bura II war inzwischen in südlicher Richtung vor- gegangen und hatte Nachricht erhalten, daß Kisabo sich im Lugo Iburunga in Ubututsi aufhalten sollte. In anstrengenden Tag= und Nachtmärschen gelangte sie dann bis etwa 20 km südlich Kungara an die Grenze von Ubututsi, wo sie durch den Sol den Besehl erhielt, nach Iliganda zurückzukehren. Die Abteilung traf dann am 30. Mat wieder in Iii- band dir n Iliganda waren während dieser Zeit aus den verschiedensten Tellen udn m1 der Königsfamilie, angesehene Watusi und zahlreiche Wahutu eingetroffen, einerseits um ihre Unterwerfung anzuzeigen, onderseits um alte und neue Klagen vorzubringen. Ich lehnte zunächst die Erledigung dieser Schauris ab, versprach aber, bel dem Durch- marsch durch die Gebiete der Klagenden ihre An- sprüche zu prüsen und wenn möglich zu ordnen. Fast alle Klagen datierten aus früheren Zeiten, viele waren zehn und mehr Jahre alt, alle behandelten Vieh= und Landraub und waren mit der Zeit in das Vier- und Fünffache gewachsen. Am 30. Mai traf Nachricht in Ikiganda ein, daß der Sol mit Kisabo in Iburunya in Verhandlung getreten wäre und aller Voraussicht nach denselben veranlassen würde, mit nach Ikiganda zu kommen. Dem Sol war es gelungen, die Spur Kisabos. außzufinden und stets in sichtbarer Entsernung von demselben zu lagern. Von nun an folgte der Sol dem Tag und Nacht marschlerenden Kisabo bis etwa zwei Tage nördlich Rumonge und versuchte täglich, durch Kabundo und Mayabo mit ihm in Verbin- dung zu treten. Erst mit Hilfe des Kijogorl, wohl des intelligentesten oller Söhne Kisabos, glückte es, eine Besprechung mit Kisabo zu erlangen. In dieser erklärte der Sol dem Kisabo dann, daß er nunmehr mit nach Ikiganda kommen müsse und daß ihm dort Leben und Herrscherwürde zugesichert seien. Erst nach stundenlangen Beratungen entschloß sich Kisabo dann, mit nach Ikiganda zu gehen, und bedurfte es von seiten des Sol anerkennenswerter Ruhe und Festigkeit, seine Forderung ohne Anwendung von Gewalt durchzusetzen. Auch auf dem Wege nach Iliganda verstand der Sol es, die schlechten Be- rater vom Kisabo fernzuhalten. Am 4. Juni traf Kisabo dann mit großem Gefolge im Lager von Aiganda eln und bezog ein dort für ihn neugebautes Lugo. Mit ihm erschienen seine Söhne Kabundo, Mayabo, Kijogori, Lugema, Sangawanya und Kara- wonge, der Mtoale Walingona sowie viele angesehene Watusi. Kisabo ist ein Mann von etwa 60 Jahren, von großer kräftiger Statur; das rechte Auge ist infolge eines früher erhaltenen Speerstichs erblindet, das linke gleichfalls bereits in der Hornhaut getrübt, aber noch sehkräftig; die Hände zeigen pergament- artige Haut; seine Kleidung besteht gleich derjenigen aller Watusi, aus alten Rindenstoffen. Seine äußere Erscheinung ist alles andere als die eines gefürchte- ten, großen afrikanischen Herrschers, nur seine Be- wegungen und der Blick seines Auges kennzeichnen ihn als einen großen Mtusi, der gewöhnt ist, seinen Anordnungen Geltung zu verschaffen. Trotz seiner 60 Jahre ist Kisobo noch sehr rüstig und imstande, tage- lang ohne Beschwerden zu marschieren. Hat er doch während des Marsches nach Ikigonda ein An- suchen, sich tragen zu lassen, mit der Begründung zurückgewiesen, daß er noch kein altes Weib sei. Am 6. Juni wurde dann mit dem Kisabo in nähere Verhandlung getreten. Kisabo machte hierbei wider Erwarten nur geringe Einwendungen und schien mit den ihm gestellten Bedingungen an- scheinend sehr zufrieden zu sein. Hauptsächlich fürchtete er, aus Urundi, wo er fast 50 Jahre unumschränkter Herrscher gewesen war, vertrieben zu werden und diese Herrscherwürde einem seiner vielen Feinde ab- treten zu müssen. Die mit Kisabo vorgenommenen Verhandlungen lauteten: 1. Der Sultan Mwezi Klisabo von Urundi aner- kennt die deutsche Oberhoheit. 2. Für die seit dem Jahre 1899 begangenen Unbotmäßigkeiten zahlt Kisabo eine Strafe von 424 Rindern. Von diesen erhalten die Angehörigen der 37 ermordeten Träger 74 Rinder. 3. Die Landschaft Mubekeye wird Kitinwa, die Landschaft Muramwyg dem Matshontsho zugesprochen. Dieselben sind unabhängig vom Kisabo und haben ihre Befehle direkt von der Station Usumbura zu erhalten. Eine genaue Abgrenzung dieser Land- schaften erfolgt demnächst. 4. Kisabo wird als Herrscher in Urundi belassen und erhält bis auf weiteres einen ständigen Askari- posten unter Führung eines Europäers. 5. Kisabo verpflichtet sich, diesen Posten unent- geltlich zu verpflegen sowie durch Gestellung von Arbeitern zu unterstützen. 6. Kisabo verpflichtet sich, die Mission Mugera in Ausübung ihrer Tätigkelt fernerhin nicht zu hin- dern, den zur Mission gehenden Watusi und Wahutu dieses vielmehr ohne irgend welche Schädigung zu gestatten. 7. Kisabo verpflichtet sich, für den Bau elner Straße von Usumbura durch Urundi nach Muyaga unentgeltlich Arbelter in genügender Anzahl zu stellen. 8. Kisabo verpflichtet sich, allen Karawanen freien Durchzug und Handel in Urundi zuzusichern. 9. Kisabo erhält Flagge und Schutzbrief und wird, falls er sich den Anordnungen der Station fügt, von dieser in jeder Weise unterstützt werden. In weiteren Verhandlungen mit Kisabo wurden diesem dann die Landschaften Iliganda, Inbuye, Katwaro und Ijimbi als Residenzplätze angewiesen, mit der Weisung, dort zu bauen. Gegen die Watoale Kanuguno von Ibuheru und Lusukoza von Ibuhogo wurde seitens des Kisabo Klage geführt, daß sie seinen Anordnungen bisher niemals Folge geleistet hätten. Beide genannten Watoale sind in ihren Gebieten sehr einflußreiche Häuptlinge, der Regierung 2