— 149 Das Gesetz stimmt im allgemeinen mit dem Entwurf überein, unterscheidet sich aber dadurch, daß die Einfuhr, Herstellung und der Vertrieb von gelstigen Getränken in der Kolonie nicht wie im Entwurf überhaupt verboten ist, sondern daß nur keine neuen Konzessionen ertellt werden dürfen. Die Konzessionen können indessen ohne Entschädigung aufgehoben werden, wenn die Mehrhelt der welßen Bewohner durch Abstimmung sich dafür erklärt. EIII Der Generalgouverneur von Niederländisch- Indien macht bekannt, daß Eingeborene, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen zum Belleiden eines richterlichen Amtes genügen, von diesem Amt in Zukunft nicht deshalb ausgeschlossen sein sollen, weil sie Eingevorene sind. Perschiedene Witteilungen. Vvorlejungen am Heminar für ovlentalische Iprachen in Berlin. Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen, welche im Sommersemester vom 15. April bis 15. August 1906 im Seminar für orientaliiche Sprachen in Berlin gehalten werden. Beginn der Instriprion: 18. Aprll. Beginn des Unterrichts: 238. April. Vorlesungen und übungen zur Vorbereitung für den Kaiserlichen Kolontaldienst. Suaheli. I. 1. Anfänger-Kurfus: tägl. 9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 2. Zweiter Kurfus: täglich außer Mittwochs und Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 3. Geschichte und Verwaltung Deutsch-Ostafrikas: Mittwochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten. 4. Ubungen im Erklären und Abfassen vonöffentlichen und privaten Urkunden: Sonnabends, 68—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. II. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends, 5—8 Uhr abends (6—6½ Uhr für den An- fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten Kursus), Leyrgehilfen Suedi bin Farjallah und Tabu bin Uledl. 2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis 5 Uhr nachm., Lehrgehilfen Suedi bin Far- jallah und Tabu bin Uledi. III. 1. Anfänger-Kurfus (für Missionare): täglich 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof. 2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags und Frritags, 11—12 Uhr vorm., Herr Professor einhof. « s.PractiicheübungenlmSuqheli(fü1-Mllsionare): täglich außer Sonnabends, 10—11 Uhr vorm. Haussa. 1. Anfänger-Kurfus: täglich außer Sonn- abends. 9—10 Uhr vorm., Herr Professor Dr. Lippert. 2. Zwelter Teil des Jahreskursus: täglich außer Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. Fulbe. Elnjführung in die Fulbe-Sprache mit be- sonderer Berücksichtigung des Dialekts von Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr Prof. Dr. Lippert. Herero. Anfänger-Kursus: täglich von 9—10 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof. Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Meinhof. Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr vorm. und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5—6 Uhr nachm., Herr Missionar Westermann. Geographische Ortsbestimmungen (zwelter Teil des Jahreskursus): 1. Ubungen im praktischen Berechnen der geographi- schen Breite, der Zeit und der geographischen Länge aus angestellten astronomischen Beobach- tungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr nachm., Herr Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt. Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo- graphischer Ortsbestimmungen (die Beobach- tungen finden statt auf dem Gebiet des Königlich Geodänusschen Instituts bei Potsdam an Tagen und zu Stunden, welche der Vereinbarung vor- behalten sind): Herr Astronom Prof. Schnauder. Über Tropen-Hygiene, verbunden mit Demon- strationen und praktischen Ubungen: Montags, Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt Dr. Steudel. " lber die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen und deren Verwendung, mit Demonstra- tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr nachm., Herr Prof. Dr. Warburg. Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen Botanischen Garten und Museum eingerichtete Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf- merksom gemacht. · Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Velten. . Landeskunde der deutschen westafrikanischen Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. .. Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof. Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine- Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über Verfassung und Verwaltung der deutschen Schhutzgebiete: Dienstags, 4—5 Uhr nachm. Über die Vereinigten Staaten von Amerika (Ubersicht ihrer politlschen, sozialen und wirt- schaftlichen Zustände): Dienstogs und Freitags, 12—1 Uhr vorm., Herr Prof. Dr. Darm- staedter. l