elner genauen Unterweisung in den militärischen lements. Das Studienprogramm der Beamten entbehrt der militärischen Materien und wird in einem Monat absolviert. Für diejenigen Beamten, welche sich bereits in afrikanischem Dienst befinden, werden die Kurse perlodisch abgehalten. Weder beim Eintritt noch beim Verlassen der Schule wird eine Ausscheldungs- prüfung abgelegt. II. Allgemeiner Kolonialunterricht. a. Staatsuniversitäten. Eine Königliche Verordnung vom 20. Oktbr. 1893, welche die wissenschaftlichen Grade von Kandidaten der Staatswissenschaft, von Lizenziaten und Doktoren der Verwaltungs-, Staats= und Sozialwissenschaften regelte, schuf einen Kursus über „Kolonialregierung und H-esetzgebung des Kongo“. Eine weltere Königliche Verordnung vom 11. Mal 1901, welche die Lizenziatur der höheren Stufe in den Handels= und Konsularwissenschaften einrichtete, setzte in das Programm dieser Prüfungen einen Kursus für „Kolonialwirtschaft und -gesetzgebung“ ein. Die kolonialen Studien umfassen demnach im Prinzip zwei verschiedene Kurse, von denen der eine sich mehr den politischen und Verwaltungsfragen, der andere mehr den wirtschaftlichen Fragen der Kolonialpolitik zuwendet. : Tatsächlich besteht nur ein einziger Kursus von Vorlesungen, die unter verschiedenen Bezeichnungen jungen Leuten, die verschiedene Studien betreiben, gehalten werden. : Ein Kursus in „Kolonialgeographie“ wurde durch Königliche Verordnung vom 20. Februar 1900 ge- schaffen, welche den wissenschaftlichen Fakultäten die geographische Doktorwürde hinzufügte. . EinfakultativerKuriusiüthopenkkankheiteu ist in das Programm des medizinischen Doktorexamens der Universitäten Genf und LQüttich aufgenommen. Eine Reform des Handelsunterrichts steht augen- blicklich bevor. Hierbel soll der Regierung die Schaffung einer besonderen Abteilung vorgeschlagen werden, in welcher insbesondere Kolonkalgeographie, Kolonialökonomie und 3-pesetzgebung, Kolonialland- wirtschaft und Kolontalhygiene gelehrt werden sollen. b. Universität Louvain. Bei der Gründung der Schule für Staats= und Kolonlalwissenschaft im Jahre 1902 wurde ein Kursus iter dem Titel „Vergleichende Kolonialpolitik“ in le Vorlesungsliste aufgenommen, welcher folgende Materien behandelt: Allgemeine Grundzüge der Kolonisation im 19. Jahrhundert; das Kolonialreich Englands; der Kongo-Freistaat. In Louvain besteht eine Schule für Handels- und Konsularwissenschaft, in welcher unter dem Titel „Handelspolitik der Kolonien“ Vorlefungen gehalten werden. 543 . Universität Brüsfel. - In der Universität Brüssel wird den Studenten der Schule für Staats= und Sozialwissenschaft und den Schülern der Handelsschule ein Kursus über „Kolonisation und Kolonialpolitik“ gehalten. d. Museum von Tervueren. - Der Kongostaat hat in Tervueren ein sehr schönes Kolonlalmuseum geschaffen, welches bezweckt, das große Publikum für die Angelegenheiten des Kongo zu interessieren. Das Museum ist in zwei große Abteilungen eingetellt, in eine wissenschaftliche und eine wirtschaftliche. . In der wissenschaftlichen Abteilung sind die Er- gebnisse der wissenschaftlichen Erkundung des Landes methodisch geordnet dargestellt. Die Sammlungen umfassen das Studium der Boden= und klimatischen Verhältnisse, der Anthropologie, Zoologie und Botanik. In der wirtschaftlichen Abteilung find die Import- und Exportprodukte und Darstellungen der Trans- portverhältnisse ausgestellt. III. Unterricht für Pflanzer. Eine Königliche Verordnung vom 4. August 1899 richtete in der Staatsschule für Gartenbau und Land- wlrtschaft in Vilvorde einen kolonialen Unterricht ein. Der Unterrlcht ist theoretisch und praktisch und um- faßt folgende Materien: 1. Kolonjalhygiene, 2. all- gemeine Ubersicht und praktische Landwirtschaft, 3. Landwirtschaft, Gartenbau und Botanik, 4. Stu- dium der besonderen Kulturen, 5. Anbau der ein- heimischen Nahrungsmittel, Gemüse, Obst, wirtschaft- lichen Pflanzen, Faserpflanzen, öl= und farbhaltigen Pflanzen, Gewürze, pharmazeutischen und Futter- pflanzen, Kautschukpflanzen und ihre Kultur, 6. Tier- züchtung, 7. Geographle, Chemie, Botanik und Geologie. IV. Kolonialhandelsunterricht. Institut von Antwerpen. Die Organisation des Instituts von Antwerpen und des Handelsinstituts der Industriellen des Henne- gau wenden sich neuerdings in bemerkenswerter Weise den kolonialen Studien zu. Durch elne ministerielle Verordnung vom 19. November 1902 wurde in diesem Institut ein Lizenziat höheren Grades in Handels= und Kolonialwissenschaft ein- gerichtet. Das dritte Studienjahr ist hier zur Zeit in zwei Abteilungen eingeteilt, in die Konsular= und in die Kolonial-Abteilung. Ein Tell der Vorlesungen ist für beide Abtellungen gemeinsam, der andere für jede Abteilung besonders. Zu den gemeinsamen ge- hören nun folgende: Der Kursus über Rechnungswesen umfaßt den Unterricht in landwirtschaftlichem Rechnungswesen; der Kursus von Verfassungs= und Verwaltungsrecht umfaßt das Studium der Organisation und Ver- waltung des Kongostaats. Der Kursus für Handels- und Gewerbegeographie geht auf den Kongo, Ostasien, die Kolonien, die