232 Machrichten aus den deulschen Schuhgebieken. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deulsch · Pstafrika. Die Neuordnung des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens. Im amtlichen Teil dieser Nummer des Kolonial- blatts sind die zur Ordnung des Münzwesens des deutsch -ostafrikanischen Schutzgeblets erlassenen Be- stimmungen veröffentlicht, nämlich eine Allerhöchste Ordre vom 23. Dezember 1903 und eine Verordnung des Reichskanzlers vom 28. Februar 1904. Die prekäre Lage, in welche das Münzwesen des ostafrikanischen Schutzgebiets infolge seiner Ver- knüpfung mit dem indischen Gelde durch die indische Währungsreform geraten ist, hat seit längerer Zeit die Neuordnung des ostafrikanischen Münzwesens als eine unabweisbare Notwendigkeit erscheinen lassen. Bekanntlich hat diese Notwendigkeit den Anstoß zu den Verhandlungen der Kolonialverwaltung mit der Deutsch -Ostafrikanischen Gesellschaft gegeben, die schließlich dazu führten, daß die genannte Gesellschaft in dem am 15. November 1902 mit dem Reichs- kanzler abgeschlossenen Vertrag neben anderen Privi- leglen auch auf das ihr im Vertrag vom 20. Novem- ber 1890 belassene Recht, Silber= und Kupfermünzen für Deutsch-Ostafrika auszuprägen, Verzlcht leistete (vgl. die Denkschrift zu dem Vertrag vom 15. No- vember 1902, abgedruckt im Deutschen Kolonialblatt vom 15. Januar 1903, S. 38 bis 45). Nachdem das Reich durch den Verzicht der Deutsch-Ostafrika= nischen Gesellschaft auf ihr Münzrecht freie Hand für eine Neuordnung des ostafrikanischen Münzwesens gewonnen hatte, ist die ostafrikanische Münzfrage zum Gegenstand eingehender Erörterungen mit dem Kaiser- lichen Gouvernement von Deutsch = Ostafrika, der Reichsfinanzverwaltung, dem Reichsbank-Direktorium und den wichtigsten der in Deutsch-Ostafrika inter- essierten Firmen gemacht worden. Auch die öffentliche Diskussion hat sich ausführlich mit dem zu lösenden Problem beschäftigt. Die nunmehr getroffene Ent- scheidung läßt sich mit kurzen Worten dahin charak- terisieren, daß die Rupie in unverändertem Fein- gehalt als Münzeinheit beibehalten wird, daß aber die Rupie gleichzeitig in ein festes Wertverhältnis zur Reichsmark gebracht ist; die Angliederung der Rupie an die Reichswährung kommt darin zum Ausdruck, daß nach § 14 der Verordnung des Reichskanzlers vom 268. Februar 1904 von den öffentlichen Kassen des Schutzgeblets die Reichsgold- münzen zu 20 Mk. und 10 Mk. zum festen Kurs von 15 Rupien bezw. 7½ Rupien in Zahlung zu nehmen sind. Diese Regelung wird in gleicher Welse den Verkehrsgewohnheiten des Schutzgebiets gerecht wie den Beziehungen zwischen Mutterland und Kolonie, denen durch die Herstellung eines stabllen und einfachen Wertverhältnisses zwischen Rupie und Reichsmark (4 Mk. = 3 Ruplen) im wesentlichen die glelche Förderung zuteil wird wie durch die Einführung der Reichsmarkrechnung. Für die Auf- rechterhaltung des gesetzlichen Rupienkurses und für die Erleichterung des Geldverkehrs zwischen Mutter- land und Kolonle wird dadurch Sorge getragen werden, daß einerseits die Legationskasse in Berlin angewiesen wird, gegen Einzahlung von Reichs- währung in bestimmten Minimalbeträgen auf Rupien lautende Zahlungsanweisungen auf die Gouvernements- hauptkasse in Daressalam zu bestimmten Kursen zu verabfolgen, während anderselts das Gouvernement in Daressalam Anwelsung erhält, gegen Einzahlung von Rupien deutscher Prägung Sichtwechsel auf die Legationskasse in Berlin, auf Reichsmark lautend, zu bestimmten Kursen abzugeben. Mit der Ausprägung der neuen deutsch-ostafrika- nischen Münzen ist auf der Königlichen Münze zu Berlin bereits begonnen worden. Den gesetzgebenden Körperschaften wird demnächst eine ausführlichere Denkschrift über die Neuordnung des deutsch -ostafrikanischen Münzwesens zugehen. Wißseenschaftliche Sammlung. Der Bezirksrichter W. Methner in Tanga sandte dem Königlichen Zoologischen Museum in Berlin eine Insektensammlung, beftehend aus zahl- reichen Koleopteren und einigen Larven, 46 Arach- noiden, 28 Hymenopteren, 2 Asiliden, 118 Rhyn- choten, 9 Schwaben und 3 Mantodeenlarden sowie 43 Orthopteren, darunter eine große Anzahl Larven. Die Sammlung war dem Museum sehr will- kommen, da sie viele erwünschte Exemplare enthält. Besonders wertvoll ist ein Teil der Rhynchoten, besonders die in Pori bei Tanga gefundenen. Die Konservierung der Tiere war gut. Kamerun. Reisebericht deg Ehefs des Verwaltungsbezirks EbolowZa, Dauptmanns Slmmermann. Das Nordwestdreleck des Stationsbezirkes, durch die Wege nach Nkomakak und Lolodorf im Süden und Nordosten und den Kribi-Lolodorfbezirk im Nordwesten begrenzt, trägt das allgemeine Gepräge des Südkameruner Busches, eines mit zahllosen, an- nähernd gleich hohen Kuppen ausgestatteten Berg- landes von schwer erkennbarem System und spärlichen Übersichtspunkten; aus der Vogelperspektive gesehen, mag es viel Ahnlichkelt mit der Oberfläche eines Baumkuchens haben. Bergauf, bergab führen die Wege, und ihre wenigen und kurzen Horizontalstrecken meist durch Wasser oder Sumpf. Der Blick ist fast