vorenthalten worden, der bei einer Ersetzung der großen Beträge der im Schutzgebiet umlaufenden indischen Rupien durch deutsche Rupien gemacht werden kann. Drittens wäre die Kassenverwaltung des Gou- dernements nach wie vor von den, wenn auch seit 1898 nur innerhalb enger Grenzen schwankenden Janzlbarkursen, zu welchen das Gouvernement gegen Abgabe von Wechseln auf die Legationskasse die be- nötigten Rupien zu beschaffen vermag, abhängig geblieben. Denn für die Finanzwirtschaft des Gou- dernements hätte natürlich nur dann ein festes Kurs- verhältnis zwischen Rupie und Reichsmark eingeführt werden können, wenn gleichzeitig Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung dieses Kursverhältnisses auch im freien Verkehre getroffen worden wären. Die oben an zweiter Stelle aufgeführte Möglich= leit, die Einführung der Reichsmarkrechnung und der eichsmünzen im ostafrikanischen Schutzgebiete, hätte en Vortell geboten, jede Unsicherheit hinsichtlich der Wertgrundlage des ostafrikanlschen Geldwesens von rund aus zu beseitigen und eine völlige Münz- hleichheit zwischen Kolonie und Mutterland herbei- juführen. Mit dieser Münzgleichheit wären alle Schwierigkeiten und die ganze Arbeit der Umrech- nung zwischen Mark und Rupie für die Finanz- verwaltung des Schutzgebiets. in Wegfall gekommen. Gleichzeitig hätte die an Stelle der Münzgemeinschaft mit Zanzibar tretende Münzgleichheit mit dem Mutterland eine fördernde Wirkung ausüben können auf die unmittelbaren Handelsbezlehungen zwischen Deutsch-Ostafrika und Deutschland und auf die manzipation Deutsch-Ostafrikas aus der kom- merziellen Abhängigkeit von dem Sansibar-Zwischen- handel. Auf Grund dieser Gesichtspunkte hat die Duführung der Reichsmarkrechnung für Deutsch- Ostafrika in der öffentlichen Diskussion über die egelung des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens eine aazahl von Befürwortern gefunden. Den unbestreitbaren Vorteilen der Einführung der Reichsmarkrechnung standen jedoch gewisse schwer- wiegende Bedenken und Nachteile gegenüber. Gegen lesen Weg sprach die Tatsache, daß der ostafrikanische Lerlehr seit geraumer Zeit an die Rupie gewöhnt und mit der Rupie eine bestimmte Wertvorstellung erbindet. Die Einführung der Reichsmark würde unter Umständen zu einer Erschwerung und Behin- #rng des Handels unserer Kolonte mit den wich- Enen nach Rupien rechnenden Ländern des indischen Wrm- geführt haben, ohne daß in einer Beförde- deng des Handels mit dem deutschen Mutterlande wn- Schutzgeblet ein voller Ersatz zuteil geworden re. Vor allem aber würde die Einführung der Ecichsmünzen im inneren Verkehre des ostafrikanischen ge huhhochets zweifellos auf große Schwierigkeiten er oßen sein. Abgesehen davon, daß ein Wechsel in anP dem Geldwesen zugrunde liegenden Werteinheit gich schon der Einbürgerung und Ausdehnung des verkehrs nichts weniger als förderlich wäre, ist 283 in Betracht zu ziehen, daß die Reichssilbermünzen, die an die Stelle der Rupien treten müßten, im Verhältnisse zu dem ihnen beigelegten Wert in einem wesentlichen geringeren Feingehalt ausgeprägt sind als die Silbermünzen der Rupienwährung. Bei einem Rupienkurse von 1,33⅛ Mk. bis 1,40 Mk., wie er dem Übergang von der Rupie zur Reichsmark zugrunde gelegt werden müßte, würde z. B. dem Zweimarkstück ein Wert von 1½/2 Rupien zukommen; der Feingehalt des Zweimarkstücks (10 g Silber) ist jedoch um etwa 7 pCt. geringer als der Feingehalt des Ein-Rupienstücks (10,6917 g Silber). Die kom- plizierten Verhältnisse, auf Grund deren das Zwei- markstück trotz seines geringeren Silbergehalts ein und einhalb mal soviel wert ist wie die Rupie, würden den Eingeborenen niemals klar zu machen sein, namentlich da für die Eingeborenen der effektive Silbergehalt der Münzen wegen der häufigen Ver- arbeitung von Silbermünzen zu Schmuckgegenständen von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Wollte man die Eingeborenen zwingen, die Reilchssilbermünzen zu einem den Kursen der letzten Jahre nahekommenden Wertverhältnis an Stelle der Rupien anzunehmen, so würden sie darin zweifellos eine storkeÜbervorteilung erblicken und mit Mißtrauen gegen das neue, geringer- haltige Geld und die deutsche Verwaltung, die ihnen dieses Geld aufnötigte, erfüllt werden. Zu dieser Erwägung kommt ein finanzieller Gesichtspunkt hinzu. Aus den eben dargelegten Gründen wäre ein gleichzeitiger Umlauf von Reichs- silbermünzen und Rupien für eine größere Zeitdauer gänzlich ausgeschlossen. Die umlaufenden Münzen der Ruplenwährung hätten, um den Reichssilber- münzen Eingang zu verschaffen, mit möglichster Be- schleunigung beseitigt werden müssen. Die indischen Rupien allerdings hätte das Gouvernement ohne nennenswerten Kursverlust und ohne große Kosten nach Sansibar abschieben können; die von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft ausgeprägten Münzen jedoch hätten mangels einer Verpflichtung der Gesellschaft durch Einlösung auf Kosten des Reichs beziehungsweise des Schutzgebiets aus der Zirkulation gezogen werden müssen. Diese wirtschaftlichen und finanziellen Gesichts- punkte legten es nahe, nach einer Möglichkelt zu suchen, welche die wichtigsten Vorteile der Reichs- markrechnung und der Rupienwährung vereinigt, ohne die Nachtelle dieser beiden Systeme einzuschließen. Eine solche Möglichkeit bot sich auf dem dritten der oben bezeichneten Wege: Beibehaltung der Rupie als Münzeinheit unter Herstellung eines festen Wert- verhältnisses zwischen Rupie und Relchsmark. Wenn überhaupt der deutsch-ostafrikanischen Rupie durch irgendwelche Vorkehrungen ein fester Kurs- wert, wie sie ihn tatsöchlich bisher gegenüber der indischen Rupie besessen hat, dauernd gesichert werden sollte, so konnte die Rupie — wie oben schon er- wähnt wurde — ebensogut in ein festes Wert- verhältnis zur Reichsmark gebracht wie dauernd im 2