Von der Mitnahme von Soldaten für die Relse auf dem Benus konnte abgesehen werden, da die betreffenden aufrührerischen Stämme in Northern= Nigerla inzwischen bestraft worden waren. Der ge- samte noch verfügbare Rest des Begleitkommandos wurde daher von Yola aus nach Dikoa zurückgesandt. Am 25. April traf die Exvedition in Ibi ein. Hier wurde mit Rücksicht auf den noch immer schwer- kranken Oberarzt Dr. Fuchs ein weiteres Stahlkanu gemietet. Die Expedition traf am 10. Mai in Lokodja ein; die Weiterreise nach Burutu erfolgte am 12. Mai mit dem Gouvernementsdampfer „Sarota"“. Der Gesundheitszustand sämtlicher Europäer, auch des inzwischen genesenen Oberarztes Dr. Fuchs, ist zur Zeit zufriedenstellend. Togo. Beranbildung farbiger Pandwerker. Nachdem schon im vergangenen Jahr in Deutsch- Ostafrika Schritte getan worden sind, um die in den Regierungswerkstätten beschäftigten deutschen Hand- werker durch Heranziehung und Ausbildung farbiger Handwerker zu ersetzen (vol. Kolonialblatt 1903, S. 637 flg.), find nunmehr auch im Schutzgebiet Togo zu demselben Zweck Maßregeln getroffen worden. . Die Gesichtspunkte, von denen sich das Gou- vernement zu Lome hierbei leiten ließ, sind dieselben, die für das Gouvernement zu Daressalam bei der Heranziehung indischer Handwerker maßgebend waren. Die an sich schon teure Arbeitskraft des europäischen Handwerkers wird in den Tropen durch die klima- tischen Verhältnisse erheblich herabgemindert und da- durch um so teurer, abgesehen davon, daß das Nebenelnanderarbelten von Weißen und Farbigen für erstere vielfache Unzuträglichkeiten mit sich bringt und in den Augen der Eingeborenen für sie eine Herabsetzung bedeutet. Die wirtschaftliche Seite der Frage wird am besten durch die Gegenüberstellung der an europäische und farbige Handwerker zu zahlenden Löhne erläutert. Ein europälscher Handwerker erhält für eine Dienstperlode von 2 Jahren: 1. Gehalt: 2—x73600 Mk. = 7200 Mk. 2. Beihilfe für die Urlaubsreise · 3. Kosten für Aus= und Rück- reise und Ausrüstungsgelder, auf 8 Dienstperioden verteilt 370 zusammen 8270 Mk., wofür er unter Berücksichtigung von Krankheitsfällen etwa 17 Monate à 25 Arbeitstage = 425 Tage arbeitet; es ergibt sich mithin ein Tagelohn von rund 20 Mk. pro Tag. Der gute farbige Handarbeiter erhält 2,75 Mk. pro Tag. Diese Zahl darf jedoch dem Tagelohn — S 386 des Europäers nicht gegenübergestellt werden. Die Arbeitsleistung des Farbigen verhält sich zu der des europäischen Handwerkers in der Heimat etwa wie 1:4. Unter tropischem Klima würde der europäische Handwerker immer noch das Doppelte des Farbigen leisten, so daß anstatt 2,75 Mk. mindestens der Preis von 5,50 Mk anzusetzen wäre. Zu diesen 5,50 Mk. ist aber noch ein Betrag für die spezielle Beauf- sichtigung hinzuzuschlagen, die ein europäischer Hand- werker nicht nötig hat. Wie die Erfahrung gelehrt hat, muß durchschniltlich zu 8 farbigen Handwerkern ein europäischer Aufseher gestellt werden, so daß zu den obenberechneten 5,50 Mk. noch 2—250 Mk. hinzuzurechnen ist, was 8,00 Mk. als Vergleichslohn ergeben würde. Die Differenz zwischen den Löhnen der europälschen und der farbigen Handwerker be- trägt demnach 12 Mk. pro Tag. Es muß deshalb davon abgesehen werden, euro- päische Handwerker in größerer Zahl zur Einwande= rung in das Schutzgeblet Togo zu veranlassen, vielmehr ist darauf Bedacht zu nehmen, die wenigen im Schutzgebiet befindlichen europälschen, speziell deutschen Handwerker nicht sowohl zur eigenen Handarbelt als zur Beaufsichtigung und Anleitung der farbigen Handwerker zu verwenden, wozu sie vermöge ihrer den Elngeborenen überlegenen In- telligenz und ihrer gründlichen Fachausbildung durch- aus geeignet sind. Daß ihre Tätigkeit als Aufseher eine frucht- bringende sei, hängt in erster Linie davon ab, daß die ihnen unterstellten Handwerker überhaupt in der Lage sind, Brauchbares zu leisten. Wo die Einge- borenen hierzu nicht imstande sind, kann entweder dadurch Abhilfe geschaffen werden, daß den llima- tlichen Verhältnissen gewachsene farbige Handwerker von außerhalb herangezogen werden, oder dadurch, daß die Eingeborenen zu brauchbaren Handwerkern ausgebildet werden. Zu ersterem Schritt hat sich das Gouvernement zu Daressalam entschlossen, während das Gouvernement zu Lome letzteren Weg eingeschlagen hat. An der Goldküste sind schon seit längerer Zeit die Anfänge eines Handwerks vorhanden. Accra- Schmiede und Togo-Maurer besaßen schon einen gewissen Ruf. Jedoch sind die Kenntnisse und Fertigkeiten dieser Leute nur von sehr mäßigem Wert. Kennzeichnend ist, daß die Brückenbauanstalt nur mit Mühe einige (im Durchschnitt 3) Nietpartien, bestehend aus 3 Schmieden und 2 Arbeitern, zu- sommenstellen konnte, welche, trotzdem dazu ein weißer Monteur bestellt wurde, es bei glatten Nieten kaum über 45 Stück pro Tag gebracht haben; eine Niet- partie zu Hause (bestehend aus 4 Mann) leistet unter gleichen Umständen 250 Nilete. Die Brückenbau- anstalt hat sich ferner auch die größte Mühe ge- geben, bei diesen Leuten einen Akkordlohn einzuführen, um die täglichen Leistungen zu erhöhen. Die