Hindustani. Nach Bedarf in später zu bestimmen- den Stunden, Herr Vacha. - Guzerati. Nach Bedarf in später zu bestimmenden Stunden, Herr Vacha. -. .« Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. 2. Zweiter Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache mit be- sonderer Berücksichtigung des Dialekts von Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr Prof. Dr. Lippert. Herero. Anfänger-Kursus: Nach Bedarf in später zu bestimmenden Stunden, Herr Prof. Meinhof. Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm. und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5 —6 Uhr nachm., Herr Prof. Meinhof. Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9— 10 Uhr vorm. und (mit Ausnahme des Sonnabends) 6—7 Uhr nachm., Herr Missionar Westermann. Theorie und Praxis der geographisch-astro- nomischen Ortsbestimmungen: 1. (Erster Kursus): Dienstags, Mittwochs, Frei- tags, 12—1 Uhr nachm., Herr Geheimer Re- gierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt. - . Berr Ässistent Professor M. Schnauder wird auf dem Gebiet des Königlich Geodätischen In- stituts bei Potsdam die praktischen Ubungen leiten, soweit die Witterungsverhältnisse des MWVinters dies gestatten. . UberTropensHygiene,verhandenmitDemom strationen und praktischen Ubungen: Montags, Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt Dr. Steudel. " Über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen und deren Verwendung, mit Demonstra- tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr nachm., Herr Prof. Dr. Warburg. Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen Botanischen Garten und Museum eingerichtete Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf- merksam gemacht. Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. ## Landeskunde der deutschen westafrikanischen Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. Die deutschen Kolonien: Mittwochs, Sonnabends, 10—11 Uhr vorm., Herr Wirklicher Legations- rat Prof. Dr. Helfferich. Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof. Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine- Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über Grundzüge des Kolonial- und Konsular- Rechts: Dienstags, 4—5 Uhr nachm. 542 Rolonialunterricht in Selgien. Gelegentlich der Sitzung des internationalen Kolonialkongresses in Rom hat Herr M. F. Cattier auf Grund von Auskünften, die ihm von der Kongo- reglerung, den Direktoren der Handelsschulen und den Univerfitätsprofessoren ertellt worden sind, einen t über den Kolonialunterricht in Belgien er- attet. Dieser Bericht zeigt, doß in Belgien neben der besonderen Kolonialschule zur Vorbereitung für die Kolonialbeamten und der sich daran anschließenden Vorlesungen über allgemeine Kolonialwissenschaft auch eine Schule existiert, in welcher den zukünftigen Pflanzern eine Fachausbildung zuteil wird, und ferner eine recht bedeutende Anzahl von Handelsschulen, die sich zur Aufgabe machen, gleichzeitig die jungen Leute für die Auswanderung in neue Länder vorzubereiten und die kaufmännischen Ingenieure (ingenieurs commercianx) auf die besonderen Verhältnisse und die Vortelle des kolonialen Handels hinzuwelsen. Wir entnehmen diesem Bericht auszugsweise folgende interessanten Einzelheiten: 1. Vorbereltungsunterricht zum Kolonialdienst. Der erste Versach, dle Vorbereitung zum Kolonial- dienst zu organisieren, ist in Belgien vor 10 Jahren gemacht worden. Im Jahre 1895 richtete die Socisté d’Etudes Coloniales für die Anwärter auf den Dienst im Kongostaat Vorlesungen ein. Das Programm umfaßte zehn Vorlesungen, die tells von erfahrenen Offizieren, tells von Fachleuten gehalten wurden; sie bezogen sich auf kartologische Geographie, Mineralogie, Botanik und Londwirtschaft, zoologische Sammlungen, Hygiene, Medizin und Elementarchlrurgie, Suaheli, praktische Unterweisung, Beziehungen mit den Eingeborenen, koloniale Bau- technik, das Recht des Kongo. Da dleser von der Société d'Etudes Coloniales unternommene Versuch nicht genügend Unterstützung fand, mußte er bereits nach zwei Jahren aufgegeben werden. In den letzten Jahren hat der Kongostaat einen kolonialen Vorlesungskursus für Offzziere, Unteroffizlere und Anwärter auf den Dienst in Afrika eingerichtet. Der Kursus für Offiziere umfaßt folgende Ma- terien: Geschichte des Kongo-Freistaats, politische und ökonomische Verwaltung, Bezlehungen zu den Ein- geborenen, Geographie, Flora und Fauno, juristische Kenntnisse, milltärische Organisation, Taktik und militärische Reglements, Verwaltung und Rechnungs- wesen, Transportwesen, Landwirtschaft und Industrie, Zusammenstellung von Sammlungen, Privatbesitz, Hygiene, Medizin und koloniale Chlrurgie. Die Dauer dieses Kursus beträgt für Osffiziere zwei Monate. Für Unteroffiziere ist das Programm abgekürzt; indessen dauert der ihnen erteilte Unterricht ebenfalls zwei Monate mit Rücksicht auf die Notwendigkeit