lischen Wegebaumittel für die nächsten Jahre festge- legt. Die bisher gesammelten Erfahrungen recht- fertigen diese Maßregel und lassen hoffen, daß im nächsten Jahrzehnt ein Teil der bezeichneten Wege- strecken einen Zustand erreicht hat, der wenigstens während der Trockenzeit als fahrbar bezeichnet werden kann. Straßen aber, die länger als eine starke Regenperiode überdauern und auch während der nassen Monate fahrbar bleiben, sind unter 7000 bis 10 000 Mk. pro Kilometer selten herzustellen, würden also ganz andere Aufwendungen bedingen, als bisher dem Schutzgebiet bewilligt sind. Bei meinen Besorechungen mit Unternehmern vermeide ich es überall, das Wort „fahrbar“ auf elnen Weg anzuwenden, auf dem noch kein regel- mäßiger Fahrverkehr in Wirklichkeit stattfindet. Dies ist aber nur von Daressalam aus in der Richtung auf Morogoro etwa 60 km weit sowie in der Um- gebung der größeren Küstenplätze und der Innen- stationen auf ganz geringen Strecken und im Zu- sammenhang mit dem städtischen Verkehr der Fall. Dlies schließt nicht aus, daß auch auf einem großen Teil der übrigen Wege zu gewissen Jahreszeiten auch einmal ein Wagen durchkommen wird. So hat die Truppe vor kurzem einen Wagen von Daressalam bis Tabora und von Tabora bis Muansa fahren lassen. Ein Unternehmer hat einen Wagen von Kllwa bis Ssongea benutzt, und in den Plantagen- gebieten von Tanga und Wilhelmstal befindet sich eine Reihe von Wegen, auf denen gelegentlich Fuhr- werk verkehrt. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, daß bei den wenigen Fahrversuchen nach dem weiten Innern ein großer Teil der als Zugtiere benutzten Ochsen oder Esel an Krankheit einging und ersetzt oder gewechselt werden mußte, und daß ge- legentlich ganze Dorfschaften ausgeboten wurden, um den Wagen über eine schlimme Stelle hinwegzuheben. Wenn das aber ein Geschäftsmann machen muß, so ist sein „Fahren“ nicht rentabel; er wird dann mitgrößerem Vorteil den üblichen Karawanenträger verwenden. Bei Beurteilung der Fahrbarkelt eines Weges ist ferner zu berücksichtigen, ob die Erprobung durch ein leichtes Personenfuhrwerk oder einen schweren Lastwagen stattfand. Das erstere wird oft verwend- bar sein, wenn letzteres unfehlbar stecken bleibt. Es kommt ferner darauf an, wer fährt. Ein Bur mit einem im Fahren ausgebildeten Kaffer wird weite Strecken unserer Wege für seinen mit 18 Paar Ochsen bespannten Wagen als fahrbar ansehen, die für den deutschen Ansiedler oder Unternehmer, der die ihm aus der Heimat bekannten Fuhrwerke und die hiesigen in der Behandlung von Tieren unglaub- lich ungeschickten Neger verwendet, unpassierbare Hindernisse bilden. Die Ansiedler von Usambara erklären die von Mombo nach Wllhelmstal führende Straße für unfahrbar, während sie ein Ceylonese mit seinem kleinen zweiräderigen Karren und ein- geübten Fahrer wahrscheinlich für durchaus fahrbar halten würde. 478 Alle diese Erwägungen führen mich zu folgenden lüssen: a) Angesichts der enormen Niederschläge während der Regenzeiten und der Upplgkelt des Pflanzen- wachstums, das schon nach wenigen Monaten unbe- festigte Wege überwuchern läßt, dürfen Straßen, die dauernd fahrbar bleiben sollen, im allgemelnen nicht weniger fest gebaut werden als in Europa. Dies schließt nicht aus, daß streckenweise, besonders in Hochländern, eine einfachere Bauart den nächsten Bedürfnissen genügen wird. Die Verwendung von Technikern ist aber unerläßlich. b) Solange nicht ganz erhebliche Mittel flüssig gemacht werden können, wird das geschilderte schritt- welse Verfahren beibehalten werden müssen, aber auch erst im Lauf von Jahrzehnten zu Resultaten führen, die in größerem Maßstab Ersatz des Trägerverkehrs durch rentablen Fahrverkehr ermöglichen. Pc) In Deutsch-Ostafrika liegen die Verhältnisse für Einführung eines Fahrverkehrs mit Zugtieren besonders ungünstig. Die Eingeborenen sind völlig ungeübt und im Umgang mit Zugvieh anscheinend besonders ungeschickt. Die VBilehseuchen gefährden den finanziellen Erfolg eines Fahrunternehmens in hohem Grade und sind vorläufig ohne Erfolg bekämpft worden. Straßen, für deren Ausbau erhebliche Mittel vorhanden sind, sollten daher stets im Hinblick auf Verkehr mit Automobilen angelegt werden. d4) Von seiten der Behörde dürfen nur solche Strecken als „fahrbar“" bezeichnet werden, auf denen tatsächlich zu verschiedenen Jahreszeiten berelts ge- fahren worden ist. Dies ist heute der Fall: 1. Auf kurzen, wenige Ktlometer betragende Wege- strecken von den meisten größeren Bezirksämtern und Militärstationen aus meist in der Richtung auf die Nachbarstationen zu. 2. Von Moscht nach der britischen Grenze bezw. bis Voi an der Ugandabahn. 3. Von Daressalam etwa bis zur Mafisifähre. 4. Von Neu-Langenburg bis zum Niassasee. e)Außer den unter d bezeichneten sind noch zahlreiche andere Strecken in allen Bezirken vor- handen, auf denen in der günstigen Jahreszeit vor- aussichtlich gefahren werden kann. Ob ein Fahr- verkehr auf diesen Strecken sich billiger und rascher gestaltet als der Trägertransport, wud nicht nur von der mit der Jahreszelt stets wechselnden Be- schaffenheit des Weges, sondern auch von der Bauart des Fuhrwerks, der Geschicklichkeit der Fahrer und der Sachkenntuls des Unternehmers abhängen. Bericht des Oberleutnants v. Grawert (Gideon) über die Bereisung des Zezirks Mahenge vom J7. November bis z8. Dezember 1905. Am 17. November 1903 brach ich mit 12 As- karis und den nötigen Trägern von Mahenge auf und erreichte nach vierstündigem Marsche die Ortschaft