treten dann in das gewöhnliche Eigentum des Staates. Der Erlaß bedarf der Genehmigung des Kolonialministers. Diese Parzellen können unent- geltlich den gutgläubigen Besitzern überlassen werden, die dann das Eigentum daran erwerben. Domanialland — Kronland — ist alles herren- lose Land. Es ist Eigentum des Staates. herren Land, welches im Gesamteigentum der Ein- geborenen steht, oder welches der Häuptling als Vertreter des Stammes besitzt, kann nur mit Ge- nehmigung des Gouverneurs an Privatpersonen verkauft oder verpachtet werden. Die Besitzergreifung von Land, welches zur Schaffung städtischer Zentren und zu öffentlichen Arbeiten erforderlich ist, wird - W Gomwerneur, im Verwaltungsrat aus- rochen, welcher die etwai ' festscht ch gen Entschädigungen Die Veräußerung von Kronland ist Regeln unterstellt: 6 st folgenden B9 Städtische Parzellen, welche in einem von dem eutnant-Gouverneur im Verwaltungsrate festgelegten Parzellierungsplan liegen, sowie Lose von weniger als 200 ha werden durch den Leutnant-Gouverneur im Verwaltungsrat zu denjenigen Bedingungen zu- geschlagen, die für den einzelnen Fall nach Lage, Bodenart und künftiger Ausnutzun tgesetzt sind Konzessionen von 200 bis h **" sive 1em Generalgouverneur auf Vorschlag des Leutnant- Henuhesnsurs nach Anhörung des Verwaltungsrats erliehen, Konzessionen von mehr als 2000 ha wekden durch Staatsdekret auf den Bericht des olonialministers und den Vorschlag des General- fürubemeurs sowie nach Anhörung der Kommission 1. kolontale Konzessionen verliehen. Dem Zuschlage leder Konzession muß eine genügende Bekannt- wachung vorangehen, damit sämtliche Einsprüche vorbebracht und geprüft werden können, bevor die onzessionsurkunde ausgefertigt wird. Die Kon- zessionsurkunde muß diese Bekanntmachung erwähnen und ist im Amtsblatt der Kolonie zu veröffentlichen. Derschiedene Mitteilungen. Leminar für orientalische Sprachen in Berlin. Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesun « gen und Übungen- welche im Sommersemester vom rora April bis 15. August 1905 im Seminar für -- ventallsche Sprachen (Berlin, Dorotheenstr. 6) ge- 3 ten werden. Beginn der Inskription: Mittwoch, 6. April. Beginn des Unterrichts: Montag, 1. Mal. Suaheli. I. 1. Anfänger-Kursus: tägl. 9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 2. Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 125 3. Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mitt- wochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Pr. Velten. 4. Übungen im Erklären und Abfassenvonöffentlichen und privaten Urkunden: Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. I. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends, 5—8 Uhr abends (5—6½ Uhr für den An- fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten Kursus), Herr Mtoro bin Muenyl Bakari. 2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis 5 Uhr nachm., Herr Mtoro bin Muenyi Bakari. III. 1. Anfänger-Kursus (für Missionare): Mitt- wochs, Sonnabends, 10—11 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof. 2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags, Frei- tags, 9—10 Uhr vormittags, Herr Pastor Meinhof. # 3. Praktische übungen im Suaheli (für Missionare): Montags, Dienstags, Donnerßtags, Freitags, 10—11 Uhr vormittags, Herr Mtoro bin Muenyi Bakari. Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich außer Sonn- abends, 9—10 Uhr vormittags, Herr Prof. Dr. Lippert. 2. Zweiter Teil des Jahreskursus: täglich außer Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache: In zu bestimmenden Stunden, Herr Prof. Dr. Lippert. Herero. Anfänger-Kurfus: Montags, Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Mittwochs, Sonnabends, 9—10 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof. Duala. Anfänger-Kursus: Dienstags, Freitags, 12—1½ Uhr nachm., Herr Pastor Meinhof. Ephe. Anfänger-Kursus: Montags, Donnerstags, 9—10 Uhr vorm., Dienstags, Sonnabends, 11—12 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof. Geographische Ortsbestimmungen (II.Teil des Jahreskursus). I. UÜbungen im praktischen Berechnen der geo- graphischen Breite, der Zeit und der geo- graphischen Länge aus angestellten astronomischen Beobachtungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr nachm., Herr Prof. Dr. Güßfeldt. . Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo- graphischer Ortsbestimmungen: (Die Beobach- tungen finden statt auf dem Gebiet des Königl. Geodätischen Instituts bei Potsdam an Tagen und zu Stunden, welche der Vereinbarung vorbehalten sind.) Herr Astronom Professor M. Schnauder. über Tropen-Hygiene, verhunden mit Demon- strationen und praktischen Übungen: Montags, Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt Dr. Steudel.