Rückgang in der Ausfuhr, der mehr oder weniger rasch auf die Kaufkraft der Bevölkerung und damit auf die Einfuhr wirkt. » Infolge des starken Überwiegens eines Pro- duktes sind also Senegal, Guinea und Dahomey, in geringerem Grade auch die Elfenbeinküste, den pe- riodischen und unvermeidbaren Folgen einer schlechten Ernte ausgesetzt. Dazu kommen noch die Gefahren, welche aus der Konkurrenz der gleichen Produkte in anderen Ländern mit günstigeren Produktions= bedingungen sowie aus der Konkurrenz von ähn- lichen, sei es natürlich oder künstlich gewonnenen Produkten erwachsen. Es werden dann die den einzelnen Ländern drohenden Gefahren dargelegt: 1. In Senegal hat die Produktion von Erd- nüssen seit 1850 (260 000 kg) einen glänzenden Aufschwung genommen bis 1882 (83 000 000 kg). Von 1883 an machte sich die Konkurrenz der in- dischen Erdnüsse geltend und der Export Senegals sank bis 1886 auf 26 500 000 kg. Von 1887 an erfolgte ein neuer rapider Aufschwung namentlich dank der Erschließung des Landes durch die Bahn von Dakar nach St. Louis. Doch noch heute ist die Produktion und der Export der Erdnüsse be- droht unlcht nur durch den indischen, sondern auch durch den nordamerikanischen Wettbewerb, und ferner durch diejenige Konkurrenz, die Sesam= und Baum- wollöl dem Erdnußöl berelten können. 2. Die Ausfuhr von Palmöl aus Dahomey ist gefährdet durch die Konkurrenz der zahlreichen # vegetabilischen, mineralischen und tierischen e. 3. Günstiger liegen die Verhältnisse bezüglich des Kautschukexports aus Guinea und der Elfen- beinküste, doch bestehen auch hier Gefahren. Zwar sind seit 1903 die schlimmen Folgen der aus- gedehnten Kautschulfälschungen, die den Kautschuk aus diesen Ländern in den Johren 1901 und 1902 auf dem europälschen Markt sehr entwertet hatten, beseitigt. Doch bestehen die Gefahren der Ver- minderung des Ertrages durch Raubbau, der 508 steigenden Konkurrenz fremden, unter günstigen Produktionsbedingungen erzeugten Kautschuks und der Herstellung eines Kautschukersatzmittels auf chemischem Wege weiter. Es wird deshalb dringend empfohlen, in allen diesen Ländern die Gefahren der Monokultur da- durch zu beseltigen, daß neben den bisherigen Haupt- produkten andere in größerem Maßstabe angebaut werden, die beim Versagen des einen Produktes Ersatz bieten können. Besonders wird die Baum- wollkultur empfohlen, für die sich einige Gegenden in Senegal und Dahomey besonders gut eignen sollen; doch dürfe man dabel die Entwicklung son- stiger Kulturen nicht aus dem Auge verlieren. Regelung der Schiffahpt swischen Dortugal und den portugiestschen überseeischen Provinzen. Durch ein königliches Dekret vom 23. Januar 19 (Diario do Governo vom 28. Februar 1905) find neue Bestimmungen über die Küstenschiffahrt in Kraft gesetzt worden, welche im wesentlichen eine fast wörtliche Wiederholung der Küstenschiffahrts- Ordnung vom 4. Juni 1902 sind. Wie diese be- halten sie nicht allein die eigentliche Küstenschlffahrt, sondern auch die große Kabotage, d. h. den Verkehr zwischen dem Mutterlande und den Kolonien am Atlantischen Ozean ausschließlich der portugiesischen Flagge vor, unter Anerkennung der Berechtigung fremder Flaggen zum Verkehr zwischen dem König- reich und den Kolonien östlich vom Kap der guten Hoffnung, während die wenigen Anderungen sich im wesentlichen auf eine klare Fassung der für die Er- hebung der Hafenabgaben, deren Höhe unverändert bleibt, gegebenen Vorschriften beschränken. Ganz neu ist nur der Artikel 19, der das Umflaggen und die Eintragung in das portugiesische Register von fremden, in portugiesischen Besitz übergegangenen Fahrzeugen, was früher nur im Königreiche ge- schehen konnte, fortan auch in den Kolonten für zu- lässig erklärt. (Nachrichten für Handel und Industrie.) Auefuhr von Nelten, Rautschuk und Elfenbein aus Sanzlbar 10904. Die Ausfuhr von Nelken aus Zanzibar betrug: Wert: Pfund") Rupien 1900 11 788 095 2372227 1901 11 962 069 2 465 373 1902 10 125 769 2 057 589 Wert: Pfund) Rupien 1903 12 092 138 2 795 980 1904 14 502775 4986 449 *) Unter Pfund sind englische Pfund —= 0,454 kg zu verstehen.