— 204 — gang getreten; die beiden ersten Hefte derselben von Uganda im Auszug in dieser Nummer des liegen uns vor. Kolonialblatts unter „Verschiedene Mitteilungen“ Aus dem zweiten Hest ist eine meisterhafte abgedruckt worden. 6 des verstorbenen Herrschers Mwanga Derkehrs Nachrichten. Bekanntmachung. Zulassung von Feldpostpaketen an die Truppen in Deutsch-Südwestafrika. Von jetzt ab werden Privatpäckereien an die in Deutsch-Südwestafrika befindlichen Truppen und Besatzungen von Kriegsschiffen zur Feldpostbeförderung zugelassen. Die Päckereien müssen folgenden Bedingungen Eutpprechen- 1. Gewicht der einzelnen Sendung nicht über 2½ ka; ohe Größe nicht erheblich über 35 cm in der Länge, 15 cm in der Breite und 10 cm in der Höhe; 3. Verpackung in Kistchen oder festen Kartons recht dauerhaft, mit äußerer Umhüllung in haltbarer Leinwand oder Wachsleinwand und mit fester Verschnürung; 4. die Aufschrift muß in der Weise hergestellt werden, daß auf die Sendung eine mit der vollständigen Adresse recht genau und deutlich ausgefüllte Postkarte haltbar aufgeheftet, oder ausgeklebt wird; auf der Karte ist die Bezeichnung „Postkarte“ in „Feldpostkarte“ zu ändern; außerdem müssen der Absender und der Inhalt der Sendung genau angegeben werden. Der Beifügung von Postpaketadressen und Zoll-Inhaltserklärungen bedarf es nicht. Das Porto beträgt für jedes Feldpostpaket ohne Unterschied des Gewichts und des Bestimmungs- ortes 1 Mark. Die Sendungen müssen bei der Aufgabe frankiert werden. Zur Frankierung dienen Postfreimarken, die auf die Feldpostkarte zu kleben sind. Eingeschriebene Pakete, Sendungen mit Wertangabe oder Postnachnahme sind unzulässig. Ausgeschlossen von der Versendung mittels Feldpostpakets sind unbedingt: Flüssigkeiten, Sachen (Lebeicmttel) die dem schnellen Verderben unterliegen, zerbrechliche und leicht entzündliche Sachen sowie die allgemein von der Postbeförderung ausgeschlossenen Gegenstände. Die Beförderung der Feldpostpakete nach Südwestafrika erfolgt mit den von Hamburg dahin abgehenden deusschen Dampfern in der Regel dreimal monatlich. Eine Gewähr für die richtige und pünktliche Überkunft der Privatpäckereien kann die Postverwaltung nicht übernehmen. Am 1. Januar 1904 ist in Käwieng (Neu-Mecklenburg Nord) eine Postagentur eröffnet worden, welche am Briespost-, Zeitungs-, Postanweisungs-, Paket= und Nachnahmedienst teilnehmen wird. Potd#p#fschiffverbind##en nach den deutschen Schutzgebieten. Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe muüssen aus Nach vom Ein- . Dauer Verlin spätestens schiffungshafen am · der Überfahrt abgesandt werden am: 1. Deutsch-Neu-Guinea. ·— « Matup 42 Tage ————— Matupi Brindist 24. April wl 42 „md r (englische Schife) Berlinhafen 39 22., 26. April ) 10 eriefen, Fünsch. Mapel 28. April Fr.Wilh. Hofen 40 10# abd#. 8 dhch Ma.(deutsche Schisfe) Herbertähöhe 45 it, Stephansort Manwi - 2. Dentsch · Ostafrita. 22. März, 5. April Tanga 16—20 Tage 18 An 2. April a) nach Tanga urn %% *J8# eill le 10. April Tanga 19 Tage . — o abds. 22. März, 5. April Daressalam 17—22 Tg.19. März, 2. April rt r E 8 5 abds. 10. April Daressalam 18 Tage . April trute 7 D W . 20. März Sansibar 20 Tage 18. März la ahenq 10 abbs