76 — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch- Ostafrika im Monat November 1903. (Eine Rupie zum Kurse von 1,3875 Mk.) Zölle für Schlifahrs.] Holzschlag4eben-Z Zollamt Ausfuhr Einfuhr Abgabe Vebnhren Einnahmen Insgesamt Kp. P.] Rp. B. Rp P.]##. P. Rp. P. Rp. P. — Vl. bi. - « I I Tangga 22,02 16 474 33 41|—— 4 3 220 49 17 044 43 23 64949 anggngn 1846 24 2.—6829 16- 9475|68 agamoon 12161 557101 2522— 113 4 4 104 Daressallan 3279 532 895 44é4%%12 2270114 ....... 10731»465949;5451—1584660221695140-2352038 Lhdi....... 3728,174775»5521—602030256888820-1233253 Zusammena2o2ok1262ossf19201—495Z34673099548810-13248982 —-—- —-- —,-- IIEIIIEILIIEIIEI— i 01P7. ZSPL 89 Pf. gs Pf. i Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für den Monat Dezember 1908 auf 1,3875 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. Perwnalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, die vortragenden Räte im Auswärtigen Amt, bisherigen Wirklichen Legationsräte Rose und v. der Decken zu Geheimen Legationsräten zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, mittelst Allerhöchster Ordre vom 27. Dezember v. Is. den Landgerichtsrat Wienskowski vom hiesigen Landgericht 1 zum ordentlichen Mitgliede der Disziplinarkammer für die Schutzgebiete, das bisherige stellvertretende Mitglied des Disziplinarhofes, Wirklichen Geheimen Oberpostrat und Vortragenden Rat im Reichspostamt Dr. Spilling zum ordentlichen Mitgliede des Disziplinarhofes und den Geheimen Oberregierungsrat und Vortragenden Rat im Reichsjustizamt Dr. Dungs zum stellvertretenden Mitgliede des Disziplinarhofes für die Schutzgebiete zu ernennen. " Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor im Aus- wärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legationsrat Dr. Stuebel, den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse und dem Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt Dr. Seitz den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem früheren ersten Kommissar der Grenzregulierung zwischen Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaat, Hauptmann a. D. Herr- mann, den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern am Ringe zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kalserlichen Gouverneur von Deutsch-Neu-Guinea, Dr. Hahl, und dem Stationsleiter in Togo, Königlich Preußischen Hauptmann im 4. Oberschlesischen Infanterle-Regiment Nr. 68, Döring, den Roten Adler-Orden 4. Klasse zu verleihen. r 1m— Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem am 1. Juni 1903 in den Ruhestand versetzten Regierungsarzt Dr. Albert Plehn den Roten Adler-Orden 4. Klasse zu verleihen. Seine Moajestät der König von Württemberg haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen Finanzdirektor für Deutsch-Südwestafrita Pahl das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrichsordens zu verleihen.