— 580 — Grenzfestsetzung zwischen dem deutschen Schutzgebiet Togo und den Northern Territories der englischen Goldküsten-Kolonie vom Schnittpunkt des Dakaflusses mit dem 9. Grad nördl. Br. nordwärts bis zur Südgrenze des franzöftschen Sudan. Durch Notenaustausch zwischen der Reichsregierung und der Königlich großbritannischen Regierung vom 25. Juni 1904 ist die obige Grenze auf Grund der Arbeiten der Grenzkommission vom Jahre 1902, wie folgt, festgesetzt worden: Vom 9. Grad nördlicher Breite folgt die Grenze dem Talweg des Daka (Kulukpene) aufwärts bis zu dessen Verelnigung mit dem Kulusulo, von da dem Talweg des Kulusulo aufwärts bis zu einem Punkt, welcher 1 km oberhalb der Schnittlinie dieses Flusses mit dem Wege von Sambu nach Sung liegt. Von hier läuft die Grenze westlich in einem nördlichen Abstand von 1 km parallel von dem genannten Weg bis zu dem Schnittpunkt mit einem Meridian, welcher in der Mitte zwischen dem östlichsten und westiten Schnittpunkt des Talweges des Daka (Kulukpene) mit dem 9. Grad nördlicher Breite liegt. Dann folgt sie diesem Meridian nach Norden bis zu seinem Treffpunkt mit dem Oberlauf des Daka (Kulukpene), weiter dem Talweg dieses Flusses aufwärts bis zu selnem Schnittpunkt mit dem Wege von Bulugu nach Natjoro, von hier geradlinig dis zu einem Punkt, wo der Weg von Jebega nach Nakumboro einen gewissen Wasserlauf schneidet, dann dem Talweg dieses Flusses abwärts bis zu einem Punkt 1 km unterhalb der Schnittlinie dieses Flusses mit dem Weg von Sokelo nach Somajile; von hier aus läuft sie in einem westlichen Abstand von 1 km parallel zu dem Wege Sokelo—Somajile—Naijoboti—Jahapa— Tintaraga—Gjimbende bis zu dem Punkt, wo sie die südliche Grenze von Mamprussi trifft, jedoch mit dem Vorbehalt, daß die Dörfer Karvison und Narabare an Deutschland fallen und daß die Grenzlinie in der Nachbarschaft dieser beiden Ortschaften in einem Kreisbogen von 1 km Radius, vom Hause des be- treffenden Dorfhäuptlings gemessen, nach Westen zu ausbiegt. Von dem letztgenannten Schnittpunkt geht die Grenzlinie längs der Südgrenze von Mamprussi nach Osten bis zu einem Punkt etwa halbwegs zwischen den Dörfern Tintaraga und Gjlmbende, wo die Landschaften Dagomba, Tschokossi und Mamprussi zusammentreffen. An diesem Punkt ist von der deutsch-englischen Grenzkommission ein Pfeiler errichtet worden, und von diesem Pfeiler aus verläuft die Grenze in geradlinigen Teilstrecken in nördlicher Richtung längs der von der genannten Kommission errichteten Grenzzeichen in folgender Weise: Nach einer Grenzmarke, welche etwa 1 km östlich von Gjimbende steht, von da zu einer Marke, welche etwa halbwegs zwischen den Dörfern Gjimbende und Jilano errichtet ist, von da zu einer Marke, welche etwa 1 km südwestlich von Djäguhuga liegt, von da zu einer Grenzmarke, welche auf dem Wege von Naponjalaga nach Nakpansona in einer Entfernung von etwa 1 km von Naponjalaga errichtet ist, von da zu einer Marke zwischen Nakpegu und Naponjalaga, von da zu einer Marke auf dem Wege von Madjemam nach Kwangina in einer Entfernung von etwa 1 km westlich von Mbana errichtet, von da zu einer Grenzmarke, welche etwa 1 km östlich von Mwakpe oder Dasulle steht, von da zu einem Grenzzeichen auf dem Wege von Bamkpa nach Tunti in einer Entfernung von etwa 1 km östlich von Bamkpa, von da zu einer Marke auf dem Wege Kampore — Nasiko (Nasikuma) in einer Entfernung von etwa 1 km östlich von Kampore, von da zu einer Marke etwa 2 km westlich von Nasissir, von da zu einer Marke, welche etwa 8 km westlich von Tinsunga errichtet ist, von da zu einer Marke auf dem Wege von Schischi nach Punkpariöne, etwa halbwegs zwischen beiden genannten Orten stehend. Von hier aus folgt die Grenze in nordwestlicher Richtung einem Kreisbogen, welcher vom Hause des Häuptlings von Schischi als Zentrum mit einem Radius geschlagen ist, welcher der Entfernung dieses Hauses von dem letzterwähnten Grenzzeichen entspricht, bis dieser Kreisbogen die Verbindungslinie zwischen jenem Grenzzeichen und einem weiteren trifft, welches auf dem Wege zwischen Schischi und Danfoana steht. Dann folgt die Grenze dieser Verbindungslinie bis zu dem letztgenannten Grenzzeichen. Von hier läuft sie zunächst einer geraden Linie entlang, welche in der Richtung auf eine Grenz- marke gezogen ist, die etwa 1 km nordwestlich von Kpatua steht, bis sie den Kreisbogen trifft, welcher in nordwestlicher Richtung, von dem Hause des Häuptlings von Kpatua als Zentrum, mit einem Radius geschlagen ist, welcher der Entfernung dieses Hauses von dem zuletzt erwähnten Grenzzeichen entspricht. Die Grenze folgt dann dem Kreisbogen bis zu dem erwähnten Grenzzeichen.