Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. heraustegeben in der golsnisl-Sbtenng beg Auswrlizen Jule. TXv1. Jahrgang. Berlin, 1 Februar 1005. « Nummer 3. Diese Zeitschrift icheien in : zaein der Nepel om 1. und 19.1 d D als Beiheste beigeiügt die mindestens einmal vierteljährlich sr —“N“NNN“N“ — uchhandlungen Büt. Jer vierteljäbrliche Abonnementopreis jür dag Folonkalolat, Mit Ven Beibesnenk betrögt beim Bezuge durch die Post un 6 Ehbenounen Hô-, birern un Streisband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 350 für Deutschlond einschl. der deuischen Schubgebiete un agarn, Mk. 150 für die Länder de Welwwostvereina. — SWn und Aufragen sind on die Königliche Hofbuchhandlung von Sie afried Mittler und Sohn, Berlin S8W 12. Kochflrabe 68—71, zu richten. Inhalt: Amtlicher Teil: Bes luß dea n 353 Sffuttmihrnrnt " # S. 63. — -. : des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Bank in Berlin S. 63. Tachweisung der Lrustto Whtub des bei der Hotetressen, für 07 eisanth im Monat November 1904 S. 73. — Personalien S. 73. 1 Richtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 78.— atriotische Gaben S. 79. — Deutsch-Ostafrika Bestrafung von Eingeborenen r.— Kachrichten, S. 81. — ateioessche Bericht des Hauptmanns und Kiesidenten von Kusseri, Stieber, über seine Reise in das Gebiet der Musgus (I.) S. 81. — Togo: Die Landungsbrucke in Dame lmit Abbildungen) S. 88. — eutsch Südwestafrika: Der Herero= und Hottentotten-Aufstand S. 91. — sch-KR uinea: Denkmal für Bruno Mencke in Herbertshöhe S. 92. — Aus dem Bereiche der sionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 92. — Aus fremden Kolonien und Produktions= Schucen: Die nördlichen Territorien der Goldküste im Jahre 1903 S. 94. — Der Handel des britischen Schutztebiets Uganda im Jahre 1903/04 S. 94. — Absatzgelegenheit nach dem Schutgeiet Uganda S. 95. — Mauritius im Jahre 1903 S. 95. — Handel der Seychellen im Jahre 1903 S. 96. — Verschiedene Mittei- Angen- Neue Seekarten S. 96. — Kolonial Wirsschaftliches S. 90.— Druchfehler-Berichtigungen S. 97. — —Jileratur S. 97. — Verkehrs-Nachrichten S. 98. — Anzeigen. ' -«-.d Amtlicher Teil. Gesehe; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Bank in Berlin. Vom 5. Januar 1905. - JIGsmäßheitdessndesSuevietgeeesReig-Gesebc.1900S. 818)wikduqch- stehendes öffentlichen Kenntnis. - " euedes (#ech " i er Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Januar d. Js. beschlossen, der Deutsch-Westafrika- hischen Ban mit dem Sitze in Berlin auf VGrund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die Gruna#tück eizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte, an en zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. Satzungen der Deutsch-Westafrikanischen Bank. I. Allgemeine Bestimmungen. setzes Lnnter der Firma Deutsch Westafritanische #. u. wird auf Grund des § 11 des Schutzgebiets- esetze ichs= Fr Oc 9esehes (Reichs-Gesel. 1900, S. 813) eine Kolontalgesellschaft errichtet. ie Ges 8 2. ———““ 3 hat den Zweck, die Zahlungsausgleichungen in den Schutzebieten Togo und serner folgende Bank schcwverlehr dieser Schußgebiete mit Deutschland und dem Auslande zu erleichtern, 1. Golo 5 chäfte nach Moßgabe der zu erlassenden Geschäftsanweisungen zu betreiben: 2. Ve chsel. Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen; diskontieren) wechselähnliche Papiere mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten zu von Kosern, zu kaufen und zu verkaufen; aus diesen Papieren müssen jedoch, soweit sie nicht rlichen Behörden ausgestellt sind, entweder mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte