10. November 1903 ordnet die gesamte Rechtspflege in Französisch-Westafrika neu. Besonderes Interesse biete Titel VI, belreffend die Eingeborenengerichts- arkeit. « Die Eingeborenen in Französisch-Westafrika unter- stehen hiernach besonderen Gerichten, mit Ausnahme der Bewohner solcher Distrikte, die ausschließlich europäischen Gerichten vorbehalten sind. Die Ein- geborenengerichte gliedern sich dem allgemeinen Ver- waltungsorganismus an. Dos unterste Ver- waltungsorgan, der Dorfvorsteher, ist als tribunal de village zur Verhängung von Polizeistrafen zu- ständig, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten steht ihm eine eigentliche Gerichtsbarkeit nicht zu. Mit der Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die von dem Dorfvorsteher verhängten Polizei-- strafen, sowie mit der Gerichtsbarkeit erster Instanz in Zivilsachen ist das tribunal de province be- traut. Dieses hat seinen Sitz in der Hauptstadt des betreffenden Verwaltungsbezirkes und besteht aus dem betreffenden Verwaltungsbeamten, „chef de la brovince“, als Vorsitzendem und zwei von dem höchsten Verwaltungsbeamten der Kolonie auf Vor- chlag des procureur général zu ernennenden ein- geborenen Belsitzern (Notabeln). Gegen sämtliche Urteile dieses Gerichts ist die Berufung zulässig an das Gericht des nächst höheren Verwaltungsbezirkes, an das tribunal de cercle. Dieses besteht aus dem betreffenden Verwaltungsbeamten, dem ad- ministrateur du cercle, als Vorsitzendem, und wiederum zwei eingeborenen Belsitzern. Die letzteren werden für je ein Jahr ernannt, und zwar, wie die Beisitzer des tribunal de province, von dem höchsten Verwaltungsbeamten der Kolonte auf Vor- schlag des Generalstaatsanwaltes. Das tribunal de cercle entscheidet über alle Verbrechen und Ver- hehen in erster Instanz und ist, wie bereits oben erwähnt, Berufungsgericht für sämtliche Urteile der tribunaux de province. Als Spitze der gesamten Eingeb gerichtsorganisation schließlich ist am Eitze der Cour d’appel (des höchsten Europäer- gerichtshofes) die chambre d’homologation ein- gerichtet. An diese Instanz kann im Wege der Re- vision jedes Urteil gebracht werden, das auf eine höhere Strafe als fünf Jahre Elnkerkerung erkennt. Die chambre d’homologation besteht aus dem Vizepräsidenten der Cour d’appel als Vorsitzendem, zwei von dem Präsidenten desselben Gerichtshofes ernannten Räten, zwei von dem Generalgouverneur don Französisch Westafrika ernannten Beamten und zeis eingeborenen Beisitzern, die von dem Gerichts- vorsitzenden aus einer Liste von zwölf Leuten aus- gewählt werden. Die eingeborenen Beisitzer haben jedoch weder tribunal de cercle noch in der chambre omologation eine mitbeschließende Stimme. Sie haben sich lediglich an der Beratung zu beteillgen. b Bezüglich des anzuwendenden materiellen Rechtes estimmt Art. 75 des Dekretes, daß überall und für im ! 171 alle Materien die lokalen Gewohnheiten der Ein- geborenen zur Anwendung kommen sollten, wofern sie nicht den Grundsätzen der „französischen“ Zivili- sation widersprechen. Der Dandel der französtschen Rolonien.“) Die folgenden lbersichten sind aus den von dem französischen Kolonlalministerium vor kurzem heraus- gegebenen „Statistiques Coloniales pour l'année 1901“ zusammengestellt. I. Handel der französischen Kolonien 1892 bis 1901. (In 1000 Frcs.) Mit Frankreich und seinen Besitzungen Mit dem Ausland. Zusammen MVI*2 VNlI V 1n Einfuhr Ausfuhr E Zhi 18 8 0% % 383 231 47 242 46 1214611 6 256 807, 263 710 289 133/287016 345 576 510 166 436 024/344 386 44 11 364519 351 27327 823 64 683 39 128 136 380 127 os6 135 662/148 374 146226141 510 154383 166775 214 192 175 993 265 636/185 463 1208 975 179056 Dazu der Handel von Algier i. J. 1901 - 1 2 -Tunis 1901 II. Handel der einzelnen französischen Kolonien in den Jahren 1900 und 1901. (In 1000 Frcs.) - 1 1901 i Kolonie Einfuhr AusfuhrEinfuhr-Ausfuhr Senegal 46 805 32 93264073 38205 Guinecee 1427510 15577557983 Elfenbeinküste 90811 7286 543 Dahomey 15221½1275615753|10472 ongo 10 555 7 7985 7322 Réunioo . 029174612377618201 Madagascar...4047110624466838975 yotte 511 486 1001 Somaliküste 5929 2319973356 6845 Indden 403810722 3793122254 Indochinn 155 600/202 478 160 608 Neu-Kaledonienr21622 887013626 Tahiit 3 511 359 4556 3026 St. Pierre et Miquelon 932613 46619 11 753 Guadelouppe 2137315717/|20 59317476 Martinigue 24 9279271616 973124017 uyana 9762 65 12 224 8776 JZusammen436 024|344 386474611364 518 *) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 76.