Lenz und Direktor der Chemnitzer Aktienspinnerei Stark in den Kolonialrat berufen worden sind. — Auf den Aufstand in Südwestafrika übergehend, führte der Vorsitzende aus, wie es jeden mit Genugtuung erfüllen müsse, aus den getroffenen Maßnahmen den festen unentwegten Entschluß von Regierung und Reichstag entnehmen zu können, den Aufstand, koste es, was es wolle, niederzuschlagen und der Wieder- kehr ähnlicher Vorkommnisse für alle Zukunft vor- zubeugen. — Zum Schluß berührten die Ausführungen des Vorsitzenden die Frage des Eingeborenenstrafrechts. — Herzog Johann Albrecht ergriff hierauf das Wort, um im Namen der Deutschen Kolonialgesellschaft dem Herrn Reichskanzler und der Kolonialverwaltung für das energische Eintreten zugunsten der Bewilligung der beiden Kolontlalbahnen in Togo und Deutsch- Ostafrika zu danken. — An einer Diskussion über die Schulen in den Schutzgebieten beteiligten sich die Herren Botschafter v. Holleben, Domkapitular P. Hespers, Herzog Johann Albrecht und der Vor- sibende. Es handelte sich dabel um das Verhältnis der Missionsschulen zu den Regierungsschulen und die Frage des fremdsprachlichen Unterrichts. Nach einer Diskussion, an welcher sich der Vorsitzende, Justizrat Dr. Porsch, Herr v. Holleben, Herr v. der Heydt und Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht betelligten, wird ein von den Herren Vohsen, Dr. Porsch und Prof. Hans Meyer gestellter Antrag angenommen: Der Kolonialrat hält die Begründung eines Lehr- stuhles für Kolonialrecht an der Unlversität Berlin für dringend wünschenswert. Von Herrn Vietor wird die Regelung der Landfrage in Kamerun und Togo und die Behandlung der Eingeborenen, und von Herrn v. Holleben die Frage der Einführung der Renten= und Altersversicherung in den Schutz- gebieten zur Sprache gebracht. Herr Woermann wendete sich gegen eine falsche Sparsamkeit in kolo- nialen Dingen, die, wie der Aufstand in Südwest- afrika lehre, die verhängnisvollsten Folgen haben könne. Ein von Herrn Vohsen gestellter Antrag auf Unterstützung des Kolonialmuseums aus Etatsfonds wird abgelehnt. Schließlich wendete sich Prof. Dr. Hans Meyer gegen die Bevorzugung der Berliner Museen gegenüber den nichtpreußischen Museen, durch Zuweisung von ethnographischen Sammlungen aus den Schutzgebieten. Ein Antrag, daß die Kolonial- verwaltung auf die Aufhebung des Bundesrats- beschlusses von 1889 hinwirken möge, wonach Samm- lungen, die aus vom Neiche bezahlten Expeditlonen in den Schutzgebieten herrühren, zunächst an das Berliner Völkermuseum abzugeben sind, wurde an- genommen. In der Nachmittagssitzung beschäftigte sich der Kolonialrat mit dem Etat von Südwestofrika. In der Generaldiskussion brachte General v. Poser die Resolutionen zur Sprache, die in der Hauptversamm- lung der Deutschen Kolonialgesellschaft am 27. Mai d. Jr. bezüglich der zur Niederwerfung des Auf- standes der Herero in dem Schutzgebiet zu ergrei- 435 fenden Maßnahmen gefaßt worden sind, mit der Bitte, der Kolonialrat möchte von diesen Resolutionen Kenntnis nehmen. Hieran schloß sich eine längere Diskussion über die Frage der Entschädigungen an die durch den Aufstand in Südwestafriko geschädigten Ansiedler, an der sich unter anderen Dr. Scharlach, Geh. Regierungsrat Simon, Konsul Vohsen und der Vorsitzende betelligten und die zu der Annahme der nachstehenden Resolutionen führte: Der Kolontalrat, indem er von der Rechtsfrage abfieht, spricht die Überzeugung aus, daß den durch den Aufstand in Südwestafrika geschädigten Ansiedlern voller Ersatz der von ihnen erlittenen Verluste zu gewähren sei, da andernfalls die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonle dauernd beeinträchtigt werden würde. — Auf Antrag des Geh. Rats Simon wurde von der Beratung des Spezialetats für Südwestafrika wegen der Unmöglichkeit, jetzt vor Niederwerfung des Auf- standes die Verhältnisse dort zu übersehen, Abstand genommen. In der darauffolgenden Diskussion über den Etat von Kamerun wurden von Herrn Konsul Vohsen die Frage der Grenzregullerung am Mao Kebbi und von Herrn Staudinger die Frage einer genügenden militärischen Macht in dem Tschadsee- gebiet zur Sprache gebracht. Weitere Gegenstände der Debatte bildeten das Verbot des Verkaufs von Hinterladergewehren, die Anstellung elnes Botanikers im Botanischen Garten in Viktoria und die Schaffung einer deutschen Handelsstation in Garua, in Verbin- dung mit der Subventionierung eines Dampferdienstes auf dem Benus, endlich die Frage der Entschädi- gungen für Verluste aus Anlaß des Buliaufstandes. Bei der Diskussion über den Etat für Togo wurden seitens der Kolonialverwaltung Anfragen wegen der Einführung eines Grundbuchs und hinsichtlich des Eigen- tumserwerbs an Grundstücken geltender Bestimmungen, wegen angeblich bestehender Ubelstände bei Voll- streckung von Prügelstrafen sowie wegen Schaffung eines etatsmäßigen Richterpostens beantwortet. In Verbindung mit der Frage der staatlichen Unter- stützung der Baumwollversuche in Togo, zu welcher Herr Stark, Direktor der Aktienspinneret in Chemnitz, das Wort nahm, wurde hierauf die Einrichtung eines botanischen Gartens in Togo von Herrn Dr. Hindorf befürwortet und ein darauf bezüglicher Antrag an- genommen. Am Sonnabend kam in der Vormittagssitzung des Kolonlalrats der Etat von Deutsch-Ostafrika zur Beratung. In der Generaldiskussion bildeten die Gefahr der Ausbreitung des Islam in Zentral- afrika, die Besiedlung des Schutzgebiets durch weiße Ansiedler, die Nachteile der geltenden Jagdverordnung, die Frage der Einfuhrhäfen in Verbindung mit der Beteiligung Daressalams und Bagamoyos und die Schaffung einer letzten Instanz für die Schutzgebiete in der Heimat Gegenstände der Debatte. — In der Beratung des Spezialetats wurden weiter folgende Fragen besprochen: Die Instandhaltung der deutschen Dampfer auf den Binnenseen, die Vergrößerung des 2