Die Aussichten für dieses Jahr sind ebenfalls günstig. Die Baumwollernte ist befriedigend aus- gesallen, wenn ihr Ertrag auch wegen ungenügender Niederschläge etwa um 15 v. H. niedriger sein wird als im Vorjahre. Die Baumwolle ist zwar teurer geworden, anderselts sind aber die Preise für Garn und Gewebe gestiegen, und die Fabriken haben zeitig zu niedrigen Preisen Baumwolle gekauft, so doß sie durch die jetzigen höheren Preise nur wenig geschädigt werden. Die Nachfrage nach Garn sowohl als nach Geweben ist andauernd groß, und manche Fabriken haben schon jetzt ihre ganze Produktion bis Ende des Jahres verkauft. Die Ausfuhr von Garn nach China verspricht gut und gewinnbringend zu werden. Infolge dleser günstigen Lage nimmt die Fa- brikatlon zu. In Bombay und Ahmedabad werden 12 000 neue Webstühle aufgestellt werden, von denen die meisten voraussichtlich Ende dieses Johres in Betrieb gesetzt werden. Außerdem ist die Er- richtung einiger neuer Fabriken in Ahmedabad, Puna, Sholapur und Rolhapur geplant, und es haben sich hierfür Aktiengesellschaften gebildet. Die Behandlung und Besteuerung der Eingeborenen auf den Fidschl-Inseln. Bei der Einrichtung der englischen Verwaltung im Jahre 1875 wurden die Wohnsite aller Stämme, welche vorher demselben Oberhäuptling oder „Roko“ unterstanden hatten, zu einer Provinz vereinigt, zu deren Leiter der bisherige Oberhäuptling als „Roko der Provinz“ ernannt wurde. Dem Roko wurden die Häuptlinge der einzelnen Stämme, die soge- nannten „Buli“, als Bezirksleiter unterstellt. Auf diese Weise wurden an der Küste 12 Provinzen mit je einem Roko an der Snpitze eingerichtet. Im gebirgigen Innern des Landes, wo klelne kriegerische Stämme in fortwährender Fehde miteinander leben, ernannte man für jeden Distrikt einen besonderen europäischen Bezirksleiter. Dieses System besteht im wesentlichen noch jetzt, nur hat man aus den Distrikten im Innern drei Pro- vinzen unter europäischen Leitern gebildet und die Küstenprovinzen durch Tellung um zwei vermehrt, so daß die Zohl der Provinzen jetzt 17 beträgt. Die früher schrankenlose Gewalt der angestammten Häuptlinge hat man seither durch mannigfache Ein- geborenenverordnungen beschränkt. Der Erfolg dieser Verordnungen hängt davon ab, ob man sie „durch die Häuptlinge und im Interesse der Häuptlinge“, oder „durch die Häuptlinge und im Interesse des Volkes“ ausflhren lassen will. Der erstere Weg entspricht mehr den überlieferten Anschauungen der Inselbewohner, und ist bequemer und vorteilhafter, well er Reibungen vermeidet und der Regierung die Anhänglichkeit der meisten Häuptlinge sichert. Trotz- dem wird man, um die Entwicklung und Wohlfahrt 206 — der Eingeborenen zu fördern, den zweiten Weg be- schreiten müssen. » Die Besoldung der eingeborenen Beamten ist nicht glänzend. Die Buli bekommen, obwohl sie die wichtigsten Personen des ganzen Verwaltungs- systems stnd und viele Geschäfte zu erledigen haben, 10, 5 oder 3 K jährlich, je nachdem sie Buli erster, zweiter oder dritter Klasse sind. Die Provinzial- beamten erhalten 12—20 K, die eingeborenen Polizei- richter durchschnutlich 15 L jährlich. Dabel sind diese Beamten durch ihre dienstliche Tätigkeit so sehr in Anspruch genommen, daß sie für die ihnen sonsft obliegenden Arbeiten, besonders die Unterhaltung ihrer Gärten, keine Zeit haben. Da sfie sich bei dem geringen Gehalt auch keine Arbelter mieten können, sind sie darauf angewiesen, daß die Eingeborenen, der alten „Lala“-Sitte entsprechend, ihnen un- entgeltlich diese Arbeiten verrichten. Da anderseits die Häuptlinge mit dem Recht auf „Lala“ vielfach Mißbrauch getrieben haben, sind durch eine Ver- ordnung als zu leistende Arbeiten folgende bestimmt worden: Hausbau, Gartenunterhaltung, Wegebau, Fremdenführung, Kanoebau, Schildkrötenfang, Post- besorgung und die Verpflichtung, die Regierungs- beamten und deren Boten durchs Wasser zu tragen. Der Lalapflichtige muß für die Dienste in bar oder in Nahrungsmitteln entschädigt werden, soweit das im einzelnen Falle üblich sein sollte; er ist nicht verpflichtet, sie für einen Europäer unentgeltlich zu leisten. Leider trelben noch jetzt manche Häuptlinge da- durch Mißbrauch, daß sie die Bestimmung einer anderen Verordnung: „die Eingeborenen sollen nach ihrem Herkommen ihren Häuptlingen und Beamten in allen Dingen gehorchen“, dazu benutzen, um un- gemessene Dienste zu beanspruchen. · Fast überall herrscht unter den Eingeborenen, ihrer fortschreitenden Aufklärung entsprechend, eine wachsende Mißstimmung gegen die Lala-Stute. Sie bezeichnen es als besonders drückend, daß sie den Häuptlingen Gärten unterhalten, Häuser bauen, Geld und Nahrungsmittel geben, für sie Wege bauen und fischen, ihnen Botendienste leisten und ihre Boote jederzeit frei zur Verfügung stellen müssen. Die Mißstimmung wird dadurch vergrößert, daß die Eingeborenen Vergleiche zwischen ihrer Lage und der der immer mehr einwandernden Inder und Poly- nesier ziehen. Diese Farbigen, die schon fast ein Fünftel der Bevölkerung der Fidschtinseln aus- machen, sind von Handdiensten und einer Kopfsteuer in Flji ebenso befreit wie die Weißen und können gehen und kommen, woher und wohin sie wollen. Leider sind es hauptsächlich die jungen Ein- geborenen, die sich den schwereren Arbeiten zu ent- ziehen suchen. Zu den schweren, aber auch am häufigsten vorkommenden Arbeiten gehört der Bau des Eingeborenenhauses, das nur eine Dauer von 4—6 Jahren hat. Die älteren Leute, die eine eigene Familie haben, beteiligen sich bereitwillig am Haus-