— 37 wubeionder Aufmerksamkeit mußte den Wasser- lssen D geschenkt werden, da sich in manchen ! überhaupt keine Wasserstellen finden. nahmeur e stets für eine ungehinderte Wasserent- # orge getragen. beriftes die Größe der angewiesenen Landkomplexe eine Msl ist zur Beurteilung der Bedürfnisfrage von den #rung darüber erforderlich wie viel Land henomm einzelnen Ortschaften tatsächlich unter Kultur « en ist. Der Umfang dieses Landes ist nur Durchschnittlich wird von jeder wird ¼ ha bebaut; in manchen Dörfern wenigende Zifer nicht einmal erreicht. In nur Gräße Ortshaften wird ein Komplex bis zu ½ ha ½ ha e wirtschaftet. Eine größere Landifläche als bebaut. wird, abgesehen von Ausnahmen, nirgends Ungehn echnet man nun für die Hütte und deren daß dieng eine Flöche von ½ ha, so ergibt sich, bis büöchskinzelne Familie Land in Größe von 5 ha * ens ½ ha in Benutzung hat. - von 2 er diesen Umständen erscheint die Landmenge wirich S, auch unter Berücksichtigung der Wechsel- aett durchaus ausreichend. dieses Mns der Kommission wurde aber noch über släche jedß hinausgegangen, und als Durchschnitts- den #leder Familie 2½ bis 8 ha zugewiesen, um hgehenden Ansprüchen zu genügen und darüber, ob die neuen Reservate aus- gro emessen sind, auszuschließen. In einer nzahl von Fällen wurde, wenn irgendwie en ubdie Besserstellung einzelner Ortschaften So allemoch über dieser Hektarzahl hinausgegangen. samrresero beisptelswelse bet dem umfangreichen Ge- -- im Norden der Moliwe-Pflanzung auf allerdin ie fast 4 ha. In einigen Fällen wurde gegangen auch unter die angegebene Zahl herab- zweig ## nämlich dann, wenn der Haupterwerbs- sondem r Einwohner nicht die Tandbebauung, düriem# Fischfang ist, wie zum Beisplel in den Gräße vonaiu und Ngeme. Aber auch hier ist die Ferte ae lure dach unten hin nur um ein ganz Ge- Dörfer. ce#r Verlegung bezw. Zufammenlegung der verfahren n gegebenen Unterweisungen entsprechend liegende Morden So hat bei sehr zerstreut ie rfern, wie beispielsweise dem sich über der Moliwe Pflanzung und der #uenge * und Plantagengesellschaft erstrecken- faft kein welches mit 250 Familien den Raum mmenlener deutschen Ouadratmeile bedeckt, die Mmit 2— notwendig erfolgen müssen. wier Vermir Anzahl größerer Dörfer wurden serträge. da lung des Vorsitzenden der Kommission ich frezoinah geschlossen, daß deren Einwohner räko zur übc, ur Räumung ihrer bisherigen Sitze mammifson u edlung in andere, ihnen seitens der W enth gewiesene Gebiete verpflichteten. Regel- en betreffenten diese Verträge die Bestimmung, daß n Eingeborenen für den Neuban einer von Zusa Hütte je nach deren Größe als Entschädigung für die ausgewendete Arbeit 15 oder 20 Mark zu zahlen find und außerdem voller Ersatz für die an- gelegten Kakaofarmen zu leisten ist. Für den Fall, daß eine Einigung der Eingeborenen und der Pflanzungsgesellschaften über den Wert dieser Kakao- farmen nicht erzielt wird, hat, wie weiter jedesmal vertragsmäßig festgestellt ist, eine Abschätzungs- kommission, deren Mitglieder von dem Vorsitzenden der Landkommission unter Zustimmung des Ein- geborenen-Pflegers zu ernennen sind, in Wirksamkeit zu treten. Was weiterhin den Zeitpunkt betrifft, bis zu welchem die Einwohner der zusammengelegten und verlegten Dörfer in die neuen Sitze umzusiedeln haben, so ist die Bestimmung getroffen, daß die Leute innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ver- messung ihre Hütten in die neuen Reservate zu ver- legen haben. Ihre Felder dürfen sie noch über diesen Zeitpunkt hinaus abernten, dücfen aber neue Felder außerhalb der zugewiesenen Reservate nicht mehr anlegen. Endlich ist noch hervorzuheben, daß in einzelnen Fällen einer Reihe von Dörfern ein zusammenhängen- des Reservat zugewiesen ist, ohne daß im einzelnen eine Abgrenzung der betreffenden Ortschaften zu ein- ander erfolgt ist. So haben die zwischen dem Kelle- Fluß und dem Nbenje-Bach, in dem Gebiete der Bibundigesellschaft belegenen Ortschaften, denen schon Einzelreservate zugewiesen waren, auf ihren aus- drücklichen Wunsch ein Gesamtreservat ohne Fest- legung innerer Grenzen erhalten. Desgleichen ist für die im Norden der Moliwe-Pflanzung belegenen Dörfer ein Gesamtreservat gebildet worden, da es hier bei der Größe der angewiesenen Landkomplexe und bei Berücksichtigung des Umstandes, daß in dem neuen Reservat zumeist das ganze bisherige Dorfgebiet enthalten ist, zweckdienlicher erschien, die Abgrenzung der einzelnen Ortschaften untereinander sich selbst zu überlassen. Da, wo von der Fest- legung innerer Grenzen abgesehen ist, ist dies regel- mäßig nach Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände geschehen. Nummehr ist darzulegen, welche Reservate im einzelnen gebildet sind. Die Besprechung soll in der Reihenfolge der einzelnen Pflanzungen erfolgen. I. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell- schaft „Viktoria“ und Pflanzungsgesellschaft „Soppo“. Da letztere Gesellschaft schon tatsächlich in der Viktoriagesellschaft ausgegangen ist und voraussicht- lich in kurzem auch deren Namen annehmen wird, so empfiehlt es sich, diese beiden Gesellschaften ge- meinschaftlich zu behandeln. Unter meinem Amtsvorgänger war die Reservat- bildung in dem mittleren Teile des Gebietes der Giktoriagesellschaft durchgeführt worden. Eine Ab- 2