Versicherung geben, daß, wo immer deutsch- und englischsprechende Bewerber bei Besetzung von Stellungen in den Betrieben seiner Firma kon- kurrierten, den deutschsprechenden Farbigen der Vorzug gegeben würde. Er werde in der nächsten Sitzung der Handelskammer den Antrag stellen, daß diese sich der Bewegung anschließe und Regierung und Missionen in den Bemühungen, die deutsche Sprache im Schutzgebiet zur vorherrschenden zu machen, unterstütze; über die Stellungnahme der Handelskammer werde er dem Gouvernement schrift- lich Mitteilung machen. Kaufmann Hundt schließt sich den Erklärungen des Vorredners an und bestätigt, daß auch seine Firma in Lome vergeblich versucht habe, deutsch- sprechendes farbiges Personal zu erhalten. Anders lägen dagegen die Verhältnisse in Anecho, dank der dortigen Regierungsschule, und es würde daher in den dortigen Faktoreien seiner Firma seit Jahren nur deutschsprechendes Personal beschäftigt. P. Kost glaubt, daß eine schriftliche Kundgebung der Kaufmannschaft im Sinne der Erklärung des Herrn Ginnitzky für die Missionen wertvoll sein würde, um Ansprüchen der Schüler auf Erteilung englischen Unterrichts entgegenzutreten. Der Vorsitende stellt in Aussicht, den Missionen eine Abschrift der zu erwartenden Mitteilung der Handelskammer zugehen zu lassen. Hierr Hundt erklärt, daß in Anecho bereits früher eine Kundgebung zugunsten des Unterrichts in der deutschen Sprache erfolgt sel, was der Vor- sitzende mit dem Hinzufügen bestätigt, daß er diese Kundgebung der Steyler Mission mitteilen wolle. Hierauf wird die Verordnung mit den vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Anderungen einstimmig angenommen. (Cez.) Graf Zech, Hansen, P. Th. Kost, G. Härtter. Entwurf einer Verordnung, betreffend den Sprachunterricht in den Missions= und sonstigen Privatschulen. r Auf Grund des § 15 des Schutzgebletsgesetzes n Verbindung mit § 5 der Verfügung des Reichs- anzlers vom 27. Sevtember 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird folgendes verordnet: a6 § 1. In den Missions= und sonstigen Privat= chulen ist als Gegenstand des Sprachunterrichts außer der Landessprache nur die deutsche Sprache öugelassen. S 8 2. Schulen, in welchen eine nicht zugelassene prache gelehrt wird, können durch Verfügung des Leruvernements geschlossen werden. Auch kann *mçb welche in einer nicht zugelassenen Sprache nterricht erteilen, die Lehrbefugnis entzogen werden. Die zur Ertellung des Unterrichts in der nicht KAgelassenen Sprache verwendeten Lehrmittel können gezogen werden. 165 8 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1906 in Kraft. - Lome. Der Gouverneur. Deutsch-Südwestkafrika. Der Derero- und Bottentotten · Anfstand. 192. Den 15. Februar. Meldung des Generals v. Trotha mar- v. Mäühlenfels mit den vereinigten Abteilungen v. Estorff und v. der Heyde om 31. Januar von Epukiro ab, und erreichte am 2. Februar nachmittags den Wasserplatz Traucot und Wilhelm Mahareros, 40 km süböstlich Kalk- fontein. Es gelang den Herero, zu entfliehen. Aur Zacharias Zorana von Otiosofa ergab sich mit 17 Gewehren und 60 Stück Vieh. Eine l 3. Februar 5 Uhr morgens ausgesandte Verfolgung - abteilung stieß nur noch auf Nachzügler. m 4. Februar 5 Uhr morgens hörte sie Gewehrfeuer, ritt darauf los und gewonn Verbindung. mit der Abteilung des Leutnants Eymael. Dieser hatte ge- rade mit der Besatzung von Oak und einem Zug der 3. Kompagnie Regiments Nr. 2 mehrere Herero- werften, 20 km nördlich Dalis übersallen, darunter auch die vor Mühlenfels geflohenen Leute. Bon Feind fielen etwa 62 Mann, 27 Stück Vieh un mehrere Pferde wurden erbeutet. Der Feind floh nach Osten. Ob Traugott und Wilhelm Maharero bereits die Grenze üÜberschritten haben, soll fest- gestellt werden. Major v. der Heyde marschierte am 9. Februar von der Woslerstelle 40 km. südöst- lich Kalkfonteln nach Okatjeru —Owingi.—Kangan- jera ab, um gemeinschaftlich mit Hauptmann v. Horn- hardt (Chef der 3. Kompagnie Regunents 2 in Go- babis) auf Korikas vorzugehen, während Major v. Estorff gleichzeitig weiter nördlich die Grerk- gegend säubern soll. Die Abteilung Wilhelml 2 setzt dle Wasserstellen von Sturmfeld—Omuram bis Otjimbinde. Nach schierte Major 193. Den 21. Februar. Nach Meldungen des Generalleutnants v. Trotha ist die 2. Kompvagnie Feldregiments 1 na Gelt- sabis zu Aufklärung vorgegangen, woselbst am 18. Februar die Telegraphenstation von einer Hotten- tottenbande angegriffen worden war. Nach lheer Rückkehr soll am 21. Februar ein Detachement unter Hauptmann v. Zwehl, bestebend aus der 2. Lom- pagnie Feldregiments 1, 10. Kompagnie Ze — und Halbbatterie Stuhimann Glbeon den Hudup aufwärts marschteren, um orde. bethanierbanden, die östlich Maltahöhe festgeste worden sind, anzugreifen.