gleicher Weise ist sie geschätzt bei den Behörden und Gerichten des Mutterlandes, die sich über die Rechts- ordnung unserer überseeischen Besitzungen auf dem laufenden halten müssen, ferner von Kaufleuten, die Handelsbeziehungen zu den Kolonien unterhalten, sowie von allen, die sich studienhalber mit dem Kolonialrecht beschäftigen. Die für den vorigen Band getroffene Anordnung des Stoffes ist auch für den vorliegenden neuen maßgebend gewesen: 1. auf alle Schutzgebiete bezügliche allgemeine Rechtsnormen — 1903 nicht ergangen —; 2. Bestimmungen für die afrikanischen und Südsee-Schutzgeblete; 3. auf das Kiautschou-Schutzgebiet sich bezlehende Vorschriften. In Hinblick darauf, daß das einschlägige Quellen- material in verschiedenen Publikationsorganen (Reichs- Gesetzblatt, Reichs-Anzeiger, Kolontalblatt, Marine- verordnungsblatt und in lokalen Amtsblättern usw.) zerstreut ist und infolgedessen die Übersicht über die kolontale Rechtslage sich erschwerend und zeitraubend gestaltet, bedarf das verdienstvolle Unternehmen, das sich durch Vollständigkelt und unbedingte Zuverlässigkeit auszeichnet, kaum noch einer besonderen Empfehlung. Nuslisch- Japanischer Kriegsschauplatz. Karte c. III: Port Arthur—Mukden. Auf Grundlage der rufsiichen Generalstabskarte bearbeltet durch 399 Paul Sprigade. Maßstab 1: 850 000. Verlag von Dietrich Reimer, Berlin. Preis Mk. 1.—. Bei dem hohen Interesse, das die gegenwärtigen Ereignisse speziell in dem Gebiete zwischen Port Arthur und Mukden für die gesamte gebildete Welt haben, und dem bisher vorhandenen Mangel an Kartenmaterlalien in größerem Maßstabe hat die Verlagshandlung Dietrich Reimer sich entschlossen, auf Grundlage einer im Anfang d. Is. erschienenen russischen Generalstabskarte eine Karte bearbeiten zu lassen, die es ermöglichen soll, auf Grundlage der Zeitungsberichte die Vorgänge besser verfolgen zu können. Sie ist durch die Herausgabe der Karte einem allgemein empfundenen Bedürfnis nachgekommen. VVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVYVVVVVYD• Titeratur-Perreichnis. Soeben beginnt zu erscheinen: Carus Sterne: Werden und Vergehen. Eine Entwicklungsgeschichte aturganzen in gemeinverständlicher Fassung. Sechste Beubearbeite Auflage herausgegeben von Wilh. Bölsche. t, zahlreichen Abbildungen im Text, vielen Karten Du Tafeln in Farbendruch Holzschnitt usw. Loostänic in 40 Hieserunzen, zu oder in zwei Bände zu je 1 e (Wochen- eine Lieferung. Verlag von Gebrüder Borülrarger, Berlin. Verkehrs · Nachrichten. Postdampfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten. 6 Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen.] Briese müssen aus Nach vom Ein- « Dauer Berlin spätestens schiffungshafen am: ber fberfahrt abgesandt werden am: 1. Deutsch-Ostafrika. . . s) nach III-ge gingt sama-, Neapel 4 28. Juni, 12. Juli Tanga 16—20 Tage 25. Juni, 9. Juli *— W Mübeio (deutsche Schiffe 4 " 108 abds. —2 Wilhelmstal). Neapel 28. Juni, 12. Juli Daressalam 17—22 Tg.5. v1an" Juli (beutsche no Marseill 10. Juli Daressalam 18 Tage 8. 1it x abds. ö bach Deutsch-Onafritar Brindi f 27.Juci chegiqtqmgstageEsauqu (Cnslchldetuatek- ge 6 Ö50 *X T nannten Postorte) bis 10. Juli Zanzibar 20 Tage 8. Juli Gels ei chiff 10 abds, Hamburg 15. Juni Swakopmund 22 Tage 15. Juni 6s oms. 2. Deutsch-Lüdwestafrita. Notterdam 18. Juni Swakopmund 19 Tage 17. Juni 11 8 oms. Imn Southampton 9. Juli Swakopmund 19 Tage 8. Juli 1128 oms. zassater, 4haribsb, b f Hamburg 17. Juni Swakopmund 20 Tage 16. Juni 1116 abds. it Badan. # Southampton 18. Juni Swakopmund 24 Tage 17. Juni 119 abds. Lublnowe #ausso, #ehotoif, len pnse Schißen bio x opmund, 6 ## alerberg, Windhu rr ehie Dampfer) r Hamburg 5. Juli Swakopmund 28 Tage 4. Juli 711 abds. 5nn tüderihbucht, uub... Bis auf weiteres mit den unter s angegebenen Verbindungen; von Swakopmund oder 64 euene tNn Kapstadt weiter mit der nächsten sich darbietenden Gelegenheit S i:Southaneen5. uni, 9. Juli Kapstadt 17 Ta uli outhampton d d apst ge Jun 8.9 8. Raromnen, Neapel 7. Juli Jap 38 Tage 6. Juli 102 abds. Palan · Injeln. Gheutene aan 1 Ponape 516