Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. Hersusgegeben in ber Kolszial-Ibteiluus des Auswärligen Anis. . XVI. Jahrgang. Gerlin, 1. Oktober 1905. Uummer 19. ese beean Mn in der s. am # 1, n 15, jedee Wonats. rcan werden ols Beiheitel brgest. aie. ann uuertnl. Hährüch man. Der# Tissetrher w für das Kol ialla # ag en eften te beim Bezuge durch die Post und die Pekeun gen Mk. 8, ie S band durch die Verlagsbu band lun ür Deuisch inschl, der deuischen Sos und sierteich · Ungarn, — W at die Län d ide Weltpostvereins. — Ein Erburg. # r Falr n t 7°, ] # iche Hofbuchhandlung von aHst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71, Inhalt: Amtlicher Teil: elonmtachun des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betressend Abänderung der Jagd- erordnung. S. 5 569. — Verfügung bes Gouverneurs von Kamerun, betreffend den Botanischen Garten in Viktoria S. 569. — Nachweisung bers Brutto-Einnahmen der Zollverwaltung in Deutsch-Ostafrika im Monat Julie 1905 S. 570. — Personalien S. 570. aus März und (via Neu-Guinea Amtlicher Teil. Gesehze; Verordnungen der Reichsbehörden; Perträge. Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend Abänderung der Jagdschutzverordnung. Vom 15. Juli 1905. Unter Aufhebung des § 14 der Jagdschutzverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 1. Juni 1903 bestimme ich, was folgt: Zuwiderhandlungen gegen die Jagdschutzverordnung vom 1. Junt 1908 werden, soweit sie nicht nach dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich strafbar sind, mit Geldstrafen bis zu 450 Rupien bestraft, de für den Fall, daß sie nicht beizutreiben sind, nach Maßgabe der §8 28, 29 des Reichsstrafgesetzbuchs in derbetspe umzuwandeln sind. In allen Fällen einer Bestrafung auf Grund dieser Bestimmung kann auf Einziehung der gebrauchten Jagdgerätschaften, der unrechtmäßigen Jagdbeute und des Jagdscheins erkannt werden. Daressalam, den 15. Juli 1905. Der Kaiserliche Gouverneur. Graf v. Götzen. Verfügung des Gonverneurs von Kamernn, betreffend den Botanischen Garten in Viktorig. Vom 13. April 1905. Das bisher als „Botanischer Garten“ bezeichnete Institut in Viktoria erhält na Fertigstellung des Laboratoriums die Bezeichnung: * 5 5 „Versuchsanstalt für Landeskultur.“