Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. Heransgegeben in der Kolonisl-Abteilnng bes Answirtigen Auls. IXI. Johrgang. Herlin, 1. April 1905. Uunmer 7. Diese Zeischri im . .... . . - klfktflchemtmdekReeleml.andlh.·edesMo-taw.DekelbeawekdenalsBeseebnes-Itdtemmdefletlstlllllmcbitflellshkcsch III-seitdem ·Ilmila-spav»o- Fonchaosskoisoacklca und Gelehrten Keln den deutschon aefte bei, “e herausgegeben von Dr. Freiberr u cb#ekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mil den Beihesten betrögl beim Bezuge durch die E t und die Sbandbngen Mi. 2,—, direkt unter Streisband durch die Verlagohuchbanolung Ml. 850 für —nm einschl, der deulschen Schu Abiete und ich= Ungarn, Mk. 4 50 für die Länder des Weltpoflvereino — Einsendungen und Unfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von — Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71, zu richten. Inhalt: Amtlicher Teil: Bestimmungen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige der gahwestnikenischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 199. — Ausführungsvorschriften in Er laß des Herrn Reichskanzlers vom 24. März 1905, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige der südwestafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 200.— Bekannt- ochung des Reichskanzlers, betressend die Bildung eines Kommunalverbandes Ssongea in Deutsch-Ostafrika S. 201. #r ghrordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend Zusatz zum Zolltarif S. 201. — Nachweisung er Brutto- innghmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1905 S. 201.— 205 — — — Personalien S. Amtlicher Teil. Geletze; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge. mwsuncen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige westafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeb Fstandes 9 Vom 24. März 1905. . - ach eingeholter Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers erlasse ich hiermit die Auicdenden #ueholter Lirhcht die rt von balesa2 usw. aercsetich ier südwest- schen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes. Berlin, den 24. März 1905. Graf v. Bülow. Den deutschen Angehörlg -- . »n· auf UsshörlqenderSutruppemSudwestafrlcawirdfurdieDauerdesElngeokene Reff-Ists aus Anlaß der Zutellung zur Sihenher, oder des Ausscheidens aus ihr neben freier Hin= und r Umzu s ag nach bzw. von dem Schutzgebiet oder der dafür sestgesetzten Pauschsumme eine Vergütung zugskosten und Mietgentschädigung usw. lediglich nach Maßgabe der solgenden Bestimmungen gewährt die an ihr Die im Offizierrange stehenden Militärpersonen erhalten den Mietszins vergütet, den sie für Zeltpunkt han bisherigen Standort innegehabte Wohnung vom Tage des Abganges von dort bis zu dem · Dis en aufwenden müssen, mit dem die Auflösung des Mietsverhältnisses möglich wurde. leer gesta ese Vergütung (Mietsentschädigung) wird unter der Voraussetzung, daß die Wohnung tatsächlich nden hat und nicht anderweit vermietet werden konnte, längstens für einen Zeitraum von