d) Zutellung durch Beschluß der Kommission; e) Einweisung der Eingeborenen in die ihnen zugesprochenen Reservate und Vermarkung der Grenzen. Bei normalem Verlaufe ist damit die Tätigkeit der Landkommission als solcher abgeschlossen; es be- darf dann aber noch der Abschreibung der Einge- borenen-Reservate von den Pflanzungsgebieten im Grundbuche durch den Grundbuchrichter. Die Zählung der Eingeborenen und die Besich- tigung des Landes auf seine Qualität erfolgt prak- tlscherweise durch den Vorsitzenden oder seinen Stell- vertreter unter Zuziehung eines Eingeborenenpflegers, wie es bisher steis geschehen. Kann mit der inter- essierten Pflanzung und dem Eingeborenenpfleger ein Einberständnis über die Abgabe des Landes nicht erzielt werden, so wird es der Besichtigung des Landes durch die vollbesetzte Kommission bedürfen, wie es bereits bei Beratung der Geschäftsordnung in der Sitzung vom 13. September v. Is. ausge- sprochen wurde. Es ist angebracht, die Resultate der Zählung, Besichtigung und Verhandlung mit den Pflanzungsleitern protokollarisch zu fixieren. Die Besichtigung des Landes geht Hand in Hand mut den Vermessungsarbelten, die zunächst im Ent- fernen des Urwaldes auf den zu vermessenden Strecken und im Durchschlagen von Pfaden durch das zu besichtigende Land, wenn solche nicht schon vorhanden sind, bestehen. Die Resultate der Vermessung sind zunächst in einer vorläufigen Skizze niederzulegen. Auf Grund der Protokolle über Zählung und Landbesichtigung sowie der vorläufigen Skizze faßt die Kommission nach Anhörung der Eingeborenen- pfleger und der Pflanzungsvertreter Beschluß über die Zutellung des Landes. Ist dieser Beschluß, wie biöher stets, im Ein- verständnis mit Pflanzungsvertreter und Eingeborenen- pfleger ergangen, so erfolgt dann die Einweisung der Eingeborenen in die Erwelterungen durch den Vor- sitzenden und die vorschriftsmäßige Vermarkung, Fert#gstellung eines Vermessungsprotokolls und einer endgültigen Skizze durch den Vermessungsbeamten. Wird seitens eines der Beteiligten eine Beschwerde gegen den Beschluß erhoben, so dürfte es sich ergeben, daß in betreff des Beschwerdepunktes vor weiterer Tätigkeit der Ausgang des Beschwerdeverfahrens und des eventuellen Rechtsstreites abzuwarten ist. Was den Fortgang der Arbeiten der Land- kommission betrifft, so ist dieser vor allen Dingen von dem Fortgang der Vermessungsarbeiten abhängig; da solche während der heftigen Regenzeit im Busch nicht ausführbar sind, so wird die praktische Tätig- keit der Landkommission für die nächsten zwel bis drei Monate ruhen müssen. Jedenfalls darf aber damit gerechnet werden, daß bei rechtzeitiger Eröff- nung der Arbeiten, guter Gesundheit des Personals und, wenn nicht besondere Schwierigkeiten hervor- treten, in der nächsten Trockenzeit ein die bisherigen Resultate erheblich übertreffender Schritt vorwärts gemacht werden wird. Wern auch der für Zählung 158 und Besichtigung erforderliche Zeitaufwand nicht unterschätzt werden darf, so ist doch anzunehmen, doß die Arbeitsleistung der Kommission sich ver- doppeln wird, wenn ihr zwel Landmesser zur Ver- sügung gestellt werden. Bericht des Oberleutnants Freiherrn v. Stein über die Beenbigung der Kunabembe-Fang--Expedition.“) Wie bereits ausgeführt, breitet sich westlich Matuli mit annähernd der deutsch-französischen Grenze als Abschluß im Süden und bis dicht an den Dja heran im Norden eine weitere unbewohnte gebirgige Urwald= zone, die Wasserscheide zwischen Dia und Iwindo, in in einer Ostwestbreite von etwa 10 bis 12 Tage- märschen aus. Es lag die Möglichkeit vor, diese Urwaldzone, weit nach Norden ausholend, etwa der Route des Stabsarztes Hoesemann folgend, zu um- gehen, oder südlich dieser Zone, etwa der Grenze entlang durch das Iwindo-Quellgeblet, einen neuen Weg in der annähernden Richtung nach Ebolwoa zu suchen. Für letztere Möglichkeit entschloß ich mich schließlich, um einmal die in den Aufnahmen der Grenzkommission bestehende Lücke quer durch das Iwindo-Quellgebiet zu schließen, und dann aber auch eine event. benutzbare, nähere geeignete Verbindung aus dem Ssanga-Ngokogebiet zur Küste aufzufinden. Ich stellte aus der Kunabembe-Fang-Expedition unter Zurücklassung einer Reihe welterer Kranker und noch nicht marschfähiger Leute die Expedition zur Küste neu zusammen. Es setzte sich die Expe- dition zusammen aus einem zur Polizeitruppe der Küste bestimmten Detachement von Bertuarekruten unter Führung weniger alter kontraktfälliger Leute in Stärke von 30 Mann. Außerdem gliederte sich der Expedition bis zur ersten Fühlung mit den Küstenfirmen, also etwa bis zum 13. Grad, an ein Detachement von 12 Mann aus der Gonakwil- besatzung und von 12 Mann aus der Jukaduma- besatzung. Ferner befanden sich bei der Expedition 24 Träger, nach Abzug der erkrankten und auf der vorhergehenden Expeditlon gestorbenen noch 15 Kuna- bembestrafträger und unter Führung des Agenten Bernauer der Gesellschaft Süd-Kamerun 17 zur Entlassung kommende Leute der Gesellschaft. Am 10. Juni wurde der Abmarsch angetreten. Das von den großen Strapazen vorher immer noch sehr mitgenommene, großenteils junge Expeditions- personal bedurfte, um weitere Erkrankungen möglichst zu verhüten, der größten Schonung. So konnten die Tagemärsche durchschnittlich nur sehr klein aus- fallen, und mußten häufige Ruhetage den Marsch unterbrechen, zumal bis an die Küfte hin immer wieder elinzelne Neuerkrankungen auftraten, die das Zurücklassen einiger Leute und auch noch einen Todes- fall zur Folge hatten. Der Weg von Matult bis *) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1904, S 82 ff.