änderung der damals gefaßten Beschlüsse ist insowelt vorgenommen, als das Dorf Dibauda, dessen Ver- legung nach Norden hin seinerzeit beschlossen war, an seinem alten Sitz belassen wurde und daselbst ein Reservat in Größe von 75 ha zugetellt erhielt. Auch bezüglich der Unter-Mokunda-Leute, welche nach den früheren Beschlüssen zwangsweise nach einem nördlich ihres bisherigen Sitzes belegenen Reservat verlegt werden sollten, wurde insoweit eine Abänderung getroffen, als zwischen der Viktoria- gesellschaft und den Einwohnern dieses Dorfes ein Vertrag geschlossen wurde, inhalts desfsen sie sich frei- willig zur Ubersiedlung in das neue Reservat ver- pflichteten. Mit dem Umzug haben die Leute jetzt begonnen. Neu festgesetzt wurden Reservate für die Dörfer Botu und Ngeme im Süden sowie die Dörfer Likombe, Bokeli, Buassa, Sasse, Boniangango, Naanga, Mimbia und Bolikao im. Norden der Viktoriapflanzung, endlich für das Dorf Bonjokko im Osten der Soppopflanzung. II. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell- schaft „Bibundi“. In dem Gebiete dieser Pflanzung sind für die Dörfer Bibundi, Bomana, Isowe, Bakingele, Mo- wange und Ngue im Westen sowie die Dörfer Mokundange, Bovindi, Boniawatango, Udje, Botoki, Mbasse, Ilundu, Etomme und Nbungumba im Osten Reservate festgelegt worden. III. Die Pflanzung Linnell & Eo. In dieser Pflanzung war nur ein Reservat für das Dorf Njonje zu bearbeiten. Diesem Dorfe war seinerzelt durch Hauptmann v. Besser eine Fläche von 32 ha 225 am zugewiesen worden. Da dieser Komplex aber für die 37 Famllien des Dorfes nicht ausrelchend erschien, so wurde das Reservat auf 80 ha erweitert. . IV. Die Pflanzung Idenau-Sauje. Hier sind zwei Dörfern, Bibundi und Liunje, in welchen das frühere Dorf Sauje aufgegangen ist, Reservate angewlesen worden. V. Die Pflanzung Ochelhausen. In dieser Pflanzung befinden sich keine Ein- geborenen-Niederlassungen. Es kam daher hier die Bildung von Reservaten nicht in Frage. VI. Die Pflanzungsgesellschaft Moliwe. Hier wurde ein großes Gesamtreservat für neun Dörser im Norden der Pflanzung und des weiteren Reservate für die Dörfer Buenge (Binga), Fue, Boaudo, Bomaka, Bonamawin und Mpundu ge- bildet. Das angegebene Gesamtreservat im Norden der Pflanzung, welches sich längs der ganzen Soppo- und Bolifambagrenze in einer Tiefe von 1500 m hinzieht und etwa 1550 ha groß ist, umfaßt 38. folgende Dörfer mit insgesamt 411 Familien und mit etwa 194 ha bebautem Land. Außerdem ist Sorge getragen, daß das Dorf Bulu bei eintreten- dem Landmangel in dem unbevölkerten Landteile zwischen dem Oange= und Benjonge-Fluß, der gutes Land enthält, Unterkommen finden kann. Daß diese Zuwelsung keine Überlastung des Reservates bedeutet, ergibt sich ohne weiteres aus dem Ver- hältnis der Zahl der Familie zu der Größe des angewiesenen Landes. VII. Die Kamerun-Land= und Plantagen- gesellschaft. Innerhalb dieses Gebietes erfolgte die Zuweisung von Reservaten an die Dörfer Moneydorf, Wil- liamsdorf und Dikollo. Diese sämtlichen Dörfer betreiben als Hauptbeschäftigung den Fischfang, während der Landbau nur wenig entwickelt ist. Sämtlichen Dörfern hatte die Gesellschaft bereits größere Landflächen als Reservate zur Verfügung gestellt, die auf den v. Besserschen Karten verzeichnet sind, und zwar haben Moneydorf und Williams- dorf zusammen ein Reservat in Größe von 477 hs erhalten, während Dikollo ein solches von 125 hs Größe zugeteilt ist. Da Moneydorf 109, Willtams- dorf 84 und Dikollo 48 Familien zählt, so sind diese zur Verfügung gestellten Landflächen unter Berücksichtigung der angegebenen Erwerbsverhältnisse für die drei Dörfer völlig ausreichend. Es wurde daher von einer Vergrößerung der drei Reservate Abstand genommen. —- EsistsotnltindemganzenBezirkevonBtktotICI bis auf den nördlichen Teil des Gebietes der Kamerun-Land= und Plantagengesellschaft, den zu bereisen die Zeit fehlte, die Festlegung der Reservate durchgeführt worden. « Deuaax-Hüdweasckktkasp Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissar- Dr. Rohrbach nach der Raptolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen. Der Ansiedlungskommissar beim Kaiserlichen Gouvernement in Windhuk, Dr. Rohrbach, berichtet über eine in der Zeit vom 19. April bis 2. Jull 1905 nach der Kapkolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen unternommenen Studienrelse, wie folgt: Das britische Südafrika ist ganz überwiegend ja fast ausschließlich ein Viehzuchtland. Hiert sind die Berechtigung und die Notwendigkeit ent- halten, das Studium der hier bestehenden Verhält- nisse zur Grundlage des Verständnisses jur unsert Aufgaben in Deutsch-Südafrika zu machen. 2# wirtschaftliche Wertung der Minenbetriebe scheide i dabei zunächst von der Beurtellung wie vom gleich nach der einen wie nach der anderen Selt-