung  für  die  nicht  beamteten  Beisitzer  sowie  der  Reisegebühren
erfolgt  durch  den  Kaiserlichen  Gouverneur.

Apia,  den  25.  Februar  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  April  1903  auf  1,394779  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor  der
Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,  Wirklichen  Geheimen  Legationsrat  Dr.  Stuebel,  die  Erlaubnis
zur  Anlegung  der  zweiten  Stufe  der  zweiten  Klasse  des  Kaiserlich  Chinesischen  Ordens  vom  doppelten
Drachen  zu  erteilen.

3
        <pb n="256" />
        —  202  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaiserlichen
Distriktschef  von  Karibib,  Kuhn,  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  Ritterkreuze  2.  Klasse  des  Großherzoglich
Badischen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  und  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen  Hansordens  zu  erteilen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Wali  von
Tabora,  Sef  bin  Sad,  die  Kronen-Orden-Medaille  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutgtruppen.
Oberkommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  18.  April  1903.

Die  Erlaubnis  zur  Anlegung  nichtpreußischer  Orden  erteilt:  des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des
Königlich  Sächsischen  Albrechts-Ordens  dem  Moajor  Fischer,  à  la  suite  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Oberkommando  der  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  11.  April  1903.

v.  Hassel,  Oberleutnant  im  Füsilier-Regiment  Königin  (Schleswig-Holsteinischen)  Nr.  86,  am  16.  April
d.  Is.  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  17.  April  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  angestellt.

"  A.  K.  O.  vom  18.  April  1903.

v.  Hassel,  Oberleutnant,  zum  überzähligen  Hauptmann,

Dr.  Kudicke,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt,  —  befördert.

Fonck,  Oberleutnant,

Dr.  Engeland,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  16.  April  1903.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Oberleutnant  Houben,  den  Leutnants
v.  Gellhorn  und  Rausch;
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weiß-schwarzen  Bande:  dem  Assistenzarzt
  Berké;  «
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:  dem  Unteroffizier  Stamm.

A.  K.  O.  vom  18.  April  1903.
Heinicke,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Die  Erlaubnis  zur  Anlegung  nichtpreußischer  Orden  erteilt:  des  Königlich  Sächsischen  Albrechts-Kreuzes
  mit  der  Kriegsdekoration:  dem  Oberbüchsenmacher  Zimmermann.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  nachbenannten  farbigen  Soldaten  der
Schutztruppe  für  Kamerun  Auszeichnungen  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:
die  Kriegerverdienst-Medaille  2.  Klasse  in  Gold:  dem  Unteroffizier  Selaboy;
die  Kriegerverdienst-Medaille  2.  Klasse  in  Silber:  dem  Sergeanten  Boima,  dem  Unteroffizier
Charly,  dem  Gefreiten  Ateba,  den  Soldaten  Robert  II,  Surbris,  Friemann-Momo,
Ndongo,  Jakubu,  Betoga,  Essam,  Ischak,  Abanda  II.

V79790077VVVV7VVViVV7I70VVV7IVVVV  VVV  VV  Vo  o  ooV  V  VFVJ  G

Nichtamtlicher  Teil.

Persbnal-Machrichten.  Dem  Bezirksamtmann  Weiß  ist  die  Stelle  des
Deutsch-  Ofafrika.  Finanzdirektors  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement

Der  Gouverneur  Graf  v.  Götzen  sowie  die  Schreiber  von  Deutsch-  Ostafrika  übertragen  worden.

Lucan  und  Götz  haben  die  Wiederausreise,  und  Der  Oberrichter  Ziegl  .
..  .  gler,  der  Bezirksamtssekretär
der  Schiffszimmermann  Lütge  hat  die  Ausreise  nach  Zenke,  der  komm.  Bezirksamtssekretär  Häuser,  der

Deutsch-Ostafrika  angetreten.  komm.  Gouvernementssekretär  Nopp,  der  komm.
        <pb n="257" />
        —  203

Hauptzollamtsvorsteher  Sieß,  der  Bureaugehilfe
Schulz.  die  Kapitäne  Berg  und  Prüssing,  der
komm.  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Feierlein  und  der
Bezirksamtsschreiber  Krepp  sind  mit  Heimatsurlaub
aus  Deutsch-Ostafrila  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  15.  April  1903  in
Neapel  eingetroffen:  Zahlmeisteraspirant  Brand,
die  Sergeanten  Risse  und  Stöhr.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  von  Neapel  aus  angetreten:  am  10.  April
1903  Feldwebel  Hölzl,  am  24.  April  1903  Hauptmann
  Frhr.  v.  Schleinitz,  beauftragt  mit  Wahrnehmung
  der  Geschäfte  als  Stabsoffizier,  Hauptmann
und  Kompagniechef  Frhr.  v.  Wangenheim  und
Hauptmann  v.  Hassel.

Nachruf.

Am  12.  März  starb  plötzlich  als  Opfer  einer
schweren  tropischen  Erkrankung  auf  dem  Militärposten
  Mkalama  der  Oberleutnant  in  der  Kaiserlichen
Schutztruppe  für  Deutsch=  Ostafrika  Herr  Rudolph
Kohlermann  im  34.  Lebensjahre.  Die  Schutztruppe
  verliert  in  dem  Verstorbenen,  welcher  er  seit
einem  Jahre  angehörte,  einen  Offizier,  welcher  sich
durch  vortreffliche  Charaktereigenschaften  und  ausgezeichnete
  militärische  Begabung  die  Zuneigung  und
Achtung  seiner  Vorgesetzten  und  Kameraden  in  reichem
Maße  erworben  hat.

Sein  Andenken  wird  im  Offizierkorps  stets  in
Ehren  gehalten  werden.

Dar-es-Saläm,  den  18.  März  1903.

Im  Namen  des  Offizierkorps
Im  Auftrage  des  Kommandeurs:
Johannes,
Hauptmann  beim  Stabe.
Ramernn.

Der  Oberleutnant  Dominik,  der  Kassenbeamte
Räthke  und  der  Materialienverwalter  Siegert

 

Der  Verwaltungsbeamte  Preuß,  der  Landmesser
Krüger,  der  Steuersekretär  Erich  Schmidt,  der
Hauptsteueramtsassistent  Hoppe  und  der  Mauerpolier
  Pawlitz  sind  in  Kamerun,  und  zwar  der
erstgenannte  im  Sanga-Ngokogebiet  eingetroffen.

Der  Kaufmann  Kerscher  hat  die  Ausreise  nach
Kamerun  angetreten.

Der  Gärtner  Geist  in  Kamerun  ist  an  Herzschwäche
  verstorben.

Unteroffizier  Dennhardt  ist  am  16.  April  1903
mit  Heimatsurlaub  in  Hamburg  eingetroffen.
Füdwestafrika.
Der  Geheime  Registraturassistent  Rock  und  der
Tierarzt  Götze  haben  die  Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
  angetreten.

Der  Königliche  Oberförster  Dr.  v.  Eschstruth.
welcher  zwecks  späterer  Verwendung  beim  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  dem  Kaiserlich
  deutschen  Generalkonsulat  in  Kapstadt  auf  etwa
drei  Monate  attachiert  worden  ist,  ist  in  Kapstadt
eingetroffen.

Der  Haltestellenaufseher  Riegel  ist  in  Deutsch-Südwestafrika
  wiedereingetroffen  und  findet  zur  Zeit
Verwendung  als  Stationsassistent  in  Karibib.

Die  Schlosser  Drziska,  Kahle,  Neumann,
Ankiewicz,  Schlicht,  der  Klempner  Sieg  und  der
Kesselschmied  Panteleit  sind  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

 

Deutsch-Keu-Guinea.

Der  Polizeimeister  Beyer,  der  Gouvernementssekretär
  Warnecke  und  der  Aktuar  Sigwanz  sind
in  Deutsch-Neu-Guinea  eingetroffen  bezw.  wiedereingetroffen.


Der  Polizeimeister  Soelle  aus  Herbertshöhe  hat

 

sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Kamerun  eingetroffen.  einen  Heimatsurlaub  angetreten.

Nachrichten  aus  den  deutfschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

löhner  bei  den  Bauten  oder  anderen  gewerblichen
Arbeiten,  hier  und  da  auch  als  Ackerbauer  ihren
Unterhalt  verdient.  Von  Bedeutung  sind  die  Ansiedelungen
  erst  geworden,  nachdem  das  Bezirksamt
im  Herbst  1901  mit  Hilfe  des  Gouvernements  und
der  Muitärstationen  Tabora  und  Kilimatinde  einen
größeren  Zuzug  nach  Tanga  ins  Leben  rief  und
nachdem  es  gelungen  war,  den  unter  seinen  Lands-Schon
  bevor  das  Bezirksamt  die  Ansiedelung  leuten  angesehenen  Mnyamwesijumben  Mrowesi  bei
planmäßig  in  die  Hand  genommen  hat,  sind  hier  und  Tanga  seßhaft  zu  machen.  Die  Besiedelung  begann
da  einige  entlassene  Wanyamwesi-Plantagenarbeiter  mit  der  Anlegung  des  Wanyamwesidorses  Kwa
im  Bezirk  zurückgeblieben  und  haben  meist  als  Tage=  Mrowesi,  etwa  2½  km  südöstlich  von  Tanga,  von

Deutsch-Dlkafrika.
Ansiedelungen  im  Bezirk  Tanga.

Einem  Bericht  des  Bezirksamts  Tanga  über  die
mit  Unterstützung  der  Wohlfahrtslotterie  zu  Zwecken
der  deutschen  Schutzgebiete  ins  Leben  gerufenen  Ansiedelungen
  entnehmen  wir  folgendes:
        <pb n="258" />
        —  204  —

wo  aus  die  Anlage  von  Feldern  und  der  Bau  kleiner
Niederlassungen  sich  bald  durch  den  fortwährenden
Zuzug  bis  zu  dem  etwa  8  km  entfernten  Dorfe
Nyanyani  und  ebensoweit  an  dem  Wege  nach  Pangani
  erstreckte.  Gleichzeitig  entstanden  einige  kleine
Dörfer  nordwestlich  und  westlich  von  Tanga,  nördlich
der  Eisenbahn  bis  über  den  Weg  nach  Amboni  hinaus,
  und  Ansiedelungen  bei  Pongwe  und  Muyussi
sowie  an  den  Inderansiedelungen.

Seitdem  sind,  angeregt  durch  die  dauernde  Anfrage
  nach  Land  an  der  Eisenbahn  zur  Anlegung
von  Plantagen  und  durch  den  dadurch  bedingten
Arbeiterbedarf,  bei  Pongwe  südlich  Kilometer  15  der
Bahn  außer  dem  in  Anschluß  an  die  Inderansiedelung
  gebildeten  Wanyamwesidorf  noch  weitere  drei
Wanyamwesidörfer  angelegt.  Diese  hier  angesiedelten
Wanyamwesi  mußten  außer  mit  Ackergeräten  und
Sämereien  auch  durch  Zahlung  von  Verpflegungsgeld
bis  zur  ersten  Ernte  unterstützt  werden.  Jetzt  nach
der  Ernte  ist  die  Ansiedelung  gesichert,  die  Webersche
Pflanzung  hat  den  Betrieb  begonnen  und  wird  soviel
Arbeiter  brauchen,  daß  die  weitere  Ansiedelung  von
Wanyamwesiarbeitern  von  selbst  von  statten  gehen
wird.  Em  ferneres  neues  Wanyamwesidorf  ist  bei
Mwambani,  nahe  der  Meeresküste,  etwa  9  km  südlich
von  Tanga,  im  Entstehen  begriffen.  Hier  ist  nur
die  Verteilung  von  Saatgut  und  Ackergeräten  erforderlich,
  den  Unterhalt  können  sich  die  neuen  Ansiedler
  durch  Gelegenheitsarbeiten  in  Tanga  verdienen,
sonst  werden  sie  auch  von  ihren  schon  länger  seßhaften
  Genossen  unterstützt.

Bei  Tangata  und  auch  an  den  anderen  Akidensitzen
  sind  selbständige  Wanyamwesikolonien  entstanden
und  die  Ansiedelungen  bei  Muhesa,  am  Kiuhui  und
bei  Niussi  nehmen  beständig  zu.  Am  Wege  von
Muhesa  nach  Derema  trifft  man  bis  zum  Gebirge
kaum  noch  unbebautes  Land.  Hier  haben  sich  Wabondei
  mit  Wanyamwesi  und  Manjema  gemischt.
Auch  in  der  Nähe  der  Kaffeeplantagen  nimmt  die
Besiedelung  beständig  zu.  Die  Arbeiterverhältnisse
sind  dadurch  schon  erheblich  besser  geworden.  Auf
einer  der  größten  Plantagen  melden  sich  fast  wöchentlich
  40  bis  50  Arbeiter  mehr,  als  eingestellt  werden
können,  obschon  der  Lohn  nur  16  Pesa  beträgt.

Ein  bedenklicher  Umstand  ist  bislang  immer  gewesen,
  daß  verhältnismäßig  wenig  Wanyamwesiweiber
  vorhanden  waren,  es  scheint  aber  doch,  als
ob  ihre  Zahl  nach  und  nach  zunimmt.  Jedenfalls
sind  die  Ansiedler  ernstlich  gewillt,  hier  zu  bleiben
und  großenteils  ihre  Angehörigen  nachkommen  zu  lassen.

Als  Ackergeräte  sind  den  Wanyamwesi  schwere
Plantagenhacken,  auf  etwa  drei  Mann  ein  Buschmesser
  und,  wo  es  erforderlich  war,  auch  Axte  zum
Waldschlagen  gegeben.  Ein  großer  Teil  von  Wanhamwesi,
  besonders  von  denjenigen,  welche  sich  in
Bondei  oder  an  den  Plantagen  angesiedelt  haben,
hat  die  Unterstützung  des  Bezirksamtes  indessen  gar
nicht  in  Anspruch  genommen.  Es  sind  bislang  an

 

Wanyamwesi  ausgegeben:  1909  Hacken,  671  Buschmesser,
  184  Axte.  Unter  Einrechnung  der  Weiber
und  Kinder  mit  Berücksichtigung  des  vorerwähnten
Umstandes,  daß  einer  großen  Anzahl  von  Leuten
Geräte  nicht  geliefert  sind,  schätze  ich  die  Zahl  der
angesiedelten  Wanyamwesi  auf  3000  Köpfe,  davon
wohnen  im  Umkreise  von  etwa  10  km  von  der
Stadt  Tanga  ungefähr  1200.

An  Saatgut  sind  bislang  verteilt:  Mtama,  Erdnüsse,
  Chiroko,  Kunde,  Mais  und  Sesam.

Die  diesjährige  Ernte  war  befriedigend  mit  Ausnahme
  von  weißem  Sesam.  Diese  Art  will,  wie
sich  wieder  ergeben  hat,  im  Norden  der  Kolonie  aus
mir  nicht  bekannten  Gründen  nicht  recht  gedeihen,
während  schwarzer  Sesam  hier  bei  weitem  besser
fortkommt.

Wenn  auch  von  der  Ausfuhr  von  Ackerbauprodukten
  der  Eingeborenen  im  Jahre  1902,  nämlich:
Getreide  332  955  lbs.,  Sesam  225  142  lbs.,  ein
großer  Teil  dem  günstigen  Jahre  zu  verdanken  ist,
so  sind  doch  zweifellos  auch  die  Wanyamwesiansiedelungen
  trotz  ihres  erst  kurzen  Bestehens  schon  daran
beteiligt.  Die  Hauptaufgabe  muß  indessen  darin  gesehen
  werden,  die  Reiseinfuhr,  welche  im  Jahre  1902
immer  noch  3731  798  lbs.  betragen  hat,  zu  verringern.
  Die  Ausfuhr  von  Getreide  zeigt,  daß  diejenigen
  Eingeborenen,  welche  sich  an  Reisnahrung
gewöhnt  haben,  nicht  gewillt  sind,  diese  durch  Getreide
  ersetzen  zu  lassen,  und  sei  es  auch  noch  so
wohlfeil.  Es  muß  deshalb  versucht  werden,  die
Wanyamwesiansiedler  und  auch  die  übrigen  Eingeborenen
  zur  Anlage  größerer  Reisfelder  zu  bewegen.
Es  ist  Saatreis  zur  Verteilung  in  Mombo  bestellt
geeignetes  Land  ist  genügend  vorhanden.

Den  Inderansiedelungen  ist  das  verflossene
Jahr  trotz  des  reichlichen  und  gut  verteilten  Regens
kein  günstiges  gewesen.  Die  indischen  Ansiedler  haben
sich  zwar  inzwischen  besser  an  das  Klima  gewöhnt,
doch  ist  das  Texasfieber  unter  dem  Rindvieh  noch
nicht  erloschen,  auch  ist  in  den  Feldern  durch  Insekten,
  Wildschweine,  Vögel  und  Uberschwemmung
viel  Schaden  angerichtet.  Um  die  Inderansiedler  an
besser  arbeitende  Ackergeräte  zu  gewöhnen  und  für
die  Neger  noch  mehr  vorbildlich  zu  machen,  soll  jetzt
versucht  werden,  die  primitiven  indischen  Hakenpflüge
und  Säegeräte  durch  leichte  deutsche  Pflüge,  Eggen
und  Handsäemaschinen  zu  ersetzen.  Diese  Geräte
treffen  nächstens  ein,  so  daß  die  Ausbildung  der
Inder  mit  denselben  bis  zum  Beginn  der  Regenzeit
beendet  sein  kann.  Anbauversuche  mit  indischer  und
ägyptischer  Baumwolle  haben  ergeben,  daß  erstere
schlecht,  letztere  dagegen  gut  gediehen  ist.  Das  Ansiedelungsunternehmen
  des  Inders  Meta  Pratapsin
macht  Fortschritte.  Anfang  Dezember  hatte  er  etwa
80  ha  Land  unter  Kultur,  seitdem  ist  aber  für  neue
indische  Ansiedler  schon  wieder  Wald  geschlagen,  und
Meta  selbst  will  nach  Indien  fahren,  um  solche  zu
holen.  Auf  der  Metaschen  Ansiedelung  arbeiten  zur
Zeit  zehn  Inder,  drei  verheiratete  von  diesen  haben
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        Pachtgüter  erhalten.  Auf  den  fünf  Ansiedelungen
des  Bezirksamts  arbeiten  außer  den  Besitzern  noch
zehn  indische  Knechte.

Deutsche  Agaven-SGesellschaft.
Dem  für  das  Jahr  1902  vom  Vorstande  erstatteten
  Geschäftsbericht  entnehmen  wir  folgendes:
Die  Entwickelung  unserer  Agavenpflanzung  Buschirihof
  hat  im  Jahre  1902  befriedigende  Fortschritte
gemacht.  Es  standen  daselbst  bis  Ende  des  Jahres

592  000  Agaven  in  den  Feldern,  die  nach  den  Berichten

  von  draußen  ein  gesundes  und  kräftiges  Gedeihen
  zeigten.  An  denjenigen  Pflanzen,  die  in  diesem
Jahre  schnittreif  werden,  wurden  100  bis  150  Blätter
gezählt,  von  denen  die  schnittreifen  eine  durchschnittliche
  Länge  von  130  bis  160  cm  zeigten.  Eine
mit  der  Hand  zubereitete  Probe  Hanf,  die  von  den
ältesten  Pflanzen  genommen  war,  hatten  wir  hierher
kommen  lassen,  und  lautete  das  Urteil  der  sachverständigen
  Firmen,  daß  dieselbe  ebensogut  wie  der
bisher  von  Ostafrika  erhaltene  Sisalhanf  wäre  und
bei  maschineller  Arbeit  der  Faser  unter  Zugrundelegung
  des  heutigen  Marktpreises  mit  800  bis
900  Mark  per  Tonne  (=  20  Zentner)  zu  bewerten
sei.  Wir  bemerken  hierbei,  daß  bei  Gründung  der
Gesellschaft  die  Tonne  Faser  mit  300  Mark  kalkuliert
wurde,  während  zur  Zeit  der  Marktpreis,  wie  oben
erwähnt,  800  bis  900  Mark,  also  etwa  das  Dreifache,
  beträgt.  Da  die  Absicht  besteht,  im  Jahre  1903
die  Pflanzung  auf  mindestens  eine  Million  Pflanzen
zu  bringen,  entschlossen  wir  uns,  7  km  Feldbahn
hinauszusenden.  Wir  können  hierdurch  nicht  nur  den
Transport  des  Saatgutes  nach  den  neu  zu  bepflanzenden
  Feldern  schneller  und  billiger  als  durch
Menschenkräfte  bewirken,  sondern  schaffen  damit  auch
eine  wesentliche  Erleichterung  für  die  Beförderung
der  geernteten  Blätter  nach  dem  Maschinenhause,
dessen  Anlage  am  Panganiflusse  projektiert  worden
ist,  so  daß  für  den  Transport  der  Ernten  auf  dem
Wasserwege  zur  Landungsstelle  nur  wenige  Meter
zurückzulegen  sind.  Für  den  maschinellen  Betrieb
sind  vier  Doppelentfaserungsmaschinen,  zwei  Bürstenmaschinen,
  eine  hydraulische  Presse  sowie  eine  30-=pferdige
  Lokomobile  in  Aussicht  genommen,  die  im
Lause  des  Jahres  1903  aufgestellt  werden  sollen.
Diese  Anlage  lehnt  sich  an  die  in  der  Praxis  draußen
bereits  erprobten  Einrichtungen  an,  so  daß  Enttäuschungen
  hoffentlich  ausbleiben.  Voraussichtlich  im
September  oder  Oktober  werden  wir  demnach  mit
der  Ernte  beginnen  können.  Dieselbe  kann  zunächst
natürlich  nur  klein  sein,  da  in  diesem  Jahre  erst  ein
Teil  der  Pflanzen  schnittreif  wird.  Die  Pflanzung
erhält  für  das  laufende  Jahr  einen  Monatskredtt
von  6500  Mark  durchschntttlich,  das  heißt  also  per
Jahr  78  000  Mark;  die  maschinellen  Einrichtungen
werden  sich,  soweit  das  bis  jetzt  zu  übersehen  ist,
auf  annähernd  50  000  Mark  stellen.  Bei  diesen

 

 

Ausgaben  sind  wir  gezwungen,  die  vierte  Rate  von
25  péCt.  auf  unsere  Anteile  im  Laufe  des  Jahres
1903  einzuziehen.  Unser  Gesellschaftskapital  beträgt
bis  jetzt  517800  Mark.  Wie  der  vorjährige  Jahresbericht
  mitteilt,  ist  eine  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals
  bis  auf  600  000  Mark  vorgenommen  worden.

Kamernn.

Oberleutnant  Frbr.  v.  Stein  über  die  Beendigung
seiner  Bertua-Expedition.

1.

Der  Chef  der  Verwaltung  des  Ssanga-Ngokogebietes,
  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein,  berichtet  aus
Ortsunterkunft  Süe  unter  dem  14.  Oktober  v.  Is.,
wie  folgt:

Im  weiteren  Verfolg  meines  Berichtes  vom
12.  August  19027)  lasse  ich  einen  Tagebuchauszug
  folgen.  Da  vor  Eintritt  in  eine  gewaltsame
Lösung  der  Verhältnisse  in  Gamane  (Bertua)  eine
möglichste  Stärkung  der  deutschfreundlichen  Partei
um  den  Veruma  notwendig  erschien,  um  in  tunlichst
ausgedehntem  Maße  ein  Auswandern  der  Bertualeute
in  französisches  Gebiet  zu  vermeiden,  war  zunächst
noch  ein  längeres  Zuwarten  meiner  Auffassung  nach
ratsam.  So  wurde  die  Zeit  vom  9.  bis  21.  August,
an  dem  entscheidende  Schritte  eingeleitet  wurden,
dazu  benutzt,  der  Partei  des  Veruma  durch  eine
gewisse  äußere  Aufgabe  der  Kriegsbereitschaft,  Erteilung
  von  Ausgeherlaubnis  an  Soldaten  2c.  größtmögliches
  Zutrauen  einzuflößen,  was  denn  auch  in
befriedigendem  Maße  gelang.  In  derselben  Zeit  hat
der  Direktor  der  Gesellschaft  Süd-Kamerun,  Graf
Schlippenbach,  nachdem  über  die  weitere  Behandlung
der  gesamten  Nordzone  mit  der  Verwaltung  konforme
Dispositionen  getroffen  waren,  den  Rückmarsch  angetreten.
  Es  besteht  demnach  zunächst  eine  größere
neue  Faktorei  in  Berri,  eine  ebensolche  zwischen  Büa-(Besimbo)
  und  Mokbe  am  Dume  ist  in  allernächster
Zeit  in  Aussicht  genommen,  und  Bimba  bezw.  das
Mesimaland  soll  nach  Durchmarsch  der  zurückgehenden
Expedition  ebenfalls  in  Arbeit  genommen  werden.

Am  15.  August  konnte  endlich  Herr  v.  Lüdinghausen
  den  Rückmarsch  antreten.  Die  Verhältnisse
hatten  sich  bis  dahin  so  entwickelt,  daß  ich  Herrn
v.  Lüdinghausen  bis  Mokbe  einen  Zug  Eskorte  abgeben
  konnte,  da  mit  Bestimmtheit  angenommen
werden  konnte,  daß  ein  Ausbruch  von  Femdseligkeiten
vorläufig  nicht  zu  erwarten  stand.  Fünfzehn  Strafarbeiter,
  die  der  Veruma  des  weiteren  gestellt  hat,
ohne  daß  ein  größerer  Druck  angewandt  werden
mußte,  eine  Zahl,  die  sich  unterwegs  in  den  Farmdörfern
  dann  noch  etwas  vermehrte,  sollten  mit  sechs
jungen  Rekruten  auf  dem  sicheren  Wege  von  Mokbe

*  Siehe  Deutsches  Kolonialblatt  vom  15.  Dez.  1902
und  1.  Januar  190)3.

4
        <pb n="260" />
        ab  die  weitere  Begleitung  bilden,  während  ich  selbst
nach  Rückkehr  des  Eskortezuges  von  Mokbe  entscheidende
  Schritte  in  Aussicht  genommen  hatte.  Herrn
v.  Lüdinghausen  habe  ich  vor  seinem  Abmarsche  mit
eingehenden  Instruktionen  versehen  und  ihm  dauernd
die  Verwaltungsgeschäfte  unter  gleichzeitiger  öffentlicher
  Bekanntmachung  übergeben.

Die  Verhältnisse  in  Gamane  klärten  sich  in  diesem
Zeitraum  des  Abwartens  ebenfalls  in  einigen  wesentlichen
  Punkten.  Zunächst  vermehrte  sich  der  Zuzug
zu  der  Partei  des  Veruma  derart,  daß  von  den
einflußreicheren  Baiachefs  schließlich  nur  noch  diejenigen
  fehlten,  die  ungefähr  nördlich  der  Staadtschen
Route  im  Halbkreis  um  Gamane  (-—  Name  der
Bertuastadt)  eigene  Dörfer  in  Entfernungen  von
einem  bis  eineinhalb  Tagemärschen  haben.  Es  stellte
sich  des  weiteren  in  diesem  Zeitabschnitt  heraus,  daß
Bertua  gegen  Bezahlung  die  ihm  seinerzeit  übergebenen
  Mbiabihäuptlinge  wirklich  freigelassen  hatte,
das  Elfenbein  dafür  jedoch  nicht  zur  Ablieferung
brachte,  sondern  an  die  französische  Faktorei  verkaufte.
Auch  bezüglich  des  Aufenthaltes  Bertuas  wurden  zu
dieser  Zeit  die  Nachrichten  sicherer.

Verlassen  von  der  größeren  Mehrzahl  seiner
eigenen  Leute  und  seiner  Hauptchefs,  hatte  er  in  den
Baiahäuptlingen  der  ausgedehnten  Urwaldlandschaft
Vangeri  (bis  zu  1  1½  Tagemärschen  nördlich),  in  den
ihm  neu  befreundeten  Mbiabi  und  in  den  Baia  der
Landschaften  Bendia,  Sendeke,  Tibati,  Bobalo  und
Goima  großen  Anhang  gefunden.

Abermals  erschienen  schließlich  am  16.  Bimba-=und
  Mesima-,  am  19.  Dassi=  und  am  29.  Berrigesandte
  mit  Geschenken.  Dassi  habe  ich  bei  dieser
Gelegenheit  nach  Bimba  zur  Expedition  bestellt,  um
den  bereits  berichteten  Ansiedelungsplan  mit  ihm  zu
besprechen.  Dem  Vernehmen  nach  dürfte  meine  Absicht
  größeren  Schwierigkeiten  kaum  begegnen.

Am  21.  August  nun,  als  ich  die  baldige  Rückkehr
der  Lüdinghausenschen  Eskorte  erwarten  konnte,  leitete
ich  entscheidende  Maßnahmen  ein.  Obwohl  der  Mißerfolg
  vorauszusehen  war,  ließ  ich  durch  den  Veruma
Gesandte  an  Bertua  und  seinen  zweiten  Sohn  Abu,
den  Anführer  der  gesamten  Partei  um  Bertua,  dirigieren
  und  gab  ihnen  eine  letzte  Uberlegungsfrist,  sich
zu  stellen  und  die  Angelegenheit  auf  friedlichem  Wege
zu  ordnen.  Als  am  28.  von  Bertua  und  Abu  eine
befriedigende  Antwort  noch  nicht  eingelaufen  war,
ließ  ich  sämtliche  in  Gamane  befindlichen  größeren
Balachefs  zu  einer  Versammlung  einberufen,  in  der
ich  Bertug  für  abgesetzt  erklärte  und  den  Veruma
als  seinen  Nachfolger  bezeichnete.  Diese  Aktion
wurde  unter  allgemeinem  Beifall  vorgenommen,  der
durch  die  Erklärung  noch  erhöht  wurde,  Gamane
selbst  habe  von  dem  nun  unvermeidlichen  Kriege
nichts  zu  befürchten.  Auch  versprach  ich,  wenn  möglich,
Bertuas  Leben  zu  schonen,  ihn  aber  zwangsweise  mit
einigen  seiner  Umgebung  bei  Gonakoll  anzusiedeln.

Erst  am  30.  August  kam  der  Eskortenzug  des
Herrn  v.  Lüdinghausen  von  Mokbe  zurück.  Da  die

206

 

Scheidung  zwischen  der  Verumapartei  und  dem  Anhang
  Bertuas  sich  unterdes  völlig  vollzogen  hatte
und  sämtliche  Farmdörfer  nördlich  der  Staadtschen
Route  nun  verlassen  waren,  brach  ich  am  4.  September
  nach  Norden  auf,  um  den  nun  unvermeidlichen
kriegerischen  Austrag  der  Bertuaangelegenheit  zu  beginnen.
  An  der  Nordgrenze  der  Gamane  im  Norden
umsäumenden  Farmdörfer  wurde  Lager  bezogen  und
durch  Patronillen  festgestellt,  welcher  der  beiden  in
die  Landschaft  Vangeri  führenden  Wege  vom  Feinde
besetzt  sei.  Es  fielen  an  diesem  Tage  wenige  Schüsse,
da  die  Expedition  offenbar  nur  von  vorgeschobenen
Wachen  oder  Patrouillen  auf  dem  Marsche  und  im
Lager  beunruhigt  wurde.

Das  Gelände  war  äußerst  ungünstig.  Viele
sumpfige  Wasserläufe  in  schmalen  Waldstreifen  umschließen
  als  Unterbrechung  eines  welligen,  stark  besiedelten
  Graslandes  mit  über  doppelt  mannshohem
Gras  Gamane  im  Westen,  Norden  und  Nordosten.
Weiterhin  schließt  sich  in  allen  genannten  Himmelsrichtungen
  ein  sehr  dichter,  außerhalb  der  Wege  kaum
passierbarer  Urwald  an,  der  im  Westen,  Nordweften
und  Norden  bis  an  den  Ssanaga,  im  Nordosten  bis
etwas  über  die  Straße  Bertug—Kunde  reicht.  Der
Osten  des  in  Frage  kommenden  Gebietes  ist  durchweg
mit  doppelt  mannshohem  Gras  bestanden,  weniger
dicht  bevölkert,  und  es  werden  dort  die  Terrainfalten
beträchtlicher.

Im  allgemeinen  beabsichtigte  ich  durch  partielle
Friedensschlüsse  auf  sämtlichen  strahlenförmig  von
Gamane  ausgehenden  Straßen  ein  seitliches  Ausweichen
  Bertuas  allmählich  einzuschränken,  zumal  mir
bekannt  war,  daß  infolge  vieler  früher  geführter
Kriege  ein  Zurückweichen  Bertuas  auf  größere  Entfernungen
  als  zwei  Tagemärsche  von  Gamane  ihm
nur  im  Norden  (Vangeri)  und  Nordwesten  (ein
Mobiabinnterstamm)  möglich  war.  Veruma  und  seme
Partei  verhielten  sich  völlig  neutral,  und  es  schien
mir  im  Interesse  der  Zukunft  dieser  Gegenden  fürs
erste  richtiger,  von  schärferen  Maßregeln  zur  Gestellung
  von  Führern,  zu  Aufschlüssen  über  die
Stellung  und  Macht  Bertuas  Abstand  zu  nehmen.
Auch  von  der  Haussaansiedelung  in  Gamane  war
aus  Furcht  vor  späterer  Rache  wenig  zu  erfahren.
Nur  zwei  aus  der  persönlichen  Umgebung  Bertuas
entflohene  Dassisklaven  haben  mir  dann  wesentliche
Dienste  geleistet.

Am  5.  September  wurde  unter  unerwartet  geringem
  Widerstand  Nungbako,  der  Hauptort  der
Baialandschaft  Vangeri,  im  dichten  Urwald  mit
wenigen  Parzellen  hohen  Grases  gelegen,  genommen.
Die  anfänglich  recht  bedeutende  Zudringlichkeit  einzelner
  Bogenschützen  ließ  nach  der  verlustlosen  Besetzung
  des  schwach  verteidigten  Dorfes  Nungbako
sehr  auffällig  nach.  Auch  in  der  Zukunft  wurde  von
da  ab  im  Vangerilande  bereits  in  respektvoller  Entfernung
  nach  kurzem  Feuer  die  Flucht  vorgezogen,
und  es  kam  nur  noch  in  der  Richtung  Goffi  und
Bobalo  zu  etwas  lebhafterem  Widerstand  diefer  Ver-
        <pb n="261" />
        bündeten  Bertuas.  Bertua  selbst  muß  zu  diesem
Baiastamme  nicht  allzugroßes  Vertrauen  gehabt  haben,
denn  er  sowohl  wie  sein  Sohn  und  engerer  Anhang
baben  in  Nungbako  nicht  standgehalten,  sondern  sind
bereits  am  Abend  vorher,  zunächst  unbekannt  wohin,
aufgebrochen.

Informationsreise  des  Bezirksrichters  Diehl  in  den
südlichen  Ceil  des  Be  zirksamts  MRribi.
III.  (Schluß.)

Frühzeitig  noch  bei  Dunkelheit  verließen  wir  am
anderen  Morgen  das  Lager  und  marschierten  den
ganzen  Tag  hindurch  ohne  Rast  dem  Flusse  entlang,
welcher  nun  immer  mehr  westliche,  dann  südwestliche
und  sogar  südliche  Richtung  nahm.  Nirgends  waren
Anzeichen  zu  erblicken,  daß  menschliche  Ansiedelungen
in  der  Nähe  wären  oder  daß  jemals  ein  Mensch  in
diese  Gegend  gekommen  wäre.  In  dieser  völlig
menschenleeren  Wildnis,  einem  natürlichen  Schutzund
  Schongebiet  für  Elefanten  und  Büffel,  hätte  mir
die  Ernährung  der  Karowane  wohl  große  Sorgen
bereiten  können,  wenn  nicht  nachmittags  4½  Uhr  eine
Herde  von  fünf  Elefanten  kurz  vor  uns  den  Fluß
überschritten  hätte,  von  welchen  ich  den  letzten  gerade,
als  er  im  Gebüsch  des  anderen  Ufers  verschwinden
wollte,  mit  einem  Schusse  durch  den  Kopf  zur
Strecke  brachte.

Das  Lager  wurde  sofort  aufgeschlagen.  Die,
welche  schwimmen  konnten,  schwammen  über  den
Fluß,  schnitten  gewaltige  Stücke  Fleisch  ab,  banden
es  an  Lianen  und  brachten  es  nach  sich  durch  das
Wasser  schleppend  herüber.  Ein  großes  Essen  begann.
Immer  wieder  wurden  die  Töpfe  über  dem  Lagerfeuer
  gefüllt  und  geleert.  Und  so  aßen  die  Leute
unaufhörlich  bis  tief  in  die  Nacht.  Dazu  erzählten
sie  sich  gegenseitig  immer  wieder  wohl  hundert  Mal
den  Hergang,  wie  der  Elefant  geschossen  wurde,
ahmten  den  Schuß  und  das  Gestöhn  des  Elefanten
nach  und  brachen  dann  jedesmal  in  ein  fürchterliches
Gelächter  aus.

Das  Fleisch,  das  nicht  aufgezehrt  werden  konnte,
wurde  oberflächlich  geräuchert  und  auf  den  Weitermarsch
  mitgenommen.  Ein  fetter,  unangenehm  süßlicher
  Geruch  begleitete  von  nun  an  die  Karawane.

Trotz  größter  Anstrengung  kamen  wir  nur  sehr
langsam  vorwärts.  Abgesehen  davon,  daß  der  Weg
mit  dem  Haumesser  erst  geschlagen  werden  mußte,
verursachten  die  zahlreichen,  tief  eingeschnittenen  Nebenflüsse
  mit  ihrem  zähen,  schlammigen  Untergrunde
großen  Zeitverlust.  Ein  reißender,  breiter  Bach
mußte  durch  Umschlagen  von  Bäumen  erst  überbrückt
werden,  damit  wir  ihn  überschreiten  konnten.  Ich
glaube  nicht,  daß  wir  in  diesen  Tagen  in  der  Stunde
mehr  als  2  km  zurücklegten.  Gegen  Abend  des
1.  Dezember  gelangten  wir  zur  Mündung  des  Kom
in  den  Lobe.  Als  ein  etwa  50  m  breiter  und  durch-*

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  147  u.  174.

207

 

schnittlich  1  m  tieser  Fluß  kommt  er  in  starken
Schnellen  von  Süden  her  und  gibt  durch  die  Wucht
seines  Anpralles  dem  Lobe  von  nun  an  wieder  eine
nordwestliche  Richtung.  Hier  fanden  wir  Spuren
eines  Lagers  von  Eingeborenen,  vermutlich  Leuten
von  Ngos,  welche  von  hier  aus  Kautschuk  sammelten
oder  Fischfang  betrieben.

Am  2.  Dezember  setzten  wir  etwas  oberhalb
unseres  Lagers  über  den  Kom  und  solgten  dann
wieder  talabwärts  dem  Lobe  (NW).  Ein  breiter
Elefantenpfad,  den  wir  für  einen  Weg  hielten,  führte
uns  vom  Lobe  weit  ab,  und  mühsam  mußten  wir
uns  wieder  zum  Flusse  zurückschlagen.  Schon  am
frühen  Vormittag  war  das  Rauschen  eines  starken
Wasserfalles  zu  unseren  Ohren  gedrungen,  aber  erst
nachmittags  gegen  3  Uhr  erreichten  wir  ihn.  In
reißenden  Schnellen  von  Osten  kommend  bricht  sich
der  Fluß  in  gewaltiger  Brandung  an  den  Felsen
eines  sich  ihm  in  den  Weg  schiebenden  Bergrückens,
und  einen  kolossalen  Strudel  bildend,  stürzen  die
Wasser  in  enger  Schlucht  gegen  Norden  wohl  20  m
tief  hinab.  Etwa  eine  Stunde  unterhalb  des  Wasserfalles
  auf  einer  Sandbank  des  Flusses  schlugen  wir
zum  siebenten  Mal  unser  Lager  in  der  Wildnis  auf.

Wir  waren  noch  nicht  lange  am  anderen  Morgen
marschiert,  als  wir  auf  frischgestellte  Fallen  und  bald
darauf  auf  die  Reste  eines  Lagerfeuers  stießen.  Hier
und  da  glaubten  wir  die  Spuren  eines  Weges  zu
entdecken,  und  gegen  Nachmittag  nach  Durchquerung
eines  Sumpfes,  in  welchem  zahlreiche  Büffelspuren
sich  vorfanden,  erblickte  das  geübte  Auge  des  Bulihäuptlings
  die  etwa  zwei  Tage  alten  Fußspuren
eines  Eingeborenen.  Diesen  folgend,  erreichten  wir
bald  einen  deutlich  ausgeprägten  Pfad  und  etwas
vom  Flusse  nach  Westen  abbiegend  nach  weiteren
zwei  Stunden  eine  Lichtung,  auf  welcher  die  Reste
eines  zerstörten  Dorfes  zu  sehen  waren.

Ndum,  am  Wege  von  Groß--Batanga—Ngos—
Sassun  gelegen,  war  es.  40  Minuten  später  quartierten
  wir  uns  in  dem  kleinen,  neuangelegten  Dorfe
Buema  ein,  einer  Zweigniederlassung  des  großen,
jenseits  des  Lobe  gelegenen  Dorfes  Buema.

Eine  volle  Stunde  benötigten  wir  am  nächsten
Morgen,  um  auf  der  äußerst  primitiven  Brücke  über
den  Lobe  zu  setzen,  und  marschierten  dann  auf  dem
größtenteils  unter  Wosser  stehenden  Wege  in  drei
Stunden  nach  dem  Hauptdorf  Buema  (60  bis
70  Hütten),  das  aus  mehreren  zusammenhängenden
Dörfern  besteht.  Von  hier  aus  gingen  wir  über
die  Dörfer  Mwula  und  Atamm,  überschritten  auf
schlechter  Brücke  den  40  bis  50  m  breiten,  sehr  tiefen
Fluß  Njette,  der  in  den  Lobe  fließt,  und  übernachteten
  in  dem  großen  Dorfe  Nkoakoa.  Nachts  2  Uhr
brach  ich  auf,  eilte  mit  Madola  und  dem  Dolmetscher
voraus  und  erreichte  früh  9  Uhr  das  erste  Mabeadorf
  Sioku,  am  rechten  Ufer  des  nun  schiffbaren
Lobe  gelegen,  setzte  in  einem  kleinen  Batanga-Kann
zu  dem  auf  dem  linken  Ufer  gelegenen  größeren
Mabeadorf  Monja  über,  requirierte  hier  große  Kanus
        <pb n="262" />
        und  nachdem  ich  den  Dolmetscher  mit  dem  Auftrage
zurückgelassen  hatte,  die  nachfolgenden  Träger  nach
Kribi  zu  führen,  fuhr  ich  mit  Madola  in  zwei
Stunden  nach  Wasserfall  und  traf  um  2  Uhr  nachmittags
  in  Kribi  ein;  die  Träger  dagegen  kamen  erst
um  10  Uhr  abends  an.

Das  Resultat  meiner  Reise  ist  in  Kürze  folgendes:

Der  südwestliche  Teil  des  Bezirksamts  Kribi
mit  dem  ungefähren  Flächeninhalt  von  2500  qkm
ist  sehr  schwach  bevölkert.  Ich  schätze  die  Anzahl
der  Einwohner  auf  nicht  mehr  als  15  000  bis
18  000  Menschen.

Der  Oberlauf  des  Lobe,  das  ist  eine  Fläche  von
1200  qkm,  ist  völlig  unbewohnt.

Die  Landungsverhältnisse  von  Kribi  bis  Campo
sind  wegen  der  starken  Brandung  schlecht.

Natürliche  Zugänge  in  das  Innere  fehlen,  daher
ist  dasselbe  schwer  erschließbar.  Anlage  von  Pflanzungen
  dürfte  vorläufig  noch  keine  Aussicht  auf
Rentabilität  haben.

Dagegen  ist  der  Kautschukreichtum  des  Urwaldes
noch  lange  nicht  erschöpft,  und  Elefanten  sind  noch
zahlreich  vorhanden.

Die  erste  Aufgabe  des  Bezirksamts  bei  dieser
Sachlage  ist  die,  die  Zunahme  der  Bevölkerung  zu
fördern;  denn  nur  durch  eine  dichte  Bevölkerung
kann  dieses  Gebiet  Wert  erlangen.

Bericht  über  den  Einfluß  von  Pflanzen  auf  die
Cu#twickelung  von  Moskitos.

Im  Anschluß  an  eine  Veröffentlichung  von  G.  M.
Corpul  in  den  „Public  Health  Reports“  hat  der
stellvertretende  Leiter  des  botanischen  Gartens  in
Victoria  (Kamerun),  Dr.  Strunck,  einen  Bericht
über  die  Einwirkung  verschiedener  Pflanzenarten  auf
die  Entwickelung  von  Moskitos  erstattet,  dem  wir
folgendes  entnehmen:

Die  Versuche  wurden  am  26.  Juni  v.  Is.  begonnen
  und  am  8.  Dezember  abgeschlossen.  Die
Anordnung  war  im  wesentlichen  dieselbe,  wie  sie
G.  M.  Corpul  in  den  „Public  Health  Reports“
beschrieben  hat.  Anstatt  der  Kannen,  die  Corpul
benutzte,  hängte  ich  Kalebassen,  welche  mit  Wasser
bis  zu  einem  Drittel  gefüllt  waren,  später  auch  Blechund
  Glasgefäße  in  verschiedenen  Bäumen  auf.  Es
wurden  so  den  Moskitos  Brutstätten  inmitten  der  zu
untersuchenden  Bäume  geboten.  Das  mehr  oder
minder  häufige  Auftreten  von  Moskitobrut  in  diesen
künstlichen  Wassertümpeln  sollte  dann  einen  Schluß
auf  die  Vorliebe  oder  Abneigung  der  Moskitos  für
einen  bestimmten  Baum  ermöglichen.  Alle  ein  bis
zwei  Tage  wurden  die  Kalebassen  revidiert.  Für  den
Fall,  daß  Larven  in  dem  Wasser  waren,  wurde  dasselbe
  ausgegossen  und  erneuert.  Da  die  Eier  der
Moskitos  in  dem  Wasser  nicht  leicht  zu  erkennen  sind,
zumal  dasselbe  mit  Rücksicht  auf  die  Lebensbedingungen
  der  Insekten  etwas  Vegetation  enthalten

208

 

muß,  erstreckten  sich  die  Beobachtungen  fast  ausschließlich
  auf  das  Vorhandensein  von  Larven.  Die
Larven  sind  auch  diejenige  Entwickelungsform,  in  der
die  Arten  Culex  und  Anopheles  mit  bloßem  Auge
bestimmt  und  leicht  unterschieden  werden  können.
Während  der  5½  Monate,  welche  auf  die  Beobachtungen
  im  ganzen  verwendet  wurden,  habe  ich
nur  einmal  Larven  von  Anopheles,  der  Überträgerin
der  Malaria,  konstatieren  können,  und  zwar  in  einer
Kalebasse,  welche  in  einer  Persea  gratissima  nahe
bei  dem  Direktorhause  im  botanischen  Garten  aufgehängt
  war.  Dagegen  habe  ich  in  allen  Bäumen,
welche  für  die  Untersuchung  herangezogen  waren,
mehr  oder  minder  häufig  Larven  von  Culexarten
erhalten.  Es  ist  bekannt,  daß  Culexarten  in  der
Auswahl  ihrer  Brutstätten  ziemlich  anspruchslos  sind,
während  die  Anopheles  nur  unter  ganz  bestimmten
Voraussetzungen  ein  Wasser  als  Brutstätte  wählen.
Es  ist  aber  nicht  möglich,  in  Gefäßen,  welche  in  den
Bäumen  aufgehängt  sind,  allen  diesen  Voraussetzungen
Rechnung  zu  tragen.  Und  deshalb  wird  man  auch
niemals  die  Versuche,  welche  in  der  beschriebenen
Weise  ausgeführt  worden  sind,  als  Beweise  dafür
ansehen  dürfen,  ob  Bäume  speziell  von  den  Anopheles
bevorzugt  oder  gemieden  werden.  Daß  einmal  ein
Anopheles  in  einer  Kalebasse  seine  Eier  abgelegt
hat,  dürfte  wohl  mit  ganz  besonderen  Umständen
zusammenhängen,  u.  a.  damit,  daß  der  betreffende
Baum  in  unmittelbarer  Nähe  eines  Wohnhauses  stand.
Aus  dem  Bericht  von  Corpul  geht  keineswegs
hervor,  ob  seine  Beobachtungen  den  Arten  Culex
oder  Anopheles  gegolten  haben.  Er  spricht  nur
von  Moskitos  im  allgemeinen,  also  von  der  ganzen
Familie  der  Stechmücken  Culicidae.  Auch  ist  in  der
Mitteilung  nirgends  angedeutet,  daß  es  sich  bei  den
Versuchen  um  die  Überträger  der  Malaria,  d.  h.
speziell  die  Anophelesarten,  handelte.  Sollten  aber
von  Corpul  wirklich  unter  dem  Namen  Moskitos
nur  die  Malariaüberträger  gemeint  gewesen  sein,  so
decken  sich  auf  den  ersten  Blick  seine  Versuche  und
meine  Nachprüfungen  derselben  vollständig.  Auch  ich
habe  in  den  Bäumen,  welche  mit  dem  von  Corpul
erwähnten  China  ball  tree  identisch  sein  dürften  —
Melia  azedurach  oder  Lapium  sebiforum  —,
keine  Anopheles  gefunden.  Der  Grund  hierfür  wird
aber  nach  dem  vorher  Ausgeführten  nicht  in  der
Natur  der  Bäume  zu  suchen  sein,  sondern  auf  die
mangelhaften  Brutstätten  zurückgeführt  werden  müssen.
Wie  schon  erwähnt,  fand  ich  Culexlarven  in  fast
allen  Bäumen.  Die  Anzahl  der  Funde  ist  jedoch
je  nach  den  Arten  der  Bäume  so  verschieden,  daß
die  Resultate  der  Beobachtungen  auch  in  dieser  Hinsicht
  erwähnenswert  erscheinen.  Wenn  die  Culexarten
auch  keine  Gefährdung  der  Gesundheit  herbeiführen
sollen,  so  sind  sie  doch,  was  das  Stechen  anbetrifft,
für  den  Menschen  lästiger  als  die  Anopheles,  und
schon  aus  diesem  Grunde  dürfte  die  Kenntnis  der
von  den  Culexarten  bevorzugten  Bäume  interessant
sein.  Besonders  häufig  fand  ich  Culexlarven  in
        <pb n="263" />
        folgenden  Bäumen  2c:  Mango,  Hibiskus,  Bay-Olbaum
(Pimenta  acris),  Ananas,  Kakao,  Kickxia  elastica,
Japanische  Mispel,  Landolphien,  Bambus,  Kampherbaum,
  Ceylon-Zimmtbaum,  Ricinus.  Hinsichtlich  der
letzten  drei  Arten  ist  häufig  die  Ansicht  ausgesprochen
worden,  daß  sie  ein  Abschreckungsmittel  für  Moskitos
wären.
man  wird  gut  tun,  die  betreffenden  Bäume  in  der
Nähe  von  Europäerwohnungen  zu  vermeiden.

Im  Gegensatz  zu  den  vorhin  genannten  wurden
in  den  folgenden  Pflanzenarten  sehr  selten  Culexlarven
  gefunden:  Melia  azedurach,  Sapium  sebiforum,
  Baulimia  variegata,  Codiaeum,  hochgelbe
Varietät,  Dracaena  Veitschüi,  Anona  squamosa,
Caryophyllus  aromaticus,  Andropogon  nardus,
Eucalyptus  sp.  Diese  Bäume  2c.  sind  in  ihrem
Habitus  so  verschieden  von  den  zuerst  genannten,
daß  die  Abneigung  der  Culexarten  für  dieselben
vielleicht  darin  ihre  Erklärung  findet,  daß  die  Culex
in  dem  leichten  Laub  keinen  Schutz  gegen  Sonne  und
Wind  haben.  Tatsächlich  dürften  nach  meinen  Versuchen
  die  zuletzt  genannten  Pflanzenarten  weniger
von  den  Moskitos  aufgesucht  werden  als  andere,
und  aus  diesem  Grunde  wird  denselben  für  Anpflanzungen
  in  der  Nähe  von  Europäerwohnungen
—  sofern  solche  Anpflanzungen  überhaupt  wünschenswert
  erscheinen  —  der  Vorzug  zu  geben  sein.

Deutsch-Beu-Guinea.

Katurerscheinungen  auf  den  Ostkarolinen.

Der  stellvertretende  Kaiserliche  Vizegouverneur
Berg  berichtet  aus  Ponape:

Das  Erdbeben  vom  22.  September  v.  Is.,“)
dessen  Zentrum  offenbar  in  Guam  und  Saipan  gelegen
  hat,  ist  anscheinend  auch  in  Mokil  (einer  75  km
östlich  von  Ponape  belegenen  Inselgruppe)  beobachtet
worden;  jedenfalls  sind  die  dortigen  Koralleninseln
im  September  erschüttert  worden.

Am  18.  Dezember  v.  Is.  sind  in  den  nördlichen
Wohnplätzen  der  Landschaft  Metalanim  (Bezirk  an
der  Ostküste  von  Ponape)  Geräusche,  die  nach  übereinstimmenden
  Angaben  der  Eingeborenen  drei  einzelnen
  Kanonenschüssen  und  darauf  folgendem  Kleingewehrfeuer
  glichen,  in  südwestlicher  Richtung  gehört
worden,  während  dieselben  gleichzeitig  in  Ronkiti

Die  Versuche  beweisen  das  Gegenteil.  Und

209

 

–

Namen  eines  auf  den  kleinen  Inseln  meist  an  erster
Stelle  genannten,  in  Ponape  aber  völlig  aus  der
Erinnerung  geschwundenen  karolinischen  Gottes.

—  —  —  ——  ——

Dolizeitruppe  in  Saipan  (Marianen).

Da  die  bis  jetzt  in  Saipan  bestehende,  aus  Malayen
  zusammengesetzte  Polizeitruppe  sich  als  unbrauchbar
  erwiesen  hatte,  ist  dieselbe  nunmehr  in
der  Weise  umgeändert  worden,  daß  die  Malayen
durch  eingeborene  Chamorros  und  Karoliner  ersetzt
worden  sind.  Diese  Eingeborenen  verpflichten  sich
dem  Bezirksamt  für  ein  Jahr  zum  Dienst  in  der
Truppe,  müssen  jedoch  auch  nach  Ablauf  ihres  Dienstjahres

  im  Bedürfnisfalle  sich  zur  Verfügung  stellen.

Die  ganze  Truppe  besteht  aus  etwa  25  Mann  und
3  bis  4  Unteroffizieren.  Am  1.  Januar  und  1.  Juli
jeden  Jahres  tritt  die  Hälfte  der  Mannschaft  aus
und  wird  durch  neue  ersetzt.  Täglich  von  6  bis
8  ½½  Uhr  früh  ist  Dienst,  der  sich  auf  Exerzieren,
Schießen,  Ruder=  und  Feuerwehrübungen  erstreckt.
Nach  dem  Dienst  gehen  die  Leute  ihren  eigenen
Geschäften  nach.  Sie  erhalten  monatlich  4  Mk.,  die
Unteroffiziere  6  Mk.  Sold  und  treten  unter  diesen
Bedingungen  gern  ein.  Den  Leuten  macht  der
Dienst  offenbar  Freude.  Sie  sind  anstellig,  gehorsam,
exerzieren  gut  und  schießen  leidlich.  Bis  jetzt  haben
94  Eingeborene  in  der  Truppe  gedient.

Samva.
Safata-Samoa-Gesellschaft.

Dem  Syndikat  zur  Gründung  der  Safata-Samoa=Gesellschaft*)
  gehören  an:  Auf  Samoa:  Hermann
Fiedler,  in  Firma  Fiedler  &amp;amp;  von  der  Heide,  Plantage
Olonono,  Saval  (Samoa),  Paul  Hoeflich,  Fabrikant
und  Plantagenbesitzer,  Apia  (Samoa),  G.  Kunst,  Plantagenbesitzer,
  Villa  Vailima  bei  Apia.  In  Deutschland:
  Berghauptmann  v.  Ammon,  Bonn,  Kriegsgerichtsrat
  Becker,  Straßburg  i.  E.,  Kommerzienrat
H.  N.  Blunck,  Neumünster,  Konsul  Paul  Entz,  Rendsburg,
  Frau  Kommerzienrat  Clara  Fiedler,  Braunschweig,
  Fabrikbesitzer  Dr.  C.  Meyer,  Uerdingen,
Professor  Emil  Neuer,  Eppingen,  Landrat  Freiherr
Senfft  v.  Pilsach,  Marienburg,  Westpr.,  Geheimer
Kommerzienrat  W.  Spemann,  Stuttgart,  Kommerzienrat
  Th.  Sproesser,  Stuttgart,  Kommerzienrat  Peter

(Bezirk  an  der  Südwestküste  von  Ponape)  und  Wone  Jos.  Stollwerck,  Köln  a.  Rh.,  Kontreadmiral  z.  D

in  nordöstlicher  Richtung  vernommen  wurden.

handelt  sich  hiernach  wohl  um  unterirdisches  Getöse

in  den  Bergen  oder  um  Bergstürze,  welche  auf  den
Sitz  des  im  September  erfolgten  Stoßes,  die  Gegend
des  Lugailan  (Berg  an  der  Südküste  von  Ponape)
hindeuten,  beiläufig  bemerkt  eines  Berges  mit  dem

 

—

*)  Siehe  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  611.

 

 

Es  Strauch,  Friedenau,  Kammerherr  Hans  v.  Vignau.

Koburg.  Alle  Sendungen  sind  zu  richten  an  den,
Geschäftsführer  des  Syndikats:  W.  Mertens,  Groß-Lichterfelde
  1,  Jägerstraße  13.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  108.
        <pb n="264" />
        RAus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Anfisklaverei-Bewegung.

Die  Evangelische  Missionsgesellschaft  für  Deutsch-Ostafrika
  (Berlin  III)  hat  den  „Nachrichten  aus  der
ostafrikanischen  Mission“  zufolge  in  Usambara  eine
neue  Station  begründet.  Bisher  war  dort  Wuga
ihre  südlichste  Station.  Aber  auf  die  Gegend  nach
Lutindi  zu  hatten  die  Missionare  längst  ihr  Augenmerk
  gerichtet.  Der  neue  Platz  liegt  dicht  bei  Bungu.
Welche  der  umliegenden  Ortschaften  ihm  den  Namen
geben  wird,  steht  noch  nicht  fest.  Eine  ganze  Reihe
von  solchen  ist  in  ¾  bis  2  Stunden  zu  erreichen.
Wie  es  scheint,  ist  also  die  Lage  in  vieler  Beziehung
günstig.  Hinzu  tritt  die  Verkehrserleichtung  der  von
Tanga  ausgehenden  Eisenbahn,  deren  Verlängerung
bis  Mombo  jetzt  beschlossen  ist.  Es  wird  zunächst
ein  Häuschen  gebaut,  das  als  Wohnhaus  nur  provisorisch
  sein  und  später  anderen  Zwecken  dienen  soll,
wenn  das  eigentliche  Wohnhaus  errichtet  sein  wird.
Außerdem  wird  eine  Schule  mit  zwei  größeren
Räumen  errichtet,  in  der  bis  auf  weiteres  auch  gepredigt
  wird.

Zu  den  Berichten  der  Missionsgesellschaft  Berlin  1
finden  wir  folgenden  Beschluß  des  Missionskomitees:

Inspektor  Sauberzweig  Schmidt  soll  im  Sommer
dieses  Jahres  nach  Amalienstein  in  Südafrika  gehen,
um  an  der  650jährigen  Jubelfeier  dieser  Station
teilzunehmen;  er  soll  danach  eine  Informationsreise
durch  mehrere  Stationen  Südafrikas  machen  und  sich
dann  nach  Deutsch-Ostafrika  begeben,  um  dort
die  Stationen  Dar-es-Salam,  Kissarawe  und  Maneromango,
  welche  wir  von  Berlin  III  übernehmen,
zu  inspizieren,  und  vor  Ende  dieses  Jahres  nach
Berlin  zurückkehren.  Seine  Inspektionsreise  nach
China  wird  ein  Jahr  später  stattfinden.

Die  Zeitschrift  des  Afrika-Vereins  deutscher
Katholiken  „Gott  will  es!“,  veröffentlicht  eine  Ubersicht
  über  die  Missionstätigkeit  der  Väter  vom  hl.
Geist  in  dem  Apost.  Vikariat  Nord-Sansibar
(Deutsch-Ostafrika),  der  wir  folgende  Daten  entnehmen:


Das  Vikariat  umfaßt  augenblicklich  19  Stationen
mit  emem  Gesamtpersonal  von  38  Patres,  34  Brüdern
und  36  Schwestern.  Die  Wohnhäuser  unserer  Stationen
  sind  nach  und  nach  aus=  oder  umgebaut
worden,  so  daß  sie  jetzt  ihren  Bewohnern  ein  trautes
Heim  bieten.  Der  Gesundheitszustand  ist  deshalb
im  allgemeinen  ein  besserer.  Mit  der  nötigen  Sorgfalt
  ist  es  möglich,  ernstere  Krankheiten  fern  zu
halten.  Die  Zahl  der  getauften  Kinder  hat  1054
erreicht,  gegen  711  im  Vorjahre.  Wir  besitzen
augenblicklich  23  Waisenhäuser,  worunter  4  größere;
fünf  neue  sind  im  Laufe  des  Berichtsjahres  hinzugekommen.
  In  diesen  23  Anstalten  werden  775
Kinder  beiderlei  Geschlechts  erzogen.  Die  Schulen

210

 

 

 

–—–  —  —  —  —

sind  auf  55  vermehrt  worden,  gegen  7720  Kinder
erhalten  in  denselben  Unterricht.  Unsere  drei  Niederlassungen
  am  Kilimandscharo  zählen  allein  mehr  als
5000  Schüler  und  Schülerinnen,  Kiboscho  4000,
Kilema  800  und  Fischerstadt  1134.  In  der  Mission
werden  die  Kinder  streng  zur  Arbeit  angehalten.
In  Werkstätten  und  Nähschulen,  in  Anpflanzungen
und  Gärten  erlernen  sie  das,  was  ihnen  später  verhelfen
  wird,  neben  dem  Kodi  (Steuer)  für  die  Regierung,
  der  in  klingender  Münze  zu  bezahlen  ist,
ihren  Lebensunterhalt  zu  verdienen.  In  12  Werkstätten
  und  Nähschulen  und  auf  16  Anpflanzungen
arbeiten  zur  Zeit  mehr  als  500  Knaben  und  Mädchen.
Während  wir  so  großes  Gewicht  auf  die  Kindererziehung
  legen,  die  bekanntlich  das  Hauptwerk  jeder
Mission  ist,  wurden  jedoch  die  Erwachsenen  nicht
vernachlässigt.  An  1700  sind  getauft  worden.  Die
Mission  besitzt  vier  Krankenhäuser  und  ein  Aussätzigenheim,
  sowie  zahlreiche  Armenapotheken.  Hierzu
kommen  seit  dem  1.  Januar  d.  Is.  das  Armenhospital
  und  das  Aussätzigenheim  von  Sansibar.

—

Im  „Monatsblatt  der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft"
  wird  nach  einem  Rückblick  auf  die  seit
1847  in  Togo  entwickelte  Schultätigkeit  der  Norddeutschen
  Missionsgesellschaft  über  den  jetzigen  Stand
derselben  folgendes  mitgeteilt,  das  sich  zugleich  auf
die  im  englischen  Gebiet  bestehenden  Schulen  bezieht:

Ein  Blick  in  unfre  verschiedenen  Schulen  wird
uns  zeigen,  daß  sich  im  Togoland  ein  wohlgeordnetes
Schulsystem  gebildet  hat.  Wir  beginnen  mit  der
untersten,  der  Außenstationsschule.  Die  Errichtung
derselben  ist  Sache  der  Dorfbewohner.  Der  Missionar
  steckt  wohl  das  Gebäude  ab  und  gibt  gute
Ratschläge,  aber  die  Ausführung  liegt  wesentlich  in
der  Hand  der  Eingeborenen,  welche  dankbar  sind,
wenn  ihnen  noch  ein  von  der  Mission  ausgebildeter
Handwerker  zur  Seite  gestellt  wird.  Die  Ausrüstung
dieser  Schulen  wird  bis  jetzt  von  der  Mission  übernommen
  und  ist  sehr  einfach.  Schultische  sind  z.  B.
nicht  gleich  vorhanden,  sondern  man  begnügt  sich
mit  einem  Tisch  und  einfachen  Bänken  für  die  fortgeschrittenen
  Schüler,  während  die  Anfänger  ihre
Tafeln  auf  die  Knie  legen.  Mit  der  Zeit  gewinnen
diese  Schulen,  die  unter  der  Leitung  des  Missionaors
von  einem  eingeborenen  Lehrer  bedient  werden,  das
Aussehen  einer  ganz  einfachen  deutschen  Dorfschule.
In  vier  Jahren  haben  die  Kinder,  meist  ältere,
10  bis  16jährige,  in  der  Regel  die  Schule  durchlaufen;
  sie  kennen  die  ganze  biblische  Geschichte,
können  ferner  lesen,  schreiben  und  rechnen.  Der
Unterricht  wird  in  sämtlichen  Fächern  nur  in  der
Landessprache  erteilt.  In  einigen  dieser  Schulen
hat  man  neuerdings,  durch  die  Verhältnisse  gezwungen,
  auch  angefangen,  englischen  oder  deutschen
Unterricht  zu  geben.  Im  Vorjahre  zählten  unsere
45  Außenschulen  1284  Schüler.  Die  begabteren
Schüler  der  Außenstationsschulen  kommen  in  die
        <pb n="265" />
        Stationsschule  und  treten  daselbst  in  die  zweite  Klasse
ein,  um  mit  den  andern  Kindern,  die  drei  Jahre
diese  bessere  Schule  besucht  haben,  noch  zwei  Klassen
durchzumachen.  Die  Stationsschule  hat  also  fünf
Klassen  und  soll  in  drei  Schuljahren  so  viel  leisten,
wie  Außenschulen  in  vier  Jahren.  Stationsschulen
haben  wir  im  deutschen  Gebiet  drei  (Lome,  Ho,
Agu;  Amedzowe  wird  auch  bald  folgen)  und  im
englischen  zwei  (Keta  und  Peki-Blengo),  welche  zu—
sammen  von  419  Schülern  besucht  wurden.  Für
gewöhnlich  steht  ein  Europäer  dieser  Schule  vor  und
teilt  sich  mit  den  eingeborenen  Lehrern  in  die  Lektionen.
  In  den  beiden  Oberklassen  wird  Deutsch
oder  Englisch  getrieben  und  zwar  mit  Lust,  neuerdings
  auch  zum  Teil  Deutsch  und  Englisch.  Eine
höhere  Schule  ist  die  sogenannte  Mittelschule  mit
drei  Schuljahren.  Wir  haben  deren  zwei,  eine  in
Keta  fürs  englische  mit  34,  die  andere  in  Amedzowe
fürs  deutsche  Gebiet  mit  18  Zöglingen.  Diese  Anstalten
  können  etwa  mit  einer  guten  Bürgerschule
verglichen  werden.  Doch  nimmt  der  biblische  Unterricht
  mehr  Zeit  in  Anspruch.  Die  in  diesen  Schulen
ausgebildeten  jungen  Leute  finden  lohnende  Stellen
als  Unterbeamte  bei  den  Kaufleuten  und  der  Regierung,
  die  ihrerseits  in  Klein  Popo  und  in  Lome
Regierungsschulen  zur  Heranbildung  eingeborener
Beamten  eingerichtet  hat.  Aus  den  Mittelschülern
gehen  endlich  die  Zöglinge  des  Seminars  hervor.
In  einem  zweijährigen  Kursus  werden  die  angehenden
  Lehrer  theoretisch  und  praktisch  für  ihren  Beruf
ausgebildet.  Die  Zahl  der  eingeborenen  Gehilfen,
die  aber  nicht  alle  seminaristisch  gebildet  sind,  beträgt
75.  Ein  wichtiger  Bestandteil  unseres  Schulwesens
sind  die  Mädchenanstalten  in  Keta  und  Ho.  Erstere
wurde  1889  gegründet  und  zählte  im  Vorjahre
213  Schülerinnen,  letztere  besteht  seit  1892  und
wurde  von  76  Mädchen  besucht.  Jede  derselben
hat  eine  Kleinkinder=  und  eine  fünfklassige  Mädchenschule,
  außerdem  noch  ein  Pensionat  für  schulentlassene
  Mädchen,  die  hier  praktisch  und  theoretisch
zu  tüchtigen  Hausfrauen  und  Lehrerinnen  herangebildet
  werden.  An  der  Anstalt  in  Keta  sind  drei
Diakonissen,  an  der  in  Ho  drei  freie  Missionsschwestern
  tätig.  Auch  in  Lome,  wo  seit  zwei  Jahren
eine  Kleinkinderschule  (43  Besucher)  angefangen  ist,
wird  beabsichtigt,  eine  Mädchenanstalt  zu  errichten;
eine  Diakonisse  hat  die  Arbeit  bereits  begonnen.
So  haben  sich  unsere  Schulen  von  kleinen  Anfängen,
einem  Senfkorn  gleich,  zu  einem  großen  Baum  entwickelt.
  Standen  1849  in  Peki  nur  14  Schulkinder
auf  der  Liste,  hatte  man  1855  in  Keta  erst  19  Hausknaben
  im  Unterricht  und  1862  in  4  Schulen  auch
nicht  mehr  als  65  meist  freigekaufte  Sklavenkinder,
ja  selbst  1886  erst  192  und  1892  nur  588  Schüler,
so  sind  nach  den  vorläufigen  Ergebnissen  der  Statistik
  für  1902  vorhanden  58  Schulen  mit  2096
Schülern,  d.  h.  eine  Zunahme  gegen  1901  von
609  Schülern!  So  ist  die  ausharrende  Geduld  gekrönt
  worden!  Blicken  wir  auf  die  zahlreichen  Orte,

211

 

die  im  ganzen  Togolande  dringend  um  die  Errichtung
  einer  Schule  bitten,  sehen  wir  auf  den  Zuwachs,
den  unsere  Stations=  und  Mittelschulen  schon  für
1903  aus  dem  Basler  Gebiet  empfangen  haben,  so
ist  eine  weitere  erfreuliche  Entfaltung  unseres  Schulwesens
  mit  Sicherheit  zu  erwarten.

Aus  der  neugegründeten  Station  Kaukurus  in
Deutsch-Südwestafrika  schreibt  P.  Filliung  in
der  Missionszeitschrift  „Maria  Immaculata“:

Ich  befinde  mich  jetzt  mitten  unter  den  Wilden.
Meine  Aufgabe  ist  zunächst,  eine  möglichst  große
Anzahl  Familien  um  mich  zu  sammeln  und  ein
christliches  Dorf  zu  gründen.  Ich  habe  deren  schon
eine  gewisse  Anzahl,  welche  jeden  Sonntag  regelmäßig
  zur  Kirche  kommen.  Eine  besondere  Freude
haben  sie  an  unseren  Zeremonien.  Unsere  bescheidene
Kapelle,  das  Werk  des  guten  Bruders  Kipper,  ist
soeben  fertiggestellt.  In  einer  erst  im  Entstehen  begriffenen
  Schule  unterrichte  ich  ein  Dutzend  Kinder,
die  großen  Eifer  im  Lernen  an  den  Tag  legen.
Dasselbe  kann  man  im  allgemeinen  von  allen  Betschuanen
  sagen,  die  in  dieser  Gegend  wohnen.  Sie
wünschen  nichts  sehnlicher,  als  ihre  Sprache  vollkommen
  lesen  und  schreiben  zu  können,  dazu  aber
auch  noch  eine  europäische  Sprache,  denn  sonst
würden  sie  sich  ja  nicht  von  den  andern  Wilden
in  etwas  unterscheiden  ..  Der  Stamm  der  Betschuanen
  ist  sicher  derjenige,  bei  welchem,  vom  materiellen
  Standpunkte  gesprochen,  der  Versuch  einer
Zivilisation  am  ehesten  gelingen  wird;  er  zeigt  viel
Sinn  und  Verständnis  für  Ackerbau.  Der  Boden
ist  in  der  Tat  sehr  gut,  er  behält  nach  dem  Regen
sehr  lange  die  Feuchtigkeit.  Wir  bauen  hauptsächlich
Mais,  der  hundertfältige  Ernte  bringt.  Schöne
Gärten  ziehen  sich  längs  des  „Nosob“  hin,  der
immer  Wasser  führt,  wenigstens  in  einer  Tiefe  von
einem  Meter  unterm  Boden.  Auch  wenn  kein  Regen
fällt,  kann  man  leicht  durch  Bewässern  nachhelfen.
Dank  einer  eifrigen  Bewässerung  haben  unsere  Betschuanen
  dieses  Jahr  eine  recht  befriedigende  Ernte
erzielt.  In  der  Umgegend  wohnen  auch  einige  Familien
  vom  Stamme  der  Buschmänner.  Das  sind
die  Wilden  unter  den  Wilden;  sie  halten  sich  fern
von  der  Wohnung  der  Weißen  und  fliehen  jeden
Verkehr  mit  denselben.  Der  Missionar  kann  sie  aber
nicht  in  diesem  traurigen  Zustande  ohne  Gott  und
ohne  Religion  lassen.  Ich  habe  sie  schon  zweimal
besucht  und  hoffe  auch  sie  allmählich  zu  gewinnen;
im  Grunde  genommen  sind  es  herzensgute  Menschen.

Einem  in  den  „Monatsheften  zu  Ehren  Unserer
Lieben  Frau  vom  hlst.  Herzen  Jesfu“  veröffentlichten
Auszug  aus  einem  Briefe  der  Schwester  Stanisla,
Oberin  der  Missionsschwestern  v.  hlst.  Herzen  Jesu
auf  den  Marshall-Inseln,  entnehmen  wir  folgendes:
        <pb n="266" />
        Ich  habe  jeder  Schwester  ihre  Beschäftigung  an—
gewiesen.  Schw.  Johanna  hat  die  Aussicht  über  die
Wäscherei.  Waschen  braucht  sie  nicht;  sie  hat  nur
dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  die  einheimischen  Wäscherinnen
  etwas  nach  unserer  Manier  vorgehen  und
nicht  alles  nach  ihrem  Kopfe  machen.  Was  das
Stillschweigen  anbelangt,  so  sind  wir  davon  von
morgens  8  Uhr  ab  dispensiert,  weil  man  fortwährend
gezwungen  ist,  mit  den  Arbeiterinnen  und  den  Kindern
zu  sprechen,  oft  zu  lachen  und  zu  scherzen.  Die
guten  Leute  freuen  sich  ungemein,  wenn  man  gemeinschaftlich
  mit  ihnen  eine  Kokosnuß  austrinkt,
oder  eine  Banäne,  eine  Brotfrucht  oder  Taros  verzehrt.
  Schw.  Aloysia  hat  für  die  Kapelle  Sorge
zu  tragen.  Schw.  Hubertina  hat  die  Küche  übernommen.
  Die  Schwestern  haben  eine  ganz  europäische
  Kost;  dann  und  wann  kommen  auch  Kokosnüsse,
  Bananen  und  Brotfrüchte  auf  den  Tisch.  Die
Veranda  dient  als  Refektorium.  Für  die  Kinder
kocht  Schw.  Hubertina  einen  Tag  Fleisch  mit  Reis,
den  andern  Tag  Reis  mit  Fleisch.  Den  Reis  essen
sie  am  liebsten  in  Wasser  gekocht,  ohne  Fett  und
ohne  Salz.  Die  Fische  essen  sie  immer  roh.  Abends
nehmen  sie  Brot  und  trinken  Tee  dazu.  Schw.
Hubertina  hat  außerdem  die  Sorge  für  die  Kranken.
Schw.  Magdalena  und  ich  teilen  uns  die  Arbeit  bei
den  Mädchen.  Wir  bewohnen  mit  den  Kindern  zwei
kleinere  Häuser.  Das  eine  ist  unser  „HKloster“,  das
andere  die  Schule.  Der  Unterricht  beginnt  morgens
um  8  Uhr  und  dauert,  wie  in  Europa,  mit  Unterbrechung
  einer  halben  Stunde  bis  Mittag.  Nachmittags
  ist  Handarbeitsunterricht  und  Gesangstunde
bis  4  Uhr.  Den  Religionsunterricht  erteilen  die
Patres.  Alles  andere  haben  wir  zu  besorgen.  Die
Kinder  sind  durchweg  gut  talentiert,  lernen  sehr  gut
und  haben  das  größte  Zutrauen  zu  uns.
machte  uns  ihr  lebhaftes  Temperament  wohl  einige
Sorgen;  jetzt  haben  wir  schon  große  Freude  an
ihnen.  Unsere  Schule  umfaßt  4  Abteilungen.  Schw.
Magdalena  hat  den  1.  und  2.  Jahrgang  und  ich
habe  den  3.  und  4.  übernommen.  Wenn  ein  deutscher
Dampfer  vor  Anker  liegt,  werden  unsere  Kinder  gewöhnlich
  von  dem  Schiffskapitän  eingeladen.  Dann
singen  sie  ihre  schönsten  deutschen  Lieder  und  verdienen
  sich  Kuchen  und  Limonade.  So  hat  uns
noch  vor  kurzem  Kapitän  Janke  von  der  „Oceana“
nachmittags  zum  Kaffee  gebeten  und  wußte  sich  sehr
gut  mit  den  Kindern  zu  unterhalten.  Wir  wollen
uns  mit  Gottes  Beistand  und  Hilfe  bemühen,  die
uns  anvertrauten  Kinder  zu  guten  Christinnen  und
tüchtigen  Hausfrauen  heranzubilden.

Die  Wesleyanische  Missionsgesellschaft,  welche  in
Samoa  tätig  ist  (val.  Kolonialblatt  1901,  Beilage
zu  Nr.  23  vom  1.  Dezember  1901,  S.  8),  hat  die
Entsendung  des  Predigers  Beutemüller  in  Ludwigsburg
  (Württemberg),  Predigers  der  bischöflichen
Methodistenkirche  in  Süddeutschland,  beschlossen.

Anfangs

212

 

Beutemüller  hat  im  Januar  d.  Is.  von  Genua  aus
die  Reise  nach  seinem  neuen  Arbeitsfelde  angetreten.

Aus  fremden  RKolonien  und
Produhktionsgebieten.

Ein  neues  Berufungsgericht  für  Britiich-Ost.  und
Sentralafrika.

Einer  Londoner  Zeitungsmeldung  zufolge  ist  für
Uganda,  Britisch-Ostafrika  und  Britisch-Zentralafrika
ein  neues  Berufungsgericht  eingerichtet  worden.
Weitere  Berufung  von  diesem  Gericht,  welches  in
Sansibar  seinen  Sitz  hat,  ist  nur  an  den  Privy

Councile  statthaft.

Schmalspurbahn  in  der  Rapkolonie.
Die  einzige  bisher  in  der  Kapkolonie  existierende
2  Fuß  =  60  Centimeter-Eisenbahn,  die  von  Kapstadt
in  nördlicher  Richtung  nach  Kalabaß-Kraal  führt,  ist
kürzlich  um  weitere  47  ½  englische  Meilen  verlängert

worden.  Bei  der  Eröffnungsfeier  wurde  vom  Minister

 

und  vom  Präsidenten  des  Harbour  Boards  der
Hoffnung  Ausdruck  gegeben,  daß  die  Linie  nur  eine
Vorläuferin  für  viele  weitere  Schmalspurbahnen  in
den  ländlichen  Distrikten  sein  möchte.  Die  Kosten
der  Strecke  einschließlich  17  000  8E  für  Wagenpark
und  Maschinen  haben  104  282  K,  also  etwa  2200  L
für  die  englische  Meile  und  30  000  4  weniger,  als
im  Voranschlag  vorgesehen  gewesen  war,  betragen.
Der  Eisenbahnminister  bemerkte  mit  Bezug  auf  das
rollende  Material,  daß  es  fast  genau  ein  Drittel  von
dem  kostete,  was  solches  für  die  3°  6“  =  1,06  m
Spurweite  gekostet  haben  würde,  wobei  man  allerdings
  nicht  vergessen  dürfe,  daß  ersteres  eine  weit
geringere  Tragfähigkeit  habe  und  daß  die  Zugkraft
der  Lokomotive  nur  fast  ½8  von  dem  der  1,06  Bahnlokomotive
  betrage.  Ferner  sei  zu  bemerken,  daß
die  Brücken  der  neu  eröffneten  Strecke  zum  Teil  von
Holz  wären  und  hölzerne  Fundierungen,  daher  nur
eine  begrenzte  Lebensdauer  hätten.  Als  einen  Nachteil
  der  Schmalspurbahn  bezeichnete  der  Minister  es,
daß  in  der  Erntezeit  die  Frachten  so  bedeutend  sein
würden,  daß  dieselben  mit  dem  gewöhnlichen  Wagenpark
  nicht  würden  bewältigt  werden  können,  und
daher  entweder  eine  Verzögerung  im  Transport  der
Landwirtschaftsprodukte  stattfinden  würde  oder  das
rollende  Material  so  vermehrt  werden  müsse,  daß
ein  Teil  desselben  während  eines  großen  Teils  des

Jahres  unbenutzt  bleiben  würde.
(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats  in
Kapstadt.)

˙aturalisation  im  Transvaal.

Ein  Gesetz,  betreffend  die  Naturalisation  im
Transvaal,  ist  im  Dezember  v.  Is.  veröffentlicht
        <pb n="267" />
        —  213  —

worden.  Voraussetzung  der  Naturalisation  ist  Dienst
unter  der  Regierung  oder  Aufenthalt  im  Transvaal
für  fünf  Jahre.  Dem  Lieutenant-Governor  steht  es
völlig  frei,  Naturalisationsanträge  zu  bewilligen  oder
abzulehnen.

„ach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Pretoria.)

Solltarifänderungen  in  TCiberia.

Durch  ein  Gesetz  vom  31.  Dezember  1902  ist
in  Liberia  der  Ausfuhrzoll  auf  Piassava  auf  ½  Cent
für  das  Pfund  herabgesetzt  worden.  Der  Zoll  ist
zur  Hälfte  in  Gold=  oder  Silbermünze,  zur  anderen
Hälfte  entweder  in  gemünztem  Gelde,  in  Papiergeld
oder  in  Schuldpapieren  der  Regierung  und  der  einzelnen
  Provinzialverwaltungen,  den  sogenannten
Generalgovernment  and  County  cheques,  zu  zahlen.
Gemäß  einem  weiteren  Gesetze  vom  14.  Januar  1903
werden  von  dem  Erlaß  dieses  Gesetzes  ab  statt  der
durch  die  Gesetze  vom  Jahre  1890  und  1902  für
nachstehende  Waren  festgesetzten  Einfuhrzölle  die  folgenden
  Einfuhrzölle  erhoben:

Limonade.  v.  ?.  Wert  12½  v.  H.
Ingwerbier  12½
Perkussionsgewehre  wie  Büchs  en,

Musketen  und  Dänenflinten.  Stück  2)50  Dollar
Hinterlader  aller  Art.  ..  =  20,00  =  (Gold)
Schweinefleisch  Faß  von  200  Pfd.  125  -
Gewöhnlicher  Rum  und

Genever  .  Gallon  von  Normalstärke  1,00  (Gold)

Bauholz  soll  zollfrei  sein,  wenn  der  Einführer
eine  eidesstattliche  Erklärung  abgibt,  daß  das  Holz
zu  seinem  persönlichen  Gebrauch  und  nicht  zum  Verkaufe
  eingeht.

Ueues  Eisenbabnproijekt  in  der  fran  zösischen  Lenegal-Rolonie.


Die  Regierung  von  Französisch-Westafrika  hat
neuerdings  die  Vermessung  einer  in  der  Kolonie
Senegal  neuprojektierten  Eisenbahn  angeordnet.  Die
Bahn,  deren  Länge  750  km  betragen  wird,  soll  in
Thies,  einer  Station  der  Dakar  —  Saint  Louis-Linie,
  ihren  Anfang  nehmen  und  durch  die  Distrikte
Olof,  Djolof,  Bondu  und  Bambuk  nach  Kayes,  der
Kopfstation  der  den  Senegal  mit  dem  Niger  verbindenden
  Kayes—Bammako-Eisenbahn,  weiter  geführt
  werden.  Die  Baukosten  sind  auf  etwa  65  Mill.

Franken  veranschlagt.
Nach  The  Board  of  Trade  Journal  und  Journal  des
Transports.)

Andau  von  Baumwolle  im  französischen  Sudan.

In  Paris  hat  sich  kürzlich  eine  Genossenschaft
gebildet,  die  den  Zweck  verfolgt,  den  Anbau  von
Baumwolle  in  den  französischen  Kolonien  zu  fördern.
Unter  den  Mitgliedern  befinden  sich  Großindustrielle,
Reeder  aus  verschiedenen  französischen  Hafenplätzen,

 

Kaufleute  und  Publizisten.  Seit  einigen  Jahren
wird  behauptet,  daß  der  französische  Sudan  sich
vorzüglich  zur  Baumwollenkultur  eignen  soll.  Als
Vorzüge  jener  Gegend  (der  französischen  Territorien
des  Nigerbassins)  für  die  Baumwollkultur  sind  anzuführen
  die  periodischen  Uberschwemmungen,  die  an
befruchtender  Wirkung  den  Nilüberschwemmungen  zu
vergleichen  sind,  die  regelmäßige  Regenzeit,  die  es
ermöglicht,  das  Anpflanzen  bei  vorhandener  Feuchtigkeit
  des  Bodevs  und  die  Ernte  bei  trockenem  Wetter
vorzunehmen,  das  Vorhandensein  von  Ackerpferden,
die  das  Klima  vertragen,  und  endlich  der  Umstand,
daß  die  Eingeborenen  an  die  schon  seit  langer  Zeit
auf  eigene  Rechnung  betriebene  Baumwollkultur  gewöhnt
  sind.  (Nach  La  Dépeche  Coloniale.)

Außenhandel  K#eukaledoniens  im  Jahre  10902.

Der  gesamte  Außenhandel  Neukaledoniens  bewertete
  sich  im  verflossenen  Jahre  auf  25729  000  Franken
gegen  24  737  811  Franken  im  Jahre  1901.  Davon
  entfielen  auf  die  Einfuhr  13  446  000  Franken
(1901:  13681  939)  und  aufdie  Ausfuhr  12  283  000  Fr.
(11  055  872).  In  den  letzten  fünf  Jahren  gestaltete
sich  der  Außenhandel  der  Kolonie  folgendermaßen:

Einfuhr  Ausfuhr
Wert  in  Franken
1898  9  752  808  6  736  728
1899  10  958  198  8913  197
1900  12  262  251  8  869  716
1901  13  681  939  1  055  872
1902  13  446  000  12  283  000.

Der  Export  von  Nickelerz  war  ein  wenig  niedriger
als  im  Vorjahr,  bewegte  sich  jedoch  immer  noch  in
beträchtlicher  Höhe.  In  den  letzten  sieben  Jahren
wurden  an  Nickelerz  ausgeführt:  1896:  37254000  kg,
1897:  57  639  424  kg,  1898:  74  613767  kg,
1899:  101  908  748  kg.  1900;:  100  318  686  kg,
1901:  132  814  356  kg,  1902:  129  653  090  kg.
Die  Ausfuhr  von  Kobalterzen,  die  im  Jahre  1901
nur  3  123  150  kg  betrug,  erreichte  im  vergangenen
Jahre  *  512  220  kg.  Der  Chromoerzexport  ist
dagegen  von  17  451192  kg  1901  auf  10  281000  kg
1902  gesunken.  Der  Kaffeeversand  nimmt  merklich
zu,  wie  aus  den  nachfolgenden  Ziffern  für  die  letzten
fünf  Jahre  hervorgeht:  1898:  141  189  kg,  1899:
306  197  kg.  1900:  275  929  kg,  1901:  443  726  kg
und  1902;:  548  305  kg.  (La  Depeche  Coloniale.)

Perschziedene  Mitteilungen.

Die  gesundheitlichen  Vverdältnisse  der  deutschen
Schutzgebiete.
Auf  Veranlassung  der  Stuttgarter  Abteilung  des

Deutschen  Frauenvereins  für  Krankenpflege  in  den
Kolonien  hielt  der  Oberstabsarzt  beim  Oberkommando
        <pb n="268" />
        9
–  –—

der  Kaiserlichen  Schutztruppen  Dr.  med.  Steudel  vor
kurzem  in  Stuttgart  einen  Vortrag  über  die  gesundheitlichen
  Verhältnisse  unserer  Schutzgebiete  im  Lichte
der  neuesten  Forschungen.  Den  Ausführungen
Dr.  Steudels  ist  nach  den  Berichten  Stuttgarter
Blätter  folgendes  zu  entnehmen:

Die  wichtigste  Krankheit,  die  in  den  Tropenländern
  herrscht,  ist  die  Malaria.  An  ihr  litten  in
Kamerun  78  bis  90  pCt.  aller  Kranken,  in  Deutsch-Westafrika
  59  bis  68  pCt.  und  in  Südwestafrika
38  bis  61  pCt.  Außer  ihr  kommen  nur  wenige
Krankheiten  in  den  Tropen  noch  in  Betracht,  so  daß
also  die  Gesundung  unserer  Kolonien  lediglich  davon
abhängt,  ob  wir  über  die  Malaria  Herr  werden.

Die  Malaria,  ein  Wechselfieber,  dessen  Entstehung
an  Wasser  und  Wärme  gebunden  und  das  daher  in
sumpfigen  Niederungen  am  häufigsten  ist,  findet  freilich
  im  Chinin  ein  Gegenmittel,  das  aber  bei  immer
wieder  neuen  Ansteckungen  schließlich  auch  versagt.
In  neuerer  Zeit  nun  entdeckte  Laveran  im  Blute
der  Malariakranken  kleine  tierische  Parasiten,  welche
die  Blutkörperchen,  den  wichtigsten  Bestandteil  unseres
Blutes,  befallen  und  schließlich  in  unveränderliche,
halbmondartige  Sporen  zerfallen;  letztere  werden
nach  der  Entdeckung  des  englischen  Militärarztes
Roß  von  den  Malariamoskitos  mit  dem  menschlichen
Blut  aufgesaugt,  verwandeln  sich  im  Magen  jener
Insekten  wieder  in  Lebewesen  und  sammeln  sich
schließlich  in  ihren  Speicheldrüsen  an,  von  wo  sie
bei  jedem  Stich  wieder  als  Malariaparasiten  ins
Blut  des  Menschen  übergehen,  so  daß  auf  diese  Art
eine  ewig  sich  fortsetzende  Ansteckung  entsteht.  Es
ist  nun  aber  möglich,  den  Kampf  gegen  diese  Krankheitserreger,
  die  Malariaschnaken,  aufzunehmen,  wozu
verschiedene  Methoden  angewandt  werden.

Der  englische  Militärarzt  Roß,  der  Entdecker
obigen  Hergangs,  hat  den  Versuch  gemacht,  mit
größeren  Arbeiterkolonnen  die  Brutstätten  der  Moskitoschnaken
  aufzusuchen  und  unschädlich  zu  machen.
Er  hatte  auch  Erfolge  zu  verzeichnen,  konnte  es  aber
nicht  verhindern,  daß  nach  Regenperioden  neue  Ansteckungsherde
  entstanden.  Dazu  kommt,  daß  solche
Erdarbeiten,  wie  Zuschütten  und  Ableiten  stehender
Wasser,  sehr  teuer  sind.  Neben  dieser  „englischen“
Methode  gibt  es  eine  „italienische“,  die  Vergitterung
aller  Wohnungsöffnungen  mit  Drahtgaze,  um  die
Schnaken  fernzuhalten.  Sie  ist  aber  für  Tropengegenden
  nicht  brauchbar,  da  dort  gerade  die  Zeit
vor  Sonnenaufgang  und  nach  Sonnenuntergang  zu  den
schönsten  gehört  und  man  geradezu  Hypochonder
züchten  würde,  wollte  man  da  die  Menschen  in  ihre
vier  Wände  unter  die  Drahtgaze  zwängen.  Eine  dritte,
dentsche  Methode  danken  wir  Robert  Koch,  der  in
Neu-Guinea  entdeckte,  daß  die  Malariaparasiten  am
häufigsten  bei  Kindern,  immer  seltener  aber  bei  aufsteigendem
  Alter  sich  finden.  Er  versuchte  darum
alle  Kinder  durch  Chininbehandlung  malariafrei  zu
machen  und  weiterhm  alle  den  Malariakeim  beherbergenden
  Personen  überhaupt  durch  Untersuchung

14

 

des  Blutes  ausfindig  zu  machen,  sie  zu  heilen  und
damit  die  übrigen  vor  der  Ansteckung  zu  bewahren,
und  dies  ist  ihm  geglückt.  Ahnliche  Versuche  wurden
auch  anderswo  angestellt,  und  sie  sind  in  überraschender
  Weise  von  Erfolg  begleitet  gewesen;  gegenwärtig
  wird  so  Dar-es-Saläm  bearbeitet.  Selbstverständlich
  ist  eine  Verbindung  der  drei  Methoden,
der  Moskitovertilgung,  des  Schutzes  gegen  ihre
Stiche  und  der  Kochschen  Bekämpfungsart,  durchaus
möglich.

Was  haben  wir  nun  erreicht,  wenn  es  uns  wirklich
  gelingen  sollte,  der  Malaria  Herr  zu  werden?
Können  sich  dann  in  diesen  tropischen  Ländern  Europäer
  dauernd  ansiedeln?  —  Nein!  Jedenfalls  nicht
in  den  Niederungen  der  Küstenzone,  da  hier  das
Nervensystem  des  Europäers  so  leidet,  daß  seine
Tatkrast  und  Schaffensfreudigkeit  bald  gelähmt  wird.
Es  muß  da  ein  weiteres  Hilfsmittel  eingreifen:.  die
Tropen-Sommerfrische  im  Gebirgsland,  das  von  den
Küstenniederungen  fern  liegt;  denn  hier,  etwa  1000  m
über  dem  Meere,  hören  die  Moskitos  und  damit  die
Malaria  auf  und  die  Blutneubildung  bei  Malariarekonvaleszenten
  geht  viel  schneller  von  statten  als
in  den  Niederungen.  Beispiele  hierfür  geben  uns
die  indische  Sommerfrische  Darjiling  in  den  Himalaya-Vorbergen
  und  Batavia.  Aber  auch  in  den
deutschen  Kolonien  fängt  man  damit  an,  so  in  Buea
in  Kamerun.  Daß  noch  nicht  mehr  geschah,  liegt
daran,  daß  man  erst  Krankenhäuser  schaffen  mußte,
so  in  Tanga  und  Dar-es-Saläm,  in  Togo,  in  Duala
und  Buea,  in  Neu-Guinea,  auf  Jap  und  auf  Samoa.
Nun  soll  aber  Ostafrika  in  aller  Bälde  auch  eine
Sommerstation  in  den  Bergen  bekommen.  Erst  vor
kurzer  Zeit  hat  ein  Stuttgarter,  Karl  Lienhardt,  für
Krankenhauszwecke  daselbst  eine  namhafte  Summe
vermacht,  die  der  Gouverneur  Graf  v.  Götzen  als
Grundstock  für  die  Errichtung  eines  Sanatoriums  in
den  Usambarabergen  verwenden  will.  Dieses  etwa
1000  m  hoch  gelegene  Lienhardt-Sanatorium,  wofür
nunmehr  zusammen  mit  Beiträgen  der  Wohlfahrtslotterie
  120  000  Mark  zur  Verfügung  stehen,  wird
150  000  Mark  kosten  und  für  16  Erholungsbedürftige
  Platz  bieten,  für  Kolonialbeamte  und  Private,
für  Minderbemittelte  wie  für  Wohlhabendere.  Die
Errichtung  dieses  Sanatoriums  wird  einen  Wendepunkt
  für  die  gesundheitlichen  Verhältnisse  in  der
größten  unserer  Kolonien  bilden.  Gebirgssanatorien
und  ganze  Wohnplätze  zu  dauerndem  Aufenthalt  im
Vorgebirge,  womit  in  Buea,  nach  dem  Vorbild  von
Batavia,  der  Anfang  gemacht  ist,  werden  auch  in
unseren  Kolonien  dafür  sorgen,  daß  Malaria  und
Tropenklima  ihre  Schrecken  verlieren.

Sanitätsvorschriften  gegen  Malaria.

Das  Komitee  der  Liverpooler  Schule  für  Tropenmedizin
  hat  zur  Beachtung  durch  die  Geschäftsleute
an  Orten,  wo  Malaria  (Wechselfieber)  einheimisch
ist,  nachstehende  Anweisungen  herausgegeben:
        <pb n="269" />
        —  215  —

A.  Wie  zieht  man  sich  die  Malaria  zu?

Es  muß  ein  für  allemal  erkannt  werden,  daß
man  sich  die  Malaria  nur  durch  den  Stich  der
Stechmücke  (Moskito  der  Anophelesgattung),  welche
die  Fieberkeime  in  ihrer  Giftsekretion  trägt,  zuzieht;
und  daß  die  Anophelesmoskito  diese  Keime  nur
dadurch  gewinnt,  daß  sie  Personen,  die  Malariakeime
  in  ihrem  Blute  tragen  (entweder  an  Fieber
leidende  Europäer  oder  Eingeborene  oder  auch  junge
Kinder,  welche  dem  Anscheine  nach  ganz  gesund  sind),
vorher  sticht.

B.  Wie  zieht  man  sich  das  Schwarzwasserfieber
  zu?

In  seiner  Entstehung  ist  das  Schwarzwasserfieber
auch  malariaartig  und  kommt  nur  bei  denjenigen
vor,  welche  periodisch  an  Malaria  gelitten  haben;  es
ist  deshalb  sehr  wichtig,  alles  aufzubieten,  um  sich
gegen  die  gewöhnlichen,  auch  die  mildesten,  Malariaanfälle
  zu  schützen.

C.  Es  ist  möglich  sich  dadurch  vollständig  zu
schützen,
daß  man  die  nachstehenden  Schutzmaßregeln  befolgt:

1.  Moskitonetze.  Der  Geschäftsleiter  sollte  sich
davon  überzeugen,  daß  alle  europäischen  Angestellten
der  Firma  immer  unter  Moskitovorhängen  schlafen,
welche  nicht  weniger  als  16  Löcher  pro  Quadrat-Zentimeter
  enthalten,  und  welche  in  einem  tadellosen
Zustande  zu  erhalten  sind.  Risse  sind  auf  die  Weise
am  leichtesten  zu  reparieren,  daß  man  das  Netz  am
Bruchpunkte  zusammenzieht  und  mit  Faden  umschnürt.
Wenn  das  Net  in  Gebrauch  ist,  sollte  es  innerhalb
der  Stangen  hängen  und  unter  der  Matratze  eingeschlagen
  sein.  Wenn  das  Netz  außer  Gebrauch  ist,
sollten  die  freien  Seiten  des  Netzes  zusammengezogen
werden,  etwas  gedreht  und  über  die  oberste  Seite
des  Netzes  hinübergeworfen  werden.  Ein  Ritz  an
den  Seiten  des  Netzes  darf  nicht  vorkommen.  Man
findet  nie  eine  Stechmücke  innerhalb  eines  ordnungsmäßig
  gebrauchten  Netzes.  Es  ist  ratsam,  ein  Stück
Leinwand  um  das  Netz  (etwas  höher  als  die  Matratze)
  rings  herum  zu  ziehen,  um  die  Glieder  gegen
Stiche  durch  das  Netz,  während  des  Schlafes,  zu
schützen.  Auch  sind  Abends  Stiefel,  um  die  Knöchel
zu  schützen,  zu  empfehlen.

2.  Chinin.  Alle  européischen  Angestellten  der
Firma  sollten  wenigstens  1  g  Chinin  pro  Woche
nehmen  und  an  den  Geschäftsleiter  schriftlich  berichten,
daß  sie  es  auch  wirklich  tun.

3.  Moskitosicheres  Zimmer.  Der  Geschäftsleiter
  sollte  darauf  achten,  daß  das  von  der  Firma
für  ihre  europäischen  Angestellten  bestimmte  Quartier
wenigstens  ein  Wohnzimmer  oder  einen  Teil  einer
Veranda  besitzt,  der  durch  ein  Drahtgazegitter  moskitosicher
  gemacht  ist.  Das  Zimmer,  oder  der  geschützte
  Teil  der  Veranda,  sollte  von  den  Bewohnern
zwischen  Sonnenuntergang  und  Schlasengehen  benutzt
werden.

 

achten,  daß  das  Kontor  der  Firma  und  das  gemeinsame
  Speisezimmer  der  europäischen  Angestellten  mit
Punkahs  oder  elektrischen  Ventilatoren  versehen  find,
die  während  der  Geschäftsstunden  und  Mahlzeiten  zu
gebrauchen  sind.

5.  Einzelheiten.
darauf  achten,  daß:

a)  das  Lokal  der  Firma  mit  wenigstens  einem
Müllkasten  (mit  Deckel)  versehen  ist;

b)  alle  Zisternen,  Becken  und  andere  zum  beständigen
  Wasseraufspeichern  bestimmten  Gefäße  mit
genau  sitzenden  Deckeln  und  auch  mit  Drahtgazekappen
  für  die  Röhren,  um  die  Moskitos  abzuhalten,
versehen  sind;

I)  alle  nutzlosen  Gruben,  Teiche,  Becken,  Brunnen
und  andere  unnötigen  Wasseransammlungen  innerhalb
  des  Firmengrundstücks  ausgefüllt  oder  abgeleitet
werden;

d)  alles  offen  und  dauernd  stehende  Wasser,
welches  zur  Bewässerung,  zum  Waschen  oder  anderen
Zwecken  erforderlich  ist,  einmal  pro  Woche  durch
Petroleum  desinfiziert  wird,  um  die  Mückenlarven
zu  vertilgen;

e)  die  Entwässerungsanlagen  und  Dachröhren  in
Ordnung  sind;

f)  die  Aborte  ordentlich  und  rein  gehalten  sind;

8)  das  Trinkwasser  aus  einer  reinen  Quelle  bezogen
  und  rein  aufbewahrt  wird;

h)  es  wäre  ratsam,  einen  eingeborenen  Diener
damit  zu  beauftragen,  Moskitos  in  dem  Hause  beständig
  zu  suchen  und  zu  töten;  er  sollte  zu  diesem
Zwecke  Anweisung  erhalten,  die  nötigenfalls  von  der
Sänitätsbehörde  zu  geben  ist.

6.  Wöchentliche  Besichtigung.  Einmal  pro
Woche  sollte  der  Geschäftsleiter  eine  genaue  Sanitätsbesichtigung
  des  ganzen  Firmengrundstücks,  der
Kontore,  Fabriken,  Wohnhäuser,  Schlafzimmer,  Küchen,
Dienerquartiere,  Toilettenzimmer  und  Aborte  und
aller  Gärten,  Höfe  und  Ställe  vornehmen,  und  überdies
  sollte  er  darauf  achten,  daß  die  angegebenen
Vorschriften  aufs  genaueste  befolgt  werden,  insbesondere,
  daß:

a)  die  Angestellten  Moskitonetze  gebrauchen;

b)  Müll,  zerbrochene  Flaschen,  alte  Blechkannen,
Töpfe  2c.,  in  Müllkästen  aufbewahrt  werden;

e)  kein  stehendes  Wasser  irgendwo  innerhalb  des
Grundstücks  bleibt,  außer  in  vollständig  durch  Drahtgaze
  geschützten  Gefäßen  oder  in  Zisternen  oder
Brunnen,  die  wöchentlich  durch  Petroleum  desinfiziert
werden;

d)  jeder  Teil  des  Grundstücks  in  durchaus  reinem
Zustande  ist;

e)  es  wäre  zu  empfehlen,  daß  alle  unter  den
Angenellten  vorkommenden  Fieberfälle  sorgfältig  aufgezeichnet
  werden.

7.  Die  Eingeborenen.  Der  Geschäftsleiter
sollte  darauf  achten,  daß  diese  Vorschriften  sowohl

Der  Geschäftsleiter  sollte

bei  den  Eingeborenen  wie  bei  den  europäischen  An-4.

  Punkahs.  Der  Geschäftsleiter  sollte  darauf  gestellten  befolgt  werden.
        <pb n="270" />
        8.  Allgemeine  Vorschriften.  Ist  das
Grundstück  der  Firma  in  einer  von  dem  Geschäftsleiter
  für  gesundheitsschädlich  gehaltenen  Umgebung;
sind  schmutzige  Straßen,  Häuser,  Höfe  und  wüstes
Land,  oder  üppige  und  nutzlose  Vegetation,  oder
unnötige  Wasseransammlungen  in  der  Nähe  des
Firmengrundstücks  vorhanden,  so  sollte  der  Geschäftsleiter
  einmal  pro  Monat  bei  der  örtlichen  Sanitätsbehörde
  Meldung  erstatten,  bis  dem  Übel  abgeholfen
wird,  und  eine  Abschrift  seines  Berichts  an  den  Chef
der  Firma  nach  Hause  schicken.

9.  Braucht  der  Geschästsleiter  weitere  Vorschriften
  in  Bezug  auf  die  Ausführung  irgend  einer
der  oben  angegebenen  Bestimmungen  und  Maßregeln,
so  sollte  er  sich  entweder  an  die  örtliche  Sanitätsbehörde
  oder  an  den  für  die  Firmenangestellten
sorgenden  Arzt,  oder  nötigenfalls  an  die  Geschäftsleitung
  zu  Hause  wenden.

10.  Hält  er  es  für  unmöglich  eine  oder  die
andere  dieser  Vorschriften  auszuführen,  so  sollte  er
schriftlich  angeben,  in  welcher  Beziehung  er  die  betreffende
  Vorschrift  unausführbar  findet.

V'IIVTVVYVVNYVYYNVVYVWTYVY  VNVVNNVNNN

Titeratur.

Kunene-Sambesi-Expedition  H.  Baum.  Im
Auftrage  des  Kolonialwirtschaftlichen  Komitees
herausgegeben  von  Prof.  Dr.  O.  Warburg.
Mk.  20,—.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Im  Kolonialblatt  vom  1.  April  d.  Is.,  S.  161,
wurde  auf  die  Bedeutung  der  Ergebnisse  der  Kunene-Sambesi-Expedition

  hingewiesen,  die  vom  Kolonialwirtschaftlichen

  Komitee  in  Verbindung  mit  der

Companhia  de  Mossamedes  und  der  South  West

Africa  Company  im  Jahre  1900  zwecks  Feststellung

des  wirtschaftlichen  Wertes  der  südlichen  Gebiete

Angolas  entsandt  worden  ist.  Der  von  den  Experten

  des  Komitees  und  von  hervorragenden  Kennern

der  pflanzengeographischen  und  wirtschaftsbotanischen

Verhältnisse  Afrikas  bearbeitete  Generalbericht  über

die  Expedition  liegt  nunmehr  vor.  Das  vornehm

ausgestattete  und  reich  illustrierte  Werk  liefert  einen
sehr  wertvollen  Beitrag  zur  Kenntnis  Südangolas,
der  für  Deutschland  namentlich  auch  deshalb  von
besonderem  Interesse  ist,  weil  der  südlich  an  jenes

Gebiet  anstoßende  nördliche  Teil  von  Deutsch-Südwestafrika

  klimatisch  und  wirtschaftlich  mit  dem

Hinterlande  von  Mossamedes  eine  Emheit  bübdet.

H.  Neffgen:  Grammatik  der  Samoanischen  Sprache
nebst  Lesestücken  und  Wörterbuch.
A.  Hartlebens  Verlag.  Wien  und  Lelpzig.

Der  Verfasser  hat  es  in  dankenswerter  Weise
unternommen,  eine  deutsche  Grammatik  der  samoanischen
  Sprache  zum  Selbststudium  dieser  Sprache  zusammenzustellen.
  Der  Mangel  einer  solchen  Gram-216



 

Mk.  2,—.

matik  ist  vielfach  schon  schwer  empfunden  worden,

und  das  vorliegende  Werk  soll  ihm  abhelfen.

Nach

Abhandlun  n  der  Grammatik  und  Syntax  folgt  eine
Reihe  von  Ubungs=  und  Lesestücken,  die  den  Lernenden
zugleich  auch  mit  den  Sitten  der  Samoaner  bekannt
machen.  Das  sich  anschließende  alphabetisch  geordnete
deutsch-samoanische  und  samoanisch-deutsche  Wörterbuch
  enthält  etwa  5000  der  notwendigsten  Wörter
und  in  einem  systematischen  Wörterbuch,  aus  20  Abschnitten
  bestehend,  sind  die  Wörter  nach  einzelnen

Begriffen:  Haus,  Stadt,  Pflanzen  2c.  angeordnet.

In  dem  folgenden  Abschnitt  über  die  Sprache  von

Tahiti  und  Neuseeland  sind  einige  Proben  dieser

Sprachen  zum  Vergleiche  mit  der  samoanischen  beigegeben.

  Eine  kurze  (geographisch-ethnographische)

Abhandlung  über  Samoa  schließt  das  Buch,  das

allen  Interessenten  willkommen  sein  wird.

Prof.  Dr.  W.  Marshall:  Die  Tiere  der  Erde.
Vollständig  in  50  Lieferungen  à  60  Pfennig.
Deutsche  Verlagsanstalt,  Stuttgart.

Im  Anschluß  an  die  so  beifällig  ausgenommene
volkstümliche  Völkerkunde  von  Dr.  Kurt  Lampert
„Die  Völker  der  Erde“,  die  erste  Abteilung  des
großen  Sammelwerkes  „Die  Erde  in  Einzeldarstellungen“,
  läßt  die  Deutsche  Verlags-Anstalt  in
Stuttgart  als  zweite  Abteilung  eine  populäre  allgemeine
  Tierkunde  unter  dem  Titel  „Die  Tiere  der
Erde“  erscheinen,  die  nach  denselben  Grundsätzen  bearbeitet
  und  illustriert  ist.  Der  Verfasser  des  Textes,
Professor  Dr.  W.  Marshall,  ist  eine  anerkannte
Autorität  auf  diesem  Gebiet,  und  sein  Name  leistet
Gewähr  für  den  wissenschaftlichen  Wert  der  Darstellung.
  Zugleich  aber  ist  er  ein  Meister  populärer
Darstellung,  die  ein  Haupterfordernis  bildet  für  ein
Werk,  das  eine  Tierkunde  für  jedermann  sein  und  in
anregender  und  unterhaltender  Weise  die  Ergebnisse
der  Forschung  den  weitesten  Kreisen  zugänglich  machen
soll.  Wie  schon  in  den  „Völkern  der  Erde“  wurde
auch  in  diesem  Werk  ein  ganz  besonderer  Wert  auf
den  illustrativen  Teil  gelegt,  der  mehr  als  1000
Illustrationen,  darunter  25  ganzseitige  Farbendrucke
in  vollendeter  Wiedergabe  umfaßt,  die  sämtlich  auf
photographischen  Abbildungen  nach  dem  Leben  beruhen.
  Allen  Natur=  und  Tierfreunden  wird  hiermit
  ein  volkstümliches  Prachtwerk  von  bleibendem
Werte  geboten,  das  dem  Streben  nach  Erweiterung
der  naturwissenschaftlichen  Kenntnisse  in  mustergültiger
Weise  entgegenkommt.

7V7TTFYVV7TTWYTTTTTy?T?  TTTTTF?F'F7FTF?]FTF

 

Titeratur-Verzeichnis.

Brockhaus'  Konversations-Lexikon.  Neue  revidierte
Jubiläums-Ausgabe.  Elfter  Band:  Lechenich  bis
Mori.  Mit  63  Tafeln,  27  Karten  und  „Hlänen  und
264  Textabbildungen.  F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

Aménagement  des  enux  a  Java.  Irrigation  des
rizieres.  Rapport  établi  A  la  suite  d'une  Mission
d’etudes  nux  Indes  Neerlandaises  par  le  cupitaine
F.  Bernard.  Avec  75  figures  dans  le  texte  et
16  planches  hors  tekte.  Fres.  15,  —.  Cibraire
Polytechnique  Ch.  Berunger,  Paris.
        <pb n="271" />
        jeder  Hin=  und  Rückfahrt  die  Insel  Nauru  und  das  benachbarte  Ocean-Island  anläuft.

217

DPerkehrs  -Machrichten.
Auf  Antrag  der  Jaluit-Gesellschaft  ist  genehmigt  worden,  daß  der  Dampfer  „Oceana“  auf

Die  Abfahrtsund

  Ankunftszeiten  für  Sydney  und  Hongkong  dürfen  aus  diesem  Anlaß  nicht  geändert  werden.

isofwsschiifvetimuseuuchteuuuticheuschnueiimm



 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Uen-Gninea.  -  iMatupi  WTagtP
nach  Herbertshöhe,  Matupi  unhrindest.  24.  Mai  nüberesühe  2  -
22.,  26.  Mai
4  Hrher  uel.  at  Wih  Lasentoäcib  atb.
re  töhe,  Ma-#  (deutsche  Schiffe)  100  abds.  d  ertshöhe  *
—  --  atupi  2
2  Dentsch  ·  Ostalvita.  Neapel  8.,  22.  Mai,  5.  Junis  Tanga  16—20  *  5.,  8.,  19.  Mai,
bncheecchois  L0.  Mai.  7.  Im.i  Nange  18  Toge  2#  5.  Juni
(englische  Schiffe)  "  10  abds.
Brindi  17.  Mai  100  abds.  Sansibar  20
(englische  ö.i.  ar  a  ansibar  Tage  15.,  19.  Mai
6  —  22.  Mai  Dar-es-Sal#n  17  Tage10  abds.
eu  es  1
?  —“  "  —  Meille  44½%  10.  Mai  40  ums.  Sansibar  18  Tage  8.  Mai  10n  abds.
an  e  t
eapel  8.  Mai  90  vms.  Dar-es-Salam  21  Tages  5.  Mai  10s  abds.
(deutsche  Schiffe)  ·
1  Brimdisi  10.  Mai  Dar-es-Salüm  19  Tage  8.  Mai  1088  abds.
(englisches  Schifs),

 

Dentid  ·  Sadwenawita

 

 

 

 

 

 

*  —  3735  Southampton  16.  Mai,  13.  Juni  Swakopmund  31  und15.  Mai,  12.  Juni
iekiemnrnu  (engl.  Schiffe  bie  Kap.  40  nms.  26  Tage  112  vms.
—  0  Kubas,,kadt.  dann  Woero
  pamboa  20.  M  Swakopmund  30  Tage29.  Mai  72  abds.
Hun.  "#  amburg  uMai  wakopm  e  .  Mai  722
S9  ehsd  (deutsches  Schiff)  ¾
Southampton  16.  Mai,  13.  Juni  Lüderitzbucht  28  und.  Mai,  12.  Juni
(ngl.Sphiffe  dis  bis  Kap-  238  Tage  1123  oms.
5  nach  Lüderihbucht,  Kubub.  aiin  enn  Wont
Hambur  30.  Mai  Swakopmund  30  Tage  29.  Mai  78  abds.
ien,  Gibe  5  4  Sokehame  #n  Mai
#  aee  Lisen  a.  2.,  16.,  30.  Mai  Kapstadt  17  Tage  1.,  15.,  29.  Ma
c#  N“  .  K,che  chfte  die  112  vms
*inm  beförderung)  i
4  Ramerun.  l
M  Liverpool  23.  Mai  Duala  24  Tage  20.  Mai  12##  uums.
*3  P  be  rene  Schiffe)  10.  u  D  d.  Mai,  9
oa,  Gatua  ambur  .  Mai,  10.  Juni  uala  21  e  .  Mai,  9.  Juni
E  P%  For  ab  hin-)  8  712  —3
w  jeden  Sonnabend  Southampton  12.  Mai,  12.  Juni  Duala  19  Tage  10.  Mai,  10.  Juni
5b  in  en  nach  den  Sanga:  (deutsche  Schiffe)  9##abds.
Boma  —  Matadi  r4r  11.  Mai  Duala  35  Tage  10.  Mai  711  abds.
»  AUE-  msutvetpMLiverpool  9.  Mai  Duala  26  Tage  7.  Mai  1266  nms.
·  Neapel  25.  Juni  38  Tage  23.  Juni  102  abds.
5#  »».  .  (deutsches  Schif)  *  51  —
%  Neapel  14.,  28.  Mai  Tsingtau  35—36  Tage14.,  28.  April,  12.  Mai
(beussche  Schife)  ho  abends  108  abds.
6.  Rlautjchon.  Brindi  .  .
1½77  DT3  (engm  gst-  w  3.,  10.,  17.,  24.,  31.  Mai  Tsingtau  87  Tage  1.,  8.,  15.,  22.,  29.  Mai
frensce  Schiffe)  100  abends  10  s  abds.
        <pb n="272" />
        —  218  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Daner  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  25.  Juni  Saipan  43  Tage  23  Juni  1038  abds.
7.  Marianen.  (deuticheo  Schif)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Yokohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
8.  Martshall-.  Juseln.  Neapel  25.  Juni  Jaluit  58  Tage  23.  Juni  108  abds.
(deutsches  Schiff)
9.  Samoa.  3.,  24.  Mai  Apia  25  Tage  1.,  22.  Mai
San  Froneisco  113  oms.
Hamdurg  10.  Mai,  10.  Juni  Lome  18  Tage  9.  Mai,  9.  Juni
(deutsche  Schiffe)  7.12  abde.
Southampton  12.  Mai,  12  Juni  Lome  16  Tage  10.  Mai,  10.  Juni
(deutsche  Schiffe)  ;  9.  32  abds.
Hamburg  25.  Mai  Lome  36  Tage  24.  Mai  711  abds.
(deutsches  Schiff)  %
10.  Togo.  Rotterdam  29.  Mai  Lome  31  Tage  27.  Mai  9  9  abds.
(deutsches  Schiff)  1  ç
Hamburg  7.  jedes  Monate  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
deutsche  Schifse)
ARorzeue  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10r  abds
(kranzöfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
Bordeau  15.  jed.  Mts,  110  vms.  Cotonou  19  Tage  18.  jed.  Mts.  104  abds.
(sranzöfische  Schisfsfe)  n  von  da  ab  Landverbindung

 

1)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs,  Die  Post  is  fälig  Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  D  hafen  in  Berlin  am
"  4  !  "
Deutsch--Uen-Guinea.  Neapel  30.“  Mai  Rarolinen  .  Brindisi.  8.  Juni
Neapel-  1%  2  nai  Neapel..  1.8,  15.6,  30.-Mai
D  «--"-  3icutou....Brindit...10.,24.V’ai
Deutsch-Ostafrika  .ie  Midste  10.  daat  r*-5.  %  ansb  7.,  21.  Mai  6
arseille  ——  ai  Marianen  .  .  .  .  Brindisi.  .  .  8.  Juni
Deutsch-Hüdwestafrika  6  Ha  D
a)  ubrdl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  17.,  29.Mai  MWarshall-  Inseln.  Brindisi.  8.  Juni
bd  l  d.  S  «  »  «  .  --  —-----—-————  —  ·--—----—-Undanspcchumb
  Southampton  1o,  2  Mai  Samoa  .  .....  Queenstown  18.  Mai,  3.  Juni
.......  t  ton  17.*,  29.*  jed.  Mts.  .
Ramerun  Lumhan  "  5.  19.  Mal  2.  JuniH.  Tooo  ...  Southampton  17.7*  u.  29.“  jed.  Mts.

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mu  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

Schiffsdewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-vinie  (CSCamburg—Ostafrika).

 

 

 

 

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten

Feeichspostdanper  von  6  nach  bis  28.  April  1903.
„König  Durban  Hamburg  am  25.  April  von  Sansibar  abgegangen.
„Kaisrr  ..  Delagoabai  Hamburg  am  28.  April  Ouessant  passiert.
„Bundesrath!t  Beira  Hamburg  am  27.  April  von  Neapel  abgegangen.
„Gouverneur  .  ..  Beira  Hamburg  am  27.  April  von  Beira  abgegangen.
„Präsident“  ..  .  .  ..  Hamburg  Beira  am  22.  April  von  Aden  abgegangen.
„Kanzle  .  ...  Hamburg  Delagoabai  am  27.  April  in  Durban  eingetroffen.
„Kurfürst“  .  .  ..  Hamburg  Delagoabai  am  28.  April  in  Port  Said  eingetroffen.
„Bürgermeister#  Hamburg  Durban  am  25.  April  von  Amsterdam  abgegangen.
„Markgraa  .  .  .  Hamburg  Delagoabai  am  25.  April  von  Rotterdam  abgegangen.
„Herzog“..  .  .  ..  Hamburg  Durban  am  25.  April  von  Kapstadt  abgegangen.
„General  Delagoabai  I  Hamburg  am  14.  April  von  Kapstadt  abgegangen.
        <pb n="273" />
        219  —

Schisssbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

–

 

 

 

 

 

 

Reise-  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
Posid  von  nach  bis  28.  April  1903.
„Adolph  Woermann“  Lüderitzbucht  dent  am  23.  April  ab  Duala.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  amburg  am  27.  April  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“.  Kotonou  ambur  am  28.  April  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  27.  April  in  Rotterdam.
„Ascan  Woermann“.  Hamburg  Benguela  am  24.  April  in  Anwwerpen.
„Carl  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  27.  April  in  Cape  Coast  Castle.
„Eduard  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  21.  April  in  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  April  in  Accra.
„Ella  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  27.  April  in  Assinie.
„Ernst  Woermann"“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  April  ab  Hamburg.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  19.  April  in  Bonny.
„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  April  ab  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann“.  Sherbro  Hamburg  am  27.  April  in  Hamburg.
„Helene  Woermann“.  amburg  Lüderitzbucht  am  9.  April  in  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  F  Old  Calabar  am  25.  Mai  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“.  enguela.  Hamburg  am  18.  April  in  Gabun.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  «  Benguela  am  20.  April  in  Sao  Thomé.
Woermann“  Opobo  I  Hamburg  am  25.  April  in  Rufisque.
„Lili  Woermann“.  Kotonou  "  Hamburg  am  23.  April  in  Accra.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  28.  April  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“  amburg  Old  Calabar  am  22.  April  in  Kotonou.
„Lucie  Woermann“  amerun  Hamburg  am  20.  April  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  11.  April  in  Hamburg.
„Marie  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  28.  April  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Loanda  Hamburg  am  18.  April  in  Hamburg.
„Melita  Bohlen“  Hamburg  Gabun  am  21.  April  in  Tenerisse.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  28.  April  in  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“  Hamburg  Batanga  am  21.  April  in  Kotonou.
„Professor  Woermann“  Assinie  .  Hamburg  am  23.  April  ab  Sierra  Leone.
Kotonou  Hamburg  am  22.  April  in  Teneriffe.

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Anzeigen.

 

 

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  B  Nr.  4  neu  eingetragen
worden:

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für  Maschinen-  und  Waggonfabriken,
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ges  schaf  m  *  4  1  5  ftu  .  eisernen  Güterwagen  ctc.  vorgeschrieben.  Badenburger  Mühle  b.  Gielsen.
Zweigniederlassungen:  Duala  und  (161,  Beste  Referenzen  Gegr.  Worlitz  1796.

Rio  del  *ez  senbenge

Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Erwerb
und  die  Ausnutzung  der  Besitzungen
der  Firma  Knutson,  Valdau  &amp;amp;  Heilborns,
  Afrikanska  Handelsaktiebolag
zu  Stockholm,  an  der  Westküste  Afrikas
sowie  die  Betreibung  von  sonstigen
Handelsgeschäften  irgend  welcher  Art.

Stammkapital:  1  950  000  Mk.

Geschäftsführer:  1.  Kaufmann  Ernst
Otto  Meyer  zu  Hamburg,  2.  Kaufmann
  Fritz  Bodo  Clausen  daselbst.

Abschluß  des  Gesellschaftsvertrages:
am  20.  November  1896.

Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
  erfolgen  durch  den  „Hamburgischen
  Correspondenten“.  (eo)

Duala,  den  12.  März  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

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eintreten,  einjähriger  Vorkursus  als  Gartenschüler.

Direktor  Fabarius.
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        Bekanntmachung.

Am  7.  Februar  1903  ist  in  das  hiesige
  Handelsregister  die  offene  Handelsgesellschaft


De  Sonza  jr.  Dias  &amp;amp;  Co.
eingetragen  worden.  (70)

esellschafter  sind  die  Kaufleute  Re-Hinacdo
  Eduardo  de  Souza  und  Felix
ias  in  Zanzibar  und  Severino  Kasimiro
  de  Souza  in  Dar-es-Salsm.

Dar-es-Salaäm,  den  7.  Febr.  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

Das  im  Grundbuch  von  Neu-Hannover
  Band  1  Blatt  Nr.  1  auf  den
Namen  des  Händlers  Kafimir
Gaugloff  in  Kung  verzeichnete
Grundstück  von  schätzungsweise  44  ha
Größe  soll  im  Wege  der  freiwilligen
gerichtlichen  Versteigerung
am  30.  Juli  1903,  vorm.  10  Uhr,
an  der  Gerichtsstelle  verkauft  werden.
Besondere  Versteigerungsbedingungen
sind  nicht  gestellt.  Eine  Schätzung  ist
nicht  eingereiht.  Die  das  Grundstück
brtreffenden.  Eintragungen  im  biesigen
Grundbuch  können  während  der  Gegältsstunden
  in  der  hiesigen  Gerichtsschreiberei
  eingesehen  werden.  —  Z.
Nr.  5/03.  (82)
Herbertshöhe,  den  20.  Februar  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

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220

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  heute  unter  Nr.  23  die  offene  Handelsgesellschaft


Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  bei  Nr.  10,  betreffend  die  fffen

Handelsgesellschaft

Nitzsche  &amp;amp;  Gutsche  Merteus  &amp;amp;  Sichel

.  ·..  .  .  in  Windhoek,  deren  Auflösung  einmit
  dem  Sitze  in  Windhoek  einge-  in  ...

tragen  worden.  Die  Gesellschafter  sind  “—i  worden.  Die  bisherigen  Ge-.

  ellschafter:  die  Kaufleute  Josef  Sichel,
usleutestte  Kisce  und  Alfred  tto  Nitzsche  und  Alfred  Gutsche,

sämtlich  in  Windhoek,  sind  als  Liqui-Die
  Gesellschaft  hat  am  15.  März  datoren  bestellt.  Jeder  kan  ihnen  kann
1903  begonnen.  (00)  einzeln  handeln.

Windhoek,  den  16.  März  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Windhoek,  den  16.  März  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

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Pangani-Gesellschaft,  Berlin.

Wir  laden  hiermit  unsere  pp.  Anteilseigner  zur

Fünften  ordentlichen  Hauptversammlung

am  Dienstag,  den  2.Juni  1003,  nachmittags  2  Uhr  präcifse,

in  Ssale  &amp;amp;  bes  Architektenhauses,  Berlin  W.,  Wilhelmstraße  92/93,
ganz  ergebenst  ein.

Tages-Ordnung:

1.  Geschäftsbericht  und  bis  zum  Tage  der  Hauptversammlung  ergänzender
Bericht  des  Verwaltungsrates,  Vorlegung  des  Abschlusses  nebst  Gewinnund
  Verlustrechnung.

2.  Bericht  der  Rechnungsprüfer.

3.  Beschlußfassung  über  den  Geschäftsabschluß  und  über  die  Entlastung  des
Verwaltungsrates.

4.  Wahlen  zum  Verwaltungsrat.

5.  Beschlußfassung  über  Fortführung  oder  Liquidation  des  Unternehmens.

6.  Eventuell:  Wahl  von  zwei  Liquidatoren.

7.  Verschiedenes.

Unter  Hinweis  auf  §  36)  unserer  Satzungen  werden  die  pp.  Anteilseigner
ersucht,  vollzählig  zu  erscheinen  oder  sich  durch  Vollmacht  vertreten  zu  lassen.
Dieejenigen  Anteilseigner,  welche  beabsichtigen,  persönlich  an  der  Versammlung
  teilzunehmen  oder  t6  durch  Bevollmächtigte  vertreten  zu  lassen,  werden
höflichst  ersucht,  ihre  Anteile  bis  zum  Sonnabend,  den  30.  Mai  an.  e.,
an  unser  Burean,  Berlin  W.  9,  Königin  An  Stltae  13,  einzusenden  oder
sie  dort  werktäglich  zwischen  9  und  11  Uhr  morgens  zu  hinterlegen.
(Siehe  §  30  der  Satzungen.)

Etwaige  Anträge  für  die  Hauptversammlung,  welche  von  10000  Mark
Anteilen  unterstützt  sein  müssen,  werden  spätestens  bis  zum  Sonnabend,  den
16.  Mai  g.  c.,  erbeten;  die  Lauptversammlung  wird  dann  zu  entscheiden  haben,
ob  dieselben  einen  Teil  der  Tagesordnung  bilden  sollen.  (S.  §  29  d.  Sagzz.)

Berlin,  den  1.  Mai  1903.  (60)

Der  Verwaltungsrat  der  Pangani-Gesellschaft.
Justus  Strandes.  Reimann.

.  Haa.
UbetfolgendeGegenstände:

a)die  Auflösung  der  Gesellschaft  oder  deren  Verschmelzung  mit  einer  anderen  Gesellschaft
oder  die  Umwandlung  der  rechtlichen  Form  der  Geseu  chaft,

lann  nur  mit  einer  Mebrheit  von  wenigstens  zwei  Dritteln  der  in  der  Hauptversammlung  verbrstenen
  Stimmen,  welche  mindestens  die  Hälfte  des  Grundkapitals  vertreten  müssen,  Beschluß
gefaßt  werden.

·  Talls  in  dieser  Versammlung  die  Hälfte  des  Grundkapitals  nicht  vertreten  ist,  wird  eine
weite  auptversemmlung  einberufen,  welche  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  vertretenen  Grundapitals
  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  über  die  nach  Absaß  1  vorliegenden  Gegenstände  Beschluß
  faßt.  Bei  Einberufung  der  zweiten  Versammlung  ist  hierauf  hinzuweisen.

Pangani-Grselsschaft,  Berlil.

Wir  laden  hiermit  unsere  pp.  Anteilseigner  zu  einer

außerordentlichen  Hauptversammlung

am  Dienstag,  den  2.  Juni  1005,  nachmittags  4  Uhr  präcisfe,

im  Isale  A  bes  Architektenhauses,  Berlin  W.,  Wilhelmstraße  92/93,
ganz  ergebenst  ein.

 

Tages-Ordnung:
Erledigung  der  infolge  mangels  der  durch  die  Satzungen  vorgeschriebenen
Stimmenzahl  nicht  erledigten  Punkte  der  ordentlichen  Hauptversammlung.

Berlin,  den  1.  Mai  1903.

Der  Verwaltungsrat  der  Pangani-Gesellschaft.

Justus  Strandes.  Reimann.  (#5)

 

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Werke  eine  Fülle  von  Erfahrungen  der  Offentlichkeit,  die  er  während
einer  langjährigen  Dienstzeit  in  Südwestafrika  und  Ostasien  gesammelt
  hat.  —  Zeder,  der  sich  zu  überseeischen  Unternehmungen
rüstet,  sich  neuen,  ungewohnten,  oft  überraschenden  Verhältnissen
gegenüber  gestellt  sieht  und  die  Art  und  Weise  kolonialer  Kriegführung
  eingehend  kennen  lernen  will,  wird  reiche  Belehrung  aus
diesem  Werke  schöpfen.

 

 

 

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Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstraße  68—71.

Ausgegeben  am  1.  Mai  1908  um  6  Uhr  nachmittags.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Deransagegeben  in  der  Kolsnisl-Abteilung  des  Auswirtiten  Auts.
o  2

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  15.  Mai  1903.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15,  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementspreis  für  dao  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12.  Kochstr.  68——71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

——  —  —  —  —

Uummer  10.

———

 

—–...’.....

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Einberufung  des  Kolonialrats  S.  225.  —  Verfügung,  betreffend  das  Zollwesen  der  Schuztgebiete
  Kamerun  und  Togo  S.  225.  —  Konzession  für  den  Kaufmann  Paul  Wilken  zur  Gewinnung  von  Mineralien
in  einigen  Flußbetten  von  Deutsch-Ostafrika  S.  226.  —  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Saipan,  betreffend
die  Bestellung  der  Privatgrundstücke  im  Amtsbezirke  der  Marianen  S.  230.  —  Ubersicht  über  die  gerichtlichen
Geschäfte  in  dem  Schutzgebiete  der  Marshall-Inseln  während  des  Kalenderjahres  1902  S.  230.  —  Ücbersicht  der
Geschäfte  bei  den  Kaiserlichen  Gerichten  in  Deutsch-Südwestafrika  während  des  Kalenderjahres  1902  S.  231.  —
Personalien  S.  233.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  233.  —  Deutsch-Ostafrika:  Bericht  des  Hauptmanns
v.  Beringe  über  eine  Expedition  nach  Ruanda  (I.)  S.  234.  —  Kamerun:  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  die
Beendigung  seiner  Bertug-Expedition  (1I.)  S.  236.  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  „Victoria“  S.  238.  —
Deutsch-Südwestafrika:  Schutzmaßregel  gegen  Beulenpest  S.  239.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Bestellung  der
Privatgrundstücke  im  Amtsbezirke  der  Marianen  S.  239.  —  Marshall-Inseln:  Jaluit-Gesellschaft  S.  240.  —
Samoa:  Zur  Handelsstatistik  des  Schutzgebietes  Samoa  für  das  Kalenderjahr  1902  S.  241.  —  Ubersicht  über  den
Außenhandel  des  Schutzgebietes  Samoa  für  das  Kalenderjahr  1902  S.  242.  —  Ubersicht  über  den  Schiffsverkehr
im  Hafen  von  Apia  während  der  Kalenderjahre  1902  und  1901  S.  243.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen
und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  241.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:
Verordnung,  betreffend  das  Dreggen  in  verschiedenen  Flüssen  der  Goldküsten-Kolonie  S.  246.  —  Einfuhr  von
frischem  Obst  aus  der  Kapkolonie  nach  Großbritannien  S.  246.  —  Außenhandel  der  Kolonie  Dahome  im  Jahre
1902  S.  246.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Bedeutung  der  Ramiekultur  S.  246.  —  Literatur  S.  247.—
Verkehrs=  Nachrichten  S.  248.  —  Anzeigen.

Beilage:  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  nebst  Zolltarif,  Ausführungsbestimmungen
  und  Anlagen.

 

 

Amtlicher  Teil.
Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehöürden;  Verträge.

Einberufung  des  Kolonialrats.
Der  Kolonialrat  wird  berufen,  am  Montag,  den  18.  Mai  d.  Is.,  vormittags  10  Uhr,  im
Sitzungssaale  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes  zusammenzutreten.
Berlin,  den  1.  Mai  1903.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Stuebel.

 

Verfügung,  betreffend  das  Zollwesen  der  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo.
Vom  15.  April  1903.

Auf  Grund  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Zollwesen  der  Schutzgebiete  in  Afrika
und  der  Südsee,  vom  7.  November  1902  wird  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo  verordnet,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Für  die  Zollgefälle,  Geldstrafen,  Ersatz  des  Wertes  kontrebandierter  oder  geschmuggelter  Gegenstände
  sowie  für  die  Kosten  des  hierauf  bezüglichen  Verfahrens,  zu  welchen  Personen  verurteilt  werden,  die
unter  der  Gewalt,  der  Aufsicht  oder  im  Dienste  einer  anderen  Person  oder  einer  Gesellschaft  stehen,  können
        <pb n="280" />
        —  226  —

diese  letzteren  im  Falle  des  Unvermögens  der  Schuldigen  haftbar  gemacht  werden,  und  zwar  unabhängig
von  der  Strafe,  zu  welcher  sie  selbst  auf  Grund  der  bestehenden  Zollverordnungen  etwa  verurteilt  werden.
Dabei  kann  die  Zollbehörde  nach  ihrer  Wahl  die  verhängte  Geldstrafe  von  den  Mitverhafteten  einziehen
oder  unter  Verzicht  hierauf  an  den  Schuldigen  selbst  die  für  den  Unvermögensfall  vorgesehene  Freiheitsstrafe
  zur  Vollstreckung  durch  die  Gerichte  bringen.

Doch  bleibt  es  den  vorbezeichneten  Personen  und  Gesellschaften  vorbehalten,  ihre  Haftung  durch
den  Nachweis  auszuschließen,  daß  die  Zuwiderhandlung  nicht  bei  Ausführung  der  Verrichtungen  verübt  ist,
die  sie  dem  Täter  übertragen  oder  ein=  für  allemal  überlassen  hatten.

Sorrent,  den  15  April  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

 

Konzession  für  den  Kaufmann  Paul  Wilken  zur  Gewinnung  von  Mineralien  in
einigen  Flußbetten  von  Deutsch-Ostafrika.  Vom  6.  Februar  1903.

Auf  Grund  des  §  6,  Sat  2,  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,
  vom  9.  Oktober  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1045)  und  unter  zeitweiser  Ubertragung  derjenigen
Gerechtsame,  welche  dem  deutsch-ostafrikanischen  Landesfiskus  hinsichtlich  der  ausschließlichen  Aufsuchung  und
Gewinnung  von  Mineralien  in  den  schiffbaren  Teilen  der  Flußbetten  der  in  den  Indischen  Ozean  mündenden
Flüsse  Pangani,  Wami,  Ruvu  (Kingani),  Rufiyi,  Mandandu-Mgingera,  Mavudji,  Umbekuru  und  Rovuma
nach  der  Verfügung  vom  5.  März  1902  (Deutscher  Reichsanzeiger  vom  15.  März  1902,  Deutsches  Kolonlalblatt
  vom  gleichen  Tage,  S.  137)  zustehen,  wird  hierdurch  dem  in  Durban  wohnhaften  Kaufmann  Paul
Wilken,  für  sich  und  seine  Erben,  nachstehend  der  Konzessionar  genannt,  folgende  Konzession  erteilt:

1.

Der  Konzessionar  erhält  unter  der  Bedingung,  daß  er  binnen  zwölf  Monaten,  vom  Datum  dieser
Konzession  an  gerechnet,  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  den  Nachweis  erbringt,  daß
ihm  für  die  in  diesem  Paragraphen  bezeichneten  Zwecke  150  000  Mark  zur  Verfügung  stehen,  für  die  im
§  2  bestimmte  Zeit  die  ausschließliche  Berechtigung,

die  Flußbetten  der  im  Eingange  bezeichneten  acht  Flüsse,  soweit  dieselben  schiffbar  sind,  innerhalb
  der  Grenzen  des  Schutzgebiets  und  vorbehaltlich  wohlerworbener  Rechte  Dritter  auf  das
Vorkommen  von  Gold,  anderen  Edelmetallen  und  Diamanten  zu  untersuchen.
§  2.

Die  ausschließliche  Berechtigung  (§  1)  erstreckt  sich  während  der  ersten  beiden  Jahre,  vom  Tage
der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,  auf  sämmtliche  acht  Flußgebiete  und  kommt  mit  Ablauf  eines
jeden  weiteren  Jahres  für  je  eines  der  Gebiete  mit  der  Maßgabe  in  Fortfall,  daß  die  Bezeichnung  des
betreffenden  Gebiets  jedesmal  zunächst  dem  Konzessionar  überlassen  bleibt,  jedoch  durch  den  Kaiserlichen
Gouverneur  zu  erfolgen  hat,  wenn  diesem  nicht  binnen  vier  Wochen  nach  Ablauf  eines  jeden  Jahres  eine
entsprechende  Erklärung  des  Konzessionars  zugeht.

Die  Berechtigung  kann,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend  welcher  Art  begründet
werden  kann,  entzogen  werden,  wenn  der  Konzessionar  die  Untersuchung  nicht  ernstlich,  sachgemäß  und
unausgesetzt  betreibt  und  auf  dieselbe  in  jedem  Jahre,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,
im  Schutzgebiete  nicht  mindestens  zehntausend  Mark  verwendet,  auch  den  Nachweis  der  Verwendung  binnen
vier  Wochen  nach  Ablauf  jedes  Jahres  dem  Gouverneur  gegenüber  erbringt.  In  den  erwähnten  Betrag
dürfen  die  Gehälter  europäischer  Angestellter  nicht  eingerechnet  werden.

Falls  nachweislich  infolge  höherer  Gewalt  oder  anderweitiger,  außerhalb  der  Einwirkung  des
Konzessionars  liegender  wichtiger  Gründe  die  Ausführung  der  Untersuchungsarbeiten  zeitwellig  hat  unterbrochen
werden  müssen,  wird  der  Gouverneur  auf  Antrag  eine  angemessene  Nachfrist  für  die  Verausgabung  des
auf  das  betreffende  Jahr  entfallenden  Betrags  gewähren.

Im  Falle  der  Entziehung  der  Berechtigung  (8  1)  tritt  das  Recht  des  Fiskus  aus  der  Verfügung
vom  5.  März  1902  wieder  entsprechend  in  Kraft.

Der  Konzessionar  hat  das  Recht,  in  jedem  der  im  §  1  bezeichneten  Gebiete  und  innerhalb  der
im  §  2  für  die  einzelnen  Gebiete  festgesetzten  Fristen  eine  Strecke  von  nicht  mehr  als  100  km  Länge
auszuwählen  und  abzustecken,  innerhalb  deren  er  alsdann  die  Verleihung  des  ausschließlichen  Rechtes,  die
im  §  1  bezeichneten  Edelmetalle  und  Diamanten,  mittelst  Baggereibetriebs  oder  ähnlicher,  gleichen  Zwecken
        <pb n="281" />
        —  227  —

dienender  Vorrichtungen  in  Gemäßheit  der  zur  Zeit  bestehenden  oder  später  zu  erlassenden  bergrechtlichen
Bestimmungen  zu  gewinnen,  beanspruchen  kann.

Die  einzelne  Strecke  kann  entweder  zusammenhängend  oder  in  Teilstrecken  zerlegt  ausgewählt
werden,  jedoch  darf  keine  Teilstrecke  weniger  als  5  km  Länge  besitzen,  sofern  nicht  nach  endgiltiger  Entscheidung
  der  Bergbehörde  die  örtlichen  Verhältnisse  eine  kürzere  Bemessung  bedingen.

Die  Absteckung  erfolgt  durch  Bezeichnung  der  Anfangs=  und  Endpunkte  jeder  Strecke  (Teilstrecke)
mittels  augenfälliger  Merkmale,  über  deren  Beschaffenheit  und  Instandhaltung  der  Gouverneur  nähere  Vorschriften
  erlassen  kann.

Nach  den  Seiten  wird  die  Strecke  von  den  durch  den  jährlich  als  Regel  wiederkehrenden  Wasserstand
  gebildeten  Uferlinien  der  Flüsse  begrenzt.

Nach  der  Tiefe  zu  bildet  das  feste  Gestein  die  Grenze.

84.

Der  Konzessionar  hat  dem  Gouverneur  von  der  nach  §  3  getrofsenen  Auswahl,  unter  Nachweis
der  erfolgten  Absteckung  und  unter  Vorlegung  eines  Lageplans,  auf  welchem  der  Standort  der  Merkmale
eingezeichnet  ist,  Anzeige  zu  machen.  Die  Anzeige  hat  binnen  einer  Frist  zu  erfolgen,  welche  zunächst  von
der  Errichtung  der  Merkmale  am  Anfangs=  und  Endpunkte  jeder  Strecke  an  gerechnet,  vier  Wochen  beträgt,
sich  aber  für  je  100  km  Entfernung  zwischen  der  Strecke  und  dem  Sitze  des  Gouverneurs  (auf  dem
nächsten  begangenen  Wege  und  nach  den  amtlichen  Routenlisten  berechnet)  um  jedesmal  zwei  Wochen
verlängert.

Wird  die  Anzeige  nicht  rechtzeitig  erstattet  oder  entspricht  sie  nicht  den  vorstehenden  Erfordernissen,
so  gilt  die  Auswahl  als  nicht  bewirkt.

865.

Das  ausschließliche  Recht  der  im  §  3  bezeichneten  Art  der  Gewinnung  von  Edelmetallen  und
Diamanten  wird  dem  Konzessionar  erstmalig  für  die  Dauer  von  fünfundzwanzig  Jahren,  vom  Tage  der
Absteckung  an  gerechnet,  gewährt  werden.  Auf  den  vor  dem  Ablauf  dieser  Frist  zu  stellenden  Antrag  des
Konzessionars  wird  die  Berechtigung  unter  den  gleichen  Bedingungen  um  zehn  Jahre  verlängert  werden.
Weitere  Verlängerungen  erfolgen  auf  besonderen,  vor  Ablauf  der  Frist  zu  stellenden  Antrag  für  die  Dauer
von  je  zehn  zu  zehn  Jahren  und  unter  denselben  Bedingungen.

86.

Für  jedes  der  acht  Konzessionsgebiete  hat  der  Konzessionar,  sobald  er  in  denselben  eine  Strecke
oder  Teilstrecke  nach  §  3  in  Besitz  genommen  hat,  eine  Gebühr  von  jährlich  sechshundert  Mark  zu  entrichten.
  Dieselbe  ist  je  zur  Hälfte  am  31.  März  und  30.  September  bei  der  Gouvernements-Hauptkasse
im  voraus  zahlbar.  Die  erste  Zahlung  erfolgt  an  dem  auf  den  Zeitpunkt  der  Absteckung  folgenden  Termin.
Bei  mehr  als  vierwöchiger  Verzögerung  der  Zahlung  kann  der  Reichskanzler  die  Berechtigung  hinsichtlich
der  betreffenden  Strecke  als  zu  Gunsten  des  Fiskus  verfallen  erklären,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch
  irgend  welcher  Art  begründet  werden  kann.

Der  Umstand,  daß  die  abgesteckte  Strecke  weniger  als  100  km  lang  ist,  berechtigt  zu  keinem
Gebührennachlaß.

Falls  das  Recht  auf  Gewinnung  von  Diamanten  vom  Konzessionar  in  Anspruch  genommen  wird,
soll  sich  die  jährliche  Pachtsumme  für  jedes  so  in  Anspruch  genommene  Gebiet  von  600  Mark  auf

1000  Mark  erhöhen.
87.
Der  Konzessionar  hat:

a)  binnen  fünf  Jahren,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet,  auf  mindestens  einer
Strecke  oder  Teilstrecke  (§  3,  Abs.  1),

b)  in  der  mit  Ablauf  der  Frist  zu  a)  beginnenden  Folgezeit  innerhalb  je  weiterer  fünf  Jahre
gleichfalls  mindestens  auf  je  einer  Strecke  oder  Teilstrecke  den  ordnungsmäßigen  Betrieb  zu  eröffnen  und
von  da  an  aufrecht  zu  erhalten.

Ein  Betrieb  soll  nicht  als  vorhanden  erachtet  werden,  wenn  für  denselben  weniger  als  monatlich
eintausend  Mark  für  Arbeitslöhne  (ausschließlich  der  Gehälter  europäischer  Angestellter)  und  Materialien
ausgegeben  werden.

Bei  Nichteröffnung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  in  den  Fällen  zu  a)  und  b)  können:

1.  im  Falle  zu  a)  alle  auf  Grund  der  Konzession  erworbenen  Rechte,

2.  im  Falle  zu  b)  die  Berechtigung  hinsichtlich  einer  von  dem  Gouverneur  für  den  Reichskaonzler

nach  freier  Wahl  zu  bezeichnenden  Strecke,
als  zu  Gunsten  des  Fiskus  verfallen  erklärt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend
welcher  Art  begründet  werden  kann.

Ingleichen  können  bei  nicht  ordnungsmäßiger  Aufrechterhaltung  des  Betriebes  die  auf  dieser
        <pb n="282" />
        —  228  —

Konzession  beruhenden  Rechte  in  dem  in  Frage  kommenden  Flußgebiet  (8  1)  für  verfallen  erklärt
werden.

Werden  vom  Konzessionar  besondere  Gründe  dargetan,  welche  die  Einhaltung  der  zur  Eröffnung
des  ordnungsmäßigen  Betriebs  gesetzten  Frist  unmöglich  gemacht  haben,  so  kann  die  Frist  angemessen  verlängert
  werden.

Im  Falle  der  Nichtaufrechterhaltung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  darf  der  Verfall  erst  dann
ausgesprochen  werden,  wenn  zwei  mindestens  ein  Vierteljahr  auseinanderliegende  Aufforderungen  zur
Wiederaufnahme  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  binnen  einer  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Frist  nicht
geführt  haben.

Weist  der  Konzessionar  überzeugender  Weise  nach,  daß  ihm  die  Einhaltung  der  Frist  für  die  Eröffnung
  oder  die  Aufrechterhaltung  des  ordnungsmäßigen  Betriebs  durch  höhere  Gewalt  unmöglich  geworden
ist,  so  ist  im  ersteren  Fall  die  Frist  angemessen  zu  verlängern,  im  letzteren  Fall  die  Verfallserklärung  ausgeschlossen,
  sofern  der  Konzessionar  nach  Beseitigung  der  durch  die  höhere  Gewalt  veranlaßten  Störung
binnen  einer  vom  Gouverneur  sestzusetzenden  Frist  den  ordnungsmäßigen  Betrieb  wieder  aufnimmt.

Dem  Falle  der  höheren  Gewalt  wird  der  Fall  jeder  außerhalb  der  Einwirkung  des  Konzessionars
liegenden  Ursache  gleich  geachtet.

88B.

Der  Konzessionar  hat  für  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  der  Betriebe  einen  oder  mehrere  im
Schutzgebiete  sich  aufhaltende  Europäer  zu  bestellen  und  dem  Gouverneur  namhaft  zu  machen,  welche  für
die  Befolgung  der  allgemeinen  gesetzlichen  Vorschriften,  sowie  derjenigen  besonderen  Bestimmungen,  welche
hinsichtlich  der  hier  in  Rede  stehenden  Betriebe  etwa  erlassen  werden,  verantwortlich  sind.

Falls  die  Benennung  unterblieben  ist,  oder  falls  der  Betriebsleiter  wegen  Zuwiderhandlung  gegen
die  gedachten  Vorschriften  wiederholt  bestraft  worden  ist,  erforderlichenfalls  auch  bei  Gefahr  im  Verzuge,
kann  die  Fortsetzung  des  Betriebs  untersagt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend
welcher  Art  begründet  werden  kann.

89.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  das  für  die  Unterhaltung  seiner  Baggereibetriebe  und  der  damit
in  unmittelbarem  Zusammenhang  stehenden  Betriebe  erforderliche  Holz  aus  den  einem  jeden  Betriebspunkte
zunächst  gelegenen  Waldungen,  hinsichtlich  deren  dem  Fiskus  das  Verfügungsrecht  zusteht,  gegen  Entrichtung
der  ordnungsmäßigen  Holzschlaggebühr  und  unter  Beobachtung  der  allgemeinen  forstwirtschaftlichen  Vorschriften
  zu  entnehmen.

Als  Betriebspunkt  gilt  jede  den  Mittelpunkt  eines  örtlichen  Betriebsabschnitts  bildende  Niederlassung,
  welche  als  solche  durch  ihre  Anlage  und  Einrichtung  erkennbar  ist.  Die  Holzschlaggebühr  wird
für  jeden  Betriebspunkt  in  einer  jährlichen  Pauschsumme,  welche  jedesmal  für  einen  Zeitraum  von  fünf
Jahren  zu  gelten  hat,  vom  Gouverneur  im  Einverständnis  mit  dem  Konzessionar  festgesetzt.

8  10.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  das  zu  seinen  Betriebszwecken  erforderliche  Land,  sofern  es  Kronland
  ist,  nach  Maßgabe  der  §§  66  bezw.  13  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in
Deutsch-Ostafrika,  zu  benutzen.  Soweit  es  sich  um  die  Benutzung  des  Grundeigentums  Dritter  handelt,
kommen  die  Vorschriften  der  Abschnitte  II  und  IV  derfelben  Verordnung  zur  sinngemäßen  Anwendung.

Der  Konzessionar  ist  ferner  berechtigt,  innerhalb  eines  Umkreises  von  20  km  um  diejenigen  Betriebspunkte
  (§  9),  welche  mindestens  20  km  voneinander  entfernt  liegen,  vorbehaltlich  der  Rechte  oder
Ansprüche  Dritter,  die  nach  seiner  Wahl  käufliche  oder  pachtweise  Uberlassung  von  Land,  über  welches  dem
Fiskus  die  Verfügung  zusteht,  für  die  Anlegung  von  Wersten,  Wohnungen  und  Niederlageplätzen,  sowie  zu
landwirtschaftlichen  Zwecken  für  das  Bedürfnis  des  Betriebspersonals,  letzteres  im  Verhältnis  von  2  ha  für
jede  im  Betriebe  durchschnittlich  beschäftigte  Person,  käuflich  oder  pachtweise  zu  verlangen.  Soweit  Anträge
des  letztgedachten  Inhalts  nicht  binnen  zwölf  Wochen,  vom  Eingang  beim  Gouverneur  gerechnet,  befriedigt
werden,  wird  dem  Konzessionar  das  im  §  12  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  Kronland,  vom
26.  November  1895  bezeichnete  Recht  eingeräumt  werden.

Für  die  ersten  zwanzig  Jahre  nach  Erteilung  der  Konzession  soll  der  Kaufpreis  für  Land  nicht
mehr  als  5  Rupie,  der  Pachtpreis  nicht  mehr  als  jährlich  ½  Rupie  pro  Hektar  betragen.

§  11.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  binnen  zehn  Jahren,  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an
gerechnet,  Maschinen,  Geräte  und  Fahrzeuge,  welche  für  die  dieser  Konzession  entsprechenden,  eröffneten  oder
zu  eröffnenden  Betriebe  erforderlich  sind,  frei  von  Einfuhrzöllen  und  Umschlagsabgaben  in  das  Schutzgebiet
einzuführen.

§  12.

Der  Konzessionar  hat,  soweit  und  solange  er  als  Alleinunternehmer  auftritt,  in  den  ersten  fünf

Betriebsjahren  von  den  auf  Grund  dieser  Konzession  gewonnenen  Metallen  und  Diamanten  an  den  Fiskus
        <pb n="283" />
        —  229  —

die  gleichen  Abgaben  zu  entrichten,  welche  von  den  Bergbautreibenden  nach  Maßgabe  der  einschlägigen
bergrechtlichen  Vorschriften  von  der  Förderung  der  gleichen  Metalle  jeweilig  zu  entrichten  sind.  Im  6.  und
7.  Betriebsjahre  soll.  die  vom  Konzessionar  zu  entrichtende  Förderungsabgabe  2  pCt.,  im  8.  Jahr  3  pCt.,
im  9.  Jahr  4  pCt.,  im  10.  Jahr  und  später  5  pCt.  des  Wertes  betragen,  welchen  die  Erzeugnisse  vor
weiterer  Verarbeitung  am  Gewinnungsorte  haben.  Für  die  Berechnung  und  Abführung  dieser  Abgaben,
sowie  die  an  die  nicht  rechtzeitige  Entrichtung  geknüpften  Folgen  sind  die  Vorschriften  der  88  55,  57,  58
der  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,  maßgebend.

Wird  zur  Bildung  einer  oder  mehrerer  Gesellschaften  geschritten,  so  haben  diese  die  vorstehend
für  die  ersten  fünf  Betriebsjahre  festgesetzten  Abgaben  dauernd  zu  entrichten  und  außerdem,  sofern  das
jährliche  Reineinkommen  die  Auszahlung  einer  Jahresdividende  von  mehr  als  fünf  vom  Hundert  des  eingezahlten
  und  verwendeten  Anteilskapitals  gestatten  würde,  dem  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  von  dem
Mehrbetrage  zwanzig  vom  Hundert  zu  zahlen.

§  13.

Der  Konzessionar  hat,  sofern  er  sich  nicht  selbst  im  Schutzgebiete  aufhält,  einen  dort  wohnenden
Vertreter  zu  bestellen,  welcher  zur  Wahrnehmung  des  geschäftlichen  Verkehrs  mit  den  Behörden  ermächtigt
sein  muß.  Solange  der  Konzessionar  der  vorstehenden  Verpflichtung  nicht  entsprochen  hat,  kann  die  Ausübung
  der  Konzession  untersagt  werden,  ohne  daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  irgend  welcher  Art
begründet  werden  kann.

8  14.
Der  Konzessionar  hat  über  den  Betrieb  des  den  Gegenstand  dieser  Konzession  bildenden  Unternehmens
  besondere,  von  seiner  sonstigen  Vermögensverwaltung  getrennte  Bücher  nach  den  Vorschriften  des
Deutschen  Handelsgesetzbuchs  zu  führen,  welche  jederzeit  eine  Übersicht  über  den  Stand  des  Unternehmens
  gestatten.
15.

Über  Privatrechtsstreitigkeiten,  die  sich  bei  Ausführung  dieser  Konzession  ergeben  sollten,  entscheiden,
vorbehaltlich  der  nachstehenden  Ausnahmen,  ausschließlich  die  Gerichte  des  Schutzgebiets.

Die  Entscheidung  von  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Auslegung  folgender  Paragraphen:

1,  Abs.  1  zu  a:  Schiffbarkeit  der  Flußläufe,

2,  Abs.  2:  ernstliche,  sachgemäße  und  unausgesetzte  Betreibung  der  Untersuchung,
3,  Abs.  3:  Beschaffenheit  der  Merkmale,

3,  Abs.  4  f.:  räumliche  Ausdehnung  der  Berechtigung,

4:  Inhalt  der  Anzeige,

7:  ordnungsmäßiger  Betrieb  (Nichteröffnung,  Nichtaufrechterhaltung),

10,  Abs.  1:  Erforderlichkeit  von  Land  zu  Betriebszwecken,

11:  Erforderlichkeit  von  Maschinen,  Geräten  und  Fahrzeugen,

erfolgt  auf  Antrag  des  Gouverneurs  oder  des  Konzessionars  unter  Ausschluß  des  ordentlichen  Rechtswegs
durch  ein  Schiedsgericht  im  Schutzgebiete.  Das  Schiedsgericht  wird,  wie  folgt,  gebildet:  Jeder  Teil  bestellt
eine  gleiche  Zahl,  jedoch  nicht  mehr  als  zwei  Schiedsrichter.  Von  sämtlichen  Schiedsrichtern  wird  ein
Obmann  gewählt.  Für  den  Reichskanzler  wird  der  Gouverneur  den  oder  die  Schiedsrichter  auswählen
und  dem  Konzessionar  benennen  unter  der  gleichzeitigen  Aufforderung,  den  oder  die  zu  wählenden  Schiedsrichter
  binnen  vier  Wochen,  vom  Tage  der  Zustellung  der  Aufforderung  an  gerechnet,  zu  bestellen  und  ihm
namhaft  zu  machen.  Kommt  der  Konzessionar  dieser  Aufforderung  nicht  rechtzeitig  nach,  so  wählt  der
Gouverneur  auch  die  fehlenden  Schiedsrichter.  Als  Obmann  ist  gewählt,  wer  die  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  auf  sich  vereinigt.  Bei  Stimmengleichheit  wird  derselbe  vom  Kaiserlichen  Konsul  in  Sansibar
ernannt.  Für  das  schiedsrichterliche  Verfahren  gelten,  soweit  in  diesem  Paragraphen  nichts  anderes  festgesetzt
  ist,  die  Vorschriften  des  zehnten  Buches  der  Zivilprozeßordnung.

§  16.

Die  völlige  oder  teilweise  Übertragung  dieser  Konzession  auf  andere  Personen  oder  Gesellschaften,
sowie  die  Übertragung  einzelner  auf  der  Konzession  beruhender  Rechte  auf  Ausländer  oder  ausländische
Gesellschaften  bedarf  zu  ihrer  Giltigkeit  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers.  Die  Übertragung  darf  in
jedem  Falle  nur  unter  Auferlegung  der  entsprechenden  konzessionsmäßigen  Pflichten  erfolgen.

Vor  der  Übertragung  von  Rechten  an  eine  Gesellschaft  muß  dem  Gouverneur  nachgewiesen  werden,
daß  der  Gesellschaft  wenigstens  der  vierte  Teil  ihres  Nominalkapitals  als  Betriebskapital  für  die  Zwecke
Het  Verwendung  im  Schutzgeblete  in  barem  Gelde  oder  in  sicheren  Wechseln  oder  Effekten  zur  Verfügung
tehen  wird.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  oder  der  an  dessen  Stelle  tretenden  Organe  der  Gesellschaft
müssen  in  ihrer  Mehrzahl  Reichsangehörige  sein.

—
        <pb n="284" />
        —  230  —

Auf  die  Gesellschaft  finden,  sofern  nicht  ein  Bevollmächtigter  im  Schutzgebiete  unterhalten  wird,
die  Vorschriften  des  8  13  entsprechende  Anwendung.
17.
Die  Kosten  dieser  Konzession  trägt  der  #n#znnur=Berlin,
  den  6.  Februar  1903.
Der  Reichskanzler.
(L.  S.)  Graf  von  Bülow.

—  —  —  —  ——  —

Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Saipan,  betreffend  die  Bestellung  der
Privatgrundstücke  im  Amtsbezirke  der  Marianen.  Vom  4.  Februar  1903.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Herrn  Reichskanzlers  vom  24.  Juli  1899,  betreffend  die
Regelung  der  Verwaltung  und  der  Rechtsverhältnisse  im  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,
wird  hiermit  für  den  Amtsbezirk  der  Marianen  bestimmt,  was  folgt:

§  1.

Jeder  Besitzer  eines  kulturfähigen  Grundstücks  ist  verpflichtet,  bis  spätestens  zum  1.  Dezember  jeden
Jahres  eine  zusammenhängende  Fläche  von  mindestens  einem  Vliertel  Hektar,  oder  wenn  sein  Besitz  diese
Größe  nicht  erreicht,  das  ganze  Grundstück  mit  Nährpflanzen  zu  bestellen.  Ausgenommen  von  dieser
Verpflichtung  bleiben  diejenigen  Grundbesitzer,  welche  nach  §  9  der  Verordnung  vom  17.  Januar  1900,
betreffend  die  Kopfsteuer  und  die  Arbeitsleistung  im  Inselgebiet  der  Marianen,  von  der  Leistung  öffentlicher
Arbeit  befreit  sind  und  zu  deren  Haushaltung  auch  kein  anderes  dieser  Arbeitspflicht  unterworfenes
Mitglied  gehört.

 

§  2.

Der  Grundbesitzer,  welcher  der  in  §  1  ausgesprochenen  Verpflichtung  nicht  völlig  oder  nicht  rechtzeitig
  nachkommt,  hat  eine  bestimmte  Zahl  von  Tagen  unentgeltlich  auf  dem  Gemeindegrundstück  zu  arbeiten
bezw.  durch  seine  nach  der  Verordnung  vom  17.  Januar  1900  arbeitspflichtigen  Hausgenossen  arbeiten  zu
lassen,  und  zwar  sollen  je  125  Quadratmeter  der  Fläche,  welche  entgegen  der  Bestimmung  des  §  1  nicht
bestellt  wurde,  gleich  einem  Arbeitstag  gerechnet  werden.

§  3.
Die  Ernte  des  Gemeindegrundstücks  wird  verkauft  oder  versteigert.  Der  Erlös  fließt  nach  Abzug
der  Unkosten  in  die  Gemeindekasse.
Saipan,  den  4.  Februar  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmaun.
Fritz.

Übersicht  über  die  gerichtlichen  Geschäfte  in  dem  Schutzgebiete  der  Marshall-Inseln
während  des  Kalenderjahres  1902.

 

 

—  —  —  —  ——  —  —  ç  ———  —  AI  A—  +–..

 

 

 

 

 

 

 

Aus  s  avon
132  5S
.  —  —.  .  —  —
Es  waren  anhängig:  55  2  22
S  Sr  38  —S
s  —  2
J.  Gerichtsbarkeit  erster  W
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten..  ....  —  —  —  —
B.  Konkurssachen  ..........  ....  —  —  —  —  —
O.  Strafsachen⅛:  ......  —  —  —  —
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  i
l.VormundschaftenundTflegschaften.......  ......  8  2  10  2  8
2.  Erbteilunen  .........  —  —  —  —  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .  —  3  3  3  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  2ccte  —  20  20  20  —

II.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts  und  des  Oberrichters.
Es  waren  keine  Sachen  anhängig.

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  189.
        <pb n="285" />
        —  231  —

übersicht  der  Geschäfte  bei  den  Kaiserlichen  Gerichten  in  Deutsch--Südwestafrika
während  des  Kalenderjahres  1902.7)

Kaiserliches  Obergericht  zu  Windhoek.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
S  !  3  2  2  S
Es  waren  anhängig:  16  —  #2*#  #:
S  =
Se  —
A.  Bürgerliche  Aechtstreitigleiten,  und  /  war:
Berufungen  .  8  13  21  11  10
2.  Beschwerden  2  4  6  6  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen.  .  —--  —  —  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:
1.  Berufungen  .  4  11  15  14  1
davon  cdatilagesachen  .  —  —  —  —  —
2.  Beschwerden  1  2  3  2  1
D.  Beschwerden  in  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  —  —  —  —  —
E.  Beschwerden  im  Landausgebotsverfahren  —  —  —  —  —
Kaiserliches  Bezirksgericht  zu  Windhoek.
Gerichtsbarkeit  erster  Instanz.
Aus  m-  Davon
0  .  —5
Es  waren  anhängig:  ç•  5  ẽ  52  E
S.  —  S  □.  K
2.  .  2
4  -3  V
A.  Purzerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
Prozesse,  einschließlich  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  86  229  31520  95
1  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  17  17  17  —
3.  Aufgebotsverfahren  —  1  1  1  —
4.  Anträge  außerhalb  eines  Berfahrens  —  7  7  —
5.  Rechtshilfesachen  7  46  3  53  —
6.  Suhnesachen.  —  1  1  1  —
7.  Mahnsachen  8  672680#19  1
8.  Zwangsvolsstreckungen  50  377  274350  77
9.  Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  ..  —  3  3  1  2
Von  den  zu  1  aufgeführten  Sachen  gehörten  uur  Bustandigleit
a)  des  Bezirksgerichts.  .  48  101  149  88  61
b)  des  Veirksrichters  38  128  166  132  34“
B.  Konkurssachen  .  .  8  5  13  5  8
C.  Strafsachen,  und  zwar:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  7  71  78  73  5
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  7  23  30  27  3
Davon  Privatklagesachen.  .  4  12  16  15  1
3.  Ermittelungen  *  12  75  87  75  12
4.  Beschwerden  —  —  —  —  —
In  den  Sachen  zu  2  sonden  Hauptverhandlinge  fan
a)  mit  Beisitzern  .  —  3  3  3  —
b)  ohne  Beisizer  7  20  27  24  3
I).  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  –  7  7  7  –
E.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  „
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  6  1  7  3  4
2.  Erbteilungen  ..  —  —  —  —  —
3.  Erbbescheinigungen  —  1  1  1  —
4.  Verfügungen  in  Grundbuchsachen  .  —  96  96  96  —
5.  Errichtung  von  letztwilligen  Verfügungen.  —  2  2  2  —
6.  Nachlaßregulierungen  .  10  9  19  12  7
7.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertfachen  4  5  9  4  5
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  22  22  22  —
9.  "  „  Güterrechtsregister#  —  —  —  —  —
10.  Protesisachen  —  3  3  3  —
11.  Freiwillige  Versteigerung  von  Grundsticen  1  91  52  ê  —

12.  Sonstige  Handlungen
F.  Landaufgebotsverfahren
G.  Es  sanden  Gerichtstage  statt:  in  Rehoboth  1.

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  190  bis  192.
        <pb n="286" />
        —  232  —

Kaiserliches  Bezirksgericht  zu  Kectmanshoop.

Gerichtsbarkeit  erster  Instanz

 

I
I
l
l
l

 

 

 

 

Aus  Davon
55  2  2  S=  #
Es  waren  anhängig:  524  2
————
SeeE
—  -
l
A.  Bür  relige  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Aroze  e,  einschließlich  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  14  14  28  17  11
Hiervon  gehörten  zur  Zustandigiei
a)  des  Richters.  2  6  8  5  3
b)  des  Gerichts  .  .  12  8  20  12  8
Rechtsmittel  wurden  eingelegt:
a)  Berufungen.  .  —  —  —  —  —
b)  Beschwerden.  .  —·-—  —  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  und  zwar:
a)  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen.  —  2  2  2  —
b)  Rechtshilfesachen.  .  —  4  4  3  1
e)  Zwangsvollstreckungen.  —  7  7  1  6
d)  Zwan  zersteigerungen  2  —  2  1  1
e)  Mahnsuchen  7  42  49  47  2
fSühnesachen  —  —  —  —  —
g)  Aufgebote  ..  —  1  1  1  —
h)  Anträge  auherhalt“  eines  bei  dem  Gerich  anbengiger  Prehtsstreines  —  5  5  5  —
B.  Konkurssachen  —  —  —  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  —  28  28  28  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war  5  5  10  7  3
3.  Ermittelungen  7  7  14  8  6
In  den  Sachen  zu  2  sanden  Vauptwerhandiungen  san  "„
a)  mit  Beisitzen  —  —  —  —  —
b)  7  Beisitzer  —  11  1  1  —
4.  Rechtshilfesachen  —  1  1  1  —
5.  Sühnesachen  —  4  4  3  1
II.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar;  s
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  —  —  —  —  —
2.  Erbteilungen.  ..  .  —  1  1  1  —
3.  Erbbescheinigungen.  .  —  —  —  —  —
4.  Verfügungen  in  Grundbuchsachen.  ..  2  5  7  7  —
5.  Errichtung  von  letztwilligen  Verfügungen.  —  1  1  1  —
6.  Nachlaßregulierungen  .  ..  3  3  2  1
7.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  1  1  1  —
8.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  —  —  —  —  —
9.  Protestsachen  —  —.  —  —  —
10.  Beglaubigungen,  Vollmachten  —  2  2  2  —
11.  Sonstige  Handlungen  ..............  —  3  3  2  1
E.  Gerichtstage  fanden  statt:  in  Gibeon  1,  in  Warmbad  2,  in  Bethanien  3.
Kaiserliches  Bezirksgericht  zu  Swakopmund.
Gerichtsbarkeit  erster  Instanz.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Wechsel-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  50  1971256224  32
2.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  ..........  ——  58  58  58  —
3.  Anträge  außerhalb  eines  Verfahrens  —  6  6  6  —
4.  Rechtshilfesachen  ....  —-  —  —  —  —
5.  Mahnsachen  12  472  4184  484  —
6.  Zwangsvollstreckungen  41  3590  8880823  57
Von  den  zu  1  aufgeführten  Sachen  gehorien  zur  Iuftandigien.  .
a)  des  Richters  42  122316453  11
b)  des  Gerichts  17  752  ½  21
Konkurssachen  2  2  4  1  3
Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung.  –  –  —  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:  1
1.  Strafbefehle  .  .  —  80  80  80  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Verfahren  eingestelli  wurde  —  61  61  61
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  —  66  66  52  14
Privatklagesachen  .  —  16  16  14  2
In  den  Sachen  zu  3  sanden  vauptverbandlungen  siait:  «
a)  mit  Beisitzern  .  —i16  16  16  —
b)  ohne  Beisiger  ..  s--  36  36  36  —
4.  a)  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters  —  5  5  5.  —
Ib)  Berufung  gegen  Entscheidungen  des  Richters  3.5  8  8.  —
        <pb n="287" />
        Aus  Davon
5  S  —
Es  waren  anhängig:  o  5  —  m  2
SES  E  —  —
——.—  —C—
*#  -  -
I).  Sühnesachen  in  Privatklagesachen.  —  14  14  14  —
E.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwor-1.
  Vormundschaften  und  Pflegschaften.  .  2  —  2  —  2
2.  Nachlaßsachen:  a)  Nachlaßregulierungen  28  21  49  35  11
b.  Erbscheine  .  —  1  1  1  —
3.  Errichtung  ꝛc.  von  letztwilligen  Verfügungen  5  —  5  5  —
4.  Anträge  auf  Anlegung  eines  Grundbuchblattes.  8  31  39  39  —
5.  Eintragungen  in  das  Handeloregister  .  —  8  8  8  —
6.  Wechselproteste  .  .  —  14  14  14  —
7.  Sonstige  Handlungen  ..  ——226226226  —-8.
  Hinterlegung  von  Gelden  .  28  14  42  41  1
F.  Verfahren  auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  2.  April  1893  —  —  —  —  —
G.  Seemanneamt:
1  An=  und  Abmusterungen  —  140  110  0  —
Proteste  —  2  2  2  —
II.  Gerschchtag  wurden  abgchalten:
u)  in  Omaruru  2,  b)  in  Otjimbingwe  3,  c)  in  Karibib  3.

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

den  Senatspräsidenten

bei  dem  Königlich  preußischen  Kammergericht  Lindenberg  zum  Vorsitzenden  der  Disziplinarkammer  für
die  Schutzgebiete  und  den  Königlich  preußischen  Kammergerichtsrat  Burghardt  zum  ordentlichen  Mitgliede

des  Disziplinarhofes  für  die  Schutzgebiete,
Amter,  zu  ernennen.

beide  für  die  Dauer  der  gegenwärtig  von  ihnen  bekleideten

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberleutnant  a.  D.
v.  Carnap-Quernheimb  zu  Molundo  in  Südkamerun,  zuletzt  bei  der  Schutztruppe  von  Kamerun,  die
Erlaubnis  zur  Anlegung  des  Ritterkreuzes  zweiter  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens

zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen

Hilfsarbeiter  im  Auswärtigen  Amte,  Legationsrat  Dr.  Golinelli,

tragenden  Rat  im  Auswärtigen  Amte  zu  ernennen.

 

—---x:y#

7VVVVVIVW

V##V#rsryVWYVVUVVV70VTu##s

zum  Wukklichen  Legationsrat  und  vor-—EXAMZF



##

Nichtamtlicher  Teil.

Persbnal-ZBachrichten.
Deutsch--Oftafrika.

Der  Bezirksomtmann  Meyer,  der  Schreiber
Kuhne  II,  der  Werkstättenvorsteher  Borchers  und
Der  Vermessungsgehllse  Dannert  haben  die  Wiederausreise
  nach  Deutsch-  Ostafrika  angetreten.

Die  Bezirksamtssekretäre  Altmann  und  Werner,
D  ĩe  Zollamtsassistenten  2.  Klasse  Ebert  und  Stick—
f  orth,  der  Landmesser  Techner  und  der  Lokomotiv—
fübrer  Bergé  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Deutsch-O
  stafrila  eingetroffen.

Der  Bootszimmermann  Einfeldt  ist  in  Deutsch-Ostofrika
  verstorben.  Er  stand  seit  zehn  Jahren  im
ieust  des  Schutzgebietes.

 

Der  Bezirksamtsschreiber  Schmidt  in  Kilossa
(Deutsch-Ostafrika)  ist  verstorben.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetrossen:  am  13.  April
1903  in  Marseille  Stabsarzt  Dr.  Philipps;  am
26.  April  1903  in  Neapel  Zahlmeisteraspirant
Schepler,  die  Feldwebel  Daubenspeck  und  Witkowski.


Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
8.  d.  Mis.  von  Neapel  aus  angetreten  Sergeant
Utech.

Ramerun.
Der  Polizeimeister  Mater  ist  aus  dem  Dienst

des  Kaiserlichen  Gouvernements  ausgeschieden.
        <pb n="288" />
        Der  Gerichtsassessor  Wolff,  der  kommiss.  Sekretär
Lämmermann  und  der  Unteroffizier  (Polizeimeister)
Runge  haben  die  Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Sekretär  Gimbel  und  der  Maschinist
Grohmann  sind  in  Kamerun  eingetroffen.

Der  Regierungsbaumeister  Schütz,  der  Stationsleiter
  Kummetz,  der  Techniker  Peuckert,  der  Zollassistent
  Fické,  der  Landwirt  Godtknecht  und  der
Gärtner  Ledermann  sind  mit  Heimatsurlaub  aus
Kamerun  eingetroffen.

Oberleutnant  Frank  ist  mit  Heimatsurlaub  am
29.  April  1903  in  Hamburg  eingetroffen.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
10.  Mai  1903  von  Hamburg  aus  angetreten  die
Unteroffiziere  Köllner  und  Raddatz.

 

Nachruf.

Am  5.  Februar  1903  wurde  der  Oberleutnant
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun  Jofef
Graf  Fugger  v.  Glött  in  Marua  (am  Benue)
meuchlings  mit  vergiftetem  Pfeil  erschossen.

Oberleutnant  Graf  Fugger  v.  Glött,  der  vor
seiner  Zugehörigkeit  zur  diesseitigen  Schutztruppe
derjenigen  für  Deutsch-Ostafrika  angehörte  und  daselbst
  an  verschiedenen  kriegerischen  Unternehmungen
verdienstvollen  Anteil  genommen  hatte,  war  ein
leuchtendes  Beispiel  in  treuer  Pflichterfüllung  und
Tapferkeit,  wovon  auch  sein  im  Dienst  erfolgter  Tod
Zeugnis  ablegt.

Beliebt  bei  allen  seinen  Kameraden,  wird  er  beim
Offizierkorps  stets  in  ehrendem  Andenken  bleiben.

Duala,  den  2.  April  1903.

Im  Namen  des  Offizierkorps
in  Abwesenheit  des  Kommandeurs:
v.  Wuthenow,  Hauptmann.
Cogo.

Der  Dr.  med.  K.  Hintze  und  der  Stationsbeamte
Baumgart  haben  die  Ausreise  nach  Togo  angetreten.

 

234

 

Der  Gerichtsaktuar  Krause  ist  in  Togo  eingetroffen.


Der  Stationsleiter  Dr.  Kersting  und  der  Lehrer
Ehni  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Togo  eingetroffen.

Hüdwestafrika.

Der  Bezirksamtsschreiber  Rothkamm  und  der

Haltestellenausseher  Lehmann  haben  die  Wiederausreise
  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Der  Mechaniker  Wossidlo  ist  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Techniker  Lohmann  und  die  Arbeiter
Hähne  und  Verter  haben  bie  Heimreise  aus  Deutsch-Südwestafrika
  angetreten.

Der  Bauinspektor  Ortloff  und  der  Stabsarzt
d.  L.  Dr.  Richter  sind  aus  Deutsch-Südwestafrika
zurückgekehrt.

Der  Bezirksamtssekretär  Seydel,  die  Lokomotivführer
  Zorn  und  Kleiber  sowie  die  Streckenaufseher
  Scheuer  und  Morgenstern  sind  mit  Heimatsurlaub
  aus  Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  29.  April  1903  in
Hamburg  eingetroffen:  Leutnant  Baron  v.  Stempel,
Sergeant  Stolte,  die  Unteroffiziere  Drews,  Fobe,
Bartels,  Kirschstein,  Schlink,  Schuldt,  Löb,
Karré,  der  Santtätsunteroffizier  Parmentier  und
der  Gefreite  Pingel.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  30.  April  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Unteroffiziere  Kahl,  Kurz  und  Rademacher.

Deutsch-Keu-  Guinea.
Der  Kaiserliche  Gouverneur  Dr.  Hahl  ist  in
Herbertshöhe  eingetroffen  und  hat  die  Geschäfte  am
17.  April  d.  Is.  übernommen.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Drutsch-HPltafrika.

Bericht  des  Dauptmanns  v.  Beringe  über  eine
Erpedition  nach  Kuanda.
J.

Einem  Bericht  des  Hauptmanns  v.  Beringe  über
die  Ausführung  einer  Expedition  nach  Ruanda  in
Deutsch-Ostafrika  entnehmen  wir  folgendes:

Am  30.  August  v.  Is.  verließ  ich  mit  Oberarzt

Ir.  Engeland,  Unteroffizier  Ehrhardt,  20  Askaris,

dem  Maschinengewehr  und  den  notwendigen  Trägern

 

Usumbura,  um  über  die  Posten  Tschiwitoke  (deutsch),
Uyekagunda  (kongolesisch)  und  Ischangi  (deutsch)  zum
Sultan  Msinga  von  Ruanda  zu  marschieren,  von
dort  nach  Norden  an  die  Vulkanreihe  zu  gelangen
und  am  Südfuß  derselben  entlang  wieder  den  Kivusee
  bei  Kishenyi  zu  erreichen.

Der  Zweck  der  Reise  war,  die  deutschen  Posten
in  Tschiwitoke  und  Ischangi  zu  besuchen,  durch  Erledigung
  von  Schauris  die  Häuptlinge  in  Fühlung
mit  der  deutschen  Regierung  zu  erhalten  und  die  von

meinen  Vorgängern  gepflogenen  guten  Bezichungen
        <pb n="289" />
        mit  dem  Sultan  von  Ruanda  an  Ort  und  Stelle
weiter  zu  festigen.  Der  Marsch  an  den  Vulkanen
diente  neben  Sicherung  der  jetzt  hier  arbeitenden
kongolesischen  Grenzkommission  gleichzeitig  zur  Stärkung
  der  Macht  und  des  Ansehens  der  deutschen
Verwaltung  in  diesen  Gebieten.

I.  Von  Usumbura  nach  Ischangi  (Südufer
des  Kivus).

Von  Usumbura  nahm  ich  zunächst  den  Marsch
am  Tanganyika  entlang  nach  Kayagga  im  Norden
des  Sees  zum  Sultan  Makwaluzo  und  weiter  über
den  Msandafluß  durch  die  Landschaft  Bulinga  nach
Ramata  zum  Mtonle  Luasamange,  Bruder  des
Sultans  Masabo  von  Usumbura.  Von  dort  ging  es
durch  das  Land  des  Sultans  Selsahole  nach  Tschiwitoke.
Der  Weg  war  durchweg  gute,  3  bis  4  m  breite  Bara-Bara,
  die  zahlreichen  reißenden  Flüsse  (Mpanda,
Kagunusi,  Kabutandwa,  Muhira  und  Ryamagana)
waren  lediglich  durch  Arbeiten  der  Eingeborenen
überbrückt,  an  allen  Lagerplätzen  waren  einfache,
offene  Rasthütten  für  die  Karawane  hergerichtet.
Die  in  diesem  Gebiet  sitzenden  Häuptlinge  sind
eigentlich  nur  Watonde  (Chefs)  des  Sultans  Kisabo
von  Urundi,  die  sich  indessen  zu  ziemlich  selbständigen
Herrschern  in  ihren  kleinen,  aber  dicht  bevölkerten
und  reichen  Gebieten  gemacht  haben.  Alle  erschienen
mit  Verpflegung  im  Lager  und  fügten  sich  der  Erledigung
  etwa  vorgebrachter  Schauris.

Am  3.  September  traf  ich  auf  dem  Posten
Tschiwitoke  ein,  welcher  von  21  Askaris  unter  dem
Befehl  des  Unteroffiziers  Gebel  besetzt  war.  Von
diesen  nahm  ich  neun  Askaris  zu  meinem  Begleitkommando,
  so  daß  ich  jetzt  29  Askaris  und  14  mit
Karabinern  ausgerüstete  Wanyamwesiträger  zu  meiner
Verfügung  hatte.  An  Stelle  des  mir  aus  dem
Jahre  1900  bekannten  Lagers  mit  Grashütten  war
jetzt  hier  ein  schmuckes  Dorf  mit  regelmäßigen  Wegen
und  weiß  getünchten  Askarihäusern  entstanden;  jedes
Haus  hatte  seinen  Vorgarten  mit  welß  blühenden
Stechapfelpflanzen.  Auf  dem  die  Furt  durch  den
Russissifluß  beherrschenden  Rücken  hatte  Unteroffizier
Gebel  mit  den  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Askaris
und  unter  Heranziehung  der  umliegenden  Bevölkerung
ein  einstöckiges  Lehmhaus  mit  drei  Zimmern  gebaut.
Das  Verhalten  der  Bevölkerung  zeigte  Vertrauen  zu
dem  Postenchef;  kurz  alles  bewies,  daß  Unteroffizier
Gebel  es  verstanden  hatte,  die  ihm  anvertraute  verantwortliche
  Stellung  in  jeder  Weise  auszusüllen.
Der  frühere  kongolesische  Posten  Luberizi  auf  dem
jenseitigen  Russissiufer  war  aufgegeben;  der  nächste
der  beiden  laut  Protokoll  dem  Kongostaat  zugestandenen
  Posten  im  streitigen  Gebiet  befand  sich  am
Nyakagundafluß,  wo  ich  nach  zweitägiger  Ruhe  in
Tschiwitole  eintraf.  Der  Chef  des  dortigen  Postens,
ein  Unteroffizier,  meldete  sich  mir  bei  meinem  Emtreffen
  dortselbst.  Lager  bezog  ich  ungefähr  zehn
Minuten  vom  Posten  entfernt.  Gegen  Mittag  erschien
hier  der  Arzt  Dr.  Kellis  vom  kongolesischen  Posten

235

 

l

Luwingi,  Nyakagunda  gegenüber  und  auf  dem  rechten
Ufer  des  Russissi  gelegen,  um  in  ärztlicher  Tätigkeit
nach  der  Station  Nyalukemba  am  Südufer  des  Kivus
zu  gehen.  Von  Nyakagunda  marschierte  ich  über
die  heißen  Quellen  am  Luabach,  überschritt  diesen,
welcher  die  Grenze  zwischen  Urundi  und  Ruanda
bildet,  sowie  den  Luwirabach  und  stieg  zur  Landschaft
Mkimbagiro  empor.  An  den  heißen  Quellen  traf
mich  die  kongolesische  Grenzkommission  unter  Leutnant
Mercier  und  v.  Stockhausen  mit  einem  Begleitkommando
  von  30  kongolesischen  Askaris.  Leutnant
Mercier  wollte  zunächst  nach  Shangugu,  dem  zweiten
kongolesischen  Posten  im  streitigen  Gebiet,  und  von
dort  gleichfalls  am  Ostufer  des  Kivus  entlang  nach
Kishenyi  marschieren.  Mein  Anerbieten,  die  ersten
Märsche  am  Kivusee  mit  mir  gemeinsam  zu  machen,
nahm  Leutnant  Mercier  an.  Als  gemeinsamer  Abgangsort
  wurde  dann  Ischangi  bestimmt.  In  Mkimbagiro
  traf  ich  den  ersten  großen  Mteule  des  Msinga,
den  Mtussi  Ngenzi.

Am  10.  September  abends  traf  ich  dann  in
Ischangi,  hart  am  Kivusee  gelegen,  ein.  Der  Postenchef,
  Leutnant  v.  Parisch,  welcher  mir  bis  zum  Ngenzi
entgegengekommen  war,  hat  hier  25  Askaris  zu
seiner  Verfügung,  von  welchen  vier  dauernd  in
Kishenyi  stationiert  sind.  Der  Weg  von  Tschiwitoke
nach  Ischangi  war  gleichfalls  gute  Bara-Bara,  die
Flußläufe  waren  auch  hier  überbrückt  und  an  den
einzelnen  Lagerplätzen  gute  Rasthäuser  errichtet.  Die
Bevölkerung  war  friedlich  und  zutraulich.  Der  jetzige
Zustand  ermöglicht  es,  Postsachen  und  Lasien  ohne
Askaribegleitung  von  Sultan  zu  Sultan  nach  Tschiwitoke
  und  Ischangi  zu  senden.  Für  das  westlichste
Gebiet  unserer  Kolonie  gewiß  ein  erfreuliches  Zeichen.
In  Ischangi  verweilte  ich  fünf  Tage  und  konnte
während  dieser  Zeit  verschiedene  Schauris  erledigen.
Als  Zeichen  seiner  Ergebenheit  sandte  der  Sultan
Msinga  von  Ruanda  einen  Elfenbeinzahn,  150  Ziegen
und  viele  hundert  Lasten  Verpflegung.  Der  Posten
Ischangi  liegt  am  Fuß  eines  zur  westlichsten  Bucht
des  Kious  hin  abfallenden  Hügels,  ungefähr  800  m
vom  Ufer  entfernt.  Die  Europäerwohnungen  in

Jschangi  sind  einsache  Grashütten  mit  Schilfrohrwänden

  und  festgestampftem  Lehmboden,  die  Askarihäuser
  Lehmhütten.  Der  Handel  hat  sich  in  Ischangi
schnell  entwickelt,  hauptsächlich  wird  Vieh  aus  Ruanda
gekauft,  welches  trotz  der  großen  Entfernung  noch
guten  Verdienst  abwirft.  Zur  Zeit  halten  sich  ein
Grieche  und  zwei  farbige  Händler  in  Ischangi  auf.
Im  Stationsgarten  gedeihen  europäische  Kartoffeln,
alle  Arten  Gemüse  und  Erdbeeren  vortrefflich.  Die
mit  Weizen,  Reis  und  Olpalmen  vorgenommenen
Versuche  lassen  gute  Resultate  erhoffen.

Mein  Begleitkommando  verstärkte  ich  in  Ischangi
durch  Leutnant  v.  Parisch  und  10  Askaris,  so  daß
ich  nunmehr  53  Hinterlader  zur  Verfügung  hatte.
        <pb n="290" />
        —  236  —

Kamerun.

Oberleutnant  Srhr.  v.  Stein  über  die  Beendigung
seiner  Bertna-Expedition.
II.

Der  7.  und  8.  September  wurden  durch  weitere
Entsendung  von  Patrouillen  ausgefüllt,  die  in  den
zahlreichen  großen  Dörfern  nur  wenig  Widerstand
fanden.  Es  gelang  dabei,  nur  die  allgemeine  Fluchtrichtung
  Bertuas  nach  Südwesten  aus  dem  dort
elwas  verstlärkten  Widerstande  zu  folgern.  Wenig
von  Pfeilschüssen  mehr  belästigt,  im  Besitze  eines
Pferdes  Bertnas  und  schließlich  bestimmt  durch  eine
Nachricht  Verumas,  daß  seine  Partei  sich  immer
mehr  stärke  und  massenhaft  Vangerileute  bei  ihm
Schutz  suchten,  beschloß  ich,  der  Richtung  Südwest
ebenfalls  zu  folgen.

Nachzuholen  wäre,  daß  bisher  nur  ein  Soldat
verwundet  war  und  zwar  durch  einen  Pfeilschuß
durch  die  Schulter,  eine  Verletzung,  die  unter  Anwendung
  eines  mir  von  dem  Haussachef  bereiteten
Gegengistes  schließlich  ziemlich  gut  heilte.  Pfeile  und
Speere  waren  fast  durchweg  mit  einer  Strophantusart
stark  vergiftet.  Auch  weiterhin  kamen  sehr  wenig
Verwundungen  vor.  Ein  vereinzelter  stärkerer  Mbiabikomplex,
  etwa  zwei  Stunden  von  Vangeri,  wurde
in  dieser  Zeit  ebenfalls  genommen.

Am  9.  September  trat  ich,  vom  Feinde  nur
wenig  belästigt,  den  Marsch  nach  Südwesten  an,
vorläufig  ganz  unklar  darüber,  ob  Bertua  mit  seiner
Hauptmacht  uns  südlich  umgangen  habe  und  nach
Bendia  ausgewichen  sei  oder  sich  weiter  westwärts
zurückgezogen  habe.  In  Ndjabo,  einem  zu  Sendeke
gehörigen  Baiadorfe,  nahe  dem  inneren  Rand  des
Gamane  westlich  umschließenden  Urwaldes,  wurde
widerstandslos  Lager  bezogen,  und  ebenso  mit  nur
geringen  Gefechten  wurden  dann  sämtliche  Sendekeund
  Bobalodörfer  dieses  Abschnitts  genommen,  ohne
daß  es  den  Patrouillen  gelang,  die  Spur  Bertuas
selbst  wieder  aufzufinden.  Ich  entsandte  von  hier
eine  stärkere  Patrouille  unter  dem  Feldwebel  Buari
in  das  nicht  allzu  entsernt  gelegene  Gamane  selbst,
um  mich  vom  Stande  der  Dinge  dort  zu  überzeugen.
Nach  Meldung  Buaris  war  jetzt  die  Stadt  gedrängt
voll  Menschen,  die  unbedingt  dem  Veruma  zu
gehorchen  schienen.  Der  Häuptling  Ndjabo,  der  mit
einem  Teil  seiner  Leute  in  Gamane  Zuflucht  gesucht
hatte,  erschien  selbst,  um  um  Frieden  zu  bitten,  der
ihm  unter  der  Bedingung  auch  gewährt  wurde,  daß
er  Bertua  im  Sendekelande  keinenfalls  aufnehmen
oder  unterstützen  dürfe,  vielmehr,  falls  dieser  in  die
Nähe  käme,  sofort  der  Expedition  Muteilung  gemacht
werden  müsse.  Mit  ganz  ähnlichen  Bedingungen
wurde  Rdjabo  zu  dem  benachbarten  Baiastomme
Buri  (Djalang),  zu  den  Kokum  und  Tele  im  Westen
geschickt,  die  alle  vom  Kriege  nicht  berührt  waren,

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  205.

 

mich  jedoch  von  dem  vorjährigen  Durchmarsch  durch
ihr  Gebiet  kannten.

Da  ein  Widerstand  in  diesen  Gegenden  in  keiner
Weise  mehr  stattfand  und  die  weitere  Spur  Bertuas
völlig  verloren  erschien,  brach  ich  selbst  am  10.  September
  nach  Gamane  auf,  in  der  Hoffnung,  von  den
vielen  jetzt  dort  befindlichen  Flüchtigen  Nachrichten
erzielen  zu  können.  An  demselben  Tage  noch  erschienen
  Gesandte  von  Djalang  und  Kokum  mit  der
Bitte  um  Frieden  und  der  Meldung,  Bertua  sei
ihrem  Gebiete  nicht  nahe  gekommen,  und  sie  würden
alle  meine  bezüglichen  Wünsche  ohne  weiteres  erfüllen.
Es  ist  durch  diese  Abmachung  in  der  Folge  das
Aktionsfeld  wesentlich  beschränkt  worden.  Ubereinstimmende
  Nachrichten  von  Haussas,  Flüchtlingen  2c.
lauteten  dahin,  daß  —  kurz  nach  dem  Embruch  m
Vangeri  —  Bertua  nördlich  von  Gamane  die  Vangeristraße
  ostwärts  überschritten  habe  und  jedensalls  nach
Inforo  (das  Staadtsche  Enorero)  geflüchtet  sei.

Die  Verhältnisse  in  Gomane  selbst  fand  ich  des
weiteren  insofern  verändert,  als  die  Stämme  der
Gadshi,  Dassi,  Bujog  und  Buginde,  die  Bertua  im
Halbkreis  von  Nordost  bis  Südwest  um  Gamane
angesiedelt  hatte,  unterdes  die  lange  ersehnte  Gelegenheit
  ergrissen  hatten,  um,  teilweise  nach  vorausgegangenem
  Gefsecht  mit  den  Verumaleuten,  zu  entfliehen.
Sowohl  in  der  Nähe  von  Bimba  wie  von  Beri
sollten  diese  Leute  jetzt  angeblich  die  rückgehende
Expedition  erwarten,  um  dann  Neuansiedelungen  nach
Anweisung  der  Verwaltung  anzulegen.  Nur  ein
geringerer  Teil  (Gadshi)  war  an  den  Kadöi  in  der
Nähe  des  Moyandi  gegangen,  und  es  stand  von  diesem
die  Auswanderung  in  seine  früheren  Sitze  bei  Baturi
zu  befürchten.  Für  die  augenblickliche  Lage  hatte
dieser  Zwischenfall  das  Gute,  daß  er  den  Gesamtbogen
  südlich  Gamane  gegen  ein  Ausweichen  Bertuas
dahin  vorläufig  völlig  abschloß.

Ganz  unerwartet  brach  ich  am  11.  September
früh  morgens  in  beschleunigtem  Marsch  nach  Insoro
auf  und  erhielt  erst  ganz  nahe  diesem  Orte  etwas
Feuer.  Die  Patronillen  hatten  in  der  hier  spärlicher
bevölkerten  Gegend  wenig  Erfolg,  es  gewann  den
Anschein,  als  ob  Bertua  sicher  hier  nicht  Zuflucht
gesucht  habe.  Es  stimmten  mit  diesen  Erkundigungen
die  Aussagen  einiger  Gefangenen  überem,  die  ich
schließlich,  um  Inforo  und  seine  Leute  ähnlich  zu
verständigen  wie  in  Ndjabo,  laufen  ließ.  Die  Angst
Insoros  war  jedoch  zu  groß,  als  daß  es  gelungen
wäre,  ihn  zu  persönlicher  Besprechung  zurückzurufen,
wenn  er  durch  Boten  auch  alles  Verlangte  auszuführen
  versprach.

Am  13.  und  14.  wurde  die  Landschaft  Bendia,
die  viele  kleine  Dörfer  meist  in  dichtem  Urwald  besitzt,
  eingehend  abgesucht,  ohne  daß  es  auch  hier  gelungen
  wäre,  eine  Spur  Bertuas  aufzufinden.  Hier
sowohl  wie  während  der  gesamten  Aktion  war  der
stundenlange  tägliche  Regen,  meist  verbunden  mit
Gewittern,  recht  lastig  und  erschwerte  vor  allem  die
zahlreichen  Flüßchen=  und  Bachübergänge.  Zu  einem
        <pb n="291" />
        —  237  —

kleinen  Gefecht  kam  es  im  äußersten  Westen  Bendias  stember  wiederum  nach  Ndjabo  auf,  um  von  da  aus
schon  nahe  der  Vangerigrenze.  Ein  Erfolg  wurde  den  Nordwestvorstoß  auf  Doß  anzusetzen.  Der  Marsch
insofern  hier  erzielt,  als  der  Häuptling  Dia  von  auf  Doß  führte  durch  eine  größere  unbewohnte  Ur-Betakora
  und  Gesandte  von  Tungu,  beide  etwas  waldstrecke.  Auf  dem  gesamten  Marsche  wurde  die
weiter  itn  Norden  an  der  hier  noch  gemeinsamen  Expedition  sehr  lebhaft  mit  vergifteten  Pfeilen  be-Route
  von  Gamane  nach  Tibati  und  Kunde,  im  schossen.  Nur  durch  schließliches  sprungweises  Vor-Lager
  erschienen,  die  Bitte  aussprachen,  ihre  kürzlich  gehen  wurde  eine  größere  Anzahl  Verwundungen
von  Gamane  entflohenen  Landsleute,  die  Bertun  vermieden.  Die  Mbiabi  zeigten  in  allem  eine  große
früher  geraubt  habe,  behalten  zu  dürfen,  und  der  Ahnlichkeit  ihrer  Kampfweise  mit  den  Bakoko.  Nur
Verwaltung  in  allen  Stücken  Gehorsam  zu  leisten  #  an  einem  Sumpfe  in  nächster  Nähe  der  Dörfer  und
versprachen.  Ich  habe  die  Leute  am  folgenden  Tage  in  diesen  selbst  hielten  sie  auch  geschlossen  stand,  sonst
mit  nach  Gamane  genommen,  ihre  Angelegenheit  mit  beschossen  sie  ganz  aus  Bakokoart  aus  allernächster
dem  Veruma  geordnet  und  sie  mit  Flaggen  und  Nähe  alle  Teile  der  Marschkolonne  auf  das  lebhaf-Schutzbriesen
  versehen  dann  in  ihre  Heimat  entlassen.  teste  einzeln.  Das  außerordentlich  große  Dorf  Doß
Bis  jetzt  sind  sie  ihren  Versprechungen  durchweg  (etwa  doppelt  so  groß  wie  Ngulemakong)  wurde  genachgekommen.
  Sie  wußten  Inforo  zu  bewegen,  stürmt,  das  dort  neu  angelegte  Lager  Bertuas  war
nach  Gamane  zu  kommen,  riefen  die  in  der  Rich=  jedoch  abermals  ganz  frisch  verlassen.  Sofort  austung
  der  Mpandi  entflohenen  Gadshis  wieder  über  gesandte  Aufklärungspatrouillen  konnten  auch  hier  die
den  Kadsl  zurück  und  bewachten  die  Landschaft  #  Fluchtrichtung  nicht  feststellen,  hatten  in  allen  Rich-D


–

 

Bendia  auf  ein  etwaiges  späteres  Auftreten  Bertuas  tungen  aber  noch  geringen  Widerstand  zu  berechen.
hin  gründlich,  worüber  sie  von  Zeit  zu  Zeit  Nach=  Verschiedene  kleinere  Dörfer  und  ein  ebenso  außerricht
  sandten.  Durch  letzteren  Umstand  wurde  auch  ordentlich  großes  Dorf  Dyemba  im  Westen  wurden
von  Osten  her  die  Operationsfläche  gegen  Bertua  ebenfalls  genommen.  Den  ganzen  Abend  über  wurde
bedeutend  verengert.  das  Lager  noch  einzeln  beschossen,  doch  war  Tags
Als  ich  von  dem  Zuge  nach  Osten  und  Nordosten  darauf  weithin  die  gesamte  Umgegend  verlassen,  und
am  14.  September  nach  Gamane  zurückkam,  fand  ich  sämtliche  Fußspuren  führten  in  die  großen  Wälder
wiederum  die  Bevölkerung  des  Ortes  durch  Flüchtige  #  im  Nordwesten.
von  allen  Seiten  stark  vermehrt,  im  übrigen  aber  Da  es  mir  sehr  wenig  opportun  erschien,  diese
alles  in  Ordnung  und  den  Veruma  nun  völlig!  Mbiabiangelegenheit  weiter  zu  verfolgen  und  damit
widerspruchslos  als  Oberhäuptling.  Am  15.  hielt  eventuell  in  die  Lösung  der  gesamten  Makafrage  einsich
  die  Expedition  in  Gamane  auf,  einesteils  um  zutreten,  beschloß  ich  zu  versuchen,  ob  mit  den  Mbiabi
weitere  Nachrichten  über  den  Aufenthalt  Bertuas  jetzt  eine  friedliche  Einigung  zu  erzielen  sei.  Da
einzuziehen,  dann  aber  auch  um  Boten  der  Berri=  einige  Gefangene  übereinstimmend  aussagten,  Bertua
faktorei  abzuwarten,  die  in  der  Nähe  signalisiert  sei  mit  den  Mbiabihäuptlingen  im  Unfrieden  vor
waren.  Die  Nachrichten  über  den  Heäuptling  zwei  Tagen  auseinander  gegangen  und  habe  sich  in
lauteten  diesmal  bestimmter,  da  das  Bestreben  aller  den  Wäldern  der  vorgeschobenen  Baialandschaften
größeren  Baiachefs  sehr  bemerkbar  wurde,  den  Krieg  Tibati  und  Goima  (NO)  neu  eingerichtet,  ließ  ich
baldmöglichst  zu  beendigen  und  die  Beliebtheit  des  ein  gefangenes  Weib  zurück,  um  die  Mbiabihäuptlinge
Veruma  im  Gegensatz  zu  seinem  sehr  grausamen  und  über  die  Lage  aufzuklären,  und  brach  nach  dem  nicht
gefürchteten  Vater  in  stetem  Wachsen  war.  Allerdings  sehr  weit  entfernten  großen  Baiadorfe  Nara  auf.
habe  Bertua,  nach  Unterbringung  des  größten  Teiles!  Von  den  Mbiabi  unbeschossen,  ließ  ich  auf  diesem
seiner  Weiber  und  der  Mehrzahl  seines  Anhangs,  Marsche  zum  weiteren  Beweis  meines  nur  gegen
seiner  Habe  und  seines  letzten  Pferdes  weiter  nord=  Bertua  gerichteten  Vorgehens  ein  größeres,  vorgewestlich
  innerhalb  des  Mbiabilandes  unter  Führung  schobenes  Mbiabidorf  an  der  Baiagrenze  unbehelligt
seines  zweiten  Sohnes  Abu,  versucht  sehr  nahe  nörd=  und  begann  erst  beim  Eintritt  in  den  Narakomplex
lich  Gamane  die  Landschaft  Bendia  zu  gewinnen,  wieder  die  Feindseligkeiten.  Immer  unter  geringem
sei  aber,  überflügelt  von  den  in  steter  Tätigkeit  be=  Feuer  wurde  das  große  Dorf  Nara  besetzt  und  auch
griffenen  Patrouillen  und  in  Erkenntnis  der  Unzu=  hier  wiederum  durch  Patronillen  weitgehende  Aufverlässigkeit
  seiner  meist  nach  Gamane  geflohenen  klärung  angestrebt.  Es  wurde  hierbei  eine  Verpfle-Landsleute
  in  Bendia,  sehr  schnell  nachts  nach  Nord=  gungskarawane  für  Bertua  aus  einem  der  Goimawesten
  in  die  dichten  Mbiabiwälder  zurückgegangen  dörser  überrascht  und  ein  altes  Mbiabiweib,  das  in
Sein  wahrscheinlichster  Aufenthalt  sei  jetzt  das  außer=  der  direkten  Umgebung  Bertuas  zur  Bereitung  der
ordentlich  große  Mbiabidorf  Doß,  das  bei  den  in  Pfeilgifte  rc.  stets  beschäftigt  war,  aufgegriffen.  Unter
Frage  kommenden  Mbiabiunterstämmen  eine  führende  Führung  dieses  Weibes  wurde  das  mitten  im  Urwald
Nolle  einnehme.  in  einer  verlassenen  Farm  gelegene  neue  Versteck
Nachdem  ich  eine  zufällige  Gelegenheit  benutzt  Bertuas,  dessen  Macht  jetzt  nur  noch  aus  seiner  perhatte,
  auch  den  Oberleutnant  Dominik  in  Garua  sönlichen  Umgebung  und  den  Kriegern  von  Tibati
von  den  Grenzverhältnissen  des  südlicheren  Teiles  und  Goima  nebst  einigen  Leuten  von  Goffi  und
Der  Ostgrenze  zu  verständigen,  brach  ich  am  16.  Sep=  Vangeri  bestand,  am  19.  unter  lebhaftem  Gefecht
        <pb n="292" />
        erreicht  und  genommen.  Der  letzte  Anhang  Bertuas
wurde  dabei  völlig  zersprengt  und  das  Pferd,  24
Weiber  und  Kinder  und  die  gesamte  Habe  Bertuas
wurden  erbeutet.  Er,  selbst  war  bereits  am  Abend
vorher  infolge  des  Uberfalls  seiner  Verpflegungskarawane
  außerhalb  der  Wege  in  den  unbewohnten
Wald  geflüchtet,  und  seine  weitere  Spur  konnte,
obwohl  die  gesamte  Truppe,  teilweise  auch  in  der
Nacht,  die  Gegend  weithin  abpatrouillierte,  zunächst
nicht  aufgefunden  werden;  nach  Aussage  der  Gefangenen
  hatte  er  nur  noch  fünf  bis  sechs  Mann
zur  Begleitung.

Westafrikanische  Pflan  zungs-Gesellschaft  „Victoria“.

Der  Vorstand  der  Gesellschaft  führt  in  dem

soeben  erschienenen  Geschäftsbericht  für  das  Jahr
1902  aus:

Einschließlich  der  auf  Urlaub  befindlichen  Beamten
  beschäftigte  die  Pflanzungsabteilung  durchschnittlich
  17,  die  Handelsabteilung  10  und  die
Feldbahnabteilung  11  Europäer.  Wir  können  eine
weitere  Besserung  der  gesundheitlichen  Verhältnisse
seststellen,  welche  der  streng  durchgeführten  Chinin=Prophylaxe
  sowie  den  im  Laufe  der  Jahre  urbar
gemachten  und  in  Kultur  genommenen  großen  Landstrecken
  zu  verdanken  ist.

Die  Arbeiterlage  war  gut.  Es  arbeineten  auf
allen  Abteilungen  zusammen  etwa  1800  Neger,  von
welchen  auf  Pflanzungsabteilung  etwa  900,  Feldbahnabteilung
  etwa  700,  Handelsabteilung  etwa  200
durchschnittlich  entfielen.  In  der  Leistungsfähigkeit
der  Neger  und  ihrer  Gewöhnung  zur  Arbeit  war
ein  erfreulicher  Fortschritt  zu  bemerken.  Es  herrschte
zeitweise  sogar  Angebot  von  Arbeitskraft  über  den
Bedarf  hinaus.  Durch  Aussendung  eines  Lazarettgehilsen
  für  die  Aussicht  in  den  Krankenhäusern,
weitere  Anpflanzung  von  elwa  300  000  Bananen,
Vergrößerung  der  Arbeiterhäuser  rc.  hat  die  Gesellschaft
  in  der  Besserung  der  Lage  ihrer  Arbeiter
wieder  einen  Schritt  vorwärts  getan.  Nach  wie
vor  ist  aufs  strengste  darauf  geachtet  worden,  daß
die  Arbeiter  gut  und  angemessen  verpflegt  und
keinerlei  Mißhandlungen  von  weißen  oder  schwarzen
Anfsehern  ausgesetzt  wurden.  Zur  Verpflegung  erhielten
  neben  der  Frucht  unserer  Olpalmen  und  fast
dem  ganzen  Ertrage  von  über  einer  Million  Bananenpflanzen
  unsere  1800  Arbeiter  etwa  5500  Zentner
Reis  und  etwa  1500  Zentner  Fische.

Der  Stand  sämtlicher  Pflanzungen  ist  ein  guter.
Am  Jahresende  waren  etwa  1500  ha  Land  in
Kultur,  auf  welchen  neben  etwa  550  000  Kakobäumen
  an  die  tausend  Kickrien,  etwa  1  100  000
Bananen  und  etwa  600  000  frei  geschlagene,  der
Mehrzahl  nach  tragende  Olpalmen  standen.  Die
großen  Erfolg  versprechenden  Versuche,  welche  dankenswerterweise
  die  Pflanzungs-Gesellschaft  Soppo  G.
m.  b.  H.  mit  ihrem  wilden  Kickxienbestande  in

238

 

 

 

Malende,  der  einen  überraschenden  Erfolg  ergab,
sowie  mit  ihren  Kulturen  in  Soppo  anstellte,  haben
uns  bewogen,  der  Kickxienanpflanzung  besondere
Aufmerksamkeit  zu  schenken.  Wir  werden  im  laufenden
  Jahre  eine  größere  Kickxrienpflanzung  schaffen,
die  bei  der  von  Jahr  zu  Jahr  wachsenden  Wertbemessung,
  welche  dem  Produkte  der  Kickria  auf  dem
Rohgummimarkt  geschenkt  wird,  durchaus  zeitgemäß
und  rentabel  erscheint.  Die  bis  Ende  1902  gepflanzten
  etwa  550  000  Kakaobäume  erforderten
einen  Aufwand  von  1721  639,83  Mk.  Der  Baum
steht  mit  etwa  3,50  Mk.  im  Durchschnitt  zu  Buche,
ein  durchaus  normaler  Wert,  da  über  die  Hälfte
der  Bäume  im  laufenden  Jahre  trägt.  Vergrößert
wurde  das  Maschinenhaus  für  die  Kakaoaufbereitung.
Neu  gebaut  wurden  neben  verschiedenen  Anlagen  für
die  Feldbahn,  wie  Lokomotiv=  und  Wagenschuppen,
ein  Lagerhaus  in  Boniadicombo,  ferner  verschiedene
Arbeiterhäuser  und  kleine  Unterkunftsräume  für  Beamte
  an  der  Eisenbahnstrecke.  Neu  erworben  wurden
verschiedene  für  uns  brauchbare  Gebäude  der  Firma
J.  Weiler  am  Kakaohafen.  Die  Kakaoernte  wurde
in  zwei  „Guardiolas  Patent“-Trockenapparaten  aufbereitet
  und  mit  3040  Zentnern  auf  den  Markt  gebracht.
  Nach  Abzug  der  Erntekosten,  Fracht,  Assekuranz
  r2c.  betrug  der  Reingewinn  aus  derselben
94184,13  Mk.  (46  113  Mk.  beziehungsweise
13  825  Mk.  in  den  Vorjahren.)  Der  Marktpreis
für  Kakao  war  im  ganzen  Geschäftsjahre  stetig,  so
daß  wir  einen  Durchschnittserlös  von  111,50  Mk.
erzielen  konnten.  Unsere  Bananenanlagen  (über
1  000  000  Pflanzen)  trugen  soviel  Früchte,  daß  wir
nicht  nur  unsere  Arbeiter  (1800)  damit  reichlich
verpflegen,  sondern  auch  noch  zeitweise  dem  Kaiserlichen
  Bezirksamt  Victoria  für  dessen  Arbeiter
wöchentlich  bis  zu  400  Büschel  ablassen  konnten.
Die  Früchte  unserer  Olpalmen  stellten  wir  den
Arbeitern  zur  Verfügung,  während  den  Olpalmen
selber  eine  besondere  Sorgfalt  zu  teil  wird,  indem
wir  bemüht  sind,  den  Bestand  derselben  zu  erhalten
und  zu  vermehren,  in  der  Hoffnung,  auch  diesen  mit
der  Zeit  nutzbringend  verwerten  zu  können.

In  der  Handelsabteilung  verbleiben  nach  Abzug
der  Unkosten,  Tantièmen  2c.  an  Reingewinn
55  896,50  Mk.  gegen  16  101  Mk.  im  Voriahre.
Wir  besitzen  zurzeit  Faktoreien  in  Victoria,  Boniadicombo,
  Buea,  Soppo,  Molyko  und  Bali.  Von
diesen  war  die  Bali-Faktorei  im  abgelaufenen  Jahre
nur  während  der  persönlichen  Anwesenheit  des  Herrn
Steinhausen  in  Bali  im  Betriebe.  Die  Soppo-Faktorei
  wurde  erst  zum  Jahresende  eröffnet.  Als
Neuerung  führten  wir  bei  der  Handelsabteilung
ständige  Trägerkolonnen  ein,  welche  von  Boniadicombo,
  dem  augenblicklichen  Endpunkt  der  Gebirgsbahn
  aus  die  Waren  nach  Soppo,  Buea  und  Molyko
befördern  mußten.  Umgesetzt  wurden  von  der
Handelsabteilung  in  unseren  Faktoreien  für  über
1  000  000  Mk.  Waren,  die  zum  größten  Teile
deutschen  Ursprungs  waren.
        <pb n="293" />
        Unser  Pflanzungsgebiet  von  ursprünglich  12640  ha
hat  durch  kostenlose  Abgaben  an  Eingeborene  in
Größe  von  2398  ha  sowie  durch  Abgaben  an
Missionen  in  Größe  von  589  ha  und  durch  Verkäuse
  an  die  Regierung  in  Größe  von  550  ha  seit
dem  Bestehen  der  Gesellschaft  eine  Reduktion  von
3537  ha,  also  über  einem  Drittel,  erlitten  und  bemägt
  heute  nur  noch  etwa  9000  ha,  von  welchen
ein  Drittel,  also  3000  ha,  da  auf  diesen  der  Urwald
bestehen  bleiben  soll,  vorläufig  nicht  in  Kultur  genommen
  werden.  Unter  Hinzurechnung  der  gebauten
Wege,  Bahnstrecken,  Pflanzungsanlagen,  Gebäude
und  Plätze  sind  von  den  verbleibenden  6000  ha  gut
1500  ha  heute  ausgenutzt,  so  daß  wir  also  in  den
ersten  6  Johren  unseres  Bestehens  bereits  ein  Viertel
unseres  für  Kuliuren  verfügbaren,  mit  224  000  Mk.
zu  Buche  stehenden  Landes  in  rationelle  Ausnutzung
genommen  haben.

Von  unserer  Gebirgsbahn  wurden  bis  zum  Oktober
  des  abgelaufenen  Jahres  etwa  7  km  ausgebaut,
  dann  an  fünf  Punkten  Anschlußgeleise  in  Angriff
genommen,  die  notwendig  erschienen  zur  besseren
Einbringung  der  für  1903  aller  Voraussicht  nach
schon  recht  erheblichen  Ernten  aus  unseren  Beständen.
Ausgebaut  waren  bis  zum  Jahresende  von  den
Anschlußgeleisen  etwa  10  km.

dem  aufgewandten  Kapital  zufriedenstellendes  Ergebnis,
  wenn  die  stellenweise  außerordentlich  großen
Schwierigkeiten  des  Geländes  in  Betracht  gezogen
werden.  Für  das  laufende  Jahr  ist  zunächst  der

Pro  1902  wurden
etwa  17  km  Geleise  gelegt,  ein  im  Verhältnis  zut

239

 

 

vollständige  Ausbau  der  geplanten  Anschlußgeleise

vorgesehen.

Die  Baukosten  der  mit  einer  Spurweite  von  60  cm

Nach  Fertigstellung  derselben  wird  die
Gebirgsbahn  bei  Boniadicombo  weiter  gebaut  werden.

gebauten  Bahn  haben  sich  bisher  ausschließlich  der

Vermessungskosten  bis  Soppo  auf  durchschnittlich
  16  000  Mk.  für  den  Kilometer  gestellt.  In
der  Bilanz  erscheinen  auf  dem  Feldbahnkonto
431  717,91  Mk.,  von  welchen  120  160,56  Mk.  noch
nicht  verbrauchten,  in  einem  Augenblick  der  größten
Depression  auf  dem  Eisenmarkt  günstig  eingekauften
Materials  sowie  40  000  Mk.  für  rollendes  Material
und  Vermessungen  2c.  zu  kürzen  sind.

Die  Gesellschaft  verfügte  in  Berlin,  Hamburg
Victoria  und  schwimmend  am  31.  Dezember  1902
über  311.512,64  Mk.  Waren.  Die  Höhe  der  Abschreibungen
  wurde  im  allgemeinen  aus  7½12%  bis
15%  bemessen,  womit  den  Verhältnissen  genügend
Rechnung  getragen  worden  ist.  Von  dem  laut  Bilanz
nach  Abschreibungen  in  Höhe  von  57716,39  Mk.

 

noch  verbleibenden  Gewinne  de  149  344,84  Mk.

schlagen  wir  vor,  100  000  Mk.  zur  Dotierung  des
Reservefonds  zu  verbuchen,  40  344,84  Mk.  auf  neue
Rechnung  vorzutragen,  und  von  der  Verteilung  einer
Dividende  für  1902  abzusehen.

Im  neuen  Geschäftejahr  (1903)  hat  sich  der
Verlauf  für  alle  Abteilungen  durchaus  befriedigend
gestaltet.  Die  Telegraphenlimie  Duala-Buea  ist  nun- 



mehr  fertiggestellt,  wodurch  Victoria  Anschluß  an
das  Welttelegraphennetz  erhalten  hat.  Der  diesjährigen
  Generalversammlung  schlagen  wir  eine  Vereinigung
  mit  der  Pflanzungsgesellschaft  Soppo  G.
m.  b.  H.  vor,  von  welcher  wir  uns  durch  die  hierdurch
  in  großem  Maßstabe  ermöglichte  Anpflanzung
der  überaus  rentabel  erscheinenden  Kickxia  elastica
gute  Erfolge  für  die  Zukunft  versprechen.  Am
1.  April  1903  waren  auf  der  etwa  1600  ha  großen
Pflanzung  Soppo  vorhanden:  etwa  125  000  Kakaobäume
  und  etwa  42  000  Kickxienpflanzen.  Die
Pflanzungsgesellschast  Soppo  G.  m.  b.  H.  besitzt
neben  dem  groß  angelegten  Zwingenbergerhofe  ein
Direktionshaus  auf  Vorwerk  Tole  sowie  Beamtenhäuser
  auf  Bolikao  und  Bonganjo.  Ferner  eine  nach
Vorschlägen  von  Professor  Dr.  Preuß  gebaute  größere
Kakao-Trockenanlage  in  Tole.  Das  Gesellschaftskapital
  besteht  aus  400  000  Mk.  Anteilen.  Außerdem
  besitzt  die  Gesellschaft  100  000  Mk.  in  einem
von  seiten  der  Gesellschafter  gegebenen  Vorschuß,
von  welchem  noch  etwa  80  000  Mk.  disponibel  sind.
Zum  Erwerbe  dieser  400  000  Mk.  Anteile  sowie
zur  Ablösung  der  100  000  Mk.  Forderung  sollen
nominell  500  000  Mk.  neuer  Aktien  unserer  Gesellschaft
  ausgegeben  werden.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  plant  pro  1903  die  Entsendung  des
Professors  Dr.  Hollrung  zur  Besichtigung  der
Pflanzungsanlagen  in  Togo  und  Kamerun,  was
dankbar  zu  begrüßen  ist.

Drutsch-Südwestafrika.

Schutzmaßregel  gegen  Beulenpest.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  20.  März  d.  Is.
ist  laut  dorthin  gelangter  Mitteilung  des  deutschen
Generalkonsulats  in  Kapstadt  die  Beulenpest  in  Port
Elizabeth  wieder  in  stärkerem  Grade  ausgetreten.  Bis
zum  3.  März  waren  dort  25  Pestfälle  in  Zugang
gekommen.  Das  Gouvernement  hat  deshalb  unter
dem  20.  März  die  in  Swakopmund  auszuführende
gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  von  Port  Elizabeth
  kommenden  Seeschiffe  auf  Grund  der  „Vorschriften,
  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle
der  einen  Hafen  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes
  anlaufenden  Seeschiffe,  vom  26.  August
1901“  angeordnet.

Deutsch-Meu-Guinra.

Bestellung  der  Privatgrundstücke  im  Amtsbezirke
der  Nariancn.
Im  amtlichen  Teil  der  vorliegenden  Nummer

des  Kolonialblattes  wird  eine  Verordnung,  betreffend
die  Bestellung  der  Privatgrundstücke  im  Amtsbezirke
        <pb n="294" />
        der  Marianen,  veröffentlicht.  Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann
  Fritz  in  Saipan  berichtet  hierzu:

Mit  wenigen  Ausnahmen  besitzen  die  verheirateten
Eingeborenen  noch  aus  spanischer  Zeit  Grundstücke
von  einem  bis  zu  vier  und  mehr  Hektaren.  Auch
denjenigen  Eingeborenen,  welche  seitdem  einen  eigenen
Hausstand  gründeten  oder  mit  Familie  aus  Guam
einwanderten,  habe  ich  kleinere  Grundstücke,  in  der
Regel  von  einem  Hektar,  angewiesen.  Diese  Zuteilung
von  Ackerland  ist  notwendig,  um  den  Leuten  eine
geregelte  Lebensweise  zu  ermöglichen.  Die  im  Eingeborenenbesitz
  befindliche  Fläche  ist  übrigens  im
Verhältnis  zu  der  kulturfähigen  Gesamtfläche  so  gering,
  daß  für  künftige  mittelgroße  Unternehmungen
oder  Ansiedler  auf  Saipan  und  Rota  noch  reichliches
Land  zur  Verfügung  steht.  Leider  aber  vernachlässigen
  viele  Eingeborene  ihren  Grundbesitz,  bestellen
ihn  bestenfalls  mit  Kokospalmen  und  nur  einen  unzureichenden
  Teil  mit  Mais,  Süßkartoffeln,  Bananen
und  anderen  Nährpflanzen.  Die  bestellte  Gesamtfläche
  hat  zwar  unter  der  deutschen  Verwaltung  zugenommen,
  besonders  der  Tabakbau  wird  in  größerem
Umfange  als  früher  betrieben;  es  sind  aber  nur  einzelne
fleißigere  Einwohner,  die  ihre  Pflanzungen  erweitert
haben.  Die  große  Mehrzahl  zieht  es  vor,  die  zahlreichen
  wild  wachsenden  Kokos  zu  ernten  und  mit
dem  Erlös  importierten  Reis  zu  kaufen.  So  verbleibt
  ihnen  nichts  zur  Befriedigung  höherer  Bedürfnisse,
  und  außerdem  wird  für  den  Fall,  daß  eines
Tages  die  Reiszufuhr  ausbleibt,  die  Gefahr  eines
Nahrungsmangels  hervorgerufen.

Unter  der  spanischen  Herrschaft  verpflichtete  eine
der  vorliegenden  ähnliche  Verordnung  die  Eingeborenen
  zur  Anpflanzung  einer  bestimmten  Menge  von
Mais  und  Süßkartoffeln.  Sie  besteht  heute  noch  in
Guam;  für  die  deutschen  Inseln  wurde  sie  mit  anderen
  spanischen  Bestimmungen  außer  Kraft  gesetzt.
Ich  habe  ihre  Erneuerung  aus  den  oben  angeführten
Gründen  und  nach  Besprechung  mit  den  angeseheneren
Eingeborenen  für  erforderlich  gehalten.  Die  zu  bestellende
  Mindestfläche  von  ¼  ha  ist  nicht  zu  hoch
gegriffen,  sie  entspricht  etwa  der  Menge  der  nach
der  spanischen  Bestimmung  anzupflanzenden  Früchte.
Als  äußerster  Termin,  bis  zu  welchem  die  Acker  zu
bestellen  sind,  ist  der  1.  Dezember  gewählt,  da  in
diesem  Monat  die  Regenzeit  endet  und  die  Anpflanzung
  der  Hauptfrüchte  später  nicht  mehr  möglich  ist.
Durch  den  zweiten  Satz  des  §  1  sollen  solche  Personen
  von  der  Verpflichtung  entbunden  werden,  denen
aus  persönlichen  Gründen  wegen  Alter,  Krankheit
oder  wegen  Arbeitermangel  die  Bestellung  ihres
Grundbesitzes  tatsächlich  unmöglich  ist.

Nach  §  2  müssen  diejenigen  Personen,  welche
ihrer  Bestellungspflicht  nicht  nachkommen,  eine  entsprechende
  Zahl  von  Tagen  auf  dem  Gemeindegrundstück
  arbeiten  und  dadurch  der  durch  ihre
Lässigkeit  verursachten  Gefahr  eines  teilweisen  Nahrungsmangels
  vorbeugen.

240

 

 

 

dazu  dienen,  gewisse  Ausgaben,  die  heute  vom  Staate
geleistet  werden,  wie  z.  B.  die  Besoldung  der  Gemeindebeamten,
  zu  bestreiten.

Warshall-Inseln.
Jaluit-Gesellschaft.

Der  Jahresbericht  der  Jaluit-Gesellschaft  für
1902  lautet  wie  folgt:

„Im  verflossenen  Geschäftsjahre  blieb  der  Umsatz
auf  den  Marshall=  und  Gilbert-Inseln  zwar  etwas
hinter  unseren  Erwartungen  zurück,  dagegen  kam
uns  wiederum  die  anhaltend  günstige  Lage  des  Fettmarktes
  zu  gute.  Mit  Rücksicht  auf  die  Ausdehnung
unseres  Betriebes  haben  wir  inzwischen  einen  weiteren
Motorschuner  angeschafft  und  verfügen  jetzt  außer
unserem  Postdampfer  über  vier  Motorschuner  und
einen  Segler.  Der  Fahrplan  unseres  Postdampfers
hat  insofern  eine  Abänderung  erfahren,  als  nunmehr
auch  die  Marianen  in  den  Verkehr  einbezogen
wurden  und  diese  Inseln  nicht  mehr  wie  seither
auf  gelegentliche  Seglerverbindungen  mit  Japan  angewiesen
  sind.

An  die  uns  zur  wirtschaftlichen  Erschließung  der
Ost-Karolinen  gestellte  Aufgabe  sind  wir  mit  aller
Energie  herangetreten.  Außer  Händlerstationen  auf
den  kleinen  Atollen  haben  wir  in  Ponape  und  Ruk
größere  Faktoreien  errichtet  und  sehen  einer  zwar
nur  allmählichen,  aber  gesunden  Entwickelung  mit
Zuversicht  entgegen.  Wie  im  Jahre  1885  gelegentlich
  der  Flaggenhissung  auf  den  Marshall-Inseln
ist  auch  in  der  Karolinen-Gruppe  mit  Beginn  der
deutschen  Herrschaft  der  Verkauf  von  Wafsfen  und
Spirituosen  an  die  Eingeborenen  verboten  worden,
und  die  gute  Wirkung  dieser  Maßregel  macht  sich
bereits  in  erfreulicher  Weise  bemerkbar.  Denn
während  die  Spanier  auf  Ponape  ernste  und  blutige
Kämpfe  mit  den  Eingeborenen  zu  bestehen  hatten,
ist  seit  Hissung  der  deutschen  Flagge  Ruhe  und
Frieden  noch  niemals  gestört  worden.  Allerdings
haben  wir  diesen  überraschenden  Erfolg  nicht  lediglich
  obigem  Verbot,  sondern  auch  dem  Umstand  zu
verdanken,  daß  die  Reichsbeamten  sich  bald  das
Vertrauen  der  Eingeborenen  zu  sichern  verstanden
und  die  Kaiserliche  Marine  durch  längere  Anwesenheit
  eines  Kriegsschiffes  dem  Waffen-  und  Schnapsschmuggel
  japanischer  Schuner  und  amerikanischer
Walfischfänger  erfolgreich  entgegenwirkte.  Angesichts
dieser  günstigeren  Gestaltung  der  Verhältnisse  haben
wir  uns  entschlossen,  eine  sachmännische  Expedition
nach  den  Karolinen  zu  entsenden,  um  festzustellen,
ob,  wie  wir  glauben  annehmen  zu  dürfen,  auf  einigen
Inseln  tropischer  Plantagenbau  mit  Aussicht  auf
Erfolg  betrieben  werden  könnte.  Die  Expedition,
der  die  weitgehendste  Unterstützung  seitens  der
Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amts  zugesagt
worden  ist,  wird  nach  Lösung  der  ihr  gestellten

Der  Erlös  aus  dem  Gemeindeacker  kann  später  Aufgaben  etwa  gegen  Ende  des  Jahres  zurückkehren.
        <pb n="295" />
        Wie  in  unserem  letzten  Geschäftsbericht  mitgeteilt,
  bleiben  wir  dauernd  an  der  Ausbeute  der  auf
Nauru  entdeckten  Phosphatlager  beteiligt.
die  seitherige  Entwickelung  des  Unternehmens  eine
recht  aussichtsvolle  ist,  haben  wir  doch  unseren  Anteil
  vorerst  nur  mit  einem  nominellen  Betrag  zu
Buch  gestellt.  Mit  den  uns  aus  derselben  Quelle
zugeflossenen  Barmitteln  lonnten  wir  die  geplante
Ausdehnung  unseres  Geschäftsbetriebes  vornehmen,
ohne  einer  Vermehrung  unseres  Aktienkapitals  zu
bedürfen.  Den  größeren  Teil  dieser  Gelder  haben
wir  zu  Abschreibungen  auf  Handelsstationen  und
Schiffsmaterial  verwendet  und  führten  nach  Abzug
emer  Remuneration  an  Vorstand  und  Personal  den
verbleibenden  Saldo  unserer  Extrareserve  zu,  aus
der  wir  unser  Reservekonto  auf  die  gesetzliche  Höhe
brachten.  Unsere  Gesamtreserven  belaufen  sich  nunmehr
  auf  rund  600  000  Mark.  Der  für  1902  erzielte
  Bruttogewinn  ist  300  081,25  Mark;  wir
verwenden  zu  Abschreibungen:  auf  Schiffe  76  355,32
Mark,  auf  Stationsgebäude  30  048.76,  auf  Boote
und  Inventar  14  151.35  Mark.  Den  sich  ergebenden
  Reingewinn  von  179  525,82  Mark  schlagen  wir
vor,  wie  folgt,  zu  verteilen:  4  Prozent  Dividende
48  000  Mark,  Tantieme  an  den  Aussichtsrat  und
Vorstand  32  638,72  Mark,  8  Prozent  Superdividende
  96  000  Mark,  und  den  verbleibenden
Saldo  von  2887,10  Mark  auf  neue  Rechnung  vorzutragen.“


Samva.

Zur  Dandelsstatistik  des  Schutzgebicts  Samoa
für  das  Ralenderjabr  190#2.

Im  Jahr  1902  hat  die  Einfuhr  des  Schutzgebiets
  Samoa  einen  Weit  von  2398000  Mk.,  die

Obwohl

241

 

I
s
l
i

 

Ausfuhr  einen  Wert  von  1  692  000  Mk.  erreicht.

Seit  1891  hat  sich  der  Außenhandel  Samoas  folgendermaßen
  gestaltet:

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel
Jahre')  Mk.  Mk.  Mk.

1891  1  422  000  235  000  1  657  000
1892  1  414  000  511  000  1  925  000
1893  1  387  000  643  000  2  030  000
1894  1  842  000  1291  000  3  133  000
1895  1  618  000  928  000  2546  000
1896  1  208  000  923  000  2  131  000
1897  1  3c8  000  812  000  2  150  000
1893  1  555  000  1  999  000  3554  000
1899  1954000  1  485  000  3  439  000
1900  2  106  000  1266  0O000  3.3372  000
1901  1572  000  1  006  000  2578  000
1902  2398  000  1  692  O000  4  090  000

—  —  —  —

 

*  Die  Angaben  für  1900  und  1901  beziehen  sich  auf
das  Etatsjahr,  die  Angaben  fur  die  ubrigen  Jahre  auf  das
Kalenderjahr.

 

Der  auswärtige  Handel  des  Schutzgebiets  war
im  Jahre  1902  größer  als  in  irgend  einem  Jahr
zuvor.  Gegenüber  dem  Vorjahr  hat  die  Einfuhr
um  826  000  Mk.,  die  Ausfuhr  um  686  000  Mk.
zugenommen.  Das  Jahr  1901  hatte  an  einer  ungewöhnlichen
  Trockenheit  und  infolgedessen  an  einer
schlechten  Kopraernte  zu  leiden.  Die  günstigen  Ergebnisse
  des  Berichtsjahrs  1902  haben  ihre  Ursache
vor  allem  in  besseren  Witterungsverhältnissen  und
in  einer  reichen  Kopraernte.  Die  ganze  Ausfuhr
des  Schutzgebiets  und  damit  auch  die  für  die  Einfuhr
  wesentlich  in  Betracht  kommende  Kaufkraft  der
Emgeborenen  wird  immer  noch  nahezu  ausschließlich
durch  den  Koprahandel  beherrscht.  Neben  der  Kopra
wird  der  Kakao  erst  nach  einigen  Jahren,  wenn  die
neu  angelegten  Pflanzungen  m  das  tragfähige  Alter
gekommen  sind,  eine  größere  Rolle  spielen.  Die
Ausfuhr  frischer  Früchte  hat  im  Jahre  1902  fast
ganz  aufgehört,  und  zwar  weil,  seitdem  die  amerikanischen
  Postdampfer  Apia  nicht  mehr  anlaufen,  die
Gelegenheit  fehlt,  die  Früchte  in  hinreichend  frischem
Zustand  nach  Auckland  und  Sydney  zu  schaffen.
Für  die  erhebliche  Zunahme  der  Einfuhr  ist  neben
der  stärkeren  Kaufkraft  der  Eingeborenen  der  nicht
unbeträchtliche  Zuwachs  an  weißen  Ansiedlern,  den
das  Schutzgebiet  im  Jahre  1002  erfahren  hat,  von
Bedentung  gewesen.

(Ubersicht  über  den  Außenhandel  siehe  nächste  Seiten.)

RAus  dem  Berriche  der  WMissionen  und
der  Kntisklaverei-Bewegung.

Aus  Deutsch-Ostafrika  berichtet  das  „Leipziger
Evangelisch-Lutherische  Musionsblatt“:

Nach  der  Statistik  unserer  Wadschagga-Mission
wurden  im  Jahre  1902  in  dieser  70  Herden  getauft,
und  sie  zählte  Ende  des  vorigen  Jahres  146  Christen,
74  Katechumenen,  14  Schulen  und  1038  Schüler,
von  denen  147  Kostschuler  sind.  —  Aus  Mamba
schreibt  Missionar  Gutmann:  Im  Januar  ist  in
Mamba  und  Marungu  plöplich  infolge  eines  Besehles
  der  Häuptlinge  die  Zahl  der  Schüler  ganz
außerordentlich  gewachsen.  Am  zweiten  Sonntag  im
Februar  mußten  vormittags  drei  Gottesdienste  gehalten
  werden  wegen  der  großen  Scharen  der  Hörer,
nämlich  außer  dem  Hauptgottesdienste  noch  zwei
Nebengottesdienste.  In  Mamba  traf  am  22.  No
vember  der  neue  Missionsarzt  Dr.  Ploetze  ein.

(Fortsetzung  Seite  241)
        <pb n="296" />
        242

übersicht  über  den  Außendandel  des  Schutz- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Ein-B
  #  Davon  ·  »
Benennung  Gesamte  Einfuhr  für  Nechnung  der  Einfuhr  19017)  Zunahme
*  der  Regierung  E„
3  »  .
2  Waren  l
5  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  1  Wert  Menge  Wert
*  Mk.  Pf.  s  W  -Mt.sPs.  th.Ps.
-  «  I
1|  Bire  562781  56278  —  —  —  8532  1  58  5324—  —  —1
2  Spirituosen  12  418  1  24836——  —  —  10  8151  21  630.—1  603  1  3206  —
3  Stille  Weinen  13  098  1  19647——  —67741  I  10  161  —6324  U.  9486.—
4  Schaumweine  8601  5160  —  —11  5780  —  —  :—
5  Tabakl  1  251tkg  5004—  1  —  566kg  2264  —  685  kcg  2740  —
6Zigarren,  Zigaretten  .  .  787kg  15740  —  —  —66kg  12720  —151  kg  3020
7  Feuerwaffen  48  Stück  4800  —11  1116  —44  Stück  400  —  44  Stck  4  400  —
8Schießpulver  279  1116  —  279  kg  —  281kg  1124  —  —  —  —
Alle  übrigen  unter  1  bis
8  nicht  aufgeführten  .  «  .
Waren  2265530  +  v58619  —  —  14458  482  5  80907  50
Sa.  der  Werte  2398  111  ———1  59735  +L  1571093  55%  827017  50
*)  Waren  aus  Deutschland  im  Werte  von  37  978,00  Mk.
Australien  16  788,00  a
Amerika  .  3  853,00
Summa  58  619,00  Mk.
Die  Zahlen  stellen  die  Einfuhr  im  Rechnungsjahre  1901  dar.
B.  Ausfuhr.
Ausfuhr  1902  Ausfuhr  1901  Zunahme  Abnahme
Benennung  des  Produkts.  Wertbetrag  Wert  Wert  Wert
Menge  M.  Menges  M.  ##i.Menge  Mr.  A.]  Menge  Mti.  #.
Kopra  6945  t.  1669  140  —76  t  960  960  ——237  708  180  H  —
Kokosnüsse.  40  756  St.  1  630  —53  836  St.  2153  44  —  —1308O4
Nakao  in  Bohnen  8  701  kg  10  441  20  9274  10911  —142  —  469  80
Bananen  —  17  175  171750  —  —17175117“  50
Ananas.  21930  kg  586  —3  300  24  990  —  —  —0370|24  404|
Samoanischer  Tabak  852  kg  1  704  —  174  348—  1  356—  —  —  —
Kaffee,  roher  —  40  80  —  —  —  40  80—
Zuuchihaumpflänhlinge.  —  —  —  1550  775  A—  —“  4  775  —
Kawawurzeln  4  1765  kg  8  350  —  S1  3562  —  23944478  —  —
Zitronen  —  —  2000  400  —  —  —  —  2000  400
Zusammen  1  691  851  20%  1U  1015  896  94  685  954260  f#0  —
*!  Die  Zahlen  stellen  die  Ausfuhr  im  Rechnungsjahr  1901  dar.
C.  Durchfuhr.  Kopra,  produziert  auf  anderen  Inseln  der  Südsee:
Im  Kalenderjahre  1902:  2074¼  Tonnen  à  240  Mk.  —  497  820,00  Mk.
Im  Rechnungsjahre  1901:  1572  à  210  =  330  120,00  Mk.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mithin  mehr  1902

—  1067  700,00  Mk.
        <pb n="297" />
        gebiets  Samoa  jür  das  Ralenderiahr  1902.

243

 

 

 

fuhr.
Lander  der  berkunft  der  Waren
Abnahme  E—  ..  öUC  A  „8O  6
Deutschland  Australien  2c.  Weräinite  Staotn  Anderer  Herkunft
—  —  —  —  —  —  !
s

Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  #  Wert
Mk.  Pf.  Mk.  Pf.  Mk.  Pf.  Mr.  Pp.  Mr.  Pi.

.-  i  «  J  I  "  «  «
12541  2254  -117  1691  4  1609  —74371  7437  —672!  |  1  672  —  –  —  —
—  —  —4648  11  9296.—  5700  1  11  400  —H  3  1  2466  —8371  1  674.—
—.  —  —  N4451  9667.  501  1  2523  28771  4315  50  20941  3141  —
2961  620  6501  3  900  —  281  168  —  471  2822  —  151  810  —
—  —  —312k—8  1248  —  543kg  2172  —  386x8  1584  —  —  —  —
—  —  564kg.  11  280  143k8  2  860  —.  57kg  1  140  —  23kg.  460  —
—  —  21  Sto  2100  —12  Suck  1200  —4  Stürk  1  400.—  S#ck  100  —
2  kg  8  —  —  —  —  279kg  1116  —  —  —  —  —  —  —
—  —  499  789  —  1257  393  —  492  289.—.  16  059  —
—  —  s  584  449  50  1286269.  —  1  bos  148  50  22244  —

Einfuhr  von  Geld.

 

 

 

 

Aus  Deutschland:  5  000,00  Mk.  in  Gold-  und  Silbermünzen,  200  000,00  Mlk.  in  Silbermünzen.

——

übersicht  über  den  Schiffsverkehr  im  Dafen  von  Apia  während  der  Ralenderjahre  I902  und  1901.
A.  Handelsschiffe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Eingang.
Seellchiffe  Zusammen
Nationalität  Anzahl  s  Reg  Tonnen  Anzahl  Reg.-Tonnen  Anzahl  Reg.Tonnen
1902  1801  1802  1901  1802  1901  1902  190.1  1902  1901  1902  1901
Deutschland.  1  119  15924  211619  367256  32  1698  1961
Großbritannien  83  69  136  815  40  4599  10  19  277  659993  88  37092  41  118
Ver.  Staaten  von  Amerika  —  —  —  —  17  17  2406  1138  17  17  2406  1138
Dänemark  ...  —  —  —  —  4  —  2027  —  —  2027
Norwegen  —  —  —  6;  7  3Ze50  31%  7  3659,  4831
Zusammen  84  80  36894  42  053  57  68  7961  9022  141  148  /44  855  51  075
II.  Ausgang.  »
Deutschland  —  111  —  1598  21811  360718  32  811.  1961
Großbritannien  .  84  89  36  852  40  459  8  19  245  659  92  88  37  097  41  118
Ver.  Staaten  von  Amerika  —  —  —  171  11.  2406  1138  17  17  2406  11338
Dänemark  ...  —  —  —  —  4  —  2027—  4%  —  2027
Norwegen  —  —  6  7  3659  4831  6  7  3659  4831
Zusammen  84  80  36  6852  42053  49  68  7121  22  133  148  43  973  51  075
B.  gaiessscie.
—  —  Häufigkeit
Nationalität  Name  Art  Deplacement  Besatzung  des
Anlaufens
Deuischland  Cormoran  Kleiner  Kreuzer  1628  162  1
Großbritannien  Torch  Kanonenboot  950  100  1
eich  Zelee  Kanonenboot  670  100  1
Vereinigte  Staaten  von  Rom  ·  Abarenda  Armirtes  Frachtschiff  3123  75  1
Amerika  .  .  Wbheeling  Kanonenboot  1000  130  2
        <pb n="298" />
        Nach  Berichten  des  Missionars  Klamroth  in
Milow  enthält  der  „Missions-Freund“  der  Missionsgesellschaft
  Berlin  I  über  die  Missionsarbeit  in
Deutsch-Ostafrika  u.  a.  folgende  Mitteilungen:

Unsere  alte  Berliner  Missionsgesellschaft  hat  im
Jahre  1891  am  Nordende  des  Nyassasees  in  Deutsch-Ostafrika
  bei  dem  gut  gearteten  Kondevolke  mit  ihrer
Arbeit  eingesetzt.  Dort  wurden  zuerst  die  Stationen
Wangemannshöh  und  Manow  angelegt,  von  denen
aus  dann  im  Laufe  der  Jahre  zwölf  andere  Stationen
bis  tief  ins  Land  hinein  gegründet  wurden.  Der
Herr  hat  sich  zu  diesem  unserem  Werke  sehr  freundlich
  bekonnt.  Die  eingeborenen  Heiden  haben  sich
überall  freundlich  zu  unseren  Boten  gestellt;  fast
ausnahmslos  bringen  sie  ihnen  das  größte  Vertrauen
entgegen.  Am  meisten  aber  müssen  wir  dafür  dankbar
  sein,  daß  auf  die  Aussaat  des  Wortes  Gottes
gar  bald  das  Einsammeln  von  Früchten  gefolgt  ist.
Das  ist  auf  Missionsgebieten,  die  eben  in  Angriff
genommen  worden  sind,  bisher  nur  selten  der  Fall
gewesen.  Noch  immer  breitet  sich  dort  unsere  Arbeit
aus  und  vertieft  sich  mehr  und  mehr.  Auch  im  verkgangenen
  Jahre  ist  eine  neue  Station  dort  angelegt
worden  und  zwar  in  einer  wilden  Gebirgsgegend,
die  bis  dahin  wenig  bekannt  war,  sie  heißt  Vupangwa.
Die  Bewohner  dieser  Gegend  wurden  früher  von
Raubstämmen  vielfach  gehetzt,  ihre  Dörfer  liegen
deshalb  meist  in  Baum  und  Busch  versteckt.  Endlich
  ist  nun  auch  dieses  Volkes  Zeit  gekommen,  und
durch  das  Eingreifen  unserer  Gesellschaft  erfüllt  sich
an  Vupangwa  das  Wort:  „Wie  lieblich  sind  auf
den  Bergen  die  Füße  der  Boten,  die  den  Frieden
verkündigen,  die  das  Gute  verkündigen.“  Unsere
Station  dort  trägt  den  Namen  Milow  nach  dem
Geburtsort  eines  Missionsfreundes,  der  die  Mittel
zum  Aufbau  des  Platzes  gespendet  hat.  Am  Sonntag
  erscheinen  die  Umwohner  in  größeren  und
lleineren  Trupps  zum  Gottesdienst,  der  zunächst  im
Freien,  das  letzte  Mal  aber  schon  in  der  neuen
Kirche  abgehalten  wurde.  Zwei  unserer  Benagesänge
  mit  vom  Chor  gesungenen  Refrain  haben
schon  Emgang  gefunden,  und  besonders  der  regelmäßig
  kommende  Häuptling  Gigima  singt  schon  aus
voller  Brust  mit.

„Arbeien  und  Erfolge  auf  der  Insel  Ukerewe
im  Vfktoria-Nyanza“  (Deutsch-Ostafrika)  betitelt  sich
ein  im  „Afrika-Boten“  veröffentlichter  Bericht  des
L.  Roussez,  dem  wir  folgendes  entnehmen:

Besonders  die  große  Insel  Ulkerewe  nimmt  unsere
Tätigkeit  in  Anspruch.  Diese  Insel  zählt  ungefahr
25  000  Einwohner,  die  in  49  Dörfern  wohnen.
In  43  von  diesen  Dörfern  haben  wir  Christen,  die
namentlich  in  der  nächsten  Umgebung  der  Mission
zahlreich  sind.  Im  Umkreis  von  einer  Meile  um
unsere  Niederlassung  finden  sich  acht  Katechetenposten.
  Sie  unterrichten  sämtliche  Dörsfer,  taufen
die  Kinder  und  im  Falle  der  Not  auch  die  Erwachsenen.
  Von  49  Dorfvorstehern  sind  31cchristlich.

244

 

Ostlich  von  Ukerewe  auf  der  anderen  Seite  des
Sees  liegt  das  „kontinentale“  Ukerewe,  getrennt  von
der  Insel  Ukerewe  durch  einen  schmalen  Kanal,  der
ebenfalls  dem  König  von  Ukerewe  gehört.  Wir
haben  dort  überall  Neubekehrte;  fünf  Katecheten  und
sechs  christliche  Vorsteher  verwalten  den  größten  Teil
dieses  Gebietes.  Endlich  südlich  von  Ururi,  immer
noch  auf  dem  Festland,  liegt  das  ungeheure  Gebiet
Zanaki.  Wir  sind  im  Begriff,  dort  eine  Schule  zu
gründen.  Wenn  der  Katechetenposten  durch  eine
Missionsstation  ersetzt  würde,  dürfte  hier  eine  schöne
Mission  erblühen,  welche  ihren  wohltötigen  Einfluß
dem  nordwestlichen,  ausgedehnten  Zanaki,  dem  südwestlichen
  Sizakli  und  dem  nordöstlichen  Ikoma,
lauter  bevölkerten  Gebieten,  mitteilen  könnte.  Die
Schulen  sind  die  Zukunft  unserer  Mission.  Die
deutsche  Regierung  nimmt  sich  der  Eingeborenen  an
und  hat  bereits  beschlossen,  die  Schulen  zu  vermehren.
  Die  Schüler  unserer  Missionsstation,
welchen  wir  die  Elementarkenntnisse  beibringen,
müssen  uns  ähnlich  wie  die  Katechisten  aushelfen,
so  daß  wir  der  Regierung,  die  sich  mit  dem  Gedanken
  trägt,  regelmäßige  Schulen  zu  eröffuen,  die
nötigen  Lehrkräfte  stellen  können.  Dann  ist  die
Jugend  unser.  —  Stand  der  Mission:  3  Missionare,
30  Katechisten,  8  Schulen,  975  Neubekehrte,  3000
Katechumenen,  8388  Beichten,  7991  Kommunionen,
57  Taufen  von  Erwachsenen,  58  Taufen  von  Kmdern
christlicher  Eltern,  498  Taufen  in  Todesgefahr,
33  Ehen,  5257  Kranke  gepflegt.

Aus  Kamerun  schreibt  Br.  A.  Schilitz  in  „Kreuz
und  Schwert“:

Im  Küstengebiet  des  Bezirkes  Kribi  kommen
hauptfächlich  die  zwei  Volksstämme  Banoho  und  Bapuku
  in  Betracht.  Jeder  dieser  beiden  Stämme  hat
nun  einen  eigenen  Oberhäuptling.  Auf  einem  von
der  Reglerung  einberufenen  Häuptlingstage  zu  Anfang
  Februar  d.  Is.,  zu  dem  auch  sämtliche  Missionare
  eingeladen  waren,  wurde  das  nun  dahin  abgeändert,
  daß  der  Südbezirk  in  zwei  ziemlich  gleich
große  Teile  gesondert  wurde.  Als  Scheidelinie
wurde  der  Lobefluß  bestimmt.  Der  Banoho-Oberhäuptling
  Madola  wurde  zum  Oberhäuptling  des
südlichen  Teiles  und  der  Bapuku-Oberhäuptling  Boballa
  als  solcher  für  den  nördlichen  Teil  bestimmt'?).
Auf  dem  gleichen  Häuptlingstage  wurde  auch  ein
einheimischer  Gerichtshof  errichtet,  dessen  Schiedsspruch
  besonders  die  so  häufigen  Frauenpalaver  überwiesen
  sind.  Er  besteht  aus  zwei  Richtern,  den
Häuptlingen  Boballa  und  Madola,  sechs  Betsitzenden
(3  Bapuku  und  3  Banoho),  einem  Bapuku  und
emmem  Banoho  als  Schreiber.  Den  Schwoarzen
siehen  also  jetzt  drei  Gerichtsinstanzen  offen:  erstens
der  Häuptling  des  betreffenden  Dorfes,  zweitens  das
einheimische  Gericht,  wenn  er  mit  dem  Schiedsspruch

pVecral.  auch  den  Bericht  des  Bezirksrichters  Diehl  im
Kol.  Bl.  1903,  Seite  147.  D.  Red.
        <pb n="299" />
        seines  Dorfhäuptlings  nicht  zufrieden  ist,  und  drittens
das  Kaiserliche  Bezirksamt,  wenn  durch  das  zweite
Gericht  kein  endgültiges  Urteil  erzielt  wird.  Dem
einheimischen  Gerichtshofe  wurden  im  Strafmaß  bestimmte
  Grenzen  gesetzt.  Ebenso  wurde  allen  Häuptlingen
  ans  Herz  gelegt,  dafür  zu  sorgen,  daß  die
Kinder  eine  deutsche  Schule  besuchen  und  das  betreffende
  Schulgeld  entrichten,  indem  der  Keiserliche
Bezirksamtmann  ausdrücklich  betonte,  doß  es  nur
denjenigen  Knaben  möglich  sei,  vorwärts  zu  kommen,
die  deutschen  Unterricht  genossen  hätten.  Da  der
Schwarze  fast  nie  Baargeld  in  seinem  Besitze  hat
und  kleinere  Münzsorten  hierzulande  überhaupt  fehlen,
so  wurde  bestimmt,  daß  das  Schulgeld  (monatlich
50  Pfennig)  in  Landesprodukten  entrichtet  werden
könne.  Jetzt  ist  die  Sache  schon  völlig  eingebürgert;
nur  25  Mabeajungens  verweigerten  die  Zahlung
und  verließen  daher  die  Schule.

Im  Kolonialblatt  vom  15.  Februar  d.  Is.  wurde
ein  vorläufiger  Bericht  über  die  Reise  dreier  Baseler
Missionare  nach  Bali  (Kamerun)  mitgeteilt.  Einem
in  der  neuesten  Nummer  des  „Eovangelischen  Heidenboten“
  veröffentlichten  Bericht  über  diese  Missionsreise
  entnehmen  wir  noch  folgendes:

Am  14.  November  1902,  nachmittags  3  Uhr,
zogen  wir  in  Bali  ein.  Der  König  begrüßte  uns
freundlich.  Br.  Schuler  teilte  den  Zweck  unseres
Kommens  mit,  indem  er  den  König  an  die  Bitten
seines  Vaters  Garega  erinnerte,  die  wir  gehört,  aber
damals  nicht  hätten  erfüllen  können.  Jetzt  sei  die
Zeit  gekommen;  wir  wollten  uns  einmal  Bali  ansehen
  und  darüber  nach  Hause  berichten.  Der  König
erwiderte:  Ich  habe  bereits  gehört,  daß  ihr  unterwegs
  seid,  und  habe  euch  morgen  erwartet.  Ich
freue  mich  sehr  über  euer  Kommen;  denn  schon  vier
Jahre  schreien  wir  um  Missionsleute  und  haben
jeden  Europäer,  der  kam,  gebeten,  uns  solche  zu
schicken.  Ich  hoffe,  ihr  bleibt  nun  fünf  Monate
bier.  —  Auf  Montag  den  17.  November  wurde
die  erste  Predigt  festgesetzt.  Nach  wiederholtem  Gesang
  konnte  Br.  Schuler  beginnen.  Er  redete  über
Apostelg.  17,  30.  Das  Ubersetzen  war  recht  umständlich.
  Unser  Dolmetscher  teilte  es  dem  einen
Sprecher  in  Bafo  mit.  Dieser  sagte  es  weiter  einem
bei  ihm  sitzenden  Unterhäuptling.  Derselbe  erhob
sich  aus  seiner  hockenden  Stellung,  und  in  Begleitung
von  sechs  Zeugen  ging  er  in  die  Mitte  des  Platzes
und  teilte  es  mit  weithin  hörbarer  Stimme  dem
versammelten  Balivolk  mit.  Auf  diese  Weise  wurde
den  Bali  zum  erstenmal  das  Evangelium  verlündigt,
  und  dieser  Tag  ist  gewiß  ein  wichtiger
Tag  in  der  weiteren  Geschichte  der  Bali.  Es
mögen  1500  Menschen  beisammen  gewesen  sein.
Zuletzt  wurde  allen  der  Zweck  unseres  Kommens
und  der  Bau  einer  Schule  mitgeteilt.  Am  19.  November
  brachten  200  Mann  je  eine  Last  Palmrippen
  zum  Schulhausbau.  Wir  machten  unseren

245

 

Abschiedsbesuch  beim  König.  Er  bat  uns,  so  bald
als  möglich  zu  kommen.  Wir  versprachen  ihm,
sofort  nach  Basel  zu  berichten.  Am  Morgen  des
20.  November  schickte  der  König  noch  jedem  einen
wertvollen  Elefantenzohn  als  Geschenk  sowie  eine
Kalabasse  Met  und  bat,  noch  einmal  zu  ihm  zu
kommen.  Wir  schickten  Gegengeschenke.  Reisefertig
begaben  wir  uns  dann  zu  ihm.  Voll  Freundlichkeit
empfing  er  uns,  schenkte  noch  jedem  eine  Pfeife  und
übergab  Missionar  Schuler  seinen  Sohn  zur  Erziehung.
  So  schieden  wir  in  der  Hoffnung,  unsere
Gesellschaft  werde  bald  in  Bali  die  Arbeit  beginnen.
  —  Inzwischen  ist  von  Basel  die  Nachricht
nach  Kamerun  gekommen,  daß  Bali  besetzt  und  die
Arbeit  dort  ausgenommen  werden  solle.  Missionar
Keller  sollte  Ende  April  mit  Missionar  F.  Ernst
nach  Bali  aufbrechen.  Als  Baumeister  geht  Missionar
Leimbacher  mit.

In  dem  illustrierten  Familienblatt  „Die  evangelischen
  Missionen“  lesen  wir:

Im  Auguft  v.  Is.  veröffentlichte  die  Bremer
Missionsschwester  Hedw.  Rohns  im  „Anscharboten“
ein  Bittgesuch  um  3000  Mk.,  um  in  Lome  (Togo)
ein  Grundstück  erwerben  zu  können,  auf  dem  ein
Diakonissenhaus  erbaut  werden  sollte,  wonach  ein
dringendes  Bedürfnis  vorlag.  Erfreulich  schnell
brachten  Hamburger  Missionsfreundinnen  den  Betrag
auf.  Nun  sollte  dafür  ein  Grundstück  gekauft  werden,
das  einem  eingeborenen  Christen,  Theodor  Anthony,
gehörte;  der  forderte  zunächst  für  das  Grundstück  mit
den  darauf  befindlichen  Gebäuden  2100  Mk.  Aber
wie  freudig  überrascht  war  Missionar  Spieß,  als  er
nach  ein  paar  Tagen  von  dem  Verkäufer  folgenden
Brief  erhielt:  „Lieber  Herr  Spieß!  Es  ist  schon
lange  mein  Wunsch,  daß  ich  der  Mission  als  Dank
irgend  etwas  Gutes  tue;  aber  ich  tat  es  bisher
nicht.  Ich  ging  in  Keta  im  Jahre  1872  zur
Schule  und  sah  bis  zu  meinem  Austritt  1880  einen
guten  Fortgang.  Das  Land,  welches  ich  der  Mission
verkaufen  soll,  war  in  meinem  Herzen  ohne  Geld;
aber  Ihr  sollet  doch  wissen,  wie  stark  die  Hand  auf
den  Ländereien  ist.  Ich  gebe  es  der  Mission  mit
Freuden  und  wünsche  keinen  Kauri  dafft.  Zu
jeder  passenden  Zeit  gehen  wir  zu  Gericht,  damit
wir  ins  Buch  hinein  kommen  und  ich  die  Hand  der
Versicherung  reiche,  daß  ich  das  Land  der  Mission
gebe.  .  ..  Anthony.“

Von  der  Mission  in  Deutsch-Neu-Guinea
berichten  dortige  Missionare  im  „Steyler  Missionsboten“.
  P.  Girard  schreibt  u.  a.:

„Betrachtet  man  die  Sitten  der  Bewohner  von
Tumleo  und  vergleicht  man  sie  mit  denen  anderer
Stämme,  so  bemerkt  man  sofort  einen  wesentlichen
Unterschied,  und  man  kennt  die  Tumleos  im  Vergleich
  zu  früher  kaum  wieder.  Während  zu  Anfang
der  Mission  die  Männer  kaum  drei  Schritte  weit
gingen,  ohne  vorsichtig  ihre  Waffen  mitzunehmen,
        <pb n="300" />
        —  246  —

und  man  bald  hier,  bald  dort  von  blutigen  Händeln
oder  Totschlag  hörte,  sieht  man  jetzt  selten  mehr
einen  Mann  mit  Pfeil  und  Bogen.  Blutige  Ausschreitungen
  sind  hier  auf  Tumleo  so  gut  wie  ausgestorben,
  und  Meinungsverschiedenheiten  werden  in
Ruhe  und  Frieden  ausgeglichen.“  —  Uber  die  Entwicklung
  der  Station  Monumbo  schreibt  P.  Padberg:
„Die  Station  hat  sich  seit  einigen  Monaten  bedeutend
  verschönert.  Außer  dem  neuen  Schwesternhause
  wurde  noch  eine  Kapelle  errichtet,  die  für
300  Mann  Raum  bietet.  Br.  ECustachius  hat  eine
Landungsbrücke  gebaut.  Sie  ist  sehr  einfach,  aber
fest  und  dauerhaft.  Während  meiner  vorübergehenden
  Anwesenheit  habe  ich  hier  auch  die  Schule  gehalten.
  Die  Kinder  haben  mir  manche  frohe  Stunde
bereitet.  Sie  alle  stecken  allerdings  noch  tief  in  der
Kanakenhaut,  aus  der  sie  auch  so  bald  nicht  herauszubringen
  sind.  Deshalb  hat  auch  die  Schule  eine
schwere  Aufgabe."“

In  Lealatele  auf  Savai  (Samoa)  ist  Ende  September
  v.  Is.  eine  katholische  Kirche  eingeweiht
worden.  Die  Kirche  ist  nach  einem  in  „Kreuz  und
Schwert“  veröffentlichten  Bericht  ebenso  groß  wie
diejenige  von  Apia,  hat  drei  Altäre,  große,  bemalte
Fenster,  auch  das  Chor  ist  geschmackvoll  mit  Malereien
  ausgestattet.  Uber  dem  Hochaltar  ragt  ein
großes,  prächtiges  Kreuz  empor.

RKus  fremden  HKolonien  und
Produhtionsgebieten.

Verordnung,  betreffend  das  Dreggen  in  verschiedenen
Slüsien  der  Goldküsten-  Kolonie.

Die  in  Nr.  5  des  Deutschen  Kolonialblattes  vom
1.  März  1903,  S.  112,  erwähnte  Verordnung,  betreffend
  das  Dreggen  in  verschiedenen  Flüssen  der
Goldküsten-Kolonie  hat  bei  ihrer  am  4.  Februar  1903
erfolgten  Bestätigung  durch  den  Gouverneur  emige
Anderungen  erfahren;  insbesondere  ist  die  Lizenzgebühr
  für  das  Dreggen  nach  Mineralien  auf  30  K.
und  diejenige  für  das  Dreggen  nach  anderen  Gegenständen
  und  für  die  Benutzung  des  Fahrwassers
durch  Dampfschiffe,  Barkassen,  Schlepper  und  Jachten
auf  1  &amp;amp;  erhöht  worden.

Einfubr  von  frischem  Obst  aus  der  Rapkolonie  nach
Großbritannien.

Mit  der  Einfuhr  frischen  Obstes  aus  dem  Kapland
  nach  England  hat  man  kürzlich  die  ersten  Versuche
  gemacht,  und  in  London  sind  bereits  mehrere
solcher  Schiffsladungen  eingetrossen.  Wenn  auch
verschiedene  Sendungen  zur  Zufriedenheit  der  Abnehmer
  ausfielen,  so  wurde  doch  im  allgemeinen  über
ungenügende  Sortierung  und  schlechte  Auswahl  der

 

einzelnen  Obstarten  geklagt.  Auch  Farbe  und  Aussehen,
  besonders  bei  Pfirsichen  und  Weinbeeren,  ließen
vielfach  zu  wünschen  übrig,  und  speziell  Birnen  sollen
sich  als  für  den  englischen  Markt  minderwertig
und  für  den  Imvort  ungeeignet  erwiesen  haben.
Von  ganz  vorzüglicher  Güte  sind  dagegen  Nektarinenpfirsiche
  gewesen.  Jedenfalls  haben  deese  ersten  Versuche
  gezeigt,  daß  der  Versand  von  frischem  Obst
aus  der  Kapkolonie  nach  Europa  wohl  durchführbar
und  bei  richtiger  Auswahl  der  marktgängigen  Sorten
und  vor  allem  bei  sorgfältiger  Verpackung  sowie  genauer
  Qualitätssichtung  als  ein  lebenssähiges  Unternehmen
  anzusehen  ist,  das  besonders  in  der  nach  den
klimatischen  Verhältnissen  obstarmen  Jahreszeit  als
rentables  Geschäft  anzusehen  sein  dürfte.

(Nach  der  Akrican  Review.  mitgeteilt  durch  den  Kolonialbeirat
  in  London.)

Außenhandel  der  Kolonie  Dabome  im  Jabre  1602.

Im  Jahre  1902  belief  sich  der  Wert  des
auswärtigen  Handels  der  französischen  Kolonie
Dahome  auf  30  759  612  Franken  gegen  26  231  566
Franken  im  vorhergehenden  Jahre;  derselbe  hat  also
eine  Zunahme  von  4528  046  Franken  erfahren,  an
welcher  Ein=  und  Ausfuhr,  wie  folgt,  beteiligt  waren:

1901  1902  1902

mehr
Franken

Einfuhr  15752  650  17  090  386  1  337  736
Ausfuhr  10  478  916  13  669  226  3  190  310

Frankreichs  Anteil  am  Gesamthandel  bewertete
sich  im  Jahre  1902  auf  7914  000  Franken.

Die  Ausfuhr  der  wichtigeren  Erzeugnisse  Dahomcs
stellte  sich  folgendermaßen:

Palmkerne  297780000  kg  (1901:24212000  kg#),
Palmöl  12  676  000  kg  (11  291  000),  Kopra
352000  kg  (185.000),  Kautschuk  1575  kg  (5890  kg).
Die  zur  Ausfuhr  gelangenden  Palmkerne  gehen  zum
weitaus  größten  Teile  nach  Deutschland.

(La  Politique  Coloniale.)

Perschiedene  Witteilungen.

Bedeutung  der  Ramiekultur.

Auf  die  Wichtigkeit  der  Anpflanzung  von  Ramiefaser
  wird  neuerdings  wieder  in  englischen  Blättern
hingewiesen.  Eine  oder  die  andere  britische  Kolonie
—  etwa  Südafrika  —  miüsse  sich  ernstlich  der  Ramiekultur
  zuwenden;  jährlich  könnten  zwei  bis  drei
Ernten  erzielt  werden,  und  eine  große  Industrie
könne  sich  daraus  entwickeln,  zumal  die  Schwierigkeiten,
  die  ciner  praktischen  Verwendung  der  Ramiefaser
  im  Wege  gestanden  hätten,  durch  eine  französische
  Erfindung  jetzt  gelöst  erschienen.
        <pb n="301" />
        Titeratur.

„Documents  relatifs  à  la  répression  de
Ia  traite  des  esclaves  publiés  en  exécution
  des  articles  LXXXI  et  suivants
de  I’acte  général  de  Bruzelles“.  1902
(vergl.  Kol.  Bl.  1902,  S.  357).

Die  vorstehende  Sammlung  enthält  folgende
Mitteilungen  über  den  Handel  mit  Waffen  und
Schießbedarf,  den  Handel  mit  geistigen  Getränken
und  den  Sklavenhandel  in  Afrika:

1.  Deutsches  Reich.  Nachweisungen  der  1901
und  1902  in  Togo  und  1901  in  Südwestafrika
eingeführten  Waffen  und  Munition  sowie  der  im
Jahre  1901  in  Ostafrika  an  die  einzelnen  Bezirksämter
  und  Stationen  gelieferten  Waffen  und  Munition.
Nachweisungen  über  Einfuhr  und  Herstellung  von
Spirituosen  in  Togo  und  Kamerun  im  Jahre  1901.
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Ostafrika  vom
17.  Juli  1902,  betreffend  den  Ausschank  und  den
Verkauf  geistiger  Getränke  an  Farbige.  Ubersicht
über  die  im  Jahre  1901  in  Ostafrika  erteilten  Schankkonzessionen
  und  der  daselbst  wegen  unbefugten  Ausschanks
  geistiger  Getränke  verhängten  Strafen.  Zwei
Verordnungen  des  Reichskanzlers  vom  21.  Februar
1902,  betreffend  die  Haussklaverei  in  Togo  und
Kamerun.  Verzeichnis  der  1901  in  Ostafrika  wegen
Sklavenraubs  oder  Verschiffung  von  Sklaven  über
See  verurteilten  Personen  in  Ostafrika  sowie  der
daselbst  erteilten  Freibriefe.  Runderlaß  des  Gouverneurs
  von  Ostafrika  vom  10.  Dezember  1902,  betreffend
  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des  Sklavenhandels.


2.  Kongostaat.  Nachweisungen  der  1902  eingeführten
  Gewehre  und  Munition  und  Spirituosen.

3.  Frankreich.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Französisch-Guinea  vom  23.  April  1902,  betreffend
Einfuhrverbot  von  Waffen  und  Schießbedarf  über  die
portugiesische  Grenze  und  die  Grenze  von  Senegal.  Verordnung
  vom  19.  April  1900,  betreffend  Verbot  des
Handels  mit  Waffen  und  Schießbedarf  in  der  Elfenbeinkolonie.
  Verordnung  vom  6.  Oktober  1902,  betreffend
  das  Tragen  von  Waffen  in  Französisch-Kongo,
sowie  eine  Reihe  von  Verordnungen  über  Festsetzung
von  Verbrauchsabgaben  in  Dahomey  und  Französisch-Kongo.
  Verordnung  vom  25.  November  1901,  betreffend
  Auswanderung  der  Eingeborenen  in  der
Elfenbeinkolonie.

4.  Großbritannien.  Nachweisungen  über  den
Handel  mit  Feuerwaffen  in  Gambien,  Lagos  und
Südnigeria  sowie  über  die  in  den  Lagerhäusern  in
Sierra  Leone  niedergelegten  Feuerwaffen;  verschiedene
Verordnungen,  betreffend  die  Einfuhr  und  das  Tragen
von  Feuerwaffen  und  den  Handel  mit  solchen  in
Rhodefia,  Britisch-Ostafrika  und  Somaliland.  Nachweisungen
  über  die  Einfuhr  von  Spirituosen  in
Gambien,  Sierra  Leone  und  Südnigeria,  mehrere
Verordnungen,  betreffend  Einfuhr,  Handel  und  Verkauf
  von  Spirituosen  in  Südnigeria,  Rhodesia,

247

 

Sansibar,  Britisch-Ostafrika  und  Somaliland,  sowie
eine  Verordnung,  betreffend  Erhebung  einer  Abgabe
von  in  Südnigeria  verarbeiteten  oder  hergestellten
Spirituosen.  Auszüge  aus  Berichten  aus  Gambien,
der  Goldküste,  Sierra  Leone,  Nord=  und  Südnigerla
über  den  Sklavenhandel.  Schriftwechsel  über  den
Sklavenhandel  in  Britisch-Ostafrika  und  auf  den
Inseln  Sansibar  und  Pemba.  Auszug  aus  dem
Bericht  des  Generalgouverneurs  im  Sudan  über  den
Sklavenhandel  im  Jahre  1901.  Nachweisung  der
im  Jahre  1901  auf  Pemba  und  von  1897  bis
1901  auf  Sansibar  befreiten  Sklaven.

5.  Italien.  Mitteilungen  des  italienischen
Ministers  des  Auswärtigen  an  den  belgischen  Minister
über  eine  Vereinbarung  zwischen  Erytrea  und  Sudan,
betreffend  Einfuhr  von  Feuerwaffen.  Bericht  des
italienischen  Generalkonsuls  in  Sansibar  über  die
Auffindung  von  zwei  Sklaven.  Auszug  aus  einer
in  Mogadicho  geführten  Liste  über  befreite  Sklaven.

6.  Portugal.  Zwei  Gesetze,  betreffend  Abgabenerhebung
  von  Spirituosen  und  geistigen  Getränken
  in  den  afrikanischen  Besitzungen  nebst  Ausführungsverordnung.


7.  Norwegen.  Auszug  aus  dem  Strafgesetzbuch
vom  22.  Mai  1902.

8.  Internationales  maritimes  Bureau
in  Sansibar.  Bericht  über  seine  Arbeiten  im
Jahre  1902.

 

Die  deutsche  Kolonial-Gesetzgebung.  VI.  Teil,
1901  bis  1902,  nebst  Nachträgen  zu  den  bisher
erschienenen  Bänden.  Auf  Grund  amtlicher
Quellen  herausgegeben.  Mk.  15,—.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Die  auf  Grund  amtlicher  Quellen  herausgegebene
  „Deutsche  Kolonial-Gesetzgebung“,  von  der
bereits  fünf  Bände,  umfassend  die  Jahre  1892  bis
1900,  vorliegen,  wird  soeben  durch  einen  neuen,
umfangreichen  sechsten  Teil  fortgesetzt.  Dieser  enthält
  zahlreiche  Nachträge  sowie  die  vollständige
Sammlung  der  auf  die  deutschen  Schutzgebiete  bezüglichen
  Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  und  internationalen
  Vereinbarungen  aus  den  Jahren  1901/02
und  ist  von  Geh.  Legationsrat  Schmidt-Dargitz
und  Admiralitätsrat  Prof  Dr.  Köbner  bearbeitet
worden.  Der  darin  behandelte  Stoff  gliedert  sich
in  drei  Teile,  deren  erster  die  Gesetze  und  Verordnungen
  enthält,  die  für  sämtliche  deutsche  Schutzgebiete
  gemeinsam  ergangen  sind.  Der  zweite  Teil
bringt  das  gesetzgeberische  Material  für  die  der
Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amtes  unterstehenden
  Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee.
Der  dritte  Teil  betrifft  die  Vorschriften  für  das  dem
Reichs-Marine-Amt  unterstellte  Kiautschougebiet.  Ein
übersichtliches  Inhaltsverzeichnis  und  genaues  Sachregister
  erhöhen  die  praktische  Brauchbarkeit  der
Sammlung,  die  seit  dem  Erscheinen  des  ersten
Bandes  ein  unentbehrliches  Hilfsmittel  für  Kolonialbeamte
  2c.  geworden  ist.
        <pb n="302" />
        Magdalene  Prince:  Eine  deutsche  Frau  im  Innern
Deutsch-Ostafrikas.  Mk.  3,50.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Die  Gattin  eines  unserer  bekanntesten  Schutztruppenoffiziere,
  die  als  erste  deutsche  Hausfrau  die
Gefahren  und  Anstrengungen  eines  Aufenthalts  im
Innern  Deutsch-Ostafrikas  übernommen  und  bestanden
hat,  schildert  hier  die  verschiedenartigen  Eindrücke
und  Ereignisse  ihres  Aufenthalts  im  Innern  Deutsch-Ostafrikas.
  Da  Frau  Prince  fast  vier  Jahre  in
Uhehe  zugebracht  und  den  Wahehe-Aufstand  miterlebt
  hat,  so  erhalten  wir  aus  ihrem  Tagebuch
ein  bewegtes  Bild  dieser  Begebnisse  und  Unruhen,
die  erst  nach  einer  neuen  Expedition  gegen  den
Sultan  Quawa  und  nach  dessen  Tod  zum  Abschluß
kamen.  Die  Aufzeichnungen  enden  mit  dem
27.  Januar  1900,  dem  Beginn  des  letzten  Heimatsurlaubs
  des  Hauptmanns  Prince,.  Bekanntlich  ist
dieser  später  aus  dem  Reichsdienst  ausgeschieden,  und
das  Ehepaar  lebt  seit  seiner  Rückkehr  nach  Ostafrika
dort  als  friedliche,  betriebsame  Pflanzer.  Insbesondere
  unserer  deutschen  Frauenwelt  seien  die
unterhaltenden  Tagebuchblätter  warm  empfohlen.

 

Das  überseeische  Deutschland.  20  Lieserungen
zu  je  40  Pf.  Stuttgart,  Berlin,  Leipzig.  Union,
Deutsche  Verlagsanstalt.

Lieferung  13  bis  16  dieses  kolonialen  Nachschlagewerkes
  behandeln  Deutsch-Ostafrika  und  Neu-Guinea.
  Zahlreiche  treffliche  Abbildungen  sind  auch
hier  dem  Texte  beigegeben,  der  außerdem  noch  durch
eine  Karte  der  deutschen  Schutzgebiete  im  Stillen
Ogcan  erläutert  wird.

 

Dr.  R.  S.  Steinmetz:  Rechtsverhältnisse  von  eingeborenen
  Völkern  in  Afrika  und  Ozeanien.
M.  10,—.  Julius  Springer,  Berlin.

Die  „Internationale  Vereinigung  für  vergleichende

Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre  zu  Berlin“

248

 

schrieb  im  Jahre  1895  Fragebogen  über  die  Rechtsgewohnheiten
  von  Naturvölkern  aus,  die  an  Beamte,
Missionare  und  sonstige  geeignete  Persönlichkeiten  in
Afrika  und  Ozeanien  versandt  wurden.  Die  Antworten
  auf  diese  Fragebogen  sind  nun  in  dem  vorliegenden
  Werk  gesammelt  und  von  Dr.  Steinmetz
mit  orientierenden  Einleitungen  über  das  betreffende
Volk  sowie  mit  ethnographischen  und  ethnologischen
Erläuterungen  versehen  worden.  Behandelt  sind  insbesondere
  auch  Volksstämme  in  Kamerun,  Deutsch-Südwestafrika,
  Deutsch  -Ostafrika,  dem  Bismarck-Archipel
  und  den  Marshall-Inseln,  so  daß  auch  die
Kenntnis  der  Eingeborenen  der  deutschen  Schutzgebiete
  durch  das  Werk  eine  Bereicherung  erfährt.

 

Generalmajor  z.  D.  v.  Brunn:  Beiträge  zur  kriegsgemäßen
  Ausbildung,  Besichtigung  und  Verwendung
  der  Hauptwaffe  auf  dem  Exerzierplatz  und
im  Gelände.  Bataillon  —  Regiment  —  Brigade.
Mk.  3,—.  Liebel'sche  Buchhandlung,  Berlin.

Im  Vorwort  dieses  soeben  erschienenen  Werkes
heißt  es:  Vorliegende  Schrift  soll  praktische  Beiträge
zu  der  Frage  der  Ausbildung  und  Verwendung  der

Hauptwasse  bringen.  An  Ausbildung  und  Führung

der  Infanterie  im  Gefecht  treten  an  die  Führer

aller  Grade  kriegsgemäßere  Forderungen  heran.

Die  Forderung  größter  Selbsttätigkeit  im  Gebrauch

der  Waffe,  in  der  Geländebenutzung,  im  Erkennen

und  Ausnutzen  der  wichtigsten  taktischen  Momente
muß  bis  zu  dem  jüngsten  Unterführer  und  an  jeden

Schützen  gestellt  werden.  Die  Schrift  betont  überall

das  Kriegsgemäße.  Im  Gefecht  hat  die  Infanterie

noch  vieles  zu  lernen  und  manches  abzustreifen.

Hierzu  soll  die  Schrift  beitragen.  Die  aus  der

Praxis  entstandene  Schrift  hält  dabei  fest  an  den

bewährten  Grundsätzen  des  Reglements.  Sie  soll

zu  einer  weiteren  Vertiefung  und  zu  einem  fortgesctzten
  Eindringen  in  den  Geist  des  Reglements
anregen.

 

 

Perkehrs  -Nachrichtken.

Die  Postagentur  in  Swakopmund  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  in  ein  Postamt  umgewandelt  worden.

 

Der  Dampfer  „Gertrud  Woermann“"  der  Linie  Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika  wird  von
Mitte  Juli  d.  Is.  ab  durch  den  Dampfer  „Lulu  Vohlen“,  ein  Schwesterschiff  der  „Gertrud  Woermann“,

ersetzt  werden.

Die  Postagentur  in  Berlinhafen  (Deutsch-Neu-Guinca)  ist  zur  Teilnahme  am  Postanweisungsdienste

  zugelassen  worden.
        <pb n="303" />
        249

Poftdam#fschissperbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1r.  per#schUen-Grinen.  (eil  24.  Mai,  5.  Juli  Matup  3  Tage
W  ½  derbertahehe,  Mahupi  engidhe  92  N5  (  Pn  is  "  :½  "D
.  22.,  26.  Mai,  3.,  7.  Juli
*ut——  28.  Mai.  9.  Juli  Wih,  Hesento  io#  abde.
ertebbe,  Ma  (deutsche  Schiffe)  100  abds.  erbertshöhe  45
*1'  Hrbert  45—

 

2.  Deutsch-Osafrika.
nach  Tanga

5)  nach  Deutsch-  Ostafrika
(außer  Tanga)

Neapel
W  Schifse)
Brindisi
(englische  Schiffe)

Brindifi
(englische  Schiffe)
voreaenh
eutsches  i
#  35  nt  iffe)
ranz  e  Schiffe
Brindisi

rindisi
(englisches  Schif)

 

6

22.  Mai,  5.  Juni
7.  Juni

17.  Mai  100  abds.
22.  Mai,  5.  Juni

10.
8.  Juni

Juni  40  ums.

 

Tanga  16—20  Tage
Tanga  18  Tage

Sansibar  20  Tage
Dar-es-Salam  17  Tage
Sansibar  18  Tage
Dar-es-Saläm  19  Tage

L

19.  Mai,  2.,  5.  Juni
10s  abds.

15.,  19.  Mai,  2.  Juni
10  abds.

8.  Juni  10%  abds.
5.  Juni  108  abds.

 

3.  Deulich-Schweclafri.

)  Kap  Croß,  Grootsontein,

—  Haris,  H  Btionktin,

kalswater,  Ka-—#

  aribib,  SWbas,
7

Southampton

(engl.  Schisse  bis  Kap.
stadt,  daunn  Woermann
  -  Dampfer)

16.  Mai,  13.  Juni
40  Ums.

Swakopmund  31  und
26  Tage

15.  Mai,  12.  Juni
11##8  p.Hs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aue,  ambur  30.  Mai  Swakopmund  30  Tage  29.  Mai  73/  abds.
3—  beet  ad  aln  p  9
Southampton  16.  Mai,  13.  Juni  Lüderitzbucht  28  und  15.  Mai,  12.  Juni
(une  Sciiste  bis  "rz  Tage  112  oms.
5  nach  Lüderitbucht,  Kubub.  mann-Dampfer)
KHamburg  30.  Mai  Swakopmund  30  Tage  29.  Mai  73  abds.
Gees  Sei
e)  —  —  outhampton  Z  ç  ·  Juni
#t  Ä—  gulll  "7P  "  FPo  .  16  16.,  30.  Mai,  13.  Juni  Kapstadt  17  Tage  2½  12.  Juni
Mlah,  Lorul  bad  beförderung)
a
4.  Ramerun.
Liverpool  23.  Mai  Duala  24  Tage  20.  Mai  1255  ums.
e  (raulenige  "
geere  8  oa,  garde  Hamburg  10.  Juni  Duala  21  Tage  9.  Juni
2  Ltoerpool  Vor  N  (drutsche  Schisse)  71  2  abds.
Gotent  jeden  Sonnabend  Southampton  12.  Juni  Duala  19  Tage  10.  Juni
b)  Lupkungene  hach  dem  8  (deutsche  Schiffe)  932  abds.
4%  *  —  25—  Antver  i  11.  Juni  Duala  35  Tage  10.  Juni  7#  abds.
—“  aus  Antwerpen1  Liverpool  6.  Juni  Duala  26  Tage  4.  Juni  12°8  ums.
5.  Kavolinen,  Neapel  W.  Juni  38  Tage  23.  Juni  10#  abds
Palan=  —  *8  Schiff  7  #  51  ##.  d
Neapel  28.  Mai,  11.  Juni  Tsingtau  35—36  Tage  26.  Mai,  9.  Juni
6.  1  4  (beutsche  Schiffe)  90  abends  10  abds.
lantschon.  Brindist!  17.,  24.,  31.  Mai,  7.  JuniTsingtau  37  Tage  15.,  22.,  29.  Mai,  5.  Juni
frlengüssce  Sei.,  100  abends  0#  abds.
Neapel  25.  Junie  Saipan  43  Tage  23.  Juni  1038  abds.
7.  Mavianen.  eutschs  Schifh
"  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Yokohama  weiter  acht=  bis
—  zehnmal  jährlich  mit  Segelfchiffen.
N  25.  Juni  aluit  58  T  23.  i  1  bds.
8  Marshall  ·  Injeln.  qeleapel  —  I  J  age  Juni  1088  abds
9.  Samos.  M#uernsto-n“  24.  Mai,  14.  Juni  Apia  25  Tage  22.  Mai,  12.  Juni

San  Franecisco)

 

112  vms.
        <pb n="304" />
        —  260  —

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hambur  25.  Mai  Lome  36  Tage  24.  Mai  7½  abds.
(deutsches  Schiff)  vl
Rotterdam  29.  Mai  Lome  31  Tage  27.  Mai  9##bds.
(deutsched  Schiff)
ambur  10.  Juni  Lome  18  Tage  9.  Juni
Gehth  12  Juni  B  167  10  abdz.
Southampton  2.  Juni  ome  age  ).  Juni
10.  Togo.  (deutsche  an  8  9.32  abds.
1  Hamburg  7.  jedes  Monats  Lome  36  Tage  6.  jed.  Mts.  71V  abds.
deutsche  Schisse)  çl
ARfeie  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10½  abds.
(franzöftsche  Schiffe)  ç  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  15.  jed.  Mts.  110  vms.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10%  abds.
(kranzösische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung

 

1)  Den  durch  fbezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem

 

 

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Pot  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  t  t  famg
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Le#n--  Sninea.  Neapel  30./  Mai  Rarolinen  ...  Brindisi.  .  8.  Juni
W*  Neapei.  15.,  30.  Mai,  13.  Juni
NeapelI..  27.  Mai,  9.  Juni  Mautschon  ....  Brindisi...  24.  Mai,  8.  Juni
Deutsch-Osafrika  —3  »  Viu  16  Juni  Marseille  21.  Mai,  4.  Juni
—  zHam7mnaranen....  Brindis  8.  Juni
Deutsch-Lüdwestafrika  —  —  —
5)  aen  d.  Schutzeb.  Southampton]17.,  29.8  Mai.  Marshall-Inseln.  Brindisi.  8.  Juni
b)  fadl.  .  S  b.  Mai,  7.  Juni  —
ledt  Teid.  Schubs  Southampton,  24.  Mal,  7  Jun  EIIIIIIIIIIII  3.  Juni
Sout  ton17.8,  29.89  jed.  Mts.
Ramerun  Füe  19.  Mai,  Juni  Cogo  ————.  Southampton  17.7  u.  29.*  jed.  Mts.
*  Füärnligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintrefsenden  Posten.
Schisfobewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  —
*  Neise  Lete  Nachrichten
Veicheposidampfer  von  nach  bis  12.  Mai  1908.
„Köni""".  .  Durban  Hamburg  am  12.  Vai  in  Neapel  eingetroffen.
„Kaiser“  ..  .  Hamburg  Delagoabai  am  11.  Mni  in  Rotierdam  eingetroffen.
Bunbesr.  Beira  Hamburg  am  11.  Mai  von  Alissingen  abgegangen.
ror  Beira  Hamburg  am  29.  April  von  Mozambique  abgeg.
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  6.  Mai  von  Sansibar  abgegangen.
2½  Fhli  Delagoabai  Hamburg  am  12.  Mai  von  Kapstadt  abgegangen.
Hamburg  Delagoabai  am  9.  Mai  in  Tanga  Dingeten.
arsue  ier  —  Durban  am  3.  Mai  von  Las  Palmas  abgegangen.
arkgraf.  mburg  Delagoabai  am  8.  Mai  von  Neapel  abgegangen.
8  og“..  Durban  Hamburg  am  9.  Mai  von  Delagoabai  abgegangen.
*  .  Delagoabai  Hamburg  am  10.  Mai  von  Fi#c  ingen  abgegangen.
„Prinzregent"  Hamburg  Beira-  am  11.  Mai  Ouessant  passiert.
        <pb n="305" />
        —  251  —

Schissobewerrusen  der  Woermann-Linie  K#lie  damburs  und  Es85  und  Südwestafrika.

—.  .  —  —

 

 

 

 

 

 

 

Reise-  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Posidamoi  von  nach  bis  7.  Mai  1903.
„Adolph  Woermann".  Lüderitzbucht  Kamburg  am  5.  Mai  in  Dakar.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  amerun  am  10.  Mai  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  6.  Mai  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann  .  ..  Hamburg  Old  Calabar  am  1.  Mai  Dover  passiert.
„Ascan  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  4.  Mai  Ouessant  passiert.

„Carl  Woermann"  Hamburg  Kotonou  am  I1.  Mai  in  Accra.

SEduard  Bohlen“““  Hamburg  Whydah  am  21.  April  in  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  1.  Mai  in  Duala.

„Ella  Woermann  .  ..  Hamburg  Assinie  am  27.  April  in  Assinie.
„Ernst.  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Mai  Dover  passiert.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  19.  April  in  Vonny.
„Hans  Woermann“  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  April  ab  Swakopmund.

Hedwig  Woermann..  Zt.  in  Hamburg.

„Helene  Woermann“.  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  April  in  Swakopmund.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  25.  Mai  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann  ..  Benguela  Hamburg  am  4.  Mai  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“..  Hamburg  Benguela  am  20.  April  in  Sao  Thomé.

urt  Woermann  Opobo  .  Hamburg  am  30.  April  in  Las  Palmas.

„Ali  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  28.  April  in  Axim.
„Linda  Woermannz  Hamburg  l  Sherbro  am  28.  April  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen"  Hamburg  Old  Calabar  am  4.  Mai  in  Bonny.
„Lucie  Woermann  .  ..  Kamerun  Hamburg  am  20.  April  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“"“..  3.  Zt.  in  Hamburg.

„Marie  Woermann  ..  Hamburg  «  Assinie  am  28.  April  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  .  .Jz.  Zt.  in  Hamburg.

„Melita  Bohlen  .  ...  Hamburg  Gabun  am  21.  April  in  Teneriffe.
„Otto  Woermann“  .  ..  Sherbro  Hamburg  am  2.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“  .  ..  Hamburg  I  Batanga  am  5.  Mai  in  Duala.
„Professor  Woermann“.  Assinie  I  Hamburg  am  3.  Mai  in  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“.  .  .  z.  Zt.  in  Hamburg.

  
 

     

 

—-—“3“““J.—#.J..  —-m—"“““
VOVIdÖIiINIOVIÖÖSI5  VD  VIDSISIVNVN„  SDINOVSVISDDVIIDCS,DDIVn  C
.————.  t  .°-..—.....———————.J  JxJ—JJ.———

 

Anzeigen.

 

Inserate  .  (für  die  dreigespalle  ene  Pelitgeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  sind  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  SWI12,  Kachtre.  11l  einzusenden.

 

 

 

Bekauntmachung.
Der  Kaufmann  und  Plantagenbesitzer  »

Octav  Mouton  zu  Kinigunan  bei  Farböl  D.  K.  P.  Farben  1
Herbertshöhe  hat  das  Aufgebot  des  bewährter  Rostschutzanstrich  für  für  Mas-hinen,  und  u#  acckemfabriken.
angeblich  vernichteten  Hypothekenbriefs  Lisenkunstruktionen.  u.  A.  von  vielen  Kgl.  n
vom  4.  Dezember  1894  über  die  auf  Eisenhahndirektionen  zum  Anstrich  von  S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.

b  DBrücken.  Untergastellen.,  hölzernen  und  Berlin  S.,  (otltbul#er  Damm  70.  und
dem  Grundbuch  latt  des  Grundstücks  isernen  (ilterwägen  #ie  vorgeschrieben.  Badenburger  Mühle  b.  Gielsen.
Gazellehalbinsel  Bd.  l  Nr.  6  in  Abt.  III  -  Bestongfskenzgn.—  Gegk.Wöt-litzl796.

unter  Nr.  1  für  die  Mission  vom  hl.
Herzen  Jesu  zu  Kinigunan  eingetragene,
zu  5  Prozent  vom  12.  Januar  1894
verzinsliche  Darlehnsforderung  von
—  Mark  beantragt.

EE—-.  Deutsche  Kolonsalschule

II.  September  1903,  9  Uhr  vormittags,  Witzenhau  sen  an  der  Werra

vor  dem  unterzeichneten  Bezirksrichter

 

unberaumten  Aufgebotstermine  seine  Bewährte  Vorbereitung,  praktisch  und  theoretisch,  für  junge  Männer
Rechte  anzumelden  und  die  Urkunde  von  7  bis  27  Jahren,  welche  über  See  einen  Beruf  als  Pflanzungs
vorzulegen,  widrigenfalls  die  Krastlosee  beamte,  Land-  und  viehwirte,  Wein=  und  Gbstbauer  suchen.  Lehrerklärung
  der  Urkunde  erfolgen  wird.  und  Pensionspreis  Mk.  600.—  bis  750,—  halbjährlich.  2)
—  F.  Nr.  1,08.  (105)  Ueu  eingerichtet:  Für  jüngere  Leute,  die  ohne  praktische  Vorbildung

Herbertshöhe,  den  5.  März  1903.  eintreten,  einjähriger  Vorkursus  als  Gartenschüler.  ½

 

 

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.  Vrospertk  und  d  lostenlos.  Direktor  Fabarlus.
Wolff.  ...  sp.  ————
        <pb n="306" />
        Bekanntmachung.

Uber  den  Nachlaß  des  am  3.  April
1902  zu  Bendi,  Togo,  verstorbenen
Assistenten  Alois  Höngdobler
wird  das  Konkursverfahren  heute  am
31.  März  1903,  nachmittags  um  2  Uhr,
eröffnet.

Zum  Konkursverwalter  wird  der
kommissarische  Bezirksamtssekretär  Herr
Lang  in  Lome  ernannt.

Termin  zur  Beschlußfassung  über  die
Wahl  eines  anderen  Verwalters  sowie
über  die  Bestellung  eines  Gläubigerausschusses
  wird  bestimmt  auf  den
31.  Juli  1903,  vormittags  9  Uhr.

Die  Konkursforderungen  sind  bis
zum  31.  Juli  1903  beim  Kaiserlichen
Bezirksgericht  anzumelden.

Allgemeiner  Prüfungstermin  wird
ebenfalls  auf  den  31.  Juli  1903,  vormittags
  9  Uhr,  bestimmt.  (114)

Lome,  den  31.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

In  den
deutschen  Kolonien

beim  land=  oder  viehwirtschaftl.  oder
Plantagen-Betriebe  sucht  ein  junger,
gutempfohl.  deutscher  Landwirt,  23  Jahr,
gesund  u.  kräftig,  energisch  u.  pflichttreu,
mit  akademischer  B#ldung,  qualif.  Res.=Offizier,
  entsprechende  Anstellung.  Er
ist  sprachkundig  (engl.,  franz.,  ital.)  und
würde  auch  eine  kaufmännische  oder
amtliche  Beschäftigung  annehmen
event.  zunächst  als  Volontär  —  und  sich
für  eine  Reihe  von  Jahren  verpflichten.
Auf  gefällige  Anfragen,  welche  unter

W.  938“  an  Gerstmunns  Annoncen=Bureau,
  Berlin  W.  9,  erbeten  werden,
würde  er  jede  gewünschte  weitere  Angaben
  machen  u.  durch  Zeugnisse  belegen.

 

 

aa-saasbaasanse  -rnoe.

.  1.  v.  Kalem

Export-  u.  Verlags-Buchhandlung


Bremen

bringt  sich  ihren  zahlreichen
Kunden  in  den  deutschen
Schutzgebieten  in  empfehlende

Erinnerung.  (5)

Kataloge,  Prospekte,  Spezial-Offerten,

  Literarische  Auskünfte
aller  Art  gratis  und  franko.

——————————————————————  Ê  Êç  Ê

2

Seeea-rereesss  es’a

—————e—m—m—e——.————  ÊÊ  Ê

 

Reine  Weine  aller  Art,
Spirituosen  soue  feine  Kiköre.

Spezialität:  Kolowein.

Socjedad  Winicolo,  Carragond  Epanien),
Hamburg  (kreihaken).

 

 

Der  Verein  der  Kaufberechüugten

des

Warenhauses  für  deutsche  Beamie,
Berlin  NW.,  Bunsenstrasse  2,

Telegramm  -  Adresse:  „Beamtenkaufhaus“,  Berlin,

ist  für  den  Export  aller  Arten  von  Verbrauchs-  vie  Gebrauchs-Gegenständen  (Lebensmitteln,
Konservon,  Wein,  Bekleidung.  Wusche,  Einrichtungen  u.  s.  w.)  auf  das  beste  eingerichtet.

Den  Deutschen  im  Auslunde  werden  dieselben  billigen  Preise,  Vorteile,  Vorzüge  p.  p.
geboten,  wolche  die  inlindischen  Mitglieder  des  Vereins  (über  43.000)  genielsen.

Die  bewährten.  sich  allgemeiner  Anerkennung  erfreuenden  Einrichtungen  des  Vereins
bürgen  für  die  denkbar  reellste  und  zuverlässigste  Ausführung  jedes  Auftrages.

Für  verschiedene  Arten  von  Verbrauchsgegenstünden,  so  u.  a.  für  Fettwaren  (z.  B.
Butter.,  Klse  p.  p.)  und  Fleischwaren  (z.  B.  Wurst.,  Schinken  p.  p.).  bringt  der  Verein
Konservicrungsmethoden  zur  Anwendung.  die  sich  sellst  in  den  heifsesten  Troben  genden
  vollkommen  bewährt  naben.  Die  Konserren  aller  Art  entstammen  nur  den  leistungs-Iühigsten
  Konserven-Fabriken.  —

Der  Verein  sorgt  stets  für  erprobt  seetüchtige  Verpackung  der  Sendungen  nach
berseeischen  Lndern  und  ist  erbötig,  diesen  Sendungen  genen  Erstattung  der  kleinen  Spesen
und  Verpackungskosten  Gegensthnde  beizuschlielsen,  welche  dem  Verein  eventuell  von  Verwandten
  und  Bekannten  der  ausinndischen  Besteller  zur  Mitsendung  übergeben  werden.

Seesendungen  werden  am  bosten  bei  Absendung  frankiert  (zu  Lasten  des  Bestellers).  da
dann  die  Spesen-Rechnungen  Lier  revidiert  und  sount  die  Besteller  jeder  weiteren  Koatrolle
überhoben  werden.  Die  Auslagen  für  Frankicrungen  der  p.  Sendungen  fallen  unter  die  bachstehenden
  Zahlungsbedingungen.

Aoufnahmebedingungen:  10  Mark  für  eine  Mitgliedskarte  auf  Lebenszeit.  Laut
der  Satzungen  eind  die  Mitglicder  von  jeder  Haftung  krei.

Die  jährlich  erscheinenden  Preislisten,  Nachträge.  Verkehrserleichterungen  werden  bald
nach  Erscheinen  den  Mitgliedern  im  Auslande  punktlich  und  frei  zugesandt.  126)

Zahlungsbedingungen:  Errichtung  eines  Kontos  durch  Bareinzahlung  oder  Acereditiv
  auf  ein  gutes  Bankhaus  vor  Absendung  der  bestellten  Wuren  oder.  wo  angüngig,  Versendung

  der  Waren  unter  Nachnahme.  Das  Drrektorlfun.

 

        

Gröoow  &amp;amp;  Wellmaru,½Hake,  borlnMW
rräiiiää-sn-s  ,

       
      
 

Einkauf  und  Spedition  niversalfür
  Waren  aller  Art,  speziell  Sehrt=  u.  Feinnuch
  und  von  den  deutschen  mit  Mhat.
Kolonien  in  Steioscheiben,
West-  und  Ostafrika.  ein  ehert

    

No.  00.  125  Dtr.  45  Mk.
0.  200  „  140  „
1.  250  „  250  „
2.  375  „  475  „

Spezialitäten:
Lebensmittel,  Baumateriallen,
Manufaktur-  und  Elsenwaren.

Vei-kauf'’
aller  Kolonial-Erzeugnuisse.

 
     

„  3.  500  „  850  „
1  *.  4.  650  „  1000  „
—  .—  00  u.  0O  Handbetrieb.
—  I,  2,  3  Kraftbetrieb.

 
       
 

 

  

Verantwortlicher  Redakieur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Verlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  SW  12,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  15.  Mai  1908  um  6  Uhr  nachmittags.

 

Hierzu  eine  Beilage.
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        Beflage  zum  „Deutschen  Kolonjalblatt“,  XIV.  Jahrgang,  Tr.  10.
Berlin,  den  15.  Mai  1903.

 

 

Zollverordènung

für  das
deutsch  -  süüdwestafrikanische  Schutzgebiet.

Vom  31.  Januar  1903.

Auf  Grund  des  §  15  der  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  der  Allerhöchsten
  Verordnungen  vom  1.  Juli  1902  und  vom  7.  November  1902  wird  unter  Aufhebung  der  Zollverordnung
  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  10.  Oktober  1896  sowie  der  dazu
erlassenen  Ausführungs=  und  Abänderungs-Bestimmungen  verordnet,  was  folgt:

Zollgebiet.

§  1.
Als  Zollinland  oder  Zollgebiet  gilt  das  deutsch-südwestafrikanische  Festland  nebst  den  dazu  gehörenden
Inseln.  Als  Zollausland  werden  alle  nicht  zu  Deutsch-Südwestafrika  gehörenden  Gebiete  angesehen.  Die
Zollgrenze  wird  gebildet  landeinwärts  durch  die  Landesgrenzen  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiets,
seewärts  durch  die  jedesmalige  den  Meeresspiegel  begrenzende  Linie  des  Landes.

Allgemeine  Bestimmungen  über  die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr.

§  2.
Alle  Erzeugnisse  der  Natur  sowie  des  Kunst=  und  Gewerbefleißes  dürfen,  vorbehaltlich  der  in
den  8§  4  und  5  vorgesehenen  Ausnahmen,  ein-,  aus=  und  durchgeführt  werden.

83.
Die  Ein=  und  Ausfuhr  darf  nur  an  bestimmten,  mit  Zollstellen  versehenen,  öffentlich  bekannt
gemachten  Plätzen  stattfinden.
84.
Die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen  aller  Art
unterliegt  den  darüber  erlassenen  und  noch  zu  erlassenden  besonderen  Verordnungen.

86.

Sonstige  Ausnahmen  von  dem  im  §  2  ausgesprochenen  Grundsatz  können  zeitweise  für  einzelne
Gegenstände  beim  Eintritt  außerordentlicher  Umstände  sowie  aus  gesundheits=  oder  sicherheitspolizeilichen
Rücksichten  für  den  ganzen  Umfang  oder  einen  Teil  des  Schutzgebiets  durch  den  Gouverncur  angeordnet
werden.

Die  8  ölle.

*  6
Die  in  das  Schutzgebiet  eingehenden  sowie  die  aus  demselben  ausgehenden  Gegenstände  unterliegen
  einem  Zoll  nur  insoweit,  als  der  in  der  Anlage  zu  dieser  Verordnung  enthaltene  Tarif  für  dieselben
einen  Eingangs=  oder  Ausgangsyoll  festsetzt.  Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  auf  dem  Verordnungswege
diesen  Tarif  abzuändern  und  die  Abänderungen  unter  Einholung  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
(Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung)  vorläufig  in  Kraft  zu  setzen.
Die  durch  das  Schutzgebiet  durchgeführten  Waren  können  nach  den  vom  Gouverneur  darüber  zu
erlassenden  Bestimmungen  von  Ein=  und  Ausfuhrzöllen  frei  gelassen  werden.
87.
Die  Zollpflicht  wird  begründet  durch  die  Überschreitung  der  Zollgrenze  durch  die  aus=  oder  eingehenden
  Gegenuände.

à

1
        <pb n="308" />
        —  2  —
Zollstellen.
8

88.
Zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  sind  die  Zollämter,  Zollstationen
  und  Zollabfertigungsstellen  bestimmt.

Zollbefreiungen.
9

§9.

Gegenstände  deutsch-südwestafrikanischen  Ursprungs  und  bereits  verzollte  Gegenstände  fremden
Ursprungs,  die  von  einem  nach  einem  anderen  Platze  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiets  durch
das  Zollausland  auf  dem  Land=  oder  Seewege  übergeführt  werden,  unterliegen  weder  dem  Ausfuhr=  noch
dem  Einfuhrzoll.

Frei  von  Ausfuhr=  und  Einfuhrzoll  sind  ferner  Gegenstände,  die  aus  dem  Schutzgebiet  in  das
Ausland  zu  vorübergehendem  Gebrauch,  zur  Ausbesserung  oder  Abänderung  verbracht  werden,  vorausgesetzt
daß  die  Wiedereinfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  zwölf  Monate
nicht  überschreiten  darf.

Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  in  den  in  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Fällen  bei  der
Ausfuhr  die  auf  den  betreffenden  Gegenständen  etwa  ruhenden  Ausgangsabgaben  in  vollem  Betrag  oder
zu  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Die  hinterlegten  Ausgangsabgaben  werden  bei  der  Wiedereinfuhr
zurückerstattet.

Erfahren  die  Gegenstände  durch  Ausbesserung  oder  Abänderung  im  Ausland  eine  derartige
Umgestaltung,  daß  sie  unter  eine  mit  einem  höheren  Zolle  belegte  Tarifposition  fallen,  als  für  sie  bei  der
Ausfuhr  in  Betracht  kam,  so  ist  bei  der  Wiedereinfuhr  der  Mehrbetrag  des  Zolles  zu  entrichten.

8  10.

Frei  von  Einfuhr=  und  Ausfuhrzoll  sind  Gegenstände,  die  unter  Anmeldung  zur  Wiederausfuhr
in  das  Schutzgebiet  eingeführt  werden,  vorausgesetzt,  daß  ihre  Identität  zollamtlich  festgehalten  wird  und
daß  die  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  sechs  Monate
nicht  überschreiten  darf.  Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  bei  der  Einbringung  solcher  Gegenstände
die  Eingangsabgaben  im  vollen  Betrag  oder  zu  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Die  hinterlegten  Eingangsabgaben
  werden  bei  der  Wiederausfuhr  zurückbezahlt.

§  11.
Von  den  auf  Grund  des  in  der  Anlage  enthaltenen  Tarifs  zollpflichtigen  Gegenständen  sind  vom
Zolle  befreit:
a)  Be  der  Einfuhr:
Alle  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  Gegenstände;

Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen  Zwecken
eingeführten  Gegenstände;

8.  Alles  zur  persönlichen  Ausrüstung  bestimmte  Einfuhrgut  der  Berufsbeamten  des
Gouvernements,  der  Offiziere  und  Mannschaften  der  Schutztruppe,  der  Berufsbeamten
der  Reichspost  sowie  der  Schwestern  und  Krankenpflegerinnen  der  Lazarette,  mit  Ausnahme
  von  Schußwaffen  und  Munition,  Verzehrungsgegenständen.  Spirituosen,  Tabak  und
Tabakfabrikaten;

4.  Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingeführten
  Gegenstände,  die  unmittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterrichtsund
  der  Krankenpflege  dienen;  ferner  alle  Gegenstände,  die  von  Niederlassungen  christlicher
Missionsgesellschaften  für  ihren  eigenen  Gebrauch,  also  nicht  zu  Handels=  und  Tauschzwecken,
  eingeführt  werden,  und  zwar  bis  zum  Gesamtzollbetrage  von  600  Mark  jährlich
für  jede  Station;  ausgenommen  hiervon  sind  Waffen  und  Munition,  akoholhaltige
Getränke,  Tabak  und  Tabakfabrikate;

Petroleum,  andere  Brennöle  und  Spiritus,  sofern  sie  für  motorische  Zwecke  bestimmt  sind:

Anzugs=  und  Heiratsgut  (wie  Haushaltungsgegenstände,  Bekleidungsstücke,  fertige  Wäsche),

welches  zum  Zweck  dauernder  Niederlassung  und  zum  eigenen  Gebrauche  der  in  das

Schutzgebiet  einwandernden  oder  sich  nach  demselben  verheiratenden  Personen  eingeführt

  wird;

7.  Kleinere  Mengen  von  Verzehrungsgegenständen  und  Genußmitteln,  welche  Reisende  zu
ihrem  eigenen  Gebrauch  in  ihrem  Reisegepäck  bei  sich  führen;

8.  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Reisegerät  und  dergl.,  welche  Reisende  zum  eigenen  Gebrauche
mit  sich  führen;

9.  Getragene  Kleidungsstücke  und  getragene  Wäsche,  sofern  sie  nicht  zum  Verkauf  eingehen;

10.  Muster,  die  nur  als  solche  zu  gebrauchen  sind.

#

—
        <pb n="309" />
        b)  Bei  der  Ausfuhr:
1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  ausgeführten  Gegenstände;
2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  im  dienstlichen  Interesse
ausgeführten  Gegenstände.
8  12.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  von  der  Einziehung  von  Zöllen  und  sonstigen  durch  diese  Verordnung
  und  die  zugehörigen  Ausführungsverordnungen  festgesetzten  Abgaben  bis  zur  Höhe  von  5000  Mark
für  den  Einzelfall  abzusehen,  sowie  bereits  vereinnahmte  Beträge  bis  zu  dieser  Höhe  ganz  oder  teilweise
zurückzuzahlen,  und  zwar  bis  zur  Höhe  von  500  Mark  selbständig,  bei  größeren  Beträgen  mit  vorheriger
Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung).

Person  des  Zollpflichtigen.
8  13

Zur  Entrichtung  des  Zolls  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  in  dem  Augenblick,  in  dem  die  Zollpflicht
  begründet  wird  (§  7),  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  ist.

Dem  Inhaber  steht  derjenige  gleich,  welcher  den  zollpflichtigen  Gegenstand  aus  einer  öffentlichen
Niederlage  (§  38)  entnimmt.

Bei  der  Ausfuhr  haftet  neben  dem  Inhaber  auch  der  Versender  für  die  Zollgefälle.

Haftung  der  zollpflichtigen  Gegenstände.
14.

Die  zollpflichtigen  Gegenstände  haften,  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter,  für  die  auf  ihnen
ruhenden  Zollgefälle  und  können,  solange  der  Zoll  nicht  der  zollamtlichen  Festsetzung  entsprechend  gezahlt
ist,  von  der  Zollbehörde  zurückbehalten  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  von  einem  Zollbeamten  ergehende  Verbot
der  weiteren  Verfügung  über  den  Gegenstand  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Die  Verabfolgung  von  Gegenständen,  auf  welchen  noch  ein  Zollanspruch  ruht,  kann  in  keinem
Falle,  auch  nicht  von  den  Gerichten,  Gläubigern  oder  Konkursverwaltern,  eher  verlangt  werden,  als  bis
der  auf  den  Gegenständen  haftende  Zoll  bezahlt  ist.

Wird  der  Zoll  innerhalb  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  nicht  entrichtet,  so  kann
der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm  ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  verkauft
oder  auf  Kosten  und  Gefahr  des  Zollpflichtigen  in  eine  Zollniederlage  (§  38)  aufgenommen  werden.

§  15.

Gegenstände,  deren  Empfänger  nicht  feststehen,  werden  von  Amts  wegen  bis  zur  Dauer  eines
Jahres  aufbewahrt,  sofern  dies  nach  den  hierüber  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  Ausführungsbestimmungen
zulässig  ist.  Nach  Ablauf  der  Frist  und  nach  erfolgter  Revifion,  deren  Ergebnis  schriftlich  niederzulegen
und  zu  bescheinigen  ist,  hat  eine  zweimalige  öffentliche  Bekanntmachung  in  einer  Zwischenzeit  von  vier
Wochen  zu  erfolgen.  Bleibt  diese  ergebnislos,  so  werden  die  Gegenstände  zur  Deckung  der  auf  ihnen
ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  versteigert.  Der  Erlös  wird  nach  Abzug  der  Zollgefälle
  und  der  durch  die  Lagerung  r2c.  entstandenen  Kosten  zu  Gunsten  des  unbekannten  Eigentümers  für  die
Dauer  eines  Jahres  aufbewahrt  und  verfällt  dann  dem  Landesfiskus  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.

Verjährung  der  Zollgefälle.
§  16

Alle  Forderungen  oder  Nachforderungen  von  Zöllen,  desgleichen  alle  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen
zuviel  oder  zu  Ungebühr  entrichteter  Zollgefälle  verjähren  binnen  dreier  Jahre  von  dem  Tage  an  gerechnet,
an  welchem  die  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr  oder  ins  Ausland  abgelassen  worden  sind.  Der  Anspruch
auf  Nachzahlung  defraudierter  Gefälle  verjährt  in  fünf  Jahren.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  die  Verjährung  finden  hierbei
entsprechende  Anwendung.

Ort  der  Bien
17.

Bei  außergewöhnlichen  und  dringenden  Umständen  sind  die  Zollämter  und  Zollstationen  befugt,
die  Ein=  und  Ausfuhr  auch  an  solchen  Plätzen,  welche  nicht  Zollstellen  (§  3)  sind,  unter  besonderen
Kontrollmaßregeln  zu  gestatten.

8  18.

Zum  Löschen  und  Laden  der  seewärts  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  ist  die  vorherige  Erlaubnis

der  Zollbehörde  einzuholen.
§  19.

Das  Löschen  und  Laden  von  Gegenständen  darf  in  den  im  §  3  bezeichneten  Plätzen  in  der  Regel

nur  an  denjenigen  Stellen  geschehen,  welche  die  Zollbehörde  für  diese  Zwecke  bestimmt.  Das  Löschen  und
        <pb n="310" />
        —  4  —

Laden  an  andern  als  den  dafür  bestimmten  Stellen,  sowie  Abfertigung  außerhalb  der  Zollhäuser  bedürfen
der  Genehmigung  der  Zollbehörde  und  sind  gebührenpflichtig  (§  45,  Ziffer  3).

Anmeldung  (Deklaration).
8  20.

Ülber  die  seewärts  eingehenden  Gegenstände  ist  von  dem  Schiffsführer  der  Zollstelle  ein  Manifest
zu  übergeben,  welches  außer  dem  Namen,  der  Nationalität,  dem  Raumgehalt  und  dem  Abgangshafen
des  Schiffes  folgende  Angaben  über  die  in  dem  Hafen  des  Schutzgebiets  zu  löschenden  Gegenstände  zu
enthalten  hat:

Die  Namen  der  Empfänger  der  zu  löschenden  Gegenstände;
Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke;
Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung;
Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  der  Gegenstände;

Ort,  Datum  und  Unterschrift  des  Schiffsführers.

8  21.
Gegenstände,  welche  ein=  oder  ausgeführt  werden,  sind  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  zollpflichtig
oder  zollfrei  sind,  der  nächsten  Zollstelle  schriftlich  auf  einem  amtlichen  Formular  anzumelden.
Die  Anmeldung  hat  zu  enthalten:

1.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke;

2.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung:;

3.  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  (bei  zollpflichtigen  Gegenständen  nach  Maßgabe  des
4

*t*nhk’P'm9

Zolltarifs);
.  Wert  der  Gegenstände  beim  Überschreiten  der  Grenze,  ausschließlich  des  auf  ihnen
ruhenden  Zollbetrags;
5.  bei  der  Ausfuhr  das  Bestimmungsland  und  den  Bestimmungsort  sowie  den  Namen  und
Wohnort  des  Versenders;  bei  der  Einfuhr  das  Herkunftsland  und  den  Herkunftsort
oder  den  Verschiffungshafen  sowie  den  Namen  und  Wohnort  des  Empfängers.  Dabei
ist  als  Herkunftsland  dasjenige  Land  zu  betrachten,  aus  dessen  Eigenhandel  der  Einfuhrgegenstand
  stammt,  als  Bestimmungsland  dasjenige  Land,  in  dessen  Eigenhandel  der
Ausfuhrgegenstand  übergeht;
6.  die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.
Enthält  ein  Frachtstück  verschiedenartige  Gegenstände,  so  sind  dieselben  getrennt  nach  Menge  und
Wert  anzumelden.
8  22.
Zur  Anmeldung  verpflichtet  ist  bei  der  Einfuhr  der  Warenführer,  bei  der  Ausfuhr  der  Warenversender.
  An  Stelle  des  ersteren  kann  der  Warenempsänger  die  Anmeldung  erstatten.
Eine  bereits  abgegebene  Anmeldung  kann  vervollständigt  oder  berichtigt  werden,  solange  die  zollamtliche
  Revision  (§  23)  noch  nicht  begonnen  hat.
Erklärt  der  Anmeldende  sich  außer  stande,  zuverlässige  Angaben  über  die  Gattung  der  Gegenstände,
  deren  Gewicht  und  Wert  zu  machen,  so  hat  er  entweder  mündlich  oder  schriftlich  auf  dem
Anmeldungsformulare  die  Feststellung  durch  die  Zollbehörde  zu  beantragen.

Zollrevision.
8  23.
Die  abgegebenen  Zollanmeldungen  unterliegen  der  Prüfung  (Revision)  durch  die  Zollbehörden.
Sofern  kein  Anlaß  zu  dem  Verdacht  einer  unrichtigen  Zollanmeldung  vorliegt,  sind  die  revidierenden
Beamten  berechtigt,  sich  nach  eigenem  Ermessen  mit  einer  probeweisen  Revision  zu  begnügen,  sowie  auch
von  einer  Revision  ganz  abzusehen.
8  24.
Der  Zollpflichtige  hat  die  zu  revidierenden  Gegenstände  in  solchem  Zustande  darzulegen,  daß  die
Beamten  die  Revision  in  der  erforderlichen  Art  vornehmen  können;  auch  muß  er  die  dazu  nötigen  Hand—
leistungen  nach  der  Anweisung  der  Beamten  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten  verrichten  oder  verrichten  lassen.

Abfertigung.
8  25.

Die  Verzollung  der  ein-  und  ausgehenden  Gegenstände  erfolgt  nach  Maßgabe  des  in  der  Anlage
enthaltenen  Tarifs.

Es  bleibt  der  Wahl  des  Zollpflichtigen  überlassen,  bei  denjenigen  Gegenständen,  für  welche  der
Zoll  nach  dem  Nettogewicht  festgesetzt  ist,  die  tarifmäßige  Tara  von  dem  Bruttogewicht  in  Abzug  zu  bringen
oder  das  Nettogewicht  durch  Verwiegen  ermitteln  zu  lassen.  Die  Zollbehörde  ist  befugt,  ihrerseits  die
Ermittelung  des  Nettogewichts  durch  Verwiegen  vorzunehmen,  wenn  das  Gewicht  der  Umschließung  von
        <pb n="311" />
        —  5  —

dem  im  Tarife  festgesetzten  Tarasatz  augenscheinlich  abweicht,  sofern  nicht  in  solchen  Fällen  der  Zollpflichtige
die  Verzollung  nach  dem  Bruttogewichte  vorzieht.

Enthält  ein  und  dasselbe  Frachtstück  zollpflichtige  und  zollfreie  oder  verschiedenen  Zollsätzen  unterworfene
  zollpflichtige  Gegenstände,  so  sind  die  einzelnen  Gegenstände  nach  dem  Nettogewichte  zu  verzollen,
sofern  nicht  der  Zollpflichtige  die  Verzollung  nach  dem  Bruttogewicht  und  dem  höchsten  der  verschiedenen
bei  dem  Frachtstück  in  Frage  kommenden  Tarissätze  besonders  beantragt.

Wenn  Gegenstände,  deren  Verzollung  in  Gemäßheit  des  Tarifs  nach  dem  Bruttogewichte  zu
erfolgen  hat,  in  einer  Verpackung  eingeführt  werden,  welche  als  eine  handelsübliche  nicht  bezeichnet  werden
kann,  oder  wenn  solche  Gegenstände  in  einer  im  Handel  nicht  gebräuchlichen  Weise  mit  anderen  Gegenständen
  augenscheinlich  zu  dem  Zwecke  in  einem  Frachtstück  zusammengepackt  sind,  um  die  Verzollung  nach
dem  Bruttogewichte  zu  umgehen,  so  ist  der  Zollbetrag  nach  dem  Nettogewichte  mit  einem  Zuschlage  von
20  Prozent  zu  erheben.  Auf  die  von  Reisenden  persönlich  eingeführten  oder  in  Postpaketen  eingehenden
Gegenstände  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

Bei  der  Ermittelung  des  Nettogewichts  von  Flüssigkeiten  wird  das  Gewicht  der  unmittelbaren
Umschließungen  (Fässer,  Flaschen,  Kruken,  Tins  2c.)  nicht  in  Abzug  gebracht.  Dasselbe  gilt  bei  anderen
Gegenständen  für  die  zur  unmittelbaren  Sicherung  nötigen  Umschließungen,  welche  mit  in  die  Hand  des
Käufers  überzugehen  pflegen  (z.  B.  für  die  Kistchen,  Schachteln  und  Blechumhüllungen,  in  denen  Zigarren
und  Zigaretten  eingehen,  für  Papier,  Pappe,  Bindfaden  2c.)

8  26.

Die  Entrichtung  des  Zolles  findet  nach  demjenigen  Tarifsatze  statt,  welcher  zu  der  Zeit  in  Kraft
ist,  zu  der  die  ein-  und  ausgehenden  Gegenstände  zur  Verzollung  gestellt  werden.

Für  Gegenstände,  die  in  beschädigtem  oder  verdorbenem  Zustand  ankommen,  ist  auf  Antrag  des
Zollpflichtigen  der  Zoll  unter  der  Bedingung  zu  erlassen,  daß  dieselben  unter  zollamtlicher  Aufsicht  vernichtet
  werden.

Bei  der  Zollberechnung  bleiben  Beträge,  welche  volle  10  Pfennige  nicht  erreichen,  außer  Ansatz

Zollabfertigung  im  Innern.

§  27.

Im  Innern  des  Schutzgebietes  ansässigen  Personen  und  Firmen  kann  auf  ihren  Antrag  durch  das
Gouvernement  widerruflich  gestattet  werden,  daß  die  Schlußabfertigung  der  für  sie  aus  dem  Ausland  eingehenden
  Gegenstände  sowie  die  Erhebung  des  auf  denselben  ruhenden  Zolles  nicht  sogleich  beim  Überschreiten
  der  Grenze,  sondern  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  stattfindet.

8  28.

Die  gemäß  §  27  zu  verzollenden  Gegenstände  sind  der  Zollstelle  des  Eingangsorts  nach  den
Vorschristen  der  §§  21  und  22,  jedoch  in  doppelter  Ausfertigung,  anzumelden  und  von  dieser  einer
Revision  in  Bezug  auf  die  Zahl,  Bezeichnung  und  Vervackungsart  sowie  das  Bruttogewicht  der  Frachtstücke
  zu  unterwerfen  (allgemeine  Revision).  Zu  einer  Offnung  der  Frachtstücke  ist  nur  in  Verdachtsfällen
zu  schreiten.

In  Ausnahmefällen  können  Frachtstücke  auch  ohne  Inhaltsbezeichnung  und  Revision  einer  Zollstelle
  im  Innern  zur  Schlußabfertigung  überwiesen  werden.  In  solchen  Fällen  ist  jedoch  stets  das
Bruttogewicht  amtlich  zu  ermitteln;  ein  zollamtlicher  Verschluß  der  Frachtstücke  kann  seitens  der  Zollbehörde
vorgenommen  werden.

§  29.

Der  Frachtführer  haftet  für  die  Vorführung  der  Gegenstände  in  unverändertem  Zustande  bei  der
Abfertigungsstelle  des  Binnenlandes.  Findet  eine  Veränderung  der  Ladung  oder  des  Bestimmungsortes
während  des  Transportes  statt  (Wagenbruch,  Versagen  der  Zugtiere  2c.),  so  ist  hiervon  ohne  Verzug  der
nächsten  Zollstelle  Anzeige  zu  erstatten,  welche  einen  entsprechenden  Vermerk  auf  der  Anmeldung  anbringt.

Der  Warenführer  und  der  Warenempfänger  sind  berechtigt,  vor  Beginn  der  Schlußrevision  bei
der  Abfertigungsstelle  die  Zollanmeldung  zu  vervollständigen  und  zu  berichtigen  oder  Revision  unter
Offnung  der  Frachtstücke  und  Prüfung  des  Inhalts  (spezielle  Revision)  zu  beantragen.  Geschieht  dies
nicht,  so  erkennen  sie  damit  die  Zollanmeldung  als  richtig  an  und  haften  für  die  Folgen  einer  unrichtigen
Deklaration.

8  30.

Ergibt  sich  bei  der  im  Innern  vorgenommenen  Schlußabfertigung  oder  bei  der  Aufnahme  in  eine
öffentliche  Niederlage  ein  Mindergewicht  gegenüber  dem  von  der  Zollstelle  des  Eingangsortes  ermittelten
Gewicht,  so  bleibt  das  letztere  unberücksichtigt,  wenn  das  Mindergewicht  auf  natürliche  Einflüsse  zurückzuführen
  ist;  andernfalls  findet  die  Verzollung  nach  dem  von  der  Zollstelle  am  Eingangsort  ermittelten
Gewichte  statt,  vorbehaltlich  einer  etwa  wegen  Schmuggels  einzuleitenden  Untersuchung.
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        –  6  —

Bei  schadhaften  und  unsicheren  Umschließungen  hat  die  Zollberechnung  auf  jeden  Fall  nach  dem
von  der  Zollstelle  des  Eingangsortes  festgestellten  Revisionsbefunde  zu  erfolgen.  Jedoch  kann  die  Zollstelle
des  Eingangsortes  die  Überweisung  solcher  Frachtstücke  zur  Schlußabfertigung  im  Innern  verweigern.

8  31.

Im  Innern  des  Schutzgebiets  ansässigen  Perl#oen  und  Firmen  kann  auf  ihren  Antrag  durch  das
Gouvernement  die  Anmeldung  und  Verzollung  von  Ausfuhrgegenständen  bei  einer  Zollstelle  im  Innern
widerruflich  gestattet  werden.

Die  Anmeldung  bei  der  Zollstelle  des  Innern  hat  nach  den  Vorschriften  der  §§  21  und  22,  die
Revision  seitens  der  betreffenden  Zollstelle  hat  nach  den  Vorschriften  der  §§  23  und  24  dieser  Verordnung

zu  erfolgen.
§  32.

Die  Angehörigen  des  Gouvernements,  der  Schutztruppe  und  der  Reichspostverwaltung  sowie  deren
Kasinos  und  Kantinen,  die  Pastoren,  Lehrer,  Missionare  und  Krankenpflegerinnen  der  staatlichen  Krankenhäuser
  genießen  die  nach  den  §§  27  und  31  zulässigen  Vergünstigungen  ohne  besonderen  Antrag.

8  33.

Hinsichtlich  derjenigen  Gegenstände,  welche  unter  Anwendung  der  in  den  §§  27  und  31  gestatteten
Vergünstigung  mit  der  Eisenbahn  unter  Zollkontrolle  befördert  werden,  finden  die  Vorschriften  der  88  28
bis  31  Anwendung  und  zwar  mit  der  Maßgabe,  daß  die  dem  Frachtführer  obliegenden  Verpflichtungen
von  der  Eisenbahnverwaltung  zu  erfüllen  sind.

Die  Eisenbahn  hat  an  den  Stationen  mit  Zollabfertigungsstellen  die  zur  einstweiligen  Niederlegung
und  zollamtlichen  Abfertigung  der  Gegenstände  erforderlichen  baulichen  Einrichtungen  der  Zollbehörde  zur
Verfügung  zu  stellen.

Postsendungen.
8  34.

Die  im  Paketverkehre  mittelst  der  Reichspost  ein-  oder  ausgehenden  Gegenstände  müssen  mit  einer
schriftlichen  Inhaltserllärung  versehen  sein,  welche  den  Vorschriften  des  Weltpostvereins  für  den  internationalen
  Paketverkehr  zu  entsprechen  hat.  Bel  den  ausgehenden  Paketen  haftet  der  Absender  für  die  Richtigkeit
und  Vollständigkeit  der  Inhaltserklärung.

Die  vom  Ausland  eingehenden  Postpakete  werden  gegen  Vorzeigung  der  Begleitadresse  von  der
Zollabfertigungsstelle  des  Postbestimmungsortes  dem  Adressaten  bezw.  dessen  Beauftragten  nach  geschehener
Revision  und  Verzollung  ausgehändigt.

Briefsendungen  sind  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  vom  Zolle  und  von  jeder  zollamtlichen  Behandlung
  befreit.

Reisendenverkehr.
8  35.

Reisende,  welche  zollpflichtige  Gegenstände  mit  sich  führen,  sind,  wenn  diese  nicht  zum  Handel  bestimmt
  sind,  nur  zu  einer  mündlichen  Anmeldung  verpflichtet.  Auch  steht  es  ihnen  frei,  sich  ohne  Anmeldung
  der  Revision  zu  unterziehen;  in  diesem  Falle  sind  sie  nur  für  solche  Gegenstände  wegen  Schmuggels
oder  wegen  Kontrebande  verantwortlich,  die  sie  durch  besondere  Vorkehrungen  der  Kenntnisnahme  der  Zollbehörde
  zu  entziehen  gesucht  haben.

Quittungsleistung  und  Ablassung.
4  8  36.
Uber  die  erfolgte  Zollzahlung  wird  Quittung  erteilt.

8  37.
Nach  Entrichtung  der  Zollgefälle  und  der  sonstigen  auf  den  Gegenständen  etwa  ruhenden  Gebühren
oder  nach  Feststellung  der  Abgabenfreiheit  sind  die  zur  Einfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  den  freien
Verkehr  des  Zollinlandes,  die  zur  Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  das  Ausland  abzulassen.

Zollfreie  Niederlagen.
8  38.
Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  können  unter  besonderen  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Bedingungen
  öfsfentliche  Zollniederlagen  errichtet  sowie  auf  Antrag  private  unter  Mitverschluß  der  Zollbehörde
zu  stellende  Niederlagen  genehmigt  werden.

Überwachung  cc.
8  39.

Außer  den  Zollbeamten  sind  alle  Gonwernementsbeamten  sowie  die  Angehörigen  der  Kaiserlichen
Schutztruppe  und  die  Beamten  der  Reichspost  verpflichtet,  nach  näherer  Anweisung  des  Gonverneurs  Uberbretungen
  der  Zollvorschriften  zu  verhindern  oder  zur  sofortigen  Anzeige  bei  der  nächsten  Zollstelle  zu

ringen
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        —  7  —

8  40.
Die  Zollbeamten  sind  zur  Revision  eines  jeden  Warentransportes  im  Schutzgebiet  befugt,  sobald
hinsichtlich  desselben  der  Verdacht  einer  Übertretung  der  Zollvorschriften  besteht.

8  41.

Liegt  gegen  irgend  jemanden  der  begründete  Verdacht  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels
oder  der  Mitwirkung  bei  diesen  Vergehen  durch  Bergung  verbotener  oder  zollpflichtiger  Gegenstände  vor,
so  können  zur  Ermittelung  Nachsuchungen  nach  derartigen  Gegenständen  unter  Erforderung  des  Nachweises
der  geschehenen  Verzollung  sowie  Haussuchungen  oder  körperliche  Durchsuchungen  vorgenommen  werden,
wobei  die  diesbezüglichen  Bestimmungen  der  Strafprozeß  Ordnung  (88§  102  ff.)  zu  beachten  sind.

Die  Zollbeamten  sind  berechtigt,  in  Ausübung  ihres  Dienstes  auch  solche  Grundstücke  und  Wege
zu  betreten,  zu  denen  der  allgemeine  Zugang  verboten  oder  beschränkt  ist.

Dienststunden.

§  4.

In  der  Regel  darf  die  Löschung  und  Beladung  von  Schiffen  nur  an  Wochentagen,  und  zwar  in
in  der  Zeit  von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends,  stattfinden.  Die  Zollbehörde  kann  Ausnahmen  von
dieser  Bestimmung  gestatten.

s  43.
d

Die  Dienststunden  für  die  Zollstellen  werden  durch  den  Gouverneur  festgesetzt;  sie  sind  durch

öffentlichen  Anschlag  bei  den  Zollstellen  bekannt  zu  machen.

8  44.
Auf  Antrag  können  zollamtliche  Dienstverrichtungen  außerhalb  der  dafür  festgesetzten  Zeiten  (auch
an  Sonn=  und  Feiertagen),  sowie  außerhalb  der  Zollstellen  (z.  B.  in  Privatlägern)  vorgenommen  werden.
Das  Uberschreiten  der  Binnengrenze  mit  zollpflichtigen  Gegenständen  ist  auf  den  als  Zollstraßen
öffentlich  bekannt  gemachten  Wegen  zu  jeder  Tages=  und  Nachtzeit  gestattet;  jedoch  kann  der  Gouverneur
in  Rücksicht  auf  die  örtlichen  Verhältnisse  Beschränkungen  verfügen,  die  öffentlich  bekannt  zu  machen  sind.
8  45.
Eine  besondere  Gebühr  ist  zu  entrichten:
1.  für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen  außerhalb  der
in  §  42  genannten  Tageszeit.
2.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen  außerhalb  der  gemäß  §  43  festgesetzten  Dienststunden;

3.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen,  wenn  dieselbe  von  der  Zollstelle  entfernt  stattfindet,
  sowie  für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen
außerhalb  der  von  der  Zollbehörde  dafür  bestimmten  Stellen  (8  19).
Diese  Abfsertigungsgebühren  betragen  für  jede  angefangene  Stunde  1,50  Mark  für  jeden  Beamten.
Die  Gebühren  für  die  außerhalb  der  Dienststunden  (§  43)  vorgenommenen  zollamtlichen  Verrichtungen
  erhalten  die  Beamten  vom  Zolleinnehmer  abwärts,  welche  den  Dienst  verrichtet  haben,  durch  das
Zollamt;  die  nicht  an  solche  Beamten  ausgezahlten  Beträge  kommen  dem  Landesfiskus  zu  gute.

§  46.

Wenn  über  die  Auslegung  der  Zollverordnung  oder  die  Anwendung  des  Zolltarifs  zwischen  dem
Zollpflichtigen  und  der  Zollbehörde  Meinungsverschiedenheit  entsteht,  so  ist  gegen  die  Entscheidung  der  Zollbehörde
  Beschwerde  bei  dem  Govuverneur,  in  zweiter  Instanz  bei  dem  Reichskanzler  (Auswärtiges  Amt,
Kolonial-Abteilung)  zulässig.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Strafbestimmungen.
§  47.

Wer  es  unternimmt,  Gegenstände,  deren  Aus=  oder  Einfuhr  für  das  Schutzgebiet  oder  für  einen
Teil  desselben  verboten  oder  erst  nach  Erfüllung  vorgeschriebener  Bedingungen  gestattet  ist  (§S  4  und  5),
diesen  Bestimmungen  zuwider  aus=  oder  einzuführen,  macht  sich  der  Kontrebande  schuldig.  Er  hat,  sofern
nicht  in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  eine  höhere  Strafe  festgesetzt  ist,  neben  der  Einziehung  der
Gegenstände,  in  Bezug  auf  welche  das  Vergehen  begangen  worden  ist,  eine  Geldstrafe  verwirkt,  welche  dem
doppelten  Werte  jener  Gegenstände  gleichkommt,  mindestens  aber  30  Mark  beträgt.  Kann  die  Einziehung
der  kontrebandierten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist  auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände
  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  ermitteln  läßt,  auf  Erlegung  einer  als  angemessener  Wert  sestgestellten
  Geldsumme  zu  erkennen,  daneben  auf  eine  Geldstrafe,  welche  dem  doppelten  Betrage  des  Wertes
der  kontrebandierten  Gegenstände  gleichkommt.
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        —  8  —

8  48.

Die  Kontrebande  wird  als  vollendet  angesehen,  wenn  Gegenstände  der  im  §  47  bezeichneten  Art
unter  Umgehung  der  Zollstelle  über  die  Grenze  gebracht  sind,  oder  wenn  verbotene  Gegenstände  unrichtig
oder  gar  nicht  deklariert  oder  bei  der  zollamtlichen  Revision  verheimlicht  werden.  Sind  jedoch  solche  Gegenstände
  vorschriftsmäßig  bei  einer  Zollstelle  zur  Revision  gebracht,  so  ist  dem  Einführer  zu  gestatten,  diese
Gegenstände  wieder  über  die  Grenze  zurückzuschaffen;  geschleht  letzteres  nicht,  so  können  die  Gegenstände
beschlagnahmt  oder  auf  Kosten  des  Einführers  vernichtet  werden.

8  49.

Wer  es  unternimmt,  Ein-  oder  Ausfuhrzölle  zu  hinterziehen,  macht  sich  des  Schmuggels  schuldig
und  hat  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  Bezug  auf  welche  das  Vergehen  verübt  worden  ist,
eine  dem  vierfachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Zollgefälle  gleichkommende  Geldstrafe  verwirkt.  Der  Zoll
selbst  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten,  bei  Ausfuhrgegenständen  jedoch  nur,  wenn  deren  Ausfuhr  wirklich
stattgefunden  hat.

Kann  die  Einziehung  der  geschmuggelten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist  auf  Er—
legung  des  Wertes  der  Gegenstände,  und  wenn  sich  dieser  nicht  genau  seststellen  läßt,  auf  Erlegung  einer
angemessenen  Geldsumme  zu  erkennen.  Daneben  ist,  falls  die  Höhe  des  hinterzogenen  Zolles  und  infolgedessen
  die  Höhe  der  verwirkten  Geldstrase  nicht  genau  sestgestellt  werden  kann,  eine  Geldstrafe  bis  zu
10  000  Mark  zu  verhängen.

50.

Der  Schmuggel  wird  als  vollendet  angesehen

1.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  entgegen  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  ohne  behördliche
Erlaubnis  an  anderen  als  den  für  die  Aus=  und  Einfuhr  bestimmten  Plätzen  (8  3)  ein=  oder  ausgeführt
oder  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten  Stellen  (§  19)  gelöscht  oder  geladen  werden;

2.  wenn  gollpflichtige  Gegenstände  dem  Zollamt  überhaupt  nicht  oder  unrichtig  angemeldet  werden,
so  daß  sie  einen  geringeren  als  den  auf  ihnen  ruhenden  Zoll  zu  zahlen  hätten.  Kann  jedoch  der  Angeschuldigte
  nachweisen,  daß  eine  Zollhinterziehung  nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  nur  eine  Ordnungsstrafe  gemäß
  §  53  zu  verhängen.  Auf  Warenführer,  Spediteure,  Zolldeklaranten  rc.  findet  diese  Bestimmung  mit
der  Maßgabe  Anwendung,  daß  dieser  Nachweis  außer  von  ihnen  selbst  auch  von  ihren  Austraggebern  zu
führen  ist.  Unrichtige  Mengenangaben  bleiben  straffrei,  wenn  der  Unterschied  zwischen  der  angemeldeten
und  der  bei  der  Revision  ermittelten  Menge  10  Prozent  nicht  übersteigt.  ·

3.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Zollrevision  verheimlicht  oder  verborgen  werden;

4.  wenn  über  zollpflichtige  Gegenstände,  welche  unter  Zollkontrolle  stehen  und  auf  denen  noch  ein
Zollanspruch  ruht,  ohne  Genehmigung  der  Zollbehörde  verfügt  wird;

5.  wenn  Personen  oder  Gesellschaften,  denen  der  Bezug  an  sich  zollpflichtiger  Gegenstände  unter
der  Bedingung  der  Verwendung  zu  einem  bestimmten  Zwecke  zollfrei  oder  gegen  einen  geringeren  als  den
tarifmäßigen  Zoll  gestattet  ist,  dieselben  anderweitig  verwenden  oder  unentgeltlich  oder  gegen  Entgelt  veräußern,
  ohne  vorher  den  vollen  Betrag  des  Zolles  nachgezahlt  zu  haben.

51.

Wenn  verbotene  oder  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Ein=  oder  Ausfuhr  zum  Zwecke  der  Umgehung
  des  Verbots  oder  der  Hinterziehung  des  Zolles  in  geheimen  Behälktnissen  oder  sonst  auf  künstliche
und  schwer  zu  entdeckende  Art  verborgen  werden,  so  sind  die  in  den  §§  47  und  49  festgesetzten  Strasen
um  die  Hälfte  zu  verschärsen.

8  52.

Im  Wiederholungsfalle  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  nach  vorhergegangener  rechtskräftiger
  Verurteilung  wird  außer  der  Einziehung  der  Gegenstände  des  Vergehens  die  in  den  88  47  und
49  festgesetzte  Strafe  verdoppelt;  im  zweiten  und  in  jedem  weiteren  Wiederholungsfalle  wird  diese  Strafe
verdreifacht.  Eine  Straferhöhung  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn  seit  dem  Zeitpunkt,  in  welchem  die  Strase
für  das  zuletzt  begangene  frühere  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder  erlassen  worden  ist,  drei  Jahre  verflossen
  sind.

4n  53.

Alle  Ubertretungen  dieser  Verordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung  öffentlich  bekannt  gemachten
Bestimmungen  können,  soweit  nicht  Kontrebande  oder  Schmuggel  vorliegt,  mit  einer  Ordnungsstrafe  von
1  bis  150  Mark  belegt  werden.

8  54.

Wenn  die  in  den  88  47,  49,  51,  52  und  53  vorgesehenen  Geldstrafen  im  Falle  des  Unvermögens
des  Verurteilten  nicht  beigetrieben  werden  können,  so  tritt  an  deren  Stelle  in  Gemäßheit  des  §  58  eine
Freiheitsstrafe  bis  zu  einem  Jahre.

An  Stelle  der  Geldbeträge,  die  nach  den  88  47  und  49  im  Falle  der  Unmöglichkeit  der  Ein-
        <pb n="315" />
        —  9  —

ziehung  der  kontrebandierten  oder  geschmuggelten  Gegenstände  als  Werterlegung  zu  zahlen  sind,  kann  auf
eine  Freiheitsstrafe  nicht  erkannt  werden.  Auch  finden  hinsichtlich  dieser  Geldbeträge  die  in  den  §§  51  und
52  vorgesehenen  Straferhöhungen  nicht  statt.  |

55.

Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuchs,  der  Begünstigung,  Beihülse  und  Teilnahme
sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  richten  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches.

§  56.

Für  die  Zollgefälle,  Geldstrafen,  Ersatz  des  Wertes  kontrebandierter  oder  geschmuggelter  Gegenstände
  (§§  47  und  49)  sowie  für  die  Kosten,  zu  welchen  Personen  verurteilt  werden,  die  unter  der  Gewalt,
  der  Aufsicht  oder  im  Dienste  einer  anderen  Person  oder  einer  Gesellschaft  stehen,  können  diese  letzteren
im  Falle  des  Unvermögens  der  Schuldigen  haftbar  gemacht  werden,  und  zwar  unabhängig  von  der  Strafe,
zu  welcher  sie  selbst  auf  Grund  dieser  Verordnung  etwa  verurteilt  werden.  Dabei  kann  die  Zollbehörde
nach  ihrer  Wahl  die  verhängte  Geldstrafe  von  den  Mitverhafteten  einziehen  oder  unter  Verzicht  hierauf
an  den  Schuldigen  selbst  die  für  den  Unvermögensfall  vorgesehene  Freiheitsstrafe  zur  Vollstreckung  durch
das  Gericht  bringen.

Doch  bleibt  es  den  vorbezeichneten  Personen  und  Gesellschaften  vorbehalten,  ihre  Haftung  durch
den  Nachweis  auszuschließen,  daß  die  Zuwiderhandlung  nicht  bei  Ausführung  der  Verrichtungen  verübt  ist,
die  sie  dem  Täter  übertragen  oder  ein  für  allemal  überlassen  hatten.

857.

Die  in  den  §§  47,  49,  51,  52  und  53  saufgeführten  Vermögensstrafen  werden  durch  die  golstationen
  und  Zollabferligungsstellen  durch  Strafbescheid  verhängt,  soweit  die  Höhe  der  verwirkten  Strafen
einschließlich  des  Wertes  der  einzuziehenden  Gegenstände  300  Mark  nicht  übersteigt  und  sich  der  Verurteilte
bei  der  verhängten  Strafe  beruhigt.  Zur  Verhängung  höherer  Geldstrafen  sind  nur  die  Zollamtsvorsteher
und  der  Vorstand  der  Zollverwaltung  des  Schutzgebiets  befugt.  Gegen  diese  Straffestsetzungen  steht  dem
Beschuldigten  binnen  zweier  Wochen  vom  Tage  der  Zustellung  an  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  zu;
an  Stelle  der  Beschwerde  kann  der  Beschuldigte  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  stellen.  In  der
Einlegung  des  einen  dieser  beiden  Rechtsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.

Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  sind  bei  der  Zollstelle  anzubringen,
welche  den  Strasbescheid  erlassen,  oder  bei  derjenigen,  welche  ihn  bekannt  gemacht  hat.

§  58.

Die  Umwandlung  nicht  beizutreibender  Geldstrafen  in  Freiheitsstrafen  (I54)  und  die  Vollstreckung
der  letzteren  erfolgt  auf  Antrag  der  Zollstelle,  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat,  durch  die  Gerichte;
wenn  es  sich  um  Eingeborene  handelt,  durch  die  Bezirksämter  und  Distrikte.  Die  Umwandlung  erfolgt
nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  des  Strafgesetzbuchs.  n

8  59.  *rir*“'"

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  die  auf  Grund  der  §§  47,  49,  51,  52  und  53  durch  Strafbescheid
  oder  gerichtliches  Erkenntnis  verhängten  Freiheits=  und  Geldstrafen  sowie  die  Vertretungsverbindlichkeiten,
  Einziehungen  und  Wertersatzsummen  und  die  Kosten  des  Verfahrens  niederzuschlagen  oder  zu  ermäßigen,
  ferner  die  Strafvollstreckung  auszusetzen,  sowie  Strafunterbrechung  und  Strafteilung  zu  gestatten
soweit  es  sich  um  Freiheitsstrafen  bis  zu  6  Monaten  oder  um  Geldbeträge  bis  zu  500  Mark  handelt.

8  60.

Bestechungen  und  Beleidigungen  der  Zollbeamten  werden  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches
  bestraft.

8  61.

Hinsichtlich  der  Eingeborenen  sind  außer  den  vorgenannten  Strafen  alle  Strafmittel  zugelassen,
welche  in  den  die  Eingeborenen-Strasgerichtsbarkeit  regelnden  Verordnungen  vorgesehen  sind.

8  62.

Unbekanntschaft  mit  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung  belannt  gegebenen

  Bestimmungen  soll  niemand,  auch  Ausländern  nicht,  zur  Entschuldigung  gereichen.“
8  63.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  die  zu  dieser  Verordnung  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen
und  Dienstvorschriften  zu  erlassen  sowie  den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  durch  öffentliche
  Bekanntmachung  zu  bestimmen.

Berlin,  den  31.  Januar  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

—  —  3
        <pb n="316" />
        Zolltarif.

Aulage.

 

 

 

 

 

 

Amtliche
Tara-Tarif-
  vergütung
Benennung  der  Gegenstände  Tarissatz  beieer  Bemerkungen
nummer  in  Kisten
und
Fässern
A.  Einfuhrzölle.
I.  Derzehrungegegenstände  und  Genußmittel.
A  Ia.Kaffee,  Kaffesurrogate,  Kalao  brutto  1kgo,  30  A
b.Buschtee  ..  bruttolkgo,40.--c.
  Sonstiger  Tee  brutto  1kgo,  80  A  Zu  Alc.  Medizinische
d.  Gewürze  aller  Art  brutto  1kg,  30%  Tees  sind  zollfrei.
=  e.  Zucker  brutto  1kg,  104
f.Mit  Zucker  und  Fett  zubereitete  Bäcker-  Konditorund
  Zuckerwaren,  Backpulver,  Hefe,  Sago,  Erfrischungspastillen
  und  kapseln,  Kase  ..  bruttolkgaswfzs
-g.Ztgarrenundskgamtten  .  netto1k82,00-Ø200-o
-h.Plattentabak..  brutto  1  kg  2,00  4
=  i.  Rohe  Tabaksblätter  und  anderer  Rauch—.  Kau-  und
Schmupftabatk  netto  1  kg  2,00.M0%
-k.  Salz  .  bruttolkgO  02M  Salz  zu  landw
  ichen  un
u
ist  zollfrei
.  I.Fleisch  und  Fleischwaren  jeder  Art.  Gesalzene,  getrocknete,
  gerducherte  und  anderweit  präservierte
Fische,  trockene  oder  in  Flüssigkeit  präservierte
Gemüse,  Backobst,  Korinthen,  Rosinen,  Datteln  und  3  wieger
andere  getrocknete  Früchte.  Alle  anderweit  nicht  Harürrt.  Nudeln
genannten  präservierten  Verzehrungsgegenstände  brutto  1kg0,304  und  WMalteron  sind
30  I.
=  m.Speisefette  und  Speiseöle  brutto  1kg0,30  MA
II.  Getränke.  3  *  ue
A  IIa.  sLimonaden,  Fruchtsäfte  und  andere  nicht  alkohol-  Nüerrinhalts  ns  *
haltige  Getränke,  außer  Mineralwasser  brutto  1kgo,  Ooö  M  Flaschen,  Kruken  rcb.
  Bier  aler  Art  .  .  ..  brutto  1kg,  10  wird  jedes  ange-#c.Stille
  Weine  brutto  1kg,  20  kungechelur==
  d.  Schaumweine  brutto  1  kg0,50  2c.  für  ein  volles
e.  Branntwein  aller  Art  bis  einschl.  70  %  Alkohol-  Zehntel  gerechnet
gehalt  nach  Trallees  1  Liter  2,00  M  und  danach  der  gen
=  f.]Branntwein  aller  Art  über  70%  uthalgebel  0  sestgestem:  Einhalt
Tralles,  alkoholhaltige  Essenzen  1  Liter  3,00  +  wein  und  alkoholhaltige
  Essenzen  zum
Wedbinal  Sraus
nd  zo
Lae  n  zum  mensch- 



 

 

lichen  Genuß  unbrauchbar
  gemachter
Spiritus  und  Spiritus
  in  konsistenter

 

Form.
        <pb n="317" />
        Amtliche

 

 

 

 

 

Tara-Tarif-

  vergütung

Benennung  der  Gegenstände  Tarifsatz  beieher  Bemerkungen
mummer  in  Kisten
und
Fässern
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,
Mineralöle.

A  lIla.Petroleum  und  andere  Mineralöle  brutto  1kg#0,05

=  Db.Andere  Brenn=  und  Schmieröle  netto  1  kg  0,10441%
IV.  Fabrikate  aus  Wache  und  Fetten.

A  IVa.  Wichsen  und  Schuhcréme  brutto  1kg#0,05  M
é=  b.  Gewöhnliche  Seifen  (nicht  batfmilerh  brutto  1kg0,  Ob.A
c.  Parfümierte  Seifen.  ..  netto  1  kg  O0,10¼10%
d.  Lichte  ..  nettolkgoJOalleojo

V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse,
Farbwaren.
A  Va.  Farben,  Firnisse  und  Tinten  brutto  1kg  0,1000%
=  b.Wohlriechende  Sette  und  Ole  sowie  Parfimerien
aller  Art.  netto  1  kg  0,4606%1%
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände.


A  Vla.Seidene  und  halbseidene  Stoffe  und  Waren  daraus  netto  1  kg  3,00KH20%

=  b..  Fertige  oder  vorgerichtete  Kleidungsstücke  mit  Ausnahme

  von  solchen  aus  Seide,  Halbseide  und  ,

Kokdstoss..  nettolkgl,50.-z20"-o«
-o.Kordstoffund  Waren  daraus,  sowie  Wesche  und

Unterzeug,  ausgenommen  aus  Seide  und  Halbseide  netto  1  kg  10000|20%
.  d.  Filz  und  Filzwaren,  mit  Zeugstoff  umkleidete  Puppen,

Schirme,  Kissen  und  Federbetten  aller  Art,  mit

Zeugstoff  überzogene  Knöpfe,  sowie  alle  anderen

nicht  genannten  Zeugstosse  und  Zeugwaren,  mit

Ausnahme  von  grober  Segelleinwand  zu  Wagendecken,

  Zelten  2c.  und  Waren  daraus,  Möbelbestandteilen

  und  Matratzen,  Binden  und  Gazen

zum  Medizinalgebrauch.  .  nettolkgo,80-l-200Xo
-e.Herren-undgamierieFrauenhute  aus  Stoff  oder  Filz  1  Stück  1,00  —+
=  f.  Ungarnierte  Frauenhüte,  Kinder-,  Strohr#  und  andere

Hüte  und  Mützen  .  lStück0,50.-lz

MLederundLedekwaren,Wachetuch,

Kürschnekwaren.

AVIIa.UnvetarbeitetedLeder...  nettolkgO,50.-lz10«70
-b.KindekichuheundPantosseln.  IPaar0,50.-6
-e.LangeSchaftstiefel..  1  Paar  2,00  M.

(d.  Alle  übrigen  Schuhe  und  Stiefel  1  Paar  1,00  MA
-e.|  Alle  sonstigen  Leder=  und  Sattlerwaren  netto  1  kg  100.“4%
f.Ol-  und  Wachstuch  sowie  Waren  daraus.  netto  1  kg  0,80C&amp;amp;  0%
        <pb n="318" />
        12

 

—  —  ——  —  —  —  ——  —  —  —  AI—

 

 

Amtliche

 

Tara-Tarif-
  vergütung
Benennung  der  Gegenstände  Tarissatz  W“  Bemerkungen
nummer  in  Kisten
und
Fässern
VIII.  Solzwaren,  Slecht-  und  Schnigwaren.
A  VIII.Hölzerne  Tabakpfeisen  1  Stück  0,10  M
IX.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren.
A  IXa.]  Porzellan  und  porzellanartige  Tonwaren,  Fayence-,

Majolika=  und  ähnliche  Waren.  Betto  1  kg  0,40  20%  SuK  Ia.  Grobe  ungefärbte,
  unbemalte
2c.  Stein=  und  Tonwaren
  sind  zollfrei.

b.)Glaswaren,  mit  Ausnahme  von  Fenster=  und  Spiegelglas

  sowie  von  gewoͤhnlichen  Bier-,  Wein=  und

anderen  Flaschen  .netto  1  kg  0,20

X.  Waffen  und  Munition.
A  a.Hinterladergewehre  mit  dem  Kaliber  7,9  mm

(Mod.  88,  97,  98  2c.)  sowie  deren  Läufe  1  Stück  150,00  =

=  D.  Patronen  und  Patronenhülsen  hierzz  brutto  1kg10,00
=  c..Ein=  und  doppelläufige  Hinterladergewehre  sowie

Einzel=  und  Doppelgewehrläufe  für  Hinterlader  Stück  20,00

=  d.]  Drillinge  und  Läufe  zu  Drillingen  1  Stück  30,00  M
=  e.  Teschins,  Luftbüchsen  und  sonstige  Schußwaffen,

Stichwaffen,  wie  Säbel,  Dolche,  Hirschfänger  2c,

soweit  sie  nicht  Kinderspielzeug  sind  1  Stück  5,00  4

1.  Pulver  aller  Art,  Zündhücchen,  Raketen  und
Feuerwerkskörper  brutto  1  kg  1,00  J
=  g.  Schrot  brutto  1kg0,  10
-h.]Nicht  besonders  genannte  Patronen  und  Patronenhülsen  brutto  1kg  0,20  K
B.  Ausfuhrzölle.
B  1.Weibliches  Rindvies  1  Stück  50,00  +
2.  -  Kleinvieh  (Schase,  T  1  Stück  5,00  M
=  Z3.  Robbenfelle,  Bobskis=  1  Stück  1,00  .--4.Stkaußenfedekn.
  netto  1  kg  2,00ä%
.  5.Guano
-Ha.  mit  einem  Ammonialgehalte  bis  5½%  6%  1  Gewichtstonne
5,00  A
5b.  =  "  -  über  5½  bis  7%  1  Gewichtstonne
12,00  MA
5Ho.  -  -  =  v  bis  9%  1  Gewichtstonne
16,00  MA
*  51.  -  2  -  2  9%  1  Gewichtstonne

 

 

20.00  MA
        <pb n="319" />
        Ausführungsbestimmungen

zur

Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet

vom  31.  Januar  1903.

Auf  Grund  des  §  62  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  31.  Januar  1903  (Zollverordnung
für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet)  wird  verordnet,  was  folgt:

überwa  ch  ung.

Die  den  Zollämtern,  Zollstationen  und  gellebfersigungsstelen  obliegende  Überwachung  der  Befolgung
  der  Zollvorschriften  wird  ausgeübt  durch  Grenzpatrouillen  und  durch  Revision  der  Warentransporte.
Zollanmeldung.

2

Die  vorgeschriebene  Anmeldung  sowohl  zollpflichtiger  als  auch  zollfreier  Gegenstände,  die  über  die
Grenzen  des  Schutzgebiets  ein=  oder  ausgeführt  werden  (§  21  der  Zollverordnung),  hat  auf  Formularen

nach  den  angeschlossenen  Mustern  A  und  B,  die  von  der  Zollbehörde  bezogen  werden  können,  zu  erfolgen.  Anlage

Der  Anmelder  hat  auf  diesen  Formularen  die  Spalten  1  bis  6  auszufüllen.

Die  Anmeldungen  sind  in  deutscher  Sprache  und  nach  deutschem  Maß,  Gewicht  und  Geld  auszustellen;
  sie  sollen  deutlich  und  sauber  geschrieben  sein  und  dürfen  keine  Rasuren  enthalten.  Anmeldungen,
welche  diesen  Bedingungen  nicht  entsprechen,  können  zurückgewiesen  werden.

Auf  Wunsch  des  Verzollers  und  bei  des  Schreibens  unkundigen  Personen  bewirkt  die  Zollstelle
gegen  eine  Gebühr  von  50  Pf.  pro  Anmeldung  die  Ausfertigung  der  Anmeldungen  auf  Grund  der  mundlichen
  Angaben  des  Verzollers;  derselbe  hat  in  diesem  Falle  die  Anmeldung  mit  seiner  Unterschrift,  falls
er  nicht  schreiben  kann,  mit  seinem  zu  beglaubigenden  Handzeichen  zu  versehen.

83.
Für  die  Ausfertigung  der  Zollanmeldungen  können  nach  Bedürfnis  Privatpersonen  als  Zolldeklaranten

  bestellt  werden;  dieselben  haben  auf  Antrag  der  Verzoller  die  Zollanmeldungen  gegen  eine

50  Pf.  für  jede  Anmeldung  nicht  übersteigende  Gebühr  auszufertigen.
Ausfuhr  zur  Wiedereinfuhr  und  Einfuhr  zur  Wiederausfuhr.
4

Gegenstände,  die  nach  Maßgabe  des  §  9  Absatz  1  der  Zollverordnung  von  einem  nach  einem
anderen  Platze  des  Schutzgebiets  durch  das  Ausland  oder  auf  dem  Seewege  übergeführt  werden,  sind
unter  Vorlegung  der  zugehörigen  Frachtbriefe  oder  Konnossemente  der  Zollstelle  des  Ausgangsorts  anzumelden;
  diese  hat  die  Papiere  abzustempeln  und  sie,  mit  einer  entsprechenden  Bescheinigung  versehen,  dem
Warenführer  behufs  Legitimation  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  der  Gegenstände  zurückzugeben.

5.

Gegenstände,  die  nach  §  9  Absatz  2  der  Zollverordnung  behufs  späterer  Wiedereinfuhr  ausgeführt
oder  nach  §  10  der  Zollverordnung  behufs  späterer  Wiederausfuhr  eingeführt  werden,  sind  gemäß  der
Vorschrift  im  §  2  dieser  Ausführungsbestimmungen  anzumelden.  Auf  den  Anmeldungsformularen  ist  der
Revisionsbefund  sowie  der  Zeitpunkt,  bis  zu  welchem  die  Wiedereinfuhr  bezw.  Wiederausfuhr  zu  erfolgen
hat,  zu  vermerken;  ein  Exemplar  ist  dem  Warenführer  behufs  Legitimation  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr
bezw.  Wiederausfuhr  der  Gegenstände  zurückzugeben.

4

B
        <pb n="320" />
        —  14  —

86.

Von  der  Hinterlegung  des  vollen  Betrages  des  Ausfuhr=  bezw.  Einfuhrzolles  kann  abgesehen
  werden.

Die  Rückerstattung  des  hinterlegten  Zollbetrages  erfolgt,  falls  die  Wiedereinfuhr  bezw.  Wiederausfuhr
  der  Gegenstände  an  einem  anderen  als  dem  ursprünglichen  Ausgangs=  bezw.  Eingangsorte  erfolgt,
auf  Grund  einer  Bescheinigung  der  Wiedereingangs=  bezw.  Wiederausgangsgzollstelle.

87.

Für  eingeführte  Gegenstände,  welche,  ohne  aus  dem  Gewahrsam  der  Zoll-,  Eisenbahn=  oder  Postbehörde
  gekommen  zu  sein,  wieder  nach  dem  Auslande  zurückgebracht  werden,  ist  der  Zoll  auf  Antrag  des
Zollpflichtigen  auch  dann  zu  erlassen,  wenn  die  betreffenden  Gegenstände  bei  ihrer  Einbringung  nicht  zur
Wiederausfuhr  angemeldet  worden  sind.

Dasselbe  gilt  für  Gegenstände,  welche  in  Seenot  an  Land  gebracht  werden,  soweit  sie  wieder  zur
Ausfuhr  gelangen.

Zollrevision.
8B.

Die  Zollrevision  (§  23  der  Zollverordnung)  soll  sich  nur  so  weit  erstrecken,  als  sie  zur  Feststellung
der  Richtigkeit  der  Zollanmeldungen  unbedingt  erforderlich  ist.

Das  Handgepäck  von  Reisenden  ist  nur  dann  einer  Revision  zu  unterziehen,  wenn  der  Verdacht
unrichtiger  Inhaltsangabe  vorliegt.

§  9.

Bei  der  Abfertigung  zur  Verzollung  sind  seitens  der  Zollstelle  auf  den  Anmeldungsformularen
(Muster  A  und  B)  die  Spalten  7  bis  15  auszufüllen.  Bei  dieser  Eintragung  muß  die  Benennung  der
Gegenstände  tarifarisch  richtig,  d.  h.  so  vollständig  und  verständlich  sein,  daß  eine  Einreihung  der  Gegenstände
  unter  eine  andere  Tarifposition  ausgeschlossen  ist.  Der  angemeldete  Wert  der  Gegenstände  ist  von
dem  abfertigenden  Beamten  zu  prüfen  und  gegebenenfalls  zu  berichtigen.

Bei  der  Zollberechnung  sind  die  unter  eine  und  dieselbe  Tarifposition  fallenden  Gegenstände  einer
jeden  Zollanmeldung  zusammenzuziehen.

Der  absfertigende  Beamte  hat  seine  Eintragung  mit  dem  Datum  und  seiner  Unterschrift  zu  versehen.

Bei  den  mit  mehreren  Beamten  besetzten  Zollstellen  haben  sich  an  der  Revision,  sowelt  angängig,
zwei  Beamte  zu  beteiligen  und  den  Befund  zu  unterschreiben.  In  zweifelhaften  Fällen  hat  der  Vorsteher
der  Zollstelle  für  die  Tarifierung  zu  unterzeichnen.

Zollabfertigung  im  Innern.
8  10.

Für  diejenigen  Einfuhrgegenstände,  deren  Schlußabfertigung  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  erfolgen
soll  (§  27  der  Zollordnung),  hat  die  Zollstelle  des  Eingangsortes  die  beiden  Ausfertigungen  der  Zollanmeldung
  mit  der  Revisionsbescheinigung  zu  versehen.  Eines  der  bescheinigten  Exemplare  ist  dem  Frachtführer
  zu  übergeben,  der  dieses  Papier  auf  dem  Transporte  mit  sich  zu  führen  und  der  Abfertigungsstelle
im  Innern  vorzulegen  hat.  Der  zugehörige  Frachtbrief  ist  von  der  Zollstelle  des  Eingangsortes  abzustempeln

  und  mit  dem  Vermerk  zu  versehen:  „Zu  Zollanmeldung  Nr.  gehörig.“  Das  zweite
Exemplar  der  Zollanmeldung  ist  per  Post  an  die  Schlußabfertigungsstelle  zu  senden.

8  11.

8

Findet  während  des  Transports  vom  Eingangsorte  nach  der  Schlußabfertigungsstelle  eine
Veränderung  des  Bestimmungsortes  statt,  so  hat  der  Frachtführer  umgehend  die  nächste  Zollstelle  zu
benachrichtigen.  Die  letztere  hat  der  Zollstelle  des  ursprünglichen  Bestimmungsorts  eine  entsprechende
Mitteilung  zu  machen,  nach  deren  Empfang  diese  das  per  Post  erhaltene  Duplikat  der  Zollanmeldung  an
die  Zollstelle  des  neuen  Bestimmungsortes  weiterzugeben  hat.  Auf  dem  Begleitpapiere  wird  der  neue
Bestimmungsort  nach  Streichung  des  alten  vermerkt.

12.
Nach  der  Abfertigung  im  Innern  wird  das  Duplikat  der  Anmeldung,  mit  der  Nummer  des
Heberegisters  oder  des  Niederlageregisters  bezw.  mit  dem  Vermerk  „zollfrei“  versehen,  an  die  Zollstelle  des
Eingangsortes  zurückgesandt,  welche  nunmehr  die  Nummer  im  Anmelderegister  als  erledigt  zu  löschen  hat.

*  13.

Bei  der  Abfertigung  von  Ausfuhrgegenständen  bei  einer  im  Innern  gelegenen  Zollstelle  bildet
eines  der  beiden  Exemplare  der  Anmeldung  Belag  zu  dem  Register  der  betreffenden  Zollstelle;  das  zweite
Exemplar  ist  abgestempelt  und  mit  dem  Revisionsvermerke  versehen  dem  Frachtführer  zu  übergeben,  der
dasselbe  auf  dem  Transporte  mit  sich  zu  führen  und  der  Zollstelle  des  Ausgangsortes  vorzulegen  hat.
Diese  hat  die  Ausfuhr  zu  kontrollieren.  Die  dabei  vorzunehmende  Revision  hat  sich  im  allgemeinen  auf
        <pb n="321" />
        —  15  —

eine  Vergleichung  der  Zahl,  Bezeichnung,  Verpackungsart  und  des  Bruttogewichts  der  Gegenstände  mit
den  Eintragungen  der  vorgelegten  Anmeldung  zu  beschränken,  eine  spezielle  Revision  unter  Offnung  der
Frachtstücke  und  Nachprüfung  des  Inhalts  ist  seitens  der  Zollstelle  des  Ausgangsortes  nur  auf  Antrag
des  Frachtführers  oder  in  Fällen  vorzunehmen,  in  denen  Verdacht  vorliegt,  daß  während  des  Transports
eine  Vertauschung  von  Frachtstücken  stattgefunden  hat.

Eisenbahn-Güterverkehr.

8  14.

Gegenstände,  welche  nach  Maßgabe  des  8  33  der  Zollverordnung  auf  Eisenbahnen  unter  Zollkontrolle
  befördert  werden,  müssen  auf  dem  Eisenbahnfrachtbriefe  durch  die  zollamtliche  Abstempelung  und
einen  entsprechenden  Vermerk  als  Zollgüter  ausdrücklich  bezeichnet  sein.  Die  Eisenbahnverwaltung  darf
solche  Güter  zur  Beförderung  nur  annehmen,  wenn  ihr  zugleich  die  zugehörigen,  mit  dem  Revisionsvermerke
  versehenen  Zollonmeldungen  ausgehändigt  werden.

8  15.

Einfuhrgegenstände,  deren  Schlußabfertigung  nach  Maßgabe  des  §  27  der  Zollverordnung  bei
einer  Zollstelle  im  Innern  erfolgen  soll,  dürfen  mit  der  Eisenbahn  nur  nach  solchen  Stationen  befördert
werden,  an  denen  sich  Zollabfertigungsstellen  befinden.  Die  Eisenbahnverwaltung  hat  diese  Gegenstände
unter  Vorlegung  der  Zollanmeldungen  der  betreffenden  Zollabfertigungsstelle  vorzuführen.  Je  nach  der
Bestimmung  der  Gegenstände  nimmt  diese  Zollabfertigungsstelle  entweder  die  Schlußabfertigung  vor,  oder
sie  bewirkt  die  Aufnahme  der  Gegenstände  in  eine  Zollniederlage,  oder  sie  überweist  dieselben  der  Zollabfertigungsstelle
  ihres  endgültigen  Bestimmungsortes,  falls  dieser  nicht  an  der  Bahn  gelegen  ist.

l  16.

Die  vom  Gouvernement  mit  der  Kontrolle  des  Eisenbahnverkehrs  beauftragten  Zollbeamten  haben
das  Recht,  die  Verladung  und  Ausladung  der  unter  Zollkontrolle  stehenden  Eisenbahngüter  zu  beaufsichtigen.
Die  in  den  Zügen  oder  auf  den  Stationen  und  Haltestellen  anwesenden  Angestellten  der  Bahn  sind  verpflichtet,
  den  Zollbeamten  auf  Verlangen  Auskunft  zu  erteilen  und  nach  Möglichkeit  Hilfe  zu  leisten  sowie
den  Oberbeamten  der  Zollverwaltung  Einblick  in  die  Frachtbriefe,  Frachtkarten  und  in  die  auf  den  Güterverkehr
  bezüglichen  Bücher  zu  gewähren.  Dabei  ist  die  Verursachung  von  fahrplanwidrigen  Verzögerungen
nach  Möglichkeit  zu  vermeiden.

Die  Zollbeamten  sind  ferner  besugt,  den  Bahnkörper  und  während  der  Betriebsdauer  auf  der
Bahnstrecke  auch  die  dort  vorhandenen  Gebäude  und  Räume,  soweit  sie  den  Zwecken  des  Güterverkehrs
dienen,  zu  betreten  und  die  von  ihnen  für  nötig  erachteten  Nachforschungen  vorzunehmen.

Die  mit  der  Kontrolle  des  Bahnzolldienstes  beauftragten  Oberbeamten  der  Zollverwaltung  sind
mit  allen  Zügen  unentgeltlich  zu  befördern;  als  Ausweis  dient  ihnen  eine  vom  Gouverneur  ausgestellte
Legitimationskarte.

Postpaketverkehr.

§  17.
Die  Zollabfertigung  der  ein=  und  ausgehenden  Postpakete  findet  nur  an  denjenigen  Plätzen  statt,
an  denen  sich  eine  für  den  Paketverkehr  geöffnete  Postanstalt  und  eine  Zollstelle  befindet.

§  18.

Die  Zollabfertigung  der  nach  dem  Auslande  gehenden  Pakete  ist  durch  Abstempelung  der  Inhaltserklärungen
  zu  beurkunden.

19.

Die  Zollstellen  haben  den  Postanstalten  auf  Verlangen  über  die  erfolgte  Ablieferung  der  eingegangenen
  Postpakete  Quittung  zu  erteilen.  Über  die  an  die  Postanstalten  zurückgegebenen  Pakete  haben
die  letzteren  Qutttung,  die  Belag  für  die  Anmelderegister  wird,  auszustellen.

Bei  Dienststellen  mit  erheblichem  Postpaketverkehr  wird  seitens  der  Postanstalt  eine  Kopie  des
Postlogerbuches  der  zuständigen  Zollstelle  übergeben.  Die  Kopie  ersetzt  für  diese  Postpakete  bei  der  Zollstelle
  das  Zollanmelderegister.

8  20.

Die  Zollstellen  liefern  die  eingegangenen  Postpakete  gegen  Vorzeigung  und  Aushändigung  der
zugehörigen  Begleitadressen  aus.  Die  Begleitadressen  werden  von  der  Zollstelle  aufbewahrt  und  von  Zeit
zu  Zeit  der  zuständigen  Poststelle  zurückgegeben.  Wird  bei  der  Vorlage  der  Begleitadressen  von  der  Zollstelle
  wahrgenommen,  daß  die  Postwertzeichen  abgelöst  worden  sind,  so  ist  die  Herausgabe  der  Pakete
solange  zu  versagen,  bis  die  Postanstalt  durch  Vermerk  auf  der  Begleitadresse  die  Herausgabe  genehmigt
hat.  Gehen  Postpakete  ohne  Begleitadressen  ein,  so  werden  von  der  Post  Notadressen  ausgestellt,  welche
zur  Empfangnahme  der  Pakete  berechtigen.
        <pb n="322" />
        —  16  —

§  21.  .

Fehlt  bei  den  eingehenden  Paleten  die  zugehörige  Zollanmeldung,  so  ist  eine  Revisionsnote
auszuftellen,  welche  den  Vermerk  trägt:  „Ohne  Post-Zollanmeldung  eingegangen“.  Die  Revisionsnote
ist,  wie  die  Zolldeklaration,  in  das  Anmelderegister  einzutragen,  und  auf  derselben  ist  der  Revisionsbefund
zu  vermerken.

§  22.

Bei  Postpaketen,  die  in  äußerlich  beschädigter  Verpackung  eingehen,  oder  bei  solchen,  deren  Inhalt
beschädigt  oder  verdorben  ist,  ist  stets  ein  Postbeamter  zu  der  Zollrevision  hinzuzuziehen,  wenn  nicht  der
Empfänger  auf  eine  Reklamation  wegen  der  Beschädigung  2c.  ausdrücklich  schriftlich  Verzicht  leistet.

§  23.
Bleiben  zollpflichtige  Postpakete,  zu  welchen  der  Adressat  die  Paketadresse  angenommen  hat,  bei
der  Zollbehörde  unabgeholt,  so  hat  diese  die  Postanstalt  zu  benachrichtigen,  welche  das  Weitere  veranlaßt.
Im  übrigen  greifen  auch  für  solche  Pakete  die  Niederlagevorschriften  statt.

§  24.

Postpakete,  deren  Annahme  der  Adressat  verweigert,  oder  deren  Adressat  nicht  zu  ermitteln  ist,
sind  der  Postbehörde  mit  den  Inhaltserklärungen,  die  mit  einem  entsprechenden  Vermerk  zu  versehen  sind,
gegen  Quittung  zur  Rücksendung  zurückzugeben.

8  25.

Unrichtige  oder  unvollständige  Zollinhaltserklärungen  bei  den  vom  Auslande  eingehenden  Postpaketen
  bleiben  straffrei,  wenn  nicht  nach  den  obwaltenden  Umständen  der  Verdacht  einer  beabsichtigten
Zolldefraude  begründet  erscheint.

8  26.

Postpakete,  welche  aus  einem  Orte  des  Schutzgebiets  durch  das  Ausland  nach  einem  anderen  Orte

des  Schutzgebiets  gesandt  werden,  sind  von  jeder  zollamtlichen  Behandlung  befreit.

Dienststunden.
.  §27.

Die  durch  öffentlichen  Anschlag  bei  den  Zollstellen  bekannt  zu  machenden  Dienststunden  sind  für
die  Zollämter  und  Zollstationen:  an  Wochentagen  von  8  bis  12  Uhr  vormittags  und  von  3  bis  5  Uhr
nachmittags.  Die  Dienststunden  an  den  Zollabfertigungsstellen  im  Innern  richten  sich  nach  den  Dienststunden
  der  Gouvernementsbureaus  an  dem  betreffenden  Platze,  soweit  nicht  in  Rücksicht  auf  örtliche  Verhältnisse
  besondere  Bestimmungen  erlassen  werden.

Buch=  und  Registerführung.

8  28.
Bei  den  Zollstellen  sind  folgende  amtliche  Register  zu  führen:
*'°-  1.  das  Zollanmelderegister  (Muster  O),
#e  .—  2.  das  Zollheberegister  (Muster  D),
r*un*  3.  das  Zollkassenbuch  (Muster  E).
"  §  29.

Alle  Zollanmeldungen  sind  in  das  nach  der  Zeitfolge  zu  führende  Anmelderegister  (Muster  C)
einzutragen,  und  zwar:

a)  die  Zollanmeldungen  der  vom  Auslande  eingehenden  Frachtstücke  bei  dem  Grenzeingangsamte,

b)  die  Zollanmeldungen  über  die  vom  Auslande  eingehenden  Postpakete  und  alle  Ausfuhrzollanmeldungen

  bei  denjenigen  Zolldienststellen  an  der  Grenze  oder  im  Innern,  welchen  sie
vorgelegt  werden,

c)  alle  Zollanmeldungen  über  Weiterversendungen  von  Gegenständen  aus  einer  Zollniederlage

unter  Zollkontrolle  an  eine  andere  Zollniederlage  bei  der  Niederlage-Zollstelle.

Die  durch  das  Rechnungsjahr  fortlaufenden  Nummern  des  Zollanmelderegisters  sowie  die  Bezeichnung
  des  Ausfertigungsamts  ist  auf  der  Zollanmeldung  zu  vermerken.

Am  Meonatsschlusse  ist  das  Register  abzuschließen;  die  etwa  noch  nicht  erledigten  Anmeldungen
sind  in  das  Register  des  nächsten  Monats  zu  übertragen.  Die  Ubertragung  ist  in  Spalte  6  des  abgelaufenen
  Registers,  wo  die  ursprüngliche  Nummer  der  Zollanmeldung  anzugeben  ist,  und  am  Schlusse
desselben  zu  bescheinigen.

In  dem  Register  des  neuen  Monats  ist  in  Spalte  2  das  ursprüngliche  Ausfertigungsdatum  und
in  Spalte  6  die  Nummer,  welche  die  Zollanmeldung  am  Kopfe  führt,  anzugeben.

8  30.
Das  Zollheberegister  (Muster  D)  wird  laufend  geführt.  Die  Nummern  desselben  laufen  durch  das
Rechnungsjahr.  Die  einzelnen  Spalten  des  Registers  sind  seitenweise  aufzurechnen  und  zu  übertragen.
        <pb n="323" />
        —  17  —

In  das  Zollheberegister  sind  aufzunehmen:

1.  Alle  Ein=  und  Ausfuhrzölle.  Die  Ausfuhrzölle  sind  blau  zu  unterstreichen.  Bei  den  schriftlich
angemeldeten  Waren  bleibt  Spalte  5  frei,  bei  den  vom  Reisenden  mündlich  angemeldeten
Waren  ist  hier  der  Revisionsbefund  zu  notieren;

2.  alle  sonstigen  Nebengebühren,  wie  Niederlagegeld,  Deklarations=  und  Abfertigungsgebühren;

3.  alle  Nacherhebungen  und  Herauszahlungen  auf  Zölle,  die  auf  Grund  spezieller  Anweisungen
oder  auf  Grund  von  Revisionserinnerungen  erfolgen  (§  34).

Am  Monatsschluß  ist  das  Register  abzuschließen;  dabei  sind  die  Summen  der  verschiedenen  Einnahmen
(Einfuhr=  bezw.  Ausfuhrzölle,  Niederlage-,  Deklarations=  und  Abfertigungsgebühren)  getrennt  nachzuweisen.

*  31.

Das  Kassenbuch  (Muster  E)  wird  nur  bei  den  Zollämtern  und  den  Zolldienststellen  mit  größerem
Geschäftsumfange  geführt.  In  dasselbe  sind  die  Tagessummen  des  Zollheberegisters  sowie  sonstige  Einnahmen
und  Ausgaben  (JZollstrafgelder,  Erlöse  aus  dem  Verkaufe  herrenloser  Gegenstände  r2c.)  einzutragen.  Am
Monatsschluß  ist  das  Kassenbuch  in  Einnahme  und  Ausgabe  abzuschließen  und  der  verbleibende  Bestand,
soweit  er  nicht  an  die  Bezirkskasse  abgeführt  wird  (§  33),  auf  den  nächsten  Monat  zu  übertragen.

8  32.

Alle  Ausgaben  aus  Zollgeldern  bedürfen  einer  allgemeinen  oder  speziellen  Zahlungsanweisung  der
hierfür  zuftändigen  Dienststelle.  Jede  Ausgabe  muß  außerdem  mit  einer  vorschriftsmäßigen  Quittung
belegt  sein.

8  33.

Am  Monatsschlusse  sind  das  Anmelde-  und  das  Heberegister  mit  den  zugehörigen  Belägen  der
zuständigen  Gouvernementskasse  (Bezirks-,  Distrikts=  2c.  Kasse)  zur  Aufnahme  der  Zolleinnahmen  in  ihre
Abrechnungen  einzureichen.  Zugleich  sind  hierbei  die  monatlichen  Zolleinnahmen  abzuliefern.  Bei  den
Zollämtern  und  den  Zolldienststellen  mit  größerem  Geschäftsumfange  ist  den  Registern  eine  Abrechnung  der

Einnahmen  und  Ausgaben  beizusügen  (Muster  F).  "1  Aulage

Im  Laufe  eines  Monats  sind  größere  Barbestände,  spätestens  wenn  deren  Höhe  bei  den  Zollämtern
6000  Mark,  bei  den  übrigen  Zollstellen  1000  Mark  übersteigt,  an  die  betreffende  Gouvernementskasse
abzuführen,  soweit  nicht  ausdrücklich  andere  Bestimmung  getroffen  ist.

8  34.

Die  Zollregister  nebst  Belägen,  welche  von  der  Gouvernementshauptkosse  sogleich  nach  Eintreffen
an  die  Zollbehörde  weiterzugeben  sind,  werden  von  der  letzteren  geprüft.  Die  sich  dabei  herausstellenden
Unrichtigkeiten  werden  durch  Nacherhebung  bezw.  Herouszahlung  ausgeglichen.  Hierbei  gilt  als  Grundsatz,  daß

1.  zu  wenig  erhobene  Beträge  unter  1  Mark  unerhoben  bleiben,  von  1  Mark  und  darüber  durch

Nacherhebung  ausgeglichen  werden,
2.  zu  viel  erhobene  Zollbeträge  unter  38  Mark  nur  auf  Antrag,  von  3  Mark  und  darüber  von
Amts  wegen  zurückgezahlt  werden.

Die  Nacherhebungen  und  Rückzahlungen  von  Zollbeträgen  werden  in  dem  Zollheberegister  verbucht.

Dabei  sind  die  Rückzahlungen  durch  Eintragungen  mit  roter  Tinte  von  der  Einnahme  abzusetzen.

Strafverfahren  und  Strafbescheid.
35.

Wird  jemand  der  Übertretung  der  Fe#rchichere  beschuldigt,  so  sind  über  den  Tatbestand  und
die  zum  Beweise  dienenden  Umstände  Verhandlungen  aufzunehmen.  Die  Verhandlungen  haben  zu  enthalten:
Datum  und  Ort  der  Aufnahme,  die  Namen  und  den  Wohnort  der  Personen,  mit  denen
verhandelt  wird,  deren  Stand,  Alter  und  die  Bemerkung,  ob  wegen  Ubertretung  der  Zollbestimmungen
  vorbestraft  oder  nicht,  die  Erzählung  des  Herganges,  die  Unterschrift  desjenigen,

mit  dem  verhandelt  worden  ist,  und  des  verhandelnden  Beamten.
Ergeben  die  Verhandlungen  die  Schuld  des  Angeklagten,  so  ist  die  Höhe  der  verwirkten  Strafe

festzustellen  und  der  Strafbescheid  zu  erlassen  (Muster  G).

§  36.

Die  Strafbescheide  der  Zollstellen  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Zollvorschriften  dürfen
nur  Geldstrafen  sowie  etwa  verwirkte  Einziehungen  von  Gegenständen  festsetzen,  jedoch  keine  Freiheitsstrafen
  androhen.

Der  Strafbescheid  muß  ferner  außer  dem  Namen,  Stand  und  Wohnort  des  Verurteilten  die
strafbare  Handlung,  die  angewendete  Strafbestimmung  und  die  Beweismittel  bezeichnen,  auch  die  Eröffnung
enthalten,  daß  es  dem  Beschuldigten  frei  steht,  binnen  zweier  Wochen  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur

5

#½
—4
9

6.
        <pb n="324" />
        —  18  —

einzulegen  oder  binnen  einer  Woche  auf  gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Dienststelle,  welche  den  Strafbescheid
  erlassen  oder  ihn  bekannt  gemacht  hat,  anzutragen.

Strafbescheide  der  Zollstellen,  welche  diesen  Vorschriften  nicht  entsprechen,  sind  ungültig.

§  37.

Die  Akten  über  die  erledigten  Zollprozesse  sind  am  Monatsschlusse  der  Zollverwaltung  des
Gouvernements  einzureichen.  Den  Zollstellen  wird  von  Zeit  zu  Zeit  ein  Verzeichnis  derjenigen  Personen,
welche  im  Schutzgebiete  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Zollvorschriften  bestraft  worden  sind,  zugestellt
werden,  um  die  Zollstellen  in  den  Stand  zu  setzen,  erforderlichenfalls  die  für  Wiederholungen  vorgesehenen
Strafverschärfungen  eintreten  zu  lassen.

8  38.

Zollbeamte,  welche  eine  Zuwiderhandlung  gegen  die  Zollvorschriften  entdeckt  haben,  können  nach
rechtskräftiger  Verurteilung  des  Schuldigen  eine  Belohnung  erhalten,  welche  jedoch  ein  Drittel  des  Strafgeldes
  einschließlich  des  Wertes  der  etwa  einzuziehenden  Gegenstände  nicht  übersteigen  darf  und  aus  diesem
zu  bestreiten  ist.  Die  Höhe  der  Belohnung  wird  auf  Vorschlag  der  Zollverwaltung  vom  Gouvernement  in
jedem  Einzelfalle  festgesetzt.

§  39.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Juli  1903  in  Kraft.

Windhoek,  den  10.  April  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Tecklen  burg.
        <pb n="325" />
        Unikat.
Duplikat.

Ausfertigungsstation  S###opmuncl.

 

Soll-Eingangs-Anmeldung  Wy.  774.

Muster  A.

 

(Mit  Probeeintragung.)

Empfangsstation  S##copmund.

Die  Fornra  Wecke  &amp;amp;  Totpcs  aus  Si##opmunck  führte  heute  nachstehende  Waren  vor,  welche  für  #½  selbsk  in  Stokopnck  bestimmt  sind.

 

Vom  Anmelder  auszufüllen

Von  der  Zollstation  auszufüllen

 

Der  Kolli

Anzahl  1  Zeichen
und  Ver-  und
packung  Nummer

Gewicht,
Maß
oder

Stückzahl

Handelsübliche
Benennung  der
Waren.

Wert

1  I  2  3  4  5

Mark

Herkunftsort
und
Herkunftoland


6

4

l

Der  Kolli

Anzahl  Zeichen

und  Ver=  und

packung  Nummer

7  8

Tarifmäßige
Benennung  der
Waren

5

gewicht

10

Amtlich  ermitteltes

Brutto-  Nettogewicht


Maß  oder

ke#Stückzahl

11

Tarifollsatz
  betrag

Mt.  Pf.Mk.  Pf.
12|  13

Der  Zoll
ist  vereinnahmt

von

14

unter
der  Station  Nr.

Bemerkungen

15

 

1  Aiate  K.  S.  17  1  Seück
400  (h
180  „

1  St  ii  ck

llinterladegemrenr  150

10  Kisten  S  77.  312  350

80

HM'’en,  seikker

Zucher

 

2  Säcke  „  ½
1  Stücc
1  Ki#te

Ochsenagen  1200
Mõbel
Gin
Kleider

O.  N.  3  90  %¼%
720  Lor.  60

360

10  Kisten  I.e  1/10
!  i“m—ë—

1|7  123  49

 

 

 

S#atopmund,  den  1/.  Januar  1900.

p.  Wecke  &amp;amp;  Voigts.
Köss/#er.

 

Hamburg
Deuecschiand

3

D

 

 

 

 

9
580
.

1  Sedck

 

l
eollsrei

 

 

 

Trinkbranntwein
Laume.  MKleider
lein.  TLeibwäsche
lHornknöpfse

 

Siakopmund,  den  II.  Januar  1902.

X.
Zollaints-Vorstelier.

120  Lir.
46,00  40
32,50  „

600“

 

2  240

569.
1

1532500
l

—

 

 

 

I.

Revisions-Aufseher.

462  50  Se#ctotzmund  56

 

Erlaubnisschein
vom
den

ist  vorgelegt.

120  FI.  à  LLti.

Wort:  160  M.

19
        <pb n="326" />
        Unikat.
Duplikat.

Muster  1.
(Mit  Probeeintragung.)

 

 

 

Ausfertigungsstation  Sakopmund.  ZollEingangs-Anmeldung  W.  7156.  Empfangsstation  Kokbrb.

Die  Firma  Erhard  aus  Se#c#a#opmu#d  führte  heute  nachstehende  Waren  vor,  welche  für  Ernarck  in  Karibib  bestimmt  sind.

Vom  Anmelder  auszufüllen
1

Ven  der  Jolstolion  arsuoften

 

Der  Kolli  Bewi  sort  Der  Kolli  «  Aiittlin«ttt.
Amqch  Benennung  ngvalåht  *  derlunitsorn  r—ii-zh  rarifmäßige  dish  e  *è72.  rarfzon-  Der  Zoll
nzah  Zeichen  Wert"  Anza  eichen  -  tound
  Ver=  und  der  oder  Herkunfts  und  Ver=  und  Benennung  der  gewicht  gewicht,  satz  betrag

»  Waren  J  Waren  Maß  oder  von  unter
packung  Nummer  Stückjahl  Mark  land  packung  Nummer  Eig  Stüuckzahlmmk.  P.M  Pf.  der  Station  Ar.

1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  1213  14  15

ist  vereinnahmt  Bemerkungen

 

*!m  #
70  Kuen  K.  F.  1/10  ier  000KC%I.  790,0  10178  60

 

 

7  Sack  77  Kaffee  55  50  .  52,5  301  15  75

1Kiste  12  Schulraren  60.220  Männersehulie  70  Paarl  50

 

 

77  4%  3332%  .  —Foaftfwet

 

7  2  4  J.5  Nuri  57%  4  6

 

 

 

 

 

 

«  4  Kartbib,  den  /§.  Janar  1002.
Swalopmung,  qen  77.  Januar  1902.  1

i¼l  Erhard.
Ar##er.

Geselen,  der  Sosl  ist  unter  Vorfülrunq  der  Maren  in  unver-  "%
änderter  Gestalt  bei  der  Lollahsertiqungestelle  in  Karibib  æu  entricehten.

S#atopmund,  den  71.  Jan##ur  1902.

(L.  S.)  Cuiserl.  Zoll-Anit.
ez.  J.  gesæ.  Z.

 

 

 

 

 

 

 

20
        <pb n="327" />
        Unikat.
uplikat.

Muster  B.
(Mit  Probceintragung.)

 

 

Ausfertigungsstation  Wendloet.  Boll-Ausgangs--Anmeldung  MWr.  377.  Ausgangsstation  Swatopmund.

Der  K’n.  Schmerenbeck  aus  Windisioer  führte  heute  nachstehende  Waren  vor,  welche  für  C.  Mener  in  He#rn  bestimmt  sind.

 

Von  der  gollstation  auszufüllen

 

Bestimmungsort

und

Der  Kolli

Anzahl  Zeichen
und  Ver=  und
packung  Nummer

Der  Kolli  Gewicht,

Amtlich  ermitteltes  »
Tarif-Maß


Zoll-Brutto-

  Netto=  .  8
gewicht  Aeicht,  sat  betrag  von  unter
er
kg  Stuckzahlmnk.  Pf.  /Mt.  Pf.  der  Station  Nr.  “

10  11  12  13  14  15

Der  Zoll
ist  vereinnahmt

Benennung
Zeichen  der

und  oder
»  Bestim-Waren
  Siuchahl  Mark  menen

1  2  3  4  5  6  8  9
i

Tarifmäßige
Benennung  der
Waren

Wert

 

Anzahl

und  Verpackung
  Nummer
1

Bemerkungen

 

Hamburgꝗ

1  Miste  M.  P.  Straussensedern  2  1600  leutschland  Denstehend  51.  30.  2  670  40

1.

5  Klsten  „  2/0  Geherne  26  600  „  253,  0  zochrei

1  57  40

 

II’inoe  275

 

 

 

 

 

 

 

HM’ndoe,  den  71.  Januar  1902.  Z  M'indlhoek.  den  II.  Januuar  1902.

gLez.  C.  F.  4.  Schmerenbec.  1  —  gez.  X.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21
        <pb n="328" />
        Dieses  Register  enthält:  Muster  C.
Blätter.

Windhoek,  den  irn  190

Die  Jollverwaltung.

Boll-Anmelberegister

 

de
Zolllezu
abfertigungeltelle
für  den  Monat  190
Geführt  von:

Lau-  Datum  Der  Zoll
s*  der  Des  Warenführers  Des  Warenempfängers  ist  vereinnahmtBemerfende
  Abgabe
Num--  der  Zoll-  unt  kungen

anmeldun  d  unter
mer  «  g  Name  Wohnort  Name  Wohnort  Num-Monat

  Tag  mer

1  2  3  4  5  6
        <pb n="329" />
        Das  Register  enthält:

23

 

Muster  D.
Blätter.
Windhoek,  den  ie  190
Die  Zollverwaltung.
Zoll-Heberegister
de
amtes
Tolll  Itation
für  den  Monat  190
Geführt  von:
Gebähren  Nied  —
Lau-/  Datum  Laut  Zoll-  -  für  Mieder-  ages-*
  Gegenstand  Abfertigung  lage-  Zoll-summe
en-  der  Zoll=  ansmeldungDes  Zollzahlers  der  außerhalb  Svalte  6
de  entrichtung  der  Zohlun  der  des  bühen  betrag  &amp;amp;  l
Nr.  g  Dienst=  Amts-·
  stunden  lokals
Monat  Tag]Station  Nr.  Name  Wohnort  Mark  MarkMark  Pf.  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
1  2  3  4  «  5  6  7  8  9  10
        <pb n="330" />
        <pb n="331" />
        Dieses  Register  enthält:  Muster  E.
Bälleätter.

Windhoek,  den  ten  190
Die  Jollverwaltung.

Kassenbuch

des

Zollamtes  zu

für  das  Rechnungsjahr  100

 

Geführtvon:..........................
        <pb n="332" />
        Datum

Einnahme.

Erläuterung  der  Einnahme

Geldbetrag

Mark

Pf.

 

 

 

 

4
        <pb n="333" />
        Laufende


Nummer


Datum

Ausgabe.

 

 

 

Geldbetrag

Mark  ff.

 

 

 

—  –  —  –

 

1—  —.
l
1
i
c
l
I
*1
        <pb n="334" />
        <pb n="335" />
        —

Abrechnung

des

Zollamtes  zu

für  den  Monat  190

Aufgestellt  von:
        <pb n="336" />
        30

Einnahmen.

 

 

Laufende

Nummer


Nummer
des
Kassenbuches


Nummer
der
Beläge

 

Erlänterung  der  Einnahme

 

Geldbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-–  —  —  —  —
"
1
„
—  —  ——  *ie
—  —  —  —  —  —  —  —.  —  —
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-
l
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  —...  –  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —4  —  —  —  —  —  —  —  —
        <pb n="337" />
        31

Ausgaben.

 

 

Laufende



Nummer


Nummer
der
Beläge

Nummer
des
Kassenbuches


 

Erläuterung  der  Ausgabe

 

Geldbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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        Muster  G.
(1.  Probeausfüllung.)

Strafbescheid.

—..  —  —  —  —

Der  Boer  N.  N.  aus  Omaruru  wird  wegen  Übertretung  des  §  29  der  Zollverordnung  gemäß
§  53  derselben  zu  einer  Ordnungsstrafe  von  10  (zehn)  Mark  verurteilt,  weil  er  über  eine  unter  Zollkontrolle
  stehende  Kiste  Bier  eigenmächtig  verfügt  hat.

Gründe.

Der  Boer  N.  N.  hat  von  der  Zollabfertigungsstelle  in  Karibib  laut  Zollanmeldung  Nr.  417  vom
20.  Juli  1903  20  Kisten  Bier  zur  Vorführung  bei  der  Zollstelle  in  Omaruru  in  unveränderter  Gestalt
übernommen.  In  Epukiro  hat  er  auf  Bitten  des  Kaufmanns  X,  eine  Kiste  abgeladen  (siehe  Verhandlung
Blatt  6  2c.).  Da  er  diese  Veränderung  der  Ladung  sofort  bei  Eintreffen  in  Omaruru  angemeldet  hat,  so
ist  nicht  anzunehmen,  daß  er  eine  Zolldefraude  hat  verüben  wollen,  er  ist  daher  gemäß  §  53  der  Zollverordnung
  zu  oben  angegebener  Ordnungsstrafe  verurteilt  worden.

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  frei,  bei  der  unterzeichneten  Amtsstelle  binnen
zweier  Wochen  Beschwerde  an  den  Gouverneur  einzureichen  oder  binnen  einer  Woche  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  zu  stellen.

Omaruru,  den  31.  Juli  1903.

Kaiserliche  Zollabfertigungsstelle.

gez.  X.

Der  Verurteilte  erklärte,  sich  bei  der  festgesetzten  Strase  beruhigen  zu  wollen,  und  zahlte  den
Betrag  bar  ein.

Datum  und  Unterschrift  des  Verurteilten.

10  Mark  Zollstrafe  vereinnahmt  am  31.  Juli  1903  im  Zollheberegister  unter  Nr.

gez.  X.
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        Muker  8.
(2.  Probeausfüllung.)

Strafbes  cheid.

Der  Kaufmann  N.  N.  aus  Swakopmund  wird  wegen  unrichtiger  Zollanmeldung,  Ubertretung  der
§  50  Ziff.  2  der  Zollverordnung,  gemäß  §  49  der  Zollverordnung  mit  einer  Geldstrafe  von  209  Mark
60  Pf.  und  Konfiskation  der  geschmuggelten  Waren  bestraft.

Gründe.

Der  Kaufmann  N.  N.  hat  laut  Zollanmeldung  Nr.  1170  d.  d.  Swakopmund,  den  26.  Juli  1903
10  Kisten  gez.  E.  ½10  Wein  brutto  420  kg  zur  Verzollung  angemeldet.  Bei  der  amtlichen  Zollrevision
am  27.  Juli  wurde  festgestellt,  daß  5  Kisten  und  zwar  E.  1.  3.  /10  brutto  210  kg  Wein,  die  übrigen
5  Kisten,  gez.  E.  2.  ⅛¼,  jedoch  Kognak  und  zwar  59  Flaschen  à  0,8  Liter  =  47,2  Liter  enthielten;  eine
Flasche  war  zerbrochen.

Der  protokollarischen  Aussage  des  N.  N.,  daß  er  es  nicht  gewußt  habe,  daß  in  den  5  Kisten
Kognak  sei,  und  daß  ein  Irrtum  des  Absenders  bei  Ausfertigung  des  Konnossements  vorliegen  müßte,  kann
Glauben  nicht  beigemessen  werden.

Der  Tarissatz  für  stille  Weine  (A  II  c  des  Einfuhrzolltarifs)  ist  0,20  Mark  für  1  kg  brutto.

Das  Zollangebot  des  Zollpflichtigen  für  die  ganze  Sendung  betrug  also  4202#0,210  84,00  Mark.

Der  wirklich  fällige  Zoll  berechnet  sich  dagegen  auf:

für  brutto  210  kg  stille  Weine  nach  dem  Tarissatze  von

 

0,20  Mark  für  1  kg  brutto  (Pos.  AIILC).  .  42,00  Mark,
für  47,2  Liter  Branntwein  nach  dem  Tarifsabe  von  2  Mark
für  1  Liter  (Pos.  Alle)  94.40  136,40
Das  oben  berechnete  Zollangebot  von..  ....  84.00
bleibt  also  um.  52,40  Mark

hinter  dem  sälligen  Follbetrage  uc  biese  52.  40  Mark  sind  daher  als  hinterzogen  anzusehen.  Die
Strafe  berechnet  sich  daher  gemäß  §  49  der  Follverordnung  auf  52,1-T4  —  209,6  Mark.

Der  Wert  der  beschlagnahmten  59  Flaschen  Kognak  wird  zu  3  Mark  pro  Flasche,  mithin  zu
177  Mark  festgestellt.

Der  einfache  Zoll  mit  136,40  Mark  ist  außerdem  zu  entrichten.

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  frei,  bei  der  unterzeichneten  Amtsstelle  binnen
zweier  Wochen  Beschwerde  an  den  Gouverneur  einzureichen  oder  binnen  einer  Woche  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  zu  stellen.

Swakopmund,  den  27.  Juli  1903.

Kaiserliches  Zollamt.
(L.  S.)
gez.  N.

Der  Verurteilte  reichte  heute  Antrag  aufs  gerichtliche  Entscheidung  ein.
Swakopmund,  den  30.  Juli  1903.

gez.  N.
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Verordnung,

betreffend

die  öffentlichen  Tollniederlagen  und  die  unter  Zollamtlichem  Mitverschlulz
lstebenden  Orivatniederlagen.

Auf  Grund  des  §  38  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  31.  Januar  1903  (Zollverordnung
für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.

Gegenstände,  welche  unter  Zollaufssicht  stehen,  und  auf  denen  noch  ein  Zollanspruch  haftet,  können
auf  Antrag  in  eine  öffentliche  Zollniederlage  oder  in  eine  unter  zollamtlichem  Mitverschluß  stehende  Privatniederlage
  ausgenommen  werden.

–2.

Von  Amtswegen  werden  den  Zollniederlagen  überwiesen  alle  diejenigen  unter  Zollaufsicht  stehenden
Gegenstände,  welche  aus  irgend  einem  Grunde  innerhalb  einer  örtlich  zu  bemessenden  Frist  nicht  verzollt
bezw.  nicht  in  Empfang  genommen  sind  (88  14  und  15  der  Zollordnung).

83.

Ausgeschlossen  von  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  sind  alle  feuergefährlichen  und  gesundheitsschädlichen
  Gegenstände  sowie  solche,  welchen  schnellem  Verderben  ausgesetzt  sind.

Bei  Gegenständen,  welche  in  beschädigten  Verpackungen  eingehen,  müssen  diese  vor  Aufnahme  in
die  Niederlage  ausgebessert  werden  (Fässer,  welche  Leckage  zeigen,  Säcke  mit  Löchern,  zerbrochene  Kisten  2c.).
85.

Von  auswärtigen  Niederlegern  ist  ein  am  Orte  der  Niederlage  wohnhafter  Vertreter  zu  bestellen,
der  im  Niederlageregister  als  solcher  zu  vermerken  ist.

Bei  Gegenständen,  deren  Empfänger  nicht  feststehen,  kann  die  Bestellung  eines  Vertreters  von
Amts  wegen  erfolgen.

s6.

Die  Lagerfrist  soll  in  der  Regel  einen  Zeitraum  von  drei  Jahren  nicht  überschreiten.

Wenn  Gegenstände  länger  als  drei  Jahre  lagern  oder  in  Fäulnis  überzugehen  oder  auf  eine
andere  Weise  zu  verderben  drohen,  hat  die  Zollstelle,  zu  deren  Amtsbezirk  die  Niederlage  gehört,  den
Niederleger  zur  Entnahme  der  Gegenstände  aufzufordern;  bleibt  die  Aufforderung  ergebnislos,  so  werden
die  Gegenstände  öffentlich  meistbietend  versteigert.  Uber  den  Erlös  ist  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen
im  §  12  der  Zollverordnung  zu  versügen.

..  §7-Uber

  die  in  eine  öffentliche  Zollniederlage  oder  unter  zollamtlichen  Mitverschluß  stehende  Privatniederlage
  ausgenommenen  Gegenstände  wird  ein  Niederlageregister  (Muster  A)  geführt.

Das  Register  muß  vor  Ingebrauchnahme  foliiert  werden.  Das  Register  ist  kontenweise  zu  führen,
das  heißt,  für  jeden  Niederleger  ist  ein  besonderes,  je  nach  Bedarf  mehrere  Blätter  umfassendes  Konto  anzulegen,
  in  welches  die  in  die  Niederlage  aufgenommenen  Gegenstände  in  der  Zeitfolge  der  Einlagerung
eingetragen  werden.

Das  Register  muß  vor  dem  ersten  Konto  mit  einem  Inhaltsverzeichnisse  versehen  sein,  aus  welchem
die  Namen  der  Niederleger  und  die  Seite  des  Registers,  die  deren  Konto  enthält,  zu  ersehen  sind.
        <pb n="341" />
        —  35  —

88.
Die  Aufnahme  in  die  Niederlage  erfolgt  auf  Grund  eines  auf  einer  in  8  21  der  Zollverordnung
vorgeschriebenen  Zollanmeldung  schriftlich  gestellten  Antrages.

89.

Bei  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  ist  nach  Prüfung  der  Bezeichnung,  Verpackung  und  Anzahl
der  Kolli  das  Bruttogewicht  derselben  festzustellen,  worauf  die  Anschreibung  nach  diesem  amtlichen  Befunde
im  Niederlageregister  erfolgt.

Die  Feststellung  des  Bruttogewichts  kann  durch  probeweises  Verwiegen  erfolgen;  von  der  Verwiegung
  kann  gänzlich  Abstand  genommen  werden,  wenn  das  Gewicht  bereits  zollamtlich  sestgestellt  war.

Zu  einer  Offnung  der  Kolli  und  Feststellung  des  Inhalts  ist  nur  auf  Antrag  des  Niederlegers
oder  in  Fällen  begründeten  Verdachts  zu  schreiten.

8  10.

Die  Zolleingangsanmeldungen  der  Grenzämter,  mit  denen  die  Gegenstände  zur  Schlußabfertigung
nach  dem  Innern  überwiesen  sind,  werden  bei  der  Aufnahme  der  Gegenstände  in  die  Zollniederlage  durch
den  darauf  zu  setzenden,  mit  Ort,  Datum  und  Unterschrift  zu  versehenden  Vermerk  „In  die  Zollniederlage
zu  ...  ..  .  ....  aufgenommen,  Konto.  .  ..  Seite  ..  ..  Nr.  .  .  .  .  des  Niederlageregisters“  erledigt.

Das  eine  Exemplar  der  Zollanmeldung  wird  Belag  zum  Niederlageregister,  das  mit  der  Post
eingetroffene  wird  dem  Ausfertigungsamte  zurückgesandt,  welches  dasselbe  dem  Anmelderegister  als  Belag
beigefügt  und  in  Spalte  5  den  Vermerk  macht:

„In  die  Zollniederlage  zu.  .....  ....  aufgenommen,  Konto  ..  ..  Seite  ....  Nr.  .  ...
des  Niederlageregisters.“

8  11.

Über  die  in  öffentliche  Niederlagen  ausgenommenen  Gegenstände  ist  dem  Niederleger  ein  Niederlageschein

  (Muster  B)  auszuhändigen,  welcher  der  Zollbehörde  gegenüber  ohne  nähere  Prüfung  als  Ausweis

  der  Berechtigung,  über  die  Gegenstände  zu  verfügen,  gilt.  Falls  ein  Niederlageschein  verloren  geht,
wird  derselbe  auf  Antrag  beim  Gouvernement  für  ungültig  erklärt,  worauf  die  Ausfertigung  eines  Duplikats
  erfolgt  und  die  Aushändigung  der  Gegenstände  nur  auf  Grund  desselben  stattfinden  darf.

§  12.

Auf  Antrag  des  Niederlegers  kann  unter  Vorlage  des  Niederlagescheins  eine  Umschreibung  der
Gegenstände,  welche  in  einer  öffentlichen  Niederlage  lagern,  auf  das  Konto  eines  anderen  Niederlegers  erfsolgen.


8  13.

Jede  Entnahme  von  Gegenständen  aus  einer  öffentlichen  Niederlage  ist  auf  dem  zugehörigen  Niederlagescheine
  durch  Durchstreichen  oder  besondere  Notiz  unter  Beischrift  des  Datums  und  des  Namens  des
den  entnommenen  Gegenstand  abfertigenden  Zollbeamten  zu  vermerken.  Sind  sämtliche  auf  einem  Niederlagescheine
  angeschriebenen  Gegenstände  abgemeldet,  so  ist  der  Schein  zu  durchstreichen;  er  bleibt  an  der
Amtsstelle  als  Belag  zu  dem  Niederlageregister.

8  14.

Die  Eigentümer  der  Niederlagen  haben  für  die  wirtschaftliche  Erhaltung  derselben  in  Dach  und
Fach  Sorge  zu  tragen  und  haften  für  Beschädigungen  der  Gegenstände,  welche  aus  einer  ihnen  zur  Last
fallenden  Unterlassung  oder  Vernachlässigung  dieser  Fürsorge  entstehen.

Für  Schäden,  welche  durch  Feuer  oder  durch  Naturereignisse  entstehen,  haftet  die  Niederlageverwaltung
  nicht,  es  ist  vielmehr  dem  Niederleger  überlassen,  seine  Gegenstände  selber  gegen  solche  Schäden
zu  versichern.

Das  Ein=  und  Auslagern,  das  Verstauen  und  Umlagern  in  öffentlichen  Niederlagen  unter  Beachtung
  der  Anordnungen  der  Zollstelle  von  dem  Niederleger  zu  bewirken,  desgleichen  das  Ausschreiben
der  vorgeschriebenen  Popiere.  Erforderlichenfalls  werden  diese  Verrichtungen  auf  Kosten  des  Niederlegers
durch  einen  von  der  Zollstelle  damit  beauftragten  Spediteur  vorgenommen.

*  15.
Wenn  Gegenstände  aus  einer  öffentlichen  Hollniederloge  oder  aus  einer  unter  Mitverschluß  der
Zollbehörde  stehenden  Privatniederlage  entnommen  werden  sollen,  so  ist  darüber  von  dem  Niederleger  eine

Abmeldung  (Muster  C.)  abzugeben,  deren  Spalten  1—7  von  dem  Niederleger  auszufüllen  sind.  Bei  der

Entnahme  aus  öffentlichen  Niederlagen  ist  gleichzeitig  der  Niederlageschein  vorzulegen.  Die  lUbereinstimmung
dieser  Abmeldung  mit  der  Eintragung  im  Niederlageregister  ist  zu  prüfen  und  zu  bescheinigen.

n  Es  dürsen  nur  ganze  Kolli  auf  einmal  entnommen  werden,  eine  Teilung  der  Kolli  ist  nicht  getattet.


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        —  36  —

§  16.

Die  Abmeldung  hat  den  Antrag  des  Niederlegers  zu  enthalten,  ob  die  zur  Entnahme  kommenden
Gegenstände  zu  verzollen  oder  wieder  auszuführen  oder  auf  eine  andere  Zollstelle  zu  überweisen  sind.

Bei  der  Uberweisung  auf  eine  andere  Zollstelle  ist  die  Abmeldung  doppelt  auszufertigen;  die
beiden  Exemplare  sind  ebenso  zu  behandeln,  wie  die  Zollanmeldungen  nach  §  10—  13  der  Ausführungsbestimmungen
  zur  Zollverordnung.

§  17.

Das  Lagergeld  wird  nach  dem  bei  der  Emlagerung  festgestellten  Bruttogewichte  berechnet  und  beträgt
  in  staatlichen  Niederlagen  für  jede  angesangenen  100  kg  einer  jeden  mit  einer  Abmeldung  entnommenen
Warenpost  0,20  Mark  für  jeden  auch  nur  angefangenen  Kalendermonat.

In  Privatniederlagen  wird  das  Lagergeld  im  Einverständnis  mit  dem  Eigentümer  besonders
festgesetzt.

Die  festgesetzten  Gebühren  werden  durch  den  Niederlage-Eigentümer  bezw.  durch  die  betreffende
Zollstelle  für  dessen  Rechnung  erhoben.

8  18.

Die  in  der  Niederlage  ausgenommenen  Gegenstände  haften  für  die  Zollgefälle  und  Niederlagegebühren
  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  eines  Dritten  und  können,  solange  die  Entrichtung  dieser  Zollgefälle
  und  Niederlagegebühren  nicht  erfolgt  ist,  zurückbehalten  werden.

§  19.
Von  zollamtlicher  Seite  werden  Gegenstände  aus  einer  nicht  staatlichen  Niederlage  nur  abgelassen,
wenn  eine  allgemeine  oder  besondere  Entnahme-Vollmacht  des  Niederlage-Eigentümers  vorgelegt  wird.

8  20.

Am  1.  Januar  jeden  Jahres  wird  das  Niederlageregister  in  dem  für  die  Anschreibung  vorgesehenen
  Teile  abgeschlossen;  alle  nach  diesem  Zeitpunkte  erfolgenden  Auslagerungen  werden  im  Niederlaogeregister
  für  das  neue  Jahr  eingetragen.  Das  Niederlageregister  bleibt  noch  bis  zum  1.  April  jeden  Jahres
für  Abschreibungen  offen.  In  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  1.  April  werden  also  zwei  Niederlageregister
nebeneinander  geführt.

Am  1.  April  jeden  Jahres  sind  die  noch  nicht  zur  Abschreibung  gekommenen  Gegenstände  in  das
neue  Niederlageregister  zu  übertragen.

Die  Ubertragung  ist  bei  jedem  einzelnen  Konto  durch  Vermerk,  aus  dem  Konto  sowie  Seite  und
Nummer  des  neuen  Registers  hervorgeht,  ersichtlich  zu  machen  und  für  alle  Konten  unter  dem  Inhaltsverzeichnis
  als  richtig  zu  bescheinigen.

In  dem  neuen  Niederlageregister  sind  Konto,  Seite  und  Nummer  des  alten  Registers,  aus  dem
die  Gegenstände  übertragen  worden  sind,  blau  unterstrichen  in  der  Bemerkungsspalte  anzugeben.

Das  erledigte  Niederlageregister  nebst  den  erledigten  Lagerscheinen  ist  am  1.  Mai  jeden  Jahres
zur  Revision  an  das  Gouvernement  einzusenden.

8  21.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Juli  1903  in  Kraft.

Windhoek,  den  10.  April  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Tecklenburg.
        <pb n="343" />
        Das  Register  enthält:  «  Muster  A.
..·...............  Blätter.

Windhoek,  den  ten  190

Die  Jollverwaltung.

Niederlage-Register
de
Kailerlichen
zu

für  das  Jahr

Geführt.  vo:

 

Inhalts--Verzeichnis.
Konto  "  zu  Blatt

*

-  -  *
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-  -

-  —  2
        <pb n="344" />
        Einlagerung


zollamtlichen
  Vorpapiers


 

—  Esde.  Ir.

2

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Art  der
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der

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4  5

Art  der
Verpackung


 

9

Nummer

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Auslagerungs-  ·  it
gerung  gollbetrag  Lagerzeit  Erhobenes  Weiter
gewicht  Tarifsatz  nach  Lagergeld  nachgewiesen  in  Bemerkungen
Monaten
brutto  netto  Mark  Pf.  Mark  Pf.  Register  zute
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Niederlage-Schein

 

 

Muster  B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des.  Konto.  Blatt.  Nummer..  des  Niederlage-Registers  pro  19.
Anschreibung  Abschreibung
D  Bezeich  Der  Kolli  s  E  D  Der  Kolli  Ausl
atum  ezeich-  inlage-Datum  uslage-  ..  .  «
Ldet  der  nung  Zahl  und  Zeichen  Benennung  der  Waren  rungs=  der  Zahl  und  Zeichen  rungs-  Namensbeischrist  des  S
Einlage=  des  Vor-  An  der  vund  9  gewicht  Aus-  Art  der  und  gewicht  Beamten  und  Bemerkungen
rung  papiers  er-  bruttto  lagerun  Ver-  brutto
packung  Nummer  packung  .  Nummer
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......  —  4  —  —  —
1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12
—  —  —  —  I  ——
«
Abmeldung  Muster  C.
Verzollung
von  Waren  aus  der  Zollniederlage  zur  Weitersendung  nach
Wiederausfuhr
Vom  Abmelder  nach  dem  Niederlage-Schein  auszufüllen  Revisionsbefund
Des  Niederlage-  Der  Kolli  Aus-  Weiter  nach-·
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Registers  Datum  gahl  und  Benennung  “*mG  Wert  Herkunfts  "  “  Tarif-  Zollbetrag  Lagerzeit  Lagergeld  gewiesen  in
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Mit  dem  Niederlage-Register  übereinstimmend.

 

 

 

 

 

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Berlin,  E.  S.  Mittter  à  Sohn,  Königliche  Hofbuchdruckeretn
        <pb n="347" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Oeranagegeben  in  der  Nolsnial-Abteilung  des  Auswärtigen  Iuts.

¶V.  Jahrgang  Lerlin,  1.  Juui  10083.  unner  11.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreio  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

 

 

 

—  .  ——  ——  ——  —  ———  ——  —  —  —  ——  -  —  —  —  —

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vorschriften,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  einen  Hafen  des  Kameruner
Schutzgebietes  anlaufenden  Seeschiffe  S.  253.  —  Verordnung  des  Gouvernements  von  Togo,  betreffend  Anmeldung
der  zur  Ausfuhr  kommenden  Gegenstände  S.  255.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,
betreffend  die  Erlaubnis  zur  Ausübung  einiger  Gewerbebetriebe  S.  256.  —  Personalien  S.  257.

Nichtamtlicher  Teil:  Kolonialrat  S.  257.  —  Personal-Nachrichten  S.  264.  —  Deutsch-Ostafrika:
Bericht  des  Hauptmanns  v.  Beringe  über  eine  Expedition  nach  Ruanda  (II.)  S.  264.  —  MWissenschaftliche  Sammlungen
  S.  266.  —  Zur  Handelsstatistik  des  ostafrikanischen  Schutzgebietes  für  das  Jahr  1902  S.  266.  —  Statistik
des  Warenverkehrs  des  Schutzgebietes  Deutsch-Ostafrika  für  das  Jahr  1902  S.  268.  —  Kamerun:  Von  der  Südkamerun-Grenzexpedition
  S.  272.  —  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  die  Beendigung  seiner  Bertua-Expedition
(III.  Schluß)  S.  272.  —  MWissenschaftliche  Sammlungen  S.  275.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Angoraziegen  für
Deutsch-Südwestafrika  S.  275.  —  Marshall-Inseln:  Verzeichnis  der  im  Schutzgebiete  der  Marshall-Inseln
tätigen  Handels=  und  Erwerbsgesellschaften  S.  275.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Bevölkerungsstatistik  der  Ostkarolinen
  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903  S.  276.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der
Antisklaverei-Bewegung  S.  276.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Wertfestsetzung
für  einige  Ausfuhrartikel  in  Britisch-Zentralafrika  S.  278.  —  Einfuhr  und  Verkauf  geistiger  Getränke  im  Uganda-Schutzgebiet
  S.  278.—  Nachrichten  über  den  Betrieb  der  Lagos-Bahn  (I.)  S.  279.  —  Handel  der  Kolonie  Mozambique
im  Jahre  1902  S.  280.  —  Verbot  des  Anbaues,  des  Verkaufs  rc.  von  Hanf  zum  Rauchen  im  Kongostaat  S.  281.—
Verschiedene  Mitteilungen:  Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee  S.  281.  —  Bunk  of  British  West  Africat
S.  282.  —  Literatur  S.  282.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  233.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  284.  —  Anzeigen.

—  —  —  —.—e  —  —   —  —  —

 

 

Amtlicher  Teil.
Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Derträge.

 

Vorschriften,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  einen  Hafen  des
Kamernner  Schutzgebietes  anlaufenden  Seeschiffe.

4  I.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  17.  Juli  1901.
Uber  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  einen  Hafen  des  Schutzgebiets  Kamerun  anlaufenden
Seeschiffe  werden  unter  Aufhebung:
1.  Der  Verordnung,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  den  Hafen  von  Kamerun
anlaufenden  Schiffe,  vom  23.  November  1890,
2.  Der  Bekanntmachung  )
3.  Der  Instruktion  -  vom  15.  März  1892,
4.  Der  Verfügung  vom  12.  November  1898
die  anliegenden  Vorschriften  erlassen.
Die  Wirksamkeit  dieser  Vorschristen  beginnt  mit  dem  1.  Januar  1902.  Bis  zu  diesem  Zeitpunkt
bleiben  die  unter  Nr.  1  bis  4  aufgeführten  Bestimmungen  in  Kraft.
Die  in  den  §§  6  bis  13  der  anliegenden  Vorschriften  erwähnten  Maßregeln  werden  bis  auf
weiteres  nur  in  den  Häfen  von  Duala  und  Viktoria  ausgeführt  werden.
Buca,  den  17.  Juli  1901.
(L.  8S.)  Der  Kaiserliche  Gouverneur.

v.  Puttkamer.
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        —  254  —

II.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  12.  Febrnar  1903.

Im  Nachgange  zu  meiner  Bekanntmachung  vom  17.  Juli  1901,  betreffend  Einführung  neuer
Vorschriften  bezüglich  der  gesundheitlichen  Kontrolle  der  einen  Hafen  des  Schutzgebiets  Kamerun  anlaufenden
  Seeschiffe,  bringe  ich  die  nunmehr  auch  in  Bezug  auf  pockenverdächtige  Schiffe  ergänzten  Vorschriften
nochmals  zur  allgemeinen  Kenntnis.

Die  ergänzten  Vorschriften  treien  mit  Wirkung  vom  1.  April  1903  in  Kraft.

Busa,  den  12.  Februar  1903.

(L.  S.)  Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Puttkamer.

Durch  die  Bekanntmachung  zu  1.  sind  die  im  Deutschen  Kolonialblatt  1902,  S.  117  und  ff.  abgedruckten


Vorschriften,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  einen  Hafen  des

südwestafrikanischen  Schutzgebietes  anlaufenden  Seeschiffe  (8§  1  bis  19)
für  das  Kameruner  Schutzgebiet  zur  Einführung  gekommen.

Durch  die  Bekanntmachung  zu  II.  sind  zu  diesen  Vorschriften  folgende  Anderungen  bezw.  Zusätze
  gemacht  worden:

An  Stelle  der  §§  14  bis  19  tritt  das  Nachstehende:

§  14a.

1.  Hat  ein  Schiff  Pockenkranke  an  Bord,  so  sind  sie,  wenn  irgend  angängig,  auszuschiffen
und  in  einem  Krankenhause  oder  in  einem  anderen  geeigneten  Unterkunftsraume  abzusondern.  Das  gleiche
hat  mit  denjenigen  Personen  zu  geschehen,  welche  die  Krankheit  während  der  Reise  überstanden  haben  und
nach  dem  Ermessen  des  beamteten  Arztes  noch  Träger  des  Ansteckungsstoffes  sind.

2.  Die  übrigen  Personen  sind,  sofern  sie  nicht  die  Pocken  überstanden  haben  oder  in  neuester
Zeit  mit  Erfolg  geimpft  sind,  der  Impfung  zu  unterzlehen.

3.  Der  Schiffsbesatzung  (Schiffer,  Schiffsoffiziere  und  Schiffsmannschaft)  ist  das  Anlandgehen,
soweit  es  nicht  zum  Zwecke  der  Abmusterung  geschieht  oder  nicht  Gründe  des  Schiffsdienstes  entgegenstehen,
zu  verbieten.

4.  Diejenigen  Reisenden,  welche  mit  den  Kranken  in  unmittelbare  Berührung  gekommen  sind
und  von  welchen  anzunehmen  ist,  daß  sie  weder  mit  Erfolg  geimpft  sind,  noch  die  Pocken  überstanden
haben,  sind  einer  Absonderung  zu  unterwersen,  deren  Dauer,  von  der  letzten  Ansteckungsgelegenheit  an  gerechnet,
  den  Zeitraum  von  14  Tagen  nicht  überschreiten  darf.  Zum  Zwecke  der  Absonderung  sind  sie  entweder
  am  Verlassen  des  Schiffes  zu  verhmdern  oder,  soweit  nach  dem  Ermessen  des  beamteten  Arztes  ihre
Ausschiffung  tunlich  und  erforderlich  ist,  an  Land  in  einem  geeigneten  Raum  unterzubringen.

Die  übrigen  Reisenden  sind  einer  Beobachtung,  jedoch  nicht  länger  als  14  Tage,  von  der  letzten
Ansteckungsgelegenheit  an  gerechnet,  zu  unterwerfen.

Farbigen  Reisenden  kann  während  der  Beobachtungszeit  ein  bestimmter  Aufenthaltsort  oder  eine
bestimmte  Arbeitsstätte  angewiesen  werden.

«  §14h.

Die  von  den  Kranken  bewohnten  Schiffsräume,  ihre  Wäsche,  Kleider  und  alle  mit  ihnen  in  Berührung
  gekommenen  Gebrauchsgegenstände  sind  zu  desinsizieren.  Dasselbe  hat  mit  der  Wäsche  und  den
Kleidern  derjenigen  Personen  sowie  mit  denjenigen  Schiffsräumen  und  Gegenständen  zu  geschehen,  die
nach  dem  Ermessen  des  beamteten  Arztes  als  mit  dem  Ansteckungsstoff  behaftet  anzusehen  sind.

8  14c.
Das  Löschen  und  Laden  des  Schiffes  hat  so  zu  geschehen,  daß  ein  Verkehr  mit  dem  Lande  tunlichst
  vermieden  wird.
§  14d.

Über  die  geschehene  Impfung  ist  dem  Schiffer  eine  Bescheinigung  auszustellen,  welche  er  neben
dem  Gesundheitspaß  dem  beamteten  Arzt  oder  dem  Gesundheitsbeamten  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets
vorzuzeigen  hat.

8  1460.
Nach  Ausführung  der  gegen  eine  Weiterverbreitung  der  Pocken  erforderlichen  Maßregeln  darf  das
Schiff  den  Hafen  verlassen,  hat  jedoch  bei  der  Küstenfahrt  im  Schutzgebiete  noch  bis  zum  Ablauf  von
14  Tagen  die  gelbe  Flagge  zu  führen.
8  14t.
Die  Zollbeamten  haben  die  vom  beamteten  Arzt  für  nötig  erachteten  Verlehrsbeschränkungen  und
Desinfektionsmaßnahmen  zu  beobachten.
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        —  266  —

8  148.
Die  Kosten  der  auf  Grund  des  §  14  a  angeordneten  Absonderung,  Beobachtung  und  Impfung  sowie
  der  auf  Grund  des  §  14b  angeordneten  Desinfektion  haben  die  Reedereien  zu  tragen.

§*  15.

Läuft  ein  Schiff,  nachdem  es  in  einem  Hafen  des  pp.  Schutzgebietes  der  gesundheitspolizeilichen
Kontrolle  (88  5  bis  8,  12,  13)  unterworfen  und  zum  freien  Verkehr  zugelassen  worden  ist,  demnächst
einen  weiteren  inländischen  Hafen  an,  so  unterliegt  es  in  diesem  einer  abermaligen  Kontrolle  nicht,  es  sei
denn,  daß  seit  der  Ausfahrt  aus  dem  zuletzt  angelaufenen  Hafen  Fälle  von  Cholera,  Gelbfieber,  Pest  oder
Pocken  an  Bord  sich  ereignet  haben,  oder  daß  gegen  Herkünfte  aus  diesem  Hafen  eine  gesundheitspolizeiliche
  Kontrolle  gemäß  §  1  Nr.  2  angeordnet  ist.

§  16.

Auf  das  Lotsen-,  Zoll=  und  Sanitätspersonal,  welches  mit  den  der  gesundheitspolizeilichen  Kontrolle
  unterliegenden  Schiffen  in  Verkehr  zu  treten  hat,  finden  die  in  vorstehenden  Bestimmungen  angeordneten
  Verkehrsbeschränkungen  und  Desinfektionsmaßnahmen  keine  Anwendung.  Die  für  dieses  Personal
erforderlichen  Vorsichtsmaßregeln  werden  von  der  vorgesetzten  Behörde  bestimmt.

§  17.

Strandet  ein  der  gesundheitspolizeilichen  Kontrolle  unterliegendes  Schiff  (§  1)  an  der  Küste  des
pp.  Schutzgebietes,  so  haben  die  betreffenden  Verwaltungsbehörden  die  erforderlichen  Maßnahmen  im  Sinne
dieser  Verordnung  zu  treffen.

Läuft  ein  solches  Schiff  einen  Hafen  des  pp.  Schutzgebietes  als  Nothafen  an,  so  kann  es  daselbst,
um  die  erforderliche  Hilfe  zu  erhalten,  für  die  Dauer  des  Notfalles  nach  Hissung  der  gelben  Flagge  (8  2)
znter  Bewachung  und  unter  Beachtung  der  von  der  Hafenbehörde  angeordneten  Schutzmaßregeln  liegen

eiben.

8  18.
Auf  die  Schiffe  der  Kaiserlichen  Marine  finden  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  nicht  Anwendung.


 

Verordnung  des  Gouvernements  von  Togo,  betreffend  Anmeldung  der  zur  Ausfuhr
kommenden  Gegenstände.  Vom  25.  März  1903.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  1900,  Seite  813)  in  Verbindung
mit  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  behufs  Ubertragung  konsularischer  Befugnisse  sowie  des  Rechtes
zum  Erlasse  polizeilicher  und  sonstiger,  die  Verwaltung  betreffender  Strafvorschriften,  vom  29.  März  1889,
bestimme  ich  hierdurch,  was  folgt:

§  1.

Vom  1.  April  1903  ab  kommen  die  von  den  Exportfirmen  vierteljährlich  einzureichenden  Nachweisungen

  über  die  Ausfuhr  in  Fortfall.
§  2.

Vom  1.  April  1903  ab  hat  jeder,  welcher  einen  Gegenstand  aus  dem  Schutzgebiete  seewärts  ausführt,
  spätestens  3  Tage  nach  der  erfolgten  Ausfuhr  eine  Ausführungsanmeldung  nach  beifolgendem  Muster
der  zuständigen  Zollstelle  einzureichen.  Formulare  zu  diesen  Anmeldungen  werden  von  den  Zollstellen  gegen
Entgelt  abgegeben.

83.
Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark,  oder
im  Falle  der  Zahlungsunfähigkeit  mit  entsprechender  Haft  bestraft.
84.
Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Lome,  den  25.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Graef.
        <pb n="350" />
        —  266  —

Anmeldung  zur  Ausfuhr.

(Lebende  Tiere,  lebende  Pflanzen  und  Feuerwaffen  sind  nach  Stückzahl;  Flüssigkeiten  mit  Ausnahme  von
Palmöl  nach  Litern,  alle  übrigen  Varen  nach  Kilogramm  anzugeben.)

 

 

 

 

 

ahe.  er.  —  —  —
ve  «  Bemerkungen.
Nr.]  Monat  Tag  Gatturyg  Menge  Wert  bestimmunge  9

 

6  cs1  Stick  Mk.  Pf.

 

 

 

 

 

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Gninea,  betreffend  die  Erlaubnis
zur  Ansübung  einiger  Gewerbebetriebe.  Vom  14.  März  1903.

Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ausführung  der  Allerhöchsten  Verordnung,
  betreffend  die  Übernahme  der  Landeshoheit  über  das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Neu-Guinea  durch
das  Reich,  vom  27.  März  1899,  wird  für  dieses  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

81.

Der  ausdrücklichen  Genehmigung  des  Gouverneurs  oder  des  durch  diesen  zu  bezeichnenden
Beamten  unterliegt

a)  der  Betrieb  der  Fischerei  auf  Perlmutterschalen  und  Perlen  sowie  auf  Trepang,  ohne  Unterschied,

  ob  derselbe  mit  Netzen,  tauchenden  Eingeborenen  oder  Taucherapparaten  ausgeübt  wird,

b)  die  Ausbeutung  des  Bodens  auf  Erze,  Erdöle  und  brennbare  Mineralien,  jedoch  unbeschadet

der  Vorschriften  der  Verordnung,  betreffend  den  Betrieb  des  Bergbaues  auf  Edelmetalle  und
Edelsteine,  vom  23.  September  1897  und  29.  August  1899,

c)  die  Gewinnung  von  Guano,  Phosphaten  oder  anderweitigen  Düngungsmitteln,

d)  die  Ausbeutung  von  nicht  in  privatem  Besitz  oder  Eigentum  befindlichen  Beständen  an  Kokospalmen

  und  an  gutta=  oder  kautschukhaltigen  Pflanzen,

e)  der  Erwerb  der  unter  a  bis  mit  d  bezeichneten  Gegenstände  von  Eingeborenen,  welche  dieselben

zum  Zwecke  des  Handelsbetriebs  gewinnen  und  zubereiten,

t)  der  Betrieb  der  Küstenfischerei,  insoweit  derselbe  nicht  die  Versorgung  des  eigenen  Hausstandes

mit  Nahrungsmitteln  bezweckt,

8)  das  Schlagen  von  Holz  für  gewerbliche  und  Handelszwecke  auf  allen  nicht  in  privatem  Besitz

oder  Eigentume  befindlichen  Landstrecken,

h)  der  Betrieb  des  Gastwirts=  und  Schankgewerbes,

i)  der  Handelsbetrieb  in  solchen  Bezirken  des  Schutzgebiets,  für  welche  dies  durch  öffentliche

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  festgesetzt  wird.

Die  Bedingungen,  unter  denen  die  in  §  1  erwähnte  Genehmigung  erteilt  wird,  werden  in  jedem
einzelnen  Falle  festgesetzt.  "

3.

Zuwiderhandlungen  gegen  den  §  1  werden  mit  Gefängnisstrafe  bis  zu  einem  Monate,  Haft  oder
Geldstrafe  bis  zu  eintausend  Mark  bestraft.  Auch  kann  auf  Einziehung  der  verwendeten  Gegenstände  und
der  bereits  gewonnenen  Erträge  erkannt  werden,  und  zwar  ohne  Unterschied,  ob  die  ersteren  dem  Täter
gehören  oder  nicht.

84.

Die  Verordnung,  betreffend  die  Erlaubnis  zur  Ausübung  einiger  Gewerbebetriebe,  vom  13.  Januar
1887,  die  Verordnung  zur  Ergänzung  der  Verordnung,  betreffend  die  Erlaubnis  zur  Ausübung  einiger
Gewerbebetriebe,  vom  4.  August  1902,  und  der  §  11  der  Verordnung,  betreffend  die  vorläufige  Regelung
der  Verwaltung  in  dem  Inselgebiet  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  26.  September  1899,
werden  aufgehoben.

Herbertshöhe,  den  14.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Knake.
        <pb n="351" />
        —-257



Perlspnalien.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Königlichen  Baurat
Gaedertz  den  Roten  Adler-Orten  4.  Klasse  und  dem  farbigen  Unteroffizier  Lewis  in  der  Polizeitruppe

von  Kamerun  die  Kronenorden-Medaille  zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Mai  19098.
Frhr.  v.  Reitzenstein,  Wendland,  Oberleutnants,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf

weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  den  nachbenannten  farbigen  Soldaten  der
Schutztruppe  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:
die  Kriegerverdienst-Medaille  2.  Klasse  in  Silber:  dem  Gefreiten  Ndukku,  den  Soldaten  Papagai,

Momo  III  und  Mbassi.

FvVvWW7WVW  VVv'VVVVVVVFVVFv  oo  o
Nichtamtlicher  Teil.

 

Kolonialras.

Der  Kolonialrat  trat  am  Montag,  den  18.  Mai,
vormittags  10  Uhr,  unter  dem  Vorsitze  des  Kolonialdirektors
  Dr.  Stuebel  im  großen  Saale  der  Kolonial-=Abteilung
  des  Auswärtigen  Amtes  zu  seiner  diesjährigen
  Frühjahrstagung  zusammen.  Der  Vorsitzende
  gedachte  in  ehrenden  Worten  der  seit  der
letzten  Tagung  verstorbenen  Mitglieder:  des  Geh.
Kommerzienrats  Oechelhäuser  und  des  Wirkl.  Geh.
Rats  Sachse,  denen  zu  Ehren  die  Anwesenden  sich
von  den  Sitzen  erhoben,  und  begrüßte  die  neuen
Mitglieder,  Exzellenz  v.  Pommer-Esche,  Landrat
Wilkens  und  Missionsdirektor  Buchner.  Aus  der
dem  Kolonialrat  vorgelegten  Ubersicht  über  die  neueste
Entwickelung  der  Schutzgebiete  (s.  unten)  ergebe  sich
ein  günstiges  Bild;  was  den  Schutzgebieten  noch  fehle,
sei  die  Vermehrung  und  Verbesserung  der  Verkehrsmittel,
  insbesondere  auch  der  Bau  von  Eisenbahnen,
indessen  habe  auch  auf  diesem  Gebiete  nunmehr  glücklicherweise
  eine  raschere  Entwickelung  eingesetzt.  Zu
wünschen  sei,  daß  der  Kolonialkongreß  sich  zu  einer
ständigen  Einrichtung  auswachse.

Vor  Eintritt  in  die  Tagesordnung  wandte  sich
Dr.  Scharlach  gegen  Angriffe  der  Presse  auf  den
Kolonialrat  und  auf  die  Landgesellschaften  in  Deutsch-Südwestafrika,
  während  Herr  A.  Woermann  die  sehr
günstigen  Eindrücke  schilderte,  die  er,  von  Einzelheiten
abgesehen,  von  der  Entwickelung  Kameruns  und  Togos
auf  einer  kürzlich  dorthin  unternommenen  Reise  erhalten
  habe;  seine  Ansicht,  daß  an  der  mangelhaften
Entwickelung  des  Handels  in  Duala  häufige  Steigerungen
  der  Zölle  schuld  seien,  rief  auf  seiten  des
Vorsitzenden  eine  Darlegung  der  einschlägigen  Verhältnisse
  in  Kamerun  und  dem  benachbarten  englischen
Südnigeria  hervor.  Exzellenz  v.  Pommer-Csche  erwiderte

  auf  einige  Bemerkungen,  die  Dr.  Scharlach

 

gegen  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  gemacht  hatte.
Herr  Meyer-Delius  trat  den  kürzlich  in  einigen
Zeitungen  veröffentlichten  Angriffen  gegen  die  Verwaltung
  von  Samoa  mit  Entschiedenheit  entgegen.
Herr  Vietor  wies,  indem  er  sich  gegen  eine  Veröffentlichung
  über  Tropenhygiene  wandte,  auf  die
Bedeutung  eines  enthaltsamen  Lebenswandels  für  die
Europäer  in  den  Kolonien  hin  und  betonte,  wie
notwendig  es  sei,  daß  für  die  Reisekosten  von  Ehefrauen
  der  Kolonialbeamten  und  die  Wohnungen
solcher  Beamtenfamilien  besondere  Mittel  bereitgestellt
werden,  worauf  der  Vorsitzende  bemerkte,  daß  schon
jetzt  seitens  der  Kolonialverwaltung  den  geäußerten
Wünschen  Rechnung  getragen  werde.  Direktor  Hernsheim
  verteidigte  die  Jaluit-Gesellschaft  gegen  einzelne
Preßangriffe.

Beim  Eintritt  in  die  Tagesordnung  (Beratung
der  Etats  der  Schutzgebiete)  gab  ein  Vertreter  des
Reichsschatzamts  einige  allgemeine  Erläuterungen  und
betonte  namentlich  die  angesichts  der  allgemeinen
Finanzlage  bei  der  Aufstellung  der  Etats  gebotene
Sparsamkeit.  Beim  Etat  von  Kamerun  wurden  aus
dem  Kolonialrat  heraus  u.  a.  die  Beseitigung  des
Tauschhandels,  die  Einfuhr  und  Zucht  von  Zugvieh,
Wegeverbesserungen,  die  Anlage  einer  englischen  Faktorei
  in  Garua  sowie  die  Frage  der  Handelsfreiheit
im  Niger-Benuegebiet  zur  Sprache  gebracht  und
regierungsseitig  entsprechende  Auskünfte  erteilt.  Herr
A.  Woermann  beantragte  die  Einstellung  eines  Postens
für  die  Ausbaggerung  der  Barre  von  Kamerun,
wofür  die  Schiffe  gewiß  gern  eine  erhöhte  Abgabe
bezahlen  würden.  Der  Vorsitzende  erkannte  die  Nützlichkeit
  dieser  Anregung  an  und  sagte  nähere  Prüfung
derselben  zu,  betonte  indessen  die  außerordentliche
Schwierigkeit  solcher  Arbeiten.  Der  Antrag  Woermann
  wurde  vom  Kolonialrat  angenommecn.  Erledigt
        <pb n="352" />
        wurde  in  der  Vormittagssitzung  ferner  noch  der  Etat
von  Togo,  wobei  namentlich  die  Behandlung  christlicher
  Eingeborener,  eine  etwaige  Verbesserung  der
Stellung  der  nicht  etatsmäßigen  Beamten,  die  Stellung
und  Tätigkeit  der  Polizei=  und  Schutztruppenoffiziere
und  der  Arzte  in  den  Schutzgebieten,  eine  Erhöhung
der  Ausgaben  für  Wegebauten,  das  Krankenhaus  in
Lome  und  die  Küstenbahn  zwischen  Lome  und  Klein-Popo
  besprochen  wurden.  Herzog  Johann  Albrecht
zu  Mecklenburg  nahm  noch  besonders  Veranlassung,
dem  Kolonialdirektor  das  Vertrauen  der  kolonialen
Kreise  auszusprechen.

In  der  Nachmittagssitzung  vom  Montag  beschäftigte
  sich  der  Kolonialrat  mit  dem  Etat  für  das
südwestafrikanische  Schutzgebiet.  Geh.  Regierungsrat
Simon  regte  die  Frage  an,  ob  nicht  die  Eingeborenen
allgemein  zu  einer  Besteuerung  in  irgend  welcher
Form  heranzuziehen  seien,  und  machte  gegen  die  neue
Zollverordnung  einzelne  Bedenken  geltend.  Der
Vorsitzende  erklärte,  daß  die  Verhältnisse  in  Deutsch-Südwestafrika
  für  eine  Besteuerung  der  Eingeborenen
noch  nicht  reif  seien,  und  daß  insbesondere  der  Umsetzung
  der  Besteuerung  in  eine  Arbeitsleistung  die
geringe  Zahl  und  die  geringe  Seßhaftigkeit  der  Bevölkerung
  im  Wege  stehe.  Die  Zollverordnung  sei
auf  das  eingehendste  geprüft  und  bringe  erhebliche
Verbesserungen.  Von  den  zuständigen  Referenten
der  Kolonial-Abteilung  wurden  über  diese  Fragen
noch  weitere  Ausschlüsse  gegeben,  worauf  Herr  Woermann
  bemerkte,  daß  die  Zollerhöhungen  seiner  Überzeugung
  nach  dem  südwestafrikanischen  Handel  keinen
Eintrag  bringen  würden.  Weiter  wurde  die  Zwangsimpfung
  des  Rindviehs  erörtert  und  regierungsseitig
entschieden  befürwortet.  Früher  hervorgetretene  Mißstände
  hätten  mit  dem  Mangel  an  Veterinärärzten
zusammengehangen,  dem  jetzt  abgeholfen  sei.  Auf
eine  Anfrage  erklärte  der  Vorsitzende,  daß  die  Kolonialverwaltung
  eine  Verbesserung  der  Bahnstrecke
Swakopmund—Karibib  im  Auge  behält,  diese  Aufgabe
  zur  Zeit  jedoch  nicht  für  dringend  erachtet;
die  neue  Otavibahn  werde  dem  Schutzgebiete  neue
Vorteile  bringen.  Dr.  Scharlach  machte  über  die
geplante  Otavibahn  eingehende  Mitteilungen.  Die
Bahn  solle  in  längstens  2½  Jahren  fertig  sein  und
eröffne  für  die  Weiterentwickelung  des  Schutzgebiets
die  besten  Aussichten.  Auf  eine  Anfrage  des  Herzogs
Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg  teilte  der  Vorsitzende
mit,  daß  Verhandlungen  mit  der  Firma  A.  Woermann-=Hamburg
  wegen  ÜUbernahme  des  Molenbetriebes  in
Swakopmund  schweben,  und  von  seiten  der  Interessenten
  auch  Widerspruch  gegen  diese  an  sich  praktisch
erscheinende  Lösung  bisher  nicht  erhoben  sei.  Exzellenz
v.  Hofmann  befürwortete  die  Übernahme  des  Landungsgeschäftes
  durch  die  Regierung  selbst;  seinen
Befürchtungen  gegenüber  wurde  regierungsseitig
näher  nachgewiesen,  daß  von  einem  Monopol  der
Firma  Woermann  keine  Rede  sei,  während  die  Regierung
  ein  solches  Privatgeschäft  unmöglich  selbst
übernehmen  könne.  Herzog  Johann  Albrecht  zu

258

 

Mecklenburg  regte  die  Entsendung  eines  bergmännischen
Sachverständigen  an,  während  Geh.  Bergrat  Schmeißer
die  Entsendung  eines  Geologen  befürwortete.  Dem
gegenüber  legte  der  Vorsitzende  dar,  daß  die  bergmännischen
  Fundstätten  im  Schutzgebiete  durchaus
nicht  mehr  unbekannt,  zu  ihrer  Erforschung  vielmehr
seit  einer  Reihe  von  Jahren  bedeutende  Mittel  von
privater  Seite  ausgewandt  seien.  Zur  Erörterung
gelangte  ferner  die  Bedeutung  des  meteorologischen
Dienstes  und  des  Schulwesens,  wobei  Herzog  Johann
Albrecht  die  Subvention  von  Farmschulen  anregte
und  außerdem  befürwortete,  daß  dem  Generalkonsulat
in  Kapstadt  ein  kolonialer  Sachverständiger  beigegeben
werde.  Der  Vorsitzende  erklärte  die  Verhältnisse  für
die  Einrichtung  von  Farmschulen  wegen  der  weiten
Entfernung  der  Farmen  von  einander  für  einstweilen
noch  nicht  reif.  Der  Kolonialrat  beschäftigte  sich
weiter  mit  der  Frage  der  Wassererbohrung  und  den
Kosten  der  Schutztruppe;  eine  Herabsetzung  der
Truppenzahl  wurde  vom  Vorsitzenden  namentlich  mit
Rücksicht  auf  die  noch  wenig  geklärten  Verhältnisse
im  Norden  des  Schutzgebiets  für  vorläufig  nicht
empfehlenswert  erklärt,  doch  werde  eine  Verminderung
der  Kosten  angestrebt,  und  es  sei  insbesondere  die
teilweise  Umwandlung  der  Kompagnien  in  eine  Eingeborenentruppe
  ins  Auge  gefaßt.

Am  Dienstag  bildete  in  der  Vormittagssitzung
der  Etat  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  den
ersten  Gegenstand  der  Tagesordnung.  Nachdem  Herr
v.  der  Heydt  die  unbedingte  Notwendigkeit  des  Baues
der  Bahn  Dar-es-Saläm—Mrogoro  betont  und  der
Verwaltung  nahegelegt  hatte,  für  Bewilligung  der
betreffenden  Vorlage  im  Reichstage  mit  aller  Entschiedenheit
  einzutreten,  wurde  eine  von  Exzellenz
v.  Jacobi  beantragte  Resolution  folgenden  Inhalts:
„Der  Kolonialrat  spricht  in  Bestätigung  seiner  früheren
Beschlüsse  wiederholt  die  Uberzeugung  aus,  daß  ohne
weiteren  Ausbau  der  gänzlich  ungenügenden  Verkehrsmittel,
  namentlich  der  Eisenbahnbauten,  Fortschritte
von  Bedeutung  in  der  inneren  Entwickelung  der
Schutzgebiete  nicht  erwartet  werden  können“  einstimmig
angenommen.  Weiter  wurde  die  Schonung  der  Forstbestände
  besprochen,  wofür,  wie  regierungsseitig  dargelegt
  wurde,  von  der  Kolonialverwaltung  nach
Möglichkeit  Sorge  getragen  wird.  Auf  Antrag  des
Dr.  Hindorf  und  nach  Befürwortung  durch  den  Vorsitzenden
  nahm  der  Kolonialrat  ferner  eine  Resolution
an,  worin  empfohlen  wird,  in  den  nächstjährigen  Etat
einen  gegenüber  dem  jetzigen  möglichst  auf  das  Dreifache
  erhöhten  Betrag  zur  Förderung  der  Eingeborenen-Ansiedelungen
  und  von  Eingeborenen-Kulturen  einzustellen.
  Es  folgte  die  Beratung  des  Etats  für  Neu-Guinea,
  wobei  die  etwaige  Konzessionierung  der  in
der  Presse  kürzlich  mehrfach  angegriffenen  deutschaustralischen
  Siedelungsgesellschaft  eingehend  erörtert
wurde.  Der  Etat  für  die  Verwaltung  der  Karolinen,
Palau  und  Marlanen  wurde  ohne  wesentliche  Debatte
erledigt,  ebenso  der  Etat  für  Samoa.

Sodann  beschäftigte  sich  der  Kolonialrat  mit  dem
        <pb n="353" />
        Bericht  des  in  der  Herbsttagung  des  Jahres  1901
gewählten  Ausschusses  über  den  Entwurf  einer  Verordnung,
  betreffend  die  Gerichtsbarkeit  über  die
Eingeborenen  Deutsch-Südwestafrikas  in  bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten,  wozu  eine  Außerung  des  Gouverneurs
  Leutwein  und  der  Entwurf  einer  Verfügung,
betreffend  Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten  von
Nichteingeborenen  mit  Eingeborenen  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes,  vorlagen.  Nach  Erstattung
  des  Ausschußberichtes  durch  Justizrat
Dr.  Porsch  beantragte  Exzellenz  v.  Hofmann  die
Überweisung  des  erwähnten  Verfügungsentwurfes
an  den  Ausschuß,  wogegen  der  Vorsitzende  betonte,
daß  die  Kolonialverwaltung  großen  Wert  auf  alsbaldige
  Erledigung  der  Angelegenheit  lege,  wenigstens
des  materiellen  Teiles  der  Verfügung.  In  der
Nachmittagssitzung  wurde  dann  ein  Antrag  eingebracht,
  wonach  die  Formulierung  der  Verfügung
einer  Verständigung  der  Regierung  mit  dem  um
zwei  Mitglieder  verstärkten  Ausschusse  überlassen
werden  soll.  Der  Antrag  wurde  einstimmig  angenommen
  und  in  den  Ausschuß  die  Herren  Exzellenz
v.  Jacobi  und  A.  Woermann  zugewählt.

Über  die  Landfrage  in  Kamerun,  die  den  letzten
Gegenstand  der  Tagesordnung  bildete,  lag  ein  schriftlicher
  Bericht  des  Ausschusses  vor.  In  der  ausgedehnten
  Debatte,  an  der  sich  außer  dem  Berichterstatter
  Herrn  Vohsen  die  Herren  Dr.  Scharlach,
Exzellenz  v.  Jacobi,  Staudinger,  Dr.  Schöller,
Woermann  und  Vietor  beteiligten,  wurde  die  Frage
der  Begrenzung  der  Landeigentumsrechte  der  Eingeborenen
  und  die  Rechte  der  Gesellschaften  Südund
  Nordwestkamerun  eingehend  erörtert.  Der
Kolonialrat  nahm  zum  Schluß  mit  großer  Mehrheit
den  vom  Ausschuß  vorgeschlagenen  Beschluß  an,  der
solgenden  Wortlaut  hat:

„Der  Kolonialrat  spricht  seine  Befriedigung  über
den  Inhalt  des  Erlasses  vom  28.  Dezember  1901
aus  und  begrüßt  die  am  8.  April  1902  erfolgte  Einsetzung
  einer  Landkommission.  Die  Einsetzung  nur
einer  Kommission  wird  aber  nicht  ausreichen,  wenn
die  umfangreichen  in  Rede  stehenden  Aufgaben  in
befriedigender  Weise  und  absehbarer  Zeit  erledigt
werden  sollen.  Die  Bestellung  eines  Pflegers  zur
Wahrung  der  Rechte  der  Eingeborenen  wird  obligatorisch
  auszusprechen  sein.  Auch  wird  die  Anhörung
von  Sach=  und  Sprachkundigen  vorzusehen  sein.
Dabei  sind  die  Vorschriften  der  Allerhöchsten  Verordnung
  vom  15.  Juni  1896  und  der  Verfügung
des  Reichskanzlers  vom  17.  Oktober  1896  wegen  der
Wahrung  des  Eigentums  und  der  dinglichen  Rechte  der
Eingeborenen  und  wegen  des  Vorbehalts  von  Flächen,
deren  Bebauung  oder  Nutzung  den  Unterhalt  der
Eingeborenen  auch  mit  Rücksicht  auf  künftige  Bevölkerungszunahme
  sichert,  streng  zu  beachten.  Die
Zusammenlegung  der  Eingeborenen  in  geschlossenen,
aber  nicht  zu  umfangreichen  Dörfern  ist  je  nach  den
örtlichen  Verhältnissen  wünschenswert,  und  sind  deren
Vorteile  den  Eingeborenen  unter  Hinweis  auf  die  aus

259

 

den  bisherigen  Zusammenlegungen  gewonnenen  günstigen
  Erfahrungen  einleuchtend  zu  machen;  jedoch
ist  dabei  jeder  Zwang  ebenso  wie  jeder  Zwang  zur
Arbeit  in  den  Plantagen  auszuschließen,  auch  dürfen
nicht  nachträglich  Eingeborene  in  das  zuvor  anderen
überwiesene  Land  eingewiesen  werden.  Erfolgt  die
Zusammenlegung,  so  hat  die  Zuweisung  des  neuen
Landes  in  möglichst  ergiebiger,  die  bisherigen  Befitverhältnisse
  und  das  bei  Verständnis  für  den  wirtschaftlichen
  Erwerb  wachsende  Bedürfnis  berücksichtigender
  Weise  zu  erfolgen,  so  daß  die  Eingeborenen
ihren  vollen  Lebensunterhalt  auf  dem  neuen  Besitz
erwerben  können.  Ein  bestimmtes  Maß  der  zuzuweisenden
  Flächen  ist  dabei  nicht  festzuhalten,  namentlich
  ist  daber  auch  die  verschiedene  Fruchtbarkeit  der
zuzuweisenden  Flächen  in  Betracht  zu  ziehen.  Dasselbe
  gilt  bei  der  Zumessung  der  Flächen,  welche  mit
Rücksicht  auf  die  künftige  Bevölkerungszunahme  zu
reservieren  sind.  Insofern  bei  den  bisherigen  Ansiedelungen
  der  Eingeborenen  in  geschlossenen  Dörfern
solche  Reservate  nicht  vorbehalten  worden,  find  nicht
nur  weitere  Anträge  auf  sofortige  Ergänzung  der
Landzuweisungen  tunlichst  zu  berücksichtigen,  sondern
es  ist  auch  erforderlich,  daß  eine  größere  nicht  zu
entfernte  Fläche  guten  Bodens  als  Kronland  vorläufig
im  Besitz  der  Regierung  behalten  wird,  welche  den
Eingeborenen  auf  Wunsch  zu  billigen  Bedingungen
zu  überlassen  ist.  Vorbehültuch  der  Wahrung  der
öffentlichen  Interessen  sind  den  Eingeborenen  nachweisbare
  Rechte  auf  die  Jagd,  den  Fischfang,  das
Einsammeln  und  die  Verwertung  von  Naturprodukten
zu  wahren  und  auch  ohne  solchen  Nachweis  auf
allem  herrenlosen  Land,  solange  dasselbe  nicht  als
Kronland  erklärt  und  Dritten  überwiesen  ist,  zuzugestehen.
  Die  Entnahme  von  Feuerungsholz  und
des  für  den  Bau  von  Hütten  und  Fahrzeugen  benötigten
  Holzes  ist  den  Eingeborenen  dauernd  einzuräumen.“



1*
*

Die  von  der  Kolonialverwaltung  dem  Kolonialrat
  zur  Kenntnisnahme  vorgelegte  Übersicht  über
die  seit  der  letzten  Tagung  vorgefallenen,
die  Schutzgebiete  betreffenden  wichtigeren
Ereignisse  lautet,  wie  folgt:

Allgemeines.

Auf  dem  Gebiete  der  Rechtspflege  erwies  es  sich
als  notwendig,  die  die  Rechte  an  Grundstücken  betreffenden
  Vorschriften,  welche  seinerzeit  in  Anlehnung
an  das  preußische  Grundbuchrecht  aus  dem  Jahre  1872
erlassen  waren,  on  das  System  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  und  der  Reichsgrundbuchordnung  anzupassen.
  Es  ist  dies  durch  die  Allerhöchste  Verordnung
  vom  21.  November  1902  und  eine  Ausführungsverfügung
  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902
geschehen  und  zwar  mit  Wirkung  vom  1.  April  1903.
Auf  eine  Anregung  aus  Deutsch-Südwestafrika  hin
wurde  ferner  die  bis  dahin  nur  für  Ostafrika  näher
geregelte  Enteignung  von  Grundeigentum  zum  Gegen-3
        <pb n="354" />
        stande  einer  alle  Schutzgebiete  betreffenden,  am
1.  Juni  d.  Is.  in  Kraft  tretenden  Allerhöchsten
Verordnung  vom  14.  Februar  1903  gemacht.

Am  18.  Juni  v.  Is.  fand  unter  dem  Vorsitze  des
Direktors  der  Kolonialabteilung  eine  Konferenz  statt,
in  welcher  darüber  beraten  wurde,  wie  weit  den  Anträgen
  verschiedener  Regierungsärzte,  die  Chininpro-=phylaxe
  für  die  Gouvernementsbeamten  durch  Vertrag
obligatorisch  zu  machen,  entsprochen  werden  kann.
Es  waren  19  Tropenärzte  und  sonstige  Kenner  der
Tropen  anwesend.  Die  Beratung  ergab,  daß  besonders
  darüber,  welche  Form  der  Chininprophylage
die  empfehlenswerteste  sei,  eine  Einigung  nicht  zu
erzielen  war.  Es  wurde  daher  von  der  angeregten
Maßnahme  abgesehen,  dagegen  beschlossen,  weiteres
Material  zu  sammeln  und  auf  die  zu  entsendenden
Beamten  durch  Belehrung  und  Ermahnung  einzuwirken.


Togo.

Die  deutsch-englische  Grenzkommission  hat  ihre
Arbeiten  beendet.  Das  von  ihr  zusammengebrachte
Material  ist  hier  einer  Nachprüfung  unterzogen
worden.  Der  Zeitpunkt  des  Beginns  der  Schlußverhandlungen
  mit  England  steht  noch  nicht  fest.

Die  Ruhe  im  Schutzgebiet  ist  nirgends  gestört
worden.

Die  wirtschaftliche  Entwickelung  des  Schutzgegebiets
  war  eine  günstige.  Insbesondere  hat  auch
der  Außenhandel  im  Jahre  1902  eine  weitere  Zunahme
  erfahren;  die  Einfuhrwerte  sind  um
1  517  000  Mark,  die  Ausfuhrwerte  um  504  000  Mark
gestiegen.  Entsprechend  haben  sich  die  Einnahmen
der  Kolonie  beträchtlich  gehoben.

Die  Baumwollversuche  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  dauern  fort.  Die  Baumwollfarmen,
mit  deren  Anlegung  in  verschiedenen  Bezirken  begonnen
  worden  ist,  haben  sich  trotz  eines  hier  und
da  aufgetretenen  Schädlings  gut  entwickelt;  auch  hat
die  Verspinnung  der  bereits  gewonnenen  Baumwolle
günstige  Resultate  geliefert.

Die  Fertigstellung  der  Landungsbrücke  ist  nach
glücklicher  Uberwindung  einer  unvermutet  hervorgetretenen
  harten  Bodenschicht  im  Herbste  d.  J.  zu  erwarten.


Die  Tracierungsarbeiten  der  Eisenbahnlinie  Lome
—  Palime  sind  beendet.  Die  Pläne  liegen  noch  nicht
vor.

In  Lome  ist  eine  zweite  Regierungsschule  errichtet.
  Zwischen  Lome  und  Misahöhe  ist  eine  Telegraphen=
  und  Fernsprechverbindung  dem  Verkehr  übergeben
  worden.

Die  Untersuchungen  des  Dr.  Schilling  über  die
Tierkrankheiten  des  Schutzgebiets  haben  die  Verbreitung
  der  Surrakrankheit  über  das  ganze  Gebiet
hin  ergeben.  Dr.  Schilling  glaubt  das  Prinzip  der
Immunisierung  der  Rinder  gegen  diese  Krankheit
gefunden  zu  haben.  Die  Versuche  werden  fortgesetzt,
nachdem  Dr.  Schilling,  der  sich  während  seiner
jüngsten  Anwesenheit  in  Deutschland  im  Kaiserlichen

260

 

Gesundheitsamte  weiter  ausgebildet  hat,  in  das

Schutzgebiet  wieder  zurückgekehrt  ist.

Kamerun.

Die  Süd-Kamerun-Grenzkommission  hat  ihre
Arbeiten  beendet  und  ist  in  drei  Abteilungen  auf
verschiedenen  Wegen  auf  dem  Marsch  nach  der  Küste
begriffen.

Die  zur  Feststellung  der  Grenzen  zwischen  dem
deutschen  und  englischen  Gebiet  entsandte  Yola-Tschadsee-Grenzexpedition
  hat  ihre  Arbeiten  an  Ort  und
Stelle  begonnen.

Die  Unternehmungen  des  Oberleutnants  Scheunemann
  gegen  den  unbotmäßigen  Häuptling  Semikore
sind  als  beendet  anzusehen.  Nachdem  sich  zunächst
sämtliche  Unterhäuptlinge  Semikores  unterworfen
und  um  Frieden  gebeten  haben,  hat  sich  nunmehr
auch  Semikore  selbst  unterworfen.  Der  vorläufige
Militärposten  in  Esum  ist  zur  Einziehung  gelangt.

Oberleutnant  Strümpel  unternahm  eine  Expedition
  in  den  südöstlichen  Teil  des  Stationsbezirks
Bamenda.  Der  unbotmäßige  Häuptling  von  Bamekung
wurde  nach  Erstürmung  der  Hauptstadt  vertrieben.

Die  Bertua-Expedition  des  Oberleutnants  v.  Stein
endete  mit  der  Absetzung  des  Häuptlings  Bertua
und  mit  der  Einsetzung  des  regierungsfreundlichen
Häuptlings  Yeruma.

Die  Reisen  des  Generalbevollmächtigten  der  Gesellschaft
  Nordwest-Kamerun  im  Konzessionsgebiete
und  des  Oberleutnants  Dominik  in  die  Gebiete
zwischen  dem  oberen  BenuS  und  dem  ITtschadsee
haben  wertvolle  geographische  und  wirtschaftliche
Ausschlüsse  über  diese  zum  Teil  noch  unbekannten
Gebietsteile  der  Kolonie  gebracht.

Die  Expedition  des  Niger-Benus-Tschadsee-Komitees
  hat  einen  großen  Teil  ihrer  Aufgabe  bereits.
beendet  und  gleichfalls  unsere  Kenntnis  des  Adamauagebiets
  nach  vielen  Richtungen  hin  erweitert.

In  der  Besetzung  des  Tschadsee=  und  Adamauagebiets
  hat  sich  nichts  geändert.

Die  Militärstationen  Yaunde  und  Ossidinge  sind
in  Regierungsstationen  umgewandelt  und  mit  Polizeitruppe
  besetzt  worden.

Der  Rückgang  der  Einfuhr  im  Jahre  1901
gegen  1900  um  nahezu  4  Millionen  Mark  im  Werte
war  eine  notwendige  Reaktion  auf  die  in  allzu
raschem  Tempo  erfolgte  Einfuhrsteigerung  der  vorangehenden
  Jahre.  Daß  dieser  Rückgang  nur  ein
vorübergehender  war,  erhellt  aus  der  Tatsache,  daß
die  Einfuhr  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1902
aufs  neue  um  1  431  549  Mark  gestiegen  ist.  Die
Ausfuhr,  die  auch  im  Jahre  1901  um  98  118  Mark
zugenommen  hatte,  zeigte  für  die  erste  Hälfte  1902
eine  weitere  Steigerung  um  229  111  Mark.

Als  ein  erfreuliches  Zeichen  für  den  Ausschwung
des  Handels  durch  Erschließung  des  ferneren  Hinterlandes
  darf  es  betrachtet  werden,  daß  im  Dezember
1902  eine  Haussa-Karawane  von  103  Köpfen,  von
Banyo  kommend,  in  Buöa  eintraf.
        <pb n="355" />
        Die  Arbeiterverhältuisse  in  dem  Plantagengebiete
haben  sich  günstig  gestaltet.  Durch  ein  neues  Kakaogärverfahren
  hat  die  Kameruner  Land=  und  Plantagengesellschaft
  einen  10  Prozent  höheren  Preis
ihres  Kakaos  erzielt.

Die  zum  Zweck  endgültiger  Regelung  der  Grundbesitzverhältnisse
  der  Eingeborenen  innerhalb  des
Pflanzungsgebiets  am  Kamerunberge  von  dem  Gouverneur
  im  April  1902  eingesetzte  Kommission  hat
ihre  Arbeiten  nach  Eintreffen  eines  Feldmessers  in
vollem  Umfange  ausgenommen.

Die  Gebirgsbahn  Viktoria—  Meanja  der  Gesellschaft
  „Viktoria"  ist  auf  etwa  7  km  sertiggestellt
und  in  Betrieb  genommen.  Dem  „Kamerun-Eisenbahnsyndikate“
  ist  eine  vorläufige  Konzession  für  den
Bau  und  Betrieb  einer  etwa  100  km  langen  Eisenbahn
  von  der  Küste  nach  Mundame  gegeben  worden.
Die  von  dem  Syndikate  zum  Studium  der  Bahnlinie
  entsandten  Ingenieure  sind  nach  Beendigung
ihrer  Arbeit  zurückgekehrt.

Der  neue  Regierungsdampfer  „Herzogin  Elisabeth“
  ist  im  September  1902  in  Duala  eingetroffen
und  bewährt  sich  gut.

Die  Telegraphen=  und  Fernsprechlinie  zwischen
Busa  und  Duala  ist  fertiggestellt.

Deutsch-Südwestafriko.

Der  Beginn  des  lausenden  Jahres  brachte  dem
Schutzgebiete  reichlichen  Regen,  so  daß  sich  das  Land
von  den  Folgen  der  Trockenheit  der  beiden  vorangegangenen
  Jahre  rasch  erholte.  Weide=  und  Wasserverhältnisse
  sind  zurzeit  recht  befriedigende.  Dieser
erfreuliche  Wandel  ist  gerade  jetzt,  wo  eine  lebhafte
Ausfuhr  von  Vieh  über  die  Ostgrenze  stattfindet,  von
ganz  besonderem  Wert.  Es  sind  bereits  erhebliche
Viehverkäufe  mit  Händlern  aus  Britisch-Südafrika
zum  Abschlusse  gelangt.  Der  Weg  über  Gobabis
nach  Betschuanaland,  welcher  wegen  der  Viehseuchen
im  Ngamisee-Gebiete  für  Viehtransporte  englischerseits
  gesperrt  war,  ist  nach  längeren,  durch  das
Generalkonsulat  in  Kapstadt  geführten  Verhandlungen
freigegeben  worden.  Ein  weiterer  Ausfuhrweg  führt
aus  der  Südoststrecke  des  Schutzgebiets  in  die  englischen
  Nachbarkolonien.  Die  vorhandenen  Großund
  Kleinviehbestände,  namentlich  letztere,  haben  sich
als  so  umfangreich  erwiesen,  daß  bei  ausreichenden
Maßnahmen  zum  Schutze  der  Muttertiere  eine  Gefährdung
  der  eigenen  Viehzucht  durch  die  Ausfuhr
nicht  zu  befürchten  ist.  Zur  Hebung  der  Kleinviehzucht
  ist  kürzlich  ein  Transport  Zuchtziegen  aus
Deutschland  nach  dem  Schutzgeblete  abgegangen.
Das  Zuchtmaterial  des  Gestüts  in  Nauchas  wurde
um  drei  aus  Deutschland  importierte  Hengste  vermehrt.
  In  weiterer  Ausgestaltung  des  Veterinärwesens
  ist  dem  bakteriologischen  Institut  in  Gammams
  ein  Veterinärassistent  überwiesen  worden.  Das
Schutzgebiet  verfügt  über  sechs  Zivil=  und  drei
Militärärzte.

Die  Fertigstellung  des  Bahnbaues  bis  Windhoek

261

 

hat  auf  die  Besiedelung  günstig  eingewirkt.  Bis  nach
Okapuka  (etwa  30  km  von  Windhoel)  sind  längs
der  Bahn,  soweit  das  besiedelungsfähige  Gebiet  in
Betracht  kommt,  sämtliche  Farmen  verkauft.  Nur
südlich  von  Karibib  sind  an  der  Bahn  noch  zwei
Farmen  verkäuflich.  Die  durchschnittliche  Größe  der
Farmen  beträgt  10  000  ha.  Die  kleineren  Grundstücke
  (5000  ha)  liegen  zumeist  im  nördlichen  Hererolande.
  Wegen  der  von  der  Kaiserlichen  Regierung
geplanten  Maßnahmen  zur  Förderung  der  Besiedelung
  darf  auf  die  Denkschrift  zum  Etat  für  das
laufende  Rechnungsjahr  verwiesen  werden.

Die  Annahme,  daß  der  südafrikanische  Krieg
einen  erheblichen  Zugang  von  Buren  zur  Folge
haben  würde,  hat  sich  nicht  bestätigt.  Es  sind  allerdings
  während  des  Krieges  einige  hundert  Buren
—  meist  Frauen  und  Kinder  —  in  das  Schutzgebiet
gekommen.  Die  Mehrzahl  der  Zuzügler  suchte  jedoch
  nur  vorübergehendes  Unterkommen,  das  sie  nach
Bekanntwerden  des  Friedensschlusses  wieder  aufgaben,
um  in  die  alte  Heimat  zurückzukehren.

Der  heliographische  Nachrichtendienst  hat  sich  als
eine  wertvolle  Ergänzung  der  Telegraphenlinien  bewährt.
  Er  ist  im  Süden  bis  nach  Keetmanshoop,
im  Norden  bis  Outjo  erstreckt  worden.  Wenn  auch
in  erster  Linie  zu  Zwecken  des  Gouvernements  eingerichtet,
  steht  er  doch  auch  dem  Publikum  zur  Verfügung,
  wovon  reichlich  Gebrauch  gemacht  wird.
Die  Wortgebühr  bei  heliographischer  Vermittelung
beträgt  20  Pf.  mit  einer  Mindestgebühr  von  2  Mark
für  das  Telegramm.  Mit  der  Reichspostverwaltung
ist  eine  Vereinbarung  getroffen  worden,  welche  den
unmittelbaren  Verkehr  der  Reichstelegraphenanstalten
mit  den  Heliographenstationen  ermöglichen  wird.

Der  Betrieb  der  Eisenbahn  Swakopmund  —  Windhoek
  konnte  bisher  im  allgemeinen  als  befriedigend
bezeichnet  werden.  Heftige  Regenfälle  des  abgelaufenen
  Vierteljahrs  hatten  nennenswerte  Betriebsstörungen
  nicht  zur  Folge.  Der  Tarif  ist  einer  Umarbeitung
  unterzogen  worden,  wodurch  die  Beförderung
von  Massengütern,  insbesondere  von  Montanprodukten
  und  Vieh,  zu  billigeren  Preisen  möglich  wird.
Die  Leitung  der  Bahn  ist  auf  einen  im  Kleinbahndienst
  erfahrenen  Ingenienr  übergegangen,  welcher
bereits  im  Schutzgebiet  eingetroffen  ist.  Der  Sitz
der  Eisenbahnverwaltung  ist  von  Swakopmund  nach
Windhoek  verlegt  worden.

Der  Leichterhafen  in  Swakopmund  ist  am  12.  Februar
  d.  Is.  eröffnet  worden.  Ein  regelmäßiger
Betrieb  an  der  Mole  konnte  jedoch  noch  nicht  stattfinden,
  da  die  gesamten  Landungsverhältnisse  vorerst
einer  Neuordnung  bedürfen.

Die  im  Etat  für  das  laufende  Rechnungsjahr
vorgesehene  Oberrichterstelle  ist  dem  bisherigen  Bezirksrichter
  Richter  übertragen  worden.  Zum  etatsmäßigen
  Referenten  beim  Gouvernement  in  Windhoek
  ist  der  Landrichter  a.  D.  Tecklenburg  ernannt
worden,  welcher  diese  Geschäfte  bereits  seit  3  Jahren
kommissarisch  wahrnahm.
        <pb n="356" />
        262

Stabsarzt  Vagedes,  der  zur  Malariaforschung
nach  dem  Schutzgebiet  entsandt  worden  war,  hat
seine  Arbeiten  beendet.  Die  erzielten  Erfolge,  insbesondere
  in  Franzfontein,  waren  durchaus  zufriedenstellend.
  An  letzgenanntem  Orte  gelang  es  dem  genannten
  Arzte,  die  Malariaerkrankungsziffer  von
70  Prozent  auf  7  Prozent  herabzubringen.

Unter  dem  31.  Januar  d.  Is.  hat  der  Herr
Reichskanzler  eine  neue  Zollordnung  für  das  deutschsüdwestafrikanische
  Schutzgebiet  erlassen.  Der  der
Verordnung  beigegebene  Tarif  sieht  auf  Wunsch  der
Interessenten  eine  erhebliche  Verminderung  des  Ausfuhrzolles
  auf  Guano  unter  Zugrundelegung  des
Ammoniakgehalts  vor.  Dem  hierdurch  zu  erwartenden
Einnahmeausfalle  gegenüber  sind  die  Einfuhrzölle
verschiedener  Artikel,  insbesondere  für  alkoholhaltige
Getränke,  erhöht  worden.  Zu  der  Zollordnung  hat
der  Kaiserliche  Gouverneur  auf  Grund  der  ihm  in
der  Verordnung  erteilten  Ermächtigung  unter  dem
10.  April  d.  Is.  Ausführungsbestimmungen  und  eine
Niederlageverordnung  erlassen.  Die  Verordnungen
werden  am  1.  Juli  d.  Is.  in  Kraft  treten.  Die  im
vorstehenden  genannten  Vorschriften  sind  als  Beilage
zu  Nr.  10  des  amtlichen  Kolonialblatts  (15.  Mai
d.  Is.)  zum  Abdrucke  gelangt.

Deutsch-Ostafrika.

Das  Schutzgebiet  ist  im  letzten  Jahre  von  kriegerischen
  Verwickelungen  verschont  geblieben.  Kleinere
Unbotmäßigkeiten,  insbesondere  in  den  Bezirken
Mpapua  und  Kilimatinde,  konnten  ohne  Schwierigkeit
  unterdrückt  werden.

Die  deutsch-englische  Kommission  zur  Regulierung
der  Grenzen  westlich  und  östlich  des  Viktoria-Nyanza,
der  neuerdings  mit  Zustimmung  der  Beteiligten  ein
Kommissar  des  Kongostaates  beigetreten  ist,  setzt  ihre
Arbeiten  zurzeit  noch  fort.

In  der  inneren  Entwickelung  des  Schutzgebiets
können  Fortschritte  von  Bedeutung  vor  weiterem
Ausbau  der  gänzlich  ungenügenden  Verkehrsmittel
nicht  erwartet  werden.

Der  Weiterbau  der  Usambarabahn  bis  Mombo

ird  nach  der  nunmehr  erfolgten  Bewilligung  der
ersten  Baurate  von  750  000  Mark  so  schnell  wie
möglich  gefördert  werden.  Es  ist  in  Aussicht  genommen,
  die  Ausführung  der  Bauarbeiten  der  Firma
Lenz  und  Co.  zu  übertragen,  die  auf  Grund  einer
vorläufigen  Vereinbarung  bereits  einen  erfahrenen
Ingenieur  in  das  Schutzgebiet  entsandt  hat.  Der
Tarif  der  Usambarabahn  hat  eine  vollständige  Umgestaltung
  im  Sinne  einer  bedeutenden  Ermäßigung
aller  Frachtsätze  erfahren.  Eine  billige  Beförderung
aller  Erzeugnisse  der  Land=  und  Forstwirtschaft  aus
dem  Innern  nach  der  Küste  hat  dabei  besondere
Berücksichtigung  gefunden.

Die  Kaffeeplantagen  in  Usambara  haben  nach
wie  vor  mit  Schwierigkeiten  zu  kämpfen,  wenn  auch
einzelne  befriedigende  Ergebnisse  die  Hoffnung  erwecken,
  daß  wenigstens  für  einen  Teil  der  Planta- 



gen  der  Zeitpunkt  einer  befriedigenden  Rentabilität
nahe  gerückt  ist.  Die  biologisch-landwirtschaftliche
Station  Amani  hat  ihre  Tätigkeit  im  Plantagengebiete
  eröffnet.  Für  das  Institut  ist  der  Chemiker
Dr.  Schellmann  und  der  Entomologe  Prof.  Dr.
Voßeler  gewonnen  worden.  Die  Sisalpflanzungen
haben  eine  weitere  Ausdehnung  erfahren.  Auch
Baumwollproben  aus  Deutsch-Ostafrika  haben  sowohl
in  Deutschland  wie  in  England  eine  recht  gute  Beurteilung
  gefunden.  Versuche  mit  dem  Anbau  von
Baumwolle  in  größerem  Maßstabe  werden  aber  erst
beginnen,  wenn  der  mit  Unterstützung  der  Wohlfahrtslotterie,
  des  Gouvernements  und  verschiedener
Privatfirmen  vom  kolonialwirtschaftlichen  Komitee
nach  Amerika  entsandte  Sachverständige  seine  Tätigkeit
  im  Schutzgebiet  aufgenommen  hat.  Die  Arbeiterverhältnisse
  in  den  Plantagengebieten  können  zurzeit
  als  günstig  bezeichnet  werden,  nachdem  es  dem
Bezirksamt  Tanga  gelungen  ist,  eine  größere  Anzahl
der  sehr  brauchbaren  Wanyamwesileute  an  der  Usambarabahn
  anzusiedeln.  Arbeiten  zur  Gewinnung  von
Mineralien,  insbesondere  von  Gold,  sind  an  verschiedenen
  Orten  des  Schutzgebiets  im  Gange,  ohne
daß  über  die  erzielten  Ergebnisse  bisher  ein  abschließendes
  Urteil  gefällt  werden  könnte.  Behufs
Gewinnung  von  Gold  in  Seegebieten  und  schiffbaren
Flüssen  sind  2  Konzessionen  erteilt,  deren  Wortlaut
im  Kolonialblatt  und  Reichsanzeiger  veröffentlicht  ist.
Der  Inhaber  der  einen  Konzession,  Kaufmann
E.  v.  Mandelsloh  aus  Durban,  hat  bereits  eine  Expedition
  in  sein  am  Viktoria-Nyanza  belegenes  Konzessionsgebiet
  entsandt.

Das  Schwimmdock  im  Hafen  von  Dar-es-Saläm
  ist  dem  Betriebe  übergeben  worden.  Die  Schifffahrt
  an  der  Ostküste  hat  bereits  von  dieser  neuen
Elnrichtung  verschiedentlich  Gebrauch  gemacht.

Zwischen  dem  Reichskanzler  und  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  ist  am  15.  November  1902
ein  Vertrag  abgeschlossen  worden,  in  welchem  die
Gesellschaft  auf  den  größten  Teil  der  ihr  im  Vertrage
  vom  20.  November  1890  vorbehaltenen  Rechte,
insbesondere  auf  das  Münzrecht,  das  Recht  zur  Errichtung
  einer  Bank  mit  dem  Privilegium  der  Notenausgabe
  und  auf  das  Landokkupationsrecht,  Verzicht
leistet  (uvgl.  Beilage  III  zum  Etat  für  das  ostafrikanische
  Schutzgebiet  auf  das  Rechnungsjahr  1903).

Die  Malariaexpedition  des  Stabsarztes  Ollwig
hatte  bisher  günstige  Ergebnisse  aufzuweisen.  Der
genannte  Arzt  berichtet,  daß  im  Sommer  1901/1902
als  Folgewirkung  der  angeordneten  Maßnahmen
unter  den  Europäern  in  Dar-es-Saläm  um  ½  weniger
Malariaerkrankungen  vorgekommen  sind  als  in  den
vorhergehenden  Jahren.

Um  den  Schwierigkeiten  und  Kosten,  die  mit
der  Verwendung  weißer  Kanzlisten  verbunden  sind,
zu  begegnen,  ist  neuerdings  der  Versuch  gemacht
worden,  zur  Besorgung  des  Schreibwerks  Eingeborene
  zu  verwenden.  Zu  diesem  Zweck  ist  vom
Gouvernement  mit  der  Ausbildung  von  zunächst
        <pb n="357" />
        —  263

zwanzig  goanesischen  und  indischen  Schreibern  begonnen
worden.
Deutsch-Neu-Guinea.

Die  Unruhen  auf  der  Gazelle-Halbinsel,  zu  denen
der  Überfall  der  Wolffschen  Pflanzungsstation  am
3.  April  1902  das  Signal  gegeben  hatte,  sind  vollständig
  unterdrückt  worden.  Um  der  Wiederkehr
ähnlicher  Vorkommnisse  vorzubeugen,  ist  in  Paparatawa
  eine  Regierungsstation  eingerichtet  worden.  Auf
dieser  Station  ist  am  Geburtstage  Ihrer  Mojestät
der  Kaiserin  am  22.  Oktober  1902  eine  große,  von
25  Ansiedlern  und  2000  Eingeborenen  der  Umgebung
besuchte  Feier  veranstaltet  worden,  die  in  den  Augen
der  Eingeborenen  als  offizieller  Friedensschluß  gilt.
Der  überaus  gelungene  Verlauf  dieses  Festes  beweist
die  Rückkehr  von  Ruhe  und  Vertrauen  zum  Gouvernement.


Der  Einfluß  der  Regierungsstation  Nusa  im
Norden  von  Neu-Mecklenburg  hat  sich  in  erfreulicher
Weise  ausgedehnt.  Dieser  früher  wegen  der  Gefährlichkeit
  der  Eingeborenen  berüchtigte  Bezirk  kann  als
vollkommen  beruhigt  bezeichnet  werden.

Die  friedlichen  Verhältnisse  im  Schutzgebiet  sind
der  Entwickelung  der  Pflanzungstätigkeit  zu  statten
gekommen.  Die  Unternehmungen  haben  sich  durchweg
  ausgedehnt.

Dem  seit  Jahren  vom  Gouvernement  empfundenen
Bedürfnis,  ein  zu  Dienstreisen  des  Gouverneurs  und
Bewegungen  der  Polizeitruppe  geeignetes  Fahrzeug
zu  besitzen,  wird  durch  den  Doppelschraubendampfer
„Seestern“  genügt  werden,  der  auf  der  Werft  des
Stettiner  Vulkan  kürzlich  von  Stapel  gelassen  ist
und  seiner  Vollendung  entgegengeht.

In  den  Ostkarolinen  ist  die  Jaluttgesellschaft  in
rühriger  Arbeit,  das  ihr  zum  ausschließlichen  Handelsbetrieb
  überwiesene  Gebiet  zu  entwickeln.

Die  Einbeziehung  von  Herbertshöhe  in  den
Fahrplan  des  Reichspostdampfers  „Oceana“  hat  die
gehegten  Erwartungen  nicht  erfüllt.  Deshalb  ist  das
Anlaufen  von  Herbertshöhe  aufgegeben  und  an
Stelle  davon  Saipan  in  die  Fahrtlinie  aufgenommen
worden,  so  daß  jetzt  auch  die  Marianen  einer  regelmäßigen
  Postverbindung  sich  erfreuen.

Samoa.

Hier  entwickeln  sich  die  Zustände  befriedigend.
Die  alteingewurzelten  Gegensätze  zwischen  den  beiden
Eingeborenenparteien  nehmen  zusehends  an  Stärke
ab.  Auch  im  letzten  Jahre  wurde  die  Eingeborenen-Kopfsteuer
  anstandslos  bezahlt.

Die  mit  Kakao  bepflanzten  Flächen  haben  an
Ausdehnung  zugenommen.  Die  Deutsche  Samoagesellschaft,
  welcher  die  Rechte  einer  Kolonialgesellschaft
  erteilt  sind,  hat  die  praktische  Pflanzungstätigkeit
  aufsgenommen.  Um  der  Arbeiternot,  dem  größten
Hindernis  der  Kulturtätigkeit  in  Samoa,  wirksam
abzuhelfen,  hat  die  genannte  Gesellschaft  300  Chinesen
in  Swatau  angeworben,  die  vor  kurzem  in  Samoa
gelandet  sind.  Soweit  diese  Arbeitskräfte  nicht  von

 

der  Gesellschaft  benötigt  werden,  erfolgt  ihre  Abgabe
an  andere  Pflanzer.  Das  Gouvernement  wird  mit
Mitteln,  welche  ihm  zu  diesem  Behuf  im  Etat  für
1903  zur  Verfügung  gestellt  sind,  der  Einführung
von  chinesischen  Arbeitern  tunlichst  Vorschub  leisten.
Durch  Gouvernementsverordnung  vom  1.  März  1903
ist  Chinesen  allgemein  der  Landerwerb  und  der
Handelsbetrieb  im  Schutzgebiet  untersagt.

Für  die  Rechtssicherheit  in  Landsachen  ist  von
großer  Wichtigkeit  die  durch  Gouvernementsverordnung
  vom  25.  Februar  1903  erfolgte  Einsetzung
einer  Kommission  zur  Entscheidung  samoanischer  Landund
  Titelstreitigkeiten.  Die  Kommission  besteht  aus
dem  Bezirksrichter  und  zwei  Beisitzern.

Ein  im  Interesse  der  Ausdehnung  des  Deutschtums
  in  Samoa  bemerkenswerter  Vorgang  ist  der
Ubergang  der  bisher  von  einem  Verein  patriotisch
gesinnter  Deutscher  in  Apia  unterhaltenen  deutschen
Schule  auf  das  Gouvernement.

Im  November  v.  Is.  wurden  die  Samoa-Inseln
  durch  einen  vulkanischen  Ausbruch  auf  der  Insel
Savati  beunruhigt.  Da  seit  Menschengedenken  eine
vulkanische  Tätigkeit  nicht  beobachtet  war,  verursachte
das  Ereignis  eine  große  Panik  unter  den  Eingeborenen.
  Abgesehen  von  einigen  Beschädigungen,
welche  durch  die  mit  dem  Ausbruch  zugleich  eingetretenen
  Erdbeben  verursacht  wurden,  sind  indessen
materielle  Verluste  nicht  vorgekommen.

Schutztruppe.

In  Südwestafrika  ist  das  Sanitätspersonal  um
einen  Oberarzt  und  einen  Assistenzarzt,  das  Veterinärpersonal
  um  einen  Roßarzt  verstärkt  worden.
Der  zur  Vermehrung  der  Artillerie  für  Südwestafrika
  bewilligte  Betrag  von  150  000  Mark  wird
zur  Beschaffung  eines  Gebirgsgeschützes  und  zweier
Maschinengewehre  nebst  Munition  und  Bespannung
verwendet.

Auf  Grund  des  §  18  des  Schutztruppengesetzes
ist  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  30.  März  1897,
betreffend  die  Erfüllung  der  Dienstpflicht  bei  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika,  durch  Allerhöchste
Verordnung  vom  5.  Dezember  1902  einer  Anderung
unterzogen  worden.  Es  dürfen  nunmehr  nicht  nur
im  Schutzgebiet  ansässige  Wehrpflichtige,  sondern  die
wehrpflichtigen  Reichsangehörigen,  welche  außerhalb
Europas  ihren  Wohnsitz  haben,  ohne  weiteres,  die
in  Europa  wohnenden  auf  begründeten  Antrag  mit
Genehmigung  des  Kriegsministeriums  und  des  Oberkommandos
  der  Schutztruppen  zur  Ableistung  ihrer
aktiven  Dienstpflicht  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  eingestellt  werden.

Die  Ableistung  von  Ubungen,  und  zwar  sowohl
pflichtmäßiger,  wie  freiwilliger,  ist  nicht  nur  bei  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika,  sondern  auch  bei
den  Schutztruppen  für  Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun
gestattet.

Oberst  Pavel,  Kommandeur  der  Schuttruppe
für  Kamerun,  ist  im  Januar  d.  Is.  aus  der  Schutz-4
        <pb n="358" />
        truppe  ausgeschieden  und  an  seiner  Stelle  Oberst
Mueller,  welcher  früher  6  Jahre  in  der  Schutztruppe
für  Südwestafrika  war,  zum  Kommandeur  ernannt
worden.

—

 

Personal  ·  Nachrichten.
Deutsch-Ostafrika.
Der  Kaiserliche  Gouverneur  Graf  v.  Goetzen
ist  in  Dar-es-Salaäm  eingetroffen  und  hat  die  Geschäfte
  wieder  übernommen.

 

Dem  komm.  Bureauassistenten  1.  Klasse  Hemmerling
  ist  die  Stelle  eines  etatsmäßigen  Sekretärs
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch  Ostafrika
übertragen  worden.

 

Der  komm.  Hauptzollamtsvorsteher  Kattner  und
der  Chemiker  Dr.  Schellmann  sind  in  Deutsch-Ostafrika
  eingetroffen.

 

Der  Gerichtsaktuar  Paulssen  und  der  Intendantur-Bureaudiätar
  Simader  haben  die  Ausreise,
der  Bezirksamtssekretär  Langheld  und  der  Lehrer
Blank  haben  die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Der  Bureauassistent  Dahlgrün  ist  zum  Bezirksamtssekretär
  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von
Deutsch-Ostafrika  ernannt  worden.

 

Der  kommiss.  Sekretär  Klenze  hat  die  Heimreise
aus  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Mechaniker  Koch,  der  Magazinausseher
Herb,  der  Vermessungsassistent  Leopold,  die  Bureaugehilfen
  Schneider  und  Schmidt,  der  Gouvernementssekretär
  Scherf,  die  komm.  Gouvernementssekretäre
  Klenze  und  Strademann  und  der

 

264

 

Bezirksamtssekretär  Keudel  sind  mit  Heimatsurlaub
aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Der  Bergmann  Richard  Dölling  ist  in  Deutsch-Ostafrika
  infolge  eines  Jagdunfalles  verstorben.

Mit  Heimatsurlanb  sind  eingetroffen:  in  Neapel
am  12.  Mai  1903  Sergeant  Fitting  und  Sanitätssergeant
  Weiland;  in  Marseille  am  13.  Mai  1903
Sanitätsfeldwebel  Schwarzlose  und  Sanitätssergeant
  Behr.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  am  22.  Mai  1903  angetreten:  Oberleutnant
  Göring,  Stabsarzt  Dr.  Panse,  Feldwebel
Heilmann  und  Sanitätsfeldwebel  Loegel.

Ramerun.

Der  kommiss.  Gerichtssekretär  Langkraer  hat  die
Wiederausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Oberfahnenschmied  Brückner  und  der  Slipmeister
  Meier  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Kamerun
eingetroffen.

Hüdwestafrika.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika,
  Oberst  Leutwein,  ist  im  Schutzgebiet
wieder  eingetroffen  und  hat  die  Gouvernementsgeschäfte
  übernommen.

Der  kommiss.  Zollamtsvorsteher  Müller  hat  die
Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

 

Der  Ingenieur  Hennig  und  der  Betriebsassistent
  Pasihafius  sind  in  Deutsch-Südwestafrika
eingetroffen,  der  Werkmeister  Drawert  und  der
Maschinenmeister  Kirchhoff  sind  daselbst  wiedereingetroffen.


Der  Arbeiter  Neubert  und  der  Maurer  Bleidorn
  sind  aus  Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-lkafrika.

Bericht  des  Pauptmanns  v.  Beringe  über  eine
Expedition  nach  Ruanda.
II.*)
II.  Von  Ischangi  nach  Nyanza  (dem  Sitz  des
Sultans  Msinga  von  Ruanda).

Am  15.  September  verließ  ich  gemeinsam  mit
der  kongolesischen  Grenzkommission  Ischangi,  die
deutsche  Truppe  an  der  Spitze,  die  kongolesische  mit
½  Stunde  Abstand  folgend.  Der  zur  Begrüßung

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  234.

 

 

 

erschienene  Mtoale  Luabilinda  begleitete  mich  mit
großem  Gefolge.  Das  erste  Lager  bezog  ich  gemeinsam
  mit  den  Kongolesen  in  der  Landschaft  Witale.
Am  zweiten  Tage  schlugen  die  Kongolesen  ihr  Lager
in  der  Landschaft  Miktrambo  auf,  während  ich  etwa
eine  Stunde  südlich  in  Niamaseke,  dem  Sitz  Luabilindas,
  lagerte.  Wenn  die  Bara-Bara  auch  bei
Ischangi  ihr  Ende  erreichte,  so  war  bis  Niamaseke
der  Weg  dennoch  gut  und  stellenweise  gereinigt,
weiterhin  indessen  nur  Fußpfad,  infolge  der  Jahreszeit
  aber  grasfrei  und  trocken.  Die  Auf=  und  Abstiege
  waren  bis  Niamaseke  nicht  bedeutend.  Am
17.  September  gelangte  ich  nach  5½  stündigem,  an-
        <pb n="359" />
        strengendem  Marsche  an  eine  kleine  Bucht  des  Kiwus
bei  Mumariwa  arushozi,  während  die  von  jetzt  ab
immer  für  sich  marschierenden  Kongolesen  gegen  3  Uhr
nachmittags  weit  nördlich  von  mir  Lager  bezogen.
Ich  machte  in  Mumariwa  arushozi  einen  Ruhetag
und  gelangte  von  dort  in  weiteren  fünf  Stunden
in  die  Landschaft  Mumegatate.  Der  Marsch  führte
uns  dann  weiter,  stetig  steigend,  auf  die  Igigahöhen,
wo  angeblich  besonders  schöner  Urwald  passiert
werden  sollte.  Der  ganze  von  uns  durchzogene  Urwaldstrich
  hatte  indessen  nur  die  Breite  einer  Marschstunde
  und  muß  als  ein  winziger  Rest  früheren
Urwaldes  bezeichnet  werden;  auch  war  die  Höhe
und  Stärke  der  einzelnen  Bäume  nicht  auffallend.
Als  Untergestrüpp  waren  Farne  und  Königskerzen
vorherrschend.  Dieser  noch  stehende  Teil  wird  leider
auch  in  wenigen  Jahren  verschwunden  sein,  da  die
Eingeborenen  schon  jetzt  sich  hier  anbauen  und  den
Wald  urbar  machen.  Dieses  zu  verhindern,  ist,  so
lange  eine  direkte  Einwirkung  auf  Ruanda  fehlt,  der
Station  Usumbura  unmöglich.  Eine  diesbezügliche
Rücksprache  mit  dem  Msinga  dürfte  keinen  weiteren
Erfolg  haben,  da  derselbe  den  Zweck  dieses  Schauris
nicht  einsehen  wird.

Nachdem  dann  die  Wasserscheide  zwischen  Kiwu
und  Kagera-Nil  überschritten  war,  stiegen  wir  zum
Tal  des  Kirurumebaches  ab,  eines  Nebenflusses  des
Nyawarongo,  und  lagerten  hier.  Nach  Süden  zu
sahen  wir  ausgedehnten  Urwald,  dessen  Durchquerung
auf  dem  Lugegawege  allerdings  fünf  bis  sechs  Tage
beanspruchen  soll.  In  vier  weiteren  Märschen  erreichten
  wir  dann  in  der  Landschaft  Ubufando  den
Nyawarongofluß,  welcher  hier  eine  Breite  von  etwa
20  m  hatte  und  zu  beiden  Seiten  etwa  100  m
breite  Papyrussümpfe  zeigte.  Bis  zum  Nyawarongo
passierten  wir  in  sehr  bergigem  Gelände  die  Landschaften
  Kabire,  Muganno  und  Rkole  und  überschritten
  den  Birurume,  den  Ngofu=  und  Lukalalabach,
  sämtlich  Nebenflüsse  des  Nyawarongo.  In  der
Landschaft  Muganno  mußte  ich  Lebensmittel  requirieren,
  da  die  Bevölkerung  mir  diese  verweigerte.
In  der  Landschaft  Nkole  erblickten  wir  dieses  Mal
zuerst  die  Vulkane  Michawura  und  Kirunga  ka
Karisimbi.  Die  Bevölkerung  der  bisher  durchzogenen
Landschaften  war  keine  auffallend  dichte,  muß  für
das  stark  bevölkerte  Ruanda  sogar  als  gering  bezeichnet
  werden.  Die  Bewässerung  war  dem  sehr
zerrissenen  und  relativ  hohen  Gelände  gemäß  auch
eine  gute,  fast  in  jedem  Tal  trafen  wir  auf  größere
oder  kleinere  Bäche.  Am  25.  September  überschritten
wir  den  Nyawarongo  an  einer  20  m  breiten  und
nur  ¾  m  tiefen  Stelle  und  gelangten  in  allmählich
sich  abflachendem  Gelände  in  die  Landschaft  Nduzi,
von  wo  wir  auf  Ansuchen  Luabilindas  lagerten,
trotzdem  es  nur  noch  1  ½  Stunden  bis  zur  Residenz
des  Msinga  waren.  Auch  für  den  nächsten  Morgen
bat  Luabilinda  uns,  nicht  zu  früh  aufzubrechen,  damit
  der  Msinga  sich  auf  unsere  Ankunft  vorbereiten
könne.  Wir  erschienen  daher  auch  erst  gegen  9  Uhr

265

 

des  nächsten  Tages  in  der  Königsprovinz  Nduga.
Die  Gegend  ist  hier  ausgesprochenes  Hochplateau
mit  leichten  Bodenwellen  und  Sümpfen  geringerer
Breite  in  den  Mulden.  Auf  den  Kuppen  liegen  die
Dörfer  mit  spärlichen  Bananenhainen,  stellenweise
von  hohen  Bäumen  umgeben,  ein  Zeichen,  daß  hier
angesehene  Watussi  ihren  Wohnsitz  haben  oder  hatten.
In  breiter  Front  ging  ich  in  der  Landschaft  Nduga
gegen  das  Dorf  Nyanza  des  Msinga  vor,  die  Askaris
mit  aufgepflanztem  Seitengewehr,  die  Träger  in
dichtem  Haufen  dahinter,  von  den  nach  Tausenden
zählenden  Eingeborenen  zu  beiden  Seiten  begleitet.
Lager  schlugen  wir  etwa  500  m  vom  Sultansdorf
entfernt  auf,  in  welchem  die  deutsche  Flagge  gehißt
war.  Gegen  11  Uhr  erschien  dann  Luabilinda,  um
uns  das  Erscheinen  Msingas  zu  melden.  Es  verging
  indessen  noch  eine  weitere  Stunde,  bis  sich  der
vor  dem  Sultansdorf  lagernde  schwarze  Haufe  löste
und  sich  unter  dem  Gedröhne  von  fünf  großen  und
auf  dem  Kopfe  getragenen  Trommeln  auf  unser  Lager
in  Bewegung  setzte.  Die  Spitze  bildeten  mehrere
hundert  Speer=  und  Bogenträger,  denen  der  eigentliche
  Zug  mit  einer  tausendköpfigen  Menge  folgte.
Inmitten  dieser  befand  sich  der  Msinga  in  einem
Tragkorbe,  zu  beiden  Seiten  von  etwa  30  außergewöhnlich
  großen  Watussis  im  Kriegsschmuck  begleitet.
Im  Lager  stellten  sich  diese  dann  in  weitem  Halbkreis
  um  mein  Zelt  auf,  so  Platz  für  den  nachfolgenden
  Msinga  schaffend,  welcher  50  m  vorher
seinem  Tragkorbe  entstiegen  war.  Ich  begrüßte  den
Msinga  mit  Handschlag,  die  neben  meinem  Zelt
aufgestellten  Askaris  präsentierten,  während  Msinga,
von  den  Watussi  Luandangiko,  Kawale  und  Luabilinda
  begleitet,  mir  in  mein  Zelt  folgte,  wo  sich  auch
Leutnant  v.  Parisch  und  Oberarzt  Dr.  Engeland  eingefunden
  hatten.  Nachdem  ich  dort  dem  Msinga
erklärt  hatte,  daß  ich  nur  in  friedlicher  Absicht
zu  ihm  gekommen  wäre,  versicherte  er  mir,  der
deutschen  Regierung  untertan  zu  sein.  Im  Laufe
der  nun  stattfindenden  Unterhaltung  erkundigte  er
sich  nach  den  Namen  des  Leutnants  v.  Parisch  und
des  Dr.  Engeland  und  kehrte  dann  wieder  inmitten
seiner  Leute  in  sein  Dorf  zurück.  Die  ganze  Begrüßung,
  bei  welcher  ein  gewisses  Zeremoniell  beobachtet
  wurde,  dauerte  kaum  10  Minuten.

Der  Mfsinga  ist  ein  noch  junger  Mann  von
etwa  20  Jahren  und  großer,  schlanker  Figur.
Auch  er  trug  gleich  seinem  Gefolge  einen  weißgegerbten
  Lederschurz  aus  Antilopenfell  mit  herabhängenden
  Quasten  und  einen  reich  mit  Perlen  besticken
  Kopfputz.  Die  ins  Gesicht  hängenden
Perlenschnüre  gaben  ihm  in  Verbindung  mit  den
hervorstehenden  Zähnen  zeitweise  einen  etwas  blöden
Ausdruck,  den  ich  indessen  später,  ohne  diesen  Kopfputz,
nicht  mehr  wahrgenommen  habe.  Mit  dem  Mfsinga
war  dann  auch  Verpflegung  für  die  Askaris  und
Träger  mit  etwa  150  Ziegen,  300  bis  400  Lasten
Kartoffeln,  Pombe  und  Brennholz  eingetroffen.  Nach
Rückkehr  des  Msinga  in  sein  Dorf  erschienen  dann
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        die  Watussi,  nun  aber  in  Zeugstoffe  gekleidet,  um
die  ihnen  von  früher  her  bekannten  Askaris  zu  begrüßen.
  Im  Lager  Nyanza,  welches  durch  Errichtung
mehrerer  Hütten  seitens  des  Msinga  ganz  wohnlich
gemacht  war,  verblieb  ich  fünf  Tage,  um  den  Miinga
mir  vertraut  zu  machen.  Zu  diesem  Zwecke  ging
ich  am  ersten  Ruhetage  in  Begleitung  des  Leutnants
v.  Parisch  und  des  Dr.  Engeland  sowie  von  12  Askaris
und  der  Flagge  in  das  Sultansdorf,  um  meinen
Gegenbesuch  zu  machen  und  die  Geschenke  des  Gouvernements
  zu  überbringen.  Die  Anlage  des  Sultansdorfes,
  vor  welchem  wiederum  sich  Hunderte  von
Eingeborenen  eingefunden  hatten,  ist  noch  ziemlich
neu,  zeigte  daher  auch  nur  geringen  Baumwuchs.
Jede  der  einzeln  stehenden  Hütten  hatte  einen  mit
Schilfrohr  eingefaßten  Hof.  Die  Sultanshütte  selbst
unterschied  sich  nicht  wesentlich  von  den  übrigen;  sie
war  nur  wenig  größer  und  im  Innern  mit  gewölbten
und  aufrecht  stehenden  Matten  ausgelegt.  Msinga
empfing  uns  hier  wieder  in  seinem  Kriegsschmuck,
wiederum  von  Luandangiko,  Kawale  und  Luabilinda
umgeben.  Seine  deutlich  wahrnehmbare  Angst  beseitigte
  ich  schnell  durch  Uberreichung  der  Geschenke,
welche  in  zwei  Gora  basta,  einer  Rolle  Messingdraht,
einer  wollenen  Decke,  einem  Schirm  und  zwei  Stück
Kaniki  tanga  bestanden.  Unmittelbar  darauf  kamen
auch  seine  Geschenke,  ein  Elfenbeinzahn,  ein  Rind
sowie  verschiedene  Töpfe  mit  Butter,  Honig  und
Pombe,  zum  Vorschein.

Am  folgenden  Nachmittag  erschien  Msinga  dann
mit  kleinem  Gefolge  im  Lager  und  ließ  vor  uns
einen  Kriegstanz  aufführen,  zeigte  auch  bei  dem
darauf  stattfindenden  Scharsschießen  mit  dem  Maximgewehr
  sichtbares  Interesse.  An  die  etwa  drei  Stunden
entfernt  wohnenden  Missionare  der  Station  Isawi
hatte  ich  bei  meinem  Eintreffen  in  Nyanza  Nachricht
gesandt,  daß  ich  bereit  wäre,  ihnen  in  etwaigen  Anliegen
  mit  Rat  und  Tat  behilflich  zu  sein.  Am
dritten  Ruhetage  hatte  ich  denn  auch  mit  einem  zu
diesem  Zwecke  erschienenen  Vertreter  der  Mission
eine  eingehende  Besprechung.

 

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Dr.  phil.  Richard  Kandt  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  aus  der  von  ihm  in  Deutsch-Ostafrika
  angelegten  Sammlung  abermals  eine  Zuwendung
  gemacht,  die  folgende  Gegenstände  umfaßt:

7  Schlangen,  12  Eidechsen,  5  Frösche,  14  Schmetterlingsraupen,
  1  Puppe  und  8  Imagines  in  Alkohol,
150  Käfer,  1  Neuroptere,  20  Hymenopteren,  38
Orthopteren,  5  Dipteren,  2  Odonaten,  70  Rhynchoten,
  8  Spinnen  und  3  Konchylien.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.  Unter
den  Reptilien  und  Amphibien  befinden  sich  mehrere
sehr  seltene  Arten.  Alle  Tiere  sind  wegen  der  Fundörter
  äußerst  interessant.

 

266

 

Sur  Dandelsstatistik  des  ostafrikanischen  Schutzgebietes
für  das  Jahr  J902.

Der  Außenhandel  von  Deutsch-Ostafrika  hat  in
seiner  Summe  im  Jahre  1902  fast  genau  denselben
Wertbetrag  erreicht,  wie  im  vorhergegangenen  Jahre,
nämlich  14  142  000  gegen  14  134  000  Mk.  Dagegen
  hat  sich  innerhalb  dieser  Gesamtziffern  das
Verhältnis  von  Einfuhr  und  Ausfuhr  nicht  unwesentlich
  verschoben;  während  die  Einfuhr  von
1901  auf  1902  um  652  000  Mk.  abgenommen  hat,
ist  die  Ausfuhr,  die  sich  auch  in  den  Vorjahren
günstig  entwickelt  hat,  um  660  000  Mk.  gestiegen.

Im  ganzen  hat  sich  der  Außenhandel  des
Schutzgebietes  seit  1896  folgendermaßen  entwickelt:

 

 

 

 

 

 

Jahr  Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel
Mk.  Mk.  Mk.
1896  8  665  0444117  1392  782  185
1897  8  942  07849938  50513  880  583
18998911852  656  432  9456  185  601
189910  822586  937  1054759  736
1900  11  430  544293  64555724  185
1901  9510766/  4  623  4754134241
1902  8  858  463¾5283  20014141  753

Der  weitere  Rückgang  der  Ein  fuhr  findet  seine
Erklärung  teils  in  dem  Stillstand  der  öffentlichen
und  privaten  Bautätigkeit,  teils  in  der  Zunahme  der
Produktion  gewisser  Güter,  die  bisher  einen  wesentlichen
  Teil  der  Einfuhr  bildeten,  innerhalb  des
Schutzgebietes  selbst.  Auf  den  ersterwähnten  Umstand
  ist  der  Rückgang  der  Einfuhr  von  Eisen  und
Eisenwaren  um  117  000  Mk.,  von  Erden  2c.  (Cement)
um  94  000  Mk.,  von  Holz  und  Holzwaren  um
80  000  Mk.  zurückzuführen.  Auch  ein  Teil  der
Abnahme  der  Einfuhr  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln
  dürfte  auf  den  durch  den  Stillstand  der
Bautätigkeit  bedingten  Wegzug  europäischer  Arbeitskräfte
  zurückzuführen  sein,  so  namentlich  der  Rückgang
  bei  der  Position  „Verzehrungsgegenstände  aller
Art“  um  143  000  Mk.,  bei  den  Getränken  (Spirituosen
  und  sonstigen  alkoholhaltigen  und  alkoholfreien
Getränken)  um  45  000  Mk.,  bei  Tabakfabrikaten
um  38  000  Mk.  Immerhin  dürfte  der  Einfuhrrückgang
  bei  den  Verzehrungsgegenständen  und  Getränken
  wenigstens  zum  Teil  auf  der  gesteigerten
eigenen  Produktion  des  Schutzgebietes  beruhen;  die
Bierbrauerei  in  Dar-es-Sälam,  deren  Absatz  sich
ausdehnt,  und  eine  Anzahl  von  Mineralwasserfabriken
machen  der  Einfuhr  von  Getränken  eine  gesteigerte
Konkurrenz.  Ausschließlich  auf  die  Zunahme  der
eigenen  Erzeugung  des  Schutzgebietes  ist  zurückzuführen
  der  Rückgang  der  Einfuhr  von  Reis  (um
198  000  Mk.)  und  wohl  auch  die  Abnahme  bei  der
Position  „Begetabilische  Ole  und  Fette“  (um
53  000  Mk.),  bei  Getreide  (um  24  000  Mk.)  und
bei  Zuckerrohr  und  Zucker  (lum  20  000  Mk.)  Die
Einfuhr  von  Reis,  der  heute  noch  nach  den  Baum-
        <pb n="361" />
        wollwaren  die  wichtigste  Einfuhrware  des  Schutzgebietes
  ist,  hat  sich  seit  1898  folgendermaßen  gestaltet:


 

 

 

 

 

Jahr  kg  Mk.

1898  9  912  851  1  909  237
1899  10  089  209  1  883  819
1900  6748  784  1  353  232
1901  5  574  907  1  022  475
1902  4  683  776  824  731

Innerhalb  von  5  Jahren  ist  mithin  die  Reiseinfuhr
  sowohl  nach  der  Menge  als  auch  nach  dem
Werte  um  mehr  als  die  Hälfte  reduziert  worden.

Ebenso  erfreulich  wie  dieses  Zeichen  einer  Erstarkung
  der  eigenen  wirtschaftlichen  Kräfte  des  Schutzgebietes,
  das  bei  einer  Betrachtung  der  Ausfuhrwaren
  eine  Bestätigung  erhält,  ist  die  Tatsache,  daß
in  der  seit  Jahren  anhaltenden  unerfreulichen  Entwickelung
  der  Einfuhr  des  wichtigsten  Importartikels,
nämlich  der  Baumwollwaren,  endlich  eine  Wendung
zum  Besseren  eingetreten  ist.  Die  Einfuhr  dieses
Artikels  hat  gegenüber  dem  Vorjahr  um  319  000  Mk.
zugenommen.  Die  Entwicklung  der  Baumwollwareneinfuhr
  seit  1898  geht  aus  folgenden  Zahlen  hervor:

 

 

 

 

Jahr  xg  Mk.

1898  2  679  127  5  386  439
1899  2  067  528  4  585  955
1900  1  790  528  4249  723
1901  1  613  585  4  091  085
1902  1  818  164  4  410  567

Bei  der  Ausfuhr  hat  Elfenbein  abermals  um
255000  Mk.  abgenommen;  die  Ausfuhr  dieses
Artikels  im  Jahre  1902  betrug  nur  noch  35  700  kg  im
Werte  von  627  000  Mk.  gegen  85  900  kg  im
Werte  von  1  292  000  Mk.  im  Jahre  1898.  Dagegen
  hat  die  Ausfuhr  von  Kautschuk  um  161  000  Mk.
und  die  Ausfuhr  von  Kopal  um  68  000  Mk.  zugenommen.
  —  Von  den  Produkten  der  Eingeborenenwirtschaft
  haben  Getreide  und  Hülsenfrüchte  eine
Zunahme  um  134  000  Mk.,  Kopra  eine  Zunahme
um  209  000  Mk.  zu  verzeichnen.  Die  Kopraausfuhr
  betrug  im  abgelaufenen  Jahre  —  teils  infolge
günstiger  Witterungsverhältnisse,  teils  infolge  der
Anleitung  der  Eingeborenen  zu  einer  fleißigen  Koprabereitung
  —  31410000  kg  im  Werte  von  766000  Mk.
gegen  2507  000  kg  im  Werte  von  557  000  Mk.
im  Jahre  1901  und  487  000  kg  im  Werte  von
108  000  Mk.  in  dem  ungünstigen  Jahre  1897.
Auch  die  Ausfuhr  von  Ecdnüssen  hat  eine  kleine
Zunahme  erfahren,  während  der  Export  von  Sesam
um  32  000  Mk.  hinter  der  verhältnismäßig  hohen
Ziffer  des  Vorjahres  zurückgeblieben  ist.  Sehr  er-267



 

heblich  zugenommen  hat  die  Ausfuhr  von  Häuten
und  Fellen  (von  130  000  auf  239  000  Mk.),  während
  die  Ausfuhr  lebender  Tiere,  an  welchen  im
Jahre  1901  infolge  des  Transvaalkrieges  ein  besonderer
  Bedarf  bestand,  um  13  000  Mk.  zurückgegangen
  ist.  Was  die  Plantagenprodukte  anlangt,
so  ist  hervorzuheben,  daß  Kaffee  eine  stärkere  Ausfuhrzunahme
  zu  verzeichnen  hat,  als  alle  anderen
Erzeugnisse  des  Schutzgebietes;  es  wurden  im  Jahre
1902  353  000  kg  Kaffee  im  Werte  von  483  000  Mk.
exportiert  gegen  186  207  kg  im  Werte  von
257  000  Mk.  im  Jahre  1901  und  50  900  kg  im
Werte  von  96  000  Mk.  im  Jahre  1899.  Auch  die
Ausfuhr  von  Sisalhanf  hat  eine  wesentliche  Steigerung
  aufzuweisen,  die  in  der  Zunahme  der  Position
Gräser  und  Pflanzenfasern  um  62  000  Mk.  (von
82  000  auf  146  000  Mk.)  zum  Ausdruck  kommt.
Eine  nennenswerte  Abnahme  der  Ausfuhr  ist  außer
den  bereits  genannten  Artikeln  (Elfenbein,  Sesam,
lebende  Tiere)  eingetreten  bei  den  Mineralien
(um  122  000  Mk.),  bei  Tabak  (um  27  000  Mk.)
und  bei  Hölzern  (lum  21  000  Mk.).  Die  wesentliche
  Abnahme  bei  den  Mineralien  erklärt  sich  daraus,
daß  in  der  Ausbeutung  des  Vorkommens  sowohl
von  Glimmer  als  auch  von  Halbedelsteinen  nach  den
ersten  Versuchen  eine  Stockung  eingetreten  ist,  da
die  Bildung  von  Gesellschaften,  welche  den  regelrechten
  bergmännischen  Betrieb  auszuführen  haben
werden,  noch  nicht  perfekt  geworden  ist.

Im  ganzen  erlaubt  die  Gestaltung  des  deutschostafrikanischen
  Handels  im  Jahre  1902  eine  günstigere
  Beurteilung  der  wirtschaftlichen  Entwickelung
des  Schutzgebietes  als  die  Handelsstatistik  der  Vorjahre.
  Die  weitere  Abnahme  des  Gesamtwertes  der
Einfuhr  geht  zum  Teil  auf  äußere  Verhältnisse
zurück,  die  mit  der  wirtschaftlichen  Entwickelung  des
Schutzgebietes  nichts  zu  tun  haben  und  die  mit  der
Wiederaufnahme  des  Baues  der  Usambargeisenbahn,
der  hoffentlich  in  Bälde  der  Beginn  des  Baues  der
Mrogorobahn  folgen  wird,  von  selbst  verschwinden
werden;  zum  andern  Teil  beruht  der  Einfuhrrückgang
  auf  der  Zunahme  der  inneren  Produktion  des
Schutzgebietes.  Der  ungünstige  Einfluß  der  Ablenkung
  des  Handels  von  den  Karawanenstraßen
unseres  Schutzgebietes,  der  durch  den  Bau  anderer
Verkehrswege  in  den  Nachbarkolonien  und  die  eigene
Zurückhaltung  im  Eisenbahnbau  hervorgerufen  worden
ist,  scheint  —  wie  insbesondere  aus  der  günstigeren
Gestaltung  der  Einfuhr  von  Baumwollenwaren  hervorgeht
  —  seinen  Höhepunkt  erreicht  zu  haben;  auch
die  Steigerung  der  Kaufkraft  des  Schutzgebietes,  die
auf  der  intensiveren  wirtschaftlichen  Tätigkeit  namentlich
  auch  der  Eingeborenen  beruht,  hat  zu  dieser
Besserung  offenbar  nicht  unwesentlich  beigetragen.
Vor  allem  aber  zeigt  die  Steigerung  der  Ausfuhr
von  Produkten  der  Eingeborenenkulturen  und  der
Plantagenwirtschaft  einen  unverkennbaren  Fortschritt.
        <pb n="362" />
        268

Statistik  des  Warenverkehrs  des  Schutzgebietes
a.  Einfuhr  nach  Deutsch-Ostafrika.

 

 

Herkunfts!.

 

 

 

 

Benennung  der  Waren  Deutschland  Großbritannien  Sansie#-Menge
  Wert  Menge  Wert  Menge
Kilogr.  MarkKilogr.  Mark  Kilogr.  *
1.  Rohe  Baumwolle  .  50  l  76  —  —  2748.  1652
2.  Baumwollenwaren  aller  Art,  wie  Watte,  Twist,  Garne,  Gewebe,  .
fertige  Wäsche,  Kopfbedeckungen,  Trutotaden  und  sonstige  Waren
aus  Baumwolle  ..  119041  425  677112090  393601160288  2858  173
3.  Gräser,  Bast,  Rinde,  Pflanzenfasern,  wie  Kokosfasern,  lace.  «  «  si
Hanf,  Jute  und  andere  vegetabilische  Spinnstosfe  8  13  —  l  —  2813  770
4.  Waren  aller  Art  daraus  ....  4888  11  097  100  478106  577i  38  536
5.  Seide  und  Halbseide  und  Waren  aller  Art  daraus  48  1  441  2  49  807  27  982
6.  Rohe  ungereinigte  und  gereinigte  Wolle  .  .  —  —  ——  —  —
7.  Wollenwaren  aller  Ant  1  624  12  875  15  221  5307  31  719
8.  Papier  und  Pappe,  Papier=  und  Veppworen,  Bücher  Druck-  n  T  "„
sachen  und  Bilder  aller  Art.  25926  57089  775  347529  473  31843
9.  Felle,  Häute,  Federn  und  Haare,  roh  oder  gegerbt,  gereinigt  -
oder  ungereinigt  244  1278  —  —  753  2221
10.  Waren  aller  Art  daraus,  wie  Leder  und  Lederwaren,  Sattler,  J  ·
SchuhmachetPolster-  Bürstenbinder-  und  Siebmacherwaren  3864  25  387  400  2981  3212  16024
11.  Tierische  Schalen  und  Muscheln  aller  Art  und  Waren  daraus  33  29  —  —  10  816  2  613
12.  Edelmetalle  und  Waren  aller  Art  daraus,  einschließlich  Uhren  I
mit  Gehäusen  aus  Edelmetall  89  6516  1  22  183,  21  811
13.  Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen  und  Platten  27040  7142  702  179  23329  6  656
14.  Feuerwassen  (nach  Stückzahl  angegeben)  176  17  381  2  #  221  12  846
15.  Sämtliche  nicht  genannten  Eisenwaren  365  282  2695733090  3302121842  91  829
16.  Sämtliche  ubrigen  unedlen  Metalle,  wie  Kupfer,  Messing,  Zinn,  .
Zink  und  deren  Legierungen  und  Waren  aller  Art  daraus,  ein-  I
schließlichllhren  ..  60  179  79555  859  1186  610  0  66  093
17.  Musikinstrumente,  astronomische  und  optische  Instrumente  2214  12  268  1  14  so6  2597
18.  Fahrzeuge  aller  Art,  wie  Fluß=  und  Seefahrzeuge,  Eisenbahn-=und
  sonstige  Wagen  und  Fahrräder  .  8730  19142  1786  3253  74  879  17  007
19.  Erden,  Erze,  Steine,  Steinwaren  und  Mineralien  .  432  524  7  727  154471  2558  11892015  62  134
20.  Petroleum.  .  —  —-  —  —  907  412  153  278
21.  Alle  übrigen  mineralischen  Sle,  Pech,  Teer,  Terpeniin  ec.  11  686  9063  —  —  12  114  5302
22.  Roher  Kautschuk  –  —  —  —  —  —
23.  Roher  Kopal,  gereinigt  und  ungereinigt.  —  —  —  —  —  —
24.  Rohes  Elfenbein  ..  .  —  —  —  —  1  6
25.  Rohe  Flußpferdzähne  —  E  —  —  9  13
26.  Rohe  Wildschwein=  und  andere  Zähne  und  zochen  —  —  —  —  9  51
27.  Rohe  Gehörne  .  —-  —  —  —  —  —
28.  Schießpulver,  Patronen  und  Zuͤndhüichen  ..  3378  8  085  29  85  318  816
29.  Alle  übrigen  Spreng-  und  Zündstoffe  und-  Körper,  einschließlich
Zündhölzchen.  7298  7146  —  —  16  930  16  593
30.  Glas  und  Glaswaren,  Porzellan  und  Vorzelanwaren  und  "
Töpferwaren  ......  44747I4868529401693132742119651
31.  Alle  Galanterie=  und  Knopfmacherwaren.  812  3584  57  l  220  741  3992
32.  Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer  413  6600  15988  —  —  156  668  33131
33.  Holzwaren  aller  Art,  einschl.  Möbel,  Zimmermams-  u.  Lischierarbeiten
  und  Korbflechterwaren.  16  830  29881  477  692  37  484  24  360
34.  Spirituosen  aller  Art  90  288  94074  6  766  8  490  17026  29282
35.  Alle  übrigen  alkoholhaltigen  und  altohoisreien  Getränke,  6  einsch-  «  «
Mineralwasser,  Bier  und  Wein.  349  832  289  612  2350  1647  80  822  49152
36.  Reis,  geschälter  und  ungeschälter  .  144ä  52  —  —  8115620  557952
37.  Getreide  und  Hülsenfruchte  n  aller  Art.  1  698  781  —  —  190  9334  32  379
38.  Erdnusse  .  .  -I.-  —  —  7360  944
39.  Kokosnüsse  —  —  —  —  7926  401
40.  Kopra  –  —  —  —  —  —
41.  Sesam  .  —-  I:  —  —  —  —  —
42.  Vegetabilische  Ole  und  Feite  aller  Art  und  Nochs  .  77071  43391  1  861  916  209996  127  876
43.  Zuckerrohr,  Zucker,  Sirup  und  Melasse  .  .  .  171  851  47  008  86  48  1  7032  61  418
44.  Gewürze  aller  Art.  .  557s1653  36  60  73549  55910
45.  Kaffee  .  370  584  4  35  8175  9  099
46.  Thee  4121  1833  18  91  5522  9343
47.  Kakaoo  195  1  098  52  355  207  597
48.  Rohtabak.  –  —  —  —  295  443
49.  Tabaksabrikate  13  045  73  492  2  7  26  440  67  832
50.  Mohn,  Opium,  Haschisch,  Betel  24144  3211  —  —  22007.  6  889
        <pb n="363" />
        Deutsch-Ostafrika  für  das  Jahr  1902.
a.  Einfuhr  nach  Deutsch-Ostafrika.

269

 

 

 

 

1
|
1

 

länder:  Zusammen  Einfuhr
4  àär""m  Andere  Länder  im  Jahre  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  Abnahme
FSee  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  7
*  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Markilogr.  Markk
9  17  66  47  2896  2092  5922  3422  —  —  3  026  13300
1
488288  950  740  38457  136  6081  818  164  4  410  567|113  585  401  086  204  319  482  —  —  2.
.
266  282  536  163  3  623  128  2723  622  900  606  —  —  3.
17132  7909  326  7099129023  58729101938  5202527085  6704  —  4.
230  8736  6  89  1093  38297  1129  38  672  —  —  36  375  5.
—  —  —  —  —  —  103  493  —  —  103  493  6.
108  10633  368  1722  7422  47570..%  66  704  —  —  4168  19134
9985  4558  323  1405  983700  65641  92529  835  5841  —  —  8.
686  1662  48  236  17311  6397  1341  5307  390  9J1g  —  9.
2758  1208444  635  Prl1114113976  742071  —  tzn  (17096  110.
43  —  —  10  888  2  685  6  66  3  428  4252  —  743811.
15.  2774  1  165  289  31288  321  33  471  —  —  32  2183.2.
159  104  —  —  51  20  1408112041  22437  —.  —  20811  8356  13.
—  —  7  767  197  19215  198  19794  —  —  1  57914.
10338  970836195  25256536747  399  6665675  603  508777  —  —  138856  109  112  15.
4455  6122  429  61226  962  153  568  151  075  175  463  —  —  24  113  21  89516.
54  456  26  199  2891  15534  3  763  23354  —  —  872  78207.
I
67»  69179132407872534187811345360894  —  —  26200  19016  18.
217  578,  561728730  113752986  294  139  4112819  326  233  427166  968  —  —  94016  19.
—  2813  5681910225  153  84676776  160  798149  449  —1  —  69520
—  —  —  —  2  860  14365546  36  778  —  —  20  607  22  413  2
—  –—  —  –  —  [  —  23
—  —  —  —  1  6  —  —  1  8  L.  —  1.
—  —  —  —  9  13  —  —  9  13  —  —1  25.
—  —  —  —  9  51  —  —  9  51  —.—  26.
—  —  —  —  —  —  38  49  —  —  38  4927.
—  —  29  155  3754  9141  4842  12940  —  —  1088  3759128.
l
—  —  5  100  237409½  229155001  1722  *29
10522  2244  7606  180  55815  19  41  16  294  —  —  12860
271  1087  86  707  1967  9590  1970  7836  —  1  754  3  —  1.
20  121  3  1090  5930  667/36  399  52  8900481  318  111  328155  081  —  —  68  438.32.
1  5  I
30054376  2876365808345994510809881738  —  —  5001532179333
774  9132  684827734  139637113312  144  612442  —  —  497544
1  1
225  208  22968  23  37141456  197  363  990  562761  403  667  —  —  106564  39  677  55.
820  247  149  190747  765  117  5371683776  824  7315574  907  1022  475  —  —  891  131  197  744  36.
93  680  20  086  1  47822  54706  501101  7843  —  —  203  888  2378737.
—  —  353  74  7  713  1018  2181  362  5532  656  —  —  38.
—  —  54  3  7980  40433  1272  —  —  5387  868  38
—  —  —  27  —  —  1
1  805  193113123  1824493856  175938890  996  2296614  —  —  97140  353676  42.
3  439  1312  559  187362  967  109973360  291  129  93002676  —  —  19957.
14  496  9550  4711  52389109  67696½5936  66  4973173  1199  —  4.
1  522  148  —  —  10071  1136613874  161409  —  —  3  803  504345.
730  956  5  23  6696  12246  7873  14416  —  —  1177  2170146.
—  —  —  —  454  2050  568  3416  —  —  114  136647.
—  —  21  8  316  45  247  314  69  137  —  —  48
68  883287|  10  1362842  151  5556669  450  190083  —  —  26  608  38  528  49.
653  540  562  54  23466  l  106943420811538  —  —  10  742  84450.
        <pb n="364" />
        270

 

.

 

*  ——  —.

 

Benennung  der  Waren

Herkunfts.
Deutschland  Großbritannien  Sansibar
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge!  Wert
Kilogr.  MarkKilogr.  Mark  Kilogr.  Mark

 

176  307  264  462

l
1474987«292728

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

51.  Verzehrungsgegenstände  aller  Art.  ..  7177  12829
52.  Chemikalien,  Farben,  Parfümerien,  Drogen  und  Aryneien  41  666  41  292  22055  2530  52  088  50  944
53.  Farbrohstoffe.  .  .  24  71  —  —  5163  2956
54.  Sämereien,  Pflänzlinge  und  Setzlinge  232  3  099  21  89  789  816
55.  Lebende  Tiere  aller  Art  (nach  Stuchahi  angegeben)  1  1  408  —  —  344  41  003
56.  Verschiedenes.  17  416  71  289  582  2458  85  113  24  804
Zusammen  —  2  065  100  —  89544  —  5060767
Einfuhr  im  Jahre  1901  —  2195  387  —  99  721  —  5951975
Zunahme  —  —  —  —  —  —
Abnahme  !  der  Einfuhr  von  1901  auf  1902  —  130  2277  —  10177|  —  8391  208
b.  Ausfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika.
Bestimmungs.
Benennung  der  Waren  Deutschland  Großbritannien  Sansibar
Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
Kilogr.]  Mark  Kilogr.]  Mark  Kilogr.  Mark
1.  Rohe  Baumwolle  .  65  11  —  —  46  29
2.  Baumwollenwaren  aller  Art,  wie  Watte,  Twist,  Garne,  Gewebe,  1  1!
fertige  Wäsche,  Kopfbedeckungen,  Trikotagen  und  sonstige  Waren  "%  D
aus  Baumwolle  —.  —  —  —  —  —
3.  Gräser,  Bast,  Rinde,  Pflanzenfasern,  wie  Kokosfasern,  uche  I  .
Hanf,  Jute  und  andere  vegetabilische  Spinnstoffe  186218  129528  —  —  170  550  16  007
4.  Waren  aller  Art  daraus  2694  1540  —  —  721  531.  75  043
5.  Seide  und  Halbseide  und  Waren  aller  Art  daraus.  —  —  —  —  —
6.  Rohe  ungereinigte  und  gereinigte  Wolle  .  —  —  —  —  —  —
7.  Wollenwaren  aller  Art  .  —  —  —  —  —  —
8.  Papier  und  Pappe,  Papier-  und  BPappwaren  Bucher,  Druck-  I
sachen  und  Bilder  aller  Art.  —  —  —  —  —  —
9.  Felle,  Häute,  Federn  und  baare,  roh  oder  gegerbt,  gereinigi
oder  ungereinigt.  6  675  13  859  24  972243240  218  228
10.  Waren  aller  Art  daraus,  wie  Leder  und  Lederwaren,  Sattler,,  I
Schuhmacher-,  Polster-,  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaren  451  807  —  —  308  2  536
11.  Tierische  Schalen  und  Muscheln  aller  Art  und  Waren  daraus  7851  18321  —  779777  52  763
12.  Edelmetalle  und  Waren  aller  Art  daraus,  einschliehlich  Ubren  i
nutGehausenausEdelmetall.  .  4  505  —  —  4  429
13.  Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen  und  Platten  —1  —  —  —  —  —
14.  Feuerwassen  (nach  Stückzahl  angegeben)  —  —  —  —
15.  Sämtliche  nicht  genannten  Eisenwaren.  2725  5918  33  21  1155  124
16.  Sämtliche  übrigen  unedlen  Metalle,  wie  Kupfer,  Messing,  Zinn,  #  "  .
Zink  und  deren  Legierungen  und  Waren  aller  Art  daraus,  ein-  L  I
schlceßlrchllhten  ..  —  –  —  „  —  —  —
17.  Musikinstrumente,  astronomische  und  optische  Instrumente  .  9  38  —  8.  14
18.  Fahrzeuge  aller  Art,  wie  Fluß=  und  Seefahrzeuge,  Eisenbahn-  i
und  sonstige  Wagen  und  Fahrräder  .....  —  —  —  —  31654  2267
19.  Erden,  Erze,  Steine,  Steinwaren  und  Mineralien  .  3  632  2362  —  —  16  012  354
20.  Petroleim.  .  —  —  —  —  —  —
21.  Alle  übrigen  mineralischen  Ole,  Pech,  Teer,  ree  c.  —  —  —  —  —
22.  Roher  Kautschuk.  132  612  648222  46  19  2966  118368  541  837
23.  Roher  Kopal,  gereinigt  und  ungereinigi  699  698  2  476  5314  254  944
24.  Rohes  Elsenben  515  8687  438  373033871|  602  483
25.  Rohe  Flußpferdzähne  791  2299  —  —  13  099  35  922
26.  Rohe  Wildschwein-  und  andere  Zähne  und  Anochen  12811  1837  —  —  2762  5457
27.  Rohe  Gehörne  9403  18041  31  11  8532  31109
28.  Schießpulver,  Patronen  und  Zündhütchen  .  —I——  —I—  —I-—
29.  Alle  übrigen  Spreng-  und  Zündstoffe  und  Körper,  einschließlich  „  1
Zundhölzchen.  —  —  —  —  —  —
30.  Glas  und  Glaswaren,  Porzellan  und  Rorzellanwaren  und  "  «
Töpferwaren  .  .  —  —  —  —  —  —
31.  Alle  Galanterie=  und  Knopfmacherwaren  «  3  —  —  I
32.  Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer  2269  6  4  9517672  80  143
33.  Holzwaren  aller  Art,  einschließlich  Möbel,  Jimmermams-,  und  "  .-Tischlerarbeiten
  und  Korbflechterwaren  1610  3  188  —  —  92953  8659
        <pb n="365" />
        271

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab  9
Indien  Andere  Länder  im  Jahre  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  nahme  2
Menge  Wert  sWMenge  Wert  WMenge  sWert  Menge  WertMenge  WertMenge  Wert
Kilogr.  MarkKllogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Markss
189  729  41  349  61862  17  304  0002  629  272  2327  817  772  6609  —  —  sx55143  387851.
2640  2192  436  451  99  035  97  409  108341  109148  —  —  9306  11739  52.
293  113  40  31  5520  3  171  2788  1292  2732  1  879  —  —  53.
495  200  85980  3u003  39  667  7216  10928  13  5966  28739  —  —  6380  54.
6  25  29  6839  394  49  25  465  43  903  —  5  372  71  —  55.
8  130!  3396  649  2878  111  S844  104  825  55  667|  123  1599  56  177  —  —  18334  66.
—  1257736—  335316  —  8858461  —.95107661  —  —  632353
—  10253371|□  (  238346  —  9510766  —  —  —  —  —  —
33359  Ws-.  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  622303  —  —  —  —  —
b.  Ausfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika.
länder:  Zusammen  Ausfuhr
Indien  Andere  Länder  m  Jahre  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  Abnahme  2
Menge  WertMenge;  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  WertMenge  Wert
Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark!]  Kilogr.  Mark
—  —  260  172  371  212  109  94  262  118  —  —  1.
i
i
2.
1
—  —  —  —  356  768145  5352045209  83  369  152  289  621ö66]  —  3.
118  49  80  1011724  423  76  733572044  58  56352379  18  170  —  —  3
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  6.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —7.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  8.
15  30  8  713  694428667238  1  3966  108762  —  —  9.
—  —  —  —  759  3343  370  1283  389  2060
37  176  1  370  182825174  55  5664  470  34  469  356  704  21  095  –  11.
—  —  —  —  8  934  12  1321  —  202  —33
———  ——  1½
—  —  12  21  3925  7  584  2388  4484  1  537  3  100  —  15.
—  —  —  —  —  –  77  174  —  —  77  17416.
—  —  —  —  17  52  15  14  2  38  —  17.
—  —  —  —  31  554  2267  6  785  906  1  361  —  —  18.
—  —  —  —  19644  2  716  68  019  124  993  —  —  48  375  122277  10.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  11.
—  —  212  662  2656  368  1210017  210476  1048645  44893  161372  —  —  22.
75  84  2429  91727349  261  957162533  193967  64  816  67  990  —  —  23.
839  11682  —  —  35  693  626  5682  53  573  881  798  —  —  17  880  25521624.
1  3  4  14  13  895  38238  10  554  29247  3341  8991  —  —  25.
—  —  6  39  4049  7  333  8  826  6671  223  662  —  —  26.
10  75  166  229  18  142  49  465  14  895  36  433  3247  13  (.32  —  —  2-o°
  G§A&amp;amp;.  G
—  —  —  —  —  —  26  77  —  —  26  770.
—  —  —  —  3  33O  —  3  31N31.
181  153  1  415  187  457  17749956  954  85  6109  347  164  107083609  790  —  —  1  21  4732.
34  15  195  95  235  12  057  63  196  8190|  32039  3  867  –  —  33.
        <pb n="366" />
        272

 

 

 

 

Bestimmungs-Benennung
  der  Waren  Deutschland  Großbritannien  Sansibar
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark
34.  Spirituosen  aller  Art  9168  1  19876  —  —  11  56326454
35.  "!  übrigen  altahotheiigen  und  allshoifreien  Genänse  ei
Mineralwasser,  Bier  und  Wein.  —  —  —  —  2791  634
36.  Reis,  geschälter  und  ungeschälter  —  —  —  —  21  001  2725
37.  Getreide  und  Hülsenfrüchte  a  aller  Art.  189  051  9188  —  —  292739019
38.  Erdnüsse  10  046  1  945  —  —  186  344125199
39.  Kokosnüsse  —  —  —  —  51  894  1950
40.  Kopra  139  170  34  129  —  —  28624274N  517
41.  Sesam  292  855  55  494  —  —  893  950163.21
4.  Vegetabilische  Ole  und  Fette  aller  Art  und  Wachs  23912  53  217  7349  16224408  23
43.  □u  Zucker,  Sirup  und  Nelasse  ..  380  8  —  –  701  31198138
44.  Gewürze  aller  Art  9935  21  008  7713,  3  103  262  555
45.  Kassee  .  347156  473680  —  —  196  231
46.  Thee  2  6  —  —  —  —
47.  Kakao  —  —  —  —-  —  —
48.  Rohtabak  31  20  —  —  84  382  43150
49.  Tabakfabrikate  —  —  —  —  4  4
50.  Mohn,  Opium,  Haschisch,  Betel  4  1  —  —  10  789  1  090
51.  Verzehrungsgegenstände  aller  Art  5289  806  —  —  614  699  81257
52.  Chemikalien,  Farben,  Parfümerien,  Drogen  und  At  neien  —  —  —  46  758  4231
53.  a  arbrohstoffe.  ..  .  67  11  —  —  14  109  1  624
54.  Sämereien,  Pflänzlin  t  und  Setzlinge  .  932  504  —  —  301  138
55.  Lebende  Tiere  aller  ...  (nach  Stuchahi  engegeben  140  1  557  1  14411B22  232521
56.  Verschiedenes.  3  1900.  8087  2  3875711  8012
,Z  1
Zusammen.  —  1  520  6ä77  0  47  817  —  36548139
Ausfuhr  im  Jahre  1901  –  1  130  6688  —  85265  —  13169411
1  l
ågssgzs  4  Ausfuhr  von  1901  auf  1902  390  012  1  37448  —  378  728
Einfuhr  102  —  2065100|1  89  5444  f07
Ausfuhr  1902.  —  11520  670  —  4781336548139
Gesamthandel  1902  —  3  585  770  —  137  361  8608906
-  1901  ..  .  --  13326045  —  184986  —  119121386
Zunahme  1  9  —  269  725  —  —  —  —
Rbnahme  von  1901  auf  1902.  1  —  —  47  6e25  —  512480

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kamerun.

von  der  Südkamerun-Grenzexpedition.

Wie  der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun
unter  dem  22.  April  d.  Is.  berichtet,  ist  der  Führer
der  Südkamerun-Grenzexpedition,  Hauptmann  Engelhardt,
  auf  dem  Rückmarsch  aus  dem  Innern  wohlbehalten
  in  Kribi  eingetroffen.  Er  begiebt  sich  zunächst
  nach  Niengwe  an  den  Campofällen,  um  dortselbst
einige  vergleichende  Schlußbeobachtungen  zu  machen,
und  tritt  sodann  die  Heimreise  an.

Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  über  die  Beendigung
seiner  Bertua-Expedition.
III.  (Schluß.-)

Ich  bezog  am  20.  September  aus  Verpflegungsrücksichten
  Lager  in  dem  nächstgelegenen  kleinen  Goimadorfe
  und  ließ  die  Patrouillengänge  eifrig  fortsetzen.
Das  Lager,  sehr  nahe  der  Mbiabigrenze,  blieb  völlig

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  205  u.  236.

 

 

—

 

unbelästigt,  und  ich  hatte  das  schon  erwähnte  alte
Weib  zur  weiteren  Verständigung  ihrer  Landsleute
nach  Mbiabi  entlassen.

Der  früher  genannte  Sohn  Bertuas,  Abu,  hatte
bei  Einnahme  des  Bertualagers  die  Verteidigung
geleitet  und  war  dann  scharf  verfolgt  worden.  Er
war  derart  in  die  Enge  getrieben,  daß  er  zwei  französische
  Hinterladerkarabiner  mit  Patronen  in  die
Hände  der  Verfolger  fallen  ließ  und,  bei  Gambidi
abermals  umgangen  und  von  fast  seinem  gesamten
Anhang  verlassen,  am  20.  vor  den  verfolgenden
Patrouillen  her  sich  dem  Lager  näherte  und  sich  bedingungslos
  ergab.  Das  für  ihn  als  Anstifter  der
gesamten  Bertuaangelegenheit  in  Aussicht  genommene
Todesurteil  wurde  infolge  dieser  Gestellung  nicht
ausgesprochen.  Doch  werde  ich  ihn  dauernd  aus
Gamane  verbannen  und  in  der  Nähe  von  Gonakoil
ansiedeln.

Bereits  am  20.  erschienen  einige  Mbiabi  im
Lager,  die  für  den  nächsten  Tag  eine  Gesandtschaft
aus  Doß  und  den  weiter  nördlich  gelegenen  Dörfern
in  Aussicht  stellten.  Es  erschienen  denn  diese  Leute
        <pb n="367" />
        273

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lander:  Zusammen  Ausfuhr  Zunahme  Abnahme  *
Indien  Andere  Länderm  Jahre  1902  im  Jahre  1901  2
Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  ,Wert
Kilogr.  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  1  Mark  Kilogr.  Mark  Kilogr.  MarkKilogr.  Marki.
—
—  —  —  —  20721  46  330  —  —  20  721440  —  14.
—  —  20300  771821  9111468  9o4.3  —  5035.
—  —  —  —  21001  272538538  —  —  17  5327OT7  B6.
—  —  74822  3693  3191  263  212  57497800  7221234  4881  —  —  37.
15  446  1875H8½99273  1  2924  20518  69647  107741  —  —  388.
14085  71111919817S  5137  3794185460  96027“  14  —  100  322  5808889.
—  —  1393“  28  754  00  766  400207  437  557  3779133  523  209  02|  —.40.
39  5346  21  159142  246  779  1585  820  279188—  —  241  995  32  4041.
—  —  52199  93383  5454694869  —  —  2347  1  486
—  —  11274  17497|  11  151  E  —  43.
—  —  —  —  11910  24666  705  185017205  6818  —  144.
—  —  6072  93844  424  483  295186207  257  130167  217/|226  1061  —  146.
—  —  —  —  2  6  —  —  2  5—  —  8
48  1  LU.  —  84  4661  43182  108925  700220  —  —  24  4644  26840.
—  —  —  —  4  4  50  21  —  —  4  2449.
313  21  573  311679  119  6832  1216  4847  —  —  67  50.
—  —  27044412  92  505%  "47  24  —  61.
1266  111  22  18046  43430  1220  —  —  43  564,.  7861  52.
—  —  151  914327  1644  84  211  14248  162  —  6653.
—  —  157  142  784  3699  32831  —  —  2309  2499  64.
—  —  3141  36642  15104  269734  8361|1  282  58267  —  —  12  8485.
112  6  8083  679  98958.  16  7687882486  1222366  472  4564  —  56.
—  24252  L  142412  —  5283  200  uSSS17  —  —
—  25  667  —  212  46800  —  4623"471  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  659  811  —  —  —  —  —
—  14051  —  7oo68  —  —  —  —  —  —  —  —
1257736  T  1385314—  8858  4—  —  —  —  —  —
—  24252  —  1142  41  —  5283  20—  —  —i—  —  —
—-281988—527—728--z14141753—  —  —  —  —  —
—  J050  #4  —  450  8264  —  1  134  2371  —  —  —.  —
—  —  76962  —  7516  1  —  —  l  —-  —  —

 

 

 

 

 

 

 

auch  mit  Geschenken  und  versicherten,  daß  sie  mit
der  Verwaltung  einen  Krieg  nicht  beabsichtigt  hätten,
daß  vielmehr  Bertua  die  gesamte  Schuld  an  ihrem
feindlichen  Verhalten  träfe,  das  er  als  Gegendienst
  für  die  seinerzeit  entlassenen  beiden  Gefangenen
der  Nordwestexpedition  1901,  die  Häuptlinge  von
Mbendi,  gefordert  habe.  Sie  selbst  lebten  nunmehr
mit  Bertug  im  Streit  und  würden  alles  tun,
seinen  augenblicklichen  Aufenthaltsort  ausfindig  zu
machen.  Am  nächsten  Tage  habe  der  Häuptling  von
Doß  eine  große  Versammlung  zusammenberufen,  um
die  dazu  zu  ergreifenden  Mittel  zu  beraten.  Ich  ließ
die  Leute  mit  dem  Auftrag  zurückgehen,  sämtliche
Mbiabichefs  nach  meiner  Rückkehr  nach  Gamane  zur
Besprechung  zu  bestellen,  und  versprach,  gegen  kein
Mbiabidorf  vorläufig  mehr  vorzugehen.

Am  23.  September  entschloß  ich  mich,  einen  geeigneten
  Lagerplatz  näher  an  Gamane  aufzusuchen,
den  gleichzeitig  von  allen  zunächst  in  Frage  kommenden
  Landschaften  Vangeri,  Goima,  Tibati,  Bobalo,
Sendeke  und  Bertua  möglichst  geringe  Entfernungen
trennten.  Ein  kleines  Farmdorf  im  südlichsten  Vangeri,
nahe  Ssambara,  wurde  schließlich  gewählt  und  von

 

dort  aus  versucht,  in  der  Zeit  vom  24.  bis  28.
durch  Patrouillen  in  alle  genannten  Landschaften  die
verlorene  Spur  Bertuas  selbst  wieder  aufzufinden.
Ein  wirklicher  Widerstand  wurde  nirgends  mehr  geleistet,
  wenn  auch  Gefangene  noch  ab  und  zu  eingebracht
wurden.  Jedoch  waren  die  Meldungen  sämtlicher  Patrouillen
  und  die  Aussagen  aller  Gefangenen  durchaus
negativ,  wie  denn,  da  Bertua  nur  sechs  oder  sieben
Mann  noch  zur  Begleitung  hatte,  nur  ein  besonderer
Zufall  seinen  Aufenthalt  in  den  weiten  Landstrichen
verraten  konnte,  zumal  die  Zahl  der  zu  Patrouillengängen
  zur  Verfügung  stehenden  besseren  Mannschaften
äußerst  gering  war.  Um  trotzdem  alles  zu  versuchen,
um  zum  Ziele  zu  kommen,  begann  ich,  zumal  der
Widerstand  durchweg  aufgehört  hatte,  auf  den  Peruma
von  nun  ab  einen  verstärkten  Druck  auszuüben,  um
durch  die  Batialeute  selbst  Bertua  herbeizuschaffen.
Ich  konnte  mit  solchen  Maßregeln  jetzt  um  so  mehr
beginnen,  als  die  in  Gamane  zusammengeströmten
Baia  den  Krieg  teilweise  aus  eigener  Anschauung
kannten,  und  sicher  angenommen  werden  konnte,  daß
sie  nun  in  allen  Stücken  willfährig  sein  würden.
Es  wurden  dann  auch  sofort  nach  allen  genannten
        <pb n="368" />
        Landschaften  stärkere  Abteilungen  von  Yeruma  ausgesandt,
  um  den  Häuptling  aufzufinden.  Am  30.
September  verlegte  ich  das  Lager  wiederum  nach
Gamane  selbst,  um  dort  das  weitere  abzuwarten.
Am  29.  war  der  Bruder  des  mehrerwähnten  Abu,
dem  die  Flucht  nach  Gamane  gelungen  war,  eingebracht
  worden,  der  als  letzter  angesehener  Baia  nach
der  Gefangennahme  Abus  den  Häuptling  verlassen
hatte.  Auf  Zureden  Abus  selbst,  der  seiner  Kettenhaft
  gern  ein  Ende  machen  wollte,  gestand  er,  daß
Bertug  am  26.  oder  27.  nachts,  ganz  dicht  an
Gamane  vorbei,  unbemerkt,  von  nur  sechs  Leuten
begleitet,  die  Staadtsche  Route  nach  Süden  passiert
habe  und  sich  nun  irgendwo  südlich  Gamane  in
nicht  allzugroßer  Entfernung  aufhalten  müsse.  Er
habe  die  Absicht,  Deruma  als  Häuptling  in  Gamane
zu  lassen  und  selbst  zu  seinem  Bruder,  dem  Häuptling
  eines  sehr  großen  Stammes  Vangeri,  zwei
Tage  östlich  Carnotville,  dauernd  zu  flüchten.  Um
absolute  Klarheit  in  diese  Wendung  der  Angelegenheit
zu  bringen,  wies  ich  sofort  die  in  der  Nähe  des
Mpandi  am  Kadei  sitzenden  entflohenen  Gadshi  und
die  Betakoroleute  an,  Nachrichten  einzuziehen  und
Bertua,  wenn  möglich,  zur  Stelle  zu  schaffen.  Außerdem
  entsandte  ich  einige  Haussa  über  den  Kadöi,  um
dort  ebenfalls  Nachrichten  einzuziehen.

In  den  nächsten  Tagen  kamen  die  Baiaabteilungen
aus  allen  angeführten  Landschaften  zurück,  ohne  eine
Spur  Bertuas  aufgefunden  zu  haben,  brachten  aber
von  seiten  der  Vangeri-,  Bobalo=  und  Goimahäuptlinge,
  deren  Verstecke  sie  aufgesucht  hatten,  durchweg
die  Bitte  um  Frieden  und  stellten  das  Erscheinen
dieser  Häuptlinge  in  Aussicht.

Um  bei  der  großen  Wahrscheinlichkeit,  die  die
Flucht  Bertuas  in  der  Bingerichtung  jetzt  genommen
hatte,  alles  zu  versuchen,  diese  fortgesetzte  Quelle  der
Beunruhigung  der  gesamten  Nordzone  zu  beseitigen,
konnte  ich  nun,  da  ich  auf  Grund  der  kriegerischen
Erfolge,  der  Unbeliebtheit  Bertuas  und  der  Erbitterung
  aller  umwohnenden  Stämme  gegen  die  Baia
betreffs  der  Folgen  sicher  ging,  in  Gamane  selbst
energische  Maßregeln  ergreifen.  Ich  berief  am
5.  Oktober  eine  allgemeine  Versammlung,  in  der  ich
die  alsbaldige  Einlieferung  Bertuas  verlangte.  Insolgedessen
  begaben  sich  sämtliche  einflußreichen  Männer
sofort  auf  die  Suche  nach  dem  Häuptling,  nachdem
sie  vorher  ihre  Waffen  zusammengeworfen  und  erklärt
hatten,  keinesfalls  mehr  mit  der  Verwaltung  kämpfen
zu  wollen.  Unter  allgemeiner  Zuversicht,  daß  friedliche
  Verhältnisse  nun  zurückkehren  würden,  verstrichen
die  nächsten  Tage,  während  derer  Abteilungen  aller
Balachefs  in  der  Richtung  Binge  vorgesandt  waren.
Leider  lief  zu  derselben  Zeit  die  Nachricht  ein,  daß
die  Gadshileute  den  Kadi  beim  Mpandi  überschritten
und  sich  nahe  Baturi  angesiedelt  hätten.  Bertua,
wohl  von  Dokogenye  und  Korodundue  nur  gering
unterstützt,  da  alle  Dörfer,  die  ihm  bisher  Hilfe  gewährt
  hatten,  bestraft  worden  waren,  hatte  sich  den
Gadshizwischenfall  dahin  zu  nutze  gemacht,  weit

274

 

südlich  der  Bingestraße  nach  Westen  zurückzukehren,
und  es  blieb  auch  den  Baia  deshalb  sein  Aufenthalt
zunächst  verborgen.

Nunmehr  machte  sich  der  Yeruma  selbst  auf  die
Suche,  und  von  einigen  seiner  Leute  wurde  Bertuas
Aufenthalt  zwischen  dem  Ntungu  und  Sambe,  südlich
des  verlassenen  Djimagu  wirklich  entdeckt.  Doch  erklärte
  sich  Meruma  außer  stande,  Bertua  zu  greifen,
da  er  mit  einigen  Hinterladern  bewaffnet  sei  und
sich  zur  Verteidigung  angeschickt  habe.  Ich  teilte
nun  sofort  Patrouillen  ein  und  befahl,  um  diesmal
ganz  sicher  zu  gehen,  am  12.  Oktober  den  Abmarsch
noch  in  der  Nacht  gegen  Morgen.  Trotz  aller  guten
Aussichten  würde  aber  auch  dieses  Mal  eine  vergebliche
  Bewegung  eingeleitet  worden  sein,  wenn  nicht
in  der  Nacht  noch  zwei  der  Bertua  begleitenden
Leute,  die,  um  Verpflegung  zu  besorgen,  nach  Dahiagekommen
  waren,  dort  von  Yerumas  Leuten  aufgegriffen
  wären.  Bertua  hatte,  nachdem  er  sich  entdeckt
sah,  sofort  seinen  Aufenthalt  wieder  gewechselt  und
in  dem  Walde  des  Garikundi  ein  neues  Versteck
gefunden.  Die  sogleich  dahin  abgeschickte  weitere
Patrouille  hat  ihn  dann  gegen  Mittag  des
12.  Oktober  erreicht  und  nach  Zersprengung  seiner
wenigen  Begleiter  ihn  selbst  zu  greifen  verspucht.
Ein  einzelner  Mann  erreichte  ihn  schließlich  und
hat  ihn,  als  Bertua  einen  Revolver  in  Tätigkeit
setzte,  erschossen.  Die  Leiche  wurde  am  13.  von
Leuten  der  Expedition  bis  Dahia  zurückgebracht  und
dem  Yeruma  übergeben.  Das  Gros  der  Expedition
war  an  dieser  letzten  Aktion  nicht  mehr  beteiligt,
hatte  vielmehr  des  außerordentlichen  Hochwassers
halber  erst  die  Hälste  des  Weges  zum  Garikundi
zurückgelegt  und  bezog  in  Sus  bei  Eintreffen  der
bezüglichen  Meldungen  Lager.  Von  hieraus  wurde
in  den  nächsten  Tagen  mehrfach  Gamane  besucht  und
dort  die  Verhältnisse  endgültig  geordnet.  Nach  Erledigung
  aller  Angelegenheiten  konnte  am  18.  Oktober
der  Rückmarsch  nach  Berri  angetreten  werden.

Der  rein  militärische  Erfolg  der  Expedition
gegen  Bertua  ist  zufriedenstellend.  Die  Rekrutentruppe
  hat  sich  im  ganzen  recht  gut  gehalten.
Insbesondere  den  Pangweleuten  kann  ich  ein  gutes
Zeugnis  ausstellen.  Der  Verlust  der  Expedition
beträgt:  1  Träger  tot  (Krankheit),  2  Schwerverwundete
  (Schädelbruch,  Schuß  durch  Schulter  mit
Blutvergiftung)  und  3  leichter  Verwundete  (Pfeilschuß
durch  Fuß  und  3  Hiebverletzungen).  Die  politischen
Resultate  finden  ihren  Höhepunkt  wohl  in  dem  außerordentlichen
  moralischen  Erfolg,  den  die  kriegerische
Aktion  gegen  die  allgemein  gefürchteten  Baia  bis  an
den  Djah  nach  Süden,  bis  weit  über  Kunde  hinaus
nach  Norden  und  auch  weithin  nach  Westen  gehabt
hat,  ein  Eindruck,  der  durch  den  Tod  Bertuas  und
die  Gefangennahme  Abus  noch  sehr  verstärkt  wird.
Die  nun  unbestrittene  Herrschaft  des  sehr  regierungsfreundlichen
  Meruma,  der  im  Laufe  der  Aktion  immer
wieder  seine  völlige  Loyalität  bewiesen  hat,  gewährleistet
  eine  für  den  Handel  ersprießliche  Veränderung
        <pb n="369" />
        der  Verhältnisse  in  Gamane.  Durch  die  Friedensschlüsse
  mit  den  Mbiabi  ist  abermals  ein  Schritt  zur
Eröffnung  des  Landes  westwärts  getan,  der  durch
den  hohen  Reichtum  der  Mbiabiurwälder  an  Gummi
und  vor  allem  an  Elfenbein  erheblich  ins  Gewicht  fallen
kann,  falls  dorthin  entsandte  Handelsagenten  die
Verhältnisse  richtig  zu  benutzen  verstehen,  die  bei
diesen  ganz  unberührten  Stämmen  durch  den  langjährigen
  Einfluß  des  Ngaundere=  Sklavenhandels
immerhin  verwickelter  liegen,  als  bei  den  seither  bearbeiteten
  Distrikten.

Durch  die  Gefangennahme  Abus,  den  ich  mit
seiner  Familie,  seinen  Leuten  und  den  für  Verwaltungszwecke
  untauglichen  Strafarbeitern  bei  Gonakoil
anzusiedeln  gedenke,  ist  die  dort  immer  noch  ungelöste
Verpflegungsfrage  ihrer  Lösung  näher  gerückt.  Die
Auswanderung  verschiedener  Stämme  in  die  Nähe
von  Bimba  und  Bori  wird  zur  Bevölkerung  der
Karawanenstraße  und  der  noch  unbesiedelten  Uferstrecken
  des  Dume,  damit  aber  auch  zur  Hebung  der
Produktion  und  Erleichterung  der  Trägerbeschaffung
in  der  Nordzone  zweifellos  wesentlich  beitragen.

Als  einschneidendsten  Erfolg  der  Aktion  möchte
ich  schließlich  hervorheben,  daß  die  Mitschuld  Bertuas
an  der  Plehnschen  Katastrophe  nunmehr  ihre  Sühne
gefunden  hat.

—  —  jèJnnÊ

wissenschaftliche  Sammlungen.

Der  Oberleutnant  Scheunemann  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  eine  von  ihm  auf  der  Jaundestation
  in  Kamerun  angelegte  Naturaliensammlung
überwiesen,  die  folgende  Gegenstände  enthielt:

8  Schlangen,  112  Schmetterlinge  in  Düten,
2  Schmetterlingsraupen  in  Alkohol,  44  Käfer,  5  Odonaten,
  65  Orthopteren  und  10  Rhynchoten.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.  Die
Schlangen  sind  ihrer  Fundörter  wegen  interessant.
Unter  den  Schmetterlingen  befand  sich  eine  Brahmaeaart,
  unter  den  Orthopteren  eine  Palophusart  von
besonderem  Wert.

Deuksch-Südwelkafrika.
Angoraziegen  für  Deutsch=  Südwestafrika.

Auf  Veranlassung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
in  Windhoek  sind  in  Port  Elizabeth  440  Angoraziegen
  und  Ramme  zu  Zuchtzwecken  angekauft  und
im  April  d.  Is.  nach  Deutsch-Südwestafrika  verschifft
worden.  Zwei  besonders  wertvolle  Ramme  wurden
nach  dem  Ankauf  auf  der  landwirtschaftlichen  Ausstellung
  in  Grahamstown,  zu  der  sie  bereits  angemeldet
  gewesen  waren,  prämiiert.

275

 

Warshall-Inleln.

Verzeichnis  der  im  Schutzgebiet  der  Marshall-  Inseln
tätigen  Dandels=  und  Erwerbsgesellschaften.

(Nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903.)7)
I.  Jaluit-Gesellschaft  in  Hamburg.

Jaluit,  Hauptagentur  der  Jaluit-Gesellschaft:

8  weiße  Kaufleute,

1  Halbblut,  Lehrling,

1  weißer  Platzaufseher,
2  weiße  Zimmerleute,

4  chinesische  Zimmerleute,
3  chinesische  Bediente,
48  Karolinen-Arbeiter.

Schiffspersonal:
4  weiße  Kapitäne,
3  weiße  Steuerleute,
2  weiße  Maschinisten,
1  farbiger  Maschinist,
2  chinesische  Schiffsköche,
28  farbige  Seeleute.
Gastwirthschaft,  Inhaber  Philipp  Poznanski,
2  chinesische  Bediente.

Handelsstationen:
Jaluit:  2  weiße  Händler,  3  Halbblutgehilfen,
Ebon:  2  weiße  Händler,  2  Halbbluthändler,
Namerik:  1  weißer  Händler,  1  Halbbluthändler,
Nauru:  4  weiße  Händler,
Ailinglablab:  1  weißer  Händler,
.  Mille:  3  weiße  Händler,
.  Arno:  4  weiße  Händler,
Majeru:  4  weiße  Händler,  1  farbiger  Händler,
.  Maloelab:  1  weißer  Händler,
.  Mejit:  1  weißer  Händler.

S  Nra-—



Pflanzungen:

1.  Ujelang:  1  weißer  Pflanzer,  22  Marshall-=Arbeiter,

2.  Killi:  4  Marshall-Arbeiter.

II.  Capelle,  de  Brum  und  Jaluit-Gesellschaft
  zu  Hamburg.
Pflanzung  Likieb:  1  weißer  Pflanzer,  2  Halbblutpflanzer
  und  etwa  150  Marshall-Arbeiter.

III.  Bootbauer  in  Likieb:

Joachim  de  Brum  (1  Halbblut),  A.  Capelle  (2  Halbblut).


*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  222.
        <pb n="370" />
        276

Bevölkerungsstatistik  der  Ostkarolinen  nach  dem  Stande  vom  J.  Jannar  1903.“)

I.  Weiße  Bevölkerung  nach  Wohnsitz  und  Staatsangehörigkei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AA  6  PLo  #be-=  Nu-  Lu-  1  ammen
Staatsangehörigkeit  4  Truk  k  nait  kuoro  1  kunor  Losop  2  Olol  1r  19208
s  «  i
Deutsche  23  3  —  —  —  3  —  —  —  1  —  27  23
Amerikaner  9  7  15  1  1  —  —  —  —  —  33  33
Engländenr  8  2  —  —  —  —  ——  1  11  14
Spanier  9  —  —  ——  —  —  —  —  —  9  9
ranzosen  —  —  —  —  —  1  1  —  —  1  3  1
FSeen  —  —  1  —  —  —  —  —  —  —  1  —
s
giesen  1  –  –  —  —  —  —  —  —  —  1  —
hne  Staatsan  cheege  .  —  2  —  —  —  —  —  —  —  —  2  4
(ehemalige  Deutsche)  ·
Zusammen  190u1  50  14  1  1  1  1  11  2  18  384
.  1902  52  17  15  —  —  —  —  —M.
Zu=  bezw.  Abnahme—  2  —3.+—  11  1  1  T  +11
II.  Weiße  Bevölkerung  nach  Staatsangehörigkeit  und  Beruf.
aauf-  See-  In  -Mi  e
..  -  ge-  Pflan-  Missio-  Ohne  sSummel  Ehe-  Ledige  Summe  .
Staatsangehörigkeit  Beamte  an  2  leute  w  zer  nare  Berufz  uder  Ifrauen  Frauen  *  Kinder
,.  |
Deutsche  6  6  e  ê-  74
Amerikaner  —  3  1  1  1  5  3  14  5  6  11  8
Engländer  —  4  1  —  —  —  2  7  1.  1  2  2
Spaneier  —  2.  —  —  —  7  —  9  —  —  —  —
ranzosen  —  2  #  —  —  1—  —  3  —  —  —  —
chweden  —  —  —  —  —  —]  —  –  —  1  1  —
Russen  —  1  —  —  —  —  —  1  —  —  —  —
Portugiesen  —  —  —  —  —  —  1  1  —  —  —  —
Ohne  Siaatsangehörigkeit.  —  2  —  —  —  —  —  2  —  —  —  —
Zusammen  1906  20  5  1  3  123  65313  82114
-  1902  6  18  5  4  3  111  2  49  8  12  20  15
Zu  behw.  Abnahme  K  TJ2.  Ko  OD  „Q„
*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  Seite  199.

RAus  dem  Pereiche  der  Wissionen  und
der  Antiskklaverei-Bewegung.

Über  die  Massoais  schreiben  die  Nachrichten
aus  der  ostafrikanischen  Mission  (Berlin  III):

Die  Massai  sind  keine  Bantuneger,  d.  h.  sie  gehören
  nicht  zu  jener  Völkerfamilie,  zu  der  auch
unsere  Schambala,  ferner  die  Pare,  die  Suaheli,
die  Saramo  und  noch  viele  andere  Stämme  in
Mittel-  und  Südafrika  zählen.  Die  Massai  gehören
zu  einer  anderen  Familie  von  meist  sehr  kriegerischen
Völkern.  Es  sind  hochgewachsene,  schlanke  Leute.
Trotz  ihrer  Magerkeit  besitzen  sie  bedeutende  Muskelkraft
  und  Ausdauer.  Sie  haben  längliche  Gesichter,
schmale  gebogene  Nasen  und  glänzende  schwarze

Augen.  Stolz  und  frei  tritt  der  Massaikkrieger
dem  Fremden  gegenüber,  ihm  gerade  ins  Auge
blickend.  Er  weiß,  daß  er  in  seinem  Speer  eine

gewaltige  Waffe  in  seiner  Hand  trägt.

Die  Spitze
des  Speeres  ist  fast  1  m  lang.

An  der  rechten

 

Seite  hängt  das  Schwert.  Eine  Keule  aus  schwerem
Holz,  bei  den  alten  Leuten  Bogen  und  Pfeile,  vervollständigen
  die  Ausrüstung.  Die  Massaikrieger
bewachen  nicht  nur  die  Herden,  die  ihrem  Stamme
gehören  und  mit  denen  sie  bald  hier  bald  dorthin
ziehen,  sie  sind  auch  gefürchtete  Räuber.  Wie
oft  sind  sie  früher  in  Usambara  eingebrochen  und
haben  gebrannt  und  gemordet.  Jetzt  ist  ihre  Macht
aber  gebrochen,  und  sie  wagen  nicht  mehr,  sich  gegen
die  Macht  der  Deutschen  aufzulehnen,  die  in  Usambara
  und  überall  im  Lande  auf  Ruhe  und  Frieden
sehen.  Ein  Missionar  ist  zu  den  Massai  noch  nicht
gekommen.  Die  Arbeit  unter  ihnen  wird  auch  wohl
eine  sehr  schwere  sein.  Aber  hier  und  da  haben  sich
einzelne  Massai  auf  unsern  Missionsstationen  angefunden
  und  haben  ihren  stolzen  kriegerischen  Mut
unter  die  Herrschaft  dessen  gebeugt,  dessen  Szepter
Liebe  ist.

—.
        <pb n="371" />
        —  277

Aus  Kiboscho  am  Kilimandscharo  schreibt
Schwester  Gabriele  in  „Kreuz  und  Schwert“:

Dieser  Tage  kam  mir  ein  Buch,  „Der  Kilimandscharo“,
  von  Professor  Dr.  G.  Volkens  in  die
Hände.  Er  erzählt  darin,  wie  er  seiner  Zeit  beim
Ansang  der  Gründung  von  Kiboscho  dem  P.  A.  Gommenginger
  einen  Besuch  abstattete  und  denselben  in
einer  einfachen  Lehmhütte  antraf,  dessen  ganze  innere
Einrichtung  aus  einem  wackeligen  Tisch,  dito  Stuhl
und  einer  niedrigen  Kitanda  (Bettstatt)  bestand.
Käme  dieser  Herr  nochmals  an  den  Kilimandscharo,
er  würde  Kiboscho  auf  keinen  Fall  wiedererkennen.
Die  Patres  bewohnen  ein  nettes,  zweistöckiges  Haus
mit  Speicher.  Der  unterste  Stock  ist  solid  aus
Steinen  gebaut,  der  obere  jedoch  aus  Luftziegeln.
Gegenwärtig  ist  man  daran,  die  Ziegel  durch  Bretter
zu  ersetzen.  Um  das  ganze  Haus  läuft  eine  Veranda.
Unser  Haus  ist  durchaus  solid  aus  harten  Steinen
gebaut  und  enthält  außer  den  Räumlichkeiten  der
Schwestern  die  Mädchenschule  und  deren  Schlaflokal.
  Dazu  wurde  noch  im  vorigen  Jahr  ein
Nebengebäude,  ebenfalls  aus  Steinen,  fertiggestellt,
enthaltend  Waschküche,  Vorratskammer  und  Holzschuppen.
  Unterhalb  des  Hauses  der  Patres  ist
ein  weiteres  Gebäude,  30  m  lang,  enthaltend  zwei
Schulzimmer,  dos  Schlafzimmer  der  Knaben,
ungefähr  30  an  der  Zahl,  und  ein  kleines  Zimmer
für  einen  Bruder.  Oben  befindet  sich  gleichfalls  ein
Speicher,  der  zum  Trocknen  und  Aufbewahren  der  Erzeugnisse
  des  Gartens  dient.  Endlich  schließen  den
Hofraum  noch  von  zwei  Seiten  zwei  weitere  Gebäude
  ein,  welche  mit  Ausnahme  der  Küche  der
Knaben  und  einer  Vorrats=  und  Geschirrkammer  als
Ställe  benützt  werden.  Da  gibt's  Ochsen,  Kühe,
Kälber,  Esel,  Schweine  und  zuletzt  noch  einen  Hühnerstall.
  Alle  drei  letzgenannten  Gebäude  sind  ebenfalls
aus  Steinen,  wenngleich  nicht  so  solid.  Alles  ist
unter  persönlicher  Leitung  und  tätiger  Mithilfe  des
Missionars  gebaut,  ausgeführt  nur  von  Zöglingen
der  Mission,  die  durchweg  keine  Ahnung  hatten,  wie
man  Meißel  oder  Hammer,  Beil  oder  Säge  in  die
Hand  nimmt,  wie  jede  Thüre,  jedes  Fenster,  jeder
Stuhl,  jedes  Kirchengerät,  kurz  und  gut  alles  von
selbstgefällten  Bäumen,  selbst  zubereiteten  Brettern
hergestellt  werden  muß.  Man  hat  bis  jetzt  noch
gewartet,  eine  solide  Kirche  zu  bauen,  einerseits  weil
die  Mittel  fehlten  und  andererseits  weil  man  abwarten
  wollte,  wie  die  Wadschagga  sich  zur  Annahme
  des  Christentums  geneigt  zeigen  würden.
Nun  ist  aber  bei  ihnen  entschieden  das  beste  zu
hoffen,  und  deshalb  wird  der  Bau  einer  großen
Kirche  bald  dringendes  Bedürfnis.  Unsere  beiden
Gärten  und  die  Pflanzungen  stehen  sehr  gut,  und
die  Kilimandscharobesucher  können  sich  nicht  genug
wundern.  Auch  der  Kaffee,  von  dem  man  früher
behauptete,  er  gedeihe  am  Kilimandscharo  überhaupt
nicht,  steht  gut  und  kann,  wie  Kenner  behaupten,
mit  den  besten  Sorten  wetteifern.  Auch  die  Form
der  Bohnen  und  Beeren  soll  sehr  schön  sein.  Alle

 

 

Arten  europäischen  Gemüses  gedeihen  das  ganze
Jahr  hindurch.  Kartoffeln  besonders  gedeihen  vorzüglich
  und  sind  in  drei  Monaten  reif.  [Unsere
Mädchen,  gegen  40  an  der  Zahl,  helfen  uns  fleißig
in  Bearbeitung  des  Gartens  und  der  Bananenpflanzungen,
  wie  auch  die  Knaben  den  Patres  treu
an  die  Hand  gehen,  teils  im  Garten  und  in  den
Kaffeepflanzungen,  teils  in  den  Werkstätten,  Schreinerei,
  Steinhauerei,  Mauerei  2c.  Nur  wenn  wir  die
Kinder  an  die  Arbeit  gewöhnen,  kann  man  mit
Grund  auf  spätere  gute  Christen  rechnen.

In  dem  Monatsblatt  der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft
  (Bremen)  lesen  wir:

Die  Übernahme  des  Baseler  Gebietes  in  Togo
hat  zu  Beginn  dieses  Jahres  ihren  Anfang  genommen.
Gemäß  dem  zwischen  Basel  und  Bremen  getroffenen
Übereinkommen  (Kolbl.  1902  S.  145,  524)  wurden
mit  dem  neuen  Schuljahre  die  Schüler  aus  dem
Voltagebiete  uns  überwiesen.  Es  kamen  aber  nicht
nur,  wie  ursprünglich  vorgesehen,  die  Mittelschüler,
sondern  auch  die  Stationsschüler  aus  Worawora,  so
daß  die  Unterbringung  der  großen  Schar  einige
Schwierigkeiten  machte.  Die  jüngeren  Schüler
wurden  nach  Ho,  die  älteren  nach  Amedzowe  gewiesen.
  Mit  der  Ubernahme  von  Arbeitsplätzen  im
Voltagebiete  sollte  nach  den  getroffenen  Vereinbarungen
erst  mit  dem  1.  Januar  1904  begonnen  werden.
Indessen  haben  es  die  Verhältnisse  mit  sich  gebracht,
daß  die  Norddeutsche  Mission  schon  jetzt  an  zwei
Orten  festen  Fuß  gefaßt  hat,  in  Akpafo,  das  Basel
nach  Weggang  des  Lehrers  unbesetzt  ließ,  und  in
Santrokofi.  Die  weitere  Ubernahme  wird  sich  in
der  Weise  vollziehen,  daß  wir  mit  dem  1.  Januar
nächsten  Jahres  fünf  weitere  Plätze  übernehmen  und
zwar  nicht,  wie  ursprünglich  beabsichtigt  war,  im
Kpandobezirk,  sondern  in  Boöm,  von  wo  die  meisten
Schüler  zu  uns  gekommen  und  somit  die  nächsten
Beziehungen  gegeben  sind.  Auch  ist  es  gut,  wenn
man  grade  in  dieser  Landschaft,  wo  das  Tschi  die
herrschende  Sprache  ist,  möglichst  früh  mit  dem  Ewe
einsetzt.  Gott  schenke  uns  daheim  und  draußen  auch
die  Kräfte,  die  Basler  Arbeit  im  Segen  weiterzuführen!

Dem  neuesten  Bericht  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
  (Barmen)  entnehmen  wir,  daß  der  Missionsinspektor
  Pastor  Spiecker  am  5.  März  mit  dem
Dampfer  von  Südafrika  zur  Inspizierung  der  Stationen
  seiner  Gesellschaft  in  Deutsch-Südwestafrika
abgereist  und  am  13.  März  in  Walfischbai  eingetroffen
  ist.  Jetzt  befindet  er  sich  auf  der  Rückreise.

 

 

Die  jüngste  katholische  Missionsstation  in  Kaiser
Wilhelmsland,  die  Station  zum  Hl.  Geist  in  Bogia,
wird  im  „Steyler  Missions-Boten“,  wie  folgt,  beschrieben:


Die  Hl.  Geiststation  wurde  um  die  Mitte  des
Jahres  1901  gegründet.  Ihre  Anfänge  reichen  also
kaum  zwei  Jahre  zurück.  Sie  waren  recht  beschwerlich,
        <pb n="372" />
        und  die  Missionare  mußten  monatelang  wahre  Pionierarbeit
  leisten.  Als  aber  einmal  Teile  des  Urwaldes
  ausgerodet  und  die  schlimmsten  Anfangsnöte
überstanden  waren,  ging  es  auch  mit  der  Gesundheit
besser.  Zu  Tumleo  hatte  man  ein  Wohnhaus  gezimmert.
  Auf  dem  Zepaberge,  der  jetzt  Hl.  Geistberg
heißt,  wurde  es  nun  erbaut  und  zugleich  ein  gangbarer
  Weg  von  der  Küste  bis  zum  Berge  angelegt.
Neben  dem  Wohnhause  erstanden  auch  noch  eine
Küche,  zwei  Arbeiterhäuser,  ein  Hühnerstall,  ein  Viehstall
  und  später  noch  eine  kleine  Werkstätte.  Die
neue  Heimstätte  der  Missionare  ist  gesund  und  in
praktischer  Weise  den  örtlichen  Verhältnissen  angepaßt.
Am  6.  Juni  1902  konnte  sie  bezogen  werden.  Langsam,
  langsam  sah  das  forschende  Auge  des  Europäers
auch  die  Früchte  zielbewußten  Kulturfleißes  sich  mehren.
Woche  für  Woche  zeigten  sich  zahlreichere  Spuren
von  Hacke  und  Axt,  die  rührige  Hände  unermüdlich
bewegten.  Br.  Ferdinand  verlegte  sich  mit  demselben
Eifer,  mit  welchem  er  den  Urwaldriesen  zu  Leibe
ging,  auf  das  Pflanzen  von  Kokosnüssen  und  Bananen.
Von  vornherein  war  beabsichtigt,  in  Bogia  eine
größere  Plantage  anzulegen.  Sie  sollte  der  Mission
einen  Teil  ihres  Unterhaltes  erwerben  und  zugleich
eine  Ubungsschule  zu  ernster  planmäßiger  Arbeit  für
die  Eingeborenen  sein.  Gegen  40  bis  50  Arbeiter
waren  denn  auch  bald  teils  mit  Bau-,  teils  mit
Plantagenarbeit  beschäftigt.  Konnte  man  anfangs
die  Hilfe  einiger  Chinesen  und  zahlreicherer  Neupommern
  nicht  entbehren,  so  traten  je  länger,  je  mehr
eingeborene  Arbeiter  aus  Neu-Guinea  selbst  an  ihre
Stelle.  Bis  jetzt  scheinen  diese  auch  gewandter  und
für  derartige  Arbeiten  geschickter  zu  sein.  Der  zweite
Zweck  der  Missionsplantage  dürfte  sich  also  eher  erfüllen
  als  der  erste;  denn  man  muß  wenigstens  acht
Jahre  warten,  bis  man  auf  ein  Erträgnis  der  Kokospflanzungen
  rechnen  kann.  Nachdem  einmal  die  Roharbeit
  getan  war,  konnte  P.  Padberg  daran  denken,
seine  Kraft  mehr  den  Eingeborenen  zuzuwenden.  Fast
½  Stunde  von  der  Station  entfernt  wohnt  der
Zepastamm  in  drei  Dörfern  mit  zusammen  etwa
250  Seelen.  Weiter  nordwestlich  schließen  sich  die
Arepapon  an.  Der  Stamm  der  Zepas  ist  in  Wirklichkeit
  nicht  so  friedlich,  wie  man  anfangs  wohl  geglaubt
  hatte.  Er  scheint  früher  in  viele  Kämpfe
verwickelt  gewesen  zu  sein.  Anfangs  hatten  die  Zepas
es  auf  die  Vernichtung  der  Missionsstation  abgesehen,
aber  als  alle  ihre  noch  so  fein  gesponnenen  Uberfälle
mißglückten  und  ihnen  klar  wurde,  daß  die  Missionare
ihnen  nur  Gutes  wollten  und  sie  vor  Feinden  schützen
könnten,  da  waren  sie  bald  umgewandelt,  machten
Frieden  und  wurden  ihre  besten  Freunde.  Das  bei
anderen  Stämmen  so  schwer  überwindliche  Mißtrauen
ist  bei  den  Zepas  weniger  groß.  Ihre  Sprache  ist
vom  Monumbodialekt  sehr  verschieden,  aber  glücklicherweise
  viel  einfacher  und  leichter.  Der  Missionar

konnte  sie  darum  verhältnismäßig  schnell  erlernen

und  dann  beginnen,  die  Kinder  um  sich  zu  sammeln.
Die  30  Söhne  der  Wildnis  an  regelmäßigen  Schul-278



 

besuch  zu  gewöhnen,  wird  für  ihn  ein  ebenso  schweres
Stück  Arbeit  sein,  wie  früher  für  die  Missionare  auf
Tumleo,  in  Leming  und  Monumbo.  Was  die  kleinen
Kanaken  etwas  zur  Schule  zieht,  ist  die  ihnen  so
liebe  Sangeskunst,  in  welcher  P.  Padberg  sie  gerne
unterweist.  Nach  der  Schule  hört  man  sie  auf  dem
Heimwege  immer  wieder  die  Liedchen  singen,  welche
sie  gerade  vorher  eingeübt  haben.  Neben  der  Schularbeit
  ist  es  eine  Hauptaufgabe  des  Missionars,  sich
mit  den  benachbarten  Stämmen  bekannt  zu  machen,
freundliche  Verbindungen  mit  ihnen  anzubahnen  und
so  allmählich  den  Boden  für  die  Verkündigung  des
Evangeliums  vorzubereiten.  Dazu  dienen  die  gegenseitigen
  Besuche.  Die  Station  Bogia  wird  sich  voraussichtlich
  zur  Zentrale  der  Mission  entwickeln.

Aus  fremden  Holonien  und
Produhkkionsgebieken.

Wertfestsetzung  für  einige  Ausfuhrartikel  in  Britisch-Sentralafrika.


Laut  Bekanntmachung  in  der  British  Central
Africa  Gazettes  vom  28.  Februar  d.  Is.  sind  zum
Zwecke  der  Verzollung  bei  der  Ausfuhr  aus  dem
Britischen  Schutzgebiet  von  Zentralafrika  für  nachstehende
  Artikel  die  folgenden  vom  1.  April  1903  ab
gültigen  Werte  festgesetzt  worden:

Schill.
.  Pfund  1

Pence
Bienenwachs  —
Kaffee..  .  .  ..
Schoten  des  spanischen

Pfeffers  ..
Baumwolle:

nicht  entkörnt

entkörnt
Roher  Ingwer
Erdnüsse
Flußpferdzähne  .
Elfenbein......-Mais.
  .  Tonne
Olsämereien  .Pfund
Kautschuk.  ..-Strophantus....-


  .
(The  Board  of  Trade  Journal.)

1.

u  te  "e
Or
Sell
1  Il  —

n  u

Einfuhr  und  verkauf  geistiger  Getränke  im  Uganda-Schutzgebiet.


Durch  eine  von  dem  Commissioner  für  das  Uganda-Schutzgebiet
  unterm  2.  März  d.  Is.  erlassene  Verordnung
  sind  mit  Bezug  auf  die  Einfuhr,  die  Herstellung
  und  den  Verkauf  geistiger  und  destillierter
Getränke  gleichlautende  Bestimmungen  wie  für  das
britisch-ostafrikanische  Schutzgebiet")  erlassen  worden.
Nach  den  vom  Commissioner  unterm  10.  März  d.  Is.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  93.
        <pb n="373" />
        auf  Grund  der  Verordnung  erlassenen  näheren  Vorschriften

  sind  für  die  Einfuhr  oder  den  Verkauf

geistiger  Getränke  innerhalb  des  Schutzgebietes  folgende
  Lizenzen  erforderlich  und  dafür  folgende  Gebühren
  zu  entrichten:

Rupien

Für  die  Einfuhr  destillierter  oder  geistiger
Getränke  zu  Verkaufszwecken

(Der  Inhaber  einer  gleichen  Lizenz  im
ostafrikanischen  Schutzgebiete  ist  von  der

Zahlung  dieser  Gebühr  befreit.)

Für  den  Verkauf  geistiger  oder  destillierter
Getränke,  sowohl  im  Großverkauf  wie  im
Kleinverkauf  zwischen  6  Uhr  morgens  und
12  Uhr  nachts  zum  Genuß  an  Ort  und
Stelle  oder  außerhalb  der  Verkaufsstelle

Für  den  Verkauf  geistiger  oder  destillierter
Getränke,  sowohl  im  Großverkauf  wie  im

.Kleinverkauf  zwischen  6  Uhr  morgens  und
10  Uhr  abends  (Sonntage  ausgenommen)
zum  Genuß  an  Ort  und  Stelle  oder
außerhalb  der  Verkaufsstelle

Für  den  Verkauf  geistiger  oder  destillierter
Getränke,  sowohl  im  Großverkauf  wie  im
Kleinverkauf  zwischen  6  Uhr  morgens  und
8  Uhr  abends  zum  Genuß  außerhalb  der
Verkaufsstelle  .

Für  den  ausschießlichen  Großverkauf  geistiger
oder  destillierter  Getränke  zwischen  6  Uhr
morgens  und  8  Uhr  abends.  .

Für  eine  Gelegenheitslizenz  an  den  Inhaber
einer  erst=  oder  zweitklassigen  Lizenz  für
den  Verkauf  geistiger  oder  destillierter
Getränke  in  besonderen  Fällen  für  einen
bestimmten  Zeitraum  an  einer  anderen
Stätte  als  derjenigen,  auf  die  seine  Haupt.
lizenz  lautet.  ..  5

(Destillierte  oder  geistige  Getränke,  die

zum  Nachlaß  von  Verstorbenen  gehören,

können  von  dem  Nachlaßverwalter  der

Verstorbenen  ohne  Gebührenzahlung  verkauft

  werden.)

Alle  Lizenzen,  zu  welcher  Zeit  sie  auch  ausgestellt
  sein  mögen,  erlöschen  mit  dem  31.  Dezember
eines  jeden  Jahres.

(The  Board  of  Trade  Journal)

100

600

450

250

200

 

Lachrichten  über  den  Betrieb  der  Lagos-Bahn.
J.

Vom  Betriebsleiter  der  Lagos-Bahn,  Bedford
Glasier,  ist  der  erste  Bericht  über  den  Betrieb  der
„Lagos  Government  Railway“,  das  halbe  Jahr
vom  1.  Januar  bis  Ende  Juni  1902  umfassend,
herausgegeben  worden.  Die  Mitteilungen  über  Betrieb
  und  Verkehr  dieser  westafrikanischen  Kolonialbahn
  sind  sehr  schätzenswert,  und  da  diese  Eisenbahn
eine  gewisse  Ahnlichkeit  mit  unserer  südwestafrikanischen

279

 

—

 

Bahn  hat,  so  dürfte  eine  auszugsweise  Veröffentlichung
  von  Interesse  sein  und  zur  Bereicherung  der
Erfahrungen  auf  dem  Gebiet  kolonialen  Eisenbahnwesens
  beitragen.

Allgemeines.

Die  Bahn,  welche  aus  einer  Hauptlinie  (Lagos-Ibadan)
  von  198,3  km  und  einer  Zweiglinie  (Aro-Abeokuta)
  von  2,7  km  Länge  besteht,  wurde  am
4.  März  1901  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben,
obgleich  sie  im  Bau  noch  nicht  vollendet  war.  Man
hielt  dies  aus  verschiedenen  Gründen,  unter  denen
die  Ersparung  der  Ausgaben  für  die  weitere  Beibehaltung
  einer  Bauverwaltung  der  maßgebende  war,
für  angezeigt.  Die  Betriebsverwaltung  sollte  die
noch  rückständigen  Bauarbeiten,  welche  erforderlich
waren,  um  die  Bahn  auf  einen  gewissen  Standpunkt
von  Vollkommenheit  zu  bringen,  ausführen.

Unterhaltungskosten.

Die  dem  Staatssekretär  vorgelegte  Halbjahrsabrechnung
  (vom  1.  Januar  bis  30.  Juni  1902)
weist  Einnahmen  von  402  080  Mk.  und  Betriebsausgaben
  von  361  000  Mk.  auf.  Der  Reinertrag
belief  sich  daher  auf  10  Prozent  der  Gesamteinnahmen.
  Die  Betriebseinnahmen  betrugen  im  Durchschnitt
  pro  Streckenkilometer  2000  Mk.  und  pro
Zugkilometer  4,90  Mk.,  die  Betriebsausgaben  pro
Streckenkilometer  1900  Mk.  und  pro  Zugkilometer
4,17  Mk.

Man  hält  die  Betriebsausgaben  für  außergewöhnlich
  hoch  und  führt  die  Veranlassung  hierzu
auf  den  enormen  Verbrauch  an  kostspieligem  Heizmaterial
  und  die  übermäßigen  Ausgaben  für  weiße
Arbeitskräfte  zurück.

Die  Unterhaltungskosten  der  Bahnstrecke  haben
einschließlich  der  Beschottung  des  Planums  71  480  Mk.
betragen.

Eine  Schwellenerneuerung  fand  außer  in  einem
Falle,  wo  37  Schwellen  infolge  von  Entgleisung
ausgewechselt  werden  mußten,  nicht  statt.

Aufwendungen  für  das  Lokomotivwesen.

Die  Ausgaben  für  das  Maschinenwesen  beliefen
sich  auf  140  680  Mk.  Das  sind  37  Prozent  der
Gesamtausgaben.  Dieser  hohe  Prozentsatz  wurde
einesteils  durch  die  hohen  Lokomottvführerlöhne,
andernteils  durch  den  Preis  der  Kohlen  (51  Mk.
pro  Tonne)  und  den  großen  Durchschnittsverbrauch
von  14  kg  pro  Zugkilometer')  bedingt.  Die  Fahrkosten
  werden  immer  hoch  bleiben,  so  lange  weißes
Fahrpersonal  verwendet  werden  muß.  Dies  wird
durch  die  kolonialen  Dienstverhältnisse  hervorgerufen,
welche  kurze  Dienstdauer  und  Beurlaubungen  bei
voller  Bezahlung  und  hiermit  ein  doppeltes  Dienstpersonal
  verlangen.  Der  große  Kohlenverbrauch
wird  dem  mangelhaften  Zustand  der  Lokomotiven,

*)  In  Deutsch-Südwestafrika  zahlte  man  im  Durchschnitt
  pro  Tonne  Kohlen  frei  Landungsplatz  Swakopmund
62  Mk.,  und  der  Durchschnittsverbrauch  auf  der  Bahn
Swakopmund—Windhoek  betrug  7  kg  pro  Zugkilometer.
        <pb n="374" />
        in  welchem  sich  dieselben  bei  Ubernahme  vom  Bau
auf  den  Betrieb  befanden,  zugeschrieben.  Im  Laufe
des  in  Betracht  kommenden  halben  Jahres  wurden
28  Lokomotiven  unbrauchbar.  Da  für  die  Anforderungen
  des  Betriebsdienstes  6  Lokomotiven  ausreichen,
  so  gibt  dieser  enorme  Ausfallprozentsatz  zu
den  ernstesten  Bedenken  Veranlassung.  Der  Leiter
des  Maschinenwesens  sah  sich  in  die  üble  Lage  versetzt,
  die  Verminderung  der  Zugbelastung  für  beide
der  vorhandenen  Lokomotiven  (11  und  Zrädrige)
und  die  Neubeschaffung  von  vier  neuen  „sechsgekuppelten“
  Maschinen  mit  kürzester  Lieferfrist  (November)
  zu  beantragen.  Die  Kosten  für  die  Instandsetzung
  der  Lokomotiven  wurden  außerdem  —
um  die  Betriebsausgaben  nicht  zu  sehr  anwachsen  zu

lassen  —  auf  das  Anlagekapital  übernommen,  sie
sind  also  in  dem  oben  angegebenen  Betrag  nicht  mit
enthalten.

Bei  der  Eröffnung  der  Bahn  hatte  man  die
Zahl  der  Lokomotivmonteure  auf  neun  festgesetzt,
auf  das  dringende  Verlangen  des  Maschinenmeisters
wurden  aber  neun  weitere  Monteure  aus  dem
Heimatlande  beordert,  um  den  Lokomotivpark  in
einen  einigermaßen  leistungsfähigen  Zustand  zu  setzen.
Die  hierdurch  entstehenden  großen  Ausgaben  für  das
Werkstattpersonal  will  man  —  wie  dies  bereits  auch
für  das  Fahrpersonal  ins  Auge  gefaßt  ist  —  dadurch
  herabzumindern  suchen,  daß  man  den  Vorarbeitern
  in  der  Werkstatt  bezw.  den  Lokomotivführern
  auf  der  Strecke  für  die  Ausbildung  eingeborener
  Arbeiter  Prämien  zahlt  oder,  falls  diese
ökonomische  Maßregel  fehlschlagen  sollte,  asiatische
und  indische  Handwerker  und  Fahrer  heranzieht.
Es  wird  erwähnt,  daß  auf  den  großen  indischen
Eisenbahnlinien  eingeborene  Fahrer  mit  einem  jährlichen
  Höchstlohn  von  400  Mk.  angestellt  sind.  In
dem  Berichtshalbjahr  wurden  im  ganzen  101  679  Lokomotivkilometer
  zurückgelegt,  die  durchschnittlichen
Ausgaben  für  das  Lokomotivkilometer  betragen
14  Pfennige  (bei  der  südwestafrikanischen  Bahn
Swakopmund—Windhoek  12  Pfennige).

Auch  in  unserem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet
sind  infolge  der  schlechten  Wasserverhältnisse,  teueren
Kohlenpreise  und  hohen  Löhne  für  weiße  Arbeiter
die  Ausgaben  für  Lokomotivreparaturen  verhältnismäßig
  groß,  sie  bleiben  jedoch,  wenn  man  in  Betracht
  zieht,  daß  die  Bahn  Swakopmund  —Windhoek
ungefähr  doppelt  so  lang  als  die  Lagos-Bahn  ist,
erheblich  hinter  den  Aufwendungen  für  Maschinenwesen
  der  letzteren  Bahn  zurück,  was  entschieden  für
die  solide  Ausführung  unserer  Lokomotiven  spricht.

Unterhaltung  des  Wagenparks.

Die  Ausgaben  für  die  Personen=  und  Güterwagen
  bezifferten  sich  auf  21  600  Mk.,  wovon
7120  Mk.  auf  Reparaturen  entfallen.  32  Fahrzeuge
  wurden  anscheinend  nur  leichten  Reparaturen
unterzogen.  Sehr  hoch  sind  dagegen  die  Beträge
für  Schmiermittel  Man  schreibt  dies  einesteils  der

280

 

mangelhaften  Ausführung  der  Achslager,  andernteils
der  Verwendung  des  teueren  Sheafettes  als  Schmiermittel
  zu.  Letzteres  soll  übrigens  eine  ausgezeichnete
natürliche  Schmiere  sein.

Verkehrsausgaben.

Die  Aufwendungen,  welche  der  laufende  Verkehr
erforderte,  sind  mit  58  000  Mk.  in  Rechnung  gestellt
worden.  Unter  den  einzelnen  Posten  fällt  besonders
der  Betrag  für  die  aufsichtsführenden  Beamten  mit
46  388  Mk.  auf.  Man  hält  dies  aber  in  einem
Lande,  wo  Eisenbahnunternehmungen  noch  unbekannt
sind  und  die  unteren  Beamten  erst  in  den  Anfangsgründen
  ihrer  Dienstverrichtungen  unterwiesen  werden
müssen,  für  erklärlich  und  selbstverständlich.

Folgende  Zusammenstellung  gibt  ein  Bild  von

der  in  diesem  Ressort  entfalteten  Tätigkeit:
1.  Zahl  der  beförderten  Reisenden  38  359
2.  Aufgegebene  und  beförderte
Tonnenlasten  .  12674
3.  Geleistete  Zugkilometer  86  071
4.  -  Personenkilometer.  3  163  400
5.  -  Gütertonnenkilometer  1  879  500
6.  -  Wagenkilometer  504  000
7.  Einnahmen  aus  dem  Personenverkber
  153  420  Mk.
8.  Einnahmen  aus  dem  Güterverkehr  242  380  =

Während  der  Berichtsperiode  wurden  folgende

Wahrnehmungen  im  Verkehrswesen  gemacht:
Personenverkehr.

Die  existierenden  Fahrpreise  sind  empirisch,  und
es  ist  sehr  zu  wünschen,  daß  man  dieselben  so  bald
wie  möglich  auf  einer  Kilometergrundlage  normiert.
Im  Durchschnitt  betrugen  dieselben  für  die  1.  Klasse
14,5  Pfennig;  für  die  2.  Klasse  4  Pfennig  pro
Kilometer;  für  die  3.  Klasse  sind  dieselben  ganz  unbestimmt.
  Der  Fahrpreis  für  die  1.  Klasse  wird
als  viel  zu  niedrig  bezeichnet,  —  um  die  Betriebskosten
  zu  decken,  wird  eine  mehr  als  dreifache  Erhöhung
  desselben,  und  zwar  von  14½  auf  43  Pf.,
für  angezeigt  gehalten.  Da  eine  unmittelbare  Zunahme
  des  Reiseverkehrs  nicht  zu  erwarten  steht,
denn  das  Verhältnis  der  reisenden  zur  seßhaften
Bevölkerung  ist  ein  ziemlich  konstantes  —,  so  dürfte
kein  Grund  mehr  vorliegen,  mit  einer  den  Betriebsverhältnissen
  entsprechenden  Erhöhung  der  Fahrpreise
zu  zögern.  (Schluß  folgt.)

Dandel  der  Kolonie  Mozambiane  im  Jahre  1902.

Während  des  Jahres  1902  belief  sich  der  Gesamtwert
  des  Handels  der  portugiesischen  Kolonie
Mozambique  auf  18  174,685  Milreis.  Die  Einfuhr
bewertete  sich  auf  5  000,427  Milreis,  die  Ausfuhr
auf  2  120,307  Milreis,  die  Wiederausfuhr  fremder
Waren  auf  672,561  Milreis,  der  Transitverkehr
(einschließlich  des  Seetransits)  auf  7  981,049  Milreis,
  die  Einfuhr  in  der  Küstenfahrt  auf  877,636  Milreis
  und  die  Ausfuhr  in  der  Küstenfahrt  auf
1  433,007  Milreis.
        <pb n="375" />
        An  der  Ein-,  Aus-  und  Wiederausfuhr  waren
im  Jahre  1902  die  Haupthäfen  der  Kolonie,  wie
folgt,  beteiligt:

Wieder-Einfuhr
  Ausfuhr  ausfuhr
Wert  in  Milreis

Lourenzo  Marques  .  3659,965  1  134,200  165  700
Mozambique  509,051  207,971  45,805
Ouilimane  240.070  170.376  4909
Chinde  333,.092  155,513  430,331
Inhambane  166,725  301  115  686

Die  Einnahmen  der  Zollämter  der  Kolonie  beliefen
  sich  im  Jahre  1902  auf  1  337,339  Milreis,
von  welcher  Summe  884,920  Milreis  in  Lourenzo
Marques  erhoben  wurden,  187,785  Milreis  in  Mozambique,
  71,915  Milreis  in  Quilimane,  75,333
Milreis  in  Chinde  und  72,080  Milreis  in  Inhambane,
  während  die  Einnahmen  der  übrigen  Zollämter
geringer  waren.

(Nach  Boletim  Oflicial  de  Nozambique.)

verbot  des  Anbaues,  des  Derkaufs  2c.  von  Dans  zum
Rauchen  im  Rongostaat.

Im  Hinblick  auf  den  die  Gesundheit  und  die
Moral  schädigenden  Einfluß  des  Hanfrauchens  und
in  Erwägung,  daß  die  zum  Rauchen  dienende  Pflanze
keine  gewerbliche  Verwendung  findet,  hat  der  Generalgouverneur
  zu  Boma  durch  Verordnung  vom
22.  Januar  d.  Is.  den  Anbau,  Verkauf,  Transport
und  Besitz  von  Hanf  zum  Rauchen  verboten.  Der
bereits  geerntete  oder  noch  auf  dem  Halm  stehende
Hanf  muß  gegen  Erstattung  des  Wertes  vernichtet
werden.  Die  Verordnung  hat  am  1.  März  1903
die  Genehmigung  des  König-Souveräns  erhalten
und  ist  sofort  in  Kraft  getreten.

(Bolletin  officiel  de  ’Etat  indépendant  du  Congo.)

Perschiedene  Witteilungen.

Rolonial-Wirtschaftliches  Romitee.

Nach  Mitteilung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees,  Berlin,  wird  die  zur  wirtschaftlichen  Nutzbarmachung
  des  Fischflusses  in  Deutsch-Südwestafrika
  von  ihm  entsendete  Expedition  zunächst
im  Bezirk  Keelmanshoop  bei  Naute  eine  Stauanlage
ausführen.  Der  Leiter  der  Expedition,  Ingenieur
Kuhn,  verhandelt  zurzeit  mit  dem  Bezirkshauptmann
von  Keetmanshoop  wegen  Probebohrungen  der  in
seinem  Bezirk  arbeitenden  Bohrkolonne  an  der  Einschnürung
  der  Naute,  da  nur  die  vorherige  Vornahme
solcher  Probebohrungen  Ausschluß  darüber  geben  kann,
wie  tief  der  Fels  in  der  Flußsohle  liegt  und  welche  Tiefe
des  Alluviums  abgedichtet  werden  muß.  Die  Bohrungen
  sollen  in  schachbrettförmiger  Anordnung  vorgenommen
  werden;  eine  einzige  Reihe  Bohrlöcher
würde  den  Zweck  nicht  erfüllen,  weil  die  Flußalluvien
große  Felsblöcke  enthalten,  welche  von  der  Sohle  des

281

 

 

gewachsenen  Felsens  leicht  ein  falsches  Bild  geben
können.  Das  durch  diese  Stauanlage  geschaffene
Wasser  soll  namentlich  dem  Bedarf  Keetmanshoops
an  Tränk=  und  Rieselwasser  dienen.  Unterhalb  der
Naute  soll  Luzerne  angebaut  werden.  Auf  einer
Studienreise  im  Kaplande  hat  sich  Herr  Kuhn  insbesondere
  über  die  Kultur  dieser  Futterpflanze  in
der  Karoo  orientiert.  Luzerne  gedeiht  dort  bei  nur
einmaliger  Bewässerung  nach  jedem  Schnitt,  wird  im
Jahre  sechsmal,  in  guten  Lagen  aber  auch  siebenbis
  achtmal  geschnitten  und  giebt  bei  jedem  Schnitte
50  bis  70  cm  hohes  hochwertiges  Kleeheu.  Die
Pflanze,  die  einmal  Wurzel  gefaßt  hat,  treibt  ohne
Nachsäen  und  ohne  Umarbeiten,  ohne  Düngung  und

Arbeit  durch  20  bis  25  Jahre  Winter  und  Sommer

unverdrossen.  Sie  kann  brackiges  Wasser  vertragen,
und  die  Heuschrecken  fressen  sie  nur,  wenn  sie  noch
ganz  niedrig  steht,  der  hochgewachsenen  Pflanze  tun
sie  gar  nichts.

Uber  die  Verhandlungen  des  Eigentümers  der
Geitsi-Gubibmine  bei  Keetmanshoop  mit  der
De  Beers  Company  zwecks  Erwerb  und  Ausnutzung
dieser  Mine  durch  die  Company  berichtet  Ingenieur
Kuhn  an  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee,  daß
nach  Mitteilung  des  Eigentümers  die  Geitsi-Gubibmine
  reicher  als  die  Kimberley-Gruben  sei  und  auch
reinere  Diamanten  habe.  Zur  Feststellung  reeller
Unterlagen  über  diese  Angaben  ist  der  der  Fischfluß-Expedition
  beigegebene  Bergingenieur  Moscovic  der
Bezirksamtmannschaft  Keetmanshoop  zur  Verfügung
gestellt.

Zur  Förderung  der  von  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  eingeleiteten  Baumwollkultur  in
Deutsch-Ostafrika  hat  die  Firma  Wm.  O'Swald
&amp;amp;  Co.,  Hamburg-Sansibar,  in  dankenswerter  Weise
sich  bereit  erklärt,  die  frachtfreie  Beförderung  von
Baumwolle  auf  ihrem  Dampfer  „Zanzibar“  von
Ostafrika  nach  Hamburg  zu  übernehmen.  Ferner
wurden  dem  Komitee  von  dem  Distriktschef  des
Okahandjabezirks,  Deutsch-Südwestafrika,  Proben
von  Baumwolle  eingesandt;  von  der  Textilindustrie
wird  diese  Baumwolle  der  Sea-Island-Baumwolle,
welche  zu  den  feinsten  Garnen  verwendet  wird  und
1  bis  1,70  Mk.  per  ½  kg  kostet,  gleichbewertet.
Der  Stapel  ist  von  erstaunlicher  Länge  und  Feinheit
und  würde  das  wertvollste  Produkt  ergeben,  was
überhaupt  von  Baumwolle  gepflanzt  wird.

Nach  einem  Bericht  des  Siedlers  H.  Wiese  in
Klein-Windhoek  an  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  sind  die  von  dem  Konmitee  beschafften
Bienenvölker  gut  hinübergekommen.  Infolge  mehrjähriger
  Trockenheit  zeigen  sich  Schädlinge  der  Bienen,
namentlich  eine  Wespenart,  in  erheblicher  Menge.
Die  dadurch  herbeigeführten  Verluste  gleichen  sich
aber  durch  die  größere  Vermehrung  der  Bienen  zum
Teil  wieder  aus.  Jährlich  im  Herbst  soll  ein
Kursfus  zum  Unterricht  in  der  Bienenzucht  abgehalten
  werden.

Im  Auftrage  des  Kolonial  -Wirtschaftlichen
        <pb n="376" />
        —  282  —

Komitees  hat  sein  Mitglied  F.  Hupfeld  kürzlich  eine
Erkundung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der
Dahome-Eisenbahn  unternommen.  Der  Unterbau
dieser  Eisenbahn  ist  durch  die  Kolonie  ausgeführt,
der  Oberbau  durch  den  Unternehmer  Borelli,  welchem
als  Gegenwert  u.  a.  eine  weitgehende  Landkonzession
zugestanden  wurde.  Auf  Einspruch  der  in  Dahome
ansässigen  Firmen,  welche  ein  Handelsmonopol  der
Firma  Borelli  im  Gebiet  der  Eisenbahnlinie  befürchten,
  soll  übrigens  die  Konzession,  soweit  sie  sich  auf
die  Küstengebiete  erstreckt,  von  der  Kolonie  durch
Zahlung  von  4000  statt  2000  Francs  Betriebszuschuß
  pro  Jahr  per  Kilometer  wieder  abgelöst
werden.  Nach  Ansicht  Hupfelds  ist  die  Rentabilitätsmöglichkeit
  der  von  dem  Komitee  trassierten  deutschen
Togobahnlinie  günstiger  als  die  der  Dahomebahn.

 

Bank  of  British  West  Africa.

Nach  Berichten  Londoner  Blätter  ist  auf  der
kürzlich  stattgehabten  IX.  Generalversammlung  der
Bank  of  British  West  Africa  ein  fortgesetztes
Wachsen  der  Geschäfte  festgestellt  worden.  Das
Kapital  soll  von  47  000  auf  50  000  K  erhöht  werden.
  Die  Dividende  für  das  letzte  Geschäftsjahr
betrug  8  pCt.  -

    

VVVVFFVVVFPWVMFFFF

Titeratur.

Das  Institut  für  Meereskunde,  das  in
Gemeinschaft  mit  dem  Geographischen  Institut
an  der  Universität  Berlin  im  vorigen  Jahre  seine
literarischen  „Veröffentlichungen“  durch  die  Herausgabe
  der  Berichte  über  „die  deutsche  Südpolar-Expedition
  auf  dem  Schiff  Gauß-“  (zwei  Hefte)  in
vielversprechender  Weise  eingeleitet  hat,  läßt  dem  vor
kurzem  als  drittes  Heft  der  „Veröffentlichungen“
erschienenen  Werke  „Die  nordwesteuropäischen  Welthäfen“
  soeben  eine  weitere  Fortsetzung  folgen.  Dieses
vierte  Heft  enthält  eine  größere  geographische  Studie
von  Dr.  phil.  Leonidas  Chalikiopoulos:  „Sitta,
die  Osthalbinsel  Kretas“  mit  3  Steindrucktafeln
und  8  Abbildungen  (Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Berlin,  Preis  5  Mk.).  Der  Verfasser,  der  das  auserkorene
  Gebiet  zweimal,  im  Frühjahr  und  Herbst  1901,
besucht  hat,  bietet  hier,  wie  Professor  F.  v.  Richthofen
in  einem  Geleitwort  hervorhebt,  eine  Fülle  feinsinnig
und  sorgfältig  ausgeführter  tatsächlicher  Beobachtungen
nach  der  physischen  wie  nach  der  anthropogeographischen
  Richtung.  Die  durch  frühere  Arbeiten  entstandenen
  Auffassungen  über  den  äußeren  und  inneren
Bau  von  Kreta  erfahren  durch  dieses  Werk  für  den
östlichen  Teil  der  Insel  wesentliche  Umgestaltung
und  Berichtigung.

Dr.  G.  Wegener:  Deutschland  im  Stillen  Ozean.
Mk.  4,—.  Velhagen  und  Klasing,  Leipzig.

 

In  der  Reihe  der  von  A.  Scobel  herausgegebenen
  geographischen  Monographien  „Land  und
Leute“  ist  soeben  ein  weiterer  zeitgemäßer  Band  erschienen:
  Deutschland  im  Stillen  Ozean  (Samoa,
Karolinen,  Marshall-Inseln,  Marianen,  Kaiser-Wilhelms-Land,
  Bismarck-Archipel  und  Salomo-Inseln)
von  Dr.  Georg  Wegener.  Der  Verfasser  ist  der
bekannte  Forschungsreisende,  der  hier  mit  warmem
Herzen  unsere  deutschen  Kolonien  in  der  Südsee
schildert.  140  Abbildungen  nach  photographischen
Aufnahmen  ergänzen  den  Text  in  hervorragender
Weise,  auch  ist  eine  farbige  Karte  des  Kolonialgebietes
  beigegeben.

Dr.  jur.  H.  Hesse:  Die  ostafrikanische  Bahnfrage.
Mk.  1,50.  W.  Süsserott,  Berlin.

Die  zwingenden  Momente,  die  für  die  Erschließung
  Deutsch-Ostafrikas  durch  Eisenbahnen,
namentlich  auch  durch  die  Linie  Dar-es-Saläm—
Mrogoro  sprechen,  werden  in  der  vorliegenden  Broschüre
  unter  Beigabe  des  einschlägigen  statistischen
Materials  erschöpfend  zusammengefaßt.

 

Brockhaus'’  Konversations-Lexikon.  Neue  revidierte
  Jubiläums-Ausgabe.  12.  Band:  Moria—
Pes.  F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

Man  kann  einem  Bande  von  über  2100  eng
gedrängten  Spalten  in  einer  kurzen  Besprechung
nicht  gerecht  werden,  enthält  doch  jeder  Band  des
in  neuer  Auflage  erscheinenden  großen  Nachschlagewerkes
  eingehende  Darstellungen.  So  widmet  der
vorliegende  Band  z.  B.  Osterreich-Ungarn  eine  über
5000  Zeilen  umfassende  Monographie,  welche  etwa
einem  Buche  von  176  Seiten  entspricht,  ferner  9
große  Karten  und  eine  prächtige  Chromotafel.  Die
Ausstattung  des  12.  Bandes  mit  Karten  ist  überhaupt
  sehr  reichhaltig;  auf  einer  Karte  von  Ozeanien
gelangen  auch  die  deutschen  Besitzungen  in  der  Südsee
  zur  Darstellung.  Im  ganzen  ist  der  neue  Band
mit  87  Tafeln,  darunter  10  Chromotafeln,  28  Karten
und  Plänen  und  215  Textabbildungen  ausgestattet.

 

Le  Régime  Minier  aux  Colonies.  Documents
officiels  précédés  de  notices  historiques.  Institut
  Colonial  International,  36  Rue  Veydt,
Bruzelles.

Der  jetzt  vorliegende  zweite  Teil  dieser  bereits

im  Kolonialblatt  vom  15.  Januar  d.  Is.  angekündigten

  Darstellung  der  Bergbau-Ordnungen  in  den

wichtigsten  hierfür  in  Betracht  kommenden  Kolonien
enthält  die  einschlägigen  Bestimmungen  aus  Madagaskar,
  Neu-Kaledonien,  Annam-Tonkin,  den  französisch
  =  afrikanischen  Besitzungen,  der  Goldküsten-Kolonie,

  Britisch-Südafrika  und  Rhodesien.  Ein

dritter  Band  wird  u.  a.  auch  die  deutschen  Kolonien

berücksichtigen.

O.  Kistner:  Wörterbuch  der  kaufmännischen  Korrespondenz
  in  deutscher,  französischer,  englischer,  ita-
        <pb n="377" />
        lienischer  und  spanischer  Sprache  unter  Berücksichtigung
  der  gebräuchlichsten  Redewendungen.  Mit
einer  Auswahl  von  Briefen  aus  dem  täglichen
Geschäftsleben.  Mk.  5,—.  F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.
Dieses  aus  der  Praxis  hervorgegangene  und

für  die  Praxis  geschaffene  Werk  ist  so  zweckmäßig
eingerichtet,  daß  es,  trotz  der  Fülle  des  Materials  in
fünf  Sprachen,  eine  schnelle  und  leichte  Benutzung
zuläßt.  Es  enthält  in  lexikalischer  Anordnung  eine
sehr  reiche  Auswahl  kaufmännischer  Begriffe  und  der
im  Geschäftsverkehr  am  häufigsten  vorkommenden
Redewendungen.  Die  beigegebenen  Musterbriefe  sind
geeignet,  an  trefflichen  Beispielen  den  verschiedenen
Sprachgebrauch  der  vier  Nationen  zu  lehren  und
den  Lernenden  in  den  kaufmännischen  Briesstil  einzuführen.



Capitaine  F.  Bernard:  Aménagement  des  eauxz
à  Java.  Librairie  Polytechnique  Ch.  Béranger,
Paris.

Java  ist  arm  an  ergiebigeren  ständigen  Flußläufen.
  Die  Wassermengen,  von  den  tropischen  Regen
plötzlich  und  reichlich  gespendet,  fließen  ebenso  plötzlich
ab.  Hier  muß  für  die  Bodenwirtschaft,  soweit  sie
neben  dem  Schutze  gegen  die  Hochfluten  der  regelmäßigen
  Wasserzufuhr  bedarf,  Abhilfe  geschaffen
werden.  Dabei  kommt  in  Java  vor  allem  die  Reiskultur
  in  Betracht.  Seit  zwanzig  Jahren  wird  an
dem  Ausbau  eines  planmäßigen,  etwa  ¾:Millionen
Hektar  Reisfelder  versorgenden  Bewässerungsnetzes
gearbeitet.  Das  Bernardsche  Buch  schildert  anschaulich
in  Bild  und  Wort  diese  sorgfältige  technische  Kulturarbeit.
  Wie  sich  allmählich  aus  den  rohesten  Notbehelfen
  der  Eingeborenen  und  aus  vielen  verfehlten
Versuchen  die  heutige  verständige  Wasserwirtschaft
entwickelt  hat  und  zu  welcher  Wohltat  für  das  Land
sie  geworden  ist,  wird  in  dem  Buche  eingehend
dargelegt.

Im  „Service  Gé0ographique  des  Colonies“
  (M.  Camille  Guy,  chef  du  Service),  dem
wir  in  letzter  Zeit  eine  ganze  Reihe  wichtiger  und
umfangreicher  kartographischer  Arbeiten,  die  französischen
  Kolonien  betreffend,  verdanken,  sind  wieder
drei  interessante  Karten  bearbeitet  worden  und  unlängst
  erschienen:

1.  Carte  de  la  Guinée  Française,  dressée
par  A.  Meunier.  1:  500  000.  H.  Barrere,  Editeur,
  Paris,  1902.  Die  Karte  besteht  aus  vier
großen  Blättern  in  fünffachem  Farbendruck  und  umfaßt
  außer  Guinée  Frangaise  noch  große  Teile  der
französischen  Kolonien  Sénégal  und  Cöte  d'Ivoire
sowie  des  portugiesischen  Guinea,  der  englischen
Kolonie  Sierra  Leone  und  der  Republik  Liberia.
Die  technische  Ausführung  ist  nicht  ganz  vollkommen,

283

 

namentlich  läßt  die  Terraindarstellung  zu  wünschen
übrig.  Da  aber  die  Karte  eine  Verarbeitung  aller
bisher  in  diesen  Gebieten  gemachten  Aufnahmen  unter
gleichzeitiger  Verwertung  der  englischen  und  französischen
  Seekarten  und  aller  sonstigen  offiziellen  fremden
Materialien  bietet,  so  ist  sie  bei  der  Detailliertheit,
die  der  große  Maßstab  zuläßt,  augenblicklich  die  beste
Spezialkarte  dieses  Gebiets.

2.  Madagascar.  Carte  dressée  sous  la
direction  de  Mr.  Emile  Gautier,  ancien  directeur
  de  I’Enseignement  à  Tananarive,  d’apres
les  travaux  du  Service  Topographique  de  Madagascar,
  les  cartes  du  Service  Hydrographique  de
la  Marine,  les  levés  des  Missionnaires  (P.  Roblet
etc.)  et  les  travanzx  des  explorateurs  Alfred  et
Guillaume  Grandidier,  Emile  Gautier,  Douliot,
Catat,  Rd.  Baron  etc.  1:  1500  000.  A.  Challamel,
Editeur,  Paris,  1902.  Eine  große,  sorgfältig  gestochene
  Karte  in  einem  Blatt,  in  fünffachem  klarem
Farbendruck.  Sie  zeigt  deutlich  die  ungeheuren  Fortschritte
  der  Aufnahmetätigkeit  in  dieser  Kolonie.  Leider
sind  von  den  Wegen  nur  die  großen  Kunststraßen,
die  nach  Tananarive  führen,  ausgenommen.  Das
Gelände  ist  durch  Schichtlinien  von  200  zu  200  m
ausgedrückt.  Für  die  weniger  bekannten  Gebiete,  in
denen  gemessene  Höhen  nur  in  geringer  Zahl  vorliegen,
  ist  diese  Methode  doch  wohl  noch  etwas  verfrüht.
  Außerdem  erscheint  das  Terrain  bei  dem
Mangel  eines  plastischen  Darstellungsmittels  (Schraffen,
Schummerung)  wenig  übersichtlich  und  bei  dem  Fehlen
der  Höhenzahlen  an  den  Niveaulinien  an  vielen
Stellen  direkt  unverständlich.  Das  Eisenbahntracé
Tamatave—Tananarive  fehlt.

3.  Tonkin  et  Haut  Laos  par  le  Comman--dant
  Friquegnon,  de  l’'Infanterie  de  Marine.
Carte  dressée  d’après  les  travaux  des  Cfficiers
des  troupes  de  I’Indo-Chine;  du  Service  Hydrographique
  de  la  Marine,  des  membres  de  la
mission  Pavie,  du  Pce.  H.  d'Orleans,  du  Lient.
de  Vsseau.  Roux.  1902.  1:  500000.  A.  Challamel,
Editeur,  Paris.  Diese  ebenfalls  in  fünffachem  Farbendruck
  hergestellte  Karte  in  vier  großen  Blättern
ist  überaus  klar  und  übersichtlich.  Sie  giebt  ein
treffliches  Bild  dessen,  was  in  kartographischer  Hinsicht
  geleistet  worden  ist,  zeigt  aber  auch,  daß  noch
manches  zu  tun  ist.  Höchst  interessant  ist  der  im

Maßstab  1:300  000  beigegebene  Karton  des  intensiv

besiedelten,  volllommen  erforschten  Tonkin-Deltas.
F#tFF  y7775  55  T7  +7V7777

Titeratur-Herzeichnis.

Vivat  Academial!l  Romane  aus  dem  Universitätsleben.
Band  I.  Du  mein  Jena!  Roman  von  Paul  Grabein.
  Mk.  2,—.  Richard  Bong,  Berlin.

 

 

Auf  den  dieser  Nummer  beiliegenden  Prospekt  der  Firma  Gebauer-Schwetschke,  Druckerei  und

H„##6  m.  b.  H.,  Halle  a.  S.,  machen  wir  hierdurch  besonders  aufmerksam.

Die  Expedition.
        <pb n="378" />
        Infolge  der  Strandung  des  Reichspostdampfers  „Gouverneur“

284

Perkehrs  -Machrichten.

auf  der  Heimreise  57a  bei

Pembabay  ist  die  bei  dieser  Fahrt  zu  befördernde  Post  aus  Deutsch-Osftafrika  —  fahrplanmäßig  aus
Dar-es  =  Salam  am  3.  Mai,  in  Neapel  am  25.  Mai  —  ausgefallen.

 

Nach  einer  Meldung  des  Kaiserlichen  Postamts  in  Duala  (Kamerun)  ist  daselbst  am  8.  April

d.  Is,  ein  Ortsfernsprechnetz,  zunächst  mit  11  Teilnehmern,  eröffnet  worden.

sollen  in  kurzem  angeschlossen  werden.

 

15

Bostdampfschiffverbindungen  nach  den  dentschen  Schutzgebieten.

weitere  Sprechstellen

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
nach  Herbertshöhe,  Matupi  (eneliche  r.  *  ibbs.  naus  (  3s,  3  Au
3.,  7.  Juli,  14.,  18.  Aug.
o.E  t  Ermnn  2.  Luli.  20.  August  E  Wülh.  Lafentom10  abde.
2  rei  2  erbebhe  a.eutsche  Schiffe)  100  abds.  —-  *
1  1

 

2.  Deutsch-Ostafrika.
a)  nach  Tanga

b)  nach  Deutsch-  ni  .

(außer  Tanga

eapel
ur  Schiffe)

%
kars  eille
(franzöfisches  Schiff)

———
eutsches  i
Brindisi
(englisches  Schiff)
Marseille

 

 

5.,  19.  Juni,  3.  Juli
7.  Juni,  5.  Juli
10.  Juni

5.,  19.  Juni,  3.  Juli
abends.

7.  Juni,  5.  Juli
10.  Juni,  10.  Juli

Tanga  16—20  Tage
Tanga  18  Tage
Sansibar  18  Tage

Dar-es-Sal.  17—222g.

Darses-Salsm  20  Tage

Sansibar  18  Tage
Sansibar  22  Tage

1
#

2.,  5.,  16.,  30.  Juni,
3.  Juli  1088  abds.

8.  Juni  104  abds.

2.,  16.,  30.  Juni
10,35  abdbs.

8.  V#n#s  8.  Juli
10%#  abdes.

12.  Juni,  10.  Juli
10  #  abds.

 

3.  Deutsch-Südwestafrika.

a)  nach  Kap  Croß,  Grootfontein,

Gobabis,  Haris,  Hatamas,
Häewoarte,  V#kalswater,  Ka-Enassanz
  b,  Kubas,

kahanga.  Okom##de  Omaruru,
  Otavi,  ter,
Outjio,  Re  oboth,  Seeis,  Swa
kopmund,  Water  erg,  Windhoek

b)  nach  Lüderipbucht,  Kubub.

(deutsches  Schiff)

 

(kanzektsche  Schiffe)  40  ums.
uen  nost..  1  14.  Iuni,  12.  Juli
Southampton  13.  Juni,  18.  Juli
—  Schiffe  bis  *—  40  ums.
t.  dann  Woer=  1
mann-Dampfer)
ambur  30.  Juni
aem  %  7
Southampton  13.  Juni,  18.  Juli
lusee  Sch  bis  P
dann  Woermann-
  Dampfer)  1
ambur  830.  Juni

Swakopmund  29  und
25  Tage

Swakopmund  30  Tage

Lüderitzbucht  26  und
22  Tage

Swakopmund  30  Tage

12.  Juni,  17.  Juli
112  vms.

29.  Juni  712  abds.
12.  Juni,  17.  Juli

112  vms.

29.  Juni  719  abds.

 

 

 

 

l  .  .
o)  Näägbchnåku  “3  g  „Shuth  een  13.,  27.  Juni,  11.  Julii  Kapstadt  17  Tage  12.,  26.  Juni,  10.  Juli
4  Maltahühe,  apstadt,  dann  Land.)  iis  oms
W—  Warubit  beförderung)
4.  Ramernu.3  r  .  .
Abweichend  werden  geleilet-  Hamburg  10.  Juni,  10.  Juli  Duala  21  Tage  9.  Zun,  9.  Juli
aà  Smenen  dem  Ssched  (deutsche  Schiffe)  .Z  71  abds.
eegebi  ,  .  .  i
gt  P  522  gutham  en  12.  Juni,  12.  Juli  Duala  19  Tage  10.  Jut,  10.  Juli
—  otoja  —  o  s
Siverpovl  jeden  Sdanabend5Liverpool  20.  Juni  Duala  24  Tage  18.  Juni  128  ums.
b)  Kendun  en,  bach-  dem  Sange-  (englische  Schiffe)
Boto.  Boma  —  Matadl  Hamburg  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  10.  jed.  Mts.  vu  abds.
eopolbvisle;  aus  Antwerpen]  Liverpooĩ  6.  Juni,  4.  Juli  Duala  26  Tage  4.  Juni,  2.  Juli  12###
am  11.  Juni,  2.  Juli
5.  Rarolinen,  Neapel  25.  Juni  38  Tage  23.  Juni  10#  abds.
Dalan-  Inseln.  0heuffes  Schiff)  1  eonape  51  —  d
Neapel  11.,  26.  Juni,  9.  Juli  Tsingtau  86  36  Tage  9.,  W.  Juni,  7.  Jull
6.  Riautschon  (deutsche  Schisse)  100  abends  bran  ku  10  V  Ju-Brindisi
  7.,  14.,  21.,  28.  Juni,,  TAfungtau  37  Tage  5.,  12.,  19.,  26.

 

a.

 

5.  Juli  100  abends

 

8.  Juli  100#
        <pb n="379" />
        —  285  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  münssen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  v  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  2.  Juni  Saipan  43  Tage  28.  Juni  108  abds.
7.  Marianen.  Ceutiches  Schiff)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Yokohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  fährlich  mit  Segelschi  en.
.  .  el  25.  Juni  aluit  58  Ta  28.  Juni  10#8  abds.
8.  Marshall  ·  Inseln  a  ren  Ju  J  ge  Jun  a
9.  gamoa.  E  14.  Juni,  5.  Juli  apia  26  Tage  13.  Juni,  3.  Juli
Rco)  112  vms.
ambur  10.  i,  10.  Juli
o8  *—  —  Juni  Juli  Lome  18  Tage  9.  Juni.  Julie
Aaunt  e  12.  Juni,  12.  Juli  Lome  16  Tage  1..  Zuni,  10.  Juli
Notterdam  13.  Juni  Lome  33  Tage  11  Jur  #  abds.
Gtiche  Schiff)
Hamb  urg  25.  Juni  Lome  28  Tage  24.  Juni  718  abds.
10.  Cogo.  iff)  ..  ,
III-che-  Schim  29.  Juni  Lome  24  Tage  A.  Juni  9n  abds.
Sn  Gn  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  71#  abds.
en  e
*  eille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  28  Tage  3.  jed.  Mt##  10##abbs.
östsche  Schiffe)  von  da  ab  Lamdverdindung
o  15  jed.  Mts.  119  Unms.  Cotonou  19  e  13.  jed.  Mts.#  10%#  abbs.
(franzö#fische  Schiffe)  von  da  ab  Land  ung

 

)  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  dentschen  Schuntgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  6
Landungs=  Die  Post  ist  fällig  L  ost  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  Die  Los  am
Brindisi.  .  8.  20.  Juli  Brindisi.  .  8.  Juni
Deutsch-#eu=  Guinea.  Fenefie1  11  t  Julisnarolinen...  Neapel.  8..  Auguft
——  Neapel  .  .  13.“,  27.-Juni,  11.-Juli
Neapel  .  .  9.24.  Juni,  1.Zul  Uiautschon  .  .  Brindisi  8.  22.  Juni,  6.  Juli
Deutsch-Ostafritka  .  Brindisi  l  8.  Juni,  6.  Juli  Marseille  4  17.  Juni,  2.  Juli
Marseille  16.  6.  Juni,  17.  Juli  ——  Brindift.  3  Jun
·  "  I  ·...  1
ruen  l  —
a  .Schutzzeb.  Southampton  uni,  uli  n  ...
d)  sadl.  Teil  d.  Schutaet  ·  Southampton  7.  21.  Juni,  5.  Juli  Marsball-Juseln  Neapell  .  8.-August
L  TSCUO«»«.-  Queenstown  8.  29.  Juni,  20  Juli
Ranerrnn  Southampton.  17.,  W.“  jed.  Mts.  —
Plymouth..  2.  6.30.  Juni  TTooo  Southampton,  17.  u.  28.*  jed.  Mts.

*  Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Camburg—Ostafrika).

 

 

 

 

 

 

«  Reise  Letzte  Nachrichten
Reichspostdampfer
oᷣspost  von  l  nach  bis  28.  Mai  1903.
„Königéeé  Durban  Hamburg  am  25.  Mai  von  Rotterdam  abgegangen.
Kaisre  Hamburg  Delagoabai  am  23.  Mni  von  Las  Palmas  abgeg.
„Gouverneur=  .....  Beira  Hamburg  am  25.  Mai  von  Sansibar  abgegangen.
„Präsident"  ......  Beira  Hamburg  am  27.  Mai  von  Mozambique  abgeg.
„Kanzlre  Delagoabai  Hamburg  am  28.  Mai  von  Las  Palmas  abgeg.
rft  Hamburg  Delagoabai  am  27.  Mai  in  Durban  eingetroffen.
„Bürgermeisterrr  Hamburg  Durban  am  18.  Mai  Kapstadt  eingetroffen.
—2  ......  Hamburg  Delagoabai  am  26.  Mai  in  Mombassa  eingetroffen.
erzog“.  .  Durban  Hamburg  am  27.  Mai  von  Aden  abgegangen.
——EO  )  Hamburg  Delagoabai  am  24.  Mai  von  Rotterdam  abgegangen.
„Prinzregent"  .  Hamburg  Beira  am  27.  Mai  von  Suez  abgegangen.
„  „Kronprinz“  Hamburg  Beira  am  27.  Mai  in  Lissabon  eingetroffen.
        <pb n="380" />
        —  286  —

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
oftd

Postd  ampfer  von  nach  bis  7.  Mai  1903.
„Adolph  Woermann  Lüderitzbucht  amburg  am  5.  Mai  in  Dakar.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  amerun  am  10.  Mai  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann"  Hamburg  Kotonou  am  6.  Mai  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann  ...  Hamburg  Old  Calabar  am  1.  Mai  Dover  passiert.
„Ascan  Woermann  .  ..  Hamburg  Kotonou  am  4.  Mai  Ouessant  passiert.
„Carl  Woermann  ..  Hamburg  Kotonou  am  1.  Mai  in  Wrcra.
vEduard  Bohlen  "  Hamburg  Whydah  am  21.  April  in  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  1.  Mai  in  Duala.

„Ella  Woermanns  Hamburg  Assinie  am  27.  April  in  Assinie.
„Ernst  Woermann  .  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Mai  Dover  passiert.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Old  Calabar  am  19.  April  in  Bonny.
„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  April  ab  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann...  3.  Zt.  in  Hamburg.

„Helene  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  April  in  Swakopmund.
„Henriette  Woermann“.  Hamburg  Old  Calabar  am  25.  Mai  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann  ..  Benguela  Hamburg  am  4.  Mai  in  Lagos.
„#eat=  Woermann“.  Hamburg  Benguela  am  20.  April  in  Sao  Thomé.
„Kurt  Woermann"““  Opobo  Hamburg  am  30.  April  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann  .  ..  Kotonou  Hamburg  am  28.  April  in  Axim.
„Linda  Woermann  .  ..  Hamburg  Sherbro  am  28.  April  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen"  Kamburg  Old  Calabar  am  4.  Mai  in  Bonny.
„Lucie  Woermann“  amerun  Hamburg  am  20.  April  in  Lagos.

„Lulu  Bohlen“  v  z.  Zt.  in  Hamburg.
Hamburg  Assinie  am  28.  April  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“.  3t  in  Hamburg.

„Marie  Woermann“.

„Melita  Bohlen  ""  Hamburg  Gabun  am  21.  April  in  Teneriffe.
„Otto  Woermann  .  ..  Sherbro  Hamburg  am  2.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“  .  ..  Hamburg  Batanga  am  5.  Mai  in  Duala.
„Professor  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  3.  Mai  in  Las  Palmas.

 

„Thekla  Bohlen“.  .  .  .z.  Zt.  in  Hamburg.

 

 

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung.

Bei  der  im  Handelsregister  A  unter
Nr.  17  eingetragenen  Firma  John
Weth  in  Tanga  ist  eingetragen
worden:  In  Pangani  ist  eine  Zweigniederlassung
  errichtet  worden.  (1#)

Tanga,  den  23.  April  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.
In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  heute  unter  Nr.  24  die  Firma
Conrad  Lanterbach

in  Windhoek  und  als  deren  Inhaber

der  Kaufmann  Conrad  Lauter  bach

in  Windhoek  eingetragen  worden.  (119)
Windhoek,  den  30.  März  1903.

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        Bekanntmachung.
In  das  Handelsregister  Abteilung  B
ist  heute  unter  Nr.  6

Rothange  &amp;amp;  Wulff,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,
in  Windhoek,  mit  einer  Zweigniederlafsung
  in  Gibeon,  eingetragen
worden.  Das  Stammkapital  beträgt
Mark  85.000,—.  Der  Gesellschaftsvertrag
  ist  am  18.  März  1903  festgestellt.
  Die  Gesellschafter  sind:  die
offene  Handelsgesellschaft  Carl  Wulff
&amp;amp;  Co.  in  Windhoek  und  die  Kaufleute
August  Wulff  und  Carl  Rothauge  in
Gibeon.  Als  Geschäftsführer  sind  bestellt
  die  Kaufleute:  Carl  Wulff  und
Later  Maller  in  Windhoek,  August

ulsf  und  Carl  Rothauge  in  Gibeon
und  Ernst  Christensen  in  Swakopmund.
  Gegenstand  des  Unternehmens
ist  der  Betrieb  eines  allgemeinen
Warengeschäftes,  der  durch  einstimmigen
Beschluß  der  Gesellschafter  auf  Farmwirtschaft
  und  Beteiligung  an  Minenunternehmungen
  ausgedehnt  werden
kann.  (118)

Windhoek,  den  23.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.
In  das  Wassergenossenschaftsregister
ist  heute  unter  Nr.  1  die

Bessererschliehungsgenofsenschaft
  Klein-Windho
mit  dem  Sitze  in  Klein-Windhoek
eingetragen  worden.
egenstand  des  Unternehmens  ist
die  Erschließung  und  Verteilung  von
Wasser  sowie  die  Anlage  eines  Widders
und  Hochreservoirs.  Das  Verzeichnis
der  Genossen  und  der  beteiligten  Grundtücke
  kann  auf  der  Gerichtsschreiberei
in  den  Dienststunden  eingesehen  werden.
Das  Statut  ist  am  23.  März  1903
festgestellt  worden.  Die  Bekanntmachungen
  erfolgen  in  der  Südafrikanischen
  Zeitung.  Die  Zeitdauer
unbeschränkt.  Das  Geschäftsjahr  ie
das  Kalenderjahr.  Die  Willenserklärungen
  des  Vorstandes  erfolgen  durch
mindestens  zwei  Mitglieder.  Die  Zeichnung
  geschieht,  indem  die  Vorstandsmitglieder
  ihre  rcheie  der  Firma
beisügen.  Die  Genossenschaft  wird  gerichtlich
  und  außergerichtlich  durch  den
Vorstand  vertreten.  Der  Vorstand
besteht  aus  den  Landwirten  Adolph
Kreutz  aus  Klein-Windhoek  als  Voren,
  John  Ludwig  aus  Kleinindhoek
  als  Kassenführer  und  Paul
öpfner  aus  Klein-Windhoek  als
tellvertreter  der  beiden  Vorstandsmitglieder.
  (120)
indhoek,  den  7.  April  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

Die  im  hiesigen  Firmenregister  unter
Nr.  9  eingetragene  offene  Handels-Belallschast
  Westphal,  Stavenow

Co.  ist  gelöscht  worden.  (##)

Duala,  den  9.  April  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

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Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreio  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beibeften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifvand  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oefterreich-  Ungarn,  Mk.  3.,75  für  die  Lander  des  Weltpostwereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12.  Kochttr.  66—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

3  Uummer  1.

—.....  —.—.—  ——   — —  —

 

 

 

 

 

 

Juhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  den  neuen  Tarif
der  Usambarabahn  S.  289.  —  Berichtigung,  betreffend  die  Zollverordnung  für  das  deutsch---südwestafrikanische
Schutzgebiet  vom  31.  Januar  1903  S.  293.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  Gebühren
der  Rechtsanwälte  S.  294.  —  Personalien  S.  294.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  295.  —  Deutsch-Ostafrika:  Bericht  des  Hauptmanns
v.  Beringe  über  eine  Expedition  nach  Ruanda  (III.)  S.  2906.  —  Kamerun:  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler
über  eine  Dienstreise  von  Bamenda  nach  Babessi  S.  298.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Bandwurmplage  in
Deutsch-Südwestafrika  S.  301.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Dampfer  „Seestern“  S.  301.—  Marsholl-usen:
Schiffsverkehr  S.  302.  —  Samoa:  Deutsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft  der  Südsee  =  Inseln  S.  302.  —
Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  33.  —  Aus  fremden
Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Nachrichten  über  den  Betrieb  der  Lagos-Bahn  (II.  Schluß)  S.  305.—
Die  Entwickelung  des  Kakaobaues  in  der  Goldküstenkolonie  S.  306.  —  Handel  Sansibars  im  Jahre  1902  S.  307.
—  Außenhandel  der  Sierra  Leone  im  Jahre  1902  S.  307.  —  Einfuhr  und  Verkauf  von  Schußwaffen  und  Munition
in  Nranzösisch  Wesstafrik  S.  307.  —  Literatur  S.  308.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  308.  —  Verkehrs-Nachrichten

308.  —  Anzeigen.

—  —  —  —  —  —   —

 

Amtlicher  Teil.
Gesehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden:;  Perträge.

—

Bekanntmachung  des  Gonvernements  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  den
neuen  Tarif  der  Usambarabahn.  Vom  24.  März  1908.

Vom  1.  April  d.  Is.  treten  bei  der  Usambara-Eisenbahn  die  nachstehenden  Bestimmungen
in  Kraft:
A.  Tarife.

Ia.  Personenverkehr.

Einfache  Fahrt  Hin=  und

2.  Klasse  3.  Klasse  Tis

für  das  für  das  für  das  Bemerkungen
Kilometer  Kilometer  Kilometer

Pesa  Pesa  Pesa

 

 

 

 

|
Für  Weiße  6  1  –  9  Fahrkarten  2.  Klasse  und  Rückfahrkarten
Für  Farbige  und  Halb-  #r  3.  Klasse  für  Farbige  und  Halbfarbige
farbige  —  075  —  werden  nicht  ausgegeben.

 

 

 

l

Kinder  bis  zu  vier  Jahren  haben  freie  Fahrt.  Kinder  vom  vollendeten  vierten  bis  zum  vollendeten
zehnten  Lebensjahre,  falls  für  sie  ein  Platz  beansprucht  wird,  werden  bei  Lösung  von  einfachen  und  Rück—
fahrkarten  zu  halben  Preisen  befördert.
        <pb n="384" />
        290

Für  den  Verkehr  zwischen  Tanga  und  Steinbruch  werden  Zeitkarten  zu  ermäßigten  Preisen  ausgegeben,
  und  zwar:

für  die  2.  Klasse  zum  Preise  von  monatlich  8  Rupien,
für  die  3.  Klasse  zum  Preise  von  monatlich  1  Rupie.
b.  Gepäckverkehr.
Für  Reisegepäck  werden  2  Pesa  für  das  Kilometer  und  100  kg  (gewöhnlicher  Gütertarissatz)
berechnet.
Auf  jede  Fahrkarte  2.  Klasse  werden  30  kg  Freigepäck  gewährt.
nur  Handgepäck  bis  zu  30  kg  unentgeltlich  befördert  werden.

c.  Beförderung  von  Hunden.
Für  die  Beförderung  von  Hunden  sind  ohne  Rücksicht  auf  das  Alter  oder  die  Größe  derselben
2  Pesa  für  das  Kilometer  zu  zahlen.  Den  Zuschlag  von  1  Rupie,  also  außer  dem  tarismäßigen  Preise
einer  Hundekarte,  hat  der  Reisende  zu  zahlen,  welcher  unterlassen  hat,  für  einen  mitgenommenen  Hund
eine  Fahrkarte  zu  lösen.  "

Auf  Fahrkarten  3.  Klasse  darf

II.  Güterverkehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Tarif.
Stückgut  Wagenladung
Alhemeine
Siuhsial.  Spezialtarif  15öpezialtarif  II  Wogenladunss  Spezialtarif  fScezialtarif  II
asse
Für  100  kg  Für  100  kg  Für  100  kg  Für  100  tgFür  Güter  des  Für  Güter  des
und  1  km  und  1  km  und  1  km  und  1  km  Spezialtarifs  1/pezialtarifs  II
der  Stückgut=  der  Stückgutklasse
  für  100kg  klasse  für  100  kg
und  1  km  und  1  km
Pesa  Pesa  Pesa  Pesa  Pesa  Pesa
2  1  0,5  1,6  0,8  0,4

 

 

 

 

 

1.  Grundzüge  für  die  Frachtenberechnung.
a.  Stückgut.

1.  Die  Fracht  wird  nach  Kilogramm  berechnet.  Sendungen  unter  20  kg  werden  für  20  kg,  das
darüber  hinausgehende  Gewicht  wird  mit  10  kg  steigend  so  berechnet,  daß  je  angefangene  10  kg  für  voll
gelten.  Die  Fracht  wird  von  4  zu  4  Pesa  nach  oben  abgerundet.

2.  Der  Mindestbetrag  ist  40  Pesa  für  jede  Frachtsendung.

3.  Die  nachstehend  unter  den  Spezialtarifen  I  und  II  der  Stückgutklassen  nicht  aufgeführten
Güter  werden  nach  dem  gewöhnlichen  Tarissatz  berechnet.

4.  Der  Spezialtarif  I  kommt  in  Anwendung  in  der  Richtung  Tanga—  Inneres  und  umgekehrt
bei  Aufgabe  von  Kohlen,  europäischem  Bauholz,  Wellblech,  Zement,  landwirtschaftlichen  Geräten,  Geräten
und  Materialien  für  Wege=  und  Wasserbauten,  Walz=  und  Stabeisen,  Maschinen  jeder  Art,  zur  Aussaat
bestimmten  Saatfrüchten,  künstlichen  Düngungsmitteln,  lebenden  Bäumen  und  Sträuchern  und  Gebrauchsgegenständen
  für  Eingeborene.

5.  Der  Spezialtarif  II  kommt  nur  für  die  Richtung  Inneres—Tanga  und  nur  für  Erzeugnisse
des  Feld=  und  Gartenbaues  der  Viehwirtschaft  und  Forstwirtschaft  in  Anwendung.

6.  Werden  Güter  der  Spezialtarife  mit  solchen  der  gewöhnlichen  Stückgutklasse  in  getrennter
Verpackung  mit  einem  Frachtbrief  aufgegeben,  so  wird  die  Fracht  nach  den  Sätzen  der  gewöhnlichen  Stückgutklasse
  berechnet,  sofern  nicht  bei  getrennter  Ausgabe  des  Gewichts  die  Einzelberechnung  sich  billiger  stellt.

7.  Werden  Güter  des  Spezialtarifs  mit  solchen  der  gewöhnlichen  Stückgutklasse  zu  einem  Frachtstück
  vereinigt,  so  wird  die  Fracht  für  das  ganze  Gewicht  zu  den  Säten  der  gewöhnlichen  Stückgutklasse
berechnet.

eh  8.  Für  sperrige  Güter,  d.  h.  solche  Güter,  welche  im  Verhältnis  zu  ihrem  Gewicht  einen  ungewöhnlich
  großen  Laderaum  in  Anspruch  nehmen,  wird  bei  Aufgabe  als  Stückgut  die  Fracht  für  das  um
50  pCt.  erhöhte  wirkliche  und  alsdann  vorschriftsmäßig  abgerundete  Gewicht  nach  dem  gewöhnlichen  Tarifsatz
  für  Stückgut  bezw.  nach  den  Spezialtarifen  1  und  II  erhoben.
        <pb n="385" />
        —  291  —

Für  teils  aus  sperrigem,  teils  aus  nichtsperrigem  Gut  bestehende  Stückgutladungen  wird  für  das
sperrige  Gut  das  1½  fache,  für  das  nichtsperrige  Gut  das  wirkliche  Gewicht  in  Ansatz  gebracht.  Unter
Vorbehalt  weiterer  diesbezüglicher  Bestimmungen  gilt  zunächst  als  sperrig:

a)  Bäume,  Gesträuche  —  unverpackt  oder  nicht  in  fester  Verschnürung  —,  lebende  Pflanzen  und

Blumen  —  unuverpackt  und  unverhüllt  —;

b)  Hohlgefäße,  leere,  nicht  ineinandergesetzt;

c)  Fässer,  leere;

d)  Faßreifen;

e)  Kisten,  nicht  ineinandergesetzt  und  nicht  zerlegt  in  Bündeln;

t)  Korbwaren,  leere;

8)  Möbel,  unzerlegte.

9.  Für  Verpackungsgegenstände,  Emballagen,  leere  Flaschen,  Säcke  und  dergl.,  welche  leer  nach
der  Abgangsstation  zurückgesandt  werden,  wird  ein  Drittel  der  Sätze  der  allgemeinen  Stückgutklasse
berechnet.

b.  Wagenladung.

10.  Zu  den  Sätzen  der  Wagenladungsklasse  werden  diejenigen  Güter  befördert,  welche  der  Absender
  mit  einem  Frachtbrief  für  einen  Wagen  als  Wagenladung  aufgibt.

11.  Die  Güter  werden  eingeteilt  in  drei  Klassen.  Güter  der  allgemeinen  Wagenladungsklasse,
Güter  des  Spezialtarifes  I  und  Güter  des  Spezialtarifes  II.

Zu  den  Gütern  der  allgemeinen  Wagenladungsklasse  zählen  die  Güter  der  allgemeinen  Stückgutklasse,
  zu  den  Gütern  des  Spezialtarifes  I  die  Güter  des  Spezialtarifes  I  der  Stückgutklasse  und  zu  den
Gütern  des  Spezialtarifes  II  die  Güter  des  Spezialtarifes  II  der  Stückgutklasse.

12.  Der  Frachtberechnung  nach  den  Sätzen  der  Wagenladungsklassen  wird  je  nach  der  Art  des
Wagens  ein  Gewicht  von  5000  bezw.  7000  bezw.  12500  kg  zu  Grunde  gelegt.  Es  können  also  die
Wagenladungssätze  nur  bei  Aufgabe  von  Wagenladungen  im  Gewichte  von  5000  bezw.  7000  bezw.
12500  kg  oder  bei  Bezahlung  dieses  Gewichts  Anwendung  finden.  Ergibt  jedoch  die  Berechnung  bei
Zugrundelegung  des  wirklichen  Gewichts  und  des  entsprechenden  Stückgutsatzes  eine  billigere  Fracht,  so  ist
diese  Berechnungsweise  in  Anwendung  zu  bringen,  sofern  nicht  die  Gestellung  eines  besonderen  Wagens
verlangt  ist.

13.  Im  Falle  der  Zusammenladung  ungleich  tarifierter  Güter  wird  die  Fracht  für  die  ganze
Sendung  auf  Grund  des  höchsten  für  einen  Teil  der  Sendung  geltenden  Tarifsatzes  ermittelt,  sofern  nicht
bei  getrennter  Gewichtsangabe  die  Einzelberechnung  sich  billiger  stellt.

2.  Nebengebühren.
1.  Für  Auf=  und  Abladen  der  Stückgüter  sind  für  je  100  kg  2  Pesa  zu  zahlen.
Das  Be=  und  Entladen  der  Wagenladungen  hat  der  Absender  bezw.  der  Empfänger  zu  besorgen.
Wagen  werden  zum  Beladen  bezw.  Entladen  24  Stunden  zur  Verfügung  gestellt.  Diese  Zeit
pechtt  von  dem  Augenblick  ab,  wo  dem  Absender  bezw.  Empfänger  die  Bereitstellung  des  Wagens  mitgeteilt
  ist.
Nach  Ablauf  der  Be=  bezw.  Entladungsfrist  wird  für  je  angefangene  24  Stunden  erhoben:

a)  für  einen  zweiachsigen  Bagen.

für  die  ersten  24  Stunden  .2  Rupien,
für  die  zweiten  24  Stunden  3
für  jede  weiteren  24  Stundeen  4

b)  für  einen  vierachsigen  Wagen:
für  die  ersten  24  Stunden  3  Rupien,
für  die  zweiten  24  Stunden  49
für  jede  weiteren  24  Stunden  5

Nach  Ablauf  der  Be=  bezw.  Entladefrist  wird  auch  für  Sonn=  und  Feiertage  Standgeld  erhoben.
2.  Für  das  Bereitstellen  leerer  Wagen  am  Hafenpier  kommen  folgende  Gebühren  in  Anwendung:
für  einen  Wagen  von  5000  kg  Ladegewicht  .  1  Rupie,
für  einen  Wagen  von  7000  kg  Ladegewicht  I  =  32  Pesa,
für  einen  Wagen  von  12  500  kg  Ladegewicht  2  32
3.  Für  die  Überführung  eines  beladenen  Wagens  vom  Bahnhose  Tanga  zum  Pier  sowie  für  die
Überführung  eines  beladenen  Wagens  vom  Pier  zum  Bahnhofe  Tanga  kommen  zur  Erhebung:
für  einen  Wagen  von  5000  kg  Ladegewicht  2  Rupien,
für  einen  Wagen  von  7000  kg  Ladegewicht  82
für  einen  Wagen  von  12  500  kg  Ladegewicht.  5
        <pb n="386" />
        —  292  —

4.  Für  die  Benutzung  der  Kräne  am  Hafenpier  wird  eine  Krangebühr  im  Betrage  von
2  Rupien  für  die  Arbeitsstunde  erhoben.

5.  Wägegeld:

a)  für  Stückgüter  sind  für  100  kg  2  Pesa  zu  erheben.  Diese  Gebühr  ist  zu  zahlen

a)  für  die  Ermittelung  des  Gewichts  von  Frachtstückgut,  wenn  der  Frachtbrief  eine  Gewichtsangabe
  nicht  enthält,  oder  das  angegebene  Gewicht  unrichtig  ist.

8)  wenn  der  Absender  nach  erfolgter  bahnseitiger  Verwiegung  die  Wiederholung  derselben
beantragt  hat  und  eine  sich  dabei  etwa  ergebende  Differenz  nicht  mehr  als  2  péCt.  beträgt.

7)  wenn  der  Empsänger  die  Verwiegung  beantragt  hat  und  die  Nachwiegung  kein  von  der
Eisenbahn  zu  vertretendes  Mindergewicht  ergeben  hat.

b)  Für  Warenladungsgüter

a)  für  Verwiegung  einzelner  Frachtstücke  sind  für  je  100  kg  2  Pesa  zu  entrichten.

6)  für  die  Verwiegung  mittelst  der  Güterwage  für  jeden  Wagen  1  Rupie.

6.  Lagergeld  wird  erhoben,  wenn  das  Gut  in  bedeckten  Räumen  lagert,  für  einen  Tag  und
100  kg  4  Pesa,  wenn  das  Gut  im  Freien  lagert,  für  einen  Tag  und  100  kg  2  Pesa.

7.  Deckenmiete  beträgt  für  das  Stück  ohne  Rücksicht  auf  die  Gebrauchszeit  und  die  Entfernung
2  Rupien.

8.  An  Desinfektionsgebühren  werden  berechnet  für  einen  Wagen  1  Rupie  32  Pesa.

9.  Der  Verkaufspreis  der  Frachtbriefe  beträgt  per  Stück  1  Pesa,  bei  Abnahme  von  mindestens
100  Stück  für  je  100  Stück  1  Rupie.

10.  Für  die  Ausfüllung  der  Frachtscheine  durch  einen  Eisenbahnbediensteten  wird  für  je  einen
Frachtschein  berechnet  2  Pesa.

11.  Für  die  Signierung  der  Frachtstücke  wird  nur  unter  Hergabe  des  Materials  per  Stück  eine
Gebühr  berechnet  von  4  Pesa.

12.  Wenn  der  Absender  oder  Empfänger  die  Feststellung  der  Stückzahl  bei  Wagenladungsgütern
beantragt,  so  ist  dafür  eine  Zählgebühr  zu  entrichten,  und  zwar:

für  je  angefangene  20  Stüccckk  4  Pesa,
mindestens  für  einen  Wiggen  1  Rupie,
höchstens  für  einen  Wiggen  2  Rupien.

13.  Für  Hilfeleistung  bei  Revisionen  wird  an  Gebühren  berechnet:

für  Offnen  und  Verschließen  von  Frachtstücken  per  Stück  5  Pesa,
für  Offnen  und  Verschließen,  Aus=  und  Einpacken  10  Pesa.

14.  Bei  Zustellung  einer  Benachrichtigung  durch  einen  Boten  der  Eisenbahn  innerhalb  des
Stationsortes  wird  eine  Gebühr  bezogen  von  2  Pesa.

Außerhalb  des  Stationsortes  gilt  die  Gebührvorschrift  für  die  diesbezügliche  Telegramm-Zustellung
giee  IV).  Das  unter  dieser  Nummer  Gesagte  gilt  auch  für  die  Zustellung  von  einem  oder  mehreren

riefen.
3.  Geldbeförderung.

Für  Geldbeförderung  —  immer  auf  Gefahr  des  Absenders  —  sind,  unabhängig  von  der  Transportlänge,
  für  je  100  Rupien  in  Silber  10  Pesa  zu  zahlen,  wobei  auch  für  angefangene  Hunderte  dieser
Betrag  berechnet  wird.

Die  Geldsendungen  dürfen  nur  in  versiegelten  Packeten  oder  in  versiegelten  Säcken  und  Kisten
abgeliefert  werden.  Kupfergeldbeförderung  wird  nach  dem  Stückguttarif  berechnet.

III.  Viehverkehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

—.n  —.
Bezeichnun  Tarissat  lernn  4h  bei  Einzel-  Bemerkungen
"  für1  dinck  und  rm  sendungen  ¾
Pesa  Pesa  Rup.
1.  Pferde  und  europäische  Zuchtstiere  10  5  3  Das  Berladen  bezw.  Entladen  des
..  Viehs  ist  Sache  des  Versenders  bezw.  des
2.  Rindvieh,  Maultiere  u.  Maulesel  6  8  2  Empfangers.  die  iEilenbahnerwalun
—  übernimmt  keine  Gewähr  für  Unfälle
3.  Esel,  Füllen,  Kälber  4  2  1  zeee  ee.  1  die  *  waäheen
«  der  oder  beim  Verladen  oder  -
4.  Kleinieh  bis  30  kg  0,5  1  laden  zustoßen.  Der  Tarif  für  Wa  en-5.
  Kleinvieh  bis  90  kg  2  1  1  kommt.  in  Inwenbung  bei  erachtung
  von  ieh  und  mehr.
6.  Kleinvieh  über  90  kg.  8  1,5  1  Der  Tr#nsport.  einzelner  Peb  kann  *
nach  Maßgabe  des  vorhandenen  Platzes
·  im  Zuge  erfolgen.
        <pb n="387" />
        —  293  —

IV.  Depeschenver  kehr.
Die  Gebühren  für  Depeschen  find:
für  zehn  oder  weniger  Wort.  32  Pesa,
für  jedes  weitere  Wort..  3  Pesa.
Die  Wortlänge  ist  auf  15  Buchstaben  oder  fünf  Ziffern  festgesetzt.

Innerhalb  der  Ankunftsstation  werden  Depeschen  unentgeltlich  ausgetragen.  Nach  außerhalb  ist
der  Botenlohn  jedesmal  besonders  festgesetzt.

8.  Kilometertafel.
Für  die  Berechnung  der  Gebühren  ist  die  nachstehende  Kilometertafel  maßgebend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  )  S
zssss
Von  -E
&amp;amp;  65  86  *  65  F  8  8

1  D!  r!  1

oATanggaa  7  11  14  29  40F  51  56  69  84
7  Kilometer  yyyy.  4  7  22  33  #  44  49  6277
11  Steinbruch  43  18  29  40  45  58  73
14  Ponwwge  7  3Z  —  15  26  37  42  55  70
29  Ngomenen  22  1  18  15  —  11.  22  27  40  55
40  Muheceg333  29  26  11  —  11  16  29  #  44
bi  Bombueren  44  40  37  22  11  —  5  18  33
56  Kihuhn  49  45  42  27  16  5—  13  128
69  Mnynzt4  62  38  55  40  29  18  13  —  13
84  Korogooe  77  73  70  55  44  33  29  15  —

 

 

 

Dar-es-Saläm,  den  24.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Stuhlmann.

 

Berichtigung,  betreffend  die  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet  vom  31.  Jannar  1903.
In  der  Beilage  zum  „Deutschen  Kolonialblatt"  XIV.  Jahrgang  Nr.  10  vom  15.  Mai  1903,

enthaltend  die  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  31.  Januar  1903  und
die  zugehörigen  Ausführungsverordnungen,  sind  folgende  Druckfehler  richtig  zu  stellen:

1.  S.  11,  Zolltarif,  Position  A  Va  hat  zu  lauten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche
Tara-Tarif-
  vergütung
Benennung  der  Gegenstände  Tarifsatz  beiicer.  Bemerkungen
nummer  in  Kisten
und
Fässern
A  Va.]Farben,  Firnisse  und  Tinten..  .  .  .  pFrutto  1kgo,10.#4
statt:
A  Va.]  Farben,  Firnisse  und  Tinten  rutto  1kgo,  10040%

*□o
        <pb n="388" />
        —  294  —

2.  S.  13,  Ausführungsbestimmungen;  die  Eingangsworte  haben  zu  lauten:
Auf  Grund  des  §  63  der  Verordnung  des  Reichskanzlers
statt:  -  -  862  -
3.  S.  34,  Verordnung,  betreffend  die  öffentlichen  Zollniederlagen  2c.;  der  zweite  Absatz  des  §  3,
lautend:  „Bei  Gegenständen,  welche  in  beschädigten  Verpackungen  eingehen,  müssen  diese  vor  Aufnahme  in

die  Niederlage  ausgebessert  werden  (Fässer,  welche  Leckage  zeigen,  Säcke  mit  Löchern,  zerbrochene  Kisten  2c.)
hat  die  Uberschrift  „§  4“"  zu  tragen.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  Gebühren  der
Nechtsauwälte.  Vom  31.  März  1903.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Regelung  des  gerichtlichen
Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  November  1901,  wird  hiermit
verordnet,  was  folgt:

Den  Rechtsanwälten  stehen  Gebühren  im  doppelten  Betrage  der  Sätze  zu,  die  in  den  im  §  19
des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Vorschriften  bestimmt  sind.

Apia,  den  31.  März  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

 

Perlpnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Samoa,  Assessor  Dr.  Schnee,  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
Fritz  in  Saipan  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  Ritterkreuzes  des  Königlich  Spanischen  Ordens  Karls  III.
vund  dem  kommiss.  Vorstand  des  Centralbureaus  in  Dar-es-Saläm,  Bongard,  die  Erlaubnis  zur  Anlegung
der  Königlich  Großbritannischen  Rettungsmedaille  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  Regierungsrat
  und  vortragenden  Rat  im  Auswärtigen  Amt  Wiskow  zum  Geheimen  Ober-Baurat  zu  ernennen.

Dem  Königlich  italienischen  Generalkonsul  in  Sansibar,  Cavaliere  Luigi  Mercatelli,  ist  das
Exequatur  für  das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Ostafrika  Namens  des  Reichs  erteilt  worden.

Dem  Zollvorstand  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo,  Hesseling,  ist  für  die  Dauer
seiner  Verwendung  im  Kolonialdienst  des  Reichs  der  Titel  „Zolldirektor“  verliehen  worden.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  28.  Mai  1903.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Leutnant  Grafen  v.  Stillfried
u.  Rattonitz;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:  den  Sergeanten  Feuersenger,  Handke  und  Grobleben.
        <pb n="389" />
        295

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  mittelst  Allerhöchster  Ordre  vom  2.  Juni  d.  Is.

den  Anspruch  der  Hauptleute  und  Kompagniechefs:

v.  Beringe  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
v.  Fiedler,  Kliefoth  und  v.  Heydebreck  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika
auf  das  Dienstauszeichnungskreuz  Allergnädigst  anzuerkennen  geruht.

VV7oV700V90V9VVVVVV7IV  vv'o'''i#

Nichtamtlicher  Teil.

 

Perlbnal-Machrichten.
Deutsch-Estafrika.

Dem  kommiss.  Bureauassistenten  1.  Klasse  Bayhaist
  die  Stelle  eines  etatsmäßigen  Sekretärs  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
übertragen  worden.

Der  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Baron  hat  die
Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  7.  Juni  1903  in
Neapel  eingetroffen:  Hauptmann  und  Kompagniechef
Merker,  Stabsarzt  Dr.  Simon,  Sergeant  Gestrich.

 

 

Ramerun.

Der  Zollassistent  Gutzeit  ist  aus  dem  Dienst
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  ausgeschieden.


Der  Finanzaspirant  Guiß,  der  Bautechniker
Eberhardt,  der  Torpedobootsmannsmaat  d.  S.
Fischer  und  der  Gärtner  Greven  haben  die  Ausreise
  nach  Kamerun  angetreten.

–

 

Der  Regierungsbaumeister  Fischer,  die  kommiss.
Sekretäre  Kräuter  und  Schulze  und  der  Unteroffizier
  Kerber  sind  in  Kamerun  eingetroffen.  Der
Maschinist  Woltersdorf  ist  daselbst  wiedereingetroffen.


 

Der  Garnisonapotheker  Dr.  Strunk,  der  Wegebauleiter
  Ehlert,  der  Materialienverwalter  Appel,
der  Sanatoriumverwalter  Nierling  und  die  Maurer
Jasper  und  Schmidt  sind  mit  Heimatsurlaub  aus
Kamerun  eingetroffen.  Der  Schiffszimmermann
Jägerfeld  und  der  Kesselschmied  Klapproth  sind
aus  Kamerun  wiedereingetroffen.

 

Der  Zimmermann  Ebert  ist  aus  dem  Dienste
des  Schutzgebietes  Kamerun  ausgeschieden.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  28.  Mai  1903  in
Hamburg  eingetrofsen:  Leutnant  v.  Raben,  Unteroffizier
  Bauer.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am

 

 

10.  Juni  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:  Oberleutnant
  v.  Knobloch,  Sergeant  und  Mufikleiter

Höhne.

Lüdwestafrika.

Major  Pophal  vom  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3,
welcher  seit  dem  30.  Juli  1899  den  Bahnbau
Swakopmund—Windhoek  geleitet  und  zum  Abschluß
gebracht  hat,  hat  die  Geschäfte  am  1.  Mai  d.  Is.
dem  Oberingenieur  Hennig  übergeben  und  demnächst
die  Heimreise  angetreten.  Der  Sitz  der  Betriebsleitung
  wird  vom  1.  August  d.  Is.  ab  nach  Windhoek
  verlegt,  woselbst  Oberingenieur  Hennig  als
Referent  des  Gouvernements  die  Betriebsleitung
führen  wird.

Der  Bautechniker  Krause  ist  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Finanzdirektor  Pahl,  der  Gerichtsschreibergehilfe
  Walter,  der  Schreiber  Schnittker,  der
Materialienverwalter  Rothe,  der  Gerichtsschreiber
Gilsoul,  der  Landmesser  Gülland,  der  Maschinenmeister
  Nehls  und  der  Sergeant  Witthöft  sind
mit  Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.


Die  Feldwebel  Koczy,  Utpadel,  Breitag  und
Blysza  sowie  2  Sergeanten,  13  Unteroffiziere  und
1  Gefreiter  sind  mit  Heimatsurlaub  bezw.  zur  Entlassung
  am  28.  Mai  1903  in  Hamburg  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
29.  Mai  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:  die
Unteroffiziere  Hagedorn,  Kubitza  und  Tschoppe.

 

 

 

 

 

Cogo.

Der  Stationsassistent  Glahn  ist  in  Togo  wiedereingetroffen.


 

Der  Stationsassistent  Mucke  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Togo  eingetroffen.

 

Der  Unteroffizier  Kraja  ist  aus  Togo  eingetroffen.


——  —
        <pb n="390" />
        —  296  —

Deutsch-e-Sninea.

Der  Assessor  Dr.  Kornmajer  hat  die  Ausreise
nach  Neu-Guinea  angetreten.

 

Der  Bautechniker  Hirchert  ist  aus  dem  Dienste
des  Schutzgebietes  Neu-Guinea  ausgeschieden.

 

 

Warshall  Inseln.
Der  Oberleutnant  a.  D.  Geppert  ist  im  Schutzgebiet
  der  Marshall-Inseln  eingetroffen.

 

Lamoa.
Die  Lehrerin  Fräulein  Ludovica  Schultze  hat
die  Ausreise  nach  Samoa  angetreten.

 

Rachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-DHlkafrika.

Bericht  des  Lauptmanns  v.  Beringe  über  eine
Expedition  nach  Ruanda.

III.  -
III.  Von  Nyanza  bis  zur  Landschaft  Mrera
(Muhawura-Vulkan).

Nach  viertägigem  Aufenthalt  in  Nyanza  verließ
ich  den  Msingo  und  marschierte  in  Begleitung  des
Mshoza  Mhigo  in  nördlicher  Richtung  auf  den
Nyawarongo  zu,  welchen  wir  in  fünf  Tagen  erreichten.
  Während  der  ersten  drei  Tage  passierten
wir  leicht  welliges  Hügelland  mit  sanften  An=  und
Abstiegen,  in  den  Mulden  wurden  vielfach  Sümpfe
mit  fließendem  Wasser  angetrofsen,  die  Bananenschamben
  nehmen  an  Ausdehnung  zu,  die  Bevölkerung
muß  hier  als  eine  relativ  dichte  bezeichnet  werden.
Auffallend  war  der  große  Reichtum  an  Rindvieh,
welcher  wohl  in  erster  Linie  das  Land  Ruanda  dem
Handel  erschließen  wird.  Die  an  verschiedenen  Tagen
mehrfach  angetroffenen  Händler  waren  auch  ausschließlich
  wegen  Ankaufs  von  Rindvieh  nach  Ruanda
gekommen.  Ich  benutzte  diese  Gelegenheit,  denselben
das  Verbot  und  die  Strafen  für  Sklavenhandel  in
Erinnerung  zu  bringen.  Je  mehr  wir  uns  dann
weiter  dem  Nyawarongo  näherten,  um  so  zerrissener
wurde  die  Gebirgslandschaft.  Steile  Berge  von
über  500  m  relativer  Höhe  mit  tief  eingeschnittenen
Tälern,  in  welchen  wir  den  Kasozi  und  Wakokebach
überschritten,  machten  die  Märsche  zu  anstrengenden.
Von  hier  aus  konnten  wir  dann  auch  mehrmals
die  östlichen  Vulkane  sehen,  wie  den  Muhawura  oder
Kirunga,  Kana,  Kirunga  ya  Sabyingo,  Mago  und
Kirunga  ka  Karisimbi.  Auf  dem  Indiziberg  kamen
wir  auf  die  Route  des  Grafen  v.  Goetzen  und  lagerten
etwa  eine  halbe  Stunde  östlich  des  Nyawarongo
in  der  Landschaft  Miwunza,  südlich  Nikiwango.
Einen  Ruhetag  in  Miwunza,  wo  wir  auch  den  ersten
Regen  in  Ruanda  hatten,  benutzte  ich,  um  an  den

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  234  u.  264.

 

Nyawarongo  zu  gehen  und  hier  Anschluß  an  meine
Routenaufnahme  nach  Norden  zu  gewinnen.  Da
der  frühere  Dolmetscher  des  Grafen  v.  Goetzen,
namens  Taufik,  zu  meiner  Verfügung  stand,  so  konnte
ich  leicht  die  frühere  Ubergangsstelle  am  Nyawarongo
seststellen.  Dieer  Fluß  hatte  hier  eine  Breite  von
etwa  15  m  und  eine  Tiefe  von  1½  bis  8  m,  die
Ufer  waren  sandig  und  steil  (1  m),  aber  ohne
Schilf.  Die  Gegend  ist  dicht  bevölkert  und  gut
angebaut.  Unser  Weitermarsch  führte  uns  dann  das
Tal  des  Nyawarongo  entlang  in  nördlicher  Richtung
durch  die  Landschaften  Nikiwangu,  Inatale,  Ubohama
und  Inane  zur  Fährstelle  südlich  des  Einflusses  des
Mkunguflusses.  Das  Tal  des  hier  in  nördlicher
Richtung  fließenden  Nyawarongo  ist  etwa  500  bis
800  m  breit  und  hat  in  der  Trockenzeit  nur  wenig
Sumpf.  Der  Fluß  selbst  ist  nur  25  m  breit  und
fließt  in  unzähligen  Windungen  träge  dahin.  An
der  Übersahrtsstelle  waren  zwei  gute  Einboote
vorhanden,  doch  konnte  der  größte  Teil  der
Karawane  den  Fluß  ohne  Schwierigkeiten  hier
durchschreiten.

Am  nächsten  Tage  erreichten  wir  den  Mkungufluß,
welcher  in  Richtung  von  Nord  nach  Süd  zum
Nyawarongo  fließt,  während  der  letztere  einen
scharfen  Bogen  nach  Nordosten  macht.  Der  Mkungufluß,
  dessen  Lauf  wir  dann  weiter  folgten,  hat  eine
nur  wenig  geringere  Breite  wie  der  Nyawarongo,
aber  ein  bedeutend  stärkeres  Gefälle.  Die  Wassermenge
  dieser  beiden  Flüsse  habe  ich  leider  nicht  gemessen,
  kann  also  nicht  entscheiden,  welcher  von
beiden  der  Hauptstrom  ist,  möchte  indessen,  so  nebensächlich
  die  Frage  auch  an  und  für  sich  ist,  meine
bereits  früher  niedergeschriebene  Ansicht  aufrecht  erhalten,
  daß  gleich  dem  Nyawarongo  auch  der  Mkungu
zum  Quellfluß  des  Kageranils  zu  rechnen  ist.  Wenn
auch  die  Stromlänge  des  Nyawarongo  eine  bedeutend
größere  als  die  des  Mkungu  ist,  so  findet  andererseits
  wieder  der  Mkungu  in  den  Seen  Ngesi  ha
luhondo  und  Negisi  ya  Bolera  ein  wohl  nie  versiegendes
  Wasserreservoir.  Unser  Marsch  führte  uns
ausschließlich  auf  dem  rechten  Mkungu-Ufer  weiter.
        <pb n="391" />
        Das  anfangs  sehr  enge  Mkungutal  verbreiterte  sich
nach  Norden  allmählich  bis  auf  1500  m.  Zu  beiden
Seiten  schließen  hohe  Bergzüge  das  Tal  ein;  die
Bevölkerung  ist  sehr  dicht,  der  Anbau  ungemein
sorgfältig  und  reich.  Wie  überall  in  Ruanda,  so
werden  auch  hier  neben  Bohnen,  Erbsen  und  süßen
Kartoffeln,  hauptsächlich  Bananen  gepflanzt.  Mtama
dient  ausschließlich  zur  Pombebereitung.

Am  Kitschiebach,  hart  am  Mkungu=  Ufer,
schlugen  wir  am  8.  Oktober  auf  kurzer  Grasnarbe
unser  Lager  auf  und  wurden  hier  von  einem  Unwetter
  mit  bohnengroßen  Hagelkörnern  überrascht,
welche  in  solchen  Mengen  fielen,  daß  wir  in  wenigen
Minuten  hinreichend  Eis  zum  Kühlen  von  Getränken
sammeln  konnten.  Am  9.  Oktober  gelangten  wir
bei  ununterbrochenem  Regen  über  verwitterte  Lavafelder
  zum  Mugarabach  unweit  des  Mkungu  und
am  nächsten  Tage  in  die  Landschaft  Mrera  zum
Dorfe  des  Mshoza  Mhigo,  wo  wir  Lager  bezogen.
Mshoza  Mhigo,  welcher  die  deutsche  Flagge  gehißt
hatte,  verpflegte  die  Karawane  reichlich  und  versprach
während  der  Arbeiten  der  kongolesischen  Grenzkommission
  in  der  Landschaft  Mrera  zu  verweilen
und  die  genannte  Kommission  durch  Lieferung  von
Lebensmitteln  und  Gestellung  von  Arbeitern  zu
unterstützen.  Nach  einem  Ruhetage  beim  Mshoza
Mhigo  marschierte  ich  dann  an  den  See  Ngesi  ya
luhondo,  dessen  Bevölkerung  im  vorigen  Jahre
bestraft  werden  mußte,  da  sie  den  Arbeiten  der
deutschen  Kommission  sich  feindlich  gezeigt  hatte.
Die  Eingeborenen  erschienen  diesmal  sofort  im
Lager,  welches  ich  unmittelbar  am  See  außfgeschlagen
  hatte,  lieferten  Verpflegung,  versicherten
wiederholt  ihre  Ergebenheit  und  stellten  mir  sogar
vier  Einboote  zur  Fahrt  auf  dem  See  zur  Verfügung.
  In  diesen  fuhren  wir  dann  nach  den  nur
1  Stunde  entfernten  Mtarukofällen  und  stiegen  von
diesen  über  die  nur  500  m  breite  Wasserscheide  zum
Ufer  des  Sees  Ngesi  ya  Bolera  hoch.  Dieser
etwa  50  m  häher  gelegene  See  gibt  sein  Wasser  in
den  genannten  Fällen  zum  Ngesi  ya  luhondo  ab.
Die  Mtarukofälle  sind  etwa  50  m  hoch  und  10  m
breit  und  bilden  mehrere  Absätze.  Unmittelbar  unter
den  Fällen  fanden  wir  vollständig  ruhiges  Fahrwasser,
  so  daß  die  Annahme  berechtigt  erscheint,  daß
hier  unterirdische  Abflußkanäle  vorhanden  sind;  einen
solchen  Kanal  fanden  wir  auch  auf  Viertelhöhe  der
Fälle.  Die  Eingeborenen  wetteiferten  hier,  uns
sowie  die  uns  begleitenden  Askaris  durch  die  Fälle
zu  tragen  und  zogen  uns  sogar  die  steilen  Abhänge
empor.  Den  Rückweg  zu  unserem  Lager  am  Luhondosee
  nahmen  wir  über  die  fruchtbare  und  gut  bevölkerte
  Lavaebene  am  Fuß  des  Vulkans  Kirunga
oder  Muhawura.  Vom  Luhondosee  marschierte  ich
wieder  zum  Dorf  des  Mshoza  Mhigo  zurück  und
passierte  den  Kilmgobach,  welcher  auf  seinem  rechten
Ufer  eine  wahrscheinlich  kohlensaure  Quelle  von
2  bis  3  m  Durchmesser  zeigte.  Am  15.  Oktober
marschierte  ich  dann  mit  der  gesamten  Karawane  in

297

 

nördlicher  Richtung  an  den  Fuß  des  Kanavulkans,
wo  wir  an  einem  kleinen  Bache  unser  Lager  aufschlugen.
  Auch  hier  erhielten  wir  reichlich  Verpflegung,
  die  Bevölkerung  zeigte  sich  friedlich  und
zutraulich.

Am  16.  bis  18.  Oktober  unternahmen  Oberarzt
Dr.  Engeland  und  ich  mit  nur  wenigen  Askaris  und
den  notwendigsten  Lasten  und  Trägern  eine  Besteigung
des  noch  unbekannten  Vulkans  Kirunga  ya  Sabyingo,
welchen  ich  auf  3300  m  Höhe  schätze.  Am  ersten
Tage  benutzten  wir  den  Verbindungsweg  zwischen
den  Landschaften  Ufumbiro  und  Mrera,  welcher  neben
den  Sattel  zwischen  den  Vulkanen  Kana  und  Kirunga
ya  Sabingo  führt.  Wir  passierten  stetig  ansteigend
zunächst  niedrigen  lichten  Busch,  weiterhin  Bambus.
Der  breite  Weg  glich  einer  mit  Kopfsteinen  gepflasterten,
  ausgerissenen  Straße  und  zeigte  unzählige
Wasserrinnen  mit  vielen  Sumpfstellen.  Nach  etwa
dreistündigem  Marsche  gelangten  wir  auf  den  Sattel
zwischen  den  Veiden  genannten  Vulkanen  und  schlugen
auf  einer  Lichtung  im  Bambuswald  an  einem  kleinen
Bache  unser  Lager  auf.  Wir  hatten  von  hier  einen
herrlichen  Blick  auf  die  Gegend  nördlich  der  Vulkaue
bis  tief  in  die  Rutschuruebene  hinein.  Der  Kana
zeigte  bis  auf  sein  Plateau  dichten  Bambuswald,
während  der  Sabinyo  nur  bis  zur  Hälfte  Bambus
mit  einzelnen  Bäumen  und  bis  zur  Spitze  immer
spärlicher  werdende  Vegetation  hatte.  Auch  hier  in
unserem  Lager  auf  etwa  2500  m  Höhe  erhielten
wir  reichlich  Verpflegung  von  den  tief  in  der  Ebene
wohnenden  Eingeborenen.  Am  17.  Oktober  verließen
  wir  mit  einer  Zeltausrüstung,  acht  Wasserlasten,
fünf  Askaris  und  den  notwendigsten  Trägern  unser
Lager  auf  dem  Sattel  und  gelangten  in  4½/  Stunden
bis  zu  einer  Höhe  von  etwa  3100  m.  Der  Weg
führte  uns  zunächst  über  vereinzelte  Felspartien
durch  den  nicht  sehr  hohen  Bambuswald  mit  dichtem
Untergestrüpp,  durch  welches  wir  uns  zwei  Stunden
lang  mit  dem  Messer  den  Weg  bahnen  mußten,
trotzdem  wir  des  öfteren  Elefantenpfade  benutzten.
Wir  trafen  hier  auf  viele  Rinderspuren  und  Bambushütten,
  welche  den  Eingeborenen  der  Landschaft
Usumbiro  zum  Schlupfwinkel  gedient  hatten.  Nach
zwei  Stunden  Marsch  gelangten  wir  auf  Steingeröll
  mit  Brombeersträuchern  und  Blaubeerpflanzen.
Die  Vegetation  wurde  mit  jedem  Schritt  spärlicher,
die  Steigung  immer  größer  und  der  Weg  beschwerlicher,
  so  daß  wir  die  letzten  /4  Stunden  nur
noch  über  große  Steinblöcke  klettern  mußten.  Wir
befanden  uns  auf  einem  nach  Südwesten  zu  ansteigenden
  Felsgrat,  zu  beiden  Seiten  eine  steil  abfallende,
  tiefe  Schlucht.  Der  Grat  war  gerade  noch
breit  genug,  daß  wir  schwindelfrei  vorwärts  kommen
konnten.  In  einer  Höhe  von  etwa  3100  m  schlugen
wir  unser  Zelt  auf  einer  durch  Bewerfen  von  Moos
möglichst  eben  gemachten  Stelle  auf,  welche  gerade
Platz  für  unsere  Zeltdecke  bot,  während  die  Holzpflöcke
  schon  am  Abgrund  befestigt  werden  mußten.
Unsere  Träger  und  Askaris  suchten  Schutz  in  den

3
        <pb n="392" />
        Felshöhlen,  um  sich  hier  durch  Feuer  gegen  die
empfindliche  Kälte  zu  schützen.  Von  unserem  Lager
aus  erblickten  wir  eine  Herde  schwarzer,  großer
Affen,  welche  versuchten,  den  höchsten  Gipfel  des
Vulkans  zu  erklettern.  Von  diesen  Affen  gelang
es  uns,  zwei  große  Tiere  zur  Strecke  zu
liefern,  welche  mit  großem  Gepolter  in  eine  nach
Nordosten  sich  öffnende  Kraterschlucht  abstürzten.
Nach  fünfstündiger,  anstrengender  Arbeit  gelang  es
uns,  ein  Tier  angeseilt  heraufzuholen.  Es  war  ein
männlicher,  großer,  menschenähnlicher  Affe  von  etwa
1½X  m  Größe  und  einem  Gewichte  von  über
200  Pfund.  Die  Brust  unbehaart,  die  Hände  und
Füße  von  ungeheurer  Größe.  Es  war  mir  leider
nicht  möglich,  die  Gattung  des  Affen  zu  bestimmen.
Für  einen  Schimpansen  hatte  derselbe  eine  wohl  noch
nicht  bekannte  Größe,  und  das  Vorhandensein  von
Gorillas  ist  bis  jetzt  bis  zu  den  Seen  hin  noch
nicht  festgestellt  worden.".)  Die  Nacht  brachten  wir
auf  dem  Felsgrat  zu,  in  steter  Angst,  von  dem
heulenden  Sturm  mitsamt  dem  Zelt  in  den  Krater
geweht  zu  werden.  Die  Temperatur  war  mittlerweile
  bis  auf  den  Gefrierpunkt  gesunken.  Am
nächsten  Morgen  versuchten  wir  dann  die  höchste
Spitze  des  Kirunga  ya  Sabinyo  zu  erklettern,  um
von  hier  aus  einen  Rundblick  über  den  Vulkan  zu
erhalten.  Da  ein  Vorwärtskommen  indessen  nur
kriechend  möglich  war,  zu  beiden  Seiten  die  Felswände
  auch  senkrecht  abfielen,  so  mußte  Oberarzt
Dr.  Engeland  infolge  eines  Schwindelanfalls  auf  einer
Höhe  von  etwa  3150  m  umkehren,  während  es  mir
noch  gelang,  bis  zur  Höhe  von  3250  m  vorzudringen.
  Die  nur  50  m  höhere  Spitze  zu  erreichen
wäre  nur  mit  Seilen  und  Steigeisen  möglich  gewesen.
  Das  Gestein  bestand  aus  großen  Lavablöcken
mit  einzelnen  verkümmerten  Büschen.  Der  Kirunga
ya  Sabinyo  hat  einen  großen,  tiefliegenden  Krater,
welcher  nach  allen  Richtungen  hin  sich  tiefe  schluchtenartige
  Auswege  gebahnt  hat.  Diese  hatten  steilabfallende
  und  nach  dem  Fuß  zu  sich  abflachende
Wände.  Ich  habe  fünf  solcher  Schluchten  gezählt.
Der  Krater  muß  schon  seit  vielen  Jahrzehnten  erloschen
  sein.  Nach  Niederlegen  einer  Flaschenurkunde
kehrte  ich  dann  wieder  zu  unserem  Lager  auf  dem
Felsgrat  zurück.  Von  hier  genossen  wir  einen  sehr
schönen  Blick  auf  die  ganze  Rutschuruebene,  über  den
ganzen  Albert  Eduardsee,  auf  den  Runsoro  und
weiter  nach  Osten  bis  tief  nach  Unyoro  und
Uganda  hinein  bis  zum  Durchbruch  des  Somerset-Nils
  bei  Minli.  Am  Nachmittag  gelangten  wir
dann  wieder  an  den  Fuß  des  Vulkans  und  von  dort
gegen  Abend  in  unser  Standlager  am  Fuß  des
Kanas.

Während  meines  Aufenthaltes  in  der  Landschaft
Mrera  am  Südfuß  der  Vulkane  Muhawura,  Kana

*)s  Wie  die  Direktion  des  zoologischen  Museums  zu  Berlin
nach  einer  Photographie  des  Affen  inzwischen  festgestellt
hat,  ist  das  Tier  tatsächlich  ein  Gorilla.  Anm.  d.  Red.

298

 

und  Sabingo  habe  ich  die  Überzeugung  gewonnen,
daß  die  Bevölkerung  hier  durchaus  friedlich  und
entgegenkommend  ist.

RKamerun.

Bericht  des  Oberleutnants  Dirtler  über  eine  Dienstreise
von  Bamenda  nach  Babesst.

Der  Oberleutnant  und  Stationschef  Hirtler
berichtet  aus  Bamenda  unter  dem  8.  Januar  d.  IJs.:

Am  1.  Januar  1903  trat  ich  mit  19  Farbigen
den  Marsch  nach  Babessi  an.  Zweck  dieser  Dienstreise
  war:

a)  Erkundung  des  nach  Bamum  anzulegenden
Weges  in  der  Trockenzeit  zur  Ergänzung  der
während  der  Regenzeit  von  Oberleutnant  Schlosser
vorgenommenen  Erkundungen.  Uber  Babessi  hinaus
glaubte  ich  meinen  Marsch  nicht  ausdehnen  zu
dürfen,  um  während  der  Abwesenheit  eines  Teiles
der  Besatzung  auf  der  Bangwa-Expedition  mich
nicht  allzuweit  von  der  Station  zu  entfernen.

b)  Feststellung  des  Vorkommens  von  Glimmer  in
der  Gegend  von  Babanki-Tungo.

c)  Aufsuchen  von  Baumwolle,  von  deren  Vorhandensein
  auch  außerhalb  Bagams  ich  mich  überzeugen
  wollte,  da  es  mir  nicht  wahrscheinlich  erschien,
daß  bei  dem  regen  Marktverkehr  die  Baumwolle
  sich  nur  in  Bagam  finden  sollte,  ohne  weitere
Verbreitung  gefunden  zu  haben.

Auf  Station  blieb  der  europ#ische  Unteroffizier
Siebrandt  mit  28  Farbigen  zurück.

Marsch-Station  Bamenda—Babanki-Tungo.


Ich  benutzte  den  neu  angelegten  Weg,  um  dessen
Fortsetzung  bis  Babanki-Tungo  festlegen  zu  können.
Derselbe  führt  im  wesentlichen  in  östlicher  Richtung,
wobei  erhebliche  Geländeschwierigkeiten  zu  überwinden
sind,  die  im  Verein  mit  dem  steinigen  Untergrund
den  Wegebau  sehr  erschwert  haben.  Vor  allem  kam
es  mir  darauf  an,  einen  benutzbaren  Ubergang  über
das  Scheidegebirge  zu  finden,  dessen  Höhe  ich  auf
etwa  1800  bis  2200  m  in  seinen  höchsten  Erhebungen
  schätzte.  Die  hohe  Lage  des  Plateaus  der
Station  einerseits  und  die  erhebliche  Entfernung  bis
zum  Gebirgskamm  andererseits  ließen  vermuten,  daß
der  Aufstieg  kein  übermäßig  steiler  sein  konnte,  wenn
nicht  tief  eingeschnittene  Schluchten  durchquert  werden
mußten.

Uber  den  Paß  auf  dem  Wege  Bambilli—Babanki-Tungo
  hat  Oberleutnant  Strümpell  berichtet.)
  Der  von  mir  benutzte  Ubergang  liegt  südlicher.
  Der  Aufstieg  führt  im  wesentlichen  in  drei
Absätzen,  deren  westlichster  sich  als  ein  Plateau  von
1  km  Ausdehnung  darstellt,  ziemlich  bequem  nach

—  —  ———  —

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  84.
        <pb n="393" />
        der  Übergangsstelle,  welche  etwa  1800  m  hoch  liegt.
Der  mitgeführte  Aneroidbarometer  genügte  nicht
mehr.  Die  Messung  mit  Siedethermometer  ergab
(auf  Rückweg  gemessen)  7.  Januar  1903,  10“5  vorm.:
Schl.  Therm.  1462  =  25.75  C.  1463  =  25,25  C.
Siede-Therm.  199  =  93.7  C.  486  =  606  mm.

Ganz  erheblich  viel  steiler  ist  der  Abstieg  nach
Babanki-Tungo.  Etwa  1½  Stunde  vor  diesem
Dorfe  mündet  der  von  Bambilli  kommende  Weg  in
den  von  mir  benutzten  Pfad  ein,  45  Minuten  nach
Passieren  der  Ubergangsstelle.  Der  Weg  führt  an
einer  etwas  tiefer  liegenden  eirunden  Krateröffnung
vorbei  in  ein  Felsental,  das  landschaftlich  prachtvoll
genannt  werden  muß,  den  Wegebau  an  dieser  Stelle
aber  zur  Unmöglichkeit  macht.  Aufgabe  beim  Rückweg
  mußte  es  sein,  einen  dieses  Geländehindernis
umgehenden  Pfad  zu  suchen.  Der  Aufstieg  nach
Babanki-Tungo  aus  dem  Felsental,  das  eine  Schlucht
genannt  werden  müßte,  wenn  es  weniger  breit  wäre,
ist  ebenso  steil  und  unbenutzbar  zur  Wegeanlage.
Am  Osthange  des  Gebirges  liegt  Babank  -Tungo,
das  von  Bamenda  aus  in  5  ½  Stunden  Marschzeit
(Ruhepausen  abgerechnet)  erreicht  wurde.  Daß  der
Osthang  des  Scheidegebirges  viel  steiler  sein  muß
als  der  Westhang,  geht  daraus  hervor,  daß  der  zu
überschreitende  Gebirgskamm  3¼  Stunde  von
Station  Bamenda,  2¼  Stunde  von  Babanki-Tungo
entfernt  ist,  während  letzteres  etwas  tiefer  liegt  als
die  Station.

Gemessene  Höhe  von  Babanki-Tungo  2.  Januar
1903,  7°  vorm.:
Schl.  Therm.  1462  =  11,25  C.  1462  =  10)75.
Nand.  Aneroid  643,75.
Siede-Therm.  199  =  95,8  C.,  Th.  486  =  652,25.

Vor  Babanki-Tungo  fand  ich  zahlreichen  offen
liegenden  Glimmer,  doch  nur  in  kleinen  Plättchen.
Rindvieh  ist  in  Babanki-Tungo  vorhanden,  doch  ohne
Ansatz  zum  Buckel.  Baumwolle  ist  daselbst  bekannt,
wird  in  Farmen  gepflanzt  und  an  Ort  und  Stelle
verarbeitet.  Durch  einen  dieser  Arbeit  kundigen
Eingeborenen  habe  ich  mir  Instrumente  und  Verarbeitung
  zeigen  lassen.

Wie  schon  Oberleutnant  Strümpell  erwähnt,
liegt  Babanki-Tungo  zwischen  zwei  riesigen  steilen
und  pfadlosen  Felsen.  Dieselben  sind  weithin  sichtbar
  und  bilden  ein  ausgezeichnetes  Orientierungs-=mittel,
  da  sie  genau  in  nord-südlicher  Richtung  zu
einander  liegen.  Sicher  haben  sie  in  früheren  Zeiten
zusammengehangen,  jetzt  fließt  der  Fokobach  zwischen
beiden,  der,  aus  nordwestlicher  Richtung  kommend,  in
den  Nun  mündet  und  etwa  8  m  breit  ist;  ein  Gebirgsbach
  mit  starkem  Gefälle.  Die  senkrechte  Steilheit
  des  höheren  Felsblockes  veranlaßte  mich,  denselben
  zu  messen.  Mit  Hilfe  einer  senkrecht  aufgestellten
Stange,  über  deren  Spitze  in  diagonaler  Richtung
eine  andere  vom  Boden  aus  nach  der  Felsspitze  gerichtet
  wurde,  konstruierte  ich  zwei  ähnliche  Dreiecke.
Die  Felshöhe  beträgt  etwas  über  130  m.

299

 

Der  Häuptling  Fodie  ist  etwa  25  Jahre  alt

und  macht,  wie  alles,  was  ich  gesehen  habe,  einen

guten  Eindruck.  Am  2.  Januar  1903  wurde  ihm
der  Schutzbrief  übergeben  und  in  feierlicher  Weise
die  deutsche  Flagge  gehißt.  Auf  die  Nachricht  meines
Eintreffens  in  Babanki-Tungo  sandte  der  Häuptling
von  Bakembat  eine  Gesandtschaft  nebst  Verpflegung.

Babanki-Tungo—Bamunka.

Nach  Übergabe  der  Flagge  marschierte  ich-  in
Richtung  Bamessing  ab.  Glimmer  fand  ich  überall.
Von  Babanki-Tungo  führte  der  Weg  mäßig  steil
nach  einer  welligen  Ebene.  Das  Land  ist  reich  angebaut,
  eine  Lebensbedingung  für  Babanki-Tungo,
das  nur  wenig  Farmen  auf  dem  Gebirge  anlegen
kann  und  dessen  Ausdehnung  nach  Osten  durch  das
nahe  Bamessing  sehr  beschränkt  wird.  Ich  fand
wild  wachsend  eine  erbsenähnliche  Pflanze,  die  den
Eingeborenen  gekocht  zur  Nahrung  dient  und  einen
ähnlichen  Geschmack  hat  wie  unsere  Erbsen.  Der
Weg  führt  über  einige  Bäche,  die  alle  in  östlicher
oder  südöstlicher  Richtung  fließen.  Das  Land  trägt
den  Charakter  einer  Parklandschaft  mit  ganz  außergewöhnlich
  hohem  Gras,  von  welchem  ich  einige  ganz
besonders  lange  Stengel  maß  (4,80  m).  Auffallend
sind  zahlreiche  Ameisenbauten,  welche  in  Pilzform
überall  sichtbar  sind,  eine  Höhe  von  etwa  80  cm
bei  einer  Hutbreite  von  55  bis  60  cm  erreichen
und  steinhart  find.  Nur  mit  Mühe  gelang  es,  einen
zu  zerbrechen.  Der  Bau  ist  keineswegs  hohl,  sondern
massiv  mit  zahlreichen  Gängen  im  Innern,  die  durch
Luftlöcher  mit  der  Atmosphäre  in  Verbindung  stehen.
Beim  Passieren  eines  zwischen  Babanki-Tungo  und
Bamessing  liegenden  Wäldchens  fand  ich  zahlreiche
Bienen  und  weiterhin  Bienenkörbe.  Die  Eingeborenen
  sammeln  den  Honig,  von  welchem  ich  genossen
  habe.  Bamessing  erreichte  ich  nach  1½  stündigem
  Marsche.  Ein  großer  Platz  vor  dem  Dorfe
weist  auf  die  Bedeutung  Bamessings  als  Marktplatz
hin,  zu  welchem  seine  glückliche  Lage  am  Schnittpunkt
  der  beiden  Wege  über  Kumbo  und  Bamum
nach  Osten  dies  Dorf  bestimmt  hat.  Der  Markt
wird  besucht  von  Babungo,  Bamunka,  Babessi,
Bafreng,  Bamenda,  Babilli,  Bafokum  und  Bakembat,
nicht  aber  von  Babanki-Tungo,  wohl  wegen  alter
Grenzstreitigkeiten.

Bamessing  selbst  liegt  in  einem  Wäldchen  und
zählt  85  Häuser.  Ich  habe  den  Versuch  gemacht,
durch  den  Häuptling  Mutu,  etwa  45  bis  50  Jahre
alt,  welcher  einen  intelligenten  Eindruck  macht,  die
Zählung  in  der  Gestalt  vornehmen  zu  lassen,  daß
er  für  jedes  Haus  ein  Holzstückchen  einstecken  sollte.
Bei  meinem  Rückmarsch  übergab  er  mir  85  solcher
Stäbchen.

In  Bamessing  fand  ich  wildwachsende  Baumwolle,
  deren  Verarbeitung  dort  unbekannt  ist.  Dagegen
  besitzt  Bamessing  Zuckerrohrfarmen.  Rindvieh
ohne  Buckel  ist  vorhanden.  Höhenmessungen  (auf
Rückweg)  in  Bamessing  6.  Januar  1903,  170  nachm.
        <pb n="394" />
        —  300  —

Schl.  Therm.  1462  —  27,5  C.  1463  =  27  0.
N.  Aneroid  =  650,9.
Siede-Therm.  199  =  96,09  C.  486  =  659,8.

Bamessing  liegt  also  nicht  unerheblich  tiefer  als
Babanki-Tungo.  Das  Dorf  ist  durch  Fenz  und
Graben  geschützt.  Der  Minkibach  dicht  beim  Dorfe
fließt  in  den  Nun.  Von  Bamessing  führt  der  Weg
zwischen  hohen  Gebirgen  nach  Osten.  Das  Gebirge
im  Norden  tritt  auf  2  km,  das  im  Süden  auf  etwa
6  km  heran,  so  daß  eine  Ebene  von  etwa  8  km
Ausdehnung  gebildet  wird.  Bald  aber  nähert  sich
der  Weg  dem  nördlichen  Gebirgszuge  und  folgt  dem
Fuß  der  Vorberge,  die  in  Hügelform  verlaufen  und
schließlich  überschritten  werden.  Der  Grund  für
diese  einen  Umweg  und  Erschwerung  darstellende
Wegerichtung  liegt  darin,  daß  nach  Angabe  der
Eingeborenen  die  Ebene  in  der  Regenzeit  stark
sumpfig  sei.  Mehrere  Wege  führen  nach  Babungo,
das  nordöstlich  von  Bamessing  liegt.  Nach  vierstündigem
  Marsche  von  Bamessing  aus  erreichte  ich
Bamunka,  ein  Dorf  von  etwa  450  Einwohnern,  das
dem  Häuptling  von  Babungo  unterstellt  ist.  Die
Entfernung  Babanki-Tungo—Bamunka  beträgt  also
5½  Stunden.  In  Bamunka  habe  ich  keine  Baumwolle
  und  kein  Rindvieh  gesehen.  Der  Häuptling
Ndschongofon,  etwa  25  bis  30  Jahre  alt,  erhielt
einen  Schutzbrief.  Die  Eingeborenen  waren  zutraulich,
  ohne  aufdringlich  zu  sein.  Die  Häuserbauart
  ist  die  in  hiesiger  Gegend  übliche,  doch  fanden
sich  auch  zahlreiche  Häuser  mit  einem  nach  zwei
Seiten  offenen  schrägen  Dache.  Bei  den  Eingeborenen
  zog  ich  Erkundigungen  über  die  in  dieser
Gegend  vorkommenden  Löwen  ein  und  hörte,  es
gäbe  solche  in  einem  etwa  eine  Tagereise  südlich
gelegenen  Walde,  eine  Angabe,  die  sich  mit  der  aus
Babungo  deckte.  In  Bamunka  machte  ich  einen
Ruhetag  am  3.  Januar  1903.  Elefanten  sind
ziemlich  häufig  daselbst,  doch  jagen  die  Eingeborenen
nach  ihren  Angaben  dieselben  nicht,  sondern  fangen
sie  in  Fallen.  Höhenmessung  am  3.  Januar  1903,
6°  vorm.::

Schl.  Therm.  1462  =  6,5  C.  1463  =  6  C.
Aneroid  645,  Siede-Therm.  199  =  96,25  C.,  486
663.

Schon  in  Babanki-Tungo  war  die  niedere
Morgentemperatur  aufgefallen,  in  Bamunka  war  es
wirklich  kalt  in  der  Frühe,  während  die  Tagestemperatur
  sehr  hoch  war  und  noch  am  Abend
(7  Uhr)  das  Thermometer  +  20  C.  zeigte.

Bamunka—Babessi.

Am  4.  brach  ich  in  der  Richtung  Babessi  auf.
Von  Bamunka  an  macht  die  Wegeanlage  keine
Schwierigkeiten  mehr,  da  der  Weg  nirgends  über
steiniges  Gelände  führt  und  die  vorhandenen  Sumpfstellen
  mit  Knüppeldämmen  bewältigt  werden  können,
für  welche  in  der  Nähe  reichlich  Holz  vorhanden  ist.
Die  wellige  Ebene  stellt  überall  eine  Parklandschaft
dar,  welche  in  der  Gegend  von  Babessi  überreich  an

 

Weinpalmen  ist.  Eine  auffallend  hohe  einzelstehende
Palme,  die  als  Peilpunkt  verwendet  wurde,  erreichte
eine  Höhe  von  21  m.  Auch  jetzt  noch  fanden  sich
die  vorerwähnten  Ameisenbauten  zahlreich,  ebenso
Bienen  und  Bienenkörbe.

Am  Ostrande  von  Bamunka  fließt  in  nord-südlicher
  Richtung  der  Liwabach,  der  sich  in  den  Queitschoda
  ergießt,  welcher  in  westlicher  Richtung  in  den
Nun  geht.  2¼  Stunden  hinter  Bamunka  liegt  das
kleinere  Dorf  Bangola,  das  Bamunka  unterstellt  ist
und  etwa  300  Einwohner  zählen  mag.  Es  liegt
am  Ostrande  eines  Waldstreifens,  der  durch  die
schönen  Guerezaaffen  belebt  ist.  Eine  eigenartige
„Medizin“  fiel  neben  zahlreichen  Fetischen  auf:  In
einem  kleinen  Erdhügel  waren  Hühnerfedern  eingegraben.
  Dieser  „Zauber“  soll  die  Kranken,  welche
dahin  gebracht  werden,  wieder  gesund  machen.

Höhenlage  des  Wäldchens  vor  Bangolo  (auf
Rückweg  gemessen)  5.  Januar  1908:

Schl.  Therm.  1462  =  2475  C.,  1463  =  24,25  0.
Aneroid  651,5,  Siede-Therm.  199  =  96,1,  486
=  660.

Von  Bangola  bis  Babessi  beträgt  die  Marschdauer
  3½  Stunden,  die  ganze  Strecke  Bamunka—
Babessi  also  5¾  Stunden.  Die  Temperatur  war
recht  hoch  und  wurde  in  dem  schattenlosen  Gelände
drückend  empfunden.  Der  Weg  führt  durch  die  verwilderten
  Farmen  des  früheren  Bamballa  immer  in
der  Ebene.  Die  Gebirge  treten  allmählich  auf  beiden
Seiten  näher  heran,  und  deutlich  wird  der  einzige
Talausgang  hinter  Babessi  nach  dem  Nun  zu
sichtbar.

In  Babessi,  das  einen  wohlgeordneten,  sauberen
Eindruck  macht,  waren  zum  Empfang  sämtliche
Männer,  etwa  180  bis  200,  anwesend.  Die  Einwohnerzahl
  mag  demnach  500  bis  600  betragen.
Der  Häuptling  Foboschi  ist  ein  Mann  von  etwa
25  Jahren.  Er  und  sein  erster  Berater  Fongua
hatten  in  hervorragender  Weise  für  Verpflegung
gesorgt.  Der  Reichtum  an  Hühnern  fiel  mir  auf,
dagegen  ist  Rindvieh  nicht  vorhanden.  Am  Abend
fand  in  Gegenwart  der  gesamten  männlichen  Einwohnerschaft
  die  Flaggenhissung  statt.  Babessi  ist
Marktplatz.  Sehr  hübsche  Töpferarbeiten  werden
daselbst  angefertigt.  Die  Entfernung  zum  Nun  soll
nur  etwa  2½K  Stunde  betragen.  Beim  Dorfe  sind
große  Zuckerrohrpflanzungen  vorhanden.  Setzlinge
für  eine  hier  anzulegende  Farm  habe  ich  mitgebracht.
Baumwolle  wächst  wild  und  wird  nicht  verarbeitet.
Dagegen  wurde  auch  hier  wie  in  Bamessing  berichtet,
in  Bamum  würden  Kleider  daraus  angefertigt.  Eine
gewiß  seltene  Erscheinung  fiel  mir  auf:  eine  Topfpflanze
  im  Garten  des  Häuptlings.  Elefanten  sollen
zahlreich  sein.  Der  Häuptling  schenkte  einen  großen
Zahn,  den  er  in  Bagam  für  Kaurimuscheln  gekauft
hatte.  In  einer  Dorfhütte  fand  sich  ein  abgebrochenes
  Stückchen  Salz,  das  offenbar  in  Stangenform
  bereitet  wurde.  Auf  meine  Fragen  erfuhr  ich,
daß  es  ebenfalls  in  Bagam  gekauft  worden  ist.
        <pb n="395" />
        —  301  —

Steinsalz  ist  es  nicht,  seine  Gewinnung  aus  Salzwasser
  ist  wahrscheinlich.  Näheres  hierüber  wird
Unteroffizier  Siebrandt  in  Bagam  zu  erforschen
haben.

Höhenmessung  in  Babessi
70  vorm.:

Schl.  Therm.  1462  =  9  C.  1463  =  8.,5  C.
N.  Aneroid  652,25.
Siede-Therm.  199  =  96,125  C.  486  =  661.

Babessi  liegt  also  wenig  höher  als  Bamunka  und
zeigt  wie  dieses  eine  auffallend  niedere  Morgentemperatur.


Am  6.  traf  ich  in  Babanki-Tungo  wieder  ein,
nachdem  in  Bamunka  der  Häuptling  einen  großen
Zahn  geschenkt  hatte.  Auf  dem  Rückmarsche  zur
Station  fand  ich  einen  Pfad,  der  die  Umgehung  des
Felsentales  in  südlicher  Richtung  ohne  Umweg  bei
einer  Wegeanlage  ermöglicht.  Eine  Routenaufnahme
hat  stattgefunden.  «

—

5.  Januar  1903,

Deutsch-Südwellafrika.

Bandwurmplage  in  Deutsch-Südwestafrika.

Veterinärrat  Rickmann  berichtet  aus  Gammams
unter  dem  17.  April  d.  Js.:

Hier  im  Schutzgebiet  ist  allgemein  die  Ansicht
verbreitet,  daß,  abgesehen  von  der  Rinderfinne
(Cysticercus  inermis),  aus  welcher  sich  ein  Bandwurm
  (Taenia  vaginata)  im  Darmkanal  des  Menschen
  entwickelt,  keine  andere  Finnenart,  welche  dem
Menschen  gesundheitsgesährlich  werden  kann,  vorkommt.
  Daraus  resultiert  die  weit  verbreitete  Gewohnheit,
  daß  Rindfleisch  nur  in  geringem  Grade,
dagegen  Schaf=  und  Ziegenfleisch  als  vollkommen
gesundheitsunschädlich  in  größter  Menge  in  rohem
Zustande  genossen  wird.

Auf  Grund  eigener  Untersuchungen  und  auf
Grund  von  Mitteilungen  der  Herren  Roßarzt  Rassau
und  Regierungstierarzt  Sepp  ist  aber  einwandsfrei
das  Vorkommen  der  Schweinefinne  (Cysticercus
cellulosa),  aus  welcher  sich  im  Darmkanal  des
Menschen  der  Einsiedlerbandwurm  (Taenia  solium)
entwickelt,  im  Schutzgebiet  bei  Schafen  und  Steinböcken
  festgestellt.  Damit  ist  auch  die  Erklärung  für
das  Vorkommen  der  Taenia  solium  gegeben.

Es  ist  bisher  aus  Mangel  an  Material,  Zeit
und  Gelegenheit  der  Nachweis  der  Schweinefinne
bei  hiesigen  Schweinen  nicht  gelungen,  doch  nehme
ich  deren  Vorhandensein  an.  Weitere  diesbezügliche
Untersuchungen  bei  Schweinen,  Schafen,  Ziegen  2c.
sind  geboten.  Schon  jetzt  läßt  sich  aber  der  Schluß
rechtfertigen,  daß  auch  rohes  Schaffleisch  als  ungeeignet
  zur  menschlichen  Nahrung  zu  betrachten  ist.
Erst  mit  Aufhören  der  Unsitte  des  Genusses  rohen
Fleisches  wird  ein  Schwinden  der  Bandwurmplage
zu  konstatieren  sein.

 

Deutsch-Neu-Guinga.
Dampfer  „Leestern“.

Am  10.  Juni  d.  Is.  fand  die  Probefahrt  des
Doppelschraubendampfers  „Seestern“  statt,  welcher
im  Auftrage  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen
Amtes  auf  der  Werft  der  Stettiner  Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft
  „Vulkan“  für  das  Gouvernement
von  Deutsch-Neu-Guinea  erbaut  worden  ist.  An
dieser  Fahrt  nahmen  der  Direktor  der  Kolonial=Abteilung,
  Dr.  Stübel,  mit  Kommissaren  dieser  Behörde
  und  Vertreter  des  „Vulkan“  und  des  Norddeutschen
  Lloyd,  welch  letzterer  den  Betrieb  des
Schiffes  übernehmen  wird,  teil.

Das  Schiff  mißt  in  der  Länge  62,5  m  bei  einer
Breite  von  9  m  und  einer  Seitentiefe  von  4,35  m.
und  hat  einen  Brutto-Tonnengehalt  von  589  Reg.=Tons.
  Bei  einem  mittleren  Betriebstiesgang  von
3  m  beträgt  die  Wasserverdrängung  850  Tonnen.

Der  weit  ausfallende  Bug  sowie  das  lang  ausladende
  Heck  des  Schiffes  geben  in  Verbindung  mit
zwei  schlanken  Pfahlmasten  dem  Fahrzeug  ein  jachtartiges
  Aussehen.  Auf  einem  von  vorn  bis  hinten
durchlaufenden  Promenadendeck  befinden  sich  zwei
Deckshäuser,  in  dem  vorderen  die  elegant  ausgestatteten
  Wohnräume  für  den  Gouverneur  und  in
dem  hinteren  die  Unterkunftsräume  für  die  Passagiere
1.  Klasse  und  die  Offiziere.

Beide  Deckshäuser  sind  mit  einem  bis  an  die
Bordwand  reichenden  festen  Sonnendeck  überdacht,
auf  welchem  sich  die  Kommandobrücke  mit  Kartenhaus
  und  Kapitänszimmer  befindet.  Unter  dem
Promenadendeck  ist  vorn  auf  dem  Oberdeck  ein  Deckhaus
  mit  Unterkunftsräumen  für  Passagiere  II.  Kajüte
und  Maschinisten  hergerichtet.  Daran  schließen  sich
die  Okonomieräume.  Auch  für  die  Unterbringung
der  Polizeitruppe  ist  in  ausgiebiger  Weise  Sorge
getragen.

Das  Schiff  ist  selbstverständlich  mit  den  modernsten
Einrichtungen,  wie  elektrischer  Beleuchtungsanlage,
Eismaschine  mit  Kühlräumen  2c.  versehen.  Mit
Rücksicht  auf  die  Verwendung  des  Fahrzeugs  in  den
Tropen  ist  der  Ventilation  sämtlicher  Räume  ganz
besondere  Aufmerksamkeit  geschenkt  worden.  Die
Maschinenanlage  besteht  aus  zwei  dreifachen  Expansionsmaschinen
  von  zusammen  etwa  800  indizierten
  Pferdekräften.

Auf  der  Probefahrt,  welche  an  der  Nordküste
der  Insel  Rügen  stattfand,  wurde  während  eines
sechsstündigen  Zeitraumes  eine  Durchschnittsgeschwindigkeit
  von  12  Seemeilen  per  Stunde  erzielt.
  Das  Schiff  erwies  sich  bei  lebhaftem  Seegang
  und  steifer  Brise  als  ein  stetiges  und
vorzügliches  Seeschiff.  Nach  Beendigung  der  Probefahrt
  trat  das  Schiff  die  Reise  durch  den  Kaiser
Wilhelm-Kanal  nach  Bremerhaven  an,  um  dort  durch
den  Norddeutschen  Lloyd  seine  vollständige  Ausrüstung
  für  die  demnächstige  Ausreise  an  seinen  Bestimmungsort
  Herbertshöhe  zu  empfangen.
        <pb n="396" />
        Der  Gouverneur  von  Neu-Guinea  wird  nunmehr
in  der  Lage  sein,  sich  mit  Hilfe  des  Dampfers  in
seinem  Schutzgebiet,  welches  aus  zahlreichen  weithin
zerstreuten  Inseln  besteht,  jederzeit  frei  zu  bewegen
und  dadurch  für  Aufrechterhaltung  von  Ruhe  und
Sicherheit  zu  sorgen.  Damit  wird  in  ganz  anderer
Weise  wie  bisher  den  Handels=  und  Pflanzungsunternehmungen
  im  Schutzgebiet  der  für  ihr  Gedeihen
unerläßliche  Schutz  gewährleistet  werden  können.

Warshall-Inseln.
Schiffsverkehr.“)

Im  Jahre  1902  sind  im  Hafen  von  Jaluit  72
der  Handelsmarine  angehörige  Schiffe  mit  zusammen
9019  Netto-Registertonnen  eingelaufen.  Davon
waren  49  Segelschiffe  mit  3569  Tonnen  (2  dänische
mit  1208,  9  amerikanische  mit  838,  38  deutsche  mit
1523  Tonnen),  17  Motorschoner  (2  amerikanische
mit  49,  15  deutsche  mit  2250  Tonnen),  7  Dampfer
mit  3151  Tonnen,  von  denen  einer  mit  652  Tonnen
unter  englischer  Flagge  fuhr.  Außerdem  besuchte  ein
deutsches  Kriegsschiff  mit  1628  Tonnen  das  Schutzgebiet.


Da  der  gesamte  Handel  nunmehr  in  den  Händen
der  Jaluit-Gesellschaft  liegt,  dienten  sämtliche  Handelsschiffe
  dem  deutschen  Handel.

 

SZSamvpa.

Deutsche  Pandels  und  Plantagengesellschaft  der
Südsee-  Inseln.

In  dem  der  ordentlichen  Generalversammlung
am  12.  Juni  d.  Is.  vorgelegten  Bericht  des  Vorstandes
  über  das  Geschäftsjahr  1902  heißt  es:

Die  in  unserem  letzten  Geschäftsbericht  ?*)  ausgesprochene
  Erwartung  einer  besseren  Nußernte  auf
Samoa  ist  zugetroffen.  Unsere  Pflanzungen  lieferten
ein  Drittel  mehr  Kopra  als  im  Vorjahre,  und  dies
größere  Quantum  wurde  zu  günstigem  Preise  verkauft.
  Auch  die  Kopraproduktion  der  Eingeborenen
überstieg  die  des  Vorjahres  erheblich,  und  wenn  wir
davon  auch  einen  nicht  unbeträchtlichen  Teil  der
Konkurrenz  überlassen  mußten,  die  sich  im  Anlegen
unverhältnismäßiger  Preise  überbot,  so  konnten  wir
doch  auf  den  uns  zugefallenen  Teil  bei  den  guten
Verkaufspreisen  einen  angemessenen  Gewinn  erzielen.
Den  Eingeborenen  brachte  das  zu  hohen  Preisen
verkaufte  größere  Quantum  Kopra  reichliche  Barmittel
ein,  welche  dem  Warengeschäfte  zu  gute  kamen.  Unsere
Verkäufe  von  importierten  Waren  übertrafen  die  des
Vorjahres,  obgleich  die  vermehrte  Konkurrenz  auch
dabei  scharf  zum  Ausdruck  kam.  Auf  den  Tonga-Inseln
  bewegte  sich  das  Geschäft  bei  mäßiger  Kopraproduktion
  und  unter  lebhafter  Konkurrenz  in  be-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  200.
*"“)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S  243.

302

 

 

scheidenen  Grenzen.  Zu  einem  nicht  unbedeutenden
Teile  dank  desgünstigen  Abschlusses  unserer  Pflanzungen
haben  wir  einen  Betriebsgewinn  von  623  336,68  Mk.
aufzuweisen  gegen  400  882,77  Mk.  im  Vorzjahre.
Unsere  Ende  1901  begonnenen  größeren  Kakooanpflanzungen
  haben  sich  gut  entwickelt,  wogegen  die
folgenden  unter  trockenem  Wetter  gelitten  haben  und
zum  Teil  eine  Nachpflanzung  erfordern.  Im  Verein
mit  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  in  Berlin
haben  wir  Herrn  Geheimrat  Prof.  Dr.  Wohltmann
für  eine  Reise  nach  Samoa  gewinnen  können.  Von
seiner  Beurteilung  der  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse

  erwarten  wir  wertvolle  Anhaltspunkte  für
die  fernere  Bearbeitung  unserer  Kulturen  und  die

Entwickelungsfähigkeit  des  Plantagenbetriebes  auf
Samoa  überhaupt.

Während  des  ganzen  Jahres  herrschte  vollkommene
Ruhe  und  Ordnung  auf  den  Inseln.

Von  unserem  großen  unbebauten  Landbesitze  auf
Samoa  konnten  wir  nur  geringfügige  Stücke  an  neue
Ansiedler  verkaufen,  die  teilweise  im  laufenden  Jahre
bezahlt  worden  sind.  Unsere  Landansprüche  auf  den
Salomons-Inseln,  welche  bei  der  Erwerbung  der
Samoa-Inseln  von  Deutschland  an  England  abgetreten
  wurden,  konnten  wir  nach  London  verkaufen.

Von  unserer  Vorrechtsanleihe  wurden  25000  Mk.
durch  die  jährliche  Auslosung  abgetragen,  womit  im
ganzen  386  500  Mk.  von  der  Anleihe  amortisiert
sind.  Den  Rest  unseres  Besitzes  von  Aktien  der
Jaluit-Gesellschaft  haben  wir  mit  gutem  Nutzen
verkauft.

Der  Ende  Oktober  bis  Anfang  November  vorigen
Jahres  auf  der  Insel  Savaii  erfolgte  vulkanische
Ausbruch  verursachte  glücklicherweise  keine  Schädigungen
  von  Belang.  Ein  schweres,  orkanartiges
Unwetter  dagegen,  welches  am  11.  und  12.  Februar
d.  Is.  Samoa  und  Tonga,  ersteres  mit  ungeheuren
Regenmengen,  heimsuchte,  hat  einigen  Schaden,
besonders  an  Gebäuden,  Wegen  und  Brücken,  angerichtet.
  Die  Kulturen  wurden  mehr  durch  die  darauf
folgende,  in  der  Jahreszeit  ungewöhnliche  Trockenheit
beeinträchtigt.  Der  nach  den  letzten  Berichten  eingetretene
  Regen  kann  manches  wieder  gutmachen,  und
so  hoffen  wir  in  diesem  Jahre  doch  auf  eine  Mittelernte
  rechnen  zu  dürfen.

Nachdem  wir  von  dem  Betriebsgewinn  von
623  336,68  Mk.  die  erforderlichen  Abschreibungen
mit  156  440,39  Mk.  abgesetzt,  und  von  dem  Saldo
5  pCt.  dem  Reservefonds  mit  23  344,81  Mk.  zugeführt
  sowie  4  pCt.  Dividende  auf  das  Aktienkapital
mit  110  000  Mk.  abgezogen  haben,  entfallen  von
dem  Saldo  16  677,57  Mk.  für  5  pCt.  Tantième  an
den  Aufsichtsrat.  Wir  schlagen  sodann  die  Verteilung
einer  ferneren  Dividende  von  8  pCt.  auf  das  Aktienkapital
  vor,  im  ganzen  also  12  pCt.,  und  den  Rest
von  96  873,91  Mk.  dem  Extra-Abschreibungskonto
zuzuführen,  welches  sich  damit  auf  1002  141,72  Mk.
stellt.  Unsere  Gesamtreserven  belaufen  sich  dann,

1  ohne  die  Assekuranz-Reserve,  auf  1714  622,32  Mk.
        <pb n="397" />
        Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und
der  Antiskhlaverei-Bewegung.

Die  Berliner  ostafrikanische  Mission  (Berlin  III),
deren  Kraft  nach  Abgabe  des  Usaramogebietes  an
Berlin  I1  freigeworden  ist,  gründet  in  Usambara,
nunmehr  ihrem  einzigen  Arbeitsfelde,  eine  neue
Station  Bungu.  Nach  Errichtung  derselben  wird
der  ganze  Volksstamm  der  Schambala  in  den  Bereich
ihrer  Arbeit  gezogen  sein.

 

Dem  letzten  Jahresbericht  der  in  Togo  und
den  angrenzenden  Teilen  der  Goldküstenkolonie  tätigen
  Norddeutschen  Missionsgesellschaft  entnehmen  wir
nach  dem  Monatsblatt  dieser  Gesellschaft  folgendes:

Die  Zahl  unserer  Nebenstationen  in  den  Bezirken
unserer  fünf  Hauptstationen  Keta  und  Lome  an  der
Küste,  Ho  in  der  Ebene,  Amedzowe  und  Agu  im
Gebirge  ist  bis  zum  31.  Dezember  1902  innerhalb
Jahresfrist  von  37  auf  45  und  seitdem  noch  weiter
auf  50  gestiegen,  so  daß  jetzt  55  Arbeitsplätze  vorhanden
  sind  gegen  45  im  Vorjahre.  Die  Inangriffnahme
  weiterer  Plätze  ist  in  Vorbereitung,  aber  es
fehlt  noch  viel,  bis  die  einzelnen  Stationsbezirke  genügend
  besetzt  sind.  Die  meisten  Außenstationen  hat
der  große  Hobezirk,  in  welchem  zu  dem  im  Vorjahre
besetzten  Adzakoe  noch  Tavieve  und  Volo  hinzukamen.
Im  Bereiche  von  Amedzowe  sind  Wane  und  neuerdings
  Gbedzigbe-Wegbe  selbständige  Filialgemeinden
geworden,  während  außer  in  Kpedze  noch  in  Santrokofi
  und  Akpaso  die  Arbeit  begonnen  hat.  Die  stärkste
Vermehrung  weist  der  Agubezirk  auf,  wo  sich  durch
Besetzung  von  Klonu,  Yo,  Le  und  Sodo  die  Zahl
der  Außenstationen  verdoppelt  hat.  Auf  allen  diesen
neuen  Plätzen  find  einfache  Lehrer=  und  Schulhäuser
errichtet  oder  in  Bau.  Die  Mission  gewährt  die
Kosten  zu  Türen  und  Fensterläden  sowie  für  die
innere  Einrichtung  der  Wohnung  und  des  Unterrichtsraumes,
  während  das  übrige  von  den  Heiden  geleistet
werden  soll.  —  Die  Zahl  unserer  Gemeindeglieder
betrug  3324  gegen  2908  im  Vorjahre,  mithin
ein  Zuwachs  von  416  Seelen;  Kommunikanten
waren  1986  vorhanden.  Einer  Abnahme  von  409
Gliedern,  durch  Tod  (60),  Ausschluß  (87)  und  Wegzug
  (262),  steht  eine  Zunahme  von  825  gegenüber,
darunter  durch  Taufen  523,  Wiederaufnahme  30  und
Zuzug  272.  Die  Zahl  der  Heidentaufen  überstieg
die  größte  bisher  erreichte  Höhe  im  Vorjahre  um  45
und  belief  sich  auf  367,  nämlich  264  Erwachsene
und  103  Kinder,  darunter  viele  ältere  Schüler.  Die
Inlandstationen  hatten  die  größten  Zahlen  aufzuweisen;
  es  wurden  getauft  in  Ho  109,  Agu  103,
Amedzowe  9  8,  Keta  37  und  Lome  20  Heiden.  Nach
Vollzug  der  Taufen  im  Dezember  waren  noch  221
Taufbewerber  vorhanden,  zu  denen  mit  Beginn  des
Taufunterrichtes  um  die  Osterzeit  noch  eine  größere
Anzahl  hinzugetreten  ist.  Ganz  besonders  erfreulich
ist  der  Aufschwung  unserer  Schulen.  Hat  auch  an

303

 

zwei  Orten,  in  Sadame  und  Wute,  die  begonnene
Schultätigkeit  ausgesetzt  werden  müssen,  so  sind  jetzt
an  49  Orten  54  Schulen,  gegen  44  im  Vorzjahre,
vorhanden.  Die  Schülerzahl  ist  von  1487  auf  2024,
also  um  537,  gestiegen,  eine  Zunahme,  die  um  so
beachtenswerter  ist,  wenn  man  bedenkt,  daß  1892  erst
18  Schulen  mit  501  Schülern  vorhanden  waren.  Im
Agubezirke  allein  sind  292  neue  Schüler  gekommen,
in  Amedzowe  142,  Ho  85,  während  in  Keta  und
Lome  nur  eine  ganz  geringfügige  Steigerung  eingetreten
  ist.  Erfreulicherweise  konnte  mit  dem  im
Februar  begonnenen  neuen  Schuljahre  auch  aus  diesen
Orten  eine  Zunahme  berichtet  werden;  in  Ho  und
Amedzowe  mußte  für  die  vielen  neuen  Zöglinge  erst
noch  Unterkommen  beschafft  werden.  Das  Seminar
zählte  19,  die  beiden  Mittelschulen  in  Keta  und
Amedzowe  am  31.  Dezember  34  und  18,  am  1.  Februar
  dagegen  52  bezw.  50  Besucher,  so  daß  wir
für  die  nächsten  Jahre  auf  die  uns  so  dringend  nötige
Vermehrung  der  Gehilfen  mit  Sicherheit  rechnen
dürfen.  Welchen  Einfluß  die  Mission  durch  die
Schule  auf  das  Volk  gewinnt,  erhellt  schon  aus  der
Tatsache,  daß  den  57  1  Christenkindern  1453  Heidenkinder
  gegenüberstehen.  Die  Zahl  der  Knaben  betrug
1416,  die  der  Mädchen  608,  unter  den  legtzteren
erfreulicherweise  106  in  den  neuen  Schulen  des
Agubezirkes.  Die  beiden  Mädchenanstalten  in  Keta
und  Ho  zählten  16  bezw.  48  Schülerinnen.

 

Dem  „Steyler  Missionsboten“  entnehmen  wir
nachstehende  Schulstatistik  der  katholischen  Togomission
  vom  Jahre  1902:

Knaben  Mädchen

I.  1.  Lome  231  60
2.  Kwadjovikose  35  –

3.  Bagdgdddodod  32  3

4.  Aklasukobe  .  25  —

5.  Nuepen  26  —

II.  6.  Porto  Seguro  75  17
7.  Gunkobe  40  6

8.  Adjome-Keta  55  5

9.  Togoo  ..  10  —
10.  pi  .  ...  20  —
11.  Sewa.  .  .  ..  12  —
12.  Wogba.  .  .  .  .  15  —
13.  Anjorokoben  35  —
14.  Woga.  .  .  .  .  20  —
15.  Akumape  .  .  ..  27  —
III.  16.  Anecho  (Kl.  Popo  155  40
17.  Deggeen  30  —
18.  Akdoao  40  –
19.  Adjido..  .  55  18
20.  Gridji.  .  .  ...  44  12
IV.  21.  Atakpame  .  .  ..  30  —
22.  Ave  20  —
23.  Saad  21  —
24.  Nötsse  18  —
        <pb n="398" />
        Knaben  Mädchen
V.  25.  Agome-Kpalime  38  —
26.  Tafie  Apegame  63  15
27.  Akumaht  22  —-28.Klonu.....

  62
29.  Kpolii.  42
30.  Datern  50
31.  Soliesante.  .  ..  -
32.  Kpanddi  31

33.  Egbe  Bal  .  .  28
34.  Fodomer  23
35.  Kpliit  34

36.  Asso  2
37.  Adeteaa  35
————  vrBv.  2
39.  Kporee  34
40.  Handwerkerschule  19

34  Außenstationen  .-5
  Haupistationen  1552  176
In  Wirklichkeit  ist,  wie  das  genannte  Missionsblatt
  zu  dieser  Statistik  bemerkt,  die  Zahl  der  Schüler,
welche  unter  dem  Einflusse  der  Schule  und  der
Mission  stehen,  an  manchen  Orten  merklich  größer.
Einzelne  noch  nicht  endgültig  begründete  Außenschulen
  fehlen  in  dem  Verzeichnis;  ebenso  die  Zahlen
von  Govie,  Afico  und  Soliesante,  weil  die  dortigen
Schulen  zur  Zeit  unbesetzt  waren.  Der  Zuwachs
an  Knaben  beträgt  gegen  das  Vorjahr  444.  Die
Zahl  der  Mädchen  ist  von  225  auf  176  gesunken.
Die  geringe  Zahl  der  Mädchen  deutet  an,  mit
welchen  Schwierigkeiten  die  Mission  gerade  in  der
Bekehrung  des  weiblichen  Geschlechtes  zu  kämpfen
hat.  Die  Außenstationen  haben  sich  um  15  vermehrt,
  also  eine  für  westafrikanische  Verhältnisse  sehr
erfreuliche  Erweiterung  des  Missionsbetriebs.

 

Missionar  Riechmann  hat  nach  längerer  Zeit
wieder  eine  Reise  nach  seinem  Filial  Zesfontein,  im
Norden  Deutsch-Südwestafrikas,  gemacht  und
schreibt  von  dort  in  den  „Berichten  der  Rheinischen
Missionsgesellschaft“:

„Der  Empfang,  den  man  mir  auf  dem  entfernten
Filial  bereitete,  war  recht  schön.  Ein  nettes  Häuschen,
  welches  mir  der  Evangelist  neben  der  Buschkirche
  hatte  errichten  lassen,  bot  eine  angenehme
Unterkunft  und  guten  Schutz  gegen  die  sengenden
Sonnenstrahlen.  Uberhaupt  waren  die  Eindrücke,
die  ich  diesmal  empfing,  von  denen  meines  vorigen
Besuches  so  grundverschieden  wie  Tag  und  Nacht.
Während  ich  bei  meinem  vorigen  Besuch  nur  Hunger
und  Elend  sah,  fand  ich  jetzt  zu  meiner  Freude  das
gerade  Gegenteil:  große,  ergiebige  Maisgärten,  welche
geerntet  wurden,  dazu  auch  noch  genügend  Vorrat
von  der  vorhergegangenen  Kornernte.  Der  eigentliche
  Mann  und  Vorgänger  auf  diesem  wirtschaftlichen
  Gebiet  ist  der  Evangelist  Nikodemus,  der  auch
in  dieser  Beziehung  mit  Ia  zu  bezeichnen  ist.  Dazu
hat  er  eine  gediegene  Frau,  die  ihm  würdig  zur

304

 

Seite  steht,  auf  Ordnung  sieht  und  alles  sauber
hält.  So  freut  es  mich  immer,  wenn  auch  die
Weißen  dem  Epvangelisten  die  gebührende  Achtung
zollen,  wie  ich  dies  auch  jetzt  wieder  zu  sehen  und
zu  hören  Gelegenheit  hatte.  Auf  Warmbad  bei
Zesfontein  wohnt  ein  Herr  Schlettwein,  ein  gebildeter
  Mann;  dieser  sagte  unter  anderem,  er
behandle  den  Nikodemus  gerade  wie  einen  Weißen.
Er  lud  ihn  mit  mir  zum  Kaffee  ein.  Ich  sagte  ihm,
mancher  Weiße  könnte  wohl  den  Hut  vor  ihm  abziehen,
  womit  er  völlig  übereinstimmte.“

 

In  den  „Monatsheften  z.  Ehren  Uns.  Lieben
Frau  vom  hlst.  Herzen  Jesu“  schreibt  die  Oberin
Schw.  Franziska  aus  Vuna  Pope  (Bismarck-Archipel):


Unser  neues  Heim  liegt  in  unmittelbarer  Nähe
der  schönen  Kirche  und  der  bischöflichen  „Residenz“.
Von  der  Veranda  unserer  Wohnung  aus  hat  man
eine  herrliche  Aussicht  auf  das  weite,  unabsehbare
Meer.  Zahlreiche  Dattelpalmen  und  Blumenbeete
umgeben  das  Haus.  Von  der  Veranda  im  ersten
Stock  gelangt  man  zuerst  in  ein  großes,  luftiges
Zimmer,  die  ehemalige  Schule,  in  dem  wohl  20  bis
30  Schwestern  bequem  Platz  finden  könnten.  Das
Zimmer  dient  uns  als  Refektorium.  Vom  Refektorium
aus  gelangen  wir  ins  Sprechzimmer,  wo  an  Sonnund
  Feiertagen  nach  dem  Hauptgottesdienste  die
Kirchenbesucherinnen  von  Vuna  Pope  empfangen
werden.  Neben  dem  Sprechzimmer  befindet  sich  die
Vorratskammer.  Diese  Vorratskammer,  das  Sprechzimmer,
  das  Refektorium  und  die  übrigen  Zimmer
des  ersten  Stockes  sind  alle  luftig  und  geräumig  eingerichtet.
  Der  Fußboden  ist  aus  Zement,  der  allein
gegen  die  weißen  Ameisen  standhält.  Von  der
Veranda  des  ersten  Stockes  aus  gelangt  man  auf
einer  hohen  Treppe  zum  zweiten  Stock,  um  die
gleichfalls  eine  Veranda  führt.  Hier  liegt  die
Kapelle,  in  der  wir  am  21.  November  die  erste  hl.
Messe  hatten.  Hinter  der  Kapelle  ist  der  Schlafsaal,
ebenfalls  luftig  und  geräumig  eingerichtet.  Ich  hatte
mir  kein  so  schönes  Bild  von  unserm  Heim  in  Vuna
Pope  gemacht,  wie  wir  es  in  Wirklichkeit  vorgefunden
haben.  Am  Weihnachtsfeste  ist  uns  unser  Wirkungskreis
  angewiesen  worden,  nämlich  das  Pensionat  für
Mischlinge.  Im  ganzen  haben  wir  jetzt  30  Kinder,
18  kleine  Knaben  und  12  Mädchen.  Unser  kleinster
Zögling,  Hans  mit  Namen,  ist  ein  vierjähriges  Lockenköpfchen.
  Nächste  Woche  wird  die  Schule  wieder
anfangen;  dann  kommen  noch  mehrere  neue  Kinder
hinzu.  Sie  können  sich  denken,  daß  wir  mit  diesen
kleinen  Trabanten,  ganz  abgesehen  von  der  Schule
und  dem  deutschen  Unterricht,  sehr  viel  Arbeit  und
Mühe  haben.  Wegen  der  vielen  Arbeit  können  wir
das  Studium  der  kanachischen  Sprache  höchstens  noch
am  Sonntage  betreiben.  Unser  Lehrer  war  bis  jetzt
August,  ein  Katechist,  eine  durch  und  durch  treune
Seele  und  dazu  ein  ganz  gescheiter  Kopf.  Außer
        <pb n="399" />
        der  kanachischen  Sprache,  die  seine  Muttersprache  ist,
spricht  er  deutsch,  französisch  und  englisch.  Seine
Frau  Antonia  ist  mit  zwei  anderen  Frauen  beständig
bei  uns  zur  Arbeit.  Sie  find  alle  drei  von  den
Schwestern  erzogen  worden  und  in  allen  Haus=  und
Gartenarbeiten  sehr  gut  ausgebildet.  August  und
Antonia  sind  die  Perlen  der  Mission.

 

Aus  fremden  Rolonien  und
Produktionsgebieten.

lachrichten  über  den  Betrieb  der  Lagos-Bahn.
II.*)
Landesprodukten=  und  Stückgutverkehr.

Die  Stückgutbeförderung  war  unbedeutend.  Der
Landesproduktenverkehr  bestand  tatsächlich  aus  Erzeugnissen
  des  ganzen  Landes.  Um  denselben  zu  beleben,
  machte  man  sich  die  bei  der  Sierra-Leonebahn
gewonnenen  Erfahrungen  zu  nutze.  Sämtliche
unter  dieser  Bezeichnung  zu  verfrachtenden  Güter
müssen  nämlich  vom  Eigentümer  begleitet  sein  und
dürfen  das  Gewicht  von  5  Zentner  nicht  überschreiten.
Die  Tarifsätze  sind  sehr  niedrig  und  sind  nicht  nach
Gewicht  aufgestellt,  sondern  den  landesüblichen
Maßen  angepaßt.  So  werden  unter  anderem  Bambusrohr
  als  Baumaterial  in  Bunden  zu  40  Stäben
zum  Preise  von  17  Pfennigen  per  Bund,  Tabika
zum  Preise  von  34  Pfennigen  pro  Korb,  rohes  Getreide
  zum  Preise  von  25,5  Pfennigen  pro  Sack
auf  102  ½  km  (64  englische  Meilen)  Entfernung
befördert.  Bei  einer  größeren  Entfernung  als
102½  km  werden  die  Frachtsätze  verdoppelt.

Durch  diese  niedrigen  Frachtsätze  und  unter  Zugrundelegung
  landesüblicher  Maße  hat  man  erreicht,
daß  die  kleinen  eingeborenen  Farmer  zur  Arbeit  ermutigt
  werden,  denn  sie  können  die  selbstgebauten
Landeserzeugnisse  mit  sich  nehmen  und  je  nach  ihrem
Belieben  —  ohne  Zwischenhändler  —  verkaufen.
Der  Erfolg  wird  von  der  Lagosbahn  in  der  Berichtsperiode
  als  „befriedigend“  bezeichnet.  Es  wurden
  800  t  innerhalb  sechs  Monate  befördert,  und
die  dafür  erzielten  Einnahmen  belaufen  sich  auf
30,000  Mk.  Man  nimmt  an,  daß  ohne  dieses
Lockmittel  nur  wenig  von  dieser  Fracht  der  Eisenbahn
  zugeflossen  sein  würde.

Güter.

Das  gesamte  Gut  wird  mit  Ausnahme  einzelner
besonderer  Gegenstände  und  von  Palmöl  und  Palmkernen
  in  3  Tarifklassen  eingeteilt  und  zu  folgenden
Frachtsätzen  befördert:

Klasse  1.  48  Pfennig  pro  Kilometertonne
*  IIL.  "  "  32  -  2  □
=  IHIII.  16  -  -

Bei  Aro  (km  96)  berührt  die  Bahn  den  Ogunfluß
  und  ist  daher  an  diesem  Orte  sowie  bei  Abeo-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  279.

305

 

 

kuta,  dem  Endpunkt  der  Zweiglinie,  dem  Mitbewerb
der  Wasserstraße  ausgesetzt;  um  diesem  zu  begegnen,
sind  zwischen  Iddo  einerseits  und  Aro  und  Abeokuta
  andererseits  Spezialtarife  eingeführt,  und  zwar
sind  die  Frachtsätze  herabgemindert:

für  Klasse  1  auf  24  Pfennig  pro  Kilometertonne

-  2  II  =  16  2  "4
III  =  14  -  -  -
Jenseits  Aro  kommen  die  normalen  Sätze  wieder  zur
Anwendung.  Für  einen  hinter  Aro  gelegenen  Ort
wird  also  der  Frachtsatz  nach  Aro  berechnet  und
diesem  der  gewöhnliche  Klassentarif  pro  Kilometer
der  Entfernung  von  Aro  hinzugefügt.

Man  hält  das  Prinzip,  auf  welchem  diese  Tarife
basiert  sind,  nicht  für  zweckmäßig,  namentlich  geben
sie  hinsichtlich  der  Strecken,  auf  welche  sie  zur  Anwendung
  kommen,  unter  anderen  bei  Abeokuta
wegen  seiner  hohen  geographischen  Lage,  Veranlassung
  zu  Einwänden.

Palmkerne  und  Palmöl  werden  von  der  oberen
Strecke  zu  einem  Spezialtarifsatz  von  etwa  13  Pfennigen
  pro  Tonnenkilometer  befördert,  da  für  volle
Wagenladungen  von  9  und  12  Tonnen  von  Ibadau
eine  Ermäßigung  von  7½  und  10%  eintritt.

Die  Gütereinnahmen  betrugen  durchschnittlich  im
halben  Jahre  14  Pfennige  pro  Tonnenkilometer.
Diese  Ziffer  wird  als  der  Wirklichkeit  nahe  kommende
Schätzung  der  Förderkosten  angesehen,  und  da  nicht
zu  erwarten  steht,  daß  vor  der  Erweiterung  der
Bahn  eine  wesentliche  Herabminderung  der  Betriebskosten
  eintritt,  so  liegt  es  auf  der  Hand,  daß  die
Tarissätze  erhöht  werden  müssen,  wenn  an  eine
Amortisation  des  Anlagekapitals  gedacht  werden  soll.
Ein  höherer  Finanzbeamter  (Shelford)  hat  in  dem
Aussichtsbericht  über  die  Lagosbahn  die  Vermutung
ausgesprochen,  daß  der  Verkehr  den  Tarissatz  von
26½⅛  Pfennig  pro  Tonnenkilometer  vertragen  würde.
Diese  Annahme  soll  auf  wissenschaftlichen  Grundsätzen
  und  einleuchtenden  Tatsachen  beruhen,  und  da
sie  auch  dem  Einfluß  des  Mitbewerbs  der  Ogunflußstraße
  Rechnung  trägt,  so  dürfte  sie  bei  Neuregelung
  der  Tarife  Berücksichtigung  finden.  Während
der  6  Monate  sind  1  753  679  Tonnenkilometer  geleistet
  werden,  welche  bei  26½  Pfennig  pro  Tonnenkilometer
  eine  Einnahme  für  Güter  von  rund
465  000  Mk.  oder  274  660  Mk.  an  Überschuß  über
die  wirklichen  Einnahmen  ergeben  haben  würden.
Das  für  die  Eisenbahn  aufgewandte  Kapital  beträgt
17  000  000  Mk.7).  Bei  einer  1½  prozentigen  Verzinsung
  würden  sich  für  das  halbe  Jahr  255  000  Mk.
Zinsen  ergeben;  fügt  man  die  tatsächlich  entstandenen
Beförderungskosten  dieser  Summe  hinzu,  so  erhält
man  annähernd  die  oben  angegebene  Zahl  für  Gütereinnahme.
  Unter  Zugrundelegung  des  Durchschnittssatzes
  von  26½⅛½  Pfennig  pro  Tonnenkilometer  würde

-

*)  Die  Kosten  der  doppelt  so  langen  Bahn  Swakopmund—Windhoek
  belaufen  sich  auf  15  000  O000  Mk.  Der
Kilometer  Bahn  hat  also  ungefähr  nur  die  Hälfte  gekostet
als  von  der  Lagosbahn.
        <pb n="400" />
        man  daher  eine  angemessene  Rückzahlung  des  Anlagekapitals
  erreicht  haben.

Es  wird  dann  die  Frage  aufgeworfen,  ob  unter
Beibehalt  der  gegenwärtigen  Frachtsätze  die  Kolonie
und  hiermit  die  Steuerzahler  den  Verlust  tragen
solle,  oder  ob  es  nicht  zweckdienlicher  ist,  wenn  die
Beträge  für  die  Beförderung  erhöht  und  so  von  den
Benutzern  der  Bahn  getragen  werden.  Die  Meinung
scheint  dahin  zu  gehen,  daß  die  Frachtsätze  soweit
erhöht  werden  müssen,  als  der  Handelsartikel  maximal
zu  tragen  im  stande  ist,  vorausgesetzt,  daß  dieser
Betrag  nicht  die  Förderung  durch  Menschenhand
überschreitet.

Die  für  das  Gouvernement  ausgeführten  Leistungen
der  Bahn  repräsentieren  einen  Betrag  von  35,960  Mk.
Mit  dem  Gouvernement  wurde  eine  Vereinbarung
dahin  getroffen,  daß  die  Verfrachtung  der  Gouvernementsgüter
  zu  einem  um  25  %  niedrigeren  Satze
als  dem  für  das  große  Publikum  geltenden  erfolgensollte.
Dahingegen  mußte  sich  das  Gouvernement  verpflichten,
bei  eintretenden  Fehlbeträgen  den  Frachtsatz  bis
zur  vollem  Höhe  des  allgemein  geltenden  Tarifs  zu
erhöhen,  um  die  Betriebskosten  zu  decken.  So
wurde  in  dem  in  Rede  stehenden  Halbjahre  seitens
des  Gouvernements  eine  Zuzahlung  von  7100  Mk.
erforderlich.

Im  Berichtshalbjahr  machte  man  die  größten
Anstrengungen,  um  den  Verkehr  von  Abeokuta  nach
Iddo,  welcher  bislang  beinah  ganz  vom  Fluß  bewältigt
  wurde,  heranzuziehen.  Zunächst  war  auch
ein  Fortschritt  hierin  zu  erkennen,  als  aber  die
Regenzeit  einsetzte,  fiel  der  ganze  bisher  gewonnene
Verkehr  wieder  dem  Flusse  zu.  Man  schreibt  dies
der  Ungeschicklichkeit  der  Regierung  zu,  welche  den
Kaufleuten  die  unentgeltliche  Abtretung  von  Land
zur  Errichtung  von  Lagerhäusern  verweigerte.  Es
wird  als  Tatsache  angenommen,  daß  der  Abeokutaverkehr
  nicht  früher  gewonnen  werden  kann,  bevor
sich  nicht  europäische  Firmen  in  jener  Stadt  etabliert
  haben.  Der  gegenwärtig  amtierende  Gouverneur
  hat  sich  aber  selbst  besonders  für  die  Angelegenheit
  interessiert,  die  Landabtretung  ist  bewilligt
worden,  und  es  steht  zu  erwarten,  daß  die  so  lange
hingezogene  Sache  nunmehr  in  Fluß  gebracht  wird.

In  Ibadau  haben  sich  alle  namhaften  europäischen
  Kaufleute  innerhalb  der  Stadtumwährung  —
ungefähr  500  m  vom  Bahnhof  entfernt  —  niedergelassen
  und  verlangen  nun,  daß  ein  Zweiggleis
nach  einem  ihren  Warenhäusern  näher  gelegenen
Punkte  verlegt  wird.  Man  ist  jedoch  der  Ansicht,
daß  wegen  der  starken  Steigungsverhältnisse  dem

Bedürfnis  besser  durch  ein  mit  Hand  oder  Pferden

zu  betreibendes  Decauville=  oder  Monraisgleis  entsprochen
  wird.

Die  Reineinnahmen  der  Bahn  belaufen  sich,  wie
bereits  erwähnt,  auf  40  980  Mk.  Dieser  Betrag  ist
nur  ein  Bruchteil  der  Zinslast  von  dem  geliehenen
Kapital.  Der  Berichterstatter  bemerkt  hierzu,  daß
dies  nicht  die  einzige  der  Kolonie  für  ihre  Ausge-306



 

staltung  von  den  Finanzbehörden  gemachte  Zuwendung
ist,  daß  diese  indirekte  Begünstigung  sich  erst  im
Lauf  der  Zeit  geltend  machen  kann  und  zweifellos
anderswo  angemessen  vermerkt  werden  wird.

Die  Fortsetzung  der  Bahn  hält  man  zur  Erreichung
  des  größtmöglichen  kommerziellen  Erfolges
für  unbedingt  erforderlich,  und  es  wird  als  sicher
hingestellt,  daß  die  Kolonie  gesetzten  Falls  allein  im
stande  sein  wird,  hinreichende  Zinsgarantie  zu
leisten,  wenn  Nord-Nigeria  hierzu  nicht  im  stande
sein  sollte.

Der  Verfasser  des  Berichtes  bemerkt  noch,  daß,
da  das  Geschäft  der  Bahnverwaltung  in  der  Kolonie
  etwas  Neues  gewesen  sei,  anfangs  einige  kleine
Ubergriffe  und  Irrtümer  bei  den  betreffenden  Dienstzweigen
  unvermeidlich  gewesen  wären.  Man  habe  versucht,
  das  gewöhnliche  Verwaltungsverfahren,  welches
zur  Kontrolle  bei  den  verschiedenen  Departements,  in
welche  die  Regierung  eingeteilt  ist,  gehandhabt  wird,
anfangs  auch  bei  der  Eisenbahn  unterschiedlos  auszuüben,
  habe  sich  aber  bald  von  der  unpassenden
Anwendung  auf  ein  so  wichtiges  kaufmännisches
Unternehmen,  wie  die  Eisenbahn  sei,  überzeugt  und
allgemein  dagegen  Verwahrung  eingelegt;  in  dem
Citoerlaß  des  Staatssekretärs  Nr.  116  vom  18.  April
1902  betreffend  „Verfahren  bei  Verwaltung  westafrikanischer
  Eisenbahnen“  sei  diesem  Gesichtspunkte
Rechnung  getragen  worden.

Beamtenpersonal.

Während  des  halben  Jahres  waren  71  Euro-=päer
  in  Stellung.  Die  größere  Zahl  derselben  war
für  die  Vollendung  der  Bahn  und  der  Brücken  oder
anderen  Bauwerke  engaglert,  und  ihre  Gehälter
fielen  daher  dem  Anlagekapital  zur  Last.  Im  Hinblick
  auf  die  kombinierte  Beaufsichtigung  der  betriebenen
  Linien  und  der  noch  auszuführenden  Arbeiten
war  eine  endgültige  Trennung  für  Bau=  und  Betrieb,
  wie  sie  in  den  Anschlägen  für  das  nächste
Jahr  erhofft  wird,  nicht  möglich.

Von  den  eingeborenen  Arbeitern  erwartet  man,
daß  ein  guter  Prozentsatz  bei  weiterer  Ausbildung
brauchbare  Unterbeamte  für  den  Betrieb  der  Bahn
abgeben  wird.

Die  Entwickelung  des  Rakaobaues  in  der
Goldküstenkolonie.

Die  „West  African  Mail“  bringt  in  Nr.  8  vom
22.  Mai  1903,  S.  210  f.,  einen  Aufsatz  über  den
Kakaobau  in  der  Goldküstenkolonie,  der  insofern  von
besonderem  Interesse  ist,  als  er  ein  Bild  von  der
bedeutenden  Entwickelung  dieser  Kultur  als  Eingeborenenkultur
  in  der  Kolonie  gibt.

Die  ersten  Kakaopflanzen  brachte  im  Jahre  1879
ein  Eingeborener  von  Accra  aus  Fernando  Po  nach
der  Goldküste.  Er  legte  eine  kleine  Pflanzung  an
und  verteilte  nach  der  ersten  Ernte  Samen  an  Eingeborene.
        <pb n="401" />
        1885  wurden  die  ersten  121  lbs  im  Werte  von
120  Mark  verschifft.  Eine  regelmäßige  Ausfuhr
fand  aber  erst  seit  dem  Jahre  1891  statt.

In  diesem  Jahre  begann  das  Gouvernement  sich
für  den  Kakaobau  der  Eingeborenen  zu  interessieren.
Es  wurde  eine  botanische  Station  in  Aburi  eingerichtet,
  Anbauversuche  mit  Kakao  gemacht  und  an
die  Eingeborenen-Könige  und  -Chefs  gedruckte  Formulare
  gesandt  über  die  Erfolge,  die  der  Kakao  auf
dem  heimischen  Markt  hatte.

1898  sandte  der  Gouverneur  den  Leiter  des
botanischen  Gartens  in  das  Innere  der  Kolonie,  um
die  Eingeborenen  im  Kakaobau  zu  unterrichten,  und
Tausende  von  Pflänzlingen  wurden  an  die  Eingeborenen
  verteilt.  In  demselben  Jahre  begann  auch
das  Gouvernement  die  Verschiffung  der  Ernte  von
eingeborenen  Pflanzern  nach  England  in  die  Hand
zu  nehmen.  Seit  dieser  Zeit  sind  in  einem  einzigen
Distrikt  sechs  Millionen  Pflänzlinge  von  Eingeborenen
angebaut  worden.

Die  Kakaokultur  liegt  gegenwärtig  fast  ausschließlich
  in  den  Händen  der  Eingeborenen.  Kakaokrankheiten
  sind  in  der  Kolonie  unbekannt  geblieben.
Erst  in  letzter  Zeit  hat  sich  auf  einigen  Pflanzungen
der  Bohrer  gezeigt,  ohne  aber  ernste  Schädigungen
angerichtet  zu  haben.

Die  gegenwärtigen  Aussichten  werden  als  sehr
zufriedenstellend  bezeichnet.  Unzulänglich  ist  die  Art
des  Transportes  zur  Küste.  Obwohl  in  letzter  Zeit
einige  Fahrstraßen  angelegt  sind,  tragen  die  Eingeborenen
  ihre  Kakavernte  noch  nach  wie  vor  auf  ihren
Köpfen  zur  Küste  oder  rollen  sie  in  Fässern  an.

Die  nachstehende  Tabelle  zeigt  den  Außenhandel
mit  Kakao  seit  dem  Jahre  1891.  Es  wurden  ausgeführt:


1891  80  lbs  im  Werte  von  80  Mk.
1892  240  =  -  90  —-1893
  3  40  -  -  1  860  =
1894  20  32r  „  -  10  920  =
1895  28  906  -  -  -  9  400  =
1896  86854  -  2-—  2  -  45  500
1897  156  672  =  =  63  900
1898  414  2010  --  -  =  192  320
1899  714929  .  321  260  =
1900  1  200  y9004  =  545  600  =
1901  2  195  5701  .  856  740
1902  5  367  405  -1898  880  =

Dandel  Sansidars  im  Jahbre  1902.

Die  nach  den  Monatsausweisen  der  „Zanzibar
Gazette“  zusammengestellte  vorläufige  Ubersicht  über
den  Handel  Sansibars  im  Jahre  1902  weist  in  der
Einfuhr  19  731  323  Rupien  und  in  der  Ausfuhr
19  213515  Rupien  auf.  Von  diesen  Zahlen  ist
jedoch  in  der  Einfuhr  die  Produktion  der  Inseln
Sansibar  und  Pemba  und  in  der  Ausfuhr  deren
Verbrauch  mit  3  137  560  Rup.  und  2  998  993  Rup.

307

7—

 

abzuziehen,  so  daß  der  Handel,  mit  den  in  gleicher
Weise  berechneten  Zahlen  des  Vorjahres  verglichen,
sich  folgendermaßen  darstellt:

Einfuhr  Ausfuhr
1901  17  952  465  Rup.  17  527  764  Rup.
1902  1.  593  763  =  16  214522  4= 



1902  weniger  1  358  702  Rup.  1  813  242  Rup.

Die  Gründe  der  Abnahme  werden  sich  erst  ermessen
  lassen,  wenn  die  genauere,  auch  die  einzelnen
Artikel  berücksichtigende  Zollstatistik  vorliegen  wird.
Doch  ist  bereits  aus  den  vorläufigen  statistischen
Daten  die  Wirkung  der  Krisis  deutlich  zu  ersehen,
die  sich  um  die  Mitte  des  Jahres  1902  in  einer
Anzahl  von  Konkursen  indischer  Firmen  äußerte.  Die
erste  Hälfte  des  Jahres,  als  Ganzes  genommen,  zeigt
noch  eine  Zunahme  gegenüber  dem  Vorjahre  sowohl
in  der  Einfuhr  wie  in  der  Ausfuhr,  während  in  der
zweiten  Hälfte  des  Jahres  jeder  einzelne  Monat
eine  Abnahme  gegen  das  Vorjahr  aufweist.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Sansibar.)

 

Außenhandel  der  Lierra  Leone  im  Jahre  1902.

Die  Einfuhr  nach  der  Sierra  Leone  erreichte  im
Jahre  1902  einen  Wert  von  627  531  L,  die
Ausfuhr  einen  solchen  von  403  517  E,  darunter
77  341  0#  Münzen.  Die  wichtigsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
  des  Jahres  1902  waren  dem  Werte  nach
die  folgenden:

Einfuhr:  Baumwollwaren  172  609  8  —  Spirituosen
  37955  —  Tabak  33  763  L  —  Kramwaren
  24998  9—  Mehl  19  882  L  —  Quincaillerien
16  285  L  —  Salz  15  152  L.  Ausfuhr:  Palmkerne
  201  367  8  —  Frische  Kolanüsse  60  352  2—
Ingwer  17  358  S  —  Palmöl  13  544  L  —  Kautschuk
  8192  8  —  Kopalgummi  6821  9  —  Häute
1187  E.  (La  Dépeche  Coloniale.)

 

Einfuhr  und  Verkauf  von  Schußwassen  und  Munition
in  Französisch-Westafrika.

Eine  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  4.  Mai  d.  Js.  bestimmt,  daß  die  Einfuhr,  der
Verkauf,  der  Transport  und  der  Besitz  von  Feuerwaffen,
  Kugeln,  Patronen  und  von  Pulver  jeder  Art
im  ganzen  Bereiche  des  Generalgouvernements  der
westafrikanischen  Küste  im  allgemeinen  untersagt  ist.
Feuerwaffen  und  Munition,  welche  für  die  Truppen,
die  Polizei  oder  jede  andere  öffentliche  Macht  bestimmt
  sind,  unterliegen  dieser  Beschränkung  nicht.
Als  rein  persönliches  Recht  kann  die  Einfuhr,  der
Transport  und  Besitz  von  vervollkommneten  Schußwaffen
  und  der  zugehörigen  Munition  ausnahmsweise
  von  dem  Generalgouverneur  für  die  seiner
Amtsgewalt  unterstellten  Gebiete  gestattet  werden.
Diese  Ermächtigung  wird  nur  Personen  gewährt,
die  hinreichende  Sicherheit  dafür  bieten,  daß  die
ihnen  überlassene  Waffe  und  Munition  nicht  an  dritte
        <pb n="402" />
        abgelassen  oder  verkauft  wird,  sowie  Reisenden,  die
im  Besitz  einer  Bescheinigung  ihrer  Regierung  sind,
aus  welcher  hervorgeht,  daß  die  Waffe  und  die
Munition  ausschließlich  für  ihre  persönliche  Verteidigung
  bestimmt  sind.  Als  vervollkommnete  Waffen
werden  alle  Waffen  mit  Ausnahme  der  nicht  gezogenen
  Steinschloßgewehre  angesehen.  Der  Generalgouverneur
  kann  die  Einfuhr,  den  Verkauf,  den
Transport  und  den  Besitz  von  nicht  gezogenen  Steinschloßgewehren
  und  von  gewöhnlichem  Pulver,  sogenanntem
  Negerpulver  (ade  traite),  im  Gebiet
von  Französisch-Westafrika  gestatten.  Ebenso  ist  er
befugt,  je  nach  den  Umständen,  ein  Verbot  für  das
Gesamtgebiet  oder  ein  Teilgebiet  der  Kolonie  zu
erlassen.  Die  Durchfuhr  von  Feuerwaffen  und  der
zugehörigen  Munition  ist  im  Bereiche  des  Generalgouvernements
  nur  unter  den  im  Artikel  10  der
Brüsseler  Generalakte  vorgesehenen  Bedingungen

gestattet.
(Journal  officiel  de  la  République  Françeise.)

    

77V7yTVVVYTVYV  7yTVTyVYVYTyVYT  N?*?-’-Titeratur.



Die  neue  „Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen
  Marine  für  das  Jahr  1903“  (Mk.  2,50)
ist  soeben  im  Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung
  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  erschienen.
Sie  ist  im  Marine-Kabinett  redigiert  und  nach  dem
Stande  vom  20.  Mai  d.  Js.  aufgestellt.

Oberleutnant  Stephan:  Lehrmethode  der  Anfangs=308



 

Eine  Lehrmethode  der  Anfangsgründe  des  Planzeichnens,
  wie  sie  hier  geboten  wird,  existiert  bislang
noch  nicht;  der  Verfasser,  der  lange  Jahre  Lehrer
des  Planzeichnens  im  Kadettenkorps  r2c.  war,  will
die  Schüler  nicht  nur  in  der  Technik  des  Zeichnens
unterrichten,  sondern  bemüht  sich  auch,  bei  ihnen
Verständnis  für  die  Natur  zu  wecken  durch  Eingehen
auf  die  Beschaffenheit  der  Geländegegenstände,  deren
Signaturen  eingeübt  werden.

Stielers  Hand-Atlas.  Neue,  neunte  Lieferungs-Ausgabe.
  50  Lieferungen  (jede  mit  zwei  Karten)
zu  je  60  Pfennig.  Justus  Perthes,  Gotha.

Die  neu  erschienenen  Lieferungen  bringen  eine
Karte  von  Ostsibirien  und  der  Mandschurei  von
Herm.  Habenichts.  Das  Blatt  zeigt  die  durch  die
Vollendung  der  sibirischen  und  mandschurischen  Eisenbahn
  für  den  Weltverkehr  erst  erschlossenen  Gebiete
in  einem  Maßstabe  von  1:7½  Mill.  Der  zweite
Neustich  dieser  Lieferung  bietet  den  südlichen  Teil
von  Großbritannien  in  1:  1½  Mill.  von  O.  Koffmahn.
  Die  letzten  Blätter:  Osterreich-Ungarn,  Blatt  1
und  2,  sind  aus  der  früheren  Ausgabe  übernommen,
aber  einer  eingehenden  Berichtigung  unterzogen
worden.

WV7W7VVVVVV90NN7

Titeratur-Perxreichnits.

Oberlehrer  A.  v.  Bockelmann:  Sechs  Wochen  auf
Java.  Bericht  eines  Kolonialfreundes.  Wissenschaftliche
  Beilage  zum  Programm  des  Königlichen  Gymnasiums
  zu  Danzig.  Ostern  1903.

    

Vn

 

 

 

gründe  des  militärischen  Planzeichnens.  Mit  ,  .-.  .
-  «  Edmund  D.  Morel:  The  British  Case  in  French
Abbildungen  im  Text.  Mk.  1,50.  Liebelsche  Congo.  The  Story  of  a  great  injustice,  its  causes
Buchhandlung,  Berlin.  and  its  lessons.  William  Heinemann,  London.
Perkehrs  -Machrichten.

In  Ujiji  (Deutsch-Ostafrika)  ist  an  der  Linie  des  afrikanischen  transkontinentalen  Telegraphen

eine  für  den  internationalen  Verkehr  geöffnete  deutsche  Reichs-Telegraphenanstalt  eingerichtet  worden.

Die

Worttaxe  für  Telegramme  nach  Ujijl  ist  dieselbe  wie  für  solche  nach  Bismarckburg;  sie  beträgt  3  Mk.  15  Pf.

 

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  ÜUÜberfahrt  abgesandt  werden  am:
.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  19.  Juni,  3.  Juli  Tanga  16—20  Tage  ·  —
»  i?  stafr  (heuufiet  Z  gifeh  V.  6  J  6  9  16,  30.  Juni,  3.  Juli
,  nach  Tanga  Brindisi  5.  Juli  Tanga  18  Tage  0  abds.
(englische  Schisse)
1  Neapel  19.  Juni,  3.  Juli  Dar-es-Sal.  17—22  Tg.6.,  30.  Juni
(deutsches  Schiff)  abends  10,35  abds.
Brindisi  5.  Juli  Dar-es-Saläm  20  Tage  3.  Juli
b  .  frika  (englisches  Schiff)  ·  ,3»c10
)Mch  FIEIIchTFIKLUW  ’  Marseille  10.  Juli  Sansibar  78  Tage  8.  Julie
(französische  Schiffe)  40  s.  10%  abds
Brindisi  12.  Juli  Sansibar  22  Tage  10.  Juli
(englische  Schiffe)  abends  10s  abds.
        <pb n="403" />
        7——.—
—

309

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
E
2.  Deutsch-Uen-Gninea.  T  (vr  Tas
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  traimhisgn.  1  7  Mull.  16.  August  Herbertshöhe  42
“N“  Mei  I  Frass-IMMng  la  7.  Juli,  14.,  1  Aug.
asen,  #edrich  ic  Wir  —  rnr  4  9.  Juli,  20.  August  Stephans  ori  40  nQ  10#  abds.
selee  eede,  ae  4%  100  bo.  bertshöhe  45
atupi  45
3.  Deutsch-Lüdwestafrika.
a)  nach  Kap  Croß,  Grootfontein,.  Southampton  18.  Juli  Swakopmund  25  Tage  17.  Juli
—  3  (engl.  Schiffe  dis  gap  40  nms.  118  oms.
enoussn,  Naribib,  Kubas,,  stadt.  dammn  Woerdobene
  Htopdeab.l  Haa.  —  80.  Swal  80  Ta  29.J  u  abd
ruru,  Otavi,  Otjimbingue,  ur  Juni  wakopmund  ge  .Juni  71  8.
—  2  —  %
„ton  18.  Juli  Lüderitzbucht  22  Tage17.  Juli
%  Fie  n  Kap-  1128  vms.
b)  nach  Luderizbucht,  Kubut..  io  dann  or-Hamburg
  30.  Juni  Swakopmund  30  Tage  29.  Juni  711  abds.
Su  Schin
eo  nach  Bethanien,  Eitzeon,  gee-  Southamp  27.  Juni,  11.  Juli  Kapstadt  17  Tage  26.  Juni,  10.  Juli
“W—  iin  vis
e  mbad  Flont,  dan  n  *7
4  nameruu-  Hamburg  10.  Juli  Duala  21  Tage  9.  Juli
#  (deutsche  Schiffe)  12  wv  Duala  19  T  10  #1  abds.
eegebi  Dik  Enu-  ärna  «  .
Esskgxkzps:!—»gssssgzg»Ist-EITHERJ«  HM  såäsps
Liverpool  jeden  Sonnabend  Liverpool  20.  Juni  Duala  24  Tage  18.  Juni  1235  ums.
")  Le  gess  "eneiische  Schiffe
SWBouma  —  Matadt  v  n  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  10.  jed.  Mts.  712  abds.
eopoldville;  aus  Antwerpen  Liverpool  4.  Juli  Duala  26  Tage  2.  Juli  1288  nms.
am  2.,  23.  Juli  1
5.  Ravolinen,  Neapel  25.  Juni  38  Tage  23.  Juni  10  #  abds.
Palan  ·  Inseln.  (deutsches  Schiff)  *  51  —  d
Neapel  25.  Juni,  9.  Juli  Tsingtau  35—36  Tage23.  Juni,  7.  Juli
6.  Rlantschon  (deutsche  Schiffe)  100  abends  10  abds.
"  Brindist.=  21.,  28.  Juni,  5.  Juliifingtau  37  Tage  19.,  26.  Junt,  3.  Juli
frlendussche  beh:,  100  abends  10#  abds.
Neapel  26.  Juni  Saipan  43  Tage  23.  Juni  1035  abds.
7.  Warianen.  (deutsches  Schiff)

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi

en.

 

Fofohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

.  Neapel  2ß5.  Juni  aluit  58  Tage  23.  Juni  108  abds.
8.  Marstall--Inlein.  leulschn  z.-—  J  J  ag  Juni
9.  Lamon.  u  n  5.  Juli  Apia  26  Tage  8.  Juli
San  Francisco  112  vms.
ambur  10.  Juli  Lome  18  Tage  uli
A  Schiffe)  J  s  3ꝛ  abds
Southampton  12.  Juli  Lome  16  Tage  10.  Juli
(deutsche  Schiffe)  ·.  3  abds.
Rotterdoam  13.  Juli  Lome  33  Tage  11.  Juli  9#  abds.
(deutsches  Schif)
Ha  urg  25.  Juni  Lome  28  Tage  24.  Juni  717  abds.
10.  Togo  (deutsches  Schiff)
·  *14  29.  Juni  Lome  24  Tage  27.  Juni  J#  abds.
eu  es  Ecqcht  ·
mbur  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  717  abds.

ranzöftsche

 

58*  öy“*b“i?d
165  eille

or  Zu
(sranzöfische  Schiffe)

5.  jed.  Mts.  120  mittags

Schiffe)
16.  jed.  Mts.  110  oms.

p
Cotonou  23  Tage
von  da  ab  Landverdindung

Cotonou  19  Tage

 

von  da  ab  Landverdindung

 

3.  jed.  Mts.  10%  abds.
13.  jed.  Mts.  10%  abds.

)  Den  durch  #  bezeichneten  ——  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  Beförderung  auf  diesem
        <pb n="404" />
        —  310

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Poft  ist  fällig  Landungs-  st  ist  fällig
Von  hafen  in  Eiun  am  Bon  hafen  in  Berlin  am
»·  Brindisi...2oJun  —  !½  8.
————2  Karolinen  *  „  6  *&amp;amp;
.A  epel  .....  27.  Juni,  11.  Juli
Deutsq  ·  Ostafrita  in  «  3.  *  7  Jull  Riautschon  .  ...  Beirdit  ...  22.  Juni,  6.  Juli
Morseilée  ..  16.  Juni,  17.  Juli  arseile.  —  17.  Juni.  2.Juli
1  Marianen  ....  Neapel  ..  .  8.*August
Deutsch-Slldwestafrika  —ie  26.J  g  Dul
#a)  nördl.  Teil  d.  Schuygeb.  Southampton  uni,  1  .  .  .  .  B.“
————  Southambton  2i.  Juni,  6.  Juli  Marshall-Inseln.  Neapel  8.  August
*)7  Lamo  Queenstown  29.  Juni,  20.  Juli
Namern  Southampton  17.7,  28.  jed.  Mts.  —
Plyomouch.  16.,  30.  JuntNJ.  iq...#  Southampton]  17.  u.  W.#  jed.  Mt.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann  ·  Linie  zwischen  Hamburg  nud  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

bKeis  e  Leyte  Nachrichten
o

Postdempfer  von  I  nach  bis  12.  Juni  1908.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  11.  Juni  in  Rotterdam.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  31.  Mai  in  Duala.
„Aline  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  24.  Mai  in  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  1.  Juni  in  Lagos.
„Ascan  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  7.  Juni  in  Sao  Thomé.
„Carl  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  7.  Juni  in  Las  Palmas.
„Eduard  Bohlen“  Whydah  Hamburg  am  4.  Juni  in  Kotonou.
„Eleonore  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  12.  Juni  ab  Secondee.
„Ella  Woermann“.  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ernst  Woermann“  Hambur  Lüderitzbucht  am  30.  Mai  in  Swakopmund.
„Gretchen  Bohlen“"“  Zt.  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“  Luderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Madeira.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Kap  Palmas  am  26.  Mai  in  Madeira.
„Helene  Woermann“..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juni  in  Lagos.
„Henriette  Woermann“.  ambur  Old  Calabar  am  25.  Mai  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  z.  Zt.  in  Hamburg.
EF9  Woermann“.  Benguela  peamburg  am  9.  Juni  in  Accra.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  7.  Juni  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  12.  Juni  Cuxhaven  passiert.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  5.  Juni  in  Conakry.
„Lothar  Bohlen“  Old  Calabar  Hamburg  am  9.  Juni  in  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Juni  Dover  passtert.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Juni  in  Las  Palmas.
„Marie  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  10.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  9.  Juni  in  Lagos.
„Melita  Bohlen“  Gabun  Hamburg  am  7.  Juni  in  Bonny.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  10.  Juni  Cuxhaven  passiert.
„Paul  Woermann“  Batanga  Hamburg  am  9.  Juni  in  Rufisque.
„Professor  Woermann“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“.  Hamburg  Benguela  am  5.  Juni  in  Las  Palmas.

 

Schiffsbewesungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Gamburg—Opafrika).

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
eichspo
Reichsposidampfer  von  l  nach  bis  11.  Junü  103.

„König“  .  .  ..  Hamburg  Durban  am  10.  Juni  in  Lissabon  eingetroffen.
„Kaiser“.  ..  Hamburg  Delagoabai  am  23.  Mai  von  Las  Palmas  abgeg.
„Gouverneur=  *  Beira  Hamburg  am  6.  Juni  von  Port  Said  abgeg.
„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  11.  Juni  von  Aden  abgegangen.
„Kanzler“  Delagoabai  Hamburg  am  4.  Juni  Dover  passiert.
„  ürst“  ..  Delagoabai  Hamburg  am  9.  Juni  von  Kapstadt  abge  auger-„Bürgermeister“
  Durban  Hamburg  am  6.  Juni  von  Delagoabai  abg
„Markgraf“.  Hamburg  Delagoabai  am  7.  Juni  in  Mozambique  uingene  en.
8  erzog“.  Durban  Hamburg  am  11.  Juni  von  Marseille  abgegangen.

eneraé  Hamburg  Delagoabai  am  11.  Juni  von  Suez  abgegangen.
„Prinzregent“.  ..  Hamburg  Beira  am  10.  Juni  von  Sansibar  abgegangen.
        <pb n="405" />
        Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  sind  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  einzusenden.

Bekanntmachung.

n  unser  Handelsregister  Abteilung
ist  heute  unter  Nr.  13  a  eingetragen
worden:

1.  Nisch  &amp;amp;  Funk  in  Lome.
2.  a)  Kaufmann  Franz  Eduard  Risch
in  Lome  und  Keta,
b)  Kaufmann  Hugo  Sauerland
in  Lome  und  Keta.
3.  Offene  Handelsgesellschaft.  Die
Gesellschaft  hat  am  1.  April  1903

 

begonnen.  (136)
Zur  Vertretung  der  Gesellschaft
sind  nur

a)  Kaufmann  Franz  Eduard  Risch
in  Lome  und  Keta,

b)  Kaufmann  Hugo  Sauerland
in  Lome  und  Keta

ermächtigt.
Lome,  den  27.  April  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht  des
Schunzgebietes  Togo.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  A  ist  bei
der  Firma  Carl  Hagemeister  in
Swakopmund  (Nr.  9  des  Registers)
am  9.  Mai  1903  folgendes  eingetragen
worden:  (132)

Die  Firma  ist  erloschen.

Swakopmund,  den  9.  Mai  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanutmachung.

Im  Handelsregister  Abteilung  B  ist
heute  bei  der  Firma  G.  Ahrens  &amp;amp;
Co.,  Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung,  eingetragen  worden:

Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  nach
Swakopmund  verlegt  worden.

Die  Bestellung  des  Kaufmanns  Georg
Ahrens  als  Geschäftsführer  ist  widerrufen
  worden.

Die  Gesellschaft  wird  nur  durch
einen  Geschäftsführer  vertreien.  (133)

Swakopmund,  den  28.  April  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  A  Nr.  12  des
hiesigen  Bezirksgerichts  ist  bei  der
Firma  Erhard  &amp;amp;  Schultz  heute
eingetragen  worden:

Den  Kausleuten  Emil  Henrichsen
zu  Swakopmund  und  Valentin  Dedig
zu  Karibib  ist  Prokura  erteilt.  (134)

Swakopmund,  den  15.  Mai  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

 

 

;  Farben
für  Maschinen-  und  Waggonfabriken.
s#owie  elmtliche  Anstrichfarben.

S.  M.  Cohn,  Farbenwerke.

Farböl  D.  R.  P.

bevlhrter  Kostechutzanetrich  für  «

Eisenkonstinktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.
Eisenbahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brücken,  Untergestellen.  hölzernen  und  Beritu  8.,  Cottboser  Damm  70.  und
eisernen  Güterwagen  ete.  vorgeschrieben.  Badenburger  Mulle  b.  Gielsen.

(1611  Beste  Referensen.  -—  Gegr.  Wörlitz  1796.

angani-Geselsschaft,  Berlin.

Wir  laden  hiermit  unsere  pp.  Anteilseigner  zu  einer

außerordentlichen  Hauptversammlung

am  Montag,  den  6.  Juli  19003,  nachmittags  5  Uhr  pünktlich,
in  JSale  B  bes  Architektenhauses,  Berlin  W.,  Wilhelmstraße  92/93,

ganz  ergebenst  ein,  da  in  der  fünften  ordentlichen  Hauptversammlung  vom
2.  Juni  a.  c.  die  Hälfte  des  Grundkapitals  nicht  vertreten  war,  und  die  für
den  gleichen  Tag  einberufene  außerordentliche  Hauptversammlung  aus  juristischen
Bedenken  nicht  stattfinden  konnte.

Tages-Ordnung:
1.  Beschlußfassung  über  Fortführung  oder  Liquidation  des  Unternehmens.
2.  Eventuell:  Wahl  von  Liquidatoren.

Gemäß  §  36  unserer  Satzungen  weisen  wir  darauf  hin,  daß  diese  Versammlung
  ohne  Rücksicht  auf  die  Höhe  des  vertretenen  Grundkapitals  mit
einfacher  Stimmenmehrheit  über  die  zur  Beratung  stehenden  Gegenstände  Beschluß
  fassen  wird.

Diejenigen  Anteilseigner,  welche  persönlich  an  der  Versammlung  teilnehmen
oder  sich  durch  Bevollmächtigte  vertreten  lassen  wollen,  werden  ersucht,  ihre
Anteile  in  der  Woche  vom  29.  Juni  a.  e.  bis  zum  4.  Juli  n.  c.
in  unserem  Bureau,  Berlin  W.  9,  Königin  Angustastraße  13,  morgens
zwischen  9  und  11  Uhr,  zu  hinterlegen.

Berlin,  den  6.  Juni  1903.

Der  Verwaltungsrat  der  Pangani-Gesellschaft.

Reimann.  Justus  Strandes.

 

 

 

(12)

 

Reine  Weine  aller  Hrt,
Spirituosen  sune  keine  Kiköre.

Spezialität:  Kolowein.

Sociedad  Vinicold,  TCarragond  Epanien),
Hamburg  (frelhaken).
        <pb n="406" />
        —————————

G.  A.  v.  Halen

Export-  u.  Verlags-Buchhandlung


Bremen

bringt  sich  ihren  zahlreichen
Kunden  in  den  deutschen
Schutzgebieten  in  empfehlende

Erinnerung.  (69)
—
Kataloge,  Prospelcte,  Spezialofferten,

  Literarlsche  Auskünfte
aller  Art  gratis  und  franko.

H———————--e——————————e
sH.  ——.——————————————

eaee-rses’ioesslarl  s  ÊÊ  eÊ

 

    

  
  

   

  

Wasser-Pumpes  jeder  Art  Ior  alle  weckt
Für  Hand-  und  Kraftbetrleb.

          
  

—

uounu  Jaflet  1  Jenielr  u  noun  vôA  /sduoss#g  desne

Nang  &amp;amp;  Drzekpunpen,  für  gewöhnkche  &amp;amp;  Röhrenbrunnen,  für  Wasserletftungen,

5

)  7

*

H
3

323  38

*

1  8

Rðhren·

cder  -

      

Abyuuussmmssilzausdthulem
Pumpovkärzuokorkskath
HkogsekolemBrauereiessJinswisruc
IsauokstnlodrissProlsomkIst-citatersten
Olasse  vermöge  Fabrikation  im  Grossen
Auswahl  in  mehreren  Hundert  verechldenes
  Fleuren  und  (irössan

Eimsbütteler  Maschlnenfahrik
vornr.  Fried.  Filler,  G.  m  b.  H.

Ilamburg  19.  (123)

    
   
  
   
 

312

Junger  Mann,

22  Jahre  alt,  militärfrei,  gesund,  ge—
lernter  Kaufmann  mit  höherer  Schul—
bildung,  wünscht  per  sofort  oder  später
Engagement  irgendwelcher  Art  nach
den  Kolonien.  Gleichviel  wohin.  Gef.
Offerten  sub  0.  T.  1777  an  Unasen-Steln
  &amp;amp;  Vogler,  A.-G.,  Köln.  (128)

Grapow  &amp;amp;  Wellmank.

Hamburg.
Neuerwall  No.  55/57.

Einkauf  und  Spedttion

für  Waren  aller  Art,  speziell
nach  und  von  den  deutschen
Kolonien  in

 

        
         

—
Musikwerke

Poluphens,  selb#tepielend,
  und  Drehorgeln
  mit  ausrwechselbaren
  Metallnotenscheiben.

dlreitk  vomn  Fabrikalionsplotz,
  Concerttnas

  doneons.
-  harm

   
  
 
 
  
   
  
     
 

Mandollnen,  nu
erstklass.  F

dinl  dhiul.  uni
srsst

.  O  Phonographen
lles

 

      
    

 

Grammophone  mür

DGEi#sgennurt##
Mö
ahnschen  &amp;amp;  Co.,  Lelpxig.

—  Nan  vorlange  Spesial-  katalotg..

 

   

    

West-  und  Ostafrika.

Spezialitäten:
Lebensmittel,  Baumaterlallen,
Manufaktur-  und  Elsenwaren.

Verkauf'
aller  Kolonial-Erzeuguisse.

    
      
    
    
   

 

mzüge  v.  v.  u.  belieb.  Plätren  sewis
bersee-  Transport  per  litt,

agerung  u.  Spedition

übernehmen  billigst

H.  Wachtmann  &amp;amp;  Co.,

Pa.  Reserenz.  Hamburg.  (115)

72  K  Witta,  Co#ldsste  esata)

ist  eine  Faktorei  mit  an  der  Beach  und  Taçgunme  vorzoglich
gelsegenen  Plãtzen  und  allen  æum  Faktoreibetriebe  erforderiichen
  Cebäuoden  biilig  zu  verfaufen.  Offertfen  erbeten
  unter  A.  B.  990  an  die  Expedition  d.  87.  (125)

Der  Verein  der  Kaufberechtigten

des

Warenhauses  für  deutsche  Beamite,
Berlin  NW.,  Bunsenstrasse  2,

Telegramm  -  Adresse:  „Beamtenkaufhaus“,  Berlln,

ist  für  den  Export  aller  Arten  von  Verb#auchs-  vie  Gebrauchs-Gegenständen  (Lebensmitteln,
Konserven,  Wein,  Bekleidung.  Wusche,  Rinriehtangen  u.  S.  w.)  auf  das  beste  eingerichtet.

Den  Deutschen  im  Auelande  werden  dieselben  billigen  Preise,  Vorteile,  Vorzüge  p.  p.
geboten,  welche  die  inländischen  Mitglieder  des  Vereins  (über  43.000)  geniefsen.

Die  bewührten,  sich  allgemeiner  Anerkennung  erfreuenden  Einrichtungen  des  Vereins
bürgen  für  die  denkbar  reellste  und  zuverlissigste  Ausführung  jedes  Auftrages.

Für  verschiedene  Arten  von  Verbrauchsgegenstinden,  so  u.  a.  für  Fettwaren  (r.  B.
RButter,  Klise  p.  p.)  und  Fleischwaren  (z.  B.  Wurst,  Schinken  p.  p.).  bringt  der  Verein
Konservierungemethoden  zur  ywensnst:  die  sich  selbst  in  den  heifsesten  Tropen  r*d
den  vollkommen  bewährt  haben.  Die  Konserven  aller  Art  entstammen  nur  den  leistungs-Fhigsten
  Konserven-  Fabriken.

Der  Verein  sorgt  steis  für  erprobt  seetüchtige  Verpaekung  der  Sendungen  nach
überseeischen  Ländern  und  ist  erbötig,  diesen  Sendongen  gegen  Erstattung  der  kleinen  Spesen
and  Verpackungskosten  Gegenstinde  beizuschlielsen,  welche  dem  Verein  eventuell  von  Verwandten
  und  Bekannten  der  auslindischen  Bosteller  zur  Mitsendung  übergeben  werden.

Seesendungen  werden  am  beston  bei  Absendung  frankiert  (zo  Lasten  des  Bestellern),  da
dann  die  Spesen-Rechnungen  hier  revidiert  und  somit  die  Besteller  jeder  weiteren  Kontrolle
überboben  verden.  Die  Auslagen  für  Frankierungen  der  p.  Sendungen  fallen  unter  die  nachstehenden
  Zahlungsbedingungen.

Aufnahmebedinfongen:  0  Mark  fur  eine  Mitgliedskarte  auf  Lebensseit.  Laut
1  der  Satzungen  sind  die  Mitglieder  von  jeder  Haftung  frei.

Die  jährllch  erscheinenden  Preislisten.  Nachtrige,  Verkehrserleichterungen  werden  bald
nach  Erscheinen  den  Mitgliedern  im  Auslande  pünktlich  und  frei  zugesandt.  (126)

Zahlungsbedingungen:  Errichtung  eines  Kontos  durch  Bareinzahlung  oder  Acereditiv
  auf  ein  gutes  Bankhaus  vor  Absendung  der  bestellten  Waren  oder,  vo  angingig,  Versendung

  der  Waren  unter  Nachnahme.  Das  Direktorlun.

 

 

 

Dieser  Nummer  liegt  das  2.  Heft  des  XVI.  Vandes  der  „Mitteilungen  von  Forschuugsreisenden

und  Gelehrten  aus  den  dentschen  Schusgebieten“  bei.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Viesenthal,  Berlin.

—  —  —  —  —  —

Berlag  und  Druck  der  Koͤniglichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  I2,  stochstrabe  8.
Ausgegeben  am  16.  Juni  1908  um  6  Uhr  nachmittags.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Deransgezeben  in  der  Kolsinl-Sbteiling  bes  Auswirtigen  Imü#.

—„  —  —  —  —  —  —  *  —

XIV.  Jahrgang.  herlin,  1.  Juli  1903.  Nummer  13.

—.———.——e-.-.—————  .  —  —  *.—.——...—  "———

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „HMitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danekelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beihesten  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Bocchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schuygebiete  und
Lterreich.  ngarn,  Mi.  8.75  für  die  Länder  des  Weltposwereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  668—71,  zu  richten.  (Einget.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Genehmigungsurkunde,  betreffend  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  auf  den  Inhaber  S.  313.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  315.  —
Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Februar  und
März  1903  S.  316.  —  Personalien  S.  316.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  317.  —  Deutsch-Ostafrika:  Bericht  des  Hauptmanns
v.  Beringe  über  eine  Expedition  nach  Ruanda  (IV.  Schluß)  S.  317.  —  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  319.  —
Kamerun:  Kaisers-Geburtstagsfeier  in  Dikoa  S.  319.  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  S.  319.
—  Deutsch-Südwestafrika:  Zur  neuen  Zollverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  S.  320.  —  South  West
Afrvica  Company,  Limited  S.  322.  —  Samoa:  Die  Selbstverwaltung  der  Samoaner  S.  322.  —  Togo:  Zur
Statistik  des  Warenverkehrs  des  Schutzgebietes  Togo  für  das  Jahr  1902  S.  323.  —  Statistik  des  Warenverkehrs  des
Schutzgebietes  Togo  für  das  Kalenderjahr  1902  S.  324.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der
Antisklaverei-Bewegung  S.  333.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Beschrän-Eng
  d:#  Schürfens  und  des  Waffenhandels  in  Liberia  S.  338.  —  Kupfer-=  und  Eisenerzlager  in  Nordwest-Rhodesia
S.  338.  —  Wachsproduktion  und  -handel  Madagaskars  S.  338.  —  Aufhebung  der  Durchfuhrzölle  in  Mogambique
S.  338.  —  Außenhandel  des  Kongostaates  im  Jahre  1902  S.  339.  —  Bahnbau  in  Dahomey  S.  339.  —  Verschiedene
  Mitteilungen:  Zur  Malariabekämpfung  S.  339.  —  Einrichtung  eines  monatlichen  Dampferverkehrs
zwischen  Lissabon  und  Mogambique  S.  339.  —  Literatur  S.  340.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  341.  —  Anzeigen.

 

 

 

 

Amtlicher  Teil.
Gesetze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Genehmigungsurkunde,  betreffend  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  auf  den  Inhaber.  Vom  23.  Juni  1903.

Mit  Allerhöchster  Ermächtigung  erteilen  wir  hierdurch  auf  Grund  des  §  795  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  und  des  Artikels  8  der  Königlichen  Verordnung  zur  Ausführung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
vom  16.  November  1899  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  mit  dem  Sitze  in  Berlin  die  Genehmigung
zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  bis  zum  Betrage  von  11  495  000  Mk.,  in  Buchstaben:
  Elf  Millionen  vierhundertfünfundneunzigtausend  Mark.  Die  Schuldverschreibungen  sind  nach  dem
anliegenden  Muster  anzufertigen,  mit  8½  péCt.  jährlich  zu  verzinsen  und  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane
  durch  Verlosung  vom  1.  Juli  1904  ab  halbjährlich  mit  0,85982  péCt.  des  Kapitals,  unter  Zuwachs
der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen,  zu  tilgen.

Vorstehende  Genehmigung  wird  vorbehaltlich  der  Rechte  Dritter  erteilt.  Für  die  Befriedigung  der
Inhaber  der  Schuldverschreibungen  wird  eine  Gewährleistung  seitens  des  Staats  nicht  übernommen.

Diese  Genehmigung  ist  mit  den  Anlagen  im  „Deutschen  Reichs=  und  Königlich  Preußischen

Staatsanzeiger“  bekannt  zu  machen.

Berlin,  den  23.  Juni  1903.
Der  Minister  Der  Finanzminister.
der  auswärtigen  Angelegenheiten.  In  Vertretung:
Graf  v.  Bülow.  Dombois.
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        —  314  —

3½  prozentige,  durch  jährliche  Zahlungen  des  Deutschen  Reichs  sichergestellte  Schuldverschreibung  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin

Buchstabe  .  .  ..  Nr.  ....
über
.........  Mk.  Reichswährung.
Ausgefertigt  auf  Grund  der  mit  Allerhöchster  Ermächtigung  erteilten  Genehmigung  der  Minister
der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  der  Finanzen  0vo  (Deutscher  Reichs=  und  Königlich
Preußischer  Staatsanzeiger  vom  .  .  .  ten  ...  .  ...  1903).

In  Gemäßheit  des  von  dem  Reichskanzler  als  Aussichtsbehörde  genehmigten  Beschlusses  der  Hauptversammlung
  der  Mitglieder  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zu  Berlin,  vom  4.  Mai  1903  wegen
Aufnahme  einer  Anleihe  von  11  495  000  Mk.  bekennt  sich  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  durch
diese,  für  jeden  Inhaber  gültige  Schuldverschreibung  zu  einer  seitens  des  Gläubigers  unkündbaren  Darlehnsschuld
  dn  Mk.,  welche  mit  3½  péCt.  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  ganze  Schuld  von  11  495  000  Mk.,  über  welche  2500  Schuldverschreibungen  Buchstabe  A
zu  je  2000  Mk.,  5000  Schuldverschreibungen  Buchstabe  B  zu  je  1000  Mk.  und  2990  Schuldverschreibungen
Buchstabe  C  zu  je  500  Mk.  ausgegeben  sind,  wird  nach  dem  genehmigten  und  auf  den  Schuldverschreibungen
abgedruckten  Tilgungsplane  durch  Einlösung  auszulosender  Schuldverschreibungen  vom  1.  Juli  des  Jahres
1904  ab  spätestens  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  1935  getilgt.  Zu  diesem  Zwecke  wird  ein  Tilgungsstock
gebildet,  welchem  halbjährlich  wenigstens  0,85982  pCt.  des  Anleihekapitals  sowie  die  Zinsen  von  den  getilgten
  Schuldverschreibungen  zuzuführen  sind.

Die  Auslosung  findet  in  den  Geschäftsräumen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  unter
Leitung  eines  Notars  in  den  Monaten  Juni  und  Dezember  jeden  Jahres  statt.  Der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  bleibt  jedoch  das  Recht  vorbehalten,  vom  Jahre  1910  an  eine  stärkere  Tilgung  eintreten
zu  lassen  oder  auch  sämtliche  noch  im  Umlaufe  befindliche  Schuldverschreibungen  auf  einmal  zurückzuzahlen.
Die  durch  verstärkte  Tilgung  ersparten  Zinsen  sind  ebensalls  dem  Tilgungsstocke  zuzuführen.

Die  ausgelosten  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer
Buchstaben,  Nummern  und  Beträge  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich
bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  ersolgt  in  dem  „Deutschen  Reichs=  und  Königlich  Preußischen
Staatsanzeiger",  außerdem  in  zwei  in  Berlin  erscheinenden  Zeitungen  und  einer  in  Frankfurt  a.  M.  erscheinenden
  Zeitung.

Bis  zu  dem  Tage,  an  welchem  hiernach  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es  in  halbjährlichen
Terminen,  am  1.  Jonuar  und  am  1.  Juli,  vom  1.  Juli  1904  an  gerechnet,  mit  3½  péCt.  jährlich  verzinst.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  Rückgabe  der  fällig  gewordenen  Zinsscheine,
  bezw.  dieser  Schuldverschreibung  bei  der  Königlichen  Hauptseehandlungskasse  zu  Berlin,  und  zwar
auch  in  der  nach  dem  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  Mit  der  zur  Empfangnahme  des
Kapitals  eingereichten  Schuldverschreibung  sind  auch  die  dazu  gehörigen  Zinsscheine  der  späteren  Fälligkeitstermine
  zurückzuliefern.  Für  die  fehlenden  Zinsscheine  wird  der  Betrag  vom  Kapital  abgezogen.

Der  Anspruch  aus  dieser  Schuldverschreibung  erlischt  mit  dem  Ablauf  von  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermin,  wenn  nicht  die  Schuldverschreibung  vor  dem  Ablauf  der  dreißig  Jahre  der  Deutsch-Ostafrikanischen
  Gesellschaft  zur  Einlösung  vorgelegt  wird.  Erfolgt  die  Vorlegung,  so  verjährt  der  Anspruch
in  zwei  Jahren  von  dem  Ende  der  Vorlegungsfrist  an.  Der  Vorlegung  steht  die  gerichtliche  Geltendmachung
  des  Anspruchs  aus  der  Urkunde  gleich.

Bei  den  Zinsscheinen  beträgt  die  Vorlegungsfrist  vier  Jahre.  Sie  beginnt  für  Zinsscheine  mit
dem  Schlusse  des  Jahres,  in  welchem  die  für  die  Zahlung  bestimmte  Zeit  eintrifft.

Das  Aufgebot  und  die  Kraftloserklärung  abhanden  gekommener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  §§  1004  ff.  der  Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine  können  weder  aufgeboten  noch  für  kraftlos  erklärt  werden.  Doch  wird  dem  bisherigen
Inhaber  von  Zinsscheinen,  welcher  den  Verlust  vor  dem  Ablauf  der  vierjährigen  Vorlegungsfrist  bei  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  anzeigt,  nach  Ablauf  der  Frist  der  Betrag  der  angemeldeten  Zinsscheine
gegen  Quittung  ausgezahlt  werden.  Der  Anspruch  ist  ausgeschlossen,  wenn  der  abhanden  gekommene
Schein  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zur  Einlösung  vorgelegt  oder  der  Anspruch  aus  dem  Scheine
gerichtlich  geltend  gemacht  worden  ist,  es  sei  denn,  daß  die  Vorlegung  oder  gerichtliche  Geltendmachung
nach  dem  Ablauf  der  Frist  erfolgt  ist.  Der  Anspruch  verjährt  in  vier  Jahren.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  halbjährliche  Zinsscheine  bis  zum  Schlusse  des  Jahres  1913
ausgegeben.  Die  Ausgabe  fernerer  Zinsscheine  erfolgt  bei  der  Königlichen  Hauptseehandlungskasse  zu  Berlin
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        —  315  —

gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinsscheinreihe  beigedruckten  Erneuerungsscheins,  sofern  nicht  der  Inhaber
der  Schuldverschreibung  bei  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  der  Ausgabe  widersprochen  hat.  In
diesem  Falle  sowie  beim  Verluste  eines  Erneuerungsscheins  werden  die  Zinsscheine  dem  Inhaber  der  Schuldverschreibung
  ausgehändigt,  wenn  er  die  Schuldverschreibung  vorlegt.

Für  die  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  mit
ihrem  gesamten  Vermögen.

Zur  besonderen  Sicherung  des  Dienstes  der  Anleihe  hat  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
den  ihr  aus  dem  Vertrage  mit  dem  Reichskanzler  vom  15.  November  1902  gegen  die  Kaiserliche  Regierung
zustehenden  Anspruch  auf  halbjährliche  Zahlungen  von  300  000  Mk.  bis  zum  Ende  des  Jahres  1935  einschließlich
  durch  Vertrag  vom  8.  Mai  1903  an  die  Königliche  Seehandlungs-Sozietät  abgetreten,  und  es
hat  die  Königliche  Generaldirektion  der  Seehandlungs-Sozietät  in  demselben  Vertrage  sowohl  gegenüber
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  als  auch  gegenüber  den  Inhabern  dieser  Schuldverschreibung  die
Verpflichtung  übernommen,  die  von  der  Kaiserlichen  Regierung  auf  Grund  der  vorerwähnten  Zession
gezahlten  Beträge  vorweg  zur  planmäßigen  Verzinsung  und  Tilgung  der  Anleihe  zu  verwenden.

Berlin,dddden  1903.
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.
(Unterschriften.)
Ausgefertigt:
(Unterschrift  der  Kontrollbeamten.)
Zinsschein.
...  te  Reihe
zu  der  Schuldverschreibung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft,  Buchstabe.  ..  Nr.  ..  .  über  ..  .  Mk.
zu  3½  pCt.  Zinsen  über  ..  Mk.  Pf.

Der  Inhaber  dieses  Zinsscheins  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der  Zeit  vom  ..  ....  ab
die  Zinsen  der  vorbenannten  Schuldverschreibung  für  das  Halbjahr  vom  ..  ...  tten
mit  Mkk.  Pf.  bei  der  Königlichen  Hauptseehandlungskasse  zu  Berlin.

Berlin,  dden  1903.

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.

Der  Anspruch  aus  diesem  Zinsschein  erlischt  mit  dem  Ablaufe  von  vier  Jahren  vom  Schlusse  des
Jahres  ab,  in  welchem  der  Zinsanspruch  fällig  geworden  ist,  wenn  nicht  der  Zinsschein  vor  dem  Ablauf
dieser  Frist  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zur  Einlösung  vorgelegt  wird.  Erfolgt  die  Vorlegung,
so  verjährt  der  Anspruch  innerhalb  zweier  Jahre  nach  Ablauf  der  Vorlegungsfrist.  Der  Vorlegung  steht
die  gerichtliche  Geltendmachung  des  Anspruchs  aus  der  Urkunde  gleich.

Erneuerungsschein

für  die  Zinsscheinreihe  nr.  zur  Schuldverschreibung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft,  Buchstabe..
  Nr.  über  Mk.

Der  Inhaber  dieses  Scheines  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  obigen  Schuldverschreibung
die  ...  te  Reihe  von  Zinsscheinen  für  die  Jahre  von  19  bis  19  nebst  Erneuerungsschein  bei  der
Königlichen  Hauptseehandlungskasse  zu  Berlin,  sofern  nicht  der  Inhaber  der  Schuldverschreibung  der  Ausgabe
  bei  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  widersprochen  hat.  In  diesem  Falle  sowie  beim  Verluste
dieses  Scheines  werden  die  neuen  Zinsscheine  nebst  Erneuerungsschein  dem  Inhaber  der  Schuldverschreibung
ausgehändigt,  wenn  er  die  Schuldverschreibung  vorlegt.

Berlin,d  d  en  19

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.

 

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
die  Monate  Mai  und  Juni  1903  auf  1,3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.
        <pb n="410" />
        316

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika

  im  Monat  Februar  1903.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,39  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schisfahrts.Holzschlag=  Neben-Zollamt
  Ausfuhr  Einfuhr  Abgabe  Gebühren  Einnahmen  Insgesamt
No.  P.]  NRo.  P.  No..  .  P.  Np.  P.]  No...  p.  P.  —  Mk.  .
l  I  I  ;
Tanga  ..  1  511.13  8308  10  s  —  22  31  104  59949  44—  13  830  07
Pangani  1  13  583080  29—  1  118  234263  59=  5226  85
Bagamooo  9954  441389  29  6  —  85  44  5  21
Dar-es-Saläm  4305  310  095  32  21  —  51  38  72  0914545  47—  20  218  57
Kilwa  2062  19452  1  115—2-6549  68
Lindi  2081  62751  0ü0b.  4  3  13  0
Zusammen09  344  tNN2  344  10  89819  13
—  —  .  —  —  —  —  —  —  I  :
29314Mk.59598Mk.  95  Mk.  517  Mk.  292  Mk.
45  Pf.  83  Pf.  91  Pf.  82  Pf.  12  Pf.  D  #
Im  Monat  März  1903.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)
Zölle  für  Schiffahrts.Holzschlag-NKeben-Haupt-Zollamt
  Ausfuhr  Einfuhr  Abgabe  Gebühren  Einnahmen  Insgesamt
Rp.  P.  Rp.  P.  Rp.  P.]  NRp.  P.]  Np..P.]  Np.  P.  -—  Mk.  Pf.
Z%  D!  „  :
Tanga.  665  4  8319  04  —  —  57  ]10  100  19142  15=  12684  85
Panganie  943  10  407812  6—  —  3  32  5036  54—  6988  62
Bagamopopo  7319  515703  03  6—  52  51  112  562319433  =  32  182  39
Dar-es-Saläm  3  731  4442  39  30  —  139  158  71  0915  803.  18—  21  927  05
Kilwa  3855  3646694  02S  é  124  15  13722
Lindi  2942  18  4661  55  12—  37  52  38  5292  45  10  673  71
gusammen  19  458  06  s51286  571  66  —382  41  685  47  71778  22  —  99593  84
26  998  Mk.71  160  Mk.  91  Mk.  530  Mk.  812  Mk.
08  Pf.  56  -f.  58  Te.  91  Pf.  71  Pf.
Perspnalien.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Regierungsrat
Dr.  Stuhlmann  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Geheimer  Regierungsrat  zum  Direktor  des  biologischlandwirtschaftlichen
  Instituts  in  Amani,  Deutsch-Ostafrika,  zu  ernennen.

Kaiserliche  Schutgtruppen.

 

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1903.

Weitzenberg,  Leutnant,  am  18.  Juni  d.  IJs.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  19.  Juni

d.  Is.  als  Oberleutnant  im  Pionier-Bataillon  von  Rauch  (Brandenburg.)  Nr.  3  wiederangestellt.
Dr.  Schellmann  und  Dr.  Skrodzki,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.
Dr.  Stolowsky,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.

A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1903.
Sixt  v.  Armin,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  und
Dr.  Jacobs,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1903.
Heßler,  Assistenzarzt  im  Infanterie-Regiment  von  Boyen  (5.  Ostpreußischen)  Nr.  41,  scheidet  mit  dem
5.  Juli  d.  Is.  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  6.  Juli  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  für
Kamerun  angestellt.
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        —  317  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  für  Kamerun  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:  dem  Oberleutnant  v.  Bülow;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:  dem  Unteroffizier  Denn  hardt.

FVW7777W77V7VVVVVVdvV''  V

Nichtamtlicher  Teil.

vbnal-Machrichten.  Der  Polizeimeister  Loosmann  und  der  Werk-Pers
  Deutsch.  Onafrika  meister  Vetterlein  sind  mit  Heimatsurlaub  aus

Kamerun  eingetroffen.
Der  Vermessungsgehilfe  Bresgott  ist  in  Deutsch.  ——2
Ostafrika  eingetroffen.
—  am  Ngoko  (Kamerun)  eingetroffen.
Der  Meteorologe  Dr.  Uhlig,  der  Bauleiter  ——

 

Lipowsky  und  der  Streckenaufseher  Blaschke  Togo.

haben  das  Schutzgebiet  mit  Heimatsurlaub  verlassen.  Der  Lehrer  Krüger  ist  aus  dem  Dienst  des
Der  kommiss.  Sekretär  Siegel,  der  Regierungs-  Gouvernements  in  Togo  ausgeschieden.

lehrer  Müller,  der  Pflanzer  Veith,  der  Bausekretär  Der  Regierungsarzt  Dr.  med.  Krüger  in  Togo

Wächter  und  der  Kesselschmied  Gräfe  sind  mit  hat  einen  Heimatsurlaub  angetreten.
Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

ç  Sũdwestairita.
Mit  Heimatsurlaub  sind  am  23.  Juni  in  Neapel  Die  Landmesser  Beermann  und  Heinsoeth
eingetroffen:  Leutnant  Kramer,  Zahlmeisteraspirant  und  der  Lehrer  Krause  haben  die  Ausreise  nach
Zacherle,  Feldwebel  Herbsleb  und  Lachenmair,  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.
Sergeant  Schuhmacher  sowie  Sanitätssergeant  -
Knispel.  Der  kommissarische  Distriktschef  Wasserfall,  die
Z  Luandmesser  Schiller  und  Steffen  und  der  Ma-Zahlmeisterasptrant
  Schneider  ist  am  23.  Juni  schinenmeister  Kirchhoff  sind  in  Deutsch-Südwest- 



in  Berlin  verstorben.  afrika  eingetroffen.
Lamerun.  Der  Sergeant  Wolff  ist  aus  Deutsch-Südwest-4%
  afrika  eingetroffen.
Der  Führer  der  Südkamerun-Grenzexpedition,
Hauptmann  Engelhardt,  ist  nach  Beendigung  seiner  Deutsch-Ueu-Gninea.
Expedition  in  Deutschland  wiedereingetroffen.  Der  Polizeimeister  Klinger  ist  in  Deutsch- 



 

Neu-Guinea  eingetroffen.

Nachrichten  aus  den  deutfschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

.  Dorf  Kischenyi  erreichte.  Der  erste  Marsch  führte
Prufsch-Pltafrikea  uns  durch  leicht  wellige  und  dicht  bevölkerte  lere

Bericht  des  Lauptmanns  v.  Beringe  über  eine  ebene  in  die  Landschaft  Luankere  Luemrera,  am
Expedition  nach  Ruanda.  Südfuß  des  Vulkans  Kirunga  ka  Karisimbi,  wo  wir

IV.  (Schluß.-)  am  Mkingo  wa  Luankere-Bach  lagerten.  Trotzdem

IV.  Von  der  Landschaft  Mrera  zum  Kiwu-  es  mir  hier  mit  Hilfe  der  mich  begleitenden  Watussi
see  bei  Kischenyl.  gelang,  Lebensmittel  in  genügenden  Mengen  zu  er-Hhalten,

  verhielten  sich  die  Eingeborenen  doch  durchaus
–s%  der  sAG  gearede  2  zurückhaltend.  Sie  hatten  ihre  Hütten  verlassen  und
Kiwusees,  welchen  ich  in  vier  Marschtagen  beim  sich  mit  samt  dem  Vieh  in  die  zahlreich  vorhandenen
9  Höhlen  geflüchtet.  Da  ich  bereits  im  Jahre  1899

———  —C  —  —  —

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  234,  264  hier  Schwierigkeiten  gehabt  hatte,  so  beschloß  ich,
und  296.  ·  einen  Ruhetag  hier  zu  machen,  um  den  Leuten  zu
        <pb n="412" />
        zeigen,  daß  ich  in  durchaus  friedlicher  Absicht  in  ihr
Land  gekommen  wäre.  Leider  schlugen  alle  Versuche,
mit  den  Eingeborenen  in  nähere  Fühlung  zu  kommen,
fehl.  Sie  erschienen  im  Lager  mit  Verpflegung  und
verschwanden  dann  wieder  in  ihren  Schlupfwinkeln.
Dieser  Ruhetag  wurde  auch  dazu  benutzt,  den  auf
dem  Sabinyo  erlegten  Affen  abzubalgen  und  zu
skelettieren.

Der  Weitermarsch  führte  uns  bis  an  den
Rand  des  Bambuswaldes,  gleichfalls  am  Südfuß
  des  Kirunga  ka  Karisimbi,  in  die  Landschaft
Kansense.  Auf  dem  Marsche  hierher  wurde  ein
kranker  Träger,  nachdem  er  von  der  Nachspitze  aus
den  auf  ihn  einstürmenden  Eingeborenen  herausgehauen
  war,  ermordet.  Ein  Grund  hierzu  war
für  die  Bevölkerung  in  keiner  Weise  vorhanden.
Ich  beschloß  daher,  auch  den  nächsten  Tag  in
Kansense  zu  verbleiben,  um  die  Schuldigen  zu
bestrafen.  Trotzdem  indessen  der  ganz  geheim  gehaltene
  Abmarsch  der  hierzu  bestimmten  Abteilung
auf  morgens  4  Uhr  festgesetzt  war,  erhielten  die
Eingeborenen  durch  aufgestellte  Wachen  von  Berg
zu  Berg  Nachricht  von  meiner  Absicht.  Die  Askaris
fanden  daher  auch  bei  ihrer  Ankunft  am  Morgen  die
Dörfer  verlassen  und  das  Vieh  fortgetrieben.  Die
bei  der  Ermordung  des  Trägers  beteiligt  gewesenen
Dörfer  wurden  abgebrannt.  An  Vieh  wurden  nur
etwa  150  Ziegen  und  2  Rinder  erbeutet.  Die
mich  begleitenden  Watussi  erklärten  auch,  daß  der
Msinga  sich  in  dieser  Gegend  noch  keinen  Gehorsam
habe  verschaffen  können,  sowie  daß  sie  nur  mit
mir  diesen  Weg  gegangen  wären.  Für  den  Rückmarsch
  würden  sie  einen  mehr  südlichen  Weg
wählen.

Am  23.  Oktober  passierten  wir  auf  ausgetretenen
und  versumpften  Pfaden  den  am  Südfuß  des  mit
Schnee  bedeckten  Vulkans  Kirunga  ka  Karisimbi
sich  hinziehenden  Bambuswald  und  gelangten  erst
nach  einem  Marsch  von  7¼  Stunden  in  das  Lager
am  Steilabfall  der  Mhungweberge.  Westlich  des
Kirunga  ka  Karisimbi  zeigten  sich  der  den  größten
Teil  des  Tages  in  Wolken  gehüllte  Kirunga  tscha
Mikeno  und  weiter  nach  Südwesten  der  Kirunga
tscha  Ninagongo.  Im  Lager  am  Muturabach,  am
Steilabfall  des  Randgebirges,  besuchte  mich  der
Pater  Barthelemy,  Superior  der  Missionsstation
Ugundu  in  der  Landschaft  Bugoie.

Am  24.  Oktober  passierte  ich  die  zwischen
dem  Kiwusee  und  dem  Vulkan  Kirunga  tscha  Ninagongo
  liegende  und  nach  Süden  hin  abfallende
Lavaebene,  eine  einzige  Schamba  von  Bohnenund
  Erbsenfeldern  zwischen  Bananenhainen.  Hütte
reihte  sich  hier  an  Hütte.  Ich  habe  während  meiner
nunmehr  achtjährigen  Dienstzeit  in  der  Kolonie  ein
derart  dicht  bevölkertes  Gebiet  noch  nicht  gesehen.
Seit  1899  ist  hier  ein  ständiger  Zuzug  aus  Kameronse,
  Kischari  und  Buischa  zu  verzeichnen  gewesen.
Ich  schätze  die  Bevölkerung  der  Provinz  Bugoie
auf  etwa  150  000  bis  200  000  Seelen.  Der  hier

 

318  —

in  einer  Höhe  von  1910  m  liegenden  Missionsstation
Ngundu  stattete  ich  mit  Oberarzt  Dr.  Engeland  einen
Besuch  ab,  um  der  Bevölkerung  zu  zeigen,  daß
zwischen  Regierung  und  Mission  vollständiges  Einvernehmen
  bestände.  Die  einzelnen  Missionshäuser
waren  der  Erdbebengefahr  wegen  einstöckig  gebaut
und  mit  Matten  ausgelegt.  Zurzeit  befinden  sich
die  Väter  Barthelemy,  Classe  und  Weckerle  in
Nyundu.  Sie  erklärten,  mit  der  Bevölkerung  im
besten  Einvernehmen  zu  leben  und  jederzeit  Schüler
wie  Arbeiter  in  genügender  Anzahl  haben  zu  können;
auch  erklärten  sie  mir,  daß  Sklavenhandel  in  Bugoie
nicht  getrieben  würde.  Lager  bezogen  wir  in  der
Nähe  des  deutschen  Postens  in  Kischenyi,  hart  am
Ufer  des  Kiwusees.  Der  Posten  besteht  zurzeit  aus
einem  Ombascha  und  drei  Askaris  und  lebt  mit  den
Eingeborenen  im  besten  Verhältnis.  Im  früheren
Standlager  des  Hauptmanns  Herrmann  lagerte  auch
die  kongolesische  Grenzkommission  unter  Leutnant
Mercier  und  v.  Stockhausen  mit  einem  Begleitkommando
  von  30  kongolesischen  Askaris.  In
Kischenyi  verweilte  ich  13  Tage.  Die  Häuptlinge
von  Bugoie  mit  Namen  Bulahanda  und  Luakadigi
erschienen  fast  täglich  im  Lager,  lieferten  Verpflegung
und  stellten  Leute  zur  Arbeit.  Der  deutsche  Posten,
eine  mit  Euphorbien  umgebene  kleine  Boma,  befindet
sich  noch  auf  demselben  Platze  wie  zur  Zeit  der
Gründung  im  August  1899.  Der  Sudanesen--ombascha
  hatte  hier  Versuche  mit  Weizen,  europäischen
  Kartoffeln  und  Zwiebeln  gemacht,  welche
gute  Ernte  versprechen.  Der  Handel  in  Kischenyi
beschränkt  sich  zurzeit  noch  auf  Durchgangshandel,
zum  größten  Teil  von  und  nach  Usumbura  und
Ujiji,  weniger  von  und  nach  Bukoba.  Dauernd
niedergelassen  haben  sich  hier  ein  arabischer  und  ein
Msuahelihändler.  Der  lebhafte  Verkehr  zwischen
Kischenyi  und  Ischangi  geschieht  auf  dem  Wasserwege
  mit  Ruderbooten.  Die  Uberfahrtszeit  beträgt
etwa  drei  bis  vier  Tage.  Während  dieser  Weg  als
vollständig  sicher  bezeichnet  werden  muß,  kann  die
nördliche  Route  nach  Bukoba  nur  von  größeren  und
geschlossenen  Karawanen  benutzt  werden,  da  die  Bevölkerung
  in  den  Gegenden  südlich  des  Karisimbi  ka
Karisimbi  und  in  Mpororo  wenig  friedlich  ist.  In
Kischenyi  fand  ich  auch  mehrmals  Gelegenheit,  mit
dem  Zwergvolk  der  Batwas  in  Verhandlung  zu
treten.  Dieselben  klagten,  daß  Jäger  aus  dem
Kongostaat  die  in  den  Urwäldern  noch  vorhandenen
Elefanten,  welche  sie  als  ihr  ausschließliches  Eigentum
  betrachten,  in  großen  Mengen  töteten.  Von  den
Batwas  des  Kirunga  tscha  Ninagongo  konnte  ich
drei  photographieren.  Ein  ausgewachsener  Mann
maß  1,41  m,  sein  etwa  achtjähriger  Sohn  1,15  m
und  seine  etwa  zehnjährige  Tochter  1,24  m.

Am  29.  Oktober  verließ  Oberarzt  Dr.  Engeland
mit  15  Askaris  und  34  Trägern  in  Booten
Kischenyi,  um  nach  Usumbura  vorauszumarschleren
und  dort  die  notwendigen  Vorbereitungen  zu  seinem
Marsch  zur  Küste  zu  treffen.  Er  erreichte  in
        <pb n="413" />
        20  Ruderstunden  und  in  drei  Tagen  Ischangi,  traf
am  5.  November  in  Usumbura  ein  und  ist  am
18.  November  zur  Küste  abmarschiert.  Die  Reittiere
  sandte  ich  am  2.  November  mit  einigen  Askaris
und  Trägern  auf  dem  Landwege  nach  Ischangi,
wohin  ich  selbst  mit  dem  Rest  der  Karawane  in
den  Booten  übersetzte.  Die  Fahrt,  welche  nur
18  Stunden  22  Minuten  Ruderzeit  erforderte  und
am  Ostufer  des  Kiwus  entlang  ging,  war  ungemein
vom  Wetter  begünstigt,  so  daß  ich  die  größte,  östlichste
  Bucht  ohne  Gefahr  abschneiden  konnte.  Zur
Uberfahrt  standen  mir  außer  einem  Segeltumwi,  in
welchem  etwa  15  Personen  Platz  fanden,  und  vier
größeren  Einbooten  des  Postens  Ischangi  nur  Eingeborenentumwis
  in  recht  mangelhaftem  Zustand
zur  Verfügung.  Ich  halte  es  für  dringend  erforderlich,
  ein  größeres  Boot  auf  den  Kiwu  zu
bringen,  um  den  notwendigen  Verkehr  zwischen
Ischangi  und  Kischenyi  aufrecht  zu  erhalten.  Gutes
Holz  ist  auf  Kwijwi  zur  Genüge  vorhanden.  Am
7.  November  traf  ich  wieder  in  Ischangi  ein,  wo
mich  die  über  Land  gegangene  Abteilung  bereits
erwartete.

V.  Vom  Kiwusee  nach  Usumbura.

Den  Rückweg  nach  Usumbura  nahm  ich  auf  der
großen  Bara-bara  über  Nyakagunda,  Tschiwitoke  und
Bamata  und  traf  am  15.  November  wieder  in
Usumbura  ein.

–

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  zoologischen  Sammlung  des  Koöniglichen
Museums  für  Naturkunde  zu  Berlin  sind  durch
Vermittelung  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von
Deutsch-Ostafrika  zwei  Felle  des  Rowuma-Gnus,
Connochaetes  johnstoni  Thos.,  nebst  drei  Schädeln
zugesandt,  welche  vom  Stabsarzt  Dr.  Philips  in
Ugoni,  Bezirk  Songea,  erbeutet  worden  sind.  Leider
sind  die  Füße  von  Speckkäfern  zerfressen  und  die
Kopfhäute  unvollständig.  Die  Gehörne  und  die  erhaltenen
  Teile  der  Häute  sind  sehr  interessant,  weil
das  Museum  bisher  nur  ein  Fell  dieser  Gnuart  besaß.

Mit  derselben  Sendung  traf  eine  von  dem  Feldmesser
  Kayser  bei  Pangani  angelegte  Fischsammlung
ein,  die  aus  etwa  20  Periophthalmus  Koelrenuteri
(Pal.)  und  zwei  Gobias  nebubopunctatus  C.  V.
bestand.  Die  Sammlung  war  sehr  willkommen,  besonders
  auch  die  biologischen  Notizen  über  den
Periophthalmus.  Die  geschilderte  Vorliebe  dieses
Fisches  für  den  Aufenthalt  in  der  Luft  ist  auch  von
anderen  Reisenden  mehrfach  beobachtet  worden.

RKamerun.
Ralsers-  Geburtstagsfeier  in  Dikoa.
Nach  einem  Bericht  des  Oberleutnants  v.  Bülow
ist  die  erste  Feier  des  Geburtstages  Seiner  Majestät
des  Kaisers  in  Dikoa,  der  größten  und  in  Bezug

319

 

auf  orientalische  Kultur  am  weitesten  vorgeschrittenen
Stadt  des  Schutzgebietes  von  Kamerun,  unter  allgemeiner
  Teilnahme  der  Bevölkerung  festlich  begangen
  worden.  Der  Sultan  Sander  hatte  dafür
Sorge  getragen,  daß  auch  das  Landvolk  von  dem
Festtage  benachrichtigt  wurde,  und  so  waren  zum
27.  Januar  noch  Tausende  aus  der  Umgegend
herbeigeströmt,  um  dem  Fest  beizuwohnen.  Die
Sultane  von  Makari,  Logone  und  Mandara  hatten
reichgekleidete  Gesandtschaften  geschickt,  um  ebenfalls
bei  dem  Fest  vertreten  zu  sein.  Ihren  Höhepunkt
erreichte  die  Feier  mit  den  etwa  2  Stunden
dauernden  Reiterspielen  (arabisch  Fantasia),  die
Sultan  Sander  persönlich  anführte.  Ein  prächtig
buntes  Farbenbild  bot  sich  dabei  dem  Auge  des
Zuschauers  dar:  Die  Großen  in  ihren  reichen  Seidenund
  Brokatgewandungen,  die  Pferde  mit  Silberstickereien
  und  bunten  Schabracken  überladen,  dazwischen
  die  altertümlich  aussehenden  Wattenpanzerreiter.
  Während  des  Spiels  wurden  15  Rinder
verteilt,  die  Oberleutnant  v.  Bülow  für  die  Armen
der  Stadt  geschenkt  hatte.  Auch  der  Sultan  ließ
Vieh  und  viele  Kalabassen  fertiger  Gerichte  unter
die  Bevölkerung  verteilen.  Die  Fantasia  fand  ihren
Abschluß  mit  einem  Tanz  der  Bornuweiber.  Der
Bericht  hebt  wiederholt  die  große  Begeisterung  hervor,
  die  während  der  ganzen  Feier  überall  zum
Ausdruck  kam.

Westafrikanische  pflan  zungsgesellschaft  „Bibundi“.

In  der  am  15.  Mai  in  Hamburg  stattgehabten
ordentlichen  Generalversammlung  gelangte  der  Bericht
des  Vorstandes  über  das  sechste  Geschäftsjahr  (vom
1.  Juli  bis  31.  Dezember  1902)  zur  Vorlage  und
fand  die  Zustimmung  der  Versammlung.

Die  Kakavernte  hat  im  Vergleich  zu  dem  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres  um  413  Sack  (à  1  Zentner)
zugenommen  und  betrug  insgesamt  2803  Sack,  von
denen  1914  Sack  auf  der  Pflanzung  Bibundi,
509  Sack  auf  Isongo  und  380  Sack  auf  Mokundange
  geerntet  wurden.  Der  Mehrertrag  ist  eine
Folge  des  Heranwachsens  jüngerer  Bestände.  Der
Bestand  an  Kakaobäumen  beträgt  273  680,  von  denen
auf  Bibundi  139  660,  auf  Isobi  17  620,  auf  Isongo
67  400  und  auf  Mokundange  49  000  Bäume  stehen.
Uber  das  Alter  der  einzelnen  Bestände  ist  nichts
bemerkt.  Der  Kakao  wurde  abzüglich  Fracht,  Assekuranz
  und  Spesen  für  etwa  52,40  Mk.  per  Zentner
im  Durchschnitt  verkauft.  Die  auf  Anregung  von
Dr.  Preuß  in  Kamerun  allgemein  eingeführte  Kakaotrockenmaschine
  „Guardiolas  Patent“  bewährt  sich
auch  auf  der  Pflanzung  Bibundi  seit  Jahren  ausgezeichnet.


Das  Konto  für  Tabakbau  schließt  nunmehr  endgültig
  mit  einem  Verluste  von  234  878  Mk.  ab,
welcher  Betrag  auf  Gewinn=  und  Verlustkonto  überschrieben
  wird.  Das  für  Tabakkultur  vorbereitete
Gelände  von  104  ha  wird  nunmehr  für  Kakao=  und
        <pb n="414" />
        —  R  Û

Bananenanpflanzungen  Verwendung  finden.  Der  Bestand
  an  Bananen  beträgt  bereits  70  000  Pflanzen.
Die  Erträge  werden  zur  Arbeiterernährung  verwandt
werden.  Die  Leitung  der  Pflanzung  hat  Herr  R.
Schoepke,  unter  welchem  bis  zu  elf  weißen  Angestellten
  in  den  Pflanzungen,  ein  Lazarettgehilfe,  ein
Arbeiteranwerber  und  ein  Faktorist  beschäftigt  waren.
Der  Bestand  an  Arbeitern  betrug  im  Berichtsjahr
durchschnittlich  717,  womit  der  Bedarf  zur  Bewirtschaftung
  der  Pflanzungen  genügend  gedeckt  war.
Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  schließt  infolge  des
erheblichen  Verlustes  des  Tabakbaukontos  mit  einem
Verluste  von  151  720  Mk.  ab.  Zur  Verfügung
stehen  für  das  laufende  Jahr  noch  die  letzten  25  péCt.
des  Vorzugskapitals  von  600  000  Mk.,  welche  inzwischen
  eingefordert  sind.  (Tropenpflanzer.)

—  ——  ——  ——

Deutsch-Südwelkafrika.
Sur  nenen  Sollverorènng  für  Deutsch-Südwestafrika.

Die  neue  Zollverordnung  für  das  südwestafrikanische
  Schutzgebiet  vom  31.  Januar  1908,  die
am  1.  Juli  in  Kraft  tritt,  hat  in  der  Kolonie  lebhaften
  Widerspruch  hervorgerufen.  Vor  allem  werden
die  Anderungen  des  Zolltarifs  ungünstig  beurteilt;
in  der  Erhöhung  einer  Anzahl  von  Positionen  des
Einfuhr-Zolltarifs  wird  eine  schwer  zu  ertragende
Verteuerung  des  täglichen  Lebens  erblickt,  und  von
der  neuen  Normierung  des  Ausfuhrzolls  für  Muttervieh
  glaubt  man  eine  Beeinträchtigung  der  kaum  angeknüpften
  Handelsbeziehungen  mit  der  Kapkolonie
befürchten  zu  müssen.  Ferner  wird  die  Art  des
Zustandekommens  der  Zollverordnung  bemängelt;
aus  dem  Umstande,  daß  die  Verordnung  vom  Reichskanzler
  erlassen  worden  ist,  wird  der  Vorwurf  hergeleitet,
  daß  eine  die  wirtschaftlichen  Interessen  des
Schutzgebietes  so  wesentlich  berührende  Verordnung
von  der  Zentrale  aus  ohne  die  erforderliche  Fühlung
mit  der  Kolonie  erlassen  worden  sei.

Gegenüber  diesen  Vorwürfen  ist  folgendes  auszuführen:


In  Anbetracht  der  seit  dem  Erlaß  der  blsher
gültigen  Zollverordnung  und  ihres  Tarifs  notwendig
gewordenen  Abänderungen,  die  sich  namentlich  auf  die
Zollbefreiungen,  die  Zollabfertigung  im  Innern  des
Schutzgebiets  und  den  Eisenbahnverkehr  bezogen,
erschien  eine  Neuredaktion  der  Zollverordnung  schon
seit  längerer  Zeit  erwünscht.  Eine  Anderung  des
Zolltarifs  wurde  gleichfalls  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit,
  und  zwar  namentlich  infolge  der  unumgänglichen
  Ermäßigung  des  Ausfuhrzolls  auf  Guano,
der  bisher  einen  beträchtlichen  Teil  der  Zollerträgnisse
des  Schutzgebiets  geliefert  hatte.  Nachdem  die  reichhaltigen
  Guanolager  abgebaut  waren,  konnte  nur
eine  wesentliche  Herabsetzung  der  Zollsätze  für  Guano
von  geringerem  Ammoniakgehalt  eine  Fortsetzung  des

320

*

 

Guanoexports  ermöglichen.  Die  Herbeiführung  eines
finanziellen  Ausgleichs  für  die  hier  zu  erwartenden
Ausfälle  lag  zwar  nahe.  Immerhin  hätte  man
aber  auch  davon  abgesehen,  wenn  man  nicht  hätte
anerkennen  müssen,  daß,  was  weiter  unten  näher  ausgeführt
  werden  wird,  sich  eine  mäßige  Erhöhung  der
Zölle  sehr  wohl  mit  den  Interessen  des  Schutzgebiets
vereinigen  lasse.  Für  eine  solche  Erhöhung  aber
kam  ganz  wesentlich  in  Betracht,  daß  die  Ausgaben
  des  Schutzgebiets  nur  zu  einem  sehr  geringen
Teil  durch  die  eigenen  Einnahmen  des  Schutzgebiets
gedeckt  werden.  Im  Jahre  1901  haben  beispielsweise
  die  Ausgaben  des  Schutzgebiets  11.4  Millionen
Mark  betragen,  während  die  eigenen  Einnahmen  sich
auf  nur  etwa  1,7  Millionen  Mark  beliefen,  so  daß
der  erforderliche  Reichszuschuß  mehr  als  9  Millionen
Mark  betrug;  im  Etat  für  das  Jahr  1902  waren
die  Ausgaben  des  Schutzgebiets  auf  9,5  Millionen
Mark  veranschlagt,  die  eigenen  Einnahmen  mit
1,8  Millionen  Mark.  Den  Hauoptbestandteil  der
eigenen  Einnahmen  des  Schutzgebiets  haben  bisher
die  Zölle  geliefert,  und  das  wird,  wenn  man  von
den  Betriebseinnahmen  aus  Eisenbahn  und  Mole
absieht,  auch  in  den  nächsten  Jahren  noch  so  bleiben
müssen,  da  der  Zeitpunkt  für  eine  durchgreifende
direkte  Besteuerung  noch  nicht  gekommen  erscheint.
Nur  durch  die  Fortbildung  des  Zollsystems  konnte
mithin  eine,  wenn  auch  nur  bescheidene  Besserung
der  Einnahmen  des  Schutzgebiets  ermöglicht  werden.

Schon  im  Frühjahr  1901  hat  die  Kolonialabteilung
  des  Auswärtigen  Amts  das  Gouvernement
in  Windhoek  ausfgefordert,  geeignete  Vorschläge  auszuarbeiten,
  und  in  den  ersten  Monaten  des  Jahres
1902  hat  das  Gouvernement  den  Entwurf  einer
neuen  Zollverordnung,  eines  neuen  Zolltarifs  sowie
der  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen  vorgelegt.
Diese  Entwürfe  sind  seitens  der  Kolonialverwaltung
einer  eingehenden  Prüfung  nach  den  wirtschaftlichen,
finanziellen  und  zolltechnischen  Gesichtspunkten  unterzogen
  worden.  Das  Ergebnis  dieser  Arbeiten  hat
in  den  letzten  Monaten  des  Jahres  1902  den
Gegenstand  der  ausführlichsten  Beratungen  zwischen
der  Kolonialabtellung  und  dem  in  Urlaub  in  Berlin
anwesenden  Gouverneur  und  dem  ebenfalls  in  Berlin
anwesenden  Zolldirektor  des  südwestafrikanischen
Schutzgebletes  gebildet.  Daß  die  auf  diese  Weise
zustande  gekommene  Zollverordnung  als  Verordnung
des  Reichskanzlers  und  nicht  —  wie  die  bisherigen
Zollverordnungen  —  als  Verordnung  des  Gouvernements
  erlassen  worden  ist,  hat  seinen  Grund
lediglich  in  einem  Umstand  von  rein  formaler  Natur.
Die  bisher  von  den  Gouverneuren  erlassenen  Zollverordnungen
  der  einzelnen  Schutzgebiete  zeigen  auch
in  denjenigen  Bestimmungen,  die  für  alle  Schutzgebiete
  in  gleicher  Weise  erforderlich  sind  (Allgemeine
Bestimmungen  über  Em=  und  Ausfuhr,  Zollpflicht,
  Deklaration,  Revision,  Abfertigung.  Strafbestimmungen
  2c.),  erhebliche  Verschiedenheiten  und
teilweise  auch  Inkorrektheiten.  Da  fast  in  allen
        <pb n="415" />
        Schutzgebieten  sich  im  Laufe  der  letzten  Jahre  das
Bedürfnis  nach  einer  Neubearbeitung  der  Zollverordnungen
  herausgestellt  hat,  erschien  es  angezeigt,  die
angedeuteten  Mißstände  zu  beseitigen  und  ihre  Wiederkehr
  für  die  Zukunft  dadurch  auszuschließen,  daß  die
Zollverordnungen  vom  Herrn  Reichskanzler  erlassen
werden.  Dabei  soll  den  Gouverneuren  die  erforderliche
  Bewegungsfreiheit  dadurch  gewährleistet  werden,
daß  ihnen  die  Ermächtigung  zum  Erlaß  der  Ausführungsbestimmungen
  und  Dienstanweisungen,  ferner
die  Ermächtigung,  auf  dem  Verordnungswege  den
Zolltarif  abzuändern  und  die  Abänderungen  unter
Einholung  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
(Auswärtiges  Amt,  Kolonialabteilung)  vorläufig  in
Kraft  zu  setzen,  erteilt  wird.

Was  nun  den  Inhalt  des  neuen  Zolltarifs  für
Südwestafrika  anlangt,  so  ist  bei  seiner  Ausstellung
davon  ausgegangen  worden,  daß  eine  Erhöhung  der
Einfuhrzölle  bezw.  eine  Neubelastung  mit  Einfuhrzöllen
  nur  bei  Waren  vorgenommen  werden  dürfe,
welche  entweder  zu  den  entbehrlicheren  Bedarfsgütern
  gehören,  oder  welche  im  Schutzgebiet  selbst
bereits  in  einem  gewissen  Umfange  produziert  werden.
Infolgedessen  ist  nach  wie  vor  ein  großer  Teil  der
wichtigsten  Einfuhrwaren  des  Schutzgebiets  zollfrei
gelassen  worden.  Zu  diesen  Warengruppen  gehören
vor  allem  Getreide  und  andere  Ackerbauprodukte,
Mehl  und  gewöhnliche  Backwaren;  ferner  gehören
hierher  Metallwaren  jeder  Art  (außer  Waffen),  insbesondere
  eiserne  Geräte  und  Werkzeuge  2c.  Beide
Gruppen  von  Waren  sind  in  den  übrigen  Schutzgebieten
  und  wohl  auch  in  sämtlichen  nichtdeutschen
Kolonien  Afrikas  mit  einem  Einfuhrzoll  belegt.  Sie
sind  für  Südwestafrika  auch  in  dem  neuen  Zolltarif  zollfrei
  gelassen  worden,  weil  man  mit  dem  Getreide  2c.,  das
im  Schutzgebiet  bisher  nicht  in  irgendwelchem  nennenswerten
  Umfang  produziert  wird,  den  Ansiedlern
nicht  die  unentbehrlichsten  Nahrungsmittel  verteuern

wollte,  und  weil  man  bei  den  Metallwaren  nicht

die  Preise  der  unentbehrlichsten  Haus=  und  Wirtschaftsgeräte
  steigern  wollte.

Dagegen  erschien  es  allerdings  unbedenklich,  Zollerhöhungen
  vorzunehmen  bei  Artikeln,  die  im  Schutzgebiete
  in  größerer  Menge  bereits  produziert  werden,
wie  bei  Fleisch  und  Fleischwaren,  bei  Leder,  bei  gewöhnlichem
  Tabak;  soweit  der  höhere  Zollsatz  bei  solchen
Artikeln  eine  Preiserhöhung  im  Schutzgebiet  bewirkt,
kommt  diese  zu  einem  erheblichen  Teil  den  Farmern  des
Schutzgebiets  zu  gute.  Ferner  sind  die  Zölle  erhöht
worden  bei  einigen  Genußmitteln  und  bei  alkoholhaltigen
  Getränken;  von  diesen  Zollerhöhungen  hat
namentlich  diejenige  auf  Kaffee  (von  20  auf  30  Pf.
pro  kg)  eine  scharse  Beurteilung  gefunden.  Es
kann  dem  nur  entgegengehalten  werden,  daß  der  Zoll
auf  Kaffee  auch  nach  dem  neuen  Tarif  immer  noch
relativ  niedrig  ist,  sowohl  in  Anbetracht  des  geringen
Verbrauchs  pro  Kopf  als  auch  im  Vergleich  mit  dem
heimischen  Zollsatz,  der  für  rohen  Kaffee  40  Pf.  pro  kg,
für  gebrannten  Kaffee  60  Pf  pro  kg  beträgt.  Ahnliches

321

 

gilt  für  die  Zollerhöhungen  auf  Kakao,  Thee,  Gewürze,
  getrocknete  Südfrüchte,  seinere  Backwaren  2c.

Bei  den  neu  eingeführten  Zöllen  auf  Stein-,
Ton=  und  Glaswaren  sind  grobe,  ungefärbte,  unbemalte
  Stein=  und  Tonwaren,  Fenster=  und  Spiegelglas,
  Flaschen  2c.  ausdrücklich  ausgenommen,  so  daß
auch  hier  die  Zollbelastung  durchaus  erträglich  sein
dürfte.  Von  dem  ursprünglich  geplanten  Zoll  auf
gewisse  Luxusgegenstände,  wie  Uhren,  Gold=  und
Silberwaren  2c.,  ist  Abstand  genommen  worden,  weil
bei  der  Geringfügigkeit  der  Einfuhr  solcher  Dinge
und  bel  der  Schwierigkeit  der  Kontrolle  der  Zollertrag
  nicht  im  Verhältnis  zu  Arbeit  und  Kosten
stehen  würde.  Der  hohe  Einfuhrzoll  auf  Gewehre,
Muster  88,  2c.  ist  mit  der  Bestimmung,  prohibitiv  zu
wirken,  an  die  Stelle  des  bisher  bestehenden  absoluten
  Einfuhrverbotes  gesetzt  worden,  und  zwar
lediglich  deshalb,  weil  erfahrungsgemäß  die  in  das
Schutzgebiet  einwandernden  Personen  sich  stets  genau
über  die  Zollsätze  informieren,  während  sie  häufig
eine  Information  über  etwa  bestehende  Einfuhrverbote
  unterlassen.

Großen  Widerspruch  erregt  hat  schließlich  die
Festsetzung  des  Ausfuhrzolls  für  weibliches  Rindvieh
auf  50  Mk.,  für  weibliches  Kleinvieh  auf  5  Mk.  pro
Stück.  Dabei  wird  vergessen,  daß  dieser  Ausfuhrzoll
  bis  vor  kurzem  100  Mk.  bezw.  10  Mk.  pro
Stück  betragen  hat,  und  daß  die  Herabsetzung  auf
20  bezw.  2  Mk.  erst  während  des  Urlaubs  des
Gouverneurs  erfolgt  ist.  Es  muß  selbstverständlich
dem  Gouverneur  vorbehalten  bleiben,  in  diesen  für
das  Schutzgebiet  sehr  wichtigen  Zöllen  auf  Grund
der  Kenntnis  der  Verhältnisse  an  Ort  und  Stelle
Vorschläge  zu  machen,  welche  geeignet  sind,  das
Interesse  des  Schutzgebiets  am  Viehexport  mit  dem
Interesse  an  der  Erhaltung  eines  ausreichenden  Bestandes
  an  Zuchtvieh  zu  vereinigen.  Wenn  seitens
des  Gouverneurs  bei  seiner  Anwesenheit  in  Berlin
die  in  den  Tarif  ausgenommenen  Zollsätze  befürwortet
worden  sind,  so  steht  das  einer  Revision  seines  Urteils
über  den  allen  Interessen  gerecht  werdenden  Zollsatz
nicht  im  Wege;  sollten  sich  die  gegen  die  Wiedererhöhung
  des  Ausfuhrzolls  auf  Vieh  erhobenen  Beschwerden
  als  begründet  erweisen  und  sollte  sich  die
Aufrechterhaltung  der  niedrigen  Zölle  mit  dem  Interesse
  an  der  Weiterentwickelung  der  Viehzucht  des
Schutzgebiets  vereinbaren  lassen,  so  wird  der  Gouverneur
  zweifellos  nicht  zögern,  von  der  ihm  erteilten
Ermächtigung,  die  Zollsätze  auf  dem  Verordnungswege
  abzuändern,  Gebrauch  zu  machen.

Es  sei  noch  erwähnt,  daß  der  Kolonialrat  in
seiner  letzten  Tagung,  nachdem  ihm  die  bei  der  Aufstellung
  des  neuen  Zolltarifs  für  Südwestafrika  maßgebenden
  Grundsätze  dargelegt  worden  waren,  den
Tarif  als  eine  brauchbare  Vereinigung  der  wirtschaftlichen
  und  finanziellen  Interessen  des  Schutzgebiets
  anerkannt  hat.
        <pb n="416" />
        —  322

South  West  Africa  Company,  Limited.

In  dem  Bericht  der  Direktoren  dieser  Gesellschaft,
welcher  der  am  23.  Juni  stattgehabten  Generalversammlung
  vorgelegt  wurde,  heißt  es  nach  der
„Finanzchronik“:

Es  ist  den  Aktionären  bekannt,  daß  unsere  Gesellschaft
  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft
im  Jahre  1900  eine  Option  über  die  Abbaurechte
von  tausend  Quadratmeilen  Land,  einschließlich  der
Otavi=  und  Tsumebminen,  der  Befugnis,  Eisenbahnen
zu  bauen  und  gewisse  dazugehörige  Rechte  zu  erwerben,
  eingeräumt  hat.  Um  die  Ausbeutung  der
Tsumeb=  und  anderer  Minen  zu  ermöglichen,  muß
eine  Bahnverbindung  zwischen  diesem  Distrikt  und
der  Küste  hergestellt  werden.  Die  Direktoren  sind
zu  der  Entscheidung  gelangt,  die  Bahnverbindung
mit  Port  Alexandre  vorläufig  auf  sich  beruhen  zu
lassen,  wogegen  sie  die  Erbauung  einer  schmalspurigen
Linie  von  Tsumeb  nach  Swakopmund,  dem  hauptsächlichsten
  Hafen  in  Deutsch-Südwestafrika,  gebilligt
haben.  Die  Länge  dieser  Strecke  beträgt  ungefähr
355  (engl.)  Meilen;  die  Baukosten,  einschließlich  des
rollenden  Materials  und  der  für  die  Ausstattung  der
Tsumebmine  erforderlichen  Summen,  werden  auf
800  000  bis  900  000  K  veranschlagt.

Der  neue  Plan  wurde  endgültig  am  12.  Mai  1903
in  Berlin  vereinbart.  Das  Kapital  der  Otbavi-Gesellschaft
  wurde  am  29.  Mai  1903  von  1  000  000
Mk.  (50  000  4)  auf  20  000  000  Mk.  (1000  000  4)
erhöht,  und  zwar  durch  die  Emission  von  190  000
neuen  Aktien  zu  je  100  Mark  (5  0).  Die  South
West  Africa  Company  hat  zu  ihrem  gegenwärtigen
Besitz  von  500  Aktien  —  2000  K8—  noch  weitere
79  500  Aktien  —  397  500  2  erworben.  Der  Rest
der  110  500  Aktien  =  552  500  2  wurde  in  England
  und  Deutschland  von  Finanzgruppen  gezeichnet,
und  25  péCt.  sind  bereits  eingezahlt  worden.

Die  gegenwärtigen  Kassabestände  der  South  West
Africa  Company  belaufen  sich  auf  ungefähr  225000  4.
Um  die  verfügbaren  Barbestände  zu  vermehren  und
der  Gesellschaft  zu  ermöglichen,  die  79  500  Shares
zu  bezahlen  und  noch  eine  genügende  Summe  zurückzubehalten,
  haben  die  Direktoren  beschlossen,  den
Aktionären  200  000  Shares  des  Reservekapitals  der
Gesellschaft  zum  Nennwert  anzubieten  (dieses  Angebot
wird  demnächst  stattfinden).  Nach  den  Schätzungen
des  Herrn  Christopher  James  sollte  die  Otavi-Gesellschaft
  nach  der  Erbauung  der  Eisenbahn  und  der
Ausrüstung  der  Tsumebmine  einen  Nettogewinn  von
1  800  000  K  aus  den  Erzen  über  der  160  Fußstrecke,
die  gegenwärtig  in  Sicht  und  zur  Förderung  bereit
sind,  erzielen  können.  Die  Erze  in  den  unteren
Strecken,  die  weniger  reichhaltigen  Erze  und  auch
die  anderen  Lager,  wie  die  Great  and  Little  Otavi,
Guchab  2c.,  die  sich,  obgleich  in  der  Tiefe  noch  unerprobt,
  bei  einer  gemeinsamen  Bearbeitung  der
Tsumeb  doch  als  wertvoll  erwiesen  haben,  sind  hierbei
nicht  in  Betracht  gezogen  worden.  Die  South  West

 

 

Africa  Company  besitzt  80  000  von  den  auf  je
100  Mk.  laufenden  200  000  Stammaktien  und
140  000  von  den  200  000  Genußscheinen  der  Otavi-Gesellschaft.
  Die  Statuten  der  Otavi-Gesellschaft
bestimmen,  daß  von  den  Gewinnen  zuerst  eine  Summe
von  nicht  weniger  als  5  pCt.  und  nicht  mehr  als
15  péCt,  der  Reserve  beigefügt  wird,  worauf  eine
Dividende  von  5  pCt.  auf  das  bis  dahin  für  die
Stammaktien  eingezahlte  Kapital  zur  Ausschüttung
gelangt.  Nach  Abzug  eines  10  prozentigen  Bonus
für  die  Direktoren  wird  der  Restbetrag  gleichmäßig
auf  die  Stammaktien  und  Genußscheine  als  Dividende
verteilt.  Nach  Verteilung  der  5  prozentigen  Dividende
auf  die  gewöhnlichen  Shares  ist  die  Gesellschaft
daher  an  der  Otavi-Gesellschaft  mit  55  péCt.  der  verteilbaren
  Gewinne  interessiert.

Die  Damara=  und  Namaqua-Trading-Company,
an  der  die  South  West  Africa  Company  stark  interessiert
  ist,  setzt  ihre  Tätigkeit  mit  mäßigem  Nutzen
im  Schutzgebiete  fort.  Als  eine  Folge  der  Ausdehnung
  des  Geschäfts  der  Trading-Gesellschaft  ist  das
Kapital  derselben  um  80  000  Mk.  (4000  0D)  erhöht
worden,  wozu  die  South  West  Africa  Company
60  000  Mk.  (3000  5)  beisteuerte.

Die  Generalversammlung  genehmigte  den  Bericht
der  Direktoren  und  das  Gewinn=  und  Verlustkonto,
wählte  die  vom  Amte  zurücktretenden  Direktoren
Dr.  J.  Scharlach,  J.  B.  Schröder  und  C.  Wichmann
  wieder  und  beschloß  ein  Dankesvotum  an  den
Vorsitzenden  und  die  Direktoren,  deren  Arbeit  die
Gesellschaft  in  ihre  heutige  günstige  Lage  gebracht  habe.

————..—.

Samva.

Die  Lelbstverwaltung  der  Samoaner.

Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend
die  Einteilung  Samoas  in  Distrikte.
Einziger  Paragraph.

Unter  Bezugnahme  auf  §  2  der  Verordnung  vom
14.  August  1900  (Gouvernements-Blatt  Band  III,
Seite  18)7)  bestimme  ich,  daß  die  Ortschaft  Falealupo
  auf  Savaii  aus  dem  Distrikt  Vaisigano  ausscheidet
  und  einen  Unterdistrikt  (ohne  Taitai  Itu)
bildet.  Die  Beamten  von  Vaisigano  haben  sich  jeder
Einmischung  in  die  Verwaltung  der  genannten  Ortschaft
  zu  enthalten.

Apia,  den  30.  April  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

*)  Siehe  auch  Deutsches  Kolonialblatt  1900,  S.  798.
        <pb n="417" />
        Togo.

Zur  Statistik  des  Warenverkehrs  des  Schutzgebiets  Togo
für  das  Jahr  1902.

Der  Außenhandel  des  Schutzgebiets  hat  die  erfreuliche
  Entwickelung,  die  in  den  letzten  Jahren
festgestellt  werden  konnte,  auch  im  Kalenderjahr  1902
fortgesetzt.  Insbesondere  die  Einfuhr  hat  abermals
eine  wesentliche  Zunahme  aufzuweisen;  sie  ist  von
4  723  000  Mk.  auf  6  206  000  Mk.,  also  um
1  483  000  Mk.,  gestiegen.  Die  Ausfuhr  weist  ein
Mehr  von  416  500  Mk.  auf.  Insgesamt  hat  sich
der  Außenhandel  Togos  seit  1896  folgendermaßen
gestaltet:

 

 

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel
Mk.  n  Mk.  Mk.
.  l
1896.  1886841!1661417  3  538  258
1897  1975942  771  075  2746  967
1898  2490  925  1  470  484  3  961  409
18299  3279  708  2  582  701  5862  409
1900053516786  3058  902  6578688
190B  4722899  3690  550  8413  449
19002  6206  477  4107  060  10  313  537

 

6

Die  Handelsstatistik  für  1902  ist  zum  ersten  Male
nach  dem  neuen  Schema  aus#gestellt,  das  in  Zukunft
diesen  Aufstellungen  zu  Grunde  gelegt  werden  soll.
Infolgedessen  ist  eine  Vergleichung  der  Ein=  und
Ausfuhr  des  Jahres  1902  mit  derjenigen  früherer
Jahre  nicht  bei  allen  Positionen  möglich;  das  gilt
namentlich  für  die  Einfuhr,  für  welche  deshalb  die
vergleichbaren  Positionen  in  einer  besonderen  Tabelle
(Tabelle  B)  zusammengestellt  sind.

Die  weitaus  größte  Einfuhrvermehrung  hat  stattgefunden
  bei  den  Fabrikaten  der  Textilindustrie,  vor
allem  bei  den  Baumwollwaren;  der  Wert  der  eingeführten
  Baumwollwaren  ist  von  1  360  000  Mk.
auf  1769  000  Mk.  gestiegen,  also  um  400  000  Mk.
Der  Wert  der  Einfuhr  von  Erzeugnissen  der  Textilund
  Bekleidungsindustrie  betrug  im  Jahre  1902
insgesamt  2  038  000  Mk.,  etwa  ein  Drittel  der  Einfuhr
  überhaupt.  Nach  den  Baumwollwaren,  bei
denen  die  Einfuhrzunahme  ausschließlich  auf  der
wachsenden  Kaufkraft  der  Bevölkerung  beruht,  hatten
Eisenwaren  die  stärkste  Zunahme  zu  verzeichnen  (um
328  000  Mk.),  namentlich  infolge  der  erhöhten
öffentlichen  und  privaten  Bautätigkeit.  Erheblich
gestiegen  ist  serner  die  Einfuhr  von  Spirituosen  (um
230  000  Mk.),  von  Holz  und  Holzwaren  (um
156  000  Mk.),  von  Tabak  und  Tabakfabrikaten  (um
122  000  Mk.),  von  Feuerwossen  (um  72  000  Mk.),
von  nicht  besonders  genannten  Waren  aus  unedlen
Metallen  (um  61  000  Mk.),  von  Wein  (um  58  000
Mark),  von  Salz  (um  43  000  Mk.),  von  Instrumenten
  und  Maschinen  (um  42  000  Mk.)  Eine
Abnahme  der  Einfuhr  ist  nur  bei  wenigen  Positionen
zu  verzeichnen  und  dürfte  sich  dort  wenigstens  teilweise
  aus  der  mit  der  Neuordnung  der  Statistik

323

 

verbundenen  Anderung  der  Anschreibung  erklären
lassen.

Die  Zahlen  der  Ausfuhrstatistik  geben  ein  weniger
zutreffendes  Bild  von  dem  wirtschaftlichen  Fortschritt,
den  Togo  im  verflossenen  Jahre  gemacht  hat,  als
die  Zahlen  des  Einfuhrhandels.  Während  die  letzteren
  die  Entwickelung  der  Kaufkraft  und  der  Produktionsfähigkeit
  des  Schutzgebiets  mit  einer  unzweifelhaften
  Deutlichkeit  erkennen  lassen,  zeigt  die  Ausfuhr
bei  einigen  wichtigen  Positionen  nicht  unerheblich
niedrigere  Ziffern  als  im  Vorjahr.  Ja  die  Zunahme
der  Gesamtausfuhr  um  416  500  Mk.  beruht  ausschließlich
  auf  dem  Umstand,  daß  die  Ausfuhr  von
Geld  im  Jahre  1902  mit  545  500  Mk.  einen  besonders
  hohen  Betrag  erreichte,  und  zwar  infolge
starker  Abschiebungen  englischer  Münzen  seitens  des
Gouvernements.

Eine  Abnahme  hat  vor  allem  die  Ausfuhr  von
Palmkernen  und  Palmöl  erfahren,  und  zwar  um
77  000  und  um  454  000  Mk.  Der  Rückgang  der
Ausfuhr  dieser  bisher  wichtigsten  Erzeugnisse  des
Schutzgebiets  beruht  nicht  etwa  auf  einer  Abnahme
der  Produktion,  sondern  einmal  auf  einem  Rückgang
des  Preises  dieser  Produkte,  wie  schon  daraus  zu
ersehen  ist,  daß  die  Ausfuhr  von  Palmkernen  der
Menge  nach  eine  nicht  unerhebliche  Zunahme  aufzuweisen
  hat;  ferner  auf  einer  gewissen  Verschiebung
in  den  Handelswegen.  Es  ist  den  Anstrengungen
englischer  Firmen  gelungen,  einen  Teil  der  im  deutschen
Hinterland  produzierten  und  bisher  über  Lome  ausgeführten
  Produkte  der  Olpalme  über  das  in  unmittelbarer
  Nähe  der  Grenze  gelegene,  zur  englischen
Goldküstenkolonie  gehörende  Denu  zur  Ausfuhr  zu
bringen.  Die  Fertigstellung  der  Landungsbrücke  in
Lome  und  gewisse,  vom  Gouvernement  dem  Handel
zu  gewährende  Erleichterungen  dürften  der  deutschen
Togoküste  in  Bälde  die  erlittenen  Einbußen  wieder
einbringen.

Günstig  entwickelt  hat  sich  die  Ausfuhr  von
Kautschuk,  die  eine  Zunahme  um  102  000  Mk.  aufweist,
  und  vor  allem  die  Ausfuhr  gewisser  Lebensmittel.
  Der  Export  von  Mais  ist  um  30  000  Mk.
gestiegen,  und  der  gänzlich  bedeutungslose  Export
von  Kassada  hat  einen  Umfang  von  296  000  Mk.
erreicht.  Bemerkenswert  ist  ferner  die  Zunahme  der
Baumwollausfuhr  um  nahezu  50  000  Mk.  Die
übrigen  Ausfuhrpositionen  haben  nur  geringsügige
Veränderungen  erfahren.

Die  Handelsstatistik  Togos  für  1902  gibt  zum
ersten  Male  Zahlen  für  die  auf  Rechnung  der  Regierung
  eingeführten  Güter.  Der  Wert  dieser  Güter
belief  sich  insgesamt  auf  51  000  Mk.,  d.  i.  nur  etwa
3a¾  pCt.  der  Gesamteinfuhr.  Am  stärksten  war  die
Regierungseinfuhr  bei  den  Metallwaren  (Gruppe  XII);
sie  betrug  dort  13500  M.,  wovon  etwa  8000  Mk.
auf  die  nicht  besonders  genannten  Eisenwaren  kamen.

(Statistik  siehe  nächste  Seiten.)
        <pb n="418" />
        —  324  —

Statistik  des  Warenverkehrs  des  Schutzgebietes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Einfuhr.
Für  Rechnung  der  Länder
Benennung  der  eingeführten  Waren  Negierung  eingeführt  Deutschland
Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mark  kg  Mark
1
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
La.  Korn-  und  Hülsenfrüchte.
1.  Mais  .  —  —  —  —
2.  Reis  436  140  82  891  17  376
3.  Weizen,  Noggen  und  sonstige  Rornerjrichte  —  267  253
4.  Hülsenfrüchte  aller  Art  ..  —  —  —
5.  Mehl  und  Backwaren.  .....  400  256  19  410  7  191
Zusammen  In  836  396  102  568  24  820
Ib.  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.
1.  Kartoffeln  und  andere  Knollengewächse,  Gemäse  und  andere
Küchengewächse  .......  1152  276  13  341  3  384
2  Kokosnüsse  —  —  —  —
3.  Obst  und  Südfrüchte,  frisch  und  gedörrt  —  —  —  —
4.  Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes  Obst  —  —  —  —
Zusammen  Ib.  1152  276  13  341  3384
le.  Koloniale  Vertehrungogegenstände,  Genußmittel.
1.  Kassee.  A
2.  Kakao,  Schokolube:  .............  14  137  1392  2852
3.  Tee.  .  ..
1.  Kolanüsse  .........·.....  —  —  —  —
5.  Gewürze  aller  Art  ........  —  —  20  880  12  135
6.  Auker-  Syrup,  Juckerwaren  ..·...  679  1110  253  599  97  288
7.  Tabak  ..  .  —  108  665  172  785
8.  Tabakfabrikate  —  —  1487  14  018
Zusammen  1  693  1247  386  023  299  078
Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Vieonzenwache.
1.  errahe  und  sonstige  Olfrüchte  .  .  ——  ——  —  —-2.
  Schibutter,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  —  —  —  —
Zusammen  Id.  —  —
le.  Getränke  (außer  Mineralwasser).
1.  Fruchtsäfte  und  andere  nicht  alkoholhaltig  Getränke  Liter)  —  —  —
2.  Stille  Weine  aller  Art  ..  .  -  1247  36  682  138  990  100  096
3.  Schaumweine  108  600  2642  9316
4.  Branntweine  aller  Art  —  631  653  673  765
5.  Bier  206  115  91327  67  325
Zusammen  le  1  561  4397  867  612  850  502
II.  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel
(letztere,  soweit  nicht  unter  la  und  lb  bereits  genannt).
1.  Sämereien,  Stecklinge,  lebende  Pflanzen  —  —  505  1  03
2.  Heu.  Klee  und  sonstige  Futtermittel.  ..  —-  —  —  —
Zusammen  lII.  —  505  1  033
l#s.  Nohbaumwolle  und  sonstige  Pflanzenfasern  —  —  —  —
Ih.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.
1.  Bau=  und  Nutzholz  ..·....  30390  1050  415050  9.  698
2.  Brennholz  und  volztohlen  —  —  —
3.  Kautschuk  .  ......  ——  —-,:3usammenllt.
  30390  4650  445  050  93  698
Gesamtsumme  I  34  632  10  966  1  8150099  1272515
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.
lin.  Lebende  Tiere.
1.  Lebendes  Vieh  .  ......  Stückzahl)  —  —  1  75
2.  Lebendes  Geflugel.  27  —  d5  61
Zusammen  lla  —  10  136
        <pb n="419" />
        Cogo  fũr  das  Kalenderjahr  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Einfuhr
der  Lertunft  der  Haren  g##
England  Frankreich  Amerika  Andere  Länder  Zusammen  stions=Menge
  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Nr
xkg  WMart  kg  Mark  ——  rgeg  Mark  kg  Mark  '
-  s  i
g  «
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
5300  9711900  419  —  8048  19111198199  2689.
—  —  4400  107  —  —  119  342  5816  16651.
—.—  —.  —  —  —  —  —  —  4.
8955  2990  6537  2465  —  —  634  3201  35  536/  12966|  5.
14255  3967  12897  3954  —  —  9831  2579139  551  35  320
346  232  70  411b  —  2137  602  15894  4399
—  —  —  —I  —  —  —  —  —  2.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.
—  —  1  —  —  —  —  –  —  4.
346  282  70  4  —  —  2137  692  15  894  4399
1.
16  25  130  108  —  —  282  650  1  820  3  635  2.
I  3.
11251  11613  —  —  —  —  18714  8807  29965  20  400  4.
199  229  —  —  —.  —  2460  1783  23  539  14  1414.
890  5306672  3148  1  594  2677111940  4222  274695  1078656.
10  876  14536  49  ii7  63085  88472  11138  865629  193762  356  4395.
34  255  —  —  —  —  39  511  1  560  14784  8.
23265  27188  6  851  337384629  86  149  44573  101  5024525341  517290
—  —  —  —  ——  —  —  —  —  1.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.
249  321  6324  4131  ——)  4245  2474444  107022
252  1512  272  996  —  —  —  —  3  166  11  824  3.
3970  5442  661  565  9..  530  538020  499  1041175  292  1179  466.
35  25  —  —  —  —  1818  1  409  96  180  68  750  6.
4506  7300  7257  5692  988  #  530  544  088  502  987/1424446/13367  011
1
250  4  1  8—  —  —  —  —  1°8  10/.
250  9  —  —  —  —  —  —  —  —
250  9  —  —  —  —  —  755  1  042.
2756  411  2  800  35868  2494441  9661  1
—  —  —  —  —  —  z.
2756  411  —  —  2  800  358  127  005  24944  467611  90  961
45378  39  15727075  13060068417  87037617  629  610  25442573  598  2  022  022
6
«-  l
—  —  —  —  —  —  5  2595  6  2  6701  1.
4  297  —  —  —  —  4  35  57  393  2.
44  2971  —  —  —  —  9  2630  63  3003

37
        <pb n="420" />
        326

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  Rechnung  der  ––  —  —  2  ande  er  t
Benennung  der  eingeführten  Waren  Negierung  eingeführt  Deutschland
Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Wark  kg  Mark
IIb.  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  I  «
1.  dis  und  Zubereitungen  von  Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  2181  38339  94941  95  386
2.  Fische,  Seetiere  und  Süßwassertiere  aller  Art  —  «  —  —  —
3.  Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  u.  sonstige  tierische  Nahrungsmittel  276  252  1  526  1914
4.  Häute,  Wolle,  Hörner,  Knochen  und  sonstige  tierische  Rohstoffe  —  —  —  —
Zusammen  Ib  2  457  3591  96  467  97300
Gesamtsumme  II  2457  3  591  96  477.  97  46
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralble.
1.  Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  und  Steine  112  053  4044  545  969  57  641
2.  Sal  ..·  —  —  112  646  #  5951
3.  Steinkohlen,  vrauntohlen,  Briietts  10  681  946  64  852  4349
—.  Petrolemm  .  .  2458  1007  132  402  35  318
5.  Sonstige  Mineralöle  —  —  —  —
6.  Asphalt,  Holzzement  —  —  —  —
7.  Teer  und  Pech  ..  .......  980  637  35  637  4452
Zusammen  11II.  126  172  6634  891  5066/  107711
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Slen.  1
1.  Glycerin,  Vaselin,  Lanolin,  Paraffin,  Stearin,  Vaselindl,  Paraf-·
finöl  2c.,  Schmiermittel,  Putzöle,  Schuhwichse.  .  —  —  —
2.  Kerzen,  Lichte,  sonstige  Waren  aus  Bachs,  Stearin  2c.  698  291  10  853  10  541
3Z.  Seifen  aller  Art  443  432  20  580  11954
Zusammen  iv.  ...  1141  723  31  433  22495
V.  Chemische  und  pharmazentische  Pue  ,  (außer  Schießbedarf
  und  Sprengmitte
1.  Drogen  und  Apothekerwaren  .  1198.2043  10679  16  778
2.  Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  Lacke,  Tinte  3792  3011  22  408  13  106
3.  Atherische  Ole,  Parfümerien  —  25  414  30  819
4.  Zündhölzer  und  andere  Zündwaren  (uber  VWininion  —  —  18  594  15  612
5.  Künstlicher  Dünger.  .  .  .  —  —  —  —-6.
  l“3  2100  886  63  404  25  048
7.  Eis  ......  —  —  *  –
Zusammen  V.  .  7090  5  940  140  499  101  363
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstäude  2c.
(außer  Lederwaren).  ;
1.  Watte,  Putzlumpen,  Abfälle  —  —4  —  —
2.  Baumwollgarne  und  -gewebe  86  71  47  136  1  188  934
3.  Leinengarne  und  -gewebe  195  222  11303  28  804
4.  Wollengarne  und  -gewebe  116—  165  11  702  21.549
5.  Seidengarne  und  -gewebe  —  —  1  372  13  386
6.  Leibwäsche  und  Kleider,  *  und  5  Auben.  Posamenüierwaren,
Schirme,  Filzwaren  1183  2s190  18  619  92  023
7.  Bindfaden  und  Seile  ...  .  195  270  4757  7297
Zusammen  v  VI.  1  775  3  418  497  889  1351  993
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren.
1.  Leder  .  .  —  —  —  —
2.  Schuhe  und  Stiefel  –  —  2764  12  421
3.  Sonstige  Leder-  und  Sattlerwaren  80  176  1  569  5  798
4.  Wachstuch  und  Linoleum  —  —  —
5.  Pelz=  und  Kürschnerwaren  ......  —  —  —  —
Zusammen  VII  80  176  4333  18  219
VIII.  Gummi=  und  Kautschnkwaren.
1.  Waren  aller  Art  aus  Kautschuk,  Gummi  und  Guttapercha  —  —  2077  4519
IX.  Holz-,  Flecht=  und  Schnitzwaren.  I
1.  Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  733  406  734T310  180  221
2.  Korbflechterwaren,  Stroh=  und  Bastwaren,  sonstige  Siechwaren  —  I  —  —  —
3.  Schnitzwaren  aller  Art  aus  Holz,  Horn  ꝛc..  —  —  —  —
4.  Bürstenbinder-  und  Siebmacherwaren  43  190  786  2189
Zusammen  1x.  776  596  735  096  182  419
        <pb n="421" />
        der  Herkunft  der  Waren

#

327

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  Po-England
  Frankreich  Amerika  Andere  Länder  Zusammen  sitions-Menge
  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Nr
kg  Wark  xg  Mark  xg  Mark  —-  -□  ks  ·
i
l  f-  .
7154  5791  178  —  —  33229  20030  16414  121  385  1
7340  867110½0—  —  —  6111  351857  144141  4
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
14494  14468  90  178  —  —  39  400  23548.150  45½  135  494
14  538  14765  r*  178  —  —  39400  26  178s150  514  138  557
61  2871  13  117  43  241  —  —  4609  226816768  732571.
85063  173591723962  80  766  —  —%%  2707872226  171  1  17486832.
—  —  —  —  —.  —  84  852  4349  3.
31  222  —  —  55  228  12  8663415  1199921387  60425  ".
—  —  —  —  —  1  —  —  —  —  —  6.
10600  336  —  —  —.  —  —  36  6607  47881  7.
147722  310547  81  007  52  #  12  866  8504411  317682
»  I  1
—  —  —  —  —  —  —  —  —  1.
538  615  227,  3111  —  344  4021962  1  87552.
1099  1792  328  171  —  —  16400  9952647  14912.
1637  2  407  5“  4668  —  1984  1397]|85609  26787
1  i  s
308  1253  501  180  —  —  497  116811995  1937991.
1714  868  —  —1  —  —  —  —  24122  139742.
1338  6634  —  —  —  —  468  1055  27220  3s56908  3.
4027  3831  —  —  —  —  4993  4409J9  238524
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.
565  245  u  6  —  —  797]  3680647771  2679  6.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  7.
7952  11231  512  186  —  —  67560  7012  155  718|]  119  792
—
s
—  —  —  —  —  —  —.  —  —  —  1.
173  341  475669  3921  8616  —  —  22371  9554446  574  1768  5388.
8033  15555  238  624  —  —  166  104522935  46250.
3317  14982  —  —  —  —  678  495771156  41  488  4.
666  23326  387  2068  —  —  4311  8017  2846  468274.
"
Ü
2860  24017  162  925  —  —  31532  1001924793  126  9844.
2856  756  —  —  —  —  —  7613  8053  7.
191  063  554305  4708  12233  —  —  26798  119609720458  2038140
#  1  i
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
480  6589  —  —  —  —  1  174  3081  4418  22091.
581  2713  —  —  —  —  430  1022  2  680  9533.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  4.
—  —  —  —  —  —  —  —-—  5.
1061  9302  —  —  —  —  1604  4103  6  998  31  624
105  3379  1305110u—  16  488  8214  9686  1.
i
72  5656  21823  127  606  21189  —  —  18624  26914  1070618  2501411
::::i:  :s::;3-51s287—
  —  —  —  201  155  1038  2640
72  606  22  110|  127  506  21189  —  —  136  443  27069|1071  661  252  787
        <pb n="422" />
        Für  Rechnung  der  Lönder
Benennung  der  eingeführten  Waren  Regierung  eingeführt  Deutschland
Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mark  kg  Mark
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände.  1  1
1.  Papier  und  Pappe  sowie  Waren  daraus  (außer  Drucksachen“.  249  484  32  803  13  112
2.  Shneer  und  sonstige  Drucksachen  .  321  2340  6977  13  741
3.  Photographien,  Landkarten,  Feicnungen,  Stiche  zc.,  Gemälde  —  —  —  —
4.  Statuen  und  sonstige  Kunstwerke  ..·.  —  —  —  —
Zusammen  X.  570  2824  39  780  260  853
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  1
1.  Bearbeitete  Edelsteine  und  Halbedelsteine  —  —  —  —
2.  Steinwaren,  Waren  aus  Asbest  —  s  —  —
3.  Tonwaren  und  Porzellan  130  122  46392  19249
4.  Glas  und  Glaswaren  1543  64  55  478.  72157
Zusammen  XI.  1  673  768  101  870  91  406
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Justrumenten,  "
Maschinen  und  Waffen).
XllIla.  Unbearbeitete  Metalle  und  balöeng.  !
1.  Blei,  roh,  auch  gewalzt  —  «  —  —-  —
2.  Noheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  Blöcke  —  —  —  —
3.  Sonstige  unedle  Metalle  —  —  —  —-4.
  Edelmetalle,  roh,  in  Barren,  Stangen,  Draht  2c.  —  —  —  —
Zusammen  XIIAa.  —  —  —  —
XIIb.  Fabrilate.
1.  Bleiwaren.  ....  —  —  13  483  4867
2.  Wellblech  4828  1712  23892  8  170
3.  Alle  nicht  besonders  genannten.  Eisenwaren  25322  7934  1  351  566  426  145
4.  Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen.  6070  3851  81  259  55238
5.  Waren  aus  Edelmetall  ...·.....  —  —  123  3  153
Zusammen  XIIb.  36  225  13  547  1  470  323  497  573
Gesamtsumme  XII  36  225  13547  1  470  323  497  573
XIII.  Justrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge.
1.  Musikinstrumente,  Spieldosen,  Kinderspielzeng  —  2  458  6394
2.  Wissenschaftlichen  Zwecken  dienende  und  medizinische  Instrumente  450  939  363  3148
3.  Brillen,  Ferngläser  und  sonstige  für  den  praktischen  Gebrauch  «  ;
bestimmte  optische  Instrumente,  photographische  Appatate,  Uhren  —  —  928  6  406
4.  Landwirtschaftliche  Maschinen  —  —  156  276
5.  Maschinen  für  industrielle  Betriebe  ·  9  52  25202  41  351
6.  Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  .  —  «  —  363  17  118
1  u.  19  Stück!
Zusammen  XIII  —  991  —  74  693
XIV.  Wasfen  und  Munition.
1.  Feuerwassen  ·  ..  .  (Stückzahl)  —  —  10080  116421
2.  Sonstige  Waffen  .....  —-  —  7  77
3.  Schießpulver  und  Zündhütchen  429  490  130  034  225949
4.  Schrot,  Patronen  1704  400  2161  1710
5.  Dynamit  und  sonstige  Sprengstoffe  .  ..  —  —  —  —
Zusammen  XIV.  —  890  —  344  157
Gesamtsumme  I  bis  XIV.  —  51.059  —  4193  352
XV.  Geld.  I
1.Gocdinünzen.  —  —  —  —
2.  Silbermünzen  —  —  168  20  454
3.  Kupfermünzen  –  —  208  4141
4.  Papiergeld  —  —  —  —
Zusammen  xv  —  —  376  24  595
Gesamtsumme  J  bis  xv  .  —  61059  —  4217  947
        <pb n="423" />
        329

 

 

 

der  Herkunft  der  Waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–  Po-England
  Frankreich  Amerika  Andere  Länder  Zusammen  sitions-Menge
  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Nr
xgee  Wark  kg  Mark  xge  Vartk  #rug  Marr  #1s  Marr  «
s  ;
524  880  —  —  —  —  112  146  33439  14138  1.
76  20  —  —  —  —  140  130  7193  14141  2.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3
600  1150  —  —  —  —  252  26  40  62  1  28279
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.
i----—-s.---.  2.
5219  5348  76  52  —  —  2190  2366  53  877  27  015  3.
1461  3  488  —  —  —  —  3892  7316  60  8811  82956  4.
6680  8831  76  52  —  —  6082  9682  114  708109971
–  –  —  —  —  —  —  —  —  —  1.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
32  849  1594  —  —  —  —  —  —  4  332  63461  1.
18  620  7629  —  —  —  —  8441437  43  356  17236  2.
13031  8901  —  —  —  60906  36871370693  438  733  3.
14201  16394  85  652  —  —  3990  3299  99535  75583  4.
773  2981  —  —  —.—  5  352  901  6486  5.
79474  37499  85  652  —  —  10  9395  87750  817  544499
79  474  37  499  85  652  —  —  10  935  8775  1560  817  544499
212  712  —  —  —  79  2485  2749  9591  1.
—  —  —  —  —  —  —  363  3148  2.
T
14  261  —  —  —  —  14  139  956  6  796  3.
—  —  —  —  —  —  9  60  165  336  4.
48  252  —  —  —  —  —.—  252wl41æ3  5.
10  572  —  —  —  —  350  385  723/)  18075  6.
1.  “  u.  19  Stück
—  1787  —  —  —  —  —  3  o69  —  79549
i
3164  34641  4  60  —  —  442  4833  13  690  155  855  1.
—  —  .—  —  —  1  17  8  94  2.
780o8  4346  4806  5  468  —  —  729  2613  143377  238276  3.
—  —  —  —  —  —  —  2161  1710  4.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5.
—  38  887  —  56528  —  —  —  7363  —  395  935
—  rs  ss  —  136  878  —  99903  —  910  314  —  6l115311
—---1-----—,-1.
287  38  550  2251  —  145%  27770  602  870252.
-  —  —  —  —  —  208  4141.
—  —  —  —  —  —  «—  —  —  4.
287  38  550  2  251  —  —  145  27770  810  91  166
—  814·414  —–  1306  129  —  99903  —  938084  —  62206  477
D!  I  ·-t
  s
        <pb n="424" />
        330

B.  Vergleichende  Übersicht  der  einzelnen  Einfuhrpositionen  für  1901  und  1902.7)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige  Positionen  (1901)  Neue  Positionen  (1902)  Zunahme  Abnahme
Bezeichnung  Menge  I  Wert  Bezeichnung  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  Mark  kg  Mark  xg  Mark  kg  Mark
I.  Erzengnisse  des  Landbans  und  der  Vorstwirtschaft  sowie  der  zugehörligen  Nebengewerbe.
Getreide  und  andere  .-  Reis  98199  20689  —  —  —  —
Ackerbauprodukte  40  7100  16269  Weizen,  Noggen  und  sonstige  1
Körnerfrüchte  56316  1665ZE.  —  —
Kartoffeln  u.  andere  Knollen-  W.
gewächse,  Gemüse  2c.  15  394  4399  —  —  —  —
Sämereien  Stedlinge  l  lebende  .
Pflanzen  755.  1  042  —  —  —  —
120  664  277951  79944  11626  —  —
Materialwaren  und  Mehl  und  Backwaren  35  536  12  966  1  —  —  —
sonstige  Konsum-  Kaffee,  Kakao,  Tee  1  20  3  635  —  —  —  —
tibilien  562  595  306  083  Kola  29  965  20  420  —  —  —  —
Gewürze.  23639  14  147  —  —  —  —
s  ucker,  Sirup,  Zuckerwaren  274  695  107  885  —  —  —
leisch  und  Zubereitungen  s
von  Fleisch  einschl.  diso  l
konserven  135  414  121  3835—  —  —1
.  M  ineralwasser  .  6477725679—»s-—  —s-—
505746  30609744151  111  —
Tabak  159  484  249  642  Taboak.  193  762  356  439  —  —  *  1
Tabakfabrikate  1  5600  14  78—  loP7
195  322  371  22335838  121  581  t  —
Wein  (Liter  53983  61.005  Stille  Weine  149  808  107  022?d  f  —  —  —
Schaumweine  3  166  11  824  –  —-152
  974  118  84698  91  5784114—  —
Spirituosen  (Liter)  50  062  949  436Branntweine  aller  A.it.  1175292  1179  406  325  230  229  9700  —  —
Bier  96  81  64  617/Bier  .  9618068759  I4142641--Holz
  und  Holzwaren  880  314  191  408.  Bau=  und  Nutzholz  .  4676U·96961  —  —  —  —
Möbel  und  sonsiige  Tiswler
waren  1070  3  1  2501471  —  —
1588224  347  1084½57  90  155  700  M  —
Zusammen  I  —  1838  460  —  2419234  580  771  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
Lebendes  Vieh  (Stück)  4  380|/  Lebendes  Vieh  6  2  670  2  2290  —  -
Tiere  und  tierische  Lebendes  Geslügel  (Stuc  57  3931  —  —  –  —
Produkte  289  485  Milch,  Butter,  Käse,  Eier
und  sonstige  tierische  Nahrungsmittel:.
  .  15037il4109  ——  —  —  —
160844  14602  14805  140171  —  —
Zusammen  II  —  865  —  17  172  —  16  3071  —  —
l

*)  Anmerkung  zu  Tabelle  B.  Die  mit  lateinischen  Ziffern  bezeichneten  Gruppen  dieser  Ubersicht  stimmen  mit  den
Eine  vollkommene  Ubereinstimmung  hat  sich  nicht  erreichen
n  dem  bisherigen  handelsstatistischen  Schema  eine  Anzahl  von  Artikeln,  die  in  dem  neuen  Schema  in  zwei  oder  drei  verschiedene
So  faßte  das  bisherige  Schema  „Materialwaren  und

wei

Gruppen  eingereiht  sind,

 

aruige  bezeichneten  Gruppen  der  Tabelle  A  nur  ungefähr  überein.
i

 

in  einer  einzigen  Position  zusammengefaßt  waren.

 

 

 

gleichlassen,


sonstige  Konsumtibilien“  nicht  nur  die  in  dem  neuen  Schema  in  der  Gruppe  I  enthaltenen,  aus  dem  Ackerbau  hervorgegangenen

Nahrungs-(Fleisch

  und  Fleischkonserven)  und  das  unter  Gruppe  V

aufgeführt  ist  als  die  Möbel  und  Tischlerwaren.
der  Kalenderjahre  1901  und  1902  unerläßlich,  in  Einzell

aufgeführte  Mineralwasser.

In  ähnlicher  Weise

und  Genußmittel  zusammen,  sondern  auch,  die  in  dem  neuen  Schema  unter  Gruppe  II  ausgeführten  tierischen  Produkte

ind  in  der  alten  Statistik
Holz  und  Holzwaren  in  einer  Position  zusammengefaßt,  während  in  der  neuen  Statistik  das  Holz  als  Rohstoff  in  einer  anderen  Gruppe

Iuslsee!  dieser  Verschiedenheiten  war  es  für  die  Zwecke  der  Vergleichung  der  Einfuhr
eiten  von  der  neuen  Gruppierung  der  Einfuhrwaren  abzuweichen.
        <pb n="425" />
        331

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige  Positionen  (1901)  Neue  Positionen  (1902)  Zunahme  Abnahme
—  —  2..  –
Bezeichnung  Menge  Wert  Bezeichnung  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
re  Mark  kg  Mark  kg  Mark  kg  Mark
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe,  Mineralöle.
Kalk,  Erden  u.Cement915  229  62  367Cement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
Steine  u.  Steinwaren  57  026  30  01]Ed[en  und  Steine  616  768  73257  —  —  355  487  19127
972255  922384
Steinkohlen,  Braunkohlen,
Briketts  ...  64  852  4349  64862  43491  —  —
Salz  ’211  205  131  399  Salz.  2226  171  174  863419  966  43  464—  —
Petroleum.  .  151  321  32  783Petroleim  231  387  60  42580066  27642
Teer  und  Pech  51  488  13576  Teer  und  Pech  36667  47886  —  —  14  821  8  788
Zusammen  III/13291  259  270  142  3  175  815  317  682  —  47  540|  115  44  —
IV.  Fabrikate  ans  Wachs,  Fetten  und  Slen.
Seife  und  Par-  Seifen  aller  Art  23647  149190  —  —  —  —
fumerien  18683  65  675Atherische  Ole,  Parfümerien220  369081  —  —  —
50  867  618201  —  —  278163855
Lichte,J-ccundFetie13332311374Kekzem8ichteunvsonstige
Waren  aus  Wachs,  «
Stearin  2c.  ...  11926I11876—  501  1  370
Zusammen  IV  92015  67049  62  829  63  6955  —.  —  29186  3354
V.  Chemische  und  pharmazentische  Erzengnisse.
Droguen  und  Apo-  oguen  u.  Apothekerwaren  11  985°  19379  —  —  —-  —
thekerwaren  109  254  68  401  n  Farben  und  Farbwaren,
Firnisse  und  Lacke,  Tinten  24  122  13971—  —  —  —
Zündhölzer  und  andere  Zünd-  F  «
waren(außethtmtwn)27614223852—J—  —  —
.3usammenv109254-SSM  63721  57205)  45  533  11  196  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren  2c.
Baumwolle  und  Baumwollgarne  und  Ge-Baumwollwaren
  487  263  1  368  890  webe  ....  646574«1768538159311399648—  —
Leinengarne  und  Leinengarne  und  Leinen=  "
Leinenwaren  114  674  65769  gewebe  ·  22935  462501  —  —  91  739  19519
Wolle  und  Woll-  «  Wollengarne  und  Wollenwaren
  3  793  16  199  Pewebe  15  697  4  488811904  25289  —
Seide  und  Seiden  Seidengarne  und  Seidenwaren
  1  342  22425%  gewebe  2846  46  827  1  504  24  4000
Kleider,  Leibwäsche  Leibwäsche,  Kleider,  Hute
und  Pelzwaren  28249  101  106“  und  Mützen,  Posamentierwaren,
  Schirme,  Filz-Kuriwaren
  18  093  58  6345%  warenn  ..  24  793  126  984  —  —  21549  32  757
46342  159  741  Bindfaden  und  Seile  7613  8053  7613  8053  —  —
Zusammen  VII  653  414  1633  024  720  458  2  038  140)  67044  405  116  —
VII.  Leder  und  Lederwaren.
Leder  und  Leder-  1  Schuhe  und  Stiefsfe  4  418  22  091  —  —  —  —
waren  ..  3980  18  300  Sonstige  Leder=  und  Sattlerwaren
  .  2  580  9  533  —.  —  —  —
Zusammen  VII  39890  18300  6998  31624  3018  13324—  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren.
Kautschuk  und  Waren  Waren  aller  Art  aus  Kaut-  1
daraus  schuk,  Gummi  und  Gutta-  s  i
(Zusammen  VIII)  138  1  086%  percha.  .  .  8214  9  686  8  076  8  600
        <pb n="426" />
        —  332  —

 

—.  W.  —  ÚÔ  —  —„.—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige  Positionen  (1901)  Neue  bolitionen  (1902)  Zunahme  Abnahme
—  ——2  —  *.ö’  )  3  *r-1  E
Bezeichnung  Menge  1  Wert  Bezeichnung  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
k#.  Mark  ke  Mark  1  kg  Mark  keg  Mark
IX.  Holz-,  Flecht=  und  Schnitzwaren.
Bürstenbinder=  und  ;  Bürstenbinder  und  Sieb-  l  i
Siebmacherwaren.  629  1  063  macherwaren  1  0638.  2640  409  15771  —  —
«  Korbflechtwaren,  Stroh=  und  I
Stroh-  und  Bast.  Bastwaren,  sonstige  Slecht
waren  54140.  1323  waren  —  —  —  —  549,  1323
Zusammen  IX  1178  2386  1  1038  2640!  264  140  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände.
Papier=  und  Papp-  l  Papier  und  Pappe  sowie
waren  .  564.33»18500Warendaraus(außer
Drucksachen)  33  439  14  138  —  —  22994  4:362
Literarische  und  Bücher  und  fonie  d  -  ;
Kunstgegenstände  2206  5455%  sachen  7193  14141  4987.  8686  —  —
Zusammen  K  58639  23955  40  632  28  270)  —  4324/  18007  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.
Tonwaren  47  780  25347  Tonwaren  und  Porzellan  53  8771  27  015  6097  1  668  —  —
Glas  und  Glaswaren  54533  69342  Glas  und  Glaswaren  60  81  82  956  6298.  1361  —  —
Zusammen  XI/  102  313  94689  114(708,  1099711  12395  15282  —  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren.
Blei  und  Bleiwaren  76  279  31  520  Bleiwareng  46  332  6  461  —  —  29  947  25059
Wellblech.  .  ..  57  872  18341/  WellblsEc356  17236  —  —  14  516  1105
Eisen  und  Eisen-  Alle  nicht  besonders  ge-  I
waren  243  106  111030  nannten  Eisenwaren.1  370  693  438  733  1  127  587  327  711—  —-Kupfer
  und  andere  Waren  aus  anderen  unedlen
unedle  Metalle  und  Metallen  .99535,  7558392667  60  803  —  —
Waren  daraus  6  868  14  780)Waren  aus  Edelmetal.  901.  6  486  901  6  4850—  —
Zusammen  XII  384  125  175671  1  560  817  644  499  176692  368  8281  —  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzenuge.
Instrumente  und  Musikinstrumente,  Spiel-Maschinen
  16  490  25757  dosen,  Kinderspielzeug.  2749  95911—  —  —  —
Wasserfahrzeuge  Wissenschaftlichen  Zwecken
(Stuch)  14  11  608denende  und  medizinische
Instrumente  363  3148  —  —  —  —
Optische  Instrumente,  photographische
  Apparate,  Uhren  956  6  796  —  —  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  165  336  —  —  —  —
Maschinen  für  industrielle  «
Betriebe  25250  41  603  —  —  —  —
Transportmaschinen  und
Fahrzeuge  aller  Art,  auch  723  180755UU  *  —  —
Fahrräder  .  .  (Etuück)  19
Zusammen  XIII  16  4900  37  365  30  203  79545133713  42184  —
u.  14  Stück  ku.  19  Stuck  5  Stück
XIV.  Waffen  und  Munition.
Feuerwassen  (Stück)  7802  83  538|  Feuerwassen  13  690  155  855  5888  72317  —  —
I  Sonstige  Wassen  —  —  8  941  —  —
Pulver..  .  15656  932  296  622  Schießpulver  und  Zund—-  «
·-  hütchcn......143377s238276  -—  —  12655  68346
Schrot,  Patronen  2161  1710  2  161  1  710.  —  —
Zusammen  Nw—  380  160  —  3959355  —  15  nr  —  -
XV.  Geld.
(Geld  Zusammen  NVO  111  346/Geld  .  .  .1  810  91  166—  —  1  730  20180
Gesamtsumme  —  41722899  —  6206  477  —  1483  6  —  —

 

(Fortsetzung  Seite  334  ff.)
        <pb n="427" />
        Rus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Ankishlaverei-Bewegung.

Bischof  Hirth,  der  apostolische  Vikar  von  Süd-Nyanza
  (Deutsch-Ostafrika),  begeht  in  diesem  Jahre
sein  silbernes  Priesterjubiläum.  Seit  25  Jahren
weilte  er  in  den  schwersten  Missionen  und  hat,  wie
der  „Afrika-Bote“  betont,  unvergleichliches  geschaffen
in  seiner  jetzt  so  blühenden  Mission  Innerafrikas.

Zum  25  jährigen  Jubiläum  der  innerafrikanischen
Vissn  der  Weißen  Väter  schreibt  der  „Afrikaote“:



„Es  war  der  21.  April  des  Jahres  1878,  als
zehn  Patres  aus  der  Genossenschaft  der  Weißen
Väter  unter  Führung  des  Bischofs  Livinhac  nach
Innerafrika  aufbrachen.  In  den  ersten  Jahren  war
der  Kampf  gegen  alle  bösen  Elemente  überaus  heiß;
Sklavenjäger  durchzogen  mit  ihren  räuberischen  Söldlingen
  das  Land,  alles  verwüstend;  am  Tanganyika
wurden  mehrere  Missionsstationen  monatelang  von
den  Arabern  belagert  und  in  wenigen  Wochen  die
Arbeit  langer  Jahre  wieder  zerstört.  Heute  zählen
wir  in  unseren  innerafrikanischen  Missionen  244  000
Christen!  Das  Christentum  ist  in  den  meisten  Vikariaten
  fest  gegründet;  zahlreiche  Schulen  —  im
deutsch-ostafrikanischen  Gebiete  allein  sind  es  87  —
ermöglichen  es  uns,  die  Jugend  christlich  zu  erziehen;
Lehrerseminarien  und  Katechetenschulen  vermitteln
höheren  Unterricht;  Pflanzungen  und  Handwerkerschulen
  verbessern  die  materielle  Lage,  so  daß  allenthalben
  blühendes  Leben  aufsproßt  mitten  in  dieser
alten  Heidenwelt.  25  Jahre  der  Leiden,  der  Verfolgungen
  und  mannigfacher  Trübsal;  25  Jahre,  in
denen  fast  70  Missionare  ihr  junges  Leben  im  Opferdienste
  aushauchten  und  Märtyrerblut  zur  Ehre
Christi  geflossen  ist,  aber  auch  25  Jahre  der  Erfolge
und  Siege.  Diese  25  Jahre  bilden  aber  bloß  den
Anfang  dieser  fruchtreichen  Tätigkeit;  diese  Erfolge
können  uns  wohl  aufmuntern,  indem  sie  uns  Gottes
Schutz  erblicken  lassen;  wir  dürfen  uns  aber  damit
nicht  zufrieden  geben.  Die  Grundlage  weiterer  Entwickelung
  dieser  Christenheit  ist  gegeben;  sie  ist  festgekittet
  durch  Blut  und  Leiden,  aber  es  heißt  nun
weiterarbeiten  und  aufbauen.“

Dem  in  der  Missionszeitschrift  „Gott  will  es“
veröffentlichten  Jahresbericht  über  das  apostolische
Vikariat  Südnyanza  entnehmen  wir  folgendes:

Die  Mission  von  Südnyanza  weist  in  den  einzelnen
  Teilen  des  Vikariats  ganz  verschiedene  Erfolge
auf.  Gerade  jetzt,  wo  sie  eine  schwere  Krisis  zu
bestehen  hat,  erweckt  sie  die  größten  Hoffnungen.
Besonders  die  junge  Mission  von  Ruanda,  im  westlichen
  Teile  des  Vikariats,  bietet  die  schönsten  Aussichten
  auf  ein  erfreuliches  Gedeihen.  Hunderte,  ja
Tausende  von  Negern  wohnen  unserem  Unterrichte
regelmäßig  bei;  die  Schuppen  genügen  nicht  mehr,
um  alle  Zuhörer  zu  fassen,  wir  sind  ganz  mit  Ar-333



 

beiten  überhäuft,  und  statt  drei  Stationen  hätten
wir  hunderte  nötig,  eine  solche  Bewegung  zur  Massenbekehrung
  macht  sich  bei  diesem  sehr  gut  veranlagten
Volke  bemerkbar.  —  Im  Juni  1902  zählte  das
apostolische  Vikariat  Südnyanza  neun  Stationen  mit
28  Missionaren,  4  Schwestern,  118  Katechisten,
2439  Neugetauften,  7628  Katechumenen,  23  Schulen
mit  1106  Schülern  und  18  Wohlrätigkeitsanstalten.
Während  des  Berichtsjahres  zählten  wir:  214  Taufen
Erwachsener,  139  Taufen  von  Christenkindern,
717  Taufen  auf  dem  Todesbette,  126  Firmungen,
49  Ehen,  27  596  Beichten,  26  329  Kommunionen,
77  103  Kranke,  die  von  der  Mission  verpflegt
wurden.

Das  „Evangel.-luth.  Missionsblatt“  berichtet:
In  Schira  (Deutsch-Ostafrika)  zog  Br.  Bleicken
Anfang  Oktober  mit  seiner  jungen  Frau  ein,  freudig
begrüßt  von  den  Kostschülern.  Den  Unterricht  begann
  er  im  November  mit  20  Schülern  und  6  Dienern.
  Auf  Veranlassung  des  Häuptlings  Sinare
kamen  etwa  100  Landschaftsschüler  auf  die  Station,
in  deren  Unterricht  die  Missionare  Bleicken  und
Fokken  sich  teilten.  Der  Bau  der  verschiedenen
Stationsgebäude  ging  rasch  vorwärts.  Am  23.  Dezember
  konnte  Br.  Fokken  in  das  von  ihm  selbst
erbaute  Suahelihaus,  als  sein  eigenes  Heim,  einziehen.
  Bis  Ende  Dezember  war  das  Mauerwerk
der  steinernen  Missionarswohnung  fast  vollendet.
Die  Arbeit  am  Dachstuhl  wurde  wegen  der  nahe
bevorstehenden  Regenzeit  so  beschleunigt,  daß  man
bis  Ende  März  damit  ziemlich  fertig  war.  Die
nahe  Steppe  bot  schönes  Bauholz  für  den  Bau.
Mitte  März  war  auch  ein  kleines  Kostschulhaus  für
Mädchen  vollendet.

Der  „Evangelische  Heidenbote“  teilt  mit,  daß  die
Amerikaner  ihre  Mission  in  Südkamerun,  deren
Übergang  auf  die  Baseler  Missionsgesellschaft  eine
Zeit  lang  in  Frage  stand,  behalten  werden.

Im  73.  Jahresbericht  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
  heißt  es  über  die  Entwickelung  der  Mission
in  Windhoek  (Deutsch-Südwestafrika):

Das  ganze  Jahr  haben  wir  wieder  die  erfreulichsten
  Berichte  von  hier  empfangen.  Die  Arbeit
  wächst  hier  dem  Missionar  unter  den  Händen,
zeigt  aber  auch  schöne  Erfolge.  140  konnten
wieder  aus  den  Heiden  getauft  werden,  und  225
verblieben  noch  im  Taufunterricht.  Die  Gemeinde
zählt  jetzt  bereits  575  Glieder.  Ein  sehr  bedeutungsvolles
  Ereignis  war  für  Windhoek,  daß  es  nun
Eisenbahnstation  geworden  ist,  wodurch  ohne  Zweifel
der  Platz  noch  belebter  werden  wird,  als  er  schon
bisher  war.  Für  die  farbige  Gemeinde  war  jedoch
das  wichtigste  Ereignis,  daß  am  2.  März  der
Grundstein  zur  Kirche  gelegt  werden  konnte,  an

(Fortsetzung  Seite  336.)
        <pb n="428" />
        334

C.  Ausfuhr  des  Schutzgebiets

 

 

 

Die  Ausfuhr  hat  stattgefunden

 

 

–——  ——  —

)  Darunter  im  Vorjahr  als  nicht  besonders  genannte  Erzeugnisse  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  Deutschland  England  Frankreich
der  ausgeführten  Waren  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
□—  kg  Mark  xg  Maark
·
I.  Erzengut  e  des  Landbanes  und  der  Forst-  #
wirtschaft  sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe.  T  I
Ia.  Pflanzliche  Rahrungs-  und  Genuhmittel.  1
1.  Mais  ...  —  —  322  32  17951  75867  5973
2.  Lams  —  —  103  685  72996  —  —
3.  Kassada  1199  799  267  12114  780  4025%  90594  21025
4.  Kokosnüsse  —  —  —  —  —  —
5.  Kassee  80.  80  —  —  —  —
6.  Kakao  233  167  —  —  —  —
7.  Kolanüsse.  —  —  —  —  —  —
8.  Pfeffer  .......  —I—  1005  500  —  —
Zusammen  Ia  1200  112  267  369  541  797,  29772166  461,  26998
Ib.  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.
1.  Kopra  ......  198  56——  —  6912  1523
2.  Palmkerne  7691  491  1420  757  333120  32  08611327  826  252618
3.  Palmöl  1527179  631  0967  177010.  47  09111213  289,  435  120
4.  Erdnüsse  —  —  4  610.  3302  —  —
5.  Schibutter  ......  9180  18360  199800  2116ö0  —
Zusammen  Ilb.  9228048  1  970  260  571720  103  6392  548  027  689  161
le.  Sämereien,  lebende  Pflanzen.
1.  Sämereien  und  Stecklinge  —  –  —  —  —  —
2.  Palmblätter  ......  961s  210  —  —  —  —
Zusammen  le  961  210  —  —  —  —
Id.  Faserpflanzen.  .  1
1.  Rohbaumwolle  —  —  —  —  —  —
2.  Piassava  .......  —  —-  —  —-  ——’i  —
Zusammen  Id  —  —  —  —  —  —
le.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  #r
1.  Hölzer  aller  Art  ö  —  —  T  —
2.  Kautschuk  ......  71872  367  045  —  —  —  —
Busammen  I1e.  .  71  872  367  045  —  —  —  —
esamtsumme  1  .  10  500  993  2604  8931  113  517  133  41112714  488  716  159
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.
IIa.  Lebende  Tiere  (Stückzahl).
1.  Pferde.  ...  ...  3  300  5.  —  —
2.  Maulesel  11(  —  —  —  —  —  —
3.  Esel..  111  —  —  —  —  —  —
4.  Rindvieh  6  480  7  40  —  —I
5.  Kleinvieh  19  114  52  46  20  72
6.  Haustiere  und  sonstiges  Gefiugel.  —  —  —  —  —
7.  Wild  —  –  —  —  —  —
Zusammen  IIa  28  894  64  1  586  20  72
IIb.  Tierische  Erzeugnisse.
1.  Elfenbein.  .....  595  6002  —  —  —
2.  Hörner  (Stückzahl)  267  290  —  —  —
3.  Häute  und  Felle  ........  —  —  —  I  —-åusammen
  IIb.  862  6292  —  —  —  —
esamtsumme  II  .  —  7  186  —  1  586  –  72

Landbaues  ausgeführt  120  190  kg  im
        <pb n="429" />
        Togo  im  Kalenderjahr  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert  von  11983  Mark.

 

 

 

nach:  Insgesamt!  Ab
——  unahme  nahme
anderen  Ländern  1902  1901  3  h  h  Pos.
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Nr.
kg  Mark  kg  Wark  kg  WMark  kg  Mark  —
1
209  616  12  590  607  810  365144  6303501  338  30  211  —  —  1.
117  189  83371  220874  15  633  193  730  12  832  27  144  2801  —  —  2.
40  989  4164446  162  296  336  932  21881445230  296  118  —  —  ;
—  —  80  80  1135  s111  —  —  1055  79118..
—  —  233  167  57  71  176  96  —  —  6.
—  —  —.  —  —  —  —-  —  —  —  c.
14  5  1  019  505  —  —  1  019  505  —  8.
367  808  25  096|]  2276  178  349  235  302326  20  295  1  973  852  328940  —  —
l
—  —  7110  1579  7170  1706  —  —  60  127  1.
90  935  16  080100  443  372  1  721  44117755  841  1  798  370  1687  531  –  —  706929  2.
55  753  17  8452973  231  10311521  2  997  628  1  484  738  —  —  24  397  453  586  3.
2729  239  44  339  3541  20  480  1  690  23  859  1  851  –  —  4.
11  480  5951  40  680  45  471  10  168  7571  30  472  37900  —  —  5.
160  897  40  115|12  508  692  2  803  184|10  791  287  32940751717  405  —  —  490891
l  i  s
I
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1.
1  470  715  2431  925  4124  758  —  167  1  693  —  2.
1  470  715  2431  925  4124  758  —  167  1693  —
—  —  —  —  —  —  ——1-96
  24  96  24  —  96  24  —  —  2.
96  24  96  24  —  —  96  24  —  —
-«----k---i-1.
—  —  71  872  367  045  63  684  264  816  8188  102229  —  —  2.
—  —  71872  367  045  63  684  264  816  8  188  102229  —  —
530  271  65  950|14  859  269  3  520  413|11  281  571  3591  927  3577  758  —  —  71514
*
i
27  3  135  35  4185  —  —  —  –  —  —  1.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  2.
22  810  22  810  —  —  —  —  —  —  z.
301  22  537  314  23  437  —  –  —  —  —  —  4.
2657  5  312  2748  5914  —  —  —  —  —  –  5.
8.  —  —  —  —  —  —  —  —  6.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  7.
3.007.  31  794  3119  34346  2931  53  066  188.  —  —  18720
—  595  6u002  738.  8743  .  —  143  2741  1.
—  —  267  290  250  299  —  —  92.
150  509  150  509  237  144  —  365  87  —  3.
150  50  1012  6801  —  91886  —  —  2  385
—  i  32  303  —  41147  —  62252  —  —  —  21  105
        <pb n="430" />
        J  “  Die  Ausfuhr  hat  stattgefunden
Benennung  Deutschland  England  Frankreich
der  ausgeführten  Waren  Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mark  kg  Mark  kg  Mark
1II.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe.
1.  Goldstaub.  ...  —  —  —  —  —  —
2.  Sonstige  Mineralien  .....  —  —  —  —  —
Zusammen  III.  —  —  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse.
1.  Baumwollwaaren  8  584  3  495  —  —  281  895
2.  Waren  aus  Stroh,  Bast,  Kokosfasern  1  500  6  000  —  —  1860  265
3.  Waren  aus  Leder,  Häuten  und  Fellen  —  —  —  —
4.  Kanus  ..  .  wtückzahn  —  —  20  1500  —  —
5.  Holzwaren  aller  Art  .  ...  —  –  –  —  —
6.  Faserwaren  —  —  —  —  51  79
7.  Tonwaaren  —  —  —  —  3  062  676
8.  Kuriositäten  und  Verschiedenes  —  —  —  —  —  —
Busammen  IV.  9  495  —  1500  —  1915
usammen  1  bis  IV.  —  2612079  —  134  997  —  716  231
V.  Geld.
1.  Goldmünzen.  –  —  170000  —
2.  Silbermünzen  —  15  000  —  317  000  —  —-3.
  Kupfermünzen  —  —  —  —
4.  Papiergeld  .....  —  —  —  —  —
Zusammen  V  —  15  000  —  487  000  —  —
Zusammen  Ausfuhr  —  2  627  079  —  621  997  —  716  231

 

 

 

welcher  Feier  nicht  nur  die  farbige  Gemeinde,  sondern
  auch  die  Weißen  in  großer  Anzahl  unter  Führung
  des  Gouverneurs  und  der  anderen  Beamten
lebhaften  Anteil  nahmen.  Bis  zum  Schluß  des
Jahres  war  die  stattliche  „Friedenskirche“  im  Rohbau
  fertig;  im  Dezember  kamen  zwei  Glocken  und
konnten  sofort  aufgezogen  werden.  Leider  hat  beim
Bau  der  Kirche  ihr  Baumeister,  der  Laienbruder
Diehl,  einen  Unfall  gehabt,  indem  er  abstürzte  und
sich  nicht  unerheblich  verletzte.  Trotzdem  hat  er  den
Bau,
geholfen  haben,  zu  Ende  führen  können.
die  Einweihung  erst  im  neuen  Jahre  stattfinden
soll,“)  hat  Missionar  Wandres  die  Kirche  trotzdem
schon  in  Benutzung  genommen,  da  das  Predigen  im
Freien  unter  den  Bäumen  doch  zu  sehr  anstrengte.

an  dem  auch  die  Eingeborenen  wacker  mit-Obwohl


Daß  sie  nicht  zu  groß  angelegt  ist,  zeigt  sich  jetzt

schon;  denn  sie  war  jeden  Sonntag  gedrängt  voll.
Die  Arbeit  wird  für  Missionar  Wandres  dadurch
sehr  erschwert,  daß  er  es  mit  einer  so  vielsprachigen
Gemeinde  zu  tun  hat.  Am  meisten  Freude  scheinen
ihm  die  Bergdamaras  zu  machen.  Von  ihnen  und
den  anderen  namasprechenden  Eingeborenen  ist  eine
so  große  Schar  im  Taufunterricht,  daß  er  sie  kaum
noch  übersehen  kann.  Von  den  Hereros  hat  er  30
im  Unterricht;  aber  zur  Kirche  kommen  sonntäglich

Die  Cinweihung  ist  inzwischen  —  am  10.  Mai  d.  Is.
—  erfolgt.

Unserer  Ankunft.

an  100  von  ihnen.  Es  könnte  sich  ihnen  nach  seiner
Meinung  ganz  gut  eine  eigene  Kraft  widmen.  Er
hat  bis  jetzt  in  der  eigentlichen  Missionsarbeit  nur
eine  teilweise  Hilse  an  dem  Laienbruder  Diehl,  der,
soweit  es  seine  reich  besetzte  Zeit  erlaubt,  mit  eingreist
  und  Sonntagsschule  hält.  Er  schreibt  immer
mit  großer  Freude  von  seiner  „Kinderkirche“.  Es
scheint  aber  dringend  nötig  zu  sein,  daß  eine  volle
zweite  missionarische  Krast  nach  Windhoek  gesandt
wird;  wir  hoffen,  daß  es  sich  bereits  im  neuen  Jahr
ermöglichen  laßt.  Es  ist  reichliche  und  lohnende
Arbeit  für  zwei  vorhanden.

Über  die  Ankunft  einer  Anzahl  von  Missionaren
aus  Hiltrup  bei  Münster  in  Neupommern  schreibt
P.  Bley  in  „Gott  will  es“:

Der  1.  November,  Allerheiligen,  war  der  Tag
Gegen  6  Uhr  morgens  bogen  wir
um  das  Kap  Birara,  und  um  7  Uhr  kündete  ein
Kanonenschuß  das  Ende  der  Reise.  Da  lag  sie  vor
uns,  die  schöne  Blanche-Bai.  Im  Glanze  der
Morgensonne  leuchteten  die  blendendweißen  Häuser
der  Station  Herbertshöhe,  die  Kirche  mit  ihren
beiden  schlanken  Türmen  und  die  Wohnungen  der
bischöflichen  Station  Vuna  Pope.  Glänzender  hätten

wir  uns  die  Einfahrt  nicht  wünschen  können.  Sobald

der  Anker  heruntergerasselt  war,  sahen  wir  auch  schon
von  Vuna  Pope  mehrere  Boote  mit  weißen  Insassen
        <pb n="431" />
        —  337  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  Jusgesaiiiii  —
anderen  Ländern  1902  1901  Zunahme  Abnahme  Pos.
Menge'  WertMenge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wertr.
keg  Wark  kg  Mark  kg  Mark  kre  Mark  keg  Mark
—  —  —  —  3.280  7200  —  —  3,269  72001.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  2.
—  —  —  —  3  720000  —  3  720
6514  68844  15  379  63234  11  878  14  66  3  501  48568  —  —  1.
57  016  3  537  60  376  9802  7843  2423  52  5338.  7379  —  2.
197  408  197  408  —  —  197  408  —  —  3.
123  9540  143  11  040.  3  225  140  10  815  —  4.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  F.
—  —  51  79  —  —  51  79  —  6.
12  323  1  493  12  385  2  169  10  066  2891  5319  —  —  722  7.
100  225  100  225  192922  6  366  —  —  102  822  6141  8.
74  047  —  86  957  —  26571  —  60  386  6863
—  98  253  —  3  561  560  —  3  687  950  –  —  —  126  390
—  —  —  170  00o0  —  —  —  —  —  —  1.
—  43  500  —  375  500  —  —  —  —  —  —  2.
—  —  —-  —  —  —  —  —  —  —  z.
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4.
—  43  5bo  —  515  5000  —  2  6000  —  542  9900
—  141  753  —  4  107  060  —  3690  550  —  46  510  —  —

 

 

 

 

 

 

sich  loslösen  und  auf  uns  zufahren,  und  einige  Minuten
  später  begrüßten  uns  an  Bord  der  Bischof,
P.  Kleintitschen  und  ein  Bruder,  welcher  unser  Gepäck
besorgen  sollte.  Wir  fuhren  sofort  an  Land,  wo
uns  die  Patres,  Brüder,  Schwestern  und  Zöglinge
sowie  eine  Menge  Christen,  die  alle  im  schönsten
Sonntagsstaate  eingetroffen  waren,  um  der  Messe
beizuwohnen,  an  der  Landungsbrücke  erwarteten  und
begrüßten.  Welch  eine  Freude,  all  die  lieben  Konfratres
  wiedersehen  und  sprechen  zu  können,  die  wir
früher  gekannt  und  mit  denen  wir  uns  auf  das
Missionsleben  vorbereitet  hatten!  Welch  eine  Freude
für  mich,  wieder  bei  meinen  lieben  Schwarzen  zu
sein!  Nach  dem  Hochamte  versammelten  wir  uns,
die  älteren  und  die  neuen  Missionare,  setzten  uns
gemütlich  zusammen,  und  die  tausend  Fragen,  die
uns  Neuangekommenen  gestellt  wurden,  nahmen  uns
ganz  in  Anspruch.  Diese  Zusammenkünfte  und  Fragen
erneuerten  sich,  als  in  den  ersten  Tagen  nach  unserer
Ankunft  in  Vuna  Pope  von  allen  Punkten  der  Gazelle-Halbinsel
  die  anderen  Missionare  in  der  Hauptstation
  eintrafen,  um  uns  zu  begrüßen.  Dann  wurde
den  neuangekommenen  Missionaren  nach  und  nach
ihre  Bestimmung  mitgeteilt.  Ich  werde  mich  mit
den  beiden  Trappistenbrüdern  nach  Toriu  begeben,
um  das  Sägewerk  zu  übernehmen.  P.  Winterhuis
reiste  mit  P.  Bögershausen  nach  Matupi,  um  die
Sprache  zu  erlernen.  Später  wird  er  die  Missionsstation

  Karawia  in  der  Blankabucht  pastorieren.

 

P.  Schumm,  unser  Naturforscher,  weilt  nunmehr  in
Ratongor  bei  P.  Esser.  Die  Brüder  bleiben  einstweilen
  noch  auf  der  Hauptstation.  So  ist  denn
unsere  lange  und  interessante  Seereise  zu  Ende  und
so  haben  die  einzelnen  Mitglieder  der  zweiten
Missionskarawane  alle  ihr  Ziel  und  ihren  Bestimmungsort
  erreicht.
In  den  „Berichten  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft“
  über  die  großen  Schwierigkeiten  der
Heidenbekehrung  in  Kaiser  Wilhelmsland  wird
über  die  Entwickelung  der  Schule  folgendes  gesagt:

Der  Zweig  der  Missionsarbeit,  der  sich  immer
noch  am  erfreulichsten  entwickelt,  ist  die  Schultätigkeit.
  Am  Ende  des  Jahres  wurden  unsere  vier
Missionsschulen  von  128  Kindern  besucht.  Soweit
nicht  Unterbrechungen  durch  Krankheiten  oder  Reisen
eintreten  mußten,  war  auf  allen  Stationen  der  Besuch
  von  seiten  der  Kinder  viel  regelmäßiger  als
früher,  und  die  Willigkeit  zu  lernen  verdient  bei
ihnen  alle  Anerkennung.  Den  größten  Raum  des
Unterrichts  nehmen  natürlich  Religion  und  biblische
Geschichte  ein.  Daneben  werden  jedoch  auch  die
anderen  Gegenstände  wie  Lesen,  Schreiben  und
Rechnen  nicht  vernachlässigt.  Ja,  Missionar  Hanke
gibt  in  der  oberen  Abteilung  auch  deutschen  Unterricht.
  Am  Jahresschluß  kamen  mehrere  Kinder  zur
        <pb n="432" />
        Entlassung,  die  sich  zum  Teil  recht  gute  Kenntnisse
angeeignet  hatten.  Missionar  Hoffmann  hofft,  mit
der  Zeit  sich  aus  den  älteren  Schülern  brauchbare
Schulgehilfen  heranbilden  zu  können,  und  Missionar
Hanke  kann  schreiben,  daß  seine  drei  entlassenen
Schüler  in  der  biblischen  Geschichte  so  weit  gefördert
waren,  daß  er,  wenn  sie  sich  zur  Taufe  melden
würden,  keinen  Grund  sehen  würde,  sie  zurückzuweisen.
Wir  müssen  sagen,  das  ist  viel,  jedenfalls  mehr,  als
wir  erwartet  hatten.  Auch  das  ist  erfreulich,  daß
sich  mehrere  entlassene  Schulknaben  bereit  finden
ließen,  einigemal  des  Abends  auf  die  Station  zu
kommen,  um  weiter  zu  lernen.  Es  wäre  gar  nicht
unmöglich,  daß  aus  den  Reihen  dieser  einmal  die
Erstlinge  kämen;  oder  auch  aus  den  Reihen  der
Dienstjungen,  das  heißt  der  Knaben,  die  sich  haben
bereitfinden  lassen,  ganz  als  Stationsarbeiter  bei  den
Missionaren  zu  wohnen.

Aus  fremden  HKolonien  und
Produktionsgebieten.

Beschränkung  des  Schürfens  und  des  Waffenhandels
in  Tiberia.

Durch  ein  liberianisches  Gesetz  vom  20.  Januar
1903  ist  von  demselben  Zeitpunkt  ab  Ausländern,
außer  den  gesetzlich  privilegierten  und  eingetragenen
Gesellschaften,  das  Suchen  nach  Gold  und  anderen
edlen  Metallen  sowie  Edelsteinen  oder  Mineralien
anderer  Art  in  den  Bezirken  von  Grand  Bassa  und
Sinoe  nur  gegen  eine  vom  Präsidenten  der  Republik
zu  erteilende  Erlaubnis  gestattet.  Für  den  Fall,  daß
diese  Erlaubnis  früher  erteilt  wird,  als  der  betreffenden
  Person  der  Eintritt  in  das  Innere  des  Landes
gestattet  ist,  hat  der  Lizenzinhaber  gegen  eine  schriftliche,
  von  wenigstens  zwei  Zeugen  zu  bestätigende
Verpflichtung  zur  Zahlung  von  3000  Dollar  Sicherheit
  dafür  zu  geben,  daß  er  die  Eingeborenen  nicht
zu  unrechten  Handlungen  gegen  die  Regierung  aufstacheln
  will.  Ferner  ist  für  das  Schürfen  eine
Lizenzgebühr  von  1000  Dollar  in  Gold  für  jedes
Jahr  im  voraus  zu  entrichten.

Nach  einem  liberianischen  Gesetz  vom  Jahre  1903
wird  die  Einfuhr  von  Kanonen,  Bomben  oder  Kugeln
zum  Zweck  des  Verkaufs  oder  der  Abgabe  an  die
Eingeborenen,  gleichviel  ob  sie  von  Liberianern  oder
Ausländern  betrieben  wird,  als  Hochverrat  angesehen
und  bestraft.  Die  betreffenden  Gegenstände  unterliegen
  der  Beschlagnahme.

Rupfer=  und  Eisener3zlager  in  Nordwest-Rhodesia.

Eine  Expedition  der  Tanganjika  Corcessions
Company  hat  im  Quellgebiet  des  Lungaflusses  bei
Kansanshi  Kupfererzlager  angetroffen.  Die  Lager
sind  von  großem  Umfang  und  enthalten  ein  Erz
von  anscheinend  guter  Qualität.

 

338  —

Eisenerze  werden  in  vielen  Distrikten  Nordwest-Rhodesias
  in  sehr  großen  Mengen  gefunden.  In
der  Umgebung  von  Lialui,  in  weiter  Entfernung  von
irgend  welchen  sichtbaren  Gebirgsformationen,  sowie
in  dem  südöstlich  von  Lialul  gelegenen  Matutelaland
hat  nahezu  jeder  Geländeeinschnitt  und  jedes  Flußbett
Ablagerungen  von  Roteisenerz  aufzuweisen.  Aus
den  Flüssen  läßt  sich  das  Erz  bei  einer  Wassertiefe
von  zwei  bis  vier  Fuß  von  Kanus  aus  ohne  erhebliche
  Schwierigkeiten  herausheben.  Fast  jede  Dorfschaft
  im  Matutelaland  hat  primitive  Schmiedewerkstätten,
  und  die  dort  gearbeiteten  Hacken,  Speerspitzen
und  Eisenbeschläge  zeugen  von  einer  ausgezeichneten
Beschaffenheit  des  Rohmaterials.  Im  Batokaland
weisen  die  in  den  Ortschaften  nahe  bei  den  Wasserfällen
  sich  vorfindenden  Haufen  von  Eisen=  und
Kohlenschlacken  darauf  hin,  daß  in  früheren  Zeiten
dort  bereits  Eisenschmelzereien  betrieben  wurden.

(Aus  den  von  der  British  South  Africa  Company  veröffentlichten
  Verwaltungsberichten  über  Rhodesia.)

Wachsproduktion  und  handel  Madagaskars.

Das  auf  Madagaskar  gewonnene  Bienenwachs
ist  auf  dem  europäischen  Markt  wohlbekannt.  Zweifellos
  würde  aber  der  Wachshandel  dieser  Insel
noch  an  Bedeutung  gewinnen,  wenn  die  Bereitung
des  Produktes  seitens  der  Ansiedler  rationeller  betrieben
  würde.  Für  die  Bienenzucht  sind  auf  Madagaskar
  sehr  günstige  Vorbedingungen  vorhanden.  Die
waldreichen  Gebiete,  die  sich  der  Küste  entlang  von
Norden  nach  Süden  erstrecken,  bergen  eine  überaus
große  Zahl  von  Bienen.  Die  Bienenzucht  könnte
daher  in  großem  Maßstabe  sowohl  allein  als  auch
in  Verbindung  mit  der  Landwirtschaft  mit  sicherer
Aussicht  auf  Gewinn  betrieben  werden.  Madagaskars
  Ausfuhr  von  Bienenwachs  bezifferte  sich  im
Jahre  1901  auf  262  923  kg  im  Werte  von
649  730  Franken  gegen  217  918  kg  im  Werte  von
507  800  Franken  im  vorhergehenden  Jahre.  Hauptausfuhrplätze
  für  den  Artikel  sind  Tamatave,  Manandjary,
  Vatomandry,  Farafangana,  Majunga,  Analalava,
  Diego-Suarez,  Vohémar  und  Maroantsetra.
Die  in  einigen  dieser  Verschiffungshäfen  für  Bienenwachs
  erzielten  Durchschnittspreise  (pro  100  kg)  sind
folgende:  Tamatave  250  Fr.,  Majunga  200  Fr.,
Vohémar  200  Fr.,  Manandjary  250  Fr.,  Maroantsetra
  145  bis  160  Fr.

(Nach  einem  Bericht  des  Generalgouverneurs  von
Madagaskar.)

Aufbebung  der  Durchfuhr  zölle  in  Mocambiane.

Durch  eine  Verfügung  des  Generalgouverneurs
von  Mocambique  sind  für  Waren,  welche  in  Lourenco
Marques  zum  Zwecke  der  Durchfuhr  nach  Transvaal
  ankommen,  die  Durchgangszölle  bis  auf  weiteres
aufgehoben.  (Moniteur  officiel  da  commerce.)
        <pb n="433" />
        Außenhandel  des  Rongostaates  im  Jahre  1902.

Im  Jahre  1902  bewertete  sich  die  Einfuhr  nach
dem  Kongostaat  auf  20699  724  Fr.  und  die  Ausfuhr
  auf  56  962  349  Fr.  Der  Gesamtwert  der
Handelsbewegung  betrug  hiernach  77  662  073  Fr.,
d.  i.  3128  587  Fr.  weniger  als  im  Jahre  1901,
wobei  die  Einfuhr  um  6093355  Fr.  abgenommen,
die  Ausfuhr  dagegen  um  29é64768  Fr.  zugenommen
  hat.

Der  Spezialhandel,  d.  h.  die  Einfuhr  zum
Verbrauch  und  die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  des
Kongostaates,  sowie  die  Beteiligung  der  wichtigsten
Länder  an  dieser  Handelsbewegung  gestalteten  sich
in  den  letzten  beiden  Jahren,  wie  folgt:

Ausfuhr  von  Erzeugqnissen

Einfuhr  zum  Verbrauch  des  Kongostaates

 

1902  1901  1902  1901
Wert  in  tausend  Franken

Belgien  .12  195  16  716  46543  4  065
Großbritannien  2600  2  881  287  228
Deutschland  925  1  059  51  125
Frankreich  649  869  1  —
Niederlande  543  435  994  1  341
Portugal  189  140  49  13
Zusammen,  einschl.

aller  and.  Länder  18  081  23  102  50  070  50  488

Die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
waren  im  Jahre  1902  (Spezialhandel)  dem  Werte
nach  die  folgenden:

Einfuhr:  Patronen  392  974  Fr.  —  Schießpulver
  224  904  Fr.  —  Dampsschiffe  456  616  Fr.
—  Bier  329  347  Fr.  —  Wein  773  179  Fr.  —
Nahrungsmittel,  Konserven  2  132  694  Fr.  —  Mehl
428  678  Fr.  —  Getrocknete  Fische  640  388  Fr.  —
Reis  479  046  Fr.  —  Kleider  und  Wäsche  903234  Fr.
—  Maschinen,  Apparate,  Werkzeuge  u.  dgl.  7  47  087  Fr.
—  Kupferdraht  360  318  Fr.  —  Quincailleriewaren
510773  Fr.  —  Gewebe  aus  Baumwolle,  rohe
740  919  Fr.  —  Desgleichen  bedruckte  739  187  Fr.
—  Desgleichen  gefärbte  2  853  819  Fr.  —  Glaswaren
  381  660  Fr.

Ausfuhr:  Erdnüsse  83  858  Fr.  —  Kaffee
109  637  Fr.  —  Kautschuk  41  733  526  Fr.  —
Weißes  Kopalharz  475  496  Fr.  —  Palmöl  950  852  Fr.
—  Elfenbein  4986  140  Fr.—  Palmnüsse  1  693948  Fr.
—  Kakao  22222  Fr.  —  Reis  9429  Fr.

An  der  Einfuhr  des  Jahres  1902  war  Deutschland
  hauptsächlich  bei  folgenden  Waren  mit  den  im
nachstehenden  angegebenen  Wertziffern  beteiligt:  Zündhölzer
  8285  Fr.  —  Schießpulver  86  725  Fr.  —
Holzwaren  38  688  Fr.  —  Bier  265  710  Fr.  —
Branntwein  aller  Art  131  330  Fr.  —  Konserven
13  634  Fr.  —  Getrocknete  Fische  18  214  Fr.  —
Reis  11759  Fr.  —  Kleider  und  Wäsche  25  396  Fr.
—  Petroleum  25  440  Fr.  —  Kurzwaren  und  Parfümerien
  6888  Fr.  —  Möbel  12  197  Fr.  —
QOuincailleriewaren  28  894  Fr.  —  Tabak  und  Cigarren
  10  5382  Fr.  —  Gefärbte  baumwollene  Gewebe
  22  587  Fr.  —  Glaswaren  47  024  Fr.

Die  Ausfuhr  nach  Deutschland  bestand  in  der
Hauptsache  ous  34  960  kg  Palmöl  im  Werte  von

339

 

18  704  Fr.  und  98  407  kg  Palmnüssen  im  Werte
von  31  982  Fr.  (Bulletin  Ofüciel  de  Il'Etat
Indépendant  du  Congo.)

Bahnbau  in  Dahomey.

Nach  einer  Reutermeldung  ist  die  Bahn  von
Kotonu  nach  Abomey  und  von  Kotonu  nach  Wydah
jetzt  fertiggestellt.

Herschiedene  Wikteilungen.
Sur  Malariabekämpfung.

Die  „Government  Gazette“  von  Lagos  bringt
in  Nr.  12  vom  21.  März  1903  eine  Instruktion
an  die  Lehrer  der  Kolonie  über  Unterweisung  der
Schulkinder  in  der  Bekämpfung  der  Malaria.  Es
wird  den  Lehrern  zur  Pflicht  gemacht,  die  Kinder
in  der  Vernichtung  des  Moskitos  in  allen  Formen
seiner  Entwickelung  zu  unterrichten.  Zu  diesem
Zweck  sind  an  die  Schulen  Gläser,  welche  dieses
Insekt  in  allen  seinen  Entwickelungsformen  enthalten,
verteilt.  In  jeder  Stunde  sollen  möglichst  viele
Kinder  die  Anzahl  der  in  den  Gläsern  vorhandenen
verschiedenen  Formen  des  Insekts  zählen  und  das
Resultat  aufschreiben,  und  es  soll  daran  den  Kindern
gezeigt  werden,  welche  Anderungen  das  Insekt
zwischen  den  einzelnen  Stunden  genommen  hat.
Dies  soll  so  lange  fortgesetzt  werden,  bis  sämtliche
Larven  sich  zu  Moskitos  entwickelt  haben.  Es  soll
ferrner  den  Kindern  klar  gemacht  werden,  daß  der
Moskito  seine  Eier  niemals  in  fließendes,  wohl  aber
in  stillstehendes  Wasser  legt,  daß  daher  kein  stehendes
Wasser  im  Hause  und  in  der  Umgebung  von  Wohnhäusern
  geduldet  werden  darf.  Zu  diesem  Zweck
sollen  die  Kinder  angewiesen  werden,  niemals  Wasser
in  Gefäßen  stehen  zu  lassen  und  das  Ansammeln
von  Wasser  in  Sümpfen  und  Bodenvertiefungen
durch  Ausfüllen  mit  Erde  zu  verhindern,  oder,  soweit
dies  nicht  möglich,  einige  Tropfen  Ol  auf  die  Oberfläche
  des  Wassers  zu  gießen,  da  dadurch  die  Larven
getötet  würden.  Auch  über  andere  Schutzmittel
gegen  Moskitostiche  sollen  die  Kinder  unterrichtet
werden,  so  insbesondere  über  den  Nutzen  der  Moskitonetze
  und  des  Chinins.

Einrichtung  eines  monatlichen  Dampferverkehrs  zwischen
Lissabon  und  Mocambiqne.

Zwischen  der  portugiesischen  Regierung  und  der
Empresa  Nacional  de  Navegacio  a  Vapor  para
a  Africa  Portuguesa  ist  ein  Abkommen  getroffen
worden,  welches  die  Einrichtung  eines  monatlichen
Dampferverkehrs  zwischen  Lissabon  und  Mocambique
zum  Gegenstand  hat.  Es  werden  zunächst  vier
Dampfer  in  Dienst  gestellt  werden,  welche  auf  ihrer
Fahrt  die  Häfen  Leixôöes,  San  Thomé,  Loanda,
        <pb n="434" />
        Loureneo  Marques  und  Beira  anzulaufen  haben.
Die  Höchstdauer  der  Hin-  und  Rückreise  darf  einschließlich
  allen  Aufenthalts  zwischen  Lissabon  und
Mogambique  75  Tage  nicht  überschreiten.  Für  die
Personen=  und  Frachtbeförderung  sind  bestimmte
Tarifsätze  vorgesehen.  Die  Gesellschaft  erhält  aus
Staatsmitteln  als  Beihilfe  12  000  Milreis  für  jede
der  ersten  zwölf  Fahrten,  10  000  Milreis  für  jede
der  zweiten  zwölf  Fahrten,  8000  Milreis  für  jede
der  dritten  zwölf  Fahrten,  6000  Milreis  für  jede
der  vierten  zwölf  Fahrten  und  5000  Milreis  für

jede  der  folgenden  24  Fahrten.
(Nach  Diario  do  Governo.)

VIT  VyVVVVVYVVVVYTVYTVYVTVYyYTVTYVYyYTyTy7Ty

Titeratur.

Medizinalrat  Dr.  B.  Scheube:  Die  Krankheiten  der

warmen  Länder.  Mk.  16,—.  Gustav  Fischer,  Jena.

Das  an  dieser  Stelle  bereits  in  den  ersten  Auflagen
  besprochene  Werk  erscheint  in  dritter  Auflage.
Den  Fortschritten  der  Wissenschaft  entsprechend  umgearbeitet,
  bietet  sich  das  Buch  in  bedeutend  erweitertem
  Umfange  dar.  Zu  den  einzelnen  neu  bearbeiteten
  Abschnitten  sind  neue  Kapitel  über  vier
durch  seltener  vorkommende  Parasiten  verursachte
Krankheiten  und  über  drei  äußere  Krankheiten  hinzugekommen.
  Mit  Dank  ist  die  Einfügung  der  von  7
auf  13  vermehrten  Tafeln  in  den  Text  selbst  zu  begrüßen.
  Die  Zahl  der  Abbildungen  ist  von  39  auf  64
erhöht.  Die  beigegebenen  geographischen  Karten  sind
ebenfalls  durchgesehen,  doch  dürfte  der  Verbreitungsbereich
  des  Schwarzwasserfiebers  an  einzelnen  Stellen,
z.  B.  in  Ostafrika,  noch  mehr  zu  erweitern  sein.  Im
übrigen  bedarf  ein  derartiges  Werk  keiner  besonderen
Empfehlung,  es  empfiehlt  sich  selbst.

Dr.  R.  Fitzner:  Deutsches  Kolonial-Handbuch,  Ergänzungsband
  1903.  Mk.  3,—.  Hermann  Poetel,
Berlin.

Der  Ergänzungsband  1903  zum  „Deutschen
Kolonial  =  Handbuch“,  der  soeben  zur  Ausgabe
gelangt  ist,  wird  den  Kolonialfreunden  eine  willkommene
  Gabe  sein.  In  diesem  Ergänzungsband
haben  sich  Herausgeber  wie  Verlagshandlung
bemüht,  den  guten  Ruf  des  Handbuches  durch
Berücksichtigung  aller  bis  Frühjahr  1903  erfolgten
und  bekannt  gewordenen  Neuerungen  auf  seiner
Höhe  zu  erhalten.  Die  weitaus  größten  Veränderungen
  finden  in  kürzester  Zeit  in  dem  Personenstande
  der  Kolonien  statt,  deshalb  ist  dem  Personal-=verzeichnis
  auch  diesmal  eine  ganz  besondere  Aufmerksamkeit
  und  Sorgfalt  zugewendet  worden,  wodurch
  ein  Veralten  der  beiden  ersten  Bände  vermieden
ist.  Die  Anordnung  nach  Kolonien  und  Orten  ermöglicht
  eine  leichte  Orientierung  über  alle  auf  den
einzelnen  Plätzen  anwesende  Personen  und  bietet,
auf  zahlreiche  direkte  Angaben  aus  den  Kolonien  selbst
gestützt,  ein  zuverlässiges  Hilfsmittel.

—  ——

 

340

 

Admiralitätsrat  Prof.  Dr.  O.  Köbner:  Die  Organisation
  der  Rechtspflege  in  den  Kolonlen.  Mk.  1,—.
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Der  sachkundige  Verfasser  bietet  das  gesamte  einschlägige
  Material  in  knapper,  übersichtlicher  Form
dar  und  behandelt  neben  der  Europäer-Gerichtsbarkeit
  auch  die  Rechtspflege  für  die  Eingeborenen  aller
einzelnen  Schutzgebiete.  Die  Darstellung  beschränkt
sich  nicht  auf  eine  bloße  Wiedergabe  der  Rechtssätze,
sondern  sucht  überall  die  wirtschaftlichen  und  kulturellen
Grundlagen  der  letzteren  aufzuzeichnen.  Außer  der
Schilderung  der  zurzeit  bestehenden  Organisation  der
Rechtspflege  gibt  der  Verfasser  aber  auch  für  deren
künftige  Ausgestaltung  eine  Reihe  bemerkenswerter
Anregungen.  Die  Schrift,  hervorgegangen  aus  einem
Vortrag  des  Verfassers  auf  dem  deutschen  Kolonialkongreß,
  ist  durch  Zusätze  und  Anlagen  erweitert,  insbesondere
  auch  durch  eine  tabellarische  Ubersicht  der
Gerichtsbezirke  der  einzelnen  Kolonien.

B.  Manassewitsch:  Die  Kunst,  die  arabische
Sprache  durch  Selbstunterricht  schnell  und  leicht
zu  erlernen.  Dritte  Auflage.  Mk.  2.—.  A.  Hartleben,
  Wien  und  Leipzig.

Das  als  23.  Teil  der  „Bibliothek  der  Sprachenkunde“
  erschienene  Buch  stellt  eine  theoretisch-praktische
Sprachlehre  für  Deutsche  auf  grammatischer  und
phonetischer  Grundlage  unter  besonderer  Berücksichtigung
  der  vulgär-arabischen  Sprache  dar  und  ist  mit
einer  arabischen  Chrestomathie  mit  deutscher  Übersetzung
und  einem  deutsch-arabischen  Glossar  ausgestattet.

 

Sven  Hedin:  Meine  letzte  Reise  durch  Inner-Asien.
Mk.  1,50.  Gebauer-Schwetschke,  Halle  a.  S.
Der  berühmte  Forscher,  dessen  Name  seit  Abschluß
  seiner  letzten  dreijährigen  Reise  durch  Innerasien
  in  aller  Munde  ist,  gibt  uns  soeben  eine
ungemein  interessante  Schilderung  seiner  Reise  in
der  knappen  Form  eines  Heftes,  das  als  das  fünfte
der  „Angewandten  Geographie“,  Hefte  zur  Verbreitung
  geographischer  Kenntnisse  in  ihrer  Beziehung
zum  Kultur=  und  Wirtschaftsleben,  erscheint.  Das
Bildnis  des  Verfassers  und  eine  Karte  mit  eingezeichneter
  Reiferoute  sind  dem  Text  beigegeben.  Der
Herausgeber  der  Hefte,  der  Geograph  Professor
Dr.  Karl  Dove,  Jena,  schickt  der  Schilderung  Sven
Hedins  eine  wirtschaftsgeographische  Einleitung  voraus.
Prof.  Dr.  W.  Marschall:
Vollständig  in  50  Lieferungen  à
Deutsche  Verlagsanstalt,  Stuttgart.
Die  vierte  Lieferung  dieser  populären  allgemeinen
Tierkunde  beschäftigt  sich  besonders  ausführlich  mit
den  Lemuren,  welche  die  tropischen  Waldungen  der
Alten  Welt,  und  zwar  hauptsächlich  die  Madagaskars,
des  kontinentalen  Afrikas  einschließlich  Fernando
Pos  und  des  Festlandes  von  Asien  von  Madras
bis  Südchina  und  seiner  Inseln  von  Ceylon  bis  zu
den  Philippinen  bewohnen.  Die  vierte  Lieferung  ent-Die

  Tiere  der  Erde.
60  Pfennig.
        <pb n="435" />
        hält  ferner  einige  schön  illustrierte  Abschnitte  über  die
erste  Familie  der  Landraubtiere,  die  Katzen,  und  schildert
  in  trefflicher  Weise  die  Eigentümlichkeiten  der
Löwen  und  Tiger.  Die  Illustrationen  sind  um  so
wirkungsvoller,  als  sie  ausnahmslos  nach  photographischen
  Aufnahmen  nach  dem  Leben  hergestellt  sind.

Gesandter  a.  D.  M.  v.  Brandt:  Die  Zukunft  Ostasiens.
  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  und  zum  Verständnis
  der  ostasiatischen  Frage.  Dritte,  umgearbeitete
  und  vermehrte  Auflage.  Mk.  2,50.  —
Strecker  &amp;amp;  Schröder,  Stuttgart.

Seit  Erscheinen  der  ersten  Auflage  dieses  Buches
haben  die  vielen  von  der  chinesischen  Regierung  erteilten
  Eisenbahn=  und  Bergwerkskonzessionen,  der
Boxeraufstand  und  das  Vorgehen  des  Auslandes
vor  und  nach  demselben  für  das  Reich  der  Mitte
ganz  neue  ökonomische  und  politische  Bedingungen
geschaffen,  während  zwei  neue  Faktoren,  Japan  und
die  Vereinigten  Staaten,  als  politische  Mitbewerber
auf  dem  ostafiatischen  Schauplatz  erschienen  find.  Der
als  ausgezeichneter  Kenner  der  ostasiatischen  Verhältnisse
  bekannte  Verfasser  hat  das  Werk  dieser  vollständig
  neuen  Lage  entsprechend  umgearbeitet.

E.  Weber:  Vom  Ganges  zum  Amazonenstrom.

Mk.  6,—.  Dietrich  Reimer,  Berlin.

In  seinen  flott  geschriebenen  Reiseskizzen  führt
uns  der  Verfasser  nach  Indien,  Ostasien,  Sydney,
Neuseeland,  Samoa,  auf  den  Gipfel  des  Popocatepetl
und  endlich  von  der  peruanischen  Küste  über  den
Titicacasee  und  die  Anden  zum  Amazonenstrom.
Unter  Verzicht  auf  eine  vielleicht  ermüdend  wirkende

 

341

 

fortlaufende  Schilderung  seiner  großen  Reise  führt
er  uns  deren  interessanteste  Abschnitte  in  von  einander
unabhängigen  Kapiteln  vor  Augen,  wobei  der  Kolonialfreund
  insbesondere  auch  die  Beschreibung  einer
Umwanderung  von  Upolu  mit  Vergnügen  lesen  wird.
21  Illustrationen,  meist  nach  Originalaufnahmen  des
Verfassers,  und  drei  Übersichtskärtchen  sind  dem
hübsch  ausgestatteten  Werk  beigegeben.

 

LeSs  chemins  de  fer
Paris,  Marron

Dr.  Pierre  Decharme:
dans  les  Colonies  allemandes.
et  Cie.,  Editeurs.

Der  Verfasser  bespricht  in  dem  ersten  Teil  die
Geschichte  der  deutschen  Kolonialbahnen,  sowohl  derjenigen
  im  Betriebe  wie  derjenigen  im  Bau  und  der
projektierten,  in  dem  zweiten  Teile  die  Bauausführung
  vom  wirtschaftlichen  und  technischen  Standpunkte,
in  dem  dritten  Teile  die  Betriebsführung,  wobei  die
Tariffrage  sowie  die  Betriebskosten  in  Betracht  gezogen
  sind  mit  Ausblicken  in  die  Zukunft.  Ein  Anhang
  betrifft  die  deutschen  Eisenbahnbauten  in  China,
in  Südamerika  und  Kleinasien.  Beigefügt  sind  die
wörtlichen  Übersetzungen  verschiedener  Verträge  mit
der  Deutsch  -Ostafrikanischen  Gesellschaft  aus  den
Jahren  1891  und  1896  und  mit  der  South  West
Africa  Company,  Limited,  von  1898  sowie  vier
Planskizzen  von  Togo,  Kamerun,  Südwestafrika  und
Deutsch-Ostafrika.  Sehr  eingehend  ausgearbeitet,
stützt  sich  das  Werk  in  der  Hauptsache  auf  die  einschlägige
  deutsche  Literatur  und  bietet  daher  für
denjenigen,  der  diese  Literatur  genau  kennt  und
unseren  Kolonialbestrebungen  nahe  steht,  nichts
wesentlich  Neues.

 

 

 

 

DPerkehr#  -Machrichten.

Die  australische  Firma  Burns,  Philp  &amp;amp;  Co.  hat  einen  regelmäßigen  Dampferdienst  von  Sydney
über  Neu-Guinea  nach  Singapore  und  umgekehrt  eingerichtet.  Auf  der  Ausreise  von  Sydney  laufen  die
Dampfer  außer  Punkten  in  Britisch-Neu-Guinea  auch  Herbertshöhe  im  Bismarck-Archipel  (Deutsch-Neu-Guinea)
  an,  während  auf  der  Rückreise  von  Singapore  nach  Sydney  nur  Britisch-Neu-Guinea  berührt

wird.

Die  nächsten  Abfahrtszeiten  von  Sydney  sind  1.  September  und  1.  Dezember  d.  Is.,  die  Ankunftszeiten

  in  Herbertshöhe  am  15.  September  und  15.  Dezember.

 

Im  Verkehr  mit  den  Marshall-Inseln  sind  von  jetzt  ab  Nachnahmen  bis  800  Mark  auf
Postpaketen  und  Postfrachtstücken  bis  zum  Gewichte  von  10  kg  zulässig.

 

Posdafschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  17.,  31.  Juli,  14.  Aug.  Tanga  16—20  Tage  Q„
6  Kaf  ims  J  s.  Tans  se  3.  14,  28,  31.  Juli,
noch  Lanng  Brindisi  5.  Juli,  2.  August  Tanga  18  Tage  11.  Aug.  108  abds.
(englische  Schiffe)
Neapel  17.,  31.  Juli,  14.  Aug.  Dar-es-Sal.  17—22  Tg|4,  28.  Juli,  11.  Aug.
(deutsches  Schiff)  10,35  abbe.
Bundis  5.  Juli,  2.  August  Dar-es-Salum  20  Tage  uli
b  glisches  Schiff)  abds.
net  gLibusche  sfila  Marseille  10.  Juli,  10.  August  Sansibar  18  Tage  8.  Al,  8.  August
(canttsiie  Schiffe)  6  —  .
(Gam  #eh  12.  Juli  Sansibar  22  Tage  unh  zen
        <pb n="436" />
        342

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Uen-Guninea.  #  -.  Matupi  4ge
nach  Herbertshöhe,  Matupt.  —#  5.  Juli,  16.  August  Herbertshöhe  42
b)  nach  Berlinhafen,  Finsch-  uhe  ent  35  83.,  7.  Juli,  14.,  18.  Aug.
,  Friedrich  Wilhelms.  Neapel  9.  Juli,  20.  August  Stephansort  40  n  10  #  abds.
6  en,  Herbertshöhe,  Ma-(deutsche  Schiffe)  K#
upi,  Stephansort  #bertsböhe  45  45
3.  Deutsch-Lüdwestafrika.
)  nach  Kap  Croß,  Grootsontein,]  Southampton  18.  Juli,  15.  August  Swakopmund  25  Tage7.  Juli.  14.  August
eehh  Gute  dihe  us2ev.  118  oms.
penousssu,  Karibib,  Kubas,  Kadt  n  Woer-Dn
  w.3  ae,  l  30.  Jul  Swakopmund  30  Tage  s29.  Juli  7ia  abds
ruru,  Otoi,  mbingue,  Juli  wakopmun  age  Juli  712  .
8:3:-»2«4«.::2-.»:M:.»MOOFW
SoumptonlsJuli.läAugustLüduitzbuchtLLTage17.Juli,14.August
GIP  Schifse  bis  Kap-  1123  vms.
d)  nach  Llderihbucht,  Kubub  ..  Labt,  vann  Woer-Hamburg
  30.  Juli  Swakopmund  30  Tage  29.  Juli  712  abds.
)  nach  Bethanien,  Gibeon,  K  S  Sur
a  ;
e  n  16c  *  SEr  Safe  n-  11.,  25.  Juli,  8S.  Aug.  Kapstadt  17  Tage  10  24.  Juli,  7.  Aug.
Marienth  Ramansdrift,  apstadt,  dann  Land-  12  oms
Ukamas,  Warmbad  beförderung)
4.  Ramernu.
Hamburg  10.  Juli  Duala  21  Tage  9.  Juli
lse  r  getké  (deutsche  Schisse)  711  abds.
Kegebiet  (Dikoa,  Garua)  Southampton  12.  Juli  Duala  19  Tage  10.  Juli
abe  drooi  —  „ü  (#rutsche  Schlife)  9#  abds.
Nockolah  leden  Sonnabend  Liverpool  18.  Juli  Dnuala  24  Tage  16.  Juli  1238  ums.
b)  He##n  a  nech  dem  Hanga-:  (englische  Schiffe)
Sm  —  and  n  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  10.  jed.  Mts.  71  abds.
Seopeli  us  Antwerpen  Liverpool  4.  Juli,  1.  August  Duala  26  Tage  30.  Juli  12°8  ums.
5.  Karolinen,  Neapel  23.  August  68  Tage  21.  August  10K  abds.
palan-  Injeln.  enollsah  Schif)  *!  onape.  54  ge  *
Ne  9.,  23.  Juli,  C.  Aig.  Tsingtau  35—36  Tage  7.,  21.  Quli  4.  Aug.
6.  Mlautschon  Gecllehh  8  sins  10  #  abds.
"  ·  Brindist  eHjeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Sonntag
franz  5v  Schiffe)  10s  abds.
Neapel  23.  August  Saipan  64  Tage  21.  August  10#  abds.
7.  Marianen.  (englisches  Schiff)

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von

zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.

 

okohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

 

 

 

Neapel  23.  August  Jaluit  58  T  21.  August  10  #  abds.
——  tchrel  eei  ugus  Jalu  age  guß
9.  amos.  WStW  ö5.,  20.  Juli  —.—  3.,  24.  Juli
San  Fraucisco)  112  vms.
mbur  10.  Juli,  10.  A  9  Jul  A
luant  rnern  Juli  ugustLome  18  Tage  Juli.  9.  August
Southampton  12.  Juli,  12.  August  Lome  16  Tage  10,  uli,  *io.  August
(deutsche  Schiffe)  abbs.
creeee  13.  Juli  Lome  33  Tage  11.  Jar  9ꝛr  abds.
eu  t
Hamb  urg  25.  Juli  Lome  28  Tage  24.  Juli  7u  abds.
10.  Togo  t-  ·  .
·S·  »F  29.  Juli  Lome  24  Tage  27.  Juli  I##  abds.
—“  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mis.  7#1#  abds.
entsche  .
äMajieille  äjed.Mti.120mtttagscotouoi-P  s.ied.M.10-aids.
dessem-)  von  da  ab  Landverbindung  !8
Bor  16.  jed.  Mts.  110  vms.  Cotonou  1  13.  jed.  Mts.  10  abd
Mlseihe  chiffe)  von  ba  ab  Landverdindung

 

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  eechen  auf  diesem
        <pb n="437" />
        343

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

p
Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
»«  Brindisi...203ucx  ·L  »«.  «-DeutiOllesCsiuea.
  Neapel.»u«3uctg2«Aug  Rarolinen  Neapel  S  S8.*  August
Neapel  ..  11.  ..HJuli=  8.*  Aug.
Neapel.  7.-2.  „zuli.  4  Aug.  Mlautschon  Brindisi.  .  .  6.,  20.  Juli,  3.  August
Deutsch-Ostafrika  -blrv  Brindisi.  ..6.  Juli,  3.  August  ..  i  J  g
Marseille  7  17.  17.  Juli,  16.  Aug.  Nerseillek  –  215  30-Jull.
»  «  —««Aaviaum....Neapel...18.«August
Ventichssndwestafnka  —  —
a)  nördl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton,  19.,  28.  Juli  %  8.
dl  sedl  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  5.,  19.  Juli,  2.  Aug.  Marsdan  Inseln.  Neapel  8.“  August
Samoa  ......  Queenstown  20.  Juli,  10.  August
Ramernn  Southampton  17.8,  28./  jed.  Mts.  —  -  —  —
Plymouth  14.,  28.  Juli,  11.  Aug.  Togo  ....  ...  Southampton,  17.  ,  28.-jed.  Mts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Faliigreitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Lette  Nachrichten
o
sidampfer  von  nach  bis  27.  Juni  1903.
„Adolph  Woermann“  Kamburg  Kotonou  am  21.  Juni  in  Madeira.
„Alexandra  Woermann“  amerun  Hamburg  am  25.  Juni  in  Lagos.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  16.  Juni  in  Accra.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  18.  Juni  in  Bonny.
„Ascan  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  18.  Juni  in  Loanda.
„Carl  Woermann“  4  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Whydah  Hamburg  am  23.  Juni  in  Accra.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  26.  Juni  Dover  passiert.
„Ella  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  26.  Juni  in  Tcneriffe.
„Ernst  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Mai  in  Swakopmund.
„Gretchen  Bohlen“  Hamburg  Sherbro  am  24.  Juni  Ouessant  passiert.
„Hans  Woermann“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Kap  Palmas  am  26.  Juni  in  Madeira.
„Helene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  27.  Juni  in  Accra.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kap  Lopez  am  24.  Juni  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann““  Hamburg  Old  Calabar  am  27.  Juni  in  Rotterdam.
„Jeannette  Woermann“.  Benguela  Hamburg  am  23.  Juni  in  Las  Palmas.
rt  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  7.  Juni  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  24.  Juni  in  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  25.  Juni  in  Rufisque.
„Lothar  Bohlen““  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  17.  Juni  in  Las  Palmas.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Juni  in  Las  Palmas.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  24.  Juni  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  23.  Juni  in  Duala.
„Melita  Bohlen“  Hamburg  Gabun  am  22.  Juni  in  Lagos.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Sherbro  am  24.  Juni  in  Bathurst.
„Paul  Woermann“  .  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Professor  Woermann“.  3.  Zt.  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“.  Hamburg  Benguela  am  22.  Juni  in  Sekondee.

 

 

Schiffeb#wegungen  der  Deutschen  Ofstafrika-Linie  (Gamburg—Ostafrika).

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Relchepostdanpser  von  I  nach  bis  27.  Juni  1903.

„König“.  ....  Hamburg  Durban  am  24.  Juni  von  Suez  abgegangen.
„Bundesrath“  ....  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Juni  von  Tanger  abgegangen.
„Gouverneur=  .  Beira  Hamburg  am  19.  Juni  Dover  passiert.

„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  27.  Juni  von  Marseille  abgegangen.

„e  sen.  —  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Juni  von  Lissabon  abgegangen.

Delagoabai  Hamburg  am  26.  Juni  von  Lissabon  abgegangen.
Sr4  Durban  Hamburg  am  25.  Juni  von  Aden  abgegangen.

„Ma-  graf“  Delagoabai  Hamburg  am  23.  Juni  von  Mozambique  abgeg.

*  *r*  og“.  Durban  Hamburg  am  19.  Juni  in  Rotterdam  eingetroffen.
eneral“  ..  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Juni  in  Mombassa  eingetroffen.

„Prinzregent“  Hamburg  Beira  am  25.  Juni  in  Durban  eingetroffen.
        <pb n="438" />
        344

Die  deutsche  Raubtierfallen-Fabrik  von  R.  Weber  in  Haynau  in  Schlesien  wurde  für  ihre
neuesten  Erfindungen  in  dieser  Saison  wiederum  mit  fünf  goldenen  Medaillen  ausgezeichnet,  und  zwar

 

 

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Bekanntmachung.

Über  den  Nachlaß  des  am  4.  Oktober
  1902  in  Palime  verstorbenen
Kaufmanns  Otto  Schneider  wird
heute  am  17.  Mai  1903,  mittags  3  Uhr,
das  Konkursverfahren  eröffnet  werden.

Konkursverwalter:  Bezirksamtssekretär
  Lang  in  Lome.

Konkursforderungen  sind  bis  zum
1.  September  1903  bei  dem  Kaiserlichen
  Bezirksgericht  anzumelden.

Termin  zur  Beschlußfassung  über
die  Beibehaltung  des  ernannten  oder
die  Wahl  eines  anderen  Verwalters
sowie  über  die  Bestellung  eines  Gläubigerausschusses
  und  eintretendenfalls
über  die  im  §  132  der  Konkursordnung
bezeichneten  Gegenstände
Mittwoch,  am  9.  September  1903,

mittags  12  Uhr,
und  zur  Prafung  der  angemeldeten
Forderungen  auf  denselben  Tag  vor
dem  unterzeichneten  Gerichte.  (us)

Lome,  den  17.  Mai  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht  des
Schutzgebietes  Togo.

 

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In  das  Handelsregister  A  ist  bei
der  Firma  Theodor  Glatz  &amp;amp;  Co.
in  Outjo  (Nr.  14  des  Registers)  am
5.  Mai  19.)3  folgendes  eingetragen
worden:

Spalte  6:  Der  Kaufmann  Theodor
Glatz  in  Swakopmund  ist
aus  der  Gesellschaft  ausgeschieden.
  Die  Firma  bleibt
unverändert.

Spalte  4:  Dem  Kaufmann  Conrad
Piebl  in  Outjo  ist  Proura
  erteilt.  (138)

Windhoek,  den  5.  Mai  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

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Brüeken,  Untergestellen,  hölzernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.

(161)

 

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  vorliegende  Bericht  enthält  das  für
Deutschland  höchst  wertvolle  Material,  das  hinsichtlich  der  wirtschaftlichen
  Erforschung  der  südlichen  Gebiete  Angolas  zu  Tage
gefördert  worden  ist,  wie  auch  die  hervorragenden  wissenschaftlichen

 

 

 

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Wohn-,  Wirt-  «  .  «iubostbowähttom
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  und  afrika,  Agypten,
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o  uenusender  HMenkeelen.n  is  ndeshe
Ninlchen-  &amp;amp;  Co.,  Leipzig.  bewhrt.  Hamborn  a.  Bhein.
Nan  verlange  8postfal  -  Lataloy.  —sre#t  13  (nol)  1  —

 

 

 

 

 

.—  Diesem  Heft  liegt  ein  Prospekt  der  Firma  Abraham  DDürninger  in  Herruhut  i.  S.  bei,  auf
welchen  wir  hierdurch  besonders  aufmerksam  machen.  Die  Ers#  edition.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Siesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstrabe  68—71.
Ausgegeben  am  1.  Juli  1903  um  6  Uhr  nachmittage.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

herausgegeben  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswirligen  Amto.

 

 

——————  —  —

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  15.  Juli  1903.  Uummer  14.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beiheste  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegoben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteliahrliche  Av#nnementopreis  für  das  Kolomalblatt  mit  den  Beih##ten  detragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung  Mk.  3.50  für  Deutschland  einschl.  der  dentschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3.75  für  die  Lander  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  ven
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W  12.  qoch#tr.  68—71,  zu  richten.  (CEingetr.  in  der  Zeitungs-  Lreisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bestimmungen  über  die  Aufnahme  und  Behandlung  von  Erholungsbedürftigen  auf  der

Erholungsstation  Suellaba  (Kamerun!  S.  249.  —  Jagdschutzverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet
S.  351.  —  Zwei  Bekanntmachungen  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Jagdschutzverordnung
S.  355.  —  Ausführungsbestimmungen  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  zu  der  Kaiserlichen  Verordnung,

  betresffeld  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  und  der
hierzu  erlassenen  Versugung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  S.  357.  —  Personalien  S.  358.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  358.  —  Kamerun:  Bericht  des  Regierungsassessors
Steinhausen  über  eine  Dienstreise  nach  Nyassoso-Ninong  S.  359.  —  Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt  über  seine
Reise  von  Mbua-Besimbo  nach  Vertua  S.  361.  —  Von  der  Yola-Tschadsee=  Grenzerpedition  S.  362.  —  Elfenbeinhandel
  z.oischen  Bamenda  und  der  Kuste  S.  363.  —  Togo:  Wissenschaftliche  Sammlungen  S.  363.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Beschäftigungs=  und  Arbeitsnachweis  des  Swakopmunder  Männerturnvereins  S.  363.  —  Siedelungsgesellschaft
  für  Deutsch-Südwestafrika  S.  363.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Bericht  des  Vizegouverneurs  Berg

über  einen  Besuch  der  Trukinseln  (Osflkarolinen)  S.  364.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der
Antisklaverei-Bewegung  S.  366.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Ansiedelungsbestrebungen

  in  Britisch-Ostafrika  S.  369.  —  Erhöhung  der  Schiffahrtsabgaben  in  Sansibar  S.  369.  —  Wirtschaftliche
  Lage  Quilimanes  Mogçambique)  im  Jahre  1902  S.  370.  —  Dampferdienst  auf  dem  Niger  S.  370.  —
Palmöl=  und  Palmkernhandel  von  Lagos  S.  370.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Bestimmungen  über  Viehkrankheiten

  für  Transvaal  S.  371.—  Literatur  S.  373.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  373.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  374.  —  Fahrplan  der  Woermann-Linie  für  das  dritte  Vierteljahr  1903  S.  376.  —  Anzeigen.

 

Amtlicher  Teil.

Gelsetze;  Derordnungen  der  Reirsbehörden;  Derträge.
Bestimmungen  über  die  Aufnahme  und  Behandlung  von  Erholungsbedürftigen
auf  der  Erholungestation  Snellaba  (Kamerun).

 

81.

Die  Erholungsstation  ist  bestimmt,  Erholungsbedürftige  des  Gouvernements  (einschließlich  der
Schutztruppe)  und,  soweit  Platz  vorhanden,  auch  Angehörige  der  Reichspostverwaltung,  der  Kaiserlichen
Marine,  der  Faltoreien  und  Missionen  aufzunehmen.x)  Die  Bewirtschaftung  der  Station  erfolgt  seitens
des  Gouvernements.

§  2.

Für  die  Aufnahme  in  die  Erholungsstation  ist  unter  Vorlegung  einer  ärztlichen  Bescheinigung  die
Erlaubnis  des  Gouvernements  nachzusuchen.  Der  Aufenthalt  darf  bei  Gouvernementsangehörigen  die
Dauer  von  70  Tagen  (87  der  Urlaubsordnung)  nicht  überschreiten.  Die  erteilte  Erlaubnis  kann  sowohl
Gouvernementsangehörigen  als  auch  anderen  Personen  gegenüber  jederzeit  zurückgezogen  werden.  Der
Erholungsbedürftige  hat  sich  bei  seiner  Aufnahme  in  die  Anstalt  durch  Abgabe  einer  entsprechenden  schriftlichen
  Erklärung  den  vorliegenden  Bestimmungen  und  der  Hausordnung  zu  unterwerfen.

83.
Das  Eckzimmer  des  rechten  Flügels  ist  im  allgemeinen  dem  Arzt  als  Konsultations-  und  Schlaf—
zimmer  bei  seinen  Besuchen  vorbehalten  und  wird  nur  ausnahmsweise  von  Erholungsbedürftigen  belegt.

*)  Für  die  Zeit  des  Aufenthalts  auf  der  Erholungsstation  sind  für  Angehörige  des  Gouvernements  und  der
Schutztruppe  Tagegelder  nicht  zuständig.
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        —  350  —

Das  zweite  Zimmer  des  rechten  Flügels  ist  für  einen  Pensionär,  nötigenfalls  für  zwei  Pensionäre  der
ersten  Klasse,  die  beiden  Zimmer  des  linken  Flügels  sind  für  je  zwei  Pensionäre  der  ersten  Klasse
bestimmt.

84.

Die  zum  Gouvernement  oder  zur  Schutztruppe  gehörigen  Pensionäre  erhalten  freie  ärztliche
Behandlung  und  Arzneiverpflegung.  Die  weißen  Post=  und  Telegraphenbeamten  erhalten  freie  ärztliche
Behandlung;  für  die  übrigen  Pensionäre  wird  ärztliches  Honorar  nur  ausnahmsweise  bei  besonderer
Veranlassung  berechnet.  Soweit  die  Arzneiverpflegung  hiernach  nicht  frei  gewährt  wird,  ist  eine  nach  den
Selbstkosten  der  Verwaltung,  loco  Suellaba,  mit  10  pCt.  Aufschlag  zu  berechnende  Vergütung  neben  den
Pensionspreisen  zu  entrichten.

86.

Die  zum  Gouvernement  oder  zur  Schutztruppe  gehörigen  Pensionäre,  desgleichen  die  Reichs-Postund
  Telegraphenbeamten  sowie  Missionare  zahlen  für  Verpflegung  in  der  ersten  Klasse  pro  Tag  6  Mk.,
in  der  zweiten  Klasse  pro  Tag  3,50  Mk.

86.

Kaufleute,  Pflonzer  2c.  zahlen  in  der  ersten  Klasse  10  Mk.  pro  Tag,  in  der  zweiten  Klasse

7,50  Mk.  pro  Tag.  Wird  ein  ganzes  Zimmer  beansprucht,  so  werden  pro  Tag  15  Mk.  bezahlt.
87.

Jeder  Pensionär  der  ersten  und  zweiten  Klasse  zahlt  3  Mk.  pro  Woche  für  das  Besorgen
der  Wäsche.

88.

Für  Getränke  haben  die  Pensionäre  selbst  zu  sorgen.  Nur  im  Notfall  bei  schweren  Erkrankungen
darf  ein  auf  der  Erholungsstation  deponierter  kleiner  Vorrat  an  Wein  und  Sauerbrunnen  vom  Verwalter
angegriffen  werden.  Die  Selbstkosten  der  Verwaltung,  loco  Suellaba  mit  10  pCt.  Aufschlag,  hat  in
diesem  Falle  der  Patient  zu  tragen.

§  9.

Jeder  Pensionär  hat  das  Recht,  einen  farbigen  Diener  zu  seiner  persönlichen  Bedienung  mitzunehmen,

  für  dessen  Verpflegung  er  selbst  Sorge  zu  tragen  hat.

8  10.
Gelegentliche  Besucher  der  Erholungsstation  haben,  sofern  sie  ihre  Verpflegung  nicht  selbst  mitbringen,
  für  Beköstigung  ohne  Getränke  6  Mk.  pro  Tag,  bei  Genuß  nur  einzelner  Mahlzeiten  3,50  Ml.
für  jede  zu  entrichten.
§  11.
Die  Pensionäre  haben  pünktlich  zu  den  Mahlzeiten  zu  erscheinen.  Nachservieren  ist  nicht  gestattet.

l  12.

Die  Pensionäre  der  zweiten  Klasse  sind  verpflichtet,  an  den  gemeinsamen  Mahlzeiten  im  Mittelraum
  teilzunehmen,  sofern  sie  nicht  bettlägerig  krank  sind.

§  13.
Die  Pensionäre  der  ersten  Klasse  haben  das  Recht,  sich  in  ihren  Zimmern  oder  auf  der  Veranda
davor  servieren  zu  lassen,  sind  aber  an  die  festgesetzten  Zeiten  gebunden.

814.
Um  11  Uhr  abends  sind  die  Lampen  und  Lichter  im  Mittelraum  und  auf  der  Veranda  zu
löschen,  ebenso  in  den  Zimmern  auf  Wunsch  eines  der  Mitbewohner.

§  15.
Es  wird  verabreicht:

1.  Thee,  Kaffee  oder  Kakao  .  .  ums  bis?  Uhr.
2.  Grübe,  Milch,  ev.  kalter  Ausschunt,  Eier,  Brot1  2c.  -  9  -
3.  Suppe  nebst  2  Gängen  (2.  Klasse:  1  Gang).  -  l-4.
  Kaffee  oder  Thee  mit  Brot  und  Butter  4326  —
5.  Suppe,  nach  Möglichkeit  ein  warmer  Gong  und  Ausichnit

mit  Brot  und  Butter  -  7

Bis  auf  Ziffer  3  ist  die  Verpflegung  für  säntliche  Pensionöre  dee  gleiche.
§  16.

Der  Verwalter  hat  über  den  Empfang  und  die  tägliche  Ausgabe  von  Provisionen  2c.  genau  Buch
zu  führen.  Er  hat  ferner  für  jeden  Tag  Speisezettel  anzulegen,  diese  zu  sammeln  und  dem  Arzt  bei
        <pb n="445" />
        —  351  —

seinen  Besuchen  vorzulegen,  so  daß  dieser  daraus  ersehen  kann,  was  die  Pensionäre  erhalten  haben.  Über
den  Viehbestand  ist  besonders  Buch  zu  führen.  Ab=  und  Zugänge  sind  regelmäßig  zu  notieren.
Die  Abrechnungen  sind  nach  näherer  Anweisung  dem  Gouvernement  einzureichen.

§  17.
Die  Benutzung  der  Badezimmer  erfolgt  morgens  nach  Verabredung.  Während  des  übrigen  Tages
können  Bäder  auf  Wunsch  stets  bereitet  werden.

8  18.

Die  Benutzung  des  seitens  des  Frauenvereins,  Abteilung  Leipzig,  gestifteten  Vergnügungsbootes
„Leipzig“  ist  für  die  Pensionäre  nur  mit  Zustimmung  des  Verwalters  gestattet.

Letzterer  ist  für  ordnungsmäßige  Unterbringung  des  Bootes  nach  Rückkehr  von  Ausflügen
verantwortlich.

Zum  Verkehr  mit  Duala  ist  das  Boot  nicht  zu  benutzen.

19.
Die  Verbindung  mit  Suellaba  findet  tunlichst  jeden  Mittwoch  statt.

8  20.

Es  ist  verboten,  in  unmittelbarer  Nähe  der  Erholungsstation,  besonders  von  der  Veranda  des
Hauses  aus,  zu  schießen.

«  8  21.
Das  Mitbringen  von  Hunden  ist  verboten.

Berlin,  den  1.  April  1903.
Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung.
Stuebel.

 

Jagdschutzverordnung  für  das  deutsch  =  oftafrikanische  Schutzgebiet.
Vom  1.  Juni  1903.

Auf  Grund  des  §  15  letzter  Absatz  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  812)  in
Verbindung  mit  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  1.  Juni  1891  (Riebow  S.  326)  wird  hierdurch
unter  gleichzeitiger  Aufhebung  aller  früheren  einschlägigen  Vorschriften  verordnet,  was  folgt:

A.  Allgemeine  für  Nichteingeborene  und  Eingeborene  gültige  Bestimmungen.

§  1.

Zum  Schutz  des  Wildstandes  werden  möglichst  innerhalb  jeden  Bezirksamtes  und  Militärbezirks
ein  oder  mehrere  für  jede  Art  Jagd  und  für  Jedermann  geschlossene  Jagdreservate  bestimmt.  Die  Bekanntgabe
  derselben  erfolgt  durch  den  amtlichen  Anzeiger  für  Deutsch-Ostafrika  und  außerdem  innerhalb  jeden
Bezirks  in  landesüblicher  Weise.  In  einzelnen  Bezirken  kann  ferner  die  Elefantenjagd  in  einem  bestimmten
Gebiet  zeitweise  verboten  werden.  Das  Verbot  bedarf  der  vorherigen  Genehmigung  des  Gouverneurs  und
ist  durch  den  amtlichen  Anzeiger  bekannt  zu  machen.

§2.

Auf  angebauten  Flächen,  Feldern,  Pflonzungen  und  Schonungen  ist  die  Jagd  nur  mit  Genehmigung
des  Besitzers  gestattet.  Innerhalb  der  Gebiete,  welche  der  Gouverneur  nach  Bekanntmachung  im  amtlichen
Anzeiger  bestimmten  Personen  zur  ausschließlichen  Ausübung  des  Tierfangs  überlassen  hat  (§  13),  darf  die
Jagd  nur  im  Einverständnis  mit  dem  Tierfangberechtigten  ausgeübt  werden.  Zur  Ausübung  der  Jagd
und  des  Tierfangs  bedarf  es  einer  polizeilichen  Erlaubnis,  welche  durch  Ausstellung  eines  Jagdscheins
erteilt  wird.  Für  den  Jagdschein  ist  eine  Gebühr  von  10  Rupien  zu  entrichten.

83.
Zur  Ausstellung  von  Jagdscheinen  sind  die  Kaiserlichen  Bezirksämter,  Militärstationen  und
Offzierposten  befugt.
        <pb n="446" />
        —  352  —

84.
Die  Jagdscheine  haben  nur  für  dasjenige  Kalenderjahr  Gültigkeit,  in  welchem  sie  gelöst  sind;  sie
werden  auf  den  Namen  des  Berechtigten  ausgestellt  und  sind  nicht  übertragbar.

85.
Der  Jäger  hat  den  Jagdschein  bei  sich  zu  führen.

86.
Der  Jagdschein  ist  auf  Verlangen  vorzuzeigen.  Zur  Kontrolle  sind  innerhalb  ihrer  Bezirke  die
Verwaltungsbehörden  und  deren  Beauftragte  befugt.

87.
Wer  seinen  Jagdschein  verliert  und  nachweisen  kann,  daß  er  einen  solchen  besessen  hat,  bezahlt  für
Ausstellung  eines  Duplikats  2  Rupien.
88.
Die  Ausstellung  eines  Jagdscheines  kann  verweigert  werden  Personen,  welche
a)  in  den  letzten  fünf  Jahren  wegen  Vergehens  gegen  die  Jagdverordnungen  bestraft  sind,  oder
b)  in  den  letzten  fünf  Jahren  wegen  Vergehen  gegen  das  Eigentum  bestraft  sind,  oder
c)  mit  der  Zahlung  der  Schußgelder  im  Verzuge  sind.

l  9.
Von  Bewerbern  um  einen  Jagdschein,  die  nicht  im  Schutzgebiet  ihren  dauernden  Wohnsitz  haben,
kann  die  Hinterlegung  einer  Sicherheit  bis  zur  Höhe  von  500  Rupien  durch  die  ausstellende  Behörde

gefordert  werden.
Diese  Sicherheit  haftet  für  die  zu  zahlenden  Schußgelder  (§  16)  sowie  für  Geldstrafen,  zu  denen
die  Inhaber  der  Jagdscheine  etwa  verurteilt  werden,  und  für  die  Kosten  des  Strafverfahrens.

8  10.
Verboten  ist  jede  Art  der  Jagd  auf:
1.  Giraffen,  4.  Schimpansen,  7.  Schlangengeier  (Sekretäre),
2.  Zebras,  5.  Strauße,  8.  Eulen,
3.  Elenantilopen,  6.  Geier,  1  9.  Madenhacker  und  Kuhreiher.

Zu  wissenschaftlichen  Zwecken  oder  zur  Zähmung  kann  das  Töten  oder  Fangen  einzelner  Exemplare
dieser  Tiere  vom  Gouverneur  gestattet  werden.

l  11.
Die  Jagd  auf  Jungwild  und  weibliches  Wild  ist  nach  Möglichkeit  zu  vermeiden.  Das  Kaufen
Verkaufen  und  zum  Kauf  Anbieten  von  Elefantenzähnen  unter  5  kg  Gewicht  ist  verboten.

§  12.
Verboten  ist  das  Fischen  mit  Dynamit  oder  anderen  Sprengstoffen  oder  mit  Gift.

§  13.
Der  gewerbsmäßige  Tierfang  ist  nur  auf  Grund  einer  besonderen  Erlaubnis  des  Gouverneurs  gestattet.

§  14.

Wer  in  den  vom  Govuverneur  festgesetzten  Jagdreservaten  jagt,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
3000  Rupien,  im  Falle  des  Unvermögens  mit  einer  gemäß  8§  28,  29  des  Reichs-Strasgesetzbuchs  festzusetzenden
  Gefängnisstrafe  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Im  übrigen  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung,  soweit  sie  nicht  nach  dem  Strafgesetzbuch
  für  das  Deutsche  Reich  strafbar  sind,  mit  Geldstrafen  bis  zu  500  Rupien  bestraft,  die  für  den
Fall,  daß  sie  nicht  beizutreiben  sind,  nach  Maßgabe  der  §8  28,  29  des  Reichs-Strafgesetzbuches  in  Haftstrasen
  umzuwandeln  sind.

In  allen  Fällen  einer  Bestrafung  auf  Grund  dieser  Verordnung  kann  auf  Einziehung  der  gebrauchten
  Jagdgerätschaften,  der  unrechtmäßigen  Jagdbeute  und  des  Jahdscheines  erkannt  werden.

8  15.

Für  die  Tötung  eines  ausgewachsenen  Löwen  wird  eine  Prämie  von  20  Rupien,  für  einen  ausgewachsenen
  Leoparden  eine  solche  von  10  Rupien  gegen  Ablieferung  des  frischen  Felles  mit  Klauen  und
Kopf  bezahlt.  Die  Felle  können  für  5  bezw.  3  Rupien  zurückgekauft  werden.  Bei  Benutzung  der  vom
Gouvernement  frei  zur  Verfügung  gestellten  Raubtierfallen  beträgt  die  Prämie  nur  10  bezw.  5  Rupien.
        <pb n="447" />
        —  353  —

B.  Sonderbestimmungen  für  Nichteingeborene.
8  16.
Für  folgende  Wildarten  ist  ein  besonderes  Schußgeld  zu  zahlen,  und  zwar  beträgt  dasselbe  für
einen  Elefanten  100  Rupien  oder  einen  Zahn  des  erlegten  Tieres,

ein  Nashorn  .  ..  .  ..80Rupien
emFlußpserd.........1

einen  Büffel  .......l  je  20  Rupien,
ein  Guu.  ..  .

ein  Hartebeest  (K  vontiove
einen  Wasserbock  .

eine  Rappenantilope

eine  Schraubenantilope  (Kudu).
einen  Spießbock  (Oryx)

einen  Colobusaffen

je  3  Rupien,

 

einen  Maraht
alle  anderen  Antilopen  und  Gazellen,  einschließlich
  Zwergantilopdpen  .  jie  1  Rupie.

Das  Töten  und  Fangen  von  Raubtieren,  von  Affen,  mit  Ausnahme  der  Colobusaffen,  von  Wildschweinen,
  Krokodilen  und  Reptilien  ist  auch  ohne  Icoochein  erlaubt.

17.
Auf  jedem  Jagdschein  (Formular  A)  befindet  sich  eine  fortlaufend  zu  führende  Abschußliste,  in  welche
die  Anzahl  der  mit  Schußgeld  belegten  erlegten  Tiere  einzutragen  ist.

18.

Die  Jagdscheine  haben,  vorbehaltlich  bes  Bestimmungen  des  §  1,  für  das  ganze  Schutzgebiet
Gültigkeit.  .
8  19.

Die  Bezirksamtmänner,  Stationschefs  und  Führer  eines  selbständigen  Militärpostens,  bezw.  deren
Beauftragte,  sind  berechtigt,  innerhalb  ihrer  Bezirke  sich  die  Abschußlisten  jederzeit  vorlegen  zu  lassen.

8  20.

Wer  seine  Abschußliste  unrichtig  führt,  wird  für  den  Fall,  daß  nicht  eine  höhere  Strafe  nach  dem

Reichs-Strafgesetzbuche  verwirkt  ist,  wie  unter  §  14  Absatz  2  und  3  bestraft.
–  21.

Die  Bezahlung  des  Schußgeldes  wird  von  derjenigen  Behörde,  welche  den  Jagdschein  ausgestellt
hat,  kontrolliert.  Die  Kontrolle  ist  auf  Antrag  des  Jägers  einem  anderen  Kontrollamt  zu  überweisen,  ein
diesbezüglicher  Vermerk  ist  auf  dem  Jagdschein  vorzunehmen.

Die  Überweisung  an  ein  anderes  Kontrollamt  kann  abgelehnt  werden,  wenn  zu  befürchten  ist,  daß

a)  die  Kontrolle  über  das  von  dem  Jäger  erlegte  Wild  von  einem  anderen  Amt  nicht  in
genügendem  Maße  wird  geführt  werden  können,  oder
b)  die  Überweisung  nicht  mehr  vor  dem  1.  Januar  in  die  Hände  des  neuen  Kontrollamtes
gelangen  wird.
8  22.

Am  Ende  des  Jahres  oder  nach  Aufgabe  der  Jagd  hat  der  Jäger  seine  Abschußliste  abzuschließen,
mit  Namensunterschrift  zu  versehen  und  den  Jagdschein  dem  zuständigen  Kontrollamt  einzureichen  bezw.
eine  Fehlanzeige  zu  machen.

Ist  bis  zum  1.  April  des  auf  das  Jahr  der  Gültigkeit  des  Jagdscheins  folgenden  Jahres  die
Abschußliste  bezw.  eine  Fehlanzeige  durch  ein  Verschulden  des  betreffenden  Jägers  nicht  eingegangen,  so
hat  derselbe  ohne  weiteres  ein  Schußgeld  von  100  Rupien  verwirkt,  unbeschadet  des  Rechts  des  Kontrollamtes,
  wenn  eine  höhere  Summe  als  Schußgeld  zuständig  ist,  diese  einzufordern.

Das  Kontrollamt  soll  alsbald  nach  Ablauf  des  Kalenderjahres  die  Inhaber  der  bei  ihm  kontrollierten
  Jagdscheine,  soweit  ihm  deren  Adressen  bekannt  sind,  an  die  Einreichung  der  Abschußliste  bezw.
der  Fehlanzeige  erinnern,  ohne  daß  der  Jäger  durch  das  Unterbleiben  dieser  Erinnerung  von  den  Bestimmungen
  dieses  Paragraphen  befreit  wird.

Die  zwangsweise  Beitreibung  des  Schußgeldes  und  der  Jagdscheingebühr  (§  2)  erfolgt  nach  den
besonders  zu  erlassenden  Vorschriften  über  das  Verwaltungszwangsverfahren.

C.  Sonderbestimmungen  für  Eingeborene.
§  23.

Unter  Jagd  im  Sinne  dieses  Abschnitts  ist  nur  die  Jagd  mit  Feuerwaffen  verstanden.  Die  Jagd
mit  Speer,  Pfeil  und  Bogen  ist  Eingeborenen  allgemein  und  ohne  Lösung  eines  Jagdscheines  erlaubt.
        <pb n="448" />
        —  354  —

8  24.
Die  Jagd  ist  nur  in  dem  Bezirk  gestattet,  in  dem  der  Jäger  angesessen  ist.  Der  Jagdschein  hat
nur  für  den  Bezirk  Gültigkeit,  in  dem  er  ausgestellt  wird.

§  25.
Das  Töten  und  Fangen  von  Raubtieren,  Wildschweinen,  Affen,  Krokodilen,  Reptilien  und  Vögeln,
mit  Ausnahme  der  in  §  10  genannten,  ist  ohne  Jagdschein  erlaubt.

8  26.

Das  Töten  und  Fangen  von  Elefanten  ist  nur  auf  besonderen  Antrag  bei  der  Behörde  gestattet,
die  erteilte  Erlaubnis  ist  auf  dem  Jagdschein  zu  vermerken;  sie  darf  nur  bekannten  und  zuverlässigen
Personen  erteilt  werden.  Für  jeden  Elefanten  sind  100  Rupien  oder  ein  Zahn  des  erlegten  Tieres  an
die  Behörde  abzuliefern.

827.

Jagdgenossenschaften  dürfen  aus  nicht  mehr  als  sechs  Personen  bestehen,  von  denen  jede  einen

Jagdschein  zu  lösen  hat.  Diese  Jagdscheine  haben  gleiche  Nummer  (z.  B.  9a,  9b,  9e  2c.)  zu  tragen.

8  28.

Die  Jagd  mit  vergifteten  Pfeilen  auf  Elefanten  sowie  jede  Jagd  mit  Feuer,  Netzen  oder  Fallgruben

  ist  verboten.
§  29.

Die  Bezirksbehörde  ist  befugt,  im  Falle  von  Hungersnot  in  einzelnen  Landschaften  das  Töten
oder  Fangen  von  Tieren,  mit  Ausnahme  von  Elefanten  und  der  im  §  10  genannten,  auf  eine  bestimmte
Zeit  ohne  Jagdschein  zu  gestatten;  in  diesem  Falle  sind  auch  Netzjagden  zuzulassen.  Dieselben  Vergünstigungen
  können  einzelnen  Dorfschaften  gewährt  werden,  wenn  ihr  Wohlstand  durch  Wildschaden  gefährdet  ist.

8  30.

Die  Jagd  mit  Hinterladergewehren  ist  verboten.  Dieses  Verbot  erstreckt  sich,  ebenso  wie  die
übrigen  Bestimmungen  für  Eingeborene,  auch  auf  die  Askaris  der  Polizei-  und  Schutztruppe.

8  3i.
Bei  Ausstellung  eines  jeden  Jagdscheines  an  einen  Eingeborenen  ist  derselbe  über  die  ihn  betreffenden
  Bestimmungen  dieser  Verordnung  zu  belehren.

Dar-es-Saläm,  den  1.  Juni  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Formular  A.

 

A.  Für  Richtein  geborene.  Kontrollamt
Jagdlchein  r.
gültig  vom  i1.  Januar  bis  31.  Dezember  10
kür

Inhaber  ist  berechtigt  im  Deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgebiet  unter  Beobachtung  der  Bestimmungen  der
Jagdschutzverordnung  zu  jagen.

 

Verboten  ist  die  Jagd  auf:  Uberwiesen  an  Kontrollamt  Datum
.  Giraffen,

Zebras,

Elenantilopen,
Schimpansen,

Strauße,

Geier,

Schlangengeier  (Sekretäre',
Eulen,

Madenhacker  und  Kuhreiher.

 

 

 

 

 

nan:#e—

 

 

 

Namensunterschrift  des  Inhabers:

Gebührenmarke
Für  diesen  Jagdschein  ist  die  Gebühr  von  10  Rupien  gezahlt  worden.

Unterschrift  bezw.  Stempel  der  Kontrollbeborde.

 

 

Notiz:  Abschußline  und  Schußgeldertarif  umseitig.
        <pb n="449" />
        —  355  —

Formular  B.

 

B.  Für  Eingeborene.
Jagdlchein  Fr.
für
gültig  nur  im  Bezirk
vom  1.  Januar  bĩs  31.  Dezember  190

Inhaber  ist  über  die  Bestimmungen  der  Jagdschutzordnung  eingehend  belehrt  worden  und  hat  die
·«·"  Gebühr  von  10  Rupien  entrichtet.

 

 

 

Gebührenmarke.  Unterschrift  oder  Stempel  der  Kontrollbehörde.
Bekanntmachung.
Im  Anschluß  an  die  Jagdschutzverordnung  vom  1.  Juni  1903  wird  folgendes  bestimmt:
81

Die  Jagdschutzverordnung  vom  1.  Juni  1903  tritt  mit  dem  1.  September  d.  Is.  für  das
deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  in  Kraft.  Mit  dem  1.  September  1903  verlieren  alle  vorher  gelösten
Jagdscheine  ihre  Gültigkeit.

82.

Da  die  neuen  Jagdscheine  auf  das  Kalenderjahr  lauten,  so  werden  für  die  vier  Monate  vom
1.  September  bis  31.  Dezember  1903  Jagdscheine  gegen  eine  Gebühr  von  4  Rupien  ausgegeben.  Die
Ausgabe  dieser  Jagdscheine  erfolgt  nicht  vor  dem  1.  September  1903.

83.
Bei  Lösung  eines  solchen  für  den  Rest  des  Kalenderjahres  1903  gültigen  Jagdscheines  erhält  der
Besitzer  eines  alten,  alsdann  ungültig  gewordenen  Jagdscheines  den  auf  die  vollen  Monate,  die  der  alte
Jagdschein  noch  laufen  würde,  entfallenden  Betrag  von  der  Kasse,  bei  der  er  die  Gebühr  für  den  neuen
Schein  entrichtet,  zurückgezahlt.
84.
Hinsichtlich  der  Gebühren  ist  der  Fang  eines  Tieres  dem  Abschuß  eines  solchen  gleich  zu  achten.
Dar-es-Saläm,  den  1.  Juni  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  1  der  Jagdverordnung  vom  1.  Juni  1903  werden  die  nachfolgend  bezeichneten
Gebiete  bis  auf  weiteres  als  Jagdreservate  erklärt.  In  den  Jagdreservaten  ist  jede  Art  der  Jagd  für
jedermann  vom  1.  September  1903  an  verboten.  Zuwiderhandlungen  werden  nach  §  14  genannter  Verordnung
  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Rupien  bezw.  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  bestraft.

Jagdreservate.

1.  Bezirk  Kilwa  (s.  Bl.  F.  6  Karte  1:  300  000).
Nordgrenze:  Matandu-Fluß.

Ostgrenze:  Singa-Fluß.
Südgrenze:  Straße  Kilwa—  Liwale.
Westgrenze:  Liwale-Bach.

2.  Bezirk  Morogoro  (s.  Karte  Nyassa-Expedition  I).
Südgrenze:  Rufiyi-Fluß  von  den  Pangani-Schnellen  bis  Mroka.
Ostgrenze:  Thomsonstraße  von  Mroka—  Behobeho.
Nordgrenze:  Behobeho—Sumbasiquelle.

Westgrenze:  Sumbasi-Fluß.
        <pb n="450" />
        10.

11.

12.

13.

—  356  —

Bezirk  Bagamoyo  —  Morogoro  (s.  Bl.  D.  5  Karte  1:  300  000).

Südgrenze:  Tame  und  Wami-Fluß.

Ostgrenze:  Lukingura-Fluß.

Nordgrenze:  Msseleko-Bach  von  Kamangira  bis  Mündung.

Westgrenze:  Von  Kamangira  nach  Süden  Ostabhang  des  Nguru-Gebirges  und  Mdjonga-Fluß,
Mto-ya-mawe  (Mkindobach)  bis  zum  Dorf  Mto-ya-mawe,  Straße  Herrmann—Böhmer—
Stuhlmann  bis  Mswerokwa-Mkirira.

Bezirk  Wilhelmsthal  (s.  Baumannsche  Karte,  Nordwest-Blatt).

Westgrenze:  Pangani-Fluß  vom  Südpunkt  des  Pare-Gebirges  bis  Marago-Opuni  aufwärts.

Nordgrenze:  Bezirksgrenze  gegen  Moschi,  Linie  Opuni—Marago  —Same.

Ostgrenze:  Westabhang  des  Pare-Gebirges.

Bezirk  Moschi  (s.  Spezialkarte  des  Kilimandjaro  von  Dr.  Hans  Meyer).

Westgrenze:  Weru-Weru  und  Ronga-Fluß.

Südgrenze:  Rufu-Pangani--Fluß.

Ostgrenze:  Englische  Grenze,  Muambo-Bach.

Nordgrenze:  Nördliche  Urwoldgrenze  des  Kilimandjaro.

Bezirk  Mahenge  (s.  Kiepertsche  Karte  1:  2000  000).

Nordgrenze:  Großer  Ruaha.

Ostgrenze:  Nufiyi-Fluß.

Südgrenze:  Ulanga-Fluß.

Westigrenze:  Ort  Kidatu  und  Msolve-Bach.

Bezirk  Iringa-Mahenge  (s.  Kiepertsche  Karte  1:2000,000  und  Spezialskizze  der  Station  Iringa).

Landschaft  Lupembe  und  Massagati.

Süd=  und  Ostgrenze:  Ruhndje-Fluß.

Nordgrenze:  Ruaha-Nyera-Fluß.

Westgrenze:  Udeka-Bach  und  eine  Linic  von  dessen  Quelle  direkt  südlich  bis  zum  Ruhndje.

Bezirk  Iringa  (s.  Bl.  E.  4  der  Karte  1:  300  000).

Südwestgrenze:  Kl.  Ruaha-Fluß  von  Iringa  bis  zur  Einmündung  des  Ibofus.

Ostgrenze:  Höchster  Kamm  der  NYamulenge=  oder  Merenge-Berge  und  der  Ifiamba-Berge.

Nordwestgrenze:  Von  Iringa  Kamm  der  Mkigongi-,  Kengimono=  und  Matanaganga-Berge.

Bezirk  Mpapua  (s.  Kiepertsche  Karte  1:  2  000  000).

Westgrenze:  Bach  Kirambo  vom  Dors  Mvuni  nach  Süden  in  den  Kisigo-Fluß  fließend.

Nordgrenze:  Linie  Mvuni  —  Wota—Rudege.

Ostgrenze:  Bach  von  Rudege  nach  Süden  in  den  Ruaha  fließend.

Südgrenze:  Kisigo=  und  Ruaha-Fluß.

Bezirk  Kilimatinde  (s.  Werthersche  Karte  1:750  000).

Südwest=  und  Nordwestgrenze:  Lusilukuru—Wembere-Fluß.

Ostgrenze:  Dulumo,  Mumpiula-Fluß  aufwärts  bis  Senyamba  und  Straße  Senyamba—Mupule
am  Lusilukuru.

Bezirk  Tabora  (s.  C.  3  und  D.  3  der  Karte  1:  300  000.

Nordgrenze:  Gerade  Linie  vom  Lager  Kwala-Bach  über  Rubugwa  nach  Somano.

Westgrenze:  Weg  Somano—Gombe  und  weiter  bis  zum  Schnittpunkt  mit  dem  Kwala-Bach.

Ostgrenze:  Kwala-Bach.

Bezirk  Muanza  (s.  Bl.  A.  3  der  Karte  1:  300  000).

Insel  Ukerewe  und  die  gegenüberliegende  Halbinsel.

Ostgrenze:  Ruwana-Fluß  von  Mündung  bis  zum  Einfluß  des  Grumeti,  Kamm  des  Mrandirira-Gebirges
  und  des  Baridi-Gebirges  in  Höhe  von  Tshanguke  bis  zum  Ssuguti-Fluß,
Unterlauf  des  Sfuguti-Flusses  bis  zur  Mündung.

Bezirk  Langenburg  (s.  Kiepertsche  Karte  1:  21000  000).

Nordgrenze:  Kibira-Fluß.

Ostgrenze:  Nyassa-See.

Südgrenze:  Ssongwe-Fluß.

Westigrenze:  Westfuß  der  Kavolo-Berge  von  der  Einmündung  des  Tshiya-Baches  (s.  Kiepertsche
Karte  1:  150  000)  in  den  Ssongwe  nach  Norden  bis  zum  Kibira.

Dar-es-Saläm,  den  1.  Juni  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.
        <pb n="451" />
        Ausführungsbestimmungen  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  zu
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Nechte  an  Grundstücken  in  den
deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  und
der  hierzu  erlassenen  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  10902.
Vom  23.  Mai  1903.

1  Auf  Grund  der  §58§  1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  wird  hierdurch  mit
Genehmigung  des  Reichskanzlers  folgendes  bestimmt:

81.
(Zu  §  2  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Auf  die  Zwangsversteigerung  oder  Zwangsverwaltung  eines  Grundstücks  finden  die  in  8  1  Abs.  1
der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Vorschriften  Anwendung,  sobald  das  Grundstück  in  das  Grundbuch
oder  Landregister  eingetragen  worden  ist.

Auf  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  von  Grundstücken,  die  in  das  Grundbuch
oder  Landregister  noch  nicht  eingetragen  sind,  finden  die  für  den  bisherigen  Geltungsbereich  des  Preußischen
Allgemeinen  Landrechts  bestimmten  Vorschriften  des  vierten  Abschnitts  des  Preußischen  Gesetzes,  betreffend
die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen  vom  13.  Juli  1883  (Gesetz-Samml.  S.  131)  mit
der  Maßgabe  Anwendung,  daß,  soweit  darin  ouf  andere  Vorschriften  desselben  Gesetzes  verwiesen  wird,  an
deren  Stelle  die  entsprechenden  Vorschriften  der  Gesetze  treten,  die  nach  Absotz  1  für  die  in  das  Grundbuch
oder  Landregister  eingetragenen  Grundstücke  gelten.

82.
(Zu  den  88  5  und  6  Abs.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Zur  Besitzergreisung  oder  Erwerbung  von  Rechten  on  herrenlosem  Lande  sowie  zu  Verträgen,  die
den  Erwerb  des  Eigentums  oder  dinglicher  Rechte  an  Grundstücken  Eingeborener  oder  die  Benutzung  solcher
Grundstücke  durch  Nichteingeborene  betreffen,  bedarf  es  innerhalb  des  Schutzgebiets  der  Genehmigung  des
Gouverneurs.  Die  Genehmigung  kann  an  Bedingungen  geknüpft  werden.  Die  Verordnungen,  betreffend
den  Erwerb  von  Grundeigentum,  vom  1.  Oktober  1888  und  die  Nachtragsverordnung,  betreffend  den
Abschluß  von  Pachtverträgen,  vom  1.  Mai  1892  treten  außer  Krast.

83.
(Zu  §  6  Nr.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)
Inwieweit  Eingeborene  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  oder  das  Landregister
berechtigt  sind  oder  hierzu  angehalten  werden  können,  bestimmt  in  jedem  einzelnen  Falle  der  Gouverneur.

84.
(Zu  8  8  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Eigentümer  von  Grundstücken,  welche  von  der  Regierung  oder  mit  Genehmigung  des  Gouver—
neurs  von  Eingeborenen  erworben  sind,  können  auf  Antrag  des  Gouvernements  von  dem  Grundbuchrichter
durch  Geldstrafen  bis  zu  300  Mark  zur  Stellung  des  Antrages  auf  Anlegung  eines  Grundbuchblattes,
binnen  einer  vom  Richter  zu  bestimmenden  Frist,  angehalten  werden,  sobald  die  Vermessung  erfolgt  ist.

Personen.  für  welche  Rechte  an  Grundstücken  des  Schutzgebiets  in  das  Grundbuch  eingetragen
werden  sollen,  haben,  wenn  sie  weder  im  Schutzgebiete  wohnen,  noch  sich  dauernd  daselbst  aufhalten,  auf
Erfordern  des  Grundbuchrichters  einen  Vertreter  im  Schutzgebiete  für  alle  die  erste  Anlegung  des  Grundbuchblattes
  betreffenden  Angelegenheiten  zu  bestellen  und  dem  Richter  zu  bezeichnen.  Das  Gleiche  gilt  für
Gesellschaften,  die  im  Schutzgebiete  nicht  ihren  Sitz  haben.

Die  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  kann  durch  Ordnungsstrafen  bis  einhundert  Mark  erzwungen
werden.  Auch  kann  der  Richter  in  Fällen,  in  denen  ungeachtet  der  Verhängung  von  Ordnungsstrafen  die
Bestellung  eines  Vertreters  binnen  einer  der  Partei  bekannt  zu  gebenden  Frist  nicht  erfolgt,  einen  Vertreter
von  Amts  wegen  bestellen.

Gegen  die  in  den  §§  4  und  5  bezeichneten  Versügungen  findet  Beschwerde  nach  den  für  Grundbuchsachen
  geltenden  Vorschriften  statt.

86.
(Zu  den  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung.)
Als  gültig  im  Sinne  der  88  7  und  9  der  Kauiserlichen  Verordnung  sind  nur  solche  Vermessungen.

und  Karten  anzusehen,  die  im  Vermessungsbureau  des  Gouvernements  angefertigt  oder  dort  geprüft  und
amtlich  beglaubigt  sind.

2
        <pb n="452" />
        —  358  —

§  7.

Die  Vermessungskosten  trägt  stets  der  Antragsteller.  Dieselben  betragen  bei  der  Ausführung  der
Vermessung  durch  Vermessungsbeamte  des  Gouvernements:

a)  bei  Grundstücken  innerhalb  von  Ortschaften:  bei  einer  Fläche  bis  zu  2500  am  einen  Pfennig,  für
die  weitere  Fläche  einen  Viertelpfennig  für  jeden  Quadratmeter.

b)  bei  Grundstücken  außerhalb  von  Ortschaften:  bei  einer  Fläche  bis  einschließlich  10  ha  eine  Mark
für  jeden  angefangenen  Hektar,  für  die  weitere  Fläche  bis  einschließlich  100  ha  fünfzig  Pfennig
für  jeden  angefangenen  Hektar,  für  die  100  ha  übersteigende  Fläche  fünf  Pfennig  für  jeden
angefangenen  Hektar.

Ob  ein  Grundstück  als  innerhalb  oder  außerhalb  einer  Ortschaft  gelegen  anzusehen  ist,  entscheidet
im  Zweifelfalle  das  zuständige  Bezirksamt.

§  8.
(Zu  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers.)

Grundbücher  werden  angelegt  für  den  Umfang  des  gesamten  Schutzgebietes.  Die  Bestimmung
der  Ortschaften  oder  Bezirke,  für  welche  die  einzelnen  Bände  des  Grundbuches  anzulegen  sind,  bleibt  den
Beamten,  denen  die  Bearbeitung  der  Grundbuchsachen  nach  §  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  obliegt,
überlassen.

§  9.

Als  amtliche  Verzeichnisse  der  Grundstücke  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Grundbuchordnung

dienen  bis  auf  weiteres  die  Vermessungsakten  des  Gouvernements.

Windhoek,  den  23.  Mai  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Leutwein.

4  —.  —  .———  ——  ——  F—  —  —  ——  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ständigen  Hilfsarbeiter
  in  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amts  Hoepner  den  Charakter  als  Legationsrat
zu  verleihen.  *B

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Wasserbauinspektor
  Ortloff  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  zu  verleihen.

 

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bergrat  und
Bezirksamtmann  Duft  zu  Windhoek  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse,  dem  Administrator  der  Prinz
Albrecht  Plantagen  in  Deutsch-Ostafrika  Wyneken,  dem  Kassenvorstand  Salomon,  dem  Bezirksamtssekretär
  Bauer,  dem  Eisenbahnbetriebsvorstand  Gollhofer,  sämtlich  zu  Swakopmund,  und  dem  Zollamtsvorsteher
  Köhler  zu  Windhoek  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  sowie  dem  Depotverwalter  Tauber
zu  Swakopmund  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

vvVVVV7VVVVNVN’VVVVVVVVVVVIVVV77VV0

Nichtamtlicher  Teil.

–  —  ——"

Personal-achrichten.  Salgo  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Deutsch=
  Gstafrika.  Ostafrika  eingetroffen.

Die  Schreiber  Friederich  und  Binding  und  Der  Bücherwart  Franz  Hölldobler  in  Daresder
  Maschinist  Schütz  haben  die  Wiederausreise  Salaäm  ist  an  Influenza  verstorben.
nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.
.  ..."«"  ,-·.  Mit  Heimatsurlaub  sind  am  4.  Juli  1903  in
.  Die  kommissarischen  Gouvernementsselretäre  di  Neapel  g  Oberleutnant  e  ch,  Stabsui3,
  Panlssen  und  Simader  sind  in  Deutsch-  arzt  Dr.  Drewes,  Zahlmeisteraspirant  Granicky,
Istafrika  eingetroen.  Oberfeuerwerker  Knoke  und  Sergeant  Pietsch.

Der  kommiss.  Bureauvorstand  Bongard,  der  Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher  Hohl,  der  Bezirks=  3.  Juli  1903  von  Neapel  aus  angetreten:  der  Saniamtsschreiber
  May  und  der  Gouvernementsschreiber  tätssergeant  Lemke.
        <pb n="453" />
        —  359  —

Ramerun.  Der  Stationsassistent  Baumgart  in  Togo  ist
Der  Gerichtsaktuar  Stein,  der  Steuermann  an  Malaria  verstorben.
Wilhelm  Schulz,  der  Schiffszimmermann  Brink-  —  —

mann  und  der  Zimmermann  Holstein  haben  die  südwestafrika.

Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.  Der  Lokomotivführer  Kleiber  hat  die  Wieder-Der
  Zollamtsassistent  1.  Klasse  Bötefür  ist  in  ausreise  nach  Deutsch=  Südwestafrika  angetreten.

Kamerun  eingetroffen.  Der  ehemalige  Vizefeldwebel  Kirchhoff  ist  in

Der  Statlonsleiter  Romberg,  der  Werkmeister,  Deutsch-Südwestafrika  wiedereingetroffen.
Liebold  und  der  Maschinenbauer  Borgfeld  sind  Der  Hulszugführer  Voß,  der  Streckenausseher

mit  Heimatsurlaub  aus  Kamerun  eingetroffen.  Kordeck  und  der  Schlosser  Gronwald  sind  aus
Der  Maurer  Wuttke  ist  an  Schwarzwasser-  Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.
fieber  verstorben.  Mit  Heimatsurlaub  bezw.  zur  Entlassung  sind

Nnnnnnn—-i]  —
behter  r  "  n  am  10.  Ju  ¾  *  *  assst  a4  Dr.  Hummel,  die  Zahlmeisteraspiranten  Wirth  und
arzt  Heßler,  Büchsenmacher  Gohr  und  Unter-  Wesche,  Sanitätssergeant  Schmidt,  die  überzähligen
offhzier  Schriefer  Unteroffiziere  Albrecht,  Epding  und  Handreck

653  sowie  Reiter  Heßko.
Cogo.  Deutsch-  ##e##  Guinea.

ssi  Der  enerungenr  brt  #%  Hinbe  und  der.  2  tations:  Der  Regierungsarzt  Dr.  Danneil  hat  die  Ausassistent
  Baumgart  sind  in  Togo  eingetroffen.  Der  „NeuG
Regierungsarzt  Dr.  Schilling  und  der  Zollvorstand  reise  nach  Deutsch  Neu  Gu  inen  angetreten.
Hesseling  sind  in  Togo  wiedereingetroffen.  Der  Stationsassistent  v.  Heynitz  hat  die  Aus-Der

  Bauausseher  Vietze  hat  die  Heimreise  aus  reise  nach  Jap  (Westkarolinen)  angetreten.

Togo  angetreten.

 

––  Lamog.
Der  Zollamtsvorsteher  Strack  ist  mit  Heimats-  Der  Zollaufseher  Pullack  ist  mit  Heimatsurlaub
urlaub  aus  Togo  eingetroffen.  aus  Samoa  eingetroffen.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

—...

 

weite  Strecken  wieder  schiffbar  ist  und  eine  Über-Ramrrun.
  windung  der  Schnellen  durch  Umgehung  (eventuell
Bericht  des  Regierungsassessors  Steinhausen  über  eine  Durchstich)  oder  Umladeverkehr  die  Transportverhält-Dienstreise
  nach  Avassoso-Kinong.  nisse  auf  dem  Mungo  sehr  verbessern  würde.  Nach

Am  11.  Dezember  1902  trat  ich  von  Buca  den  Vereinigung  mit  den  Trägern  wurde  auf  dem  linken
Marsch  nach  Johann  Albrechtshöhe  an.  Ich  über=  Mungouser  weiter  marschiert.  Der  Weg  ist  sehr
nachtete  in  Ekonadorf,  Malende,  Ediki  und  erreichte  beschwerlich;  er  führt  direlt  über  verschiedene  sehr
am  14.  Dezember  Johann  Albrechtshöhe.  Der  steile  Kuppen.  Um  hier  einen  regelmäßigen  Vieh-Weg
  (Buschpfad)  war  im  allgemeinen  gut;  nur  transport  zu  ermöglichen,  müßte  der  Weg  gründlich
die  Strecken  Ekona—Nyoke  und  Ediki—Kumba  sehr  verbessert  und  teilweise  verlegt  werden.  Dies  dürfte

beschwerlich.  jedoch  mit  großen  Schwierigkeiten  verbunden  sein,  da
Am  folgenden  Tage  marschierte  ich  mit  dem  der  Weg  durch  unbewohnten  Urwald  führt.
Stationsleiter  Räthke,  der  von  nun  an  die  Expedition  Ubernachtet  wurde  an  diesem  Tage  im  Urwald.

 

begleitete,  nach  Mundame.  Am  17.  morgens  wurden  ]  Am  nächsten  Tage  verließen  wir  die  Urwaldzone
die  Träger  über  den  Mungo  gesetzt  und  marschierten  und  gelangten  in  das  Bakossigebiet.  Das  Land  stellt
auf  dem  Landweg  am  linken  Mungoufer,  während  sich  als  äußerst  fruchtbar  dar;  die  Vegetation  ist
ich  mit  Räthke  in  einem  Kanu  von  Rudolf  Bell  zu  sehr  üppig;  Elefantengras  und  Planten  erreichen  eine
den  Stromschnellen  an  Mangastrand  fuhr.  Eine  ungewöhnliche  Höhe,  und  die  Früchte  der  Planten
Erforschung  dieser  Schnellen  würde  von  großem  sind  meist  so  schwer,  daß  sie  an  den  Stauden  ge-Wert
  sein,  da  oberhalb  derselben  der  Mungo  auf  stützt  werden  müssen.  Das  Land  ist  nicht  besonders
        <pb n="454" />
        dicht  bevölkert.  Doch  scheinen  die  Bewohner  in  verhältnismäßigem
  Reichtum  zu  leben.  Die  Bakossi  sind
ein  groß  gewachsener,  intelligenter  Menschenschlag
und  anscheinend  sehr  friedliebend  und  voll  Vertrauen
zur  Regierung.  Die  Dörfer  machen  einen  sehr
sauberen  und  freundlichen  Eindruck.  Die  Straßen
sind  gerade,  regelmäßig  und  sauber  gehalten.  In
der  Mitte  der  Dörfer  befindet  sich  meist  die  als
Palaverhaus  benutzte  Fetischhütte  mit  einem  schattigen
Baum  davor.  Die  Hütten  sind,  für  Männer  viereckig,
  für  Weiber  rund  mit  einem  spitzen  Dach,  gefällig
  aus  Raphiapalmen  erbaut  und  mit  Matten
bedeckt.

Die  Bakossi  bauen  außer  Plantanen  noch  Koko,
Bohnen  und  etwas  Mais.  Ihren  Haupterwerbszweig
bildet  die  Viehzucht.  Man  sieht  sehr  schönes,  verhältnismäßig
  großes,  gut  genährtes  Rindvieh,  daneben
viel  Schafe,  Ziegen  und  Schweine,  alle  in  gutem
Zustande.  Für  das  Kleinvieh  befinden  sich  hinter
den  Hütten  kleine,  auf  Pfählen  gebaute  Ställe.  Das
Rindvieh  zieht  sich  gewöhnlich  des  Nachts  an  die
Dörfer  heran  und  übernachtet  im  Schutze  der  Hütten.
Tagsüber  geht  das  Vieh  auf  die  Weide.  In  gewissem
  Sinne  findet  Fruchtwechsel  statt,  indem  das
zu  Farmen  benutzte  Land  im  nächsten  Jahre  zur
Viehweide  liegen  bleibt  und  die  Farmen  nun  im
vorjährigen  Weideland  angelegt  werden.  Der  Bakossi
bewahrt  über  die  Anzahl  des  ihm  gehörigen  Viehes
das  größte  Stillschweigen.  Zu  diesem  Zwecke  hat
er  auch  nie  sein  eigenes  Vieh  bei  sich,  sondern  verstellt
  es  in  andere  Dörfer,  während  er  selbst  fremdes
Vieh  dafür  in  Verwahrung  nimmt.  So  ist  es  selbst
im  eigenen  Dorfe  nicht  belaunt,  ob  und  wieviel  Vieh,
namentlich  Rindvieh,  ein  jeder  hat.  Als  Entgelt  für
die  Aussicht  über  das  eingestellte  Vieh  wird  je  das
vierte  Junge  gewährt.  Die  männlichen  Tiere  werden
im  allgemeinen  nach  ¾  bis  11½  Jahren  verkauft
oder  geschlachtet.  Jedes  Dorf  hält  sich  nur  einen
Zuchtbullen.  Weibliches  Vieh  wird  nur  im  allergrößten
  Notfall  verkauft.

Die  Gründe  dafür,  daß  nicht  noch  bei  weitem
mehr  Vieh  vorhanden  ist,  zu  dessen  Ernährung  die
Fruchtbarkeit  des  Landes  hinlänglich  ausreichen
würde,  sind  im  besonderen  folgende:  Erstens  gehen
insolge  der  primitiven  Aufsicht  —  das  Vieh  geht  ohne
Hirten  auf  die  Weide,  die  nicht  eingesenzt  ist  —
viele  Tiere  verloren,  indem  sie  gestohlen  oder  von
Leoparden  gefressen  werden.  „Der  Leopard  hat  es
gefressen“,  ist  vielfach  der  scherzhafte  Ausdruck  für:
„Es  ist  gestohlen.“  Sodann  wird  noch  immer  viel
Vieh,  und  zwar  zu  unverhältnismäßig  hohen  Preisen,
von  den  Balongleuten  aufgekauft,  von  denen  es  als
Hetiratsgut  gebraucht  wird.  Die  Bakossi  bezahlen
ihre  Frauen  nicht  mit  Vieh,  sondern  mit  Waren  im
Werte  von  40  bis  50  Mban  =  200  bis  250  Mk.
Die  Viehaufläufe  der  Duala  haben  in  letzter  Zeit
aufgehört,  da  die  Bakossi  die  Schwindeleien  der
Duala  durchschaut  haben  und  diese  sich  nun  nicht
mehr  dort  sehen  lassen  dürsen.  Schließlich  wird  noch

 

500  —

bei  den  Totenfesten  von  den  Bakossi  massenweise
Vieh  geschlachtet  und  verzehrt.

Der  Preis  für  ein  männliches  Stück  Jungvieh
schwankt  je  nach  Größe  zwischen  35  bis  50  oder
55  Mk.  für  ein  Stück  von  etwa  70  kg  Lebendgewicht.
  Weibliches  Rindvieh  wird  mit  80  Mk.
und  mehr  bezahlt.  An  Waren  werden  bezahlt  für
ein  Stück  Rindvieh  zwei  bis  drei  Stück  Zeug
(à  12  Mk.  Verkaufspreis  in  der  Faktorei),  vier  bis
fünf  Faß  Pulver  (à  7,50  Mk)  und  Salz  oder  Haumesser
  im  Werte  von  5  Mk.,  event.  als  Draufgabe
  Rum.

Am  18.  abends  trasen  wir  in  Nyassoso  ein.
Dort  wurden  wir  von  der  Mission  sehr  gastrei
aufgenommen  und  verbrachten  den  nächsten  Tag,  wie
auch  auf  dem  Rückmarsch  den  25.  Dez.,  als  Ruhetag.

Die  nächsten  Tage  wurden  zur  Erkundung  des
Bakossigebietes  und  zu  einem  Marsch  nach  Ninong
verwendet.  Bodenbeschassenheit,  Klima  2c.  von  Ninong
ist  vielfach  von  dem  in  Bakossi  verschieden.  Infolge
der  größeren  Höhenlage  ist  die  Temperatur  in  Ninong
bedeutend  niedriger.  Nachts  ist  es  sehr  kalt  und  am
Tage  immerhin  so  kühl,  daß,  mit  Ausnahme  der
Mittagsstunden,  wohl  auch  Europäer  im  Freien
arbeiten  können.  Der  Boden  ist  etwas  lehmhaltiger
als  der  in  Bakossi  und  nicht  ganz  so  humusreich.
Das  Land  scheint  arm  an  Wasser  zu  sein.  Nachts
fällt  sehr  starker  Tau.  Die  Ninong  schließen  sich
ziemlich  ab.  Ihre  Dörfer,  einschließlich  der  Weiden
und  Farmen,  sind  eingesenzt  und  die  Wege  durch  —
allerdings  wenig  widerstandssähige  —  Pallisaden
versperrt.  Auf  jeder  Seite  dieser  Pallisaden  steht
ein  mit  Stufen  versehener,  leicht  wegzunehmender
Baumstamm  zum  Hinüberklettern.

Die  Nmong  sind  sehr  arbeitsam  und  scheinen
auf  einer  verhältnismäßig  hohen  Kulturstufe  zu  stehen.
Ihre  Haupterwerbszweige  sind  Ackerbau  und  Viehzucht.
  Die  von  ihnen  angebauten  Felder  zeichnen
sich  durch  peinliche  Sauberkeit  aus.  Angebaut  werden
Makabo,  Mams  und  Mais.  Die  Felder,  von  denen
ich  einige  bis  zu  einem  Flächeninhalt  von  etwa  2  bis
3  ha  sah,  sind  in  kleinen  länglichen  Hügeln  angelegt,
auf  denen  die  Frucht  wächst.  In  jedem  Jahre  wird
mit  der  angebauten  Fläche  gewechselt.  Das  Vich  ist
wohl  im  allgemeinen  dem  in  Bakossi  gleichwertig.

Das  Land  scheint  sehr  bevölkert  zu  sein.  Der
Hauptort  liegt  am  Berge  und  besteht  wohl  aus
mehreren  hundert  kleineren  Dörfern  von  je  acht  bis
30  Hütten.  Die  Dörfer  sind  durch  Plantanen=  und
Koloanpflanzungen  getrennt.  Im  Gegensatz  zu  Bakossi
  gibt  es  nur  runde  Hütten.  Sollte  die  spätere
Entwickelung  der  Gegend  die  Errichtung  einer  Re—
gierungsstation  erfordern,  so  würde  dafür  wohl  an
erster  Stelle  Nmong  in  Frage  kommen.  Einmal
scheint  das  Klima  sehr  gesund  zu  sein,  und  dann
würde  eine  Station  in  Ninong  viel  zur  Aufschließung
des  Hinterlandes  tun  können.  Sehr  erwünscht  wäre
es,  von  Ninong  aus  eine  Verbindung  mit  Bamum
und  weiter  hinaus  nach  Banyo  herzustellen.
        <pb n="455" />
        —  361

Am  26.  Dezember  trat  ich  von  Nyassoso  aus
über  Nlo,  Bakumo,  Ngkusi,  Mafura  (hinter  Masura
überschreiten  des  Mungo  auf  einer  Hängebrücke),
Etam  den  Rückmarsch  nach  Mundame  an.  Der  Weg
war  überall  gut  und  für  Viehtransport  geeignet.
Nur  kurz  vor  dem  Mungo  führt  er  durch  eine  Felsschlucht
  (etwa  zehn  Minuten  lang),  die  schwer  zu
passieren  ist.  Hier  müßte  eine  Wegebesserung  eintreten.
  Das  von  Bakossi  und  Ninong  mitgenommene
Vieh  wurde  von  Etam  aus  über  Johann  Albrechtshöhe
  nach  Busa  geschickt.  Ich  selbst  fuhr  von  Mundame
  aus  am  29.  mittelst  Kanu  nach  Muynka.  Von
Muyuka  aus  gelangte  ich  am  30.  wieder  nach  Buöa.

Bericht  des  Dauptmanne  Engelhardt  über  seine  Reise
von  Mbua-Bestmbo  nach  Bertug.

Der  Leiter  der  Südkamerun-Grenzexpedition,
Hauptmann  Engelhardt,  berichtet  über  seine  Reise
nach  Bertua,  die  er  von  Mbua-Besimbo  aus  nach
Messung  der  geographischen  Länge  und  Breite  dieses
Ortes  am  25.  Dezember  v.  JIs.  angetreten  hat:

Die  Landschaft  Besimbo,  die  der  aus  Norden
kommende  Kadei  und  der  in  südwestlicher  Richtung
fließende  Dume  bei  ihrer  Vereinigung  unschließen,
ist  fruchtbar,  gut  bevölkert  und  wohl  angebaut.  Das
teils  ebene,  teils  flach  hügelige  Land  ist  da,  wo  sich
nicht  Kulturen  vorfinden,  mit  hochstämmigem  Urwald
bedeckt,  in  den  nur  selten  sumpfige  Grasflächen  eingestreut
  sind.  Die  naturgemäß  nur  kurzen  Wasserläufe,
  die,  wie  fast  durchgehends  bei  lateritischem
Boden,  eisenhaltiges  Wasser  führen,  haben  breite,
sumpfige  Talsohlen,  die  mit  einem  Gewirr  von  Farn,
Schilfgras  und  Raphiapalmen  bedeckt  sind.

Die  Bewohner,  Kaka,  haben  erst  seit  wenigen
Jahren  hier  ihre  Wohnsitze  ausgeschlagen;  sie  saßen
früher  südlich  des  Dume  und  waren  Nachbarn  des
Kakahäuptlings  Delele.  Der  jetzige  Chef  Mbua  hat,
als  er  von  Delele  bedrängt  wurde,  sein  Volk  hierher
  geführt.  Die  alten  Nachbarn  stehen  heute  zwar
noch  in  Verbindung  miteinander,  völlig  aber  ist  der
Friede  noch  nicht  hergestellt,  und  die  Träger  und
Wegführer,  die  ich  aus  dem  Delelegebiet  mit  hierhergebracht
  hatte,  wurden  nicht  eben  freundlich  angesehen.


Der  Häuptling  Mbua  hat  wenig  Gewalt  über
seine  Leute.  Jeder  Familienvater  oder  richtiger  gesagt
jeder  Besitzer  von  einigen  Weibern  ist  sein  eigener
König.  Dieser  Zustand  macht  das  Anwerben  von
Trägern,  ja  selbst  das  Beschaffen  des  Essens  für
größere  Karawanen  zu  einem  umständlichen  und
zeitraubenden  Geschäft,  weil  mit  jedem  der  kleinen
Unterhäuptlinge  dasselbe  Palaver  zu  erledigen  ist.

Das  Gebiet  des  Häuptlings  Nambalo,  in  dessen
Hauptdorf  ich  vom  25.  bis  26.  Dezember  lagerte,
grenzt  im  Norden  an  Besimbo.  Es  zeigt  im  allgemeinen
  denselben  landschaftlichen  Charakter  wie

 

Besimbo  und  ist  ebensogut  bevölkert  und  bebaut.
Der  Chef  Nambalo,  der  mir  nicht,  wie  die  meisten
seiner  Landesgenossen,  in  schmutzigem  Haussagewande,
sondern  in  sauberem  Kakianzuge  entgegentrat,  ist  ein
sehr  verständiger  Mann;  er  erfreut  sich  großer
Autorität  bei  seinen  Untertanen  und  führt  anscheinend
ein  strammes  Regiment.  Auf  meine  Fragen  über
die  Wegeverhältnisse,  über  Landesprodukte,  Land  und
Leute  erhielt  ich  klare  und,  wie  sich  später  herausstellte,
  auch  wahrheitsgetreue  Antworten.  Ohne  die
törichten  Ausflüchte  zu  gebrauchen,  die  den  Negerhäuptlingen
  so  geläufig  sind,  wurden  alle  meine
Wünsche,  die  sich  vornehmlich  auf  die  Gestellung  von
Wegführern  und  das  Herbeischaffen  von  Kanus  für
den  UÜbergang  über  den  Kadei  erstreckten,  pünktlich
erfüllt.  Ich  habe  Herrn  Grünewald,  den  Agenten
der  Gesellschaft  Südkamerun  in  Beri,  darauf  aufmerksam
  gemacht,  daß  er  an  dem  einsichtsvollen
Nambalo  eine  bessere  Stütze  für  seine  auf  die  Vermehrung
  der  Gummiproduktion  und  Ausdehnung
des  Handels  gerichteten  Bestrebungen  finden  wird
als  an  den  Häuptlingen  Beri,  Bua  oder  dem
Sultan  von  Gamana.

Schon  in  Besimbo  war  ich  auf  v.  Steins  Spuren
getroffen;  um  seine  Route  über  Beri  nach  Bertua
nicht  nochmals  aufzunehmen  und  das  Kartenbild  des
noch  wenig  erforschten  Kadeigebietes  weiter  zu  vervollständigen,
  hatte  ich  den  Plan  gefaßt,  von  Nambalo
aus  auf  das  linke  Kadeiufer  überzugehen,  um  über
Baturi,  bezw.  über  Gasa  nach  Bertua  (Gamana)
zu  gelangen.

Rasch  ging  am  Morgen  des  zweiten  Weihnachtsfeiertages
  der  Übergang  über  den  etwa  100  m
breiten  Kadei  von  statten,  so  daß  ich  noch  am
selben  Tage  einen  starken  Marsch  zurücklegen  konnte.
Der  Weg  führte  meist  durch  unbewohnten  Urwald,
wohl  den  Galeriewald  des  Kadei.  Am  nächsten
Tage  erreichte  ich  Baturis  Hauptdorf,  wo  sich  eine
Faktorei  der  französischen  Konzessions-Gesellschaft
„La  Haute  Sanga“  befindet.

Der  dortige  Agent  nahm  mich  freundlich  auf.

Baturis  Gebiet  ist  sehr  volkreich;  von  dem  weithin
  das  Land  beherrschenden  Sultanssitze  aus  konnte
ich  nach  allen  Richtungen  Gruppen  von  Dörfern
sehen,  die  über  das  wellige  Grasland  verstreut  waren.
Die  Bevölkerung  besteht  aus  Kaka,  die  mehr  noch
als  die  unter  Delele,  Bua  und  Nambalo  stehenden
Teile  dieses  großen  Stammes  den  Haussa  in  Kleidung
und  Sitten  folgen.  Aus  den  Wäldern  im  Süden
des  Baturigebietes  wird  Kautschuk  in  ansehnlicher
Menge  gewonnen,  und  der  französische  Agent  war
mit  dem  Geschäft,  das  seine  Faktorei  macht,  sehr
zufrieden.  Die  Eingeborenen  hatten  mir  dagegen
schon  während  des  Marsches  geklagt,  daß  sie  wenig
nicht  angeschnittene  Kickrien  mehr  sänden.)  Die
Transportkosten  der  Haute  Sanga  find  sehr  hohe;  für

*)  Im  Galeriewald  des  Kadei  habe.  ich-  verschiedentlich
sachgemäß  angeschnittene  bezw.  angeritzte  Kickrien  gesehen
        <pb n="456" />
        die  Beförderung  auf  der  Strecke  Bamia  —Carnot—
Gasa—Baturi,  etwa  14  Tage,  müssen  3  Stücke
à  5  Frcs.  Zeug  pro  Last  gezahlt  werden;  hierzu
kommen  die  Kosten  für  den  langen  Transport  auf
dem  Sanga-Kongo  und  der  Kongo-Eisenbahn,  wenigstens
  2  Frcs.  das  Kilogramm,  also  nach  unten  abgerundet
  50  Mark  für  eine  Last  von  25  kg.  Wäre
eine  sichere  Karawanenstraße  durch  den  Süden
Kameruns  vorhanden,  so  würde  der  Überlandweg
entschieden  vorzuziehen  sein.  Vielleicht  würde  auch
der  Yong  eine  wesentliche  Strecke  als  Wasserstraße
benutzt  werden  können.

Die  Haute  Sanga  wendet  auch  der  Tropenlandwirtschaft
  ihr  Augenmerk  zu;  sie  hat  auf  landwirtschaftlichen
  Schulen  vorgebildete  junge  Leute,
unter  dem  Titel  „agent  agronome  et  commercial“
angestellt,  die,  soweit  das  Faktoreigeschäft  ihnen  hierzu
Zeit  läßt,  Versuche  mit  Tropennutzpflanzen  machen.
In  Baturi  war  man  allerdings  mit  diesen  Pflanzungsversuchen
  über  die  Erzeugung  vorzüglicher  europälscher
Gemüse  noch  nicht  hinausgekommen.

Von  Baturi  aus  überschritt  ich  wieder  den  auch
hier  schiffbaren  Kadei  und  ging  nach  Beri,  um  die
geographische  Breite  dieses  Ortes,  den  v.  Stein
mehrere  Male  berührt  hatte,  zu  messen.  In  Beri,
der  am  weitesten  nach  Norden  vorgeschobenen  Kaka-Ansiedelung,
  hat  die  Gesellschaft  Südkamerun  Mitte
vorigen  Jahres  eine  Faktorei  gegründet,  die  gute
Aussichten  für  ein  gewinnreiches  Geschäft  hat.  Wie
ich  vom  Faktoreileiter  Herrn  Grünewald  erfuhr.
litt  aber  der  Handel  unter  dem  Mangel  an  Trägern,
dem  Übelstande,  der  fast  im  ganzen  Konzessionsgebiet
der  Gesellschaft  Südkamerun  hindernd  auf  die  Unternehmungen
  dieser  Gesellschaft  wirkt.

Meine  Absicht,  den  Marsch  von  hier  nach  Bertua
(Gamana)  auf  dem  linken  Ufer  des  Kadei  fortzusetzen,
  gab  ich  auf,  da  ich  inzwischen  erfahren  hatte,
daß  Oberleutnant  v.  Stein  im  Einvernehmen  mit
dem  französischen  Verwaltungsbeamten  in  Carnot
zur  Vermeidung  von  Grenzstreitigkeiten  den  Kadei
als  provisorische  Grenze  festgesetzt  habe  und  daß  das
linke  Kadeiufer  demnach  vorläufig  als  französisches
Gebiet  zu  betrachten  sei.

In  Gamana  (Bertua)  sieht  man  zwar  noch  die
Spuren  des  Krieges,  der  zur  Einsetzung  des  neuen
Sultans  Eriman  Diba  führte,  doch  zeigt  sich  ebenso,
daß  die  Bevölkerung  zu  den  neuen  Verhältnissen
mehr  und  mehr  Vertrauen  gewinnt.  Die  in  den
Busch  geflohenen  Leute  sind  teilweise  zurückgekehrt;
allenthalben  sieht  man  neue  Dörfer  entstehen,  am
Sultanssitze  selbst  wird  fleißig  gebaut.  Daß  eine
Anzahl  Bertualeute,  den  alten  Haß  der  Baia  gegen
die  Kaka  vergessend,  zu  Baturi  geflohen  sind  und  sich
im  Gebiete  dieses  Sultans  angesiedelt  haben,  dürfte
die  einzige  Schädigung  sein,  die  unsere  Interessen
durch  die  Unruhen  beim  Sultanswechsel  erlitten  haben.

Die  Macht  des  Sultans  Eriman  Diba  ist  gering;
er  ist  im  Grunde  genommen  nur  ein  Dorfschulze;
seine  Unterhäuptlinge,  selbst  wenn  sie  nur  wenige

362

Savanne  bewohnenden  Kaka,

 

Stunden  entfernt  von  Gamana  sitzen,  gehorchen  ihm
nur  dann,  wenn  es  ihnen  beliebt.  Zu  dieser  kläglichen
  Macht  steht  das  selbstbewußte  und  anspruchsvolle
  Auftreten  des  „Sariki“  (König)  Diba  in
schroffem  Gegensatz.

Bertua  war  gleich  Gasa  ein  Vasallenstaat
Ngaunderes;  dorthin  führen  seit  langen  Jahren  alle
politischen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  seiner
Bewohner,  der  Baia.  Von  dorther  ist  ihnen  eine
neue  Religion,  neue  Kultur  und  Sitte  gebracht
worden.  Im  Süden  und  Südosten  sind  es  nur
die  das  Ubergangsgebiet  zwischen  Urwald  und
mit  denen  die  Bevölkerung
  von  Bertua  in  Verkehr  steht.  Darüber
hinaus,  in  die  Zone  des  geschlossenen  Urwalds,  sind
die  Baia  nie  gekommen;  seine  Grenze  ist  nach  allen
Seiten  ein  unüberwindliches  Hindernis  für  die  Ausdehnungsbestrebungen
  der  Bertuasultane  gewesen.
Die  Waldleute  flößen  den  Baia  eine  unüberwindliche
Furcht  ein.

In  diesen  Verhältnissen  sind  die  Gründe  zu
suchen,  die  es  der  Verwaltung  am  Ngoko  so  schwer
gemacht  haben,  sich  in  Bertua  Einfluß  zu  sichern
und  die  Verbindung  mit  diesem  Sultanate  aufrecht
zu  erhalten.

Das  Baia  hat  als  Verkehrssprache  weite  Verbreitung.
  Ich  hörte  es  zuerst  in  Nola  am  Sanga
und  habe  dann  während  der  Kadeireise  einen  des
Baia  kundigen  Dolmetscher  gehabt,  der  immer  verstanden
  wurde.  Den  Kaka  ist  das  Baia  geläufiger
als  ihre  Muttersprache.  Im  Süden  ist  die  Verbreitungsgrenze
  dieses  Bantudialekts  ungefähr  die
Grenze  des  geschlossenen  Urwaldes  südlich  des  Kadei,
im  Osten  wohl  der  Sanga.

Am  unteren  Kadei  wird  noch  Bangala,  die  Verkehrssprache
  des  Kongogebiets,  verstanden.  Haussa
wird  allgemeiner  erst  in  Bertua  gesprochen;  schon
in  Duluku,  Bapanga  und  Delele  aber  fanden  sich
einzelne  Leute,  die  die  Haussaländer  besucht  hatten
und  sich  in  Haussa  verständlich  machen  konnten.

Von  meiner  astronomischen  Tätigkeit  habe  ich  zu
melden,  daß  ich  während  des  Marsches  von  Besimbo
hierher  an  neun  Orten  Breiten  und  in  Bertua
112  Mondzenitdistanzen  gemessen  habe.

von  der  Vola-Eschadsee  -  Grenzexpedition.

Nach  einer  Meldung  des  Führers  der  Yola—
Tschadsee-Grenzexpedition,  Hauptmanns  Glauning,
sind  Leutnant  Schultze  und  Sergeant  Waldmann  am
28.  April  d.  Is.  mit  sämtlichen  Expeditionsgütern
in  Yola  eingetroffen.  Hauptmann  Glauning  selbst
ist  am  22.  April  von  einer  nach  Garua  unternommenen
  13tägigen  Expedition  nach  Yola  zurückgekehrt.
  —  Oberarzt  Dr.  Fuchs  ist  am  14.  April
in  Garua  zur  Expedition  getreten.  Mit  den  Ver-
        <pb n="457" />
        messungsarbeiten  bei  Yola  ist  bereits  begonnen  worden.
  Die  Breitenbestimmungen  sind  zum  Abschluß
gebracht  und  eine  Anzahl  Längenbestimmungen  ausgeführt.
  Das  Verhältnis  zu  der  englischen  Kommission
  ist  das  denkbar  beste.  Der  Gesundheitszustand
  aller  zur  Expedition  gehörigen  Europäer
ist  gut.

Elfenbeinhandel  zwischen  Bamenda  und  der  Müste.

Nach  einem  Bericht  des  Stationsleiters  von
Bamenda  kehrte  Ende  Januar  d.  Is.  dorthin  eine
im  November  v.  Is.  nach  der  Küste  gegangene  Haussa-Karawane
  zurück,  deren  Führer  sich  hocherfreut  über
den  Ertrag  seines  Elfenbeinhandels  im  deutschen
Küstenbezirk  aussprach.  Von  nun  an,  sagte  er,  werde
er  sein  Elfenbein  nur  an  deutsche  Firmen  verkaufen.

NTogo.

Wissenschaftliche  gammlungen.

Der  Stationsleiter  Dr.  Kersting  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  eine  von  ihm  im  Togogebiet
zusammengebrachte  Naturaliensammlung  überwiesen,
bestehend  aus:

11  Säugetierfellen,  14  Säugetierschädeln,  2  Elefantenohren
  und  Schuppen  des  Schuppentiers,
1  Straußenskelett,  2  Häuten  von  Eidechsen.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.

Sehr  willkommen  waren  das  Fell  einer  Weißrücken-Antilope
  nebst  Schädel,  ferner  die  Schädel
des  Togoschafes,  des  Hyänenhundes,  der  großen
Streifenantilope  und  eines  ausgewachsenen  Husarenaffen.


Deufsch-Südwelkafrika.

Beschäftigungs-  und  Arbeitsnachweis  des  Swakopmunder
Männerturnvereins.

Nach  einer  Mitteilung  der  „Deutsch-Südwestafrikanischen
  Zeitung“  hat  der  genannte  Verein  einen
Arbeitsnachweis  eingerichtet,  der  die  Vermittelung
von  Arbeitskräften  für  Baumeister,  Handwerksmeister,
Farmer,  Unternehmer  rc.  bezweckt.  Das  Blatt  gibt
dabei  dem  Wunsche  Ausdruck,  daß  von  der  Einrichtung,
  die  für  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  wohltätig
  wirken  könne,  fleißig  Gebrauch  gemacht  werde.

—Ô  —

Siedelungsgesellschaft  für  Deutjch-Südwestafrika.
Aus  dem  Bericht  des  Verwaltungsrats  über  das
siebente  Geschäftsjahr  1902  ist  folgendes  zu  entnehmen:

In  Deutsch-Südwestafrika  ist  eine  der  wichtigsten,
wenn  picht  die  allerwichtigste  Frage,  die  wasserwirt-363



schaftliche.  Man  hat  sich  auch  in  jüngerer  Zeit  durch
Entsendung  von  Bohrkolonnen  ꝛc.  energischer  mit  deren
Lösung  befaßt,  doch  sind  die  Erfahrungen  über  die
Kosten  der  tatsächlich  durch  die  Bohrkolonnen  erzielten
Erfolge  noch  nicht  abgeschlossen.  Es  ist  noch  eine
offene  Frage,  auf  welchen  Betrag  sich  jeder  erschlossene
ausgiebige  Brunnen  stellen  wird,  gewiß  ist  auch  wohl,
daß  durch  diese  Art  der  Wasserbeschaffung  kaum  für
alle  Bedürfnisse  einer  kräftigen  Entwickelung  Genüge
geschehen  kann.  So  sind  auch  bereits  im  Lande  eine
Reihe  recht  nützlicher  kleinerer  Staudämme  entstanden,
so  auch  einer  auf  unserer  eigenen  Farm  Hoffnung,
der  auch  in  diesem  Jahre  trotz  der  zum  teil  nur
spärlich  gefallenen  Regen  wieder  vollgelaufen  ist  und
sich  durchaus  bewährt  hat.  Eine  Erhöhung  des
Dammes,  um  noch  größere  Wassermengen  aufzustauen,
ist  beabsichtigt.  Auch  in  der  Kapkolonie  wird  der
Anlage  von  Staudämmen  eine  hervorragende  Bedeutung
  beigemessen,  wie  eine  große  Anzahl  größerer
und  kleinerer  Stauanlagen  es  beweisen.  Die  Verhandlungen
  vom  Oktober  1902  im  Kapparlament
zeigen  am  besten,  daß  man  sich  auch  für  größere
Anlagen  auf  diesem  Gebiete  gute  Erfolge  verspricht,
indem  das  Parlament  für  die  Ausführung  der  Thebus-Bewässerungsanlage
  nicht  weniger  als  142  000  .
bewilligte.  Es  handelt  sich  hier  um  eine  Dammanlage,
ähnlich  der  von  uns  bei  Hatsamas  beabsichtigten.
Der  Nutzen  der  Anlage  soll  der  armen  weißen  Bevölkerung
  zu  gute  kommen.  Mehr  als  100  Morgen
dürften  an  einen  einzelnen  Inhaber  nicht  abgegeben
werden.  Gegenüber  der  Opposition,  die  den  Wert
des  berieselten  Landes  in  Abrede  stellte,  bot  ein
Mitglied  des  Parlaments  der  Regierung  sofort  an,
1000  Morgen  von  dem  Lande  mit  50  K  den  Morgen
schon  vor  Ausführung  des  Baues  zu  erstehen.  Unser
Interesse  für  das  Stauunternehmen  bei  Hatsamas  ist
demgemäß  auch  das  gleiche  geblieben  und  nur  bestärkt
worden  durch  die  aussichtsvollen  Berichte  des  Herrn
A.  Kuhn,  des  Leiters  der  von  unserer  Gesellschaft
mit  15  000  Mk.  unterstützten  Studienexpedition  des
Bewässerungssyndikats.  Nachdem  nunmehr  die  Aufmessung
  des  Gesellschaftsgebietes  soweit  gediehen  ist
und  die  verkauften  Farmen  und  Heimstätten  vermessen
  sind,  wird  sich  die  Siedelungsgesellschaft  für
die  Weitervermessung  des  Landes  von  den  jeweiligen
Bedürfnissen  leiten  lassen  und  nunmehr  vornehmlich
ihr  Augenmerk  auf  die  für  die  Wirtschaftlichkeit  der
Farmen  grundlegenden  Wassererschließungsarbeiten
richten.  Mit  einem  Wort,  die  Farmen  sollen  zur
sofortigen  Aufnahme  eines  Wirtschaftsbetriebes  fertiggestellt
  werden.  Im  abgelaufenen  Geschäftsjahre
wurden  eine  Farm  von  5000  ha  und  mehrere  kleinere
Anschnitte  an  bestehende  Farmen  in  der  Gesamtgröße
von  3223  ha  verkauft,  außerdem  14  Heimstätten  in
der  ungefähren  Größe  von  sechs  preußischen  Morgen.
Die  Preise  waren  durchschnittlich  1,50  bis  2  Mk.
pro  Hektar  Farmland,  für  Heimstätten  50  Mk.  pro
preußischen  Morgen.  Wegen  Verkaufs  verschiedener
anderer  Farmen  steht  die  Siedelungsgesellschaft  noch
        <pb n="458" />
        mit  den  betreffenden  Interessenten  in  Unterhandlung.
Seitens  des  Kaiserlichen  Gouvernements  wurden  im
Interessengebiet  der  Gesellschaft,  d.  h.  von  den  seitens
der  Gesellschaft  an  die  Regierung  zu  diesem  Zweck
zurückcedierten  10  000  qkm  Land,  im  ganzen
37  759,9  ha  verkauft  und  verrechnet.  Die  von  uns
betriebenen  Farmen  Hoffnung  und  Unverzagt  haben
sich  im  Geschäftsjahr  gut  weiterentwickelt  und  im
wesentlichen  das  gehalten,  was  sie  beim  Beginn  des
verflossenen  Geschäftsjahres  versprochen  haben.

Es  erübrigt  noch  zu  sagen,  daß  wir  im  laufenden
Jahre  zum  ersten  Male  Großvieh  (volljährige  Ochsen)
aus  unserer  eigenen  durch  importierte  Bullen  verbesserten
  Zucht  zu  entsprechendem  Preise  teils  bereits
verkauft  haben,  teils  noch  verkaufen  werden.  Da
wir  außerdem,  gleichwie  auch  im  Berichtsjahr,  wieder
eine  größere  Zahl  Hammel  und  Kapater  werden  zum
Verkauf  bringen  können,  so  dürfen  wir  für  die  Farmen
  auch  für  das  laufende  Jahr  gute  Erwartungen
hegen.  Zur  Zeit  des  Berichtes  stehen  auf  den  Farmen:
  53  Pferde,  554  Rinder,  892  Schafe,  89  Angoraziegen,
  75  Afrikanerziegen  und  27  Schweine.
Bei  der  Bilanzaufmachung  in  Deutsch-Südwestafrika
sind  auf  sämtliche  Gebäude,  Inventarien  rc.  reichliche
Abschreibungen  im  Betrage  von  5  bis  8  PCt.  auf
die  Gebäude,  10  pCt.  auf  Inventar  und  Mobilien
und  15  pCt.  auf  die  Vermessungsinstrumente  gemacht
worden.  Auch  die  Meliorationen  haben  Abschreibungen
  von  5  bis  10  pCt.  erfahren.  Ebenso  ist  auch
das  Vieh  auf  den  Farmen  erheblich  unter  Marktwert
angesetzt  worden,  um  dadurch  immerhin  mögliche
weitere  Verluste  durch  Seuchen  weniger  fühlbar  zu
machen.  Der  buchmäßig  erzielte  Reingewinn  von
7545,91  Mk.  ist  auf  das  Rücklagekonto  übertragen
worden.

Deutsch-Meu-Guinea.

Bericht  des  Lizegouverneurs  Berg  über  einen  Besuch
der  Trukinseln  (Ostkarolinen).

Der  geschäftsführende  Kaiserliche  Vizegouverneur
Berg  berichtet  aus  Ponape  unter  dem  12.  April
d.  JIs.:

Am  17.  Februar  d.  Is.  habe  ich  in  Begleitung
von  sechs  Polizeisoldaten  und  unter  Mitnahme  des
kleinen  Kutters  nebst  farbiger  Besatzung  mit  dem
Reichspostdampfer  „Oceana“  eine  Dienstreise  nach
Truk  angetreten.  Ich  ließ  den  Dampfer  zunächst
die  Insel  Oroluk  anlaufen,  um  dieselbe  als  herrenlos
für  den  Landesfiskus  in  Besitz  zu  nehmen.  Die
Insel  ist  gegen  10  ha  groß  und  weist  eine  Anzahl
tragender  sowie  mehrere  Hundert  junger  Kokospalmen
auf.  Der  Ertrag  mag  zurzeit  auf  ungefähr  eine
Tonne,  späterhin  auf  etwa  zehn  Tonnen  zu  veranschlagen
  sein.

In  Truk,  dessen  zweiter  Seekartenname  „Hogolu“
den  Eingeborenen  unbekannt  ist,  veranlaßte  mich  das

364

 

bei  meinem  Eintreffen  laut  gewordene  Gerücht,  in
Tol  sei  ein  Eingeborener  getötet  und  nachher  sein
Körper  noch  verstümmelt  worden,  vor  allem  zur
Untersuchung  dieser  Sache;  das  Gerücht  stellte  sich
aber,  wie  vor  1¼  Jahren  die  Meldung  von  dem
Totschlage  und  der  Verwundung  mehrerer  Eingeborener,
  als  völlig  unbegründet  heraus.

In  Tol  begann  ich  dann  mit  der  Erledigung
der  im  Vordergrunde  stehenden  Verwaltungs=  und
wirtschaftlichen  Aufgaben.  Insbesondere  bezogen  sich
dieselben  auf  allgemeine  Belehrung  der  Eingeborenen
in  den  Häuptlingsversammlungen,  denen  stets  die
meisten  Männer  der  betreffenden  Inseln,  in  Tol
wohl  700  bis  800  Köpfe,  beiwohnten;  auf  die  Einteilung
  der  ausgedehnten  Inselgruppe  auf  Grund  der
Stammeszugehörigkeit  in  sechs  Distrikte  mit  ebenso
vielen  Oberhäuptlingen,  die  ich  in  jedem  einzelnen
Falle  durch  Bestätigung  der  einstimmigen  Wahl  der
in  Frage  kommenden  unabhängigen  Häuptlinge  bestellen
  konnte  und  unter  Verleihung  einer  Flagge
über  die  ihnen  übertragenen  Besugnisse  aufklärte;
auf  die  Veranlassung  einer  Volkszählung,  die  für
die  Trukgruppe  insgesamt  13  115  Köpfe  ergab;  auf
die  Sammlung  geographischen  Materials;  endlich
auf  die  Feststellung  von  Brachland  und  den  Abschluß
von  Pflanzungsverträgen  zwischen  den  eingeborenen
Landeigentümern  und  der  Jaluit-Gesellschaft.  Die
letzte  Aufgabe  nahm  bei  dem  Umfange  der  Lagune,
deren  nördlichste  bewohnte  Insel  Pis  von  der  südlichsten
  des  im  Süden  sich  anschließenden  Läot-(Royalist-)
  Atolls,  Ipis,  rund  45  Seemeilen  entfernt
ist,  sowie  in  Anbetracht  der  großen  Zahl  von  124
(einschl.  Läot)  auf  dem  Außenriff  und  in  der  Lagune
gelegenen  Inseln  und  Inselchen  und  bei  dem  steifen
Nordostpassat  im  Verein  mit  verhältnismäßig  hohem
Seegang  weitaus  die  meiste  Zeit  in  Anspruch;  gleichwohl
  reichte  die  Zeit  nur  zu  einer  teilweisen  Erledigung
des  Zweckes  aus.  In  der  Zeit  vom  27.  Februar
bis  zum  4.  April  wurden  23  Verträge  abgeschlossen,
auf  deren  Grundlage  Brachland  in  Größe  von
409  ha  demnächst  zur  Bepflanzung  gelangt,  zum  Teil
auch  schon  seit  Wochen  in  Bearbeitung  genommen
ist.  Hiervon  entfallen  gegen  140  ha  auf  Koralleninseln.
  Diese  wurden,  als  in  erster  Linie  für  die
Kokoskultur  geeignet,  zunächst  berücksichtigt;  bei  ausschließlicher
  Vornahme  der  weit  weniger  zeitraubenden
Feststellungen  auf  den  hohen  Inseln,  welche  noch  viel
unbepflanztes  Land  in  geringen  Höhenlagen  besitzen,
hätte  bereits  ein  Mehr  von  Hunderten  von  Hektaren
in  die  Verträge  einbezogen  werden  können.  Das
größte  zusammenhängende  Stück  umfaßt  20  ha.  Ich
habe  die  Eingeborenen  überall  darauf  hingewiesen,
mit  dem  Vertreter  der  Jaluit-Gesellschaft  in  Truk
formlose  Verträge  abzuschließen,  die  nach  meinem
Wiederkommen  ordnungsmäßig  zu  beurkunden  wären.

Die  Eingeborenen  haben  mir  überall  einen  guten
und  zwar  gerade  auf  den  Inseln,  wo  sie  am  meisten
gefürchtet  waren,  wie  im  Faitrukdistrikt,  den  besten
Eindruck  gemacht.  Es  sind  willige  und  kräftige  Leute,
        <pb n="459" />
        die  ihre  endlosen  Fehden  aufgegeben  haben  und  an
deren  Stelle  die  friedliche  Tätigkeit  der  Bebauung
ihrer  Ländereien  haben  treten  lassen.  Ein  Tolhäuptling,
  dessen  Land  ohne  bewaffnete  Begleitung  zu  betreten
  mir  ein  Händler  vor  1  1/  Jahren  noch  ernstlich
widerriet,  hatte,  als  ich  2½  Wochen  nach  Vertragsabschluß
  sein  am  Strande  gelegenes,  etwa  6  ha
großes  Landstück  von  neuem  besuchte,  bereits  etwa
4  ha  geklärt,  wobei  Bäume  bis  zu  1,40  m  Durchmesser
  umgehauen  worden  waren,  und  schon  300
bis  400  Kokospflänzlinge  in  den  Boden  gebracht.
Ahnlich  war  es  bei  den  anderen  vier  bisher  berücksichtigten
  Faitrukhäuptlingen.  Diese  Häuptlinge  haben
sich  von  mir  auch  zu  einem  ersten  Besuche  der  Station
der  Jaluit-Gesellschaft  in  Eten  bewegen  lassen.

Die  Zahl  der  im  Besitze  der  Faitrukleute  befindlichen
  Gewehre  wurde  mir  von  den  Häuptlingen  auf
79  angegeben,  und  ich  glaube  diese  Angabe  als
richtig  annehmen  zu  dürfen.  Früher  sollen  es  erheblich
  mehr  gewesen  sein,  sie  werden  aber  ihres
guten  Metalls  wegen  in  letzter  Zeit  vielfach  zu  Erdpicken,
  Angelhaken  2c.  verarbeitet.  Zu  einem  Auslieferungsbefehl,
  dem  meines  Erachtens  Folge  geleistet
worden  wäre,  der  aber  immerhin  Mißtrauen  erregt
hätte,  lag  eine  Veranlassung  um  so  weniger  vor,  als
nach  Ansicht  der  Europäer  in  Truk  bei  der  gegenwärtigen
  Lage  keinerlei  Unruhen  zu  befürchten  sind.

Die  Aufforderung  zum  Pflanzen  vom  Dezember
1901,  wobei  ich  auf  die  Möglichkeit  der  späteren
Inanspruchnahme  unbepflanzten  Landes  für  die  Bewohner
  übervölkerter  Inseln  hingewiesen  hatte,  ist
nicht  ohne  Erfolg  geblieben.  Nach  Angabe  des
deutschen  Händlers  in  Wola  sind  allein  in  zwei  der
elf  Landschaften  dieser  Insel  ausgesprochenermaßen
aus  diesem  Grunde  6000  bis  7000  Kokosnüsse  im
Strandgebiete  gepflanzt  worden.

Uberall,  auf  Riffinseln  wie  hohen  Inseln,  sind
junge  Pflanzen  in  sehr  beträchtlicher  Zahl  anzutreffen.
Jedoch  wurden  während  der  kürzlich  abgelaufenen
Trockenzeit  in  jedem  der  sechs  Distrikte  wohl  Hunderte
  von  jungen  Pflanzen  durch  Brennen  zerstört,
meist  infolge  von  Unachtsamkeit,  die  nunmehr  unter
Strasfe  gestellt  ist.  Auf  den  kleinen  unbewohnten
Inseln  ist  auch  das  Zerstören  von  Kokospflänzlingen
zum  Essen  an  der  Tagesordnung.  Dieser  Mißbrauch
ist  ebenfalls  überall  unter  Strafandrohung  besprochen
und  in  einem  Falle  mit  einer  kurzen,  in  Ponape  zu
verbüßenden  Gefängnisstrafe  geahndet  worden.  Diese
Bestrafung  —  die  einzige,  welche  ich  überhaupt  verhängt
  habe  —  wird  in  kürzester  Zeit  in  der  ganzen
Lagune  bekannt  sein,  und  wie  ich  die  Trukleute
kenne,  durchaus  die  gewünschte  allgemeine  Wirkung
haben.

Unabhängige  Häuptlinge  gibt  es  in  Truk  59,
und  zwar:  im  Deistrikt  Faitruk  14,  angehörig  den
Stämmen  Ataw,  Wita,  Fesilim,  Sobu,  Tötia,  Lugal,
Sawfer,  Poreka;  im  Distrikt  Udot  6,  angehörig  den
Stämmen  Sepero,  Sawesan;  im  Distrikt  Fefen  10,
angehörig  den  Stämmen  Manipwe,  Wira,  Soporeron,

365

 

Sawfa;  im  Distrikt  Uman  6,  angehörig  dem  Stamme
Fesilim;  im  Distrikt  Toloas  10,  angehörig  den
Stämmen  Imo,  Masala,  Sor,  Nefaw,  Fesilim,  Sobu;
im  Distrikt  Wola  13,  angehörig  den  Stämmen  Sor,
Sanzat,  Wita,  Räk,  Masala,  Inanifot,  Ualigar,
Ataw,  Sobunepi,  Ipigis,  Mot.  Viele  dieser  Stämme
findet  man  auf  den  kleinen  Inseln  der  Ostkarolinen
wieder.

Einer  der  Häuptlinge,  welcher  Ponape  besucht
  hatte  und  vor  zehn  Monaten  heimgesandt
wurde,  hat  in  Uman,  der  Insel  mit  der  am  meisten
kultivierten  Bevölkerung,  den  Bau  eines  Weges  nach
dem  Muster  des  in  der  Regierungsniederlassung  zu
Ponape  angelegten  zu  veranlassen  vermocht,  welcher
sich  von  Norden  nach  Süden  am  Außenstrande  über
die  ganze  Insel  erstreckt,  das  ist  etwa  eine  geographische
Meile  weit.  Der  Weg  ist  3  bis  4  m  breit,  an  den
Seiten  vielfach  mit  Steinen  gefestigt  und  durch  Gräben
geschützt,  mit  steingefaßten  Wasserdurchlässen  versehen
und  streckenweise  ganz  aus  Steinen  angelegt.  Der
ganzen  Länge  nach  führt  er  durch  Pflanzungen  von
Kokos=  und  Brotfruchtbäumen;  in  unmittelbarer  Nähe
stehen  viele  ältere  Häuser,  und  es  entstehen  auch
bessere  Neubauten.  Dieser  Weg  ist  den  anderen
Inseln  zur  Nachahmung  empfohlen  worden.  Ebenso
ist  der  Bau  von  Dämmen  dort,  wo  das  Seewasser
nur  durch  eine  schmale  Eingangsstelle  sich  zeitweise
ein  bedeutenderes  Stück  Land  erobert,  angeregt
worden.  Auf  mehreren  Inseln  ist  ferner  der  Bau
von  steinernen  Landungssteigen  ausgeführt  worden.

Die  Berge  von  Truk  sind  in  einzelnen  Fällen
bis  zur  Höhe  von  etwa  1000  Fuß  mit  tragenden
Kokospalmen  bestanden.  Diese  Pflanzungen  verdanken
  oft  ihr  Entstehen  den  früheren  Kriegen;  die
Bergspitzen  werden  fast  sämtlich  durch  Steinwälle
gekrönt,  in  deren  Mitte  Häuser  stehen.  Die  größte
und  wohl  älteste  Steinfsenz,  ein  Bau  von  bemerkenswerten
  Dimensionen,  befindet  sich  auf  dem  höchsten
Berge  der  Gruppe,  Ulipot,  auch  Tumuitol  genannt,
auf  der  Insel  Tol  in  einer  Höhe,  welche  das  Aneroidbarometer
  mit  420  m  anzeigte.

Auf  einer  Landspitze  der  Insel  Pata  befindet
sich  ein  gerader  und  geräumiger  tunnelartiger  Durchbruch
  durch  den  Fels  von  etwa  60  m  Länge.

Erwartungsvoll  sehen  die  Trukleute  dem  ihnen
in  nahe  Aussicht  gestellten  Eintreffen  des  hiesigen
Regierungsarztes  entgegen.

Mit  den  Eingeborenen  von  Truk  kann  zur  Zeit
alles  für  ungeschulte  Kräste  überhaupt  Erreichbare
durchgeführt  werden.  Diese  sür  die  wirtschaftliche
Entwickelung  der  Gruppe  sehr  glückliche  Lage  muß
bei  häufigem  Besuch  nach  Möglichkeit  ausgenutzt
werden.

Eten  war  während  der  letzten  Tage,  als  ich  dort
auf  die  Ankunft  des  Dampfers  wartete,  dauernd  von
zahlreichen  Eingeborenen,  darunter  früher  dort  nie
gesehene  Häuptlinge,  besucht.  Amtliche  Anliegen,
das  Warenlager  der  Jaluit-Gesellschaft  und  Arbeitermeldungen
  für  Ponape,  die  schon  am  ersten  Tage
        <pb n="460" />
        meines  Dortseins  ihren  Anfang  nahmen,  waren  die
Gründe,  welche  den  regen  Verkehr  veranlaßten.

Für  alle  Darlegungen  und  Anordnungen  der
Regierung  offenbaren  die  Eingeborenen  viel  Verständnis
  und  volles  Vertrauen.  Die  deutsche  Flagge
weht  nicht  nur  bei  den  Oberhäuptlingen,  sondern
wird  gelegentlich  auch  von  anderen  Eingeborenen  an
Land  und  in  Kanus  als  Ergebenheitszeichen  geführt.

Truk  hat  bereits  jetzt  politisch  und  wirtschaftlich
gute  Anfänge  aufzuweisen,  welche  es  seiner  aussichtsreichen
  Zukunft  um  einen  bedeutenden  Schritt  näher
gebracht  haben.

Am  heutigen  Ostersonntage  bin  ich  nach  fast
achtwöchentlicher  Abwesenheit  mit  dem  Reichspostdampfer
  „Oceana“  wieder  in  Ponape  eingetroffen.

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  KAnkisklaverei-Bewegung.

Zu  dem  Plan  einer  Vereinigung  der  Missionsgesellschaft
  für  Deutsch-Ostafriko  (Berlin  III)  mit
der  Rheinischen  Missionsgesellschaft  wird  in  dem
Organ  der  letzteren  Gesellschaft  u.  a.  geschrieben:

Wenn  manche  unserer  Freunde  dem  Plan  einer
Vereinigung  der  beiden  Gesellschaften  oder  richtiger
gesagt,  einer  Eingliederung  der  Ostafrikanischen  Mission
in  die  Rheinische  Mission  und  ihrer  Unterstellung
unter  unsere  Deputation  mit  unverhohlenem  Wohlwollen
  gegenüberstanden  und  gegenüberstehen,  so  ist
das  durchaus  verständlich,  besonders  auch  im  Blicke
auf  das  Missionsganze,  da  wir  nun  einmal  für  unsere
deutschen  Verhältnisse  keineswegs  in  der  durch  die
Sonderexistenz  vieler  kleiner  Missionsgesellschaften
herbelgeführten  Zersplitterung  der  Kraft  einen  Gewinn
zu  sehen  imstande  sind,  und  weil  wir  uns  auch  nicht  des
Eindrucks  verschließen  können,  daß  die  Ostafrikanische
Mission  zum  guten  Teil  in  demselben  Nährboden
wurzelt,  wie  unsere  Rheinische  Mission.  Andererseits
ist  es  aber  ebenso  zu  begreifen,  daß  sich  auch  starke
Bedenken  gegen  den  Plan  regen  mußten
Unsere  Deputation  hatte  kein  Recht,  den  Antrag  des
Berliner  Vorstandes  kurzerhand  und  von  vornherein
abzuweisen,  hielt  sich  vielmehr  vor  Gott  und  der
Missionsgemeinde  für  verpflichtet,  eine  nach  allen
Seiten  hin  gewissenhafte  Prüfung  ganz  nüchtern  und
objektiv,  ohne  jede  Voreingenommenheit,  für  oder
wider,  ins  Auge  zu  fassen.  In  eine  solche  Prüfung
einzutreten,  dazu  ist  es  aber  bis  jetzt  noch  nicht  gekommen.
  Wir  vertrauen  aber  auch  hier,  daß  Gott
zu  seiner  Zeit  völlige  Klarheit  schaffen  wird,  und
wenn  er  Klarheit  gegeben  hat,  —  wie,  das  wissen
wir  noch  nicht  —,  dann  wird  es  Sache  unserer
Gesellschaft  sein,  einfach  das  zu  tun,  was  zu  tun  sie
sich  im  Blick  auf  das  Missionsganze  und  im  Blick
auf  unsere  eigene  Mission  verpflichtet  fühlt.

366

 

Das  Leben  und  Treiben  in  der  Knabenschule  in
Bombe  (Kamerun)  schildert  Miss.  Greule  im
„Evangelischen  Heidenboten“,  wie  folgt:

Beim  Lernen  und  Lehren  waren  mir  und  wohl
auch  den  Schülern  die  Stunden  am  liebsten,  in
denen  wir  Katechismus  und  Biblische  Geschichte  hatten.
Des  öftern  zeigten  mir  Fragen  der  Schüler,  daß  sie
den  besprochenen  Dingen  mit  Interesse  folgten.  Für
beide  Teile  weniger  angenehm  waren  die  in  Deutsch
und  Geographie  erteilten  Lektionen.  Als  ich  mit
der  Knabenanstalt  begann,  hatten  sich  nicht  sehr  viele
Schüler  zum  Aufnahmeexamen  eingestellt,  so  daß  ich
keine  große  Auswahl  hatte.  Von  den  älteren  zeigten
sich  bald  verschiedene  zu  schwach  für  das  Deutsche,
und  doch  wollte  ich  sie  ihrer  Anstrengungen  im
übrigen  Lernen,  auch  ihres  guten  Betragens  und
christlichen  Charakters  wegen  nicht  unter  dem  Jahre
wegschicken.  Also  hieß  es  sich  gedulden.  Wenn's  dann
in  solch  einer  deutschen  Stunde  gar  keinen  Ruck  vorwärts
  tun,  der  Lehrer  aber  ein  wenig  aus  dem
Häuschen  kommen  wollte,  so  konnte  sich  der  Senior
der  Schüler,  der  schier  überschlanke  Elias,  erheben
und  mit  größter  Ruhe  sagen:  „Sango,  bedenke,  daß
unsere  Köpfe  arg  schwer  sind,  und  habe  nochmals
Geduld  mit  uns.“  Nicht  minder  schwierig  war's
mit  der  Geographie.  Im  Mongogebiet,  von  Kuwindi
  bis  Duala,  wußte  schließlich  jeder  etwas  Bescheid,
  was  aber  weiter  weg  lag,  das  ging  über  ihre
Begriffe,  und  bei  der  Repetition  von  Afrika  hatten
manche  ein  schönes  Kunterbunt  von  den  Namen  der
Städte,  Flüsse,  Seen  und  Berge..  Die  Schüler
zeigten  im  ganzen  ein  ordentliches,  auch  schon  vom
christlichen  Geiste  beeinflußtes  Betragen;  jedoch  fehlte
es  auch  nicht  an  Fällen,  wo  unter  Zank  und  Streit
die  alte,  böse  Natur  hervorbrach.  Das  zum  Wohnen
und  Schlafen  bestimmte  Hüttlein  war  auch  gar  zu
klein  für  die  21  zum  Teil  ziemlich  großen  Burschen.
Kam  dann  so  ein  dem  Leibe  nach  Starker,  aber
geistig  Armer  verstimmt  aus  der  Schule  und  rempelte
etwas  unsanft  einen  der  Kleinen  an,  die  im  Lernen
gewöhnlich  voraus  waren,  so  gab  es  gleich  Streit
und  böse  Worte.  So  begegnete  ich  einst  Zweien,
die  sehr  zornig  dreinschauten  und  schnurstracks  nach
dem  Flusse  liefen.  „Wohin  so  eilig?"“  fragte  ich.
„Sango,“  hieß  es,  „wir  gehen  zum  Kampf  auf
Leben  und  Tod.“  „Und  warum  denn?"  „Ja,“
sagte  der  Altere,  „der  Ekombi  hat  mir  an  den  Koyf
geworfen,  er  könne  mehr  Duala  als  ich.“  JIch
brachte  die  aufgeregten  Köpfe  bald  zur  Ruhe  und
nach  Hause,  sagte  ihnen  auch,  daß  sie  beide  keine
Helden  seien  und  mit  ihrer  Kenntnis  der  Dualasprache
  nicht  prahlen  dürften.  —  Lieber  ist  mir  die
Erinnerung  an  die  Stunden,  in  denen  die  Schüler
fröhlich  waren,  an  freien  Sonntagnachmittagen  in
oder  vor  ihrer  Hütte  zusammensaßen  und  eine  Weise
nach  der  andern  hören  ließen,  bis  ihr  Vorrat  an
Liedern  erschöpft  war.  Und  wie  schnell  war  der
Sonntag  vorüber  und  nahten  wieder  die  Sorgen
der  Woche!  Mit  welcher  Spannung  wurden  am
        <pb n="461" />
        Montag  Morgen  die  korrigierten  Übersetzungen  zurückerwartet!
  Ob  Null  oder  Fehler,  diese  Frage  läßt
ja  auch  das  Herz  eines  sonst  ziemlich  sorglosen  Negerknaben
  rascher  schlagen.  Einmal  kam  ein  Schüler
in  frühester  Morgenstunde  auf  mein  Zimmer  und
bat  um  sein  Heft;  es  sei  ihm  ein  Fehler  eingefallen
und  habe  ihn  in  der  Nacht  nicht  schlofen  lassen.
Die  Hefte  waren  leider  schon  korrigiert  und  der
Fehler  war  gezählt  worden.  Gern  tröstete  ich  den
Jungen,  der  um  seine  Nachtruhe  gekommen  war.
Mir  aber  zeigte  solches  und  ähnliches,  daß  Leben
und  Streben  in  meinen  Buben  war.  und  diese
Wahrnehmung  ließ  mich  in  schweren  Schulstunden
wieder  und  wieder  hoffen,  daß  aus  diesem  und  jenem
Sorgenkinde  doch  noch  was  Rechtes  werden  könne.

In  dem  halbjährlichen  Bericht  der  Kongregation
der  Pallottiner  über  ihre  Mission  in  Kamerun
lesen  wir:

Es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  Kamerun,  diese
schönste  aller  deutschen  Kolonien,  sich  gegenwärtig  im
Zustand  einer  gedeihlichen  Entwickelung  befindet,
welche  für  die  Zukunft  zu  den  besten  Hoffnungen
berechtigt.  Nächst  der  Eisenbahn  der  Westafrikanischen
Pflanzungsgesellschaft  und  den  von  der  Regierung
ausgeführten  Wegeanlagen  kommt  besonders  die  rege
Bautätigkeit  in  Betracht,  die  sowohl  von  der  Regierung
  als  auch  von  Privaten  in  allen  größeren
Ortschaften  der  Kolonie  entfaltet  wird.  So  sind  in
Duala,  der  Hauptstadt,  eine  ganze  Menge  solider
und  geschmackvoller  Neubauten  entstanden.  Von  besonderer
  Bedeutung  für  Duala  ist  auch  die  nach  einem
einheitlichen  Plane  unternommene  Straßenregulierung,
welche  mit  der  Reinigung  der  ganzen  Yoßplatte  von
unnützen  Bäumen  und  Strauchwerk  sowie  der  Trockenlegung
  der  zahlreichen  Krieks  und  Sümpfe  Hand  in
Hand  ging.  Infolge  dieser  Maßnahmen  kann  jetzt
die  für  die  Gesundheit  der  Weißen  so  notwendige
Brise  ungehinderter  zu  den  Wohnungen  gelangen,
und  die  Brutstätten  der  Moskitos,  welche  die  gefährliche
  Malariakrankheit  erzeugen,  werden  dadurch  verringert.
  Ebenso  eifrig  wurde  in  Viktoria  gebaut,
und  ein  Weg  nach  dem  Kriegsschiffhafen  wurde  angelegt.
  In  Kribi,  der  bisher  ungesundesten  und
gefährlichsten  Station,  hat  man  angefangen,  die
Sümpfe  auszutrocknen,  deren  giftige  Ausdünstungen
bisher  soviele  und  gefährliche  Krankheiten  verursachten.
Die  bisher  am  Meeresstrande  vorbeiführenden  Wege
nach  Campo  und  Longji  sind  weiter  landeinwärts
gelegt  worden,  damit  sie  auch  zur  Zeit  der  Flut
gangbar  seien,  während  bisher  nur  bei  Ebbe  die
Füße  der  Glaubensboten  darauf  wandeln  konnten.
Ein  neuer  Weg  ist  von  Longji  über  Edea  nach
Dehanne  angelegt  worden.  Der  Weg  über  N’konemakak
  nach  Ebolova  bis  Nikin  wurde  verbreitert.
Die  Station  Ebolova  wurde  vergrößert  und  erweitert,
  ebenso  diejenige  von  Lolodorf.  Von  letzterer
Station  aus  wurde  auch  ein  Weg  nach  Yaunde  an-367



 

gelegt,  der  so  breit  und  solide  ist,  daß  er  für  den
Wagenverkehr  taugt.  Uber  den  Lokundjefluß  ist  an
Stelle  der  alten  Lianenbrücken  eine  solide,  feste
Brücke  geschlagen  worden.  Zwischen  den  Flüssen
Sanaga  und  Njong  werden  ebenfalls  gangbare  Wege
angelegt.  Die  Station  Nabassi  wurde  zu  einer
völligen  Ortschaft  mit  zahlreichen  Gebäuden  erweitert.
Hinter  dieser  regen  Bautätigkeit  der  Regierung  steht
diejenige,  welche  die  Mission  entfaltet,  nicht  zurück.
Trotz  der  beschränkten  Mittel  ist  es  der  Pallottiner--Mission
  dennoch  gelungen,  in  Marienberg  ein  neues
Haus,  in  Kribi  ein  Wohnhaus  für  Patres  und
Brüder,  auf  der  Schwesternstation  daselbst  eine
Schule  nebst  Kopelle  und  in  Yaunde  zwei  neue
Häuser  zu  errichten.  Auf  der  letztgenannten  Station
stellten  die  Missionsbrüder  nicht  nur  die  Backsteine,
sondern  auch  die  Dachziegel  selber  her,  spielten  selbst
Architekt,  Baumeister,  Maurer,  Schreiner  und  Schlosser
für  ihre  Bauten  und  halfen  überdies  noch  den  Kaufleuten
  beim  Bau  ihrer  Häuser.  Uber  die  finanzielle
Lage  der  Kolonie  Kamerun,  über  Handel,  Einfuhr
und  Ausfuhr,  Plantagen,  Schutztruppe,  Flottille  rc.
wollen  wir  an  dieser  Stelle  nichts  berichten,  da  alle
diese  Dinge,  streng  genommen,  nicht  Sache  der  Mission
sind.  Es  besteht  aber  trotzdem  eine  stete  Wechselwirkung
  zwischen  dem  materiellen  Fortschritt  der
Kolonie  und  der  Mission,  und  letztere  trägt  unstreitig
viel  zur  Hebung  auch  der  irdischen  Wohlfahrt  bei.
Ihr  Hauptaugenmerk  richten  aber  die  Missionare
selbstverständlich  auf  die  Gewinnung  der  unsterblichen
Seelen  für  Gott  und  den  Himmel.  Kamerun  ist
unstreitig  eines  der  schwierigsten  und  undankbarsten
Missionsgebiete  der  Erde.  Trotzdem  haben  die
Pallottiner  während  ihres  nunmehr  13  jährigen  Wirkens
  in  Kamerun  Bedeutendes  und  wahrhaft  Großes
geleistet,  wie  allgemein  von  Freund  und  Feind  anerkannt
  werden  muß.  Ganz  abgesehen  von  der
eigentlichen  Missionstätigkeit,  haben  sie  als  Pioniere
der  Kultur  in  bestem  Sinne  des  Wortes  gewirkt,
indem  sie  zahlreiche  Stationen  in  der  früheren  Wildnis
gründeten,  die  faulen  Neger  zur  Arbeit  gewöhnten,
sie  Ackerbau  und  Viehzucht  lehrten,  überall,  wo  sie
hinkamen,  Schulen  errichteten,  worin  sie  unentgeltlich
die  schwarzen  Kinder  unterrichten  und  dazu  beköstigen,
Kranke  pflegen,  und  sich  in  jeder  Art  von  Kuflturfortschritt
  und  christlicher  Liebestätigkeit  auszeichneten.
Alle  Kenner  der  Verhältnisse  Kameruns,  Beamte,
Offiziere  der  Schutztruppe  sowohl  wie  Kaufleute  und
Forschungsreisende  haben  wiederholt  den  katholischen
Missionaren  die  ehrenvollsten  Zeugnisse  über  ihre
Wirksamkeit  in  Kamerun  ausgestellt.  Die  Zahl  der
gegenwärtig  in  Kamerun  tätigen  Pallottiner-Missionare
beträgt  57.  Davon  sind  13  Priester,  30  Laienbrüder
  und  14  Schwestern.  Das  Personal  verteilt
sich  auf  7  Haupt-Missionsstationen,  zu  welchen  noch
einige  Nebenstationen  gehören.
        <pb n="462" />
        Miss.  Elger  in  Karibib  (Deutsch-Südwestafrika)
schreibt  in  den  „Berichten  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft",
  daß  er  bei  den  Weißen  am  Platz  eine
Hauskollekte  für  die  zu  erbauende  Missionskirche  abhielt,
  die  den  erfreulichen  Betrag  von  über  1600  Mark
ergab.  Damit  hat  der  Baufonds  die  Höhe  von
4500  Mark  erreicht.  Sobald  er  nun  den  Maurer
(Br.  Diehl)  bekommen  kann,  hofft  er  mit  dem  Bau
zu  beginnen.  Das  Bedürfnis  nach  einer  Kirche
macht  sich  immer  dringender  fühlbar,  da  der  Besuch
der  Gottesdienste  andauernd  gut  ist.  Weiter  schreibt
Miss.  Elger:  An  einer  Abendmahlsfeler  im  Februar
nahmen  20  Weiße  und  38  Eingeborene  teil.  Schule
und  Unterricht  wurden  regelmäßig  gehalten.  Je
länger  desto  weniger  bin  ich  aber  mit  meinem  Schulmeister
  zufrieden,  der  seiner  Sache  durchaus  nicht
gewachsen  ist.  Ich  gehe  darum  wöchentlich  2  Stunden
in  die  Bergdamraschule,  besonders  auch,  um  den
Kindern  etwas  deutsch  beizubringen.  Seit  mehreren
Wochen  hat  sich  die  Zahl  der  weißen  Kinder,  denen
ich  Unterricht  erteile,  auf  7  vermehrt.  Erst  war  es
nur  ein  Knabe.  Schließlich  konnte  ich  aber  den
Bitten  anderer  Eltern,  ihre  Kinder  auch  aufzunehmen,
nicht  mehr  widerstehen.  Für  diese  deutsche  Schule
verwende  ich  wöchentlich  10  bis  12  Stunden  Zeit.
So  komme  ich  aus  dem  Unterrichten  gar  nicht  heraus.
  Zum  Glück  steht  in  Aussicht,  daß  ich  die
weißen  Kinder  in  absehbarer  Zeit  an  einen  deutschen
Lehrer,  der  für  hier  bewilligt  ist,  abgeben  kann.
Dann  werde  ich  um  ein  gut  Stück  entlastet."“
Miss.  Kuhlmann,  der  sich  wieder  verheiratet  hat  und
zwar  mit  der  Tochter  des  Miss.  Dannert,  beschreibt
in  demselben  Missionsblatt,  wie  er  mit  seiner  jungen
Frau  seinen  Einzug  in  seine  Station  Okazeva  gehalten
  hat:  „Schon  in  Otjihaenena  erfuhr  ich,  daß
die  Christen  und  Taufbewerber  in  den  letzten  Wochen
mehrere  Male  einen  reitenden  Boten  geschickt
hätten,  der  sich  erkundigen  sollte,  wann  ihr  Lehrer
zurückkomme  und  ob  mir  etwa  ein  Unfall  zugestoßen
sei.  Als  wir  uns  Okazeva  näherten  und  die  Stationsbewohner
  erfuhren,  daß  wir  eine  Stunde  vor  Okazeva
Rast  gemacht  hätten,  da  kamen  sie  uns  truppweise
entgegen,  um  uns  zu  begrüßen,  zuerst  die  Kleinen,
die  den  Alteren  vorausgeeilt  waren,  und  dann  viele
Erwachsene,  Männer  und  Frauen.  Ganz  erstaunt
und  freudig  überrascht  waren  alle,  daß  ihre  neue
„Mutter“  gleich  mit  ihnen  von  Mund  zu  Mund
sprechen  konnte,  ohne  eines  Dolmetschers  zu  bedürfen.
Besondere  Freude  spiegelte  sich  in  ihren  dunkeln
Augen,  als  sie  meine  beiden  Kinder  wiedersahen,  die
sie  stets  ihre  orangu  (lüngere  Brüder)  nannten.
Am  liebsten  hätten  sie  sie  umarmt  und  geküßt.“

Einem  Berichte  des  P.  Weiler  in  der  Zeitschrift
„Maria  Immaculata“  über  seine  Reise  von  Kaukurus
(östlich  von  Windhoek)  nach  der  Ostgrenze  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes  entnehmen  wir
sfolgende  Schilderung  jener  Landschaft:

368

 

Da  kam  noch  ein  böses  Stück  Arbeit  für  die
Zugtiere.  Mit  der  größten  Anstrengung  leisteten  die
Ochsen  ihre  Arbeit  durch  den  lockeren  Sand,  in  dem
sie  immer  tief  einsanken.  Auf  diese  Schilderung  hin
muß  man  sich  jedoch  nicht  eine  zu  pessimistische  Anschauung
  vom  Lande  machen.  Da  ist  keineswegs
nur  Sand  zu  sehen;  im  Gegenteil,  die  Vegetation
ist  reich,  mancherorts  sogar  üppig,  besonders  zur
Regenzeit,  während  welcher  die  ganze  Steppe  in
herrlicher  Blüte  prangt.  Schnell  ist  das  Gras
meterhoch  aufgeschossen,  und  Blumen  in  den  buntesten
Farben  bedecken  allenthalben  den  grünen  Teppich.
An  den  Stellen,  wo  die  häufigen  Präriebrände  den
Baumwuchs  noch  nicht  ganz  zerstört  haben,  erheben
sich  zahlreiche,  mächtige  Kameldornbäume,  so  daß
man  wirklich  glauben  sollte,  sich  in  einem  deutschen
Eichenwalde  zu  befinden.  Ihre  kätzchenartigen  Blüten
verbreiten  weithin  einen  starken  Duft.  Geschäftig
summen  emsige  Bienchen  von  einer  Blüte  zur  anderen
und  tragen  den  Honig  nach  ihrem  Heim,  in  Felsspalten
  oder  hohle  Bäume.  Schüchtern  hebt  hier
und  da  eine  Antilope  den  Kopf  aus  dem  Grase,
betrachtet  eine  Weile  die  vorüberziehende  Karawane,
um  dann  mit  Windesschnelle  davon  zu  eilen.  —  Außer
der  Regenzeit  macht  die  Steppe  keinen  so  freundlichen
  Eindruck:  das  Gras  ist  dürr  geworden,  die
meisten  Bäume  und  Sträucher  sind  ihres  Laubes
beraubt,  die  Blumen  verblüht.  Immerhin  aber
dehnen  sich  noch  unabsehbare  Grasflächen,  mitunter
auch  Wälder,  vor  dem  Auge  aus.  Uberhaupt  ist
der  Osten  und  selbst  die  Kalahari  nicht  arm  an
Holz,  wie  Kameldorn,  Bastardgelbholz  und  Blaubaum.
Die  letzteren  Baumarten  sind  Nutzhölzer  und  liefern
gutes  Bau=  und  Möbelholz;  nur  schade,  daß  die
Stämme  nicht  sehr  hoch  werden.  Noch  bemerkenswert
  ist,  daß  dieses  Holz  nur  im  Sande  wächst,  im
Gebirge  trifft  man  es  kaum  an.  Bevölkert  wird  die
Steppe  durch  zahlreiches  Wild.

 

Über  die  Entwickelung  der  katholischen  Mission
in  Samoga  wird  in  „Kreuz  und  Schwert“  berichtet:

Das  Jahr  1902  ist  ein  überaus  segensreiches  für
uns  auf  Samoa  gewesen.  Einer  der  schönsten  und
unvergeßlichsten  Tage  in  der  Geschichte  unserer
Mission  ist  wohl  der  29.  Juni;  der  Tag,  an  dem
ein  junger  Samoanerpriester  die  hl.  Weihen  erhielt.
Mehr  als  tausend  Gläubige  waren  an  diesem  Tage
von  allen  Seiten  der  Insel  herbeigeeilt,  um  der  ergreifenden
  Zeremonie  beizuwohnen.  Welche  Gefühle
der  Freude  mußten  nicht  die  Herzen  der  guten
Landesbewohner  bewegen,  einen  von  den  Ihrigen
mit  priesterlicher  Vollmacht  und  Würde  ausgestattet
zu  sehen!  Am  folgenden  Tage  feierte  der  Neupriester
  seine  erste  Messe.  Als  Diakon  hatte  er
Pater  Johann  und  als  Subdiakon  Pater  Taver,
beide  eingeborene  Priester  wie  er.  Fürwahr  ein
schöner  Anblick!  Unsere  Insulaner  dürfen  nun  stolz
sein  bei  dem  Gedanken,  daß  auch  sie  der  Kirche  drei
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        wackere  Hirten  und  Seelsorger  verschafft.  Möge
Gott  die  Arbeiten  und  Unternehmungen  dieser  Priesier
segnen!  —  In  verschiedenen  Dörfern  wurden  Kirchen
und  Kapellen  gebaut.  Zwei  derselben  verdienen  besonders
  hervorgehoben  zu  werden,  weil  sie  Ursache
gaben  zu  zwei  großen  kirchlichen  Festen,  zu  denen
ganz  Samoga  sich  vereinigt  hatte.  Schon  seit  einem
Jahre  bereiteten  sich  die  Dorfleute  in  Bealatele  vor,
um  dem  Feste  der  Kirchweihe  einen  besonderen  Glanz
zu  geben.  Auch  waren  es  die  Bealatele,  bei  denen
die  Missionare  zuerst  Aufnahme  fanden  und  dort
ihr  mühevolles  Missionsleben  anfingen.  Das  Fest
dauerte  drei  Tage,  alles  wurde  aufgeboten,  um  die
kirchlichen  Zeremonien  feierlich  zu  gestalten.  Der
Zulauf  des  Volkes  war  außergewöhnlich.  Die
üblichen  Festgaben  von  Speisen  grenzten  ans  Unerhörte,
  und  es  war  nur  ein  Ruf  des  Lobes  und
des  Erstaunens  zu  hören  von  den  Fremden  und
Eingeladenen.  Die  neue  Kirche  von  Bealatele  macht
den  Leuten  Ehre.  Sie  ist  fast  so  groß  wie  die
Kathedrale  von  Apia,  hat  drei  schöne  Altäre  und
ein  gemaltes  Chor.  Emige  Monate  nachher  fand

die  Einweihung  einer  anderen  neuen  Kirche  statt.

Diesmal  war  es  in  Amaile  auf  der  Insel  Upolu,
im  Heimatsdorf  unseres  guten  Mataafa.  Deswegen
wohl  wurde  auch  dieser  Tag  ein  großartiges  Fest,
an  welchem  alle  Katholiken  der  Insel  Anteil  nahmen.
Das  Programm  des  Festes  war  demjenigen  von
Bealatele  ähnlich.  Bei  dieser  Gelegenheit  konnten
die  fremden  Eingeladenen  bemerken,  daß  in  den
letzten  drei  Jahren  Samoa  einem  sichtbaren  Fortschritt
  und  Aufblühen  entgegengegangen  ist.  In  den
Dörfern  sah  alles  besser  aus  als  früher.  Zahlreiche
neue  Häuser  konnte  man  erblicken,  neue  und  breite
Straßen.  Auch  die  Pflanzungen  waren  im  besseren
Zustande  und  scheinen  stets  an  Zahl  und  Größe  zu
wachsen.  Dabei  kommt  dem  fremden  Retsenden
unwillkürlich  der  Gedanke,  daß  Samoa,  wenn  es
nicht  so  oft  Krieg  und  Unruhen  gesehen  hätte,  heute
eine  der  reichsten  und  glücklichsten  Inseln  der  Südsee
sein  könnte.  —  Die  Schule  der  Maristenbrüder  in
Apia  hat  dieses  Jahr  115  Schüler.  Drei  Brüder
erteilen  dort  den  Unterricht.  Für  den  Unterricht  in
der  deutschen  Sprache  wird  am  meisten  Zeit  verwandt.
  Ein  deutscher  Bruder  gibt  in  der  obersten

Klasse  am  Morgen  während  drei  Stunden  nur

deutschen  Unterricht.  Dasselbe  geschieht  am  Nachmittage
  für  die  unteren  Klassen.  Am  Abend  vereinigen
  sich  die  früheren  Schüler  bei  den  Brüdern,
auch  Schüler  der  deutschen  Schule,  die  schon  als
Angestellte  in  Kaufläden  dienen,  lassen  sich  da  sehen
und  bilden  einen  Fortbildungskursus.  Diese  Abendschule
  zählt  20  Schüler.  Die  Brüder  haben  also
Arbeit  in  Hülle  und  Fülle.  Das  Knabenpensionat
von  Moamoa  zählt  80  Schüler.  Dort  sind  verschiedene
  Alter  vertreten,  vom  siebenjährigen  Knaben
bis  hinauf  zum  25.  Jahre.  Alle  haben  große  Lust
und  einen  lobenswerten  Eifer  für  die  Erlernung  der
deutschen  Sprache.  Es  ist  der  Unterricht  im  Deutschen,

 

der  die  Jungen  anzieht  für  die  Schule  und  sie
daselbst  ausharren  macht.  Unterricht  und  Verpflegung
  erhalten  sie  von  den  Brüdern,  dagegen
müssen  sie  täglich  während  kurzer  Zeit  gemeinsame
Arbeit  auf  den  Pflanzungen  leisten.  —  Augenblicklich
ist  die  Einwanderung  nach  Samoga  eine  sehr  große.
Es  kommen  wenige  Dampfer  an,  die  uns  nicht  neue
Zufuhr  an  Kolonisten  aus  Europa,  besonders  aus
Deutschland,  mitbringen.  Auf  allen  Seiten  fallen
die  Wälder  unter  der  Axt  der  Pflanzer.  Uberall
wird  Kakao  gepflanzt.  Dieses  Produkt  wird,  wenn
man  den  Kennern  glauben  kann,  der  zukünftige
Reichtum  von  Samoa  sein.  Auch  die  Wege  werden
besser,  besonders  in  der  Umgegend  von  Apia.  Kurz,
es  wird  eifrig  gearbeitet.  Wir  wollen  hoffen,  daß
diese  Entfaltung  von  Energie,  unter  der  einsichtsvollen
  Leltung  unserer  Regierung,  die  entstehende
Kolonie  zum  Wohlstand  führen  wird.

Aus  fremden  Kolonien  und
Hroduhtionsgebieten.

Ansiedlungsbestrebungen  in  Britisch-Ostafrika.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Vizekonsulats
in  Mombassa  hat  die  Verwaltung  von  Britisch-Ostafrika
  seit  der  Vollendung  der  Ugandabahn  in
erhöhtem  Maße  ihre  Aufmerksamkeit  der  Ansetzung
europäischer  landbautreibender  Ansiedler  in  den  hochgelegenen
  Teilen  des  Landes  zugewendet  und  besonders
  im  letzten  Jahre  eine  Reihe  darauf  bezüglicher
  Bekanntmachungen,  Gesetze  und  Verordnungen
erlassen.  Dabei  wird  eine  ganze  Reihe  von
Stellen  für  geeignet  zur  Besiedlung  erklärt.  Es
sind  an  der  Eisenbahn  von  Osten  nach  Westen
zwischen  Meile  473  und  534  und  Meile  14  und  274
die  Teita-Hügel,  Ndi,  Mtoto,  Andei,  Makindu,
Simba,  Sultan  Hamud  und  Mau  Escarpment.  Der
Bericht  bemerkt  hierzu,  der  Umstand,  daß  man  sich
mit  der  Frage  der  Besiedlung  so  ernstlich  beschäftige,
  scheine  notwendigerweise  auch  auf  die  Ansichten
über  die  Besiedlungsfähigkeit  gewisser  Teile  Deutsch-Ostafrikas
  eine  Rückwirkung  ausüben  zu  müssen.
Dabei  darf  aber  nicht  übersehen  werden,  daß  selbstverständlich
  erst  der  Bun  der  Ugandabahn  die  Möglichkeit
  der  Besiedlung  jener  Teile  des  inneren  Britisch-Ostafrika
  geschaffen  hat.

Erhöhung  der  Schiffabrtsabgaben  in  Sansibar.

Zwischen  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
und  Großbritannien  ist  ein  Abkommen,  betreffend  die
Schiffahrtsabgaben  in  Sansibar,  getroffen  worden.
Danach  haben  die  dort  anlaufenden  Schiffe  in  Zukunft
  für  jede  Ton  einen  Zuschlag  von  1  Anna  zu
den  bisherigen  Abgaben  zu  zahlen.
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        Wirtschaftliche  Lage  Quilimanes  (Mocambiaue)
im  Jahre  1902.

Der  Handel  Quilimanes  ist  in  den  letzten  Jahren
stetig  zurückgegangen.  Während  sich  derselbe  im
Jahre  1900  noch  auf  2065.000  Mk.  bewertete,  sank
er  im  Jahre  1901  auf  1  600  000  Mk.  und  betrug
im  vergangenen  Jahre  nur  noch  1  270  000  Mk.

Die  Einfuhr,  deren  Wert  sich  1902  (und  1901)
auf  830  000  (1  180  000)  Mk.  belief,  umfaßte  in
der  Hauptsache  Baumwollwaren,  Glasperlen,  Eisenspaten
  sowie  Provisionen  und  sonstige  Bedarfsartikel
für  Europäer.  Letztere  Gegenstände  stammten  zum
größten  Teil  aus  Lissabon,  und  nur  die  feineren
Sachen  kamen  aus  Deutschland,  Frankreich  oder  England.
  Die  besseren  Qualitäten  der  rohen  Baumwollzeuge
  für  die  ansässigen  Inder  werden  aus  England
bezogen,  das  auch  Hauptlieferant  von  Scarwes,
Kangas,  bedruckten  Zeugen  (Kattun)  und  buntgewebten
Tüchern  ist.  Die  letzteren  kommen  jedoch  auch  aus
Holland  und  der  Schweiz.  Besonders  die  schweizer
Fabrikanten  verstehen  es,  ansprechende  und  gefällige
Muster  auf  den  Markt  zu  bringen.

Die  Ausfuhr  bewertete  sich  1902  (und  1901)
auf  440  000  (420  000)  Mk.  Sie  bestand  im  letzten
Jahre  in  10  000  Sack  Kopra,  16  000  Sack  Erdnüssen,
  1500  Sack  Sesamsaat,  123  Sack  Gummi
und  286  Packen  Wachs.  Die  Hauptabnehmer  dieser
Exportprodukte  lassen  sich  nicht  genau  feststellen.  Allem
Anscheine  nach  sind  es  Frankreich  und  Deutschland.
Für  letzteres  kommen  nicht  allein  die  nach  Hamburg
bestimmten  Ladungen  in  Betracht,  sondern  auch  die

370

 

 

in  Holland  gelöschten  Partien,  die  sast  immer  für

Süddeutschland  bestimmt  sind.

In  gleicher  Weise  wie  der  Handel  ist  auch  der
Schiffahrtsverkehr  zurückgegangen.  Die
Ostafrika-Linie,  die  im  Jahre  1900  noch  54  Dampfer
mit  46  133  Reg.-Tons  in  Quilimane  einlaufen  ließ,
war  1902  nur  noch  mit  20  Dampfern  von  23  543
Reg.-Tons  vertreten.  Auch  diese  haben  nur  unbedeutende
  Ladungen  gebracht  und  abgeholt.  Nach
Quilimane,  welches  14  Meilen  oberhalb  der  Flußmündung
  liegt,  konnten  bisher  große  Schiffe  ohne
Schwierigkeiten  gelangen.  Es  hat  sich  jetzt  indessen
gegenüber  der  Stadt  eine  Sandbank  gebildet,  auf
der  sich  viele  Schiffe  unfreiwillig  aufhalten  müssen;
die  größeren  Schisfe  sind  gezwungen,  jenselts  der
Bank,  eine  Viertelstunde  von  der  Landungsbrücke
entfernt,  zu  ankern.  Von  anderen  Dampfern  kamen
im  letzten  Jahre  nur  englische  an,  die  indessen  nur
Küstenfahrzeuge  sind  und  weder  nennenswerte  Ladung
brachten  noch  solche  oder  Passagiere  nach  europälschen
Plätzen  nahmen.  In  diesem  Jahre  soll  eine  portugiesische
  Linie  dazu  kommen.  Die  Regierung  hat
aus  diesem  Grunde  ein  neues  Gesetz  erlassen,  wonach
das  Tonnengeld  für  fremde  Schiffe  auf  200  Reis
(66,2  Pf.)  pro  Reg.-Tonne  und  Jahr  erhöht  wird,
während  Schiffe  unter  nationaler  Flagge  nur  eine
geringe  Abgabe  bezahlen.  Diese  Abgabe  ist  zu  zahlen,

Deutsche

—  —  —  —  —

 

wenn  ein  Schiff  in  einem  Hafen  der  Kolonie  für
einen  anderen  Hafen  der  Kolonie  bestimmte  Ladung
nimmt,  so  daß  es  sich  für  größere  Schiffe  überhaupt
nicht  mehr  lohnen  dürfte,  Küstenladung  zu  nehmen.
(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Quilimane.)

Dampferdienst  auf  dem  Uiger.

Nach  einer  Reutermeldung  hat  das  Gouvernement
von  Süd-Nigeria  seit  dem  1.  Mai  d.  Is.  einen
regelmäßigen  Dampferdienst  auf  dem  Niger  eingerichtet.
  Der  betreffende  Dampfer  verkehrt  monatlich
  einmal  zwischen  Warri  und  Idah.

Dalmöl-  und  palmkernhandel  von  Lagos.

Nach  einer  englischen  Zusammenstellung  hat  sich
dieser  Handel  während  der  Jahre  1890  bis  1901
folgendermaßen  entwickelt:

Palmöl.

Menge  (in  Gallonen)  Werth  ()

1890  3  200  824  190  657
1891.  4  204  825  252  958
1892  2  458  260  137  743
1893  4  073  055  252  051
1894  3  393  533  187  928
1895  3  826  392  205  553
1896  38  154  333  159  150
1897.  1  858  968  97590
1898  1  889  939  97  337
1899v  3  292  881  168  457
1900  2  977926  190  165
1901  3  302  055  207  468

Palmkerne.

Menge  (in  Tons)  Werth  (S#

1890  38  829  319  276
1891.  42  342  341  349
1892  32  180  260  109
1893.  51  456  436  056
1894  53  534  440  066
1895  46  501  320  434
1896  47  649  343  206
1897  41  298  306  834
1898  42  774  362  539
1899  49  501  412  817
1900  48  514  403  614
1901  57216  510  968

Während  der  letzten  sechs  der  angegebenen  Jahre
zeigt  der  Durchschnittsertrag  von  Palmöl  eine  Abnahme,
  während  beim  Durchschnittsertrage  an  Palmkernen
  für  den  gleichen  Zeitraum  eine  Zunahme  zu
beobachten  ist.
        <pb n="465" />
        Perschiedene  Mitteilungen.

Bestimmungen  über  viehkrankheiten  für  Transvaal.

Für  Transvaal  sind  durch  die  amtliche  Druckschrift
  „Diseases  of  Stock  Regulations“  etwa
folgende  Bestimmungen  über  Viehkrankheiten  veröffentlicht
  worden:

Erklärung.

1.  Unter  Vieh  ist  in  folgendem  zu  verstehen:
Rindvieh,  Schafe,  Ziegen,  Pferde,  Maultiere,  Esel
und  Schweine.  Unter  Direktor  ist  der  Landwirtschaftsdirektor
  oder  ein  Beauftragter  von  ihm  gemeint.

Einfuhr  und  Transport.

2.  Vom  1.  Mai  1903  ab  ist  die  Einfuhr  von
Vieh  nur  durch  die  folgenden  Plätze  erlaubt:  Rhodes
Drift,  Mafeking  Road,  Fourteen  Streams  Road,
Klerksdorp  Road,  Vereeniging,  Standerton,  Volksrust,
Nomahashes  und  Komatie  Poort.

3.  Am  Eingangsplatz  wird  das  Vieh  zunächst
einer  Untersuchung  unterzogen  und  darf  erst  nach
Ausstellung  eines  Erlaubnisscheines  weitergebracht
werden.

4.  Die  folgenden  Krankheiten  werden  als  ansteckende
  Krankheiten  betrachtet  und  nach  den  unten
näher  bezeichneten  Bestimmungen  behandelt:

a)  Rinderpest,  b)  Lungenseuche,  c)  Texasfieber,
d)  Perlsucht  (Tuberkulose),  e)  Maul=  und  Klauenseuche,
  k)  Milzbrand,  8)  Rotz,  h)  Räude  von  Schasen
und  Ziegen,  i)  Schweinepest,  k)  Rotlauf  der  Schweine.

5.  Alle  Gebrauchsgegenstände,  wie  Hürden  cc.,
müssen  gereinigt  und  desinfiziert  werden.

6.  Gesundes  Schlachtvieh,  welches  als  solches
am  Eingangsplatz  einen  entsprechenden  Brand  erhält,
darf  ohne  besonderen  Aufenthalt  an  seinen  Bestimmungsort
  gebracht  werden,  es  muß  jedoch  von  der
Bahn  direkt  zu  einem  bestimmten  Platz  gebracht  und
innerhalb  acht  Tagen  geschlachtet  werden.

7.  Sonstiges  gesundes  Rindvieh  muß  gegen
Rinderpest  und  Lungenseuche  und  event.  noch  andere
vom  Direktor  bestimmte  Krankheiten  geimpft  werden.

8.  Alles  Rindvieh,  welches  in  die  Kolonie  eingeführt
  wird,  muß  zum  Schutz  gegen  Texasfieber
am  Eingangsplatz  mit  Zeckenbädern  behandelt  werden.

9.  Bei  Rindvieh,  das  aus  einem  Lande  stammt,

in  welchem  Perlsucht  vorkommt,  muß  entweder  durch

die  Beibringung  eines  Zeugnisses  der  Beweis  erbracht
werden,  daß  es  mit  Tuberkulin  geimpft  worden  ist
und  frei  von  Perlsucht  sich  erwiesen  hat,  oder  die
Tuberkulinprobe  ist  am  Eingangsplatz  nachzuholen.
10.  Vieh  aus  einem  Lande,  in  dem  Maul=  und
Klauenseuche  vorkommt,  darf  nur  mit  Erlaubnis  des
Direktors  eingeführt  werden.

11.  Vieh,  das  auf  Rotz  verdächtig  ist,  darf  nur
nach  vorhergehender  Probeimpfung  mit  Mallein  eingeführt
  werden.

12.  Schafe  und  Ziegen  müssen  vor  ihrer  Einfuhr
Bädern  in  einer  von  dem  Direktor  zu  bestimmenden
Weise  unterzogen  werden.

371

 

 

13.  Für  Vieh,  welches  an  Rinderpest,  Lungenseuche,
  Texasfieber,  Perlsucht,  Maul=  und  Klauenseuche,
Milzbrand,  Rotz,  Räude  der  Schafe  und  Ziegen,
Schweineseuche  und  Rotlauf  erkrankt  ist  oder  direkt
oder  indirekt  mit  erkrankten  Tieren  in  Berührung
gekommen  ist,  sind  besondere  Bestimmungen  erlassen.
Mit  Ausnahme  der  an  Räude  der  Schafe  und  Ziegen
erkrankten  Tiere  müssen  alle  an  obengenannten  Krankheiten
  leidenden  Tiere  getötet  werden.

Bestimmungen  für  den  inneren  Verkehr.

14.  Der  „Lieutenant-Governor"  kann  zur  Verhinderung
  der  Ausbreitung  von  Seuchen  Ausstellungen
von  Vieh,  öffentliche  und  private  Märkte  verbieten.

15.  Marktplätze,  Hürden  rc.  sind  entsprechend
zu  reinigen  und  zu  desinfizieren.

16.  Von  dem  Direktor  beauftragte  Personen
haben  überall  das  Recht  des  freien  Eintritts,  um
sich  von  dem  Bestehen  einer  ansteckenden  Krankheit
zu  überzeugen.

17.  Von  dem  Direktor  beauftragte  Tierärzte
haben  das  Recht,  zur  Feststellung  einer  Tierseuche
Obduktionen  zu  machen  und,  wenn  nötig,  ein  oder
mehrere  Tiere  zu  schlachten.  Der  Eigentümer  der
so  geschlachteten  Tiere  soll  nach  unten  näher  ausgeführten
  Grundsätzen  entschädigt  werden.

18.  Jeder  Farmbesitzer  oder  Pächter  hat  die
Anzeigepflicht  bei  Ausbruch  einer  Tierseuche.

19.  Allen  Farmbesitzern  in  der  Umgebung  einer
infizierten  Farm  ist  behördlich  Mitteilung  zu  machen.

20.  Die  Farmer  haben  bei  Ausbruch  einer  Seuche
alles  Vieh,  welches  der  Ansteckung  ausgesetzt  war,
entfernt  von  einer  öffentlichen  Straße  oder  Nachbarfarmen
  abzusondern.  Das  erkrankte  Vleh  ist  zu  töten
oder  in  einem  geschlossenen  Kraal  unterzubringen.
Der  Besitzer  ist  haftbar  für  jeden  Schaden,  der  durch
Vernachlässigung  dieser  Vorschriften  entsteht.

21.  Personen,  welche  mit  an  Rinderpest,  Maulund
  Klauenseuche  oder  Milzbrand  erkrankten  Tieren
in  Berührung  gekommen  sind,  müssen  desinfiziert
werden,  ebenso  ihre  Kleider  sowie  Fahrzeuge  mit  den
Zugtieren,  welche  infizierte  Gegenden  passiert  haben.

22.  Vieh,  welches  auf  eine  infizierte  Farm  gelangt,
  wird  als  infiziert  betrachtet  und  entsprechend
in  Quarantäne  genommen.

23.  Beim  Vorkommen  einer  Tierseuche  an  einer
öffentlichen  Straße  wird  der  betreffende  Plotz  solange
als  infiziert  betrachtet,  bis  die  Beendigung  der  Seuche
öffentlich  bekannt  gemacht  ist.  Der  Direktor  kann
auch,  wenn  er  es  für  notwendig  hält,  das  Töten
des  erkrankten  Viehs  anordnen  und  die  betreffenden
Straßen  für  den  Verkehr  sperren.

24.  Verirrte,  an  ansteckenden  Krankheiten  leidende
  Tiere  sollen  getötet  werden.

25.  Die  Körper  der  an  ansteckenden  Krankheiten
gefallenen  oder  getöteten  Tiere  müssen  vergraben
oder  sonstwie  unschädlich  gemacht  werden.  Bei  verirrten
  Tieren  sind  die  Eigentümer  für  die  entstandenen
  Auslagen  haftbar.  An  öffentlichen  Straßen
        <pb n="466" />
        gefallene  Tiere  müssen  mindestens  30  Yards  von  der
Straße  entfernt  begraben  werden.

26.  Für  einzelne  Seuchen  gelten  noch  folgende

Sonderbestimmungen:
A.  Rinderpest.

a)  Alles  erkrankte  Rindvieh  sowie  alles  Rindvieh
der  angrenzenden  Farmen  ist  zu  impfen  und  mit
einem  entsprechenden  Brand  zu  versehen.

b)  Bis  zum  1.  Mai  1904  muß  alles  Rindvieh,
welches  an  öffentlichen  Straßen  verkehrt,  gegen  Rinderpest
  geimpft  und  mit  entsprechendem  Brand  versehen
  sein.

B.  Lungenseuche.

a)  Alles  Rindvieh,  das  an  Lungenseuche  erkrankt
ist,  soll  getötet  werden  oder  gelmpft.  Auch  alles
Rindvieh,  welches  der  Infektion  ausgesetzt  war,  soll
geimpft  werden.

b)  Der  Direktor  kann  bestimmen,  daß  alles
Rindvieh  in  der  Nachbarschaft  eines  Infektionsherdes
geimpft  wird.

C.  Texasfieber.

a)  Alles  Rindvieh,  welches  an  dieser  Krankheit
leidet  oder  mit  erkranktem  Vieh  in  Berührung  war
oder  auf  derselben  Farm  stand,  soll  Zeckenbäder  bekommen,
  so  oft  es  der  Direktor  für  notwendig  hält.

b)  Abwaschungen  oder  Abgießungen  können  nach
dem  Belieben  des  Direktors  an  Stelle  von  zZeckenbädern
  treten.

I).  Perlsucht.

a)  Erkranktes  Rindvieh  ist  zu  schlachten.

b)  Alles.  Rindvieh,  welches  der  Infektion  ausgesetzt
  war,  ist  an  einem  vom  Direktor  zu  bestimmenden
  Ort  und  zu  festgesetzter  zeit  mit  Tuberkulin  zu
impfen.  Die  Tiere,  die  sich  bei  der  Impfung  als
angesteckt  erweisen,  sind  zu  töten.

—.  Maul=  und  Klauenseuche.

Alles  Vieh,  welches  an  dieser  Krankheit  leidet  oder
der  Ansteckung  ausgesetzt  war,  ist  zu  töten  oder  nach
den  Anweisungen  des  Dircktors  zu  behandeln.

F.  Milzbrand.

a)  Alles  an  Milzbrand  leidende  Vieh  ist  zu  töten.

b)  Vieh,  welches  der  Infektion  ausgesetzt  war,
darf  nicht  ohne  Erlaubnis  des  Direktors  vom  Orte
entsernt  werden.

c)  Der  Direktor  kann  bestimmen,  daß  alles  Vieh
innerhalb  einer  insizierten  Zone  geimpft  wird.

G.  Rogzz.

a)  Alle  Tiere,  welche  sichtbar  unter  dieser  Krankheit
  leiden,  sind  zu  töten.

b)  Alle  Tiere,  welche  der  Infektion  ausgesetzt
waren,  sind  mit  Mallein  zu  impfen  und  die  Tiere,
welche  sich  als  infiziert  erweisen,  zu  töten.

HI.  Räude  der  Schafe  und  Ziegen.

Alle  Schafe  und  zZiegen,  welche  an  dieser  Krankheit

  leiden  oder  der  Infektion  ausgesetzt  waren,  sollen

so  oft  und  in  der  Weise  gebadet  werden,  wie  es  der
Dircktor  für  notwendig  hält.

 

—

1  und  K.  Schweineseuche  und  Schweinerotlauf.

Alle  Schweine,  welche  an  einer  dieser  Krankheiten
  leiden  oder  welche  der  Infektion  ausgesetzt
waren,  sind  zu  töten.

Allgemeines.

27.  Die  Körper  der  an  ansteckenden  Krankheiten
gesallenen  oder  deshalb  getöteten  Tiere  müssen  unverletzt
  und  ungeschoren  vergraben  oder  sonst  in  einer
vom  Direktor  zu  bestimmenden  Art  unschädlich  gemacht
  werden.  Ausnahmen  kann  der  Direktor  zulassen.

28.  Auf  einer  als  mit  einer  ansteckenden  Krankheit
  verseucht  erklärten  Farm  oder  einem  solchen  Platze
ist  die  Viehausfuhr  verboten,  Vieheinfuhr  nur  für
Schlachtvieh  gestattet.

29.  Rindvieh,  das  nach  diesen  Vorschriften  geimpft
  ist  und  einen  Brand  erhalten  hat,  dessen
Nummer  mit  einem  vom  Direktor  auszustellenden
Scheine  über  die  Impfung  gegen  Rinderpest  und
Lungenseuche  übereinstimmt,  kann  später  ohne  Aufenthalt
  wieder  in  die  Kolonie  eingeführt  werden.

30.  a)  Der  Direktor  hat  das  Recht,  ihm  geeignet
scheinende  Personen  mit  der  Ausführung  der  Impfungen
  und  übrigen  Maßnahmen  zu  beaustragen.

b)  Die  auf  Grund  dieser  Bestimmungen  zwangsweise
  vorgenommenen  Impfungen,  Zeckenbäder  und
Probeimpfungen  werden  auf  Gouvernementskosten
von  dazu  angestellten  Personen  ausgeführt.  Dagegen
fallen  die  Unterhaltungskosten  für  das  Vieh  während
der  Quarantänezeit  dem  Eigentümer  zur  Last.  Vom
Gouvernement  eventuell  zur  Versügung  gestelltes
Futter  ist  zu  bezahlen.

31.  a)  Ersatzkosten  für  Vieh,  welches  auf  Grund
dieser  Bestimmungen  getötet  wurde  oder  infolge  der
vorgeschriebenen  Behandlung  eingeht,  werden  nur
in  folgenden  Fällen  bezahlt:  Für  Rindvieh,  welches
nach  den  Zisfern  17,  23  und  26  B,  D  und  E  deeser
Bestimmungen  getötet  wurde.

b)  Für  Rindvieh,  welches  bei  der  Sektion  als
krantheitsfrei  sich  erweist,  wird  volle  Entschädigung
gezahlt.

c)  In  keinem  anderen  Falle  soll  die  Entschädigung
  mehr  als  zwei  Drittel  des  Wertes  betragecn.

d)  Der  Betrag  der  Entschädigung  wird  von
einem  Gouvernementstierarzt  oder  einem  vom  Direktor
ernannten  Taxator  abgeschätzt.

o)  Keine  Entschädigung  wird  gezahlt  für  Tiere,
welche  nach  Ansicht  eines  Gouvernementstierarztes
so  schwer  erkrankt  sind,  daß  keine  Aussicht  auf  ihre
Genesung  vorhanden  ist.

f)  Der  Betrag  der  Entschädigung  soll  in  kemem
Falle  25  #  für  ein  Tier  übersteigen.

32.  Wer  den  Direktor  in  der  Ausführung  seiner
Pflichten  hindert  oder  einen  durch  diese  Bestimmungen
veranlaßten  Befehl  nicht  befolgt,  macht  sich  der  Zuwiderhandlung
  gegen  diese  Bestimmungen  schuldig.

33.  Wer  diesen  Bestimmungen  zuw##erhandelt,
wird  einer  Geldstrafe  bis  zu  50  K  oder  einer  Gefängnisstrafe
  bis  zu  sechs  Monaten  mit  oder  ohne
Zwangsarbeit  unterworfen.
        <pb n="467" />
        Titeratur.

Nauticus  1903.  Jahrbuch  für  Deutschlands  Seeinteressen.
  5.  Jahrgang.  Mk.  4,75.  E.  S.
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Der  neue  530  Seiten  starke  Band  des  „Nauticus“
  überbietet  seine  Vorgänger  inhaltlich  und  durch
seine  Ausstattung  mit  zahlreichen  vortrefflichen  Abbildungen,
  Tafeln  2c.  Durchaus  objektiv  bringt  der
„Nauticus“  unter  besonderer  Berücksichtigung  der
Erfahrungen  des  jüngsten  Jahres  eine  abgerundete
Ubersicht  über  die  vielseitigen  Fragen,  welche  die
Grundlagen  unserer  gesamten  Seemachtentwickelung
berühren.  Er  enthält  eine  vollständige  kritische  Jahresumschau
  auf  den  Gebieten  kriegsmaritimen,  politischwirtschaftlichen
  und  technischen  Fortschrittes  in  sachgemäßer
  Auswahl:  Im  ersten  militärischen  Teil  des
Jahrbuchs  haben  außer  der  Weiterentwickelung  der
deutschen  und  der  fremden  Marinen  die  großen  Fragen
als  Stoff  gedient,  welche  durch  die  technischen  Fortschritte
  in  der  Vervollkommnung  der  Artillerie  und
des  Panzers  immer  wieder  neue  Aufgaben  an  den
Seeoffizier  und  den  Konstrukteur  in  Bezug  auf  die
Typenentwickelung  unseres  Kriegsschiffsmaterials  stellen.
Weiter  seien  zwei  fesselnde  Aufsätze  maritim-politischen
Inhalts  „Weltpolitik  und  Seemacht“  und  „Ein  Jahr
des  Fortschritts  in  Chinas  hervorgehoben.  Daran
anschließend  ist  der  gewaltige  kolonisatorische  Trieb,
der  allen  germanischen  Rassen  als  charakteristische
Eigentümlichkeit  innewohnt,  historisch  beleuchtet.  Ein
umfassendes  Bild  von  der  Lage  unserer  Handelsschiffahrt
  und  den  großen  Konkurrenzkämpfen,  in
welche  dieselbe  verwickelt  ist,  erhalten  wir  aus  dem
zweiten  Teil  des  Werkes;  auch  ist  hier  in  eingehender
Weise  unserer  großen  überseeischen  Wirtschaftsinteressen
in  Südamerika  gedacht  worden.  Brennende  Fragen
maritim-technischer  Entwickelung  finden  vortreffliche

373

 

Erörterung  in  einem  Bericht  über  die  modernen

Werftbetriebe  und  in  einem  Artikel,  der  sich  mit  der
„Verwendung  flüssiger  Brennstoffe  für  den  Schiffsbetrieb“
  beschäftigt.  Besondere  Aufmerksamkeit  ist
wiederum  der  Ausgestaltung  des  wertvollen  statistischen
Teiles  gewidmet.  So  stellt  das  „Nauticus-Jahrbuch
  1903“  ein  Nachschlagewerk  von  großem  Wert

dar,  welches  seinen  Platz  auf  dem  Schreibtisch  jedes

Fachmannes  und  für  Marinefragen  sich  interessierenden
  Parlamentariers,  Politikers  und  Journalisten
haben  sollte.

Dr.  C.  Velten:  Sitten  und  Gebräuche  der  Suaheli
nebst  einem  Anhang  über  Rechtsgebräuche  der
Suaheli.-  Mk.  8.—.
khabari  za  desturi  za  sheria  za  Wasuaheli.
Mk.  12,—.  Vandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht,  Göttingen.

Das  erstgenannte  Werk  ist  eine  Ubersetzung  des
zweiten  und  bildete  ursprünglich  eine  Sammlung  von

Desturi  za  Wasuaheli  na

Berichten,  die  Eingeborene  während  des  Aufenthaltes
des  Verfassers  in  Ostafrika  auf  dessen  Veranlassung
niedergeschrieben  hatten.  Der  Verfasser,  der  jetzt
bekanntlich  Lehrer  des  Suaheli  am  orientalischen
Seminar  ist,  hat  dann  mit  Hilfe  des  Lektors  Mtoro
bin  Mwenyi  Bakari  das  Werk  weiter  ausgearbeitet,
so  daß  es  nunmehr  das  wesentlichste  von  den  Sitten
und  Gebräuchen  der  Suaheli  birgt,  was  für  uns  von
Interesse  und  Nutzen  ist.  Bisher  ist  nur  vereinzeltes
darüber  bekannt  geworden,  und  die  Suaheli-Ausgabe
bildet  somit  eine  wertvolle  Bereicherung  der  Suaheli-Literatur.
  Sie  bietet  dem  der  Sprache  Kundigen
eine  angenehme  und  belehrende  Lektüre,  während  der
zum  ersten  Male,  auch  ohne  Sprachkenntnisse,  in  die
Kolonie  Kommende  in  der  deutschen  Ausgabe  ein
Mittel  an  der  Hand  hat,  unsere  schwarzen  Schutzbesohlenen
  von  vornherein  in  ihren  Gebräuchen  richtig
zu  verstehen  und  sie  demgemäß  zu  behandeln.

 

Dr.  O.  Franke:  Die  Rechtsverhältnisse  am  Grundeigentum
  in  China.  Dieterichsche  Verlagsbuchhandlung,
  Leipzig.

Was  über  die  Rechtsverhältnisse  an  Grundeigentum
  in  China  in  der  englischen  und  französischen
Literatur  vorhanden  ist,  sind  entweder  Aufsätze  wissenschaftlich
  -theoretischen  Inhalts  ohne  Rücksicht  auf  die
tatsächlichen  Verhältnisse  der  Gegenwart  und  ihre
praktischen  Erfordernisse,  oder  es  sind  Zusammenstellungen
  rein  praktischer  Art  ohne  wissenschaftliches
System.  Der  Verfasser  hat  den  Versuch  gemacht,
beides  zu  verbinden,  d.  h.  die  Ergebnisse  sinologischer
Detailforschung  mit  den  Erfahrungen  einer  eigenen
langjährigen  Praxis  im  chinesischen  Grundbuchwesen
zu  verschmelzen.  Dieser  Versuch  —  der  erste  in  seiner
Art  —  ist  schon  um  deswillen  zu  begrüßen,  weil  die

beständig  wachsenden  fremden  Werte,  die  in  chinesischem

  Grund  und  Boden  angelegt  sind,  es  zu  einer
Notwendigkeit  machen,  daß  man  sich  in  den  beteiligten
Kreisen  über  den  einheimischen  Rechtszustand  mit
Bezug  auf  diesen  Grund  und  Boden  genauer  unterrichtet,
  als  es  bisher  der  Fall  gewesen  ist.

7—  *2

EFF  *Fr  -  9  *  777

Titeratur-Verjeichnis.

Missionsdirektor  Dr.  v.  Schwartz:  Die  Entwickelung  der
Leipziger  Mission.  10  Pf.  Missionssenior  Hofmann:
  Aus  der  Missionsarbeit  unter  den  Wakamba.
10  Pf.  Missionar  Zehme:  Die  Lehre  von  der
Seelenwanderung  in  ihrer  Bedeutung  für  das  religiössittliche
  Leben  des  Inders.  30  Pf.  —  Verlag  der
Evangelisch-lutherischen  Mission  zu  Leipzig.

Sur  les  tremblements
diffcrentielles  dans  les
Berger-Levrault  &amp;amp;  Cie.,  Paris.

F.  de  Saintignon:
de  terre.  Pressions

fluides.  Fr.  3.—.
        <pb n="468" />
        374

DPerkehrs-Zachrichten.
In  Amani  (Deutsch-Ostafrika)  ist  eine  Postagentur  eröffnet  worden.

 

Der  Reichspostdampfer  „König“  läuft  auf  der  östlichen  Rundfahrt  63  ausnahmsweise  Swakopmund
  an,  um  als  Ersatz  für  die  Ende  Juli  ausfallende  Rückfahrt  des  Dampfers  „Lulu  Bohlen“  der
Woermann-Linie  zu  dienen.

–  —  —  —  —  —

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Bostseupfchiffverbindungen  nach  den  dentschen  Schusgebieten.

 

zusschiffungshafen.

 

 

 

·  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l  .
1.Veutichslleu-Guinea.  «-  .  iMatupt  42  Tage
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  uens..  .  16.  August  Herbertshöhe  42
b)  nach  Berlinhasen,  Finsch-  Berlinhafen  5  14.,  18.  August
n  e  -  «
zqfem  .sne«Ek:cttåeWil  erst-cis  Neavel  »  20.  August  Ebh  Laen  „  10  #  abds.
sesenede  ersde  Mo..  (eutsche  Schise,  Herdertshöhe  45
#  Matupi  45  -
2  Deutsch-  Ostafrira.  Neapel  31.  Juli,  14.  Aug.  Tanga  16—20  Tage
stafr  tl-  *  is)  J  9  g  g  28,  31.  Juli,  11.  Aug.
a)  nach  Tanga  .  .  .-  Brindi  2.  August  Tanga  18  Tage  1o#  abds.
Enaucch  Schiffe)
apel  31.  Juli,  14.  Aug.  Dar-es-Sal.  17—22  Tg.  230%  uli,  11.  Aug.
genheea  Schiff)  abde.
Beimdist.  6  2.  August  Dar-es-Salsm  0  2  zu  D-.Z
  englisches  0  abds.
b)  nach  GDtlchz  stesrika  Marseille  10.  August  Sansibar  718  Tage  8.  August
irsseten  Schiffe)  10#abbs.
rin  —
—“ee  SJöb#e)  9.  August  Sansibar  22  Tage  „

 

 

 

3.  Deutsch-Südwestafrika.

 

 

 

a)  nach  Kap  Croß,  Grootfontein,  Southampton  18.  Juli,  15.  August  Swakopmund  25  Tage  17.  Juli,  14.  August
mWd-b  gesgis  Hehan  engl.  Sisse  die  Kav.  11  8  oms.
penoufsen,  Karibib,  Kubas,,Kadt,  dann  Woer
Olahandsa,  Do#e  ma-  mann-Dampfer)  »  ·

Ul,  9  6
#-  ½  Hitol,  4  inbinse.  Aamb  %h  30.  Juli  Swakopmund  30  Tage  29.  Juli  712  abds
kopmund,  aterberg,  Windhoek  .  «  ·  »
Southa  ton.18.Jult,15.AugustLüdmtzbnchtNTage17.Jult,14.August
W  Schtssebtssop«  112  vms.
b)  nach  Lüderitbucht,  Kubub.  nbd
OHamburg  30.  Juli  Swakopmund  30  Tage  29.  Juli  7½  abds.
E  Sr  i

c)uochsetbcmthbeou-Keet  Southampton  25.  Juli,  8.  Aug.  Kapstadt  17  Tage  24.  Juli,  7.  Aug.

o  erc  llche  Schiffe  bie  «  «
Misse-k««««..gg-kk:.ss.:gsxxkzk.:g:  ums-is
Ukamas,  Warmbad  beförderung)

unasernn.  geleitet:  amburg  10.  August  Duala  21  Tage  9.  August

a)  Eendungen,  nach  dem  Tjchad.  (deutsche  Schiffe)  7u  abds.
seegebiet  (Diloa,  Garua)  Southampton  12.  August  Duala  19  Tage  10.  August
über  Liverpool  J  Soweed  (beutsche  Schiffe)  «  sande
Livekpoolt  jeden  Sonnabend  Liverpool  18.  Juli,  15.  August  Duala  24  Tage  16.  Juli,  13.  August

b)  He#un  gunach  dem  Sange.  (englische  Schiffe)  1255  ums.

Meto.  Bona  —  Matadie  Hamburg  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  0.  jed.  Mts.  711  abds.
beonelboie:  Hutl  *—  Liverpool  1.  August  Duala  26  Tage  30.  Juli  1288  ums.

5.  Rarolinen,  Neapel  23.  August  Yap  68  Tage  21.  August  102  abds.

Dalan=  Inseln.

(englisches  Schiff)

Ponape  54  Tage

 

6.  Riantschou.

Neapel  23.  Juli,  6.  Aug.
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonntag

(englische  bezw.
französische  Schiffe).

Tsingtau  35—36  Tage

Tsingtau  37  Tage

21.  Juli,  4.  Aug.
10  abds.

jeden  Sonntag
10s  abds.

 

7.  Marshall-  Inieln.

Neapel  23.  August

 

kenglisches  Schiff)

Jaluit  58  Tage

 

 

21.  August  1088  abds.
        <pb n="469" />
        375

 

 

 

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  23.  August  Saipan  64  Tage  21.  August  1035  abds.
8.  Marianen.  Engitiches  Schif)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  VYokohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
9.  Samoa.  eenstom26.  Juli,  16.  August  Apia  25  Tage  24.  Juli,  14.  August
San  Francisco)  1128  oms.
Hambdurg  10.  August  Lome  18  Tage  9.  August
(deutsche  Schiffe)  7.12  abds.
Southampton  12.  August  Lome  16  Tage  10.  August
(deutiche  Schiffe)  9.32  abds.
Rotterdam  13.  August  Lome  33  Tage  11.  August  932  abds.
"  Gieunches  Schiff)
Hamburg  25.  Juli  Lome  28  Tage  24.  Juli  71  abds.
10  Togo  (deutsches  Schiff)  v
v  «  kajåerdem  29.  Juli  Lome  24  Tage  27.  Juli  gu#abd.
eutsches  Scht
3  Hamburg  )  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
(deutsche  Schisse
Marseille  5.  jed.  Mts.  120mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  104  abds.

Bordeaux

 

(kranz#ösische  Schiffe)

(französische  Schiffe)

15.  jed.  Mts.  110  oms.

 

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  19  Tage

von  da  ab  Landverbindung

 

13.  jed.  Mts.  10  abds.

)  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintressen  der  Post  aus  den  u  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-Die  Post  ist  fäuig  -  Von  Landungs-  Die  ost  ist  fauig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
-*'  Brindisi  20.  Juli  T  «  »»N1·»HsAt
Ventichlleusuiuea.Neapel»»22·.August  Rarolinen  ··  Neape  8.*  Augus
—  —  *..  .-,U,  Neapel  26.  *Juli,  8.  August
deutjch  ·  Ostafrita  Sie.  -  Fälelltst  4—«Aug-Hmautichou....  Zum-ist  20.  Juli,  3.  August
"  #•-*½  —  ·  «  aeille..»15.,30.  li
Marseille  ..  17.  Juli,  16.  Aug.  Marseille  —  15.,  30.  Ju  u
—  —  —  —5NMarianen  Neapel  ...  8.  *August
Deuntsch  ·  Südwestajrika  b  I  ZWV  ·  —
a)  nördl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  1  uli  :  ma  all.  Juseln.N  8.M
b)  südl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  19.  Juli,  2.  Aug.  T  No  ,i  -  eape  8.  lugust—
—  Samoa  ......  Queenstown  20.  Juli,  10.  August
Ramerun  ..  .....  Zeutanpton  17.“,  28.7  jed.  Mis.  —  ——  .
Plymouth.  28.  Juli,  11.  Aug.  Togo  .......  Southampton  17.  *,  28.7  jed.  Mts.
*  Fanigkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schtsfobewegungen  der  Deutschen  Okafrika-Vinte  (Hamdurg—Ostafrika,
Reise  *e  Lehte  Nachrichten
Reichspostdampfer  «
chpstpf  von  nach  bis  11.  Juni  1903.
„König“  .  ..  ..  Hamburg  Durban  am  10.  Juli  von  Sansibar  abgegangen.
Bundesrath-  *  Hamburg  i  Delagoabai  am  8.  Juli  von  Suez  abgegangen.
„Kronprinz“.  Beira  Hamburg  am  6.  Juli  von  Delagoabai  abgegangen.
„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  6.  Juli  von  Alissingen  abgegangen.
„Kanzler“  Hamburg  Delagoadbai  am  28.  Juni  von  Las  Palmas  abgeg.
„Kurfürst".  Delagoabai  6  Hamburg  am  30.  Juni  von  Vlissingen  abgegangen.
„Bürgermeister“  Durban  ·  Hamburg  am  9.  Juli  von  Marseille  abgegangen.
„Markgraf“.  Delagoabai  Hamburg  am  9.  Juli  von  Aden  abgegangen.
.Herzog“.  Hamburg  Durban  am  11.  Juli  von  Lissabon  abgegangen.
„General!  Hamburg  Delagoabai  am  7.  Juli  in  Mozambigque  eingetroffen.
„Prinzregent“  Beira  Hamburg  am  7.  Juli  von  Kapstadt  abgegangen.
        <pb n="470" />
        376

Belchleunigter  Dienst  für  Post  und  Passagiere.

 

WOERMANN-LINIBE.

Regelmußige  Postdampischiffabrt  zwischen  Bamburg,  Bremen,  Rotterdam,  Antwerpen,  Sonthampton  und  Westafrika.

 

Fahrplan  für  das  dritte  Vierteljahr  1903.

Bremen:  Gottfr.  Steinmeyer  &amp;amp;  Co.
Berlin:  M.  Adler,  für  Ladung,  Wilhelmstr.  15.
*  v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.,  für  Passage,
Potsdamerstr.  127/128.
Antwerpen:  Agence  Maritime  Walford.  1
Adolf  Deppe,  für  Marokko.

Agenten  der  Linie:

Paris:

Havre:

Rotterdam:  Ruys  &amp;amp;  Co.

Andrs  Vairon  &amp;amp;  Co.,  59,  Faub.  Poission.
London:  G.  T.  Symons  &amp;amp;  Co.,  18  Leadenhall  Str.
Southampton:
Marseille:  William  Carr.

Aug.  Bulcke,  Vairon  &amp;amp;  Co.

Smith,  Sundius  &amp;amp;  Co.

 

 

Marokko-Linie.
Nach  Gibraltar  und  Marokko.
Antwerpen  anlaufend.

Goldrüsten-  Linie

über  Bremen.

Nach  der  Goldküste,  Togo  und  Dahomey.

Rotterdam  anlaufend.

 

Ausre  ise.

ueee

———  ——  —  —..  —  â  —  —

Lagos-  und  Gabun-Linie.
Direkt  nach  Lagos,  Kamerun  und  span.
Muni-Gebiet.
Nimmt  Pulver  für  Liberia  und  für  alle
Plätze  südlich  Quitta  bis  einschl.  Loanda
direkt  oder  in  Umladung.

 

 

Ausre  isec.

 

 

 

 

Hamburg  Juli  5.  Aug.  5.  Sept.  5.  Hamburg.  Zuli  Aus.  ¾  Sept.  7.
Antwerpen.  -:  9.  9.  9.Bremen  9.  -9.  .’
Gibralter  k=  17.  =  17.  17,  Rotterdam  .  13.  O2.  k  13.  Lamburg  Juli  11.  Aug.  11.  Sept.  11.
Tanger  18..  18.  18.  Las  Palmass.  24  .  24.  24.Tenerisse  O5  20.  -  20.  *o20.
Larache.  -19.  -18.  -2195.  Monrovia*  .  .  Aug.  I.  Sept.  I.  Okt.  1I.]  Las  Palmas  21..  21.  21.
Nabat  20..  0.  .  20.  Kap  Palmas"  3..  3..  3.|r.  Bassa  28.  28.  28.
Casablanca.  .  22.  -22.  -22.  Grand  Bassam.  4.  4.  4.  Lagos  Aug.  6.  Sept.  6.  Okt.  6.
Mazagan  .  .  -23.  -23.  -P23.  IAxim  .  6.  6..  6  Kotono.  9.  9.  9.
Saffi  24...  24.  24  Sekondi  7.  7.  7./Old  Calabor  14.  .  14.  1.
Mogador  25..  25.  =  25.Cape  Coast  Castle  9.  9.  9.  Duala  16.  16.16
Saltpond.  .  10.  10.  .  10.Fernando  PVoo  21.  21.  21.
Appam  **m“  .  Malimba  .  -  22.  -  22.  3  22.
Winnebah  -  11.  11.  11.  Campo  *  23.  -23.  -  23.
Accera  12.  -12.  -12.  Bata  .  25.  25  25.
Addah.  .  .  .  14--214.  --214  Eloby  26.  26.  2
Quitta.  ..  Muni  28.  28.  *  28.
Lome  Z„  J  Gabun  30.  30.  30.
Klein  Popo  .
Nach  Zedarf  werden  ferner  angelaufen:  Hlenipppok  15./24.  #  15./24.  15./24.  1
*-  D!  .
Ceuta,  Melilla,  Tetuan.  Whndah  v
lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:
Half  Assinie,  Beyin,  Attoaboe,  Dixcove,  Adjuah,
Chama,  Elmina,  Anamaboe,  Mumfsord,  Danoe,
Bagida,  Porto  Seguro,  Aghwey,  Avrélété.  "„
Heimre  ise.  Heimre  ise.  Heimre  isee.
s
Mogador..Juli26.Aug.26.Sept.26.Kotonou.  «  Gabun.  .  Aug.  30.  Sept.  30.  Okt.  30.
Saffi...  .27.  27.  -27.  Whydah  ..  Opobo..  .  Sept.  2.  Oklt.  2.  Nov.  2.
Mazagan  .  .  -  2%  29.  *  29.  Grand  Popo  .  Aug.  25.  Sept.  25.  Okt.  205.  Egwang  7  :  3.3.
Casablanca.  .  -30.  -ß  30.  30.  Klein  Popo.  Sept.  6.  Okt.  6.  „6.  Braß.  .  .M4.  -4.  24.
Rabat  ..  Aug.  2.  Sept.  2.  Okt.  2.|Lome  t  G.  Okt.  6.  Nov.  6  Bonny  (Reviere)  =  6.  6.  6
Larahe  3.  3  3.Quttta  .  Old  Calabar  11./17.  **M  ./117.
Tangrer  4  4.  4.  Ad0doaoadl.  8..  8..8.  Forcados  (Mev.)  18  18.  189
Hamburg  ":  12.  12.  Accreaa  9.  9.  9.  Lagsss  22..  22  22.
(  Winnebah  10  10.  10.Accra-  é.  23.=  23.  23.
«-  Appmn....-11.-11.-11.Winnebah.  -24.-24-24
Saltpond..-12.-12.-12.Appam.  -25.-25-2-)
KapPaln1(ts«.x-18-18.-18.caltpond.  -26.-26·-20.
Monrovia«..I-2().-20.-2().LapPalmas«-28.-28.-28.
Tenerisse  28.  28.  28  Monroviao  30.  30.T  30.
Hamburg  Ot.  7.  Nov.  7.  Dez.  7.|  Las  Palmas  Okt.  7.  Nov.  7.  Dez.  -7
'  Hamburg.  -16.-16»-16

 

 

 

*)  Nur  für  Post  und  Passagiere.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="471" />
        377

 

Kamernn=  Haupt-Linie.
Southampton  anlaufend.
Schnelldienst  für  post  und  passagiere.

 

Liberia-Linie.
Nach  Conakry,  Sierra  Leone,  Liberia
und  der  Elfeubeinküste.
Rotterdam  anlaufend.

Nord-Linie.
Nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,
Senegal,  Gambia,  Portugies.  u.  Französ.
Gninea,  Sierra  Leone.

 

 

Ausre  ise.  Ausreisee.  Ausre  ise.
-  l  H  «  «

Hamburg  .Juli  10.  Aug.10.  Sept.10.  Hamburg  .  Juli15.  Aug.15.  Sept.15.  Hamburg  .  .  Juli21.  Aug.  21.  Sept.  21.
Southampton“.  12.  12.  :  12.Rotterdnd  18.  18  18.|Madeira  30.30  30.
Las  Palmas*.  M17.  -17.  -  17.1  Madeira  25.=  25.  25Teneriffe  .  Aug.  2.  Sept.  2.  Okt.  2.
Nonrovia  .  é  24.  23.  .  23.Las  Palmas  -  26  26.  .  26.  Las  Palmas.,  3.  3.  3.
Gr.  Bassam"  25.  25.  25.]  Conakry.  Aug.  2.  Sept.  2.  Okt.  2.|Gorée#  "  9.  9.N  9.
Arxim'  26.  26.  26  Sierra  Leone  *  3.  3.3.  Dakar  "  10.  10.  10.
Sekondi“  «  «  «Sherbro  .H-5.«-5.-5.Rusisque.  -11.-11.«-11.
Cape  Coast  Sulimah  —  7.  7.  .  Bathurst  13  13.  13=Castle“

  27.  27.  27.Manoh  8..-88.  Bissao  :  15.  15.  15.
——  ·  Kap  Mount  "  9.  9..9.]  Bolama  "  18..  18.  18.
Lomes  28.  28.  28.  Monroria  10..  10.  10.Conakry  "  20.  .  20.  .  20.
Lagosss  29.  29.  .  29.Grand  Bassa  11.  11.  .  11.SSierra  Leone-  22..  22  2.
Victoria“"  .  30.  -  30.  30.River  Ceß  é  12.  12.  12..  Sherbro  25.  25.  25.
Duala".  Auog.  1.  Sept.  1.  Okt.  1.]  Sinoe  13.  13.  13.  1  l
Zwi.  ..  bap  Palmas  14.  14  14.
Plantation  "„  ahon  .  1#
Longn  3/4.  3/4.  3./4.Half  Jac  s  15.  25.  15.25.  15.25  .
Gr.  Batanga  Assinie  s
Victoria...  5.  5.  5.  #  1
Bibundndd  9.  9.  9.9  U
Rio  del  RKcry.  11..  11.  11.  I  J
Dua1a...»-14.-14.I-14.  l
uachBedatiwesdeuiesnevangelauiemNachBedavfwesdenferner-angelaufen:nachBedasfwerdeuiepnevangelaufem

Debundscha,  Sonje,  Isongo,
Kriegsschiffhafen.

Marshall.  Nannakru,  Nifu,  Grand  Cavally,  Blieron,
Tabon,  Wappou,  Bereby,  San  Pedro,  Drewin,
Sassandra,  Kotrou,  Fresco,  Adjaconti,  Dibon.

Fundiun,  Carabane,  Zighinchor,
Rio  Nunez,  Dubrika.

 

Heimreise.
Schnelldienst  für  Post  und  Passagiere.

 

—  s-  I
stgjax  )Aug.23.  Sept.  23.  Okt.  23.
Lagos  „25.  25.  25.

Lagos  ab  Aug.  25.  Spt.  25.  Okt.  25.
Hamburg  an  Sept.  17.  Okt.  17.  Nov.  17.
Anschluß  von  der  Swakopmund-Linie:
Swakopmund  ab  Aug.  28.  Spt.  28.  Okt.  28.

Lagos  .  an  Sept.  9.  Okt.  9.9  Nov.  9.
Lagos  .  b  Sept.  9.  Okt.  9.  Nov.  9.
Klein  Popo“s!

Lome  ..  10.  10.  10.
Quitta“.  ·  »
Acctak..s

Cape  Coast  I11.  -11.  11.

Casite“-————.———.——.—.


Br.  Bassam*  m  .  13..=  13.  13.
NRonrovria.  15.  15.  15.
2as  Palmas“..  21.  21.-  21.
Southampton  -  26.  -26.  „  2.
damburrgg  28  28.

 

Heimreise.

Heimreise.

 

 

 

Kap  Palmas)  #  1
Sinot  v  ß  Aug.28.  Sept.  28.  Okt.  28.
rand  Bassas  Sept.  S.  Stt  8  NovK-Monrovia.

  ã  Sept.  8.  Okt.  8.  Nov.  8.
Wanohr  9  9.  9.9
Sulimoah.10.  10.  10.
Sierra  Leoone  11.  11.11
Sherbro.  .  213.  13..  13.
Las  Palmas  23  23.  23.
Teneriffe  .  2  24.  224.  2  24.
Hamburg  .  Olt.  3.  Nov.  3.  Dez.  3.

 

 

I
Sherbro  ug.28.  Sept.28.  Olt.  28.
Sierra  Leone.  Sept.  1.  Okt.  1.  Nov.  1.
Conakrrh  2..  2  2.

Rufisgue  „  s,

Dakar  4  1  4.
Las  Palmas  10.  10  10.
Madeira  ".  12.„  12.  12.
Hamburg  20  20  .  20

 

 

 

*  Nur  für  Post  und  Passagiere.

die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage

Es  wird  beabsich

«  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Pafsage-Kontor  einzufinden.
,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="472" />
        378

 

Süb-Linie.
Nach  den  Canarischen  Inseln,  der  Goldküste,

Französisch=  und  Portugiesisch-Kongo,
Kongofluß  und  Angola.
Antwerpen  und  Sonuthampton  anlaufend.

—  ——  ——  —  —  —  —

Lagos-  und  Slflüsse-Linie.

Nach  Lagos,  Kotonon  und  den
Hlflüssen.

Rotterdam  anlaufend.

Swakopmund-Linie.
Nach  Deutsch-Südwestafrika.
Schnelldienst  für  Post  und  Paßagiere.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausre  ise.  Ausreise.  Ausre  ise.
.  #  3  #
Hamburg  u  Juli  22.  Aug.  22.  Sept.  22.|Hamburg  .Juli  25.  Aug.  26.  Sept.  25.  Hamburg  .  .  Juli  30.  Aug.  30.  Sept.  30.
Antwerpen  "  26.=  26.  226.  Rotterdam.  :  20.  =  20.  .  29.  Madeira"  ..  Aug.  8.  Sept.  8.  Okt  8.
Southampio  30.  30  .  30.Las  Palmas  .  Aug.  9.  Sept.  9.  Okt.  9.Teneriffe"  #  10..  10  10.
Las  Palmas.  Aug.  7.  Sept.  7.  Okt.  7.  Monrovria  17.  17  17.  Nonrobin  O7  18.  é  18.  3
akar  ·  ·,  KapPalmass.-19.g-19.-19.oamees.  -—  -  .
Gorée,  W  13.  13.  13.|Sekoni  211||.21..  21.  Swakopmund  30.  30.  50.
Conakry.  17.17.  17.  Accrag  22..  22.  ..  22.  Walfischbai.
Monrovia"“  *  19.  19.  19.  Lome  23....  23...  23.Lüderitzbucht
Kap  Palmas*  21.  21.  .  21.Lagos  *.  25.  25.  25.
Grand  Bassem.  22...  22  22.  Kotono  27.  é=  27.  27.
Arin  24.  24Forcados  3  „:
Sekondnddd.  26.  26.  26.  Burutu  T  ;
CapeCoastCastle-28.i28.i28.Warri  Sept.  8.  l  Okt.  8.  Nov.  8.
Accra“.  2090.  29  =  29  Beniien  .  .
Lagos“.  Sept.  1.  Okt.  1.  Nov.  2.  Sapeli  .],  *
(Kotonuo  2..  2-  2.  Old  Calabrr  9.  9.  2.  1
Sao  Thomé  =  44.4Opobboo  11...  11.  11.  1
Landanna  «  Braß....-15.-15.1-15.  imreise
Cabinda  Bonny)  17.  17.  7.  Hei  «
Banana  .  New  Calabar  1  Schnelldienst  für  Dost  und  Passagiere.
——x—s—-  6/m.  6)  .Samnnk  16/  21.  18.  21.  16.21  «  «
i  ..  6.1.uguma.  18.  21.  18./21.  .
Noqui  .  ..  Aboͤnema  buct  1
Sao  Antonio  I  Degama  —  "  .  aas  t
Koandaoa  i  Swakopmund  Sept.  28.  Okt.  28.  Nov.  28.
Venguela  ·  Mossamedees  30.  —  P30.
sach  Zedarf  werden  ferner  angelausen:  Uach  Bedank  wird  ferner  angelrusen:Keeit  j#o  #4
sn  pcheSerue.  S,h,  Ersl  zar  ———————.  Den.  6
Ambrizette.  Mussera,  Amdriz,  Cuio,  Novo  Redondo.  Duckt  "“  s
Victoria  7  7h

Heimre  ise.

Heimreisec.

 

 

 

 

s  !
Benguela.  Sept.  21.  Olt.  21.  Nov.  21.  Olb  Calabar  Sept.22.  Ott.  2.  Nov.  22.  Anschluß  an  die  Ramerun  ·  Panptlinie:
—  se  i  ————
Z  v  Z  -  Z  -  Z  -  v  i..  1  .  1.  .  1.  Dez.  1.  —  *  „—  "
2½  .  -  3  -  Hare#  ½*  On  1.  Nov.  ez.1  Anschluß  von  der  Ramerun  ·  Bauptlinie:
Kap  Lopes  380.  30.  -30.  Forcados  I  Duala.  Ia  "-  1
Gabun.  .  .  .Okt.  1.|Nov.  1.  Dez.  1|Lagss  2  2.  .  2.  Victoria-  b  Okt.  28.  Nov.  28.  Dez.  23.
Eloby.  k  3.  3.  3  Accra“"#.  iiz  :":  73  7..  7Lagos  an  25.-  25.  .  25.
Smi  4  4  4.#a  Wamos  19.  161  „  15Lagos  05Ott.  25.  Nov.25.  De.  5.
Campo  65.  "%  5.  5.  Las  Palmas"  *  „  is.  18.  Klein  PLopo“.  '
d"'  '  ·  «  b  ·  W«  28'  28.  Lome“  5?  26.  26.  26.
Vernan  o  Poo  6.  .  6..  .6.  Hamburg238.  28.Quittas  .
«  «8,  8.  *!.  Accra  6  .  27.27.  27.
Acerra  .  10.  10  10.  Lelonm..  238
Nivers  "„  1  "„  1.  "  .  Monrovia“  .  "  30.  30.  30.
Assinie  »  19:;-19.«19«  Fterrka  Leone  Nov.  Dez.  1.  Jan.  1
Grand  Bassa#l  20..  20.  20  Dener  2.  .  J.  J  .  7.
Half  Jach  21..  21.  .  21.  Teneriffe.  »  «8«
Lahon  22.,  22.#.,  22  Madeira  .  8.  8.=#ap
  Palmass  24  241  24.  Sounhampton  11.  "  4  „  12.
Monrovias  25.  25.  25  ·  -  Hamuk9"s'·  «  «
Connkry...-26.--26.s26.
Las  Palmas.  .  Nov.  3.  Dez.  3.  Jan.  3.  «
Havre.  212.  -212.  12.  i
vamburg.  .  .  14.  14.  214.  I  I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lags  9  9.96

 

 

 

 

 

 

*  Nur  für  Post  und  Passagiere.  —  Wird  nach  Bedarf  angelaufen.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  späte
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,

stens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt  siehe  S.  379.
        <pb n="473" />
        379  —

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapftadt.

 

 

 

 

 

vVon  19093  1903  1908  1903  "  1903  1903

Cohhn  abJuni  12.  Juli  17.  Aug.  14.  Sept.  11.  Odbtbr.  16.  Nov.  13.
Southampton  ab  13.  183  =  15.  1142.-7.  1.
Kapstadt.  an  30  Aug.  3.  Sept.  1.  :  29.  Nov.  3  Dez.  1.
Kapstadt  abJuli  5  Aug.  5.  Sept.  5.  Oktbr.  5.  Nov.  5.  Dez.  5.
Port  Nolloth  an  7.  =  7.  7.  7.  =  7.  7.
ab  8.  "  8.  8.  8.  —  8.  —8’.
Luderidbucht  (Ängra  Tequena)  an  -9.  :  9.  :  9.  9.  :  9.  9.—
.  ab  .  9.9  9.  9.  9.  9.

Ewalopmund  *  an  „  12.  12.  =  12.  12.  :  1242.  12.
ab  =  12.  12.  12.  "  12.  "*  12.  "*  12.

Walfischbat  an  -13.  -123.  13.  #:  13.  =  13.  :  13.
a  1113.  13.  13.  13.  13.  13.

Swalomund  an  14.  14  14.  14.  114.  144.
.  ab  16.  "*  16.  16.  16.  16.  =  16.

Kap  Croß  .  .an  -17.;  17.  17.  17.  217.  17.

1903  1908  1903  1903  190  1903
Kap  Croß  ablBuli  171.  Aug.  17.  Sept.  17.  Obtbr.  17.  Nov.  17.  Dez.  17.
Swakopmund  .  an  =  18.  18.  -Ê138.  -138.  18.  21838.
ab  18.  135.  135.  195.  l-  19.  19.

Walkichtar  .  au.19.  -19.  -19.«  19.  -19.«-19.
ah-19.--19.-19.-19.-19.!-19.
Luderttzbucht  Glung  Pequena)  an  21.  21.  "  21.  "  21.  21.  2  21.
ab  -21.  -21.  -21.  :  21.  21.  :  21.

Port  Solloth  an  22.  é  22.  22.  :  224..  22.  "  22.
ab  *  22.  22.  =  22.  22.  :  22.  22.
Kapstadt  an  =  25.  25.  :  25.  25.  25.  25.

#  1  1

Kapstadt  .  abUUuli  29.  Aug.  26.  Sept.  30.  Oktbr.  289.  Nov.  25.  Dez.  30.
Southampton.  an  Aug.  15.  Sept.  12.  Oktbr.  17.  Nov.  14.  Dez.  12.  Jan.  16.
Cöhn  an  136.  :  13.  18  =  150.  13..7= 



 

 

Schiffsbeweg#une  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

Postdampfer

von

Reise
l

nach

Letzte  Nachrichten
bis  27.  Juni  1908.

 

„Adolph  Woermann“
„Alexandra  Woermann“
„Aline  Woermann“
„Anna  Woermann“
„Ascan  Woermann“
„Carl  Woermann“
„Eduard  Bohlen“

„Eleonore  Woermann“.

„Ella  Woermann“
„Ernst  Woermann“
„Gretchen  Bohlen“

„Hans  Woermann“
„Hedwig  Woermann“.
„Helene  Woermann“.

„Henriette  Woermann“

„Irma  Woermann"

„Jeannette  Woermann“.

„Kurt  Woermann“
„Lili  Woermann“.
„Linda  Woermann“
„Lothar  Bohlen“
„Lucie  Woermann“
„Lulu  Bohlen“
„Marie  Woermann“
„Martha  Woermann“
„Melita  Bohlen“
„Otto  Woermann“
„Paul  Woermann“

„Professor  Woermann“

„Thekla  Bohlen“

 

Hamburg
amerun

Hamburg
Hamburg
Hamburg

z.  Zt.  in  Hamburg.
Whydah

Kamerun
Hamburg
Hamburg
Hamburg

z.  Zt.  in  Hamburg.

Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Benguela-Hamburg

Hamburg
Hamburg

z.  Zt.  in  Hamburg.

Hamburg
Hamburg
Assinie
Hamburg
Hamburg
Hamburg

z.  Zt.  in  Hamburg.
z.  Zt.  in  Lamburg.

Hamburg

 

Kotonou
Hamburg
Kotonou
Old  Calabar
Kotonou

Hamburg
Hamburg
Assinie
Lüderitzbucht
Sherbro

Kap  Palmas
Hamburg
Kap  Lopez

Old  Calabar
Hamburg

Old  Calabar

Gabun
Sherbro

Kamerun
Lüderitzbucht
Hamburg
Gabun
Gabun
Sherbro

 

Benguela

am  21.  Juni  in  Madeira.
am  25.  Juni  in  Lagos.
am  16.  Juni  in  Accra.
am  18.  Juni  in  Bonny.
am  18.  Juni  in  Loanda.

am  23.  Juni  in  Accra.

am  26.  Juni  Dover  passiert.
am  26.  Juni  in  Teneriffe.
am  30.  Mai  in  Swakopmund.

am  24.  Juni  Ouessant  passiert.

am  26.  Juni  in  Madeira.

am  27.  Juni  in  Accra.

am  24.  Juni  in  Antwerpen.
am  27.  Juni  in  Rotterdam.
am  23.  Juni  in  Las  Palmas.
am  7.  Juni  in  Las  Palmas.
am  24.  Juni  in  Las  Palmas.
am  25.  Juni  in  Rufisque.

am  17.  Juni  in  Las  Palmas.
am  9.  Juni  in  Las  Palmas.
am  24.  Juni  in  Las  Palmas.
am  23.  Juni  in  Duala.

am  22.  Juni  in  Lagos.

am  24.  Juni  in  Bathurst.

am  22.  Juni  in  Sekondee.
        <pb n="474" />
        —  380  —

Anzeigen.

 

Inserate  sur  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  sind  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  S8W  12,  Kochstr.  668—71,

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Erinnerung.  (99)

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UND  ERZBRIKETTS.

 

Frauenlobstiftung.
Aufruf  an  Deutschlands  ZJrauen.

In  der  Zeit  der  ersten  deutschen  Flotienbegeisterung  vor  mehr  denn
50  Jahren  haben  Deutschlands  Frauen  dem  Vaterlande  durch  Sammlung  freiwilliger
  Gaben  ein  Kriegoschiff  gestiftet,  das  ihnen  zu  Ehren  den  Namen
„Frauenlob“  empfing.  Es  ist  im  fernen  Osten  ein  Opfer  der  empörten  Elemente
geworden  und  ruht  mit  der  gesamten  Besatzung  auf  dem  Grunde  des  Meeres.
Vor  kurzem  ist  der  ruhmreiche  Name  aufs  neue  erstanden.  S.  M.  S.  „Frauenlob“
  hat  vor  wenigen  Wochen  zum  ersten  Male  unter  dem  Oberbefehl  S.  K.  H.
des  Prinzen  Heinrich  von  Preußen  die  deutsche  Kriegoflagge  gehißt.  S.  Maj.
der  Kaiser  haben  in  Erinnerung  an  die  frühere  Opferfreudigkeit  die  deutschen
Frauen  durch  diese  neue  Namengebung  ehren  wollen,  die  von  einer  deutschen
Frau  vollzogen  worden  ist  Deutschlands  Frauen  werden  ohne  Zweisel  das
Bedürfnis  empfinden,  sich  für  diese  Ehre  erkenntlich  zu  zeigen.  Das  dürfte  am
besten  geschehen  durch  eine  „Frauenlobstiftung“.  Die  Unterzeichneten  sind
im  Heimatohafen  des  Schiffes  zusammengetreten,  um  diese  Stiftung  ins  Leben
zu  rusen.  Nicht  die  Vermögenslage  soll  entscheiden,  wer  sich  beteiligen  kann;
eine  Gabe  von  zehn  Pfeunig  von  jeder  deutschen  Frau  und  Jungfrau  genügt,
die  Stiftung  zu  gründen.  Wir  zweifeln  nicht,  daß  die  Schwestern  in  Nord
und  Süd,  in  Ost  und  West  dieser  Ehrenpflicht  treu  eingedenk  sein  werden.
Von  dem  Ertrage  der  Sammlung  beabsichtigen  wir  zunächst  der  Offiziermesse
S.  M.  S.  „Frauenlob“  ein  bescheidenes  Andenken  zu  überreichen,  vor  allen
Dingen  aber  eine  Stiftung  zur  Linderung  der  Not  von  Frauen  und  Kindern
und  nensigen  Angehörigen  der  Besatzung  zu  machen,  damit  die  Väter  desto
fröhlicher  auf  der  „Frauenlob“  auch  in  den  fernsten  Meeren  ihren  Dienst
tun  können.

Wilhelmshaven,  den  8.  Juni  1903.

Der  MAusschuß  der  Frauenlobstistung.

Frau  Admiral  Carola  Thomsen,  geb.  v.  Boeckmann.

Frau  Generalar-Zt  banna  Rleffel,  geb.  Kühnemann.

Irau  Sanitätsrat  Elara  Dithmar,  geb.  Schmidtmann.

Frau  Regierung  eassessor  Margaretbe  v.  Trebra,  geb.  Hoch.

Konsistorialrat  Goedel,  Kaiserlicher  Marine-Oberpfarrer.

Dauptmann  Griot  des  II.  Seebataillons,  Adjutant  der  Kaiserlichen
Marinestation  der  Nordsee.

 

Farben

für  Maschinen-  und  Waggonfabriken.
sowio  Amtliche  Anstrichfarben.
S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.
Beritn  8.,  Cottbuser  Damm  70.  und
Badenburger  Muhle  b.  Gielsen.
Oegr.  Worlitz  1796.

Farböl  D.  R.  P.

bewilürter  Rostechutzanstrich  für
Eisenkonstinktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.

Eisenbahndirektionon  zum  Anstrich  von
Bruücken,  Untergestellen,  hölzernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.

Beste  Referengn.  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nan  verlange  de  Preisliste  #u  —  lI  Vertehr.

 

Verantkwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

 

 

Oskor  2#  Viesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstrate  68—71.

Augegeben  am  16.  Juli  1903  um  9  Ubr  vormittags.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Derauogexeben  in  ber  Reolerial  ·  Ibleiluug  des  Iuswirligen  Inte.

XIV.  Jahrgang.  «  herlin,  1.  Augutt  1903.  *4  1  ummer  15.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljäbrlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutichland  einschl.  der  deutschen  Schußgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltpostvercins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Erns  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12.  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

 

 

 

.Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe  geltenden  Vorschriften
  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der  Schutzgebiete  S.  381.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  den
Regierungsdampfer  „Seestern"  S.  382.  —  Konzession  für  den  Verlagsbuchhändler  Ernst  Vohsen  zur  Gewinnung
von  Edelsteinen  und  Halbedelsteinen  in  einem  Gebiet  an  der  Südgrenze  von  Deutsch-Ostafrika  S.  382.  —  Verfügung,
betreffend  Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener  mit  Eingeborenen  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet
  S.  383.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Auflösung  einer  deutschen  Kolonialgesellschaft  S.  384.  —  Gouverne--mentskurs
  in  Deutsch-Ostafrika  S.  384.  —  Verlegung  der  Station  Tinto  nach  Fontemdorf  S.  384.  —  Rundschreiben
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  Bestellung  von  Prozeß=  oder  Zustellungsbevollmächtigten
für  die  Berufungsinstanz  S.  385.  —  Personalien  S.  385.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  387.  —  Deutsch-Ostafrika:  Dienstreise  des  Stationschefs.
Frhrn.  v.  Ledebur  im  Bezirk  Bismarckburg  S.  388.  —  Westdeutsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft  S.  389.  —
amerun:  Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt  über  seine  Reise  von  Bertug  nach  Jaunde  S.  389.  —  Bericht  des
Hauptmanns  Langheld  über  die  Beendigung  der  Bangwa-Unruhen  S.  391.  —  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler
über  eine  Expedition  in  den  südlichen  Teil  des  Bezirks  Bamenda  S.  392.  —  Tod  Suberus  S.  394.  —  Missenschaftliche
  Sammlungen  S.  394.  —  Togo:  Plantage  Kpeme  S.  394.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Schreibweise  des
Gouvernementssitzes  S.  395.  —  Einführung  der  mitteleuropäischen  Zonenzeit  S.  395.  —  Bericht  des  Leutnants  Sixt
v.  Armin  über  einen  Besuch  bei  dem  Ovambohäuptling  Kambonde  S.  395.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Zur
Handelsstatistik  der  Karolinen  und  Marshall-Inseln  S.  396.  —  Außenhandel  der  West=  und  Ostkarolinen  im  Jahre
1902  S.  396.  —  Marshall-Inseln:  Außenhandel  der  Marshall-Inseln  im  Jahre  1902  S.  397.  —  Aus  dem
Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  398.  —  Aus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten:  Beabsichtigte  Neuerungen  im  Währungssystem  von  Britisch-Ostafrika  S.  399.  —  Verkehr
mit  Landesprodukten  auf  der  Uganda-Eisenbahn  im  Jahre  1902  S.  399.  —  Niger-Company  S.  400.  —  Chiromo—
Blantyrebahn  S.  400.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  S.  400.  —
Deutsch-koloniale  Baumwollunternehmungen  S.  401.  —  Expedition  der  Royal  Society  nach  Neu-Guinea  S.  402.—
Gegen  die  Rattenplage  S.  403.  —  Französische  Pachtungen  im  Nigerdelta  und  am  rechten  Nigerufer  S.  403.  —
Literatur  S.  403.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  404.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  404.  —  Anzeigen.

 

 

 

 

Amtlicher  Teil.

Geleße;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe
geltenden  Vorschriften  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der  Schutzgebiete.
Vom  5.  Juli  1903  (Reichs-Gesetzbl.  S.  257).

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  eꝛc.,  verordnen  auf

Grund  des  §  26  des  Gesetzes,  betreffend  das  Flaggenrecht  der  Kauffahrteischiffe,  in  der  Fassung  des
Gesetzes  vom  29.  Mai  1901  (Reichs-Gesetzbl.  S.  184),  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats,  was  folgt:

Der  Reichskanzler  kann  verfügen,  daß  die  für  Kauffahrteischiffe  geltenden  Vorschriften  auf  Gouvernementsfahrzeuge
  der  deutschen  Schutzgebiete  Anwendung  finden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Travemünde,  an  Bord  M.  J.  „Hohenzollern“,  den  5.  Juli  1903.
(L.  S.)  Wilhelm.
Graf  von  Bülow.
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        —  382  —

Verfügung  des  NReichskanzlers,  betreffend  den  Regierungsdampfer  „Seestern“.
Vom  23.  Juli  1903.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe
geltenden  Vorschriften  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der  Schutzgebiete  vom  5.  Juli  1903  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  257)  wird  hiermit  verfügt:

Auf  den  Regierungsdampfer  „Seestern“  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neu-Guinea  finden  die  für
Kauffahrteischiffe  geltenden  Vorschriften  Anwendung.

Berlin,  den  23.  Juli  1903.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Graf  v.  Posadowsky.

 

Konzession  für  den  Verlagsbuchhändler  Ernst  Vohsen  zur  Gewinnung  von  Edelsteinen
  und  Halbedelsteinen  in  einem  Gebiet  an  der  Südgrenze  von  Deutsch-Ostafrika.
Vom  13.  Juli  1903.

Auf  Grund  des  §  6  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika,
vom  9.  Oktober  1898  (Reichsgesetzblatt  S.  1045)  wird  dem  Verlagsbuchhändler  Ernst  Vohsen  in  Berlin
folgende  Konzession  erteilt.

81.

Der  Konzessionar  erhält  für  die  Dauer  von  zehn  Jahren  vom  Tage  der  Erteilung  dieser  Konzession
  ab,  vorbehaltlich  bereits  bestehender  Rechte  Dritter,  die  ausschließliche  Berechtigung  zur  Aufsuchung
und  Gewinnung  von  Edelsteinen  und  Halbedelsteinen  in  einem  Gebiet,  welches  begrenzt  wird  im  Süden
durch  das  linke  Ufer  des  Rovumaflusses,  im  Norden  durch  den  10.  Grad  30  Minuten  südlicher  Breite,
im  Osten  durch  den  39.  Grad  30  Minuten  und  im  Westen  durch  den  38.  Grad  30  Minuten  östlicher
Länge  von  Greenwich.

§  2.

Der  Konzessionar  ist  verpflichtet,  für  die  Dauer  der  Konzession  ständig  einen  Prospektor  im  Konzessionsgebiet
  tätig  sein  zu  lassen  und  mindestens  4000  Mark  jährlich  für  Schürfarbeiten  im  Konzessionsgebiet
  zu  verwenden.  Der  Nachweis  der  Verwendung  ist  binnen  vier  Wochen  nach  Ablauf  jedes  Jahres
dem  Gouverneur  zu  erbringen.

Kommt  der  Konzessionar  diesen  Verpflichtungen  nicht  nach,  so  ist  der  Reichskanzler  (Auswärtiges
Amt,  Kolonial-Abteilung)  berechtigt,  die  Konzession  für  erloschen  zu  erklären.

§  3.

Der  Konzessionar  hat  die  durch  die  jeweils  bestehenden  Verordnungen  festgesetzten  Feldessteuern
und  Förderungsabgaben  zu  entrichten  und  außerdem,  falls  der  erzielte  Reingewinn  5  pCt.  des  für  die
Unternehmung  verwendeten  Kapitals  übersteigt,  10  pCt.  des  Mehrbetrages  an  den  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika
  zu  zahlen.

4.

Der  Konzessionar  hat,  sofern  er  sich  nicht  selbst  im  Schutzgebiet  aufhält,  einen  dort  wohnenden
Vertreter  zu  bestellen,  welcher  zur  Wahrnehmung  des  geschäftlichen  Verkehrs  mit  den  Behörden  ermächtigt
sein  muß.  Solange  der  Konzessionar  der  vorstehenden  Verpflichtung  nicht  entsprochen  hat,  kann  die  Ausübung
  der  Konzession  seitens  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  untersagt  werden,  ohne  daß  hieran:
ein  Entschädigungsanspruch  begründet  werden  kann.

86.

Der  Konzessionar  hat  über  den  Betrieb  des  den  Gegenstand  dieser  Konzession  bildenden  Unternehmens
  besondere,  von  seiner  sonstigen  Vermögensverwaltung  getrennte  Bücher  nach  den  Vorschriften  des
Deutschen  Handelsgesetzbuchs  zu  führen,  welche  jederzeit  eine  Übersicht  über  den  Stand  des  Unternehmens

gestatten.
Diese  Bücher  sind  dem  Reichskanzler  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung)  oder  einem  von  ihm

beauftragten  Kommissar  auf  Verlangen  zur  Einsicht  vorzulegen.
86.
Die  völlige  oder  teilweise  Übertragung  dieser  Konzession  auf  andere  Personen  oder  Gesellschaften
bedarf  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung).

Norderney,  den  13.  Juli  1903.
Der  Reichskanzler.
Graf  v.  Bülow.
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        —  383  —

Verfügnng,  betreffend  Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener
mit  Eingeborenen  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.  Vom  23.  Juli  1903.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  der  Allerhöchsten
  Verordnung,  betreffend  die  Gerichtsbarkeit  über  die  Eingeborenen  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten,
vom  25.  Februar  1896  wird  hiermit  für  den  Bereich  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  verfügt,
was  folgt:

81.  «

Verbindlichkeiten  Eingeborener  aus  Rechtsgeschäften  mit  Nichteingeborenen  erlöschen  innerhalb  eines
Jahres  nach  Abschluß  der  Rechtsgeschäfte,  es  sei  denn,  daß  vor  Ablauf  dieser  Frist  der  Gläubiger  bei  der
nach  dieser  Verfügung  zuständigen  Behörde  Klage  erhoben  hat.

Abgesehen  hiervon  findet  eine  Unterbrechung  oder  Hemmung  des  Laufes  dieser  Frist  nicht  statt.

Die  Klageerhebung  gilt  als  nicht  erfolgt,  sobald  der  Gläubiger  den  Rechtsstreit  einschließlich  der
Zwangsvollstreckung  innerhalb  einer  ihm  zu  stellenden  Frist  fortzusetzen  unterläßt.

Die  Frist  ist  von  der  Behörde,  bei  der  der  Rechtsstreit  schwebt,  unter  der  Androhung  zu  stellen,
daß  ihre  Versäumnis  das  Erlöschen  des  Anspruchs  zur  Folge  haben  werde.

8  2.

Ist  die  Verbindlichkeit  des  Eingeborenen  gemäß  den  Vorschriften  des  §  1  erloschen,  so  ist  der
Nichteingeborene  von  dem  Eingeborenen  Rückgabe  des  Geleisteten  nur  insoweit  zu  verlangen  befugt,  als  das
Geleistete  in  einer  nicht  vertretbaren  Sache  besteht  und  sich  noch  im  Vermögen  des  Eingeborenen  befindet.

Eine  Forderung  auf  Ersatz  wegen  Verlust  oder  Verschlechterung  der  Sache  ist  ausgeschlossen.

83.

Die  Entscheidung  über  Ansprüche  Nichteingeborener  gegen  Eingeborene  liegt  dem  Bezirksamtmann
ob,  in  dessen  Bezirk  der  Eingeborene  zur  Zeit  des  Antrages  auf  die  Entscheidung  seinen  Wohnsitz  oder
beim  Fehlen  eines  solchen  seinen  Aufenthalt  hat.  Der  Bezirksamtmann  kann  diese  Befugnis  auf  die
Distriktschefs  seines  Bezirks  übertragen.  Die  Übertragung  hindert  den  Bezirlsamtmann  nicht,  jederzeit
Geschäfte  der  betreffenden  Art  selbst  wahrzunehmen.

Die  Entscheidung  ist  schriftlich  abzufassen,  mit  Gründen  zu  versehen  und  den  Parteien  bekannt
zu  machen.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  den  im  Abs.  1  bezeichneten  Behörden  allgemein  oder  im  Einzelfall
Anweisungen  über  das  Verfahren  zu  erteilen.

.  §4.

Ülbersteigt  der  Wert  des  Streitgegenstandes  den  Betrag  von  dreihundert  Mark,  so  findet  gegen
die  Entscheidung  der  in  §  3  Abs.  1  bezeichneten  Behörden  innerhalb  eines  Monats  Berufung  an  den
Oberrichter  statt.

Die  Frist  zur  Einlegung  der  Berufung  beginnt  für  jeden  Teil  mit  dem  Zeitpunkt,  in  dem  ihm
die  Entscheidung  bekannt  gemacht  ist.

§  5.
Abgesehen  von  dem  Falle  des  §  4  Abs.  1  ist  der  Gouverneur  ermächtigt,  die  Entscheidungen  der
ihm  untergeordneten  Behörden  in  Rechtsstreitigkeiten  zwischen  Nichteingeborenen  und  Eingeborenen  von
Amts  wegen  aufzuheben  oder  abzuändern.

86

Die  Bekanntmachung  der  Entscheidungen  ersolgt  nach  den  allgemeinen  für  die  Bekanntmachung
von  Entscheidungen  der  Verwaltungsbehörden  bei  Ausübung  ihrer  Zwangs-  und  Strafbefugnisse  geltenden
Vorschriften.

87.

Der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldsorderungen  aus  den  nach  §§  3,  4,  5  ergangenen  Entscheidungen
unterliegen  diejenigen  Vermögensstücke  der  Eingeborenen  nicht,  die  notwendig  sind,  um  ihnen  und  ihren
Familien  die  Möglichkeit  des  wirtschaftlichen  Bestehens  zu  sichern.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  allgemeine  Vorschriften  darüber  zu  erlassen,  inwieweit  hiernach
das  Vermögen  der  Eingeborenen  von  der  Zwangsvollstreckung  ausgeschlossen  ist.

88
Für  Verbindlichkeiten  einzelner  Eingeborener  darf  das  Stammesvermögen  von  dem  Gläubiger  nicht
in  Anspruch  genommen  werden.
§  9.
Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  allgemeine  Vorschriften  über  den  Ansatz  von  Gebühren  und
Auslagen  bei  Rechtsstreitigkeiten  zwischen  Nichteingeborenen  und  Eingeborenen  zu  erlassen.
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        —  384  —

8  10.

Für  die  vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Verfügung  abgeschlossenen  Rechtsgeschäfte  zwischen  Nichteingeborenen
  und  Eingeborenen  beginnt  der  Lauf  der  in  §  1  Abs.  1  vorgeschriebenen  Frist  mit  dem  Tage
des  Inkrafttretens  dieser  Verfügung.

11.

Jede  Vereinbarung,  durch  die  eine  Vorschrift  dieser  Verfügung  abgeändert  oder  aufgehoben
werden  soll,  ist  nichtig.

Das  Gleiche  gilt  von  einer  Vereinbarung,  wonach  an  einem  nach  §  7  der  Zwangsvollstreckung
entzogenen  Gegenstande  oder  für  Verbindlichkeiten  einzelner  Eingeborener  am  Stammesvermögen  ein
Pfandrecht  oder  ein  Recht  ähnlichen  Inhalts  begründet  werden  soll.

12.
Soweit  Rechtsgeschäfte  unbewegliche  Sachen  zum  Gegenstande  haben,  finden  die  Vorschriften  der
§§  1,  2,  10  dieser  Versügung  keine  Anwendung.

§  13.

Der  Gouverneur  bestimmt  den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verfügung.

Nach  diesem  Zeitpunkte  finden  die  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Gerichtsbarkeit
über  die  Eingeborenen  des  Schutzgebiets  von  Deutsch-Südwestafrika  einschließlich  der  Bastards  in  bürgerlichen
  Rechtsstreitigkeiten  vom  1.  Januar  1899  sowie  die  Bekanntmachungen  des  Gouverneurs,  betreffend
Kreditgewährung  an  Eingeborene,  vom  23.  Februar  1899  und  betreffend  Klagen  aus  Kreditgeschäften  gegen
die  Angehörigen  des  Stammes  der  Bastards  vom  2.  Oktober  1900,  keine  Anwendung.

Die  Vorschriften  der  Schutzverträge  über  die  Zuziehung  eingeborener  Beisitzer  zu  den  Verhandlungen
  über  Rechtsstreitigkeiten  zwischen  Eingeborenen  und  Nichteingeborenen  bleiben  von  dieser
Verfügung  unberührt.

Norderney,  den  23.  Juli  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

——.  —

Bekanntmachung,  betreffend  die  Auflösung  einer  deutschen  Kolonialgesellschaft.

Die  Pangani-Gesellschaft  zu  Berlin  hat  in  einer  außerordentlichen  Hauptversammlung  am  6.  d.  Mts.
einstimmig  den  Beschluß  gefaßt,  die  Gesellschaft  aufzulösen,  und  dieser  Beschluß  hat  die  in  §  44  der
Gesellschaftssatzungen  vorgesehene  Genehmigung  der  Ausfsichtsbehörde  gefunden.

Zu  Liquidatoren  sind  von  der  Hauptversammlung  gewählt  worden:

1.  Direktor  Rudolph  Reimann  in  Berlin
2.  Kontreadmiral  z.  D.  Franz  Strauch  in  Friedenau
3.  Kaufmann  Oscar  Eulert  in  Berlin

und  zwar  mit  der  Maßgabe,  daß  jeder  der  drei  Liquidatoren  allein  zur  Vertretung  der  Gesellschaft
berechtigt  sein  soll.

—  —  —  ——  ·  —  —  —

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Juli  1903  auf  1,3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

Verlegung  der  Station  Tinto  nach  Fontemdorf.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun  hat  den  Sitz  der  bisherigen  Station  Tinto  nach
Fontemdorf  verlegt.  Die  Grenzen  des  Verwaltungsbezirkes  Fontem  sind  vorläufig  dieselben  wie  die  des
bisherigen  Bezirkes  Tinto.
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        —  385  —

Nundschreiben  des  Gonvernenrs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  Bestellung
von  Prozeß=  oder  Zustellungsbevollmächtigten  für  die  Bernfungsinstanz.
Vom  21.  April  1903.

In  Civilprozeßsachen  entstehen  häufig  Verzögerungen  dadurch,  daß  die  Parteien  es  unterlassen,
sir  Pen  Berufungsinstanz  einen  in  Herbertshöhe  wohnhaften  Prozeß=  oder  Zustellungsbevollmächtigten
zu  bestellen.

Indem  ich  den  jeweiligen  Bezirksrichter  und  dessen  Stellvertreter  gemäß  §  1  Ziffer  4  der  Reichskanzler-Verordnung
  vom  25.  Dezember  1900  hierzu  ermächtige,  ersuche  ich  in  Zukunft  stets,  sobald  gegen
ein  Civilprozeßurteil  Berufung  eingelegt  wird,  gemäß  §  4  Ziffer  4  a.  a.  O.  in  meinem  Namen  anzuordnen,
daß  jede  Partei  eine  im  Gerichtsbezirk  Herbertshöhe  wohnhafte  Person  zum  Empfange  der  für  sie  bestimmten
  Schriftstücke  bevollmächtige.  Ich  ersuche  ferner,  in  jedem  einzelnen  Falle  die  Parteien  darauf
aufmerksam  zu  machen,  welche  Nachteile  es  mit  sich  bringt,  wenn  sie  für  die  Berufungsinstanz  nur  einen
Zustellungs-,  aber  keinen  Prozeßbevollmächtigten  in  Herbertshöhe  bestellen.  Falls  eine  Partei  eine  Blankovollmacht
  einreicht,  wird  dieselbe  einer  möglichst  geeigneten  Persönlichkeit  übergeben  werden.

Herbertshöhe,  den  21.  April  1903.
Der  Kaiserliche  Gonverneur  und  Oberrichter.

Hahl.

 

 

—  —  —  —

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Bezirksrichter  Paul
Richter  in  Windhuk  zum  Kaiserlichen  Oberrichter  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  und  den  Landrichter
  a.  D.  Hans  Teklenburg  in  Windhuk  zum  Referenten  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  desselben
Schutzgebiets  zu  ernennen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-vOstafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Juli  1903.
Dr.  Panse,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.
Die  Erlaubnis  zur  Anlegung  nichtpreußischer  Orden  und  Ehrenzeichen  wurde  erteilt,  und  zwar:

des  Ehrenkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  Greifen-Ordens:  dem  Hauptmann
Frhrn.  v.  Schleinitz,  beauftragt  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  als  Stabsoffizier,

des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburg  =  Schwerinschen  Greifen-Ordens:  dem  Oberleutnant
und  Adjutanten  Abel,

der  Mecklenburg-Schwerinschen  silbernen  Medaille:  dem  Sanitätssergeanten  Herrmann  und  dem
Effendi  Plantan.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Juli  1903.

v.  Estorff,  Major,  beauftragt  mit  der  Stellvertretung  des  Kommandeurs,  scheidet  aus  der  Schutztruppe
am  25.  d.  Mts.  aus  und  wird  mit  dem  26.  d.  Mts.  als  Bataillonskommandeur  im  Füsilier-Regiment
  Prinz  Heinrich  von  Preußen  (Brandenburgischen)  Nr.  35  angestellt.

v.  Fiedler,  Hauptmann  und  Kompagniechef  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  unter  Enthebung
von  der  Stellung  als  Kompagniechef  mit  der  Stellvertretung  des  Kommandeurs  beausftragt.

Franke,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  zum  Kompagniechef  ernannt.

Dr.  Jodtka,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  drei  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichskanzlers  (Oberkommando  der  Schutztruppen)  vom  10.  Juli  1903.
Hoerauf,  Unterroßarzt,  zum  Roßarzt  ernannt.

Verfügung  des  Reichskanzlers  (Oberkommando  der  Schutztruppen)  vom  27.  Juli  19038.
Bauer,  Zahlmeister,  ehedem  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch=  Ostafrika,  zuletzt  im  Königlich  Bayerischen

12.  Infanterie-Regiment  Prinz  Arnulf,  mit  dem  27.  Juli  d.  Is.  als  Zahlmeister  in  der  Schutztruppe

  für  Südwestafrika  angestellt.  ·
        <pb n="480" />
        —  386  —

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  D.  vom  18.  Juli  1903.
v.  Gellhorn  und  Buthut,  Leutnants,  scheiden  am  28.  d.  Mts.  aus  der  Schutztruppe  aus  und  werden
mit  dem  29.  d.  Mts.  und  zwar  ersterer  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm  IV.
(1.  mmmerichen  Nr.  2,  letzterer  im  Infanterie-Regiment  von  Courbire  (2.  Posenschen)  Nr.  19
angestellt.
Kund,  Leutnant  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,  scheidet  am  5.  August  d.  Is.  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  6.  August  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt.

Dem  Hauptmann  Glauning,  dem  Oberleutnant  Scheunemann  und  dem  Stabsarzt  Dr.  Zupitza
ist  nach  Mitteilung  des  Herrn  Chefs  des  Militärkabinetts  vom  21.  Juli  d.  Is.  die  Allerhöchste  Genehmigung
erteilt  worden,  neben  der  ihnen  seinerzeit  verliehenen  Schwertdekoration  des  Roten  Adler-Ordens  4.  Klasse
(Hauptmann  Glauning,  Stabsarzt  Dr.  Zupitza)  bezw.  des  Königlichen  Kronen-Ordens  4.  Klasse  (Oberteutum
  Scheunemann)  die  früher  verliehen  erhaltenen  gleichen  Dekorationen  ohne  Schwerter  forttragen
zu  dürfen.

Auf  Antrag  des  Oberkommandos  der  Schutztruppen  sind  Allerhöchsten  Orts  die  nachstehenden
durch  Deckblätter  zur  Schutztruppen-Ordnung  kürzlich  bekannt  gegebenen  Veränderungen  genehmigt  worden:

1.  Die  Unteroffiziere  der  Schutztruppe  gliedern  sich  in

A.  Unteroffiziere  mit  Portepee
a)  Deckoffiziere  (Zahlmeisteraspiranten,  Oberfeuerwerker,  Unterroßärzte),
b)  Feldwebel  und  Sanitätsfeldwebel;

B.  Unteroffiziere  ohne  Portepee  (Sergeanten,  Sanitätssergeanten,  Feuerwerker,  Unteroffiziere,
Sanitätsunteroffiziere).

2.  Die  Dauer  der  Dienstverpflichtung  bezw.  Kapitulation  für  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ist
von  3  auf  3½  Jahre  erhöht,  für  Kamerun  und  Togo  auf  2  Jahre  herabgesetzt  worden.  Hiernach
ändert  sich  auch  der  Zeitpunkt  des  Urlaubsanspruchs,  der  nunmehr  nach  3  bezw.  1  ½jährigem
Aufenthalt  in  dem  betreffenden  Schutzgebiet  eintritt.

3.  Die  Sanitätsoffiziere  der  Schutztruppen  sind  verpflichtet,  auch  die  Familien  der  Schutztruppenangehörigen
  sowie  die  Beamten  und  sonst  im  Dienste  des  Reiches  oder  des  Schutzgebietes  angestellten
  Personen,  welche  sich  an  ihren  Standorten  aufhalten,  und  deren  Familien  unentgeltlich  zu
behandeln,  sofern  nicht  ein  anderer  zur  Behandlung  der  Beamten  2c.  und  der  Familien  vertraglich
verpflichteter  Arzt  am  Orte  ist.

4.  Der  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  hat  die  Befugnis,  diejenigen  Schutztruppenangehörigen,
  welche  sich  zur  Ansiedelung  im  Schutzgebiet  nach  Ablauf  ihrer  Dienstperiode  verpflichten,
  mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  sechs  Monate  vor  dem  letztgenannten  Zeitpunkte  ohne
Gebührnisse  zu  beurlauben.  »

Die  Kapitulationsverhandlung  für  die  Übernahme  in  die  Schutztruppen  hat  den  Zusatz  erhalten:

„Auch  ist  mir  bekannt,  daß  mein  Dienstverhältnis  mit  dem  letzten  Tage  eines  mir  gewährten

Heimatsurlaubs  erlischt,  gleichviel  ob  das  Ende  dieses  Urlaubs  noch  innerhalb  der  Kapitulationsdauer
  liegt  oder  über  dieselbe  hinausreicht.“
6.  Die  Anforderungen  an  die  körperlichen  Eigenschaften  der  in  den  afrikanischen  Dienst  einzustellenden

Militärpersonen  sind  in  der  Anlage  3  zu  §  7  der  Schutztruppen-Ordnung  neu  aufgestellt  worden.
7.  Für  die  zur  Disposition  gestellten  und  verabschiedeten  Offiziere  und  Sanitätsoffiziere  der  Schutztruppen

  finden  hinsichtlich  der  Uniform  die  für  die  Marine  gegebenen  Bestimmungen  sinngemäße

Anwendung.  «

Deckoffiziere  und  Unteroffiziere,  welche  mit  der  Berechtigung  zum  Tragen  der  Uniform
ausgeschieden  sind,  tragen  das  Unterschnallkoppel  der  Deckoffiziere  und  auf  der  Schulternaht  eine
schmale,  schwarz-weiß-rote  Borte  in  Silber.

Außerdem  enthalten  die  Deckblätter  folgende  bereits  im  Kolonialblatt  Nr.  1  vom  1.  Januar

1903  veröffentlichte  Bestimmungen:

a)  Die  Allerhöchste  Verordnung  vom  5.  Dezember  1902,  betreffend  die  Erfüllung  der  Dienstpflicht
  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  und  die  Ausführungsbestimmungen
des  Reichskanzlers  dazu.

b)  Die  anderweitige  Fassung  des  §  ge  der  Schutztruppen-Ordnung  mit  zugehörigen  Ausführungsbestimmungen
  des  Reichskanzlers,  dahingehend,  daß  Ubungen  der  Osffiziere  und
Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  nicht  nur  bei  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
sondern  auch  bei  den  übrigen  Schutztruppen  abgeleistet  werden  können.

EU
        <pb n="481" />
        387

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.

In  dem  am  24.  Juli  d.  Is.  einer  Lungenentzündung
  erlegenen  ehemaligen  Staatssekretär  des
Reichsschatzamtes,  Wirklichen  Geheimen  Rat  D.  Dr.
v.  Jacobi,  hat  der  Kolonialrat  abermals  eines
seiner  ältesten  und  verdientesten  Mitglieder  verloren.
Excellenz  v.  Jacobi  hat  dem  Kolonialrat  seit  dessen
Begründung  im  Jahre  1891  angehört  und  sich  als
warmer  Freund  der  kolonialen  Sache  allezeit  mit
dem  regsten  Interesse  an  den  Arbeiten  dieser  Körperschaft
  beteiligt.  Sein  feines  juristisches  Verständnis
war  mit  einer  richtigen  Würdigung  der  örtlichen  Verhältussse
  in  den  Schutzgebieten  verbunden,  was  seiner
Mitarbeit  bei  den  vielfach  verwickelten  Aufgaben  der
Kolonialpolitik  immer  hervorragenden  Wert  verlieh;
noch  ganz  vor  kurzem,  bei  den  Beratungen  über  die
Landfrage  in  Kamerun,  war  seiner  sachgemäßen  Leitung
der  Ausschußverhandlungen  das  Hauptverdienst  an  der
Klärung  dieser  schwierigen  Materie  zuzuschreiben.  In
erster  Linie  war  es  die  Sache  der  evangelischen  Mission,
die  in  dem  religiösen,  von  echter  christlicher  Nächstenliebe
  für  unsere  Schutzbefohlenen  erfüllten  Sinne  des
Dahingeschiedenen  immer  einen  warmherzigen  Vertreter
fand;  der  Ehrendoktor  der  Theologie,  der  ihm  verliehen
  wurde,  ist  ein  schöner  Beweis  der  Anerkennung,
die  sein  Wirken  auf  den  Gebieten  der  Mission  und
der  Kirche  verdiente.  Außer  dem  Kolonialrat  verliert
  auch  der  Beirat  für  das  Auswanderungswesen
in  dem  Entschlafenen  einen  hervorragenden  Mitarbeiter.
In  einem  Alter,  das  sonst  dem  Ausruhen  von  der
Arbeit  gewidmet  zu  werden  pflegt,  ist  Excellenz
v.  Jacobi  nie  müde  geworden,  seine  Kräfte  in  den
Dienst  vaterländischer  und  gemeinnütziger  Ziele  zu
stellen,  und  auch  die  kolonialen  Kreise  werden  sein
Andenken  dankbaren  Herzens  in  hohen  Ehren  halten.
Namens  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amtes
legte  deren  Direktor,  Dr.  Stuebel,  als  Zeichen  der  Verehrung
  einen  Kranz  am  Sarge  des  Dahingeschiedenen
nieder.

Deutsch  -stafrika.

Dem  Bezirksamtmann  v.  Winterfeld  in  Dares-Salam
  ist  die  Stelle  eines  Reserenten  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch=  Ostafrika
übertragen  worden.

Der  Koöniglich  sächsische  Forstassessor  Eckert  hat
die  Ausreise,  der  Steuermann  Neumüller  die
Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Schiffszimmermann  Lütge  ist  in  Deutsch-Ostafrika

  eingetroffen.

 

 

Der  Brunnenbohrmeister  Lowitsch  ist  aus  dem
Dienst  des  Schutzgebiets  Deutsch-Ostafrika  ausgeschieden.

Mit  Heimatsurlaub  find  am  19.  Juli  1903  in
Neapel  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Brückner,  Feldwebel
  Fleischmann  und  Sanitätssergeant  Ludszuweit.


Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  ab  Hamburg  am  15.  Juli  1903  Feldwebel
  Bast,  ab  Neapel  am  17.  Juli  1903  Oberleutnant
  Freiherr  v.  Reitzenstein  und  Feldwebel
Richter.

Der  auf  Heimatsurlaub  befindliche  Oberleutnant
v.  Parisch  ist  am  24.  Juli  1903  zu  Falkenstein  im
Taunus  an  Lungentuberkulose  verstorben.  Derselbe
gehörte  vor  seinem  am  26.  Juli  1901  ersfolgten
UÜbertritt  zur  Schutztruppe  dem  Königlich  württembergischen
  Kontingent  an  und  stand  daselbst  bei  dem
Dragoner-Regiment  Königin  Olga  (1.  Württembergischen)
  Nr.  25.

Nach  einem  aus  Dar-es-Saläm  hier  eingegangenen
  Telegramm  ist  Leutnant  Pfeiffer  am  5.  Juli
1903  in  Ischangil-Usumbura  von  einem  Etesanten
getötet  worden.  Er  gehörte  vor  seinem
I.  Oktober  1899  erfolgten  Ubertritt  zur  Schuptruppe
dem  Füsilier-Regiment  Königin  (Schleswig-Holsteinschen)
  Nr.  86  an.

 

Ramerun.
Der  Gerichtsassessor  Wolff  ist  in  Kamerun
eingetroffen.
Cogo.

Der  Stationsleiter  Wirthschaft  in  Togo  ist
an  Leberabsceß  verstorben.

Lüdwestafrika.

Der  Referent  für  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet,  Tecklenburg,  hat  das  Schutzgebiet
mit  Heimatsurlaub  verlassen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  30.  Juli  1903  von  Hamburg  aus
angetreten:  Leutnant  Frhr.  v.  Woellwarth-Lauterburg,
  Sanitätssergeant  Fischer,  die  Sanitätsunteroffiziere
  Treptow,  Klebe,  Poeschl  und
Abels  gen.  Blauerb.

Deutsch-Neu-Guinea.
Der  Landwirt  Reichel  ist  in  Salpan  eingetroffen.

3
        <pb n="482" />
        388

Nachrichten  aus  den  deulschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Dltafrika.

Dienstreise  des  Stationschefs  Freiherru  v.  Lededur
im  Bezirk  Bismarckburg.

Aus  einem  Bericht  des  Stationschefs  Freiherrn
v.  Ledebur  über  eine  Dienstreise  im  Bezirk  Bismarckburg
  entnehmen  wir  folgendes:

Am  8.  März  fuhr  ich  (auf  dem  Tanganyikasee)
mit  drei  Askaris  an  Bord  der  „Hedwig  von  Wissmann“
  ab  und  zunächst  zum  Holzplatz  von  Kipili
südlich  Kirando.  Die  Bucht  von  Kipili  ist  durch
eine  vorliegende  Insel  gut  geschützt,  die  Einfahrt  ist
bequem,  der  Dampfer  kann  nahe  an  das  Ufer  heran.
Am  Holzplatz  liegt  ein  kleines  Dorf.  Der  Holzplatz
für  den  englischen  Dampfer  liegt  unweit  davon  an
einem  anderen  Dorf.  Am  9.  März  marschierte  ich
in  die  Ebene  von  Kirando.  Sie  ist  gut  bevölkert
und  angebaut.  Ein  Teil  ist  allerdings  durch  Uberschwemmung
  oft  versumpft  (alter  Seeboden).  Die  Bevölkerung
  ist  gemischt:  Wafipa,  Wasuaheli,  Wagala,
Waniamwesi.  Die  Wafipa  treiben  zum  teil  Fischfang
zwischen  den  Ufern  Ukawendes  und  Urungus.  In
den  meisten  ihrer  Dörfer  sind  Missionsschulen,  in
Jete  ist  sogar  eine  Steinkirche  mit  Missionshaus.
Vier  ehemalige  Askaris  haben  sich  zu  einem  Dorf
vereinigt.  Man  baut  Reis,  Tabak  und  etwas  Sesam.
Sesam  wird  überhaupt  von  Kirando  an  nordwärts
längs  des  Sees  bis  nach  Ukawende  hinein  in  mäßigem
Umfange  gebaut  und  gedeiht  sehr  gut.  Die  mohammedanischen
  Wasuaheli  verhalten  sich  der  Mission
gegenüber  ruhig.  Sie  sind  weniger  Händler  als
Ackerbauer.  Die  Landschaft  Kirando  hat  etwa
35  Dörfer  mit  1000  Männern,  1500  Weibern  und
1200  Kindern.  Die  genaue  Zählung  ist  nicht  ganz
abgeschlossen.

Nördlich  dieser  Landschaft  liegt  das  Land  Utinta,
dessen  Mission  ich  am  10.  März  erreichte.  Die
Mission  liegt  auf  einem  Hügel  am  Südrand  einer
flachen  Bucht  des  Sees.  Der  Weg  führt  von  Kirando
her  auf  einer  alten  Barra-Barra  in  der  Richtung
Nordnordwest  über  das  Bergland  nach  Utinta.  Die
Bucht  ist  nur  wenig  geschützt,  doch  ist  das  Wasser
unweit  des  Ufers  tief,  so  daß  der  Dampfer  nahe
heranfahren  kann.  Zurzeit  sind  in  der  Mission  drei
Patres  und  drei  Brüder.  Man  baut  eine  ansehnliche
Kirche.  Die  hier  hergestellten  Ziegel  gelten  für
die  besten  am  See.  Die  Ebene  von  Utinta  (alter
Seeboden)  gehört  zum  nördlichen  Teil  von  Fipa,
die  Bevölkerung  ist  spärlich  und  setzt  sich  aus  Wafipa
und  Wabende  zusammen.

An  Utinta  schließt  sich  nördlich  die  Landschaft
Karema  an,  die  zu  Ukawende  gehört.  Im  südlichen
Teil  sind  aber  auch  noch  Wafipa  ansässig.  Dicht
nördlich  der  Mission  Karema  mündet  die  Niederung,
welche  vom  Rikwa  aus  sich  über  Mpimbwe  im  Bogen

 

zum  Tanganyika  erstreckt  und  alter  Seeboden  ist.

Vielfach  erschwert  Sumpf  mit  hohem,  schilfartigem
Gras  zumal  in  der  Regenzeit  den  Marsch  durch
diese  Ebene,  die  am  Nord=  und  Südrand  ziemlich
gut  bevölkert  ist.  Am  14.  März  traf  ich  bei  der
Mission  Karema  ein,  wo  ich  vom  Bischof  Lechaptais
sehr  freundlich  aufgenommen  wurde.  Der  Bischof
ist  seit  dem  November  1902  aus  Algier  nach  Karemazurückgekehrt.
  Ich  hörte  dem  Unterricht  der  Katecheten
  zu,  im  Rechnen,  Lesen,  Schreiben  und  Singen.
Die  Klasse  hat  etwa  60  Schüler  und  ist  in  einem
hellen,  luftigen  Raume  untergebracht.  Ich  gewann
den  Eindruck,  daß  die  bisherigen  Erfolge  der  Katechetenschule
  durchaus  günstige  sind.  Der  schwierige
Unterricht  im  Deutschen  wird  mit  Gewissenhaftigkeit
erteilt  und  hat  schon  jetzt  recht  Gutes  gezeitigt.  Sehr
interessant  sind  in  Karema  die  industriellen  Anlagen.
Pater  Schenck,  aus  industriellen  Kreisen  der  Schweiz
stammend,  hat  hier  die  Leitung.  In  der  Eisengießerei
  können  Eisenteile  bis  zum  Gewicht  von  etwa
30  kg  gegossen  werden.  Schon  mehrfach  sind  hier
Ersatzteile  für  den  Dampfer  schnell  und  sorgfältig
hergestellt  worden.  Das  Eisen  wird  aus  Eisenstein
gewonnen,  der  einige  Stunden  nördlich  vorkommt
und  sehr  reichhaltig  ist.  Das  Vorkommen  von  Kupfer
ist  nicht  festgestellt  worden,  wohl  aber  das  von
Kohle.  In  der  Werkstatt  der  Mission  wird  eine
Kreissäge  zum  Sägen  von  Holz  maschinell  betrieben.
Dicht  bei  der  Mission  ist  eine  große  Cisterne  gemauert,
  die  teils  durch  Grundwasser,  teils  durch
Regenwasser  mit  Röhrenleitung  gespeist  wird  und
die  Mission  stets  mit  Wasser  versorgen  soll.  In
der  Niederung  seewärts  wird  zurzeit  ein  mächtiger
Brunnen  gebaut,  der  Felder  und  Gärten  versorgen
wird.  Man  hat  sich  hier  die  Brunnen  spanischer
Bauern  in  Algier  (mit  Eimerwerk)  zum  Muster  genommen.
  Schließlich  ist  man  dabei,  eine  Webmaschine
  zu  bauen,  mittelst  derer  man  selbst  feinere
Gewebe  herzustellen  hofft.  Die  Tätigkeit  der  Mission
Karema  auf  diesem  industriellen  Gebiete  wird  dank
dem  Interesse  des  Bischofs  hoffentlich  für  die  Entwickelung
  der  Bevölkerung  von  bleibendem  Werte  sein.

Von  Karema  marschierte  ich  unweit  des  Sees
weiter  und  kam  am  vierten  Tage  zum  Sultan  Katunka
  von  Usowa.  Das  Land  ist  leidlich  bevölkert
und  hat  guten  Schambenboden.  Eine  Anzahl  Wasserläufe
  führt  das  ganze  Jahr  hindurch  Wasser  zum
See.  Bei  Katunkas  Dorf  baut  man  u.  a.  Reis,
Zuckerrohr  und  Sesam.  Am  19.  März  erreichte  ich
die  Südwestecke  Ukawendes  an  der  Edithbai,  wo  ein
Holzplatz  des  deutschen  Dampfers  ist.  Da  bereits
an  demselben  Tage  der  Dampfer  aus  Ujiji  hier
eintraf,  trat  ich  die  Rückfahrt  am  nächsten  Morgen
on.  Am  22.  März  traf  ich  wieder  in  Bismarckburg
  ein.

——  —  —
        <pb n="483" />
        Westdentsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft.

Dem  Bericht  über  das  Geschäftsjahr  1902  entnehmen
  wir  nach  dem  „Tropenpflanzer“  folgende
Mitteilungen:

Der  Plantagenbetrieb  wurde  dahin  reorganisiert,
daß  derselbe  möglichst  keiner  weiteren  Zuschüsse  bedarf.
  Aus  diesem  Grunde  wurden  die  Plantagen
Schoeller  und  Maumbai  gegen  einen  bestimmten
Prozentsatz  der  Bruttoernten  verpachtet.  Die  Plantage
  Putini  erhält  nur  noch  so  viel  Mittel,  als  unbedingt
  zur  Erhaltung  der  bestehenden  Anlagen
notwendig  sind.  Die  Plantage  Magrotto  ergab  im
Berichtsjahr  rund  500  Centner  arabischen  Kaffee  in
der  Hornschale,  gegen  1200  Centner  im  Vorjahre,
doch  konnte  infolge  vieler  mangelhaft  entwickelter
Bohnen  der  frühere  Durchschnittspreis  nicht  erzielt
werden.  Die  Ernte  des  Liberiakaffees  wird  wegen
verspäteter  Reise  erst  in  diesem  Jahre  zur  Verrechnung
  kommen.  Durch  intensivere  Bewirtschaftung
der  guten  Lagen,  namentlich  durch  Zuführung  von
künstlichenmn  und  Stalldünger,  wird  ein  günstiger
Einfluß  auf  die  Fruchtentwickelung  und  die  Qualität
des  Kaffees  erwartet.  Die  Versuche  mit  Vanillekultur
sollen  wegen  der  unverhältnismäßig  hohen  Kosten,
welche  die  Aufbereitung  kleiner  Ernten  verursacht,
nicht  fortgeführt  werden.  Die  Agavenpflanzungen  der
Plantage  Kiomoni  sind  dagegen  recht  befriedigend.
Die  Fabrikanlage  zur  Bereitung  der  Faser  ist  im
Berichtsjahre  fertiggestellt,  und  es  konnte  bereits
Ende  November  1902  die  Mauritius-Hanfernte  in
Angriff  genommen  werden.  Die  Gesamternte  an
Mauritiushanf  im  Jahre  1903  wird  auf  200  000  kg
geschätzt,  50  000  kg  sind  davon  bereits  in  Europa
eingetroffen  und  zu  sehr  befriedigenden  Preisen  verkauft.
  Der  Bestand  auf  Kiomoni  betrug  Ende  1902
220000  Mauritiusagaven  und  200  000  Sisalagaven.
Der  Bestand  der  wertvolleren  Sisalagaven  soll  im
Laufe  dieses  Jahres  bedeutend  vermehrt  werden;
die  erste  größere  Sisalernte  ist  1904  zu  erwarten.
Auch  der  Stand  der  Kokospflanzung  wird  als  befriedigend
  bezeichnet;  im  Berichtsjahre  wurde  eine
kleine  Ernte  im  Werte  von  1000  Mk.  erzielt,  von
1904  an  werden  größere,  mit  dem  Beginn  der
Tragfähigkeit  weiterer  Bestände  erheblich  steigende
Ernten  erwartet.

Kamerun.

Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt  über  seine  Reise
von  Bertua  nach  Jaunde.

Im  Anuschluß  an  seinen  in  der  vorigen  Nummer

öffentlichten  Bericht  über  seine  Reise  von  Mbua-Besimbo
  nach  Bertua  berichtet  der  Leiter  der  Südkamerun-Grenzexpedition,
  Hauptmann  Engelhardt,
aus  Jaunde  unter  dem  13.  März  d.  IJs.:

Den  Weg  nach  Jaunde  beabsichtigte  ich  mir
zwischen  der  Route  des  Unteroffiziers  Staadt  (1898)

389

 

 

 

im  Norden  und  der  des  Oberleutnants  Freiherrn
v.  Stein  (1901)  im  Süden  zu  suchen  und  soweit
als  möglich  dem  Jong  oder  Long  zu  folgen,  der  nach
der  Karte  auf  diesem  Weg  überschritten  werden
mußte.  Dem  Trägermangel,  an  dem  die  Expedition
seit  ihrem  Abmarsch  von  Sangoma  am  Kadei  litt
und  der  ihr  oft  Aufenthalt  verursacht  hatte,  war  auch
in  Bertua  nicht  abzuhelfen  gewesen.  Die  Bala  konnten
bei  ihrer  grenzenlosen  Furcht  vor  den  Waldbewohnern
zu  Trägerdiensten  im  Urwaldgeblet  nur  unter  Anwendung
  von  Gewalt  gezwungen  werden;  dies  wollte
ich  vermeiden,  um  einerseits  die  Bewohner  von  Gamana
  nicht  aufs  neue  zu  beunruhigen,  andererseits  des
ungünstigen  Eindrucks  wegen,  den  es  auf  die  Bewohner
  der  von  mir  berührten  Gegenden  gemacht  hätte.
Gerade  sie  sollten  vom  Weißen,  den  sie  zum  ersten
Male  sahen,  einen  guten  Eindruck  gewinnen,  damit
sie  ungehindert  jeden  nach  mir  desselben  Weges  ziehenden
  Europäer  passieren  lassen  und  in  Verkehr
mit  ihm  treten  würden,  kurz  damit  der  Weg  Bertua—
Jaunde  geöffnet  würde.  Daß  bei  der  zur  Fortschaffung
  der  Lasten  ungenügenden  Zahl  von  Trägern
das  Vorwärtskommen  der  Expedition  von  dem  guten
Willen  der  Eingeborenen  abhängen  und  der  Marsch
verlangsamt  werden  würde,  war  für  mich  sehr  unangenehm,
  da  ich  Eile  hatte,  Jaunde  zu  erreichen,  um
die  günstige  Zeit  zu  den  Mondbeobachtungen  nicht
vergehen  zu  lassen.  Indessen  hatte  ich  vom  Sultan
Diba  erfahren,  daß  vier  bis  sechs  Tage  westlich  von
Gamana  am  Long  bereits  eine  von  einem  Weißen
besetzte  Faktorei  sei,  wo  ich  Träger  bis  Jaunde  anwerben
  zu  können  hoffte.  Wie  ich  vorausschicken
will,  bewahrheitete  sich  diese  Nachricht  nicht.  Zunächst
half  ich  mir  damit,  daß  ich  durch  die  Träger  der
Expedition  einen  Teil  der  Lasten  drei  Tagemärsche
weit  nach  Tumbo  voraustragen  und  dort  unter  Bewachung
  von  Soldaten  niederlegen  ließ,  während  die
Träger  nach  Gamana  zurückgingen.

Am  19.  Januar  konnte  ich,  nachdem  ich  eine  für
die  Längenbestimmung  hinreichende  Anzahl  von  Mondhöhen
  beobachtet  hatte,  von  Gamana  aufbrechen.
Nach  etwa  dreistündigem  Marsch  wurde  Salang,  das
letzte  von  Baia  bewohnte  Dorf,  passiert  und  bald
darauf  die  Grenze  zwischen  Savanne  und  Urwoald,
die  hier  zugleich  die  Grenze  des  Sultanats  Bertua
ist,  überschritten.  Das  Dorf  Gurgo  am  Dyu,  wo
ich  lagerte,  liegt  bereits  im  Urwald;  die  Bewohner,
Gokum,  stehen  nur  in  ganz  losem  Abhängigkeitsverhältnis
  zu  Bertua.  Die  Grenze  zwischen  dem
Handel  des  Kongobeckens  und  der  Haussa  einerseits,
der  Kamerunküste  andererseits  läuft  hier  durch.  Neben

den  Stoffen  und  Perlen,  die  die  Gesellschaft  Süddes
  Deutschen  Kolonialblattes,  S.  361/362,  verkamerun

  und  die  französischen  Konzessionsgesellschaften
in  den  Handel  bringen,  neben  Haussagewändern  und
den  von  den  Haussa  eingeführten  außerordentlich  beliebten
  matten,  fettig  glänzenden  und  opalisierenden
Perlen,  die  in  Lagos  abgeschliffen  werden,  sah  ich
hier  zum  erstenmal  die  langen  Haumesser  und  die
Vorderlader,  die  von  der  Batangaküste  her  in  den
        <pb n="484" />
        Handel  gebracht  werden,  in  den  Händen  der  Eingeborenen.


Ein  neunstündiger  Marsch  durch  unbewohnten
Urwald  brachte  die  Expedition  von  dem  bis  nahe
der  Graslandgrenze  vorgeschobenen  Posten  Gurgo
nach  dem  neu  angelegten  Gokumdorfe  Koen  und  damit
  in  das  Gokumland  hinein.  Die  Bewohner,  die
zum  erstenmal  einen  Weißen  sahen,  zeigten  sich  im
Anfang  zwar  etwas  scheu,  nahmen  mich  aber  sehr
freundlich  auf  und  brachten  reichlich  die  bei  meinen
Jaundeleuten  so  beliebten  Planten  und  soviel  Hühner
und  Ziegen,  daß  abends  jeder  meiner  Leute  ein
Stück  Fleisch  im  Topfe  hatte.  Auf  dem  Weitermarsch
begleiteten  mich  der  Häuptling  und  seine  Leute  bis
zum  nächsten  Dorfe,  wo  ich  Ziegen  und  Körbe  voll
Hühner  in  Empfang  nehmen  mußte,  um  nach  einigem
Aufenthalt,  vom  neuen  Ortsschulzen  und  seinen  Getreuen
  begleitet,  weiter  zu  ziehen.  So  blieb  das  im
allgemeinen,  bis  ich  den  Long  erreichte.

Mehr  noch  als  bisher  bereitete  das  Durchschreiten
der  breiten  sumpfigen  Flußbetten  Aufenthalt.  Uber
einige  der  hier  in  den  Dume  entwässernden  Flüsse,
z.  B.  über  den  etwa  350  m  breiten  Benumamo,
waren  von  den  Eingeborenen  Brücken  gebaut,  die
uns  aber  wenig  Erleichterung  gewährten.  Seiltänzerische
  Gewandtheit  war  erforderlich,  um  auf  den
einzelnen  an  einander  gestoßenen  Baumstämmen,  die
oft  halb  im  Wasser  lagen,  über  die  Sümpfe  zu
balanzieren,  und  fast  jeder  von  uns  hat  bei  diesen
Passagen  ein  unfreiwilliges  Moorbad  genommen.
Am  schwierigsten  war  der  Übergang  über  diese  Brücken
für  die  Träger  des  von  mir  mitgeführten  Universalinstrumentes,
  das  in  zwei  Doppellasten  verpackt  war.
Dank  der  Geschicklichkeit  der  Träger  und  der  Aufmerksamkeit
  und  raschen  Hufeleistung  der  das  Instrument
  begleitenden  Soldaten  ist  es  nie  fallen  gelassen
worden  und  unversehrt  in  Jaunde  eingetrofsen.

Ungefähr  drei  Stunden  von  Tumbo,  wo  ich
meinen  ermüdeten  Leuten  einen  Rasttag  gönnte
(22.  Januar),  wurde  der  Dume  durchschritten.  Sein
etwa  400  m  breites  Bett  war  mit  Raphien  bestanden,
die,  einzeln  oder  in  Gruppen  vereinigt,  kleine  Inseln
bildeten,  zwischen  denen  der  Fluß  in  vielen  größeren
und  kleineren  Armen  langsom  dahinströmte.  Während
der  Regenzeiten  wird  der  Fluß  ein  kaum  zu  passierendes
  Hindernis  sein,  da  damals,  nahe  dem  Ende
der  Trockenzeit,  die  Durchschnittstiefe  etwa  1,20  m
betrug.  In  Tumbo,  wo  die  Expedition  vom  alten
Häuptling  Jemsang  überaus  freundlich  ausgenommen
und  mit  Geschenken  an  Schasen,  Ziegen  und  Hühnern
überhäuft  wurde,  war  ich  besonders  der  Gegenstand
der  Neugierde  der  Eingeborenen.  Von  allen  Seiten
kamen  die  Gokum  herbeigeströmt,  um  den  Weißen
zu  sehen,  und  400  bis  500  Männer  saßen  den  ganzen
Tag  über  um  mich  herum,  mein  Tun  und  Lassen
beobachtend  und  leise  Bemerkungen  hierüber  tauschend.
Trotz  ihres  großen  Interesses  für  mich  haben  mich
übrigens  die  Leute  nicht  belästigt  und  sich  recht  anständig
  betragen.

390

 

 

Der  alte  Häuptling  Jemsang  bat  mich,  noch
einige  Tage  bei  ihm  zu  bleiben,  damit  er  und  sein
Volk  den  weißen  Mann  besser  kennen  lernten.  Ich
habe  es  sehr  bedauert,  daß  ich,  um  rechtzeitig  zu  den
Mondbeobachtungen  nach  Jaunde  zu  kommen,  der
Einladung  des  Gokumchefs,  die  später  auch  von  verschiedenen
  Makahäuptlingen  wiederholt  wurde,  nicht
folgen  konnte.  Bei  mehrlägigem  Aufenthalte  wären
die  Eingeborenen  vertrauter  geworden,  und  ich  hätte
umfangreichere  und  gründlichere  Nachrichten  über
Land  und  Leute,  die  Handelsverhältnisse  und  besonders
  die  wichtige  Kautschukgewinnung  bringen  können,
als  mir  dies  bei  meinem  raschen  Durchmarsch  möglich
geworden  ist.  Wenn  sich  die  Eingeborenen  auch
freundlich  und  entgegenkommend  zeigten,  so  erfüllten
sie  doch  meine  Fragen,  besonders  wenn  sie  sich  um
den  Gummihandel  drehten,  mit  Mißtrauen,  und  ich
bin  sicher,  daß  ich  oft  kräftig  angelogen  worden  bin.

Mit  dem  liüberschreiten  des  Kyandu  trat  die
Expedition  in  das  Makaland  ein,  das  längs  meiner
Route  sich  etwas  dichter  als  das  Gokumgebiet  bewohnt
zeigte  und  stattliche  Dörfer  aufwies.  Auch  wurde
das  Land  offener;  Grasflächen  wechselten  mit  Busch
und  hochstämmigem  Wald;  die  Olpalme  trat  immer
zahlreicher  auf  und  bildete  zuweilen  Haine;  oft  begleiteten
  ausgedehnte  Bananenpflanzungen  den  Weg,
der  streckenweise  breit  ausgehauen  war.  Leider
wurden  auch  die  Sumpfpassagen  und  Brückenübergänge,
  je  näher  wir  dem  Long  kamen,  desto  häufiger
und  zeitraubender;  besonders  der  übergang  über  den
600  m  breiten  Jangambue,  einen  rechten  Nebenfluß
des  Long,  dem  die  in  den  letzten  Tagen  überschrittenen
Wasserläufe  zugehen,  steht  mir  noch  unangenehm  in
der  Erinnerung.

Der  Verkehr  mit  den  Eingeborenen,  der  sich  im
östlichen  Teile  des  Gokumgebietes  oft  der  Zeichensprache
  bedienen  mußte,  wurde  hier  dadurch  erleichtert,
daß  das  meinen  Soldaten  und  Trägern  geläufige
Jaunde  von  einzelnen  Leuten  gesprochen  wurde.  Als
ich  am  27.  Januar  den  Long  überschreiten  wollte,
sollte  das  bisher  gute  Verhältnis  zu  den  Eingeborenen
eine  kleine  Trübung  erleiden.  Die  Bewohner  von
Koeng,  wo  der  Ubergang  stattfinden  sollte,  hatten
ihre  Kanus  versenkt  und  konnten  erst  dadurch,  daß
ich  etwa  20  von  ihnen  fesinehmen  ließ,  veranlaßt
werden,  die  Fahrzeuge  herauszugeben.

Um  das  alte  Verhältnis  mit  den  Maka  wieder
herzustellen,  blieb  ich  am  27.  am  diesseitigen  Ufer
und  feierte  in  Mune  in  Gegenwart  der  Dorfleute,
die  mich  am  anderen  Tage  wie  bisher  begleiteten,
Kaisers  Geburtstag.  Bei  Malen  bewerkstelligte  die
Expedition  am  28.  und  29.  Januar  den  Übergang
über  den  Long.  In  Kanus,  die  nur  ein  bis  zwei
Mann  und  ebensoviele  Lasten  faßten  und  bei  der
geringsten  Bewegung  umschlugen,  wurde  der  etwa
20  m  breite  Long  und  der  sich  an  seinem  linken
Ufer  anschließende,  von  vielen  Wasseradern  durchzogene
  Raphiasumpf  durchquert,  ein  Manöver,  zu
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        dem  ein  Kanu  drei  Stunden  —  Hin-  und  Rückfahrt
gerechnet  —  brauchte.

Die  Mwele,  die  hier  der  Long  von  den  Mako
trennt,  liefen  bei  dem  Erscheinen  der  Expedition  zunächst
  weg,  kamen  aber  am  Abend  in  das  Lager  und
stellten  auch  am  anderen  Morgen  Hilfsträger.  Sie
standen  bereits  in  Beziehung  zu  dem  Militärposten
bei  Simekoa,  der  nach  ihrer  Angabe  fünf  bis  sechs
Tage  von  hier  entfernt  sein  sollte.  Am  nächsten
Morgen,  29.  Januar,  stellte  sich  im  Lager  ein  sogenannter
  Headmann  ein,  der  mir  einen  Schutzbrief
zeigte,  der  dem  Häuptling  Evina  von  Bene  von  dem
Postenleiter  Oberleutnant  v.  Möllendorf  ausgestellt
war.  Der  Inhaber  des  Schutzbriefes,  in  dessen  Dorf
vom  30.  zum  31.  Januar  gelagert  wurde,  ließ  sich
wie  der  größte  Teil  der  Mwele  nicht  sehen,  während
der  Headmann  bei  der  Expedition  blieb  und  sich  in
der  Folge  als  sehr  brauchbar  erwies.  Er  erwirkte
die  ousbedungene  Stellung  von  Trägern  zum  Marsch
nach  Simckoa  und  begleitete  mich  selbst  dorthin.

Für  den  Weg  über  Simekoa  nach  Jaunde  hatte
ich  mich  der  vorgerückten  Zeit  wegen  entschlossen,
weil  ich  auf  diesem  von  den  Mwele  häufig  begangenen
  Wege  rascher  vorwärts  zu  kommen  hoffte  als
auf  jedem  anderen.  Das  Mwelegebiet,  das  vom
Long  ab,  den  die  Expedition  ein  zweites  Mal  am
31.  Januar  überquerte,  in  starken  Märschen  von
Osten  nach  Westen  durchschritten  wurde,  ist  längs
der  Route  dichter  bevölkert  als  das  Makaland,  doch
fehlen  hier  dessen  stattliche  Dörfer.  Der  landschaftliche
  Charakter  verändert  sich  nur  wenig;  aus  dem
welligen  Gelände  erheben  sich  ab  und  zu  niedrige
Hügel,  wie  der  Ebodimo  und  der  Tuwmbo,  streckenweise
  überwiegen  die  Grasflächen  bei  weitem  die
Waldbestände,  dann  wieder  herrschen  diese  vor;  die
Ubergänge  zwischen  beiden  bilden  Buschwald  und
Parkland,  dem  hier  Olpalmen  und  mächtige  Wollbäume
  ein  charakteristisches  Aussehen  geben.  Der
Long  zeigt  an  der  Ubergangsstelle  ein  überaus  reizvolles
  landschaftliches  Bild,  das  lebhaft  an  den  Spreewald
  erinnert.  Schön  bewaldete  Inseln  füllen  das
breite  Bett  und  lassen  nur  schmale  Kanäle  für  die
dunkelbraune  Flut  frei.  An  der  Grenze  des  Moweleund
  Esumlandes  bog  der  nach  dem  Posten  Simekoa
führende,  nunmehr  8  bis  10  m  breit  ausgehauene
Weg,  der  bisher  westliche  Richtung  gehabt  hatte,
scharf  nach  Norden  um.  Durch  stark  gewelltes  Grasland,
  dessen  Charakter  dem  der  Taselländer  (Uhehe)
östlich  des  Nyassa  glich,  führte  er  leicht  bergan  bis
zur  Wasserscheide  zwischen  Long  und  Sananga.

Nach  Uberschreitung  des  bereits  dem  Sananga
zufließenden  Soele  wurde  am  3.  Februar  der  Posten,
der  auf  beherrschender  Höhe  an  der  Stelle  angelegt
ist,  wo  sich  früher  das  Hauptdorf  des  Esumchefs
Simekoa  oder  Si  befand,  erreicht.

Für  den  Weitermarsch  nach  Jaunde  wählte  ich
von  den  drei  Wegen,  die  nach  Angabe  des  Postenleiters
  Unteroffiziers  Bauer  nach  Jaunde  führten,
den  mittleren  mit  der  Absicht,  diesen  Weg  nach  ein

391

 

 

bis  zwei  Tagemärschen  zu  verlassen  und  auf  die
südliche  Route  überzugehen,  was  sich  leider  später
als  nicht  durchführbar  herausstellte.  So  kam  es,  daß
ich  fast  denselben  Weg  ging  und  aufnahm,  auf  dem
1897  Oberleutnant  v.  Carnap  und  1898  Oberleutnant
Dominik  gereist  waren.  Immerhin  wird  meine
Routenaufnahme,  die  sich  auch  auf  astronomisch  bestimmte
  Positionen  stützt,  einiges  Neue  bieten.

Das  südwestliche  Esumland  ist  teils  sehr  stark
gewellt,  teils  hügelig  und  wechselnd  mit  Gras  und
Wald  bestanden;  charakteristisch  für  die  Landschaft
sind  die  einzelnen  Gneiskuppen,  wie  der  Ebalebum,
Nsia,  Bana,  die  aus  dem  Laterit  herausragen.  Sie
sind  wohl  dieselben  Bildungen  wie  im  ostafrikanischen
Schutzgebiet  der  Masasi,  Mayeye  2c.  nördlich  des
Rovuma.  Weiterhin  gegen  Westen  wird  das  Land
flacher.  Von  der  großen  Straße  Ngoko—  Jaunde
aus,  auf  die  ich  bei  Elanti  traf,  sieht  man  das
Plateau  in  langem  Rücken  nach  Südwesten  zum
Sananga  abfallen,  bis  Gruppen  von  Hügeln  und
Bergen  den  Blick  begrenzen.  Die  Bewachsung  wechselt
  auch  hier,  im  allgemeinen  aber  herrschen  Grasland
  und  Savanne  vor.  Im  Esumgebiet  habe  ich
von  der  Bevölkerung  nicht  viel  gesehen,  da  die  meisten
Dörfer  seitab  von  dem  6  bis  10  m  breit  ausgehauenen
und  sauber  gehaltenen  Regierungswege  liegen.  Als
ich  am  ersten  Marschtage  bei  Mamensala,  einem
Halbbruder  Simekoas,  lagerte,  kam  auch  Kunimanga,
der  Onkel  des  Oberhäuptlings,  mich  zu  begrüßen,
und  wo  immer  ich  ein  Dorf  berührte,  bin  ich  freundlich
  empfangen  worden.

Am  9.  Februar  morgens  traf  ich  auf  der  Station
Jaunde  ein.  Den  36stündigen  Marsch  hatte  die
Expedition  in  wenig  über  vier  Tagen  zurückgelegt,
eine  glänzende  Leistung  der  Träger,  die  der  Expedition
  seit  1½  Jahren  dienten.

(Schluß  folgt.)

 

Bericht  des  Pauptmanns  Langbeld  über  die  Beendigung
der  Bangwa--Unruhen.

Hauptmann  Langheld  berichtet  unter  dem
24.  April  d.  Is.  aus  Mundame:

Am  24.  März  marschierte  ich  mit  18  Soldaten,
24  Trägern  von  Duala  ab.  In  meiner  Begleitung
befand  sich  der  zur  3.  Kompagnie  (Dikoa)  versetzte
Sergeant  Rippa  mit  16  Trägern.  Am  4.  April
traf  ich  in  Tinto  ein  und  setzte  am  6.  April  meinen
Marsch  nach  Fontemdorf  fort,  das  ich  am  8.  desselben
  Monats  erreichte.  Bei  meiner  Ankunft  in
Fontemdorf  fand  ich  meinem  vorausgesandten  Befehle
gemäß  23  Häuptlinge  vor,  die  sich  unterworfen  und
zum  größten  Teil  die  ihnen  auferlegten  Kriegszahlungen
  erledigt  hatten.  Nicht  anwesend  waren
Fontem  und  fünf  Unterhäuptlinge  des  Häuptlings
Foreke-Tscha-Tscha.  Den  Aufenthalt  des  ersteren
behaupteten  seine  eigenen  Anverwandten,  ein  Bruder,
zwei  Söhne,  eine  Tochter,  nicht  zu  kennen.
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        –  392

Die  nächsten  Tage  vergingen  mit  Verhandlungen.
Ich  gewann  den  Eindruck,  daß  durch  die  letzte  Expedition
  den  Bangwas  zum  Bewußtsein  gekommen
ist,  daß  ihr  Widerstand  gegen  die  Regierung  aussichtslos
  ist,  und  daß  von  ihrer  Seite  eine  Beendigung
des  Kriegszustands  herbeigesehnt  wurde.  Dem  erhaltenen
  Befehle  gemäß  löste  sich  daher  am  11.  April
die  Bangwaexpedition  auf.  In  der  Schlußverhandlung
  erklärte  ich  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des
Kaiserlichen  Gouvernements  folgendes:

1.  Häuptling  Fontem  wird  für  abgesetzt  erklärt
und  auf  seine  Habhaftmachung  ein  Preis  von  200  Mark
gesetzt.

2.  Das  Bangwagebiet  wird  in  zwei  Teile  geteilt.
Als  Häuptlinge  werden  Fotabong  1.  und  Djutti,  ein
Bruder  Fontems,  eingesetzt.

3.  Der  Häuptling  Foreke-Tscha-Tscha  bleibt  in
Gewahrsam,  bis  seine  Kriegszahlung  geleistet  ist  und
seine  Unterhäuptlinge  sich  gestellt  haben.

4.  Der  von  der  Expedition  besetzte  Platz  (Fontemdorf)
  mit  Farmen  verbleibt  der  Regierung.  Die  auf
demselben  befindlichen  Lagerhütten  sind  in  gutem
Zustande  zu  erhalten.

5.  Die  von  der  Expedition  angelegten  Wege  sind
von  den  Bangwas  zu  unterhalten.

Bei  der  Verhandlung  waren  23  Häuptlinge  und
500  bis  600  Eingeborene  anwesend.  Bei  allen
Leuten  zeigte  sich  eine  große  Befriedigung,  daß  der
Kriegszustand  beendet  sei.  Sie  warfen  sich  auf  die
Erde  zum  Zeichen  der  Unterwerfung.  Ich  bin  auch
der  Uberzeugung,  daß  auf  die  beiden  neu  eingesetzten
Häuptlinge  Verlaß  ist.  Allerdings  wird  es  nicht  zu
umgehen  sein,  sie  von  Zeit  zu  Zeit  zu  kontrollieren.
Um  die  Uberwachung  auszuführen,  die  Erledigung
der  als  Kriegszahlung  auferlegten  Gestellung  von
Strafarbeitern,  Auslieferung  von  Waffen  und  Elfenbein
  zu  gewährleisten,  habe  ich  Leutnant  Rausch  mit
50  Mann  der  7.  (Stamm-)  Kompagnie  in  Tinto
stationiert.  Die  Aufgaben,  die  an  die  Station  Tinto
herantreten,  waren  auch  zu  groß  geworden,  so  daß
die  Besetzung  mit  einem  Unteroffizier,  20  Mann  zu
gering  erschien.

Von  dem  Rest  der  Expedition  waren  19  Mann
schon  mit  Hauptmann  Germar  über  Banyo  nach
Dikoa  marschiert,  23  weitere  habe  ich  mit  Sergeant
Rippa  dorthin  in  Marsch  gesetzt,  während  der  Rest,
26  Mann  einschl.  meines  Begleitkommandos,  mit  Oberleutnant
  Houben  nach  Duala  zurückkehrte.  Um  die
Straße  über  Tinto  zu  entlasten,  sandte  ich  Oberleutnant
  Houben  durch  das  Kabo=  und  Bassosigebiet
nach  Kokobuma.

Ich  marschierte  am  13.  April,  dem  2.  Osterfeiertage,
  von  Fontemdorf  ab.  Unterwegs  traf  ich
20  bis  30  Bangwa,  die  ruhig  ihren  Geschäften  nachgingen,
  ein  Beweis  für  mich,  daß  sie  tatsächlich  den
Krieg  als  beendigt  betrachten.  Am  15.  hielt  ich  mich
in  Tinto  auf,  traf  am  18.,  wie  befohlen,  mit  der
Abteilung  Houben  in  Kokobuma  zusammen  und  am
22.  hier  ein.  Oberleutnant  Houben  habe  ich  mit

 

dem  Befehle  weitergesandt,  am  25.  d.  Mts.  in  Dibombari
  bezw.  in  Duala  einzutreffen.

Ich  halte  nunmehr  das  Bangwagebiet  im  allgemeinen
  für  beruhigt.  Das  Land  trägt  einen
ausgesprochen  gebirgigen  Charakter  und  ist  sehr
fruchtbar.  Eine  derartige  Menge  von  Olpalmen
habe  ich  bisher  an  keinem  Ort  der  Kolonie
beobachtet.  Auch  das  Vorkommen  von  Gummi
und  Elfenbein  soll  reichlich  sein.  Kolanuß  wurde
mir  von  den  Eingeborenen  in  einzelnen  Exemplaren
  gebracht.  Das  Klima  ist  sehr  angenehm,  die
Tage  nicht  zu  warm,  die  Nächte  kühl.  Wasser  ist
reichlich  vorhanden  und  meist  schönes,  klares  Quellwasser.
  Das  Gebiet  ist  gut  bevölkert.  Die  Eingeborenen
  sind  naturgemäß  noch  sehr  scheu  und
zurückhaltend,  doch  ist  zu  hoffen,  daß  sie  bei  richtiger
Behandlung  bald  zutraulicher  werden.  Kleinvieh  ist
reichlich  vorhanden,  Großvieh  erst  in  dem  benachbarten
  Grasland.  Im  Osten  geht  das  Bangwagebiet
  schon  in  Grasland  über.  Die  Bauart  der
Hütten  ist  diejenige  des  Graslandes.

*  *

*.

Im  Anschluß  an  diesen  Bericht  ist  noch  zu  bemerken,
  daß  das  Gouvernement  von  Kamerun,  wie
auch  im  amtlichen  Teil  dieser  Nummer  erwähnt,  die
Station  Tinto  nach  Fontemdorf  verlegt  hat,  und
zwar,  um  die  Bangwa  dauernd  zu  verhindern,  weitere
Aufsässigkeiten  zu  versuchen,  und  um  die  stark  überbürdete
  Balistraße  zu  entlasten.  Der  Station  ist
unter  anderem  die  Aufgabe  gestellt,  eine  Straße  von
Kokobuma  über  Fontemdorf  nach  Bali  anzulegen
sowie  von  Osten  Anschluß  an  Bamum  zu  suchen.
Die  Leitung  der  Station  ist  dem  mit  den  Verhältnissen
  des  Bangwagebietes  vertrauten  Leutnant
Rausch  übertragen  worden.

—  ....

Bericht  des  OCberleutnants  Dirtler  über  eine  Expedition
in  den  südlichen  DTeil  des  Zezirks  Bamenda.

Einem  Bericht  des  Stationsleiters  von  Bamenda
über  eine  von  ihm  unternommene  Expedition  in  den
Süden  seines  Bezirks  entnehmen  wir  folgendes:

Am  25.  Februar  1903  brach  die  Expedition  auf
und  erreichte  an  demselben  Tage  das  kleine  Bergdorf
  Bangango.  Trot  der  nicht  unbedeutenden
relativen  Höhenlage  dieses  Bergdorfes  waren  erhebliche
  Wegeschwierigkeiten  nicht  zu  überwinden.

Am  26.  überschritt  die  Expedition  das  Gebirge
vollends,  das  hier  breiter  als  in  seinem  östlichen
Teile  (Richtung  Babanki—Timgo)  ist.  An  Fongo
vorbei,  das  1,5  km  westlich  liegen  blieb,  führte  ein
gut  gehaltener  Weg  durch  reich  angebautes  Land
nach  Babadju,  welches  nach  7  stündigem  Marsche
erreicht  wurde.

Der  an  Fongo  vorbeiführende  Weg  hält  sich
gleichmäßig  auf  der  Höhe  und  ist  eine  Abkürzung
gegenüber  dem  über  genanntes  Dorf  führenden  Wege.
Zahlreiche  Affen  (Hundekopfaffen)  und  Antilopen
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        wurden  bemerkt.  Bis  Fongo  fehlt  die  Weinpalme,
südlich  davon  ist  sie  häufig.  Fongo  und  Babadju
gehörten  einst  zusammen.  Noch  der  Vater  des  jetzigen
Häuptlings  von  Babadju  vereinigte  beide  Dörfer
unter  seiner  Herrschaft.  Dem  Wunsch  der  Fongo—
leute,  nach  Babadju  zurückzukehren,  setzt  letzteres  ein
schroffes  „Nein“  entgegen.  Der  Häuptling  von
Babadju  (N'Dschijia)  ist  ein  junger  Mann,  der  einen
energischen  Eindruck  macht  und  regierungsfreundlich
gesinnt  ist.  Babadju  ist  ein  ziemlich  großes  Dorf
mit  geordneten  Verhältnissen  und  Hauptdorf  der
gleichnamigen  Landschaft.  Es  liegt  etwa  40  m
höher  als  Bamenda.

In  Babango,  Babadju  und  den  südlich  gelegenen
Landstrichen  außer  Batscham  ist  der  Reichtum  an
Kleinvieh  und  Rindern  ohne  Buckel  erheblich  gegenüber
  der  Gegend  von  Bali.  Die  Kolanuß  ist  häufig.
Ein  großer  Baum,  M'Bu  genannt,  fiel  auf,  dessen
eßbare  Früchte  unseren  Pflaumen  im  Aussehen  gleichen,
gekocht  genossen  werden,  aber  ohne  Zusatz  von  Gewürzen
  wenig  schmackhaft  sind.

Große  Palavertrommeln  in  Form  von  Tierfiguren
  zeigten  eine  gut  durchgeführte  Bemalung.
Die  rote  Farbe  wird  durch  Zerreibung  eines  Rötelsteines,
  die  schwarze  aus  einer  Kienrußmischung,  die
weiße  aus  einer  an  den  Bächen  gefundenen  Art
Porzellanerde  hergestellt.  Salz  ist  vorhanden,  aber
in  Bafu-Fondong  gekauft.

Bemerkenswert  ist,  daß  sowohl  Babadju  wie  auch
das  angrenzende  Bangang  auf  die  Nachricht  des
Durchmarsches  des  Stationschefs  die  Wege  in  wirklich
  gute  Verfassung  gebracht  hatten.

Nach  einem  Ruhetage  brach  die  Expedition  am
28.  von  Babadju  auf.  Der  Weg  führte  in  westsüdwestlicher
  Richtung  nach  Bangang  durch  ein  Land,
das  so  reich  angebaut  ist,  daß  die  tatsächlich  vorhandene
  zahlreiche  Bevölkerung  erklärlich  ist.  Farmen
(auch  Weinpalmenfarmen)  soweit  das  Auge  reicht,
viele  Häusergruppen  und  kleinere  Dörfer  begleiten
den  Weg,  an  dem  Hunderte  von  Leuten  saßen,  um
den  Vorbeimarsch  zu  sehen  und  zu  begrüßen.  Zwei
Stunden  südwestlich  Babadju  liegt  das  Dorf  Balatu
(Häuptling  Dualla),  das  schon  Bangang  unterstellt
ist.  Die  Bevölkerung  machte  einen  freundlichen  und
zutraulichen  Eindruck.  Von  allen  Seiten  wurde
Palmwein  herangeschleppt  und  an  der  Straße  aufgestellt.
  Bangang  wurde  nach  4  stündigem  Marsche
erreicht.  Der  Weg  dahin  führt  in  leichten  Geländewellen
  zu  dem  etwa  1500  m  hoch  liegenden  Dorfe,
dessen  Häuptling  Fonfe  weit  entgegenkam.  Auf  dem
Häuptlingsplatze  waren  mindestens  200  Männer  zum
Empfange  versammelt.  Bangangs  Markt  wird  von
vielen  Dörfern  besucht,  doch  nicht  von  jenseits  des
Nem  gelegenen.  Ich  habe  nirgends  etwas  von
Handelsbeziehungen  zu  Bamum  gehört,  das  offenbar
nach  dem  Abfangen  eines  großen  Elfenbeintransportes
zwischen  Bagam  und  Bamunkum  vor  einem  bis
anderthalb  Jahren  keinen  Versuch  mehr  gemacht  hat,
nach  Westen  seine  Produkte  zu  führen.

393

 

Am  nächsten  Tage  erreichte  die  Expedition  das
Dorf  Foka  und  traf  dort  mit  der  gegen  den  aufrührerischen
  Häuptling  Fokamesung  von.  Bamata
entsandten  Expedition  zusammen.

Foka  liegt  etwa  1470  m  hoch  und  4  Stunden
nordöstlich  von  Forleso.  Die  Häuptlingsgebäude
Fokamesungs  wurden  verbrannt,  während  eine  Zerstörung
  von  Dörfern  oder  Farmen  des  reich  angebauten
  Landes  unterblieb.

In  Forlefo  wurde  bei  Ankunft  der  beiden  vereinigten
  Expeditionen  von  dem  Dorfhäuptling  um
Frieden  gebeten,  ohne  daß  es  zu  irgend  welchen  Feindseligkeiten
  gekommen  wäre.

Am  4.  März  marschierten  beide  Expeditionen  nach
Bafu-Fondong,  das  4  Marschstunden  entfernt  und
etwas  höher  als  Foka  liegt.  Die  Nachforschungen
nach  Salz  ergeben,  daß  dasselbe  aus  einem  Dorfe
Fotomena  bezogen  wird.

In  allen  Landschaften  südlich  Babadju  genügt
die  Balisprache  nicht  mehr  zur  Verständigung  mit
den  Eingeborenen.

Beim  Eintritt  in  das  Batschamgebiet  wurde
überall  die  Kriegstrommel  hörbar.  Zahlreiche  Bewaffnete
  zogen  in  südöstlicher  Richtung  nach  dem
Häuptlingsdorfe  zu,  ohne  auf  das  Anrufen  von  mitgenommenen
  Bangwas  etwas  anderes  zu  antworten,
als:  sie  gingen  zu  ihrem  Häuptling;  was  der  gegen
den  Weißen  vornehme,  würden  wir  ja  sehen.  Feindseligkeiten
  fielen  nicht  vor.  Ein  ziemlicher  Prozentsatz
der  Batschams  war  mit  Gewehren  bewaffnet.  Das
Land  ist  reich  und  sorgfältig  angebaut.  Uberall
Häuser  und  Dörfer  und  zahlreiche  Leute  auf  den
Hügeln,  welche  zu  beiden  Seiten  des  Weges  sich
erheben.  Die  Dörfer  waren  geräumt,  offenbar  ganz
eilig,  da  noch  zahlreiches  Vieh  zu  sehen  war.  Auch
das  Hauptdorf  war  größtenteils  verlassen,  der  Häuptling
  geflohen.  Ohne  Furcht  zu  verraten,  kamen  am
Nachmittage  ganze  Scharen  der  Eingeborenen  —
bewaffnet  —  zum  Lagerplatze.  Ein  Bote  des  Häuptlings
  von  Bagam,  der  mit  einem  Elfenbeinzahne  als
Geschenk  entgegengeschickt  war,  leistete  gute  Dienste
bei  der  Unterhandlung  mit  den  Batschams,  welche
auf  Verlangen  schließlich  Verpflegung  anbrachten  und
sich  dann  entfernten,  um  den  Häuptling  zu  rufen.
Er  erschien  jedoch  nicht.

Die  Gebäude  des  Hauptdorfes  sind  gut  ausgeführt,
  die  ausgedehnten  Anlagen  der  Häuptlingswohnung
  sogar  auffallend  sorgfältig.  Zahlreiche
Vorratshäuser  sind  vorhanden,  auch  ein  Pulverhaus,
in  dem  leere  Tonnen  —  gezeichnet  „Einfuhrgut
Kamerun  —  Pulver“  —  lagern.  Baumwolle  wird
angebaut  und  an  Ort  und  Stelle  verarbeitet.  In
den  Vorratsanlagen  befanden  sich  zahlreiche,  aus
Palmenrippen  gefertigte  hohe  Kisten,  die,  mit  Korn,
Hirse  und  dergleichen  angefüllt,  mit  einem  aufklappbaren
  Deckel  versehen  und  durch  Lehmverkleidung
gegen  Witterungseinflüsse  geschützt  sind.

Batscham  liegt  ebenso  hoch  wie  Bafu-Fondong,
etwa  1490  m.  Rindvieh  wurde  daselbst  nicht  gesehen.
        <pb n="488" />
        —  394

Am  8.  marschierte  die  Expedition  in  nordöstlicher
Richtung  auf  Bagam,  dessen  Häuptlingsplatz  nach
einem  Marsche  von  5  Stunden  erreicht  wurde.  Der
Weg  ist  von  unbedeutenden  Hügeln  eingefaßt,  hohe
Berge  waren  bei  der  herrschenden  trüben  Beleuchtung
nirgends  zu  sehen.  Im  ganzen  führt  der  Weg  abwärts,
  doch  sind  beträchtliche  Unebenheiten  zu  überwinden.
  Zwischen  Batscham  und  Bagam  liegen  die
unabhängigen  Dörfer  Babetta  und  Batschindam
(Häuptling  Tala).  Zuckerrohr,  Kola  und  Olpalmen
sind  reichlich  vorhanden,  größere  Bäche  fehlen.  Der
bedeutendste  Wasserlauf,  Ndoschu,  gleich  hinter  Batschindam,
  ist  etwa  6  m  breit.

Der  Häuptlingsplatz  von  Bagam  liegt  etwa
1360  m  hoch.

Der  Häuptling  von  Bagam,  Teta,  ist  ein  der
Regierung  durchaus  ergebener  Mann,  dessen  Einfluß
über  die  Landschaft  Bagam  hinausreicht.  Das  Dorf
ist  von  der  Größe  Balis,  die  Einwohner  sind  zutraulich.
  —

Als  erfreuliches  Ergebnis  der  Aufklärung  des
Südbezirkes  hebt  der  Bericht  die  Feststellung  einer
unerwartet  zahlreichen  Bevölkerung  und  ausgiebigen
Bebauung  des  Landes  besonders  hervor.

Tod  Juberus.

Oberleutnant  v.  Bülow  berichtet  aus  Garua
unter  dem  25.  März:  Mitte  des  Monats  erhielt  ich
von  dem  englischen  Residenten  aus  Jola  die  Nachricht,
  daß  der  ehemalige  Lamido  Suberu  von  Jola
Ende  Februar  aus  Gudu  (1  Tagemarsch  von  der
deutsch-englischen  Grenze  entfernt)  vertrieben  und  dann
auf  der  Flucht  von  der  heidnischen  Bevölkerung  erschlagen
  sei,  noch  bevor  die  englische  Truppe  ihn
erreichen  konnte.  Damit  hat  nun  endlich  der  Hauptfeind
  der  deutschen  und  der  englischen  Regierung  in
Adamana  sein  Leben  beschlossen,  nachdem  ihm  die
drei  früheren  Lamidos  von  Bubanjidda,  Marrua  und
Madagali  vorangegangen  sind,  die  bis  zuletzt  zu  ihm
gehalten  hatten.

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Garnisonapotheker  Dr.  Strunk  zu  Victoria
in  Kamerun  hat  der  zoologischen  Sammlung  des
Königlichen  Museums  für  Naturkunde  zu  Berlin  eine
von  ihm  angelegte  Naturaliensammlung  übersandt,
welche  folgende  Objekte  enthielt:

24  Säugetierfelle  mit  18  Schädeln,  5  Säugetiere
in  Alkohol,  22  Vogelbälge,  4  Schlangen,  5  Käferlarven,
  1  Muscidenlarve,  in  der  Haut  des  Fußgelenkes
  eines  Hasen  steckend,  1  Skolopender.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  gut.

Unter  den  Säugetieren  befanden  sich  mehrere
gute  Ergänzungsstücke  zu  früher  eingesandten  Arten.
Recht  wertvoll  sind  ein  ganz  alter  Drillpavian,  eine
Ginsterkatze  und  ein  Potto.  Die  Vogelsammlung

 

enthielt  eine  Anzahl  wertvoller  Nashornvögel.  Willkommen
  war  auch  die  Muscidenlarve.

Togo.
Plantage  Rpeme.

Den  Gesellschaftern  übersendet  der  Vorstand  seinen
Bericht  für  das  Geschäftsjahr  1902.  Der  Bericht
begründet  sich  hauptsächlich  auf  die  Beobachtungen
des  Leiters  der  Gesellschaft,  Bergassessors  a.  D.
Hupfeld,  während  seiner  im  Januar  bis  Mai  ausgeführten
  Reise.

Die  klimatischen  Verhältnisse  des  Berichtsjahres
waren  den  Kokospflanzungen  wenig  günstig,  und  es
ging  ein  Teil  der  jüngeren  Anpflanzungen  ein.  Recht
günstige  Resultate  ergaben  Düngungsversuche  mit
verschiedenem  künstlichen  und  mit  Stalldünger.  Bei
alten  Pflanzen  war  eine  Einwirkung  bisher  allerdings
  noch  nicht  zu  bemerken,  um  so  mehr  aber  tritt
diese  bei  jungen  vierjährigen  Pflanzen  in  die  Erscheinung;
  photographische  Aufnahmen  lassen  deutlich
die  gute  Wirkung  der  Düngemittel  auf  das  Wachstum
  erkennen.  Vorläufig  sollen  die  Versuche  mit
Superphosphat,  Chlorkalium,  Chilisalpeter,  schwefelsaurem
  Kali  und  Guano  fortgesetzt  werden,  bevor
man  sich  zu  einer  allgemeinen  Düngung  entschließen
will.  Der  Bestand  an  Kokospalmen  ist  nach  genauen,
  kürzlich  vorgenommenen  Zählungen  mit  rund
100  000  Pflanzen  festgestellt,  von  diesen  sind  rund
42  000  5  bis  10  Jahre  alt,  der  Rest  jüngere
Pflanzen.  Dieser  Bestand  soll  etwa  festgehalten
werden.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  befriedigend;  es
hatte  keine  Schwierigkeiten,  Arbeiter  zum  Tageslohn
von  75  Pfennig  zu  erhalten;  auch  boten  sich  wieder
eine  Anzahl  Knaben  an,  welche  hauptsächlich  mit  dem
Absammeln  der  Nashornkäfer  beschäftigt  wurden.  Die
letztere  Methode  hat  sich,  ständig  durchgeführt,  gut
bewährt;  während  vor  zwei  Jahren  noch  2000  Nashornkäser
  monatlich  abgeliefert  wurden,  kamen  jetzt
nur  noch  wenige  hundert  monatlich  zur  Ablieferung.
Ganz  aufhören  wird  diese  Plage  nie,  da  aus  den
benachbarten  wenig  gepflegten  Pflanzungen  der  Eingeborenen
  stets  neuer  Zuzug  kommt.  Der  Ertrag
betrng  im  Jahre  1899:  4756  Nüsse,  1900:
22710  Nüsse,  1901:  27  940  Nüsse,  1902:
35  347  Nüsse.  Die  ausgesuchtesten  Nüsse  wurden
zur  Saatzucht  verwendet.  Im  letzten  Jahr  wurden
4¼  Tonnen  Kopra  aus  der  Ernte  bereitet,  welche
mit  etwa  300  Mark  per  Tonne  in  Hamburg  verkauft
  wurde.  Zur  Gewinnung  von  1  Tonne  Kopra
(loo0o0  kg)  waren  8825  Nüsse  erforderlich,  während
man  in  der  Südsee  hierfür  7000  bis  8000  Nüsse
rechnet.

Die  Baumwollkulturversuche  haben  teilweise  recht
günstige  quantitative  und  qualitative  Resultate  ergeben;
  die  auf  Veranlassung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  ausgeführte  Begutachtung  ergab  eine
        <pb n="489" />
        —  395

Bewertung  von  teilweise  über  middling  amerikanische
Qualität.  Die  Gesellschaft  hat  Baumwollkulturversuche
  in  diesem  Jahr  in  größerem  Umfang  ausgeführt;
  sollten  dieselben  gleich  gute  Resultate  ergeben,
ist  eine  erhebliche  Ausdehnung  der  Baumwollkultur
als  Zwischenkultur  bei  den  Kokospalmenanpflanzungen
beabsichtigt.

Das  Vieh  hält  sich  auf  der  Pflanzung  ausgezeichnet;
  da  die  Einrichtung  einer  größeren  Viehzucht
  beabsichtigt  ist,  würde  dann  auch  das  für  eine
umfangreichere  Baumwollkultur  absolut  notwendige
Zugvieh  in  genügender  Menge  zur  Verfügqung  stehen.

(Tropenpflanzer.)

Deuksch-Südwelkafrika.

Schreibweise  des  Gouvernementssttzes.

Die  amtliche  Schreibweise  des  Gouvernementssitzes
  in  Deutsch-Südwestafrika  ist  in  „Windhuk“
(bisher  „Windhoek")  abgeändert  worden.

Einfübrung  der  mitteleuropdischen  Sonenzeit.

In  Deutsch-Südwestafrika  ist  seit  November  v.  Is.
die  mitteleuropäische  Zonenzeit,  d.  h.  eine  Stunde
Ost  Greenwich,  eingeführt,  und  wird  an  allen  amtlichen
  Stellen,  also  auch  bei  der  Post  und  der  Eisenbahn,
  angewandt.  Im  übrigen  Südafrika  gab  es
bisher  zwei  Normalzeiten:  Die  Kapkoloniezeit  =
1½  Stunden  Ost  Greenwich  und  die  Natalzeit  —
zwei  Stunden  Ost  Greenwich.  Am  28.  Februar
d.  Is.  ist  in  ganz  Britisch-Südafrika  die  auch  in
Agypten  bereits  eingeführte  osteuropäische  Zonenzeit
(zwei  Stunden  Ost  Greenwich)  zur  allgemeinen  Anwendung
  gelangt.  Für  die  westliche  Kapkolonie
bringt  diese  Verschmelzung  einige  Unzuträglichkeiten,
da  die  mittlere  Ortszeit  von  Kapstadt  nunmehr  von
der  Normalzeit  um  mehr  als  46  Minuten  abweicht,
d.  h.  es  ist  in  Kapstadt  Mittag  nach  Zonenzeit,  wenn
es  tatsächlich  erst  11  Uhr  14  Minuten  vormittags
nach  mittlerer  Ortszeit  ist.

So  wünschenswert  für  ganz  Südafrika  eine  einheitliche
  Zonenzeit  gewesen  wäre,  so  würde  doch  die
Einführung  der  Natalzonenzeit  für  die  westlicheren
Teile  des  deutschen  Schutzgebietes  zu  große  Unzuträglichkeiten
  ergeben  haben,  da  die  Differenz  der
mittleren  Ortszeit  gegen  die  Natalzeit  für  Windhuk
schon  über  51  Minuten,  für  Swakopmund  aber  bereits
  eine  Stunde  und  fast  zwei  Minuten  beträgt.
Es  mußte  daher  für  Deutsch-Südwestafrika  die
mitteleuropäische  Zeit  gewählt  werden,  welche  zugleich
den  Vorteil  bietet,  daß  die  Zonenzeit  für  Deutschland
und  dieses  Schutzgebiet  die  gleiche  ist.

Für  Togo  wird  voraussichtlich  die  westeuropäische
oder  Greenwicher  Zeit,  für  Kamerun  die  mitteleuropäische
  (1  Uhr  Ost  Greenwich),  für  Deutsch-Ostafrika
die  osteuropäische  oder  vielleicht  auch  die  2½  Uhr
Ost  Greenwicher  Zeit,  für  Kaiser  Wilhelmsland,  den

 

Bismarck-Archipel,  die  Karolinen  und  Marianen  die
10  Uhr  Ost  Zonenzeit,  für  die  Marshall-Inseln  die
11  Uhr  Ost  Zonenzeit  in  Frage  kommen,  wenn  sich
in  diesen  Gebieten  einmal  das  Bedürfnis  nach  einer
einheitlichen  Zonenzeit  geltend  machen  sollte.

In  Kiantschou  ist  bekanntlich  die  8  Uhr  Ost-Zonenzeit
  bereits  eingeführt.

Bericht  des  Leutnants  Sirt  v.  Armin  über  einen  Besuch
bei  dem  Ovambohäuptling  Kambonde.

Am  12.  März  reisten  wir  von  Okankwejo  ab
nach  Okatumare.  Über  die  Wasserstellen  auf  diesem
Wege  ist  folgendes  zu  bemerken:  Zunächst  Okanleka,
offenes  Wasser,  während  des  ganzen  Jahres  zum
Tränken  genügend.  Dann  Ekatuware;  dort  befinden
sich  tiefe  Löcher,  eines  davon  brunnenartig,  dort
wären  Segeltuchtröge  und  eine  Pumpe  unbedingt
nötig  Ekunie  ist  offen,  soll  aber  in  der  trockenen
Zeit  bisweilen  austrocknen.

Von  hier  hatten  wir  die  Absicht,  nach  Osten  um
die  Pfanne  zu  reiten,  konnten  jedoch  infolge  der
wasserreichen  Reviere  und  des  beinahe  undurchdringlichen
Urbusches  nicht  durch.  Wir  beschlossen  deshalb,  an
das  nächste  Wasser  zu  reiten.  Dies  ist  Omhongo,
am  Südrand  eines  kleinen  Omhongowäldchens  gelegen.
Es  soll  das  ganze  Jahr  Wasser  haben.  Hier  trafen
wir  einen  Ovambobuschmann,  welcher  sagte,  er  sei
mittags  von  Kambonde  auf  die  Jagd  geschickt  worden.
Nach  seiner  Aussage  konnten  wir  nur  zwei  Reitstunden
  von  dessen  Werft  sein.  Da  Kambonde  mich
schon  wiederholt  eingeladen  hatte,  ihn  zu  besuchen,
glaubten  wir,  so  nahe  von  seiner  Werft  nicht  umkehren
  zu  können,  ohne  ihn  zu  verletzen.  Letzteres
wollten  wir  vermeiden  und  beschlossen  deshalb,  hinzureiten.
  Wie  sich  später  herausstellte,  waren  es

fünf  Reitstunden.

 

Der  Weg  dorthin  führte  dauernd  durch  große
Grasflächen,  oft  stand  hohes  Gras  bis  über  die
Pferdeohren.  Dann  solgten  wieder  Flächen  mit
gutem  Weidegras.  Im  ganzen  kamen  wir  an  fünf
Vleys  vorbei,  welche  allerdings  in  der  trockenen  Zeit
bis  auf  Ondova  sämtlich  austrocknen  dürften.  Etwa
15  km  vor  Olukonda  beginnen  einzelne  Palmen.
Bei  Olukonda  selbst  und  in  dem  ganzen  Gelände
zwischen  den  Ortschaften  ist  reicher  Palmenwuchs,
üppige  Ovambokornfelder  und  zahlreiche  Vleys,  welche
von  ungezählten  Wasservögeln  belebt  sind.

Wir  trasen  am  16.  in  Olukonda  ein.  Die
Missionare  nahmen  uns  außerordentlich  freundlich
auf  und  luden  uns  zum  Besuche  auch  der  übrigen
Missionsstationen  ein.  Wir  bewunderten  den  großen
Fleiß,  mit  dem  die  Stationen  gebaut  sind,  und  vor
allem  die  große  Kirche  in  Onypa,  wo  sich  auch  eine
Druckerei  befindet  und  eine  Ovambeozeitung  erscheint.
Überall  war  die  Geschicklichkeit  der  Ovambos  und
vor  allem  ihre  große  Sauberkeit  zu  bemerken.  Dem
Gottesdienste  wohnten  wir  verschiedentlich  bei,  auch
        <pb n="490" />
        hier  war,  wie  überall,  im  Verkehr  zwischen  Missionar
und  Ovambo  Ordnung  und  Ehrerbietung  zu  bemerken.

Am  17.  früh  machten  wir  Kambonde  einen
Besuch.  Er  begrüßte  uns  herzlich  und  verhehlte
seine  Freude  über  unser  Erscheinen  nicht.  Er
nötigte  uns  zu  einem  erfrischenden  Trunk  köstlichen
Ovambobieres  und  schenkte  uns  einen  Schlachtochsen,
während  wir,  seinen  Geschmack  kennend,  ein  paar
Flaschen  Wein  und  Kognak  mitgebracht  hatten.  Er
bedauerte,  daß  solche  Besuche  nicht  häufiger  seien,
und  bat,  Grüße  an  den  Gouverneur  zu  bestellen.  Dem
Besuche  des  Letzteren  sehe  er  mit  Freude  entgegen.

396

 

Am  18.  früh  kam  ich  gelegentlich  eines  Jagdganges

  noch  einmal  auf  Kambondes  Werft.  Er  setzte
mir  sogenannten  Ovamboschnaps  vor  und  schloß  mit
mir  Maatschaft  (Brüderschaft).  Hierauf  erbat  er
sich  als  Geschenk  meinen  Jagdhund,  den  ich  blutenden
  Herzens  hergab,  da  Kambonde  so  lange  bettelte,
bis  ich  ihm  das  Geschenk  nicht  gut  abschlagen  konnte.
Er  schenkte  mir  dafür  einen  kleinen  Elefantenzahn.
Seine  Bitte,  ihm  meine  Flinte  zu  verkaufen,  lehnte
ich  mit  dem  Bemerken  ab,  ich  dürfe  es  vorläufig
nicht  ohne  Erlaubnis  des  Gouverneurs,  und  war  er
verständig  genug,  dies  einzusehen.

 

Wir  schieden  mit  Freundschaftsversicherungen,  und
er  versprach,  bald  seinen  Sohn  zum  Gegenbesuch  nach
Okankwejo  zu  schicken.

Deutsch-RNeu-Guinra.

ZSur  Dandelsstatistik  ber  Karolinen  und
Marshall-  Inseln.

Die  Handelsstatistik  der  Karolinen  und  der
Marshall-Inseln  für  das  Kalenderjahr  1902  ist  zum
ersten  Male  nach  den  im  Deutschen  Kolonialblatt  vom
1.  September  1902  veröffentlichten  Grundsätzen  über
die  koloniale  Handelsstatistik  aufgestellt.  Die  Ziffern
lassen  infolgedessen  eine  Vergleichung  mit  denjenigen
der  früheren  Jahre  nicht  zu.  Es  hat  dieses  Mal
eine  strenge  Ausscheidung  der  lediglich  durchgeführten
Waren  stattgefunden;  ferner  sind  die  Ausfuhrwerte,
die  bisher  nach  den  auf  den  europêischen  Absatzmärkten
  erzielten  Preisen  berechnet  worden  waren,
zum  ersten  Male  auf  Grund  des  Wertes  der  Waren
im  Ausfuhrhafen  festgestellt  worden.

—d  ——

Außenhandel  der  Westkarolinen  im  Jahre  1002.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Einfuhr
—  Einfuhr  —  Länder  der  Herkunft  der  Waren  2
Gesamte  Rechnung  Deussch-  Australien  Ü  Verein.  Ubrige
Benennung  der  Waren  Einfuhr  denrnne  land  Englandn  ie  China  Japan  21a#en  Länder
Wert  MAsWert  M  Wert  .  M  Wert  M  Wert  M  Wert.  A  Wert  M  Wert.  M  Wert.  M

1.  Verzehrungsgegenstände  25  847  1122  533)  10  123  4193  —  10344  654  —

2.  Tabak  und  Tabakfabrikate  8  680  —  222  40  —  —  7111  1307  —

3.  Alkoholhaltige  Getränke  47160  0  1  74112387  36  —  362  190.  —

4.  Gewebe  und  Uelleibungsgegen-  «  "%

stände  aller  Art  .  18  457  358  794  7301  358  —  9523  481
5.  Boote  und  Bootsmaterialien  2  572  1377  132.  525  1408  —  507  —
6.  Eisenwaren,  Holz  und  Bau-  I  s  :
materialien  253  704068  2980,  6869  9152  3  869  834
7.  Sonstiges  37257  9  509  4  876,  1807  25  185  —  5217  172.  —
Zusammen  121  233%5292  4  336933  3638  —
B.  Ausfuhr.
6  6  Gesamte  Ausfuhtr  —  !  Leänder  der  Bestimmung  der  War  aren  —
Benennung  Ausfuhr  Nechnung  Deutschlandngland  Aralen  .  China  Japan  Verein.  Ubrige
er  Re-  "  25
der  Waren  Menge  Wert  gierung  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Staaten  Laͤnder
kg  M  Wert  ALk,  Alkg  Akg  kg  .  kg  HWert.#Wert.
#  1  .  s  T
Kopra....53()()5595709  —  —  —  ——  —  —2353005200029485543709—  —
Kokosnüss.300  32  —  —  —  —  —  —  —  –  —  1300  32—  —
Trepang  16  730  10  071  —  —  —5867  3792  —  —  —  110869  62791  —  —
Schildpatt.  244.  2689  —  —  —  —  —  —  —  —  —  244  26891  —  —
Perlschalen  u.  l  —  I
and.9.!211fchelit13027z6500———  ——-———  ——  —  —13027i6500—  —
Phosphate  «  «

(Guano)  800  128  —  —  —  —  —  —  —  —  —  800  1281  —  —
Arrowroot,  l  ’
Mais,·Tapioka13()0-610  —  —  ——1(I00  530——  —  300  801  —  —
Kuriositäten  1425  St.  286  —  —  —  —  —  80  St.  2000  —  —  1345St.  861  —  —
Zusammien  110025  —  —  —  —  379  730  52000.—  159  503.  —  —

I
        <pb n="491" />
        397

Außenhandel  der  Ostkarolinen  im  Jahre  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Einfuhr.

 

 

 

Länder!  der  derkunft  der  Waren

 

 

 

A.  Einfuhr.
Einfuhr  Länder  der  Herkunft  der  Waren  *
Gesamte  für  Rech-  Deutsch.  Australien  Ver.  St.
Benennung  der  Waren  Einfuhr  nung  der  land  England  u.  Ssee-  China  Japan  von
Regierung/  lan  Inseln  Amerika
Wert  MWert  AWert  M  Wert  M  Wert  *  i  Wert  M  Wert  AMWert  M
1.  Verzehrungsgegenstände  61  902  7108  15675  922  19809  18  180  7366
2.  Tabak  und  Tabakfabrikate  27  701  2952142  —  49  668  —  24  412
3.  Alkoholhaltige  Getränke  20  635  —  20  075  54  —  506  —
4.  Gewebe  und  Betleldungsgegen-  1  1
stände  aller  Art  ..  58  796  20414119367  32544  2081  2  106  —  2  698
5.  Boote  1200  —  —  y„A  1200  —  —
6.  Eisenwaren,  Holz,  Baumaterialien  97  757  45  63751  305  19336  23  640  575  —  2901
7.  Sonstiges  53227  5892  28797  391  15  783  3928  —  4328
gufemmen  321  218  60973137361  53247  62992  25913  —  3  41  705
B.  Ansfuhr.
Gesamte  Ausfuhr  Länder  der  Bestimmung  der  Waren
Benennung  für  Rech-  Australien  u.  St.
Ausfuhr  nung  der  Deutschland  England  Südsee-Inseln  Ehina  Japan  Ver
der  Waren  Menge  Wert  Negierung  Menae  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Amerika
EEæ—
i  l
1.  Koprra  851  711  152  460  —  99  782  143  961  —  151929  8499  —  —  —
2.  Steinnüsse  36  865  4608  —  35  592  4449  —  1273  1599—  —  —  —
3.  Holz  —  710  —  —  —  —  —  7100—  —  —  —
4.  Schildpatt  ..  132  3064  —  132,  3064  —  —  —  —  —  —  —
5.  Haifischflossen  45  82  —  —  —  —  —  —  45  82  —  —
6.  Perlmutterschalen  und  .  "%  "„
andere  Muscheln.  1183  796  —  562  378H  621  418U14  —  —
7.  Kuriositäten,  und  Ver.
schiedenes  —  4438  —  —  —  —  —  I  4438—  —  —  —
(darunter  leb.  Vieh)  (12  St.)  (1200)  nt  5  (1200)
1  1
Zusammen—  1666  1506—  —  151  885  14224  s8
Außenhandel  der  Marshall-Inseln  im  Jahre  1002.

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Waren  Gesamt-Einfuhr  Deusch  England  Australien  China
Menge  Wert  .4#  Win  5%  Wert  MWert  M  l  Wert-»Wen-1.
  Derzehrungsgegenstände.  4kg  132  498  60  212  1  807  1  40995  16  193  13  291
2.  und  Tabakfabrikate  17783““  468391  5006  76  3695  —  37  612
3.  Alkoholhaltige  Getränke  62  9371  68  618  67  85  428  —  305
4.  Gewebe  und  Bekleidungsgegenstände28527  ke.  94011¼33  411  50  9442  3056  #  243  6357
5.  Eisenwaren,  Holz,  Baumaterialien  .138  958  54  862  16  343  15  800  12565  621  9  533
6.  Sonstiges  .  .  88  477=  91299  60  3411  1648  14  909  1  693  12  708
Safmre—  .  —  4  87  609  243200  #  70703  75220  18750  79  806
B.  Ansfuhr.
1.  Kopra:  mit  Schiffen  unter  deutscher  Flagge  1  156  000  kg  nach  Deutschland,
*  einem  Schiff  unter  norwegischer  Flagge  822  000  =  nach  Valparaiso,
-  -  :  denischer  -  525  000  =  nach  ch  Marseille,
Zusammen  7503  000  kg  im  Werte  von  500  600  Mk.
2.  Haifischflossen  2  100  =  nach  China  3  780
8.  Perlschalen  310  „  nach  Deutschland  —
Gesamtwert  der  Ausfuhr  504  845  Mk.
        <pb n="492" />
        RAus  dem  Bereiche  der  Misstonen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Im  letzten  Jahresbericht  der  Berliner  evangelischen
  Missionsgesellschaft  (Berlin  1)  heißt  es  über  die
Mission  in  Deutsch-Ostafrika:

Über  unserem  Werke  in  Ostafrika  hat  auch  im
verflossenen  Jahre  Gottes  Gnade  in  besonders  sichtlicher
  Weise  gewaltet.  Besonders  dankbar  müssen  wir
dafür  sein,  daß  auch  in  diesem  Jahre  keine  Lücke  in
die  Zahl  unserer  dort  stehenden  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
  gerissen  wurde,  obwohl  diese  Zahl  jetzt
auf  37  Personen  angewachsen  ist.  Missionar  Bunk,
der  in  der  Heimat  sich  wieder  verheiratet  hatte,  konnte
im  Laufe  des  Jahres  wieder  auf  sein  Arbeitsfeld  im
Hehelande  zurückkehren,  wo  er  im  Juli  eintraf;  auch
zwei  junge  Brüder,  den  Litauer  Killus  und  den
Bruder  Heese,  Sohn  unseres  alten  Missionars  Heese
in  Riversdale  in  der  Kapkolonie,  konnten  wir  nach
Ostafrika  mitsenden,  wo  man  Verstärkungen  sehnlichst
erwartete.  Es  ist  nämlich  die  Zahl  unserer  dort
stehenden  Arbeiter  trotz  dieser  Aussendungen  immer
noch  recht  schwach  zu  nennen.  Da  im  Laufe  des
Jahres  die  neue  Station  Milow  in  der  Landschaft
Vupangwa  angelegt  werden  konnte,  haben  wir  dort
jetzt  vierzehn  Stationen,  auf  denen  eben  nur  vierzehn
ordinierte  Missionare  stehen,  mit  denen  noch  vier  junge
Brüder  und  fünf  Handwerker  zusammen  arbeiten.  Die
Brüder  aber  bitten  dringend  um  Verstärkung,  sie  bitten
sogar,  daß  wir  jede  Station  mit  zwei  Missionaren  besetzen,
  was  bei  der  Ausdehnung,  welche  die  Arbeit  auf
den  einzelnen  Stationen  gewonnen  hat,  auch  sehr  verständlich
  ist.  Vom  3.  bis  17.  Juli  tagte  die  vereinigte
Synode  unserer  beiden  ostafrikanischen  Kreise  in  Tandala.
  Nur  zwei  Brüder  fehlten  bei  dem  schönen  und
gesegneten  Beisammensein.  Das  Komitee  hat  dem
Antrag  zugestimmt,  daß  alle  fünf  Jahre  eine  solche
Generalsynode  der  im  Konde=  und  Hehekreise  stationierten
  Brüder  gehalten  werden  soll,  bei  welcher  dann
der  Superintendent  des  Kreises,  in  welchem  die  Versammlung
  stattfindet,  den  Vorsitz  führt.  Die  Synode
beschloß  die  Verlegung  des  Seminars  von  Wangemannshöh
  nach  Manow,  wo  gesundere  Luft  herrscht
als  in  dem  tiefer  liegenden  Wangemannshöh.  Die
Leitung  des  Seminars  wurde  dem  Bruder  Weltzsch
anvertraut.  Auch  die  Eröffnung  von  Mitttelschulen
in  beiden  Kreisen  wurde  ins  Auge  gefaßt.  Der  Voranschlag
  für  das  neue  Etatsjahr  beziffert  die  Ausgaben
  für  den  Kondekreis  auf  35  635  Mark,  die  für
den  Hehekreis  auf  33  180  Mark,  das  ergibt  für  unser
Werk  in  Deutsch-Ostafrika  eine  Gesamtausgabe  von
68  815  Mark.  Da  wir  dort  vierzehn  Stationen  zu
bebauen  und  zu  unterhalten  haben,  ist  das  eine  schr
bescheldene  Summe;  denn  es  stellen  sich  damit  die
Kosten  für  eine  Station  im  Durchschnitt  auf  5000
Mark.  Im  kommenden  Jahre  wird  unser  Werk  in
Ostafrika  durch  Ubernahme  von  drei  Stationen  der
Missionsgesellschaft  Berlin  III:  Dar-es-Saläm,  Kisserawe,
  Maneromango,  bedeutend  erweitert  werden.  Be-398



 

 

 

sondere  Fürsorge  und  damit  auch  besonderen  Aufwand
von  Mitteln  wird  Dar-es-Saläm  erheischen,  denn  es
ist  eine  Ehrenpflicht  der  evangelischen  Kirche  Deutschlands,
  die  Mission  in  der  Hauptstadt  von  Deutsch-Ostafrika
  mit  Eifer  und  vermehrten  Kräften  nachhaltig
zu  betreiben.

In  „Kreuz  und  Schwert“  veröffentlicht  Schwester
Gabriele  einen  von  den  Schülern  ihrer  deutschen
Klasse  in  Kiboscho  (am  Kilimandscharo,  Deutsch-Ostafrika)
  selbst  zusammengestellten  und  geschriebenen
Brief,  der  folgenden  Wortlaut  hat:

„Kiboscho  3.  Februar  03.
Gelobt  sei  Jesus  Kristus!
Lieber  Herr!

Heute  wir  wollen  Dir  schreiben  unser  Brief  wir
wollen  danken  für  die  sachen  du  hast  geschickt  Schwester
Gabriela  unsere  Lehrerin  und  Mutter  und  die  sachen
du  uns  geschickt  hast.  Wir  sind  arme  schwarze  Knaben,
  wir  haben  nichts  zu  geben  dir,  aber  wir  werden
für  dich  beten  oft  mal,  Gott  möge  dich  Segnen  alle
Tage.  Wir  bitten  dich  auch  du  bete  für  uns  wir
werden  gute  Kinder.

Wir  Bite  Dich  auch  bete  auch  für  unsere  Brüder
sie  kennen  noch  nicht  den  lieben  Gott.  Wir  uns
sehr  freuen,  weil  wir  kennen  Gott  und  seinen  Willen.
Wir  danken  Gott  und  seiner  heiligen  Mutter  Maria
welche  auch  ist  unser  Mutter,  er  hat  geschickt  uns
Mapadri  und  Schwestern  welche  uns  lieben  wie
unser  Vater  und  Mutter.  Aber  du  darsst  nicht
lachen  unseren  deutschen  Brief.  Wir  könne  noch
nicht  viel  deutsche  sprechen.  Wir  haben  ein  bischen
deutsch  angefange  vor  sechs  Monaten  Aber  die  kleine
Gebetbüscher  du  uns  geschigt  hast  wir  können  schon
lesen  aber  viele  worten  wir  verstehen  noch  nicht,  aber
jetzt  wir  werden  alle  Tage  lesen.  Wir  können  auch
Deutschen  Lieder  singen.  „Heil  Dir  im  Siegerkranz,
und  „Ich  hatt  einen  Kameraden,  und  „Turner  ziehn,
und  „Ich  hab  mich  ergeben,  und  „Ihr  Kinder  o#
kommet  o  kommet  doch  all.  Wir  haben  sehr  gefreut
wir  haben  gehört,  auch  das  Kleine  Harmonium  du
hast  Schwester  Gabriele  geschickt.  Es  singt,  Heil  Dir
im  Siegerkranz,  und  „Ihr  Kinder  o  kommet,  und
noch  viele  ander  Lieder,  er  singt  sehr  schöne  wir
sehr  freun  wenn  wir  hören.  Wir  sagen  Dir  vergeltz
Gott.  Aber  wir  können  noch  nicht  gut  mit  Tinte
schreiben  weil  wir  keine  Heften  und  kein  Papier  gehaben.
  Aber  jetzt,  du  haft  uns  Heften  geschikt  wir
werden  fleissig  schreiben.  Wenn  wir  werden  können
schön  schreiben,  wir  werden  Dir  andern  Brief  schreiben.
  Wir  bitten  dich,  auch  du  schreibe  uns  Brief.
Wir  hören  in  Deutschland  ist  sehr  kalt.  Wir  fürchten
Kälte.  Bei  uns  ist  nicht  kalt.  die  Sone  ist  alle
Tage  heiß,  aber  auf  dem  Kibo  ist  auch  sehr  kalt,
weil  auf  dem  Kibo  ist  sehr  viel  Schnee.  Schnee
wir  sehen  alle  Tage  mit  Augen.  Aber  der  Kibo  ist
sehr  hoch.

Unsere  Worte  sind  fertig.  Gott  segne  Dich.

Wir  schwarze  Knaben  von  Kiboscho  am  Kilimandjaro.
        <pb n="493" />
        Ignace  Ngoira  —  Karl  Ndewingia  —  Nikolaus
Mtschau  —  Franz  Sebulu  —  Raymund  Kito  —
Franz  Mafurundja  —  Seweko  —  Thomas  Seremon
—  Leonard  Lelo  —  Martin  Letera  —  Hugo  Lelo
—  Leon  Kiryambata  —  Leo  Adessatya.“

Am  17.  Mai  sind  die  Basler  Missionare  Ernst
und  Leimbacher  glücklich  in  Bali  (Nordkamerun)
angekommen.  Der  König  hat  sie  freundlich  empfangen
  und  ihnen  ein  Haus  in  seinem  Gehöste  zur
Versügung  gestellt  bis  zur  Vollendung  ihres  eigenen
provisorischen  Wohnhauses.  Missionar  Keller  wird
seinen  beiden  Kollegen  im  Herbst  mit  seiner  Frau
nachfolgen.

 

Aus  Agu-Tavie  (Togo)  schreibt  P.  Schönig
dem  „Steyler  Missionsboten“:

Am  Feste  des  hl.  Gregor  (12.  März)  hatten  wir
die  Freude,  wieder  eine  größere  Kapelle  zum  Dienste
des  Allerhöchsten  einweihen  zu  können.  Es  war  dies
auf  unserer  blühendsten  Außenstation  in  Tavie-Apegame
  am  Fuße  des  Aguberges.  Der  Bau  war  ein
dringendes  Bedürfnis,  da  die  alte  Schule  dem  Einsturz
  nahe  war,  dann  auch  weil  die  Zahl  der  Katechumenen
  eine  beträchtliche  Höhe  erreicht  hatte.  Der
Bauplatz  war  nichts  weniger  als  günstig.  Doch  was
die  Natur  nicht  gab,  konnte  durch  Arbeit  ersetzt
werden.  Zuerst  wurden  zwei  große  Gräben  gezogen,
um  so  das  Wasser  abzulelten.  Mit  dem  ausgehobenen
Boden  wurde  dann  der  Bauplatz  bis  zu  1  m  angefüllt,
  so  daß  der  Platz  jetzt  gut  aussieht.  Nachdem
dies  geschehen  und  auch  ungefähr  40  000  an  der
Sonne  getrocknete  Ziegelsteine  fertig  lagen,  wurde
endlich  am  10.  November  1902  der  Grundstein  gelegt.
  Da  Handwerker  in  genügender  Zahl  und
Arbeiter  mehr  als  wir  wünschten  stets  zur  Verfügung
standen,  auch  das  Bauholz,  schönes  und  unverwüstliches
  Odumholz,  zum  Teil  schon  fertig  geschnitten
war,  so  konnte  der  Bau  ziemlich  rasch  voranschreiten.
Er  ist  im  romanischen  Stile  ausgeführt,  hat  eine
Länge  von  23  und  eine  Breite  von  7½  m.  Uber
dem  Eingang  befindet  sich  ein  Zimmer,  das  einem
stumpfen  Turme  ähnlich  sieht.  Der  Raum  saßt  schon
eine  beträchtliche  Anzahl,  jedoch  wird  er,  wenn  keine
unvorhergesehenen  Hindernisse  für  die  Missionierung
eintreten,  in  kurzer  Zeit  zu  klein  sein.  —  Am  Tage
vor  der  Einweihung  traf  der  P.  Präfekt  aus  Lome
ein;  auch  alle  Mitbrüder  der  Agomestation  kamen
hierher.  Am  nächsten  Morgen  versammelten  wir
uns  in  dem  Schulraume,  um  feierlich  davon  Abschied
zu  nehmen,  und  zogen  dann  von  da  ab  in  Prozession
zur  neuen  Kapelle.  Während  der  P.  Präfekt  die
Einweihung  vornahm,  legte  P.  Schmitz  der  vielköpfigen
Menge  vor  dem  Eingang  die  Bedeutung  des  Tages
und  der  Weihe  in  beredten  Worten  auseinander.
Kaum  war  die  hl.  Handlung  beendet  und  der  Eintritt
in  die  Kapelle  freigegeben,  als  auch  schon  in  wenigen
Augenblicken  der  ganze  Raum  bis  auf  den  letzten
Platz  angefüllt  war;  viele  mußten  außerhalb  an  den

399

 

Türen  und  Fenstern  dem  Hochamte  beiwohnen.  Die
Christen  und  Katechumenen  hatten  sich  recht  opserwillig
  gezeigt.  Das  meiste  Holz  haben  sie  unentgeltlich
  aus  dem  Walde  herbeigeholt  und  ebenso  die
verschiedenen  Hütten  für  die  Ziegelsteine,  Handwerker
  2c.  gebaut.  Am  Nachmittag  4  Uhr  war  die
feierliche  Taufe  von  27  meist  erwachsenen  Schwarzen.
Darauf  wurde  eine  Ehe  feierlich  geschlossen.  Abends
7  Uhr  war  Schlußandacht,  bei  welcher  schön  leuchtende
  Lampions  die  Negeraugen  erfreuten.

–.

In  der  Samoanischen  Zeitung  vom  4.  April
lesen  wir:

Da  die  deutsche  Gemeinde  (in  Apia)  seit  einem
Jahre  ohne  Seelsorger  gewesen,  ist  es  freudig  zu
begrüßen,  daß  die  wesleyanische  Mission  durch  Gewinnung
  der  Dienste  des  Pfarrers  Beutenmüller
diesem  Mangel  abgeholfen  hat.  Pfarrer  Beutenmüller
  traf  im  Laufe  der  letzten  Woche  hier  ein.
Er  ist  ein  Württemberger  und  gehört  der  bischöflichen
Methodistenkirche  an.  Diese  Kirche  hat  auf  das
Gesuch  der  Methodistenkirche  von  Australasien  Herrn
Beutenmüller  für  die  Mission  in  Samoa  bestimmt.
Obgleich  die  Haupttätigkeit  des  Herrn  Pfarrers  darin
bestehen  wird,  den  Zöglingen  des  wesleyanischen
Seminars  in  Lufilufi  deutschen  Unterricht  zu  erteilen,
so  glaubt  derselbe  doch,  wenn  gewünscht,  es  ermöglichen
  zu  können,  in  der  deutschen  Schule  wöchentlich
einige  Stunden  Religionsunterricht  zu  erteilen.

Aus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten.

Beabsichtigte  Teuerungen  im  Währungssystem  von
Britisch-Ostafrika.

Nach  Bekanntmachungen  der  Finanzbehörde  in
Mombassa  beabsichtigt  die  britische  Regierung,  in  das
Währungssystem  von  Britisch-Ostafrika  zwei  Neuerungen
einzuführen.  Statt  der  bisher  in  Umlauf  befindlichen
Scheidemünze,  des  Pesa,  von  dem  64  gleich  einer
Rupie  sind,  soll  eine  Scheidemünze  nach  dem  Dezimalsystem
  eingeführt  werden.  Außerdem  steht  die  Ausgabe
  von  Papiergeld  bevor.

verkehr  mit  Landesprodukten  auf  der  Uganda-Eisenbabn
im  Jahre  1902.

Einem  Berichte  des  Verkehrsdirektors  der  Uganda-Eisenbahn
  zufolge  gestaltete  sich  der  Verkehr  mit
Landesprodukten  aller  Art  auf  dieser  Bahn  während
der  zweiten  Hälfte  des  Kalenderjahres  1902  folgendermaßen
  (die  Zahlen  für  die  erste  Hälfte  1902  sind
in  Klammern  beigefügt):

Bohnen  116  Tonnen  (—),  Kassee  30  Tonnen  (10),
Kopra  27  Tonnen  (100),  frische  Früchte  11  Tonnen
(42),  Gheebutter  38  Tonnen  (25),  Getreide  125  Tonnen
(252),  Erdnüsse  9  Tonnen  (—),  Häute  und  Felle
        <pb n="494" />
        —  400  —

139  Tonnen  (32),  Elfenbein  32  Tonnen  (47),
Binsenmatten  33  Tonnen  (—),  Kartoffeln  244  Tonnen
(110),  Rohkautschuk  13  Tonnen  (19),  inländisches
Salz  22  Tonnen  (24),  Sim-Sim-Samen  17  Tonnen
(—),  Tabak  6  Tonnen  (8),  Gemüse  60  Tonnen  (—).
Die  Abnahme  des  Versands  von  frischen  Früchten
und  Getreide  im  zweiten  Halbjahr  1902  erklärt  sich
daraus,  daß  der  genannte  Zeitabschnitt  nicht  mit  der
Erntezeit  für  die  wichtigeren  Frucht=  und  Getreidearten
  zusammenfällt.  Die  zunehmende  Ausdehnung
der  mit  Getreide  bestellten  Bodenflächen  läßt  übrigens
auf  eine  Steigerung  der  Getreideproduktion  und  damit
  auf  eine  Erhöhung  der  Frachteinnahmen  der
Eisenbahn  aus  dem  Getreidetransport  schließen.

Liiger.Company.

In  der  Generalversammlung  der  Niger-Company
vom  17.  Juli  d.  Is.  wurde  erwähnt,  daß  die
Zahlung  der  vollen  Abfindung  der  Gesellschaft  durch
die  britische  Regierung  jetzt  erfolgt  ist.  Die  Gesellschaft
  hat  jetzt  100  000  Pfd.  Sterl.  im  Reservefonds
und  zahlt  für  das  letzte  Jahr  10  péCt.  Dividende.
Eine  Expedition  der  Gesellschaft  hat  große  alluviale
Zinnlager  entdeckt,  und  die  Gesellschaft  hat  sich  das
Monopol  des  Abbaues  gesichert.  Dazu  hat  sie  eine
Konzession  für  Aufsuchen  von  Mineralien  in  einem
großen  Gebiet  der  Provinz  Bautchi.

(Nach  einem  Bericht  des  kolonialen  Beirats  in  London.)

ECbiromo—Blantyvrebahn.

Nach  einer  dem  englischen  Parlament  erteilten
Auskunft  sind  die  ersten  Materialien  für  die  Chiromo—
Blantyrebahn  an  Ort  und  Stelle  angelangt.  Die
Linie  soll  binnen  fünf  Jahren  fertiggestellt  werden.

Perschiedene  Witteilungen.
Leminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin.

Im  Winterhalbjahr  1903/1904  finden  folgende
Vorlesungen  von  kolonialem  Interesse  statt:

Suaheli.  Zweiter  Kursus:  täglich  außer  Mittwochs

und  Sonnabends,  8—9  Uhr  vorm.,  Herr
Dr.  Velten.

Anfänger-Kursus:  täglich  9—  10  Uhr  vorm.,  Herr
Dr.  Velten.

Geschichte  und  Verwaltung  Ostafrikas:  Mittwochs,
8—9  Uhr  vorm.,  Herr  Dr.  Velten.

Übungen  im  Erklären  und  Abfassen  von  öffentlichen
und  privaten  Urkunden:  Sonnabends,  8—9  Uhr
vorm.,  Herr  Dr.  Velten.

Praktische  Ubungen:  täglich  außer  Sonnabends,
5—8  Uhr  abends  (5—6⅛  Uhr  für  den  Anfänger-Kursus,
  6½2—8  Uhr  für  den  zweiten
Kursus),  Herr  Mtoro  bin  Muenyi  Bakari.

 

Schreibübungen:  Dienstags,  Donnerstags,  4—5  Uhr
nachm.,  Herr  Mtoro  bin  Muenyi  Bakari.

Anfänger-Kursus  (für  Missionare):  Montags,
Dienstags,  Donnerstags,  Freitags,  9—10  Uhr
vorm.,  Herr  Pastor  Meinhof.

Lautlehre  der  Bantusprachen:  Mittwochs,  Sonnabends,
  9—10  Uhr,  Herr  Pastor  Meinhof.

Praktische  Ubungen  im  Suaheli  (für  Missionare):
Montags,  Dienstags,  Donnerstags,  Freitags,
10—11  Uhr  vormittags,  Herr  Mtoro  bin
Muenyi  Bakari.

Hindustani.  Nach  Bedarf  in  später  zu  bestimmenden
  Stunden,  Herr  Vacha.

Guzerati.  Nach  Bedarf  in  später  zu  bestimmenden
Stunden,  Herr  Vacha.

Haussa.  Anfänger-Kursus:  täglich  außer  Mittwochs
und  Sonnabends,  8—9  Uhr  vorm.,  Herr  Prof.
Dr.  Lippert.

Zweiter  Kursus:  täglich  außer  Mittwochs  und
Sonnabends,  9—10  Uhr  vorm.,  Herr  Prof.
Dr.  Lippert.

Ethnographie  und  Geschichte  des  westlichen  Sudan:
Mittwochs  und  Sonnabends,  9—10  Uhr  vorm.,
Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Fulbe.  Einführung  in  die  fulische  Sprache  mit  besonderer
  Berücksichtigung  des  Dialekts  von
Adamaua:  In  zu  vereinbarenden  Stunden,
Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Herero.  Einführung  in  das  Studium  des  Herero:
In  eventuell  zu  bestimmenden  Stunden,  Herr
Pastor  Meinhof.

Duala  und  Ephe.  Einführung:  In  eventuell  zu
vereinbarenden  Stunden,  Herr  Pastor  Meinhof.

Theorie  und  Praxis  der  geographisch-astronomischen
  Ortsbestimmungen:  Dienstags,
Mittwochs,  Freitags,  12—1  Uhr  nachm.,  Herr
Prof.  Dr.  Güßfeldt.

Herr  Assistent  Professor  M.  Schnauder  wird  auf
dem  Gebiet  des  Königl.  Geodätischen  Instituts
bei  Potsdam  die  praktischen  Ubungen  leiten,
soweit  die  Witterungsverhältnisse  des  Winters
dies  gestatten.

Über  Tropen=  Hygiene,  verbunden  mit  Demonstrationen
  und  praktischen  Ubungen:  Montags,
Freitags,  4—5  Uhr  nachm.,  Herr  Oberstabsarzt
Dr.  Steudel.  "

Über  die  wichtigsten  tropischen  Nutzpflanzen
und  deren  Verwendung,  mit  Demonstratio-=nen:
  Montags  und  Sonnabends,  12—1  Uhr
nachm.,  Herr  Prof.  Dr.  Warburg

Außerdem  wird  auf  die  am  hiesigen  Königlichen
Botanischen  Garten  und  Museum  eingerichtete
Botanische  Centralstelle  für  die  Kolonien  aufmerksam
  gemacht.

Landeskunde  von  Deutsch-Ostafrika:  Montags
  und  Donnerstags,  10—11  Uhr  vorm.,
Herr  Dr.  Velten.
        <pb n="495" />
        Landeskunde  der  deutschen  westafrikanischen
Kolonien  (Deutsch-Südwestafrika,  Kamerun
und  Togo):  Dienstags,  Freitags,  10—11  Uhr
vorm.,  Herr  Prof.  Dr.  Lippert.

Über  Kolonien  und  Kolonialpolitik:  Mittwochs,
Sonnabends,  10  —11  Uhr  vorm.,  Herr  Legationsrat
  Prof.  Dr.  Helfferich.

Derselbe  wird  privatim  und  unentgeltlich  eine  Vorlesung
  „Über  Grundlagen  der  National-Otonomie“
  für  junge  Kaufleute  und  Bankbeamte
  in  den  Abendstunden  halten:  Dienstags,
Freitags,  7—8  Uhr.

Außerdem  wird  Herr  Prof.  Dr.  Köbner,  Admiralitätsrat
  im  Reichs-Marine-Amt,  eine  unentgeltliche
Vorlesung  halten  über  Deutsches  Kolonial-=und
  Konsular-Recht:  Dienstags,  4—5  Uhr
nachmittags.

*  *
Im  laufenden  Sommerhalbjahr  werden  die  Vorlesungen
  an  dem  Seminar  folgendermaßen  besucht:

die  Klasse  für  Chinesisch  von  24,  für  Japanisch  von  7,

für  Arabisch  von  20,  für  Persisch  von  7,  für  Türkisch

von  8,

für  Englisch  von  61,  für  Französisch  von  42,  für

Neugriechisch  von  8,  für  Russisch  von  41,  für  Spanisch

  von  14  und  für  Realien  von  97  Studierenden.

Die  Besucherzahl  der  wissenschaftlichen  Lehrkurse  für

Kaufleute,  Bankbeamte  und  Techniker  beträgt  42,

außerdem  besuchen  3  Hospitantinnen  den  Seminarunterricht.

  Die  Gesamtzahl  der  Seminarbesucher

beträgt  229.

Deutsch-koloniale  Baumwollunternehmungen.

Ermutigt  durch  die  Ergebnisse  der  Baumwollkulturversuche
  1901  in  Togo  hat  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  im  Frühjahr  1902  nach
Aufbringung  neuer  Mittel  in  Höhe  von  rund
300000  Mk.  aus  kolonialen  und  industriellen  Kreisen
seine  Baumwollunternehmungen  durch  Einbeziehung
von  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  und  Deutsch-Südwestafrika
  sowie  von  Kleinasien  auf  eine  breitere  Grundlage
  gestellt.

Über  die  Ergebnisse  seiner  Baumwollunternehmungen
  in  den  deutsch  -afrikanischen  Schutzgebieten
1902/03  berichtet  das  Komitee  auf  Grund  der
Feststellungen  und  Kalkulationen  seiner  Experten,
wie  folgt:

Die  Ausbreitung  der  Baumwollkultur  als  Eingeborenenkultur
  in  Togo  hat  Fortschritte  gemacht,
insbesondere  durch  die  Ansiedelung  amerikonischer
Baumwollfarmer  als  Lehrmeister,  durch  die  Einrichtung
  von  Baumwollmärkten  mit  Aufkauf=  und
Ginstationen,  durch  Feststellung  einer  größeren  Ausgiebigkeit
  der  Eingeborenenbaumwolle  (500  Pfund
entkernte  Baumwolle  aus  durchschnittlich  1600  Pfund,
gegen  durchschnittlich  1800  Pfund  unentkernte  Baumwolle
  im  Vorjahre),  durch  Verbilligung  des  Ginnens

401

für  Suaheli  von  26,  für  Haussa  von  8,

 

und  des  Landtransports  infolge  Verwendung  von
Zugvieh  und  durch  Verbilligung  des  Seetransports
infolge  Verringerung  des  Volumens  der  Ballen  durch
vorteilhaftere  Pressung  (1  gegen  2  chm  per  Ballen
à  500  Pfund).

Die  Kalkulation  des  zweiten  Versuchsjahres  1902
stellt  sich  für  einen  Ballen  Baumwolle  à  500  Pfund
loko  Bremen,  ausschließlich  der  Kosten  für  Geschäftsführung
  und  Amortisation:

1600  Pfd.  unentkernte  =  500  Pfd.  entkernte

Baumwolle,  per  3  Pfd.  unentkernte  Baumwolle

  25  Pf.“)  133.35  Mk.

 

 

Ginnen  mit  Viehbetrieb  14,  —
Pressen  mit  Viehbetrieb  5.-——
Transport  auf  Wagen,  bespannt  mit  Zugdieh
von  Tove  nach  Lome  (110  kin)  ·  .  1#,—
Verschiffungsspesen  .  ....  5.—  4
Fracht  bio  Bremen  20.—
Verschiedene  Unkosten,  Landungaspesen,  Seeversicherung
  2c.  10—
Zusammen  205,35  Mk.
Erlös  bei  dem  Marktpreis  im  Juni  1003  von
67  Pf.  per  Pfund  =  für  einen  Ballen
4  500  Pfund  —
Mindestwert  von  1100  Pfund  Baumwollsaat
als  Saatgut  oder  zur  Olbereitung  im  Ver—
hältnis  zu  1300  Pfund  Mk.  10)4  8.50
Zusammen  343,50  Mk.

Das  Gewicht  der  Ballen  im  zweiten  Versuchsjahr
betrug  durchschnittlich  500  Pfund  gegen  durchschnittlich
375  Pfund  im  Vorjahr;  den  Ballen  à  500  Pfund
berechnet,  betrug  der  Kubikinhalt  der  Ballen  im
Jahre  1901  2  chm,  in  diesem  Jahr  1  chm.

Zur  Ausfuhr  aus  Togo  gelangte  1902  —  gegenüber
  dem  ersten  Versuchsjahr  —  die  doppelte  Baumwollmenge
  (50  000  Pfund  entkernte  Baumwolle).
Neue  Baumwollfelder,  namentlich  in  Mittel=  und
Südtogo,  sind  angelegt;  Faktoreien  befassen  sich  bereits,
  wenn  auch  in  bescheidenem  Umfange,  mit  dem
Aufkauf  von  Baumwolle.  Eine  deutsche  Togogesellschaft
  ist  im  Laufe  dieses  Jahres  begründet,  welche
sich  neben  allgemeinem  Faktoreibetrieb  dem  Baumwollaufkaufgeschäft
  widmen  wird.

Zur  möglichsten  Sicherstellung  der  Kulturen
gegen  Schädlinge  2c.  entsendet  das  Komitee  nunmehr
eine  pflanzenpathologische  Expedition  nach  Westafrika;
auch  sind  Versuche  angestellt  über  das  Sterilisieren
von  Baumwollsaat.

Die  Trassierungsarbeiten  einer  Eisenbahn  Lome—
Palime  zur  Aufschließung  der  Baumwollgebiete  auch
im  Innern  der  Kolonie  sind  im  Mai  d.  Is.  zum
Abschluß  gebracht.

Die  Baumwollkulturversuche  in  Deutsch-Ostafrika,
  namentlich  in  den  Küstendistrikten  Tanga,
Muhesa,  Dar-es-Saläm,  Kilwa  und  in  den  Gebieten
des  Viltoria-  Nyanza  und  Nyassasees,  haben  günstige

*)  Als  Grundpreis  der  Baumwolle  ist  der  den  Ein—
geborenen  bezahlte  Einkaufspreis:  25  Pf.  für  3  Pfund
unentkernte  Baumwolle,  angenommen.

**)  In  Amerika  beträgt  der  Durchschnittswert  für
Baumwollsaat  10  Dollar  für  1000  kg  =  rund  22  Mk.
für  1100  Pfund.
        <pb n="496" />
        Resultate  erzielt.  Die  in  den  nördlichen  und  südlichen
Küstendistrikten  aus  ägyptischer  Saat  gezogene  Baumwolle,
  von  der  etwa  1000  Pfund  zur  Ausfuhr  gelangten,
  ist  durch  die  Bremer  Baumwollbörse  in
Bremen,  durch  die  Handelskammer  in  Manchester
und  durch  den  Vorsitzenden  der  Vereinigung  sächsischer
Spinnereibesitzer,  Direktor  Stark  in  Chemnit,  als
guter  Ersatz  für  ägyptische  Baumwolle  bewertet.

Den  Kommunen  Bagamoyo,  Dars-es-Saläm,
Kilwa,  Lindi,  Morogoro,  Pangani,  Rufiyi,  Tanga,
sowie  den  Pflanzern  C.  Zschaetzsch,  Muhesa,  und
P.  Devers  bei  Dar-es-Saläm  gewährt  das  Komitee
eine  Prämie  für  jeden  binnen  Jahresfrist  ordnungsgemäß
  mit  Baumwolle  bepflanzten  Hektar  im  Betrage
  von  150  Mk.  (bis  zum  Höchstbetrag  von
3000  Mk.)  und  verpflichtet  sich  ferner,  jedes  erzeugte
Quantum  von  Baumwolle  zum  Preise  von  25  Pf.
per  Pfund  entkernte  Baumwolle  in  Qualität  der
amerikanischen  Baumwolle  und  35  Pf.  per  Pfund
entkernte  Baumwolle  in  Qualität  der  ägyptischen
Baumwolle  frei  Küste  abzunehmen.  Ginmaschinen
und  Ballenpressen  sowie  größere  Mengen  der  drei
besten  Arten  ägyptischer  Saat  sind  den  Kommunen
und  Pflanzern  kostenfrei  zur  Verfügung  gestellt.

Die  in  Muanza  am  Viktoria-Nyanza  von  Wiegand
  betriebenen  Baumwollbauversuche  gewinnen  dadurch
  an  Bedeutung,  daß  in  diesem  Gebiet  Vieh
vorhanden  und  der  Transport  der  Baumwolle  nach
Deutschland  durch  eine  bequeme  Dhauverbindung  nach
Port  Florence  und  von  da  durch  die  Ugandabahn
über  Mombassa  erfolgen  kann.

Außerdem  hat  das  Komitee  den  ostafrikanischen
Pflanzer  und  Kaufmann  C.  Weydig  im  Oktober  1902
nach  den  Südstaaten  der  Union  zwecks  Studium  der
Baumwollkultur,  des  Baumwollhandels  und  der
Transportverhältnisse  entsendet.  Derselbe  hat  die
wichtigeren  Baumwollkultur=  und  Handelszentren,
u.  a.  Memphis,  Atlanta,  Tuskegee,  New-Orleans,
San  Antonio,  Charleston  und  Galveston,  besucht  und
wird  voraussichtlich  im  Herbst  d.  Is.  nach  Ostafrika
zurückkehren,  um  die  gesammelten  Erfahrungen  im
Interesse  der  Kolonie  zu  verwerten.

Wie  die  Woermann-Linie  für  Togo,  so  haben
die  Deutsche  Ostafrika-Linie  und  Wm.  O'Swald  &amp;amp;  Co.
für  Deutsch-Ostafrika  die  vorläufige  srachtfreie  Beförderung
  von  Baumwolle  nach  Deutschland  übernommen.


Für  eine  wirtschaftliche  Erkundung  der  Interessengebiete
  einer  Eisenbahn  Kilwa—  Nyassasee,  die  der
Heranziehung  des  Verkehrs  aus  den  zentral-afrikanischen
  Seengebieten  und  zugleich  der  Förderung  der
Baumwollkultur  im  Süden  der  Kolonie  dienen  soll,
hat  das  Komitee  die  erforderlichen  Mittel  ausgebracht.
Die  Ausführung  ist  für  April  1904  vorgesehen.

Im  Küstengebiet  von  Kamerun  ist  Baumwolle
aus  Ecuadorsaat  probeweise  kultiviert,  das  Produkt

402

 

ist  den  besten  nordamerikanischen  Sorten  gleichbewertet.
Im  Hinterlande  Kameruns  (Tschadseegebiet)  stellte  die

Expedition  des  Obersten  Pavel  (1902)  große  Baumwollfelder

  fest,  deren  Produkt  vorläufig  für  den
eigenen  Gebrauch  der  Eingeborenen  Verwendung
findet.  Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  aus  diesem
Gebiet  auf  dem  Niger-Benus  ist  nicht  ausgeschlossen.

Aus  dem  Norden  Deutsch-Südwestafrikas
(Okahandja)  stammende  Baumwollproben  sind  der
Sea  Island-Baumwolle  (1  bis  1,70  Mk.  per  ½  kg)
gleichbewertet.  Der  Stapel  zeigt  eine  erstaunliche
Länge  und  Feinheit.  Eine  Probe  von  im  Outjiogebiet
  gewachsener  Baumwolle  ist  der  China-Baumwolle
  ähnlich,  aber  von  längerem  Stapel  und  über
middling  amerikanische  Baumwolle  bewertet.  Aus
dem  Süden  Deutsch-Südwestafrikas  (Warmbad)
stammende  Baumwolle  zeigt  wieder  eine  der  Sea
Island  ähnliche  Qualität.

Die  Verarbeitung  der  deutschen  Kolonialbaumwolle
  wurde  von  der  deutschen  Industrie  mit
großem  Interesse  ausgenommen.  Die  bedeutendsten
Spinnereien  und  Webereien  Nord=  und  Süddeutschlands
  haben  die  Qualität  der  aus  den  verschiedenen
Samen  gezogenen  Baumwolle  einer  gründlichen  Prüfung
  unterzogen,  die  u.  a.  dahin  führte,  daß  die
Togobaumwolle  eine  höhere  Wertstufe  einnimmt,  als
die  Taxe  der  Bremer  Baumwollbörse  ursprünglich
feststellte.

Für  die  Fortsetzung  der  Baumwollunternehmungen
  in  den  nächsten  Jahren  hat  das  Komitee
das  solgende  Programm  aufgestellt:

1.  Einheitliche  Organisation  der  Baumwoll=Eingeborenenkulturen,
  Versuchs=  und  Lehrstationen,
Baumwollmärkte  und  Transportverhältnisse  in  Togo
und  in  Deutsch-Ostafrika  und  Einleitung  einer  Organisation
  in  Kamerun  und  Deutsch  -Südwestafrika
zwecks  Steigerung  der  Baumwollproduktion,  Veredelung
  der  Qualitäten,  Bekämpfung  von  Schädlingen,
Vervollkommnung  der  maschinellen  Erntebereitung
und  Verbilligung  von  Land=  und  Seetransport.
Aufstellung  von  Generalbevollmächtigten.  Abhaltung
von  jährlichen  Baumwollkonferenzen  an  Ort  und
Stelle  in  den  Kolonien.  Unterstützung  selbständiger
Baumwollunternehmungen  durch  kostenfreie  Uberlassung
  von  ausgesuchtem  Saatgut,  von  Gins  und
Ballenpressen,  und  durch  Gewährung  von  Transportvergütungen
  und  Geldprämien.

2.  Betreiben  des  Baues  von  Eisenbahnen  in
den  Kolonien  zur  Aufschließung  von  Baumwollproduktionsgebieten.


3.  Förderung  deutscher  Baumwollunternehmungen
in  Kleinasien  und  Südmerika  durch  Baumwollversuchsund
  Lehrstationen,  kostenfreie  Uberlassung  von  ausgesuchtem
  Saatgut,  von  Gins  und  Ballenpressen
und  durch  Maßnahmen  zur  Erleichterung  und  Verbilligung
  des  Transports  der  Baumwolle  nach
Deutschland.

Expedition  der  Noval  Lociety  nach  Neu-Gninea.

Dem  „British  Medical  Journal“  zufolge  wird
im  August  eine  Expedition  der  Londoner  Royal
        <pb n="497" />
        —  403

Society  nach  Neu-Guinea  abreisen.  Einer  ihrer
Führer,  Major  W.  Cooke  Daniels,  soll  geographische
und  ethnologische  Arbeiten  unternehmen,  der  andere,
Dr.  C.  G.  Seligmann  vom  St.  Thomas-Hospital,
in  Krebsforschung  tätig  sein.  Dr.  W.  Mersch  Strong
wird  allgemein  pathologische  Fragen  sowie  die  geographischen
  und  geologischen  Gegenstände  bearbeiten.
Ein  Photograph  wird  kinematographische  Aufnahmen
von  Tänzen  und  dergleichen  machen.

—  —  —  —

Gegen  die  RNattenplage

geben  englische  Blätter  ein  Mittel  an,  welches  darin
besteht,  daß  mit  Petroleum  verdünnter  gewöhnlicher
Teerfirniß  in  die  Rattenlöcher  gegossen  wird,  oder
daß  lebende  Ratten  in  die  Lösung  eingetaucht  und
dann  losgelassen  werden.  Der  Geruch  der  Lösung
soll  die  Ratten  aus  ihren  Schlupfwinkeln  vertreiben.

–.  —  —

Französische  DPachtungen  im  Ligerdelta  und  am  rechten
#igerufer.

Artikel  8  des  französisch-englischen  Abkommens
vom  14.  Juni  1898  räumt  Frankreich  das  Recht
ein,  im  Nigerdelta  und  am  rechten  Nigerufer,  etwa
an  der  Einmündung  des  Moussa  (Mochi),  je  eine
Enclave  in  Pacht  zu  nehmen.  Dieser  Artikel  hat
neuerdings  seine  formelle  Erledigung  gefunden,  indem
  England  und  Frankreich  am  20.  Mai  d.  Js.
einen  Pachtvertrag  vollzogen  haben,  demzufolge  die
beiden  Enclaven  Forcados  und  Badjibo  auf  dreißig
Jahre  an  Frankreich  abgetreten  werden.  Die  Verwaltung
  der  beiden  Enclaven  ist  durch  Dekret  vom
30.  Juni  d.  Is.  dem  Generalgouverneur  von  Französisch-Westafrika

  übertragen  worden.
(Nach  einem  Bericht  des  kolonialen  Beirats  in  Paris.)

 

Titeratur.

Dr.  Alex  Preyer:  Beobachtungen  und  Bilder  aus
Natur  und  Wirtschaftsleben  im  tropischen  Südasien.
Mit  50  Abbildungen.  Mk.  5,50.  Leipzig,  Th.
Griebens  Verlag.

In  seinen  anziehend  geschriebenen  Reisebildern
sührt  uns  der  Verfasser  von  Neapel  über  Port  Said
und  Aden  nach  Ceylon  und  Niederländisch-Indien.
Ein  Hauptzweck  seiner  Schilderungen  ist  dabei,  in
ungezwungener  Form  allzu  pessimistische  Anschauungen
über  das  Leben  in  den  Tropen  zu  widerlegen.
„Nicht  ein  ?Grab  des  weißen  Mannes=  und  ein
„Ort  der  Verbannunge  —  so  schreibt  er  —  ist  die
tropische  Zone,  sondern  sie  umfaßt  die  landschaftlich
schönsten  und  wirtschaftlich  ertragreichsten  Gebiete  der
Erde,  sie  bietet  tatkräftigen,  intelligenten  Männern
ein  weites,  enorm  fruchtbares  Feld  der  Tätigkeit,
und  bei  vernünftiger  Lebensweise  kann  der  Europäer
Jahrzehnte  in  völligem  körperlichen  und  geistigen
Wohlbefinden  dort  zubringen.  Ein  mächtiger  wirt- 



schaftlicher  Aufschwung  hat  an  manchen  Punkten  der
Tropen  schon  begonnen  und  ist  an  anderen  nur  eine
Frage  der  Zeit.“  Und  an  einer  anderen  Stelle  heißt
es:  „Die  Erfahrung,  daß  selbst  berüchtigte  Malariaherde
  allmählich  bewohnbar  und  sogar  gesund  werden,
ist  überall  in  den  älteren  Kolonialländern  gemacht
worden,  und  sie  ist  ein  wahrer  Trost  für  anfängliche
Mißerfolge.  Kamerun,  dessen  #  mörderisches  Klima#
in  den  achtziger  und  neunziger  Jahren  so  gefürchtet
war,  wird  ohne  Zweifel  später  ebenso  gesund  und
für  dauernden  Aufenthalt  europäischer  Beamten  geeignet
  werden,  wie  gegenwärtig  Java.“

 

Paula  Karsten:  „Wer  ist  mein  Nächster?"“  Negertypen
  aus  Deutsch-Westafrika.  Gose  &amp;amp;  Tetzlaff,
Berlin.

Das  Buch  ist  aus  dem  Bestreben  der  Verfasserin
hervorgegungen,  an  der  Beseitigung  von  Vorurteilen
gegenüber  den  dunkelfarbigen  Mitmenschen  mitzuarbeiten.
  Sie  führt  zwei  wohlerzogene  junge  Togoneger
  als  Gäste  in  eine  deutsche  Familie  ein  und
sucht  namentlich  an  der  Hand  einer  großen  Reihe
westafrikanischer  Geschichten,  die  sie  erzählen,  das
Geistesleben  der  Neger  darzulegen.  Dem  Bestreben
der  Verfasserin,  zum  freundlichen  Nachdenken  über

unsere  farbigen  Mitmenschen  anzuregen  und  Interesse

  für  sie  zu  erwecken,  wird  man  nur  Erfolg
wünschen  können.

Die  soeben  erschienene  sechste  Lieferung  des  volkstümlichen
  Prachtwerkes  „Die  Tiere  der  Erde“
(Stuttgart,  Deutsche  Verlagsanstalt)  bringt  die  Schilderung
  der  Katzen  (Geparde  und  Hyänen)  zum  Abschluß,
  dann  werden  die  Hunde  und  Wölfe  in  Wort
und  Bild  uns  vorgeführt.  Die  sämtlichen  mehr  als
1000  Illustrationen  dieser  populären  Tierkunde  sind
ausnahmslos  nach  photographischen  Aufnahmen  nach
dem  Leben  hergestellt;  die  sechste  Lieferung  enthält
einen  prachtvollen  Farbendruck  mit  der  Doarstellung
eines  afrikanischen  Löwenpaares.  Die  Ausgabe  erfolgt
behufs  Erleichterung  der  Anschaffung  in  50  Lieferungen
zu  je  60  Pfennig.

Dr.  Karl  Menne:  Die  Entwickelung  der  Niederländer
  zur  Nation.  Eine  anthropogeographische
Skizze.  Mk.  2,40.  (Zugleich  6.  Hest  der  „Angewandten
  Geographie“  und  kostet  für  deren  Abonneuten
  Mk.  1,80.)  Gebauer-Schwetschke,  Halle  a.  S.

Das,  was  das  Wesen  und  Leben  einer  Nation
ausmacht:  „Lage  und  Grenzen  —  Kultur  —  Charakter
  —  Sprache,  Literatur,  Kunst  —  Geschichte"
wird  hier  von  geographischer  Grundlage,  von  der

Abhängigkeit  des  Landes  in  wirtschaftlicher  wie  geistiger

  Beziehung  von  seinem  Mutterboden  aus  dargestellt.

  In  dem  Schlußkapitel  „Die  Zukunft  Niederlands“
  werden  naturgemäß  die  in  jüngster  Zeit  sich
geltend  machenden  wirtschaftspolitischen  Fragen  aufgerollt;
  interessant  ist  die  Auseinandersetzung  mit  den
kürzlich  erschienenen  Werken  von  Halle  und  Stubmann.

—  —
        <pb n="498" />
        —  404  —

v.  Fischer-Treuenfeld:  Paraguay  in  Wort  und
Bild.  Mk.  2,—.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.
Paraguay  bietet  noch  ausgedehnte  unbearbeitete
Gebiete,  die  dem  deutschen  Großkapital,  dem  Handel
und  den  arbeitsuchenden  Auswanderern  eine  lohnende
wirtschaftliche  Tätigkeit  ermöglichen.  Es  ist  daher
von  Wert,  daß  sich  im  deutschen  Publikum  ein  möglichst
  klares  Verständnis  über  das  Wesen  jener  südamerikanischen
  Wirtschaftsgebiete  verbreite.  Während
Südbrafilien,  Argentinien  und  Uruguay  eine  reichhaltige
  deutsche  Landesliteratur  besitzen,  hatte  Paraguay
bisher  keine  neuere  deutsche  Arbeit  auf  dem  Gebiet

 

volkswirtschastlicher  Berichterstattung  aufzuweisen.
Diesem  Mangel  sucht  die  vorliegende  Studie  unter
eingehender  Darlegung  der  hier  in  Betracht  kommenden
  abünst  sr—:

 

Titeratur-Perreichnis.

Dr.  G.  Reynaud:  Hygiöne  des  é6tablissements

coloniaux.  Avbec  10  pl.  et  44  figures.  5  fr.

Librairie  J.-B.  Bailliére  et  fils,  Paris.
Sarmatus:  Rußland  und  Finnland  vom  russischen
Standpunkte  aus  betrachtet.  Franz  Siemenroth,  Berlin.

 

Perkehrs  Machrichten.

Da  der  Transport  der  Eisenbahn-Materialien  der  Otavi-Bahn  Mitte  September  dieses  Jahres
beginnt  und  zunächst  gleich  bedeutende  Quantitäten  zur  Verschiffung  gelangen  werden,  so  wird  die
Woermann-Linie  einen  halbmonatlichen  Dienst  nach  Swakopmund  einrichten.  Die  bisherige  Linie,  am
30.  jeden  Monats  ab  Hamburg,  bleibt  bestehen  und  wird  in  28  Tagen  Swakopmund  erreichen.  Die
zweite  Linie  wird  am  15.  jeden  Monats  ab  Hamburg  gehen  und  über  die  portugiesisch  füdwestafrikanischen
Häfen  nach  Swakopmund  fahren,  welchen  Platz  sie  in  32  Tagen  erreichen  wird.

—

Im  Deutschen  Kolonialblatt  vom  15.  Mai  d.  Is.  wurde  mitgeteilt,  daß  der  Dampfer  „Gertrud
Woermann“  der  Linie  Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika  von  Mitte  Juli  ab  durch  den  Dampfer  „Lulu
Bohlen“  werde  ersetzt  werden.  Infolge  des  Untergangs  der  „Lulu  Bohlen“  wird  nun  aber  der  Dampfer
„Gertrud  Woermann“  in  der  Linie  Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika  vorläufig  noch  weiter  verwendet  und
gegen  Ende  dieses  Jahres  durch  den  Dampfer  „Eduard  Bohlen“  abgelöst  werden.

Die  Reichspostdampfer  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  laufen  auf  den  westlichen  Rundfahrten  von
der  Reise  Nr.  62  ab,  aus  Hamburg  am  20.  Mai,  und  auf  den  östlichen  Rundfahrten  von  der  Reise
Nr.  67  ab,  aus  Hamburg  am  29.  Juli,  regelmäßig  den  Hafen  von  Mombassa  (Kilindini)  an.  Die
Reichspostdampfer  der  westlichen  Rundfahrt  werden  den  Hafen  von  Lissabon  nur  noch  im  Bedarfsfalle
anlaufen.

—  ——„  —  —  —  —

Bostdampfschiffverbindungen  nach  den  dentschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müfsen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spaͤtestens
schiffungshafen  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Neu-Guinea.  Ve  Matup  3  Tase
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  unrindis.  16.  August  lumn⅛se  2  Z5
b)  nach  Berlinhafen  insch.  inhafen  %Q  14.,  18.  August

Fr.  Wilh.  Hafen  40  =
Stephansort  40
bertshöhe  45=Neapel



Z„  102  abds.
(deutsche  Schiffe)

beses,  edrich  Wil  ehnt.
afen,  Herbertshöhe,  Ma-|


#  20.  August
tupi,  Stephansort

 

 

 

 

1  atupi  45
2.  Deutsch-stafrika.  Neapel  14.,  28.  A  —
sch-Ostafr  der  gecheln  8.  August  Tanga  16—20  Tage  311.,  25.  28.  August
z)  nach  Tangaga  Brindisi  30.  August  Tanga  18  Tage  10  #  abds.
(englische  Schiffe)
Neapel  14.,  28.  Augu  Dar-es-Sal.  17—22  11.,  2
(beutsches  Schiff)  gust  "  vV  Ts.  gust
„Beindist.  m  30.  August  Dars-es-Salm  r  28  Aug  gust
b  ·  O  dlenglisches  05  abde.
uach  Deusch=  Oltafsrika  ..  Marseille  10.  August  Sansibar  18  Tage  8.  Aug  af  t
Girelie  isr  1%  F4
(eitsche  Gaißfh  9.  August  Sansibar  22  Tage  7.  Tgus
3.  Ramerun.
Hamburg  10.  August  Duala  21  Tage  9.  August
rs  (deutsche  Schiste)  712  abds.
ln  —  G  —  P  7  OSuthampton  12.  August  Duala  19  Tage  10.  Jzst
—  ok  01  ja  —
#l#erpoch  jeden  Sommabend  Liverpool  15.,  29.  August  Duala  24  Tage  13.  27.  August
d)  Peedunzz  en  nach  dem  Sanga.englische  Schisfe)  *§½**  i2  nms.
Ngoko-Gebiet  über  Antwer-  «  ’
ca—Boma-Mqtqu-1-Dambutg  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  5070.  jed.  Mis  Tu  abds.

Leopoldvie“t  aus  Antwerpen
am  13.  August,  8.  Sept.
        <pb n="499" />
        —.  —  e

405

 

 

"i—!—r—“''-’'“““

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
4.  Deutsch-Lüdwestafrika.
a)  nach  Kap  Croß,  Grootsontein  Southampton  15.  Aug.,  12.  Sept.  Swakopmund  25  Tage  14.  August  11.  Sept.
babis,  «
PETRENZ-FOR  KZ(e-iat-Schisiediseap  Uva
penonssskhakibtbkubassubbdqsuBoed
Okahquvjtm  Okombaheöomq  mann-Dampfer)
rum  „
Sern,  „  Sibinee.  g  -  30.  August  Swakopmund  30  Tage  29.  Aug.  712  abds.
kopmund,  Water  eerg,  Windhuk
Southampton  15.  Aug.,  12.  Sept.  Luderitzbucht  22  Tage  14.  August,  11.  Sept.
(engl.  Ech  Usster  112  vms.
bi  nach  Laerihbucht,  ußufb.  dahe  e—
Hambur  30.  August  Swakopmund  30  Tage  29.  Aug.  71  abds.

Sseeh  Schiff)

 

 

 

 

 

Bethanien,  Gibeon,  i
e)  —  —-.  t..  g  *  7  bun  S.,  22.  Aug.,  5.  Sept.  Kapstadt  17  Tage  7  2  Aus.  4.  Sept
rientha  tö  apstadt,  dann  3  oms.
Uiann,  rnibad  beförderung)en
Neapel  6.,  20.  Aug.,  3.  Sept.  mngtau  85—36  Tage4.,  18.  Aug.,  1.  Sept.
(deutsche  Schiffe)  8  ept.  Tsing  8  10  abds.
5.  Riantschon.  Brindi  «
tmu  OF  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Sonntag
frlelsse  gh  104  abds.
6.  Rarolinen,  Neapel  23.  August  68  Tage  21.  August  10#  abds.
Dalan-Inseln.  (enalsehn  Schit)  gus  onape  54  ½  gust  10
Neapel.  23.  August  Saipan  64  Tage  21.  Au  10%  abds.
7.  Marianen.  trsisht  eein  J

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von

zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.

okohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

 

 

 

.  .  Neapel  23.  August  aluit  b8  Tage  21.  August  104  abds.
8.  Marshall·  Inseln.  entt  —  ugus  J  9  L
9.  Lamog.  16.  August,  6.  Sept.]  #pia  25  Tage  14  Aunnh  er.
San  Franciêco)  112  vms.
Hambur  10.  August  Lome  18  Tage  9.  August
(deutsche  Schiffe)  7.12  g#s.
Southampton  #  12.  August  Lome  16  Tage  10.  August
(deutsche  Schiffe)  9.82  abdes.
a#otterdame.  13.  August  Lome  33  Tage  11.  August  9##  abds.
en  e  l
ambur  25.  August  Lome  28  Tage  24.  August  7½  abds.
10.  Dogo  (deutsches  Schiff)
«  '  dthåerddth  m  29.  August  Lome  24  Tage  27.  August  93  abds.
eutsche  #*I
Lamb  *r2  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
tsche  e
5.  jed.  Mts.  ***“*  Cotonou  28  Tage  3.  jed.  Mts.  10#  abds.
z  *  —e  von  da  ab  Landverbindung  .%
15.  jed.  Mts,  110  vms.  Cotonou  19  13.  jed.  Mts.  10½  abds.
dt.  Borbe  chiffe)  von  da  ab  Landverdindung

 

#)  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  Beförderung  auf  diesem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eintrefsen  der  Post  aus  den  dentschen  Schnugebieten.
Landungs=  Die  Post  ist  fällig  —  ost  ist  fällig
Bon  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
indi  s  Neapel  8.“  August
——————————————————
—  —  apei.4  38  22.-Aug.,  5.-Sept.
Neapel  .  .  .  4.*,  18.  *August  Riautsichon  .  ...  —  17.,  A  *
Deutsch-Ostafrika  Brindisi.  3.,  17,  31.  August  1  Marseille  #  ##.  3.  Juli
Marseille  16.  Aug.,  16.  Sept.  1  Marianen  Neapel  S.“  August
Dentsch-übwegaftila  Southampton  19.  August  Drindist  “  2
*  #rE  intn  Eeisaton  3  u5.-Unhust  Marshat  ·  Iaseln  EE
d.  b.  ---.-  ..----III)
  südl.  Teil  d.  Schutzge  ——  *  8  IIII  Queenstown  10.,  31.  August
amernun  ..  .....  amp  e  —  —  —
Plymouth...  11.,  25.Aug.,  8.  Spt.]  ceeoo  Southampteon  17.8,  28*  jed  —

 

 

*  Famlgreitstage  für  die  mit  deuischen  Schiffen  eintreffenden  Vosten.
        <pb n="500" />
        Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrila-Linie  (Hamburg  —Ostafrila).

406

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Reichsposidampfer  von  nach  bis  29.  Juli  1903.
1

„König“  .  ..  Durban  Hamburg  am  27.  Juli  von  Durban  abgegangen.
„Bundesrath“.  Hamburg  Delagoabai  am  14.  Juli  in  Aden  eingetroffen.
„Kronprinz“.  Beira  Hamburg  am  29.  Juli  von  Port  Said  abgegangen.
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  28.  Juli  von  Marseille  abgegangen.
„Kanzler“  Delagoabai  Hamburg  am  28.  Juli  von  Durban  abgegangen.
„Kurfürstt.  Hamburg  Delagoabai  am  26.  Juli  von  Las  Palmas  abgeg.
„Bürgermeister“  Durban  mburg  am  16.  Juli  von  Rotterdam  abgegangen.
„Markgraf.  Delagoabai  amburg  am  28.  Juli  von  Lissabon  abgegangen.
„Herzog“.  Hamburg  Durban  am  27.  Juli  in  Aden  eingetroffen.
2*  Delagoabai  I  Hamburg  am  20.  Juli  von  Veira  abgegangen.
„Prinzregent“  Beira  Hamburg  am  24.  Juli  von  Lissabon  abgegangen.

v7Vv''  V  WV7777  77V?7VVWvioyyy#idiiiiyy

Anzeigen.

 

Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  2)  Pf.)  find  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  S8W  12,  Kochstr.  68  —71,  einzusenden.

 

 

 

Bekanntmachung.
In  unser  Handelsregister  Abteilung  A
ist  heute  unter  Nr.  14  folgende  Eintragung
  gemacht  worden:

Sp.  2:  Ferd.  Sthamer,  Kleino


opo.
Sp.  3:  Johann  Ferdinand  Sthamer,
Kaufmann,
Arthur  Warncke,  Kaufmann,
beide  in  Hamburg.  (16)
Lome,  den  3.  Juli  1903.
Kaiserliches  Desirxsgericht  des
Schutzgebietes  Togo.

 

 

Bekanntmachung.
In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung

  A  Nr.  7  ist  heute  neu  eingetragen

  die  offene  Handelsgesellschaft
Woermaun  &amp;amp;  Co.,
Duala-Geschäft,  zu  Duala.
Die  Gesellschafter  sind:

Adolph  Woermann,  .
Eduard  Wnerhnnn  6  samtich
Arnold  Heinrich  Amsinck,
Maximilian  Brock,  Hamburg.
Duala,  den  15.  Juni  1903.  (14.)
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekannutwmachung.

Im  Handelsregister  Abteilung  B  ist
heure  bei  der  Firma  Ahrens  &amp;amp;  Co.,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,
eingetragen  worden:

Die  Gesellschaft  wird  durch  zwei
Geschäftsführer  vertreten,  von  denen
jeder  für  sich  zu  zeichnen  berechtigt  ist.

Der  Kaufmann  Alfred  Schluckwerder
  zu  Karibib  ist  zum  Geschäftsführer
  bestellt  worden.  (155)

Swakopmund,  den  23.  Juni  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

Pangani-  Gesellschaft,  Berlin.

In  der  außerordentlichen  Hauptversammlung  vom  6.  Juli  a.  c.  ist  einstimmig
  der  Beschluß  gefaßt  worden,  die  Pangani-Gesellschaft  aufzulösen;  die
nach  den  Satzungen  erforderliche  Genehmigung  dieses  Beschlusses  seitens  der
Aufsichtsbehörde  ist  am  18.  Juli  a.  c.  erfolgt.  Zu  Liquidatoren  sind  die  Herren
Fabrikbesitzer  Rudolph  Reimann,  Kontreadmiral  z.  D.  Franz  Strauch  und
Kaufmann  Oscar  Culert,  sämtlich  zu  Berlin  wohnhaft,  gewählt  mit  der  Maßpabe,
  daß  jeder  von  ihnen  allein  zur  Vertretung  der  Gesellschaft  in  Liquidation

erechtigt  sein  soll.

Gemäß  §  42  der  Satzungen  fordern  wir  hierdurch  die  Gläubiger  der
Gesellschaft  auf,  sich  bei  uns  zu  melden.  (148)

Berlin  W.  9,  den  1.  August  1903.
Königin  Augustastraße  13.
Pangani-Gesellschaft  in  Lliquidation.

Enlert.

Reine  Weine  aller  Hrt,
Spirituosen  some  Feine  Kiköre.

Scciedad  Vinicola  (Iarragona),
Hamburg.

 

F.C.  Heinemann,  Erfurt  .

Hoflieferant  St.  Majestit  des  Deutschen  Maisers  v.  Königs  von  Proeussen.
Samen-Kulturen.  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
Sumen-  und  Pflanzenkutalog  gratis.  200  Zeiten.
600  Abbildungen,  Kalender,  Kultur-Anleitungen  u.  8.  w.

Seemälsig  verpackte  Auserlesene  Erfurter

Gemüsesamen-  und  Blumensamen-Sortimente
mit  nenuem  laftdlchten  Verschlufe  der  Kusten,  der  ein  bedquemes
Herausnehmen  je  nach  Bedarf  jederzeit  gestattet.  (185)

3  Lieferant  vieler  überseeischer  Rehõrden,
ELEI'DOöIIIII.
        <pb n="501" />
        Bekanntmachung.

Das  Verfahren  behufs  Zwangsversteigerung
  der  in  Lindi  und  Umgebung
belegenen  Grundstücke  der  Lindi-Hinterland-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Konkurs
wird  auf  Antrag  des  Gläubigers  von
Oterroth-Schönberg  in  Coblenz
aufgehoben.  Der  Versteigerungstermin
fällt  aus.  (147)

Dar-es-Salam,  den  5.  Juni  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

2  Maßgabe  des  §  11  des  Handelsgesetzbuches
  werden  als  diejenigen
Blätter,  in  denen  während  des  Jahres
1903  die  in  §  10  des  Handelsgesetzbuches
  vorgesehenen  Veröffentlichungen
erfolgen  sollen,  bezeichnet:  (12)

1.  Der  Deutsche  Reichsanzeiger,

2.  das  Deutsche  Kolonialblatt.

Victoria,  den  17.  Juni  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

s———.——————

G.  L.  v.  Kalem

Export-  u.  Verlags-Buchhandlung


Bremen

bringt  sich  ihren  zahlreichen
Kunden  in  den  deutschen
Schutzgebieten  in  empfehlende

Erinnerung.  (69)

—

Kataloge,  Prospekte,  Spezial-Offerten,
  Literarische  Auskünfte
aller  Art  gratis  und  franko.

 

 

1r1  —  —f  —  —  rmSMossoo
*
r  flel—o———..—-  ——.  ———.—

 

eelllllen##"e##e#eznt"et"t"n#"nn#"zt"e"zez"zte½e“""“"

SV"#eSonsos
—  ——  ——  —  ÊÂß

oee-sa-  asl  #

eifen-  #

und  Kerzenfabrikations-Maschinen

sowie  Einrichtungen  für  Talgschmelren,

  Speisefett-,  Fettlaugenmehl-

  und  stallsodafabri  on,

Wasserglasauflösung,  Olbleicheren
etc.  Hefern

C.  E.  Rost  E.  Co.,

Dresden  4.  (140)

von  grofser  Klebe-Leime
  .

fadririert  und  offeriert  billig.t.

ieinischeloin-#  Gelsline-  Iaduskie
G.  m.  v.  K.,
Mamborn  a.  Rhein.

G#

 

 

Farböl  D.  K.  P.

bewlhrter  Rostschutzanetrich  für

Eisenkonstruktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.

Eisenbahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brücken.  Untergestellen,  hölzernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.
(161)

Beste  Referenzen.

Farben
für  Maschinen-  und  Waggonfabriken,
swie  s#mtliche  Anstrichfarben.
S.  H.  Cohn,  Farbenwerke,

Berlin  8#.,  Cottbuser  Damm  70.  und
Badenburger  Muhlo  b.  Gielsen.

Gegr.  Woörlitz  1796.

 

 

  

 

Gegründet  1859.

„Barar“  Nürnberg.

Berlin  W.,  Französischestr.  20.

Tropendrellanrug  (Lanben

luft-  und  waschecht,
wie  Abbildung.  mit
klein.  Stehkragen,
bdder  Lmlegekragen
Mk.  11.560,  do.  Sattelpasse
  vorn  und  binten
Mk.  12,50.  Pa.  M.  15.—.
Jagdsoppen
aus  Iimprägnlertem
asletbatist,  federleicht,
  unverwastlich.
PBlatt  Mk.  8.50.  wit
Sattel  Mk.  10.—.
Ponchos  und  Pelerinen
mit  Kaputze  v.6,  50  an.
Wettermäntel,
Haveloks  in  im-.
  prüägn.,  wasserd.
.  J-  Loden  u.  Gumml.
"  c.  30  Bamsschenerten
Lodenanzüge  für  kühleres  Wetter.

Gestrickte  Oberreithosen  aus  Wolle.

Prima-Relerenzen.  von  Afrlkaforschern,
Truppenführern,  Arzten  und  Beamten.

Messse:  Brust.  u.  Faillenweite,  Schrittlänge.
#lelegr.-Adr.:  Porosität,  Berlin.

FalRRADOWEREK  A..
SCHONAUSCHEMNITI.

 

leipzig  1897
Staalsmedeille

München  1899
Coldene  Medaille

Weltausstellung
M—arxis  1000

(M#b##- 



 

von  deutschen  u.  engl

Cxport  Artikeln  aller  Art.

Spezialität:  Cigarren

leicht,  mittel  u.  schwer,  in  geraden
und  schrägen  Façons,  von  M.  50.—
bis  M.  250,—  per  Mille.

Leon  §  Wagener,

Hamburg.

 

Thüringer  Fahnen-Faheil

        
      
 

Coburg.  2
Gestiekte  und  gemalte  a
Vereinsfahnen,  Hausfllaggen
  und  Wimpel,  2

Kirchenparamente.  "

 
 
  
 

  

Ihllustrirter  Katalog  franko.  (190)

Beigrader  Ansichtskarten

frankioert  mit  7  der  neuen  seltenen  Provisorien,

Alexander  überdiuckt  mit  Wappen:

0  diverses  Mk  6.—,  alle  rekomm.  zuadressiert,

1  4.—.  alle  nicht  lekommandiert
zuadressiert.  (141)

Otto  Bickel,  poste  restante  Belgrad

od.  Otto  Bickel,  Zehlen  dorf  b.  Berlin.

Deutsche  Barackenhau-  Gesellsch.

(System  Brümmer)  G.  m.  b.  H.
Köln.  X  Berlin  W.  57.  14

Zerlegbare  transportable  HHuser  (doppelwandig
mit  Luftisolierschicht  u.  Feuerschutzanstrich)
in  unerreicht.  Güte  in  über  60  Verwendungsart.
Arbeiter-  u.  Lazarett-Baracken.  Schulpavillons,
Stations-,.  Verwaltungs-,  Industrie-  und  Wirtschaftsgebäude
  jeder  Art.  Landhlusoer.  Villen.
Tropenhluser  mit  termitensicherem  Unterbau.

TIllnstr.  Spezialkataloge  u.  Kostenanschläge  frei.

 

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Cigemon  Eigaretten,  Rauchtabel.

 

Spezialltät:  Shag-Tabak.

Alle  Sorten  Plfeifen,  Spitzen.
und  Ruuchutensilien.  (150)

 

 

 

 

 

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  fremder  Sprachen.  Im  Auftrage
  der  Kol.-Abt.  d.  Auswärtigen

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Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.
Berlin  SW.2.
        <pb n="502" />
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Dieser  Nummer  liegen  Prospekte  von  Th.  Griebens  Verlag  (L.  Fernan)  in  Leipzig  und

e##  Fischers  Verlag  in  Jena  bei,  auf  welche  wir  hierdurch  die  geehrten  Leser  ganz  besonders

aufmerksam  machen.

Die  Expedition.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesentbal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  18,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  1.  August  1903  um  6  Uhr  nachmitllags.
        <pb n="503" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Deranagegeben  in  der  HKolonial-  Abtrilung  des  Aurwirtigen  Imis.

.  ——  —  —  ——  —  —   —...—.  —.——  —

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  15.  August  1903.  Unmmer  16.

Em—.-—————.———————————————————.—..............—  —.——..  .  ![-.—————

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
ericheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagebuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schupygebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.,

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Die  Neuordnung  der  kolonialen  Bevölkerungsstatistik  S.  409.  —  Zusammenstellung  der
Wirtschaftspläne  der  Kommunalverbände  1908/4  S.  415.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung
  für  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  April  und  Mai  1903  S.  415.  —  Ubersicht  der  Geschäfte  bei  den
Kaiserlichen  Gerichten  in  Herbertshöhe,  Friedrich  Wilhelmshafen,  Ponape,  Westkarolinen  und  Palau  zu  Jap  und
für  die  Marianen  während  des  Kalenderjahres  1902  S.  416  ff.  —  Personalien  S.  418.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  419.  —  Kamerun:  Bericht  des  Hauptmanns  Engelhardt
über  seine  Reise  von  Bertua  nach  Jaunde  (Schluß)  S.  419.  —  Theeversuchspflanzungen  S.  422.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Namenänderungen  S.  422.  —  Missenschaftliche  Sammlungen  S.  422.  —  Zur  Statistik  des
Außenhandels  von  Deutsch-Südwestafrika  im  Jahre  1902  S.  423.  —  Außenhandel  des  deutsch-südwestafrikanischen
Schutgebiets  im  Jahre  1902  S.  424.  —  Togo:  Verzeichnis  der  im  Schutzgebiete  Togo  tätigen  Firmen  und
Erwerbsgesellschaften  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903  S.  440.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Statistik  des
Warenverkehrs  der  Marianen  im  Kalenderjahre  1902  S.  441.  —  Ermordung  eines  Tauchers  durch  Eingeborene
S.  442.  —  Samoa:  Die  Kakaokultur  auf  Samoa  S.  442.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der
Antisklaverei-Bewegung  S.  443.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Uganda-Telegraph
  S.  444.  —  Uber  Para-Kautschuk  S.  445.  —  Niederländisch-Indien  S.  445.  —  Landwirtschafts=  und
Gartenbauausstellung  in  Mombassa  S.  446.  —  Ubersicht  über  den  Wert  des  Handels  der  britischen  Kolonien
und  Besitzungen  mit  dem  Vereinigten  Königreich,  britischen  Besitzungen  und  fremden  Ländern  im  Kalenderjahr  1901
S.  447.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Handel  des  deutschen  Zollgebiets  mit  den  Südseekolonien  im  Jahre
1902  S.  446.  —  Schiffsverkehr  der  deutschen  Kolonien  1902  S.  446.  —  Literatur  S.  448.  —  Literatur-Verzeichnis
  S.  448.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  448.  —  Anzeigen.

 

 

 

 

Amtlicher  Teil.

Geletze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Perträge.

Die  Nenordnung  der  kolonialen  Bevölkerungsstatistik.

Im  Anschluß  an  die  im  verflossenen  Jahre  vorgenommene  Neuordnung  der  kolonialen  Handelsstatistik
  hat  die  Kolonialverwaltung  die  bei  der  Aufstellung  der  Bevölkerungsstatistik  der  Schutzgebiete  bisher
befolgten  Grundsätze  einer  eingehenden  Prüfung  unterzogen.  Die  bisherige  koloniale  Bevölkerungsstatistik
litt  an  Mängeln,  die  auch  in  der  kolonialen  Literatur  wiederholt  Anlaß  zu  berechtigter  Kritik  gegeben  haben;
es  fehlte  ihr  vor  allem  die  erforderliche  Einheitlichkeit,  welche  sowohl  zur  Vergleichung  der  Bevölkerungsverhältnisse
  der  einzelnen  Schutzgebiete  untereinander,  als  auch  zur  Vergleichung  der  Verhältnisse  eines  und
desselben  Schutzgebiets  zu  verschiedenen  Zeitpunkten  erforderlich  ist;  es  fehlte  ferner  an  der  notwendigen
Präzision  und  an  der  notwendigen  Vollständigkeit  der  bevölkerungsstatistischen  Angaben.  Alle  diese  Mängel
finden,  ähnlich  wie  diejenigen  der  bisherigen  kolonialen  Handelsstatistik,  ihre  natürliche  Erklärung  und
Entschuldigung  an  der  noch  jungen  Entwickelung  unserer  Schutzgebiete;  bei  dem  Fehlen  ausreichender  Ersahrungen
  mußte  es  im  wesentlichen  den  einzelnen  Schutzgebietsverwaltungen  überlassen  bleiben,  ihre
bevölkerungsstatistischen  Erhebungen  und  Aufstellungen  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  und  dem  zur  Verfügung
  stehenden  Personal  auszugestalten.

Nachdem  sich  die  Kolonialverwaltung  bereits  vor  längerer  Zeit  über  die  Aufstellung  einheitlicher
Normen  für  die  Bevölkerungsstatistik  mit  den  einzelnen  Gouvernements  ins  Benehmen  gesetzt  hat,  sind  nunmehr
  durch  Runderlaß  vom  22.  Juli  1903  den  Schuztzgebietsverwaltungen  folgende  Grundsätze  mitgeteilt
  worden.
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        —  410  —

Grundsätze,  betreffend  die  statistischen  Erhebungen  über  die  weiße  Bevölkerung
der  Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee.

§  1.
Als  Zeitpunkt  für  die  Feststellung  der  weißen  Bevölkerung  der  Schutzgebiete  ist  der  Beginn  des
Kalenderjahres  zugrunde  zu  legen,  als  Zeitabschnitt  für  die  Feststellung  der  Bewegung  der  Bevölkerung
(Geburten,  Todesfälle,  Zuzug,  Wegzug,  Eheschließungen)  das  Kalenderjahr.

§2.
Die  Erhebungen  haben  sich  auf  die  ortsanwesenden  Weißen  zu  erstrecken,  soweit  sich  dieselben  nicht
lediglich  auf  der  Durchreise  in  den  Schutzgebieten  aufhalten.

83.

Hinsichtlich  des  Standes  der  weißen  Bevölkerung  ist  nachzuweisen:

1.  das  Geschlecht,
das  Alter  über  15  oder  unter  15  Jahren,
der  Wohnbezirk  (Bezirksamt,  Stationsbezirk  ꝛc.)  und  Wohnort,
.  der  Beruf,
die  Staatsangehörigkeit,
.  die  Konfession,
der  Familienstand.

Ien#

*  4.
Bei  der  Angabe  des  Berufs  der  erwachsenen  männlichen  Bevölkerung  (von  über  15  Jahre  an)
sind  folgende  Gruppen  zu  unterscheiden:
Regierungsbeamte,
Angehörige  der  Schutz=  bezw.  Polizeitruppe,
.Geistliche  und  Missionare,
Ansiedler,  Pflanzer,  Farmer  (landwirtschaftliche  Berufe),
Techniker,  Bauunternehmer,  Ingenieure,  Maschinisten,  Photographen  r2c.  (obere  Gruppe  der
gewerblichen  Berufe),
Handwerker,  Arbeiter,  Bergleute  rc.  (untere  Gruppe  der  gewerblichen  Berufe),
Kaufleute,  Händler,  Gastwirte,  Frachtfahrer  rc.  (Handel),
Seeleute,  Fischer  rc.  (Schiffahrt),
Arzte,
10.  Sonstige  Berufe  (Gelehrte,  Rechtsanwälte,  Redakteure,  Konsuln  2c)  und  Berufslose.

Unter  der  Rubrik  Regierungsbeamte  sind  alle  von  der  Regierung  angestellten  Personen  außer  den
Handwerkern,  Arbeitern  r2c.  nachzuweisen;  es  ist  jedoch  anzugeben,  wieviele  von  den  Regierungsbeamten
Arzte,  Techniker,  Pflanzer  2c.  sind  und  wieviele  von  den  als  Handwerker,  Arbeiter  r2c.  nachgewiesenen
Personen  im  Regierungsdienst  beschäftigt  werden.  Der  Ausdruck  „Regierungsbeamte“  bezieht  sich  auch  auf
die  Reichspostbeamten  und  Kommunalbeamten.

Die  erwachsenen  weiblichen  Personen  sind,  soweit  sie  verheiratet  sind,  nach  dem  Beruf  ihrer  Ehemänner
  zu  unterscheiden.  Es  bleibt  den  Schutzgebietsverwaltungen  überlassen,  ob  die  Unterscheidung  nach
den  sämtlichen  für  die  Berufsgliederung  der  männlichen  Bevölkerung  angegebenen  Rubriken  oder  lediglich
nach  den  drei  Gruppen  —  1.  Regierungsbeamte  und  Schutztruppenangehörige,  2.  Geistliche  und  Missionare,
3.  Private  —  erfolgen  soll.  Die  ledigen  und  verwitweten  Frauen  sind  in  Missionsangehörige,  Pflegeschwestern,
  Lehrerinnen  und  Sonstige  zu  unterscheiden.

§  5.
Für  die  Einteilung  der  weißen  Bevölkerung  nach  Nationalitäten  ist  die  Staatsangehörigkeit  als
maßgebend  anzusehen.  Die  Angehörigen  des  britischen  Reichs  sind  danach  zu  unterscheiden,  ob  sie  aus  dem

europäischen  Mutterlande  stammen  (europäische  Engländer)  oder  aus  einer  der  britischen  Siedelungskolonien
(Kolonialengländer).

————

—

86.

Bei  der  Feststellung  des  Familienstandes  ist  bei  den  verheirateten  Männern  danach  zu  unterscheiden,
  ob  die  Ehefrau  der  weißen  oder  der  farbigen  Bevölkerung  angehört.  Bei  den  mit  weißen  Frauen
verheirateten  Männern  ist  ferner  anzugeben,  ob  die  Ehefrau  im  Schutzgebiet  lebt  oder  nicht.

§  7.
Hinsichtlich  der  Bewegung  der  Bevölkerung  ist  nachzuweisen:
1.  die  Zahl  der  Geburten  und  Sterbefälle,
2.  die  Zahl  der  zugezogenen  und  weggezogenen  Personen,
3.  die  Zahl  der  Eheschließungen.
        <pb n="505" />
        411

88.
Bei  den  Todesfällen  sind  die  Todesursachen  sowie  die  Zahl  der  im  Alter  von  weniger  als  fünf
Jahren  verstorbenen  Kinder  besonders  nachzuweisen.

§  9.

Die  Ergebnisse  der  Bevölkerungsstatistik  sind  von  den  Schutzgebietsverwaltungen  der  Kolonial=Abteilung
  des  Auswärtigen  Amts  mit  tunlichster  Beschleunigung  nach  dem  Beginn  eines  jeden  Kalenderrlahres,
  spätestens  mit  dem  Jahresbericht  des  betreffenden  Schutzgebiets,  einzureichen,  und  zwar  auf  Grund
#er  in  der  Anlage  enthaltenen  Tabellenformulare  1  bis  VII.

Zugleich  mit  dieser  Statistik  ist  ein  Bericht  über  die  Ursachen  der  wichtigsten  im  Stande  der
Bevölkerung  während  des  abgelaufenen  Kalenderjahrs  eingetretenen  Veränderungen  vorzulegen.

Die  Bestimmung  in  Ziffer  15  a  des  Runderlasses  der  Kolonial-Abteilung,  betreffend  die  Jahresberichte,
  vom  14.  Februar  1902,  ist  durch  den  Erlaß  dieser  Grundsätze  aufgehoben.

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage.
Schutzgebiet  Tabelle  1.
I.  Die  weiße  Bevölkerung  nach  Geschlecht  und  Alter  zu  Beginn  des  Jahres  19
—  —  —  ———  —  ——  —  —T  .
Verwaltungsbezirk  und  Wohnort  männlich  weiblich  zusammen  .  unter  dahren
männlich,  weiblich  zusammen
1  2  I  3  l  4  5  T.  6  l  7
1.Bezikk.......  I
Wohnore  T  1  6
....
I
Summe  1  l  .
I
2.  Bezirk  D  1
Wohnorte
.  s
Summe  2  —
ꝛc.  I
Schubgebiet  Tabelle  il.
II.  Familienstand  der  weißen  Bevölkerung  zu  Beginn  des  Jahres  19
),  «  —  verheiratete  Männer
ledige  und  verwitwete  ·  «
Verwaltungsbezirk  und  Wohnort  8  e  mit  weißen  Frauen  mit  farbigen
mit  orts-  mit  I  zusammen
Männer  Frauen  anwesenden  abwesenden  Frauen  ·
l  2  ·  3  4  5  6  7
1.  Bezirk
Wohnorte  v  "„
«  ·  !
l
l
Summe  1  i
.  I
2.  Bezirk  ..  «
Wohnorte....  !  s  I
..
Summe  2  I
2c.  1

 

 

—
        <pb n="506" />
        —  412  —
Schutzgebiet  Tabelle  IHII.

III.  Die  weiße  Bevölkerung  nach  Wohusitz,  Staatsangehörigkeit  und  Geschlecht  zu  Beginn  des  Jahres  19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungs-  Deutsche  Osterreicher  Schweizer  Engländer  ꝛc.  ascheebezirk
  und  .  .  .
männ=  weib-  männ=  weib-  männ=  weib-  männ=  weib-  einzelnen
Wohnortich  lich  zus.  sich  lich  kus.  sich  lich  zuf.  sich  lich  zmus.  Schuwgebiete
1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  13  ꝛc.
1.  Bezirk  l
Wohnorte
Summe  1.
2.  Bezirk
Wohnorte
Summe  2.
ꝛc.
Schutzgebiet  Tabelle  IV.

IV.  Die  weiße  Bevölkerung  nach  Wohnsitz,  Beruf  und  Konfession  zu  Beginn  des  Jahres  19.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erwachsene  männliche  Bevölkerun  Erwachsene  weibli  ö  Uner--5Konchs
  ch  g  chs  ibliche  Bevölkerung  wachsene  z  fession
—N————.—23  "-  *)
Verwaltungs-  7  2  *  2#  5  3  Frauen  von  witwete  Frauen  7  s

bezirk  und  5  2.2365  228  8  3.52  s  8  2.

228  ßdmds  e  47  EESOEESEEEE  s2—

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1)  Davon  Techniker,  Bauleiter  2c4.  )  Davon  Arzte.Kv  3)  Davon  im  Regierungsdienst
Anfsiedler,  Pflanzer  ꝛc.  ..  4t)  -  -  ..

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2.  Bezirk
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Deutsche
Osterreicher
der  einzelnen
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Schutzgeblet

Regierungsbeamtel)

Schutztruppen
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Arzte
Verwaltungsbezirk
und
Wohnort
1

3

 

 

 

Geistliche  und
Missionare

Ansiedler,  Pflanzer,

 

##männliche

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Farmer,  Gärtner  2c.

**.hô#Zl  Techniker,  Bauunteribl


weibliche  nehmer,  Ingenieure,

Geburten

6
1
l
I)DavonTechniker,Bauceiter2c....

Ansiedlet,Psianzek-c....

 

Photographen  2c.

Handwerker,  Ar-  3)
beiter,  Bergleute  2c.

7

zusammen

 

 

 

Kaufleute,  Händler,
Gastwirte,  Frachtfahrer
  2c.

8

wmännliche

 

 

 

Seeleute,  Fischer  2c  )
Arzte
Sonstige  Berufe

 

Erwachsene  männliche  Bevölkerung

weibliche

 

 

 

und  Berufslose

Summe  der  erwachsenen
  männlichen

 

9  10  11

zusammen

:)  Davon  Arzte

12

 

davon  Kinder
#“  unter
5  Jahren

Bevölkerung

Regierungsbeamten
  und

 

 

 

13

Ülberschuß  der  Geo
  burten  (—)  bezw.
der  Todesfälle  (—)

Schutztruppenangehörigen


Geistlichen  und

 

 

 

Frauen  von

Missionaren
Privaten
Missionsangehörige

Pflege
schwestern

 

*#
B.

VI.  Bewegung  der  weißen  Bevölkernug  im  Jahre  19
Todesfälle
10

 

 

 

gebiete
l

em  Schutz- 



"

uzug  Wegzug
11

 

 

 

 

Wanderung

lberschuß  des
Zuzugs  (—)
ezw.  Wegzugs
  (—

Lehrerinnen
Sonstige

Summe  der  erwach- 



 

ledige  und  verwitwete
  Frauen

12

 

Erwachsene  weibliche  Bevölkerung
14  15  16  1718  19

 

 

senen  weiblichen
Bevölkerung

männlich

Gesamtzunahme  der
weißen  Bevölkerung
(Spalte  10  bis  13)

3)  Davon  im  Regierungsdienst
13

 

 

 

 

 

Eheschließungen  weiblich
zusammen

Gesamte  weiße  Bevölkerung

 

 

 

 

Tabelle  VI.

 

 

Unerwachsene


 

 

 

 

20  21/22  23s24

Schutzgebtkttt

413

 

V.  Die  weiße  Bevölkerung  nach  Staatsangehörigkeit  und  Beruf  zu  Begiun  des  Jahres  19.

Tabelle  V.
        <pb n="508" />
        Schutzgeitttt  í  í  í  í  ,  í  -,  Tabelle  VII.

VII.  Todesursachen  im  Jahre  19..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei  der  männlichen  Bevölkerung  bei  der  weiblichen  Bevölkerung  zusammen
Verwaltungs-  1  -  T-.
..»«t  IV«  l.-I  ·0-  »Z!  l  8
N1.  r—  S  z  ½  %  e  EEKEEE  —  "6
Wohnort  S  4.  /oE  "  (  4.  8  S’S#  ßg  S  r  558  EESE  —
S—225¾/|S  SSE  SF  BL  O  EESB,SS  s  S2en  7*
5*  TMäses  SResesd  Oe""  G  3R  GE  ?
1  2°  34  567  8  9110|  11  12  1314.  15  16,.  171  181  197  20  2122|  23  24  25
1.  Bezirk  1  1  1
Wohnorte  1  r  1
.....  l
.....  I.  is
l

2.  Bezirk  «
Wohnorte  I

 

I
l
Summe  1  I

—  2  2  242

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe  2
2c.  „  „

 

 

 

i
I

 

—  —

In  Anbetracht  der  großen  Schwierigkeiten,  welche  in  den  Schutzgebieten  noch  für  absehbare  Zeit
einer  systematischen  und  vollständigen  Statistik  sowohl  der  eingeborenen  als  auch  der  nichteingeborenen
farbigen  Bevölkerung  entgegenstehen,  hat  sich  die  Kolonialverwaltung  bei  dem  Erlaß  bindender  Vorschriften
  auf  die  Erhebungen  über  die  weiße  Bevölkerung  der  Schutzgebiete  beschränkt.  In  dem  Runderlaß
  vom  22.  Juli  1903  wurde  jedoch  den  Schutzgebieten  anheimgestellt,  diejenigen  Anordnungen  zu
treffen,  welche  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen  und  bei  dem  zur  Verfügung  stehenden  Personal  dem
Interesse  an  der  Kenntnis  des  Standes  und  der  Veränderungen  der  farbigen  Bevölkerung  nach  Möglichkeit
gerecht  werden.  Als  Richtschnur  wurden  dabei  die  diesen  Teil  der  kolonialen  Bevölkerungsstatistik  betreffenden
Ausführungen  eines  Runderlasses  vom  8.  Januar  1902  aufgestellt,  in  welchem  die  neuen  Grundsätze  der
Bevölkerungsstatistik  den  Gouvernements  zur  Begutachtung  mitgeteilt  worden  waren.  Diese  Ausführungen
lauteten:

1.  Betr.  die  eingeborene  Bevölkerung:

Bei  der  großen  Bedeutung,  welche  den  Veränderungen  im  Stande  der  eingeborenen
Bevölkerung,  namentlich  in  Bezug  auf  die  Arbeiterverhältnisse,  zukommt,  wird  den  Gouvernements
empfohlen,  die  Bezirksämter  2c.  anzuweisen,  daß  sie  alle  innerhalb  des  Bereichs  des  Durchführbaren
  liegenden  Ermittelungen  über  den  Stand  der  eingeborenen  Bevölkerung  vornehmen,
und  zwar  nicht  nur  hinsichtlich  der  bloßen  Kopfzahl,  sondern  auch  hinsichtlich  der  Verteilung
auf  das  männliche  und  weibliche  Geschlecht.  Besondere  Aufmerksamkeit  dürste  ferner  dem
Einfluß  von  Krankheiten  und  Seuchen  auf  den  Bevölkerungsstand  und  den  Wanderbewegungen
der  Eingeborenen,  sowohl  denjenigen,  welche  innerhalb  des  Schutzgebiets  als  auch  denjenigen,
welche  über  die  Grenzen  des  Schutzgebiets  sich  vollziehen,  zu  widmen  sein.  In  klimatischer
und  sanitärer  Hinsicht  wäre  eine  Statistik  über  die  Kindersterblichkeit  der  Eingeborenen,  wo
eine  solche  sich  ermöglichen  läßt,  von  besonderem  wissenschaftlichem  Interesse.

2.  Betr.  die  nichteingeborene  farbige  Bevölkerung:

In  Bezug  auf  die  Vollständigkeit  der  statistischen  Erhebungen  wird  man  sich  hinsichtlich
  der  nichteingeborenen  farbigen  Bevölkerung  mit  einem  geringeren  Maße  von  Anforderung
begnügen  können,  nämlich  mit  der  Feststellung  der  Anzahl,  der  Unterscheidung  nach  dem  Geschlecht,
nach  den  Wohnplätzen,  der  Nationalität  und  dem  Beruf.  Soweit  nach  Lage  der  Verhältnisse
des  Schutzgebiets  auch  für  diese  Bevölkerungsgruppe  die  weitergehenden,  für  die  weiße  Bevölkerung
  zu  liefernden  Nachweisungen  möglich  erscheinen,  sind  solche  Nachweisungen  erwünscht.

Ferner  sind  die  Schutzgebietsverwaltungen  angewiesen  worden,  der  Ermittelung  des  Bevölkerungsstandes
  der  Mischlinge  besondere  Aufmerksamkeit  zu  widmen.  Die  Zahl,  das  Geschlecht,  der  Wohnsitz
und  der  Beruf  derselben  sind  in  besonderen  Übersichten  nachzuweisen.
        <pb n="509" />
        415

Zusammenstellung  der  Wirtschaftspläne  der  Kommunalverbände  1903/4.
Einnahme.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  NI.  III.  IV.  V.  VI.
4
r  1  Einnahmeinde.
  Gebühr  Zuschuß
Staats-  1T  Gemeinde-  l  für  wirtschaft.  Vermischte  Zusammen
i  kBssssssssssgunsek-Goiipss-.
steuern  steuern  öfssentl  Einnahme
Anlagen  nehmungen  nement
I
Tanga  27950.  6400  110000  750.  2000  300
Pangani.  30  8200  1780  5000  —  —  900  38  500
Bagamoyo  25900  1  30  156350  1  600  3  000  200  48  400
Dar-es-Salam  45010  5000  20  20  11000  5000  14008750
Rufiyi  25750  1505  6500  1060  —  37033830
Kilwa.  ..  49  900  1200  5900  900  1000  2810  61  800
Lindii  43  150  1550  1700  300  3000  100  49800
Wilhelmsthal  263200  1500  1000  —  400  229100
Morogoro  15  170  2000  3000  —  —  200  20  370
Langenburg  18  400  660  —  1320  2500  75023570
308250  21130  71200  7930  16  500  7510|  432  520
Aunsgabe.
1.  II.  W.  V.  VvI.  viI.  uun.
1  s  i
Au—  Offentliche  s  Ankauf
emeine  Steuer-  Verkehrs-  Landes-  l  Wohl-  von  Vermischte  Zusammen
Ein.  Schulen  fahrts-  (Frund-Ver=
  erhebung  )  kultur  flege  *Ausgaben
waltung  richtungen,  n  1  e#eg  stücken
l
·  Iti
Tanga.  6325  2000  1757510  500  4000  1800  —  6200  48400
Pangani  5972  3058  10  S68F9914  7512  700  476  8500
Bagamoooo  7140  4370  15920  14  588  3420  1200  —  1762  100
Dar-es-Saläm  7138  87701  30  300  184200  9700  1000  1  500  1872875
NRufiyi  8131  3032  12118  3792  4630)  3500  +  17113830
Kilwa  10  104  7980  15750  8724  16346  2460  —  436  61  800
Lindi  8070  9016  7600  9484  11  6600  15000  —  2450
Wilhelmsthal  6040  11  450  4400  660  535350  100  9  100
Morogoro  4880  2020  6540  3100  1600  700  —  153020370
Langenburg  4000  8390  2550  6000  260.  800  —  1570257
67  850  49  736  130731  88  922  59  808s  1586000  1500  18  1132  520

 

 

 

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  April  1903.

 

(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,894779  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schiffahrts.  Holzschlag-Hebensgesamt

Zollamt  Ausfuhr  Einfuhr  s  Abgabe  JGebühren  Einnahmen  Insge

Rp.  B.  Rp.  .]  Nzp.  IP.]  Rp.  P.]  Rv.  BP.  Rp.  P.  —  Mk.  .

l  I  !  s
Tangg  1  445  54  8  117  36  6  —  19  32  1936  10  11  524  04—  16074.92
angani  2436  01  26  3  —  7  11143  4887036  24=  9814  19
agamono  13  057  565555  53  9  —  111  38123  4442  63  =  36  066  17
Dar-es=  Saläm  2411  05  13384  06  33  —  134  2|0166  37/16  029  04=  22  35
Kilwa  .  3  403  34  3  424  49  57  —  395  46  6  327287  33=  10  16447
Lindi  5671  35  2010  12  12.—  365  45.04  248363  52—  11  66567
Zusammen28425  574398  54444  02  03  76  52  —10  1  4

—  —  .—  .  6

39647  Mk.61  2814  MTK.,l167  MU.442  MP.3509  Mk.  "„

83  Pf.  98  Uf..  37  Pf.  25  Pf.  99  Pf.
        <pb n="510" />
        (Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)

46

Im  Monat  Mai  1903.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schiffahrts.  Holzschlag-,  Neben-  Insgesamt
Haupt-ZollantusfuhrEinfuhr  abgabe  Gebuhren  s  Einnahmen  gesam
Rp·  P.s  NRp.  B.  Xp.  P.]  Rp.  B.  Np.  P.]  Np.  P.  Mk.  Pf.
6  #  #  1  6
Tangg  594  18857  20  9  —  102  58|444  18  388
Pangani  1439  57  3  641.55  3—  3  20  1  35089  36  =  7061  77
Bagamopno  9584  62  15096  63  6—  93  17  27  44  34  42  36
Dar-es-Salam  2867  365756/6544%  :
Kilwa  5541  6648  142  —80S4  12680  35—  17524  s8
Lindi  9853  0|181  3  22½1  1625518.—  22  60970
Zusammen2  07|6  42  „9  —  S621  11971
—  —  —  —  —  —  ——  —  —  l
41  461  Mk.  Mk.MU.887  M.295  Mk.
43  pf.]  —pf.  20  W.  Pf.  25  ff.  l  t

Übersicht  über  die  Geschäfte

 

des  Obergerichts  zu  Herbertshöhe  im

Jahre  1902.-)

 

 

 

—  —

 

 

—

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  534  5
5.  2  258
l
A.  varger  sich  Nechtsstaeitigleiten,  und  zwar:  l
a)  B  ngen  2  3  1  2
b)  Beschwerden  —  —  —  —  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  —  —  —  —  —
C.  Straffachen,  und  zwar:
a)  Berufungen  .  —,6  6  3  3
b)  Beschwerden  11  —  1  1  —
D.  Beschwerden  und  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  1  1  1  —

übersicht!  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  zu  Herbertshöhe  im  Jahre  1902.

 

 

 

 

—  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  9  Davon
*  S
Es  waren  anhängig:  55  5  z  752  5#—
S  28
He  *  ———  S
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  5  12  17  17  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweili  e  Verfügungen,  Zwangsvoll,
streckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Au  ufgebote  ꝛc.  .  ..  —  2  —
B.  Konkurssachen  ..  —  —  –  –
C.  Strassachen,  und  zwar:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  2  2  2  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  4  24  28  25  3
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  stat:
a)  ohne  Beisitzer  —  —  81  —
b)  mit  Beisitzern  ..  —  —  6  —  —
Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  —  —
D.  es  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:
Vormundschaften  und  Pflegschaften  .  ...  4  1  5  1  4
Erbschaftssachen  7  7  14  6  8
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  14  14  14  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  feewwilligen  zwbb  (  baegianbigungen.
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  2c.)  —  16  16  16  —

 

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  Seite  213  f.  und  253  ff.
        <pb n="511" />
        417

Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  zu  Friedrich  Wilhelmshafen

im  Jahre  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
S  2  „  S  —  8.
Es  waren  anhängig:  5.  z  ½n  *
—&amp;amp;  2s7
+.  —  *  &amp;amp;  S  —
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  1  1  2  2  —-2.
  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Ausgebote  2rc.  —  D  2  2  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  2  gehörten  zur  Zuständigket
a)  des  Richters.  .  3  4  4  —
b)  der  Gerichte  —  —  —  —  —
B.  Konkurssachen  ..  —  —  —  —  —
C.  Htrassachen,  und  zwar:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  —  —  —  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  3  6  9  6  3
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  stat:
a)  ohne  Beisitzer  *  1  1  1  —
b)  mit  Beisitzer  —  —  —  —  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters  –  –  —  —  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  .  13  1  14  4  10
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  1  1  1  —
3.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Gegiaubigungen.
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  2c.)  10  8  18  12  6

 

Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  zu  Ponape  während  des

Kalenderjahres  1902.

 

 

 

Es  waren  anhängig:

früheren
Jahren

aus

dem  Berichtsjahr



zusammen

 

blieben
unerledigt

 

u.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten  und  zwar:

1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse.
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aus  ebote  2c.

Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehorten  zur  Zustrdigten
a)  der  Richter
b)  der  Gerichte

Konkurssachen

Strafsachen,  und  zwar:

1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen

"*  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  stan:
a)  ohne  Beisitzer  .
b)  mit  Beisitzer

3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .

.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:

1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften

2.  Erbschaftssachen

3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .

4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  #eglaubigungen.
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  2c.)

11111111

io

 

 

*  de-  6

—
—□——

 

—  d  S—  —  62

—

18

 

 

 

co
        <pb n="512" />
        418

—  –——

Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  für  die  Westkarolinen  und
Palau  zu  Jap  während  des  Kalenderjahres  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
n.  S  —–-Es
  waren  anhängig:  1“.ö  2  *
——  133  3
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  —  3  3  2  1
2.  Sonstige  Rechtesachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvoll-  l  l
streckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  u.  B  w.:  Ü
a)  zwischen  Weißen  .  .  —-1  1  11  —
b)  zwischen  Weißen  und  Eingeborenen  —  49  4  4  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  2  gehorten  zur  Buständigtei.  I
a)  der  Richter  —  3  3  3  —
b)  der  Gerichte  .  —i——  —  —
B.  Konkurssachen  .  —I—  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:  1  I
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  —  —  —  —  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  12  2  1  1
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Lauptverhandlungen  statt:  i
a)  ohne  Beisitzer  —  1  —  1
b)  mit  Beisitzer  ..  —  1  —  1  I  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  1  1  1  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  ;
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  .  —  11  —  1  —
2.  Erbteilungen  und  Nachlaßsachen  .  2s—  2  1  1
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  *  2  2  2—
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  eglanbisungen  "  D!
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  u.  s.  w.)  —  6  6  6  —
Ubersicht  über  die  Geschäfte  des  Bezirksgerichts  für  die  Marianen  während  des
Kalenderjahres  1  1902.
Aus  "  Davon
.  ——.*
Es  waren  anhängig:  682  2  *5  z5
22  53  EEEEIEE
Setean  8  S  *  8  D  -  5
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschließlich  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  3  —  3  3  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Ausgebote  u.  s  w.  .  —  —  —  —  —
B.  Konkurssachen  —  —  —  —  —
C.  Strassachen,  und  zwar:
1  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  2  2  2  ——
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  ....  —-  —  —  —  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Begiaubigungen,  Testaments
errichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  u.  s.  w)n  –  1  1  1  —
v7  TVTTIVBNYVVN  VVVVVV  V  5  Vo  VV  VV  V  V  VVVNV0
Perspnalien.

Der  bisherige  Bezirksamtmann  im  Schutzgebiet  Kamerun  Gustav  Boeder  ist  zum  Bezirksamtmann
bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  ernannt  werden.
        <pb n="513" />
        —  419

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.
Deutsch-  Ostafrita.
Der  Kassenbeamte  Sellier  ist  mit  Heimatsurlaub
  in  Deutschland  eingetroffen.
Der  Bureaugehilfe  Schulz  hat  die  Wiederausreise
nach  Ostafrika  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  a  am  1.  August  1903  in
Neapel  eingetroffen:  Hauptmann  v.  Fiedler,  Feldwebel
  Pelzer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  14.  August  1903  von  Neapel  aus  angetreten:
Oberarzt  Dr.  Engeland.

Ramerun.

Der  Lehrer  Philipp  Schmitt,  die  Polizeimeister
Paul  Wolff  und  Runge  sind  in  Kamerun  eingetrossen.
  Der  Bautechniker  Frach  ist  daselbst
wiedereingetroffen.

Der  Gerichtsassessor  Krücke,  der  Stationsleiter
Kummetz,  der  Gouvernementsgärtner  Kutz  und  der
Schlosser  Sünder  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen.

Der  Zimmermann  Peters  ist  aus  dem  Dienste
des  Schutzgebiets  Kamerun  ausgeschieden.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  30.  Juli  1903  in
Hamburg  eingetroffen:  Leutnant  Graf  v.  Stillfried
u.  Rattonitz  sowie  der  Oberleutnant  à  la  suite
der  Schutztruppe  Schmidt.

Die  Ausreise  bezw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  10.  August  1903  von  Hamburg
aus  angetreten:  Oberleutnant  Schlosser,  Leutnant
Kund  und  Sanitätssergeant  Hemmerle.

Cogo.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  Horn  ist  nach  Lome
zurückgekehrt  und  hat  die  Gouvernementsgeschäfte
wieder  übernommen.

Der  Gerichtsassessor  Tietz,  der  Lehrer  Schönhärl,
der  Stationsleiter  Mühring  und  der  Torpedobootsmannsmaat
  Bastubbe  haben  die  Ausreise  nach  Togo
angetreten.

 

Der  Leutnant  Rieck  ist  im  Schutzgebiet  Togo
wiedereingetroffen.

Der  kommissarische  Zollassistent  Gutzeit  ist  dem
Gouvernement  Togo  überwiesen  worden.

Der  Gerichtsassessor  Dr.  Graef,  die  Stationsassistenten
  Henkel  und  Dettmann,  sämtlich  aus
Togo,  sind  mit  Heimatsurlaub  hier  eingetroffen.

Lüdwestafrika.

Der  Gerichtsassessor  Gelshorn,  der  Geheime
Sekretariatsassistent  Mettke  und  der  als  Zollassistent
1.  Klasse  angenommene  Hauptsteueramtsassistent  Nörr
haben  die  Ausreise  nach  dem  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  angetreten.

Der  für  den  Materialienverwaltungsdienst  bei  der
südwestafrikanischen  Eisenbahn  entsandte  Geh.  Registraturassistent
  Rock  ist  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Der  Zollamtsvorsteher  Schleiffer  und  der

Streckenausseher  Dierkes  sind  mit  Heimatsurlaub

hier  eingetroffen.

Der  Maschinenschlosser  Rosenthal,  bisher  bei
der  Eisenbahnverwaltung  in  Südwestafrika  beschäftigt,
hat  die  Heimreise  nach  Deutschland  angetreten.

Der  bisher  bei  der  Eisenbahnverwaltung  beschäftigt
  gewesene  Schlosser  Löhrcke  ist  ausgeschieden.

Der  Hafenbauarbeiter  Paul  Weise  ist  krankheitshalber
  nach  der  Heimat  entlassen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  80.  Juli  1903  in
Hamburg  eingetrofsen:  Die  Unteroffiziere  Scholz,
Bunge  und  Reese.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  30.  Juli  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
Die  Unteroffiziere  Ulbrich  und  Schaefer.

Deutsch-Neu-Guinea.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann  Senfft  hat  die
Geschäfte  des  Kaiserlicheu  Bezirksamts  für  die  Westkarolinen
  und  Palau  wieder  übernommen.

 

 

Lamog.
Der  Lehrer  Osbahr  und  der  Gerichtssekretär
Mars  haben  die  Ausreise  nach  Samoa  angetreten.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Kamerun.

gewellt;  nur  an  der  Wasserscheide  zwischen  Long  und
Sananga  im  Esumgebiet  zeigt  sie  sich  stärker  erodiert,

Bericht  des  Hauptmanns  Engelbardt  über  seine  Reise  so  daß  die  Landschaft  den  Charakter  des  Higellandes

von  Bertua  nach  Jaunde.
(Schluß.)

Die  von  den  Gokum,  Maka,  Mwele  und  Esum
bewohnte  Hochebene,  die  in  einer  Meereshöhe  von
ungefähr  600  bis  700  m  liegt,  zeigt  größtenteils
lateritischen  und  lehmigen  Boden,  der  hauptsächlich
auf  Gneis  auflagert.  Sie  ist  im  allgemeinen  leicht

gewinnt;  hier  treten  auch  die  Gneiskuppen  auf,
*  dieser  Gegend  einen  eigentümlichen  Reiz  verleihen.
  Sonst  fehlen  der  Hochebene  markante  Unterschiede
  in  der  Geländeform;  kein  wasserscheidendes
Gebirge  trennt  das  Flußgebiet  des  Congo  von  dem
des  Long;  ohne  es  zu  merken  und  ohne  die  Wasserscheide
  genau  feststellen  zu  können,  habe  ich  den  Rand
des  mächtigen  Congobeckens  überschritten.
        <pb n="514" />
        Die  Hochebene  ist  sehr  reich  bewässert;  man  kann
hier  wohl  von  einem  Ubermaß  an  Wasser  und  Wasserläufen
  sprechen,  das  sich  besonders  als  ein  Verkehrshindernis
  geltend  macht.  Die  Reise  von  Bertua  nach
Jaunde  wurde  in  der  zweiten  Hälfte  der  Haupttrockenzeit,
  also  in  der  trockensten  Jahreszeit,  ausgeführt,
  trotzdem  hatte  die  Expedition  etwa  alle  halben
Stunden  ein  reichlich  mit  Wasser  gefülltes  Rinnsal
zu  durchschreiten.  Die  durchschnittlich  sehr  geringen
Höhenunterschiede  der  Hochebene  bedingen  ein  sehr
geringes  Gefälle  der  Flüsse.  Mit  kaum  bemerkbarer
Strömung  bewegt  sich  das  Wasser  in  den  breiten,
sumpfigen  Betten,  so  daß  sich  die  Flußrichtung  oft
schwer  feststellen  läßt.  Nur  im  bergigen  Esumgebiet
findet  man  teilweise  rascher  fließende  Bäche.

In  den  Vegetationsformen  wechselt  die  Hochebene
vom  geschlossenen  Urwald  zur  reinen  Savanne  durch.
Buschwald  und  Parkland  sind  die  Ubergangsformen
zwischen  beiden.  Daß  bei  sonst  ziemlich  gleichen  Bedingungen
  für  das  Wachstum  der  Pflanzenwelt  der
geschlossene  Urwald  im  östlichen  menschenarmen  Teil
der  Hochebene  zu  finden  ist,  während  Park=  und
Grasland  im  dichter  bewohnten  Westen  vorherrschen,
wo  die  dem  Erdboden  zugehende  Wassermenge  sicher
die  gleiche,  wenn  nicht  eine  größere  als  im  Osten  ist,
läßt  darauf  schließen,  daß  menschliche  Einwirkung  diese
Umwandlung  der  Vegetation  teilweisehervorgerufen  hat.

Die  sumpfigen  Flußbetten  sind  meist  mit  den  von
den  Eingeborenen  insbesondere  für  den  Häuserbau
benutzten  Raphiapalmen,  Rotang,  Pandanus,  Farn
und  Schilfgras  bestanden.

Die  Olpalme  sah  ich  nur  im  Maka-,  Mweleund
  Esumgebiet,  und  zwar  in  Park=  und  Grasland,
das  sie  zu  bevorzugen  scheint,  besonders  häufig.  Die
Mwele  pflanzen  sie  in  Reihen  in  regelmäßigen  Abständen
  gleich  den  Bananen  an;  an  dem  breiten
Wege,  auf  dem  ich  durch  das  Esumgebiet  marschierte,
sah  ich  die  Olpalmen  häufig  in  Gruppen  stehend,  die
Stellen  früherer  Dörfer  kennzeichnend.

Von  Gummi  liefernden  Pflanzen  habe  ich  nur
Kickrien,  und  zwar  im  Gokum=  und  Makagebiete,  gesehen,
  wo  sie  verschiedentlich  der  Gummigewinnung
wegen  umgeschlagen  waren.  Nach  Angabe  der  Eingeborenen
  kommen  sie  aber  auch  in  den  Wäldern  des
Mowele=  und  Esumlandes  vor,  welch  letzteres  früher
viel  Gummi  geliefert  hat.  Wahrscheinlich  sind  aber
die  Bestände  dieser  Gebiete  durch  den  früher  gepflogenen
  Raubbau  stark  gelichtet  worden.

Uber  die  Verbreitung  der  Landolphia  habe  ich
nichts  Sicheres  erfahren  können,  doch  kommt  sie  wie
im  Ngoko-Sangagebiet  wohl  auch  neben  den  Kickxien
überall  vor;  die  Eingeborenen  wenigstens  haben  mir
verschiedentlich  angegeben,  daß  sie  einen  Teil  ihres
Gummi  aus  dieser  Liane  gewinnen.

Die  Gokum,  Maka,  Mwele  und  Esum  gehören
zu  den  Bantustämmen.  Die  Gokum  kommen  in  der
Sprache  den  südwestlich  von  ihnen  wohnenden  Kaka
am  nächsten,  der  Kakadialekt  enthält  wieder  viele  Anklänge
  an  das  Gumba  und  Mabea,  wenigstens  konnten

40

 

sich  die  von  den  Soldaten  und  Trägern  der  Expedition,
die  jenen  beiden  Stämmen  angehörten,  am  besten  mit
den  Kaka  und  Gokum  verständigen.  Der  Makadialekt
bildet  nach  meinen  Aufnahmen  gewissermaßen  den
Ubergang  zwischen  dem  Kaka  und  der  Fangsprache.
Die  Mwele  und  Esum  gehören  zu  den  Fangstämmen
und  sprechen  einen  dem  Jaunde  ähnlichen  Dielekt.
Das  Jaunde  wird  selbst  von  einzelnen  Gokum,  wenn
auch  mangelhaft,  gesprochen;  es  ist  schon  bis  an  die
Grenze  des  Savannengebietes  vorgedrungen  und  kann
wohl  als  die  Handelssprache  der  von  mir  bereisten
Waldzone  bezeichnet  werden.

Die  Gokum  und  Mako  sind  Menschenfresser,  und
zwar  aus  Liebhaberei  für  Menschenfleisch;  sie  machten
mir  aus  diesem  Gebrauche  kein  Hehl.  Die  Männer
ereilt  das  Schicksal,  aufgegessen  zu  werden,  im  allgemeinen
  nur,  wenn  sie  das  Unglück  haben,  als
Kriegsgefangene  in  die  Hände  ihrer  Feinde  zu  fallen;
kein  Gokum  oder  Maka  wagt  es  daher  leicht,  weit
über  die  Grenzen  seines  Dorfes  hinaus  zu  gehen.
Im  allgemeinen  liegt  ja  bei  den  Naturkindern  immer
ein  Dorf  im  Kriege  mit  dem  anderen,  und  auch  wenn
dies  ausnahmsweise  nicht  der  Fall  ist,  so  wird  der
Fremde  doch  als  Feind  betrachtet  und  behandelt.

Die  Weiber  werden  selbst  nach  ihrem  natürlichen
Tode  verspeist,  nur  die  nächsten  Verwandten  sollen
sich  von  dem  Mahle  fernhalten.  Auch  die  Mwele  und
Esum  sollen  noch  vor  wenigen  Jahren  Menschen  gegessen,
  jetzt  aber  diesen  Gebrauch  verlassen  haben.

Die  Bekleidung  ist  bei  allen  vier  Stämmen  auf
das  Notdürftigste  beschränkt.  Die  Männer  tragen
ein  Stück  Rindenstoff  oder,  wenn  sie  reicher  sind,
ein  Stück  europäischen  Baumwollstoff,  das  zwischen
den  Beinen  durchgezogen  und  von  einer  Perlenschnur,
einem  Riemen  2c.  um  die  Hüften  festgehalten  wird.
Vornehmere  sah  ich  zuweilen  in  Haussahemden.  Die
Gokumweiber  tragen  gleich  den  Männern  Zeugstücke
zwischen  den  Beinen  durchgezogen,  nur  waren  die
Stücke  schmäler  wie  beim  starken  Geschlecht,  dafür
waren  die  Hüften  mit  mehreren  Perlenschnüren  geschmückt.
  Die  Weiber  der  Mwele  und  Esum  kleiden
sich  ähnlich  wie  die  Jaundefrauen;  vorn  bedecken  sie
ihre  Blöße  durch  ein  zwischen  den  Beinen  durchgezogenes,
  an  einer  Schnur  unterhalb  der  Hüften
befestigtes,  trockenes  Bananenblatt;  hinten  auf  dem
Gesäß  tragen  sie  einen  Büschel  aus  trockenen  Blättern
der  Raphiapalme,  der  oft  rot  gefärbt  wird,  aber  nicht
so  kunstvoll  hergestellt  ist,  wie  der  einem  gestützten
Pferdeschwanz  gleichende  „Ebui“  der  Jaundeweiber.

Die  Bewaffnung  besteht  in  Speeren,  die  zugleich
Stoß=  und  Wurfspeere  sind,  ferner  in  Pfeil  und
Bogen.  Schilde,  die  aus  der  Haut  des  Büffels
oder  des  Elesanten  hergestellt  werden,  habe  ich  nicht
zu  Gesicht  bekommen.  Jetzt  führt  fast  jeder  Mann
ein  Vorderladergewehr.

Tätowierung  wird  von  allen  geübt;  bei  den
Gokum  sah  ich  verschiedentlich  einen  oder  beide
Nasenflügel  durchbohrt,  ebenso  die  Ohrläppchen;
bei  einzelnen  Maka  die  Nasenscheidewand.  Bei  den
        <pb n="515" />
        Mwele  und  Esum  habe  ich  keine  Verstümmelung

wahrgenommen.

Die  Dörfer  sind  bei  den  vier  Stämmen  im  allgemeinen
  nach  Art  der  Fang  angelegt,  zwei  mehr
oder  minder  geschlossene  Häuserreihen  zu  Seiten  der
Dorfstraße  waren  meistenteils  vorhanden.  Der  reinste
Typ  der  Fangdorfanlage:  zwei  geschlossene  Häuserreihen,
  Blockhäuser  an  den  Enden  der  Dorfstraße  und
Pallisadierung  mit  verschließbarer,  schmaler  Tür  an
den  beiden  Dorfeingängen,  war  bei  den  Gokum  und
Maka  zu  sehen,  während  die  Mwele  am  meisten  von
diesem  Typ  abwichen.  Bei  ihnen  fanden  sich  zuweilen
die  Häuser  radial  zum  Dorfplatz  angeordnet  oder
völlig  unsymmetrisch  gestellt.

Der  Anbau  erstreckt  sich  bei  den  vier  Stämmen
hauptsächlich  auf  Bananen  (Planten),  Mais,  Maniok
und  Zuckerrohr,  dann  Jams,  Taro  und  Tabak.  In
unmittelbarer  Nähe  der  Dörfer  sind  häufig  Citronen
und  Ananas  angepflanzt.

An  Haustieren  werden  nur  Schafe,  Ziegen  und
Hühner  gehalten;  von  Schafen  sah  ich  häufig  schöne,
große,  gut  im  Fleisch  stehende  Exemplare.

Für  den  Handel  kommen  vorläufig  nur  zwei
Produkte,  Kautschuk  und  Elfenbein,  in  Betracht.  Wie
bereits  erwähnt,  liefern  besonders  das  Gokum=  und
Makaland  Kautschuk  in  ansehnlicher  Menge,  wenn
auch  die  Produktion  bei  weitem  nicht  an  die  des
Ngoko-Sangagebietes  heranreichen  wird.

Das  Vorkommen  der  Kickxie  ist  wahrscheinlich  im
Süden  und  Südosten  der  Kolonie  an  sich  häufiger
als  in  diesen  Gebieten,  und  der  Raubbau  der  Eingeborenen
  hat  ein  übriges  getan,  die  Kickxiebestände
zu  verringern.

In  die  Elfenbeinproduktion  habe  ich  nur  geringen
Einblick  gewinnen  können.  Nach  den  Fährten  zu
urteilen,  kommt  der  Elefant  nur  noch  häufiger  in
dem  Urwald  zwischen  Gurgo  und  Koeng  im  Gokumgebiet
  und  im  südlichen  Esumlande  vor,  die  übrigen
von  mir  bereisten  Landschaften  sind  zu  dicht  bewohnt,
als  daß  sich  das  Tier  dort  halten  könnte.  Wahrscheinlich
  aber  gibt  es  seitwärts  meines  Reiseweges
noch  Elefantenjagdgründe,  und  sicher  besitzt  auch  fast
jeder  Dorfschulze  und  wohlhabendere  Mann  einen
wohlverborgenen  Elfenbeinvorrat.  Nach  den  Angaben
  von  Jaundeleuten  ist  die  Elfenbeinausfuhr
aus  dem  Makalande  ziemlich  bedeutend.

Die  Tauschwaren:  Zeuge,  Steinschloßgewehre,
Schießpulver  und  Feuersteine,  Perlen,  Messingdraht,
Tabak  und  Salz  rc.  werden  in  der  Hauptsache  von
Jaunde  eingeführt;  in  zweiter  Linie  stehen  Lolodorf
(Kulumakag)  und  Ebolova.

Der  eine  Handelsweg  führt  über  Esum,  das  mit
dem  Makaland  in  direkter  Verbindung  steht,  der
andere  über  Bane  und  Akonolinga.  Das  Banegebiet
  wieder  erhält  die  Waren  von  Jaunde,  Kulumakong
  und  Ebolova.  Das  Wutegebiet  im  Norden
soll  wenig  am  Handel  nach  dem  Maka=  und  Gokumland
  beteiligt  sein;  ein  Teil  des  Kautschuks  und  Elfenbeins
  der  Gokum  aber  geht  sicher  noch  nach  Osten

421

 

nach  Bertua,  wo  diese  Produkte  bisher  die  französische
  Gesellschaft  La  Haute  Sangha  aufgekauft  hat,
oder  wo  sie  von  den  Haussa  erhandelt  und  dann  in
das  französische  oder  englische  Gebiet  geschleppt  wurden.
Auch  die  im  östlichen  Gokumgebiet  vorkommenden  Kolanüsse
  wandern  in  die  Hände  der  Haussa.  Den  Haussahandel,
  von  dem  das  Schutzgebiet  Kamerun  bisher
kaum  einen  Vorteil  gehabt  hat,  aus  dem  die  Franzosen
  und  Engländer  den  Gewinn  fast  allein  gezogen
haben,  nach  der  Kamerunküste  zu  leiten,  dürfte  eine
der  nächsten  Aufgaben  sein,  an  deren  Lösung  sich
vornehmlich  die  Jaundestation  beteiligen  könnte.  Dazu
wird  diese  Station  aber  nur  befähigt  sein,  wenn  sie
ihren  Einfluß  weiter  nach  Norden  in  die  südlichen
Haussaländer  und  nach  Osten  bis  zur  Grenze  ausdehnt.

Um  den  Wert  des  Gokum-,  Maka-,  Mwele=  und
Esumgebiets  für  unsern  heutigen  Handel,  der  hier
zunächst  allein  in  Betracht  kommt,  zu  heben,  müßten
Anpflanzungen  von  Kickxrien  und  Landolphien,  wie  sie
z.  B.  im  Kongostaat  im  größten  Maßstabe  mit
Manihot  Glaziovii  und  Landolphien  ausgeführt
worden  sind,  und  zwar  als  Eingeborenenkultur,  vorgenommen
  werden.  Das  setzt  Ausdehnung  der  Verwaltung
  auf  dieses  Gebiet  voraus.  Wenn  diese  auch
von  einem  erfahrenen  Offizier  oder  Beamten  ohne
Anwendung  von  Waffengewalt  eingeführt  werden
könnte,  und  Aufbietung  von  bedeutenden  Mitteln
für  die  Verwaltung  nicht  nötig  sein  würde,  so  liegt
es  doch  näher,  in  dem  küstennahen,  südwestlichen
Teil  des  Schutzgebietes  anzufangen;  einerseits,  weil
sich  diese  Kultur  bei  den  Eingeborenen,  die  hier
bereits  längere  Zeit  unter  der  Verwaltung  stehen  und
deren  Anordnung  zu  folgen  sich  gewöhnt  haben,  leichter
einführen  lassen  würde;  andererseits,  weil  der  Transport
  für  den  Kautschuk  wesentlich  weniger  kosten  würde.

So  wird  es  sich  vorläufig  nur  darum  handeln,
die  noch  vorhandenen  Kickrien=  und  Landolphienbestände
jener  Gebiete  dadurch  vor  völliger  Vernichtung  zu
schützen,  daß  den  Eingeborenen  gelegentlich  der  Bereisung
  ihres  Landes  die  sachgemäße  Gewinnung  des
Kautschuks  gelehrt  wird,  wie  ich  dies  bereits  versucht
habe,  und  darum  die  Handelswege  offen  zu  halten.

Die  Aufgabe,  die  sich  die  Expedition  gestellt  hatte,
einen  Weg  von  Bertua  nach  Jaunde  zu  öffnen,  ist
als  gelöst  zu  betrachten.  Die  Expedition  ist,  abgesehen
von  den  beiden  erwähnten  Fällen,  in  denen  Repressalien
und  strafendes  Einschreiten  notwendig  wurden,  stets
in  freundlichem  Verkehr  mit  den  Eingeborenen  geblieben,
  und  auch  nach  den  Vorkommnissen  am  Long
und  bei  Bene,  bei  denen  niemand  getötet  und  kein
Schuß  abgegeben  worden  ist,  wurden  die  guten  Beziehungen
  zur  Bevölkerung  rasch  wieder  hergestellt.
Gerade  die  beiden  Vorkommnisse  haben  dazu  beigetragen,
  das  Ansehen  der  Weißen  zu  erhöhen,  da
den  Eingeborenen  hierbei  gezeigt  werden  konnte,  daß
der  Weiße  seinen  Willen  durchsetzt  und  sich  ungestraft
kein  Unrecht  antun  läßt.
        <pb n="516" />
        —  —

Theeversuchspflan  zungen.

Der  Gouvernementsgärtner  Deistel  berichtet  über
Theeversuchspflanzungen  in  Buea,  wie  folgt:

Vor  etwa  6  Jahren  wurden  in  Buea  einige
Theesträucher  angepflanzt.  Dieselben  entwickelten  sich
günstig,  mußten  jedoch  im  Jahre  1899  infolge  eines
Neubaues  fortgenommen  werden  und  sind,  schon  als
volle,  buschige  Sträucher,  einzeln  im  Stationspark
verpflanzt.  Einige  vertrugen  die  Verpflanzung  nicht
und  gingen  ein.  Die  übrigen  haben  sich  jedoch  fortgesetzt
  günstig  entwickelt  und  sind  schöne  pyramidenförmige
  kräftige  Sträucher  geworden.  Diese  Theesträucher
  brachten  einigen  Samen,  der  im  Jahre
darauf  ausgesät  wurde.  Die  hieraus  erzielten
Pflänzlinge  ergaben  das  Pflanzmaterial  zur  Anlage
eines  kleinen  Theegartens  in  Buea.  In  gehöriger
Entfernung  angepflanzt,  gediehen  die  Pflänzlinge
günstig  weiter  und  sind  jetzt  zu  ansehnlichen  Sträuchern
herangewachsen.  Hliervon  stehen  in  dem  erwähnten
Theegarten  dreißig  Sträucher.  Ein  Schnitt,  wie
derselbe  in  den  Kulturdistrikten  Indiens  an  den
1½  bis  3  jährigen  Theesträuchern  30  bis  50  cm
über  der  Erde  ausgeführt  wird,  ist  noch  nicht  ausgeführt
  worden.  Jetzt,  nachdem  die  Sträucher  1  bis
1½2  m  hoch  gewachsen  sind,  soll  derselbe  geschehen
und  dann  jährlich  wiederholt  werden,  wie  es  in  den
Theekulturen  geschieht.  Zu  diesen  Sträuchern  sind
weitere  dreißig  Pflänzlinge  aus  dem  botanischen
Garten  in  Victoria  hinzugekommen.  Ende  vorigen
Jahres  angepflanzt,  treiben  dieselben  gut.

Von  den  alten  Sträuchern,  die  in  den  Jahren
ungemein  kräftig  heranwachsen  und  reichen  Blütenund
  Samenansatz  brachten,  sind  weitere  Samen
gesammelt  und  in  gut  bereitete  Saatbeete  ausgesät
worden.  Die  Samen  keimten  gut,  und  es  sind
150  Sämlinge  herangezogen.  Nachdem  die  Pflänzlinge
  genügend  erstarkt  waren,  sind  sie  in  letzter  Zeit
ausgepflanzt  worden.  Wie  in  den  Theedistrikten  am
Himalayagebirge  in  Indien  zur  Anlage  einer  Theepflanzung
  meist  Bergabhänge,  die  in  östlicher  und
südöstlicher  Richtung  liegen,  gewählt  werden,  eignen
sich  in  Buea  die  oberen  Grasabhänge  des  alten
Parkes  entsprechend  für  die  Anpflanzung.  Es  wurde
ein  von  zwei  parallel  laufenden  Wegen  eingefaßter
Rasenplatz  gewählt,  auf  demselben  wurden  tiefe
Pflanzlöcher  ausgehoben,  mit  guter  Erde  angefüllt
  und  in  diese  die  Pflänzlinge  gesteckt.  Der
gewählte  Abhang  ist  südöstlich  gelegen  und  hat  die
volle  Morgensonne.  Als  Pflanzweite  ist,  wie  auch
unter  ähnlichen  Verhältnissen  in  Indien,  1½  m
zwischen  und  in  den  Reihen  gewählt.  In  dieser  neu
angelegten  Theepflanzung  stehen  also  200  Pflänzlinge.
Des  weiteren  sind  270  Pflanzlöcher  mit  je  zwei
frischen,  jetzt  geernteten  Samen  belegt,  nach  deren
Aufgehen  die  Pflanzung  einen  Bestand  von  470  Theesträuchern
  aufweist.  Die  Pflanzung  umfaßt  etwa
1/8  Hektar  und  könnte  im  nächsten  Jahr  durch  eigene
geerntete  Samen  sehr  vergrößert  werden.  Die  Grasabhänge
  haben  den  Vorteil,  daß  bei  dem  schweren

42

 

Regen  die  Erde  und  besonders  die  obere  Humusschicht,
  welche  die  Pflänzlinge  gerade  in  der  ersten
Zeit  nötig  bedürfen,  nicht  fortgeschwemmt  wird.  Damit
  das  Gras  den  Pflänzlingen  nicht  die  Nahrung
entzieht,  wird  um  jeden  derselben  eine  größere  Fläche
kreisförmig  gereinigt  und  der  Boden  gelockert,  so  daß
auch  die  Luft  Zutritt  gewinnt.  Auf  diese  Weise
bleibt  stets  der  gute  Boden  den  Pflanzen  gewahrt,
und  die  schweren  Regen  können  nichts  schaden.
Natürlich  muß  das  Gras  stets  kurz  gehalten  werden.
Sind  die  Sträucher  erst  größer  geworden,  so  unterdrücken
  sie  selbst  teilweise  das  Gras.  Diese  Methode
des  Kreisereinigens  hat  sich  in  den  Kameruner
Pflanzungen  am  besten  bewährt.  Irgend  welche
Schädlinge  sind  an  den  Theesträuchern  bisher  nicht
ausgetreten.

Deistel  faßt  als  Ergebnis  der  bisherigen  Versuche
  zusammen,  daß  der  Thee  im  Kamerungebirge
gut  wächst,  voll  und  buschig  wird  und  zahlreiche
gesunde  Blatttriebe  in  dichtester  Fülle  bringt.  Boden
und  Klima  bezeichnet  er  als  günstig  für  die  Theekultur.


Deutsch-Südwelkafrika.

UÜamenänderungen.

Das  Gouvernement  hat  einige  Anderungen  in
der  Bezeichnung  von  Stationen  der  Eisenbahn

Swakopmund  —  Windhuk  vorgenommen.  Ersetzt
wurden:
Kapenoussön  durch  Waldau,
Kamembonde  „  Wilhelmstal,
Otjimukoka  „  Johann-Albrechtshöhe,
Okajimukuja  „  Friedrichsfelde,
Otjihavera-Rivier  „  Otzihavera.

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Oberleutnant  Techow  zu  Windhuk  in
Deutsch-Südwestafrika  hat  der  zoologischen  Sammlung
  des  Königlichen  Museums  für  Naturkunde  zu
Berlin  eine  von  ihm  angelegte  Naturaliensammlung
übersandt,  welche  folgende  Obiekte  enthielt:

1  Säugetierfell,  10  Eidechsen,  8  Schlangen,
300  Käfer,  9  Neuropteren,  69  Hymenopteren,
1  Wespennest  mit  zugehörigen  Wespen,  13  Dipteren,
  1  Odonat,  63  Orthopteren,  6  Myriopoden,
49  Rhynchoten  und  34  Spinnen.

Die  Konservierung  der  meisten  Tiere  ist  gut,
besonders  der  in  Alkohol  aufbewahrten  Arthropoden.

Unter  den  Insekten,  Spinnen  und  Tausendfüßlern
befinden  sich  viele  recht  willlommene  Arten.  Die
den  Spinnen  beigefügten  Angaben  sind  wertvoll.
Die  Amphibiensammlung  enthält  wichtige  und  interessante
  Stücke.  Willkommen  war  auch  das  Säugetierfell;
  es  gehört  zu  den  Schuppentieren  und  ist
wegen  seiner  Seltenheit  von  besonderem  Werte.
        <pb n="517" />
        Sur  Statistik  des  Außenhandels  von  Deutsch-Südwestafrika
im  Jahre  J902.
Der  Außenhandel  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes
  hat  seit  dem  Jahre  1897  folgende  Entwickelung
  auszuweisen:

;  Gesamt-Einfuhr
  Ausfuhr  handel
Mk.  Mk.  Mk.
1897  4  887  325  1246749  6  134  074
1899  5  868  281  915784  6  784  065
1899  8  941  154  1  399  478  10  340  632
1900  6  968  385  907  565  7  875  950
1901  10  076  494  1241761  11317  256
1902  8667  660  2212973  10  780  523

Der  Gesamthandel  zeigt  im  Jahre  1902  gegenüber
den  bisher  höchsten  Ziffern  des  Jahres  1901  einen
Rückgang  um  etwa  537  000  Mk.,  ist  aber  immer  noch
größer  als  der  Gesamthandel  irgend  eines  der  Jahre
vor  1901.  Der  Rückgang  gegenüber  dem  Jahre  1901
beruht  ausschließlich  auf  einer  Abnahme  der  Einfuhr;
diese  hat  einen  um  1  508  000  Mk.  geringeren  Wert
erreicht  als  im  Vorjahr,  während  die  Ausfuhr  um
971  000  Mk.  gestiegen  ist.

Die  Ursachen  des  Einfuhr-Rückganges  treten
deutlich  zu  Tage,  wenn  man  die  Bewegung  der
einzelnen  Warengruppen  einer  Betrachtung  unterzieht.
Am  weitaus  stärksten  abgenommen  hat  die  Einfuhr
von  Eisenwaren,  die  von  5279  Tonnen  im  Wert
von  1  784  000  Mk.  auf  1585  Tonnen  im  Wert  von
693  000  Mk.  gesunken  ist;  der  Rückgang  des  Einfuhrwertes
  hat  mithin  bei  dieser  einzigen  Position
1  091  000  Mk.  betragen.  Ferner  hat  die  Einfuhr
von  Maschinen  und  Instrumenten  um  287  000  Mk.
abgenommen.  Ebenso  ist  bei  der  Einfuhr  von  Bauund
  Nutzholz,  von  Holzwaren,  von  Zement  und
Steinen  rc.  ein  Rückgang  zu  verzeichnen.  In  diesen
Ziffern  tritt  die  Beendigung  des  Baues  der  Eisenbahn
Swakopmund  —Windhoek  und  der  Mole  in  Swakopmund
  deutlich  zu  Tage.  Eine  beträchtliche  Abnahme
hat  ferner  erfahren  die  Einfuhr  von  lebenden  Tieren
(um  381  000  Mk.)  und  die  Einfuhr  von  Wagen
und  Karren  (um  194  000  Mk.).  Die  Einfuhr  bei
diesen  beiden  Positionen  hatte  im  Vorjahre  infolge
der  Bureneinwanderung  einen  durchaus  ungewöhnlichen
  Umfang  angenommen,  so  daß  der  nunmehr
eingetretene  Rückgang  nur  den  Wiedereintritt  der
normalen  Verhältnisse  bedeutet.

Die  Beendigung  der  erwähnten  großen  öffentlichen
  Arbeiten,  durch  welche  zahlreiche  Arbeitskräfte
freigesetzt  wurden,  mußte  an  sich  die  Tendenz  haben,
auch  die  Einfuhr  von  Verzehrungs=  und  Gebrauchsgegenständen
  aller  Art  zu  vermindern.  Es  ist  als
ein  günstiges  Zeichen  anzusehen,  daß  eine  solche  Verminderung
  in  nennenswertem  Umfang  nur  beim  Bier
eingetreten  ist  (um  88  000  Mk.),  offenbar  infolge
der  zunehmenden  Produktion  und  des  gesteigerten
Absatzes  der  im  Schutzgebiet  bestehenden  Brauereien.
Ebenso  dürfte  die  Abnahme  der  Einfuhr  von  Platten-423



 

tabak  auf  die  Zunahme  der  Tabakgewinnung  im
Schutzgebiet  zurückzuführen  sein.  Die  meisten  übrigen
Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  haben  im
Jahre  1902  eine  weitere  Einfuhrsteigerung  erfahren,
so  die  Position  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller
Art  eine  Steigerung  um  180  000  Mk.,  Reis,  Kornund
  Hülsenfrüchte  eine  Steigerung  um  99  000  Mk.,
Kaffee  und  Tabakfabrikate  um  je  63  000  Mk.  Auch
die  Einfuhr  von  Geweben  und  Bekleidungsgegenständen
  ist  um  130  000  Mk.  gewachsen.  Ebenso
haben,  im  Gegensatz  zu  den  Eisenwaren,  die  sonstigen
Metallwaren  eine  Vermehrung  der  Einfuhr  aufzuweisen.
  Die  Einfuhr  von  Dynamit  und  sonstigen
Sprengstoffen  ist  um  89  000  Mk.  gestiegen.

Unter  den  Herkunftsländern  der  Einfuhr  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets  nimmt  Deutschland
—  wie  auch  in  früheren  Jahren  —  mit  7  229  000  Mk.
weitaus  die  erste  Stelle  ein.  An  zweiter  Stelle
folgt  das  Kapland  mit  1  079  000  M.,  an  dritter
England  mit  186  000  M.;  die  Einfuhr  aller  übrigen
Länder  betrug  nur  73  000  Mk.  Hinsichtlich  der
Einfuhrwege  ist  hervorzuheben,  daß  über  Walfischbay
nur  Waren  im  Wert  von  9204  Mk.  importiert
wurden;  über  die  Landgrenzen  des  Schutzgebiets
kamen  Waren  im  Wert  von  435  000  M.;  die  Hauptmasse
  der  Einfuhr  mit  8  123  000  Mk.  ging  über
die  deutschen  Hafenplätze.

Die  für  Rechnung  der  Regierung  erfolgte  Einfuhr
  erreichte  einen  Wert  von  2  882  000  Mk.,  d.  h.
etwa  ein  Drittel  der  Gesamteinfuhr.  Besonders  stark
war  die  Einfuhr  der  Regierung  an  Proviant,  an
Bekleidungsgegenständen,  Metallwaren  und  Baumaterialien.


Die  Ausfuhr  des  Schutzgebiets  verdankt  ihre
Steigerung  um  nahezu  eine  Million  Mark  dem
Umstand,  daß  nach  der  Überwindung  der  Rinderpest
und  der  Aufhebung  der  von  der  Kapregierung  verfügten
Grenzsperre  zum  ersten  Male  ein  Export  von  Vieh  in
größerem  Umfang  möglich  geworden  ist;  die  Viehausfuhr
  hat  den  Wert  von  1  024  000  Mk.  erreicht
gegen  120  000  Mk.  im  Vorjahr.  Die  Ausfuhr  von
Guano,  die  noch  im  Vorjahr  mehr  als  zwei  Drittel
der  Gesamtausfuhr  des  Schutzgebiets  ausgemacht
hatte,  ist,  obwohl  sie  von  850  000  auf  854  000  Mk.
gestiegen  ist,  an  die  zweite  Stelle  unter  den  Ausfuhrartikeln
  getreten.  Eine  immerhin  beachtenswerte
Steigerung  hat  ferner  die  Ausfuhr  von  Häuten,  von
Robbenfellen  und  Straußenfedern  erfahren.

Von  der  Ausfuhr  gingen  1  151  000  Mk.,  etwas
mehr  als  die  Hälfte,  nach  dem  Kapland  (vor  allem
die  gesamte  Viehausfuhr);  an  zweiter  Stelle  unter
den  Bestimmungsländern  stand  England  mit
708  000  Mk.,  wohin  der  größte  Teil  des  im  Schutzgebiet
  gewonnenen  Guanos  verschifft  wird;  an  dritter
Stelle  stand  Deutschland  mit  353  000  Mk.  Die
Ausfuhr  nach  den  übrigen  Ländern  war  gänzlich
bedeutungslos.
        <pb n="518" />
        424  —

Außenhandel  des  deutsch-  südwestafrikanischen

A.  Einfuhr.

(I.  lach  derkunftsländern.)

 

 

Benennung  der  Waren

—

Gesamte  Einfuhr
Menge  g  Wert  Mk.

Einfuhr  für  Rechnung
der  Regierung

Menge  kg  Wert  Mlk.

 

—RT

t

##-NJaos-



  ,

I.  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe.

a.  Korn=  und  Hülsenfrüchte.
Mais
Reis  sowie  alie  Mhlenfabrilkate  aus  Getreide  und  vulsenfruchten
Weizen,  Roggen  und  sonstige  Koͤrnerfruchte
Halsenfrüchte  aller  Art8
Zusammen  I

b.  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.
Kartoffeln  und  andere  Knollengewächse,  *m  und  andere
Küchengewächhe
Obst  und  Südfrüchte,  frisch  und  gedörrt  .  .

Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes  Oost

Zusammen  Ib.

c.  Koloniale  ¾¾ä§S’  Genußmittel

Kofee  und  Kaffeefurrogate
Les  do,  Schokoladee
Gewarye  aller  Art.  .
Zucker,  —  ..........
sattentaa.........—.....
Tabal  b)  anderer  Tabak  ........
Tabakfabrikate
Pflanzenöle  und  fette  ......
Zusammenlo.
d.  Getränke  (außer  Mineralwasser).
Ee#  chtsäfte  und  andere  nichtalkoholhaltige  Getränse
tille  Weine  aller  Art
Schaumweine
J——  aller?  Art  *  *  engegeben)
ier
Zusammen  14.
e.  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel
(letztere  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt).
Sämereien  und  Stecklinge
Lebende  Pflanzen
Heu,  Klee  und  sonstige  Futtermittel  .
Zusammenlo.

f.  Erzeugnisse  der  Anr
Bau=  und  Nutzhboh.  ..
Brennholz,  S#hbfohzien  ....  -  ..

Zusammen  it
Gesamtsumme  I.
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.

a.  Lebende  Tiere  (nach  Stuchahl  angegeben
Pferde  ..

Maultiere,  aulesei  esei  ..  .......
Rindvteh..  .  .......
Kleinvieh  .  .........
Schweine

Geslügel

Sonstige  Tiere

Zusammen  II

3386  326

865  570

1079128

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

233  853
969  441  222  999  722652  142  948
4355767|  1088  5691  801  7800  376801
238  518  57  496  4  896  8472
233  518  “*  4  896  8472
254  483  27991214101  477113094
2472  5766  —  —
24  928  49301  3  966  8  260
⁊  483  9918  5226  5790
864  709  157  219  53  609  15  870
43  790  103  417  4756  10  411
7748  29388  —-19872

  171508  —  —
725495  806429169034153415

17  861  16  710  1080  875
100  47  94.24  6681  4025

22368  50  892  767  960
116  212  193  754  39573  32  1459

1505834  625  214  4898  1787

—  980  994  —  39  816

3  156  5258  71  337
8417  3368  —  —

94  686  20  076  67  165  15  116
101  159  28  702  67  236  157453
908  646  174  0271162  577  57  410
906  646  1740271862  577  57  410

—-  3  136  217  —  651  367

199  111  840  22  54000
3  307  126  000  185  9000

631  4373  —  .-4137
  241  213  207  63  000
        <pb n="519" />
        Schutzgebiets  im  Jahre  1902.

(I.  Kach  derkunftsländern.)

—  425

A.  Einfuhr.

 

 

 

Länder  der  Herkunft  der  Waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland  England  Kapland  Andere  Länder
Menge  kge  Wert  Ml.  Menge  kg  Wert  Mk.  Menge  kg  Wert  Ml.  Menge  rg  Wert  Mk.
i
l
231J0781533979  63287  16025  10049601  309  566  —  —
4287  192707  36  909  8  720  54  395  20772  3  900  800
3192315  732686  100  196  24745  1059  356  3930338  3900  800
169  368  36  202  —  16  566  8007  4584  13287
169  368  36202  —  —  16  566  8007  4584  13287
25416  239860  2390  2  864  2591  36194  726  894
2340  5404  68  89  6  273  —  —
18074  33  324  583  LX  6175  14507  96  390
7217  9373  —  —  276  545  —  —
257594l102763  16641  5991  90474  48465  —  —
41  152  95783  956  2957  1614  4522  68  155
5289  16947  133  485  2299  11  848  27  108
19668  1569561  18  206  177  1478  24  263
576  735  673015  20  789  13772  127030  117832  941  1810
14958  14  130  2359  1574  54  1006  —  —
8  7990  6060634  96  794  11838  12796  —  —
22291  50  622  —  —  67  270  —  —
111  341  178045  2195  7675  2  501  7842  175  192
1489  561  617864  12333  4673  3940  2677  —  —
—  941  95  —  14716  —  24591  —  192
2810  4790  1  4  339  449  6  15
1484  1160  —  —  1867  2128  66  80
-*—#·  16  073  6000  728  16  9419  3275  —  —
75931  22  023  6001  732  19  155  5852  72  95
831  997  6  149  183  29150  3  480  47  499  21  364  —  —
831  997  149183  29150  3  480  4  499  21  364  —  —-—.2554604
  —  57  445  —  507  984  —  16  184
2  4000  —  —  177  57  840  20  50000
18  2750  —  —  3289  122250  —  —
127  .  588  —  —  271  2718  233  1067
147  7338  —  —  3737  182  808  263  51  067
        <pb n="520" />
        —  426  —

 

 

Einfuhr  für  Rechnun
Gesamte  Einfuhr  8  u

Menge  rg  Wert  Mk.  Menge  kg  Wert  Mt.

Benennung  der  Waren

 

b.  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.

 

 

1.  Fleisch  und  Fleischwaren,  außer  Konserven.

2.  Fleischkonserven  .....

3.  Fische,  Seetiere  und  Süßwassertiere  aller  Art.  1335347  1165  067  759  864  1  606  924

4.  Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  u.  sonstige  tier.  Nahrungsmittel

5.  Häute,  Wolle,  Hörner,  Knochen  und  sonstige  tierische  Nohstoffe  l
Zusammenllb....13353471165067759864  6606  924
Gesamtsumme  I.  —  1406  280  —  669924

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle.

1.  Cement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  und  Steneien  2338  398  178  1244  126  793

2.  Salz;  143  986  12  302  60  776  3  009

3.  Sieiatadlen  vrouniohlen,  btle  einsch  Teer  und  r*  .  4025  436  240  410  2710937  148199

4.  Petroleuiem.  .  .  .

5.  Sonstige  Mineralöbttt  j)  248  628  74474  53006

6.  Asphalt,  Holzzement  ꝛe.  ...  —  —  —  1  —

 

Zusammen  III.67448  505  560  33100

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen.  #
1.  Glyzerin,  Vaselin,  Lanolin,  Paraffin,  Stearin,  Vaselinöl,
Paraffinöl  2c.,  Schmiermiteel,  Putzöle,  Schuhwichse.  ...  50  391  41  161  28617  21  716
2.  Kerzen,  Lichte,  sonstige  Waren  aus  Wachs,  Stearin  rc.
3.  Seifen  aller  Art,  auch  Parfümerien  ....  111  805  67  887  26  075  14  806
Zusammen  iv.  ....  162  196  109  048  54  692  36522
V.  Chemische  und  pharmaceutische  Erzengnisse  I
(außer  Schießbedarf  nud  Sprengmitteln).  T
1.  Drogen  und  Apothekerwaren.  ......  64  669  84  665  43  772  50  554
2.  Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  Lacke,  Tinte  84  895  55  599  38  166  23218
3.  Aherische  Oleo  ...  —  —  —i—
4.  Zündhölzer  und  andere  vandwaren  (auber  Munition)  ...  19  432  14  884  6284  3631
5.  Künstlicher  Düänger  .......  —  —  —  —
6.  Mineralwassessrrr  182  112  52  857  3  463  1  030
7.  eessss.  —  —  —  —
Zusammen  .  .  .  ..  351  108  208  005  91  655  78  433
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  eehtttrhurdn  2c.
1.  Watte,  Putzlumpen,  Abfallel  —  —  —  —
2.  Garne,  Zwirne,  Faden:  —  —  —  —
3.  Gewebe  aller  Art
4.  Leibwäsche,  Kleider,  Hüte  und  Kuten.  Posamenuierwaren.  262  692  1056  723  64  863  234  504
Schirme,  Filzwaren  2qc.  .
5.  Bindfaden  und  Seile,  einschl.  Garne  ...  .....  22  858  26  939  14  808  13  645
Zusammen  V.  ....  2855501083662  79671  248  149
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren.
1.  Schuhe  und  Stiesel  (nach  Paaren  angegeben)  29  543  183  059  2893  25  663
2.  Sonstige  Leder=  und  Ealilerwaren,  iuch  Leder  21  877  106  468  11  958  .  58181
3.  Wachetuch,  Linolem  ........  —  —  —  s  —
4.  Pelz=  und  Kürschnerwaren  .....  —  —-  ———  .-  —
Zusammen  vu  ....  —  239527  —  83844
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren.  1  6
1.  Waren  aller  Art  aus  Kautschuk,  Gummi  und  Guttaperch  1  841  6228  1360  2458
Zusammen  VIII.  .  ..  1841  6  228  1360  2  458
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.
1.  Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  270  936  #  240  849  146  983  94577
2.  Korbflechtwaren,  Stroh=  und  Bastwaaren,  sonstige  Siechtwaren  —  —  —  I  —
3.  Schnittwaren  aller  Art  aus  Holz,  Horn  ꝛc.  —  —  —  s  —-4.
  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaaren  ....  5  321  11  428  1  407  244
Zusammen  ix.  ....  276257  252277  148  395  97001
1
X.  BPapier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände.  1
1.  Papier  und  Pappe  sowie  Waren  daraus  (außer  Drucksachen)  143  658  83  750  93  466  37036
2.  Bücher  und  sonstige  Drucksachen
3.  Photographien,  Landkarten,  Zeichnungen,  Sice  ꝛe.  4  Gemade  22  023  53  096  9089  144767
4.  Stamen  und  sonstige  Kunstwerke  ;- 



 

 

 

gusammen  9  .....  165  661  136  846  -  2  49
        <pb n="521" />
        427

 

Länder  der  Herkunft  der  Waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland  England  Kapland  Andere  Länder
Menge  rg  Wert  Mk.  Menge  rng  Wert  Mk.  Menge  rg  Wert  Mk.  Menge  gg9  Wert  Mk.
i
11619931069876  55727  29677  116  572  64  623  1065  891
1161  8593  069  876  55727  29  677  116  572  64  623  1055  891
—  107214  —  29  677  —  247  431  —  51  958
2333  924  177169  —  —  4474  955  —  —
104  387  8  585  10  806  753  28318  2929  45  35
3408  107  198071  616080  41  975  1249  365  —  —
234  150  68  672  4072  1060  10  406  4892  —  —
l
—  —  —  —  —  —  —  —
6080  368  1  452  497  630  958  43  788  4  447  9240  45  35
43  483  3  34079  835  609  6073  6473  —  —
104043  62  003  2561  1146  5201  4738  —  —
147  526  96082  3396  1755  11274  11  21  —  1  —
1
50  45%  1f473  1020  1503  4151  8660  3  29
22652  52  706  49  879  1790  2009  4  5
17  981  12  126  844  1267  607  1491  —  —
182  011  52  816  —  —  101  41  —  —
342  139  192  121  2313  3649  6649  12201  7  34
217363  824  ors  28  048  30  808  2  212  11394  74  443
20  563  22539  1275  2350  1020  2050  —  —
237  926  946  617  24318  33158  23232  103  444  74  443
27134  165  694  301  2004  2095  15289  13  72
20  027  98  868  125  331  1720  7257  5  12
—  264  562  —  2335  —  22546  —  84
1832  6169  2  24  7  35  —  —
1832  6169  2  24  7  35  —  —
226  821  209  479  153  1231  43  365  28035  697  2104
4692  9353  —  —  226  #485  "403  1590
231  513  218  832  153  1231  43  591  28620  000  3694
141  778  78814  2  8  1873  4908  5  20
21  687  51  972  7  76  296  989  33  59
163  465  130  786  9  84  2169  5897  356  79
        <pb n="522" />
        428

 

 

Benennung  der  Waren

Gesamte  Einfuhr
Menge  rg  Wert  Mk.

Einfuhr  für  Rechnung
der  Regierung
Menge  kg  Wert  Mt.

 

e

isirri

6.
6

—t

a.  Fertige  Wagen  und  Karren

XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.

Bearbeitete  Edelsteine  und  Halbedelsteine
Steinwaren,  Waren  aus  Asbest,  Cement  2c.
Tonwaren  und  Porzellan  ...
Glas  und  Glaswaaren

Zus—  ammen  xI.

XII.  Metalle  nud  Metallwaren  (außer  Instrumenten,
Maschinen  und  Waffen).
a.  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug.

b.  Fobrikate  einschl.  Nohstoffe
Bleiwaren  ......
Wellblech  ......
Alle  nicht  besonders  genannten  Eisenwaren  ...
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen
Waren  aus  Edelmetall  .....
Zusammen  XIIb.
Gesamtsumme  XII
XIII.  Justrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge.

1.  Musikinstrumente,  Spieldosen,  Kinderspielzeug
2.  Wissenschaftlichen  Zweck
4  Landwirtschaftliche  Maschinen

dienende  und  medizin.  Instrumente  .
Brillen,  Ferngläser  und  sonstige  für  den  praktischen  Gebrauch
bestimmte  optische  Instrumente,  photographische  Apparat-,  übren

u  Maschinen  für  industrielle  Betriebe

Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder
(nach  Stackzahl  angegeben)

Zusammen  XIII

XIV.  Wasfen  und  Munition.
Feuerwassen  (Hinterlader)  .  (nach  Stückzahl  angeg.)
onstige  Wa  ...-  -  -
Schießpulver  und  Zündhütchen.  D
Schrot,  Patronen  ..........
.  Dynamit  und  sonstige  Sprengsioffe  ..........

Zusammen  XIV.
XV.  Verschiedenes.

XVIL  Gelb
Wiederholung

e  n½  „
—
E-—

-

Gesamtsumme  1  bis  XVI.

 

 

 

 

 

 

 

Summe  lI.

 

 

 

25312  30072  4533  2306
39484  34016  9809  7024
64796  6408814342  9330
l
3319  2008  2235  1455
1535  355  693  02622  409·675
162  226  162  788  1445929  121  763
237  18  684  —  „  —
1  751  888  876  5601183986  632893
1751886  876  5011183  986  6532  893
10952  37249  31  96
75  292115136  138192
314%  12  —  —
319%  6106  4787  9184
50  52521  2  500
—  192192  —  2982
621  28  670  4055  4340
178  4534  24  200
4147  17  1144  11
2  855  5558855514  44374
68764  190  875  .-—
  287  079  —  60564
r*  14040  1173  rus
—  —  —  —
—  8  136  217  —  661  s67
—  1440620  629924
—  505  560  —  331.007
—  109048  —  1  36522
—  208005  —  88433
—  1083  662  —  248149
—  289  527  —  83844
—  6228  —  2458
—  262  277  —  97001
—  136  845  —  61803
—  64088  —  8330
—  86  501  —  6332  893
—  192  192  —.  27982
—  287  079  —  60564
—  14040  —  713
l
—  8567  550  —  2881990
        <pb n="523" />
        —  429

 

 

Länder  der  Herkunft  der  Waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland  England  Kapland  Andere  Länder
Menge  rng  Wert  Mk.  Menge  rgcg9  WertMk.  Menge  kg  Wert  Mk.  Menge  kg  Wert  Mk.
23517  23236  14  #187  17½9  664“  2  5
37125  31  746  60  108  2274  2142  25  20
60  642  54982  74  295  4053  8  786  2  25
3246  1938  —  —  —  —  73  65
1491  565  630  624  23  770  7278  69  820  55  031  200  r*

158  794  155  514  110  836  4021  6438  —  —

227  18  122  2  122  8  440  —  —
1  653  832  806  198  23882  8236  73849  61  909  23  158
1  653  832  806  198  23882  8236  73849  61  909  273  158

10  087  34  278  2  10  863  2961  —  —

7  776  28  248  —  —  99  965  .  —

1#
2744  11246  —  —  395  866  5  30
7  5  1  7

28  717  54221  1782  4170  1350  2676  —

9  7851  —  —  41  44  670  —  —
—  135  844  —  4180  52  138  —  30

597  25255  2  245  22  3  170  —  —
151  3224  1  49  25  1240  1  21

3  825  16  849  —  —  322  269  —  —

28  802  55  583  2  4  61  295  —  —

68  759  180  835  —  —  5  40  —  —
—  281746  —  298  —  5014  —  21
5987  10  514  —  3290  3  126  70  400
—  2  554  604  —  51445  —  507  984  —  16184
—  1077  214  —-,  29  677  —  247  431  —  51  958
—  452  497  —  «  43  788  —  9240  —  35

—  96  082  —  1755  —  11.211  —  —
—  192  121  —  3  649  —  12  201  —  34
—  946  617  —  "  33  158  —  103  444  —  443
—  264  662  —  2335  —  22  546  —  84

—  6169  —  I  24  —  35  —  —
—  218  832  —  i  1231  —  28520  —  3694
130  786  —  84  —  5897  —  79
—  54982  —  256  —  8786  —  25
—  806  198  —  8236  —  61  909  —  168
—  135  844  —  i  4180  —  52138  —  30
—  281  746  —  i  298  —  5014  —  21
—  10  514  —  —  —  3  126  —  400

—  —  —  —  —  —  —  —
—  7228  768  —  186  155  —  1079482  —  73145
        <pb n="524" />
        430

(M.  lach  Einfupyrplätzen.)

 

 

 

 

Benennung  der  Waren

 

Die  Einfuhr  hat  statt

 

Deutsche  Häfen

Menge  kg  Wert  Mk.

Walfischbai
Menge  kg  Wert  Mk.

 

A####—

##

i-Tabak


.  Tabakfabnkate

rrsser—

.  Brennholz,  Holzkohlen  Z

Maultiere,  Maulesel.  esel

Kleinvieh
Schweine
Geflügel.
.Sonstige  Tiere

Jass-I.

  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
Ieris  der  zugehörigen  e  Fars  iichaf

a.  Korn=  und  Hülsenfrüchte.

fl.  Mais
.  Reis  sowie  alle  Mühlenfabrikate  aus  Getreide  un  bülsenhrucht
Weizen,  Roggen  und  sonstige  Körnerfrüchte
Hülsenfrüchte  aller  Art

gusammen  11.
b.  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.

Kartoffeln  und  andere  Knollengewachse,  Gemase  und  andere

Küchengewächse

Obst  und  Südfrüchte,  frisch  und  gedörrt
f  Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes  Obst

Zusammen  Ib.
c.  Koloniale  Sertraeesne,)  Genußmittel.

.  Kaffee  und  Kaffersurrogate
.Kakao,  Schokolade

Thee

.  Gewürze  aller  Art

Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren
sa)  Plattemabat.
1  b)  anderer  Tebor  .

Pflanzenöle  und  Feite.  .....
Zusammenlo.
d.  Getränke  (außer  Mineralwasser).

ruchtsäfte  und  andere  nichtaltoholhaltige  Getränze
tille  Weine  aller  Art
Schaumweine
.  Branntweine  aller  Art  inach  ern  angegeben)
Bier
gasammen  ra.
e  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel
(letztere,  soweit  nicht  unter  1a  und  b  bereits  genannt).
Sämereien  und  Stecklinge
.  Lebende  Pflanzen.

Heu,  Klee  und  sonstige  Futtermittel  ..
Zusammen1e.
f.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft

Bau=  und  Nutzholz
Zusammen  If.
Gesamtsumme  I

II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.

a.  Lebende  Tiere  (nach  Stuchahl  angegeben).
Pferde

Rindvieh.

Zusammen  ILa
b.  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.

leisch  und  Fleischwaren,  außer  Konserven
leischkonserven  .
ische,  Seetiere  und  Sühwassertiere  aller  Art

Miilch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  u.  sonstige  tierische  Nahrungs  emittel

Häute,  Wolle,  Hörner,  Knochen  und  sonstige  tierische  Rohstoffe

Zusammen  IIb
Gesamtsumme  II#

—

807  019

2061

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3283  221  5836
950  283  213  520  27  15
4233  504  1020539  5863  2076
231  7982  656288  38  38
—  —  —  —
231  732  56288  38  38
238  3911  255  867  417  517
2406  5480  —  —
2  0739  42778  27  63
7475  —  —
356  3933  12441  808  416
4  687  103040  2  51
6454  22107  88.  400
19  831  171  079  1  12
697  710  ]  752648  1353  1459
l
1758716214—  —
9665889215  1141  1010
22  358  50  892  —  —
113973  186  698  895  905
1495  882  622  160  110  62
—  965179  -l1977
3128  5238  28  20
3417  3368  lluu  —
94586|/  20076  —  —
101  131  28682  28  20
903  164  169  534  —  —
903  164  169  534  1  —  —
—  2992  8770"[  5  570
159  101  O000  —
203  11750  —  —
631  4311JJZ1  1  —
993  Iss  —  —
l
13224831145305  1496
1322  48881145  305  1321  1  96
—  1282488  146
        <pb n="525" />
        431

¶I.  Aach  Einfubhrplätzen.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

g  efu  nde  n  über
Landgrenzen  Gesamte  Einfuhr  Einfuhr  1901  Zunahme  Abnahme
Menge  ug  Wert  Mk.Menge  kg  Wert  Mk.]  Menge  kg#  Wert  Mk.]  Menge  g  Wert  Mk.Menge  kg  Wert  Mk.
l
-  —  —  —  —  —  —  —  —  —
972609  66  4008  886  326  865  570  3  277  610  861  215108716  435558—  —
19131  946469411  222999%s  402  127930/81035  95060Q—  —
116400A  659544355767/1088  569  8  866  012  989154  8975%  9415  —  —
7
14  ino  ssis  746  114  554  62978  11036  65482
1748  1170]  235618  57496/  244  554  62978.  —  —  1106  5482
«  l
l
1557523528254383l2799121804462172717393762641—
66  242  5766%  2196  6157  276  600  —
1828  6460  24988  493023882  446301  1046  30001  —
18  —  -3  9463  10239  —  1970  821
7508  14362  %64  709  157  2139337138  156  47927571  7410  —  —
91  3264375  HD  —  12  080  26  007
126  688178  29388  6014  20997  1704  8391  —
4%  K62  17158  1446  10537  55¼  Glies  )  —
26332  52322  725395“  806  429  629060|  693195  9  14  —
274  48661  17861  167101  —  —  1861  167101  —  —
22  4199%0  2½4424  —  19014  17703
—  —  2358  50  8929498  61999  —  714%  11103
1344  615116212  193764127824  181  5331—  12221162  —
9842  29921505834  625  2141672  3055  713372  —  —  166  411  88  158
—  13838|—  980  99  —  106027  —  —  —  —
—  —  3156  6S818.  —  3156  5288.8—I  s8  088
—  —  3411  3368—  —  3411  3368  —
—  94586  20076|  166  585  1199  —  8079  71999  —
—  —  101  1999  28702  166  585  11997  —  16708/  —  —
l
5482I449390864817402788891620636919780—  6542632342
—-  —  —  —  —  —  —  –4  –  —
5482  4483  908646  206  360  1  —  —  32342
—  13779  gJu62111  303270—  158  49  —  —
40  10  780  199  111  44  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —
310.  11303307  125000—  —  —  —  —  —
—  —  631  433  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —.—  —  —  —  —
3114  124030  4187  241  213  338  95661  622015  M  —  34819  1  380  802
i
11543.182661385347«11650671146694984959  Issssss  180108—  —
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i  I  I
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142296  1406  280  1606  974  200  694
        <pb n="526" />
        432

 

 

Benennung  der  Waren

Die  Einfuhr  hat  statt

 

Deutsche  Häfen
Menge  kg  Wert  Mk.

Walfischbai
Menge  kgWert  Mtk.

 

III.  Mineralische  nud  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle.
e,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  und  Steine

Stewibte#  Braunkohlen,  Britens  einschließlich  Zeer  und  #
Letral  lem

e  Mineralöle
*  1  Holzzement  2c.

3—

Zusammen  III.

IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen.

1.  Slyeria,  Vaselin,  Lanolin,  Paraffin,  Stearin,  Vaselinöl  Poraffin-I
  2c.,  Schmiermittel,  Putzöle,  Schuhwichse

2.  V  Lichte,  sonstige  Waren  aus  Wachs,  Stearin  K.

3.  Seifen  aller  Art,  auch  Parfümerien  ..

Zusammen  IV.

V.  Chemische  und  pharmazentische  Erzengnisse
(außer  Schießbedarf  und  Spleugmitseng).
Drogen  und  Apothekerwaren
Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  Lacke,  Tinte
Handber  und  andere  Zündwaren  (uber  Nuntion
Künstlicher  Diunger  .
Aineralwasser
is

 

#

Zusammen  V.
ilzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2c.
außer  Lederwaren).
Watte,  Putzlumpen,  Abfälle
Garne,  Zwirne,  Faden
Gewebe  aller  Art..
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte  und  Mügzen,  Vosamentierwaren,  #chirne
Filzwaren  2c.
Bindfaden  und  Seile,  einschließlich  Garne

Zusammen  vr.

VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  #Klschneraenen.

Leder  .
Schuhe  und  Stiefel  (nach  Paaren  ange  eben)
Sonstige  Leder=  und  Saltlerwaren,  auch  Leder
Wachstuch,  Linoleum  ..  ....

Pelz=  und  Kürschnerwaren.

VI.  Textil=  und

Pemrr

ssiB--r

Zusammen  VII
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren.
1.  Waren  aller  Art  aus  Kautschuk,  Gummi  und  Guttapercha.

Zusammen  VIII

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren
Korbflechtwaren,  Stroh=  und  Bastwaren,  sonstige  Flechtwaren.
Schnitzwaren  aller  Art  aus  Holz,  Horn  246
Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaren,  auch  Strohwaren

Zusammen  IX.  4

K.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Knpigegenstürde.

Papier  und  Pappe,  sowie  Waren  daraus  (außer  Drucksachen

Bücher  und  sonstige  Drucksachen

Cpotege  raphien,  Landkarten,  Beichnungen,  *  ꝛc  Gemalee.
tatuen  und  sonstige  Kunstwerkke

n

MO

Zusammen  X.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2337  870  1779061  —
11931.0  9996  —  —
4025  415  240  390  —  —
247  095  73416  111
6  79699  /  501  645  11
49  6399  40160  76  60
108  175  64  181  1062  694
157  814  104341  1138  754
#

s
64464·84040  1  2
84  400  54925—1  —

18  858  13425  3
182  112  52  80  —  —
—  1  4  6
i
250  384  985069  115  532
22  766  26517  4  18
273  090  1011  586  119  550
27430  17399  65
20  482  101  127  —  |

—  –  —  —

—  275050—I  85
1841  6228  —  —
1841  6  228  —  —

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270298238931  17  40
—.  —.03227
275543  250184  177  40
1
142913  80867  —
21  995  52849  —  —
164  908  133  715  —
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094  968

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650  53
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686  93

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        434

 

 

 

Benennung  der  Waren

Die  Einfuhr  hat  statt

 

Deutsche  Häfen
Menge  kg  Wert  Mk.

Walfischbai
Menge  kg  Wert  Mk.

 

XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.
Bearbeitete  Edelsteine  und  Halbedelsteine.
Steinwaren,  Waren  aus  Astbest,  Zement  2c.
Tonwaren  und  Porzellan
Glas  und  Glaswaren

in

Zusammen  X.  4

XII.  Metalle  und  Metallwaren  —  Justrumenten,  Welchnen
Waffen).
a.  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug.

b.  Fabrikate  einschr  Rohstoffe—
Bleiwaren  ..
Wellble  .
Alle  nicht  besonders  genannten  Eisenwaren.
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen
Wearen  aus  Edelmetall  .

SOLO-Ptgusammen

  XIIb.
Gesamtsumme  XII

XIII.  Justrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge.

Musikinstrumente,  Spieldosen,  Kinderspielzeug

Wissenschaftlichen  Zwecken  dienende  und  medizinische  Instrumente
Brillen,  Ferngläser  und  sonstige  für  den  Gebrauch  bestimmte
  optische  Instrumente,  photographisch  e  Apparate,  Uhren  .
Landwirtschaftliche  Maschinen.
Maschinen  für  industrielle  Beiriebe.
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
a.  Fertige  Wagen  und  Karren  (na

——sid-s

S#

aller  Art,  auch  Fuie
Stückzahl  angegeben

Zusammen  XIII#

XIV.  Waffen  und  Munition.
Feuerwafssen  interlader)  (nach  Stückzahl  angegeben
Sonstige  Wa  .  -  -  "
Schirzzuloer  und  Zandhütchen
Schrot,  Patronen
Dynamit  und  sonstige  Sorengstoffe

#b

Zusammen  XIV.

XV.  Berschiedenes.
Zusammen  XV

XVI.  Geld..

Wiederholung  Summe  #u

III
IV.
VWV.
VI.
VII.  4
VIII
IX

XKX.
X.
XII.
XIII
XIV
VX.
XVI

Gesamtsumme  I  bis  XVI.

l————————.—————————.—..

A

——

;- 



 

 

 

 

 

24780  28890  —  —
39225  33628  —  —
6400562518  —  —
3311  1998  —  —

1  578  342  631  456  30  306

159  811  156990  2  6

237  18684  –  —

1741  701859128  305  312

1741  7014459128  305  312
10  521  35504  —  —
7875  29213  —  —
3142  12142  —  —

31  791  60722  58  345
17  23201  —  —

—  160  782  —  345
601  26005  —  —
160  3634  —  —

4142  17070  —  —
28  882  55705  5  3
68  759  1980  835  —  —
—  283  2499—  3

9257  13940  —  —

—  2992  870  —  5570

—  1262  488  —  1496

—  501  645  —  43

—  104  341  —  754

—  205247  —  6

—  1011  586  —  550

—  275  050  —  85

—  6228  —  —

—  250  184  —  40

—  133  716  —  —

—  62  518  —  —

—  859  128  —  312

—  160  782  —  345

—  283  249  —  3

—  13940  —  —

—  8122  972  —  9204
        <pb n="529" />
        435

 

 

 

gefunden  über

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamte  Einfuhr  Einfuhr  1901  Zunahme  Abnahme
Landgrenzen
Menge  kgn  Wert  Mk.Menge  ko  Wert  Mk.Menge  rg'  Wert  Mk.Menge  rg  Wert  Mk.Mengekg  Wert  Mk.
6  I
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
532  11822312  3007722  7  27491  —  22  414  —
259  388  1  39  484  34016|  48525  44221  —  —  9041  10  205
791  1  574796  64088196251  71712  —  —  31  455  75624
8  5  3319  200312272  8563  —  —  8953  6560
6710  112641585  355  693  026  5278765  1784454  —  —  693  410  1091428
3  112  579,  162  844  2  %591  —
—  —  237  18684  465  20  424  –  —  228  1740
9830  17061  17561836  8765015336  377  1886  638  —  —  135684641  1010132
9830  170611751  886  876  501  —  1  1886  633  —  —  3584541  1010  132
I
431  17461  10852  37249  8608  25997  2344  11252  —  —
—  —  7875  29213
—  —  3142  121421439465  389  681  —  22
—  —  31  849  61067  I  i
33  29320  50  1  52521  161  246  933  —  —  11.  194412
—  31  065  —  1292192  —  662  611  —  —  —  420419
20  2  665  621  28670  1620  44296  —  —  999  15626
18  900  178  46534  344  5562  —  —  166  1028
5  48  41417  17  118  5  472  6708  —  10  410  1325  —
35  1741  28866  56882  72325  87  882  —  —  43  458  32  100
5  40|  68  764/  180  8755%  30690|  91455  38074  89  420  —  —
—  38277—  287079  —  236  003  —  51076  —·—
i
90  100  8347  14040  50258  64980  —  —  4011  50940
–4  —  —  —  —  —  —  ]  —  —  —
—  i377771  —  31862171  —  3627708111.111  —  —
—  142  296  —  1  406  280  —  1  606  974  —  —  —  —
—  3871  U  505  50—  52v3  89  J  —  —  —
—  3953  —  109  048  —  123  511  —  —  —-—
  2752  —  208  005  —  149  127  —  —  —  —
—  71526  —  1083  662  —  944800  —  —  —
—  14  392  —  289  527  —  240292  —  —  —  —
—  —  —  6288U1  1642177  —  —-—
  2053  —  252  277  —  449284  —  —  —  —
—  3130  —  136  846  —  636460  —  —  —  —
—  1570  —  64  088  —  71712  —  —  —  —
—  17  061  —  876  501  —  138386  633  —  —  —-—
  31  065  —  192  192  —  662  611  —  —  —  —
—  3827  —  287  079  —  336003  —  —  —  —
—  100  —  14040  —  640980  —  —  —  —
—  435  374  —  8567  550  —  10  075  494  —  —  —  1507944
        <pb n="530" />
        436
B.  Ansfuhr.

(I.  #ach  Bestimmungslänbern.)

 

 

 

Ausfuhr  für  Rechnung
t
Benennung  der  Waren  Gesamte  Ausfuhr  der  Regierung
Menge  kg  Wert  Mk.  Menge  kg  Wert  Mt.
I.  Erzengnisse  des  Landbanes  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
1.  —“  und  sonstige  pflawliche  Nahrungs=  und  Gemumitter
jeder  —  —  —  —
2.  Lebende  Pflanzen.  337  169  —  —
3.  Gummi  arabicum.  25529  16  273  —  —
4.  Holz  und  andere  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  —  —  —  —
Zusammen  I  25866  16  442  —  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzenguisse.
a.  Lebende  Tiere  (nach  Stückzahl  angegeben).
1.  Rindvieh...  .......  5199  766  130  —  —
2.  Kleinvieh  .  ..  ...........  17  333  212  637  —  —
3.  Honsiige  dausliere  250  43  730  –
4.  Wild  22  1140  —  —
Zusammen  IIa.  22  804  1023637  —  —
b.  Tierische  Erzeugnisse.
1.  Gesalzene  und  getrodnete  Fische  «  5729  2305  —  —
2.  *  ein  110  1390  —  —
3.  20  789  54  598  —  —
4.  Ferte  von  Ochsen,  giegen  und  Schafen  39  412  31  496  —  —
5.  .........  5516  54911  —  —
6.  Nobbenfelle  nach  Stichahl  angeͤeben)  .........  2  636  50  989  —  —
7.  Wolle  .........  6238  5492  —  —
8.  Strauhenfedern  ...  1  798  91  074  —  —
9.  Guunn  8625  458  853  890  —  —
Zusammen  IIb  —  1146145  —  —
Gesamtsumme  II.  —  2169  782  —  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.
1.  Erden  und  Steine  .  24  14  —
2.  Erze.  .  .  ..  .  .  ...  876  700  —
Zusammen  III.  900  714  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse.
1.  *  aus  Leder,  Häuten  und  *  ...  1229  6  892  4  20
2.  tographien  .  ......  —  -  —  —  —
3.  Kuriofftäten  und  Verschiedenes  .........  7333  15  963  —  —
Zusammen  IV.  8562  16  855  42  20
V.  Gelb.
1.  Goldmünzen  4  7660  —1  I  —
2.  Silbermünzen  0  100  —  —
Z.Wermünzen.  —  —  —
4.  Papiergeld  ......  0,1;  1420  —  —
Zusammen  V.  .  41  9  180  —
Gesamtsumme  I  bis  V.  —  2212  90191  20
Dazu  Einfuhr  —  8567  550  —  2881  990
Im  ganzen  —  10  780  523  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

882  010
        <pb n="531" />
        —  437

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.  Anusfuhr.
(I.  Aach  Bestimmungsländern.)
Deutschland  England  Kapland  Andere  Länder
Menge  kzg  Wert  Mk.  Menge  kg  Wert  Mk.  Menge  kge  Wert  Mk.  Menge  kge  Wert  Mt.

25  #127  —  —  61  40  1  2

16  497  10  538  —  —  9  032  5  735  —  —
16  772  10  665  —  —  9093  5775  1  2

—  —  —  —  5  199  766  130  —  —

—  —  —  —  17  333  212  637  —  —

—  —  —  —  250  43  730  —  —

22  1140  —  —  —  —  —  —

22  1140  —  —  22  782  1  022  497  —  —

29  25  —  —  5700  2280  —  —

110  1390  —  —  —  —  —  —

18  513  49144  204  600  1922  4640  150  214

2387  1948  3  388  1960  33  637  2  588  —  —
2682  25  144  —  —  2910  29  667  24  100

69  269  2464  50  660  3  60  —  —

3  683  2750  —  —  2  655  2742  —  —
670  43  589  81  3160  1  042  4  180  5  145

1  847  536  203  209  6777922  650  681  —  —  —  —
1875  479  327  468  6  784  059  707  061  47  869  111  157  179  459
—  328  608  —  707  061  —  1  133  654  —  469

24  14  —  —  —  —  —  —
286  202  96  143  454  330  40  25
310  216  96  143  454  330  40  25

264  i87  —  —  965  705  —  —

7044  13  804  46  700  243  1459  —  —

7  308  13  991  46  700  1208  2164  —  —

—  —  —  —  4  ⁊  660  —  —

—  —  —  —  0%  100  —  —

–  —  —  –  r.  1420  —  —

—  —  —  —  47  9180  —  —
—  353  480  —  707  904  —  1151  103  —  486
—  7228  768  —  186  155  —  1  079  482  —  73  631
—  76582248  —  894  059  —  2230  585  —  73  145
        <pb n="532" />
        438

(II.  Kach  Ausfuhrplätzen.)

 

 

 

—

Die  Ausfuhr  hat  stattgefunden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Waren  Deutsche  Häfen  Walfischbai
Menge  Wert  Menge  Wert
ktg  Mark  kg  Mark
I.  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie
der  zugehörigen  Nebengewerbe.  i
1.  Getreide  und  sonstige  pflanzliche  Nahrungs-  und  Genußmitel
jeder  Art  —  —  —  —
2.  Lebende  Pflanzen  337  169  —  —
3.  Gummi  arabicum  19  029  11  873  —  —
4.  Holz  und  andere  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  —  —  —  —
Zusammen  1  19  366  12  042  1
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.  «
a.LebendeTtere(nachStückzahlangegeben).  «
1.  Rindvieh  —  —  3  380
2.  Kleinvieh  .  24  385  279  4282
3.  Hongtige  bhantter  —  —  250  43  730
4.  Wild  22  1140  —  —
Zusammen  II  46  1525  532  48392
b.  Tierische  Erzeugnisse.  3
1.  Gesalzene  und  getrochnere  dische  5729  2305  —
2.  Elfenbein  .  110  1390  —  —
3.  Hörner  20  669  54  498  100  100
4.  Häute  von  Ochen,  Ziegen  und  Schafen  39142  31331  —  —
5.  Wildhäute  .  5  516  54911  —  —
6.  Robbenfelle  blaach  Stuciahi  angegeben)  2  536  50  989  —  —
7.  Wolle  .  5298  4740  —  —  —
8.  Straußenfedern  .  1798  91074  —  —
9.  Guano  .......  8625458  853  890  —  «  —
Zusammen  IILb  —  1145  128  —  100
Gesamtsumme  II.  —  1146663  —  48  492
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.
1.  Erden  und  Steine  24  14  —  —
2.  Erze  .......  876  700  —  |
Zusammen  III  900  714  –  —
IV.  Gewerbliche  Erzeuguisse.  #
1.  Waren  aus  Leder,  Häuten  und  Fellen  44  295  —
2.  Photographien  —  —  —
3.  Kuriositäten  und  Verschiedenes  ....  7333  15  963  —  —
Zusammen  IV.  7  757  16  258  –  —
V.  Geld.
1.  Goldmünzen  4  7660  —  —
2.  Silbermünzen  0,  100  —  —
3.  Kupfermunzen  —  —  —  —
4.  Papiergeld  ......  0,1  1  420  —  —
Zusammen  V.  4,7  9180  —  —
Zusammen  I  bis  V.  —  11184847  —  48  492
Dazu  Einfuhr  —  8122972  —  9204
Im  ganzen  —  9307  819  —  587696
        <pb n="533" />
        439

(I.  Lach  Ausfuhrplätzen.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

n  ber
Landgrenzen  *“5  Gesamte  Ausfuhr  Ausfuhr  1901  Zunahme  Abnahme
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Vert
kg  Mark  kg  Mark  kg  Mark  kg  Mark  kg  Mark
.
«  !
—  —  337  169  —  —  387  169911  L
6500  4  400  25  5229  1273  10  915  10  33ö00  1414  5923  —  —
6  500  4400  25  866  16  442  10  915  10  33014951  6092  —  —
5196  765750  5199  766  101  —  —  —  —  —
17030  207970  17  333  212  637  —  —  —  —  —  —
—  —  250  43  730  —  —  —  —  —  —
—  —  22  1140  —  —  —  —  —  —
22226  973  720  22  8064  1023637  2236  120  22520568  903  412  —  —
—  5729  2305  17830  6950  —  —  12  101  4645
—  —  110  1390  —  —  110  1390  —  —
—  —  20  789  54598  21810  66584  —  —  1  021  11986
270  165  39412  31  496  35237  18  681  4175  12  815  —  —
—  -  5516  54  911  5811  33263  —  21  648  295  —
—  —  2536  50  989  631  12515  1905  38  474  —  —
940  752  6233  5  492  2629  2450  3  609  3042  —  —
—  —  1798  91074  1  888  70871  —  20  203  99  —
—  —  8625458  833  890  8502  863  850  000|122595  3890  —  —
—  917  —  1146  145  —  1661314  —  —  —  —
—  94637  —  2169782  —  —  —  —  —  —
—  —  24  14  U  —  24  14  —  —
—  —  sr  700  94  1285  —  —  8998  535
—  —  900  714  9814  1285  —  —  8914  571
#
805  597  1229  892  —  —  —
—  I  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  7333  159638  —  —  —  —  —
805  597  8  562  156855  10  47  48  587  —  —  1915  31732
I  .
—  —  4  7660  —  —-  —  —  —  —
—  —  0,6  100  —  —  —  —  —  —
—  —  0.1  1420  —  —  —  —  —  —
—  —  47  9180  —  —  47  9180  —  —
—  9796634  —  2212973  —  141761  —  971  212  —  —
—  435374  —  8567  550  —  10075  494  —  —  —  1507944
—  1415008  —  10  780  523  —  141317255  —  —  —  536732
        <pb n="534" />
        Verzeichnis  der  im  S  chutzgebiet  Togo  tätigen  Firmen  und  Erwerbsgesellschaften

440

nach  dem  Stande  vom  J.  Jannar  1903.“)

 

Lfd.  Nr.

 

 

 

Name  der  Firma  oder
Handelsgesellschaft

 

 

Hauptsitz

im

#
#
#

HPersonar

*

Farbiges
Personal

Clerks  Arbeiter

Niederlassungen
oder  Faltoreien
in

22
.—
r□–—

5.

SClerks  Arbeiler

Farbiges
Personal

Verkaufsläden

 

10
11
12

13

14

Boedecker  &amp;amp;  Meyer.

C.  Goedelt

F.  &amp;amp;  A.  Swanzy
Liebau  &amp;amp;  Clasen

O.  Wallbrecht
Bremer  Faktorei

Deutsch-Westafrikanische
Handelsgesellschaft  m.  b.  H.

Risch  &amp;amp;  Funk.
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.

Olympio  Brothers
Aguiar  Brothers
Ernst  Kentzler

J.  K.  Vietor

d'Almeida  Brothers

 

–.-  —  ——

 

Lome

Lome

Lome
Lome

Lome

Lome

Klein-Popo

Lome
Lome

Lome
Lome
Klein-Popo

Klein-Popo

Klein-Popo

 

 

25

12

14

18

 

15

27

#

11

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  144.

30

16

15
11

15

35

18

15

28

24

Klein-Popo
Atakpame
Palime
Kpandu

Palime
Klein-Popo

—

Palime
Klein-Popo

Palime
Kpandu

Lome
Porto-Seguro
Bagida

Porto-Seguro

 

1—II

1

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1d

 

Lome  10
Klein-Popo  2
Atakpame  4

alime  2

andu  2
Kpome  1,  Togo  1
Aklaku  1,  Voga  1
Degbenu  1

Lome  7

Palime  2
Klein-Popo  1
Aguega  1

Topli  1,  Zowlo  1
Evokutime  1
Evagan  1
Badugbe  1
Jeta  1

Lome  10

Lome  7

Palime  2
Klein-Popo  2
Vokutime  1
Topli  1,  Badji  1

Lome  4

Lome  11
Palime  2
Kpandu  2

Klein-Popo  2
Lome  8
Porto-Seguro  1
Akode-Sewa  1
Awewe  1,  Solo  1
Agome-Glossu  1
Anyrokoppe  1
Bodopo  1
Degbo  1

Lome  4

Lome  8
Bagida  1

Lome  2
Lome  2

Klein-Popo  2
Vokutlime  1
Allaku  1
Voga  1

Klein-Popo  3
Porto-Seguro  2
Akodesewa  1
Aklaku  1
Abetiko  1

Klein-Popo  3
Degbenu  1,  Elal
Adjido  1
Aklaku  1,  Oba  1
        <pb n="535" />
        41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Farbiges  Niederlassungen  s“n  Farbiges
NKRame  der  Firma  oder  Laupt  itz  HPersonal  oder  Faktoreien  #.  Personal  Lerkaufsläden
S  Handelsgesellschaft  in  58  .  Bà  "„
Sr  Elerks  Arbeiter  in  &amp;amp;  olerks  Urbeiter
!
15|A.  &amp;amp;  C.  d'Almeida  Klein-Popoall  2  5  —  —  —  —  Klein-Popo  2
16  Plantage  Kpeme  G.  m.  b.  H.  Kpeme  32  75  BVorwerk  Bagida  —  1  10  —
17  3.  Ferd.  Sthamer  Klein=  LPopo  2  8  9  —  —  —  —  tem-Popo  38
Abanakwe  1
«  Aklaku  1
Aguega  1
Vokutime  1
18Joseph  Ajavon  Klein-Popos  2  4  —  —  —  —  Klein-Popo  1
19  Paul  Hutter  Kete  1  1.  4  —  —  —  —  —
20  Baumwollexpedition  des  «
Kolomalwtrtschaftlrcheu  ,
Komitees  Tove-Diiggese  —  8  35  —  —  —  —  —
21Montan-  und  2
Gesellschaft  Douglashoff!  2  1  30  Agu-Nyambo—  1  15  —
22  Bernardo  d'Almeida  Atakpame  —  2  #  4  —  —  —  Atakpame  1“"“")
23  Tom  Dote  Atakpame  —  1  4  —  —  —  Abtakpame  1
24|Patrick  Palime  —  11  —  —  —  —  HPalime  1
25„  Domingo  Lome  Besiger  2  —  —  —  —  Lome  1
26Elias  Halil  Lome  Besitzer  und  —  —  —  —  —  Lome  1
2  Clerks  "
27/Francisko  Olympio  Lome  Besitzerin  1  —  —  —  —  Lome  1
28Tschey.  Lome  Besitzer  und  1  —  —  —  —  Lome  1
2  Clerks  !
Deutsch-Meu-Guinea.
Statiflik  des  Warenverkehrs  der  Marianen  im  Ralenderjahr  1902.
DQ„D  4  Ursprungsland  und  Wert  in  Mark
Wareneinfuhr  Deutschland  Japan  Amerikaa  England  Summe
1  ,
Gewebe  —  13  410  547  254  14211
Galanteriewaren  —  1540  187  —  I  1727
Tabak  und  Zigarren.  —  32  44  —  46
Lebensmittel  —  19017  200  —  19217
Alkoholgetränke  —  3391  —  51  3442
Holz  .  ..  —  —  —  —  —
Eisenwaren.  —  —  l  —  —  —
Baumaterial  —  3826  —  —  3826
Kohlen  .  —  —  —  —  —
Boote,  Schiffsmaterial  —  13966  —  —  1396
Lebendes  Vieh  —  —  «  —  —  —
Verschiedenes  585  11  890  737  2s80  13  492
Summe  der  Einfuhr  585  54  502  2115  %  585  57  787
Ausfuhr.  Bestimmungsort  und  Wert  in  Mark
Tabak  —  —  1954  —  1954
Kopre  —  173600  —  —  f173600
Verschiedenes  #  .  122  –  s  —  .  122
Summe  der  Ausfuhr.  —  113722  1994  —  175  676
Gesamtverkehr  .  585  1  228  224  4069  585  ,  463

Einfuhr  89  682  Mk.,

 

Im  Rechnungsjahr  1901  hat  der  Wert  der
der  Wert  der  Ausfuhr

*)  Darunter  3  Amerikaner.  —  ")  Ein  zweiter  Laden  im  Bau.

85  490  Mk.  betragen.  Die  Einfuhr  war  mithin
im  Jahre  1902  um  etwa  32  000  Mk.  geringer,  die
        <pb n="536" />
        Ausfuhr  um  etwa  90  000  Mk.  größer,  so  daß  der
Gesamthandel  des  Jahres  1902  mit  233  000  Mk.
denjenigen  des  Vorjahres  im  Umfang  von  175  000  Mk.
um  etwa  58  000  Mk.  übertraf.

—  —  —  —  —  —

Ermordung  eines  Tauchers  durch  Eingeborene.

Am  13.  April  d.  Is.  wurde  bei  der  Insel  Bitalu
(Admiralitätsinseln)  der  Taucher  der  Perlfischerei
und  Handel  in  dieser  Inselgruppe  betreibenden  Firma
Hamilton  &amp;amp;  Wolff,  Howard,  an  Bord  des  Loggers
„Corea“  von  den  Eingeborenen  ermordet.  Von  den
vier  als  Schiffsbesatzung  an  Bord  befindlichen  farbigen
Arbeitern  wurden  drei  gleichfalls  ermordet.  Nach
Aussage  des  einzigen  entkommenen  Arbeiters  hatte
Howard  trotz  Warnung  von  Seiten  seiner  Arbeiter
Eingeborene  an  Bord  kommen  lassen,  welche  plötzlich
über  ihn  herfielen  und  ihn  durch  Axthiebe  töteten.
Dem  geretteten  Eingeborenen  gelang  es,  nach  langem
Schwimmen  an  Land  zu  kommen,  wo  ihn  andere
Eingeborene  aufnahmen.  Seitens  der  Firma  Hamilton
&amp;amp;  Wolff  war  dem  Ermordeten  die  Instruktion  gegeben,
  keinen  Eingeborenen  an  Bord  zu  lassen,  sondern
  nur  vom  Logger  aus  mit  den  längsseit  liegenden
Kanus  zu  handeln,  sowie  während  dieses  Handelns
stets  zwei  seiner  Leute  unter  Gewehr  zu  halten.  Bei
Beobachtung  dieser  Vorsichtsmaßregeln  wäre  das
Unglück  wahrscheinlich  nicht  vorgekommen.

Bamva.

Die  Rakaokultur  auf  Lamoa.

Einem  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee
herausgegebenen  Reisebericht  des  nach  Samoa  entsandten
  Geh.  Regierungsrats  Professor  Dr.  F.  Wohltmann:
  „Landwirtschaftliche  Erkundung  nach  Samoa"
vom  Mai  d.  J.  entnehmen  wir  folgenden  Auszug,
betr.  die  Kakaokultur  auf  Samoa:

„Neuerdings  tritt  in  Samoa  die  Palmkultur  ein
wenig  zurück  und  alle  Europäer  sind  vom  Kakaofieber
  ergriffen.  An  Ausdehnung  tun  sich  im  Kakaoanbau
  neben  den  Kakaopflanzungen  der  Deutschen
Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südseeinseln
zunächst  hervor  die  deutsche  Samoa-Gesellschaft  mit
400  ha  Besitz,  dann  die  englische  Upolu  Coco-Plantation
  Comp.  mit  vorläufig  200  ha.  Die  Safata-Gesellschaft
  mit  400  ha  Pachtland  ist  bemüht,  sich  zu
bilden.  Zudem  sind  wohl  bereits  gegen  40  bis
50  Pflanzer  in  Upolu  ansässig,  die  sich  dem  Kakaobau
  widmen.  Außer  zumeist  ungenügendem  Kapital
brachten  die  meisten  dieser  Pflanzer  wenig  mit,  was
ihnen  Aussicht  auf  Erfolg  versprechen  kann,  am
wenigsten  Erfahrungen  im  Kakaobau  oder  in  Gärtnerei
und  Landwirtschaft.  Viele  waren  früher  Offiziere,
andere  haben  ein  bewegtes  Leben  hinter  sich,  andere
waren  Gewerbetreibende,  Photographen  u.  dergl.
Kurzum,  es  ist  ein  Bild,  wie  es  bei  den  ehemaligen
Goldgräbern  Kaliforniens  nicht  gemischter  sein  konnte.

442

 

Ebenso  verschieden  wie  die  Lebenserfahrungen  dieser
Kakaopflanzer  sind  nun  auch  ihre  Ansichten  über  die
beste  Methode  des  Kakaobaues,  des  Urwaldschlagens,
des  Urwaldbrennens,  was  von  einigen  vollständig
verschmäht  wird,  des  Kakaoauslegens  oder  -Auspflanzens
  2c.  Daß  dabei  nichts  Gescheites  herauskommt
  und  daß  die  meisten  dieser  Pflanzer  alsbald
enttäuscht  nach  Verlust  ihres  kleinen  Kapitals  wieder
abziehen,  liegt  auf  der  Hand.  Die  Fehler,  welche
bis  jetzt  bei  der  Auswahl  bezw.  beim  Ankauf  des

Landes,  beim  Räumen  des  Waldes  und  bei  dem

Auspflanzen  sowie  in  der  Behandlung  des  jungen
Kakaobaumes  begangen  wurden,  sind  denn  auch  in
der  Tat  kaum  zu  beschreiben.  Zu  Hunderten,  ja
Tausenden  konnte  ich  junge  Kakaobäumchen  herausziehen,
  deren  Pfahlwurzeln  beim  Einpflanzen  in  der
schrecklichsten  Weise  mißhandelt  worden  waren,  derart,
daß  sie  wie  eine  Trompete  gebogen  oder  im  rechten
Winkel  in  die  Erde  hineingezwängt  waren.  Das
Betrübende  ist  hierbei  aber  auch  das,  daß  die  meisten
Besitzer  solcher  Pflanzungen  des  besten  Glaubens
waren,  daß  alles  vorzüglich  stände,  während  diese
Bäunchen  schon  von  weitem  ein  Bild  des  Jammers
und  Mitleids  darboten.  Man  war  eben  gar  nicht
imstande,  einen  gesunden  Baum  von  einem  leidenden
oder  schwerkranken  zu  unterscheiden!

Es  gibt  nur  wenige  Pflanzer  in  Samoa,  welche
diesen  Namen  bereits  verdienen,  aber  doch  auch
einige,  die  mit  Nachdenken  und  Sorgfalt  gearbeitet
hatten  und  demnach  auch  auf  geeignetem  Boden  sehr
erfreuliche  Erfolge  aufweisen  konnten.  An  diesen
Erfolgen  war  zu  erkennen,  daß  der  Kakao  in  Samoa
gedeiht  und  auch  reiche  Ernten  zu  liefern  vermag;
das  ist  freilich  keineswegs  überall  der  Fall,  sondern
nur  dort,  wo  die  örtliche  und  klimatische  Lage  günstig
ist.  Indessen  erstklassiger  Kakaoboden  ist  auf  Upolu
nur  vereinzelt  vorhanden.

Es  ist  auch  durchaus  irrig,  die  Kakaoerträge  pro
Baum  und  pro  Jahr  im  Mittel  auf  6  bis  7  Pfund
anzunehmen.  Man  muß  stets  berücksichtigen,  daß  die
sechs  Trockenmonate  in  Samoa  mit  ihren  sehr  geringen
  Niederschlägen  es  immer  mit  sich  bringen
werden,  daß  auf  sechs  Jahre  ein  bis  zwei  Fehlernten
  kommen.  Die  diesjährige  war  auf  vielen
Pflanzungen  nahezu  eine  vollständige,  so  daß  in
Samoa  der  Saatkakao  derart  im  Preise  stand,  daß
fünf  oft  sehr  zweifelhafte  Saatbirnen  1  Mk.  kosteten.
Wenn  in  Samoa  in  Zukunft  im  allgemeinen  im
Mittel  3  bis  4  Pfund  Kakao  pro  Baum  geerntet
werden  und  wenn  die  Bäume  daselbst  15  bis  20  Jahre
solche  Ernten  liefern,  so  wird  man  damit  recht  zufrieden
  sein  können.

Es  ist  auch  ferner  irrig,  daß  ein  Pflanzer  bereits
mit  10  000  bis  20  000  Mk.  eine  Pflanzung  in
Angriff  nehmen  kann.  Es  sind  mindestens  50  000  Mk.
bar  erforderlich,  denn  auf  die  erste  Einnahme  kann
man  mit  Sicherheit  erst  im  fünften  oder  sechsten
Jahre  nach  Beginn  rechnen.  Nun  ist  das  Leben  in
Samoa  außergewöhnlich,  amerikanisch,  teuer.  Auch
        <pb n="537" />
        das  Land  ist  verhältnismäßig  hoch  im  Preise.  In
guter  Lage  kostet  das  rohe  Urwaldland  (sekundärer,
schwacher  Urwald)  150  bis  300  Mk.  pro  Hektar,
und  Pachtland  für  40  Jahre  wird  mit  2½⅛  bis  15  Mk.
pro  Hektar  bezahlt.  Schließlich  sind  auch  die  Arbeiter
gegen  andere  Tropenländer  ungewöhnlich  kostspielig.
Die  einheimischen  Samoaner  beanspruchen  bis  zu
einem  Dollar  pro  Tag,  und  auch  die  Chinesen  kommen
bei  den  hohen  Anwerbungs=  und  Transportkosten  auf
angeblich  gegen  50  Mk.  pro  Monat  zu  stehen.  Das
sind  außergewöhnlich  hohe  Löhne,  die  obendrein  nur
von  einer  sehr  leistungsfähigen  Kakaopflanzung  auf
die  Dauer  bezahlt  werden  können.

Die  kürzlich  gelandeten  280  Chinesen  bilden
übrigens  bei  der  Arbeiternot  in  Samoa  nur  einen
Tropfen  auf  den  heißen  Stein.  60  nahm  die
SamoasGesellschaft,  welche  die  Arbeiter  vermittelte,
für  sich,  40  die  Upolu-Gesellschaft,  20  die  Deutsche
Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft,  je  16  die  Regierung,
  der  Pflanzer  Herr  Hugo  Schmidt  und  Herr
Kunst  auf  Villa  Vailima.  Der  Rest  verteilt  sich  auf
die  kleineren  Pflanzer  und  die  Bürger  Apias.  Es
wird  alsbald  ein  zweiter  Transport  nötig  sein,  sobald
  man  allgemein  zu  der  Erkenntnis  gekommen  ist,
daß  der  Kakaobau  weit  mehr  Sorgfalt  beim  Pflanzen,
Reinigen,  Ernten  und  Beschneiden  erfordert,  als  man
jetzt  noch  allgemein,  aber  vergeblich  erhofft.

Schließlich  möchte  ich  noch  hervorheben,  daß  derjenige,
  welcher  mit  einem  Kapital  von  50  000  Mk.
in  Samoa  eine  Kakaopflanzung  begonnen  hat,  durchaus
  als  Aufseher  und  Vorarbeiter  von  morgens  früh
bis  abends  spät  seinen  5  bis  Gchhinesischen  Arbeitern
voranarbeiten  muß,  wenn  er  etwas  leisten  will.  Er
steht  keineswegs  anders  da  als  wie  der  deutsche
Bauer  in  der  Heimat,  der  50  bis  60  ha  unter  dem
Pfluge  hat  und  dessen  Gehöft  oft  einen  Wert  von
150  000  bis  200  000  Mk.  darstellt.  Dieses  sehen
viele  Pflanzer  in  Samoa  noch  nicht  ein  und  namentlich
  diejenigen  am  wenigsten,  die  in  Deutschland  einen
höheren  Stand  vertraten.  Daher  werden  auch  die
meisten  Pflanzer  dieser  Art  in  Samoa  nichts  erreichen.


RAus  dem  Bereiche  der  Wilsivnen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Dem  illustrierten  Familienblatt  „Die  evangelischen
  Missionen“  (Augustheft  1903)  entnehmen
wir  folgende  Mitteilung  über  die  Wirksamkeit  der
Brüdergemeinde:

Aus  Deutsch-Ostafrika  kann  Missionar  Stern
erfreulicherweise  melden,  daß  der  auf  seiner  erst  vor
zwei  Jahren  gegründeten  Station  Kitunda  in  der
Landschaft  Kiwere  (ziemlich  im  Herzen  von  Deutsch-Ostafrika)
  schon  einige  Taufbewerber  habe;  ihre  Aufmerksamkeit
  im  Unterricht  und  ihre  Treue  machen

443

 

ihm  Hoffnung.  Inzwischen  sind  sogar  am  ersten
Osterfeiertage  bereits  die  beiden  Erstlinge  getauft.

Dasselbe  Blatt  gibt  folgende  Mitteilung  über
das  Einkommen  der  größten  englischen  Missionsgesellschaften
  im  Jahre  1900:

Englische  Kirchenmissionsgesellschaft  6  820  000  Mk.
Mission  der  Vereinigten  schottischen
Freikirhen  4  008  000  =
Londoner  Missionsgesellschaft  3  412  460
Wesley.  Missionsgesellschaft  3  125  460  =
Ausbreitungsgesellschatt  3  040  0O000
Baptisten-Missionsgesellschaft.  1  730  000  =
Mission  der  schottischen  Staatskirche  1  473  960
China  Inland  Mission  1  441  320  =

Die  Monatsschrift  „Kreuz  und  Schwert  im
Kampf  gegen  Sklaverei  und  Heidentum“  veröffentlicht
  einen  Brief  des  Missionars  P.  A.  Balthasar
aus  Kilema,  vom  18.  Juni  1903,  aus  dem  wir
folgendes  mitteilen:

überzeugt  von  dem  großen  Interesse,  das  Sie
an  der  Station  Kilema  nehmen,  deren  Gründung  ja
mit  Ihrer  und  Ihrer  Leser  Hilfe  geschehen,  will  ich
Ihnen  heute  etwas  erzählen  über  unsere  bisherigen
Erfolge  und  unsere  Hoffnungen.  Wenn  man  in  den
Jahrbüchern  der  Mission  nachliest,  wie  wild  und  roh
ehemals  diese  Völker  waren,  wie  fortwährend  Kriege
unter  den  einzelnen  Stämmen  herrschten,  wie  man
stets  darauf  sann,  die  verhaßten  Europäer  los  zu
werden,  so  muß  man  die  heutige  tröstliche  Lage  des
Volkes  bewundern.  Dank  der  Arbeit  der  Missionäre,
dank  auch  dem  ebenso  festen  wie  milden  Regiment
der  Militärstation  Moschi  hat  sich  diese  Anderung
vollzogen.  Der  Stamm  der  Wadschagga  ist  von
Natur  stolz  und  kriegslustig.  Früher  befanden  sie
sich  fast  stets  auf  dem  Kriegspfade,  die  Sieger
respektierten  bei  dem  Besiegten  nicht  Leben,  nicht
Freiheit,  nicht  das  weibliche  Geschlecht.  Heute,  nachdem
  das  Land  mehrere  Jahre  der  Ruhe  genossen
hat,  zeigen  die  Leute  von  Kilema  ein  sehr  großes
Zutrauen  zu  den  Missionären.  Kommt  ein  Kind  in
Todesgefahr,  schnell  lassen  die  Eltern  einen  Pater
holen,  damit  er  es  taufe.  Nicht  selten  verlangen
auch  Erwachsene  die  Taufe,  sobald  sie  fühlen,  daß
es  mit  ihnen  zu  Ende  geht.

Ganz  besonders  erfreulich  ist  der  Eifer  der  Bewohner,
  ihre  Kinder  in  den  Religionsunterricht  zu
schicken.  In  Kilema  und  zehn  zugehörigen  Orten
haben  wir  Lokale,  in  denen  an  jedem  Wochentage
Katechismusunterricht  erteilt  wird,  ebenso  Unterricht
im  Lesen.  Eine  große  Anzahl  von  Kindern  besucht
diesen  Unterricht.  Jeder  Schule  steht  ein  Katechist
vor,  ein  Eingeborener,  der  aus  den  bestunterrichteten
ausgewählt  ist.  Alle  diese  Katechisten  lesen  und
schreiben  flott,  dank  der  unermüdlichen  Lehrtätigkeit
der  früheren  Oberen  P.  Aug.  Gommenginger  und
P.  Schneider.
        <pb n="538" />
        Jeden  Morgen  7  Uhr  geht  der  Katechist  in  die
Schule;  eine  Trompete  ruft  die  Schüler  herbei.  Die
ersten  Stunden  sind  den  Leseübungen  gewidmet,  dann
prägt  der  Lehrer  den  Schülern  Wort  für  Wort  ein
Stück  aus  dem  Katechismus  ein  und  gibt  die  notwendigen
  Erläuterungen  dazu.  Es  ist  eine  Freude,
wie  die  Kinder  ihren  Katechismus  lernen.  Fragen
Sie  eine  beliebige  Seite,  sie  werden  aus  dem  Kopfe
antworten.  Und  ihre  Antworten  sind  nicht  mechanisch,
nur  dem  Wortlaute  nach,  nein,  man  hört  sofort,  daß
sie  verstehen,  was  sie  sagen.  Unsere  Kinder  haben
im  allgemeinen  einen  lebhaften  Geist,  eine  scharfe
Auffassungsgabe;  wir  haben  hier  viele  darunter,  die
mit  jedem  europäischen  Schüler  den  Wettbewerb  aufnehmen
  können.

Augenblicklich  müssen  wir  uns  leider  noch  auf
den  einfachsten  Unterricht  im  Lesen  beschränken,  denn
es  fehlt  uns  an  Lesebüchern.  Zum  Unterrichte  im
Schreiben  konnten  wir  noch  nicht  übergehen,  denn
für  so  viele  Kinder  würden  wir  viele  Schiefertafeln
gebrauchen,  deren  Anschaffungs=  und  Transportkosten
unsere  Kasse  nicht  tragen  kann.  Da  mir  speziell  die
Sorge  für  die  Schulen  obliegt,  so  wende  ich  mich
an  Sie  und  Ihre  Leser  zu  Gunsten  meiner  vielen
Schüler,  die  jeden  Tag  betteln:  „Pater,  wann  fangen
wir  an  zu  schreiben?  Wir  wollen  schreiben  lernen,
Pater!"“  Fast  alle  Kinder  unserer  Außenschulen,
etwa  1500,  können  schon  ziemlich  lesen,  und  ich
wünschte  sehr,  mit  dem  Schreibunterricht  beginnen
zu  können.  Aber,  wie  gesagt,  mein  Wunsch  schafft
noch  nicht  das  nötige  Material  an  Tafeln  und
Griffeln.  Unser  ganzes  Schulmaterial  ist  hier  in
Kilema  in  Gebrauch;  hier  kommen  die  Kinder,  abgesehen
  vom  Katechismusunterricht  in  den  Morgenstunden,
  jeden  Nachmittag  1  1/2  Stunden,  um  sich  im
Lesen,  Schreiben  und  Rechnen  zu  üben.  Eine  große
Anzahl  unserer  Schüler  schreibt  schon  recht  genau  an
der  großen  schwarzen  Tafel,  und  wenn  ich  so  die
Runde  mache,  um  zu  korrigieren,  so  finde  ich,  daß
mancher  seinen  Namen  recht  deutlich  auf  dem  Holz
der  Schiefertafel  eingraviert  hat.

Seit  einiger  Zeit  haben  wir  auch  begonnen,
35  Erwachsenen,  darunter  dem  gegenwärtigen  Häuptling
  von  Kilema,  die  ersten  Anfangsgründe  der
deutschen  Sprache  beizubringen.  Sie  haben  jeden
Morgen  1½  Stunde.  Es  ist  das  eine  schwere
Arbeit,  die  viel  Geduld  erfordert,  aber  für  die  Zukunft
  großen  Nutzen  bringen  wird.  Mehrere  der
Schüler  machen  bereits  gute  Fortschritte,  sprechen  die
deutschen  Worte  leidlich  gut  aus  und  behalten  sie  im
Gedächtnis,  so  schwer  auch  der  Anfang  ist.  Sie  sind
übrigens  sehr  lernbegierig,  und  das  verspricht  gute
Erfolge.

Von  Herzen  gern  widmet  der  Missionär  seine
Zeit,  seine  Mühe  und  Sorge  den  Schulen,  beruht
doch  auf  diesen  die  Zukunft.  Aus  den  Schulen
melden  sich  jedes  Jahr  so  70  bis  80  Zöglinge  zur
hl.  Taufe.  Aber  diese  Schulen  fordern  auch  erhebliche
  Ausgaben,  muß  doch  der  Pater  Obere  unserer

444

 

Station  jeden  Monat  schon  10  bis  12  Katechisten
löhnen.  Und  da  kommt  es  leicht  vor,  daß  die  Kasse
leer  ist  und  die  Zahlung  verschoben  werden  muß.
Eigentlich  müßten  wir  noch  5  oder  6  Katechisten
mehr  anstellen,  denn  einzelne  derselben  haben  bis  zu
200  Schüler  zu  unterrichten;  aber  wir  haben  schon
Mühe,  die  bisherige  Zahl  zu  unterhalten.

Neben  dem  Deutschen,  dem  Lesen,  Schreiben  und
Rechnen  üben  wir  in  den  Schulen  besonders  das
Kisuaheli.  Es  ist  erstaunlich,  wie  leicht  die  Kinder  sich
daran  gewöhnen,  wie  rasch  sie  alle  Regeln  des  Kisuaheli
erfassen.  Und  das  ist  um  so  auffallender,  weil  das
hier  gesprochene  Kidschaga  vom  Kisuaheli  ganz  und
gar  verschieden  ist.  Den  Missionaren,  die  vor
12  Jahren  nach  Kilema  kamen,  ist  es  zu  danken,
daß  heute  das  Kisuaheli  von  der  Küste  auch  hier  im
Gebirge  verstanden  wird.  Die  sonntägliche  Predigt
wird  stets  in  Kisuaheli  gehalten,  und  man  kann  sicher
sein,  daß  die  große  Mehrzahl  sie  versteht.  Freilich,
will  der  Missionar  mit  den  älteren  Generationen
reden,  so  kann  er  das  nicht,  ohne  zuvor  selbst  das
Kidschaga,  die  alte  Landessprache,  geübt  zu  haben.
Nur  so  kann  er  mit  den  älteren  Leuten  verkehren,
ihnen  religiösen  Zuspruch  erteilen  und  besonders  sie
in  Todesgefahr  für  die  heilige  Taufe  vorbereiten.

Wie  ich  schon  erwähnt,  haben  wir  hier  jährlich
70  bis  80  Taufen.  Darunter  sind  aber  auffallend
wenig  Mädchen.  Das  erklärt  sich  aber  daraus,  daß
wir  Ordenspriester  unseren  Verkehr  mit  dem  weiblichen
  Geschlechte  auf  das  allernotwendigste  beschränken
müssen,  daher  auch  bei  demselben  weniger  Zutrauen
finden.  Unser  Bischof  Msgr.  Allgeyer  hat  deshalb
beschlossen,  Missionsschwestern  nach  Kilema  zu  schicken,
die  sich  der  Erziehung  der  Mädchen  widmen  sollen.
Augenblicklich  sind  wir  eifrig  daran,  für  die  zu  erwartenden
  Schwestern  ein  Unterkommen  zu  errichten,
das  einigermaßen  gegen  Sturm  und  Regen  schützt.
Gelegentlich  des  letzten  Besuches  hier  hat  der  Bischof
feierlich  den  Grundstein  dazu  gelegt.

Ein  erhebendes  Schauspiel  bietet  uns  jeden
Sonn=  und  Feiertag  die  großartige  Teilnahme  der
Bevölkerung  an  der  heiligen  Messe  und  der  Predigt.
Das  Kirchlein  ist  wirklich  zu  klein,  um  alle  die
Menschen  zu  fassen.  Die  Schulkinder  singen  alle
gebräuchlichen  Kirchenlieder  und  verleihen  dadurch
dem  Gottesdienste  ein  feierliches  Gepräge.  Leider
leistet  unser  altersschwaches  Harmonium  wenig  mehr;
es  hat  seit  Gründung  der  Station  Dienste  getan,
müßte  aber  außer  Tätigkeit  gesetzt  werden.  Aber
woher  Ersatz  nehmen?

—

RKus  fremden  HKolonien  und
Produktionsgebieten.
Uganda-Telegrapy.

Nach  Londoner  Muteilungen  ist  die  Uganda-Telegraphenlinie
  jetzt  bis  Butibia  am  Albert-Nyanza
        <pb n="539" />
        eröffnet.  Die  Linie  ist  1034  Meilen  lang.  Eine
Zweiglinie  geht  von  dem  Hauptdraht  nach  Masinde
in  Unyoro.

Die  Wortgebühr  für  die  ganze  Linie  ist  auf
2  d  festgesetzt.  Die  Linie  ist  auch  für  Telephon
eingerichtet.

Als  Pfähle  sind  Stämme  einer  Feigenart  verwendet
  worden,  die  Wurzel  geschlagen  haben  und
somit  große  Dauer  versprechen.

 

über  para-Rautschur

macht  die  in  Singapore  erscheinende  „Straits  Times“
einige  Mitteilungen,  welche  ein  allgemeineres  Interesse
  beanspruchen  dürfen.  Danach  haben  in  den
letzten  Monaten  viele  Beamte  und  Pflanzer,  die  auf
Malakka  ansässig  sind,  wiederholt  die  Economical
gardens  in  Cluny  road  besucht,  um  sich  von  den
Erfolgen  zu  überzeugen,  die  dort  bezüglich  rationeller
Milchabzapfung  beim  Para-Kautschukbaum  erzielt
worden  sind.  Da  man  glaubt,  daß  Para-Kautschuk
in  einigen  Jahren  nächst  dem  Zinn  Hauptstapelprodukt
  der  Straits  werden  wird,  läßt  sich  die  Anteilnahme
  weiterer  Kreise  an  diesem  Erfolge  verstehen.

Ein  Herr  A.  D.  Machado  hat  zunächst  durch
Versuche  festgestellt,  daß  man  Heveabäume  6  Monate
hindurch  im  Jahr  jeden  zweiten  Tag  anzapfen  kann,
ohne  dadurch  die  Pflanzung  irgendwie  zu  schädigen,
und  daß  man  dabei  den  größten  überhaupt  möglichen
Betrag  an  Kautschuk  erhält.  Bisher  wurde  allgemein
der  sogenannte  Grätenschnitt  angewandt.  Den  Mittelschnitt,
  an  dem  die  seitlichen  schräg  ansetzen,  machte
man  8  bis  15  Zoll  lang  und  ¼  bis  ¾  Zoll  weit,
je  nach  der  Dicke  der  Bäume.  Herr  Machado  fand,
daß  ein  viel  besseres  Resultat  durch  eine  Serie  von
etwa  acht  kleineren  Einschnitten  gewonnen  wird,  die
nicht  länger  als  2  Zoll  und  nur  ⅛  Zoll  weit  sind.
Er  erhielt  bei  dieser  Methode  von  hundert  12=  bis
15  jährigen  Bäumen,  die  noch  dazu  viel  zu  dicht  in
einem  Dreieck  von  176  +  222  —+  250  Fuß  Seitenlänge
  gepflanzt  waren,  täglich  3  lbs.  getrockneten
Kautschuk.  Nur  bei  sehr  trockenem  Wetter  unterblieb
das  Zapfen.  Als  Ansammlungsgefäße  wurden  kleine
Tassen  aus  Weißblech  verwandt,  zu  dem  alte  Petroleumtins
  das  Material  hergegeben  hatten.  Es  empfiehlt
sich,  ein  wenig  Wasser  in  die  Tassen  zu  gießen,  bevor
man  sie  anhängt.  Nach  einer  halben  Stunde  werden
die  Tassen  in  eine  emaillierte  Schüssel  geleert.  Man
koaguliert  in  dieser,  indem  man  einen  Eßlöffel  voll
Essigsäure  zu  dem  Produkt  von  50  Bäumen  fügt.
Das  Einschneiden  beginnt  früh  6  Uhr  und  ist  6⅛  Uhr
abends  zu  beenden.  Um  7  Uhr  abends  werden  die
Tassen  gesammelt.  Um  Schmutteile  zu  entfernen,
ist  die  Milch  durch  ein  Sieb  zu  gießen.

Die  Koagulation  vollzieht  sich  in  einer  halben
Stunde.  Die  koagulierte  Masse  kommt  in  eine  Presse
und  aus  dieser  über  ein  Holzfeuer,  um  zu  trocknen.
In  der  Sonne  zu  trocknen  ist  nicht  ratsam.  Durch
das  Trocknen  gehen  40  pCt.  an  Gewicht  verloren.

445

 

Der  Kautschuk,  welcher  von  selbst  ohne  Essigsäure
koaguliert,  ist  besser,  aber  die  Prozedur  erfordert  in
diesem  Fall  16  bis  20  Stunden  Zeit.

Wenn  831lbs.  täglich  gewonnen  werden,  so  macht
dies  für  das  Jahr  und  für  100  Bäume  an  Erlös
54  2  bei  48  pro  Pfund  Verkaufspreis.

 

Uiederländisch--Indien.

Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
Hahl,  der  auf  der  Rückreise  nach  Neu-Guinea
Java  besuchte,  entnehmen  wir  die  folgenden  Mitteilungen:


Gutta-Versuchspflanzung  des  Gouvernements
  Tjipetir.

Die  Pflanzung  Tijipetir  liegt  etwa  600  m  über
dem  Meere  und  ist  auf  eine  Fläche  von  2000  bow
gleich  1400  ha  berechnet  (1  bow  =  7000  am).
Unter  Kultur  stehen  zur  Zeit  500  ha  und  find  bestockt
  mit  etwa  10  000  Bäumen  alten  Bestandes
und  200  000  neuer  Anpflanzung.  Die  Pflanzweite
beträgt  4  m.  Bis  Ende  1904  sollen  800  ha  fertig
angelegt  sein.  Die  Aufwendungen  betrugen  nach
der  Übernahme  der  Kulturen  von  der  Forstabteilung

im  Jahre  1901  12  000  fl.

1902  14  000  =

1903  16  000  =  und  betragen
1904  38  000  =  nach  dem  Voranschlage.
  Die  Arbeit  wird  durch  die  anwohnenden
Eingeborenen  besorgt.  Sie  erhalten  das  Recht,
drei  bis  vier  Jahre  hindurch  das  Land  zum  Reisanbau
  (Bergreis)  zu  benutzen  gegen  die  Leistung
des  Rodens  und  der  Anpflanzung  der  Guttabäume.
Dazu  beziehen  fie  einen  Barlohn  von  8  fl.  jährlich
für  die  Person.  Ein  Stamm  dauernd  beschäftigter
Lohnarbeiter  unterhält  die  Saatbeete,  versieht  die
Stationsarbeiten  2c.  2c.  Aus  einem  besonderen
im  Frondienste  unterhaltenen  Saatbeete  werden
Pflänzlinge  unentgeltlich  an  die  Eingeborenen  abgegeben.
  Die  Pflanzung  ist  zur  Zeit  mit  zwei  Europäern
  besetzt;  die  Leitung  geschieht  von  Buitenzorg
aus.  Die  Marktlage  erlaubt  den  Anbau  minderwertiger
  Guttabäume  nicht  mehr.  Die  Bestände
von  Isonandra  werden  nicht  mehr  vergrößert,  die
von  Gutta  Treub.  und  Gutta  Payana  Leerii  als
wertlos  beseitigt.  Gepflanzt  werden  noch  Gutta
Borneense.  pallaquinm  und  oblongikolium;
nach  der  mir  erteilten  Auskunft  foll  vom  botanischtechnischen
  Standpunkt  aus  ein  besonderer  Unterschied
zwischen  diesen  drei  Arten  nicht  bestehen.

V

u

V

Chininpflanzungen  der  Regierung.

Die  Chininpflanzungen  der  Regierung  sind  auf
acht,  zum  Teil  räumlich  weit  auseinander  liegende
Stationen  verteilt.  Das  Erzeugnis  wird  in  einer
Fabrik  in  Bandoeng  verarbeitet  oder  nach  Holland
verschifft.  Gepflanzt  werden  hauptsächlich  Cinchona
        <pb n="540" />
        Ledgeriana  und  Cinchona  Succirubra,  daneben
noch  C.  officinalis  und  Schuhkraft.  Die  Ausbeute
bei  den  ersten  beiden  Arten  beläuft  sich  bis  auf
12  pCt.  Chiningehalt.  Die  Hauptpflanzung  Tjinjiroewan
  liegt  1600  m  über  dem  Meere.  An
ständigem  Personal  sind  vorhanden:  1  Direktor,
8  europäische  Pflanzer,  22  Zimmerleute,  260  Arbeiter,
  2  Packaufseher,  7  Diener  im  Laboratorium,
35  Ausseher.

Das  Gesamterzeugnis  des  Jahres  1900  —
weiter  reichende  Angaben  sind  noch  nicht  veröffentlicht
  —  betrug:

C.  Ledg.  1  182  156  Pfd.  zu  je  500

C.  S.  214  425  =  =  .  500  gl  zusammen
C.  O.  21  146  =  500  g1  423  755  Pfd.
C.  Sch.  6  028  -=  500

Der  Gesamtaufwand  belief  sich  für  das  Jahr  1900
auf  139  183,44  fl.  Dazu  kommen  noch  34  705,63  fl.
Verschiffungskosten  nach  Holland.  Der  Nettogewinn
des  Jahres  1900  belief  sich  unter  Einbeziehung
aller  Nebeneinnahmen  auf  405  708  fl.  Der  in
Amsterdam  erzielte  Bruttopreis  für  die  verschiffte
Chinarinde  betrug  395  933.97  fl.  Der  Reingewinn
der  drei  letzten  Jahre  übersteigt  1  Million  Gulden.

Wege=  und  Wasserbauten.

Die  Bewohner  Javas  sind  erfahrene  Erd=  und
Wasserbauer  von  alten  Zeiten  her.  Die  Holländer
brauchen  für  ihre  Bauten  nur  die  Handfertigkeit  und
das  Verständnis  der  Leute  nutzbar  zu  machen.  Das
bei  öffentlichen  Arbeiten  früher  durchaus  übliche
System  des  Frondienstes  ist  nunmehr  allgemein  verlassen
  bei  Herstellung  neuer  Werke,  die  unmittelbar
unter  der  Leitung  der  Regierungsabteilung  für
öffentliche  Bauten  oder  im  Eisenbahnwesen  ausgeführt
werden.  Man  hat  mit  der  bezahlten  Arbeit  die
besten  Erfahrungen  gemacht.  Frondienste  gibt  es
noch  für  die  Unterhaltung  aller  Arten  von  Straßen,
für  die  Herstellung  von  Gemeindewegen  und  von
Straßen,  welche  die  allgemeine  Verwaltung  baut.
In  technischer  Hinsicht  möchte  ich  als  bemerkenswert
hervorheben,  daß  für  die  Erdbewegung  völlig  die
angestammte  Arbeitsweise  des  Eingeborenen  beibehalten
worden  ist:  entweder  wird  das  Erdreich  getragen
oder  unter  Zuhilfenahme  von  Wasser  bewegt,  sei  es
zur  Wegschaffung,  Herstellung  von  Durchstichen,  oder
zur  Aufschüttung,  Herstellung  von  Dämmen.  Die
Sorgfalt,  welche  der  Herstellung  von  Verkehrswegen
zugewendet  wird,  drückt  sich  in  den  hierfür  bereitgestellten
  Mitteln  aus.  In  den  Bergen  von  Gunumhalu
  hat  der  Teebau  einen  besonderen  Aufschwung
gewonnen.  Man  will  den  Pflanzern  eine  bequemere
Zufuhr  nach  der  Bahn  in  Bandoeng  schaffen,  als
ihnen  bisher  zu  Gebote  steht,  und  wendet  für  Verlegung
  und  Neubau  125  000  fl.  auf,  eine  Ausgabe
auf  Straßenbau,  die  sich  nur  in  einem  Lande  mit
intensiver  Kultur  lohnen  kann.  Ein  anderes,  der
Verwaltungeseinrichtung  entnommenes  Beispiel:  die
Preanger  Regentschaften  umfassen  371  Quadrat-446



 

größer  als  das  Königreich  Württemberg,  und  zählen
eine  Bevölkerung  von  2  435  582  Seelen,  darunter
3795  Europäer.  Das  für  diese  Provinz  in  Bandoeng
  eingerichtete  Waterstaatskantor  wird  gebildet
aus  dem  Vorstand  und  zwei  Ingenieuren  (Referenten),
einem  für  Wasser-,  einem  für  Wegebauten.  Das
Personal  besteht  aus  zwei  weißen  und  einem  farbigen
Sekretär  und  zwei  eingeborenen  Schreibern.  In  der
Provinz  sind  ihm  unterstellt  7  Bauführer,  je  einer
für  jeden  der  sechs  Unterbezirke  und  einer  für  die
Stadt  Bandoeng.  Der  Jahreshaushalt  der  Provinz
weist  für  Wasser=  und  Wegebauten  jährlich  und
durchschnittlich  über  500  000  fl.  auf.  Zur  Zeit
stehen  unter  der  Aufsicht  des  Kantor  etwas  über
3000  km  gebaute  Straße  mit  40  größeren  Brücken.

Landwirtschafts=  und  Gartenbau-Ausstellung
in  Mombassa.

Am  24.  Juni  hat  in  Mombassa  eine  Landwirtschafts=
  und  Gartenbau-Ausstellung  stattgefunden,  die
auch  von  Deutsch-Ostafrika  aus  beschickt  war.  Die
Ausstellung  hat  ein  sehr  befriedigendes  Ergebnis
geliefert.

Perschiedene  Witteilungen.

Dandel  des  deutschen  Sollgebiets  mit  den  Südsee-Rolonien
  im  Jahre  1902.

Der  Handel  des  deutschen  Zollgebietes  im  Jahre
1902  mit  Deutsch-Neu-Guinea,  Marshall-Inseln,  Karolinen,
  Palau-Inseln  und  Marianen  außer  Guam
betrug  1902  in  der  Einfuhr  145  000  Mark,  in  der
Ausfuhr  565  000  Mark,  derjenige  mit  Französisch-Australien
  1  997  000  Mark  in  der  Einfuhr,  62  000
Mark  in  der  Ausfuhr,  der  Handel  mit  den  Samoaoder
  Schifferinseln  341  000  Mark  in  der  Einfuhr
und  509  000  Mark  in  der  Ausfuhr,  der  Handel
mit  Hawai  6000  Mark  in  der  Einfuhr  und  535  000
Mark  in  der  Ausfuhr,  und  der  Handel  mit  dem
übrigen  Polynesien  1000  Mark  in  Einfuhr  und
34  000  Mark  in  Ausfuhr.

Schiffsverkehr  der  deutschen  Rolonien  1902.

Die  deutschen  Schutzgebiete  in  Afrika,  Australien
und  Ostasien  öffnen  sich  dem  Uberseehandel  in
24  Häfen  und  Reeden;  hier  verkehrten  während  des
Jahres  1902  2335  Schiffe  mit  insgesamt  2  Mill.
Tons  Raumgehalt.  Die  deutsche  Flagge  führten
1561  Schiffe,  wovon  1033  allein  auf  die
13  Häfen  Deutsch-Ostafrikas  entfielen.  Außerdem
  verkehrten  in  Deutsch-Ostafrika  nur  noch
22  fremde  Schiffe.  Dagegen  überwog  die  ausländische
Flagge,  speziell  die  britische  in  Samog.  In  der
Reihenfolge  ihres  Schiffsverkehrs,  gemessen  an  der
Tonnage,  rangieren  hinter  einander:  Deutsch-vOstafrika,
  Togo,  Kiautschou,  Neu-Guinea,  Kamerun,
Samoa,  Karolinen  und  Marianen,  Marshall-Inseln.
Für  Deutsch-Südwestafrika,  das  der  Schiffszahl  nach
an  vorletzter  Stelle  steht,  ist  die  Tonnage  nicht  ermeilen

  (annähernd  20  000  dkm),  sind  also  etwas  mittelt  worden.
        <pb n="541" />
        —  447

Ubersicht  über  den  Wert  des  Bandels  der  britischen  Rolonien  und  Besitzungen  mit  dem  Vereinigten  Rönigreich,  britischen
Besitzungen  und  fremden  Ländern,  Ralenderiahr  1901.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
·  aus  Brozent.  nach  zent-Britische
  Kolonien  aus  dem  brischen  aus  aus  allen  saz  der  nach  dem  Britischen  nach  nach  allen  der
und  Besitzungen  Vereinigten  fremden  Ländern  infuhr  Vereinigten  Be-  fremden  Land  t
Königreich  sihurgen  Ländern  ang.  Königreich  sigungen  Ländern  ern  nach
Pfd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  96ndern  #fd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  Pfd.  Sterl.  Löndern
Indien  (seewärts))  48  548  000  3O  14  965  000  72  889  000  2024  860  000/21  469  000  44  582  000  90  911  000,  49
Straits  Settlements3  117000  8  909000/17  719  000  29  745  000  59  5197  000|  3  453  000  16  895  000  25  545000  66
Ceylon  2058000  4710000740000  7  508000  10  3  344  000|  1  266  OO0  138400  5994000  23
Tauritius=  587  000)  1074000)  447  000  2108.000  21  216  000  1652000  86  C00  1954000  4
Seychellen.  27000  41  000  130000  81  000  16  36  000  23  000  40  000  99000  40
Labuan.  —  382  000  —  382000  —  —  228  000  228  000  —

Australien:

Neu-Südwales  10  103  000/11  379000  5  446  000  26  928  000  20  7  648  000.  11  970  000  7733  C00  27  351  000  28
Victoric  .  7222000790000038050001892700020  54260001088600023340001864600012
Südsusttalten

außer  den  nörd-  #  ,

ichen  Territorien)  2235000  3802000  1335000  7372  000,  18  2288  000  4693  00||1  C35  OCC!  8016  000  13
Nördliche  Territorien  8000  98000  106  000  —  19000  282000  2000  3030000  —
West-Australien  2  566  000  2929000  959  o00  6  454  000  15  5  625  000  2572000  3180000  8515000,  4
Tasmanien  6290001225000  111000  1965000  6  834  000  1  364  0O00  748  000  2  946  000  25
Queensland“  2475  000|  3  121  00|  780  000  6376  000  12  3  355  000/  5  573  000  321  000  9249  000  3
Summe  f.  Australien  "

Maischc  Handel

zwischen  den  einzelnen

  australischen

Besitzungen)  25238  2  30  454  0  12  436  000  68  128  000  18  20195000  37  340  000  12  491  000  75026  0O000  17
Handel  zwischen  den  1  1  «

austrataocomeu—  .,25696000»—,«25606000——;25330000—l25330000—
Summe  f.  Australien  T  3  1

(ausschl.  Handel  6  1

zwischen  den  ein-  ·  l  I  I

zelnen  australischen  I  I

Besitzungen)  26  238  000  4  768  000  12  436  000  42  432  000  29  25195  000|12  010  000  12  491  000  49  696  OCO0|5
Neu-Seeland86000  2914  000,  2  018  000  11  818  000  17  9295  000  2907000,  679000  12  S881  000  5
Sslch=  Neu-Guinea  —  72  000  72  000  —  —  83  000  —  83  000  —

.  1000032500016  000.  351  4  37000  436  000  76000  54900014
ainen,  Inseln.  68  000  —  7  000  75000  9  108  000  —  2000  110000  2
atal  6  603  O00|1  983  000  1  601  000  10  187000  16  1  305  000  47200|  291  00|  2068  000  14
Kapdergut.  vofsnuns  14  199  000  6  376  000  4417  000  23  992  000  18  100856  000  268  000  5621000  10874  000  5
St.  Helena  01  000  50000  106  000  —  5000  —  –  5000  —
Lagos-  572000  36000  129000  737000  17  286  0O00  65000  558000  909000  61
Gold-Küste  1325000  84000  392  000  1  801  000  22  254  000  35  000  270  000  559  000  48
Sierra  Leone  411  000  11  000  126  00)  548  000  24  88000  46  000  170  00  304000  56
Gambia  117000  26  000  110  000  253  000  43  26  000  2000  205000  233000  88
Canada  8  873  O0|  761.000  29  507  000  39  141  000  75  1651  000|  1655.000  17  083  O0  0389  0C00  42
Neufundland  478  000  586  0000  473000  1  537000|  31  376  000  334  00.  10080000  1  718  00.0  58
Bermuda  .  41200053000305000z77000040  3000  4000  91  000  98  000  93
Britisch-  Honduras  77000  175000  252  000  69  131  000  —  154000  285000  54
Bahama  84000  7000  318  ooo  409  000  78  19  000  —  203  000  222000  91
Turks  and  Saicos.

Inseln  31000  4000  24  00r%  31  000  77  —  12  000  28  000  40  000  70
Jamaica.  858  0004  135  000]  763  000  1  756  000  43  410  000  52000|  1  477000  1939000.76
St.  Lucic  204000|  49000  1300000  383  000  34  32000  4000  42  000  78  000  64
St.  Vincent.  32000  27000  16000  75  000  21  28  000  130000  11.000  5200021
Barbados  463  000  149000  410  0O00  1022000  40  68  000  284  000M0  598000  950  000  63
Grenada  114000  59000  74000  247000  30  227  000  4000  73000  304000  24
Trinidad  u.  Tobago  921  000  214001  517000  2652  000  57  706  000  81  000  1  659  000  2446  000  68
Leeward-Inseln.  161  00M  69  000  146  000  376  000  39  60  000  62000  199000  321000  62

Britisch-Guiana  70300%  15200  2  000  1297000  31  752  000  101  000  862  000,  1  715.000,  47
Cypern.  155  000  4000  293000  452  000  65  123  000  —  2566  000  389  000  68
Gesamtsummeleinschl-  ,

des  Handels  zwischen
den  einzelnen  f
austratesiyungeiy1234050006804700089729000281181000321049230007235100010200400027927800036
Gesamtsumme  (ausschließl.
  des  Handels
zwischen  den  ein-13
  aufgalischen  -
Jungen..12340500042351000,89729000·25548500013510492300047021000102004000z25394800040

 

 

 

 

 

 

 

 

macheiUekokmichmPakcaWMq
        <pb n="542" />
        Titeratur.

v.  Drygalski:  Allgemeiner  Bericht  über  den  Verlauf
  der  deutschen  Südpolar-Expedition.  Mit
Vorbemerkungen  von  Ferd.  Freiherrn  v.  Richthofen
und  einem  Anhang:  Bericht  über  die  Arbeiten  der
Kerguelen-Station  von  Karl  Luyken.  Mk.  1,20.
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Mit  Spannung  und  freudiger  Genugtuung  hat
das  deutsche  Volk  die  jüngsten  Meldungen  über  die
Heimreise  und  die  Erfolge  der  Südpolar-Expedition
entgegengenommen.  Nnunmehr  liegt  eine  zusammenhängende
  authentische  Darstellung  derselben  in  Buchsorm
  vor.  Sie  knüpft  unmittelbar  an  die  Berichte
an,  die  in  den  beiden  ersten  Heften  der  von  Freiherrn
  v.  Richthofen  im  gleichen  Verlage  herausgegebenen
  „Veröffentlichungen  des  Instituts  für  Meereskunde“
  enthalten  sind  und  die  Ereignisse  und  Arbeiten
seit  der  am  11.  August  1901  erfolgten  Ausreise  der
Expedition  bis  2.  Januar  1902  sowie  die  Tätigkeit
auf  der  Kerguelen-Station  bis  2.  April  schildern.
Auf  zwei  Jahre  war  die  Expedition  geplant,  davon
sollte  das  eine  auf  fortlaufende  wissenschaftliche  Beobachtungen
  an  einem  festen  Punkt  im  antarktischen
Eis  verwandt  werden.  Es  war  ein  kühnes  und  gefahrvolles
  Unternehmen,  denn  im  Umkreis  des  Südpols
  war  gerade  die  Region,  nach  der  es  gerichtet
war,  am  wenigsten  erforscht.  Unerwartet  glücklich
hat  indessen  die  Expedition  ihre  Aufgabe  erfüllt;
überraschend  pünktlich  hat  sie  den  Termin  der  Rückkehr
  innegehalten.  Dem  vorliegenden  Bericht  ist  zu
entnehmen,  daß  das  wesentliche  Ziel  so  vollkommen
erreicht  worden  ist,  wie  man  angesichts  des  unwirtlichen
  Charakters  der  Antarktis  zu  hoffen  wagen
durfte.  Alle  geplanten  Beobachtungen  konnten  durchgeführt
  und  reiches  Material  gesammelt  werden.  Ein
tragisches  Geschick  waltete  über  der  Kerguelen-Station.
Zwei  der  drei  Stationsmitglieder  wurden  von  der
tückischen  Beri-Beri  befallen,  der  nach  qualvollen
Leiden  Dr.  Enzensperger  erlegen  ist,  ein  Musterbild
von  frischem  Unternehmungsgeist  und  männlicher
Kraft.  Der  hier  zum  ersten  Male  veröffentlichte
Luykensche  Bericht  von  den  Kergueleninseln  zeichnet

ein  Bild  der  furchtbaren  Krankheit  und  schildert  ihren

Verlauf  in  seinen  erschreckenden  Einzelheiten.  Um  so
mehr  ist  es  erhebend,  daß  die,  welche  die  deutsche
Flagge  im  Dienst  der  Wissenschaft  in  das  antarktische

Eis  getragen  haben,  nach  getaner  Pflicht  ohne  Verlust

448

 

von  dort  entronnen  sind,  und  daß  es  ihnen  vergönnt
ist,  die  Ergebnisse  ihrer  Tätigkeit  nach  der  Heimat
zurückzubringen.  Die  Berichte  geben  Zeugnis  von
der  Einmütigkeit  und  dem  harmonischen  Zusammenwirken
  der  Mitglieder  der  Expedition,  von  ihrem
Wagemut,  ihrem  Tatendrang  und  der  alle  beseelenden
Zuversicht  auf  Erfolg;  ihre  Lektüre  sei  allen,  die  dem
Zwecke,  den  Vorbereitungen,  den  Arbeiten  und  dem
Ausgang  des  kühnen  Unternehmens  ihr  Interesse  geschenkt
  haben,  bestens  empfohlen.

Luise  Ohler:  Die  Frauenmission  in  den  Heidenländern.
  Basel,  Verlag  der  Missionsbuchhandlung.
Die  Verfasserin  entwirft  ein  anschauliches  Bild
von  der  unwürdigen  Stellung  der  Frau  in  den
wichtigsten  heidnischen  und  mohammedanischen  Gebieten.
  Sie  zeigt,  wie  die  europäische  Frau,  welche
unter  den  Wohltaten  der  christlichen  Kultur  eine
menschenwürdige  Stellung  genießt,  in  allererster  Reihe
dazu  berufen  ist,  an  der  Befreiung  ihrer  heidnischen
und  mohammedanischen  Schwestern  aus  körperlicher
und  geistiger  Knechtschaft  mitzuwirken.  „Es  ist,“  so
sagt  die  Verfasserin  in  ihrem  Schlußwort,  „von  den
christlichen  Frauen  für  die  heidnischen  Frauen  ja
schon  viel  geschehen,  aber  es  ist  noch  wenig  im  Verhältnis
  zu  der  großen,  ungeheuren  Aufgabe.  Auffallend
  und  betrübend  ist,  daß  in  weiten  Kreisen  so
wenig  Teilnahme,  so  wenig  Verständnis  für  die
Mission  und  insbesondere  für  die  Frauenmission  zu
finden  ist.  Möchten  diese  Zeilen  auch  etwas  dazu
beitragen,  das  Verständnis  für  die  Bedürfnisse  der
Heidenwelt  zu  fördern.“

    

777  7  77°  7777NNNVeF
Titeratur-Perxreichnis.

Vivat  Academia!  Nomane  aus  dem  Unioversitätsleben.
  Band  II:  In  der  Philister  Land.  Von
Paul  Grabein.  Mk.  2,—.  Rich.  Bong,  Berlin.

Frhr.  v.  T.,  Major:  Der  Patrouillendienst  im  Felde,
unter  besonderer  Berücksichtigung  russischer  Verhältnisse.
Mit  7  Tafeln  in  Buntdruck  und  Abbildungen  im  Text.
Zweite,  auf  Grund  der  neuen  Dienstvorschriften  umgearbeitete
  und  vervollständigte  Auflage.  Berlin  1903.
Verlag  der  Liebelschen  Buchhandlung.

G.  v.  Graevenitz,  Hauptmann  a.  D.:  Die  italienischen
Alpini.  Taktische  Betrachtungen  über  den  Angriff  auf
befestigte  Feldstellungen.  Beiheft  zum  Militär-Wochenblatt.
  Berlin,  Ernst  Siegfried  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche
  Hofbuchhandlung.

 

 

 

DPerkehrs  Nachrichten.

In  Ujiji  (Deutsch-Ostafrika)  ist  am  29.  Mai  d.  Is.  eine  für  den  internationalen  Verkehr  geöffnete

deutsche  Reichs-Telegraphenanstalt  eingerichtet  worden.

Die  Wortgebühr  beträgt:

a)  zwischen  Ujiji  und  Bismarckburg  10  Pesa  mit  einer  Mindestgebühr  von  100  Pesa;
b)  zwischen  Ujiji  und  den  übrigen  Telegraphenanstalten  des  Schutzgebietes  2  Rupien  8  Pesa

(ohne  Mindestgebühr).

Der  Dampfer  „Eduard  Bohlen“  wird  bereits  am  6.  September  von  Hamburg  via  Emden  expediert.
        <pb n="543" />
        449

 

Bostdampfschiffverbindungen  nach  den  deuntschen  Schutzgebieten.

 

 

 

Berlinhafen  39

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  v  der  fberfahrt  abgesandt  werden  am:
#
1.  Deutsch-Uen-Gninea.  «  .  Manspt»42  Tegel
nach  Oerbertshöhe,  Matupi  unmetes..  27.  September  (e.  4
18.  Aug.,  25.,  29.Sept.

 

W.  “—ie  20.  August,  1.  Oktober  “*2#:#  :*locbd.
hafen,  Herbertshöhe,  Ma,Mdentsche  Schiffe)
tupi,  Stephansort  bertshöhe  45
atupi  45
2.  Deutsch  --stafrika.  —u-“-l  28.  August,  11.  Sept.  Tanga  16—20  Tage  25  28.  Aug.,  8.  Sept.
?)  nach  Tanag  Brindisi  —  Tanga  18  Tage  1D  0#  abds.
(englische  Schiffe)
A  Techel-  D  28.  August,  11.  Sept.  Dar-es-Sal.  17—22  Tg.  25August,  8.  Sept.
tsches  Schi  abds.
bron  30.  August  Dar-es-Salam  20  Tage  W8ie  gut,
.  isches  Schi  a  .
2)  noch  Cäusch=  Ostasrika  «  *  eille  10.  September  Sansibar  18  Tage  8.  September
—  Siseh  10  ebbe.
.  .  r
(laf  #½  Cönfh)  6.  September  Sansibar  22  Tage  1.  F  eembe

 

 

.  Deufsch-Sübwestafrika.

nach  Kap  Croß,  Grootsontein,
Gobabis,  Haris,  Hatamas,
Hohewarte,  Jakalswater,  Karibib,
  Kubas,  Okahandja,
Okombahe,  Omarurn,  Otavi,
Otjimbingue,  Outjo,  Rehoboth,
  Seeis,  Swakotmund
Waldau,  Waterberg,  indhut

2)

b

—

nach  Lüderitzbucht,  Kubub.

Southampton
—u—
mann-  Dampfer)

amb
EM

Southa
(enge
stadt,  dann

mann-Dampfer)
ambur
(deutsches  Schiff)

I.  Kthan  Kap-12.

  September

30.  August

ton  12.  September
Woer-30.

  August

Swakopmund  25  Tage

Swakopmund  30  Tage
Lüderipybucht  22  Tage

Swakopmund  30  Tage

11.  September
112  vms.

29.  Aug.  712  abds.

11.  September
112  vms.

29.  Aug.  712  abds.

 

 

 

 

 

 

Bethanien,  Gibeon,  Keet,,  Southampton  .  ..  .

6)  nech  etbansen,  Manthöbe  —#  e  bis  22.  Aug.,  5.  Sept.  Kapstadt  17  Tage  21.  1u.„  Sept
Marienthal,  Ramansdrift,  apstadt,  dann  Land.  v
Ukamas,  Warmbad  beförderung)

——  gcleitet:  Hamburg  10.  September  Duala  21  Tage  9.  September

a)  Sendungen  nach  dem  Tschad.(deutsche  Schiffe)  vu  abds.
scegebiet  (Diloo,  Garua)  Southampton  12.  September  Duala  19  Tage  10.  September
kietbrnveol  Fossorcadee  (eu#sce  Sass,  #onbde
Liverpool  jeden  Sonnabend  Liverpool  29.  August  Duala  24  Tage  27.  August

b)  Kendungen  nach  dem  Sanga-  (englische  Schiffes  125  s.

Qoto  -□O  -  .
pen  LomaF  Mat##bel-  Famburg  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  10.  jed.  Mts.  71#  abds.
Lcopoldville;  aus  Antwerpen
am  3.,  24.  Sept.

Neapel  23.  August  ap  68  Tage  21.  August  10#x  abds.
5.  Rarolinen,  (enolfete  Schiff)  euf  onape  5%e
Dalan  Inseln.  Neapel  29.  Oktober  Dap  38  Tage  27.  Oktober  108  abds.
(beutsches  Schif)  Ponape  51  Tage
Neapel  20.  Aug.,  3.  Sept.  Tsingtau  35—36  Tage18.  Aug.,  1.  Sept.
6.  Mautichon  (beutsche  Schiffe)  10  abds.
chou.  Brindi  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Sonntag
französische  Schiffe)  10  abds.
Neapel  23.  August  Saipan  64  Tage  21.  August  10%#  abds.
(englisches  Schiff)
7.  Marianen.  Neapel  29.  Oktober  Saipan  43  Tage  27.  Oktober  1088  abds.
(deutsches  Schif.)

8.  Marshall-  Inseln.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  ul

Neapel
(englisches
l

 

23.  August
29.  Oktober

Schiff)
Neape
(deutsches  Schiff)

er  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi

 

en.

Jaluit  45  Tage
Jaluit  58  Tage

orohama  weiter  acht=  bis

21.  August  10##8  abds.
27.  Oktober  103/  abds.
        <pb n="544" />
        450

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mülssen  aus
Nach  vom  Ein-  .%  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
9.  Samon.  E  t“  G.,  27.  September  Apia  25  Tage  4.,  20.  September
Sau  Franeisco)  1I#nn  o8ss
Hambur  10.  September  Lome  18  Tage  9.  September
Geiteche  S  —  ê  7.12  abds.
ston  12.  September  Lome  16  Tage  10.  September
Eö  Schiffe)  9.2  abds.
Rotterdam  13.  September  Lome  33  Tage  11.  Sept.  9##  abds.
(deutsches  #n
mbur  25.  August  Lome  28  Tage  24.  August  712  abds.
10.  Togo  Orutsches  Schif)
v  E7  29.  August  Lome  24  Tage  27.  August  9#  abds.
es
t  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  7#1#  abbs.
en  e
nu  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  28  .  jed.  Mis.  10er#  abds.
öflsche  Schisfe)  von  da  ab  Land  dung
Bo  15.  jed.  Mts.  110  Uvms.]  Cotonou  19  Tage  18.  jed.  Mts#  10%  abd
(krausfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung

#)  Den  durch  7  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Pot  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  #½  Kist  fä#ig  Landungs-  Die  ist  fällig
Von  *  *  Von  hafen  15
!—  Brindisi.  ..  81.  August  s  ·
pnqchqkuskkm«»  Rewec.o.22  .3:äust  Rarolinen  —  Ja  n
eapel  ug.  ep
Neapel  18.  Aug.,  1.  Sept.  ...  »
Dauch-otcisna...okcuvtst1731s  Fast  Rlantjchon  ————
Marseille  ..  186.  Aug.,  1  Sept.  Man  Hrinae  **
a  ....  ....
VmwsswwnmSouthmptpustuust  —  —
m#ödl  Kell  d.  Schuge.  Lissabon.  28.  Anhust  Marshall·  Injeln.  Vrindisi.  11.  Oltober
b)  fädl.  Teil  d.  eb.  ton  16.,  30.  A  —
n  1  22  n  *  en  ......  memstpwnsistugushmsepi
asmn.......  Wir  —  -----—.-walgsuugssm
  Togo  ...  ..  Southampton  17.8,  Mojed.  M.
*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegnngen  der  Dentschen  Ostafrila-Linie  (Hamburg  —Ostafrila).
Reise  Lete  Nachrichten
sleichsposdamper  von  I  nach  bis  13.  August  1903.
„Köni".  Durban  Hamburg  am  7.  August  von  Swakopmund  abgeg.
„Bundesrath“.  Hamburg  Delagoabaia  am  4.  August  in  Mozambigque  eingetr.
„Kronprinz“.  Beira  Hamburg  am  13.  August  in  Rotterdam  eingetroffen.
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  11.  August  in  Aden  eingetroffen.
“  Delagoabai  Hamburg  am  8.  August  von  Mozambique  abgeg.
....  amburg  Delagoabai  am  12.  August  von  Kapftadt  abgegangen.
Win“  ....  urg  Durban  am  12.  Auguft  in  in  Neapel  eingetroffen.
„Ma-  graf-  ..  Delagoabai  Hamburg  am  3.  Augu  r  Hambunt  Angewofen.
„Herzog“.  amburg  Durban  am  10.  August  in  Mozambique  eingetr.
eneral-  Delagoabai  Hamburg  am  13.  August  in  Suez  eingetroffen.
        <pb n="545" />
        451

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*  .  —
—
;  5
8
4  42
51
3  83
1
—  55
/I
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Ich  liefere  Detailsplkne,  Kostenanschlige,  Gewinnberechnungen  u.  fangiere
als  technischer  Beirat  für  chemische  Fabriken,  übernehme  den  Bau  ganzer
Fabrikanlagen  u.  einzelner  Einrichtungen  bis  zu  den  kleinsten  Apparaten.

Einfache  Auskũnfte  gratfs.  (nros)
Seit  25  Jahren  habe  fast  in  allen  Ländern  gebaut.  Bei  Anfragen  bitte

ich  um  eingehende  Angaben:  Was  soll  erzeugt  werden?  Wieviel  in
24  Standen?  Was  für  Rohstoffe  sind  vorhanden?  Proben  einsenden.

 

 

 

 

 

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1  Mit  riuem  Vlau  von  Apia.
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Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Berlin  SW.,  Kochstraße  68—71.

hHandbuch  zur  Aufnahne  fremder  Sprachen.

Im  Auftrage  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amts
verfaßt  von
Georg  von  der  Gabelentz.
Preis  geb.  4  Wark.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der-Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  12,  gochltraße  ẽ  68—71.
        <pb n="547" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Derausgegeben  in  der  Kolil-AIbteilmun  der  Answirtigen  Iuts.

—  —  —  —  ——..—...—

XIV.  Jahrgang.  3  I  Berlin,  1.  Leptember  1903.  Uummer  17.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  DaNuckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreio  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  betragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schuszgebiete  und
Oesterreich-=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Lander  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW  12,  Kochstr.  668—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

—

–—

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Grundsätze  für  die  Namengebung,  Namenübersetzung,  Schreib=  und  Sprechweise  der
geographischen  Namen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  453.  —  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Abänderung  der  Verordnung  über  die  Haftbarkeit  und  Sicherheiteleistung  von  Karawanen
innerhalb  des  deutschen  Schutzgebiets  vom  30.  September  1892  S.  455.  —  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betressend  Einfuhrzoll  auf  Zündhölzer  S.  455.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1903  S.  455.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika
  S.  455.  —  Personalien  S.  456.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  456.  —  Deutsch-Ostafrika:  Usambarabahn  S.  457.  —
Kamerun:  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Jahre  1902  S.  457.  —  Bericht  des  Stationschefs  von
Ossidinge  Grafen  v.  Pückler-Limpurg  über  eine  Expedirion  in  das  nördliche  Kroßgebiet  S.  458.  —  Handelsverbindung
mit  Jaunde  und  den  Bakokostämmen  S.  459.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Verzeichnis  der  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiete  tätigen  Gesellschaften,  Firmen  und  Handwerker  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903  S.  460.  —
Zur  Statistik  der  weißen  Bevölkerung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebieis  S.  464.  —  Ubersicht  über  die  weiße
Bevölkerung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903  S.  465.  —  Togo:
Von  der  Landungsbrücke  S.  473.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antifklaverei-Bewegung
  S.  473.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bericht  über  die  Lage  in
den  britischen  Protektoraten  Ostafrikas  S.  475.  —  Britisch-Neu-Guinea  S.  475.  —  Sierra  Leone  S.  476.  —
Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanille  aus  den  französischen  Besitzungen  in  der  Südsee  S.  476.  —  Handel  Senegals
im  Jahre  1902  S.  476.  —  Kakaobau  an  der  Goldküste  Westafrikas  S.  477.  —  Verschiedene  Mitteilungen:
Verlängerung  des  Urlaubs  Dr.  Kochs  S.  478.  —  Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  M.-Gladbach  S.  478.  —
Lage  des  Kautschukmarktes  in  Antwerpen  Ende  Juli  1903  S.  478.  —  Literatur  S.  478.  —  Literatur-Verzeichnis
S.  479.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  470.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.

Gelsehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

—  —  —  — —  —   —  —  —

 

 

Die  im  Deutschen  Kolonialblatt  vom  15.  August  1892  (S.  407)  veröffentlichten  Beschlüsse  der
Kommission  zur  Regelung  der  einheitlichen  Schreib=  und  Sprechweise  der  geographischen  Namen  in  den
deutschen  Schutzgebieten  sind  nach  erneuten  Beratungen  von  Kommissaren  des  Reichs-Marine-Amtes,  des
Reichs-Postamtes  und  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes  durch  die  folgenden  Grundsätze
ersetzt  worden,  welche  die  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  gefunden  haben.

Grundsätze  für  die  Namengebung,  Namenübersetzung,  Schreib=  und  Sprechweise
der  geographischen  Namen  in  den  deutschen  Schutzgebieten.

1.  Namengebung.

Die  einheimischen  Namen  sind  mit  der  größten  Sorgfalt  festzustellen  und  beizubehalten.

Wo  einheimische  Namen  nicht  existieren  oder  noch  nicht  mit  Sicherheit  ermittelt  sind,  sind  bis
auf  weiteres  die  von  den  ersten  Entdeckern  gegebenen  Namen  anzunehmen.  Für  Punkte,  für  welche  keine
solche  Namen  vorhanden  sind,  Namen  aber  erforderlich  scheinen,  sind  in  erster  Linie  Bezeichnungen  zu
wählen,  aus  denen  auf  die  Beschaffenheit,  Lage  ꝛc.  des  betreffenden  Punktes  geschlossen  werden  kann.

Die  willkürliche  Anderung  historischer,  längst  vorhandener,  allgemein  bekannter  und  in  der  Wissenschaft
  anerkannter  Namen  ist  zu  vermeiden.

Neu  gebildete  Namen  sind,  soweit  sie  nicht  durch  Kaiserliche  Verordnung  genehmigt  sind,  durch
solche  Namen  zu  ersetzen,  welche  den  vorstehenden  Grundsätzen  entsprechen.
        <pb n="548" />
        —  454  —

2.  Namenübersetzung.

Eine  Namenübersetzung  soll  nicht  stattfinden,  vielmehr  sollen  die  Namen  so  in  die  Karten  aufgenommen
  werden,  wie  sie  in  dem  betreffenden  Lande  üblich  sind.  Da,  wo  es  für  den  Seefahrer  oder
Reisenden  von  Wichtigkeit  ist,  die  Bedeutung  der  Namen  zu  kennen,  ist  die  Übersetzung  in  anderer  Schrift
daneben  oder  darunter  zu  setzen,  z.  B.  Mukalatanda  (Weiße  Stämme).  Für  sich  mehrfach  wiederholende
Bezeichnungen  sind  Übersetzungstäfelchen  in  den  Karten  anzubringen.

Eine  Ausnahme  ist  nur  zu  machen,  d.  h.  die  Übersetzung  soll  stattfinden:  a)  wenn  es  sich  um
allgemeine  Bezeichnung  handelt,  z.  B.  „Großer  Hafen“,  „Kleiner  Handelshafen“,  „Große  Bucht“  2c.  —
b)  bei  Plätzen  und  Punkten,  für  die  kein  einheimischer  Namen  festgestellt  werden  kann,  die  aber  eine
fremdsprachliche  Bezeichnung  erhalten  haben,  z.  B.  „Open  Bay“  wird  übersetzt  in  „Offene  Bucht-  Andere
Übersetzungen  wie  die  vorgenannten  sind  unzulässig.

3.  Schreib=  und  Sprechweise.

Für  die  Schreib=  und  Sprechweise  der  geographischen  Namen  in  den  deutschen  Schutzgebieten
gelten  solgende  Regeln:

Die  Schrift  hat  den  Wortlaut  so  genau  wiederzugeben,  wie  dies  mit  deutschen  Schriftzeichen
möglich  ist.

Selbstlauter  (Vokale)  und  Doppellauter  (Diphthonge)  werden  so  geschrieben,  wie  sie  in  der  deutschen
Sprache  klingen.  Für  äu,  en,  oi  und  oy  wird  nur  eun,  für  ai,  ei,  ay  und  ey  nur  ei  gesetzt.  Die  Reihe
der  Selbstlauter  und  Doppellauter  ist  danach  folgende:  a,  e,  i,  o,  u,  ä,  5,  ü,  eu,  ei,  au.  Besondere  Dehnung
eines  Doppellauters  wird  nicht  durch  Verdoppelung  desselben  oder  durch  Zufügen  von  h  oder,  wie  bei  i,
durch  Zufügen  von  e  ausgedrückt,  sondern  durch  einen  Dehnungsstrich  (Agöme).  Besondere  Kürzung  wird
nicht  durch  Verdoppelung  des  folgenden  Konsonanten,  sondern  durch  das  Kürzezeichen  kenntlich  gemacht
(Söbe,  Mohöro).

Auf  der  Karte  müssen  Akut  (zur  Bezeichnung  der  betonten  Silbe),  Länge-  und  Kürzezeichen  der
Selbstlauter  vorerst  so  lange  angewendet  werden  (Agöme),  bis  die  richtige  Aussprache  der  wichtigeren
einheimischen  Namen  allgemein  bekannt  ist  (Duala).  Werden  Doppellauter  getrennt  ausgesprochen,  so  wird
einer  derselben  mit  einem  Trema  bezeichnet  (Läwiz.

Für  die  Mitlauter  (Konsonanten)  gelten  folgende  Regeln:

Es  werden  gebraucht:  bch  (als  Gutturallaut:  Churutäbis,  Hoächanas),  d,  f,  g,  h,  j,  k,  l,  m.
p,  r,  sch  (dsch:  Oschüga.  tsch:  Köntscha),  t,  w,  x.  Für  gqu  ist  kw  zu  setzen  (Räkwa,  Kwei).  Fürz  ist  ts
zu  schreiben  (Tsönu,  Hätsamas).  z  für  den  weichen  #sjLaut  und  c  für  ts  zu  setzen,  ist  unstatthaft.  Der
weiche  8-Laut  wird  durch  s,  der  scharfe  8-Laut  durch  ss  bezeichnet  (Stmba,  Masinde,  Ssongea,  Mässäss.

Als  entbehrlich  werden  danach  folgende  Schriftzeichen  ausgeschieden:  c,  ck,  ph  (sofern  es  wie  f
gesprochen  wird),  q.  v,  y,  z.

Bestehen  Namen  aus  mehreren  Wörtern,  so  sind  diese  getrennt  und  mit  Bindestrichen  zu  schreiben
(Agöme-Pälime,  Kibamhäwe-kwa-Kungulio,  Groß-Batanga,  Neu-Pommern,  Lüderitz-Bucht,  Kamerunbergh,
  Eine  Ausnahme  bildet  die  amtlich  festgesetzte  Schreibweise  der  Worte  Daressalam,  Kilimandscharo,

ilimatinde.

Tragen  Ansiedelungen  aus  zwei  Worten  zusammengesetzte  Namen,  welche  der  deutschen  Sprache
entnommen  sind,  so  sind  diese  in  einem  Wort  zu  schreiben  (Bismarckburg,  Wilhelmsfeste,  Herbertshöhe,
Lüderitzbucht  als  Ansiedelung).  Dagegen  als  Bucht  (Wasserfläche)  Lüderitz-Bucht  (siehe  oben).

Bestehen  solche  Ansiedelungsnamen  aus  drei  Worten,  so  sind  die  beiden  letzten  regelmäßig  zu  einem
Wort  zusammenzuziehen  und  mit  dem  ersten  durch  einen  Strich  zu  verbinden  (Johann-Albrechtshöhe,
Friedrich-Wilhelmshafen,  dagegen  Friedrich-Wilhelms-Hafen,  wenn  es  sich  um  die  Bucht  als  solche,  nicht
als  Ansiedelung  handelt).  Außerdem  sind  dementsprechend  noch  folgende  Namen  zu  schreiben:

Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika,  Deutsch-Neuguinea,  Kaiser-Wilhelmsland.

Eine  Anderung  der  Namengebung  im  Kiautschou-Gebiet  hat  nicht  stattzufinden,  weil  die  für  dieses
Schutzgebiet  festgesetzten  Namen  infolge  von  Landverkäufen,  Prozessen  2c.  bereits  in  Urkunden  aufgenommen
  sind.

Die  Feststellung  der  einheimischen  Namen,  die  Ausscheidung  unrichtiger  oder  willkürlicher  Namen
und  die  Entscheidung  bei  fraglichen  Namen  (besonders  wenn  mehrere  Namen  für  einen  Ort  in  Gebrauch)
ist  Sache  der  kolonialen  Verwaltungen  in  den  Schutzgebieten  bezw.  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen
Amts  (ausgenommen  für  das  Kiautschou-Gebiet).

Zur  Prüfung  und  endgültigen  Feststellung  der  Namen  ist  eine  ständige  Kommission  von  drei
Sachverständigen  (zwei  Mitglieder  aus  der  Kolonial-Abteilung,  ein  Mitglied  aus  dem  Reichs-Marine-Amt)
einzusetzen.  Von  dieser  Kommission  ist  auch  ein  Verzeichnis  der  festgestellten  Namen  aufzustellen,  welches
allmählich  auszudehnen  und  zu  ergänzen  ist.
        <pb n="549" />
        455

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Abänderung  der
Verordnung  über  die  Haftbarkeit  und  Sicherheitsleistung  von  Karawanen  innerhalb
des  deutscheu  Schutzgebiets  vom  30.  September  1892.

Auf  Grund  des  §  15  letzter  Absatz  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  2c.
wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:
81.
Der  Schlußsatz  des  §  8  der  Verordnung  vom  30.  September  1892,  welcher  lautet:  „die  in  allen
Fällen  der  Genehmigung  des  Kaiserlichen  Gouvernements  bedarf“,  wird  außer  Kraft  gesetzt.
8  2.
Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.
Daressalam,  den  21.  Juli  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
betreffend  Einfuhrzoll  auf  Zündhölzer.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom
81.  Januar  1903  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Zündhölzer  aller  Art  unterliegen  auch  mit  dem  Beginn  des  neuen  Zolltarifs  vom  26.  Juli  d.  Js.
ab  dem  bisherigen  Zollsatz  von  0,50  Mk.  für  1  kg  brutto.
Windhuk,  den  18.  Juni  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Leutwein.

 

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  Jnni  1903.

(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schiffahrts.  Holzschlag--Neben.
t
Zollamt  Ausfuhr  Einfuhr  abgabe  Gebühren  Einnahmen  Insgesam
Kp·  P.  Rp.  B.  p.  v.  Rp.  P.].  P..  P.  —  Mk.  #.
I  I  !  l  i
Tanga«.......  2989.528903·11  5—  190  5511207  161  1  242  17  o68  11
Pangani......  1304  26  3467  371  —  3  58S  57  =  6626  55
Bagamodno  13  565  19  18920  42  3  1—  142  49  15.  —32646  46  =  45  297  32
Dar-es-Salen  4866  210  971  49  30—  121..40  79  53816069  36  =  22296  52
—.  8266  34874  39  544  —+  244  10  64
Lini  6  623  644325  41  15  —  20  45  18  20|12  006341  =  16  655|05
Zusammen7616  25552463  27  108  —47  27  92127  46  —127  827|19
—  —  Hw  —  —  —  —  —  —
52192  Mk.]/72  793  Mk  49  MKM.  953  Mk.1737  Mk.
74  Pf.  —  Pf.  85  Pf.  80  Pf.  80  Pf.  .

 

Gonvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

 

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  August  1903  auf  1,3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.
        <pb n="550" />
        —  466  —

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika  Hans  Teklenburg  den  Charakter
als  Kaiserlicher  Regierungsrat  zu  verleihen.

Der  Reichskanzler  hat  dem  Lehrer  Paul  Blank  in  Tanga  für  die  Dauer  seiner  Tätigkeit  im
Schutzgebiete  Deutsch-Ostafrika  den  Titel  „Rektor“  verliehen.

–—  —

Kaiserliche  Schuttruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1903.
Fischer,  Major  à  la  suite  der  Schutztruppe,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Oberkommando  der
Schutztruppen,
Johannes,  Hauptmann  beim  Stabe,
Nerrer  Hauptmann  und  Kompagniechef,
r.  Philipps,  Dr.  Stierling,  Dr.  Lott,  Stabsärzte,
rokn  Feldmann,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.
Dr.  Schellmann,  Oberarzt,  aus  der  Schutztruppe  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung
beim  Oberkommando  der  Schutztruppen  ausgeschieden  und  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons
5.  Rheinischen  Infanterie-Regiments  Nr.  65  angestellt.
Dr.  Wiehe,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.
Leupold,  Dr.  Lenz,  Assistenzärzte,  zu  Oberärzten  befördert.
Frank,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  in  die  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  versetzt.
A.  K.  O.  vom  23.  August  1903.

Dr.  Simon,  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  als  Stabsarzt  zum  Oberkommando  der
Schutztruppen  versetzt.

Dr.  Zupitza,  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  in  die  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
versetzt.  Gleichzeitig  wird  sein  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  1/2  Jahre
genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1903.

Dr.  Kuhn,  Stabsarzt,  unter  Belassung  à  la  suite  der  Schutztruppe  ausnahmsweise  ein  weiterer  einjähriger
Urlaub  vom  12.  Oktober  d.  Is.  ab  bewilligt.

Dr.  Maaß,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Hinsichtlich  der  Versetzung  des  Oberleutnants  Frank  und  des  Stabsarztes  Dr.  Zupitza  in  die

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  siehe  „Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika“.

—..——

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:
die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern  dem  Hauptmann  beim
Stabe  Johannes,
den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  dem  Hauptmann  und  Kompagniechef  Merker.

vo  7VVVYNVVVVVVVV  V  o  vvVovo  V  V

Nichtamtlicher  Teil.

erwnal-Narckri  n.  dem  Letztgenannten  das  Exequatur  namens  des  Reichs
p  si  ir  chte  erteilt  worden  ist,  hat  derselbe  das  italienische  Gene-Deutsch--Ostafrika.
  ralkonsulat  Anfang  Juli  übernommen.

Nachdem  Seine  Majestät  der  König  von  Italien  —
an  Stelle  des  Cavaliere  Pestalozza  den  Cavaliere  Der  Professor  Dr.  Vosseler,  der  Regierungs-Luigi
  Mercatelli  zum  Generalkonsul  für  das  deutsch=  Zivilsupernumerar  Freitag,  die  Lehrer  Andres,
ostafrikanische  Schutzgebiet  ernannt  hat  und  nachhem  Brandt  und  Jünemann  und  der  Eisendreher
        <pb n="551" />
        Skrzypczyk  haben  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Der  Regierungsrat  Haber,  der  Bezirksamtmann
Regierungsrat  v.  Pirch,  der  Kassenvorstand  Schüßler,
der  Kalkulaturvorstand  Liedtke  und  die  Maschinisten
  Krüger  und  Stiehler  sind  mit  Heimatsurlaub
  in  Deutschland  eingetroffen.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
28.  August  1903  von  Neapel  aus  angetreten:
Leutnant  Schulz,  Sergeant  Risse.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  18.  August  1903  in
Neapel  eingetroffen:  Sergeant  Franz.

Nachruf.

Am  5.  Juli  starb,  getötet  durch  Elefanten,  in
Ishangi  am  Kivusee  der  Leutnant  in  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  Herr
Harald  Pfeiffer.

Die  Schutztruppe  verliert  in  dem  Verstorbenen,
welcher  ihr  seit  34  Jahren  angehörte,  einen
Offizier,  der  sich  die  Zuneigung  und  Achtung  seiner
Vorgesetzten  und  Kameraden  in  vollstem  Maße  erworben
  hatte.

Ehre  seinem  Andenken.

Daressalam,  den  22.  Juli  1903.

Im  Namen  des  Offizierkorps
Der  Kommandeur
Graf  v.  Götzen,
Moajor,  Kaiserlicher  Gouverneur.

 

 

 

 

Ramernn.
Der  Stationsleiter  Dr.  Rigler  und  der  Maschinift
  Braun  haben  die  Ausreise  nach  Kamerun
angetreten.

 

457

 

Der  Steuermann  Borbe  ist  mit  Heimatsurlaub
aus  Kamerun  in  Deutschland  eingetroffen.

Der  Kassenbeamte  Räthke  und  der  Maurer
Schmidt  sind  aus  dem  Dienste  des  Schutzgebiets
Kamernn  ausgeschieden.

 

 

Togo.
Der  technische  Bureaudiätar  Grützemann  hat
die  Ausreise  nach  Togo  angetreten.

 

Sübwestafrika.

Dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  ist  als  Kommissar  für  die  Ansiedelungsangelegenheiten
  des  Schutzgebiets  Dr.  Paul  Rohrbach
zugeteilt  worden.  Dr.  Rohrbach  hat  am  30.  August
die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  angetreten.

Der  Postassistent  Hammermeister  hat  die
Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Der  Streckenaufseher  bei  der  südwestafrikanischen
Eisenbahnverwaltung  Küster  hat  die  Wiederausreise
nach  Swakopmund  angetreten.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  30.  August  1908  angetreten:
Leutnant  Baron  v.  Stempel  und  Zahlmeister
Bauer,  Feldwebel  Müller,  die  Unteroffiziere
Löb,  Schlink,  Drews,  Kirschstein  und  Schuld.

 

 

Deutsch-Ken-Gninea.
Der  Techniker  Emil  Werner  ist  am  4.  Juni
d.  Is.  in  Herbertshöhe  eingetroffen  und  am  8.  Juni
d.  Is.  vereidigt  worden.

Der  Lazarettgehilfe  Georg  Lachmann  hat  die
Ausreise  nach  Neu-Guinea  (Herbertshöhe)  angetreten.

 

 

Machrichten  aus  den  deukschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Plftafrika.

Asambarabahn.

Bericht  über  die  zweite  Hälfte  (Oktober  bis
März)  des  Rechnungsjahres  1902.

Trotz  stellenweise  heftigem  Regen  ist  der  Bahnbetrieb
  ohne  Störung  durchgeführt  worden.  Neben
den  regelmäßigen  Arbeiten  erstreckte  sich  die  Unterhaltung
  der  Bahn  an  einigen  Stellen  auf  die  Verbesserung
  der  Vorflut,  Sicherung  der  Grabensohlen
und  Befestigung  der  Böschungen.

Der  Verkehr  wurde  mit  wöchentlich  drei  Zügen
jeder  Richtung  bewältigt.

Das  farbige  Personal  weist  denselben  Bestand
auf  wie  am  Ende  des  ersten  Halbjahrs.  Die  Kopfzahl
  der  weißen  Beamten  ist  in  der  Berichtszeit  von
21  auf  22  gestiegen.

 

Kamerun.

Außenhandel  des  Schutzgebiets  Ramerun  im  Jabhre  1902.
Nach  einer  vorläufigen  Aufstellung  hat  der  Außenhandel
  des  Schutzgebiets  Kamerun  betragen:
I.  in  der  Einfuhr  1902:  13  367  000  Mk.

 

 

1901:  9251  000

mithin  1902  mehr:  4  115,000  Mk.
II.  in  der  Ausfuhr  1902:  6264  000
1901:  5  984  0O00  =

mithin  1902  mehr:  280  000  Mk.

Die  Zunahme  der  Gesamtausfuhr  um  280  000
Mark  ist  eingetreten,  obwohl  die  Ausfuhr  von  Gummi
und  Elfenbein  zusammen  um  etwa  425  000  Mk.
abgenommen  hat.  Weitaus  die  größte  Ausfuhr-=steigerung
  ist  bei  den  Palmkernen  eingetreten.
        <pb n="552" />
        —  468

Bericht  des  Stationschejs  von  Ossidinge  Grafen  v.  Pückler-Limpurg
  über  eine  Expedition  in  das  noördliche  Croßgebiet
  vom  23.  April  bis  3.  Mai  z90§.

Am  23.  April  brach  ich  mit  einem  Unteroffizier,
20  Polizeisoldaten,  16  Trägern  (Ekois  und  Kheakas),
den  nötigen  Dolmetschern  sowie  dem  Häuptling  von
Mokum,  welcher  als  Händler  häufig  im  nördlichen
Croßgebiet  reist,  von  der  Station  auf.  Der  Zweck
der  Reise  war:  mit  den  allgemein  als  wild,  unzugänglich
  und  kriegerisch  geschilderten  Anyangs?)  in
Fühlung  zu  treten,  den  Machtbereich  der  Station
auch  über  diese  Landschaften  auszudehnen  und  die
Eingeborenen  zu  veranlassen,  einen  direkten  Verkehr
mit  den  deutschen  Faktoreien  am  Croß  zu  pflegen.

Bereits  am  13.  und  14.  Februar  war  ich  von
M'bakum  bis  zur  Einmündung  des  Mungaya  in  den
Croß  marschiert  und  hatte  damit  eine  Basis  für  einen
neuen  Vorstoß  in  das  Hinterland  gewonnen.  Als
Ausgangspunkt  für  weitere  Unternehmungen  in  Anyang
und  wichtiger  Handelsplatz  ist  der  große  Ort  Kesham
anzusehen,  dessen  energischer  und  von  den  Nachbarstämmen
  gefürchteter  Häuptling  Ennokarasi  mit  der
Zeit  eine  Stütze  für  die  Regierung  zu  werden  verspricht,
  wenn  er  erst  sein  Mißtrauen  und  seine  Angst
vor  den  Europäern  abgelegt  hat.

Am  ersten  Marschtage  erreichte  ich  nur  Egagba
(Hauptlager  Odjae),  da  das  Ubersetzen  über  den
Croß  sehr  lange  Zeit  in  Anspruch  nahm.  Am  24.
marschierte  ich  nach  Kesham,  wo  der  Häuptling  dieses
Mal  anwesend  war  und  für  reichliche  Verpflegung
gesorgt  hatte.  Inzwischen  war  seitens  der  Gesellschaft
Nordwest-Kamerun  auf  meine  günstige  Beurteilung
von  Kesham  als  Handelsplatz  daselbst  mit  dem  Bau
einer  Faktorei  begonnen  worden,  worüber  die  Keshamleute
  sehr  erfreut  waren.  Ich  moöchte  hier  noch  einsügen,
  daß  der  M'mam  nach  den  Angaben  der  Eingeborenen
  in  der  Regenzeit  bis  auf  etwa  ½  Stunde
von  Kesham  schiffbar  sein  soll.

Der  nächste  Tagemarsch  führte  mich  in  vier
Stunden  nach  Baddje.  Der  Weg  war  ziemlich  eben,
jedoch  häufig  durch  kleine  Wasserläufe  —  Zuflüsse
zum  Munaya  —  unterbrochen.  Etwa  20  Minuten
vor  dem  Dorf  stößt  man  in  den  zahlreichen  Niederungen
  auf  riesige  Bestände  von  Raphiapalmen,  die
sich  dort  zu  einer  ganz  enormen  Größe  entfalten.  In
Baddje  selbst  fand  ich  neben  den  gewöhnlichen  Anpflanzungen
  von  Planten,  ams,  Mais  und  Pfeffer
auch  Tabakbeete.  Der  Häuptling  Ennaio  war  in
seinem  ersten  Schrecken  weggelaufen,  kam  jedoch,  als
seine  Leute  ihm  von  meinen  friedlichen  Absichten
berichteten,  alsbald  zurück  und  lieferte  gleichfalls
reichlich  Lebensmittel.

Am  26.  ließ  ich  den  größten  Teil  der  Expedition

*)  Der  Bericht  betrifft  das  bisher  ganz  unerforschte
Gebiet  westlich  von  Baliburg  und  östlich  der  Station  Ossidinge,
  welches  auf  der  kürzlich  erschienenen  Karte  von  Moisel

„Das  nordwestliche  Grenzgebiet  von  Kamerun  zwischen  Riodel-
  --Key  und  Bali“  (Mitteil.  a.  d.  deutschen  Schutzgeb.  1903,
Heft  1)  noch  einen  vollig  weißen  Fleck  bildet.

 

in  Baddje  zurück  und  marschierte  nur  mit  einigen
Soldaten  und  Trägern  für  das  Faltboot  nach  dem
Munaya  (Mun  =  kleiner,  aya  =  großer  Fluß).  Ich
wollte  erstens  Erkundungen  über  die  Schiffbarkeit
des  Flusses  einziehen,  dann  aber  den  Anschluß  an
die  Ramsaysche  Route  gewinnen,  um  eine  bessere
Kontrolle  für  meine  Aufnahmen  zu  erzielen.

Auf  dem  Wege  zum  Munaya  passierte  ich  die
beiden  Okbampedörfer,  die  ebenso  wie  nachher  Arndji
und  Byamesso  am  rechten  Ayaufer  von  den  Einwohnern
  verlassen  waren.  Über  die  Schiffbarkeit  des
Munaya  glaube  ich  nach  den  Aussagen  der  Baddjeleute
  und  meiner  persönlichen  Augenscheinnahme  an
den  beiden  Übergangsstellen  als  sicher  annehmen  zu
können,  daß  dieselbe  in  der  hohen  Regenzeit  wenigstens
  bis  in  die  Nähe  von  Baddje  möglich  ist.  Die
Eingeborenen  am  Mungaya  haben  Kanus,  behaupten
dieselben  aber  nur  zum  Ubersetzen  zu  gebrauchen.

Nach  Baddje  zurückgekehrt,  gelang  es  mir  nach
längeren  Verhandlungen  vom  Häuptling  einen  Führer
nach  Njang  für  den  nächsten  Tag  zu  erhalten,  welches
östlich  von  Baddje  zu  liegen  schien,  in  Wirklichkeit
aber  südsüdöstlich  liegt.  Die  Landschaft  Njang  besteht
  aus  einer  großen  Anzahl  kleiner  Dörfer,  die
inmitten  ausgedehnter  Farmen  liegen;  auch  größere
Anpflanzungen  von  Tabak  habe  ich  wiederum  vorgefunden.
  Die  Leute  von  Njang  (Stamm  Anyang),
welche  wie  ihr  Häuptling  Tari  sehr  zutraulich  waren,
beschäftigen  sich  ausschließlich  mit  Farmbau  und
brachten  eine  Menge  großer  Planten  und  Feldfrüchte
herbei.  Den  folgenden  Tag  blieb  ich  in  Njang,  um
weiteres  von  dem  östlich  gelegenen  Gebiet  zu  erfahren,
wurde  jedoch  nur,  wie  bereits  in  Kesham  und  Baddije,
auf  das  einige  Tagereisen  nördlich  liegende  Biteku
hingewiesen,  wohin  ein  Weg  von  Okbampe  aus
führen  soll.

Von  Nijang  aus  erreichte  ich  am  29.  nach  mehr
als  sechsstündigem,  sehr  anstrengendem  Marsch  Mbakum.
  Gleichfalls  bei  Mbakum  sind  große  Farmanlagen
  und  sehr  ausgedehnte  Bestände  von  Olpalmen.
Auch  hier  hat  die  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun
mit  der  Anlage  einer  Faktorei  begonnen,  um  die
Produkte  der  Palme  aufzukaufen  und  auf  dem  Croß
nach  Old-Calabar  zu  verschiffen.  In  Mbakum  war
der  Häuptling  Mbiaio-Eta  anwesend,  aber  seine  Leute
waren  alle  aus  Angst  weggelaufen.

Am  30.  April  marschierte  ich  den  bereits  am
12.  Februar  begangenen  Weg  nach  Mamfe  und  traf
um  10  Uhr  20  Min.  auf  der  sehr  schön,  hoch  über
dem  Croß  gelegenen  Faktorei  der  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun
  ein.  Bei  Mbakum  und  auch  bei
Tengon  und  Kesham  hatten  die  Leute  bereits  mit
dem  Wegereinigen  begonnen.

Den  für  die  Expedition  nächstfolgenden  Ruhetag
benutzte  ich  zu  einer  Fahrt  auf  dem  bisher  als  nicht
mehr  schiffbar  bezeichneten  Croß.  Ich  selbst  fuhr  im
Faltboot,  der  Kaufmann  Willhöfft  der  Gesellschaft
Nordwest-Kamerun  in  einem  Kanu.  Bei  der  Einmündung
  des  Bali  in  den  Croß  entsteht  eine  see-
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        artige  Erweiterung,  von  da  verengt  sich  das  Flußbett
des  Croß,  welcher  vorher  eine  Breite  von  etwa  50  m
gehabt  hatte,  auf  15  bis  20,  manchmal  sogar  bis  zu
10  m.  Der  Fluß  tritt  durch  ein  Felsentor  in  eine
gänzlich  veränderte  Umgebung  ein.  Statt  der  Maisfelder
  und  Plantenfarmen,  die  sich  sonst  an  den
Usern  ausdehnen,  sieht  man  hohe,  überhängende
Felsen,  lose  aufeinander  getürmte  Steinblöcke;  dazwischen
  fügen  sich  Grotten,  mit  Fledermäusen  und
Nachtvögeln  belebt,  ein:  alles  in  allem  ein  großartiges,
  wild  romantisches  Bild.

Wir  fuhren  ungefähr  bis  in  die  Höhe  von  Ekoyong,
  überall  tiefes  Fahrwasser,  von  einigen  Strudeln
abgesehen,  keine  Hindernisse  konstatierend.

Auf  Grund  meiner  früheren  Beobachtungen  des
Croßoberlaufes  glaube  ich  bestimmt,  daß  der  Croß
bis  Mbio  in  der  Regenzeit  mit  Dampfern  befahrbar
ist.  Sobald  der  Fluß  mehr  steigt,  werde  ich  versuchen,
  mit  dem  Kanu  dahin  zu  gelangen.

Am  2.  Mai  marschierte  ich  die  Glauningsche
Route  nach  N'tschang,  ging  von  hier  aus  nach  dem
1½  Stunden  südlich  gelegenen  Tenbakum,  wobei  ich
auf  große  Mengen  von  Kokos=  und  Olpalmen  sowie

Anpflanzungen  von  Kola  stieß,  und  erledigte  dort

eine  Eingeborenenstreitigkeit.  Am  3.  nachmittags
traf  ich  wohlbehalten  wieder  auf  der  Station  ein.

Um  einen  Rückblick  auf  diese  kleine  Expedition
zu  werfen,  so  haben  sich,  abgesehen  von  der  geographischen
  Erforschung  (Routenaufnahmen  und
Höhenmessungen)  eines  bisher  unbekannten  Gebietes
und  Anknüpfung  eines  friedlichen  und  nutzbringenden
Verkehrs  mit  den  durchaus  harmlosen  Einwohnern,
denen  nichts  weiter  als  eine  ganz  unglaubliche  Angst
vor  Europäern  und  Soldaten  vorzuwerfen  ist,  folgende
zwei  wichtige  Gesichtspunkte  ergeben:

1.  Die  Schiffbarkeit  des  Croß  über  die  bisher  Jaunde  hin  vorgeschoben  seien.

als  Endpunkt  angenommene  Stelle  ist  nachgewiesen,
ebenso  nach  Aussage  der  Eingeborenen  die  Schiffbarkeit

  des  M'mam  und  Munaya  in  der  Regenzeit.  freundlich  ausgenommen  und  bewirtet  worden.

459

 

—

 

 

Dandelsverbindung  mit  Jannde  und  den  Bakokostämmen.

Der  mit  der  Leitung  des  Bezirksamtes  Edea
betraute  Oberleutnant  Schmidt  berichtet  über  die
Eröffnung  der  Handelsverbindung  mit  Jaunde  und
den  Bakokostämmen,  wie  folgt:

Von  meiner  Tätigkeit  in  Mpim  her  war  es  mir
bekannt,  daß  aus  dem  Badyobgebiet  ein  guter
Kautschuk  gewonnen  wurde,  dessen  Gewinnung  scheinbar
  aber  seit  mehreren  Jahren  eingestellt  worden
war.  Auch  kamen  früher  von  dort  her  reichliche
Mengen  Elfenbein.  Kerne  kamen  der  weiten  Entfernung
  halber  für  Edea  nicht  in  Betracht.

Nachdem  es  mir  nun  gelungen  war,  den  Zwischenhandel
  hinter  Edea  zu  brechen,  richtete  von  den
hier  tätigen  Handelsfirmen:  Woermann  &amp;amp;  Co.,
Deutsche  Kamerun-Gesellschaft  und  John  Holt  &amp;amp;  Co.
Ltd.,  der  Vertreter  der  letzteren,  Herr  Tietge,
alsbald  eine  Faktorei,  welche  von  einem  Akkrahändler
verwaltet  wird,  in  Badyob  ein.  Die  von  dieser
Faktorei  einlaufenden  Berichte  sind  derartig  günstige,
daß  sie  selbst  meine  Erwartungen  noch  weit  übertrafen.
  Ein  seiner  Qualität  nach  sehr  guter  Kautschuk
  wird  dort  jetzt  schon  in  großen  Mengen  angeboten,
  ebenfalls  kommt  Elfenbein  in  recht  schönen
Exemplaren  zum  Verkauf.

Was  aber  in  politischer  Beziehung  von  außerordentlichem
  Wert  ist,  das  ist  die  mir  heute  zugegangene
  Meldung  seitens  des  Herrn  Tietje,  daß
es  dem  Akkramann  gelungen  sei,  mit  den  Ndogubueas
und  Ndogusens  in  Handelsbeziehungen  zu  treten.
Gleichzeitig  kam  die  Meldung,  daß  zwei  Soldaten
von  Jaunde  in  der  Badyobfaktorei  eingetroffen
waren  mit  einem  Schreiben  des  Hauptmanns
Thierry,  worin  derselbe  um  Aufklärung  bittet,
wie  weit  bereits  Faktoreien  von  Edea  aus  nach
Die  Soldaten  berichteten,
  sie  wären  nicht  nur  unbehelligt  von  den
Eingeborenen  gelassen,  sondern  sie  seien  überall
Die

2.  Auf  Grund  der  von  den  Einwohnern  der  Häuptlinge  von  Ndogusen  und  Ndogubuea  hätten

verschiedenen  Dörfer  gemachten  Angaben  läßt  sich  die

Route  für  eine  weitere  Expedition  feststellen,  die

folgenden  Weg  einschlagen  müßte:  Ossidinge  —  Mamfe
—  Kesham  —  Okbampe  —  Biteku.  Von  Biteku  ein
Marsch  in  südlicher  Richtung  nach  Etoko,  von  da
über  Fatop,  Eang  nach  M'bakum.  Damit  wäre  der
Bezirk  Ossidinge  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  erforscht.

Falls  Biteku,  welches  stets  von  den  Leuten  als
große,  gut  bevölkerte  Landschaft  mit  bedeutendem
Handelsplatz  geschildert  wird,  identisch  ist  mit  dem
früher  viel  gesuchten  Widekum,  so  wären  es  von  dort
nach  seinerzeit  in  Bali  von  mir  eingezogenen  Erkundigungen
  drei  Tagereisen  nach  Bali  und  zwar  über
die  Orte  Fomum,  Baddibui  und  Bagudjang.

Mit  Genehmigung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
werde  ich  Ende  Oktober  diese  angegebene  Tour  ausführen,
  da  ich  glaube,  durch  etappenweises,  langsames
Vorgehen  sowie  durch  große  Geduld  mit  den  sehr
scheuen  Eingeborenen  eher  das  Zutrauen  zur  Regierung
  zu  erwecken,  als  dies  durch  Gewaltmittel
möglich  wäre.

 

 

Boten  mit  nach  der  Badyobfaktorei  gegeben,  welche
beauftragt  waren,  um  Einrichtung  von  Faktoreien
auch  in  ihren  Gebieten  zu  bitten.  Diesem  Wunsche
hat  Herr  Tietje  sofort  Folge  geleistet,  und  ist  den
Soldaten  ein  Schreiben  an  die  Jaundestation  mitgegeben
  zwecks  Aufklärung  über  die  geschaffene  Lage.
Mit  Einrichtung  der  Faktoreien  in  Ndogusen  und
Ndogubuea  dürfte  die  letzte  kaufmännische  Station
vor  Jaunde  geschaffen  fein,  und  das  so  verrufene
kriegerische  Bakokoland  wird  nunmehr  in  kürzester
Frist,  vermöge  seines  längst  bekannten  natürlichen
Reichtums,  mehr  in  den  Vordergrund  treten.  Die
Hauptsache  aber  ist,  daß  durch  diese  auf  friedliche
Weise  sich  vollziehende  Eröffnung  des  Weges  Edea—
Jaunde  der  kürzeste  Verbindungsweg  vom  Grasland
zur  Küste  geschaffen  werden  wird,  dessen  Bedeutung
noch  gar  nicht  abzusehen  ist.

Bemerken  möchte  ich  noch,  daß  auch  die  Handelsbeziehungen
  mit  den  Lungahe  und  den  Bassaleuten  auf
dem  rechten  Sanagaufer  erheblich  seit  dem  Verschwinden
der  vielen  Zwischenhändler  zugenommen  haben.
        <pb n="554" />
        460

Deutfsch-Südwelkafrika.
Verzeichnis  der  im  südwestafrikanischen  Schutzgeblete  tätigen  Gesellschaften,  Firmen  und  DPandwerker

nach  dem  Stande  am  1.  Jannar  1903.

 

Lfd.  Nr.  1

 

 

—  .  —  —  —  —  —

Name  der  Firma  oder
Handelsgesellschaft

 

Hauptsitz

in

 

Wei-Far-


  biges

Personal

 

Zweigniederlassungen



 

Wei-Farßes
  biges
Personal

 

 

Art  des  Geschäfts

 

ê——

»J

10
11

13

Ahrens  &amp;amp;  Co.,  Ges.  m.  b.  H.  Geschäftsführer:
  Georg  Schluckwerder,
Swakopmund,  Alfred  Schluckwerder,
Karibib.

Ausenksjer  Syndikat.  Gegr.  1894.
Zweck:  Verwertung  der  Land=  und
Minengerechtsame  des  Syndikats  in
Deutsch-Namaland  am  Oranje.
Geschäftsführende  Bevollmächtigte:
Kommerzienrat  A.  Lucas,  Berlin,
Oberbergrat  Dr.  Busse,  Coblenz.

Damaraland-Farm-Gesellschaft
m.  b.  H.  Gegr.  1899.  Kapital  154000
Mk.  Ueschsftsfübrer  Oberleutnant
d.  Res.  Ziegler,  Okakango.  Bevollmächtigter
  in  Deutschland:  Victor
v.  Scheffel,  Karlsruhe.

Damaraland-Guano-Company.
Gegr.  1895.

Damara=  u.  Namaqua-Handelsgesellschaft
  m.  b.  H.  Geschäftsführung:
  A.  Woermann,  Hamburg,
M.  Brock,  Hamburg.

Deutsche  Koollonlalgesellschaft,
für  Südwestafrika,  D.  K.  G
Gegr.  1885.  Kapital  2  000  000  Mk.
Vorstand:  F.  Bugge,  Steglitz,  Staatsminister
  v.  Hofmann,  Charlottenburg,
Gouverneur  a.  D.  v.  Bennigsen,  Berlin

Eastern  and  South-A  frican
Telegraph  Company.

Hanseatische  Land-,  Minen=  und
Handelsgesellsch.  für  Deutsch-Südwestafrika,
  D.  K.  G.  Gegr.
1893.  Kapital  2  400  000  Mk.  Vorstand:
  Dr.  Scharlach,  Hamburg.

Kaoko-Land=  und  Minengesellschaft,
  D.  K.  G.  Gegr.  1895.  Kapital
  10  000  000  Mk.  Vorsitzender
des  Direktoriums:  v.  Brandt,  Wirkl.
Geh.  Rat,  Weimar.  Vertreter  im
Schutzgebiete:  Farmer  C.  Schlettwein,
Warmbad,  Kaokofeld.

Lüderitzbucht-Gesellschaft,
Scholz  &amp;amp;  Co.,  m.  b.  H.

Mertens  &amp;amp;  Sichel,  G.  m.  b.  H.
Gegr.  1902.  Kapital  210  000  Mk.
Geschaftsführer:  Georg  Schluckwer-L.



werder,  Karibib.

Neue  Südwestafrikanische  Siedelungsgesellschaft
  m  b.  H.  Gegr.
1902.  Kapital  100  000  Mk.  Geschäftsführer:
  Dr.  Emil  Förster  und
Prof.  Dr.  Samassa.

Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft,
  D.  K.  G.  Gegr.  1895.
Rapital  1000  000  Mk.  Vorstand:
Direktor  P.  Boettger,  Eisenb.-Dir.

.Wilhelmstr.  45

der,  Swakopmund,  Alfred  Schluck.

Swakopmund

Berlin,
Behrenstr.  7a

Karlsruhe

London

Hamburg,
Gr.  Reichenstraße
25—27

Berlin  W.,

London

Hamburg,
Nobelshof

Berlin  W.,
Wilhelmstr.  45

Lüderitzbucht

Swakopmund

bei  Berlin,
Schützenstr.  8

Berlin,
U.  d.  Linden  35

 

 

C.  Plock,  Charlottenburg.

a.  Gesellschaft

Gr.  Lichterfelde  —

24

10

en.

Karibib

Okakango
Gründorn

Kap  Croß
Swakopmund
Windhuk
Rehoboth
Karibib
Outio
Grootfontein
Swakopmund
Spitzkoppje

Heusis
Salem

Swakopmund

Warmbad
(Kaokofeld)

Kubub

Rehoboth

Otavi

 

 

 

—  —
O

3.—  UC—  --dDddDde

|

12

 

 

 

Kaufladen

Farmwirtschaft  und

Industrie

Guano-Abbau  und
Robbenschlag

Handelsgesellschaft,
Spedition,  Kaufläden

und  Minengesellschaft,

Bank  u.  Sparkasse,  General-=Feuerversicherung.



armwirtschaft
Kaufladen  und  Gärtnerei

W7  der  Hanseatischen

Depeschen-Vermittelung

Land=  und  Minengesellschaft


Land=  und  Minengesellschaft


Spedition  und  Kaufladen

Kaufladen
u.  Farmbetrieb

Ansiedelung  von  Buren
und  Reichsdeutschen  in
Südwestafrika

Minen=  und  Eisenbahngesellschaft,
  Kaufladen
        <pb n="555" />
        —  461

 

Lsd.  Nr.

Name  der  Firma  oder
Handelsgesellschaft

Hauptsitz

ei-  Farbes
  bige

Personal

 

Zweigniederlassungen



bes  biges
Personal

Art  des  Geschäfts

 

14

15

16

17

18

19

21

22

24

 

Siedelungsgesellschaft  für  Südwestafrika,
  D.  K.  G.  Gegr.  1896.
Kapital  300000  Mk.  Direktor:  Konsul
  a.  D.  E.  Vohsen,  Berlin.  Generalvertreter
  in  Südwestafrika:  A.  Maul,
Windhuk.

South  West  Africa  Company,
Ltd.,  A.-G.  Gegr.  1892.  Kapital
40  000  000  Mk.  Direktorium:  G.
Cawston,  Vorsitzender,  London,  E.  E.
Atkinson,  London,  M.  v.  Brandt,
Exz.,  Weimar,  E.  Davis,  London,
Dr.  r*PárvrBv“°?  Wirkl.  Geh.  Rat,  Exz.,
Berlin,  Frhr.  v.  Nordenflycht,  Generalkonsul
  a.  D.,  Berlin,  Dr.  J.  Scharlach,
  Rechtsanwalt,  Hamburg,  J.  B.
Schröder,  London,  C.  Wichmann,
Hamburg,  Ad.  Woermann,  Hamburg.

Städtische  Zollniederlage  Windhuk,
  G.  m.  b.  H.  Gegr.  1902.  Kapital
  20  O00  Mk.  Geschäftsführer:
Alfr.  Gutsche,  Pet.  Müller,  Windhuk.

Südwestafrikanische  Schäfereigesellschaft=
  D.  K.  G.  Gegr.  1901.

apital  500  000  Mk.  und  soll  auf
600  000  Mk.  erhöht  werden.  Vorstand:
  Generalmajor  z.  D.  v.  Poser
und  Groß-Nädlitz,  Charlottenburg,
Handelsrichter  H.  Haukohl,  Berlin.

Swakopmunder  Buchhandlung
m.  b.  H.

Swakopmunder  Handelsgesellschaft
  m.  b.  H.  Gegr.  1900.  Kapital
  700000  Mk.  Vorstand:  F.  Bugge,
Steglitz.

Swakopmunder  Minengesellschaft
  m.  b.  H.  Gegr.  1900.  Kapital
  36  000  Mk.  Geschäftsführer:  O.
Erhard,  G.  Schluckwerder,  E.  Wardesky,
  Swakopmund.

Syndikat  für  Bewässerungsanlagen
  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Gegr.  1896.  Vorstand:
E.  Vohsen,  Konful  a.  D.,  Berlin.

The  South  African  Territories
  Ltd.,  A.-G.  Gegr.  1895.
Kapital  10000000  Mk.  Direktorium:
James  Innan,  London,  D.  N.  Shaw,
Glasgow,  Dr.  E.  Westphal,  Hamburg,
Graf  O.  v.  Baudissin,  Berlin,  Oberst
a.  D.  Kurt  v.  Brandenstein,  Berlin.
Vertreter  der  Gesellschaft  in  Deutschland:
  Graf  v.  Baudissin,  Kaiserl.
Bezirksamtmann  a.  D.,  Berlin  W.
Potsdamerstr.  108  A,  II.

v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.  H.
Gegr.  1901.  Kapital  300  000  Mk.
Geschäftsführer:  Horst  v.  Tippelskirch,
  Groß-Lichterfelde,  Heinrich
Reichelt,  Charlottenburg,  Arnold
Schad,  Swakopmund.

Woermann-Linie

 

Berlin,
Wilhelmstr.  29

London

Windhuk

Berlin,
Bunsenstr.  2

Swakopmund

Berlin  W.,
Wilhelmstr.  45

Swakopmund

Berlin  W.,
Wilhelmstr.  29

London  E.  C.,

Cannon  Str.  81

Berlin  W.,
Potsdamerstr.
127/128

Hamburg,
Afrikahaus

 

 

Windhuk
Hoffnung

Windhuk

Otavi
Rietfontein

Orab

Windhuk

Swakopmund

Warmbad

Swakopmund

Swakopmund

 

2  4
130

10  19

75

 

 

 

Landgesellschaft
Farmbetrieb

Land-  und  Minengesellschaft,
Generalvertretung  in  Windhuk

1  Farmwirtschaft

Lagerhaus  u.  Spedition

Schaf=  u.  Straußenzucht

Buch-  und  Schreibmaterialienbandlung,
  Buchdruckerei,
Buchbinderei,  Zeitungsverlag

Kaufladen

Erschließung  von  Minen

Herstellung  von  Wasseranlagen


Land-u.  Minengesellschaft
Generalvertretung,
Kaufladen

Kaufladen.

Dampfschiffahrt  und
Landungsgeschäft,
Agentur

2
        <pb n="556" />
        462

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7  Wei-Far-  4%  Wei-  Farame
  de  irm  der  auptsi  weignieder=97
  onnse:  3%  fn  6„  v  wpint  bes  biges  Jane  F  des  biges  Art  des  Geschafts
7  9  Personal  s  Personal
b.  Einzelsirmen  und  Handwerker.
1|  Abraham,  H9.  Gobabis  3  —  —  sKaufladen,  Farmwirtsch.
r,  Kirst  a  vr.  Swatopmund  1  2  s  —  -  —  Kunst=  und  Bautischlerei
ngelbe  üderitzbucht  ethanien  —  6Q
Keetmanshoop  32  Kauffänen  Ivant
Gibeon  2  2
4Bahrs,  W..  Windhuk  3  2  —  —  —  Schuhwarengeschaäft
5  Bail,  Dr.  M  -  —  2  —  ——praktischerArzt
6  Backe,  A.  Ober-Geitzub)  1  —  —  —  Schneiderei
7  Bauer  4  Kretschmann  Windhuk  —  4  —  —  —  Bierbrauerei
8  Bause,  Gebr.  Swakopmund—  6Windhuk  6  50  Baugeschäft
9  Becker,  C  Nehoboth  3  10  —  —  —  Kaufladen,  Farmwirtsch.
10  Becker,  Windhuk—  4  —  —  —  5chlächterei
11  Ser  t  red  -  1  2  —  —  —  sKaufladen
12  Kubas  1  2  —  —  —  -  u.  Gastwirtsch.
13  Baer—  D.  Windhuk  2  5  Seeis  1  6  -  u.  Farmbetrieb
14Brandt,  J.  -  —  —  —  —  —  Uhrmacher
15.,  Brandt  Mähler.  Marienthal!  212  —  —  —  Kaufladen  u.  Farmwirtsch.
16  Briesemeisser-  Th.  Swakopmund!  3  —  —.—Schlächtekei
17v.  Broddorff  &amp;amp;  Shufer  Hohewartes)3  15  —  —  —  Kaufladen,  Farmwirtsch.
18  Brodmann,  W.  Swakopmund——  —  —  —  Schuhmacher
19  Brunzel  &amp;amp;  Stube  Aminuiss)  2  4  —  —  —  Händler  u.  Gartenwirtsch.
20Brüßhaver,  Windhuk  5  10  —  —  —  Mauermstr.,  Schankwsch.
21|  Luck,  H.  Karibib  3  3  —  —  —  Gastwirtschaft
22  Burmester,  K.  W.  Keetmanshoopt  212  —  —  Kaufladen  u.  Farmwirtsch.
23  Demmer,  M.  Outio  1—  —  —  —  Bäcker
24  Denecke,  R.  Omaruru  1  1  —  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
25  Denker,  H.,  &amp;amp;  Co.  Okahanddnva  —  3  —1  —  Kaufladen
26JDenker  4  Schuber  Ombujohakane  6  —  —  —  Farnmwirtschaft
27Diebler,  F.  Windduk  4  16  —  —  —Mauermeister
28  Diekmann,  A.  Okahandya  2  5  —  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
29  Dietz,  Hermann.  Swakopmund  2  1  —  —  —auastwirtschaft
30Dinter,  E.  Okahandda  16  —  —  —  HKaufladen
31  Dittrich  .  Omaruru  1  1  —  —  —  Gastwirsschaft
32  Dürseweih,  Emil  .  Swakopmund——  —  —  Uhrmacher
33  .  Eckenbrecker,  Th.  Okombahe  hö  1  1  —  —  —  Kaufladen
3456Eggers,  Johann  .  Swakopmund4  —  —  Gastwirtschaft,  Bierverlag
35  Elhard  &amp;amp;  Schuls-  -  2  5  Karibib  2  5  Kaufladen
36  Faber,  Jakob  -  1  3  —  —  —  Gastwirtschaft
37  enste,  K.  Warmbad  11  —  —  Kaufladen.  Schankwirtsch.
38Funk,  .  .  Swakopmun—  4  —  —  —  Gastwirtschaft  (Zentral=39
  Gaedke  Windhuk  —  —  —  ——  Zahntechniter  (Hotel)
40  Gaedke,  Hugo=  Swakopmund——  —  —  —  aufladen
41  Gathemann,  H.  Windhuk  —  4  —  —E  —  u.  Farmwirtsch.
42  Geiler,  Karl..  Swakopmund—  2  —  —  —  Kunst=  und  Tauschlosserei
43  6latz,  Th.  ,  4  Co.  Outjio  3  3  —  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
44Glöditsch,  O.  ..  Otjimbingwe  36  —  —  —Wagenbauerei,  Kaufl.  u.
45  Glose,  H.  &amp;amp;  E.  Namt)  22  —  —  —  Kaufladen  Gastwirtsch.
46Groeneveld,  H..  Bethaniens)  11  1  —  —  —  rmwirtsch.
47Ouder,  Rudolf.  Otjihavera2)  2  —  —  —  odawaßierfabr.
48#Günther,  Otto  Swakopmund  —-  3  —  aunst  und  berat  heel
49  Hälbich,  E.,  Wwe.  Karibib  7  13  Otjtimbingwe  5  9  Wagenbauerei  u.  Kauflad.
50  Hänisch,  Georg  Swakopmund  1130  —  —  —  Landungsgeschäft
561Hagemeister,  -  1  1  —  —  Waler
52  Heinemann.  -  2  2  —  —  —  Sestwirtschaft  (Ootel  z  kühlen
53  Herpolsheimer,  K.  Windhuk  2  —  —  sScqlachterei  lẽtrande)
54  Hesse,  Bernhard  Jakalswater  3  —  —  —  Bahnhofswirtschaft
55  Heyn,  H.  &amp;amp;  Co.  Waldau  —  6  —  —  —  Harmwiots  L
56  Hite,  J.  S  Warmbadbz)  2  —  —  —  2Sauflaben,  Schankwirtsch.
57  oepfner,  K.  Kl.-Windhduk  —  7  —  —  —  Gärtnerei,  Gastwirtschaft
58  Hoffer,  L.  ..  Keetmanshoop—2  —  —  —  Schmiede  u.  Stellmacherei
59  Hoffmann,  Marie  Swakopmund———  —  —  —  Hebeamme
60  Hotel  zum  Jurtsten  Bismart  -  1  5  —  —  —  Gastwirtschaft
61Irschlinger,  A.  Omarur  1  1  —  —  —  -
62  ansen,  bKübert.  Franzfontein  2  —  —  —  Kaufladen
63|  Jauch  Swakopmund!  —  2  —  —  —  Weißbierbrauerei

1)  Bez.  Gibeon.

6  Bez.  Windhut.

Dir.  Gobabis.

4)  Distr.  Karibib.

5)  Bez.

Omaruru.  5)  Bez.  Keetmanshoop.
        <pb n="557" />
        463

 

 

 

 

 

 

8  Wei.  Far-mm  Wei-  Farame

  r  a  nieder-*
  o  Fent  9*  dewint  hes  biges  i  *  bes  bigeskrt  des  Geschafts
s  Personal  s  Personal
64  Jearey,  T.  D.  boe  38  —  ——Kauflaben,Schantwi-tfch.
Gooft,W.  Etiro!  22  —  —  —  -  Gastwirtschaft
66Kaempfert,  W.  Windhuk  115  —  —  —  aler
67/  Kahl,  H.  Karibib  8112  —  —  —  Laftwirtschaft,  Brauerei
68  Kahmann,  Otto  Gibeon  1  —  —  —  Bäckereie
69  Kapps,  F.  Zukunfts:)  11  —  —  —  auflabd.,  Gast  u.  Farmwirtsch.
70Kemkowsky,  2  .  Swakopmund114  —  —  —  Abfuhrunternehmer
71|  Kettligz  -  1  2  —  —  —  astwirtschaft  (Hotel  z.
72  Klein,  90.  Gobabis  22  —  —  —  Schmiede  e#nhof
73  Koch  "-  Kaese  .Gelwater-Naus  32J12  —  —  Kaufladen
74  Koch,  Emilie  Swakopomund  —  —  —  —  Speisewirtschaft
75  Koetting,  Chr.  Windhuk  —  3  —  —  —  Kaufladen
76  Krabbenhöft.  Gibeon  32  —  —  —  Gastwirtsch.
77Krieß,  F.  -  32  Bersaba  1.  1  Kaufladen
78  Krießbach.  Windhuk  2  4  —  —  —  Kischlerei
79  Kronewitter,  B.  Otjimbingge  1  6  –  —  —  Kaufladen
80  Kustner,  M  Swakopmund  25  —  —  —  Kaufladen,  Schuhwarengesch.
81/Langenberg  Omburo!)  12  —  —  —  -  lu.  Schuhmacherei
82  Lartz,  Franz  Swakopmund  1  —  —  —  Rimmermann
83  Laßig  &amp;amp;  Ihde  Omaruru  22  —  —  —  aufladen  u.  Gastwirtsch.
84Lauterbach,  C.  Windhuk  —  1  —  —  —
85  Leuffgen,  J.  -  1  4  —  —  —  Gastwirtsch.  u.  Weinhdlg.
86  Liebenstein,  A  -  2  1  —  —  —  Kaufladen
87  Linke  Swakopmund  1  —  —  —Sastwirtschaft  (Gr.-Café)
88Ludwig,  J.  Kl.-Windduk?  16  Windhuk  3  5  Gärtnerei,  Bäckerei  und
89  Luebky.  Karibib  1  4  —  —  Bäckerei  (Gastwirtsch.
90,  Luhde,  Nudolf.  Swakopmund—  —  —  —  Hmapuhese  werchalt
91|  Maertins,  Walter  Nonidas  113  —  —  —  astwirtsch.  u.  Gartenbau
92  Martell,  5  Karibib  11  —  —  —  2Xischlerei
93  Matzkuhn,  Albert  Jakalswater  —  2  —  —  —  sKaufladen
94  Merter,  L.  .  Okombahey22  —  —  —  -
95Mertens  4  Sichel.  *  Windhuk  5  12  Haris  1.  21  Kaufl.,  Hotel  u.  Farmwirtsch.
96  .  —t  4  deilbronner  Waterberg  1  4  —  —  —  sKaufladen
97  Miersch,  Ott  Swakopmund—  —  —  Barbier  und  Friseur
98  Mittelstedt,  Outio  1  —  —  —  —  Shotograp
99  Molzahn,  Albert  .  Gibeon  1  1  –  —  —  rt  „Wagenbauerei
100  Müller,  Paul  .  Swakopmund1—  —  ——netdermeister
IOIMllller,..  .  Keetmandhoop25  -—BacketetuSchlüchtuet
1020hlsen,C..  .  Gobabis  2—  Aminuis  1|—  Kaufladen
103|Ormond,  Th.  .  Dutjo  1  —  —  —  —  Mauermeister
104  Panzlaff,  W  .  Windhuk—6  —  —  —  Maler
105Pickbrenner  .  Omaruru  1  1  —  —  —  Bäckerei
106  Pilet,  M..  Frauenstein  1  —  —  —  sKaufladen,  Farmwirtsch.
107  Purainen,  A.  Omaruru  1  1  —  —  —  -
108  Raabe,  E.  ..  .  Guibas“)  11  —  —  —  :  -
109  Rapsch  &amp;amp;  Höhn.  .  Omaruru  2  3  —  —  —  Pagenbauerei
110|  Nascher  &amp;amp;  Thielecke  SwakopmunddiZb  —  —  —  Jauf  fladen
111|Redecker,h  538.  Otjimbine  25  Karibib  2  4  agenbauerei
112|  Reinert,  93.  .  Wkudout—2  —  ———üchtem
IlZLeRichetCo  .  Warmbad  22  —  —  —  Sehcher  prinz
114  |Noehlig,  H.  F.  .  Windhuk  —  5  —  —  —  Gastwirtsch.  (Hotel  8
115  Rösemonn,  4  Koneniter  Karibib  5  10  Omarurn  2  2  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
116|Roeßler,  6.  .  Windhuk  388  —  —  —  Mauermeister
117  Rohe,  H..  -  —  3  —  —  Gaftwirtschaft
118RNolfs,  C.  W.  .  Outio  1  Rolfsfarm  1|  2  Kaufladen,  Farmwirtsch.
119|  Nubien,  9.  .  Karibib  2  3  —  —Gastwirtschaft
120  Sabatta,  C.  5.  Franzfontein  !  1  —  —  —  —  Händler
121  Saggan,  nrich  Swakopmund  —  —  —  —  aufladen
122  Salpeter  Lenden  Dutjo  2  4  —  —  —  -
1231  Sander,  J..  Windhuk  —  1  —  —  —  -
124  Sappeur,  W.  ...  Waldau  1  5  —  —  —  ê—ahnhofswirtschaft
125  De  Seande  Davignab)23  —  —  —  Kaufladen,  Farmwirtsch.
126Schaefer,  8  ......  Windhuk  2  3  —  —  —  Jbastwirisch.  (Hot.  Continent.)
127chilling,  ......  Karibib  1  —  —  —  —  Barb.  u.  Friseur  (Bäckerei
128  "v  lagbaum,  M.  .  .  Windhuk  112  —  —  —  Schlosserei
129  Schlichting,  Theophil.  Swakopmund—4  —  —  —  sKaufladen  u.  Gastwirtsch.
130|  Schmeren  eci  A.  ..  Windhuk  7120  —  —  —  -  Farmwirtsch.

 

1)  Ben  Omaruru.

 

)  Vez.  Windhuk.

 

 

 

2)  Bez.  Gibeon.

 

 

 

 

 

4)  Bez.  Keetmanshoop.
        <pb n="558" />
        *#

 

.  *
Name  der  Firma  oder  Wei-  Far-  ignieder-  Wei-  Far-7
  Handels  nee  dens  bes  biges  bes  biges]  Art  des  Geschafts
S  s  Personal  9  Personal
1318ch.it  Swakopmund—  —  —  —  —  Kantine  f.  Molenarbeiler
132  Schmibtyy.  Kl-Windhuk  5  —  —  —  Brauerei
133Schnabel,  99.  Okahandyudan-—  2  —  —  —  Mauermeister
134Schnellenbach...  .....  Swakopmund  —  —  —  —  —  Rechtsagent
135Schröder,  K  WM.  Uitdraai!)  117  —  —  —  RKaufladen,  Farmwirtsch.
136Schubert,  Octo  Swakopmund  2  2  —  —.  —  Gastwirtschaft  u.  Bäckerei
137%chulte,  Oto  Windhuk  112  —  —  —  Bäckerei
1388  Schulze,  Augutitt  Swakopmund!  —  —  —  —  Maler
139  Schurz,  Margareete  Windhuk  —  4  —  —  —  Gastwirtschaft
140|  Schuster,  Oto.  Swakopmund  1  2  —  —  2  -  u.  Bäckerei
141%Seidel  &amp;amp;  Busee  Lüderitzbuchh  3  4  Keetmanshoopp  21  2  Kaufläd.,  Schankwirtsch.
Bethanien  1  1  HRKaufladen
142  Sehg.  SSS.  Karibib  1.  5  —  —  -
143  Siebers,  H..  ....  .DOmaruru  2  2  —  —  —  Avagenbauerei
144%Stern  &amp;amp;  Henker  Windhuk  2  11  —  –  1—  -
145Stonss.  Kl.-Windhuk4—  10  —  —  —  Gärtnerei
146  yrertseen  Radfordbais!  —  —  —  sccherei
147/Szymanskyu,  3B3333.  Windhus  —  —  —  Barbier  und  Friseur
148  Talasks  WKD.  Fahlwaterr)½4  —  —  „  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
149  Tatlowb,  88.  Omaruru  3  2  —  —  —  -  -
—“  ...  ....  Kl.Windhuk  —  10  —  —.  —  Gärtnerei.  Schankwirtsch.
151|  Vorpahll  E.  Windhuk  5  13  —  —  —  Mauermeister  ((verrieb
152  Walser  .  Ukamass)  1  2  —  —  —  RRKaufl.,  Schankwirtsch.,  Farm-153/
  Wafsserfall  3nn.  Swakopmund——  —  —  —  Nechtsanwalt,  Nedakteur
154  Weber  Okazewat  —  2  —  —  —  Kaufladen
155|  Wecke  &amp;amp;  Voigs  Windhuk  2  8  fkahandya  41  22  Kaufläden,  Farmwirtsch.
z  Waterberg  26  Kaufladen
Otjosasu  113  -
166  Wecke  &amp;amp;  Boits  Swakopmund  1  4  —  —  —  -
157/  Weilbächer.  E.  Okahandya  8  10  —  —  —  Stellmacherei
158]  Wendelmucth,.  K.  Windhuk  —  4  —  —  —astwirtsch.  (Thür.  Hof)
159  Winderänders  .  -  —  2  —  —  aalempnerei
160Wille,  C..  ..  ....  Tsuwandis  1  —  –  —Maurer  und  Farmer
161Witt,  33221.  Windhuk  21  —  —  TKischlerei
162  Wege  Gobabis  —  2  —  —  —  Mauermeister
163/  Wronskyo  8.  Omaruru  111  —  —  —  sKaufladen  u.  Gastwirtsch.
164Wulff,  C.,  &amp;amp;  Co.  .....  Windhuk  2  4  SwakopmundäimZ  ,  u.  Farmwirtsch.
165  Wywiasgnd)d)d.  -  —  2  —  —  —  bPhotograph
166  Zachlehner,  Dr.  .  .  .  .  Swakopmund  —  —  —  —  —  pFraktischer  Arzt
167  Bimmermann,  M.,  Co.  -  —  —  Karibib  46  Baugeschäft

 

 

 

1)  Distr.  Karibib.  2)  bei  Lüderitz4bucht.  2)  Bez.  Keetmanshoop.

 

 

 

 

 

4)  Distrikt  Gobabis.

 

Sur  Statistik  der  weißen  Bevölkerung  des  füdwestafrikanischen  Schutzgebiets.

Die  nach  dem  Stand  vom  1.  Januar  1903
aufgenommene  Statistik  der  weißen  Bevölkerung  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets  zeigt  in  der  Gesamtsumme
  nahezu  dasselbe  Resultat  wie  die  Statistik
des  Vorjahres;  einschließlich  der  eingeborenen  mit
Weißen  verheirateten  Frauen  betrug  die  gesamte
Kopfzahl  am  1.  Januar  1903  4682  gegen  4674  am
1.  Januar  1902.  Dagegen  sind  innerhalb  der  einzelnen
  Gruppen  der  Bevölkerung  im  Laufe  des
Jahres  1902  nicht  unerhebliche  Verschiebungen  eingetreten,
  als  deren  Hauptursache  die  Rückwanderung
eines  Teiles  der  im  Jahre  1901  in  das  Schutzgebiet
  eingewanderten  Buren  anzusehen  ist.  Daneben
kam  die  Beendigung  des  Molen=  und  Eisenbahnbaus
in  Betracht,  durch  welche  zahlreiche  Handwerker  und
Arbeiter  ihre  Beschäftigung  verloren  und  sich  zum
Verlassen  des  Schutzgebiets  veranlaßt  sahen.  Diese

 

Rückwanderung,  die  in  ihrer  Wirkung  auf  das
Gesamtergebnis  der  Bevölkerungsstatistik  durch  einen
entsprechenden  Zuzug  neuer  Ansiedler  ausgeglichen
worden  ist,  hat  nicht  nur  das  Verhälltnis  der  einzelnen
  Nationalitäten  innerhalb  der  Bevölkerung
des  Schutzgebietes  verschoben,  sondern  auch  die  Verteilung
  auf  die  beiden  Geschlechter,  das  Verhältnis
der  erwachsenen  Bevslkerung  zu  den  Kindern,  die
Gruppierung  der  Berufe  und  die  Verteilung  auf
die  einzelnen  Bezirke  des  Schutzgebietes.

Was  zunächst  die  einzelnen  Nationalitäten  anlangt,
  so  ist  folgendes  zu  bemerken:  Die  Burenbevölkerung,
  welche  im  Jahre  1901  um  765  Köpfe
zugenommen  und  am  1.  Januar  1902  eine  Kopfzahl
  von  1354  erreicht  hatte,  ist  im  Jahre  1902
um  381  Köpfe  zurückgegangen  (davon  allein  346  im
Bezirk  Keetmanshoop),  so  daß  sie  sich  am  1.  Jonuar
        <pb n="559" />
        1908  auf  973  stellte;  von  der  letzteren  Zahl
stammten  751  aus  der  Kapkolonie,  222  aus  den
beiden  ehemaligen  Freistaaten.  Gegenüber  diesem
Rückgang  der  Burenbevölkerung  hat  die  deutsche
Bevölkerung  des  Schutzgebiets  eine  Zunahme  um
403  Köpfe,  von  2595  auf  2998,  erfahren.  Die
Verschiebungen  innerhalb  der  übrigen  im  Schutzgebiet
vertretenen  Nationalitäten  sind  geringfügig.  Es
darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  ein  —  wenn  auch
nur  bescheidener  —  Teil  der  Abnahme  der  Buren  und
Zunahme  der  Deutschen  auf  die  Annahme  der
Reichsangehörigkeit  seitens  eingewanderter  Buren
zurückzuführen  ist.

Bei  der  im  Vorjahr  gegebenen  Übersicht  über
die  Entwicklung  der  weißen  Bevölkerung  Südwestafrikas
  im  Jahre  1901  V)  wurde  darauf  hingewiesen,
daß  der  im  Jahre  1901  eingetretene  Zuwachs  der
Burenbevölkerung  zum  weitaus  größeren  Teil  aus
Frauen  und  Kindern  bestand.  Von  den  am  1.  Januar
1902  im  Schutzgebiet  vorhandenen  Kapländern  und
Buren  kamen  nur  287  auf  die  erwachsenen  Männer,
dagegen  1067  auf  Frauen  und  Kinder.  Die  im  Jahre
1902  eingetretene  Rückwanderung  hat  sich  in  dem
Maße  auf  Frauen  und  Kinder  beschränkt,  daß  trotz
der  Gesamtabnahme  der  Burenbevölkerung  des
Schutzgebiets  eine  Zunahme  der  erwachsenen  Männer
südafrikanischer  Herkunft  um  29  zu  konstatieren  ist,
bei  einer  Abnahme  der  Frauen  und  Kinder  um
410  Köpfe.  Diese  Verschiebung  kommt  in  der  Ver-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  338.

465

 

teilung  der  gesamten  weißen  Bevölkerung  des  Schutzgeblets
  auf  die  Geschlechter  und  Altersklassen  darin
zum  Ausdruck,  daß  die  Zahl  der  männlichen  Bevölkerung
  um  115  Köpfe  zugenommen,  die  weibliche
(ausschließlich  der  mit  Weißen  verheirateten  eingeborenen
  Frauen)  um  110  Köpfe  abgenommen  hat,
daß  ferner  die  Knaben  um  120,  die  Mädchen  um
147  abgenommen,  die  erwachsenen  Frauen  nur
um  37,  die  erwachsenen  Männer  —  also  der  für
die  Schaffung  von  Werten  und  für  die  wirtschaftliche
  Entwicklung  des  Schutzgebiets  wichtigste  Teil
der  Bevölkerung  —  um  235  Köpfe  zugenommen  haben.

Von  den  einzelnen  Berufen  haben,  ebenso  wie
im  Vorjahr,  die  Anfiedler  und  Farmer  die  stärkste
Zunahme,  um  127,  aufzuweisen.  Regierungsbeamte
und  Schutztruppenangehörige  haben  eine  Vermehrung
um  81  Köpfe  erfahren.  Die  Zahl  der  Kaufleute
und  Händler  ist  um  39  gestiegen.  Die  Handwerker
und  Arbeiter  sind  um  26  Köpfe  zurückgegangen,
und  zwar  lediglich  infolge  der  erwähnten  Beendigung
des  Baues  von  Eisenbahn  und  Mole.

Unter  den  einzelnen  Bezirken  hat  Windhuk  die
weitaus  stärkste  Bevölkerungsvermehrung  zu  verzeichnen
  (212  Köpfe).  Zugenommen  hat  die  weiße
Bevölkerung  ferner  in  Gibeon,  Karibib  und  Grootfontein.
  Eine  nennenswerte  Abnahme  der  weißen
Bevölkerung  ist  außer  im  Bezirk  Keetmanshoop
(Rückwanderung  der  Buren)  nur  im  Bezirk  Swakopmund
  eingetreten  (Wegzug  der  am  Hafen=  und
Eisenbahnbau  beschäftigten  Arbeiter).  In  den  übrigen
Bezirken  waren  die  Verschiebungen  unbedeutend.

 

lbersicht  über  die  weitze  Bevölkerung  des  s#dwestafrikanischen  Schutzgebietes.
(Nach  dem  Stand  vom  1.  Januar  1903.)
I.  Allgemeine  ÜUbersichten  nach  Bezirken  (Bezirks=  und  Distriktsämter).
a.  Gesamte  weiße  Bevölkerung  nach  Geschlecht,  Familienstand  und  Wohnbezirk.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche  Bevölkerung  weibliche  Bevölkerung  Ge-  Ein-«

  samte  geborene  Summe

Wohnbezirk  Erwachsene  aue—  Erwachsene  —-e  8  d  Sr.  10

.  -.  ver-.11

ledig  zeirale  ben  men  ledig  zeiratet  chen  sammen  volkerung  herratet  )
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.
Keetmanshoop  396  205  2271828  18  144  206  370  1198  12  1210
Giben  132  93  126  351  33  85  137  255  606  8  614
Gobabis  78  4  2  84  —  4  1  5  89  —  89
Windhuk  14  168  130  1012  32  146  125  303  1815  14  1829
Swakopmund  381  49  25  455  27  48  26  100  555  —  555
Karibbb.  142  40  211403  10  42  26  78  281  —  281
Omaorürlnlr125  23  71  4  16  9  29  184  7  191
OuioHo5  15  12  172  5  13  7  25  197  1  198
Grootfontteen  69  25  37|131  18  25  41  84  215  —  215
zusammen  1903  2182  622  587  3391  147  523  579  1249  4640  42  4682

-  19021881  588  7078276  116  617  726  12369  4635  39  4674

Zu  bew.  Abnahme  #  201  34  —  10|T  6  K  S  □  jS
        <pb n="560" />
        —  466  —

b.  Gesamte  weiße  Bevölkerung  nach  Staatsangehörigkeit  und  Wohnsitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsangehöörig  keit  Zusammen
ma  9  3  .
8  8  8  8.  Zu-.
  »  B-  8  G  8  S.
Wohnbezirk  3  5  3  .  -  2  1903  1902  bezw.
K  32  "  6  S  S  E.  Abnahme
382  s  5
—————————  &amp;amp;  8  55  6  6
Heetmanshooppp31442  78  1  2  12  —  10  110  115231313
Gibeen  373  1602  —W—  2  71  6614  506|—  108
Gobabs.86  3  —  —  —  —  —  —  —  89  944—  5
Windhdukkk.  119  —  178  9  10  2  7  3  1191329  1117|K  212
Swakopmund  474  2  21  28  9  —  5  11  5  555  617—  62
Karibb.259  6  4%2  —  2  2  4  2281227  54
Omarrnr14  7  7  —  11  1  —  1  —  191  200  1
Outtto  160  15  8  —  —  14  1  —  —  .
Grootsonte49  12  —  31  10  215|  180  35
zusammen  190832998  973  453  40  35  19  29  101  34682  46y4
1902  1%  4  57  27  26  19  101  4674  +—
Zu=  bezw.  Abnahme  —  403—381  +  1  —1S  S
C.  Erwachsene  männliche  Bevölkerung  nach  Staatsangehörigkeit  und  Wohnbezirk.
Staatsangehörigkeit  Zusammen
*  8  E—  s3  Zu-82
  8  S  8  S
Wohnbezirk  —  5  2  bezw.
S  e  S
e#S  65  Z  6KTf  6
Keetmanshop.  294  254  38  1  3  —  7  —  4  601  494  4  107
Giben  1563  —  4  —  —  —  1  15  2  226  182  43
Gobabbss  79  3  —  —  —  —  —  82  794.-3
Windduu7863  8  6  1  2  3  1  882  733  149
Swakopmund  361  *1  1922  9  4  6  3  430  496  66
Karibbt.  160  6  4  2  —  2  2  4  212  182  .
qukuku......1334.4—!51—1—148163—15
Outxo......142  7«4«——.s——  6  1  —  —  160  156  4
Grootfontten  43  1½  —  —  3  —  —  4  2  94  84  10
zusammen  19032173  316  176  39  26  10  1733  14280“  2569—  235
’10902  1966  287  157  57  20  18  11  24  292569—
Zu=  bezw.  Abnahme  207  —29  —19  —  18.  +6—SI  J  H,

 

d.  Erwachsene  männliche  Bevölkerung  nach  Beruf  und  Staatsangehörigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsangehörigkeit  J  Zusammen
z  8  m8  33  Zu-L
  8  S  8  2
Beruf  8  S  8  —  2  bezw.
N8NH1HiHiii2
S  S
5  45  5  5  35  K  5  3  F  T.  6#

-  .-Regierungsbeamte

  und  #  I
chutztrupbe  9399  —  —  —  —1  —  —  —  —  939  868  81
Geistliche,  Missionare  2c.  46  —  1  1—  —  6  #  1  —.  —1  54  52—  2
Kaufleute,  Händler  2c.  253  2  16—  —  1  1  3  1  277  238  39
Ansiedler  und  Farmer.  .334  306  128  1  11  —  8  21  4  813/  66366  —  127

Ingenieure,  Architekten,  Ge-  .  l

sellschaftsvertreter,  Lard-  -
messer*)  ꝛc.  ..  14  —  3  —  —  —  —  —  1  18  9  9
Hondwerker  und  Arbeiterrs  101  7  38315  3  79  6  693710  26

Bergleuse  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —1

—l-  6  —  —  —  —  6  7ßGS  1#
Arzte  #s)  3.  —  1  ——  —  4  4
zusammen  2173  318  176  39  26  10  17|/  33  1228042569|  —+  235

 

".)  Die  Regierungslondmesser  und  )  die  Regierungs-  und  Schutztruppenärzte  find  unter  Regierungsbeamte  und  Schutztruppe  einbegriffen.
        <pb n="561" />
        —  467  —

e.  Erwachsene  männliche  Bevölkerung  nach  Beruf  und  Wohnbezirk.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beruf  Zusammen
In-Re-
  ·  Hand-  Zu-..
  genieure,
Wohnbezirk  Lierungs-  Geistliche,  Kaufleute,  Ansiedler  Architekten,  werker  See-  9  bezw.
beamte  u.  Missio-  Ländler,  und  senlcen  Q]  und  leuie  rztel  1903  1902  Abnahme
Schutz=  nare  2c.  Gastwirte  Farmer  vertreter  Artruppe
  Landmesser  beiter
Keetmanshoop  166  6  45  348  2  31  3  —  60144  10
Giben  4  4  13  145  2  14—  1125  182  43
Gobabis  33  5  10  19  —  15—  —  82  79  3
Windhuk  373  26  109  149  5  2019  1882  733|  149
Swakopmund.  72  —  51  6  7  289  3  2  430  496—  66
Karibib.  23  2  20  35  —  100  J182  182  —
Omaruru.  93  8  14  32  —  6  —  —148  163—  15
Outjo  .  ..  109  7  13  20  –  11  ——  —  1600  156  4
Grootfontein  24  1  2  59  2  6  —  —  94  844  10
zusammen  939  546  27  s13  18  693  6/  4280  2569  235
II.  Einzelnachweisungen.
a.  Weiße  Gesamtbevölkerung  nach  Maßgabe  des  Wohnplatzzes.
Staatsangehörigkeit  und  Anzahl  am  Wohnsitze
8  #i  8  *  58  .-  2  "bP
r  8  rm  ——————————.—
Wo  la  2  2  85  S  —.  S5.  S
#*  **ßs222225
s  3  ½22§
SS  5Ss  6S  S6E  S
Bezirksamt  Keetmanshoop:
Keetmanshoopopo  .  189  28H  11——  —————  23  31  –  275
Bethanien  311222  ———  ——  —  —  2  ——  32  —  —  87
Warmbad.  ..  ...  20  11  —  ——  1  —  —  ——  —  —  129  34  —  195
Ukamass.  11  —  —  —  —  1  —  —  —  8—  157  —  —  177
Schuitdrifft  4  —  —  —  —  —  —  —  —  —  107  —  —  111
Koõs  ..  ..  ....  716  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  69  —  —  92
Kauur  .......  22——————————-—  80  —  —  102
avignab.  ..  ...  12  —  4—  —  —  —  —  —  —  —  131  —  —  147
Lüderitzbucht  18  1  —  —  —  ——  ——  —  —  —  5  —  —  24
314  758  12  1  —  2  ——  28——  733  65  —  1
Distriktsamt  Karibib:
Sphiir  11  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
Dorstrivrier  1  ———  —  —  —  —  ——  ——  —  —  —  —  1
Kubas..  .  .  .  ...  8s8s  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  8
Abbabis.  ......  3  —  —  —  —  ——  —  ——  —  —  —  —  —  —  3
Habbs  5  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  5
Karibbb.  150  1  2  W  2  —  —  2  —  —  —  2  —  3  164
Okatjimukusu  11|  M–  —  ——  —  —  —  —  —  1
Otjimutoka.....  1|  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  1
Kamembonde  2—  ——  „W—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Otjimbingde  55  —  ———  ———  ——  ———  ——  —  —  –  1  59
Uk8uiibb  3—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3
Kaltenhausen  2  —  ——  —  ————  —————  —  —  —  2
Potminn  2  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Salern  2  —  ——  ————  ————  ——  —  —  2
Witfrouw  ...  ...  —  1|  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
ubb.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  3  —  —  3
Goas  .....  ...  —  1——  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1
Usakos  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1  —  —  1
Uitdrai  2  W—  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Otjirue  1  —  —  —  —  ———  ——  —  —  —  —  1
Snyrivier.  ..  ...  s6  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  6
ahlwater  5  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5
mbujohakane  2  —M—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Kalionbo  1  1  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Okakoaraa  2  —  —  ——  ———  ——  —  —  —  —  2
Okauakondua  1  —  —  ———  —  —  —  —  —  —  —  —  1
259  4  222——  —2  ———6  l  T
        <pb n="562" />
        —  468  —

 

 

 

Wohnplatz

Staatsangehörigkeit  und  Anzahl  am  Wohnsitze

 

Engländer
Holländer

Deutsche

22  ã  S  5  s

’i“  8  |
V  8

3  656  E

 

 

 

 

 

 

Giben
Zarris
Hanauss
Korrakorrabees
Geitsaubb
Marienthal
Orahbt

Schürfpbenz
Grootfontein  .  ...
Naudaus  ..  .  ...
Nam  .  .  .  .  .  .  .  .
Maltahöhe  ..  ...
onteine
leinpenz
Kleinfontein
Tourlousie  .  .  .  ..

 

 

Tsubgaass
Seßkameelbn
arris  a.  Pakriemrevier
ub-Garris.
wartmodder
Am  roten  Berge
Kameelhaurr

Gründnn.

Gelwater-Naris.  *

Rietmond
Lidfonteten
Stampriet.
Harribes-Nord.
-  Rietrivier.
Keinuchas.

Ha
Swartmodder
Urikosa
Tsorromas  ..  ...
Kosiis
Kowmes.
Deutsche  Erde
Borckenfriede  .  ...
Ober-Geitzubb
:  Hudub

—4

 

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—

##S  1

 

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[ZlilllollilölleeSlol  Slchl-l  SlSlssoolsllllllll  le

 

Bezirksamt  Gibeon:

4

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i

 

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llllIIIIlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllIlllllllllll
lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllIIllllllIlIllillllll
lllllllllllllllllllllllllllIllllllllllllllllllllllllUIIlosllIlllllll
llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllllllllllll
IlllllllllllllllIlllIIIllIllllllllIlllllllllllIlIIIlllIlllllIlllIIH

llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllIlllllI
llllllIlllllllllllllllllllllllllllllllllIlllIllllllllllIllllllllll

 

 

 

 

 

 

 

 

—
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—
S
—
2

 

 

 

 

|
|
I
I
l
us
I

Kapländer
Buren  aus
den  ehemal.
Republiken
ohne  Staatsangehörigkeit

Gesamtzahl

 

—

 

#—
——————-—

SS#S

!ê  W  —
-N————————x

SSos

 

illellsls-olol  llilalssslsssseossssollllllllSllllililliserlIl

1111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111

2

 

141111111111111111111111111111111111111111611111111111111161111111111
        <pb n="563" />
        —  469  —

 

 

 

 

 

 

Staatsangehörigkeit  und  Anzahl  am  Wohnsitze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  m  S  8  —*  2
8  8  S.  —  8  33  8  r326  —  2
Wohnpla  8„  2  5  S  V—  2  Sz  3
*5555  353
3u“

S%  S  &amp;amp;  &amp;amp;  SSSBSES  ESS

Distriktsamt  Gobadis:

Gobabbes  67  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  ——  3  —  70
OTas  10  —  —  —  —  —  —  ——  —  –  —  —  10
Aminuis  ......  6  —  —  ——  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  6
Witolhen  3  —  ——  ———  ——  —  —  —  3
——ss-s

Windhuik
Klein-Windhuk
Brakwater
Elisenhei
Gamammm
Tkrameen
arm  Hoffnung
ukunft

Tsatsagss.
Rietfontein
Kowmass
Kireiputib.
Neudam.
Otjisecnnn
Monte  Christo
Otnihavrercaa
ris
ichtenstei)
Hoffnungsfeld
Friedrichsruh.  ...
Vaalgras  ..  .  ...
Matchlen

Ondekaremb
Soringbockoley

Waterberg  ..  ...
Oviombo  ......
Otozongotta  .  ...
Karatwerasau.  ...
Okandjandee

 

 

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111111111111111121111111111111111111111111111111111111

 

I  l

Bezirtöathindhub

 

 

 

 

llllllllllllllllllHlllllllllllilllllllllllllllllllll

 

 

 

—

11111111111111111151111111111241111111111111111111111164
1111111111111111111

111111111111111111511111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111111111111111111111111

1111111111111111112111111111111111111111111111111111132
111111111111111111111111111111111111111111111111111111

 

 

 

 

 

 

 

 

111111111111111111111111111111111111111111111111111111

 

1114111411111111114114111111111111111111111111111111111

 

111111111111111111211111111111111111111111111111111111

 

 

—  ———3

wG  S.  —  [
doSdeb—-Soc-#dsd  Jaumudnrnos

———————
        <pb n="564" />
        —  470  —

 

 

Staatsangehörigkeit  und  Anzahl  am  Wohnsitze

 

»  8  I«  5
mehmss.  ½##
—E665  2212
82“““  lnn

SSd0W  00  SesGS  SGEGS  S5
Okakano  1

Okasise
Osambonde
Okamongongun
Omusunkumbbe
Okakene
Otjitazu  .......
Okaharru
Otjizongattl.
Okombahe
Otiena
Kanatzikue
Rehoboth  ...  ...
Hoakhanans
Nauchas.
Arel
Robertsons  Farm.
Gurumanas

—

S—S————

 

 

lililsiilisssiiliilsillsslllllllp
1111111111111111111111111111161—41
111111111111111111111111111111111
111-21111111111111111111111111111—
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111111111111111111111111111111
111111121111111111112111111111111

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——————————

 

13

8

 

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Distriktsamt  Grootfontein:

—
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2
5
—

#n19  118

2#
2

Grootfontein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11|  —  ——  —  ——  —  —  —  —  1
Otavi  ....  ....  4  —  +—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  4
Otüütooo  2  ———  —  ——  s—  2
Amatoni.  ...  ..  4  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  4
Gaubb  5  —  —  —  —  —  —  —
Orupuna  1  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5  6
Abakobbb.  —  —  —  —  —  —  —-—  4  1  —  5
Okanakasrerereelnu——R  —  —  "N  —  —  —  —  6  6
Uitkonst  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  17  —  17
Khusie.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  17  —  17
Streydfontein  —  ——  ——  4  18  —  22
Okamalundd  —  W  ——  —  ————  ———  —  13  —  13
Otapukua...  ...  —  —  —  ———  ——  ——  —  ——  16  —  16
Gemsbocklagte  —  —  —  —  —  —  —  ——  11  —  1  15  —  17
Farkfontten—  —  —  —  —  —W—  ——  —  —  —  —  —  7  —  7
Bubus  ...  ....  —  —  —  —  —  ———  —  2  —  2
Sandhub  ..  .  ...  2  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2
Neitsas.  2  —  —  —M—  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  2
!Guilab  2  —  —  —  —  ———  —  —  —  2
Otiomikambb.  2  —  —  —  —  —  ——  ——  ——  —  —  —  —  —  2
Olatjiva  ...  ...  —  —  ——  —  —  —  —  —  9  H  —  8  –  17
Auplag  ———  —  —  10  —  10
Olifantfonteten—  —  —W  —  —  ——  —  —  —  —  —  —.  8  —  8
Rietfontein  ..  ...  1L.  —  ——  l  —-—«—-————«—  —  —  —  1
Koeyfontein  .....  3.-——,.—  4  ——  —  —  -  —  2
uuns  ...  .  ...  —  —  —  —I  —  —  ——  ——  ——  —  —  —

——  EIIIIIIIIIE  216
        <pb n="565" />
        —  471  —

 

 

Staatsangehörigkeit  und  Anzahl  am  Wohnsitze

 

Wohnplatz

Deutsche
Holländer
Russen
Schweden  u
Norweger
Dänen
Italiener
Portugiesen
Schweizer
Ver.  Staaten
von  Amerika
Kapländer
Buren  aus
den  ehemal.
Republiken
ohne  Staats-=angehörigkeit

Gesamtzahl

 

 

 

 

 

Engländer
Osterreicher

 

Bezirksamt  Swakopmund:

#□2

7

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2
S#######  d  —  .%
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Swakopmund
Kap  Cro  ...

Hügamkhab,  .....
oanikomtes

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1111111111111—1

111111111111111
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111111111111111
111111111111118

ilometer  86.5
Jakalswater

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11111111111111—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ss-1111111111115860

2a4111111111111164

 

 

 

 

 

 

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474

Bezirksamt  Omaruru:

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Omaorunn
Okombahe
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————————.

Noitgedacht
Casandare
Ondongantte
Okao-Kassoi
Okoronjama
Otjipaeu

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111111111111
111111111111
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111111111118
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111111111111
111111111111
111111111111
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Karigonjona
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Gawadapis
Rolfs  Fam..

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        472

b.  Erwachsene  männliche  Bevölkerung  nach  Staatsangehörigkeit  und  Beruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand  oder  Gewerbe
—  S  8  2  —  8  3
Staats-  Gesamt##  5  283  25  212  Verwaltungsz
  3  2  38212  s2  V
angehörigkeit  zahl  535  25  2353  z  -5#  2  bezirk
5#sEEs2S*
m0  S  GV'S5  5ssn  5  r
294  166  6  35  60  2  22  —  3—  Keetmanshoop
163  46  3  13  85  1  14—  —  1Gibeon
79  33  5  10  19  —  12  —  —  —  6Gobabis
798  373  25  102  95  4  198  —  —  1  Windhuk
Deut  361  72  —  51  6  5  223  —  3  1Swakopmund
eutsche  1  10  232  131  25  —  91——  Karibib
133  93  3  11  20  —  6  —  —  Onmarur##
142  109  1  10  13  —  9  —  —  —  DDutjo
43  24  1  2  11  2  3  —  —  —rootfontein
12173  939  46  253  334  14  578  —  6  3
s  38  –  —  7  27  —  4  —  —  —  Keetmanshoop
44  —  —  —  4  —  —  —  —  —  bGibeon
.  —  —  —  —  —  —  wakopmund
Engländer  "  1  —  •T  3  *  —  —  —  Knk
4  —  –  1  3  —  —  —  —  —  DOnmnaruru
4  —  —  2  1  —  1  —  Sutio
176  —  1  16  128  3  271—  —  1
7  —  —  —-  7  —  —  —  —  —  Keetmanshoop
HIEIEEIIIEIEEE—
—  —  —-  —  ————  indhu
Holländer  4  —  —  —  —  —  4  —  —  —  Swakopmund
2  —  —  —  —  —  2—  #  —  —  Karibib
1  —  —  1  —  —  —  +W  —  —  Outjo
#17  —  1  1  8  —  7  —  —
1  —  —  —  —  —  1  —  SKeetmanshoop
8  —  —  —  1  —  7  —  —  Windhuk
Osterreicher  28  —  —  —  —  —  2—  —  Swakopmund
2  —  —  —  —  —-  2———Karibib
39  —  —  —  1  —  38  —  —  —
1  —  —  —  —  —  1|—  —  Vindhuk
2  —  —  —  —  —  2  ——  —  Karibib
Russen  1  —  —  11—  —  —  —  —  —  DOmaruru
6  —  6  —  —  s  —  —  —.  —  Outio
10  —  6  1  —  —  8  —  —  —
8  —  —  —  2  —  1  —  —  —  Keetmanshoop
6  —  —  —  1  —  5  —  ——  Windhuk
Schweden  und  9  —  —  —  —  —  9  —  —  —  Swakopmund
Norweger  5  —1  —  —  —  —  —  —  Omarurn
3  —  —  —  3  —  —  —  1Grootfontein
26  —  —  —  11  —  15—  —
Dänen#  1  —  —  —  —  —  1  —  —  —  WVindhul
Italiener  2  —  —  —  —  —  2  ——  —  —  HKaribib
2  —  —  —  1  —  2  —  —  —
–  —  —  —  —  —  Gibeon
Portugiesen  2  —  —1  —  2  —  —  —  —  —rootfontein
5  —  8  —  2  —S—
Schweizer  2  —  1  1  —  —  —  ertmanshoop
1  —  —  —  —  1  —  —  Gibeon
Vereinigte  Staaten  x  1  —  —  —.  —  1  —  Swakopmund
von  Amerikaz  –  –—  —  —  1  1  –)  —.
207  —  —  2  204  —  11  ——  SKemanshoop
6  —  —  —  —  ——NSKoribib
4  —  —  —  4  —  —U□□Grootfontein
220  —  16  —  2
        <pb n="567" />
        473

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand  oder  Gewerbe
Staats-  Gesamt,.  x  -ml.  5  Verwaltungs-*—ss2sg
  s  5338
angehörigkeit  zahl  2  e  S  5  S  2  IEIEIIE  bezirk
EEBIIIILIIILTVAEEEILEEIILIIIIE
·  ssOOZGsVIåZäåOpOOS
47  —  —  —  47  —  —  —  —  —  Keetmanshoop
3  —  —  —  —  —  3  —  —  6Gobabis
Buren  aus  den  ehe-  2  —  —  —  —  —  2  —  —  —  Swakopmund
maligen  Republiken  3  —  —  —  3  —-  ————Dmaruru
5  —  —  —  5  —  —  ——  —  —  Outio
38  —  —  —  35  —  3  —  —  —  6Grootfontein
98  —  —  —  00  —  8  6  —  ——
15  –  —i  —  15  —  —  —  —  —Gibeon
3  —  —  2  1  —  —  —  —  —  JLVWindhuk
Ohne  Staats.  6  —1  6  Eneichmund
angehörigkeit  1  —  —  1  E  —  —  Omaruru
4  —  —  —  4  —  —  —  —  —  6Grootfontein
33  —3  10  —  —
Kürzlich  kam  ein  Christ  von  Chtrati  zu  uns,  welchen
Cogo.  zlich  hrist  von  Chirati  zu  uns,  welch

von  der  Landungsbrücke.

Am  20.  Juli  wurde  trotz  schwerer  See  von  der
Hängeplattform  des  Rüstträgers  aus  der  Bauführer
Bärsch  der  Brückenbauanstalt  Gustavsburg  durch  ein
Boot  an  Bord  des  „Adolf  Woermann“  gebracht,
auch  wurde  versuchsweise  am  selben  Tage  ein  großes
Eisenstück  an  der  Landungsbrücke  gelandet.

Die  Plattform  des  Rüstträgers  befindet  sich  bei
Stütze  9  in  einer  Entfernung  von  204  m  vom  Landaufloger.
  Während  die  Boote  in  hoher  Dünung  bei
Stütze  9  lagen,  brachen  die  Wellen  etwa  10  m
südlich  von  Stütze  8.

RAus  dem  Bereiche  der  Missivnen  und
der  Antisklaverei-Bewegung.

Im  11.  Hest  des  9.  Jahrganges  des  „Afrika-Boten“
  lesen  wir  über  den  Fortgang  der  Mission
in  Süd-Nyanza  (Ostafrika):

Im  letzten  Vierteljahr  erhielten  114  Neger,
Kinder  und  Erwachsene,  die  in  Todesgefahr  waren,
die  heilige  Taufe.  Diese  Taufen  sind  fast  ausschließlich
  das  Werk  unserer  Christen.  Wie  sind  sie
glücklich,  wenn  sie  am  Sonntag  kommen  können,  um
die  Seelen  der  kleinen  Würmer,  denen  sie  den
Himmel  eröffnet  haben,  einschreiben  zu  lassen.
Haben  sie  Gelegenheit,  einen  Kranken,  der  in
Lebensgefahr  ist,  zu  unterrichten  und  zu  taufen,
sie  lassen  sie  gewiß  nicht  unbenützt  vorübergehn.

 

taufen  wollte.
den  Windeln,  und  doch  soll  der  Taufe  unbedingt

die  deutsche  Station  —  weiß  der  Himmel  für
welchen  Streich  —  während  einiger  Wochen  auf
Staatskosten  hinter  Schloß  und  Riegel  verpflegt
hatte.  Unser  guter  Neger  benutzte  die  unfreiwilligen
Mußestunden,  um  seinen  braven  Mitpensionären  die
Gebete  beizubringen,  die  er  wußte.  Jene  werden
in  einigen  Tagen  gleichfalls  zu  uns  kommen,  um
sich  bei  uns  besser  unterrichten  zu  lassen.  Einer  ist
kurz  vor  seinem  Tode  von  unserm  seeleneifrigen
Sträfling  noch  getauft  worden.

Dieser  Eiser  unserer  Neophyten,  ihren  Landsleuten
  das  ewige  Heil  zu  verschaffen,  ist  der
sicherste  Beweis  für  die  Aufrichtigkeit  ihres  Glaubens.

Unsere  Christen  sind  eifrige  Täufer  und  machen
meistens  ihre  Sache  auch  ganz  gut.  Daß  dabei
niemals  ein  Verstoß  gegen  den  vorgeschriebenen
Ritus  vorkäme,  daß  niemals  eine  solche  Taufe
zweifelhaft  oder  gar  ungültig  wäre,  das  wäre
wunderbar.  Doch  sind  derartige  Fälle  so  selten,
daß  sie  nicht  in  Betracht  kommen.

Der  Spendung  des  Sakramentes  schicken  sie
stets  die  Unterweisung  in  den  wichtigsten  Wahrheiten
unserer  heiligen  Religion  voraus,  gleichviel,  ob  der
Kranke  erwachsen  oder  noch  ein  Kind  ist.  „Zuerst
muß  unterrichtet  werden“,  so  sagte  sich  einer  unserer
krausköpfigen  Christen,  als  er  ein  sterbendes  Kind.
Das  Würmchen  lag  aber  noch  in

 

ein  Unterricht  vorangehen.  Diesem  Ubelstande  war
bald  abgeholfen,  die  Mutter  des  Kleinen  mußte
herhalten.  Sie  mußte  Akte  des  Glaubens,  der
Reue  erwecken,  energisch  dem  Satan  absagen,
daraufhin  erst  erhielt  der  kleine  Sterbende  die-Taufe.
        <pb n="568" />
        Vor  der  Zulassung  zur  heiligen  Taufe  lernen
alle  unsere  Schwarzen  eine  Formel  auswendig,  bestehend
  in  einem  Akt  des  Glaubens  an  die  wichtigsten
  Wahrheiten  unserer  heiligen  Religion.  Dieser
Art  Credo  bedienen  sie  sich  alsdann  zur  Unterweisung
  der  Kranken.  Mehrmals  konnte  ich  mich
später  selbst  überzeugen,  daß  die  Belehrung  völlig
hinreichend  war.  So  hat  mir  ein  guter  Alter  von
60  bis  70  Jahren,  der  sicher  nicht  mehr  übers
beste  Gedächtnis  und  den  hellsten  Kopf  versügte,
nach  folch  einer  Unterweisung  ganz  befriedigende
Antworten  gegeben  über  den  einen  Gott,  die  Ewigkeit
  der  Höllenstrafen,  die  Dreifaltigkeit,  die  Menschwerdung
  und  die  Erlösung.  Als  ich  ihn  noch  fragte,
ob  er  seine  Sünden  bereue  und  fest  entschlossen  sei,
nicht  mehr  zu  sündigen,  gab  er  zur  Antwort:
„Diese  Teufeleien  führen  geradezu  ins  Feuer“,  und
dazu  machte  er  eine  Gebärde,  die  nicht  minder
beredt  seinen  Abscheu  ausdrückte.

Tag  um  Tag  mehren  sich  die  Bitten  um  Zulassung
  zur  heiligen  Taufe,  so  daß  wir  Eingeborene
in  Anspruch  nehmen  müssen,  um  die  ungenügende
Zahl  der  Missionäre  einigermaßen  zu  ergänzen.
Vierzig  Katechisten  sind  bereits  an  den  verschiedensten
Punkten  unserer  Insel  Ukerewue  angestellt,  in  Abständen
  von  zwei  bis  sechs  Tagereisen  mit  der
Barke.  Gott  weiß,  wie  diese  Gegenden  bevölkert
sind!  Die  Insel  Ukerewue  allein  hat  2500  Einwohner;
  sie  allein  könnte  dem  Eifer  dreier  Missionare
genügen.  Doch  dazu  kommen  noch  500  000  Seelen,
zerstreut  auf  einer  Fläche  von  200  qkm.  Wer
macht  sich  in  Europa  einen  rechten  Begriff  von
diesen  innerafrikanischen  Pfarreien?  Auf  einer
Fläche  von  vier  Millionen  Hektar  600  000  Seelen;
—  und  wir  sind  drei  Priester!

Um  unsere  Ausgabe  einigermaßen  zu  erleichtern,
ohne  dadurch  den  Erfolg  zu  vermindern,  haben  wir
vor  kurzem  vier  Stunden  von  hier  eine  Hilfsstation
errichtet.  Hilfsstation!  Ja,  die  Kirche  und  die  Schule,
die  unser  Pater  Lupias  in  zwei  Monaten  hat  aus  dem
Boden  erstehen  lassen,  verdienen  wohl  jenen  Namen:
sie  sind  uns  eine  große  Hilfe.  Jetzt  kann  eine  Menge
unserer  schwarzen  Pfarrkinder  öfters  die  heiligen
Sakramente  empfangen,  was  ihnen  bisher  unmöglich
war.  Jeden  Monat  begibt  sich  einer  von  uns  dreien
dorthin,  läßt  die  Trommel  rühren,  schart  die  Leute
um  sich,  so  zahlreich  sie  kommen  können,  hört  Beichte,
unterrichtet  und  kann  nach  einigen  Tagen  zurückkehren,
  wenn  auch  etwas  müde,  so  doch  mit  dem
süßen  Bewußtsein,  in  kurzer  Zeit  viel  schöne  Arbeit
vollbracht  zu  haben.

Die  Einweihung  dieser  neuen  Station  fand  im
Dezember  statt.  Das  war  ein  Fest  für  unsere  Leutel
Das  Pulver  muß  „reden“,  und  nur  drei  Ochsen
wurden  verzehrt!  Ich  hatte  mich  schon  vier  Tage
vorher  an  Ort  und  Stelle  begeben,  um  all  die
nötigen  Vorbereltungen  für  ein  so  großes  Fest  zu
treffen:  es  galt  die  Kirche  und  nächste  Umgebung
aufs  beste  mit  bunten  Stoffen  und  Bannern  zu

44

 

schmücken.  Meine  Ankunft  allein  brachte  schon  eine
erstaunliche  Menschenmenge  zusammen;  ich  frug  mich,
woher  nur  all  diese  Scharen  kommen  mögen.  Fast
glaubte  ich,  es  war  meine  Gegenwart,  eines  Weißen,
erst  ganz  frisch  aus  Europa  gekommen,  die  ihren
guten  Anteil  an  diesem  bunten  Kommen  und  Gehen
hatte.  Ihr  hättet  sie  sehen  sollen,  diese  guten  Neger,
wie  sie  mit  unverwandten  Augen  meine  geringsten
Bewegungen  verfolgten!  „Hör'  nur,  er  spricht  wie
wir!  —  Aber  so  dick  wie  der  andere  Bwana  ist  er
nicht!  Wozu  mag  er  nur  die  zwei  „Spiegel“  vor
den  Augen  haben?“

Es  war  ein  wahres  Kreuzfeuer  von  Bemerkungen,
die  eine  so  naiv  und  absonderlich  wie  die  andere.

Ich  hörte  zu,  mit  desto  größerer  Gemütsruhe,
je  weniger  ich  davon  verstand.  Nur  dann  und
wann,  wenn  ich  einen  besonders  drolligen  Kerl  bemerkte,
  ließ  ich  mir  von  meinem  Dolmetsch  etwas
übersetzen.  —  Daß  ich  so  unablässig,  ohne  zu
plaudern,  vom  frühen  Morgen  bis  zum  späten
Abend  arbeitete,  begriffen  die  guten  Schwarzen  nicht.
So  was  geht  über  ihren  trägen  Verstand.

Die  Kirchtüre  stand  den  ganzen  Tag  weit  offen;
die  Heiden  waren  nicht  die  letzten  und  die  wenigsten,
sie  zu  besichtigen.  Unsere  Christen  gaben  ihnen
reichliche  Erklärungen  über  all  das  Neue,  was  sie
da  schauten.  „Wer  mag  nur  der  Alte  sein  mit
seinem  weißen  Barte,  mit  dem  kleinen  Kinde  auf
dem  Arme?“  Hilerzulande  haben  die  Frauen  allein
das  Recht,  die  Kleinen  so  zu  tragen,  und  die  Männer
sind  ihnen  deswegen  nicht  gram!  „Und  seht  nur,
wie  der  Kleine  auf  seinem  Arme  schon  so  reich  mit
vielen  Stoffen  gekleidet  istt  Sonderbare  Leute,  die
Europäer!“"

Das  Fest  selbst  hat  einen  bleibenden,  tiesen  Eindruck
  gemacht  auf  die  Schwarzen.  O  moöchten  sie
doch  künftighin  recht  zahlreich  sich  einfinden,  alle,
den  einen,  wahren  Gott  anzubeten!

 

Aus  Ponape  wird  berichtet:

In  der  Kapuzinermission  hat  aus  Anlaß  der
Einführung  des  deutschen  Sprachunterrichts  in  den
Lehrplan  der  Schule,  nach  Umbau  und  Neueinrichtung
  der  letzteren,  am  25.  d.  Mts.  in  Gegenwart
des  geschäftsführenden  Vizegouverneurs  Berg  eine
Feier  stattgefunden,  zu  welcher  die  in  Ponape  ansässigen
  Deutschen  und  Spanier  mit  ihren  Familien
von  dem  P.  Superior  Luis  de  Valencia  Einladungen
  erhalten  hatten.  Eingeleitet  wurde  die
Feier  durch  ein  deutsches  Lied.  Nachdem  darauf
einige  Ansprachen  gehalten  waren,  folgte  eine  Prüfung
  der  Kinder,  deren  Leistungen  in  Anbetracht
der  kurzen  Zeit  als  vorzügliche  zu  bezeichnen  waren.
Den  Schluß  der  Prüfung  bildete  der  Vortrag  eines
weiteren  deutschen  Liedes,  worauf  einige  Geschenke
an  die  Kinder  verteilt  wurden.

—
        <pb n="569" />
        —  476

Aus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten.

Bericht  über  die  Lage  in  den  britischen  Protektoraten
Ostafrikas.

Dem  englischen  Parlament  ist  vor  kurzem  ein
von  der  Regierung  ausgearbeiteter  Bericht  über  die
Lage  in  denjenigen  vier  britischen  Protektoraten  Ostafrikas
  vorgelegt  worden,  die  von  dem  Foreign
Office  in  London  aus  verwaltet  werden;  es  sind
dies  Britisch-Zentralafrika,  Uganda,  Britisch-Ostafrika
und  Somaliland.

Britisch-Zentralafrika,  das  westlich  und
südlich  des  Nyassasees  liegt  und  an  Nordost-Rhodesia,
Portugiesisch-Afrika  und  Deutsch-Ostafrika  grenzt
und  das  wie  die  anderen  Protektorate  unter  Ziwvilverwaltung
  steht,  wird  regiert  von  einem  Commissioner
mit  einem  Stabe  von  84  europäischen  Verwaltungsbeamten;
  für  die  Krankenpflege  sorgen  8  Arzte  und
5  Schwestern;  auf  den  Seen  fahren  drei  Dampfer,
auf  denen  10  Europäer  Dienst  tun,  die  militärische
Besatzung  besteht  aus  dem  1.  und  2.  Bataillon  der
King's  African  Rifles  und  160  Sikhs.  Für  Verwaltung
  und  Gesetzgebung  ist  maßgebend  die
British  Central  African  Order  1902.  An  Wegen
sind  bis  jetzt  gegen  1500  Meilen  ausgebaut;  die
bisher  fertig  gestellte  Telegraphenlinie  der  Transcontinental
  Telegraph  Company  ist  700  Meilen
lang;  sie  steht  mit  Kapstadt  in  Verbindung  und  soll
bis  zum  Nil  fortgesetzt  werden.  Im  Dezember  1902
ist  von  der  Regierung  mit  der  Shiré  Highlands
Railway  Nyasaland  (Limited)  ein  Vertrag  geschlossen
worden,  wonach  diese  Gesellschaft  sich  gegen  gewisse
Landkonzessionen  verpflichtet,  binnen  fünf  Jahren
eine  Eisenbahn  von  dem  im  Süden  gelegenen
Chiromo  bis  zum  Haupthandelsplatz  Blantyre  fertigzustellen,
  und  zwar  so,  daß  eine  Fortsetzung  der
Bahn  nach  dem  Nyassasee  möglich  ist.  Die  Einfuhr
  betrug  dem  Werte  nach  im  Jahre  189  1/92
38  840  2&amp;amp;,  im  Jahre  1902/03  153  990  K,  die
Ausfuhr  in  den  gleichen  Jahren  6965  E  und
34765  L.  Die  Ausgaben  übersteigen  jedoch  zur
Zeit  noch  die  Einnahmen  um  gegen  60  000  E
jährlich.

Uganda  wird  regiert  von  einem  Commissioner
mit  einem  Stabe  von  68  Zivilbeamten  nach  Maßgabe
  der  Uganda-Order;  die  Besatzung  besteht  aus
dem  4.  und  5.  Bataillon  der  King's  African  Rifles
und  einem  sogenannten  Uganda-Contingent;  die
Fortschritte,  die  das  Land  seit  der  im  Jahre  1894
erfolgten  Protektoratserklärung  gemacht  hat,  sind
bedeutend;  sie  sind  zu  verdanken  vor  allem  der  Herstellung
  der  Ugandabahn,  die  es  ermöglicht,  in
36  Stunden  von  der  Meeresküste  zum  Viktoria
Nyansa  zu  gelangen,  wozu  man  vordem  einen
monatelangen,  mühsamen  und  kostspieligen  Marsch
gebrauchte;  die  erheblichen  Mittel,  die  für  das

 

Protektorat  jetzt  ausgewendet  werden,  werden  sich
in  der  Zukunft  reichlich  bezahlt  machen;  schon  jetzt
bringt  die  Hüttensteuer  gegen  25  000  4  jährlich.
In  Uganda  herrscht  überall  Frieden.

Britisch-Ostafrika  wird  gleichfalls  von  einem
Commissioner  regiert  mit  einem  Stabe  von  79  Zidvilbeamten
  und  7  richterlichen  Beamten;  es  ist  besetzt
von  dem  3.  Bataillon  der  King's  African  Rifles
mit  dem  Hauptquartier  in  Nairobi.  Seit  dem  Bau
der  Eisenbahn  entwickelt  sich  das  Land  in  ungeahntem
  Maße.  „Ohne  sie  —  sagt  der  Bericht  —
war  ein  Fortschritt  unmöglich;  aber  mit  der  Bahn,
die  wie  eine  große  Ader  durch  das  Land  geht,  ist
die  Arbeit  der  Regierung  erleichtert,  die  Gefahr  des
Kulturpioniers  verringert,  die  Möglichkeit  nutzbarer
Anlegung  von  Kapital  eröffnet  und  die  Hoffnung
auf  reiche  Einkünfte  gewachsen."“

Das  Somaliland-Protektorat  ist  erst  am
1.  Oktober  1898  von  dem  Foreign  Office  übernommen
  worden;  es  hatte  vorher  unter  der  indischen
Regierung  gestanden,  die  Anderung  ist  mit  Rücksicht
auf  die  politische  Lage  in  Abessinien  erfolgt.  Es
liegt  gegenüber  Aden  und  erstreckt  sich  bis  zu  den
französischen  Besitzungen  in  Jibuti;  die  inländische
Grenze  ist  im  Jahre  1897  durch  ein  Ubereinkommen
mit  Abessynien  festgestellt  und  von  Italien  anerlannt
worden.  Das  Land  hat  sich  früher  selbst  unterhalten,
  aber  in  diesem  Jahre  wird  es  heimgesucht
durch  den  Aufstand  des  sogenannten  tollen  Mullah,
Muhammed  Abdulla,  und  es  ist  die  Veranstaltung
einer  großen  militärischen  Expedition  nötig  geworden,
durch  welche  außerordentlich  hohe  Kosten  entstehen.

 

Britisch-Uen-Guinea.

Der  „Annual  Report  on  British  New  Guinea“
(1.  Juli  1901  bis  30.  Juni  1902)  gibt  folgende
Zahlen  über  den  Handel  dieser  Kolonie:

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel
#.  1#.  L
1897/98  46  971  49  858  96  830
1898/99  .  52  170  68  496  120  666
1899/1900  72  286  56  167  128  458
1900/01  71  618  49  659  121.277
1901/02  70  817  68  300  139  117

Die  Einfuhr  bestand  zum  größten  Teil  aus
Verzehrungsgegenständen,  Bekleidungsartikeln  und
Baumaterialien.  Von  der  Ausfuhr  des  Jahres
1901/02  kamen  etwa  zwei  Drittel  (42  214  4)  auf
Gold;  der  Rest  verteilte  sich  auf  Hölzer,  Perlschalen,
  Kopra  2c.
        <pb n="570" />
        Sierra  Leone.

Der  dem  britischen  Parlament  vorgelegte  Jahresbericht
  über  Sierra  Leone  für  das  Jahr  1902  gibt
folgende  Daten  über  die  Entwicklung  des  Handels
dieser  Kolonie  in  den  letzten  beiden  Jahren.

 

Einfuhr  1901  1902
.

1.  Lebende  Tiere,  Nahrungsu.
  Genußmittel,  Getränke  154  558  181  977

2.  Rohmaterialien  (Metall
ꝛc.).  ..  1059  1128

3.  Industrieprodukte

a)  Textilwaren  176739  206  395
b)  Metallwaren.  57  686  64  418

c)  andere  Industrieprodukke
  156  342  141  872
4.  Geld  und  Edelmetall  1  902  30  145
zusammen  548  286  625  935

Die  in  den  obigen  Zahlen  inbegriffene  Einfuhr
für  Rechnung  der  Regierung  betrug  im  Jahre  1901
84  156  &amp;amp;,  im  Jahre  1902  72  189  L.  Vom  Wert
der  Einfuhr  kamen  im  Jahre  1902  72,8  Prozent
aus  dem  Vereinigten  Königreich,  23,7  Prozent  von
fremden  Ländern,  3,5  Prozent  von  anderen  ritischen
Kolonien  in  Westafrika.

 

 

Ausfuhr  1901  1902
#L  #

Palmkerne  161  749  201  357

Palmöl.  9816  13544

Kolanüsse  51  805  60  517

Kautschuk  9  203  8  192

Elfenbein  617  533
Andere  —*  viedukte.

  ..  23094  32  823

zusammen  256  284  316  966

Geld  38  577  77341
Waren  nicht  westafrikantschen

Ursprunss  9149  9211

Cesamtarsführ  304010  403  518

Von  dem  gesamten  Ausfuhrwert  des  Jahres  1902
gingen  30,5  Prozent  nach  dem  Vereinigten  Königreich,
  51,2  Prozent  nach  fremden  Ländern,
18,3  Prozent  nach  anderen  britischen  Kolonien  in
Westafrika.  Der  Bericht  bemerkt:  „Von  den  fremden
Ländern  ist  Deutschland  bei  weitem  unser  bester
Abnehmer,  und  die  große  Menge  der  Ausfuhr  an
Palmkernen  und  Palmöl  geht  nach  diesem  Land.

 

Sollbegünstigte  Einfuhr  von  vanille  aus  den  französüschen
Besitzungen  in  der  Südsee.

Durch  eine  auf  Grund  des  Dekrets  vom  30.Juni
1892,  betreffend  die  zollfreie  oder  zollbegünstigte
Einfuhr  von  gewissen  Erzeugnissen  der  Kolonien,
unterm  31.  Juli  1903  erlassene  französische  Verordnung

  ist  für  Vanille  die  Menge,  welche  aus  den
französischen  Besitzungen  in  der  Südsee  in  der  Zeit

476

 

vom  1.  Juli  1903  bis  30.  Juni  1904  unter  den
in  dem  genannten  Dekret  angegebenen  Bedingungen
in  Frankreich  eingeführt  werden  kann,  auf  10  000  kg
festgesetzt  worden.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

 

Dandel  Senegals  im  Jahre  1902.

Das  Jahr  1902  ist  für  den  Handel  der  Senegalkolonie
  im  allgemeinen  kein  sehr  günstiges  gewesen.
Obwohl  das  Hauptprodukt,  die  Erdnüsse,  infolge  der
außerordentlich  günstigen  Lage  des  Olmarktes  in
Europa  zu  bedeutend  höheren  Preisen  angekauft
wurden  als  in  früheren  Jahren,  so  blieb  die  Einfuhr
  doch  um  rund  20  Millionen  Franken  hinter
der  vorjährigen  zurück.  Sie  ist  von  54209  163  Franken
im  Jahre  1901  auf  35  870  037  Franken  im  Jahre
1902  herabgesunken.

Die  Haupteinfuhrartikel  bewerteten  sich  im  Jahre
1902,  wie  folgt:

kg  Franken
Lebende  Tiere  und  Fleiscl
waren  —  651  202
Fischereiprodutkk.  39  343  43274
Reis,  Zwieback,  Kartoffeln  11  493  265  2717  252
Früchte  und  Samen.  665  586  3517  155
Kolonialwaren  3  983  399  8  093  689
Ol-  und  Fettwaren  1712  929  1  315  548
Bauhos  —  609  296
bl
Spirituosen=  33  343  2  133  696
kg
Baumateriallklen  —  1  473  109
Rohmetalle  752  384  293  636
Farben  und  chemische  Produkte
  .  —  276212
Seife  und  Parfümerien  .  1042900  768210
Glas  und  Kristalle  198  5907  290647
Baumwolle  in  Fäden.  302  583  692  856
Gewebte  Stoffe  —  9  843  233
Papierwaren  128  979  172  284
Lederwaren  .  123  325  307  856
Eisen=  und  Metallwaren  .  6331  678  5  869  031
Pulver,  Waffen  und  Muniion
  —  471258
Möbel,  Holzwaren  und
Galanteriewaren  —  880  383

An  der  Wareneinfuhr  waren  hauptsächlich  folgende
  Länder  beteiligt:

Franken

Frankreich  18  233  558
Franz.  Kolonien  2  210  180
England  8712  743
Deutschland  789  561
Vereinigte  Staaten.  von  Amerika  1  634  216
Schweden  und  Norwegen  434  281
Spanische  und  portugiesische

Kolonien  198  418

Was  die  Einfuhr  a  aus  Deutschland  anbetrifft,
        <pb n="571" />
        —  477

so  kamen  folgende  Artikel  in  Betracht,  soweit  die

Statistik  eine  Unterscheidung  nach  Ländern  ermöglicht:

Franken
Spirituosen  (7542  hl)  345  138
Gewebte  Stoffe  .  111517
Eisen=  und  Metallwaren.  109  086
Glaswaren  128  637
Waffen  und  Pulver  16  034
Galanteriewaren  und  Verschiedenes  84  179

Die  Einfuhr  von  Spirituosen  aus  Deutschland
hat  einen  Rückgang  von  821  hl  im  Vergleiche  mit
1901  erfahren  (1901  8363  hl  und  1902  7542  hl).
Der  Rückgang  betrifft  hauptsächlich  den  Spiritus
in  Fässern  (1901  7851  hl  und  1902  5797  bl),
während  die  Spirituosen  in  Kisten,  Genever,
Absinth  rc.,  einen  Aufschwung  erzielten  (1901  851  hl,
1902  1506  hl).

Die  Einfuhr  deutscher  Baumwollgewebe  zeigt
einen  Minderwert  von  19  583  Franken  (1901
131  100,  1902  111  517  Franken),  welcher  jedoch
von  geringer  Bedeutung  ist,  da  die  Einfuhr  von
Baumwollgeweben  überhaupt  einen  bedeutenden
Rückgang  erfahren  hat.

Wie  die  Einfuhr,  so  steht  auch  die  Ausfuhr
hinter  dem  Geschäftsjahre  1901  bedeutend  zurück.
Im  Jahre  1901  betrug  die  Ausfuhr  38  205  361
Franken,  im  Jahre  1902  nur  31  165  627  Franken.

Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  bewerteten
sich  folgendermaßen:

kg  Franken
Erdnüsse  110  227  735  2024  626
Gummi  arabicum  3  083  3881  147  018
Kautschuk  549  873  2  195  933
Palmkerne  ...  491  580  73737
Lebende  Tiere  —  60  221
Häute  aller  Art  40  744  16  498
Vogelbäle  —  14687
Schmuckfeden  —  16  055
Bienenwachs  9  617  10  565
Goldbarren  —  103  687
Elfenbein  7  583  30  331

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Rufisque.)

Rakaobau  an  der  Goldküste  Westafrikas.

Dem  neuesten  Heft  des  „Tropenpflanzer“
nehmen  wir  folgende  Ausführungen:

Die  ersten  Kakaopflanzen  wurden  im  Jahre  1879
durch  einen  Eingeborenen  von  Accra  aus  Fernando
Po  eingeführt.  Nach  der  ersten  Ernte  verteilte  er
Samen  an  die  Eingeborenen.  1885  wurden  die
ersten  121  lbs.  geerntet.  Seit  1891  beginnt  eine
regelmäßige  Ausfuhr.  Das  Gouvernement  begann
mit  diesem  Jahre  ein  großes  Interesse  für  die  Eingeborenenkultur
  an  den  Tag  zu  legen.  Eine  in
Aburi  angelegte  botanische  Station  begann  Anbauversuche
  mit  Kakao.  Die  Chefs  und  Häuptlinge
der  Eingeborenen  wurden  mit  den  Erfolgen  des

ent- 



Kakaos  auf  dem  heimischen  Markte  bekannt  gemacht.
1898  begab  sich  der  Vorsteher  des  botanischen
Gartens  in  das  Innere  des  Landes,  um  die  Eingeborenen
  im  Kakaobau  zu  unterrichten.  Tausende
von  Pflänzlingen  wurden  an  die  Eingeborenen  verteilt.
  Von  nun  ab  beginnt  auch  das  Gouvernement
die  Verschiffung  der  Ernte  der  Eingeborenen  in
eigene  Hand  zu  nehmen.  Die  Kakaokultur  liegt  auf
diese  Weise  gegenwärtig  fast  ausschließlich  in  den
Händen  der  Eingeborenen;  Krankheiten,  mit  Ausnahme
  eines  in  letzter  Zeit  ausgetretenen  Bohrers,
sind  unbekannt.  Dieser  Bohrer  hat  aber  bisher
noch  keinen  ernsten  Schaden  angerichtet.  Die  Aussichten
  des  Kakaobaues  sind  als  sehr  verheißend  zu
betrachten.  Nur  sind  die  Transportverhältnisse  unzulänglich.
  Die  Kakaoernte  wird  noch  auf  dem
Kopfe  getragen  oder  in  Fässern  zur  Küste  gerollt.
Wir  lassen  die  Tabelle  folgen,  die  den  Entwicklungsgang
  der  Ausfuhr  seit  1891  ums  vorführt:

1891.  80  lbs.  im  Werte  von  80  Mk.
1892.  240  -  -  90  2
1893  38  4640  =  -  1860  -
1894  20  3213122  .  10920  =
1895  28906  .4  -  9  400  -
1896  86  864  -  45  500  =
1897  156  672  -  2  -  63  900  -
1898.  414  2010  =  =  -  „  192320
1899  714929  "  -  :  321  260  =
1900  1  200  924  -  —  "  545  600  =
1901  2  195  57011  -  -  866740
1902  5  367  400  =  =  -  *  1  898  880  =

Von  anderer  Seite  wird  freilich  darauf  hingewiesen,
  daß  der  Boden  ziemlich  arm  und  die
Anlage  der  Pflanzungen  nichts  weniger  als  rationell
sei,  so  daß  man  den  Bäumen  keine  lange  Lebensdauer
  voraussagen  könne;  einige  ältere  aus  dem
Anfang  der  1890er  Jahre  stammende  Kulturen
seien  auch  schon  jetzt  nicht  mehr  produktionsfähig;
die  Eingeborenen  seien  zwar  relativ  intelligent,  aber
doch  wohl  nicht  imstande,  sich  gegen  in  stärkerem
Maße  auftretende  Schädlinge  zu  verteidigen.  Auch
die  Bereitung  des  Kakaos  sei  ziemlich  mangelhaft,
so  daß  derselbe  nur  einen  Preis  von  48  bis  49  Pf.
per  Pfund  erziele.

Wenn  auch  wir  dem  Wachstum  dieser  Kultur
ohne  große  Besorgnis  gegenüberstehen,  so  sind  die
Hauptgründe  die,  daß  es  sich  hier  nicht  wie  in
Kamerun  um  vulkanische  Böden  handelt,  sondern
um  Zersetzungsprodukte  von  Urgestein,  welch  letztere
im  allgemeinen  im  tropischen  Afrika  sich  nicht  durch
Reichtum  an  Nährsalzen  auszeichnen,  und  andererseits,
  daß  nirgends  in  der  Welt  bisher  Eingeborene
auf  die  Dauer  mit  Erfolg  Kakaokultur  im  großen
zu  betreiben  vermochten,  trotzdem  daß  geeignetes  Klima
und  geeignete  Böden  für  den  Kakaobau  in  vielen
Gegenden  der  Welt  existieren.  Wir  sind  also  der
Ansicht,  die  auch  durch  die  Kakaokultur  der  Victorianer
bestätigt  wird,  daß  die  sicherlich  fehlerhaft  und  un-
        <pb n="572" />
        ordentlich  betriebene  Kultur  von  Kakao  an  der  Goldküste
  sich  kaum  eine  längere  Periode  hindurch  wird
blühend  erhalten  lassen.

—  C  —’

DPerschiedene  Witteilungen.

verlängerung  des  Urlaubs  Dr.  Rochs.

Se.  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  auf
Antrag  des  Herrn  Kultusministers  geruht,  durch
Allerhöchsten  Erlaß  vom  4.  Juli  1903  den  Urlaub
des  Geh.  Medizinalrats  Prof.  Dr.  Koch  und  des
Assistenten  Dr.  Neufeld  zur  Fortsetzung  der  in
Rhodesia  begonnenen  Arbeiten  zur  Erforschung  der
dort  herrschenden  Rinderkrankheit  bis  zum  Ende
dieses  Jahres  zu  verlängern.

Jahresbericht  der  Dandelskammer  zu  M.-Sladbach.

Dem  Jahresbericht  der  Handelskammer  zu
M.-Gladbach  entnehmen  wir  folgende  Ausführungen
über  den  Baumwollmarkt:

„Neben  den  durch  die  allgemeine  schlechte  Lage
bedingten  mißlichen  Absatzverhältnissen  litt  die  gesamte
  Baumwollindustrie  auch  im  Berichtsjahr  wieder
unter  der  ungünstigen  Gestaltung  des  Rohstoffnarktes.
  Die  durch  wilde  Spekulationen
einzelner  amerikanischer  Unternehmer  künstlich  hervorgerufenen
  Preistreibereien  bringen  schon  seit  Jahren
andauernde  Beunruhigungen  hervor  und  führen  für
die  Industrie  zu  schweren  Verlusten.  Infolgedessen
mehren  sich  die  allenthalben  erwachenden  Bestrebungen,
durch  Erweiterung  des  Baumwollanbaues  in  anderen
Ländern,  und  womöglich  auch  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  der  amerikanischen  Übermacht  ein
Gegengewicht  entgegenzusetzen;  auch  in  unserem
Bezirk  bringt  man  diesen  Bestrebungen  immer
größere  Sympathien  entgegen."“

—  —

Lage  des  Rautschukmarktes  in  Antwerpen
Ende  Juli  7903.

Nach  einer  kurzen  Geschäftsstille  ist  der  Antwerpener
  Kautschukmarkt  wieder  lebhafter  geworden.
Schon  seit  der  Auktion  vom  26.  Juni  hatten  sich
die  Preise  auf  den  benachbarten  Märkten  sehr  gefestigt.
  Unter  diesen  Umständen  ergab  die  Versteigerung
  vom  31.  d.  Mts.  ein  recht  befriedigendes
Resultat.  Der  größte  Teil  der  zum  Verkauf  gestellten
  Ware  war  bald  vergriffen,  und  die  Preise
gingen  im  Durchschnitt  um  0,12  Fr.  oder  1,39  pCt.
in  die  Höhe.

Im  einzelnen  notierten:

Fr.  Fr.

Kasai  rouge  1  und  II  .  9,65  bis  9,90
-  -  genre  Loanda  II.  9,00  9,20
=  neoir  I  9,10  --  9,35

478

 

Fr.  Fr.
Lopori,  Yengu,  Ikelemba,  Lulonga  ꝛc.  9,20  950
Lopori  11  8,25  =  8,,50
Haut-Congo  ordinatre,  Sankuru,

Lomaim  9p9,15  9,  35
Mongalla  laniêres  8,905  =  9,00
Aruwimi  .  8,75-8,95
Uelö.  880-900
Bas-Congo  thimbles  5,35  =  5,65

Seit  dem  1.  Juli  sind  rund  45  Tonnen  verkauft
  worden;  der  Bestand  am  31.  Juli  bezifferte
sich  auf  etwa  440  Tonnen.

(Nach  Moniteur  des  Inteéreèts  Materiels.)

VV770TTTV+ê590505544  —

    

Titeratur.

Dr.  phil.  F.  W.  Neger:  Die  Handelspflanzen
Deutschlands,  ihre  Verbreitung,  wirtschaftliche
Bedeutung  und  technische  Verwendung.  Mit
20  Abbildungen.  Wien  und  Leipzig.  A.  Hartlebens
  Verlag.

Kurzgefaßte  Bücher,  welche  das  Wissenswerteste
über  deutsche  Handelspflanzen  mitteilen,  gab  es  bis
jetzt  nicht.  Diesem  Mangel  hilft  das  genannte  Werk
in  anerkennenswerter  Weise  ab,  indem  es  eine  gedrängte
  Übersicht  aller  für  technische  Zwecke  in  den
Handel  kommenden  sowie  in  der  wissenschaftlichen
Medizin  oder  als  Hausmittel  Verwendung  findenden
in  Deutschland  heimischen  oder  wenigstens  eingebürgerten
  Pflanzen  nebst  den  nötigen  Erläuterungen
gibt.  Die  Ubersicht  der  Schrift  wird  dadurch  erhöht,
daß  die  behandelten  Pflanzen:  I.  Nach  den  im
Handel,  Technik  oder  Industrie  in  Verwendung
kommenden  Rohstoffen,  II.  nach  den  Pflanzen  selbst
aufgezählt  werden.  Für  den  Laien  wird  das
Studium  dadurch  erleichtert,  daß  fast  sämtlichen
Pflanzen  auch  die  deutschen  Bezeichnungen  und  anschauliche
  Abbildungen  beigefügt  sind  und  in  einem
Anhange  in  alphabetischer  Ordnung  die  botanischen
Fachausdrücke  erläutert  werden.

Pflanzer  Karl  Ettling:  Der  Kakao.  Seine
Kultur  und  Bereitung.  Mit  besonderer  Berücksichtigung
  Samoas.  Berlin  1903.  Verlag  von
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).

Das  Werk  schildert  in  eingehender  Weise  die
Wachstumsbedingungen  und  die  Kultur  des  Kakaobaumes
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  natürlichen
  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  Samoas.
Der  Leser  findet  sowohl  Belehrung  über  die  Anforderungen,
  welche  der  Kakaobaum  an  Klima,
Boden  und  Kultur  stellt  als  auch  über  die  zweckmäßige
  Ausführung  der  erforderlichen  Kulturarbeiten.
Jedem,  der  sich  für  die  für  unsere  Kolonien  so
wichtige  Frage  der  Kakaopflanzung  interessiert,  sowie
jedem  Kakaopflanzer  kann  die  Anschaffung  der  kleinen
Abhandlung  nur  empfohlen  werden.
        <pb n="573" />
        Titeratur-erxeichnis.

Die  deutschen  Kolonien.  Monassschrift  für  die  sittliche
und  soziale  Hebung  der  Eingeborenen  in  den  Schutzebieten.
  Herausgegeben  von  Gustav  Müller,  Pastor
in  Groppendorf  bei  Hakenstedt,  Bez.  Magdeburg.  Monatlich
  ein  Heft  von  16  S.  gr.  Lex.  SG.  Preis  jährlich  3  Mk.
mit  Porto  3,36  Mk.  Verlag  von  C.  Bertelsmann  in
Gütersloh.  (Nr.  2009  des  Postzeitungskatalogs.)

Inhalt  des  8.  Heftes:  Die  Bewegung  gegen  den
Kongofreistaat.  —  Savaii.  Von  Fr.  Holzhausen.  —  Deutschkoloniale
  Baumwollunternehmungen.  (Mit  3  Bildern.)  —
Koloniale  Rundschau.  —  Die  Arbeitspflicht  der  Eingeborenen
in  Deutsch-Ostafrika.  —  Hängebrücken  in  Kamerun.  —
Bücherbesprechungen.

Saat  und  Ernte  auf  dem  Missionsfelde.  Illustrierte
Blätter  für  die  erwachsene  Jugend.  Herausgegeben  von
P.  Jul.  Richter  in  Schwanebeck  und  P.  Paul  Richter
in  Werleshausen.  Monatlich  ein  Hest  von  8  S.  Preis

479

 

jährlich  1  Mk.  Beide  Blätter  zusammen  3,.75  Mk.,  frei  ins
Haus  4  Mk

Inhalt  des  8.  Heftes:  Unter  dem  nördlichen  Polarkreise.
  (Schluß.)  (Mit  1  Bilde.)  —  Die  Kathedrale  von
Mengo.  (Mit  3  Bildern.)  —  Vermischtes.  —  Preisarbeiten.

Die  evangelischen  Missionen.  Illustriertes  Familien-=blatt.
  Herausgegeben  von  Pfarrer  Julius  Richter  in
Schwanebeck  bei  Belzig.  Verlag  von  C.  Bertelsmann
in  Gütersloh.  Monatlich  ein  Heft  von  24  S.  Preis
jährlich  3  Mk.

Inhalt  des  8.  Heftes:  Dr.  August  Schreiber,  Inspektor
der  Rheinischen  Missionsgesellschaft.  Ein  Gedenkblatt  von

Missionsinspektor  A.  W.  Schreiber.  (Mit  6  Bildern.)  —

Das  deutsche  Blindenheim  Tsaukwong  in  Kaulun  bei

Hongkong.  (Mit  2  Bildern.)  —  Mit  der  „Harmony"  nach

Labrador.  Von  Prediger  Bechler.  (Mit  8  Bildern.)  —

Vom  Hroßen  Missionsfelde.  —  Neueste  Nachrichten.  —

Bücherbesprechungen.

 

 

 

 

DPerkehrs  -Machricksten.

Postdampfschiffverbindungen  nach  den  denutschen  Schuszgebieten.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Neu-Guinea.  ·..  i-  iMatupi  42  Tage
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  *——*  27.  September  Herbertshöhe  42
;  insch-  Berlinhafen  39  25.,  29.  September
.  sgrrlinasenFinn  Neapel  1.  Oktober  S  Hafen  40
afen,  Herbertshöhe,  Ma.4deutsche  Schiffe)

tupi,  Stephansort

 

Herbertshöhe  45
45

10  abds.
Matupi

 

2.  Deutsch-Ostafrika.  n  Neapel
a)  nach  Tangnga  -  euuche  diffe)
(englische  Schiffe)

Neapel
(deutsches  Schiff)
Brindisi  27.  September
ra  (englisches  Schiff)
5  h  Sutsch,  Ostaffik  Marseille  10.  September

(französische  Schiff
hBrindisi
(englische  Schiffe)

 

II.,  25.  September
27.  September

11.,  25.  September

6.  September

S#,,  22.,  25.  September

Tanga  16—20  Tage
103  abds.

Tanga  18  Tage

8.,  22.,  25.  September

Dar-es-Sal.  17—22  Tg.
10,35  abds.

Dar-es-Saläm  20  Tage
Sansibar  18  Tage

Sansibar  22  Tage

 

8.  September
10%  abds.

4.  September
10  abds.

 

3.  Deutsch-HLüdwestafrika.

 

a)  nach  Kap  Croß,  Grootfontein,  #  Okt.
Gohabis,  onstGaosnene,  Southampton  12.  Sept.,  17.  Okt
Hohewarte,  Jakalswater,  Ka-  (engl  chiffe  bis  Kapribib,
  Kubas,  Okahandja,-)  saadt,  denn  Woer-Otombahen
  Ome#n,  ##-  Dnt  ampfer)  —  b

jimbingue,  Outjo,  Reho-  ç
both,  Seeis,  Swalkopmund,  Aamburkkk-  30  eptem  er

 

Waldau,  Waterberg,  Windhul

(engl.  Schiffe  bis  Kapstadt,
  dann  Woerb)

  nach  Lüderitzbucht,  Kubub.  mann-Dampfer)

Southampton  12.  Sept.,  17.  Okt.

6  30.  September

Swakopmund  25  Tage11.  Sept.,  16.  Oktober

112  oms.

Swakopmund  30  Tage  29.  Sept.  712  abds.

Lüderitzbucht  22  Tage11.  Sept.,  16.  Oktober

113  vms.

 

 

 

 

amburg  Swakopmund  30  Tage9.  Sept.  712  abds.
1#t  146  h
Bethanien,  Gibeon,  Keet-  outhampton
JP0)  ech  Betbansen  beon,  tt.  g  og  6  Vis  5.,  19.  Sept.,  3.  Okt.  Kapstadt  17  Tage  4.,  18.  Sept.,  2.  Okt.
Marienthal,  Ramansdrift,  Kapstadt,  dann  Land-  113  oms.
Ukamas,  Warmbad  beförderung)
4.  Ramernn.
s.  Hamburg  10.  September  Duala  21  Tage  9.  September
nchend  rren  Leleed.(aentsche  Schie)  1  abds.
seegebiet  (Diloa,  Garua)  Southampton  12.  September  Duala  19  Tage  10.  September
über  #verpool  —  orcabot  (deutsche  Schlffe)  4  g#abds.
Liverpool  jeden  nkabend  Liverpool  26.  September  Duala  24  Tage  24.  September
b.)  Hendun  nen,  bech  dem  Hanga-  (englische  Schiffe)  1255  nms.
4  Boma  —'’Matndkr.  Hamburg  11.  jedes  Monats  Duala  35  Tage  10.  jed.  Mts.  7#1  abds.
——  Antwerpen4  Liverpool  12.  September  Duala  24  Tage  10.  Sept.  1255  nachm.
        <pb n="574" />
        480

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Auesch  maa  hasen.  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Berlin
schiffungshafen  am:  der  —  abgesandt  werden  am:
5.  Narolinen,  Neapel  29.  Oltober  ap  88  Tage  27.  Oklober  10#  abds.
Dalan-Inseln.  (deutsches  Schif)  onape  51  Tage
#  3.,  17.  Sept.,  1.  Ott.  Tsingtau  35  36  Tage  1.,  15.,  29.  Sept.
6.  Riautjon  Wiege  Schisse)  *  Tas  10  abds.  ep
on.  *-  jeden  Sonntag  Tingtau  87  Tage  jeden  Freitag
68  .  10  ½  abds.
Neapel  29.  Oktober  Saipan  43  e  27.  Oktober  10#8  abds.
7.  Marianen.  wwenLai  *  “

Auf  Berlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von

 

zehnmal  jährlich  mit  Segelsch  en.

okohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

 

 

 

 

 

·  Neapel  29.  Oktober  aluit  58  e  27.  Ottober  108  abds.
8.  Marshall  ·  Inieln  ———  J  Tag
9.  Sames.  ———————0———  4.,  25.  September
San  Leo)  112  vms.
Hambur  10.  September  Lome  18  Tage  9.  September
(deutsche  Schiffe)  7.  12  abbs.
So  ato  12.  September  Lome  16  Tage  10;  Soptember
(deutsche  Schiffe)
Rotterdam  13.  September  Lome  33  Tage  11  S#rt  E  abds.
ceun  “
burg  25.  September  Lome  28  Tage  24.  Sept.  7u  abds.
10.  Togo  a#beme  chiff)
·  dthäekdggw  29.  September  Lome  24  Tage  27.  Sept.  J#  abd.
eu  e
E  7.  jedes  Monats  Lome  38  Tage  6.  jed.  Mts.  vu  abds.
en  e  e
Marseille  5.  jed.  Mt#s.  120  mittags  Cotonou  23  .  jed.  Mis.  10#  abbs.
anzöftsche  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
B  16.  jed.  Mts.  110  vms.  Cotonou  19  18.  jed.  Mts.  104  abds.
(kranzbfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
)  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

die  Beförderung  auf  diesem

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintresfen  der  Post  aus  den  deutschen  Schu##gebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fäll  Landungs-  Die  ist  sallig
Von  bafen  –—r  Von  hafen  J6ê
|  "a4  .
M0-qks.ssmq.gixqpxt.s  Zsoktphkk  Molluet....stmdtst.  11.  Oltober
Reapel  §5  19.8Sept.,  3.Ok.
Neapel  3  16.5  ——  Brindist..  *46#  28.  Sept.,  11.  Okt.
Deutsch-Ogafrirt  rt¼4  28.  September  Marseille.  10.,  24.  Sept.,  8.  Ott.
Rarseine  ¶  6  Sept,  1.  dit  Marianen  1n  ons
Deutsch--übwestafrita  6  1  ....  ...  .
VMUMWMESMWWMUWSMMmesimmiecuvauvksi...u.0npou
h)isdt.telld.cchmeb.SouthamptonlsASwtemberl
K  n  1.,  28-  sed.  Mts.  Ü  Lamoa  Queenstowmn21.  September
dauernzz  —
l  ZNSeptembct  —  Southampton]  17./,  W.#  jed.  Mt#s.

*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="575" />
        —  481  —

Sis#isbewen##en  der  Wermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer
von  nach  bis  28.  August  1908.
„Adolph  Woermann"  Kotonon  rg  am  27.  äuanst  in  Teneriffe.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  amerun  am  28.  August  in  Accra.
„Aline  Woermann“  ...  Hamburg  Kap  Lopez  am  29.  August  in  Southampton.
„Anna  Woermann  ...  Hamburg  Gabun  am  21.  August  in  Teneriffe.
„Ascan  Woermann  .  ..  Kap  Lopez  amburg  am  23.  August  in  Las  Palmas.
„Carl  Woermann"  ambur  otonou  am  24.  August  in  Kotonou.
„Eduard  Bohlen"  5.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  ..  Kamerun  Hamburg  am  26.  in  Lagos.
„Ella  Woermann“  .  ..  Assinie  Ke#br  am  28.  in  Las  Palmas.
„Emilie  Woermann“.  Hamurs  Old  Calabar  am  27.  in  Rotterdam.
„Ernst  Woermann"  amburg  Lüderitzbucht  am  29.  ab  Hamburg.
„Gretchen  Bohlen  "#  Hamburg  Sherbro  am  26.  Ouessant  passiert.
„Hans  Woermann  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  ab  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  27.  in  Madeira.
„Helene  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  in  Swakopmund.
„Henriette  Woermann“.  Hamburg  Kap  Lopez  am  15.  in  Loanda.
„Irma  Woermann“"“  Hamhurs  Old  Calabar  am  14.  in  Bonny.
„Jeannette  Woermann“.  ambur  Kap  Lopez  am  28.  in  Lagos.
„Kurt  Woermam“"“  Old  Calabar  Hamburg  am  17.  ab  Lagos.
„Lili  Woermann  .  ..  Gabun  Hamburg  am  22.  in  Axim.
„Linda  Woermann  .  ..  Hamburg  Sherbro  am  23.  in  Bohichor
„Lothar  Bohlen"  amburg  Gabun  am  18.  in  Duala.
„Lucie  Woermannz  amerun  Hamburg  am  28.  in  Hamburg.
„Marie  Woermann  ..  amburg  Assinie  am  18.  in  Assinie.
„Martha  Woermann“  5.  Zt.  in  Hamburg.
„Melita  Bohlen““#  amburg  Kotonou  am  22.  August  in  Las  Palmas.
„Otto  Woermann“  .  .  .3.  Zt.  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“  ...  Hamburg  Batanga  am  28.  August  in  Forcados.
„Thetla  Bohlen“.  ...  Benguela  Hamburg  am  28.  August  ab  Lagos.
Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrila-Linie  (damburg  —Ostafrila).
Reise  Letzte  Nachrichten
R  ostdamp
eichsp  ser  von  nach  bis  28.  August  1903.
„Königgg  Durban  Hamburg  am  26.  August  von  Lissabon  abgegangen
„Prinzregentttt  Hamburg  Delagoabai  am  23.  August  von  Las  Palmas  abgeg.
„Kaise4  Beira  Hamburg  am  26.  August  von  Sansibar  abgegangen
„Präsident""  Hamburg  Beira  am  26.  August  von  Sansibar  abgegangen
»  lu«......  Delagoabai  mburg  am  28.  August  von  Lort  Said  abgeg.
„Kurfürfttt  .  ..  Delagoabai  burg  am  25.  August  von  Durban  abgegangen
nVürgermeister“  ....  Wmäutg  Durban  am  23.  August  in  Aden  eingetroffen
„Markgraf“  mburg  Delagoabai  am  27.  August  in  Neapel  eingetroffen
„Herzog“..  .  .  .1  Durban  Hamburg  am  24.  August  von  Durban  abgegangen
„Generaé  Delagoabai  Hamburg  am  28.  auen  von  Lissabon  abgegangen
„Feldmarschalltet  Hamburg  Beira  am  28.  August  in  Antwerpen  eingetroffen.

 

 

 

 

Anzeigen.

 

Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  find  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  einzusenden.

 

 

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  B  unter  Nr.  5  neu  eingetragen
  worden:
bremer  Westafrika-Geselschaft

mit  beschränkter  Haftung,
Bremen;  Zweigniederlassung  in  Neu-Bremen

  (Kamerun).

Zweck  der  Gesellschaft  ist  die  Errichtung
  und  der  Betrieb  von  Faktoreien  in
Westafrika,  die  gewerbliche  Anschaffung

 

und  Veiterveräußerung  solcher  Importund
  Exportartikel,  welche  in  Westafrika
gehandelt  werden,  sowie  der  Betrieb
aller  mit  solchem  Handel  in  Verbindung
stehenden  Geschäfte.
Stammkapital:  Mk.  200  000,—.
Geschäftsführer  sind:
1.  Kaufmann  Gustav  Caspar  Claus
elizaeus  in  Bremen,
2.  Kaufmann  Rudolf  Franz  Florenz
August  Wilmanns  in  Schwachhausen.


Abschluß  des  Gesellschaftsvertrages:
15.  Januar  1900.

Jeder  Geschäftsführer  ist  befugt,  die
Gesellschaft  allein  zu  vertreten.  An  Nils
Alfred  Persson  ist  Prokura  erteilt.

Duala,  den  28.  Juli  1903.  (176)

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Kan#espo#dent,

K.  Hainke,  5wickan  (Kgr.  Sachsen),
Moritzgrabenweg  27,  III.  (us)
        <pb n="576" />
        Bekanntmachung.
Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  B  unter  Nr.  2  neu  eingetragen
  worden:

Die  Deutsche  Kamernn-Gesellschaft
mit  beschränkter  Haftung.
Zweigniederlassung:  Duala-Kamerun.

Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Betrieb
von  Handelsgeschäften  aller  Art,  vor
allem  im  Schutzgebiet  Kamerun,  und
insbesondere  der  Erwerb  der  Aktiva
der  Kamerun-Hinterland-Gesellschaft,
der  Deutschen  Handelsgesellschaft  Kamerun
  und  der  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
  „Süd-West-Kamerun“
sowie  die  Befriedigung  der  Gläubiger
dieser  drei  Gesellschaften,  durch  welche
Bestimmung  jedoch  diesen  Gläubigern
keine  direkten  Rechte  gegen  die  Deutsche

Farben

für  Maschinen-  und  Waggonfabriken.
sowie  slmtliche  Anstrichfarben.

S.  H.  Cohn,  Farbenwerke.

Farböl  D.  R.  P.

bewlhrter  Roetechutzanstrich  für
Eisen  konstinktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.

Eisenbahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brücken.  Untergestellen,  hölzernen  und  Berlin  S.,  Cottbuser  Damm  70.  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.  Badenburger  Mühle  b.  Giefben.

(1611,  Beste  Referenzen  —  Gegr.  Worlitz  1796.

 

 

     

    

  

———  Sl..——  —  —  —  —  —  —  ..  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  222

      
      
      

H——————————————————  —  —......s...—  —  —  —  —  —  —–

F  he  Kolonialschule

       
      
      

Deutsc

Mitzenbaulen  an  der  UMerra.B

Bewährte  Vorbereitung,  praktisch  und  theoretisch,  für  junge  Männer
von  37  bis  27  Jahren,  welche  über  See  einen  Beruf  als  Pflanzungsbeamte,
  Land-  und  Di#ehwirte,  Wein-  und  Gbstbauer  suchen.  Lehrund
  Pensionspreis  Mk.  600,—  bis  750,—  halbjährlich.  (lo)

 

Kamerun-Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung  eingeräumt  sein  sollen.

Stammkapital:  500  000  Mk.

Geschäftsführer:  Kaufmann  Heinrich
Randad  zu  Hamburg.

Abschluß  des  Gesellschafts-Vertrages:
30.  September  1902.

Der  Aufsichtsrat  bestimmt,  ob  die
Gesellschaft  einen  oder  mehrere  Geschäfisführer
  hat,  sowie  ob  bei  Anstellung
  mehrerer  Geschäftsführer  die
Vertretung  der  Gesellschaft  und  die
Zeichnung  der  Firma  derselben  durch
zwei  Geschäftsführer  gemeinsam  oder
durch  einen  Geschäftsführer  in  Gemeinschaft
  mit  einem  Prokuristen  oder  durch
den  einen  oder  anderen  Geschäftsführer
allein  zu  geschehen  hat.

Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
  erfolgen  durch  den  Reichsanzeiger
und  durch  ein  in  Hamburg  für  amtliche
Bekanntmachungen  maßgebliches  Blatt.

Duala,  den  7.  Februar  1903.  (168)
Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  unter  Nr.  10  die  (164)
Lüderitzbucht-Gesellschaft  m.  b.  H.

L.  Scholz  &amp;amp;  6n  Berlin
mit  Zweigniederlassungen  in  Lüderitzbucht
  und  Kubub  und  als  deren
Inhaber  der  Kaufmann  Ludwig  Scholz
aus  Lüderitzbucht  eingetragen  worden.

Keetmanshoop,  den  23.  Juni  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

     

c.  SCHLICKEVSEM,
RIKDORT  SEI  BERLIN,
aschuldEN  FUR  zZig-G6EL,
  RöHREN,  DACH-IZIEGELL
  von,  Mön-TEL.

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  TNONWAREN
UND  ERZBRIKETTS.

 

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böhmischen,  kroatischen,  polnischen,  rumänischen,  ruthenischen,
slovenischen  und  ungarischen  Texten,  sowie  fremden,  deutschen
und  franz.  Verlages,  in  allen  erdenklichen  Sorten,  Fleilskarten.
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        gegründet  1593.

Eberl-  Bräu,  München

  
 
  
   
 
  
 
 

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SGebrüder  Durlocher,  bamburg.

  

  

S  S.e  2—

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3  .

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144.  Untere  Weilte  241  cm
(mit  Hals-  u.  Taillenband

Sociedad  Vinicola  (TLarragona),
Hamburg.

 

 

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B.  Desgleichen  aus  Natur-Satin

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C.  Für  beisees  Uetter:
Nachtkutte  aus  Kameelhaarloden,
  Gewscht  1  kg

750  g.  Mk.  45.

D.  Für  küblere  Witte--rung,
  gleichzeitig  als
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weils.  Gew.  41500  g.  Mk.  17.
„  dito  jedoch  170  br.,  250  l.,  Gew.  550  g.,  M.  10.

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der  Gegenwart  ist  ;
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#:“  Tafelgetränk.  welchem  scitens  der  Arzte  ein  unbe-.
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——  *#  ist  das  vorzüglichste  Getränk  für
3  Magen-,  Nieren-,  Blasen-  und  Nervenleidende,
«  Ä«  kEsZ  für  Gicht-  und  Rneumatismuskranke  sowie  für
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d  3  Nur  Engros.  Export.  «  namentlich  in  den  Tropen,  schon  heute  lür
agdgeräle.  Illustrierte  Ketalose  Jedermuann  unentbehrlich  heworden.  Ds  Getrure
Waffen.  (/182,  Ms  0“  ist  unbegrenzt  haltbar,  und  liefern  wir  selbes
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!

Hermann  Burger,
Preisliste  frei.  Bayreuth.

 

    

–  —  —

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskuar  Biesentbal,  Berlin.  1
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  l.  September  1903  um  6  Uhr  nachmittags.
        <pb n="579" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Beranogegeben  in  der  Lolnial-Abtrilung  bes  Juswirfigen  Inis.

 

XIV.  Jahrgang.

——  .——.--—--—-—--  ,  à  ,  —  —  —  —

——

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich

——..“————

Herlin,  15.  September  1903.

.———————

#unner  13.

erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegebon  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementopreis  fur  dad  Kolomalblatt  mit  den  Beiheften  detragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3.50  fur  Deutschland  einschl.  der  deutichen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  3.75  für  die  Lander  des  MWeltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlunn  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW  12.  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-  Preisline  für  1903  unter  Nr.  2151.T

 

Jnhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Kabinets-Ordre,  betreffend  Anrechnung  eines  Kriegsjahres  S.  45.  —  Verordnung,

  betreffend  die  Mündelsicherheit  von  Schuldverschreibungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  S.  486.
—  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  getragener  Kleidungestücke  im  Bezirk  der  Westkarolinen  und
Palaus  S.  486.  —  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  die  anderweite
Aufstellung  der  Handelsstatistik  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neu-Guinea,  mit  Ausnahme  des  Inselgebietes  der
Karolinen,  Palau  und  Marianen  S.  486.  —  Personalien  S.  490.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  490.  —  Deutsch-Ostafrika:  Landwirtschaftliche  Ausstellung
in  Deutsch-Ostafrika  S.  491.  —  Kamerun:  Bericht  des  Oberleutnants  Hirtler  über  eine  Expedition  nach  Bamum
S.  491.  —  Eine  Gesandtschaft  aus  Bamum  S.  493.  —  Erxpedition  des  Oberleutnants  Hirtler  S.  493.  —
Togo:  Die  Eisenbahn  Lome  —Palime  S.  494.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Guttapercha  aus  Deutsch-Neu-Guinea
S.  495.  —  Schisssverkehr  der  Ostkarolinen  im  Jahre  1902  S.  495.  —  Verzeichnis  der  auf  den  Westkarolinen  ansässigen
  Firmen  und  Händler  S.  496.  —  Übersicht  über  die  Bevölkerung  der  Marianen  S.  496.  —  Bevölkerungsstatistik
  der  Westkarolinen  S.  497.  —  Ubersicht  über  die  weiße  Bevölkerung  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neu-Guinea,
mit  Ausnahme  des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  S.  499.  —  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Jap
Westkarolinen)  im  Jahre  1902  S.  501;  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklavereiewegung

  S.  501.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Errichtung  eines  Versuchsgartens
  für  die  französischen  westafrikanischen  Kolonien  S.  502.  —  Kausschusprobe  aus  der  Gegend  von  Mombassa
(Ostafrika)  S.  502.  —  Gambia  S.  503.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Aus  dem  Jahresbericht  1902/3  des

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  503.  —  Studienreise  nach  Buitenzorg  S.  503.  —  Entdeckung  eines  Moskitos
tötenden  Parasiten  S.  503.  —  Literatur  S.  504.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  504.  —  Anzeigen.

 

 

·  Amtlicher  Teil.
Geseke;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Vertrãge.

Allerhöchste  Kabinets-Ordre,  betreffend  Anrechnung  eines  Kriegsjahres.
Ich  bestimme,  daß  die  folgenden,  von  Teilen  der  Schutztruppen  für  Deutsch-Ostafrika  und

Kamerun  in  den  Jahren  1901  und  1902  gelleferten  Gefechte  und  ausgeführten  Kriegszüge  im  Sinne  des
8§  23  des  Gesetzes,  betreffend  die  Pensionierung  und  Versorgung  der  Militärpersonen  des  Reichsheeres  und

der

Kaiserlichen  Marine  vom  27.  Juni  1871  als  Feldzug  gelten  sollen,  für  welchen  den  daran  beteiligt

gewesenen  Deutschen  ein  Kriegsjahr,  bezw.,  soweit  der  Feldzug  zur  Unterwerfung  des  Häuptlings  Semkkore

von

Esum  in  Frage  kommt,  eventuell  zwei  Kriegsjahre  in  Anrechnung  zu  bringen  sind.

I.  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Gefecht  gegen  die  Wamatengo  in  Mandana  am  4.  März  1902.
Unterdrückung  des  Aufstandes  in  Issansu,  Iyambi  und  Kinyakumi  in  den  Monaten  Juni  und
August  1902.
Erstürmung  der  Boma  Ssega  in  Mssalala  mdogo  am  16.  August  1902.

II.  Schutztruppe  für  Kamerun.

Strafzug  gegen  die  aufrührerischen  Vogesumdanas  und  Vogetangenbalas  vom  17.  Januar  bis

10.  März  1902.
Gefecht  bei  Marua  am  20.  Januar  1902.
Gefecht  in  Banyo  anläßlich  der  Ermordung  des  Oberleutnants  Nolte  am  1.  Februar  1902.
        <pb n="580" />
        —  486  —

Expedition  zur  Unterwerfung  der  Bafuts  vom  24.  Januar  bis  10.  April  1902.

Expedition  zur  Unterwerfung  der  Jecombas  vom  3.  Februar  bis  8.  Mai  1902.

Überfall  bei  Bamunum  und  Bestrafung  der  Bamunums  vom  11.  bis  28.  Juni  1902.

Feldzug  zur  Unterwerfung  des  Häuptlings  Semikore  von  Esum  vom  21.  August  1901  bis

20.  Juli  1902.

Expedition  zur  Unterwerfung  des  Häuptlings  Ngalim  vom  14.  bis  23.  März  1902.

Gefechte  in  Deutsch-Bornu  (Ngolloberg,  Sedelebaberge,  Verfolgung  des  Sultans  Zuberu)  vom
3.  April  bis  29.  Mai  1902.

10.  Uberfall  durch  die  Bansos  und  Bestrafung  derselben  vom  3.  bis  8.  Juni  1902.

Wilhelmshöhe,  den  23.  August  1903.
Wilhelm  I.  R.
Graf  v.  Bülow.

 

n

An  den  Reichskanzler  (Oberkommando  der  Schutztruppen).

Bekanntmachung,  betreffend  die  Mündelsicherheit  von  Schuldverschreibungen  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft.

Auf  Grund  des  §  1807  Abs.  1.  Nr.  4  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  hat  der  Bundesrat

beschlossen,
die  von  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  auf  Grund  des  Vertrags  zwischen  dem  Reichskanzler
  und  der  genannten  Gesellschaft  vom  15.  November  1902  auszugebenden  Schuldverschreibungen
  zur  Anlegung  von  Mündelgeldern  für  geeignet  zu  erklären.

Norderney,  den  24.  August  1903.
Der  Reichskanzler.
Graf  v.  Bülow.

 

Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  getragener  Kleidungsstücke
im  Bezirk  der  Westkarolinen  und  Palaus.

81.

Mit  Rücksicht  auf  die  Gefahr  einer  Einschleppung  ansteckender  Krankheiten  wird  die  Einfuhr
getragener  Kleidungsstücke  zum  Zwecke  des  Verkaufes  an  die  Eingeborenen  im  Bezirk  der  Westkarolinen
und  Palaus  verboten.

§  2.

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  (tausend)  Mark
oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.  Auch  kann  auf  Einziehung  der  eingeführten  Kleidungsstücke
erkannt  werden.

83.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündigung  in  Kraft.

Jap,  den  1.  April  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.

J.  V.:
Dr.  Born.

 

Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend
die  anderweite  Aufstellung  der  Handelsstatistik  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neu-Guinca,
  mit  Ausnahme  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  1.  April  1899  zur  Ausführung  der  Allerhöchsten  Verordnung,
  betreffend  die  Übernahme  der  Landeshoheit  über  das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Neu-Guinea  durch
das  Reich,  vom  27.  März  1899,  bestimme  ich  hiermit,  was  folgt:
        <pb n="581" />
        —  487  —

81.

Wer  Gegenstände  in  das  Schutzgebiet  einführt,  hat  dieselben  durch  ein  Verzeichnis  nach  dem  anliegenden
  Muster  A,  wer  Gegenstände  aus  dem  Schutzgebiet  ausführt,  hat  dieselben  durch  ein  Verzeichnis
nach  dem  anliegenden  Muster  B  bei  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  anzumelden.  Die  Anmeldung  hat
binnen  14  Tagen  nach  erfolgter  Einfuhr  bezw.  Ausfuhr  zu  erfolgen.

*2.

Personen  und  Gesellschaften,  welche  regelmäßig  Gegenstände  in  größeren  Mengen  ein=  oder  ausführen,
  kann  auf  Antrag  widerruflich  gestattet  werden,  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  während  eines  ganzen
Kalenderjahres  nach  Jahresschluß  durch  Abgabe  der  in  §  1  genannten  Verzeichnisse  summarisch  anzumelden.
Diese  Anmeldung  hat  binnen  sechs  Wochen  nach  Ablauf  des  Kalenderjahres  zu  erfolgen.

Wer  sich  im  Genuß  dieser  Vergünstigung  befindet,  hat  über  seine  Waren-Ein=  und  Ausfuhr  fortlaufende
  Anschreibungen  auf  amtlichen  Formularen  zu  führen.  Diese  Anschreibungen  sind  der  zuständigen
Verwaltungsbehörde  auf  Verlangen  zur  Ansicht  vorzulegen.

83.
Personen,  welche  das  Schutzgebiet  mit  den  von  ihnen  auszuführenden  Gegenständen  verlassen,
haben  die  Ausfuhrdeklarationen  gleichzeitig  mit  der  Ausfuhr  der  Gegenstände  vorzulegen.

84.
Befreit  vom  Deklarationszwange  sind  die  zum  persönlichen  Gebrauch  bestimmten  Ausrüstungsgegenstände
  der  Reisenden.
§  5.
Für  die  Art  und  den  Umfang  der  Anmeldung  ist  der  Vordruck  auf  den  Formularen  Muster  A
und  B,  maßgebend.
Die  Bezeichnung  der  Menge  hat  zu  erfolgen:
Bei  Flüssigkeiten  nach  Litern,
bei  lebenden  Tieren,  lebenden  Pflanzen  und  Feuerwafssen  nach  Stückzahl,
bei  allen  übrigen  Gegenständen  nach  Kilogramm.
Der  Angabe  des  Wertes  ist  der  Preis  zu  Grunde  zu  legen,  den  die  ein=  oder  ausgeführten
Gegenstände  am  Eingangs=  oder  Ausgangsorte  des  Schutzgebietes  haben.  Die  Wertangabe  hat  in  deutscher

Reichswährung  zu  erfolgen.
Bei  der  Angabe  der  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  ist  als  Herkunftsland  dasjenige  Land  zu

bezeichnen,  aus  dessen  Eigenhandel  die  Einfuhrware  kommt,  als  Bestimmungsland  dasjenige  Land,  in  dessen
Eigenhandel  die  Ausfuhrware  übergeht.
*

Die  seit  dem  1.  Januar  1903  ein=  und  ausgeführten  Gegenstände  sind  gemäß  8  1  binnen  eines
Zeitraums  von  sechs  Wochen  nach  Erlaß  dieser  Verordnung  anzumelden,  falls  nicht  gemäß  §  2  die  Abgabe
von  Jahresdeklarationen  beantragt  und  zugestanden  wird.

87.
Die  in  den  §§  1  und  2  erwähnten  Formulare  sind  bei  den  Dienststellen  des  Gouvernements  käuflich.

88.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  werden  mit  einer  Ordnungsstrafe
bis  zu  einhundert  Mark,  die  im  Unvermögensfalle  nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  des  Strasgesetzbuchs
in  eine  Freiheitsstrafe  umzuwandeln  ist,  bestraft.

89.

Wird  nach  Verhängung  einer  Strafe  gemäß  §  8  die  nachträgliche  Erfüllung  der  auf  die  Ein-  und
Ausfuhrdeklarationen  bezüglichen  Vorschriften  angeordnet,  so  kann  bei  weiteren  Zuwiderhandlungen  gegen
diese  Anordnungen  wiederholte  Bestrafung  eintreten.

8  10.

Diese  Verordnung  tritt  unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  25.  September  1899  mit  rückwirkender

  Kraft  vom  1.  Januar  1903  sofort  in  Geltung.

Herbertshöhe,  den  1.  Juli  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="582" />
        90  —  .—

WWl

Korn-und  Hülsenfrüchte,  Gemüse,  Obst

und  Südfrüchte,  Mehl  und  Backwaren

4Koloniale  Verzehrungsgegenstände,

wie  Kaffee,  Tee,  Kakao  und  Schotolade,
  Zucker

.  Gewürze  und  Materialwaren  aller  Ari
.  Tabak  und  Tabakfabrikate

Alkoholhaltige  Getränke  aller  Art
Fruchtsäfte,  Mineralwasser  u.  sonstige

nichtalkoholhaltige  Getränke,  Eis

.  Bau-  und  Ausholw,  Brennhoh,  Lohkohlen



Lebendes  Vieh  ..
.  Fleisch  Fische!  und  tierische  Prodilie

II.

.  Erden  und  Steine

Salz.

Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts
Teer  und  Pech,  Asphalt
A.  Petroleum  und  sonstige  Mineralöle

III.

Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen

uDrogen,  Apothekerwaren,  Farbwaren

und  sonstige  chemische  Erzeugnisse

.  Garne  und  Gewebe  aller  Art
mBekleidungsgegenstände,

Posamentier=

  und  Putzwaren,  Schirme  usw.

Leder,  Lederwaren,  Kürschnerwaren
u.  Waren  aus  Gummi,  Kautschur  und

Guttapercha
Boote

uSonstige  Gegenstände  aus  Holz,  so  owie

Flecht-  und  Schnitzwaren  aller  Art

.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische

und  Kunstgegenstände

Stein-,  Glas=  und  Tonwaren
Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,

  Maschinen  und  Waffen)

Instrumente,  Maschinen,  Fahrzeuge

und  Transportmittel  (außer  Booten)

Schußwassen.

Sonstige  Waffen.  .
.Schceßbedarfund  Sprengstosse  .
.Gelv  .

Summe

Lichte,  Kerzen,  Seifen  und  andere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I

–‚.  —

 

 

 

—

 

—  —  —  –

——  –  ——#  –  —  "

—  —

 

Muster  A.

Verzeichnis  der  Einfuhr  der  Firma  vom  bs.  190
ä  NN.NMMWMQÖçLI832I  Aus  Aus
Benennung  Aus  Aus  Lustralien  und  Aus  Aus  -
DeutschlandEnlanddeüdsM  Asien  Amerika  den  ubrider
  ¾  inseln  Ländern
i  tände.  W  s  i  ..z
Einfuhrgegenstände  Menge  VWent  Menge  oerit  Menge  Bryi  Menge  #  Menge  Vert  Menge  e

#
        <pb n="583" />
        Muster  B.

 

Verzeichnis  der  Ausfuhr  der  Firma  vom  bis.  190

 

 

 

Nach  Deutschland  Nach  England  Nach  Australien  und  Nach  Asien  Nach  Amerika  dach  den  übrigen

Benennung  der  Ausfuhrgegenstände  den  Südsee-Inseln

 

 

 

Menge  Wert  in  M  Menge  Wert  in  Al  Menge  Wert  in.4  Menge  Wert  in.“  Menge  Wert  in.  Menge  Wert  in.

 

1.  Kaffee

andere  Südfrücht

Gewürze  aller  Art  .  ..

"

Tabbkkk

Kopra

489
s

Baumwolle

7.  Kapokk.

8.  Steinnüsse,  Elfenbeinnüsse.

9.  Hoz

10a.  Kautschuk  und  Gummi

10b.  Gutta

11.  Trepang  .  .  ..

12.  Schildpatt

13.  Perlmutterschalen  u.  andere  Muscheln
14.  Verschiedenese

 

Summe
        <pb n="584" />
        490

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Oberrichter  von  Deutsch-Ostafrika  Gustav  Ziegler  und  dem  Bezirksamtmann  Karl  Ewerbeck  in  Deutsch-Ostafrika
  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Landrichter  Karl
Ebermaier  zum  Ersten  Referenten  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  zu  ernennen  sowie
demselben  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Regierungsrat  zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutgtruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  11.  September  1903.

Frank,  Oberleutnant,
Kramer,  Leutnant  und

Dr.  Brückner,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre

genehmigt.

v.  Wiese  und  Kaiserswaldau  (Walter),  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Courbiere  (2.  Posenschen)
Nr.  19,  scheidet  aus  dem  Heere  am  1.  Oktober  d.  Is.  aus  und  wird  mit  dem  2.  Oktober  d.  Is.

in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  11.  September  1903.
v.  Raben,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Jacob,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  der  Große  (3.  Ostpreußischen)  Nr.  4,  scheidet
aus  dem  Heere  am  5.  Oktober  d.  Is.  aus  und  wird  mit  dem  6.  Oktober  d.  Is.  in  der  Schutztruppe

  angestellt.

v.  Oertzen,  Leutnant  im  Grenadier-Regiment  Königin  Olga  (1.  Württembergischen)  Nr.  119,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  Patent  vom
18.  August  1899  Nän  als  Leutnant  in  der  Schutztruppe  angestellt.

''7777757WT7  T777VVWW7WVWV7VV  7V7V  VVV  V  VVYVVVV  05V0V790V777757V75V777Y777777F7VV  VI

Nichtamtlicher  Teil.

Perspnal-Machrichten.
Deutsch-Ostafrika.
Dem  Regierungsrat  v.  Pirch  ist  die  Stelle  eines
Bezirksamtmanns  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
von  Deutsch-Ostafrika  übertragen  worden.

Der  Zollhilfsbeamte  Reich  ist  mit  Heimatsurlaub
  in  Deutschland  eingetroffen.

 

Der  Gerichtsaktnar  Schwarzer  ist  am  5.  August
im  Schutzgebiet  eingetroffen.

 

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  September  1903
in  Neapel  eingetrofsen:  Oberleutnant  v.  Stuemer,
Zahlmeisteraspirant  Mühlhäuser  und  Sergeant
Rehbaum.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  11.  September  1903  von  Neapel
aus  angetreten:  Oberleutnant  Frank,  die  Unteroffiziere
  Hagemann  und  Genrich.

 

Ramernn.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  v.  Puttkamer  hat
eine  Dienstreise  in  das  Tschadseegebiet  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen
  der  Kapitän  Osten,  der  Baumeister  Drees,
die  Polizeimeister  Janson  und  Nießen,  der  Gärtner
  Pretzsch  und  die  Maschinisten  Ehrhardt  und
Zielesch.

Im  Schutzgebiet  eingetroffen  sind  der  Gerichtssekretär
  Langkraer,  der  Techniker  Eberhardt,  der
Torpedobootsmannsmaat  d.  S.  Fischer,  der  Gärtner
Greven,  der  Zimmermann  Holstein  und  der
Maurer  Bergmann.

 

Am  10.  September  haben  von  Hamburg  aus  die
Ausreise  nach  Kamerun  angetreten  die  Gerichtsassessoren
  Brückner  und  Kirchhof,  der  Obersanitätsmaat
  Buchholz,  der  frühere  Torpedobootsmannsmaat
  Bruder,  der  Zimmermann  Hinzpeter  und
der  Gärtner  Hanke.
        <pb n="585" />
        —  491

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  28.  August  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  die  Oberleutnants  Houben
und  v.  Madai,  Stabsarzt  Hoesemann,  Feldwebel
Karnatz  und  Sanitätssergeant  Haase.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  10.  September  1903  von  Hamburg
aus  angetreten:  die  Unteroffiziere  Dennhardt  und
Stamm,  die  Sanitätsunteroffiziere  Oertel  und
Hansen,  sowie  der  Büchsenmacher  Eichenhofer.

 

Togo.

Der  Stationsassistent  Max  Dettmann  ist  am
17.  August  in  Neustadt  a.  Rbge.  an  Malaria  verstorben,
  und  der  Stationsassistent  Brütsch  ist  am
21.  August  im  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  in  Hamburg  an  tropischer  Ruhr  verstorben.

Der  komm.  Sekretär  Erbe  ist  am  27.  Juli  in
Togo  eingetroffen.

Der  Zollamtsassistent  Heinrich  ist  mit  Heimatsurlaub
  in  Deutschland  eingetroffen.

Der  Landwirt  Gewalt  und  der  Gärtner
Schneider  haben  am  10.  September  von  Hamburg
aus  die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

 

 

 

Lüdwestafrika.

Der  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
  überwiesene  Oberförster  a.  D.  Dr.  v.  Eschstruth
  hat  sich  vom  24.  März  bis  zum  4.  August
zu  Studienzwecken  in  der  Kapkolonie  und  anderen
Kolonien  Britisch-Südafrikas  aufgehalten  und  alsdann
die  Weiterreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

 

Der  Tierarzt  Goetze  ist  im  Schutzgebiet  eingetroffen.


Der  Amtsrichter  Dr.  Hanemann  hat  das  Schutzgebiet
  mit  Heimatsurlaub  verlassen,  und  der  Materialienverwalter
  Zachalowsky  ist  mit  Heimatsurlaub
in  Deutschland  eingetroffen.

 

 

Der  Landmesser  Thiesmeier  hat  am  30.  August
die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

Die  bisher  bei  der  Eisenbahnverwaltung  beschäftigt
  gewesenen  Bahnmeister  Sellnow,  Schlosser
Heinlein  und  Lokomotivheizer  Roßdorf  sind  ausgeschieden.


 

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  September  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  Stabsarzt  Graf,  die
Sergeanten  Gohde  und  Skobel,  die  Unterosffiziere
Kwasnik,  Waleciak,  Westphal,  Wolf  und
Vogel,  Sanitätsunteroffizier  Schmidt,  die  Gefreiten
  Thiede,  Moldenhauer  und  Albrecht,
sowie  die  Reiter  Wandt,  Lechner,  Balke,  Harrs
und  Angermann.

 

Deutsch-Ke#u#-Gninea.

Der  komm.  Bezirksamtmann  Kornmajer  ist  in
Herbertshöhe  eingetroffen  und  hat  die  Dienstgeschäfte
am  11.  Juli  übernommen.

 

Der  komm.  Bezirksamtmann  Stuckhardt  hat
am  7.  Juli  Friedrich  Wilhelmshafen  zwecks  Antritts
eines  Heimatsurlaubs  verlassen.

 

Rachrichten  aus  den  deutfschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-DElkafrika.

Landwirtschaftliche  Ausstellung  in  Deutsch  -Ostafrika.

An  einer  landwirtschaftlichen  Ausstellung  in
Deutsch-Ostafrika  1904,  die  von  dem  Gouverneur
Grafen  v.  Götzen  angeregt  ist,  wird  sich  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  beteiligen  durch  Geldpreise
für  Rohstoffe  und  Produkte,  die  für  den  deutschen
Handel  und  die  deutsche  Industrie  von  Bedeutung
sind,  wie:  Baumwolle,  Kautschuk,  Kopra,  Gummi,
Honig  und  Bienenwachs,  Sesam,  Erdnüsse,  Rizinus,
Kokosnüsse,  Sesamöl,  Kokosnußöl,  Rizinusöl,  und
ferner  für  verschiedene  Gattungen  von  Arbeitsvieh
für  Kultur  und  Transport  sowie  durch  eine  Kollektivausstellung
  von  Kolonialmaschinen,  insbesondere
von  einfachen  Kultur=  und  Erntebereitungsmaschinen
und  Geräten  für  Kleinbetrieb  und  Großbetrieb  sowie
von  leicht  zerlegbaren  und  verstellbaren  Transportwagen,
  Karren,  Geschirren  2c.

 

RKamerun.

Bericht  des  Oberleutnants  Dirtler  über  eine  Expedition
nach  Bamum.

Nach  einem  Ruhetage  in  Bagam  marschierte  ich
am  4.  April  nach  dem  Nun,  der  nach  einem  starken
Tagemarsche  erreicht  wurde.  Am  5.  unternahm  ich
eine  Erkundung  des  Flusses  nach  einer  geeigneten
Ubergangsstelle.  Am  6.  und  7.  wurde  die  Brücke
geschlagen.

Da  von  Anfang  an  eine  Verbesserung  der  Handelsstraße
  nach  Bamum  durch  Anlage  von  Flußübergängen
  in  Aussicht  genommen  war,  so  hatte  ich
nach  Bagam  Werlzeuge  von  der  Station  kommen
lassen,  die  ich  vom  4.  an  überall  hin  mitnahm.
Der  weitere  Marsch  bis  Bamum  über  Bangola
führt  an  dem  Nordfuße  des  Kokamassivs  vorbei  und
wird  für  eine  spätere  Wegeanlage  keine  Schwierigkeiten
  bieten.  Eine  Dammanlage  zum  Schutze  gegen
        <pb n="586" />
        Überschwemmung  wird  allerdings  wohl  erforderlich
werden.  Die  Breite  des  Nunflusses  wechselt  stark.
An  der  Brückenstelle  beträgt  sie  6  m.

Auf  diese  geringe  Ausdehnung  verengert  sich  der
Fluß  von  60  m  Breite  ganz  plötzlich,  so  daß  eine
schnellenartige  Strömung  entsteht.  Im  übrigen  ist  die
Wasserbewegung  eine  überaus  träge,  was  sich  daraus
erklärt,  daß  die  Höhe  des  Wasserspiegels  östlich
Bagam  bei  1230  m  Höhe  nur  wenige  Meter  niedriger
  liegt  als  bei  dem  Ubergang  zwischen  Babessi
und  Bangola.  Der  Punkt  der  Schnellen  ist  geeignet
zur  Anlage  einer  hohen  Uberbrückung,  da  felsiger
Untergrund  und  die  natürliche  Gruppierung  großer
Blöcke  einer  Brücke  den  nötigen  Halt  und  Schutz
gegen  Hochwasser  gewähren.  Eine  hochgeführte
Brücke,  die  auf  den  felsigen,  steil  abfallenden  Ufern
aufliegen  könnte,  ist  erforderlich,  da  während  der
Regenzeit  der  Fluß  ungewöhnlich  steigt.  Sein  Uberschwemmungsgebiet
  reicht  auf  beiden  Seiten  einige
Kilometer  weit.  Der  jetzt  erbaute  Ubergang  ist  als
Unterlage  für  Pfeiler  der  eigentlichen  Brücke  gedacht
und  dementsprechend  tiefer  angelegt.  Der  vorhandene
Holzreichtum  genügt.

Bamum  selbst  wurde  am  13.  April  erreicht.
Von  den  bisher  bekannten  Stämmen  ist  Bamum
weitaus  der  mächtigste,  entsprechend  seiner  Größe
und  vor  allem  seiner  wohlgeordneten  und  einheitlichen
  Organisation.  Bamum  liegt  1220  m  hoch,
fast  in  gleicher  Höhe  wie  der  Fluß.  Der  Abstieg
gegen  Osten  beginnt  erst  weit  hinter  der  Stadt.
Die  Bezeichnung  als  solche  ist  wohl  angebracht,  da
die  Größe  sowie  die  Ordnung  der  Straßenanlagen,
die  regelmäßige  Anordnung  der  Häuser  und  die
überall  herrschende  Sauberkeit  den  Namen  „Stadt"“
rechtfertigen.  Bamum  ist  befestigt,  zwei  Gräben  von
etwa  6  m  Tiefe  bei  4  m  Breite  und  eine  starke
Umwallung  mit  mehreren  Toren  schützen  dasselbe.
Mehrere  Vor=  und  Farmdörfer  schließen  sich  an  die
eigentliche  Stadt  an,  in  welcher  eine  größere  Haussaniederlassung
  in  eigenem  Viertel  untergebracht  ist.
Der  Oberhäuptling  Joia,  für  welchen  schon  die  Bezeichnung
  Lamido  angewendet  wird,  ist  ein  Mann,
der  die  gehegten  Erwartungen  in  jeder  Hinsicht  erfüllt
  hat.  Joia  ist  ein  großer  Freund  des  deutschen
Wesens  und  hat  wiederholt  seine  Ergebenheit  bewiesen.
  Die  persönliche  Bedeutung  dieses  Mannes,
seine  verhältnismäßig  große  Bildung  und  Auffassungsgabe
  erheben  ihn  weit  über  die  andern
Häuptlinge  des  Bezirkes.  Diese  seine  Eigenschaften,
zu  deren  Betätigung  ihm  die  Hilfsquellen  eines
ausgedehnten  und  volkreichen  Landes  zur  Verfügung
stehen,  lassen  ihn  als  besonders  geeignet  erscheinen,
zur  Verbreitung  von  Kultur,  zur  Entwicklung  des
Handels  beizutragen.

Empfang  und  Verpflegung  waren  großartig.
Was  ich  gesehen  habe,  machte  einen  wohlgeordneten
Eindruck,  der  bei  der  schrankenlosen  Autorität  Joias
für  ihn  selbst  das  beste  Zeugnis  ist.  Sehr  sympathisch
  wirkt  das  achtungsvolle  Verhalten  sowohl

492

 

des  Lamidos  als  seiner  Untertanen  gegen  die  Mutter
Joias.  Dieselbe,  namens  Na,  genießt  hohes  Ansehen
  und  ist  eine  kluge  und  gewandte  Frau,  die,
wie  ihr  Sohn,  bei  aller  Bescheidenheit  des  Auftretens
  eine  ausgesprochene  Persönlichkeit  besitzt.

Joia  erklärte  sich  hocherfreut  über  die  Aussicht,
mit  den  Deutschen  im  Westen  in  Berührung  zu
kommen,  und  war  bereit,  eine  Handelskarawane  in
nächster  Zeit  abgehen  zu  lassen.

Der  Marktverkehr  ist  recht  beträchtlich.  Es
mögen  gegen  4000  Menschen  auf  dem  Marktplatze
versammelt  gewesen  sein,  als  ich  denselben  besuchte.
Auch  dabei  ist  eine  musterhafte  Ordnung  beobachtet
worden.  Es  wird  täglich  Markt  abgehalten.  Den
einen  Tag  findet  der  Markt  in  dem  Haussoviertel,
den  andern  auf  dem  Häuptlingsplatze  statt.  Von
Zeit  zu  Zeit  ist  Elfenbein=  und  Pferdemarkt  neben
dem  gewöhnlichen,  auf  welchem  ein  Austausch  von
Landesprodukten  und  gewerblichen  Erzeugnissen  (Eisenarbeiten
  und  Baumwollstoffe)  stattfindet.  Ein  beliebtes
  Zahlungsmittel  ist  die  Kaurimuschel,  Geld
habe  ich  nicht  gesehen.

Die  Pferde  scheinen  aus  Ngaundere  und  Bangato,
  das  Elfenbein  aus  letzterem  zu  kommen.

Der  Aufenthalt  in  Bamum  führte  zum  Austausch
  gegenseitiger  Höflichkeitsbesuche,  wobei  der
Häuptling  ein  Gefolge  von  mehreren  hundert  Mann
stets  mitbrachte  und,  wenn  ich  ihn  aufsuchte,  ein
solches  von  1500  bis  2000  Mann  um  sich  versammelt
  hatte.

Das  Häuptlingsgebäude  ist  mit  etwa  90  m
Frontbreite  am  Ende  des  riesigen  Marktplatzes  errichtet
  und  in  vorzüglich  erhaltenem  Zustande.  Groß
ist  der  Reichtum  an  Kleinvieh,  welches  einen  Hauptartikel
  für  den  Küstenhandel  abgeben  wird,  wenn
einmal  die  Straßenverhältnisse  andere  geworden
sind.  Den  bisherigen  Weg  über  Babanki—Tungo—
Babessi  halte  ich  für  ungeeignet  aus  folgenden
Gründen:

1.  Er  bedeutet  einen  großen  Umweg  und

2.  Er  hat  den  Aufstieg  bei  Babanki-Tungo  sowie
  den  Abstieg  bei  Baminyi  zu  überwinden.  Es
wird  deshalb  die  Anlage  einer  Straße  Bamum—
Bagam—Ffontem  seitens  der  Station  zur  Hebung
des  Handels  mit  Bamum  und  dem  Südbezirke  in
Vorschlag  gebracht.

Von  Bamum  ist  der  Nun  bequem  in  drei  Tagen,
Babadyu  in  zwei  weiteren  zu  erreichen,  wobei  keine
Erhebungen  von  solcher  Bedeutung  überwunden
werden  müssen  wie  auf  der  Nordstraße.  Der  Mißstand,
  daß  die  Station  dann  nicht  mehr  die  Straße
beherrscht,  ist  auszugleichen  durch  Anlage  eines
Offizierpostens  an  dem  vorgeschlagenen  Weg.  Erforderlich
  wird  ein  solcher  doch  über  kurz  oder  lang
werden,  wenn  die  Entwicklung  des  Bezirks  fortschreitet.
  Bezüglich  dieser  erwünschten  Entwicklung
hängt  nach  diesseitiger  Ansicht  viel  von  den  guten
Beziehungen  zu  Bamum  ab.  Ein  ständiger  Verkehr
  der  Station  mit  demselben  ist  notwendig,  und
        <pb n="587" />
        —  493

ein  zweiter  Besuch  wird  beabsichtigt,  sobald  die  Verhältnisse
  in  den  anderen  Teilen  des  Bezirks  einen
solchen  zulassen.
Auf  dem  Rückmarsche  von  Bamum,  dessen
Häuptling  beim  Abschiede  einen  großen  Zahn  überreichen
  ließ,  ist  der  Nun  zwischen  Bangola  und
Babessi  überbrückt  worden.  Zwei  weitere  Brücken
sind  in  und  bei  Bangola  erbaut  worden,  so  daß
nunmehr  alle  größeren  Wasserhindernisse  zwischen
der  Station  und  Bamum  feste  Ubergänge  haben,
wodurch  der  Verkehr  bis  zum  Ausbau  der  vorgeschlagenen
  Straße  wesentlich  erleichtert  wird.

 

Eine  Gesandtschaft  aus  Bamum.

Einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von
Kamerun  aus  Buea  entnehmen  wir  folgendes:

Am  22.  April  d.  Is.  erschien  hier  eine  Gesandtschaft
  des  Sultans  Joia  von  Bamum,  bestehend  aus
vier  Großen  des  Landes  und  etwa  60  Trägern  und
Gefolgsleuten.  Die  Mitglieder  der  Gesandtschaft
waren  der  Ratgeber  des  Sultans  in  Angelegenheiten
der  äußeren  Politik,  in  Angelegenheiten  der  Landwirtschaft,
  des  Arbeiterwesens  und  der  Landesverteidigung.
  Sie  überreichten  als  Geschenke  unter
anderem  zwei  große  Elfenbeinzähne  im  Gewichte  von
68  bezw.  70  Pfund  sowie  einen  allerdings  nicht  sehr
wertvollen  braunen  Hengst.  Eine  Partie  Baumwolle,
Leinwand  und  Garn  wurde  gleichfalls  von  der  Gesandtschaft
  als  Erzeugnis  des  Gewerbefleißes  ihres
Landes  übergeben.)

Die  Leute  übermittelten  die  Bitte  ihres  Herrschers,
  mit  der  Küste  in  unmittelbaren  Handelsverkehr
treten  zu  dürfen.  Nach  fünftägigem  Aufenthalte  und
Empfang  von  Gegengeschenken  zog  die  Gesandtschaft,
von  den  empfangenen  Eindrücken  augenscheinlich  hochbefriedigt,
  wieder  in  ihre  Heimat  zurück.

Dem  Sultan  wurde  ein  Schutzbrief  ausgestellt.

 

 

Expedition  des  Oberleutnants  Dirtlev.

Der  Oberleutnant  und  Stationschef  Hirtler  in
Bamenda  berichtet  über  eine  im  Auftrage  des
Gouvernements  im  südlichen  Teil  seines  Stationsbezirks
  unternommene  Expedition  zur  Züchtigung  der
unbotmäßigen  Bametta,  wie  folgt:

Mit  drei  europäischen  Unteroffizieren,  63  farbigen
Dienstgraden  und  Soldaten  und  einer  Gebirgskanone
marschierte  ich  am  8.  Mai  1903  von  Bandeng  ab.

*)  Proben  dieser  Gegenstände  sind  dem  Kolonial-Wirtschastlichen
  Komitee  in  Berlin  zur  Begutachtung  übersandt
worden.  Nach  dem  Gutachten  ist  die  Baumwolle  von  geringer
  Qualität.  Die  Farbe  der  Baumwolle  ist  sehr  ungleichmäßig:
  weiß,  gelb  und  braun;z  die  Faser  ist  kurz  und
vollständig  kraftlos,  außerdem  sehr  ungleichmäßig  in  der
Länge.  Das  Produkt  dürfte  trotz  des  heutigen  hohen  Preises
kaum  mehr  wie  35  Pfg.  pro  ½  kg  erzielen.

Das  Garn  und  das  Stück  Leinwand  zeigen  vollständig
den  Charakter  aller  durch  Eingeborene  in  Afrika  hergestellten
derartigen  Stoffe;  der  Faden  ist  sehr  rauh  und  grob.

 

Der  Häuptling  Kundi  mit  17  Bandengs,  welche  zu
Aufklärungszwecken  verwendet  wurden,  begleitete  die
Expedition.  Den  ersten  Widerstand  fand  dieselbe
bei  dem  auf  einem  steilen  Hügel  gelegenen  Dorfe
Jokam,  das  um  8½  Uhr  vormittags  erreicht  und
nach  einem  Gefecht  genommen  wurde,  wobei  die  von
Sanitätssergeant  Briesemeister  bediente  Kanone  vorzügliche
  Dienste  leistete.  Durch  ihr  Feuer  wurden
stärkere  Bamettaansammlungen,  die,  durch  das  unübersichtliche
  Gelände  begünstigt,  in  der  rechten  Flanke
erschienen,  zerstreut,  ehe  sie  in  den  Kampf  im  Dorfe
eingreifen  konnten.  Unter  fortwährenden  Belästigungen
  durch  Eingeborene,  welche  aus  Verstecken
feuerten,  wurde  Jokam  und  das  dazugehörige  Farmdorf
  gesäubert  und  der  Weitermarsch  nach  einem  beherrschenden
  Hügel  vor  Fombo  angetreten.  In  dem
geschlossenen  Häuptlingsgebäude  dieses  Dorfes  sammelten
  sich  von  Nordwesten  herkommende  Bamettas;
die  von  Jokam  geflüchteten  feuerten  von  Hügeln  und
Bergkuppen,  wo  sie  schwer  zu  erreichen  waren.  Erst
als  Granaten  in  das  Häuptlingsgehöft  einschlugen,
zogen  sich  die  Bamettas  in  die  Bergschluchten  zurück,
wo  sie  verschwanden.  Um  5½  Uhr  nachmittags
wurde  auf  dem  Hügel  vor  Fombo  Lager  bezogen.

Die  Aussagen  von  Gefangenen  bestätigten  das
schon  früher  Berichtete,  wonach  Fomeki  der  Hauptschuldige
  ist.  Seinem  Einflusse  auf  die  anderen
Häuptlinge  ist  es  zuzuschreiben,  daß  die  Feindseligkeiten
  allgemeinen  Umfang  annahmen  und  nicht  auf
das  eine  Dorf  allein  sich  beschränken  ließen.

Der  erste  Teil  der  Aufgabe  der  Expedition  war
die  Niederwerfung  der  Bamettas  in  Linie  Bandenggrenze—
  Gokom  und  nördlich  davon  bis  zu  den  Gebieten
  von  Bamumdum  und  Bafut.  Sie  wurde  in
neun  Tagen  gelöst,  wobei  es  neben  täglichen  kleineren
Zusammenstößen  bei  Misang  zweimal  zum  Gefecht
kam.  Die  Geländeschwierigkeiten  sind  große.  Die
steilen  Berge,  welche  in  der  Richtung  Nordost—
Südwest  bis  Gokom  und  von  da  in  der  Richtung
Nordwest  —Südost  das  Ekorotal,  welches  nach  Bandeng
  zu  sich  öffnet,  begrenzen,  erreichen  eine  Höhe
von  1790  m.  Um  die  Bamettas  aus  den  Schlupfwinkeln
  der  Berge  vertreiben  zu  können,  mußten  erst
die  Berge  erstiegen  werden.  Hierbei  nutzten  die
Gegner  die  ihnen  von  der  Natur  gebotenen  Verteidigungsmittel
  aus,  indem  sie  Felsen  die  Abhänge
herabrollten  und  mit  großen  Steinen  beim  Näherkommen
  der  Truppe  warfen.  Ohne  die  weittragenden
Gewehre  der  Europäer  wäre  ein  Vertreiben  mit
schweren  Verlusten  verbunden  gewesen.  Die  Zahl
der  Bamettas  verlangte  ein  Auftreten  starker  Patrouillen,
  die  stets  durch  einen  Europäer  geführt
wurden.  Waren  die  Berge  erstiegen,  so  schienen  die
Eingeborenen  mit  einem  Male  verschwunden  zu  sein.
Dieselben  hatten  sich  in  großen  Höhlen  verborgen,
aus  welchen  heraus  sie  schossen.

Die  Häuptlinge  von  Bafut  und  Bamumdum,
welche  Gesandtschaften  geschickt  hatten,  erhielten  den
Befehl,  die  Grenzen  gegen  flüchtige  Bamettas  zu
        <pb n="588" />
        sperren.  Bei  den  Gefechten  von  Misang  zeichnete
sich  Unteroffizier  Siebrandt  besonders  aus.  Der
zähe  Widerstand  ist  neben  der  großen  Zahl  des
Gegners  hauptsächlich  den  Geländeverhältnissen  zuzuschreiben,
  die  ein  überraschendes  Auftreten  der  Bamettas
  ermöglichten  und  ihnen  durch  die  Felsgruppierungen
  ausgezeichnete  Deckung  gewährten.  Die
Aufklärungstruppe  der  Bandengs  versagte  häufig  aus
Furcht  vor  den  Feinden.

Am  16.  hielt  ich  den  ersten  Teil  meiner  Aufgabe
  für  gelöst  und  befahl  für  den  17.  den  Vormarsch
in  südöstlicher  Richtung  über  Fominian  auf  Take,
wo  starke  Bamettaansammlungen  gemeldet  waren.
Nach  übereinstimmenden  Aussagen  von  Gefangenen,
Meldungen  von  Patrouillen  und  aus  Bali  sollten
die  Gegner  in  Take  und  Banja  sich  zusammengezogen
  haben.  Der  ziemlich  einflußreiche  Häuptling
Fominian  hatte  unterdessen  sich  eingefunden,  seine
Treue  beteuert  und  es  übernommen,  den  Oberhäuptling
  zur  Unterwerfung  zu  veranlassen.  Letzterer
war  nach  Banja  geflüchtet.

Am  17.  wurde  bei  1460  m  Höhe  das  Gebirge
zwischen  Fominian  und  Fongu  überschritten  und
Take  nach  einem  Gefecht  genommen,  in  dem  Sergeant
Grobleben  durch  sein  entschlossenes  und  energisches
Vordringen  mit  dem  zweiten  Zuge  besonders
hervortrat.  Take  war  stark  besetzt,  die  Vertreibung
der  Bamettas  war  erst  am  Nachmittag  beendigt.
Take  liegt  dicht  an  der  Südgrenze  von  Bametta.
Die  Gegner  flüchteten  in  westlicher  Richtung  über
die  Berge  nach  Banja,  welches  am  20.  genommen
wurde.  Der  Marsch  dahin  führte  über  Turkein,
Goniam  nach  Turbam,  wo  der  Steilaufstieg  nach
dem  Banja  nordöstlich  vorgelagerten  Gebirgszuge
beginnt.  Der  Transport  der  Kanone  bereitete
Schwierigkeiten.  Banja  liegt  in  einem  von  drei
Seiten  durch  Gebirge  umschlossenen  tiesen  Tale,  das
nach  Südwesten  sich  öffnet.  Das  Dorf  ist  sehr  weitläufig
  gebaut  und  von  Bächen,  Schluchten  und  Buschstreisen
  durchzogen.  Im  Dorfe  selbst  liegen  Hügel,
welche  sich  125  m  über  die  eigentliche  Talsohle
erheben.

Lautes  Geschrei  empfing  die  Expedition,  überall
ertönten  die  Kriegstrommeln  und  Hörner  und  die
Eingeborenen  schrien,  sie  wollten  Krieg.  Banja  schien
sehr  stark  besetzt  zu  sein.  Die  Eingeborenen  steckten
in  Gehöften,  in  Schluchten  und  Buschstreifen,  wo  sie
nur  durch  die  Gläser  entdeckt  wurden.  Bei  der
Einnahme  dieses  Dorfes  hat  die  von  Sanitätssergeant
Briesemeister  bediente  Kanone  der  Expedition  große
Verluste  erspart.  Wie  zahlreich  Banja  besetzt  war,
bewiesen  die  Scharen  Eingeborener,  welche  durch  das
Geschützfeuer  aus  ihren  Verstecken  vertrieben  wurden
und  nun  in  Massen  dem  Talausgange  und  den
nördlich  gelegenen  Bergen  zu  flüchteten.  Banja  wurde
darauf  genommen,  der  letzte  Widerstand  durch  starke
Europäerpatrouillen  gebrochen  und  auf  einem  hohen
Hügel  im  Dorfe  Lager  aufgeschlagen.

Die  Einnahme  von  Banja,  welches  zu  Bametta

494

 

gehört  und  dessen  Häuptling  neben  Fomeki  wohl
der  mächtigste  Unterhäuptling  Fomenjes  ist,  machte
auf  letzteren  den  erhofften  Eindruck.  Am  23.  erschien
  er  in  Begleitung  des  Häuptlings  von  Fominian,
um  Frieden  zu  erbitten  und  seine  Unterwerfung  anzumelden.
  Die  Expedition  verließ  an  demselben  Tage
Banja,  marschierte  nach  Bali  und  erreichte  am  24.
die  Station,  wo  am  25.  der  Friede  in  Anwesenheit
Fomenjes,  Fominians  und  zahlreicher  Bamettas  geschlossen
  wurde.  Der  Oheim  des  Häuptlings  von
Banja  gehörte  zu  den  Gefangenen.  Er  gab  die
Tötung  eines  Balimannes  durch  Banjaleute  zu.

Der  Erfolg  der  Expedition  ist  um  so  erfreulicher,
als  er  ohne  wirtschaftliche  Schädigung  des  reichen
Bamettalandes  erreicht  worden  ist  und  die  eigenen
Verluste  (zwei  schwerverwundete  Soldaten,  zwei
schwer=  und  ein  leichtverwundeter  Bandeng)  nicht
bedeutend  sind.  Letzteres  ist  dem  Umstande  zuzuschreiben,
  daß  die  Patrouillen  nur  in  stärkerer  Zahl
und  stets  von  Europäern  geführt  auftraten,  sowie
dem  moralischen  Eindruck  des  Geschützfeuers.  Die
Mitnahme  der  Kanone  hat  sich  belohnt,  da  durch  sie
das  gesteckte  Ziel  mit  viel  geringeren  Verlusten  auf
beiden  Seiten  erreicht  wurde,  als  ohne  dieselbe
eingetreten  wären.

Die  gefürchtete  Stellung  Bamettas  erscheint  jetzt,
nachdem  durch  die  Expedition  das  Land  aufgeklärt
worden  ist,  begreiflich.  Bei  einer  Zahl  von  ungefähr
40  Dörfern,  von  welchen  die  Expedition  29  besucht
hat,  zählen  die  Bamettas  wohl  15  000  bis  20  000
Einwohner,  worunter  mehrere  tausend  Krieger.

Die  beginnende  Regenzeit  machte  die  ohnehin
nicht  guten  Wegeverhältnisse  schwierig.  Das  Verhalten
  der  farbigen  Dienstgrade  und  Soldaten  während
  der  Gefechte  und  das  Aushalten  der  großen
Anstrengungen,  welche  die  Expedition  mit  sich  brachte,
verdient  volle  Anerkennung.

 

Togo.

Die  Eisenbahn  Come  —palime.

Über  die  Trassierung  der  Togo-Eisenbahn  Lome—
Palime  berichtet  der  Jahresbericht  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  190  2/3,  daß  die  Arbeiten
nunmehr  abgeschlossen  sind,  und  daß  der  Kostenanschlag
  für  diese  Linie  bei  einer  Länge  von  122  km
und  einer  Spurweite  von  75  cm  pro  Kilometer
57  650  Mk.  =  rund  7  000  000  Mk.  beträgt.

Bezüglich  der  Rentabilität  der  Linie  macht  die
mit  der  Trassierung  betraute  Vereinigte  Maschinenfabrik
  Augsburg  und  Maschinenbaugesellschaft  A.-G.
Nürnberg  folgende  Angaben:  Die  Einnahmen  stellen
sich  unter  der  Annahme,  daß  der  Güterverkehr  bei
der  Eröffnung  im  Jahre  1906  dem  Lastenverkehr
auf  der  Straße  Lome  —Palime,  wie  er  sich  nach  den
Zählungen  des  Jahres  1902  ergeben  hat,  vermehrt
um  die  in  den  vier  Jahren  zu  erwartende,  natürliche
        <pb n="589" />
        Zunahme,  gleich  ist,  auf  485  000  Mk.,  die  Ausgaben
auf  491  000  Mk.;  unter  der  Annahme,  daß  die
Ausfuhr  von  Palime  bei  der  Verladung  durch  die
Bahn  das  3½  fache  der  jetzt  dort  nach  Lome  abgehenden
  Lasten  beträgt,  stellen  sich  die  Einnahmen
auf  1030  000  Mk.,  die  Ausgaben  auf  606000  Mk..
also  6  pCt.  Verzinsung  des  rund  7000000  Mk.
betragenden  Anlagekapitals.

Der  Ertragsberechnung  1  ist  eine  zu  bewältigende
Leistung  von  520  000  Tonnenkilometern  für  Ausfuhrgüter
  und  438  000  Tonnenkilometern  für  Einfuhrgüter,
  der  Berechnung  2  eine  zu  bewältigende  Leistung
von  1  100  000  Tonnenkilometern  für  die  Ausfuhr
und  930  000  Tonnenkilometern  für  die  Einfuhr  zu
Grunde  gelegt.  Die  Einnahmen  aus  der  Personenbeförderung,
  dem  Post=  und  Gepäckverkehr  sind  auf
5  pCt.  der  Frachteinnahme  geschätzt.  Vorausgesetzt
ist  ein  Frachtsatz  für  sämtliche  Ausfuhrgüter  von
30  Pfennig  pro  Tonnenkilometer,  für  die  Einfuhrgüter
  dagegen  ein  Durchschnittstarifsatz  von  70  Pfg.
pro  Tonnenkilometer.  Zum  Vergleich  wird  angeführt,
daß  bei  der  französischen  Dahomeybahn  der  Frachtsatz
für  die  Hauptausfuhrgüter:  Palmkerne  48  Pfg.,
Palmöl  60  Pfg.  per  Tonnenkilometer  beträgt.  Die
Trassierungspläne  und  Kostenanschlag  sind  der  Kolontal-Abteilung
  des  Auswärtigen  Amts  eingereicht.

 

 

Deutsch-BNeu-Guinra.
Guttapercha  aus  Deutsch-Keu  Guinea.

Nach  dem  Jahresbericht  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  1902/3  ist  die  Brauchbarkeit  der
durch  die  Schlechtersche  Expedition  in  Neu-Guinea
entdeckten  Guttapercha  dahin  festgestellt,  daß  die
Niederungsguttapercha  für  Kabelzwecke  als  Mischsorte
gut  verwendbar  und  bei  sorgfältigerer  Gewinnung
wahrscheinlich  auch  in  reinem  Zustande  für  Kabelzwecke
  tauglich  ist.  Die  Qualität  der  Höhenguttapercha
aus  dem  Finisterre=  und  Bismarckgebirge  übertrifft
nach  Schlechter  die  Qualität  der  Niederungsguttapercha.
  Unsere  deutschen  Kabelwerke,  u.  a.  Felten  &amp;amp;
Guilleaume  in  Mülheim,  die  Norddeutschen  Seekabelwerke
  in  Nordenham,  Siemens  &amp;amp;  Halske,  Berlin,
haben  größere  Mengen  von  Neu-Guinea-Guttapercha
erhalten  und  find  zur  Zeit  mit  den  langwierigen
Versuchen  beschäftigt.  Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamtes
  hat  einen  größeren  Betrag  für  die  fabrikatorische
  Prüfung  zur  Verfügung  gestellt.

Im  Hirblick  auf  den  Niedergang  der  Guttaperchaproduktion
  durch  den  Raubbau,  z.  B.  in  Borneo,
und  mit  Rücksicht  auf  die  politische  und  wirtschaftliche
Bedeutung  einer  Guttaperchagewinnung  in  unseren
Kolonien  beabsichtigt  das  Komitee  ein  Guttaperchaunternehmen
  ins  Werk  zu  setzen,  welches  die  Erziehung
  der  eingeborenen  Bevölkerung  von
Neu-Guinea  zur  Guttaperchagewinnung  bezweckt.
  Das  Unternehmen  soll  durch  den  Guttapercha- 



495  —

und  Kautschukexperten  Schlechter  geleitet  werden  und
sich  zunächst  auf  drei  Jahre  erstrecken.  Zwölf  guttaperchakundige
  Dajaks  aus  Borneo  sowie  eine  größere
Anzahl  Neumecklenburger  und  Neupommern  werden
Guttaperchaetappen  zunächst  im  Finisterregebirge  und
dann  weiterhin  im  Bismarckgebirge  anlegen,  um  im
Umkreise  dieser  Etappen  Guttapercha  zu  gewinnen
und  die  eingeborene  Bevölkerung  zur  Ausbeute  heranzuziehen.
  Die  für  die  Etappen  gerodeten  Flächen
sollen  zunächst  der  Produktion  von  Lebensmitteln
dienen  und  bei  Verlegung  der  Etappe  mit  Guttaperchabäumen
  bepflanzt  werden.  Bei  umsichtiger
Leitung  des  Unternehmens  dürfte  dem  Schutzgebiet
durch  die  Guttaperchaausfuhr  ein  reicher  Gewinn

zufließen.
Schiffsverkehr  der  Ostkarolinen  im  Jahre  1902.

Anzahl,  Nationalität  und  Tonnengehalt  der  Schiffe,  welche
die  drei  größten  Inselgruppen  angelaufen  haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
Nationalität  S##  Lagune  Häfen  Zusammen
der  Schi  SS  vpon  s  von
er  Schife  53  Trut  Kusaie  1902  1901
I.  Anzahl  der
Schiffe.
a)  Dawofschiffe
deutsche  Kriegsschiffe
  2  1  —  3  3
deutsche  bandels
schiffe  6  6  6  18  16
b)  Segelschiffe:
deutsche  7  6  3  16  6
amerikanische  7  1  4  12  24
englischhe  n  —  1  3  11
dänische  1  —  —  1  1
japanische  —  —  —  —  2
Zusammen  1902  25  14  14  8  63
-  1901  35  13  15  63  —
Zu=  bezw.  Abnahmeel11L  10  —
II.  Registertonnen.
  6
a)  Dampfsschiffe:
deutsce  Kriegs-  l
schiff  32801640  4920  4920
dent  Handels-  l
schme...24962496249674886656
b)  Segelschiffe:
deutsche  623  53442671424  460
amerikanische  909  96262  1267  2534
englische  430.0—  215  645  1209
dänische  599—  —  599  450
japanische  —  —  —  —  260
Zusammen  19028337147660  3240|6  343  16  489
-  1901  3479  4224  2786  16  4889  —
Zu=  bezw.  Abnahme  s-1142  542  454  -  146  —
l
        <pb n="590" />
        —  496  —

Verzeichnis  der  auf  den  Westkavolinen  ansässigen  Firmen  und  Bändler.
(Nach  dem  Stande  vom  1.  April  1903.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  der  Firma  Nationalität  pe#  Nicdectassung  Bemerkungen.
1.  D.  D.  O'Keefe  Amerikaner  Jap  Import  von  Waren  aller  Art.
Export  von  Kopra,  Trepang,  Schildpatt,  Perlschalen.
  Schoner  „Tarang“.
Händler  der  Firma:
a)  R.  Friedländer  Deutscher  Jap  8  vandelsstationen  (betreibt  neber  das  Schankewerbe

b)  A.  Brüggeman  Deutscher  5„  3  „  8
c)  E.  LewisEngländer  Lamutrik  1  Handelsstation.
9  Ch.  Smit  Mischling  Satuwal-Oleai  1  „
e)  W.  Giboron  Neger  Palaus  1  „
s)  J.  James  ...  Engländer  „  1  „
8)  R.  Agun.  Chamorro  »  1  »
2.  J.  B.  Tejada  Spanier  Jap  Import  von  Waren  aller  Art.
Export  von  Kopra  und  Trepang.
Händler:
8  L.  Alfaro  ......  Tagale  Jap  1  Station.
b)  V.  Guzmann  ...  Chamorro  «  1  „
c)  V.  Valderno  Tagale  Mogomok  1  „  (Trepang).
3.  Marutani  .  ..  —  —  Import  von  Waren  aller  Art.
Geschäftsführer  M.  Shirai  .  Japaner  Jap  Export  von  Kopra,  Trepang,  Perlschalen,
Schildpatt.  Schoner  „Chomei  Maru“.
Händler:
a)  Antonia  Martinez.  Chamorro  Jap  1  Station.
b)  C.  Hofschneider.  Deutscher  „  3  Stationen.
c)  J.  Villaon  Spanier  „  1  Station.
.  Antonio=  Tagale  „  1  „
tshigawa  Japaner  Palau  1  „
4.  Koshin  Co.  Japaner  Palau  Import  von  Waren  aller  Art.
Export  von  Kopra,  Trepang,  Verlf  chalen,  Hölzern.
Steht  in  Verbindung  mit  Händlerschiffen.
Üübersicht  über  die  Bevölkerung  der  Marianen.
(Nach  dem  Stande  vom  1.  April  1903.)
1
.  .  .Süd-  .  Zu-  Zu-Inseln
  Cha-  Karo-  Ma=  Ja-  ameri-  Spa-  Deutsche  sammen  sammen  Zu=  Abmorros
  liner  layen  paner  kaner  nier  1903  1902  nahmes  nahme
Saipan  Garapan.  .  .1012  552  2  24  3  1  5  1599  1457  142  —
Tanapag.  ..  61  135  —  —  —  1  2  199  174  25—
Noca  434  46  —  —  —  1  —  481  490  —  9
Tinian.  .  .  ....  18  27  —  —  —  —  —  45  95  —  50
Anatahn  —  24  —  —  —  —  —  24  —  24  —
Alamaggan  8  15  —  —  —  —  —  23  8  15—
Pana  30  74  —  —  —  —  —  104  137  —  33
Agrigcggaga  45  19  —  —-  —  —  —  64  32  32  —
Sarigana  3  3  1  —  1  —  —  8  8  —  —
Zusammen  19006  1611  895  3  24  4  3  1—.N.—
„  1902  ..  2357  #  3  18  13  3  7  2401  240—  —
Zu=  bezw.  Abnahme  14  —  .—
D  q  «  i
DavonGebuktensUberschuß.  .29

Zuwanderungs-  Überschuß  117
        <pb n="591" />
        497

Bevölkerungsstatistik  der  Westkarolinen.
I.  Weiße  Bevölkerung  nach  Wohnort,  Geschlecht,  Nationalität  und  Beruf  am  1.  April  1903.

 

 

 

 

 

.  0-“..———.  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

M  änner
—  Gesamte
Wohnort  Nationalität  Kaufleute  —
h  Beamte  und  Missionare  weiße
Händler  Bevölkerung
1
Deutsche  3  4  1  8
Engländer  1  1  —  2
1.  Jap  Amerikaner  —  1  1  —  1
Spanier  —  2  7  9
Japaner  —  4  I  —  4
l
Engländer  —  1  l  —  1
2.  Palaus  Spanier  —  —  I  4  4
Japaner  —  20  I  —  20
I
Z.Lamutrik.  Engländer  —  1  1
4.  Oleai  und  Ostinseln.  —  1  —  1
l
Zusammen.  4  35  —  12  51
1
II.  Nichteingeborene  farbige  Bevölkerung  und  Mischlinge  des  Bezirks  am  1.  April  1903.
a.  Rasse  und  Geschlecht.
Mischlinge  Malaien.  Chinesen  Chamorros  Filipinos
——  «  —
WohnortNeger  2  «  z  z  5
25  z1315  8  S  2  "
2  2.  K
——[
—————————..&amp;amp;--  "  —————————————...—.
#  1
Jap.  .  —  1  4181131  2  1  3  4  4  36  36  1151  19  4  21  25
Palaus  1"  l  —  —  —E  —  unbekannt
Ost-Inseln  —  1  1  —  2—  —  #  —  —  —  —  unbekannt
Im  ganzen  1803.  163  —
-  -  1902.  159
Zunahme  4.n
b.  Männliche  Bevölkerung  nach  dem  Beruf.
Mischlinge  Chinesen  Malaien  Neger  Chamorros  Filipinos
Wohnort  F"„  P  2  z  S  2368  ½  22  8
z  4  .148  243  13  z535
S  S  s  SS5  25  re  eo  s
HEEIEIEIEEIIIIBIIII
EEEEIIII  4  4  :34  6  KF"’’
%Cö  «  i  I
Jap...  1222—1124I—s63314i2,1131
Palau......  —  ——  —  1  unbekannt
OleaiundLst-Jnseln.  1  —  —  —  —  unbekannt
Zusammen  2212  21  m3%
        <pb n="592" />
        498

 

 

 

 

 

 

 

III.  Ergebnis  der  im  April  1903  vorgenommenen  Zählung  der  Eingeborenen  auf  Yap.

Ortschaft  MännerFrauen  Kinder  aa  nue  Ortschaft  Männer  Frauen  Kinder  so  nu
Worwor  31  36  13  80  Tafagif  17  14  10  4
Ballawat  52  43  38  133  Malowai  16  16  7  39
Benig  25  30  20  75  Atelju  30  32  18  80
Ngolok  52  75  34  161  Rumu  73  76  56  205
Dotschungor  15  15  7  37  Maki.  85  67  18  170
Gitan  30  36  23  89  Amun  29  31  19  79
Inus.  80  72  36  188  Mei  ..  22  21  7  50
Luetsch  53  46  20  119  Mujub.  43  39  28  110
Lamar  50  58  19  127  RNiken  27  26  18  71
Ngos2sf  15  10  9  34  Gotscholl  15  15  8  38
Tabinefi.  20  19  9  48  Onean  58  60  33  151
Dulucan  29  38  14  81  Gatschbar  43  64  31  138
Ngeri  39  34  18  91  Leng  36  40  25  101
Lai  15  16  8  39  Benau  11  12  10  33
Gorror  24  32  18  74  Lebinau  46  40  11  97
Magatschagil  24  28  13  65  Dartja  5  5  4  14
Onoth  ..  25  34  19  78  Umin  47  50  38  135
Tauwai  22  20  9  51  Tor#..  30  25  11  66
Sebeth  ..  55  38  28  121  Lul-Oref  11  9  6  26
Gatschalau.  28  39  20  87  Orscholap  10  10  5  25
Malai  30  25  13  68  Uelon.  30  40  14  84
Gall.  30  30  10  70  Tioll.  10  8  7  25
Nif  30  30  7  67  Malon  .  15  10  7  32
Nell.  10  10  10  30  Numuthul  5  5  4  14
Ufra  37  36  26  99  Palau  40  30  17  87
Tafenith  29  25  21  75  Orila  16  12  11  39
Derikan.  8  7  5  20  Talangith.  24  16  8  48
Ebodj  25  24  19  68  Metschau  20  21  14  55
Fedor  31  31  17  79  Betschiel  22  25  8  55
Tagagen  8  8  4  20  Oned.  18  18  11  47
Aringel.  40  4  32  116  Ri  25  28  21  74
Binau  6  5  3  14  Ganoon  22  21  9  52
Kanif  30  33  25  88  Buluol  10  14  6  30
Kadai  21  22  9  52  Metschol  21  17  8  46
Manibenau.  1  1  —  2  Uenfra  26  29  19  74
Keng.  14  17  10  41  Fal  30  36  8  74
Adibur  40  40  6  86  Täb  53  47  22  122
Nemar  23  17  10  50  Merur  46  68  39  153
Okau:.  40  40  11  91  Alb  —  30  40  26  96
Dugor  30  30  16  76  Dotschumur  37  37  24  98
Olog  7  7  4  18  Bugoll  56  45  23  124
Mulro  6  8  5  19  Dilag  4  5  4  13
Numunung.  20  30  11  61  Ma  48  53  23  124
Mabu  10  11  11  32  Thol  21  17  9  47
Magaf  30  30  10  70  Fanabutz  18  20  12  50
Gurung.  2  4  1  7  Matalai  19  17  9  45
Rang  11  10  3  24  Tenefar.  14  20  11  45
Tabelang  7  9  7  23  Matebu  1  1  3  5
Gillefith.  20  28  23  71  Debotj  ..  22  33  20  75
Bunuknug  7  7  6  20  Dumtschu:.  10  9  16  35
Jin  10  15  9  34
Eiredj  32  39  16  87  Zusammen  1902752  28381571  7166
Runu  10  13  10  33  «  19023027296914687464
Gategai.  26  20  39  85
uln  24Zuubezw.  Abnahmelddrös03308
        <pb n="593" />
        499

übersicht  über  die  weiße  Bevölkerung  des  Schutzgebietes  Deutsch-Ueu-Guinea  mit  Ausnahme  des  Inselgebietes  der
Rarolinen,  Palan  und  Marianen.

I.  Statistik  der  nichteingeborenen  Bevölkerung  des  Bismarck-Archipels  nach  dem  Stande  vom
1.  Januar  1903.

a.  Nach  Staatsangehörigkeit  und  Beruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  1  *  8  ".  2  Frauen  von-  *  S6#
8  .28  8  mis2#st  Ss  s#s
8  W  Se  .
t“un  Fanl.  miie
32  5  5  5  535Pt  ’  SzilurnneS  So5
1  E-  sit-  s
Deutsche  162  14  20  16  22  6  12  5  1  43.  139  12  —  13  2  27  16
Ssterreicher“  11  ——  1  —  —  ———  1  —  —  —  —  ——
Franzosen  7—  —  —  —  —  —  2  6  —  —  1  —  1  —
Engländer  50|]|A  4  11  3  3  5  4  36  4  4  2  1  1  3
Dänen  21  —  —  —  —  —  2  —  —  —  2  —  —  —  —  —  —
Schueden  und  Norweger  5—  1  4  —  —  —  —  —  —  5  —  —  —
Holländer  2—  —  —  —  —  —  —  —  17.  17  —  —  4.  —  4—
J  2H—-s—-—·—2s-—;—-2-s--x--s—
Amerikaner  ¼¼#  —  3  ——  —  —  3  11  —  —  1.—
Australier  3—  —  3  —  —  —  —  –—  3  —  —  —  —  —  —
·  «  «  I  I
!l!.s!!-  T
27714k25147i26l921l5  1s66i214717j420i34419
Außerdem:  ·-  »  .  s  ;  .
Chinesen  .  91—  1  41  —  —  —  49  —  —  91.[  —  —  —  —  ——
Samoaner  und  Fijileute  39—  1  —  2  —  —  —1  1  —  —  r  39  —  #  —  ——  —
1  1  1  P  .  T  s  «
I  .  :
zusammen  1903  4%14  26%  90  26  21  54  1  1  10  an  ir  4  20  34  18
%  1  s-  I  .  i
b.  Nach  Wohnsitz  und  Staatsangehörigkeit.
s  8  -  8  2.
E  ——.—  S55  8
Bezirk.  S  .  "  2  z  38  E  E
——.————————  —
&amp;amp;&amp;amp;  GC  CGS  6  6  ————————
Neu-Pommern.  307  144  1  5  33  1  2  21  2  3  —  70  25
Neu-Lauenburg.  19  6  —  —  4  ——  —  —  —  —  —  9
Neu-Mecklenburg.  568  24  —  2  3  —  3  –  —  1  3  17  5
Neu-Hannover  1  1  —  —  —  —1  —  —  —  —  —  —
Frad-  Inseln  11  —  —  —  1  —  —  —  —  —  —  —  —
Nissan  1111—  —  —  1  —  —  —  —  22252  —
Tasman-  Inseln  1  —  —  1  —  —  —  —  —  —
Mortlock-Inseln  1  1.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Bougainville  1  1.  —  —  —  —  —  —  ——  ——
Anachoreten.  1  —  —  —  1  —  —  —  —  —  —  —  —
Echiquiers  1  —  —  —  1.  —  —  —  —  —  —  —  —
Hermits  6  2  —  —  —  1I  —  —  —  —  —  3  —
Matty  2  —  —  —  1  +W  —  ——  —  —  —  1—
Admiralitäts  7  3  —  —  4  —  —  —  —  —  —  —  —
l  .  i
"  #
407  182  1  7  "%  z  5  21  „„  39
        <pb n="594" />
        —  500  —

II.  Statistik  der  weißen  Bevölkerung  in  Kaiser  Wilhelmsland  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903.
a.  Nach  Staatsangehörigkeit,  Wohnsitz  und  Geschlecht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwachsene  Kinder  Ge-  4  Schwe-  .  4  ohne

r  ch  Deut,Eng=  en  Oster-  Austra-  Staats=“

  w.  mann  i  weib  femii  e  lander  uud  reicher  er  nfen,  angemänn=

  weib--  männ=  weib-  e  er  rei  i  ..

üche  liche  liche  lice  zahl  Dänen  hörigkeit

l
Seleo  2  —  —  —  2  2  —  —  —  —  —  —
Tadji  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
Valice  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
Tumllo  10  4  —  —  14  12  —  —  2  —  —  —
Potsdamhafen  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
Monumbo  3  4  —  —  7  7  —  —  —  —  —  —
Bogia  3  —  —  —  3  3  ———ä  —
Sior.  .  1  1  1  —  3  3  —  —  —  —  —  —
Gran  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
dr  rich-Wilhelmshafen.  26  —  —  —  26  23  1  —  —  1  1  —
omba.  .  .  .  .  ...  2  —  —  —  2  1  —  —  1  —  —  —
Erimahafen  1  —  —  1  —  —  —  —  —  —  1
Stephansort  11  1  —  —  12  10  1  —  —  1  —  —
Bogadjim  2  1  —]  1  4  4  —  —  —  —  —  —
Bona  2  1  —  —  3  3  —  —  —  —  —  —
Konstantinhafen  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
Finschhafen  1  —  —l—  1  1  —  —  —  —  —  —
Simbang  3  –  —  1  4  4  —  —  —  —  —  —
Sattelberg.  5  3  2  2  12  11  —  —  —  1  —  —
Tami  1  —  —  —  1  1  —  —  —  —  —  —
Zebin  ..  2  l  I  I  —  4  11—  —  —  —  —  3
einzerhöhe  2  —  —  —  2  1  —  —  —  —  —  1
Salamaua  2  —  —  —  2  2  —  —  —  —  —  —
Adolfhafen.  7  —  —  —  7  4  1  1  —  1  —  —
Peterhafen.  4  —  —  —  4  4  —  —  —  —  —  —
Zusammen  19008995  1141  20  L4
-  1902  79  11  5  2  97  78  11  1  1  —  —  6
l

Zu-bezw.Abnahme—I-16-I-5—I-I-2-I-22-f—24—8  —-I—2-I-4-l-I—I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b.  Nach  Staatsangehörigkeit  und  Beruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  -  l·  .1Weihciche
Staats=  Landes-  Kauf-  Misstonar  Arzte  und  Pflan-Sammler#  For#  See,  Techniker  Personene-**“
  tungs-  brüder  und  Heil-  und  schungs-  und  Hand-ohne  Ge=  samtangehörigkett
  beamte  leute  Schwestem  gehilsen  der  Handler  reisende  leute  werker  werbe  und  zahl
1  2  4  5  .
I  I
Deutsche.  .  .  4  4  #  8  4  1  5  —  111  1412
Engländer  –  1  —  —  1  —  —  —  1  —  3
Schweden  und  »
«Dänen....—l—--—  —  —  —  —  1  —  1
Osterreicher.  .  —  I  —  2  —  1  —  —  —  —  —  3
Australier  —  —  #  —  —  —  —  —  1  3  —  4
Rufsen  .  .  .  .  —  11  —  —  —  —  —  —  —  —  1
ohne  Staats-  I  »
angehörigkeit  —  —  2  —  #  1  —  —  —  —  2  5
zusamme  6  2  416  5  m  15  146  1
        <pb n="595" />
        -

—  0

Schiffsverkehr  im  Dafen  von  Jap  (Westkarolinen)
im  Jahre  1902.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  b-Nationalität
  der  Schiffe  1902  19001  Zu88
nahme  nahme
A.  Handelsschiffe.
I.  Anzahl  der  Schiffe.
a)  Dampfschissfe  6  161  —  10
b)  Segelschiffe:
deutsche  1  —  1  —
englische  1  4  —  3
amerikanische  2  1  1  —
dänische  1  —  1  —
japanische  8  6  2  —
Zusammen  19  271  —  8
II.  Registertonnen.
a)  Dampfschissfe2498131899  —10693
b)  Segelschiffe:
eutsche  4%  4  —1
englische  215  7868  571
amerikanishe  150  13020  –
dänische  6000—  600  —
japanische  927  1093  —  166
Zusammen  439215198  10806

 

 

 

 

B.  Kriegsschiffe.
Der  deutsche  Kl.  Kreuzer  „Cormoran“  mit  1640  Tons,
das  holländische  Regierungsschiff  „Edi“  mit  521
zusammen  2161  Tons.

RAus  dem  Pereiche  der  Wissionen  und
der  Ankisklaverei-Bewegung.

Dem  Augustheft  des  „Missions-Freund“  entnehmen
  wir  folgendes:

Mit  dem  1.  Juli  d.  Is.  übernahm  unsere  Missionsgesellschaft
  (Berlin  I)  die  Arbeit  in  Daressalam,  dem
Hauptplatze  Deutsch-Ostafrikas,  wo  der  Gouverneur
  seinen  Sitz  hat,  und  den  südwärts  davon  liegenden
  Stationen  Kisserawe  und  Maneromango,
welche  bisher  in  den  Händen  der  evangelischen  Missionsgesellschaft
  für  Deutsch  =  Ostafrika  (Berlin  III)
gewesen  ist.  In  Daressalam  befitzt  die  Mission  drei
wertvolle  Grundstücke;  auch  auf  den  anderen  beiden
Stationen  stehen  die  Missionsgebäude  auf  Grundstücken,
  die  der  Mission  gehören.  Die  Stationen
sind  gut  ausgebaut.  Auf  den  drei  Stationen  finden
sich  lleine  Gemeinden,  welche  Ende  1902  208  Christen
zählten;  69  Taufbewerber  standen  im  Unterricht,  und
279  Kinder  besuchten  die  Tagesschulen.  Die  Arbeit
hier  ist  äußerst  wichtig,  denn  es  ist  notwendig  und
von  großer  Bedeutung  für  den  gesamten  Betrieb
aller  evangelischen  Missionsgesellschaften  in  Deutsch-Ostafrika,
  daß  das  Evangelium  in  Daressalam,  der
Hauptstadt  des  Landes,  auch  für  die  Eingeborenen

 

01  —

hell  auf  dem  Leuchter  stehe,  zumal  gerade  hier  auch
der  Islam  sich  langsam  aber  stetig  auszubreiten
droht.  Erschwert  wird  die  Arbeit  auf  diesem  Geblete
  dadurch,  daß  die  Europäer  in  dieser  Gegend
besonders  stark  vom  Fieber  heimgesucht  werden.  Es
wird  alle  Vorsicht  anzuwenden  sein,  daß  die  Missionsarbeiter
  so  viel  als  irgend  möglich  vor  diesem  Feind
beschützt  werden.  Es  sind  in  den  letzten  Jahren
durch  Gottes  Güte  manche  Entdeckungen  gemacht
worden,  durch  deren  Benutzung  das  möglich  sein
wird.  Unsere  Gesellschaft  hat  den  jungen  Missionar
Klamroth,  der  bisher  im  Innern  arbeitete,  berufen,
die  Leitung  auf  diesem  neuen  Gebiete  zu  übernehmen.
Wir  empfehlen  ihn  und  das  ganze  neue  Werk  dringend
  der  Fürbitte  unserer  Freunde.

 

Dem  88.  Jahresbericht  der  evangelischen  Missionsgesellschaft
  zu  Basel  entnehmen  wir  die  folgenden
Angaben,  betr.  die  Missionstätigkeit  in  Kamerun:

In  Kamerun  springt  der  Fortschritt  in  die  Augen.
Bei  604  Heidentaufen  haben  die  Gemeinden  um
582  Seelen  zugenommen.  Eine  große  Zahl  Heidentaufen
  haben  Bonaku,  Bonaberi,  Lobethal  und  Edea.
Bonaku  steht  mit  194  nur  um  zwei  hinter  der  fruchtbarsten
  Station  der  Goldküste  (Abetifi)  zurück,  und
Lobethal  hat  bei  etwas  kleinerer  Zahl  von  Heidentaufen
  unter  allen  Basler  Missionsstationen  den
größten  Zuwachs,  nämlich  227  Seelen.  Erfreulich
ist,  daß  sich  in  Bonaku  jetzt  auch  Leute  aus  der
Stadt  selber,  die  bisher  vornehmlich  unter  dem  Einfluß
  der  Baptisten  stand,  zur  Taufe  melden.  In
Lobethal  sind  es  weit  mehr  die  Mulimba  als  die
Bakoko,  die  kommen;  unter  den  Neugetauften  ist  der
Mulimbahäuptling  Passal  aus  Bonebwela.  Die  Neugetauften
  in  Bonaberi  sind  meist  Schüler.

In  das  letzte  Viertel  des  Jahres  fiel  noch  die
wichtige  Reise  der  Brüder  Schuler,  Keller  und  G.
Spellenberg  in  das  etwa  zehn  Tagereisen  von  der
Küste  im  Innern  an  der  Nordwestgrenze  des  Schutzgebietes
  liegende  Baliland.  Schon  längst  wünschte
der  König  der  Bali,  Fo  Nyonga,  der  gleich  seinem
Vorgänger  eine  den  Deutschen  freundliche  Politik
verfolgt,  Missionare  zu  bekommen,  und  waren  die
Blicke  unserer  Brüder  nach  Bali  gerichtet.  Es  schien
Zeit,  ein  Vordringen  dorthin  ins  Auge  zu  fassen.
Die  Brüder  wurden  vom  König  aufs  freundlichste
aufgenommen  und  aufs  dringendste  gebeten,  entweder
selbst  zu  bleiben  oder  ihm  die  gewisse  Zusicherung
zu  geben,  daß  Missionare  kommen  würden,  und  die
Frucht  ihrer  Reise  war  der  Beschluß,  in  Bali  eine
Mission  zu  beginnen.  Die  Brüder  Ernst,  Leimbacher
und  Keller  wurden  damit  beauftragt,  und  heute  befinden
  sich  die  beiden  ersten  schon  dort.  (Nach  einem
Brief  vom  18.  Mai  1903  sind  sie  am  17.  Mai  angekommen.)
  Das  Vordringen  ins  Innere  ist  um  so
wichtiger,  als  der  Islam  aus  dem  Innern  immer
weiter  gegen  die  Küste  vordringt.  Auf  der  Balistraße
kam  im  vorigen  Jahr  schon  einmal  eine  300  bis
        <pb n="596" />
        400  Mann  starke  Handelskarawane  von  mohammedanischen
  Haussa  mit  Elfenbein  aus  dem  Sudan  nach
Viktoria  und  erregte,  wie  von  Bombe  berichtet  wird,
Aufsehen  durch  ihre  regelmäßigen  Gebetsübungen.
Infolge  der  Sicherung  der  Balistraße  durch  die  Regierung
  ist  der  Haussabevölkerung  des  Innern  der
Weg  an  die  Küste  geöffnet.  Bei  den  jetzt  herrschenden
  friedlichen  Verhältnissen  wird  auch  der  Verkehr
im  Innern  immer  lebendiger.  Auf  dem  Markt  in
Garua  soll  man  Vertreter  der  verschiedensten  Sudanvölker,
  auch  Mekkapilger,  antreffen.

 

Über  den  Fortgang,  besonders  den  äußeren,  des
Missionswerkes  in  Neu-Guinea  lauten  die  letzten
Nachrichten,  welche  wir  den  „Kirchlichen  Mitteilungen“
entnehmen,  günstig.  Die  zu  dem  etwa  3000  Fuß
hohen  Sattelberg  hinaufführende  Fahrstraße  ist  bei
Abgang  der  Briefe,  dank  der  Bereitwilligkeit  der
Anwohner,  fast  vollendet  gewesen  und  in  der  unteren
Hälfte  bereits  in  Gebrauch  genommen  worden.  Miss.
Flierl  hofft,  daß  damit  die  eigentlichen  Transportnöte
  aus  der  Welt  geschafft  seien.  Das  nächste
wird  sein  die  Erbauung  eines  Erholungshauses;  die
Kirche  auf  dem  Berg  naht  sich  auch  der  Vollendung.
Auf  der  Womorostation  ist  Miss.  Zwanzger  so  weit,
daß  er  schon  einen  Termin  für  Herüberholung  seiner
Frau  vom  Sattelberg  in  das  neue  Heim  ins  Auge
fassen  kann.  In  Pola  bei  Finschhafen  haben  unserem
Miss.  Pfalzer  zehn  Tami,  um  die  beliebten  Angelhaken
  zu  bekommen,  zur  Erbauung  des  Hauses  geholfen
  und  die  Arbeit  (im  Rohbau)  in  angestrengter
Tätigkeit,  weil  sie  sich  so  sehr  nach  ihren  Fischen,
Kokosnüssen  und  ihrer  Heimat  sehnten,  in  14  Tagen
fertiggebracht;  es  sind  geschickte  Holzarbeiter.  Die
Nähe  des  Missionars  macht  sich  in  der  Umgebung
bereits  bemerkbar.  —  In  Simbang  haben  sich  viele
Kaijungen  (gegen  30)  eingestellt;  schade,  daß  man
dort  noch  nicht  in  ihrer  Sprache  sie  unterrichten
kann.  —  Miss.  Vetter  in  Jabim  sah  sich  wegen
seiner  Fußwunde,  die  ihn  nötigt,  Stock  und  Krücke
zu  gebrauchen,  in  die  Notwendigkeit  versetzt,  eine
Zeitlang  völlige  Ruhe  zu  suchen;  er  ging  nach
Deinzerhöhe,  während  Miss.  Lehner  nach  Jabim  gehen
wollte,  teils  zur  Hilfe,  teils  um  dort  besser  Jabim
zu  lernen.  Besorgniserregend  ist  der  Zustand  des
kleinen  Theodor  Vetter,  der  auch  auf  dem  Berg  nicht
recht  sich  erholen  will;  auch  sein  Schwesterchen  hatte
schon  ein  Schwarzwasserfieber  durchzumachen.  Auch
Miss.  Keysser  fühlt  sich  von  seiner  vorjährigen  schweren
Krankheit  noch  nicht  völlig  wieder  hergestellt.  Gott
schenke  Kraft  den  Schwachen  und  Mitgenommenen
und  bewahre  sie  denen,  die  aufrecht  stehen!  —  Am
8.  Juli  ist  Miss.  O.  Wacke,  Missionsgehilfin  Fräulein
E.  Schlenk  von  Genna  nach  Neu-Guinea  abgefahren;
ihnen  schloß  sich  die  Braut  eines  rheinischen  Neu-Guinea-Missionars,
  Fräulein  Weissenbruch,  an.

502

 

AKus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten.

Errichtung  eines  Versuchsgartens  für  die  französischen
westafrikanischen  Rolonien.  "

Der  Generalgouverneur  der  französischen  westafrikanischen
  Kolonien  zu  St.  Louis  hat  unter  dem
8.  Juli  1903  eine  Verordnung  erlassen,  welche  die
Anlage  eines  Versuchsgartens  bei  Dakar  für  alle  an
der  Westküste  Afrikas  gelegenen  französischen  Kolonien
verfügt.  Der  Versuchsgarten  soll  aus  drei  Abteilungen
  bestehen,  einer  botanischen,  welche  zum  Studium
  und  zur  Einführung  neuer  Pflanzen  dient,
einer  Versuchsabteilung,  in  welcher  Versuche  mit
Kultur  von  Nutzpflanzen  im  allgemeinen  und  von
Früchten  im  besonderen,  ferner  Versuche  zur  Akklimatisierung
  ausländischer  Pflanzen  vorgenommen
werden  sollen,  endlich  einer  Baumschule,  welche  Aufforstungszwecken
  dienen  soll.

Rautschukprobe  aus  der  Gegend  von  Mombassa
(Ostafrika).

Dem  letzten  Heft  der  „Nachrichten  für  Handel
und  Industrie“  entnehmen  wir  folgende  Angaben:

Eine  in  der  Wadrumaforst,  zwei  Wegstunden
vom  Muetehügel  in  der  Landschaft  Schimba,  in  der
Nähe  von  Mombassa,  gewonnene  Probe  Kautschuk
wurde  kürzlich  der  englischen  Regierung  zur  Prüfung
und  Beurteilung  auf  ihren  Handelswert  vorgelegt.
Es  war  dies  ein  kugelförmiger  Körper  von  etwa
drei  Zoll  im  Durchmesser,  außen  von  lichtbrauner
Farbe  und  etwas  klebrig.  An  den  frischen  Bruchstellen
  hatte  der  Kautschuk  ein  fleckiges  Aussehen,
teilweise  weißlich,  teilweise  lichtbraun  und  war  weniger
klebrig  als  an  der  Außenfläche.  Die  Masse  war  ein
wenig  porös  und  mit  kleinen  Partikeln  vegetabilischer
Bestandteile  vermischt;  sie  war  sehr  elastisch,  und
Probestreifen  ließen  sich  strecken  ohne  zu  reißen.  Bei
einer  Temperatur  von  120  Grad  Celsius  kam  der
Kautschuk  teilweise  zum  Schmelzen.

Die  chemische  Analyse  ergab  4,2  pCt.  Feuchtigkeit,
  4,2  pCt.  Harz,  87,7  pCt.  Kautschuk  und  3,9  pCt.
Schmutz  (2,5  pCt.  Asche  ist  inbegriffen  im  Schmutz).
Diese  Zahlen  beweisen,  daß  die  Probe  von  sehr  guter
Qualität  ist.

Die  Probe  wurde  samt  den  Ergebnissen  der
chemischen  Untersuchung  verschiedenen  Kautschukmaklern
zwecks  Feststellung  ihres  Handelswertes  vorgelegt
und  von  diesen  bezeichnet  als  feiner,  harter,  roher
Kautschuk,  der  sehr  gut  verkäuflich  ist  und  in  trockenem
  Zustande  einen  Wert  von  28  6  d  bis  287  d
pro  Pfund  (engl.)  ab  Londoner  Lager  hat.
        <pb n="597" />
        S—

GSambia.

Der  dem  britischen  Parlament  vorgelegte  Jahresbericht
  für  1902  enthält  folgende  Angaben  über  die
Entwicklung  des  Handels.

Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  im  Jahre  1902
belief  sich  auf  303  615  L  und  der  Wert  der  Ausfuhr
  auf  248  140  L.  Der  Wert  des  Gesamthandels
überstieg  den  des  Vorjahres  um  50  000  L.  Die
Steigerung  beruhte  hauptsächlich  auf  dem  hohen
Preise  der  Erdnüsse  in  diesem  Jahr  —  dem  höchsten,
der  innerhalb  der  letzten  20  Jahre  dafür  gezahlt
wurde  —.

Näheres  über  Ein=  und  Ausfuhr  in  den  Jahren
1901  und  1902  enthalten  die  beiden  folgenden
Tabellen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr.
Wert:
Artikel  *  3  E
u-  -
1901  1902  nahme#  nahme
I  »  !
gg’gig
Baumwollwaren....  44262  66  052  21  790  —
Tabak.  466505  6  137.  368
Kolanüsse  28  577  7569  —
Spirituosen  4  531  4481  —
Wen  2314  2021  —  93
Zucker  2903  3691  788  —
Salz.  .  .  .  .....  1529  1158  —  371
Schiekpuloer  .  .  .360  236  —24
Reis  ..  .  88539  15847  —  22692
Ausfuhr=Menge:
  Wert
Artikel  —  ·  3  L##
D  1  u-  *
1901  1902  1901  »  1902  nahme  nahme
Tons  Tonee  —*
Erdnüsse25750  31612s172405  193485  21080  —
Pfund  Pfund  I  ·-Kautschut.·1465736528389634238"—
  4725
Tons,  Tons  1  1
Palmkerne  153  137971  945.  —  26
Pfund  Pfund  «
Wachs  63898  435441  2806  1843  —  963
Häute  .  .  ..  2148  2215%  475  520  45  —
Wie  sich  aus  der  Ausfuhrtabelle  ergibt,  sind

Erdnüsse  bei  weitem  das  wichtigste  Ausfuhrprodukt.
Das  Gouvernement  bemüht  sich  indessen,  den  Anbau
von  Baumwolle  zu  ermutigen.  Bisher  waren  nur
unbedeutende  Baumwollanpflanzungen  von  Eingeborenen
  in  den  oberen  Flußdistrikten  angelegt.
Ein  vom  Gouvernement  entsandter  Sachverständiger
soll  die  Eingeborenen  durch  Rat  und  Lehre  auf  die
Anpflanzung  von  Baumwolle  hinweisen.

 

503  —

Perschiedene  Mitteilungen.

Aus  dem  Jahresbericht  J902  190  5  des  Rolonial=Wirtschaftlichen
  Romitees.

Im  Berichtsjahre  190  2/3  haben  die  körperschaftliche
  Mitgliedschaft  des  Kolonial  -Wirtschaftlichen
Komitees  erworben  u.  a.  die  Handelskammern  Berlin,
Bochum,  Bremen,  Breslau,  Dortmund,  Dresden,
Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Hamburg,  Hannover,
Köln,  Leipzig  und  Lübeck,  serner  die  Bremer  Baumwollbörse,
  der  Zentralverband  deutscher  Indufstrieller,
das  elsässische  industrielle  Syndikat,  der  Verband
deutscher  Baumwollgarn-Konsumenten,  der  Verband
westdeutscher  Baumwoll=  Spinnereien,  der  Verein
süddeutscher  Baumwoll-Industrieller,  die  Vereinigung
sächsischer  Spinnereibesitzer,  die  Bank  für  Handel  und
Industrie,  die  Deutsche  Bank,  die  Deutsche  Überseeische
Bank,  die  Direktion  der  Diskonto-Gesellschaft,  die
Nationalbank  für  Deutschland.

Wegen  Einrichtung  kolonial-wirtschaftlicher
Fachausschüsse  bei  Handelskammern  verhandelt  das
Komitee  mit  den  Handelskammern  in  den  Hansastädten
  und  den  wichtigeren  Industriezentren.  Der
auf  Antrag  des  Komitees  von  der  Handelskammer
Berlin  eingerichtete  Fachausschuß  tritt  am  12.  September
  zur  konstituierenden  Sitzung  zusammen,  als
Vertreter  des  Komitees  ist  ein  Mitglied  seines  Vorstandes
  in  Vorschlag  gebracht.

 

Studienreise  nach  Buitenzorg.

Am  30.  d.  Mts.  wird  sich  der  Privatdozent  und
Assistent  am  botanischen  Institut  der  Universität
Tübingen,  Dr.  Hans  Winkler,  dem  das  Buitenzorgstipendium
  für  das  Jahr  1903  verliehen  ist,  von
Genua  aus  zu  einer  Studienreise  nach  Buitenzorg
begeben.  In  der  Hauptsache  wird  sich  der  Genannte
rein  wissenschaftlichen  Untersuchungen,  insbesondere
pflanzenphysiologischer  Richtung,  widmen.

Entdeckung  eines  Moskitos  tötenden  Darasiten.

Einer  Nachricht  der  Londoner  „Daily  Mail“
zufolge  hat  Dr.  Stiles  vom  Public  Health  Service
in  Washington  einen  Parasiten  entdeckt,  welcher
jährlich  Millionen  von  Moskitos  tötet.  Dr.  Stiles
sucht  nun  ein  geeignetes  und  billiges  Verfahren  ausfindig
  zu  machen,  um  die  Parasiten  künstlich  zu
züchten,  so  daß  dieselben  zwecks  Vertilgung  der
Moskitos  in  Wasseransammlungen  und  Tümpeln
ausgesetzt  werden  können.

Der  Parasit  ist  ein  fadenförmiger  Organismus,
welcher  in  dem  Magen  des  Moskitos  gefunden  wird
und  nur  für  Moskitos  tödlich  ist.
        <pb n="598" />
        Titeratur.

Von  dem  volkstümlichen  Prachtwerk  „Die  Tiere
der  Erde"  von  Prof.  Dr.  W.  Marfhall  (Stuttgart,
Deutsche  Verlags-Anstalt)  sind  bisher  die  ersten  zwölf
Lieferungen  erschienen.  In  den  beiden  letzten  Lieferungen
  werden  die  Nagetiere  behandelt.  Die  Lieferung
  12  ist  mit  einem  vorzüglichen  Farbendruck,  ein
Flußpferd  darstellend,  geschmückt;  im  ganzen  wird
das  Werk  50  Lieferungen  zu  je  60  Pf.  umfassen.
Diese  populäre  Tierkunde  steht  in  illustrativer  Hinsicht
  ganz  einzig  da,  indem  sie  über  1000  Abbildungen,
die  ausnahmslos  nach  photographischen  Aufnahmen

 

nach  dem  Leben  hergestellt  wurden,  enthält.

 

504  —

O.  C.  Roedder:  Die  elektrotechnischen  Einrichtungen
moderner  Schiffe.  Mit  222  Abbildungen  und
zwei  Tafeln  im  Text.  Mk.  8,60.  Wiesbaden.
C.  W.  Kreidels  Verlag.

Das  Werk  gibt  ein  umfassendes  Bild  über  den
gegemwärtigen  Stand  der  Verwendung  der  Elektrizität
an  Bord  von  Schiffen.  Der  Verfasser,  welcher  der
Marine  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  angehörte,
  hat  ein  reiches  Material  im  In=  und  Auslande
  gesammelt  und  in  seinem  Buche  verarbeitet.
Eine  ausführliche  Besprechung  ist  auch  den  Generatoren
  der  Elektrizität  gewidmet  und  das  gesammelte
Unterlagsmaterial  in  Vergleichstabellen  zusammengestellt.


 

 

Perkehrs  Machrichten.

An  Stelle  des  am  22.  August  bei  Kap  Nolloth  gestrandeten  Dampfers  „Gertrud  Woermann“  der
Woermann-Linie  wird  der  Woermanndampfer  „Eduard  Bohlen“  am  19.  November  d.  Is.  von  Swakopmund
  aus  in  die  Fahrt  Swakopmund—Kapstadt  eintreten.

 

Potdismysschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schugebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  v  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
s  .
1.Deutichslleu-Guiuea.  —.  iMatupt  4  Tages
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  unbriseist..  27.  September  Herbertshöhe  42
Berlinhafen  39
i
Wh'’“  1.  Okoober  Fr-Wilh.  Hasen025,  29.  Scht,  23.Okl.
afen,  Herbertshöhe,  Ma.(deutsche  Schiffe)  erbertshöhe  1  -  ·
tupi,  Stephansort  Fes  "
bertsh#o  d  indi
5  ch  drkrrkohöhe  uwm  Geindist.  25.Oktober  Herbertshöhe  *  Tage
2.  Deutsch  ·  Ostafrita.  Neapel  25.  Sept.,  9.  Oktob  Ta  16—20  Ta
DA)  Fuhs  n  deruslchere  iffe)  ep  er  nga  9  22.,  25.  Sept.,  6.  Ok.
24  Brindisi  27.  September  Tanga  18  Tage  10  #  abds.
(englische  Schiffe)
Neapel  25.  Sept.,  9.  Oktober  Daressalam  17—22  Tg.
—  Sep  essalam  17—22  2|I  22.,  26.  Sept.,  6.  Olt.
Heindit=  h  27.  September  Daressalam  20  Tage  05  abds.
b  D  .O  .  englisches  i
0  8  hetpVMarseill“,  10.  Okoober  Sansibar  18  Tage.  Okoober
(keachsstiedt  S  ifi)  10%#  abds.
.  4.  Oltober  Sansibar  22  Tage  2.  Oktober
(englische  Schiffe)  10  abds.
n  ——  —  Southampton  17.  Oktober  Swakopmund  25  Tagee6.  Oktober
M  a  ron,  s
Oplqutsp  Haris,  Lotamas,  #  bis  Kor.  112  vms.
1
HOkombabe,  Omarum,  Otavi,  Emden  20.  September  Swakopmund  30  Tage  19.  Sept.  1#7  ums.
e  Sen  stßttnrnen  a
Waldau,  Waterberg,  Pindhe  aLemburz.g  30.  September  Swakopmund  30  Tage  29.  Sept.  7u  abds.
„Southampton  17.  Oltober  Lüderitzbucht  22  Tage16.  Oktober
ice  ila  ena
Luderihbucht,  Kubub  e  *
b)  nach  eri  «  .  .
(ven»ch»Schiss)  20.  September  Swakopmund  30  Tage  19.  Sept.  12  nins
ambur  »  .  .  ds.
ar  Lamburg,  30.  September  Swakopmund  30  Tage  29.  Sept.  712  ab
o)  nach  Häthangen  Gibeon,  Keet.sl,  Southampton  19.  Sept.,  3.  Oktober  Kapstadt  17  Tage  18.  Sept.,  2.  Oktober
u9W9°  *
Ukamas,  Warmbad  beförderung)
        <pb n="599" />
        505

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:
4  Newerun.  Hamburg  10.  Oltober  Duala  19  Tage  9.  Oltober
)e  wer  Lelesetedmbentsche  Schihe)  u  abds.
egebie  (Diloa,  GarunoSouthampton  12.  Oktober  Duala  17  Tage  10.  Oktober
ber  däotol  —.  Fooreadas  eutsche  Schife)  i#n  abds.
Liverpool  jeden  Sonnabend  Liverpool  26.  September  Duala  24  Tage  24.  September
b)  Peenungen  nech  den  Sanaa  (englische  Schiffe)  1285  ums.

z  *½,72  DHamburg  11.  Oktober  Duala  32  Tage  10.  Oktober  71  abds.
Leopol  Zi  2  au-  Antwerpen  Liverpool  10.  Oktober  Duala  24  Tage  8.  Okt.  1285  nachm.
5.  Rarolinen,  Neapel  29.  Oktober  Yap  38  Tage  27.  Oktober  10#x  abds.

Palan=  Insein.  Oeutsches  Schif)  Ponape  51  Tage
Neapel  17.  Sept.,  1.  Oktober  Tsingtau  35—36  Tage5.,  29.  September
6.  Riautichon  (deutsche  Schiffe)  10  abds.
"  ·  BUT-Vä-  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Freitag
sa  eus  Eä  10  abds.
Neapel  29.  Oktober  Saipan  43  Tage  27.  Oktober  10#8  abds.
7.  Marianen.  Obeutsches  Schif)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Porohamo  weiter  acht-  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.
Neapel  29.  Oktober  aluit  58  Tage  27.  Oktober  10  abds.
8.  Marshall.  Juseln.  Mo.Nfae  Scish  J  8
9.  Lamog.  Aurrastoz  27.  Sept.,  16.  Oktober  Apia  25  Tage  26.  Sept.,  16.  Oktober
San  Francisco)  112  vms.
ambur  10.  Oktober  Lome  16  Tage  9.  Oktober
(deutsche  Schiffe)  7.12  abds.
Southampton  12.  Oktober  Lome  14  Tage  0.  Oktober
(deutsche  Schiffe)  9.82  abds.
Rotterdam  13.  Oktober  Lome  33  Tage  11.  Oktober  9#  abds.
(deutsches  Schiff)
Hambur  25.  September  Lome  28  Tage  24.  Sept.  711  abds.
10.  Cogo  (deutsches  Schift)
v  Aoterdam  H  29.  September  Lome  24  Tage  27.  Sept.  9#  abds.
eutsches  Schie
amburg  fe  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
eutsche  Schiffe
eerul  5.  jed.  Mts.  120mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  10%  abds.
(kranzöfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverdindung
Bordeaug  15.  jed.  Mts.  110  ums.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10  abds.
(kranzöfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverdindung
)  Den  durch

behecheten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  Deurschen  Schasgehteren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  —  Landungs-  Die  cost  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Len-  Gnuinea.  Neapel  3.50Oktober  Rarolinen  ..  ..  Brindisi.  .  .,  11.  Oktober
l  —  1118  1%  Neapel  ..  19.-Sept.,  3.8Oktober
———-2.  29.,  Sept.  Riautschon  Brindisi  28.  Sept.,  11.  Oktober
Deutsch-Ostafrira  ..  Brindist..  28.  September  ««·  'JJJ,»«««'k»,
Massac...iIsSept17Oktl  VEHeJLe-24SSP4S—EL—"
Deutsch-Sübwestafrika  -  —Napiaueu..  Brindisi...11.  Oltober
„Ll  b.  Sntb.Southamton,  15.,  28.  September,  Uarshan.  unseln.  Brindi.  II.  Ottober
5.  füb  kel  v.  Schngeh.  Southampton)  27.  Sept.,  11.  Okt.  2  -
K  Sucht  E  :  !*  l  samoa  ......  ·Queenötown21  Sept  12.  O#ober
amern  on  —  —
*  .  22.  Sept.,  6.  O  cogo  Scuthanmton  17.8,  28.-jed.  Mts.

*  Falligkeitstage  für  die  4  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="600" />
        Schissebewegungen  der  Weermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Söhwestafrika.

506  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  »
von  nach  bis  28.  August  1908.
„Adolph  Woermann"  Kotonon  Komburg  am  27.  Aunst  in  Teneriffe.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  amerun  am  28.  August  in  Accra.
„Aline  Woermann  ...  Hamburg  Kap  Lopez  am  29.  August  in  Southampton.
„Anna  Woermann"  Hamburg  Gabun  am  21.  uaust  in  Teneriffe.
„Ascan  Woermann  .  ..  Kap  Lopez  Hamburg  am  23.  August  in  Las  Palmas.
„Carl  Woermanntt  Hambur  Kotonou  am  24.  August  in  Kotonou.
„Eduard  Bohlen“  .  53.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  26.  August  in  Lagos.
„Ella  Woermann"  Assinie  amburg  am  28.  August  in  Las  Palmas.
„Emilie  Woermann“.  .  Hamburg  »  Old  Calabar  am  27.  August  in  Rotterdam.
„Ernst  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  29.  August  ab  siamour  .
,,GcetchenBohlen«...  Hamburg  Sherbro  am  26.  August  Ouessant  passiert.
„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  August  ab  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  27.  August  in  Madeira.
„Helene  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  August  in  Swakopmund.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kap  Lopez  am  15.  August  in  Loanda.
„Irma  Woermann“"  Hamburg  Old  Calabar  am  14.  August  in  Bonny.
„Jeannette  Woermann“.  Hambur  Kap  Lopez  am  28.  e  in  Lagos.
„Kurt  Woermann  ..  Old  Calabar  Hamburg  am  17.  August  ab  Lagos.
„Qli  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  22.  auenst  in  Axim.
„Linda  Woermann  .  ..  Hamburg  Sherbro  am  23.  August  in  Vobmuchor.
„Lothar  Bohlen  "  Kamburg  Gabun  am  18.  August  in  Duala.
„Lucie  Woermann“  amerun  Hamburg  am  28.  August  in  Hamburg.
„Marie  Woermann  Hamburg  Assinie  am  18.  August  in  Assinie.
„Martha  Woermann“  3.  Zt.  in  Hamburg.
„Melita  Bohlen  “#  Hamburg  Kotonou  am  22.  August  in  Las  Palmas.
„Otto  Woermann“  5.  Zt.  in  Hamburg.
„Paul  Woermann"  Hamburg  Batanga  am  28.  August  in  Forcados.
„Thekla  Bohlen"  Benguela  Hamburg  am  28.  August  ab  Lagos.
Schiffsb#wegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Damburg—Ostafrika).
—  Reise  Letzte  Nachrichten
Neichspoftd  von  .  nach  bis  10.  September  1903.
„Könie  Durban  Hamburg  am  1.  Sept.  in  Hamburg  eingetroffen.
Prinzregenttt"  Hamburg  Delagoabai  am  9.  Sept.  von  Kapstadt  abgegangen.
„Kaisre  Beira  Hamburg  am  9.  Sept.  von  Lort  Said  abgegangen.
„Präsidenttt"  ..  Hamburg  Beira  am  30.  August  in  Mozambigque  eingetr.
5  le'“"  ..  Delagoabai  Hamburg  am  10.  Sept.  von  Lissabon  abgegangen.
Delagoabai  Hamburg  am  5.  Sept.  von  Majunga  abgegangen.
„Bürgermeisterr  Hamhurn  Durban  am  4.  Sept.  in  Mozambigque  eingetr.
„Markgraf"“  .  .  amburg  Delagoabai  am  7.  Sept.  in  Aden  eingetroffen.
„Herzog“..  ...  Durban  Hamburg  am  1.  Sept.  von  Kapstadt  abgegangen.
„General·.  ..  Delagoabai  Hamburg  am  2.  Sept.  von  Vlissingen  abgegangen.
Feldmarschalltt.  Hamburg  Beira  i  9.  Sept.  in  Neapel  eingetroffen.
EV####yyn  VVVVVVVVV

 

Anzeigen.

Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  find  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68  —71,  einzusenden.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Band  1
Abteilung  A  unter  Nr.  1  3  bezüglich
der  Kommanditgesellschaft  Hernsheim
  &amp;amp;  Co.  zu  Matupi  ist  solgendes
  eingetragen  worden:

Den  Kaufleuten  Hans  Schmidt
und  Ernst  Kohts  aus  Matupi  ist
Gesamtprokura  erteilt.  (180)

Herbertshöhe,  den  3.  Juli  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.)  U5½

 

 

10½  „  Kt“
"  *  "
*  2  .
**5  □U  □J
I  «-  z
—  «
4  —it
m#  «  ----««-««.»
j  .-«.
  s  (  ,
—-  ,

 

Franz  Popp,  Hamburg.

 

 

  

Kulmb.  Mizibräu

3  bewälhrte  Exportblere.
*

 

 

 

 

General-Vertreter:
        <pb n="601" />
        Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  Abteilung  B
ist  heute  bei  der  Swakopmunder
Minengesellschaft  m.  b.  H.  eingetragen
  worden:

Der  Kaufmann  Otto  Erhard  ist
als  Geschäftsführer  ausgeschieden,  an
seiner  Stelle  ist  der  Kaufmann  Ernst
Christensen  zu  Swakopmund  zum
Geschäftsführer  bestellt  worden.  (17)

Swakopmund,  den  17.  Juli  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

W———————————

G.  A.  v.  Kalen

Export-  u.  Verlags-Buchhandlung


Bremen

bringt  sich  ihren  zahlreichen
Kunden  in  den  deutschen
Schutzgebieten  in  empfehlende

Erinnerung.  (32)

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  Lterarlsche  Auskllafte
aller  Art  pratis  und  franko.

 

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für  Deutschland  und  Ausland  weist
kostenlos  nach  das  (181)

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Onserven  aller  Art
Hochfeine  Qualitäten,
beste  u.  billigste  Bezugsquelle.

Pst-  Konserven,
feinstes  deutsches  Fabrikat.
2  Holsteiner  und
Schinten.  Westfälische,
in  hervorragender  Qualität.

2  Mänchener
Bier-Epport.  Zacherl-  und
Paaulanerbrän,

Salvator-,  Pilsener,  Luger-  und
Bock-Bier.  (1/5)

Behrens  8  Herbst,

 

 

 

 

 

    

 

 

 

Farben
für  Maschinen-  und  W  afabriken,
Nowie  sImtliche  Anstrichfarben.

S.  H.  Cohn,  Farbenwerke,
Beriu  8.,  Cottbu#er  Damm  70.  und
Badenburger  Mühle  b.  Gielsen.

Farböl  D.  RK.  P.

bewlhrter  Rostechutzanetrich  für
Eisenkonstruktionen,  u.  A.  von  vielen  Kgl.

Eisenbahndirektionen  zum  Anstrich  von
Brlcken,  Untergestellen,  hölzernen  und
eisernen  Güterwagen  etc.  vorgeschrieben.

 

 
 

Der  Verein  der  Kaufberechtigten

Warenhauses  für  deutsche  Beamte,

Berlin  NW.,  Bunsenstrasse  2,
Telegramm-Adresse:  „Beamtenkaufhaus“,  Beriin,

ist  für  den  Export  aller  Arten  von  Verbrauchs-  vie  GebrancheGesenstanden  (LTebensmitteln,
Konserven,  Wein,  Bekleidung.  Wusche,  Einrichtungen  u.  u.  w.)  auf  das  beste  eingerichtet.

Den  Deutschen  im  Auslande  werden  dieselben  billigen  Preise.  Vorteile,
geboten,  welche  die  inlindischen  Mitglieder  des  Vereins  (über  43.000)  geniellen.

Die  bewührten.  sich  allgemeiner  Auerkuennung  erfreuenden  Einrichtungen  des  Vereins
bürgen  für  die  denkbar  reellste  und  zuverllsalgste  Ausführung  jedes  Auftrages.

Für  verschiedene  Arten  von  Verbrrucheg  ionetunder,  so  u.  a.  für  Fettwaren  (z.  B.
Butter,  Klse  p.  *  und  Fleischwaren  (z.  B.  Wurst,  Schinken  p.  p.).  bringt  der  Verein
Konservierungsmethoden  sur  Anwendung,  die  sich  selbst  in  den  hbeilsesten  Tropengegenden
  vollkommen  bewährt  haben.  Die  #  aller  Art  entstammen  nur  den  leistungsfuhig#ten
  Konserven-Fabriken.

Der  Verein  sorgt  stets  für  erprobt  seetüchtige  Verpsckung  der  Sendungen  nach
überseelschen  Lündern  und  ist  erbötig,  diesen  Sendungen  gegen  Erstattung  der  kleinen  Spesen
and  Verpackungskosten  Gegenstuinde  beizuschlielsen,  welche  dem  Verein  eventuell  von  Verwandten
  und  Bekannten  der  ausIlndischen  Besteller  zur  Mitsendung  übergeben  werden.

Seesendungen  werden  am  besten  bei  Absendung  frankiert  (au  Lasten  des  Bestellers),  da
dann  die  Spesen-Rechnungen  hier  revidiert  und  somit  die  Besteller  jeder  weiteren  Kontrolle
düberhoben  werden.  Die  Auslagen  für  Frankierungen  der  p.  Sendungen  fallen  unter  die  nachstehenden
  Zehlungbedingunger.  .

Aufs-thueoåiaunges-lolukmolnelitgliodskutosukbohoosoitUt
Flckotssdnaouslmäolitgliodokwujoäot  EINIGE-et

Diojthkeherscholaoackoakkotsllstoa,llschttso,erkohmtlslohtomapvvudoahold
nach  Erscheinen  den  Mitgliedern  im  Auslande  püunktlich  und  frof  zussenendt.  (128)

Zahlungsbedingungen:  Errchtung  eines  Kontos  durch  einzahlung  oder  Acereditiv
  auf  ein  gutes  B  aus  vor  Absendung  der  bestellten  Waren  oder,  wo  angüngig,  Versendung
  der  Waren  unter  Nachnahme.  Das  Direktoriunr.

#or#ge  p.  p.

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Hofleferanten  Sr.  M.  des  Konlgs  von
Württemberg,  Sr.  Königl.  Hoheit  des
Grolsherzogs  von  Sachsen-Weimar-Bisenach,
  Ihrer  Kaiserl.  Hoheit  der  Hezogin
Wera,  Grolsfürstin  von  Rufland.

 

 

C.  S  CHLICKEVSEN,
BIKDORF  BEI  BERLIAIN,
MASCHINEN  füh  ZlE-GEL,
  RöHREN,  DACH-(246)



ZIEGEL,  ToRF,  MÖR-TEL,

  B8ETON,  CHA-NOTTE,
  THONWAREN
UN  EBRZBRIKETTS.

 

  

Ebarl  Prän,  München

2  —  —.  —  .
Savort.

 
     

    

 

(6%  1pug##b

gegründet  1593.

—

——  —
General-  Vertrieb  für  Export:

2  Gebrüder  Durlacher,  Hamburg.  *5

Matthias  Rohde  &amp;amp;  Co.,  Hamburg,
Matthias  Kohde  K  Jörgens,  Bremen.

Spediteure  der  Kaiserlich  deutschen  Marine.

Teition-  Kommission  —  Export—Import.

SOSnpezrtialuersehr  nach  Kiautschon  und  den  dbrigcen
deitschen  Kolonlen.  (no)

 

 

 

 

Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XVI.  Bandes  der  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden
und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“  bei.

Verantwortlicher  Nedakleur  für  den  nichtamtlichen  2  Teil:  Oskar  Viefs  enthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Miltler  4  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstraße
Ausgegeben  am  15.  September  1908  um  6  Uhr  nachmittags.
        <pb n="603" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Leranegegeben  in  k  Solsninsl-Abteilnug  des  Auswirtigen  Jute.

 

Nummer!  19.

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  1.  Gktober  1903.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erseinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutrgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchbandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  Mk.  8,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs--Preisliste  für  1  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

 

 

Juhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das
Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  S.  509.  —  Hasenordnung  für  den
Hafen  von  Daressalam  S.  511.  —  Berichtigung  S.  516.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung
  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juli  1903  S.  516.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  517.  —
Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neu-Guinea,  betreffend  den  Gebührentarif  für  die  Vermessung  von
Grundstücken  S.  517.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betreffend  Anlegung  des  Grundbuchs
S.  517.  —  Personalien  S.  518.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  518.  —  Deutsch-Ostafrika:  Wegeverbesserung  im  Innern
von  Deutsch-Ostafrika  S.  519.  —  Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft  S.  520.  —  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
S.  520.  —  Kamerun:  Dienstreise  des  Gouverneurs  in  das  ITschadseegebiet  S.  521.  —  Dienstreise  des  Hauptmanns
  Thierry  nach  Esum-Sannaga  S.  521.  —  Wissenschaftliche  Sammlung  S.  523.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  im  Schutzgebiete  tätigen  Gesellschaften  S.  524.  —  Togo:  Missenschaftliche
Sammlungen  S.  524.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Lrichenbestattung  in  Jap  (Westkarolinen)  S.  524.  —  Aus  dem
Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  525.  —  Aus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten:  Kautschukgewinnung  im  Ceylon  S.  527.  —  Bahnbau  in  Rhodesien  S.  527.  —  Einrichtung
eines  Automobil-Fahrdienstes  in  Portugiesisch-Westafrika  S.  528.  —  Zolltarifänderung  für  Manica  und  Sofala
S.  528.  —  Warenabsatzverhältnisse  in  Lagos  S.  528.  —  Zebrazähmung  in  Britisch-  frika  S.  529.  —  Verschiedene
  Mitteilungen:  Zur  Malariabekümpfung  S.  529.  —  Die  Weltproduktion  von  Kautschuk  S.  529.  —
Literatur  S.  530.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  530.—  Verkehrs-Nachrichten  S.  531.  —  Fahrplan  der  Woermann-Linie
  für  das  vierte  Vierteljahr  1903  S.  533.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil.
Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.
Vom  27.  September  1908.

Auf  Grund  des  §  5  der  Seemannsordnung  vom  2.  Juni  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  175)  und.

der  §§  8,  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  hiermit  für  die  Schutzgebiete
Afrikas  und  der  Südsee  verfügt,  was  folgt:

 

 

81.
Seemannsämter  sind  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee:
die  Bezirksrichter  in  Daressalam,  Tanga,  Swakopmund,  Duala,  Viktoria,  Lome,  Herbertshöhe,
Friedrich-Wilhelmshafen,  Ponape,  Jap,  Saipan,  Apia,  Jaluit.
Die  Semannsämter  in  den  Schutzgebieten  haben  auch  die  Befugnisse,  die  nach  der  Vorschrift  des
§  15  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersuchung  von  Seeunfällen  vom  27.  Juli  1877  (Reichs-Gesetzbl.  S.  549),
im  Auslande  den  deutschen  Konsuln  zustehen.
*  2.
Den  in  §  1  Abs.  1  bezeichneten  Bezirksrichtern  werden  die  Befugnisse  übertragen,  die  nach  der
Vorschrift  des  §  35  des  Gesetzes,  betreffend  die  Organisation  der  Bundeskonsulate  sowie  die  Amtsrechte  und
Pflichten  der  Bundeskonsuln  vom  8.  November  1867  (Bundes-Gesetzbl.  S.  137),  den  Konsuln  zustehen.
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        —  510  —

Sie  erhalten  ferner  für  solche  Schiffe,  die  sich  in  den  Gewässern  ihres  Bezirks  befinden,  die
Befugnis  zur  Ausstellung  von  Flaggenzeugnissen  entsprechend  der  Vorschrift  des  §  12  des  Gesetzes,  betreffend
das  Flaggenrecht  der  Kauffahrteischiffe,  vom  22.  Juni  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  319).

 

88.  ·

Für  die  in  den  §§  1,  2  bezeichneten  Amtsgeschäfte  werden,  soweit  nicht  gesetzlich  Gebührenfreiheit
besteht,  Gebühren  und  Auslagen  nach  den  Vorschriften  des  Gesetzes,  betreffend  die  Gebühren  und  Kosten
bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs  vom  1.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245),  erhoben,  und  finden
die  für  die  Konsuln  geltenden  Ausführungsvorschriften  und  Dienstanweisungen  *)  entsprechende  Anwendung.

8  4.

Auf  die  Vertretung  der  Bezirksrichter  in  den  ihnen  in  den  §§  1,  2  zugewiesenen  Geschäften  und
auf  deren  Übertragung  finden  die  Vorschriften  des  §  1  Nr.  2,  4  der  Verfügung,  betreffend  die  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  25.  Dezember  1900,  oder  die  an
ihre  Stelle  tretenden  Vorschriften  entsprechende  Anwendung.

86.

Die  Gouverneure  und  der  Landeshauptmann  des  Schutzgebiets  der  Marschall-Inseln,  der  Vizegouverneur
  zu  Ponape  und  die  Bezirksamtmänner  zu  Jap  und  Saipan  sind  befugt,  für  den  Bereich  der
ihnen  unterstellten  Gebiete  polizeiliche  und  sonstige  die  Verwaltung  betreffende  Vorschriften  zu  erlassen  und
gegen  deren  Nichtbefolgung  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  Haft,  Geldstrafe  und  Einziehung  einzelner
Gegenstände  anzudrohen.

8  6.

Die  Gouverneure  können  die  ihnen  im  §  5  erteilte  Befugnis  für  bestimmte  räumlich  begrenzte
Bezirke  anderen  Beamten  des  Schutzgeblets  widerruflich  übertragen.  Die  Ubertragung  kann  mit  Einschränkungen
  stattfinden.

Die  Vorschrift  des  Abs.  1  findet  auf  die  Gouverneure  von  Togo  und  Samoa  und  den  Landeshauptmann
  der  Marschall-Inseln  keine  Anwendung.

87

Die  nach  den  Vorschriften  der  §§  5,  6  erlassenen  Verordnungen  müssen,  um  verbindlich  zu  sein,
in  n  ihrem  Geltungsbezirk  öffentlich  bekannt  gemacht  werden.  Bis  die  Gouverneure  (der  Landeshauptmann)
nähere  Vorschriften  über  die  Art  der  öffentlichen  Bekanntmachung  treffen,  hat  sie  in  ortsüblicher  Weise
zu  erfolgen.

88.

Diese  Verfügung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1904  in  Kraft.  Mit  dem  gleichen  Zeitpunkt  treten
außer  Kraft:  die  Verfügung  behufs  Übertragung  konsularischer  Befugnisse  sowie  des  Rechts  zum  Erlasse
polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Strafvorschristen  auf  Beamte  der  Schutzgebiete  von
Kamerun  und  Togo  vom  29.  März  1889,  die  Verfügung,  betreffend  die  Ausübung  konsularischer  Befugnisse,
und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften  in  Deutsch-Ostafrika
vom  1.  Januar  1891,  die  Verfügung,  behufs  Übertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Kommissar
für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  vom  23.  Mai  1890,  die  Vorschriften  des  §  2  Abf.  2,
3,  4  der  Verfügung  zur  Ausführung  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  die  Übernahme  der  Landeshoheit
  über  das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Neu-Guinea  durch  das  Reich,  vom  1.  April  1899,  die  Vorschriften
der  §§  2,  3  der  Verfügung,  betreffend  die  Regelung  der  Verwaltung  und  der  Rechtsverhältnisse  im  Inselebiete

  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  24.  Juli  1899,  die  Verfügungen,  betreffend  die  Ausbung
  konsularischer  Befugnisse  und  den  Erlaß  polizeilicher  und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender
Vorschriften  in  Samoa,  vom  17.  Februar  1900,  und  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  25.  Dezember  1900,
sowie  die  Verfügung  behufs  Ülbertragung  konsularischer  Befugnisse  sowie  des  Rechts  zum  Erlasse  polizeilicher
und  sonstiger  die  Verwaltung  betreffender  Vorschriften  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  vom
3.  Januar  1902.

Kl.-Flottbeck,  den  27.  September  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

 

*)  Eine  neue  Dienstanweisung,  betreffend  das  Strafverfahren  vor  den  Kaiserlichen  Konsulaten  als  Seemanns-#mtern,
  vom  30.  Mai  1903,  ist  im  Reichsanzeiger  Nr.  197,  Beilage  1,  vom  22.  August  1903,  veröffentlicht.  Vgl.  auch
die  Bekanntmachung  des  Bundesrats  vom  13.  März  1903  (Reichs-  Gesetzbl.  S.  42).
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        —  511  —

Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam.
Vom  28.  Juli  1903.

(Unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  11.  Januar  1897  und  der  Nachträge  zu  dieser  Verordnung.)

§  1.
5  afengebiet.
Das  Gebiet,  für  welches  nachstehende  Hafenordnung  gültig  ist,  umfaßt  den  Hafen  von  Daressalam

und  die  Haseneinfahrt  bis  zu  einer  Linie,  gedacht  von  Boje  A  über  Boje  I  nach  Ras  Rangoni.  Als
Strandgrenze  gilt  die  Hochwassergrenze.

§  2.
Lotsenwesen.

Ein=  und  auslaufende  Schiffe  müssen  einen  Lotsen  (3.  der  Lotsenordnung  vom  23.  Oktober  1901)
an  Bord  haben,  sofern  sie  hiervon  nicht  nach  §  1  Absatz  2  der  nachstehenden  Lotsenordnung  entbunden  sind.

838.
Lotsenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam  vom  23.  Oktober  1901.

1.

Alle  den  Hafen  von  Daressalam  ansteuernden  oder  verlassenden  Schiffe  mit  einem  Tonnengehalt
von  über  100  Br.  Reg.  Tons  sind  verpflichtet,  einen  Lotsen  an  Bord  zu  nehmen.

Ausgeschlossen  von  dieser  Verpflichtung  sind  nur  die  Schiffe  der  Koiserlich  deutschen  Marine  sowie
diejenigen  Schiffe,  welche  einen  vom  Gouvernement  ausgestellten  Erlaubnisschein  besitzen.

2.

Ist  die  Anlunftszeit  der  Schiffe  vorher  dem  Hafenamt  (Kommando  der  Flottille)  gemeldet,  so
erwartet  der  Lotse  das  Schiff  in  der  Nähe  der  Leuchtturminsel  Außer  -Makatumbe.  Andernfalls  hat
das  sich  dem  Außenhafen  nähernde  Schiff  die  Lotsenflagge  zu  heißen  und  in  der  Höhe  der  Leuchtturminsel
den  Lotsen  zu  erwarten.  Das  Lotsenboot  führt  im  Bug  die  Flagge  „P“  des  internationalen  Signalbuches.

Auslaufende  Schiffe  haben  dem  Hafenamt  (Kommando  der  Flottile)  die  Abfahrtszeit  rechtzeitig
mitzuteilen,  damit  ihre  Abfahrt  keine  Verzögerung  erleidet.

3.
Anderen  Personen  als  solchen,  deren  Befähigung  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  anerkannt  ist,  ist
das  Lotsen  von  Schiffen  verboten.
4.

Die  Lotsengebühren  werden  nach  dem  Brutto-Register-Tonnengehalt  (Groß-Tonnage)  der  Schifse
berechnet.  Schiffe  bis  zu  1000  Brutto-Register-Tons  zahlen  ein=  und  ausgehend  je  30  Rupien,  für  jere
weiteren  100  Brutto-Register-Tons  1  Rupie  mehr.

Von  den  Lotsengebühren  befreit  sind:  deutsche  und  fremde  Kriegsschiffe  sowie  die  Dampfer  des
Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika.  Die  Erteilung  des  in  8§  1  vorgesehenen  Erlaubnisscheines
  entbindet  nicht  von  der  Entrichtung  dieser  Gebühren.

5.

Das  Einlaufen  in  den  Hafen  von  Daressalam  nach  Eintritt  der  Dunkelheit  sowie  das  Verlassen
desselben  ist  nur  nach  vorheriger  Mitteilung  an  das  Hafenamt  (Kommando  der  Flottille)  gestattet,  welches
daraufhin  für  die  Beleuchtung  der  das  Fahrwasser  kennzeichnenden  Bojen  Sorge  trägt.  Hierfür  wird  eine
Taxe  von  50  Rupien  erhoben.

6.
Die  Gebühren  sind  an  das  Kommando  der  Flottille  zu  entrichten.

7.

Zuwiderhandlungen  gegen  vorstehende  Vorschriften  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  800  Rupien
oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  Haft  bestraft.
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        —  512  —

8  4.
Schiffe,  welche  den  Hafen  von  Daressalam  anzulaufen  beabsichtigen,  wollen,  um  Zeitversäumnis
auszuschließen,  ihre  voraussichtliche  Ankunftszeit  telegraphisch  dem  Kommando  der  Flottille  anzeigen.
Auslaufende  Schiffe  haben  die  Stunde  ihrer  Abfahrt  der  Hafenbehörde  so  rechtzeitig  mitzuteilen,
daß  diese  einen  Lotsen  stellen  kann.

 

§  5.
Ein=  und  auslaufende  Schiffe  müssen  beide  Buganker  klar  zum  Fallen  haben.

86.
Schiffe,  welche  beim  Ein=  und  Auslaufen  festkommen,  haben  sofort  das  Signal  O.  J.  E.  des
internationalen  Signalbuches  zu  hissen  und  bis  zum  Abkommen  wehen  zu  lassen.  Wird  unter  diesem
Signal  der  Signalbuchwimpel  gehißt,  so  bedeutet  das:  „Hilfe  der  Hafenbehörde  erbeten“.

§  7.
Einlaufende  Segelschiffe,  welche  in  den  Hafen  geschleppt  zu  werden  wünschen,  haben  auf  Außenreede
  zu  ankern  und  das  betreffende  Signal  des  internationalen  Signalbuches  für  einen  Schlepper  zu  hissen.
Näheres  über  Schleppgebühren  siehe  Dockvorschristen  nebst  Gebührentarif  des  Gouvernements=Schwimmdocks.


88.
Einlaufende  Schiffe,  welche  in  Übereinstimmung  mit  1.  der  Lotsenordnung  keinen  Lotsen  an  Bord
haben,  dũrfen  nach  eigenem  Ermessen  ankern,  wenn  ihnen  nicht  von  der  Hafenbehörde  ein  Ankerplatz  angewiesen
  wird.  Die  Anweisung  erfolgt  von  einem  Boote  aus  durch  Winken  mit  einer  grünen  Flagge.

§  9.

Einlaufende  Schiffe  können  mit  Erlaubnis  der  Hasenbehörde  die  im  Hafen  verankerten  freien
Festmachebojen  benutzen,  wofür  für  jedes  Festmachen  eine  einmalige  Gebühr  von  15  Rupien  erhoben  wird.
Die  Boje,  an  welcher  festgemacht  werden  foll,  wird  durch  eine  grüne  Flagge  kenntlich  gemacht.  Soll  die
Hafenbehörde  zum  Fest=  und  Losmachen  des  Schiffes  an  und  von  der  Boje  ein  bemanntes  Boot  stellen,
so  wird  eine  Extragebühr  von  5  Rupien  erhoben.

§  10.

Die  Festmachebojen  sind  durch  verschiedenfarbige  Anstriche  für  ihre  Zwecke  gekennzeichnet.

Die  im  nördlichen  Teil  des  Hafens  gelegene  schwarzgestrichene  Boje  ist  für  Kriegsschiffe,  die
westlich  von  Ras  Makabe  gelegene  rotgestrichene  Boje  in  erster  Linie  für  die  Reichspostdampfer  vorgesehen.
Die  grau  gestrichenen  Bojen  sind  Dockbojen  und  zum  Festmachen  und  Verholen  ein-  und  ausdockender
Schiffe  bestimmt.

§  11.

Im  Hasen  ankernde  Schiffe  müssen  stets  klar  von  den  Festmachebojen,  Verholbojen  und  dem

Schwimmdock  ankern.

8  12.

Ankern  in  der  Hafeneinfahrt  von  Boje  A  bis  zu  der  Linie,  die  von  Boje  8  nach  der  evangelischen
Mission  auf  West-Fähr-Huk  gedacht  ist,  darf  nur  im  Notfalle  erfolgen.

Quarantäne.
§  13.

Einlaufende  Schiffe  unterliegen  der  gesundheitspolizeilichen  Kontrolle  gemäß  §  1  der  Vorschriften
vom  8.  Mai  1908  Amtl.  Anzeiger  Nr.  16  vom  9.  Mai  1901.

Schiffe,  auf  welche  der  §  1  der  Vorschriften  Anwendung  findet,  haben  vor  dem  Einlaufen  in  den
Hafen  die  Quarantäneflagge  zu  hissen.  Für  sie  treten  die  Quarantänevorschriften  in  Kraft.

Sobald  die  Quarantäneflagge  auf  dem  einlaufenden  Schiffe  gesichtet  wird,  feuert  die  Salutbatterie
einen  Schuß,  zur  Benachrichtigung  des  Quarantänearztes,  der  sich  darauf  sofort  an  Bord  des  Schiffes  begibt.

Nach  Feststellung  des  normalen  Gesundheitszustandes  an  Bord  gestattet  der  beamtete  Arzt  oder  die
Hafenbehörde  dem  Schiffe  den  freien  Verkehr  mit  dem  Lande.  Als  Zeichen  hierfür  wird  die  Quarantäneflagge
  niedergeholt.

Für  die  gesundheitspolizeiliche  Untersuchung  des  Schiffes  wird  eine  Gebühr  von  15  Rupien  erhoben.
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        —  513  —

8  14.
Schiffe,  welche  unter  Quarantäne  des  Nachts  einlaufen,  hissen  an  Stelle  der  Flagge  Q  des  internationalen
  Signalbuches  zwei  weiße  in  einem  Abstand  von  2  m  übereinander  befindliche  Lichter  am  Top
des  Fockmastes.  Im  übrigen  gelten  dieselben  Vorschriften  wie  bei  Tage.

§  15.

Tritt  an  Bord  eines  Schiffes  innerhalb  des  Hafengebietes  von  Daressalam  ein  Todesfall  ein,  so
ist  der  Hafenbehörde  hiervon  sofort  schriftlich  Kenntnis  zu  geben,  welche  ihrerseits  das  Bezirksamt  benachrichtigt.
  Die  erforderlichen  Maßnahmen,  Beerdigung  usw.  betreffend,  werden  alsdann  vom  Bezirksamt
getroffen  und  bekannt  gegeben.

Signalstation.
8  16.

Das  Herannahen  von  Schiffen  wird  zunächst  von  dem  Leuchtturm  auf  der  Insel  Außer-Makatumbe
durch  Heißen  der  Reichsdienstflagge  gemeldet.
Die  Signalstation  auf  Ost-Fähr-Huk  in  der  Hafeneinfahrt  signalisiert  darauf  mit  drei  verschiedenen
Signalen  die  bevorstehende  Ankunft  des  Schiffes  nach  dem  inneren  Hafen.
Die  Signalstation  heißt  an  dem  Flaggenmast:
1.  eine  große  deutsche  Handelsflagge  bei  Ankunft  von  Kriegsschiffen  und  Handelsdampfern,
2.  eine  kleine  deutsche  Handelsflagge  bei  Ankunft  von  Dampfern  des  Kaiserlichen  Gouvernements
von  Deutsch-Ostafrika,
3.  einen  blauen  Wimpel  bei  Ankunft  von  Segelschiffen.
An  der  von  Norden  nach  Süden  gerichteten  Rahe  des  Signalmastes  wird  gleichzeitig  gehißt:

a)  ein  schwarzes  Viereck  an  der  nördlichen  Nock,  wenn  das  fignalisierte  Schiff  von  Norden,
b)  ein  schwarzes  Dreieck  an  der  südlichen  Nock,  wenn  das  signalisierte  Schiff  von  Süden  sich
dem  Hafen  nähert.
§  17.
Das  Auslaufen  von  Schiffen  aus  dem  Hafen  ist  verboten,  solange  an  dem  Mast  der  Signalstation
  auf  Ost-Fähr-Huk  die  große  Handelsflagge  oder  der  blaue  Wimpel  weht.

Diese  Bestimmung  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Dampfer  des  Kaiserlichen  Gouvernements  mit  Ausnahme
  des  „Kaiser  Wilhelm  II."

 

Schwimmdock  und  Reparatur-Werkstätten.
8  18.

Das  in  der  Südwestecke  des  inneren  Hafens  verankerte  Gouvernements-Schwimmdock  führt  während
der  Nacht  analog  den  unter  §  81  näher  bezeichneten  Schiffen  usw.  ein  weißes  Ankerlicht.

Uber  Benutzung  des  Gouvernements-Schwimmdocks  siehe  die  gegebenen  Vorschriften  und  Tarife.

Das  Anlegen  an  das  Schwimmdock  und  Betreten  desselben  sowie  das  Festmachen  von  Booten,
Fahrzeugen  usw.  an  demselben  oder  seinen  Ankerketten  oder  an  den  in  seiner  Nähe  verankerten  Bojen  ist
verboten.

Die  Besichtigung  des  Schwimmdocks  ist  nur  mit  Genehmigung  des  Kommandos  der  Flottille  gestattet.

§  19.

Schiffe,  welche  Havarie  oder  irgendwelche  Beschädigungen  am  Schiffskörper  oder  an  der  Maschinenund
  Kesselanlage  erlitten  haben,  können  in  den  Gouvernements-Werkstätten  und  dem  Gouvernements-Schwimmdock
  ausbessern.  Die  Werkstätten  führen  Ausbesserungen  jeder  Art  aus.

Zollwesen.
8  20.

Unmittelbar  nach  dem  Ankern  und  Erledigung  der  gesundheitlichen  Kontrolle  begibt  sich  nach
Ermessen  der  Zollbehörde  ein  Zollbeamter  an  Bord  zur  Ausübung  der  allgemeinen  Zollkontrolle  und
Einsichtnahme  in  die  Schiffspapiere.  ·

Auf  Kriegsschiffe  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

g  21.

Alle  im  Hafen  befindlichen  Schiffe  und  Fahrzeuge  usw.  unterliegen  der  Zollkontrolle  nach  Maßgabe
der  Zollordnung  für  Deutsch-Ostafrika  nebst  den  dazu  erlassenen  Vorschriften  des  Gouvernements.
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        —  614  —

Zum  Löschen  und  Laden  der  seewärts  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  ist  die  vorherige  Erlaubnis
  der  Zollbehörde  einzuholen.

Das  Löschen  und  Laden  von  Gegenständen  darf  in  der  Regel  nur  an  denjenigen  Stellen  geschehen,
die  die  Zollbehörde  im  Einverständnis  mit  der  Hafenbehörde  für  diese  Zwecke  bestimmt.  Das  Löschen  und
Laden  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten  Stellen  sowie  Abfertigung  außerhalb  der  Zollhäuser  bedürfen
der  Genehmigung  der  Zollbehörde  und  sind  gebührenpflichtig.

"  In  der  Regel  darf  die  Löschung  und  Beladung  von  Schiffen  nur  an  Wochentagen,  und  zwar  in
der  Zeit  von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends,  stattfinden.  Die  Zollbehörde  kann  Ausnahmen  von  dieser
Bestimmung  gestatten;  dieselben  sind  gebührenpflichtig.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  der  Zollvorschriften  werden  nach  den  Zollstrafbestimmungen
  geahndet.

8  22.

Für  alle  der  Zollkontrolle  unterliegenden  Güter,  Gegenstände,  Reisegepäckstücke  usw.  befindet  sich  die
amtliche  Lösch=  und  Ladestelle  vor  dem  Hauptzollamtsgebäude  am  Zollpier  und  für  Steine  und  Holz  zum
Kalkb  rennen  sowie  für  Stockfische  am  Kalkbrandplatz.

Landungsbrücken.
§  23.

Die  am  Nordstrande  gelegene  Landungsbrücke  I  ist  nur  Angehörigen  des  Kaiserlichen  Gouvernements,
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  und  der  Kaiserlichen  Marine  zur  Benutzung  freigegeben.  In  der  Dunkelheit
wird  diese  Anlegestelle  durch  zwei  rote  Laternen  am  Brückenkopf  kenntlich  gemacht.

Landungsbrücke  II  liegt  am  Zollpier  und  dient  dem  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr.  Die  Anlegestelle
  an  dieselbe  wird  in  der  Dunkelheit  durch  eine  grüne  Laterne  kenntlich  gemacht.

Es  ist  verboten,  bemannte  oder  unbemannte  Boote  an  den  Brücken  liegen  zu  lassen  oder  festumachen.


Das  Löschen  und  Laden  schwerer  Gepäckstücke  und  sonstiger  Güter  auf  Brücke  1  ist  verboten.

Die  zwischen  den  Brücken  I  und  II  bezw.  am  Kurasini-Ufer,  gegenüber  dem  Artilleriedepot
gelegenen  beiden  Brücken  dienen  nur  der  Entlangführung  von  Wasserleitungsrohren.

Das  Betreten  dieser  Brücken  sowie  das  Anlegen  an  denselben  ist  verboten.

Boote,  Dhaus,  Prähme  usw.
§  24.

Für  den  Verkehr  auf  dem  Hafen  liegen  am  Zollpier  Mietsboote  bereit.
Die  Taxe  für  die  Benutzung  derselben  beträgt:
a)  für  einfache  Fahrt  an  oder  von  Bord  pro  Person.  .  .  .  16  Pesa,
b)  für  Gepäckstücke  unter  60  Pfund  pro  Stcckk  4
Handgepäck  ist  frei.

 

c)  für  Gepäckstücke  über  60  Pfund  pro  Stück  8
Zeitfahrten:  für  jede  angefangene  halbe  Stunde  pro  Person.  .  32
für  Nachtfahrten:  doppelte  Taxe.
§  25.
Dhaus,  Fahrzeuge,  Boote  usw.  müssen  den  ein=  und  auslaufenden  Schiffen  ausweichen.
8  26.

Dhaus  und  sonstige  einheimische  Fahrzeuge  dürfen  nur  zwischen  dem  Sewa-Hadji-Hospital  und
dem  Zollpier  ankern.

§  27.

Dhaus,  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  dürfen  nicht  so  verankert  und  festgemacht  werden,  daß
sie  die  in  den  Hafen  mündenden  Abflußröhren,  Wasserableitungen  usw.  und  ihre  Schutzvorrichtungen  gefährden.

Für  die  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  der  hiesigen  Firmen  und  Privatpersonen  ist,  wenn
die  Hafenbehörde  nicht  besondere  Anweisungen  im  Einzelfalle  gibt,  die  Strecke  zwischen  der  katholischen
Mission  und  dem  Sewa-Hadji-Hospital  zum  Ankern  oder  zum  Aufholen  auf  den  Strand  angewiesen.

Die  für  die  fiskalischen  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  im  Hafen  verankerten  Bojen  dürfen
nicht  von  Privatpersonen  benutzt  werden.

g  28.

Die  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.  des  Kaiserlichen  Gouvernements,  welche  bestimmten
Dienststellen  überwiesen  sind,  haben  ihre  Ankerplätze  vor  den  Dienstgebäuden  der  betreffenden  Behörden.
        <pb n="609" />
        —  515  —

Die  Fahrzeuge,  Boote  usw.  sind  stets  so  zu  verankern,  daß  ein  Trockenfallen  oder  Aufstoßen  auf  Grund  selbst
bei  niedrigstem  Wasserstand  ausgeschlossen  ist.

8  29.
Das  Aufholen  von  Schiffen,  Dhaus,  Prähmen  und  sonstigen  größeren  Fahrzeugen  ist  nur  nach
vorangegangener  Erlaubnis  der  Zollbehörde  mit  Genehmigung  der  Hafenbehörde  und  nur  an  der  von  dieser
angewiesenen  Stelle  gestattet.

8  80.
Dhaus  usw.  erhalten  durch  die  Zollbehörde  Kenntnis  von  der  Hafenordnung.

Lichterführung.
l1.
Im  Hafengebiet  liegende  Schiffe,  Fahrzeuge,  Leichter,  Dhaus  usw.  haben  von  Eintritt  der  Dunkelheit
bis  Tagesanbruch  ein  weißes  Ankerlicht  zu  führen.
Dhaus,  Fahrzeuge  usw.,  welche  innerhalb  des  Brückenkopfes  des  Zollpiers  ankern  oder  am  Strande
liegen,  sind  hiervon  ausgenommen.

8  32.

Im  Hafengebiet  in  Fahrt  befindliche  Fahrzeuge,  Prähme,  Leichter,  Boote  usw.,  gleichgültig  ob  sie
gesegelt  oder  gerudert  werden,  haben  mit  Eintritt  der  Dunkelheit  eine  Laterne  mit  brennendem  weißen
Licht  bereit  zu  halten.  »

Dieselbe  ist  bei  Annäherung  von  anderen  Fahrzeugen,  Booten  usw.  zu  zeigen,  um  Zusammenstöße
zu  vermeiden.

Frischwasser.
§  33.
Schiffe,  welche  Frischwasser  einnehmen  wollen,  hissen  die  Flagge  „W“  des  internationalen  Signalbuches.
Für  Anlieferung  von  Frischwasser  wird  eine  Gebühr  von  2  Rupien  pro  Kubikmeter  —=  1  Tonne
erhoben.  Für  Abgabe  von  Frischwasser  zwischen  9  Uhr  abends  und  6  Uhr  morgens  erhöht  sich  der  Preis
um  8  Pesa  pro  Kubikmeter  =  1  Tonne.
Es  kann  Wasser  in  jeder  gewünschten  Quantität  angeliefert  werden.

Ballast.

8  34.
Schisse,  welche  Sandballast  einnehmen  wollen,  haben  die  Erlaubnis  der  Hafenbehörde  einzuholen
und  die  Zollbehörde  zu  benachrichtigen.
Der  Ballast  darf  nur  von  den  angewiesenen  Stellen  entnommen  werden.
Für  je  zehn  Tonnen  Sandballast  ist  eine  Gebühr  von  1  Rupie  zu  entrichten.
Dhaus,  Fahrzeuge  usw.  mit  einem  Raumgehalt  bis  25  chm  haben  für  Sandballast  eine  Gebühr
von  32  Pesa  zu  entrichten.  Größere  Fahrzeuge,  Dhaus  usw.  zahlen  1  Rupie.

Aschprahm.
»  §35.
Das  Uberbordwerfen  von  Ballast,  Asche  oder  sonstigen  größeren  Mengen  von  Abfällen  usw.  innerhalb
  des  Hafengebietes  ist  verboten.
Will  ein  Schiff  Ballast,  Asche  usw.  von  Bord  geben,  so  hat  es  Flagge  „A  des  internationalen
Signalbuches  zu  hissen.
Für  einmalige  Stellung  eines  Aschprahmes  wird  eme  Gebühr  von  6  Rupien  erhoben.

Sprengstoffe  und  feuergesährliche  Materialien.
8  36.
Schifse,  welche  Sprengstoffe,  Pulver,  Munition,  Petroleum  oder  sonstige  feuergefährliche  Materialien
geladen  haben,  dürfen  nur  nach  eingeholter  Erlaubnis  der  Hafenbehörde  und  unter  Hissen  der  Flagge  „B“
des  internationalen  Signalbuches  in  den  Hafen  einlaufen.  Sie  erhalten  einen  Ankerplatz  von  der  Hafenbehörde
  angewiesen.

Mittagsschuß.

§  37.
Jeden  Mittag  12  Uhr  —  mittlere  Ortszeit  —  wird  von  der  Salutbatterie  der  Mittagsschuß  gefeuert.
        <pb n="610" />
        516
Schießen.

8  38.
Es  ist  verboten,  innerhalb  des  Hafengebietes  zu  schießen.

Hafenbehörde.
8  889.
Hafenbehörde  ist  das  Kommando  der  Flottille.  Von  ihm  und  seinen  Organen,  dem  Hafenmeister,
Hafenmeistergehilfen  usw.,  wird  auch  die  Hafenpolizei  ausgeübt.
Die  Beamten  der  Hafenbehörde  sind  im  Besitze  einer  Legitimationskarte,  welche  sie  auf  Verlangen
vorzuzeigen  haben.

 

8  40.
Den  Anordnungen  der  Hafenbehörde  ist  unbedingt  Folge  zu  leisten.

8  41.
Jedes  den  Hafen  von  Daressalam  anlaufende  Schiff  erhält  von  der  Hafenbehörde  ein  Exemplar
dieser  Verordnung  nebst  Anlagen  sowie  ein  Quarantäneformular  zugestellt.

Strafbestimmungen.
8  42.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupien
oder  mit  Haft  bis  zu  vier  Wochen  bestraft,  sofern  nicht  nach  den  Bestimmungen  der  Zoll=  und  Lotsenordnungen
  oder  nach  den  allgemeinen  Strasgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist.

§  43.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  September  1903  in  Kraft.

Daressalam,  den  28.  Juli  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Berichtigung.

In  der  im  Deutschen  Kolonialblatt  Nr.  14  vom  15.  Juli  1903  abgedruckten  Jagdschutzverordnung
  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  1.  Juni  1903  sind  auf  Seite  353
im  §  16  die  Worte  „eine  Rappenantilope“  zu  streichen.

 

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika
  im  Monat  Juli  1903.

(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schisfahns.  Holzschlag.  MNeben-6
  t
Zollamt  Ausfuhr  Einfuhr  abgabe  Gebuhren  Cinnahmen  Insgesam
Np.  P.]  Rp.  B.  Rp.  P.]  Np.  P.]  Nep.  P.]  Rv.  [P.  —  Mk.  Af.
1  6  I
Tauga.......  2942,0510197226  E  s2  324  2  12  559  32  —  u428  31
Panginn  694  20  2591  26  12  —  6—  123.  28  3427  10  =  4755  18
Bagamoo0o  13  663  36  zK  51=  58133  19
Daressatn  3862  4618239  08  30  —)7  259  2122258  34—  30  883371
Kilrrvynynynaa  7385  44%  1720
Lindi  .  501  os  5  66ö  30  32/5686  ,63  —  13440  69
Zusammen  59  3067  478  19120|—386  390658  50102  233  10  -141  848  50
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——
46  605  Mk.626  Mk.é  M..b  MM.4  M.
*  13  Kl.  50  Pf.  42  f.  Oé  .
        <pb n="611" />
        —  517  —

Gonvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  September  1903  auf  1,.3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

Verfügung  des  Gonverneurs  von  Deutsch-Neu-Gninea,  betreffend  den  Gebührentarif
  für  die  Vermeffung  von  Grundstücken.  Vom  3.  Juli  1903.

Unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  20.  Juli  1895  (Kolonialblatt  1895,  S.  574)  werden  die
Gebühren  für  die  Vermessung  von  Grundstücken  festgesetzt,  wie  folgt:

1.
Für  Vermessung  und  Kartierung  sind  zu  zahlen:

für  Grundstücke  bis  1  ha  Flüche  10  Mark,
von  mehr  als  1  ha  bis  10  ha  für  jeden  Hektar  mehr.  6
-  --  -  10  ha  bis  50  haa  -  -Ü.  5
-  =  -  50  ha  bis  100  ha  -  -  4  2
-  .100  ha  bis  500  b  =  -  -  3
-  500  ha  bis  1000  .a  -  -  2
1000  ha  bis  4000  h  -  1,50  ---
  -  4000  ha  2  -  -"  3  1  2

2.
Außerdem  sind  zu  zahlen:
a)  die  vorschriftsmäßig  gezahlten  Tagegelder  und  Reisegebühren;

b)  die  ortsüblichen  Sätze  für  die  Gestellung  von  Transportmitteln  sowie  von  den  zur  Ausführung
der  Arbeiten  erforderlichen  Hilfskräften  (Trägern,  Arbeitern),  sofern  dieselben  nicht  von  den
Beteiligten,  in  deren  Interesse  die  Arbeiten  vorgenommen  werden,  selbst  gestellt  werden;

Tc)  die  verwendeten  Grenzzeichen.
Herbertshöhe,  den  3.  Juli  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

Verordnung  des  Gonverneurs  von  Samoa,  betreffend  Aulegung  des  Grundbuchs.
Vom  15.  Juli  1903.

Auf  Grund  der  8§  2  und  23  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  und
der  §§  1  und  26  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.
Als  Zeitpunkt  für  die  Anlegung  des  Grundbuchs  wird  der  1.  August  190  festgesetzt.

82.

Die  Samoan  Land  Records  gelten  als  Landregister  im  Sinne  des  §  19  der  Kaiserlichen  Verordnung

  vom  21.  November  1902  und  die  Register  zu  den  Samoan  Land  Records  als  amtliches  Verzeichnis
  im  Sinne  des  §  2  Abs.  2  der  Reichs-Grundbuch-Ordnung.

83.
Die  Grundstũckseigentümer  können  vom  Grundbuchamt  zur  Stellung  des  Antrags  auf  Eintragung
in  das  Grundbuch  durch  Geldstrafen,  deren  Gesamtbetrag  300  Mk.  nicht  übersteigen  darf,  angehalten  werden.

Falls  binnen  drei  Monaten,  von  der  ersten  Aufforderung  an  gerechnet,  der  Antrag  nicht  gestellt  wird,
kann  das  Grundbuchamt  die  Eintragung  des  Grundstücks  und  die  etwa  erforderliche  Vermessung  von  Amts
wegen  verfügen.  Die  in  diesem  Falle  entstehenden  Kosten  und  Auslagen  hat  der  Eigentümer  zu  tragen.

2
        <pb n="612" />
        —  618  —

84.
Eingeborene  sind  zur  Eintragung  ihrer  Grundstücke  in  das  Grundbuch  berechtigt,  soweit  die
Grundstücke  in  den  Samoan  Land  Records  eingetragen  sind,  und  können  dazu  nach  Vorschrift  des  §  3
angehalten  werden.

86.
Vermessungsgebühren  werden  nach  anliegendem  Tarif  erhoben.
Sofern  bei  früher  vermessenen  Grundstücken,  über  die  eine  Karte  beigebracht  wird,  von  dem
Grundbuchamt  eine  Neuvermessung  angeordnet  wird,  werden  für  die  Vermessungsarbeiten  der  amtlich
angestellten  Landmesser  Gebühren  nicht  berechnet.

Apia,  den  15.  Juli  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Tarif  für  Dermessungsarbeiten  zu  §  5  der  Gouvernements-Verordnung
vom  15.  Juli  1905.

 

 

 

 

 

Preis  pro  NKicht  weniger  Q„  Preis  pro  Nicht  weniger

Fläche  Hektar  Mk.  als  Mk.  6  Fläche  Hektar  Mk.  als  Mk.
Bis  zu  2  ha  –  50.—  80  bis  120  ha  5.—  500,—
2  bis  4“  15.—  50,—  120  =  200  4.—  600.—
4  .  8  12,50  60.—  200  400  =  3.—  800,—
8  20  =  10.—  100,—  400  800  =  2,50  1200.—
20  =  40  =  7.50  200.—  800  ha  oder  mehr  1,60  2000,—
40  =  80  6,25  300,  —  .«

 

 

 

Der  vorstehende  Tarif  gilt  für  leicht  zugängliches  Gelände;  bei  schwer  zugänglichem  Gelände  ist
dem  Landmesser  ein  Zuschlag  bis  zu  50  Prozent  erlaubt.

Für  Wiederherstellung  der  Grenzen  nach  früheren  Vermessungen,  Durchschlagen  derselben  und
Vermarkung  hat  der  Landmesser  Anspruch  auf  besondere  Entschädigung  und  auf  Tagegeld  von  25  Mk.,
außerdem  sind  ihm  Barauslagen,  wie  Reisekosten,  Löhne  an  Arbeiter  2c.,  zu  erstatten.

 

 

Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Zolldirektor
Schlapoczek  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Regierungsrat
Haber  zum  Ersten  Referenten  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  zu  ernennen.

 

VvVVoVVVV0V0VW7W77V7V  VV9W977795755V9577V757V707777790W7777777T7777T

Nichtamtlicher  Teil.
Persbnal-Machrichten.

Deutsch-Ostafrika.

Der  Gouvernementssekretär  Schüßler  ist  zum
Kassenvorstand  und  der  komm.  Bureauassistent  1.  Kl.
Schmeiser  zum  Sekretär  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
  von  Deutsch-Ostafrika  ernannt  worden.

Der  Professor  Dr.  Vosseler  hat  die  Ausreise,
der  Magazinausfseher  Herb,  die  komm.  Sekretäre
Altmann,  Klenze  und  Strademann,  der  Kapitän=Prüssing,
  der  Zollamtassistent  2.  Kl.  Stickforth,
der  Bureaugehilfe  Schneider,  der  Bauaufseher
Koch  und  der  Schreiber  Schmidt  haben  die  Wiederausreise
  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.
        <pb n="613" />
        Der  Schreiber  Nippgen  ist  mit  Heimatsurlaub
aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  angetreten:  am  10.  September  1903
von  Marseille  aus:  Sanitätssergeant  Behr;  am
1  1.  September  1903  von  Neapel  aus:  Zahlwmeisteraspirant
  Schepler  und  Feldwebel  Daubenspeck;
am  25.  September  1903  von  Neapel  aus:  die  Stabsärzte
  Dr.  Zupitza  und  Dr.  Philipps,  Zahlmeisteraspirant
  Brand,  Sergeant  Fitting  und  Sanitätssergeant
  Weiland.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  13.  September  1903
in  Neapel  eingetroffen:  Sergeant  Scharfenberg
und  Unteroffizier  Koch.

 

Ramerun.
Der  Eisenbahnpraktikant  Püschel  hat  die  Ausreise
  nach  Kamerun  angetreten.

 

Der  bisher  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von
Kamerun  beschäftigt  gewesene,  zur  Zeit  in  Heimatsurlaub
  befindliche  Maurer  Jasper  ist  in  Berlin
an  Malaria,  der  Gärtner  Lüdecke  in  Kamerun  an
Schwarzwasserfieber  verstorben.

 

Cogo.
Dem  Kassenvorstand  Gärtner  ist  für  die  Dauer
seiner  Tätigkeit  im  Schutzgebiet  der  Titel  „Landrentmeister“
  verliehen  worden.

 

Der  Bezirksamtmann  Dr.  Gruner  hat  das
Schutzgebiet  mit  Heimatsurlaub  verlassen.

 

Lüdwestafrika.
Der  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
  als  Rechnungsbeamter  zugeteilte  Ge-519



 

heime  Sekretariatsassistent  in  der  Kolonial-Abteilung
Mettke  und  der  Lehrer  Rohmann  haben  die  Ausreise
  nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Die  Landmesser  Beermann  und  Heimsoeth
sind  in  Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.

Als  Ersatz  für  den  ausgeschiedenen  Lehrer  Herlyn
in  Gibeon  ist  der  Lehrer  Emil  Just  angenommen
worden,  der  seit  November  1902  im  Schutzgebiete

ansässig  ist.

Der  Landmesser  Mauve  scheidet  nach  Ablauf
seiner  dreijährigen  Verpflichtungszeit  mit  dem  16.  Oktober
  d.  Is.  aus  dem  Dienst  des  südwestafrikanischen
Schutzgebietes  aus.

Der  Meßgehilfe  Wilde  in  Karibib  ist  aus  den
Diensten  des  Schutzgebietes  ausgeschieden.

Der  Materialienverwalter  Zachalowmsky  aus
Swakopmund  ist  mit  Heimatsurlaub  in  Deutschland
eingetroffen.

Die  bisherige  Bahnmeister  bei  der  südwestafrikanischen
  Eisenbahn,  Vizefeldwebel  Sellnow,  ist  aus
seiner  Stellung  ausgeschieden  und  in  Hamburg  eingetroffen.


Die  Ausreise  bezw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  30.  September  1903  von  Hamburg
aus  angetreten:  Unterroßarzt  Wenstrup,  Sergeant
Elze,  die  Unteroffiziere  Bartels,  Bork,  Brehm,
Frahm,  Köhler,  Otten  und  Röhm  sowie  der
Gefreite  Raschke.

 

 

 

 

 

.  Demichslleusöutnem
Der  Bezirksamtmann  Stuckhardt  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Neu-Guinea  eingetroffen.

 

Dachrichten  aus  den  deufschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-ltafrika.
Wegeverbefserung  im  Innern  von  Deutsch-Ostafrika.

Nach  einem  von  Kilossa  aus  erstatteten  Berichte
des  Hauptmanns  v.  Schleinitz,  der  zur  Zeit  mit
einer  Revisionskommission  die  lokalen  Verwaltungsbehörden
  im  Innern  des  Schutzgebiets  besucht,  wird
gegenwärtig  an  der  Wiederherstellung  und  Verbesserung
  der  durch  die  lange  diesjährige  Regenperiode
ziemlich  mitgenommenen,  von  Daressalam  aus  ins
Innere  führenden  Karawanenstraße  eisrig  gearbeitet;
es  werden  vor  allem  vielfach  Dämme  sowie  Entwässerungsanlogen
  angelegt  und  Brücken  gebaut.

 

Der  Ansiedlung  von  Eingeborenen  an  der  Karawanenstraße
  wird  von  dem  Bezirksamt  ein  reges  Interesse
entgegengebracht,  die  vier  Sudanesenansiedlungen  und
die  vier  Wanjamwesiansiedlungen,  die  sich  bereits
jetzt  in  der  Nähe  von  Kilossa  befinden,  bewähren  sich
und  gedeihen  im  allgemeinen  gut.  Jetzt  ist  es  dem
Bezurksamt  auch  gelungen,  in  Vilansy,  etwa  in  der
Mitte  der  Mkattasteppe,  eine  Ansiedlung  an  der
Karawanenstraße  ins  Leben  zu  rufen,  wodurch  der
Marsch  durch  diese  Steppe  wesentlich  erleichtert  wird.
In  fast  allen  Ortschaften  sind  zur  Förderung  von
Handel  und  Verkehr  Markthallen  errichtet.

S—  —  —
        <pb n="614" />
        —  520

Usambara-Raffeebau--Gesellschaft.

Die  Gesellschaft  gibt  ihren  Bericht  über  das
neunte  Geschäftsjahr  190  2/8  heraus.  Das  finanzielle
Ergebnis  des  Berichtsjahres  ist  nach  dem  „Tropenpflanzer“
  als  nicht  sehr  günstig  zu  bezeichnen,  wenn
auch  der  Ernteertrag  ein  größerer  war,  als  zuerst
angenommen  wurde.  Insgesamt  wurden  nach  Hamburg
  45  590  kg  Hornschalkaffee  verladen,  bei  den
derzeitigen  niedrigen  Kaffeepreisen  war  der  Erlös
aber  verhältnismäßig  gering.  Während  die  Gesellschaft
  für  den  vorjährigen  Kaffee  noch  56  Pf.  per
Pfund  Hornschalkaffee  erzielte,  konnten  für  die  letzte
Ernte  nur  49  Pf.  erzielt  werden,  so  daß  die  Gesellschaft
  es  vorgezogen  hat,  einen  Teil  der  Ernte  vorläufig
  unverkauft  lagern  zu  lassen.

Der  niedrige  Kaffeepreis  und  der  gegen  den
früheren  Pflanzungsleiter  Koppeschar  verlorene  Prozeß
bedingten  allein  einen  Ausfall  von  17  300  Mk.,  so
daß  das  Geschäftsjahr  mit  einem  Verlust  von  31  855
Mark  abschließt,  welche  auf  Landkonto  (Wertsteigerung)
überschrieben  werden.  Die  Ausgaben  belaufen  sich
auf  Abgaben  731  Mk.,  Verwaltungskosten  in  Berlin
7227  Mk.,  Betriebskosten  der  Pflanzung  63  927  Mk.
Abschreibungen  9942  Mk.;  die  Einnahmen  auf  Pacht
und  Zinsen  176  Mk.,  Ernteertrag  49  798  Mk.  Am
31.  März  1903  standen  noch  zur  Verfügung:  Kassenbestand
  1516  Mk.,  außenstehendes  Vorzugskapital
71  100  Mk.,  Erntebestand  (in  Hamburg  lagernd)
42  706  Mk.,  Debitoren  2556  Mk.,  die  Pflanzungen
stehen  mit  933  658  Mk.  zu  Buch.  An  Passiven
stehen  diesem  gegenüber:  Grundkapital  869  100  Mk.,
Vorzugskapital  142  200  Mk.,  Reservefonds  8480  Mk.,
Versuchsgartenfonds  974  M.,  Beamten-Unterstützungsfonds
  613  Mk.,  Kreditoren  26  163  Mk.,  Kautionen
4005  Mk.,  demgemäß  stehen  zum  Weiterbetrieb  der
Pflanzung  noch  rund  80  000  Mk.  zur  Verfügung.

UÜber  die  Zahl  der  vorhandenen  Kaffeebäume  sind
keine  Angaben  enthalten,  nach  Abzug  der  aufgegebenen
Felder  sind  225  ha  mit  Kaffeebäumen  in  verschiedenen
  Jahrgängen  vorhanden.  Der  jetzige  Pflanzungsleiter
  Schmidt  legt  den  Hauptwert  auf  animalische
Düngung  und  Durchführung  der  Beschattung.  Der
Bestand  an  Rindvieh,  Eseln  und  Schafen  betrug  am
Ende  des  Geschäftsjahres  131  Stück,  die  Anpflanzung
von  Schattenbäumen  über  die  ganze  Pflanzung  soll
in  diesem  Jahr  beendigt  werden.

Die  monatlichen  Berichte  des  Pflanzungsleiters
gehen  dahin,  daß  das  in  diesem  Jahr  zu  erwartende
Ernteergebnis  ein  geringeres  sein  wird,  wenn  dasselbe
auch  durch  die  Tragreife  einer  weiteren  Anzahl  Kaffeebäume
  vielleicht  noch  günstig  beeinflußt  wird.

 

 

Deutsch-stafrikanische  Gesellschaft.

In  der  im  August  stattgehabten  Generalversammlung
  der  Gesellschaft  erklärte  das  Mitglied  des  Vorstandes
  Kommerzienrat  A.  Lucas  seinen  Rücktritt
von  der  Leitung,  an  seine  Stelle  wurde  Herr

 

Warnholtz,  früher  langjähriger  Generalvertreter  der
Gesellschaft  in  Afrika,  in  den  Vorstand  gewählt.
Kommerzienrat  Lucas  wurde  in  den  Aussichtsrat
gewählt.

Der  letztjährige  Geschäftsbericht  enthält  ausführliche
  Mitteilungen  über  das  mit  der  Regierung  neuerdings
  getroffene  Abkommen  und  begründet  die  damit
verbundene  Aufgabe  bisheriger  Privilegien.  Die  der
Gesellschaft  hierfür  gewährten  Entschädigungen  sind,
zahlenmäßig  ausgedrückt,  folgende:

a)  aus  der  Ersetzung  der  bisherigen
fünfprozentigen,  zum  Kurse  von
105  péCt.  rückzahlbaren  Anleihe
durch  eine  3½  proz.  zu  part  rückzahlbare
  Anleihe,  nach  Abzug  aller
Kosten  und  Spesen,  rund  1300000  M.

b)  bilanzmäßig  durch  den  Empfang
von  nominell  408000  M.  Stammanteilen
  und  von  nom.  67000  M.
zu  85  pCt.  eingezahlten,  von  einem
dritten  vollzuzahlenden  Vorzugsanteilen

  475000  =

1775000  M.

Bezüglich  der  Konvertierung  der  zur  Rückzahlung
gekündigten  5  prozentigen  Zollobligationen  im  unverlost
  umlausenden  Betrage  von  9  399  600  Mk.  und
Ausgabe  von  3½  prozentigen,  durch  jährliche  Zahlungen
  des  Deutschen  Reiches  sichergestellten  Schuldverschreibungen
  der  Gesellschaft  im  Nennbetrage  von
11  495  000  Mk.  ist  zu  bemerken,  daß  letztere  Anleihe
zum  Zeichnungspreis  von  99¼  péCt.  vom  Neunwert,
abzüglich  der  Stückzinsen  zu  3½  péCt.,  bis  31.  Dezember
  1903  elfmal  überzeichnet  worden  ist.  Durch
Beschluß  des  Bundesrats  vom  30.  Juni  d.  Is.  sind
die  Schuldverschreibungen  der  Anleihe  als  zur  Anlage
von  Mündelgeldern  geeignet  erklärt  worden.

Die  unter  b  aufgeführten  Stammanteile  und
Vorzugsanteile  stellen  den  Besitz  der  von  der  Heydtschen
  Schenkung  vom  Jahre  1898  an  den  Landesfiskus
  des  ostafrikanischen  Schutzgebietes  dar,  welche
nunmehr  der  Gesellschaft  überwiesen  werden.

Aus  dem  dem  Bericht  beigefügten  Vertrag  sind
noch  folgende  Paragraphen  beachtenswert.

„§  5.  Der  Gesellschaft  verbleibt  für  die  Dauer
eines  Jahres  nach  Abschluß  dieses  Vertrages  (15.  November
  1902)  das  Recht,  behufs  Ausdehnung  der
Plantagen  Kikogwe  bei  Pangani  und  Muoa  im  Bezirk
Tanga  herrenloses  Land  in  der  Nachbarschaft  dieser
Plantagen  bis  zu  einer  Gesamtfläche  von  4000  ha
für  jede  Plantage  in  der  bisher  zulässigen  Weise  zu
okkupieren.

§  6.  Soweit  bis  zum  31.  Dezember  1935  im
deutsch-ostafrikanischen  Küstengebiet  und  im  Gebiete
des  Kaiserlichen  Schutzbriefes  vom  27.  Februar  1885
Eisenbahnen  gebaut  oder  konzessioniert  werden,  ist  die
Gesellschaft  bis  zu  dem  genannten  Zeitpunkt  und
innerhalb  des  bezeichneten  Gebietes  berechtigt,  in
einem  Fünftel  der  rechts  und  links  von  den  Bahn-
        <pb n="615" />
        linien  belegenen  je  15  km  breiten  Landstreifen  herrenloses
  Land  in  der  bisher  zulässigen  Weise  zu  okkupieren.
  Die  dem  Olkupationsrechte  der  Gesellschaft
unterworfenen  Landflächen  sollen  tunlichst  rechteckig
sein;  ihre  an  der  Bahnlinie  liegenden  Seiten  sollen
3  km  breit  sein  und  zwischen  den  einzelnen  Landflächen
  soll  sich  ein  Abstand  von  je  12  km  befinden.

§  7.  Der  Landesfiskus  von  Deutsch  -Ostafrika
wird  auch  fernerhin  die  in  der  Vereinbarung  mit  der
Gesellschaft  vom  25.  September  1900  übernommene
Verpflichtung  erfüllen,  an  die  Gesellschaft  die  Hälfte
der  Feldersteuern  und  Förderungsabgaben  abzuführen,
welche  er  auf  Grund  der  §#§  54  bis  56  der  Verordnung,
  betr.  das  Bergwesen  in  Deutsch-vOstafrika,
vom  9.  Oktober  1898  oder  auf  Grund  der  etwa  an
deren  Stelle  zu  setzenden  Bestimmungen  bis  zum
31.  Dezember  1935  erheben  wird.“

Die  Handelsgeschäfte  im  Berichtsjahre  werden
unter  Berücksichtigung  der  ungünstigen  Geschäftslage
in  Ostafrika  als  zufriedenstellend  bezeichnet.  Die  seit
Jahren  andauernden  ungesunden  Wirtschaftsverhältnisse
im  Nyassagebiet  und  Uganda  führten  die  Gesellschaft
und  die  Firma  Hansing  &amp;amp;  Co.  dazu,  in  diesen  beiden
Gebieten  ihre  Geschäftsinteressen  auf  mehrere  Jahre
zu  vereinigen.  Die  Verluste  der  Gesellschaft  finden
ihren  Ausdruck  in  der  Reduzierung  des  Delkrederekonto
  bezw.  der  Abschreibung  von  Debitoren  und
sonstigen  Aktiven  der  Innenfaktoreien  in  Höhe  von
207  329  Mk.  Die  Gesellschaft  unterhält  nunmehr
noch  Faktoreien  für  alleinige  Rechnung  in  Tanga,
Bagamoyo,  Daressalam,  Kilwa,  Lindi,  Muanza
(Viktoriasee),  Ibo  (Portugiesisch-Ostafrika)  sowie  in
Majunga  und  Nossibé  auf  Madagaskar.

Bezüglich  der  Plantagen  ist  angeführt:

Kaffeeplantage  Union.  Der  Bestand  an  Kaffeebäumen
  betrug  am  31.  Dezember  1902  rund  715,0000
Bäume,  davon  rund  450  000  tragende  und  72  000
auf  den  Stock  gesetzte  Bäume.  Das  Ergebnis  ist
quantitativ  als  ein  gutes  zu  bezeichnen,  es  wurden
rund  135  000  kg  enthülsten  Kaffees  geerntet,  gegen
57  000  kg  im  Vorjahr.  Der  Erlös  war  infolge  der
anhaltend  niedrigen  Kaffeepreise  gering,  doch  sind  in
diesem  Jahr  zum  erstenmal  die  Betriebskosten  der
Pflanzung  durch  den  Erlös  überschritten,  da  die  Einnahmen
  131  000  Mk.,  die  Ausgaben  110  000  Mk.
betrugen;  die  Gesellschaft  bemerkt  jedoch  ausdrücklich
bezüglich  der  Erniedrigung  des  Unionkonto,  daß
Abschreibungen  nicht  gemacht  sind.  Neuanpflanzungen
von  Kaffee  sind  in  diesem  Jahre  nicht  vorgenommen;
auch  die  Anpflanzung  von  Kardamom  ist  bei  2300
Sträuchern  belassen.  -

Plantage  Muoa.  Der  Bestand  an  Kokospalmen
betrug  Ende  1902  rund  203  000  Palmen,  davon
allerdings  erst  3800  blühend  und  tragend.  Gegen
das  Vorjahr  ist  der  Bestand  um  1100  Palmen  durch
Eingehen  verringert.

Der  Bestand  an  Sisalagaven  betrug  1  125  000
Pflanzen,  davon  allerdings  1  000  000  erst  im  Berichtsjahr
  ausgesetzte  Pflanzen.  Im  laufenden  Jahr

521

 

sollen  weitere  400  000  Pflanzen  gesetzt  werden,  damit
  soll  die  Ausdehnung  der  Plantage  dann  vorläufig
beendet  sein.  Von  etwa  1000  schnittreisen  Pflanzen
wird  in  diesem  Jahre  die  erste  kleine  Ernte  erwartet.

Plantage  Kikogwe-Mwera.  Der  Bestand  an
Sisalagaven  betrug  Ende  1902  rund  1  800  000
Pflanzen,  davon  etwa  der  zehnte  Teil  —  182000  —
schnittreif.  Für  1903  sind  Neuanpflanzungen  nicht
vorgenommen.  Die  Ernte  ergab  für  1902  rund
178  000  kg  Sisalhanf,  gegen  45  000  kg  im  Vorjahr.
  Bei  den  derzeitigen  hohen  Marktpreisen  war
der  Erlös  ein  recht  hoher.  Für  75  000  Mk.  sind
bereits  im  Jahre  1902  verkauft,  während  Ende  1902
noch  ein  Quantum  im  Werte  von  rund  35  000  Mk.
unverrechnet  war.

Die  Bilanz  der  Gesellschaft  schließt  für  1902  mit
einem  Gewinnsaldo  von  198  391  Mk.  ab,  welcher,
wie  folgt,  Verwendung  findet:  10  pCt.  Rücklage  aus
den  Erträgnissen  1902  =  17  558  Mék.,  5  pCt.  Dividende
  auf  in  Höhe  von  2550  000  Mk  eingezahlte
Vorzugsanteile  =  127  500  Mk.,  Delkrederefonds
32  329  Mk.,  der  Rest  von  21  004  wird  auf  neue
Rechnung  vorgetragen.  Eine  Dividende  auf  die
Stammanteile  in  Höhe  von  4  128  900  Mk.  ist  nicht
erübrigt.  (Tropenpflanzer.)

Kamerun.

Dienstreise  des  Gouverneurs  in  das  CEschadseegebiet.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  v.  Puttkamer  berichtet
  aus  Lokodia  unter  dem  1.  September  über
die  Reise  in  das  Tschadseegebiet,  die  er  am  6.  August
d.  Is.  von  Buea  aus  angetreten  hat:

Nach  einem  zwölftägigen  Aufenthalt  in  Duala
habe  ich  am  24.  August  Forcados,  am  30.  August
Lokodja  erreicht.  Für  die  Reise  bis  Yola  hat  mir
das  Southern  Nigeria-Gouvernement  seinen  größten
Heckraddampfer  „Valiant“  zur  Verfügung  gestellt;
den  Transport  der  Lasten  von  Burutu  bis  Garua
sowie  unsere  Weiterbeförderung  hat  die  Niger-Company
  übernommen.  In  meiner  Begleitung  befinden
  sich:  Hauptmann  Thierry,  Oberleutnant
Stieber,  Leutnant  Kramsta,  Polizeimeister  Brückner,
Techniker  Holstein,  ein  Unteroffizier  und  15  Soldaten
der  Schutztruppe.  Am  12.  September  hoffe  ich  in
Garua  einzutreffen.

Dienstreise  des  Bauptmanns  Thierry  nach
Ssum-Sannaga.

Der  Stationsleiter  von  Jaunde,  Hauptmann
Thierry,  berichtet  über  eine  Dienstreise  nach  Esum-Sannaga,
  wie  folgt:

Der  Zweck  meiner  Reise,  Orientierung  und  Maßnahmen
  in  wirtschaftlicher  Beziehung  sowie  Organisation
  der  teilweise  noch  nicht  einverleibten  Landschaften
Bakoa,  Esum  (Si-mkoa  alias  Semikore),  Engonne
        <pb n="616" />
        (Olona--linga),  Esamba  (Simini),  Jebikorre  (Ajeé),
Ibitumulu  (Nangaseboko),  konnte  ohne  jedwede
kriegsähnliche  Verwicklung  erreicht  werden.

Allerdings  hat  die  Zerrissenheit  und  der  Mangel
jeglicher  Verbände  der  Einzelstämme  mich  über  die
anberaumte  Zeit  hinaus  festgehalten.  Ich  bin  jedoch
nunmehr  in  der  Lage,  die  Verantwortung  für  gesicherten
  Verkehr  des  Handels  und  Wandels  in  jenen
Gebieten,  auch  ohne  eine  starke  militärische  Besatzung,
übernehmen  zu  können  und  habe  die  hiesigen  Handelsfirmen
  zu  erneutem  und  weitergreifendem  Vorgehen
angespornt.

Der  Oberhäuptling  Si-mkoa,  #)  der  sich  inzwischen
der  Station  gestellt  hatte  und  den  ich  zwecks  eventueller
  Wiedereinsetzung  von  hier  nach  seiner  Landschaft
mit  zurückzunehmen  gedachte,  ist  plötzlich  in  Wondosana,
  wo  er  bei  dem  ihm  nahe  verwandten  Bakoahäuptling
  bis  in  die  letzte  Zeit  Zuflucht  gefunden
hatte,  verstorben,  vermutlich  am  Herzschlage,  da  nach
Feststellung  Si-mkoa  herzkrank  war.

Politisch  ist  sein  Tod  kein  Nachteil,  da  Si=  mkoafrüher
  ein  despotisches  Regiment  in  seiner  Landschaft
geführt  hatte  und  die  Wiederzusammenführung  der
Gebietsteile  unter  seinem  zweiten  Sohne  Zumbu,
den  ich  zum  Nachfolger  als  Oberhäuptling  wählen
ließ  und  nach  allgemeiner  Zustimmung  bestätigte,
wesentlich  erleichtert  wurde.  Da  Zumbu  ein  jüngerer
Mann  ist,  habe  ich  ihm  als  Beirat  und  gewissermaßen
  Kanzler  (nlöb,  Jaundesprache)  den  schon
länger  botmäßigen  Bruder  Si-mkoas,  Mamensala,
zur  Seite  gegeben.

Die  noch  nicht  unterworfene  Landschaft  Bakoa
habe  ich  auf  dem  Wege  Atschoko—Sinde-bus  (Landschaften
  Embuni  und  Voggenama)  betreten  und  den
Häuptling  Wondensana  friedlich  gewonnen.  Von
dort  bin  ich  durch  die  Landschaft  Jebikorre  (Oberhäuptling
  Ajé)  nach  der  Station  in  der  Esumlandschaft
  marschiert,  die  ich  inzwischen  gut  aufgebaut
und  restauriert  vorsand.  Von  den  Eingeborenen
wurde  ich  überall  freundlich  eingeholt,  auch  konnte
ich  die  Verpflegung  für  meine  Expedition  reichlich
durch  Aufkauf  erhalten.

Nach  Erledigung  der  Neuwahl  eines  Oberhäuptlings
  von  Esum  marschierte  ich  über  Vogge-tedena
nach  dem  wichtigen  Handelsplatz  Tabennc,  Landschaft
Diabli,  und  weiter  zu  dem  Oberhäuptling  der  Landschaft
  Ekaba  Nanga-eboko,  am  Sannagaflusse  (Handelsstraße
  Tabenne  —  Joko).  Von  dort  denselben
Weg  wieder  zurück  nach  Lembe  und  über  Mamensala
durch  die  Landschaften  Embah  (Oberhäuptling  Abandaekuti)
  und  Emvelle  (Oberhäuptling  Obamas-itschimbi)
nach  Station  Jaunde.

Die  nächste  Verbindung  von  Jaunde  nach  Lembe
dürfte  direkt  auf  Atschoke  Sindeboa,  von  da  der
bisherigen  Linie  nach  zum  Posten  Si-mkoa  sein.  Die
beste  Route  von  Jaunde  nach  dem  Handelsplatz
Tabenne  geht  über  Sindebue,  Mamensala.  Die  An-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  66.

 

522

 

lage  dieser  Wege,  welche  die  Händler  von  Jaunde
aus  bisher  nicht  berührten,  ist  in  Angriff  genommen.

Hinzufsügen  muß  ich,  daß  die  Hauptroute  vom
Njong  über  Jaunde  nach  dem  Sannaga,  soweit  ich
sie  bislang  kennen  gelernt,  den  Anforderungen  an
einen  Verkehrsweg  durchweg  entspricht.

Ansiedlungen  Eingeborener  sind  auf  dem  ehemaligen
  Kriegsschauplatze  an  den  genannten  Verkehrswegen
  im  Esumland  zur  Zeit  noch  sehr  selten.
So  liegt  zwischen  Lembe  und  Tabenne  (zwei  Tagemärsche)
  nur  die  Orschaft  Vogetidena  (Nachtlager),
zwei  Tagemärsche  westlich  Lembe  nur  Mamensala,
von  da  bis  Jobeh  (zweites  Nachtlager)  keine  Ortschaft.
Die  Wiederbesiedelung  der  alten  Ortschaften  ist  dem
neuen  Oberhäuptling  zur  Bedingung  gemacht  worden.

Die  Landschaft  Esum  war  zur  Zeit  der  Machtentwicklung
  Si-mkoas  das  Zentrum  eines  ausgedehnten
  Reiches.  Die  Landschaften  Jebikorre,  Engonne,
  Jobeh,  Ekaba,  Djabli  (Tabenne)  waren  jenem
Herrscher  botmäßig  und  tributpflichtig.  Nachdem
Si-mkoa  landesflüchtig  geworden  war,  rissen  sich  die
verschiedenen  Gebietsteile  los,  so  daß  ich  eine  große
Zahl  kleiner  und  kleinster  Stammverbände  vorfand,
welche  sich  nunmehr  alle  als  selbständig  betrachteten.
Da  zwecks  vereinfachter  Verwaltung  im  Stationsbezirk
  die  Organisation  größerer  Stammesverbände
Erfordernis  ist,  habe  ich  die  seiner  Zeit  für  selbständig
erklärten  Teile  gelegentlich  der  Neuwahl  des  Oberhäuptlings
  von  Esum  mit  Ausscheidung  der  großen
Landschaften  Jebikorre  und  Djabli  wieder  mit  Esum
vereinigt.

Die  ehemalige  Ortschaft  Si-mkoas  wurde  Lembe
genannt,  an  ihrer  Stelle  steht  heute  die  Regierungsstation,
  die  einen  Teil  der  Hütten  Si=  mkoas  übernommen
  hat.  Der  neue  Häuptling  baut  sich  nunmehr
  unweit  der  Station  (fünf  Minuten)  ein  neues
Dorf.  Der  Ausbau  des  neuen  Dorfes  und  die
Heranziehung  der  Esum-Eingeborenen  an  die  Station,
deren  Umgebung  zur  Zeit  auf  viele  Stunden  ringsherum
  unbevölkert  ist,  wird  noch  geraume  Zeit  in
Anspruch  nehmen.  Da  ich  jedoch  die  Station  künftig
lediglich  mit  drei  Polizisten  besetzen  werde,  wird  die
Scheu  der  Eingeborenen  voraussichtlich  bald  überwunden
  sein.

Auch  mit  dem  Hordenstamme  der  Makahs  (östlich
Esum)  habe  ich  Verbindung  gewonnen,  indem  der
Häuptling  Okana-linga  im  Süden,  der  Häuptling
Simini  im  Norden  des  großen  Urwaldgebiets,  in
dem  noch  reiche  Kickxriabestände  sich  befinden,  noch
während  ich  in  Tabenne  war,  sich  bei  mir  angemeldet
haben.  Beide  haben  versprochen,  zum  nächsten  Vollmond
  die  Jaundestation  zu  besuchen  und  weitere
Makahhäuptlinge  mitzubringen.

Somit  kann  ich  in  den  östlichen  und  nordöstlichen
Gebieten  keinerlei  Schwierigkeiten  für  eine  wirtschaftliche
  Erschließung  des  Landes  ersehen.  Bei  dauernder
Beaufsichtigung  durch  verlässige  Patrouillen  wird  sich
die  Ruhe  im  Lande  auch  ohne  weitere  militärische
Machtmittel  leicht  aufrecht  erhalten  lassen.
        <pb n="617" />
        Von  Jaunde  bis  etwa  Sinde-bus  findet  sich
durchweg  offenes,  durchschnittenes  Hügelland,  welches
bei  sehr  fruchtbarem  Boden  und  guter  Bevölkerungsdichtigkeit
  den  geplanten  Eingeborenenkulturen  günstige
Aussicht  bietet.  Von  Sinde-bus  nach  Osten  hin
beginnt  der  große  Urwald  abwechselnd  mit  Busch.
Während  Kleinvieh  in  der  Parklandschaft  sich  viel
findet,  wird  dasselbe  im  Urwaldgebiet  immer  seltener.
Uberall  im  Urwalde  finden  sich  noch  reichlich  jüngere
Kickriastämme  sowie  Kola  (acuminata).  Letztere
wird  gern  gehandelt  und  selbst  von  Haussas  genossen.
Sovweit  ich  ersehen  konnte,  finden  diese  Kulturen  auch
bei  den  Eingeborenen  ein  lebhaftes  Interesse.  Die
Olpalme  wird  nach  dem  Sannaga  zu  immer  spärlicher,
  während  sie  bekanntlich  nach  dem  Njong  zu
und  in  Bakoko  reichlich  steht.  Erdnußkulturen  sind
allenthalben  bekannt,  auch  Strophantus  hispidus
kommt  in  größeren  Beständen  vor.  Desgleichen  wird
Ricinus  vielfach  von  den  Eingeborenen  gepflanzt.
Ich  habe  begonnen,  dem  Kickxriaraubbau  durch  Instruktion
  der  betreffenden  Häuptlinge  sowie  der  Aufkäufer
  Einhalt  zu  tun.  Natürlich  läßt  sich  nur  durch
energisches  Einschreiten  und  dauernde  Kontrolle  ein
durchgreifendes  Resultat  erzielen.  Ohne  jeden  Zweifel
läßt  sich  in  dem  bereisten  Gebiete  in  landwirtschaftlicher
  Beziehung  die  eingeborene  Bevölkerung  bei
dauernd  friedlichen  Verhältnissen  zu  Mehrproduktion
gewinnen,  dagegen  halte  ich  die  Viehzucht,  ausgenommen
  die  Schweinezucht  zwecks  Fleischgewinnung,
nicht  für  aussichtsvoll,  da  der  Busch  noch  überwiegt
und  ein  Verständnis  seitens  der  Eingeborenen  für
Viehzucht,  wie  man  es  nördlich  des  Sannaga  wohl

antrifft,  gänzlich  fehlt.

Der  Gesundheitszustand  der  zur  Beobachtung
mitgeführten  Stationspferde  war  im  großen  und
ganzen  recht  gut.  Trotz  der  ungünstigen  Geländeund
  Wegeverhältnisse  sind  mit  Ausnahme  einer  verunglückten
  Stute  sämtliche  Tiere  nach  ein=  und  einhalbmonatlicher
  Buschreise  in  der  Regenzeit  in
befriedigendem  Zustande  zur  Station  zurückgebracht
worden.  Tesetsefliegen  habe  ich  trotz  andauernden
Suchens  nirgends  feststellen  können.  Erkrankungen,
welche  ich  an  anderen  Tieren  zu  beobachten  Gelegenheit
  hatte,  mußten  angesichts  des  Fehlens  sämtlicher
für  Surra  besonders  charakteristischer  Krankheitserscheinungen
  auf  andere  Krankheitserreger  zurückgeführt
  werden.  Es  darf  dabei  nicht  unberücksichtigt
bleiben,  daß  gerade  diese  Jahreszeit  für  Mensch  und
Tier,  wie  allgemein  bekannt,  die  ungünstigste  ist  und
Epidemien  der  verschiedensten  Art  sich  gelegentlich
einstellen.

Der  Handel  basiert  fast  ausschließlich  auf  Gummi
und  Elfenbein.  Letzteres  ist  noch  reichlich  vorhanden,
jedoch  bedarf  auch  hier  der  Elefant  auf  die  Dauer
eines  starken  Jagdschutzes,  da  das  noch  immer  übliche
—  obwohl  längst  verbotene  —  Einfenzen  durch  Feuer
in  erster  Linie  stets  die  junge  Generation  vernichtet.
Seitens  der  Eingeborenen  weiter  ab  wird  die  Jagd

523

 

auf  Elefanten  weniger  des  Elfenbeins  als  hauptsächlich
des  Fleisches  wegen  betrieben.

Kautschuk  in  größeren  Mengen  wird  nur  noch
in  den  von  Weißen  nicht  betretenen,  östlichen  Teilen
gewonnen.

Von  Jaunde  auf  Sinde-bus,  von  da  nach  Mamensala
  und  direkt  Tabenne  ist  eine  Handelsroute
bereits  in  Angriff  genommen.  Nach  Einrichtung
derselben  dürfte  es  möglich  sein,  den  zur  Zeit  noch
stark  östlich  Jaunde  der  Küste  zustrebenden  Handel
zwecks  Konzentrierung  und  Kontrolle  über  Jaunde
zu  leiten.

Im  allgemeinen  bin  ich  auf  dieser  Dienstreise
wieder  zu  der  Uberzeugung  gelangt,  daß  Unbotmäßigkeit
  der  Eingeborenen  in  größerem  Umfange
völlig  ausgeschlossen  ist.  Bedingung  für  die  Aufrechterhaltung
  der  Ruhe  im  Lande  ist  allerdings,  daß
Soldaten  ohne  Führung  eines  Weißen  nirgends  Verwendung
  finden,  die  Häuptlinge  in  ihrem  Ansehen
gestärkt  und  durch  unbewaffnete  Polizisten  in  ihrer
Tätigkeit  unterstützt  werden.

 

Wissenschaftliche  Sammlung.

Die  Direktion  des  Königlichen  Museums  für
Völkerkunde  zu  Berlin  schreibt  uns:

Die  afrikanische  Abteilung  des  Museums  für
Völkerkunde  hat  kürzlich  eine  außerordentlich  wertvolle
Bereicherung  durch  ein  großartiges  Geschenk  des
Herrn  Oberleutnants  Dominik  erhalten.  Es  handelt
sich  um  eine  Sammlung  von  gegen  600  Nummern,
die  Herr  Dominik  von  seiner  Expedition  in  die
Tschadseeländer  mitgebracht  hat.  Die  Sammlung
zerfällt  in  zwei  Teile.  Der  erste,  weniger  umfangreiche
  enthält  hauptsächlich  Gegenstände,  die  den
herrschenden  Völkern  im  zentralen  Sudan,  den  Fulbe,
Haussa  und  Kanuri,  angehören.  Besonders  bemerkenswert
  sind  die  Ausrüstungsgegenstände  der  Soldaten
des  Usurpators  Rabeh,  eiserne  Kettenpanzer  aus
Bubandjidda  und  Mandara,  Helme  aus  Marrua  2c.
Weit  wichtiger  und  wissenschaftlich  interessanter  aber
als  diese,  immerhin  zum  Teil  schon  bekannten  Dinge,
ist  der  zweite  Teil  der  Sammlung,  der  die  Ethnographie
  eines  bisher  fast  völlig  unbekannten  Gebietes
mit  einem  Schlage  vor  uns  erschließt,  der  Ecke
unserer  Kamerunkolonie  nämlich,  die  nördlich  des
10.  Grades  nördlicher  Breite  bis  zum  Schari  hin
in  das  französische  Gebiet  hinein  vorspringt.  Die
Kultur  der  diese  Landschaften  bewohnenden  Stämme
der  Masa,  Kuang,  Miltu,  Ssarua  2c.,  die  bisher
im  Museum  gänzlich  unvertreten  waren,  erhält  durch
diese  Sammlung  eine  fast  lückenlose  Darstellung.
Herr  Oberleutnant  Dominik  hat  sich  dadurch,  daß
er  seine  Aufmerksamkeit  diesen  Heidenstämmen  zugewendet
  hat,  deren  Kultur  bald  vor  der  der  islamitischen
  Herrenvölker  dahinschwinden  wird,  ein  nicht
hoch  genug  zu  schätzendes  Verdienst  um  die  Ethnologie
  erworben.
        <pb n="618" />
        524

Deuksch-Züdwelkafrika.
Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  im  Schutzgebiete  tätigen  Gesellschaften.
Das  im  Deutschen  Kolonialblatt  1903,  S.  460  ff.,  abgedruckte  Verzeichnis  der  im  südwestafrikanischen

Schutzgebiete  tätigen  Gesellschaften,  Firmen  und  Handwerker  nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  1903  ist
unter  a.  „Gesellschaften“,  wie  folgt,  zu  ergänzen:

 

 

Wei=  Far- 



2  :  -  Wei-  Far-  .-«
Name  der  Firma  oder  auptsitz  Zweignieder=  %0

7v  Handels  serlscheie  v  pisit  ßes  biges  Non  en  ßes  bigess  Art  des  Geschäfts

Ha  i  un

E.  "6  *38  n  Personal  nung  Personal

25  Grunderwerbsgesellschaft  der  Windhuk  10  15  Aminuis  2  6  Erwerb  und  Nutzbar—
Patres  Oblaten  von  der  un-  Epukiro  3  5  machung  von  Grundbefleckten
  Jungfrau  Maria  in  Okavango  5  3  eigentum.

Südwestafrika,  Gesellschaft  m.  b.
H.,  gegründet  1902.  Alleinige  Mitglieder
  und  Geschäftführer  sind:  der
apostolische  Präfekt  Pater  Augustin
Nachtwen  und  der  Pater  Wolfgang
Kieger,  beide  in  Windhuk.  Kapital
150  000  Mk.

 

 

 

 

 

 

——  ——.  ——

Togo.

Wissenschaftliche  Lammlungen.

Der  Leutnant  A.  Rieck  in  Lome  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  seine  auf  der  Karlsruher
deutsch-kolonialen  Jagdausstellung  ausgestellt  gewesenen
Jagdtrophäen,  bestehend  in  17  Schädeln  und  Gehörnen
von  Antilopen  und  Büffeln,  einer  Fußsohle  und  einem
Backenzahn  eines  Elefanten  sowie  der  Schale  einer
Schildkröte  als  Geschenk  überwiesen.  Diese  Sammlung
  enthält  mehrere  für  die  Wissenschaft  sehr  bemerkenswerte
  Stücke.  Sie  ist  von  erheblichem  Werte
und  bereichert  die  Kenntnis  der  Togo-Antilopen
wesentlich.

Deutsch-Reu-Guinea.

Leichenbestattung  in  Jap  (Westkarolinen).

Regierungsarzt  Dr.  Born  in  Jap  berichtet:

In  Ausübung  meines  Amtes  hatte  ich  Gelegenheit,
  die  Aufbahrung  und  Ausstellung  einer
Toten  kurz  vor  ihrer  Beerdigung  zu  sehen.  Ich
fand  das  Sterbehaus  und  den  Platz  davor  wimmelnd
von  Menschen,  vorzugsweise  älteren  Frauen,  denn
da  die  Frau  nach  ganz  kurzem  Krankenlager  verstorben
  war,  erheischte  die  Sitte  besondere  Feierlichkeiten.
  Die  Tote  sollte  die  schönste  ihres  Platzes
gewesen  sein,  doch  als  ich  sie  sah,  bestätigte  sich  mir
wieder  die  Wahrnehmung,  die  ich  schon  des  öfteren
gemacht,  daß  die  Japleute  absolut  unvermögend  sind,
das  Alter  einer  erwachsenen  Person  richtig  zu  beurteilen.
  Ich  fand  statt  der  vermeintlichen  jungen
eine  40  bis  45  Jahre  alte  Frau  vor,  die  man  nichts
weniger  als  schön  nennen  konnte  und  deren  Sohn

 

immerhin  auch  schon  ein  Mann  von  20  bis  22  Jahren
sein  mochte.  Die  Leiche  lag  auf  der  Voweranda
des  Hauses  auf  einer  mit  Matten  belegten,  aus
starken  Bambusstämmen  gefertigten  Bahre.  Um  sie
herum  saß  eine  große  Anzahl  von  älteren  Frauen,
die  bei  meiner  Ankunft  wohl  eben  ein  Klagelied
unterbrochen  hatten.  Durch  die  Nasenscheidewand
der  Toten  war  ein  Stück  des  grünen  Stengels  des
„Ritsch“  hindurchgeführt.  Um  den  Hals  war  das
schwarze  Band  „Marefau“  geschlungen,  das  Kennzeichen
  der  Ehefrau.  Die  Lippen  waren  mit  „Mgell“
zinnoberrot  gefärbt.  Der  ganze  Körper  war  sehr
stark  mit  „Reng“  eingerieben.  Die  beiden  Grasröcke
  waren  aus  schönen  roten,  grünen  und  gelben
Blättern  gefertigt.  Die  beiden  Matten,  auf  denen
die  Tote  ruhte,  eine  kürzere  und  eine  längere,  sollten
zur  Umhüllung  dienen  und  werden  mit  Kokosleinen
umschnürt.

Die  weitere  Ceremonie  der  Bestattung,  der  ich
nicht  beiwohnen  konnte,  verläuft  nun  derart,  daß  die
Bahre  von  4  bis  8  Männern  aus  der  Familie  der
Verstorbenen  bis  zu  dem  Begräbnisplatz,  der  meist
auf  unfruchtbarem  Berggelände,  weit  von  den  Wohnplätzen
  entfernt,  liegt,  getragen  wird.  Das  Grab
wird  sehr  flach,  oft  nur  ½  m  tief  angelegt  und  nach
Einlassung  der  Leiche  mit  Erde  gefüllt  und  mit  zahlreichen
  Steinen  belegt,  so  daß  die  Stätte  sich  etwas
über  die  Erdoberfläche  emporwölbt.  Je  nach  Wunsch
der  Angehörigen  wird  die  Leiche  entweder  in  liegender
  oder  in  sitzender  Stellung  beerdigt.  In  letzterem
Falle  werden  die  Arme  über  den  Knieen  verschlungen,
die  dicht  an  den  Körper  herangezogen  werden.  Der
Kopf  wird  so  weit  nach  vorn  gebogen,  daß  das  Kinn
die  Brust  berührt.  Nach  der  Beerdigung,  die  lautlos
  verläuft,  begeben  sich  die  Angehörigen  in  ihr
Dorf  zurück  und  müssen  sich  nun  zunächst  9  Tage
in  einem  besonders  dazu  gebauten,  abgelegenen  Hause
        <pb n="619" />
        aufhalten,  das  sie  nicht  verlassen  dürfen.  Nach  dieser
Zeit  können  sie  wieder  in  das  Sterbehaus  zurückkehren,
  müssen  hier  indessen  wiederum  9  Tage  abgeschlossen
  zubringen.  Erst  nach  dieser  Zeit  nehmen
sie  wieder  ihr  gewöhnliches  Leben  auf.  Die  Dauer
der  Absperrung  variiert  etwas,  indem  hier  jede
einzelne  Ortschaft  ihre  besonderen  Sitten  und  Gebräuche
  hat.

Ist  der  Tod  einer  Person  unter  ungewöhnlichen
Umständen  erfolgt  oder  handelt  es  sich  um  einen
Großen  der  Insel,  so  werden  vor  der  Beerdigung
große  Trauerfestlichkeiten  abgehalten,  zu  denen  ein
starker  Zusammenfluß  von  Leuten  aus  allen  Teilen
der  Insel  stattfindet.  Die  kondolierenden  Ortschaften
erhalten  je  nach  ihrem  Range  Geldgeschenke  von  dem

Dorfe,  dem  der  Tote  angehörte.  Diese  Leidtragenden

helsen  nun  den  Toten  beweinen  und  wenn  es  sich
um  eine  weibliche  Verstorbene  handelt,  nehmen  sie
auch  an  den  Trauertänzen  teil,  die  meist  sitzend,
unter  Bewegungen  des  Oberleibes,  aufgeführt  werden.
Bei  der  Totenfeier  für  einen  Mann  finden  keine
Tänze  statt.

RAus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  RAnkisklaverei-Bewegung.

Die  Generalversammlung  der  Rheinischen

Mission  hat  den  Pastor  Haußleiter  einstimmig

zum  Nachfolger  des  verstorbenen  Dr.  Schreiber  und
zum  leitenden  Inspektor  der  Mission  erwählt.

 

In  einem  Briefe  des  R  P.  Leo  aus  Nyangao
(Deutsch-Ostafrika)  heißt  es:

Mit  einer  großen  Arbeit  habe  ich  kürzlich  begonnen;
  ich  sammle  nämlich  unter  Beihilfe  des  kaiserlichen
  Bezirksamtes  die  zerstreut  wohnenden  Neger
meines  Missionsgebietes  in  Ortschaften.  Wahrlich
keine  kleine  Aufgabe,  aber  sicher  voll  des  Segens
für  die  Mission.  Der  gemachte  Anfang  hat  viel
Versprechendes,  möge  Gott  das  weitere  Gedeihen
geben!  Die  Leute  kommen  mir  mit  Vertrauen  entgegen,
  und  so  habe  ich  bereits  ein  Drittel  meiner
Arbeit  hinter  mir.  Ist  sie  vollendet,  so  werden
zu  meinem  jetzt  bestehenden  Missionssprengel  etwa
1500  Hütten  zählen  mit  einer  Bewohnerzahl  von
etwa  5000  Seelen.  Ich  habe  jetzt  300  Knaben  in
meinen  acht  Schulen,  sobald  aber  die  Leute  gesammelt
sind,  wird  sich  die  Schülerzahl  der  Knaben  bedeutend
vermehren,  und  auch  die  Mädchen  und  die  Erwachsenen
werden  in  größerer  Anzahl  als  bisher  am  Unterrichte
  teilnehmen.

 

Dem  letzten  Jahresbericht  der  katholischen  Mission
in  Kaiser  Wilhelmsland  entnehmen  wir  nach  dem
„Steyler  Missionsboten“:

Es  wird  für  den,  der  nicht  in  Neuguinea  gewesen
  ist,  schwer  sein,  sich  ein  hinreichendes  Bild  zu
machen  von  den  primitiven  Zuständen  dieses  Landes

525

 

und  von  den  Schwierigkeiten,  womit  wir  zu  kämpfen
haben.  Gesetz,  jede  Ordnung  und  christliche  Gewohnheit
  sind  von  Ur  an  einzuimpfen.  Während  in  China
und  Indien  die  christliche  Religion  in  manchen
Gegenden  schon  seit  langem  bekannt  ist,  während  die
Schulen  dort  länger  in  Ubung  sind  und  feste  Wurzeln
gefaßt  haben,  ist  hier  jede  Schule  noch  erst  neu  einzurichten;
  noch  mehr,  die  erste  Kenntnis  von  dem
Zwecke  und  Nutzen  der  Schule  ist  den  Papuas  noch
vorher  mühsam  und  in  vieler  Geduld  zu  einigem
Verständnis  zu  bringen.  Jede  höhere  Idee  ist  diesen
Wilden  völlig  neu  und  muß  ihnen  langsam  faßbar
gemacht  werden.  Fast  in  allen  andern  Ländern  kann
man  für  Geld,  wenn  nicht  alles,  so  doch  das  meiste
erhalten.  Hier  in  Neuguinea  kennen  die  Leute  nicht
einmal  Geld.  Und  wollen  wir,  daß  man  für  uns
arbeite,  so  müssen  wir  es  dem  Wilden  erst  zehnmal
vormachen,  ihm  dann  die  Schaufel  oder  Hacke  in  die
Hand  drücken  und  bedeuten,  er  solle  es  jetzt  geradeso
machen  bis  Mittag  oder  bis  zum  Sonnenuntergang.
Anfangs  reizt  die  Neuheit,  und  er  geht  hübsch  in  die
Stränge.  Kehren  wir  aber  eben  den  Rücken  und
kommen  wir  nach  zwei  oder  drei  Stunden  wieder,
so  ist  der  lustige  Vogel  auf  und  davon  und  pflegt
zu  Hause  des  dolce  far  niente.  Auf  diese  Weise
sind  wir  gezwungen,  den  Roh=  und  Vorarbeiten  in
umfangreichem  Maße  unsere  Aufmerksamkeit,  Mühe
und  Zeit  zu  widmen.  Die  vielseitigsten  Ansprüche
werden  somit  an  uns  gestellt.  In  Monumbo  haben
unfre  braven  Brüder  vor  einigen  Monaten  eine
Landungsbrücke  in  die  See  hinausgebaut,  nachdem
in  Tumleo  schon  seit  einigen  Jahren  eine  solche  bestand.
  Des  ferneren  müssen  wir  Häuser,  Schulen,
Kapellen  usw.  planen  und  bauen,  müssen  Landwirte,
Gärtner  und  Pflanzer  sein,  Vieh  einführen,  pflegen
und  züchten,  müssen  auf  unsern  Seefahrten  Segeln
und  Steuern  verstehen,  Wunden  sind  zu  verbinden,
Krankheiten  zu  studieren  oder  leidende  Mitbrüder  zu
pflegen;  denn  ein  ständiger  Arzt  findet  sich  auf
mehrere  hundert  Seemeilen  in  der  Runde  nicht.
Und  da  es  auch  an  einer  geeigneten  Faktorei  fehlt
und  bei  den  Eingeborenen  noch  kein  Geld,  sondern
nur  Tauschwaren  in  Ubung  sind,  so  sind  wir  auch
gezwungen,  Kaufmannsarbeiten  zu  verrichten,  billige
Bezugsquellen  einzuführen,  Waren  zu  bestellen,  Lager
einzurichten  und  instandzuhalten,  Rechnungen  zu
prüfen,  Bücher  zu  führen  und  so  sort.  Dazu  kommen
dann  die  gewöhnlichen  Seelsorgsarbeiten,  Brevier,
Betrachtung,  Messe,  Katechese,  Vorträge,  Schulunterricht,
  Versehgänge,  Besuch  der  Dörfer  und  dergleichen.
—  Wir  waren  im  verflossenen  Jahre,  da  die  Gründung
einer  neuen  Station  nicht  möglich  war,  bemüht,  das
begonnene  Werk  immer  mehr  zu  vertiefen  und  die
jungen  Bäumchen  kräftiger  wurzeln  zu  lassen.  Die
Station  vom  hlst.  Herzen  in  Monumbo  ist  allerdings
um  einen  bedeutenden  Schritt  vorwärts  gekommen,
indem  zu  Anfang  des  letzten  November  (1902)  drei
Schwestern  in  ihr  neues  Haus  einziehen  konnten.
P.  Vormann  wurde,  weil  die  Schwestern  bald  den
        <pb n="620" />
        größten  Teil  des  Schulunterrichts  übernahmen,  von
da  an  freier  für  die  Ausgänge  auf  die  Dörfer.  Drei
etwa  eine  Stunde  von  unserer  Station  entfernte
Dörfer  waren  bis  dahin  nur  wenig  in  den  Kreis
der  Wirksamkeit  gezogen.  Eines  Nachmittags  begab
sich  nun  der  eifrige  P.  Vormann  in  die  drei  Dörfer
und  bestellte  die  schulfähige  Jugend,  als  wäre  das
ganz  selbstverständlich,  einfach  für  den  nächsten  Tag
auf  unsere  Station  zur  Schule.  Und  siehe,  am  andern
Morgen  stellten  sich  die  Kinder  jener  drei  Dörfer
zugleich  mit  den  übrigen  Schülern  frühzeitig  ein.
Mehrere  Wochen  war  die  Schule  in  Monumbo  dann
auch  durchschnittlich  von  80  bis  90  Kindern  besucht.
Dann  begannen  die  genannten  drei  Dörfer  aber  zu
streiken.  Auf  eine  Mahnung  hin  fanden  sich  die
Mädchen  wieder  vollzählig  ein,  während  die  meisten
Knaben  doch  noch  bis  auf  weiteres  die  freie  Luft
in  Feld  und  Wald  und  ihre  lustigen  Spiele  dem
ermüdenden  Gang  zur  Schule  vorzogen.  Hoffentlich
haben  mittlerweile  erneute  Mahnungen  die  anfängliche
  Pünktlichkeit  in  ihre  Rechte  eingesetzt.  Auf  der
neuen  etwa  2  bis  3  Stunden  von  Monumbo  entfernten
  Station  vom  Hl.  Geiste  (Bogia)  hatte  P.  Padberg
  neben  seinen  vielen  anderweitigen  Arbeiten  die
Zepasprache  so  weit  erforscht,  daß  vor  mehreren
Monaten  die  Schule  eröffnet  werden  konnte.  Die
Schülerzahl  schwankt  noch  zwischen  20  und  30,  wird
aber  voraussichtlich  noch  wachsen.  Im  ganzen  haben
wir  auf  unseren  fünf  Stationen  300  Schüler.  Die
Zahl  der  Getauften  ist  auf  470  gestiegen.  Im
Berichtsjahre  wurden  1700  Beichten  gehört  und
3600  Kommunionen  gespendet,  wovon  230  Jahresbeichten
  und  220  Jahreskommunionen.  Das  Missionspersonal
  besteht  aus  9  Priestern,  8  Brüdern  und
8  Schwestern,  welche  sich  auf  fünf  Hauptstationen
verteilen.

In  der  Zeitschrift  „Die  Evangelischen  Missionen“
lesen  wir  in  einem  Rückblick  auf  die  deutsche  Missionsarbeit
  an  der  Togoküste:

Am  3.  September  1903  waren  50  Jahre  verflossen,
  seitdem  die  ersten  Boten  der  Norddeutschen
Missionsgesellschaft,  Däuble  und  Plessing,  an  der
Sklavenküste  landeten  und  in  einer  kleinen  Stunde
Weges  auf  der  schmalen  Landzunge  zwischen  der
Lagune  und  dem  Meere  Keta  erreichten.  Dieser
Küstenort  sollte  der  Stützpunkt  für  die  Missionsarbeit
  unter  dem  Ewevolke  werden.  Will
man  den  vollen  Erfolg  der  hier  getriebenen  Geduldsarbeit
  überschauen,  so  muß  man  einen  Blick  auf  die
ganze  Arbeit  der  Norddeutschen  Mission  im  Ewelande
  wersen.  Am  1.  Januar  d.  Is.  waren  5  Hauptund
  50  Nebenstationen  vorhanden,  auf  denen  3324
Christen,  darunter  1986  Abendmahlsberechtigte  gesammelt
  waren.  In  54  Schulen  wurden  2024  Zöglinge
  unterrichtet.  Den  20  europäischen  Missionaren
und  9  Missionsschwestern  standen  76  Gehilfen  und
8  Gehilfinnen  zur  Seite.  Uberall  sind  die  Türen
weit  geöffnet.  Die  Heiden  errichten  freiwillig  die

EEEIIEIIIIIII

526

 

nötigen  Gebäulichkeiten,  um  einen  Lehrer  zu  bekommen.
Wären  die  erforderlichen  Mittel  und  Kräfte  vorhanden,
  so  könnte  das  ganze  Ewe-Sprachgebiet  besetzt
  werden.  Diefe  Fortschritte  führen  sich  aber  nicht
allein  auf  das  natürliche  Wachstum  des  Missionswerkes
  zurück,  das  überall  nach  langsamen  Anfängen
schneller  vorwärts  kommt,  sondern  auch  auf  die  erfreuliche
  Entwicklung  unserer  deutschen  Togokolonie,
in  deren  Gebiet  seit  dem  Vertrag  von  1890  zwischen
Deutschland  und  England  mehr  und  mehr  der  Schwerpunkt
  der  Norddeutschen  Mission  verlegt  ist,  so  daß
jetzt  in  Deutsch-Togo  1776  Christen  und  1113  Schüler,
in  der  englischen  Goldküstenkolonie  1568  Christen
und  911  Schüler  der  Norddeutschen  Mission  gezählt
werden.  Wenn  man  hört,  daß  1890  der  Wert  des

ganzen  Handels  in  Togo  2  806  000  Mk.  betrug,

eine  Summe,  die  sich  schon  1893  mehr  als  verdoppelt
  hatte  und  1902  auf  10  434  000  Mk.  gestiegen
  war,  so  geht  schon  daraus  hervor,  welche
Veränderungen  im  Lande  eingetreten  sein  müssen.
Die  allgemeine  Unsicherheit  der  Verhältnisse  hat  aufgehört,
  und  neben  dem  Missionar  kann  der  Kaufmann
  dem  Beamten  bis  weit  ins  Innere  folgen.
Auf  die  Anlage  und  Erhaltung  guter  Wege  wird
viel  Mühe  verwandt,  so  daß  sich  der  Verkehr  hebt
und  vielfach  schon  das  Fahrrad  gebraucht  werden
kann.  Der  Mittelpunkt  dieser  kolonialen  Bestrebungen
und  Handelsunternehmungen  ist  Lome,  die  Hauptstadt
  der  deutschen  Togokolonie.  Es  ist  gar  keine
Frage,  daß  für  das  zweite  Halbjahrhundert  deutschevangelischer
  Missionsarbeit  an  der  Togoküste  Lome
immer  mehr  an  die  Stelle  von  Keta  treten  wird.  —
Nach  derfelben  Zeitschrift  hat  die  Ewe-Mission  in  Togo
neuerdings  einen  Fortschritt  zu  verzeichnen;  sie  hat
in  Ewe  ein  eigenes  Blatt,  den  „Friedensboten“,
Nutifafa  na  mi  d.  h.  Friede  sei  mit  euch,  bekommen.
Die  Herausgabe  dieses  Blattes  ist  ein  Ereignis  für
das  Ewevolk.  Wenn  man  bedenkt,  daß  die  Eweer
erst  seit  50  Jahren  durch  die  Missionare  lesen  und
schreiben  lernen,  ist  es  ein  sehr  erfreuliches  Zeichen
des  erwachenden  Bildungstriebes,  daß  sich  das  Bedürfnis
  nach  einer  eigenen  Zeitschrift  regte.

 

Vom  10.  bis  18.  Mai  fand  in  Windhuk,  der
Hauptstadt  von  Deutsch-Südwestafrika,  die  Konferenz
der  rheinischen  Herero-Missionare  statt.  „Wie  haben
sich  —  so  wird  hierzu  in  der  Zeitschrift  „Die  Evangelischen
  Missionen“  bemerkt  —  doch  seit  den  mühseligen
  Anfangszeiten  die  Verhältnisse  im  Hereroland
zum  Vorteil  geändert!  Aus  den  zwei  Pfadfindern,
die  sich  nur  unter  den  größten  Entbehrungen  im
Lande  behaupten  konnten,  ist  eine  Schar  von  treuen
Arbeitern  geworden,  welche  das  ganze  Gebiet  mit
einem  Netze  von  Stationen  überzogen  haben,  und
unter  den  erst  so  stumpfen,  gleichgiltigen  Herero  regt
es  sich  mächtig.  Bezeichnend  für  die  Lage  dort  ist
es,  daß  die  Konferenz  einstimmig  um  Aussendung
von  drei  neuen  Missionaren  für  dieses  Gebiet  gebeten
        <pb n="621" />
        hat,  je  einen  zweiten  Bruder  für  die  Stationen  Windhuk
  und  Otjimbingue  und  einen  dritten  für  eine  in
dem  Eingangshafen  der  Kolonie,  Swakopmund,  neu
anzulegende  Station.“

—  ——  —

Aus  fremden  MHolonien  und
Produktionsgebieten.

Rautschukgewinnung  in  Ceplon.

Bis  vor  nicht  zu  langer  Zeit  wurde  der  Parakautschuk
  des  Handels  ausschließlich  aus  den  Kautschukbäumen,
  deren  Heimat  die  sumpfigen  Wälder
Paras  waren,  gewonnen.  Aber  der  immer  zunehmende
  Bedarf  an  Kautschuk  in  den  verschiedensten
Industriezweigen  ließ  es  in  Verbindung  mit  den  für
Parakautschuk  erzielten  hohen  Preisen  ratsam  erscheinen,
den  Parakautschukbaum  auch  in  anderen  Gegenden  zu
kultivieren.  Einige  Pflanzer  auf  Ceylon  waren  unter
den  ersten,  welche  mit  dieser  Kultur  den  Anfang
machten,  indem  sie  von  der  Botanischen  Abteilung
auf  Ceylon  Samen  von  Parakautschukbäumen  bezogen,
welche  durch  die  indische  Regierung  nach  Ceylon  schon
1876  eingeführt  waren.

Die  in  Ceylon  mit  Parakautschukbäumen  bepflanzte
Fläche  wird  zur  Zeit  auf  3000  Acre  (à  40,5  Ar)
geschätzt.  Die  Parakautschukbäume  gedeihen  auch  gut
auf  den  Hochebenen  bis  zu  3000  Fuß  über  dem
Meeresspiegel,  wo  die  jährliche  Regenmenge  zwischen
70  und  150  engl.  Zoll  schwankt.  In  dem  Süd-Kalturadistrikte
  scheinen  die  günstigsten  Erfolge  erzielt
zu  werden.  Dieser  liegt  etwa  100  Fuß  über  dem
Meeresspiegel  und  hat  jährlich  eine  durchschnittliche
Regenmenge  von  über  100  Zoll.  Der  Boden  besteht
zum  größten  Teil  aus  sandigem  Lehm.  Die  Bäume
wurden  aus  Samen  gezogen  und  in  Zwischenräumen
von  12  Fuß  voneinander  gepflanzt.  Bereits  nach
Verlauf  von  sieben  Jahren  konnte  mit  der  Kautschukgewinnung
  begonnen  werden.  Die  Ausbeute  an
eingetrocknetem  Saft  belief  sich  im  verflossenen  Jahre
durchschnittlich  auf  1  engl.  Pfund  pro  Baum.

Die  Art  der  Gewinnung  und  Behandlung  des
frischen  Milchsafts  ist  auf  den  einzelnen  Besitzungen
ziemlich  gleichartig.  Mit  einem  keilförmigen  Instrumente
  werden  etwa  6  Fuß  über  der  Erdoberfläche
in  jedem  Baume  eine  Reihe  winkelförmiger  Einschnitte
mit  der  Spitze  nach  unten  in  Zwischenräumen  von
8  bis  4  Zoll  gemacht.  Die  Seiten  des  Winkels
haben  gewöhnlich  eine  Länge  von  5  bis  6  Zoll  und
liegen  an  der  offenen  Seite  etwa  4  Zoll  auseinander.
Die  keilförmige  Gestaltung  des  Instruments  soll  ein
allzu  tiefes  Einschneiden  verhindern,  damit  nicht  das
Holz  des  Baumes  verletzt  wird.  An  den  Punkten,
wo  die  beiden  Seiten  des  winkelförmigen  Einschnittes
zusammentreffen,  wird  ein  kleines,  rundes,  dünnwandiges
  Gefäß  von  3  bis  4  Zoll  Weite  und  einer  Tiefe
von  etwa  4  Zoll  zum  Auffangen  des  rahmähnlichen
Saftes  in  der  Weise  befestigt,  daß  der  dünne  Rand

527

 

des  Gefäßes  in  die  Rinde  eingepreßt  wird.  Sogleich,
nachdem  der  Einschnitt  in  den  Baum  gemacht  ist,
beginnt  der  Milchsaft  herauszufließen,  und  fließt  gewöhnlich
  während  einiger  Stunden.

An  dem  darauffolgenden  Tage  wird  wiederum
eine  Reihe  ähnlicher  Einschnitte,  etwa  6  Zoll  unter
der  ersten,  gemacht  und  in  dieser  Weise  an  jedem
Tage  fortgefahren,  bis  das  Fußende  des  Baumes
erreicht  ist;  zwischen  der  ersten  wird  dann  eine  zweite
Serie  solcher  Schnittringe  gemacht  und  dieses  Verfahren
  wird  je  nach  der  Größe  der  ersten  Einschnitte
und  der  Stärke  und  dem  Alter  der  Bäume  ein  drittes
und  teilweise  auch  ein  viertes  Mal  wiederholt.  Das
Anzapfen  der  Bäume  wird  gewöhnlich  am  frühen
Morgen  oder  am  Spätnachmittage  vorgenommen,  da
augenscheinlich  die  Sonnenhitze  das  Herauslaufen  des
Milchsaftes  beeinträchtigt.

Die  bei  der  Weiterbehandlung  des  Saftes  angewandten
  Methoden  sind  von  denkbar  einfachster  Natur.
Sobald  der  Milchsaft  von  den  Pflanzungen  eingebracht
ist,  wird  er  in  emaillierte  eiserne  Schüsselchen  von
etwa  1  Fuß  Durchmesser  und  2  Zoll  Tiefe  gegossen
und  hierin  belassen,  bis  er  eintrocknet,  was  gewöhnlich
an  dem  darauffolgenden  Tage  bereits  erfolgt  ist.
Wünscht  man  diesen  Prozeß  zu  beschleunigen,  so
mischt  man  dem  Saft  einige  Tropfen  Essigsäure  bei.
Dieses  Verfahren  ist  jedoch  nicht  zu  empfehlen,  da
der  Kautschuk  hierdurch  stets  minderwertig  wird.  Der
eingetrocknete  Kautschuk  wird  demnächst  durch  Walzen
gepreßt.  Es  wird  möglichst  vermieden,  während
dieser  Behandlung  Unreinigkeiten  in  den  Kautschuk
gelangen  zu  lassen.  Nach  dem  Pressen  wird  der
Kautschuk  gewöhnlich  ein  wenig  erhitzt,  damit  er
rascher  trocknet  und  dann  in  einen  gut  gelüfteten
Raum  gebracht.  Auf  diese  Weise  eingedickter  Kautschuk
  ist  bernsteinfarben  und  durchscheinend;  derselbe
wird  mit  etwa  4  s  pro  Pfund  bezahlt.

(Nach  The  India  Rubber  Journal.)

 

Babndau  in  Khodesien.

Bei  der  Generalversammlung  der  Rhodesia
railways  lim.,  einer  Tochtergesellschaft  der  Chartered
Company,  die  vor  einiger  Zeit  in  London  stattfand,
sind  verschiedene  Mitteilungen  von  allgemeinem  Interesse
  gemacht  worden.

Die  Chartered  Company  hat  jährlich  267  271  #
Zinsen  für  das  Kapital  der  Gesellschaft  garantiert.
An  Schienen  und  rollendem  Material  ist  in  England
für  2  350  000  8&amp;amp;  gekauft  worden.  Die  Bahn  Vryburg—Buluwayo
  bringt  genug  ein,  um  die  5  PCt.
Zinsen  einer  Anleihe  von  2000  000  8  zu  zahlen.
Es  wird  beabsichtigt,  die  Bahn  250  Meilen  nach
Norden  über  den  Sambesi  hinaus  nach  reichen  Kupferminen
  auszubauen.  Der  Sambesi  soll  Anfang  nächsten
Jahres  erreicht  werden.  Die  Linie  Gwelo  —Selukwe
ist  fertig,  von  der  Gwandalinie  sind  34  Meilen  gebaut.
  Die  Matopolinie  ist  ebenfalls  vollendet.  Am
        <pb n="622" />
        —  528

Sambesi  sind  ungeheure  Eisenerzlager  entdeckt  worden.
Das  Kapital  für  die  Linie  Sambesi—  Kafue  ist

vorhanden.
(Nach  einem  Bericht  des  kolonialen  Beirats  in  London.)

Einrichtung  eines  Automobil-Fahrdienstes  in
Dortugiesisch-Westafrika.

Das  portugiesische  Ministerio  dos  Negocios  da
Marinha  e  Ultramar  hat  dem  Conde  de  Vizella,  in
Porto  wohnhaft,  das  ausschließliche  Recht  zur  Personen=
  und  Güterbeförderung  mit  Automobilen  auf
bestimmten  Straßen  des  Loanda=  und  Lundadistrikts
übertragen.  Die  Dauer  dieser  Vergünstigung  ist  auf
fünfzehn  Jahre  bemessen  worden,  innerhalb  welcher
Zeit  dem  Konzessionsinhaber  auch  das  Vorrecht  der
Einrichtung  ähnlicher  Beförderungsmittel  auf  anderen
Straßen  der  genannten  Distrikte  vor  jedem  Dritten
eingeräumt  wird.

Der  Hoöchsttarif  stellt  sich,  wie  folgt:  Für  Beförderung
  von  Personen:  100  Reis  pro  Kilometer,
für  Beförderung  von  Waren  333,3  Reis  pro  Kilometer
  und  Tonne  oder  90  Reis  pro  Kubikmeter.
Die  Beförderung  der  Postsachen  hat  unentgeltlich  zu
geschehen.  Der  Konzessionär  übernimmt  die  Verpflichtung,
  den  Fahrdienst  auf  der  Straße  von  Lucalla

nach  Quissol  binnen  drei  Monaten  aufzunehmen.
(Nach  Diario  do  Governo,  Lissabon.)

 

Solltarifänderungen  für  Manica  und  Sofala.

Durch  ein  Dekret  vom  25.  Juli  1903  ist  der
Zoll  auf  „Nahrungsmittelkonserven  aller  Art  (mit
Ausnahme  des  Zuckerwerks)  in  Blechbüchsen,  Schachteln,
  Töpfen  und  Flaschen,  luftdicht  verschlossen  und
in  dieser  Aufmachung  in  den  Handel  gebracht,  einschließlich
  des  Gewichts  der  Umschließung“  bei  der
Einfuhr  in  die  Gebiete  von  Manica  und  Sofala
(Portugiesisch-Ostafrika)  von  80  Reis  auf  70  Reis
herabgesetzt  worden.

Warenabsatzverhältnisse  in  Lagos.

Der  Gebrauch  von  aus  Belech  hergestellten,  verzinnten
  oder  emaillierten  Hausgeräten  und  sonstigen
Gegenständen  verbreitet  sich  in  Lagos  immer  mehr;
sie  ersetzen  die  Tongefäße  einheimischer  Fabrikation.
Die  am  meisten  gekauften  Artikel  sind  verzinnte
Becken  und  Blechschalen  im  Durchmesser  von  9  bis
10  Zoll.  Weißblechlöffel  und  kleine  Weißblechlampen
sind  gleichfalls  für  den  Handel  in  Lagos  von  Wichtigkeit.
  An  Steingut  und  Porzellan  wird  außer  den
gewöhnlichen  Gebrauchsgegenständen  für  Weiße  noch
viel  Tischgeschire  von  minderwertiger  Qualität  in
verschiedenen  groben  und  vielfarbigen  Mustern  importiert.
  Diese  Artikel  werden  meist  nur  von  den
Eingeborenen  in  der  Stadt  Lagos  gebraucht.  Die
Landbewohner  geben  den  emaillierten  oder  verzinnten

 

Gegenständen  den  Vorzug.  Bijouterien  von  geringerer
  Güte,  namentlich  minderwertige  Schmuckgegenstände
  aller  Art,  werden  im  Kleinhandel  feilgeboten
und  von  den  Eingeborenen  viel  gekauft.  Von  Perlbehängen
  führt  England  größere  Mengen  ein,  welche
hauptsächlich  deutschen  und  österreichischen  Ursprungs
sind.  Der  Wert  derselben  belief  sich  im  Jahre  1901
auf  13  600  #L.  Der  Preis  schwankt  je  nach  Qualität
und  Größe  der  Behänge,  die  besonders  von  den
Haussafrauen  getragen  und  daher  mehr  für  den
Binnenhandel  als  für  den  Küstenhandel  bezogen
werden.  Armbänder,  besonders  solche  aus  Glas.
sind  unter  den  männlichen  Eingeborenen  sehr  verbreitet,
  bevorzugte  Farben  für  dieselben  sind  indigoblau
  und  dunkelgrün.  Diese  Armbänder  aus  Glos
mit  dreieckigem  Durchschnitt  werden  stets  oberhalb
des  Ellbogens  getragen.  Seit  einiger  Zeit  werden
auch  Armbänder  aus  emailliertem  Eisenblech  von
denselben  Farben  wie  diejenigen  aus  Glas  eingeführt
und  gekauft.  Der  Preis  der  Glasarmbänder  beläuft
sich  durchschnittlich  auf  9  Denar  für  das  Stück.  Der
Handel  mit  Uhren  ist  fast  ausschließlich  in  den  Händen
der  in  Lagos  ansässigen  Syrer  und  Italiener.  Die
Einfuhr  beschränkt  sich  meistens  auf  Uhren  von  geringerer
  Güte  und  dementsprechenden  Preise,  wie
Weckeruhren,  Nickeluhren  mit  Ketten  und  Berlocken  usw.
Die  feinen  Uhren  würden  infolge  des  hohen  Preises
nur  einen  geringeren  Absatz  finden.  Die  Eingeborenen
kaufen  nur  billige  Uhren,  deren  Außeres  aber  recht
ins  Auge  fallen  muß.  Im  Handel  mit  Messerwaren
sind  bessere  Artikel  weniger  von  Bedeutung,  während
solche  geringerer  Güte  von  den  Negern  sehr  viel
gekauft  werden.  Es  kommen  die  verschiedenartigsten
Taschen=  und  Federmesser  zur  Einfuhr,  und  sie  finden
alle  ihre  Abnehmer,  vorausgesetzt,  daß  der  Preis
niedrig  gehalten  ist.  Der  Wert  der  Einfuhr  betrug
im  Jahre  1901  1914  E.  Die  Faktoreien  verkaufen
sowohl  rohe  und  zubereitete  Farben  als  auch  Ole
und  andere  Ingredienzien,  welche  zur  Farbebereitung
notwendig  sind,  außerdem  Pinsel  und  Loackfirnis.
Die  hauptsächlichsten  Abnehmer  sind  die  Schifahrt.
gesellschaften,  während  die  Eingeborenen  sich  z

Überstreichen  ihrer  Boote  (Pirogen)  besonders  *
Pflanzenteers  und  des  Pechs  bedienen.  Diese  Produkte
  finden  ebenfalls  bei  der  Herstellung  der  Gebäude
als  Anstrich  Verwendung.  An  Erzeugnissen  der
Chemie  kommen  für  Lagos  außer  pharmazeutischen
Produkten  verschiedene  Drogen  in  Betracht.  Zu
diesen  gehören:  Schwefel,  Kupfersulfate,  Wismutoxyd
und  Bleiglanz,  mit  deren  Verwendung  die  Eingeborenen
  vertraut  sind.  Die  Verwendung  des  Zements
im  Baufach  scheint  sich  über  ganz  Lagos  zu  verbreiten.
Große  Mengen  werden  in  letzter  Zeit  für  Rechnung
der  Kolonialregierung  eingeführt,  und  außerdem
liefern  England  und  Deutschland  jährlich  mehrere
tausend  Fässer,  obgleich  der  Verdienst  an  diesem
Produkt  nur  gering  ist.  Die  Faktoreien  verkaufen
das  Faß  zu  14  bis  15  Schilling.  Von  Baumaterialien
  werden  die  verschiedensten  Sorten  nach  Lagos
        <pb n="623" />
        importiert.  Unter  ihnen  spielt  verzinktes  Wellblech
eine  große  Rolle,  welches  hauptsächlich  von  England
eingeführt  wird.  Es  findet  sowohl  in  der  Stadt
Lagos  wie  im  Innern  der  Kolonie,  bei  den  Europäern
  und  Eingeborenen  Verwendung.  Wellblechtafeln
  von  6  bis  8  Fuß  Länge  sind  die  gebräuchlichsten.
  Eingeborene  betreiben  die  Herstellung  von
Tonnen  und  Fässern,  namentlich  zur  Ausfuhr  von
Palmöl.  Indessen  werden  dazu  Faßdauben,  Eisenreifen,
  Nieten,  Nägel,  Haken  und  sonstige  Zutaten
vom  Auslande  eingeführt.  Diese  Teile  werden  alle
einzeln  bezogen,  um  die  Schiffsfracht  soviel  wie
möglich  zu  reduzieren.
(Nach  La  Dépeche  Coloniale.)

 

Sebrazähmung  in  Britisch-Ostafrika.

Das  „Journal  of  the  Society  of  arts“  veröffentlichte
  unlängst  einen  Bericht  des  Tierarztes
R.  Stordy  in  Britisch-Ostafrika  über  das  Einfangen
und  die  Zähmung  von  Zebras,  wonach  die  eingefangenen
  Tiere  sowie  zwei  Füllen,  die  später  in  der
Boma  geboren  wurden,  außerordentlich  zahm  geworden
sind.  „Sie  grasen  jetzt  häufig  wenige  Schritt  von
den  Zelten  meiner  Leute,  die  innerhalb  der  Boma
aufgeschlagen  sind,  und  ich  hoffe,  daß  wir  bald  mit
dem  Zureiten  der  jungen  Tiere  beginnen  können.“

Perschiedene  Mitteilungen.

Sur  Malariabekämpfung.

Vor  einiger  Zeit  erschien  in  der  Tagespresse  ein
Artikel,  in  welchem  auf  eine  in  Westafrika  vorkommende
  Pflanze  Ocimum  viride  (Willd.)  aus  der
Familie  der  Labiaten  aufmerksam  gemacht  wurde,
die  geeignet  sein  sollte,  Moskitos  zu  vertreiben.  Nicht
allein  wurde  schon  einer  einzelnen  Pflanze  die  Wirkung
  zugeschrieben,  einen  Wohnraum  von  Moskitos
zu  befreien  und  frei  zu  halten;  Dr.  Roberts  in
Liberia,  hieß  es,  pflege  auch  in  Fieberanfällen  einen
Aufguß  der  Pflanze  an  Stelle  von  Chinin  zu  reichen;
mit  welchem  Erfolg,  ward  nicht  mitgeteilt.  Auch  der
bekannte  Indienforscher  George  Birdwood  hat  sich
in  einem  Artikel  in  der  „Times“  dahin  ausgesprochen,
daß  diese  Pflanze  (Oc.  viride)  in  Indien  seit  langem
bekannt  und  gegen  Moskitos  und  Malaria  in  Gebrauch
  sei.  Uberhaupt  wird  einer  Reihe  von  Pflanzen
eine  Moskitos  vertreibende  Wirkung  beigelegt;  so  hat
man  in  Italien  besonders  Versuche  mit  Sonnenblumen
  und  Eukalyptusarten  gemacht;  ein  irgendwie
nennenswerter  Erfolg  ist  jedoch  bisher  nicht  zu  verzeichnen
  gewesen.

Die  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes
hat  aus  den  erwähnten  Veröffentlichungen  indessen
neuerdings  Veranlassung  zu  einer  eingehenden  Prüfung
  der  Frage  genommen.  Herr  Geh.  Reg.  Rat

529

 

Professor  Dr.  Engler,  Direktor  des  Königlichen  Botanischen
  Gartens  in  Berlin,  äußert  sich  über  die
Moskitopflanze  folgendermaßen:  „Die  Labiate  OCcimum
  viride  Willd.  ist  eine  in  Westafrika  weit  verbreitete
  Pflanze,  welche  einen  eigentümlichen,  aromatischen
  Geruch  besitzt  und  von  den  Eingeborenen  als
Tee  gegen  Fieber  und  als  schweißtreibendes  Mittel
ganz  allgemein  benutzt  wird.  Es  ist  sehr  wohl
denkbar,  daß  die  Pflanze  infolge  ihres  starken  Geruches
von  den  Moskitos  gemieden  wird  und  insofern  einen
gewissen  Schutz  gegen  diese  Insekten  gewährt.“  Die
aus  den  Schutzgebieten  eingeforderten  Berichte  haben
bisher  jedoch  ein  negatives  Resultat  über  die  Nutzbarkeit
  der  Pflanze  sowohl  im  Sinne  der  Vertreibung
der  Moskitos  als  auch  der  Malariabekämpfung  ergeben;
  in  Deutsch-Neu-Guinea  ist  das  Vorkommen
der  Pflanze  überhaupt  nicht  beobachtet  worden.  Auch
der  verdienstvolle  Malariabekämpfer  Major  R.  Roß
spricht  sich  in  einem  an  den  Kolonialbeirat  der  Kaiserlichen
  Botschaft  in  London  gerichteten  Brief  sehr
skeptisch  aus,  ebenso  kommt  der  Direktor  des  botanischen
  Gartens  in  Kew,  der  die  Moskitopflanze  zum
Gegenstand  näherer  Nachforschung  gemacht  hat,  zu
einem  wenig  befriedigenden  Resultat,  welches  die
„Times“  in  einem  längeren  Artikel  veröffentlicht  hat.

Vielleicht  darf  man  sich  mehr  von  einer  in  der
Londoner  „Daily  Mail“  aus  Newyork  veröffentlichten
Notiz  versprechen.  Nach  dieser  hat  Dr.  Shiles  vom
Public  Health  Service  of  Walshington  einen  Parasiten
entdeckt,  der  imstande  ist,  Moskitos  zu  töten.  Es
bleibt  abzuwarten,  inwieweit  diese  Entdeckung  zum
Nutzen  der  Schutzgebiete  wird  Verwendung  finden
können;  vorläufig  ist  und  bleibt  die  ultima  ratio
zur  Bekämpfung  der  Malaria  das  Chinin.

Die  Weltproduktion  von  Mautschuk.

Dieselbe  kann  schätzungsweise  auf  54  000  Tonnen
angenommen  werden.  1900  wurde  die  Weltproduktion
  auf  57  000  Tonnen  geschätzt.  Die  Verteilung
auf  die  einzelnen  Erzeugungsgebiete  ist  die  folgende:

 

1900  1902
Tonnen  Tonnen
Brasilien,  Peru,  Bolivien.  25  000  30  000
das  übrige  Südamerika  3  500  1000
Zentralamerika  und  Mexiko  2500  2000
Straits  Settlements  und  Dependenzen,
  Ceyoloao  —  1000
Ost--,  Westafrika  und  Kongo  24000  20  000
Java,  Borneo,  Archipel  1  000  –
Madagaskar,  Mauritius  1  000  —
Indien,  Burmah,  Ceylon.  500  —
Zusammen  57500  54  000

(Nach  „Industrie  et  Commerce  de  Caoutschouc“
Nr.  6  1903.)
        <pb n="624" />
        530

Titeratur.

Heinrich  Semler:  Die  tropische  Agrikultur.  Ein
Handbuch  für  Pflanzer  und  Kaufleute.  II.  Auflage.
  Unter  Mitwirkung  von  M.  Busemann  und
Dr.  O.  Warburg  herausgegeben  von  Dr.  R.  Hindorf.
Dritter  Band.  Wismar.  Hinstorffsche  Verlagsbuchhandlung.
  1903.  XII  u.  818  S.  80.

Von  dem  bekannten  Semlerschen  Werke  liegt
jetzt  auch  der  dritte  Band  in  vollständiger  Neubearbeitung
  vor.  Das  Buch  ist  zu  bekannt  und  geschätzt,
als  daß  es  nötig  wäre,  seine  Verdienste  hier  nochmals
im  einzelnen  hervorzuheben.  Seit  der  Abfassung  der
ersten  Auflage  sind  aber  so  viele  neue  Entdeckungen  und
Erfahrungen  auch  auf  dem  Gebiete  der  tropischen  Agrikultur
  gemacht  worden,  daß  eine  genaue  Durchsicht  und
Umarbeitung  des  Textes  unumgänglich  war.  Das
ist  hier  von  sachverständiger  Seite  geschehen,  und  die
neue  Auflage  des  Werks  dürfte  damit  wieder  für
einige  Jahre  das  vollständigste  und  zuverlässigste
Nachschlagebuch  und  den  besten  Ratgeber  für  den
Kolonisten  darstellen.  Der  vorliegende  Band  behandelt
  auf  200  Seiten  die  verschiedenen  für  die  Tropen

in  erster  Linie  in  Betracht  kommenden  Getreidearten:

Reis,  Mais,  Sorghum  und  Hirse.  Die  natürlichen

 

Bedingungen  ihres  Gedeihens,  die  damit  gemachten
Erfahrungen,  ihre  Behandlung  und  ihre  Feinde  finden

gleich  sorgsame  Berücksichtigung.  Der  zweite  Abschnitt
ist  dem  Rohr=  und  Sorghumzucker  gewidmet.  Er
verdient  gegenwärtig,  wo  die  Rohrzuckerländer  so
verzweifelte  Anstrengungen  machen,  wieder  gegen  den
Rübenzucker  aufzukommen,  besondere  Beachtung.  Nicht
minder  dürfte  das  dritte  Kapitel,  betreffend  den
Tabak,  interessieren.  Von  ganz  besonderer  Wlchtigkeit
  ist  aber  der  folgende  Abschnitt,  der  den  heute  so
große  Bedeutung  gewinnenden  Fasergewächsen  gewidmet
  ist.  Baumwolle,  Jute,  Ramie,  Manilahanf,
Sisalhanf,  Mauritiushanf,  Magueyfaser,  Istle,  Pitafaser,
  Esparto,  Kapok  sowie  eine  ganze  Reihe  weniger
bedeutender  Faserpflanzen  werden  hier  an  der  Hand
der  neuesten  Materialien  eingehend  behandelt.  Der
Schluß  behandelt  die  für  Südwestafrika  und  große
Teile  Ostafrikas  so  wichtigen  Wüstengewächse  und
ihre  Verwertung.  Der  hier  zusammengebrachte  Stoff
ist  fast  unübersehbar.  Eine  Menge  Abbildungen  erleichtert
  die  Benutzung  des  Buches,  dessen  Bearbeiter
sich  nicht  minder  als  ihr  Verfasser  ein  Verdienst
nicht  allein  um  die  deutsche  Kolonialwirtschaft,  sondern
  um  die  Volkswirtschaft  aller  tropischen  Gebiete
erworben  haben.

Grundzüge  der  deutschen  Land=  und  Seemacht.
  Mk.  2,25.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.
Auf  Veranlassung  der  General-Inspektion  des
Militär-Erziehungs=  und  Bildungswesens  ist  das
vorstehend  erwähnte  Handbuch  herausgegeben  worden,
dem  hervorragende  und  bestunterrichtete  höhere  Offiziere
  ihre  Mitarbeiterschaft  geschenkt  haben.  Es  bringt
in  Form  einer  Auswahl  vortrefflicher  Einzelaussätze

 

die  Entstehung,  den  Zweck,  den  innern  Zusammenhang
  und  die  Verwendung  unfrer  Wehrkraft  zu  Lande
und  zu  Wasser  in  großen  Zügen  aufs  anschaulichste
zur  Darstellung.  Der  behandelte  Stoff  gliedert  sich
in  fünf  Abschnitte,  deren  ersten,  „Berufs=  und  Standespflichten
  des  Offiziers',General  der  Infanterie  v.  Blume
bearbeitet  hat,  während  der  zweite  eine  „Kurze  Darstellung
  der  geschichtlichen  Entwickelung  des  preußischen
Heeres“  vom  Major  im  Großen  Generalstabe  Frhrn.
v.  Freytag-Loringhoven  bietet.  Der  dritte  Abschnitt
„Wehrpflicht,  Ersatz,  Ausscheiden“  hat  den  Obersten
Freiherrn  v.  Steinaecker,  Kommandeur  des  Füsilier-Regiments
  Nr.  35,  zum  Verfasser;  im  vierten  behandelt
  Generalleutnant  z.  D.  v.  Kaltenborn-Stachau
„Die  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember
1898“.  Der  letzte  Abschnitt  ist  der  „Kaiserlichen
Marine“  gewidmet  und  vom  Fregattenkapitän  im
Admiralstabe  der  Marine  Grapow  geschrieben.

 

Dr.  G.  Kampffmeyer:  Marokko.  Mk.  2,20.  (Zugleich
  7.  u.  S.  Heft  der  „Angewandten  Geographie“.)
Gebauer-Schwetschke,  Halle  a.  S.

Marokko  gehört  gegenwärtig  zu  den  Ländern,
über  die  am  meisten  gesprochen  und  geschrieben  wird,
und  zugleich  zu  denen,  über  welche  nur  wenige
Kenner  wirklich  orientiert  sind.  Daß  man  gern
Näheres  und  Zuverläßliches  in  knapper  Darstellung
über  dieses  „.unbekannte  Land“  wissen  möchte,  ist
erklärlich.  Hier  liegt  nun  ein  Werk  vor,  daß  das
Gewünschte  bietet.  In  interessanter  Weise  entwirft
der  Verfasser  nach  eigner  Anschauung  ein  Bild  des
Landes  mit  seinen  Riesenbergen,  Steppen,  Wüsten,
Oasen  und  Verkehrszentren,  Straßen  usw.  Er  schildert
die  Bodenschätze,  die  Pflanzen=  und  Tierwelt  und  die
Bewohner.  Die  Stellung,  die  der  deutsche  Handel
sich  während  der  letzten  Jahrzehnte  in  Marokko  erobert
  hat,  wird  in  dem  Schlußkapitel  näher  dargelegt.

 

Hübners  geographisch-statistische  Tabellen.
Ausgabe  1903.  Herausgegeben  von  Hofrat  Prof.
Dr.  Fr.  v.  Juraschek.  Verlag  von  Heinrich  Keller
in  Frankfurt  a.  M.  Mk.  1,50.

Die  Hübnersche  Tabelle  hat  in  allen  Kreisen
bereits  eine  Verbreitung  gefunden,  wie  selten  ein
ähnliches  populäres  Unternehmen,  und  es  wird  immer
mehr  erkannt,  daß  sie  jedermann  auf  das  bequemste
in  die  wirtschaftlichen  und  geographischen  Verhältnisse
aller  Länder  der  Erde  einführt.  Für  die  Bearbeitung
  dieser  neuen  Auflage  sind  wiederum  die  besten,
teilweise  offiziellen  Quellen  benutzt  worden.

VyVT'TTVYVYVYVYVVV7VyTVYTVYVYTTVYTTNT  VN
Titeratur-erjeichnis.

J.  H.  West:  Die  neue  Kultur  und  die  Warenzölle
40  Pf.  Franz  Siemenroth,  Berlin.

Luise  Oehler:  Im  Dienst  der  Liebe.  20  Pf.  Missionsbuchhandlung
  in  Basel.

P.  Steiner:  Pionierarbeit  im  südlichen  Kamerun.
25  Pf.  Missionsbuchhandlung  in  Basel.
        <pb n="625" />
        531

DPerkehr#s  Machrichten.

Postbampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Uen-Guinea.  Brindisi  25.  Oktober  Herbertshöhe  41  Tage
)  i  und  (englische  Schiffe)  Monmi  Lue-"
  atupi
d/  nach  Oerbertshöhe,  Matuv.,,  Grindisi“  8.  November  Herbertshöhe  42  2.ft.,  6.,  10.  Nov.
(englische  Schiffe)  qos  abds.
)  nach  Berli  3  -
c)  na  erlin  en  nsch
Bildel  Neapel  s  ilh.  Hafen  40  -
gesen.  griedrich  A  n05  (deutsche  Schiffe)  12.  Rovember  bertshöhe  45.
tupi,  Stephansort  atupi  45
l
Aventin-wacka  WEZWEJWE9·-23·th«-6·Ns·’"·TWUFVTW6.,20.,23.Ok:.,3.Nk-v.
.)nachTanga...  Brindisi  25.  Oktober  Tanga  18  Tage  10s  abdbs.
(englische  Schiffe)
Marseille  10.  Oktober,  10.  Nov.  Tanga  21  u.  23  Tage  8.  Okt.,  S.  Nov.  10uabds.
Neapel  9.,  23.  Okt.,  6.  No.  Daressalam  17—22  Tg.
geresnmn  !  #./G.,  20.  23.  Olt.,  8.  Nov.
Brindisi  25.  Oktober  Daressalam  20  Tage  10  abbs.
lisches  Schi
n-  Cuehibe  #s  10.  Olober,  10.  Nov.  Sanstbar  18  TKigS.  O  ftober,  8.  Nov.
(französische  Schiffe)  10%  abds.
Brind  4.  Oktober,  1.  Nov.  Sansibar  22  Tage  2.,  30.  Oktober
(englische  Schiffe  108  abds.

 

3.  Deutsch-Lüdwestafrika.

 

 

 

 

 

Southampton  17.  Oktober,  14.  Nov.  Swakopmund  26  und  16.  Oktober,  13.  Nov.
—3  2  z=  iia  uns.
not
ubas,  ahandja,
Obowmpahe,  Omarum,  dien  Hamburg  13.  Oktober  Swakopmund  36  Tage12.  Okt.  7u  abds.
Stimbee,  utie,  Reh,Damburg  30.  Oktober  Swakopmund  30  Tage  29.  Okt.  71  abds.
bn,  nbbe  Southampton  17.  Oktober,  14.  Nov.L#deritzbucht  22  Tage  16.  Oktober,  13.  Nov.
(engl.  Schiffe  bis  ar  118  oms.
stadt,  dann  Woerh)
  nach  Lüderitzbucht,  Kubub  .  mann-Dampfer)
Hamburg  13.  Oktober  Swakopmund  36  Tage  12.  Okt.  7½  abds.
fHamburg  30.  Oktober  Swakopmund  30  Tage!  29.  Okt.  712  abds.
Gibeon,  Keet-  Southampton,  .16.,  30.
o)  nach  eenen  "i⅛5  gonget-  i  4  3.,  17,  31.  Oktober  Kapstadt  17  Tage  2  à5  a  Oktober
arienthal,  —  rifta.  apstadt,  dann  Land-  v
Ukamas,  Warmbad  beförderung)  s
4.  Kamerun.  ———  10.  Oktober,  10.  Nov.  Duala  19  Tage  9.  Olt.,  9.  Nov.  712abds.
)  er  den  ö  0  Southa  n  tzn  12.  Oltober,  12.  Nov.  Duala  17  Tage  10  Ontobe,  10.  Nov.
seegebiet  ikog,  Garua  eutsche  e  abds.
—  #rrb  aAntwerden  15  5.  Oktober  Duala  28  Tage  14.  Oktober  8/10  vms.
Liverpoch  ieden  Ee  e  Schisfe)y
b)  geemun  t  ard  dem  Szer  (rsiter  Loln  #1#  4.  Oktober  Duala  24  Tage  22.  Oktober  1255  ums.
poldene  Matadi  inon  Hamburg  .  Oktober  Duala  32  Tage  10.  Oktober  718  abds.
am  24.  Sept.,  15.  Oktober  Liverpool  .  1.  Oktober  Duala  24  Tage  8.  Okt.  1265  nachm.
5.  Rarolinen,  Neapel  29.  Oktober  Dap  38  Tage  A.  Oltober  103  abds.
Dalan-  Inseln.  (deutsches  Schiff)

 

Ponape  51  Tage

 

 

6.  Riantschon.

 

Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  Süaglich  aus

Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalni  geleitet;  von

alni  erfoa

Berlin  7½  abends)  über
lgt  die  Weiterbeförderung

mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesclsschofte  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.

+  Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindi
lenglische
französische  “--  sh)

15.,

29.  Okt.,

jeden  Sonntag

Tsingtau  35—36  Tage

Tsingtau  37  Tage

Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.
12.  Nov.

13.,  27.  Okt.,  10.  Nov.
10%  abds.

jeden  Freitag
102  abds.
        <pb n="626" />
        532

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  29.  Oktober  Saipan  43  Tage  27.  Oktober  10s  abds.
7.  Marianen.  (deutsches  Schiff)
Auf  Slen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Perohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en
Neapel  29.  Oktobe  aluit  58  Tage  2.  Oktober  107  abds.
8.  Marsball-  Julelu.  a##bebele  1  r  J  g
9.  Samos.  utssen  18.  Otober,  8.  Nov.  Ayia  26  Tage  16.  Ottober,  6.  Nov.
Sanu  Franciscot  118  oms.
burg  10.  Oktober  Lome  16  Tage  9.  Oktober  71#  abds.
outhampton  l  12.  Oktober  Lome  14  Tage  10.  Oktober
(deutsche  Schlffe)  2—  abbs.
Rotterdam  13.  Oktober  Lome  33  Tage  11.  Oktober  9#  abds.
(beutsches  Schifl)
amburg  25.  Oktober  Lome  28  Tage  24.  Okt.  712  abds.
10.  Togo.  otterdam  29.  Oktober  Lome  24  Tage  27.  Okt.  93  abds.
deutsche  Schiff)
mburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
ns  arseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  B.  jed.  Mts.  10#  abds.
"  an  sche  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
W.  15.  jed.  Mts.  11%  Ums.Cotonou  19  Tage  1.  jed.  Mts.  10%  abds.
.  re  chiffe)  von  da  ab  Landverdindung

 

 

 

 

neten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

1)  Den  durch  fbeze
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  Beförderung  auf  diesem

 

Eintreffen  der  Po#t  aus  den  deutschen  Schustzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  d½  Les  ist  fauig  Landungs-  di  ist  fällig
Von  hafen  Pes  am  1  Von  hafen  erlin  am
Neapel..  3.-Okt,,  13.-Noov.  SBieindii  11.  Ouob
Deutsch-Üeu=  Sninen#Brindist...  a11.  Oober  —  Rarolinen  —  1.  Shob
"  Me...s  ober
Neapell  14-  27.  Oktober  U  Brindi..  11.,  25.  Oktober
deutsch-Ostafrita  ..  .  Brindit..  25.  Oktober  1  Mautschon  ....Tarseille..  8.,  22.  Oktober
Marseille.  17.  Okt.,  16.  Nov.  ader  teien  em  3.Lnaoher  o6  ein  bii
  zweimal  wöchentlich.
Deutsch-Südwestafrika  :H  ..
)  uördl.  Leul  d.  Schuhgeb.  Southampton  18.,  28.,Oktober  Marianen  ..  ..  Brindisi  ..  11.  Oktober
d)  sädl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  11.  25.  Oltober  Marsbal-Iufeln.  Brindist..  11.  Oktober
Ranernn  Southampton]  17.,,  28.#  jed.  Mts.  Lamonn  Queenstown  2  2.  Oktober,  2.  Nov.
Plymouth..  6.,  20.  Oltober  Togo  ...  ....  Southampton  17.4,  28.7  jed.  Mts.
*  Farlgkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Gamburg—Opafrika).
n  Reise  Letzte  Nachrichte#n
leichspofdanwe  von  !  nach  bis  28.  September  1903.
„Kronprinz“.  Hamburg  Durban  am  20.  Sept.  von  Las  Palmas  abgeg.
-Krinzregent"  Delagoabai  Hamburg  am  26.  Sept.  von  Delagoabai  abgegangen
„Kaiser“  .  Beira  Hamburg  am  27.  Sept.  von  Vlissingen  abgegangen
„Präsident“  Beira  Hamburg  am  24.  Sept.  von  Sansibar  abgegangen
„Kanzler“  Hamburg  Delagoabai  am  26.  Sept.  von  Antwerpen  abgegangen
rfürst"  Delagoabai  amburg  am  27.  Sepl.  von  Neapel  abgegangen
„Bürgermeister“  .  Durban  amburg  am  21.  Sept.  von  Durban  abgegangen
„Markgraf“.  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Sept.  von  Mozambique  abgeg.
„Herzog.  Durban  Hamburg  am  27.  Sept.  von  Vlissingen  abgegangen
„Gouveerneur“.  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Sept.  von  Neapel  abgegangen
„Feldmarschall“  Hamburg  Beira  am  27.  Sept.  in  Mombassa  eingetroffen.
        <pb n="627" />
        Agenten  der  Linie:

633  —

Belchleunigter  Dienst  für  Post  und  Passagiere.

Wo  ERMANN-  LINIE.

Hamburg  Afrikahaus.
Regelmätige  postbampfschiffahrt  zwischen  Damburg,  Bremen,  Notterdam,  Antwerpen,  Southampton  und  Westafrika.

Fahrplan  für  das  vierte  Vierteljahr  1903.

 

Bremen:  Gottfr.  Steinmeyer  &amp;amp;  Co.
Berlin:  Max  Adler  (für  S#dung),

Wilhelmstraße  16.
v.  Zippelstirc  &amp;amp;  Co.  (für  Passage),
Rotterdam:  Ruys  &amp;amp;  Co.

otsdamerstr.  127/128.

 

Antwerpen:  A#rn  Maritime  Walford.

Paris:
London:

André  Vairon  &amp;amp;  Co.,  59,  Faub.  Poissoniere.
G.  T.  Symons  4&amp;amp;  Co.,  18  Leadenhall  Str.

Southampton:  Smith,  Sundius  &amp;amp;  Co.
Marseille:  William  Carr.

Havre:

Aug.  Bulcke,  Vairon  &amp;amp;  Co.

 

 

 

Goldküsten-Lin###

über  Bremen.
Nach  der  Goldküste

b„Togo  und  Dahomey.

Kamerun--Oaupt=  Lüuie  (Sonthampton  anlaufend)
ÖSchnelldieust  für  post  und  Passagiere

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rotterdam  anlaufend.  und  anschließender  Küstendampferdienst  zwischen  Kamerun  und  dem  span.  Munigebiet.
Ausre  ise.  Ausreise.  Heimreise.
Hamburg  .  .  Okt.  3  Nov.  Dez.  3  Lamburg  a8  Okt.  tnon.  10.  rn  Anschluß  von  der  Lwakopmund-Linie:
remen  9.  9.9.  Southampton  12.  12.1
Boiteman  „  1  -  3  -  3  g  Palmas.  "  1.  6„  17.  U„  1.  Swakopmund  b  Okt.  28.  Nov.28.,De.  28.
as  Palmas*  .24.  24.  -P224.  Monrovia*.  22.  222.  22.  -·’  .  .
Montovia«..Nov.1.Dez.1.IJan.1.GrzBassamf.—-  —  —  Flachenn  5½  ——-Kap
  Palmass  3  3.  .  3.|rim##:  24..  24.  24-  Dualoa.  an  8.  8.-8
Grand  Bassam  ¾l  -  •4  4.  “  .  «  ss  «  -«  «
lxtm.  .-.-.-6.C.CoatCastle«
Sekondt.  -7.-7.-7.Accras.  «  25.  25.T  1  25.  Duaka.  Nov..  Den.  3  Van-  3
Cap-  Coaßt  T  —  26.  26.  26  aaun  .  11..  11.  11.
Saltpond.  -10.  10.-  10Lagos"“  1  s  ·Lagos.ab»12«  12«12'
Appam..  «U·11··11Victoria.anI-28-28»«28«Lome.  ,  .  .
Wumebah»  «  «  -  mitw«  13.  -13.  13.
Accra  12.  -12.  12.  Anjschluß  durch  den  Aaltenrtanyrer.  ge.
Prampram  133J  13.  13.  Fahrplan  dieses  Dampfers:  Cape  Coast  .
Addah  é=  14|  14.ictoria  ..  Obt.  28.]  Nov.  28.]  Dek.  28.  Castle“  214.  »14.  1
Quitta  Duala  él  an  u.  ab  ":  29  29.  ".  29  Secondi“  "
Some  Popo“  "  Binntalten  *ê°*⅞  3200.  200.  Axims.  %  4  "  15.  15.  15.
.  ongii.  .  ..  —  —
Grand  Pooo  5/4  15/24.  15/24.  aht  !E  ——  1r  l  —.
Mbbdah  —  Duala  an-Morr  2.  Dez-  7*.  2.  Las  Palmas  233.  23.  23
*26!  ————————————  3  3
Nach  Bedarf  werden  serner  angelaufen:  9  ·  ·  -

 

 

 

 

 

 

 

alf  Assinie,  Beyin,  Attoaboe,  Dixcove,  Adiuah,  Duala  Nov.  1.
CThama,  Elmina,  Anamaboe,  Mumford,  Danoe,  E  ab9.
Bagida,  Porto  Seguro,  Aghwey,  Avrctets.  Isono

Debundscha  ..  .  10  ·

Sonje  *

.  .  Kriegs  shal  en

Heimreise.  Flaheißte  sen  à  u.
Malimba  ausi  si-n
"  b  *  183.  -
Kotonou  ·  ·  Longji  2  2  at  v  14.  —
Why  dah  .  .  P#anation  ·  ""„  1.
ribi.....  «  .-gcreand
  PoppPoszbYejLöJawsä  YkpßBqtqaga...1-z..
Klein  Popo#Dez.  6.  Jan.  6.  Febr.  6.  Lampppo::  „
Quitto  Eloby  ..  43  k.  200
Addah  8..  8..  8.n-  an.  211
Accrea  2  9.  -  9.  .9.  55#  ab  "  23.  ·
KapPatmag-.-13.;-13.;-13.Vsts««III-As«
Monrovia«.  -15-15«-15.Ma«mä«  .  25
Tenerisst.  23.  23.  28.Lernando  Pe  a  26.
Hamburg.  .  Jan.  2.  Febr.  2.  März  3.Röundi.#  .  27.

Isongo  I

tctor1a....  W.

 

 

Fahrplan  dieses  Dampfers:
Dez.  1.  Jan.  1

10.

11
12
13
14
15
16
17
18.
19.
20
21
23
24
25
26

27.
W.

 

 

 

Grand  Bassam  wird  nur  nach
Bedarf  angelaufen.

 

 

*)  Nur  für  Post  und  Passagiere.
Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzufinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="628" />
        —  534  —

 

Kamernn=  und  Süd-Linie.
Nach  Kamerun,  Kongo  und  Angola.
Antwerpen  anlaufend.

 

Lagos=  und  Swakopmund-Linie.
Direkt  nach  Lagos,  Landana  und
Swakopmund.

Nimmt  Pulver  für  Liberia  und  für  alle
Plätze  südlich  davon  bis  einschl.  Loanda

Liberia-Linie.

Nach  Conakry,  Sierra  Leone,  Liberia
und  der  Elfenbeinküste.

Rotterdam  anlaufend.

 

 

 

 

 

 

 

Ausre  ise.  bezw.  Benguela  direkt  oder  in  Umladung.  Ausreise.
!  .

Hamburg.  .Okt.11.Nov.11.Dez.11.  Ausreise.  Hamburg  .  Okt.  16.  Nov  16.  Dez.  16.
Antwerpen  k  15.  .  15.  15.  !  l  Rottetdam.  -19.-19.-19.
Las  Palmas.  28.  23.  23  Hambar  Okt.  13.  Nov.  13.  Dez.  13./Las  Palmas“s.  260  26.  26.
Gorse,g  Dalars  28  |  "  8.  28.  Las  Palmas  22.  2222.  Conakry  .  Nov.  2.  Dez.  2.  Jan.  2.

Kußzigues  ».  '  'Gr.Bassa.  i30.-30.;-80.SierraLeone.-3.i3.-3.
Conakry§...Nov.1.;Dez.1.Jan.1.Lagos.  .Nov.5.Dez.5.Jan.5.Sherbko  -5.-5.-5.
GraudBassa..i  8.  =  3.  =  3.Landana  12.  12.  12.  Manoh  :  7  7.  7.
Kotonon  7.  7.  7.Swakopmund  18  18.  18.  Kap  Mount  :  8.  8S8..  8.
Lagos“.  :  8.  S.  8  Monrovia.  .  9.  9..  .  9.
Rio  del  Rey.  11.  -11.  11.  ·  Grandsassa.i10.-10.l-10.
Duala...  -12.I-l2.-12.  NiverCeß..-11.-11.;-11.
Fernando  Po  17.  17.  7.  Sindoe  12  12  .  1.
Batao  19.  19..  198  Kap  Palmas-133-13.,  13.
Gabun-  ...  i  20.  20.  -  20.  Hapo  bl  ls

ao  Thomé.  .  21.  —  *  21.  alf  Ja  z*

Loango.  .  .  23.  23.  23.  V—  S  15./25.  15./25.  15/25.
Cabindd  :  24.  24.  24.  Assinie  "
Sao  Antonio  „  25.  25.  25.
Banana  26.  26.  2-6.
Boma  268..  28.  28.
Nogii.  30.  30  30
Matadi  u.  Dez.  1.  Jan.  1.  Febr.  1.
Loandnnddd.  3.  .  3.  3.
Benguela  —  #  ":  5.—

 

 

§  Nur  für  Ladung  von  Antwerpen.

Lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Benito,  Principe,  Kap  Lopez,  Sette  Cama,  Nyanga,

Mayumba  Kruilu,  Massabi,  Binda,  Quiffanga,

Mussuco,  Kinsembo,  Amdrizette,  Mussera,  Amdriz,
Cuio,  Novo  Redondo.

 

 

 

 

 

lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Eulimah,  Marshall,  Grand  Cavally,  Blieron,
Tabou,  Wappon,  Bereby,  San  Pedre,  Drewin,
Sassandra,  Kotrou,  Fresco,  Adjaconti,  Dibou.

 

Heimreise.

Heimreise.

Heimre  ise.

 

 

 

Benguela  Dez.—  Jan.  6.  Febr.—
Loango  :  9.  9.  .  9.
Kap  Lopez  .  111  11.  11.
Gabun  E  13.  13.  13.
Rio  del  Key  15  15.  15.
Foreados  (Nev.)  17.17.7
agos  *21.21.  21.
Kotonon.  *  22.  22.  222.
Accra  ..  23  .23.5  23
Winnebah  24.  24.  24
Appam  .  25.  25.25.
Saltpvond  26.  26.  26
Cape  Coast  Castlte  27  27.  27
A##i  29  29.  .  2.
Twin  Riveertrs  30.  30.  (März  1.
Elfenbeinküste  .  Jan.2.  Febr.  2  3
Kap  Palmas““..  60-6.7.
Monrovian  .  8.8.  9.
Conakry=  :  10.  10.  *  11.
Las  Palmas.  :  17,  17.  18
Havre  l  27.  27.  „  28.
Hamburg  1  l  29.  *  30.

I  l
Swakopmund.  .Nov.30.!Dez.30.  «Jan.30.

 

 

 

 

Landana  .  Dez.  6.  Jan.  6.  Febr.  6.
Muni,  Fluf.  100  10.  10.
Denito  .  â16.  -  15.  15.
Unld".  „  I
Victoria“.  .  22.  2  22.
Lagos  an  -  25..  25.  .  25.
i,NAnschluß  an  die  wakopmund-Dauptlinie.
Lagos  .  ab  Dez.  25.  Jan.  25.  Febr.25.
Hamburg  .  an  Jan.  17.  Febr.  17.  März17.
Lagos  .  .ab  Jan.  7.  Febr.  7.  März?7.
Kap  Palmass-11.,111.11.
Madeira  kiI  20(.  20,  20.
Hamburg  28,  28.  28

 

 

 

 

 

Kap  Palmas
Sinoes  9  ß  Dez.  28.  Jan.  28
rand  Bassasea#  Jan.  8.  Fehr.  8.
Monrovia.  Dez.  8.  Jan.  8.  #  Febr.  8.
Mano)  9.  9.  .  9.
Sierra  Leone  10  10.  10.
Sherbroo  133  13.  13.
Las  Palmas  23.  23.  23
Hamburg  .Jan.  3.  Febr.  3.  März  4

 

 

 

 

*  Nur  für  Post  und  Passagiere.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Pafsage-Kontor  einzufinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.
        <pb n="629" />
        535  —

 

 

Nord-Linie.
Nach  Madeira,  den  Canarischen  Inseln,
Senegal,  Gambia,  Casamance,  Portugiesisch-
  und  Französisch-Gninen.

Lagos-  und  Sftüsse-Linie.
Nach  Lagos,  Kotonon  und  den
Olftüssen.
Rotterdam  anlaufend.

Swakopmun-Hauptlinie.
Nach  Deutsch-Südwestafrika.

Schnelldieust  für  Post  und  Passagiere.

 

Ausreise.

Ausreise.

Ausreeise.

 

Hamburg
Madeira

Las  Palmas
Gorée

.  30.30.
Nov.  2.  Dez.  2.
l

Rusisque..

Baxyukst...--10.·;-10.-10.
.  11.s  -11.-11.

Bissao...-15.T-15.-15.
Bolama...-17.I-l7.-17.
Conakky...-19.-19.-19.

-22.l  22.  222.

Carabane  1
Zighinchor

 

Guemé

Victoria  .  .
Bel  Air  (s.Boeh

I
I
I

 

lach  Bedarf  werden  ferner  angelaufen:

Fundiun,  Dubreka.

|  I
.  Olt.  21.  Nov.  21.  Dez.  21.
*  30.
Jan.  2.

Dakre.  7y7.  .7.

I
Olt.  25.  Nov.  25.  Dez.  25.

 

Hamburg
Rotterdam.  29.  29.  229.
Las  Palmas  Nov.  9.  Dez.  9.  Jan.  9.
Monrovia“.  #  "  17.  17.  .  17.
Kap  Palmas*.  19.  19.  19
Accra  22,  22.  22.
Lome  23.  23.  23.
Lagos  k  2555  225,.  25
Kotonou.  271  27.  27.
Forcados  I
Bukutu.  «
Warri  Dez.  8.  Jan.  8.  Febr.  8.
Benin  l
Sapelll)
205  Calabar  .  914QA  9..
pobo  .-nganga

  ii.  11.  13.
Braß  15.  15.  15.
Bonny  .  .  :  17J  17.17
New  Calabar
Bakana  1
Buguma  18./21.  18./21.  18./21.
Abonema  #  «
Degama

1

 

 

lach  Bedarf  wird  ferner  angelaufen:
Akassa.

 

—  —

 

Fasnr  .  .  Nov.  23.  de.  23.

ufisque.
Dakrer  25.  *  25..25
Las  Palmas  Dez.  1.  Jan.  1.  Febr.  1.
Madeira  .n.  3.-3..3.
Hamburg  1  -  1  :  12.  12.

 

1
1
I

I
Jan.  23.

 

Heimre  ise.

I
Old  Calabar  Dez.  2.  Jan.  22.  Febr.22.

Warri
Benin  s
Sapelli.  Jan.  1.  Febr.  1.  März  2.
Burutu  i
Forcados
Lagos  ———
Accras.  7.  7.S
Winnebohl  8.]  8.  9.
Appam  *  9.  I  -9.-10.
Saltpond  I10.  -10.  111.
Kap  Palmas  *.  13.13.  214.
Las  Palma“e““:  23.  -23.24.
Hamburg  u  Febr.  3.  März  4.  April  4.

 

 

 

!  "6  "  1Z  1

Hamöurg  :  Okt.  30.  Nov.  30.  Dez.30.
Madeira"“  Nov,  8.  Deh.  8.  Jan  8.
Tencrisse  „  10.  10.,  "*  10.
Grand  Bassak.  1711=  17.  7.
Mossamedees.  —  25.  –

Swakopmund  268.  28.  28.

Walfischbai  -

 

 

 

Lüderivbucht  6

1

1

«  I
-  «  Heimreise.

Schnelldienst  für  Post  und  Passagiere.

Lüderitzbucht
Walfischbai  4r  l
KapCroß...  I

Swakopmund.Dez.28.Jan.28.Zcbr.27.
Mossamcdes.  —  30.  —

 

Kribt  '

.  Jan.  Febr.  März
Alamtaton  v  6/7.  6.  6./7.
Duala  —.

 

Anschluß  an  die  Ramerun-Dauptlinie:
Duala  ab  Jan.  9.  Febr.  9.  März  9.
Hamburg  an  30.  März.  30.

Old  Calabar  2%  9.  Febr.  9.  März  9.
Lagos  12.  12.  12.

Anschluß  von  der  Lagos-  und
Swakopmund.  Linie:

 

 

 

Tuak  ab  Jan.  22.  debr  22.  Mär322.
Lagos  .  .an  -25.  25.  25.
Lagos  Aab  Jan.  25.  Febr.25.  März)25.
Klein  Veo  1  I

Lome*  k:  2626  6
OQuitta

Accra  57  ’1  27.  .  27  27.
Sekondi

Arim'  3  28.  7  28.  2-  28.
Monrovia“.  ½  30.  März  1.l.  30.
Sierra  Leone“.  Febr.  1.  2.  April  1.
Conakry"  :  2  0:  3.  2.
Tenerisse  "  7  8  7.
Madeira  :  8.  9.  =  8.
Southamptons“.  15.  15.  15.
Hamburg  17.  17.  7.

 

 

 

 

*  Nur  für  Post  und  Passagiere.

Die  ab  Hamburg  reisenden  Passagiere  haben  sich  spätestens  am  Werktage  vor  der  Abfahrt  vormittags  im  Passage-Kontor  einzusinden.
Es  wird  beabsichtigt,  obige  Daten  innezuhalten,  jedoch  übernimmt  die  Reederei  keine  Verbindlichkeit  dafür.

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt  siehe  S.

536.
        <pb n="630" />
        536

Verbindung  zwischen  Swakopmund  und  Kapstadt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post  1903  1903  1903  1903  1903  1903
Cöohn  .  .  a  Sept  11.  Okt.  16.  Nov.  13.  Dez.  11.  Jan.  15.  Febr-  12
Southampton  ab  12.  „  17.  "  1.  12.  "  16.  13.
an  2)9.  Nov.  3.  Dez.  1  :  29.  Febr.  2  #  1
apstaddt  abs  Olt.  8.  Nov.  5.  Dez.  5.  Jan.  Febr.  6.  Marz  5.
zen  Noloth  an  *  7.  :  7.  "*  7.  1  :  7.  :  7,.
.  ab  *  8.  :  8.  "  8.  "  8.  *  8.  "  8.
2tv  (Angra  Vequenq)  .  an  9.  9.  9.  9.  "  9.  :  9.
k  ab  "  9.  „  9.  *  9.  :  9.  „:  9.  :  9.
Swatornand  *  an  12.  „  12.  12.  *  12.  *  12.  "  12.
ab  *  12.  12.  *  12.  *  12.  „  12.  *  12.
Wallicsat  an  -13.  „  13.  "*  13.  -13.  13.  *  13.
ab  :  13.  *  13.  *  13.  :  13.  *  13.  -13.
Swelopmund?  an  *  1.  14.  -124.  -14.  -14.  -14.
ab  "  16.  :  16.  "  16.  "  16.  „  16.  "„  16.
Kap  Croß  an  *  17.  „:  17.  *  17.  *  17.  „:  17.  :  17.
1903  1903  1903  1903  1903  1903
Kap  Croß  abOkt.  17.  Nov.  17.  Dez.  17.  Jan.  17,.  Febr.  17.  März  17.
Swakopmund-  an  „  18.  :  18.  *:  18.  -1238.  138.  138.
ab  -12359.  :  19.  "  19.  :  19.  *  19.  *  19.
Walischaa.  an  "  19.  :  19.  "  19.  *  19.  "  19.  *  19.
ab  -1359.  :  19.  "*  19.  "  19.  *  19.  „  19.
Laderitbuchi  (an  **  .  an  21.  21.  -21.  21  -21.  *  21.
.  ab  :  21.  :  21.  :  21.  „  21.  :  21.  :  21.
Port  *n*n  an  "  22.  *  22.  :  22.  *  22.  *  22.  "  22.
ab  "  22.  :  22.  :  22.  :  22.  22.  :  22.
Kopstadt  an  25.  25.  é  25.  —2  .  825.  25.
15
Kapstadt  ..  Okt.  28.  Nov.  25.  Dez.  30.  Jan.  27.  März  2.  März  30.
Southampton.  0-  Nov.  14.  Dez.  12.  Jan.  16.  Febr.  13.  :  19.  April  16.
Cöbhhn  an  15.  :  13.  7  #  14.  „  20.  "  17.

 

 

 

 

 

Sdisfsbewegu#gen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Poswampfer  von  nach  bis  28.  September  1903.
„Adolph  Woermann.  amburg  Luderitzbucht  am  30.  September  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  amerun  Hamburg  am  23.  September  in  Duala.
„Aline  Woermann“"  Hamburg  Kap  Lopez  am  17.  September  in  Conakry.
„Anna  Woermann““  Hamburg  Gabun  am  22.  September  in  Duala.
„Ascan  Woermann“.  Hamburg  Kotonon  am  25.  September  in  Teneriffe.
„Carl  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  23.  September  in  Teneriffe.
„Eduard  Bohlen“  .  amburg  Swakopmund  am  23.  September  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“.  amerun  Hamburg  am  28.  September  in  Hamburg.
Ella  Woermann"“  Hamburg  Assinie  am  26.  September  in  Madeira.
„Emilie  Woermann  amburg  Old  Calabar  am  19.  September  in  Accra.
„Ernst  Woermann"  ei  Lüderitzbucht  am  27.  September  in  Swakopmund.
„Eretchen  Bohlen"“  Sherbro  am  24.  September  in  Sierra  Leone.
„Hans  Woermann“.  Er  Hamburg  am  28.  September  in  Sekondi.
„Hedwig  Woermann“.  mburg  Assinie  am  22.  September  in  Gr.  Bassam.
„Helene  Woermann“.  deritzbucht  Hamburg  am  28.  September  ab  Swakopmund.
„Henriette  Woermann“.  eiht  Lopez  Hamburg  am  23.  September  in  Axim.
„Irma  Woermann“  Old  Calabar  Hamburg  am  27.  September  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Kap  Lopez  Hamburg  am  25.  September  in  Gabun.
„Kurt  Woermann“  Haburs  Kap  Lopez  am  28.  September  ab  Antwerpen
„Lili  Woermann“.  amburg  Old  Calabar  am  27.  September  in  Rotterdam.
„Linda  Woermann“  Sherbro  Hamburg  am  23.  September  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“#  Gabun  Kamburg  am  28.  September  in  Saltpond.
„Lucie  Woermann“  Hamburg  amerun  am  27.  September  in  Accra.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  23.  September  in  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  amburg  Gabun  am  25.  September  in  Las  Palmas.
„Melita  Bohlen“.  amburg  Kotonou  am  13.  September  in  Accra.
„Otto  Woermann  ...  Hamburg  Rio  Nunez  am  24.  September  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“  Hamburg  Batanga  am  18.  September  in  Bonny.
hekla  Bohlen“.  Benguela  Hamburg  am  26.  September  in  Hamburg.
        <pb n="631" />
        —  537

Der  neue  Fallenkatalog  (Herbstausgabe  1903)  der  bekannten  Haynauer  Raubtierfallenfabrik
E.  Grell  &amp;amp;  Co.  in  Haynau  (Schlesien)  ist  erschienen.  Besonders  sind  es  die  interessanten  und  lehrreichen
Beschreibungen  aus  der  Praxis  über  die  Anwendung  der  verschiedenen  Fanggeräte  und  vor  allem  die  damit

erzielten  Erfolge,  welche  den  Grellschen  Fallenkatalog  beliebt  gemacht  haben.

Der  Katalog  wird  von

erwähnter  Firma  an  die  Leser  dieser  Zeitschrift  auf  Verlangen  kostenlos  versandt.

 

 

 

Anzeigen.

 

Inserate  (für  die  dreigespaltene  Petitzeile  oder  deren  Raum  25  Pf.)  find  an  die  Betriebsleitung,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  einzusenden.

 

 

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  A  unter  Nr.  9  eingetragen
die  offene  Handelsgesellschaft

A.  Herschel  &amp;amp;  Co.,  Liverpool.

Zweigniederlassung  Duala  (Kamerun).

Gesellschafter  sind:

Adolf  Herschell,  Kaufleute  in

Arnold  Her  *nt  England,

Benjamin  Dick  Birkenhead.

Die  Gesellschaft  hat  begonnen  am
1.  Januar  1898.  (in)

Duala,  den  20.  August  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

Bei  der  im  Handelsregister  B  unter
Nr.  1  eingetragenen  Damaraland-Farm-Gesellschaft
  mit  beschränkter
  Haftung  in  Okakango  bei
Okahandja  ist  unter  Nr.  3  folgendes
eingetragen  worden:

a)  Spalte  4:

Das  Stammkapital  ist  durch  Gesell-Schastobeschlus
  vom  27.  März  1903  um

30  000  Mk.,  also  auf  140  000  Mk.
(Einhundertundvierzigtausend  Mark),
erhöht  worden.  Die  30  000  Mk.  sind
von  einem  der  Gesellschafter  als  Stammeinlage
  übernommen,  der  Gegenwert
von  ihm  durch  Aufrechnun  einer  gleich
sohen.  ihm  gegen  die  —  zutehenden
  Forderung  geleistet  worden.

b)  Spalte  5.

d  Geschäftsführung
des  Kaufmanns  Hugh  White  in
DOtokango,

2.  des  Oberleutnants  d.  Res.  Victor
von  Scheffel  in  Karlsruhe,

3.  des  Kommerzienrats  Ferdinand
Beiß  in  Karlsruhe,

ist  erloschen.  An  ihr  Stelle  sind  dur

esellschaftsbeschluß  vom  27.  März  1

1.  der  Farmer  Oberleutnant  d.  Res.
Fritz  Ziegler  zum  Geschäftsführer
im  Schutzgebiet,

2.  der  Oberleutnant  Carl  Max  Clemm
in  Berlin,  Rathenower  Straße  77,
zum  Vertrauensmann  in  Gemäßheit
  des  §  17  des  Gesellschaftsvertrages
  und  Bevollmächtigten
für  Europa

bestellt  worden.  (182)

Windhuk,  den  10.  August  1903.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Farben  für  Maschinen-  und
Mnabriken.  sowie
sämt

Pa.  Cement  -Farben.  iche  Anstrichfarben.
S.  H.  Cohn,  babum,6  5,  Koger

(188)  Beste  Referensen  ——  Gegr.  Worlitz  1796.

F.C.Heinemann,  Erfurt  M.

Yefliefe##nat  Sr.  Majestät  des  —  Leisers  u.  Könins  ven  Freussen.
Samen-Kulturen.  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
Samen-  und  Pflanzenkatalog  gratis.  200  Seiten.
600  Abbildungen,  Kalender,  Kultur-Anleitungen  usw.
Seemälsig  verpackte  Auserlesene  Erfurter

Gemüsesamen-  und  Blumensamen  Sortimente
mit  neuem  lufta#chten  Verschlulr  der  Ksten,  der  ein  de#ene
Heranusnehmen  je  nach  Bedarf  jederzelt  gestat  ttel.  (182)
CLLieserank  v#i#cler  überseeischer  Be#örcken,
MHMiasons-nscalten  und  Prracttunden

 

 

 

 

Witzenhausen  an  der  Werra.

Bewährte  Vorbereitung,  praktisch  und  theoretisch,  für  junge  Männer

von  77  bis  27  Jahren,  welche  über  See  einen  Beruf  als  Mlanzungsbeamte,
  Land-  und  Diehwirte,  Wein-  und  Obstbauer  suchen.  Lehrund
  Pensionspreis  Mk.  600,—  bis  750,—  halbjährlich.  (e9)
;  Ueu  eingerichtet:  Für  jüngere  Leute,  die  ohne  praktische  Vorbildung
eintreten,  einjähriger  Vorkursus  als  Praktikanten.

Propet  und  2  ehpl  —

Direktor  Fabarius.

 

 

 

 

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H.  Hauptner,  Berlin  NW.

Spezialität:  Tierärztliche  Instrumente.
Scherapparate  für  Tiere.
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Iilustrierte  Kataloge  in  drei  Sprachen  mit
3000  Abbildungen  kostenfrei.

 

(138)
        <pb n="632" />
        Bekanntmachung.

In  unser  g  Lonetsort  ster  Abteilung  A
ist  am  12.  Dezember  1902  unter  Nr.  9
#  15  eingetagen  worden:

Sp.2:  Lieban  &amp;amp;  Clasen,  Hamburg.
Iweigniderlassungen  n  Lome
und  Klein-Popo

Sp.3:  1.  Kaufmann  Friedrich  Wilhelm

s  Albert  Liebau  in
ambu
aufmach  Friedrich  Wilhelm
2.  Ka  Clasen  in  Lome.
Sp.4:  Dem  Kaufmann  Alfred  Preuß
in  Lome  ist  Prokura  enteilt.
ie

Sp.6:  Offene  Handelsgesellschaft
Gesellschaft  hat  am  28.  Juli  1902
begonnen.  (180

Lome,  den  13.  Dezember  1902.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  ist  in
Abteilung  A  unter  Nr.  8  neu  #
tragen  worden  die  offene  Handelsgesellschaft


David  Jones  &amp;amp;  Co.,  Liverpool.
Zweigniederlassung  Duala  (Kamerun).

Gesellschafter  sind:  David  Jones
und  William  Arthur  Jones,  Kaufleute
  in  Liverpool.

Die  offener  Handelsgesellschaft  hat
begonnen  1901.  (101)
Duala,  den  15.  August  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.
—34““““““““““"“

Die  Verlobung  meiner  Tochter
Nartha  mit  Herrn  Mexander  Heid,

Stadtrat  in  Bochum,  zeige  ich  hiermit
  an.

Witten,  den  1.  Oktober  1903.
Verwitwete  Prolessor  Noeldechen,
Anaa,  geb.  Meyer-  Lehaert.

Martba  Noeldechen

Alexander  Held
Verlobte.

 

 

 

Ihre  Vermählung  zeigen  an

Paul  Noesemann,  —
Stabsarst  der  Kalserllchen  Sehntstruppne

für  Kamerun,  (182)
Marianne  Hoesemann,
geb.  Mischel.  «

Wurzer,  den  12.  September  1903.

Klappkamers  BeROLINA
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*6##  n#pun  828

gegründet  1593.

  

General-  —  *  :
Gebrũder  Durlacher,  Hamburg.

  

 

 

 

 

     

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laornb.  Hüribrzu

3  *1/|j7  1V|  *  .  bewährie  Exportblere.
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()  Franz  Popp.  Hamburg.

 

 

 

 

 

 

 

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Hamburg.
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        Am  Donnerstag,  den  5.  November

1903,  morgens  10  Uhr,  soll  im  Bureau
der  uchert-Eesellchaft  in  Liquidation,
  Berlin  W.  9,  Königin  Angustastraße
  13,  der  gesamte  Besigtz  dieser
Gesellschaft,  bestehend  in  der  zur  täglichen
  Verarbeitung  von  3000  Zentnern
Zukerrohr  eingerichteten,  modernen,
etriebsfähigen  Rohrzuckerfabrik  und
Rumbrennerei,  diversen  Woßhnhusern.
Grundbesitz  2c.,  sowie  einer  Land=  und
Fabrikations-Konzession,  belegen  in
und  bei  Mauia  bei  Pangani  (Deutsch-Ostafrika)
  am  schiffbaren  Panganifluß,
öffentlich  meistbietend  versteigert  werden.
Ebenso  gelangt  in  diesem  Termin
der  ganze  bewegliche  Besitz  der  Gesellschaft,
  wie  25  Mobilien,  Fahrzeuge,
Utensilien,  Werkzeuge,  Feldbahn,  Reserveteile,
  sonstige  Vorräte  2c.  zur  Versteigerung.

ie  Kü#ne.  der  Fabrik  2c.  können
von  Interessenten  an  den  Wochentagen,
morgens  von  9—12  Uhr,  im  Bureau
der  Gesellschaft  eingesehen  werden,
woselbst  auf  Wunsch  auch  weitere  Auskünfte
  erteilt  werden.  1838)
Der  Käufer  hat  im  Versteigerungstermin
  20  Prozent  des  Kaufpreises  als
Sicherheit  zu  hinterlegen  und  den  Rest
innerhalb  vier  Wochen  zu  bezahlen.

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Mau  ist  darin  stets  angezogen,
und  doch  sind  sie  dabei  leicht
und  beqnem.

bie  Schlafanzüge
werden  d.  Nachthemden,
  welch
letztere,  da  aus
einem  Stück,  unbequem
  sind  und
die  Bewegungen
hindern,  immer
mehrvorgezogen.

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Halbwolle  9,  11,50  14,50  17,50
Wolll  20,.—  23.24
Seide  Bast  29,  50
Seidengemischt.  hell  und  mittet

gestreist  M.  25,—
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  sowie  Probenummern  der
Zeitschrift  „Die  Frischhaltung“

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Oeflingen,  4A.  Sickingen  (Baden).

 

 

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Qustav  Kuntre,  Göppingen  (ia###so
S#####  #selne#,  n¾

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&amp;amp;  z.  Wasser.  Oas.  Boen  u
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Cedesa###assn  —————

 

 

 

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den  deutschen  Kolonlen.

 

 

 

 

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——  —  ———  —————  ——————  —  —  ——————  ———  ———

Verantwortlicher  Redakleur  für  den  nichtamllichen-Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hosbuchdruckerei  von.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  18,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  1.  Oktober  1908  um  6  Uhr  nachmittags.
        <pb n="635" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Berauegegeben  in  der  Aolenial  ·  Iblriluug  des  Ansnãrligen  Iut.

 

 

 

.....——  §  .§—  .——.“  —¡   —

XIV.  Jahrgang.  cerlin,  15.  Oktober  1903.

———-—-———-3

  Uummer  20

 

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefũgt  die  mindestens  einmal  vierteljäbrlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutichland  einschl.  der  deutschen  Schußgebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW  12.  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preiêliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

—  &amp;amp;.  —  —  —

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts  zu  Lome  (Togo)  für  das
Jahr  1902  S.  541.  —  Personalien  S.  542.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  542.  —  Deutsch-Ostafrika:  Sigi-Pflanzungsgesellschaft
S.  543.  —  Wissenschaftliche  Sammlung  S.  544.  —  Kamerun:  Schlußbericht  des  Oberleutnants  Frhrn.  v.  Stein
über  die  Beendigung  der  Bertna-Expedition  S.  544.  —  Die  Lage  im  Bakokogebiet  S.  546.  —  Togo:  Bevölkerungs-Statistik
  nach  dem  Stande  vom  31.  März  1903  S.  548.  —  Missenschaftliche  Sammlung  S.  549.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Wissenschaftliche  Sammlung  S.  550.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Gesundheitsverhältnisse  in
Jap  S.  550.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  550.  —  Aus
fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Einfuhr  von  Textilwaren  nach  Sansibar  S.  552.  —  Neue
Viehseuchenverordnung  für  Transvaal  vom  6.  August  d.  Is.  S.  552.  —  Zollzahlung  an  der  Ostgrenze  des  Kongostaates
  S.  553.  —  Die  Schlafkrankheit  in  Uganda  S.  553.  —  Handel  der  .  J•1ç  im  Jahre  1902  S.  554.—
Verschiedene  Mitteilungen:  Achter  internationaler  Geographenkongree  S.  554.  —  Studienreise  des  Professors
Dr.  Büsgen  nach  Niederländisch-Indien  S.  5544  —  Der  Handel  Hamburgs  mit  den  deutschen  Schutzgebieten  im
Jahre  1902  S.  556.  —  Literatur  S.  562.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  562.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  562.

 

 

Amtlicher  Teil.
Gesehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Übersicht  über  die  Geschäfte  des  Katferlichen  Bezirksgerichts  zu  Lome  (Togo)
für  das  Jahr  1902.7)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  s  Davon
Es  waren  anhängig:  53  83  ẽ  52  57
111.
Z  ——N“
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Zivilprozesfse  ..  1  12  13  9  4
2.  Sühnesachen  .  —  38  —  —
8.Zahlungsbefehle........  —  6  6  6  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  1  1  1—
5.  Sicherung  des  Beweises  ....  —  2  2  1  1
6.  Zwangsvollstreckungen,  Aufgebote  usw.  —  —  —  —  —
B.  Konkurssachen  ........  —  —  —  —  —
C.  Strafsachen,  und  zwar:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  3  3  3  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  —  2  2  2  —
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittelungssachen  —  —  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  keine  Hauptverhandlungen  statt.
D.  Privatklagesahen  —  —  —  —
E.  Sachen  nichtstreitiger  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:
1.  Nachlaßregulierungen.  ......·.  2  11  8  8

 

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  460.
        <pb n="636" />
        542

 

 

 

 

 

 

 

Aus  33  Davon

5  2  E  s  m52

Es  waren  anhängig:  83  2  6  2  2
Ssss

2.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  #

a)  Schuldverschreibungen  —  !  6  6  6  —4
B¾-  Bürgschaftserklärugen  —  —  —  —  —-cPachtverträge..................
  —-  —  —  —.—
chBegcaubignngen.................  —  22  22  22.  —
e)Mietsvertiitteessss  —  2  2  2  —
8.  Beurkundung  von  Kaufvertrigen  —  49  49  49  —-4.
  Beglaubigung  von  Kaufvertrügen  —  —  ——
5.  Anmeldungen  zum  Handelsregister  —  10  10  10  —
F.  Rechtshilfesachen...w  .  —  4  4  4  —

 

 

Perlpnalien.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Rentner  Gustav
Kunst  aus  Hamburg  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A  K.  O.  vom  8.  Oktober  1909.

Handl,  Oberarzt  beim  Königlich  Bayerischen  14.  Infanterie-Regiment  Hartmann,  wird  nach  erfolgtem
-  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  Patent  vom  9.  März  1903  als  Oberarzt

in  der  Schutztruppe  angestellt.

V'''?,VVV7V757VVvvv''7iWW''''''vôI

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.

Auf  der  Heimreise  von  Kamerun  ist  der  Bezirksrichter
  Emil  Diehl  am  22.  September  d.  Is.  an
einer  Gehirnhautentzündung  verstorben  und  auf  See
bestattet  worden.  Diehl,  der  vor  seinem  Eintritt  in
den  Kolonialdienst  im  Königlich  Bayerischen  Staatsdienste
  stand,  ist  seit  dem  Frühjahr  1900  mit  einmaliger
  Unterbrechung  durch  einen  Heimatsurlaub
im  Schutzgebiete  Kamerun  tätig  gewesen,  wo  ihm
am  1.  Januar  1902  in  Anerkennung  seiner  guten
Leistungen  die  Stelle  eines  Bezirksrichters  übertragen
wurde.  Der  Verstorbene  war  ein  selbstloser,  tüchtiger
  und  pflichttreuer  Beamter,  dessen  zu  frühes
Dahinscheiden  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  einen
schwer  zu  ersetzenden  Verlust  bedeutet.  Sein  Andenken
  wird  bei  der  Kolonialverwaltung  stets  in
Ehren  bleiben.

 

Deutsch  -Ostafrika.
Die  Bezirksamtssekretäre  Keudel,  Werner,
Zeucke  und  Häuser,  der  Vermessungsassistent  Leopold,
  der  Streckenaufseher  Blaschke  und  der  Kessel- 



schmied  Gräfe  haben  die  Wiederausreise,  und  der
Schlosser  Josef  Bauer  hat  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Der  Forstassessor  Eckert  ist  in  Deutsch-Ostafrika
eingetroffen.

Der  kommiss.  Sekretär  Langerbeck  und  der
Zollamtsassistent  2.  Klasse  Püstow  sind  mit  Heimatsurlaub
  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Der  Schiffszimmermann  Gröning  ist  aus  Deutsch-Ostafrika
  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  9.  Oktober  1903  von  Neapel  aus
angetreten:  Hauptmann  und  Kompagniechef  Merker,
Leutnant  v.  Wiese  u.  Kaiserswaldau,  Sanitätsseldwebel
  Schwarzlose  und  Sergeant  Gestrich.

Mit  Heimatsurlaub  find  am  27.  September  1903
in  Neapel  eingetroffen:  Oberleutnant  v.  Müller,
Sergeant  Opalla  und  Unteroffizier  Linke.
        <pb n="637" />
        Ramerun.
Der  Finanzaspirant  Gniß  und  der  Landwirt
Lück  sind  in  Kamerun  eingetroffen.

—

Der  Kapitän  Witt  ist  mit  Heimatsurlaub  aus
Kamerun  eingetroffen.

Der  Gouvernementssekretär  Wäldin,  der  Bauingenieur
  Arnold  Schmidt,  der  Grenzaufseher
Knote  und  der  Gärtner  Reimann  sind  aus  Kamerun
  in  Deutschland  wiedereingetroffen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  10.  Oktober  1903  von  Hamburg
aus  angetreten:  die  Leutnants  v.  Raben,  Jacob
und  v.  Oertzen,  Oberarzt  Handl  und  Unteroffizier
Bauer,  außerdem  der  zum  Auswärtigen  Amt  kommandierte
  Oberleutnant  à  la  suite  der  Schutztruppe
Dominik.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  28.  September  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  v.  Bülow.

 

 

Cogo.
Der  Regierungssupernumerar  Otto  Schulz,  der
Krahnführer  Gräfe  und  der  Grenzaufseher  Ebert

Der  Stationsleiter  Mühring,  der  Gerichtsassessor
  Tietz,  der  technische  Bureaudiätar  Grützemann,
  Zer  Stationsassistent  Bastubbe,  der  Lehrer
Schöntert  und  der  komm.  Zollamtsassistent  Gutzeit
sind  in  Togo  eingetroffen.

543

 

Der  Geometer  Arendt  und  der  Bauaufseher
Vetter  sind  aus  Togo  in  Deutschland  wiedereingetroffen.


 

S##westafrika.

Der  Königliche  Oberförster  Dr.  v.  Eschstruth,
der  Lehrer  Wilhelm  Krause,  dieser  bestimmt  für
die  Schule  in  Keetmanshoop,  und  die  für  Grootfontein
  entsandte  Schwester  Maniszewska  sind  in
Deutsch-Südwestafrika  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  find  am  28.  September  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  Unteroffizier  Saar,  Reiter
Otto,  Sanitätssergeant  Terwesten  sowie  die
Sanitätsgefreiten  Führer  und  Gazka.

 

 

Dentsch  ·  Uen  -Guinea.
Der  Assessor  Dr.  Kornmajr  ist  in  Herbertshöhe
eingetroffen.

Der  Bezirksrichter  Wolff  hat  die  Heimreise
nach  Deutschland  angetreten.

Der  Lazarettgehilfe  Wustrack  aus  Herbertshöhe
ist  mit  Heimatsurlaub  in  Deutschland  eingetroffen.

——  —  —  ÖÚ

Der  Stationsassistent  v.  Heynitz  ist  in  Jap
(Westkarolinen)  eingetroffen.

 

 

 

Samoa.
Dem  Gouvernementsbeamten  Wilmans  ist  die
Stelle  eines  Sekretärs  beim  Kaiserlichen  Gouvernement

  von  Samoa  üÜbertragen  worden.

 

DNachrichten  aus  den  deutschen  Schungebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch  --Pftafrika.

Sigi.  Pflan  zungsgesellschaft.

Dem  Geschäftsbericht  für  1902  entnehmen  wir
folgendes:

Seit  unserm  letzten  Berichte  haben  die  durch
Schädlinge  in  unsern  Kaffeepflanzungen  herbeigeführten
  Verheerungen  weiteren  Umfang  angenommen;
  es  sind  weitere  90  000  Bäume  zugrunde
gegangen,  wodurch  der  Bestand  an  Kaffeebäumen
sich  auf  360  000  reduziert  hat.  Ein  Mittel  zur
wirksamen  Bekämpfung  der  Schädlinge  hat  man  bis
jetzt  nicht  gefunden.  Aus  diesem  Grunde  gibt  unser
Leiter  keine  Aussicht  auf  dauernden  Erfolg  mit  dieser
Kultur,  ausgenommen  mit  Monosoko-Kaffee,  welcher
im  Waldschatten  gedeiht.  Weitere  Mittel  als  zur
Erhaltung  des  Bestandes  notwendig  sind,  sollen  nicht
aufgewendet  werden,  indessen  wird  der  Versuch  gemacht
  werden,  die  besten  Lagen  durch  intensivere
Bewirtschaftung  (Düngung)  zu  heben.  Für  Kakao

 

sind  die  Aussichten  dagegen  allem  Anscheine  nach
gute.  Eine  im  März  1908  den  Herren  Gebr.
Stollwerck,  Köln,  übermittelte  Probe  unseres
Forastero-Kakaos  wurde  recht  günstig  beurteilt.
Ebenso  gab  diese  Firma  über  ein  größeres
Quantum  von  Kakaobohnen  nach  vorgenommener
Verarbeitung  ein  gutes  Urteil  ab.  Wir  beabsichtigen,
nach  diesem  Resultate  die  Kakaokultur  auszudehnen,
derart,  daß  in  1903  50  ha  dafür  in  Bereitschaft
gesetzt  werden;  die  Auspflanzung  geschieht  erst  im
folgenden  Jahre.  Fürs  laufende  Jahr  dürften  wir
noch  einige  Zentner  Kakao  zu  erwarten  haben.  Über
die  Größe  der  Kapokernte  1903  vermögen  wir  noch
nichts  zu  sagen,  weil  die  Blütezeit  in  den  August
fällt.  Nach  einer  kleinen  Probe,  die  wir  zur  Beurteilung
  der  Qualität  nach  Rotterdam  sandten,
entspricht  unser  Kapok  ziemlich  annähernd  der  daselbst
  meistens  gehandelten  Java-Qualität,  die  von
holländischen  Verbrauchern  anderen  Qualitäten  stets
vorgezogen  wird.  Es  sind  127  000  Bäume  vor-
        <pb n="638" />
        —

handen,  von  welchen  30  000  tragen;  der  Stand
dieser  Kultur  ist  ausgezeichnet.  Von  rotem  Pfester
(Chillies)  sind  seit  Oktober  1902  920  Sack,  588
Zeniner  hereingekommen,  wofür  durchschnittlich
32⅛  Mk.  pro  Zentner  erzielt  wurden.  Die  Verbreitung
  dieses  Produktes  bei  uns  ist  eine  außerordentliche,
  so  daß  wir  wohl  3000  Zentnuer  im
Jahre  würden  ernten  können,  menn  Arbeiter  in  genügender
  Zahl  zu  haben  wären  und  die  Leute  nicht
durch  die  Schärfe  des  Pfeffers  abgeschreckt  würden.
Herr  Weißenborn  ist  indessen  bemüht,  wenigstens
1500  Zentner  zum  Versand  zu  bringen.  Die  Ceara-Kautschukanpflanzung
  ist  auf  11  000  Bäume  ausgedehnt
  morden,  deren  Stand  gut  ist;  an  Saatmaterial
zur  weiteren  Ausbreitung  ist  kein  Mangel.  Von
Vanille  ist  der  Bestand  der  gleiche  geblieben;  wir
wollen  den  Erfolg  abworten,  ehe  wir  zur  weiteren
Ausdehnung  schreiten.  —  Herr  Professor  Zimmermann,
  der  Kaffeebau-Sachverständige,  hat  vor  kurzer
Zeit  unsere  Pflanzungen  besichtigt  und  das  Urteil
des  Herrn  Weißenborn  bestätigt,  wonach  wir  mit
Kaffee  keine  Aussicht  auf  dauernden  Erfolg  haben
werden.  Professor  Zimmermann  fand  das  Aussehen
des  Kakaos  dagegen  prächtig  und  aussichtsvoll.  Er
stellte  bei  dieser  Gelegenheit  das  Borkommen  des
Caxica  Papaya-Baumes  auf  Segomga  fest;  eine  kleine
Probe  Papain,  die  Herr  Weißenborn  aus  dem  Safte

der  Früchte  dieses  Baumes  hergestellt  hat,  ist  voneiner

  renommierten  chemischen  Fabrik  günstig  beurteilt
worden.  Der  Preis  dieses  Produktes  (für  medizinische
  Zwecke)  schwankt  zwischen  1000  bis  2000  Mk.
pro  Zentner.  Nach  den  Mitteilungen  unseres  Pflanzungsleiters
  ist  der  Carica-Baum  in  großen  Mengen
vorhanden  und  gedeiht  sehr  gut.  Leider  war  aus
Unkenntnis  der  Sache  eine  größere  Anzahl  dieser
Bäume  vor  Ankunft  des  Herrn  Professor  Zimmermann
  gekappt  worden;  der  Baum  ist  jedoch  leicht
nachzupflanzen  und  in  6  bis  8  Monaten  schon  ertragfähig.
  —  Die  Anlage  eines  geraden  Weges  von
unserer  Pflanzung  nach  Tanga  ist  wegen  Terrainschwierigkeiten
  undurchführbar.  Nachdem  nun  die
Eisenbahnfrachtsätze  erheblich  herabgesetzt  worden  sind,
gewinnt  die  Anlage  eines  direkten  Weges  von  Segoma
nach  der  nächsten  Eisenbahnstation  Ngomeni  eine  erhöhte
Wichtigkeit  für  uns.  Die  Verhandlungen  zur  Herstellung
  eines  solchen  Weges  sind  im  Gange.  —
Das  von  uns  1903  erworbene  Gebiet  unseres  östlichen
  Nachbarn,  des  Herrn  E.  Lancon,  in  Größe
pon  10  000  ha,  ist  in  seiner  ganzen  Ausdehnung
geeignet  für  die  Kultur  von  Kapok,  für  weißen
Pfeffer,  für  Baumwolle  und  für  Sisal-Agaven  und
mit  100  bis  150  ha  für  Kakoo,  fermer  ist  der  rote
Pfeffer  wildwachsend  über  das  ganze  Besitztum  verbreitet.
  Erst  wenn  die  Frage  einer  billigen  Transportgelegenheit
  für  unsere  Güter  eine  befriedigende
Lösung  gefunden  hat,  werden  wir  eventuell  auch  dem
Anbau  von  Baumwolle  und  Sisal-Agaven  nähertreten
können.  —  Herr  Weißenborn  wird  nunmehr  unterstützt
  von  zwei  jungen  Assistenten,  die  wir  zu  Beginn

 

544  —

1903  hinausgesandt  haben;  einer  derselben  ist  auf
der  Kolonialschule  in  Witzenhausen  ausgebildet  worden,
  der  andere  ist  Gärtner.  —  Nach  den  dargelegten
  Resultaten  haben  wir  Aussicht,  es  zu
exreichen,  doß  in  1903  die  Einnahmen  die  Ausgaben
decken  werden.

Wißenschaftliche  Sammlung.

Der  Stabsarzt  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
für  Deutsch-Ostafrika  Dr.  Philipps  hat  der  zoelogischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berkin  eine  von  ihm  im  Bezirk
Songea  zufammengebrachte  Sammlung  zoologischer
Gegenstände  als  Geschenk  überwiesen,  und  zwar:

6  Säugetierschädel,  3  Säugetiergehörne,  9  Reptilien,
  4  Käfer,  1  Hymenopteren,  2  Dipteren  und
1  Larve,  10  Rhynchoten,  5  Orthopteren,  2  Königinnenkammern
  von  Termiten,  3  Tausendfüßer,
6  Spinnentiere  und  1  Bandwurm.

Die  Konservierung  der  Tiere  war  durchweg  gut.

Die  Säugetierschädel  und  -gehörne  gehören
sämtlich  Arten  an,  die  hier  :ur  sehr  unzulänglich
vertreten  find.  Die  Schädel  des  Löwen,  Leoparden,
Pavians  und  der  Hyäne  tragen  viel  zur  Aufklärung
der  in  Deutsch  -Ostafrika  lebenden  geographsschen
Formen  dieser  Arten  bei.  Die  Gehörne  sind  teils
als  bemerkenswerte  Jugendformen,  teils  wegen  ihrer
eigentümlichen  Bildung  sehr  willkommen.  Die  Reptilien
  sind  wegen  ihres  Fundortes  interessant.  Die
niederen  Tiere  bilden  sehr  erwünschte  Ergänzungsstücke
  und  waren  willkommen.

Bamrrun.

Schlußbericht  des  Gberleutnants  Fu##n.  v.  Stein  über
die  Beendigung  der  Bertna-  Expedition.

E.

Der  Chef  der  Verwaltung  des  Ssanga-Ngokogebietes,
  Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein,  hat  aus
Ganakoil  unter  dem  1.  Februar  d.  IJs.  über  die
Beendigung  der  Bertua-Expedition  1902  3)  folgenden
Schlußbericht  erstattet:

Nachdem  die  durch  den  Tod  Bertuas  jetzt  bedeutend
vereinfachten  Verhandlungen  mit  dessen  Nachfolger  im
Sine  einer  völligen  Erschlioßung  der  Einflußsphäre
Bertuas  für  die  Südkamerun-Gesellschaft  abgeschlossen
waren,  bestimmte  Instruktionen  über  die  weitere  Beeinflussung
  der  bekämpften  Unterstämme  an  den  regierungsfroundlichen
  Nachfolger  Bertuas,  den  vorherigen
Yeruma  Dibaz  erteilt  und  betreffs  Behandlung  späterer
  Forderungen  von  seiten  gouvernementuler  oder
anderer  deutschen  Expeditionen,  basonders  im  Sinne
des  für  Gamane  beabsichtigten  Besuchs  eine#  Teils
der  Grenzexpedition,  Anordnungen  getroffen  waren.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  Nr.  9,  10,  1  10
        <pb n="639" />
        wurde  am  18.  Oktober  der  Rückmarsch  nach  Beri
angetreten.  Die  Wahl  eines  anderen  Weges  erschien
wegen  der  außerordentlichen  Stärke  der  Expedition
  (mit  auswandernden  Sklavenstämmen,  Haufsas,
Gefangenen  usw.  wohl  an  tausend  Köpfe)  und  im
Interesse  der  angelegten  Berifaktorei  der  Gesellschaft
Südkamerun  untunlich.  Trotz  dieser  Wahl  des  kürzesten
  und  begangensten  Weges  nach  Süden  stellten
die  zahlreichen  und  starken  Wasseradern  jetzt  am  Ende
der  Regenzeit  ebenso  wie  die  außerordentliche  Höhe
des  zu  dieser  Zeit  gerade  in  Blüte  stehenden  Grases
der  Expedition  teilweise  größere  Schwierigkeiten  in
den  Weg,  die  mangels  geelgneter  Dauerverpflegung
aus  Gamane  infolge  des  Krieges  sich  noch  erhöhten.

Vom  19.  bis  25.  Oktober  wurde  in  Beri
Aufenthalt  genommen,  um  der  dortigen  Neuanlage
der  Gesellschaft  Südkamerun  nach  Möglichkeit  die
Wege  zu  ebnen  und  das  durch  die  Kämpfe  gegen
Bertua  hervorgerufene  außerordentliche  Entgegenkommen
  der  Eingeborenen  nach  Möglichkeit  auszunutzen.
  Auch  harrten  verschiedene  Streitigkeiten  unter
den  Makastämmen  der  Erledigung,  um  die  vorher
allgemein  übliche  Ent#scheidung  derselben  durch  kleine,
dem  Handel  äußerst  hinderliche  Kriegszüge  ein  für
allemal  aus  der  Welt  zu  schaffen.  Eine  umfangreichere
  Streitigkeit  zwischen  den  beiden  größten
Bujoghäuptlingen,  Beri  und  Vama,  wurde  beseitigt
und  Anordnungen  über  die  Ansiedlung  der  von  Gamane
  ausgewanderten  Sklavenstämme  Buginde,  Dassi
(teilweise),  mehrerer  Bujogdörfer  und  einiger  Gadschileute
  in  für  die  neu  angelegte  Faktorei  vorteilhafter
Weise  getroffen.

Die  gesamte  von  Gamane  ausgewanderte  Haussaniederlassung
  hat  sich  zu  einer  Ansiedlung  in
Beri  bewegen  lassen,  dessen  Chef  diese  Ansiedlung,
Uberwachung  und  Herstellung  eines  direkten  Haussaweges
  Beri—  Betakoro  dafür  übernommen  hat.  Die
seinerzeit  dem  Chef  der  Haussaansiedlung  für  Gamane
ausgefertigte  Marktgerechtigkeit  ist  auf  Beri  übertragen
  worden.  Ein  beträchtliches  Aufblühen  der
Haussaanfiedlung  in  Beri  steht  zu  erwarten,  da  ein
recht  bedeutender  Bruchteil  der  in  Massen  nach  Tibati
und  Ngaundere  zur  Versendung  kommenden  Kolanüsse
  aus  der  Dume-Kadstlregion  der  Gesellschaft
Südkamerun  stammt  und  durch  die  nun  vollendete
Pazifizierung  dieser  Distrikte  den  Haussas  eine  weitere
Ausdehnung  dieses  Handels  nahegelegt  ist.  Im  gesamten
  Nordgebiet  bis  nach  Molundu  hinab  sind
jedenfalls  jetzt  schon  einzelne  Vertreter  dieses  Stammes
zu  finden,  wenn  ich  auch  über  ihre  Nützlichkeit  und
Verwendbarkeit  für  die  europäischen  Unternehmungen
zur  Zeit  ein  abschließendes  Urteil  noch  nicht  abzugeben
  in  der  Lage  bin.

Ich  empfing  ferner  in  Beri  eine  Reihe  von  Gesandtschaften,
  die  alle  ein  dauerndes  Entgegenkommen
ihres  Chefs  gegenüber  den  Wünschen  der  Verwaltung
und  der  neueingerichteten  sogenannten  Dume-Kadeiregion
  der  Gesellschaft  Südkamerun  versicherten.
Am  wichtigsten  erscheint  mir  eine  abermalige  Ge-545



 

sandtschaft  des  nach  dem  Tode  Bertuas  wohl  mächtigsten
  Chefs  des  gesamten  Distriktes,  des  Bagohäuptlings
  Baturi,  dessen  Dorf,  nur  drei  Stunden
östlich  Beri  gelegen,  noch  größer  als  Gamane  sein  soll.

Die  neu  eingerichtete  Faktorei,  der  ich  bei  Auswahl
  und  Einrichtung  ihres  Platzes  noch  behilflich
sein  konnte,  hat  bezüglich  der  Verkehrsverhältnisse,
des  Produktenreichtums  und  der  Trägergestellung
eine  sehr  glückliche  Lage,  wenn  auch  der  Überschwemmungsverhältnisse
  halber  die  Neuherstellung  einer
Verbindung  nach  Süden  sich  als  notwendig  erwiesen
hat.  Eine  dauernde  durchschnittliche  tägliche  Beschaffung
  von  etwa  100  kg  erstklassigem  Kautschuk
mit  der  ständigen  Möglichkeit,  denselben  verhältnismäßig
  billig  zum  Djah  zu  transportieren,  stellt
einen  abermaligen  beträchtlichen  Ausschwung  des
Exportes  in  Aussicht.  Der  Elfenbeinhandel  wird,
falls  nicht  etwa  fünf  Tage  weit  nach  Westen  und
Nordwesten  ständig  Einkäufer  vorgeschoben  werden,
in  diesen  schon  seit  Jahren  von  Haussas  ausgebeuteten
  Gegenden  ziemlich  unbedeutend  bleiben,  zumal
nördlich  des  Dume  auf  meinen  gesamten  Märschen
östlich  des  Rdio  Elefantenspuren  nicht  mehr  vorgefunden
  wurden.  Anzuerkennen  ist,  daß  die  in  dem
Beridistrikt  zuerst  von  den  Franzosen  eingeführte
Kautschukgewinnung  auf  durchaus  rationellem  Wege
erfolgte.

Gefangene,  freiwillige  und  Strafarbeiter  sowie
Weiber,  insgesamt  über  100  Köpfe,  schickte  ich  aus
Verpflegungs=  und  Unterkunftsrücksichten  zu  dieser
Zeit  mit  einer  Bedeckung  nach  Yukaduma  voraus,
um  mich  selbst  vor  dem  definitiven  Abmarsch  nach
Süden  eingehend  mit  der  Schaffung  gesicherter  Verhältnisse
  in  der  neuen  Handelsregion  zu  befassen,  für
die  Zweigfaktoreien  in  Gobila,  Ndungi  und  Bimba,
eventuell  sogar  in  Mesima,  teils  geplant,  teils  bereits
angelegt  waren.

Am  26.  Oktober  schlug  ich  den  Weg  nach  dem
noch  unbekannten  Yama  ein,  in  dem  ich  zu  meiner
Überraschung  ein  Bert  mindestens  gewachsenes,  außerordentlich
  großes  Dorf  fand.  Ich  konnte  dort  mit
geringer  Mühe  die  auf  Eifersüchteleien  zwischen  Beri
und  Yama  beruhenden  Streitigkeiten,  ebenso  eine  alte
Totschlagaffaire  zwischen  Dama  und  dem  mich  begleitenden
  Haussachef  aus  der  Welt  schaffen.  Die
Kautschukproduktion  und  Trägergestellung  von  seiten
Yamas  erscheint  der  von  Bert  fast  gleichwertig.  Auch
hier  empfing  ich  wiederum  mehrere  Gesandtschaften,
darunter  abermals  eine  solche  des  mit  Yama  verschwägerten
  Baturi  mit  einem  größeren  Geschenk.
Ebenso  wurden  die  Vorbedingungen  zu  der  projektierten
  Karawanenstraße  mit  Yama  besprochen,  da
dieser  den  an  der  neuen  Straße  anzusiedelnden  Bugiedeleuten
  (Bertuasklaven)  zunächst  die  Verpflegung
zustellen  sollte.

Die  Aufnahme  in  Yama  war  hervorragend  gut.

Zur  besseren  Verbindung  der  kartographischen
Aufnahmen  der  Nordwest-Expedition  1901  mit  denen
der  Bertua-Expedition  1902  einesteils,  dann  aber

2
        <pb n="640" />
        —
«

auch  vor  allem,  um  den  wichtigen  Bimbadistrikt  für
die  neue  Handelsanlage  zu  erschließen,  um  gleichzeitig
die  immer  noch  in  der  Schwebe  befindliche  Dassiangelegenheit
  zu  regeln  und  um  schließlich  mit  Mesima
in  weitere  Fühlung  zu  kommen,  wurde  am  28.  und
29.  Oktober  der  Weg  von  Yama  nach  Bimba  begangen,
  der  in  Ndgimbia,  etwa  1½  Stunden  östlich
Bimba,  die  alte  Plehnsche  Route  trifft.  Infolge
desUrwaldes,  der  hier  in  der  Nähe  des  zusammenhängenden
  Graslandes  durch  einen  äußerst
kautschukreichen  Wald,  etwa  in  den  Baumhöheverhältnissen
  eines  alten  deutschen  Hochwaldes,
ersetzt  ist,  aber  eine  ganz  außerordentliche  Menge
dichtesten  Unterholzes  enthält,  infolge  der  auch
hier  in  reichlichem  Maße  vorhandenen  Wasseradern
  in  sehr  sumpfigen  breiten  Grasstreifen
und  infolge  des  äußerst  hohen  Wasserstandes,
der  sich  besonders  beim  Ubergang  über  den  hier
ziemlich  bedeutenden  Tuki  hinderlich  erwies,  war  die
an  sich  kurze  Wegestrecke  recht  anstrengend,  zumal  sie
in  fast  strömendem  Regen  zurückgelegt  wurde.  Das
am  Abend  des  29.  erreichte  große  Dorf  Ndgimbia
hat  seit  dem  Besuche  Plehns  seine  Lage  leider  um
etwa  eine  Stunde  nach  Südosten  verändert,  so  daß
die  von  Plehn  festgelegte  Ndgimbiabreite  für  das
Kartenbild  nur  in  beschränktem  Maße  verwendbar
ist.  Ndgimbia=  sowohl  wie  Bimbagesandte  wurden
auf  dem  gesamten  Marsche,  wie  das  in  diesen  Gegenden
  üblich  ist,  an  mehreren  Stellen  getroffen.

Eine  ganze  Reihe  von  Fragen,  die  in  Bimba
meiner  Entscheidung  harrten,  die  dort  beabsichtigte
Anlage  einer  Zweigfaktorei  von  Beri,  aus  der  nach
Inangriffnahme  von  Mesima  und  Bepol  über  kurz
oder  lang  sich  wohl  eine  selbständige  Faktorei  entwickeln
  dürfte,  außerdem  die  Beschaffung  einer  genügenden
  Anzahl  von  Kanus  zu  der  beabsichtigten
Dumeexploration  hielten  mich  vom  30.  Oktober  bis
zum  7.  November  in  Bimba  fest.  Die  Aufnahme
war,  wie  bereits  ein  Jahr  zuvor,  so  glänzend,  daß
ich  aus  den  Resten  des  von  Bimba  gelieferten  Maismehls
  die  eisernen  Rationen  zum  Rückmarsch  noch
derartig  freigebig  verausgaben  konnte,  daß  eine  Tagesportion
  sogar  Ngoko  erreicht  hat.  Die  ganz  außerordentlich
  ergiebige  Jagd  und  der  Fischreichtum  des
Dume  machten  außerdem  den  Bimbaaufenthalt  zu
einer  willkommenen  Rast  für  die  durch  die  fortwährenden
  Regengüsse  und  anstrengenden  Patrouillengänge
  der  letzten  Monate  ziemlich  mitgenommenen
Mannschaften.

Zunächst  stellte  sich  während  dieses  Bimbaaufenthaltes
  der  vielgenannte  Dassi,  erklärte  sich  aber  infolge
  seiner  Kriege  in  Bepol  und  der  jahrelangen
Verfolgungen  Bertuas  für  außerstande,  zur  Zeit
irgendwelche  Zahlungen  zu  leisten  oder  Strafarbeiter
zu  stellen.  Da  mir  die  in  der  Dassiangelegenheit
sicher  zuverlässigen  Häuptlinge  Bimba  und  der  durch
Dassi  sehr  geschädigte  Vumbo  versicherten,  es  entsprächen
  diese  Angaben  den  Tatsachen,  glaubte  ich
bei  dem  dringenden  Bedürfnis  nach  einigen  neuen

 

546  —

Anfiedlungen  an  einem  Teil  der  Hauptverkehrsadern,
die  aus  Süden  zu  der  neuen  Region  führen,  von
einem  Bestehen  auf  meinen  im  Vorjahre  erhobenen
Forderungen  absehen  zu  können,  falls  Dassi  sich  veranlassen
  ließe,  eine  der  erwähnten  Bevölkerungslücken
auszufüllen.  Ich  stellte  ihm  drei  geeignete  Plätze
und  meine  ausgiebige  Unterstützung  zur  Besiedlung
eines  derselben  in  Aussicht,  doch  ist  diese  Besiedlung
bisher  nicht  erfolgt.  An  dem  Tode  Plehns  ist
Übrigens  Dassi  persönlich,  wie  ich  nunmehr  überzeugt
bin,  unschuldig,  vielmehr  haben  sicherlich  die  Plehn
führenden  Bertualeute  in  den  Dassifarmen  die  Feindseligkeiten
  begonmen.

Eine  schwierige  Streitigkeit  zwischen  Bimba  und
Molbe,  gegen  welch  letzteren  übrigens  von  vielen
Seiten  nördlich  des  Dume  Klagen  wegen  Gewalttätigkeiten
  vorlagen,  wurde  für  den  demnächstigen
Aufenthalt  in  Mokbe  zur  Erledigung  vorbehalten
und  in  Anschluß  daran  ein  für  allemal  der  Weg
zur  Erledigung  derartiger  Streitigkeiten  festgelegt
und  einer  großen  Häuptlingsversammlung  auseinandergesetzt.
  Die  Mokbe-Angelegenheit  wurde,  um  dies
vorauszunehmen,  später  unter  einer  dringenden  letzten
Vermahnung  auf  einer  Versammlung  sämtlicher
Mokbehäuptlinge  zur  Zufriedenheit  beider  Parteien
durch  Erlegung  eines  größeren  Wehrgeldes  geordnet.

Der  seinerzeit  in  Ngoko  gefangen  gehaltene
Mesimahäuptling  Püell  erschien  des  weiteren  in
Bimba  mit  größeren  Geschenken  und  bat  um  Unterstützung
  gegen  einen  Teil  der  Mesimahäuptlinge,
ohne  die  der  über  hohe  Berge  und  durch  viele
sumpfige  Strecken  führende  neu  anzulegende  Weg
Mesima—hukaduma  nicht  gefördert  werden  könne.
Da  ich  selbst  bezüglich  des  nun  auch  für  Mesima
in  Aussicht  genommenen  Vordringens  der  Gesellschaft
  Südkamerun  mit  den  dortigen  Eingeborenen
Rücksprache  nehmen  wollte,  beraumte  ich  eine  Versammlung
  von  Mesimahäuptlingen  in  Bimba  an.
In  weitgehender  Weise  machte  sich  hierbei  der  Einfluß
  der  Vorgänge  in  Gamane  bemerkbar.  Nicht
nur  sanden  sich  die  in  Frage  kommenden  Chefs  aus
Entfernungen  bis  zu  drei  Tagemärschen,  obwohl  fie
teilweise  untereinander  verfeindet  waren,  ohne  Ausnahme
  mit  Geschenken  in  Bimba  ein,  sondern  fie
brachten  auch  noch  mir  fremde  Chefs  und  eine  Abordnung
  des  Bepoloberhäuptlings  Ndua  mit.  Abgesehen
  von  der  Besprechung  einer  direkten  Wegeanlage
  nach  Yukaduma,  bemühte  ich  mich  in  erster
Linie,  den  Erschienenen  die  Vorbedingungen  zu  den
geplanten  Handelsunternehmungen,  also  besonders
die  Notwendigkeit  der  rationellen  Gewinnung  von
Produkten,  der  Gestellung  von  Trägern,  der  Herstellung
  gangbarer  Verbindungen,  des  völligen  Friedens
  in  ihren  Gebieten  usw.,  klarzulegen  unter  gleichzeitigem
  Hinweis  auf  die  ihnen  daraus  erwachsenden
Vorteile  und  die  Unterstützung  und  den  Schutz  der
Verwaltung.  Von  diesen  Leuten  und  einige  Tage
später  auch  von  Bimba  und  seinen  Unterhäuptlingen
wurden  meine  Erklärungen  mit  großem  Beifall  auf-
        <pb n="641" />
        —

genommen  und  anscheinend  gut  verstanden.  Die
Auseinandersetzungen  mit  Bimba  wurden  durch  Erklärungen
  betreffs  seiner  Rechte  und  Pflichten  der
bei  ihm  anzulegenden  Faktorei  gegenüber  noch  ergänzt.

In  der  Zwischenzeit  hatte  Bimba  durch  weithin
flußauf=  und  abwärts  gesandte  Boten  sämtliche  vorhandene
  Kanus  zusammenbringen  lassen,  mit  deren
Hilfe  ich  eine  Dumeexploration  bis  zum  Straßenübergang
  bei  Mokbe  vornehmen  und  gleichzeitig  eine
zweite  bezüglich  der  Distanzen  weniger  unsichere
kartographische  Verbindung  zwischen  den  Routen  der
Nordwestexpedition  1901  und  der  Bertugexpedition
1902  herstellen  wollte.  Der  eigentümlich  schmalen
Bauart  der  sehr  schweren  und  langen  Kanus  halber
war  es  jedoch  nach  einer  Belastungsprobe  nicht
möglich,  die  gesamte  Expedition  trotz  ihrer  starken
Reduzierung  auf  dem  Wasserwege  zu  befördern,  und
ich  mußte  gleichzeitig  eine  Landabteilung  unter  Führung
  eines  farbigen  Feldwebels  etwa  auf  der  alten
Plehnschen  Route  formieren,  obwohl  vorauszusehen
war,  daß  bei  dem  augenrblicklich  erreichten  höchsten
Wasserstand  dieselbe  teilweise  erhebliche  Schwierigkeiten
  haben  würde.

Am  7.  November  konnte  ich  in  Bimba  die  Abfahrt
  antreten,  nachdem  ich  meinen  vielfachen  Verpflichtungen
  durch  Ausgabe  einer  größeren  Menge
von  in  Mokbe  einzulösenden  Bons  gerecht  geworden
war,  da  Tauschwaren  von  der  Bertuaexpedition  nur
wenig  mitgeführt  wurden.  Dieser  Modus  der  Bezahlung
  hat  in  keiner  Weise  Mißtrauen  erweckt,  sich
vielmehr  sehr  gut  eingeführt,  eine  wesentliche  Erleichterung
  für  spätere  Expeditionen,  da  diese  dann  stets
auf  die  Ausrüstung  nur  weniger  Depots  sich  beschränken
  können,  um  allen  Anforderungen  an  Gegengeschenken,
  an  Träger-,  Führer-,  Unterkunfts-,  Verpflegungs=
  und  Kanubezahlungen  gerecht  zu  werden,
ohne  von  einer  größeren  Lastenzahl  abzuhängen.

Die  Flußerkundung  ergab  ein  den  früheren  Erkundungen
  entsprechendes  Bild.  Soweit  der  zur  Zeit
gerade  höchste  Regenzeitwasserstand  ein  Urteil  erlaubte,
bildet  der  Dume  eine  40  bis  80  m  breite  bequeme
Verkehrsstraße  von  Bimba  bis  nach  Rdungi,  dem
jetzigen  Ubergangspunkt  der  Karawanenstraße  Beri—
Yukaduma  bis  Mokbe.  Auch  ergaben  weitere  Erkundungen
  eine  Benutzbarkeit  des  Flusses  oberhalb
Bimba  bis  mindestens  in  das  Bepolland  hinein.
Eine  weitere  nach  meinen  Angaben  von  dem  Agenten
der  Gesellschaft  Südkamerun,  Herrn  Grünewald,  von
Ndungi  bis  zur  Einmündung  in  den  Kadsi  ausgeführte
  und  kartographisch  ausgenommene  Kanufahrt
gab  ebenfalls  entsprechend  den  früheren  Erkundungen
eine  vollständig  benutzbare,  hier  schon  80  bis  100  m
breite  Wasserstraße,  so  daß  also  ein  Verkehr  zu
Wasser  auf  dem  Kadsi  fast  von  Korodontue  auf  der
Staadtschen  Route  bis  weit  oberhalb  Bimba  im
Dume  möglich  ist.  Unterhalb  das  Zusammenflusses
mit  dem  Dume  ist  ein  Flußverkehr  nur  in  einigen
Monaten  des  Jahres  bis  etwas  über  Ndelele  hinaus,

547

 

——

aber  nur  unter  Passieren  mehrerer  Schnellen  und
mit  leeren  Kanus,  möglich.  Soweit  sich  bei  dem
außerordentlich  hohen  Wasserstand  ein  Urteil  gewinnen
  ließ,  sind  die  Flußtiefen  auch  in  der  Trockenzeit
  auf  der  gesamten  fahrbaren  Strecke  beider  Flüsse
für  Fahrzeuge  mit  etwa  1  m  Tielkgang  durchaus
ausreichend.  Nur  bei  dem  alten  (Plehnschen)  Molambidorf
  und  bei  Sambara  befinden  sich  kurze
Strecken,  die  bei  hoher  Trockenheit  vielleicht  Schwierigkeiten
  bereiten  werden,  obwohl  die  Eingeborenen
behaupten,  stets  dort  passieren  zu  können.  Es  wird
dazu  wie  auch  zur  Uberwindung  der  vielen  kurzen
Biegungen  bei  geringer  Flußbreite  ein  nicht  allzulanges,
  auch  schmales  und  vor  allem  gut  steuerndes
Fahrzeug  erforderlich  sein,  das  für  die  Nutzbarmachung
  der  Dume-Kadöiregion  für  die  Gesellschaft
Südkamerun  vielleicht  notwendig  werden  wird.  An
eine  dauernde  Verbindung  zwischen  den  einzelnen
Faktoreien  durch  die  unpraktischen  Kanus  der  Eingeborenen
  wird  schon  wegen  der  sehr  heftigen  Strömung
in  beiden  Flüssen,  hauptsächlich  im  Kadöi,  nicht  gedacht
  werden  können.  Ein  Verkehr  flußauswärts
durch  Ruderbetrieb  ist  aus  diesem  Grunde  kaum
möglich,  während  das  bei  den  Eingeborenen  übliche
Flußaufwärtsstaken  der  Kanus  dem  Landmarsch  gegenüber
  eine  außerordentlich  viel  längere  Zeit  erfordert.
Natürlich  wird  die  Beschaffung  eines  entsprechenden
Fahrzeuges  schon  der  hohen  Transportkosten  halber
von  der  Produktivität  der  neu  in  Angriff  genommenen
Region  abhängen.  Die  nutzbringend  dafür  zur  Verfügung
  stehende  Wasserstraße  wird  allerdings  in
Luftlinie  mindestens  150  km  lang  sein.

In  der  Zeit  vom  7.  bis  11.  November  wurde
diese  Flußerkundung  ausgeführt.  Ein  Ruhetag  in
dem  neuen,  großen  und  produltiven  Dorfe  des
Bumbienhäuptlings  Ngola  wurde  zu  Besprechungen
im  Faktoreiinteresse  benutzt,  die  befriedigend  verliefen,
wenn  auch  die  Installierung  eines  dort  jedenfalls
nötigen  Postens  der  Gesellschaft  Südkamerun  zur
Zeit  noch  nicht  stattfinden  konnte.  Der  Produkteneinkauf
  bei  gelegentlichen  Besuchen  in  Ngola  und  die
Trägergestellung  haben  selther  einen  guten  Fortgang
genommen.  Eine  Gesandtschaft  des  großen  zu
Mokbe  gehörigen  Dorfes  Molambi  und  eine  des
neuerdings  schon  wieder  mit  Beri  in  Streit  geratenen
Yama  wurden  ebenfalls  in  Ngola  empfangen.  Durch
eine  ernste  Vermahnung  an  Yama  und  eine  ebensolche
  Botschaft  an  Beri  ist  fürs  erste  wenigstens,
wie  mir  nach  Ndungi  weitere  Gesandte  beider  Parteien
  und  noch  spätere  Mitteilungen  des  Regionsagenten
  meldeten,  die  Ruhe  wiederhergestellt.  Der
Regionsagent  ist  in  der  Behandlung  der  Eingeborenen
sehr  geschickt.

In  der  Ngola=  sowohl  wie  in  der  Sambaragegend
  (neues  Dorf  vor  Kuma)  wurde  vergeblich
der  Ort  des  Plehnschen  Flußüberganges  vom  alten
Molambi  aus  genauer  zu  identtifizieren  versucht.  Infolge
  des  seither  eingetretenen  Lagewechsels  der  meisten
in  Frage  kommenden  Dörfer  und  der  damit  verbun-
        <pb n="642" />
        —  648

denen  Aufgabe  der  früher  benutzten  Pfade  war  eine
genaue  Bestimmung  unmöglich.

Auch  meine  Landabteilung,  die  des  Hochwassers
halber  nicht  weniger  als  dreimal  den  Fluß  überschreiten
  mußte,  bei  Sambaru,  dem  neuen  Molambi,
und  bei  RNdungi,  scheint  aus  den  angegebenen  Gründen
nur  auf  geringen  Strecken  den  ehemaligen  Plehnschen
Weg  benutzt  zu  haben.  Erst  beim  Passieren  der  noch
gut  erkennbaren  früheren  (Plehnschen)  Molambidörser
wurde  unzweifelhafte  Fühlung  mit  der  Route  Plehns
gewonnen.  Das  sehr  große,  auf  dem  nördlichen  User
etwas  stromaufwärts  gelegene  neue  Molambidorf  wurde
der  knappen  Zeit  halber  nicht  besucht,  zumal  sein  Chef
ja  auf  der  allgemeinen,  für  die  Mokbehäuptluge
anberaumten  Versammlung  zu  erscheinen  hatte.

 

Die  Lage  im  Bakokogebiet.

Hauptmann  Thierry,  der  Mitte  August  mit
einer  kleinen  Abteilung  Polizeisoldaten  von  Jaunde
über  Logsenn  (Ndogsenn),  Badjob,  Ndogobuea  an
der  Küste  eingetroffen  ist,  hat  auf  diesem  Marsche
ohne  jeden  Zwischenfall  und  vollkommen  friedlich  das
verrufene  Bakokogebiet  passiert.  Nach  seinem  dem
Gouverneur  erstatteten  mündlichen  Bericht  herrscht
im  ganzen  Lande  tiefer  Friede;  überall  am  Wege
haben  sich  die  Eingeborenen  durchaus  entgegenkommend
verhalten  und  reichlich  Verpflegung  geliefert.  Faktoreien
der  Firma  John  Holt  &amp;amp;  Co.,  der  vermutlich  bald  andere
folgen  werden,  haben  sich  an  verschiedenen  Plätzen  des
Landes  etabliert  und  versprechen  einen  außerordentlichen
  Aufschwung  des  Handels  in  Edea  und  Malimba.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Togo.
Bevöälkerungs--Statistik.  (Uach  dem  Stande  am  33.  März  1903.)
a.  Wohnsitz,  Beruf  und  Geschlecht  der  im  Schutzgebiet  ansässigen  weißen  Bevölkerung.
Männer  Frauen  Gesamtzahl
6  —  .
Amtsbezirk  Wohnort  „  —  E  5
5  **  35*  5  s  r
5bsssss  22
S—zTEZEöx
SSHEHEEO  äEB

1.  Lome  Lome  .  .  .  .  .....  40  23.12  75  1  .5  —  6—817110

2.  Klein-Popo“  Klein-Popo  4  8  8  13  T  3  —
Sebbe  4  —  —  41—  —  ¼4  —
—W  —  —  ———44
Kpezen  —  ——  ——  3332D„1
Porto  Segrohll  C
Abanaw  .  ...  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Agome  Senraaa  11——  1ILLE  1
Towlill  1  —  ——1101NH1L  —

Summe  210  9  11  33]  1  J  3  7  J  1
"a1  1!

3.  Misahöhe  Misahöhe  3  ———  8—  —  ——
Kpanndnnd  11—  “  11  —  —  —  —1—  11  —  —
Paliee  —  23—  5|  ——  —  5  2  3  —
Tafie  Agu  —  —2  2  J111
Amedzoen  —  22—  22  —  2—  4  5.—  1
N  2—  3—  5  1  3—  4—9
Akpaso  —  —  —  —  —  ———  ——  H  8  11—!.  1
Wuanen  —  —  —  1  11——  ——  ——  —  —  11  —  —

Summe  3  [H  2  10.  3#  |  —  7[—/|  S—  2#  .—

4.  Atakpame  Atakpame  4—  4  8—  ——J  1

5.  Kete-Kratschi  Station  Kete-Kratsch—  3——  ———  3  31  —  —
Kee  —  1  —  1—  —J  1,  1.  —  —

Summe  5  3  1  —  4.F  4
·  Sokodö......  3—-——  3-———-—3s3.-«...

CBasawSowdö  Basan......  l——-  l-—-————  1!1—;-Bafem1......

  -1———1—————1I-.1·...
Summe  6  6—  —  —  51  —  —  —  —1—  51  4  1—
„endi  Sanfanne-Mann.  11—7—1—1—TNSN1  1

7.  Mangu  Jendi  Sa  ......  1———1——-—-—12-1

Gushioko.....  ——--——————-—5  -I  5
Summe  7  20  —  —  —  2—  —1  —  —  2)  8  —  6

Summe  1  bis  7  (31.  3.  1900)  %  5  5/6  1468  61  3%%

Summe  1  bis  7  (31.  3.  1900)  65  35  31  51367  111.21  15990  ——

Zu-  bezw.  Abnahme  .  ..  ...  W5  —  1  +12H  —  1  —  9—  –  —
        <pb n="643" />
        549

b.  Wohnsitz  und  Nationalität  der  weißen  Bevölkerung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3  2  «
»E2,«3’s-Jg
Amtsbezirk  Wohnort  S  —  2  *  8  S  "
6s  2
2  r  6E  O  #  5  So
1.  Lome  Lome  73  4  2.—  2  ——  —  —  li
2.  Klein-Popo  Klein-Popo  24  1  —  —  1  1—  —  27
Sebbe  4  —  —  —  —--——  4
Adsido  —  —  —  —  —  —  —  —
Kpeme  3  —  —  —  —  —  —  —  3
Porto  Seguro  4  —  —  —  —  —  —  —  4
Agome  Seva.  1  —  —  —  —  —  —  —  1
Topli  1  —  —  —  —  1
Summe  2  37  1  —  —  1  1  40
3.  Misahöhe  Misahöhe  3  —  —  —  —  —  3
Kpandu  1  —  —  —  —  —  —  1
Palime.  5  —  –  —  —  —  —  5
Tafie  Agu  4  —  —  —  1  —  —  —  5
Amedzove  4  —  —  —  —  —  —  —  4
do  s  —  —  —  —  1  9
Akpaso  —  —  —  —  —  —  —  –  —
Wuame  11  —  —  —  —  —  —  —  1
Summe  3  2  —  —  1I  1  28
4.  Atakpame  Atakpame  8.  —  —  —  —  —  —  —  8
5.  Kete-Kratschi  Station  Kete.Kratsch3  —  —  —  ——  3
Kette  1  –  —  —  —  —  —  1
Summe  5  4  —  —  —  I  —-  —  —  —  4
6.  —  Sokodé.  3  —  —  3
Basari-Sokodé  ies  1  —  —  —  —  —  V
Bafemi.  ..  1I—  —  —  1
Summe  6  5.  —  –  –  —  —  —  —  5
7.  Mangu-Jendi  Sansanne-Mangn#.  1  —  —  1
ngu-Jendi  Jendi  .  .  1  —  —  —  —  —  —  —  1
Gushioko  –  —  —  —  —  —
Summe  7  2  —  —  —  —  —  ——  2
Summe  1  bis  7  (31.  3.  1903)  155  5  2  —  4  1  1  —  I  168
Summe  1  bis  7  (31.  3.  1902)  149  2  2  —  3  1  1  1  159
Zu=  bezw.  Abnahme  #.  +6  +3  —  —  +1  —  —1  K—9

 

c.  Geburten  und  Sterbefälle  unter  der  weißen  Bevölkerung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Todesfälle

—  —  —.   —  —   ûI  —  —

 

 

 

Ge-  Überschuß  der  Sterbe-Berichtsjahr
  -  »  ...  .
burten  Beamte  .  Kaufleute  Mistonsr  Pflanzer  Zusammen  fälle  über  die  Geburten
1902/1903  1  4  2  —  —  6  5
1901/1902  4  1  1  1  7  6
Zu=  bezw.  Abnahme  —  —  —  1  —  1  —  1  —  1  –  1

Wissenschaftliche  Sammlung.

 

 

 

 

Der  Kaiserliche  Bezirksleiter  der  Station  Sokode-Basari
  in  Togo,  Hauptmann  v.  Döring,  hat  der
zoologischen  Sammlung  des  Königlichen  Museums
für  Naturkunde  zu  Berlin  den  ziemlich  gut  erhaltenen

Schädel  eines  Elefanten  übersandt.

 

 

 

Durch  diesen

Schädel  wird  bestätigt,  daß  der  Togo-Elefant,  von
dem  wir  bisher  nur  die  Ohren  besaßen,  einer  bisher
noch  nicht  bekannten  geographischen  Form  angehört,
welche  von  der  Nordkameruner  erheblich  abweicht.

3
        <pb n="644" />
        5

Deutsch-Südwelkafrika.

Wissenschaftliche  Sammlung.

Der  Oberleutnant  Volkmann  hat  der  zoologischen
  Sammlung  des  Königlichen  Museums  für
Naturkunde  zu  Berlin  das  Fell  und  den  Schädel
einer  von  ihm  in  Deutsch-Südwestafrika  erlegten
Giraffe  und  einen  zweiten  Giraffenschädel  übersandt.
Das  Fell  hat  leider  auf  dem  Transport  etwas  gelitten,
  so  daß  es  sich  nicht  zum  Ausstopfen  eignet,
es  ist  aber  auch  so  als  sehr  wertvolles  Material
schätzenswert.  Das  Museum  besitzt  eine  so  große
und  dunkle  Giraffe  noch  nicht.  Die  beiden  Schädel
sind  tadellos  erhalten.

Deutsch-Neu-Guinra.

Gesundbeitsvecrbältnisse  in  Jap.

Einem  vom  27.  Juni  d.  Is.  datierten  Bericht  des
Regierungsarztes  Dr.  Born  in  Jap  entnehmen  wir:

Der  Gesundheitszustand  war  im  allgemeinen  gut.
Die  Zahl  der  im  Innern  der  Insel  stationierten
Lazarettgehilfen  wurde  durch  meinen  bisherigen  tüchtigsten
  Helfer  vermehrt,  den  Polizeisoldaten  Fanafall,
der  nach  zweijähriger  Dienstzeit  zur  Entlassung  kam.
Durch  wiederholte  Inspektionen  konnte  ich  mich  davon
überzeugen,  daß  alle  Lazarettgehilsfen  in  durchaus
verständnisvoller  Weise  ihre  Kranken  behandeln  und
auch  sehr  gute  Resultate  erzielen.  Das  Hospital  ist
fertiggestellt;  es  ist  für  40  Betten  berechnet.  Besonders
  wichtig  war  die  Frage  der  Beseitigung  der
Abwässer  aus  dem  Wasch=  und  Operationsraume;
sie  ist  durch  die  Anlage  einer  Tonröhrenleitung  (50  m
lang)  direkt  von  dem  Operationsraum  bis  in  das
Meer  hinein  gelöst  worden.  Vor  der  Zisterne  wird
ein  Spielplatz  mit  verschiedenen  Geräten  angelegt,
der  neben  dem  Vergnügen  für  die  Kinder  auch  dem
Zweck  eines  Zanderinstituts  primitivster  Art  dienen
soll,  indem  hier  versucht  werden  soll,  Gelenkversteisungen
  und  Kontrakturen  „spielend“  zu  bessern.

——  —  —  —

Rus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Knkisklaverei-Bewegung.

Uber  die  dritte  Gründung  der  Weißen  Bäter  in
Ruanda  (Deutsch-Ostafrika)  berichtet  die  Zeitschrift
„Die  katholischen  Missionen“:

Durch  die  guten  Erfolge  in  den  belden  älteren
Niederlassungen  Isavi  und  Kissaka  ermutigt,  schoben
die  Weißen  Väter  im  Jahre  1901  ihre  Posten  bis
zur  äußersten  Nordwestgrenze  des  Vikariats  vor  und
legten  in  der  Provinz  Bugoye  die  ersten  Fundamente
zu  einer  dritten  Gründung,  derjenigen  von  der  Unbefleckten
  Empfängnis.  Sie  erhebt  sich  auf  einem
Hügel,  Nyundo  oder  Hammer  genannt.  Die  Höhe
beherrscht  den  Kiwusee  und  das  dichtbevölkerte  Tal

—

5

 

0

des  Sebeiaflusses,  der  die  Provinz  von  Osten  nach
Westen  durchquert.  Wunderschön  ist  dic  landschaftliche
  Lage  dieser  Mission.  Im  Norden  die  das
Flachland  umsäumenden  Vulkankegel,  westlich  der
glänzende  Spiegel  des  Kiwusees.  Im  fernen  Nordwesten
  verlieren  sich  die  gezackten  und  zerrissenen
Gebirge  von  Belgisch-Kongo  im  Blau  des  Himmels,
und  östlich  bildet  der  Urwald  eine  undurchdringliche
Schutzmauer,  während  im  Süden  mit  Bananenpflanzungen
  reich  bestandene  Hügel  wechseln.  Wegen
der  äußerst  steilen  Hügelböschungen  sahen  sich  die
Missionare  genötigt,  ihre  Gebäulichkeiten  terrassenförmig
  anzulegen.  Vergebens  hatte  man  lange  Zeit
nach  Lehmboden  gesucht,  um  Ziegel  für  den  Bau  zu
gewinnen;  denn  die  vulkanische  Lava  liefert  keine
Bruchsteine.  Auch  Kalk  fand  sich  nur  in  geringer
Menge  in  Form  von  Muscheln,  welche  die  Oberfläche
der  Steine  bekleiden.  Endlich  ließen  sich  zwei  Eingeborne,
  durch  Geschenke  gewonnen,  herbei,  ein  reichhaltiges
  Lehmlager  zu  zeigen,  nachdem  sich  die
Schwarzen  bislang  hartnäckig  geweigert  hatten,  das
für  die  Missionäre  so  schätzbare  Materlal  zu  verraten.
Rasch  ging  man  an  die  Arbeit,  und  von  Juni  bis
September  1901  wurden  60  000  Backsteine  getrocknet.
Bald  wuchs  zum  großen  Erstaunen  der  Eingebornen
das  Gebäude  aus  dem  Boden.  Die  neue  Bauart
stieß  alle  ihre  bisherigen  Uberlieferungen  um.  Aufgeführt
  aus  einigen  in  die  Erde  gesteckten  Bambusrohren,
  durchflochten  mit  Zweigen  und  Blattwerk
sind  ihre  bienenkorbähnlichen  Hütten  in  einem
Tag  vollendet  und  werden  noch  am  gleichen
Abend  bezogen.  Und  nun  ging  der  Bau  der
Missionare  so  langsam  voran,  stieg  zu  14  m  empor
und  war  aus  Steinen  aufgeschichtet;  wer  weiß,  ob
er  den  künftigen  Bewohnern  nicht  über  dem  Kopfe
zusammenstürzt?  Und  wozu  die  Fenster?  Sind  cs
Türen  oder  gar  Schießscharten?  Kurz,  die  Schwarzen
ergingen  sich  in  den  abenteuerlichsten  Vermutungen;
keiner  getraute  sich  das  Haus  zu  betreten.  Seitdem
aber  die  Armenapotheke  und  das  tiefer  liegende
Wohnhaus,  die  Schrelnerei,  die  Vorratskammern  usw.
vollendet  sind,  haben  die  Eingebornen  schon  längst
ihre  Scheu  abgelegt,  und  für  nicht  wenige  bildeten
eben  diese  Bauten  den  Anlaß  zum  Besuche  der
Christenlehre.  —  Rings  um  die  Missionsgebäude
wohnen  40  Schulkinder  in  ihren  Hütten.  Ein  großer
Schuppen  dient  als  Lehrsaal.  Da  muß  man  sie
hören  und  sehen,  diese  kleinen  ABC-Schützen.
Schreiend  singen  die  einen  dem  Lehrer  die  Leseübungen
  und  den  Katechismus  nach,  während  andere
die  Augen  unverwandt  auf  die  Tafel  heften,  aber
darum  nur  um  so  lauter  ihre  Stimme  üben.  Ist
der  Lehrer  nicht  gerade  zur  Stelle,  so  entbrennt
wohl  auch  ein  wissenschaftlicher  Streit  über  cin
lateinisches  „b“  oder  „d“,  ob  es  sein  Bein  nach
oben  oder  unten  strecke.  Gewöhnlich  endigt  derselbe
mit  einer  Rauferei,  bis  der  Pater  wieder  Ordnung
in  die  ausfgeregte  Menge  bringt.  —  Auch  die  Erwachsenen
  folgen  mit  großem  Interesse  dem  Religions-=
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        unterricht,  unterbrechen  den  Missionär  und  wiederholen
  die  gegebenen  Erklärungen  in  ihrer  urwüchsigen
Weise.  An  Sonntagen  folgen  sich  vier,  fünf  und
noch  mehr  Religionsstunden.  Eine  große  Erleichterung
für  den  Unterricht  bildet  der  Gemeinsinn  der  Bewohner
  von  Bugoye,  indem  dieselben  gemeinschaftlich
nach  Familien,  Dörfern  und  Gemeinden  geordnet  in
der  Mission  erscheinen.  Natürlich  suchen  die  Weißen
Väter  wie  allerorts  auch  hier  durch  ausgedehnte
Krankenpflege  die  Gesunden  für  das  Christentum
und  die  Sterbenden  für  den  Himmel  zu  gewinnen.
—  Kurz,  die  Mission  von  Ruanda  verspricht  mit
der  Zeit  sich  ebenbürtig  an  die  Seite  derjenigen
Ugandas  zu  stellen.

Der  apostol.  Präfekt  P.  Vieter  schreibt  in  „Kreuz
und  Schwert“  über  die  katholische  Mission  in  Jaunde
(Kamerun):

Am  11.  Mai  brach  ich  von  Kribi  nach  Jaunde

Ich  hatte  die  4  ersten  Schwestern  dorthin  zu
geleiten.  In  13  Tagen  legten  wir  den  Weg  zurück
und  kamen  alle  wohlbehalten  in  Jaunde  an.  Die
Schwestern  fanden  ein  vorläufiges  Wohnhaus  aus
Stein,  mit  Dachziegeln  gedeckt,  fertig  vor,  35  Mädchen
hatten  sie  gleich  beisammen,  und  so  hoffe  ich,  daß
ihre  Wirksamkeit  eine  gesegnete  sein  wird.  Die
Patres  und  Brüder  haben  unglaublich  viel  gearbeitet,
bei  oft  recht  mangelhafter  Kost  und  Pflege.  Wo
vor  1  bis  2  Jahren  noch  Wildnis  war,  hat  die
Mission  Mais,  Durrha  und  Makabofelder,  die  prächtig
standen.  104  Schafe,  1  Ochse,  3  Kühe  und  2  Kälber,

auf.

3  Pferde,  3  Esel  und  eine  gute  Anzahl  Federvieh

bilden  den  Viehstand  der  Mission.  Die  Knabenschule
hat  145  Knaben,  wovon  54  in  der  Mission  wohnen.
Monatlich  sind  dort  etwa  60  Beichten  und  Kommunionen.
  Eine  Kirche  ist  auch  dort  noch  nicht
vorhanden,  die  Mittel  fehlen.  Jetzt  wird  das  Haus
für  Patres  und  Brüder  gebaut,  das  jetzige  Wohnhaus
  der  Patres  werden  die  Schwestern  erhalten,
sobald  das  neue  Haus  fertiggestellt  ist.  Als  Kirche
dient  der  untere  Raum  des  jetzigen  Wohnhauses.
An  Sonn=  und  Feiertagen  kann  man  nach  dem
Gottesdienst  (zu  dem  Hunderte  kommen,  aber  nicht
alle  Platz  finden)  die  Luft  förmlich  schneiden.  Die
später  zu  erbauende  Kirche  soll  dem  hl.  Geist  geweiht
werden.

 

Im  „Epvangelischen  Heidenboten“  schildert  Missionar
  Ernst  seine  und  Br.  Leimbachers  erste  Erfahrungen
  von  der  neu  gegründeten  Mission  in
Bali  (Kamerun).  Er  schreibt  u.  a.:

Der  König  Fo  Nyonga  ist  ein  energischer  Mann.
Die  Zügel  seiner  Regierung  hält  er  mit  fester  Hand.
Ein  deutlicher  Beweis  von  seiner  Energie  ist  sein
Bestreben,  noch  lesen  und  schreiben  zu  lernen.  Vorgestern,
  als  er  uns  besuchte,  habe  ich  ihm  Tafel  und
Griffel  geschenkt,  und  heute  haben  ihm  unsere  Schreinerlehrlinge
  einen  Tisch  gemacht,  damit  er  auch  seine
Tafel  auflegen  könne.  Jeden  Tag  nach  der  Schule

551

 

werde  ich  ihm  in  seinem  Hause  Privatunterricht  erteilen.
  Das  Verhältnis  zwischen  ihm  und  uns  ist
—  ich  glaube,  wir  dürfen  es  wohl  sagen  —  sehr
freundschaftlich.  Das  Mißtrauen  ist  gewichen.  In
diesen  Tagen  hat  er  uns,  wie  ich  schon  erwähnte,
in  unserm  Hause  besucht.  Einmal  hat  er  auch  auf
dem  freien  Platze  vor  unserm  Hause  ein  Kriegsspiel
aufführen  lassen,  in  dem  er  selbst  mitspielte.  Noch
bis  heute  schickt  er  uns  oft  Feuerholz,  Pisang  und
Kartoffeln  für  unsere  Leute.  Das  Schulhaus  wollte
er  am  Anfang  auf  dem  Marktplatz  errichten.  Heute
habe  ich  ihn  durch  vieles  Hin=  und  Herreden  so  weit
gebracht,  daß  er  die  Schule  auf  dem  Missionsanwesen
errichtet.  Ja,  wir  dürfen  uns  nicht  beklagen!  —
Schon  lebten  wir  in  der  dritten  Woche  in  Bali,  und
doch  rührte  sich  noch  keine  Hand  zum  Hausbau.  Es
galt  zu  handeln.  Wir  trugen  deshalb  dem  König
unsere  Wünsche  vor  und  waren  fest  entschlossen,  nicht
eher  von  ihm  zu  gehen,  als  bis  er  uns  eine  bestimmte
Antwort  gegeben  habe.  Nach  einigem  Zögern  sagte
er  endlich:  „Ubermorgen  fangen  wir  an,  und  in  drei
Tagen  ist  alles  fertig.“  Dann  stand  er  auf,  nahm
uns  bei  der  Hand  und  führte  uns  zu  einer  geräumigen
  Halle,  die  von  oben  bis  unten  mit  Palmrippen
für  den  Hausbau  angefüllt  war.  „Da  schauet  selber“,
sagte  er,  während  ein  schelmisches  Lächeln  um  seine
Mundwinkel  spielte,  „ob  diese  Palmrippen  genügen?“
Wir  waren  zufrieden  und  zogen  ab.  Am  andern
Tage  bekamen  wir  zehn  Mann,  die  einstweilen  den
Platz  vom  Gras  säubern  sollten.  Es  wollte  aber
nicht  recht  gehen,  da  jeder  Obmann,  keiner  aber
Arbeiter  sein  wollte.  Anders  lief  die  Arbeit  am
folgenden  Morgen.  Schon  in  aller  Frühe  saßen  eine
große  Anzahl  Männer  auf  dem  Marktplatze  in  strenger
Arbeit.  Palmrippen  wurden  zurechtgeschnitten  und
zu  Wänden  zusammengesügt.  Andere  arbeiteten  auf
dem  Bauplatze,  hieben  das  Gras  nieder  und  machten
den  Platz  eben.  Wieder  andere  trugen  die  fertiggestellten
  Palmrippen  und  Wände  nach  dem  Bauplatze.
  Die  Arbeit  ging  tüchtig  von  statten.  Im
ganzen  waren  etwa  150  Mann  an  der  Arbeit,  die
in  drei  Abteilungen  eingeteilt  waren.  Uber  jede
Abteilung  war  ein  Obmann  gestellt.  Bis  3  Uhr
nachmittags  stand  ein  Haus  mit  drei  Zimmern  und
einer  kleinen  Küche  bis  auf  das  Dach  fertig  auf  dem
Platze.  Befriedigt  gingen  wir  an  jenem  Tage  nach
Hause.  Der  Alte  erwartete  uns  schon,  auf  seinem
Perlenstuhl  sitzend,  vor  seinem  Hoftore.  „Nun,  wie
ging  die  Arbeit?“  redete  er  uns  an.  „Die  Bali
sind  tüchtigere  Arbeiter  als  die  Küstenstämme,“  antworteten
  wir.  So  war's  recht,  das  wollte  er  hören.
Sichtlich  befriedigt  wandte  er  sich  an  seine  Altesten,
die  neben  seinem  Stuhle  auf  dem  Boden  kauerten,
und  übersetzte  ihnen  unsere  Antwort,  welche  mit  einem
„dscha  we  fo“  (du  übertriffst,  König)  und  Händellatschen
  ausgenommen  wurde.  Den  Arbeitern  ließ
er  Palmwein  und  Kolanüsse  verabreichen.  Den  andern
Tag  war  es  nicht  viel  mit  der  Arbeit.  Nur  Kleinigkeiten,
  welche  am  vorigen  Tage  noch  übrig  geblieben
        <pb n="646" />
        waren,  wurden  heute  vollends  fertig  gemacht.  Anders
lief  die  Arbeit  wieder  am  dritten  Tage.  Um  7  Uhr
riefen  die  Elfenbeinhörner  die  Leute  zur  Arbeit.
Schon  nach  einer  Stunde  war  wieder  alles  auf  dem
Bauplatze.  Auch  einige  Stadtälteste  hatten  sich  eingefunden,
  darunter  sogar  der  alte  Wongam,  der  ein
großes  Ansehen  genießt.  Es  war  eine  helle  Freude,
diesem  muntern  Treiben  zuzusehen.  Alles  wogte
durcheinander  wie  in  einem  Ameisenhaufen.  Die
einen  verfertigten  das  Dach,  die  andern  hieben  Gras
ab  zum  Decken,  wieder  andere  bereiteten  den  Lehm,
zu  welchem  ungefähr  50  Weiber  das  Wasser  trugen,
und  bewarfen  damit  die  Wände.  Noch  war  es  nicht
4  Uhr  nachmittogs,  so  stand  das  ganze  Haus  samt
Küche  fix  und  fertig  da.  Fo  Nyonga  hatte  Wort
gehalten.  Schon  zwei  Tage  danach  siedelten  wir
vom  königlichen  Gehöft  nach  unserm  Hause  über.

—□.1.0  0  Ú

Auf  dem  letzten  Jahresfest  der  Rheinischen
Missionsgesellschaft  berichtete  Inspektor  P.  Spieker
von  seiner  Afrikareise  u.  a.  folgendes:

Meine  Reiseeindrücke  kann  ich  dahin  zusammenfassen,
  daß  ich  sage:  Unsere  Arbeit  ist  nicht  vergeblich
in  dem  Herrn.  Das  gilt  auch  von  den  Stationen
in  Deutsch-Südwestafrika,  von  denen  ich  leider
nur  einzelne  sehr  flüchtig  besuchen  konnte.  Von
Hererostationen  habe  ich  nur  Okahandia,  einen  unserer
ältesten  Missionsplätze,  besucht  und  in  Karibib  die
neu  entstehende  Gemeinde  begrüßt.  Mit  viel  Freudigkeit
  habe  ich  den  großen  Scharen  von  Kirchenbesuchern
  Gottes  Wort  verkündigt  und  mich  über  die
Aufmerksamkeit  der  Zuhörer  gewundert.  Noch  mehr
hat  es  mein  Herz  erfreut,  als  ich  dem  zahlreich  besuchten
  Taufunterricht  des  Bruders  Diehl  beiwohnte
und  merkte,  daß  auch  hier  Ohren  und  Herzen  für
Gottes  Wort  geöffnet  waren.  Bruder  Diehl  berichtete
mir,  die  Zahl  der  Taufbewerber  sei  so  groß,  daß  es
nicht  möglich  sei,  sie  alle  zu  unterrichten  und  für  die
Taufe  vorzubereiten.  „Hätten  wir“,  fügte  er  hinzu,
„nur  mehr  Missionare  und  eingeborene  Gehilfen,  so
würde  ein  sehr  großer  —  wenn  nicht  der  größte
—  Teil  des  Volkes  sich  in  die  christliche  Gemeinde
aufnehmen  lassen.“  Auch  bei  den  Besprechungen  mit
einzelnen  Christen  hatte  ich  Ursache,  mich  zu  freuen
über  die  Willigkeit,  Gottes  Wort  zu  hören  und  sich
von  demselben  unterweisen,  auch  strafen  und  warnen
zu  lassen.

 

Kus  fremden  Holonien  und

Produhktionsgrbieken.
Einfuhr  von  Tertilwaren  nach  Sansibar.

Den  Hauptgegenstand  der  Einfuhr  nach  Sansibar
bilden  Baumwollwaren.  Indien  bringt  besonders
eine  Spezialität  „kaniki“  in  ausschließlich  blauer
Farbe  auf  den  Markt;  ferner  liefert  es  baumwollene
Behänge  (tentures)  mit  aufgedruckten  Menschen=  und

552

 

Tierfiguren  sowie  auch  einen  weißen  Stoff,  eine
Nachahmung  der  amerikanischen  Fabrikate.  Holland
führt  nur  Baumwollstoffe  für  Frauenkleider  —  kangas
—  ein,  und  zwar  sowohl  „turkey  red“,  welche  in
den  drei  Farben:  rot,  rosa  und  blaßrot  (blanche),
als  auch  „malabars“,  welche  in  den  zwei  Farben:
weiß  und  schwarz  geliefert  werden.  Die  türkischroten
Stoffe  werden  besonders  in  Sansibar  selbst  verkauft;
die  „malabars“  sind  billiger  und  haben  ihr  Hauptabsatzgebiet
  in  Ostafrika.  Die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  importieren  weiße  Baumwollzeuge  —
sogenannte  merrikani  oder  amerikanische  Sheetings,
welche  besonders  im  italienischen  Somalilande  verkauft
  werden  —,  außerdem  einen  weißen  rohen  Stoff
„Drill“  und  Khakistoffe.  England  liefert  Leinwand
(shirtings)  für  Hemden,  kanzous  (langes  weißes
Hemd,  welches  das  Hauptkleidungsstück  der  Neger
bildet),  Bettücher,  Tafelleinen,  Leichentücher  für  die
Eingeborenen,  nansouks  und  mulls-mulls  (Musselinstoff
  zu  feinen  „kanzous“),  leinene  Moskitonetze,
Khakistoffe,  blaue  und  weiße  Kanikistoffe,  klikoiis  (kurze
Stücke  Stoff,  womit  die  Schwarzen  unter  den  „kanzous“
  die  Lenden  gürten),  endlich  einfarbige  Tuche.
Deutschlands  Einfuhr  besteht  vornehmlich  in  Kopftüchern
  für  Frauen  (shawls),  Kaschmir  und  Teppichen.
Aus  Mascat  kommen  Stoffe  für  Turbane  und  Besätze
  für  arabische  Mäntel  (muscat  clothb);  die
Schweiz  sendet  Nachahmungen  von  solchen.  Seidenund
  tuchartige  Stoffe  werden  aus  Frankreich,  Fez,
Decken  und  Tuche  aus  Osterreich-Ungarn  bezogen.
Agypten  macht  einige  Geschäfte  in  Teppichen,  Tapisseriewaren
  und  Fez.  Aus  Aden  gelangen  im
Transitverkehr  Waren  verschiedener  Provenienz  zur
Einfuhr.  (Nach  einem  Bericht  des  französischen
Vizekonsuls  in  Sansibar.)

 

Neue  Liebseuchenverordnung  für  Transvaal  vom
6.  August  d.  IJs.

Die  von  der  Transvaalregierung  am  14.  Januar
  d.  Is.  erlassene  Biehseuchenverordnung?)
scheint  sich  in  der  Praxis  nicht  bewährt  zu
haben,  denn  sie  ist  nach  nur  siebenmonatigem  Bestehen
  durch  neue  „Diseases  of  stock  regulations"
ersetzt  worden.

Unter  den  Abänderungen  finden  wir  zunächst
eine  Verschärfung  der  Einfuhrbestimmungen:  als  neu
wird  verfügt,  daß  das  landwirtschaftliche  Departement
  von  jeder  beabsichtigten  Einführung  von  Vieh,
sobald  es  sich  um  mehr  als  100  Stück  handelt,  in
Kenntnis  zu  setzen  ist.  Die  Anzeige  hat  eine  Angabe
  über  die  Herkunft,  den  Reiseweg,  das  Ziel  zu
enthalten,  ebenso  ist  eine  amtliche  Bescheinigung
darüber,  daß  die  Tiere  nicht  aus  einem  infizierten
Gebiet  stammen,  beizufügen.

Sollte  die  darauf  stattfindende  Untersuchung  die

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  vom  15.  Juli  1903.
Nr.  14,  S.  371

S.  371.
        <pb n="647" />
        Zweckmäßigkeit  einer  Impfung  gegen  irgendwelche
ansteckende  Krankheit  ergeben,  so  ist  der  landwirtschaftliche
  Direktor  befugt,  dieselbe  anzuordnen;  sollte
das  Vieh  verseucht  oder  auch  nur  verdächtig  erscheinen,
  so  ist  es  über  die  Grenze  zurückzuweisen,
oder,  falls  dies  unmöglich  erscheint,  kann  die  Tötung
verfügt  werden.

Verordnungswidrig  importiertes  Vieh  kann  auf
Anordnung  der  zustehenden  Behörde  geschlachtet  oder
sonst  beliebig  zum  Vorteil  des  Fiskus  verwendet
werden.

Im  Gegensatz  zu  der  früher  kostenfreien  tierärztlichen
  Untersuchung  hat  man  nicht  unbeträchtliche
Gebühren  eingeführt.  Sie  betragen  für  Rindvieh
und  Pferde  1  sh,  für  Kleinvieh  3  d  das  Stück.
Dem  gegenüber  wird  Weidefreiheit  auf  den  Grenzstationen
  gewährt;  sollte  jedoch  genügende  Weide
nicht  verfügbar  sein,  sind  Stall=  und  Futterkosten
besonders  vom  Viehbesitzer  zu  tragen.

Eine  allgemeine  Zwangsimpfung  sämtlichen  Viehes
gegen  Seuchen  bereitet  man  anscheinend  dadurch  vor,
daß  der  landwirtschaftlichen  Zentrale  die  Befugnis
verliehen  ist,  eine  solche  anzuordnen,  wo  und  wann
es  ihr  notwendig  erscheint.

Näher  definiert  hat  man  den  Begriff  eines  Tierarztes:
  Nur  wer  Mitglied  des  englischen  „Royal
College  of  Veterinary  Surgeons“  ist  oder  wessen
Diplom  von  jener  Behörde  als  gleichwertig  anerkannt
  wird,  gilt  als  solcher  im  Sinne  der  Verordnung.
  Die  Entscheidung  eines  tierärztlichen
Beamten  wird  übrigens  in  allen  in  sein  Fach
schlagenden  Angelegenheiten  als  endgiltig  angesehen.

Während  man  die  Spezialbestimmungen  über  die
Lungenseuche,  Perlsucht,  Schafräude  und  den  Rotz
nur  durch  unwesentliche  Ausführungsbestimmungen
erweitert  hat,  finden  wir  bei  einzelnen  anderen
Seuchen  einschneidende  Neuanordnungen:

Aufgehoben  ist  das  Verbot,  daß  nach  dem  1.  Mai
1904  nur  noch  gegen  Rinderpest  geimpftes  Vieh
öffentliche  Wege  benutzen  darf.  Dagegen  ist  strengste
Quarantäne  und  Desinfektion,  ferner  die  Impfung
oder  Tötung  von  allem  Vieh,  das  entweder  erkrankt
oder  mit  kranken  Rindern  in  Berührung  gekommen
ist,  angeordnet.

Beim  Texasfieber  ist  die  Bestimmung  außer
Kraft  gesetzt,  daß  alle  verseuchten  Tiere  mit  Zeckenbädern
  zu  behandeln  seien;  dagegen  ist  die  Behörde
befugt,  die  Weide  der  infizierten  Farmen  niederbrennen
  zu  lassen  und  den  Verkauf  von  Heu  der
betreffenden  Farmen  zu  verbieten.

Auch  bei  dem  Milzbrand  hat  man  die  rigorose
Anordnung,  welche  die  Tötung  der  kranken  sowie
die  Zwangsimpfung  der  verdächtigen  Tiere  vorschreibt,
  aufgehoben.  Man  scheint  bei  dieser  Seuche,
wie  auch  bei  der  Maul=  und  Klauenseuche,  in
strengster  Absperrung  und  peinlicher  Desinfektion
sein  Heil  zu  suchen.

Eine  mildere  Praxis  soll  bei  der  Bekämpfung
der  Schweinepest  bezw.  des  Rotlaufs  walten.  Statt

553

 

sofortiger  Tötung  aller  erkrankten  oder  der  Ansteckung
ausgesetzten  Tiere  darf  diese  erst  auf  spezielle  Anordnung
  der  Zentralbehörde  dann  erfolgen,  wenn
die  Krankheit  zweifellos  festgestellt  oder  wenigstens
ein  dringender  Erkrankungsverdacht  vorliegt.

Neu  ausgenommen  hat  man  Bestimmungen  über
die  Räude  sowie  die  Lymphagitis  bei  Pferden,
Maultieren  und  Eseln.  Falls  nach  tierärztlichem
Gutachten  eine  Heilung  nicht  zu  erwarten  steht,  kann
die  Tötung  der  infizierten  Tiere  angeordnet  werden.
Verboten  ist  außerdem  das  Betreten  der  Stallungen;
Geschirre  und  Geräte,  mit  denen  erkrankte  Tiere  in
Berührung  gekommen  sind,  haben  die  Besitzer  zu
desinfizieren.

Von  einschneidender  Bedeutung  ist  die  grundsätzlich
  veränderte  Stellung  der  Transvaalregierung
zur  Entschädigungsfrage.

Nach  Absatz  31  der  alten  Verordnung  wurden
Verluste,  die  die  Viehbesitzer  durch  behördlich  angeordnete
  Tötung  von  Tieren  erlitten  hatten,  unter
gewissen  Bedingungen  vergütet.  So  z.  B.  wurde
für  Rindvieh,  das  sich  bei  der  Sektion  als  krankheitsfrei
  erwies,  der  volle  Wert  (bis  zu  25  8  das
Stück),  ferner  in  Fällen  von  Lungenseuche,  Perlsucht,
Maul=  und  Klauenseuche  bis  zu  zwei  Dritteln  des
Wertes  bezahlt.

In  der  neuen  Verordnung  sind  sämtliche  Festsetzungen
  über  Entschädigungen  in  Fortfall  gekommen.
Es  scheint  danach,  daß  die  Gewährung  derselben
doch  Mißstände  namentlich  dadurch  gezeitigt  hat,  daß
dabei  sehr  hohe  und  oft  schwer  kontrollierbare  Ansorderungen
  an  die  Staatskasse  gestellt  worden  sind.

 

Sollzahlung  an  der  Estgrenze  des  Rongostaates.

Die  Zahlung  der  Zölle  hat  vom  1.  Oktober  1903
ab  in  bar  zu  erfolgen.  Die  Einnehmer  der  an  der
Ostgrenze  des  Staates  errichteten  Zollstellen  nehmen
nur  folgende  Geldsorten  an:  1.  Silbermünzen,
Kupfermünzen  und  Papiergeld  des  Staates;  2.  Gold
der  lateinischen  Münzunion;  3.  das  Pfund  Sterling
zum  Werte  von  25,50  Franken;  4.  den  Maria-Theresientaler
  zum  Werte  von  3  Franken;  5.  die
Rupie  zum  Werte  von  1,30  Franken.  Die  Zölle
können  auch  mit  Wechseln  auf  Sicht  oder  mit  Schecks
auf  Banken  und  Handelshäuser,  die  hinreichende
Sicherheit  bieten,  bezahlt  werden.  Wechsel  und
Schecks  auf  Europa  unterliegen  einem  Aufschlag  von
3  v.  H.

1o  rn  olltiiel  de  P’Etat  Iudépendant  du  Congo.)

Die  Schlafkrankbeit  in  Uganda.

Wie  die  „Pall  Mall“  aus  Uganda  mitteilt,  sieht
Colonel  Bruce,  der  Leiter  der  zur  Erforschung  der
Schlaskrankheit  entsandten  Kommission,  eine  hauptsächlich
  an  den  Ufern  des  Viktoria-Nyanzasees,  aber
auch  sonst  im  Lande  sich  findende  Fliege,  welche  von
        <pb n="648" />
        den  Eingeborenen  „bibu“  genannt  wird,  als  über—
trägerin  des  die  Schlafkrankheit  hervorrufenden
Krankheitsstoffes  an.

Während  bisher  Europäer  sich  einer  Immunität
gegen  diese  fast  immer  tötlich  verlaufende  Krankheit
erfreuten,  sind  jetzt  kürzlich  zwei  Fälle  bei  Weißen
zur  Beobachtung  gekommen,  welche  den  Verdacht,
daß  es  sich  um  Schlafkrankheit  handele,  erwecken.

Die  Behörden  sollen  bereits  in  Erwägung  ge—
zogen  haben,  ob  es  nicht  geratener  wäre,  ihren  Sitz
von  Entebbe  ins  Innere  zu  verlegen.  Die  Church
Mission,  welche  an  dem  Ufer  des  Sees  eine  große
Niederlassung  zur  Erziehung  und  Unterrichtung  von
Eingeborenen  in  verschiedenen  Industriezweigen  gegründet
  hatte,  hat  sich  bereits  auf  Bruces  Rat  entschlossen,
  die  Neugründung  aufzugeben  und  auf  die
etwa  sieben  Meilen  landelnwärts  gelegene  alte  Station
zurückzukehren.

–

Dandel  der  Fidschi-Inseln  im  Jahre  1902.

Die  Einfuhr  der  Fidschi-Inseln  weist  für  die
letzten  vier  Jahre  eine  ununterbrochene  Steigerung
auf;  sie  ist  von  263  044  L  im  Jahre  1899  auf
349  890  ##  im  Jahre  1900,  auf  351  183  #K  im
Jahre  1901  und  auf  526  847  8  im  Jahre  1902
gestiegen.  Zu  der  außerordentlichen  Wertsteigerung
des  letzten  Jahres  haben  vornehmlich  die  vermehrten
Einfuhren  der  Colonial  Sugar  Refining  Company
beigetragen,  welche  ihre  Zuckerfabriken  ausgedehnt  hat.

Die  Ausfuhr  ist  von  548  805  L  im  Jahre  1901
auf  535  171  8  im  Jahre  1902  gesunken.  Rechnet
man  von  dem  letztjährigen  Ausfuhrwert  noch  den
Wert  der  wiederausgeführten  Waren  ab,  so  verbleibt
für  die  auf  den  Inseln  produzierten  Waren  ein
Betrag  von  521  299  8&amp;amp;  übrig.  Der  Ausfall  in  der
Ausfuhr  gegen  das  Vorjahr  hat  seinen  Grund  vornehmlich
  in  dem  niedrigen  Zuckerpreise  und  in  den
verringerten  Verschiffungen  von  im  Lande  destilllertem
  Alkohol.

Die  vier  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  sind
Zucker,  Kopra,  frische  Früchte  und  Alkohol.  Menge
und  Wert  dieser  vier  Produkte  während  der  beiden
letzten  Jahre  veranschaulicht  die  folgende  Ausfuhrliste:



Ausfuhrartikel  Tons  1901  0  Tons7902
Zucker  31  751  380  155  35905  347  691
Kopra  10  626  107  372  10  683  135354
Frische  Früchte  —  23  175  —  25226

Gallonen  Gallonen
Alkohol  137937  17232  20  299  3579

Die  Zuckerindustrie  der  Inseln  hat  eine  steigende
Produktion  aufzuweisen,  obwohl  der  Preis  des  Zuckers
im  Laufe  des  Jahres  1902  von  12  L  auf  7  4  10  sh
zurückgegangen  ist.  Auf  diesen  Preisrückgang  ist  auch
der  Ausfall  in  dem  Werte  des  ausgeführten  Zuckers
zurückzuführen,  der  trotz  des  Ausfuhrüberschusses  von
rund  4000  Tons  gegen  das  Jahr  1901  hervortritt.

554

 

Die  Kopraausfuhr,  welche  der  Menge  nach  derjenigen
  des  Vorjahres  etwa  gleichsteht,  hat  infolge
der  günstigeren  Preise  einen  höheren  Aussuhrwert
erreicht.  Für  die  Folge  wird  eine  noch  größere
Kopraausfuhr  erwartet,  da  die  von  den  Eingeborenen
unter  Aufsicht  der  Regierung  angelegten  Kokosplantagen
  schon  anfangen,  Nüsse  zu  tragen.

Die  Ausfuhr  frischer  Früchte  hat,  obwohl  sie  sich
gegen  das  Vorjahr  bedeutend  gehoben  hat,  den  Stand
der  voraufgegangenen  Jahre  nicht  wieder  erreichen
können.  Hemmend  auf  die  Entwicklung  dieser  Produktion
  haben  einerseits  die  Krankheit  der  Bananenstauden,
  andererseits  die  Konkurrenz  der  Früchte
Queenslands  gewirkt.

Die  Gewinnung  von  Alkohol  als  Nebenprodukt
der  Zuckerproduktion  hat  einen  großen  Rückgang
erfahren,  da  die  Colonial  Sugar  Refining  Company
es  vorzieht,  ihren  Rohzucker  auszuführen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Levuka.)

Derschiedene  Witteilungen.

Achter  internationaler  Geographenkongreß.

Für  den  achten  internationalen  Geographenkongreß,
  der  im  September  1904  in  den  Vereinigten
Staaten  tagen  soll,  sind  Sitzungen  in  Wasdhington,
Newyork,  Philadelphia,  Baltimore,  Chicago  und
St.  Louis  geplant.  Auch  ist  eine  Fahrt  von  St.
Louis  nach  Mexiko  und  weiter  nach  Punkten  von
geographischem  Interesse  in  den  westlichen  Vereinigten
Staaten  und  Canada  vorgesehen.  „

 

Studienreise  des  Professors  Dr.  Büsgen  nach
Liederländisch-  Indien.

Der  Professor  der  Botanik  an  der  Königlichen
Forstakademie  in  Hann.  Münden  Dr.  M.  Büsgen
berichtet  über  die  von  ihm  mit  Hilfe  des  Buitenzorg-Stipendiums
  ausgeführte  Reise:

Am  4.  September  1902  reiste  ich  mit  dem  Reichspostdampfer
  „Hamburg“  von  Genua  ab.  In  Suez,
Aden,  Ceylon,  Penang  hatte  ich  Gelegenheit,  an
Land  zu  gehen  und  bereits  einige  Pflanzen  der
warmen  Klimate  kennen  zu  lernen.  Von  Singapore
fuhr  ich  mit  dem  direkt  anschließenden  holländischen
Dampfer  „Pieter  Bot“  nach  Batavia,  wo  ich  Ende
des  Monats  ankam,  um  nach  eintägigem  Aufenthalt
daselbst  und  Vorstellung  bei  dem  Generalkonsul
v.  Syburg  mit  der  Bahn  nach  Buitenzorg  weiter
zu  reisen.

Am  nächsten  Tage  ließ  ich  mich  durch  den  Leiter
des  Fremdenlaboratoriums,  Herrn  Dr.  Breda  de  Hahn,
im  Garten  installieren  und  machte  Besuche  bei  den
Abteilungsvorständen,  vor  allem  bei  Professor  van
Romburgh,  dem  Vertreter  des  zur  Zeit  in  Europa
weilenden  Direktors  Prof.  Dr.  Treub.  Bei  dem  nächsten
Empfang  des  Herrn  Generalgouverneurs  ließ  ich
        <pb n="649" />
        —  555  —

mich  auch  diesem  vorstellen.  Inzwischen  begann  die
regelmäßige  Arbeit.  Die  Frühstunden  von  6  bis  9
wurden  zu  Gängen  durch  den  Garten  und  zur  Beschaffung
  von  Untersuchungsmaterial  benutzt.  Dann
folgte  Laboratoriumsarbeit  bis  1  Uhr.  Der  Nachmittag
  wurde  ebenfalls  zur  Laboratoriumsarbeit  oder
zum  Literaturstudium  verwandt.  Unterbrechungen
des  regelmäßigen  Tageslaufs  verursachten  Exkursionen
in  die  Umgebungen  Buitenzorgs  und  zwei  größere
Reisen,  die  ich  im  Interesse  des  mir  empfohlenen
Studiums  der  niederländisch-indischen  Forstwirtschaft
unternahm.

Nachdem  ich  mich  brieflich  an  den  Chef  des  niederländisch--indischen
  Forstwesens,  Herrn  Hauptinspekteur
  Bruinsma,  gewandt  hatte,  erschien  am  15.  Oktober
der  Oberförster  J.  P.  Ham  in  Buitenzorg  und  lud
mich  ein,  ihn  auf  einer  Dienstreise  in  die  Wälder
der  Preanger  Regentschaften  zu  begleiten.  Die  Reise
hatte  den  Zweck,  die  Unterlagen  für  ein  Gutachten
über  die  Anträge  verschiedener  Pflanzer  auf  die  Gewährung
  gewisser  Urwaldparzellen  in  Erbpacht  zu
liefern.  Ich  hatte  dabei  Gelegenheit,  noch  kaum  von
Europäern  betretene  Urwälder  zu  sehen  und  die
Gesichtspunkte  kennen  zu  lernen,  nach  welchen  die
Regierung  solche  Wälder  entweder  reserviert  oder
den  Pflanzern  zur  Rodung  und  zur  Anlage  von
Plantagen  übergibt,  nachdem  sie  durch  eine  eigentümliche
  Art  der  Taxierung  einen  Preis  dafür  festgestellt
  hat.  Ferner  gewann  ich  einige  Einsicht  in
den  Betrieb  der  China-,  Tee=  und  Kaffeepflanzungen.
Am  28.  Oktober  kam  ich  nach  Buitenzorg  zurück.

Eine  zweite  Reise  hatte  den  Zweck,  mich  mit  den
Teakwäldern  und  ihrer  Bewirtschaftung  bekannt  zu
machen.  Herr  Bruinsma  hatte  mich  den  beiden
Forstinspektoren  Kollewijn  und  Seubert  empfohlen.
Außerdem  hatte  ich  eine  persönliche  Empfehlung  an
Herrn  Seubert,  der  Deutscher  ist,  aus  der  Heimat.
Ich  reiste  am  10.  Dezember  von  Buitenzorg  ab  und
traf  am  12.  Dezember  mit  Herrn  Seubert  in  Samarang
  zusammen,  um  ihn  dann  auf  einer  Dienstreise
in  die  großen  Teakwälder  der  Provinz  Rembang  zu
begleiten.  Herr  Seubert,  als  der  eine  der  beiden
für  ganz  Java  angestellten  Forstinspektoren,  hatte  die
Aufgabe,  die  Tätigkeit  der  Forstverwalter  zu  kontrollieren.
  Ich  lernte  in  seiner  Begleitung  einerseits
die  Bewirtschaftung  vorhandener  mehr  oder  weniger
devastierter  Teakurwälder,  anderseits  die  Neuanlage
von  Teakpflanzungen  auf  kahlgeschlagenen  Flächen
und  deren  Entwicklung  kennen.  Auch  orientierte  ich
mich  über  das  Eingreifen  privater  Unternehmer  beil
der  Ausbeutung  der  Teakwälder,  worin  mir  Besprechungen
  mit  dem  Direktor  einer  der  wichtigsten
Unternehmergesellschaften  von  Nutzen  waren.  Am
26.  Dezember  trennte  ich  mich  von  Herrn  Senbert,
um  in  Salatiga  den  zweiten  Forstinspekteur,  Herrn
Collewijn,  aufzusuchen.  Er  ist  Chef  der  „Forsteinrichtungsbrigade“
  und  als  solcher  mit  der  Leitung
der  Forsteinrichtungsarbeiten  beauftragt.  Er  erläuterte
mir  während  der  folgenden  Tage  auf  seinem  Bureau

 

die  vorläufigen  und  definitiven  Betriebspläne  und
die  höchst  interessanten  Zuwachsuntersuchungen,  die
unter  Herrn  Bruinsmas  Leitung  seit  einigen  Jahren
im  Gange  sind.

Den  Jahreswechsel  brachte  ich  in  Solo  zu,  wo
es  mir  durch  eine  persönliche  Beziehung  vergönnt
war,  den  originellen  Festlichkeiten,  die  sich  bei  dieser
Gelegenheit  abspielen,  am  Hofe  des  einheimischen
Fürsten  und  im  Hause  des  holländischen  Residenten,
Herrn  de  Vogel,  beizuwohnen.

Am  3.  Januar  reiste  ich  mit  einer  Empfehlung
des  Herrn  Seubert  nach  Magelang,  um  durch  den
dortigen  Oberförster,  Herrn  van  Schranendijk,  Einsicht
  in  die  zur  Wiederbewaldung  entwaldeter  Berge
gemachten  Versuche  zu  gewinnen.  Auch  hier  konnte
ich  an  einer  Dienstreise  teilnehmen,  die  mich  auf  die
Berge  Andong,  Telemopo  und  Merbabu  führte  und
mir  einen  guten  Einblick  in  die  betreffenden  Kulturen
verschaffte.

Am  11.  Januar  kehrte  ich  nach  Buitenzorg  zurück,
nachdem  ich  unterwegs  noch  Tjilatjap  und  die  Insel
Nusa  Kembangan  besucht  hatte,  um  den  Urwald  des
Tieflandes  kennen  zu  lernen.

Die  mir  nun  noch  verbleibenden  sechs  Wochen
verwandte  ich  auf  die  Ergänzung  meiner  Reiseeindrücke
durch  Studium  der  niederländisch-indischen  forstlichen
Literatur  und  auf  die  Erweiterung  meiner  gleich  nach
der  Ankunft  in  Buitenzorg  begonnenen  Wurzelstudien.
Dem  mir  bei  Erteilung  des  Stipendiums  ausgesprochenen
  Wunsche  gemäß,  das  Verhalten  der
Wurzelsysteme  tropischer  Kulturpflanzen  auf  verschiedenen
  Bodenarten  kennen  zu  lernen,  hatte  ich  schon
im  Oktober  in  dem  mit  dem  Buitenzorger  Garten
verbundenen  Kulturgarten  in  Tjikenment  bei  Buitenzorg
  Beete  herrichten  lassen,  von  denen  eines  den
natürlichen  Boden  behielt,  die  beiden  anderen  verschieden
  starke  Zusätze  von  Kalk  bekamen.  In  diese
Beete  pflanzte  ich  Coffea  liberica.  Theobroma  Cacao,
Thea  assamica,  Caryophyllus  aromaticus,  Cola
acuminata,  Cinnamomum  zeylanicum,  Castilloa
elastica,  Albizzia  moluccana,  Pithecolobium
saman,  Caesalpinia  corraria  und  dasyrachis,
Erisdendron  anfractuassum  und  Swietenia  mahagonyEnde
  Februar  wurde  das  Aussehen  der
Pflanzen  notiert  und  eine  Anzahl  von  Exemplaren
jeder  Art  zur  genaueren  Untersuchung  der  Wurzelsysteme
  herausgenommen  und  konserviert.  Zum  Teil
dieselben  Pflanzen  kultivierte  ich  in  Schrägkästen  zur
direkten  Beobachtung  der  Wurzelsysteme.  Ferner
untersuchte  ich  eine  große  Anzahl  von  Wurzeln  sehr
verschiedener  Holzpflanzen  aus  dem  Buitenzorger
Garten,  aus  Tjikenment  und  von  der  zum  Garten
gehörigen  Urwaldstation  Tjibodas,  die  ich  zur  Materialgewinnung
  zweimal  besuchte.  Das  Resultat  der
Wurzeluntersuchungen  gedenke  ich  seiner  Zeit  in  einer
besonderen  Publikation  niederzulegen.

Kurz  vor  meiner  Abreise  nach  Europa  ermöglichte
mir  Herr  van  Romburgh  noch  eine  Exkursion  nach
der  Regierungs  =  Guttaperchaplantage  Tjipetir.  Ich
        <pb n="650" />
        machte  mir  genaue  Notizen  über  die  Guttaperchakultur,
  welche  ich  meinem  forstlichen  Bericht  einfügen
werde.

Neben  den  oben  erwähnten  Hauptarbeiten  bemühte
  ich  mich,  durch  Wachstumsmessungen  an  verschiedenen
  Pflanzen  eine  Vorstellung  von  der  Intensität
  der  Produktion  organischer  Substanz  in  den
Tropen  zu  gewinnen.  Dabei  untersuchte  ich  genauer
eine  Costusart,  welche  auf  eigentümliche  Weise  ihr
Wachstum  selbst  registriert.  Auch  hierüber  gedenke
ich  einen  Aufsatz  zu  veröffentlichen.  Auch  der  forstliche
  Bericht  ist  auf  Publikation  berechnet.

Endlich  war  ich  bestrebt,  außer  den  Kulturpflanzen
  auch  die  übrige  javanische  Flora  etwas
kennen  zu  lernen  und  habe  zu  diesem  Zweck  in  den
Teakwäldern  und  am  Merbabu  Herbarien  angelegt.
Außerdem  bringe  ich  in  einigen  Kisten  Alkoholmaterial
zur  Fortsetzung  der  Wurzeluntersuchungen  und  Objekte
zur  Demonstration  in  meinen  Vorlesungen  mit  nach
Hause.

Das  Klima  in  Buitenzorg  ist  mir  durchaus  wohltätig
  gewesen,  wozu  freilich  der  mit  den  obenerwähnten

Reisen  verbundene  häufigere  Ortswechsel  beigetragen

haben  mag.

Bezüglich  meiner  sonstigen  Erfahrungen  muß  ich
hervorheben,  daß  sowohl  der  Herr  Generalgouverneur
als  namentlich  die  Herren  Forstbeamten,  mit  denen
ich  in  Berührung  gekommen  bin,  an  der  Spitze  ihr
Chef,  Herr  Bruinsma,  ferner  die  Beamten  des  botanischen
  Gartens  mir  das  denkbar  größte  Entgegenkommen
  erwiesen  haben.  Besonderen  Dank  schulde
ich  Herrn  Generalkonsul  v.  Syburg,  der,  wie  allen
Deutschen,  auch  mir  aufs  liebenswürdigste  und  bereitwllligste
  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  stand.

Da  meine  Rückkehr  nach  Münden  wegen  des
Semesteranfangs,  etwa  am  20.  April,  erwartet  wurde
und  ich  unterwegs  noch  Singapore  und  Agypten
besuchen  wollte,  reiste  ich  am  1.  März  mit  einem
holländischen  Dampfer  von  Batavia  ab,  um  in  Singapore
  Prof.  Ridley,  den  Direktor  des  dortigen  botanischen
  Gartens,  auszusuchen.  Herr  Ridley  empfing
mich  und  den  gleichzeitig  auf  der  Rückreise  begriffenen
Buitenzorg-Stipendiaten  Dr.  Busse  mit  großer  Liebenswürdigkeit,
  zeigte  uns  den  Garten  und  machte
mit  uns  eine  Exkursion  auf  den  niederen  Berg
Bukit-Timah,  der  mich  besonders  wegen  der  daselbst
wild  wachsenden  und  angebauten  Guttaperchapflanzen
interessierte.  Dort  und  bei  einem  Ausflug  nach
Johore  erhielt  ich  auch  einige  Ausschlüsse  über  das
Forstwesen  dieses  Teils  der  malayischen  Halbinsel.

Am  9.  März  verließ  ich  Singopore  mit  dem
Reichspostdampfer  „Preußen“,  um  etwa  14  Tage
später  in  Suez  wieder  an  Land  zu  gehen  zur  Ausführung
  des  geplanten  Besuchs  in  Agypten.  Unterwegs
  halten  wir  in  Aden  einige  Stunden  Aufenthalt,
die  ich  zur  Einsammlung  einer  ziemlichen  Anzahl
von  Wüstenpflanzen  benutzen  konnte.  Ausnahmsweise
zeigten  die  sonst  ganz  kahlen  Berge  einen  grünen
Schimmer,  und  eine  ganze  Anzahl  von  Pflanzen  war

556

 

in  Blüte  zu  finden.  Die  beste  Einführung  in  die
Wüstenflora  aber  erhielt  ich  in  Kairo,  wo  ich
das  Glück  hatte,  die  Professoren  Schweinfurth
und  Ascherson,  die  besten  Kenner  der  ägyptischen
Flora,  zu  treffen.  Mit  ihnen  machte  ich  mehrere
höchst  lehrreiche  Exkursionen.  Ein  mit  Herrn  Axel
Preyer  geplanter  Ausflug  in  das  Kulturland  kam
leider  nicht  zur  Ausführung.

Am  Montag  vor  Ostern  verließ  ich  Agypten  mit
einem  der  kleinen  schnellen  Dampfer,  welche  die
englisch-indische  Post  nach  Brindisi  befördern,  um
von  hier  mit  nur  kurzen  Unterbrechungen  nach  Hause
zurückzureisen.

—  —

Der  Pandel  Bamburgs  mit  den  deutschen  Schutzgebieten
im  Jahre  1902.

Die  unlüngst  veröffentlichten  Übersichten  über
Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt  im  Jahre  1902
geben  über  den  Hamburgischen  Handel  mit  den  deutschen
  Schutzgebieten  folgende  Zahlen:

A.  Einfuhr  im  Jahre  19002.
Aus  Deutsch-Westafrika

(Togogebiet  und  Kamerun).
dz  Wert:  Mk.

 

Kakao  .  5  324  599  630
Roher  Tabak  ..  113  9  000
Kolanüsee:e  52  2180
Rotholz  694  8  760
Medizin.  Wurzeln,  Rinden  usw..  340  20  090
Gummi  Koal  76  7  650
-  elastikum  .  .47211772740
Altes  Messing  .  .  129  6  250
Pferde  .  ..  Stück  2  2  400
Andere  lebende  Tiere.  .  —  2570
Elefantenzähne  und  Elsenbein  .437  65668260
Palmöl  25  474  1  188  930
Ebenhollz  4  811  75  040
Mahagoniholz  .  Vioo  ebm  1262  3320
Palmkerne  ..  .  140233  8667  620
Baumwolle  ..  91  7270
Naturalien  und  Kuriositäten  137  36  870
Andere  Wen  —  9860
Passagiergut  .  116  18  540
Zusammen  183  322  8  005  980

1901  134  443  6  075260

1900  118  209  7  057  740

1899  114  706  6  741  890

1898.  99  692  5  116  130

Aus  Deutsch-Südwestafrika.
dz  Wert:  Mk.

Gummi  arabikum  .125  8890

=  elastionon.  30  10  480
Robbenselle  .  ...142  17  500
Pelzfelle  kg  750  6  590
Elefantenzähne  und  Elfenbein  .  200  3  000
Hirsch=  und  Rehhörner  60  16  910
        <pb n="651" />
        dz  Wert:  Mk.
Ammoniakhaltiger  Guano  9693  110  800
Straußfedern  .kg  640  14  500
Schafwolle  .  37  4900
Naturalien  und  Kuriositäten  80  53  730
Andere  Waren  .  —  7  110
Passagiergut.  .....  62  19  400
Zusammen  10  271  273840
1901.  9  338  222940
1900  20  003  329  580
1899  18  363  256  870
1898.t  11  561  177  080
Aus  Deutsch-Ostafrika.

d2  Wert:  Mk.
Kaffee.  3  478  328  480
Pfeffer  ..  ..139  8950
Vanille  .  .  ...  .  kg  4560  11  650
Andere  Gewürze  25  3  260
Rum  hl  243  7960
Mais.  1  355  13  710
Glimmer  78  12  430
Gummi  Kopal  47  7  280
=  elastikum  1  368  810  650
Lebende  Tiere  —  2850
Trockene  Rindshäute  23  2200
Hirsch=  und  Rehfelle  .  14  3  130
Pelzfelle  kg  370  1  930
Elefantenzähne  und  Elfenbein  .  130  2  060
Hirsch=  und  Rehhörner  4  8  390
Wachs  ..  27370530
Sesamsamen.  2  862  80  070
Ebenholz.  ..  467  2060
Andere  fremde  Nutzhölzer  702  3  450
Bast  und  andere  Flechtstoffe  485  22  410
Borke  und  Lohe  ..  486  4860
Erdnüsse.  100  2970
Kopra  1  126  39  330
Manllahapf,  Sisal  usw.  .342  23340
Feine  Holzwaren  .  kg  670  2860
-Eisenwaren  .  39  3  490
Naturalien  und  Kuriositäten.  119  23  950
Andere  Waren  —  8  490
Passagiergut.  ....  65  12  980
Zusammen  14  034  1525.720
1901  12552  1348  500
1900  7  654  1  45  140
1899  7  129  1267  090
1898.  6  955  1  039  910

Aus  dem  Bismarck-Archipel.
42  Wert:  Mk.
Perlmutterschalen  193  51  300
Schildpatt  kg  70  2  190
Kopra  .  9966  345  200
Andere  Waren  ...  —  1600
Zusammen  10  167  400  290
1901  7  131  262  090
1900  2  025  72290
1899  80  22  620
1898  278  13  540

557

 

 

 

 

 

Aus  Neu-Guinea.  d  Wert:  Mk.
Gummi  Kopal  232  9000
Muschelschalen  71  3  450
Nußbaumholz  #½0  chm  4185  14  520
Zedernholz  .  .  2179  6760
Andere  fremde  Nubhöizer  .  250  6  470
Kopra  .  .134850000
Neues  Tauwerk  ...  29  3750
Naturalien  und  Kuriositäten.  55  18  510
Andere  Waren.  —  4170
Zusammen  2713  115  630
1901.  392  8  300
1900  412  7  830
1899  228  4580
1898  27  1  390

Aus  den  Karolinen-Inseln.
d2  Wert:  Mk.
Schildpatt  kg  160  4  170
Kopra  874  28  840
Steinnüsse  .  236  4  440
Naturalien  und  Kuriositäten.  kg  160  2  200
Andere  Waren.  .  —  1740
Zusammen  1  121  41  390
1901.  68  5  940
1900  7372  220  680
1899  130  4  310
1898  123  3  020

Aus  den  Marschall-Inseln.
d2  Wert:  Mk.
Kopra  .  12  096  380  550
Naturalien  und  Kuriositäten  kx  950  2  120
Andere  Waren  —  750
Zusammen-  12  110  383  420
1901.  3800  111  900
1900  3011  78  930
1899  124  3  030
1898.  3875  110550

Aus  den  Schiffer-Inseln.
d2  Wert:  Mk.
Kakao  50  7  570
Kopra  1  433  513  030
Naturalien  und  Kuriositäten.  12  4580
Andere  Waren  .  —  1100
Zusammen  14496526280
1901.4922177340
1900.3104  99  150
1899  1  082  45  250
1898  43  10  510

B.  Ausfuhr  im  Jahre  1902.
Nach  Deutsch-Westafrika
(Togogebiet  und  Kamerun).

Wert:  Mk.
Kassee  ......  dz  16  2280
DTeee  -  15  3  500
Raffinaden  ....  2319  59  620
Roher  Tab  .  .  .  ..  -  2966  334970
Fabrizierter  Tabak.  .  .  ..  -  57  8190
Zigarren  .  Mille  910  40  790
        <pb n="652" />
        Zigaretten  d2  11
Reis  22  660
Gewüre  .  -  17
Getrocknetes  Obst  .  -  39
Frisches  Gemuse  -  120
Wein  .  1112218
Schaumwem  .  Flasch.  18710
Rum  hl  10  325
Kognak  -  111
Korn-,  Kartoffelspiritus  u.  Sprit  1870
Genever  é  1355
Likör  und  anderer  Branntwein  -  32
Fruchtsaft.  .....  -  343
Bier  46061
Mineralwasser  .  FlUAtksgesstO
Hafer.  .....  d?  237
MWMais  -  316
Kartosseln.  -  996
And.  Erzeugnisse  des  z  Landbaues  -  182
Weizenmehl.  .  -  428
Roggenmehl.  i  272
Brot.  .....  "  2270
Heriggag  -  60
Sardinen  -  99
Andere  zubereitete  Fische  -  184
Getrocknete  Fische  :  5230
Gesalz.  und  geräuch.  Fleisch  4122
Würste.  -  182
Anderes  zubereitetes  Sleisch  -  798
Natürliche  Butter  -  202
Schmalz  .  ..  -  153
Käse  -  49
Kondensierte  Milch  -  265
Aonserpierte  Milch  -  59
See-,  Koch=  und  Steinsalz  :  12  715
Konserven  1107
Schokolade  und  Zuckerwaren  -  383
Gebrannter  Kassee  -  63
Andere  Vertehrungegegenstande
Bauholz  ..  :  11  835
Stabholz  -  125
Zement  .....  -33757
Kalk........  s1819
Steinkohlen  20584
Anderes  Bau=  u.  Brennmaterial
Lackfarben  ...  -  45
Firnisse  .  -  68
Zubereitete  Farben  OD  545
Andere  Farbewaren  -  99
Terpentinöb  -  38
Medizinische  Salze  -  125
Andere  Drogen  u.  bhemikaiten  -  189
Schleifsteine  ...  -  35
Blei  -  96
Eisen  in  Stangen.  1830
Stahl.  -  66
Kupfer=  u.  andere  Scheidemunte  -  12
Messing  .  -  29
Gewalztes  gink.  -  67
Andere  Metalle  -  69
Gewalzte  Eisenbleche  -  277
Kupferdraht  -  36
Messingdraht.  -  400
Sohlleden  kg  600
Muschelschalen  d  190
Teer  -  611
Raffiniertes  Petroleum  ..  s3073
Mineralschmieröle  .  -  249
Steinkohlenteeröle  -  196
Leinöl  .  -  102
Speiseöle  -  20
Nutzhölzer  1  016
Lebende  Pflanzen  -  12

9200
351  450
2320

3  730
2730
146  010
57  970
165  140
29  000
48  310
4  050
55  290
19  840
245  800
55  720
4380
4260
12  890
4380
12  540
8310
64260
2950
10  870
18  840
218  850
193  710
32790
64  880
48  860
18  010
8  170
24  710
3920
36  480
183  640
25  010
10  320
27  420
111  090
2500
137  610
5220
38540
1  710
4320
5060
34  500
6430
3380
4380
60  900
2320

3  040
30  630
3870
23  700
3  110
3330
6000
6030
7070
45  890

558

Wert:  Mk.

 

Baumwollabsalll.  .
Baumwollengarn..  .

Wollen-  und  Halbwollengarn  .

And.  Rohstoffe  u.  Halbfabrikate

Seiden=  und  Halbseidenwaren.

Wollen=  und  Halbwollenwaren.
Baumwollenwaren.

Leinene  u.  baumw.  Leibwäsche
Segelleinen  ...
cacke..

Andere  Leinenwaren  aller  Art.
Wachstcihygg
Herrenhütte
Herrenkleider.  .

And  fertige  Kleider  u.  Kutwe
Posamentierwaren
Strumpfwaren

Andere  Manufakturwaren
Neues  Tauwerk.

Segelgarn

Andere  Seilerwaren.

Bast=  und  Strohgeflechte
Korkwaren

Mobilien.

Fässer

Andere  Holzwaren

Schirme

Gummiwaren  aller  Art
Ledernes  Fußzeug

Andere  Lederwaren

Papier

Dachpappe  und  Asphaltfilzl
Papier=  und  Pappwaren.
Schreibmaterialien.

Gedruckte  Bücher
Hohlglaswaren

Tafelglas

Spiegel

Glasperlen-Andere

  Glaswaren

Ordinäre  Tonwaren
Porzellan.

Steinzeug  und  feine  Tonwaren
Andere  Steinwaaren
Eisenbahnschienen  und  iaschen
Eiserne  Röhren.
Andere  grobe  Eisenwaren
Eiserne  Nägel  ..
AnderescmeEcsenwaren.
Fahrräder  und  Fahrradteile
Bleiwaren

Waren  aus  edlen  Metallen.
Telegraphenkabel
Zinkwaren  .
Kupfer=  und  Messingwaren  .
Andereivcetallwaren.
Lokomotiven  und  Lokomobilen.
Nähmaschinen
Dampfkessel.

Andere  Maschinen.
Musikinstrumente  aller  Art
Telegraphenapparate  usw.
Mathemat.  u.  and.  Instrumente
Taschenuhren.  .  .  .
Stutz-  und  Wanduhren  .
Eisenbahnachsen  und  -räder
Wagen  und  Wagenteile
Wasserfahrzeuge.
Geweheer
Schießpulver  .
Patronen  und  Zindhuch
Zündhölzer  .  .
Bürstenbinderwaren

ae  m  a#nm  m  ½

v  m  m  „  s  „

242
kg
42

M  *  *

&amp;amp;  d

S.n
§cS#d

Wert:  Mk.

4230

105  170

2  020
10  160
27750
30  370

7230
46  170

3  070
83  040

4  801)

5400
56  010
84  420
29310

2220
39  260

6  900

5990

6  190

2210
12  180

2670
90210
67500
92  320
24  870

4780
48280
56  000
21  510

6610
15920

260)
18860

7460

8  180

6  080
89  450
10  360

3  700
13  31
33  380

2  W0
66  010
16  510

153  470

9190

344  590

2  530
7  480
9840
5  0  nn
7920
51  200
13  40
3  800
14  070
4500
20  620
13  500
20220
16  230
3  440
3  040
31  490
10  55)
53  864)

184  850
178  MIMT

16  600
27  54##)
4  5140
        <pb n="653" />
        559

Kondensierte  Milch.

See-,  Koch=  und  Eteinsaiz

Wert:  Mk.
Knöpfe.  d2  24  4120
Pfeifenwaren.  ...  -  215  12570
Spielwaren..  ...  -  14  2  730
Kurzwaren  -  148  44  270
Stearin=  und  Paraffinlichte  39  3750
Seise  .  -  918  25  690
Toiletteseife  ..  -  73  8810
Andere  Parfümerien  .  ..  -  473  42  810
Andere  Industrieerzeusnifs  e.  6750
Passagiergntt  ..  -  72  23890
Zusenmen  a-  200  394  7  659320
162  812  6867  030
1900  161  9599  7807720
1899  .17  783  6  166  610
1898  149  106  5327  120

Nach  Deutsch-Südwestafrika

einschließlich  Walfischbai).

Kaffeen.  dz  2065
Tee  -  132
Kristallzucker  ......  -  97
Raffinaddden  2052
Farin  .....  -  370
Roher  Tabak  12
Fabrizierter  Tabat  383
Zigarren.  Mille  1672
Ziggretten  ..  dz  33
Reies  -138  688
Gewürze  ..  -  24
Getrocnete  Siefeuche  53
flaumen  105

Anderes  g  L  175
Frisches  emüse  ..  ..  -  166
Wein  L  396
Schaumwein.  uac.  11  980
Rum  408
Kognggz  OD  237
Korn-,  Kartoffelspiritus  u.  Sprit  -  56
Genever  O’  283
Likör  und  anderer  Branntwein  299
Fruchtsaft.  *  69
Bier  6393
Essig  ..  -  30
Minsraiwofser  .  El.  u.  Krüge  57  656
Hafer.  .....  .  dz  10017
Mals  -  284
Bohen  -  124
Erbsen  293
Linsen  73
Kartoffeln  1  622
And.  Erzeugnisse  des  Landbaues  -  194
Kaffeesurrogate  -  21
Weizenmehl  .....  -3021
Roggenmehl  ....  -2547
Andere  Mehlsorten  ....  -  88
Graupen,  Grütz,  Gries  -  166
38  .  ...  -  902
Bro  ...  i3428
Nudeln  und  Ntallaroni  ...  -  460
Heringe  ...  ...  -  69
Sardinen  ..  -  32
Andere  zubereitete  dische  129
Kaviar  *P  200
Stiere  Stück  12
Gesalzenes  u.  heraucheries  dileisch  dz  550
Würste.  -  327
Anderes  zubereitetes  Fleisch  -  969
Natürliche  Butter  -  420
Margarine  ...  -  54
Schmaz  -  526
Käse  -  149

Wert:  Mk.
182300
24  650
2120
50  370
6920
2940
98  110
72800
27970
350  790
3  180
3070
9040
15  400
3  650
65  170
53  940
32230
42  890

2470

18  510

 

Suppentafeln
Konserven
Schokolade  und  Zuckerwaren
Gebrannter  Kaffee
Andere  Verehrungägegenstände
Bauholz
Hemert

—.
Steinkohlen

Anderes  Bau=  u.  Brennmaterial

Firnisse

Zubereitete  Farben

Andere  Farbewaren

Soda

Andere  Salze

Andere  Drogen  und  Chemikalien
Eisen  in  Stangen  und  Platten
Stahl

Kupfer

Gewalztes  Zink.

Andere  Metalll
Verzinnte  Eisenbleche:)
Stahldraht  ..
Messingdraht.

Pferde

Sohlleder

Anderes  Leder

Paraffin,  Vaseline
Raffiniertes  Petroleum
Rohes  Petroleum
Mineralschmieröle
Leinö

Speiseöle

Nutzhölzer.

Shoddy

Schumwonabfan.
Baumwollengaon

Andere  Rohstoffe  u.  Halbfabrikate
Wollen=  und  Halbwollenwaren.
Baumwollenwaren

Leinene  u.  baumwoll.  bebwashe
Segelleinen

Söäcke  ..
Andere  Leinenwaren  ..
Wachstuch

Herren-  und  Damenhüte
Herrenkleider

And.  fert.  Kleider  u.  wutwaren
Posamentierwaren.
Strumpfwaren

Andere  Manufakturwaren
Neues  Tauwerk  .
Andere  Seilerwaren
Mobilien

Andere  Holzwaren.
Gummiwaren  aller  Art
Ledernes  Fußzeug

Andere  Lederwaren

Papier  ..
Dachpappe

Papier=  und  Pappwaren.  ..
Decken  aus  Boulinikon
Schreibmaterialien.

Gedruckte  Bücher
Lithographien  usw.

Taselglas

Spiegel  u.  belegtes  Spiedelslas
Glasperlen  .
Anderchaöwaren

Porzellan.

Steinzeug  und  feine  Tonwaren

 

d2z

w  amn  n  n½m

uu

l——l—.....—————

#  ##  A  l  #  #  □—  ##  —  #u  #  #  V

rs
dz

245
1390
15
979
584
102

10  640
17  645

1  109
39862

192
219
178
140

Wert:  Mk.

25  680
5  780
2530

118  050

45  020

11  740

16  120

106  200

75  450
3  190

90  140

62  330

18  010

1  770

22280
2210
30  420
10  800
2300
17  370
11  270
9350
2  020
2940
15  870
14  370
6770
        <pb n="654" />
        Wert:  Mk.
Eisenbahnschienen  und  (laschen  dz  6440  119  650
Eserne  Röhren  -  152  6  950
Eiserne  Ne  -  117  4340
Andere  Eisenwaren  .  -7377  382  400
Waren  aus  edlen  Meiallen.  kg  27  2090
Zinkwaren.  ..  d2  23  3  480
Zinnwaren  kg  570  2040
Kupfer=  und  Messingwaren  d2  146  29240
Andere  Metallwaren  -  159  23  420
Lokomotiven  und  Lokomobilen  -  23  5950
Nähmaschinen  -  17  3  670
Andere  Maschinen  -  877  93  530
Klaviere  usw.  und  Klaviaturen  -  18  4720
Andere  Musikinstrumente  -  50  13  150
Telegraphenapparate  usw.  .  -  61  19  060
Mathemat.  u.  and.  Instrumente  -  22  19600
Taschenuhren  .  kg  51  2390
Stutz-  und  Wanduhren  .  -  740  2890
Eisenbahnfahrzeuge  dz  168  12  370
Andere  Wagen  und  Wagenteile  -  673  27  750
Gewehre  .  -  38  28810
Geschütze  und  Geschützleile  -  129  33  700
Dynamit  u.  andere  Sprengstoffe  -  604  116  260
Patronen  und  Zündhütchen:  -  214  44  840
Zündhölzer  .  .  -  173  9  960
Andere  Zündwaren  -  33  4310
Bürstenbinderwaren  -  31  5300
Pfeifenwaren.  OD  15  9  980
Spielwaren  -  19  3640
Kurzwaren  -  175  54  870
Stearin=  und  Parafftuichte  -  59  6300
Seifsfe  -  920  37940
Parfümerien  -  181  20370
Andere  Industrieerzeugmisse.  9230
Passagiergut.  OD  412  79500
Zusammen  dz  191  415  6272610
901  229374  7720520
1900  é  158  5900  6  171  330
1899  é*  161  782  6003250
1898  ·:  89  103  4055  420
Nach  Deutsch-Ostafrika.  Wert:  Mk.
Dee  .  .  kg  810  2340
Kristallzuder  d  334  6  620
Raffinaden  13539  32  680
Zigarren  Mille  436  24  190
Getrocknetes  LT  d2  29  2220
Wein  .  .  lil  392  63  840
Schaumwein.  Flashen  7270  24  050
Kognat...  .  .  .  ....  L  244  39  260
Genever  .  -  132  4150
Likör  und  anderer  Branntwein  -  222  39  830
Fruchtsaft.  -  37  4500
Bier  .  é  1504  102  730
Mineralwasser  Söl.u.  Krge  4  464  4090
Malz  dz  123  3330
And.  Erzeugnisse  des  Landbaues  -  107  2080
Weizenmehl  -  100  3070
Zubereitete  Fische  -  60  9420
Gelatzenes  u.  geräuchertes  Zleisch  -  117  22  890
Wurste  -  67  12250
Anderes  zubereitetes  2  -  114  19770
Natürliche  Butter  -  98  22  900
Schmalez  -  51  6520
Kase  -  36  6  680
Kondensierte  Milch  -  25  2210
Konserven.  -  668  104  800
Schokolade  und  Zuckerwaren  -  67  11  840
Andere  Verzehrungsgegenstände  17  770
Bauholz  .....  -  531  6  360
zement  5117  18  100

Brennmaterial

12270

5600

 

Zubereitete  Farben

Andere  Farbewaren
Säuren

Chinin  und  dessen  Salze.
Andere  Salle

Andere  Drogen  u.  Chemikalien
Eisen  in  Stangen  und  d  Platten
Stahl  .

Kupfer  .

Messing

Rohes  And  gewalztes  Zink.
Gewalzte  Eisenbleche
Verzinnte  Eisenbleche.
Messingbleche  .
Kupferdraht

Messingdraht.

Leder  aller  Art
Mineralschmieröle

Leinöb

Olein  und  andere  sette  Ole.
Lebende  Pflanzen

And.  Rohstoffe  u.  Halbsabrikate
Wollen=  und  Halbwollenwaren.
Baumwollenwaren.

 

Leinene  u.  baumwoll.  Leibwasche

Segelleinen
Söäcke

Andere  Leinenwaren  aller  Art.

Wachstuch  .

Herren-  und  Damenhuͤte
Herrenkleider  .

And.  fert.  Kleider  u.  pubwaren
Strumpfwaren

Andere  Manufakturwaren
Mobilien
Fässer

Andere  Holzwaren.
Schirme  .
Gummiwaren  aller  Att
Ledernes  Fußzeug

Andere  Lederwaren

Papier

Papier=  und  Pappwaren.
Schreibmaterialien

Gedruckte  Bücher

Gemälde

Tafelglas

Glasperlen  .

Andere  Glaswaren  aller  Ari
Tonfliesen  ....
Porzellaii

Steinzeug  und  feine  Tonwaren
Andere  Steinwaren  .
Eiserne  Nägel  .
Andere  Eisenwaren  aller  Art  .
Fahrräder  und  Fahrradteile
Kupfer=  und  Messingwaren.
Andere  Metallwaren.
Lokomotiven  und  Lokomobilen
Maschinen  aller  Art
Treibriemen

Klaviere  usw.  und  Klaviaturen
Andere  Musikinstrumente.
Telegraphenapparate  usw.  .
Mathemat.  u.  andere  Instrumente
Taschenuhren.  ...
Wagen  und  Wagenteile
Gewehre  .
Geschütze  und  Geschützteile
Patronen  und  Zündhucchen
Zündhölzer
Kurzwaren

Lichte

d2

kg
dz

——*.*—————
8  N

r  #  #

S—  *

eneee  e  sseaosanm

em  ½

7—
·

42

Wert:  Mk.

16  630
7  460
4580
3  070
3  610

49910

14  840
7770
2930

10  280
3560
5  570
2770
3210

14220

4V  190
2530
3  800
2250
2840
2420

17  250

11  800

112  980

37  750
3640
3  860
2560
6  660
4260

56  140
9  050

14  310
2020

18  460
4020

16  320
6  730
2070

41  400

34  100

20320

13  970
3  050

11  560
4750
2410

20  780

13  130
2  900
4150
3  710
2890
3  850

207  370
5210

16  860

15  750

22  070

105  510
2810
4  5500
4250
7700

22  540
4  00
5  740

33  430
3030

38  1½91)
5  800

13  460
2  020)
        <pb n="655" />
        561

–

Wert:  Mk.

Seife  d  903  30  490
Parfümerien  .  -  34  6210
Andere  Indujtrieerzeuanisse  12  510
Passagiergut.  -  641  105350
*  ammen  dz  32520  2033220
1901.  .  37364  2298  980
1900  "*  106  886  3  607  840
1899  :  43697  2058220
1898  36327  2106640
Nach  Neu--Guinea.  Wert:  Mk.
Fabrizierter  Tabak.  d42  27  8840
Likör  und  anderer  Branntwein  L  10  1700
Bier  ....  -  63  4480
Zubereitete  Fische  d2  26  4100
Gesalzenes  u.  geräuchertes  Fleisch  -  24  2540
Anderes  zubereitetes  Fleisch  -  50  8  170
Natürliche  Butter  -  12  2  860
Konserven  -  41  5690
Andere  Verzehrungsgegenstände  9200
Zubereitete  Farben  -  49  2120
Andere  Rohstoffe  u.  Halbfabrikate  2890
Baumwollenwaren  -  14  3570
Leinene  u.  baumwoll.  Leibwajche  -  11  3750
Segelleinen  .  kg  750  2  000
Andere  Manufakturwaren  «  3  460
Eisenwaren  d2  58  3  010
Kupfer=  und  Messingwaren.  -  11  3  160
Zündhölzer  -  29  2  080
Andere  Industrieerzeugnisse.  7520
Zusammen  d2  679  81  140
1901  "  2  072  166  570
1900  1250  98300
1899  790  65220
1898  -  262  13  640
Nach  dem  Bismarck-Archipel.  Wert:  Mk.
Fabrizierter  Wock.  d  122  19  360
I#igarren  .  Mille  114  5160
ein  bl  43  5430
Kognak  -  14  2000
Bier  -  424  80  210
Zubereitete  Fische  d2  40  4950
Gesalzenes  u.  eräuch.  -.  -  26  8110
Anderes  zubereitetes  Fleisch.  .  -  70  9  670
Natürliche  Butter  -  29  5650
Konservoen  -  72  8790
Andere  Verphrungsgegenstinde  11.050
Zement  .  -  510  2310
Firnisse  .  -  53  2730
Andere  Farbewaren  -  151  8290
Gelbmetalll  -  56  6  400
Andere  Rohstoffe  u.  Halbfabrikate  6060
Baumwollenwaren  -  104  30  470
Leinene  u.  baumwoll.  Leibwasche  kg  520  2  070
Segelleinen  d2  31  7720
Söäcke  -  107  3310
Herren-  und  Damenhüte.  kg  700  4600
Herrenkleider  22  15  8690
And  ferti  i96  e  Kleider  u.  Putzwaren  kg  900  4190
Andere  Manufakturwaren  2  430
Neues  Tauwerk.  .  d2  27  4200
Holzwaren  -  22  3  010
Lederwaren  aller  Art.  -  19  8  020
Gedruckte  Bücher  kg  560  2750
Steinzeug  und  feine  Tonwaren  dz  41  4390
Eisenwaren  -  313  25990
Andere  Metallwaren  -  30  66510
Maschinen  aller  Arnrt  -  64  8  020
Musikinstrumente  aller  Art  "  11  3  480

 

 

 

 

 

Wert:  Mk.
Patronen  und  Zündhütchen.  d2  20  4830
Andere  Industrieerzeugnisse.  16  100
Zusammen  dz  2758  281  950
1901  4419  403  690
1900.  :  2700  264  600
1899  2190  202520
18988  é  1501  141  540

Nach  den  Schiffer-Inseln.
Wert:  Mk.
Zigarren  Mille  158  7270
Wein  .  L  27  4770
dilr  und  anderer  Branntwein  -  14  2390
Bier  ....  -  498  26  190
Zubereitete  Fische  dz  24  3  400
Jut  ereiteres  Fleisch  -  17  2  980
onserven  53  5990
Andere  Derzebrungsgegenstande  8  060
Farbewaren.  -  185  8630
rogen  und  Chemikalien  OD  46  4140
Metalle  .....  -  79  2  690
Mineralschmieröle  .....  -  35  4000
Leinöl  -  31  2250
Andere  Rohstoffeu.  Halbfabrikate  3  090
Wollen-  und  Halbwollenwaren.  kg  380  2500
Baumwollenwaren  42  80  26  690
Leinene  u.  baumwoll.  Leibwäsche  -  39  18  000
Leinenwaren  aller  Art  ..  -  14  1890
Herrenkleider  kg  550  3340
And.  fert.  Kleider  u.  #utwaren  O  460  2160
Strumpfwaren  .  -  730  3330
Andere  Monufalturwaren  2120
Seilerwaren.  d2  21  1  740
olzwarten  -  19  1950
chirme  -  35  11  830
Lederwaren  aller  Art.  kg  870  3300
Papier=  und  Pappwaren  d2  19  3940
Glaswaren  aller  Art.  .  ..  -  67  5  190
Grobe  Eisenwmaren  -  208  6080
Eiserne  Nägel.  ..  -  75  2470
Andere  feine  Eifenwaren  ..  -  117  12  580
Andere  Metallwaren.  .  ..  -  40  4210
Nähmaschinen.  .  -  76  12  160
Musikinstrumente  aller  Art  kg  810  2  570
ündhöler  ..  d2  81  4260
urzwaren  -  17  7690
Andere  Industrieerzeugnisse  8790
Passagiergnt  -  32  4600
zuf  ammen  dz  2  459  239240
901  :  3345  235740
1900.  é  3158  288  180
1899  „  2187  239  170
1898  1560  151  610

Nach  den  Karolinen-Inseln.
Wert:  Mk.
Bier  L  98  6770
Konservden  d2  39  4470
Andere  Verzehrungsgegenstände  9250
Rohstoffe  und  Halbsabritate.  4890
Baumwollenwaren  -  24  8  010
Herrenkleider.  .  kg  690  2970
Andere  Manufakturwaren  3  960
Eisenwaren  aller  Art.  dz  73  9800
Andere  Industrieerzeugnisse  12  960
Passagiergut.  kg  700  2030
gusammen  d2  557  65  110
1901  -  720  74  370
1900  214  20  030
1899  -  92  6  860
1898  -  72  8  090
        <pb n="656" />
        —

Nach  den  Marschall-Inseln.

 

Wert:  Mk.

Raffinaden  d2  70  2  010
Farin  -  74  1730
Zigarren  Mille  44  2590
Wein  bl  10  2  080
Bier  OD  341  20  730
Gesalzenes  u.  geräuchert.  Fleisch  42  11  24420
Würste.  -  18  2270
Anderes  zubereitetes  Feisch  -  28  2300
Kondensierte  Miltch  -  22  2150
Konservcn.  -  47  4770
Andere  Voerzehrungsgegenstande  6370
Farbewaren  .  -  58  3  030
Drogen  und  Cbemikalien  ..  kg  675  2  470
Olein  und  andere  fette  Ole.  42  46  3  400
Wollen=  und  Halbwollenwaren.  kg  370  1  790
Baumwollenwaren.  d2  8600
Leinene  u.  baumwoll.  Leibwäsche  kg  3930
Andere  Manufakturwaren  3  060
Neues  Tauwerk.  .  d2  43  3  800
Lederwaren  aller  Art.  kg  440  2  070
Eisenwaren  aller  Art.  dz  61.  4960
Wasserfahrzeueue.  -  52  3  500
Andere  Waren  ...  15  280
Zusammen  dz  1102  105  340

1901  -1736  212  640

1900  1529  155250

1899  155  121520

18988  :  1  27  143  580

Ve  F

Titeratur.

Stielers  Handatlas,  neue,
(Erscheint  in  50  Lieferungen,  jede  mit  2  Karten,
zu  je  60  Pf.  oder  in  10  Abteilungen,  jede  mit
10  Karten,  zu  je  3  Mk)  19.  bis  22.  Lieferung.
Justus  Perthes,  Gotha.

Die  in  den  letzten  Wochen  herausgegebenen  vier  H.

Lieferungen  zu  je  zwei  Blatt  sind  ausschließlich  europäischen
  Ländern  gewidmet,  und  zwar  behandeln  drei
Blätter  Frankreich,  drei  Blätter  Spanien  und  Portugal
  und  zwei  Blätter  Rußland.  Die  Karten  von

562

—

i
l
i
l
l
l

 

neunte  Ausgabe.  G.  Muller  w.  Vernea-Frankreich

  und  Spanien  sind  einer  durchgreifenden
Revision  unterzogen  worden,  wobei  die  Ergebnisse
der  letzten  Volkszählungen,  der  Ausbau  der  Verkehrswege
  zu  Land  und  zu  Wasser  und  die  Fortschritte
der  topographischen  Aufnahmen  eingehende  Berücksichtigung
  gesunden  haben.  Eine  vorzügliche  Leistung
verspricht  auch  die  neue  Karte  vom  europäischen
Rußland  und  Nordskandinavien  in  1:3700  000  zu
werden,  von  welcher  die  beiden  ersten  Blätter,  die
das  nördliche  Skandinavien,  Finnland  und  das  nördliche
  Rußland  enthalten,  vorliegen.

Dr.  M.  Becker:  Der  argentinische  Weizen  im  Weltmarkte.
  Mk.  6,.—.  Gustav  Fischer,  Jena.

Auf  Grund  eines  reichen  statistischen  Materials
und  persönlicher  Mitteilungen  von  Kennern  der
argentinischen  Verhältnisse  bietet  der  Verfasser  einen
Beitrag  zur  Erweiterung  der  Kenntnisse  und  Klärung
der  Anschauungen  über  die  tatsächlichen  wirtschastlichen
  Verhältnisse  des  nächst  den  Vereinigten  Staaten
wichtigsten  außereuropäischen  Exportlandes  für  Weizen.
Aus  seinen  Untersuchungen  geht  hervor,  welche  wichtige
  Rolle  dex  Weizen  im  argentinischen  Ackerbau
spielt  und  welcher  bedeutenden  Steigerung  die  dortige
Weizenproduktion  noch  fähig  ist.

FF'  V7  7  7  77T77J'’s''t
Titeratur-Perzeichnis.

Sind  Reformen  für
Deutsch-Südwestafrika  eine  dringende  Notwendigkeit?
  Mk.  1,05.  Deutscher  Kolonialverlag,  Berlin.

Heinrich  Freiherr  Langwerth  v.  Simmern:  Zur  Beurteilung

  Englands.  (Erster  Abschnitt  von  „Deutschtum

  und  Anglophobie“.)  Wilhelm  Bröckling,  Wiesbaden.

v.  Bülow:  Rußland  und  die  Staaten  des

Wetterwinkels.  Franz  Kneisel  jun.,  Wien.

Institut  Colonial  International:  Compte  rendu
de  la  Session  tenne  à  Londres  les  26,  28  et
29  Mai  1903.  —  Bibliothéque  Coloniale  Internatiobale:
  Bruxelles,  36  Rue  Veydt.

    

 

 

 

 

 

DPerkehrs  -achrrichten.
Postbampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  v  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Neu-Gninea.  *  1%  ..
noch  Herbertshöhe  und  (enssrinist.  25.  Oltober  Herbertshöhe  41  Tage
Matupi.  Brindi  8.  N  b  Matupi  42  Tase
b)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  rin  isi  ovember  Herbertshöhe  42  23.  Okt.,  6.,  10.  Nov.
(englische  Schiffe)  10  abds
c)  nach  Berlinhafen,  Finsch-  1  6  Berlinhafen  39.  "
Neapel  12.  November  Fr.  Wilh.  Hafen  40

hafen,  Friedrich  Wilhelmshafen.
  Herbertahöhe,  Matupi,
  Stephansort

(deutsche  Schiffe))

 

 

 

|Lerberthöhe  4%  .
Matupi  45  -

 

2.  Riantschou.

 

französische  Schiffe)

Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  (täglich  aus  Berlin  799  abends)  über

Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalni  geleilet;  von  Dalni  erfolgt  die  Weiterbeförderung

mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesellschaft  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.
Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.

+Neapel  129.  Okt.,  12.  Nov.  Tsingtau  35—36  Tage7.  Okt.,  10.  Nov.
(deutsche  Schiffe)  10  abds.
1  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Freitag
(englische  bezw.  10s  abds.
        <pb n="657" />
        563

 

 

 

 

 

3.  Deutsch-Ostafrika.
a)  nach  Tangna

rindisi

(deutsche  Schiffe)

25.  Oktober

Tanga  18  Tage

ioꝝ  abds.

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  23.  Okt.,  6.  Nov.  Tanga  16—20  Tage  20.,  23.  Okt.,  3.  Nov.
I

b)aacha.eutfch-Ostafkita.
(außer  Tanga)

Neapel

Brindisi

—  —

(englische  Schiffe)
Marseille
(deutsches  Schiff)
(englisches  Schiff)
Marseille
(franzöfische  Schiffe)
Brindisi
(englische  Schiffe)

10.  November
23.  Okt.,  6.  Nov.

25.  Oktober
10.  November

1.  November

Tanga  21  u.  23  Tage

Daressalam  17—22  Tg.

Daressalam  20  Tage
Sansibar  18  Tage

Sansibar  22  Tage

8.  Nov.  10  abds.

20.,  23.  Okt.,  3.  Nov.
0,35  abds.

8.  November
10%##abds.
30.  Oktober
103  abds.

 

4.  Deutsch-Südwestafrika.

2)  Kap  Croß,  Grootfontein,
Gobabis,  Haris,  Hazamas,
Hohewarte,  Jakalswater,  Karibib,
  Kubas,  Okahandja,
Okombahe,  Omarurn,  Otavi,
Dtjimbingue,  Outio,  Rehoboth,
  Seeis,  Swakopmund,
Waldau,  Waterberg,  Windhuk

 

—

—

Hambur
Hamburg

 

Southamp
(engl.  Schüte  Kena-Southampton


I.  S  bis  K

E——

mann-  Dampfer)

8

ton

17.  Oktober,  14.  Nov.

I
13.  Oktober

30.  Oktober
17.  Oktober,  14.  Nov.

Swakopmund  26  und
28  Tage

Swakopmund  36  Tage
Swakopmund  80  Tage
Lüderitzbucht  22  Tage

16.  Oktober,  13.  Nov.
112  oms.

12.  Okt.  7½  abds.
29.  Okt.  712  abds.

16.  Oktober,  13.  Nov.
112  vms.

 

stadt,  dann  Woerb)
  nach  Lüderitzbucht,  Kubub.  mann-Dampser)  »
Hamburg  13.  Oktober  Swakopmund  36  Tage12.  Okt.  712  abds.
Hamburg  30.  Oktober  Swakopmund  30  Tage29.  Okt.  711  abds.
B  Gibeon,  Keet-  Southampton
0)  nch  Hettenen.  Vernerrz.  (unouth  at.  ——  Kapstadt  17  Tage  16.  30.  tober
Marienthal,  Waltadhe  Kapstadt,  dann  Land  B#ms.
Ukamas,  Warmbad  beförderung)  I
5.  Bamernn.  Hamburg  10.  November  Duala  19  Tage  9.  Nov.  711  abds.

Abweichend  werden  geleitet:
a)  Sendungen  nach  dem  Tschad.
seegebiet  (Dikoa,  Garua)
über  Liverpool  —  Forcados
Loko#ja  —  Vola;  aus
Lioerpock  jeden  Sonnabend

Southa

(deutsche  Su#ssch
Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

ton

12.  November
15.  Oktober

 

Duala  17  Tage
Duala  28  Tage

10.  November
9#  abd  s.
14.  Oktober  8.0  oms.

 

 

 

d)  Sendungen  nach  dem  Sanga.  Liverpool  24.  Oktober  Duala  24  Tage  22.  Oktober  12##  u  s.
Ngoko.  .  Febiel  über  Antwer.englische#  t'“
ten  oldengt  Haan  —  Hamburg  11.  Oktober  Duala  32  Tage  10.  Oktober  7u  abds.
am  24.  Sept.,  15.  Oktober  #  Liverpool  10.  Oktober  Duala  24  Tage  S.  Okt.  1235  nachm.
6.  Rarolinen,  Neapel  29.  Oktober  Dap  38  Tage  27.  Oktober  1026  abds.
Dalau-Inseln.  (eNtsches  Schiff  Ponape  51  Tage
Neapel  29.  Oktober  Saipan  43  Tage  27.  Oktober  1088  abds.
7.  Marianen.  leutschee  Schif)

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi

 

en.

Polohama  weiter  acht=  bis

 

 

 

 

 

 

 

.  .  .  Neapel  29.  Oktober  aluit  58  Tage  27.  Oktober  10  x  abds.
8.  Marschall-  Inseln  —  s
9.  Samoa.  “—“—.——t  18.  Oktober,  8.  Nov.  Apia  25  Tage  16.  Oktober,  6.  Nov.
San  Franeisco)  1123  vms.
Hamburg  10.  Oltober  Lome  16  Tage  9.  Ottober  712  abds.
Southampton  12.  Oktober  Lome  14  Tage  10.  Oktober
(deutsche  Schiffe)  9.32  abds.
Rotterdam  13.  Oktober  Lome  33  Tage  11.  Oktober  9#  abds.
(deutsches  Schiff)
Hamburg  25.  Oktober  Lome  28  Tage  24.  Okt.  711  abds.
10.  Togo.  Rotterdam  29.  Oktober  Lome  24  Tage  27.  Okt.  9#  abds.
ar  Schiff)
Hamburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mts.  712  abds.
*  arseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  .  jed.  Mts.  10%  abds.
¾  —  sche  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
Bordeau  15.  jed.  Mts,  110  oms.  Cotonou  19  Tage  18.  jed.  Mts,#  10%  abds.
dte  orden  chiffe)  von  da  ab  Landverdindung

1)  Den  durch  7  bezeichneten  Schifssverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  Beförderung  auf  diesem
        <pb n="658" />
        —  564  —

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Pofst  ist  fäuig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
I#
Neapel.  13.November  .  ABrindis  kt
Deutsch-Ueu-  Gnines.Brindisi.  1  1.  Skober  Narolinen  re  14  9  S  .
1  —-—-  Oktober
Neapel.  144,  27.  *  Oltober  —  Briin  IL.,  25.  Oklober
Deutsch-Ostafrika  2  2  Brindisi.  ·%  25.  Oktober  1  Riantschon  ——  Marseille  *  22.  Oktober

 

Marseille  ..  17.  Olt.  16.  Nov.

über  Sibirien  vom  28.  Oltober  ab  ein-  bis

 

—  —  zweimal  wöchentlich.

 

veutsc-Sübwestafrika  -.  ..-s)adkv1.T-itv.Schu-geb.Southamptonmggkhkwbek
  Y»  markanm....Brindisi...11.0ktobek

l  .-.—  —
d)  sädl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  11.,  25.  Oktober  Marschall-  Inseln  Brindisi  *  11.  Oktober

 

 

 

RNamernn  Southampton“1  17.".  26.  jed.  Mis.  Samog  Queenstown  12.  Oktober,  2.  Nov.
Plymouth  20.  Oktober  8  cog0(.  .  .  Southampton  17.v,  W.8jed.  Mts.
*  Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

 

 

 

 

In  Nr.  13  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  vom  1.  Juli  d.  Is.  wurde  berichtet,  daß  die  australische
  Firma  Burns,  Philp  &amp;amp;  Co.  einen  regelmäßigen  Dampferdienst  von  Sydney  über  Neu-Guinea  nach
Singapore  und  umgekehrt  eingerichtet  habe.  Hierzu  ist  ergänzend  mitzuteilen,  daß  der  Dampfer  „Moresby“,
der  für  diese  Linie  eingestellt  ist,  sowohl  auf  der  Ausreise  wie  auf  der  Heimreise  Herbertshöhe  anläuft.
Der  aufgestellte  Fahrplan  wird  nicht  innegehalten,  da  sich  Ankunft  und  Abfahrt  des  Dampfers  stets  nach
der  auf  den  einzelnen  Plätzen  etwa  vorhandenen  Ladung  richten.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Reise  Leyte  Nachrichte#n

o

Postdampfer  von  nach  bis  12.  Oktober  1908.
„Adolph  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Oktober  in  Madeira.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  12.  Oktober  ab  Sekondi.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kap  Lopez  am  4.  Oktober  in  Lagos.

„Anna  Woermann"  Hamburg  Gabun  am  29.  September  in  Gabun.
„Ascan  Woermann  Hamburg  Kotonou  am  25.  September  in  Teneriffe.
„Carl  Woermann  ...  Hamburg  Kotonou  am  9.  Oktober  ab  Hamburg.
„Eduard  Bohlen““#  amburg  Swakopmund  am  29.  September  in  Madeira.
„Eleonore  Woermann“  es  Kamerun  am  12.  Oktober  Dover  passiert.
„Ella  Woermann"  amburg  Assinie  am  7.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Emilie  Woermann“  Hamburg  Old  Calabar  am  4.  Oktober  in  Lagos.

„Ernst  Woermanntz  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  September  in  Swakopmund.

„Gretchen  Bohlen"  Sherbro  Hamburg  am  7.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Hans  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Madeira
„Hedwig  Woermann".  amburg  Assinie  am  22.  September  in  Gr.  Bassam.
„Helene  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Oktober  in  Duala.

„Henriette  Woermann“.  Kap  Lopez  Hamburg  am  12.  Oktober  Dover  passiert.

„Irma  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  13.  Oktober  ab  Hamburg.

„Jeammeite  Woermann“..  Kap  Lopez  Hamburg  am  12.  Oktober  in  Sekondi.

„Kurt  Woermann  .  ..  Hamburg  Kap  Lopez  am  8.  Oktober  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann  .  ..  amburg  Old  Calabar  am  7.  Oktober  in  Las  Palmas.

„Linda  Woermann“  J.  Zt.  in  nHamburg.

„Lothar  Bohlen“.  ...  Gabun  amburg  am  9.  Oktober  in  Las  Palmas.

„Lucie  Woermann“"  Hamburg  amerun  am  1.  Oktober  in  Duala.

„Marie  Woermann“  3z.  Zt.  in  Hamburg.  l

„Martha  Woermann  Hamburg  1  Gabun  am  25.  September  in  Las  Palmas.

„Melita  Bohlen  Kotonou  1  Hamburg  am  9.  Oktober  in  Klein-Popo.

„Otto  Woermann  .  ..  Hamburg  Rio  Nunez  am  10.  Oktober  in  Rufisque.
„Paul  Woermannt  Hamburg  n  Batanga  am  9.  Oktober  in  Accra.

„Thekla  Bohlen"  Hamburg  1  Loanda  am  11.  Oktober  Cuxhaven  passiert.
        <pb n="659" />
        565

Schistsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Camburg—Onfrika).

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise-  Lete  Nachrichten
ei  ampfer
Neichspof?  von  1  nach  bis  13.  Oktober  1908.

„Kronprinz“..  .  ..  Hamburg  Durban  am  11.  Okt.  in  Durban  eingetroffen.

rintregent“.  ...  Delagoabai  Hamburg  am  12.  Okt.  von  Aden  abgegangen.

„Köni  .  .  ...  Hamburg  Beira  am  13.  Okt.  Dover  passiert.
„Prästdent-  .  Beira  Hamburg  am  13.  Okt.  in  Neapel  eingetroffen.
„Kanzler“  Hamburg  Delagoabai  am  13.  Okt.  in  Port  Said  eingetroffen.

DVllagoabe  Hamburg  am  9.  Okt.  von  Rotterdam  abgegangen.

a  Durban  Hamburg  am  29.  Sept.  von  Kapstadt  abgegangen.
„Markgra  Hamburg  Delagoabai  am  25.  Sept.  von  Mozambique  abgeg.
„General  .  Hamburg  Durban  am  11.  Okt.  Dover  passiert.
„Gouverneur-  ..  Hamburg  Delagoabai  am  13.  Okt.  in  Membassa  eingetroffen.
—  Hamburg  Beira  am  11.  Okt.  in  Delagoabai  —

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Berlin  S8Wun.

 

 

 

 

 

566  —

Der  Derein  der  Kaufberechtigten

des

Warenhauses  für  deutsche  Beamie,
Berlin  NW.,  Bunsenstrasse  2,

Telegramm-Adresse:  „Beamtenkaufhaus“,  Berlln,

ist  für  den  Export  aller  Arten  von  Verbrauchs-  vie  Gebrauchs-Gegenstinden  (Lebensmitteln,
Konserven.  Wein,  Bekleidung.  Wusche,  Einrichtungen  u.  s.  w.)  auf  das  beste  eingorichtet.

Den  Deutschen  im  Auslande  werden  dieselben  billigen  Preise,  Vorteile,  Vorzüge  p.  p.
geboten,  welche  die  inländischen  Mitglieder  des  Vereins  (über  43  000)  enielsen.

Die  bewäührten,  sich  allgemeiner  Anerkennung  erfreuenden  Einrichtungen  des  Vereinn
bürgen  für  die  denkbar  reellste  und  zuverlissigste  Ausführung  jedes  Auflrages.

Für  verschiedene  Arten  von  Verbrauchsgegenstünden,  so  u.  a.  für  Fettwaren  (r.  N.
Butter.  Klise  p.  p.)  und  Fleischwaren  (z.  B.  Wurst,  Schinken  p.  p.).  bringt  der  Verein
Konservierungsmethoden  zur  Anwendung.  die  sich  selbst  in  den  heifsesten  Tro
den  vollkommen  bewährt  haben.  Die  Konserven  aller  Art  entstammen  nur  den  Pe
fhigsten  Konserven-Fabriken.

Der  Verein  sorgt  stets  für  erprobt  seetüchtige  Verpackung  der  Sendungen  n#ch
überseeischen  Lndern  und  ist  erbötig,  diesen  Sendungen  gegen  Erstattung  der  kleinen  8pesen
und  Verpackungskosten  Gegenstiünde  beizuschlielsen,  welche  dem  Verein  eventuell  von  Verwandten
  und  Bekannten  der  auslundischon  Besteller  zur  Mitsendung  übergeben  werden.

Seesendungen  werden  am  besten  bei  Absendung  frankiert  (zu  Lasten  des  Bestellers),  da
dann  die  Spesen-Rechnungen  bier  revidiert  und  somit  die  Besteller  jeder  welteren  Kontrolle
überhoben  verden.  Die  Auslagen  für  Frankierungen  der  p.  Sendungen  fallen  unter  die  nachstehenden
  Zahlungsbedingungen.

Autnahmebptaßun  gen  10  Mark  für  eine  Mitgliedskarte  auf  Lebenszeit.  Lant
5  1  der  Satzungen  sind  die  Muglieder  von  jeder  Hleltong  rei:

Die  jährlich  erscheinenden  Preislisten,  Nachtrage,  Verkehrserleichterungen  werden  bald
nsch  Erscheinen  den  Mitgliedern  im  Auslande  pünktlich  und  frei  zaßessndt.  (126)

Zahlun  Kbediin  ung  en:  Errichtung  eines  Kontos  dorch  Bareinzahlung  oder  Aeereditiv
  auf  ein  gutes  Bankhaus  vor  Absendung  der  bestellten  Waren  oder,  vo  an  &amp;amp;#.  Versendung
  der  Waren  unter  Nachnahme.

Das  Direktorlum.

  

  
 

Coburg.
Gestickte  und  gemalte
Vereinsfahnen,  Hausflaggen
  und  Wunpell,
Irchenparamente.
Illustritter  Katalog  franko.

 
    
      
    
   
  

 

 

 

     
 
 
     

   

  

   

  
  

.
2  212
*
B  1½
X
L.  8
—  7
rs  #
5r#  18
r  —  +  2
-4“  —  6  —  ·  “.  4
—  —  —

General-Vertrieb  für  Export:
Gebrüder  Durlocher,  5Hambung.
        <pb n="661" />
        ————————#————e§—V  ———f—w§e——#————————————————

 

VViele  höchste  Auszeichnungen.  Staatsmedaillen  etco.

  

4

1.  n.  —  T—2

———  "  Räder,.  uu#u##
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Er  enthält  ausführliches  über  folgende  Warengattungen:

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Korsette  Hte  und  Mltzen  für  Herren  Verulckelte  Kunstgulswaren
Herren-Wäsche  und  Knaben  und  Messingwaren  Splelwaren
Tisch-  und  Bettwäsche  Kravatten  Kinderwagen,  kludermöbel!  Clgarren  und  Clgaretten
Taschentlicher  Kkluder-Garderobe  Holzwaren  Tabake
Leinene  und  baumwoll.  Stofe  Schuhwaren  Wirtschafts-  Artikel  Rauchrequislten
Klelder-  und  Besatzx-Stoffe  Regenschirme  Lederwaren  Tollettesellen  und  Parflms
Gardinen  und  Möbel-Stofe  Uhren,  Musikwerke  Relse-Uilensillen  Schokolade,  Kakao
Tepolche  Optische  Waren  Kurz-  und  Stahlwaren  Thee,  Biskults,  LIkôöre
Damen-Konfektion  Photographische  Apparate  Jagdsport-Artikel  Suppenpräparate
Trikotagen,  Strumpfwaren  Schmuck-Gegenstände  Teschings  und  Revower  Brletfpaplere.

 

 

 

 

Nichtgefallende  Waren  werden  bereitwilllgst  zurtengenommen.  oder  umgetsuscht.  (es)

 

Koss

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Hanseafische  FeuerFersicherungs-Gesellschaft

in  Hamburg.
Gegründet  1874.

 

 

 

Grundkapital  M.  3000000.  Reserven  Ende  1002  M.  1085  900.

Die  Gesellschaft  übernimmt  Feuer-Versicherungen  an  europäischen  und  transatlantischen.
Plätzen  und  erbittet  Bewerbungen  um  Vertretungen  an  solchen  Plätzen,  an  denen  sie
noch,  nicht  vertreten  ist.  (10)

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unter  Vertrag  mit  dem  Deutschen  Relche
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mittelst  erstklassiger  Reichspostdampfer.

Von  Hamburg  (Zwischenhäfen  anlaufend)  nach  Mombassa,  Tangat,  Zanzlbarf,  Dar-es-Salaamts,
Kilwa,  Lindil,  Mikindani,  Ibo,  Mozambiquet,  Quelimanef,  Chinde,  Beirat,  regelmälsig
alle  14  Tage  durch  den  Sues-Kanal,  zunächst:

 

Reichspostdampfer  ab  Hamburg:  ab  Neapel:
„CENERMN,  Kapt.  Scharsfe  —  23.  Oktober
17„HER2OG“,  Kapt.  Weilskam  2.  Oktober  6.  November
„KAISER“,  Kapt.  Volkertsen  .(.  November  20.  November

„BORGERMEISTER“,  Kapt.  Zemlin.  .  .  18.  November  4.  Dezember.

B.  P.  D.  „General“  und  „Kaiser“  laufen  auf  der  Ausreise  auch  Tanger  (Marokko)  an.
Die  mit  einem  #  bezeichneten  Dampfer  laufen  nur  die  mit  gleichem  Zeichen  versehenen  Häfen  an  und
nehmen  dorthin  sowie  auch  nach  Chinde  Passagiere  aller  Klassen,  Ladung  indessen  nur  nach  Chinde  u.  Belra.

Von  Hamburg  (Zwischenhäfen  anlaufend)  nach  Delagoabal  und  Durban,  regelmälsig  alle  14  Tage,
abwechselnd  durch  den  Suexz-Kanal  und  um  das  Kap  der  guten  Hoffnung,  zunädchst:

Reichspostdampfer  ab  Hamburg:  ab  Neapel:

oGENERAL,  Kapt.  Scharkt  –  23.  Oktober  via  Suez
„HERZOG“,  Kapt.  Weilskkan  2l.  Oktober  6.  Novbr.  via  Suez

o,  KAISER“,  Kapt.  Volkertsen  4.  Novbr.  20.  Novbr.  via  Suez
„KURFORST“,  Kapt.  West  4.  Novhbr.  —  via  Las  Palmas
„GORCERMEISTER‘,  Kapt.  ZTemlinn  1.  November  4.  Dezbr.  via  Suez.

Die  mit  einem  O  versehenen  Dampfer  gehen  nur  bis  Beira,  befördern  aber  Passagiere  1.  und  2.  Klasse
nach  Delagoabai  und  Durban  mittelst  eines  in  Zanzibar  anschlielsenden  Dampfers  der  ellschaft.

Von  Hamburg  (Zwischenhäfen  anlaufend)  nach  Kapstadt,  Port  Elizabeth  und  East  London,  alle
4  Wochen  über  die  Canarischen  Inseln,  zunächst:

Reichspostdampfer  ab  Hamburg:  ab  Las  Palmas:
„KURFORST“,  Kapt.  Wesst  ..  4.6c  November  15.  November
„PRINZREGENT,  Kapt.  Doheer  2.  Dezember  13.  Dezember.

Die  Dampfer  Rhaben  vorzüypliche  Einzrichtungen  fFür  Eussagtere  in  allen  Klassen.
pDiurekter  Durechverkehr  von  binnendeutschen  Plitzen  nach  sämtlichen  Anlaufbhüfen

Nähere  Auskunft  erteilen  die  Agenten  in

London:  Ellls  KlsIingbury  &amp;amp;  Co.  Dar-es-Saläm:  Hansing  &amp;amp;  Co.  Zanzibar,  Beira,  Delagoabal  und  Durban:  Deutsche

Ost-Afrlka-Linle.  Johannesburg:  Rolfes,  Nebel  &amp;amp;  Co.  Port  Ellzabeth:  Rolfes,  Nebel  &amp;amp;  Co.  Kapstadt:  Poppe,
Schünhoff  &amp;amp;  Guttery,  sowie  die  Deutsche  Ost-Afrlka-Linle,  Hamburg,  Afrikahaus,  Gr.  Relchenstr.  27.

 

   

 
 

Fabrik  auch  nur  annähernd  erreicht.

Brennabor  ist  die  beliebteste  Marke.  —  Kataloge  postfrei.
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Regelmälsige  Postdampfschiffahrt  zwischen  Hamburg  und  Westafrika.

 

 

 

 

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LI#berlia-Linte.Marie  Voermann“  i5,  okt.  —  Wt#—“  —  S½atl
Kapt.  Slace,  Cap  Palmas,  Lahou,  Halr  lack,  Sassandra,  Asslale.
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—rn  F#  #t  vlill  Noermann“  25.  ODkt.  nach  Lagos,  Notonou  und  den  ölflüssen.

 

Swakopmund-  #  nach  Swakopmund,  Walfischbal,  Lüderitzbucht,
Ie.  „Hans  Worrmann.  30.  Okt.  Fort  Nolloth.

Goldküst.-Linie  Paul  Woermann“  via  Rotterdam  nach  der  Goldkliste,  Lome,  Kleln  Popo,
über  Bremen.  "  Kapt  7.  Nov.  Grand  Popo,  Whydab.

Kamerun-  W  ann“  "  via  Southampton  )  nach  Kotonou,  Lagos,  Kamerun,
Haupt-Linie.  alesndra  Kerm  zun  .  Nov.  Fernando  Poo.

 

 

 

 

 

 

Die  am  10.  jedes  Monats  von  Hamburg  via  Southampton  abgehenden  Dampfer  bleten  eine  ausgezelchnete  Gelegenhelt
für  Passaglere  nach  den  Goldminen-Plätzen  der  Westküste  Atrikas.

Näheres  wegen  Fracht  und  Passage  erteilt  die  Woermann-Linie
*)  Nur  für  Post  und  Passagiere.  (n)  Iamburg,  Afrika-Haus,  Gr.  Reichenstr.  27.

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Spirifuosen  so#e  Feine  Kiköre.

Sociedad  Vinicola  (Tarragona),
Hamburg.

 

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Gegründet  1826.  (us)

 

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  C.  P.  Bilder,  grolsartiger  eigener  Verlag  mit  deutschen,
böhmischen,  kroatischen,  polnischen,  rumänischen,  ruthenischen,
slovenischen  und  angarischen  Texten,  sowie  fremden,  deutschen
and  franz.  Verlages,  in  allen  erdenklichen  Sorten,  Fleilskarten.
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Württemberg,  Sr.  Königl.  Hobeit  des
Grolsherzoge  von  Sachsen-Weimar-Elsenach,
  Ihrer  Kalserl.  Hohelt  der  Herzogin
Wers,  Grofsfürstin  von  Rulaland.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hosbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W!  12,  Kochstraße  66—71.
Ausgegeben  am  15.  Oktober  1908  um  6  Uhr  nachmillags.
        <pb n="667" />
        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Leranegezeben  in  der  Holsninl-Ibteilung  bes  Inswirügen  Ints.

XV.  Jahrgang.  gerlin,  1.  November  1903.  Unmmer  21.

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Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beiheste  beigefügt  die  mindestens  einmal  viertelsährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchbandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung  Mk.  3,50  für  Lausschlon  einschl,  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich-=  Ungarn,  Mk.  3,75  für  die  Länder  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  die  Verleihung  der  deutsch  ostafrikanischen  Landesangehörigkeit
  S.  573.  —  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schürfscheingebühr,  die  Feldessteuer  und
die  Bergwerksabgabe  in  Deutsch-Ostafrika  S.  574.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend
Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren  für  die  Häfen  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste  S.  574.  —  Rachweisung  der
Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  August  1903  S.  575.  —  Verordnung
des  Bezirksamtmanns  zu  Jap,  betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung  von  Eingeborenen  im  Westbezirk  der
Karolinen  und  Palau  S.  575;  desgleichen  betreffend  das  Schankgewerbe  und  den  Verkauf  geistiger  Getränke  S.  576.
—  Verordnung  des  Vizegouverneurs  im  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  betreffend  die  Einrichtung
von  Grundbuchbezirken  S.  577.  —  Personalien  S.  577.  «,«

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  578.  —  Deutsch-Ostafrika:  Antrag  auf  Verbesserung  der
Lerkehrsverhältnisse  S.  579.  —  Rheinische  Handöi--Plantagengesellschaft  S.  579.  —  Kamerun:  Dienstreise  des
Gouverneurs  in  das  Tschadseegebiet  S.  580.  —  Schlußbericht  des  Oberleutnants  Frhrn.  v.  Stein  über  die  Beendiung
  der  Bertua-Expedition  (II.)  S.  580.  —  Zur  Statistik  des  Außenhandels  des  Schutzgebiets  Kamerun  S.  583.
—  UÜUbersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Kalenderjahre  1902  S.  684.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Aufhebung  der  Zoll=  und  Polizeistation  und  der  Postagentur  in  Kap  Croß  S.  583.  —  Weinbau  in
Deutsch-Südwestafrika  S.  588.  —  Togo:  Von  der  Landungsbrücke  S.  588.  —  Schiffsverkehr  im  Jahre  1902  S.  589.
—  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung  S.  590.  —  Aus  fremden
Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bericht  des  Oberförsters  Dr.  v.  Eschstruth  über  eine  Bercilung  Britisch-Südwestafrikas
  (I.)  S.  5991.  —  Neues  Gesetz,  betreffend  das  Graben  nach  Edelsteinen  im  Transvaal  S.  596.  —
Vergünstigung  für  die  Durchfuhr  gewisser  Waren  im  Uganda-Schutzgebiet  S.  596.  —  Handel  der  Seynchellen  im  Jahre
1902  S.  596.  —  Auffindung  einer  neuen  Korkbaumart  am  Tschadsee  S.  597.  —  Verschiedene  Mitteilungen:
Vorlesungen  an  der  Universität  zu  Berlin  S.  597.  —  Förderung  der  Baumwollkultur  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  S.  597.  —  Literatur  S.  597.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  598.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  598.

Amtlicher  Teil.
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

ÁÚÛÚ  ee

Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  die  Verleihnng  der  dentsch-  ostafrikanischen
Landesaugehörigkeit.  Vom  24.  Oltober  1903.*)

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ꝛc.,  verordnen  auf
Grund  der  88  1,  4,  7  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  für  das  deutsch-ostafrikanische
  Schutzgebiet  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

81.
Personen,  welche  sich  im  Schutzgebiet  niedergelassen  haben,  kann  auf  ihren  Antrag  die  deutschostafrikanische
  Landesangehörigkeit  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Vorschriften  verliehen  werden.

 

 

 

8  2.

Über  den  Antrag,  welcher  durch  Vermittlung  des  für  den  Wohnsitz  des  Antragstellers  zuständigen
Bezirksamtmanns  (Stationchefs)  zu  stellen  ist,  entscheidet  der  Gouverneur.

Die  Verleihung  erfolgt  durch  Eintragung  in  eine  von  dem  Bezirksamtmann  (Stationschef)  nach
näherer  Bestimmung  des  Gouverneurs  zu  führende  Matrikel.  Eine  Ausfertigung  der  Eintragung  ist  dem
Beliehenen  auszuhändigen.  Die  dafür  zu  entrichtende  Gebühr  beträgt  20  Rupie.  Die  Gebühr  kann  in
geeigneten  Fällen  vom  Gouverneur  ermäßigt  oder  erlassen  werden.

*)  Vergl.  Reichs-Anzeiger  Nr.  258.
        <pb n="668" />
        —  674  —

83.

Die  Verleihung  begründet  für  den  Beliehenen  alle  Rechte  und  Pflichten  eines  dem  Schutzgebiete
durch  Abstammung  angehörenden  Eingeborenen.  Diese  Wirkung  erstreckt  sich  auf  die  Ehefrau,  sofern  die
Ehe  vach-  der  Verleihung  geschlossen  ist,  sowie  auf  die  ehelichen  Kinder,  soweit  sie  nach  der  Verleihung
geboren  sind.

Der  Gouverneur  bestimmt  in  jedem  Falle,  ob  der  Beliehene  im  Sinne  der  Vorschriften  der
§§  4,  7  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  als  Eingeborener  oder  als  Nichteingeborener
  anzusehen  ist.

Zur  Führung  der  Reichsflagge  ist  die  in  der  Verordnung  vom  28.  Juli  1891  vorgesehene
besondere  Erlaubnis  nicht  erforderlich.

8  4.

Verläßt  ein  in  der  Matrikel  Eingetragener  dauernd  das  Schutzgebiet,  so  kann  der  Gouverneur
seine  Löschung  in  der  Matrikel  verfügen.  Auf  Antrag  hat  die  Löschung  zu  erfolgen.  Die  Löschung  hat
den  Verlust  der  durch  die  Eintragung  erworbenen  Landesangehörigkeit  zur  Folge.

Von  der  Löschung  ist  der  davon  betroffenen  Person,  sofern  ihr  Aufenthalt  bekannt  ist,  alsbald
Mitteilung  zu  machen.

86.
Der  Reichskanzler  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung)  hat  die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung
  erforderlichen  Vorschriften  zu  erlassen.
Die  Verordnung  tritt  am  1.  Dezember  1903  in  Krast.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Küstrin,  den  24.  Oktober  1908.
(L.  S.)  Wilhelm  I.  R.
Graf  von  Bülow.

 

Bekanntmachung  des  Neichskanzlers,  betreffend  die  Schürfscheingebühr,  die  Feldessteuer
  und  die  Bergwerksabgabe  in  Deutsch-Ostafrika.  Vom  16.  Oktober  1903.5)

Auf  Grund  der  mir  unter  dem  18.  November  1900  erteilten  Allerhöchsten  Ermächtigung  und  in
Anschluß  an  meine  Bekanntmachung  vom  27.  November  1900  bestimme  ich  hiermit  das  Folgende:

Die  in  §  16  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  in  Deutsch-Ostafrika  vom
9.  Oktober  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1045),  vorgesehene  Schürfscheingebühr,  die  in  §  54  a.  a.  O.  vorgesehene
  Feldessteuer  und  die  in  §  55  daselbst  vorgesehene  Förderungsabgabe  werden  auch  für  die  Zeit
vom  1.  Januar  1904  bis  einschließlich  den  31.  Dezember  1905  auf  die  Hälfte  herabgesetzt.

Berlin,  den  16.  Oktober  1903.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Stuebel.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Befenerungsund
  Betonnungsgebühren  für  die  Häfen  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste.
Vom  17.  September  1903.

Auf  Grund  des  §  15,  letzter  Absatz,  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in
Verbindung  mit  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  1.  Januar  1891  (Riebow,  S.  326)  wird  verordnet,
  was  folgt:

81.

Schiffe,  welche  einen  oder  mehrere  Häfen  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste  anlaufen  und  in  einem
Hafen  oder  auf  Reede  ankern,  haben,  gleichgültig  ob  sie  sich  auf  der  Hin=  oder  Rückreise  befinden,  in  dem
ersten  angelaufenen  Hafen  Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren  zu  entrichten.

§  2.
Von  den  Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren  sind  befreit:
a)  deutsche  und  fremde  Kriegsschiffe,
b)  die  Dampfer  und  sonstigen  Fahrzeuge  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika,
I)  diejenigen  Schiffe,  welche  auf  ihrer  Reise  auch  den  Hafen  von  Daressalam  anlaufen.  In
diesem  Falle  tritt  an  Stelle  dieser  Verordnung  die  Lotsenordnung  für  den  Hafen  von
Daressalam  vom  23.  Oktober  1901.

*)  Vergl.  Reichs-Anzeiger  Nr.  258.
        <pb n="669" />
        575

83.
Die  Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren  werden  nach  dem  Brutto-Register-Tonnengehalt  (Groß-Tonnage)
  der  Schiffe  berechnet.
Schiffe  bis  zu  1000  Brutto-Register-Tonnen  zahlen  30  Rupie  und  für  jede  weiteren  100  Brutto-Register-Tonnen
  1  Rupie  mehr.
8  4.
Vom  Auslande  kommende,  unter  fremder  Flagge  fahrende  Dhaus,  Ntepen  usw.  haben  eine
Hafenabgabe  von  5  Rupie  zu  entrichten,  welche  ihnen  für  die  Dauer  eines  Jahres  das  freie  Anlaufen
sämtlicher  Häfen  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste  gestattet.

86.

Die  Befeuerungs=  und  Betonnungsgebühren  sowie  Hafenabgabe  sind  an  die  Zollbehörde  zu
entrichten,  welche  hierfür  eine  Bescheinigung  ausstellt.

Läuft  ein  Schiff  entgegen  seiner  ursprünglichen  Absicht  und  nachdem  es  die  Befeuerungs=  und
Betonnungsgebühren  schon  in  einem  anderen  Hafen  entrichtet  hat,  den  Hafen  von  Daressalam  an,  so
werden  ihm  die  bereits  gezahlten  Gebühren  auf  die  nach  der  Lotsenordnung  vom  23.  Oktober  1901  zu
entrichtenden  Abgaben  in  Anrechnung  gebracht.

§  6.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Vorschriften  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  300  Rupie
oder  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  oder  Haft  bestraft.

7.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  15.  W  1903  in  Kraft.
Daressalam,  den  17.  September  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika

  im  Monat  August  1963.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Schissahrts.Holzschlagee
Zollamt  Ausfuhr  Einfuhr#gabe  Gebuhren  sEinnahmen  Insgesamt
Rp.  P.  Rp.  P.  Rp.  P.  Rp.  P.  Rp.  P.  Rp.  P.  —  Mk.  Pf.
I  i  g-  I

Tanga.......  2383«321125644  3—12·l-19200  !4513856;12-1922546
Pangam......  961542539s14  3.—-  6«38—»—3510.42-487103
Bagampyp.....  12026092105121  6l—101279323319425-46057«22
Dakessatam.....  416715128653112,—95.155973317737130-2461074
Kicwa.......  436207512139482—53s4411329596358-1331571
Lind  2901  48898#5  38  6  +5%1N
Zusammen  26  802.372  679  554224“  15825  4625052

—  —  —  —  —  —..  —  —  —  —

37  188  Mk.86  968  MM.108  MT.]  M.  Mtl.

58  Vi.  39  Pf.  22  Pf..  37  f.  69  M.

 

 

Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Japy,  betreffend  die  Anwerbung  und
Ausführung  von  Eingeborenen  im  Westbezirk  der  Karolinen  und  Palau.
Vom  2.  Juli  1903.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Regelung  der  Verwaltung
und  die  Rechtsverhältnisse  im  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  24.  Juli  1899,  wird
hierdurch  verordnet,  was  folgt:  6

§  1.

Zur  Anwerbung  von  Eingeborenen,  welche  im  Bezirk  bleiben,  bedarf  es  keiner  besonderen  Genehmigung;
  der  Anwerbende  hat  jedoch,  falls  die  Angeworbenen  über  See  verbracht  sind,  dem  Bezirksamte
die  Zahl  der  Angeworbenen,  deren  Heimat,  ungefähres  Alter,  Geschlecht  und  die  vereinbarten  Bedingungen
anzuzeigen  und  zwar  für  die  Insel  Jap  innerhalb  einer  Woche,  für  die  übrigen  Inseln  mit  erster  Schiffsgelegenheit
  nach  Ankunft.
        <pb n="670" />
        —  576  —

§  2.
Sollen  Eingeborene  aus  dem  Bezirk  ausgeführt  werden,  so  ist  vorher  ein  Antrag  mit  Gründen
bei  dem  Bezirksamt  zu  stellen,  welches  im  Falle  der  Genehmigung  die  Bedingungen  festsetzt.

§  3.
Es  dürfen  nur  augenscheinlich  gesunde  Personen  angeworben  werden,  welche  ausreichend  körperlich
entwickelt  sind.  8
4.
Für  jeden  Angeworbenen  ist  ein  Konto  über  geleistete  Zahlungen  anzulegen.  Das  Bezirksamt  ist
berechtigt,  das  Konto  einzusehen  und  die  Bezahlung  zu  überwachen.

86.
Die  Ausführung  von  Eingeborenen  zu  öffentlichen  Schaustellungen  ist  verboten.
86.

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden,  sofern  nicht  im  Strafgesetzbuch  höhere
Strafen  vorgesehen  sind,  mit  Geldstrafen  bis  zum  Betrage  von  2000  Mark  oder  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten  belegt.

Auch  kann,  wenn  es  sich  um  eine  gewerbsmäßige  Verbringung  von  Eingeborenen  nach  einem  nicht
unter  deutscher  Herrschaft  stehenden  Land  handelt,  die  Einziehung  des  Schiffes  und  der  Boote,  welche  zu
der  Anwerbung  benutzt  sind,  ohne  Rücksicht  auf  den  Eigentümer  erfolgen.

7.
Die  Verordnung  tritt  am  Tage  der  Verlisn  in  Kraft.
Jap,  den  2.  Juli  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Senfft.

 

Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Jayp,  betreffend  das  Schankgewerbe  und
den  Verkauf  geistiger  Getränke.  Vom  2.  Juli  1908.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Regelung  der  Verwaltung
und  die  Rechtsverhältnisse  im  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  24.  Juli  1899,  wird
hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.

Der  Genehmigung  des  Kaiserlichen  Bezirksamts  bedarf  der  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränken

oder  deren  Ausschank.

Unter  Kleinhandel  wird  die  auf  einmal  erfolgte  Abgabe  von  sechs  Flaschen  beziehungsweise  vier
Litern  oder  weniger  an  ein  und  dieselbe  Person  verstanden.

§  2.

Die  Genehmigung  ist  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt  nachzusuchen.  Sie  kann  versagt  werden,
wenn  kein  Bedürfnis  vorliegt,  oder  wenn  angenommen  werden  kann,  daß  der  Antragsteller  keine  Gewähr
für  Ruhe  und  Anstand  an  seiner  Geschäftsstelle  bietet.

§  3.

Die  Genehmigung  kann  erteilt  werden:

a)  für  Bier  und  Wein  allein  (halbe  Konzession)  oder
b)  für  alle  geistigen  Getränke  (volle  Konzession).

§  4.
Im  Falle  der  Genehmigung  erhält  der  Gesuchsteller  einen  Erlaubnisschein,  für  welchen  eine
Gebühr  zu  entrichten  ist,  welche  jährlich  beträgt:

a)  für  eine  halbe  Konzession.  .  60  Mk.,
b)  für  eine  volle  Konzession  .  .  100  Mt.
Der  Erlaubnisschein  hat  nur  für  die  darauf  verzeichnete  Person  und  Zeit  Gültigkeit.
8  6.
Der  Verkauf  geistiger  Getränke  an  Betrunkene  ist  verboten.

8  6.
Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  300  Mark  oder  mit
        <pb n="671" />
        —  677  —

Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  einem  Monat  bestraft,  auch  kann  die  Konzession  sauf  eine  bestimmte  Zeit  oder
ganz  wieder  entzogen  werden,  ohne  daß  eine  Rückzahlung  der  Gebühr  stattfin

Diese  Berordnung  tritt  am  Tage  der  6.  Antn  in  Kraft.
Jap,  den  2.  Juli  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Senufft.

 

Verordnung  des  Vizegonvernenurs#  im  Infselgebiete  der  Karolinen,  Palan  und
Marianen,  betreffend  die  Einrichtung  von  Grundbuchbezirken.  Vom  14.  Juli  1903.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Herrn  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  zur  Ausführung
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den
deutschen  Schutzgebieten,  werden  für  das  Inselgebiet  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  folgende
Grundbuchbezirke  bestimmt:

1.  Ponape,  umfassend  die  Ostkarolinen;
2.  Jap,  umfassend  die  Westkarolinen  und  Palau;
3.  Saipan,  umfassend  die  Marianen.

Der  Zeitpunkt  der  Anlegung  des  Grundbuches  wird  für  die  einzelnen  Bezirke  bestimmt  werden,
sobald  die  Voraussetzungen  des  §  2  Abs.  2  der  Verfügung  des  Herrn  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902
vorliegen.

Die  nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom  26.  September  1899  bei  den  Kaiserlichen  Bezirksgerichten
  in  Ponape,  Jap  und  Saipan  geführten  Landregister  gelten  als  Landregister  im  Sinne  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  und  der  dazu  ergangenen  Verfügung  des  Herrn
Reichskanzlers  vom  30.  November  1902.

Ponape,  den  14.  Juli  1908.
Der  geschäftsführende  Kaiserliche  Vizegouverneur.
Berg.

 

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Missionar
Heidmann  in  Rehoboth  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutgtruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  19038.
Dr.  Drewes,  Stabsarzt,  auf  sein  Gesuch  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter  ausnahmsweiser
Erteilung  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Dr.  Feldmann,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.
Frhr.  v.  Ledebur,  Albinus,  Oberleutnants,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere
2½  Jahre  genehmigt.
Schutztruppe  für  Kamerun.
Kirch,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Goeben  (2.  Rheinischen)  Nr.  28,  scheidet  aus  dem  Heere  am
5.  November  d.  Is.  aus  und  wird  mit  dem  6.  November  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Allerhöchsten  Orts  beurlaubt  sind  zum  Besuche  des  Seminars  für  orientalische  Sprachen  für  das
Winterhalbjahr  1903/04  behufs  Vorbereitung  für  den  Schutztruppendienst  folgende  Offiziere:

die  Oberleutnants:

v.  Sobbe  im  Infanterie-Regiment  General-Feldmarschall  Prinz  Friedrich  Karl  von  Preußen  (8.  Brandenburgischen)
  Nr.  64,

Fischer  im  2.  Masurischen  Infanterie-Regiment  Nr.  147,

v.  Kleist  im  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6;)

*)  Die  Ausbildung  findet  auf  Reichskosten  statt.
        <pb n="672" />
        578

die  Leutnants:
Graf  v.  Saurmas-Jeltsch  in  der  Garde-Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  1,*)
Strümpell  im  Schleswig-Holsteinschen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,
Trainer  im  2.  Westfälischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  22,

Fürnrohr  im  Badischen  Train-Bataillon  Nr.  14,

v.  Billerbeck  im  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  60,
Grünwald  im  Pommerschen  Füsilier-Regiment  Nr.  34,
Runkel  im  Deutsch-Ordens-Infanterie-Regiment  Nr.  152  und

v.  Wurmb  im  1.  Garde-Regiment  zu  Fuß;")

außerdem  zum  orientalischen  Seminar  beurlaubt:

Frhr.  v.  Fritsch,  Oberleutnant  im  Sächsischen  Karabinier-Regiment  (2.  schweren),  und

Stübel,  Leutnant  im  Sächsischen  3.  Infanterie-Regiment  Nr.  102  Prinz-Regent  Luitpold  von  Bayern.
*)  Die  Ausbildung  findet  auf  Reichskosten  statt.

VVV

VVVVIV  VVNVV  V  VNVVVVIVVIVVV7V  IV7ö

VVVVVV

Nichtamtlicher  Teil.

Perwnal-Machrichten.
Deutsch-Gstafrika.
Dem  kommiss.  Bureauvorstand  Bongard  ist  die

etatsmäßige  Stelle  des  Bureauvorstandes  beim  Gouvernement
  von  Deutsch-Ostafrika  übertragen  worden.

Der  Gerichtsassessor  Dr.  v.  Weikhmann  hat  die
Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Gorwernementssekretär  Behmer  ist  mit
Heimatsurlaub  aus  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  23.  Oktober  1908  von  Neapel  aus
angetreten:  Zahlmeisteraspirant  Zacherle,  Unteroffizier
  Ungefroren  und  Sanitätssergeant  Knispel.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  13.  Oktober  1903  Unteroffizier  Gebel,  Sanitätssergeant
  Jehle  und  Sanitätsunteroffizier  Feyerabend;
  am  21.  Oktober  1903  Unteroffizier  Kühn.

Ramernn.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
31.  Oktober  1903  von  Cuxhaven  aus  angetreten:
Stabsarzt  Hoesemann.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  10.  Oktober  1903  in
Plymouth  eingetroffen:  Unteroffizier  Brunow.

 

 

 

 

Togo.
Der  Landwirt  v.  Parpart  hat  die  Ausreise
nach  Togo  angetreten.

Der  Bausekretär  Kühn  ist  in  Deutschland
wiedereingetroffen.

 

Sübwestafrita.
Der  Generalkommissionszeichner  Kroeger  und
der  Katasterhilfsarbeiter  Barsch  haben  die  Ausreise
nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.

Der  Gerichtsassessor  Gelshorn  und  der  Zollassistent
  1.  Klasse  Müller  find  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Gärtner  Hoffmann  ist  vom  Gouvernement
von  Deutsch-Südwestafrika  als  Forstwart  und  Gärtner
in  Keetmanshoop  angenommen  worden.

Der  Kaufmann  Mosenhauer  ist  vom  Gouvernement
  von  Deutsch-Südwestafrika  als  Meßgehilfe
angenommen  worden.

Der  Bureaugehilfe  Teuthorn  ist  aus  den  Diensten
  der  Eisenbahnverwaltung  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  ausgeschieden.

.  ——„

Der  Zollbeamte  v.  Heister  ist  aus  den  Diensten
des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes  ausgeschieden.


Der  Schlosser  August  Schulz  hat  die  Heimreise
angetreten.

 

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
81.  Oktober  1903  von  Cuxhaven  aus  angetreten:
die  Unteroffiziere  Ahr,  Albrecht,  Birkholz,  Epyding,
  Handrek,  Heyden  und  der  Sanitätssergeant
Schmidt.

Deutsch-Ueu-Sninea.

Der  Sekretär  Vahlkampf  ist  in  Ponape  wiedereingetroffen.
        <pb n="673" />
        —  579  —
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schungebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutfsch-Dltafrika.

Antrag  auf  Verbesserung  der  Verkehrsverhältnisse.

Auf  einer  Pflanzer=  und  Kaufleuteversammlung,
die  unlängst  unter  dem  Vorsitze  des  Gouverneurs
Grafen  v.  Götzen  in  Daressalam  stattfand,  wurde
als  letzter  Punkt  der  Tagesordnung  nachstehender
Antrag  des  Herrn  Devers  auf  Verbesserung  der
Verkehrsverhältnisse  angenommen:

„Die  zu  Daressalam  am  12.  September  1903
versammelten  Vertreter  der  Kaufmannschaft  und  der
Pflanzer  Deutsch-Ostafrikas  richten  an  den  Kaiserlichen
  Gouverneur  die  dringende  Bitte,  daß  er  und
die  Kaiserliche  Regierung  ihren  ganzen  Einfluß  ausüben
  möchten,  um  die  gesetzgebenden  Körperschaften
des  Reichs  von  der  Notwendigkeit  einer  Verbesserung
der  Verkehrsverhältnisse  Deutsch-Ostafrikas  zu  überzeugen.


Die  wirtschaftliche  Lage  der  Kolonie  ist  infolge
des  Mangels  an  Einrichtungen,  deren  sich  alle
Nachbarkolonien  zu  erfreuen  haben,  in  eine  schwere
wirtschaftliche  Krisis  geraten,  deren  Ende  nicht  abzusehen
  ist.  Nur  die  schleunige  Inangriffnahme  der
notwendigsten  Eisenbahnbauten  kann  uns  Hilfe
bringen.  Nur  dadurch  wird  sich  Deutsch-Ostafrika
zu  einem  nützlichen  Bestandteil  des  Deutschen
Reiches  entwickeln  können.  Die  fortgeschrittene
Kenntnis  des  Landes  läßt  uns  heute  mit  Sicherheit
behaupten,  daß  es  in  seinen  Menschen  und  feiner
Natur  die  Möglichkeit  einer  bedeutenden  Entwicklung
in  sich  trägt.

Das  ungeheure  Gebiet,  das  fast  doppelt  so  groß
ist  als  das  Deutsche  Reich,  ist  aber  heute  für  Handel,
nutzbringende  Landwirtschaft  und  Bergbau  unzugänglich.
  Es  kann  niemals  dazu  beitragen,  das  Mutterland
  von  fremden  Nationen  unabhängig  zu  machen,
wenn  keine  Verkehrsmittel  geschaffen  werden.  Der
heute  übliche  Trägertransportverkehr  ist  teuer,  unrentabel
  und  entzieht  Tausende  gerade  der  kräftigsten
Leute  der  Bodenbewirtschaftung.  Ein  Fahrverkehr
erweist  sich  als  unmöglich,  weil  wir  nicht  imstande
sind,  der  verheerenden  Seuche  Herr  zu  werden,  die
das  Zugvieh  dahinrafft.

Eine  Besserung  ist,  wie  die  Fortschritte  der  umgebenden,
  unter  gleichen  klimatischen  Verhältnissen
stehenden  fremden  Kolonien  beweisen,  nur  durch  Bau
von  leichten  und  billig  herzustellenden  Bahnen  zu
erwarten.

Die  Versammlung  hält  es  für  dringend  geboten,
zunächst  die  Hauptstadt  der  Kolonie,  die  vermöge
ihres  guten  Hafens  zu  einem  Handelsplatz  von  Bedeutung
  zu  werden  verspricht,  durch  eine  Eisenbahn
mit  dem  Hinterland  zu  verbinden  und  dadurch  die
Möglichkeit  zu  schaffen,  weitere  menschenreiche  und

 

fruchtbare  Gebiete  für  Handel  und  nutzbringende
Landwirtschaft  zu  erschließen.

Die  Versammlung  muß  es  ferner  als  dringend
erforderlich  bezeichnen,  eine  Eisenbahnverbindung  von
Kilwa  nach  einem  Punkt  am  Nyassasee  herzustellen,
um  den  Handelsverkehr  der  deutschen,  britischen  und
kongolesischen  Seengebiete,  der  jetzt  infolge  fehlender
leichter  Verbindung  mit  der  Küste  immer  mehr
zurückgeht,  neu  zu  beleben  und  vor  allem  nach  der
deutschen  Küste  zu  lenken,  auf  einem  Wege,  den  die
Natur  als  kürzesten  und  billigsten  vorgezeichnet  hat.

Wir  bitten  deshalb,  auch  dieser  Bahnverbindung
volle  Aufmerksamkeit  zu  schenken  und  ohne  Zeitverlust
  die  technischen  Vorarbeiten  in  Angriff  nehmen
zu  lassen.“

Rheinische  Land#i-Plautagengesellschaft.

Der  Vorstand  der  Gesellschaft  hat  über  das
siebente  Geschäftsjahr  1902  einen  Bericht  erstattet,
dem  wir  folgendes  entnehmen:

Unsere  Pflanzung  Ngambo  hat  sich  auch  in
diesem  Berichtsjahre  erfreulich  weiter  entwickelt.
Der  Vorstand  beschloß,  unseren  Generalbevollmächtigten
  Herrn  W.  v.  St.  Paul  im  August  1902  nach
Ngambo  zu  entsenden,  um  die  Pflanzung  eingehend
zu  besichtigen,  zu  vermessen  und  die  vorhandenen
Kaffeebestände  nach  Zahl  und  Qualiät  festzustellen.
Auf  Grund  des  von  Herrn  v.  St.  Paul  in  elf
Blättern  im  Maßstabe  von  1:2000  hergestellten
Kulturplanes  wurde  die  Größe  der  seit  Eröffnung
der  Pflanzung  in  jedem  Jahre  urbar  gemachten
und  bepflanzten  Flächen  festgestellt.  Das  Resultat
war  folgendes:

Bepflanzte  Schläge  von  1897  30  ha  26  a  20  cm

1898  79  =  84-  80  =
-  -  -1899  89  -  34-20  -
-  -  -  1800  11  -  26-  —  -
-  -  -Ê19801  7  =  68--  40
-  -  =  1902  24  62  —

 

zusammen  243  ha  —  a  60  qm

Das  Gesamtareal  der  eigentlichen  Pflanzung,
einschließlich  des  Geländes  der  Europäerwohnungen,
Fabrikanlage  und  Arbeiterdörfer  (2  ha  70  à  90  cm),
der  Stauteiche  (3  ha  74  a  60  am),  der  aufgegebenen
Flächen  (7  ha  12  a  60  qm),  der  Schutzwaldstreifen
(10  ha  90  a),  der  Bachniederungen  zum  Teil  mit
Arbeiterfeldern  (53  ha  98  a  60  qm)  und  der  in
der  Anlage  begriffenen  neuen  Saatbeete  (67  a  50  qm),
beträgt  322  ha  14  a  80  qm.  Zur  Erweiterung
unserer  Pflanzung  sind  westlich  der  Grenzen  der
Pflanzung  Bulwa  der  U.  K.  G.  etwa  350  ha  noch
unvermessenen  Urwaldes  vorhanden.  Auch  im
Osten  von  Bulwa  verfügen  wir  noch  über  gutes,
im  einzelnen  ebenfalls  noch  unvermessenes  Urwald-
        <pb n="674" />
        land,  ausreichend  zur  eventuellen  Anlage  einer  neuen
Pflanzung.  Die  genaue  Zählung  und  strenge  Klassifikation
  der  Bestände  in  den  abgeteilten  207  Feldern
ergab:
1.  Gute  Bäume,  tragend  .  305354
2.  Gute  Bäume,  noch  nicht  tragend  143562
3.  Geringere  Buue  95249
4.  Nachzupflanzende  Fehlstellen  5383147
Sämtliche  Fehlstellen  sind  jetzt  bereits  mit  gutem,
vorjährigem  Material  nachgepflanzt;  auch  von  den
geringeren  Bäumen  wurden  über  15  000  durch  gute
Pflänzlinge  ersetzt.  Die  Pflanzweite  beträgt  etwa
2:  Im,  so  daß  etwa  2500  Bäume  auf  den  Hektar
kommen.  Aufgegeben  wurden  im  Laufe  der  Jahre
17  461  Bäume  auf  verschiedenen  Stellen  der  Pflanzung,
  wo  sich  der  Boden  für  Kaffee  als  ungeeignet
erwiesen  hat.  Dem  Pflanzen  von  Schattenbäumen
wurde  weiter  große  Aufmerksamkeit  und  viel  Arbeit
gewidmet.  Die  bisher  zu  diesem  Zwecke  angepflanzten
  Albizzia  mollucana  entsprachen  ihrer
übergroßen  Brüchigkeit  halber  nicht  hinreichend  den
Anforderungen,  die  an  einen  guten  Schattenbaum  zu
stellen  sind.  Weitere  Versuche  mit  verschiedenen
anderen  Bäumen  sind  im  Gange.  Als  Windschützer
wurden  mit  Erfolg  Reihen  von  Grevillea  robusta
durch  die  Felder  gepflanzt.  Versuche  mit  Kautschukund
  Chininbäumen  sind  begonnen.  Von  Schädlingen
ist  die  Pflanzung  auch  in  diesem  Jahre  nicht  ganz
verschont  geblieben,  doch  war  der  angerichtete  Schaden
im  ganzen  unbedeutend.  Die  Minierraupe,  welche
sich  auch  in  diesem  Jahre  in  einzelnen  Schlägen
zeigte,  hat  sich  als  die  Raupe  einer  ganz  kleinen
Motte  (Cemiostoma  coffeellum)  herausgestellt.  Als
erfolgreiches  Mittel  zu  ihrer  Bekämpfung  erwies  sich
rechtzeitiges  Abpflücken  und  Verbrennen  der  befallenen
Blätter.  In  einem  Schlage  zeigte  sich  zum  ersten
Male  eine  Wanze  (Antestia  variegata),  welche  die
Kaffeekirschen  bis  in  die  Bohnen  hinein  ansticht  und

4%

so  verdirbt,  auch  junge  Triebe  befällt  und  zum  Vertrockhnen

  bringt.  Absuchen  hatte  auch  hier  Erfolg
und  scheint  bei  der  bisher  geringen  Verbreitung  der
Wanze  billiger  zu  sein  als  Besprengung  der  Bäume
mit  Bordelaiser  Brühe  oder  dergleichen.  Die  befallenen
  Bäume  erholen  sich  schnell,  wenn  die
Wanzen  rechtzeitig  abgesucht  und  die  angestochenen
Kirschen  gestreist  werden.

Die  Aufbereitungsanstalt  arbeitete  gut.  Außer
dem  bereits  vorhandenen  wurde  ein  zweiter  Walker
Scheibenpulper,  ferner  eine  Entschälungsmaschine  für
Pergamentkaffee,  eine  Entschälungsmaschine  für  getrockneten,
  nicht  gepulpten  Kirschkaffe  und  eine  Sortiermaschine
  aufgestellt.  Der  Bau  der  im  Anlageplane
vorgesehenen  großen  Trockentenne  mit  Schiebedächern
für  Sonnentrocknung,  welche  zur  Entlastung  des
Trockenhauses  in  der  Haupterntezeit  nötig  ist,  wurde
begonnen.

Die  Ernte  brachte  etwa  1300  Sack  à  80  Pfund
in  Hornschale  gegen  1000  Sack,  welche  unser  Oberpflanzer
  vorsichtigerweise  nach  der  Blüte  geschätzt

580

 

hatte.  Bei  dem  enormen  Rückgang  der  Kaffeepreise
auf  dem  Weltmarkte  konnten  die  vorjährigen  Preise
nicht  erreicht  werden.  Da  die  Haupternte  stets  in
das  letzte  Viertel  des  Jahres  fällt,  wurde  der  meiste
Kaffee  erst  1903  verkauft.  Der  Erlös  davon  erscheint
  daher  noch  nicht  in  der  Bilanz  pro  31.  Dezember
  1902.

In  der  kleinen  Regenzeit,  welche  im  Oktober
und  November  ausnahmsweise  viel  Regen  brachte,
begannen  neue  Blüten  sich  schon  hier  und  da  zu
zeigen.  Da  danach  aber  längere  Trockenheit  folgte,
verzögerte  sich  die  Hauptblüte  außerordentlich.  Eine
einigermaßen  zuverlässige  Schätzung  der  neuen  Ernte
war  dabei  nicht  möglich.  In  den  älteren  Schlägen
—  1897  und  1898  —  wurde  mit  Kompostdüngung
begonnen.  Zu  Versuchen  mit  künstlicher  Düngung,
über  deren  Wert  in  Usambara  genügende  Erfahrungen
noch  nicht  vorliegen,  wurde  dem  Biologisch-Landwirtschaftlichen
  Institute  in  Amani,  welches  erfreulicherweise
  in  diesem  Jahre  seine  Tätigkeit  begann,  entsprechendes
  Material  zur  Verfügung  gestellt.  Der
Leiter  des  Instituts,  Herr  Professor  Dr.  Zimmermann,
  ein  alter  Kasseepraktiker  aus  Java,  stand  in
dankenswerter  Weise  unseren  Pflanzern  mit  Rat  und
Tat  zur  Seite.

Die  Arbeiterverhältnisse  blieben  weiter  günstig.

Für  die  Pflanzung  Ngambo  haben  wir  im  Berichtsjahre
  im  ganzen  178  227,87  Mk.  ausgegeben,
so  daß  diese  Pflanzung  am  31.  Dezember  1902  mit
753  773,90  Mk.  zu  Buch  stand.

RKamerun.

Dienstreise  des  Gouverneurs  in  das  Eschadseegebiet.

Wie  Gouverneur  v.  Puttkamer  aus  Garua  berichtet,
  ist  er  dortselbst  auf  seiner  Reise  in  das  Tschadseegebiet
  am  16.  September  d.  Is.  mit  der  gesamten
Expedition  auf  den  Dampfern  „Liberty“  und  „Yola“
der  Niger-Company  eingetroffen.  In  der  Begleitung
des  Gouverneurs  befinden  sich,  wie  schon  in  Nr.  19
des  Kolonialblattes  gemeldet  wurde,  Hauptmann
Thierry,  Oberleutnant  Stieber,  Leutnant  Kramsta,
Polizeimeister  Brückner,  Techniker  Holstein,  ein  Unteroffizier
  und  15  Soldaten  der  Schutztruppe.

Schlußbericht  des  Oberleutnants  Frhrn.  v.  Stein  über
die  Beendigung  der  Bertna-Expedition.
I.*)

Am  Abend  des  11.  November  wurde  die  bereits
provisorisch  bestehende  Zweigfaktorei  Ndungi  (an
Stelle  der  alten  Mokbefaktorei)  auf  dem  Südufer
an  dem  jetzt  üblichen  Straßenübergang  Beri—huka
duma  erreicht.  Der  in  Ndungi  nötige  zehntägige
Aufenthalt,  um  im  Interesse  meiner  vielfachen  Ver-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1908,  S.  544  ff.
        <pb n="675" />
        pflichtungen  einen  Tauschwarennachschub  aus  Mukaduma
  abzuwarten,  gab  Gelegenheit,  in  weitgehender
Weise  der  kaufmännischen  Bearbeitung  auch  dieses
Teils  der  neuen  Region  den  Boden  vorzubereiten
und  auch,  soweit  dies  bei  der  großen  Entfernung
vom  Sitze  der  Verwaltung  ohne  Anlage  einer  von
einem  Europäer  geleiteten  Station  erreichbar  ist,
zur  Ordnung  und  Festlegung  der  Verhältnisse  der
Eingeborenen  untereinander  beizutragen.  Vor  allem
handelte  es  sich  um  eine  eingehende  Verwarnung  an
die  vielen  Unterhäuptlinge  Mokbes,  die,  wie  dies  bei
allen  östlicheren  Waldlandstämmen  des  Verwaltungsgebiets
  üblich  ist,  zu  ihrem  Oberhäuptling  in  nur
sehr  losem  Abhängigkeitsverhältnis  stehen  und  sich
manche  Gewalttätigkeiten  hatten  zuschulden  kommen
lassen.  Für  den  Augenblick  wenigstens  hatte  diese  in
einer  vollbesuchten  Versammlung  der  betreffenden
Häuptlinge  erteilte  Vermahnung  einen  vollen  Erfolg.
In  der  Versammlung  wurde  auch  der  Streit  mit
Bimba  geschlichtet  und  die  Notwendigkeit  der  Verlegung
  der  früheren  Mokbefaktorei  an  den  Dume
sowie  die  Frage  der  Trägergestellung  bis  Molundu
erörtert.  Auch  bei  den  am  Nordufer  ansässigen
Bibaoleuten  (Oberhäuptling  Ndungi)  machte  sich  vor
allem  im  Interesse  der  Trägerfrage  eine  solche
Häuptlingsversammlung  notwendig,  deren  Erfolg
bisher  ebenfalls  befriedigte.  Gesandte  von  Sambara,
Beri  und  Bua  (Besimbo)  trafen  während  dieser  Zeit
mit  Geschenken  ein  und  wurden  in  entsprechender
Weise  abgefertigt.

Unter  Berücksichtigung  der  politischen  Schwierigkeiten
  in  der  sonst  so  hoffnungsvollen  Dume-Kadbiregion
  habe  ich  es  bereits  damals  für  unerläßlich
gehalten,  gewissermaßen  eine  Aufnahmestellung  für
die  Angestellten  der  Gesellschaft  Südkamerun  in  diesem
  von  der  Verwaltung  so  weit  entfernten  Distrikt
zu  schaffen.  Bei  dem  nun  reichlicher  fließenden
Rekrutenmaterial  aus  Gamane,  das  zu  Stationsbesatzungen
  am  Djah  oder  auch  im  Westen  auszubilden
  wäre,  beabsichtigte  ich  nach  Rückkehr  der
Bertugexpedition  eine  ganz  schwache  Besatzung  an
des  Südufer  des  Dume,  benachbart  dem  Ubergang
der  Karawanenstraße,  zu  detachieren,  die  einesteils
die  erwähnte  Aufnahmestellung  im  Falle  eintretender
Verwicklungen  für  das  Faktoreipersonal  bilden,  dann
aber  auch  schon  durch  ihre  Anwesenheit  den  Eingeborenen
  die  Gegenwart  der  Verwaltung  stets  vor
Augen  führen  und  damit  den  Eindruck  des  Bertuakrieges
  in  frischer  Erinnerung  halten  sollte.  Ich
habe  deshalb  während  des  Ndungiaufenthaltes  eine
kleine,  als  Zollposten  gedachte  Anlage  nächst  der
Faktorei  der  Gesellschaft  Südkamerun  an  dem  Straßenübergang
  geschaffen,  die  gleichzeitig  die  Einrichtung
für  Unterkunft  und  Depotanlage  späterer  Expeditionen
nach  Norden  in  sich  schloß.  Auch  für  ausgedehnte
Reispflanzungen,  die  für  das  Passieren  der  zwischen
Mokbe  und  Balaga  befindlichen  Urwaldzone  ein
dringendes  Bedürfnis  sind,  wurde  Sorge  getragen.
Bei  dem  Abmarsch  der  Expedition  am  21.  November

581

 

wurde  diese  Anlage  zunächst  noch  nicht  besetzt,  dagegen
  mit  überflüssig  gewordenen  Expeditionsausrüstungsstücken,
  einem  Faltboot,  einem  kleinen  Munitionsdepot
  usw.  für  spätere  Verwendung  ausgestattet
und  vorläufig  der  Ndungifaktorei  übergeben.  Bei
Ankunft  in  Yukaduma  fand  ich  dann  ein  die  Wünsche
der  Gesellschaft  bezüglich  Errichtung  eines  kleinen
Postens  in  der  neuen  Region  wiederholendes  Gesuch
vor,  das  mich  trotz  der  geringen  Kopfzahl  des
farbigen  Personals  veranlaßte,  unter  Leitung  eines
bereits  auf  derartig  detachierten  Posten  bewährten
Haussagefreiten  neun  Mann  und  einige  Arbeiter  mit
eingehender  schriftlicher  Instruktion  nach  dem  neuen
Ndungizollposten  zu  detachieren.

Ich  resumiere  über  die  in  der  Dume-Kadbiregion
gesammelten  Erfahrungen,  erzielten  Erfolge  und  die
voraussichtliche  Entwicklung  der  Region:  Die  Eingeborenen
  sind  durchweg  auf  einer  höäöheren
Kulturstufe  als  die  Bewohner  des  reinen  Waldlandes,
  ziemlich  erwerbslustig  und  im  ganzen  fleißig
und  willig,  wenn  auch  ihre  Verhältnisse  untereinander
vorübergehende  Verwicklungen  an  einzelnen  Stellen
als  nicht  ausgeschlossen  erscheinen  lassen.  Der
Kautschukreichtum  ist  noch  um  vieles  höher,  als  er
an  anderen  Stellen  des  im  allgemeinen  ja  sehr
gummireichen  Gesellschaftsgebietes  ist.  Für  den
Elfenbeinhandel  kommen  nur  der  südlichste  und  südwestlichste
  Teil  der  neuen  Region,  eventuell  auch
entferntere  im  Nordwesten  gelegene  Distrikte  in  Frage.
Die  Transportfrage  im  Innern  der  Region  ist  durch
gute  Verbindungswege,  vor  allem  aber  durch  die  fast
die  gesamte  Region  einschließenden  Wasserstraßen
gelöst.  Der  Verkehr  und  Transport  nach  dem  Djah
erscheint  durch  reichlich  vorhandenes  und  im  ganzen
billiges  Trägermaterial  zunächst  gesichert,  wie  denn
zwei  bis  drei  Karawanen  nach  Molundu  aus  fast
jedem  der  bereisten  Dörfer  während  meines  späteren
Aufenthaltes  in  Yukaduma  passierten  und  auch  bis
jetzt  irgend  eine  Stockung  nicht  eingetreten  ist.
Kurzum,  wenn  der  Regionsagent  mit  der  nötigen
Geschicklichkeit  vorgeht,  so  besteht  alle  Aussicht,  daß
die  neue  Region  sich  zu  einem  guten  Handelsbezirk
gestalten  wird.  Die  Anlage  einer  stärkeren  Station
nördlich  des  Dume  dürfte  allerdings  in  der  Zukunft
sich  immer  dringender  als  nötig  erweisen.

Vom  21.  bis  27.  November  wurde  trotz  des
noch  immer  häufigen  Regens  in  sehr  guten  Märschen
Yukaduma  erreicht,  wobei  auf  etwa  einen  Tagemarsch
durch  die  Mokbeleute  unternommene  Wegeaufbesserungen
  und  die  Herstellung  eines  ausgeschlagenen
Weges  Balaga—  Yukaduma  durch  die  Gesellschaft
Südkamerun  wesentliche  Erleichterung  gewährten.
Die  Station  Bukaduma  selbst  wurde  trotz  der
Schwäche  der  unter  einem  Haussagefreiten  zurückgelassenen
  Besatzung  in  recht  gutem  Zustand  vorgefunden.
  Vor  allem  die  Farmanlagen  hatten  gute
Resultate  ergeben;  mit  Hilfe  der  Faktoreiarbeiter  und
der  Weiber  des  Yukadumadorfes  waren  etwa  2000  kg
Rohreis,  ebensoviel  Mais  und  eine  beträchtliche

2
        <pb n="676" />
        Menge  Durrah  in  den  Getreideschuppen  untergebracht
worden.  Bei  der  rohen  Methode,  mit  der  die  Reisenthülsung
  bei  dem  Mangel  an  Enthülsungsmaschinen
ausgeführt  werden  mußte,  sind  etwa  zwei  Fünftel
Verlust  zu  rechnen,  so  daß  bei  der  Annahme  einer
zweimaligen  Ernte  im  Jahre  die  Besatzung  von  rund
50  Köpfen  bei  einem  fünf=  bis  sechsfach  größeren
Bebauungsareal  im  Bolokotale  sich  selbst  wird  verpflegen
  können,  zumal  der  jährlich  neu  angeschwemmte
Humus  ein  Geringerwerden  der  Ernten  nicht  wahrscheinlich
  erscheinen  läßt.  Den  bisher  gewonnenen
Reisvorrat  habe  ich  nur  an  Sonntagen  zur  Ausgabe
gelangen  lassen  und  den  größeren  Rest  für  die  eisernen
Expeditionsrationen  reserviert.

Die  Expedition  hat  während  des  Mukadumaaufenthaltes
  ständig  an  der  natürlich  nur  allmählich
durchzuführenden  Farmvergrößerung  gearbeitet.  Auch
eine  kleine  Anlage  (etwa  200  Pflanzen)  des  ganz
guten,  bei  Yukaduma  häufig  vorkommenden  Kaffees
wurde  geschaffen.  Wie  schon  in  Ndungi  ein  Bestand
von  26  Mutterziegen  eingerichtet  war,  so  wurde  auch
in  Yukaduma  der  Grund  zu  einer  solchen  Herde  mit
etwa  25  Muttertieren  gelegt.  Der  Kuriosität  halber
füge  ich  noch  an,  daß  ein  bei  Gelegenheit  einer  Jagd
eingefangenes,  noch  säugendes  Büffelkalb  ebenfalls  im
Yukadumainventar  figuriert  und  sich  bis  jetzt  der
besten  Gesundheit  bei  allerdings  immer  wachsender
Wildheit  erfreut.  Eine  Hauptaufgabe  bei  Ordnung
der  inneren  Verhältnisse  der  Station  war  die
Prüfung  und  Vervollständigung  der  infolge  der
Tauschwarenvorräte  recht  umfangreichen  Inventarien,
mit  deren  Führung  sich  der  derzeitige  Bukadumaagent
der  Gesellschaft,  Herr  Arndt,  einer  großen  Mühe
unterzogen  hat.  Es  ist  übrigens  besonders  hervorzuheben,
  daß  trotz  der  monatelang  fehlenden  Kontrolle
in  dem  beträchtlichen  Warendepot  sich  keiner  der
jeweilig  leitenden  farbigen  Angestellten  auch  nur  der
geringsten  Unregelmäßigkeit  schuldig  gemacht  hat.

Nach  außen  ergaben  sich  während  des  Aufenthaltes
  in  YBukaduma  ebenfalls  mancherlei  Fragen,  die
einer  Behandlung  dringend  bedursten.  Zunächst  hat
wiederum  eine  ganze  Anzahl  von  Bomomedörfern
eine  Ortsveränderung  schon  vorgenommen  oder  erwartete
  dazu  meine  Genehmigung.  Auch  BYukaduma
selbst  bereitete  einen  Umzug,  allerdings  wiederum
ganz  in  die  Nähe  der  Station,  vor.  Diese  bis  nach
Bule  im  Westen  hin  bei  der  gesamten  Waldbevölkerung
  üblichen,  eine  geordnete  Verwaltungs=  und
kaufmännische  Tätigkeit  sehr  störenden  Dorf=  und
Wegeverlegungen  etwa  in  jedem  dritten  oder  vierten
Jahre  entspringen  verschiedenen  Beweggründen.
Außerhalb  der  Beeinflussung  durch  den  Europäer
liegen  zunächst  abergläubische  Motive,  wie  sie  infolge
häufiger  Todesfälle,  epidemischer  Krankheiten,  Tod  des
Chefs  usw.  stets  eintreten.  Jedoch  auch  der  Hauptbeweggrund
  zu  dem  häufigen  Lagewechsel  der  Dörfer,
die  vollendete  Ausnutzung  der  Farmenanlagen,  die
in  einem  ganz  bestimmten  Turnus  erst  Mais,  dann

582

 

Kasata  (Maniok)  und  schließlich  Planten  (Musa
paradisiaca)  liefern,  wird  nur  durch  jahrelange
Belehrung  allmählich  zu  beseitigen  und  die  Bevölkerung
  den  weiter  im  Westen  geübten  Formen  der
Landwirtschaft  näher  zu  bringen  sein.  Der  Eingeborene
  hält  eben  in  dieser  Beziehung  eigensinnig  an
der  ihm  überkommenen  Methode  fest,  und  wenn  ihm
noch  so  eindringlich  am  Beispiel  gezeigt  wird,  daß
er  sich  dadurch  viel  unnütze  Mühe  macht.  So  ist
im  Gegensatz  zum  Westen  bei  einer  einmal  in  das
Plantenstadium  getretenen  Farm  irgend  eine  Reinigungsarbeit
  nicht  mehr  üblich,  vielmehr  schießt  mit
Macht  der  junge  Urwald  darin  hoch  und  erstickt
nach  der  Aberntung  der  Traube,  die  jede  Pflanze
liefert,  in  kürzester  Zeit  jeglichen  Nachwuchs.  Anfänglich
  nahm  ich  an,  daß  besondere  Bodenverhältnisse
oder  die  im  Vergleich  zum  Westen  hier  etwas  geringere
  Niederschlagsmenge  der  Ausnutzung  einer
Plantenfarm  auf  mehrere  Jahre  im  Wege  stände,
habe  mich  durch  Versuche  dann  aber  überzeugt,  daß
dies  keineswegs  der  Fall  ist,  vielmehr  lediglich
die  Macht  der  Gewohnheit  die  Schuld  an  der
irrationellen  Farmausnutzung  und  damit  an  den
häufigen  Dorfverlegungen  trägt.  Da  eine  solche  Gewohnheit
  mit  einem  Schlage  nicht  auszurotten  ist,
so  beschränke  ich  mich  zur  Zeit  darauf,  die  Neuansiedlungen
  wenigstens  an  die  bestehenden  Verkehrsstraßen
  zu  verlegen.  Ich  berief  zur  Besprechung
und  Regelung  dieser  Sache  eine  allgemeine  Versammlung
  der  Chefs  ein,  in  der  auch  Ubergriffe  der
Unterhäuptlinge  und  sonstige  im  Interesse  einer
friedlichen  Handelsentwicklung  zu  behandelnde  Fragen
erörtert  wurden.  Das  Entgegenkommen  der  Leute
ließ  wenig  zu  wünschen  übrig,  doch  ist  zu  bedauern,
daß  den  meist  sehr  verständigen  und  loyalen  großen
Chefs  fast  jeder  Einfluß  auf  die  Unterhäuptlinge  und
die  nötige  Autorität  ihren  Leuten  gegenüber  fehlt.
Nach  der  Ubernahme  der  Station  durch  einen  Weißen
wird  es  dessen  Hauptausgabe  sein,  die  Autorität  der
großen  Chefs  zu  stärken,  um  dauernd  dem  Handel
günstige  und  für  die  Verwaltung  ersprießliche  Zustände
  zu  schaffen.

Während  des  Aufenthaltes  in  Yukaduma  schickte
ich  aus  Verpflegungs=  und  Unterkunftsrücksichten  die
vielen  neuen  Bertuaarbeiter,  die  Mehrzahl  der  Soldatenweiber
  und  einige  zur  Entlassung  kommende
alte  Soldaten  unter  Führung  des  ebenfalls  ausgedienten
  Feldwebels  Buari  voraus.  Mit  dem  Rest
der  nun  aufgelösten  Bertua-Expedition  wurde  vom
21.  Dezember  1902  bis  zum  2.  Januar  1903  der
von  seiten  der  Gesellschaft  Südkamerun  fast  ganz
ausgeschlagene  Weg  nach  Molundu  zurückgelegt,  wobei
  auch  die  durch  Verlegung  der  gesamten  Bangandudörfer
  notwendig  gewordene  Neuaufnahme  der
Itinerarstrecke  Kalo—Molundu  erledigt  wurde.
        <pb n="677" />
        Zur  Ztatistik  des  Außenbandels  des  Schutzgebiets
Ramernn.

Während  im  Jahre  1901  der  Gesamtaußenhandel
des  Schutzgebiets  Kamerun  aus  den  im  Kolonialblatt
vom  1.  Januar  dieses  Jahres  dargelegten  Gründen
um  nahezu  5  Millionen  Mark  gegen  das  Jahr  1900
zurückgegangen  war,  ist  im  Jahre  1902  gegen  das
Vorjahr  eine  Steigerung  von  rund  4½  Millionen
Mark  zu  verzeichnen.

Gegen  das  Jahr  1900,  in  welchem  der  bisher
weitaus  höchste  Umsatz  erzielt  worden  war,  bleibt
mithin  der  Außenhandel  des  Jahres  1902  nur  noch
um  rund  600  000  Mk.  zurück.

Die  Einfuhr  des  Schutzgebiets  war  im  Jahre
1902  um  mehr  als  4  Millionen  Mark  größer  als
im  Vorjahre.

Im  ganzen  hat  sich  der  Außenhandel  des  Schutzgebiets
  seit  1896  folgendermaßen  gestaltet:

 

 

 

:  Gesamt-Jahr
  Einfuhr  Ausfuhr  hondel

Mk.  Mk.  Mk.
1896  5  358  90553  961  308  9  320  213
1897  6  326  761385  463449712214
1898  9296  79714601  6203  898  417
1899111133  1966.  8407811  973  977
190  H42SS  458  20  131  472
1901  9251  15115984  57615  235727
1902  132757041  6264099  19  539  803

 

 

 

Die  Steigerung  verteilt  sich  auf  sast  sämtliche
Warengattungen.  Am  stärksten  war  sie  im  allgemeinen
  bei  denjenigen  Warengattungen,  welche  im
Vorjahr  am  stärksten  zurückgegangen  waren,  wenn
auch  ein  Teil  derselben  die  vorzeitige  Höhe  noch  nicht
wieder  erreicht  hat.  Die  Zunahme  beträgt  z.  B.
für  Gewebe  598  000  Mk.,  für  Eisen  und  Eisenwaren
  432  000  Mk.,  für  Bauholz  419  000  Mk.,
für  Branntweine  aller  Art  398  000  Mk,  für  Tabak
361  000  Mk.,  für  Materialwaren  331  000  Mk.  und
für  Salz  253  000  Mk.  Die  allgemeine  Steigerung
der  Einfuhr  ist  augenscheinlich  darauf  zurückzuführen,
daß  nach  Beendigung  der  Kämpfe,  die  während  des
Vorjahres  im  Hinterland  geführt  werden  mußten,
dem  Handel  ein  größeres  Absatzgebiet  erschlossen
worden  ist,  und  daß  es  hierdurch  den  Geschäftshäusern
  ermöglicht  wurde,  die  früher  aufgehäuften
Warenvorräte  in  kurzer  Zeit  gewinnbringend  abzusetzen.


Nach  den  zur  Zeit  vorliegenden  lbersichten  für
das  erste  Vierteljahr  des  Jahres  1903  beläuft  sich
der  Gesamtwert  der  Einfuhr  auf  rund  2  874  000  Mk.
gegen  2  460  000  Mk.  im  gleichen  Zeitraume  des
Vorjahres.  Die  Zunahme  der  Einfuhr  scheint  hiernach
  auch  im  Jahre  1903  ihren  Fortgang  zu  nehmen.

Auch  die  Ausfuhr  zeigte  im  Jahre  1902  gegen
das  Vorjahr  eine  weitere  Steigerung,  und  zwar  um
279  000  Mk.  Wenn  auch  bei  manchen  Ausfuhr-583



 

artikeln  ein  Rückgang  eingetreten  ist,  wie  z.  B.  bei
Kautschuk  mit  327  000  Mk.,  bei  Elfenbein  um
97  000  Mk.,  bei  Tabak  um  63  000  Mk.,  so  wird
dieser  Rückgang  durch  die  Steigerung  der  Ausfuhr
von  Palmkernen  um  627  000  Mk.,  von  Kakao  um
128  000  Mk.  und  von  Bau=  und  Nutzholz  (hauptsächlich
  Ebenholz)  um  47  000  Mk.  mehr  als  ausgeglichen.
  Der  Rückgang  der  Kautschukausfuhr  beschränkt
  sich  hauptsächlich  auf  den  Bezirk  Duala,
dessen  nahe  der  Küste  gelegene  Landschaften  weniger
gummireich  waren  und  infolgedessen  schneller  ausgebeutet
  worden  sind.

Die  Ausfuhr  von  Kautschuk,  die  bisher  stets  an
erster  Stelle  stand,  ist  im  Jahre  1902  durch  die
Ausfuhr  von  Palmkernen  ganz  beträchtlich  überholt
worden;  letztere  stellte  einen  Wert  von  2  267  000  Mk.
dar,  die  Kautschukausfuhr  nur  noch  einen  Wert  von
1  419  000  Mk.  Während  noch  vor  wenigen  Jahren
Kautschuk  und  Elfenbein  den  größeren  Teil  der  Ausfuhr
  des  Schutzgebiets  ausmachten,  stammen  heute
nahezu  zwei  Drittel  der  Ausfuhrwaren  aus  dem
geregelten  Wirtschaftsbetrieb  der  Eingeborenen  und
der  europäischen  Pflanzungsunternehmungen.  Allein
auf  die  Produkte  der  Olpalme,  Palmkerne  und
Palmöl,  kommt  mehr  als  die  Hälfte  des  gesamten
Ausfuhrwertes.  Die  bereits  bei  der  Erläuterung
des  Außenhandels  von  1901  besprochene  günstige
Entwicklung  in  den  wirtschaftlichen  Grundlagen
Kameruns  nimmt  mithin  offenbar  einen  stetigen
Fortgang.

Auch  die  Steigerung  der  Ausfuhr  hat  sich  während
  des  ersten  Vierteljahres  1903  fortgesetzt;  sie
beträgt  gegen  den  gleichen  Abschnitt  des  Vorjahres
166  000  Mk.

–."

Deutsch-Südwefkafrika.

Aufhebung  der  Soll=  und  Polizeistation  und  der  DPostagentur
  in  Rap  Croß.

Am  20.  August  d.  Is.  ist  die  Zoll=  und  Polizeistation
  in  Kap  Croß  aufgehoben  worden.  Die  Einund
  Ausfuhr  von  Waren  erfolgt  nunmehr  daselbst
nur  nach  vorheriger  Genehmigung  der  Zollbehörde
in  Swakopmund  unter  Beobachtung  der  von  dieser
vorgeschriebenen  Abfertigungs=  und  Kontrollmaßregeln.
Gleichzeitig  ist  auch  die  Postagentur  in  Kap  Croß
eingezogen  worden.

Die  vorstehenden  Maßnahmen  sind  auf  die  Einstellung
  des  Betriebs  der  Damaraland  Guano  Comp.
zurückzuführen.  Die  Einstellung  des  Betriebs  hat
ihren  Grund  darin,  daß  die  Guanolager  in  Kap
Croß  nach  neunjähriger  Arbeit  ausgebeutet  sind.
Die  Immobilien  der  Damaraland  Guano  Comp.  hat
die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,
von  der  die  Guanorechte  gepachtet  waren,  übernommen.
  Sie  beabsichtigt  in  Kap  Croß  den  Robbenschlag,
  der  von  der  Damaraland  Guano  Comp.  nur
als  Nebenbeschäftigung  ausgeübt  worden  war,  intensiver

  zu  betreiben.
        <pb n="678" />
        584

Übersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutggebiets
a.  Wareneinfuhr.

 

 

 

 

Es  sind  eingeführt
Benennung  der  Waren  Duala-Bezirk  Viktoria-Bezirk
Menge  Wert  Menge  Wert
#r6  Ml.  —2
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  1
der  zugehörigen  Nebengewerbe.
1.  Reis  .......  83026751868101558918350757
2.  Kartoffeln  und  andere  Koollengewähe  Gemuf-  und  andere  1
Küchengewächse  .  .......  92478I27582293243;22846
3.  Material-  und  Epejereiwaren  .  966846"827443  241  091  224  650
4.  Tabak  ...  218  792  382  885  68  599  120048
5.  Tabakfabrikate  .  ...  4260I41977  1812513883
6.  Stille  Weine  aller  Art,  Schaunweine  (Liter)  32968  60612  28  125  50607
7.  Branntweine  aller  Artt  .....  -  1  181  662  811  5314306  169  198517
8.  Bier  ....  -  140806I118805  113  203  73  018
9.  Rohbaumwolle  und  sonstige  Pfianzenfasern  6945  21678  232  221
10.  Bauholz  und  sonstige  Hölzer  .  48308813625919373911394401
Zusammen  1  —  2841  914  —  1448  948
I
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.
1.  Lebendes  Vieh,  lebendes  Geflügel.  #(Stuckaahl)  64  2912  —  —
2.TierifcheProdukteallerArt...  —  —  269  225  239  610
Zusammen  i.  —  2912  —  239  610
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle.  «
1.  Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  und  Steine  1387  388  74  049q  1662  627  122  151
2.  Salz  3  320  500  371  896  247  375  27  706
3.  Steinkohlen,  vraunlohien,  Briketts  2158  005  173  008  70  44  7212
4.  Petroleem  1itey  139220  37  809  63  225  16  447
5.  Teer  und  Pech  4660  2218  10  701.  2398
Zusammen  rum  —  658  980  —  75914
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen.  .
1.  Glyzerin,  Vaselin,  Lanolin,  Paraffin,  Stearin,  Vaselinöl,  Paraffinöl
  usw.,  Schmiermiteel,  Putzöle,  Schuhwichse  ..  —  —-  —  —
2.  Kerzen,  Lchte,  sonstige  Waren  aus  Wachs,  Siearin  usw.  .  728  789  376  525
3.  Seifen  aller  Art  (und  Parfümerien)  139  726  62725  43769  15704
Zusammen  rv  140  4544  63514  4144  1229
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).
1.  Drogen  und  Apothekerwaren  .
2.  Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  Lace  Tinte  ...  38072  35345  29  826  31  362
3.  Mineralwasser  (Liter)  62640  45  821  48  263  20  797
zusammen  V.  —  81  166  —  52  159
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).
1.  Gewebe  aller  Art  ..  301  466  1507325117208  686  040
2.  Leibwäsche,  Kleider,  Hüte  und  Muben,  Posamenlierwaren.
Schirme,  Filzwaren  usw.  .  103110354498  24  194  65  423
3.  Bindfaden  und  Seile,  Seilerwaren.  leere  Säcke  .  150  199  108  384  31  129  21  573
Zusammen  VI  654774  1970207  673  036
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschner  warer.  I
l.cchuheundSttefel..  .  .  i
2.  Sonstige  Leder=  und  Sattlerwaren  642  43  288  3306  T]  21430
Zusammen  kon.  ..  6  432  43  288  3306  21430
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren.
1.  Waren  aller  Art  aus  Kautschuk,  Gummi  und  Guttapercha  507  2689  434  910
Zusammen  VIII.  507  2689  44  940
        <pb n="679" />
        lamerun  im  Kalenderjahre  1902.

 

a.  Wareneinfuhr.

585

 

 

im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein  fuhr  «
Kribi=  Bezirk  Zusammen  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  Abnahme  *
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  l  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  5
xg  Mk.  —*-  #rg6#  Ath.  g  Mk.  xg  M.
i  l
6  I
197  626  43983  2686  810  681  6850  u  421  16754  953  160  883  —  —  1
19  572  7  8600  5  293  58  288  147  466  56  529257  828  1759  —  —  2
370  408  490  3101578  345  1542  40631174  927  1211  7891403  418F  330614  —  —  3
69  3222  115269  356  713  618  202150  605  257  857206  108  360  345  —  —  4
1015  11627  23  400  67  487  11075  49  874  17  616  —  —  5
14  899  43  702  75992  154  921487764  149  3ö—  55644  —  6
140  92323  89  2881628774/1099  336|1059772  701  4500569  002  397  886  —  —  7
61524  61084  305533  242807285  306  186082  20227  46  815  —  —  8
470  1196  7647  23  095  8276  18  7251511  4393  629  —  9
119234  114  635|1  539713|  871  627|1.047  356  452  143]  492  357  419  484  —  —  10
—  968  954  —  5259  816  —  3514900  —  11744  856  —  —
—  —  64  2912  50%  1192  5  1270—  —  11
2496  769|  271  721  240  379]217  905  219  477  —  20  902  —  —  2
—  769  —  243  291  —  220  669  —  ———  —
«  rl
204  3382  145014/83254  397  341  214  1414  888  126  438.1  839  514  214  76  —  —  1
1  028761  115  2211596  636  5148232334203  262  1222262  433  252  701  —  —  2
500  18  2228919  180  238831  348  121  000  5914  —  —  3
41044  302662248  489  84  512199845  61  671444  22838  —  —  4
17  357  15364  32718  19980|  30  492  12985  2226  6995  —  —  5
—  30605  873  —  14140  767  —  584  309  556  458  —  —
—  —  —  —  27195  22  677  —  —  27195  226771
205  526  1  308  1840  2  813  4467  —  —  1.505  26272
48157  40  545  231  652  118  974  168  472  75  522  63  180  43  452  —  —  3
48  362  4107112332  900  120  8148  480  102  6664  480  18148  —.  —
1
7399  7950  75  297  74657  61  435  70  33  40  —  —
26  550  29621  137  463  96139  137604  91467  —  4672  161  —  3
—  87  471  —  170  796  —  162  050  —  8  746  —  —
145  300  726  500  563  973  2819  86670  887  2222  20|93086  597  658  —  —  1
18823  89080  147227  so0soi1  384482  26  8631  62745  213  048  —  —  2
102982  18  164  284310  148  121  128  6144  970681  155  6066  51063  —  —  3
268  205  833  754995  510  3476  8997  683  983  2616238  311527  861769  —  —
8611  21869  13  349  86  587  8086  59780  5263  26  807  —  —  1
3  611  21  869  133409  86587  8086  59  780  5263)  26  807  —  —
»  .
l
299  3293  1240  6922  946  7388  294  —  —  4661
299  3293  1240  6922  96  73388  294  —  —  446
        <pb n="680" />
        586

 

 

—  —  —  —  —  —  ——

Es  sind  eingeführt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Waren  Duala-Bezirk  Viktoria-Bezirk
Menge  Wert  Menge  Wert
ka  Mk.  kg  Mk.
XX.  Helzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.
1.  Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren.  .  38  314  44  236  29915  67  589
2.  Korbflechtwaren,  Stroh=  und  Bastwaren,  sonsige  iech'waren  329  901  2938  1247
3.  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaren  471  1  094  220  851
Zusammen  I  39114  44231  33  073  629  687
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände.  T
1.  Papier  und  Pappe  sowie  Waren  daraus  (außer  Drucssachen)  9628  17668  3965  6222
2.  Literarische  und  Kunstgegenstände  32191  11744  1007]  4014
Zusammen  x.  12  8177  2)9  412  4966  10236
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.
1.  Steinwaren,  Waren  aus  Asbest,  Zement  usw.  5275  7165  3275  2062
2.  Tonwaren  und  Porzellan  ·  .  41  869  25324  41  897  5998
3.  Glas  und  Glaswaren.  ....  51811  65616  27611  34  174
zusammen  XI  989555  98  004  72  783  42234
XII.  Metalle  und  Metallwaren  außer  Instrumenten,  "
Maschinen  nnd  Wasfen.
1.  r-'“—  Bleiwaren  ........  4272  5  068  3  477  1  68
ellbl1cch  .......  -  .  I
3.  Alle  nicht  besonders  genannten  Eisenwaren  ...  537  610  374352  1926384  399  682
4.  Waren  aus  andern  unedlen  Metallen  23  122  37442  15956  44511
5.  Waren  aus  Edelmetall  .........  702113926l29-  303
Zusammen  XII  565  6606  40788  194586  436  134
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge.
1.  Musikinstrumente,  Uhren,  Spieldosen,  Kinderspielzeug  1  109  13  779  1156  556  4
2.  det  tn  lid  en  n  u.  Neschinen  29772  46  338  112  316  46  657
3.  Transportmaschinen  und  Fa-  rzeuge  aller  Art  6617
auch  Fahrräder  ..  (Stüfzahl)  2i«  41796  7738  1211
Zusammen  XIII.  37398  "  1
SI.  3101313  i121210  182
XIV.  Bassen  und  Mounition.
1.  Feuerwafssen  .  (Stückzahl)  5210  80  121  2792  41  8680
2.  Sonstige  Wassen  .....  —  —  —  —
3.  Schießpulver  und  Zunohütchen.  .......  172642I174798  58  480  59  211
Zusammen  XIV.  —  254  919  —  100  891
XV.  Geld.  .....  403166076  494.909(V
Gesamtsumme  I—XV  —  6  792013  —  443  180

b.  Warenansfuhr.

 

 

 

Es  sind  ausgeführt

 

Benennung  der  Waren

Duala-Bezirk

Viktoria-Bezirk

 

Menge  Wert  MWenge  Wert
kg  Mk.  kg  M..
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie
der  zugehörigen  Nebengewerbe.
a.  Erzeugnisse  des  Landbaues.
1.  Korn=  und  Hülsenfrüchte  *  —  —  —  —
2.  Kokosnüsse  .  —  —  —
3.  Kolanüsse  –  —  8021  2323
4.  Kalabarbohnen  —  —  —  —
5.  Kaffeen.  —  —  —  —
6.  Kakao  19  320  15  854  828  730  76  614
7.  Tabak  —  —  —  —
8.  Andere  Genußmittel  und  Gewürze  —  —  —  —
        <pb n="681" />
        587

 

im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr
Kribi-Bezirk  Zusammen  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  Abnahme
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
g  Mk.  kg  Mk.  kg  Mk.  kg  Mk.  kg  —
5213  6993  73  442  118  81887945  148742  —  —  14603  29824  1
—  —  3267  2148  2921  5067  346  —  —  29192
438  868  1129  2803  2284  7878  —  —  1  155  50753
5651  7851  7838  123769  93150  161  687  —  —  15  312  37918
1938  6795  15  531  30  685  7927|119  897  7604  10788  —  —  1
1122  3704  5342  19462  4556  10797  7866  38665  —  —  2
3  o60  10  499  20  873  50  147  12483  306944839  19453  —  —
2790  4727  11340  13  94474  —  —  2447  62991
2170  2176859336  33  49820604  66332  14264  —  —  2
53  846  75916133268  175  605/  118  358  147  3788  14910  28227  —  —  3
58  806  82  8199230544  223  057152749  186  87577793  #  36  182  —  —
2  318  24454  1  2428  —  —  446o0  1
204  202  182  7822668  006  95  816  824077  624  667  1844  018  432  169  —  —  6
69  145  1382400]  226  303  293843  —  —  16  110
61  3151  722  17  380  250  9081  542  8299  —  —  5
275  726  326  6182787  1781  1193  5409  351  773  6511  876  827|  419  889  —  —
832  5  419  3  097  24  762  2452  17101  645%  7661  —  —  1
1  925  73971¼4013  100  33245601  70929108412  29  463  —  —  2
öu  536550  %%0%
sa6s  18f81678556  1  184  164  107  19711½820  77719  Stük  —
16  460  1  236  813  24462  358  644½4%  —  —  1
106  682  104  666  336  804  338  665|  250  168  255204  86  63  83461  —  —
—  341  499  —  697  309  —  42934  —  224375  —  —
100  40c00  997  296976  892  2.1.053  105  45923  —  —
—  3040511  —  132275704  —  94251  151  —  4624553  —  —
b.  Warenausfuhr.
i  f  —
Ausfuhr  2
Kribi-Bezirk  Zusammen  1902  im  Jahre  4#  Zunahme  Abnahme
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mk.  xg  Mk.  kg  Mt.  kg  Mk.  rtre  MI.
i
I
—  —  —  —  —  —  —  —  —  1
—  —  —  —  —  —  —  —  —  2
—  8021  232320187  2593  —  12  166  270
70  70  70  70  —  —  70  70  —  4
—  —  —  —  95  54  —  —  95  545
222  225  48272  692  693528383  56500219  889  127691  —  —  6
—  —  —  —  14  875  63  390  ——  1487563s90

 

—

 

 

ô
I
        <pb n="682" />
        588

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es  sind  ausgeführt
Benennung  der  Waren  Duala-Bezirk  Viktoria-Bezirk
Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mk.  —

9.  Konanaa  —  —  —  —
10.  Palmkerne  9702  141,  2142  51909089871  120564
11.  Palmöl.  ......  2654  260  955  518  447  606  8986  826

Zusammen  La  12  375721  3  113  89111  993244  896  327
b.  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.

1.  Bau-  und  Nutzhohz.  ..  .  633  591  84066520  415  76092

2.  Rinden  28  365  6669  —  —

V3.  Farbholh  —J3  —  —

4.  Kautsckkkksksksk  .....  24  662  88  371  46  4811  139520

Zusammen  Ib  686  618  179106  566  896  215  612
Gesamtsumme  I.  13  062  339  3292997  2560  140  1  111  939
II.  Tiere  und  *  Erdenguist

1.  Rindvieh  und  Kleinvieh  —  —  —

2.  Lebendes  Wddd  —  —  —

3.  Elfenbein  14  247  180  964  3683  35  45

4.  Hörner  —  l  —  —  »  —

5.  Häute  und  Felle  —  —  —  —

6.  Wolle  ........  —  i  —  .  —  —

Zusammenll...  14247  180  964  3683  35425
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.
1.  Koaoaaa  2746  1954  150  100
2.  —  fossile  Rohstoffe  und  Mineralien  aller  Art  —  i  —  —  s  —
Zusammen  III  2746  1  954  150  100
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  —  —  —  —
V.  Gelld.  .  ....  —  —  —  «  —
Gesamtsumme  1—13751  147  464
Dazu  Einfuhr.  —  6792013  —  3443  180
Im  ganzen  1902  —  10  267  928  —  4  590  644
O  -  1901  —  7  842  760  —  3525  157
Zunahme  bezw.  Abnahme  4.  —  +2  45  168  —  1065  487

 

 

 

Weinbau  in  Deutsch-Lüdwestafrika.

während  der  letzten  Jahre  recht  zufriedenstellende
Keltereiversuche  angestellt.  Auch  die  katholische  Mission
in  Klein-Windhuk  hat  sich  mit  Erfolg  auf  gleichem
Gebiete  betätigt  und  anläßlich  der  landwirtschaftlichen
Ausstellung  im  Jahre  1902  sämtliche  Preise  für  Wein
erhalten.

Die  Ludwigschen  Bestände  belaufen  sich  zur  Zeit
auf  11  000  Rebstöcke,  von  denen  6000  tragen.  Im
Jahre  1902  kelterte  er  10  hl  Wein,  in  diesem  Jahre
stieg  der  Ertrag  auf  35  hl,  neben  denen  noch  80  bis
90  Zentner  Tafeltrauben  verkauft  wurden.  Im  nächsten

Jahre  hofft  Ludwig  auf  eine  Ernte  von  100  bis

150  hl.
Da  infolge  der  zeitweilig  hohen  Temperatur  im

African  College  zu  Kapstadt,  Süß-  und  Südweine

Der  Landwirt  Ludwig  in  Klein-Windhuk,  welcher
sich  seit  dem  Jahre  1895  mit  Weinbau  befaßt,  hat

herzustellen.  Hierin  dürfte  der  erste  Anfang  zu
einer  Weinausfuhr  aus  dem  Schutzgebiete  erblick
werden,  da  für  schwerere  Weine  innerhalb  Südwestafrikas
  nur  ein  verhältnismäßig  kleiner  Markt  vorhanden
  sein  wird.

—

Togv.

von  der  Landungsbrücke.

Nach  einem  Bericht  des  Gouverneurs  von  Togo
ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  die  Landungsbrücke
in  Lome  Ende  Dezember  d.  Is.  dem  Verkehr  übergeben
  werden  kann.  Im  Laufe  des  Monats  Jannar
n.  JIs.  dürfte  sie  ziemlich  sicher  fertig  werden.

 

Schutzgebiete  leichtere  Weine  ohne  Gefahr  des  Umschlagens
  sich  nicht  gut  herstellen  lassen,  beabsichtigt  1
er  auf  Anraten  des  Professors  Dr.  Hahn  vom  South
        <pb n="683" />
        589

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im  ——  J
Ausfuhr  S
Kribi-Bezirk  Zusammen  1902  im  Jahre  1901  Zunahme  Abnahme  1
Menge  Wert  Menge  #  Wert  Menge  #  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  rkg
  Mk.  —□——*-—.—.s.s  #rg  Mk.  kg  Mk.  g  Mk.
1  9
42274  4238  10653  402  2267  3218292258  1  640  45412361  144  626  867  —  —.  1
2947  582  3104  713  1052  926  195  654  1068  971  —  —  20941  16046  11
45513  5115|14414478,  4015333  12  051452.3  840  464  2363026  674  869  —  —
.-3009
  30111157015  160  459  1  113  81142  163  46647  –  —  1
3455  1207  31  820  7  876  82  584  15999  —  —  50  764  8123  -
353  166  1  190  979!  424  309|  1  418  870]  505  862  1  746  180  —  —  815533273104
359  630  1192  487  1613144  1  587  20561638  298  1  875  991  —  —  25  154  288  786
1  6  i
405  143  1197  6026027  622  5  602  538  13  689  750,  5  216  4552337  872886  083  —  —
1  i
—  —  —  —  —————
—  —  —  —  —  —  —  —  —1  2
41600  442  053  59  530  658  44465  483,  756  045¼  —  5953.  97603  7
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  5
—  —  —  ——————
42  600  4420533/59530  65844254  7560444  5953  97603
#  ·
!-1688
  1065  4  3  119  5  503)  12076  —  —  24  8957  1
–4  –  –4  –  –  |  —  –  –  –4  |  –4
1683  6  1065  4579  3119  55034  12076  ..  —  224  8957
—  —  —  —  —  —  —  —  —
#  *  #  I
—-—  —.—  —  —  —  —  —  —
#  426  1640  720  16091731  6264  099  18  760  736  5  984  5762330  995  279  523  —  —
—  3040511  —  132775704  —  9251151  —  4024553  +  —
—  4  681  231  —  19539  803  —  15  235  72744  44304076  —  —
—  38367810|  —  1523577—  —  —  —  —  —
—  813  421  —  43040076  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

Schiffsverkehr  in  Togo.
Anzahl,  Nationalität  und  Tonnengehalt  der  Schiffe,  welche  im  Jahre  1902  die  Reeden  des  Schutzgebiets  Togo

angelaufen  haben.

 

 

 

 

 

 

Reede  von  2ome  Reede  von  Klein-Popo  Zulammen
Nationalität  A  Kalen--  Be-  Nalen-  Be-  r—ins  «
der  Schiffe  ¾  –)-  derjahr  2  At-  W*  derjahr  Zu:  #bb-  nä  derjahr  u.  Ab—
10.  1902  4½  nahme  110!  24  1902  nahme)jnahme  10||/2  1902  —  nahme
I.  Anzahl  d.Schiffe:  6  I  J
a)  Dampfer:  i  I  I
deutsche  81.  115  34  —  75  82  3  —  156.  197  41  —1
englische  42  38  —  4  33  35  2  —  75  73  —  2
französische  171  17  —  —  15  is  1—  32  36  4—
b)  Segelschiffe:  1  1—
amerikanische  4  —  3  —  —  4  1  3
Zusammen  144  1  27  123  136  13  —  2607  307  40—
II.  —.  I
a)  Dampfer:  .
deutsche  .  124  188  179349  mi  —.  120  332  133  228.  12880  —  124455  312  577  68  057
englishe.50  898  50  3222  —  576|38014|  46293  8279  —  88  9121  96  615  7703  —
französische  21229,  25449  4220  —  18577  25635  7055  —  89  806  51  084  11278
b)  Segelschiffe:  "
amerikanische  1  139  299  —  840  —  —  —  —  1139.299—  840
Zusammen  197454255419  657  966,  —  176  923  205  156  28  23  —  574377  46%  575  86  198  —
        <pb n="684" />
        590

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und  der  Ankisklaverei-Bewegung.
Die  „Missions-Blätter“  enthalten  die  nachstehende  neueste  Statistik  des  Apostolischen  Vikariats

Süd-Sansibar  (Berichtsjahr:  1.  April  1902  bis  31.  März  1903):;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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So  ß5  5  l—  E  S

—  IZ  «  «-  «  I  I  z  .
Dakessqcaam....1889;  31—l  3!10s  5j439.120"21i13s  6  3000  6  180  1  745  21
Kurantzz  11„  811  1  160  40|  11  34|2
Nyangoo  41896  1—  21  4  7)  430  550  53  15  3/„  7  2577  1  56  132
Tosamaganga  1899  1  111  3  2  126  15  61  5  5  2110  4474  2|  543  7
Madibra“  ..  1838  1  —  2  3.3  °2  4  2  9  4  1225  3  55.  1.  17  2  3
alangali  1898  J—  —  —  1  —  —  —  —  —  1  10  —  —  —
Peramiho  1399  12  3  2  118,  400  444  1  1S8  3  73  2  20  2
Kigonsera-  1900,  1  —  2—  —  8  311  7  3.—  130  1  16  1  12  4
#ndi  Proenro)0  ——  1  12  —  —  —  —  —  —  ———  —  —
Kwiro  1902  2  —  1—  1  7  150  3.  11—  35  21I  60  1.  40)0  1.  1
Zusammen  6  18  2  1  22  31  2609  2194  466  106  42  7888  3/950|11/394  28  128

Brief  des  Apostolischen  Vikars  von  Süd-Sansibar
entnehmen  wir  folgende  Schilderung  der  Verhältnisse
in  Kwiro,  der  neuen  Station  in  Mahenge  (Deutsch-Ostafrika):


Ich  bin  bei  meiner  Ankunft  in  Kwiro  recht  angenehm
  überrascht  worden  —  ich  meine  nicht  das
Büchsenknallen  und  Fähnleinflattern  beim  Empfang  —,
die  herrliche  und  gesunde  Lage  war  es,  die  Menge
der  Bevölkerung  und  die  stattliche  Anzahl  von  Schulknaben
  in  weißen  Röckchen,  die  mich  freudig  erstaunen
machten.  Die  Mission  ist  erst  ein  halbes  Jahr  im
Betriebe,  und  doch  können  schon  etwa  100  Knaben
die  notwendigen  Gebete  und  einen  Teil  des  Katechismus
  perfekt  auswendig,  und  Sonntags  fanden
sich  bei  500  Zuhörer  beim  gemeinsamen  Unterrichte
ein.  Die  Schule  auf  der  Station  wird  an  Stelle
des  R.  P.  Franziskus  R.  P.  Superior  Innozens
übernehmen,  während  für  den  neu  eingetroffenen
R.  P.  Eustachius  bereits  eine  ½  Stunde  entfernte
Außenschule  bereit  steht.  Die  Eingeborenen  (Wapogoro)
  scheinen  recht  zugängliche  bildsame  Leute  zu
sein.  Leider  ist  nicht  der  ganze  Gebirgsstock  von
Upogoro  von  Leuten  bewohnt,  sondern  hauptsächlich
nur  der  nach  Osten  und  Süden  gelegene,  sehr
fruchtbare  Teil.  Das  vorherrschende,  fast  ausschließliche
  Gestein  bildet  hier  der  Dolomit,  der  überall
zutage  tritt,  teils  in  mächtigen  Felsblöcken  und  steil
abfallenden  Wänden,  teils,  und  zwar  noch  häufiger,
in  kleineren  Stücken,  die  sich  in  den  abenteuerlichsten
Formen  repräsentieren,  als  schmucke  Säulen,  dünne
Wände,  in  denen  Rinnen,  Höhlen  und  Vertiefungen
aller  Art  ausgespült  sind.  Alle  Bäche,  die  aus
diesem  Dolomitgebirge  strömen,  enthalten  guten
Kalk,  der  sich  an  dem  Gestein  des  Flußbettes  in
ungemein  zierlichen  Formen  niederschlägt.  Für
spätere  Steinbauten  ist  dieser  Umstand  von  großem

 

Belang;  guter  Kalk  ist  hierzulande  meistenteils  eine
große  Seltenheit.  In  Kwiro  wird  es  ein  leichtes
sein,  sobald  die  Mittel  vorhanden  sind,  haltbare  und
schöne  Bauten  herzustellen.  Es  brauchte  nur  eine
Summe  von  10  000  Rupien,  und  es  könnte  fosort
mit  dem  Bau  einer  geräumigen  Kirche  begonnen
werden.

In  einem  Überblick  über  den  Stand  der  Missionsarbeit
  im  Ho-Bezirk  (Togo),  den  das  „Monatsblatt
der  Norddeutschen  Missionsgesellschaft“  veröffentlicht,
lesen  wir:

Die  Stationsschule,  die  bisher  schon  für  den  Hound
  Amedzowe-Bezirk  diente,  ist  durch  den  im  Februar
  erfolgten  Zuzug  aus  dem  Basler  Gebiete  sehr
gewachsen.  Die  erste  Klasse  zählte  40,  die  zweite
66  Schüler.  Die  Unterbringung  dieser  großen
Schülerzahl  machte  einige  Schwierigkeiten,  mehr  noch
ihre  Beköstigung.  Die  Errichtung  einer  vollklassigen
Stationsschule  in  Amedzowe  ist  somit  ein  unabweisbares
  Bedürfnis  geworden,  das  bis  zu  Beginn  des
neuen  Schuljahres  befriedigt  sein  wird.  Trotz  dieser
Schwierigkeiten  haben  die  Schüler  mit  Lust  und
Eifer  gelernt  und  mit  wenigen  Ausnahmen  besonders
im  Deutschen  gute  Fortschritte  gemacht.  —  Die  Verhältnisse
  auf  den  20  Außenstationen,  die  teils  im
deutschen,  teils  im  englischen  Gebiete  liegen,  sind
außerordentlich  verschieden.  Es  seien  hier  nur  einige
charakteristische  Züge  aus  den  letzten  uns  vorliegenden
Halbjahrsberichten  der  Lehrer  hervorgehoben.  In
Abuadi  kamen  die  Kinder  gern  zur  Schule,  obwohl
ihnen  das  Auswendiglernen  Schwierigkeiten  machte
und  sie  daher  öfter  durch  die  Erzählung  einer  Geschichte
  ermuntert  werden  mußten.  Von  einem  Altesten
in  Waya  sagen  die  Christen:  „Seine  Unterhaltung
ist  fast  eine  Predigt.“  Er  sammelt  des  Abends
immer  einen  Kreis  aufmerksamer  Zuhörer  um  sich
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        und  weiß  Leidenden  das  rechte  Trostwort  zu  sagen.
In  Abutia  kam  ein  betagter  Mann  zum  Lehrer  und
sagte:  „Ich  bin  wirklich  alt.  Ich  habe  schon  oft
an  den  Schmausereien  bei  den  Götzenfesten  teilgenommen.
  Auch  meine  Kinder  sind  mitgekommen,
aber  sie  sind  alle  vergangen.  Deshalb  glaube  ich,
daß  es  nur  einen  Festschmaus  gibt,  der  nicht  vergeht.“
  Er  meinte  damit  „das  große  Wort  von
unserem  Heil.“  In  Sokode  wollen  manche  Eltern
vom  Schulbesuch  ihrer  Kinder  nichts  wissen,  weil
sie  sagen:  „Ihr  seid  uns  jetzt  überlegen,  wir  sind
ganz  schwachsinnig  geworden.“

 

In  den  „Kirchlichen  Mitteilungen  aus  und  über
Nordamerika,  Australien  und  Neu-Guinea“  berichtet
Missionar  Schnabel  über  die  Missionsstation  auf
dem  Sattelberge  (Neu-Guinea):

Die  Kirche  ist  nunmehr  so  weit  gediehen,  daß
der  große  Raum  zum  Schulunterricht  verwendet
werden  kann.  Br.  Keppler  ist  eben  dabei,  mit  den
Jungen  den  Lehmboden  zu  beschaffen,  und  wenn
der  beiderseitige  Verschlag  im  Chor  noch  nicht  gemacht
  ist,  so  ist  doch  im  Westen  das  Glockenhaus
fertiggestellt  bis  zum  Aufhängen  der  Glocke,  und
also  die  jetzt  täglich  wehenden  Südwestwinde  im
Raume  nicht  spürbar.  Einige  Sitzbänke  lassen
sich  ja  bald  improvisieren,  und  so  kann  das  alte
Schulhäuschen  verlassen  werden.  Br.  Flierl  beabsichtigt,
  das  Häuschen  an  einem  onderen  Ort  als
Hufi,  d.  i.  Krankenhaus,  aufzurichten.  Eine  Unterbrechung
  erlitt  in  diesen  Tagen  Br.  Kepplers
Kirchenbauatbeit,  als  am  13.  Mai  nachmittags
4  Uhr  ein  ziemliches  Erdbeben  auftrat,  dessen
etwaige  Wiederholung  das  große  Wohnhaus  in
seinem  Bestand  gefährden  würde.  Es  wurde  erwogen,
  wie  man  der  Gefahr  am  besten  vorbeuge,
und  im  Ersetzen  alter  Pfosten  durch  neue  das  beste
gesehen.  Es  sind  einige  dreißig  Jungen  jetzt  angeschrieben,
  von  denen  in  diesen  Tagen  einige  entlassen
  werden.  Viel  kleine  sind  dabei,  die  bei  der
Arbeit  wenig  leisten,  aber  doch  zum  Unterricht  reif
sind.  Wenn  jetzt  schon  die  häufigen  Regenschauer
die  Arbeit  im  Felde  unmöglich  machten,  sammelte
ich  die  Jungen  im  Schulhaus  zum  Singen  und
repetierte  auch  schon  etwas  biblische  Geschichte.  Wir
haben  ja  möglichst  viel  Kartoffelfeld  bestellt,  aber
in  letzter  Zeit,  wo  auch  die  Wegarbeiter  zum  Teil
damit  gespeist  wurden,  ist  viel  verbraucht  worden.
Das  Vieh  gedeiht  gegenwärtig  nicht  besonders,  und
wir  wollen  den  Versuch  machen,  einige  Stück
während  der  Regenzeit  in  Sakes  Dorf  unterzubringen.
  Wenn  erst  einmal  in  Busum  eine
Niederlassung  unsererseits  besteht,  wird  dem  Ubel
leicht  abzuhelfen  sein,  da  der  dortige  Aufenthalt
bei  reichem  Futtervorrat  und  weniger  Nässe  und
Kälte  dem  Vieh  zuträglicher  sein  wird.

 

591

 

AKus  fremden  KHKolonien  und
Produktionsgebieken.

Bericht  des  Oberförsters  Dr.  v.  Sschstruth  über  eine
Bereisung  Britisch-Südafrikas.

J.

Der  gegenwärtig  in  Deutsch-Südwestafrika  tätige
Oberförster  Dr.  v.  Eschstruth  hat  vor  seinem  Eintreffen
  in  dem  Schutzgebiet  eine  forstwirtschaftliche
Studienreise  in  Britisch-Südafrika  ausgeführt,  über
die  er  nachstehenden  Bericht  erstattet  hat:

Nach  meinem  Eintreffen  in  Kapstadt  am  24.  März
d.  Is.  wurden  die  ersten  Wochen  zu  Exkursionen  in
den  Anpflanzungen  der  näheren  Umgebung,  zur  Vorstellung
  bei  den  maßgebenden  staatlichen  Organen
sowie  zur  Besprechung  mit  Sach=  und  Ortskundigen
benutzt.  Die  südafrikanische  Forstwirtschaft,  zum
überwiegenden  Teil  in  der  Kapkolonie  selbst  ausgebildet,
  bewegt  sich  in  zwei  großen  Richtungen,  die  eine
heißt  Erhaltung  und  Bewirtschaftung  der  im  südlichen
und  östlichen  Küstengelände  noch  vorhandenen  Bestände
  alten  afrikanischen  Urwalds,  welcher  zum  überwiegenden
  Teil  aus  schweren,  harten,  langsamwüchsigen
  Holzarten  besteht;  die  andere:  Aufforstung“
bisher  unbewaldeter  Flächen  mit  raschwüchsigen,
vorwiegend  aus  Australien,  Nordamerika,  und  Europa
importierten  Hölzern.  .

Im  Hinblick  auf  die  Verhältnisse  in  Deutsch-Südwestafrika
  war  es  nicht  zweifelhaft,  daß  die
Wirtschaft  im  heimischen  Urwald  für  mich  nur  von
sekundärer  Bedeutung  war,  während  das  Hauptinteresse
  den  Aufforstungsversuchen,  ihren  Erfolgen  und
Mißerfolgen  zugewandt  werden  mußte.  Und  zwar
nicht  allein  forstlichen  Anlagen  in  unserem  Sinne,
d.  h.  von  bestimmtem  Nutzungszweck  und  wirtschaftlicher
  Absicht.  Gerade  wenn  man  sich  die  außerhalb
forstlicher  Nutzungen  liegende  Bedeutung  von  Waldanlagen
  und  selbst  Baumpflanzungen  vergegenwärtigt,
die  Einwirkung  auf  die  physikalischen  Eigenschaften
des  Bodens  und  der  darüber  liegenden  Luftschicht,
so  durften  auch  die  zahllos  im  Lande  verstreuten
Baumpflanzungen  forsttechnisch  minderwertiger  Hölzer
oder  von  forstlich  unzweckmäßiger  Beschaffenheit  nicht
außer  Betracht  gelassen  werden.  Vor  allen  Dingen
kam  es  aber  für  mich  darauf  an,  Gegenden  zu  sehen,
deren  Boden=  und  besonders  klimatische  Verhältnisse
denen  Südwestafrikas,  speziell  des  Namalandes,
ähnlich  sind,  um  das  unter  solchen  Umständen  Versuchte
  und  Erreichte  beurteilen  zu  können.  Dies
führte  nach  Rücksprache  mit  sachkundigen  Kennern
beider  Länder  zu  folgender  Erwägung:

Die  westliche,  um  Kapstadt  gelegene  kleine  sowie
die  den  Südosten  und  Osten  umfassende  große  Zone,
erstere  durch  reichen  Winter-,  letztere  durch  reichen
Sommerregen  ausgezeichnet,  können  mit  ihren  Erfolgen
für  das  regenarme  Namaland  (mit  gewöhnlich  nur
zwei  Zoll  jährlichen  Regenfalls)  eine  direkte  Bedeutung
  nicht  haben.  Weit  eher  kommt  das  im  Innern
der  Kapkolonie  und  des  Oranjefreistaats  sich  aus-
        <pb n="686" />
        —  592

dehnende  Karoobecken  in  Betracht,  und  zwar  besonders
  die  westlichen  Teile  desselben,  welche  stufenweise
immer  ärmer  an  jährlichen  Niederschlagsmengen  werden,
  bis  sie  schließlich  im  Nordwesten,  südlich  dem
Unterlauf  des  Oranjeflusses,  das  Regenniveau  des
Namalandes  erreichen.  Dieser  nordwestliche  Teil
wäre  also  zu  vergleichenden  Studien  am  günstigsten
gewesen,  mußte  jedoch  außer  Betracht  bleiben,  weil
Aufforstungs=  oder  Anpflanzungsversuche  in  nennenswertem
  Maße  hier  überhaupt  noch  nicht  vorgenommen
worden  sind.  Das  relativ  ähnlichste  Bild  mußte
also  in  der  eigentlichen  Karoo  gesucht  werden,  speziell
in  ihren  westlichen,  trockeneren  Partien.  Da  aber
auch  im  Karoolande  Aufforstungsversuche  (im  eigentlichen
  Sinne)  erst  seit  ganz  kurzer  Zeit  (acht  Jahren)
begonnen  worden  sind,  zu  einem  einigermaßen  richtigen
Urteil  über  die  verschiedenen  importierten  Holzarten,
ihr  Verhalten  im  Stangen=  und  Baumholzalter,  ihre
Nutzbarkeit  und  Widerstandskraft  gegen  Kalamitäten
jedoch  der  Besuch  auch  älterer  Bestände  und  mannigfacherer
  Wirtschaftsbilder  erforderlich  war,  so  konnte
von  einer  längeren  Bereisung  auch  günstigerer  und
daher  an  sich  weniger  vergleichsfähiger  Standorte
nicht  abgesehen  werden.  Immerhin  lag  auch  ein
direkter  Wert  in  einer  solchen  Bereisung,  indem  sie
für  das  in  der  Karoo  bei  gleichem  Alter  der  Kulturen
im  Vergleich  zu  anderen  Standorten  Erreichte  und
dementsprechend  für  die  Einschätzung  der  zu  erwartenden
  Resultate  ein  wertvolles  Material  abgeben
mußte.  Es  wurde  nun  für  den  Hauptteil  des  Aufenthalts
  eine  längere  Bereisung  des  Ostens  und  anschließend
  der  Karoo  in  Aussicht  genommen,  während
die  in  der  Nähe  von  Kapstadt  gelegenen  Bestände
zum  Teil  vor,  zum  Teil  nach  dieser  Reise  besucht
werden  sollten.  Der  Reiseplan  wurde  —  ohne  den
sich  auf  der  Reise  selbst  im  einzelnen  ergebenden
Abstechern  und  Exkursionen  irgendwie  vorzugreifen  —
folgendermaßen  in  großen  Zügen  aufgestellt:

erste  Reise  nach  Johannesburg  und  Pretoria
zweite  Reise  von  Johannesburg  nach  Pietermaritzburg,
dritte  Reise  von  Pietermaritzburg  über  Durban  nach

Port  Elizabeth,
vierte  Reise  von  Port  Elizabeth  über  Grahamstown.

nach  King  Williamstown,
fünfte  Reise  von  King  Williamstown  über  Molteno—

Bloemfontein—Jagersfontein  nach  Kimberley,
sechste  Reise  von  Kimberley  nach  De  Aar  und  Hannover,
siebente  Reise  von  De  Aar  über  Viktoria  West,  Vels

Port,  Beaufort  West,  Prince  Albert  Road,  Matjessontein,
  Tomosriver,  Worcester,  Ceresroad
nach  Kapstadt  zurück.

Wenn  auch,  wie  erwähnt,  in  der  Besichtigung
von  Aufforstungen  und  Anpflanzungen  das  Leitmotiv
der  Reise  gesucht  werden  mußte,  so  bot  dasselbe  doch
hinreichend  Gelegenheit,  auch  die  Behandlung,  den
Schutz=  und  den  Nutzungsbetrieb  der  einheimischen
Urwälder  sowie  die  Forstgesetzgebung,  Verwaltung
und  Organisation  kennen  zu  lernen.

 

Eine  vollständige  Darlegung  der  Reiseergebnisse
ist  —  bei  dem  großen  Umfange  des  angesammelten
Materials  —  zur  Zeit  noch  nicht  möglich;  sie  wird
für  einen  späteren  Bericht  vorbehalten.  Im  folgenden
soll  nur  ein  kurzer  Uberblick  mit  Hervorhebung  interessanter
  und  wichtiger  Einzelheiten  gegeben  werden,
und  zwar  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  vom
14.  April  bis  zum  1.  Juli  ausgeführten  Reise.

In  der  nächsten,  der  winterlichen  Regenzone  zufallenden
  Umgebung  von  Kapstadt  sind  relativ  weite
Strecken  ehemals  waldlosen  Landes  aufge  forstet.
Zeitlich  am  weitesten  zurück  reichen  die  Eichenpflanzungen
  der  Holländer.  Quercus  pedunculata  ist
hier  in  zum  Teil  über  100  jährigen  Exemplaren  vertreten,
  fühlt  sich  auffallend  wohl  und  ist  als  Parkbaum
  von  hoher  landschaftlicher  Bedeutung.  Ihr
Wuchs,  anfangs  rascher  als  bei  uns,  scheint  im  späteren
  Alter  bald  nachzulassen.  Schon  in  Ansehung
der  relativ  geringen  Qualität  des  von  ihr  hier  produzierten
  Holzes  ist  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung
keine  große.  Umfangreiche  Kulturen  von  Pinus  pinea
und  pinaster  sind  vor  etwa  40  bis  50  Jahren
vorgenommen.  Diese  Bestände  haben  schon  hiebsfreie
Dimensionen,  auf  den  vorhandenen  Abtriebsflächen
findet  sich  vielfach  Verjüngung  durch  natürliche  Aufschlagsforste.
  Am  regsten  hat  sich  die  Aufforstungstätigkeit
  in  den  letzten  10  bis  20  Jahren  entfaltet.
Unter  den  vorwiegenden  Holzarten  sind  hier  neben
zahlreichen  Eukalypten  besonders  die  Kiefernarten
pinaster,  pinea  und  insignis  zu  nennen.  Das
Wachstum  ist,  wie  ich  mich  auf  meinen  Exkursionen
Überzeugen  konnte,  durchweg  ein  sehr  freudiges,  die
in  kurzer  Zeit  erreichte  Entwicklung  für  den  Europäer
geradezu  frappierend,  dank  dem  günstigen  Zusammenwirken
  von  Luft=  und  Bodenfrische,  langer  VBegetationsperiode
  und  Jungfräulichkeit  des  Bodens  mit
der  natürlichen  Schnellwüchsigkeit  dieser  Holzarten.

Die  eigentliche  Studienreise  führte  mich  zunächst
nach  Transvaal.  Am  14.  April  verließ  ich  Kapstadt,
reichlich  mit  Empfehlungsschreiben  von  feiten  des
Kaiserlichen  Generalkonsuls  und  des  landwirtschaftlichen
  Ministeriums  versehen.  Schon  während
der  Fahrt  zeigten  sich  Wechsel  in  Bodenformation
und  Klima  in  charakteristischen  Formen.  Die  grasbedeckten
  oder  mit  Wein,  Mais,  Getreide  usw.  kultivierten,
  auch  gut  gedeihende  Baumpflanzungen  aufweisenden
  fruchtbaren  Talstrecken  werden  hinter
Worcester  verlassen.  Der  Zug  steigt  im  Gelände
empor,  wo  der  Graswuchs  sich  vermindert  und  mit
einer  Anzahl  von  Büschen  gemischt  ist,  welche  schließlich
die  alleinige  Bedeckung  des  Bodens  bilden.  Erst  in
der  Nähe  des  Oranjeflusses  beginnt  der  Graswuchs
wieder.  Die  Ankunft  in  Johannesburg  erfolgte  am
18.  abends.  Von  hier  aus  wurden  in  den  nächsten
fünf  Tagen  die  umfangreichen  Aufforstungen  des
früheren  preußischen  Forstmanns  Gluth,  der  Sachsenund
  der  Frankenwald,  der  botanische  Garten  und
eine  Goldmine,  schließlich  die  Bestandsanlagen  bei
Pretoria  besucht.  Leider  mußte  ich,  da  Herr  Gluth
        <pb n="687" />
        auf  Urlaub  in  Europa,  einer  sachkundigen  Führung
durch  seine  höchst  erfolgreichen  Forsten  entbehren.
Die  vorwiegenden  Holzarten  sind  hier  Eukalypten.
Im  Sachsenwald  etwa  bis  zu  12,  im  Frankenwald
bis  zu  10  Jahren  alt,  zeigen  sie  bereits  die  Entwicklung
  stattlicher  Stangenhölzer  mit  beträchtlichen
Holzmassen.  Die  jüngeren  Kulturen,  speziell  im
Frankenwald,  räumen  auch  dem  Nadelholz  größere
Flächen  ein,  speziell  sieht  man  größere  Kulturen  vom
Pinus  pinaster,  insignis,  Cupressus  nacrocarpa
und  Corvanea,  rein  oder  in  Mischungen.  Auch
Cedrus  diadora  und  der  unten  näher  besprochene
black  wattle  (acacia  decurrens)  sind  in  beachtenswerter
  Ausdehnung  zu  sehen,  letzterer  wird  auch  im
Freien  gesät.  Ist  es  auch  unmöglich,  von  so  mannigfachen
  Waldbildern  bei  derartigen  kurzen  Durchfahrten
mehr  als  einen  ungefähren  Eindruck  zu  gewinnen,
so  fällt  doch  dreierlei  besonders  auf:

1.  daß  in  der  letzten  Zeit  neben  der  Pflanzung
auch  bereits  Saat  (black  wattle)  zur  Anwendung
  gelangt,

2.  daß  auf  den  letzten  Pflanzkulturen  weit  jüngere
Pflanzen  ausgesetzt  sind,  als  es  sonst  hier  üblich
sein  soll,

3.  daß  man  von  zu  weiten  Pflanzverbänden  etwas
abgekommen  ist  und  im  Stangenholzalter  Durchforstungen
  eintreten  läßt.

Von  großem  Vorteil  soll  sich  in  den  jungen
Kulturen  das  Querpflügen  zwischen  den  Pflanzenreihen
  erwiesen  haben  (gegen  Unkraut).  Der  Frankenwald
  umfaßt  zur  Zeit  etwa  2000  englische  Acker
(etwa  800  ha).  Die  oben  erwähnte  pinus  insignis
ist  ein  sichtenähnlich  regelmäßig  und  grad  wachsender
  Baum  von  auffällig  raschem  Wuchs.
Man  sieht  bei  Johannesburg  neun=  bis  zehnjährige
  Exemplare  von  15  bis  20  m  Höhe  und
einem  Durchmesser  in  Brusthöhe  von  stellenweise
25  cm.  Bei  dem  Verwalter  des  botanischen  Gartens
sah  ich  ein  in  dieser  Höhe  ausgeschnittenes  Stück,
welches  Jahrringe  von  über  1  cm  Durchmesser  aufwies,
  das  Holz  war  allerdings  infolge  so  raschen
Wachstums  sehr  weich.  Insignis  ist  eine  Dreinadelkiefer.
  Ihre  starke  Benadlung  in  Verbindung  mit
dem  rapiden  Wuchs  schien  mir  für  südwestafrikanische
Aufforstungen  sehr  beachtenswert,  sofern  sie  auf
trockenen  Standorten  gedieh,  was  ja  der  weitere
Verlauf  der  Reise  zeigen  mußte.  In  Pretoria  (am
19.  April)  führte  mich  der  dortige  Regierungsforstbeamte
  zunächst  zu  dem  wenige  Kilometer  von  der
Stadt  gelegenen  Saat=  und  Pflanzkamp.  Dieser
Besuch  machte  mich  mit  mehreren  Einzelheiten  in  der
Pflanzenzucht  bekannt,  welche  von  den  unfrigen  abweichen
  und  vorzugsweise  den  klimatischen  Verhältnissen
  des  Landes  Rechnung  tragen  sollen.  Für  die
Saat  werden  große  Zinnkästen  (armyration  tins,  etwa
55/35  cm  horizontal)  genommen,  der  Boden  ziemlich
reichlich  mit  Löchern  von  annähernd  1  cem  Größe
versehen  und  zunächst  mit  grober  Kieselerde  (coarse
gravel),  dann  mit  feinerer  (finer  gravel),  sodann

 

593

 

mit  feiner  Erde  (siffed  ground),  eventuell  unter
Hinzufügung  von  etwas  Stalldünger,  gefüllt.  Die
beste  Saatzeit  für  Pretoria  ist  April,  weil  vorher
abwechselnd  zu  viel  Regen  und  zu  viel  Hitze  herrscht.
Die  Saatmenge  beträgt  etwa  1  kg  für  75  Kisten.
Der  Samen  wird  —  um  eine  allgemeine  Regel  zu
geben  —  entsprechend  seiner  Größe  und  seinem  Gewicht
  (ganz  wie  bei  uns)  mit  Erde,  eventuell  zum
besseren  Regulieren  dauernder  Feuchtigkeit  auch  noch
mit  Sägespänen  oder  Kokosnußfasern  bedeckt.  Befeuchtet
  wird  nur  mäßig  von  Zeit  zu  Zeit.  Nach
zwei  bis  drei  Monaten  erfolgt  das  Ausziehen  der
guten  Keimpflanzen.  Zu  Pflanzkästen  werden  in  der
Regel  Zinnemballagen  von  Paraffinöl  verwandt,  die
von  der  Eisenbahnverwaltung  bezogen  werden.  Sie
haben  die  Gestalt  eines  Parallelepipedons  von  etwa
18  cm  Quadratgrundfläche  und  35  cm
Höhe.  Für  die  erste  Verschulung  von
¼-l  Saatpflanzen  wird  ein  solcher  Behälter
DT  in  der  Richtung  a,  b,  c,  d  (s.  Figur)
zerschnitten  und  so  zwei  Pflanzkästen
ê)1.  hergestellt.  In  diese  Pflanzkästen,
+—·  welche  nach  demselben  Muster  wie  die
-s
Ell  Maatkästen  nur  mit  etwas  weniger
—  grobem  Grund  gefüllt  sind,  werden
-  etwa  20  Pflanzen  nach  mäßiger
Bodeflbefeuchtung  mit  einem  kleinen
Pflanzholz(ganz  nach  deutscher  Manier)
gepflanzt.  Diese  Operation  wird  unter
einem  Schattendach  vollzogen,  wo  die
Kästen  sechs  bis  zehn  Tage  unter
mäßiger  Befeuchtung  stehen  bleiben,  bis  die  Wurzeln
richtig  angewachsen  sind.  Nach  einem  Jahre  werden
sie  entweder  ins  Freie  verpflanzt  (Dezember,  Januar,
Februar,  je  nach  Eintritt  des  Regens)  oder  sie  werden
nochmals  umgeschult.  Zu  dieser  zweiten  Verschulung
werden  die  oben  erwähnten  Paraffinbehälter  durch
einen  senkrecht  auf  die  Längsachse  in  der  Richtung
e,  f,  8,  h  (s.  Figur)  geführten  Schnitt  in  zwei  Pflanzkästen
  getrennt.  Die  Wurzelbildung  wird  durch  eine
solche  zweite  Verschulung  in  Kästen  von  nur  17  cm
Tiefe,  wie  sie  vielfach  noch  mit  Vorliebe  geschieht,
natürlich  desto  stärker  beeinträchtigt,  je  raschwüchsiger
die  Holzart  an  sich  ist.  Wenn  man  bedenkt,  daß
z.  B.  pinus  insignis  im  zweiten  Jahr  oft  schon
Meterlänge  erreicht,  so  tritt  das  Mißverhältnis  zwischen
dem  Stamm  und  der  unnatürlich  beschränkten  Wurzel
deutlich  vor  Augen.  Die  Konsequenzen  müssen  besonders
  schädlich  werden  auf  trockenem,  lockeren  Boden,
auf  denen  sich  nur  ein  tiefwurzelnder  Pflanzenstand
erhalten  kann.  Der  Garten  enthielt  viele  Tausende
Pflanzen  verschiedenster  Art,  eine  reiche  Eukalyptensammlung,
  von  Kiefern  pinaster,  insignis,  hale-Pensis,
  Canariensis,  rigida,  pinea  u.  a.,  Grevillia
robusta;  den  für  trockene  Gegenden  sehr  zu  empfehlenden
  Pfefferbaum  (Schinus  molle),  Tamarix
gallica;  schließlich  sind  auch  einige  australische  und
nordamerikanische  Salzbüsche  (Artiplex  teptocarpum,
Art.  semibaccatum,  A.  halimvides)  erwähnenswert.
        <pb n="688" />
        Am  Nachmittag  folgte  ein  Ritt  in  Begleitung
desselben  Beamten  zum  Besuch  der  in  der  entgegengesetzten
  Richtung  von  der  Stadt  liegenden  Aufforstungsflächen.
  Es  sind  im  ganzen  hier  nur  etwa
40  ha  aufgeforstet,  vorwiegend  mit  Eukalyptusarten,
hier  als  „gums“  bezeichnet.  Der  Sprachgebrauch
unterscheidet  „blue-gum“  und  „red-gum“,  unter
ersterer  Bezeichnung  wird  der  wegen  besonderer
Schnellwüchsigkeit  in  Südafrika  zuerst  und  vorwiegend
angebaute  E.  globulus  verstanden,  während  der
Ausdruck  „red-gum“  den  artenreichen  Typ  in  sich
begreift,  von  dem  allein  über  100  verschiedene  Spezies
im  hiesigen  Pflanzgarten  zu  sehen  sind.  Alle  oder
fast  alle  Eukalypten  haben  den  Vorzug  raschen  Wachstums,
  mehr  oder  minder  großer  Genügsamkeit,  einer
durch  lichte  Belaubung,  schlanken,  gertenartigen  Wuchs
und  weitstreichendes  Wurzelsystem  geförderten  Windständigkeit.
  Sie  scheinen  ausgesprochene  Lichthölzer
zu  sein  und  selbst  bei  weitem  Pflanzenverband  keine
desondere  Neigung  zur  Astbildung  zu  haben;  die  auf
günstigem  Standort  relativ  reichliche  Streuschicht
wird  durch  starken  Abfall  von  Borkenteilen  verstärkt.
Viele  erzeugen  in  kurzem  erhebliche  Holzmassen.
Dagegen  ist  die  Qualität  des  Holzes  nur  bei  einzelnen
eine  gute  (z.  B.  rostrata,  sideroxylon,  leucoxylon);
der  am  schnellsten  wachsende  blue-gum  gehört  leider
nicht  zu  denselben.  x

Am  Abend  des  22.  erfolgte  die  Abreise  nach
Natal,  dessen  Grenze  bel  Nacht  passiert  wurde.
Charakteristisch  hoben  sich  am  folgenden  Morgen  große
Gebirgs=  und  Hügelketten  ab,  welche  auch  hier  vielfach
  tafelförmige  Gestalt  zeigen.  In  der  Umgebung
von  Ladysmith  tritt  neben  einheimischen  Büschen  hier
und  da  auch  schon  der  (aus  Australien  importierte)
black  wattle  einzeln  auf;  es  beginnt  das  zahlreiche
Vorkommen  wilder  Kakteen  und  Aloes.  Das  Land
hat  einen  frischen,  fruchtbaren  Charakter.  Bei  Mooi
River  erscheinen  zahlreiche  Anpflanzungen  von  blackwattle,
  man  sieht  auch  wieder  Kiefern  (pinaster).
In  der  Nähe  der  Station  Howik  präsentiert  sich  eine
größere  Wattlepflanzung.  Die  Ankunft  in  Pietermaritzburg
  erfolgte  am  23.  abends.  Am  24.  machte
mich  im  Kolonialdepartement  der  Primeminister  mit
Herrn  Sim,  dem  Regierungssorstbeamten,  bekannt.
Mit  diesem  unternahm  ich  nachmittags  einen  Ritt
nach  Towubushvalley,  der  Versuchsplantage  eines
Herrn  Wilkinson,  welche  neben  einer  großen  Anlage
von  Obstbäumen  auch  im  Anbau  zahlreicher  Eukalyptusarten,
  deren  uns  hier  allein  über  90  verschiedene
gezeigt  wurden,  interessantes  aufzuweisen  hat.  Die
Unterscheidungen  sind  zum  Teil  außerordentlich  fein
und  schwierig,  für  den  Laien  oft  kaum  erkennbar.
Früchte,  Rinde  und  Blätter,  besonders  die  an  den
meisten  Stämmen  zahlreich  auftretenden  sog.  „Erstlingsblätter“
  oung  leaves)  müssen  beachtet  werden,
und  englische  Forstleute,  die  —  ihrer  Rekrutierung
aus  der  Gärtnerprosession  entsprechend  —  vorwiegend
Botaniker  sind,  exzellieren  häufig  in  einer  minutiösen
Kenntnis  dieser  Varietäten  und  ihrer  wissenschaftlichen

594

 

Namen.  Am  25.  wurde  der  botanische  Garten  besucht.
  Am  26.  unternahm  ich  mit  dem  Regierungsforstbeamten
  eine  Reise  in  den  Distrikt  Nodsberg,
um  die  dort  betriebene  Wirtschaft  des  black  wattle
näher  kennen  zu  lernen.  Wir  fuhren  mit  der  Bahn
nach  Newhannover-Road  und  gingen  von  dort  mehrere
  Stunden  bis  zur  Besitzung  eines  Herrn  Reiche.
Derselbe  ist  Deutscher,  wie  denn  der  ganze  Distrikt
Nodsberg  fast  ausschließlich  aus  deutschen  Farmern
besteht,  welche  zur  Zeit  sogar  einen  deutschen  Magistrat
  haben.  Auf  dem  Weg  zu  dieser  Besitzung
wurden  vielfach  kleinere  Wattleanpflanzungen  gekreuzt,
die  zum  Teil  aus  ästigen,  sperrigen  Büschen  bestehend,
nur  in  ganz  primitiver  Weise  benutzt  werden  können.
Am  Garten  der  Reicheschen  Besitzung  angelangt,  bemerkte
  ich  zum  ersten  Mal  an  den  dortigen  etwa
14-  bis  15  jährigen  Pinus  insignis  das  plögtliche
Absterben  einzelner  Wipfel,  welches  späterhin  noch
öfter  wahrgenommen  wurde  und  bis  jetzt  eine  befriedigende
  Erklärung  noch  nicht  gefunden  hat.  Herr
Reiche,  dessen  Wattleproduktion  schon  seit  Jahren  in
die  Hände  des  Herrn  v.  Bülow-Kamin  geht,  ließ  uns
zu  diesem  fahren,  wo  wir  bis  zum  Abend  des  folgenden
  Tages  blieben  und  die  Bestände  sowie  den
Betrieb  eingehend  besichtigten.  Black  wattle  und
silver  wattle  kommen  vor;  ersterer  ist  weitaus  vorherrschend,
  produziert  bessere  Rinde  und  ist  leichter  zu
schälen.  Die  Wirtschaftsführung  geht  daher  auf  reine
black  wattle-Bestände  aus,  umsomehr,  als  die
Hauptschälzeit  der  beiden  Arten  nicht  zusammenfällt.
Die  Neubegründung  von  Beständen  geschieht  in  der
Regel  und  zweckmäßig  durch  Saat;  im  Nodsberger
Distrikt  geht  damit  gewöhnlich  eine  Fruchternte  Hand
in  Hand.  Auf  den  ordnungsmäßig  gepflügten  und
geeggten  Boden  wird  im  Frühjahr  (November)  Mais
(2000  engl.  Pfund  auf  den  engl.  Acker  (0,40  halgesät,
  drei  Monate  später  sät  man  den  wattle  dazwischen,
  etwa  3¾/  engl.  Pfund  auf  den  Acker  (also
etwa  1  kg  pro  Hektar).  Der  Samen,  dem  von
Robinia  ähnelnd,  keimt  im  natürlichen  Zustand  schwer
und  liegt  häufig  über;  daher  wird  er  vor  der  Aussaat
  mit  kochendem  Wasser  übergossen  und  bleibt
24  Stunden  so  liegen.  Der  aus  dem  Wasser  genommene
  klebrige  Samen  wird  mit  Sand  vermerngt
und  in  Prisen  zu  drei  bis  fünf  Körnern  in  Reihen
zwischen  die  Maiskultur  gesät,  welche  den  jungen
Wattle  gegen  Wind  und  Unkraut  schützt.  Nach  der
Ernte  des  Mais  (Juni)  wird  gewöhnlich  für  den
Wattle  nichts  mehr  getan.  Die  jungen  Pflanzen
wachsen  in  der  Regel  sehr  rasch  in  die  Höhe,  so  daß
sie  oft  noch  im  ersten  Jahre  1  m  Länge  erreichen.
Im  zweiten  Jahr  steht  die  Kultur  gewöhnlich  3  m.
im  dritten  5  bis  6  m  hoch.  Nach  vier  Jahren  ersfolgt
  ein  Aushieb,  indem  in  den  Reihen  ein  bestimmter
Prozentsatz  der  Bäume  ohne  Wahl  herausgenommen
wird,  nach  weiteren  zwei  bis  drei  Jahren  wird,  falls
der  Kahlschlag  aus  irgend  einem  Grund  noch  unter
bleiben  soll,  gewöhnlich  die  Hälfte  der  Reihen  gefällt.
In  der  Regel  sind  die  6=  bis  7  jährigen  Bestände
        <pb n="689" />
        bereits  abtriebsreif,  die  Stämme  haben  dann  etwa
14  bis  20  m  Höhe  und  15  bis  25  cm  Durchmesser
in  Brusthöhe.  Den  Fällungsbetrieb  und  das  Gewinnen
  der  Rinde  —  in  mancher  Beziehung  unserm
Schälwaldbetrieb  ähnlich  —  konnten  wir  in  mehreren
Schlägen  beobachten.  Im  Herbst  (März,  April)  ist
die  beste  Schälzeit;  doch  kann  das  Schälen  jederzeit
bei  Eintritt  feuchten  Wetters  erfolgen,  welches  anderseits
  auch  stets  abgewartet  werden  soll.  Der  Kaffer
braucht  vorwiegend  zwei  Werkzeuge,  die  Axt  und
einen  (etwa  1,50  m  langen)  hölzernen  Maßstab.  Das
Schälen  geschieht  zum  Teil  am  stehenden,  zum  Teil
am  liegenden  Holze.  Der  Kaffer  stellt  den  Maßstab
unten  an  den  Stamm,  kerbt  in  1,5  m  Höhe  die
Rinde  ringsherum  bis  #auf  das  Holz  ein,  greift  dann,
um  den  Stamm  herumgehend,  mit  der  Schneide  der
Axt  in  die  Kerbe  und  löst  mit  Zuhilfenahme  der
linken  Hand  die  einzelnen  Rindenstreisen  des  unteren
Stammteils  bis  tief  auf  die  Wurzeln  ab.  Demnächst
wird  der  Stamm  in  Fußhöhe  gefällt,  mit  dem  Fällende
  entweder  auf  den  stehengebliebenen  Stumpf  oder
auf  eine  gegen  einen  lebenden  Stamm  gestützte  Holzgabel
  aufgelegt,  zunächst  von  Asten  gereinigt,  dann
durch  Kerben  in  Maßstablängen  abgeteilt  und  schließlich
  vom  dicken  Ende  aus  nach  dem  Wipfel  zu  geschält
derart,  daß  mit  der  Schneide  der  Axt  ein  Längsschnitt
  jedesmal  von  Kerbe  zu  Kerbe  erfolgt  und
darauf  die  betreffende  (1,5  m  lange)  Rolle  abgelöst
wird.  Dem  Schälen  des  Stammes  folgt  das  Schälen
der  entfernten  Aste.  Die  Rinde  wird  im  Bestande,
mit  der  Außenseite  nach  oben,  gelagert,  das  Holz  in
Stangenhaufen  ausgeschichtet.  Die  eingebrachte  Rinde
wird  in  einem  regensicheren  Schuppen  auf  Reisern
getrocknet,  demnächst  gewöhnlich  mit  einer  starken
Maschine  (nach  Art  der  Futterschneidemaschine)  in
kleine  (etwa  10  cm  lange)  Stücke  zerteilt  und  ist
nunmehr  fertig  zum  Versand.  Astrinde  und  überhaupt
  geringwertigeres  Material  geht  aus  der  Schneidemaschine
  noch  in  eine  Mühle,  wo  die  Stücke  zu
Pulver  vermahlen  werden.  Der  Preis  für  die  engl.
Tonne  Rinde  beträgt  am  Platz  etwa  6  L.  Dies
beruht  auf  der  Voraussetzung,  daß  die  Transportkosten
  nach  London  (einschl.  Verzollung)  2  L  10  sh
betragen  und  der  Marktpreis  in  London  über  10  #.
die  Tonne  ist,  was  zur  Zeit  mehr  von  der  Qualität
der  Rinde,  als  von  der  Menge  des  Angebots  abhängen
  soll.  Sinkt  der  Preis  in  Liverpool,  so  sinkt
auch  der  Lokalpreis  der  Rmde.  Der  Tanningehalt
beträgt  etwa  25  bis  37  pCt.  Zum  Überblick  über
den  außerordentlich  günstigen  Reinertrag  einer  Wattlewirtschaft
  mögen  folgende  Zahlen  dienen:

1  Acker  Wattle  ergibt  nach  sechs  Jahren  etwa
4  engl.  Tonnen  Rinde  und  etwa  1000  Stämme  von
15  bis  20  cm  Durchmesser  in  Brusthöhe  (die  Größe
eines  engl.  Acker  ist  40,4678  a).  Der  Verkaufswert
der  Rinde  beträgt  am  Platz  für  die  Tonne  6  K4,  für
den  Acker  also  24  L.  Das  Holz,  welches  zur  Verwendung
  als  Grubenholz  (mining  poles)  nach  dem
Norden  geht,  erzielt  am  Platz  pro  Waggonladung

5905

 

U

(truck  =  20  Tonnen)  je  nach  der  Entfernung  10  bis
20  2E;  Brennholz  5  bis  10  K.

Ein  6  jähriger  geschälter  Stamm  hat  durchschnittlich
etwa  200  engl.  Pfund  Trockengewicht  (1  engl.  Pfund
—  453,,59  g.  1  engl.  Tonne  =  2240  engl.  Pfund
—  1016,04  kg).  Es  ergeben  also

etwa  11  Stämme  eine  Tonne,
220  -  -Ladung,
-1100  -  fünf  Ladungen.

Für  einen  Acker  mit  einer  Holzernte  von  etwa
50  pCt.  Nutzholz  würde  sich  nach  den  oben  erwähnten
Preisen  bei  günstigen  Absatzverhältnissen  bereits
  ein  Ertrag  für  Holz  allein  von  etwa  45  40
ergeben.  Der  Prozentsatz  des  Nutzholzes  ist  jedoch
der  Regel  nach  bedeutend  höher  als  50,  er  kann  bis
zu  80  steigen.  Der  Gesamtertrag  (Rinde  und  Holz)

kann  sich  pro  Acker  demnach  auf  etwa  100  8.  belaufen.

  Dem  stehen  als  Ausgaben  gegenüber:

1.  Die  Kosten  der  Bestandsbegründung  mit  1  #
für  Pflügen  und  Eggen,  mit  5  sh  für  Säen  pro
Acker  (der  Ertrag  der  Maisernte  ist  dabei  nicht  in
Gegenrechnung  gestellt).  Verzinseszinsung  auf  6  Jahre.

2.  Die  Gewinnungskosten  von  Holz  und  Rinde
mit  im  ganzen  etwa  4  2  (falls  nicht  besondere
Bearbeitung  des  Holzes  erfolgt,  welche  jedoch  nur
in  der  Nähe  von  Absatz=  oder  Transportplätzen  lohnt).

3.  Das  Bodenkapital  mit  seiner  Verzinseszinsung
auf  6  Jahre.  Der  Verkaufswert  für  1  Acker  Land
beträgt  hier  zur  Zeit  5  bis  15  K.,  je  nach  Lage.

(Etwaige  Vorerträge  [Durchforstungen)  sind  dabei
noch  außer  Betracht  geblieben.  Desgleichen  der
Mehrgewinn,  den  der  Produzent  hat,  wenn  er  gleichzeitig
  den  überseeischen  Handel  betreibt.)

Die  Verjüngung  des  einmal  vorhandenen  Bestandes
  erfolgt  natürlich.  Beim  Abtrieb  wird  alles
glatt  abgenommen.  Drei  Monate  später  erscheint
von  selbst  reichlicher  junger  Aufschlag;  die  Stärke
desselben  wird  häufig  dadurch  gesteigert,  daß  nach
dem  Abtrieb  Unkraut  und  Abraum  auf  der  Fläche
verbrannt  werden,  was  die  Keimung  des  reichlich
allenthalben  liegenden  Samens  in  gleicher  Weise
befördert,  wie  die  oben  beschriebene  Behandlung  mit
kochendem  Wasser.  Einmal  ausgekommen,  wachsen
die  jungen  Pflanzen  so  rasch,  daß  sie  das  nachwuchernde
Unkraut  gewöhnlich  beherrschen.  Stockausschläge
kommen  in  der  Regel  nur  verstreut  vor.  Es  ist  das
wohl  eine  Folge  der  oben  beschriebenen  Schälmethode,
welche  den  Stamm  oft  bis  tief  unter  den  Wurzelknoten
  seiner  Rinde  beraubt.  Ein  auf  gute  Stockausschläge
  gerichtetes  Verfahren  wäre  mit  dem  vorhandenen
  Arbeitspersonal  kaum  durchzusetzen  und
jedenfalls  erheblich  teurer,  kann  auch  schon  mit  Rücksicht
  auf  den  rapiden  Wuchs  der  Samenpflanzen
außer  Betracht  bleiben,  die  meist  dicht  wie  Unkraut
emporschießen  und  das  Wachstum  einer  ursprünglichen
Aufforstung  noch  weit  übertreffen.  Ein  Unterschied
in  der  Qualität  der  Rinde  von  Kernpflanzen  einerseits
  und  den  vereinzelt  mitwachsenden  Stockausschlägen
  anderseits  ist  nicht  bemerkt  worden.  Beim
        <pb n="690" />
        zweiten  Umtrieb  fallen  also  Bestandsbegründungskosten
  unter  Umständen  ganz  fort;  höchstens  erwachsen
geringe  Kosten  durch  Aushieb  der  Stockausschläge,
welcher  unter  den  dargelegten  Umständen  sehr  empfehlenswert
  ist,  um  Gleichmäßigkeit  und  Astreinheit  des
Nachwuchses  zu  sichern.  Als  Schädling  wurde  in
den  Nodsberger  Beständen  eine  kleine  bis  mittelgroße
Spinnraupe  entdeckt,  welche  dem  Vernehmen  nach  erst
seit  etwa  einem  Jahr  stärker  aufgetreten  ist;  in  einem
Bestand  von  ungünstigen  Standortsverhältnissen  war
Kahlfraß  erfolgt,  die  Raupen  saßen  —  infolge  des
feuchten  Wetters  —  in  dicken  Spiegeln  an  den
Stämmen.  Die  große  Mehrzahl  der  Bestände  scheint
vollständig  verschont  geblieben  zu  sein.  Der  Wattle
gilt  in  Natal  und  Transvaal,  überhaupt  im  ganzen
Osten  für  eine  genügsame  Holzart  und  ist  es  auch
zweifelsohne  unter  den  dortigen  klimatischen  Verhältnissen,

  welche  ihm  genügende  Luftfeuchtigkeit  gewähren.

Tiefgründigkeit  des  Bodens  ist  da  eigentlich  die  einzige
  Anforderung,  die  er  stellt;  zu  feuchten  Grund
scheint  er  zu  meiden.  Die  Gewinnung  der  Rinde
geht  leicht  und  rasch  vonstatten,  Farbstoffe,  welche
die  Qualität  beeinträchtigen  könnten,  sind  an  derelben
  nicht  wahrzunehmen.

Keues  Gesetz,  betreffend  das  Graben  nach  Ebelsteinen
im  Transvaal.

Unter  dem  30.  Juli  d.  Is.  ist  in  Pretoria  ein
neues  Gesetz,  betreffend  das  Graben  nach  Edelsteinen,
veröffentlicht  worden,  das  von  dem  bisher  geltenden
Nr.  22/1898  und  von  dem  Goldgesetz  in  einem
wesentlichen  Punkt  abweicht.  Abgesehen  von  alluvialen
  Edelstein  haltenden  Feldern  ist  nämlich  das
Publikum  von  der  Anteilnahme  an  der  Ausbeutung
der  Fundstätten  ausgeschlossen.  Nur  der  Entdecker
der  Edelsteine  und  der  Eigentümer  des  Edelstein
bergenden  Landes  erhalten  einen  Anteil  an  dem  Ertrage.
  Der  größere  Teil  des  Gewinnes  fällt  an  den
Staat.  Werden  Edelsteine  auf  Kronland  gefunden
und  wird  das  betreffende  Land  als  Mine  proklamiert,
so  erhält  der  Staat  neben  etwaigen  Lizenzgebühren
von  dem  Nettogewinn  /10  und  der  Entdecker  ½1
—  Artikel  9  —,  wird  Privatland  proklamiert,  erhält
  der  Staat  7/10  und  der  Eigentümer  /10  des
Ertrages  —  Artikel  22  —.  Die  Diamanitminen
sollen  im  allgemeinen  unter  Staatskontrolle  von  den
Eigentümern  des  Landes  oder  den  Entdeckern  bearbeitet
  werden,  wenn  dies  nicht  angeht,  soll  die
Verarbeitung  an  einen  Dritten  vergeben  werden;
findet  sich  ein  solcher  Unternehmer  nicht,  so  kann  die
Mine  dem  Eigentümer  oder  Entdecker  verpachtet
werden  —  Artikel  28  bis  35  —.  Diese  Bestimmungen
  sind  getroffen,  um  dem  Staat  neben
dem  voraussichtlich  großen  Einkommen  einen  maßgebenden
  Einfluß  auf  die  Produktion  und  den  Vertrieb
  der  gefundenen  Steine  zu  geben.  Die  Lage
der  Eigentümer  und  Entdecker  ist  nach  dem  neuen

596

 

Gesetz  als  ungünstiger  anzusehen  als  nach  dem  alten.
Wenn  auch  in  Prozenten  der  Anteil  des  Eigentümers
  am  Ertrag  größer  sein  wird  als  früher,  so
ist  ihm  doch  das  gerade  für  Diamantenlager  besonders
  wertvolle  Recht,  sich  aus  dem  ganzen
proklamierten  Minenfeld  seinen  örtlichen  Anteil  auszuwählen,
  genommen.  Er  erhält  nur  /10  von  der
ungeteilten  Mine.  Die  Regierung  hat  sich  in
Artikel  33  des  Gesetzes  eine  starke  Kontrolle  über
die  mitberechtigten  Personen  vorbehalten.  Es  heißt
nämlich  an  dieser  Stelle,  daß  alle  Differenzen
zwischen  Staat  und  Eigentümer  bezüglich  ihres
gegenseitigen  Interesses  endgültig  von  einem  Board
entschieden  werden  sollen,  in  dem  die  Krone  und  der
Eigentümer  im  Verhältnis  ihrer  Anteile,  d.  h.  die
Krone  zu  3/10,  vertreten  sein  sollen.  Wo  es  sich  um
das  Bearbeiten  von  Alluvialgrund  handelt,  haben
der  Entdecker  und  der  Grundeigentümer  das  Recht,
sich  50  bezw.  100  Claims  von  je  150  Fuß  im
Quadrat  vorweg  zu  wählen,  das  übrige  Land  wird
dem  Publikum  zum  Erwerb  von  Minenrechten  offen
gestellt  —  Artikel  41  bis  5e86  —.  Daß  die  Regierung
  hier  weiter  geht,  erklärt  sich  daraus,  daß  nach
den  bisherigen  Erfahrungen  die  Diamantfunde  in
Alluvialboden  sehr  gering  gewesen  sind.  Das  Compoundsystem
  für  eingeborene  Arbeiter  wird  auch  in
dem  neuen  Gesetz  beibehalten.  Zugunsten  der  Arbeiter
ist  aber  die  zulässige  Kontraktszeit  von  sechs  auf  drei
Monate  reduziert  —  Artikel  50  bis  68  —.  In
Artikel  76  ist  die  Bestimmung  enthalten,  daß  von
dem  Nettogewinn,  der  der  Regierung  aus  den
Diamantminen  zufließt,  die  Hälste  zur  Tilgung  von
Staatsanleihen  verwendet  werden  muß.

vergünstigung  für  die  Durchfuhr  gewisser  Waren  in
Uganda-Schutzgebiet.

Laut  Verordnung  des  Commissioner  vom  25.  Juni
d.  Is.  ist  bestimmt  worden,  daß  für  Elfenbein,  Kautschuk
  und  Häute,  welche  in  das  Uganda-Schutzgebiet
aus  den  angrenzenden  Gebieten  von  Deutsch-Ostafrika
und  des  Kongostaates  eingeführt  und  nicht  zur  Durchfuhr
  angemeldet  werden,  der  Ausfuhrzoll  um  den
Betrag  des  bei  der  Einfuhr  gezahlten  Zolles,  sofern
dessen  Zahlung  nachgewiesen  wird,  ermäßigt  werden  soll.

Dandel  der  Seychellen  im  Jahre  1902.

Im  Jahre  1902  betrug  der  deklarierte  Wert  der
Wareneinfuhr  nach  den  Seychellen  861  159  Rupien,
d.  i.  288  487  Rupien  weniger  als  im  vorhergehenden
Jahre.  Der  deklarierte  Wert  der  Warenausfuhr  des
Jahres  1902  belief  sich  auf  1  094  268  Rupien,
323  247  Rupien  weniger  als  1901.  Bei  der  Ausfuhr
  gibt  der  Wert  der  ausgeführten  Vanille  den
Ausschlag.  Im  Jahre  1891  wurden  40  929  kg
Vanille  im  deklarierten  Werte  von  nur  373  190  Rupien
  ausgeführt;  im  Jahre  1896  wurden  31  227  kg
        <pb n="691" />
        Vanille  im  Werte  von  936  000  Rupien  verschifft
und  im  Jahre  1899  41  835  kg  im  Werte  von
1  338720  Rupien.  Im  Jahre  1901  belief  sich  die
Ausfuhr  von  Vanille  auf  71  899  kg,  d.  i.  die  größte
Menge,  die  je  in  einem  Jahre  verschifft  wurde,  und
reichlich  30  000  kg  mehr  als  1899,  der  deklarierte
Wert  betrug  aber  nur  1108792  Rupien,  229928  Rupien
  weniger  als  1899.  Die  Ernte  des  Jahres  1902
war  wieder  eine  gute,  so  daß  60  862  kg  Vanille
verschifft  werden  konnten;  der  Wert  der  Ausfuhr
betrug  indessen  nur  642  330  Rupien.  Die  hauptsächlichsten
  Ein=  und  Ausfuhrartikel  waren  im  Jahre
1902  (und  1901)  nach  dem  Werte  in  Rupien  folgende:
  Einfuhr:  Kaffee  6184  (22544)  —  Baumwollwaren
  173  060  (160  702)  —  Mehl  24  123
(32516)  —  Posamentier=  und  Modewaren  57  885
(59  654)  —  Eisenwaren  33  592  (59  992)  —
Lampen,  Eisenkurzwaren,  Messerwaren  9456  (8718)
—  Lederstiefel  und  schuhe  8339  (13  134)  —  Provisionen
  22  488  (22  401)  —  Reis  175  932
(232  532)  —  Seife  2367  (3418)  —  Spirituosen
43  214  (57  835)  —  Zaucker  35  612  (41  366)  —
Wein  48  653  (73  666).  Ausfuhr:  Kokosnüsse
24  815  (26  226)  —  Kokosnußöl  242  343  (147  533)
—  Seife  45  990  (31  560)  —  Vanille  642  330
(1  108792)  —  Kakao  3253  (3051)  —  Guano
72234  (54  463)  —  Gesalzene  Fische  5757
(2380)  —  Schildpatt  15  426  (17  098).
(Colonial  Reports-Annual  No.  395.)

Aufsindung  einer  nenen  Rorkbaumart  am  schadsee.

An  der  Ostküste  des  Tschadsees  wurde  eine
Mimosenart  entdeckt,  die  eine  Höhe  von  4  bis  5  m
erreicht,  einen  ovalen  Stamm  besitzt  und  große  gelbe
Blüten  trägt.  Die  ihrer  Haltung  nach  an  die  Pappel
erinnernden  Zweige  sind  mit  einigen  Dornen  besetzt.
Die  wichtigste  Eigenschaft  des  Baumes  ist  das  geringe
  spezifische  Gewicht  seines  Holzes,  das  sogar
hinter  jenem  von  Kork  beträchtlich  zurückbleibt.  Die
Eingeborenen  benutzen  das  Holz  dieses  von  ihnen

„Marea“  genannten  Baumes  mit  Vorliebe  zur  Herstellung
  von  Booten.
(Osterreichisches  Handelsmuseum.)

Perschiedene  Witteilungen.
An  der  Friedrich  Wilbelms--Universttät  zu  Berlin

hält  Professor  v.  Luschan  im  Wintersemester  1903/4
folgende  Vorlesungen  von  kolonialem  Interesse:

Allgemeine  physische  Anthropologie,  mit  Demonstrationen,
  Donnerstags  3—5  Uhr,  privatim.

Völkerkunde  von  Ostafrika,  mit  besonderer  Rücksicht
auf  die  deutschen  Schutzgebiete,  mit  Demonstrationen
im  Königl.  Museum  für  Völkerkunde,  Dienstags
2—38  Uhr,  öffentlich.

Anthropologisches  Colloqulum,  Donnerstags  7  bis
9  Uhr  abends,  privatissime  und  unentgelltlich.

597

 

Anthropologische  Ubungen,  Sonnabends  8—7  Uhr,
privatissime.

Leitung  selbständiger  Arbeiten  auf  dem  Gebiete  der
Anthropologie  und  Völkerkunde,  täglich,  privatissime.

Ethnographische  Übungen,  täglich  10—3  Uhr,
privatissime  und  unentgeltlich.

Förderung  der  Baumwollkultur  in  den  deutschen
Schutzgebieten.

Die  Vereinigung  Sächsischer  Baumwoll=  und
Vigogne-Spinnereibesitzer  hielt  am  14.  Oktober  zu
Chemnitz  eine  Beratung  ab  über  Maßnahmen  zur
Einführung  und  Ausbreitung  der  Baumwollkultur
in  den  deutschen  Kolonien.  Die  Versammlung  war
sehr  zahlreich  besucht,  auch  von  Vertretern  der  garnverbrauchenden
  Industrie.  Der  Sekretär  des  Kolonial-=Wirtschaftlichen
  Komitees,  Berlin,  Herr  Wilckens,
berichtete  ausführlich  über  die  durch  das  Reich,  die
Textilindustrie  und  koloniale  Kreise  finanziell  unterstützten
  Bestrebungen  des  Komitees  zur  Einführung
und  Ausbreitung  einer  rationellen  Baumwoll-Eingeborenenkultur
  in  den  deutschen  Kolonien.  Die
Bestrebungen  des  Komitees  fanden  seitens  der  Versammlung
  wärmste  Anerkennung.  Aus  den  kürzlich
eingetroffenen  etwa  10  000  kg  Baumwolle  aus
West=  und  Ostafrika  erregte  besonderes  Interesse  eine
neue  einheimische  Spielart  aus  dem  Voltagebiet  bei
Kpandu.  Die  Sachverständigen  bewerten  diese  Sorte
gleich  „good  middling“  bis  „fully  good  middling“
amerikanisch.  Interessant  ist,  daß  auch  englische
Kaufleute  aus  der  englischen  Goldküstenkolonie  sich
bemühen,  diese  Baumwolle  aufzukaufen.  Der  Vortragende
  schloß  sein  Referat  mit  der  Zusicherung,
daß  es  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  eine
große  Genugtuung  bereiten  würde,  wenn  die  Anerkennung,
  die  den  Arbeiten  des  Komitees  seitens
der  kolontalen  Kreise  gezollt  wird,  auch  seitens  der
industriellen  Kreise  nicht  versagt  bliebe.  Die  Aufforderung
  an  die  Deutsche  Textilindustrie  im  allgemeinen
  und  an  die  Versammlung  im  besonderen,
das  nationale  und  volkswirtschaftlich  wichtige  Unternehmen
  der  Einführung  einer  geregelten  Baumwollkultur
  in  deutschen  Kolonien  durch  finanzielle  Unterstützung
  zu  fördern,  wurde  durch  Zeichnung  erheblicher
  Beiträge  seitens  einer  Anzahl  Interessenten
entprochen.

 

Titeratur.

Dr.  Alfred  Funke:  Aus  fernen  Landen.  Geographische
und  geschichtliche  Unterhaltungsblätter  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  Kolonien.  Jährlich
Mk.  8.—.  W.  Süsserott,  Berlin.

Die  neue,  vierzehntägig  erscheinende  Zeitschrift
will  dem  Zweck  dienen,  das  Verständnis  des  deutschen
Hauses  für  die  Politik  des  größeren  Deutschlands
zu  gewinnen,  und  zwar  durch  sachkundige  Artikel
        <pb n="692" />
        belehrender  und  unterhaltender  Natur,  die  durch  gute
Illustrationen  erläutert  werden  sollen.  Aus  dem
Inhalt  der  beiden  bis  jetzt  vorliegenden,  hübsch
ausgestatteten  Nummern  heben  wir  u.  a.  hervor:
Abessinien,  Kulturskizzen  von  A.  Holtz-Saatel;  Die
Seidenstadt  Brussa,  eine  Reiseerinnerung  von  Dr.
G.  Manz:  Jacques  Lebaudy,  der  Kaiser  der  Sahara,
von  F.  Wugk;  Die  Goldfunde  am  Victoria-Nyansa,
von  Hauptmann  O.  Schloifer;  Die  deutschen  Beziehungen
  zu  Brasilien,  von  Dr.  A.  Funke;  Im
Wetterwinkel  Europas,  von  Dr.  H.  Pastenaci;  Etwas
über  die  Verschickung  Strafgefangener  nach  einer
Strafkolonie,  von  W.  Süsserott.

 

Vegetationsbilder,  herausgegeben  von  Professor
Dr.  G.  Karsten  und  Professor  Dr.  H.  Schenck.
Gustav  Fischer,  Jena.

Unter  dem  Namen  „Vegetationsbilder“  erscheint
hier  eine  Sammlung  von  Lichtdrucken,  die  nach  sorgfältig
  ausgewählten  photographischen  Vegetationsaufnahmen
  hergestellt  sind.  Verschiedenartige  Pflanzenformationen
  und  Genossenschaften  möglichst  aller  Teile
der  Erdoberfläche  in  ihrer  Eigenart  zu  erfassen,
charakteristische  Gewächse,  welche  der  Vegetation  ihrer
Heimat  ein  besonderes  Gepräge  verleihen,  und  wichtige
ausländische  Kulturpflanzen  in  guter  Darstellung
wiederzugeben,  ist  die  Aufgabe,  welche  die  Herausgeber
  sich  gestellt  haben.  Die  Bilder  sollen  dem
Mangel  an  brauchbarem  Demonstrationsmaterial  für
pflanzengeographische  Vorlesungen  jeder  Art  abhelfen
und  werden  auch  den  Kreisen,  die  sich  kolonialen
Bestrebungen  widmen,  willkommen  sein.  Die  Bilder
werden  in  Form  von  Heften  zu  je  6  Tafeln  herausgegeben,
  denen  ein  kurzer  erläuternder  Text  beigefügt
  ist.  Jedes  Heft  (Mk.  2,50  bei  Bezug  aller
Lieferungen,  Mk.  4,—  bei  Einzelbezug)  umfaßt  nach
geographischen  und  botanischen  Gesichtspunkten  zu-5908



Die  13.  bis  15.  Lieferung  des  von  Prof.  PDr.
W.  Marshall  herausgegebenen  populären  Prachtwerkes
  „Die  Tiere  der  Erde“  (Stuttgart,  Deutsche
Verlagsanstalt)  behandeln  die  Ordnung  der  Seelihe,
der  Unpaarzeher  und  der  Paarzeher.  Unter  den
zahlreichen  Illustrationen  seien  die  vorzüglichen  Abbildungen
  des  Nashorns,  des  Zebras  und  des
Flußpferdes  hervorgehoben.

 

H.  Gottwaldt:  Die  überseeische  Auswanderung  der
Chinesen  und  ihre  Einwirkung  auf  die  gelbe  und
weiße  Rasse.  Max  Nößler,  Bremen.

Die  vorliegende  volkswirtschaftliche  Studie  entwirft
  in  größeren  Umrissen  ein  Bild  von  dem
heutigen  Stande  der  chinesischen  Auswanderung  nach
überseeischen  Ländern  und  ihren  Einwirkungen  auf
dieselben.  Der  Verfasser  kommt  zu  dem  Schloß,
daß  die  sogenannte  „gelbe  Gefahr“  nicht  zu  fürchten
fei  und,  soweit  sie  überhaupt  existiere,  leicht  unterdrückt
  werden  könne.  Für  fremde  Kolonien  lägen
die  Vorteile  der  Chineseneinwanderung  auf  der  Hand.
Nehme  der  Chinese  auch  den  größten  Teil  seiner
Ersparnisse  mit  nach  China  zurück,  so  blieben  doch
die  Früchte  seiner  Arbeit  dem  Lande  für  immer
erhalten.

V  VVV  VVVVVVV'7'7*§

Titeratur-Herieichnis.

Im  Verlage  der  Envangelisch  =  lutherischen  Mission  zu
Leipzig  sind  erschienen:
Achter  Bericht  für  die  Frauen-Hilfs-Vereine  der  Enr.=lutherischen

  Mission  zu  Leipzig,  von  Missionsdirekior
Dr.  v.  Schwartz.  30  Pf.

Die-  tamulische  Singpredigt,  eine  Missionsstudie  von
Miss.  S.  Zehme.  30  Pf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sammengehörige  Bilder  und  stellt  eine  selbständige  sr-r  ord-Ost-Ukamba,  von  Miff.  H.  Ger-Veröffentlichung
  des  betreffenden  Autors  dar.
Perkehrs  Machrichten.
Eintreffen  der  Po#t  aus  den  deutschen  Schusgebieten.
Landungs-  die  ost  ist  fauis  Landungs-  Die  ist  fällig
Bon  hafen  erlin  am  Von  hasen  in  Berlin  am

Neapel  ...  13.  Nov.,  25.Dez.  ....  11.
Deutsch-Ueu-Guinea  Brindi..22.  oeinber  1  Rarolinen  Neapel  11.“  Dezember

Neapel  11.“,  24.  Nov.  ·  ibi  öchentlich.
Deutsch-Ostafrite  ..  Brindis..  8.,  22.Nov.,  6.Dez.  Rlautjchon  .  .  aber  Sibirien  mehrmals  wöchentlich

Marseille  ..  16.  Nov.,  17.  Dez.  Mar  Neapel  11.Dezember
Deutsch-Südwestafrika
ü  nördl.  Teil  d.  Schutgeb.  Southampton  18.,  29.  November  4  Warschall--JnselnNeapel  11.°  Dezember
d)  südl.  Teil  d.  Schutgeb.  SouthamptonB.,  22.Nov.,  6.Dez.  8  Semoan  LLueenstoon  2.  23.  Tov.,  14.  Dez.
Ranmeren  Southampton  17.5,  29.  jed.  Mts.  -".

Pspmmäh·»zl7Noleez  Sooo  Southampton,  17.,  28.“jed.  Mts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintveffenden  Posten.
        <pb n="693" />
        599

Bostbampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briese  müssen  ausz
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Uen-Sninea.  ·
s)nach  Lindernhöhq  Matupi  ndisi  8.  Nov.,  20.  Dez.  (  rEn*v

b)  nach  Verlinha  en  in
afen,  Imsafen,
  ebrc  chut  Matupi,
  Stephansort

Bri
(englische  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

 

12.  Nov.,  24.  Dez.

Berlinhafen  39.

h.  Hafen  40  .
bertshöhe  45
atupi  45

1

6.,  10.  Nov.,  18.,  22.Dz.
10  s  abds.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  -
2.veutich-ostamta.  OHZICSJWKLEMM-TM-TWUSVTM3.,17.,20.Nov.,1.Dz.
I)nachcauqa...  Brindi  22.  November  Tanga  18  Tage  10  abds.
(englische  Schiffe)
Marseille  10.  Nov.,  10.  Dez.  Tanga  23  u.  21  Tage  8.  Nov.,  8.  Dz.  10Jad.
Neapel  6.,  20.  Nov.,  4.  Dez.  Daressalam  17—22  Tg.
Oeulseh  Schiff)  d  Ts  3.,  17.,  20.  Nov.,  1.  Dz.
Hündist.)  22.  November  Daressalam  20  Tage  0  abds.
.  englisches
nach  Dssch.  HnefelnMsele100.  Nov.,  10.  Dez.  DSansibar  18  Tage  8.  Vov.,  8.  Dez.
(franz  Beller  Schiffe)  10%  abds.
(rnzutfe  et  iffe)  29.  November  Sansibar  22  Tage  27.  Koener
8.  ——  —  Southampton  14.  Nov.,  19.  Dez.  Swakopmund  28  und  13.  Nov.,  18.  Dez.
m  W  **  o  bis  Kap·  24  Tage  112  vms.
ialiwater,  Kari  —  kadt,  dan  Wo#rlahandja,
  Siosket  Oma:  ma.  Danwjer)
.  e  insne,  E9  13.  November  Swakopmund  36  Tage  12.  Nov.  71  abds.
Sasepunt.  Wakdau,  Ba  30.  November  Swakopmund  30  Tage  29.  Nov.  vu  abds.
kerderz,  Windzul  He#  an  14.  Nov.,  19.  Dez.  Lüderiybucht  22  Tage  13.  Nov.,  18.  Dez.
6n  .Se  odn  eab  112  ums.
5)  nach  Lüderitbucht,  Kubub.  suo
i  Hamburg  13.  November  Swakopmund  36  Tage  12.  Nov.  7##  abds.
d  Eomsure“  30.  November  Swakopmund  30  Tage  29.  Nov.  71  abds.
2%  nach  Bethemsen,  Git  Keet-  ..  ...  .,.  .,..
Fa  WUFUFYALITZZY  krick-H  che  #6  14.,  28.  Nov.,  12.  Dez.  Kapstadt  17  Tage  18  1  or  11.  Dez
Maert  aihe  koneenn
4.  Ramernn.
Ubmeichend  wrrden  geleitet:  Hamburg  10.  Nov.,  10.  Dez.  Duala  19  Tage  9.  Nov.,  9.Dez.  71  abd
D)  En#en  x  dem  Tschad-  Southampton  12.  Nov.,  12.  Dez.  Duala  17  Tage  10.  Nov.,  10.  Dez.
Hergee  iei  oa,  Garna)deutsche  Schiffe)  n
at  t  To  oreadoß  Antwerpen  15.  November  Duala  28  Tage  14.  Nov.  Sio  vms.
Liverpool  jeden  Sonnabend  Geret  Wi  l.  u  Duala  A  Ta  19.  Nov.  126  nms
erpoo  .  November  a  ge  .Rov.  nms.
Pn  eg  t  x“*J
—*  5  —  z  DHamburg  11.  November  Duala  32  Tage  10.  November  711  abds.
am  24  Sept.,  .  Oktober  +Liverpool  7.  Nov.,  5.  Dez.  Duala  24  Tage  5.Nov.,  3.  Dz.  1256  nchm.
5.  Ravolinen,  Neapel  27.  Dezember  Dap  68  Tage  25.  Dez.  10  abds.
Dalan=  Jnseln.  (englisches  Schifl)  Ponape  54  Tage
Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  (täglich  aus  Berlin  7#  abends)  über
Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalni  geleitet;  von  Dalni  erfolgt  die  Weiterbeförderung
mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesellschaft  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.
6.  Miantschon.  Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.
Neap  12.,  26.  Nov.,  10.  Dez.  Tsingtau  35—36  Tage10.,  24.  Rov.,  8.  Dez.
ckrn°  10  abds.
E—  jeden  Sonntag  Tsingtau  37  Tage  jeden  Freitag
—  che  Schiffe)  10#  abds.
Neapel  27.  Dezember  Saipan  64  Tage  25.  Dez.  10#8  abds.
7.  Marianen.  Erglisches  Schifh

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von
zehnmal  jährlich  mit  Segelschi  en.

 

okohama  weiter  acht=  bis

 

8.  Marschall-  Insein.

Neapel
(englisches  Schiff)

 

 

27.  Dezember

Jaluit  45  Tage

 

 

25.  Dez.  108  abds.
        <pb n="694" />
        —

600

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  ##s
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
9.  Samon.  —————————  G.,  27.  Nov.,  18.  Dez.
San  Francisco)  11#  vms.
Hamburg  10.  Nov.,  10.  Dez.  Lome  16  Tage  9.  Nov.,  9.  Dez.  712  abda.
Southampton  12.  Nov.,  12.  Dez.  Lome  14  Tage  10.  Nov.,  10.  Dez.
(deutsche  Schiffe)  ##.abbs.
Rotterdam  13.  November  Lome  33  Tage  11.  November  93#  abds.
(deutsches  Schiff)
Hamburg  25.  November  Lome  28  Tage  24.  Nov.  7u  abds.
10.  Togo.  ouerden  w  29.  November  Lome  24  Tage  27.  Nov.  9n  abds.
eutsches  i
amburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mis.  71½  abbs.
arseille  5.  jed.  Mts.  r  Cotonou  23  e  3.  jed.  Mts.  104  abds.
(franzöfische  Schiffe)  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaus  15.  jed.  Mt##  110  Uvms.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mis.  10#  abds.
(französische  Schiffe)  von  da  ab  Landverdindung

 

4)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

die  Beförderung  auf  diesem

 

In  Edea  (Kamerun)  ist  am  1.  Oktober  d.  Is.  eine  Postagentur  eröffnet  worden.  Ihr  Geschäftskreis
  erstreckt  sich  auf  den  Briefpost-,  Zeitungs-,  Postanweisungs-,  Nachnahme=  und  Paketdienst.

 

Der  für  Postpakete  im  Gewicht  bis  3  kg  nach  und  aus  Deutsch-Südwestafrika  bisher  benutzte
Beförderungsweg  über  England  und  Kapstadt  fällt  von  jetzt  ab  weg,  nachdem  durch  Woermanndampfer
eine  halbmonatliche  Paket-Versendungsgelegenheit  mit  dem  genannten  Schupzgebiet  hergestellt  ist.

 

In  Okahandja  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Stadt-Fernsprecheinrichtung  eröffnet  worden.

 

 

Schiffsbewegungen  bder  Woeermenn-Linie  zwischen  Hamburg  nud  West=  und  Südwestafrika.

 

Postdampfer

 

Letzte  Nachrichten
bis  28.  Oktober  1908.

 

„Adolph  Woermann“

„Alexandra  Woermann“

„Aline  Woermann“
„Anna  Woermann“
„Ascan  Woermann“.
„Carl  Woermann“
„Eduard  Bohlen“

„Eleonore  Woermann“  Z

„Ella  Woermann“

„Emilie  Woermann“.
„Ernst  Woermann“.
„Gretchen  Bohlen“.
„Hans  Woermann“
„Hedwig  Woermann“.
„Helene  Woermann“.

„Henriette  Woermann“.

„Irma  Woermann“

„Jeannette  Woermann“.

„Kurt  Woermann“
„Lili  Woermann“.
„Linda  Woermann“

„Lothar  Bohlen"

„Lucie  Woermann“.
„Marie  Woermann“.
„Martha  Woermann“
„Melita  Bohlen“.

„Otto  Woermann“

„Paul  Woermann“

„Thekla  Bohlen"“.

Oktober  in  Madeira.
am  28.  Oktober  in  Hamburg.
Oktober  in  Loanda.
Oktober  in  Saltpond.
Oktober  in  Accra.

 

 

 

"4  Reise
von  nach
Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.
Kamerun  Hamburg
Hamburg  Kap  Lopez  am  16.
Gabun  Hamburg  am  26.
Hamburg  Kotonon  am  16.
Hamburg  Kotonon  am  25.
Hamburg  Swakopmund  am  18.
Hamburg  Kamerun  am  26.
Hamburg  Assinie  am  23.
Hamburg  Old  Calabar  am  17.
Hamburg  Lüuderitzbucht  am  28.
Sherbro  Hamburg  am  21.
Luderitzbucht  Hamburg  am  18.
Assinie  Hamburg  am  27.
Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.
Kap  Lopez  Hamburg  am  14.
Hamburg  Swakopmund  am  24.
Kap  Lopez  Hamburg  am  12.
Hamburg  Kap  Lopez  am  28.
Hamburg  Old  Calabar  am  20.
Hamburg  Rio  Nunez  am  24.
Hamburg  Old  Calabar  am  28.
Kamerun  Hamburg  am  23.
Hamburg  Assinie  am  21.
Hamburg  Gabun  am  18.
Kotonou  Hamburg  am  25.
Hamburg  Rio  Nunez  am  20.
Batanga  Hamburg  am  27.
Hamburg  Loanda  am  24.

Oktober  in  Las  Palmas.
Oktober  in  Swakopmund.
Oktober  in  Sekondi.
Oktober  in  Gr.  Bassam.
Oktober  in  Bonny.
September  in  Swakopmund.
Oktober  in  Madeira
Oktober  in  Hamburg.
Oktober  in  Las  Palmas.
Oktober  in  Lagos.
Oktober  in  Hamburg.
Oktober  in  Las  Palmas.
Oktober  in  Sekondi.
Oktober  in  Accra.
Oktober  in  Accra.
Oktober  Dover  passiert.
Oktober  in  Rotterdam.
Oktober  ab  Duala.
Oktober  Dover  passiert.
Oktober  in  Duala.
Oktober  in  Teneriffe.
Oktober  in  Zighinchor.
Oktober  Dover  passiert.
Oktober  in  Teneriffe.
        <pb n="695" />
        601

Schiffssbewegnugen  der  Dentschen  Oftafrika-Linie  (Hamburg  —Ostafrila).

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
Meicho  von  I  nach  bis  29.  Oktober  1903.

„Kronprinttz.  Durban  amburg  am  26.  Okt.  von  Delagoabai  abgegangen
Brieregen..  ..  Delagoabai  Lahurs  am  27.  Okt.  von  Lissabon  abgegangen

nmni  Hamburg  Beira  am  20.  Okt.  von  Las  Palmas  abgeg.
„Präsident“.  Beira  Hamburg  am  27.  Okt.  von  Vlissingen  abgegangen

anzler"“  Hamburg  Delagoabai  am  29.  Okt.  von  Sansibar  abgegangen
„Herzob  Hamburg  Delagoabai  am  29.  Okt.  in  Lissabon  eingetroffen
-Illigermmetster-  .  Durban  mburg  am  21.  Okt.  von  Vlissingen  abgegangen
„Ma  graf  .  Delagoabai  amburg  am  27.  Olt.  von  Aden  abgegangen
»  al...  Hamburg  Durban  am  28.  Olt.  von  Suez  abgegangen
Gouverneur“  ..  Hamburg  Delagoabai  am  13.  Okt.  in  Mombassa  eingetroffen
Feldmarschall“  Beira  Hamburg  am  27.  Okt.  von  Kapstadt  abgegangen.

 

 

.  ——  —  –  —.  ..
—  S—-—-———  ———  —  —

—  —  —

Ausstellung  für  Photographie  und  Graphische  Künste  in  Mainz  1908  ihre  „Agfa“-Entwickler:  Unal,
Rodinal,  Metol,  Eikonogen  usw.  sowie  ihre  „Agfa“=  Spezialitäten:  Verstärker,  Abschwächer,  Neutr.  Tonfixiersalz,
  Fixiersalz  usw.  zur  Schau  stellte,  wurde  die  Goldene  Vereinsmedaille  für  hervorragende  Leistungen
auf  dem  Gebiete  der  Fabrikation  photographischer  Chemikalien  und  Spezialitäten  zuerkannt.

Dieser  Nummer  liegt  ein  Prospekt  des  Verlages  von  Gustav  Fischer  in
wir  die  geehrten  Leser

  
   

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hierdurch  besonders  aufmerksam  machen.  ie  Expedition.

 

 

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(Winter  1902/3)  siegte

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Bekanntmachung.
Die  Firma  ch  s

Heurich  A.  Brandt,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,
in  Karolinenberg  (Deutsch-Ostafrika)
wurde  im  Handelsregister  eingetragen.

Die  Gesellschaft  beabsichtigt,  Mineralien
  jeglicher  Art  in  Deutsch-Ostafrika
zu  gewinnen  und  zu  vertreiben.  Das
Stammkapital  beträgt  50  000  Mark.

Geschäftsführer  ist  Otto  Schwarz
in  Daressalam,  welcher  die  Firma
allein  zeichnet.  Prokuristen  mit  der
Befugnis,  die  Firma  allein  zu  Fichnen;
sind  Kaufmann  Henrich  A.  Brandt
und  Rentner  John  Gerrit  Galles  in
Hamburg.  Der  Geschäftsführer  darf
weitere  Personen  als  Gesamtprokuristen
bestellen.  (206)

Bekanntmachungen  erfolgen  in  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Zeitung.

Daressalam,  den  19.  August  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  ist  eingetragen
  worden,  daß  der  Liquidator  der
—  #d
in  Berlin,  Kaufmann  Georg  Hoffmann
  in  Saninga  (Deutsch-Ostafrika),
aus  seinem  Amte  als  Liquidator  ausgeschieden
  ist.  (204)

Daressalam,  den  19.  August  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekauntmachung.
Im  Handelsregister  Abteilung  A
Nr.  8  wurde  bei  der  Firma
E.  Müller  &amp;amp;  Devers
in  Daressalam  heute  eingetragen:
Die  Gesellschafter  Ary  Prins  und
Alfred  Stürken  in  Hamburg  sind  am
80.  Juni  1908  ausgeschieden.  (#)
Daressalam,  den  30.  August  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

Bekanntmachung.

Die  Zweigniederlassung  Bagamoyo
der  Firma  Wm.  O'swald  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  ist  zum  hiesigen  Handelsregister
  Abteilung  A  Nr.  33  eingetragen
  worden.  (216)

aressalam,  den  18.  Septbr.  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

Die  Firma  John  Weth  in  Tanga
mit  Zweigniederlassungen  in  Bagamoyo,
  Kilwa,  Lindi  und  Mikindani
  ist  zum  Handelsregister  A  unter
Nr.  32  eingetragen  worden.  Inhaber
ist  der  Kaufmann  John  eth  in
Tanga.  Prokuristen  sind  die  Kaufleute
Georg  Deininger  in  Bagamoyo  für
die  Zweigniederlassung  Bagamoyo  und
Alfred  Hoffmann  in  Kilwa  für  die
Zweigniederlassung  in  Kilwa.  7

Daressalam,  den  19.  August  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.
        <pb n="696" />
        Bekanntmachung.

Unter  Nr.  8  des  Handelsregisters  B
wurde  eingetragen:

Trann  &amp;amp;  Stürken,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.
Sitz  in  Kilwa;  Zweigniederlassungen
in  Daressalam,  Liwale,  Mahenge.
  Der  Gesellschaftsvertrag  datiert
vom  4.  Juni  1903.  Das  Grundkapital
beträgt  100  000  Mark.  Gegenstand  des
Unternehmens  ist  die  Gewinnung,  Bearbeitung
  und  der  Handel  mit  Kautschuk
  und  sonstigen  Produkten  des
deutsch=  ostafrikanischen  Schutzgebietes
und  der  Handel  mit  Waren  aller  Art
unter  Übernahme  der  von  den  Zweigniederlassungen
  der  B.  Soller  Kautschukimportgesellschaft
  mit  beschränkter  daftung
  in  Kilwa,  Liwale  und  Mahenge
betriebenen  Geschäfte.

Geschäftsführer  sind  Alfred  Stürken,
Kaufmann  in  Hamburg,  und  Ernesto
Müller,  Kaufmann  in  Kilwa;  Prokurist
  ist  Franz  Tönnies,  Kaufmann
in  Daressalam.  Jeder  ver  Geschäftsführer
  und  Prokuristen  ist  allein  zur
Zeichnung  der  Firma  befugt.  E

Daressalam,  den  16.  Septbr.  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abl

  t-  A  Nr.  3  ist  bei  der  Firma

Erste  deutsche  eftafrkeuunscce

Bierbrauere  von  Wilhelm
Schultz“  heute  eingetragen  worden:

Dem  Braumeister  Paul  Tiedemann
  ist  Prokura  erteilt.  (218)

Daressalam,  den  20.  August  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  unser  Handelsregister  Abteilung
  A  ist  am  24.  September  1903
unter  Nr.  16  folgendes  eingetragen
worden:

Sp.  3  Paul  Hutter,  Kete  Kratschi.
Sp.3:  Paul  Hutter,  Kaufmann“  in
Kete-Kratschi.
Lome,  den  24  September  190“

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  B  ist  heute
bei  der  Stalopmunder  Handelsesellschaft

  m.  b.  H.  zu  Berlin,
Zweigniederlassung  Swakopmund,  eingetragen
  worden:

1.  Durch  Beschluß  vom  31.März  1903
ist  die  Gesellschaft  aufgelöst.

2.  Liquidator  ist  der  bisherige  Geschäftsführer
  Rittmeister  a.  D.  Ferdinand
  Bugge  in  Steglitz.

3.  Die  dem  Kchimonn  Robert  Stolz
erteilte  Prokura  ist  erloschen.

4.  Die  Zweigniederlassung  Swakopmund
  ist  aufgehoben.  (209)

Swakopmund,  den  3.  Septbr.  1903.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

 

 

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        <pb n="697" />
        Bekanntmachung.

In  unser  Handelsregister  Abteilung  A
ist  am  16.  September  1903  unter  Nr.  15
folgendes  eingetragen  worden:

Sp.  2:  Luther  &amp;amp;  Seyfert  in  Lome.
Sp.3:  a)  Kaufmann  Friedrich  Heury
Luther  in  Bremen,

b)  Kaufmann  John  Louis  Erwin
  Seyfert  in  Bremen
und  Lome.

Sp.  ö:  Offene  Handelsgesellschaft.  Die
Gesellschaft  hat  am  4.  Juni  1902
begonnen.  (208)

Lome,  den  16.  September  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  das  bei  dem  Bezirksgericht  Keetmanshoop
  geführte  Güterrechtsregister
ist  heute  auf  Antrag  des  Gerichtsschreibers
  Paul  Grützbach  und  dessen
Ehefrau  Annie,  geb.  Wheeler,  folgendes
  eingetragen  worden:

Die  Verwaltung  und  Nutznießung
des  Mannes  an  dem  Vermögen  der
Frau  ist  ausgeschlossen.  (21

Keetmanshoop,  den  1.  Septbr.  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  Abteilung  A  Nr.  10  des  bei  dem
Bezirksgericht  Keetmanshoop  geführten
Handelsregisters  ist  heute  folgendes
eingetragen  worden:

Die  Lüderitzbucht-Gesellschaft
G.  Scholz  &amp;amp;  Co.  mit  beschränkter

astung  hat  in  Keetmanshoop  eine

weigniederlassung  errichtet.  (223)

Keetmanshoop,  den  2.  Septbr.  1903.
Kaiserliches  Bezirksgericht.
Dr.  A.  Merensky.

Aufsgebot.

Die  Firma  Georg  J.  Hesselmann,
  Lüderitzbucht,  hat  die  Anlegung
eines  Grundbuchblattes  für  ihr  in
Lüderitzbucht  südöstlich  vom  Regierungslagerschuppen
  und  östlich  von  der  Landungsbrücke
  belegenes  Grundstück  in
der  Größe  von  1670  am,  welches  mit
einem  massiven  Wohn=  und  Geschäftshause
  und  einem  aus  Holz  hergestellten
Lagerschuppen  bebaut  ist,  beantragt.

Gemäß  §  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
  hiermit  alle  Diejenigen,  welche  das
Eigentum  oder  ein  anderes  zur  Eintragung
  in  das  Grundbuch  geeignetes
Recht  an  dem  Grundstücke  in  Anspruch
nehmen,  aufgefordert,  ihre  Rechte  und
Ansprüche  bis  zum  E.

2.  Jannar  1904.
bei  dem  unterzeichneten  Gerichte  anzumelden
  und  glaubhaft  zu  machen,  widrigenfalls
  die  Anlegung  des  Grundbuchblattes
  ohne  Rücksicht  auf  ihre
Rechte  und  Ansprüche  erfolgen  wird.
Keetmanshoop,  den  1.  Septbr.  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

 

 

603

Am  Dounerstag,  den  5.  November
1903,  morgens  10  Uhr,  soll  im  Bureau
der  Bassant  Hefeul  aft  in  Liquidation,
  Berlin  W.  9,  Königin  Augustastraße
  13,  der  gesamte  Besitz  dieser
Gesellschaft,  bestehend  in  der  zur  täglichen
  Verarbeitung  von  3000  Zentnern
Zucherrohr=  eingerichteten,  modernen,

etriebsfähigen  Rohrzuckerfabrik  und
Rumbrennerei,  diversen  Wohnhäusern,
Grundbesitz  2c.,  sowie  einer  Land=  und
Fabrikations-Konzession,  belegen  in
und  bei  Mauia  bei  Pangani  (Deutsch-Ostafrika)
  am  schiffbaren  Panganifluß,
öffentlich  meistbietend  versteigert  werden.

Ebenso  gelangt  in  diesem  Termin
der  ganze  dewegliche  Besitz  der  Gesellschaft,
  wie  z.  B.  Mobilien,  Fahrzeuge,
Utensilien,  Werkzeuge,  Feldbahn,  Re-Ferverteile
  sonstige  Vorräte  r2c.  zur  Vereigerung.


ie  M#  der  Fabrik  r2c.  können
von  Interessenten  an  den  Wochentagen,
morgens  von  9—12  Uhr,  im  Bureau
der  Gesellschaft  eingesehen  werden,
woselbst  auf  Wunsch  auch  weitere  Auskünfte
  erteilt  werden.  (207)

Der  Käufer  hat  im  Versteigerungstermin
  20  Prozent  des  Kaufpreises  als
Sicherheit  zu  hinterlegen  und  den  Rest
innerhalb  vier  Wochen  zu  bezahlen.

 

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leicht,  klein  susammenlegbar,  Achselschluls,
  sanitires  Fapxon,  weicher,  ungerbter
  Stoff,  speziell  zum  Abschliefsen
des  Koörpers  gegen  Ansteckung  und  als
Schutz  gegen  die  in  heilfen  Ländern  oft
feuchten  und  unreinen  Hotelbetten  sowie
egen  Moskitos,  gelbes  Fieber,  Ungeziefer,
euchte  Luft,  ferner  in  Verbindung  mit
einer  Kork-  oder  Rolshaarmatratze  vollstindiger
  Ersatz  eines  Bettes.  Die  Arme
können  auch  i.  Schlafsack  gehalten  werden.

  
    
  
   
    
   
  
 
 
  
    
 
   
    
  
  
   
  

   
     
  
  
   
   
 
  
   

 

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Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8WI12,  Kochstraße  Enl.
Ansgegeben  am  2  November  1906  um  6  Uhr  nachmitlags.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Berauegegeben  in  der  Nalenial.  Ibteilmn  bes  Inswirtizen  Jute.

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  15.  November  1903.  Unummer  22.

–..n  ..  ÛÚ]  —  —

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich

cbeinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beihesten  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich-  Ungarn,  Mk.  8.,75  für  die  Lander  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preisliste  für  1908  unter  Nr.  2151.)

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Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  zur  Ausführung  des  Abschnitts  IX  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Enteignung
  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Februar  1903  S.  605.  —
Runderlaß  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Übertragung  von  Eigentum  an  Grundstücken
S.  607.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  608.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betreffend  die  Abgrenzung  des  Jagdreservats  im  Bezirk  Moschi  S.  609.  —  Tarif  für  die  von  Schiffen  in
Friedrich  Wilhelmshafen  zu  entrichtenden  Anlegegebühren  S.  609.  —  Personalien  S.  609.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  610.  —  Deutsch-Ostafrika:  Zur  neuen  Zollverordnung
für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  S.  611.  —  Kamerun:  Dampfer  „Gouverneur  von  Puttkamer“  S.  612.
—  Expedition  des  Oberleutnants  Förster  S.  612.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Dienstreise  des  Gestütsdirektors
v.  Clavé  S.  613.  —  Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine  Reise  nach  dem  Norden  des  deutsch-sudwestafrikanischen
  Schutzgebiets  (I.)  S.  614.  —  Samoa:  Statistik  der  im  Schutzgebiete  Samoa  ansässigen  weißen  und
farbigen  Bevölkerung  zu  Beginn  des  Kalenderjahres  1903  S.  616.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und.
der  Antisklaverei-Bewegung  S.  617.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bericht
des  Oberförsters  Dr.  v.  Eschstruth  über  eine  Bereisung  Britisch  =  Südafrikas  (II.)  S.  619.  —  Von  der  Ugandabahn
  S.  622.  —  Stand  der  Goldminenindustrie  in  der  Goldküsten-Kolonie  S.  624.  —  Fabrikation  von  Baumwollwaren
  in  Nigeria.  Der  Handel  der  Stadt  Kano  S.  624.  —  Anderungen  des  Zolltarifs  für  die  Fidschi-Inseln
S.  625.  —  Außenhandel  der  Cook-Inseln  S.  625.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Studienreise  des  Privatdozenten
  Dr.  Busse  nach  Niederländisch-Indien  S.  625.  —  Maschinen  zur  exportfähigen  Bereitung  der  Produkte  der
Olpalme  S.  627.  —  Literatur  S.  628.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  629.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  629.

Beilage:  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet.  Vom  13.  Juni  1903.

Amtlicher  Teil.
Gelseßze;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

Verfügung  zur  Ausführung  des  Abschnitts  IX  der  Kaiserlichen  Verordnung  über
die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,
vom  14.  Februar  1903.  Vom  12.  November  1903.7)

Auf  Grund  der  im  §  32  (Abschnitt  IX)  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Enteignung  von
Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Februar  1903,  dem  Reichskanzler
erteilten  Ermächtigung,  unter  bestimmten  Voraussetzungen  die  Enteignung  von  Grundstücken,  die  aus  der
Herrschaft  oder  dem  Besitze  Eingeborener  an  Nichteingeborene  übergegangen  sind,  zum  Zwecke  der  Wiedereinsetzung
  der  Eingeborenen  in  den  Besitz  zuzulassen,  um  denselben  die  Möglichkeit  ihres  wirtschaftlichen
Bestehens,  insbesondere  das  Recht  einer  Heimstätte  zu  sichern,  wird  hierdurch  bestimmt,  was  folgt:

81.

Durch  die  schriftliche  Erklärung  des  Gouverneurs  (Landeshauptmanns),  daß  die  Sonderbestimmungen
des  §  32  der  im  Eingange  bezeichneten  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Februar  1903  auf  ein  näher
bezeichnetes  Grundstück  keine  Anwendung  finden,  wird  eine  andere  Art  der  Entelgnung  desselben,  als  in
Gemäßheit  der  allgemeinen  Vorschriften  (Abschnitt  I  bis  VIII,  X)  jener  Verordnung  oder  der  an  ihre
Stelle  tretenden  gesetzlichen  Vorschriften,  ausgeschlossen.

Die  Erklärung  (Abs.  1)  kann  auch  Gruppen  von  Grundstücken  umfassen.

Die  Erklärung  ist  unanfechtbar.

*)  Vergleiche  Reichs-Anzeiger  Nr.  270.
        <pb n="700" />
        —  606  —

8  2.

Jeder  Nichteingeborene,  der  Grundeigentum  in  Anspruch  nimmt,  ist  befugt,  jederzeit  eine  schriftliche
Erklärung  der  im  §  1  bezeichneten  Art  beim  Gouverneur  zu  beantragen.

Hiermit  kann  der  weitere  Antrag  verbunden  werden,  vor  Ausstellung  der  Erklärung  mit  der
Ausscheidung  derjenigen  Grundstücksteile  zu  verfahren,  deren  Enteignung  nach  Maßgabe  des  §  32  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Februar  1903  zugunsten  von  Eingeborenen  von  der  Behörde  etwa  als
notwendig  angesehen  wird,  und  im  Einvernehmen  mit  dem  Antragsteller  für  Abtretung  dieser  Grundstücksteile
eine  angemessene  Entschädigung  festzusetzen.

83.
Der  Gouverneur  hat  dem  Antrage  auf  Ausstellung  einer  Erklärung  der  im  §  1  bezeichneten  Art
zu  entsprechen:
1.  wenn  ihm  bekannt  ist,  daß  begründete  Rechts=  oder  Billigkeitsansprüche  Eingeborener  hinsichtlich
des  Grundstücks  nicht  bestehen,
2.  wenn  eine  gütliche  Auseinandersetzung  zwischen  den  Ansprüchen  des  Antragstellers  und  Ansprüchen
Eingeborener  vor  der  Behörde  stattgefunden  hat,
3.  wenn  es  sich  handelt  um:

a)  Grundstücke,  die  seit  Inkrasttreten  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.
S.  283),  nach  vorangegangenem  Aufgebote  eingetragen  sind,

b)  Grundstücke,  die  nach  Maßgabe  des  Art.  IV  der  Generalakte  der  Samoakonferenz  in  Berlin
vom  14.  Juni  1889  in  das  Landregister  des  ehemaligen  Obergerichts  von  Samoa  eingetragen
  sind,

„P)  Grundstücke,  die  von  einem  der  Fisci  der  afrikanischen  Schutzgebiete  veräußert  sind,

d)  Grundstücksteile,  die  innerhalb  der  letzten  fünf  Jahre  vor  Inkrafttreten  dieser  Verfügung  von
Eingeborenen  weder  bewohnt  noch  bebaut  worden  sind,

e)  Grundstücksteile,  die  Nichteingeborene  in  gutem  Glauben  erworben  und  während  dreier  Jahre
ohne  Widerspruch  der  Behörde  bewohnt  oder  bebaut  haben.

§  4.
Glaubt  der  Gouverneur  dem  Antrage  auf  Ausstellung  einer  Erklärung  der  im  §  1  bezeichneten
Art  nicht  entsprechen  zu  können,  so  hat  er  ohne  Verzug  unter  Darlegung  der  Einzelheiten  des  Falles
Bericht  an  den  Reichskanzler  zu  erstatten.  Auf  den  Bericht  ordnet  der  Reichskanzler  an,  entweder  daß
der  Gouverneur  die  beantragte  Erklärung  abgibt,  oder  daß  mit  der  Enteignung  in  Gemäßheit  des  §  32
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Februar  1903  vorgegangen  wird.

86.

Wird  das  Enteignungsverfahren  eingeleitet,  so  erfolgt  die  Feststellung  der  zu  enteignenden  Flächen
durch  Landkommissionen  in  sinngemäßer  Anwendung  der  in  den  §§  3,  4  der  Kronland-Verordnung  für
Kamerun  vom  15.  Juni  1896  (Kol.  Bl.  S.  435)  enthaltenen  Vorschriften  über  Ausscheidung  von  Flächen
zugunsten  der  Eingeborenen  bei  Besitznahme  von  Kronland  und  Bildung  von  Landkommissionen  zur
Ermittlung  und  Feststellung  des  Kronlands.

Die  Bestimmung  der  dem  gegenwärtigen  Eigentümer  zu  gewährenden  Entschädigung  erfolgt  auf
Bericht  des  Gouverneurs  nach  Anhörung  der  Beteiligten  durch  den  Reichskanzler.

Dabei  werden  die  Grundsätze  der  Billigkeit  in  Anwendung  gebracht.

·  §6.

Über  die  Erklärungen  der  im  §  1  bezeichneten  Art  werden  beim  Gouvernement  Verzeichnisse
geführt,  deren  Einsicht  unter  den  gleichen  Voraussetzungen  wie  die  Einsicht  des  Grundbuchs  gestattet  ist.

Beglaubigte  Abschrift  der  Eintragung  ist  zu  den  Grundbuchakten  (Landregisterakten)  zu  nehmen.

87.
Das  durch  diese  Verfügung  geregelte  Verfahren  ist  gebührenfrei.
88.
Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1904  in  Kraft.
Berlin,  den  12.  November  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.
        <pb n="701" />
        —  607  —

Nunderlaß  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Übertragung
von  Eigentum  an  Grundstücken.  Vom  28.  September  1903.

Nach  den  bisher  im  Schutgebiet  geltenden  Bestimmungen  erfolgte  die  Übertragung  des  Eigentums
an  einem  Grundstück,  welches  im  Eigentum  eines  Europäers  (oder  einer  juristischen  Person,
wie  Landesfis  kus  usw.)  stand,  und  für  welches  ein  Grundbuchblatt  noch  nicht  angelegt  war,
durch  die  Übergabe  auf  Grund  eines  Titels  (Kauf-,  Tausch=  oder  Schenkungsvertrages).

Diese  Bestimmungen  sind  durch  die  Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902,5)  nach  welcher  die  Übergabe  als  wesentliches
Erfordernis  für  die  Eigentumsübertragung  nicht  mehr  anzusehen  ist,  insofern  geändert  worden,  als  nunmehr
zur  Übertragung  des  Eigentums  an  einem  solchen  Grundstück  die  Einigung  des  Veräußerers  und  des
Erwerbers  erforderlich  ist.  Die  hierüber  abzugebenden  Erklärungen  sind  von  einer  öffentlichen  Behörde
des  Schutaehtets  (Bezirksamt,  Bezirksgericht  oder  Militärstation)  zu  beglaubigen.

Es  ist  demnach  jetzt  in  allen  Fällen,  in  denen  jemand  ein  solches  Grundstück  käuflich  erwerben
will,  notwendig:

1.  Der  Abschluß  eines  Kaufvertrages,  der  wie  bisher  der  Genehmigung  des  Gouverneurs  bedarf,

wenn  einer  der  Kontrahenten  der  Landesfiskus  ist,  außerdem  aber

2.  die  Abgabe  der  Erklärungen  von  seiten  des  Verkäufers  und  des  Käufers,  daß  sie  darüber

einig  seien,  daß  das  Eigentum  an  dem  fraglichen  Grundstück  auf  den  Käufer  übergehen  solle.

Der  Kaufvertrag  zu  1.  bedarf  in  denjenigen  Fällen,  in  denen  der  Käufer  gleichfalls  ein  Europäer
(s.  oben)  ist,  der  gerichtlichen  Beurkundung  (cf.  §§  313  und  128  B.  G.  B.).  Zu  derartigen  gerichtlichen
Beurkundungen  werden  die  Bezirksämter  und  Militärstationen  demnächst  generell  ermächtigt  werden.
Formular  hierfür  in  Anlage  A  anbei.

Für  die  Erklärungen  zu  2.  genügt  die  öffentliche  Beglaubigung  seitens  eines  Bezirksamts,
Bezirksgerichts  oder  einer  Militärstation  in  Gemäßheit  des  §  129  B.  G.  B.  Zu  derartigen  öffentlichen
Beglaubigungen  sind  die  Bezirksämter  und  Militärstationen  ohne  weiteres  ermächtigt.

Formular  hierfür  in  Anlage  B  anbei.

Falls  einer  der  Kontrahenten  nicht  schreiben  kann,  find  die  genannten  Erklärungen  zu  2.  gerichtlich
zu  beurkunden,  wodurch  nach  §  129  B.  G.  B.  Abs.  2  die  öffentliche  Beglaubigung  ersetzt  wird.  In  diesem
Falle  ist  die  Erklärung  von  seiten  des  des  Schreibens  Unkundigen,  daß  er  nicht  schreiben  könne,  im
Protokoll  festzustellen  und  bei  der  Vorlesung  und  Genehmigung  ein  Zeuge  zuzuziehen.  Das  Protokoll
ist  von  dem  letzteren  mit  zu  unterschreiben  (cfr.  §  172  des  Gesetzes  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen
  Gerichtsbarkeit).

Zu  derartigen  gerichtlichen  Beurkundungen  werden  die  Bezirksämter  und  Militärstationen  gleichfalls
demnächst  generell  ermächtigt  werden.  Formular  hierfür  in  Anlage  C  anbei.

Ich  ersuche  von  jetzt  ab  in  allen  Fällen,  in  denen  es  sich  um  die  Veräußerung  eines  Grundstücks
handelt,  welches  im  Eigentum  eines  Europäers  (s.  oben)  steht  und  für  welches  ein  Grundbuchblatt
  nicht  angelegt  ist,  die  Kontrahenten  mit  dem  Inhalt  dieses  Runderlasses  bekannt  zu  machen
und  dementsprechend  zu  verfahren.

Daressalam,  den  28.  September  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

Aulage  .  ,  den  190
(Formular  für  die  gerichtliche  Beurkundung  eines
Kaufvertrages.)  Vor  d....  Unterzeichneten
erschienen,  persönlich  bekannt:
1.  der  X
als  Vertreter  des  ostafrikanischen  Landesfiskus,
2.  der  1

und  schlossen  den  anliegenden  Kaufvertrag.7)
Vorgelesen,  genehmigt,  unterschrieben.
(Folgen  die  eigenhändigen  Unterschriften

des  X
und  v  )
*)  Anm.  Der  Kauspertrag  ist  beizufügen  und  im  ·  Geschlossen.
Wortlaut  zu  verlesen.  (Folgt  Unterschrift  des  Bezirksamtmanns  oder  Stationschefs.)

 

 

 

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  563.  2
        <pb n="702" />
        Aulage  B.

(Formular  für  die  öffentliche  Beglanbigung  der  nach
8  18  der  Berordnung  vom  21.  November  1902  abzugebenden
  Erklärungen.)

(Siegel  oder  Stempel.)

Aulage  C.

(Formular  für  die  gerichtliche  Beurkundung  der  nach

8  18  der  Verordnung  vom  21.  November  1902  abzugebenden

  Erklärungen,  wenn  einer  der  Kontrahenten
nicht  schreiben  kann.)

608  —

Wir  sind  darüber  einig,  daß  das  Eigentum  an  dem
(Name  des  Verkäufers)
gehörigen,  im  Kaufvertrage  vppoo.  ............,

 

(Name  des  Käufers)
übergehen  soll.
(Folgen  die  eigenhändigen  Unterschriften  des  Verkäufers
und  Käufers.)
Die  vorstehenden  vor  dem  unterzeichneten

 

H————————————————s—s———————————————

und  des  (Name  des  Käufers)
werden  beglaubigt.

 

 

,  den.  190.
(Folgt  Unterschrift  des  Bezirksamtmanns  oder  Stationschefs.)

 

Vor  d.  .  unterzeichneten
erschienen,  persönlich  bekannt:

l.derAnsiedlek..........................  X

2.derJumbe.............................·  .Y.........·.............................

Dekzn2.genannteIumbe......Y..........................·...........
erklärte,  daß  er  nicht  schreiben  könne.  Es  wurde  daher
der  Schreiber  .  *  zugezogen.

Die  zu  1.  und  2.  Genannten  erklärten:

Wir  sind  darüber  einig,  daß  das  Eigentum  an  dem

dem  Ansiedler  X.  gehörigen,  im
Kaufvertrage  d0ooo.  190
näher  bezeichneten  Grundstücke  auf  den  Jumben
K82W2  HHülbergehen  soll.

Vorgelesen,  genehmigt,  unterschrieben.
(Folgen  die  eigenhändigen  Unterschriften  des  X  und  2.)
Geschlossen.
(Folgt  Unterschrift  des  Bezirksamtmanns  oder  Stationschefs.)

Gonvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  Oktober  1903  auf  1,3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.
        <pb n="703" />
        —  609  —

Bekanntmachung  des  Gonverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  die
Abgrenzung  des  Jagdreservats  im  Bezirk  Moschi.  Vom  29.  September  1903.
Die  Grenzen  des  in  der  Bekanntmachung  vom  1.  Juni  19037)  unter  Nr.  5  aufgeführten  Jagdreservats

  im  Bezirk  Moschi  werden  dahin  abgeändert,  daß  als  „Nordgrenze“  der  Untere  Rand  der
Kulturzone,  als  Ostgrenze  der  Himofluß  zu  gelten  hat.

Daressalam,  den  29.  September  1903.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Graf  v.  Götzen.

 

Tarif  für  die  von  Schiffen  in  Friedrich  Wilhelmshafen  zu  entrichtenden
Anlegegebühren.  Vom  15.  Juli  1903.

§  1.
Die  an  dem  Regierungspier  in  Friedrich  Wilhelmshafen  anlegenden  Schiffe  haben  eine  Gebühr
zu  entrichten,  welche  beträgt:

bei  Schiffen  unter  50  Kubikmeter  Raumgehalt  (22  Tons  für  Segelschife

15  Tons  für  Dampferh.  50  Mark,
bei  größeren  Schiffen  bis  zu  600  Reg.=  Tons  Grutioraumgehalt  .  100
bei  Schiffen  über  600  Reg.-Tons-  .  .  160  -

§  2.

Die  Gebühr  ist  mit  dem  Anlegen  an  dem  Pier  fällig  und  vor  dem  Wiederauslaufen  des  Schiffes,
spätestens  jedoch  am  dritten  Tage  nach  dem  Anlegen  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt  in  Friedrich
Wilhelmshafen  zu  zahlen.

Auf  Antrag  des  Zahlungspflichtigen  kann  diese  Frist  in  besonderen  Fällen  verlängert  werden.

§  3.
Kriegsschiffe  sind  von  der  Entrichtung  der  Gebühr  befreit.

84.
Schiffe,  die  im  Schutzgebiet  von  Deutsch-Neu-Guinea  einschließlich  des  Inselgebietes  der  Karolinen,
Palau  und  Marianen  stationiert  sind  und  ausschließlich  dem  Küstenverkehr  dienen,  zahlen  nur  die  Hälfte
der  im  §  1  festgesetzten  Gebühren.

§  5
der  R  Für  jeden  durch  das  Anlegen  der  Schiffe  sowie  Löschen  und  Laden  entstehenden  Schaden  haftet
er  Reeder.

8  6
Dieser  Tarif  tritt  mit  der  Verkündung  in  Kraft.  Schiffe,  welche  vom  12.  April  1903  an  bis
zum  Inkrafttreten  dieses  Tarifs  an  dem  Pier  angelegt  haben,  zahlen  die  in  den  §§.  1  und  4  festgesetzten
Gebühren  nach.

Herbertshöhe,  den  15.  Juli  1903.

Der  Kaiserliche  Gouvberneur.
Hahl.

 

 

Perspnalien.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
Meyer  in  Tanga  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen
  Greifenordens  zu  erteilen.

 

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  Seite  355.
        <pb n="704" />
        —  610  —

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.
Dentsch  ·  Ostasrita.

Der  Gouvernementssekretär  Scherf,  die  Bauleiter
  Wächter  und  Lipowsky,  die  Schreiber  May
und  Salgo  und  der  Pflanzer  Veith  haben  die
Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Die  Wiederausreise  bezw.  Ausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  angetreten:  am  5.  November  1903  von
Hamburg  aus  Feldwebel  Lachenmair;  am  6.  November
  1903  von  Neapel  aus  Oberfeuerwerker  Knoke,
Feldwebel  Herbsleb,  Sergeant  Pietsch  und  Unteroffizier
  Schnöckel.

Mit  Heimatsurlaub  find  am  6.  November  1903
in  Neapel  eingetroffen:  Stabsarzt  Meixner,  Oberarzt
  Leupolt,  Feldwebel  Knaust,  die  Sanitätssergeanten
  Schieß  und  Herrmann  sowie  Büchsenmacher
  Böhme.

 

Cogo.
Der  Landwirt  Gewalt  und  der  Gärtner
Schneider  sind  in  Togo  eingetroffen,  und  der
Aktuar  Kurtzahn  ist  daselbst  wiedereingetroffen.

Der  Oberleutnant  Preil  und  der  Polizeimeister
Rebstein  sind  mit  Heimatsurlaub  aus  Togo  eingetroffen.


Der  Büchsenmacher  Hunneshagen  ist  in
Deutschland  wiedereingetroffen.

 

 

 

Ramerun.
Der  Postassistent  Voß  hat  die  Ausreise  und  der
farbige  Lehrer  Charles  Steane  aus  Viktoria  die
Wiederausreise  nach  Kamernn  angetreten.

Der  Aktuar  Stein,  der  Steuermann  Schulz
und  der  Schiffszimmermann  Brinkmann  sind  in
Kamerun  eingetroffen.

Der  Bezirksamtmann  Dr.  Meyer,  der  Chef  der
Verwaltung  am  Sanga-Ngoko,  Freiherr  v.  Stein
zu  Lausnitz,  der  stellvertretende  Stationsleiter
v.  Krosigk,  der  Bezirksamtssekretär  Barche,  der
Bausekretär  Fischer,  der  Maschinist  Huck  und  der
Kupferschmied  Zicken  bach  sind  mit  Heimatsurlaub
aus  Kamerun  eingetroffen.

Die  Ausreise  bezw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  10.  November  1903  angetreten:
ab  Cuxhaven  Leutnant  Kirch,  ab  Hamburg  Feuerwerker
  Kräutle.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  28.  Oktober  1903  in
Hamburg  eingetroffen:  Sanitätssergeant  Küster.

 

 

 

 

 

Nachruf.

Am  22.  Juli  d.  Is.  verstarb  in  Garua  am  Benue
der  Sanitätssergeant  Robert  Reinsch  der  Kaiserlichen
Schutztruppe  für  Kamerun  an  Schwarzwasserfieber.
Sanitätssergeant  Reinsch,  der  seit  dem  6.  Juli  1900
diesseitiger  Schutztruppe  angehörte,  war  ein  tüchtiger
Soldat  und  guter  Kamerad.

Es  war  ihm  noch  vergönnt,  kurz  vor  seiner
eigenen  Erkrankung  durch  treueste  Hingabe  und  aufopfernde
  Pflege  einen  schwer  erkrankten  Offizier  am
Leben  zu  erhalten.

Sein  frühes  Hinscheiden  wird  auf  das  tiefste
betrauert.

Das  Andenken  an  ihn  wird  unter  seinen  Vorgesetzten
  und  Kameraden  ein  stetes  und  ehrendes  bleiben.

Duala  (Kamerun),  den  5.  Oktober  1903.

Mueller,
Oberst  und  Kommandeur  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  für  Kamerun.

 

Südwestafrika.
Der  Kaufmann  Fischer  ist  als  Hilfsgerichtsschreiber
  beim  Gouvernement  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  angenommen  worden.

Der  bisherige  Kassenvorstand  der  Eisenbahnverwaltung
  des  Gouvernements  von  Deutsch=  Südwestafrika
  Salomon  ist  in  Deutschland  eingetroffen.

 

 

Gelegentlich  der  im  Bezirk  Warmbad  ausgebrochenen
  Unruhen  sind  der  Leutnant  Jobst  und
der  Sergeant  Snay  gefallen,  der  Reiter  August
Schmidt  wurde  verwundet.

Leutnant  Jobst  gehörte  vor  seinem  Übertritt  zur
Schutztruppe  dem  damaligen  ostasiatischen  Expeditionskorps,
  und  zwar  dem  5.  Ostasiatischen  Infanterie-Regiment
  und  früher  dem  Füsilier-Regiment  Fürst
Karl  Anton  von  Hohenzollern  (Hohenzollernsches)
Nr.  40  an.  Sergeant  Snay  stand  vorher  im  Leib-Garde-Husaren-Regiment.


 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
13.  November  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
Unteroffizier  Rickert.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  28.  Oktober  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  die  Unteroffiziere  Weber,
Bredow  und  Liesk  sowie  der  Gefreite  Battel.

 

Lamoa.
Der  Anmtsgerichtssekretär  Maß,  der  Lehrer
Osbahr  und  die  Lehrerin  Ludovica  Schultze  find
in  Samoa  eingetroffen.
        <pb n="705" />
        611

Nachrichten  aus  den  deulschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deulsch  ·  Ostafrika.

Sur  neuen  Sollverordnung  für  das  deutschostafrikanische
  Schutzgebiet.

Die  als  Beilage  zu  der  vorliegenden  Nummer
des  Deutschen  Kolonialblatts  publizierte  neue  Zollverordnung
  für  Deutsch-Ostafrika  ist  zunächst  hervorgegangen
  aus  dem  Bestreben,  die  im  Laufe  der  Zeit
durch  zahlreiche  Abänderungen  und  Ergänzungen  unübersichtlich
  gewordenen  zollgesetzlichen  Bestimmungen
des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  in  einer  einheitlichen
Verordnung  zusammenzufassen;  ferner  find  im  Interesse
der  wirtschaftlichen  Entwicklung  einige  materielle
Anderungen  an  den  bestehenden  Zollverhältnissen
notwendig  geworden.

Zur  Zeit  sind  im  ostafrikanischen  Schutzgebiete
zwei  verschiedene  Zollordnungen  und  Tarife  in  Kraft,
nämlich  für  die  Küstengrenze  die  Zollordnung  vom
1.  Januar  1899,  für  die  Binnengrenze  die  Zollordnung
  vom  5.  März  1900.  Der  neue  Entwurf
enthält  eine  einheitliche  Regelung  der  Zollverhältnisse
(einschließlich  des  Zolltarifs)  für  beide  Grenzen  des
Schutzgebiets.

Zur  Aufrechterhaltung  der  verschiedenartigen
Behandlung  von  Küsten=  und  Binnengrenze  lag  ein
Grund  nicht  mehr  vor,  nachdem  das  Abkommen
zwischen  England,  Italien  und  dem  Deutschen  Reich,
betreffend  den  Tarif  der  östlichen  Zone  des  konventionellen
  Kongobeckens,  vom  22.  Dezember  1891,  von
England  im  Jahre  1902  gekündigt  worden  war.
Da  in  den  Bereich  dieses  Abkommens,  das  Einfuhrzölle
  bis  zum  Höchstbetrag  von  5  Prozent  vom  Wert
gestattete,  nur  das  Binnenland  von  Deutsch-Ostafrika,
nicht  auch  der  ehemals  unter  der  Sorveränität  des
Sultans  von  Sansibar  stehende  Küstenstreifen  einbezogen
  worden  war,  da  ferner  in  dem  Küstenstreifen
die  finanziellen  Bedürfnisse  des  Schutzgebiets  höhere
als  5  prozentige  Wertzölle  notwendig  erscheinen  ließen,
hatte  das  erwähnte  Abkommen  den  nunmehr  in
Wegfall  gekommenen  Grund  zu  der  Verschiedenheit
der  Zölle  an  Küsten=  und  Bimnengrenze  gegeben.

Die  in  der  neuen  Zollverordnung  durchgeführte
einheitliche  Behandlung  von  Küsten-  und  Binnengrenze
ist  ferner  durch  den  Ausbau  der  englischen  Ugandabahn
  und  durch  die  damit  in  Verbindung  stehende
Entwicklung  des  Handels  über  die  nördliche  Binnengrenze
  von  Deutsch-Ostafrika  wünschenswert  gemacht
worden;  der  bisherige  Zustand  begünstigt,  namentlich
durch  die  niedrigeren  Ausfuhrzölle  an  der  Binnengrenze,
  die  Ablenkung  des  Handels  nach  der  Ugandabahn
  zum  Schaden  der  deutschen  Küstenplätze.

Die  zweite  wesentliche  Anderung,  welche  die  neue
Zollverordnung  gegenüber  dem  bieherigen  Zustande
enthält,  besteht  darin,  daß  an  Stelle  der  bisher  wenigstens
  an  der  Küste  bestehenden  allgemeinen  Zollpflicht

 

der  Ausfuhrgegenstände  nur  noch  einzelne  besonders
aufgeführte  Ausfuhrwaren  mit  einem  Zoll  belastet
bleiben  sollen.  Namentlich  ist  im  Interesse  der
Hebung  der  Landwirtschaft  der  Eingeborenen  der
Ausfuhrzgoll  auf  die  Ackerbauprodukte  der  Eingeborenen,
auf  Mtama,  Erdnüsse,  Sesam,  Chiroko  usw.,  gänzlich
beseitigt  worden;  aus  ähnlichen  Erwägungen  wirtschaftlicher
  und  kultureller  Art  sind  die  Ausfuhrzölle
auf  Vieh,  namentlich  auf  männliches  Vieh,  nicht  unerheblich
  herabgesetzt  worden.

Um  einen  finanziellen  Ausgleich  für  diefe  im
wirtschaftlichen  Interesse  des  Schutzgebiets  gebotenen
Beseitigungen  und  Ermäßigungen  von  Ausfuhrzöllen
zu  schaffen,  wurden  die  Einfuhrzölle  einer  Revision
unterzogen.  Mehrerträgnisse  sind  insbesondere  zu
erwarten  aus  den  neuen  Zöllen  für  Spirituosen
und  die  anderen  alkoholischen  Getränke,  für  Tabakfabrikate,
  für  geschälten  Reis  und  für  Salz.  Der
Salzzoll  soll  eine  Ergänzung  finden  durch  eine
innere  Verbrauchsabgabe  auf  Salz,  die  bei  dem
importierten  Salz  gleichzeitig  mit  dem  Einfuhrzoll
bei  dem  im  Schutzgebiet  selbst  produzierten  Salze
dort  erhoben  werden  soll,  wo  das  Salz  in  ordnungsmäßigem
  Betrieb  gewonnen  wird.  Die  Entscheidung
darüber,  wo  ein  „ordnungsmäßiger  Betrieb“  vorliegt,

  soll  dem  Gouverneur  vorbehalten  bleiben.

Im  Gesamtergebnis  wird  von  der  Neuregelung  des
Zolltarifs  trotz  der  bei  den  Ausfuhrzöllen  zu  erwartenden
  Ausfälle  ein  gewisser,  wenn  auch  nicht
erheblicher  Mehrertrag  erwartet.

Gegenüber  der  Zusammenfassung  der  ostafrikanischen
  Kolonien  zu  einem  einheitlichen  Zollgebiet
sowie  der  Anpassung  der  Ausfuhr=  und  Einfuhrzölle
an  die  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Bedürfnisse
des  Schutzgebiets  sind  die  übrigen  in  der  neuen
Zollverordnung  enthaltenen  Anderungen  von  geringerer
Bedeutung.  Erwähnung  verdienen  immerhin  noch
die  folgenden  Neuerungen:

1.  Die  Verschmelzung  der  bisher  neben  den
Zöllen  bestehenden  „Umschlagsabgaben“  mit  den
Zöllen  selbst  zu  einem  einheitlichen  Tarifsatz;  dabei
wurden  die  sich  ergebenden  Zollsätze  auf  volle  Prozente,
  je  nach  Lage  des  Falls  nach  oben  oder  unten,
abgerundet.

2.  Die  Befreiung  industrieller  Maschinen  nebst
Ersatzteilen  vom  Einfuhrzoll,  durch  welche  diese  Maschinen
  im  Interesse  der  Enwicklung  gewerblicher
Unternehmungen  im  Schutzgebiet  den  landwirttschaftlichen
  und  Transportmaschinen  gleichgestellt  werden.

3.  Die  ausdrückliche  Einführung  der  Zollfreiheit
für  die  Durchfuhr  durch  das  Schutzgebiet.

Die  Gründe,  welche  zum  Erlaß  der  neuen  Zollverordnung
  durch  den  Reichskanzler,  statt  wie  bisher
durch  den  Gouverneur,  geführt  haben,  sind  dieselben,
welche  bereits  im  Deutschen  Kolomalblatt  vom  1.  Juli
        <pb n="706" />
        d.  Is.  bei  der  Besprechung  der  neuen  Zollverordnung

für  Südwestafrika  eingehend  dargelegt  worden  sind.
Die  Korrektheit  und  die  Einheitlichkeit  der  für  alle
Schutzgebiete  in  ähnlicher  Weise  erforderlichen  Vor-Fschrften
  rechtlichen  und  golltechnischen  Inhalts  soll
cauf  diesem  Wege  besser  gesichert  werden,  als  es
seither  der  Fall  war.  In  bezug  auf  den  Zolltarif
ist  dem  Gouverneur  die  weitestgehende  Bewegungsfreiheit
  gegeben,  indem  ihm  die  Befugnis  übertragen
ist,  den  Tarif  abzuändern  und  die  abgeänderten
Sätze  unter  Einholung  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  (Auswärt  ges  Amt,  Kolonial-Abteilung)  vorläufig
  in  Kraft  zu  setzen.  In  gleicher  Weise  ist  der
Gouverneur  ermächtigt,  die  zu  der  Zollverordnung
rforderlichen  Ausführungsbestimmungen  und  Dienstvorschriften
  zu  erlassen  sowie  den  Zeitpunkt  des
Vntrafttretens  der  Zollverordnung  durch  öffentliche
Bekanntmachung  zu  bestimmen.

Von  der  letzterwähnten  Befugnis  hat  der  Kaiserliche
  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  in  diesen
Tagen  Gebrauch  gemacht,  indem  er  die  neue  Zollverordnung
  nebst  Tarif  für  den  1.  April  1904  in
Kraft  setzte.  riie  s7’-*-RKamerun.


Dampfer  „Gouverneur  von  Huttkamer“.

Am  31.  Oktober  machte  der  von  der  Aktiengesellschaft
  Bremer  Vulkan  für  die  Woermann-Linie
neuerbaute  Dampfer  „Gouverneur  von  Puttkamer“
seine  Probefahrt,  an  welcher  außer  den  Herren  von
der  Reederei  und  der  Werft  noch  der  Direktor  der
Kolonial-Abteilung  Dr.  Stuebel  und  der  Wirkliche
Legationsrat  Dr.  Seitz  teilnahmen.  Die  Fahrt  erstreckte
sich  elbabwärts,  und  die  erzielten  Resultate  waren  in
jeder  Weise  befriedigend.  Der  Dampfer  hat  eine
Länge  von  65,  Breite  von  9,30  und  Seitenhöhe  bis
Hauptdeck  von  3,66  m;  die  Tragfähigkeit  beträgt
1000  Tonnen,  und  die  Maschine  von  500  Pferdekräften
  gibt  dem  Dampfer  eine  Geschwindigkeit  von
annähernd  10  Knoten.  Besondere  Erwähnung  verdient,
  daß  zum  ersten  Male  bei  dem  Bau  eines
Dampfers  das  Deck  aus  westafrikanischem  Mahagoniholz
  angefertigt  ist,  welches  sich  beim  Bau  als  sehr
geeignet  gezeigt  hat  und  sich  hoffentlich  auch  ferner
bewährt,  insbesondere  da  Teakholz,  an  dessen  Stelle
es  genommen  ist,  jetzt  außerordentlich  hoch  im  Preise
steht.  Der  Dampfer  ist  sehr  bequem  für  20  Passagiere
  1.  Klasse  und  24  Passagiere  2.  Klasse  eingerichtet.
  Der  Speisesalon  1.  Klasse  befindet  sich  nebst
einigen  sehr  geräumigen  Schlafkammern,  Waschtoilette
  und  Bad  auf  dem  Brückendeck.  Ein  großer
Salon  2.  Klasse  befindet  sich  in  der  Poop;  derselbe
dient  gleichzenig  zum  Schlasen,  und  die  Sofas  sind
hierfür  besonders  eingerichtet.  Der  Dampfer  ist  in
allen  Teilen  für  die  Tropenfahrt  konstruiert  und
besitzt  nicht  nur  elektrische  Beleuchtung,  sondern  auch

612  —

 

5.  „  %  „  4  .
eine  Lindesche  Kühlanlage,  die  den  Küchenchef  unabhängig
  von  Afrikaproviant  macht  und  es  ihm  ermöglicht,

  die  Mahlzeiten  aus  den  heimatlichen  Vorräten

  zu  bereiten.  Der  Dampfer  ist  für  den
Küstendienst  im  Kamerungebiet  bestimmk  und  soll
sowohl  die  Passagiere  der  von  Europa  kommenden
Dampfer  von  Victoria  nach  Duala  und  den  übrigen
Plätzen  bringen,  als  auch  regelmäßige  Rundreifen
zwischen  allen  südlicheren  Häsen  des  Kamerungebiets
machen  und  diese  Reisen  bis  Eloby  ausdehnen.
P.-D  „Gouverneur  von  Puttkamer“  hat  am  10.  November
  unter  Führung  von  Kapitän  Schellhorn  die
Ausreise  nach  Westafrika  angetreten.  Für  den  Dienft
an  der  Küste  wird  Kapitän  A.  Wulsf  das  Kommando
  dieses  Dampfers  übernehmen.
(Afrika-Post.)

—.

Cxpedition  des  Oberleutnants  S#ö#s##.

Bon  Oberleutnant  Förster,  welcher  nach  Auflösung
  der  Südkamer#-Grenzexpedition  vom  Sanga
aus  längs  der  Ostgrenze  von  Kamerum  über  Kunde
den  Rückweg  zur  Küfte  zu  nehmen  geduchte,  ist  nach
längerer  Pause  ein  Bericht  eingelaufen,  welcher  aus
Bakumbo  (4°  54  Kördiá.  Br.)  am  rechten  Kadeinfer
vom  3.  Juni  datiert  und,  wie  eine  Nachschrift
vom  21.  Juni  besagt,  von  dem  Reisenden  im  Orte
Hakau  (5°  20'  n.  Br.)  einem  über  Joko-  zur  Küste
gehenden  Haussaboten  eingehändigt  worden  ist.  Der
Bericht,  der  auf  eim  früheres,  bisher  nicht  eingetroffenes
  Schreiben  Bezug  nimmt,  meldet,  daß
Oberleutnant  Förster  bei  seinem  Marsche  von  Gambussa
  nach  Norden  durch  unbewohntes  Grasland
marschierte,  welches  von  ußerst  zahlreichen,  durchweg
sumpfigen  Wasserläusen  durchzogen  war.  Diese
mußten  teils  auf  Ubergangsstellen  erkundet,  teils
durch  hineingeworfene  Raphiablätter  erst  pasfierbar
gemacht  werden.  Für  Tragtiere  erwies  sich  das
Terrain,  namentlich  die  Pandanussümpfe,  die  von
den  Eingeborenen  zur  Salzgewinnung  aufgesucht
werden,  als  absolut  unpassierbar.  Daß  keine  Verkehrswege
  durch  dieses  neutrale,  unbewohnte  Gebiet
zwischen  den  Bunfoks  und  Baia  —  zwischen  Beri
und  Bakumbo  —  bestehen,  ist  auf  das  feindschaftliche
Verhälmis  zwischen  diesen  beiden  Stämmen  zurückzuführen.


„Jäger-,  Fischer=  und  Salzbrennerpfade“  —  so
schreibt  Oberleutnant  Förster  —  „führen  allseitig
von  der  Peripherie  dieses  unbewohnten  Gebietes,
also  den  Orten  Barambi,  Gambussa,  Alamba,
Gazo,  Bertua,  Ngia,  Bakumbo  (Doko)  und  Baturi
streckenweise  in  das  Innere  desselben,  aber  auch  der
auf  unseren  Karten  punktierte,  nach  den  sonst  so
guten  Erkundungen  Mizons  vorhandene  gradlinie
Verbindungsweg  Gaza  —  Bertua  existiert  zur  Zeit
nicht,  er  soll  wohl  die  Route  über  Baturi—Beri
vorstellen.

Die  allgemeine  Richtung  des  Kadei  geht  von
Binge  bis  Bakumbo  (Doko),  das  er  in  nur  3  km
        <pb n="707" />
        Entfernung  passiert,  nach  Westsüdwest.  Von  hier
nach  Süden  ist  die  Richtung  des  noch  von  Schnellen
durchsetzten  Flusses  eine  meridionale  bis  Barambi
(4°  30),  worauf  der  nunmehr  bis  weit  südlich  der
Dumemündung  schiffbare  Strom  allmählich  nach
Südsüdost  umbiegt  und  nach  der  Aufnahme  des  eben
genannten  Hauptzuflusses  sich  in  mehr  östliche  Richtung
  wendet.  Als  weitere  nennenswerte  Zuflüsse
von  über  20  m  Breite  sind  der  Kubbo  (20  bis
30  m),  der  Biaga  (20  m),  der  Udu  (80  bis  40  m)
bis  jetzt  zu  verzeichnen.  Zwischen  Bakumbo  und
Barambi  befindet  sich  kein  Dorf  am  Kadei.  Der
Tukki  ergießt  sich  nicht  in  den  Kadei,  sondern  in
den  Dume.

Was  den  Gesunddeltszustand  der  Expedition  anbetrifft,
  so  sah  ich  mich  schon  beim  Aufbruch  am
22.  Mai,  dem  zweiten  Marschtag  von  Gambussa,
veranlaßt,  zwei  Soldaten  ohne  Gepäck  und  einen
Träger  ohne  Last  marschieren  zu  lassen.  Doch  schon
nach  zweistündigem  Marsch,  um  9  Uhr,  als  die
Sonne  die  Wolkendecke  zerteilte,  wurde  ein  anderer
Träger  marschunfähig,  und  weitere  zeigten  große
Mattigkeit,  so  daß  ich  mich  zum  Lagern  genötigt
sah.  Die  Kranken  wurden  in  einem  schnell  hergerichteten
  Grashaus  besonders  untergebracht.  Sie
zeigten  meist  folgende  Krankheitssymptome:  Kopfschmerz,
  Mattigkeit,  Appetitlosigkeit,  Stiche  in  der
Brust  —  meist  auf  der  linken  Seite  in  der
Gegend  der  falschen  Rippen  —,  die  bis  zur
Atemnot  gingen,  mehr  oder  weniger  hohes  Fieber  und
dabei  meist  einen  trockenen  Husten.  Als  mir  des
Abends  in  der  neunten  Stunde  wieder  ein  Kranker,
der  infolge  Atemnot  ohnmächtig  war,  vor  mein  Zelt
getragen  wurde,  war  es  mir  klar,  daß  es  sich  um
eine  epidemische  Infektionskrankheit  der  Athmungsorgane,
  Brustfell-  oder  Lungenentzündung  handeln
mußte  und  ich  zunächst  nicht  weiter  konnte.

Ob  der  Ubergang  aus  dem  Waldgebiet  in  das
Grasland  während  der  Regenzeit  die  jedenfalls  etwas
weichlichen  Waldlandssöhne  allein  so  angegriffen  hat,
oder  ob  aus  dem  Dorfe  Barambi,  wo  gemäß  einer
meiner  Tagebuchnotizen  so  auffällig  viel  von  den
Einwohnern  gehustet  wurde,  daß  ich  mehrfach  Medizin
  verteilte,  Ansteckungskeime  mitgenommen  wurden,
bin  ich  freilich  nicht  kompetent,  zu  entscheiden.

Nach  drei  Tagen  des  Abwartens,  während  deren
ich  von  rückwärts  hatte  Verpflegung  nachholen  lassen,
hatten  die  schwerer  Erkrankten  die  Krisis  glücklich
überstanden,  wenn  auch  an  ihre  Marschfähigkeit  noch
nicht  zu  denken  war.  Ich  marschierte  nun,  den  zuverlässigen
  Unteroffizier  Lewis  der  Begleittruppe  mit
einigen  Pflegern  bei  den  Rekonvaleszenten  zurücklassend,
  mit  dem  Haupttrupp  weiter,  hatte  aber  am
folgenden  Morgen  wieder  einige  Matte  und  zwei
Schwerkranke.

Nach  einem  weiteren  Tag  Aufenthalt  marschierte
ich  unter  Zurücklassung  der  Kranken  und  Pfleger  in
diesem  zweiten  Krankenlager  am  Kubbo  weiter,  da
ich  aus  Verpflegungsrücksichten  vorwärts=  oder  rück-613



 

wärts  gehen  mußte.  Jedoch  nach  dem  nächsten  Tagemarsch
  mußte  ich  am  Biaga  ein  drittes  Krankenlager
etablieren,  und  da.  mir  eine  weitere  Zersplitterung
der  Expedition  nicht  ratsam  erschien,  wurden  nun  die
Kranken  aus  dem  hintersten  Lager  nachtransportiert.
Mittlerweile  wurde  die  Mehlverpflegung  knapp,  und
wenn  auch  genügend  Wuild  geschossen  wurde,  so  veranlaßte
  doch  der  allzureichliche  Fleischgenuß  bei  einigen
Leuten  starke  Durchfälle,  also  neue  Erkrankungen.
Ich  mußte  nun  also  Doko  zu  erreichen  suchen,  um
Lebensmittel  zu  beschaffen,  was  mir  nach  einem
weiteren  Marschtage  am  31.  Mai  auch  gelang.

Die  Expedition  fand  sehr  gute  Aufnahme  und
reichliche  Verpflegung  bei  Doko.  Die  Gastfreundschaft
der  einzelnen  Baia  ging  sogar  soweit,  daß  sie  nicht
nur  Lebensmittel,  sondern  auch  Wasser  und  Feuerholz
ihren  schnell  gefundenen  Freunden  zutrugen  und  ihnen
Grashütten  bauen  halfen.  Wenn  auch  die  Expedition
direkt  kein  Opfer  erfordert  hat  und  wohl  nicht
mehr  erfordern  wird,  so  führte  die  bei  ihrer  Zersplitterung
  mangelnde  Aufsicht  doch  zu  einem
Unglücksfall.  Am  zweiten  Krankenlager  am  Kubbo
hatte  ich  eine  Brücke  über  diesen  kleinen,  jedoch
angeschwollenen  Fluß  geschlagen,  die  von  mir  allein
siebenmal  und  von  allen  Trägern  mit  Lasten  wie
den  Kranken  ohne  Schwierigkeit  passiert  worden
ist.  Der  von  mir  dortselbst  als  Pfleger  zurückgelassene
  Headmann  Amuggu  hielt  sich  leichtsinnigerweise
  beim  Überschreiten  der  Brücke  nicht  am
Halteseil,  tat  aus  Unvorsichtigkeit  einen  Fehltritt  und
versank  mit  Gewehr,  Tornisterbeutel  und  Patronentaschen,
  in  denen  er  100  Patronen  trug,  in  der
starken  Strömung.

Vor  Ablauf  von  14  Tagen  werden  die  Kranken
kaum  alle  marschfähig  sein,  selbst  wenn  keine  Neuerkrankungen
  mehr  eintreten,  und  auch  dann  werden
die  Leute  noch  großer  Schonung  bedürfen.“

 

 

Deutsch-Südwelkafrika.

Dienstreise  des  Gestütsdirektors  v.  Elaé.

Der  Chef  der  Gestütsverwaltung  des  deutschsüdwestafrikanischen
  Schutzgebiets  hat  bestimmungsgemäß
  alljährlich  zur  Orientierung  über  den  Pferdebestand
  und  die  Vererbung  der  Landbeschäler  sowie
zur  Kontrolle  über  die  stationierten  Landbeschäler
selbst  eine  Dienstreise  zu  unternehmen,  welche  so  einzurichten
  ist,  daß  sie  die  einzelnen  Pferdezuchtgegenden
mindestens  alle  vier  Jahre  einmal  berührt.  Über
seine  diesjährige  Dienstreise  berichtet  Gestütsdirektor
v.  Clavé,  wie  folgt:

Es  wurde  das  südliche  Bastardland,  die  Distrikte
Maltahöhe  und  Gibeon  sowie  das  Pferdezuchtgebiet
östlich  Windhuk  und  die  Gegend  Harris—  Heusis
besucht.  Die  Reise  begann  am  14.  April.  Sie  ging
von  Rehoboth  über  Kognub,  Aub,  Gamis,  Nomtsas,
Maltahöhe,  Sechskameelbaum,  Gibeon,  Marienthal,
        <pb n="708" />
        Kuis,  Slip,  Kabiras  nach  Nauchas  und  nach  einer
Unterbrechung  von  mehreren  Wochen  von  Windhuk
über  Hohewarte,  Hatsamas,  Seeis,  Ondekaremba,
Neudamm,  Farm  Hoffnung,  Frangois  nach  Wmdhuk
zurück  und  weiterhin  von  dort  nach  Harris-Heufis.
Diese  Hauptlinien  wurden  mit  dem  Wagen  als  Basis
festgehalten,  von  der  aus  nach  den  Seieen  die  verschiedenen
  in  das  Interessengebiet  der  Gestütsverwaltung
  fallenden  Farmen  zu  Pferde  besucht  wurden.
Im  ganzen  wurden  51  Pferdezuchtfarmen  besucht.
Es  herrschte  nicht  bei  allen  Farmern  Klarheit  über
den  Zweck  und  die  Aufgabe  der  Gestütsverwaltung.
Nicht  selten  wurde  in  dem  Regierungsgestüt  eine
umerwünschte  Konkurrenz  für  die  Privatzüchter  gesehen.
Dieser  Irrtum  wurde  beseitigt  und  durchweg  der
Wunsch  geäußert,  je  nach  der  Zahl  der  Stuten  einen
oder  mehrere  Regierungslandbeschäler  zu  erhalten.
Ebenso  wurde  den  Kontraktbedingungen  gern  zugestimmt.
  Des  weiteren  wurden  die  besuchten  Gegenden
der  Stutenzahl  nach  in  Landbeschälerbezirke  eingeteilt,
indem  solche  Farmen,  welche  für  einen  Hengst  nicht
genügend  Stuten  besitzen,  mit  mehreren  anderen
Farmen  in  einen  Landbeschälerbezirk  vereinigt  wurden,
wobei  die  beteiligten  Besitzer  bezüglich  des  Platzes
und  der  näheren  Umstände,  wo  der  Hengst  stattoniert
werden  soll,  belehrt  wurden.  Die  statiomerten  Hengste
waren  überall  gut  gehalten  und  in  gutem  Zustande.
llberaus  erfreulich  waren  die  Resultate  in  denjenigen
Gegenden,  in  welchen  Landbeschäler  schon  seit  mehreren
Jahren  tätig  sind,  so  in  der  Gegend  östlich  Windhuk
bis  Seeis  und  in  Harris-Lichtenstein.  Dort  gibt  es
geradezu  zwei  Sorten  von  Fohlen,  Jährlingen  und
Zweijährigen,  und  bei  der  Frage  nach  irgend  einem
besseren  Produkt  begegnete  man  stets  der  Antwort,
daß  dasselbe  von  einem  der  in  der  Gegend  stationiert
gewesenen  Landbeschäler  oder  daß  es  von  einem
Nauchaser  Hauptbeschäler  direkt  abstamme.

Die  nächste  Oritentierungs=  und  Inspektionsreise
soll  zu  Beginn  der  nächsten  Trockenzeit  dem  Süden
des  Schutzgebietes  gelten.  Vor  allem  erscheint  die
Einteilung  der  dortigen  Gegenden  in  Landbeschälerbezirke
  und  Rücksprache  mit  den  dortigen  Farmern
deshalb  dringend  geboten,  da  bereits  zur  nächsten
Decksaison  eine  ganze  Reihe  von  Landbeschälern  von
Nauchas  aus  im  weiteren  Bezirk  Keetmanshoop
stationiert  werden  sollen.

Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine  Reise  nach
dem  Norden  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgedietes

J.

Über  eine  in  Gemeinschaft  mit  dem  Forstassessor
Dr.  Gerber  im  Juni  vorigen  Jahres  nach  dem
Kunene  und  Okavango  unternommene  Reise  berichtet
Regierungsbaumeister  Laubschat,  )  wie  folgt:

*)  Regierungsbaumeister  Laubschat  hatte  den  Auftrag,
Vorarbeiten  für  eine  Wasserleitung  in  Windhuk  zu  machen.
Nach  Erledigung  dieser  Arbeiten  schloß  er  sich  der  Reise
des  Dr.  Gerber  an,  um  das  durchreiste  Gebiet  insbesondere
auf  seine  Wasserverhältnisse  kennen  zu  lernen.

 

614  —

Verlauf  der  Reise.
Erster  Teil:  Bis  Grootfontein.

Am  17.  Juni  1902  wurde  von  Okahandya  aus
der  erste  Teil  der  Reise  über  Waterberg,  Otavi,
Gaub  nach  Grootfontein  angetreten  und  Waterberg
am  25.  Juni  erreicht.  Das  Gelände  war  anfangs
mäßig  koupiert  und  ging  bald  in  große  Busch=  und
Baumsavannen  über,  auf  welchen  sich  die  Büsche
streckenwelse  zu  mäßig  dichtem  Wald  zusammenschlossen.
Das  Grasfeld  war  gut  und  um  so  besser,  je  weiter
man  nach  Norden  gelangte.  Von  den  wenigen  Flüssen,
welche  angetroffen  wurden,  war  der  Omuramba
a  Matako  der  bedeutendste.  Seine  Breite  beträgt
bei  Osire  etwa  15  m.  Die  Ufer  find  dicht  bewaldet,
das  Bett  da,  wo  eingeengt  und  tiefer  in  das  Gelände
  eingeschnitten,  mit  scharfem,  ausgewaschenem
Sande  bedeckt,  in  den  Nebenarmen  und  an  erweiterten
Stellen  jedoch  üppigen  Graswuchs  zeigend.  Etwa
10  km  vor  Waterberg  beginnt  sich  das  Gelände
langsam  zu  senken  und  läßt  die  Berge  der  Waterberggruppe
  dann  unvermittelt  emporsteigen.  Der  Ort
liegt  dicht  am  Fuße  des  Gebirges,  welches  daselbst
einen  flachen  konkaven  Bogen  bildet,  und  besteht  aus
einigen  massiven  Häusern,  den  Niederlagen  kaufmännischer
  Firmen,  einer  Kirche  und  Werften  von
Hereros.  Unter  den  letzteren  ist  diejenige  des
alten  Hererohäuptlings  Kambazembi  zu  erwähnen,
der  die  Sitten  und  Gebräuche  seines  Stammes
festhält  und  zahlreiche  Viehherden  besitzen  soll.
Auf  dem  Bergabhange  befinden  sich  noch  die
Missionsstation  und  Hütten  meist  christlicher  Eingeborenen.


Außer  mit  Viehzucht  beschäftigen  sich  die
Hereros  hier  auch  mit  Ackerbau,  weil  die  Vorbedingungen
  dazu  günstig  sind.  Der  Bergabhang
bei  Waterberg  bildet  Flächen  mit  geringer  Neigung.
Diese  sind  mit  Steingeröll  bedeckt,  zwischen  welches
Regengüsse  fruchtbaren  Boden  eingeschwemmt  haben.
Durch  Rodungen  und  Entfernen  der  Steine  hat  man
aus  diesen  Flächen  gutes  Ackerland  geschaffen  und
ist  mit  dem  Urbarmachen  des  Landes  noch  weiter
beschäftigt.  Von  besonderer  Wichtigkeit  jedoch  ist
das  Vorhandensein  einer  Quelle.  Sie  entspringt
oberhalb  der  Acker,  und  somit  ist  es  den  Eingeborenen
leicht,  dieselben  zu  berieseln.  Das  versickerte  Wasser
sammelt  sich  weiter  unterhalb  im  Garten  der  Missionsstation
  und  fließt  dann  in  die  Ebene  hinab,  wo  es
auch  noch  zu  Bewässerungszwecken  benutzt  wird.  Die
Quelle  liefert  nach  den  ausgeführten  Messungen
2.8  Sher  /  Setunden,  die  Temperatur  des  Wassers  ist
23  C.

Angebaut  werden  hauptsächlich  Weizen,  Mais  und
etwas  Tabak,  meist  zum  eigenen  Gebrauch.  Ersteres
Getreide  soll  durchschnittlich  30  fachen  Ertrag  geben.
Nachteilig  ist  das  Auftreten  der  Fröste,  die  im  Juni
vorigen  Jahres  ziemlichen  Schaden  angerichtet  haben.

Die  Bearbeitung  des  Bodens  erfolgt  mit  der
sogenannten  Ovambohacke,  obwohl  ein  alter  Pflug
er  Versuche  gemacht
        <pb n="709" />
        —  615

worden  sind.  Von  größerer  Bedeutung  ist  der
Ackerbau  in  Waterberg  jedoch  nicht,  er  reicht  nur  dazu
hin,  einer  Anzahl  von  Emgeborenen  Nahrung  zu  geben.

Die  Gebirge  von  Waterberg  sind  ausgedehnte
Tafelberge  aus  rötlichem,  quarzitischem  Sandstein.
Ihr  oberer  Rand  ist  auf  mehrere  hundert  Meter
Breite  durch  das  herabstürzende  Regenwasser  stark
zerklüftet.  Außer  der  schon  erwähnten  Quelle  weisen
die  Waterberge  auch  an  anderen  Stellen  Quellen,
jedoch  von  geringerer  Stärke,  auf.  Sie  werden  alle
von  dem  auf  das  Sandsteinplateau  niedergehenden
Regenwasser  gespeist.

Von  Waterberg  führte  der  Weg  zunächst  in
südwestlicher  Richtung,  dann  nach  Norden  umbiegend
den  nordwestlichen  Abhang  der  Waterberge  entlang
nach  Otjemba,  einem  größeren  Hererodorf  mit  einer
christlichen  Gemeinde.  Dieser  Platz  ist  ausgezeichnet
durch  seinen  Wasserreichtum.  In  einer  muldenartigen
  Bodensenkung  gelegen,  tritt  das  Grundwasser
daselbst  aus  der  Kalktuffdecke  in  großer  Menge  zu
Tage.  Die  Umgegend  weist  guten  Busch=  und  Baumbestand
  sowie  genügenden  Graswuchs  auf.

Neben  anscheinend  bedeutender  Viehzucht  wird
auch  Ackerbau  betrieben.  Dabei  ist  erwähnenswert,
in  welcher  Weise  das  Regenwasser,  das  in  einem
Graben  zum  Abfluß  gelangt,  durch  Sammelbehälter
nutzbar  gemacht  wird.  Seitwärts  des  Grabens  sind
im  Acker  Gruben  angelegt  und  mit  ersterem  durch
Stichkanäle  verbunden.  Hat  der  Regen  den  Abflußgraben
  gefüllt,  so  tritt  das  Wasser  durch  die  Stichkanäle
  in  die  Sammelbehälter  ein.  Während  nun
der  Graben  bald  leer  wird,  bleibt  in  den  Behältern
ein  gewisser  Wasservorrat  aufgespeichert.

Die  nächste  größere  Station,  Otavi,  wurde  am
5.  Juli  erreicht  und  daselbst  bis  zum  7.  dess.  Mts.
Aufenthalt  genommen.  Das  Gelände  zwischen  den
Waterbergen  und  Otavi  ist  eine  weite  Ebene  mit
hohem  Grase,  stellenweis  bestanden  mit  lichtem  Buschund
  Baumwald  und  unterbrochen  von  einzelnen,
aus  weißem,  festem  Kalktuff  bestehenden  Bergzügen.
Aus  dem  gleichen  Gestein  sind  auch  die  Otaviberge
zusammengesetzt,  welche  ein  großes  Gebirgsgebiet
bilden.  Die  bekannten  Kupfererzlager,  die  von  der
Otavigesellschaft  mit  großem  Kostenaufwand  untersucht
  worden  sind,  befinden  sich  an  verschiedenen
Stellen  der  Otaviberge.  Ihre  Besichtigung  konnte
aus  Mangel  an  Zeit,  und  weil  die  Schächte  und
Stollen  teils  verschlossen,  teils  überhaupt  nicht  zugänglich
  waren,  nicht  stattfinden.  Die  zu  den  Untersuchungsarbeiten
  verwandten  Maschinen  und  Materialien
  sind  zur  Zeit  in  einem  Schuppen  in  Otavi
untergebracht,  wo  eine  größere  Niederlassung  der
Otavigesellschaft  besteht.  Otavi  besitzt  eine  reiche
Quelle,  die  aus  einem  offenen  Becken  von  Kalktuff
auf  der  Höhe  eines  flachen  Hügels  hervorkommt.
Die  Temperatur  des  Wassers  beträgt  26,5°  C.  Ein
regulierter  Graben  leitet  das  Wasser  in  starkem  Gefälle
  zu  den  am  Fuße  des  Hügels  gelegenen  Gärten
und  Feldern  der  Truppe,  der  Otavigesellschaft  und
der  Eingeborenen.  Sie  sind  zusammen  etwa  4½  ha

 

groß.  Indes  find  noch  sehr  ausgedehnte,  für  Getreide-
  und  Gemüsebau  vorzüglich  geeignete  Flächen
vorhanden,  deren  Anbau  sich  vorläufig  wegen  des
mangelnden  Absatzes  nicht  lohnt.

Außer  der  erwähnten  Hauptquelle  sind  noch
kranzförmig  um  Otavi  eine  Anzahl  schwächerer
Quellen  verteilt.  Der  Viehbestand  des  Platzes,  zum
Teil  der  Gesellschaft  gehörig,  war  damals  nicht  besonders
  groß.  Die  Aufsicht  über  die  Anlagen  hat  ein
Angestellter,  der  gleichzeitig  fortlaufende  meteorologische
Beobachtungen  macht,  Thermometer=  und  Barometerablesungen
  sowie  Messen  der  Niederschlagsmengen.

In  Otavi  bot  sich  Gelegenheit,  ein  seltenes  Tier,
einen  Zwergmaki,  in  Gefangenschaft  zu  sehen.  Diese
Halbaffen  sollen  in  der  Kolonie  nur  im  Gebiete  der
Otaviberge  vorkommen.  Bisweilen  nehmen  die  Tiere
ihren  Aufenthalt  in  den  Hütten  der  Eingeborenen,
wo  sie  dann  gefangen  werden.  In  der  Gefangenschaft
  wird  ihnen  Baumharz,  Milch  und  rohes  Fleisch
als  Nahrung  gereicht.  Ihre  Mordlust  haben  sie
an  zugesellten  Tauben  betätigt.  Im  übrigen  sind  die
lichtscheuen  Tiere  sehr  zart,  Versuche,  sie  in  gepolsterten
Körben  zu  transportieren,  find  fehlgeschlagen.

Die  Reise  nach  Grootfontein  führte  über  Gaub,
um,  wenn  möglich,  den  daselbst  wohnhaften  Bastard
Krüger,  der  im  ganzen  Norden  des  Schutzgebietes
eine  wohlbekannte  Persönlichkeit  ist,  als  Führer  zu
gewinnen.  Er  ist  der  Sohn  des  verstorbenen  deutschen
Jägers  Krüger  und  einer  Hererofrau.  Der  Versuch
schlug  indes  fehl,  weil  Krüger  eine  Geschäftsreise  in
das  Ovamboland  unternehmen  wollte.  Gaub  ist  eine
Station  der  rheinischen  Missionsgesellschaft,  die  daselbst
  auch  einen  Okonomen  für  Gartenanlagen  angestellt
  hat.  Sie  beabsichtigt,  hier  eine  Gartenschule
anzulegen,  in  der  Eingeborene  Anleitung  im  Anbau
von  Gemüse,  Getreide,  Tabak,  Fruchtbäumen  und
anderen  Nutzpflanzen  erhalten  sollen.  Wasser  findet
sich  reichlich  unter  einer  Kalktuffdecke  auf  einer  Lehmschicht
  als  Träger.  Schädlich  wirken  hier  wie  auch
in  Otavi  bisweilen  auftretende  Nachtfröste.  Der
Ort  war  früher  wegen  häufiger  Malariaerkrankungen
ungesund;  seitdem  jedoch  für  Abfluß  des  Wassers
gesorgt  ist,  haben  sich  die  Gesundheitsverhältnisse
bedeutend  gebessert.

Am  10.  Juli  wurde  Grootfontein  erreicht.  Das
Gelände  von  Otavi  bis  dahin  ist  eine  Berglandschaft
mit  Busch=  und  Baumbestand  und  gutem  Graswuchs.
Es  tritt  jedoch  der  Baumbestand  schon  mehr  hervor.
Zu  erwähnen  sind  der  wilde  Feigenbaum,  der  Omumborombonga,
  Tambutti.

Was  nun  die  Bodenverhältisse  auf  der  ganzen
Strecke  von  Okahandya  bis  Grootfontein  betrifft,  so
herrscht  fast  durchgehend  ein  roter  sandiger  Lehmboden
  vor,  der  nur  hinter  Waterberg  und  bei
Otjemba  durch  Beimengungen  von  Kalk  grau  gefärbt
ist.  Im  allgemeinen  ist  dieser  Boden  tiefgründig
und  für  Ackerbauzwecke  gut  geeignet,  besonders  in
dem  der  Otavigesellschaft  gehörigen  Gebiet.  Kalktuff
  tritt  hinter  Okahandya  selten,  nach  Norden  zu
häufig  an  die  Oberfläche.  Während  sich  dieser  Kalk-
        <pb n="710" />
        —  616

tuff  in  der  Kalahari  überall  findet  und  die  Unterlage
  für  die  oberste  Bodenschicht  bildet,  ist  sein
Vorkommen  im  Damaralande  örtlich  beschränkt.  Die
Beschaffenheit  der  Wege  war  gut,  mit  Ausnahme
einiger  Strecken  hinter  Otavi  und  zwischen  Gaub
und  Grootfontein,  die  sehr  steinig  waren.  Indes
ist  zur  Verbesserung  der  letztgenannten  Strecke  vom
Distrikt  Grootfontein  schon  vieles  geschehen.

Die  Bevölkerung  ist,  nach  der  Zahl  der  berührten
Dörfer  zu  schließen,  sehr  gering.  Ebenso  scheint  der
Viehbestand,  auch  wenn  man  annimmt,  daß  ein  Teil
der  Herden  an  entlegenen  Orten  gehalten  werden
mag,  nicht  bedeutend  zu  sein.  Rinderpest  und  andere
Krankheiten  haben  den  früher  jedenfalls  guten  Bestand
  an  Vieh  stark  gelichtet.

In  Grootfontein  wurde  eine  siebentägige  Ruhepause
  eingelegt  und  die  Zeit  dazu  benutzt,  notwendige
Ausbesserungen  am  Wagen  und  an  der  Karre  vorzunehmen,
  den  Proviant  zu  ergänzen  und  eingeborenes
Personal  anzuwerben.  Auch  schon  der  Ochsen  wegen,
welche  mager  geworden  waren,  erschien  ein  solcher
Aufenthalt  dringend  geboten.

Grootfontein  ist  ein  wichtiger  Platz,  der  mit
seinen  hellgestrichenen,  massiven  Gebäuden  einen  vorteilhaften
  Eindruck  macht.  Unter  den  fiskalischen
Anlagen  daselbst  ist  die  einer  Maismühle  besonders
hervorzuheben,  welche  gegen  eine  mäßige  Abgabe
von  den  umwohnenden  Farmern  benützt  werden
kann  und  darum  eine  gemeinnützige  Einrichtung  ist.
Früher  als  fieberreicher  Platz  bekannt,  ist  Groot- 



sfontein,  seitdem  für  eine  Entwässerung  des  quellenreichen,
  aus  Kalktuff  bestehenden  Geländes  gesorgt
ist,  fast  völlig  von  der  Malaria  verschont  geblieben.
Die  Umgegend  von  Grootfontein  weist  verschiedene
Plätze  auf,  welche  zu  Farmen  gut  geeignet  sind  und
zum  großen  Teil  auf  dem  Gebiete  der  Otoavi-Minengesellschaft
  liegen.  Viele  von  ihnen  sind  von
Farmern  besetzt.  Auf  allen  Farmen,  welche
während  des  mehrtägigen  Aufenthalts  besichtigt
wurden,  war  gutes  und  reichliches  Quellwasser
vorhanden,  das  in  der  einfachsten  Weise  angestaut
  war  und,  da  die  Quellen  hoch  liegen,  für
Bewässerungszwecke  leicht  nutzbar  gemacht  werden
konnte.  Nur  in  Elandslaagte,  einem  Bur  gehörig,
wurde  ein  Staudamm  von  etwa  50  m  Länge  angetroffen.
  Die  Bauart  ist  einfach,  doch  soll  sich  der
Damm  gut  bewähren.  Die  gestaute  Wasserfläche
betrug  damals  etwa  2500  qm,  die  Größe  der  bewässerten
  Maisfelder  ungefähr  8  ha.  Ein  Überlauf
ist  nicht  angelegt,  vielmehr  läuft  das  Wasser  zu  beiden
Seiten  des  Dammes  auf  gewachsenem  Boden  ab.
Das  Staubecken  soll  niemals  trocken  werden.
Wenige  Tage  vor  unserer  Ankunft  war  der
stellvertretende  Distriktschef  von  einer  Reise  nach  dem
Okovangofluß  zurückgekehrt.  Er  hatte  auf  dem  Rückwege
  nur  noch  wenig  Wasser  vorgefunden  und  große
Durststrecken  zurücklegen  müssen.  Dieselben  mit  unseren
geschwächten  Ochsen  zu  überwinden,  erschien  unmöglich.
Es  wurde  daher  der  Reiseplan  geändert  und
beschlossen,  zunächst  das  Ovamboland  zu  besuchen.

 

Sampa.
—  der  im  ——  Lamoga  ansässtgen  weißen  Bevölterung  zu  Begiun  des  Ralenderjabres  1903.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwachsene  männliche  Bevölkerung  aun  e
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1.  upolu  Deutsche  34  5  4  42  1  :*3#
Engländer  117  3  3  8  —  10  4919  5·
Amerikaner  —  4  2  —  383  16  2  1  28  3—  81
Dänen  —  3  —  —  1  ——  1  555—  —  —  5
Schweden  —  3  —  1  4  -
ScWoebiger  1  —  3  —  —  —  —  —  4  2  1  1  8
Franzosen  .  —  1  ——  —  —  19  —  20]0  ——
Osterreiher  1  □
Summe  für  Upoly  23  *  6%  7  15  43  2  356.  255111  33#0
2.  Savaii  Deutsche  —  3  5—  —  ——  —  8SSI——H  H  —  8
-  Engländer  1  7  —  3—  1  1  ½
Amerikaner  1  6———  7  |I[  A8
Düänen  —  1.  —  —  —  —  1  2—  2
Schweden  11  —  —  —2L  2
Franzosen  —  —  —  —  6  6|  2S
1  .
SummefakSavaiLIlmI  el—»—l1bi—i2x  374-—!—41
Gesamtsumme  24  76  72  7  15  58.  2  38  292|  66  11  13  381

 

 

2  deutsche  Arzte  sind  unter  Rubrik  „Beamte“  gezählt.
        <pb n="711" />
        617

Nicht  eingeborene  farbige  Bevöllerung  und  Misch  inge.
a.  Rasse  und  Geschlecht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mischlinge  Chinesen  Nicht  einenaren  Südsee--Wohnort
  .
Erwachsene  Kinder  zu  wmänmliche  weibli  u—  i  ibli  zuännl
  b
mänmiche  weibliche  i  samm  %  i  iche  sanimen  smann  iche  wei  liche  sammen
6  |  ;  I  I
upouk«....  190j4112051436  12  —  1288955  70  P5
Savait  32  10  121  1563  ——  11  2  13
Summe  222  61  326  599  12  —  12  9060  72  978
b.  Berufe  der  erwachsenen  männlichen  Bevölkerung.
Mischlinge  Chinesen  Sonstige
—  l  59  —
Wohnort  2  2.  2  8  82  6  8
m  2  nm—  *2  n*6
#  22  25#
——.—.——.—  ——.———  (3  B—  s
5  &amp;amp;  s  SJ  JJEs  5  8
"  s  s  s  l  E
upon-.  314L524«144-190  5-112888!1«6
Savaii..  —17:—I11  432—.—I-—!—  7  2  2
Summe  3  31  5  35  148  222  6  5.  1  12  895  3  8

 

 

 

Rus  dem  Bereiche  der  Wilssionen  und
der  KAntkiskhlaverei-Bewegung.

In  der  Missionszeitschrift  „Gott  will  es!“
schreibt  P.  Franz  Müller  über  die  Bildungsfähigkeit
der  Wanyamwezi  (Deutsch-Ostafrikayn:

Ich  habe  unter  meinen  Wanyamwezi  mehr  denn
einen  hochbegabten  Neger  gefunden,  aus  dessen  klugen,
wohldurchdachten  Antworten  ich  mit  Sicherheit  auf
die  Lebendigkeit,  Schärfe  und  Bildungsfähigkeit  seines
Geistes  schließen  mußte.  Kazimya,  der  Sohn  Pandasharos,
  eines  Bruders  Mirambos,  wohnte  bei  uns
in  der  Mission,  um  am  Unterrichte  teilzunehmen.
Sein  Bruder  Katamidiya,  der  König  von  Urambo,
hatte  gegen  die  Deutschen  zu  den  Wassen  gegriffen,
sich  aber  nach  vergeblichem  Widerstande  den  Siegern
ergeben  müssen.  Als  wir  nun  eines  Tages  über
diese  Vorgänge  uns  unterhielten,  sagte  plötzlich
der  kleine  sieben=  bis  achtjährige  Kazimya  zu  mir:
„Siehst  du,  Bwana  malole,  ich  heiße  Kazimya,  d.  h.
Auslöscher,  mein  Bruder  hat  die  Flamme  des  Aufruhrs
entfacht,  und  ich  bin  da,  sie  wieder  auszulöschen!“
Die  jungen  Mädchen  sind  bei  den  Negern  durchschnittlich
  viel  geweckter  als  die  Knaben;  habe  ich  doch
kleine,  kaum  ein=  bis  zweijährige  Negermädchen  gefunden,
  deren  Lebendigkeit  und  Geistesfrische  mich  in
Erstaunen  setzten.  Das  Gedächtnis  bei  den  Negern
ist  durchschnittlich  sehr  gut.  Ich  habe  das  während
meines  sechsjährigen  Aufenthalts  in  Deutsch-Ostafrika
sehr  gut  beobachten  können.  Die  Leichtigkeit,  mit
welcher  die  Neger  einmal  Gehörtes  oder  Erlebtes
behalten,  ist  geradezu  erstaunlich.  Man  trete  nur

 

unter  eine  Gruppe  erzählender  Eingeborener  und
beachte,  mit  welcher  Sicherheit  sie  längst  vergangene
Tatsachen  berichten,  mit  welch  genauer  Einzelkenntnis
sie  sich  jeder  Kleinigkeit  entsinnen,  wie  sie  jedes  gesprochene
  Wort,  den  Zeitpunkt,  die  Ortlichkeit,  die
begleitenden  Umstände,  wie  sie  alles  und  jedes  aufs
genaueste  behalten  haben.  Diese  im  Durchschnitt  so
bedeutende  Gedächtniskraft,  besonders  in  bezug  auf
den  Ort  und  die  Zeit  des  Erlebnisses,  ist  für  unsere
Neger  von  der  größten  Wichtigkeit.  Auch  im  religiösen
  Unterricht  kommt  dem  Neger  seine  Gedächtniskraft
  sehr  zustatten.  Er  lernt  mit  Leichtigkeit  die
ihm  vorgesprochenen  Gebete  und  Lieder  auswendig
und  besitzt  für  deutsche  und  lateinische  Laute,  deren
Sinn  er  noch  nicht  begreift,  ein  gutes  Gedächtnis.
Auch  an  Beobachtungsgabe  und  gesundem  Urteil  sind
die  Neger  Unyamwezis  reich.  Es  ist  darum  auch
gar  nicht  zu  verwundern,  daß  die  Wanyamwezi,  besonders
  in  ihrer  Jugend,  so  gelehrig  und  für  jeglichen
  Unterricht  empfänglich  find.  Wenn  sie  ülter
werden,  so  fällt  es  ihnen  allerdings  sehr  schwer,
alten  Gewohnheiten  und  Neigungen  zu  entsagen  und
neue  Lehren  in  sich  aufzunehmen.

Der  in  Bali  (Kamerun)  stationierte  Miss.  Ernst
hat  von  dort  einen  Ausflug  unternommen,  von  dem
er  im  „Evangelischen  Heidenboten“  erzählt:

Meine  Reise  führte  mich  in  südöstlicher  Richtung
von  Bali  aus  landeinwärts.  Am  ersten  Abend
schlief  ich  in  Bapinyi,  einem  Außendorf  von  Bali
mit  wohl  3000  bis  4000  Einwohnern.  Fo  Nyonga
        <pb n="712" />
        hatte  schon  am  Tage  vorher  Boten  nach  diesem  Dorf
geschickt,  damit  ich  auch  als  königlicher  Gast  königlich
empfangen  werde.  Das  geschah.  Bei  meinem
Kommen  hatte  sich  eine  große  Menschenmenge  auf
dem  Marktplatze  versammelt.  Als  ich  mit  meiner
Karawane  sichtbar  wurde,  der  das  Balibanner  voranwehte
  —  Fo  Nyonga  hatte  uns  nämlich  für  feinen
Sprengel  seine  Fahne,  einen  schwarz  und  weißen
Pferdeschwanz  auf  ungefähr  zehn  Speeren  festgebunden,
  mitgegeben  —  kauerten  alle  mit  Ausnahme
eines  Altesten,  der  sich  an  der  Spitze  befand,  auf
den  Boden  nieder.  Totenstille  herrschte  in  der
Menge.  Ich  grüßte  mit  dem  Hute.  Der  Alleste
gab  das  Zeichen  zum  Gegengruß.  Und  nun  erscholl
ein  Händeklatschen,  daß  mir  wirklich  das  Blut  zu
Kopfe  stieg.  „Was  habe  ich  armer  Wicht  getan“,
wandte  ich  mich  an  meinen  Begleiter,  „daß  man  solche
Komödie  macht?“  „Massa.“  sagte  er,  „du  bist  doch
der  „big“  Freund  von  Fo  Nyonga,  warum  soll  dich
dieses  Volk  nicht  königlich  empfangen?“"  Dieselbe
freundliche  Aufnahme  wartete  meiner  beim  Häuptling
dieses  Dorfes.  Am  nächsten  Morgen  in  aller  Frühe
ging's  weiter  über  Bawadjo  nach  Bangang.  Zunächst
mußten  wir  einen  Gebirgszug  erklettern,  dann  ging
es  auf  diesem  entlang,  bis  wir  plötzlich  auf  einem
Vorsprung  standen,  von  wo  aus  wir  eine  großartige
Aussicht  hatten.  Meilenweit  sah  man  von  hier  in
das  Land  hinein,  welches  mit  Städten  und  Dörfern
ganz  übersät  war.  Dort  war  Bagam,  Bangang,
Badjam  usw.  usw.,  alles  Städte  mit  mehreren
tausend  Einwohnern.  Und  obendrein,  was  für  uns
Missionare  sehr  wichtig  ist,  überall  redet  man  eine
Sprache,  das  Bali.  Dielektische  Verschiedenheiten
sollen  zwischen  den  einzelnen  Stämmen  vorhanden
sein,  aber  doch  wieder  nicht  so,  daß  man  einander
nicht  verstehen  könnte.  Ich  hätte  nur  wünschen  mögen,
daß  die  lieben  Missionsfreunde  von  diesem  Berge
aus  einen  Blick  hätten  tun  dürfen  in  dieses  Völkermeer.
  Sicher  wäre  manchem  das  Herz  noch  weiter
geworden  als  bisher,  und  er  hätte  mit  mir  gebetet:
„Herr,  sammle  Deine  Herden  Dir  aus  der  Bölker
Zahl!“  Die  Städte  und  Dörfer  find  hier  in  diesen
Gegenden  nicht  so  eng  zusammengebaut  wie  in  Bali.
Bei  jedem  Haus  ist  ein  kleiner  eingezäunter  Garten,
so  daß  sich  ein  solches,  ich  möchte  sagen,  Farmendorf,
mit  seinen  2000  bis  4000  Einwohnern  oft  eine  bis
drei  Stunden  in  Länge  und  Breite  ausdehnt.
Störend  wird  diese  Bauart  kaum  auf  die  Missionsarbeit
  wirken.  Für  Schüler  z.  B.  wäre  es  möglich,
auch  wenn  sie  nicht  alle  Tage  nach  Hause  könnten,
sondern  beim  Lehrer  wohnen  müßten,  sich  leicht,
mindestens  allwöchentlich,  das  Essen  von  zu  Hause
zu  beschaffen.

Miss.  Brockmann  in  Otjosazu  (LDeutsch-Südwestafrika)
  erzählt  in  den  „Berichten  der  Rheinischen
Missions-Gesellschaft“  von  einer  Filialreise,  die  er
gemacht  habe,  um  mit  seinen  Pflegebefohlenen  be-618



 

kannt  zu  werden.  (Zu  Otjosazu  gehören  drei  Filialen.)
  Da  kam  er  u.  a.  nach  Okatjapia.  „Kurz
vor  Sonnenuntergang  traf  ich  dort  ein.  Sofort
wurde  ich  von  dem  Evangelisten  Wilfried  und  dem
provisorisch  mit  Schulehalten  vertrauten  Elias  aufs
freundlichste  begrüßt,  und  die  Leute  eilten  von  allen
Seiten  herbei,  um  dem  Omuhonge  die  Hand  zu
reichen.  Wir  setzten  uns  in  dem  Vorhof  des  Evangelisten
  Wilfried  um  ein  lustig  flackerndes  Feuer,
das  uns  Licht  und  Wärme  spendete.  Bald  war  eine
ganze  Anzahl  von  Leuten  versammelt,  denn  ich  hatte
eine  Gesangsstunde  angesetzt.  Beim  Gesang  sind
unsere  Hereros  nicht  die  letzten.  Ein  Lied  ums
andere  schallte  in  die  Nacht  hinaus,  und  wenn  aus
den  rauhen  Kehlen  auch  manche  unreine  Töne  hervorkamen,
  so  hat  Gott  im  Himmel,  glaube  ich,  doch
seine  Freude  an  unserem  Singen  gehabt.  Denn
noch  nicht  viele  Lieder  waren  an  diesem  Ort  dem
Herrn  zur  Ehre  gesungen  worden,  sondern  ehedem
gab's  hier  Krieg  und  Kriegsgeschrei,  wie  die  nahen
Gräber  der  Gefallenen  zur  Genüge  bewiesen.  Die
Leute  konnten  des  Singens  gar  nicht  genug  kriegen;
aber  meine  sonst  so  gute  Stimme  versagte  endlich,
und  ich  mußte  ihnen  sagen,  ich  kann  nicht  mehr.  Ich
erzählte  ihnen  dann,  dereinst  im  Himmel  würden  wir
mit  den  Engeln  zusammen  noch  viel  herrlicher  fingen,
bat  den  Evangelisten,  mir  die  Bibel  zu  reichen  und
las  ihnen  Offenbarung  22  vor.  Darauf  knieten  wir
nieder,  und  der  Alteste  Christian  sprach  aus  überfließendem
  Herzen  ein  ernstes  Lob=  und  Dankgebet.
Zum  Schluß  reichte  ich  allen  die  Hand  und  ging
fröhlich  von  ihnen,  denn  ich  hatte  lange  nicht  einen
so  schönen  Abend  verlebt.“

—  ——  —

Von  der  katholischen  Mission  auf  den  Marschall-Inseln
  berichtet  P.  Erdland  in  den  „Monatsheften
z.  Ehren  Unf.  L.  Frau  v.  hlst.  Herzen  Jesu“:

Als  vor  vier  Jahren  die  Schule  auf  Jaluit  eröffnet
  wurde,  folgten  drei  oder  vier  Kinder  ganz
schüchtern  dem  Bruder  Schulmeister  und  zitterten
vor  Schrecken,  wenn  ob  eines  begangenen  Fehlers
die  Züge  des  Lehrmeisters  sich  leicht  verfinsterten.
Heute  befinden  sich  57  Kinder  in  der  Erziehungsanstalt
  und  tummeln  sich  in  freien  Stunden  sorglos
auf  einem  breiten  Spielplatze.  Der  Unterricht  hat
Früchte  gezeitigt:  die  Zunge  spricht  die  deutsche
Sprache,  das  Herz  preist  den  Herrn  in  frommen
Gebeten  und  Gesängen.  Mittlerweile  ist  auch  ein
Wörterbuch  der  Marschallsprache  fertiggestellt,  und
seitdem  mit  dem  Predigen  in  der  Eingeborenensprache
begonnen,  nehmen  auch  Erwachsene  am  religiösen
Unterricht  teil.  Während  2  Patres,  2  Brüder  und
seit  Oktober  vorigen  Jahres  auch  3  Schwestern  auf
Jaluit  arbeiten,  konnten  zwei  andere  Inseln  besetzt
werden:  Likieb  und  Nauru.  Auf  der  Insel  Nauru,
die  so  weit  von  Jaluit  entfernt  sein  mag  wie  Bremen
von  Wien,  wirken  seit  Ende  1902  ein  Missionar
        <pb n="713" />
        —  619  —

und  seit  Anfang  April  zwei  Schwestern.  Gleich  bei
Ankunft  des  katholischen  Missionars  schlossen  sich
800  Eingeborene  ihm  an.

Aus  fremden  Holonien  und
Froduhktionsgrbieten.

Bericht  des  Oberförsters  Dr.  v.  Sschstruth  über  eine
Bereisung  Britisch-Südafrikas.
II.  7)

Nachdem  am  Abend  des  27.  April  die  Rückreise
nach  Pietermaritzburg  erfolgt  war,  wurde  am  28.
ein  Ausflug  nach  Howik  unternommen.  Auf  demselben
  wurde  zunächst  die  landwirtschaftliche  Versuchsstation
  in  Riet  Spruit,  darauf  die  einer  englischen
Gesellschaft  gehörigen  Wattlebestände  bei  Howik  besehen.
  Die  erst  seit  einem  Jahr  etwa  angelegte
landwirtschaftliche  Versuchsstation  zeigt  bereits  jetzt
Ergebnisse  ihrer  ersten  Untersuchungen,  welche  auch
dem  flüchtigen  Besucher  in  die  Augen  fallen.  Im
ganzen  sind  bereits  etwa  240  Acker  bewirtschaftet.
Versuche  sind  vorgenommen  mit  verschiedenen  landwirtschaftlichen
  Gewächsen  und  erstrecken  sich  auf  die
relativ  wirksamste  und  billigste  Art  der  Bodenbearbeitung,
  Art  und  Menge  des  anzuwendenden
Düngers  sowie  Entfernung  der  Reihen  und  der
Pflanzen  in  denselben.  Zunächst  wurde  der  Weg
durch  einen  Teil  der  Plantage  genommen,  welcher
in  erster  Linie  zum  Zweck  wirtschaftlichen  Ertrags
mit  Mais  der  verschiedensten  Arten  angebaut  ist.
Die  Düngung  war  hier  2¾  cwt  (1  cwt  =  112  Pfd.
lengl.]  =  50  kg)  auf  den  engl.  Acker.  Die  Kolben
vieler  Arten  waren  bereits  gereift;  der  Ertrag  erschien
  dem  mich  begleitenden  Regierungsforstbeamten
im  allgemeinen  günstiger,  als  nach  dem  regenarmen
Sommer  erwartet  worden  war.  Demnächst  wurden
die  eigentlichen  Versuchsfelder  in  Augenschein  genommen.
  Der  Boden,  durchweg  gelockert  und  von
Unkraut  befreit,  ist  tiefgründig,  aber  für  Nataler
Verhältnisse  relativ  arm,  Umstände,  welche  geeignet
find,  die  Einwirkung  der  verschiedenen  Düngungsarten
besonders  klar  hervortreten  zu  lassen.

Die  ersten  Versuche  —  an  Maiskulturen  —  bezogen
  sich  zunächst  auf  die  zweckmäßigste  Entfernung
der  Reihen  und  der  Pflanzen.  Die  erste  Fläche
zeigte  einen  Reihenverband  von  etwa  1,7/1,3  m,  die
zweite  1,6/0,5  m,  und  so  fort  in  wechselnden  Variationen
  bis  auf  etwa  0,75/0,30  m.  Gedüngt  ist
durchweg  mit  2¼  cwt  pro  Acker.  Das  beste  Ergebnis
  liegt  wohl  innerhalb  der  mittleren  Maße,
mit  Sicherheit  wird  es  sich  erst  bei  der  Ernte  feststellen
  lassen.  Die  nun  folgenden  Düngexperimente
an  Mais  waren  folgendermaßen  ausgeführt:

1.  Erste  Fläche:  eine  regelmäßige  Düngung  mit

85  lbs  Ammoniumsulphat,  50  lbs  Potasche

(potash  chloride)  und  150  Pfd.  Superphosphat
pro  Acker.

)  Vergl.  Deutsches  Kolontalblatt  1903,  S.  591  ff.

 

2.  Zweite  Fläche:  kein  Dünger.

3.  Dritte  Fläche:  das  Doppelte  von  1.

4.  Vierte  Fläche:  das  Dreifache  von  1.

Das  Ergebnis  ließ  sich  schon  soweit  übersehen,
daß  zwar  absolut  4.  am  besten  stand,  3.  ihm  aber
sehr  wenig  nachgab;  relativ  zu  den  Kosten  entscheidet
  sich  also  das  Resultat  zugunsten  von  3.

Der  nächste  Versuch  bezog  sich  auf  die  Zusammensetzung
  des  Düngers.  Es  handelt  sich
dabei  besonders  um  Stickstoff,  Phosphorsäure  und
Potasche  in  verschiedener  Zusammenstellung  und
Eliminierung.

Auf  der  ersten  Fläche  fehlt  der  Stickstoff,  ohne
daß  sich  eine  nachteilige  Folge  bemerkbar  macht.  Auf
der  nächsten  fehlt  das  Superphosphat  (angewandt
find  nur  Stickstoff  und  Potasche);  das  Resultat  war
so  schlecht,  wie  auf  ungedüngten  Flächen.  Auf  der
nächsten  Fläche  fehlte  die  Potasche  ohne  ungünstigen
Einfluß.

Die  folgende  Fläche  hatte  nur  Superphosphatdüngung
  in  starker  Menge  mit  günstigem  Erfolg.
Die  Düngung  einer  weiteren  Fläche  bestand  aus
Thomasschlacke  in  gleicher  Menge;  das  Resultat
war  gut.

Denselben  Effekt  hatte  die  Düngung  mit  gleicher
Menge  Knochenmehl.  Kalkdüngung  ergab  ein  gänzlich
negatives  Resultat,  keinen  Unterschied  von  ungedüngter
  Fläche.

Es  folgten  entsprechende  Versuche  an  Roggen,
verschiedenen  Haferarten,  Zuckerrüben  usw.,  welche
ähnliche  Resultate  ergaben.

Demnächst  kamen  die  Versuche  mit  verschiedener
Bodenbearbeitung:

1.  Vorbereitung  mit  Pflug  und  Untergrundspflug,
ohne  Düngung.  Resultat  schlecht.

2.  Vorbereitung  mit  Untergrundspflug,  Bearbeitung
der  Oberfläche  nach  der  Pflanzung,  kein  Dünger.
Resultat,  wie  zu  1.

3.  Vorbereitung  mit  Untergrundspflug,  keine  Bearbeitung
  der  Oberfläche,  Düngung  mit  11/  Ztr.
Ammoniumsulphat,  2⅜  Ztr.  Superphosphat,
1½  Ztr.  Potasche.  Resultat  gut.

4.  Wie  zu  3.,  aber  Bearbeitung  der  Oberfläche.
Resultat  wie  8.

5.  Keine  Bearbeitung  des  Untergrundes  und  der
Oberfläche.  Düngung  wie  zu  3.  und  4.  Resultat
  ebenfalls  gut.

Die  letztgenannten  Versuche  ergaben  jedoch  keinen
brauchbaren  Einblick  in  die  Resultate  der  Bodenbearbeitung,
  weil  die  bei  Anlage  der  Plantage  erfolgte
  gründliche  Bodenbearbeitung  zur  Zeit  noch  so
nachwirkt,  daß  fernere  Bodenarbeiten  keinen  merkbaren
Einfluß  hinterlassen.

In  südlicher  Richtung  von  den  Versuchsflächen
liegt  am  Hang  die  forstliche  Abteilung,  bestehend  aus
einem  Saat=  und  Pflanzkamp  und  einer  jungen  Anpflanzung
  von  mehreren  hundert  Ackern.  Die  Zucht
der  Saatpflanzen  geschieht  hier  zum  Teil  in  Zmnkästen,
  zum  Teil  in  Beeten,  wie  bei  uns,  aus  denen
        <pb n="714" />
        dann  erst  zur  Verschulung  die  Pflanzen  in  Zinnkästen
gesetzt  werden.  Beete  und  Plätze  für  Zinnkästen
sind  beiderseits  in  Abständen  von  1,50  bis  2  m  mit
kleinen  etwa  30  cm  hohen  Holzsäulen  eingefaßt,  über
welche  —  auf  ihnen  mit  Krampen  befestigt  —  Drähte
gespannt  sind.  Auf  diese  Drähte  und  ihre  Stützpunkte
  passen  Holzrahmen  von  entsprechender  Größe,
die  ein  eingespanntes  Stück  Hanfleinen  tragen  und
als  bewegliche  Schattengitter  dienen.

Am  Nachmittag  führte  uns  der  Weg  nach  Howil,
wo  uns  die  Wattleplantage  von  Mr.  Ellis,  dem
Manager  der  Gesellschaft,  gezeigt  wurde.  Die  Bestände
  machten  mir  im  allgemeinen  einen  noch  besseren
Eindruck,  als  die  im  Nodsberger  Bezirk,  die  im
Verlauf  von  sechs  bis  sieben  Jahren  erreichten  Dimensionen
  der  Stämme  sind  ganz  außerordentlich.
Die  sehr  günstigen  Bodenverhältnisse  und  das  frische
Höhenklima  sind  zweifelsohne  günstig,  zu  einem  Teil
trägt  auch  die  seit  einigen  Jahren  durchgeführte
zweckmäßige  Durchforstung  zur  vollkommeneren  Entwicklung
  im  hiebsreisen  Alter  bei.  Sie  geschieht
hier  nach  Aussage  des  Managers  nicht  reihenweise
oder  prozentualiter,  sondern  nach  Erfordernis  und
Qualität;  an  sich  schon  ein  prinzipieller  Vorzug,  der
sich  auch  praktisch  wirksam  macht,  wenn  auch  massenweise
  Mißgriffe  in  der  Auswahl  des  auszuscheidenden
Materials  von  den  Arbeitern  felbstverständlich  begangen
  werden.  Die  Saat  erfolgt  hier  rein,  ohne
Fruchtanbau.  Die  Größe  der  gesamten  Betriebsfläche
beträgt  2300  Acker.  Bei  Besuch  mehrerer  Schläge
fiel  sofort  die  verschiedene  Schälmethode  auf,  welche
hier,  im  Vergleich  zum  Bezirk  Nodsberg,  gehandhabt
wird.  Möglichst  wenig  über  dem  Wurzelknoten  wird
die  Rinde  bis  auf  das  Holz  eingekerbt.  Der  unterste
Teil  des  Stammes  wird  dann  mit  der  Rückseite  der
Axt  beklopft,  so  daß  sich  die  ihn  umgebende  Rinde
15st.  Der  Kaffer  erfaßt  dann  die  gelösten  Stellen
dicht  über  der  Kerbe  und  zieht  sie  lappenförmig
vom  Stamm  ab,  dabei,  wie  schälendes  Rotwild,
rückwärts  gehend,  den  Lappen  erst  möglichst  hoch
oben  zum  Abreißen  zu  bringen.  So  wird  ein  gutes
Teil  der  Rinde,  oft  weit  über  die  untersten  Aste
hinaus,  am  stehenden  Stamm  gewonnen,  erst  wenn
der  Arbeiter  keine  Lappen  mehr  erreichen  kann,  wird
der  Baum  gefällt  und  die  Arbeit  vollendet.  Ich
habe  den  Eindruck,  als  ob  diese  Methode  der  Rindengewinnung
  unter  Benutzung  des  Stammes  als  Stütpunkt
  im  allgemeinen  praktischer  sei;  das  Schälen
geht  leichter  und  schneller,  die  langen  Streifen  lassen
sich  besser  zum  Trocknen  aufhängen,  speziell  bei  Anwendung
  des  hier  gebrauchten,  höchst  sinnreichen  und
zweckmäßigen  Rindentrocknungsverfahrens,  dessen  eingehende
  Beschreibung  ich  mir  für  einen  weiteren
Bericht  vorbehalte.

Am  Abend  desselben  Tages  erfolgte  die  Rückfahrt
nach  Pietermaritzburg  und  von  da  aus  in  derselben
Nacht  die  Weiterreise  nach  Durban,  wo  ich  am  folgenden
  Tage  (29.  April)  die  Fahrt  nach  Port  Elizabeth
mit  der  Walmer  Castle  antrat.  Die  Ankunft  in

620

 

Port  Elizabeth  erfolgte  am  1.  Mai.  Nachdem  ich
am  2.  mit  dem  deutschen  Konsul  durch  das.  mit
natürlichem  Busch  bedeckte,  umgebende  Hügelland  einen
Ritt  unternommen  hatte,  machte  ich  am  3.  —  ebenfalls
  zu  Pferde  —  einen  Ausflug  nach  Humwood
und  von  da  mit  dem  englischen  Lokalforstbeamten
durch  das  weite  mit  Busch  bedeckte,  sandige  Gelände
zunächst  nach  dem  Saat=  und  Pflanzkamp.  Die
Pflanzenzucht  erfolgt  hier  im  großen  und  ganzen
nach  dem  bereits  beschriebenen  System;  von  den
Kiefernarten  war  besonders  halepensis  in  größerer
Menge  gezogen.  Sie  wächst  hier  auf  dem  ärmsten,
trockensten  Sande,  wo  alle  andere  Holzarten  versagen,
und  soll  sich  vollkommen  frosthart  zeigen.  Nach
Verlassen  des  Kamps  wurde  der  Weg  durch  von
wehendem  Sande  bedeckte  Flächen  nach  dem  Dünengelände
  zu  genommen.  Verschiedene  Büsche  und
Gräser  werden  hier  als  Sandpflanzen  und  Sandbinder
  geschätzt.  Ein  den  Boden  gut  deckender  Busch
ist  Myoporum  insulare,  er  wächst  sehr  rasch  aus
Stecklingskulturen,  gedeiht  in  trockenem  Sand  und
ist  zum  Anbau  der  Dünen  hier  begehrt.  Andere
wirksame  Sandpflanzen  sind  Myrica  cordifolia
(Wachsberg)  und  Ehrharta  gigantea.  Besucht
wurden  nun  die  Flächen,  auf  denen  gegenwärtig
Sandbindungsarbeiten  vorgenommen  werden.  Zweck
der  Arbeiten  ist,  die  Stadt  und  ihre  südliche  Umgebung
  vor  Überlagerung  und  Flugsand  zu  schügen.
Port  Elizabeth  liegt  nordöstlich  an  der  Wurzel  einer
kleinen  Landzunge,  über  deren  flaches  Gelände  der
Sand  durch  südliche  Winde  sich  allmählich  ausgebreitet
hat  und  hier  und  da  bis  in  unmittelbare  Nähe  der
Stadt  gedrungen  ist.  Weite,  ehemals  fruchtbare
Landstrecken  sind  von  weißem  Sand  überlagert,  der
in  den  Senkungen  stellenweise  10  bis  20  m  hoch
liegt.  Bei  der  Aufgabe,  diesen  Sand  zu  binden,
war  man  von  fachmännischer  Seite  von  der  Erwägung
  ausgegangen,  an  den  Dünen  der  Südküste  zu
beginnen  und  alsdann  unter  dem  Schutgze  der  dort
errichteten,  das  Eindringen  frischen  Meersandes  abwehrenden
  Schutzvorrichtungen  und  Anpflanzungen
allmählich  nach  Norden  weiter  vorzugehen.  Nachdem
die  Stadt  aber,  um  zunächst  in  ihrem  unmittelbaren
Weichbilde  einen  Schutz  zu  haben,  sich  für  ein  entgegengesetztes
  Verfahren  ausgesprochen  hatte,  wählte
man  den  Mittelweg  und  entschied  sich  für  etappenweises
  Vorgehen.  Zunächst  wurde  in  mäßiger  Entfernung
  von  der  Stadt  ein  ringförmiger  Streifen
mit  Schutzwehren  gegen  den  Sand  (ganz  nach  europäischer
  Art)  versehen  und  unter  dessen  Deckung
allmählich  mit  Festigung  und  Bindung  des  Sandes
in  Richtung  auf  die  Stadt  vorgegangen.  Nach  Fertigstellung
  dieses  ganzen  Abschnitts  stellte  man  die
Schutzwehren  im  Süden  des  bisherigen  Standorts
in  angemessener  Entfernung  auf  und  ging  dann
wieder  mit  den  Bindungsarbeiten  von  Süden  nach
Norden  vor.  In  diesem  Teil  waren  die  Arbeiten
zur  Zeit  meines  Besuchs  noch  im  Gange.  Die
Bindung  fand  statt,  wie  folgt:  Auf  den  Sand  wird
        <pb n="715" />
        Acacia  cyclopis  (eine  hier  massenweis  vorkommende,
tiefwurzelnde,  in  trockenem  Sand  wachsende  Alazienart)
  breitwurfig  gesät.  Die  ganze  besäte  Fläche  wird
kurz  darauf  durch  Uberlagern  mit  Müll  mechanisch
gebunden.  Die  Heranschaffung  desselben  geschieht  von
Port  Elizabeth  aus,  zunächst  mit  einer  Kleinbahn.
Aus  den  Waggons  erfolgt  dann  die  Umladung  in
kleinere  Wagen,  welche  auf  improvisierten  Schienenwegen
  durch  Maultiere  bis  dicht  an  die  jeweilige
Saatfläche  gefahren  werden.  Aus  den  Wagen  wird
das  Müll  von  Arbeitern  (farbigen  Gefangenen  unter
Aufsicht  bewaffneter  Polizisten)  in  Körben  auf  die
Fläche  getragen  und  über  der  Saat  flach  ausgebreitet.
Dieses  Müll  (bestehend  aus  Dünger,  Blechbüchsen,
Flaschen  und  Glasscherben,  Flaschenhüllen,  Stroh,
Säge=  und  Hobelspänen,  Holzwolle,  Pappe,  Zeitungspapieren
  usw.)  ist,  wie  ich  mich  hier  und  im  weiteren
Verlauf  meiner  Reise  überzeugen  konnte,  ein  treffliches
Sandbindungsmittel.

Am  Abend  dieses  Tages  kehrte  ich  nach  Port
Elizabeth  zurück,  um  in  der  Frühe  des  4.  Mal  die
Wetterreise  nach  Grahamstown  anzutreten,  wo  am
5.  und  6.  städtische  und  private  Anpflanzungen  sowie
der  botanische  Garten  und  das  Kolonialmuseum  besichtigt
  wurden.  Am  7.  wurde  die  Reise  fortgesetzt,
zunächst  nach  King  Williamstown.  Nachdem  ich  dort
am  8.  in  der  Forstabteilung  der  „Public  work
office“  die  erforderlichen  Verabredungen  getroffen,
am  folgenden  Tag  den  botanischen  Garten  besucht
und  einen  Ritt  durch  die  Anpflanzungen  in  der  Nähe
der  Stadt  unternommen  hatte,  fuhr  ich  am  10.  mit
dem  Vertreter  des  auf  längerer  Dienstreise  abwesenden
  Regierungsforstbeamten  nach  Greytown  bei  Cathcart,
  wo  uns  der  Förster  aus  Fort  Cuningham  mit
Pferden  erwartete.  Der  Ritt  führte  uns  durch  einen
großen  Teil  der  Aufforstungsflächen,  welche  im  ganzen
etwa  4000  Acker  fassen  und  sich  auf  die  das  Tal
von  Fort  Cuningham  halbkreisförmig  (im  Norden,
Westen,  Süden)  umgebenden  Berge  erstrecken.  Die
herrschenden  Holzarten  in  den  zunächst  besuchten
Beständen  sind  Kiefern,  unter  denen  wieder  insignis
und  pinaster  das  größte  Areal  einnehmen.  Die
älteren  Kulturen  sind  durchweg  aus  Pflanzung  hervorgegangen,
  von  den  zuerst  beliebten  weiten  Verbänden
  (Reihenentfernung  3  bis  4  m,  Pflanzenabstände
1,5  bis  3  m)  ist  man  in  letzter  Zeit  auf  engere  Verbände
  (etwa  1,3  m)  abgekommen;  auf  günstigem
Boden  schließt  sich  in  diesem  letztgenannten  Verband
P.  insignis  bei  ihrem  enormen  Wuchs  schon  nach
etwa  zwei  bis  drei  Jahren,  so  daß  Nachtetile  nicht
zu  befürchten  find,  wie  sie  sich  durch  starke  Astbildung
in  den  alten  weitständiger  gepflanzten  Kulturen  häufig
bemerkbar  machen.  Für  die  langfamer  wachsenden
Kiefernarten  (pinaster,  Canariensis,  halepensis  usw.)
dürfte  über  einen  Verband  von  1  m  keinesfalls  hinauszugehen
  sein.  Seit  vier  Jahren  ist  man  neben
der  Pflanzung  auch  mit  Saat  vorgegangen,  welche
durchweg  so  befriedigend  gelungen  ist,  daß  sie  zu
weiterem  Vorgehen  ermutigt.  (NB.  Der  Bezirk

621

 

King  Williamstown  und  die  benachbarten  Bezirke
haben  nicht  nur  sehr  günstige  Bodenverhältnisse,  sondern
  sind  auch  mit  die  regenreichsten  in  der  ganzen
Kolonie.)  Die  Kosten  betragen  hier:  Für  Pflanzung:
Pflügen  (zweimal)  und  Eggen  35  sh  pro  Acker,
Pflanzen  von  Kiefern  10  sh,  von  Eukalyptus  etwa
6  sh  pro  Acker.  Für  Saat  (Kiefern):  Pflügen  nur
einmal  (um  Unkraut  nicht  zu  stark  werden  zu  lassen)
und  Eggen  25  sh,  Säen  6’d  für  den  Acker.  Ganz
besonders  gut  sind  die  Saaten  von  pinaster  gediehen:
die  ersten  (vierjährigen)  Versuche  wurden  mit  Vollsaaten
  von  40  Pfund  pro  Acker  (d.  h.  annähernd
50  kg  pro  Hektar),  die  jetzt  zweijährigen  mit  20  Pfd.
per  Acker  (also  etwa  25  kg  pro  Hektar)  vorgenommen.
Wenn  im  allgemeinen  heier  stärkere  Saaten,  als  bei
uns,  schon  zur  Unterdrückung  des  Unkrauts  vorgenommen
  werden  müssen  und  auf  dem  jungfräulichen
Boden  auch  ohne  Gefahr  vorgenommen  werden  können,
wenn  bei  Erwägung  der  Saatmenge  weiterhin  auch
die  Größe  des  Saatkorns  mitspricht,  so  bin  ich  geneigt,
  die  erwähnten  Aussaaten  doch  für  etwas  zu
stark  zu  halten,  umsomehr,  als  das  durch  sie  bedingte,
spätere  Ausdünnen  der  bürstenartig  dicht  stehenden
Pflanzen  meist  ebenso  unterbleibt,  wie  etwa  später
notwendig  erscheinende  Läuterungen  und  Durchforstungen.
  15  Pfund  pro  Acker  (d.  h.  18  kg  pro
Hektar)  kann  meines  Erachtens  als  ausreichend  für
Pinaster  gelten,  für  kleineren  Samen  (wie  insignis)
entsprechend  weniger.  Hier  in  Fort  Cuningham  sah
ich  zum  ersten  Male  ältere  Stangenhölzer  (15=  bis
16  jährig)  von  Pinus  insignis  auf  größerer  Fläche.
Die  Bestände  boten  noch  ein  besonderes  Interesse
dadurch,  daß  hier  in  den  letzten  Jahren  ein  starker
Fraß  der  Raupe  von  Ontheraea  Ccytherea  stattgefunden
  hat.  Nach  den  Beobachtungen  des  leitenden
Lokalforstbeamten  traten  die  mächtigen  Spinnerraupen
zuerst  im  Spätsommer  1896  in  auffälliger  Anzahl
auf  und  verursachten  sehr  bald  Kahlfraß  an  den  befallenen
  Orten.  Der  Fraß  hat  dann  in  den  folgenden
Jahren  weiter  um  sich  gegriffen  und  etwa  nach  drei
Jahren  an  Energie  nachgelassen,  indem  die  Raupen
sich  immer  später  entwickelten  und  schließlich  an  einer
Seuche  massenweise  zugrunde  gingen.  Obwohl  die
Raupe  zur  Zeit  noch  ziemlich  häufig  zu  sehen  ist,  ist
doch  allem  Anschein  nach  die  Energie  der  Kalamität
zu  Ende.  Da  der  Anbau  von  Pinus  insignis  sich
auf  ein  sehr  weites  Areal  erstreckt,  war  die  Frage
von  großer  Wichtigkeit,  wie  widerstandsfähig  sie  sich
der  Kalamität  gegenüber  erweisen  würde.
Glücklicherweise  ist  nun  der  Schaden  nicht  so
bedeutend  gewesen,  als  man  in  den  Jahren  des
stärksten  Fraßes  befürchtet  hatte.  Die  meisten  Fraßorte
  sind  zweifelsohne  in  der  Erholung  begriffen.
Hier  und  da  ist  freilich  einzeln,  gruppenweise  und
selbst  in  größeren  Forsten  ein  Absterben  eingetreten,
welches,  da  Bastschädlinge  nirgends  zu  finden  waren,
vermutlich  auf  Saftsticken  (infolge  mangelnder  Benadlung
  bei  reichem  Saftstrom)  zurückzuführen  ist.
Eine  zu  dem  Fraß  ohne  Zweifel  in  keiner  Beziehung
        <pb n="716" />
        stehende  Erscheinung  ist  das  hier  und  da  auftretende
Absterben  der  Wipfel.  Charakteristisch  dafür  ist,  daß
es  stets  vereinzelt  an  mehr  als  vierjährigen  Pflanzen
vorkommt  und  gewöhnlich  nur  bis  zum  ersten  Quirl
reicht,  von  dem  aus  dann  häufig  ein  Seitentrieb  die
Führung  übernimmt.  Eine  bestimmte  äußere  Ursache
ließ  sich  an  den  zahlreich  untersuchten  Gipfeltrieben
nicht  ermitteln.  Der  Lokalforstbeamte  ist  geneigt,  die
Ursache  in  der  Dürre  zu  suchen,  kann  aber  damit
die  erwähnten  eigentümlichen  Charakteristika  nicht
erklären.

Am  11.  wurden  weitere  Bestände  in  den  tieferen
Lagen  besucht,  darunter  interessante  Mischungen  verschiedener
  Gums,  Akazien  und  besonders  von  Pinus
insignis  mit  Seekiefer  und  Eiche,  wo  erstere  Holzart
im  Wuchs  bei  weitem  herrscht.  Nachdem  am  Mittag
noch  der  sehr  ausgedehnte  Saat=  und  Pflanzkamp
besehen  worden  war,  wurde  die  Reise  zu  Pferde
fortgesetzt.  Auf  den  zunächst  erklommenen  Höhen  im
Süden  interessierten  besonders  Kiefernaufforstungen
aus  den  letzten  zwei  Jahren.  Pflanzungen  von
insignis  und  pinaster  in  Hacklöchern  sind  gut  gelungen,
  Vollsaaten  auf  mit  der  Hacke  verwundeten
Flächen  haben  sich  für  insigais  nicht  sonderlich  erfolgreich
  erwiesen,  dagegen  hervorragend  für  pinaster.
Die  einzelnen  Saat=  und  Pflanzflächen  sind  durch
Anlage  von  10  bis  20  m  breiten  black  wattle-Saatstreifen
  ringsherum  gegen  die  hier  sehr  bedrohliche
Feuersgefahr  geschützt.  Am  Abend  dieses  Tages
wurde  das  Forsthaus  Kologhe  bei  Stutterheim  erreicht.
Der  bisherige  Forstbeamte,  ein  Deutscher  namens
Henkel,  ist  nach  London  zum  Besuch  der  neuen  Forstschule
  beurlaubt  und  durch  einen  englischen  Beamten
ersetzt.  Mit  diesem  wurden  am  folgenden  Tag  die
Schläge  des  Urwalds  bei  Kubusie-Sektion  und  die
nahe  gelegene  Sägemühle  besucht.  Der  Betrieb  ist
eine  ungeregelte  Plantenwirtschaft  mit  vielen  auf  die
Erhaltung  des  Bestandes  gerichteten  besonderen  Einrichtungen;
  seine  Darstellung  muß  ich  bei  dem  großen
Umfang  des  betreffenden  Materials  für  einen  späteren
Bericht  vorbehalten.  Bei  Isidingi,  welches  nach
längerem  Ritt  am  folgenden  Mittag  erreicht  wurde,
interessierten  besonders  gutwüchsige  Eichenkulturen;
abends  wurde  das  etwa  2000  m  hoch  inmitten  einer
Anpflanzung  gelegene  Forsthaus  Evenyvalley  erreicht.
Von  einem  näheren  Eingehen  auf  die  äußerst  interessanten
  Kulturen,  welche  hier  mitten  im  Urwald
angelegt  sind,  muß  hier  ebenfalls  noch  abgesehen
werden.

Noch  am  Abend  des  14.  traf  ich  wieder
in  King  Williamstown  ein,  wo  ich  vom  13.  bis
17.  auf  der  Public  work  okftice  mit  forstwirtschaftlichen
  und  sorstgesetzlichen  Bestimmungen  beschäftigt
  war.  Am  18.  erfolgte  die  Weiterreise  nach
Molteno.  Hiermit  war  der  erste  Teil  meiner  Reiseaufgabe
  beendet,  der  Besuch  von  Gegenden,  wo  schon
seit  längerer  Zeit  auf  größerer  Fläche  wichtige  importierte
  Holzarten  forstmäßig  angebaut  sind;  die  in
den  folgenden  Wochen  besichtigten  Anpflanzungen

622

 

waren  sämtlich  jünger,  in  bedeutend  kleinerem  Stil
angelegt,  zum  erheblichen  Teil  auch  nicht  als  „Forsten“
im  eigentlichen  Sinn  des  Worts  zu  bezeichnen,  aber
insofern  von  ausschlaggebender  Bedeutung  für  mich,
als  sie  fast  alle  den  inneren,  wasser=  und  regenarmen
Teilen  des  Karoobeckens  angehören  und  somit  unter
physikalischen  Bedingungen  entstanden  sind,  welche
denen  des  Namalandes  am  meisten  entsprechen.  Es
war  die  Frage,  wie  sich  diejenigen  der  bisher  gesehenen
  Holzarten,  welche  überhaupt  für  größere
Bestandsanlagen  in  Betracht  kommen,  unter  diesen
gänzlich  verschiedenen  Existenzbedingungen  verhalten
würden.

—

Vvon  der  Agandabahn.

Der  dem  englischen  Parlamente  in  diesem
Jahre  unterbreitete  Bericht  über  die  Ugandabahn
gibt  die  nötigen  Unterlagen  zur  Ausrechnung  einiger
bemerkenswerter  Ziffern  über  ihren  Bau,  Betrieb
und  Verkehr.  Wir  geben  zunächst  die  nachfolgenden
Zusammenstellungen,  ohne  für  heute  eine  Würdigung
der  englischen  Leistungen  daran  zu  knüpfen.

Bau.

Die  Berichtszeit  reicht  vom  1.  April  1902  bis
zum  31.  März  1903.

Die  Bahn  ist  nunmehr,  nach  siebenjähriger
Bauzeit,  mit  den  unten  erwähnten  Ausnahmen  in
ihrer  ganzen  Länge  von  940  km  fertig.  Der  jährliche
  Baufortschritt  hat  also  im  Durchschnitte  134  km
betragen.

Die  Linie  steigt  zunächst  ohne  allzu  erhebliche
Buckel  und  Sättel  bis  Kilometer  570.  Hier  erreicht
  sie  die  Höhe  von  2340  m  über  dem
Meeresspiegel,  fällt  bis  Kilometer  630  wieder  auf
1900  m  und  hält  sich  in  der  Hauptsache  bis
Kilometer  720  ungefähr  auf  dieser  Höhe.  Hierauf
erklettert  sie  in  steilem  Anstiege  den  Mau-Gipfel,
Kilometer  790,  2500  m,  und  beginnt  dann  den
ebenso  steilen  Abstieg  zum  Viktoria  Nyansa,  1130  m
über  dem  Meeresspiegel.

Die  Strecke  zählt  mit  Einschluß  der  beiden
Endpunkte  43  Verkehrsstationen,  darunter  5  Raststationen
  und  7  Maschinenwechselstationen.  Im
Mittel  sind  daher  die  Verkehrsstationen  22,4  km,
die  Raststationen  235  km  und  die  Maschinenwechselstationen
  157  km  voneinander  entfernt.

An  Erd=  und  Felsarbeiten  fehlen  noch  die  für
einen  kleinen  Tunnel  bei  Kilometer  845  und  für
zwei  kurze  Umlegungen  der  Linie.  Geleistet  sind
bisher  8200  chm  für  das  Kilometer.

Die  Gleise  sind  —  mit  Ausnahme  derselben
eben  erwähnten  Stellen  —  auf  der  ganzen  Strecke
endgiltig  verlegt  und  bis  auf  die  letzten  48  km  mit
Schotter  verfüllt.  Die  gesamte  Gleislänge  mit  allen
Nebensträngen  beträgt  1000  km;  von  ihnen  find
nicht  weniger  als  16,0  pCt.  zunächst  flüchtig  verlegt,
später  wieder  ausgenommen  und  dann  auf  der  end-
        <pb n="717" />
        giltigen  Linie  vorgestreckt  worden.  Man  hatte
nämlich,  wie  in  Erinnerung  gerufen  sei,  das  Gleis
stellenweise  vorläufig  unter  Abweichung  von  der
jetzigen  Trasse  verlegt,  um  den  See  zu  erreichen,
ohne  abwarten  zu  müssen,  daß  auf  den  schwierigsten
Strecken  die  günstigste  Linie  festgelegt  und  der  endgiltige
  Bahnkörper  hergestellt  sein  würde.  So
erklärt  es  sich,  daß  der  erste  Zug  schon  am  30.  Dezember
  1901  vom  Meere  bis  an  den  See  durchgeführt
  werden  konnte.

Die  Mole  in  Port  Florence,  dem  Binnenende
der  Bahn,  ist  noch  im  Bau.  Von  den  beiden
Dampfern,  die  als  Zubringer  der  Bahn  auf  dem
See  verkehren  sollen,  hat  der  eine  seine  Fahrten
aufgenommen;  der  andere  wird  ihm  in  Kürze  folgen.

An  Arbeitern  waren  während  der  Bauzeit
durchschnittlich  13  400  Mann  beschäftigt.  Der
mittlere  Bruchteil  an  Toten  beträgt  2,7  pCt.  und
an  Invaliden  6,9  pCt.  für  das  Jahr.

Die  Baukosten  stellen  sich  bisher  ohne  Abzug
der  Rückeinnahmen  aus  Pachten  usw.  auf  117000  Mk.
pro  Küometer.

Betrieb  und  Verkehr.

Der  Bericht  umfaßt  die  Zeit  vom  1.  Jaonuar  1902
bis  zum  31.  März  1903.  Die  unten  ermittelten
Betriebs=  und  Verkehrsgrößen  sind  indes  für  ein
Jahr  ausgerechnet  worden.  Die  nicht  eingeklammerten
  Zahlen  bringen  nur  die  Leistungen  für  den
öffentlichen  Verkehr.

Im  Mittel  des  letzten  Jahres  entfallen  auf
1  km  Bahnlänge  an  lauffähigen  Betriebsmitteln:
0,084  Lobkomotiven,  0.217  Personenwagen  und
1,06  Güterwagen.  Damit  sind  geleistet  und  befördert
  worden  für  das  Jahr  und  Bahnkilometer:

Personenzugkilometer  (220)  265
Güterzugkllometer  180(10)  (1090)  gesch.  1705
Lokomotivkilometer  2190,

Personen  74,5  (62),

Personenkilometer  17  100  (geschätzt:  14200),
Gütertonnen  88  (14),

Gütertonnenkilometer  36700  (5550).

Es  ist  leider  nicht  angegeben  worden,  wie  viel
Achskilometer  die  Personen=  und  Güterwagen  geleistet
  haben,  so  daß  wir  über  deren  Umlauf  und
Ausnutzung  kein  Bild  gewinnen  können.  Zur  Ermittlung
  der  nur  geschätzten  Zahlen  haben  wir
angenommen,  daß  die  auf  einen  Personenzugkilometer
und  die  auf  einen  Personenkilometer  entfallende
Personenzahl  im  Bauverkehr  so  groß  sei  wie  im
öffentlichen  Verkehr.

Nach  obigem  kommen  auf:  1  Lokomotive
26070  Lokomotwkilometer  für  das  Jahr,  1  Personenzugkilometer
  64,5  (64,5)  Personenkilometer  und
1  Güterzugkilometer  21,5  (5,1)  Gütertonnenkilometer.

Der  mittlere  Reiseweg  der  Personen  stellt  sich
aquf  230  km,  der  mittlere  Beförderungsweg  der
Güter  auf  417  (396)  km.

623

 

Der  Anteil  der  Ausfuhrrichtung  an  der  verfrachteten
  Gütermenge  ist  in  der  fünfzehnmonatigen
Berichtszeit  von  11,16  pCt.  auf  21,67  pCt.  gestiegen.

Zu  den  Frachtkosten  der  Einfuhrrichtung  haben
beigesteuert:

Baustoffe  11,5  péCt.,

Baumwollstoffe  9,6  pCt.,

Reis  8.6  pCt.,

Spirituosen  lohne  Bier  und  Wein)  8,6  PpCt.,

Zucker  11,5  péCt.

Von  den  Frachteinnahmen  der  Ausfuhrrichtung
haben  aufgebracht:

Kaffee  1,8  péCt.,

Mais  und  sonstige  Körnerfrucht  4,9  pCt.,

Häute  und  Felle  12,5  péCt.,

Horn  2,9  pCt.,

Elfenbein  56  pCt.,

Kartoffeln  7,1  pCt.,

Kautschuk  4,3  pCt.

Eingenommen  sind  4580  (2010)  Mk.  pro  Kilometer,
  davon  15.46  (29,4)  pCt.  aus  dem  Personenverkehr,
  82,40  (65,8)  pCt.  aus  dem  Güterverkehr
und  2,14  (4,8)  pCt.  aus  sonstigen  Quellen.  Ausgegeben

  sind  ohne  Rücklagen,  Verzinsungen  und

Abschreibungen:  5650  (3070)  Mk.  pro  Kilometer,
davon  14,8  péCt.  für  die  allgemeine  Verwaltung,
31,0  pCt.  für  die  Bahnaussicht  und  Unterhaltung,
12,6  pCt.  für  den  Verkehrsdienst  und  41,6  péCt.
für  den  Zugförderungs=  und  Werkstättendienst.)

Der  Betriebskoeffizient,  das  ist  das  Verhältnis
der  Ausgaben  zu  den  Einnahmen,  berechnet  sich  zu
123,5  (156)  pCt.

Bei  der  Aufflellung  der  folgenden  Tafel  haben
wir  angenommen,  daß  ein  Personenzugkilometer  und
1  Güterzugkilometer  gleich  teuer  seien.  Das  dürfte
nicht  allzuweit  von  den  Tatsachen  abweichen.

Es  haben  eingebracht:  gekostet:
M.  (ohne  Rücklagen
usw.)  M.
1  Personenzugkilometer  2,68  (2,68)
1  Güterzugklometer  2,22  (1,21)2,87  (2,34)
1  Zugkilometer  2,27  (1,46)

1  Personenkilometer  0,041  (0,042)  0,045  (0,036)
1  Gütertonnenkilometer  0,103  (0,238)  0,133  (0,460).

*)  Für  die  Beurteilung  dieses  Postens  ist  zu  berücksichtigen,
  daß  die  Lokomotiven  wie  auch  die  beiden  Dampfer
für  Holzfeuerung  emgerichtet  worden  sind.  Diese  stellt
sich  nach  der  Schätzung  des  englischen  Berichtes  nur  halb
so  teuer  wie  die  Kohlenfeuerung.  An  Kohle  sind  denn
auch  im  letzten  Jahre  nur  noch  5700  Tonnen  bezogen
worden,  während  reine  Kohlenfeuerung  allein  für  die
Lokomotiven  nach  unserer  Schätzung  etwa  20  500  Tonnen
erfordert  hätte.  Die  Holzfeuerung  hätte  demnach  schon
eine  Ersparnis  von  etwa  390  Mk.  pro  Kilometer,  d.  h.  von
etwa  6,9  pCt.  der  Gesamtausgaben  bewirkt.
        <pb n="718" />
        Stand  der  Goldminenindustrie  in  der  Goldküsten.
olonie.  ·

Der  kürzlich  veröffentlichte  Bericht  der  Goldküsten-Kolonie
  im  Jahre  1902  enthält  interessante  Angaben
über  Entwicklung  und  Stand  der  westafrikanischen
Goldminenindustrie.  Kapitän  Armitage,  der  Verfasser
des  Berichtes,  wirft  einen  kurzen  Rückblick  auf  die
Geschichte  des  westafrikanischen  Goldbaues  seit  1880,
wo  zum  ersten  Male  der  Jahrhunderte  alte  Export
von  den  Eingeborenen  gewonnenen  Goldstaubes  durch
den  Export  von  Barrengold,  als  Resultat  europäischer
Unternehmungen,  ersetzt  wurde.  Der  Wert  der  Goldexporte
  stieg  von  32  865  S  im  Jahre  1880  auf
89  981  &amp;amp;  im  Jahre  1885,  von  da  bis  1897  nahm
er  einen  unregelmäßigen  und  schwankenden  Charakter
an  und  erreichte  ein  Minimum  im  Jahre  1894  mit
77  000  &amp;amp;  und  ein  Maximum  im  Jahre  1889  mit
103  000  L.  Das  Jahr  1901  sah  den  „Boom“"“;
Goldsucher  überschwemmten  das  Land,  nicht  weniger
als  2825  Konzessionen  wurden  nachgesucht.  Als
aber  mit  dem  Ende  des  Jahres  auch  der  „Boom“
sein  Ende  erreichte,  wurden  viele  der  Konzessionen
aufgegeben,  und  die  größte  Mehrzahl  der  ernsthaften
Minen  beschränkte  sich  während  des  folgenden  Jahres
auf  Ausschließungsarbeiten,  die  Fertigstellung  der
Linie  Sekondi—Kumasi  abwartend.  Nichtsdestoweniger
  zeigte  der  Goldexport  des  Jahres  1902
die  mit  Ausnahme  von  1889  und  1892  unerreichte
Ziffer  von  96  000  &amp;amp;,  die,  mit  Ausnahme  von
2036  K,  ausschließlich  auf  Rechnung  der  Arbeiten
der  Ashanti  Goldfields  Corporation  und  ihrer
Tochtergesellschaft,  der  Ashanti  Sansu  Mine,  kamen.
Von  den  2036  2  fielen  36  L  auf  Goldfunde  der
Eingeborenen  und  2000  8  auf  die  Bibiani  Goldsields.
  Was  die  verschiedenen  Reviere  der  Goldküsten-Kolonie
  anlangt,  so  war  die  Sachlage  folgende:
Im  Sefwhi-Distrikt  arbeitete  bloß  die  erwähnte
Bibiani  Goldfields.  Im  Wassau-Distrikte  waren  die
folgenden  von  71  Minen-Besitztümern  in  Betrieb:
Wassau  West  Amalgamated  Mines,  Effuenta  (Wassauy),
Taquah  und  Abossoh  Gold,  Mantraim  (Wassau),
Abbontiakoon  (Wassau),  Abossoh  Gold,  Wassau  (Gold
Coast),  Cinnamon  Bippo,  Chida  (Wassau),  Prestea
und  Appantoo.  Im  Dixcove-Distrikt  gab  es  Arbeiten
auf  keiner  der  21  Minenbesitztümer,  im  Axim-Bezirk
wurde  auf  zwei  von  14  Minen  geschürft.  Einige
sechs  oder  sieben  Minenbesitztümer  in  Eastern  Akim
waren  in  Betrieb,  und  die  Goldfields  of  Eastern
Akim  beschäftigte  sich  mit  dem  Transport  von  Maschinen
  nach  diesen  Besitztümern.  Aus  den  zentralen
und  südlichen  Bezirken  von  Ashanti  liefen  zwölf  Berichte
  ein;  aber  nur  die  Ashanti  Goldfields  und  die
Ashanti  Sanfu  produzierten.  Die  erstere  arbeitete
mit  65  Stampfen,  verpochte  16  348  Tonnen  und
erzielte  16  407  ozs.  Gold,  die  letztere  erzielte  mit
20  Stampfen  und  aus  8223  Tonnen  9949  ors.
Gold.  Die  anderen  Gesellschaften  betrieben  nur  Aufschließungsarbeiten.
  Im  Black  Volta-Distrikt  (Northern-Territories)
  wurde  nur  geschürft.  Kapitän

624

 

Armitage  ist  der  Ansicht,  daß  die  Fertigstellung  der
Bahn  und  einiger  Zweiglinien  an  außenliegende
Minen  weitere  Kapitalanlagen  in  Minenunternehmungen,
  die  bei  sachkundigen  Männern  gründlich

prospektiert  wurden,  rechtfertigen  werden.
(Finangchronik.)

—  —  —

Fabrikation  von  Baumwollwaren  in  Uigeria.  Bandel

der  Stadt  Rano.

Die  Stadt  Kano  bildet  in  Nigeria  ein  Zentrum
der  Baumwollindustrie,  und  der  Markt  dieses  Ortes
wird  jährlich  von  mehr  als  einer  Million  Personen
besucht.  Der  Ruf  Kanos  als  Industriestadt  ist  erst
neueren  Datums,  obwohl  man  weiß,  daß  die  Haussas
schon  seit  langer  Zeit  Baumwolle  bearbeiten.  Die
Baumwollwaren  aus  Kano  sind  in  der  ganzen
muselmännischen  Bevölkerung  des  Nordens,  Ostens
und  des  Innern  Afrikas  gesucht.  Einer  der  wenigen
Europäer,  welche  Kano  besucht  haben,  nimmt  an,
daß  zwei  Drittel  der  Bewohner  des  Sudans  und
alle  Nomaden  der  östlichen  und  mittleren  Sahara
sich  mit  Baumwollgeweben  aus  Kano  bekleiden.  Die
hauptsächlichsten  Baumwollartikel,  welche  in  Kano
von  den  Haussos  hergestellt  werden,  sind  Tobes  oder
Männerhemden,  Turkedis  oder  Frauenkleider,  Zennes
oder  Umschlagetücher,  schwarze  Schleier,  welche  besonders
  von  den  Tuaregs  gekauft  werden,  oft  aber
auch  von  den  Peuls,  Kanuris  und  den  Arabern.
Die  Tobes  haben  verschiedene  Farben,  während  die
Turkedis  immer  jene  tiefblaue  Farbe  besitzen,  die
durch  wiederholte  Bäder  in  Indigolösung  gewonnen
wird  und  durch  welche  die  Färberei  des  Kanogebiets
einen  Ruf  erlangt  hat.  Ferner  wird  auch  eine  große
Auswahl  von  Mänteln  in  verschiedenen  Farben  und
Geweben  hergestellt.  Die  einen  sind  aus  einer
Mischung  von  Seide  und  Baumwolle,  andere  nur
aus  Baumwolle,  noch  weitere  nur  aus  Seide  hergestellt.
  —  Außer  diesen  Geweben  verfertigt  Kano
namentlich  bearbeitetes  Leder  in  guter  Ausführung,
vor  allem  Sandalen,  Degenscheiden,  Reustiefel,
Schuhe,  Depeschentaschen,  Wasserbehälter,  Sattelzeug,
und  es  exportiert  alle  Jahre  große  Quantitäten  von
gegerbtem  Leder.  —  In  den  letzten  Jahren  hat  der
Handel  von  Kano  sowohl  in  der  Ein=  als  Ausfuhr
wesentliche  Anderungen  erfahren.  Der  Kauf  und
Verkauf  von  Sklaven  an  diesem  Platze  hat  nunmehr
fast  völlig  ausgehört.  Der  Import  von  Elfenbein
aus  Adamaua  ist  auch  nicht  mehr  so  ergiebig  wie
früher.  Der  einheimische  Salzhandel  konnte  den
Wettbewerb  mit  dem  europäischen  nicht  mehr  gut
bestehen,  hat  daher  viel  von  seiner  Wichtigkeit  verloren.
  Im  übrigen  aber  hat  die  zunehmende  Einfuhr
  europäischer  Waren  in  dem  Niger=  und  Benuegebiet
  seit  1880,  d.  h.  seit  der  Ausdehnung  des
englischen  Handels  bis  zu  diesen  Flüssen,  abgesehen
vom  Salz,  keinen  empfindlichen  Einfluß  auf  den
Absatz  der  industriellen  Erzeugnisse  von  Kano  gehabt.
        <pb n="719" />
        Die  wahre  Quelle  des  Wohlstandes  und  des  Gedeihens
  der  Stadt  ist  nicht  ihr  Handelsgeschäft  mit
fremden  Waren,  sondern  ihre  Industrie,  welche  den
Bedürfnissen  Afrikas  in  bester  Weise  angepaßt  ist.
(Nach  La  Politique  Coloniale.)

Anderungen  des  Solltarifs  für  die  Fidschi-Inseln.

Durch  ein  Gesetz  vom  31.  August  d.  Is.  ist  der
Zolltarif  für  die  Fidschi-Inseln  mit  Wirksamkeit  vom
1.  September  d.  Is.  dahin  abgeändert  worden,  daß
der  Zoll  für  Zucker  von  ½  auf  ¼  Penny  für  das
Pfund  herabgesetzt  ist  und  folgende  Artikel  der  Liste
der  zollfreien  Gegenstände  hinzugefügt  sind:  Maschinen,
Schachteln,  Bänder  und  Ringe  für  Zigarren,  Gold-,
Silber=  und  Zinnfolie,  Zigarettenpapier,  Kartons,
Etiketten,  Blechdosen  und  Schachteln  für  Tabak  und
Zigaretten,  sowie  Etiketten  für  solche  Blechdosen  oder
Schachteln,  wenn  solche  zum  Gebrauch  in  Verbindung
mit  der  Herstellung  von  Tabak,  Zigarren  oder
Zigaretten  eingeführt  werden;  Gewänder,  Putz,
Kirchengerät  und  andere  Artikel,  welche  ausschließlich
für  religiöse  Zwecke  gebraucht  werden,  und,  unter
solchen  Bedingungen,  wie  sie  der  Gouverneur  im
Nate  für  angezeigt  hält,  Baumaterialien,  welche  zur
Errichtung  von  Kirchen  und  Kapellen  eingeführt
werden;  elektrische  Kabel  und  Apparate  sowie  Gegenstände,
  welche  zum  Betriebe  derselben  gebraucht
werden;  Spaten,  Kornbrecher  (corn-crackers),  Werkzeuge
  zum  Einsetzen  von  Böden,  Erdbohrer  für  Einfriedigungen;
  Samen  zur  Fortpflanzung  oder  zum
Anbau,  einschließlich  Mais,  Bohnen,  Reis  oder
andere  Körnerfrüchte  für  Anpflanzungszwecke  auf
Erlaubnis  des  Gouverneurs  im  Rate;  eiserne  Trommeln
und  Zylinder  zur  Ausfuhr  von  Melasse  und  Spiri--tuosen;
  Zylinder,  in  denen  Gas  oder  Ammoniak
eingeführt  wird;  Salz  für  Düngungszwecke;  Pläne
(plans);  äußere  Packkisten  aus  Holz  oder  Weißblech;
  Kuhpockenlymphe  und  andere  Antitoxine.

(Supplement  to  the  Royal  Gazette,  Fiji.)

Außenhandel  der  Cook.Juseln.

Ein=  und  Ausfuhr  der  Cook-Inseln  gestalteten

sich  in  den  acht  Jahren  von  1893  bis  1900  dem
Werte  nach,  wie  folgt:

Jahr  Einfuhr  Ausfuhr  Jahr  Einfuhr  Ausfuhr
r  #
1893  19284  19668  1897.  26861  24  132
1894  22  435  20  6656  1898  18  155  12617
1895  23269  20138  1899  13555  14219
1896  23068  16  819  19000  21  181  22  379.

Der  größte  Teil  der  Einfuhr  kam  von  Neuseeland,
  wohin  sich  auch  die  Ausfuhr  hauptsächlich
richtete.  Die  wichtigsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
waren  im  Jahre  1900  dem  Werte  nach  folgende:

Einfuhr:  Zeugwaren  3261  K,  Spezereiwaren
3185  L,  Holz  und  Holzwaren  2924  K,  Decken  21722,
Eisenwaren  1849  K,  Fleisch  und  Provisionen  1554  4,

625

 

Brotstoffe  1490  S,  Münzen  1221  L,  Kleidungsstücke
  547  E.

Ausfuhr:  Kopra  7121  L,  Orangen  5462  E,
Bananen  1574  L,  Ananas  1158  KL,  Kaffee  1025  EK,
Limonensaft  511  K.

(The  New  Zealand  Trade  Review.)

Derschiedene  Witteilungen.

Studienreise  des  Privatdozenten  Dr.  Busse  nach
üiederländisch-Indien.

Der  mit  dem  Buitenzorg-Stipendium  für  1902
beliehene  technische  Hilfsarbeiter  im  Kaiserlichen  Gesundheitsamte,
  Privatdozent  Dr.  Walter  Busse,  hat
über  die  Ausnutzung  dieses  Stipendiums  folgenden
Bericht  erstattet:  "

Dem  Sinne  des  Stipendiums  entsprechend  habe
ich  mich  während  des  fünfmonatlichen  Aufenthalts  auf
Java  (vom  30.  September  1902  bis  zum  28.  Februar
  1903)  in  erster  Linie  den  im  Buitenzorger
Garten  selbst  zu  erledigenden  Arbeiten  gewidmet.
Zwei  im  November  v.  Is.  und  im  Januar  d.  Js.
unternommene  kleinere  Reisen  in  das  Innere  der
Insel  verfolgten  den  Zweck,  gewisse  für  die  deutschen
Kolonien  wichtige  Großkulturen  und  die  darin  auftretenden
  Krankheiten  zu  studieren.

Meine  in  Buitenzorg  ausgeführten  Arbeiten  waren
teils  rein  wissenschaftlicher,  teils  praktischer  Natur.
Die  wissenschaftlichen  Untersuchungen  erstreckten  sich
auf  folgende  Gegenstände:  1.  Das  Studium  einiger
chemischer  Spaltungsvorgänge,  welche  mit  der  Entwicklung
  des  Aromas  in  den  frischen  Gewürznelken
und  mit  der  Verfärbung  dieses  Produktes  beim
Trocknen  in  Zusammenhang  stehen;  2.  Untersuchung
der  äußeren  Bedingungen,  unter  denen  sich  blattbewohnende
  Flechten  und  Algen  auf  den  Blättern
höherer  Pflanzen  anzusiedeln  vermögen.  Die  hierzu
erforderlichen  Beobachtungen  wurden  auch  während
der  Reisen  im  Innern  und  während  des  späteren
Aufenthalts  in  Singapore  fortgesetzt;  8.  wurde  auf
einem  zu  diesem  Zwecke  mit  ostafrikanischer  Saat
bestellten  Versuchsfelde  die  Biologie  der  Sorghumhirse,
  des  wichtigsten  afrikanischen  Getreides,  studiert.
Es  galt  dabei  u.  a.  zu  untersuchen,  wie  sich  verschiedene
  dem  trockenen  Steppenklima  Ostafrikas  entstammende
  Hirsevarietäten  unter  gänzlich  veränderten
klimatischen  Bedingungen  entwickeln  und  wie  weit  sich
diese  Formen  als  samenbeständig  erweisen  würden.

In  Verbindung  mit  den  unter  3.  erwähnten
Studien  wurden  aus  praktischen  Gründen  Untersuchungen
  über  sämtliche  im  Versuchsfelde  auftretende
Krankheitserscheinungen  und  ihre  tierischen  und  pflanzlichen
  Erreger  ausgeführt.  Fernerhin  wurden  in
Buitenzorg  meine  früher  begonnenen  Versuche  über
den  Einfluß  des  Naphthalins  auf  die  Keimkraft  der
Samen  tropischer  und  außertropischer  Getreidearten
beendigt.  Diese  Versuche  entsprangen  dem  mir  ehemals
  in  Ostafrika  bekannt  gewordenen  und  wohl  in
        <pb n="720" />
        allen  Tropenländern  bestehenden  Bedürfnis  nach
einem  wirksamen  Mittel,  um  Saatgut  gegen  die  verheerenden
  Wirkungen  des  Insektenfraßes  zu  schützen.

Meine  in  die  Preanger-Regentschaften  und  nach
Ostjava  unternommenen  Reisen  dienten  dem  Studium
der  Kulturen  von  Kaffee,  Chinarindenbäumen,  Tee,
Koka,  Zuckerrohr  und  Guttapercha.  Zu  diesem  Zwecke
besuchte  ich  sowohl  größere  als  mustergültig  bekannte
Privatplantagen,  als  auch  die  „Regierungs-China-Unternehmungen“
  in  Lembang,  Nagrak  und  Tijinjiroan
  sowie  die  Versuchsstation  für  Zuckerrohr  in
Passoeroean  und  die  Regierungs-Guttaperchapflanzung
Tiipetir.  Um  diesen  Bericht  nicht  übermäßig  mit
Einzelheiten  zu  belasten,  darf  ich  mich  darauf  beschränken,
  einige  für  die  deutschen  Schutzgebiete  wichtige
Gesichtspunkte  hervorzuheben.  Bemerkenswert  erscheint
mir  zunächst  die  Tatsache,  daß  die  großen  Kaffeepflanzer
  Javas,  veranlaßt  durch  die  in  den  letzten
Jahrzehnten  übermäßig  gestiegene  Weltproduktion  an
Kaffee,  in  einzelnen  Fällen  auch  durch  Überhandnahme
von  Schädlingen,  jetzt  vielfach  zum  Anbau  von  Chinarinden
  und  Tee  übergehen.  Es  hat  sich  dabei  gezeigt,
daß  die  Chinarindenbäume  auf  ehemaligem  Kaffeeland
vorzüglich  gedeihen  und  daß  man  auch  Tee  auf
ehemals  mit  Kaffee  bestandenem  Boden  mit  bestem
Erfolg  anbauen  kann.  Diese  Erfahrungen  mögen
für  die  Zukunft  der  Plantagenwirtschaft  in  Deutsch-Ostafrka
  von  einiger  Bedeutung  sein.  Dort  hat
sich  für  verschiedene  größere  Unternehmungen  die
Notwendigkeit  ergeben,  einen  Ersatz  für  den  in
einigen  Lagen  stark  bedrohten  Kaffee  zu  gewinnen
und  durch  Einführung  einer  anderen  rentablen
Kultur  drohenden  Ausfällen  für  die  Zukunft  vorzubeugen.
  In  anderen,  der  Plantagenkultur  noch  nicht
erschlossenen,  jedoch  aussichtsvollen  Gebieten  —  wie
zum  Beispiel  das  Kondeland  und  gewisse  Zonen  am
Kilimandjaro  —  wird  man  überhaupt  gut  tun,  von
vornherein  auf  Neuanlagen  von  Kaffeeplantagen  zu
verzichten,  weil  der  Kaffee  bei  den  jetzigen  Preisen
den  Transport  zur  Küste  aus  jenen  entlegeneren
Gebieten  nicht  würde  tragen  können.

Beim  Studium  der  javanischen  Kulturen  bin
ich  zu  der  Uberzeugung  gelangt,  daß  an  die  Einführung
  des  Teebaues  in  Ostafrika  vorläufig  nur  in
bescheidenstem  Umfange  gedacht  werden  kann,  weil
dieser  Betrieb  ein  zu  umfangreiches  und  gut  geschultes
Arbeiterpersonal  verlangt.

Anders  liegen  die  Verhältnisse  für  die  Chinakultur.
  Sie  ist  billig,  läßt  sich  mit  verhältnismäßig
geringem  und  unausgebildetem  Personal  betreiben
und  wird  auch  für  lange  Zeit  rentabel  bleiben,  da
eine  Uberproduktion  schon  allein  des  steigenden
Chininbedarfs  wegen  nicht  zu  erwarten  steht.  Die
Rinden  würden  auch  weitere  Transporte  zur  Küste,
wie  z.  B.  vom  Kilimandjaro  über  die  Ugandabahn,
sehr  wohl  tragen  können.  Die  Inangriffnahme  der
Chinarindenkultur  in  Ostafrika  sollte  meines  Erachtens
  mit  besonderem  Nachdruck  betrieben  werden,
und  zwar  —  wie  ich  demnächst  in  einer  besonderen

626

 

Schrift  darzulegen  versuchen  werde  —  durch  Einrichtung
  einer  Versuchsplantage  seitens  des  Gouvernements.
  Diese  Pflanzung  müßte  unter  ständiger
Kontrolle  des  Biologisch-Landwirtschaftlichen  Instituts
Amani  stehen  und  mindestens  solange  von  dem
Gouvernement  erhalten  werden,  bis  eine  bestimmte
Basis  für  die  weitere  Ausdehnung  dieser  Kultur  in
Usambara  und  anderen  geeigneten  Bergländern  Ostafrikas
  gewonnen  sein  wird.

Das  gleiche  Verfahren  scheint  mir  für  die  Einführung
  der  Guttaperchakultur  in  Kamerun  empfehlenswert
  zu  sein.  Dort  könnte  durch  den  Botanischen
Garten  von  Viktoria  eine  eigene  kleinere  Guttapflanzung
  angelegt  und  geleitet  werden.  Denn  auch
für  diesen  Betrieb  müßten  in  neuen  Gebieten  neue
Erfahrungen  gesammelt  werden,  wie  beim  Anban
der  Chinarinden.

Ob  es  sich  in  den  deutschen  Kolonieen  empfehlen
würde,  nach  dem  Vorbilde  der  holländischen  Regierungs-Plantagen
  aus  kleineren  Versuchsfarmen  allmählich
umfangreiche,  für  die  Regierung  gewinnbringende
und  von  ihr  geschäftlich  auszunutzende  Unternehmungen
zu  schaffen,  erscheint  mir  zweiselhaft.  Doch  könnte
ja  zur  gegebenen  Zeit  je  nach  Lage  der  Verhälmisse
durch  Verkauf  oder  Verpachtung  der  Anlogen,
eventuell  auch  durch  Ausfuhrzölle  auf  hochwertige
Produkte  ein  beträchtlicher  Teil  der  Unkosten  wieder
eingebracht  werden.

Über  die  Kultur  der  Kokopflanze  und  ihre
Ergebnisse  hat  man  auf  Java  sehr  widersprechende
Erfahrungen  gemacht.  Ein  auf  der  Regierungs-China-Plantage
  Tjinjiroan  (bei  etwa  1600  m  Meereshöhe
  und  einem  durchschnittlichen  jährlichen  Regenfall
  von  2600  mm)  gemachter  Versuch  ist  gescheitert;
dagegen  betreibt  die  Pflanzung  Soembersarie  am
Smeru  in  Ostjava  (bei  800  m  Meereshöhe  und
4000  mm  Regenfall)  die  Kokakultur  mit  gutem
Erfolg.  Man  will  dort  bis  2  pCt.  Kokain  aus
den  jungen  Blättern  erhalten  haben.  Dem  Vernehmen
  nach  besteht  auch  bei  Soekaboemi  in  Westjava
  eine  größere  Kokapflanzung.

Während  meines  Aufentholtes  in  Buitenzorg
konnte  ich  —  dank  der  dauernden  Unterstützung  der
Gartenverwaltung  —  dem  Gouvernement  von  Samoa
und  der  Katholischen  Mission  vom  Heiligen  Geist
in  Potsdamhafen  wertvolle  Sortimente  lebender
Nutzpflanzen  übersenden.  Ferner  erhielten  die  Botanische
  Zentralstelle  für  die  Kolonien  in  Berlin  und
das  Bieologisch-Landwirtschaftliche  Insttut  in  Amani
Sämereien  von  je  etwa  200  Arten  in  Buitenzorg
kultivierter  Pflanzen,  und  endlich  konnte  ich  12  Wardsche
Kästen  mit  wertvollen  lebenden  Nuptpflanzen  Javas
persönlich  an  das  genannte  Institut  im  Amani  überführen.
  Das  Königliche  Botansche  Museum  in
Berlin  erhielt  eine  umfangreiche  Sammlung  blattbewohnender
  Flechten  und  Algen,  sowie  in  Alkohol
eingelegter  tropischer  Früchte  nebst  dem  zugehörigen
Herbarmaterial;  für  das  Kaiserliche  Gesundheitsamt
beschaffte  ich  eine  Sammlung  von  Produkten  tropischer
        <pb n="721" />
        Heil-  und  Nutzpflanzen  und  Material  von  Krankheiten
  der  wichtigsten  auf  Java  kultivierten  Gewächse.

Zum  Schlusse  möchte  ich  nicht  unterlassen  hervorzuheben,
  daß  ich  mich  während  meines  Aufenthaltes
  auf  Java  der  weitgehendsten  Unterstützung
seitens  des  damaligen  Kaiserlichen  Generalkonsuls  in
Batavia,  Herrn  von  Syburg,  zu  erfreuen  hatte,  und
daß  mich  sämtliche  Beamten  des  Botanischen  Gartens
in  Buitenzorg  und  der  Regierungsplantagen  bei
meinen  Arbeiten  in  zuvorkommendster  Weise  gefördert
  haben.

Auf  der  Reise  von  Java  nach  Deutsch-Ostafrika,
wo  ich  im  Auftrage  des  Kaiserlichen  Gouvernements
die  dort  auftretenden  Getreidekrankheiten  zu  bearbeiten
  hatte,  machte  ich  in  Singapore  und  in
Aden  einen  je  achttägigen  Aufenthalt.  In  Singapore
  widmete  ich  mich  dem  Studium  des  dortigen
großen  botanischen  Gartens  und  der  Vegetationsverhältnisse
  des  Urwaldes.  Bei  dieser  Gelegenheit
lernte  ich  die  dortigen  Kulturversuche  mit  Guttaperchapflanzen
  kennen,  die  sich  zwar  nicht  im  entferntesten
  mit  den  analogen  Anpflanzungen  der
Holländer  auf  Java  vergleichen  lassen,  für  mich
aber  immerhin  eine  lehrreiche  Ergänzung  meiner
Kenntnisse  lieferten.

Von  Aden  aus  unternahm  ich  eine  kleine  Reise
in  das  Hinterland  zum  Studium  der  Wüstenflora
und  der  südarabischen  Oasen-Kulturen.

 

Maschinen  zur  exportfähigen  Bereitung  der  Produkte
der  ölpalme.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  versendet
folgende  Mitteilung:

Ein  kolonialer  Erfolg  von  bahnbrechender  Bedeutung
  für  die  Olpalmenkultur  in  West=  und  Zentralafrika
  ist  durch  die  Lösung  der  Preisaufgabe  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  auf  Erfindung
einer  maschinellen  Bereitung  der  Produkte  Palmöl
und  Palmkerne  erzielt.  Die  Olpalme  Elaeis  Guinensis
ist  nach  Professor  Preuß,  dem  bisherigen  Leiter  des
botanischen  Gartens  zu  Victoria,  die  einzige  Nutzpflanze
  der  Welt,  welche  ohne  Kultur  in  ununterbrochener
  Zeitfolge  viele  Jahrzehnte  hindurch,  und
ohne  die  geringste  Erschöpfung  zu  zeichen,  reiche
Erträge  liefert.  Der  jährliche  Export  von  Palmöl
und  Palmkernen  beträgt  heute  über  50  Millionen
Mark,  an  dem  Togo  und  Kamerun  allein  mit  etwa
7  Millionen  Mark  beteiligt  sind.  Dabei  wurden
die  Produkte  bisher  ausschließlich  in  primitivster
Weise  durch  die  Eingeborenen  mit  der  Hand  bereitet;
etwa  zwei  Drittel  des  in  den  Früchten  enthaltenen
Palmöls  geht  bei  der  jetzigen  Bereitungsart  einfach
verloren.

Die  maschinelle  Erntebereitung  war  ein  Problem,
welches  seit  langer  Zeit  die  Maschinenfabriken  aller
interessierten  Kolonialstaaten,  insbesondere  Englands,
beschäftigte,  ohne  zu  wirklich  praktischen  Resultaten

627

 

zu  führen.  Um  den  Komiteepreis  bewarben  sich
ursprünglich  80  deutsche  Maschinenfabriken.  Die
Prüfungskommission,  bestehend  aus  hervorragenden
Vertretern  unserer  Kameruner  und  Togo-Firmen  und
einem  Maschinenfachmann,  erkannte  den  Preis  von
1500  Mk.  dem  Maschinenfabrikanten  Fr.  Haake  in
Berlin  zu.  Die  Haakeschen  Maschinen  ermöglichen
die  doppelte  bis  dreifache  Ausbente  an  Palwmöl.
Der  Olgehalt  des  Fruchtfleisches  wird  insgesamt  auf
22  PCt.  geschätzt;  7  pCt.  werden  nach  Preuß  beie
der  primitiven  Bereitung  durch  die  Eingeborenen
gewonnen,  während  die  maschinelle  Bereitung  nunmehr
  eine  Ausbeute  von  15  bis  18  pCt.  ermöglicht.
Für  die  praktischen  Bersuche  hatte  die  Kolonialabteilung
  des  Auswärtigen  Amtes  größere  Mengen
frischer  Olfrüchte  zur  Verfügung  gestellt.  Die  Bereitung
  der  Produkte  durch  die  neu  erfundenen
Maschinen  wird  in  folgender  Weise  bewirkt:

Zur  Trennung  des  ölhaltigen  Fruchtfleisches  von
dem  harten  Samen  werden  zwei  mit  scharfen,  messerartigen
  Leisten  besetzte  Trommelflächen  verwendet,
welche  sich  gegeneinander  bewegen  und  hierbei  das
Fleisch  von  den  Samen  abreißen;  die  Samen  werden
rein  aus  der  diesbezüglichen  Maschine  herausgenommen,
  die  Fleischfaser  wird  in  dem  Spülwasser
gesammelt.  Die  ölhaltigen  Fasern  werden  in  einen
erwärmten  Preßiopf  gefüllt  und  mittels  einer
hydraulischen  oder  Spindelpresse  ausgepreßt.  Die
Zertrümmerung  der  Samen  erfolgt  durch  Anwendung
von  Zentrifugalkraft,  indem  die  Samen  durch  eine
rotierende  mit  Leisten  besetzte  Scheibe  gegen  feststehende
  Flächen  geworfen  werden;  das  Produkt
fällt  auf  ein  schrägliegendes  Transportband,  von
dem  die  ganzgebliebenen  Kerne  abrollen,  während
die  Schalen  mitgenommen  und  oben  abgeworfen
werden.  .

Die  Lösung  der  Preisaufgabe  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  bedeutet  nach  zwei  Richtungen
hin  einen  Erfolg.  Die  maschinelle  Bereitung  wird
in  unseren  Kolonien  einwirken  auf  eine  erheblich
vermehrte  Produktion  und  Ausfuhr  von  Palmöl  aus
den  vorhandenen  Beständen,  sie  wird  eine  weitere
Ausbreitung  der  Kultur  durch  die  Eingeborenen  zur
Folge  haben  und  zugleich  die  Grundlage  bilden  für
eine  durch  Europäer  zu  betreibende  Olpalmen-Plantagenkultur.
  Bemerkt  sei  hierbei,  daß  der
deutsche  Markt  für  Olprodukte  außerordentlich  aufnahmefähig
  ist,  der  deutsche  Konsum  von  Olprodukten
beträgt  jährlich  etwa  200  Millionen  Mark  und  ist
fortgesetzt  im  Steigen  begriffen.  Die  Ausbreitung
der  Olpalmenkultur  wird  natürlich  wesentlich  von
dem  Bau  von  Eisenbahnen  in  unseren  westafrikanischen
Kolonien  abhängen.

Die  Lösung  der  Preisaufgabe  stellt  außerdem
einen  ersten  Erfolg  unserer  jugendlichen  Kolonial=Maschinenindustrie
  dar  und  wird  nicht  verfehlen,  die
Aufmerksamkeit  des  Auslandes,  insbesondere  unserer
west=  und  zentralafrikanischen  Nachbarn,  auf  diesen
neuen  deutschen  Industriezweig  zu  lenken.
        <pb n="722" />
        Titeratur.

Oberreichsanwalt  Dr.  J.  Olshausen:  Die  Auslieferungs=
  und  Konsularverträge  des  Deutschen
Reichs.  —  Die  Reichsstrafgesetzgebung  für  die
deutschen  Konsulargerichtsbezirke  und  Schutzgebiete.
(Band  VIII  und  IX  der  Strafgesetzgebung  des
Deutschen  Reichs,  Textausgabe  mit  Anmerkungen.
Franz  Vahlen,  Berlin.)

Wer  sich  mit  kolonialen  Rechtsfragen  beschäftigt,
wird  sein  Interesse  namentlich  dem  zweiten  der  vorgenannten
  beiden  Bändchen  zuwenden,  das  die  Reichsstrafgesetzgebung
  für  die  Konsulargerichtsbezirke  und
Schutzgebiete  enthält.  Es  war  nicht  die  Aufgabe  des
Herausgebers,  alle  Strafbestimmungen  zu  sammeln,
die,  in  Verordnungen  und  Verfügungen  zerstreut,  für
die  einzelnen  Schutzgebiete  gelten;  er  hat  sich  auf
diejenigen  Vorschriften  kriminalistischen  Inhalts  beschränkt,
  die  durch  Reichsgesetze  für  unsere  Kolonien
gegeben  sind  oder  zwar  auf  der  Verordnungsgewalt
beruhen,  aber  eine  allgemeinere  Bedeutung  beanspruchen
  können.  In  dieser  Beziehung  ist  die  Aufnahme
  der  das  Bergwesen  in  Deutsch=  Südwestafrika
und  Deutsch-Ostafrika  betreffenden  Verordnungen  bemerkenswert.
  Eingehend  berücksichtigt  ist  ferner  die
Regelung  des  militärischen  Strafrechts,  und  besonders
hervorzuheben  ist  die  am  Schluß  gebotene  Zusammenstellung
  der  Auslieferungsverträge,  die  sich  auf  die
Schutzgebiete  beziehen.  Der  Text  der  abgedruckten
Vorschriften  ist  von  kurzen,  präzis  gefaßten  Anmerkungen
  begleitet,  die  auch  dem  ferner  Stehenden  einen
raschen  Einblick  in  das  System  des  behandelten
Rechtsstoffs  ermöglichen.  —  Nicht  nur  einen  Grundriß,
  sondern  ein  vollständiges  Repertorium  enthält
Band  VIII  der  Sammlung,  der  die  sämtlichen  in
Kraft  befindlichen  Auslieferungs=  und  Konsularverträge
des  Deutschen  Reichs  und  die  Auslieferungsverträge
der  Bundesstaaten  umfaßt.  Die  kurzen  Anmerkungen
werden  auch  hier  zur  Orientierung  wesentlich  beitragen.


 

Die  deutsche  Südpolar-Expediton  auf  dem
Schiff  „Gauß“.  Bericht  über  die  wissenschaftlichen
Arbeiten  seit  der  Abfahrt  von  Kerguelen  bis  zur
Rückkehr  nach  Kapstadt  und  die  Tätigkeit  auf  der
Kerguelen-Station.  Mk.  6,—.  E.  S.  Mittler
und  Sohn,  Berlin.

Nach  mehr  als  zweijähriger  Abwesenheit  kehrt
die  deutsche  Südpolar  =  Expedition  auf  dem  Schiff
„Gauß“  wieder  in  die  heimischen  Gewässer  zurück,
aber  vorausgeeilt  sind  ihr  die  Berichte,  welche  die
einzelnen  Teilnehmer  an  das  Reichsamt  des  Innern,
als  ihre  vorgesetzte  Behörde,  gerichtet  haben.  Die
ausführliche  Bearbeitung  der  wissenschaftlichen  Resultate
  dürfte  noch  Jahre  der  Tätigkeit  in  der  Heimat
erfordern,  und  die  Veröffentlichung  dann  voraussichtlich
  in  einer  Form  erfolgen,  die  sich  im  wesentlichen
an  Fachgelehrte  wendet.  Es  war  daher  ein  glücklicher
  Gedanke,  die  eingegangenen  Berichte  sofort,  noch

628

 

ehe  die  Expedition  selbst  den  Boden  der  Heimat  betreten
  hatte,  in  Druck  zu  geben  und  als  b.  Heft  der
„Veröffentlichungen  des  Instituts  für  Meereskunde
und  des  Geographischen  Instituts  der  Universität
Berlin“  erscheinen  zu  lassen.  Diese  Berichte  geben
in  gemeinverständlicher  Form  ein  anschauliches  Bild
von  dem  ußeren  Verlauf  der  Expedition,  von  der
Tätigkeit  der  einzelnen  Mitglieder  und  den  wissenschaftlichen
  Ergebnissen  ihrer  Arbeiten.

Erich  v.  Salzmann:  Im  Sattel  durch  Zentralasien;
  6000  Kilometer  in  176  Tagen.  Mit
185  Abbildungen.  Mk.  5,—.  Dietrich  Reimer,
Berlin.

Der  Verfasser  dieses  fesselnden  Buches  war
Offizier  im  ostasiatischen  Expeditionskorps  und  erwirkte
  die  Erlaubnis,  im  Januar  dieses  Jahres  auf
dem  Landwege  nach  Hause  zurückzukehren.  Sein  Ritt
führte  ihn  von  Tientsin  über  die  Universitätsstadt
Taiyuanfu  und  die  alte  Kaiserstadt  Hsi  Ngan  Fu,
durch  die  Provinz  Schensi,  die  Steppen  Kansus,  die
Wüste  Gobi  und  Chinesisch-Turkestan  nach  Kaschgar
und  dann,  das  Alaigebirge  überschreitend,  nach  Andischan
  in  Russisch-Turkestan,  von  wo  aus  er  mit
der  Bahn  zurückkehrte.  Der  Verfasser  will  kein
Forschungswerk  bieten,  sondern  nur  erzählen,  was  er
im  sernen  Osten  und  auf  dem  Wege  ins  Innere
Asiens  gesehen  und  erlebt  hat.  Das  Werk  soll  weitere
  Ausklärung  darüber  bringen,  was  Mann  und
Pferd  in  1764tägigem  Ritt  über  eine  Strecke  von
annähernd  6000  Kilometern  durch  Wüsten  und  Schneeberge,
  in  Hitze  und  Kälte  und  nur  mit  den  denkbar
einfachsten  Hilfsmitteln  ausgestattet,  zu  leisten  vermögen.
  So  bescheiden  er  selbst  von  seiner  Leistung
spricht,  so  ist  doch  Herr  v.  Salzmann  der  erste  Europäer,
  der  in  so  kurzer  Zeit  mit  so  geringem  Gefolge
diese  gewaltige  Strecke  zu  Pferde  zurückgelegt  hat.
Dabei  fand  er  noch  immer  Zeit  und  Kraft,  ein  ausführliches
  Tagebuch  zu  führen,  allerhand  Jagdabenteuer
  zu  bestehen  und  eine  Fülle  höchst  interessanter
photographischer  Aufnahmen  zu  machen.

 

Karl  Wied:  Leichtfaßliche  Anleitung  zur  Erlernung
der  türkischen  Sprache.  Dritte  verbesserte  Auflage.
Mk.  2.—.  A.  Hartleben,  Wien  und  Leipzig.

Die  dritte  Auflage  dieses  Lehrbuches  der  türkischen
Sprache  ist  abermals  auf  das  genaueste  durchgesehen,
ergänzt  und  berichtigt  worden.  Den  Lernenden  so
schnell  wie  möglich  in  die  türkische  Umgangssprache
einzuführen  und  ihn  zum  Verständnis  leichterer  Lesestücke
  zu  befähigen,  war  der  Zweck,  den  der  Verfasser
bei  der  Ausarbeitung  des  Lehrbuches  vor  Augen
hatte.  Das  Buch  zerfällt  in  fünf  Hauptteile.  Der
erste  Teil  enthält  die  Grammatik  nebst  Aufgaben  zur
Emübung  derselben.  Nachdem  die  Grammatik  behandelt
  ist,  solgt  eine  Reihe  zusammenhängender
Übungen,  alle  in  leichtem  Stile  geschrieben.  Der
zweite  Teil  besteht  aus  Lesestücken.  Der  dritte  Teil
gibt  Anleitung  zum  Lesen  der  türkischen  Schrift  und
        <pb n="723" />
        Schlußaufgaben,  der  vierte  bietet  ein  türkisch-deutsches
Woörterverzeichnis  in  systematischer  Ordnung,  der
fünfte  Teil  endlich  enthält  ein  alphabetisches  deutschtürkisches
  Wörterverzeichnis.  Das  vorliegende  Buch
wird  allen,  die  sich  mit  der  melodischen  türkischen
Sprache  bekannt  machen  wollen,  ein  brauchbarer
Führer  sein.

629

 

Max  Eyth:  Im  Strom  unserer  Zeit;

Titeratur-erzeichnis.

aus  Briefen

eines  Ingenieurs.  1.  Band:  Lehrjahre.  Mit  82  warzen

und

4  farbigen  Bildern.

Mk.  5,—.

Carl  Winters

Universitätsbuchhandlung,  Heidelberg.

Otto  v.  der  Pfordten:  Das  offene  Fenster.  Mk.  4,—.
Carl  Winters  Universitätsbuchhandlung,  Heidelberg.

 

 

 

Perkehrs  -Machrichten.
Widerruflich  ist  genehmigt  worden,  daß  der  Dampfer  der  Linie  Kapstadt—Deutsch-Südwestafrika

bis  auf  weiteres  Kap  Croß  nicht  mehr  anläuft.

 

Die  Posthilfsstelle  in  Bethanien  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  1.  September  d.  Is.  in  eine
Postagentur  umgewandelt  worden  und  nimmt  seit  diesem  Tage  auch  am  Zeitungs=  und  Postanweisungsdienst
sowie  am  Nachnahmedienst  für  eingeschriebene  Briefsendungen  teil.

 

—

Bostdampffchifverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  am:  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  6  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Uen-Guinea.  ·  Matupi  42  Tage
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  Brindift  20.  Dezember  1  haribebteg3ze  42
Ben  (enolische  Schisse)  Berlinhafen  99.  18.,  22.  Dezember
5)  äinhasene  Fisch  Neapel  24.  Dezember  Fr.  Wilh.  Hafen  04  102  abds.
a  8  erbertshöhe,  Ma.]deutsche  Schiffe)  bertshöhe  454
i.  Stephansort  atupi  45  „
2.  Deutsch-  nakr#aseen020.  Nov.  4.  De92  16.20  Tage  (x.  20.  Rov.  1.  Dez.
a  nach  Tanga  Brindift.  22.  November  Tanga  18  Tage  102  abds.
(englische  Schiffe)
Marseille  10.  Dezember  Tanga  23  u.  21  Tage  8.  Dez.  10%  abds.
Neapel  uNov.,  4.  Dez.  essalam  17—22  Tg.
sgen  Schiff)  20.  NoP  Der  Daressalam  Ts  17.,  20.  Nov.,  1.  Dez.
Send  ¾  w  22.  November  Daressalam  20  Tage  abbs.
b  D  O  engli
)  ½  r  ektche  esetta  Marseille  10.  Dezember  Sansibar  18  Tage  8.  Deeember
Brind  «
(engzilsche  K  %  29.  November  Sansibar  22  Tage  W**
3  ——  Southampton  19.  Dezember  Swakopmund  28  und  18.  Dezember
6t  Ha.  !—  „il.  Schiffe  bie  Kap-  24  Tage  112  vms.
akalswater,  Karitib,  Kubas,,da##  Wor#
Olahandia,  t3  mann  ·  Dampfer)
#ee,ne  7*  Hamburg  13.  Dezember  Swakopmund  36  Tage  12.  Dez.  71  abds.
Stlakspunh,  1  Waldan,  Hamburg  30.  November  Swakopmund  30  Tage  29.  Nov.  717  abds.
berberg,  Windhut  So  ton  19.  Dezember  Lüderitzbucht  22  Tage  18.  Dezember
————.  ffe  K  112  oms.
d)  nach  Lüderiybucht,  Kubub.  iu
f  Hamburg  13.  Dezember  Swakopmund  36  Tage  12.  Dez.  71#  abds.
Hamburg  30.  November  ]Swakopmund  30  Tage  29.  Nov.  711  abds.
i*  134  —*  **  Fa  elh  bis  auf  weiteres  wie  unter  a)  mit  Ausnahme  der  Sendungen  für  Ramansdrift,  die  über
—  W*s  Southampton—  Kapstadt  geleitet  werden.  1
Neapel  27.  Dezember  Saipan  64  Tage  25.  Dez.  1088  abds.
4.  Marianen.  (englisches  Schiff)
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  #

er  Japan;  von

zehnmal  jährlich  mit  Segelsch  en.

okohama  weiter  acht=  bis
        <pb n="724" />
        630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  münssen  #s
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
·  schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
5.  Ramernn.
akwelchend  werden  zeleiter  Hamburg  10.  Dezember  Duala  19  Tage  9.  Dez.  71  abbs.
2)  Eenbungen  nach  dem  Tschad  Sguthauchton  12.  Dezember  Duala  17  Tage  10.  Dezember
Hegelier  (Diloa,  Garna)h)(dentsche  Schiffe)  —
Wer  un  poo  Krs:  Antwerpen  15.  Dezember  Duala  28  Tage  14.  Dez.  80  vms.
Liverpool  jeden  Sonnabenddeur#che  Schiffe)
d)  H  r  noch  "  W  —  21.  Due  24  Tage  1  No-  1  8  „
—  Boma  —  Ratadi  mburg  11.  Dezember  nala  32  Tage  Dezember  712
rt  ““#  Liverpool  5.  Dezember  Duala  24  Tage  8.  Dez.  128  nhm.
6.  Rarolinen,  Neapel  27.  Dezember  Jor  68  Tage  2.  Dez.  108  abds.
Palan  ·  Inseln.  (englisches  Schiff)  onape  54  Tage
Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  (täglich  aus  Berlin  7%9  abends)  über
Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalni  geleitet;  von  Dalni  ersoltt  die  Weiterbeförderung
mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesellschaft  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.
J.  NMiantschon.  Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.
Neapel  26.  Nov.,  10.  Dez.  Tsingtau  85—36  Tage4.  Nov.,  8.  Dez.
(wetsschen  iffe)  1025  abds.
e  #.  jeden  Sonntag  4Thingtau  37  Tage  jeden  Freitag
gaen  l  S  10  abds.
"  Neapel  27.  Dezemb  aluit  45  Ta  25.  Dez.  1086  abds.
8.  Marschafl-  Juseln.  (enaope  —.  zember  J  ge  ez
9.  gamoa.  E—NN————————  27.  Nov.,  18.  Dez.
San  Francisco)  112  vms.
amburg  10.  Dezember  Lome  16  Tage  9.  Dez.  712  abds.
outhampton  12.  Dezember  Lome  14  Tage  10.  Dezember
(deutsche  Schiffe)  ##abbs.
etteden  13.  Dezember  Lome  38  Tage  11.  Dezember  —
1  e  1
mburg  26.  November  Lome  28  Tage  24.  Nov.  712  abds.
10.  LCogo.  duerde  -  29.  November  Lome  24  Tage  27.  Nov.  In  abds.
eu  #
1  mburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mts.  71#  abds.
arseille  5.  jed.  Mts#  1  0  mittags  Cotonou  28  Tage  3.,  jed.  Mts.  10#äabds.
von  da  ab  Lbandverbindung
Bordeaux  15.  jed.  Mts.  110  ovms.  Cotonou  19  Tage  13.  jed.  Mts.  10%  abbts.

)  Den  durch  f  bezei
die  Befoͤrderung  auf  diesem

 

 

 

 

von  da  ab  Landverdindung

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

Aeten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

ege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

Die  Pest  in  fams

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fälg  Landungs-Von
  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
—.—-.t  *
Deutsch-enGuinea#.  Brindit  22.  November  Rarolinen  Neapel  ...  11.*  Dezember
Veapel...  24.*MNovember  ...  .  laber  Sibi  s  woͤchentlich.
deussch-onafrin...  Beindin  22.Nov.,  6.De.  Bastschon  über  Sibirien  mehrmals  wöchentich
Varseile  —.16.Nov.  17.  9  Marianen  ..  ..  Neapel  ..  11.-Dezember
Deutsch-Lüdwestafrika  #
4  nördl.  Teil  d.  Schuhgeb.  Southampton18.,  29.)November  H  Marschall--Juseln#  Neapel  11.8  Dezember
d)  südl.Teil  d.  Schutgeb.  Southampton,  22.  Nov.,  6.  Dez.  Samog  Queenstown  23  Nov.,  14.  Deg
.  .,  .
Kamevuu.......  Southampton  17.*,  29.*  jed.  Mts.
I#lpmouth.  ./  17.  Nov.,  1.  Dez.  oodo  Southampton)  17.°,  29.7  jed.  Mts

*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="725" />
        631  —

Schisfsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Lostdampfer  von  |  nach  bis  12.  November  1903.
„  Adolph  Woermann-  Lüderitzbucht  Homburs  am  29.  Oktober  in  Swakopmund.
„  Alexandra  Woermann“  Hamburg  amerun  am  12.  November  ab  Southampton.
„tAline  Woermann“.  Kap  Lopez  Hamburg  am  11.  November  in  Accra.
„Anna  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  11.  November  Dover  passiert.
„senn  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  4.  Noempber  in  Kotonou.
„Carl  Woermann“  Kemburg  Kotonou  am  10.  November  in  Axim.
„Eleonore  Woermann“  amerun  Hamburg  am  9.  November  ab  Duala.
„Ella  Woermann“  amburg  Assinie  am  23.  Oktober  in  Gr.  Bassam.
„Emilie  Woermann“.  Old  Calabar  Hamburg  am  9.  November  in  Accra.
„Ernst  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  November  in  Lagos.
„Gretchen  Bohlen“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  November  in  Teneriffe.
„Hedwig  Woermann“.  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Helene  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  November  in  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  13.  November  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  9.  November  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Kap  Lopez  Hamburg  am  6.  November  in  Conakry.
„Kurt  Woermann“  Kap  Lopez  ambur  am  2.  November  in  Duala.
„Lili  Woermann“.-  Hamburg  Old  Calabar  am  11.  November  in  Bonny.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  10.  November  in  Rufisque.
„Lothar  Bohlen“  Oamburg  Old  Calabar  am  7.  November  in  Madeira.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  12.  November  ab  Sekondi.
„Marie  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  10.  November  in  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  9.  November  in  Bonny.
„Melita  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  12.  November  in  Rotterdam.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  5.  November  in  Conakry.
„Paul  Woermann“  Hamburg  Benguela  am  12.  November  Cuxhaven  passiert.
„Thekla  Bohlen“.  Hamburg  Loanda  am  20.  Oktober  in  Teneriffe.

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Hamburg—Opefrika).

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Reichspofldampfer  von  nach  bis  18.  November  1903.
„Kronprinz".  Durban  Hamburg  am  5.  Nov.  von  Sansibar  abgegangen.
Prinzregent".  Delagoabai  Hamburg  am  3.  Nov.  von  Rottergam  abgegangen.
önig".  Hamburg  Beira  am  12.  Nov.  in  Durban  eingetfoffen
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  13.  Nov.  von  Tanger  abgegangen.
„Kanzler“  amburg  Delagoabai  am  10.  Nov.  in  Durban  eingetroffen.
„Herzog“  Lohurs  Delagoabai  am  11.  Nov.  von  Suez  abgegangen.
.-  Hamburg  Durban  am  6.  Nov.  in  Dmuiden  eingetroffen.
„Markgraf“"  Delagoabai  Hamburg  am  12.  Nov.  von  Marseille  abgegangen.
„General“  .  Hamburg  Durban  am  9.  Nov.  in  Mombassa  eingetroffen.
„Gouverneur".  Delagoabai  Hamburg  am  11.  Nov.  von  Mozambique  abgeg.
„Feldmarschau“  Beira  Hamburg  am  11.  Nov.  von  Las  Palmas  abgeg.

 

 

 

 

      

 

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Müller  aus  Keetmanshoop  hat  C§  h  VE  Halem

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für  die  im  nördlichen  Teile  von  kostenlos  nach  das  (ul)

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tin  Größe  von  0,1380  ha),  Summa
0,.2484  ha,  der  Flurkarte  Nr.  1  der
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Ansiedelung  Keetmanshoop  bezeichneten,
mit  einem  massiven  as-  und  einem
massiven  Geschäftshause  bebauten
Grundstücke  beantragt.

Gemäß  §  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  wer-Verlangen

  Sie

neueste  Preisliste  vebst

 

den  hiermit  aue  Diejenigen,  welche  das  Zeitschriften.  "  ’##  nder
Eigentum  oder  ein  anderes  zur  Eintragung
  in  das  Grundbuch  geeignetes  in  allen  Sprachen.  (#)  Onopnone
Recht  an  den  Grundstücken  in  Anspruch  —  Engros.  —  GCxporr.

nehmen,  aufgefordert,  ihre  Rechte  und
Ansprüche  bis  zum  (#4)
1.  Vebruar  1904

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Leipzig,  Gartenstr.  6.
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bei  dem  unterzeichneten  Gerichte  anzu-»

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melden  und  glaubhaft  zu  machen,  widrigenfalls
  die  Anlegung  des  Grund--Ruchtlatten
  Gohne  gu  Fit  auf  ühre
echte  und  Ansprüche  erfolgen  wir  "
Keetmanshoop,  den  26.  Sept.  1903.  F  arb  öl  D.  R.  P.  r-m—m—m—]  ——N  —
Kaiserliches  Bezirks  gericht.  deleon  zum  Anstrich  von  Brdeken,  Unter- 



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welche  für  bestimmte  Pläte  od.  Bezirke  Sociedad  Vinicola  (larragon  a),

in  u.  eecchn.
edarfsartikeln  übernehmen  würden

erhalten  unentgeltlich  Auskunft  durch  Hambu  rg.
das  Technische  Centralblatt,  Berlin
NW.,  Claudiusstr.  14d.  (29)

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  14,  Kochstraße  68—71.
Ausgegeben  am  16.  November  1908  um  6  Uhr  nachmitlags.

 

Prospekt  gratis

 

 

 

 

 

Hierzu  eine  Beilage.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Deransgegeben  in  der  solenial  ·  Abteilung  de-  Auswirien  Jullts.

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x2z  Jahrgang.  Gerlin,  1.  Dezember  1903.  NUummer  23.

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Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementopreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  detragt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  8,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich  =  Ungarn,  Mk.  8,75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W  12,  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Preioliste  für  1903  unter  Nr.  2151.)

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Inkrafttreten  der
Verfügung,  betreffend  Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener  mit  Eingeborenen,  vom  22.  Juli  1903
S.  633.  —  übersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  während

des  Geschäftsjahres  1902  S.  634.  —  Personalien  S.  635.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  636.  —  Deutsch-Ostafrika:  Farbige  Handwerker  in  den
Kolonien,  insbesondere  in  Deutsch-Ostafrika  S.  637.  —  Baumwollunternehmen  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
S.  639.  —  Kaffeeplantage  Sakarre  S.  639.  —  Kamerun:  Moliwe-Pflanzungsgesellschaft  S.  640.  —  Togo:  Förderung
  der  Baumwollkultur  S.  641.  —  Deutsch-Südwestafrika:  Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine
Reise  nach  dem  Norden  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiets  (II.)  S.  641.  —  Ein  Bur  über  Deutsch-Südwestafrika
  S.  646.  —  Deutsch-südwestafrikanischer  Marmor  S.  646.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Seidenzucht

 

 

 

 

auf  Neupommern  S.  647.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antisklaverei-Bewegung
S.  647.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bericht  des  Oberförsters  Dr.  v.  Eschstruth
über  eine  Bereisung  Britisch-Südafrikas  (III.  Schluß)  S.  649.  —  Errichtung  einer  Agrikulturabteilung  für
Britisch-Ostafrika  S.  652.  —  Eingeborenenkulturen  der  englischen  Goldküste  S.  653.  —  Kautschukgewächse  am
Tschadsee  und  Schari  S.  653.  —  Die  Lagosbahn  S.  653.  —  Verschiedene  Mitteilungen:  Koloniale
Stipendien  S.  653.  —  D.  Bruce  über  die  Schlafkrankheit  S.  654.  —  Schlangengist  und  Heilserum  gegen

Schlangenbiß  S.  654.  —  Bitte  um  photographisches  Material  für  Projektionsvorträge  im  Kolonial-Museum
S.  655.  —  Lehrkurse  für  Beamte  des  Kongostaats  S.  655.  —  „Gold  dredging“  S.  655.  —  Versteigerung  westafrikanischer
  Baumwolle  in  Havre  S.  656.  —  Literatur  S.  656.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  657.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  657.  —  Fahrplan  des  Postdampfers  „Oceana“  der  Jaluit-Gesellschaft  in  Hamburg  für  das  Jahr  1904
S.  659.  —  Fahrplan  der  Reichspostdampfer-Linien  des  Norddeutschen  Lloyd  für  das  Jahr  1904  S.  660.

 

 

Amtlicher  Teil.

Gesehe;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Gonverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Inkrafttreten
der  Verfügung,  betr.  Nechtsgeschäfte  und  Nechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener
mit]  Eingeborenen,  vom  23.  Juli  1903.  Vom  3.  Oktober  1903.

Gemäß  §  13  Absatz  1  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  23.  Juli  1903,  betreffend
Rechtsgeschäfte  und  Rechtsstreitigkeiten  Nichteingeborener  mit  Eingeborenen  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
  (Kolonialblatt  Nr.  15  vom  1.  August  1903,  S.  383),  wird  hiermit  bestimmt,  daß  die  genannte
Verfügung  am  1.  November  für  das  Schutzgebiet  in  Kraft  tritt.

Windhuk,  den  3.  Oktober  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Leutwein.
        <pb n="728" />
        —  634  —

ũbersicht  ũber  die  Geschaͤfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  des  deutsch-oftafrikanuischen
Schutzgebietes  während  des  Geschäftsjahres  1902.“")

I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

 

 

 

Aus  Davon
.  2  —  ————“
Es  waren  anhängig:  ot  EH  —  2  #
22  F.
—
A.  Bürgerliche  Rcchtsstreitigleiten,  und  zwar.  «  .
a)  Berufungen  .  5  18  23  20  3
b)  Beschwerden  .....  ........  —  11  11  11
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ......  ........  —  —  —  —  —
C.  Strafsachen  und  zwar:
à)  Lemfungeg  2  14  16  14  2
b)  Beschwerden  .....  —  2  2  2  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  —  —  —  —

 

 

 

ll.GerichnbarkeitdesBekirksgerichtskuparesfalam.

—-  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

R
S
—
1
*

 

Es  waren  anhängig:  ô4  Z8  2  8253
Sa  781  S  153  25
—  E55
"  "!
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1  reze  e,  einschließlich  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  30  147  1771381  46
2.  Sonstige  Rechtssachen,  und  zwar:
Arreste  und  einstweilige  berfügungen  —  86  36  36  —
Rechtshilfesachen  ....  7  79  86  85  1
wan  bvollstreckungen  —  130  130  130  —
nsachen.  —  199  199  199  —
Sa  nesachen  —  57  57  57  —
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  enbingigen  Nochtsstreites  .  —  3  8  3  —
Von  den  Sachen  zu  1  gehörten  zur  Zustandig!  eit
3  des  Richters  12  10416  93  23
des  Gerichts  18  43  61  38  23
B.  Konkurssachen  ..................  6  5  11  1  10
O.  Ekaassachen,  und  zwar:
Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  ....  —  15  15  15  —
1  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  5  21  26  21  5
Davon  Privatklagen  2  3  5  5  —
8.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittkungsfachen.  4  57  61  57  4

4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters
In  den  Sachen  zu  2  fanden  bHauwtwerhandlungen  fett
a)  ohne  Beisitzer
b)  mit  Beisitzen
Privatklagen  wurden  zurückgenommen
"*  durch  Beschluß  zurückgewiesen.  ......  .
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar  1
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  ..  ......  .
2Erbtetlungen.
ZEmtragungenund  Ldschungen  im  Grundbuch
4.  Testamente

1111
t—A
1  #re
oo  S

1—

 

5.  Nachlaßregulierungen.
5a  Erbscheine  .  ..
6.  Eintragungen  in  das  Handelsre  z-7.

  igen  Gerichtsbarkeit

HIEIIIE
—-m-SSi

l——
11  I

Sonstige  Handlungen  der  freiwi

 

 

 

 

*)  Vergleiche  Deutsches  Kolontalblatt  1902,  S.  234.
        <pb n="729" />
        —  635  —

III.  —  des  —  F  zu  —

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  *s  "  57  #
2  15  22s  238
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten,  und  zwar:
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden-,  Ehe-  und  Entmündigungssachen  43“  109  82  27
2.  Sonstige  Sachen,  und  zwar:
a)  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .......  1  20  21  18  3
b)  Rechtshilfesachen  .......  —.96  96  95  1
c)  Mahnsachen  .............  —I49  49  49  —
d)  Zwangsvollstreckungssachen  .............  —l39  39  39  —
e)  Sühnesachen  2  30  32  32  —
f)  Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhansigen  nechsstres  —.  —  —  —  —
g)  Sicherung  des  Beweises.  —  3  3  3  —
11)Wechsclproteste.  .....  —  —  —  —  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  ur  BZustandigleit:
a)  des  Richters  ..  .....  24  2822  306286  20
b)  des  Gerichts  22  21  43  32  11
B.  Konkurssachen  .  4  1  5  2  3
C.  Strassachen,  und  zwar:  «
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  5  5  5  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  auptverfahren  zu  eröffnen  war  12  16  28  16  12
Darunter  Privatklagen  1  3  4  —
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen  —  Ermittlungssachen  60  64  51  13
4.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  nicht  zu  eröffnen  war  (cinftellnngen,
Buruckweslungen,  Zurücknahmen))  .  —531  31  81  —
n  den  Sachen  zu  2  fanden  deupwerhandiungen  fatt  —  23  23  23  —
Davon  a)  ohne  Beisitzer  .  —  12  12  12  —
b)  mit  Beisitzen  —  11  11  11  —
D.  Sachen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:
Vormundschafts=  bezw.  Mlegschaftssachen  .  2  1  8  —  8
Erbteilungen  .  .  —  —  —  —  —
3.  Testamente  und  Erbverträge  —  —  —  —  —
4.  Nachlaßregulierungen.  16  11  27  12  15
5.  Erbbescheinigungen  —  3  3  3  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —i5  5  5  —
7.  Sonstige  Akte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  5  75  75  —
K.  Grundbuchsachen  1  11144  Z
(Eintragungen  in  das  vorläufige  Hypothekenregister)  —  7  7  7  —

 

 

 

 

 

 

1
i

Personalien.
Kaiserliche  Schutgtruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch=  Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  14.  November  1903.
v.  Fiedler,  Hauptmann  und  Kompagniechef,
Abel,  Oberleutnant,
Meixner,  Stabsarzt,  beauftragt  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Oberstabsarztes  bei  der  Schutztruppe,

  und
Dr.  Schelle,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  1½/  Jahre  genehmigt.
Schutztruppe  für  Südwestafriko.
A.  K.  O.  vom  14.  November  1903.

Bauszus,  Oberleutnant,  am  18.  November  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
19.  November  d.  Is.  im  Torgauer  Feldartillerie-Regiment  Nr.  74  angestellt.

Schüle,  Leutnant,  am  27.  November  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  28.  November
  d.  Is.  im  3.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  138  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  14.  November  1903.

v.  Möllendorff,  Oberleutnant,  am  18.  November  d.  Is.  aus  der  Schuptztruppe  ausgeschieden  und  mit
dem  19.  November  d.  Is.  im  Grenadier-Regiment  Prinz  Carl  von  Preußen  (2.  Brandenburgkschen)
Nr.  12  angestellt.
        <pb n="730" />
        636

Houben,  Oberleutnant,  am  28.  November  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  29.  No—
vember  d.  Is.  im  Füsilier-Regiment  Fürst  Karl  Anton  von  Hohenzollern  (Hohenzollernschen

Nr.  40  angestellt.

Graf  v.  Stillfried  u.  Rattonitz,  Leutnant,  am  30.  November  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden
und  mit  dem  1.  Dezember  d.  Is.  im  Königin  Elisabeth  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  3  angestellt.

Berké,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt  be  fördert.

VWVoo000  V07VVVVWVVW7077777757077W7W777777V  V7VVWVV  WTVvyooF

Nichtamtlicher  Teil.

Personal  ·  Nachrichten.

Deutsch-Ostafrika.
Der  Professor  Dr.  Vosseler,  der  Regierungssupernumerar
  Freitag  und  der  Eisendreher

Skrzypczyk  sind  in  Deutsch-Ostafrika  eingetroffen.

Der  Kassenbeamte  Sellier  hat  die  Wiederausreise
  nach  Deutsch-Ostafrika  angetreten.

Der  Marine-Oberingenieur  Chrapkowski,  der
Lehrer  Rutz  und  der  Schreiber  Weinberger  sind
mit  Heimatsurlaub  aus  Deutsch--Ostafrika  eingetroffen.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  20.  November  1903  von  Neapel  aus  angetreten:
Leutnant  Kramer,  Sanitätssergeant  Ludszuweit.

Mit  Heimatsurlaub  find  eingetroffen:  am  17.  November
  1903  in  Brindisi  Leutnant  Lademannz;
am  23.  November  1903  in  Neapel  Oberleutnant
Küster,  Stabsarzt  Dr.  Exner  und  Unteroffizier
Ueberück.

Ramerun.
Der  Assessor  Fehler,  der  Bureauhilfsarbeiter
Röhr  und  der  Gärtner  Stoeßel  haben  die  Ausreise
  nach  Kamerun  angetreten.

Der  Assessor  Kirchhof  und  der  Stationsleiter
Dr.  Rigler  sind  in  Kamerun  eingetroffen.
Cogo.
Der  Kanzler  von  Togo,  Regierungsrat  Graf
v.  Zech,  ist  am  27.  September  d.  Is.  in  Togo
wiedereingetroffen.

Der  Gerichtsassessor  Hausen  hat  die  Ausreise
nach  Togo  angetreten.
Lüdwestafrika.
Der  ständige  Hilfsarbeiter  in  der  Kolonial=Abteilung
  des  Auswärtigen  Amtes,  Legationsrat
Hoepner,  hat  Anfang  November  eine  Informations= 



reise  nach  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  auf
dem  Wege  über  Kapstadt  angetreten.

Der  Hauptsteueramtsassistent  Nörr  und  der
Geheime  Sekretariatsassistent  Mettke  find  in  Deutsch-Südwestafrika
  eingetroffen.

Der  Kommissar  der  deutsch-englischen  Grenzkommission,
  Oberleutnant  Döring,  ist  nach  Beendigung
  der  Arbeiten  aus  dem  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  nach  Deutschland  abgereist.

Der  Kaufmann  Tümler  ist  im  Schugtzgebiet  von
Deutsch-Südwestafrika  als  Meßgehilfe  für  die  Eisenbahnvermessung
  angenommen  worden.

 

 

Der  Hauptmann  a.  D.  Freiherr  v.  Honwald
ist  als  Zollbeamter  in  Lüderitzbucht  seitens  des
Gouvernements  von  Deutsch-Südwestafrika  angenommen
  worden.

Der  bisher  beim  Hafenamt  in  Swakopmund
beschäftigt  gewesene  Landmesser  Hümann  ist  der
Eisenbahnverwaltung  des  Schutzgebiets  von  Südwestafrika
  überwiesen  worden.

Der  Regierungstierarzt  Götze,  der  Vermessungstechniker
  Schramke,  der  Lehrer  Otto  in  Keetmanshoop
  und  die  Zivilpolizisten  Kopp  und  Sperlich
sind  aus  dem  Dienst  des  Schutzgebiets  von  Deutsch-Südwestafrika
  ausgeschieden.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
30.  November  1903  von  Hamburg  aus  angetreten:
Stabsarzt  Dr.  Hummel,  die  Unteroffiziere  Bunge,
Reese,  Scholz,  Westphal  und  Wolf  sowie  der
Sanitätsunteroffizier  Schmidt.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  19.  November  1903
in  Bremerhaven  eingetroffen:  Oberleutnant  Woerner.

Lamoa.
Der  Gouvernementssekretär  Wilmans
Samoa  wiedereingetroffen.

ist  in
        <pb n="731" />
        637

Nachrichten  aus  den  deulschen  Schuhgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deufsch-Pltafrika.

Farbige  DBandwerker  in  den  Kolonien,  insbesondere  in
Deutsch-  Ostafrita.

Wir  haben  bereits  früher  (vgl.  u.  a.  Kol.  Bl.
1899  S.  207  f.)  auf  die  große  Bedeutung  der
Heranziehung  und  Ausbildung  farbiger  Handwerker
für  die  Schutzgebiete  hingewiesen.  Inzwischen  sind
in  die  Etats  für  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  für
die  Heranbildung  farbiger  Handwerker  namhafte
Beträge  eingestellt  worden.  Wie  notwendig  und
zweckmäßig  derartige  Aufwendungen  sind,  zeigen  die
nachstehenden  Mitteilungen,  welche  wir  einem  Bericht
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  entnehmen:

Der  Ersatz  der  weißen  Handwerker  durch  Farbige
ist  schon  seit  Jahren  gewünscht,  aber  infolge  vieler
nur  schwer  zu  überwindender  Schwierigkeiten  erst
in  den  letzten  drei  Jahren  der  Verwirklichung
erfolgreich  nahe  gebracht  worden.  (Vgl.  auch  die
Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete,
Beilage  zum  Kol.  Bl.  1903,  S.  59.)

Die  Erwägungen,  welche  zu  diesem  Bestreben
dringend  mahnten,  sind  so  mannigfacher  Art  und
so  oft  nach  allen  Richtungen  hin  Gegenstand  eingehender
  Erörterungen  gewesen,  daß  sie  nur  kurz
gestreift  zu  werden  brauchen.

Der  weiße  Handwerker  verliert  ohne  Ausnahme
unter  dem  Einfluß  der  Tropen,  dem  er  sich  nicht
entziehen  kann,  an  Arbeitsfähigkeit,  Ausdauer  und
Zähigkeit.  Er  leistet  nicht  annähernd  das,  was  er
im  gemäßigten  Klima  leistet.  Zur  Arbeit  unter
allen  Bedingungen  wie  in  Europa,  z.  B.  im  Freien
ohne  vor  den  Sonnenstrahlen  schützendes  Dach,  ist
er  nicht  verwendbar.  Dazu  kommt  sehr  bald  eine
Unlust  zur  körperlichen  Arbeit,  weil  er  mit  dem
farbigen  Handwerker  oder  wie  ein  farbiger  Handwerker,
  selbst  wenn  dieser  ihm  an  Geschicklichkeit
und  Tüchtigkeit  in  dem  erlernten  Handwerk  —  und
es  gibt  solche  Farbige  —  überlegen  ist,  oder  vor
den  Augen  von  Farbigen  und  Eingeborenen  nicht
arbeiten  will.  Er  wird  den  farbigen  Handwerker
nie  anerkennen,  nie  mit  ihm  zusammen  arbeiten
wollen,  was  aber  bei  Werftbetrieben  gar  nicht  zu
umgehen  ist.  Der  weiße  Handwerker  wird  immer
nach  einer  Aufsichtsstellung  ausschauen,  und  eine
Werft  mit  lauter  weißen  Handwerkern  ist  daher  in
hiesigen  Verhältnissen  eine  Unmöglichkeit.  Sie  wird
sehr  viel  Geld  an  Arbeitslöhnen  verschlingen  und
minimale  Einnahmen  haben.

Die  weißen  Handwerker  sind  fast  ohne  Ausnahme,
wenn  sie  sich  nicht  in  Aufssichtsstellungen  befinden,
unzufrieden.  Reparaturen,  bei  denen  längere  Zeit
Tag  und  Nacht  gearbeitet  werden  muß  und  auf  die
jede  ausländische  Werft  genau  so  wie  die  heimischen
eingehen  und  vorbereitet  sein  muß,  kann  man  in  den

 

Tropen  mit  weißen  Handwerkern  gar  nicht  oder  nur

ausnahmsweise  und  für  ganz  kurze  Zeit  leisten.

Daher  sucht  im  Auslande  jeder  gewerbliche  Betrieb,
  jede  industrielle  wie  landwirtschaftliche  Unternehmung
  die  Arbeit  möglichst  mit  farbigem  Personal
zu  leisten.  So  ist  auch  die  Ugandabahn  in  Britisch-Ostafrika
  gebaut  worden  und  so  wird  sie  heute
betrieben.

Die  gewünschte  Umwandlung  in  der  Flottille
wurde  vor  drei  Jahren  begonnen.  Zunächst  bot  der
Bau  der  Ugandabahn  durch  die  dort  zu  Tausenden
beschäftigten  indischen  Handwerker  Gelegenheit,  allmählich
  das  Kontingent  brauchbarer  farbiger  Handwerker
  im  Flotillenbetriebe  zu  vergrößern.  Dann
trat  ein  Stillstand  ein,  als  die  Ugandabahn  fertig
war  und  der  Zuzug  arbeitsuchender  indischer  Handwerker
  aufhörte.  Neuerdings  ist  es  indes  möglich
gewesen,  wieder  eine  Anzahl  —  14  —  besserer
indischer  Handwerker  zu  erhalten,  und  seit  Mitte
dieses  Jahres  gibt  es  in  der  Flottille  tatsächlich
nur  noch  weißes  Aufsichts=  und  farbiges  Handwerkerpersonal.


Die  neuen  indischen  Handwerker  sind  durchweg
ältere  Leute,  die  zum  größeren  Teil  auf  eine  achtbis
  achtzehnjährige  erfolgreiche  Ausübung  ihres
erlernten  Handwerks  zurückblicken  können,  besitzen
erstklassige  Zeugnisse  und  mehrere  hatten  Vorarbeiterbezw.
  Werkführerstellungen,  der  eine  hat  das  dritte,
ein  anderer  das  vierte  Maschinistenexamen  für  die
Fahrt  in  den  territorialen  Gewässern  der  indischen
Kolonien.  Die  Leute  leisten  durchweg  gutes,  bis
auf  zwei  oder  drei,  deren  Leistungen  als  mäßig  bezeichnet
  werden  müssen,  einige  leisten  vorzügliches,
und  diese  nehmen  es  jederzeit  mit  guten  weißen
Handwerkern  auf.  Früher  haben  die  Flottillenwerkstätten
  vergebens  versucht,  tüchtige  weiße  Handwerker
  im  Kupferschmiedehandwerk  in  der  Gießerei
und  Tonnerei  und  Kesselbau  zu  erholten.  Jeltzt  ist
diese  Kalamität  behoben.  Die  Werkstätten  verfügen
heute  über  sieben  farbige  Kesselschmiede,  von  denen
fünf  als  tüchtig  sich  erweisen,  zwei  gute  Kupferschmiede,
  zwei  gewandte  Former,  drei  sehr  gute
Eisen-  und  Metalldreher  und  mehrere  zuverlässige
und  erfahrene  Schlosser,  Maschinenbauer  und  Monteure
  sowie  vorzügliche  Grobschmiede,  die  z.  B.  in  der
Hantierung  des  Dampfhammers  durchaus  bewandert
sind.  Es  herrscht  unter  den  Leuten  und  in  den
Werkstätten  Ruhe  und  ein  gutes  Einvernehmen.

Allerdings  erhalten  die  neu  engagierten  indischen
Handwerker  höhere  Löhne,  als  bisher  Farbigen  bewilligt
  worden.  Die  Leute  erhalten  monatliche
Löhne  zwischen  120  bis  150  Rup.,  zwei  sogar
160  Rup.  Trotzdem  sind  fie  erheblich  billiger  als
os  Handwerker,  wie  nachstehende  Aufstellung
eweift:
        <pb n="732" />
        —  638

A.  Europdische  Handwerker,
1.  welche  in  Deutschland  seitens  der  Kolonialabteilung,

2.  welche  in  dem  Schutzgebiete  engagiert  sind.
1  B.  Farbige  Handwerker.
1.  In  den  Maschinenwerkstätten,  welche
a)  in  Bombay,
b)  in  dem  Schutzgebiete  engagiert  sind.
2.  In  der  Bootsbauerei,  Zimmerei,
Tischlerei,  welche
a)  im  Schutzgebiete  engagiert  sind.
A.
1.  Europäische  Handwerker,  welche  in  Deutschland
seitens  der  Kolonialabteilung  engagiert  sind.
Ein  europäischer  Handwerker  erhält:
jährliche  Remuneration  von  durchschnittlich

  3300  Mk.  —  Pf.
Wohnungsgeld  pro  Monat  20  Rup.

—  27,80  Mk.,  pro  Jahr  333  60  =
Ausreise  und  nach  zweijährigem

Dienst  in  der  Kolonie  14

zusammen  1000  =  —.
Ausrüstungsgeldl.  400  —
Nach  zweijähriger  Dienstzeit  vier

Monate  Urlaub  und  1½/2  Monat

Hin=  und  Rückreise  —  5½—

275  M.  1512  =  50
An  einmaliger  Gratifkation  pro

Jahr  150  Mk.,  für  2  Jahre  300  —  =
Remuneration  fürs  2.  Jahr  3300  -  —
Wohnungsgeld  fürs  2.  Jahr.  333  60  =

 

Summa  10  479  Mk.  70  Pf.

Für  diese  Summe  arbeitet  der  europäische  Handwerker
  unter  Abzug  der  hohen  Festtage,  aber  einschließlich
  der  Sonntage,  während  einer  Verpflichtung
von  2  —  350  =  700  Tage  à  7,5  Stunden.  (Die
Arbeitszeit  ist  für  alle  Handwerker  von  7  bis  12
vormittags  und  2⅛½  bis  5½  nachmittags,  die  europäischen
  Handwerker  haben  eine  Frühstückspause  von
8½  bisg  Uhr  vormittags)  oder  656  Tage  à  8  Stunden.
Er  erhält  also  einen  Lohn  von  pro  Arbeitstag

10  479.70
—56—  —  15,98  Mk.  =  11,5  Rup.

2.  Europäische  Handwerker,  welche  im  Schutzgebiete
  engagiert  sind:
Ein  europäischer  Handwerker  erhält:

Tagelohn  im  ersten  Monat  pro  Tag
5  Rup.  .
Tagelohn  für  5  weitere  Monate  pro

Tag  6  Rup.
Anstellungmitzweilähriger  Verpflichtung
und  einer  monatlichen  Remuneration
von  275  Mk.,  also  für  2  Jahre
6600  MMI.
Wohnungsgeld  für  2  Jahre,  2  —
333,60  =  667,20  Mk.

150  Rup.

900  -

4749.

480

 

Reisebeihilfe  500  Mk.  nach  Deutschland  360  Rup.
Urlaub  4  Monate  und  Reise  nach

Deutschland  1  bis  4¾  Monate

à  275  Mk.  =  1307  Mk.  940

Summa  7579  Rup.
für  diese  Summe  arbeitet  der  europäische  Handwerker
  2  TT  350  +  175—  875  Tageà  7,5  Stunden
oder  820  Tage  à  8  Stunden.

Er  erhält  also  pro  Arbeitstag  einen  Lohn  von:
7579

9820  —  9  Rup.  15  Pesa.
B.

1a.  Farbige  Handwerker  der  Maschinen-Werkstätten,
  welche  in  Bombay  engagiert  worden  sind.
Die  14  neu  angeworbenen  besseren  indischen
Handwerker  erhalten  gemäß  dreijährigem  Kontrakt
pro  Monat  einen  Lohn  von:
160  +  160  +  5  KF  150  3—
140  +  3  „  130  120  —

sammen  2000  Rup.
für  3  Jahre  72000  =
freie  Hin=  und  Rückreise  mit  Verpflegung
  pro  Mann  60  Rup.  zusammen
  840  =
der  Agent  erhält  pro  *  15  Rup.
zusammen  .  ..  210-für
  14  Leute  in  Summa  73050  Rup.
für  1  Mann  5218

Für  diese  Summe  arbeitet  der  bessere  indische
Handwerker  3—350  =  1050  Arbeitstage  à  8  Stunden.
Er  erhält  also  einen  Lohn  pro  Arbeitstag  von

5218
056—  —  4  Nup.  62  Pesa.

1b.  Farbige  Handwerker  der  Maschinen-Werkstätten,
  welche  im  Schutzgebiet  engagiert  sind:

Die  17  früher  im  Schutzgebiet  angeworbenen
indischen  Handwerker  sind  ohne  Vertrag  mit  14tägiger
Kündigung  angestellt.  Sie  erhalten  zusammen  einen
Monatslohn  von  1278  Rup.  Dann  erhält  1  Mann
75  Rup.  11  Pesa.  Für  diese  Summe  arbeitet  der
indische  Handwerker  30  Arbeitstage  à  8  Stunden.

Er  erhält  also  einen  Lohn  pro  Arbeitstag  von:

75-  Rup.  11.Pesa  —  2  Rup.  32,4  Pesa.

30

2à.  Farbige  Handwerker  der  Bootswerft,
Zimmerei,  Tischlerei  usw.,  welche  im  Schupgzgebiet
engagiert  sind:

Die  19  im  Schutzebiet  angenommenen  Handwerker,
  Inder,  Banianen,  Mohammedaner,  sind  ohne
Vertrag  mit  14tägiger  Kündigung  angestellt.  Sie
erhalten  zusammen  einen  Monatslohn  von  1430  Rup.,
also  pro  Mann  75  Rup.  17  Pesa.

Für  diese  Summe  arbeitet  der  farbige  Handwerker
  30  Arbeitstage  à  8  Stunden.

Er  erhält  also  pro  Arbeitstag  einen  Lohn  von
75  *-  Pesa  —  2  Rup.  32,6  Peso.
        <pb n="733" />
        Aus  dieser  Statistik  folgt,  daß  ein  europäischer  Handwerker
  der  Kategorie  Au  ebensoviel  kostet  wie  2,315
indische  Handwerker  der  Kategorie  B  1a  oder  wie
4,59  farbige  Handwerker  der  Kategorie  B  1b  und
B  2a.  Es  folgt  weiter,  daß  sich  verhält:

.  .Blbl—.  .
A2.Bla.  (32ai—1.1,86.3,68.  ·
Nimmt  man  den  Durchschnittslohn  der  europäischen

Handwerker  A1  42  im  Vergleich  mit  dem  der
B  L  B  La,

2

farbigen  Handwerker  ——  3.  so  erhält
man:

Lohn  der  Weißen  .  3,12

Lohn  der  Farbigen  1

d.  h.  der  Lohn  für  europqische  Handwerker  beträgt
83,12  mal  soviel  als  der  für  farbige.

Hierbei  ist  noch  nicht  berücksichtigt,  daß  die  europäischen
  Handwerker  häufiger  und  länger  krank  sind
als  die  farbigen,  daß  ihre  Lazarettverpflegung  mehr
kostet,  daß  die  Reisebeihilse  für  Frauen  und  Kinder
der  weißen  Handwerker  ungleich  höher  ist,  daß  die
europäischen  Handwerker  oft  nach  ihrer  Entlassung
Ansprüche  auf  Entschädigung,  Pensionen  usw.  erheben,
  und  daß  die  Lohnzahlungen  für  Überstunden
und  Nachtarbeit  an  europäissche  Handwerker  mindestens
in  demselben  Verhältnis  als  ihre  Löhne  für  normale
Arbeitsstunden  höher  sind.  Ubrigens  werden  die
im  Verhältnis  zu  den  im  Schutzgebiet  angenommenen
farbigen  Handwerkern  hoch  bezahlten  indischen  Handwerker,
  welche  jetzt  gewissermaßen  vorbildlich  für
die  anderen  für  ihre  weitere  Vervollkommnung  im
Handwerk  sind,  in  späteren  Jahren  wieder  mehr
und  mehr  verschwinden.  An  ihre  Stelle  treten
dann  billigere  Handwerker  aus  Ostafrika.

Daß  mit  den  indischen  Handwerkern  nicht
weniger  geleistet  wird  als  mit  den  europäischen,
beweist  die  sich  stetig  steigernde  Leistungsfähigkeit
und  zunehmende  Ausdehnung  des  Betriebes,  die
stetig  wachsende  Einnahme  aus  der  Tätigkeit  der
Gouvernementswerkstätten  und  das  Verhältnis  der
Zahl  der  Arbeiter  früher  und  jetzt.

Es  arbeiteten  in  den  Flottillenwerkstätten:

Anfang  1901:
19  europäische  Handwerker  n
28  farbige  Handwerker  5  zusammen  47  Köpfe.
Juni  1903:
3  europäische  Handwerker  4
50  farbige  Handwerker  zusammen  53  Köpfe.

Die  Zahl  der  Handwerker  hat  also  nur  um
sechs  Köpfe  zugenommen,  die  Flottille  sich  aber
gleichzeitig  um  den  Schwimmdockbetrieb,  Erweiterung
  des  Werkstättenbetriebes  in  allen  Branchen  und
die  Wasserversorgungseinrichtungen  vergrößert.

Wohl  mag  es  vorkommen,  daß  indische  Handwerker
  weniger  leisten  als  ein  Europäer,  das  wird
aber  nur  da  der  Fall  sein,  wo  Aussicht,  Fachkenntnis
und  Sachverständnis  des  Europäers  mangeln.

.

639

 

Baumwollunternehmen  des  Rolonial-Wirtschaftlichen
Romitees.

Zur  Organisation  des  Baumwollunternehmens  in
Deutsch-Ostafrika  ist  eine  Baumwollinspektion  mit
dem  Sitz  in  Daressalam  eingerichtet.  Inspektor
J.  H.  G.  Becker  aus  Hockley  (Texas),  der  als  erfahrener
  Baumwollfarmer  gilt  und  bisher  das  Ehrenamt
  eines  County  Commissioners  bekleidete,  ist  von
dem  Komitee  beauftragt,  die  Sicherstellung  der  Kulturversuche
  in  den  Küstengebieten  und  die  Aufschließung
neuer  Produktionsgebiete,  insbesondere  an  der  Eisenbahnlinie
  Tanga  —  Muhesa  bezw.  Mombo,  an  den
geplanten  Eisenbahnlinien  Daressalam  —  Mrogoro
und  Kilwa,  in  der  Richtung  nach  dem  Nyassasee,  in
den  Gebieten  des  etwa  150  km  schiffbaren  Rufidyi
sowie  im  deutschen  Bereich  der  englischen  Ugandabahn
  zu  bewirken.  Nach  den  letzten  Mitteilungen
aus  dem  Schutzgebiete  schreitet  die  Baumwollkultur
in  den  Küstengebieten  gut  vorwärts;  die  diesjährige
Ernte  wird  auf  50  000  Pfund  geschätzt.  Neue
Baumwollfelder  sind  vorbereitet  durch  die  Kommune
Daressalam,  250  ha.  durch  die  katholische  Mission
in  Bagamoyo  100  ha,  durch  die  Kommune  Kilwa
120  ha,  durch  die  Kommune  Mohorro  20  ha.  Die
kürzlich  aus  den  Bezirken  Lindi  und  Tanga  eingetroffene
  Baumwolle  wird  zwischen  70  und  80  Mk.
pro  100  Pfund  bewertet.  Das  der  besten  „white
egyptian“  gleichkommende  Produkt  eignet  sich  ebensowohl
  für  Strumpfgarnspinnerei  als  auch  für  Feinspinnerei.
  In  der  für  die  Ausbreitung  der  Baumwollkultur
  wichtigen  Transportfrage  wird  vorgegangen
einerseits  durch  Errichtung  einer  Impfstation  unter
Leitung  des  Stabsarztes  Dr.  Panse  zur  Bekämpfung
der  Tsetseseuche,  anderseits  durch  eine  wirtschaftliche
Erkundung  der  Eisenbahnlinie  Kilwa  —  Nyassasee
durch  den  Kaufmann  Paul  Fuchs-Kilwa  und  den
Siedler  John  Booth-Songea.

Raffeeplantage  Sakarre.

Dem  Bericht  des  Vorstandes  über  das  fünfte
Geschäftsjahr  190  2/03  entnehmen  wir  folgendes:

Die  Ernte  des  laufenden  Jahres  zeigt  ein
erfreulicheres  Bild  als  die  Ernten  der  Vorzjahre.
Wir  haben  insgesamt  geerntet  951  Zentner  marktfertigen
  Kaffee,  davon  sind  763  Zentner  zur  Verschiffung
  nach  Hamburg  gelangt,  188  Zentner  haben
wir  in  Sansibar  zum  Verkauf  gestellt.  Der  von
uns  für  den  nach  Hamburg  verschifften  und  verkauften
  Kaffee  erzielte  Preis  hat  für  die  größere
Hälfte  des  Gesamtquantums  67,5  Pfennig  per
Pfund  betragen.  Die  Plantage  selbst  darf  gegenwärtig
  als  völlig  fachmännisch  durchgearbeitet  bezeichnet
  werden.  Der  rationelle  Baumschnitt  ist
überall  durchgeführt;  seine  Folgen  werden  erst  bei
der  Ernte  des  nächsten  Jahres  zum  Ausdruck
kommen.  Die  Reinigung  der  Plantage  ist  ebenfalls
von  Grund  auf  mehrfach  durchgeführt.  Ein  großer
        <pb n="734" />
        Teil  der  Plantage  ist  mit  Schattenbäumen  versehen
worden.  Die  Kompostdüngung  ist  am  Schluß  des
Geschäftsjahres  auf  etwa  120000  Bäume  ausgedehnt
  gewesen.  Die  Analysen  unserer  Böden
haben  ergeben,  daß  dieselben  im  wesentlichen  reich
an  Stickstoff  und  Phosphorsäure,  ärmlich  dagegen
an  Kalk  und  Kali  sind.  Seitens  der  Pflanzenbiologischen
  Versuchsstation  Amani  des  Kaiserlichen
Gouvernements  werden  auf  allen  Plantagen  Versuche
mit  künstlicher  Düngung  gemacht.  Da  dieselben  sich
aber  nur  auf  je  etwa  2000  Bäume  beschränken,
haben  wir  unserseits  einen  größeren  Versuch  mit
künstlicher  Düngung  in  die  Wege  geleitet  und  zu
diesem  Zweck  einen  auf  Guatemala  üblichen  Kunstdünger,
  welcher  sich  dort  vorzüglich  bewährt  hat,
hinausgesandt.  Wir  werden  demnach  im  nächsten
Bericht  in  der  Lage  sein,  festzustellen:  1.  die  Resultate
  des  rationellen  Baumschnitts,  2.  der  Anpflanzung
von  Schattenbäumen,  3.  der  Kompostdüngung  und
4.  der  künstlichen  Düngung.  Wahrscheinlich  ist,  daß
wir  eine  Anzahl  Rodungen,  welche  nach  dem  Urteil
des  jetzigen  Pflanzers  auf  durchaus  unzulänglichem
Boden  angelegt  sind,  aufgeben  und,  da  reichlich
guter  Kaffeeboden  in  anderen  Lagen  vorhanden  ist,
dort  neu  pflanzen  werden.  Wesentliche  Verluste
an  Bäumen  sind  im  Berichtsjahr  nicht  zu  verzeichnen
gewesen.  Hemileia  ist  nur  wenig  ausgetreten  und
hat  keinen  Schaden  verursacht.  Die  Turbine  und  die
Kaffeeschälmaschine  haben  bei  der  Ernte  gut  funktioniert.
Die  Heizung  des  Trockenhauses  muß  im  nächsten
Geschäftsjahr  in  anderer  Weise  wie  bisher  durchgeführt
  werden  (augenblicklich  geschieht  die  Heizung
nur  durch  zwei  Ofen).

Die  Versuche  mit  Kartoffelbau  sind  als  vorläufig
  aussichtslos  nicht  weiter  fortgesetzt  worden.
Die  gärtnerischen  Anlagen  beschränken  sich  auf  Erzielung
  europäischer  Gemüse  für  den  Gebrauch  der
Europäer  und  Anzucht  von  Schattenbäumen.  Über
einige  neue  Versuche  auf  gärtnerischem  Gebiete  kann

erst  im  nächsten  Jahre  berichtet  werden.  Die
Schweinezucht  ist  ausgegeben  worden.  Die  Zucht
von  Kreuzungsvieh  hat  sich  nicht  bewährt.  Ein

abschließendes  Urteil  hierüber  läßt  sich  noch  nicht
fällen.  Die  Rindviehhaltung  wird  weitergeführt,
aber  ohne  Rücksicht  auf  eigentliche  Viehwirtschaft,
wesentlich  zur  Gewinnung  von  Kompost.  Das
Arbeiterangebot  war  gut.  —  Als  ganz  besonders
wesentlich  teilen  wir  mit,  daß  von  der  Ernte  1903
bereits  am  Schluß  des  gegenwärtigen  Berichtsjahres
  ein  nicht  unerhebliches  Quantum  vorhanden
war,  nämlich  118  Zentner  marktfertiger  Kaffee,
welcher  in  der  Bilanz  unter  dem  Lagerbestand  mit
aufgeführt  ist.  Der  neue  Pflanzer  hat  bereits  im
April  dieses  Jahres  Kaffee  geerntet.  Die  Aussichten
für  die  Ernte  des  nächsten  Jahres  werden  als
günstig  bezeichnet.

640

 

Kamerun.

WMoliwe  Panzungsgesellschaft.

Die  Gesellschaft  hielt  am  29.  Oktober  ihre  ordentliche
  Generalversammlung  ab.  Nach  dem  für  das
vierte  Geschäftsjahr,  endigend  mit  dem  30.  Juni  d.  Is.,
von  dem  Vorstand  erstatteten  Bericht  haben  sich  die
Unternehmungen  im  verflossenen  Jahre  günstig  weiter
entwickelt.

Die  mit  Kakao  bepflanzte  Fläche  umfaßte  bei
Schluß  des  Geschäftsjahres  422  ha.  Die  Bäume
sind  größtenteils  im  Dreieckverband  in  Entfernungen
von  4—4  ausgepflanzt,  auf  den  Hektar  kommen
durchschnittlich  750  Bäume,  die  Gesamtzahl  beträgt
etwa  240  000.  Von  den  Kakaopflanzungen  sind  angelegt
  1899/1900  78¾  ha,  1900/1901  93  ha,
1901/1902  111½,  ha,  1902/1903  1111/  ha,
außerdem  das  Bergvorwerk  mit  27½  ha.  Die
Kakavanpflanzungen  sollen  in  den  nächsten  zwei  bis
drei  Jahren  auf  insgesamt  800  ha  mit  einem  Bestande
  von  etwa  ½  Million  Bäumen  gebracht  werden.
Bei  Vornahme  der  Neuanlage  soll  nicht,  wie  bisher,
ein  Teil  des  Urwaldes  als  Schattenbäume  stehen
bleiben,  sondern  alles  entfernt  und  mit  dem  Kakao
neue  Schattenbäume  gepflanzt  werden.  Das  Berichtsjahr
  war  infolge  der  reichlicheren  Niederschläge  für
die  Kakaokultur  durchweg  günstig.  Die  Ernte  betrug
43  Sack  (à  50  kg),  die  bevorstehende  Ernte  schätzt
der  Pflanzungsleiter  Herr  Eigen  auf  300  Sack.  Gegen
die  Rindenwanze,  welche  durch  ihr  zeitweilig  zahlreiches
  Auftreten  das  Wachstum  der  beiden  ältesten
Jahrgänge  stark  behinderte  und  für  die  Kakaopflanzungen
  eine  ernste  Gefahr  bedeutete,  hat  sich  als  ein
gutes  Abwehrmittel  das  Bestreichen  der  Bäume  mit
Kalkmilch  erwiesen.  Bekanntlich  wird  im  Auftrage
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  demnächst  ein
erfahrener  Pflanzenpathologe  zu  besonderem  Studium
der  Schädlingsfrage  nach  Kamerun  und  Togo  entsandt
  werden.  Mit  der  Entwässerung  sind  ebenfalls
recht  gute  Erfolge  erzielt  und  wird  dieser  Angelegenheit
  weitere  ernste  Aufmerksamkeit  geschenkt.  Die
auf  diesen  aus  bestem  Schwemmboden  bestehenden
Flächen  angepflanzten  Bäume  gedeihen  nach  der
Entwässerung  vorzüglich.

Neben  den  Kakaopflanzungen  sind  noch  25⅛  ha
mit  etwa  28  500  Kickxia-Kautschukbäumen,  4  ha  mit
Castillogn  und  1¼  ha  mit  verschiedenen  Kautschukbäumen
  bepflanzt.  Im  Laufe  des  Berichtsjahres
sind  weitere  40  bis  50  ha  für  die  Bepflanzung  mit
60  000  Kickriabäumen  vorbereitet.  Mit  der  Ausdehnung
  der  Kickpiakultur  soll  dann  gewartet  werden,
bis  auf  Grund  der  Erfahrungen  mit  diesen  etwa
90  000  Bäumen  die  Frage  der  Rentabilität  als  gesichert
  betrachtet  werden  kann.  Die  älteren  Jahrgänge
  der  Kickria  haben  sich  gut  entwickelt,  während
die  jüngeren  Pflanzen  stark  unter  dem  zahlreichen
Auftreten  von  Raupen  leiden.  Die  Castilloa  eignet
sich,  wie  auch  bereits  in  früheren  Berichten  erwähnt,
        <pb n="735" />
        anscheinend  nicht  für  Kamerun,  da  die  Pflanzen  von
Bockkäfern  nahezu  vollständig  vernichtet  werden.  Dagegen
  gedeiht  Hevea  brasiliensis  recht  gut,  und
beabsichtigt  die  Gesellschaft,  weitere  Versuche  mit
der  Kultur  dieses  wertvollen  Kautschukbaumes  als
Schattenpflanze  für  Kakao  zu  machen.  Neuerdings
find  etwa  3000  Samen  in  Pflanzkörben  ausgelegt.
Die  Auspflanzung  geschieht  in  Entfernung  von
1818  und  13½  13½  m.

Von  Bananen,  deren  Produkte  den  Hauptbestandteil
  der  Arbeiterverpflegung  bilden,  stehen  etwa
240  000  Pflanzen.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  im  letzten  Jahre
gut,  ein  Arbeitermangel  trat  nicht  ein.  Gegen  Ende
des  Berichtsjahres  wurde  die  Zahl  der  Arbeiter  von
440  auf  etwa  600  erhöht.  Der  Gesundheitszustand
der  Arbeiter  war  im  allgemeinen  gut.

Die  Ausgaben  betragen  im  Berichtsjahre
125  350  Mk.,  davon  entfallen  auf  Aussendungen,
Löhne  usw.  102  372  Mk.,  Unkosten  10  390  Mk.,
gezahlte  Gehälter  der  Angestellten  in  Afrika  12  587
Mark.  Diesen  stehen  Einnahmen  gegenüber  an
Zinsen  3666  Mk.  und  Erträge  für  43  Sack  Kakao
1983  Mk.  und  17  Elefantenzähne  3106  Mk.  Die
Ausgaben  für  die  Pflanzungen  und  Neuanlagen  mit
112  125  Mk.  werden  auf  Plantagenkonto  überschrieben.
  Das  letztere  steht  nunmehr  mit  389  237
Mk.,  das  Terrainkonto  mit  151  468  Mk.  zu  Buch.
An  verfügbaren  Mitteln  sind  noch  vorhanden:
Bankguthaben  und  Kasse  172  600  Mk.,  noch  nicht
eingeforderte  35  Prozent  des  Gesellschaftskapitals
385  000  Mk.  (Tropenpflanzer.)

Togo.
Förderung  der  Baumwollkultur.

In  Togo  wird  nach  einer  Mitteilung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  eine  Baumwollinspektion
mit  dem  Sitz  in  Lome  eingerichtet.  Die  Ausbreitung
der  Baumwoll-Eingeborenenkultur  nimmt  dort  einen
stetigen  Fortgang.  Nach  den  neuesten  Nachrichten
wird  die  Ernte  im  Hinterlande  Togos  auf  einige
hundert  Ballen  geschätzt.  Bemerkenswert  ist,  daß
die  neuerdings  eingetroffenen  Lieferungen  von  Togobaumwolle
  höher  als  die  erste  Ernte,  nämlich  zum
Teil  als  „kully  good  middling“  bewertet  sind.
Der  englische  Baumwollexperte  der  Goldküste  urteilt
über  die  Baumwollkultur  in  Togo,  daß  diese  sich  auf
dem  richtigen  Wege  befinde  und  daß  die  Pflanzzeit
Ende  Juni  und  Anfang  Juli  sich  auch  in  der  Goldküstenkolonie
  bewähre.

641

 

Deutfsch-Hüdwellafrika.

Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine  Reise  nach
dem  Lorden  des  deutsch-südwestafvrikanischen  Schutzgebietes.

II.*)
Zweiter  Teil  der  Reise  von  Grootfontein
bis  zum  Kunene.

Am  17.  Juli  erfolgte  der  Aufbruch,  und  am
26.  Juli  wurde  die  letzte  Militärstation  Amutoni
erreicht.  Der  Weg  führte  über  ebenes,  nur  bisweilen
etwas  gewelltes  Gelände,  daos  zum  größten  Teil  mit
dichtem  Buschwald  bestanden  war.  Aber  auch  hohe
Bäume,  wilde  Feige  Marulla,  Tambutti,  wurden  in
größeren  Beständen  angetroffen.

Der  Graswuchs,  welcher  bis  Grootfontein  und
noch  eine  Strecke  nördlich  ausgezeichnet  gewesen  war,
hatte  sehr  nachgelassen,  wohl  infolge  der  schlechteren
Bodenbeschaffenheit.  An  Stelle  des  roten  Lehms  war
sandige,  graue  Erde  von  geringem  bindigen  Charakter
und  mäßiger  Tiefgründigkeit  getreten.  Überall  trat
Kalktuff  zutage,  der  streckenweise,  besonders  vor
Amntoni,  den  Weg  sehr  steinig  machte,  Rivierbildungen
  wurden  nicht  bemerkt.  In  der  Nähe  der
Wasserstellen,  welche  in  genügender  Zahl  vorhanden
waren,  lagen  versteckt  Buschmannswerften.  Von
ihrem  Vorhandensein  merkte  man  oft  erst  dann,
wenn  einzelne  Buschleute  ihre  Scheu  überwunden
hattren  und  sich  dann  zugesellten.  Frauen  und  Kinder
bekam  man  nur  beim  Wasserholen  zu  Gesicht,  was
stets  lautlos  vor  sich  zu  gehen  Pflegte.  Die  Zahl
der  Bewohner  dieses  Gebeetes  ist  sicher  äußerst  gering,
  Vieh  wurde  nur  bei  den  beiden  vorhandenen
Farmen  in  Guikab  und  Abuil  angetroffen.

Amutoni  war  zur  Zeit  unserer  Anwesenheit  von
einem  Unterosfizier  und  vier  Mann  besetzt,  welche
in  einem  Riethause  untergebracht  waren.  Jedoch
befand  sich  ein  größeres  Stationsgebäude  aus  ungebrannten
  Lehmziegeln  im  Bau.  Der  Platz  liegt  in
freier  Fläche  auf  einer  kleinen  Anhöhe,  von  welcher
man  einen  guten  Überblick  über  das  umliegende  Gelände
  hat.  Nahe  der  Station  befindet  sich  ein
ziemlich  umfangreicher,  mit  dichtem  Rohr  bestandener
Sumpf,  der  eine  Brutstätte  für  das  Malariafieber
bildet.  Seine  Entstehung  ist  auf  Quellen  zurückzuführen,
  für  die  kein  genügender  Abfluß  vorhanden
war.  Man  hat  indes  begonnen,  die  schlechten  gesundheitlichen
  Verhältnisse  durch  Entwässerung  des
Sumpfes  zu  verbessern.  Der  hohe  Salzgehalt  des
Wassers  hat  seitdem  ebenfalls  abgenommen.  Die
Wassertemperatur  betrug  26°  C.

Ungefähr  2,5  km  nordöstlich  von  Amutoni  beginnt
  die  Etoscha-Salzpfanne.  Früher  ein  großer
Binnensee,  füllt  sie  sich  jetzt  nur  zur  Regenzeit  mit
Wasser.  Vom  erhöhten  Uferrande  aus  gesehen,  erweckt
  sie  den  Eindruck,  als  ob  man  eine  große
Wesserstäche  vor  sich  hätte,  obwohl  sie  vollkommen

—  ——  ——

*  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  614  ff.
        <pb n="736" />
        trocken  war.  Der  Boden,  jedes  Pflanzenwuchses  bar,
ist  gleich  wie  bei  ausgetrockneten  Vleys  in  einzelne
Stücke  gesprungen.  Er  besteht  aus  salpetersaurem
Kalk,  Sand  und  anderen  erdigen  Beimengungen.
An  verschiedenen  Stellen  sind  auch  Ausblühungen
von  reinem  salpetersaurem  Kalk  vorhanden,  der  von
Eingeborenen  gesammelt  und  als  Salz  verwendet
wird.  Insbesondere  sind  es  Ovambos,  die  das  Salz
von  hier  holen,  teils  zum  eigenen  Gebrauch,  teils  um
damit  einen  ausgedehnten  Handel  zu  treiben.

Das  Salz  lockt  das  Wild  aus  weiten  Entfernungen
  herbei,  und  so  trifft  man  während  der
Trockenzeit  große  Herden  von  Guus,  Wildebester
und  Springböcken  an.  Der  Salzgehalt  des  Bodens
in  der  Nähe  der  Etoschapfanne  übt  seinen  Einfluß
auf  die  Vegetation  in  sichtbarer  Weise  aus.  Der
Wald  hört  in  etwa  200  bis  1500  m  Entfernung
von  derselben  auf,  dann  folgt  ein  mit  Dornbüschen
und  Sträuchern  bestandener  Streifen,  und  an  der
Pfanne  selbst  steht  nur  Gras.

Ostlich  der  Etoschapfanne  und  mit  ihr  durch  ein
Rivier  verbunden,  liegt  die  kleinere  Onandowapfanne.
Im  Gegensatz  zur  ersteren  ist  sie  mit  Gras  bewachsen,
  ein  Zeichen,  daß  hier  der  Entsalzungsprozeß
schon  weiter  fortgeschritten  ist.  Dasselbe  gilt  von
der  großen  busch=  und  baumlosen  Ebene,  die,  bei
Ozohama  beginnend,  sich  in  nordöstlicher  Richtung
43  km  weit  erstreckt.  Einzelne  grasfreie  Stellen  von
gleicher  Bodenbeschaffenheit  wie  bei  der  Etoschapfanne,
  der  jegliche  Mangel  an  Büschen  und  Bäumen
sowie  das  steis  salzige  Wasser  der  vorhandenen
Pfützen  weisen  darauf  hin,  daß  dieses  Gebiet  in
früherer  Zeit  auch  eine  Salzpfanne  gewesen  ist.  Im
Laufe  der  Jahre  haben  Wasser=  und  Witterungseinflüsse
  den  Salzgehalt  des  Bodens  soweit  vermindert,
  daß  Gräser  die  Möglichkeit  des  Fortkommens
  gefunden  haben.  Jetzt  bildet  die  gewaltige
Ebene,  welche  nach  Osten  durch  Wald  begrenzt  wird,
nach  Westen  dagegen  unabsehbar  ist,  eine  einzige
Grasflur,  die  von  Springbockherden  und  anderen
Antilopenarten  sowie  Straußen  belebt  wird,  sonst
aber  von  großer  Eintönigkeit  ist.  Wohnstätten  Eingeborener
  sind  nirgends  vorhanden,  nur  zu  gewissen
Zeiten  finden  sich  einzelne  Vornehme  der  Lvambos
zur  Jagd  ein.  Der  Boden  ist  ein  feiner,  hellgrauer
Sand,  unter  dem  sich  Kalktuff  oft  von  bedeutender
Mächtigkeit  findet.  Im  letzteren  ist  brackiges  Wasser
wenige  Meter  unter  der  Oberfläche  anzutreffen.  An
die  Ebene  schließt  sich  nach  Ondonga  zu  ein  höher
gelegenes,  stellenweise  kupiertes  Gelände  an,  das  mit
Laub=  und  Dornbüschen  sowie  auch  mit  Bäumen
ziemlich  spärlich  bestanden  ist.  Die  Bodenbeschaffenheit
  ist  dieselbe,  nur  tritt  der  Kalktuff  seltener  zutage,
  das  Wasser  ist  wenig  oder  gar  nicht  salzhaltig.

In  verschiedenen  der  zwischen  der  Etoschapfanne
und  Ondonga  gelegenen  Wasserlöchern  wurden  kleine
Fische  von  etwa  10  cm  Länge,  dem  Aussehen  nach
zu  den  Welsen  gehörig,  angetroffsen.  Ihr  Vorkommen
in  diesen  isolierten  Tümpeln  ist  in  der  Weise  zu  er-642



 

“——"

klären,  daß  zur  Regenzeit  Wasser  aus  dem  Kunenefluß,
  aus  Teichen,  Vleys,  kleinen  Seen  und  dergl.
gen  Süden  zur  Etoschapfanne  hin  abfließt  und
Fische  mit  sich  fortführt.  So  gelangen  letztere  auch
in  die  erwähnten  Wasserlöcher,  wo  dann  die  zähesten
Arten  leben  bleiben  und  wohl  auch  die  Trockenzeit
überdauern  mögen.  Daß  die  Menge  der  mitgeführten
  Fische  ziemlich  bedeutend  sein  muß,  geht  aus
den  Berichten  der  Missionare  des  Ovambolandes
hervor  und  aus  den  zahlreichen  Fangzäunen  aus
Reisig,  welche  die  Ovambos  quer  durch  die  Riviere
gezogen  haben.

Die  Anzeichen  der  Annäherung  an  die  Wohnsitze
  der  Ovambos  mehrten  sich  von  Tag  zu  Tag.
Stark  ausgetretene  Fußpfade  führten  in  großer  Zahl
den  Fahrweg  entlang;  fast  stündlich  begegnete  man
Ovambotrupps  von  zwei  bis  sechs  Mann,  die  Salz
von  der  Etoschapfanne  in  Bastkörben  holen  gingen
oder  solches  brachten,  und  endlich  tauchten  in  der
Ferne  Palmengruppen  auf,  die  für  das  Ovamboland
charakteristisch  sind.

Unsere  Ankunft  ließen  wir  dem  Heäuptling
Kambonde,  dem  Landesgebrauch  entsprechend,  durch
einen  vorausgeschickten  Boten  mitteilen.  Mit  unserem
Führer  als  Dolmetscher  begaben  wir  uns  sodann  zur
Werft,  die  zwar  bedeutend  größer  als  die  übrigen
ist,  aber  einen  verfallenen  und  unsauberen  Eindruck
machte.  In  einem  vorhofartigen  Raum  mußten  wir
zunächst  wohl  eine  halbe  Stunde  lang  warten,  da
der  für  gewöhnlich  in  der  üblichen  Ovambotracht
gehende  Häuptling  augenscheinlich  unseretwegen  besondere
  Toilette  machen  wollte.  Von  einem  Vormann
  geführt,  betraten  wir  alsdann  durch  einen
kurzen  Gang  den  Empfangsraum,  der  nur  zum
kleinen  Teil  durch  ein  Dach  gegen  die  Sonne  geschützt
  war.  Kambonde  erhob  sich  bei  unserem  Eintritt
  von  seinem  Holzsitz  und  reichte  uns  die  Hand.
Mit  semer  Brille,  dem  schwarzen  Hut  und  einem
guten  Anzug  machte  er  den  Eindruck  eines  eingeborenen
  Schulmeisters.  Wir  nahmen  auf  ziemlich
defekten  Stühlen  Platz,  während  Kambonde  sich
wieder  auf  seinen  Holzsitz  niederließ,  der  Vormann
aber,  unser  Dolmetscher  und  zwei  Söhne  des  Häuptlings
  auf  der  Erde  niederkauerten.  Das  Gespräch,
das  geführt  wurde,  war  belanglos,  auch  fühlte  sich
Kambonde  scheinbar  nicht  behaglich  in  unserer  Gesellschaft.
  Er  drehte  ein  lilaseidenes  Taschentuch  in
seinen  Händen  mit  nervöser  Unruhe  und  war  froh,
uns  verlassen  zu  können  unter  dem  Vorwande,  für
Bier  sorgen  zu  wollen.  Da  er  nicht  wiederkam,
entfernten  wir  uns,  brachten  die  für  ihn  bestimmten
Geschenke,  darunter  zwei  Flaschen  Rum,  und  kehrten
zum  Wagen  wieder  zurück.  Nach  Verlauf  einer
halben  Stunde  wurde  wieder  eingespannt  und  nach
dem  4  km  entfernten  Olukonda,  dem  Wohnsitze  des
Missionars  Rautanen,  weitergefahren.

Zum  westlichen  Ondonga  unter  Kambonde  gehören
  drei  finnische  Missionsstationen:  Olukonda  mit
Missionar  Rautanen,  Onipa  mit  Missionar  Savola
        <pb n="737" />
        und  Omandongo  mit  Missionar  Pettenen.  Im  östlichen
  Ondonga  unter  dem  Häuptlung  Nechale  sind
nur  noch  die  Ruinen  der  aufgegebenen  Mission  Omulonga
  vorhanden.

Die  Niederlassungen  der  finnischen  Missionare
machen  einen  freundlichen,  an  deutsche  Bauernhöfe
erinnernden  Eindruck  und  bestehen  gewöhnlich  aus
einem  Wohnhaus,  einem  Wirtschaftsgebäude,  einem
Wagenschuppen,  einer  Schule  und  der  Kirche.  Außerdem
  befindet  sich  stets  ein  großer,  wohlgepflegter
Garten  dabei.  Die  Gebäude  sind  sämtlich  aus  ungebrannten
  Lehmziegeln  aufgeführt  mit  weit  überragenden
  Strohdächern,  welche  die  Außenwände  gegen
Zerstörung  durch  Regen  schützen  und  die  inneren
Räume  stets  kühl  halten.  Die  Wohnhäuser  sind  von
breiten,  etwas  erhöhten  Veranden  umgeben.

Die  Tätigkeit  der  Missionare  ist  ziemlich  vielseitig.
  Außer  dem  an  Sonn=  und  Feiertagen  stattfindenden
  Gottesdienst,  welcher  in  Gesang,  Liturgie
und  Predigt  besteht  und  eifrig  besucht  wird,  werden
noch  täglich  Abendandachten  abgehalten.  Auf  den
Schulunterricht  wird  besonderer  Wert  gelegt.  Allein
im  Bezirke  der  Missionsstation  Onipa  bestehen  sechs
Schulen,  in  denen  400  Kinder  hauptsächlich  im
Lesen,  weniger  im  Schreiben  unterrichtet  werden.
Den  Unterricht  erteilen  eingeborene  Lehrer,  die  von
der  Mission  bezahlt  werden.  Als  ein  weiteres
Mittel,  Einfluß  auf  die  Bevölkerung  zu  gewinnen,
ist  die  in  neuerer  Zeit  erfolgte  Herausgabe  emer  in
der  Ovambosprache  abgefaßten  Zeitschrift  anzusehen,
welche  alle  14  Tage  erscheint.  Außer  religiösen
Abhandlungen  bringt  dieselbe  auch  Besprechungen
allgemeiner  Natur.  Einen  bedeutenden  Erfolg  ihres
Wirkens  erblicken  die  finnischen  Missionare  in  dem
Ubertritt  der  beiden  jüngeren  Brüder  des  Nachfolgers
für  Kambonde  zum  Christentum.  Einen  wichtigen
Platz  in  der  Missionstätigkeit  nimmt  sodann  die
Krankenpflege  ein.  Sie  trägt  ohne  Zweifel  viel  dazu
bei,  die  Stellung  der  Missionare  zu  befestigen.  Im
übrigen  aber  hängt  das  Wohlergehen  der  Missionen
fast  ganz  vom  Häuptling  ab,  der  bei  allen  Ovambostämmen
  ein  unumschränkter  Herrscher  über  Leben
und  Eigentum  seiner  Untertanen  ist.  Seine  Vorleute
und  ältere  einflußreiche  Personen  stehen  ihm  wohl
als  Ratgeber  zur  Seite,  doch  liegt  die  Entscheidung
schließlich  in  seiner  Hand.  Seine  Person  gilt  gewissermaßen
  als  geheiligt  und  unverletzlich.  Niemand
wird  es  wagen,  sich  an  ihm  zu  vergreifen,  da  solches
sicheren  Tod  bedeutet.  Wie  groß  in  dieser  Beziehung
  die  Furcht  ist,  zeigt  deutlich  ein  Beispiel.
Der  mit  einigen  Begleitern  von  der  Jagd  heimkehrende
  Häuptling  Ujulu  des  Ukuanjamastammes
stürzte  beim  Uberspringen  einer  Hürde  mit  seinem
Pferde  so  unglücklich,  daß  er  besinnungslos  liegen
blieb.  Weit  davon  entfernt,  ihm  zu  helfen,  und
wohl  auch  in  der  Annahme,  daß  der  Häuptling  tot
sei,  flohen  seine  Begleiter  eiligst  fort,  weil  sie  fürchteten,
es  könne  ihnen  die  Schuld  an  dem  Unglück  zugeschrieben
  und  sie  dafür  zur  Rechenschaft  gezogen  werden.

643

 

Auch  die  Mitglieder  der  Herrscherfamilie  nehmen
eine  bevorzugte  Stellung  ein.  Die  Mutter  des
Häuptlings  ist  eine  einflußreiche  Persönlichkeit,  deren
Rat  in  wichtigen  Angelegenheiten  eingeholt  wird.
Die  Brüder  werden  Unterhäuptlinge  und  erhalten
einen  Bezirk  für  sich  angewiesen.  Gewalt  über  sie
hat  nur  der  Häuptling  selbst.  Für  im  Range  tiefer
Stehende,  sei  es  von  demselben  oder  einem  benachbarten
  Stamm,  gilt  ihre  Person  unantastbar,  wie
folgender  Fall  zeigt:

An  einem  der  häufigen  Raubzüge  nahm  ein
Unterhäuptling  persönlich  teil  und  wurde  aus  Unkenntnis
  von  einem  gewöhnlichen  Manne  des  feindlichen
  Stammes  verwundet.  Der  unglückliche  Übeltäter
  fand  bei  seinen  Stammesangehörigen  keinen
Schutz,  er  mußte  sich  vielmehr  durch  schleunige  Flucht
zu  einem  dritten  Stamm  retten.  Es  kommt  auch
häufig  genug  vor,  daß  jemand,  der  durch  seine  Macht
dem  Häuptling  gefährlich  zu  werden  scheint  oder
sonstwie  dessen  Mißfallen  erregt  hat,  mit  seiner
ganzen  Familie  flieben  und  Schutz  bei  einem  anderen
Stamme  suchen  muß,  der  auch  stets  gewährt  wird.
Unter  den  Ovambos  herrscht,  wie  bei  allen  Eingeborenen,
  krasser  Aberglauben,  und  manches  Menschenleben
  ist  ihm  zum  Opfer  gefallen.

Die  Häuptlingswürde  vererbt  sich  für  gewöhnlich
auf  den  ältesten  Sohn  der  ältesten  Schwester  des
Häuptlings,  indes  kommen  auch  Ausnahmen  vor.
Die  Verwaltungseinrichtungen  sind  kaum  nennenswert.
Eine  gewisse  Anzahl  zusammenliegender  Werften  steht
unter  der  Aufsicht  eines  vom  Häuptling  Erwählten,
eines  Vormannes.  Derselbe  hat  innerhalb  seines  Bezirks
  für  Ordnung  zu  sorgen,  Ubergriffe  einzelner
zu  verhindern,  die  Acker  zu  verteilen  und  wohl  auch
Streitigkeiten  zu  entscheiden.  Im  übrigen  aber  ist
für  Klagen  innerhalb  des  Stammes  ein  oberster
Richter  zuständig,  dessen  Urteilsspruch  weniger  nach
dem  Recht  als  nach  seinem  zu  erkaufenden  Wohlwollen
  ausfällt.

Das  östliche  Ondonga  bildete  früher  mit  dem
westlichen  unter  der  Herrschaft  Kambondes  ein  geschlossenes
  Machtgebiet.  Unter  Führung  eines  jüngeren
  Bruders  von  Kambonde,  des  Nechale,  trennte
sich  das  östliche  Ondonga  ab  und  besitzt  seit  dieser
Zeit  volle  Selbständigkeit.  Der  älteste  Neffe  der
beiden  Brüder  wird  indes  später  den  Stamm  unter
seiner  Gewalt  wieder  vereinen,  wenn  nicht  unberechenbare
  Zwischenfälle  eintreten.

Um  Nechale  kennen  zu  lernen  und  ihm  gleichzeitig
  Geschenke  zu  bringen,  wurde  ein  Ausflug
zu  Pserde  nach  dem  östlichen  Ondonga  unternommen.
Leider  wurde  Nechale  nicht  angetroffen,  da  er  angeblich
  einen  mehrtägigen  Jagdausflug  unternommen
atte.

5  Neben  den  Ukuambis  unter  Häupling  Nechumbo
hat  vorläufig  Ondonga  das  meiste  Interesse  für
unser  Schutzgebiet,  weil  es  bei  einer  Ausdehnung  des
Machtbereichs  der  Regierung  nach  Norden  zuerst  in
Frage  kommt.  Nach  den  Mitteilungen  der  Missionen

3
        <pb n="738" />
        und  nach  den  gewonnenen  Eindrücken  rechnet  auch
der  Ondongastamm  mit  dieser  Möglichkeit  und  täuscht
sich  auch  keineswegs  darin,  daß  er  in  einem  Kampfe
gegen  die  Deutschen  unterliegen  würde.

Nach  sechstägigem  Aufenthalt  in  Ondonga  wurde
nach  dem  nordwestlich  gelegenen  Ukuanjama  aufgebrochen.
  Die  äußersten  Werften  dieser  beiden
Ovambostämme  liegen  voneinonder  nur  39  km  entfernt;
  das  dazwischenliegende  Gebiet  ist  mit  hohem
Laubwald  bedeckt  und  weist  viele  Vleys  auf,  die  zum
größten  Teil  Wasser  bis  gegen  Ende  August  enthalten.
Der  Weg  war  des  tiefen  Sandes  wegen  schwer,
nur  der  letzte  Teil  führte  im  Rivier  auf  festem
Boden.

Am  18.  August  traf  die  Expedition  in  Omupanda,
  einer  Station  der  Rheinischen  Missionsgesellschaft
  in  Ukuanjama,  ein,  um  hier  für  längere
Zeit  Halt  zu  machen.  Der  übliche  Besuch  beim
Häuptling  Ujulu,  dessen  Werft  10  km  von  Omupanda
  entfernt  liegt,  wurde  in  Begleitung  des  Missionars
  Wulfhorst  gemacht,  der  freundlicherweise
die  Rolle  eines  Dolmetschers  übernahm.  Im  Gegensatz
  zu  Ondonga  machte  die  Häuptlingswerft  einen
guten  Eindruck.  Sie  ist  sehr  groß  und  sauber  gehalten.
  Wir  ließen  uns  als  Jäger  einführen,  jedoch
teilte  Missionar  Wulshorst  gleichzeitig  mit,  daß
Dr.  Gerber  ein  Baumsetzer  im  Damaraland  wäre  und
ich  in  Swakopmund  Steine  ins  Wasser  geworfen  hätte.
Diese  Vorsicht  war  schon  deshalb  angebracht,  weil  ich
sehr  vielen  Ovambos  von  Swakopmund  her  bekannt
war.  Ujulu  ist  zwischen  30  und  40  Jahre  alt,  er
hat  intelligente  Gesichtszüge  und  kleidet  sich  stets  gut.
Er  reitet  gern  auf  Jagd  und  ist  kein  Trunkenbold
wie  Kambonde.  Die  ber  seiner  Werft  ausspannenden
Weißen  oflegt  er  zu  besuchen.  Der  Gebrauch,  Geschenke
  dem  Häuptling  zu  bringen  und  dadurch  dessen
Gunst  zu  gewinnen,  ist  hier  mehr  als  anderswo
ausgeprägt  und  durch  die  portugiesischen  Händler
eingeführt.  So  ist  es  leicht  erklärlich,  daß  Ujulu,
wohl  der  mächtigste  Häuptimg  der  Ovambostämme,
in  dieser  Beziehung  verwöhnt  ist.  Daß  er  jede
Gelegenheit  wahrnimmt,  sich  Vorteile  zu  verschaffen
und  Geschäfte  aller  Art  zu  machen,  ist  bei  seiner
unumschränkten  Macht  nicht  zu  verwundern;  doch  ist
er  Fremden  gegenüber  stets  vorsichtig  und  vermeidet
sorgfältig,  Gewalt  anzuwenden.

Geschenke  erwidert  er  selten,  und  dann  auch  nur
auf  besonderes  Verlangen;  sie  wiegen  den  Wert  des
Gegebenen  nicht  auf.  Dagegen  pflegt  er  den  bei
seiner  Werst  ausspannenden  Weißen  öfters  Korn,
Bier,  Ziegen  und  dergl.  zu  schicken,  welch  letztere
bei  dem  Mangel  an  frischem  Fleisch  sehr  willkommen
  sind.

In  Ukuanjama  sind  drei  evangelische  Missionsstationen
  vordanden:  Namakunde  mit  Missionar
Tönges.  Omupanda  mit  Missionar  Wulfhorst,  Onira
mit  Muissionar  Hanefeld.

Das  Ovamboland  ist  in  erster  Linie  ein  Land
des  Ackerbaues;  erst  an  zweiter  Stelle  kommt  die

644

 

Viehzucht.  Während  der  Ackerbau  fast  ausschließlich
zum  Lebensunterhalt  dient,  wird  die  Viehzucht  mehr
für  den  Handel  getrieben.  Es  werden  hauptsächlich
angebaut:  Korn,  Hirse,  Bohnen,  etwas  Mais,  Erdnüsse,
  Kürbisse  und  Tabak  für  den  eigenen  Bedarf.
Der  von  den  Händlern  geführte  Plattentabak  wird
indes  dem  heimischen  vorgezogen.  Obwohl  der
Ackerbau  ganz  bedeutend  ist,  könnte  er  noch  mehr
ausgedehnt  werden.  Die  Lässigkeit  der  Eingeborenen
jedoch,  sowie  die  Furcht,  den  Neid  der  Nachbarn  zu
erregen  und  damit  vielleicht  den  Acker  zu  verlieren,
hält  die  Leute  von  einer  intensiveren  Bewirtschaftung
ab.  Die  Acker  sind  da,  wo  genügend  Holz  und
Sträucher  noch  vorhanden  find,  zum  Schutze  gegen
Eindringen  von  Vieh  umfriedigt.  Die  Vorarbeiten
zur  Bestellung  der  Acker  werden  gegen  die  Regenzeit
hin  unternommen,  welche  im  Oktober  oder  November
einsetzt.  Sobald  die  ersten  Regenschauer  gefallen
sind,  erfolgt  die  Aussaat.  Geht  dieese  durch  Fortbleiben

  des  Regens  verloren,  so  wird  ein  zweiter
und  auch  dritter  Versuch  gemacht.  Im  allgemeinen
sind  die  Ernten,  welche  in  die  Monate  Juni  und
Juli  fallen,  gut;  jedoch  kommen  auch  Mißernten  vor.

Die  Acker  werden  mehrere  Jahre  hintereinander  bebaut,
  bis  die  Erträge  nachzulassen  beginnen.  Dann
bleiben  sie  liegen,  und  man  nimmt  andere  Flächen

unter  Kultur.  So  dehnen  sich  die  Felder  namentlich

an  der  Peripherie  der  Werften  fortwährend  aus.
Der  Wald  wird  niedergebrannt,  Gras  und  Unkraut
entfernt,  und  der  Boden  ist  zur  Bestellung  fertig.

Eme  Düngung  des  Bodens  wird  selten  vorgenommen.

Die  Missionare  haben  in  Ondonga  Versuche  mit
dem  Anbau  von  Baumwolle  und  auch  mit  ihrer
Verwertung  gemacht.  Sie  gedieh  zwar  gut,  indes
wurde  von  weiteren  Versuchen  wegen  Unrentabtlitiät
  Abstand  genommen.  Ob  andere  Nutzpflanzen
  und  unsere  heimischen  Getreidearten  sich  zum
lohnenden  Anbau  eignen  würden,  erscheint  zweifelhaft.
  Auch  wenn  der  jetzt  fehlende  Absatz  in  unserer
Kolonie  vorhanden  wäre,  würde  das  Ovamboland
mit  dem  nördlichen  Teile  des  Damaralandes,  welcher
ebensogut  wie  ersteres  ist,  wegen  der  ungünstigen
Verkehrsverhältnisse  nicht  konkurrieren  können.

Auch  in  der  Viehzucht  steht  das  Ovamboland  gegen
andere  Teile  unserer  Kolonie  zurück.  Der  Graswuchs
ist  zwar  reich,  doch  läßt  die  Beschaffenheit  der  Gräser
zu  wünschen  übrig.  Dem  Damararind  erweist  sich
das  dortige  Gras  geradezu  als  verderblich,  während
das  daran  gewöhnte  kleine  Ovamborind  es  besser
verträgt.  Das  im  Walde  wachsende  Gras  ist  nahrhafter;
  dort  befinden  sich  auch  während  der  Trockenzeit
  die  Viehposten  der  Ovambos.  Beim  Eintritt
der  Regenzeit  werden  die  Viehherden  wieder  zurückgetrieben
  und  finden  dann  überall  reiche  grüne
Weide.

Die  Schaf=  und  Ziegenzucht  ist  unbedeutend  und
hat  auch  bei  dem  Mangel  an  geeignetem  Futter
keme  besseren  Aussichten.

Die  Pferdezucht  ist  bei  der  überall  und  fast  das
        <pb n="739" />
        ganze  Jahr  hindurch  herrschenden  Sterbekrankheit
völlig  aussichtslos.

Der  Rinderreichtum  des  Ovambolandes  ist  schwer
zu  schätzen,  aber  anscheinend  größer  als  der  jetzige
der  Hereros.  Die  Biehzucht  könnte  viel  umfangreicher
  betrieben  werden,  wenn  nicht  wieder  die  nur
zu  begründete  Furcht  der  Leute,  daß  ihnen  das  Vieh
durch  den  Häuptling  oder  den  Vormann  genommen
würde,  ein  Hemmnis  wäre.  Das  Vorhandensein
zahlreicher  Tränkstellen  aus  alter  Zeit,  welche  zum
Tränken  großer  Mengen  Vieh  geeignet  sind  und
heute  nicht  mehr  benutzt  werden,  läßt  darauf  schließen,
daß  der  Rinderbestand  früher  ein  ganz  bedeutender
gewesen  sein  muß.  Die  Rinderpest  der  verflossenen
Jahre  allein  kann  einen  solchen  Rückgang  nicht  herbeigeführt
  haben;  es  scheinen  vielmehr  noch  andere  Umstände
  mitgewirkt  zu  haben.

Das  Ovamboland  ist  außerordentlich  reich  an
Rivierbildungen,  besonders  im  Gebiet  des  Ukuanjamastammes,
  wo  sie  in  einem  regellosen  dichtverzweigten
Netz  das  Land  durchziehen.  Die  Riviere  sind  als
alte  Abflüsse  des  Kunene  und  anscheinend  auch  des
oberen  Otavongo  bei  Hochwasser  anzusehen  und
haben  in  früherer  Zeit  sicher  große  Wassermengen
geführt.  Jetzt  verflachen  sie  sich  von  Jahr  zu  Jahr
mehr  und  sind  stellenweise  in  Ondonga  kaum  noch
als  Riviere  zu  erkennen.  Schon  einige  starke  Regengüsse
  genügen,  manche  Riviere  vorübergehend  unter
Wasser  zu  setzen,  aber  erst  etwa  im  Februar,  wenn
der  Kunene  seinen  höchsten  Wasserstand  erreicht  hat,
füllen  sich  die  Riviere  ½  bis  1  m  hoch  mit  Wasser,
das  kaum  merklich  in  südlicher  Richtung  gegen  die
Etoschapfanne  hin  abfließt.  Der  Wagenverkehr  geschieht
  dann  im  Wasser.  Durchschlag  tritt  dann  erst
ein,  wenn  sich  das  Wasser  zu  verlaufen  beginnt.
Einzelne  Teile  des  Landes  müssen  zur  Zeit  der
Uberschwemmung  den  Eindruck  eines  riesigen  Sees
machen,  aus  welchem  die  Acker  der  Eingeborenen  mit
ihren  Werftanlagen  als  busch=  und  baumbestandene
Inseln  nur  wenig  aus  dem  Wasser  herausragen.
Die  Riviere  und  die  der  Uberschwemmung  regelmäßig
  ausgesetzten  Gebiete  sind  frei  von  Büschen
und  Bäumen,  zeichnen  sich  aber  durch  üppigen  Graswuchs
  aus;  der  Boden  ist  mit  den  fruchtbaren  Ablagerungen
  der  jährlichen  Überschwemmungen  überdeckt.
  Die  ½  bis  etwa  4  m  häher  gelegenen
Uckerflächen  zeigen  oben  eine  lockere,  weiße  Sandschicht,
  unter  welcher  sich  in  mäßiger  Tiefe  gute,
dunkle  Muttererde  findet.

Wasser  ist  im  Ovambolande  während  des  ganzen
Sommers  genügend  vorhanden,  teils  offen  an
niedrigen  Stellen  der  Riviere  in  Vleys,  teils  in  gegrobenen
  Brunnen.  Man  findet  Wasser  überall,  je
nach  der  Höhenlage  der  Ortlichkeit,  in  2  bis  8  m
Tiefe  unter  der  Oberfläche.  Das  offene  sowie  in
den  Rivieren  gegrabene  Wasser  ist  stets  füß;  auf
den  höher  gelegenen  Stellen  tufft  man  beim  Graben
meist  salziges  Wasser,  und  diese  Erscheinung  erklärt
sich  damit,  daß  im  Laufe  der  Zeit  die  oberen  Erd- 



645  —

schichten  ausgelaugt  find,  die  unteren  dagegen  ihren
Salzgehalt  bewahrt  haben.

Die  Anstrengungen  der  Reise  hatten  die  Ochsen
schon  bis  Ukuanjama  ganz  ungewöhnlich  erschöpft;  mit
den  abgetriebenen  Tieren  die  Reise  bis  zum  Kunene
fortzusetzen,  war  völlig  ausgeschlossen.  Sie  bedurften
unbedingt  einer  mehrwöchigen  Ruhe.  Wenn  auch
nicht  anzunehmen  war,  daß  die  Tiere  in  dieser  Zeit
bei  dem  schlechten,  ungewohnten  Futter  die  alten
Kräfte  wiedererlangen  würden,  so  konnten  sie  sich
doch  soweit  ausgeruht  und  erholt  haben,  daß  Aussicht
  auf  Weiterführung  der  Reise  nach  dem  Okavango
vorhanden  war.  So  wurde  denn  für  die  Expedition
nach  dem  Kunene  von  der  Witwe  des  Missionars
Stahlhut  ein  Gespann  Ochsen  gemietet  und  die
Reise  dorthin  nur  mit  der  Karre  am  24.  August
angetreten.  Der  Weg  führte  über  Oniva  an  der
Werst  des  Häuptlings  Ujulu  vorbei,  bei  welcher  ein
Bur  namens  Delaporte  angetroffen  wurde.

Der  Kunenefluß  wurde  am  30.  August  erreicht.
Der  Weg  führte  eine  Strecke  weit  durch  das  Gebiet
der  gefürchteten  räuberischen  Ombandja.  Als  Bedeckung
  war  uns  daher  auf  unser  Ersuchen  von  Ujulu
eine  15  Manm  starke  Begleitmannschaft  mitgegeben
worden.  Da  sich  jedoch  unterwegs  kein  Ombandja
blicken  ließ  und  die  Gefährlichket  dieses  Ovambostammes
  anscheinend  übertrieben  war,  so  wurde  die
Begleitmannschaft  nach  Erreichen  des  Kunene  abgelohnt
  und  beschlossen,  ohne  eine  solche  später  die
Rückreise  anzutreten.  Um  vor  Uberfällen  und  Viehdiebstählen
  durch  die  auf  dem  linken  User  des  Kunene
  wohnenden  verrufenen  Ovambostämme,  die
Evare  und  Ombandjia,  gesichert  zu  sein,  wurde  über
den  Fluß  gesetzt  und  in  einiger  Entfernung  von  demselben
  ausgespannt.  Das  übersetzen  ging  an  einer
vielbenutzten  Furt  ohne  Schwierigkeit  von  statten,
weil  der  Kunene  beinahe  seinen  niedrigsten  Wasserstand
  erreicht  hatte.  Das  Gepäck  wurde,  damit  es
vor  Naßwerden  geschützt  war,  besonders  in  Booten
hinübergeschafft.  Diese  Boote  sind  aus  den  Stämmen
des  wilden  Feigen=  oder  Baobabbaumes  in  roher
Weise  durch  Aushöhlen  hergestellt,  ungefahr  5  m
lang  und  können  bis  zu  etwa  10  Zentner  Gewicht
tragen.  Sie  werden  nur  durch  Staken  fortbewegt.
An  der  Furtstelle  wurden  gegen  20  solcher  Boote
gezählt.  Die  Emgeborenen,  welche  dieses  Fährgeschäft
  gewissermaßen  als  Monopol  betreiben,  stehen
unter  einem  Vormann,  mit  welchem  alle  Verhandlungen
  geführt  werden.

Der  Kunene  ist  der  Typus  eines  verwilderten
Flusses.  Sein  Bett  ist  etwa  120  m  breit  und  3
bis  4  m  tief  in  das  Gelände  eingeschnitten.  Die
Wassernefe  beträgt  zur  Zeit  des  niediigsten  Wasserstandes
  durchschnittlich  etiwa  1  m,  die  Geschwindigkeit
wurde  mittels  Oberflächenschwimmer  zu  0,56  m  Sek.
bestimmt.  Die  Flußsohle  ist  mit  zahlreichen  sich  fortwährend
  verändernden  Sandbänken  durchse-tzt,  der
Stromstrich  äußerst  wechselnd.  Ein  hoher  dichter
Rohrgürtel  säumt  die  Ufer  ein,  die  steil  und  häufig
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        —  646  —

in  Abbruch  sind.  Viele  Inseln,  völlig  verkrautete
Ausbuchtungen  und  Seitenarme  vervollständigen  das
Bild  der  Verwilderung.  Der  Stromlauf  selbst  ist
frei  von  Pflanzenwuchs  und  das  Wasser  klar.  Zur
Zeit  des  Hochwassers  tritt  der  Kunene  weithin  über
seine  Ufer  aus;  das  Uberschwemmungsgebiet  kennzeichnet
  sich  durch  die  Waldränder  und  ist  1  bis  2  km
breit.  Nach  den  Schlammmarken  an  Bäumen  und
Sträuchern  zu  urteilen,  steigt  das  Hochwasser  bis  zu
4  und  5  m  über  den  Winterwasserstand.  Die
niedrigeren  Stellen  des  Überschwemmungsgebiets  sind
in  ausgedehntem  Maße  mit  üppigem,  rohrartigem
Gras  bedeckt.  Zur  Zeit  unserer  Anwesenheit  war  dasselbe
  in  der  Stromrichtung  umgelegt  und  bildete  so
eine  starke,  nachgiebige  Decke,  welche  das  Gehen
außerordentlich  erschwerte.

Außerordentlich  reich  ist  die  Vogelwelt  am  Kunene
  vertreten.  Fischadler,  riesige  Gänse  und  Enten,
Reiher,  Taucher,  Eisvögel,  Wasserhühner,  Strandläufer
  und  viele  andere  unbekannte  Arten  geben  der
an  und  für  sich  schon  interessanten  Wasserlandschaft
einen  erhöhten  Reiz.  Dem  Zoologen  würde  sich  hier
ein  reiches  Feld  zu  Beobachtungen  und  Untersuchungen
  sicher  noch  nicht  gekannter  Vögel  eröffnen.
Alligatoren  sind  noch  häufig,  Flußpferde  nur  wenig
vorhanden.  Letztere  finden  in  den  verkrauteten  toten
Flußarmen  die  ihnen  zusagende  Nahrung  in  großer
Fülle.  Uber  die  im  Kunene  vorkommenden  Fischarten
konnte  wegen  des  kurzen  Aufenthalts  nichts  Näheres
ermittelt  werden;  die  Emgeborenen  fangen  sie  in
Reusen.  Auch  Krebse  ungefahr  von  der  Größe  des
Hummer  beherbergt  der  Kunene.

Nur  etwa  40  km  vom  Kunene  entfernt  liegt  die
südlichste  Niederlassung  und  Militärstation  der  Portugiesen
  in  Angola,  der  Ort  Humbe.

Der  portugiesische  Handel  erstreckt  sich  südlich
nicht  weiter  als  bis  zum  Ukuanjamastamm;  nach
Ondonga  wagen  die  portugiesischen  Händler  nicht
mehr  zu  kommen.

Die  vorhandenen  Pferde  stammen  sämtlich  aus
Deutsch-Südwestafrika,  da  Portugiesisch-Angola  selbst
Bedarf  daran  hat.  Sie  sind  sehr  begehrt  und  werden
gut  bezahlt.

Nach  der  Rückkehr  vom  Kunene  zeigte  Ujulu
gegen  uns  das  alte  freundliche  Benehmen.  Die
Freundschaft  des  Ujulu  ging  jetzt  sogar  so  weit.  daß
er  unsere  Geschenke  durch  Ubersendung  eines  Ochsen
erwiderte  und  Führer  für  unsere  weitere  Reise  stellte.

Trotz  einer  dreiwöchigen  Ruhepause  hatten  sich
unsere  Ochsen  nicht  erholt,  sie  waren  eher  noch
magerer  geworden.  Alle  Bemühungen,  neue  zu
mieten  oder  zu  kaufen,  waren  vergeblich.  Dazu  kam
noch,  daß  das  eine  Hinterrad  des  Wagens  sich  in
einem  sehr  bedenklichen  Zustande  befand.  Dasselbe
auszubessern  oder  em  neues  zu  erhalten,  war  hier
nicht  möglich.  Unsere  Aussichten  auf  eine  glückliche
Durchführung  der  Exvedition  waren  demnach  gering,
zumal  gerade  der  schwierigste  Teil  der  Reise  durch
wenig  bekannte  Gegenden  noch  bevorstand.

 

in  Bur  über  Deutsch-Sübwestafrika.

Der  ehemalige  Freistaat-Bur  Th.  G.  de  Wet,
von  dem  schon  mehrfache  Außerungen  über  Deutsch-Südwestafrika
  an  dieser  Stelle  wiedergegeben  wurden,)
  tritt  in  einem  „Eingesandt“  an  die  Kapftädter
Zeitung  „Ons  Land“  einem  anonymen  Briefe  mit
allerlei  Klagen  über  das  deutsche  Schutzgebiet  entgegen,
  der  Mitte  des  Jahres  in  der  genannten  Zeitung
  erschienen  war.  De  Wet  führt  aus,  daß  er  als
Ansiedler  in  Grootfontein  bisher  keinen  Grund  gehabt
  habe,  sich  über  die  deutsche  Regierung  zu  beklagen,
  und  nennt  verschiedene  Afrikander  mit  Namen,
die  es  in  Deutsch-Südwestafrika  in  wenigen  Jahren
zu  einer  gewissen  Wohlhabenheit  gebracht  hätten.
Alles  in  allem  gefalle  ihm  seine  neue  Heimat  recht
gut.  Es  sei  ja  richtig,  daß  noch  manches  zu  wünschen
  bleibe,  aber  das  sei  schließlich  überall  der  Fall.
„Ich  bin“  —  so  schreibt  er  —  „mit  Grootfontein,
Nord-Damaraland,  sehr  zufrieden,  sowohl  mit  der
Regierung  wie  mit  dem  Land,  umsomehr,  wenn  ich
bedenke,  was  der  Transvaal  und  Freistaat  im  Beginn
waren  und  was  sie  heute  sind.  Man  muß  nicht
vergessen,  daß  die  meisten  Afrikander,  die  zuerst  in
das  deutsche  Gebiet  zogen,  sich  nur  mit  Jagd  und
Transportfahren  beschäftigten  und  nichts  dazu  beitrugen,
  das  Land  vorwärts  zu  bringen.  Dies  machte
einen  schlechten  Eindruck  auf  die  Regierung,  so  daß
sie  sich  genötigt  sah,  zum  Kaufen  von  Land  zu
zwingen.  Andere  kamen,  um  zu  spekulieren  und
um  ihre  Taschen  zu  füllen  und  nicht  um  Land  zu
bebauen  und  waren  somit  die  Ursache  von  strengeren
Landgesetzen.  Ich  bin  überzeugt,  wenn  man  trachtet,
das  Vertrauen  der  Regierung  zu  gewinnen  und  mit
Geduld  zu  Werke  geht,  so  kann  viel  erreicht  werden.“

 

Deutsch-Lüdwestafrikanischer  Marmor.

Nach  dem  Urteil  der  Königlichen  Bergakademie,
Berlin,  des  Professors  Weinschenk  in  München  und
der  Bildhauer  Valentino  Casal,  Friedenau,  und  Prosessor
  Herter,  Charlottenburg,  sind  die  dem  #olon#al=Wrntschaftlichen
  Komitee  durch  den  Kaiserlichen  Gouverneur
  übersandten  Marmorblöcke  aus  Etusis  rein
und  ohne  Flecken,  von  lebhafter  Farbe  und  schönem
Korn.  Dagegen  enthalten  sie  zahlreiche  Schichten
von  Tremolit,  welche  der  Verarbeitung  hmmderlich
sind.  Durch  Hauptmann  a.  D.  v.  Perbandt  Windekaym
  veranlaßte  fabrikatorische  Versuche  durch  die
Marmorwerke  Kiefersfelden  und  Wiesbaden  stellen
das  gleiche  Ergebnis  bezüglich  der  Qualität  des
Marmors  fest.  Die  Marmorlager  in  Etusis  sollen
eine  beträchtliche  Ausdebnung  haben,  und  werden  die
fabrikatorischen  Versuche  nunmehr  mit  aus  anderen
Lagen  stammenden  Blöcken  fortgesetzt  werden.

*)  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1902,  S.  609,  und
S.  18.

-
        <pb n="741" />
        Deulsch·  Neu-Guinea.
Leidenzucht  auf  Neupommern.

Einem  Bericht  des  Missionars  P.  Dicks,  der  in
der  Zeitschrift  des  Afrika-Vereins  deutscher  Katholiken
  „Gott  will  es!"  veröffentlicht  wird,  entnehmen
wir  folgendes:

Vor  etwa  mehr  als  1  ½/2  Jahren  erteilte  ein  erfahrener
  Mann  den  Rat,  es  hier  im  Bismarckarchipel
  mit  der  Seidenzucht  zu  versuchen.  Bei  den
meisten  Ansiedlern  fielen  die  Worte  auf  unfruchtbaren
Boden.  Nur  bei  der  Mission  wurde  denselben  mehr
Aufmerksamkeit  geschenkt.  Da  ein  solcher  Versuch  nur
mit  geringen  Unkosten  gemacht  werden  kann,  so  ließ
man  anfangs  vorigen  Jahres  eine  Anzahl  Maulbeerbäumchen
  (morus  alba)  von  Sydney  kommen.
Gegen  Ostern  wurden  die  ersten  70  Bäumchen  gepflanzt.
  Das  Gedeihen  derselben  ist  überraschend,
da  die  damals  ganz  kleinen  Stämmchen,  kaum  von
der  Dicke  eines  kleinen  Fingers,  nach  einem  Jahre
bereits  nicht  mehr  mit  der  Hand  umfaßt  werden
können.  Durch  Stecklinge  wurde  nach  und  nach  die
Zahl  bis  auf  1400  oder  1500  vermehrt.  Der
Kaiserliche  Gouverneur  Dr.  Hahl  zeigte  graßes  Interesse
  für  die  Sache  und  war  gern  bereit,  das  Unternehmen
  zu  unterstützen.  Von  Sydney  ließ  er  durch
Vermittlung  des  dortigen  Generalkonsulats  eine  zweite
Art  Maulbeerbaum  (morus  alba  rosea)  kommen.
Ich  habe  einen  Versuch  mit  ganz  dünnen  Zweigen,
die  kaum  die  halbe  Dicke  eines  gewöhnlichen  Strohhalmes
  erreichten,  gemacht,  und  zwar  mit  dem  besten
Erfolg;  mit  diesen  sehr  kleinen  Stecklingen  habe  ich
eine  schöne  Anzahl  gesunder  Bäumchen  herangezogen.
Am  8.  April  trafen  von  Australien  die  ersten  Raupeneier
  ein.  Gleich  am  selben  Tage  schlüpften  einige
Räupchen  aus.  Zwanzig  Tage  fpäter  waren  die
ersten  Raupen  spinnreif,  und  am  11.  Mai  legte  das
erste  Schmetterlingsweibchen  die  ersten  Eier,  die  in
ein  paar  Tagen  die  außerordentliche  Zahl  von  750
bis  800  erreichten.  Die  ganze  Entwicklung  hat  also
nur  33  Tage  gedauert,  während  dieselbe  in  Europa
48  Tage  erfordert.  Die  von  Sydney  erhaltenen
Eier  scheinen  nicht  überwintert  zu  sein,  weshalb  dieselben
  nur  sehr  unregelmäßig  ausschlüpfen,  ein  Übelstand,
  dem  in  Zukunft  leicht  abgeholfen  werden  kann.
Die  Kokons  sind  durchschnittlich  etwas  leichter,  als
die  in  gemäßigten  Zonen  gezogenen,  jedoch  scheint
die  Seide  gut  und  kräftig  zu  sein.  In  Bälde  wird
über  den  Wert  derselben  in  Deutschland  ein  sachverständiges
  Urteil  abgegeben.  Es  steht  zu  hoffen,
daß  sich  der  Ertrag  bei  mehr  Erfahrung  und  dementsprechend
  besserer  Pflege  der  Raupen  sowie  in
einem  geeigneteren  Lokal  —  bis  jetzt  konnte  nur  ein
ziemlich  ungünstig  gelegenes  Zimmer  verwendet
werden  —  bedeutend  heben  wird.

647

 

KAus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Ankisklaverei-Bewegung.

Über  Fortschritte  der  evangelischen  Mission  in
Deutsch-Ostafrika  wird  der  „Post“  aus  Missionskreisen
  geschrieben:

Die  Brüdergemeinde  hat  in  jüngster  Zeit  durch
ihren  Missionar  Bachmann  eine  Expedition  ausführen
  lassen,  deren  Ergebnis  die  Auffindung
und  Festlegung  eines  geeigneten  Platzes  zur  Anlegung
  einer  neuen  Station  in  Iledje  war.  Dies
ist  insofern  von  Bedeutung,  als  hierdurch  ein  weiterer
Schritt  zur  Verbindung  der  zwei  in  Angriff  genommenen
  Arbeitsfelder  —  am  Nordende  des
Nyassasees  und  in  dem  Unyamwesigebiet  —  geschieht.
  Sodann  hat  die  Reichsregierung  der  genannten
  Missionsgesellschaft  die  Genehmigung  zu
einer  Niederlassung  in  Kipembabwe  an  der  Südwestgrenze
  des  deutschen  Gebietes  erteilt.  Auch  die
Leipziger  Mission  macht  Fortschritte.  Sie  hat
ihren  Ausgangspunkt  am  Kilimandscharo  genommen
und  will  nunmehr  das  ganze  Paregebiet  bearbeiten.
Eine  Erkundigungsreise  des  Missionars  Fuchs  ist
hoffnungsreich  ausgefallen.  Er  häörte  geradezu
Klagen  von  Heiden,  die  darauf  gerichtet  waren,  daß
die  Mission  sie  bisher  unberücksichtigt  gelassen  habe:
„Allenthalben  haben  sich  Europäer  niedergelassen,
hier  auf  dieser  Seite  in  Usambara,  dort  am  Kilimandscharo,
  und  sie  beschützen  die  Leute  und  belehren  sie;
wir  allein  bleiben  verlassen  und  unwissend.“  Fuchs
sicherte  für  seine  Gesellschaft  in  der  schönen,  fruchtbaren
  und  gesunden  Gonjalandschaft  einen  Platz
durch  vorläufigen  Vertrag.  Der  dortige  Häuptling
Kindu  zeigte  sich  nicht  nur  willig,  Missionare  aufzunehmen,
  sondern  er  war  durch  die  Hoffnung  auf
die  Ansiedlung  höchst  erfreut.  „Mein  Land,“  —
so  sprach  er  zum  Missionar  Fuchs  —  „  ist  Dein
Land,  und  meine  Leute  sind  Deine  Leute;  wo  Du
bauen  wirst,  da  werde  ich  daneben  bauen  als  Freund
des  Europäers.“  So  bemühen  sich  in  weitem  Umfange
  und  in  gesteigertem  Maße  deutsche  Christen
um  die  Gewinnung  ihrer  schwarzen  Landsleute.

Die  neue  Missionsstation  St.  Moritz  zu  Galula
im  apost.  Vikariate  Tanganyika  (Deutsch-Ostafrika)
wird  in  der  Missionszeitschrift  „Gott  will  es!“  wie
folgt  geschildert:

Die  Mission  liegt  auf  einer  kleinen  Anhöhe  in
geringer  Entfernung  vom  Dorfe  Galula.  Die  Aussicht
  in  die  afrikanische  Landschaft  von  hier  oben  aus
kommt  mir  jeden  Tag  schöner  vor.  Am  Fuße
unseres  Hügels  dehnt  sich  ein  reiches  Tal  aus;
allenthalben  sieht  man  große  Bananenhaine  mit  den
schönen,  breitblätterigen  Bananenpflanzen;  dazwischen
tauchen  Negerdörfer  auf,  und  da  und  dort  erhebt
eine  schlanke  Palme  ihre  zierliche  Krone  in  die  Lüfte.
Durch  das  Tal  zieht  sich  ein  langer  Silberstreisen,
der  in  der  Sonne  glänzende  Spiegel  des  Flusses
Zongwe.  —  Die  erste  Periode  des  Apostolates,  wo
        <pb n="742" />
        sich  das  Wirken  des  Missionars  darauf  beschränkt,
durch  Güte,  durch  allerlei  Liebesdienste  das  Wohlwollen
  der  Eingeborenen  zu  gewinnen,  ist  vorüber.
Unsere  Hauptsorge  gilt  der  Jugend.  Durch  allerlei
Kunstgriffe  sucht  man  sie  zur  Schule  zu  bringen.  Ich
lebe  mit  meinen  kleinen  schwarzen  Rangen  jeden
Morgen  neu  auf.  Wird  des  Morgens  das  Tor  geöffnet,
  so  stürmen  sie  gleich  einem  erzürnten  Bienenschwarm
  in  alle  Räume  des  Hauses.  Sie  kommen
in  mein  Zimmer,  jeden  Tag  von  neuem  die  wenigen
unentbehrlichen  „Wunderdinge“,  die  ich  aus  der  alten
Zivilisation  noch  besitze,  anzustaunen.  Einige  von
diesen  Kmdern  machen  uns  mit  ihrem  Eifer,  die
Wahrheiten  unserer  Religlon  zu  erlernen,  große
Freude.  Durch  die  Jugend  hoffen  wir,  allmählich
  auch  bei  den  Erwachsenen  dem  Christentum
Eingang  zu  verschaffen.  Die  Kinder  lernen  bei
uns  die  wichtigsten  Lehren  des  Christentums  auswendig;
  in  die  elterliche  Hütte  zurückgekehrt,  haben
sie  nichts  Eiligeres  zu  tun,  als  das  Erlernte  herzusagen.
  Macht  später  dann  ein  Missionar  die  Runde
im  Dorfe,  von  Hütte  zu  Hütte  gehend,  so  hört  er
zu  seiner  großen  Freude,  daß  Väter  und  Mütter
und  die  älteren  Geschwister  von  unserer  Schuljugend
etwas  erlernt  haben;  oft  bietet  sich  so  Gelegenheit,
den  armen  Negern  ein  wenig  von  der  frohen  Botschaft
  zu  reden,  die  auch  für  sie  vom  Himmel  gegeben
  ward.  Bis  zur  gänzlichen  Bekehrung  sind
aber  noch  große  Schwierigkeiten  zu  überwinden.

Der  „Stern  von  Afrika“  verbreitet  sich  über  den
Nutzen,  den  die  Erschließung  Kameruns  durch  eine
große  Eisenbahn  für  die  ganze  Entwicklung  des
Schutzgebietes  und  damit  auch  für  das  Missionswerk
  haben  würde:

Erst  die  Erschließung  des  vielversprechenden  Hinterlandes,
  welches  zweifellos  gegründete  Aussichten  auf
eine  reiche  Entwicklung  hat,  durch  einen  großen
Schienenweg,  der  von  der  Küste  aus  in  das  ferne
Hinterland  bis  zum  Tschadsee  führt,  wird  auch  denjenigen,
  die  bisher  skeptisch  waren,  den  Wert  der
Kolonie  offenbaren.  Bisher  konnte  lediglich  ein  verhältnismäßig
  kleiner  Teil  des  Küstengebietes  von
Kamerun  als  deutsches  Handelsgebiet  angesehen
werden.  Das  große  Hinterland  mit  seinen  reichen
Naturschätzen  gehört  immer  noch  zum  Handelsgebiet
der  Haussa,  gravitiert  nach  dem  Niger,  Benus  und
dem  Tschadsee  und  bringt  lediglich  den  Engländern
und  Franzosen  Vorteil  und  Nutzen.  Das  alles  wird
mit  einem  Schlage  anders  werden,  sobald  erst  die
große  Kamerun-Eisenbahn  gebaut  und  damit  ein
bequemer  Weg  ins  Innere  der  Kolonie  und  weiter
in  der  projektierten  Richtung  nach  dem  Tschadsee  vorhanden
  sein  wird.  Daß  dann  die  ganze  Kolonie
einen  gewaltigen  Ausschwung  nehmen  wird,  ist  nach
den  Berichten  der  Forschungskommission,  welche  die
projektierte  Strecke  auf  ihre  Ertragsfähigkeit  untersucht
  hat,  nicht  mehr  zu  bezweifeln.  Von  den  besten

 

648

 

Kennern  des  Landes  ist  daher  der  Bau  einer  Eisenbahn,
  die  von  der  Küste  ins  Innere  der  Kolonie
führt,  als  dringende  Notwendigkeit  anerkannt  worden-Es
  handelt  sich  bei  der  Erschließung  dieses  Teilevon
  Zentralafrika  nicht  nur  um  die  Beförderung  von
Personen  und  die  allgemeine  Hebung  des  Verkehrs.
sondern  auch  um  die  Versorgung  Deutschlands  mir
den  kostbarsten  Produkten  der  Tropen,  wie  Elfenbein.
Gummi,  Baumwolle,  Tee,  Kaffee,  Vanille,  Farb=  und
Nutzhölzer,  sowie  den  übrigen  Erzeugnissen  der  heißen
Zone.  Nach  den  bis  jetzt  vorliegenden  Berichten  ist
auch  an  dem  Vorkommen  von  Gold  im  Benuögebier
und  in  den  Mandarabergen  nicht  mehr  zu  zweifeln.

Daher  muß  ein  direkter  Schienenweg,  der  diese  ungemein

  reichen  Gebiete  durchqueren  und  damit  ein

großes  Stück  von  Zentralafrika  wirtschaftlich  erschließen

  würde,  auch  bald  große  direkte  Früchte

tragen.  Die  Zukunft  wird  dann  zeigen,  was

Deutschland  an  seiner  Kolonie  Kamerun  hat.  Und

der  Mission  ist  durch  möglichst  baldige  Erschließung

des  Innern  und  durch  bessere  Verkehrsmittel  auch

gedient,  war  doch  bisher  die  Unwegsamkeit  des

Landes  ein  Haupthindernis  des  Missionswerkes.

In  den  „Kirchlichen  Mitteilungen  aus  und  über
Nordamerika,  Australlen  und  Neu-Guinea“  schreibt
Missionar  Lehners  aus  Deinzerhöhe  (Kaiser  Wilhelmsland):


Ich  bin  gegen  Abend  im  Dorf  und  verbinde
einer  Frau  wohl  schon  das  dreißigste  Mal  ihre
Wunden,  die  Gott  sei  Dank  auch  endlich  heilen.  Noch
während  ich  damit  beschäftigt  bin,  wird  mit  einer
„Kuhschelle“  geläutet.  Von  allen  Seiten  des  Dorfes
kommen  Leute,  alte  und  junge,  Knaben,  Mädchen,
Frauen.  Sie  gehen  auf  ein  zu  ebener  Erde  gebautes
Haus  zu.  Es  ist  Abendandacht  in  dem  sauber  und
ordentlich  hergestellten  Gottesdiensthaus,  das  die
jungen  Leute  ganz  freiwillig  erbaut  und  vor  etlichen
Wochen  vollendet  haben.  Frühere  Schüler  halten
abwechselnd  die  Andachten,  die  mit  Gesang  eröffnet
werden,  eine  biblische  Geschichte  zum  Muttelpunkt
haben  und  mit  Gesang  und  Abendgebet  enden.  Der
Eifer  dieser  jungen  noch  ungetauften  Leute  ist  eine
sehr  erfreuliche  Wahrnehmung,  und  der  Segen,  den
das  Abhalten  der  Andachten  in  sich  birgt,  ist  unverkennbar.
  Vor  allem  werden  die  Frauen  und  Mädchen
mit  den  Liedern  und  dem  Inhalt  der  biblischen
Geschichte  mehr  vertraut  und  bringen  demgemäß  ein
besseres  Verständnis  zu  den  sonntäglichen  Gottesdiensten
  mit.  Em  wertvolles  und  von  seiten  der
Schwarzen  gern  benutztes  Hilfsmittel  zur  Erläuterung
biblischer  Geschichten  sind  textgetreue  Bilder.  Von
den  Schülern  werden  die  Bilder  sehr  begehrt,  um
ihre  Erzählungen  im  Dorf  zu  vertiefen.  —  Künftighin
  wird  wohl  der  eine  und  andere  Missionar  bei
den  Abendandachten  im  Dorf  zugegen  sein  und  tätig
mit  eingreifen.
        <pb n="743" />
        Auf  der  letzten  Versammlung  sämtlicher  Methodisten-Missionare
  Australiens  ist  beschlossen  worden,

von  jetzt  ab  einen  einheitlichen  Namen  zu  führen,,

und  zwar  „The  Methodist  Missionary  Society
of  Australasia“.  Bekanntlich  ist  diese  Missionsgesellschaft
  auch  im  Bismarck-Archipel  tätig.

—  ——  —

Aus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten.

Bericht  des  Oberförsters  Dr.  v.  Eschstruth  über  eine
Bereisung  Britisch-  Südafrikas.
II.  *)

IAm  19.  besuchte  ich  mit  Herrn  Vice,  Besitzer
großer  Kohlenbergwerke  in  Molteno,  seine  bei  der
Stadt  angelegte  Anpflanzung.  Molteno  liegt  in  einer
Höhe  von  5400  Fuß  (also  über  1600  m),  die  Landschaft
  trägt  bereits  den  kontinentalen  Charakter  des
Karoobeckens,  der  Boden  ist  ein  tiefgründiger,  anlehmiger,
  kalkarmer,  stellenweise  humoser  Sand.
Hatten  die  bisher  besuchten  östlichen  Teile  des  Landes
eine  jährliche  Niederschlagsmenge  von  durchschnittlich
80  bis  40  Zoll,  so  vermindert  sich  der  Regenfall
hier  im  Innern  schon  auf  10  bis  20  Zoll.  Diese

für  Molteno  maßgebende  durchschnittliche  Regenmenge

ist  aber  in  den  letzten  zwei  abnorm  dürren  Jahren
nicht  einmal  zur  Hälfte  des  Mindestsatzes  erreicht
worden,  und  gerade  dadurch  wurde  die  Anpflanzung
äußerst  lehrreich,  sowohl  in  ihren  älteren,  wie  namentlich
  in  den  jüngeren,  während  der  letzten  zwei  Jahre
angebauten  Teilen.  Nach  Aussage  des  Försters
Brown,  der  als  Herrn  Vices  Beamter  den  Forstbetrieb
  leitet  und  auch  schriftstellerisch  schon  in  dieser
Materie  hervorgetreten  ist  (Practical  Hints  on  suc-Cessful
  forestry),  sind  seine  Versuche  mi  Eukalyptus
und  besonders  auch  mit  dem  black  wattle  nicht  von
Erfolg  gewesen,  was  er  der  großen  Dürre  zuschreibt.
Der  Anfang  der  jetzigen,  rein  aus  Nadelholz  bestehenden
  Anpflanzung  wurde  in  1897  gemacht  durch
Anbau  von  100  000  Pinus  insignis  in  2/1  m
Reihenverband  auf  durchweg  kreuzweis  gepflügtem
und  geeggtem  Boden.  Die  Aufforstungen  der  folgenden
  Jahre  haben  sich  besonders  auf  Pinus  insignis
und  pinaster,  in  zweiter  Linie  auch  auf  Pinus
halepensis  und  Cupressus  macrocarpa  erstreckt.
Letzterer  scheint  nicht  unempfindlich  gegen  die  Dürre
zu  sein,  auch  unter  den  —  übrigens  auch  hier  mächtig
emporwachsenden  —  Pinus  insignis  machen  sich
Fehlstellen  bemerkbar,  während  pinaster  und  die
etwas  langsamer  wachsende  Aleppokiefer  (halepensis)
ausgezeichnet  stehen  und  ein  durchaus  gesundes  Aussehen
  haben.  Man  gewinnt  hier  den  Eindruck,  daß
die  so  phänomenal  emporschießende  Pinus  insignis
doch  auch  etwas  Blender  und  mit  einer  gewissen
Vorsicht  zu  behandeln,  jedenfalls  nicht  von  dem  ab-*)

  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  591,  619  ff.

649

 

solut  gleichmäßigen  und  sicheren  Verhalten  ist,  wie
die  etwas  langsamer  voranschreitende  pinaster.  Der
Raupenfraß  hatte  P.  insignis  auch  hier  heimgesucht,
aber  ohne  nennenswerten  Schaden,  was  ich  dem
trockenen  Boden  zuzuschreiben  geneigt  bin,  dessen  bescheidenerer
  Saftstrom  von  den  nadelarmen  Kronen
noch  bewältigt  werden  konnte;  unter  den  sechsjährigen
(5  bis  8  m  hohen)  Stangen  fand  ich  eine  große  Zahl
aus  dem  Boden  hervorlugender  Puppen  von  Anthaerea
  cytherea,  welche  zum  Teil  tot  und  reichlich
mit  Tachinenmaden  gefüllt  waren.  Das  auch  hier
in  den  älteren  Kulturen  von  insignis  auffallende
Absterben  einzelner  Wipfel  wird  von  Förster  Brown
dem  Frost  zugeschrieben;  er  hat  beobachtet,  daß  das
Austreiben  von  pinaster  spät  und  sehr  gleichmäßig,
von  insignis  unregelmäßig  und  bei  einzelnen  Exemplaren
  drei  bis  vier  Wochen  früher  auftritt,  als  bei
anderen,  daß  hinwiederum  an  derselben  Pflanze  das
Austreiben  der  Knospe  differiert,  die  Gipfelknospe
häufig  zuerst  austreibt  (wie  bei  Fraxinus);  diese
Knospe  sei  daher  bei  den  zuerst  treibenden  Pflanzen
diejenige,  welche  der  Spätfrostgefahr  am  meisten  ausgesetzt
  sei.  Auch  diese  Erklärung  scheint  mir  nicht
völlig  befriedigend.  Wenn  man  die  Tatsache,  daß  das
Gipfelsterben  stets  vereinzelt  auftritt,  auch  eventuell
mit  dem  frühzeitigen  Austreiben  einzelner  Pflanzen
erklären  könnte,  so  bleibt  doch  unausgeklärt,  weshalb
gewöhnlich  nicht  die  jüngsten,  also  —  ceteris  paribus
—  in  der  kältesten  Luftschicht  stehenden,  sondern  gewöhnlich
  erst  mehrere  Meter  hohe  Pflanzen  betroffen
werden;  man  müßte  denn  annehmen,  daß  diese  gewöhnlich
  über  vierjährigen  Pflanzen  stets  früher  als
die  jüngeren  austreiben.  Der  mir  zunächst  naheliegende
  Gedanke  an  ein  Insekt  erwies  sich  auch  hier
bei  Untersuchung  zahlreicher  Gipfel  als  haltlos,  auch
der  Gedanke  an  eine  tote  Bodenschicht  hat  wenig
Wahrscheinliches,  weil  das  Absterben  nie  platzweise,
sondern  stets  vereinzelt  austritt,  häufig  auch  ein
Seitensprosse  des  obersten  Quirls  den  Baum  zu
weiterem  Wachstum  führt.  Ubrig  bleibt  noch  die
Vermutung  eines  Wurzelschädlings.  Die  Pflanzungen
der  ersten  Jahre  sind  auch  hier  zu  weit  (2/1  m)
angelegt,  besonders  wenn  man  bedenkt,  daß  der  Schluß
der  Pflanzen  hier  immerhin  langsamer  erfolgt  als
in  den  regenreichen  östlichen  Teilen.  Die  unteren
Aste  der  Pflanzen  haben  sich  daher  —  auch  im
Innern  —  zu  stark  entwickelt.  An  den  Kulturrändern
bis  zu  einer  Tiefe  von  etwa  20  m  sind  diese  jungen
Stangen  neuerdings  aufgeästet  worden,  in  erster
Linie,  um  der  hier  äußerst  bedrohlichen  Feuersgefahr
zu  begegnen.  Die  Streudecke  ist  am  äußersten  Rand
entfernt,  weiterhin  vielfach  verweht  durch  den  starken
Wind,  dem  der  Zugang  in  den  Bestand  nun  offen
stand.  Besser  wäre  es  zweifelsohne,  eine  Pflanzung
in  zweckmäß'g  dichtem  Verband  zu  rascher  natürlicher
Reinigung  anzulegen,  den  natürlichen  Randmantel
gegen  den  Wind  zu  belassen  und  gegen  Feuersgefahr
jede  Kultur  mit  einem  10  bis  20  m  breiten  Laubholzstreifen
  zu  umsäumen.  Wachsen,  wie  Brown  sagt,
        <pb n="744" />
        Eukalyptus  und  black  wattle  nicht,  so  wäre  das
geeignete  Material  wohl  in  Grevillia,  Robinia  oder
dem  Pfefferbaum  zu  finden.  Die  Erhaltung  der  —
von  Pinus  insignis,  pinaster,  canariensis  usw.
äußerst  reichlich  abfallenden  —  Humusdecke,  welche
im  Verein  mit  dem  dichten  Kronendach  den  Boden
von  Unkraut  freihält  und  vollkommen  öffnet,  ist
jedenfalls  schon  als  Regulator  und  Bewahrer  der
Bodenfeuchtigkeit  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen
von  denkbar  größter  Bedeutung.

Am  20.  erfolgte  die  Wertterreise  nach  Bloemsontein.
  Während  des  mehrtägigen  Aufenthalts
wurden  verschiedene  private  Anpflanzungen  und
Farmen  besucht.  Unter  andern  auch  die  (25  Meilen
östlich  der  Stadt  gelegene)  Farm  des  früheren
preußischen  Forstreferendars  Herrn  Lübke,  der  mir
auf  manche  Fragen  willkommene  Auskunft  geben
konnte.  Er  ist  —  im  Gegensatz  zu  vielen  englischen
Forstbeamten  —  für  ein  möglichst  frühzeitiges  Auspflanzen
  nach  kurzer  —  etwa  1½=  und  2  monatiger  —
Verschulung  in  Zinnkästen;  in  diesem  frühen  Alter
läßt  sich  die  richtige  Proportion  von  Stamm  und
Wurzel  noch  in  den  Kästen  erreichen,  dieselben  werden,
um  das  Durchwachsen  von  Faserwurzeln  durch  die
Bodenlöcher  zu  verhüten,  auf  eine  breite  Unterlage
von  Stemgeröll  gesetzt.  Während  meines  Aufenthalts
in  Bloemfontein  traf  ich  auch  mit  dem  im  Autrag
der  Regierung  die  Oranje  River  Kolonie  zu  forstlichen
  Zwecken  bereisenden  Regierungsforstbeamten
aus  King  Williamstown,  Mr.  Loster,  zusammen,
mit  dem  ich  eine  interessante  Fahrt  durch  nahe  bei
der  Stadt  gelegene  Baumpflanzungen  unternahm.
Die  Weiterreise  erfolgte  mit  Bahn  bis  Jagersfontein-Road,
  von  da  über  Jagersfontein,  Coffeefontein  nach
Modder-River  mit  Wagen,  von  Modder-River  mit
Bahn  nach  Kimberley.  In  Jagersfontein  und
Coffeefontein  sah  ich  kleinere  Baumpflanzungen  und
besichtigte  die  Diamantminen.  Empfehlungen  zu
diesem  Zweck  waren  mir  von  dem  Kolonialsekretär
in  Bloemfontein,  Lord  Blackwood,  liebenswürdigerweise
  mitgegeben  worden.  Die  liebenswürdigen
Empfehlungen  des  Generalkonsuls  und  des  Konfuls
in  Port  Elisabeth  an  verschledene  Direktoren  der
De  Beers  Kompagnie  ermöglichten  mir  einen  sehr
eingehenden  und  äußerst  lehrreichen  Besuch  der  verschiedenen
  Minen  in  Kimberley,  auf  welchen  hier
näher  einzugehen,  ich  nur  wegen  Mangels  an  Zeit
mir  versagen  muß.

Am  1.  Juni  mittags  ritt  ich  nach  Kenilworth,
um  die  von  Cecil  Rhodes  dort  angelegte  Anpflanzung
zu  besehen.  Bereits  in  der  Stadt  und  ihrer  nächsten
Umgebung  hatte  ich  Gelegenheit  gehabt,  kleinere
Baumpflanzungen  in  reicher  Menge  zu  sehen,  am
häufigsten  ist  wohl  der  gegen  Dürre  und  Bodentrockenheit
  nahezu  unempfindliche  Pfefferbaum  (Schinus
molle)  sowie  Kasuarinen  und  Cyrervillia  robusta.
Außerdem  sind  die  häufigeren  Kiefern-  und  Eukalyptenarten
  angebaut  und  haben  sich  —  unter  fortwährender
  Pflege  —  gut  erhalten.  Günstiges  Gedeihen

650

 

 

zeigen  Pinus  canariensis,  halepensis  und  pinaster-Die
  Anpflanzung  von  Kenilworth,  erst  Mute  der
90er  Jahre  begonnen,  zeigt  jetzt  das  Bild  eines

wohlgelungenen  Parks,  ausgezeichnet  durch  große,

schöne  Alleen  sowie  kompaktere  Baumanlagen  auf
kleineren  Flächen,  desgl.  landwirtschaftliche  Anlagen.
  Der  zunächst  besuchte  Pflanzgarten  ist  in
der  hier  üblichen  Weise  angelegt.  Die  Eukalypten-,
Pfefserbaum-,  Kasuarinen-,  Kiefern=  und  Obstbaumtzucht
  ist  äußerst  umfangreich  und  mehr  als  hinreichend,
  den  Bedarf  der  stetig  fortschreitenden  Anpflanzung
  zu  decken.  Besonders  interessierte  die
Zucht  des  Pfefferbaums,  von  dem  ich  in  und  bei
Kimberley  mehr  zu  sehen  bekam  als  auf  der  ganzen
bisherigen  Reise.  Die  in  den  Zinnkästen  ausgegangenen
  Saatpflanzen  werden  nach  3  bis  4  Wochen
in  Pflanzkästen  verpflanzt  und  sind  im  ersten  Jahr
durch  Schutzdächer  vor  Frost  zu  schützen.  Das
Klima  ist  sehr  trocken,  speziell  waren  die  beiden
letzten  Jahre  sehr  regenarm,  der  Boden,  mit  spärlicher
  Grasnarbe  bedeckt,  ist  arm.  Die  ersten  Aufforstungsversuche
  sind  denn  auch  s.  Zt.  vollständig
mißlungen.  Herr  Feimer,  der  Förster  der  Kompagnie,
  zeigte  mir  eine  Fläche,  auf  der  er  ursprünglich
eine  Pflanzung  (vorwiegend  von  Eukalypten)
versucht  hatte,  die  jedoch  s.  Zt.  nur  noch  einige
sporadische  Büsche  trug.  Dann  nahm  Cecil  Rhodes
die  Sache  in  die  Hand  und  mit  ganz  durchschlagendem
  Erfolg.  Besonders  hervorragend  ist
natürlich  der  Wuchs  der  an  sich  Trockenheit  in  Luft
und  Boden  gut  ertragenden  Hölzer,  speziell  also
des  Pfefferbaums,  der  Kasuarinen,  der  Kiefern
halepensis,  Ccanariensis  und  pinaster;  auch
Cupressus  horizontalis,  Cyrevillia  robusta,  Euca-Iyptus
  resinifera  und  Pinus  Congikolia  kommen
gut  fort.  Weniger  gut  zeigt  sich  schon  Cupressus
macrocarpa,  Versuche  mit  black  wattle  hatten
keinen  ermutigenden  Erfolg.  Im  allgemeinen  ist
die  Plantage  in  forst-,  wie  landwirtschaftlicher  Beziehung
  äußerst  ersolgreich,  eine  Oase  in  trockener
steriler  Steppe.  Die  Kosten  für  die  Aufforstungen
sind  allerdings  so  beträchtlich,  daß  sie  der  intensivsten
  landwirtschaftlichen  Kultur  gleichkommen.  Alle
Pflanzflächen  (Saat  kommt  selbstverständlich  nicht  in
Betracht)  sind  doppelt  gepflügt  und  geeggt;  jedes
einzelne  Pflanzloch  dann  gedüngt  und  alle  Pflanzen
mehrmals  reichlich  angegossen.  Damit  aber  nicht
genug,  ist  durch  ein  reiches  Grabennetz  die  Möglichkeit
  gegeben,  alle  Flächen  aus  den  hergerichteten,
durch  Pumpwerke  gespeisten  Wasserreservoirs  unter
Bewässerung  zu  setzen,  was  bei  anhaltender  Dürre
stets  geschieht.  —  Die  erst  vor  drei  Jahren  begonnene
Anpflanzung  von  Alexanderfontein,  die  mir  am
folgenden  Nachmittag  von  Mr.  Vind  (einem  Direktor
der  De  Beers  Kompagnie)  gezeigt  wurde,  ist  unter
etwa  gleichen  Bedingungen  angelegt  und  verspricht
gutes  Gedeihen.  Es  bedarf  keiner  Hervorhebung.
daß  Anschonungen  mit  so  enormen  Kosten  für  forstwirtschaftliche
  Zwecke  ausgeschlossen  und  daß  die
        <pb n="745" />
        unter  den  vorstehend  beschriebenen  Verhältnissen
erzielten  Ergebnisse  nicht  entfernt  von  der  wirtschaftlichen
  Bedeutung  sind,  welche  z.  B.  der  unter
den  natürlichen  Daseinsbedingungen  des  Landes
erfolgreich  emporgewachsenen  Anpflanzung  Moltenos
unter  allen  Umständen  zuerkannt  werden  muß.

Von  Kimberley  fuhr  ich  nach  De  Aar,  dessen
Umgebung  bereits  das  Gepräge  der  westlichen  Karoo
zeigt.  Grasloses  steiniges  Gelände,  dessen  Bedeckung
aus  Büschen  verschiedener  Art  besteht,  deren  weiter
unten  Erwähnung  getan  werden  soll.  In  De  Aar
besichtigte  ich  eingehend  verschiedene  Brunnen  mit
Windmotoren.  Die  Vegetation  hat  unter  der  exorbitanten
  Trockenheit  der  letzten  Jahre  stark  gelitten.
Von  einheimischen  Bäumen  zeigt  Acacia  horrida
(die  von  den  Engländern  als  „Mimosa“  bezeichnete
buschartige  Dornen-Akazie)  noch  gutes  Gedeihen.
Von  importierten  gedeihen  trotz  der  Dürre  gut  die
Kiefernarten  pinaster,  halepensis,  canariensis,

651

 

der  Pfefferbaum  und  die  Silberpappel,  angehend

verhielt  sich  Eucalyptus  resinifera;  bei  den  ebenfalls
  angepflanzten  Cupressus  macrocarpa  war
ein  starkes  Absterben  älterer  Pflanzen  (etwa  vom
vierten  Jahre  ab)  zu  bemerken.  Von  De  Nar  aus
wurde  die  Regierungsanpflanzung  in  Hannover  besucht,
welche  aus  zwei  Teilen  besteht;  einer  befindet  sich
im  Osten,  der  andere  im  Norden  der  Stadt.
Letzterer  wurde  zuerst  besichtigt.  Der  Boden  ist  ein
armer,  trockener  Sandboden,  der  hier  und  da  von
festen  Schichten  durchsetzt,  stellenweise  auf  der  Ober--fläche
  mit  Flugsand  bedeckt  ist,  dessen  Festlegung  durch
Müll  nach  der  bei  Port  Elizabeth  besprochenen
Weise  in  Angriff  genommen  wird.  Die  bisherigen
Resultate  der  dreijährigen  Pflanzung  sind  im  allgemeinen
  wenig  ermutigend,  am  besten  gedeihen  noch
Pyramidenpappeln,  Tamarisken,  Robmien  (Rob.
pseudacacia),  letztere  zum  Teil  auf  Bänken  gepflanzt
(gegen  Flugsand  und  undurchlässige  Bodenschichten),
wo  sie  ungleich  bessere  Entwicklung  zeigen.  Von
Kiefern  hat  sich  nur  halepensis  bewährt  und  auch
sie  hat,  besonders  in  den  Bodensenkungen,  starke
Fehlstellen  aufzuweisen.  Die  Pflanzlöcher  sind  durchweg
  sehr  groß  (etwa  60  cqem)  angelegt  und  mit
guter  Erde  gefüllt.  Nach  Beendigung  der  Pflanzung
sind  sie  rings  um  die  Pflanze  herum  dick  mit  Feldabraum
  belegt,  was  sich  besonders  gegen  Trockenheit,
auch  gegen  Sand  und  Frost  gut  erweist.  In  der
Stadt  selbst  sind  neben  kümmerlichen  Eichen  und
gut  wachsenden  Pappeln  besonders  viel  Cypressen
angebaut,  von  denen  horizontalis  am  besten  gedeiht
und  zu  stattlichen  Formen  heranwächst.  In  die
Augen  fällt  ein  besonders  schönes  etwa  20  m  hohes
Exemplar  von  Wellingtonia  gigantea.  —  Darauf
wurde  die  Plantage  im  Osten  der  Stadt  besichtigt,
die  eigentlich  mehr  ein  Pflanzgarten  größeren  Sitls
ist  und  dementsprechend  gepflegt  wird.  Am  besten
gedeihen  hier  pinus  halepensis  und  Robinia
pPseudacacia,  gutes  Aussehen  zeigen  Tamarisken,
Esche  (frax  kabylia),  Platane  (occidentalis),

 

cupressus  horizontalis,  Juniperus  virginiana,
von  Eukalypien  E.  rostrata,  resinifera,  Martiana,
Kasuarinen,  Catalpa  vignonordis  sowie  einige
Dornenarten  (z.  B.  Prosopis  Guliflora).  Cupressus
sinensis  gedeiht  schlecht.  In  dem  darauf  besichtigten
Saat=  und  Pflanzkamp  bot  sich  folgendes  Erwähnenswerte.
  Die  Saatzinnkästen  werden  mit  Sägespänen
bedeckt  und  bis  zur  vollendeten  Keimung  in
Holzkästen  gesetzt,  welche  mit  Segeltuch  überspannt
sind;  die  dann  ins  Freie  gesetzten  Zinnkästen  werden
durch  Schutzdächer  gegen  schädliche  Witterungseinflüsse
(Sonnenbrand,  Frost)  geschützt,  die  Pflanzkästen
gewöhnlich  über  der  Erdoberfläche  mit  einer  Lage
von  Mist  versehen.  Alle  solche  Bedeckungen  des
Bodens  sind  schon  zur  Erhaltung  der  Feuchtigkeit
von  Bedeutung.  Beim  Auspflanzen  ins  Freie  wird
hier  keinerlei  Dünger  angewandt.

Am  5.  Juni  erfolgte  die  Rückreise  nach  De  Aar,
am  6.  die  Weiterreise  nach  Victoria  West  Road
und  von  da  nach  Victoria  West.  Ir  dieser  trockensten
aller  Karoogegenden,  die  ich  sah,  wurde  neben  den
kleinen  Baumpflanzungen  und  Dammanlagen  auf
verschiedenen  Farmen  auch  den  zum  Teil  durch  starken
Salzgehalt  ausgezeichneten  wertvollen  Futterbüschen
besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Die  wertvolleren
unter  ihnen  waren  allerdings  teilweise  vertrocknet,
teilweise  bis  auf  kümmerliche  Stümpfe  abgewerdet,
so  daß  ein  klares  Bild  derselben  vielfach  nicht  gewonnen
  werden  konnte.  Die  Rhizome  bleiben,  wie
ich  von  erfahrenen  Farmern  hörte,  stets  lebendig
und  senden  bei  Eintritt  frischer  Witterung  sofort
neue  Schößlinge  an  die  Oberfläche.  Günstiger  für
das  Studium  dieser  Büsche  war  die  Umgegend  von
Vels  Port,  wo  ich  auf  den  Farmen  der  Gebrüder
Jackson  und  von  Rose  Innes  (alle  in  der  Nähe
eines  Flußbettes  gelegen)  eine  üppig  wachsende  und
mannigfache  Buschvegetation  vorfand.  Zu  den  salzhaltigen
  Büschen  gehören,  abgesehen  von  den  auch
hier  angebauten  australischen  Salzbüschen,  von  den
einheimischen  der  sogenannte  Vaal  blackbosh  und
der  Ganna.  Vom  Vieh  begehrte  Büsche  der  Ebene
sind  außerdem  die  verschiedenen  Feigenbüsche  (mesembrianthemum),
  der  Inkbosh,  Kriedorn;  an  den
Berghängen  herrscht  der  Karoobusch  vor,  stellenweise
findet  sich  der  holzartige  Zuckerbusch  (eine  Proten).
Weniger  angenommen  werden  der  Wolfsdorn  und
der  Eselsbusch  (ass-bosh),  der  vielfach  zur  Seifengewinnung
  benutzt  worden  ist.  Nicht  nur  in  Victoria
West,  sondern  auch  in  Vels  Port  —  abgesehen  von
dem  erwähnten  Flußtal  —  hat  die  anhaltende  Dürre
den  Futterbestand  so  beeinträchtigt,  daß  viele  Farmer
zu  erheblicher  Verminderung  ihres  Vieehstandes
gezwungen  wurden,  so  daß  auf  so  riesigen  Flächen
wie  60000  acres  anstatt  6000  Schafe  und
2000  Ziegen  beupielsweise  zur  Zeit  nur  noch  die
Hälfte  gehalten  werden  kann.  Die  Straußenzucht
hat  hier  und  da  vollkommen  aufgegeben  werden
müssen.  Auch  in  Vels  Port  sah  ich  Brunnen  mit
Wundmotoren  verschiedener  Systeme  (Findlay  und
        <pb n="746" />
        Lloyds)  zu  Irrigationszwecken,  auch  höchst  lehrreiche
Dammanlagen  im  Fluß  zur  Bewässerung  der  Farmen,
speziell  der  Luzernenfelder  und  Obstkulturen.  Bei
Beaufort-West  wurden  die  Dammanlagen  in  Stolzhoek
  besucht,  die  als  Wasseransammler  in  einem  engen
abfallenden  Tal  und  den  in  dasselbe  mündenden
Nebentälern  fungieren  und  die  Wassermenge  eines
einzigen  Regentages  zur  Wasserversorgung  der  dortigen
Farmen  für  die  Dauer  des  Jahres  ansammeln
können.  In  Beaufort-West  wurden  Baumpflanzungen
besehen,  welche  etwa  dasselbe  Bild  zeigten  wie  in
den  bisher  besuchten  westlichen  Karoogegenden.  Die
von  Beaufort-West  ausgeführte  Reise  über  Prince
Albert  Road  nach  Oudtshoorn,  die  dortige  Besichtigung
  von  Baumpflanzungen,  Luzernen=  und
Straußenfarmen,  interessanten  Bewässerungsanlagen
sowie  des  Tabakbaus  und  der  Tabakmanufaktur
wird  späterer  Beschreibung  vorbehalten.  Am  24.  Juni
fuhr  ich  nach  Matjesfontein,  sah  dort  die  von  Herrn
Logan  angelegten  Bewässerungsanlagen,  Bohrungen
(mit  dem  Diamantbohrer),  Dampfpumpen  sowie  die
unter  Bewässerung  gehaltenen  parkartigen  Baumanlagen
  und  fuhr  am  25.  Juni  nach  Tweedside.
Hier  interessierte  besonders  ein  höchst  erfolgreicher
artesischer  Brunnen,  dessen  Wasser  durch  einen  etwa
150  m  entfernten  Windmotor  weiter  bergauf  gepumpt
wurde  zu  einem  Pflanzgarten  und  einer  kleinen  aber
sehr  bemerkenswerten  Aufforstung,  von  der  hier  nur
folgendes  kurz  erwähnt  werden  soll:  Sie  besteht  aus
jetzt  einjährigen,  dretjährigen  und  10  jährigen  Mischkulturen
  von  Pinus  insignis,  maritima,  canariensis
und  halepensis.  Zur  Pflanzung  wurde  der  Boden
nur  gereinigt,  die  aus  Ceres  Road  bezogenen
Pflanzen  dann  in  gegrabene  Löcher  gesetzt.  Der
Verband  (2  am)  ist  viel  zu  weit  und  hat  starke
Astbildung  zur  Folge.  Die  älteren  (zehnjährigen)
Pflanzen  sind  bei  allen  Kiefernarten  gut  gediehen
und  —  relativ  —  rasch  gewachsen.  Stark  vorwüchsig
  ist  insignis,  dann  folgt  maritima,  demnächst
  canariensis  und  halepensis,  welche  letzteren
doch  so  stark  zurückbleiben,  daß  in  engerem  —  übrigens
zweckmäßigerem  —  Verbande  eine  Mischung  mit
insignis  und  pinaster  zusammen  nicht  zu  empfehlen
wäre.  (In  dieser  Auffassung  bin  ich  später  durch
ältere  Mischungen  dieser  Art  in  Ceres  Road  bestärkt
worden).  Bei  den  dreijährigen  (vor  zwei  Jahren
gepflanzten)  Kulturen  macht  sich  —  augenscheinlich
als  Folge  der  seitdem  herrschenden  abnorm  trockenen
Temperatur  —  ein  durchweg  gelbliches,  kränkliches
Aussehen  von  insignis  bemerkbar,  während  die
anderen  Arten  sich  gedeihlich  entwickeln.  —  Von
Towsriver  aus  wurden  am  27.  Juni  die  Dammanlagen
  und  Anpflanzungen  in  Verkeerdefley  besucht,
wo  auch  der  australische  Salzbusch  mit  gutem  Erfolg
angebaut  ist.  In  Worcester  endigt  das  innere
Karooklima;  diese  Stadt  sowie  die  weiterhin  besuchte
Regierungsanpflanzung  in  Ceres  Road  stehen  bereits
wieder  unter  dem  Einfluß  der  westlichen  regenreichen
  Zone  und  ihren  günstigen  Existenzbedingungen

652

 

für  Pflanzenzucht.  Die  Rückkehr  nach  Kapstadt
erfolgte  am  30.  Juni.  Der  Monat  Juli  wurde  zur
Durcharbeitung  des  gewonnenen  Materials,  zur
Besorgung  von  Sämereien  usw.  sowie  zu  verschiedenen
  kleineren  Exkursionen  in  die  waldreiche
Umgebung  der  Stadt  benutzt,  unter  denen  der  Besuch
  der  ausgedehnten  Anpflanzung  in  Tokai  von
besonderem  Interesse  war.

Ein  kurzer  Rückblick  auf  die  vorstehend  nur  in
kurzen  Zügen  geschilderte  Aufforstungstätigkeit  in
Südafrika  erglibt,  daß  im  größeren  Stil  von  der
Verwaltung  erst  vor  etwa  20  Jahren,  und  zwar
vorwiegend  in  den  von  Küstenregen  noch  erreichten
westlichen,  südlichen  und  südöstlichen  Teilen  die  Aufforstung
  mit  Erfolg  versucht  worden  ist,  wobei  dann
auch  ein  umfangreicher  Import  vieler  raschwüchfiger
Hölzer  erfolgte,  welche  in  anderen  englischen  Kolonien,
speziell  in  Australien,  bereits  zu  Resultaten  geführt
hatten.  Seit  dieser  Zeit  ist  aber  die  Frage  der
Aufforstungen  und  ihres  Nutzens  ernsthafter  erwogen
worden;  in  den  letzten  zehn  Jahren  etwa  ist  das
Verständnis  von  Privaten  mehr  geweckt,  gefördert
durch  die  Regierung,  welche  Sämereien  und  Pflanzen
aus  ihren  reichhaltigen  Gärten  vielfach  unter  Selbstkostenpreis
  den  Leuten  zur  Verfügung  stellte.  Daher
hat  sich  so  recht  eigentlich  in  den  letzten  zehn  Jahren
die  Baumzucht  im  Lande  —  und  zwar  auch  in  den
inneren  trockenen  Teilen  —  ausgebreitet.  Von
vielen  Mißerfolgen  sind  diese  Kulturen  nicht  verschont
  geblieben,  auch  die  Regierungsanlagen  sind
hier  und  da  mißlungen,  und  die  erfolgreichen  sind
nicht  frei  von  Fehlern  in  Anlage  und  späterer  Behandlung,
  welche  den  Wirtschaftszweck  beeinträchtigen.
Über  diesen  —  und  das  ist  wohl  die  Hauptsache  —
ist  man  sich  vielfach  noch  nicht  recht  klar,  vor  allem
fehlt  ein  Verständnis  für  Regelung  des  natürlichen
Kampfes  durch  Durchforstungen.  Trotzdem  sind
Erfolge  erzielt,  die  um  so  größere  Anerkennung
erheischen,  als  den  meisten  Beamten  eine  forstlichtechnische
  Vorbildung  fehlt  und  die  Möglichkeit,
diesem  Mangel  vom  Mutterlande  aus  abzuhelfen,
so  gut  wie  nicht  vorhanden  war.  Die  jetzt  errichtete
Forstschule  bei  London,  welche  ihre  Schüler  in
größeren  alljährlichen  Exkursionen  durch  die  Forsten
des  europäischen  Kontinents  senden  wird,  soll  diese
ungünstige  Situation  beseitigen.  Das  Bestreben,
sich  wissenschaftlich  weiter  zu  bilden,  tritt  bei  den
hiesigen  Beamten  deutlich  hervor,  nachdem  bereits
mit  relativ  geringer  Sachkenntnis,  aber  starker
Unternehmungslust,  Energie  und  Ausdauer  verhältnismäßig
  gute  Erfolge  erzielt  sind.

Errichtung  einer  Ageikulturabteilung  für
Britisch-Ostafrika.
Bei  der  Verwaltung  von  Britisch-Ostafrika  ist
eine  Agrikulturabteilung  mit  einem  Stabe  von  neun
Europäern  errichtet  worden.  Es  gab  auch  bisher
        <pb n="747" />
        schon  eine  Abteilung  dieses  Namens,  sie  bestand  jedoch
  nur  aus  einer  Person,  Mr.  A.  Whyte.  An  die
Spitze  der  neuen  Abteilung  ist  Mr.  Andrew  Linton
berufen  worden.  Die  ihm  gestellte  Aufgabe  ist  ausschließlich
  praktisch.  Es  sollen  Versuche  zunächst  mit
Weizen,  Baumwolle,  Reis  und  mit  Viehzucht  an
verschiedenen  Stellen  des  Landes  vorgenommen
werden.  Zur  Anlegung  von  Pflanzungen  der  tropischen
  Produkte  scheinen  die  Ufer  des  Tana  und
am  Viktoriasee  Kisumu,  für  Weizen  und  Viehzucht
Kikuyu  und  Mau  in  erster  Linie  in  Betracht  zu
kommen.  Einiges  Vieh  zu  Zuchtzwecken  ist  aus
England  bezogen  und  nach  Nairobi  und  Naivasha
befördert  worden.  Mr.  Linton  kommt  mit  dem
größten  Teil  seines  Stabes  aus  dem  äSgyptischen
Dienst  und  ist  Spezialist  für  Baumwolle,  während
für  die  anderen  genannten  Produkte  gleichfalls  je
einer  der  Beamten  spezielle  praktische  Erfahrungen
besitzt.

Eingeborenenkulturen  der  englischen  Goldküste.

Eine  Erkundung  der  Eingeborenenkulturen  der
englischen  Goldküste  hat  Dr.  Gruner,  Bezirksleiter
von  Misahöhe,  für  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee

ausgeführt.  Interessant  sind  die  Fortschritte  der
Kakao-Eingeborenenkultur,  welche  folgende  Ausfuhr
aufweist:

1891  von  80  Pfd.  im  Wertevon  80  Mk.
1895  --  29  000  -  95600  -
1900  =  1  300  000  =  -  =  545  000.
1902  -5  400  0004  -  1900  000

Die  intelligenteren  Eingeborenen  haben  Plantagen
in  den  Wäldern  angelegt  und  lassen  diese  durch  Eingeborene
  (auch  Togoneger)  bearbeiten.  Die  englische
Regierung  unterstützt  die  Kakaokultur  nach  jeder
Richtung,  doch  ist  die  Verbesserung  der  Qualität
namentlich  hinsichtlich  einer  sachgemäßen  Fermentation
wenig  fortgeschritten.  Dementsprechend  erzielt  der
Goldküstenkakao  nur  mäßige  Preise.  Gelegentlich
der  Reise  des  Dr.  Gruner  im  Aschantigebiete  hat
sich  eine  größere  Anzahl  Togoneger,  welche  einige
Jahre  auf  den  Kakaopflanzungen  der  Goldküste  gearbeitet
  und  die  Kultur  kennen  gelernt  haben,  angeboten,
  nach  Togo  zurückzukehren  und  dort  die  Kakaokultur
  zu  treiben,  falls  ihnen  Unterstützung  und  Absatz
ihrer  Produkte  zu  entsprechenden  Preisen  zugesichert
werden  könnten.  Da  die  Kakaokultur  lang  anhaltende
  Regenzeiten  verlangt,  mit  welchen  in  Togo
nur  in  den  Gebirgstälern  gerechnet  werden  kann,
sollen  die  bei  der  Erkundung  gesammelten  Erfahrungen
  vornehmlich  für  Anlage  von  Kulturen  in  den
Gebirgstälern  verwertet  werden.

–  .
⁊

Rautschukgewächje  am  Tschadsee  und  Schari.

Die  „Revue  générale  coloniale“  bringt  eine
Notiz  über  die  Kautschukgewächse  am  Tschadsee  und

653

 

Schari,  die  auf  einem  Berichte  der  Mission  Chevalier
beruht.  Danach  ist  am  Schari  am  verbreitetsten
Landolphia  owariensis,  am  Kongo  und  Ubangi
Landolphia  Klainii.  Im  Kongotal  kommt  Landolphia
  Thollonii  vor,  am  Ubangi  Landolphia
humilis.  Kickzia  elastica  und  Funtinica  elastica
sind  staork  vertreten  in  Bangui.  Landolphia  florida
und  Clitandra  cirrosa  im  Schari-Tschadgebiete
sollen  keinen  Kautschuk  liefern.  Am  Kongo  gibt
Clitandra  Kautschuk.

Die  Lagosbahn

ist  im  September  d.  Is.  von  dem  Kaiserlichen
Gouverneur  von  Togo,  Horn,  in  Augenschein  genommen.
  Er  berichtet  darüber,  wie  folgt:

Frisch  pulsierendes  Leben  tritt  dem  Beobachter
selbst  auf  der  kleinsten  Station  entgegen.  Es  ist
eine  Freude  zu  sehen,  wie  die  Eingebornen  das
neue  Unternehmen  ausgenommen  haben.  Die  Bahn
vermag  die  Produktenmengen  kaum  zu  bewältigen,
und  neben  den  täglichen,  aus  7  bis  9  Wagen  bestehenden
  Verkehrszügen  laufen  bereits  regelmäßige
Güter=  und  Spezialzüge.  Die  Regierung  hat  es
meisterhaft  verstanden,  ihr  Unternehmen  volkstümlich
zu  machen,  und  es  wird  bald  die  Zeit  gekommen
sein,  wo  sie  ihre  Tarife  erhöhen  und  damit  nicht
nur  eine  Rentabilität  der  Bahn  sichern,  sondern
gleichzeitig  eine  weitere  Einnahmequelle  für  die
Kolonie  schaffen  kann.

Perschiedene  Witteilungen.

Koloniale  Stipendien

an  junge  deutsche  Landwirte  zum  Studium  der
Baumwollkultur  und  Technik  in  dem  „Agricultural
and  Mechanical  College  of  Texas“  mit  daran
anschließender  Praxis  gewährt  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  zu  Berlin.  Die  Stipendiaten
werden  verpflichtet,  die  gewonnenen  Erfahrungen  in
den  deutschen  Schutzgebieten  zu  verwerten,  z.  B.  als
Assistenten  der  in  Togo  und  Deutsch-Ostafrika  eingerichteten
  Baumwollinspektionen.  Der  Kursus  in
dem  College,  welcher  etwa  neun  Monate  währt,  behandelt
  alle  Fragen  bezüglich  der  Baumwollkultur,
Düngung,  Erntebereitung,  Versand,  Bekämpfung  von
Schädlingen  usw.  Dem  Studium  schließt  sich  die
praktische  Ausbildung  auf  einer  größeren  Baumwollpflanzung
  mit  Entkernungs=  und  Olpresseneinrichtung
für  die  Dauer  eines  weiteren  Jahres  an.  Das
Kaiserliche  Konsulat  in  Galveston  übernimmt  die
Kontrolle  über  die  theoretische  und  praktische  Ausbildung.


—–—  —  —
        <pb n="748" />
        D.  Bruce  über  die  Schlafkrankheit.

Der  zu  Studien  über  die  Schlafkrankheit  nach
Uganda  geschickte  Lieutenant-Colonel  D.  Bruce  ist
nach  England  zurückgekehrt  und  hat  einen  Bericht
erstattet,  aus  dem  die  „Times“  interessante  Veröffentlichungen
  bringen.  Es  heißt  unter  anderem:

Bei  Bruces  Ankunft  in  Entebbe  hatte  der  dortselbst
  tätige  Dr.  Castellani  bereits  bei  fünf  Fällen
von  Schlafkrankheit  Trypanosomen  in  der  Cerebrospinalflüssigkeit
  und  bei  einem  Falle  im  Blut  nachgewiesen.
  Damals  glaubte  Castellani  noch  nicht  an
einen  ursächlichen  Zusammenhang  zwischen  Trypanosoma
  und  Schlafkrankheit  und  hielt  den  Befund  für
etwas  Zufälliges;  jedoch  war  diese  Beobachtung  für
die  spätere  Erforschung  von  größter  Wichtigkeit.
Bruce,  welcher  durch  seine  Entdeckungen  auf  dem
Gebiete  der  Tsetsekrankheit  ein  genauer  Kenner  der
Trypanosomen  ist,  folgte,  sobald  er  davon  Kenntnis
erhielt,  diesem  Fingerzeig  und  es  gelang  ihm  alsbald,
unter  34  Fällen  von  Schlafkrankheit  bei  70  Prozent
diesen  Parasiten  in  der  Cerebrospinalflüssigkeit  nachzuweisen.
  In  der  Folge  gelang  es  dann,  in  100
Prozent  der  Fälle  das  Trypanosoma  nicht  nur  in
der  Cerebrospinalflüssigkeit,  sondern  auch  im  Blut
nachzuweisen;  es  war  daher  mit  der  größten  Wahrscheinlichkeit
  in  dem  Trypanosoma  die  Ursache  der
Krankheit  gefunden.  Durch  eine  Reihe  sorgfältiger
Untersuchungen  gelang  es  ferner  Bruce  und
seinen  Mitarbeitern  Naborro  und  Grieg,  festzustellen,
daß  Affen,  geimpft  mit  Cerebrospinalflüssigkeit  von
an  Schlafkrankheit  Erkrankten  oder  mit  Blut  von
Eingeborenen,  die  zwar  noch  nicht  die  Symptome
der  Schlafkrankheit  zeigten,  aber  einen  ähnlichen
Parasiten  beherbergten,  erkrankten  und  unter  allen
Symptomen  von  Schlafkrankheit  starben.

Der  analoge  Parasitenbefund  bei  Tiererkrankungen
infolge  Stiches  der  Tsetsefliege  ließ  vermuten,  daß
bei  Schlafkrankheit  derselbe  Infektionsmodus  stattfinden
  würde.

Am  Seeufer  (Viktoriasee)  wird  in  großen  Mengen
eine  Tsetsefliege  (Glossina  palpalis)  gefunden;  durch
Experimente  wurde  nachgewiesen,  daß  nicht  nur  die
Fliegen,  welche  Blut  von  Schlafkranken  ausgenommen
hatten,  fähig  seien,  den  Krankheitsstoff  auf  gesunde
Affen  zu  übertragen,  sondern  daß  frisch  auf  infiziertem
  Gebiet  gefangene  Fliegen  ohne  weiteres  fähig
waren,  die  Krankheit  hervorzurufen.  Es  wurde
ferner  durch  forgfältigste  Nachforschung  festgestellt,
daß  überall  da,  wo  Schlafkrankheit  herrscht,  auch  die
Fliege  anzutreffen  ist;  in  Gegenden,  wo  die  Glossina
palpalis  nicht  gesunden  wird,  findet  sich  auch  keine
Schlafkrankheit.

Weiterhin  zeigte  eine  Untersuchung  einer  großen
Zahl  von  Einwohnern  der  von  Schlafkrankheit  beihrem

  Blut  beherbergten,  während  sich  in  den  letzteren
nicht  ein  einziger  Fall  damit  behaftet  fand.

654

 

Diese  Untersuchungen  beweisen,  daß  die  Schlafkrankheit
  hervorgerufen  wird  durch  Eintritt  eines
Krankheitsstoffes,  eine  Trypanosomenart,  wahrscheinlich
Trypanosoma  Gambiense  (entdeckt  von  Forde,  beschrieben
  von  Dutton),  in  das  Blut  und  fernerhin
in  die  Cerebrospinalflüssigkeit,  und  daß  diese  Trypanosomen
  von  dem  kranken  auf  den  gesunden  Menschen
durch  eine  Fliegenart  (Glossina  palpalis)  und  zwar
allein  von  dieser  übertragen  werden:  kurz,  Schlafkrankheit
  ist  eine  menschliche  Tsetsefliegenkrankheit.“  )

——...  —  —

Schlangengift  und  Deilserum  gegen  Schlangenbiß.

George  Lamb,  M.  D.  Captain  J.  M.  S.  hat  in
den  Scientifte  Memoirs  by  Officers  of  the  Medical
  and  Sanitary  Departments  of  the  GCovernment
  of  India  (New  Series  Nr.  4  und  Nr.  5)
Untersuchungen  über  Schlangengifst  und  die  Wirkung
von  Heilserum  bei  Schlangenbissen  angestellt.  In
der  ersien  Veröffentlichung  beschreibt  er  eingehend
die  Wirkung  des  Giftes  von  zwei  verschiedenen
Schlangenarten:  der  Cobra  (Naja  tripudians)  und
einer  indischen  Viper  (Daboia  Russellii)  auf  die
verschiedenen  Bestandteile  des  Blutes.  Seine  Untersuchungen
  zeigen,  daß  die  Wirkung  dieser  zwei
Schlangengifte  sowohl  auf  die  roten  Blutkörperchen
als  besonders  auf  die  Gerinnungsfähigkeit  des  Blutes
eine  ganz  verschiedene  ist.  In  der  zweiten  Arbeit
veröffentlicht  der  Verfasser  seine  Untersuchungen  über
die  Heilwirkung  von  Schlangenserum  bei  verschiedenen
Schlangenarten.  Das  bekannte  Calmettesche  Serum
hat  bei  Bissen  der  Cobra  (Naja  tripudians)  eine
gute  Heilwirkung,  während  es  schon  bei  Bissen  von
Bungarus  fasciatus,  einer  Schlange,  deren  Geschlecht
mit  dem  der  Cobra  verwandt  ist,  keine  nennenswerte
Heilwirkung  mehr  zeigt  und  bei  dem  Biß  der
Daboia  Russellil  und  der  Echis  carinata  sich
vollständig  unwirksam  erwies.  In  derselben  Weise
war  ein  von  Dr.  Tidswell  in  Sydney  durch  Immunisierung
  eines  Pferdes  mit  dem  Gifte  der  australischen
  Tigerschlange  gewonnenes  Serum  gegen  den
Biß  der  Tigerschlange  sehr  heilsam,  aber  unwirksam
gegenüber  den  Bissen  von  drei  anderen  australischen

 

 

*)  In  der  „Times“  vom  19.  November  d.  Js.  berichtigt
E.  Ray  Lankester  vom  Natural  History  Museum  einige
Irrtümer,  die  sich  in  den  obigen  Artikel  der  „Times“
vom  7.  November  eingeschlichen  haben.

Er  betont  hauptsächlich,  daß  Dr.  Castellani  einen
Streptococcus  für  die  Ursache  der  Schlafkrankheit  angesehen
  und  selbst  noch  nach  seiner  Ankunft  in  England  an
diesem  Streptococcus  als  Krankheitserreger  festgehalten
habe.  Allerdings  habe  Dr.  Castellani  das  Verdienst,  das
Trypanosoma  in  funf  Fällen  von  Schlafkrankheit  in  der
Cerobrospinalflüssigkeit  und  in  einem  Falle  im  Blute  gesunden
  zu  haben,  er  sei  jedoch  der  Ansicht  gewesen,  daß

den  Trypanosomen  eine  Bedeutung  nicht  beizumessen  sei.

fallenen  und  der  davon  verschonten  Gebiete,  daß  in  1  ser  2dennsu  des  Sablafkrantwir  win
;  ·  nosomen  für  die  Entstehung  der  afkrankheit  richtig
den  ersten  eine  große  Prozentzahl  die  Parasiten  in  zerkannt  und  nach  der  Abreise  von  Dr.  Castellani  durch

weitere  Erforschungen  erwiesen,  sowie  auch  die  Glossina

Erst  Colonel  David  Bruce  habe  die  Wichtigkeit  der  Trypapalpalis

  als  UÜberträgerin  festgestellt.
        <pb n="749" />
        Giftschlangen  und,  wie  die  Untersuchungen  des  Verfassers
  gezeigt  haben,  auch  unwirksam  gegenüber  dem
Gifte  der  drei  obengenannten  indischen  Giftschlangen.

Es  geht  daraus  hervor,  daß  ein  durch  die  Immunisierung
  eines  Tieres  mit  einem  bestimmten
Schlangengift  hergestelltes  Heilserum  nur  gegen  die
Bisse  dieser  einen  Schlangenart  wirksam  ist,  aber
nicht  gegen  das  Gift  anderer  Arten  von  Giftschlangen.
Man  müßte  also  für  jede  in  einem  Lande  vorkommende
  Schlangenart  ein  besonderes  Heilserum  herstellen.
  Für  den  praktischen  Gebrauch  würde  auch
das  kaum  genügen,  da  viele,  ja  die  meisten  von  einer
Giftschlange  gebissenen  Personen  nicht  anzugeben
wissen,  welcher  Art  die  Schlange  war;  man  müßte
also  die  Herstellung  eines  kombinierten  Heilserums
anstreben,  welches  gegen  alle  Giftschlangen  des  betreffenden
  Landes  wirksam  ist.

Bitte  um  pbotograpbisches  Material  für  Projektionsvorträge
  im  Rolonial.  Museum.

Die  Direktion  des  Deutschen  Kolonial-Museums
in  Berlin  NW.,  Alt-Moabit  1,  schreibt  uns:

Das  Deutsche  Kolonial-Museum  hat  seine  Darbietungen
  dadurch  erheblich  vervollkommnet,  daß  in
einem  besonders  eingerichteten  Hörsaal  Proiektionsvorträge
  mit  farbigen  Lichtbildern  nach  Naturaufnahmen
  aus  unseren  Kolonien  abgehalten  werden.

Diese  populären  Vorträge  sind  in  den  Urteilen
zahlreicher  Professoren,  Schulmänner  usw.  als  ein
Anschauungsunterricht  von  hervorragender  Bedeutung
gekennzeichnet,  und  es  ist  daher  von  besonderer
Wichtigkeit,  daß  die  Bestrebungen  des  Instituts
durch  gutes  photographisches  Material  zur  weiteren
Herstellung  von  Diapositiven  unterstützt  werden.

Die  Herren  Schutzgebietsbeamten,  Schutztruppenoffiziere
  und  in  den  Schutzgebieten  ansässige  Prwate
aller  Kreise  bitten  wir  daher  um  Einsendung  guter
Photagropbien,  insbesondere  einzelner  Typen,  Gruppen
und  Landschaften.  Da  die  Diapositive  in  einer  Große
von  13  —  18  cm  gefertigt  werden,  so  sind  recht
große  Photographien  besonders  wertvoll.  Auch  ist
es  wünschenswert,  daß  dieselben  (vielleicht  auf  der
Rückseite)  gleich  von  den  freundlichen  Spendern  mit
kurzen  bezüglichen  Notizen  versehen  sind.

Falls  die  eingehenden  Photographien  dem  Museum
als  bleibender  Bestand  nicht  überwiesen  werden  können,
so  werden  solche  unversehrt  zurückgeliefert.

 

Lehrkurse  für  Beamte  des  Rongostaats.

Wie  aus  Brüssel  in  der  Zeitung  „L'Etoile  Belge“
vom  14.  November  1903  geschrieben  wird,  dat  die
Regierung  des  Kongostaats  besondere  Kurse  für  die
neu  eintretenden  Kolonialbeamten  in  Brüssel  eingerichtet.
  Die  Lehrkurse,  deren  Dauer  auf  drei  bis
vier  Monate  berechnet  ist,  werden  von  erfahrenen
Beamten  abgehalten  werden,  und  es  wird  daber  auf

655

 

 

 

die  praktische  Ausbildung  das  Hauptgewicht  gelegt
werden.  Die  Kongoregierung  hofft,  daß  die  jungen
Beamten  nach  Absolvierung  dieses  Studiums  mit
hinreichenden  Kenntnissen  ausgestattet  sein  werden,
um  sich  mit  den  an  fie  herantretenden  Berufspflichten
im  Kongostaat  leicht  vertraut  zu  machen  und  von
Anfang  an  eine  ersprießliche  Tätigkeit  zu  entwickeln.
Die  Zahl  der  Lehrer  wird  sechs  betragen,  unter
denen  sich  ein  Jurist  und  ein  Arzt  befindet.  Der
Lehrplan  umfaßt  folgende  Zweige:  Allgemeine  Lehren
über  das  Völkerrecht;  Gerichtsverfassung;  Staatsverträge,
  besonders  die  Kongo-Akte;  Gesundheitslehre
für  die  Europäer  und  Eingeborenen;  die  politische
Verfassung  der  Eingeborenen  und  deren  fortschreitende
  Umbildung;  die  Unterdrückung  barbarischer
Sitten  der  Eingeborenen;  die  Pflichten  der  Eingeborenen
  gegen  den  Staat  und  des  Staats  und  der
Beamten  gegen  die  Emgeborenen;  die  allgemeine
Verfassung  des  Staats;  Geographie  des  Kongo  und
der  Nachbarländer;  Uberblick  über  die  Landwirtschaft
und  die  Mittel,  um  die  Bodenkultur  zu  entweckeln.
—  Dieses  schon  so  umfangreiche  Programm  wird
sich  wahrscheinlich  künftig  noch  weiter  entwickeln.
Es  ist  bestimmt  vorauszusehen,  daß  sich  aus  dem
kolonialen  Lehrkurs  eine  größere  Einrichtung  entwickeln
  wird.

„Gold  dredging.“

Nach  Mitteilungen  in  „The  African  World“
und  im  „Board  of  Trade  Journal“  scheint  eine
neue  Art  Goldwäscherei,  gold  dredging,  in  Südund
  Ostafrika  begründete  Aussicht  auf  Erfolg  zu
haben.  Bekanntlich  ist  bisher  schon  mehrfach,  allerdings
  in  primitiver  Weise,  versucht  worden,  das
Gold,  welches  viele  der  süd=  und  ostafrikanischen
Ströme  mit  sich  führen  und  in  ihrem  Unterlaufe
im  Schlamm  absetzen,  zu  gewinnen.  Neuerdings
hat  nun  die  Mazoe  Gold  dredging  Company
am  Muzafluß  auf  dem  Territorium  der  Mozambique
Company  dieses  Gold  in  rationellerer  Weise  zu
gewinnen  angefangen,  indem  sie  sogenannte  golddredgers,
  die  in  Melbourne  in  Australien  gevaut
sind,  aufnellen  ließ.  Diese  golddredgers,  die  ungefähr
  wie  die  gewöhnlichen,  in  Häfen  und  an
Flußmündungen  gebrauchten  Baggermaschinen  aussehen,
  sind  Fabrzeuge  aus  Stahl,  deren  Rumpf
64  englische  Fuß  lang,  27  Fuß  breit  und  etwas
über  5  Fuß  tief  ist;  die  sogenannte  Kratzleiter  ist
47  Fuß  lang  und  mit  28  durch  viele  Glieder  verbundenen
  Eimern  besetzt;  die  Maschinerie  wird  in
Bewegung  gesetzt  durch  einen  auf  Deck  stehenden
Motor  von  20  Pferdekräften.  Die  mit  den  Eimern
in  die  Höhe  gebrachte  Masse  wird  in  ein  sich  umdrehendes
  Sieb  geworfen  und  fortwährend  mit
Wasser  bespült,  der  grobe,  wertlose  Teil  wird
mittels  eines  Elevators  wieder  ausgeworfen;  die
feineren  Teile  dagegen,  die  das  Gold  enthalten,
        <pb n="750" />
        —  666

setzen  sich  infolge  ihres  Strebens  nach  dem  Schwerpunkte
  auf  durchlaufenden  Tafeln  ab.  Das  erforderliche
  Wasser  wird  von  einer  Pumpe,  die  2500  Gallonen
Wasser  in  der  Minute  liefert,  gehoben  und  zwar
vermittels  eines  besonderen  Motors  von  gleichfalls
20  Pferdekräften;  die  zum  Betrieb  der  Motore
nötige  elektrische  Kraft  wird  aus  einer  Entfernung
von  4½  Meilen  von  dem  Sanmbesifluß  gelliefert,
wo  ein  Pelton-Rad  aufgestellt  ist.  Durch  diese
golddredgers,  deren  genaue  Beschreibung  in  dem
Commercial  Intelligence  Branch  of  the  Board
of  Trade  in  London,  50  Parliament  Street,  SW,
eingesehen  werden  kann,  soll  ohne  große  Kosten  ein
ganz  außerordentliches  Resultat  erzielt  werden,  so
daß  der  englische  Konsul  in  Beira  berichtet  hat,  „es
könne  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  diesen  Maschinen
ein  bedeutender  Anteil  an  der  künftigen  Mineraliengewinnung
  in  dortigen  Ländern  zukomme“.

Dersteigerung  westafrikanischer  Baumwolle  in  Bavre.

Emer  Notiz  der  „Financial  News“  zufolge  ist
in  Havre  die  erste  Baumwolle  aus  Französisch-Westafrika
  eingetroffen  Eine  Ladung  Dahomeybaumwolle
von  600  kg  brachte  bei  der  Versteigerung  75  Franken
  pro  50  kg,  während  die  500  kg  umfassende
Sendung  Sudanbaumwolle  101  Franken  pro  50  kg
erzielte.

(Nach  einem  Bericht  des  kolonialen  Beirats  in  London.)

#ii#'  Vv

Titeratur.

Die  militärische  Gelände-Beurteilung  und
Gelände  =  Darstellung,  von  Oberstleutnant
v.  Rüdgisch.  4.  Aufl.,  bearbeitet  von  Hauptmann
Rayle.  Mk.  5,—.  Liebelsche  Buchhandlung,  Berlin.

Die  Schrift  des  Oberstleutnants  v.  Rüdgisch
ist  in  der  vierten  Auflage  einer  vollständigen  Umarbeitung
  unterzogen.  Sie  wird  jüngeren  Offizieren
auch  in  der  neuen  Gestalt  von  Nutzen  sein.

 

Angewandte  Geographie.  Hefte  zur  Verbreitung
geographischer  Kenntnisse  in  ihrer  Beziehung  zum
Kultur=  und  Wirtschaftsleben.  Herausgegeben  von
Professor  Dr.  K.  Dove.  Gebauer-Schwetschke,
Halle  a.  S.

Das  neunte  dieser  Hefte  (Mk.  1,20)  bringt  eine
Arbeit  von  K.  Ehrhardt  über  die  geographische
Verbreitung  der  für  die  Industrie  wichtigen  Kautschukund
  Guttaperchapflanzen,  wobei  auch  die  deutschen
Schutzgebiete  enisprechend  berücksichtigt  sind.  Im
zehnten  Heft  (Mk.  1,—)  behandelt  Dr.  A.  Funke
die  Besiedlung  des  östlichen  Südamerika  unter  besonderer
  Berücksichtigung  des  Deutschtums.  Im
elften  Heft  („Die  geographische  Verbreitung  einiger
tierischer  Schädlinge  unserer  kolonialen  Landwirtschaft",
  Mk.  1,50)  schildert  Dr.  L.  Sander  die  Gefahren,
  die  der  kolonialen  Landwirtschaft  durch  tierische
Schädlinge  erwachsen,  und  gibt  zugleich  die  Abwehr- 



maßregeln  an,  die  die  gefährdeten  Distrikte  von  den

Plagen  befreien  sollen.

Brockhaus'"  Konversations-Lexikon.  14.  revidierte
  Jubiläums-Ausgabe.  F.  A.  Brockhaus,  Leipzig.

Die  stattlichen  16  Bände  der  neuen  Auflage
des  „Brockhaus“  mit  ihren  Hunderttausenden  von
Stichworten,  Buldern  und  Karten  liegen  jetzt  vollständig
  vor.  Es  ist  unnötig,  etwas  zum  Lobe  dieses
berühmten  Kompendiums  des  Weltwissens  zu  sagen,
und  es  ist  ebenso  überflüssig,  auf  die  Vorzüge  hinzuweisen,
  die  die  neueste,  die  moderne  Entwicklung
auf  allen  Gebieten  des  Wissens  auf  das  sorgfältigste
berücksichtigende  Auflage  vor  den  älteren  haben  muß.
Jede  der  14  Auflagen  des  „Brockhaus“  spiegelt
getreu  ihre  Zeit  und  behält  ihren  literarischen  Wert
für  die  dargestellte  Periode;  die  jetzt  vollendete
14.  Auflage  ist  wegen  der  gewaltigen  Fortschritte
auf  so  manchem  Gebiete  der  Wissenschaft,  die  in
den  Anfang  des  20.  Jahrhunderts  fallen,  von  besonderer
  Bedeutung.  Selbstverständlich  haben  auch
die  kolonialen  Interessen  nach  allen  Richtungen  hi
wieder  die  gebührende  Berücksichtigung  gefunden.
Der  Preis  des  großen  Nachschlagewerkes  kann  nicht
zu  hoch  genannt  werden.  Man  hat  ausgerechnet,
daß  die  von  500  hervorragenden  Sachverständigen
verfaßten  etwa  18000  Seiten  des  neuen  Brockhaus
zeilenweise  nebenemandergelegt  eine  Länge  von
„160  Kilometern  Wissenschaft“  ergeben  würden.
So  gerechnet,  würden  „acht  laufende  Meter  Bildung“
nur  einen  Pfennig  kosten.

Dr.  K.  Thieß:  Organisation  und  Verbandsbildung
in  der  Handelsschiffahrt.  Mk.  1.—.  E.  S.  Mittler
  &amp;amp;  Sohn,  Berlin.

Der  Verfasser  gibt  in  seiner  Schrift  eine  ausgezeichnete
  Darstellung  der  organisatorischen  Bestrebungen
  in  der  Handelsmarine.  Besonders  eingehende
Darlegung  erfahren  die  Verträge,  welche  die  Hamburg
—  Amerika-Linie  und  der  Norddeutsche  Lloyd  mit
der  International  Mercantile  Marme  Co.  zur  Einigung
  über  die  wechselseirigen  Arbeitsgebiete  usw.

geschlossen  haben.  #

Prof.  Dr.  W.  Marshall:  Die  Tiere  der  Erde.
Mit  zahlreichen  Abbildungen.  à  Lieferung  60  Pf.
Deutsche  Verlags-Anstalt,  Stuttgart.

Mit  der  jetzt  vorliegenden  16.  Lieferung  ist  der
erste  Band  dieses  anerkannt  vortrefflichen  Werkes
vollständig  geworden.  Der  stattliche  Band  wird
allen  Natur=  und  Tierfreunden  willkommen  sein.
A.  Engels:  Geschäftsdeutsch.  Hilfsbuch  für  den

Unterricht  an  kaufmännischen  Schulen  sowie  zur
Selbstbelehrung.  Zwei  Teile,  à  1  Mk.  50  Pf.
G.  D.  Baedeker,  Essen.

Das  unter  dem  Namen  „Geschäftsdeutsch“  in
zweiter  Auflage  erschienene  „Hilfsbuch  für  den  Unterricht
  an  kausmännischen  Schulen“  beruht  auf  den
Erfahrungen  langjähriger  Tätigkeit  an  derartigen
        <pb n="751" />
        Lehranstalten  und  auf  einer  aus  sorgfältiger  Beobachtung
  geschöpften  Kenntnis  der  deutschen  Handelssprache.
Der  Zweck  des  Buches  ist,  das  Deutsche  in  solcher
Weise  handhaben  zu  lehren,  daß  es  den  Anforderungen
  des  Geschäftsverkehrs  vollkommen  entspricht,
aber  doch  von  dem  ihm  vielfach  anhaftenden  Willkürlichen

  und  Zufälligen  befreit  ist.

 

Titeratur-Perzeichnis.

Vivat  Academina.  Romane  aus  dem  Universitätsleben.

657

durch

 

neralmajor

ajor  z.  D.

eispiele  erläutert  von
z.  D.

Aus  der  Praxis  für  die  Praxis.  Exerzierhilfen  für
die  Einzelausbildung  und  das  Exerzieren  im  Trupp.
Für  jüngere  Vorgesetzte  aller  Waffengattungen  von
Hilken,  weiland
Auflage  von.  Hilken,  Leutnant  und  Erzieher  an  der
Haupt-Kadettenanstalt.  Preis  Mk.  1,—.
Liebelschen  Buchhandlung,  Berlin.

Die  Kriegsartikel,  für  den  Dienstunterricht  erklärt  und

Zweite,  neu  bearbeitete

Verlag  der

Paul  v.  Schmidt,  Ge-Vierte

  Auflage.  Preis  Mk.  1,20.
Liebelsche  Buchhandlung,  Berlin.

Übersicht  der  Münzen,  Maße  und  Gewichte  der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

45  wichtigsten  Verkehrsländer.  50  Pf.  Renger-Band
  III:  „Im  Wechsel  der  Zeit“  von  Paul  -
Grabein.  Preis  pr.  Bd.  M.  2—.  Rich.  Bong,  Berlin.  sche  Buchhandlung,  Lerpzig.
Perkehrs  -Bachrichten.
Vostbampyfschifverbin###gen  nach  den  deutschen  Schnogehieten.
Die  Abtahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briesfe  mussen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-U#eu-Guinea.  Matupi  42  Ta  1
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupl  Brindisi  20.  Dez.,  31.  Januar  zenz  4  as
Her
(englische  Schiffe)  Berlinhafen  39  15  Deed)
  nach  Berlinhafen,  Finich,Nee  24.  Dez.,  4.  Febrununrr.  Wilh.  Hafen  04  Jan.,  3.  Vedr.
Et  ea  hhebeulce  Schit  bbertahöhe  5105  08.
mupi.  Stephansort  Matupi  45  -
2.  Deuntjc  ·  Ostafrita.  crerd  iso  4,  18.  Dez.,  1.  Jan.Tanga  16—20  kage  4.,  15.,  18.,  29.  Dez.
a)  nach  Tanga  .  Brinol  10%  20.  Dezember  Tanga  21  Tage  10#  abds.
englische  e
Marseille  10.  Dezember  Tanga  23  u.  21  Tage  8.  Dez.  10%  abds.
eee  4.,  18.  Dez.,  1.  Jun.Daressalam  17—22  Tg.  1.,  15.,  18.,  29.  Dez.
Lemd  u  20.  Dezember  Daressalam  19  Tage  0-35  abbs.
»  englisches
b)  18  ephOnefra-DMarsele)10.  Dezember  seniber  18  age  .  Dben
7a-o  "ê6
Brindi
wpe  Kon  27.  Dezember  Sansibar  22  Tage  201  E—
3.  Deutsch-Kuüdwe#atrika.
a)  nach  Grootsontein,  Gobabis,
arit  Haen  Southampton  19.  Dezember  Swakopmund  28  und  18.  Dezember
kahandja,  Slombade,  Oma  nel.  Schifle=  die  Kap-  24  Tage  11  4  vms.
u—]iesss
Seepisen.  e  Hamburg  13.  Dezember  Swakopmund  36  Tage  12.  Dez.  7u#  abds.
Betvanien,  Gibeon,  Gochoo,  Hamburg  30.  Dezember  Swakopmund  830  Tage29.  Dez.  712  abds.
##uur.  etwansheore  t-Fae
  Miemben  n::outhampton  19.  Dezember  L#uderzbucht  22  Tage18.  Dezember
(enge  S  Eße  8  Kar-  118  oms.
“  **  18.  Dezember  Swakopmund  36  Tage  12.  Dez.  772  abds
.  Dez  .  Dez.  7:2  abds.
Hamburg  30.  Dezember  Swakopmund  30  Tage  29.  Dez.  712  abds.
e)  nach  Ramansdrist  Southampton  12.,  26.  Dezember  Kapstadt  17  Tage  11.,  25.  Dez.  11  #  vms.
4  Rnamuernun.
awerchend  wrrden  geleitet:  Hamburg  10.  Dezember  Duala  19  Tage  9.  Dez.  712  abds.
a)Kendungen  nach  dem  Tschad-  Southampton  12.  Dezember  Duala  17  Tage  10.  Dezember
———  2  wS
—  Lotofa'—  Vold##  gos  Antwerpen  15.  Dezember  Duala  28  Tage  14.  Dez.  860  vms.
Liverpool  jeden  Sonnadend,Oeuuche  Schisfe)
)  ee  nach  dem  Sanga.  Liverpoool  19.  Dezember  Duala  24  Tage  17.  Dez.  12  nms.
uu  old  Wa  —#Hb#zVug  11.  Dezember  Duala  32  Tage  10.  Dezember  717  abds.
am  17.  Dez.,  7.  Jonichereen  f  Liverpool  5.  Dez.,  2.  Januar  Duala  24  Tage  3.,  31.  Dez.  125  nchm.
        <pb n="752" />
        658

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  #msschiffungshafen.  Briefe  mssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
5.  Rarolinen,  Neapel  27.  Dezember  Yap  68  Tage  25.  Dez.  10  abds.
Palau  ·  Inseln.  (englisches  Schiff)  Ponape  54  Tage
Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  (täglich  aus  Berlin  79  abends)  über
Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalhni  geleitet;  von  Dalni  erfolgt  die  Weiterbeförderung
mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesellschaft  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.
6.  Riantschon  Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.
'  «  Neapel  10.,  24.  Dezember  Tsingtau  35—36  Tage  8.,  22.  Dezember
(deutsche  Schiffe)  10  abds.
vrtndis  w  jeden  Sonntag  Tsingtau  87  Tage  jeden  Freitag
franzbüsche  Schiffe)  108  abds.
Neapel  27.  Dezember  Saipan  64  Tage  25.  Dez.  108  abds.
7.  Marianen.  (englisches  Schiff)

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Yokohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

 

 

 

8.  Marschall=  Inseln.  Neapel  27.  Dezember  Jaluit  45  Tage  25.  Dez.  108  abds.
(englisches  Schiff)
9.  Lamoa.  Aueenstoon  20.  Dezember  Apia  25  Tage  18.  Dezember
San  Franrisco)  112  oms.
Lamours  10.  Dezember  Lome  16  Tage  9.  Dez.  7½#  abds.
outhampton  12.  Dezember  Lome  14  Tage  10.  Dezember
(deutsche  Schiffe)  —
Rotterdam  13.  Dezember  Lome  33  Tage  11.  Dezember  mv.
(deutscheo  Schiff)
Hamburg  25.  Dezember  Lome  28  Tage  24.  Dez.  71  abds.
10.  Cogo.  Rotterda  5  29.  Dezember  Lome  24  Tage  27.  Dez.  Ju#adds.
eutsches  Schi
fHamburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mis.  718  abds.
Marseille  5.  jed.  Mts.  120mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mies.  106#  abds.
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  15.  jed.  Mts.  110  vrms.  Cotonou  19  Tage  3.  jed.  Mts.  1047  abds.
von  da  ab  Landverbindung

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schuszgebieten.
Landungs.  Die  Poft  ist  fälli  Landungss  Die  Pofst  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
»  *  Neapel  ...  11.*  Dezember
Deutsch-  Aen-Guinea.  Beeen:  *  22  heeee  Rarolinen  Brindisi.  ..  14.  Februar
—  l
Neapel«.9—·-22.·Dez—-6-'JuU--s  ....übS«biieecmatgwdentr.
Denno.0staspn«.n  Zäädisi  2.  dee  ¾n  G  6  Riantschon  er  Sibirien  meh  chentlich
eille  .  Dez.,  16.  Jan.  Reapel  .  .  .I11.*  Dezember
mastanen  BZrimndisi.  14.  Febrnaoir
Deutsch-üdwestafrita  Southampton)  13.,  29.  Dezemberarschal-  Juseln  Bepen-  *  95
Lamo  Queenstown  14.  D  .  4.  Januar
Ramerun  Southampton  17./5,  29.7  jed.  Mts.  4  3l  J
ernn.  ..  .  Plymouth..  1.,  29.  Dezember  Sooo  Southampton17.“,  29.  jed.  Mts.

 

 

 

*  Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

 

Es  ist  genehmigt  worden,  daß  der  Reichspostdampfer  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  „Markgraf"
auf  der  Reise  77a  Inhambane  an  Stelle  von  Quelimane  berührt,  und  daß  im  Jahre  1904  die
Dampfer  der  Zwischenlmie  abwechselnd  die  Häsen  von  Quelimane  und  Inhambane  anlaufen.
        <pb n="753" />
        659

Jalnit-Gesellschaft,  Hamburg.
Jahrplan  des  Postdampfers  —  zwischen  Sydney,  den  Marschall--,  Karolinen-,  Marianen-Inseln  u.  vrno

*-*  1*  michtung  —  ongkong.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post  ab  Berlin.  25.  Dez.  1903  29.  April  2.  September
an  Sydney  «  2B.  Jan.  1904  2.  Juni  6.  Oktober
ab  Bremzmen  25.  Nov.  1903  23.  März  10.  August

wre  (  ab  Neypel.  9.  Dezember  6.  Aprik  24.  August
mp  an  Sydney  «  .18.ka.1904916.Mqi  Isoktphek
Nummer  der  Reise  I  «  XVII  XIX  XXI
Seemeilen  s
abSydney..........  0  28.  Januar  2.  Juni  6.  Oktober
an  Naun:  2225  8.  Februer  13.  Juni  17.  Oktober
ab  Naur#  8.  Februar  13.  Juni  17.  Oktober
an  Ocean  Island  .......  2390  9.  Februar  14.  Juni  18.  Oktober
ab  Ocean  Islaaddnn  9.  Februar  14.  Juni  18.  Oktober
an  Jaluit  ........  2800  11.  Februar  16.  Juni  520.  Oktober
ab  Jauuuit:ti  15.  Februar  20.  Juni  24.  Oktober
an  Kusaiie  3205  17.  Februar  22.  Juni  26.  Oktober
ab  Kusae  18.  Februnrr  23.  Juni  27.  Oktober
an  Ponaaaroreooooorn  3530  20.  Fhrnar  25.  Juni  29.  Oktober
ab  Ponapoor  ..  23.  Februaur  28.  Juni  1.  November
an  Nrk  ...  3945  25.  Februnrr  30.  Juni  3.  November
ab  Ruk...  236.  Februaur  1.  Juli  4.  .  November
an  Saiunnnn  4561  1  1.  März  |1  5.  Juli  "„  8.  November
ab  Saipnpanan  .  -  2.  März  I  6.  Juli  J  9.  November
an  Yap  ......  5125  1  5.  März  7.  Juli  12.  November
ab  Dap  .  ,  7.  März  11.  Juli  14.  November
an  Hongkong  .  6745  16.  März  20.  Juli  233.  November
Post  5  ab  Hongkong.  146.  März  21.  Juli  23.  November
1  an  Berlin.  ....  »  15.  April  21.  August  223.  Dezember
ab  Hongkong.  16.  März  21.  Juli  23.  November
Reichspost-)  an  Neapel  12.  April  18.  August  20.  Dezember
dampfer  an  Hamburg  1.  September  —
an  Bremen  26.  April  —  3.  Jan.  1905
Nichtung  .
Post  ab  Berlin  1.  Mörz  3  5  Jult  8.  November
ab  Bremen  1  17.  Februar  –  26.  Oktober
Reichspost-  I  ab  Hamburg.  —  23.  Juni  —
dampfer  ab  Neapel  3.  März  7.  Juli  10.  November
an  Hongkong  .  .  .  31.  März  4.  August  9.  Dezember
Nummer  der  Reise  I  XVIII  I  XX  XXII
ab  Hongkong  .........  0  1.  April  5.  August  D9.  Dezember
an  VUV0UVDr  1620  10.  April  14.  äuut  #18..  Dezember
ab  U000rlrrr  12.  April  16.  Augu  20.  Dezember
an  Seinpnpnuuuana  2184  15.  April  19.  August  323.  Dezember
ab  Sannngnn  16.  April.  20  äunst  1  24.  Dezember
an  Nu  2800  20.  April  24.  Augu  28.  Dezember
ab  R  .......  21.  April  25.  August  29.  Dezember
an  Ponaoaaa  3215  23.  April  27.  August  1  31.  Dezember
ab  Ponape.  25.  April  29.  August  s  2.  Jan.  1905
Kusaie  3540  27.  April  31.  August  4.  Januar
ab  Kusaie  ·.....  28.  April  1.  September  5.  Januar
an  Jalciti  3945  30.  April  3.  September  7.  Januar
ab  Jaluit  .  3.  Mai  6.  September  10.  Januar
an  Ocean  Island  4355  5.  Mai  8.  September  12.  Januar
ab  Ocean  Island  5.  Mai  8.  September  12.  Januar
an  Nauru  4520  6.  Mai  9.  September  13.  Januar
ab  Naurun  6.  Mai  9.  September  13.  Januar
an  Sydney.  ..  6745  17.  Mai  20.  September  24.  Januar

Post  ab  Sydney  17.  Mai  20.  September  24.  Jan.  1905
an  Berlin.  20.  Juni  23.  Oktober  26.  Februar
sab  Sydney  238.  Mai  15.  Oktober  238.  Jan.  1905

t  1  an  Neapel  i  8.  Juli  23.  November  8.  März
.  an  Bremen  1  22.  Juli  .  Dezember  22.  März

 

 

 

 

Verschiedungen  der  Ankunfts-  und  —  in  den  Zwischenhäfen  je  nach  Verlauf  der  Reise  vorbehalten.

Sydney-Vertreter:  Justus  Scharff,  York  Street  18.  —  Hongkong-Vertreter:  Siemssen  &amp;amp;  Co.,  Praya  Central  2.
        <pb n="754" />
        660

Fahrplan  der  Neichspostdampfer-Linien  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Otasiatische  Hauptlinie.  Ausreise.
#Bremer=  Hambur  Notterdam  Antwerpen  South=  Gioraltar!  Genua  Neapel  PostPost  Neapel  Port  Sen
Ehaven  9  erp  ampton  eap  ab  an  apel
s  ab  ab  an  ab  ab  ab  lab  an  Berlin  Neapel  ab  an
«  I  -  l.  .
Donners-Donners-  ·  Saum-ManneDonnewiDtenstaDonnerst.Donnerst.

Mittwoch  tag  tag  Montag  Dienstag  abend  n-  wwoch  tag  Abend  8  Abend  160  abends  Montag
28423.  Dez.  —  .24.  Dez.  28.  Dez.  29.  Dez.  1  2.  Jan.  6.  Jan.  7.  Jan  5.  JLan.  7.  Jau..7.  Jan.11.  Jan.
285  —  7.  Jan.  —  11.  Jan.  12.  Jan.  16.  Jan.  20.  Jan.  21.  Jan.19  Jan.  21.  Juan.21.  Jan.25.  Jan.
2860.  Jan.  —  21.  Jan.  25.  Jan.  26.  Jan.  30.  Jan.]  3.  Febr.  4.  Febr.2.  .  4.  Febr.  4.  Febr.  GB.  Febt.
287  —  (4.  Febr.  —  8.  Febr.  9.  Febr.]  13.  Febr.  17.  Febr.18.  Febr.16.  Febr.18.  Febr.1  br.  22.  Febr.
288|17.  Febr  —  18.  Febr.  22.  Febr.  23.  Febr.  27.  Febr.,  2.  März  3.  März  1.  März  3.  Märzs  3.  März  7.  Män
289  —  —  7.  März  8.  März  12.  März!  16.  März  17.  März!15.  März!  17.  März!17.  März  21.  Män
290|16.  z  —  17.  März  21.  März  22.  März  26.  März  30.  März  31.  März29.  März  31.  März!31.  März  4.  April
291  —  ärz  —  4..  April  5.  April  9.  April  13.  April14.  Apri.l  12.  April!  14.  April!14.  April188.  Apru
292|  13.  April!  —  14.  April  18.  April  19.  April  23.  April!  27.  April  28.  April!26.  April  28.  April28.  April!  2.  Mai
299  ril  —  2.Mai  3.  Mai  7.  Mai  11.  Mai  12.  Mai10.  Mai  12.  Mai  12.  Mai  156.  Mai
294¼11.  Maiti  —  12.  Mai  16.  Mai  17.  Mai  21.  Mai  25.  Mai  26.  Mai  24.  Mai  26.  Mai  26.  Mai  30.  Mai
—  —  26.  Mai  l  —  30.Mai31.Mai4.Juni-8.Juni9.Juni7.Juni«9.Juni9.Juni·13.Juni
2968.Juni  —  9.  Juni  13.  Juni  14.  Juni  18.  Juni  22.  Juni  23.  Juniis1.  Juni  23.  Junii23.  Juni!  27.  Juni
297  —  23.  Juni  —  27.  Juni  28.  Juni  2.  Juli  6.  Juli  7.  Julii  5.  Juli  7.  Julies.  Juli  11.  Juli
298]  6.  Juli  —  .  7.  Juli  11.  Juli  12.  Juli  16.  Juli  20.  Juli  21.  Julist9.  Juli  21.  Julissa21.  Juli  25.  Juli
299  —  21.  Juli  —  285.  Juli  26.  Juli  30.  Juli  1  3.  Aug.  4.  Aug.  2.  Aug.  4.  Aug.4.  Aug.  8.  Aug.
300|]  3.  Aug.  —  4.  Aug.  8.  Aug.  p#.  Aug.  13.  Aug.  17.  Aug.  18.  Aug.  16.  Aug.  18.  Aug.18.  Aug.  22.  Aug.
301  —  18.  Aug.  —  22.  Aug.  23.  Aug.  27.  Aug.  31.  Aug.  1.  Sept.0.  Aug.  1.  Sept.  .  Sept.  5.  Sept.
302  31.  Aug  —  1.  Sept.  5.  Sept,  6.  Sept  10.  Sept.  14.  Sept.  15.  Sept.]3.  Sept.  15.  Sept.  Sept  19.  Sext.

.  i  .
303  —  15.  Sept.  —  19.  Sept.  20.  Sept.  24.  Sept.  28.  Sept.  29.  Sept.  .  Sept.  29.  Sept.29  Sept.  3.  Ok.
30428.  Seprt.  —  29.  Sept.  3.  Okt.  4.  Okt.  8.  Okt.  12.  Okt.  13.  Okt.  11.  Okt.  13.  Okt.3Okt.  17.  Ok.9
305  —  1113.  Ok..  —  17.  Olt.  18.  Olt.  22.  Olt.  26.  Olt.  21.  Olt.  25.  Olt.  27.  Olt.  27.  Okt.  31.  Ok.
306/26.  Okt.  —  27.  Okt.  31.Okt.  1.  Nopv.  5.  Nov.  9.  Nov.  10.  Nov.  8.  Nov.  10.  Nov.  10.  Nov.  14.  Nor.
3071  —  10.  Rov.  —  14.  Nov.  15.  Nov.  19.  Nov.  23.  Nonv.  24.  Nov.22.  Nonp.  24.  Nov..24.  Nov.  28.  NVon
308|23.  Nov.  —  24.  Nor.  28.  Nov.  29.  Nov.  3.  Dez.  7.Dez.  8.  Dez.  6.  Dez.]  8.Dez.]  8.  Dez.12.  Dez.
309  —  8.  Dez.  #  —  12.  Dez.  13.  Dez.  17.  Dez.  21.  Dez.  22.  Dez.  2W.  Dez.  22.  Dez.  22.  Dez.  26.  Der.
525  21.  Dez.  —  22.  Dez.  26.  Dez.  27.  Dez.  31.  Dez.  4.  Jan.  5.  Jan  3.  Jan.  5.  Jan  5.  Jan.  9.  Ja##
Ostasiatische  Hauptlinie.  Heimreise.

z  Yokohama  I  wnisäech  Nagasali  Shanghai  Hongkong  Singapore!  Penang  Colombo  Aden  Sue
*2“  ab  aob  ab  an  ab  ab  ab  oaob  ab  ab.  an
23.  Jan.]  25.  Jan.  27.  Jan.  28.  Jan.  30.  Jan.  3.  Febr.  8.  Febr.]  10.  Febr.  14.  Febr.  21.  Febr  235.

6.  Febr.  8.  Febr.]  10.  Febr.  11.  Febr.  13.  Febr.  17.  Febr.  22.  Febr.)  24  Febr.  28.  Febr.  6.  März  10.  an
20.  Febr.  22.  Febr.  24.  Febr.]  25.  Febr.  27.  Febr.  2.  März  7.  März  9.  März  13.  März  20.  März  24.  Wi##
5.  März  7.  März,  9.  März  10.  März!  12.  Märzl  16.  März  21.  März)  23.  März]  27.  März  3.  April]  7.  Arril
19.  März  21.  März  23.  März  24.  März  6  26.  März,  30.  März  4.  April!  6.  April  10.  April  17.  April  21.  April
2.  Apri  4.  April  6.  April  7.  April  9.  April]  13.  Apri!  18.  April  20.  April  24.  April  I.  Mai  5.  Rai
16.  Aprri.]  18.  April  20.  April  21.  April!  23.  April!]  27.  April!  2.  Mai  4.  Mai  9.  Mai  3  17.  Mai  21.  Mai
30.  April  2.  Mas  4.  Mai  5.  Mai  7.  Mai  11.  Mai  16.  Mail  18.  Maiö  23.  Mai  31.  Mai  4.  Jum
14.  Mai  16.  Mai  18.  Mai  19.  Mai  21.  Maiö  26.  Mai  31.  Mai  2.  Juni.  7.  Juni  15.  Juni  19.  Jumi
28.  Mai  30.  Mai  1.  Juni  2.  Juni  4.  Juni  9.  Juni  14.  Juni  16.  Juni  21.  Vuri  29.  Juni  3.  Juli
11.  Juni  13.  Juni!  15.  Juni  16.  Juni  18.  Juni  23.  Juni  M.  Juni'  30.  Juni  5.  Juli  13.  Juli  17.  Juli
25  Juni  27.  Juni  29.  Juni  30.  Juni  2.  Julii  7.  Juli  12.  Juli  14.  Juli  19.  Juli  27.  Juli  31.  Juli
9.  Juli  11.  Juli  13.  Juli  14.  Juli  16.  Juli  21.  Juli  26.  Julii  28.  Juli  2.  Aug.  10.  Aug.  14.  Agg.
23.  Juli  25.  Juli]  27.  Juli  28.  Juli  30.  Juli  4.  Aug.  9.  Aug.]  11.  Aug.  16.  Aug.  24.  Aug.  28.  Aus.
6.  Aug.  8.  Aug.  10.  Aug.  11.  Aug.  13.  Aug.  18.  Aug.  23.  Aug.]  25.  Aug.  30.  Aug.  7.  Sept.  11.Set.
20.  Aug.  22.  Aug.  24.  Aug.  25.  Aug.]  27.  Aug.]  1.  Sept.  6.  Sept.  8.  Sept.  13.  Sept.  21.  Sept.  25.  Sept.
3.  Sept.  5.  Sept.  7.  Sept.]  8.  Sept.  10  Sept.]  14.  Sept.  19.  Sept.)  21.  Sept.  26.  Sept  4.  Ot.  8.k.
17.  Sept.  19.  Sept.  21.  Sept.  22.  Sept.  24.  Sept.  28.  Sept.  3.  Okt.  5.0Okt.  9.  Okt.16.  Ok..  W.  Ok.
1.  Okt.  3.  Okt.  5.  Okt.  6.  Okt.  8.  Okt.  12.  Okt.  17.  Okt.  19.  Okt.  23.  Okt.  30.  Okt.  3.  Nov.
15.  Okt.  17.  Okt.  19.  Okt.  20.  Okt.  22.  Okt.  26.  Okt.  31.  Okt.  2.  Nov.  6.  Nov.  13.  Nov.  17.  Kor&amp;amp;
29.  Okt.  31.  Okt.  2.  Nov.  3.  Nov.  #  5.  Rov.  9.  Rov.  14.  Nov.  16.  Nov.]  20.  Nov.  27.  Non.  1.Dex.
12.  Nov.  14.  Nor.  16.  Tov.]  17.  Tov.  19.Nov.  23.  Nov.  28.Nov.  30.  Nov.  4.  Dez.  J1.  Dez.  15.6.
26.  NZov.  28.  Nov.  30.  Nor.  1.  De.  3.Dez.  7.Dez.  12.Deh.  14.  De)z.  18.  Deh.  25  Deh.  29.D.
10.  Dez.  12.  Dez.  14.  Dez.  15.Dez.  17.Dez.  21.  Dez.  26.  Dez.  l  28.  Dez.  den  8.  Jan.  12.  Jan.
24.  Dez.  26.  Dez.  28.  Dez.  29.Dez.  31.  Dez.  4.  Jan.  9.  Jan.  11.  Jan.  15.  Jan.  22.  Jan.  26.  dan.
7.  Jan.  9.  Jan.  11.  Jan.  12.  Jan.  14.  Jan.  18.  Jan.  23.  Jan.  1  25.  Jan.  29.  Jan.  5.  Febr.  9.

21.  Jan.  23  Jan.  25.  Jan.  26.  Jan.  28.  Jan.  1.  Febr.  6.  Febr.  8.  Febr.  12.  Febr.]  19.  Febr.  B.

4.  Febr.  6.  Febr.  8.  Febr.  9.  F  11.  Febr.  15.  Febr.  20.  Febr.22.  Febr.]  26.  Febr.  5.  März  9.W#1#
18.  Febr.  20.  Febr.  22.  Febr.  23.  Febr.  25.  Febr.  1  Närz!  6.  März  8.  März#  12  März  19.  März,  23.  K#l

 

Die  planmaßig  nach  Hamburg  zurückkehrenden  Dampfer  können  bei  Bedarf  auch  Bremerhaven

 

 

 

 

 

 

 

anlaufen.  —  f  Gegen  Monsun.
Abfahrt  von  Hongkong  und  den  folgenden  Häfen  einen  Tag  später  als  planmäßig  erfolgt.  —i  Bei  diesen  Fahrten  kann  Amstecen

 

Außer  den  vorstehend  aufgeführten  Fahrten  der  Reichs-Postdampfer  werden  vom  N

—–——  —

orddeutschen  Lloyd  und  der  Hamdurz
den  Suezkanal  über  Penang,  Singapor#“
        <pb n="755" />
        661

korddentschen  Lloyd,  Bremen,  für  das  Jahr  1904/5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ostasiatische  Hauptlinie.  Ansreise.
Suez  Aden  ColomboL  Penang  Singapore  Hongkong  Shanghai  Nagasaki  (Gobe,  Yokohama  s
an  an  an  an  an  an  an  ob  an  an  an  *
Dienstag  Sonnab.  Sountag  Freitag  Sonnab.  Freitag  Dienstag  Donnerst!  Freitag  Sonntag  Dienstag
12.  Jan.  16.  Jan.  24.  Jan.  29.  Jan.  30.  Jan.  5.  Febr.  9.  Febr.  11.  Febr.  12.  Febr.  1.  Febr.  16.  Febr.  284
26.  Jan.  30.  Jan.  7.  Febr.  12.  Febr.  13.  Febr.  19.  Febr.  23.  Febr.  25.  Febr.  26.  Febr.  28.  For.  1.  März  285
9.  Febr.  13.  Febr.  21.  Febr.  26.  Febr.  27.  Febr.  4.  März  8.  März  10.  März  11.  März  13.  März  15.  März286
23.  Febr.  27.  Febr.  6.  März  11.  März  12.  März  18.  März  22.  März  24.  März  25.  März  27.  März  29.  März•87
Sonnab.  Donnerst  Freitag  Donnerst.  Montag  Mittwoch  Donnerst.  Freitag  Sonntag
8.  März  12.  März  19.  März  24.  März  25.  März  31.  März  4.  Apri6.  April  7.  Apri!  8.  April  10.  April288
22.  März  26.  März  2.  April  7.  April  8.  April  14.  April  18.  April  20.  April  21.  April  22.  April  24.  April.!289
5.  April  9.  April  16.  April  21.  April  22.  April  28.  April  2.  Mai  4.  Mai  5.  Mai  6.  Mai  8.  Mai  290
19.  April  23.  April  30.  April  5.  Mai  6.  Mai  12.  Mai  16.  Mai  18.  Mai  19.  Mai  20.  Mai  22.  Mau1
3.  Mai  7.  Mai  14.  Mai  19.  Mai  20.  Mai  26.  Mai  30.  Mai  1.  Juni  2.  Juni  3.  Juni  5.  Juni  292
17.  Mai  21.  Mai  28.  Mai  2.  Juni  3.  Juni  9.  Juni  13.  Juni  15.  Juni  16.  Juni  17.  Juni  19.  Juni293
31.  Mai  4.  Juni  11.  Juni  16.  Juni  17.  Juni  23.  Juni  27.  Juni  29.  Juni  30.  Juni  1.  Juli  3.  Juli294
14.  Juni  18.  Juni  25.  Juni  30.  Juni  l.  Juli  7.  Juli  11.  Juli  13.  Juli  14.  Juli  15.  Juli  17.  Juli295
28.  Juni  2.  Juli  9.  Juli  14.  Juli  15.  Juli  21.  Juli  25.  Juli  27.  Julii  W.  Juli  29.  Juli  31.  Juli296
12.  Juli  16  Juli  23.  Juli  28.  Juli  29.  Juli  4.  Aug.  8.  Aug.  10.  Aug.11  Aug.  12.  Aug.  14.  Aug.  297
26.  Juli  30.  Juli  6.  Aug.  11.  Aug.  12.  Aug.  18.  Aug.  22.  Aug.  24.  Aug.  25.  Aug.  26.  Aug.  28.  Aug.  298
9.  Aug.  13.  Aug.  20.  Aug.  25.  Aug.  26.  Aug.  1.  Sept.  5.  Sept.  7.  Sept.  8.  Sept.  p.  Sept.  11.  Sept.  299
23.  Aug.  27.  Aug.  3.  Sept.  8.  Sept.  9.  Sept.  15.  Sept.  19.  Sept.  21.  Sept.  22.  Sept.  23.  Sept.  25.  Sept.00
6.  Sept.  10.  Sept.  17.  Sept.  22.  Sept.  23.  Sept.  29.  Sept.  3.  Okt.  5.  Okt.  6.  Okt.  7.  Okt.  9.  Okt.  301
20.  Sept.  24.  Sept.  1.  Okt.  6.  Otkt.  7.  Okt.  13.  Okt.  17.0  19.  Oht.  20.  Okt.  21.  Okt.  23.  Okt.  302
Sonntag  Freitag  Sonnab.  Freitag  Dienstag  Donnerst.  Freitag  Sonntag  Dienstag
4.  Okt.  8  Okt.  16.  Okt.  21.Okt.  22.  Okt.  28.  Okt.  1.  Nov.  3.  Nov  4.  Nou.  6.  Non.  Z.  Nov.303
18.  Okt.  22.  Okt.  30.  Olt.  4.  Nov.  5.N0o.  11.  Nov.  15.  Nov.  17.  Nonv.  18.  Nov.  20.  Nov.  22.  Nov.  304
1.  Nonv.  5.  Nov.  13.  Nov.  18.  Nov.  19.  Nonv.  25.  Nov.  29.  Nov.1.  Dez.  2.  Dez.  4.  Dez.  6.  Dez.  305
15.  Nov.  19.  Noov.  27.  Nov.  2.  Dez.  3.  Dez.  9.  Dez.  13.  Dez.  15.  Dez.  16.  Dez.  18.  Dez.  20.  Dez.  18306
29.  Nopv.  3.Dez.  11.Dez.  16.Dez.  17.  Dez.  23.Dez.  27.  Dez.  29.  Dez.  30.  Dez.  1.  Jam.  3.  Jan.  07
13.  Dez.  17.  Dez.  25.  Dez.  30.  Dez.  31.  Dez.  6.  Jan.  10.  Jan.  12.  Jan.  13.  Jan.  15.  Jan.  17.  Jan.  s  308
27.  Dez.  31.  Dez.  8.  Jan.  13.  Jan.  14.  Jan.  20.  Jan.  24.  Jan.  26.  Jan.  27.  Jan.  29.  Jan.  P&amp;amp;  J  J3z3  309
10.  Jan.  14.  Jan.  22.  Jan.  27.  Jan.  28.  Jan.  3.  Febr.  7.  Febr.  9.  Febr.  10.  Febr.  12.  Febr.  14.  Febr.  310
Ostasiatische  Hauptlinie.  Heimreise.
Port  Sald  Neapel  Host  Post  Neapel  Genua  Gibraltar  Southe  Antwerpen  Hamburg  re  25
an  an  Neapel  Berlin  ab  an  an  an  an  an  an  *
27.  Febr.  1.  März  2.  März  4.  März  2.  März  3.  März  7.  März  11.  März  12.  März  15.  März  —  6282
12.  März  15.  März  16.  März  18.  März  16.  Müärz  17.  März  21.  März  25.  März  26.  März  —  29.  Märze283
26.  März  29.  März  30.  März  1.  April!30.  März  31.  März  4.  April  8.  April  u9.  April  12.  April  —  234
9.  April  12  Aoril  April  15.  April13.  April  114.  April  18.  April  22.  April  23.  April  —  26.  Aprile85
23.  April  26.  April  27.  April  29.  April  27.  April  28.  April  2  Mai  6.  Mai  7.  Mai  10.  Mai  —  "

7.  Mai  10.  Mastl.  Mai  13.  Mai  11.  Mai  12.  Mai  16.  Mai  20.  Mai  21.  Mai  —  24.  Mai287
22.  Mai  25.  Mai  26.  Mai  28.  Mai26.  Mai  27.  Mai  31.  Mai  4.  Juni  5.  Juni  8.  Juni  —  288
5.  Juni  8.  Juni  9.  Juni  11.  Juni  9.  Juni  10.  Juni  14.  Juni  18.  Juni  19.  Juni  —  22.  Juni289
20.  Juni  23.  Junii24.  Juni  26.  Juni  24.  Juni  25.  Juni  29.  Juni  3.  Juli  4.  Juli  7.  Juli  —  290“

4.  Juli  7.  Juli  8.  Juli  10.  Juli  8.  Juli  9.  Juli  13.  Juli  17.  Juli  18.  Juli  —  21.  Juli  291“
18.  Juli  21.  Juliä22.  Juli  24.  Julic22.  Juli  23.  Juli  27.  Juli  31.  Juli  1.  Aug.4.  Aug.  —  11927
1.  Aug.  4.  Aug.  5.  Aug.  7.  Aug.  5.  Aug.  6.  Aug.  10  Aug.  14.  Aug.  15.  Aug.  —  18.  Aug.  293*
15.  Aug.  18.  Aug.  19.  Aug.  21.  Aug.  19.  Aug.  2W.  Aug.  24.  Aug.  28.  Aug.  29.  Aug.  1.  Sept.  —  11234*
29.  Aug.  1.  Sept.  2.  Sept.  4.  Sept.  2.  Sept.  3.  Sept.  7.  Sept.  11.  Sept.  12.  Sept.  —  15.  Sept.  295#
12.  Sept.  15.  Sept.6.  Sept.  18.  Sept..  Sept.  17.  Sept.  21.  Sept.  25.  Sept.  26.  Sept.  29.  Sept.  —  11967
26.  Sept.  29.  Sept.  30.  Sept.  2.  Okt.  30.  Sept.  1.  Okt.  5.  Okt.  9.  Okt.  10.  Okt.  —  13.  Okt.  297*
9.  Okt.  12.  Okt.  13.  Okt.  15.  Okt.  13.  Okt.  14.  Okt.  18.  Olt.  22.  Okt.  23.  Okt.  26.  Okt.  —  1988
22.  Okt.  25.  Okt.  26.  Okt.  28.  Okt.  26.  Okt.  27.Okt.  31.  Okt.  4.  Nov.  5.  Nov.  —  8.  Nov.  12998
5.  Nov.  8.  Nov.  9.  Non.  11.  Nov.  9.  Now.  10.  Noov.14.  Nov.  18.  Nov.  19.  Nov.  22.  Nov.  —  3005.
19.  Nov.  22.  Nov.23.  Nov.  25.  Noov.23.  Nov.  24.  Nov.  28.  Nov.  2.  Dez.  3.  Dez.  —  6.  Dez.3018
3.  Dez.  6.  Dez.  7.  Dez.  9.  Dez.  7.  Dez.  8.  Dez.  12.  Dez.  16.  Dez.  17.  Dez.  20.  Dez.  —  302
17.  Dez.  20.  Dez.  21.  Dez.  23.  Dez.  21.  Dez.  22.  Dez.  26.  Dez.  30.  Dez.  3l1.  Dez.  —  3.  Jan.03
31.  Dez.  3.  Jaun..  Jan.  6.  Jan.  4.  Jan.  5.  Jan.  9.  Jan.  13.  Jan.  14.  Jan.  17.  Jan.  —  304
14.  Jan.  17.  Jan.18.  Jan.  20.  Juu./#8.  Jan.  19.  Jan.  23.  Jan.  27.  Jan.  28.  Jan.  —  31.  Jan.305
28.  Jan.  31.  Jan.  1.  Febr.  3.  Febr.  1.  Febr.  2.  Fe  6.  Febr.  10.  Febr.  11.  Febr.14.  Febr.  —  306
11.  ebr.  14.  Febr.  15.  Febr.  17.  Febr.  215.  Febr.  16.  Febr.  20.  Febr.  24.  Febr.  25.  Febr.  —  28.  Febr.  J307
25.  Febr.  28.  Febr.  1.  März  3.  März  1.  März  2.  März  6.  März  10.  März  11.  März  14.  März  —  308
11.  März  14.  März15.  März  17.  März5.  März  16.  März  20.  März  24.  März  25.  März  —  28.  März  3809
25.  März  28.  März'  29.  März  31.  März  29.  Märzi  30.  März  3.  April  7.  April  8.  April  11.  Aprik  —  310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei  diesen  Fahrten  wird  Futschau  angelaufen.  —  §  Bei  diesen  Fahrten  kann  Futschau  angelaufen,  werden,  in  welchem  Falle  die
engelaufen  werden,  in  welchem  Falle  die  Ankunft  in  Bremerhaven  bezw.  Hamburg  einen  Tag  später  als  planmäßig  erfolgt.

 

Amerika-Linie  Frachtdampferfahrten  nach  Ostasien  ausgeführt.  Die  Frachtdampfer  fahren  von  Bremerhaven  bezm.  Ozwb  ug  durch
Hongkong  bezw.  Shanghai  nach  Japan.
        <pb n="756" />
        662

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Australische  Linie.  Ansreise.
I  I  Post  Post  NMeapel

Keise  N.  Bremerhaven  Antwerpen  Soutbanpien  Genua  .  Neapel  ab  an  Neapel

ab  l  ab  ab  an  Berlin  Neapel  ab
l
MittwochlSonntag  Montag  Dienstag  Mittwoch  Montag  Mittwoch  Mittwoch
I  10  vorm.  abends  abends  90  abends
239  16.  Dezbr.  20.  Dezbr.  21.  Dezbr.  29.  Dezbr.  30.  Dezbr.8.  Dezbr.  30.  Dezbr.0.  Dezdr.
240  6.  Januar  10.  Januar11.  Januar  19.  Januar  20.  Januaur!8  Januar20.  Januar?0.  Jannuar
241127.  Januar  31.  Januar  1.  Februar  9.  Februar  10.  Februur.  Februar10.  Februar  10.  JFebruar
242  24.  Februar  28.  Februar  29.  Februar  8.  März  9.  März  7.  März  9.  März  9.  März
243  23.  März  27.  März  28.  März  5.  April  6  April  4.  April  6  April  6.  April
244  20.  April  24.  April  25.  April  3.  Mai  4.  Mai  2.  Mai  4.  Mai  4.  Mai
245  18.  Mai  22.  Mai  23.  Mai  31.  Mai  1.  Juni130.  Mai  1.  Juni  1.  Juni
246  15.  Juni  (19.  Juni  20.  Juni  28.  Juni  29.  Juns27.  Juni29.  Juni29.  Juni
247  13.  Juli  117.  Juli  18.  Juli  26.  Juli  27.  Juli  25.  Juli  27.  Juli  27.  Juli
248  10.  August  14.  August  15.  August  23.  August  24.  August  22.  August  24.  August4.  August
249  31.  August  4.  Septbr  5.  Septbr.  13.  Septbr.  14.  Septbr.2,  Septbr.  14.  Septbr..  Septbr.
250  21.  Septbr.,  25  Septbr.  26.  Septbr.  4.  Oktober  5.  Oktober  3.  Oktober  5.  Oktober.  Oktober
251  12.  Oklober  16.  Oktoberr  17.  Oktober  25.  Oktober  26.  Oktober  24.  Oktober26.  Oktober26.  Oktober
252  2.  Novbr.  6.  Nopbr.  7.  Novbr.  15.  Novbr.16.  Novbr..  Novbr.  16.  Novbr..  Novbr.
253  23.  Novbr.  27.  Novbr.  28.  Novbr.  6.  Dezbr.  7.  Dezbr.  5.  Dezbr  7.  Dezbr.  7.  Dezbr.
254  14.  Dezbr.  1  18.  Dezbr.  19.  Dezbr.  27.  Dezbr.  28.  Dezbr.  26.  Dezbr.  28.  Debr.  28.  Dezbr.
Anstrelische  Linie.  KHeimreise.

Neile  Nr  Sydney  Melbourne  Adelaide  *  Fremantle  ç  Colombo  #  Aden  Suez  Port  Said
le  ab  an  ab  ab!  ab  1  ab  6  an  an
235  1  28.  Novbr.  30.  Novbr.  5.  Dezbr.  10.  Dezbr.  21.  Dezbr.  28.  Dezbr.  2.  Januar  2.  Januar
236  19.  Dezbr.  21.  Dezbr.  26.  Debr.  31.  Dezbr.  11.  Januar  18.  Januar  23.  Janugr  23.  Januar
237  9.  Januar  11.  Januar  1  14.  Januar  21.  Januar  1.  Februar  8.  Februar  13.  Februar13.  Februar
238  30.  Januar!  1.  Februar  Februar  11  Februar  22.  Februar  29.  Februar  5.  März  5.  März
239  20.  Februar  22.  Februar  S.  Febriar  .  März  14.  März  21.  März  26.  März  26.  März
240  12.  März  14.  März  19.  März  24.  März  4.  April  6  11.  Apri  16.  April  16.  April
241  #  2.  April,  4.  April  9.  April  14.  April  25.  April  2.  Mai  7.  Mai  17  Mai
2424  30.  April2.  Mai  7.  Mai  12.  Mai  24.  Mai  1.  Juni  6.  Juni  6.  Juni
2431  28.  Mai  30.  Mai  4  Juni  9.  Juni  21.  Juni  29.  Juni  4.  Juli  4.  Juli
2441  25.  Juni  27.  Juni  2.  Juli  7.  Juli  19.  Juli  1  27.  Juli  1.  August  1.  August
2457  23.  Juli  25.  Juli  30.  Juli  #  4.  August  16.  August  24.  August  29  August  29.  August
2461  20.  August  22.  August  27.  August  1.  Septbr.  13.  Septbr.  21.  Septbr.  26.  Septbr.  20.  Septbr.
2477  17.  Septbr.  19.  Septbr.  24.  Septbr.  29.  Septbr.  11.  Oktober!  19.  Oktober  24  Oktober  24.  Oktober
248  15.  Oktober  17.  Oktober  22.  Oktober  27.  Oktober  7.  Noyvbr.  14  Novbr.  19.  Norbr.  19.  Nopbr.
249  5.  Nopbr.  1  7.  Novbr.  12.  Nopvbr.  17.  Nopbr.  28.  Novbr.  5.  Dezbr.  10.  Dezbr.  10.  Dezbr.
250  26.  Novbr.  28.  Novbr.  3.  Doöhbr.  8.  Dezbr.  19.  Dezbr.  26.  Dezbr.  31.  Dezbr.  31.  Dehbr.
251  17.  Dezbr.  19.  Dezbr.  24.  Dezbr.  29.  Dezbr.  9.  Januar  16.  Januar  21.  Januar  21.  Januar
202  7.  Januar  9.  Januar  14.  Januar  19.  Januar  30.  Jannar  6.  Februar,  11.  Februar  11.  Februar
203  28.  Januar  30.  Januar!  4.  Februar]  9.  Februar  20.  Februar  27.  Februar  4.  März  4.  März
254  198.  Februar  20  Februar,  25.  Februar  2.  März  13.  März  20.  März  25.  März  25.  März

Gegen  Monsun.
Zweiglini-  Singapore—Batavia—Macafsar—
Ansreise.
6  Hauptdampfer  #  Bei  Bedarf
97  s  .  .7  Tamara
-«  Singapore,  Batavia  Macassar  Z
9  w  Hamburg  Neapel  Singapore  gap  sar  ¶  Amboina  Banda  (Seleo)
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Mittwoch  Donnerst.  Donnerst.  Sonnab.  Sonnab.  Dienstag  Sonnab.  Dienstag  Dienstag  Montag
72  2  -—  10.  Dez.  24.  Dez.  16.  Jan.16.  Jan.  19.  Jan.  23  Jan.  26.  Jan.  26.  Jun.  1  Febr.
73•26  20.  Jan.  —  4.  Febr.  27.  Febr.27.  Febr.  1.  März  5.  März  8.  März  8.  März)  14.  März
Freitag  s  »  s-  .
74/27  3.  März  17.  März  #  April9.  April  12.  April  16.  April  19.  April  19.  April  25.  April
75  28s3.  April.  —  28.  April  20.  Maif  21.  Mai,  21.  Mai  28.  Mai  31.  Mai  31.  Mai  6.  Juni
7629  —  126.  Mai  9.  Juni  1.  Juli  2.  Julii  5  Juli  9.  Juli  12.  Juli  12.  Juli  18.  Juli
77/30.  Juli  —  .21.  Juli  12.  Aug.13.  Aug.  16.  Aug.  20.  Aug.  23.  Aug.  23.  Aug.  29.  Aug.
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7834111  18.  Aug.]  1.  Sept.  23.  Sept.24.  Sept.  27.  Sept.  1.  OK.  4.  Okt.  4.  Okt.  10.  Ohl.
I  Sonnab.
79  3228.  Sept  —  13.  Olt.  5.  Nov.  5.  Nor.  8.  Nov.  12.  Nov.  15.  Nov.  .  15.  Nov.  21.  Nov.
80,33  —  10.  Nov.  24.  Nov.  17.  Dez.7.  Dez.  20.  Dez.  24.  Dez.  27.  Dez.  27.  Dez.  2.  Jan.
        <pb n="757" />
        663

Australische  Einie.  Ansreife.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Port  Said  1  Suez  Aden  Colombo  Fremantle  #  Adelaide  Melbourne  Sydney  Resse  r
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Sonntag  Montag  Sonnabend  Sonnabend  Donnerstag  Dienstag  Freitag  Montag
3.  Januar  4.  Januar  9.  Januar  16.  Januar  28.  Januaor  2.  Februar  5.  Februar  8.  Februar  239
24.  Januar  25.  Januar  30.  Januar  6.  Februar  18.  Februar  23.  Februar  26.  Februar  29.  Februar  240
14.  Februar  15.  Februar  20.  Februar  27.  Februar  10.  März  15.  März  18.  März  21.  März  241
13.  März  14.  März  19.  März  26.  März  7.  April  12.  April  15.  April  18.  April  242
10.  April  11.  April  16.  April  23.  April  5.  Mai  10.  Mai  13.  Mai  16.  Mai  243
8.  Mai  9.  Mai  14.  Mai  21.  Mai  2.  Juni  7.  Juni  10.  Juni  13.  Juni  244
5.  Juni  6.  Junie  11.  Juni  18.  Juni  30.  Juni  5.  Juli.  8.  Juli  II.  Juli  245
3.  Juli  4.  Julie  9.  Juli  16.  Juli  28.  Juli  2.  August  5.  August.  8Z.  August  246
13.  Juli  1.  August  6.  August  13.  August  25.  August  30.  August  2.  Septbr.  5.  Septbr.  247
23.  August  29.  August  3.  Septbr.  10.  Septbr.  22.  Septbr.  1  27.  Septbr.30.  Septbr.  3.  Oktober  248
18.  Septbr.  19.  Septbr.  24.  Septbr.  1.  Oktober  13.  Oktober  18.  Oktober21.  Oktober  24.  Oktober  249
9.  Oktober  10.  Oktober  15.  Oktober  22.  Oktober  3.  Nopbr.  8.  Novbr.  11.  Nopbr.  1  14.  Noobr.  250
30.  Oktober  I  31.0ktober5.Novbr.12.Novbk.24.Novbr.;29.Novbr.  2.  Dezbr.  5.  Dezbr.  251
20.  Novbr.  21.  Novbr.  26.  Novbr.  3.  Dezbr.  15.  Dezbr.  20.  Dezbr.  23.  Dezbr.  |  26.  Dezbr.  252
11.  Dezbr.  12.  Dezbr.  17.  Dezbr.  24.  Dezbr.  5.  Januar  10.  Januar13.  Januar  16.  Januar  253
1.  Januar  2.  Januar  7.  Januar  14.  Januar  26.  Januar  #  31.  Januar  !  3.  Februar!  6.  Februar  254
Australische  Linie.  Heimreise.
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an  Neapel  Berlin  ab  an  an  an  an  I
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6.Januar7.Januat9.Januat7.Januar  8.  Januar  16.  Januar  17.  Januar  20.  Januar  235
27.  Januar28.  Januar  30.  Januar  28.  Januar  29.  Januar  1  6.  Februsr  7.  Februar  10.  Februar  236
17.  Februar8.  Februar  20.  Februar18.  Februar  19.  Februar  27.  Februar  28.  Februur  2.  März  237
9.  März  10.  März  12.  März  10.  März  11.  März  I  19.  März  20.  März  23.  März  |  288
30.  März  31.  März  2.  April  31.  März  1.  April  9.  April  10.  April  13.  April  239
20.  April  21.  April  23.  April  21.  April  22.  April  30.  April  1.  Mai  4.  Mai  i  240
11.  Mai  12.  Mai  14.  Mai  12.  Mai  13.  Mai  21.  Mai  22.  Mai  25.  Mai  241
10.  Juni  11.  Juni  13.  Juni  11.  Juni  12.  Juni  20.  Juni  21.  Juni  24.  Juni  2427
Z.  Juli  9  Juli  11.  Juli  9.  Juli  10.  Juli  18.  Juli  19.  Juli  22.  Juli  2431.
5.  August  6.  August  8.  August  6.  August  7.  August  15.  August  16.  August  19.  August  2447
2.  Septbr..  Septbr.  5.  Septbr..  Septbr.  4.  Septbr.  12.  Septbr.  13.  Septbr.  16.  Septbr.  245
30.  Septbr.tober  3.  Oktober  1.  Oktober  2.  Oktober  10.  Oktober  11.  Oktober  14.  Oktober  2461
28.  Oktober  29.  Oktober  31.  Oktober29.  Oktober  30.  Oktober]  7.  Novbr.  8.  Novbr.  11.  Novbr.  2477
23.  Noobr.24.  Nopbr.  I  26.Novbr24.Noobr.25.Novbr.13.Dezbt.  4.  Dezbr.  7.  Dezbr  248
14.  Dezbr.  215.  Dezbr.  l  17.  Dezbr  15.  Dezbr.  16.  Dezbr.  1  24.  Dezbr.  25.  Dezbr.  28.  Dezbr  249
4.  Januartbb.  Januar.  7.  Januar  5.  Januar  6.  Januar!  14.  Januar  15.  Januar  18.  Januar  250
25.  Januar66.  Januar  28.  Januar26.  Januar27.  Januar  4.  Februar  5.  Februar  8  Februar  251
15.  Februar  16.  Februar  18.  Februar  16.  Februar  17.  Februgr  25.  Februar  26.  -  u  März  252
8.  März  9.  März  11.  März  9.  März  10.  März  18.  März  19.  März  22.  März  253
29.  März  30.  Müärz  1.  April  30.  März  31.  März  8.  April  9.  April  12.  April  254
Neu-Guinea—Brisbaue  —Sydney.
Auere-  *  se.
n"sFf:MM2Md  Bei  Bedarf  r  2*“  Hauptdampfer
Friedric  Herbertshöhe  Tovwns-  Brisbane  Sypdney  Sydney  Bremer-=Wilhelmshafen
  und  Matupi  ville  6  haven  2.
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Mittwoch  Donnerstag  Sonnabend.  Montag  #  Freitag  Dienstag  Freitag  Sonnabend  Mittwoch
3.  Febr.  4.  Fedr.  6.  Febr.  8.  Febr.  12.  Febr.  16.  Febr.  15.  Febr.20.  Febr.  13.  April7225
16.  März  17.  März  19.  März  #  21.  März  25.  März  29.  März  1.  April  2.  April  25.  Mai  73/26
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2.  April  28.  April  30.  April  1  2.  Meii  6.  Mai  10.  Mai  13.  Mei  28.  Mai  22.  Juli  7427
1.  S.  Juni  9.  Juni  11.  Juni  8  Juni  17.  Juni  21.  Juni  24.  Juni  25.  Juni#19.  Aug.  75/28
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31.  Aug.  1.  Sept.  3.  Sept.  1  5.  Sept.  9.  Sept.  13.  Sept.  16.  Sept..  Sept.  11.  Noovr.7|30
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12.  Okt.  15.  Okt.  15.  Okt.  17.  Okt.21.  Okt.  25.  Olt.  28.  Okt.  5.  Nov.  28.  Dez.  78/31
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23.  Nov.  24.  Nov.  26.  Nov.  28.  Nov.  2.  Dez.  6.  Dez.  9.  Dez.  17.  Dez.  8.  Febr.  79/32
4.  Jan.  5.  Jan.  7.  Jan.  9.  Jan.  13.  Jan.  17.  Jan.  20.  Jan.  28.  Jan.  22.  März80|33
        <pb n="758" />
        664

Heinreise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptdampfer  "/  Bei  Bedarf  "„
"4  Buris-  Herbertshöhe  .  Friedrich-S
  Bremer-  «  Towns·  s  .
ä-  havml  Sydney  Sydney  3  bane  vil.  und  Matupi  Wilhelmshafen
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Mittwoch  Montag  Mittwoch  Freitag  Montag  Sonntag  Montag  6  Mittwoch  Donnerstog
70.23  —  —  —  111.  Dez.  14.  Dez.  20.  Dez.  21.  Dez.  23.  Dez.  24.  Dezbt.
71/24  —  18.  Januar0.  Jan.  22.  Jan.  25.  Jan.  31.  Jan.  1I1.  Febr.  3.  Febr.  4.  Febr.
72/225  C.  Januar  29.  Februar  2.  März  4.  März  7.  März  13.  März  14.  März  16.  März  17.  März
73/2627.  Januar  21.  März  13.  Arril!  15.  April18.  April!24.  April!  25.  April,  27.  April  28.  April
74/27/23.  März  16.  Mai  25.  Mai  27.  Mai  30.  Mai  5.  Juni  6.  Juni  8.  Juni  9.  Juni
75/°2820.  April  13.  Juni  6.  Juli  8.  Juli  11.  Juli  17.  Juli  1  18.  Juli  20.  Juli  21.  Juli
76.29  15.  Juni  8.  August  17.  Aug.  19.  Aug.]22.  Aug.  28.  Aug.  i  29.  Aug.  31.  Aug.  1.  Sept
77  3013.  Juli  5.  Septbr.  28.  Sept.  30.  Sept,3.  Okt.C]  D.  Okt.  3  10.  Okt.  12.  Okt.  13.  Okt.
78/31/  31.  August  24.  Oktober9.  Noov.  11.  Nov.114.  Nor.  20.  Nov.,  21.  Nov.  23.  Novr.  24.  Nov
79/3212.  Oktober  5.  Dezbr.  21.  Dez.  23.  Dez.  26.  Dez.  1.  Jan.  2.  Jan.  4.  Jan.  5.  Jan
80  33  23.  Norvbr.  16.  Januar  1.  Febr.  3.  Febr.  6.  Febr.  12.  Febr.  13.  Febr.  15.  Febr.  16.  Febr
Heinreise.
bBei  Vedarf  Hoauptvampfer  l
Seleo  i.  2
(Tamara))  Banda  Macassar#  Batavria  Singapore  Singopore  Neapell  Hamburg  urer  2
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an  an  an  an  an  ab  an  an  an  *
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Freitag  Mittwoch  Sonnabend  Mittwoch  Sonnabend  Montag  Dienslag  Dienstag  Dienstag
25.  Dezbr.  30.  Dezbr.  2.  Jum.]  6.  Jan.  9.  Jan.1  Jan.  2.  Febr.  16.  Febr.  —  70,23
5.  Febr.  10.  Febr.  13.  Febr.  17.  Febr.  20.  Febr.22.  Febr.  15.  März  —  29.  März  71-,24
18.  März  23.  Marz  26.  März  30.  März  2.  April  4.  April  26.  April10.  Mai  —  72•25
"/  «  f  Mittwoch  Mittwoch
29.  April  4.  Mai7.  Mai  11.  Mai  14.  Mai  16.  Mai  8.  Juni  —  22.  Jun73  25
«  -  Dienstag  Donnerstag  Donnerst.  Donnerst.
10.  Juni  15.  Juni  18.  Juni  22.  Juni  25.  Juni|28.  Juni  21.  Juli  4.  Aug.  —  74,27
22.  Juli  i  27.  Juli  30.  Juli  3.  August  6.  August  9.  Aug.  1.  Sept.  —  15.  Sept.75  28
i“  «  ;  MontagMittwochMittwoch’
2.Septbr.;7.Septbk.;10.Sept.14.Sept.«17.Sept.19.Sept.12.0ktbr.26.0ktbr.  —  7629
"  s  Dienstag  Dienstag  Dienstag
14.  Oktober  19.  Oktbr.  22.  Oktbr.  26.  Oktbr.  29.  Oktbr.B1.  Oktbr.  22.  Nov.  —  6.  Dez.  J77.30
25.  Novbr.  30.  Nov.  3.  Dez.  7.  Dez.  10.  Dez.  12.  Dez.  3.  Jam.  17.  Jan.  —  78  31
6.  Januar  11.  Jan.  14.  Jan.  18.  Jan.  21.  Jan.  23.  Jan.  14.  Febr.  —  28.  Febr.  J  7932
17.  Febr.  22.  Febr.  25.  Febr.  1.  März  4.  März  6.  März  28.  Märzs  11.  April  —  80  33

 

 

 

Von  Friedrich-Wilhelmshafen  aus  wird  vierteljährlich  eine  Anschlußverbindung  nach  Stephansort,  Finschhafen
(Langemackbucht)  und  Potesdamhafen  unterhalten.
Nach  Bedarf  kann  Keppel-Bay  (Nockhampton),  Newcastle  N.  S.  W.  und  Melbourne  sowie  auf  der  Heimreise  auch
Amboina  angelaufen  werden.
Die  angegebenen  Abfahrtszeiten  werden  nach  Möglichkeit  eingehalten  werden,  jedoch  sind  in  den  Zwischenhäfen
Verschiebungen  in  den  Ankunfts=  und  Abgangszeiten  zulässig,  je  nach  Verlauf  der  Reise.

Reichs-Telegraphenanstalt  eingerichtet  worden.
wie  für  Telegramme  nach  Daressalam;  sie  beträgt  2  Mk.  75  Pf.

In  Muhesa  an  der  Usambara-Eisenbahn  ist  eine  für  den  internationalen  Verkehr  geöffnete

 

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Muhesa  ist  dieselbe

Die  Postverbindung  Keetmanshoop  —Ramansdrift  (Deutsch--Südwestafrika)  ist  gesperrt.  Die
Postanstalten  sind  deshalb  angewiesen  worden,  die  Postsendungen  nach  dem  Süden  des  Schutzgebietes  mit
Ausnahme  der  Sendungen  für  Ramansdrift  bis  auf  weiteres  ebenso  wie  die  Sendungen  nach  dem  Norden
des  Schutzgebietes  über  Swakopmund—Windhuk  zu  leiten.
        <pb n="759" />
        665

Shyysbewess#gen  der  Deutschen  Ostafriks-Linie  (CGamburg—Odvafrika).

 

 

 

 

 

 

Reise  Leyte  Nachrichten
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R  chspostdampfer  von  nach  bis  28.  November  1908.

„Kronprinz.  Durban  Hamburg  am  28.  Nov.  von  Lissabon  abgegangen.
„Kurfürste.  Hamburg  Delagoabai  am  28.  Nov.  von  Lissabon  abgegangen.
„König“.  Beira  Hamburg  am  27.  Nov.  von  Mozambique  abgeg.
„Präsident“.  Hamburg  Beira  am  25.  Nov.  von  Suez  abgegangen.
„Kanzler“  Delagoabai  Hamburg  am  24.  Nov.  von  Kapstadt  abgegangen.
„Herzog“"“.  Hamburg  Delagoabai  am  27.  Nov.  in  Mozambique  eingetroffen.
„Bürgermeister“  Hamburg  Durban  am  6.  Nov.  in  Ymuiden  eingetroffen.
„Markgra.  Delagoabai  Hamburg  am  23.  Nov.  in  Damburs  geinetroffen.
„General“  .  Hamburg  Durban  am  22.  Nov.  in  Mozambique  eingetroffen.
„Gouverneur“.  Delagoabai  Hamburg  am  18.  Rov.  von  Sansibar  abgegangen.
Feldmarschall“  Beira  Hamburg  am  18.  Nov.  von  Alissingen  abgegangen.

    

 

 

 

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Im  hiesigen  Handelsregister  Abteilung
  B  Nr.  1  ist  heute  eingetragen
die  Firma
Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft
  mit  beschränkter  Haftung,

  Hamburg.

Von  der  Gesellschaft  sind  Zweigniederlassungen
  mit  dem  Sitze  in  Lome
und  Klein-Popo  errichtet  worden.  Der
Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Erwerb
und  die  Ausnutzung  der  Besitzungen
der  Firma  Knutson,  Valdau  4  Heilborns
  Afrikanska  Handelsaktiebolag  zu
Stockholm  an  der  Westküste  Afrikas
sowie  die  Betreibung  von  sonstigen
Handelsgeschäften  irgend  welcher  Art.

Stammkapital:  1  950  000  Mk.

Geschäftsführer:  1.  Kaufmann  Ernst
Otto  Meyer,  2.  Kaufmann  Fritz  Bodo
Clausen,  beide  zu  Hamburg.  Prokuristen
  der  Gesellschaft  mit  der  Befugnis,
ein  jeder  die  Firma  der  Gesellschaft
allein  zu  zeichnen,  sind:

1.  Wilhelm  Albert  Bernhard  Weber,
2.  Hugo  Albert  Preuß,
beide  Kaufleute  in  Hamburg.  Gesellschaft
  mit  beschränkter  Hastung  laut
Veseüsschaftsvertrag  vom  20.  Nov.  1896.

Handlungsbevollmächtigter  für  Togo
ist  Fr.  Richers.  r7*

Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
  erfolgen  durch  den  „Hamburgischen
Correspondenten“.

Lome,  den  12  Oktober  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

          
      

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n  unser  Handelsregister  Abteilung
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d'Almeida  Brothers  &amp;amp;  Co.,
Import=  und  Exportgeschäft  in  Klein-Popo,
  und  als  deren  Inhaber  die
Kaufleute,  Franzisko  d’'Almeida  und
Juan  d'Almeida  in  Klein-Popo
eingetragen  worden.  (#8#5)
ome,  den  16.  Oktober  1903.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

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Verantwortlicher  Nedakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Ostar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchbandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler-é-  Sochn,  Verlin  8W  12,  Kochstrabe  68—71.
(##geben  am  l.  Dezember  1903  um  6  Ubr  nachuunags.
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        Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.
Oerausgezeben  in  der  Koloial=  Abteilung  den  Aurwirtiqen  In#ts.

 

Uummer  24.

————  —  2—2222—  ß--XIV.

  Jahrgang.  Herlin,  15.  Dezember  1903.

.———e.  .  .

 

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibeste  beigefügt  die  mindestens  einmal  vierteljährlich
erscheinenden:  „Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die
Buchhandlungen  Mk.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagobuchhandlung  Mk.  3,50  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schutzgebiete  und
Oesterreich=  Ungarn,  M.  8.75  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W  12.  Kochstr.  68—71,  zu  richten.  (Eingetr.  in  der  Zeitungs-Vreisliste  für  1908  unter  Nr.  21519

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Auswärtigen  Amtes  (Kolonial-Abteilung),  betreffend  den  Sitz  des  Kaiserlichen
  Obergerichts  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo  S.  669.  —  ÜUbernahme  der  Vermittlung  des  amtlichen
Verkehrs  der  Kolonial-Abteilung  mit  den  evangelischen  Missionsgesellschaften  durch  Oberverwaltungsgerichtsrat
Berner  S.  669.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  zollfreie  Ein  uhr  von
Spiritus  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  S.  670.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für
Deutsch-Ostafrika  im  Monat  September  1903  S.  670.  —  Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika  S.  670.  —
Personalien  S.  670.

Nichtamtlicher  Teil:  Kolonialrat  S.  671.  —  Personal-Nachrichten  S.  676.  —  Deutsch-Ostafrika:  Das
biologisch-landwirtschaftliche  Institut  Amani  S.  677.  —  Über  die  praktische  Verwendbarkeit  von  Zebras  als  Reittiere
S.  677.  —  Sudanesen  als  Leuchtiurmpersonal  S.  678.  —  MWissenschaftliche  Sammlung  S.  678.  —  Deutsch-Südwestafrika:
  Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine  Reise  nach  dem  Norden  des  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  (III.  Schluß)  S.  678.  —  Heliographendienst  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  682.  —  Südwestafrikanische
  Schäfereigesellschaft  S.  662.  —  Deutsch-Neu-Guinea:  Allgemeine  Auskunft  über  das  Inselgebiet
der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  S.  683.  —  Aus  dem  Bereiche  der  Missionen  und  der  Antifklaverei-Bewegung
  S.  684.  —  Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eine  neue  Verordnung  bezüglich
  der  Gilbert=  und  Elliceinseln  S.  688.  —  Aus  Britisch-Neu-Guinea  S.  688.  —  Mombassa-Uganda-Eisenbahn
  S.  689.  —  Die  Strafkolonien  Guyana  und  Neu-Kaledonien  S.  689.  —  Verschiedene  Mitteilungen:
Schlafkrankheit  S.  690.  —  ÜUber  das  Vorkommen  von  Lepra  und  Schlafkrankheit  in  Kamerun  S.  690.  —
Literatur  S.  693.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  693.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  694.  —  Anzeigen.

Hierzu  als  Beilage:  Inhaltsverzeichnis  des  Deutschen  Kolonialblattes  für  das  Jahr  1903.

Amtlicher  Teil.

 

 

 

——.  —

Gelsehe;  Perordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Auswärtigen  Amtes  (Kolonial-Abteilung),  betreffend  den  Sitz
des  Kaiserlichen  Obergerichts  für  die  Schutzgebiete  Kamernn  und  Togo.
Vom  4.  Dezember  1903.

Auf  Grund  des  §  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der
Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  25.  Dezember  1900,  wird  hierdurch
bestimmt,  daß  das  Kaiserliche  Obergericht  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo  seinen  Amtssitz  in
Buea,  Kamerun,  hat.

Berlin,  den  4.  Dezember  1903.  "
Auswärtiges  Amt.  Kolonial-Abteilung.
Stuebel.

 

Nach  dem  Ableben  des  Herrn  Staatssekretärs  a.  D.,  Wirklichen  Geheimen  Rats  v.  Jacobi  hat
der  Herr  Oberverwaltungsgerichtsrat  Berner  —  Berlin  W.,  Joachimsthalerstraße  29  —  die  Vermittlung
des  amtlichen  Verkehrs  der  Kolonial-Abteilung  mit  den  in  den  deutschen  Schutzgebieten  tätigen  evangelischen
Missionsgesellschaften  übernommen.

–
        <pb n="764" />
        —  670  —

Es  wird  sich  empfehlen,  wenn  die  gedachten  Gesellschaften  ihre  auf  die  Schutzgebiete  bezüglichen
Anträge  zunächst  an  Herrn  Berner  gelangen  lassen.

Berlin,  den  11.  Dezember  1903.
Auswärtiges  Amt.  Kolonial-Abteilung.
Stuebel.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  zollfreie
Einfuhr  von  Spiritus  zu  wissenschaftlichen  Zwecken.  Vom  26.  September  1903.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom
31.  Januar  1903  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Die  unter  §  11  a  der  Zollverordnung  vom  31.  Januar  1903  vorgesehenen  Zollbefreiungen
erhalten  unter  Ziffer  11  folgende  Ergänzung:

„Die  Emfuhr  von  Spiritus  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  ist  auf  Antrag  beim  Gouvernement
sowie  unter  Nachweis  der  eigenen  Verwendung,  zollfrei.“

Windhuk,  den  26.  September  1903.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Leutwein.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  der  Zollverwaltung  für  Deutsch-Ostafrika

  im  Monat  September  1903.
(Eine  Rupie  zum  Kurse  von  1,3875  Mk.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bölle  für  Schiffahrs.Holzschlag-Neben-  1
t
Zollamt  Ausfuhr  Einffuhrgabe  Gebührenennahmen  Insgesen
————————————
I  I  !  l  l
Tanga.......  1695s148871.363.—13  !51  202611078d34—  1496631
Pangan......  2441224472516-—6«38«—693147-9e-17««
ngampyp.....  1206301169443515I—103I1212,—2913748—40408r»
Darsssacam.....402956121511212z—45i0593281033137—220600-Kiiwa.....
  ..7710«4145993342i—4935017581241954—17232ai
Lindi.......  7150  5333776  8fHü2|%1
Zusammen390  59  464222  12  2
.  —  —  .  v.  1.
4  638  MOG  M)  M.  M.  10  M.
65  pf.  81  Pf.  88  f.  40  Pf.  98  .l.

 

Gouvernementskurs  in  Deutsch-Ostafrika.

Der  amtliche  Kurs  der  Rupie  ist  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  für
den  Monat  November  1903  auf  1.3875  Mark  =  1  Rupie  festgesetzt  worden.

 

 

 

Perspnalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht:
1.  dem  Königlichen  Stabsarzt  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3  Dr.  Karl  Vagedes  den  Roten  Adler-Orden
  4.  Klasse,
2.  dem  Marine-Oberingenieur  Chrapkowski,  kommandiert  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafriko,
den  Kronen-Orden  4.  Klasse  und
3.  dem  Regierungsarzt  Dr.  Albert  Plehn  vom  Gouvernement  Kamerun  anläßlich  seines  Ausscheidens
aus  dem  Kolonialdienste  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="765" />
        671

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  3.  Dezember  1903.

Stübel,  Leutnant  im  Königlich  Sächsischen  Infanterie-Regiment  Nr.  102  „Prinz-Regent  Luitpold  von
Bayern“,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Königlich  Sächsischen  Armee  als  Leutnant  mit
Patent  vom  22.  Februar  1899  in  der  Schutztruppe  angestellt.

VVVWVVVVVVVVVVVVWVVVVVVVii'iiyo  ?  y

Nichtamtlicher  Teil.

HRolonialrat.

Der  Kolonialrat  trat  am  Montag,  den  30.  November,
  vormittags  10  Uhr,  unter  dem  Vorsitz  des
Kolontaldirektors  Dr.  Stuebel  im  großen  Saale  der
Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amts  zu  seiner
diesjährigen  Herbstsitzung  zusammen.  Der  Vorsitzende
gedachte  in  ehrenden  Worten  des  im  letzten  Sommer
verstorbenen  Mitgliedes,  Staatssekretärs  v.  Jacobi,
dem  zu  Ehren  die  Anwesenden  sich  von  den  Sitzen
erhoben,  und  begrüßte  das  neue  Mitglied,  den
Oberverwaltungsgerichtsrat  Berner.  Als  erster  Punkt
der  Tagesordnung  gelangte  zur  Besprechung  der
Entwurf  einer  Verfügung,  betreffend  die  Bildung
von  Gouvernementsräten.  Die  Vorlage  fand  im
allgemeinen  grundsätzliche  Zustimmung  und  wurde
als  Fortschritt  begrüßt,  nur  die  Herren  Woermann
und  Lukas  hielten  sie  für  verfrüht,  da  in  Kamerun
und  Togo  als  Kaufleute  und  Pflanzer  meist  nur
unselbständige  jüngere  Angestellte  lebten,  die  in  erster
Linie  nach  der  Instruktion  zu  handeln  hätten,  die  sie
von  ihren  in  Deutschland  wohnenden  Chefs  erhielten.
Domkapitular  Hespers  vertrat  die  Ansicht,  daß  die
am  Sitz  der  Gouvernements  ansässigen  Europäer
vielfach  die  Verhälmisse  in  anderen  Bezirken  der
Kolonie  nicht  übersehen  könnten.  Von  mehreren
Rednern  wurde  die  Beteiligung  von  Eingeborenen
an  den  Gouvernementsräten  lebhaft  befürwortet,  von
anderer  Seite  aber  bekämpft.  Nachdem  Seine  Hoheit
Herzog  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg  der  Kolonialverwaltung
  den  Dank  für  die  Vorlage  dieser  Verordnung
  ausgesprochen  hatte,  die  vielfach  ausgesprochenen
  Wünschen  aus  kolonialen  Kreisen  entgegengekommen
  sei,  erklärte  der  Vorsitzende  gegenüber
den  erwähnten  prinzmiellen  Bedenken,  daß  die  Zeit
zu  einem  Versuch  mit  einer  Verordnung,  wie  der
vorliegenden,  doch  gekommen  zu  sein  scheine,  zumal
die  Einrichtung  praktisch  schon  in  einer  Anzahl  von
Schutzgebieten  bestehe.  Sachverständigkeit  könne  den
jungen  Angestellten  in  den  Kolonien  doch  nicht  abgesprochen

  werden,  und  sie  seien  in  der  Lage,  sich

ihre  erforderlichen  Instruktionen  aus  der  Heimat  zu
verschaffen.  Störungen  der  Privattätigkeit  der  Bei- 



räte  würden  von  den  Gouverneuren  nach  Möglichkeit
vermieden  werden.  Ein  Antrag  Woermann,  bei  der
Einrichtung  der  geplanten  Institution  Kamerun  und
Togo  auszunehmen,  wurde  vom  Kolonialrat  ebenso
wie  ein  Antrag  des  Herrn  Lukas,  das  Vorgehen  mit
der  Verfügung  überhaupt  für  verfrüht  zu  erklären,
mit  großer  Mehrheit  abgelehnt.  Beim  Eintritt  in
die  Spezialdiskussion  hob  der  Vorsitzende  hervor,
daß  den  Gouverneuren  so  viel  wie  möglich  freier
Spielraum  gelassen  sei.  Deshalb  sei  auch  die  Berufung
  der  Mitglieder  der  Beiwäte  den  Gouverneuren
zu  überlassen.  Vom  Kolonialrat  wurde  ein  Antrag
Kraetke  angenommen,  wonach  die  amtlichen  Mitglieder
der  Beiräte  aus  sämtlichen  Schutzgebietsbeamten  ausgewählt
  werden  können  und  die  Zahl  der  amtlichen
Mitglieder  die  der  außeramtlichen  nicht  übersteigen
soll.  Ein  Antrag  auf  Zulassung  von  Eingeborenen
wurde  abgelehnt.  Ebenso  ein  Antrag,  die  Mitglieder
  durch  die  Berliner  Zentralverwaltung  zu
berufen.  Es  bleibt  also  bei  der  Ernennung  durch
den  Gouverneur,  der  die  Berufskreise  gutachtlich
hören  soll.  Die  Zeit,  für  welche  die  Berufung  der
außerordentlichen  Mitglieder  erfolgen  soll,  wurde  auf
mindestens  ein  Jahr  festgesetzt;  die  Mitglieder  sollen
ihren  Wohnsitz  im  Schutzgebiete  haben.  Nach  Möglichkeit
  sollen  solche  Personen  gewählt  werden,  welche
am  Sitz  des  Gouvernements  oder  in  der  Nähe
wohnen.  Dem  Gouvernementsrate  sollen  vor  Emreichung
  an  das  Auswärtige  Amt,  Kolonialabteilung,
die  Vorschläge  für  den  jährlichen  Haushaltsanschlag
für  das  Schutzgebiet  vorgelegt  werden;  desgleichen
Entwürfe  der  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  oder
in  Vorschlag  zu  bringenden  Verordnungen,  soweit  sie
nicht  örtlicher  Natur  sind.  Im  übrigen  wurde  der
Regierungsentwurf  ohne  wesentliche  Anderungen  gutgeheißen.


Hierauf  ging  der  Kolonialrat  zum  zweiten  Gegenstand
  der  Tagesordnung  über,  zu  einer  Beratung
über  den  Entwurf  einer  Verordnung,  betreffend  das
Bergwesen  in  Deutsch-Südwestafrika,  welcher  von
Regierungsrat  Haber  erläutert  wurde.  Nach  längerer
allgemeiner  Erörterung,  an  der  sich  die  Herren
        <pb n="766" />
        Geh.  Rat  Schmeißer,  Dr.  Scharlach,  Staudinger,
Konsul  Vohsen,  Staatssekretär  Kraetke,  Justizrat
Dr.  Porsch,  Graf  v.  Hutten-Czapski  und  der  Vorsivende
  beteiligten,  wurde  der  Entwurf  zur  Weiterberatung
  einer  Kommission  von  sieben  Mitgliedern
überwiesen.  In  die  Kommission  wurden  die  Herren
Herzog  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg,  Justizrat
Dr.  Porsch,  Geh.  Rat  Schmeißer,  Dr.  Scharlach,
Dr.  Poensgen,  Oberverwaltungsgerichtsrat  Berner
und  Staudinger  gewählt.

Es  wurde  sodann  die  Verfügung  zur  Ausführung
des  Abschnitts  IX  der  Kaiserlichen  Verordnung  über
die  Enteignung  von  Grundeigentum  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Februar  1903
von  den  Herren  Staudinger,  Dr.  Scharlach,  Herzog
Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg,  Konsul  Vohsen
und  Dr.  Schöller  besprochen  und  festgestellt,  daß
gegen  die  Regelung,  welche  die  Sache  durch  Erlaß
der  Reichskanzlerverfügung  vom  12.  November  gefunden
  hat,  Einwendungen  vom  Kolonialrat  nicht
erhoben  werden.

Nach  Beantwortung  verschiedener  anderer  Anfragen,
  betreffend  Angelegenheiten  der  Schutzgebiete
vom  Vorsitzenden  wurde  die  diesjährige  Herbsttagung

geschlossen.

1  4
*

Die  von  der  Kolonialverwaltung  dem  Kolonial-=rat
  zur  Kenntnisnahme  vorgelegte  Übersicht  über
die  seit  der  letzten  Tagung  vorgefallenen,
die  Schutzgebiete  betreffenden  wichtigeren
Ereignisse  lautet,  wie  folgt:

Togo.

Die  Verhandlungen  mit  England  über  die  endgültige
Abgrenzung  der  früher  neutralen  Zone  haben  begonnen.

Abgesehen  von  geringfügigen  Ausschreitungen
einiger  Dörfer  sind  Ruhestörungen  im  Schutzgebiete
nicht  vorgekommen.

Das  seit  dem  Jahre  1894  mit  England  bestehende
Zollabkommen  ist  gekündigt  worden.  Gleichzeitig  ist
eine  Erhöhung  der  Zölle  der  Kolonie  in  Aussicht
genommen  worden,  die  am  1.  Mai  1904  in  Kraft
treten  und  die  erforderlichen  Mittel  für  den  Bau
einer  Inlandsbahn  garantieren  soll.

Die  Fertigstellung  des  Baues  der  Landungsbrückeé
  ist  im  Januar  1904  zu  erwarten.  Voraussichtlich
  werden  im  Anschluß  daran  die  Arbeiten  für
die  Küstenbahn  Lome  —  Klein-Popo  beginnen  können.

Die  Baumwollenpflanzungen  haben  gute  Fortschritte
  gemacht.  Als  Leiter  der  gesamten  Versuche
ist  ein  deutsch-amerikanischer  Baumwollfarmer  gewonnen
  worden.  Der  Landtransport  ist  durch  Verwendung
  von  Zugvieh  in  größerem  Maßstabe  und  der
Seetraneport  durch  Verringerung  des  Volumens  der
Ballen  mipfolge  vorteilhafter  Pressung  billiger  geworden.

672

 

Die  Kakaokultur  der  Eingeborenen  ist  gleichfalls
in  günstiger  Entwicklung  begriffen.

Das  Zollamt  Abanakwe  ist  versuchsweise  nach  Agome
Seva  verlegt  und  mit  einem  Europäer  besetzt  worden.

Der  bisherige  Polizeiposten  in  Ho  ist  in  eine  von
einem  Europäer  verwaltete  Nebenstation  umgewandelt.

In  Lome  ist  eine  Handwerkerschule  von  dem
Gouvernement  eröffnet  worden.

Die  Baseler  Mission  hat  begonnen,  ihre  Niederlassungen
  im  Schutzgebiete  an  die  Norddeutsche  Mission
  zu  übertragen.

Kamerun.

Von  der  Südkamerun-Grenzkommission,  die  in
drei  Abteilungen  ihren  Rückmarich  zur  Küste  nach
Beendigung  der  Arbeiten  angetreten  hatte,  sind  zwei
Abteilungen  angelangt.  Die  eine  hatte  den  Rückweg
über  den  Kongo  genommen,  die  zweite  unter  Hauptmann
Engelhardt  ist  durch  bisher  großenteils  unbekannte
Gebiete  friedlich  zur  Küste  marschiert  und  hat  wertvolle
  geographische  und  wirtschaftliche  Ausschlüsse  gebracht.
  Von  der  dritten  Abteilung  unter  Oberleutnant
Förster  ist  bisher  nur  ein  aus  dem  Juni  d.  Is.
stammender  Bericht  eingetroffen,  demzufolge  sie  wegen
Terrainschwierigkeiten  und  Krankheit  der  Träger  nur
langsam  vorwärts  kam.

Die  deutsch-englische  Grenzkommission  ist  Ende
April  in  Yola  eingetroffen  und  hat  bis  jetzt  den
Bolabogen  vermessen.  Die  Arbeiten  schreiten  gut
voran,  der  Gesundheitszustand  der  Mitglieder  der
Expedition  ist  ein  günstiger.

Eine  Reihe  kleiner  aber  für  die  Erschließung  des
Schutzgebietes  wichtiger  Expeditionen  ist  in  überwiegend
  friedlicher  Weise  durchgeführt  worden.  Im
Norden  haben  die  Stationsleiter  von  Osidinge  und
Bamenda  die  noch  wenig  bekannten  Teile  ihrer  Bezirke
  aufgeklärt.  Der  letztere  ist  dabei  mit  dem
Häuptlinge  Joi  von  Bamum,  einer  sehr  stark  bevölkerten
  und  gut  angebauten  Landschaft  in  engere
Verbindung  getreten,  die  bereits  die  mehrfache  Entsendung
  von  Gesandtschaften  des  Häuptlings  zur
Station  und  zum  Gouvernement  im  Gefolge  hatte.

Die  seiner  Zeit  nicht  endgültig  unterworfenen
Bangwas  wurden  ohne  besonderen  Widerstand  zur
Botmäßigkeit  gebracht,  ihr  Häuptling  Fontem  wurde
abgesetzt  und  zur  Sicherung  der  Verhältursse  wurde
die  Station  Tmto  nach  Fontemdorf  verlegt.  Im
Tschadseegebiete  ist  die  Ruhe  nicht  gestort  worden.
Der  Hauptfeind  der  deutschen  Herrschaft,  der  frühere
Lamido  von  Mola,  Zuberun,  hat  auf  englischem  Gebiete
  den  Tod  gefunden.  Der  Gouverneur  v.  Puttkamer
  hat  im  August  eine  mehrmonatliche  Informationsreise
  nach  diesem  Gebiete  über  Niger  Benue
angetreten.  Im  Süden  des  Schupgebietes  ist  die
friedliche  Unterwerfung  des  Yaundebezirkes  durch

Hauptmaun  Thierry  durchgeführt  worden.  Insbesondere

  haben  die  Esum  nunmehr  die  deutsche
Herrschaft  anerkannt;  an  Stelle  ihres  am  Herzschlog
        <pb n="767" />
        plötzlich  verstorbenen  Oberhäuptlings  Semikore  ist
sein  Sohn  Zumbu  eingesetzt  worden.

Auch  der  bisher  als  nicht  gangbar  bezeichnete
Weg  durch  das  Gebiet  der  kriegerischen  Bakokos  ist
von  der  Station  Ebea  aus  und  durch  einen  Marsch
des  Hauptmanns  Thierry  von  Yaunde  aus  eröffnet
worden.  Mehrere  Firmen  haben  alsbald  Faktoreien
dorthin  vorgeschoben.

Der  Leiter  der  Nkogostation,  Oberleutnant
v.  Stein,  ist  nach  Beendigung  mehrerer  Expeditionen
im  Konzessionsgebiet  der  Gesellschaft  Südkamerun
über  Land  auf  großen  teils  neuen  Wegen  zur  Küste
marschiert  und  Ende  August  in  Duala  eingetroffen.

Die  vom  Niger--Benue-Tschadseekomitee  entsandte
Expedition  ist  nach  Lösung  der  ihr  gestellten  Aufgabe
  wieder  nach  Deutschland  zurückgekehrt.  Leider
mußte  der  ihr  beigegebene  Geologe  krankheitshalber
seine  Tätigkeit  schon  nach  einigen  Monaten  einstellen.

Die  vom  Kamerun-Eisenbahnsyndikate  abgeschickten
Ingenieure  haben  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit
ihre  Arbeiten  beendet  und  eine  etwa  160  km  lange,
in  Hickory  beginnende  und  durch  das  Terrain  zwischen
Mungo  und  Wuri  führende  Trace  festgestellt.

Der  Handel  des  Schutzgebietes  hat  sich  günstig
gestaltet.  Der  Gesamthandel  des  Jahres  1902  weist
gegen  das  Vorjahr  eine  Steigerung  um  etwa  4½  Millionen
  Mark  auf;  davon  entsällt  auf  die  Einfuhr
ein  Plus  von  4  115  000  Mk.,  auf  die  Ausfuhr  von
280  000  Mk.

Die  Steigerung  der  Einnahmen  der  Kolonie  ist
durch  eine  am  1.  Februar  1904  in  Kraft  tretende
Zollerhöhung  und  durch  die  Einführung  einer  Kopfsteuer
  in  Höhe  von  3  Mk.  zunächst  im  Dualabezirke
in  die  Wege  geleitet.

Die  Verbindung  der  Küstenstationen  untereinander
ist  eine  regelmäßigere  und  häufigere  geworden  durch
Einrichtung  einer  Küstenschiffahrt  seitens  der  Woermann-Linie
  und  durch  monatliche  Fahrten  des  Regierungsdampfers
  „Nachtigal“.

Die  Arbeiten  für  die  Telegrophenlinie  Duala—
Edea  haben  begonnen.  In  Edea  ist  ein  Postamt
eröffnet  worden.

Deutsch-Südwestafrika.

In  den  letzten  Tagen  des  Oktober  sind  im  südlichsten
  Teile  des  Schutzgebtets  unter  den  Bondelzwart-Hottentotten
  Unruhen  ausgebrochen.  Nach  den
hierüber  vorliegenden  telegraphischen  Meldungen  des
Gouvernements  sind  diesen  Unruhen  der  stellvertretende
  Distriktschef  von  Warmbad  Leutnant  Jobst
und  ein  Sergeant  zum  Opfer  gefallen.  Em  Reiter
der  Schutztruppe  wurde  verwundet.  Die  durch  englische
  Preßmeldungen  verbreiteten  Alarmnachrichten,
wonach  der  Ort  Warmbad  von  den  Ausfständischen
eingeäschert  worden  sei  und  noch  weitere  im  Distrikt
Warmbad  ansässige  Weiße  getötet  worden  seien,  sind
bisher  durch  die  amtliche  Berichterstattung  nicht  bestätigt
  worden.  Diese  besagt  vielmehr,  daß  bei  dem
Versuche,  den  Kapitän  der  Bondelzwarts  zu  ver-673



 

haften,  sich  ein  Gefecht  entsponnen  habe,  in  dem  außer
den  genannten  Mrtgliedern  der  Schutztruppe  auch
der  Bondelzwartkapitän  gefallen  sei.  Die  Station  ist
bis  zum  Eintreffen  einer  Abteilung  der  Schutztruppe
aus  Keetmanshoop  durch  Kriegsfreiwillige  unter  dem
ehemaligen  Leutnant  v.  dem  Busche  verteidigt  worden.
Der  Feind  ist  unter  einem  neuen  Kapitän  südwestlich
ausgewichen.  Im  Gebiete  der  Unruhen  befinden  sich
zur  Zeit  vier  Gebirgsgeschütze  und  gegen  400  Mann
Gouvernementstruppen,  unter  diesen  ein  Aufgebot
Witbooileute,  welchen  insbesondere  die  Aufgabe  übertragen
  ist,  durch  Patrouillen  die  Verbindung  nach
rückwärts  herzustellen.  Die  Heliographenverbindung
zwischen  Keetmanshoop  und  Windhuk  hat  eine
Störung  nicht  erlitten.  Nach  den  bisherigen  Meldungen
  hat  der  Aufstand  andere  Stämme  nicht  ergriffen.
  Insbesondere  wird  berichtet,  daß  sich  die
Bethanier,  der  zahlreichste  Hottentottenstamm  nach
den  Bondelzwarts,  ruhig  verhalten.  Als  Anlaß  zu
den  Unruhen  wurde  vom  Gouvernement  Unbotmäßigkeit
  des  Bondelzwartkapitäns  gegen  den  stellvertretenden
  Distriktschef  angegeben.  Nähere  Einzelheiten
  darüber,  insbesondere  auf  welche  Gründe  diese
Unbotmäßigkeit  zurückzuführen  ist,  liegen  zur  Zeit
nicht  vor.  Der  Gouverneur  hat  die  Hoffnung  ausgesprochen,
  daß  es  mit  Hilfe  Witboois  gelingen  wird,
den  Aufstand  auf  den  engeren  Anhang  des  Bondelzwartkapitäns
  zu  beschränken.  Die  im  Schutzgebiete
vorhandenen  Streitkräfte,  die  nötigenfalls  durch
Heranziehung  der  gegen  800  Köpfe  betragenden
Leute  des  Beurlaubtenstandes  verstärkt  werden  können,
erscheinen  zur  Unterdrückung  des  Aufstandes  völlig
ausreichend.  Ein  Vorgehen  mit  größeren  Massen
in  dem  Gebiete  der  Unruhen  verbeetet  sich  durch  die
sehr  ungünstigen  Wasser=  und  Weideverhältnisse,
sowie  durch  das  schwer  zugängliche  Gebirgsterrain,
in  welches  sich  die  Ausständischen  zweifellos  zurückziehen
  werden,  von  seldst.

Aus  dem  äußersten  Nordosten  des  Schutzgebiets
sind  Nachrichten  hierher  gelangt,  wonach  von  zwei
am  Okavangoflusse  auf  portugiesischem  Gebiete  wohnenden
  Eimngeborenenstämmen  eine  Anzahl  Weißer
auf  deutschem  Boden  getötet  worden  seien.  Einzelheiten
  über  diese  Vorgänge  sind  bisher  vom  Gouvernement
  nicht  berichtet  worden.  Die  in  Betracht
kommenden  Stämme  gehören  nicht  zu  den  Ovambos,
wenngleich  sie  mit  diesen  und  den  Hereros  große
Ahnlichkeit  aufweisen.

Die  Hafenanlage  in  Swakopmund  ist  nunmehr
fertiggestellt  und  im  Betriebe.  Zerstörungen,  welche
schwere  See  zu  Beginn  des  Jahres  an  der  Mole
verursachte,  hinderten  die  Fortführung  des  Betriebes
nicht  und  konnten  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit
beseitigt  werden.  Seit  dem  Juni  d.  Is.  wird  an
der  Mole  regelmäßig  gelöscht,  und  hat  sich  das  Ladeund
  Löschgeschäft  bieher  zur  Zufriedenheit  vollzogen.
Anläßlich  einer  schweren  Springflut  am  21.  September
  d.  Is.,  welche  die  Wellen  bis  an  das  Zollgebiet
  trieb,  hat  sich  die  Anlage  gut  bewährt.  Die
        <pb n="768" />
        ausgebesserte  Stelle  des  vorderen  Molenarms  hielt
dabei  ohne  Beschädigung  stand.

Das  technische  und  kaufmännische  Personal  der
Firma  Arthur  Koppel,  welche  von  der  Otavi-Minenund
  Eisenbahngesellschaft  mit  dem  Bau  der  Bahn
nach  Tsumeb  beauftragt  ist,  traf  19  Köpfe  stark  am
28.  August  in  Swakopmund  ein.  Die  Trassierungsund
  Erkundungsarbeiten  wurden  sofort  in  Angriff
genommen  und  sind  bisher  günstig  fortgeschritten.
Über  6000  Tonnen  Eisenbahnmaterial  ist  bereits  in
Swakopmund  gelandet.  Der  bisher  beim  Gouvernement
  beschäftigte  Bergingenieur  Gathmann  ist  in
den  Dienst  der  Otavi-Gesellschaft  getreten.  Ihm  ist
die  Leitung  der  Bergwerksarbeiten  im  Otavigebiete
übertragen  worden.

Die  Nachrichten  über  die  Kupfervorkommen  von
Otisongati  bei  Okahandja  lauten  fortlaufend  günstig.
Nach  Hamburg  gesandte  Proben  im  Gewicht  von
10  Tonnen  wurden  gut  beurteilt  und  erzielten  trotz
der  hohen  Ochsenwagen-Transportkosten  von  der
Fundstelle  nach  Okahandja  einen  Reingewinn  von
70  Mk.  pro  Tonne.  Die  Interessenten  sind  z.  Zt.
bemüht,  das  Unternehmen  zu  finanzieren.  Gleiche
Bemühungen  sind  hinsichtlich  der  etwa  120  km  von
Swakopmund  liegenden  Kupferfundstellen  von  Gorob
im  Gange.

Die  Finanzierung  des  Syndikats  zur  Erforschung
der  Gibeoner  Blaugrundstellen  war  von  einem  erfreulichen
  Erfolge  begleitet.  Das  regierungsseitig
verlangte  Kapital  von  500  000  Mk.  ist  um  mehr
als  das  Doppelte  überzeichnet,  so  daß  dem  Unternehmen
  ein  Kapital  von  mehr  als  einer  Million
Mark  zur  Verfügung  steht.  Das  Syndikat  hat  sich
in  der  Form  einer  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung
  konstituiert  und  wird  Ende  dieses  Jahres  eine
Expedition  nach  dem  Schutzgebiete  entsenden.  Die
Leitung  der  Syndikatsgeschäfte  ist  Herrn  Dr.  Georg
Hartmann  übertragen  worden.

Die  Gesundheit  der  Rindviehbestände  im  mittleren
Teile  des  Schutzgebiets  läßt  insofern  weiter  zu
wünschen  übrig,  als  es  noch  nicht  gelungen  ist,  der
Rinderpest  völlig  Herr  zu  werden,  und  Komplikationen
dieser  Seuche  mit  Texasfieber  aufgetreten  sind.

Deutsch-Ostafrika.

Die  nach  den  letzten  Mitteilungen  an  den
Kolonialrat  im  Mai  d.  Is.  in  Aussicht  genommene
Ubertragung  der  Bauarbeiten  für  die  Fortführung
der  Usambara-Eisenbahn  an  die  Firma  Lenz  &amp;amp;  Co.
hat  stattgefunden.  Auf  Grund  des  mit  ihr  abgeschlossenen
  Vertrages  hat  die  Firma  bereits  mit
der  Ausführung  des  Bahnbaus  begonnen.

Behufs  nochmaliger  sorgfältiger  Aufnahme  der
Bahnstrecke  Daressalaam  —  Morogoro  ist  von  dem
Eisenbahnsyndikat  eine  Expedition  unter  Leitung
erfahrener  Ingenieure  in  das  Schutzgebiet  entsandt
worden.

Der  Reichskanzler  hat  unter  dem  13.  Juni  d.  Is.
eine  neue  Zollverordnung  nebst  Tarif  für  das  Ost- 



674  —

afrikanische  Schutzgebiet  erlassen,  deren  wesen  tlichste
Neuerungen  gegenüber  dem  bestehenden  Zustand
folgende  sind:

1.  Das  Schutzgebiet,  für  dessen  Küstengrenze
und  Binnengrenze  bisher  zwei  verschiedene  Zollordnungen
  und  Zolltarife  gelten,  wird  zu  einem
einheitlichen  Zollgebiet  zusammengefaßt.

2.  Die  Ausfuhrzölle  auf  Ackerbauprodukte  der
Eingeborenen  werden  beseitigt,  die  Ausfuhrzölle  auf
Vieh  werden  ermäßigt;  dafür  werden  die  Emfuhrzölle
  auf  gewisse  Waren,  namentlich  auf  Spirituosen
und  andere  alkoholische  Getränke,  auf  Tabakfabrikate,
geschälten  Reis  und  Salz  zur  Herstellung  eines
finanziellen  Ausgleichs  erhöht.

Die  neue  Zollverordnung  soll  am  7.  April  1904
in  Kraft  treten.

Der  Gouverneur  hat  unter  dem  1.  Juni  d.  Is.  eine
Jaydschutzverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische
Schutzgebiet  erlassen,  welche  insbesondere  auch  Bestimmungen
  enthält,  die  eine  planlose  Vernichtung
des  Wuüdstandes  verhindern  und  der  Gefahr  einer
völligen  Ausrottung  emzelner  Wildarten  entgegenwirken
  sollen.

Eine  Konzession  zur  Gewinnung  von  Edelsteinen
und  Halbedelsteinen  in  einem  Gebiet  an  der  Südgrenze
  von  Deutsch-Ostafrika  ist  unter  dem  13.  Juli  d.  J.
an  den  Verlagsbuchhändler  Ernst  Vohsen  erteilt
worden.  Die  Konzession  ist  in  Nr.  15  des  Deutschen
Kolonialblatts  vom  1.  August  d.  Is.  zum  Abdruck
gelangt.

Die  Stelle  des  Direktors  des  landwirtschaftlichbiologischen
  Instituts  in  Amani  wurde  dem  bisherigen
  ersten  Referenten  Dr.  Stuhlmann,  der  gleichzeitig
  zum  Geheimen  Regierungsrat  ernannt  wurde,
übertragen.  Den  dadurch  erledigten  Referentenposten
erhielt  der  Regierungsrat  Haber.

Die  Verwendung  von  Eingeborenen  im  Regierungsdienste
  machte  weitere  Fortschritte,  insofern  auch  in
den  Betrieb  der  Flottille  und  Werft  einige  indische
und  Suahelihandwerker  eingestellt  wurden.

Deutsch-Neu-Guinea.

Abgesehen  von  der  Ermordung  eines  Weißen
und  eines  Teils  seiner  farbigen  Bootsbesatzung  in
den  vom  Gouvernementssitz  ferngelegenen  Admiralitäts-Inseln
  ist  die  Ruhe  im  Schutzgebiet  nicht  gestört
worden.  Insbesondere  ist  auf  der  Gazelle-Halbinsel,
dem  Mittelpunkt  der  wirtschaftlichen  Unternehmungen
im  Schutzgebiet,  vollkommene  Ruhe  und  Vertrauen
zu  der  Regierung  wieder  eingekehrt.  Die  Regierungsstation
  in  Paparatava  hat  nicht  nur  ihrem  eigentlichen
  Zweck,  der  Aufrechterhaltung  der  Ruhe,  gedient,
sondern  ist  mit  Erfolg  als  Erholungsstation  benutzt
worden.

Eine  Hauptsorge  des  Gouvernements  bildet  die
Beschaffung  von  Arbeitskräften,  die  mit  dem  stetigen
Wachstum  der  Pflanzungen  nur  noch  mit  Mühe  im
Schutzgebiet  in  genügender  Anzahl  angeworben  werden
können.  Es  ist  ins  Auge  gefaßt,  die  zahlreichen
        <pb n="769" />
        Gebiete  der  Kolonie,  die  bisher  noch  nicht  besucht
wurden,  der  Anwerbung  zu  öffnen,  und  ferner  den
Zuzug  von  chinesischen  Handwerkern  und  Arbeitern
in  die  Wege  zu  leiten.  Einen  bescheidenen  Anfang
mit  der  Einführung  von  Chinesen  hat  das  Gouvernement
  bereits  gemacht.  In  Verbindung  damit  ist
durch  Verordnung  die  ärztliche  Untersuchung  beim
Eintritt  der  Chinesen  ins  Schutzgebiet  und  eine
scharfe  Kontrolle  während  ihres  Aufenthalts  daselbst
vorgeschrieben.

Ende  August  ist  der  Gouvernementsdampfer
„Seestern“  im  Schutzgebiet  eingetroffen.  Die  erste
Fahrt  auf  dem  Schiff  hat  der  Gouverneur  nach  der
St.  Matthias-Insel  unternommen,  deren  Bewohner
vor  zwei  Jahren  die  Expedition  des  Forschungsreisenden
  Menke  überfallen  hatten  und  aus  diesem
Anlaß  durch  S.  M.  S.  „Kormoran“  empfindlich
gestraft  worden  waren.  Es  galt  jetzt,  die  bei  jener
Exvedition  gefangengenommenen  und  nach  Herbertshöhe
  überführten  Eingeborenen  in  ihre  Heimat
zurückzuführen.  Der  Gouverneur  hat  diesen  Anlaß
benutzt,  um  mit  den  Bewohnern  von  St.  Matthias
friedliche  Beziehungen  anzuknüpfen,  was  ihm  auch
gelungen  ist;  zwei  Frauen  und  ein  Knabe,  die  in
ihre  Heimat  zurückgebracht  werden  follten,  sind  aus
freien  Stücken  nach  Herbertshöhe  wieder  mit  zurückgekehrt.


Eine  nennenswerte  Verbesserung  der  Verkehrsverhältnisse
  ist  dadurch  eingetreten,  daß  der  Norddeutsche
  Lloyd  in  die  Linie  Singapore—Herbertshöhe
  —  Sydney  zwei  neue  Doppelschraubendampfer
von  je  2100  Pferdekräften  und  3300  Tonnen
Raumgehalt  eingestellt  hat.  In  Verbindung  damit
ist  vom  Lloyd  die  Herstellung  einer  Schiffahrtsanlage
  im  Simpsonhafen,  etwa  15  km  von  Herbertshöhe
  entfernt,  geplant.  Die  Vorarbeiten  sind  bereits
im  Gange;  an  einer  vor  jedem  Wind  und  Seegang
gesicherten  Stelle  soll  ein  Kai  gebaut  werden,  an
dem  die  Dampfer  unmittelbar  anlegen.  In  Simpsonhafen
  soll  künftig  der  gesamte  Schiffsverkehr  des
Bismarck-Archipels  konzentriert  werden.  Der  dann
erfolgende  Wegfall  anderer  Anlegeplätze  wird  eine
erhebliche  Verkürzung  der  Fahrzeit  zwischen  Singapore
  und  Sydney  und  damit  eine  Stärkung  der
Lloydlinie  gegenüber  der  fremden  Konkurrenz  bedeuten.


Im  Inselgebiet  ist  eine  erhöhte  Tätigkeit  der
Eingeborenen  in  Anpflanzung  der  Kokospalme  zu
bemerken  gewesen.

Die  Missionen  beginnen  hier  jetzt  mit  der  Pflege
des  deutschen  Unterrichts.  Je  ein  deutscher  Pater
vom  Kapuzinerorden  ist  in  Ponape  und  Jap  eingetroffen.
  Auch  die  Bostoner  Mission  hat  zwecks
Erteilung  deutschen  Unterrichts  einen  deutschen
Missionar  nach  Ponape  entsandt.

Samoa.

Das  Gouvernement  hat  in  dem  Bestreben,  die
Eingeborenen  mehr  und  mehr  seinem  Einfluß  zu

675

 

unterwerfen,  einen  neuen  Erfolg  zu  verzeichnen.  Im
Frühjahr  d.  Is.  wurden  zwei  samoanische  Häuptlinge,
die  sich  politischer  Umtriebe  schuldig  gemacht  hatten,
zur  Strafe  nach  dem  Bismarck-Archipel  verbannt
und  alsbald  dorthin  verbracht.  Der  Gouverneur
hielt  die  Bestürzung,  die  diese  energische  Maßregel
bei  den  Eingeborenen  hervorgerufen  hatte,  für  eine
geeignete  Gelegenheit,  die  Eingeborenen  in  stärkerem
Maße,  als  bisher  geschehen  war,  zu  den  öffentlichen
Lasten  heranzuziehen.  Es  wurde  bestimmt,  daß,
während  bisher  von  jedem  Samoaner  ohne  Unterschied
  eine  Kopfsteuer  von  4  Mk.  erhoben  war,  in
Zukunft  von  den  jungen  Leuten  4  Mk.,  von  den
Familienhäuptern  12  Mk.  gezahlt  werden  sollten.
Infolge  dieser  Maßnahme  hat  sich  der  Ertrag  der
Kopssteuer,  die  im  Vorjahre  rund  42000  Mk.
brachte,  im  laufenden  Jahre  auf  73000  Mk.  erhöht.

Die  weitere  Entwicklung  der  Kakaokultur  steht
im  Vordergrunde  des  Interesses.  Das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee,  dem  die  erforderlichen  Mittel
von  dem  Verwaltungsrat  der  Wohlfahrtslotterie  und
der  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln
  zur  Verfügung  gestellt  waren,  hat  den
Geheimen  Regierungsrat  Professor  Wohltmann  nach
Samoa  gesandt,  um  über  die  dortige  Kakaokultur
ein  sachverständiges  Urteil  abzugeben.  Wenngleich
Herr  Wohltmann  sich  dahin  geäußert  hat,  daß
Samoa  günstige  Bedingungen  für  jene  Kultur  biete,
ist  durch  ihn  leider  auch  die  Tatsache  bestätigt,
daß  die  Mehrzahl  der  seit  der  deutschen  Besitzergreifung
  zugezogenen  Ansiedler  ihre  Kalaopflanzungen
  mit  durchaus  unzulänglichem  Kapital
und  ohne  die  unerläßlichen  Kenntnisse  begonnen
haben.  Manche  Rückschläge,  die  in  fehlerhafter
Anlage  der  Pflanzungen  ihren  Grund  haben,  sind
schon  eingetreten.  «

Die  Chinesen,  welche  als  Arbeiter  für  die
Kakaopflanzungen  eingeführt  wurden,  sind  noch  zu
kurze  Zeit  im  Lande,  als  daß  man  ein  abschließendes
Urteil  über  ihre  Brauchbarkeit  abgeben  könnte.

Die  Ubernahme  der  deutschen  Schule  in  Apia
auf  das  Gouvernement  hat  bereits  eine  erfreuliche
Entwicklung  dieser  für  die  Ausbreitung  des  Deutschtums
  in  Samoa  wichtigen  Anstalt  im  Gefolge
gehabt.  Durch  Entsendung  eines  zweiten  Lehrers
und  einer  zur  Leitung  des  Kindergartens  berufenen
Lehrerin  ist  das  Lehrpersonal  so  verstärkt,  daß
größere  Leistungen  erwartet  werden  können.

Durch  eine  patriotische  Zuwendung  des  Rentners
Kunst  aus  Hamburg  ist  das  Gouvernement  in  den
Besitz  eines  geräumigen,  mit  voller  Einrichtung  versehenen
  Europäer-Hospitals  gelangt.  Nachdem  Seine
Mojestät  der  Kaiser  im  Juni  d.  Is.  die  Genehmigung
zur  Annahme  der  Schenkung  erteilt  hatte,  ist  das
Hospital  vom  Gouvernement  übernommen.  Der
Frauenverein  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien  hat
im  August  d.  Is.  zwei  Schwestern  nach  Samoa
entsandt.  Sonach  ist  anzunehmen,  daß  die  segensreiche,
  einem  dringenden  Bedürfnisse  entsprechende
        <pb n="770" />
        Einrichtung  zur  Zeit  bereits  in  vollem  Betriebe  sich
befindet.
Schutztruppe.

Die  den  Schutztruppen  zugeteilten  Sanitätsoffiziere
sind  nunmehr  verpflichtet,  auch  die  Familien  der
Schutztruppenangehörigen  sowie  die  Beamten  und
sonst  im  Dienste  des  Reichs  oder  des  Schutzgebietes
angestellten  Personen,  welche  sich  an  ihren  Standorten
  aufhalten,  und  deren  Familien  unentgeltlich  zu
behandeln,  sofern  nicht  ein  anderer  zur  Behandlung
der  Beamten  usw.  und  deren  Familien  vertraglich
verpflichteter  Arzt  am  Orte  ist.

Die  Dienstverpflichtung  für  die  Schutztruppe  für
Kamerun  ist  auf  zwei  Jahre,  diejenige  für  Südwestafrika
  auf  3½  Jahre  festgesetzt  worden.  Hiernach
regelt  sich  der  Anspruch  auf  Heimatsurlaub  nach
1½  jährigem  (Kamerun)  bezw.  nach  3  jährigem
(Südwestafrika)  Aufenthalte  im  Schutzgebiet.

Der  Kommandeur  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  hat  die  Befugnis  erhalten,  diejenigen  Schutztruppenangehörigen,
  welche  sich  zur  Ansiedlung  im
Schutzgebiet  nach  Ablauf  ihrer  Dienstperiode  verpflichten,
  mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  6  Monate
vor  dem  letztgenannten  Zeitpunkte  ohne  Gebührnisse
zu  beurlauben.

Zur  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Enteignung
von  Grundstücken,  vom  14.  Februar  1903,  ist  unterm
12.  November  d.  Is.  eine  den  §  32  (,  Sonderbestimmungen
  zum  Schutze  der  Rechte  Eingeborener
auf  Eigentum  und  Besitz  an  Grundstücken“)  betreffende
Ausführungsverfügung  des  Herrn  Reichskanzlers  ergangen.
  Die  Verfügung  umschreibt  —  entsprechend
den  Anregungen  einer  größeren,  meist  auch  im
Kolonialrate  vertretener  kolontaler  Landgesellschaft
—  den  Umfang  der  dem  Herrn  Reichskanzler  in
jenem  Paragraphen  vorbehaltenen  gesetzgeberischen
Ermächtigung,  die  nichts  anderes  bezweckt,  als  einen
billigen  Ausgleich  der  Folgen  gewisser  Irrtümer  und
Unregelmäßigkeiten  bei  den  ersten  Landerwerbungen
größeren  Stils  in  einigen  Schutzgebieten  herbeizuführen.


——

    

—  —  —

Perspnal-Machrichten.

In  wenigen  Tagen  hat  der  Tod  zwei  von  den
Mitgliedern  des  Kolonialrats,  den  geschäftsführenden
Vizepräsidenten  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,
früheren  Oberpräsidenten  Wirklichen  Geheimen  Rat
v.  Pommer-Esche  und  den  Geheimen  Kommerzienrat
  v.  Hansemann  aus  diesem  Leben  abberufen.

Herr  v.  Pommer-Esche  übernahm  im  Herbst  des
verflossenen  Jahres  als  Nachfolger  des  Vizeadmirals
z.  D.  Valois  das  Amt  des  geschäftsführenden  Vizepräsidenten
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.  Seine
reichen  Ersahrungen  sind  dem  Kolonialrat  leider  nur
während  der  diesjährigen  Frühjahrstagung  zugute
gekommen.  Am  6  Dezember  erlag  er  in  Berlin
den  Folgen  eines  Schlaganfalls.

676

 

Der  Name  Adolf  v.  Hansemanns  ist  mit  den
Anfängen  der  deutschen  Kolonialpolitik  in  der  Südsee
innig  verknüpft.  An  der  Spitze  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  hatte  er  sich  die  Erschließung  der  nach
Seiner  Maoajestät  dem  hochseligen  Kaiser  Wilhelm
und  nach  dem  Altreichskanzler  Fürsten  Bismarck  benannten
  Gebiete  zur  Aufgabe  gestellt.  Alle  dort  ins
Leben  gerufenen  Kolonialunternehmungen  haben  sich
seiner  patriotischen  und  opferwilligen  Unterstützung
erfreut.  Ein  gleiches  Interesse  wandte  er  dem  südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  und  dem  deutschen
Besitz  in  Ostasien  zu.  Dem  Kolonialrat  gehörte  der
Verewigte  seit  seiner  Begründung  als  eines  seiner
geschätztesten  Mitglieder  an,  dessen  praktische  Lebensweisheit
  zur  Klärung  so  mancher  verwickelten  Frage
beigetragen  hat.  Im  hohen  Alter  von  77  Jahren
verschied  Herr  v.  Hansemann  am  9.  Dezember  in
Berlin  infolge  einer  Herzlähmung.

Das  Vaterland  wird  den  beiden  Männern  ein
ehrendes  Andenken  über  das  Grab  hinaus  allezeit
bewahren.

Deutsch=  Ottafrika.

Der  ständige  Hilfsarbeiter  in  der  Kolonial=Abteilung
  des  Auswärtigen  Amtes,  Legationsrat
Gerstmeyer,  welcher  mit  Wahrnehmung  der  oberrichterlichen
  Geschäfte  beim  Kaiserlichen  Gouvernement
von  Deutsch-Ostafrika  beauftragt  worden  ist,  hat  die
Ausreise  nach  dem  Schutzgebiete  angetreten.

An  Stelle  des  in  die  Heimat  zurückkehrenden
Postboten  Rober  hat  der  als  Telegraphenleitungsaufseher
  ausgebildete  Postbote  Karl  Günther  die
Ausreise  angetreten.

Der  Hauoptzollamtsassistent  Kerber  tritt  am
18.  Dezember  die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  an.

Die  Lehrer  Brandt,  Andres  und  Jünemann
sind  im  Schutzgebiete  eingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  am  27.  November
  1903  in  Athen  Oberleutnant  Abel;  am
7.  Dezember  1903  in  Neapel  die  Sergeanten  Schmidt
und  Zahn,  die  Unteroffiziere  Ehrhardt  und  Lutat
sowie  die  Sanitätssergeanten  Lwowski  und  Bulpes.

Lamern.

Der  Assessor  Brückner,  der  Gärtner  Hanke
und  der  Zimmermann  Hinzpeter  sind  im  Schutzgebiete
  eingetroffen.  Der  Oberleutnant  Dominik.,
der  Regierungebaumeister  Schütz,  der  Sekretär
Nagel,  der  Polizeimeister  Loosmann,  der  Oberfabnenschmied
  Brückner,  der  Werkmeister  Vetterlein,
  der  Wegebauleiter  Ehlert,  der  Materialienverwalter
  Appel,  der  Landwirt  Godtknecht  und
der  Zollamtsassistent  Fiché  sind  im  Schutzgediet
wiedereingetroffen.
        <pb n="771" />
        Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  Bureauvorstand
  Schubkegel  und  der  kommiss.  Sekretär
Neßler.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  29.  November  1903
in  Hamburg  eingetroffen  Oberfeuerwerker  Meyer.
Togo.

Der  kommiss.  Zollamtsafsistent  2.  Klasse  Ebert,
der  Lehrer  Böhler  und  der  Monteur  Gräfe  find
im  Schutzgebiet  eingetroffen.  Der  Stationsassistent
Menke  ist  im  Schutzgebiet  wiedereingetroffen.

Mit  Heimatsurlaub  fsind  eingetroffen:  Landrentmeister
  Gärtner  und  Aktuar  Mohr.

Der  Bausekretär  Seiffert  ist  nach  Ablauf  seiner
Dienstperiode  in  Deutschland  eingetroffen.

Der  Landwirt  Gewalt  ist  krankheitshalber  nach
Deutschland  zurückgekehrt.

 

Südwestafrika.
Der  Regierungstierarzt  Baumgart  hat  mit
Familie  die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

Der  Geologe  Dr.  Lotz  tritt  am  30.  Dezember
die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  an.

677

 

Mit  Heimatsurlaub  ist  eingetroffen  der  kommiss.
Bureauassistent  beim  Kaiserlichen  Gouvernement

Hilzebecher.

Der  bisher  bei  der  Eisenbahnverwaltung  des
südwestafrikanischen  Schutzgebiets  als  Maschinenführer
beschäftigt  gewesene  Maschinenschlosser  Emil  Peters
ist  nach  erfüllter  Dienstverpflichtung  aus  dem  Schutzgebietsdienst
  ausgeschieden.

Der  Maschinenschlosser  Johann  Peters  ist  nach
Ablauf  seines  Vertrages  aus  dem  Dienste  der  Eisenbahnverwaltung
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
ausgeschieden.

Der  Schlosser  Paul  Lorenz,  bisher  Lokomotivheizer
  bei  der  Eisenbahnverwaltung  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  ist  entlassen  worden.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  28.  November  1903
in  Hamburg  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Blümchen,
Oberarzt  Jodtka,  die  Unteroffiziere  Altscher,
Busse,  Dohndorf,  Galle,  Hahn,  Kanitz,  Kiesel,
  Kolberg,  Laxy,  Matt,  Peters  und  Sinnreich,
  Gefreiter  Buchwald,  Reiter  Rabenhorst,
Senttätsunterofizier  Horschig  sowie  Sanitätssoldat

oenig.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schuhgebieken.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deuksch-Dlkafrika.

Das  biologisch-landwirtschaftliche  Institut  Amani.

In  dem  sechsten  Heft  der  „Berichte  über  Landund
  Forstwirtschaft  in  Deutsch-Ostafrika“,  herausgegeben
  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  Daressalam,
liegt  der  erste  Jahresbericht  des  stellvertretenden
Direktors  des  biologisch-landwirtschaftlichen  Instituts
Amani,  des  Professors  Dr.  A.  Zimmermann,  vor.
Danach  besteht  das  dauernd  dort  anwesende  Personal
des  Instituts  vorläufig  aus  dem  stellvertretenden
Direktor,  dem  Gouvernementstierarzt  Brauer,  dem
Sanitätsfeldwebel  Herbsleb,  Obergärtner  Warrecke,
Gärtner  Küchler,  mehreren  indischen  und  javanischen
Gärtnern  und  180  farbigen  Arbeitern.  Unbesetzt
blieben  in  diesem  Jahre  noch  die  Stellen  des  Direktors,
  des  Zoologen  und  des  Chemikers.  Dem  Institut
wurde  ferner  die  Versuchsoflanzung  Mombo  mit
Stationsleiter  Veith  unterstellt.  Der  Ausbau  der
Station  Amani  erfolgte  unter  Bauleiter  Wächter;
zugleich  wurde  ein  Wegenetz  angelegt  und  an  die
großen  Landstraßen  angeschlossen.  Die  Anpflanzungen
erstreckten  sich  auf  folgende  Gruppen:  Genußmittel
liefernde  Pflanzen;  Schatten=  und  Nutzbäume,  Windbrecher
  und  Heckenpflanzen;  Medizinalpflanzen;  Kaut- 



schukvflanzen;  Guttaperchapflanzen;  Pflanzen,  die
Faserstoffe  liesern  oder  zu  Flechtwerk,  Papier  und
dergleichen  benutzt  werden;  Gewürze  liefernde  Pflanzen;
  Pflanzen,  die  ätherische  Ole  liefsern;  Pflanzen
die  Fette  und  fette  Ole  liefern;  Farb=  und  Gerbstofsfe,
liefernde  Pflanzen;  Gummi,  Harze  und  Balsame
liefernde  Pflanzen;  Seifenbäume;  Nutzhölzer,  Alleebäume
  u.  dergl.;  Pflanzen  mit  eßbaren  Früchten;
Pflanzen  mit  eßbaren  Knollen,  Rhizomen  u.  dergl.;
zuckerhaltige  Pflanzen;  Gemüse,  Hülsenfrüchte  u.  dergl.;
Getreide;  Futterpflanzen.  Demgemäß  wird  das  Institut
  sich  nur  mit  solchen  Anpflanzungen  beschäftigen,
die  für  die  Entwicklung  der  Kolonie  einen  praktischen
Nutzen  versprechen.

sber  die  praktische  verwendbarkeit  von  Zebras
als  Reittiere

meldet  Oberleutnant  Abel  aus  Daressalam  vom
28.  Oktober  d.  Is.  folgendes:

Auf  der  Reise  des  Gouverneurs,  welche  vom
5.  bis  28.  Oktober  dauerte,  ritt  ich  als  einziges  Tier
eine  Zebrastute  im  ungefähren  Alter  von  10  Jahren.
Dieselbe  ist,  soweit  hier  bekannt,  im  Dezember  1902
von  der  Kilimandjaro-Handels=  und  Landwirtschafts-
        <pb n="772" />
        —  678  —

gesellschaft  gefangen,  kam  vollständig  ungezähmt  im
Juli  1903  nach  Daressalam  und  wurde  dem  Kommando
  der  Schutztruppe  zur  Anstellung  von  Versuchen
  übergeben.  Die  erste  Dressur  bestand  nur  im
Führen,  Putzen,  Satteln  usw.  Nach  etwa  drei
Wochen  war  das  Zebra  soweit,  daß  mit  dem  Einbrechen
  begonnen  werden  konnte.  Dies  machte  nicht
die  erwarteten  Schwierigkeiten,  so  daß  ich  Anfang
Oktober  dem  Gouverneur  melden  konnte,  daß  das
Zebra  als  Reittier  für  Reisen  ins  Innere  verwendbar
  wäre.  Während  der  ersten  zwei  bis  drei  Tage
machte  das  Tier  gegenüber  den  ausgesucht  guten
anderen  Reittieren  (ein  Pferd,  zwei  Maultiere)  einen
etwas  schlappen  Eindruck.  Dies  gab  sich  jedoch  bald,
und  vom  vierten  Tage  an  leistete  das  Zebra  dasselbe
wie  die  übrigen  Tiere.  Auch  in  den  Ulugurubergen,
wo  Höhen  bis  zu  etwa  1000  m  erklommen  wurden,
bewährte  es  sich  gut  und  zeichnete  sich  sogar  im
willigen  Nehmen  von  Hindernissen  (Flußläufen  usw.)
verschiedene  Male  vorteilhast  vor  den  anderen  Tieren
aus.  Das  Zebra  kam  in  gutem  Futterzustand  wieder
in  Daressalam  an.  Durch  diesen  Versuch  erachte  ich
den  Beweis  für  erbracht,  daß  selbst  ausgewachsene,
in  freier  Wildbahn  gefangene  Zebras  in  etwa  drei
Monaten  soweit  gebracht  werden  können,  daß  sie  als
Reittiere  zu  verwenden  sind,  und  daß  sie  den  Anforderungen,
  welche  bei  der  hiesigen  Art  zu  reisen
an  gute  Reittiere  gestellt  werden,  vollauf  genügen.

Sudanesen  als  Leuchtturmpersonal.

Die  seit  etwa  zwei  Jahren  als  Leuchtturmpersonal
in  Deutsch-Ostafrika  verwendeten  ehemaligen  Sudanesen
  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  bewähren  sich
vortrefflich.  Diese  alten  Sudanesen  nehmen  die
Stellen  gleichsam  als  Zivilversorgungsposten  dankbar
an.  Die  Leuchttürme  und  ihre  Mechanismen,  Inventarien
  und  Materialien  sind  in  guter  Ordnung,
rein  und  sauber.  Die  Umgebung  der  Türme  ist
gepflegt,  die  Wohnungen  werden  in  gutem  Zustande
erhalten,  die  farbigen  Hilfskräfte  werden  in  straffer
Zucht  und  zur  Arbeit  angehalten.  Neuerdings  werden
auch  altgediente  Steurer  der  Gouvernements-Küstendampfer,
  Suahelis,  für  die  Posten  als  Leuchtturmwärter
  verwendet.  Noch  ist  nicht  eine  einzige  Klage
über  die  Leute,  ihre  Dienstverrichtungen  oder  falsche
oder  gar  unterlassene  oder  mangelhafte  Handhabung
der  Leuchtfeuer  eingelaufen.  Die  Kapitäne  und
Schiffsführer  der  Gouvernements  =  Küstendampfer
haben  strenge  Anweisung,  jede  beobachtete  geringste
Unregelmäßigkeit  an  den  Leuchtfeuern  zur  Anzeige
  zu  bringen.  Die  Kapitäne  der  Schiffe
der  Deutschen  Ostafrika-Linie  und  anderer  Linien
werden,  so  oft  sich  Gelegenheit  dazu  bietet,  befragt,
ob  sie  an  der  Leuchtfeuerung  oder  der  Betonnung
Unregelmäßigkeiten  beobachtet  und  Ausstellungen  zu
machen  hätten.  Außerdem  werden  die  Luuchtfeuer
in  angemessenen  Zeiträumen  entweder  von  den  Kapi- 



tänen  der  Gouvernements-Küstendampfer  oder  von
dem  im  Lieuchtfeuerwesen  besonders  ausgebildeten
deutschen  Werkzeugmacher  oder  durch  den  Kommandanten
  der  Flottille  inspiziert.

Wenn  Schiffe  oder  Fahrzeuge  durch  irgend  welche
Umstände  in  Not  geraten,  so  haben  die  Leuchtturmwärter
  die  Weisung,  dieses  so  schnell  wie  möglich  zur
Kenntnis  des  nächsten  Bezirks=  bezw.  Zollamtes  zu
bringen.  Hierzu  steht  ihnen  ein  einfaches  Flaggensignal
  zur  Verfügung,  außerdem  die  sofortige  Entsendung
  von  Booten  bezw.  in  der  Nähe  ankernder
oder  vorübersegelnder  Dhaus.

Hissenschaftliche  Sammlung.

Der  Oberleutnant  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  v.  der  Marwitz  hat  der  zoologischen  Sammlung
  des  Königlichen  Museums  für  Naturkunde  zu
Berlin  186  von  ihm  in  Deutsch-Ostafrika  gesammelte
Schmetterlinge  übersandt.  Die  Schmetterlinge  sind
gut  konserviert  und  gehören  bis  auf  eine  Charaxes
zu  den  Heteroceren.  Besonders  zahlreich  sind  die
seltener  gesammelten  Mikrolepidopteren  vertreten.
Die  Sammlung  bildet  eine  sehr  wertvolle  Bereicherung
  der  entomologischen  Sammlung  des  zoologischen
Museums.

Deutsch-Südweftafrika.

Bericht  des  Baumeisters  Laubschat  über  eine  Reise  nach
dem  Norden  des  deutschsüdwestafrikanischen  Schutzgebietes.

III.
Dritter  Teil  der  Reise  vom  Kunene
zum  Okavango.

Am  8.  September  wurde  die  Reise  nach  dem
Okavango  angetreten.  Sie  nahm,  wie  nicht  anders
zu  erwarten  war,  keinen  guten  Verlauf.  Die  Ochsen
versagten  schon  in  den  ersten  Tagen.  Nur  durch
fortwährendes  Schlagen  konnten  die  Tiere,  welche
im  tiefen  Sand  schwer  zu  ziehen  hatten,  vorwärts
gebracht  werden.  Schließlich,  als  die  Ermattung
nach  dem  ersten  Regen  noch  größer  geworden  und
ein  Tier  eingegangen  war,  wurde  immer  nur  ababwechselnd
  mit  dem  Wagen  und  der  Karre  allein
vorgetreckt.  Die  Fahrt  ging  auf  diese  Weise  zwar
langsamer  vor  sich,  aber  ein  Teil  der  Ochsen  hatte
Zeit,  sich  auszuruhen,  und  man  konnte  eine  größere
Zahl  von  Tieren  vorspannen.  Mit  großer  Mühsal
waren  so  in  17  Tagen  150  km  zurückgelegt  worden,
als  der  drohende  Zusammenbruch  des  Wagenrades
Halt  gebot.  Die  unterwegs  vorgenommene,  notdürftige
  Ausbesserung  des  Rades  versagte  nun
vollends.  Auch  die  letzte  Hoffnung,  von  den  auf
einem  Jagdzug  befindlichen  Herren  Meyer  und  Lüttich

*  Vergl.  Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  614,  641.
        <pb n="773" />
        ein  Rad  erhalten  zu  können,  wurde  getäuscht.  Wir
trafen  sie  vielmehr  gleichfalls  in  schlechter  Lage
mit  erschöpften  Ochsen  an  einer  Wasserstelle  liegend
an.  So  wurde  denn  kurz  vor  Beginn  der  Regenzeit
  in  165  km  Entfernung  von  den  ersten  Werften
am  Okavango  der  Wagen  mit  zwei  Eingeborenen,
einem  Pferd  und  fünf  völlig  ermatteten  Ochsen,  von
denen  einer  bald  darauf  einging,  zurückgelassen  und
mit  der  Karre  und  den  übrigen  30  Tieren  weitergezogen.
  Gleich  nach  dem  Eintreffen  am  Okavango
sollten  die  mitgenommenen  Wagenachsen  zurückgesandt
werden  und  ein  vorausgeschickter  Bote  zwei  neue
Räder  von  dem  noch  etwa  550  km  entfernten  Grootsontein
  holen.  Das  letztere  ließ  sich  ohne  Schwierigkeit
  bewerkstelligen,  dagegen  gab  die  unmittelbar  bevorstehende
  Regenzeit  Anlaß  zur  Sorge.  Setzte
sie  ein,  bevor  die  Räder  beim  Wagen  eingetroffen
  waren,  so  war  das  Durchbringen  desselben
nach  Grootfontein  ausgeschlossen.  Außerdem  mußte
für  die  Gesundheit  der  Zurückgelassenen,  welche  ohne
Schutz  der  Nässe  ausgesetzt  waren,  gefürchtet  werden.
Mit  30  Ochsen  ging  die  Fahrt  trotz  schweren  Sandes
  schnell  von  statten,  da  die  Gespanne  gewechselt
werden  konnten.  Und  als  man  ein  zum  Okavango
führendes  großes  Rivier  mit  stehendem  Wasser  und
grünem  Gras  antraf,  begannen  auch  die  Ochsen  sich
zu  erholen.  Am  10.  Oktober  wurde  der  Okavango
erreicht,  sein  Lauf  stromabwärts  verfolgt  und  erst  bei
des  Häuptlings  Himarua  Werft  ein  längerer  Halt
gemacht,  um  die  Rückkunft  des  nach  Grootfontein
gesandten  Boten  mit  den  Wagenrädern  abzuwarten.

Von  Omupanda  ab  führte  der  Weg  zuerst  noch
77  km  weit  in  östlicher  Richtung  durch  Werften  des
Ukuanjamastammes,  späterhin  wurden  bis  zum  Okavango
  nur  noch  Viehposten  der  Ovambos  und  vereinzelte
  Buschmannstrupps  angetroffen.  Sonst  ist
das  ganze  Gebiet  unbewohnt.

Der  für  das  Ovamboland  charakteristische  Reichtum
  an  Rivierbildungen,  welche  das  Hochwasser  des
Kunene  aufnehmen,  hörte  allmählich  auf.  Dafür  trat
nur  ein  größeres  Rivier,  das  Oshimpolorivier,  welches
die  Niederschläge  des  Oshimpolofeldes  teils  nach
Ukuanjama,  teis  in  einem  zweiten  Arm  nach  Ondonga
abführt.  Im  Gegensatz  zu  den  flachen  und  mit
üppigem  Gras  bewachsenen  Rivieren  des  Ovambolandes
  ist  dasselbe  tiefer  in  das  Gelände  eingeschnitten
  und  die  Sohle  mit  weißem,  reingewaschenem
Sand  bedeckt.  Wasser  findet  sich  das  ganze  Jahr
hindurch  offen  an  verschiedenen  Stellen  der  Riviere
und  in  einer  Anzahl  Vleys  von  manchmal  beträchtlicher
  Größe.  Grundwasser  ist  überall  in  mäßiger
Tiefe  zu  erreichen.  Ausgedehnte  baumfreie  Flächen,
namentlich  in  der  Nähe  von  Rivieren  und  andere
Merkmale  zeigen  an,  daß  zur  Regenzeit  das  Land
teilweise  unter  Wasser  stehen  muß.  Sonft  ist  das
ganze  Oshimpolofeld  mit  Wald  bestanden,  und  zwar
mehr  mit  Hochwald  als  Buschwald.  Je  weiter  man
nach  Osten  kommt,  um  so  schöner  und  dichter  wird
der  Wald.  Leider  richten  alljährlich  Brände,  die  die

679

 

Eingeborenen  der  Jagd  wegen,  oft  aber  nur  aus
Mutwillen  anlegen,  großen  Schaden  an.  An  wenigen
Stellen  ist  die  Fächerpalme  des  Ovambolandes  vertreten,
  jedoch  nur  in  geringen,  abgeschlossenen  Beständen.
  Auch  Fruchtbäume,  die  im  Ovamboland
bei  den  Werften  häufig  sind,  fanden  sich  vereinzelt
vor;  es  waren  dies  zwei  Arten  wohlschmeckender,
wilder  Orangen  und  ein  Baum  mit  mandelartiger
Frucht.  Sie  sind  durch  Zufall  aus  Samen  entstanden,
  den  umherstreifende  Eingeborene  verstreut
haben.  Der  Baobabbaum,  der  in  der  Nähe  des
Kunene  angetroffen  wurde,  war  nicht  vorhanden.
Das  rote  Holz  eines  ziemlich  häufig  vorkommenden
Baumes  verwenden  die  Ovambos  in  zerpulvertem
Zuflande,  mit  Fett  vermischt,  als  Schönheitsmittel
zum  Einreiben  des  Körpers.  Tributpflichtige  Buschleute
  bringen  es  ihnen  in  kleinen,  mit  Bastfäden  umschnürten
  Bündeln.  Der  Graswuchs  ist  gut,  die
Qualität  besser  als  im  Ovambolande.

Der  Sandboden  des  Oshimpolofeldes  weist  im
westlichen  Teile  vereinzelt  Kalkablagerungen  auf;  je
weiter  man  nach  Osten  kommt,  desto  häufiger  erscheint
  Kalktuff  und  tritt  stellenweise  in  großer
Mächtigkeit  auf.

Der  Flußlauf  des  Okavango  ist  von  großer
landschaftlicher  Schönheit.  Das  weite  Tal,  das  der
Strom  in  einer  langen  Reihe  von  Jahren  ausgearbeitet
hat,  ließ  mit  seinen  grünen  Wiesenflächen  und  den
hohen,  schön  bewaldeten  Rändern  alles  bisher  Gesehene
weit  hinter  sich.  Von  Dürre  und  Trockenheit,  ist  hier
nichts  zu  merken,  obwohl  auch  von  einer  tropischen
Uppigkeit  der  Vegetation  keine  Rede  sein  kann.  Der
Okavango  hat  einen  vom  Kunene  wesentlich  verschiedenen
  Charakter,  soweit  die  gesehenen  Strecken  der
beiden  Flüsse  in  Betracht  kommen.  Das  Uberschwemmungsgebiet
  ist  nicht  breit  und  entwickelt  sich
nach  Ablauf  des  Hochwassers  zu  einer  grünen  Grasflur;
  versumpfte  Seitenarme  und  Moräste  sind  selten.
Das  Bett  ist  steinig,  hin  und  wieder  mit  Kalksteinriffen
  durchsetzt.  Sand  führt  der  Okavango  sehr
wenig;  auch  die  Ablagerungen  des  Hochwassers,
welche  aus  Schlamm,  Krautwerk  und  Holz  bestehen,
sind  unbedeutend.  Die  Ufer  sind  steil,  mit  einem
dichten  Rohrgürtel  eingefaßt,  der  sie  vor  Abbruch
schützt.  Der  Boden  ist  im  Flußtal  eine  dunkle  oder
rötliche  Erde  von  bindigem  Charakter  und  fruchtbar;
auf  der  Höhe  beginnt  wieder  der  Sand.  Am  Flußufer
  findet  sich  Töpserton,  den  die  Eingeborenen  zu
Hausgeräten  verarbeiten.  Die  mittlere  Strombreite
beträgt  etwa  100  m.  Die  Wassertiefe  ist  sehr  verschieden,
  im  Mittel  1,5  m  bei  Niedrigwasser,  welches
zur  Zeit  unserer  Anwesenheit  ungefähr  erreicht  war.
In  einem  110  m  breiten  Profil  wurde  im  Stromstrich
  eine  Oberflächengeschwindigkeit  von  0,8  m  Sek.
gemessen  bei  2  m  durchschnittlicher  Wassertiefe,  in
einem  anderen  Profil  von  gleicher  Größe  eine  solche
von  0,6  m  Sek.  Zur  Winterzeit  führt  der  Okavango
  mindestens  soviel  Wasser  als  der  Kunene,  bei
Hochwasser  jedoch  weniger.  Die  höchsten  Flutmarken
        <pb n="774" />
        lagen  3,5  bis  4  m  über  Niedrigwasser.
ist  nur  für  Boote  befahrbar.

Am  Okavango  wohnen  die  Owakwangaris,  die
zur  Banturasse  gehören  und  mit  den  Ovambos
stammesverwandt  sind.  Die  Verwandtschaft  zeigt
sich  vor  allem  in  der  Sprache.  Die  Verschiedenheiten
  zwischen  Owakwangari,  Ovambo  und  Herero
sind  so  wenig  erheblich,  daß  sich  die  drei  Stämme
ohne  Schwierigkeit  miteinander  verständigen  können.
Auch  im  Körperbau  unterscheidet  sich  der  Owalwangari
kaum  vom  Ovambo,  man  könnte  vielleicht  bei  jenem
die  Muskulatur  etwas  weniger  entwickelt  als  bei
diesem  finden.  Die  geistigen  Eigenschaften  sowie
der  Charakter  sind  im  wesentlichen  dieselben  wie
beim  Ovambo;  indes  war  ihr  Benehmen  lange  nicht
so  selbstbewußt  und  herausfordernd  wie  seitens  der
letzteren.  Auch  die  Neigung  zum  Stehlen  machte
sich  weniger  bemerkbar,  dagegen  waren  Betteleien
ebenso  häusig.

Die  Werften  der  Owakwangaris  befinden  sich  ausschließlich
  auf  dem  linken  Ufer  des  Okavango,  und
mit  Vorliebe  werden  sie  auf  den  vereinzelten  Inseln
erbaut.  Die  Furcht  vor  Überfällen  durch  die  Buschleute,
  welche  das  Sandfeld  bewohnen,  und  auch
durch  Ovambostämme  hat  sie  wohl  davon  abgehalten,
sich  auf  der  rechten  Seite  des  Flusses  anzusiedeln.
Die  Werften  liegen  nicht  so  dicht  beieinander  wie
im  Ovambolande,  sondern  ziemlich  zerstreut,  nicht
weit  vom  Ufer,  und  reichen  85  km  oberhalb  der
Werft  des  Häuptlings  Himarua  hinauf.  Ihre
Anordnung  und  Bauart  stimmen  im  allgemeinen
mit  denen  der  Ovambos  überein,  doch  findet  sich
eine  ausgedehnte  Verwendung  von  Strohmatten  vor.
Die  innerhalb  des  Pfahlzaunes  vereinzelt  stehenden
Hütten  von  kreisförmigem  Grundriß  sind  bisweilen
sorgfältig  ausgeführt.  So  wurden  in  der  Werft
eines  Mannes  namens  Kawanga  zu  Monganduse
mehrere  solcher  Hütten  angetroffen,  welche  einen
ganz  besonders  guten  Eindruck  machten.  Die  Wände
waren  geschickt  aus  Stroh  zwischen  Holzfachwerk
aufgeführt  und  oben  mit  Ventilationsöffnungen  versehen.
  Der  Innenraum  hatte  einen  vollständigen
glatten  Lehmüberzug  und  war  durch  eine  Offnung
zugänglich  gemacht,  welche  von  einem  regelrechten
Türrahmen  eingefaßt  war.  Das  Strohdach  weist
eine  kegelförmige  Gestalt  auf.

Aus  Stroh  geflochtene  Körbe  verschiedener  Formen
und  mit  farbigen  Mustern  sowie  gebrannte  Tongefäße,
  Stühle  mit  aus  Lederriemen  geflochtenen
Sitzen  und  andere  Hausgeräte  zeigen  von  ziemlicher
Fertigkeit  der  Eingeborenen.  An  Musikinstrumenten
besitzen  die  Owakwangari  außer  den  vom  Ovamboland
  her  bekannten  noch  große,  aus  Baumstämmen
gehöhlte  und  mit  einer  Tierhaut  bespannte  Trommeln.
Sie  schlagen  auf  denselben  den  Takt  zu  ihren  Tänzen,
welche  sie  in  ihren  Wersten  Nächte  hindurch  unter
Gesängen  aufführen.  Außerdem  bedienen  sie  sich
derselben  zum  Weitergeben  von  Nachrichten  mittels
der  bekannten  Trommelsprache.

Der  Fluß

680

 

Auf  die  Anfertigung  von  Waffen  verwenden  die
Owakwangaris  keine  besondere  Sorgfalt.  Während
die  Ovambos  auf  ihre,  in  einer  Holzscheide  steckenden
Messer  und  die  mit  Ochsenschwänzen  verzierten
Assageis  Wert  legen,  begnügt  sich  der  Owakwangari
mit  einem  einfachen  Speer  mit  Holzschaft  und  mit
Pfeilen  ohne  Eisenspitze.  Die  vorhandenen  besseren
Stücke  stammen  von  den  Ovambos  und  Buschleuten.
Die  letzteren,  welche  auf  der  rechten  Seite  des
Okavango  im  Felde  ein  unstetes  Leben  führen,  find
den  Owakwangaris  tributpflichtig.  Sie  bringen
denselben  von  Zeit  zu  Zeit  erbeutetes  Wild,  Felle,
Straußenfedern,  Honig,  Feldfrüchte  und  erhalten
dafür  Tabak,  Bier,  Korn  und  dogl.

Die  Hauptbeschäftigung  bildet  auch  bei  den
Owakwangaris  der  Ackerbau,  welcher  ihnen  den
Lebensunterhalt  gewährt.  Er  wird  in  derselben
Weise  wie  im  Ovamboland  betrieben,  auch  gelangen
dieselben  Getreidearten  und  die  anderen  Nutzpflanzen
zum  Anbau.  Die  Aussaat  findet  beim  Eintritt  der
Regenzeit  etwa  im  Monat  Dezember  statt,  und  mit
ziemlicher  Sicherheit  nur  einmal  im  Jahre,  weil  es
nur  eine  jährliche  Regenperiode  gibt  und  die  Bodenfeuchtigkeit
  für  eine  zweite  Ernte  nicht  genügend
groß  ist.  Die  Felder  befinden  sich  auf  beiden
Seiten  des  Flusses  und  werden  bei  Nachlassen  der
Erträge  aufgegeben.  Die  verlassenen  Acker  bedecken
sich  dann  bald  mit  Gras  und  Buschwerk,  und  nur
die  kahlen,  vertrockneten  Bäume  und  Baumstümpfe
bleiben  als  Zeichen  ihres  einstigen  Bestehens  zurück.
Beginnen  die  Entfernungen  der  Felder  von  der
Wohnstätte  ihrer  Besitzer  zu  groß  zu  werden,  so
werden  die  Werften  abgebrochen  oder  verlassen  und
in  der  Nähe  der  ersteren  wieder  aufgebaut  bezw.
neu  errichtet.  Das  Okavangotal  ist  sehr  fruchtbar;
Versuche  mit  dem  Anbau  von  heimischem  Getreide
und  von  Tabak  dürften  aussichtsvoll  sein.  Für  den
Ackerbau  geeignete,  hochwasserfreie  Flächen  sind  in
ausgedehntem  Maße  vorhanden.  Aber  auch  in  diesem
reichen  Flußtal  kommen  Mißernten  vor,  und  Fieber
gestalten  es  zu  einem  ungesunden.

Die  Bedingungen  für  die  Rinderzucht  sind
günstig,  viel  aussichtsvoller  als  im  Ovambolande.
Das  Gras  ist  gut  und  das  ganze  Jahr  hindurch  im
Flußtal  grün.  Zur  Zeit  der  Überschwemmung  kann
das  Vieh  auf  die  Höhe  in  den  Wald  getrieben
werden.  Wenn  der  Viehstand  der  Eingeborenen  jetzt
ein  geringer  ist,  so  trägt  hieran  die  Rinderpest  die
Schuld.  Das  Aussehen  der  Rinder,  welche  zur
Ovamborasse  gehören,  also  kleiner  als  das  Damararind
  sind,  war  Ende  der  Trockenzeit  vortrefflich.
Pferdezucht  ist  wegen  der  das  ganze  Jahr  hindurch
herrschenden  Sterbekrankheit  wenigstens  in  der  unmittelbaren
  Nähe  des  Flusses  ausgeschlossen.

Der  Wildbestand  am  Okavango  ist  noch  groß,
jedoch  einem  regelmäßigen  Wechsel  unterworfen.  In
der  Trockenzeit,  wenn  das  Gras  der  Savannen  und
Waldgebiete  verdorrt  ist  und  Wassermangel  eintritt,
zieht  sich  das  Wild  nach  dem  Okavango  zusammen,
        <pb n="775" />
        wo  es  grüne  Weide  findet.  Hat  aber  der  Regen
im  Felde  frisches  Gras  hervorgebracht,  und  haben
sich  die  Vleys  mit  Wasser  wieder  gefüllt,  so  zieht
es  wieder  vom  Okavango  fort.  Nur  eine  Antilopenart,
  der  Riedbock,  bleibt  ständig  am  Fluß,  wo  das
hohe  Riedgras  und  Rohr  sein  beliebter  Aufenthaltsort
  sind.  Die  vorkommenden  Antilopenarten  sind
außer  der  erwähnten:  das  Eland,  der  Bastardgemsbock,
  das  Wildebeest,  der  Roibock,  das  Letsche  sowie
der  Steinbock  und  der  Oribi.  Selten  sind  die
Girasse  und  der  Elefant,  und  nur  noch  an  einer
Stelle  des  Okavango  halten  sich  wenige  Flußpferde
auf.  Die  einzige  vorkommende  Wildschweinsart,  das
Warzenschwein,  ist  dagegen  ziemlich  häufig.  Von
größeren  Raubtieren  finden  sich  der  Löwe,  der
Leopard  und  die  gefleckte  Hyäne,  von  kleineren
besonders  der  Schabracken=  und  Silberschakal.

Der  Okavango  beherbergt  wie  der  Kunene  Alligatoren,
  deren  Gefährlichkeit  die  Expedition  zu  ihrem
Schaden  kennen  gelernt  hat.  Beim  Tränken  der
Ochsen  wurden  eines  Tages  zwei  derselben  von
ihnen  erfaßt  und  unter  das  Wasser  gezogen.  Zwar
gelang  es  den  schnell  auf  Booten  herbeigeeilten  Eingeborenen,
  die  Alligatoren  zu  vertreiben  und  einen
derselben  durch  Speerstöße  sogar  zu  erlegen,  doch
war  einer  der  Ochsen  bereits  ertrunken.  Aus  der
Nähe  der  Werften  haben  sich  die  Alligatoren,  weil
sie  zu  sehr  beunruhigt  werden,  zurückgezogen.  Man
sieht  hier  die  Eingeborenen  unbesorgt  ins  Wasser
gehen  und  baden.  Zum  Verkehr  auf  dem  Flusse
bedienen  sich  die  Owakwangaris  leichter  Boote  in  der
Art  der  Cruboote,  die  mit  Riemen  fortbewegt
werden.

Der  Okavango  ist  reich  an  wohlschmeckenden
Fischen,  die  die  Eingeborenen  in  Reusen  fangen.  Die
Vogelwelt  steht  an  Mannigfaltigkeit  hinter  der  des
Kunene  zurück.

Zum  Okavango  sind  deutsche  Händler  selten  gekommen;
  aber  auch  die  Portugiesen  scheinen  diese
Gegend  nicht  häufig  zu  besuchen,  weil  der  Handel
bei  dem  geringen  Viehbestand  wenig  lohnend  ist.
Gangbare  Handelsartikel,  wie  Elfenbein  und  Kautschuk,
  sind  nur  in  geringen  Mengen  vorhanden.
Der  letztere,  welcher  außerdem  von  minderwertiger
Beschaffenheit  ist,  stammt  aus  weiter  nördlich  gelegenen
Gegenden  in  Portugiesisch-Angola.  Alles  Elfenbein
  beansprucht  der  Häuptling  Himarua  als  sein
Eigentum,  und  es  muß  an  ihn  abgeliefert  werden.
Ubertretungen,  die  nicht  selten  vorkommen  mögen,
werden  schwer  bestraft.

Wie  im  Ovambolande,  so  führt  auch  hier  fast
jeder  Erwachsene  ein  Gewehr.  Dieselben  sind  von
den  Portugiesen  eingeführt  und  wenig  brauchbar.
Die  Munition  erhalten  sie  gleichfalls  von  den  Portu--giesen
  oder  im  Tauschhandel  von  den  Ukuanjamas,
die  überhaupt  einen  regen  Verkehr  nach  dem  Okavango
  unterhalten.  Nur  ein  gutes  Gewehr,  ein
Karabiner,  Modell  88,  wurde  vorgefunden.  Es
stammt  aus  dem  Portugiesischen  und  ist  einschließlich

681

 

–

1000  Patronen  mit  4  Elefantenzähnen  und  10  Ochsen
bezahlt  worden.

Im  allgemeinen  machen  die  Owakwangaris  einen
friedlicheren  Eindruck  als  die  Ovambos.  Ihr
Häuptling  Himarua,  ein  betagter  Mann,  hat  geringen
Emfluß;  die  eigentlichen  Machthaber  sind  seine
Vorleute.  Ihr  schon  früher  geäußerter  Wunsch
nach  Entsendung  von  Missionaren  entspricht  eigennützigen
  Beweggründen.  Sie  haben  bei  den  Ovambos
gesehen,  daß  denselben  aus  dem  Verkehr  mit  Weißen
mancherlei  Vorteile  erwachsen.

Vierter  Teil  der  Reise  vom  Okavango
nach  Grootfontein.

Es  war,  wie  bereits  erwähnt,  beabsichtigt,  die
Rückkehr  des  nach  Grootfontein  entsandten  Boten,
welcher  neue  Räder  für  den  im  Olshimpolofeld
zurückgelassenen  Wagen  holen  sollte,  am  Okavango
abzuwarten.  Nachdem  seither  jedoch  22  Tage  verflossen
  waren,  ohne  daß  derselbe  erschien,  trat  eine
Beunruhigung  ein.  Zudem  soll  der  Bote  zu  den
Eingeborenen  geäußert  haben,  daß  er  erst  mit  Eintritt
  der  Regenzeit  zurückkehren  würde,  falls  er  auf
der  ungefähr  163  km  langen  Strecke  vom  Okavango
bis  Tsintsabis  kein  Wasser  finden  würde.  Dann
wäre  es  aber  für  den  Wagen  zu  spät  gewesen.  Ein
nach  dem  Omuramba  u  Ombungu  unternommener
Rekognoszierungsritt  ergab,  daß  in  diesem  Rivier
kein  Wasser  vorhanden  war,  und  führte  außerdem
zum  Verlust  eines  Pserdes.  Nach  dem  Ergebnis
dieses  Rittes  mußte  man  annehmen,  daß  bis  Tfsintsabis
  kein  Wasser  vorhanden  war.  Diese  163  km
lange  Durststrecke  mit  unferen  Ochsen  zu  überwinden,
durfte  man  nicht  wagen,  obwohl  sich  die  Tiere  gut
erholt  hatten.  So  blieb  nichts  übrig,  als  länger  zu
warten  und  nochmals  einen  Boten  nach  Grootfontein
zu  schicken  und  dringend  um  Hilfe  zu  bitten.  Da
traf  am  5.  November  nachmittags  unerwartet  der
Bote  von  Grootfontein  mit  den  Rädern  ein  und
brachte  die  freudige  Nachricht,  daß  er  in  Tschitschib
etwa  auf  dem  halben  Wege  nach  Tsintsabis  genügend
Wasser  ausgemacht  habe.  Nun  war  für  den  Wagen
Aussicht  auf  Durchkommen,  und  wir  selbst  konnten
mit  der  Karre  unsere  Reise  fortsetzen.  Am  8.  November
  erfolgte  der  Aufbruch  mit  12  Ochsen,  die
übrigen  Tiere  waren  nebst  den  Rädern  zum  Wagen
zurückgeschick  worden.  Tschitschit  wurde  am
11.  dess.  Monats  erreicht.  Da  es  sich  unterwegs
gezeigt  hatte,  daß  die  Karre  für  die  Ochsen  im
tiefen  Sande  zu  schwer  beladen  war,  so  wurde  hier
der  größte  Teil  des  Gepäcks  unter  der  Obhut
unseres  Führers  zurückgelassen.  Die  Sachen  sollten
dann  später  von  Grootfontein  abgeholt  werden.
Der  letzte  Teil  der  Reise  ging  ohne  Schwierigkeit
vonstatten,  und  am  21.  November  trafen  wir
in  Grootfontein,  dem  Endpunkt  der  Expedition,  ein.

Auf  der  Strecke  vom  Okavango  bis  Thsintsabis
kann  mit  geringer  Mühe  an  mehreren  Stellen
Wasser  aufsgemacht  werden;  die  Verbindung  nach
        <pb n="776" />
        dem  Okavango  würde  dadurch  eine  ganz  bedeutende
Verbesserung  erfahren.  Der  Weg  ist  infolge  tiefen
Sandes  schwer,  das  Gelände  wenig  gewellt  und  mit
Wald  bestanden.  In  der  Nähe  des  Okavango
herrschen  hochstämmige  Bäume  vor;  je  weiter  man
jedoch  vom  Flusse  abkommt,  umsomehr  treten  Buschwald
  und  Dornbüsche  auf.  Der  Graswuchs  ist  gut.

Die  einzigen  Bewohner  dieses  Gebiets  sind
Buschleute.  Ihre  Anzahl  ist  nicht  groß.  Sie
erwiesen  sich  als  dienstwillig  und  bescheiden.  Vor
einigen  Jahren  befanden  sich  noch  in  Goas  und  am
Omuramba  u  Ombungu  kleine  Niederlassungen  versprengter
  Hereros,  welche  Viehzucht  trieben.  Nachdem
  sie  jedoch  von  den  Owakwangaris  überfallen
und  ihres  Viehs  beraubt  waren,  find  sie  von  dort
verschwunden.

Meteorologische  Beobachtungen  und
Routenaufnahmen.

In  der  Zeit  vom  1.  Juli  bis  zum  31.  Oktober
wurden  regelmäßige  meteorologische  Beobachtungen
gemacht.  Die  Messung  der  Lufttemperatur  erfolgte
dreimal  täglich,  morgens  um  7  Uhr,  mittags  um
2  Uhr  und  abends  um  9  Uhr.  Zu  gleicher  Zeit
wurden  immer  Ablesungen  am  Höhenmeßbarometer
vorgenommen  und  in  gewissen  Zeiträumen  und  an
wichtigen  Stellen  das  Kochthermometer  beobachtet.

Als  das  wichtigste  Ergebnis  der  Expedition,
welches  von  unmittelbar  praktischem  Wert  ist,  kann
man  jedoch  die  Routenaufnahmen  bezeichnen.  Mit
dieser  Arbeit  war  eine  große  körperliche  Anstrengung
verbunden,  da  der  ganze  Weg  zu  Fuß  zurückgelegt
werden  mußte.

—

Deliographendienst  in  Deutsch-Südwestafrika.

Nachdem  im  August  1901  durch  Fertigstellung
des  Telegraphen  Swakopmund—Windhuk  der  Gouvernementssitz
  direkt  mit  der  Heimat  verbunden  war,
stellte  sich  immer  mehr  die  Notwendigkeit  heraus,
auch  die  wichtigsten  Stationen  im  Norden  und  Süden
des  Schutzgebiets  telegraphisch  an  Windhuk  anzuschließen.
  Mangels  der  erforderlichen  Mittel  zum
Bau  dieser  Linien  griff  man  zum  Notbehelf  des
heliographischen  Nachrichtendienstes.  Mit  dieser  Einrichtung
  hatten  die  Engländer  in  Nordindien,  und
besonders  während  des  letzten  Krieges  in  Südafrika,
gute  Erfahrungen  gemacht.

Der  meist  wolkenlose  Himmel  und  die  klare  Luft
Südwestafrikas  bieten  günstige  Bedingungen  für
heliographische  Beobachtungen.  Bis  Mitte  des  Jahres
1902  wurden  durch  die  Linie  Windhuk—Rehoboth  —
Gibeon—  Keetmanshoop  der  Süden  und  durch  die
Linie  Karibib—Omaruru—Outjo,  der  Norden  mit
dem  Regierungssitz  verbunden.  Diese  beiden  Linien
wurden  durch  18  Stationen  bedient,  welche  mit  je
ein  bis  zwei  Mann  der  Schutztruppe  besetzt  sind.
Die  Zahl  der  heliographischen  Apparate  beträgt  20.

682

 

Wenn  auch  die  Einrichtung  in  erster  Linie  für
Verwaltungs=  und  militärische  Zwecke  bestimmt  ist
und  auch  vorwiegend  im  Verkehr  zwischen  den  Behörden
  Verwendung  findet,  so  steht  sie  doch  auch
dem  Publikum  gegen  mäßige  Gebühren  zur  Verfügung
  und  wird  von  ihm  fleißig  benutzt.  Bei  einer
Mindesttaxe  von  2  Mark  beträgt  die  Wortgebühr
20  Pfsg.

Bei  seiner  Abhängigkeit  von  technisch  unausgebildeten
  Mannschaften  der  Schutztruppe  konnte  der
Heliographendienst  bisher  nur  in  den  einfachsten
Formen  gehalten  werden.  Die  Dienststunden  eines
Heliographisten  sind  in  der  Regel  von  6  bis  10  Uhr
vormittags.  Es  passierten  im  Winter  1902/03
monatlich  etwa  200  Heliogramme  die  Stationen.
Welche  Zeitdauer  eine  Nachricht  z.  B.  von  Windhuk
nach  Keetmanshoop  (etwa  500  km  Luftlinie)  beansprucht,
  hängt  von  der  Witterung  ab.  Unter  günstigen
Verhältnissen  kann  sie  auf  dieser  Entfernung  in  fünf
bis  sechs  Stunden  befördert  werden.  In  Anwendung
gelangt  das  Morsealphabet.  Durch  längeres  oder
kürzeres  Lichtgeben  werden  danach  die  einzelnen  Buchstabenzeichen
  übermittelt.  Diensttelegramme  werden
vor  Privattelegrammen,  Kriegstelegramme  vor  allen
übrigen  befördert.

Wenn  auch  schon  die  heliographische  Einrichtung
einen  erfreulichen  Fortschritt  gegen  früher  bedeutet,
wo  selbst  bei  größter  Ausnutzung  von  Menschen  und
Pferdematertal  Nachrichten  von  Keetmanshoop  und
Outjo  bis  Windhuk  sieben  bezw.  fünf  Tage  bedurften,
so  kann  doch  der  von  den  verschiedensten  Einflüssen
abhängige  Heliograph  nur  als  ein  Notbehelf  für  den
Telegraphen  gelten.

Südwestafrikanische  Schäferveigesellschaft.

Dem  Geschäftsbericht  der  Südwestafrikanischen
Schäferei-Gesellschaft  über  ihre  seit  der  am  9.  März
1901  erfolgten  Gründung  bis  zum  Ende  des  Jahres
1902  entwickelte  Tätigkeit  entnehmen  wir  nachstehendes:


Dank  der  Unterstützung  des  Kaiserlichen  Generalkonsuls
  in  Kapstadt  ist  es  der  Gesellschaft  gelungen,
für  die  Leitung  im  Schutzgebiete  einen  mit  den  südafrikanischen
  Landwirtschaftsverhältnissen,  insbesondere
der  Schafzucht,  vertrauten  Fachmann  deutscher
Staatsangehörigkeit  in  der  Person  des  Herrn
Kleudgen  aus  Port  Elizabeth  zu  gewinnen.

Nach  eingehender  Bereisung  der  für  die  Schafzucht
  besonders  geeigneten  mittleren  und  südlichen
Bezirke  des  Schutzgebiets  erwarb  Herr  Kleudgen  für
die  Gesellschaft  70  000  ha  von  dem  Kapitän  Hendrik
Witbooi  und  weitere  40  000  ha  von  verschiedenen
weißen  Besitzern  zu  dem  durchschnittlichen  Preise
von  1,10  Mk.  für  das  Hektar.  Der  gesamte  Befitz
liegt  am  Fischfluß  in  der  Nähe  von  Gibeon.  Wegen
des  Kriegszustandes  im  britischen  Südafrika  und  der
darauf  folgenden  Dürre,  welche  einen  Landtransport
        <pb n="777" />
        —  683

ausschließt,  konnte  der  Ankauf  von  Wollschafen  daselbst
  bisher  nicht  vorgenommen  werden.  Statt  dessen
erwarb  inzwischen  die  Gesellschaft  etwa  1000  einheimische
  Fettschwanzschafe  sowie  das  für  die  Bewirtschaftung
  erforderliche  Großvieh  und  Pferdematerial.
Sie  beabsichtigt,  in  Übereinstimmung  mit  Herrn
Kleudgen  vorläufig  durch  die  Kreuzung  von  Fettschwanz=
  und  Merinoschafen  ein  marktfähiges  Produkt
zu  erzielen.  Bei  den  hohen  derzeitigen  Preisen  für
Schlachtvieh  verspricht  sie  sich  auch  aus  dem  Verkauf
von  Hammeln  einen  guten  Gewinn.  Zur  weiteren
Verwertung  ihres  Landbesitzes  sind  ferner  Versuche
mit  Straußenzucht  in  Aussicht  genommen  worden.

Herr  Kleudgen  ist  zur  Zeit  noch  mit  der  Errichtung
  der  notwendigen  Baulichkeiten,  mit  Wasserbohrungen,
  die  bisher  meist  erfolgreich  waren,
Aufstellen  von  Windmotoren,  Schaffung  eines  umfangreichen,
  eingefriedigten  Sparfeldes,  Ausroden
und  Reinigung  des  zur  Berieselung  bestimmten,  vorläufig
  etwa  12  ha  großen  Areals  beschäftigt.

Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  scheint  die
Hoffnung  nicht  unbegründet,  daß  das  Unternehmen,
auf  gesunder  Unterlage  beruhend,  eine  rentable  Ausnutzung
  des  wertvollen  Landbesitzes  ermöglichen  wird.

*  *
*

In  der  Aussichtsratssitzung  der  Südwestafrikanischen
  Schäfereigesellschaft  vom  27.  November  d.  Is.
wurde  Generalsekretär  E.  Burckhardt  in  Friedenau
zum  stellvertretenden  Vorstandsmitgliede  erwählt.

 

Deutsch-MNeu-Guinra.

Allgemeine  Auskunft  über  das  Inselgebiet  der  Rarolinen,
Dalan  und  Marianen.

Lage  und  Klima.  Das  Inselgebiet  ist  zwischen
dem  131°  und  165“  östlicher  Länge  und  zwischen
dem  Aquator  und  dem  21°  nördlicher  Breite  gelegen.
Wenngleich  hiernach  das  Gebiet  der  tropischen  Zone
angehört,  sind  die  klimatischen  Verhältnisse  den  Europdern
  zuträgliche.

Gesundheitsverhältnisse.  Der  Gesundheitszustand
  der  Europäer  ist  ein  günstiger.  Die  typisch
tropischen  Krankheiten  wie  Malaria  und  Dysenterie
fehlen  gänzlich,  nur  auf  den  Inseln  Ruck  und  Kussaie
sollen  endemisch  wenige  leichte  Fälle  von  Fieber  beobachtet
  worden  sein.  Arzte  befinden  sich  im  Regierungsdienst
  auf  den  Inseln  Jap  und  Ponape.

Wohnungsverhältnisse.  Als  Häuser  sind
solche  aus  Holz  mit  breiter  Veranda  üblich;  empfehlenswert
  ist  dabei  der  weißen  Ameisen  wegen  ein
steinerner  Unterbau.  Steine  und  Mörtel  können  aus
den  Inseln  bezogen  werden.  Bei  bescheidenen  Ansprüchen
  genügt  für  die  erste  Zeit  ein  aus  Inselmaterial
  errichteter  Bau,  der  sich  für  einige  hundert
Mark  herstellen  läßt.

Nahrung.  Bei  einfacher  Lebensweise  kann  der

 

Ansiedler  den  größten  Teil  seines  Hausbedarfs,  wie
Süßkartoffeln,  Mais,  Bohnen,  Erbsen,  Gurken  und
Gemüse,  sich  selbst  ziehen,  sich  auch  nutzbare  Tiere,
wie  Rindvieh,  Schweine,  Ziegen,  Enten,  Hühner,
Tauben  und  Gänse,  halten.  Weitere  Nahrungsmittel,
wie  Fische,  Brotfrüchte  sowie  tropisches  Obst  (Ananas,
Bananen,  Orangen,  Zitronen  u.  dergl.),  erhält  er
billig  von  den  Eingeborenen.

Landwirtschaft.  a)  Auf  den  Westkarolinen
und  Palau.  Zur  Anlage  von  Pflanzungen  im
größeren  Stil  ist  die  Inselgruppe  nicht  besonders
geeignet.  Trotz  der  wenig  zahlreichen  Bevölkerung
befindet  sich  das  wirklich  gute  Pflanzland  unter
Bearbeitung  der  Eingeborenen.  Für  Pflanzungen
kleineren  Umfanges  kämen  die  kleineren  Inseln  Jap
und  die  Palau  in  Frage.  Herrenloses  Land  ist  nicht
vorhanden.  Der  Grund  und  Boden  muß  durch  Vermittlung
  des  Bezirksamts  erworben  werden,  das  ihn
von  den  Eingeborenen  kauft  und  mit  einem  kleinen
Ausschlag  weiter  veräußert  oder  verpachtet.  Als
Kulturen  kommen  Kokospalmen  sowie  Manilahanf,
auf  den  Palau  auch  Kaffee.  Kakao  und  Indigo  in
Betracht.  Daneben  kann  noch  Viehwirtschaft  betrieben
werden.  Arbeiter  sind  auf  Jap  und  auch  auf  den
benachbarten  kleinen  Inseln  erhältlich.  Der  monatliche
Lohn  derselben  beträgt  etwa  8  Mk.  in  Waren,  die
Verpflegung  etwa  10  Mk.  Für  Manilahanfgewinnung
bedarf  man  geschulter  Arbeiter,  die  auf  Jap  zu
finden  sein  dürften.  Die  zur  Landwirtschaft  notwendigen
  Gerätschaften  sind  auf  Jap  käuflich.

b)  Auf  den  Ostkarolinen.  Hier  kommen  nur
die  Inseln  Ponape  und  Kussaie,  die  noch  unbebautes
Land  besitzen,  in  Betracht.  Die  Niederschläge  sind
hier  größer  als  auf  den  Westkarolinen;  auch  findet
sich  mehr  fließendes  Wasser.  Auf  Ponape  sind  als
Kaufpreis  für  den  Hektar  unbebauten  Landes  etwa
10  bis  15  Mk.  zu  rechnen,  wozu  der  mäßige  Zuschlag
der  Verwaltung  tritt.  Die  Eingeborenen  scheiden
hier  wegen  ihrer  hohen  Ansprüche  und  ihrer  Unzuverlässigkeit
  als  Arbeiter  aus.  Solche  müssen  von
anderen  Inseln  des  Bezirks  bezogen  werden.  Der
Monatslohn  beträgt  bei  freier,  etwa  auf  10  Mk.  zu
veranschlagender  Verpflegung,  12  bis  14  Mk.  Als
Kulturen  kommen  dieselben  wie  auf  den  Westkarolinen
in  Frage.  Das  Anlagekapital  für  den  Betrieb  einer
Kokospflanzung  von  100  ha  wird  einschließlich  des
Ankaufs  von  Zuchtvieh  und  der  Errichtung  der  erforderlichen
  Gebäude  bei  bescheidener  Lebenshaltung
auf  etwa  60  000  Mk.  geschätzt.

c)  Auf  den  Marianen.  Von  dieser  Inselgruppe
eignen  sich  Saipan  und  Tinian  zum  Landwirtschaftsbetriebe.
  Es  befindet  sich  dort  ausreichendes  Regierungsland,
  welches  für  etwa  2  Mk.  pro  Hektar
und  Jahr  vom  Bezirksamt  verpachtet  wird.  Arbeiter
stehen  nur  wenig  zur  Verfügung,  da  die  Eingeborenen
selbst  alle  ihre  Felder  zu  bestellen  haben.  Für  einen
Monatslohn  von  10  bis  12  Mk.  neben  freier  Verköstigung
  wird  sich  aber  immerhin  die  erforderliche
Anzahl  finden  lassen.  Dagegen  sind  Japaner  in
        <pb n="778" />
        ausreichender  Anzahl,  allerdings  nur  für  höheren
Lohn,  erhältlich.  Dafür  sind  dieselben  aber  auch
geschickter  und  leistungsfähiger.  Die  Kulturen  sind
die  nämlichen  wie  auf  den  Karolinen,  dagegen  ist
hier  mit  den  Taifunen  zu  rechnen,  die  sich  nicht  selten
während  der  von  Juli  bis  Dezember  währenden
Regenzeit  einstellen.  Viehwirtschaft  ist  hier  unter
der  einheimischen  Bevölkerung  bereits  eingeführt.
Weideland  ist  in  ausreichender  Menge  vorhanden;
das  Vieh  ist  nicht  teuer.  Um  über  die  ersten  ertragsarmen
  Jahre  hinwegzuhelfen  sowie  zur  gesamten
Einrichtung  eines  Gutes  von  etwa  25  ha  würde  es
einer  Summe  von  etwa  10  000  Mk.  bedürfen.

Handel.  Personen,  die  ihren  Lebensunterhalt
lediglich  aus  dem  Handelsbetriebe  gewinnen  wollen,
ist  von  einer  Übersiedlung  nach  dem  Inselgebiet  abzuraten.
  Neben  der  Ausfuhr  geringer  Mengen  von
Steinnüssen,  Schildpatt,  Perlschalen  und  Trepang
kommt  als  hauptsächlicher  Ausfuhrartikel  Kopra  in
Betracht,  welche  von  einigen  größeren  Firmen  durch
in  ihren  Diensten  stehende  Händler  im  Inselgebiet
aufgekauft  wird.  Die  Anzahl  der  an  dem  Handel
beteiligten  Personen  ist  bereits  so  groß,  daß  für  Neuankömmlinge
  keine  Aussicht  auf  Gewinn  besteht,  und
zwar  weder  für  den  Großkaufmann  noch  für  den
Kleinhändler.

Gewerbe.  Für  einen  europäischen  Handwerker
ist  wenig  Aussicht  auf  Verdienst  vorhanden.  Durch
sein  Handwerk  allein  würde  ein  Europäer  schwerlich
seinen  Lebensunterhalt  finden  können,  er  müßte  denn
daneben  noch  Land=  oder  Gartenwirtschaft  betreiben.

Behörden.  Das  Inselgebiet  zerfällt  in  drei
Verwaltungsbezirke:  Die  Westkarolinen  und  Palau
mit  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt  in  Jap,  die  Ostkarolinen
  mit  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt  in  Ponape
und  die  Marianen  mit  dem  Kaiserlichen  Bezirksamt
in  Saipan.  Am  Sitze  der  Bezirksämter  befinden
sich  auch  die  Bezirksgerichte  und  Postagenturen.
Das  Gouvernement  und  das  Obergericht  sind  in
Herbertshöhe.

Schulen  und  Kirche.  Katholische  Missionare
wirken  auf  Jap,  den  Palau,  Saipan  und  Ponape,
amerikanische  Lutheraner  auf  Ponape,  Ruck  und  Kussaie.

Abgaben.  Steuern  und  Zölle  werden  bis  jetzt
noch  nicht  erhoben.  Die  fonstigen  öffentlichen  Abgaben
sind  nicht  so  hoch,  daß  sie  in  einem  Haushalte  in
die  Wagschale  fallen.

Verkehrsverhältnisse.  Die  Verbindung  mit
der  Außenwelt  wird  durch  einen  vom  Reiche  subventionierten
  Dampfer  unterhalten,  welcher  auf  der
Fahrt  von  Hongkong  nach  Sydney  und  zurück  die
Inseln  Jap,  Saipan,  Ruck,  Ponape,  Kussaie  und
Jaluit  je  dreimal  jährlich  anläuft.  Überdies  werden
Gelegenheitsverbindungen  mit  Japan  unterhalten.
Die  Reisekosten  von  Deutschland  nach  dem  Inselgebiet
über  Hongkong  belaufen  sich:

I.  Klasse  auf  etwa  1750  Mk.,
II.=  -  =  1200  =
III.  O"  -  =  550

684

 

Schlußbemerkungen.  Voraussetzung  für  jeden
Ansiedler  ist  Nüchternheit,  Fleiß  und  Ausdauer.  Er
muß  energisch  genug  sein,  der  Gefahr  der  Verweichlichung
  und  Gleichgültigkeit  zu  widerstehen  und  die
Fähigkeit  besitzen,  sich  mit  den  Eingeborenen,  von
denen  er  in  jeder  Beziehung  abhängt,  auf  guten  Fuß
zu  stellen.  Er  muß  sich  ferner  darüber  klar  sein,
daß  erst  einige  Zeit  darüber  vergeht,  ehe  ihm  seine
Scholle  etwas  abwirft  und  daß  er  ganz  auf  sich  angewiesen
  ist,  wennschon  er  auf  weites  Entgegenkommen
der  übrigen  Europäer  rechnen  darf.

Personen,  welche  ohne  Unterhaltsmittel  sind,
auch  eine  Gelegenheit  zum  Erwerb  ihres  Fortkommens
nicht  nachzuweisen  vermögen,  kann  das  Landen  und
der  Aufenthalt  im  Schutzgebiete  versagt  werden,  denn
es  würde  das  notwendige  Ansehen  der  Europäer
untergraben,  wenn  solche  mittellosen  Existenzen  mit
den  Eingeborenen  zusammenleben  und  sich  womöglich
von  ihnen  unterhalten  lassen.

Aus  dem  Bereiche  der  Wissionen  und
der  Antishlaverei-Bewegung.

Dem  „Heidenkind“  vom  15.  November  (Nr.  22)
entnehmen  wir  folgende  interessante  Beobachtungen
des  P.  Häflinger  über  den  Verbrauch  von  Schnupftabak
  bei  den  Matengo  (Ostafrika):

Wenn  zwei  Matengo  sich  begegnen,  so  lautet
meistens  das  zweite  Wort:  Nikutuli  lihona  (gib
mir  Tabak)!  Ohne  Schnupftabak  kann  der  Matengo
nun  einmal  nicht  leben.  Ist  er  als  Träger  auf
dem  Wege,  so  stellt  er  hier  und  da  seine  Last  ab
mit  dem  Bemerken:  „Nun  muß  ich  eins  schnupfen,
damit  ich  neue  Kräfte  schöpfe.“  Ist  er  auf  dem
Felde,  so  legt  er  seine  Hacke  weg,  um  mit  Schnupftabak
  neue  Lebensgeister  zu  wecken.  Den  Tabak
nennt  er  seine  Nahrung.  Darum  schnupft  denn  auch
alles,  Männer  und  Weiber,  klein  und  groß;  selbst
Kinder,  die  noch  von  der  Mutter  auf  dem  Rücken
getragen  wurden,  sah  ich  mit  der  „Schnupftabaksdose“
  um  den  Hals.

An  Schnupftabak  ist  nun  allerdings  kein  Mangel,
denn  der  Tabak  wächst  hier  leicht  auf  den  Feldern,
und  wohl  jeder  Matengo  hat  auch  eine  Parzelle  mit
Tabak  bepflanzt.  Allerdings  muß  der  Europäer,  der
ihn  rauchen  will,  ziemlich  starke  Nerven  haben.

Die  Schnupftabakbereitung  ist  sehr  einfach:  Ist
der  Tabak  reif  geworden,  so  werden  die  Blätter  abgeschnitten,
  kommen  dann  in  einen  hölzernen  Mörser
und  werden  mit  einer  hölzernen  Mörserkeule  von
etwa  2  m  Länge  gestoßen.  Die  gestoßenen  Tabakblätter
  werden  dann  in  einem  Topf  aus  Ton  etwa
fünf  Tage  lang  liegen  gelassen,  damit  sich  der  Saft
absetzen  kann.  Dann  werden  die  Blätter  auf  einer
Matte  zum  Trocknen  ausgebreitet.  Ist  das  geschehen,
so  werden  zwei  Bastseile  kreuzweise  auf  den  Boden
des  Mörsers  gelegt,  und  die  getrockneten  Blätter
werden  nun  mit  der  Keule  hineingestampft  und
        <pb n="779" />
        hineingepreßt.  Dadurch  entsteht  nun  ein  harter
Klumpen  in  Kegelform  von  etwa  12  cm  Höhe  und
10  cm  Durchmesser.  Da  auf  den  Boden  zwei
Bastseile  gelegt  wurden,  so  läßt  sich  der  Klumpen
nun  leicht  herausziehen  und  gelangt  in  dieser  Form,
nachdem  er  an  der  Luft  noch  weiter  getrocknet  ist,
zum  Verkauf  oder  eigenen  Verbrauch.  Zu  diesem
Zwecke  wird  ein  Stückchen  davon  abgeschnitten,  auf
einem  Stein  zerrieben,  und  der  Schnupftabak  ist
fertig.  Um  ihm  aber  ein  besseres  Aroma  zu  geben,
mischen  die  Matengo  oft  noch  Ingredienzien  dazu:
Kräuter  aus  dem  Walde,  besonders  aber  das  abgefallene
  Ende  der  Bananenblüten.  Letzteres  nehmen
sie,  verbrennen  es  auf  einer  Scherbe  eines  zerbrochenen
  Topfes  zu  Asche  und  mischen  dieselbe  dann
mit  dem  Schnupftabak.

Nun  sind  aber  unsere  Schwarzen  in  der  Kultur
noch  nicht  soweit  vorgeschritten,  daß  sie  schon
Schnupftabakdosen  nach  europäischer  Art  verfertigen
könnten.  Früher  behalfen  sie  sich  in  anderer  Weise.
Sie  rissen  Käsern  von  der  Größe  eines  Fingerhutes
einfach  den  Kopf  ab,  weideten  sie  aus,  trockneten  sie
an  der  Sonne,  und  die  Tabakdose  war  sertig.
Wegen  ihrer  Kleinheit  mußten  natürlich  gleich
mehrere  genommen  werden,  alle  zusammen  wurden
an  einer  Schnur  um  den  Hals  gebunden,  und  das
diente  zugleich  zur  „Zierde.“  Daß  sie  aber  mit
dieser  Art  Tabakdosen  nicht  recht  zufrieden  waren,
zeigte  sich,  als  die  „Europäer“  kamen.  Bei  diesen
sahen  sie  manches,  was  ihnen  zur  besseren  Lösung
der  Tabakdosenfrage  dienen  konnte.  Da  waren  es
besonders  die  Patronenhülsen,  die  von  den  Europäern
weggeworfen,  von  den  Matengo  aber  mit  Gier  aufgegriffen
  wurden.  Eine  solche  weggeworfene  Patronenhülse
  kann  unter  den  Matengo  Ursache  zum  Streit
werden.  Jetzt  tragen  die  „glücklicheren“  Matengo
statt  der  Käferleichen  vier  bis  fünf  Patronenhülsen
um  den  Hals,  in  denen  ihre  Vorräte  von  Schnupftabak
  aufgespeichert  sind.

Die  im  Jahre  1879  auf  Anregung  Livingstones
gehründete  englische  Missionsstation  Urambo  in
Deutsch  Ostafrika  ist  1898  an  die  Deutsche  Brüdergemeinde
  übergegangen.  Uber  die  weitere  Entwicklung
  dieser  Mission  und  Neugründung  anderer
Stationen  berichtet  Pastor  Fleck  in  Nr.  11  und  12
der  Zeitschrist  „Die  evangelischen  Missionen“.  Wir
entnehmen  diesen  Artikeln  im  Auszug  folgendes:

Die  Mission  der  Brüdergemeinde  befand  sich  in
Urambo  in  eigentümlich  schwieriger  Lage.  Da  sie
die  Nachfolgerin  einer  schon  19  Jahre  bestehenden
englischen  Mission  war,  fand  sie  Heiden  vor,  die  an
das  Christentum  schon  gewöhnt  waren,  ohne  dasselbe
wirklich  anzunehmen.  Außerdem  konnte  sie  in  wesentlichen
  Stücken  der  bisher  angewendeten  Missionsmethode
  nicht  folgen.  Der  Hauptfehler  der  englischen
Missionare  war  der  gewesen,  daß  sie  die  Heiden
durch  Geschenke  verwöhnt  hatten.  Die  eigentliche
Absicht  der  Mission,  ewige  Güter  zu  bringen,  trat

 

665  —

dadurch  in  den  Augen  der  Heiden  völlig  zurück
hinter  den  irdischen  Vorteilen,  Kleidern  und  Messern.
Mit  dieser  Praxis  wurde  sofort  und  gänzlich  gebrochen.
  Schonend  gingen  die  Deutschen  mit  den
Anderungen  im  Gottesdienst  vor.  Anstelle  des  täglichen
  Gottesdienstes  trat  der  Morgensegen.  Sonntags
  wurde  der  englische  Ritus  zunächst  beibehalten,
nur  der  Verkündigung  des  Evangeliums  etwas  mehr
Raum  gewährt,  aber  Geschenke  gab  es  für  die  Kirchenbesucher
  nicht  mehr.  Als  nach  Ablauf  des  Monats
die  Kattunstücke  ausblieben,  blieben  auch  allmählich
die  Kirchgänger  aus.  Am  Karfreitag  hatte  sich  zur
großen  Freude  der  Brüder  doch  wieder  eine  große
Zahl  versammelt,  aber  o  weh,  als  auch  da  das  Vorratshaus
  geschlossen  blieb,  erhob  sich  ein  Murren,
und  einer  nach  dem  andern  zog  unwillig  wieder  ab.
Die  500  bis  600  Kirchgänger,  die  anfangs  das
Entzücken  der  Brüder  gewesen  waren,  schmolzen  gar
bald  auf  ein  kleines  Häuflein  zusammen.

Noch  durchgreifender  verfuhren  die  Brüder  mit
der  Schule.  See  fanden  eine  Klasse  von  mehreren
hundert  Schülern,  Erwachsene  und  Kinder  bunt
durcheinander.  Auch  hier  waren  von  Zeit  zu  Zeit
zur  Belohnung  kleine  Geschenke  verteilt.  Daß  ein
Erfolg  des  Unterrichts  nicht  zu  sehen  war,  ist  wohl
verständlich.  Nachdem  sich  die  Brüdermissionare  eine
Zeitlang  mit  der  Schule  abgequält  hatten,  wurde  sie
schließlich  ganz  geschlossen.  Erst  nach  Jahresfrist
wurde  sie  wieder  eröffnet,  nun  aber  unter  ganz
anderen  Verhältnissen.  4  Knaben  und  10  Mädchen,
darunter  die  „Hauskinder“,  die  besreiten  Sklavenkinder,
  fanden  sich  zunächst  ein.  Bald  wuchs  die
Zahl  auf  durchschnittlich  28,  die  täglich  vormittags
11/2  Stunden  in  Religion,  Lesen,  Rechnen  und  Singen
unterrichtet  wurden,  nun  mit  befriedigendem  Erfolg.
Der  deutsche  Bezirkshauptmann,  Freiherr  v.  Ledebur,
hat  im  Jahre  1902  die  Schule  besucht  und  seiner
Befriedigung  über  die  Leistungen  auch  dadurch  Ausdruck
  gegeben,  daß  er  ihr  eine  Regierungsunterstützung
verschaffte.  Zur  Kinderschule  trat  bald  auch  auf
ausdrücklichen  Wunsch  eine  Schule  für  Erwachsene,
die  nachmittags  gehalten  wurde,  und  in  der  vorzugsweise
  biblische  Geschichte  gelehrt  wurde,  damit  auch
solche,  die  zu  alt  zum  Lesenlernen  waren,  die  Geschichten
  von  Jesus  noch  kennen  lernten.  Endlich
hielt  Frau  Dahl  am  Vormittag  noch  eine  Nähschule
für  die  Hauskinder.

Man  kann  die  Zeit  der  Anfangsarbeit  einer
neuen  Mission  dann  als  abgeschlossen  betrachten,  wenn
die  nötigen  Gebäude  dauerhaft  hergestellt  sind  und
die  Eingeborenensprache  einigermaßen  beherrscht  wird.
Dieser  Zeitpunkt  trat  in  Urambo  mit  dem  Beginn
des  Jahres  1900  ein.  Schon  Ende  1898  war  als
dritter  Missionar  der  Theologe  R.  Stern  mit  Frau
und  Töchterchen  in  Urambo  angelangt,  ein  erfahrener,
sprachenbegabter  Mann,  der,  bisher  in  Suriname,
nun  zum  Vorsteher  der  neuen  Mission  in  Deutsch-Ostafrika
  bestimmt  war.  Er  warf  sich  mit  ganzer
Kraft  auf  die  Erkundung  und  Erlernung  der  Sprache,
        <pb n="780" />
        des  Kinyamwesi.  Im  Juni  1900  konnte  er  der
heimischen  Missionsleitung  voller  Freude  die  erste
Grammatik  des  Kinyamwesi  einsenden,  der  Bruder
Dahl  das  erste  Lexikon  beifügte.  Von  nun  an
konnte  die  eigentliche  Missionstätigkeit,  das  Verkündigen
  des  Evangeliums,  mehr  und  mehr  in  den

Vordergrund  treten  Im  Jahre  1900  wurden
zur  Gründung  einer  zweiten  Station  zwei  neue
Missionare  ausgesandt.  Im  Jahre  1901,  zog

eine  Missioskarawane  von  Nordosten  her  dem  Lande
Kiwere  zu.  Missionar  Stern  war  der  Führer,  mit
ihm  zwei  junge  Brüder  Ein  gesegnetes  Land!
Das  ist  der  Eindruck,  der  sie  alle  beherrscht.  Kiwere
Am
17.  Juni,  dem  Gründungstage  von  Herrnhut,  wird
der  erste  Spatenstich  zum  Wohnhaus  getan.  Die
Station  heißt  fortan  Kitunda.

Die  Brüdermission  hat  damit  einen  großen
Schritt  vorwärts  getan.  Sie  hat  gleich  die  Mitte
der  Verbindungslinie  zwischen  dem  Njassa  und  Urambo
besetzt,  denn  Kitunda  liegt  etwa  gleich  weit  von
Urambo  und  von  Utengula,  der  nördlichsten  Njassastation
  entfernt.  Dazu  ist  Kiwere  der  Knotenpunkt
der  großen  Karawanenwege  von  Osten  nach  Westen
und  von  Süden  nach  Norden  Charakteristisch
für  diese  neue  Mission  der  Brüdergemeinde  im  Innern
von  Deutsch-Ostafrika  ist  der  frische  Drang  nach  vorwärts,
  nach  Ausdehnung.  Schon  richten  sich  die
Blicke  nach  zwei  neuen  Punkten.  Der  eine  ist  Iploe,
die  Hauptstadt  des  Landes  Ugunda,  in  der  Nähe
von  Vikonge,  auf  den  auch  schon  Stern  auf  der
ersten  Reise  aufmerksam  machte.  Der  andere  liegt
südlich  von  Kitunda,  ist  von  dem  Nijassa-Missionar
Th.  Meyer  erkundet  und  von  seiten  der  Regierung
der  Brüdergemeine  schon  zugesichert.  Möge  die  Zeit
nicht  sern  sein,  wo  ein  zusammenhängendes  evangelisches
  Missionsgebiet  von  Urambo  bis  zum  Niassa
reicht!

Missionar  Clerk  schrieb  vor  seinem  Weggang  von
Worawora  und  der  Ubergabe  der  Außenstation  an
die  Norddeutsche  Missionsgesellschaft  eine  Chronik
über  seine  langjährige  Tätigkeit  im  Boemgebiet
(Togo),  aus  dem  wir  im  folgenden  einiges  mitteilen.
  Am  5.  Dezember  1896  hatten  wir  die
Freude,  eine  kleine  Kapelle  in  Guamang  einzuweihen,
wobei  ich  17  Seelen  taufen  durfte.  Der  Evangelist  in
Guamang  erwies  sich  als  ein  Mann,  der  seinen
Heiland  liebt  und  Verständnis  für  Seelsorge  hat.
Die  Arbeit  ging  erfreulich  vorwärts,  und  schon  im
Jahre  1899  durften  wir  in  Guamang  das  erste  gemeinsame
  Missionsfest  seiern.  Das  war  ein  Freudentag.
  Alle  Boem-Christen  kamen  da  zusammen.  In
früheren  Jahren,  ehe  ein  Lehrer  in  Guamang  angestellt
  war,  sagten  die  Leute  dort  oft,  wenn  man  sie
zur  Straßenpredigt  rief:  „Laßt  uns  hingehen  und
ihn  anhören.  Es  handelt  sich  ja  nur  ums  Hören.
Ist  er  sertig  mit  der  Predigt,  so  geht  er  ja  wieder
fort.“  Nun  durfte  ich  nicht  nur  die  60  Seelen

686

 

starke  Gemeinde  von  Guamang,  sondern  auch  Scharen
von  Christen  aus  andern  Dörfern  gemeinsam  nicht
ein  Heiden-,  sondern  Missionsfest  seiern  sehen!  Das
ist  vom  Herrn  geschehen  und  ist  ein  Wunder  vor
unsern  Augen.  Im  Januar  1902  erwarteten  wir
Herrn  Insvektor  Schreiber  von  der  Bremer  Mission,
der  auch  Boem  besuchen  wollte.  Er  kam  aber  nur
bis  Akpafo  und  kehrte  gesundheitshalber  zurück.  Im
Laufe  desselben  Jahres  fiel  auch  die  Entscheidung
wegen  der  Abgabe  unserer  Arbeit  in  Deutsch-Togo
an  die  Norddeutsche  Mission.  Die  Gründe  dieser
Abtretung  sind  ja  bekannt.  So  kam  es,  daß  ich  am
24.  Januar  1903  der  Bremer  Mission  in  Ho
32  Anstaltsschüler  und  am  31.  Januar  in  Amedzowe
  13  Mittelschüler  zu  übergeben  hatte,  die  bis
jetzt  zum  großen  Teil  in  Worawora  waren  unterrichtet
  worden.  Die  Gesamtzahl  unserer  Christen  in
Boem  betrug  am  Ende  des  Jahres  1902  auf  fünf
Stationen  284,  dazu  kamen  37  Taufbewerber  und
113  Schüler.  Am  2.  Juni  d.  Is.  hatten  wir
schließlich  noch  die  Ehre,  den  Herrn  Gouverneur  in
Worawora  zu  empfangen,  der  auf  der  Rückkehr  von
einer  großen  Reise  im  Innern  bei  uns  eintraf  und
sich  sehr  befriedigt  über  die  Stationsanlage  und
unsern  Missionsbetrieb  aussprach.

Über  erfreuliche  Fortschritte  der  Mission  in
Hairagabies  in  Deutsch-Südwestafrika  hören  wir
in  der  Missionszeitschrift  „Kreuz  und  Schwert“  aus
einem  Briefe  des  P.  Malinowski:

Am  8.  Dezember  1902  spendete  ich  24  Erwachsenen
  und  Kindern  die  heilige  Taufe.  Die  Erwachsenen
  bereiteten  sich  durch  gründliches  Erlernen
des  Katechismus  eifrig  dazu  vor.  Ein  Täufling
gab  uns  den  Trost,  uns  zu  einem  weit  entfernten
Schwerkranken  zu  rufen,  um  ihn  zu  taufen;  mehrere
von  ihnen  wohnen  täglich  der  heiligen  Messe  bei.
Die  Frauen  sind  dabei  die  ersten.  Sie  verdanken
diesen  Eifer  besonders  der  großen  Aufopferung  der
Schwestern,  die  mit  ihrem  religiösen  Unterrichte  be-«
  Der  Geburtstag  Sr.  Majestöt
des  Deutschen  Kaisers  gab  natürlich  wieder  Gelegenheit
  zu  einem  Rendezvous  verschiedener  deutscher
Ansiedler  und  zu  kleinen  Belustigungen  der  Eingeborenen.
  Die  Schulkinder  führten  ein  heiteres
Theaterstückchen  „Schule  spielen“  auf;  der  Fortschritt
in  der  deutschen  Sprache  entsprach  so  ziemlich  den
Erwartungen.  Für  den  Tag  der  ersten  hl.  Kommunion
hatten  wir  das  Fest  des  hl.  Franz  von  Sales  gewählt.
  Ein  weißer  Junge  und  fünf  eingeborene
schwarze  Kinder  hatten  das  Glück,  sich  zum  ersten
Male  dem  Tische  des  Herrn  zu  nahen.  Schon
voriges  Jahr  hatten  wir  die  erste  heilige  Kommunion
von  zwei  Kindern  einer  weißen  Familie,  die  sich
jedoch  nur  vorübergehend  hier  aufhlelt.  Diese  fünf
schwarzen  Kinder  sind  die  Erstlinge  unserer  Mission,
die  Hoffnung,  die  Zukunft  unserer  Christengemeinde.
Die  Frömmigkeit,  die  Freude  dieser  Erstkommunikanten
  entsprach  ganz  der  Feier  und  der  Sorgfalt
        <pb n="781" />
        ihrer  Vorbereitung.  Von  selbst,  angetrieben  durch
Dankbarkeit,  kamen  sie,  ihren  Seelsorger  und  ihre
Lehrerinnen  um  Verzeihung  zu  bitten  und  das  Versprechen
  abzulegen,  gut  zu  bleiben.  ....  Unser
Patronsfest,  das  Fest  „Unserer  Lieben  Frau  vom
guten  Rat“,  ist  unseren  Herzen  immer  besonders
teuer,  und  wir  bieten  alles  auf  an  Gesang  und  Ausschmückung
  der  Kapelle,  um  den  Leuten  die  Größe
Mariens  sowie  unsere  Liebe  und  Verehrung  zu  ihr
begreiflich  zu  machen.  Seit  einigen  Tagen  arbeiten
wir  am  Ausschachten  eines  Brunnens;  einige  Zeichen
vom  Vorhandensein  von  Wasser  ließen  mich  diesen
Versuch  machen,  gebe  Gott,  daß  er  gelinge!  Wir
könnten  dann  die  Leute  Gärten  anlegen  lassen,  um
ihren  Unterhalt  so  zu  finden.

In  den  „Monatsheften  zu  Ehren  Unserer  Lieben
Frau  zum  hlst.  Herzen  Jesu“  schreibt  P.  Bögershausen
  aus  Matupi:

In  unserer  Kirche  steht  neben  der  Kommunionbank
  auch  ein  Harmonium,  ein  altes,  aber  gutes
Stück  Möbel,  welches  ich  von  einem  Konfrater  geerbt
  habe.  Dieses  leistet  mir  gute  Dienste.  Meine
Schüler,  etwa  100  an  der  Zahl,  singen  ziemlich  gut,
d.  h.  wenn  sie  wollen  und  nicht  noch  halb  schlafen,
wie  dieses  des  Morgens  bei  Kanachen  der  Fall  ist,
welche  erst  gegen  10  Uhr  auftauen.  Ich  habe  bezüglich
  des  Singens  keine  Mühe  gespart  und  mit
Ziffermusik  angefangen.  Wenn  die  Kinder  die  Melodie
  in  Ziffermusik  beinahe  auswendig  können,  werden
  kanachische  Lieder  und  Verse  gedrechselt  und  das
Lied  wird  rein  und  deutlich  gesungen,  wenn  auch
ein  bischen  laut  und  aus  voller  Kehle.  Es  ist  eine
Freude,  einige  Schüler  zu  hören,  welche  leichtere
Lieder  geläufig  vom  Blatt  absingen.  Hier  in  Matupi
  wird  nämlich  auf  Gesang  viel  gehalttn.
Wir  wollen  nun  noch  einen  weiteren  Blick  in  die
Kirche  tun.  Da  steht  rechts  die  weiße  Herz  Jesu-Statue
  und  links  eine  allerliebste  Statue  U.  L.  Frau
v.  hlst.  Herzen.  Der  Zementboden  ist  teilweise  ein
Geschenk  eines  hiesigen  Chinesen,  welcher  auch  die
Kirche  erbaut  hat.  Mein  Wohnhaus  ist  aus
Brettern  gebaut  mit  Wellblechdach.  Es  umfaßt
drei  Zimmer,  ein  jedes  von  4  m  Breite  und  5  m
Länge.  Das  ganze  Haus  entlang  geht  auf  der
Vorderseite  eine  Veranda  von  2½  m  Breite  und
etwa  15  m  Länge.  Auf  der  anderen  Seite  stehen
zwei  kleine  Ausbauten,  welche  ebenfalls  in  der  Mitte
mittels  einer  kleinen  Veranda  verbunden  find
Wenn  wir  nur  die  Kinder  etwas  mehr  in  unserer
Gewalt  hätten,  um  sie  in  die  Schule  zu  bekommen.
Wir  könnten  hier  in  den  meisten  Stationen  und  besonders
  in  Matafa  die  schönsten,  regelmäßigsten
Schulen  haben,  wo  viel  geleistet  würde.  Wir  haben
nur  die  moralische  Kraft,  und  die  reicht  bei  einigen
Bengels  nicht  aus.  Diese  Burschen,  von  denen  viele
lesen  und  schreiben,  einige  rechnen,  und  beinahe  die
meisten  die  Hauptwahrheiten  des  Religionsunterrichts

687

 

können,  diese  würden  alle  viel  weiter  gebildet  sein,
wenn  sie  zusammen  und  regelmäßig  die  Schule  besuchten.
  Aber  heute  ist  es  der  Onkel,  morgen  die
Mutter,  welche  sie  zurückhalten.  Oder  es  kommt  ein
Schiff;  da  müssen  sie  hinter  den  Matrosen  und
Passagieren  herlaufen  und  sehen,  wohin  die  gehen,
was  die  tun,  und  beobachten,  ob  nicht  ein  alter
Lappen  Zeug,  eine  alte  Mütze  oder  ein  Stück  Tabak
für  sie  abfällt  —  oder  aber  es  ist  die  angeborene
Faulheit,  welche  sie  einfach  im  Gehöft  oder  am  Seeufer
  zurückhält.  Nachts,  besonders  beim  Mondschein,
haben  die  Kinder  gesungen,  getanzt,  gelärmt  bis
2  Uhr  und  schlafen  dann  in  den  Tag  hinein.  Das
Sprichwort:  „Morgenstunde  hat  Gold  im  Munde“
ist  ihnen  unbekannt..  Heute  habe  ich  10,  morgen
  20  oder  40  in  der  Schule.  Der  Unterricht
leidet  sehr  darunter  und  die  Geduld  des  Lehrers
noch  mehr.  Da  tröstete  mich  denn  letztens  ein  Konfrater,
  dem  ich  die  Saumseligkeit  meiner  Schüler
beschrieb,  mit  den  Worten:  „Mir  geht  es  oft  noch
schlimmer.  Ich  blase  morgens  7  Uhr  das  Tritonshorn
  für  die  Schule  und  warte.  Um  ½11  Uhr
kommt  ein  Schüler  und  nachher  kommt  keiner  mehr.“
Da  wir  nun  eben  von  der  Schule  sprechen,  wollen
wir  auch  das  Schulgebäude  besuchen.  Es  ist  ganz
aus  Kokosstämmen,  Blättern  und  Bambus  gebaut.
Wo  eigentlich  am  Hause  die  Fenster  sind,  haben  wir
hier  Holzluken,  welche  einfach  geöffnet  werden,  um
Licht  hineinzulassen.

Ferner  erfahren  wir  folgendes  über  Neueinrichtung
  einer  apostolischen  Präfektur  in  Holländisch-Neu-Guinea:


Eine  der  letzten  Bestimmungen  der  Kongegration
de  Propaganda  flde  unter  der  Regierung  des  sel.
Papstes  Leo  XIII.  war  die  Errichtung  der  neuen
apostolischen  Präsektur  von  Holländisch-Neu-Guinea
in  Australien.  Dieselbe  umfaßt  die  nördliche  Hälfte
der  großen  Südseeinsel  Neu-Guinea,  die  Molukken,
die  Halmarei-,  Aru=  und  Kei-Inseln.  Da  diese
Inseln  und  Inselgruppen  zu  den  holländischen  Kolonien
  gehören,  wurde  das  neue  Missionsgebiet  den
Missionaren  der  holländischen  Provinz  der  Herz-Jefu-Genossenschaft
  übertragen,  die  ihre  Klöster  in
Tilburg,  Arnheim,  Antwerpen  und  Löwen  haben.
Die  südliche  Hälfte  von  Neu-Guinea  teilen  sich  bekanntlich
  Deutschland  und  England.  Im  deutschen
Anteil  entfalten  die  Steyler  Missionare  eine  segensreiche
  Missionstätigkeit;  im  englischen  Gebiete  arbeiten
seit  nahezu  25  Jahren  die  Missionare  der  französischen
  Ordensprovinz  vom  hlst.  Herzen  Jesu,  an
ihrer  Spitze  Erzbischof  Andreas  Navarre  und  Bischof
Alanus  de  Boismenu.
        <pb n="782" />
        AKus  fremden  Kolonien  und
Produktionsgebieten.

Eine  neue  Verordnung  bezüglich  der  Gilbert-  und
Ellice  Inseln.

Der  Oberkommissar  für  den  westlichen  Stillen
Ozean  hat  am  1.  September  1903  eine  Verordnung,
  die  „Gilbert  and  Ellice  Protectorate
Regulation  19034,  erlassen,  die  sich  im  wesentlichen
als  eine  Zusammenfassung  der  früheren  für  die
Gilbert=  und  Ellice-Inseln  erlassenen  Vorschriften
(vgl.  Kol.  Bl.  1898,  S.  119)  darstellt.  Nennenswerte
  Abänderungen  gegen  früher  erfahren  eigentlich
nur  die  Abgabensätze.

Die  Gebühr  für  die  Lizenz  zum  Handelsbetrieb
an  Land  bleibt  in  der  bisherigen  Höhe  von  12  à
für  das  Kalenderjahr  bestehen.  Ebenso  ist  die  Lizenzgebühr
  für  den  Handelsbetrieb  vom  Schiffe  aus  für
die  gesamten  Gilbert-Inseln  100  L  geblieben.  Für
die  Ellicegruppe  ist  sie  von  50  K  auf  100  K  erhöht.
Für  die  einzelne  Insel  kostet  diese  Lizenz  jetzt  15  L
gegen  10  #  früher.  Eine  Erleichterung  ist  insofern
eingeführt,  als  für  eine  nach  dem  1.  Juli  eines
Jahres  gelöste  Lizenz  zum  Handelsbetrieb  an  Land
für  den  Rest  des  Jahres  nur  noch  8  2L  bezahlt  zu
werden  brauchen.  Neu  ist,  daß  auch  Handelsboote
abgabepflichtig  sind,  und  zwar  mit  10  sh  für  die
Tonne  Tragsähigkeit.

Die  Kopfsteuer  der  nichteingeborenen  männlichen
Bevölkerung,  soweit  sie  über  16  und  unter  60  Jahren
ist,  ist  von  1  auf  5  K  erhöht  worden.

Das  Verbot  des  Verkaufs  alkoholischer  Getränke
ist  aufrecht  erhalten,  ebenso  das  Verbot  des  Landkaufes
  von  den  Eingeborenen  und  die  Erschwerung
der  Landpacht.

Die  früheren  Bestimmungen  bezüglich  der  Arbeiteranwerbung
  sind  wesentlich  ergänzt.  Insbesondere
  ist  nunmehr  die  Registrierung  jeder  einzelnen
Anwerbung  vorgeschrieben.  Das  Recht  der  Behörde,
im  Falle  bedeutenderer  Auswanderungen  weitere
Rekrutierungen  zu  untersagen,  ist  aufrecht  erhalten.

Aus  SBritisch-Ueu-Guinea.

Dem  am  1.  Januar  1901  ins  Leben  getretenen
Australsschen  Bunde  (Federal  Commonwealth  of
Australia)  ist  durch  Königliches  Patent  vom  18.  März
1902  die  bisherige  englische  Kronkolonie  Britisch-Neu-Guinea
  unterstellt  worden.  Nunmehr  liegt  unter
dem  Namen  „Papua  Act  1903“  der  Gesetzentwurf
vor,  der  die  Verhältnisse  in  dem  erworbenen  Gebiet
neu  regeln  soll.

In  dieser  zum  „Territory  of  Papua“  erklärten
Besitzung  ist  hiernach  höchster  Beamter  der  Lieutenant-Governor.
  Dieser  sowie  eventuell  sein  ständiger
Vertreter  —  Admimstrator  —  werden  von  dem
Governor-General  des  Bundes  —  auf  Volschlag  seines
verantwortlichen  Ministers  —  ernannt  und  sind  von

688

 

 

ihm  absetzbar.  Alle  weiteren  Beamten  werden  von

dem  Lieutenant-Governor  eingesetzt;  zu  ihrer  dauernden
  Anstellung  bedarf  es  jedoch  der  jedesmaligen
Zustimmung  des  Governor-General.

Dem  Lieutenant-Governor  zur  Seite  steht  ein
Executive  Council  und  ein  Legislative  Council.  In
beiden  führt  er  den  Vorsitz,  er  allein  bestimmt  auch
den  Beratungsstoff  des  Executive  Council.  Die  Mitglieder
  dieser  beiden  Körperschaften  werden  vom
Governor-General  ernannt  und  sind  von  diesem
jederzeit  absetzbar.  Nach  der  Erklärung  des  die
Vorlage  vertretenden  Ministers  des  Auswärtigen
wird  sich  das  Executive  Council,  wie  es  in  Kronkolonien
  üblich  sei,  „vorzüglich,  wenn  nicht  völlig“
aus  Beamten  zusammensetzen.  Die  Mitglieder  des
Executive  Council  —  deren  Zahl  sechs  nicht  überschreiten
  darf  —  gehören  als  solche  auch  zugleich
dem  Legislative  Council  an:  dieser  ist  lediglich  der
um  höchstens  drei  vom  Governor-General  ernannte
Mitglieder  verstärkte  Executive  Councll.

Die  vom  Bundesparlament  erlassenen  Gesetze
finden  auf  das  Territorium  Papua  nur  Anwendung,
wenn  sie  eine  solche  Bestimmung  enthalten.  Jedoch
steht  grundsätzlich  dem  Parlament  jederzeit  und  über
jede  Materie  das  volle  Gesetzgebungsrecht  zu.  Dem
Legislative  Council  steht  das  Verfügungsrecht  über
die  öffentlichen  Gelder  zu.  Rechtsverbindliche  Kraft
erhält  ein  vom  Legislative  Council  erlassener  Beschluß
  jedoch  erst  durch  die  Zustimmung  des  Lieutenant-Governor.
  In  gewissen  Sachen  darf  jener  diese  erft
nach  vorher  eingeholter  Einwilligung  des  Governor-General
  erteilen.

Die  Rechtsprechung  erster  Instanz  gegenüber  den
Europäern  wird  in  allen  wichtigeren  bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten  und  Strassachen  ausgeübt  durch
den  Central  Court  of  the  Territory,  dem  der  Chief
judicial  officer  vorsteht.  Von  der  Einführung  des
englischen  Jurysystems  mußte  mit  Rücksicht  auf  die
weithin  verstreute  weiße  Bevölkerung  abgesehen  werden.
Von  dem  Central  Court  geht  der  Rechtszug  an  den
High  Court  des  Bundes  oder  an  den  Supreme  Court
von  Queensland.  Der  Lieutenant-Governor  hat  das
volle  Begnadigungsrecht  bezüglich  jeder  in  dem  Territorium
  erfolgten  Verurteilung.

Das  Territorium  erhält  von  der  Commonwealth
bis  zum  1.  Juli  1906  einen  sesten  jährlichen  Zuschuß
von  20  000  L;  dann  soll  gesetzlich  der  jedesmalige
Zuschuß  festgestellt  werden.

Hmsichtlich  des  Landerwerbes  soll  die  bisherige
Bestimmung  aus  dem  Jahre  1889  in  Geltung  bleiben,
  nach  der  Eingeborenenland  nur  vom  Gouvernement
  erworben  werden  kann;  diese  Bestimmung  würde
nur  mit  Zustimmung  des  Governor-General  abgeändert
  werden  können.  Alles  vom  Gouvernement  erworbene
  Land  —  im  Jahre  1902  696  421  Acker  —
wird  Kronland.  Uber  dieses  verfügt  der  Lieutenant-Governor
  gemäß  der  Gesetze.  Eine  Veräußerung  zu
Eigentum  ist  ihm  nicht  gestattet.  Man  kann  mithin
in  Britisch-Neu--Guinea  nur  Land  pachten.  Der
        <pb n="783" />
        Pachtzins  soll  taxiert  werden  nach  dem  Wert  des
ungenutzten  Geländes,  der  von  Zeit  zu  Zeit  durch
Schäitzung  ermittelt  werden  soll.

Bei  den  Parlamentsverhandlungen  des  Gesetzentwurfs
  traten  einige  interessante  Einzelheiten  über
den  Stand  der  Entwicklung  von  Britisch-Neu-Gulnea
hervor.  Außer  den  bereits  genannten  beiden  Beamten
—  dem  Lieutenant-Governor  und  dem  Chief  judicial
officer  —  werden  als  Mitglieder  des  Executive
Council  noch  erwähnt:  der  Chief  medical  osfficer,
der  Government  Secretary,  der  Treasurer  und  der
Landmesser.  An  anderer  Stelle  findet  sich  die  Bemerkung,
  daß  die  Eingeborenengerichtsbarkeit  durch
sechs  Resident  magistrates  und  neun  Assistent  resident
magistrates  ausgeübt  wird.  Die  weiße  Bevölkerung
wird  auf  etwa  500  Seelen  angegeben,  wovon  300
bis  350  Miners  (Goldsucher),  der  Rest  Missionare,
Händler  und  Beamte  sind.  Nur  an  zwei  Plätzen
befinden  sich  größere  Niederlassungen,  in  Samarai
und  Port  Moresby;  doch  erreicht  in  keiner  von
beiden  die  Zahl  der  Europäer  die  Ziffer  Hundert.
Die  Einnahmen  aus  dem  Territorium  betrugen  in
den  letzten  Jahren  etwa  16  000  2;  hiervon  ergaben
die  Zölle  13  000  L,  Strafen,  Gebühren  usw.  den
Rest.  Es  wurde  darauf  hingewiesen,  daß  von  diesem
Betrage  ein  großer  Teil  mittelbar  von  den  Eingeborenen
  aufgebracht  worden  sei.

Die  Regelung  des  zukünftigen  Landerwerbes
führte  zu  eingehenden  Erörterungen.  Die  Mehrzahl
der  Redner  betonte,  wie  der  Erwerb  großer  Landkomplexe
  seitens  einiger  Spekulanten  der  Entwicklung
in  den  einzelnen  australischen  Staaten  Schwierigkeiten
bereitet  hätte.  Gegenüber  dem  vom  Minisstertisch
warm  verteidigten  Regierungsentwurf,  der  die  Möglichkeit
  eines  Erwerbes  des  Landes  zu  Eigentum
vorsah,  wurde  dann  die  oben  geschilderte  Regelung
angenommen.  Uber  die  Größe  der  bereits  veräußerten
Landflächen  konnte  der  Mmister  keine  Auskunft  geben.
Jedoch  geht  aus  dem  erzielten  Gesamterlös  hervor,
daß  von  der  Besitzergreifung  bis  zum  30.  Juni  1902
jedenfalls  nicht  5000  Acker,  wahrscheinlich  erheblich
weniger,  an  Private  veräußert  worden  sind.  Hiervon
  entfallen  allein  1155  Acker  auf  das  Jahr  1901.
Während  dieses  Jahres  lagen  der  Verwaltung
70  Eigentumserwerbsanträge  über  insgesamt  202  529
Acker  vor.  Hiervon  wurden  32  mit  insgesamt  1155
Acker  bewilligt;  neun  weitere  Anträge  wurden  zurückgezogen,
  sechs  zurückgewiesen,  23  waren  noch  nicht
erledigt.  Wie  bereits  aus  der  sehr  unbedeutenden
durchschnittlichen  Größe  der  zugestandenen  Grundstücke
hervorgeht,  handelt  es  sich  ausschließlich  um  Wohnplätze
  für  Händler  und  Missionare.  Mit  Pflanzungen
ist  man  in  Britisch-Neu-Guinea  anscheinend  noch  weit
zurück.  Es  wird  in  den  Verhandlungen  erwähnt,
daß  der  einzige  Plantagenbetrieb  in  Liquidation  stehe.

Was  nun  zum  Schluß  die  für  Nordaustralien
so  brennende  Arbeiterfrage  betrifft,  so  ist  dies  Problem
  für  Britisch-Neu-Guinea  noch  nicht  angeschnitten.
Die  Arbeitergesetze  Australiens  finden  allerdings  keine

689

 

Anwendung;  jedoch  darf  eine  Verordnung  bezüglich
der  Einführung  oder  Einwanderung  von  Eingeborenen
aus  Australien,  Asien,  Afrika  oder  der  Südsee  nur
nach  vorheriger  Zustimmung  des  Governor-General
eingeführt  werden.

Mombassa—Uganda-Eisenbahn.

Der  „East  Africa  and  Uganda  Mail“  entnehmen
wir  folgenden  bezeichnenden  Artikel  über  die  Mombassaganda-Eisenbahn:


Die  Unglückspropheten,  die  so  zuversichtlich  mit
ihrem:  „Wir  haben  es  ja  gleich  gesagt“  der  Uganda-Eisenbahn
  prophezeiten,  sie  würde  niemals  auch  nur
ihre  Selbstkosten  decken,  haben  allen  Grund,  jetzt
kleinlaut  zu  werden,  wenn  sie  den  letzten  Jahresbericht
lesen.  Zwar  ist  immer  noch  ein  kleines  Defizit  vorhanden,
  aber  der  Handel  hat  sich  um  nicht  weniger
als  44  pCt.  vermehrt.  Dies  verdankt  er  in  erster
Linie  dem  Herabsetzen  der  Frachtsätze;  denn  je  niedriger
  die  Transportkosten,  desto  größer  der  Profit
des  Kaufmanns  und  die  Unternehmungslust,  das  neue
Land  aufzuschließen.  Schon  schwimmen  zwei  600  t
Dampfer  auf  dem  Viktoria-Nyansa  und  versehen
dessen  Küstenländer  mit  europäischen  Waren,  meist

2englischen  Ursprungs,  zu  einem  im  Verhältnis  zu

früher  so  billigen  Preise,  daß  die  Kauflust  der  Eingeborenen
  dadurch  bedeutend  gesteigert  ist.  Die
deutsche  Konkurrenzeisenbahn  soll  bekanntlich  erst  noch
gebaut  werden,  und  bei  dem  Vorsprung,  den  wir
haben,  ist  erfolgreiche  Konkurrenz  noch  zweifelhaft.
Kurz  und  gut,  England  hat  durch  eine  wohlberechnete
Geldausgabe  hier  etwas  geschaffen,  das  mit  der  Zeit
eine  der  solidesten  und  sich  am  besten  verzinsenden
Kapitalsanlagen  in  Afrika  werden  kann.

Die  Strafkolonien  Guyana  und  Heu--Raledonien.

Im  „Journal  officiel  de  la  République
Francçaise“  vom  24.  September  1903  ist  der  Jahresbericht
  für  1902  des  Kolonialmmisters  Gaston
Doumergue  über  die  Strafkolonien  Guyana  und
Neu-Kaledonien  erschienen,  dem  wir  folgende  Zahlen
entnehmen.  In  Guyana  waren  Ende  1902
2720  Deportierte,  wovon  2478  Männer  und  242
Frauen;  neuer  Zugang  aus  Frankreich  fand  nicht  statt.
Es  starben  223  Personen.  Fluchtversuch  kam  1465
mal  vor;  726  Flüchtlinge  wurden  wieder  eingefangen,
729  nicht.  Es  wurden  4392  Disziplinarstrasen
verhängt  und  422  Verurteilungen.  In  Neu-Kaledonien
  waren  Ende  1902  2454  Deportierte,
nämlich  2160  Männer  und  294  Frauen;  auch  hier
fand  kein  Zugang  von  Frankreich  statt.  88  Personen
starben,  1411  wurden  bestraft,  379  verurteilt.  Fluchtversuch
  kam  161  mal  vor;  81  Flüchtlinge  wurden
wieder  gefangen,  80  nicht.

—  —  —
        <pb n="784" />
        Verschiedene  Mitteilungen.

Schlafkrankbeit.
Dr.  Castellani  stellt  in  einem  am  26.  November

1903  in  der  „Times“  veröffentlichten  Artikel  im

Gegensatz  zu  der  im  letzten  Kolonialblatt  erwähnten
Berichtigung  des  Professors  Lankester  (Times  vom

690

 

19.  November  1903)  fest,  daß  er  in  seinem  nach

Rückkehr  aus  Uganda  abgefaßten  Berichte  bereits  die
Trypanosomen  als  die  eigentlichen  Erreger  der
Schlafkrankheit  erklärt  habe,  ohne  von  den  weiteren
Arbeiten  von  Bruce  Kenntnis  gehabt  zu  haben.  Den
Streptokokken  schreibt  er  in  dem  erwähnten  Berichte
nur  die  Bedeutung  einer  Mischinfektion  in  dem
letzten  Stadium  der  Krankheit  zu.

stber  das  vorkommen  von  Lepra  und  Ichlastrankheit
in  Ramerun.

Einem  Berichte  des  Regierungsarztes  in  Duala,
des  Marinestabsarztes  Dr.  Ziemann,  in  der  Deutschen
Medizinischen  Wochenschrift  1903  Nr.  14  entnehmen
wir  folgende  Übersicht  der  Verbreitung  von  Lepra
und  Schlafkrankheit,  die  eingeborenen  Namen  dieser
Krankheiten  und  andere  Notizen:

A.  Küstenstämme  in  Ober-Guinea.

Monrovialeute.  Lepra  =  Bokböli.  Lepröse
werden  außerhalb  Kameruns  separiert.  Schlafkrankheit

  ziemlich  häufig.

Grand  Bassamleute.  Lepra  =  n'schä.  Lepröse
ssoliert.
Akkraleute.  Lepra  anaesthetica  =  pitl;  Lepra

tuberosa  =  adjötö-didi.  Lepra  anaesthetica  angeblich
  mehr  gefürchtet,  als  Lepra  tuberosa.  Schlafkrankheit
  kommt  vor,  kann  angeblich  am  besten
geheilt  werden  durch  eine  Medizin,  welche  Diarrhoe
macht.  Die  Blätter  der  betreffenden  Drogue,  welche
scheinbar  stark  reizend  wirkt,  werden  in  die  Nase
gesteckt  und  mit  dem  von  den  Blättern  der  Drogue
hergestellten  Tee  die  Haut  gewaschen.

Togoleute.  Lepra  =  ekbö.  Lepra  sehr  gefürchtet,
  zum  Teil  Lepröse  scheinbar  separiert.

B.  Küsten  stämme  Unter-Guineas  usw.  außerhalb
  Kameruns.

Gabunleute  (im  Congo  Français).  Lepra
Ekäla-Kala.  Lepröse  separiert.  Schlafkrankheit
häufig.  Eine  Kountry-Medizin  üblich,  die  die  Krankheit
  coupieren  soll,  wenn  sie  erst  14  Tage,  höchstens
vier  Wochen  anhält.  Es  werden  die  Blätter  einer
bestimmten  Pflanze  auf  die  Augen  gelegt.  Dieselbe
soll  eine  heftige  Augenentzündung  bedingen.  Von
den  betreffenden  Blättern  wird  ein  Tee  gemacht,
welcher  starke  Diarrhoe  bedingen  soll.  Ein  Medizinmann
  aus  Gabun,  der  mir  zu  Dank  verpflechtet  ist,
will  mir  die  betreffende  Planze  besorgen;  ob  ich
sie  erhalte,  ist  noch  eine  andere  Frage.

Cabendaleute  aus  Portugiesisch  Angola.  Lepra  =

 

N’gông.  Angeblich  (2)  dort  keine  Schlafkrankheit  (2),
auch  nicht  viel  Malaria  (").  Bekanntlich  kommt
Schlafkrankheit  im  nördlichen  Angola  sehr  häufig
und  in  geradezu  mörderischer  Form  vor.

C.  Kammerunstämme.
a)  Küstenstämme.

Duala.  Lepra=  Mülöngö.  Diese  Bezeichnung
sowohl  für  die  anästhetische  wie  für  die  tuberöse
Form,  die  im  übrigen  wohl  unterschieden  werden.
Die  tuberöse  gilt  für  gefährlicher.  Früher  wurden
die  Leprösen  isoliert.  Schlaskrankheit  bis  jetzt  nicht
beobachtet.

Bakwiris  im  Kamerungebirge.  Lepra  bekannt.
Lepröse  werden  separiert.  Lepra  =  mülong6.

Malimbaleute  an  der  Mündung  des  Sannaga.
Lepra  =  Mulöngö.  Früher  ziemlich  häufig.  (Schlafkrankheit)
  scheinbar.  Lepröse  separiert.  Schlafkrankheit
  unbekannt.

Kribileute.  Lepra  =  Mulöngo  oder  Mung.
Hier  die  Isolierung  scheinbar  sehr  streng  durchgeführt.
  Ich  sah,  wie  erwähnt,  nur  einen  Aussätzigen.
  Schlaskrankheit  scheinbar  unbekannt.

Batangaleute.  Lepra  anaesthetica  =  mé  hö  de;
Lepra  tuberosa  =  sekanjäma.  Lepröse  isoliert.
Schlafkrankheit  unbekannt.

b)  Stämme  im  Innern  Kameruns,  südlicher  Teil.
Urwaldgebiet.

Mabealeute.  Lepra  anaesthetica  =  sämbeé:;
Lepra  tuberosa  —  maké,  vor  allen  gefürchtet.
Lepröse  separiert.  Schlafkrankheit  unbekannt.

Ngumbaleute.  Lepra  anaesthetica  =  mäké;
Lepra  tuberosa  =  nimföô.  Lepröse  isoliert.  Schlafkrankheit
  unbekannt.

Bulis.  Lepra  angesthetica  =  säm;  Lepra
tuberosa  =  mintüa.  Lepröse  isoliert.  Schlafkrankheit
  unbekannt.

Bäkötlös.  Lepra  anaesthetica  =  miwélle;  Lepra
tuberosa  =  elüng.  Lepröse  gefürchtet,  werden  aber
scheinbar  nicht  direkt  isollert.  Schlafkrankheit  unbekannt.


Jaunde.  Stämme  im  Graslande  bezw.  in  der
Parklandschaft  im  Süden,  auf  dem  innerafrikanischen
Plateau.  Lepra=  säm.  Lepröse  isoliert.  Lepra
sehr  gefürchtet.  Schlafkrankheit  angeblich  durchaus
nicht  selten,  ungemein  gefürchtet.  Die  Leute  sollen
zuweilen  schlafend  ins  Feuer  fallen,  ohne  es,  in
schlimmen  Fällen,  zu  merken!

JIingäs  vom  Sannaga.  Lepra  anaesthetica
m’bä;  Lepra  tuberosa  =  n'séuga.  Lepra  häufig.
Lepröse  isoliert.  Angeblich  keme  Schlafkrankheit.

Jeligönä  hinter  den  Jaunde.  Lepra  anaesthetica
  =  süm,  also  wie  bei  den  Jaunde.  Lepra
tuberosa  angeblich  nicht  bekannt.  Schlafkrankheit
sehr  wohl  bekannt,  ungeheuer  gefürchtet.  Keine
Medizin  bekannt.  Alle  sterben  daran.  Wird  nicht
für  ansteckend  gehalten.

Jésüm.  Lepra  anaesthetica  -säm.  Die  tube-
        <pb n="785" />
        röse  Form  angeblich  nicht  bekannt.  Schlafkrankheit
und  Malaria  in  ihrem  Lande  angeblich  unbekannt.

Mwelle.  Lepra  anaesthetica  =  süäm;  Lepra
tuberosa  =  Nénga.  Lepröse  isoliert.  Schlafkrankheit
  und  Malaria  angeblich  nicht  bekannt.

Büngü.  Lepra,  Malaria,  Schlafkrankheit  angeblich
  unbekannt.  Kennen  angeblich  nur  Pocken  und
„Cro-Cro“.

Etün-Bélä  hä.  Lepra  anaesthetica  =  sáäm;
Lepra  tuberosa  =  n'jénge.  Lepröse  isoliert.  Schlafkrankheit
  —  Käne,  sehr  häufig.  Es  wird  dort  viel
roher  Maniok  gegessen.  Schlafkrankheit  für  ansteckend
  gehalten.  Angeblich  der  Atem  der  Kranken
ansteckend.  Auch  die  Schlafkranken  werden  bei  ihnen
isoliert.  Angeblich  nicht  Malaria,  viel  Pocken.

Etün-Bélänft.  Lepra  anaesthetica  =  säm;
Lepra  tuberosa  =  m’'bar  (mänä)?  Schlafkrankheit
  Känue,  angeblich  schon  seit  langer  Zeit  im
Lande  verbreitet.  (Angeblich)  sehr  viel  Pocken.
Malaria  angeblich  vorhanden.

c)  Stämme  im  Innern  Kameruns,  nördlicher  Teil.

Bambukos  und  Ngolos,  am  Nordostabhange  des
Kameruner  Gebirges.  Lepra  und  Schlafkrankheit
angeblich  nicht  bekannt.

Haussa.  Lepra  =  bütürá.  Ich  hörte  auch
den  Namen  Kütürö.  Lepröse  werden  isoliert.  Bei
der  außerordentlichen  Verbreitung  der  Haussa  im
ganzen  westlichen  Sudan  und  der  großen  Verbreitung
  der  Haussasprache  wird  es  leicht  sein,  im
ganzen  Nordwesten  mit  Hilfe  der  vorstehenden  Bezeichnung
  und  unter  Zuziehung  von  Dolmetschern,
wenn  solche  nötig,  Fälle  von  Lepra  beizeiten  unter
den  Angestellten  ausfindig  zu  machen.

In  Ergänzung  und  Vervollständigung  obiger
Daten  berichtet  Dr.  Ziemann  aus  Duala  vom
5.  Oktober  d.  Is.  des  weiteren:

Meine  damalige  Vermutung,  daß  wir  mit  der
Lepra  in  erheblichem  Maße,  ferner  mit  der  Schlafkrankheit
  in  gewissen  Bezirken  des  Hinterlandes  auch
rechnen  müssen,  hat  sich  immer  mehr  bestätigt.  Die
Lepra  ist  mittlerweile  auch  dadurch,  daß  im  hiesigen
Gefängnis  Lepröse  durch  frühere  Gefangene  infiziert
  wurden,  deren  Lepra  nicht  erkannt  wurde,  von
praktischer  Bedeutung  geworden.  Für  die  Leprösen
habe  ich  deshalb  die  Bewilligung  von  Mitteln  zur
Errichtung  eines  Lepraheims  durch  die  Wohlfahrtslotterie
  beantragt.  Die  Untersuchungen  über  Schlafkrankheit
  haben  dadurch  an  Interesse  gewonnen,
daß  Dr.  Castellani  als  Ursache  derselben  gewisse
Trypanosonen,  gehörig  zu  derselben  Tierfamilie,  der
auch  die  Erreger  der  Tietsekrankheit  angehören,
gefunden  haben  will.  Als  Ursache  der  in  immer
zunehmender  Schlassucht  bestehenden,  tödlich  endenden
Krankheit,  die  bezeichnender  Weise  nur  oder  sicher
fast  nur  die  schwarze  Rasse  betrifft,  ferner  nach
meinen  Feststellungen  auch  nie  die  Milchkinder
befällt,  waren  verschiedene  Kleinlebewesen  angegeben

691

 

worden.  Ich  selbst  hielt  fest  an  meiner  Theorie,
daß  es  sich  dabei  als  Ursache  um  chronische  Vergifstung,
  eventl.  durch  schlechten  oder  unzweckmäßig
bereiteten  Maniok  handelte.  Wie  ich  jetzt  erst  erfahre,
  hat  bereits  1883  der  Portugiese  Pereira  die
Schlafkrankheit  von  Maniokgenuß  hergeleitet.  Während
er  indes  die  Krankheit  in  Verbindung  bringt  mit
dem  Blausäuregifte,  das  in  dem  Maniok  enthalten,
dachte  ich  an  Giftstoffe  (Toxine),  die  durch  Mikroorganismen
  oder  Fermente,  die  an  oder  in  dem
Maniok  bezw.  möglicherweise  auch  anderen  bestimmten
Nahrungsmitteln  sich  bildeten,  produziert  würden.
Als  Analogie  führte  ich  die  Krankheit  „Pellagra“
in  Italien  an,  die  durch  den  Genuß  von  schlechtem
Mais  bedingt  ist.  Die  meisten  Stämme  glauben
auch,  daß  es  sich  nicht  um  eine  Infektionskrankheit
im  eigentlichen  Sinne  handelt.  Sie  unterscheiden
angeblich  sehr  wohl  zwei  oder  sogar  mehrere  Varietäten
  des  Manioks  oder  Kassada,  von  denen  bekanntlich
  die  bittere  Kassada,  wenn  nicht  genügend  gekocht,
giftig  ist.

Für  die  nachfolgenden,  mittlerweile  gesammelten
Notizen  bezügl.  Schlafkrankheit  und  Lepra  in  der
Kolonie  Kamerun  wende  ich  im  großen  ganzen  die
bereits  im  Aufsatz  Deutsche  Mediz.  Wochenschrift
Nr.  14,  1903,  geübte  Gruppierung  an.  Das  Folgende
wird  eine  Bestätigung  und  eine  Ergänzung  und
Erweiterung  der  bereits  gesammelten  Notizen  darstellen,
  da  zu  den  Notizen  über  die  bisher  erwähnten
20  Stämme  solche  über  8  weitere  hinzukommen.

A.  Küstenstämme  in  Ober-Guinea.

Sierra-Leoneleute.  Lepra  =  békbö,  derselbe
Name  für  Lepra  angesthetica  und  lepra  tuberosa.
Im  Beginn  Lepra  angeblich  durch  Kountry-Medizin
heilbar.

Schlafkrankheit  =  torij.  Alle  sollen  daran  sterben,
wenn  nicht  im  Beginn  Kountry-Medizin  gereicht
wird.  Die  Dauer  der  Krankheit  soll  meist  nur
bis  höchstens  sechs  Monate  betragen.  Muilchkinder,
die  noch  an  der  Mutterbrust  saugen,  bekommen  die
Krankheit  angeblich  nicht.  Als  ansteckend  gilt  die
Krankheit  nicht.  Kassada  wird  zum  Teil  roh,  zum
Teil  gekocht  gegessen.

Monrovialeute.  Im  früheren  Aufsatz  Bezeichnung
für  Lepra  =  Bökböli.  Ich  hörte  jetzt  auch  die
Bezeichnung  Böböjäli  für  Lepra  tuberosa  (Knollenform)
  und  Lepra  anaesthetica  (Nervenform).

Im  Beginn  soll  die  Krankheit  angeblich  durch
Kountry-Medizin  heilbar  sein.

Schlafkrankheit  soll  heißen  könje  und  ziemlich
  häufig  sein.  Die  Milchkinder  bekommen  sie
angeblich  nicht.  Im  Lande  kommen  verschiedene
Arten  von  Kassada  vor,  die  zum  Teil  roh,  aber
nur,  wenn  es  sich  um  die  süße  Art  handelt,  zum
Teil  gekocht,  gegessen  werden.  Dieselbe  wird  nicht
für  infektiäös  gehalten.  Sie  halten  aber  auch  meist
die  rohe  Kassada  für  gistig.  Beim  Beginn  der
Krankheit  werden  zur  Ableitung  des  Blutes  aus
        <pb n="786" />
        —  —

dem  Gehirn  Schnitte  am  Halse  gemacht,  was  angeblich
  zuweilen  günstig  wirken  soll.
Lagosleute.  Lepra  anaesthetica  étõ,  tuberosa
—  gsäkä.  Lepröse  isoliert.  Kountry-Medizin  soll
im  Anfange  helsen.
Schlafkrankheit  =  quäla-gw#á  ist  bekannt.  Angeblich
  sterben  sehr  viele?  Milchkinder  sollen  nicht

erkranken.  Die  Krankheit  wird  nicht  für  infektiös
gehalten.  Eine  Kountry-Medizin  existiert  nicht
dagegen.  Im  Anfang  der  Krankheit  soll  Ortsveränderung

  heilsam  sein.  Im  Lande  wird  roher  und
gekochter  Kassada  gegessen.

Hinterlandstämme  in  Ober-Guinea.

Haussaleute.  Lepra  =  kütürü;  schon  im  vorigen
Aussatz  wurde  erwähnt,  daß  gerade  bei  der  außerordentlichen
  Verbreitung  der  Haussasprache  im  ganzen  westlichen
  Sudan  die  Kenntnis  der  Bezeichnung  für  Lepra
in  der  Haussasprache  von  der  erheblichsten  Bedeutung
ist  für  Expeditionsführer  usw.  Ich  möchte  betonen,
daß  die  Eingeborenen  zum  Teil,  wie  ich  bei  intelligenten
  Duala  feststellen  konnte,  mit  ziemlicher
Sicherheit  die  Lepra  auch  im  Beginn,  wenn  es  nur

erst  zum  Pigmentschwund  kommt,  diagnostizieren
können.
Schlafkrankheit,  bei  den  Haussas  im  vorigen

Aufsatz  noch  nicht  erwähnt,  soll  doch  vorkommen.
Name  —  Tschin.,  bödidyji.  Alle  sollen  daran
sterben,  Milchkinder  erkranken  angeblich  nicht.  Von
einer  Seite  hörte  ich,  daß  sie  keine  Kassada  (oder
Maniok)  äßen,  wohl  aber  Süßkartoffeln  (sweet
potatoes).  Andere  erzählten,  daß  auch  wohl  Kassadabrei
  gegessen  würde.

Leute  von  Sansanne  Mangu  im  Hinterlande
von  Togo.  Lepra  =  tökö#!  für  Lepra  anaesthetica
und  Lepra  tuberosa.  Lepröse  werden  isoliert.
Eine  Kountry-Medizin  dagegen  unbekannt.

Schlafkrankheit--dädäfl.  Milchkinder  erkranken
angeblich  nicht.  Kountry-Medizin  unbekannt,  Krankheit
  wird  nicht  für  infektiös  gehalten.  Es  wird
zum  Teil  rohe,  zum  Teil  gekochte  Kassada  gegessen.
  Auch  wissen  sie,  daß  eigentlich  rohe  Kassada
schädlich  ist.

B.  Kamerunstämme.

a)  Stämme  im  Innern  Kameruns,  südlicher
Teil,  Urwaldgebiet.

Bulis.  Schon  im  vorigen  Bericht,  betreffend
Lepra  erwähnt.  Lepra  anaesthetica  =  säm,  tuberosa
  =  mintüä.  Nachzutragen  ist,  daß  die  Leprösen
isoliert  werden.

Schlaskrankheit  nach  dem  früheren  Bericht  unbekannt.
  Nach  anderen  Nachrichten  zuweilen  vorkommend.
  Name  =  ödöng.  Die  Betroffenen  sollen
alle  an  interkurrenten  Krankheiten  sterben.  Milchkinder
  erkranken  angeblich  nicht.  Indes  soll  eine
starke  Disposition  sich  auf  die  Kinder  vererben.
Für  infektös  gilt  die  Krankheit  nicht.  Kassada
wird  gekocht  und  roh  gegessen,  letzteres  angeblich,

692

bar  sein.

 

trotzdem  sie  wissen,  daß  rohe  Kassada  nicht  ge
sund  ist.

Ngumba.  Lepra  soll  im  Beginn  angeblich  heil
Siehe  früheren  Bericht.

Schlafkrankheit  nach  dem  früheren  Bericht  unbekannt,
  soll  doch  zuweilen  vorkommen.  Name  —
ügära  ku.  Wird  allgemein  nicht  für  infektiös  gehalten,
  indes  soll  die  Disposition,  eventl.  auch  die
Krankheit  selber,  auf  die  Kinder  übergehen  können.
Angeblich  soll  Kassada,  von  der  zwei  Varietäten
bekannt  sind,  nur  gekocht  gegessen  werden.  Indes
müssen  bei  dem  ziemlich  niedrigen  Kulturzustande
der  Ngumba  Zweifel  erhoben  werden.

Jaunde.  Bezüglich  Lepra,  siehe  früheren  Bericht.

Schlafkrankheit  —  günda  vorkommend.  Angeblich
soll  eine  Kountry-Medizin  zum  Einnehmen  dagegen
existteren.  Die  Krankheit,  bezüglich  die  Disposition
dazu,  angeblich  auf  die  Kinder  vererblich.  Milchkinder
  bekommen  diese  Krankheit.  nicht.  Sie  unterscheiden
  zwei  Arten  von  Kassada,  eine  bittere  und
eine  süße  und  genießen  die  Kassada  auch  zum  Teil
roh.  Ich  hörte  von  Unteroffizieren  der  Povelschen
Expedition  auf  Befragen,  daß  Leute  nach  dem
Genuß  roher  Kassada  zum  Teil  schon  am  Abend
desselben  Tages  unter  Vergistungserscheinungen  versiorben
  seien.  Indes  handelt  es  sich  in  diesem
Falle  eventl.  auch  um  die  Erscheinungen  einer  Am#t
akuter  Vergiftung  durch  Blausäure,  die  im  Manioek
vorkommen  soll.

Sannagaleute  zwischen  Jaunde  und  Foko,
der  Gegend  der  Nachtigall-Schnellen.  7—
anaesthetica  =  m’bä,  tuberosa  -säm.  Keine
Kountry-Medizin.  Isolation  der  Leprösen.

Schlafkrankheit  angeblich  unbekannt.  Süße  Kassada
angeblich  zuweilen  roh  gegessen,  aber  nicht  bittere
Kassada,  da  diese  Erbrechen  hervorruft.

Bertualeute  im  Südosten  der  Kolonie  in  der
Nähe  des  Congo-Francais.  Lepra  anaesthetica  —=dögö,
  tuberosa  =  käsiagäng.  Lepröse  sehr  gefürchtet,
  im  Busch  isoliert.

Schlafkrankheit  —  küsö.  Kinder  können  angeblich
  von  der  Mutter  angesteckt  werden.  Die  süße
Kassada  manchmal  roh  gegessen,  die  bittere  wird
angeblich  geröstet  oder  gekocht  oder  gewässert  gegessen.

b)  Stämme  im  Hinterlande  von  Kamerun,
östlich  wohnend.

Ndökitklleute  an  den  Quellen  des  Kamennmflusses.
  Lebra  -de  lüngä.
Schlafkrankheit  angebuͤch  unbekannt.
Binjeleute  in  der  Nähe  der  Ndöklitl.  Lepra=Sütl.



Schlafkrankheit  ebenfalls  nicht  bekannt.  Beide
Stämme  wissen,  daß  das  Essen  roher  Kassade
manchmal  „Dysenterie!“  macht,  sowie,  daß  Leute
nach  dem  Genusse  manchmal  tot  umfallen.

Balundu.  Lepra  angeblich  unbekannt.

Schlafkrankheit  unbekannt.

Bafut.  Lepra  angesthetica-sánd,  tuberosa
        <pb n="787" />
        kökö.  Kountry-Medizin  soll  angeblich  im  Beginn
der  Krankheit  wirksam  sein.  Die  Leprösen  werden
isoliert.

Schlafkrankheit  =  ätä.  Angeblich  wird  dort
keine  Kassada  gegessen,  sondern  nur  Jams  und  auch
der  nie  roh.  Die  Krankheit  soll  angeblich  nur  in
der  Regenzeit  vorkommen  und  angeblich  in  längstens
zwei  Monaten  zum  Tode  führen.

Jc)  Stämme  im  nördlichen  Teile  Kameruns.

Kealealeute  im  Hinterlande  von  Rio  del  Rey.
Lepra  anaesthetica  und  tuberosa—öfüm.  Lepröse
isoliert.  Keine  Kountry-Medizin  bekannt.

Schlaskrankheit  =  êépôökömbé,  scheinbar  selten.
Kassada  vorhanden,  aber  angeblich  nicht  gegessen,
dagegen  Jams  und  Bataten.  Milchkinder  bekommen
sie  nicht.  Krankheit  gilt  nicht  für  ansteckend.

Leute  aus  Ngaundere  (Adamaua).  Lepra
nwv'döbbö.  Eine  Kountry-Medizin  wird  gebraucht.
Eine  richtige  Isolierung  wird  nicht  durchge  führt.

Schlasfkrankheit  angeblich  unbekannt.  Kassada
wird  immer  geröstet  gegessen.

Fullani  bei  Garna,  am  Oberlaufe  des  Benuös,
des  linken  großen  Nebenflusses  des  Niger.  Lepra
anaesthetica  =  kütürü,  also  wie  bei  den  Haussas
in  Ober-Gumea.  Lepra  anaesthetica  im  Beginn  —
sädaüra,  tuberosa  im  Beginnkäbä.  Eine  Kountry-Medizin
  wird  gebraucht.

Schlafkrankheit  =  ditödê-édi.  An  derselben
sollen  angeblich  auch  Milchkmder  sterben.  Krankheit
gilt  nicht  für  infektiös.  Angeblich  soll  im  Beginn

der  Krankheit  eine  Kountry-Medizin  wirksam  sein.
Daselbst  wird  auch  rohe  Kassada  gegessen.

 

Titeratur.

Ludwig  Kindt:  Die  Kultur  des  Kakaobaums  und
seine  Schädlinge“.  Verlag  von  C.  Boysen,  Hamburg
  1904.  "

Ein  sehr  beachtenswertes,  ausführliches  Buch,
voll  wertvoller  Fingerzeige;  aus  der  Praxis  für  die

Praxis  geschrieben  und  mutatis  mutandis  auch

unseren  Kakaopflanzern  in  Kamerun  und  Samoa  warm

zu  empfehlen.  Besonders  zu  erwähnen  ist  der  Teil
über  die  Schädlinge.  Jedenfalls  sollte  kein  Besitzer
oder  Leiter  einer  Kakaopflanzung  versäumen,  auch
diese  Broschüre  über  Kakaokultur  zu  lesen  und  eventuell
  dem  Verfasser  eigene  Beobachtungen  mitzuteilen.

„Das  große  Weltpanorama“,  Band  III,  geb.
Mk.  7,50,  Verlag  von  W.  Spemann,  Berlm  und
Stuttgart,

enthält  wie  die  beiden  vorangegangenen  Bände  Reisen,

Entdeckungen,  Abenteuer,  Wunder  und  Kutlturtaten

aus  aller  Welt.  Vornehm  ausgestattet,  reich  illustriert

und  von  der  ersten  bis  zur  letzten  Seite  fesselnd,
packend  und  belehrend,  teilweise  sogar  verblüffend,

693

 

bildet  dieses  Buch  ein  sehr  empfehlenswertes  Weihnachtsgeschenk
  für  Herren  und  illustriert  wieder  einmal
so  recht  die  alte  Wahrheit,  daß  in  der  Wirklichkeit
viel  tollere  Dinge  passieren,  als  die  blühendste  Phantasie
  eines  Verfassers  von  Abenteuergeschichten  sie
ausmalen  könnte.

Spemanns  „Kunstkalender“  für  1902.
(Mk.  2.—.  Verlag  von  W.  Spemann,  Berlin  und
Stuttgart)  enthält  eine  Fülle  anregender  Bilder  und
Notizen;  er  ist  eine  kurzgefaßte  und  faßliche  Kunstgeschichte,
  die  bei  dem  billigen  Preis  von  2  Mk.  in
keiner  deutschen  Familie  auf  dem  Weihnachtstisch
fehlen  sollte.

Viktor  Ottmann:  „Von  Marokko  nach  Lappland“.
Brosch.  Mk.  3,—,  geb.  Mk.  4.—.  Verlag  von
W.  Spemann,  Berlin  und  Stuttgart.

Eine  sehr  flott  und  humorsstisch  geschriebene
Reisebeschreibung  und  doch  voll  anmutender  Stimmungsbilder,
  scharfer  Beobachtungen  und  praktischer
Fingerzeige  sowohl  für  Globetrotter  wie  für  ernsthafte
  Reisende.  Trotzdem  die  beschriebenen  Gebiete
nur  flüchtig  berührt  wurden,  ist  es  dem  Verfasser
doch  gelungen,  manchen  intimen  Zug  der  Volksseele
zu  belauschen.

Titeratur-Perxreichnis.

Die  deutschen  Kolonien.  Monassschrift  für  die  sittliche
und  soziale  Hebung  der  Eingeborenen  in  den  Schutzgebieten.
  Herausgegeben  von  Gustav  Müller,  Pastor
in  Groppendorf  bei  Hakenstedt,  Bez.  Magdeburg.  Monatlich
  ein  Heft  von  16  S.  gr.  Lex.-Z.  Preis  jährlich
3  Mk.,  mit  Porto  3,36  Mk.  Verlag  von  C.  Bertelsmann
  in  Gütersloh.

C.  Regenhardts  Geschäftskalender  für  den  Weltverkehr,
  Vermittler  der  direkten  Auskunft.  Vollständiges
  Adreßbuch  der  bewährtesten  Bankfirmen,  Spediteure,
Rechtsanwälte  und  Prozeßagenten,  sowie  der  Auskunftserteiler
  an  allen  nennenswerten  Orten  der  Welt,  mit
gleichzeitiger  Angabe  der  Einwohnerzahlen  nach  den
neuesten  Zählungen,  der  zuständigen  Gerichte,  Gerichtsvollzieher
  und  Konsulate  sowie  der  Zoll=  und  Verkehrsanstalten.
  XXIX.  Jahrg.  1904.  624  Seiten  Text  und
192  S.  Kalendarium;  25  000  Orte,  50  000  wohlgeprüfte
Firmen,  9000  überseeische  Handelshäuser  und  10  000
der  Auskunftsvermittlung  dienende  Korrespondenten.
Preis  Mk.  3.—.

Robert  Hessen:  Leben  Shakespeares.  Mit  zahlreichen
Bildern.  Broch.  Mk.  7,—,  geb.  Mk.  9,—.  Verlag  von
W.  Spemann,  Berlin  und  Stuttgart,  1904.

Prof.  Dr.  h.  c.  Carl  Reinecke:  Meister  der  Tonkunst.
(Mozart,  Beethoven,  Haydn,  Weber,  Schumann,  Mendelssohn).
  Brosch.  Mk.  7,—,  geb.  Mk.  9,—.
von  W.  Spemann,  Berlin  und  Stuttgart,  1903.

Spemanns  Goldenes  Buch  der  Gesundheit.  Eine
Hauskunde  für  Jedermann.  Mit  vielen  Portraits.
Geb.  Mk.  6,—.  W.  Spemann,  Berlin  und  Stuttgart.

Ein  Apostelgrab  am  Okavango.  Aus  Deutsch  Südwestafrika.
  Geh.  Mk.  0,20.  edaktion  der  „Maria
Immaculata“,  Hünfeld  bei  Fulda.

 

Verlag
        <pb n="788" />
        694

DPerkehrs  Machrichten.

In  Hasuur,  Gochas  und  Nauchas  in  Deutsch-Südwestafrika  sind  Postanstalten  in  Wirksamkeit
getreten,  deren  Geschäftskreis  sich  auf  den  Verkauf  von  Postwertzeichen  sowie  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  erstreckt.

 

In  Amani  in  Ostusambara  (Deutsch-Ostafrika)  ist  am  3.  Dezember  eine  für  den  internationalen
Verkehr  geöffnete  deutsche  Reichs-Telegraphenanstalt  eingerichtet  worden.  Die  Worttaxe  für  Telegramme
nach  Amani  ist  dieselbe  wie  nach  Daressalam;  sie  beträgt  2  Mk.  75  Pf.

 

Einer  Mittellung  der  Woermann-Linie  zufolge  wird  der  Dampfer  „Emilie  Woermann“  nicht
am  18.,  sondern  erst  am  19.—20.  d.  Mts.  von  Hamburg  abgefertigt  werden.
Ferner  wird  mitgeteilt,  daß  die  Dampfer  der  Woermann-Linie  vom  13.  jeden  Monats  nur
Swakopmund,  nicht  aber  auch  Lüderitzbucht  anlaufen.

—  –  —

Bostdampffchiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schuogebieten.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshasen.]Briese  mufsen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
.  Deutsch--Uen-Gninea.  Matupi  4  Tage
a)  nach  Herbertshöhe,  Matupi  unbrindist.  20.  Dez.,  31.  Januar  Herbertshöhe  42

Berlinhafen  39

18.,  22.  Dezember,

 

 

 

 

 

b)  nach  Verlinhasen,  Finsch,  Neapel  24.  Dez.,  4.  Februaurr.  Wilh.  Hafen  40  "  29.  Jan.,  3.  Febr.
M“sE““H*  rbertshöhe  450  abds.
upi,  Stephansort  —  45  „
2.  Deutsch=  Onafrikes.Januor  Tanga  16—20  Tage  äb6.  18.,  20.Des.
4)  nach  Lana  Brindi  20.  Dezember  Tanga  21  Tage  0  abds.
(englische  Schiffe)
Neapel  18.  Dez.,  1.  Januar  Daressalam  17—22  Tg.
Oeussege  Schish  d  J  s  Ta  15.,  18.,  29.  Dez.
Bundi  H  20.  Dezember  Daressalam  19  Tage  0  adbbs.
b  D  "D  englisches
)  neg  Deutsch=  Otafrtea  n  Marseille  10.  Januar  Sansibar  18  Tage  8.  Januar
Prindift  10#  **
(engüüsche  Cahe)  27.  Dezember  Sansibar  22  Tage  26  —
8.  Deutsch-Lüdwestafrika.
*  Tic:outhampton  179.  Dez.,  16.3  Swakopmund  28  und  18.  Dez.,  15.9
ark,  Hayamas,  Ooh#e#warie,  outhampton  .  Dez.,  16.  Januar  op  un  .  Dez.,  15.  Januar
bre  ortei,  st.h  Schife  die  2ov.  24  Tage  IIa  vins.
mm,  Otavi,  0  jimbingue,  stadt.  dann  Woer-Hutio,
  Rehoboth.  Seeis,  mann--Dampfer)
Setoprzund,  Waldan,  Veas  Hamburg  30.  Dezember  Swakopmund  30  Tage  29.  Dez.  712  abds.
Betwanien,  Giveon,  Gochas,  Hamburg  13.  Januar  Swakopmund  36  Tage  12.  Januar  7u#  abds.
Hraluur  Leetwanesd  Zuie
—  ulSouthampton  19.  Dez.,  16.  Januur]Luderitzbucht  22  Tage18.  Dez.,  15.  Januar
(en  1  ——  113  oms.
b)  nach  Lüderitzbucht,  Kubub.  sant  an,  io
Hamburg  13.  Januar  Swakopmund  36  Tage  12.  Januar  79  abds.
4  Hamburg  30.  Dezember  Swakopmund  30  Tage  29.  Dez.  712  abds.
e)  nach  Ramansdrist  .  Southampton  26.  Dez.,  9.  Januar  Kapstadt  17  Tage  25.  Dez.,  8.  Jan.  112  vm.
4.  Ramerun.
abweschend  wrrden  genele-  Hamburg  10.  Januar  Duala  19  Tage  9.  Januar  712  abds.
a)  Leungen  nach  dem  Tschad-  Southampton  12.  Januar  Duala  17  Tage  10.  Januar
hegebiet  (Diteo,  Gerna)  (deutsche  Schifse)  98  abds.
—————————  diverpool  19.  Dez.,  16.  Januar  Duala  24  Tage  17.  Dez.,  14.  Januar
Liverpool  seden  Sonnabend  Antw  16.I  Duala  28  T  -  ms
b  ntwerpen  .  Januar  uala  age  Januar  8°#  oms.
)  dem  ango.4rundbe  Schit
*ao  nt  Hamburg  11.  Januar  Duala  32  Tage  10.  Januar  7u  abds.
am  17.  Dez.,  7.  Januar  p  Liverpool  2.  Januar  Duala  24  Tage  31.  Dez.  12##  uchm.
        <pb n="789" />
        —  695  —

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
5.  Rarolinen,  Neapel  #  27.  Dezember  Dap  68  Tage  25.  Dez.  10#  abds.
Dalan-Inseln.  (englisches  Schifff)  Ponape  54  Tage

 

 

 

Briefsendungen  nach  Kiautschou  werden  allgemein  (täglich  aus  Berlin  7½9  abends)  Über
Moskau—Irkutsk—Mandschuria—Dalni  geleitet;  von  Dalni  erfolgt  die  Weiterbeförderung
mit  Schiffen  der  chinesischen  Ostbahngesellschaft  entweder  über  Tschifu  oder  Shanghai.

 

 

 

 

 

 

Beförderungsdauer  von  Berlin  22  bis  28  Tage.
6.  u.
Riautsche  #  Neapel  124.  Dezember  Tsingtau  35—36  Tage  22.  Dezember
(deutsche  Schiffe)  10  abds.
L  rindisi.  jeden  Sonntag  Tsingtau  87  Tage  jeden  Freitag
französische  Schiffe)  1  10  abds.
Neapel  27.  Dezember  Saipan  64  Tage  25.  Dez.  10  8  abds.
7.  Marianen.  bralchs  Eaih
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Japan;  von  Bokohama  weiter  acht=  bis
zehnmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
ç  .  Neapel  27.  Dezember  aluit  45  Tage  25.  Deh.  10  abds.
8.  Manschall-  Inseln.  genslcn  eab  z  J  g  z
9.  Samoa.  uuenstodn  20.  Dez.,  10.  Janunr  pia  25  Tage  18.  Dez.,  8.  Januar
San  Francisco)  112  ums.
Hamdurg  10.  Januar  Lome  16  Tage  9.  Januar  7u  abds.
Southampton  12.  Januar  Lome  14  Tage  10.  Januar
(deutsche  Schiffe)  #  abds.
Rotterdam  13.  Januar  Lome  33  Tage  11.  Januar  9#9  abds.
(deutsches  Schiff)
Hamburg  25.  Dezember  Lome  28  Tage  24.  Dez.  712  abds.
10.  Cogo.  8  29.  Dezember  Lome  24  Tage  27.  Dez.  I##abds.
cutsches  i
Hamburg  7.  jedes  Monats  Lome  39  Tage  6.  jed.  Mts.  7ia  abds.
1  Marseille  5.  jed.  Mts.  120  mittags  Cotonou  23  Tage  3.  jed.  Mts.  106#  abds.
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  15.  jed.  Mts.  110  ums.  Cotonou  19  Tage  18.  jed.  Mts.  105  bds.
von  da  ab  Landverbindung

 

 

 

+)  Den  durch  1  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

      

 

Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig

Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Neapel  ..  25.-Dezember  1  3  indisi.  1

Deutjch  ·  Neu-Guine:  Brindist.  3.  Jamuar  Rarolinen  Brindisi  #  14.  Februar
Neapel  *  22.  Dez.,  6*Jan.  Riautschon  .  ..  .  lüber  Sibirien  mehrmals  wöchentlich.

Deutsch  ·  Ostafrita.  ..  Brindisi.  ..  20.  Dezember

 

Marseille  ..  127.  Dez.,  16.  Jan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  ——  -—  Masianeu....Brindisi..  14.  Februar
Deutsch-Lüdwestafrika  Southampton  29./Dezember  !*m—  Brindisi.  .  .  14.  Februar
«  ---  -.
"-·""—......  It
K«.ewu  So  henpan  —*  jed.  Mis.!  Samoa  Queen  14.  Dez.,  4.  Januar
’"""  Plymoutth  Dezember  s«  Togo.......  Southampton  17.*,  29.  jed.  Mts.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

—  ——  ——  —-—

  —  —  —  —

 

I  Dieser  Nummer  liegt  ein  Prospekt  der  Firma  Paul  Zeucke,  Zigarren-Import  u.-  Fabritation
in  Heidenan,  Bez.  Dresden,  bei,  auf  welchen  wir  die  geehrten  Leser  hierdurch  besonders  aufmerksam
machen.  Die  Expedition.
        <pb n="790" />
        —  696  —
Schiffsbewegu#n##en  der  Weermann-Linie  zwischen  Hamburs  und  West=  uud  Säbwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

o

swanwfer  von  nach  bis  12.  Dezember  1908.
„Adolph  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  28.  November  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  .  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Duala.
„Aline  Woermann".  Hamburg  «  Kotonou  am  11.  Dezember  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  ...  amburg  Old  Calabar  am  10.  Dezember  in  Madeira
„Ascan  Woermann“  .  ..  otonou  dentn  am  10.  Dezember  in  Teneriffe.
ICarl  Woermann“  ..  Kotonou  amburg  am  8.  Dezember  in  Accra.
„Eleonore  Woermann.5.  zt  in  Hamburg.

„Ella  Woermann“  .  z.  Zt.  in  Hamburg.

„Emilie  Woermann  Hamburg  Swakopmund  am  9.  Dezember  in  Emden.
„Ernst  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Madeira.
„Greichen  Bohlen"  Hamburg  Assinie  am  7.  Dezember  in  Sierra  Leone.
„Hans  Woermann"  Hamburg  Luderitzbucht  am  30.  November  in  Swakopmund.
„Hedwig  Woermann“.  Hamburg  Sherbro  am  10.  Dezember  in  Dakar.
„Helene  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  9.  Dezember  in  Lagos.
„Irma  Woermanne  Swakopmund  Hamburg  am  4.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Jeannette  Woermann“..  Hamburg  Loanda  am  11.  Dezember  ab  Hamburg.
„Kurt  Woermann"  Kap  Lopez  Hamburg  am  5.  Dezember  in  Duala.

„Lili  Woermann"  Old  Calabar  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Lagos.
„Linda  Woermann  ...  Hamburg  ,  Rio  Nunez  am  12.  Dezember  in  Zighinchor.
„Lothar  Bohle  Hamburg  #  Old  Calabar  am  5.  Dezember  in  Lagos.
„Lucie  Woermann  ...  Hamburg  Kamerun  am  11.  Dezember  Dover  passiert.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  30.  November  in  Gr.  Bassam.
„Martha  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  8.  Dezember  in  Las  Palmas.
„Melita  Bohlent"  Hambur  1  Kotonon.  am  9.  Dezember  in  Sekondi.
„Otto  Woermann“  .  .  5.  Zt.  in  Hamburg.

„Paul  Woermann  .  ..  Hamburg  Benguela  am  8.  Dezember  in  Dakar.
„Thekla  Bohlen"4  Hamburg  "  Loanda  am  29.  November  in  Duala.

Schiffsbewegnngen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  (Gamburg—Ostafrika).

 

 

 

 

 

 

;  Reise  Letzte  Nachrichten
ei
sleichspostdanpr  von  I  nach  bis  10.  Dezember  1903.

„Kronprinz“..  .  .  ..  Durban  Hamburg  am  5.  Dez.  von  Rotterdam  abgegangen.
„Kurfürst“.  ..  Hamburg  Delagoabai  am  10.  Dez.  von  Suez  abgegangen.
„König“.  .....  Beira  i  Hamburg  am  10.  Dez.  von  Aden  abgegangen.
„Präsident“  ..  .  .  .  Hamburg  Beira  am  8.  Dez.  in  Mombassa  eingetroffen.
„Kanzle  ..  ..  Delagoabai  Hamburg  am  10.  Dez.  von  Las  Palmas  abgeg.
„Herzogee  Hamburg  "  Delagoabaie  am  9.  Dez.  in  Durban  eingetroffen.
„Bürgermeistre  Hamburg  ·  Durban  am  5.  Dez.  in  Durban  eingetroffen.
„Markgraf  Z  Hamburg  I  Delagoabai  am  6.  Dez.  von  Rotterdam  abgegangen.
„Generalll  Hamburg  ·  Durban  am  8.  Dez.  von  Mozambique  abgeg.
„Gouverneu'  .  Delagoabai  Hamburg  am  10.  Dez.  in  Marseille  eingetroffen.
„Prinzregentt"  Hamburg  s  Beira  am  8B.  Dez.  Dover  passiert.

 

 

Das  Hauptaugenmerk  in  heißen  Gegenden  ist  auf  poröse,  luftdurchlässige,  ungestärkte  Wäsche  zu
richten.  Dieses  hygienische  Erfordernis  kam  bisher  oft  mit  der  Mode  in  Konflikt,  z.  B.  beim  Diner,  auf
dem  Schiff,  bei  Gesellschaften  usw.,  wo  ein  weißes  Plätthemd  zum  guten  Ton  gehört.  Um  diesem  abzuhelfen,
  hat  das  bekannte  Sanitätsdepot  für  rationelle  Bekleidung  „Bazar“  Nürnberg,  Berlin  W..
Französischestr.  20,  ein  Oberhemd  aus  weißem,  weichem,  weitmaschigem  Trikotstoff  mit  weißem  Faltenpiquéeinsatz
  in  den  Handel  gebracht,  welches  Hygiene  mit  Mode  vereinigt.  Diese  sind  auch  mit  farbigem  Piquseinsatz
  am  Lager  und  dienen  als  sanitärer  Ersatz  für  die  Zephyr=  und  Perkalhemden.  Bei  Bestellung
genügt  Angabe  der  Brust=  und  Halsweite.  Anfertigung  auch  nach  Maß.  Interessenten  sollten  nicht  verabsäumen,
  mit  diesen  hygienisch  erprobten  Hemden  einen  Versuch  zu  machen.
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        Beilage  zum  „Deutschen  Kolonialblatt“,  XIV.  Jahrgang,  M.  22.

Berlin,  den  15.  November  1903.

 

 

Zollveroroͤnung

für  das

deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet.

Vom  13.  Juni  1903.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  der  Allerhöchsten
  Verordnungen  vom  1.  Juli  1902  und  vom  7.  November  1902  wird  unter  Aufhebung  der  Zollordnung
  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  1.  Januar  1899  und  der  Zollordnung  für  die  Binnengrenze
des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  vom  5.  März  1900  sowie  der  zu  diesen  Verordnungen  erlassenen  Ausführungs=
  und  Abänderungsbestimmungen  verordnet,  was  folgt:

Zollgebiet.
81.

Als  Zollinland  oder  Zollgebiet  gilt  das  deutsch-ostafrikanische  Festland  nebst  den  dazu  gehörenden
Inseln.  Als  Zollausland  werden  alle  nicht  zu  Deutsch-Ostafrika  gehörenden  Gebiete  angesehen.  Die
Zollgrenze  wird  gebildet  landeinwärts  durch  die  Landesgrenzen  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets,
seewärts  durch  die  jedesmalige  den  Meeresspiegel  begrenzende  Linie  des  Landes.  "

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  Bestimmungen  über  etwa  erforderlich  werdende  Zolleinschlüsse  und
Zollausschlüsse  zu  treffen.

Allgemeine  Bestimmungen  über  die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr.
2

§  2.
Alle  Erzeugnisse  der  Natur  sowie  des  Kunst=  und  Gewerbefleißes  dürfen,  vorbehaltlich  der  in  den
§§  4  und  5  vorgesehenen  Ausnahmen,  ein-,  aus=  und  durchgeführt  werden.

§  3.
Die  Ein=  und  Ausfuhr  darf  nur  an  bestimmten,  mit  Zollstellen  versehenen,  öffentlich  bekannt
gemachten  Plätzen  stattfinden.
84.
Die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen  aller  Art
unterliegt  den  darüber  erlassenen  und  noch  zu  erlassenden  besonderen  Verordnungen.

86.

Sonstige  Ausnahmen  von  dem  im  §  2  ausgesprochenen  Grundsatz  können  zeitweise  für  einzelne
Gegenstände  beim  Eintritt  außerordentlicher  Umstände  sowie  aus  gesundheits=  oder  sicherheitspolizeilichen
Rücksichten  für  den  ganzen  Umfang  oder  einen  Teil  des  Schutzgebietes  durch  den  Gouverneur  angeordnet
  werden.  kr

Die  Zölle.

§  6.

Die  in  das  Zollgebiet  aus  dem  Ausland  eingehenden  Gegenstände  unterliegen  einem  Einfuhrzoll,
die  aus  dem  Zollgebiet  nach  dem  Ausland  ausgehenden  Gegenstände  unterliegen  einem  Ausfuhrzoll  nach
Maßgabe  des  in  der  Anlage  enthaltenen  Tarifs.  4

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  auf  dem  Verordnungswege  diesen  Tarif  abzuändern  und  die
Abänderungen  unter  Einholung  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung)
vorläufig  in  Kraft  zu  setzen.
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        —  2  —

8.7.
Die  Zollpflicht  wird  begründet  durch  die  Uberschreitung  der  Zollgrenze  durch  die  ein=  oder  ausgehenden
  Gegenstände.

88.
Die  Zölle  sind  an  der  Küstengrenze  in  barem  Gelde  zu  entrichten;  an  der  Binnengrenze  können
die  Zollstellen  auch  Zahlung  in  verwertbaren  Tauschwaren  ausnahmsweise  zulassen.

Zollstellen.
§  9.
Zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  find  an  der  Küstengrenze  die
Hauptzollämter  und  die  Zollämter  1.  bis  3.  Klasse,  an  der  Binnengrenze  die  Zollstationen  bestimmt.

Zollbefreiungen.

8  10.

Gegenstände  deutsch-ostasrikanischen  Ursprungs  und  bereits  verzollte  Gegenstände  fremden  Ursprungs,
die  von  einem  nach  einem  anderen  Platze  des  Zollgebietes  durch  das  Zollausland  auf  dem  Land=  oder
Seewege  übergeführt  werden,  unterliegen  weder  dem  Ausfuhr=  noch  dem  Einfuhrzoll.

Frei  von  Ausfuhr=  und  Einfuhrzoll  sind  ferner  Gegenstände,  die  aus  dem  Zollgebiet  in  das
Ausland  zu  vorübergehendem  Gebrauch,  zur  Ausbesserung  oder  Abänderung  verbracht  werden,  vorausgesetzt,
  daß  die  Wiedereinfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  zwölf
Monate  nicht  überschreiten  darf.

Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  in  den  in  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Fällen  die  auf  den
betreffenden  Gegenständen  etwa  ruhenden  Ausgangsabgaben  im  vollen  Betrage  oder  zu  einem  Teilbetroge
zu  hinterlegen.  Die  hinterlegten  Ausgangsabgaben  werden  bei  der  Wiedereinfuhr  zurückerstattet.

Erhalten  die  Gegenstände  durch  die  Ausbesserung  oder  Abänderung  im  Auslaonde  einen  höheren
Wert,  als  fie  ursprünglich  im  Zustande  der  Neuheit  besaßen,  so  sind  für  den  Wertunterschied  die  Eingangsabgaben
  zu  entrichten.

8  11.

Frei  von  Einfuhr-  und  Ausfuhrzoll  sind  Gegenstände,  die  unter  Anmeldung  zur  Wiederausfuhr
in  das  Zollgebiet  eingeführt  werden,  vorausgesetzt,  daß  ihre  Identität  zollamtlich  festgehalten  wird  und
daß  die  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  zwölf  Monate
nicht  überschreiten  darf.  Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  bei  der  Einbringung  solcher  Gegenstände
die  Eingangsabgaben  im  vollen  Betrag  oder  zu  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Die  hinterlegten  Eingangsabgaben
  werden  bei  der  Wiederausfuhr  zurückbezahlt.

8  12.

Unter  Beobachtungen  der  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  Kontrollvorschriften  und  gegen  Entrichtung
  einer  gleichfalls  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Gebühr  können  Gegenstände  frei  vom  Einfuhrund
  Ausfuhrzoll  durch  das  Zollgebiet  durchgeführt  werden.  Die  Durchfuhr  von  Gegenständen,  die  einem
Einfuhrverbot  unterliegen,  ist  untersagt.

13.
Von  den  auf  Grund  des  anliegenden  Tarifs  zollpflichtigen  Gegenständen  sind  vom  Zolle  befreit:
a)  Bei  der  Einfuhr:

1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  Gegenstände;

2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen  Zwecken
eingeführten  Gegenstände;

3.  Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingeführten
  Gegenstände,  die  unmittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterrichts
und  der  Krankenpflege  dienen.  Der  Govuverneur  ist  ermächtigt,  den  im  Schutzgebiet
tätigen  Missionsgesellschaften  weitergehende  Zollnachlässe  nach  vorheriger  Genehmigung
des  Reichskanzlers  (Auswärtiges  Amt,  Kolonialabteilung)  zu  gewähren.

4.  Alle  Maschinen,  Geräte,  Materialien  und  Betriebsmittel,  welche  unmittelbar  zum  Bau
und  zur  Unterhaltung  von  Wegen,  sowie  unmittelbar  zum  Bau,  zur  Unterhaltung  und
zum  Betriebe  von  Eisenbahnen  und  sonstigen  Transporteinrichtungen  bestimmt  sind;

5.  Handwerkszeuge  und  ähnliche  Gerätschaften,  die  von  Handwerkern  oder  Künstlern  zur
Ausübung  ihres  Berufes  mitgeführt  werden;

6  Auf  besonderen  Antrag  Anzugs=  und  Heiratsgut  (wie  Haushaltungsgegenstände,  Bekleidungsstücke,
  fertige  Wäsche),  welches  zum  Zweck  dauernder  Niederlassung  und  zum
eigenen  Gebrauch  der  in  das  Schutzgebiet  einwandernden  oder  sich  nach  demselben  verheiratenden
  Europäer  und  denselben  gleichgestellten  Personen  eingeführt  wird;
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        —  3  —

7  Handgepäck  europäischer  und  denselben  gleichgestellter  Reisender;

8.  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Reiseausrüstungen,  photographische  Apparate  nebst  kleineren
Mengen  von  Platten,  kleinere  Mengen  von  Verzehrungsgegenständen  und  dergleichen,
welche  Reisende  zum  eigenen  Gebrauch  mit  sich  führen;

9.  Getragene  Kleidungsstücke  und  getragene  Wäsche,  sofern  sie  nicht  zum  Verkauf  eingehen;

10.  Umschließungen  und  Verpackungsmittel,  die  zum  Zweck  der  Ausfuhr  von  Gegenständen
eingeführt  oder,  nachdem  sie  nachweislich  dazu  gedient  haben,  aus  dem  Auslande  wieder
zurückgebracht  werden.  Im  ersteren  Falle  ist  der  Nachweis  der  Wiederausfuhr  binnen
einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  und,  nach  Befinden  der  Zollbehörde,
Sicherstellung  des  Zolls  zu  fordern;  es  kann  hiervon  abgesehen  werden,  wenn  die  Umschließungen
  2c.  gebraucht  sind  und  kein  Zweifel  darüber  besteht,  daß  sie  zur  Ausfuhr
von  Waren  bestimmt  sind.

b)  Bei  der  Ausfuhr:

1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  ausgeführten  Gegenstände;

2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  im  dienstlichen  Interesse
ausgeführten  Gegenstände;

3.  Von  europäischen  und  diesen  gleichgestellten  Reisenden  und  ebensolchen  Mitgliedern  von
Schiffsbesatzungen  ausgeführte  oder  von  farbigen  Händlern  an  Bord  nicht  einheimischer
Schiffe  gebrachte  Gegenstände,  sofern  deren  Gesamtwert  20  Rupien  nicht  übersteigt;

4.  Auf  Grund  besonderer  Verfügung  des  Gouverneurs:  Vieh  und  Lebensmittel,  die  für  die
Verpflegung  der  Besatzung  und  der  Passagiere  von  Dampfern  und  nicht  einheimischen
Segelschiffen  ausgeführt  werden;  an  Stelle  der  gänzlichen  Zollbefreiung  kann  der
Gouverneur  auch  eine  Zollermäßigung  anordnen.

c)  Kleinere  Warenmengen,  von  denen  der  Zoll  weniger  als  20  Pesa  betragen  würde,  sind
sowohl  bei  der  Ausfuhr  wie  bei  der  Einfuhr  zollfrei.

814.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  von  der  Einziehung  von  Zöllen  und  sonstigen,  durch  diese  Verordnung
  und  die  zugehörigen  Ausführungsverordnungen  festgesetzten  Abgaben  bis  zur  Höhe  von  6000  Mark
sür  den  Einzelfall  abzusehen,  sowie  bereits  vereinnahmte  Beträge  bis  zu  dieser  Höhe  ganz  oder  teilweise
zurückzuzahlen,  und  zwar  bis  zur  Höhe  von  400  Rupien  selbständig,  bei  größeren  Beträgen  mit  vorheriger
Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Auswärtiges  Amt,  Kolonialabteilung).

Person  des  Zollpflichtigen.
8  16.
Zur  Entrichtung  des  Zolles  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  in  dem  Augenblick,  in  dem  die
Zollpflicht  begründet  wird  (§  7),  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  ist.
Dem  Inhaber  steht  derjenige  gleich,  welcher  den  zollpflichtigen  Gegenstand  aus  einer  zollfreien
Niederlage  (§  35)  entnimmt.
Bei  der  Ausfuhr  haftet  neben  dem  Inhaber  auch  der  Versender  für  die  Zollgefälle.

Haftung  der  zollpflichtigen  Gegen  stände.
§  16.

Die  zollpflichtigen  Gegenstände  haften,  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter,  für  die  auf  ihnen
ruhenden  Zollgefälle  und  können,  so  lange  der  Zoll  nicht  der  zollamtlichen  Festsetzung  entsprechend  gezahlt
ist,  von  der  Zollbehörde  zurückbehalten  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  von  einem  Zollbeamten  ergehende  Verbot
der  weiteren  Verfügung  über  den  Gegenstand  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Die  Verabfolgung  von  Gegenständen,  auf  welchen  noch  ein  Zollanspruch  ruht,  kann  in  keinem
Falle,  auch  nicht  von  den  Gerichten,  Gläubigern  oder  Konkursverwaltern,  eher  verlangt  werden,  als  bis  der
auf  den  Gegenständen  haftende  Zoll  bezahlt  ist.

Wird  der  Zoll  innerhalb  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden  Frist  nicht  entrichtet,  so  kann
der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm  ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  verkauft
oder  auf  Kosten  und  Gefahr  des  Zollpflichtigen  in  eine  Zollniederlage  (§  35)  ausgenommen  werden.

§  17.
Gegenstände,  deren  Empfänger  nicht  feststehen,  werden  von  Amts  wegen  bis  zur  Dauer  eines
Jahres  aufbewahrt,  sofern  dies  nach  den  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  Ausführungsbestimmungen  zulässig
ist.  Nach  Ablauf  der  Frist  und  nach  erfolgter  Revision,  deren  Ergebnis  schriftlich  niederzulegen  und  zu
        <pb n="794" />
        —  4  —

bescheinigen  ist,  hat  eine  zweimalige  öffentliche  Bekanntmachung  in  einer  Zwischenzeit  von  vier  Wochen  zu
erfolgen.  Bleibt  diese  ergebnislos,  so  werden  die  Gegenstände  zur  Deckung  der  auf  ihnen  ruhenden
Abgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  versteigert.  Der  Erlös  wird  nach  Abzug  der  Abgaben  und
der  durch  die  Lagerung  ꝛc.  entstandenen  Kosten  zu  Gunsten  des  unbekannten  Eigentümers  für  die  Dauer
eines  Jahres  aufbewahrt  und  verfällt  dann  dem  Landesfiskus  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets.
Verjährung  der  Zollgefälle.
8  18.

Alle  Forderungen  oder  Nachforderungen  von  Zöllen  einschließlich  der  Nebenabgaben  und  der
statistischen  Gebühren,  desgleichen  alle  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen  zu  viel  oder  zu  Ungebühr
entrichteter  Zollgefälle  verjähren  binnen  dreier  Jahre,  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die  Gegenstände
  in  den  freien  Verkehr  oder  ins  Ausland  abgelassen  worden  sind.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung
hinterzogener  Gefälle  verjährt  in  fünf  Jahren.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  über  die  Verjährung  finden  hierbei
entsprechende  Anwendung.

Ort  der  Zollabfertigung.

§  19.
Bei  außergewöhnlichen  und  dringenden  Umständen  sind  die  Vorsteher  der  Zollstellen,  mit  Ausnahme
  derjenigen  3.  Klasse,  befugt,  die  Ein=  und  Ausfuhr  auch  an  solchen  Plätzen,  welche  nicht  Zollstellen
(§  3)  sind,  unter  besonderen  Kontrollmaßregeln  zu  gestatten.

8  20.
Zum  Löschen  und  Laden  der  seewärts  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  ist  die  vorherige
Erlaubnis  der  Zollbehörde  einzuholen.
8  21.
Das  Löschen  und  Laden  von  Gegenständen  darf  in  den  im  §  3  bezeichneten  Plätzen  in  der
Regel  nur  an  denjenigen  Stellen  geschehen,  welche  die  Zollbehörde  für  diese  Zwecke  bestimmt.  Das  Löschen
und  Laden  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten  Stellen,  sowie  Abfertigungen  außerhalb  der  Zollhäuser
bedarf  der  Genehmigung  der  Zollbehörde  und  ist  gebührenpflichtig  (8  43).

»  §22.

Über  die  seewärts  eingehenden  Gegenstände  ist  von  dem  Schiffsführer  der  Zollstelle  ein  Manifest
zu  übergeben,  welches  außer  dem  Namen,  der  Nationalität,  dem  Raumgehalt  und  dem  Abgangshafen  des
Schiffes  folgende  Angaben  über  die  in  dem  Hafen  des  Schutzgebietes  zu  löschenden  Gegenstände  zu
enthalten  hat:

1.  Die  Namen  der  Empfänger  der  zu  löschenden  Gegenstände;

2.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke;

3.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung;

4.  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  der  Gegenstände;

5.  Ort,  Datum  und  Unterschrift  des  Schiffsführers.

Vor  Ubergabe  der  Manifeste  darf  mit  dem  Löschen  der  Ladung  nicht  begonnen  werden.

Anmeldung  (Deklaration).

8  23.

Gegenstände,  welche  ein=  oder  ausgeführt  werden,  sind  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  zollpflichtig
oder  zollfrei  sind,  der  nächsten  Zollstelle  schriftlich  auf  einem  amtlichen  Formular  anzumelden.  Die
Anmeldung  hat  zu  enthalten:

1.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke;

2.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung;

3.  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  der  Gegenstände;

4.  Wert  der  Gegenstände;

5.  Bei  der  Ausfuhr  das  Bestimmungsland  und  den  Bestimmungsort  sowie  den  Namen  und
Wohnort  des  Versenders;  bei  der  Einfuhr  das  Herkunftsland  und  den  Herkunftsort  oder  den
Verschiffungshafen,  den  Namen  und  Wohnort  des  Empfängers;  bei  der  Ein=  und  Ausfuhr  zu
Wasser  auch  das  Fahrzeug,  dessen  Nationalität  und  die  Namen  und  Wohnorte  des  Schiffseigentümers
  und  Schiffers.  Dabei  ist  als  Herkunftsland  dasjenige  Land  zu  betrachten,  aus
dessen  Eigenhandel  der  Einfuhrgegenstand  stammt,  als  Bestimmungsland  dasjenige  Land,  in
dessen  Eigenhandel  der  Ausfuhrgegenstand  übergeht;

6.  Die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.

Enthält  ein  Frachtstück  verschiedenartige  Gegenstände,  so  sind  diese  getrennt  nach  Menge  und

Wert  zu  deklarieren.
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        —  5  —

8  24.

Zur  Anmeldung  verpflichtet  ist  der  Warenführer,  an  dessen  Stelle  bei  der  Einfuhr  der  Wareneempfänger,
  bei  der  Ausfuhr  der  Warenversender  die  Anmeldung  erstatten  kann.

Eine  bereits  abgegebene  Anmeldung  kann  vervollständigt  oder  berichtigt  werden,  so  lange  die
zollamtliche  Revision  (§  26)  noch  nicht  begonnen  hat.

Bei  kleineren  Warenposten  genügt  mündliche  Anmeldung.

Erklärt  der  Zollpflichtige  sich  außer  stande,  zuverlässige  Angaben  über  die  Gattung  der  Gegenstände,
  deren  Menge  und  Wert  zu  machen,  so  ist  ihm  die  Offnung  der  Zollstücke  zum  Zweck  der  Aufstellung
  einer  Zollanmeldung  zu  gestatten;  der  Zollpflichtige  kann  außerdem  durch  schriftlichen  Vermerk  auf
dem  Anmeldungsformular  die  Feststellung  durch  die  Zollbehörde  beantragen;  in  diesem  Falle  ist  die  Feststellung
  durch  die  Zollbehörde  endgültig.

8  26.
Der  Angabe  des  Wertes  in  den  im  §  23  vorgeschriebenen  Anmeldungen  ist  zu  Grunde  zu  legen:

1.  Bei  der  Einfuhr,  sowohl  an  der  Küsten-,  als  auch  an  der  Binnengrenze:  der  Marktpreis  am
Eingangshafen,  d.  i.  dem  Landungsplatz  der  Gegenstände  an  der  ostafrikanischen  Küste,  abzüglich
des  auf  den  Gegenständen  ruhenden  Zollbetrags.  Ist  dieser  Marktpreis  nicht  festzustellen,  so
ist  der  Wertdeklaration  der  Ursprungspreis  zuzüglich  sämtlicher  Fracht-,  Versicherungs-,
Landungs-,  Kommissions=  und  sonstiger  Spesen  und  eines  Zuschlags  von  10  Prozent  zu
Grunde  zu  legen.  Bei  der  Einfuhr  über  die  Binnengrenze  ist,  wenn  auch  diese  Feststellung
nicht  möglich  ist,  der  Zoll  zu  berechnen  vom  Wert  der  Gegenstände  an  dem  Eingangsort  der
Binnengrenze  abzüglich  aller  durch  den  Transport  der  Waren  vom  Einfuhrhafen  an  der  ostafrikanischen
  Küste  bis  zu  dem  Eingangsort  an  der  Binnengrenze  entstandenen  Kosten,  wie
Fracht,  Versicherung,  Kommission  und  Zoll.

2.  Bei  der  Ausfuhr  der  Marktpreis  am  Ausgangsort.

Zollrevision.

6  8  26.
Die  abgegebenen  Zollanmeldungen  unterliegen  der  Prüfung  (Revision)  durch  die  Zollbehörden.
Sofern  kein  Anlaß  zu  dem  Verdacht  einer  unrichtigen  Zollanmeldung  vorliegt,  sind  die  revidierenden
Beamten  berechtigt,  sich  nach  eigenem  Ermessen  mit  einer  probeweisen  Revision  zu  begnügen,  sowie  auch
von  einer  Revision  ganz  abzusehen.
827.
Der  Zollpflichtige  hat  die  zu  revidierenden  Gegenstände  in  solchem  Zustande  darzulegen,  daß  die
Beamten  die  Revision  in  der  erforderlichen  Art  vornehmen  können;  auch  muß  er  die  dazu  nötigen  Handleistungen
  nach  der  Anweisung  der  Beamten  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten  verrichten  oder  verrichten  lassen.

8  28.

Um  die  Prüfung  der  Wertdeklaration  für  die  einem  Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände  zu  ermöglichen,
  sind  der  Zollbehörde  von  dem  Zolloflichtigen  auf  Verlangen  sämtliche  auf  die  Sendung  bezüglichen
  Fakturen,  Frachtbriefe,  Konnossemente  und  sonstige  für  die  Ermittelung  des  Wertes  in  Betracht
kommenden  Schriftstücke  in  den  Originalen  vorzulegen.

8  29.

Entsteht  über  den  Wert  der  einem  Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände  eine  Meinungsverschiedenheit
zwischen  dem  Zollpflichtigen  und  der  Zollbehörde,  so  soll  der  Wert  durch  zwei  Sachverständige,  von
welchen  jede  Partei  je  einen  ernennt,  festgesetzt  werden.  Können  sich  die  Sachverständigen  nicht  einigen,
so  haben  sie  einen  Obmann  zu  wählen,  dessen  Wertfestsetzung  dann  als  die  entscheidende  anzusehen  ist.
Können  sich  die  beiden  Sachverständigen  auch  über  die  Wahl  des  Obmanns  nicht  einigen,  so  wird  derselbe
durch  die  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamtmann,  Stationschef)  ernannt.

Die  bei  diesem  Verfahren  entstehenden  Kosten  trägt  der  Zollpflichtige,  wenn  der  von  den  Sachverständigen
  oder  dem  Obmann  ermittelte  Wert  dessen  Angabe  um  mehr  als  10  Prozent  übersteigt,
andernfalls  die  Zollbehörde.

Abfertigung.
5  30.
Die  Entrichtung  des  Zolles  findet  nach  demjenigen  Tarifsatze  statt,  welcher  zu  der  Zeit  in  Kraft
ist,  zu  der  die  Zollpflicht  begründet  wird  (8  7).
Für  Gegenstände,  die  in  beschädigtem  oder  verdorbenem  Zustande  ankommen,  ist  auf  Antrag  des

Zollpflichtigen  der  Zoll  unter  der  Bedingung  zu  erlassen,  daß  dieselben  unter  zollamtlicher  Aussicht  vernichtet
  werden.
        <pb n="796" />
        –  6  —

Postsendungen.
–  31.

Die  mittelst  der  Reichspost  in  Paketen  ein=  oder  ausgehenden  Gegenstände  müssen  mit  einer
schriftlichen  Inhaltserklärung  versehen  sein,  welche  den  Vorschriften  des  Weltpostvereins  für  den  internationalen
  Paketverkehr  zu  entsprechen  hat.  Bei  den  ausgehenden  Paketen  haftet  der  Absender  für  die
Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Inhaltserklärung.  Die  vom  Ausland  eingehenden  Postpakete  werden
gegen  Vorzeigung  der  Begleitadressen  von  der  Zollstelle  des  Postbestimmungsortes  dem  Adressaten  oder
dessen  Beaustragten  nach  geschehener  Revision  und  Verzollung  ausgehändigt.

Briefsendungen  sind  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  vom  Zoll  und  von  jeder  zollamtlichen
Behandlung  befreit.

Reisendenverkehr.
8  32.

Reisende,  die  zollpflichtige  Gegenstände  mit  sich  führen,  sind,  wenn  diese  nicht  zum  Handel
bestimmt  sind,  nur  zu  einer  mündlichen  Anmeldung  verpflichtet.  Auch  steht  es  ihnen  frei,  sich  ohne  Anmeldung
  der  Revision  zu  unterziehen;  in  diesem  Falle  sind  sie  nur  für  solche  Gegenstände  wegen  Schmuggels
oder  wegen  Kontrebande  verantwortlich,  die  sie  durch  besondere  Vorkehrungen  der  Kenntnisnahme  der

Zollbehörde  zu  entziehen  gesucht  haben.

Quittungsleistung  und  Ablassung.
Q„  8  33.
Über  die  erfolgte  Abgabezahlung  wird  Quittung  erteilt.

8  34.
Nach  Errichtung  der  Zollgefälle  und  der  sonstigen  auf  den  Gegenständen  etwa  ruhenden  Gebühren
oder  Feststellung  der  Abgabenfreiheit  sind  die  zur  Einfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr
des  Zollinlandes,  die  zur  Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  das  Ausland  abzulassen.

Zollfreie  Niederlagen.
§  35.
Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  können  unter  besonderen,  vom  Gouverneur  festzusetzenden  Bedingungen
  öffentliche  Zollniederlagen  errichtet  sowie  auf  Antrag  private  Zollniederlagen  genehmigt  werden.

Überwachung.
§  36.
Außer  den  Zollbeamten  sind  alle  Gouvernementsbeamten,  die  Angehörigen  der  Schutz=  und
olizeitruppe  sowie  die  Beamten  der  Reichspost  verpflichtet,  nach  näherer  Anweisung  des  Gouverneurs
bertretungen  der  Zollvorschristen  zu  verhindern  oder  zur  sofortigen  Anzeige  bei  der  nächsten  Zollstelle

zu  bringen.
§  37.

Liegt  gegen  irgend  jemand  der  begründete  Verdacht  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  oder
der  Mitwirkung  bei  diesen  Vergehen  durch  Bergung  verbotener  oder  zollpflichtiger  Gegenstände  vor,  so
können  zur  Ermittelung  Nachsuchungen  nach  derartigen  Gegenständen  unter  Erforderung  des  Nachweises
der  geschehenen  Verzollung,  sowie  Haussuchungen  oder  körperliche  Durchsuchungen  vorgenommen  werden,
wobei  die  diesbezüglichen  Bestimmungen  der  Strafprozeßordnung  (8§8§  102  ff.)  zu  beachten  sind.

Die  Zollbeamten  sind  berechtigt,  in  Ausübung  ihres  Dienstes  auch  solche  Grundstücke  und  Wege
zu  betreten,  zu  denen  der  allgemeine  Zugang  verboten  oder  beschränkt  ist.

38.

Die  zollamtliche  Überwachung  erstreckt  sich  auf  das  Meer  hinaus  bis  zu  einer  Linie,  welche  in
einer  Entfernung  von  10  Seemeilen  dem  Rande  des  niedrigsten  Wasserstandes  gleichläuft.  Fahrzeuge,  die
innerhalb  dieser  Zone  mit  Gegenständen,  die  aus  dem  Zollgebiet  verschifft  sind,  ohne  Zollpapiere  betroffen
werden,  sind  als  Schmuggelfahrzeuge  aufzubringen.

§  39.
Alle  Fahrzeuge,  welche  leer  von  einer  Zollstelle  nach  einer  andern  segeln,  müssen  zu  ihrem  Ausweis

  einen  Segelerlaubnisschein  mit  sich  führen.

Dienststunden.

§  40.
In  der  Regel  darf  die  Löschung  und  Beladung  von  Schiffen  an  Wochentagen  nur  in  der  Zeit
        <pb n="797" />
        —  7  —

on  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends  und  an  Sonntagen  in  der  Zeit  von  10  bis  11  Uhr  vormittags
nd  3  bis  4  Uhr  nachmittags  stattfinden.  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  find  zuzulassen:

1.  bei  Fischerfahrzeugen,  welche  frische  Erzeugnisse  des  Meeres  aus=  oder  einführen;

2.  bei  Fracht=  und  Passagierdampfern;

3.  bei  der  Bergung  von  Strandgut;

4.  in  anderen  außergewöhnlichen  und  dringlichen  Fällen  nach  dem  Ermessen  der  Zollbehörde.

§  41.
Die  Dienststunden  für  die  Zollstellen  werden  durch  den  Gouverneur  festgesetzt;  sie  sind  durch
ffentlichen  Anschlag  bei  den  Zollstellen  bekannt  zu  machen.

8  42.
Auf  Antrag  können  zollamtliche  Dienstverrichtungen  außerhalb  der  dafür  festgesetzten  Zeiten  sowie
ußerhalb  der  Zollstellen  (z.  B.  in  Privatlägern)  vorgenommen  werden.

Gebühren.
§  43.
Eine  besondere  Gebühr  ist  zu  entrichten:
1.  Für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen  außerhalb  der  in  §  40
genannten  Tageszeit;
2.  Für  die  Abfertigung  von  Gegenständen  außerhalb  der  gemäß  §  41  festgesetzten  Dienststunden,
3.  Für  die  Abfertigung  von  Gegenständen,  wenn  dieselben  von  der  Zollstelle  entfernt  stattfindet,  sowie
für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen  außerhalb  der  von  der
Zollbehörde  dafür  bestimmten  Stellen  (§  21);
4.  Für  die  Ausstellung  von  Segelerlaubnisscheinen  (§  39).
Der  Betrag  der  Gebühren  wird  vom  Gouverneur  festgesetzt.

Von  den  unter  Ziffer  1,  2  und  3  genannten  Gebühren  kann,  soweit  sie  für  außerhalb  der
Dienststunden  (8  41)  vorgenommene  gollamtliche  Verrichtungen  aufkommen,  ein  Teil  den  Beamten
vom  Zollamtsassistenten  2.  Klasse  abwärts,  welche  den  Dienst  verrichtet  haben,  nach  näherer  Bestimmung
des  Gouverneurs  durch  das  Zollamt  ausbezahlt  werden;  die  nicht  an  solche  Beamten  ausgezahlten  Beträge
kommen  dem  Landesfiskus  zugute.

8  44.

Für  die  zollfreien  Gegenstände  ist  sowohl  bei  der  Einfuhr  als  auch  bei  der  Aussuhr  eine  statistische
Gebühr  zu  zahlen.  Dieselbe  beträgt  für  je  100  Rupien  vom  Wert  der  zur  Abfertigung  gestellten  Warenmenge
  8  Pesa,  die  angefangenen  100  Rupien  jeweils  als  voll  gerechnet.

Die  statistische  Gebühr  wird  nicht  erhoben:

1.  In  den  in  den  §§  10,  11  und  12  sowie  in  den  in  §  13  unter  al,  a?2,  a7,  a8,  b1,  b2,

b##  und  c  aufgeführten  Fällen;

2.  Von  den  mit  der  Post  ein=  oder  ausgehenden  Gegenständen;

3.  Von  Passagiergepäck;

4.  Von  Geldsendungen;

5.  Von  den  zur  Absertigung  gestellten  Warenmengen  im  Wert  von  weniger  als  5  Rupien.

Entscheidung  über  die  Auslegung  der  Zollordnung  und  des  Zolltarifs.
5  45.

Wenn  über  die  Auslegung  der  Zollordnung  oder  die  Anwendung  des  Zolltarifs  zwischen  dem
Zollpflichtigen  und  der  Zollbehörde  Meinungsverschiedenheit  entsteht,  so  ist  gegen  die  Entscheidung  der
Zollbehörde  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur,  in  zweiter  Instanz  bei  dem  Reichskanzler  (Auswärtiges
Amt,  Kolonialabteilung)  zulässig.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Strafbestimmungen.

§  46.

Wer  es  unternimmt,  Gegenstände,  deren  Ein-,  Aus=  oder  Durchfuhr  für  das  Zollgebiet  oder  für  einen
Teil  desselben  verboten  oder  erst  nach  Erfüllung  vorgeschriebener  Bedingungen  gestattet  ist  (§§  4  und  5),
diesen  Bestimmungen  zuwider  ein=  oder  auszuführen,  macht  sich  der  Kontrebande  schuldig.  Er  hat,  sofern
nicht  in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  eine  höhere  Strafe  festgesetzt  ist,  neben  der  Einziehung  der
Gegenstände,  in  bezug  auf  welche  das  Vergehen  begangen  worden  ist,  eine  Geldstrafe  verwirkt,  welche
dem  doppelten  Wert  jener  Gegenstände  gleichkommt,  mindestens  aber  20  Rupien  beträgt.  Kann  die  Einziehung
  der  kontrebandierten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist  auf  Erlegung  des  Wertes  der
Gegenstände  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  ermitteln  läßt,  auf  Erlegung  einer  als  angemessener  Wert
        <pb n="798" />
        —  8  —

festgestellten  Geldsumme  zu  erkennen,  daneben  auf  eine  Geldstrafe,  welche  dem  doppelten  Betrage  des
Wertes  der  kontrebandierten  Gegenstände  gleichkommt.

8  47.

Die  Kontrebande  wird  als  vollendet  angesehen,  wenn  Gegenstände  der  in  8  46  bezeichneten  Art,
unter  Umgehung  der  Zollstelle  über  die  Grenze  gebracht  sind,  oder  wenn  verbotene  Gegenstände  unrichtig
oder  gar  nicht  deklariert  oder  bei  der  zollamtlichen  Revision  verheimlicht  werden.  Sind  jedoch  solche
Gegenstände  vorschriftsmäßig  bei  einer  Zollstelle  zur  Revision  gebracht,  so  ist  dem  Einführer  zu  gestatten,
diese  Gegenstände  wieder  über  die  Grenze  zurückzuschaffen;  geschieht  letzteres  nicht,  so  können  die  Gegenstände
  beschlagnahmt  oder  auf  Kosten  des  Einführers  vernichtet  werden.

8  48.

Wer  es  unternimmt,  Ein-  oder  Ausfuhrzölle  zu  hinterziehen,  macht  sich  des  Schmuggels  schuldig
und  hat  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  Bezug  auf  welche  das  Vergehen  verübt  worden  ist,
eine  dem  vierfachen  Betrag  der  vorenthaltenen  Zollgefälle  gleichkommende  Geldstrafe  verwirkt.  Der  Zoll
selbst  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten,  bei  Ausfuhrgegenständen  jedoch  nur,  wenn  deren  Ausfuhr
wirklich  stattgefunden  hat.

Kann  die  Einziehung  der  geschmuggelten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist  auf
Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  feststellen  läßt,  auf  Erlegung
einer  angemessenen  Geldsumme  zu  erkennen.  Daneben  ist,  falls  die  Höhe  des  hinterzogenen  Zolles  und
infolgedessen  die  Höhe  der  verwirkten  Geldstrafe  nicht  genau  festgestellt  werden  kann,  eine  Geldstrafe  bis  zu
5000  Rupien  zu  verhängen.

§  49.

Der  Schmuggel  wird  als  vollendet  angesehen:

1.  Wenn  zgollpflichtige  Gegenstände  entgegen  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  ohne  behördliche
Erlaubnis  an  anderen  als  den  für  die  Ein=  und  Ausfuhr  bestimmten  Plätzen  (8  3)  ein=  oder
ausgeführt  oder  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten  Stellen  (8  21)  gelöscht  und  geladen
  werden;

2.  Wenn  zollpflichtige  Gegenstände  der  Zollstelle  überhaupt  nicht  oder  unrichtig  angemeldet  werden,
so  daß  sie  einen  geringeren  als  den  auf  ihnen  ruhenden  Zoll  zu  zahlen  hätten.  Kann  jedoch
der  Beschuldigte  nachweisen,  daß  eine  Zollhinterziehung  nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  nur
eine  Ordnungsstrafe  gemäß  8  52  zu  verhängen.  Auf  Warenführer,  Spediteure,  Zolldeklaranten
  2c.  findet  diese  Bestimmung  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  dieser  Nachweis
außer  von  ihnen  selbst  auch  von  ihren  Auftraggebern  zu  führen  ist.  Unrichtige  Angaben  über
Gewicht  und  Wert  der  Gegenstände  bleiben  straffrei,  wenn  der  Unterschied  zwischen  den  Angaben
  der  Zolldeklaration  und  dem  Revisionsbefund  10  Prozent  nicht  übersteigt;

3.  Wenn  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Zollrevision  verheimlicht  oder  verborgen  werden;

4.  Wenn  über  zollpflichtige  Gegenstände,  die  unter  Zollkontrolle  stehen  und  auf  denen  noch  ein
Zollanspruch  ruht,  ohne  Genehmigung  der  Zollbehörde  verfügt  wird;

5.  Wenn  Personen  oder  Gesellschaften,  denen  der  Bezug  an  sich  zollpflichtiger  Gegenstände  unter
der  Bedingung  der  Verwendung  zu  einem  bestimmten  Zweck  zollfrei  oder  gegen  einen  geringeren
als  den  tarifmäßigen  Zoll  gestattet  ist,  dieselben  anderweitig  verwenden  oder  unentgeltlich  oder
gegen  Entgelt  veräußern,  ohne  vorher  den  vollen  Betrag  des  Zolles  nachgezahlt  zu  haben.

8  60.

Wenn  verbotene  oder  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Ein=  oder  Ausfuhr  zum  Zwecke  der  Umgehung
  des  Verbots  oder  der  Hinterziehung  des  Zolles  in  geheimen  Behältnissen  oder  sonst  auf  künstliche
und  schwer  zu  entdeckende  Art  verborgen  werden,  so  sind  die  in  den  §§  46  und  48  festgesetzten  Strafen
um  die  Hälfte  zu  verschärfen.

§  51.

Im  Wiederholungsfalle  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  nach  vorhergegangener  rechtskräftiger
  Verurteilung  wird  außer  der  Einziehung  der  Gegenstände  des  Vergehens  die  in  den  §§  46  und
48  festgesetzte  Strafe  verdoppelt;  im  zweiten  und  in  jedem  weiteren  Wiederholungsfalle  wird  diese  Strafe
verdreifacht.  Eine  Straferhöhung  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn  seit  dem  Zeitpunkt,  in  welchem  die  Strafe
für  das  zuletzt  begangene  frühere  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder  erlassen  worden  ist,  drei  Jahre  verflossen
  sind.

»  8  62.

Alle  Übertretungen  dieser  Verordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung  öffentlich  bekannt  gemachten
Bestimmungen  können,  soweit  nicht  Kontrebande  oder  Schmuggel  vorliegt,  mit  einer  Ordnungsstrafe
von  1  bis  100  Rupien  belegt  werden.
        <pb n="799" />
        —  9  —
8  53.

Wenn  die  in  den  §§  46,  48,  50,  51  und  52  vorgesehenen  Geldstrafen  im  Falle  des  Un—
vermögens  des  Verurteilten  nicht  beigetrieben  werden  können,  so  tritt  an  ihre  Stelle  in  Gemäßheit  der
Bestimmungen  des  §  57  eine  Freiheitsstrafe  bis  zu  einem  Jahre.

An  Stelle  der  Geldbeträge,  die  nach  den  §§  46  und  48  im  Falle  der  Unmöglichkeit  der  Einziehung
  der  kontrebandierten  oder  geschmuggelten  Gegenstände  als  Werterlegung  zu  zahlen  sind,  kann  auf

eine  Freiheitsstrafe  nicht  erkannt  werden.  Auch  finden  hinsichtlich  dieser  Geldbeträge  die  in  den  §§  50
und  51  vorgesehenen  Straferhöhungen  nicht  statt.

8  64.
Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuchs,  der  Begünstigung,  Beihilfe  und  Teilnahme,
sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  richten  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuchs.

§  55.

Für  die  Zollgefälle,  Geldstrafen,  Ersatz  des  Wertes  kontrebandierter  oder  geschmuggelter  Gegenstände
  (8§§  46  und  48)  sowie  für  die  Kosten,  zu  welchen  Personen  verurteilt  werden,  die  unter  der
Gewalt,  der  Aufsicht  oder  im  Dienste  einer  anderen  Person  oder  einer  Gesellschaft  stehen,  können  diese
letzteren  im  Falle  des  Unvermögens  der  Schuldigen  haftbar  gemacht  werden,  und  zwar  unabhängig  von
der  Strafe,  zu  welcher  sie  selbst  auf  Grund  dieser  Verordnung  etwa  verurteilt  werden.  Dabei  kann  die
Zollbehörde  nach  ihrer  Wahl  die  verhängte  Geldstrafe  von  den  Mitverhafteten  einziehen  oder  unter  Verzicht
  hierauf  an  den  Schuldigen  selbst  die  für  den  Unvermögensfall  vorgesehene  Freiheitsstrafe  zur  Vollstreckung
  durch  das  Gericht  bringen.

Doch  bleibt  es  den  vorbezeichneten  Personen  und  Gesellschaften  vorbehalten,  ihre  Haftung  durch
den  Nachweis  auszuschließen,  daß  die  Zuwiderhandlung  nicht  bei  Ausführung  der  Verrichtungen  verübt  ist,
die  sie  dem  Täter  übertragen  oder  ein  für  alle  mal  überlassen  hatten.

8  66.

Die  in  den  §§  46,  48,  50,  51  und  52  aufgeführten  Vermögensstrafen  werden  durch  die  Hauptzollämter,
  Zollämter  1.  Klasse  und  die  Zollstellen  an  der  Binnengrenze  durch  Strafbescheid  verhängt.
Gegen  den  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  binnen  zweier  Wochen  vom  Tage  der  Zustellung  an  die
Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  zu;  an  Stelle  der  Beschwerde  kann  der  Beschuldigte  den  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  stellen.  In  der  Einlegung  des  einen  dieser  beiden  Rechtsmittel  liegt  der  Verzicht
auf  das  andere.

Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  sind  bei  der  Zollstelle  anzubringen,
welche  den  Strafbescheid  erlassen,  oder  bei  derjenigen,  welche  ihn  bekannt  gemacht  hat.

§  57.

Die  Umwandlung  nicht  beizutreibender  Geldstrafen  in  Freiheitsstrafen  (§  53)  und  die  Vollstreckung
  der  letzteren  erfolgt  auf  Antrag  der  Zollstelle,  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat,  durch  die
Gerichte;  wenn  es  sich  um  Farbige  handelt,  durch  die  Bezirksämter,  Bezirksnebenämter  und  Stationen.
Die  Umwandlung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §8  28  und  29  des  Strafgesetzbuchs.

8  68.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  die  auf  Grund  der  §§  46,  48,  50,  51  und  52  durch  Strafbescheid
  oder  gerichtliches  Erkenntnis  verhängten  Freiheits=  und  Geldstrafen,  sowie  die  Vertretungsverbindlichkeiten,
  Einziehungen  und  Wertersatzsummen  und  die  Kosten  des  Verfahrens  niederzuschlagen  oder
zu  ermäßigen,  ferner  die  Strafvollstreckung  auszusetzen,  sowie  Strafunterbrechungen  und  Strafteilungen
zu  gestatten,  soweit  es  sich  um  Freiheitsstrafen  bis  zu  sechs  Monaten  oder  um  Geldbeträge  bis  zu
400  Rupien  handelt.

659.

Bestechungen  und  Beleidigungen  der  Zollbeamten  werden  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuchs
  bestraft.

60.

8
Hinsichtlich  der  Eingeborenen  und  der  ihnen  gleichstehenden  farbigen  Personen  sind  außer  den
vorgenannten  Strafen  alle  Strafmittel  zugelassen,  welche  in  den  die  Eingeborenen-Strafgerichtsbarkeit
regelnden  Verordnungen  vorgesehen  sind.
8  61.
Unbekanntschaft  mit  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung  bekannt
gegebenen  Verwaltungsvorschriften  soll  niemand,  auch  Ausländern  nicht,  zur  Entschuldigung  gereichen.
        <pb n="800" />
        und  Dienstvorschriften  zu  erlassen  sowie  den  Zeitvunkt  des

10

Ausführungsbestimmungen  und  Inkraftsetzung.

l62.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  die  zu  dieser  Verordnung  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen

öffentliche  Bekanntmachung  zu  bestimmen.

Berlin,  den  13.  Juni  1903.

Der  Reichskanzler.
Graf  von  Bülow.

 

Inkrafttretens  dieser  Zollverordnung  durch

 

 

 

nicht  ausdrücklich  sfür  bollfrei  erklärt
sind

 

 

10  Prozent  vom  Wert

 

Aulage.
5n  olltarif.
A.  Einfuhrzölle.
Tarif  Penennung  der  Ge  tänd  II  t
nummer  g  genstände  Zollsatz  Bemerkungen
1  Branntwein  aller  Art,  alkoholhaltige  Zu  1:  Bei  der  Ermittelung  des
Essenzen  und  Parfüms.  1  Liter  1  Rupie  Literinhalts  von  Flaschen,  Kruken  2c.
.  .  wird  jedes  angefangene  Zehntel-Liter
2  Schaumweine  1  Flasche  1  Rupie  einer  Flasche,  Kruke  r2c.  für  ein  volles
3  Stille  Weine:  Zehntel  gerechnet  un  Lanach  der  gea)
  in  Flaschen  eingehend  1  Flasche  24  Pesa  samte  Literinhalt  festgestellt.  ·
b)  in  Fässern  und  anderen  mehr  als  Branntwein  und  alkoholhaltige
2  Liter  fassenden  Umschliebungen  Essenzen  zum  Mebizinalgebrauch  sind
eingehend.  1  Liter  16  Pesa  zollfrei.
«  Zu  2  und  3:  Halbe  Flaschen  tragen
4  Biere  aller  Art:  6  den  halben  Zollsat.
a)  in  Flaschen  eingehend  1  Flasche  8  Pesa
b)  in  Fässern  und  anderen  mehr  als  Zub  und  6:  Mischungen  von  geschäl-2
  Liter  fassenden  Umschließungen  tem  und  ungeschältem  Reis  sind  nach
eingehend  1  Liter  8  Pesa  dem  Satz  für  geschälten  Reis  zu  ver-Z
  zollen.
5  Reis,  ungeschält  100  Ratel  40  Pesa  Zu  10  und  11:  Bei  den  in  Kisten  2c.
6  Reis,  geschält  100  Ratel  60  Pesa  eingehenden  Tabakfabrikaten  *  es
»—  der  Wahl  des  Zollpflichtigen  überlassen,
Chirolor-  EE  100  Natel  60  Pesa  die  Verzollung  nach  dem  Bruttogewicht
8  Mtama,  Mais,  Bohnen  und  alle  anderen  unter  Abzug  von  20  Prozent  Tara  oder
nicht  genannten  Korn=  und  bülsen=  nach  dem  durch  Verwiegen  zu  ermittelnfrüchte
  ·  100  Ratel  30  Pesa  den  Nettogewicht  zu  bewirken;  bei  der
d  das
9  Rohtabak  und  Tabak  in  negermäßiger  Ermittelung  des  Nettogewichts  wir
Zubereitung  und  Verpackung.  1  Natel  brutto  12  Pesas  Gewicht  der  zurunmittelbaren  Sicherung
«  notwendigen  Umschließungen,  welche  in
10  Zigarren  und  Zigaretten  1  Ratel  netto  32  Pesa  die  Hand  des  Käufers  überzugehen,  pfle-«
  .  gen  (z.  B.  Kistchen,  Schachteln,  Blech-11
  Aller  andere  verarbeitete  Tabak  1  Ratel  netto  24  Pesa  verhüllungen)  nicht  in  Abzug  gebracht.
12  Opium,  Hanf,  Haschisch.  25  Prozent  vom  Wert  Zu  13:  Mit  dem  Zolle  wird  bei
13  Salz.  ....  100  Ratel  16  Pesa  dem  zur  Einfuhr  gelangenden  Salz  eine
14  Alle  übrigen  Gegenstande,  soweit  sie  innere  Verbrauchbabgabe  von  1¼  Rupien

  pro  100  Ratel  erhoben.  Salz  zu
landwirtschaftlichen  und  gewerblichen
Zwecken  ist  frei  von  Zoll  und  der  inneren
Verbrauchsabgabe.
        <pb n="801" />
        Bei  der  Einfuhr  sind  zollfrei:

 

 

 

 

Hausende  Benennung  der  Gegenstände  Bemerkungen
1  Elfenbein
2  Andere  Zähne  und  Knochen  aller  Art
3  Hörner  aller  Art
4  Häute  und  Felle
5  Schildpatt
6  Lebende  Tiere  aller  Art
7  Kautschuk
8  Kopal
—  9  Orseille
10  Kopra
11  Nelken  und  Nelkenstengel,  Pfeffer
12  Sämereien  und  lebende  Gewächse  Zu  12:  Als  Sämereien  sind  Reis,
13  Dungungs=  und  Desinfektionsmittel  Mtama,  Kokosnüsse  u.  dergl.  Landes-14
  Landwirtschaftliche  Maschinen  und  Ersazzteile,  erzeugnisse  nicht  anzusehen.

Landwirtschasftliche  Geräte

15  Maschinen  für  gewerbliche  und  bergmännische  Betriebe

und  Ersatzteile

16  Transportmittel  und  Ersatzteile

17  Physikalische,  astronomische,  chemische,  mathematische,  optische  und
ähnliche  Geräte,  die  wissenschaftlichen  Zwecken  dienen

18  Medizinische  Instrumente  und  Apparate,

Arzneien  und  Verbandmittel

19  Gedruckte  Bücher,  bedrucktes  und  beschriebenes  Papier  Zu  19:  Ausgenommen  sind  Bücher,

20  Bilder  mit  und  ohne  Rahmen,  Statuen  derernolgtter  Naum.  um  achschreie
21  Grabsteine  und  Grabschmuk  Z  Rechnungen,  Etiketten,  Frachtbriefen  2c.
22  Deutsche  Reichsmünzen,  ausländische  Goldmünzen,  Silber=  u.  Kupfer=  vorgerichtetes  Papier.

münzen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
23  Dienstuniformen

24  Muster  ohne  Wert

 

 

Außerdem  sind  auf  Grund  des  §  13  der  Zollverordnung  von  dem  tarifmäßigen  Eingangszoll  befreit:

1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  Gegenstände;

Gegenß  3  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen  Zwecken  eingeführten
egenstände;

3.  Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingeführten  Gegenstände,
die  unmittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterrichts  und  der  Krankenpflege  dienen;

4.  Alle  Maschinen,  Geräte,  Materialien  und  Betriebsmittel,  welche  unmittelbar  zum  Bau  und  zur  Unterhaltung
von  Wegen  sowie  unmittelbar  zum  Bau,  zur  Unterhaltung  und  zum  Betriebe  von  Eisenbahnen  und  sonstigen  Transporteinrichtungen
  bestimmt  sind;

5.  Handwerkszeuge  und  ähnliche  Gerätschaften,  die  von  Handwerkern  oder  Künstlern  zur  Ausübung  ihres
Berufes  mitgeführt  werden;

6.  Auf  besonderen  Antrag  Anzugs=  und  Heiratsgut  (wie  Haushaltungsgegenstände,  Bekleidungsstücke,  fertige
Wäsche),  welches  zum  Zweck  dauernder  Niederlassung  und  zum  eigenen  Gebrauch  der  in  das  Schutzgebiet  einwandernden
oder  sich  nach  demselben  verheiratenden  Europäer  und  denselben  gleichgestellten  Personen  eingeführt  wird;

7.  Handgepäck  europäischer  und  denselben  gleichgestellter  Reisender

8.  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Reiseausrüstungen,  photographische  Apparate  nebst  kleineren  Mengen  von  Platten,
kleinere  Mengen  von  Verzehrungsgegenständen  und  dergleichen,  welche  Reisende  zum  eigenen  Gebrauch  mit  sich  führen;

9.  Getragene  Kleidungsstucke  und  getragene  Wäsche,  sofern  sie  nicht  zum  Verkauf  eingehen;

10.  Umschließungen  und  Verpackungomittel,  die  zum  Zweck  der  Ausfuhr  von  Gegenständen  eingeführt  oder,
nachdem  sie  nachweislich  dazu  gedient  haben,  aus  dem  Auslande  wieder  zurückgebracht  werden;

11.  Kleinere  Warenmengen,  von  denen  der  Zoll  weniger  als  20  Pesa  betragen  würde.
        <pb n="802" />
        12

B.  Ausfuhrzölle.

 

 

 

Tarifnummer


Benennung  der  Gegenstände

Zollsatz

8

Bemerkungen

 

J  —S  E  u  #  —

——
—  O  o  o

12
13
14
15
16

17
18
19
20
21

Elfenbein  .
Flußpferd=  und  Wictschweinhhne  .

Hörner  von  Büffeln,  Elen-,  Kudu-  und  Anti
lopen.

Hörner  vom  Nashorn
Hörner  anderer  Wildarten

Hörner  von  Haustieren

Rohe  Häute  und  Felle  von  Giraffen,  Zebras,  Nashorn
  sowie  Teile  von  solchen  Häuten  und  Fellen

Rohe  Häute  und  Felle,  nicht  besonders  genannt
Schildpatt  .
Kauri-  und  andere  Muscheln
Lebende  Tiere:
a)  Pferde
¾  Maultiere  und  Maulesel
c)  Maskatesel.
d)  Halbblut=  und  Wanjamwesi=  Esel.
e)  Männliches  Rindvieh
k)  Weibliches  Rindvieh
8)  Schafe  und  Ziegen
h)  Zebras,  Giraffen,  SlenAntiloren.  be
5  Hühner  .
k)  Papageien
Frisches  Fleisch
Haiflossen
Kautschuk
Kopal
Höôlzer  aller  Art:

a)  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung
mit  der  Axt  oder  Saͤge  bearbeitet,  mit  oder
ohne  Rinde.

b)  weiter  bearbeitet
Flechtgras,  Palmblätter,  Naten,  vasisac  und  Körbe
Negertabak.  .....
Wachs
Zuckerrohr  und  daraus  gewonnene  Ergeugnisse.
Salz.

 

9

 

Alle  nicht  besonders  genaunten  Gegenstände

"  15  Prozent  vom  Wert

das  Gehörn  5  Rupien,

das  Einzelhorn  1  Rupie

15  Prozent  vom  Wert
das  Gehörn  2  Rupien,

das  Einzelhorn  1  Rupie

12  Prozent  vom  Wert

15  Prozent  vom  Wert
12  Prozent  vom  Wert
12  Prozent  vom  Wert

7  Prozent  vom  Wert

1  Stück  25  Rupien

1  Stück  20  Rupien

1  Stück  20  Rupien

1  Stück  7  Rupien

1  Stück  8  Rupien

1  Stück  20  Rupien

1  Stück  1  Rupie

1  Stück  10  Rupien

1  Stück  8  Pesa

1  Stück  1  Rupie
15  Prozent  vom  Wert
10  Prozent  vom  Wert
100  Ratel  18  Rupien
15  Prozent  vom  Wert

10  Prozent  vom  Wert
5  Prozent  vom  Wert
5  Prozent  vom  Wert

10  Prozent  vom  Wert
2  Prozent  vom  Wert
5  Prozent  vom  Wert

10  Prozent  vom  Wert

 

—  ,  Sod-  Dei

Zu  1  bis  10:  Waren,
dieaus  diesen  Rohprodukten
  gefertigt  sind,  sind  wie
diese  zu  verzollen.

Zu  14:  Auf  Plantagen

gewonnener  Kautschuk  ist
zollfrei.

unterliegen  keinem  Ausfuhrzoll.

Außerdem  sind  auf  Grund  des  §  13  der  Zollverordnung  von  dem  tarifmäßigen  Ausgangszoll  befreit:
1.  Alle  vom  Gouvernement  selbst  ausgeführten  Gegenstände;

2.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  im  dienstlichen  Interesse  ausgeführten
Gegenstände;

3.  Von  europäischen  und  diesen  gleichgestellten  Reisenden  und  ebensolchen  Mitgliedern  von  Schiffsbesatzungen
ausgeführte  oder  von  farbigen  Händlern  an  Bord  nicht  einheimischer  Schiffe  gebrachte  Gegenstände,  soweit  deren
Gesamtwert  20  Nupien  nicht  übersteigt.

4.  Kleinere  Warenmengen,  von  denen  der  Zoll  weniger  als  20  Pesa  betragen  würde.

 

Gedruckt  in  der  Königlichen  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W.,  Kochstraße  68—71.
        <pb n="803" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
