von dort nach Neu-Guinea und dem Bismarck- archipel, dann über die Salomonsinseln wieder zurück nach Sydney. Außerdem sollte viermal im Jahr ein von Sydney nach den Marshallinseln und den nördlichen Gilbertinseln fahrender Dampfer auf der Ausreise, wie der Rückreise, die Salomonsinseln anlaufen. Diese letztere Linie hat jedoch infolge der Erhöhung der Handelslizenzen in den Marshall- inseln die Dampferfahrten auf der dritten Relse eingestellt und dieselben in dem Berichtsjahr nicht wieder ausgenommen. Auch mit weiteren Ver- änderungen in dem Betrieb der subventtonierten Linien muß gerechnet werden, nachdem alle Händler im Bismarckarchipel mit dem Norddeutschen Lloyd eine Vereinbarung dahin getroffen haben, für eine Reihe von Jahren nur mit dieser Schiffsgesellschaft Geschäfte zu machen. Der Wert der Ausfuhr betrug in dem am 31. März 1905 ablaufenden Jahr etwa 948 000 Mk. (47 405 2), der der Einfuhr etwa 673 000 Mk. (38 656 2), der Wert des Gesamthandels sonach etwa 1 621 000 Mk. Der Hauptausfuhrartikel ist Kopra, von welcher 1903/04 2817 Tonnen, 1904/05 3259 Tonnen aus- geführt wurden. Außerdem wurden hauptsächlich Elfenbeinnüsse (1908/04 815 Tonnen, 190 4/05 1419 Tonnen) ausgeführt, ferner Perlmutterschalen, Schild- patt und Trepang. Letzterer geht über Sydney nach China, die übrigen Exportartikel werden von Sydney nach Europa verschifft mit Ausnahme eines geringeren Tells der Kopra, welcher in Sydney verarbeitet wird. Zur Zeit geht bei dem Fehlen einer sonstigen Dampferverbindung der Handel ausschließlich nach Sydney. Doch wird in dem Bericht der Befürch- tung Ausdruck gegeben, daß der Norddeutsche Lloyd seine Dampferlinien nach den Salomonsinseln aus- dehnen und durch Gewährung günstigerer Fracht- sätze, als sie die Firma Burns, Philp & Co. bietet, einen erheblichen Teil des Handels nach Singapore ablenken könnte. Von den nach den Salomonsinseln eingeführten Artikeln stammt nur ein Teil aus Australien, die übrigen Gegenstände sind europäischer oder amerikanischer Herkunft. Eingeführt werden hauptsächlich: Tabak, Zeuge, Reis, Konserven, Böte, Biskuits, Tonpfeifen, Bauholz, Eisenwaren. 4. Arbeiteranwerbung. Die Arbeiteranwerbung hat eine einschneidende Anderung durch die von der australischen Common= wealth erlassene „Pacisic Island Labourers Act, 1901“ erlitten. Dadurch ist die Anwerbung von Südseeelngeborenen von den Salomonsinseln und den Neuhebriden mit Ablauf des Jahres 1903 verboten worden. Nach Ablauf des Jahres 1906 können Südseeeingeborene nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zwangsweise von Australien deportiert werden. Die Zahl der in den Salomonsinseln für Queens- 678 — land angeworbenen Arbeiter betrug: 1899: 848, 1900: 884, 1901: 1165, 1902;: 875, 1903: 663. Die Gesamtzahl der als Arbeiter in Queens- land befindlichen Südseeeingeborenen wurde im März 1904 auf 8557 geschätzt, von welcher Zahl wenig- stens ½ oder rund 6000 aus den Salomonsinseln stammten. Da die Queensländer Arbeitgeber dahin streben, die Arbeiter tunlichst bls zum äußersten gesetzlich zulässigen Termin in Queensland zurück- zubehalten und sie durch erhöhte Angebote zur Ver- längerung der vorher ablaufenden Verträge zu be- stimmen suchen, so werden voraussichtlich nach dem 1. Januar 1907 gegen 4500 bis 5000 Salomons- insulaner von Queensland zurückzubringen sein. Hieraus werden sich für die Salomonsinseln manche Schwierigkeiten ergeben, wenngleich für die Mehr- zahl der Arbeltsfähigen und -willigen im Protektorot selbst Arbeitsgelegenheit vorhanden sein wird. Als besonders hart wird die Maßnahme für eine Anzahl älterer Eingeborener bezeichnet, welche sich ohne das Gesetz zum größten Teil dauernd in Queensland niedergelassen haben würden. Die Zahl derselben wird auf 500 geschätzt. Einige von diesen haben Elgentum in Queensland erworben, welches sie im Falle ihrer zwangsweisen Rückkehr ausfgeben müßten. Es sind selbst Fälle bekannt geworden, in denen Südseeeingeborene weiße Leute in ihrem Dienst hatten, und in fünf oder sechs Fällen sollen solche Eingeborene in Queensland mit welßen Frauen ge- setzlich verhekratet sein. Welche Einwirkung die Zurückbeförderung der Südseeeingeborenen auf die Zuckerindustrie in Queens- land haben wird, bezeichnet der Bericht als ungewiß, führt aber als Meinung der Unternehmer eine Stelle aus einem Geschäftsbericht des Vorsitzenden der Colonial Sugar Refining Company vom Ok- tober 1904 an, in dem der Zusammenbruch der Zuckerindustrie im troplschen Queensland bei Auf- hören der Eingeborenenarbeit vorausgesagt wird. Auch wird daran erinnert, daß bereits vor ungefähr 20 Jahren die Queensländer Regierung ein Verbot der Anwerbung von Südseeeingeborenen für die Arbelt auf den Zuckerplantagen erließ, dasselbe iedoch wieder aufhob, als sich die Aufrechterhaltung der Industrie ohne Eingeborenenarbeit als unmöglich erwies. Abgesehen von dleser Frage werden die Salo- monsinseln bald überhaupt aufhören, ein Geblet für Arbelteranwerbung zu sein, da die Arbeiter mit Vergrößerung der Plontagen im Protektorat selbst gebraucht werden. Im Jahre 1904/05 besuchte noch ein Fidjüschiff zu Anwerbezwecken die Salomons- inseln, wöhrend die letzte Anwerbung für Queens- land im vorhergehenden Jahre stattfand. 5. Pflanzungen. Die Plantagenwirtschaft der Europäer ist bisher fast ausschließlich auf das Pflanzen von Kokosnüssen beschränkt geblieben. Einige der Pflonzungen be-