DPerschiedene Witteilungen. Ausbilbung in astronomischen Längen- und Breiten- bestimmungen.“) Der Wettbewerb der praktische Kolonialpolitik treibenden Nationen in der Erschließung der Reich= tümer Afrikas macht es notwendig, die politischen Grenzen der einzelnen Schutzgebiete so genau fest- zulegen, daß Verwicklungen jedweder Art ausge- schlossen bleiben. Der deutschen Regierung, die sich in diesem Bestreben mit ihren Grenznachbarn eins weiß, muß es daher vor allem daran liegen, für die hiernach notwendigen Vermessungsexpeditionen jeder- zeit ein in der Aufnahme astronomischer Längen- und Breitenbestimmungen genügend vorgebildetes Personal an der Hand zu haben, um den oft plötzlich eintretenden Anforderungen gerecht werden zu können. Unsere Leser werden sich erinnern, daß auf Ver- anlassung der Kolonialabtellung erstmalig im De zember 1900 ein solcher Unterrichtskursus unter Leitung des Observators an der Königlichen Stern- warte in Göttingen, Professors Dr. Ambronn, stattstand. Bereits im Mai 1901 folgte ein zweiter Kursus unter Professor Schnauder am geodätischen Institut bei Potsdam und im Dezember 1901 ein dritter wiederum in Göttingen unter Professor Dr. Ambronn. Die damals ausgebildeten Kräfte stehen der Kolonialverwaltung heute nur noch tell- weise zur Verfügung, so daß sich die Einrichtung neuer Unterrichtskurse empfahl. Für diese Kurse kommen in erster Linie Offfiere in Betracht, die neben der nötigen Ruhe und Be- sonnenheit im Verkehr mit Weißen und Farbigen sprachliche und technische Vorbildung für die ihnen zugedachten neuen Aufgaben mitbringen. Mit solchen hat die deutsche Kolonialverwaltung ebenso wie die englische und französische die besten Erfahrungen gemacht. Es wurde im Jahre 1905 ein neuer, vierter Kursus eingerichtet. Die Leitung desselben, welcher am 1. Mai 1905 begonnen hatte, war im Ein- verständnis mit dem Herrn Minister der gelfllichen, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten wiederum dem Professor Dr. Ambronn üÜbertragen worden. Zur Tellnahme waren berufen der Oberleutnont im 2. Königlich Sächsischen Pionier-Bataillon Nr. 22 Winkler und der Leutnant im Königlich Bayerischen Infanterle-Lelb-Reglment Freiherr v. Reltzenstein; später trat noch der Oberleutnant in der Betriebs- abteilung der Elsenbahn-Brigade v. Roebel hinzu. Diese drei Offiziere haben nach der im Herbst v. Is. erfolgten Beendigung ihrer Ausbildung sämtlich so- fort Verwendung im Grenzexpeditionsdienste ge- funden. Oberleutnant Winkler und Leutnant Frei- herr v. Reitzenstein sind der Expedition zur Festlegung der Ostgrenze des Schutzgebiets Kamerun zugeteilt *) VgI. Deutsches Kolonialblatt 1901, S. 326 und 1 1902, S. 52. S. 617 172 und haben am 28. September v. Is. die Ausreise nach diesem Schutzgebiet angetreten; Oberleutnant v. Roebel ist der Expedition zur Regelung der Grenze zwischen Nordwest-Kamerun und Nigeria als Mitglied beigegeben worden und am 9. No- vember v. Is. von Hamburg aus nach Kamerun ausgereist. Da voraussichtlich demnächst weitere Expeditionen zu Grenzregulierungszwecken auszu- rüsten sein werden, ist die Abhaltung eines fünften Unterrichtskursus unter Professor Dr. Ambronn in Göttingen in die Wege geleitet. Dieser Aus- bildungskurfus hat am 15. Januar d. Is. seinen Anfang genommen. Zur Teilnahme an demselben sind berufen der Major im Infanterie-Regiment Freiherr von Sparr (3. Westsälisches) Nr. 16 Haering, der Leutnant im Königlich Sächsischen 6. Feldartillerie-Regiment Nr. 68 Rothe und der Leutnant im Königlich Bayerischen 2. Pionier= Bataillon Cuno. Vorbildung portugiesischer Rolonialbeamten.") Dem Beispiele Deutschlands, Frankreichs, Hollands und Belgiens folgend, ist in Portugal jetzt durch zwei Königliche Dekrete vom 18. Januar d. Is. die Errichtung einer Kolonialschule in Lissabon und von Fachschulen in den afrikanischen Kolonien Portugals angeordnet worden. Die Kolonlalschule in Lissabon soll mit der dort bestehenden Geographischen Gesellschaft eng ver- bunden werden. Der jährlich neu zu wählende Prä- sident der Gesellschaft wird gleichzeitig Direktor der Schule sein, welche besonders für die Ausbildung der zukünftigen Kolonialbeamten bestimmt ist. Der Kursus ist ein zweijähriger; im ersten Jahre werden Kolonialgeographie, Kolonisation und die Amlundo- sprache gelehrt werden, im zweiten koloniale Volks- wirtschaft, Zwil- und Finanzverwaltung nebst der darauf bezüglichen kolonialen Gesetzgebung, die Landim--Sprache sowie kolontales Gesundheitswesen. Die Lehrer sollen unter den Professoren der Lissa- boner Schulen sowie den Offizieren des Heeres und der Marine ausgewählt werden. Fachschulen sollen in den Provinzen Kap Verde, S. Thome und Angola errichtet werden. Für die Kap Verdischen Inseln sind mehrere derartige Schulen vorgesehen, die ihren Sitz in den Haupt- punkten der Inselgruppe haben und unter anderem der Vorbildung von Schiffern, Fischern, Bauhond= werkern, Zimmerleuten, Schlossern, Schustern, Schnel- dern usw. dienen sollen. Für die Provinzen S. Thome und Angola ist je eine Schule ähnlichen Charakters mit dem Sitz in der Hauptstadt der Insel S. Thome und in Loanda in Aussicht ge- nommen. *7) Wegen der Vorbildung der Kolonialbeamten der verschiedenen Länder vgl. D. Kol. Bl. 1894 S. 355, 1895 S. 666, 1896 S. 259, 1897 S. 330, 1904 S. 137, 1905