über die daselbst verkauften Gewehre und Pulver- mengen; über die im Kalenderjahr 1908 in Kamerun vertriebenen Steinschloßgewehre und die Munition zu denselben; über Herstellung und Einfuhr von Spiri- tuosen in Togo und Kamerun im Kalenderjahr 1908; über die im Jahre 1903 ertellten Schankerlaubnisse und über die wegen Zuwiderhandlung gegen die Ausschankbeschränkungen verhängten Strafen in Deutsch-Ostafrika. Auszug aus dem Jahresbericht über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 1903/04, betreffend den Sklavenhandel. Verordnung des Reichskanzlers, be- treffend die Freiheit der nach dem 31. Dezember 1905. geborenen Haussklavenkinder in Deutsch-Ostafreka. Verzeichnis der im Jahre 1903 in Deutsch-Ostafrika erteilten Freibriefe und der wegen Sklavenraubs oder Verschiffung von Sklaven über See verurteilten Personen. Kongostaat. Dekret, betreffend Einfuhr, Ver- kauf und Tragen von nichtgezogenen Steinschloß- gewehren und Munition in verschledenen Distrikten des Kongostaats. Auszug aus einem Bericht des Generalgouverneurs, betreffend Einfuhr von Spiri= tuosen und Waffen, Errichtung neuer Zollämter 1900 bis 1908. Nachweisung über die Einfuhr von Handfeuerwaffen, Munition und Spirituosen im Jahre 1904. Frankreich. Mehrere Verordnungen, betreffend Erhebung einer Abgabe von den Besitzern von Hand- feuerwassfen und örtliche Beschränkung des Verkehrs mit Steinschloßgewehren und Munition in Französisch- Westafrika. Drei Verordnungen, betreffend Tragen, Verkauf, Einführung moderner Handfeuerwaffen im französischen Kongogebiet. Schreiben des französischen Kolontalministers, betreffend Anwendung franzöfischer Gesetze auf Sklavenhündler. Verordnung, betreffend Verbot der Auswanderung von Eingeborenen des französischen Kongogebiets nach fremden Kolonien (verkappter Sklavenhandel) Großbritannien. Verordnungen, betreffend Ausnahmen von dem Einfuhrverbot auf Handfeuer- waffen und Munition für den nördlichen Teil der Goldküste; betreffend Beschränkung des Verkehrs mit Handfeuerwaffen, Munition usw. sowie des Besitzes dieser Gegenstände in Uganda; betreffend verdächtigen Handel mit Handfeuerwoffen und Munition im Somalilande; betreffend Regulierung der Einfuhr und des Besitzes von Munition und Explosivstoffen im Sudan. Nachweisung der Elnfuhr und des Ver- kaufs von Wassen und Munition in Gambia und dem anliegenden Schutzgebiet im Jahre 1904; des Verkehrs mit Feuerwaffen und Munition in Sierra Leone und in Lagos vom 1. Januar bis 30. Juni 1904; des Verkehrs mit Steinschloßgewehren und zugehörigem Pulver in Süd-RNigeria vom 1. Oktober 1903 bis 30. September 1904; der Einfuhr von Handfeuerwaffen und Munition durch Privatpersonen in Süd= und Nord-Rhodesia vom 1. Januar 1902 bis 31. Dezember 1903; der erteilten Erlaubnis- 358 scheine zum Verkauf von Handfeuerwaffen, Pulver usw. in Süd-Rhodesia vom 1. Jonuar 1902 bis 31. De- zember 1903; der Einfuhr, Ausfuhr, des Vertriebs von Waffen und Munition in Britisch-Zentralafrika vom 1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904. Auszug aus dem Jahresberichte der Kolonie Gambia für 1903, betreffend den Handel mit Spirituosen; Ver- ordnungen, betreffend Verkauf von und Zollgebühr für geistige Getränke sowie die Bekämpfung der Trunksucht in dieser Kolonie; Nachweisung der Menge und Stärke der elngeführten Spirituosen für Gambla und Sierra Leone; Verordnung, betreffend Zollsätze auf geistige Getränke in Sierra Leone; Auszug aus dem Jahresbericht für 19083 von Lagos, betreffend geistige Getränke; Verordnung des Gouverneurs dieser Kolonie, betreffend Lebensmittelverfälschung; Nachweis der Menge und Stärke der in Süd-Nigerla im Jahre 1903 eingeführten Spirituosen; Verordnungen, betreffend Ein= und Ausfuhrzoll auf geistige Getränke in Britisch-Westafrika und in Uganda. Auszüge aus den Jahresberichten der Goldküste, von Lagos, von Nord-Nigeria für 1903, betreffend Sklavenhandel und allgemeine Verhältnisse der Eingeborenen; Aus- züge aus offiziellen Berichten, betreffend den fortge- setzten Rückgang der Sklaverei in den Gebleten von Zanzibar und Pemba; Nachweisung der Stammes- angehörigkeit der noch vorhandenen Sklaven und der Sklavenbefreiungen im Jahre 1903. Auszug aus dem Jahresbericht vom Sudan für 1908, Maßnahmen gegen die Sklaverei betreffend; Bestrafung eines be- rüchtigten Sklavenhändlers. Italien (Somallland). Verordnungen, betreffend das Verbot des Sklavenhandels; die Emschränkung der Sklavenhaltung sowie des Gebrauchs des Wortes „Sklave“; der Sklavenloskauf; die Maßregeln gegen die Auswandermg Eingeborener in fremde Kolonien (verschleierter Sklavenhandel); die Gründung elnes staatlichen Fonds zur Loskaufung von Haussklaven. Nachweisungen von Sklavenbefreiungen. Türkei. Nachwessungen von Negersklaven= befreiungen in verschiedenen Gebietstellen des Osma- nischen Reiches. Internationales Maritimes Bureau in dehresbericht für 1904. Zanzibar. Titeratur-Perxeichnis. Deutsch-Südwestafrika. Ein offenes Wort von Eugen Wolf, München. Verlag der Jos. Köselschen Buch- handlung, honpern und RKurche chen, 1905. Preis 50 Pf Der Kunstscha Die Geschichte gder 9n in ihren Meisterwer ab Lieserung und 6. Mit erläuterndem Text von . Ris boͤ dieferungen a 40 Pfs . Verlag von W. Spemann in Stuttgart. Arier und Mongolen. Weckruf an die européischen Kontinentalen unter eistorischer, und politischer Beleuch- tun der Gelben Gefahr. n Dr. C. Spielmann, r von „Der neue enasml 1555, und „Die nmi= in Ehma#n 1800, veriag von H. Gesenius, Halle a. S. Brosch. Mk. 3,20.